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Das Herzogtum Niederlothringen (lateinisch Lotharingia inferior, französisch Basse-Lotharingie) war eines der ersten vertraglich festgelegten Herrschaftsgebiete. Tatsächlich gab es weder ein niederlothringisches Stammesherzogtum noch natürliche Grenzen, die eine selbständige Genese Niederlothringens zur Folge gehabt hätten.
Die Grenzen und Ausmaße fußten zunächst auf dem, im Wesentlichen im Vertrag von Verdun (843) bestimmten, Territorium Lotharingiens. Das Herzogtum Lothringen zerfiel im Jahre 959 in zwei Herzogtümer (Niederlothringen und Oberlothringen), zwischen denen der Grenzverlauf sehr undeutlich war, aber trotzdem wenig diskutiert.