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Hunfried-Urkunde von 1044



Angaben zur Quelle

  • Kurztitel Hunfried-Urkunde von 1044 
    Autor Grandidier 
    Veröffentlicht durch Druck: UB Zürich I, Nr. 233. - Grandidier, Histoire d'Alsace, Straßburg 1787, Bd. I, Nr. 400 
    Quellen-Kennung S29 
    Text Der Inhalt dieser Urkunde von 1044 ist kurz folgender:
    Der Straßburger Domherr Hunfried, aus edler Familie stammend, gibt sein väterliches Erbe, das ihm seine Verwandten entreißen wollten, ihm aber in gräflichem Gericht zugesprochen wurde, zu seinem und seiner Ritern Lütold und Willebirg sowie seines verstorbenen Bruders Otto Seelenheil und zur Ergänzung der Bischofshöfe Sulzmatt und Wolxheim im Rlsaß an die Domkirche Straßburg. Die Schenkung bestand in Gütern im Elsaß und in Embrach im Thurgau in der Grafschaft Bertolds. Der Übertragung stimmte seine Mutter ausdrücklich zu. Mit ihr zusammen erhielt er die Güter gegen geringen Zins auf Lebenszeit zur Nutznießung. Von der Schenkung in Umbrach war ausgenommen das dortige Kloster mit zugehörigen Gütern, denn dieses war schon vorher durch Schenkungsurkunde ohne jede Bedingung an Straßburg übergegangen.

    Diese Urkunde ist nicht mehr im Original erhalten, sondern nur in einem Druck bei Grandidier, Histoire d'Alsace, Bd. I, erschienen 1787, überliefert (Druck: UB Zürich I, Nr. 233. — Grandidier, Histoire d'Alsace, Straßburg 1787, Bd. I, Nr. 400.)
    aus:
    Paul Kläui, Hochmittelalterliche Adelsherrschaften im Zürichgau in Mitteilungen der Antiquarischen Gesellschaft in Zürich
    Band 40 (1958-1961) Heft 2



     
    Verknüpft mit (2) von Mömpelgard, Liutold
    von Mömpelgard, Otto