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Notizen
Dr. Christoph Bühler, März 2001, Kloster Lorsch - eine Skizze über die Gründungsgeschichte des Klosters
Die Ausstattung des Klosters
Um ihn ihrem Wunsche noch mehr geneigt zu machen, sorgten sie für die Annehmlichkeit der Diener Gottes, die dort angesiedelt werden sollten. Sie übergaben in das Besitztum jenes Klosters die Germanuskirche in Schar mit Zubehör, ihr Gut in Mainz und das Dorf Hagenheim. Erzbischof Chrodegang sollte die Kirche in Hagenheim zu Ehren des Hl. Apostels Petrus weihen.
Das ist die formelle Ausstattung des Klosters: Erstens aus dem Erbe der Mutter [Cancors] Williswint die Kirche auf dem Scharhof, zweitens ein Gut in Mainz und drittens das Dorf Hagenheim. Daß Petrus ein bevorzugter Heiliger war, sieht man auch hier.
Erzbischof Chrodegang nahm die Schenkung an und bestimmte seinen Bruder Gundeland (bisher Abt von Gorze bei Metz) zum Abt, da er wegen seiner Amtsgeschäfte für Kirche und König die Leitung des Klosters nicht selbst übernehmen konnte. Er sandte Gundeland mit Reginfrid und Vulvin, zwei erfahrenen älteren Mönchen, und mit vierzehn weiteren Mönchen aus dem Kloster Gorze, das Rudgang selbst früher errichtet hatte, nach Lorsch.
Das Kloster bleibt also zunächst einmal in der Familie, indem Erzbischof Chrodegang seinen eigenen Bruder, der ebenfalls im Dienst der Kirche zu höchsten Würden aufgestiegen ist, zum Abt der Neugründung bestimmt. Auch das ist nicht unbedingt ein Zeichen dafür, dass es sich hier um irgendeine beliebige kleine Klostergründung handelte - im Gegenteil, die Berufung Gundelands zeugt von der Stellung, die Lorsch im politischen Gefüge des Oberrheinraums einnehmen sollte.
Dass noch dazu Mönche aus Gorze berufen werden, zeigt auch, dass mit der Neugründung ein Zeichen im Sinn der monastischen Ordnung gesetzt werden sollte [1]
Dr. Hermann Schefers, Das Kloster Lorsch, Geschichte und Bedeutung
Vom adeligen Eigenkloster zum Königskloster
Schon wenige Jahrzehnte nach der Gründung gehört Lorsch zu den reichsten Grundbesitzern östlich des Rheins mit Besitzungen von der heute niederländischen Nordseeküste bis hinunter in die heutige Schweiz in - für das Frühmittelalter charakteristischer - Streulage. 766 entzündete sich an der Frage nach den Eigentumsverhältnissen zwischen Gundeland und dem Sohn des Gaugrafen Cancor ein Rechtsstreit, der jedoch eine Verlegung des rasch expandierenden Klosters an den späteren Ort (767 - 774), und zwar auf eine eiszeitliche Flugsanddüne, ein paar hundert Meter Luftlinie von der Weschnitzinsel entfernt, nicht behinderte. Gundeland zog den Streit 772 vor die letztmögliche juristische Instanz, vor den Herrscher, vor Karl den Großen. Karl entschied zu Gunsten Gundelands und Gundeland schenkte das Kloster des Heiligen Nazarius, samt allen Grundbesitzes, dem König, der damit neuer Eigentümer der Abtei wird.