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Notizen
Adalolf
Graf von Boulogne und Ternois (918-933)
Abt von St.Bertin
890-13.11.933
Jüngerer Sohn des Grafen Balduin II. der Kahle von Flandern und der Aelfthryd von Wessex, Tochter von König Alfred dem Großen
Brandenburg Erich: Tafel 1 Seite 1, "Die Nachkommen Karls des Großen"
VI. 21. ADOLF (ETHELWOLF), Graf von Boulogne und Ternois
* ..., + 933 13. XI.
Anmerkungen: Seite 118
VI. 21. ADOLF/ADALOLF
Vanderkindere I, 286; Folcvin, S. S. 13, 627.
Ergänzung: (Werner):
* ca. 890, + 13. XI. 933, 918 Graf von Boulogne und Ternois, Abt von St. Bertin
Gemahlin: Konk. NN [VI a 31]
Werner Karl Ferdinand: Seite 460, "Die Nachkommen Karls des Großen bis um das Jahr 1000 (1.-8. Generation)"
VI. Generation 31.
Adalolf übernahm seine beiden Grafschaften Boulogne (Boulonnais) und Terouanne (Ternois) 918 beim Tode seines Vaters. Nach Adalolfs Tod brachte sein älterer Bruder Arnulf diese Grafschaften ohne Berücksichtigung der Nachkommen Adalolfs an sich (Ganshof 21).
Man beachte, daß der Name Adalolf dem angelsächischen Aethelwulf entspricht, und ihm durch seine Mutter, die englische Königs-Tochter Aelftrud, zukam.
Thiele, Andreas: Tafel 25, "Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band II, Teilband 1 Europäische Kaiser-, Königs- und Fürstenhäuser I Westeuropa"
ADOLF
Graf von Boulogne-sur-Mer 918, ebenso Graf von Therouenne
oo N.N.
Leo Heinrich Dr.: Seite 12,13, "Zwölf Bücher niederländischer Geschichten."
Der jüngere, Adalulf, erhielt, natürlich der Markgrafschaft untergeordnet, jene Grafschaft, welche die Gebiete von Boulogne, St. Pol, Guines, Therouenne und des Klosters des heiligen Bertin umfaßte, oder den pagus Arkensis.
Doch wurde der Teil Flanderns, welchen vorher Adalulf erhalten hatte, und welcher nach dessen Tode wohl von Arnulf nicht wieder verliehen worden war, mit Ausnahme der Grafschaft Guines, von dem Könige Lothar an einen französischen Grafen (comes Pontacensis) Wilhelm gegeben; auch machten bei dieser Gelegenheit die Mönche des heiligen Bertins ihr Recht auf Calais geltend; doch blieb diese Seestadt wegen ihrer militärischen Wichtigkeit in weltlichen Händen und wurde nebst der Grafschaft Guines einem anderen Lehnsmanne von Frankreich, Adolph, Sigfrids Sohne, erteilt. Die Grafen von Boulogne und Guines blieben dabei wegen dieser Besitzungen Vasallen von Flandern [3 Später erbte der ganze pagus Arkensis, mit Ausnahme der an Kirchen gekommenen Territorien und der Grafschaft St. Pol, wieder zusammen, indem die Familien Wilhelms von Boulogne und Adolphs von Guines durch eine Heirat verbunden wurde. (...)
oo N.N.
Kinder:
- Arnulf Graf von Boulogne um 910-31.1.972
- Balduin (Balzo) - Vormund für Arnulf II. um 915- 973
- ? Erniculus Graf von Boulogne
Literatur:
Alvermann, Andrea: Geschichte der Grafschaften, Ländereien & der Stadt Saint Pol. Übersetzung aus dem Mittelfranzösischen Kapitel Kapitel 4 - Brandenburg Erich: Die Nachkommen Karls des Großen Verlag Degener & Co Neustadt an der Aisch 1998 Tafel 1 Seite 1,118 - Leo Heinrich Dr.: Zwölf Bücher niederländischer Geschichten. Eduard Anton Verlag Halle 1832 Seite 12 - Thiele, Andreas: Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band II, Teilband 1 Europäische Kaiser-, Königs- und Fürstenhäuser I Westeuropa, R.G. Fischer Verlag 1993 Tafel 25 - Werner Karl Ferdinand: Die Nachkommen Karls des Großen bis um das Jahr 1000 (1.-8. Generation) Band IV in: Braunfels Wolfgang: Karl der Große Lebenswerk und Nachleben. Verlag L. Schwann Düsseldorf Seite 460 - [1]