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 Bohrer

Udalrich

männlich um 750 - 807  (57 Jahre)


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Generation: 1

  1. 1.  Udalrich wurde geboren um 750; gestorben in 807.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Bodenseekreis,Baden-Württemberg,Deutschland ; Graf in den Bodenseegrafschaften
    • Titel/Amt/Status: 780-807, Breisgau,Baden-Württemberg,Deutschland; Graf im Breisgau

    Notizen:

    Udalrich
    Graf im Breisgau 780-807
    Graf in den Bodenseegrafschaften
    um 750- 807 (824 Isenburg)
    Sohn des fränkischen Grafen Gerold und der Imma, Tochter vom Alemannenherzog Hnabi; Bruder der Königin Hildegard und des Präfekten Gerold

    Prinz Isenburg:

    Udalrich I. war 780/81 Graf im Alpgau und Breisgau, 787-791 Graf im Hegau, 787 Graf im Thurgau, 805/17 Graf am Nordufer des Bodensees, 778/817 Graf im Elsaß.

    Udalrich entstammte der alemannischen GEROLD-UDALRICH-Sippe und war der Schwager Kaiser KARLS DES GROSSEN. Er erschien 778 erstmals selbst in den Quellen. Notker berichtet, Udalrich sei nach Hildegards Tod bei KARL in Ungnade gefallen und habe alle Lehen verloren, doch der König habe mit Rücksicht auf seine geliebte verstorbene Gemahlin sein Urteil rückgängig gemacht.
    Bebo (Pepo), Gerold, Udalrich und Robert sind als Söhne des Grafen Udalrich in einer Schenkungsurkunde des Jahres 803 an das Kloster Fulda bezeugt, also Brüder gewesen.

    Michael Mitterauer: Seite 16, "Karolingische Markgrafen im Südosten"

    In der Gegend von Straßburg tradierte auch Graf Udalrich an Fulda. Er ist neben Gerold der bedeutendste von Gerolds Brüdern. Noch zu Lebzeiten seines Vaters übte er gräfliche Funktionen aus. Seit 783 ist er als Graf im Breisgau, seit 787 im Thurgau nachzuweisen. Nach dem Tode seines Onkels Roadbert übernahm er die Grafschaft im Linz-, Argen-, Rhein- und Alpgau. Eine solche Ämterkulmination war zur Zeit KARLS DES GROSSEN gänzlich ungewöhnlich. Der Monachus Sangallensis berichtet, daß Udalrich seine einzigartige Stellung in Alemannien der besonderen Gunst seines Schwagers verdankte.
    Der Thurgau ging Graf Udalrich noch zu Lebzeiten vorübergehend verloren. Nach seinem Tod wurde die Familie auch aus den Schwarzwaldgrafschaften verdrängt. Bloß im Bodenssegebiet konnten sich seine Söhne Udalrich und Rodbert halten. Sie versuchten ihr Machtgebiet auf Kosten der HUNFRIDINGER nach Südosten auszudehnen.

    Michael Borgolte, "Die Grafen Alemanniens"

    UDALRICH (I, II)
    belegt als Graf 778 III 31 - 817 VI 4,
    Alp- und Breisgau 780 V 11 - 781 V 13, 787 VI 28 [?], 800 I 6 [?] bzw. 786/89 XII 26 - ?809 IX 21,
    Hegau 787/88/90/91 I 7, 800 I 6 [?],
    Thurgau 787 VI 17 - ?799 III 13,
    Grafschaft am Nordufer des Bodensees 800 I 6 [?], ?802 V 15 [?], 805 II 21 - 817 VI 4 -
    Linzgau 800 I 6 [?], ?809 IX 14 - 817 VI 4 -
    Argengau ?802 V 15 [?], 805 11 21 - 815 VI 26)

    Belege mit comes-Titel:
    Urkundenbuch des Klosters Fulda I Nr. 84, W III Anh. Nr. 1, W I Nr. 94 (= ChLA I Nr. 90), Trad. Wiz. Nr. 190, W I Nrn. 110 (= ChLA II Nr. 114),113, BRUCKNER, Vorakte Nr. 17 (zu W I Nr. 114 = ChLA II Nr. 116), W I Nrn. 115,118 (= ChLA II Nr.117),),120 (= ChLA II Nr.122),125,126,129(= ChLA II Nr. 124, ThUB I Nr. 17),167,131 (= ChLA II Nr. 126, ThUB I Nr. 18),132 (= ChLA II Nr. 127, ThuB I Nr. 19), 133 (= ChLA II Nr. 128, ThUB I Nr. 20),138 (= ChLA II Nr. 134, ThUB I Nr. 21),142 (= ChLA II Nr. 136), Urkundenbuch des Klosters Fulda I Nr. 254, W I Nrn. 153 (= ChLA II Nr. 135),155 (= ChLA II Nr. 149, ThUB I Nr. 24), W III Anhang Nr. 2, W I Nr. 160 (= ChLA II Nr. 152), Codex diplomaticus Fuldensis Nr. 178 (= Regesta Alsatiae I Nr. 397), W I Nrn. 179,181,197,196,200,202f.,215, 219,226 (= BM Nr. 648), Das Verbrüderungsbuch der Abtei Reichenau 114D1, 115B3, Visio Wettini Walahfridi 317 Z. 414-420, ? W I Nrn. 116 (= ChLA II Nr. 118), 164, ? Liber Viventium Fabariensis pag. 24 (= PIPER, Libri Confrat. 359 col. 7, 1)

    Belege ohne comes-Titel:
    St. Galler Gedenkbuch pag. 8 (= PIPER, Libri Confrat. 20 col. 32, 2,9,14), Notkeri Balbuli Gesta Karoli Magni 17 cap. I. 13, Chronik Petershausen 38,40

    Literatur:
    NEUGART, Episcopatus Constantiensis I. 165 - STÄLLN, Geschichte I 243,326 f. - MEYER VON KNONAU, Die angeseheneren Urheber 230f. mit A. 32 - DERS., Geschlechtskunde 76,81 - BAUMANN, Gaugrafschaften 43,56 - PUPIKOFER, Thurgau I 133-135,138f. - ABABEL-SIMSON, Jbb. Karl der Große I 105, II 193f. - TUMBÜLT, Hegau 623 f. - DERS., Albgau 154f. - SCHULTZE, Gaugrafschaften 45,120 - KNAPP, Buchhorner Urkunde 205,208f.,211-219 - TELLENBACH, Königtum und Stämme 51 Nr. 28b - SCHMID, Graf Rudolf von Pfullendorf 32-34 - DIENEMANN-DIETRICH, Der fränkische Adel 183 A. 195,186 - TELLENBACH, Der großfränkische Adel 56 - SCHMID, Familie, Sippe und Geschlecht 8,11-13 - DERS., Struktur des Adels 4f. - MITTERAUER, Markgrafen 8f., 16f.,19-22 - MAURER, Land zwischen Schwarzwald und Randen 42f. - SCHULZE, Grafschaftsverfassung 83,89, 104f.,118,121,328 - BILGERI, Geschichte Vorarlbergs I 70-72 - SCHMID, Zur historischen Bestimmung 513f. - BORGOLTE, Die Geschichte der Grafengewalt im Elsaß 21-24 - DERS., Geschichte der Grafschaften Alemanniens, s. v.

    Nach Notker dem Stammler hatte Hildegart, die Gemahlin KARLS DES GROSSEN, einen Bruder namens Udalrich, dem sein königlicher Schwager plurgma tribuit (Gesta Karoli Magni 17). Udalrich wäre somit ein Sohn GEROLDs (I) und der Imma, ein Neffe des bis zur Jahrhundertwende als Graf im nördlichen Bodenseegebiet bezeugten Grafen RUADBERT (I) und ein Bruder GEROLDs (II), des Präfekten von Bayern und berühmten Awarenkämpfers, gewesen. Die Nachricht Notkers wird durch Fuldaer Urkunden über Liegenschaften im Elsaß gestützt, wenn auch nicht ausdrücklich bestätigt.
    Am 1. Mai 803 schenkte ein Graf Vodalrichus für sein eigenes Seelenheil seu pro remedium germani mei Votoni der Bonifatiusabtei Besitz im elsässischen Heinhaim, quantumcumque Voto in ipsa uilla fuit uisus habere aut ego conquesiui de portione sua (...)(Codex diplomaticus Fuldeasis Nr. 178; Regesta Alsatiae I Nr. 397 mit der Bestimmung des Güterortes als Hönheim). Offenkundig dasselbe Brüderpaar war bereits in einer Urkunde vom 12.2.798 gemeint gewesen, als ein Adalrich an Fulda Güter in Barr, Altbronil, Hürtigheim, Hüttenheim und Bernolsheim, ebenfalls im Elsaß gelegen, schenkt, dabei als Motiv pro remedium Otoni angibt und über die Herkunft quantumcumque supradictus Voto in ipsa marca conquesivit et quod Vodalrichus comis mimihi pro anime sue tradidit(...) vermerkt (UB Fulda I Nr. 254; zu den Orten ergänzend Regesta Alsatiae I Nr. 379). Zu Graf Vodalrichus und seinem 798 wohl bereits verstorbenen Bruder Voto passen zwei weitere Urkunden aus der vorangegangenen Zeit. Am 31. März 778 hatte Imma/Immina ihrem ungenannten Sohne für 600 solidi ihren von Walthari erworbenen Besitz in pago Alsacinse in Oberehnheim, Walf, Krautergersbeim, Rosheim und in der Stadt Straßburg verkauft (UB Fulda I Nr. 84; Regesta Alsaatiae I Nr. 273 zu den Orten). Am Anfang der Zeugenreibe erscheint Graf Vodalrich. 10 Jahre darauf schenkte ein Uoto der Abtei Fulda unter Abt Baugulf seine Güter im Eisaßgau und nannte dabei unter anderem Liegenschaften in Oberehnheim, Walf, deder Stadt Straßburg sowie in Barr, Altbronn und Hürtigheim (UB Fulda I Nr. 176; vgl. Regesta Alsatiae I Nr. 329). Als Grundberr in den 3 zuletzt genannten Orten war Uoto zweifellos mit dem Voto von 798 identisch; da er andererseits über Besitz in Oberehnheim, Walf und Straßburg verfügte, dürften er oder sein Bruder, sicher der Spitzenzeuge bei Immas Rechtsgeschäft, der Käufer von 778 gewesen sein. Graf Vodalrich und Voto wären somit Söhne der Imma gewesen, die ihrerseits denselben Namen wie Hildegarts Mutter trug.
    Wahrscheinlich eben der Graf, der zwischen 778 und 803 in 3 Fuldaer Urkunden über Gütergeschäfte links des Rheins vorkommt, wird auch in einer Weißenburger carta vom 3. Februar 783 als Käufer genannt (Trad. Wiz. Nr. 190; zu dem von ZEUSS, Trad. Wiz. Nr. 190, und den Regesta Alsatiae I Nr. 280 abweichenden Datum s. DOLL, in Trad. Wiz. 394 Note i). In der Urkunde erklärt Germund, er habe Odalricho comite Güter in der Mark Biberestorf, ubi dicitur Bruningesuuilari, für einen Preis von 30 solidi in argento überlassen.
    Außer den Eltern und Geschwistern des gräflichen Grundherrn im Elsaß glaubt man, auch Kinder Udalrichs zu kennen. Die Zeugenreihe der Schenkungsurkunde von 803 beginnt folgendermaßen: + Vodalrichi qui hanc donationem fieri rogavit. + Beboni + Geeroldi + Vdilrichi + Ratbertt + cum filiis suis qui consenserunt. Der Passus über den Konsens der Söhne hat wohl kaum so in der Originalurkunde gestanden; vielmehr ist anzunehmen, dass der Kopist des Fuldaer Cartulars den Text vom Ausstellernamen abgezogen und hinter den letzten der Söhne gestellt hat; oder dass er einen, im Original zu jedem der 4 Namen gesetzten Vermerk filii sui qui consensit (vgl. W I Nrn. 107,171) an einem Ort zusammenzufassen suchte. Dies vorausgesetzt wären die vier auf den Aussteller folgenden Personen als dessen Söhne zu betrachten, die ihr Einverständnis mit der Schenkung als Erbberechtigte gegeben haben (s. SCHMID, Zur historischen Bestimmung 414, KNAPP 212,216; anders MITTERAUER 22).
    Diese Deutung wird durch eine St. Galler Übertragungsurkunde des Jahres 800 bekräftigt (W I Nr. 160), in der es um Güter in Bonndorf ging. Die Zeugenreihe setzt mit den Signa eines Grafen Odalricus und seiner Söhne Odalricus und Rodpertus ein. Die Namenfolge in der Zeugenreihe entspricht so offenkundig der von 803, dass der Graf mit dem elsässischen Tradenten und seine Söhne mit den dort ebenfalls genannten Vdilrichus und Ratbertus identifiziert werden dürfen.
    Mit allen 4 Söhnen von 803 scheint Udalrich im ältesten Eintrag des St. Galler Gedenkbuches (pag. 8) eingetragen worden zu sein. Die Namen sind wie folgt angeordnet:
    Odalrih
    Pepo Pald
    Kerolt
    Erih
    Ruadpert
    Odalrib
    Der am Anfang genannte Odalrih dürfte Graf Udalrich gewesen sein, während in Pepo und Kerolt wohl die ersten Zeugen seiner Fuldaer Schenkung wiedererkannt werden können; am Schluß stehen sicher die urkundlich zweimal belegten Söhne (MITTERAUER 19; SCHMID), Zur historischen Bestimmung 513f.). Ob Erih und Pald, wie MITTERAUER (I9) jedenfalls im Hinblick auf Erih vermutet hat, andere Söhne Udalrichs gewesen sind, muß unentschieden bleiben.
    Nach einer weiteren Vermutung MITTERAUERs (19f.) geben die Namen Pebo und Erih, von denen der erste auch einen Enkel Udalrichs bezeichnet haben soll (GEROLD III), einen Hinweis auf die Herkunft der sonst unbekannten Gemahlin des Grafen. Beide Namen kommen bereits bei spät-merowinger-zeitlichen Grafen in Alemannien vor, die durch eine St. Galler Urkunde als Brüder ausgewiesen sind. Wenigstens einer von ihnen hat am oberen Zürichsee amtiert (PFB0, ERICH). Da Udalrich, im Unterschied zu seinem Vater, am Beginn seiner Karriere auch im Thurgau als Graf in Erscheinung getreten sein dürfte (dazu s.u.), hat er nach MITTERAUER wohl eine Frau aus der Nachfahrenschaft der Grafen Pebo und Erich geheiratet. Diese Annahme wird man aber kaum als gut begründet ansehen können, da jegliche gesicherte Kenntnis über das Schicksal der Grafenfamilie, aus der Udalrichs Gattin hervorgegangen sein soll, fehlt (zu einem Grafen Erich Im Elsaß s.u.).
    Auf pag. 8 des St. Galler Gedenkbuches findet man Udalrich offenbar noch einmal inmitten anderer Verwandter. Die Abfolge der Magnatennamen auf dieser Seite beginnt RODBERTUS, Odalricus, Kerolt. Der 1. Name bezeichnet wohl den Bruder Immas (RUADBERT I), der 2. und 3. deren beide Söhne, den hier behandelten Udalrich und den Markgrafen GEROLD (II) (SCHMID, Zur historischen Bestimmung 513; MITTERAUER 19).
    Udalrich, den man als Bruder der Königin Hildegart betrachten darf, ist nach den bisher behandelten Zeugnissen zwischen 778 und 803 Graf gewesen. Nach der Lage der urkundlich genannten Güter hat man ihn bereits häufiger als Grafen im Elsaß angesprochen (KNAPP 212, TUMBÜLT, Albgau 154 mit A. 8, SCHULTZE 120); ein Comitat im Sinne eines fest abgegrenzten Amtssprengels läßt sich zu Udalrichs Zeit aber im Elsaß noch nicht fassen (BORGOLTE, Die Geschichte der Grafengewalt im Elsaß 21-24). Immerhin ist bemerkenswert, dass Udalrich, der ausschließlich im Unterelsaß bezeugt ist, eines seiner Rechtsgeschäfte in der alten merowingischen Königspfalz Marlenheim abwickelte (Trad. Wiz. Nr. 190) und dass udalrichingischer Besitz unter anderem in Straßburg lag (Urkundenbuch des Klosters Fulda I Nrn. 84, 176). Udalrich dürfte also im nördlichen Elsaß zu seiner Zeit eine dominierende politische Rolle gespielt haben, ähnlich wie vor ihm RUTHARD. Vielleicht knüpfte er an eine bereits vor-karolingisch Machtposition seiner Verwandten an; denn unter dem elsässischen Herzog Eticho werden gegen Ende des 7. Jahrhunderts 2 Grafen namens Erich und Rodebert genannt (BORGOLTE, Die Geschichte der Grafengewalt im Elsaß 10f.).
    Im Unterschied zu den das Elsaß betreffenden Quellen wird Udalrich durch den Grafenvermerk zahlreicher St. Galler Urkunden in Amtswaltung belegt. Diese Zeugnisse erstrecken sich von 780 bis 817. In der Regel braucht an einer Identität des Grafen mit dem Bruder der Königin nicht gezweifelt zu werden, da Notker diesen als besonderen Günstling KARLS erscheinen läßt. Allerdings wird in der Forschung angenommen, Udalrich sei am Beginn des 9. Jahrhunderts von seinem gleichnamigen Sohn abgelöst worden. Wie bei der Erörterung der einzelnen Belegfelder gezeigt werden wird, ist ein solcher Grafenwechsel nicht ausgeschlossen, doch gibt es für ihn kein explizites Zeugnis. Vom Lebensalter her betrachtet, kann Udalrich durchaus noch im letzten St. Galler Beleg von 817 gemeint gewesen sein. Da Hildegart wohl 757 geboren wurde (ABEL-SIMSON I 449 mit A. 3) und die Notiz der Annales Alamannici zum Jahr 798: Imma defunctus est (LENDI, Untersuchungen 172; HENKING, Die annalistischen Aufzeichnungen 243 mit A. 115) wahrscheinlich den Tod der Mutter ermittelt, wird Udalrich kaum vor 750 zur Welt gekommen sein.
    Eine andere Schwierigkeit bei der Identifikation des Grafen ergibt sich bei zwei Urkunden, die den Grafennamen Adalricus/Adalrihcus enthalten. Dabei handelt es sich nicht um eine orthographisch-lautliche Variante zu Udalricus etc., da die Erstglieder jeweils auf andere Lemmata zurückgehen. Freilich muß der andere Name nicht unbedingt eine andere Person bezeichnen, doch gibt es in diesen Fällen einige weitere Argumente für eine Nichtidentität. Die Belege für einen oder zwei Grafen Adalricus sind deshalb - mit allen Vorbehalten - in einem gesonderten Artikel zusammengestellt und behandelt worden (AADALRICH), erscheinen aber auch hier mit den erforderlichen Erwägungen am entsprechenden Ort für den Fall der Personengleichheit.
    Die ältesten Belege Udalrichs in der Grafenformel St. Galler Urkunden datieren von 780 (W III Anh. Nr. 1) und 781 (W I Nr. 94); beide Schriftstücke beziehen sich auf Traditionsgut im Schwarzwälder Alpgau. In einer weiteren Alpgauer carta von 787 bietet der Vorakt den Vermerk sub Huadalricho comite; dieser wurde aber vom Schreiber der Urkunde nicht in die Reiiischrift übernommen (BRUCKNER, Vorakte Nr. 17; ChLA II 17 Nr. 116, zu W I Nr. 114). Zwar liegt der Schluß auf ein Versehen bei der Mundierung nahe, doch spricht ein weiterer Befund gegen diese Vermutung. Der Schreiber Theoderam, der Vorakt und Urkunde gefertigt haben soll, hatte nämlich bereits im Konzept eine ungewöhnlich genaue Datierung niedergeschrieben, diese aber dann noch einmal nachgerechnet und in der Ausfertigung korrigiert (BORGOLTE, Chronol. Stud. 107,112). Wenn er beim Datum der Urkunde so sorgfältig arbeitete, kann auch ein bewußter Verzicht auf die in die textliche Umgebung gehörende Grafennennung nicht ausgeschlossen werden. Es ist also fraglich, ob Udalrich 787 die Grafenstellung im Alpgau innegehabt hat. Eine Unterbrechung seiner Amtsführung könnte mit einer Nachricht Notkers von St. Gallen in Verbindung gebracht werden, Udalrich hababe nach dem Tod der Königin Hildegart (783) wegen eines Vergehens (pro quodam commisso) zahlreiche honores verloren (Gesta Karoli Magni 17). Der Sturz Udalrichs soll allerdings nur kurzfristige Wirkung gehabt haben, da KARL DER GROSSE den Grafen schon bald wieder mit seinen froheren Würden ausgestattet hätte (s.a. Artt. ISANBART), ADALRICH).
    Als späterer Beleg für den Alpgau kommt die bereits zitierte Urkunde vom 6. Januar 800 in Betracht, in der Udalrich mit seinen Söhnen in der Zeugenreihe steht (W I Nr. 160; s. o. S. 249); in ihr wird Udalrich nämlich auch in der Grafenformel genannt. Der Güterort Bonndorf kann aber außer im Alpgau auch im Linzgau (so mit Recht MAURER 42 A. 47, anders SCHULZE 105, KNAPP 211, TUMBÜLT, Albgau 154; vgl. BORGOLTE, Kommentar: zu Nr. 160) bzw. im Hegau (vgl. FUNK, Hegau 13, 20 f., 24; KNAPP 199) gelegen haben.
    Im Breisgau, der Nachbarlandschaft des Alpgaus, ist Udalrich (bzw. sein Sohn) von 786/89 (W I Nr. 110) bis ?809 IX 21 (W I Nr. 203; ferner Nrn. 126,167,111 Anh. Nr. 2, I Nrn. 179,196) bezeugt. Eine breisgauisch-alpgauische Doppelstellung ist nacach Udalrich für ERCHANGAR (I) und ALBRICH bezeugt, so dass mit Udalrich eine bis Mitte des 9. Jahrhunderts währende Verbindung beider Landschaften zu einem Comitat eingesetzt haben mag (BORGOLTE, Geschichte der Grafschaften Alemanniens, Kap. IVV. 2). Im Breisgau waren Udalrichs Grafenrechte auf das nördliche Gebiet um das heutige Freiburg beschränkt, da der Süden bei Lörrach damals als grafenfreier Fiskalbezirk organisiert war (BORGOLTE, loc. cit., Kap. IV. 1); lediglich in W I Nr. 19196 werden nach Eschbach bei Heitersbeim Güter in Ortschaften des Rheinknies erwähnt. Die vermeintlich sichere Abgrenzung zwischen den Amtszeiten des Bruders der Königin (Udalrich I) und seines Sohnes (Udalrich II), die auf Beobachtungen im Linz- und Argengau beruhten (s.u.), hat dazu geführt, dass man einen Wechsel zwischen Udalrich (I) und Udalrich (II) im Breisgau zwischen den St. Galler Urkunden 179 (von 804 VII 4) und 196 (von 808 VIII 24) angenommen hat (TUMBÜLT, Hegau 624, Albgau 155; KNAPP 213; anders SCHULTZE 45 Im Selbstwiderspruch zu 120; unklar SCHULZE 105).
    Mit der Grafenstellung im Unterelsaß und im Alpgau bzw. Breisgau schloß Udalricii (I) seit 778 (bzw. 780,786/89) an den Machtbereich seines Onkels RUADBERT (I) an, der ebenfalls seit 778 als Graf im Hegau und Linz- bzw. Argengau nachzuweisen ist. Vermutlich stand dieser Aufstieg der Verwandten Hildegarts in einem Zusammenhang mit dem Sturz ISANBARDS, des Sohnes Warins, der ca. 779 zuletzt als Graf im Thurgau belegt ist. Im Hegau trat Udalrich mindestens 787,788,790 oder 791 als Ruadberts (I) Nachfolger hervor (W I Nr. 11 5); vielleicht kann aber noch die St. Galler Urkunde W I Nr. 160 vom Jahr 800 als Zeugnis für eine Grafentätigkeit Udalrichs im Hegau in Anspruch genommen werden (s.o.). Da Ruadbert (I) bis zur Jahrhundertwende weiterhin in den Gebieten nördlich des Bodensees amtierte, hatte er seinem Neffen offenbar einen Teil seiner Befugnisse abgetreten. Die Grafengewalt im Westen und Norden des Bodensees ist somit offenkundig als Familienherrschaft der Angehörigen Hildegarts organisiert gewesen. Mit dem Wechsel von Ruadbert (I) zu Udalrich (I) beginnt sich aber der Hegau administrativ vom Linz- und Argengau zu lösen (s. BORGOLTE, Geschichte der Grafschaften Alemanniens, Kap. IX).
    Zur selben Zeit wie im Hegau ist Udalrich auch im Thurgau nachgewiesen; er dehnte seine Herrschaft also auch auf das Gebiet südlich des Bodensees aus. Die thurgauischen Urkunden reichen von 787 (W I Nr. 113) bis ?799 (W I Nr. 155; ferner Nrn. 118,120,125,129, 131-133,138,142; zu Nrn. 116 und 153 s.u., zu Nr. 212 s. Art. UDALRICH III etc.). Die Kompetenz des Grafen war dabei auf die Landschaft zwischen der Thur und dem Fiskus Zürich beschränkt (BORGOLTIE, Geschichte der Grafschaften Aleemannicas, Kap. III. 2.b). Allerdings scheint Udalrich auch - vorübergehend? - im Dreieck von Aare, Limmat, Glatt und Rhein amtiert zu haben (W I Nr. 153 v. 798 VIII 26), das später zum Sprengel des Zürichgaugrafen gehörte (s. BORGOLTE, loc. cit. 93 A. 111). In der 2. der insgesamt 13 Thurgauer cartae vom 26.2.788 wird Graf Adalricus genannt (W I Nr. 116). Der philologischen Diskrepanz brauchte man keine große Beachtung zu schenken, wenn nicht etwa zur selben Zeit die Erwähnung Udalrichs in einer Alpgauer Urkunde unterblieben wäre (s.o. S. 251). Da es nach der Fuldaer Urkunde von 798 in der Umgebung des Grafen Udalrich (I) einen Adalrich gegeben hat, könnte ein gleichnamiger Graf aus der Verwandtschaft Udalrichs hervorgegangen und zeitweilig an dessen Stelle getreten sein (s. Art. ADALRICH). Freilich ist in der Frage keine Klarheit zu gewinnen; doch kann man den Beleg der Urkunde 116 für Udalrich nur mit Vorbehalten verwenden. Als Nachfolger Udalrichs im Thurgau tritt ?804 II 29 SCOPO hervor.
    Nach der herrschenden Lehre ist ein ?802 (W I Nr. 164) und 805 (Nr. 1 8 1) im Bereich des Argengaus belegter Graf Udalrich mit dem Grafen des Thurgaus personengleich gewesen (vgl. bereits NEUGART; PUPIKOFER 134f. mit anderer Auffassung). Die Annahme konnte sich auf die Fuldaer Urkunde von 803 stützen, in der Udalrich (I), der Aussteller, den comes-Titel trägt, aber den Zeugen Vdilrichus und Ratbertus derselbe fehlt. Die Söhne Udalrichs schienen deshalb zum gegebenen Zeitpunkt noch keine Grafen gewesen zu sein; Udalrich (I) wäre demnach zunächst unter anderem Graf im Thurgau gewesen, bevor er als Nachfolger seines Onkels RUADBERT (I) in den Linz- und Argengau überwechselte. Bei einer solchen Argumentation bleibt außer acht, d dass der Argengaugraf von ?802 Adalrihcus hieß. Wie in dem oben behandelten Fall der Thurgauer carta von 788 muß man die Möglichkeit offenhalten, dass weder Udalrich (I) noch sein Sohn Udalrich (II) gemeint war. Ein Graf ADALRICH könnte zwischen Ruadbert (I) und Udalrich (I, II) kurzfristig im Linz- und Argengau amtiert haben. Deshalb kann die Identität des Thurgaugrafen mit einem der oder mit dem Linz- und Argengaugrafen nicht als erwiesen gelten. Anders stellt sich die Lage dar, wenn die mehrfach erwähnte Urkunde W I Nr. 160 von 800 I 6 bereits einen Beleg Udalrichs für den Linzgau enthält (s.o.). Nach 805 sind im Linz- und Argengau (Grafschaft am Nordufer des Bodensees) für einige Zeit nebeneinander ein Udalrich und ein Ruadbert bezeugt. Ruadbert kann man aus chronologischen Gründen kaum mehr mit Udalrichs (I) Onkel gleichsetzen (RUADBERT I); mit gutem Recht wird deshalb vermutet, dass er der urkundlich bezeugte Sohn Udalrichs gewesen ist (RUADBERT II). Die Nachhweise für einen Grafen Udalrich, die nach dem Erstbeleg dieses Ruadbert einzuordnen waren (W I Nrn. 197,200, 202,215,219,226) glaubte man dementsprechend auf den anderen Sohn Udalrichs (I) beziehen zu können. Auch wenn ein derartiger Wechsel von Udalrich (I) zu Udalrich (II) nicht ausgeschlossen werden kann, gibt es für ihn wegen der oben skizzierten Altersverhältnisse für Hildegart und ihren Bruder nicht ebensogute Argumente wie für die Ablösung Ruadberts (I) durch Ruadbert (II). Möglicherweise ist Ruadbert (II) also in der Verwaltung des Comitats im Linz- und Argengau neben seinen Vater getreten.
    Auf den pagg. 11 4 (D1) und 115 (B3) des Reichenauer Verbrüderungsbuches taucht ein Odalrich comis bzw. ein Uuadalrich comis in der Anlage der NOMINA DEFUNCTORUM auf. Der erste Eintrag besteht außerdem aus den Namen Cerolt comis (...), Bertolt comis, Pirihtilo comi[s], die mit Grafen in der Baar vom Ende des 8. Jahrhunderts in Verbindung gebracht werden können (GEROLD II?, BERTOLD II, PIRIHTILO). Odalrich ist deshalb sicher mit Udalrich (I) gleichzusetzen, während man in Cerolt vielleicht dessen Bruder begegnet. Auf pag. 115 geht der Uuadalrich den comites Uuolfhold und Rafolt voraus, die ebenfalls mit Grafen der Baar kurz vor oder um die Jahrhundertwende zusammenpassen (WOLFOLT, RATOLF). Deshalb ist auch hier, falls man Udalrich (I) von Udalrich (II) zu unterscheiden hätte, eher mit dem erstgenannten zu rechnen. Der Hinweis MITTERAUERs (19,23) auf Namen mit oder ohne Titel, die in demselben Eintrag in der Umgebung stehen und vielleicht weiter entfernte Verwandte Udalrichs bezeichnen, bedarf weiterer Prüfung. Nach der ungefähr zu erschließenden Anlagezeit der Totenliste (s. Art. SCOPO) muß Udalrich (I, II) um 824 bereits verstorben sein.
    Auf pag. 24 des Liber Viventium Fabariensis wurde in die Arkade mit den Namen karolingischer Könige und alemannisch-rätischer Grafen der Name Hodolricus com(es) nachgetragen. PIPER, (Libri Confrat. 359 Note zu col. 7,1) hat diesen Grafen mit Udalrich (I, II) gleichgesetzt, obwohl es für die Identifizierung offenbar keine weiteren Anhaltspunkte gibt.
    In der poetischen Bearbeitung der Visio Wettini, die Walahfrid Strabo 825/26 nach der Prosaniederschrift Heitos von 824/25 geschaffen hat (zuletzt AUTFNRIETH, Visio Wettini 172 f.), ist auch von 2 Grafen die Rede, die Wetti im Fegefeuer geschaut haben soll. Während Heito die Namen nicht erwähnt hatte, teilte sie Walahfrid in Form von Akrostichen mit. Einer von ihnen war Odalrih (Visio Wettini Walahfridi 317, vgl. Heitonis Visio Wettini 270f. cap. X); mit ihm dürfte Udalrich (I) oder Udalrich (II) gemeint gewesen sein.
    Udalrich (I) wird als Stammvater der "UDALRICHINGER" (BAUMANN, Alpgau 21f. bzw. 202, Gaugrafschaften 35; jetzt wieder SCHULZE 121, BORST, Pfalz Bodman 185 u. ö.; BRUNNER, Oppositionelle Gruppen 82 u.ö.) oder "ULRICHE" (MEYER VON KNONAU, Geschlechtskunde 72; jetzt BILGERI) bezeichnet. Gelegentlich spricht man zur Kennzeichnung seines Geschlechts im Hinblick auf seinen Vater, den Franken GEROLD (I), und einen anderen Leitnamen auch von den "GEROLDEN" oder "GEROLDINGERN" (zum Beispiel MITTERAUER 8ff.; WERNER, Adelsfamilien 111f., BERGEs, "Gründung der Hildesheimer Kirche" 88ff.). Über die Problematik beider Begriffe hat besonders SCHMID nachgedacht und vorgeschlagen, die Bezeichnung "Verwandte der Königin Hildegart" zu gebrauchen (Familie, Sippe und Geschlecht 13, Struktur des Adels 4f., 16).
    Die Erinnerung an die Herkunft des Geschlechts, die Förderung seiner Angehörigen durch den Herrscher und die Ansiedlung insbesondere am Nordufer des Bodensees hat noch in der Chronik des Klosters Petershausen aus dem 12. Jahrhundert in der sog. "Ulrichsage" einen späten Niederschlag gefunden (Chronik Petershausen 38,40; SCHMID, "Eberhardus comes de Potamo" 329; zum Werk: WALTHER, Gründungsgeschichte und Tradition).





    Kinder:

    - Udalrich- nach 815
    - Rodbert (Roadpert) - 814
    - Bebo (Pepo) 797-803
    - Gerold 803
    - ?Erih



    Literatur:
    Karl Schmid: Gebetsgedenken und adliges Selbstverständnis im Mittelalter. Ausgewählte Beiträge, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1983, Seite 207,401,494 -

    Gestorben:
    (824 Isenburg)

    Familie/Ehepartner: unbekannt. [Familienblatt] [Familientafel]

    Kinder:
    1. 2. Udalrich  Graphische Anzeige der Nachkommen gestorben nach 815.
    2. 3. Rodbert  Graphische Anzeige der Nachkommen gestorben in 814.
    3. 4. Bebo  Graphische Anzeige der Nachkommen gestorben nach 803.
    4. 5. Gerold II.  Graphische Anzeige der Nachkommen gestorben in 832.


Generation: 2

  1. 2.  Udalrich Graphische Anzeige der Nachkommen (1.Udalrich1) gestorben nach 815.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Bodenseekreis,Baden-Württemberg,Deutschland ; Graf in den Bodenseegrafschaften

    Notizen:

    Udalrich Graf in den Bodenseegrafschaften
    - nach 815
    Sohn des Grafen Udalrich

    Karl Schmid: Seite 190, "Gebetsgedenken" 1983

    Ulrichs Söhne Rodbert und Ulrich, die Neffen der Königin Hidegard, tauchen wie ihr Vater und ein älterer Rodbert (Hildegards Onkel) häufig im Zusammenhang mit dem Linz- und Argengau auf. Indessen brechen die Nennungen plötzlich ab. Dafür erscheint zunächst Ruachar, dann die WELFEN Konrad und Welf. Obwohl man glaubt, die Bindung der UDALRICHINGER gerade zu diesen Landschaften nördlich des Bodensees sei besonders eng gewesen, scheint sie 40 Jahre lang unterbrochen zu sein. So spricht die Forschung von der Ablösung der UDALRICHINGER durch die WELFEN und bringt diesen Vorgang in Zusammenhang mit der Heirat LUDWIGS DES FROMMEN und Judiths. Ja, man ist sogar bereit die Ausschaltung der UDALRICHINGER in Alemannien anzunehmen. Dies mag für Ulrich und Rodbert in bezug auf den Linz- und Argengau zutreffen. Doch sind wir berechtigt, diesen Sachverhalt auf die sogenannten UDALRICHINGER zu beziehen? Da ist gerade seit 821, etwa dem Zeitpunkt des Verschwindens der beiden Genannten, ein Graf Gerold sehr häufig im Thurgau genannt. Es ist zudem möglich, dass Gerold, der auch im Elsaß auftritt, der im Jahre 831/32 als missus nach Rom geschickt wurde und schon 820 in Quierzy geweilt hatte, mit jenem Gerold etwas zu tun hat, der zu jener Zeit in Bayern maßgeblich handelte.


    Literatur:
    Karl Schmid: Gebetsgedenken und adliges Selbstverständnis im Mittelalter. Ausgewählte Beiträge, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1983, Seite 190,495 -


  2. 3.  Rodbert Graphische Anzeige der Nachkommen (1.Udalrich1) gestorben in 814.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Thurgau,Schweiz; Graf im Thurgau
    • Titel/Amt/Status: Bodenseekreis,Baden-Württemberg,Deutschland ; Graf in den Bodenseegrafschaften

    Notizen:

    Rodbert
    Graf im Thurgau
    Graf in den Bodenseegrafschaften
    + 814 (817 Isenburg)
    Sohn des Grafen Udalrich I. im Breisgau

    Prinz Isenburg:
    Ratbert (Ruadpert) war 806/13-814 Graf, 806 Graf im Thurgau, 807/13-814 Graf am Nordufer des Bodensees, 807 Graf im Argengau 813-814 Graf im Linzgau.

    Michael Borgolte: "Die Grafen Alemanniens"

    RUADBERT (II)
    belegt als Lebender 800 I 6,

    belegt als Graf 806 III 23 - 813/14 III 18,
    Thurgau 806 III 23 - 806 V 29,
    ? Hegau 806 V 29,
    Grafschaft am Nordufer des Bodensees 807 IV 18 - 813/14 III 18
    - Argengau 807 IV 18
    - Linzgau 813/14 III 18,
    Bereich der Alaholfsbaar ?808 VI 22,
    belegt als Verstorbener ?817)

    Belege mit comes-Titel:
    W I Nrn. 188,190,192,198,211, ?Das Verbrüderungsbuch der Abtei Reichenau 118A1, 121B3

    Belege ohne comes-Titel:
    W I Nr. 160 (= ChLA II Nr. 152), Codex diplomaticus Fuldensis Nr. 178 (= Regesta Alsatiae I Nr. 397), St. Galler Gedenkbuch pag. 8 (= PIPER, Libri Confrat. 20 col. 32,13), W II Anh. Nr. 18, KLÜPPEL, Reichenauer Hagiographie 158 cap. 17 (= Translatio sanguinis Domini 448 cap. 15; Quellensammlung der badischen Landesgeschichte I 72 f. cap. 17)

    Literatur:
    NEUGART, Episcopatus Constantiensis I. 166,182 - STÄLIN, Geschichte I 243,327 - MEYER VON KNONAU, Die angeseheneren Urheber 231 A. 32 - DERS., Geschlechtskunde 73 f.,76 - BAUMANN, Gaugrafschaften 43 - PUPIKOFER, Thurgau I 135 - TUMBÜLT, Hegau 624,626 A. 4 - SCHULTZE, Gaugrafschaften 177,280 - KNAPP, Buchhorner Urkunde 205,207-209,212,216,222f. - MEYER-MARTHALER, Rätien 77 A. 196 - CLAVADETSCHER, Einführung der Grafschaftsverfassung 100 mit A. 200 - TELLENBACH, Der großfränkische Adel 54-56 - SCHMID, Familie, Sippe und Geschlecht 8 f. - SIEGWART, Zur Frage 256-264, 277,284 - HLAWITSCHKA, Franken in Oberitalien 206 Nr. XCV - MITTAUER, Markgrafen 17,19f.,25 - SCHULZE, Grafschaftsverfassung 83, 121 - BILGERI, Geschichte Vorarlbergs I 69,72,257f. A. 114 - SCHMID, Zur historischen Bestimmung 513f. - BORGOLTE, Geschichte der Grafschaften Alemanniens, s.v.

    Zu den Nachkommen Udalrichs (I) zählten 2 Söhne namens Udalrich und Ruadbert; sie werden erstmals in einer St. Galler Urkunde vom Januar 800 (W I Nr. 160) und darin wohl auch in einer Fuldaer carta vom 1.5.803 genannt (Codex diplomaticus Fuldensis Nr. 178). In beiden Zeugnissen und im ältesten Eintrag des St. Galler Gedenkbuches (pag. 8), in dem sie sicher zusammen mit ihrem Vater berücksichtigt sind, wurde ihren Namen kein Titel zugefügt (zu den Quellen und behandelnde Literatur s. Art. UDALRICH I, II).
    Es ist nicht bekannt, ob zu den genannten Zeitpunkten in Alemannien ein Graf Ruadbert amtiert hat. Eine Serie von Belegen dieses Namens für den Amtswalter im Linz- und Argengau (Grafschaft am Nordufer des Bodensees) läuft um 799/801 aus (zu TELLENBACH 54 A. 75 s. Art. RUADBERT I); etwa im Jahr 802 und 805 erscheinen dann -*Adalrihcus bzw. *Hodalrichus als comites im Argengau, die mit Udalrich (I) gleichgesetzt werden. Man nimmt im allgemeinen an, dass Udalrich seine bis ca. 799 innegehabte Grafschaft im Thurgau aufgegeben hatte, um in den Nordbodenseegauen den Comitat RUADBERTs (I), seines Onkels mütterlicherseits, zu übernehmen (vgl. aber Art. UDALRICH I, II). Im Jahr 807 in bezug auf das argengauische Reitnau (W I Nr. 192) und 813/14 für Hefigkofen, einen Ort des Linzgaues (W I Nr. 211), taucht dann in der Grafenformel zweier St. Galler Urkunden erneut ein Ruadbertus/Ruodpertus auf. Dieser kann, da Udalrichs Oheim wohl um oder nach 730 geboren war (UDALRICH I, II), kaum mehr mit dem bis Ende des 8. Jahrhunderts belegten Grafen identisch gewesen sein. Er wird deshalb allgemein und sicher zurecht als einer der Söhne Udalrichs bestimmt. In der Zeit, die zwischen den beiden Belegen Ruadberts (II) liegt, erscheint im Linz- und Argengau abermals in einigen cartae ein Graf Udalrich. Dieser ist zuletzt in einem Königsdiplom vom 4. Juni 817 nachgewiesen. Wenn es sich dabei nicht um den Vater UDALRICH (I) handelt, dürfte der 2. Sohn gemeint sein. Jedenfalls darf man für sicher halten, dass Ruadbert (II) in den Gebieten am Nordufer des Bodensees neben einem anderen Mitglied seiner Familie amtiert hat. Eine räumliche Trennung der Grafschaftsrechte läßt sich aus den Urkunden nicht erschließen.
    In der bedeutenden Urkunde Graf ISANBARDs vom 29. Mai 806, nach der der Sohn Warins dem Kloster St. Gallen unter gewissen Bedingungen Liegenschaften im Thurgau und im Hegau überlassen hatte, lautet der Schlußvermerk sub Hruadberto comite (W I Nr. 190). Aufgrund der zuletzt genannten Tradita darf Hruadbertus zumindest als Graf im Thurgau angesehen werden. Diese Annahme bestätigt eine ausschließlich thurgauische Güter betreffende carta, die schon 2 Monate zuvor ausgestellt worden war unund im Eschatokoll denselben Grafennamen enthalten hat (W I Nr. 188). Aus dem Hegau fehlt demgegenüber ein Parallelzeugnis zu Urkunde 190 (vgl. TUMBÜLT 624 A.4; zu STAERKLE, Rückvermerke I 66, 68f., s. BORGOLTE, Kommentar, zu Nr. 198). Im Thurgau erstreckten sich die Rechte des Grafen bis Weißlingen und Theilingen (W I Nr. 188) bzw. bis Seen (Nr. 190); Kompetenzen im Fiskus Zürich oder zwischen Konstanz und St. Gallen sind nicht belegt und nach der bis ca. 817 geltenden Verwaltungsorganisation in den betreffenden Landschaften auch nicht zu erwarten (s. BORGOLTE, Geschichte der Grafschaften Alemanniens, Kap. III. 1. a, 2. a).
    Eine weitere St. Galler Urkunde mit dem Namen Ruadberts in der Grafenformel von ?808 VI 22 stammt wohl aus dem Bereich der Alaholfsbaar (Nr. 198). Auf eine Identität des Grafen der Nrn. 188, 190 und 198 mit Ruadbert deutet außer der Namengleichheit der entsprechende Zeithorizont hin.
    Nach einer schon älteren Forschungsmeinung wird Ruadbert außer in Urkunden und in Gedenkbucheinträgen auch in einer erzählenden Quelle genannt (NEUGART; MEYER VON KNONAU, Die angeseheneren Urheber; neuerdings TELLENBACH 55, HLAWITSCHKA; weiterre Literatur s.u.). In der Translatio sanguinis Domini, die um die Mitte des 10. Jahrhunderts im Kloster Reichenau niedergeschrieben wurde, wird berichtet, dass Adalbert, der Sohn Hunfrids, des Gründers von Schänis, nach dem Tod seines Vaters die kostbare Blutreliquie mit den übrigen Gütern geerbt hätte. Denique Adalberto paternas res hereditario iure, ut dictum est, possidente, contigit ut Ruodpertus quidam nomine, Ludouuici imperatoris vasallus, dolosa circumventione apud seniorem susuum impetraret, ut Reciam Curiensem in proprietatem sibi contraderet, pulsoque Adalberto, possessionem illius sibi usurparet. Ille vero cunctis rebus a parte relictis spoliatus, quasi nudus evadens, sola tantum crucicula arrepta, ad fratrem, qui tunc temporis Hystriam tenebat confugiens, ipsius tandem auxilie collecta virorum multitudine, Ruodpertum invadit, illis forte diebus apud villam Cizuris commorantem (KLÜPPEL, 158). Als Ruodpert entfliehen wollte, sei er außerhalb des Ortes Zizers von dem Hufschlag eines Pferdes so unglücklich getroffen worden, dass er bald darauf verstarb. So hätte das Blut des Herrn und das Holz vorn Kreuze Christi Adalbert den Sieg gebracht. Der Sohn Hunfrids von Rätien aber, der durch Mitleid gerührt war, überführte die Leiche seines Feindes nach dem Kloster Lindau, um sie dort zu bestatten. Reversusque tandem, beschließt der Reichenauer Erzähler die Schilderung des Geschehens, hereditatem suam, sicut prius, manu potestativa usque ad obitus sui diem detinebat (KLÜPPEL 158; s. Art. ADALBERT I).
    War Ruodpert, der Ingressor Rätiens, mit dem Linz- und Argengaugrafen personengleich, so lag es nahe, seinen in der Translatio geschilderten Unfall mit dem Abbruch der urkundlichen Belege um 813/14 in Beziehung zu setzen (s. KNAPP, Buchhorner Urkunde 223; MITTERAUER, Markgrafen 20,25). MEYER VON KNONAU (Geschlechtskunde 73 mit A. 1) hat näherhin erwogen, dass der Konflikt zwischen Adalbert und Ruodpert um die Herrschaft in Rätien in einem Zusammenhang mit dem Aufstand Bernhards von Italien (817) gestanden haben könnte. Demgegenüber machten MEYER-MARTHALER (Rätien 77 A. 1967) und CLAVADETSCHER geltend, dass Einfall und Tod Ruodperts nicht vor Ende 823/Anfang 824 datiert werden könnten, weil Adalberts Vater Hunfrid bis November 823 bezeugt sei (CLAVADETSCHER, Einführung der Grafschaftsverfassung 61). Mit diesem Zeitansatz gerät man aber in erhebliche Schwierigkeiten. Im Thurgau ist Ruadbert schon früh abgelöst worden (RIHWIN). Aus den Nordbodenseegebieten fehlt von W I Nr. 211 an für ungefähr zehn Jahre jegliche urkundliche Überlieferung; erst in der St. Galler Urkunde 276, die vielleicht auf den 18. Mai 824 zu datieren ist, erscheint Ruadberts Nachfolger RUACHAR (I, II). Für einen Konflikt zwischen dem Linz- und Argengaugrafen mit Hunfrids Sohn bliebe also allenfalls die schmale Spanne vom November 823 bis ca. Mai 824. Bedenkt man aber, dass Hunfrid noch geraume Zeit nach 823 gelebt (vgl. dazu SCHMID, Wege zur Erschließung des Verbrüderungsbuches LXX-LXXII) und Ruachar schon erheblich vor 824 die Grafschaft im Norden des Bodensees übernommen haben kann, so erscheint es fast ausgeschlossen, dass Ruodpert vom Linz- und Argengau aus in den 20-er Jahren nach Rätien eingefallen ist.
    Unter Berücksichtigung der Klageschriften Bischof Viktors III. von Chur, die sich gegen den rätischen Grafen Roderich gerichtet haben und zwischen 823 und 829 entstanden sein müssen, hat CLAVADETSCHER ferner darauf hingewiesen, dass Adalbert kaum nach 823 auf Hunfrid gefolgt sein kann. Bevor Viktor III. mit Roderich in Streit geraten wäre, müßte nämlich in der knappen Zeitspanne bis 829 noch der Konflikt zwischen Adalbert und Ruodpert angesetzt werden. CLAVADETSCHER entschloß sich deshalb, entgegen dein Zeugnis der Translatio Adalbert nicht als direkten Nachfolger des Grafen Hunfrid von Rätien zu betrachten und den Amtsantritt Adalberts erst um 831 zu datieren. Diesem Vorschlag folgte SIEGWART. Abweichend von der übrigen Forschung versuchte SIEGWART aber darüber hinaus, den Gegner Adalberts mit einem Magnaten vom Mittelrhein zu identifizieren. Er dachte dabei an Rupert III., den von GLÖCKNER (Lorsch und Lothringen 305-307) erschlossenen Grafen des Wormsgaus. Nach SIEGWARTs Auffassung muß man in Rupert einen Enkel RUADBERTs (I), des Onkels der Königin Hildegart, sehen. Mit seiner These hat SIEGWART bei der mittelrheinischen Landesgeschichte (s. GOCKEL, Königshöfe 233 A. 109; vgl. aber wieder SCHNYDER, Luzern, bes. 452ff.) Widerspruch erfahren; und tatsächlich reichen die oft nur spärlichen Übereinstimmungen im Namengut mittelrheinischer und alemannischer Quellen, die SIEGWART herangezogen hat, kaum aus, um eine Verwandtschaft bzw. Identität der RUPERTINER mit den Angehörigen der Königin Hildegart zu erweisen. Höchst wertvoll war aber SIEGWARTS Hinweis auf W II Anh. Nr. 18 (SIEGWART, zur Frage 261), eine undatierte Gerichtsnotitia aus der Zeit des Abtes von St. Gallen, Gozbert (816-837)). Nach dieser Quelle haben Graf Waning und Ruadpert, der Vasall des Königs, auf Betreiben des St. Galler Klostervorstehers und auf Befehl König LUDWIGS eine Untersuchung über Klosterbesitz in Schönenberg durchgeführt. Name und Standesbezeichnung stimmen für den zweiten der beiden Gerichtsvorsitzenden mit den Angaben der Translatio überein, wenn man einmal von der unerheblichen Differenz (s. BORGOLTE, Chronol. Stud. 167f.) absieht, dass im einen Fall von einem königlichen Vasallen, im anderen von dem Vasallen Kaiser LUDWIGS die Rede Ist. Die chronologische Einordnung der Urkunde zwischen den Jahren 824 und 827, wie sie SIEGWART nach Angaben WARTMANNS vornahm, ist freilich nicht begründet (s. Art. WANING I, II).
    Versucht man angesichts dieser Forschungslage eine neue Deutung (zum folgenden ausführlicher BORGOLTE, Geschichte der Grafschaften Alemanniens, Exkurs 219-229), so darf man zunächst von der Identität des Ruadpert der St. Galler Notitia und des Ruodpert der Translatio ausgehen; für dieses Urteil spricht neben der Namenidentität und Titelentsprechung die räumliche Nähe, denn Schönenberg gehört zum ostalemannischen Nibelgau. Da der Nibelgau seinerseits Nachbarlandschaft des Linz- und Argegengaus war, erscheint ferner der Schluß auf eine Personengleichheit des Königsvasallen mit Ruadpert als zwingend. Ruadpert dürfte seinen Königsdienst im Nibelgau überdies noch als Graf im Linz- und Argengau versehen haben; denn LUDWIG DER FROMMME wird ja kaum einen amtsenthobenen Grafen als seinen persönlichen Beauftragten in den Nibelgau entsandt haben. Da Ruadbert aller verfügbaren Kenntnisse nach nicht als Verwandter seines Nachfolgers Ruachar (I, II) betrachtet werden kann, spricht aber nichts für eine mit diesem gleichzeitige Amtsführung, die im Verhältnis zu Udalrich (I, II) belegt ist. Deshalb muß man folgern, dass Ruadbert zwischen 816 und ca. 824 im Nibelgau tätig wurde. Der Einfall in Rätien wäre damit erneut in didie Nähe der Bernhard-Rebellion gerückt, wie das schon MEYER VON KNONAU getan hat (s.o.). Es fragt sich, ob die Hunfrid-Belege dieser Annahme wirklich widersprechen; hält man daran fest, dass Hunfrid bis 823/24 amtiert hat, so wird die Folgerung, wie CLAVADETSCHER gezeigt hat, fast unausweichlich, dass das Zeugnis der Translation über die Sukzession Hunfrid - Adalbert nicht stimmt. Die datierten Zeugnisse für Hunfrid sind aber ausschließlich auf die Jahre 806/08 bzw. 823/24 konzentriert. Zwischen beiden Daten klafft eine Beleglücke von 15 Jahren; keine Quelle besagt, dass jeweils dieselbe Person gemeint war. Man muß aber das Zeugnis der Translatio sanguinis Domini nicht verwerfen, wenn man die bisher selbstverständliche Identtität Hunfrids in Frage stellt und einen älteren rätischen Grafen des Namens (von 806/08) von einem jüngeren (823/24) trennt. Sowohl für eine Pluralität der rätischen Magnaten namens Hunfrid als auch für einen Großen namens Adalbert am Beginn des 9. Jahrhunderts bieten die Verbrüderungsbücher des Bodenseeraums Anhaltspunkte (s. BORGOLTE, Geschichte der Grafschaften Alemanniens, Exkurs 219- 229).
    Adalbert von Rätien hätte demnach bald nach 806/08 die Nachfolge Hunfrids (des Älteren), seines Vaters, angetreten. Der Linz- und Argengaugraf Ruadbert wäre 816/17 von LUDWIGS DEM FROMMEN mit dem Gerichtsvorsitz im Nibelgau beauftragt worden und danach - mit Billigung des Kaisers - nach Rätien eingefallen. Er hätte Adalbert vertrieben, der zu seinem Bruder nach Istrien floh. Als Bernhard nach der Ordinatio Imperii vom Juli 817 seine Rebellion bis in den Bodenseeraum hinein vortrug, zog Adalbert gegen Ruadbert nach Rätien zurück, und bei dem Konflikt um Zizers kam Ruadbert ums Leben. Dies muß noch 817 geschehen sein, da der Aufstand schon Ende des Jahres erstickt war. Adalbert hätte die Leiche Ruadberts in Lindau bestattet und danach seine Herrschaft in Rätien erneuert.
    Das Begräbnis Ruadberts in Lindau könnte dafür sprechen, dass hier schon ein Herrschaftszentrum der "UDALRICHINGER" bestand. Andererseits wird in der Überlieferung des Lindauer Frauenklosters ein "Pfalzgraf" Adalbert als Gründer genannt (s. Art. ADALBERT I). Wenn damit der Sohn Hunfrids (des Älteren) gemeint war, hätten die "HUNFRIDINGER" schon vor dem Konflikt von 817 nach dem Argengau, also in den Grafensprengel der "UDALRICHINGER", ausgegriffen.
    Der Tod Ruadberts scheint zu einer Entmachtung der "UDALRICHINGER" am Nordufer des Bodensees geführt zu haben. Auch Udalrich (I, II) ist nämlich im Juni 817 zuletzt bezeugt. Allerdings hat vor zwei Jahrzehnten SCHMID betont, dass es unzulässig sei, "den Verlust der Position von Mitgliedern eines Geschlechtes unbesehen auf das ganze Geschlecht zu beziehen" (Familie, Sippe und Geschlecht 8), und auf GEROLD (III) hingewiesen. Wenn dieser ab 826/34 im Thur- und im Zürichgau belegte Graf ein "UDALRICHINGER" war, wofür man den Namen anführen kann, so hätte dem Rückzug des Geschlechts im Norden des Bodensees ein Vordringen im Süden ein Gegengewicht geboten.
    In noch nicht absehbaren Gedenkbucheinträgen wird Ruadberts Namne mit denen anderer UDALRICHINGER genannt. In der Forschung ist bisher schon auf einige dieser Quellen hingewiesen worden, doch gelang es nur selten, die Namen mit hinreichender Sicherheit auf bestimmte Personen zu beziehen (zu dem Eintrag im St. Galler Gedenkbuch pag. 8 s.o. S. 220; vgl. aber TELLENBACH 56 A. 89, MITTERAUER 19, SIEGWART 277). Das gilt sogar für drei Belege eines Grafen Ruadbert oder Ruadpertus im Reichenauer Verbrüderungsbuch. Auf pag. 115B5, der zweiten Seite der NOMINA DEFUNCTORUM QUI PRESENS COENOBIUM SUA LARGITATE FUNDAUERUNT, steht Ruadb(er)t comis nach Nebi comis; offenkundig war hier RUADBERT (I), der Sohn NEBis, also nicht Ruadbert gemeint. Zwei andere Grafen (118A1, 121B3) gehören wie der vorher genannte zur Anlage der Totenliste (AUTENRIETH, Beschreibung des Codex XXXIf.); deshalb wäre für die betreffende(n) Person(en) damit zu rechnen, dass sie um 824 bereits verstorben waren (SCOPO). Ob der eine oder andere Name Ruadbert zugewiesen werden kann, ist ungewiß, da der Kontext beider noch nicht aufgeklärt wurde.
    In der ältesten Traditionsurkunde des Klosters Luzern, die von der Forschung heute in die Mitte des 9. Jahrhunderts datiert wird (SIEGWART 223f. A. 1; SCHNYDER, Luzern 419ff.), nennen sich Wichardus und dessen Bruder Ruopertus als Aussteller (Quuellenwerk I. 1 Nr. 9.1 = UB Zürich I Nr. 67). Ruopert trägt in der Urkunde den Titel dux militum regis Luodewici; nach eigener Aussage sind die Brüder mit dem Herrscher blutsverwandt gewesen. Sie verfügten über Erbbesitz von Vaterseite in Zürich und in Luzern. Alle diese Angaben können dafür sprechen, dass Wichard und der mit Ruadbert gleichnamige Heerführer zu den UDALRICHINGERN, vielleicht zu den Nachfahren Ruadberts, gehört haben.

    Name:
    (Roadpert)

    Gestorben:
    (817 Isenburg)


  3. 4.  Bebo Graphische Anzeige der Nachkommen (1.Udalrich1) gestorben nach 803.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Genannt: 797-803

    Notizen:

    Name:
    (Pepo)


  4. 5.  Gerold II. Graphische Anzeige der Nachkommen (1.Udalrich1) gestorben in 832.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: 811-832, Ostmark,Österreich; Präfekt des Ostlandes

    Notizen:

    Gerold II. Präfekt des Ostlandes 811-832
    - 832
    2. Sohn des Grafen Udalrich I.

    Michael Mitterauer: Seite 17-19, "Karolingische Markgrafen im Südosten"

    Graf Gerold tauscht um 830 mit Kloster Murbach Besitzungen im Elsaß. Zunächst könnte man annehmen, daß es sich bei ihm um den seit 826 nachweisbaren Zürichgaugrafen handelt. Wenn man aber bedenkt, daß dieser bis 867 genannt wird, ergibt sich, daß er um 830 noch verhältnismäßig jung gewesen sein muß. Die Bezeichnung vir illuster in der Murbacher Urkunde trifft auf ihn nicht gut zu. Außerdem kann er damals noch kaum Vater eines erwachsenen Sohnes gewesen sein. Der Amtsbezirk Graf Gerolds ist also anderswo zu suchen. Graf Gerold, der Vater Bebos, ist niemand anderer als der Präfekt des Ostlandes.
    811 wird Gerold unter jenen fränkischen Großen genannt, die die letzwillige Verfügung Kaiser KARLS über den Schatz unterzeichneten. Im gleichen Jahr erhielt erhielt Kloster Niederaltaich auf seine Intervention eine Schenkung im Avarenland. Wann er die Oberleitung des Ostlandes übertragen erhielt, ist ungewiß. Der terminus post quem ist das Jahr 806, in dem noch Werner als Präfekt nachzuweisen ist. Wahrscheinlich trat Gerold bereits zu Lebzeiten seines Vaters sein Amt an, da sonst die Bodenseegrafschaft wohl nicht sofort an seine jüngeren Brüder übergegangen wäre.
    Graf Gerold wurde wiederholt mit wichtigen Aufgaben betraut. 815 sandte ihn König LUDWIG zusammen mit seinem Neffen Bernhard nach Rom, um die blutige Niederwerfung des Aufstandes gegen Papst Leo III. zu untersuchen. Bernhard erkrankte in Rom, so daß Gerold die Mission allein zu Ende führen mußte. 820 war er am Reichstag zu Quierzy anwesend. 826 wurden bei ihm Erkundigungen über die Wirren im Bulgarenreich eingeholt. Noch im selben Jahr erscheint er mit Markgraf Balderich von Friaul am Reichstag in Ingelheim, wo er beruhigende Nachrichten über die Bulgaren vorbrachte. 828 war er auf der Aachener Reichsversammlung anwesend. Zusammen mit König LUDWIG intervenierte er hier für das Kloster Kremsmünster. In den Sturz Markgraf Balderichs war er nicht verwickelt. 831/32 wurde er zusammen mit Erzbischof Anskar von Hamburg und den Bischöfen Bernard von Straßburg und Ratold von Verona zum Papst delegiert, um die Errichtung der Kirchenprovinz Nordalbingien bestätigen zu lassen. Er wird bei dieser Gelegenheit illustrissimus comes genannt, eine Bezeichnung, die gut zu dem Geroldus come vir illuster der ungefähr gleichzeitigen Murbacher Urkunde paßt.
    Präfekt Gerold findet sich auch in einigen recht aufschlußreichen Eintragungen der Verbrüderunsgbücher von St. Gallen und Reichenau.

    Gerd Tellenbach: Seite 64, "Der großfränkische Adel"

    Genauere Angaben lassen sich über den Grafen Gerold machen, der nach der Vita Anskarii 831 mit den Bischöfen Bernold von Straßburg und Ratold von Verona als missus nach Rom zog, um die Zustimmung des Papstes zur Erhebung Anskars zum Missionserzbischof von Hamburg zu erwirken. Er ist der Sohn Udalrichs I. und Neffe der Königin Hildegard und vor allem als Ostmarkgraf bekannt. Ob sein Sohn Bebo, mit dem er 829/30 elsässische Güter an Abt Sigimar von Murbach vertauscht, der Bebo der italienischen Lehnsträgerliste von 846 ist, läßt sich auf Grund der bloßen Namensgleichheit nicht behaupten.

    Michael Borgolte, "Die Grafen Alemanniens"

    GEROLD (III)

    belegt als Lebender 821 11 15 [?],
    belegt als Graf 826 III 1 - ?840 VI 12,
    Zürichgau 826 III 1 - 837 XI 25,
    Thurgau 834 IV 8 - 838 XI 10, ?839 X 11,
    Osten der Bertoldsbaar 837/38 II 8,
    Breisgau 837/38 IV 2 - ?840 VI 12

    Belege mit comes-Titel:
    W I Nrn. 297,306,315f.,318-324,343,345 (= ThUB I Nr. 50),346 (= ThUB I Nr. 51),349f.,355,368,371,358, W II Nr. 403 (= ThUB I Nr. 65), W I Nrn. 360f., 363 (= ThUB I Nr. 55), 364 (= ThUB I Nr. 56),365 f.,367 (= ThUB I Nr. 57),374 (= ThUB I Nr. 60),375 (= ThUB I Nr. 61),379,382, Rudolfi Miracula sanctorum 331 Z. 31 c. 2, D LdD Nr. 158 (= W II Nr. 586), ? II regesto di Farfa II Nr. 265 (= BM Nr. 719), ?Trad. Wiz. Nr. 69, ? Regesta Alsatiae 1 Nr. 48 1, Vita Anskarii 34 f. c. 13, ? W II Nr. 388 (= KLÄUI, Oberwinterthur 342)

    Belege ohne comes-Titel:
    ? Codex diplomaticus Fuldensis Nr. 178 (= Regesta Alsatiae I Nr. 397), ? W I Nr. 263 (= BM Nr. 735), ? St. Galler Gedenkbuch pag. 8 PIPER, Libri Confrat. 20 col. 32, 11)

    Literatur:
    MEYER VON KNONAU, Thurgau und Zürichgau 209f. - BAUMANN, Gaugrafschaften 146 - PUPIKOFER, Thurgau I 142-144,148 - VON WYSS, Verfassung der Stadt Zürich 345f. - SCHULTZE, Gaugrafschaften 46 - BEYERLE, Wirtschaftsgeschichte der Ostschweiz 139 - KNAPP, Buchhorner Urkunden 208f. - SPEIDEL, Zürichgau 3f., 22-25 - BAUER, Gau und Grafschaft 109, 111f. - JÄNICHEN, Baar und Huntari 90,99, Tafel: "Die Grafen der Baaren" im Anhang - SCHMID, Familie, Sippe und Geschlecht - SPRANDEL, Kloster St. Gallen 20 A. 54, 42,99,108 A. 37,113,132 - MITTERAUER, Markgrafen 17,21f.,25 - KLÄUI, Oberwinterthur 48f. - SCHULZE, Grafschaftsverfassung 81 mit A. 20,90,117,122,127 mit A. 295 - ZOTZ, Breisgau 113 A. 16 - BILGIERI, Geschichte Vorarlbergs I 73, 270 A. 147 - WALTHER, Fiskus Bodman 254 - BORGOLTE, Die Geschichte der Grafengewalt im Elsaß 24 - DERS., Geschichte der Grafschaften Alemanniens, s. v.

    Aus der Zeit von 826 bis 868 sind im Stiftsarchiv St. Gallen zahlreiche "Privaturkunden" zu Rechtsgeschäften im Thur- und Zürichgau überliefert, die im Eschatokoll den Vermerk des Grafen Gerold enthalten. Trotz des umfangreichen Zeitraumes hat man in der Forschung diese Zeugnisse stets auf eine und dieselbe Person bezogen (zuletzt SCHULZE 90,117,122). Der durch WARTRMANNS Datumsreduktionen begünstigte Eindruck einer relativ geschlossenen Belegfolge löst sich aber auf, wenn die stimmig von den nicht eindeutig datierten Urkunden getrennt werden. Es zeigt sich, dass Geroldbelege für den Zürichgau von 826 III 1 (Nr. 297) bis 837 XI 25 (Nr. 366) und von 848 VII 25 (Nr. 436) bis 865 III 10 (Nr. 506) reichen und im Thurgau ähnliche Zeitabschnitte von 834 IV 8 (Nr. 345) bis 838 XI 10 (Nr. 375) und ab 860 (Nr. 531) auszumitteln sind. Damit allein wäre der Schlußauf mehrere Personen noch nicht ganz zwingend. Die Tatsache, dass im Zürichgau 844 ATO (I) nachgewiesen ist und im Thurgau nach 838 und vor 860 UDALRICH (III), ADALBERT (II) und ADALHELM amtiert haben, spricht aber nachdrücklich für eine Verschiedenheit des früher von dem später bezeugten Gerold. Ich möchte daher Gerold (III) von GEROLD (IV) trennen.
    Gerold (III) ist der 1. Graf gewesen, der wiederholt für die Gegend am Südostufer des Zürichsees genannt wird (W I Nrn. 297, 306,318-324,350, 358,365f.); außerdem erscheint er gelegentlich nördlich von Zürich (Nrn. 315 f.,343). Seit RUACHAR (I, II) und Gerold trat die Grafschaft im Zürichgau an die Stelle des auf den engeren Umkreis des Königshofes zurückgenommenen Fiskalbezirks (s. BORGOLTE, Geschichte der Grafschaften Alemanniens, Kap. III. 1.d). Es wird angenommen, dass Gerold mit einem Getreuen LUDWIGS DES FROMMEN identisch war, den der Herrscher nach einem Diplom vom Februar 821 mit der Prüfung St. Galler Besitzansprüche in Uznach beauftragt hatte (W I Nr. 263; s. BORGOLTE, loc. cit. 94). Gerold wäre somit selbst an der Auflösung des Reichsgutkomlexes beteiligt gewesen. Nach der von Abt Gozbert geführten Klage sollte das einst von Pieta und ihrem Sohn Lanprehtus dem Kloster tradierte Gut unrechtmäßig dem Fiskus Zürich zugeführt worden sein. Gerolds Untersuchung bestätigte diese Behauptung. Sobald der Bote an den Königshof zurückgekehrt war, berichtete er, quia sicut per pagenses loci illius, adhibitis his, quibus inter eos maxime fides habebatur, invenire potuerat, quad praedictum monasterium de his rebus, unde Cozbertus nobis suggesserat, injuste spoliatum fuisset. LUDWIG verfügte daraufhin die Restitution Uznachs an St. Gallen. Dem Königsboten wird in dem Diplom von 821 kein Grafentitel zugeschrieben (SPEIDEL 3f., PUPIKOFER 142f., MEYER VON KNONAU 209).
    Nach einer These BEYERLES (Wirtschaftsgeschichte der Ostschweiz 139) war Gerold mit einem Gesandten LUDWIGS DES FROMMEN identisch, der im April 820 in Aachen aus Italien kommend Bericht erstattet hat (Il regesto di Farfa II Nr. 265); trifft dies zu - BEYERLE selbst hat daran später offenbar gezweifelt (s. DENS., Von der Gründung 209 f. A. 41) -, dann kann man noch nicht sagen, Gerold sei 820 bereits Graf im Zürichgau gewesen.
    Einem Grafen Gerold, wohl Gerold, wurde nach einem Königsdiplom Ludwigs des Deutschen von 875 (D LdD Nr. 158) von seiten der Abtei St. Gallen angelastet, Güter des Klosters in Berlikon zugunsten der potestas Zurigaugensis comitatus konfisziert zu haben. Da das mutmaßliche schriftliche Beweismittel Abt Hartmuts, wie neuerdings gezeigt werden konnte (BORGOLTE, Geschichte der Grafschaften Alemanniens 94f.), verfälsclit war, läßt sich die Berechtigung des Vorwurfs nicht sicher beurteilen.
    Auf Gerold darf auch eine Bemerkung Rudolfs von Fulda bezogen werden. In seinen vor 847 niedergeschriebenen Miracula berichtet Rudolf, dass quidam de comitatu Geroldi comitis nomine Perahtgarius, filius Theodaldi, bei einem Botengang für seinen Herrn bei dem Alexanderheiligtum in Kempraten (Karte bei BORGOLTE, Kommentar: L 20) in pago Turicbgawe vorbeigekommen sei (Rudolfi Miracula sanctorum 330 f. c. 2; s. Art. DEODOLT, vgl. SPEIDEL 23, SPRANDEL 113, 132).
    Nach ERCHANBALDs Ausscheiden aus dem Thurgau hat Gerold offenbar auch die Nachbargrafschaft übernommen; die Beleghorizonte überschneiden sich von 834 bis November 837 (W I Nrn. 345 f.,349,355, II Nr. 403, I Nrn. 360 f.,363,364 [?]). Aus dem folgenden Jahr bezeugen Gerolds Grafschaft die St. Galler cartae 367(?),374 und 375; auf den 11. Oktober 839 muß man vielleicht Nr. 379 datieren, während Nr. 388 u. a. 843 oder 865 ausgestellt sein und sowohl der Zeit Gerolds als auch der GEROLDs (IV) angehört haben könnte. Der Titel missus regis, der Gerold in dieser Urkunde neben dem eines comes beigelegt wurde, könnte eher für Gerold sprechen (vgl. SCHULZE 81 mit A. 20). Wurde die Urkunde tatsächlich am 19. April 843 ausgestellt, dann kann der Beleg mit einer anderen Thurgauer carta mit dem Namen UDALRICHs (III) in der Grafenformel konkurrieren (Nr. 212, s. auch Nr. 404). Andererseits hat vielleicht auch ADALBERT (I) zeitweise neben oder anstelle Gerolds im Thurgau amtiert.
    Im Februar 837 oder 838 ist ein Gerold in der Grafenformel einer St. Galler Urkunde genannt, die sich auf eine in Frommern vorgenommene Tradition von Gütern in Wellstetten bezieht (W I Nr. 368). Gerold kann danach als Graf im Osten der Bertoldsbaar und als Nachfolger KARAMANNs (I, II) angesehen werden (zum Comitat BORGOLTE, Geschichte der Grafschaften Alemanniens 157). Zur selben Zeit, im April 837/38 und um 840 (W I Nrn. 371,382), steht ein Gerold auch im Eschatokollvermerk zweier Breisgauer Urkunden des St. Galler Stiftsarchivs (vgl. SCHULTZE). Vielleicht hat sich die Breisgauer Amtszeit Gerolds mit der ALBRICHs überschnitten. Im Alpgau, der bis Mitte des 9. Jahrhunderts offenkundig zum selben Sprengel wie der Breisgau gehört hat (BORGOLTE, loc. cit., Kap. IV. 2), ist ein Gerold nicht belegt. Die Koinzidenz von mindestens 2 der 3 genannten Zeugnisse aus Breisgau und Baar mit den oben zitierten Urkunden aus Thur- bzw. Zürichgau legt nahe, den Grafen der verschiedenen Räume zu identifizieren (vgl. SPRANDEL 108 A. 37).
    Welchem Geschlecht Gerold entstammte, ist nicht entschieden. JÄNICHEN (90,99) hat ihn als nahen Verwandten, wahrscheinlich Sohn, des KARAMANN (I, II) angesehen; der Identifizierung eines Zeugen Karamann in W I Nr. 368 mit Gerolds Vorgänger in der Baar, auf die sich JÄNICHIEN stützt, kann man aber nicht folgen. Der Name Gerold deutet natürlich auf GEROLD (I), also auf einen Angehörigen der GEROLDE (MITTERAUER) oder ULRICHE (UDALRICHINGER) (BILGIERI). Gerold könnte mit einem Gerold aus dem Umkreis UDALRICHs (I) identisch sein, den man nach einer Fuldaer Urkunde von 803 als dessen Sohn betrachten darf (Codex diplomaticus Fuldensis Nr. 178). Dieser Gerold steht mit UDALRICH (I) und Angehörigen wohl auch im ältesten Eintrag des St. Galler Gedenkbuches (pag. 8; Facsimile bei SCHMID, Zur historischen Bestimmung 507).
    In der 1. Hälfte des 9. Jahrhunderts waren Magnaten namens Gerold wiederholt auch mit reichspolitischen Angelegenheiten befaßt. MITTERAUER (bes. 17-19) hat diese Aktivitäten Gerold, dem Präfekten des Ostlandes, zugeschrieben, den er seinerseits mit dem genannten Gerold in der Umgebung UDALRICHs (I) identifizierte (danach PRINZ, Handbuch der bayerischen Geschichte I 366; REINDEL, ebd., 265; DERS., Bayern im Karolingerreich 233f.; UFFELMANN, Regnum Baiern 15 u,ö.; WOLFRAM, Conversio Bagoariorum et Carantanorum 118, vgl. TELLENBACH, Der großfränkische Adel 64,67); dagegen hat BERGES unlängst auf einen in Sachsen begüterten Gerold aufmerksam gemacht ("Gründung der Hildesheimer Kirche", bes. 89,93,96). Obgleich meines Erachtens keine ausreichenden Argumente für eine Identifizierung des Ostmarkpräfekten bzw. des sächsischen Gerold mit dem Thur- und Zürichgaugrafen vorgebracht worden sind, darf man erwägen, ob dieser nicht doch zeitweise auch außerhalb Alemanniens tätig war. Der möglicherweise Gerold zuzuschreibende Königsdienst von 821 und die gewiß anspruchsvolle Aufgabe, den Comitat im Zürichgau aufzubauen, deuten durchaus auf einen hervorragenden Vertrauten des Herrschers hin. Gerold könnte bereits 820 am Reichstag von Quierzy teilgenommen haben (Trad. Wiz. Nr. 69; vgl. BM Nrn. 722a-724); 829/30 vertauschte er vielleicht zusammen mit Sohn Bebo Güter im Elsaß mit Abt Sigimar von Murbach (Regesta Alsatiae 1 Nr. 481), um 831/32 als illustrissimus comes neben den Bischöfen Bernold von Straßburg und Ratold von Verona im Auftrag LUDWIGS DES FROMMEN von Papst Gregor IV. in Rom die Bestätigung für die Gründung des Bistums Hamburg zu erbitten (Vita Anskarii 34 f.; vgl. SCHMID, Familie, Sippe und Geschlecht 9). Eine Identität des elsässischen Grafen Gerold mit Gerold liegt besonders nahe, da die "UDALRICHINGER" nachweislich seit 778 über reiche Güter im Elsaß verfügt haben (s. BORGOLTE, Die Geschichte der Grafengewalt im Elsaß, bes. 24).




    Kinder:

    - Bebo 829-830