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 Bohrer

Hnabi

männlich um 710 - 788  (78 Jahre)


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Generation: 1

  1. 1.  Hnabi wurde geboren um 710; gestorben in 785/788.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Alamannien ; Herzog der Alamannen
    • Genannt: um 724, Reichenau [78479],Konstanz,Baden-Württemberg,Deutschland; Mitbegründer des Klosters Reichenau

    Notizen:

    Hnabi Herzog der Alemannen
    um 710/15 + 785/88
    Sohn des Alamannen-Prinzen Huoching und Enkel des Herzogs Gotfrid aus dem Hause der AGILOLFINGER

    Mitterauer Michael: Seite 8, "Karolingische Markgrafen im Südosten"

    Hnabi war um 724 Mitbegründer des Klosters Reichenau.
    In der neueren Forschung werden allerdings Zweifel an der Richtigkeit dieser Angaben laut. Hnabi ist getrennt von den übrigen als Angehörigen des alemannischen Herzogshauses bezeugten Personen im Reichenauer Verbrüderungsbuch eingetragen. Es erscheint daher fraglich, ob Huoching wirklich ein Sohn Herzog Gotfrids war. Möglicherweise ist aus seinem Namen und dem seines Sohnes Hnabi eine Abstammung der Familie aus dem Maas-Mosel-Gebiet zu erschließen. Solange sich jedoch diese Hypothese nicht weiter untermauern läßt, wird an der von Thegan überlieferten Ableitung festgehalten werden müssen. Für sie lassen sich auch einige Argumente aus der Namensbung der Familie erbringen. Hnabi hatten einen Sohn Roadbert, der seit 770 als Graf im Hegau erschien. Chrodebert aber hieß auch einer der alemannischen Stammes-Herzoge des siebenten Jahrhunderts.
    Er erbte von seinem Onkel Odilo das Albisgebiet.

    Borgolte Michael: Seite 184, "Die Grafen Alemanniens"

    NEBI
    belegt als Verstorbener + vor 769/70/72/73 VIII 9

    Beleg mit comes-Titel: Das Verbrüderungsbuch der Abtei Reichenau 115B5

    Belege ohne comes-Titel:
    Vita Galli confessoris triplex 319 cap. II.10 (Vita s. Galli, ed. Meyer von Knonau 66 cap. 51; Duft, Sankt Otmar 40-43; mit dux-Titel), Herimanni Augiensis Chronicon 98 ad a. 724 (mit princeps-Titel), Chronik des Gallus Öhem 9, W I Nr. 57 (= ChLA I Nr. 71), Thegan, Vita Hludowici 590 f. cap. 2

    Literatur:
    Stälin, Geschichte I 226,243 - Brandi, Die Reichenauer Urkundenfälschungen 105 - Bauer, Gau und Grafschaft 75f. - Mayer, Die Anfänge der Reichenau 327-339 - Dienemann-Dietrich, Der fränkische Adel 184f. - Siegwart, Zur Frage 235,247, 249-251 - Duft, Sankt Otmar 71f. - Lacher, Die Anfänge der Reichenau 114-120 - Prinz, Frühes Mönchtum in Südwestdeutschland 71 A. 132,74f. - Behr, Das alemannische Herzogtum 179-186 - Jänichen, Nebi und Berthold - Wenskus, Sächsischer Stammesadel 60f.,423,497-500 - Walther, Fiskus Bodinan 232-235 - Jarnut, Untersuchungen 23-28 - Borgolte, Geschichte der Grafschaften Alemanniens, Kap. I

    In der Liste der verstorbenen Wohltäter im Verbrüderungsbuch der Reichenau hat eine anlegende Hand Nebi comis unter Grafen eingetragen, die in der zweiten Hälfte des 8. und am Beginn des 9. Jahrhunderts urkundlich nachgewiesen sind (Ruthard, Wararin, Scopo, Chancor, Isanbard). Für die nähere Bestimmung Nebis ist besonders wichtig, dass auf ihn Ruadb(er)t comis folgt (115B5; vgl. auch Art. Gerold I). Diese Namensequenz findet nämlich eine Entsprechung in der St. Galler Traditionsurkundee, die Rotbertus comes, filius Hnabi condam, ausgestellt hat (W I Nr. 57). Wenn der Vater Ruadberts (I), wie die Forschung wohl zurecht annimmt, mit Nebi identisch war, muß dieser am 9. August 769,770,772 oder 773 bereits verstorben gewesen sein. Nebi glaubt man, auch mit jenem Nebi/Nebe gleichsetzen zu können) den Thegans Genealogie der Königin Hildegart als Großvater der zweiten Gemahlin KARLS DES GROSSEN, Vater der Imma, aufführt. Tatsächlich ist auch diese Identifikation gerechtfertigt, da Ruadbert (I) neben den als Söhne der Imma und Brüder Hildegards belegten Grafen Udalrich (I) und Gerold (II) auch im Anlageeintrag des St. Galler Gedenkbuches stehen dürfte. Nebi war also mütterlicherseits der Urgroßvater LUDWIGS DES FROMMEN.
    Thegan leitet Nebi über Huoching von dux Gotefridus ab; Hildegart wäre somit eine Nachfahrin des alemannischen Herzogs Gottfried gewesen. Gegen diese Version der Herkunft Hildegarts hat Mayer darauf hingewiesen, dass Nebi im Reichenauer Verbrüderungsbuch nicht in der Umgebung der altalemannischen Herzogsfamilie (115B1-2), sondern unter karolinger-zeitlichen Grafen, und zwar keineswegs an hervorragendem Platz, eingetragen sei (vgl. aber jetzt Jarnut 26).
    Etwa zur selben Zeit, zu der der Trierer Chorbischof seine Biographie des zweiten Kaisers aus karolingischem Hause verfaßte, überarbeitete Walahfrid Strabo die Miracula des hl. Gallus. Die Vorlagen Walahfrids sind verloren, so dass die Zutaten des Reichenauer Mönchs und Hofgelehrten nicht mehr mit Sicherheit zu ermitteln sind. Von der Neugründung St. Gallens (um 719) erzählt Walahfrid, dass Waldram von dem comes Viktor von Chur den Priester Otmar erbeten habe, dem er die Galluszelle übertragen wollte. Als dies geschehen war, soll Waldram auf den Rat ducis nomine Nebi zu Karl Martell gezogen sein und diesem die Zelle proprietatis iure übergeben haben. Der princeps Karl habe auf Waldrams Bitte hin dem Otmar St. Gallen anvertraut und diesen beauftragt, dort ein reguläres (Mönchs-)Leben einzurichten (Vita Galli confessoris triplex 319). Diese Schilderung der Anfänge des Otmarsklosters ähnelt dem Bericht, den Hermann der Lahme im 11. Jahrhundert von der Gründung der Reichenau gibt. Zum Jahr 724 heißt es in Hermanns Weltchronik: Sanctus Pirminius abbas et chorepiscopus a Berhtoldo et Nebi principibus ad Karolum ductus, Augiaeque insulae ab eo praefectus, serpentes inde fugavit, et coenobialem inibi vitam instituit annis 3 (Herimanni Augiensis Chranicon 98; vgl. Chronik des Gallus Öhem 9).
    Bei der Beurteilung der beiden Erzählungen wird man feststellen können, dass mit dem dux bzw. princeps Nebi sicherlich Nebi gemeint war. Der Name ist, zumindest in Alemannien, sehr selten, und eine Aktivität Nebis im Bodenseegebiet um 720 läßt sich mit dem urkundlichen Zeugnis aus St. Gallen und mit dem Gedenkbucheintrag aus Reichenau durchaus vereinbaren. Das heißt jedoch noch nicht, dass die Nebi zugeschriebene Rolle bei den Klostergründungen gesichert wäre. In seine Kritik Thegans h hat Mayer auch Walahfrid einbezogen und auf mögliche Kontakte beider Autoren am KARLS-Hof hingewiesen. Hier kann man Mayer, aber nicht vollständig folgen. Zwar fällt auf, dass Walahfrid Nebi als dux bezeichnet, doch laßt sich Mayers Annahme, der Reichenauer sei von Thegan der möglichen Tendenz nach abhängig, nicht beweisen. Walahfrids Werk, das 833/34 entstanden sein soll (Krusch, Vita Galli confessoris triplex 234), hat zumindest die Priorität gegenüber Thegans Vita (um 837/38, s. Wattenbach-Levison-Löwe III 333). Außerdem darf man nicht übersehen, dass die Miracula s. Galli nicht für den Hof bestimmt waren und Walahfrid Nebis Namen jedenfalls nicht explizit mit Hildegart in Verbindung bringt. Man muß deshalb wohl die Möglichkeit offenhalten, dass Nebi, wenn auch vielleicht nicht als dux, doch mit Otmar zu tun gehabt hat (vgl. auch Duft und zuletzt Jarnut 26f.).
    Dagegen darf man wohl Prinz (vgl. Brandi) gegen Mayer (339) zustimmen, dass Hermanns Zeugnis über Nebis Beteiligung an der Gründung Reichenaus kaum verläßlich erscheint. Mit Recht hat Prinz darauf hingewiesen, dass Hermann mit dieser Tradition in Reichenau allein steht (s.a. Art. Bertold I) und die Anklänge an die Miracula S. Galli auf literarische Abhängigkeit schließen lassen (anders Jarnut 27).
    Trennt man Nebi mit Mayer von der Nachkommenschaft Herzog Gottfrieds, dann erhebt sich die Frage, ob er überhaupt alemannischer Abstammung war. In diesem Sinne hat Siegwart (249-251) Nebis Herkunft aus dem Mittelrheingebiet zu erweisen gesucht. Die Identifikation mit einem in den Lorscher Urkunden mehrfach bezeugten Nebi/Nebo ist aber nicht gelungen. Die Gemahlin dieses Nebi, Herswind, glaubte Siegwart im Reichenauer Verbrüderungsbuch in der Umgebung des alemannischen Herzogs Lantfrid wiederzufinden (115B2: Heresint), doch ließ er dabei unerklärt, weshalb dann hier Nebi fehlt. Der von Lacher, (116) angedeutete Ausweg, es sei eben Herswind gewesen, die dem Herzogshaus entstammte, überzeugt nicht; der Widerspruch zu Thegan bleibt dabei bestehen. Vom Namen her haben Dienemann-Dietrich und neuerdings wieder Wenskus (bes. 497-500) Nebi in den Zusammenhang mit dem historischen Geschlecht der NIBELUNGEN gebracht. Jänichen hat zuletzt die Überlieferung von dem Vater-Sohn-Paar Hoc (Hocing) - Hnaef in altenglischen Literaturdenkmälern (Beowulf, Finnsburg-Fragment, Widsid) ausgewertet; er glaubte erweisen zu können, dass Huoching - Nebi das historische Vorbild für die sagenhaften Helden abgegeben hätten.
    Welche Aufgaben Nebi im Verfassungsleben Alemanniens wahrgenommen hat, ist ungewiß. Die Tatsache, dass sich sein Sohn Ruadbert (I) um 770 in der alten Herzogsresidenz Überlingen aufhielt, könnte dafür sprechen, dass er hier - als alemannischer M Magnat mit oder ohne Herzogsverwandtschaft - vor dem karolingischen Zugriff von ca. 760 Herrschaftsrechte ausgeübt hatte. Auch Ruadberts Besitz im Aitrachtal scheint auf Nebi zurückzugehen (Borgolte). Siegwart (235, 247) hielt Nebi für den Erben herzoglichen Grundbesitzes am Albis, der Nebi von dem Bayern-Herzog Odilo überkommen sein soll.

    Thegan: Seite 217, "Das Leben Kaiser Ludwigs. Quellen zur karolingischen Reichsgeschichte Band V."

    2. Als dieser im Jugendalter stand, verlobte er sich mit einer Jungfrau aus edelstem schwäbischen Geschlecht, Namens Hildigard, von der Sippe des Alamannen-Herzogs Gotefrid. Herzog Gotefrid zeugte den Huoching, Huoching zeugte Nebi; Nebi die Imma; Imma aber gebar die selige Königin Hildigard. Nachdem nun der genannte Kaiser sie zur Ehe genommen hatte, zeugte er mit ihr drei Söhne, von denen einer den Namen seines Vaters Karl, der andere Pippin, der König über Italien war, der dritte aber Ludwig hieß, der König über Aquitanien war. Lange lebte ihr Vater mit ihnen glücklich und unterrichtete sie nützlich in den freien Wissenschaften und weltlichen Gesetzen.

    oo Hereswind
    Kinder:
    - Roadbert (Robert I.)
    - Imma
    oo Gerold Graf im Kraichgau † 784/86

    Literatur:
    Borgolte Michael: Die Grafen Alemanniens in merowingischer und karolingischer Zeit. Eine Prosopographie. Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1986 Seite 69,120,184,216-218,224 - Mitterauer Michael: Karolingische Markgrafen im Südosten. Archiv für österreichische Geschichte Band 123. Hermann Böhlaus Nachf./Graz-Wien-Köln 1963 Seite 8 - Thegan: Das Leben Kaiser Ludwigs. Quellen zur karolingischen Reichsgeschichte Band V Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 1974 Seite 217 - Wenskus Reinhard: Sächsischer Stammesadel und fränkischer Reichsadel. Vandenhoeck & Ruprecht Göttingen 1976 Seite 60f.,423,497-500 -

    Name:
    Nebi

    Familie/Ehepartner: Hereswind. [Familienblatt] [Familientafel]

    Kinder:
    1. 2. Roadbert I.  Graphische Anzeige der Nachkommen gestorben um 786.
    2. 3. Imma  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren um 730; gestorben nach 784.


Generation: 2

  1. 2.  Roadbert I. Graphische Anzeige der Nachkommen (1.Hnabi1) gestorben um 786.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: 770, Hegau,Baden-Württemberg,Deutschland; Graf
    • Titel/Amt/Status: 770-785; Graf in den Bodenseegrafschaften

    Notizen:

    Roadbert Graf in den Bodenseegrafschaften 770-785
    + ca. 786
    Sohn des Herzogs Hnabi und der Hereswind; Onkel der Königin Hildegard

    Roadpert erscheint seit 770 als Graf im Hegau und seit 778 in den Bodenseegrafschaften.

    Borgolte Michael: Seite 216-219, "Die Grafen Alemanniens"

    RUADBERT (I)
    belegt als Graf 769/70/72/73 VIII 9 - 797/798/800/801 VI 9,
    Hegau 778 V 3,
    Grafschaft am Nordufer des Bodensees 778 IX 13 - ?799 VI 23, 797/ 798/800/801 VI 9
    - Linzgau 778 IX 13 - 787/88/90/91
    - Argengau 783/4/6/7 IV 25 - ?799 Vi 23, 797/798/800/801 VI 9)

    Belege mit comes-Titel: W I Nrn. 57 (= ChLA I Nr. 71, dazu Clavadetscher-Staerkle, Dorsualnotizen 18f.),83 (ChLA I Nr. 89), 84 (= ChLA I Nr. 86),99 (= ChLA I Nr. 104),100 (= ChLA I Nr. 105), 101 (= ChLA I Nr. 106),106 (= ChLA II Nr. 111),119 (= ChLA II Nr. 119),137,152,155 (= ChLA II Nr. 149, ThUB I Nr. 24),156 (= ChLA II Nr. 145), Das Verbrüderungsbuch der Abtul Reichenau 115B5, Necrologium Augiae Divitis 276 ad 13.5.

    Belege ohne comes-Titel: St. Galler Gedenkbuch pag. 8 (= Piper, Libri Confrat. 20 col. 32,1), ? W I Nr. 98 (= ChLA I Nr. 99)

    Literatur:
    Stälin, Geschichte I 243,326 - Baumann, Gaugrafschaften 43,49 - Tumbült, Hegau 623 - Schultze, Gaugrafschaften 255,280 - Knapp, Buchhorner Urkunde 205,209,211,213,215 - Mayer, Die Anfänge der Reichenau 328f. - Schmid, Graf Rudolf von Pfullendorf 33 - Jänichen, Baar und Huntari 94,149 - Tellenbach, Der großfränkische Adel 54 A. 75,67 - Schmid, Familie, Sippe und Geschlecht 13 - Siegwart, Zur Frage 252-260 - Mitterauer, Markgrafen 9,14,16f., 19,25 - Schulze, Grafschaftsverfassung 83,104,138 - Prinz, Frühes Mönchtum in Südwestdeutschland 74 - Lacher, Die Anfänge der Reichenau 116-120 - Bilgeri, Geschichte Vorarlbergs I 70,72, 258 A. 114 - Jänichen, Nebi und Berthold 30,35 - Schmid, Zur historischen Bestimmung 513f. - Walther, Fiskus Bodman 235f. - Jarnut, Untersuchungen 24 - Borgolte, Geschichte der Grafschaften Alemanniens, Kapp. VIII, IX - Rappmann, Die älteren necrologischen Aufzeichnungen

    Nach einer St. Galler Urkunde aus den Jahren 769,770,772 oder 773 übertrug Rotbertus comes, filius Hnabi condam, dem Kloster an der Steinach Güter in Aulfingen, das in pago, qui dicitur Eitrahuntal lokalisiert wird (W I Nr. 57). Der Vater des Schenkers war nach einhelliger Meinung der Forschung mit Nebi identisch, der in Thegans Genealogie der Königin Hildegart als Enkel des Alemannen-Herzogs Gottfried und Großvater der Gemahlin KARLS DES GROSSEN erscheint (Thegan, Vita Hludowici 590 f. cap. 2). Diese Gleichsetzung wird entscheidend von Einträgen in den frühmitteialterlichen Gedenkbüchern des Bodenseeraumes gestützt. In der Liste der verstorbenen Wohltäter der Reichenau steht Ruadb(er)t comis nach Nebi comis; der folgende, titellose Name Kerolt gehört nicht mehr zur Anlage (Das Verbrüderungsbuch der Abtei Reichenau 115B5, s. Autenrieth, Beschreibung des Codex XXXI), doch scheint er nicht wesentlich später nachgetragen worden zu sein. Es könnte sich um Ruadberts Schwager Gerold (I), den Gemahl der Imma und Vater der Hildegart handeln (zum Eintrag zuletzt Jarnut; Jänichen, Nebi und Berthold 30; Walther; Prinz; ferner Mayer). Im St. Galler Gedenkbuch setzt die Magnatenliste des ältesten Eintrags auf pag. 8 mit Rodbertus, Odalricus und Kerolt ein, wobei der erste Name durch Majuskelschrift hervorgehoben ist. In ihm treffen wir sicher auf Ruadbert, da Odalricus und Kerolt mit Brüdern der Königin, seinen Neffen, zu identifizieren sein dürften (Schmid, Zur historischen Bestimmung 513f., vgl. Facsimilia des Eintrags in ursprünglicher und jetziger Form ebd. 507f.; Mitterauer 19; s. auch Artt. Udalrich I, II und Gerold 11 sowie - zu weiteren Gedenkbucheinträgen - Art. Ruadbert II).
    Die Rechtshandlung von 769/773 fand in Überlingen statt, einer alten Residenz der alemannischen Herzöge (hierzu und zum folgenden Borgolte 191). Überlingen wird in der UrkundeRuadberts als uilla publica, also als ein Ort bezeichnet, der der königlichen Aufsicht in besonderer Weise unterstand; vielleicht gehörte er zum Fiskalbesitz. Die Herrschaft der KAROLINGER in Überlingen dürften Warin und Ruthard begründet haben, als sie um 760 auch den Linzgau in ihre Konfiskationen einbezogen. E Es fällt deshalb auf, dass jetzt mit Ruadbert der Sohn Nebis, der nach Thegan ein Herzogsenkel war, in Überlingen weilte. Vermutlich muß man dieses Faktum in den Zusammenhang mit einer Liberalisierung der karolingischen Alemannenpolitik stellen, die unter Pippins (+ 768) Söhnen Karlmann und KARL spürbar ist; wichtigstes Indiz dieses neuen Kurses ist wohl die Vermählung von Ruadberts Nichte Hildegart mit KARL 771. So könnte Ruadbert im Zuge einer Zurückdringung Warins und Ruthards eine vor-karolingische Machtposition seiner Familie wiedergewonnen haben.
    Das heißt freilich nicht, dass die Urkunde von 769/73 Ruadbert als Graf im Linzgau belegen würde; um 763/67 war hier noch Warin selbst bezeugt. Man kann zwar nicht behaupten, dass Warins gräfliche Amtswaltung im Linzgau bis zu seinem Tode im Jahr 774 währte, doch ist bemerkenswert, dass auf ihn immerhin im Thurgau sein Sohn Isanbard folgte. Auch für Aulfingen bzw. das Aitrachtal, wo die Güter Ruadberts lagen, kann man Ruadbert nicht als Graf in Anspruch nehmen; Ruadberts Privatbesitz muuß ja nicht unbedingt einem ihm anvertrauten Grafensprengel angehört haben (das verkennen Schultze 255 und Mitterauer 9). Da der Urkunde eine Grafenformel im Eschatokoll fehlt, obwohl der Schreiber das Diktatelement kannte, scheint das Aitrachtatal um 770 vielmehr noch gar nicht in die Grafschaftsverfassung einbezogen gewesen zu sein (s. Jänichen, und Huntari 123-125, und, weiterführend: Borgolte 200f.). Der Grafentitel, den Ruadbert in der St. Galler Urkunde 57 führt, kann demnach wohl kaum auf einen bestimmten Amtssprengel bezogen werden; er ist wahrscheinlich eher ein Rangprädikat oder Akzidenz einer Adelsberrschaft gewesen.
    Seit dem Jahr 778 ist ein Graf Ruadbert dann aber durch die Grafenformel für den Hegau, Linz- und Argengau bezeugt; zweifellos war dieser mit Ruadbert identisch. Am 3. Mai 778 wird er für Leipferdingen in der Nachbarschaft Aulfingens (W I Nr. 83), am 13. September 778 für Fischbach im Linzgau genannt (W I Nr. 84). Bezeichnenderweise fallen diese Erstbelege in die Zeit der Ablösung Isanbards, des Warin-Sohnes, im Thurgau (ca. 779). Im W und N des Bodensees hat Ruadbert, wenn auch nur vorübergehend (s. u.), ein ausgedehntes Gebiet verwaltet.
    Ruadberts Grafentätigkeit im Hegau belegt nur die St. Galler Urkunde Nr. 83. Dagegen kommen für die Amtswaltung im Linz- und Argengau (Grafschaft am Nordufer des Bodensees) insgesamt neun St. Galler cartae in Betracht (zur Abgrenzung gegenüber späteren Stücken s. Art. Ruadbert II). Ein Graf namens *Hroadbertus u. ä. erscheint in ihnen in der sub N. comite-Formel (W I Nrn. 84,99-101, 106,119,152,156); W I Nr. 137 bietet an deren Statt einen ausdrücklichen Vermerk der Anwesenheit des Verrwaltungschefs (in presente Ruadperto comite). Gegenwärtig herrscht völlige Unklarheit darüber, ob in jedem der genannten Fälle Ruadbert gemeint war, wie es die ältere Forschung annahm (Knapp 205; vgl. Baumann, und Schultze 280), oder ob außer ihhm noch ein anderer, gleichnamiger Verwalter des Comitats zu erschließen ist. Vorschläge, die in diesem Sinne neue Wege einschlugen, sind bisher noch nicht kritisch gesichtet oder gegen die traditionelle Auffassung abgewogen worden (vgl. Schultze 83, Bilgeri 72, 258 A. 114).
    Tellenbach hat vermutet, Ruadbert sei bereits 784 oder 785 verstorben (Der großfränkische Adel 67, vgl. Jänichen, Baar und Huntari 94,149-; Ders., Nebi und Berthold 35). Er wies auf Annalenberichte hin, nach denen *Hrodpertus u.ä. mit Bayern beei Bozen in Kämpfe verwickelt war und dabei den Tod fand. In den Annales Sancti Rudberti Salisburgenses (769 ad a. 784) und im Auctarium Garstense (564 ad a. 784) wird der Heerführer als dux bezeichnet (ohne Titel in den Annales Sancti Emmerarnmi Maiotes 735 ad a. 785). Der Name, nicht unbedingt der Titel, sprach für eine Personengleichheit mit Ruadbert; freilich sollte später auch Ruadberts Neffe Gerold (II) als Präfekt mit bayerischen Angelegenheiten befaßt werden (vgl. Klebel, Bayern und der fränkische Adel 193). Indessen hat Tellenbach bei seiner Annahme nicht berücksichtigt, dass noch Aventin ein verlorenes bayerisches Geschichtswerk des 8. Jahrhunderts benutzt hat, dem dieser weitere Nachrichten über die Tiroler Vorgänge entnommen haben könnte (Riezler, Geschichtswerk, bes. 263-265). Zwar ist Aventins Schilderung nicht über jeden Zweifel erhaben (Steinacker, Aventin 165f.; vgl. aber Wattenbach-Levison-Löwe II 191), doch darf man nicht ohne weiteres Übergehen, dass er herzog Ruprechten als haubtmann in Italien bzw. aus der Lambardei bezeichnet, der von KARL DEM GROSSEN nach der Eroberung des Langobardenreiches eingesetzt worden sei (Aventinus, Werke V. 1,108,110; auch zit. bei Abel-Simson, Jbb. Kararl der Große I 477f. AA. 3 und 2). Solange diese Aussagen nicht widerlegt sind, muß man mit guter Substanz rechnen (s. Reindel, Handbuch der bayerischen Geschichte 1 174 A. 180; Heuberger, Rätien 209,288f.; Riezler, Geschichte Bayerns I. 1 316). Ein derartiges Führungsamt in Oberitalien dürfte kaum mit einer gleichzeitigen Grafentätigkeit in Alemannien verbunden gewesen sein.
    Obwohl auch Siegwart Ruadbertmit dem Gegner der Bayern im Etschtal identifizierte, setzte er den Tod des Grafen in die Zeit um 788 (Zur Frage 255f.). Er machte dafür geltend, dass von diesem Jahr an bis 794 kein Graf namens Robert belegt sei. DiDie Datumsauflösungen Wartmanns für die betreffenden Urkunden (Nrn. 119,137) sind aber nicht sicher; auch ein nicht besonders auffälliger Abstand von nur zwei Jahren wäre möglich (Borgolte, Kommentar, zu den betr. Nrn.). Nach Siegwarts Auffassung ist auf Ruadbertdessen gleichnamiger Sohn, "Robert II", gefolgt, der später Alemannien verlassen haben soll, um die Comitate im Oberrhein- und Wormsgau zu übernehmen (256-260); er wäre als solcher mit Rupert II. identisch gewesen. Für keine dieser Annahmen gibt es ausreichende Argumente (zum Methodischen s. Art. Ruadbert II), wie der Verfasser selbst einräumt (254,257f.,270). Ein Sohn Ruadberts ist in den Quellen nicht belegt, und für den RUPERTINER-Grafen hat Glöckner, den Vater Turincbert erschlossen (Lorsch und Lothringen 305-307; Gockel, Königshöfe 233 A. 100). Immerhin konnte Siegwart mit seinem Beitrag auf die Möglichkeit verwandtschaftlicher Beziehungen von Nebi und seinen Nachkommen mit dem Adel des Mittelrheins aufmerksam machen. Darin liegt ein wichtiges Verdienst seines Beitrags (s. Lacher; Schnyder, Luzern 268-284; 436-472).
    Nach allem sehe ich keine ernsthaften Gründe, weshalb Ruadberts Grafentätigkeit schon in den 80-er Jahren geendet haben sollte. Auch das Lebensalter, für das die Geburt der Nichte Hildegart um 757 einen Anhaltspunkt gibt (Udalrich I, II), zwingt nicht zu dieser Annahme. Wenn Ruadbert aber ca. 799 (W I Nr. 156) oder sogar 800/01 (W I Nr. 152) noch amtiert hat, darf man an ihn auch in erster Linie bei jenem Graf Ruadpertus denken, der in der Thurgauer carta eines Wurmher von ungefähr 799 am Beginn der Zeugenreihe genannt wird (W I Nr. 155; Knapp 209). Ruadbert (II) kommt weniger in Betracht, da er als Graf sonst erst seit 806 belegt ist und im Jahr 800 noch nicht amtiert zu haben scheint (Ruadbert II). Im Zusammenhang dieser Urkunde hat Siegwart (256f., vgl. Tellenbach 54) auf W I Nr. 98 hingewiesen, nach der ein titelloser Roadpertus Besitz in Zuckenriet an St. Gallen tradiert hatte. Hier steht ein Uuramhari an der Spitze der Zeugen. Diese Wechselbeziehung mit Nr. 155 könnte für eine Identität des Ausstellers mit Ruadbert sprechen. Es ist bemerkenswert, dass in der Urkunde die Grafenformel fehlt (Isanbard).
    Schon am Ende der 80-er oder am Beginn der 90-er Jahre ist im Hegau Ruadberts Neffe Udalrich (I) als Graf belegt; Udalrich (I) selbst oder sein Sohn Udalrich (II) trat rund 12 Jahre danach auch Ruadberts Nachfolge im Linz- und Argengau an. Damit Ist deutlich, dass die Grafengewalt im Hegau, Linz- und Argengau um die Jahrhundertwende innerhalb einer Adelssippe, den Nachkommen Nebis, aufgeteilt und weitergegeben wurde. Die Trennung des Hegaus vom Linz- und Argengau setzte sich verwaltungsmäßig bis ca. 830 aber endgültig durch, während der Linz- und Argengau, später auch ergänzt um den Alpgau (das Allgäu) und den Rheingau, eine eigene Grafschaft bildeten, die zuerst die "UDALRICHINGER", dann die WELFEN verwaltet haben (s. Borgolte, Geschichte der Grafschaften Alemanniens, Kapp. VIII, IX).
    Im älteren Necrolog der Reichenau wird zum 13.5. (Necrologium Augiae Divitis 276) ein Rodbertus com(es) vermerkt; wegen der Anlagezeit des Totenbuches muß er vor 856/58 verstorben sein (s. Rappmann). Mit Rodbertus kann Ruadbert (II) nicht gemeint sein, wenn dieser während des Aufstandes Bernhards von Italien in der zweiten Jahreshälfte 817 umgekommen ist. Deshalb identifiziere ich Rodbertus mit Ruadbert (vgl. auch Rappmann).
    Über Nachkommen Ruadberts sind neben der schon zurückgewiesenen These Siegwarts noch andere Vermutungen geäußert worden. Jänichen (Baar und Huntari 94,149) hat behauptet, dass Anshelm, St. Galler Wohltäter in pago Pirihteloni (W I Nr. 102; ChLA II Nr. 113), "der Sohn Rodperts, also der Vetter der Königin Hildegard" gewesen sei; eine Begründung wird nicht gegeben, noch erhellt sie in irgendeiner Weise aus der genannten Urkunde selbst. Durchsichtiger argumentierte Mitterauer (Markgrafeen 14,25), der eine Weißenburger Urkunde von 788 zitierte (Trad. Wiz. Nr. 123). Danach schenkte Erbio pro remedium anime mee et patris mei Ruotberti seinen Gesamtbesitz in Duntenhuson. Mitterauer erwog, Erbios Vater mit Ruadbertzu identifizieren, da der Name des Donators bei den UDALRICHINGERN auch sonst belegt sei, und weil er den Ort des Traditurns nach Bruckner (Regesta Alsatiae I 205 Nr. 327) mit Dunzenheim gleichsetzte. Hier hätten auch die ETICHONEN, häufig Besitzvorgänger der UDALRICHINGER, Eigengut innegehabt (vgl. Trad. Wiz. Nr. 14). Neuerdings hat Doll zwar (Vorbemerkung zu Trad. Wiz. Nr. 123) Erbios Schenkgut im nördlichen Unterelsaß lokalisiert, ohne doch den Ort selbst nachweisen zu können. Hält man trotzdem an Mitterauers genealogischer Rekonstruktion fest, für die in der Tat Hausbesitz der Angehörigen Ruadberts westlich des Rheins spricht (Borgolte, Die Geschichte der Grafengewalt im Elsaß 21-24), so bedeutet Erbios Motivation für seine Schenkung nicht unbedingt, dass Ruotbertzum gegebenen Zeitpunkt bereits verstorben war.
    Ruadbert wird in der Forschung als UDALRICHINGER oder GEROLDE bezeichnet, obwohl er mit den beiden namengebenden Persönlichkeiten des Geschlechts, Gerold (I) und Udalrich (I), nur durch Verschwägerung verwandt war. Auf das Problem der Zuordnung hat unter diesem Aspekt Schmid aufmerksam gemacht (Familie, Sippe und Geschlecht 13).


    oo Thietrata, Schwester eines hochadeligen Dudo

    Kinder:
    - Erbio 788

    Literatur:
    Borgolte Michael: Die Grafen Alemanniens in merowingischer und karolingischer Zeit. Eine Prosopographie. Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1986 Seite 41,129,125,152,184,214,216-219,220, 222,224,248,250,252,283,285,290 - Borgolte Michael: Geschichhte der Grafschaften Alemanniens in fränkischer Zeit. Vorträge und Forschungen Sonderband 31 Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1984 Seite 27,61,148,181,192,200-202,223,227,241,243,249-251 - Schmid Karl: Gebetsgedenken und adliges Selbstverständnis im Mittelalter. Ausgewählte Beiträge, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1983, Seite 195,494 -

    Name:
    Robert

    Familie/Ehepartner: Thietrata. [Familienblatt] [Familientafel]

    Kinder:
    1. 4. Erbio  Graphische Anzeige der Nachkommen

  2. 3.  Imma Graphische Anzeige der Nachkommen (1.Hnabi1) wurde geboren um 730; gestorben nach 784.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Kraichgau,Baden-Württemberg,Deutschland; Gräfin im Kraichgau

    Notizen:

    Imma Gräfin im Kraichgau
    um 730 † nach 784 (798)
    Tochter des Alemannen-Herzogs Hnabi und der Hereswind

    Thegan: Seite 217, "Das Leben Kaiser Ludwigs. Quellen zur karolingischen Reichsgeschichte Band V."

    2. Als dieser im Jugendalter stand, verlobte er sich mit einer Jungfrau aus edelstem schwäbischen Geschlecht, Namens Hildigard, von der Sippe des Alamannen-Herzogs Gotefrid. Herzog Gotefrid zeugte den Huoching, Huoching zeugte Nebi; Nebi die Imma; Imma aber gebar die selige Königin Hildigard. Nachdem nun der genannte Kaiser sie zur Ehe genommen hatte, zeugte er mit ihr drei Söhne, von denen einer den Namen seines Vaters Karl, der andere Pippin, der König über Italien war, der dritte aber Ludwig hieß, der König über Aquitanien war. Lange lebte ihr Vater mit ihnen glücklich und unterrichtete sie nützlich in den freien Wissenschaften und weltlichen Gesetzen.

    Rappmann Roland/Zettler Alfons: Seite 369,426,481, "Die Reichenauer Mönchsgemeinschaft und ihr Totengedenken im frühen Mittelalter."

    IMMA
    Necr. A 8.8. "Imma abbatissa", † vor 856/58

    Eine Identifizierung dieser Äbtissin gelang nicht; vgl. schon Baumann, MGH Necr. 1 Index Seite 742. Jedenfalls ist sie vor der Anlage des älteren Necrologs in den Jahren 856/58 verstorben. Im Reichenauer Verbrüderungsbuch begegnet p. 125D2 eine einzel eingeschriebene "Imma abbatissa", die Piper MGH Libri confrat. Seite 313 Anm. zu Seite 523, 6 für die gleichnamige Äbtissin von Herford von "ca. 955" hält. Dem paläographischen Befund zufolge handelt es sich aber um eine Notiz des 9. Jahrhunderts, so daß diese Vermutung nicht zutreffen kann. Ferner findet sich im Verbrüderungebuch von St. Peter in Salzburg p. 21/Ca unter den verstorbenen Äbtissinnen an fünfter Stelle eine "Imma ab.", deren Eintrag zum Anlageband von 784 gehört. Demnach muß Imma zu diesem Zeitpunkt bereits tot gewesen sein. Karl Schmid hat aufgrund der Beobachtung, "daß die weiblichen Angehörigen königlicher und adliger Familien nicht selten mit der Leitung ihnen nahestehender Frauenklöster betraut worden sind" (Schmid, Probleme der Erschließung Seite 186; vgl. auch Seite 195f. Anm. 118 und Hasdenteufel, Das Salzburger Erentrudis-Kloster Seite 21-26), die Vermutung geäußert, diese Äbtisisn könnte mit der gleichnamigen Mutter des Bayern-Präfekten und alemannischen Grafen GEROLD (II) († 799) identisch sein; zur Verwandtschaft Immas vgl. Borgolte, Grafen Seite 557ff. Doch ist diese Vermutung angesichts der Tatsache, daß die Mutter Gerolds, "Imma genetrix", offenbar noch am 3.3.786 gemeinsam mit ihrem Sohn eine Urkunde unterzeichnete, nicht unproblematisch und bedürfte weiterer Erhärtung: UB St. Gallen 1 Seite 102 Nr. 108, dazu Borgolte, Grafen Seite 559 und Seite 562. Imma starb nach den Annales Alamannici wahrscheinlich erst 798, Seite 172 ad q. 798: "Imma defunctus est"; zur Identifizierung vgl. Pertz, MGH SS 1 Seite 48 Anm. 1; Henking in: Die annalistischen Aufzeichnungen Seite 243 Anm. 115 und Borgolte, Grafen Seite 768. Eine weitere, sonst unbekannte Äbtissin Imma wurde von einer Nachtraghand wohl des 9. Jahrhunderts in das Salzburger Gedenkbuch eingetragen: Das Verbrüderungsbuch von St. Peter in Salzburg p. 15/Aa. Sicher nicht gemeint sein kann mit der Notiz im älteren Reichenauer Necrolog die Äbtissin Imma von Remiremont († 20.9.818/19; vgl. Hlawitschka, Studien Seite 34f.) und auch nicht die gleichnamige Gemahlin Einhards, des Biographen KARL DES GROSSEN, die am 13.12.836 gestorben ist, vgl. etwa Wellmer, Persönliches Memento Seite 15 mit Anm. 11.

    Erstaunen mag das Fehlen der Gemahlin KARLS DES GROSSEN, Hildegard († 30.4.783), da ihre Verbindung zur Reichenau hinlänglich bekannt ist [94 Hildegard war die Tochter des alemannischen Grafen Gerold und seiner Gemahlin Imma; ihr Bruder, Graf Gerold (II.), muß als einer der größten Wohltäter der Abtei Reichenau angesehen werden.].
    Beide Grafen Ruadbert werden allgemein den UDALRICHINGERN oder GEROLDEN zugerechnet. Der erste soll ein Sohn des alemannischen Herzogs Nebi, des Mitbegrünnders des Klosters Reichenau, und somit auch eine Bruder von Imma, der Mutter der Gemahlin KARLS DES GROSSEN Hildegard (†783) und des Bayern-Präfekten Gerold gewesen sein.

    Mitterauer Michael: Seite 8-10, "Karolingische Markgrafen im Südosten"

    Thegan verfolgte jedoch bloß die Linie ihrer Mutter Imma zurück, die eine Tochter Herzog Hnabis, des Mitbegründers der Reichenau war. Imma schenkte 784 zusammen mit ihrem Gatten Gerold reiche Besitzungen im Worms-, Lobden-, Anglach-, Uff- und Kraichgau an das Kloster Lorsch. Die Güter lagen hauptsächlich zwischen Worms und Oppenheim sowie zwischen Heidelberg und Bruchsal.
    Die geschlossene Eintragung Eugenia Imma im St. Gallener Verbrüderungsbuch legt nahe, dass die Verwandtschaft durch die Mutter Präfekt Gerolds I. vermittelt wurde. Dafür spricht auch ihr noch zu Lebzeiten ihres Gatten nachweisbarer Besitz im Elsaßgau. Sie entstammte also wohl väterlicherseits der schwäbischen und mütterlicherseits der elsässischen Herzogsfamilie. Über Imma scheinen die GEROLDE noch mit den ALAHOLFINGERN verwandt gewesen zu sein, denn ein Graf Berthold war zusammen mit ihrem Vater Hnabi 724 an der Gründung des Klosters Reichenau beteiligt.

    Borgolte Michael: Seite 119-122,248-251, "Die Grafen Alemanniens in merowingischer und karolingischer Zeit. Eine Prosopographie."

    Am 3. Mai 786 übertrug Graf Gerold an St. Gallen in pago, qui uocatur Perihtilinpara, Güter, die sich zwischen Seedorf im Westen, Betra im Norden, Hechingen im Osten und Deilingen im Süden erstreckten (W I Nr. 108; vgl. die Karte bei Borgolte, Das Königtum am oberen Neckar). Während er sich zu einem jährlichen Zins von 20 solidi verpflichtete und das Recht zum Rückkauf mit drei Wergeldern vorbehielt, sollten die Güter nach seinem Tod endgültig an das Kloster fallen.
    Des großzügigen Mehrers des Klostergutes haben die Reichenauer, aber auch Ratpert von St. Gallen, mehrfach gedacht. Bei Ratpert (15 c. 8) und Walahfrid Strabo (Visio Wettini 329 Z. 813f.) wird Gerold dabei als Bruder der Königin Hildegart bezeichnet. Das paßt zum signum der Imma genetrix in Gerolds St. Galler Tradition von 786, da bei Thegan (Vita Hludowoci 590f. c. 2) eine Imma als Mutter Hildegarts genannt wird.
    Neben Imma als Mutter, Gerold (I) als Vater und die Königin Hildegart als Schwester glaubt man, noch weitere Verwandte Geroldszu kennen. Zu Gerolds Geschwistern zählte demnach Udalrich (I) und Voto. Ein weiterer Bruder könnte Megingoz/Meingoz gewesen sein.
    Wie im Reichenauer Verbrüderungsbuch, in dem er an der Spitze der Grafen steht (vgl. Beyerle, Verbrüderungsbuch 1115), wurde Gerold wohl auch im ältesten Eintrag des St. Galler Gedenkbuches neben seinem Bruder Udalrich (I) vermerkt (St. Galler Gedenkbuch pag. 8; vgl. Schmid, Zur historischen Bestimmung 507,513f.). Die Namenreihe beginnt hier mit Rodbertus, Odalricus, Kerolt, von denen der erste auf Immas Bruder Ruadbert (I) bezogen werden kann.
    Gerold wird nämlich wie Tassilo dem Geschlecht der AGILOLFINGER zugerechnet; einerseits soll er diesem Geschlecht durch die Abkunft seiner Mutter von den altalemannischen Herzögen angehört haben (Chaume, Bourgogne I 113 A. 2; Zöllner, Otakare 15 mit A. 64; Ders., Agilulfinger 125-134; zuletzt Prinz, Frühes Mönchtum in Südwestdeutschland 55f.; Lacher, Die Anfänge der Reichenau 106f.; s. Art. NEBI), andererseits werden die GEROLDE, das heißt das Geschlecht von Gerolds Vater Gerold (I), aufgrund ihres Namens und mittelrheinischen Besitzes ebenfalls als AGILOLFINGER betrachtet (Werner, Adelsfamilien 111f.; Wenskus 425-427).
    Nach Notker dem Stammler hatte Hildegart, die Gemahlin KARLS DES GROSSEN, einen Bruder namens Udalrich, dem sein königlicher Schwager plurgma tribuit (Gesta Karoli Magni 17). Udalrich wäre somit ein Sohn GEROLDs (I) und der Imma, ein Neffe des bis zur Jahrhundertwende als Graf im nördlichen Bodenseegebiet bezeugten Grafen RUADBERT (I) und ein Bruder GEROLDs (II), des Präfekten von Bayern und berühmten Awarenkämpfers, gewesen. Die Nachricht Notkers wird durch Fuldaer Urkunden über Liegenschaften im Elsaß gestützt, wenn auch nicht ausdrücklich bestätigt.
    Zu Graf Vodalrichus und seinem 798 wohl bereits verstorbenen Bruder Voto passen zwei weitere Urkunden aus der vorangegangenen Zeit. Am 31. März 778 hatte Imma/Immina ihrem ungenannten Sohne für 600 solidi ihren von Walthari erworbenen Besitz in pago Alsacinse in Oberehnheim, Walf, Krautergersbeim, Rosheim und in der Stadt Straßburg verkauft (UB Fulda I Nr. 84; Regesta Alsatiae I Nr. 273 zu den Orten). Am Anfang der Zeugenreibe erscheint Graf Vodalrich. Zehn Jahre darauf schenkte ein Uoto der Abtei Fulda unter Abt Baugulf seine Güter im Eisaßgau und nannte dabei unter anderem Liegenschaften in Oberehnheim, Walf, der Stadt Straßburg sowie in Barr, Altbronn und Hürtigheim (UB Fulda I Nr. 176; vgl. Regesta Alsatiae I Nr. 329). Als Grundberr in den drei zuletzt genannten Orten war Uoto zweifellos mit dem Voto von 798 identisch; da er andererseits über Besitz in Oberehnheim, Walf und Straßburg verfügte, dürften er oder sein Bruder, sicher der Spitzenzeuge bei Immas Rechtsgeschäft, der Käufer von 778 gewesen sein. Graf Vodalrich und Voto wären somit Söhne der Imma gewesen, die ihrerseits denselben Namen wie Hildegarts Mutter trug.
    Auf pag. 8 des St. Galler Gedenkbuches findet man Udalrich offenbar noch einmal inmitten anderer Verwandter. Die Abfolge der Magnatennamen auf dieser Seite beginnt RODBERTUS, Odalricus, Kerolt. Der erste Name bezeichnet wohl den Bruder Immas (RUADBERT I), der zweite und dritte deren beide Söhne, den hier behandelten Udalrichund den Markgrafen GEROLD (II) (Schmid, Zur historischen Bestimmung 513; MIitterauer 19).
    Vom Lebensalter her betrachtet, kann Udalrich durchaus noch im letzten St. Galler Beleg von 817 gemeint gewesen sein. Da Hildegart wohl 757 geboren wurde (Abel-Simson I 449 mit A. 3) und die Notiz der Annales Alamannici zum Jahr 798: Imma defunctus est (Lendi, Untersuchungen 172; Henking, Die annalistischen Aufzeichnungen 243 mit A. 115) wahrscheinlich den Tod der Mutter ermittelt, wird Udalrich kaum vor 750 zur Welt gekommen sein.

    oo Gerold Graf im Kraichgau um 730 † 785/86

    Kinder:
    - Ulrich I. † 807
    - Gerold der Jüngere † 1.9.799
    - Hildegard 758 † 30.4.783
    770 oo 3. KARL I. DER GROSSE 2.4.742 † 28.1.814

    Literatur:
    Borgolte Michael: Die Grafen Alemanniens in merowingischer und karolingischer Zeit. Eine Prosopographie. Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1986 Seite 119-122,124,184,195,216,248-251 - Borgolte Michael: Geschichte der Grafschaften Alemanniens in fränkischer Zeit. Vorträge und Forschungen Sonderband 31 Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1984 Seite 27,154,246,249 - Geuenich, Dieter: Geschichte der Alemannen. Verlag W. Kohlhammer Stuttgart Berlin Köln 1997, Seite 117 - Mitterauer Michael: Karolingische Markgrafen im Südosten. Archiv für österreichische Geschichte Band 123. Hermann Böhlaus Nachf./Graz-Wien-Köln 1963 Seite 8-10,14,17,19,20,22,23, 25,82 - Rappmann Roland/Zettler Alfons: Die Reichenauer Mönchsgemeinschaft und ihr Totengedenken im frühen Mittelalter. Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1998 Seite 369,426,481 - Schieffer Rudolf: Die Karolinger. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 1992 Seite 73 - Schnith Karl Rudolf: Mittelalterliche Herrscher in Lebensbildern. Von den Karolingern zu den Staufern. Verlag Styria Graz Wien Köln 1990 Seite 22 - Thegan: Das Leben Kaiser Ludwigs. Quellen zur karolingischen Reichsgeschichte Band V Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 1974 Seite 217 -

    Gestorben:
    (798)

    Familie/Ehepartner: Gerold. Gerold wurde geboren um 730; gestorben in 784/786. [Familienblatt] [Familientafel]

    Kinder:
    1. 5. Gerold II.  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren um 755/760; gestorben am 1 Sep 799 in Pannonien,Ungarn; wurde beigesetzt in Reichenau [78479],Konstanz,Baden-Württemberg,Deutschland.
    2. 6. Udalrich  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren um 750; gestorben in 807.
    3. 7. Hildegard  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren in 758; gestorben am 30 Apr 783 in Diedenhofen (Thionville) [57100],Moselle,Lothringen,Frankreich; wurde beigesetzt in Metz [57000],Moselle,Lothringen,Frankreich.
    4. 8. Roadbert  Graphische Anzeige der Nachkommen gestorben in 817; wurde beigesetzt in Lindau [88131],Lindau,Bayern,Deutschland.
    5. 9. Uto  Graphische Anzeige der Nachkommen gestorben vor 803.
    6. 10. Megingoz  Graphische Anzeige der Nachkommen gestorben nach 808.
    7. 11. Adrianus  Graphische Anzeige der Nachkommen
    8. 12. Erbo  Graphische Anzeige der Nachkommen gestorben in 793.


Generation: 3

  1. 4.  Erbio Graphische Anzeige der Nachkommen (2.Roadbert2, 1.Hnabi1)

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Genannt: 788


  2. 5.  Gerold II. Graphische Anzeige der Nachkommen (3.Imma2, 1.Hnabi1) wurde geboren um 755/760; gestorben am 1 Sep 799 in Pannonien,Ungarn; wurde beigesetzt in Reichenau [78479],Konstanz,Baden-Württemberg,Deutschland.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Bayern,Deutschland; Fränkischer Präfekt in Bayern
    • Titel/Amt/Status: Graf

    Notizen:

    Neue Deutsche Biographie - Gerold, Graf

    Präfekt in Bayern, ⚔ 1.9.799 in Pannonien, ⚰ Kloster Reichenau.

    Am Aufbau der Karolingerherrschaft war die Adelsfamilie, der G. angehörte, in hervorragendem Maße beteiligt. Ihr weitgespannter Einflußbereich wird durch große Schenkungen an die Klöster Fulda, Lorsch, Sankt Gallen und Reichenau erkennbar. G. selbst übte gräfliche Funktionen in der Bertholdsbaar aus und verfügte über reichen Grundbesitz besonders im oberen Neckar- und Donaugebiet. Im Reichsdienst nahm er als einer der tüchtigsten Helfer Karls des Großen, seines Schwagers, einen ruhmreichen Aufstieg. Die Überlieferung weiß von seinen Kriegstaten auf den Feldzügen gegen die Sachsen und Slawen und von der Stiftung einer Marienkapelle in Paderborn. Nach dem Sturz des Bayernherzogs Tassilo (788) wurde G. königlicher Statthalter in Bayern, das heißt mit vornehmlich militärischen, aber auch mit Aufgaben der zivilen Verwaltung betraut. Daß er als führender Vertreter der Südostpolitik des Königs den Tod im Kampf gegen die heidnischen Awaren fand, bewog die Reichenauer Mönche, ihren hochgeschätzten Wohltäter, den Hermann der Lahme „praefectus Baioariae, signifer et consiliarius Karoli pius et religiosus“ genannt hat, einem Märtyrer gleich zu verehren. Auf die Verdienste des von der Sage verherrlichten „Bannerträgers Karls des Großen“ führte später der Schwabenspiegel das schwäbische Recht des Vorstreites in den Reichskriegen zurück.



    Gestorben:
    gefallen

    (1.11.799 Isenburg)

    Begraben:
    Kloster

    Familie/Ehepartner: von Franken, Gisela. Gisela (Tochter von Pippin III. und von Laon, Bertrada) wurde geboren in 757; gestorben in 810 in Chelles [77500],Seine-et-Marne,Île-de-France,Frankreich; wurde beigesetzt in Chelles [77500],Seine-et-Marne,Île-de-France,Frankreich. [Familienblatt] [Familientafel]

    Kinder:
    1. 13. Erbio  Graphische Anzeige der Nachkommen gestorben nach 808.
    2. 14. Adrian  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren nach 772; gestorben nach 793.

  3. 6.  Udalrich Graphische Anzeige der Nachkommen (3.Imma2, 1.Hnabi1) wurde geboren um 750; gestorben in 807.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Bodenseekreis,Baden-Württemberg,Deutschland ; Graf in den Bodenseegrafschaften
    • Titel/Amt/Status: 780-807, Breisgau,Baden-Württemberg,Deutschland; Graf im Breisgau

    Notizen:

    Udalrich
    Graf im Breisgau 780-807
    Graf in den Bodenseegrafschaften
    um 750- 807 (824 Isenburg)
    Sohn des fränkischen Grafen Gerold und der Imma, Tochter vom Alemannenherzog Hnabi; Bruder der Königin Hildegard und des Präfekten Gerold

    Prinz Isenburg:

    Udalrich I. war 780/81 Graf im Alpgau und Breisgau, 787-791 Graf im Hegau, 787 Graf im Thurgau, 805/17 Graf am Nordufer des Bodensees, 778/817 Graf im Elsaß.

    Udalrich entstammte der alemannischen GEROLD-UDALRICH-Sippe und war der Schwager Kaiser KARLS DES GROSSEN. Er erschien 778 erstmals selbst in den Quellen. Notker berichtet, Udalrich sei nach Hildegards Tod bei KARL in Ungnade gefallen und habe alle Lehen verloren, doch der König habe mit Rücksicht auf seine geliebte verstorbene Gemahlin sein Urteil rückgängig gemacht.
    Bebo (Pepo), Gerold, Udalrich und Robert sind als Söhne des Grafen Udalrich in einer Schenkungsurkunde des Jahres 803 an das Kloster Fulda bezeugt, also Brüder gewesen.

    Michael Mitterauer: Seite 16, "Karolingische Markgrafen im Südosten"

    In der Gegend von Straßburg tradierte auch Graf Udalrich an Fulda. Er ist neben Gerold der bedeutendste von Gerolds Brüdern. Noch zu Lebzeiten seines Vaters übte er gräfliche Funktionen aus. Seit 783 ist er als Graf im Breisgau, seit 787 im Thurgau nachzuweisen. Nach dem Tode seines Onkels Roadbert übernahm er die Grafschaft im Linz-, Argen-, Rhein- und Alpgau. Eine solche Ämterkulmination war zur Zeit KARLS DES GROSSEN gänzlich ungewöhnlich. Der Monachus Sangallensis berichtet, daß Udalrich seine einzigartige Stellung in Alemannien der besonderen Gunst seines Schwagers verdankte.
    Der Thurgau ging Graf Udalrich noch zu Lebzeiten vorübergehend verloren. Nach seinem Tod wurde die Familie auch aus den Schwarzwaldgrafschaften verdrängt. Bloß im Bodenssegebiet konnten sich seine Söhne Udalrich und Rodbert halten. Sie versuchten ihr Machtgebiet auf Kosten der HUNFRIDINGER nach Südosten auszudehnen.

    Michael Borgolte, "Die Grafen Alemanniens"

    UDALRICH (I, II)
    belegt als Graf 778 III 31 - 817 VI 4,
    Alp- und Breisgau 780 V 11 - 781 V 13, 787 VI 28 [?], 800 I 6 [?] bzw. 786/89 XII 26 - ?809 IX 21,
    Hegau 787/88/90/91 I 7, 800 I 6 [?],
    Thurgau 787 VI 17 - ?799 III 13,
    Grafschaft am Nordufer des Bodensees 800 I 6 [?], ?802 V 15 [?], 805 II 21 - 817 VI 4 -
    Linzgau 800 I 6 [?], ?809 IX 14 - 817 VI 4 -
    Argengau ?802 V 15 [?], 805 11 21 - 815 VI 26)

    Belege mit comes-Titel:
    Urkundenbuch des Klosters Fulda I Nr. 84, W III Anh. Nr. 1, W I Nr. 94 (= ChLA I Nr. 90), Trad. Wiz. Nr. 190, W I Nrn. 110 (= ChLA II Nr. 114),113, BRUCKNER, Vorakte Nr. 17 (zu W I Nr. 114 = ChLA II Nr. 116), W I Nrn. 115,118 (= ChLA II Nr.117),),120 (= ChLA II Nr.122),125,126,129(= ChLA II Nr. 124, ThUB I Nr. 17),167,131 (= ChLA II Nr. 126, ThUB I Nr. 18),132 (= ChLA II Nr. 127, ThuB I Nr. 19), 133 (= ChLA II Nr. 128, ThUB I Nr. 20),138 (= ChLA II Nr. 134, ThUB I Nr. 21),142 (= ChLA II Nr. 136), Urkundenbuch des Klosters Fulda I Nr. 254, W I Nrn. 153 (= ChLA II Nr. 135),155 (= ChLA II Nr. 149, ThUB I Nr. 24), W III Anhang Nr. 2, W I Nr. 160 (= ChLA II Nr. 152), Codex diplomaticus Fuldensis Nr. 178 (= Regesta Alsatiae I Nr. 397), W I Nrn. 179,181,197,196,200,202f.,215, 219,226 (= BM Nr. 648), Das Verbrüderungsbuch der Abtei Reichenau 114D1, 115B3, Visio Wettini Walahfridi 317 Z. 414-420, ? W I Nrn. 116 (= ChLA II Nr. 118), 164, ? Liber Viventium Fabariensis pag. 24 (= PIPER, Libri Confrat. 359 col. 7, 1)

    Belege ohne comes-Titel:
    St. Galler Gedenkbuch pag. 8 (= PIPER, Libri Confrat. 20 col. 32, 2,9,14), Notkeri Balbuli Gesta Karoli Magni 17 cap. I. 13, Chronik Petershausen 38,40

    Literatur:
    NEUGART, Episcopatus Constantiensis I. 165 - STÄLLN, Geschichte I 243,326 f. - MEYER VON KNONAU, Die angeseheneren Urheber 230f. mit A. 32 - DERS., Geschlechtskunde 76,81 - BAUMANN, Gaugrafschaften 43,56 - PUPIKOFER, Thurgau I 133-135,138f. - ABABEL-SIMSON, Jbb. Karl der Große I 105, II 193f. - TUMBÜLT, Hegau 623 f. - DERS., Albgau 154f. - SCHULTZE, Gaugrafschaften 45,120 - KNAPP, Buchhorner Urkunde 205,208f.,211-219 - TELLENBACH, Königtum und Stämme 51 Nr. 28b - SCHMID, Graf Rudolf von Pfullendorf 32-34 - DIENEMANN-DIETRICH, Der fränkische Adel 183 A. 195,186 - TELLENBACH, Der großfränkische Adel 56 - SCHMID, Familie, Sippe und Geschlecht 8,11-13 - DERS., Struktur des Adels 4f. - MITTERAUER, Markgrafen 8f., 16f.,19-22 - MAURER, Land zwischen Schwarzwald und Randen 42f. - SCHULZE, Grafschaftsverfassung 83,89, 104f.,118,121,328 - BILGERI, Geschichte Vorarlbergs I 70-72 - SCHMID, Zur historischen Bestimmung 513f. - BORGOLTE, Die Geschichte der Grafengewalt im Elsaß 21-24 - DERS., Geschichte der Grafschaften Alemanniens, s. v.

    Nach Notker dem Stammler hatte Hildegart, die Gemahlin KARLS DES GROSSEN, einen Bruder namens Udalrich, dem sein königlicher Schwager plurgma tribuit (Gesta Karoli Magni 17). Udalrich wäre somit ein Sohn GEROLDs (I) und der Imma, ein Neffe des bis zur Jahrhundertwende als Graf im nördlichen Bodenseegebiet bezeugten Grafen RUADBERT (I) und ein Bruder GEROLDs (II), des Präfekten von Bayern und berühmten Awarenkämpfers, gewesen. Die Nachricht Notkers wird durch Fuldaer Urkunden über Liegenschaften im Elsaß gestützt, wenn auch nicht ausdrücklich bestätigt.
    Am 1. Mai 803 schenkte ein Graf Vodalrichus für sein eigenes Seelenheil seu pro remedium germani mei Votoni der Bonifatiusabtei Besitz im elsässischen Heinhaim, quantumcumque Voto in ipsa uilla fuit uisus habere aut ego conquesiui de portione sua (...)(Codex diplomaticus Fuldeasis Nr. 178; Regesta Alsatiae I Nr. 397 mit der Bestimmung des Güterortes als Hönheim). Offenkundig dasselbe Brüderpaar war bereits in einer Urkunde vom 12.2.798 gemeint gewesen, als ein Adalrich an Fulda Güter in Barr, Altbronil, Hürtigheim, Hüttenheim und Bernolsheim, ebenfalls im Elsaß gelegen, schenkt, dabei als Motiv pro remedium Otoni angibt und über die Herkunft quantumcumque supradictus Voto in ipsa marca conquesivit et quod Vodalrichus comis mimihi pro anime sue tradidit(...) vermerkt (UB Fulda I Nr. 254; zu den Orten ergänzend Regesta Alsatiae I Nr. 379). Zu Graf Vodalrichus und seinem 798 wohl bereits verstorbenen Bruder Voto passen zwei weitere Urkunden aus der vorangegangenen Zeit. Am 31. März 778 hatte Imma/Immina ihrem ungenannten Sohne für 600 solidi ihren von Walthari erworbenen Besitz in pago Alsacinse in Oberehnheim, Walf, Krautergersbeim, Rosheim und in der Stadt Straßburg verkauft (UB Fulda I Nr. 84; Regesta Alsaatiae I Nr. 273 zu den Orten). Am Anfang der Zeugenreibe erscheint Graf Vodalrich. 10 Jahre darauf schenkte ein Uoto der Abtei Fulda unter Abt Baugulf seine Güter im Eisaßgau und nannte dabei unter anderem Liegenschaften in Oberehnheim, Walf, deder Stadt Straßburg sowie in Barr, Altbronn und Hürtigheim (UB Fulda I Nr. 176; vgl. Regesta Alsatiae I Nr. 329). Als Grundberr in den 3 zuletzt genannten Orten war Uoto zweifellos mit dem Voto von 798 identisch; da er andererseits über Besitz in Oberehnheim, Walf und Straßburg verfügte, dürften er oder sein Bruder, sicher der Spitzenzeuge bei Immas Rechtsgeschäft, der Käufer von 778 gewesen sein. Graf Vodalrich und Voto wären somit Söhne der Imma gewesen, die ihrerseits denselben Namen wie Hildegarts Mutter trug.
    Wahrscheinlich eben der Graf, der zwischen 778 und 803 in 3 Fuldaer Urkunden über Gütergeschäfte links des Rheins vorkommt, wird auch in einer Weißenburger carta vom 3. Februar 783 als Käufer genannt (Trad. Wiz. Nr. 190; zu dem von ZEUSS, Trad. Wiz. Nr. 190, und den Regesta Alsatiae I Nr. 280 abweichenden Datum s. DOLL, in Trad. Wiz. 394 Note i). In der Urkunde erklärt Germund, er habe Odalricho comite Güter in der Mark Biberestorf, ubi dicitur Bruningesuuilari, für einen Preis von 30 solidi in argento überlassen.
    Außer den Eltern und Geschwistern des gräflichen Grundherrn im Elsaß glaubt man, auch Kinder Udalrichs zu kennen. Die Zeugenreihe der Schenkungsurkunde von 803 beginnt folgendermaßen: + Vodalrichi qui hanc donationem fieri rogavit. + Beboni + Geeroldi + Vdilrichi + Ratbertt + cum filiis suis qui consenserunt. Der Passus über den Konsens der Söhne hat wohl kaum so in der Originalurkunde gestanden; vielmehr ist anzunehmen, dass der Kopist des Fuldaer Cartulars den Text vom Ausstellernamen abgezogen und hinter den letzten der Söhne gestellt hat; oder dass er einen, im Original zu jedem der 4 Namen gesetzten Vermerk filii sui qui consensit (vgl. W I Nrn. 107,171) an einem Ort zusammenzufassen suchte. Dies vorausgesetzt wären die vier auf den Aussteller folgenden Personen als dessen Söhne zu betrachten, die ihr Einverständnis mit der Schenkung als Erbberechtigte gegeben haben (s. SCHMID, Zur historischen Bestimmung 414, KNAPP 212,216; anders MITTERAUER 22).
    Diese Deutung wird durch eine St. Galler Übertragungsurkunde des Jahres 800 bekräftigt (W I Nr. 160), in der es um Güter in Bonndorf ging. Die Zeugenreihe setzt mit den Signa eines Grafen Odalricus und seiner Söhne Odalricus und Rodpertus ein. Die Namenfolge in der Zeugenreihe entspricht so offenkundig der von 803, dass der Graf mit dem elsässischen Tradenten und seine Söhne mit den dort ebenfalls genannten Vdilrichus und Ratbertus identifiziert werden dürfen.
    Mit allen 4 Söhnen von 803 scheint Udalrich im ältesten Eintrag des St. Galler Gedenkbuches (pag. 8) eingetragen worden zu sein. Die Namen sind wie folgt angeordnet:
    Odalrih
    Pepo Pald
    Kerolt
    Erih
    Ruadpert
    Odalrib
    Der am Anfang genannte Odalrih dürfte Graf Udalrich gewesen sein, während in Pepo und Kerolt wohl die ersten Zeugen seiner Fuldaer Schenkung wiedererkannt werden können; am Schluß stehen sicher die urkundlich zweimal belegten Söhne (MITTERAUER 19; SCHMID), Zur historischen Bestimmung 513f.). Ob Erih und Pald, wie MITTERAUER (I9) jedenfalls im Hinblick auf Erih vermutet hat, andere Söhne Udalrichs gewesen sind, muß unentschieden bleiben.
    Nach einer weiteren Vermutung MITTERAUERs (19f.) geben die Namen Pebo und Erih, von denen der erste auch einen Enkel Udalrichs bezeichnet haben soll (GEROLD III), einen Hinweis auf die Herkunft der sonst unbekannten Gemahlin des Grafen. Beide Namen kommen bereits bei spät-merowinger-zeitlichen Grafen in Alemannien vor, die durch eine St. Galler Urkunde als Brüder ausgewiesen sind. Wenigstens einer von ihnen hat am oberen Zürichsee amtiert (PFB0, ERICH). Da Udalrich, im Unterschied zu seinem Vater, am Beginn seiner Karriere auch im Thurgau als Graf in Erscheinung getreten sein dürfte (dazu s.u.), hat er nach MITTERAUER wohl eine Frau aus der Nachfahrenschaft der Grafen Pebo und Erich geheiratet. Diese Annahme wird man aber kaum als gut begründet ansehen können, da jegliche gesicherte Kenntnis über das Schicksal der Grafenfamilie, aus der Udalrichs Gattin hervorgegangen sein soll, fehlt (zu einem Grafen Erich Im Elsaß s.u.).
    Auf pag. 8 des St. Galler Gedenkbuches findet man Udalrich offenbar noch einmal inmitten anderer Verwandter. Die Abfolge der Magnatennamen auf dieser Seite beginnt RODBERTUS, Odalricus, Kerolt. Der 1. Name bezeichnet wohl den Bruder Immas (RUADBERT I), der 2. und 3. deren beide Söhne, den hier behandelten Udalrich und den Markgrafen GEROLD (II) (SCHMID, Zur historischen Bestimmung 513; MITTERAUER 19).
    Udalrich, den man als Bruder der Königin Hildegart betrachten darf, ist nach den bisher behandelten Zeugnissen zwischen 778 und 803 Graf gewesen. Nach der Lage der urkundlich genannten Güter hat man ihn bereits häufiger als Grafen im Elsaß angesprochen (KNAPP 212, TUMBÜLT, Albgau 154 mit A. 8, SCHULTZE 120); ein Comitat im Sinne eines fest abgegrenzten Amtssprengels läßt sich zu Udalrichs Zeit aber im Elsaß noch nicht fassen (BORGOLTE, Die Geschichte der Grafengewalt im Elsaß 21-24). Immerhin ist bemerkenswert, dass Udalrich, der ausschließlich im Unterelsaß bezeugt ist, eines seiner Rechtsgeschäfte in der alten merowingischen Königspfalz Marlenheim abwickelte (Trad. Wiz. Nr. 190) und dass udalrichingischer Besitz unter anderem in Straßburg lag (Urkundenbuch des Klosters Fulda I Nrn. 84, 176). Udalrich dürfte also im nördlichen Elsaß zu seiner Zeit eine dominierende politische Rolle gespielt haben, ähnlich wie vor ihm RUTHARD. Vielleicht knüpfte er an eine bereits vor-karolingisch Machtposition seiner Verwandten an; denn unter dem elsässischen Herzog Eticho werden gegen Ende des 7. Jahrhunderts 2 Grafen namens Erich und Rodebert genannt (BORGOLTE, Die Geschichte der Grafengewalt im Elsaß 10f.).
    Im Unterschied zu den das Elsaß betreffenden Quellen wird Udalrich durch den Grafenvermerk zahlreicher St. Galler Urkunden in Amtswaltung belegt. Diese Zeugnisse erstrecken sich von 780 bis 817. In der Regel braucht an einer Identität des Grafen mit dem Bruder der Königin nicht gezweifelt zu werden, da Notker diesen als besonderen Günstling KARLS erscheinen läßt. Allerdings wird in der Forschung angenommen, Udalrich sei am Beginn des 9. Jahrhunderts von seinem gleichnamigen Sohn abgelöst worden. Wie bei der Erörterung der einzelnen Belegfelder gezeigt werden wird, ist ein solcher Grafenwechsel nicht ausgeschlossen, doch gibt es für ihn kein explizites Zeugnis. Vom Lebensalter her betrachtet, kann Udalrich durchaus noch im letzten St. Galler Beleg von 817 gemeint gewesen sein. Da Hildegart wohl 757 geboren wurde (ABEL-SIMSON I 449 mit A. 3) und die Notiz der Annales Alamannici zum Jahr 798: Imma defunctus est (LENDI, Untersuchungen 172; HENKING, Die annalistischen Aufzeichnungen 243 mit A. 115) wahrscheinlich den Tod der Mutter ermittelt, wird Udalrich kaum vor 750 zur Welt gekommen sein.
    Eine andere Schwierigkeit bei der Identifikation des Grafen ergibt sich bei zwei Urkunden, die den Grafennamen Adalricus/Adalrihcus enthalten. Dabei handelt es sich nicht um eine orthographisch-lautliche Variante zu Udalricus etc., da die Erstglieder jeweils auf andere Lemmata zurückgehen. Freilich muß der andere Name nicht unbedingt eine andere Person bezeichnen, doch gibt es in diesen Fällen einige weitere Argumente für eine Nichtidentität. Die Belege für einen oder zwei Grafen Adalricus sind deshalb - mit allen Vorbehalten - in einem gesonderten Artikel zusammengestellt und behandelt worden (AADALRICH), erscheinen aber auch hier mit den erforderlichen Erwägungen am entsprechenden Ort für den Fall der Personengleichheit.
    Die ältesten Belege Udalrichs in der Grafenformel St. Galler Urkunden datieren von 780 (W III Anh. Nr. 1) und 781 (W I Nr. 94); beide Schriftstücke beziehen sich auf Traditionsgut im Schwarzwälder Alpgau. In einer weiteren Alpgauer carta von 787 bietet der Vorakt den Vermerk sub Huadalricho comite; dieser wurde aber vom Schreiber der Urkunde nicht in die Reiiischrift übernommen (BRUCKNER, Vorakte Nr. 17; ChLA II 17 Nr. 116, zu W I Nr. 114). Zwar liegt der Schluß auf ein Versehen bei der Mundierung nahe, doch spricht ein weiterer Befund gegen diese Vermutung. Der Schreiber Theoderam, der Vorakt und Urkunde gefertigt haben soll, hatte nämlich bereits im Konzept eine ungewöhnlich genaue Datierung niedergeschrieben, diese aber dann noch einmal nachgerechnet und in der Ausfertigung korrigiert (BORGOLTE, Chronol. Stud. 107,112). Wenn er beim Datum der Urkunde so sorgfältig arbeitete, kann auch ein bewußter Verzicht auf die in die textliche Umgebung gehörende Grafennennung nicht ausgeschlossen werden. Es ist also fraglich, ob Udalrich 787 die Grafenstellung im Alpgau innegehabt hat. Eine Unterbrechung seiner Amtsführung könnte mit einer Nachricht Notkers von St. Gallen in Verbindung gebracht werden, Udalrich hababe nach dem Tod der Königin Hildegart (783) wegen eines Vergehens (pro quodam commisso) zahlreiche honores verloren (Gesta Karoli Magni 17). Der Sturz Udalrichs soll allerdings nur kurzfristige Wirkung gehabt haben, da KARL DER GROSSE den Grafen schon bald wieder mit seinen froheren Würden ausgestattet hätte (s.a. Artt. ISANBART), ADALRICH).
    Als späterer Beleg für den Alpgau kommt die bereits zitierte Urkunde vom 6. Januar 800 in Betracht, in der Udalrich mit seinen Söhnen in der Zeugenreihe steht (W I Nr. 160; s. o. S. 249); in ihr wird Udalrich nämlich auch in der Grafenformel genannt. Der Güterort Bonndorf kann aber außer im Alpgau auch im Linzgau (so mit Recht MAURER 42 A. 47, anders SCHULZE 105, KNAPP 211, TUMBÜLT, Albgau 154; vgl. BORGOLTE, Kommentar: zu Nr. 160) bzw. im Hegau (vgl. FUNK, Hegau 13, 20 f., 24; KNAPP 199) gelegen haben.
    Im Breisgau, der Nachbarlandschaft des Alpgaus, ist Udalrich (bzw. sein Sohn) von 786/89 (W I Nr. 110) bis ?809 IX 21 (W I Nr. 203; ferner Nrn. 126,167,111 Anh. Nr. 2, I Nrn. 179,196) bezeugt. Eine breisgauisch-alpgauische Doppelstellung ist nacach Udalrich für ERCHANGAR (I) und ALBRICH bezeugt, so dass mit Udalrich eine bis Mitte des 9. Jahrhunderts währende Verbindung beider Landschaften zu einem Comitat eingesetzt haben mag (BORGOLTE, Geschichte der Grafschaften Alemanniens, Kap. IVV. 2). Im Breisgau waren Udalrichs Grafenrechte auf das nördliche Gebiet um das heutige Freiburg beschränkt, da der Süden bei Lörrach damals als grafenfreier Fiskalbezirk organisiert war (BORGOLTE, loc. cit., Kap. IV. 1); lediglich in W I Nr. 19196 werden nach Eschbach bei Heitersbeim Güter in Ortschaften des Rheinknies erwähnt. Die vermeintlich sichere Abgrenzung zwischen den Amtszeiten des Bruders der Königin (Udalrich I) und seines Sohnes (Udalrich II), die auf Beobachtungen im Linz- und Argengau beruhten (s.u.), hat dazu geführt, dass man einen Wechsel zwischen Udalrich (I) und Udalrich (II) im Breisgau zwischen den St. Galler Urkunden 179 (von 804 VII 4) und 196 (von 808 VIII 24) angenommen hat (TUMBÜLT, Hegau 624, Albgau 155; KNAPP 213; anders SCHULTZE 45 Im Selbstwiderspruch zu 120; unklar SCHULZE 105).
    Mit der Grafenstellung im Unterelsaß und im Alpgau bzw. Breisgau schloß Udalricii (I) seit 778 (bzw. 780,786/89) an den Machtbereich seines Onkels RUADBERT (I) an, der ebenfalls seit 778 als Graf im Hegau und Linz- bzw. Argengau nachzuweisen ist. Vermutlich stand dieser Aufstieg der Verwandten Hildegarts in einem Zusammenhang mit dem Sturz ISANBARDS, des Sohnes Warins, der ca. 779 zuletzt als Graf im Thurgau belegt ist. Im Hegau trat Udalrich mindestens 787,788,790 oder 791 als Ruadberts (I) Nachfolger hervor (W I Nr. 11 5); vielleicht kann aber noch die St. Galler Urkunde W I Nr. 160 vom Jahr 800 als Zeugnis für eine Grafentätigkeit Udalrichs im Hegau in Anspruch genommen werden (s.o.). Da Ruadbert (I) bis zur Jahrhundertwende weiterhin in den Gebieten nördlich des Bodensees amtierte, hatte er seinem Neffen offenbar einen Teil seiner Befugnisse abgetreten. Die Grafengewalt im Westen und Norden des Bodensees ist somit offenkundig als Familienherrschaft der Angehörigen Hildegarts organisiert gewesen. Mit dem Wechsel von Ruadbert (I) zu Udalrich (I) beginnt sich aber der Hegau administrativ vom Linz- und Argengau zu lösen (s. BORGOLTE, Geschichte der Grafschaften Alemanniens, Kap. IX).
    Zur selben Zeit wie im Hegau ist Udalrich auch im Thurgau nachgewiesen; er dehnte seine Herrschaft also auch auf das Gebiet südlich des Bodensees aus. Die thurgauischen Urkunden reichen von 787 (W I Nr. 113) bis ?799 (W I Nr. 155; ferner Nrn. 118,120,125,129, 131-133,138,142; zu Nrn. 116 und 153 s.u., zu Nr. 212 s. Art. UDALRICH III etc.). Die Kompetenz des Grafen war dabei auf die Landschaft zwischen der Thur und dem Fiskus Zürich beschränkt (BORGOLTIE, Geschichte der Grafschaften Aleemannicas, Kap. III. 2.b). Allerdings scheint Udalrich auch - vorübergehend? - im Dreieck von Aare, Limmat, Glatt und Rhein amtiert zu haben (W I Nr. 153 v. 798 VIII 26), das später zum Sprengel des Zürichgaugrafen gehörte (s. BORGOLTE, loc. cit. 93 A. 111). In der 2. der insgesamt 13 Thurgauer cartae vom 26.2.788 wird Graf Adalricus genannt (W I Nr. 116). Der philologischen Diskrepanz brauchte man keine große Beachtung zu schenken, wenn nicht etwa zur selben Zeit die Erwähnung Udalrichs in einer Alpgauer Urkunde unterblieben wäre (s.o. S. 251). Da es nach der Fuldaer Urkunde von 798 in der Umgebung des Grafen Udalrich (I) einen Adalrich gegeben hat, könnte ein gleichnamiger Graf aus der Verwandtschaft Udalrichs hervorgegangen und zeitweilig an dessen Stelle getreten sein (s. Art. ADALRICH). Freilich ist in der Frage keine Klarheit zu gewinnen; doch kann man den Beleg der Urkunde 116 für Udalrich nur mit Vorbehalten verwenden. Als Nachfolger Udalrichs im Thurgau tritt ?804 II 29 SCOPO hervor.
    Nach der herrschenden Lehre ist ein ?802 (W I Nr. 164) und 805 (Nr. 1 8 1) im Bereich des Argengaus belegter Graf Udalrich mit dem Grafen des Thurgaus personengleich gewesen (vgl. bereits NEUGART; PUPIKOFER 134f. mit anderer Auffassung). Die Annahme konnte sich auf die Fuldaer Urkunde von 803 stützen, in der Udalrich (I), der Aussteller, den comes-Titel trägt, aber den Zeugen Vdilrichus und Ratbertus derselbe fehlt. Die Söhne Udalrichs schienen deshalb zum gegebenen Zeitpunkt noch keine Grafen gewesen zu sein; Udalrich (I) wäre demnach zunächst unter anderem Graf im Thurgau gewesen, bevor er als Nachfolger seines Onkels RUADBERT (I) in den Linz- und Argengau überwechselte. Bei einer solchen Argumentation bleibt außer acht, d dass der Argengaugraf von ?802 Adalrihcus hieß. Wie in dem oben behandelten Fall der Thurgauer carta von 788 muß man die Möglichkeit offenhalten, dass weder Udalrich (I) noch sein Sohn Udalrich (II) gemeint war. Ein Graf ADALRICH könnte zwischen Ruadbert (I) und Udalrich (I, II) kurzfristig im Linz- und Argengau amtiert haben. Deshalb kann die Identität des Thurgaugrafen mit einem der oder mit dem Linz- und Argengaugrafen nicht als erwiesen gelten. Anders stellt sich die Lage dar, wenn die mehrfach erwähnte Urkunde W I Nr. 160 von 800 I 6 bereits einen Beleg Udalrichs für den Linzgau enthält (s.o.). Nach 805 sind im Linz- und Argengau (Grafschaft am Nordufer des Bodensees) für einige Zeit nebeneinander ein Udalrich und ein Ruadbert bezeugt. Ruadbert kann man aus chronologischen Gründen kaum mehr mit Udalrichs (I) Onkel gleichsetzen (RUADBERT I); mit gutem Recht wird deshalb vermutet, dass er der urkundlich bezeugte Sohn Udalrichs gewesen ist (RUADBERT II). Die Nachhweise für einen Grafen Udalrich, die nach dem Erstbeleg dieses Ruadbert einzuordnen waren (W I Nrn. 197,200, 202,215,219,226) glaubte man dementsprechend auf den anderen Sohn Udalrichs (I) beziehen zu können. Auch wenn ein derartiger Wechsel von Udalrich (I) zu Udalrich (II) nicht ausgeschlossen werden kann, gibt es für ihn wegen der oben skizzierten Altersverhältnisse für Hildegart und ihren Bruder nicht ebensogute Argumente wie für die Ablösung Ruadberts (I) durch Ruadbert (II). Möglicherweise ist Ruadbert (II) also in der Verwaltung des Comitats im Linz- und Argengau neben seinen Vater getreten.
    Auf den pagg. 11 4 (D1) und 115 (B3) des Reichenauer Verbrüderungsbuches taucht ein Odalrich comis bzw. ein Uuadalrich comis in der Anlage der NOMINA DEFUNCTORUM auf. Der erste Eintrag besteht außerdem aus den Namen Cerolt comis (...), Bertolt comis, Pirihtilo comi[s], die mit Grafen in der Baar vom Ende des 8. Jahrhunderts in Verbindung gebracht werden können (GEROLD II?, BERTOLD II, PIRIHTILO). Odalrich ist deshalb sicher mit Udalrich (I) gleichzusetzen, während man in Cerolt vielleicht dessen Bruder begegnet. Auf pag. 115 geht der Uuadalrich den comites Uuolfhold und Rafolt voraus, die ebenfalls mit Grafen der Baar kurz vor oder um die Jahrhundertwende zusammenpassen (WOLFOLT, RATOLF). Deshalb ist auch hier, falls man Udalrich (I) von Udalrich (II) zu unterscheiden hätte, eher mit dem erstgenannten zu rechnen. Der Hinweis MITTERAUERs (19,23) auf Namen mit oder ohne Titel, die in demselben Eintrag in der Umgebung stehen und vielleicht weiter entfernte Verwandte Udalrichs bezeichnen, bedarf weiterer Prüfung. Nach der ungefähr zu erschließenden Anlagezeit der Totenliste (s. Art. SCOPO) muß Udalrich (I, II) um 824 bereits verstorben sein.
    Auf pag. 24 des Liber Viventium Fabariensis wurde in die Arkade mit den Namen karolingischer Könige und alemannisch-rätischer Grafen der Name Hodolricus com(es) nachgetragen. PIPER, (Libri Confrat. 359 Note zu col. 7,1) hat diesen Grafen mit Udalrich (I, II) gleichgesetzt, obwohl es für die Identifizierung offenbar keine weiteren Anhaltspunkte gibt.
    In der poetischen Bearbeitung der Visio Wettini, die Walahfrid Strabo 825/26 nach der Prosaniederschrift Heitos von 824/25 geschaffen hat (zuletzt AUTFNRIETH, Visio Wettini 172 f.), ist auch von 2 Grafen die Rede, die Wetti im Fegefeuer geschaut haben soll. Während Heito die Namen nicht erwähnt hatte, teilte sie Walahfrid in Form von Akrostichen mit. Einer von ihnen war Odalrih (Visio Wettini Walahfridi 317, vgl. Heitonis Visio Wettini 270f. cap. X); mit ihm dürfte Udalrich (I) oder Udalrich (II) gemeint gewesen sein.
    Udalrich (I) wird als Stammvater der "UDALRICHINGER" (BAUMANN, Alpgau 21f. bzw. 202, Gaugrafschaften 35; jetzt wieder SCHULZE 121, BORST, Pfalz Bodman 185 u. ö.; BRUNNER, Oppositionelle Gruppen 82 u.ö.) oder "ULRICHE" (MEYER VON KNONAU, Geschlechtskunde 72; jetzt BILGERI) bezeichnet. Gelegentlich spricht man zur Kennzeichnung seines Geschlechts im Hinblick auf seinen Vater, den Franken GEROLD (I), und einen anderen Leitnamen auch von den "GEROLDEN" oder "GEROLDINGERN" (zum Beispiel MITTERAUER 8ff.; WERNER, Adelsfamilien 111f., BERGEs, "Gründung der Hildesheimer Kirche" 88ff.). Über die Problematik beider Begriffe hat besonders SCHMID nachgedacht und vorgeschlagen, die Bezeichnung "Verwandte der Königin Hildegart" zu gebrauchen (Familie, Sippe und Geschlecht 13, Struktur des Adels 4f., 16).
    Die Erinnerung an die Herkunft des Geschlechts, die Förderung seiner Angehörigen durch den Herrscher und die Ansiedlung insbesondere am Nordufer des Bodensees hat noch in der Chronik des Klosters Petershausen aus dem 12. Jahrhundert in der sog. "Ulrichsage" einen späten Niederschlag gefunden (Chronik Petershausen 38,40; SCHMID, "Eberhardus comes de Potamo" 329; zum Werk: WALTHER, Gründungsgeschichte und Tradition).





    Kinder:

    - Udalrich- nach 815
    - Rodbert (Roadpert) - 814
    - Bebo (Pepo) 797-803
    - Gerold 803
    - ?Erih



    Literatur:
    Karl Schmid: Gebetsgedenken und adliges Selbstverständnis im Mittelalter. Ausgewählte Beiträge, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1983, Seite 207,401,494 -

    Gestorben:
    (824 Isenburg)

    Familie/Ehepartner: unbekannt. [Familienblatt] [Familientafel]

    Kinder:
    1. 15. Udalrich  Graphische Anzeige der Nachkommen gestorben nach 815.
    2. 16. Rodbert  Graphische Anzeige der Nachkommen gestorben in 814.
    3. 17. Bebo  Graphische Anzeige der Nachkommen gestorben nach 803.
    4. 18. Gerold II.  Graphische Anzeige der Nachkommen gestorben in 832.

  4. 7.  Hildegard Graphische Anzeige der Nachkommen (3.Imma2, 1.Hnabi1) wurde geboren in 758; gestorben am 30 Apr 783 in Diedenhofen (Thionville) [57100],Moselle,Lothringen,Frankreich; wurde beigesetzt in Metz [57000],Moselle,Lothringen,Frankreich.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Fränkisches Reich; Fränkische Königin

    Notizen:

    Ausschnitt aus der Kemptener Klosterchronik von 1499: Hildegard ist zusammen mit Karl dem Großen ganz rechts abgebildet.

    Klosterchronik1499



    Begraben:
    St. Arnulf

    Gestorben:
    (7.4.783 Isenburg)

    Hildegard heiratete von Franken, Karl der Große I. um 771. Karl (Sohn von Pippin III. und von Laon, Bertrada) wurde geboren am 2 Apr 747; gestorben am 28 Jan 814 in Aachen [52056],Nordrhein-Westfalen,Deutschland; wurde beigesetzt in Aachen [52056],Nordrhein-Westfalen,Deutschland. [Familienblatt] [Familientafel]

    Kinder:
    1. 19. von Franken, Karl  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren in 772; gestorben am 4 Dez 811.
    2. 20. von Franken, Adelheid  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren in 773/774 in Pavia [27100],Lombardei,Italien; gestorben um Jul 774 in Pavia [27100],Lombardei,Italien.
    3. 21. von Franken, Rotrud  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren in 775; gestorben am 6 Jun 810.
    4. 22. von Italien, Pippin  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren in 777; gestorben am 8 Jul 810; wurde beigesetzt in Mailand [20100],Lombardia,Italien.
    5. 23. von Franken, Ludwig I.  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren am 16 Apr 778 in Chasseneuil-du-Poitou [86360],Vienne,Poitou-Charentes,Frankreich; gestorben am 20 Jun 840 in Ingelheim am Rhein [55218],Mainz-Bingen,Rheinland-Pfalz,Deutschland; wurde beigesetzt in Metz [57000],Moselle,Lothringen,Frankreich.
    6. 24. von Franken, Lothar  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren am 16 Apr 778; gestorben in 779/780.
    7. 25. von Franken, Bertha  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren in 779; gestorben nach 14 Jan 823.
    8. 26. von Franken, Gisela  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren vor Mai 781; gestorben nach 814.
    9. 27. von Franken, Hildegard  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren am 8 Jun 782; gestorben am 8 Jun 783.

  5. 8.  Roadbert Graphische Anzeige der Nachkommen (3.Imma2, 1.Hnabi1) gestorben in 817; wurde beigesetzt in Lindau [88131],Lindau,Bayern,Deutschland.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: 807/813–814, Bodenseekreis,Baden-Württemberg,Deutschland ; Graf am Nordufer des Bodensees
    • Titel/Amt/Status: 813–814, Linzgau,Baden-Württemberg,Deutschland; Graf im Linzgau
    • Titel/Amt/Status: 806, Thurgau,Schweiz; Graf im Thurgau
    • Titel/Amt/Status: 807, Argengau,Baden-Württemberg,Deutschland; Graf im Argengau

    Notizen:

    Name:
    Ratbert (800/803), Ruadbert (806/813–814)

    Begraben:
    begraben wohl in Lindau

    Gestorben:
    wohl 817


  6. 9.  Uto Graphische Anzeige der Nachkommen (3.Imma2, 1.Hnabi1) gestorben vor 803.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Genannt: 788, Fulda [36037],Fulda,Hessen,Deutschland; An das Kloster Fulda schenkte 788 Uto reichen Besitz im Elsaß, vor allem in der Gegend von Straßburg.
    • Genannt: 788, Elsass,Frankreich; Besitz im Elsaß

    Notizen:

    Name:
    Voto


  7. 10.  Megingoz Graphische Anzeige der Nachkommen (3.Imma2, 1.Hnabi1) gestorben nach 808.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Genannt: Lorsch Kloster [64653],Bergstraße,Hessen,Deutschland; gibt 784 Besitz im Lobdengau an Lorsch
    • Genannt: 784, Lobdengau,Deutschland; Besitz im Lobdengau

    Notizen:

    Megingoz
    - nach 808
    Sohn des Grafen Gerold im Kraich- und Anglachgau und der Imma, Tochter vom Alemannen-Herzogs Hnabi (Nebi)

    Mitterauer Michael: Seite 16, "Karolingische Marken im Südosten"

    Megingoz gibt 784 Besitz im Lobdengau an Lorsch und wird bei dieser Gelegenheit als Sohn eines verstorbenen Gerold bezeichnet. Dazu kommt noch, dass Megingoz 801 Besitz im Wormsgau tradiert, den ihm sein Bruder Gerold hinterlassen hatte. Zwei Jahre vorher war Präfekt Gerold gefallen.

    Borgolte Michael: Seite 120,124, "Die Grafen Alemanniens in merowingischer und karolingischer Zeit. Eine Prosopographie."

    Außer Hildegart, Gerold (II), Udalrich (I) und Voto hat man wiederholt noch weitere Kinder Gerolds und Immas zu erschließen versucht. Zwischen 784 und 795, vielleicht am 25.10.790 (so Gockel 243 mit A. 183), schenkte Megingoz in Malsch bei Wiesloch und in Rohrbach bei Heidelberg dem Nazariuskloster Giiter, die genitor meus Geroldus morgens dereliquit (CL II Nr. 791); Megingoz könnte mit Meingoz identisch gewesen sein, der 801 seinen von seinem Bruder Gerholt ererbten Anteil an der Lambert-Basilika in Mainz an Lorsch übertragen hat (CL II Nr. 1974). Als Grundbesitzer im Rhein-Main-Gebiet und als Sohn eines älteren und Bruder eines jüngeren Gerold würde Megingoz in die Generation Gerolds (II) passen (vgl. Gockel 243f.; Mitterauer 16; Schmid 10). Wenn die Zuordnung des Megingoz stimmt, gewinnt man für den Tod Gerolds einen Terminus ante quem. Bereits im Juli 793 stellte Adrianus filius Geroldi (...) pro anima Erbionis germani mei für Lorsch eine Schenkungsurkunde über Liegenschaften in Flonheim bei Alzcy aus, die er als Traditum Erbios erhalten hatte (CL II Nr. 936). Adrian und sein Bruder werden aufgrund dieser Urkunde als weitere Söhne (vermutungsweise Dietrich, Konradiner 302f., Schmid 1O) oder als Enkel Gerolds (Mitterauer 11,13) angesehen. Für die erste Lösung könnte sprechen, dass Gerold (II) nach Walahfrid Strabo, der sich dabei wohl auf den Zeitpunkt des Todes bezieht (799), weder Kinder noch Erben hatte, die Forschung aber mindestens von Erbio glaubt, er habe noch im 9. Jahrhundert gelebt (Gockel 245f., Miterauer 13 f.).
    Neben Imma als Mutter, Gerold (I) als Vater und die Königin Hildegart als Schwester glaubt man, noch weitere Verwandte Gerolds zu kennen. Zu Gerolds Geschwistern zählte demnach Udalrich (I) und Voto. Ein weiterer Bruder könnte Megingoz/Meingoz gewesen sein; ein Grundherr dieses Namens schenkte 784/95 aus dem Erbgut seines Vaters Gerold an Lorsch und gab 801, quidquid in basilica s. Lantberti germanus meus Gerholt michi dereliquit (CL II Nr. 1974; s. a. Art. Gerold I).


    Literatur:
    Borgolte Michael: Die Grafen Alemanniens in merowingischer und karolingischer Zeit. Eine Prosopographie. Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1986 Seite 120,124 -


  8. 11.  Adrianus Graphische Anzeige der Nachkommen (3.Imma2, 1.Hnabi1)

  9. 12.  Erbo Graphische Anzeige der Nachkommen (3.Imma2, 1.Hnabi1) gestorben in 793.


Generation: 4

  1. 13.  Erbio Graphische Anzeige der Nachkommen (5.Gerold3, 3.Imma2, 1.Hnabi1) gestorben nach 808.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Graf

    Notizen:

    Erbio Graf
    - nach 808

    Nach M. Mitterauer Sohn des Präfekten Gerold von Bayern und der Gisela, Tochter von König Pippin I.

    Mitterauer Michael: Seite 14, "Karolingische Markgrafen im Südosten"

    Dass Erbio 793 schon tot war, wie angenommen wurde, geht aus der Schenkungsurkunde Hadrians keineswegs hervor. Es ist vielmehr wahrscheinlich, dass er mit jenem Erbio identisch ist, der in Fuldaer Urkunden des ausgehenden 8. und beginnenden 9. Jahrhunderts einige Male genannt wird. Vor allem aber ist er aus einer Urkunde des elsässischen Klosters Weißenburg bekannt. 808 schenkte er nämlich diesem Kloster unter der Bedingung lebenslänglicher Nutznießung für sich und seine Kinder Uado und Eugenia Besitz in Kühlendorf, in dem nach ihm benannten Hermersweiler (Erbenwilare), in Semheim, Osterendorf, Carlbach, Ottersheim, Knittelsheim und Hochstadt. Die Identität mit dem Sohne Gerolds scheint dadurch außer Zweifel gestellt, dass dieser einen Bruder Uoto hatte, der ebenfalls im Elsaß begütert war und hier an das Kloster Fulda tradierte, in dessen Urkunden auch Erbio wiederholt genannt wird.

    oo N.N.
    -
    Kinder:
    - Eugenia 808
    - Odo Graf von Orleans - 834
    - Wilhelm Graf von Blois - 834

    Literatur:
    Mitterauer Michael: Karolingische Markgrafen im Südosten. Archiv für österreichische Geschichte Band 123. Hermann Böhlaus Nachf./Graz-Wien-Köln 1963 Seite 14 -

    Familie/Ehepartner: unbekannt. [Familienblatt] [Familientafel]

    Kinder:
    1. 28. von Orleans, Odo  Graphische Anzeige der Nachkommen gestorben in 834.
    2. 29. Eugenia  Graphische Anzeige der Nachkommen gestorben nach 808.
    3. 30. von Blois, Wilhelm  Graphische Anzeige der Nachkommen gestorben nach 834.

  2. 14.  Adrian Graphische Anzeige der Nachkommen (5.Gerold3, 3.Imma2, 1.Hnabi1) wurde geboren nach 772; gestorben nach 793.

    Notizen:

    Wikipedia - Hadrian (Geroldonen)

    Hadrian (lat. Adrianus, also Adrian genannt, 793 bezeugt; † vor 821) war ein fränkischer Adliger, der zur Familie der Geroldonen gehörte. Sein Vater war Gerold, sein Bruder Erbio. Hadrians Bedeutung liegt darin, dass er vermutlich die genealogische Verbindung zwischen den Geroldonen und dem Grafen Odo von Orléans, und damit wohl auch zu den Konradinern darstellt.
    Gerold nannte seinen Sohn offenbar nach dem Papst Hadrian I., der 772 sein Amt angetreten hatte und 774 Karl den Großen nach dessen Sieg über die Langobarden und ihren König Desiderius in Rom empfing. Es ist daher davon auszugehen, dass Gerold an dem Feldzug 773/774 und dem Besuch 774 teilnahm, was die Geburt Hadrians frühestens 772 annehmen lässt, und vermutlich sogar auf die Zeit kurz nach 774 eingrenzt. Dazu passt, dass Hadrian im Jahr 793 erstmals (und letztmals) persönlich in Erscheinung tritt, als „Hadrian, der Sohn Gerolds“ eine Urkunde „für die Seele meines leiblichen Bruders Erbio“ ausstellt. Im Jahr 821 war Hadrian verstorben, da seine Witwe Waldrat mit Zustimmung eines Grafen Uto (hier wird es sich um Odo von Orléans handeln, ihrem Sohn oder Neffen). Ein Amt oder ein Titel ist für Hadrian nicht bekannt.
    Die Frage, ob es sich bei Hadrians Vater um Gerold den Älteren (777/784 bezeugt) oder dessen Sohn Gerold den Jüngeren (786 erstmals bezeugt, X 799) handelt, ist in der Forschung umstritten. Da Walahfrid Strabo berichtet, der jüngere Gerold sei (wohl bei seinem Tod 799) ohne Nachkommen gewesen, andererseits aber angenommen wird, dass Hadrians Bruder Erbio 808 noch gelebt habe, kommt – unter diesen Voraussetzungen – nur Gerold der Ältere als Vater in Frage.
    Familie
    Hadrians Ehefrau war Waldrat (Waldrada; † nach 824), die vielleicht Tochter von Erphold und Waldrat vielleicht aber auch eine Schwester des Wilhelm von Gellone war. Ihre Kinder waren:
    - Wiltrud (auch Wialdrut, Waldrada); ∞ Robert III., Graf im Oberrheingau und Wormsgau (Robertiner) – die Eltern von Robert dem Tapferen
    - Odo, X 834



    Name:
    Hadrian

    Familie/Ehepartner: Waldrat. Waldrat gestorben nach 824. [Familienblatt] [Familientafel]


  3. 15.  Udalrich Graphische Anzeige der Nachkommen (6.Udalrich3, 3.Imma2, 1.Hnabi1) gestorben nach 815.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Bodenseekreis,Baden-Württemberg,Deutschland ; Graf in den Bodenseegrafschaften

    Notizen:

    Udalrich Graf in den Bodenseegrafschaften
    - nach 815
    Sohn des Grafen Udalrich

    Karl Schmid: Seite 190, "Gebetsgedenken" 1983

    Ulrichs Söhne Rodbert und Ulrich, die Neffen der Königin Hidegard, tauchen wie ihr Vater und ein älterer Rodbert (Hildegards Onkel) häufig im Zusammenhang mit dem Linz- und Argengau auf. Indessen brechen die Nennungen plötzlich ab. Dafür erscheint zunächst Ruachar, dann die WELFEN Konrad und Welf. Obwohl man glaubt, die Bindung der UDALRICHINGER gerade zu diesen Landschaften nördlich des Bodensees sei besonders eng gewesen, scheint sie 40 Jahre lang unterbrochen zu sein. So spricht die Forschung von der Ablösung der UDALRICHINGER durch die WELFEN und bringt diesen Vorgang in Zusammenhang mit der Heirat LUDWIGS DES FROMMEN und Judiths. Ja, man ist sogar bereit die Ausschaltung der UDALRICHINGER in Alemannien anzunehmen. Dies mag für Ulrich und Rodbert in bezug auf den Linz- und Argengau zutreffen. Doch sind wir berechtigt, diesen Sachverhalt auf die sogenannten UDALRICHINGER zu beziehen? Da ist gerade seit 821, etwa dem Zeitpunkt des Verschwindens der beiden Genannten, ein Graf Gerold sehr häufig im Thurgau genannt. Es ist zudem möglich, dass Gerold, der auch im Elsaß auftritt, der im Jahre 831/32 als missus nach Rom geschickt wurde und schon 820 in Quierzy geweilt hatte, mit jenem Gerold etwas zu tun hat, der zu jener Zeit in Bayern maßgeblich handelte.


    Literatur:
    Karl Schmid: Gebetsgedenken und adliges Selbstverständnis im Mittelalter. Ausgewählte Beiträge, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1983, Seite 190,495 -


  4. 16.  Rodbert Graphische Anzeige der Nachkommen (6.Udalrich3, 3.Imma2, 1.Hnabi1) gestorben in 814.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Thurgau,Schweiz; Graf im Thurgau
    • Titel/Amt/Status: Bodenseekreis,Baden-Württemberg,Deutschland ; Graf in den Bodenseegrafschaften

    Notizen:

    Rodbert
    Graf im Thurgau
    Graf in den Bodenseegrafschaften
    + 814 (817 Isenburg)
    Sohn des Grafen Udalrich I. im Breisgau

    Prinz Isenburg:
    Ratbert (Ruadpert) war 806/13-814 Graf, 806 Graf im Thurgau, 807/13-814 Graf am Nordufer des Bodensees, 807 Graf im Argengau 813-814 Graf im Linzgau.

    Michael Borgolte: "Die Grafen Alemanniens"

    RUADBERT (II)
    belegt als Lebender 800 I 6,

    belegt als Graf 806 III 23 - 813/14 III 18,
    Thurgau 806 III 23 - 806 V 29,
    ? Hegau 806 V 29,
    Grafschaft am Nordufer des Bodensees 807 IV 18 - 813/14 III 18
    - Argengau 807 IV 18
    - Linzgau 813/14 III 18,
    Bereich der Alaholfsbaar ?808 VI 22,
    belegt als Verstorbener ?817)

    Belege mit comes-Titel:
    W I Nrn. 188,190,192,198,211, ?Das Verbrüderungsbuch der Abtei Reichenau 118A1, 121B3

    Belege ohne comes-Titel:
    W I Nr. 160 (= ChLA II Nr. 152), Codex diplomaticus Fuldensis Nr. 178 (= Regesta Alsatiae I Nr. 397), St. Galler Gedenkbuch pag. 8 (= PIPER, Libri Confrat. 20 col. 32,13), W II Anh. Nr. 18, KLÜPPEL, Reichenauer Hagiographie 158 cap. 17 (= Translatio sanguinis Domini 448 cap. 15; Quellensammlung der badischen Landesgeschichte I 72 f. cap. 17)

    Literatur:
    NEUGART, Episcopatus Constantiensis I. 166,182 - STÄLIN, Geschichte I 243,327 - MEYER VON KNONAU, Die angeseheneren Urheber 231 A. 32 - DERS., Geschlechtskunde 73 f.,76 - BAUMANN, Gaugrafschaften 43 - PUPIKOFER, Thurgau I 135 - TUMBÜLT, Hegau 624,626 A. 4 - SCHULTZE, Gaugrafschaften 177,280 - KNAPP, Buchhorner Urkunde 205,207-209,212,216,222f. - MEYER-MARTHALER, Rätien 77 A. 196 - CLAVADETSCHER, Einführung der Grafschaftsverfassung 100 mit A. 200 - TELLENBACH, Der großfränkische Adel 54-56 - SCHMID, Familie, Sippe und Geschlecht 8 f. - SIEGWART, Zur Frage 256-264, 277,284 - HLAWITSCHKA, Franken in Oberitalien 206 Nr. XCV - MITTAUER, Markgrafen 17,19f.,25 - SCHULZE, Grafschaftsverfassung 83, 121 - BILGERI, Geschichte Vorarlbergs I 69,72,257f. A. 114 - SCHMID, Zur historischen Bestimmung 513f. - BORGOLTE, Geschichte der Grafschaften Alemanniens, s.v.

    Zu den Nachkommen Udalrichs (I) zählten 2 Söhne namens Udalrich und Ruadbert; sie werden erstmals in einer St. Galler Urkunde vom Januar 800 (W I Nr. 160) und darin wohl auch in einer Fuldaer carta vom 1.5.803 genannt (Codex diplomaticus Fuldensis Nr. 178). In beiden Zeugnissen und im ältesten Eintrag des St. Galler Gedenkbuches (pag. 8), in dem sie sicher zusammen mit ihrem Vater berücksichtigt sind, wurde ihren Namen kein Titel zugefügt (zu den Quellen und behandelnde Literatur s. Art. UDALRICH I, II).
    Es ist nicht bekannt, ob zu den genannten Zeitpunkten in Alemannien ein Graf Ruadbert amtiert hat. Eine Serie von Belegen dieses Namens für den Amtswalter im Linz- und Argengau (Grafschaft am Nordufer des Bodensees) läuft um 799/801 aus (zu TELLENBACH 54 A. 75 s. Art. RUADBERT I); etwa im Jahr 802 und 805 erscheinen dann -*Adalrihcus bzw. *Hodalrichus als comites im Argengau, die mit Udalrich (I) gleichgesetzt werden. Man nimmt im allgemeinen an, dass Udalrich seine bis ca. 799 innegehabte Grafschaft im Thurgau aufgegeben hatte, um in den Nordbodenseegauen den Comitat RUADBERTs (I), seines Onkels mütterlicherseits, zu übernehmen (vgl. aber Art. UDALRICH I, II). Im Jahr 807 in bezug auf das argengauische Reitnau (W I Nr. 192) und 813/14 für Hefigkofen, einen Ort des Linzgaues (W I Nr. 211), taucht dann in der Grafenformel zweier St. Galler Urkunden erneut ein Ruadbertus/Ruodpertus auf. Dieser kann, da Udalrichs Oheim wohl um oder nach 730 geboren war (UDALRICH I, II), kaum mehr mit dem bis Ende des 8. Jahrhunderts belegten Grafen identisch gewesen sein. Er wird deshalb allgemein und sicher zurecht als einer der Söhne Udalrichs bestimmt. In der Zeit, die zwischen den beiden Belegen Ruadberts (II) liegt, erscheint im Linz- und Argengau abermals in einigen cartae ein Graf Udalrich. Dieser ist zuletzt in einem Königsdiplom vom 4. Juni 817 nachgewiesen. Wenn es sich dabei nicht um den Vater UDALRICH (I) handelt, dürfte der 2. Sohn gemeint sein. Jedenfalls darf man für sicher halten, dass Ruadbert (II) in den Gebieten am Nordufer des Bodensees neben einem anderen Mitglied seiner Familie amtiert hat. Eine räumliche Trennung der Grafschaftsrechte läßt sich aus den Urkunden nicht erschließen.
    In der bedeutenden Urkunde Graf ISANBARDs vom 29. Mai 806, nach der der Sohn Warins dem Kloster St. Gallen unter gewissen Bedingungen Liegenschaften im Thurgau und im Hegau überlassen hatte, lautet der Schlußvermerk sub Hruadberto comite (W I Nr. 190). Aufgrund der zuletzt genannten Tradita darf Hruadbertus zumindest als Graf im Thurgau angesehen werden. Diese Annahme bestätigt eine ausschließlich thurgauische Güter betreffende carta, die schon 2 Monate zuvor ausgestellt worden war unund im Eschatokoll denselben Grafennamen enthalten hat (W I Nr. 188). Aus dem Hegau fehlt demgegenüber ein Parallelzeugnis zu Urkunde 190 (vgl. TUMBÜLT 624 A.4; zu STAERKLE, Rückvermerke I 66, 68f., s. BORGOLTE, Kommentar, zu Nr. 198). Im Thurgau erstreckten sich die Rechte des Grafen bis Weißlingen und Theilingen (W I Nr. 188) bzw. bis Seen (Nr. 190); Kompetenzen im Fiskus Zürich oder zwischen Konstanz und St. Gallen sind nicht belegt und nach der bis ca. 817 geltenden Verwaltungsorganisation in den betreffenden Landschaften auch nicht zu erwarten (s. BORGOLTE, Geschichte der Grafschaften Alemanniens, Kap. III. 1. a, 2. a).
    Eine weitere St. Galler Urkunde mit dem Namen Ruadberts in der Grafenformel von ?808 VI 22 stammt wohl aus dem Bereich der Alaholfsbaar (Nr. 198). Auf eine Identität des Grafen der Nrn. 188, 190 und 198 mit Ruadbert deutet außer der Namengleichheit der entsprechende Zeithorizont hin.
    Nach einer schon älteren Forschungsmeinung wird Ruadbert außer in Urkunden und in Gedenkbucheinträgen auch in einer erzählenden Quelle genannt (NEUGART; MEYER VON KNONAU, Die angeseheneren Urheber; neuerdings TELLENBACH 55, HLAWITSCHKA; weiterre Literatur s.u.). In der Translatio sanguinis Domini, die um die Mitte des 10. Jahrhunderts im Kloster Reichenau niedergeschrieben wurde, wird berichtet, dass Adalbert, der Sohn Hunfrids, des Gründers von Schänis, nach dem Tod seines Vaters die kostbare Blutreliquie mit den übrigen Gütern geerbt hätte. Denique Adalberto paternas res hereditario iure, ut dictum est, possidente, contigit ut Ruodpertus quidam nomine, Ludouuici imperatoris vasallus, dolosa circumventione apud seniorem susuum impetraret, ut Reciam Curiensem in proprietatem sibi contraderet, pulsoque Adalberto, possessionem illius sibi usurparet. Ille vero cunctis rebus a parte relictis spoliatus, quasi nudus evadens, sola tantum crucicula arrepta, ad fratrem, qui tunc temporis Hystriam tenebat confugiens, ipsius tandem auxilie collecta virorum multitudine, Ruodpertum invadit, illis forte diebus apud villam Cizuris commorantem (KLÜPPEL, 158). Als Ruodpert entfliehen wollte, sei er außerhalb des Ortes Zizers von dem Hufschlag eines Pferdes so unglücklich getroffen worden, dass er bald darauf verstarb. So hätte das Blut des Herrn und das Holz vorn Kreuze Christi Adalbert den Sieg gebracht. Der Sohn Hunfrids von Rätien aber, der durch Mitleid gerührt war, überführte die Leiche seines Feindes nach dem Kloster Lindau, um sie dort zu bestatten. Reversusque tandem, beschließt der Reichenauer Erzähler die Schilderung des Geschehens, hereditatem suam, sicut prius, manu potestativa usque ad obitus sui diem detinebat (KLÜPPEL 158; s. Art. ADALBERT I).
    War Ruodpert, der Ingressor Rätiens, mit dem Linz- und Argengaugrafen personengleich, so lag es nahe, seinen in der Translatio geschilderten Unfall mit dem Abbruch der urkundlichen Belege um 813/14 in Beziehung zu setzen (s. KNAPP, Buchhorner Urkunde 223; MITTERAUER, Markgrafen 20,25). MEYER VON KNONAU (Geschlechtskunde 73 mit A. 1) hat näherhin erwogen, dass der Konflikt zwischen Adalbert und Ruodpert um die Herrschaft in Rätien in einem Zusammenhang mit dem Aufstand Bernhards von Italien (817) gestanden haben könnte. Demgegenüber machten MEYER-MARTHALER (Rätien 77 A. 1967) und CLAVADETSCHER geltend, dass Einfall und Tod Ruodperts nicht vor Ende 823/Anfang 824 datiert werden könnten, weil Adalberts Vater Hunfrid bis November 823 bezeugt sei (CLAVADETSCHER, Einführung der Grafschaftsverfassung 61). Mit diesem Zeitansatz gerät man aber in erhebliche Schwierigkeiten. Im Thurgau ist Ruadbert schon früh abgelöst worden (RIHWIN). Aus den Nordbodenseegebieten fehlt von W I Nr. 211 an für ungefähr zehn Jahre jegliche urkundliche Überlieferung; erst in der St. Galler Urkunde 276, die vielleicht auf den 18. Mai 824 zu datieren ist, erscheint Ruadberts Nachfolger RUACHAR (I, II). Für einen Konflikt zwischen dem Linz- und Argengaugrafen mit Hunfrids Sohn bliebe also allenfalls die schmale Spanne vom November 823 bis ca. Mai 824. Bedenkt man aber, dass Hunfrid noch geraume Zeit nach 823 gelebt (vgl. dazu SCHMID, Wege zur Erschließung des Verbrüderungsbuches LXX-LXXII) und Ruachar schon erheblich vor 824 die Grafschaft im Norden des Bodensees übernommen haben kann, so erscheint es fast ausgeschlossen, dass Ruodpert vom Linz- und Argengau aus in den 20-er Jahren nach Rätien eingefallen ist.
    Unter Berücksichtigung der Klageschriften Bischof Viktors III. von Chur, die sich gegen den rätischen Grafen Roderich gerichtet haben und zwischen 823 und 829 entstanden sein müssen, hat CLAVADETSCHER ferner darauf hingewiesen, dass Adalbert kaum nach 823 auf Hunfrid gefolgt sein kann. Bevor Viktor III. mit Roderich in Streit geraten wäre, müßte nämlich in der knappen Zeitspanne bis 829 noch der Konflikt zwischen Adalbert und Ruodpert angesetzt werden. CLAVADETSCHER entschloß sich deshalb, entgegen dein Zeugnis der Translatio Adalbert nicht als direkten Nachfolger des Grafen Hunfrid von Rätien zu betrachten und den Amtsantritt Adalberts erst um 831 zu datieren. Diesem Vorschlag folgte SIEGWART. Abweichend von der übrigen Forschung versuchte SIEGWART aber darüber hinaus, den Gegner Adalberts mit einem Magnaten vom Mittelrhein zu identifizieren. Er dachte dabei an Rupert III., den von GLÖCKNER (Lorsch und Lothringen 305-307) erschlossenen Grafen des Wormsgaus. Nach SIEGWARTs Auffassung muß man in Rupert einen Enkel RUADBERTs (I), des Onkels der Königin Hildegart, sehen. Mit seiner These hat SIEGWART bei der mittelrheinischen Landesgeschichte (s. GOCKEL, Königshöfe 233 A. 109; vgl. aber wieder SCHNYDER, Luzern, bes. 452ff.) Widerspruch erfahren; und tatsächlich reichen die oft nur spärlichen Übereinstimmungen im Namengut mittelrheinischer und alemannischer Quellen, die SIEGWART herangezogen hat, kaum aus, um eine Verwandtschaft bzw. Identität der RUPERTINER mit den Angehörigen der Königin Hildegart zu erweisen. Höchst wertvoll war aber SIEGWARTS Hinweis auf W II Anh. Nr. 18 (SIEGWART, zur Frage 261), eine undatierte Gerichtsnotitia aus der Zeit des Abtes von St. Gallen, Gozbert (816-837)). Nach dieser Quelle haben Graf Waning und Ruadpert, der Vasall des Königs, auf Betreiben des St. Galler Klostervorstehers und auf Befehl König LUDWIGS eine Untersuchung über Klosterbesitz in Schönenberg durchgeführt. Name und Standesbezeichnung stimmen für den zweiten der beiden Gerichtsvorsitzenden mit den Angaben der Translatio überein, wenn man einmal von der unerheblichen Differenz (s. BORGOLTE, Chronol. Stud. 167f.) absieht, dass im einen Fall von einem königlichen Vasallen, im anderen von dem Vasallen Kaiser LUDWIGS die Rede Ist. Die chronologische Einordnung der Urkunde zwischen den Jahren 824 und 827, wie sie SIEGWART nach Angaben WARTMANNS vornahm, ist freilich nicht begründet (s. Art. WANING I, II).
    Versucht man angesichts dieser Forschungslage eine neue Deutung (zum folgenden ausführlicher BORGOLTE, Geschichte der Grafschaften Alemanniens, Exkurs 219-229), so darf man zunächst von der Identität des Ruadpert der St. Galler Notitia und des Ruodpert der Translatio ausgehen; für dieses Urteil spricht neben der Namenidentität und Titelentsprechung die räumliche Nähe, denn Schönenberg gehört zum ostalemannischen Nibelgau. Da der Nibelgau seinerseits Nachbarlandschaft des Linz- und Argegengaus war, erscheint ferner der Schluß auf eine Personengleichheit des Königsvasallen mit Ruadpert als zwingend. Ruadpert dürfte seinen Königsdienst im Nibelgau überdies noch als Graf im Linz- und Argengau versehen haben; denn LUDWIG DER FROMMME wird ja kaum einen amtsenthobenen Grafen als seinen persönlichen Beauftragten in den Nibelgau entsandt haben. Da Ruadbert aller verfügbaren Kenntnisse nach nicht als Verwandter seines Nachfolgers Ruachar (I, II) betrachtet werden kann, spricht aber nichts für eine mit diesem gleichzeitige Amtsführung, die im Verhältnis zu Udalrich (I, II) belegt ist. Deshalb muß man folgern, dass Ruadbert zwischen 816 und ca. 824 im Nibelgau tätig wurde. Der Einfall in Rätien wäre damit erneut in didie Nähe der Bernhard-Rebellion gerückt, wie das schon MEYER VON KNONAU getan hat (s.o.). Es fragt sich, ob die Hunfrid-Belege dieser Annahme wirklich widersprechen; hält man daran fest, dass Hunfrid bis 823/24 amtiert hat, so wird die Folgerung, wie CLAVADETSCHER gezeigt hat, fast unausweichlich, dass das Zeugnis der Translation über die Sukzession Hunfrid - Adalbert nicht stimmt. Die datierten Zeugnisse für Hunfrid sind aber ausschließlich auf die Jahre 806/08 bzw. 823/24 konzentriert. Zwischen beiden Daten klafft eine Beleglücke von 15 Jahren; keine Quelle besagt, dass jeweils dieselbe Person gemeint war. Man muß aber das Zeugnis der Translatio sanguinis Domini nicht verwerfen, wenn man die bisher selbstverständliche Identtität Hunfrids in Frage stellt und einen älteren rätischen Grafen des Namens (von 806/08) von einem jüngeren (823/24) trennt. Sowohl für eine Pluralität der rätischen Magnaten namens Hunfrid als auch für einen Großen namens Adalbert am Beginn des 9. Jahrhunderts bieten die Verbrüderungsbücher des Bodenseeraums Anhaltspunkte (s. BORGOLTE, Geschichte der Grafschaften Alemanniens, Exkurs 219- 229).
    Adalbert von Rätien hätte demnach bald nach 806/08 die Nachfolge Hunfrids (des Älteren), seines Vaters, angetreten. Der Linz- und Argengaugraf Ruadbert wäre 816/17 von LUDWIGS DEM FROMMEN mit dem Gerichtsvorsitz im Nibelgau beauftragt worden und danach - mit Billigung des Kaisers - nach Rätien eingefallen. Er hätte Adalbert vertrieben, der zu seinem Bruder nach Istrien floh. Als Bernhard nach der Ordinatio Imperii vom Juli 817 seine Rebellion bis in den Bodenseeraum hinein vortrug, zog Adalbert gegen Ruadbert nach Rätien zurück, und bei dem Konflikt um Zizers kam Ruadbert ums Leben. Dies muß noch 817 geschehen sein, da der Aufstand schon Ende des Jahres erstickt war. Adalbert hätte die Leiche Ruadberts in Lindau bestattet und danach seine Herrschaft in Rätien erneuert.
    Das Begräbnis Ruadberts in Lindau könnte dafür sprechen, dass hier schon ein Herrschaftszentrum der "UDALRICHINGER" bestand. Andererseits wird in der Überlieferung des Lindauer Frauenklosters ein "Pfalzgraf" Adalbert als Gründer genannt (s. Art. ADALBERT I). Wenn damit der Sohn Hunfrids (des Älteren) gemeint war, hätten die "HUNFRIDINGER" schon vor dem Konflikt von 817 nach dem Argengau, also in den Grafensprengel der "UDALRICHINGER", ausgegriffen.
    Der Tod Ruadberts scheint zu einer Entmachtung der "UDALRICHINGER" am Nordufer des Bodensees geführt zu haben. Auch Udalrich (I, II) ist nämlich im Juni 817 zuletzt bezeugt. Allerdings hat vor zwei Jahrzehnten SCHMID betont, dass es unzulässig sei, "den Verlust der Position von Mitgliedern eines Geschlechtes unbesehen auf das ganze Geschlecht zu beziehen" (Familie, Sippe und Geschlecht 8), und auf GEROLD (III) hingewiesen. Wenn dieser ab 826/34 im Thur- und im Zürichgau belegte Graf ein "UDALRICHINGER" war, wofür man den Namen anführen kann, so hätte dem Rückzug des Geschlechts im Norden des Bodensees ein Vordringen im Süden ein Gegengewicht geboten.
    In noch nicht absehbaren Gedenkbucheinträgen wird Ruadberts Namne mit denen anderer UDALRICHINGER genannt. In der Forschung ist bisher schon auf einige dieser Quellen hingewiesen worden, doch gelang es nur selten, die Namen mit hinreichender Sicherheit auf bestimmte Personen zu beziehen (zu dem Eintrag im St. Galler Gedenkbuch pag. 8 s.o. S. 220; vgl. aber TELLENBACH 56 A. 89, MITTERAUER 19, SIEGWART 277). Das gilt sogar für drei Belege eines Grafen Ruadbert oder Ruadpertus im Reichenauer Verbrüderungsbuch. Auf pag. 115B5, der zweiten Seite der NOMINA DEFUNCTORUM QUI PRESENS COENOBIUM SUA LARGITATE FUNDAUERUNT, steht Ruadb(er)t comis nach Nebi comis; offenkundig war hier RUADBERT (I), der Sohn NEBis, also nicht Ruadbert gemeint. Zwei andere Grafen (118A1, 121B3) gehören wie der vorher genannte zur Anlage der Totenliste (AUTENRIETH, Beschreibung des Codex XXXIf.); deshalb wäre für die betreffende(n) Person(en) damit zu rechnen, dass sie um 824 bereits verstorben waren (SCOPO). Ob der eine oder andere Name Ruadbert zugewiesen werden kann, ist ungewiß, da der Kontext beider noch nicht aufgeklärt wurde.
    In der ältesten Traditionsurkunde des Klosters Luzern, die von der Forschung heute in die Mitte des 9. Jahrhunderts datiert wird (SIEGWART 223f. A. 1; SCHNYDER, Luzern 419ff.), nennen sich Wichardus und dessen Bruder Ruopertus als Aussteller (Quuellenwerk I. 1 Nr. 9.1 = UB Zürich I Nr. 67). Ruopert trägt in der Urkunde den Titel dux militum regis Luodewici; nach eigener Aussage sind die Brüder mit dem Herrscher blutsverwandt gewesen. Sie verfügten über Erbbesitz von Vaterseite in Zürich und in Luzern. Alle diese Angaben können dafür sprechen, dass Wichard und der mit Ruadbert gleichnamige Heerführer zu den UDALRICHINGERN, vielleicht zu den Nachfahren Ruadberts, gehört haben.

    Name:
    (Roadpert)

    Gestorben:
    (817 Isenburg)


  5. 17.  Bebo Graphische Anzeige der Nachkommen (6.Udalrich3, 3.Imma2, 1.Hnabi1) gestorben nach 803.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Genannt: 797-803

    Notizen:

    Name:
    (Pepo)


  6. 18.  Gerold II. Graphische Anzeige der Nachkommen (6.Udalrich3, 3.Imma2, 1.Hnabi1) gestorben in 832.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: 811-832, Ostmark,Österreich; Präfekt des Ostlandes

    Notizen:

    Gerold II. Präfekt des Ostlandes 811-832
    - 832
    2. Sohn des Grafen Udalrich I.

    Michael Mitterauer: Seite 17-19, "Karolingische Markgrafen im Südosten"

    Graf Gerold tauscht um 830 mit Kloster Murbach Besitzungen im Elsaß. Zunächst könnte man annehmen, daß es sich bei ihm um den seit 826 nachweisbaren Zürichgaugrafen handelt. Wenn man aber bedenkt, daß dieser bis 867 genannt wird, ergibt sich, daß er um 830 noch verhältnismäßig jung gewesen sein muß. Die Bezeichnung vir illuster in der Murbacher Urkunde trifft auf ihn nicht gut zu. Außerdem kann er damals noch kaum Vater eines erwachsenen Sohnes gewesen sein. Der Amtsbezirk Graf Gerolds ist also anderswo zu suchen. Graf Gerold, der Vater Bebos, ist niemand anderer als der Präfekt des Ostlandes.
    811 wird Gerold unter jenen fränkischen Großen genannt, die die letzwillige Verfügung Kaiser KARLS über den Schatz unterzeichneten. Im gleichen Jahr erhielt erhielt Kloster Niederaltaich auf seine Intervention eine Schenkung im Avarenland. Wann er die Oberleitung des Ostlandes übertragen erhielt, ist ungewiß. Der terminus post quem ist das Jahr 806, in dem noch Werner als Präfekt nachzuweisen ist. Wahrscheinlich trat Gerold bereits zu Lebzeiten seines Vaters sein Amt an, da sonst die Bodenseegrafschaft wohl nicht sofort an seine jüngeren Brüder übergegangen wäre.
    Graf Gerold wurde wiederholt mit wichtigen Aufgaben betraut. 815 sandte ihn König LUDWIG zusammen mit seinem Neffen Bernhard nach Rom, um die blutige Niederwerfung des Aufstandes gegen Papst Leo III. zu untersuchen. Bernhard erkrankte in Rom, so daß Gerold die Mission allein zu Ende führen mußte. 820 war er am Reichstag zu Quierzy anwesend. 826 wurden bei ihm Erkundigungen über die Wirren im Bulgarenreich eingeholt. Noch im selben Jahr erscheint er mit Markgraf Balderich von Friaul am Reichstag in Ingelheim, wo er beruhigende Nachrichten über die Bulgaren vorbrachte. 828 war er auf der Aachener Reichsversammlung anwesend. Zusammen mit König LUDWIG intervenierte er hier für das Kloster Kremsmünster. In den Sturz Markgraf Balderichs war er nicht verwickelt. 831/32 wurde er zusammen mit Erzbischof Anskar von Hamburg und den Bischöfen Bernard von Straßburg und Ratold von Verona zum Papst delegiert, um die Errichtung der Kirchenprovinz Nordalbingien bestätigen zu lassen. Er wird bei dieser Gelegenheit illustrissimus comes genannt, eine Bezeichnung, die gut zu dem Geroldus come vir illuster der ungefähr gleichzeitigen Murbacher Urkunde paßt.
    Präfekt Gerold findet sich auch in einigen recht aufschlußreichen Eintragungen der Verbrüderunsgbücher von St. Gallen und Reichenau.

    Gerd Tellenbach: Seite 64, "Der großfränkische Adel"

    Genauere Angaben lassen sich über den Grafen Gerold machen, der nach der Vita Anskarii 831 mit den Bischöfen Bernold von Straßburg und Ratold von Verona als missus nach Rom zog, um die Zustimmung des Papstes zur Erhebung Anskars zum Missionserzbischof von Hamburg zu erwirken. Er ist der Sohn Udalrichs I. und Neffe der Königin Hildegard und vor allem als Ostmarkgraf bekannt. Ob sein Sohn Bebo, mit dem er 829/30 elsässische Güter an Abt Sigimar von Murbach vertauscht, der Bebo der italienischen Lehnsträgerliste von 846 ist, läßt sich auf Grund der bloßen Namensgleichheit nicht behaupten.

    Michael Borgolte, "Die Grafen Alemanniens"

    GEROLD (III)

    belegt als Lebender 821 11 15 [?],
    belegt als Graf 826 III 1 - ?840 VI 12,
    Zürichgau 826 III 1 - 837 XI 25,
    Thurgau 834 IV 8 - 838 XI 10, ?839 X 11,
    Osten der Bertoldsbaar 837/38 II 8,
    Breisgau 837/38 IV 2 - ?840 VI 12

    Belege mit comes-Titel:
    W I Nrn. 297,306,315f.,318-324,343,345 (= ThUB I Nr. 50),346 (= ThUB I Nr. 51),349f.,355,368,371,358, W II Nr. 403 (= ThUB I Nr. 65), W I Nrn. 360f., 363 (= ThUB I Nr. 55), 364 (= ThUB I Nr. 56),365 f.,367 (= ThUB I Nr. 57),374 (= ThUB I Nr. 60),375 (= ThUB I Nr. 61),379,382, Rudolfi Miracula sanctorum 331 Z. 31 c. 2, D LdD Nr. 158 (= W II Nr. 586), ? II regesto di Farfa II Nr. 265 (= BM Nr. 719), ?Trad. Wiz. Nr. 69, ? Regesta Alsatiae 1 Nr. 48 1, Vita Anskarii 34 f. c. 13, ? W II Nr. 388 (= KLÄUI, Oberwinterthur 342)

    Belege ohne comes-Titel:
    ? Codex diplomaticus Fuldensis Nr. 178 (= Regesta Alsatiae I Nr. 397), ? W I Nr. 263 (= BM Nr. 735), ? St. Galler Gedenkbuch pag. 8 PIPER, Libri Confrat. 20 col. 32, 11)

    Literatur:
    MEYER VON KNONAU, Thurgau und Zürichgau 209f. - BAUMANN, Gaugrafschaften 146 - PUPIKOFER, Thurgau I 142-144,148 - VON WYSS, Verfassung der Stadt Zürich 345f. - SCHULTZE, Gaugrafschaften 46 - BEYERLE, Wirtschaftsgeschichte der Ostschweiz 139 - KNAPP, Buchhorner Urkunden 208f. - SPEIDEL, Zürichgau 3f., 22-25 - BAUER, Gau und Grafschaft 109, 111f. - JÄNICHEN, Baar und Huntari 90,99, Tafel: "Die Grafen der Baaren" im Anhang - SCHMID, Familie, Sippe und Geschlecht - SPRANDEL, Kloster St. Gallen 20 A. 54, 42,99,108 A. 37,113,132 - MITTERAUER, Markgrafen 17,21f.,25 - KLÄUI, Oberwinterthur 48f. - SCHULZE, Grafschaftsverfassung 81 mit A. 20,90,117,122,127 mit A. 295 - ZOTZ, Breisgau 113 A. 16 - BILGIERI, Geschichte Vorarlbergs I 73, 270 A. 147 - WALTHER, Fiskus Bodman 254 - BORGOLTE, Die Geschichte der Grafengewalt im Elsaß 24 - DERS., Geschichte der Grafschaften Alemanniens, s. v.

    Aus der Zeit von 826 bis 868 sind im Stiftsarchiv St. Gallen zahlreiche "Privaturkunden" zu Rechtsgeschäften im Thur- und Zürichgau überliefert, die im Eschatokoll den Vermerk des Grafen Gerold enthalten. Trotz des umfangreichen Zeitraumes hat man in der Forschung diese Zeugnisse stets auf eine und dieselbe Person bezogen (zuletzt SCHULZE 90,117,122). Der durch WARTRMANNS Datumsreduktionen begünstigte Eindruck einer relativ geschlossenen Belegfolge löst sich aber auf, wenn die stimmig von den nicht eindeutig datierten Urkunden getrennt werden. Es zeigt sich, dass Geroldbelege für den Zürichgau von 826 III 1 (Nr. 297) bis 837 XI 25 (Nr. 366) und von 848 VII 25 (Nr. 436) bis 865 III 10 (Nr. 506) reichen und im Thurgau ähnliche Zeitabschnitte von 834 IV 8 (Nr. 345) bis 838 XI 10 (Nr. 375) und ab 860 (Nr. 531) auszumitteln sind. Damit allein wäre der Schlußauf mehrere Personen noch nicht ganz zwingend. Die Tatsache, dass im Zürichgau 844 ATO (I) nachgewiesen ist und im Thurgau nach 838 und vor 860 UDALRICH (III), ADALBERT (II) und ADALHELM amtiert haben, spricht aber nachdrücklich für eine Verschiedenheit des früher von dem später bezeugten Gerold. Ich möchte daher Gerold (III) von GEROLD (IV) trennen.
    Gerold (III) ist der 1. Graf gewesen, der wiederholt für die Gegend am Südostufer des Zürichsees genannt wird (W I Nrn. 297, 306,318-324,350, 358,365f.); außerdem erscheint er gelegentlich nördlich von Zürich (Nrn. 315 f.,343). Seit RUACHAR (I, II) und Gerold trat die Grafschaft im Zürichgau an die Stelle des auf den engeren Umkreis des Königshofes zurückgenommenen Fiskalbezirks (s. BORGOLTE, Geschichte der Grafschaften Alemanniens, Kap. III. 1.d). Es wird angenommen, dass Gerold mit einem Getreuen LUDWIGS DES FROMMEN identisch war, den der Herrscher nach einem Diplom vom Februar 821 mit der Prüfung St. Galler Besitzansprüche in Uznach beauftragt hatte (W I Nr. 263; s. BORGOLTE, loc. cit. 94). Gerold wäre somit selbst an der Auflösung des Reichsgutkomlexes beteiligt gewesen. Nach der von Abt Gozbert geführten Klage sollte das einst von Pieta und ihrem Sohn Lanprehtus dem Kloster tradierte Gut unrechtmäßig dem Fiskus Zürich zugeführt worden sein. Gerolds Untersuchung bestätigte diese Behauptung. Sobald der Bote an den Königshof zurückgekehrt war, berichtete er, quia sicut per pagenses loci illius, adhibitis his, quibus inter eos maxime fides habebatur, invenire potuerat, quad praedictum monasterium de his rebus, unde Cozbertus nobis suggesserat, injuste spoliatum fuisset. LUDWIG verfügte daraufhin die Restitution Uznachs an St. Gallen. Dem Königsboten wird in dem Diplom von 821 kein Grafentitel zugeschrieben (SPEIDEL 3f., PUPIKOFER 142f., MEYER VON KNONAU 209).
    Nach einer These BEYERLES (Wirtschaftsgeschichte der Ostschweiz 139) war Gerold mit einem Gesandten LUDWIGS DES FROMMEN identisch, der im April 820 in Aachen aus Italien kommend Bericht erstattet hat (Il regesto di Farfa II Nr. 265); trifft dies zu - BEYERLE selbst hat daran später offenbar gezweifelt (s. DENS., Von der Gründung 209 f. A. 41) -, dann kann man noch nicht sagen, Gerold sei 820 bereits Graf im Zürichgau gewesen.
    Einem Grafen Gerold, wohl Gerold, wurde nach einem Königsdiplom Ludwigs des Deutschen von 875 (D LdD Nr. 158) von seiten der Abtei St. Gallen angelastet, Güter des Klosters in Berlikon zugunsten der potestas Zurigaugensis comitatus konfisziert zu haben. Da das mutmaßliche schriftliche Beweismittel Abt Hartmuts, wie neuerdings gezeigt werden konnte (BORGOLTE, Geschichte der Grafschaften Alemanniens 94f.), verfälsclit war, läßt sich die Berechtigung des Vorwurfs nicht sicher beurteilen.
    Auf Gerold darf auch eine Bemerkung Rudolfs von Fulda bezogen werden. In seinen vor 847 niedergeschriebenen Miracula berichtet Rudolf, dass quidam de comitatu Geroldi comitis nomine Perahtgarius, filius Theodaldi, bei einem Botengang für seinen Herrn bei dem Alexanderheiligtum in Kempraten (Karte bei BORGOLTE, Kommentar: L 20) in pago Turicbgawe vorbeigekommen sei (Rudolfi Miracula sanctorum 330 f. c. 2; s. Art. DEODOLT, vgl. SPEIDEL 23, SPRANDEL 113, 132).
    Nach ERCHANBALDs Ausscheiden aus dem Thurgau hat Gerold offenbar auch die Nachbargrafschaft übernommen; die Beleghorizonte überschneiden sich von 834 bis November 837 (W I Nrn. 345 f.,349,355, II Nr. 403, I Nrn. 360 f.,363,364 [?]). Aus dem folgenden Jahr bezeugen Gerolds Grafschaft die St. Galler cartae 367(?),374 und 375; auf den 11. Oktober 839 muß man vielleicht Nr. 379 datieren, während Nr. 388 u. a. 843 oder 865 ausgestellt sein und sowohl der Zeit Gerolds als auch der GEROLDs (IV) angehört haben könnte. Der Titel missus regis, der Gerold in dieser Urkunde neben dem eines comes beigelegt wurde, könnte eher für Gerold sprechen (vgl. SCHULZE 81 mit A. 20). Wurde die Urkunde tatsächlich am 19. April 843 ausgestellt, dann kann der Beleg mit einer anderen Thurgauer carta mit dem Namen UDALRICHs (III) in der Grafenformel konkurrieren (Nr. 212, s. auch Nr. 404). Andererseits hat vielleicht auch ADALBERT (I) zeitweise neben oder anstelle Gerolds im Thurgau amtiert.
    Im Februar 837 oder 838 ist ein Gerold in der Grafenformel einer St. Galler Urkunde genannt, die sich auf eine in Frommern vorgenommene Tradition von Gütern in Wellstetten bezieht (W I Nr. 368). Gerold kann danach als Graf im Osten der Bertoldsbaar und als Nachfolger KARAMANNs (I, II) angesehen werden (zum Comitat BORGOLTE, Geschichte der Grafschaften Alemanniens 157). Zur selben Zeit, im April 837/38 und um 840 (W I Nrn. 371,382), steht ein Gerold auch im Eschatokollvermerk zweier Breisgauer Urkunden des St. Galler Stiftsarchivs (vgl. SCHULTZE). Vielleicht hat sich die Breisgauer Amtszeit Gerolds mit der ALBRICHs überschnitten. Im Alpgau, der bis Mitte des 9. Jahrhunderts offenkundig zum selben Sprengel wie der Breisgau gehört hat (BORGOLTE, loc. cit., Kap. IV. 2), ist ein Gerold nicht belegt. Die Koinzidenz von mindestens 2 der 3 genannten Zeugnisse aus Breisgau und Baar mit den oben zitierten Urkunden aus Thur- bzw. Zürichgau legt nahe, den Grafen der verschiedenen Räume zu identifizieren (vgl. SPRANDEL 108 A. 37).
    Welchem Geschlecht Gerold entstammte, ist nicht entschieden. JÄNICHEN (90,99) hat ihn als nahen Verwandten, wahrscheinlich Sohn, des KARAMANN (I, II) angesehen; der Identifizierung eines Zeugen Karamann in W I Nr. 368 mit Gerolds Vorgänger in der Baar, auf die sich JÄNICHIEN stützt, kann man aber nicht folgen. Der Name Gerold deutet natürlich auf GEROLD (I), also auf einen Angehörigen der GEROLDE (MITTERAUER) oder ULRICHE (UDALRICHINGER) (BILGIERI). Gerold könnte mit einem Gerold aus dem Umkreis UDALRICHs (I) identisch sein, den man nach einer Fuldaer Urkunde von 803 als dessen Sohn betrachten darf (Codex diplomaticus Fuldensis Nr. 178). Dieser Gerold steht mit UDALRICH (I) und Angehörigen wohl auch im ältesten Eintrag des St. Galler Gedenkbuches (pag. 8; Facsimile bei SCHMID, Zur historischen Bestimmung 507).
    In der 1. Hälfte des 9. Jahrhunderts waren Magnaten namens Gerold wiederholt auch mit reichspolitischen Angelegenheiten befaßt. MITTERAUER (bes. 17-19) hat diese Aktivitäten Gerold, dem Präfekten des Ostlandes, zugeschrieben, den er seinerseits mit dem genannten Gerold in der Umgebung UDALRICHs (I) identifizierte (danach PRINZ, Handbuch der bayerischen Geschichte I 366; REINDEL, ebd., 265; DERS., Bayern im Karolingerreich 233f.; UFFELMANN, Regnum Baiern 15 u,ö.; WOLFRAM, Conversio Bagoariorum et Carantanorum 118, vgl. TELLENBACH, Der großfränkische Adel 64,67); dagegen hat BERGES unlängst auf einen in Sachsen begüterten Gerold aufmerksam gemacht ("Gründung der Hildesheimer Kirche", bes. 89,93,96). Obgleich meines Erachtens keine ausreichenden Argumente für eine Identifizierung des Ostmarkpräfekten bzw. des sächsischen Gerold mit dem Thur- und Zürichgaugrafen vorgebracht worden sind, darf man erwägen, ob dieser nicht doch zeitweise auch außerhalb Alemanniens tätig war. Der möglicherweise Gerold zuzuschreibende Königsdienst von 821 und die gewiß anspruchsvolle Aufgabe, den Comitat im Zürichgau aufzubauen, deuten durchaus auf einen hervorragenden Vertrauten des Herrschers hin. Gerold könnte bereits 820 am Reichstag von Quierzy teilgenommen haben (Trad. Wiz. Nr. 69; vgl. BM Nrn. 722a-724); 829/30 vertauschte er vielleicht zusammen mit Sohn Bebo Güter im Elsaß mit Abt Sigimar von Murbach (Regesta Alsatiae 1 Nr. 481), um 831/32 als illustrissimus comes neben den Bischöfen Bernold von Straßburg und Ratold von Verona im Auftrag LUDWIGS DES FROMMEN von Papst Gregor IV. in Rom die Bestätigung für die Gründung des Bistums Hamburg zu erbitten (Vita Anskarii 34 f.; vgl. SCHMID, Familie, Sippe und Geschlecht 9). Eine Identität des elsässischen Grafen Gerold mit Gerold liegt besonders nahe, da die "UDALRICHINGER" nachweislich seit 778 über reiche Güter im Elsaß verfügt haben (s. BORGOLTE, Die Geschichte der Grafengewalt im Elsaß, bes. 24).




    Kinder:

    - Bebo 829-830


  7. 19.  von Franken, Karl Graphische Anzeige der Nachkommen (7.Hildegard3, 3.Imma2, 1.Hnabi1) wurde geboren in 772; gestorben am 4 Dez 811.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: 806-811, Fränkisches Reich; Frankenkönig

    Notizen:

    Karl der Jüngere Frankenkönig (806-811)
    772-4.12.811
    Ältester Sohn des Kaisers KARL I. DER GROSSE aus seiner 2. Ehe mit der Hildegard, Tochter von Graf Gerold

    Lexikon des Mittelalters: Band V Spalte 966

    Karl der Jüngere, fränkischer König
    + 4. Dezember 811
    Sohn KARLS DES GROSSEN und der Hildegard

    Nach der Ausschaltung seines ältesten Sohnes Pippin des Buckligen 781/92 standen KARL DEM GROSSEN für seine Nachfolgeregelung Karl, Pippin und LUDWIG (DER FROMME zur Verfügung. Die Rolle des Ältesten, Karls, bleibt zunächst undeutlich, sieht maman von einer Statthalterschaft siet 790 in Maine einmal ab; seine Brüder wirkten bereits seit 781 als gekrönte und gesalbte Unterkönige in Italien und Aquitanien. Erst im Zusammenhang mit KARLS DES GROSSEN Kaisererhebung sind Krönung und Salbung Karls zum König bezeugt. Der Vorrang Karls, der zwischen 784 und 808 mehrfach mit militärischen Aufgaben vor allem an der Ostgrenze bedacht worden war, erwies sich erst in der Divisio regnorum von 806. Ohne Entscheidung über das Kaisertum wurde Karl hier der fränkische Kernbereich zwischen Loire und Elbe zugewiesen. Der frühe Tod Pippins (810) und Karls ließen LUDWIG DEN FROMMEN die Nachfolge im Kaisertum und Reich antreten.

    Literatur:
    HEG I, 581-583 - NDB XI, 174f. - C. Brühl, Frk. Krönungsbrauch und das Problem der 'Festkrönungen', HZ 194, 1962, 307-312 - P. Classen, Karl d. Gr. und die Thronfolge im Frankenreich (Fschr. H. Heimpel III., 1972), 109-134 -

    Werner Karl Ferdinand: Seite 443, "Die Nachkommen Karls des Großen bis um das Jahr 1000

    (1.-8. Generation)"
    II. Generation 2
    Zum Königtum Karls Eiten 46ff. Zur Krönung Brühl (HZ 194,1962) 308, 312. Zur Nachfolge im Kaisertum BM² 467a.

    Rappmann Roland/Zettler Alfons: Seite 430, "Die Reichenauer Mönchsgemeinschaft und ihr Totengedenken im frühen Mittelalter"

    KARL DER JÜNGERE + 4.12.811
    Necr. A. 5.12. "Karolus", Sohn KARLS DES GROSSEN

    Literatur:
    Classen, Karl der Große Seite 109ff., Seite 126f.; Werner, Nachkommen Seite 443 Nr. 2 und Tafel Nr. II/2; NDB 11 Seite 174f.; Die Klostergemeinschaft von Fulda 2,1 Seite 315 K 21; Lexikon des Mittelalters 5 Spalte 966f. Zum Todestag: BM² 467a; Abel-Simson, Jahrbücher 2 Seite 474 Anm. 2 (beide ohne Nennung des Reichenauer Necrologs).

    König Karl war der zweitälteste Sohn KARLS DES GROSSEN. Nachdem er 788 das Königtum in Neustrien erhalten hatte, wurde er 806 in der Divisio regnorum als Nachfolger im Kaisertum vorgesehen. Seine Mutter war die aus Alemannien stammende Hildegard, die Schwester des auf der Reichenau begrabenen Grafen Gerold (II.). Obwohl als Karls Todestag der 4.12. überliefert und der Eintrag im Reichenauer Necrolog ohne Titel ist, kann an der Identität Karls mit dem kaiserlichen Sohn auf Grund des seltenen Namens und des nur geringfügig abweichenden Todestages kein Zweifel bestehen. Als einziges Necrolog scheint das Reichenauer Totenbuch seinen Tod aufzuführen. Daneben wird er auch unter den verstorbenen Angehörigen der Königsfamilie in den Gedenkbüchern Reichanaus (p. 114 A4) und St. Gallen (Libri confrat. col. 22,4) genannt; zu den Einträgen vgl. Beyerle, Das Reichenauer Verbrüderungsbuch Seite 1114f und Schmid, Zur historischen Bestimmung Seite 504f.

    Karl wurde anläßlich der Kaiserkrönung seines Vaters durch Papst Leo zum König gekrönt und gesalbt. Er unterwarf 806 die Sorben zwischen Elbe und Saale. Nach dem Plan der Reichsteilung von 806 sollte er mit Neustrien und Austrien das ganze altfränkische Kernland und zudem noch Sachsen, Thüringen, Friesland sowie Teile Bayerns, Alemanniens und Burgunds bekommen.
    Er starb als Haupterbe seines Vaters unvermählt.

    Schieffer Rudolf: "Die Karolinger"

    Als 805 Papst Leo III. ins Frankenreich kam, sandte ihn sein Vater entsprechend dem Zeremoniell von 753/54 in die Alpen entgegen. Der jüngere Karl, seit 800 gekrönter König, trat vollends in den Vordergrund, als der Vater 806 nach Art der Vorfahren daranging, sein Haus zu bestellen. Gemäß dem Konzept, das schon 781 bei der Ausstattung Pippins und LUDWIGS, der anderen Söhne Hildegards, erkennbar geworden war, ließ der Kaiser auf einer Versammlung in Diedenhofen von den Großen als Nachfolgeordnung (mit der modernen Bezeichnung Divisio regnorum) beschwören, dass nach seinem Tode Pippin außer dem bisherigen Unterkönigreich Italien auch Bayern und das südliche Alemannien, LUDWIG neben Aquitanien auch Septimanien, die Provence und Teile Burgunds beherrschen sollten, während ihrem Bruder Karl der gesamte fränkische Kernraum zwischen Loire und Rhein samt dem Neuland bis zur Elbe und Donau zufallen würde. Mochten die Bereiche auch in etwa gleich groß bemessen sein, so fieel doch schwer ins Gewicht, dass Karl abweichend von älterer Teilungspraxis zum alleinigen Inhaber des karolingischen Familienbesitzes sowie des Großteils der Königsgüter, Pfalzen und Reichsklöster ausersehen wurde. Er war damit der Haupterbe und als eigentlicher Nachfolger des großen KARL zu erwarten, obgleich eine Verfügung über das Kaisertum unterblieb, das ja im Unterschied zur fränkischen Königsmacht seinem Wesen nach unteilbar war.
    Karl der Jüngere, der bereits in den 790-er Jahren mit dem Vater nach Sachsen gezogen war, fand sein Betätigungsfeld an der östlichen Reichsgrenze gegen die Slawen, wo er 805 in Böhmen und 806 bei den Sorben an der mittleren Elbe einschüchternde Vorstöße unternahm.

    Konecny Silvia: Seite 71, "Die Frauen des karolingischen Königshauses. Die politische Bedeutung der Ehe und die Stellung der Frau in der fränkischen Herrscherfamilie vom 7. bis zum 10. Jahrhundert."

    Bei den Verbindungen der Söhne KARLS DES GROSSEN fällt vor allem auf, daß der gleichnamige älteste Sohn des Herrschers keine Ehe einging und keine Nachkommen hinterließ. Karl der Jüngere galt als Haupterbe KARLS DES GROSSEN. Zeitweise war vielleicht auch an eine Reichsteilung zwischen ihm und Pippin dem Buckligen gedacht, die der traditionellen Zweiteilung des fränkischen Reiches entsprechen sollte. Eine späte Ehe der oder des Haupterben, durch die eine allzugroße Nachkommenschaft verhindert wurde, stellte eine Möglichkeit dar, Erbfolgekonflikte in der nächsten Generation zu vermeiden.
    Ein einziges Heiratsprojekt Karls des Jüngeren widersprach nur scheinbar einem solchen Konzept. Im Jahre 790, etwa zur gleichen Zeit, da er den Dukat Maine zugeteilt erhielt, warb Karl der Jüngere um die Tochter des Königs Offa von Mercia. Das Projekt scheiterte daran, daß Offa eine Doppelheirat wünschte und für seinen Sohn Egfrid KARLS Tochter Bertha forderte. KARL hielt Offas Ansinnen offenbar für eine Anmaßung.

    Herm, Gerhard: Seite 248-249,268,311,313, "Karl der Große"

    Der älteste der drei Brüder war Karl, geboren 772, ein Mann, der dem Vater nachzuschlagen schien und deshalb auch von ihm bevorzugt wurde - es brachte nicht immer Vorteile mit sich. Karl bekam keine abgelegene Provinz, in der er einigermaßen selbständig schalten und walten konnte. Er mußte bei Hofe bleiben, um sich in die Angelegenheiten des Reiches einzuarbeiten. Aus diesem Grund ist von ihm in den Chroniken ebenfalls nur beiläufig die Rede. Er führte ein paar Sachsenzüge an und kämpfte einmal gegen böhmische Slawen, doch waren nicht einmal das herausragende Unternehmungen. Wenn es oben im Norden wirklich gefährlich wurde, schwang sich immer noch der Vater selbst in den sattel. Und des Sohnes bemerkenswertestes politisches Vorhaben durchkreuzte er, ohne dabei Rücksicht auf dessen Gefühle zu nehmen. Karl, der Sohn, hatte gebeten, die Tochter des Königs Offa von Mercia, dem mittleren der drei bedeutenden englischen Reiche heiraten zu dürfen. Auch nach der Kontaktaufnahme seines Sohnes mit Offa hielt er beide lange Zeit hin, um endlich, als der Brite ihm auch noch den Vorschlag machte, das anvisierte Bündnis durch eine Doppelhochzeit abzusichern (eine gleichzeitige Vermählung von Karl junior mit seiner Tochter und einer Tochter KARLS mit seinem Sohn), fürchterlich zu explodieren. Er lehnte den Vorschlag des Angelsachsen nicht nur rundweg ab, er drohte ihm sogar die von ihm kontrollierten Festlandshäfen für englische Güter zu sperren.
    Karl, der Jüngere, erfuhr den Grund der Ablehnung vermutlich nie. Gehorsam fuhr er fort, für seinen Vater Dienst zu tun, und starb 811 als kinderloser Junggeselle. Sein Unglück wie auch das der anderen KARLS-Söhne bestand darin, daß ihnen ihr Erzeuger die Luft wegnahm, die sie gebraucht hätten, um frei zu atmen und in Freiheit zu eigenständigen Persönlichkeiten heranzuwachsen.
    Mit großem Gefolge betritt KARL am 25. Dezember zur festgelegten Stunde die Peterskirche. Das versammelte Volk empfängt ihn mit ehrfurchtsvollem Schweigen. Der Papst schickt sich an, die Messe zu zelebrieren. Die beiden Franken-Herrscher, Vater und ältester Sohn, treten zum Altar und legen ihre Kronreife auf den Opfertisch. Dann knien sie zum Gebet nieder. Abgesprochen ist, daß KARL nach der Feier sein eigenes Diadem wieder an sich nehmen und dem Sohn das andere auf die Stirn drücken wird. Danach soll dieser von Leo gesalbt werden. Statt dessen geschieht jedoch, was der Papst geplant und vorbereitet hat. Das Schlußevangelium ist verklungen, KARL und sein Sohn liegen noch auf den Knien, da tritt Leo an den Altar, ergreift die fränkische Königskrone, hält sie empor und setzt sie dem Vater aufs Haupt. Er sinkt vor ihm zu Boden und betet ihn an. Im selben Augenblick klingen in der Gemeinde vereinzelte Rufe auf, die sich rasch zu einem Sprechchor verdichten: "KARL dem Augustus, dem von Gott gekrönten großen und friedebringenden Kaiser der Römer, Leben und Sieg."
    Ob Karl der Jüngere die Kraft und Fähigkeit gehabt hätte, das Zepter des älteren KARL zu übernehmen und festzuhalten, weiß niemand, er hat sich nie so nachdrücklich ins Licht gedrängt, daß man ihn beurteilen könnte. Der Vater, das ist einigermaßen sicher, hatte sich schon so gut wie entschlossen gehabt, seinen ältesten legitimen Sohn als kaiserlichen Erben einzusetzen, da wurde der junge Karl plötzlich krank und starb am 4. Dezember 811, man vermutet, an Hirnhautentzündung. Er war gerade 39 Jahre alt geworden.

    Literatur:
    Borgolte Michael: Geschichte der Grafschaften Alemanniens in fränkischer Zeit.Vorträge und Forschungen Sonderband 31 Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1984, Seite 198,225 - Dahn Felix: Die Franken. Emil Vollmer Verlag 1899 - Dahn Felix: Die Völkerwanderung. Germanisch-Romanische Frühgeschichte Europas. Verlag Hans Kaiser Klagenfurt 1977, Seite 500,513,517,522,524 - Ennen, Edith: Frauen im Mittelalter. Verlag C.H. Beck München 1994, Seite 57 - Epperlein Siegfried: Karl der Große. VEB DeuDeutscher Verlag der Wissenschaften Berlin 1974, Seite 90,92,138 - Fleckenstein. Josef: Karl der Große. Muster-Schmidt Verlag Göttingen 1990 - Herm, Gerhard: Karl der Große. ECON Verlag GmbH, Düsseldorf, Wien, New York 1987, Seite 248,268,311,31313 - Kalckhoff Andreas: Karl der Große. Profile eines Herrschers. R. Piper GmbH & Co. KG, München 1987, Seite 11,16,55,82,107,130,234,236,251, 253 - Konecny Silvia: Die Frauen des karolingischen Königshauses. Die politische Bedeutung der Ehe und die Stellung der Frau in der fränkischen Herrscherfamilie vom 7. bis zum 10. Jahrhundert. Dissertation der Universität Wien 1976, Seite 71,78 - Mitterauer Michael: Karolingische Markgrafen im Südosten. Archiv für österreichische Geschichte Band 123. Hermann Böhlaus Nachf./Graz-Wien-Köln 1963, Seite 3,8 - Mühlbacher Engelbert: Deutsche Geschichte unter den Karolingern. Phaidon Akademische Verlagsgesellschaft Athenaion - Nack Emil: Germanien. Ländern und Völker der Germanen. Gondrom Verlag GmbH & Co. KG, Bindlach 1977, Seite 292 - Rappmann Roland/Zettler Alfons: Die Reichenauer Mönchsgemeinschaft und ihr Totengedenken im frühen Mittelalter. Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1998, Seite 420,426,430,510,516 - Riche Pierre: Die Karolinger. Eine Familie formt Europa. Deutscher Taschenbuch Verlag GmbH & Co. KG, München 1991, Seite 142,167,174 - Schieffer Rudolf: Die Karolinger. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 1992, Seite 79-81,90,103,106-109,112 - Schnith Karl Rudolf: Mittelalterliche Herrscher in Lebensbildern. Von den Karolingern zu den Staufern. Verlag Styria Graz Wien Köln 1990, Seite 36,41,95 - Werner Karl Ferdinand: Die Ursprünge Frankreichs bis zum Jahr 1000. Deutscher Taschenbuch Verlag GmbH & Co. KG, München 1995, Seite 423,455 - Wies Ernst W.: Karl der Große. Kaiser und Heiliger. Bechtle Verlag Esslingen 1986, Seite 121,127,166,168,254,257,260,262 -

    Neue Deutsche Biographie - Karl der Jüngere

    fränkischer König, * 772/73, † 4.12.811.

    Es kann mit hinreichender Bestimmtheit erschlossen werden, daß K. in den politischen Konzeptionen und Entscheidungen seines Vaters einen besonderen Rang einnahm, aber die ausdrücklichen Nachrichten bleiben knapp und undeutlich. Als K.s jüngere Brüder 781 vom Papst Hadrian I. zu Königen gesalbt und gekrönt wurden, erhielt Karlmann den großväterlichen Namen Pippin, den bereits der ältere Halbbruder führte. Dies kann nur bedeuten, daß Pippin der Bucklige, Karls des Großen ältester Sohn – sei es als Illegitimus, sei es als physisch regierungsunfähig – seitdem nicht mehr zu den vollberechtigten Erben zählte, obgleich er weiterhin am Hofe blieb und den Ehrenrang des Königssohnes erst einbüßte, als er 792 im Gefolge einer Hofverschwörung in das Kloster Prüm verwiesen wurde, wo er 811 starb. Aus alledem ergibt sich, daß K. aller Wahrscheinlichkeit nach schon 781, ohne jeden Zweifel aber seit 792 als ältester legitimer Königssohn galt, doch wurde er vorerst nicht zum König erhoben. Wenn 781 Pippin für Italien, Ludwig für Aquitanien als Unterkönige bestellt wurden, so ist dies als eine Sonderregelung für die erst unlängst angegliederten Nebenreiche zu verstehen. Dagegen darf unterstellt werden, daß K. zum Nachfolger im eigentlichen Frankenreich ausersehen war. Welche territoriale Ausstattung ihm zufallen würde, stand vorerst dahin, denn an eine Erbteilung unter seinen noch im Kindesalter stehenden Söhnen dachte Karl der Große offensichtlich noch nicht. Da der fränkischen Rechtstradition auch ein Mitkönigtum unbekannt war, fehlte jeder Anlaß für eine besondere Rechtshandlung Karls des Großen und für eine formelle Rangerhöhung K.s. Nur unsicher zu deuten ist die Nachricht, daß K. 789/90 auf Geheiß des Vaters einen ducatus oder ein regnum (ein Grenzkommando? einen Herrschaftsbereich?) im westlichen Neustrien um Le Mans übernommen habe, wovon dann aber nichts mehr verlautet. Es ist denkbar, daß hier ein gewisser Zusammenhang mit Karls des Großen etwa um diese Zeit verfolgtem Plan bestand, K. mit einer Tochter des angelsächsischen Hegemonialkönigs Offa von Mercia († 796) zu vermählen; das Vorhaben zerschlug sich jedoch, da Offa zur Entrüstung des Frankenkönigs dessen Tochter Berta für seinen Sohn verlangte.

    Statt solcher politischer Projekte wird zu 784, 794, 796 und 799 erwähnt, daß K. zusammen mit dem Vater, zum Teil aber schon mit mehr oder minder selbständigen Aufträgen, an den Sachsenkämpfen teilnahm. Am Weihnachtstage 800 wurde K. dann seinerseits in Sankt Peter von Leo III. zum König gesalbt und gekrönt. Dieses Ereignis wurde jedoch schon im Bewußtsein der Zeitgenossen so sehr von der gleichzeitigen Kaiserkrönung des Vaters überschattet, daß es uns nur beiläufig – in der fränkischen Annalistik gar nicht – bezeugt ist. Auch weiterhin hören wir von K. vornehmlich im Zusammenhang mit militärischen Aktionen, die er im Auftrage des Vaters ausführte und die sich fast ausschließlich auf das spätere Ostfranken-Deutschland erstreckten. Als er 801 seinem Bruder Ludwig beim Kampf um Barcelona zu Hilfe kommen sollte, erfuhr er in Lyon, daß die Stadt bereits genommen war. Ende 804 erfüllte er die gleiche protokollarische Aufgabe wie ein halbes Jahrhundert zuvor sein Vater, indem er dem Papst Leo III. zur Begrüßung nach Saint-Maurice entgegenreiste. Im Jahre darauf führte er einen Heereszug gegen Böhmen an.

    Die wichtigste auf K. bezügliche Nachricht findet sich in der von Karl dem Großen verfügten Nachfolgeordnung und Erbteilung, der Divisio vom 6.2.806: sie wich nicht ausdrücklich, wohl aber faktisch vom überkommenen Prinzip einer Ordnung zu gleichen Teilen ab, indem sie zwar die Anteile Pippins und Ludwigs erweiterte, die gesamte eigentliche Francia mit ausgedehnten Nebenländern dagegen ungeteilt K. vorbehielt, dem also ein unverkennbarer politischer Vorrang zufallen sollte. Damit werden Tendenzen sichtbar, die von der nächsten Generation zum Programm der Reichseinheit gesteigert wurden. Wohl wegen der noch unausgetragenen Auseinandersetzung mit Byzanz sah Karl der Große zu diesem Zeitpunkt von einer Verfügung über die Kaiserwürde ab, aber daß er eine Fortsetzung des Kaisertums wollte, ist sicher, und daß K. als Nachfolger im Kaisertum ausersehen war, ist sehr wahrscheinlich und wenigstens andeutungsweise bezeugt. Von einer Mitregierung K.s und neuen Aufgaben ist freilich nach wie vor nichts erkennbar; er zog 806 gegen die Sorben, 808 gegen Slawen jenseits der Elbe zu Felde. – Durch den Tod Pippins (810) und K.s wurden dann alle Nachfolge- und Teilungsbestimmungen hinfällig, Reich und Kaisertum gingen ungeteilt an Ludwig den Frommen über. Der Ausfall K.s ist also sehr folgenreich für die Geschichte des frühen 9. Jahrhunderts geworden, die dem Auseinandertreten Ost- und Westfrankens vorausging, er hat aber auch das Interesse der Chronisten von seiner Person abgelenkt.


  8. 20.  von Franken, Adelheid Graphische Anzeige der Nachkommen (7.Hildegard3, 3.Imma2, 1.Hnabi1) wurde geboren in 773/774 in Pavia [27100],Lombardei,Italien; gestorben um Jul 774 in Pavia [27100],Lombardei,Italien.

    Notizen:

    Adelheid
    September 773/Juni 774- Juli/August 774
    Feldlager vor Pavia Feldlager vor Pavia
    Tochter des Kaisers KARL I. DER GROSSE aus seiner 3. Ehe mit der Hildegard, Tochter von Graf Gerold

    Werner Karl Ferdinand: Seite 443, "Die Nachkommen Karls des Großen bis um das Jahr 1000 (1.-8. Generation)"
    II. Generation 3

    Brandenburg II 4 gibt als Lebensdaten von Adalhaid "* 774, + 774 VIII". Wir wissen aber lediglich von ihrer Geburt während der vielmonatigen Belagerung von Pavia und ihrem Tod auf dem Heimweg in S-Gallien.

    Wies Ernst W.: Seite 87,254, "Karl der Große"

    Er richtete sich auf eine längere Dauer ein, rief sogar seine Frau Hildegard nebst seinen Kindern ins Feldlager vor Pavia. Dort gebar sie ihm, ob noch im Jahre 773 oder im Jahre 774, eine Tochter. Adelheid soll sie geheißen haben. Wenn Einhard sie nicht erwähnt, so deshalb, weil sie früh starb. Das Kind war den Härten des Lagerlebens nicht gewachsen.
    KARL, diese gewaltige Kraftnatur, hat viel Liebe nötig gehabt. Seine Frauen mußten ihn auf seinen Kriegszügen begleiten. So gebar Hildegard die kleine Adelheid im Feldlager vor Pavia (773/74). Das Kind starb aber bald darauf.

    Literatur:
    Schieffer Rudolf: Die Karolinger. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 1992, Seite 79 - Schnith Karl Rudolf: Mittelalterliche Herrscher in Lebensbildern. Von den Karolingern zu den Staufern. Verlag Styria Graz Wien Köln 1990, Seite 41 - Treffer Gerd: Die französischen Königinnen. Von Bertrada bis Marie Antoinette (8.-18. Jahrhundert) Verlag Friedrich Pustet Regensburg 1996, Seite 33 - Wies Ernst W.: Karl der Große. Kaiser und Heiliger. Bechtle Verlag Esslingen 1986, Seite 87,254 -

    Geburt:
    September 773/Juni 774, Feldlager vor Pavia

    Gestorben:
    Juli/August 774, Feldlager vor Pavia


  9. 21.  von Franken, Rotrud Graphische Anzeige der Nachkommen (7.Hildegard3, 3.Imma2, 1.Hnabi1) wurde geboren in 775; gestorben am 6 Jun 810.

    Notizen:

    Rotrud
    775-6.6.810
    Älteste Tochter des Kaisers KARL I. DER GROSSE aus seiner 2. Ehe mit der Hildegard, Tochter von Graf Gerold

    Lexikon des Mittelalters: Band VII Spalte 1054
    Rotrud (Hrotrud; Pseudonym am Hof 'Columbia')
    * 775, + 6. Juni 810
    Tochter KARLS DES GROSSEN und der Hildegard

    781 auf Anregung der byzantinischen Kaiserin Irene mit Konstantin VI. verlobt, vom Eunuchen Elissaios im Griechischen unterrichtet. Das Eheversprechen wurde 787 gelöst, wobei unklar bleibt, ob auf Betreiben KARLS oder Irenes. Alkuin widmete seinen Kommentar zum Johannesevangelium der gebildeten Rotrud (Angilbert, carm. II, 33: "Rotthrud carmen amat, mentis clarissima virgo") und ihrer Tante Gisela. Rotruds Verbindung mit Graf Rorico (RORGONIDEN) entstammte Ludwig (* um 800), der spätere Abt von St-Denis.

    Literatur:
    G. Tessier, Recueil des actes de Charles II le Chauve, III, 1955, 39f. - G. Musca, Le trattive matrimoniali fra Carlo Magno ed Irene di Bisanzio, Annali della Facolta di Lettere e Filosofia dell’Univ. di Bari 7, 1961, 83-127 - W. Ohnesorge, Abendland und Byzanz, 1963, II, 65-67 - J. Fleckenstein, Karl der Große und sein Hof (Braunfels, Karl der Große I, 1965), 24-50 - W. Berschin, Gr.-Lat. MA, 1980, 136f. - P. Classen, Karl der Große, das Papsttum und Byzanz, 1988 - R. Schieffer, Die Karolinger, 1992.

    Werner Karl Ferdinand: Seite 443, "Die Nachkommen Karls des Großen bis um das Jahr 1000 (1.-8. Generation)"

    II. Generation 4

    Zu Rotrud vgl. Tessier 3,39f. Zur Verlobung W. Ohnsorge, Abendland und Byzanz, 1963, 11,65-67.
    Zu Graf Rorico (Brandenburrg "Graf von Maine, + nach 832") vgl. Werner, KdG 1,137f.: Rorico begegnet noch in einer Urkunde 839 III 1. (ebd. 137, Anm. 2). Sein Tod lag zeitlich dem Todesdatum LUDWIGS DES FROMMEN (840 VI 20) nah, vgl. MG SS 15,468. Er wurde auch erst spät Graf von Maine, war vorher Graf von Rennes. Man sollte also in bezug auf seine Verbindung mit der schon 810 verstorbenen Rotrud nicht vom "Grafen von Maine" sprechen, wie das häufig geschieht. Es ist nicht sicher, daß er, als er am Hofe KARLS weilte, schon Graf war.

    Rotrud, die den Namen ihrer Urgroßmutter, Karl Martells erster Gattin Chrodtrud, geerbt hatte, war als Kind mit dem byzantinischen Prinzen Konstantin VI. verlobt. Sie war die Geliebte Rorikos von Maine, den sie später heiratete.

    Konecny Silvia: Seite 79,85 , "Die Frauen des karolingischen Königshauses. Die politische Bedeutung der Ehe und die Stellung der Frau in der fränkischen Herrscherfamilie vom 7. bis zum 10. Jahrhundert."

    KARLS Patriciustitel wurde von Irene anerkannt und ihr Sohn Konstantin VI. mit KARLS Tochter Rotrud verlobt. Auf byzantinischer Seite gewann man gegenüber KARL Einfluß in Italien, gegen den man zumalen machtlos war, die vage Aussicht auf eine spätere Heirat. Im Grunde handelte es sich also um einen Akt reiner Diplomatie. Der diplomatische Erfolg aber lag vor allem auf Seiten KARLS, deshalb ging er wohl so bereitwillig auf die Verlobung ein. Er unterließ eine Gegenforderung, um die byzantinische Anerkennung nicht zu gefährden, die sein Prestige im eigenen Reich fördern mußte und für ihn eine zusätzliche Legitimierung darstellte. Demzufolge sparte man auch nicht an Aufwand, denm Ernst an dem Projekt zur Schau zu stellen, der kaum den Tatsachen entsprach. Rotrud wurde nämlich in griechischer Sprache unterrichtet und auf ihre Stellung als Gattin des griechischen Kaisers vorbereitet. Als 787 jedoch eine griechische Gesandtschaft die Braut holen kam, zog KARL sich von der Verlobung zurück.
    Die gebildetste der Schwestern aber war wohl Rotrud, die vermutlich über Griechischkenntnisse verfügte. An sie schrieb Alkuin des öfteren. Zuweilen gab er ihr in seinen Briefen den Beinamen Columba. Sie mag er auch in einem Gedicht gemeint haben, wo er eine KARLS-Tochter erwähnt, die Astronomie betreibt. Als Rotrud bei ihrer Tante Gisla in Chelles weilte, übersandte Alkuin den beiden Frauen einen Kommentar zum Johannesevangelium. Beide befaßten sich also mit schwierigen theologischen Problemen.

    Riche Pierre: Seite 170, "Die Karolinger"

    KARL liebte das Familienleben und kümmerte sich selbst um die Erziehung seiner Söhne und Töchter. Wie Einhard schreibt, "speiste er zu Hause niemals ohne sie und machte ohne sie niemals eine Reise". Der Biograph fährt dann fort; "Da seine Töchter sehr schön waren und vom Vater zärtlich geliebt wurden, ist es seltsam, daß er keine von ihnen einem seiner Gefolgsleute oder einem Fremden zur Frau geben wollte. Er sagte, er könne ohne ihre Gesellschaft nicht leben, und behielt alle bis zu seinem Tod bei sich im Hause. Dabei mußte er aber, sonst vom Glück begünstigt, die Tücke des Schicksals erfahren." So verband sich seine Tochter Rotrud heimlich mit Graf Rorico von Maine, und Bertha, de ihrem Vater sehr ähnlich war, wurde die Geliebte des Hofdichters Angilbert und bekam von ihm mehrere Kinder, unter denen der spätere Historiograph Nithard war.

    Schieffer Rudolf: Seite 81,84,90,108, "Die Karolinger"

    Auch die Königstochter Rotrud, die den Namen ihrer Urgroßmutter, Karl Martells erster Gattin Chrotrud, geerbt hatte, wurde eine glanzvolle Zukunft angebahnt, als KARL in Italien eine Abmachung miz Byzanz traf, die eine spätere Ehe Rotruds mit dem jungen Kaiser Konstantin VI. vorsah.
    In Kauf genommen wurden dabei Spannungen mit den Byzantinern, die dazu führten, daß die geplante Übergabe der seit sechs Jahren verlobten Königstochter Rotrud an Gesandte aus Konstantinopel unterblieb. Die nirgends genannten Gründe dürften in der byzantinischen Verärgerung über das Eingreifen KARLS in Benevent wie auch in der fränkischen Verstimmung über den Ausschluß von dem eben am Bosporus geplanten ökumenischen Konzil zur Beendigung des Bilderstreites zu suchen sein, vielleicht auch schon in der Abneigung KARLS, überhaupt eine seine Töchter aus dem Haus zu geben.
    Bei den insgesamt sieben Töchtern, die über das Kindesalter hinausgelangten, sind ähnliche Unterscheidungen nicht zu erkennen, denn sie werden gleichrangig als Stolz ihres Vaters erwähnt, und nachdem sich die Verlobung Rotruds, der Ältesten, mit dem byzantinischen Kaiser Konstantin VI. zerschlagen hatte, ist keine von ihnen zu einer vollgültigen Ehe gelangt. So wissen wir denn nur von informellen Verbindungen verschiedener Prinzessinnen wie Rotruds, die mit dem neustrischen Grafen Rorico einen Sohn Ludwig hatte, oder Berthas, die dem Hofkapellan Angilbert die Söhne Nithard und Hardnit schenkte.
    810 starben nacheinander seine hochgeschätzte Schwester Gisela, Äbtissin von Chelles, seine älteste Tochter Rotrud und auch noch sein Sohn Pippin, der König des einst langobardischen Italien.


    800 oo Roriko Graf von Maine
    -1.3.839

    Kind:
    - Ludwig Abt von St. Denis (840-861) 800-9.1.867

    Literatur:
    Dahn Felix: Die Franken. Emil Vollmer Verlag 1899 - Ennen, Edith: Frauen im Mittelalter. Verlag C.H. Beck München 1994, Seite 57 - Epperlein Siegfried: Karl der Große. VEB Deutscher Verlag der Wissenschaften Berlin 1974, Seite 27,138 - Herm, Gerrhard: Karl der Große. ECON Verlag GmbH, Düsseldorf, Wien, New York 1987, Seite 129,149,169,178,287,306 - Illig Heribert: Das erfundene Mittelalter. Die größte Zeitfälschung der Geschichte. ECON Verlag GmbH, Düsseldorf und München 1996, Seite 138 - Kalckhoff Andreas: Karl der Große. Profile eines Herrschers. R. Piper GmbH & Co. KG, München 1987, Seite 11,82,134 - Konecny Silvia: Die Frauen des karolingischen Königshauses. Die politische Bedeutung der Ehe und die Stellung der Frau in der fränkischen Herrscherfamilie vom 7. bis zum 10. Jahrhundert. Dissertation der Universität Wien 1976, Seite 75,85 - Riche Pierre: Die Karolinger. Eine Familie formt Europa. Deutscher Taschenbuch Verlag GmbH & Co. KG, München 1991, Seite 129, 150,170,233 - Schieffer Rudolf: Die Karolinger. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 1992, Seite 79,81,84,90,108,145 - Schnith Karl Rudolf: Mittelalterliche Herrscher in Lebensbildern. Von den Karolingern zu den Staufern. Verlag Styria Graz Wien Köln 1990, Seite 37,41 - Wies Ernst W.: Karl der Große. Kaiser und Heiliger. Bechtle Verlag Esslingen 1986, Seite 94,206,226,254,259,262,268 - Wies Ernst W.: Otto der Große. Kämpfer und Beter. Bechtle Verlag Esslingen 1989, Seite 252 -

    Rotrud heiratete von Maine, Roriko in 800. Roriko wurde geboren um 770/775; gestorben in 839/841. [Familienblatt] [Familientafel]

    Kinder:
    1. 31. von Maine, Ludwig  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren in 800; gestorben am 9 Jan 867.

  10. 22.  von Italien, Pippin Graphische Anzeige der Nachkommen (7.Hildegard3, 3.Imma2, 1.Hnabi1) wurde geboren in 777; gestorben am 8 Jul 810; wurde beigesetzt in Mailand [20100],Lombardia,Italien.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Italien; Unterkönig von Italien

    Notizen:

    Neue Deutsche Biographie - Pippin (bis 781 Karlmann)

    karolingischer König von Italien (seit 781), * 777, † 8.7.810 in Italien, ⚰ Mailand.

    Beim zweiten Rombesuch Karls d. Gr. Ostern 781 empfing der Vierjährige von Papst Hadrian I. die Taufe und zugleich den neuen Namen P., der an den Großvater, Kg. Pippin d. J. († 768), samt dessen Italienpolitik gemahnte und zugleich den mißgestalteten älteren Karlssohn gleichen Namens (von Himiltrud) in den Hintergrund rückte. Daß es um eine Vorentscheidung der Thronfolge ging, zeigt sich daran, daß P. zusammen mit dem noch jüngeren Bruder Ludwig, dem späteren Kaiser, der Aquitanien erhielt, gleich auch zum König gesalbt wurde mit der Bestimmung, die Karolinger in Italien zu repräsentieren, während der älteste Bruder Karl in der Umgebung des Vaters verblieb. In Italien wuchs P. unter der anfänglichen Obhut von Karls Vetter, dem Abt Adalhard von Corbie († 826), sowie dem Abt-Bischof Waldo von Reichenau-Pavia († 813/14) auf und trat seit 791 als militärischer Anführer hervor: mehrfach gegen Benevent, ferner gegen die Awaren, deren Niederlage er 796 vollendete, später auch gegen die byzantin. Außenposten in Venetien, wo sich die Kämpfe bis 810 hinzogen. Wiederholt erließ er Kapitularien für sein Teilreich und fällte Gerichtsurteile; auf verlorene Urkunden gibt es immerhin Hinweise. In der „Divisio regnorum“ von 806 sprach ihm Karl als Erbteil außer Italien auch Bayern und das südliche Alemannien zu, doch blieb dies unwirksam, weil P. vor dem Vater starb. Falls seine namentlich nicht bezeugte Gemahlin gemäß neuerer Vermutung (J. Fried) mit Theodrada, der jüngeren Schwester Adalhards und Walas von Corbie (aus der illegitimen Deszendenz Karl Martells) identisch war, wäre leichter verständlich, daß sein Sohn Bernhard, den Karl noch zum Nachfolger in Italien einsetzte, nach 814 als dynastischer Konkurrent in scharfen Gegensatz zu Ludwig d. Frommen geriet und mit seinem Tod infolge von Blendung (818) die von P. begründete Karolingerlinie im Mannesstamm ihr jähes Ende fand.

    Literatur
    ADB 26; MG Capit. I; P. Classen, Karl d. Gr. u. d. Thronfolge im Frankenreich, in: FS H. Heimpel III, 1972, S. 109-34; R. Schieffer, Die Karolinger, 1992, 21997; B. Kasten, Königssöhne u. Königsherrschaft, 1997; G. Albertoni, L'Italia carolingia, 1997; J. Fried, Elite u. Ideologie od. Die Nachfolgeordnung Karls d. Gr. v. J. 813, in: R. Le Jan (Hg.), La royauté et les élites dans l'Europe carolingienne, 1998, S. 71-109; Lex. MA.



    Name:
    eigentlich Karlmann

    Pippin heiratete in 795. [Familienblatt] [Familientafel]

    Kinder:
    1. 32. von Italien, Gundrada  Graphische Anzeige der Nachkommen
    2. 33. von Italien, Berthhaid  Graphische Anzeige der Nachkommen
    3. 34. von Italien, Theodrada  Graphische Anzeige der Nachkommen
    4. 35. von Italien, Bernhard  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren in 797; gestorben am 17 Apr 818 in Aachen [52056],Nordrhein-Westfalen,Deutschland.
    5. 36. von Italien, Adelheid  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren in 798; gestorben nach 810.
    6. 37. von Italien, Athela  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren in 798; gestorben nach 810.

  11. 23.  von Franken, Ludwig I.von Franken, Ludwig I. Graphische Anzeige der Nachkommen (7.Hildegard3, 3.Imma2, 1.Hnabi1) wurde geboren am 16 Apr 778 in Chasseneuil-du-Poitou [86360],Vienne,Poitou-Charentes,Frankreich; gestorben am 20 Jun 840 in Ingelheim am Rhein [55218],Mainz-Bingen,Rheinland-Pfalz,Deutschland; wurde beigesetzt in Metz [57000],Moselle,Lothringen,Frankreich.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: 11 Sep 813; römischer Kaiser
    • Titel/Amt/Status: 814-840; Frankenkönig

    Notizen:

    LUDWIG I. DER FROMME
    Frankenkönig (814-840)
    römischer Kaiser seit 11.9.813
    16.4.778 Chasseneuil - 20.6.840 Ingelheim Begraben: Metz
    3. Sohn des Kaisers KARL I. DER GROSSE aus seiner 2. Ehe mit der Hildegard, Tochter von Graf Gerold

    Lexikon de Mittelalters: Band V Spalte 2171, LUDWIG I. DER FROMME, Kaiser
    Juni/August 778, + 20. Juni 840
    Chasseneuil bei Poitiers bei Ingelheim
    Begraben: St. Arnulf in Metz
    Eltern: KARL DER GROSSE und Hildegard

    Kinder:
    - LOTHAR I.
    - Pippin
    - Ludwig der Deutsche
    - KARL DER KAHLE
    - Gisela

    Der jüngste Sohn KARLS DES GROSSEN, dessen Zwillingsbruder gleich nach der Geburt gestorben war und der zum Zeichen der Ansippung an das verdrängte Königsgeschlecht den MEROWINGER-Namen LUDWIG ('Chlodwig') erhielt, wurde bereits 781 von Papst Hadrian I. zum König gesalbt und von KARL als Unterkönig von Aquitanien eingesetzt. Er kümmerte sich seit seiner Mündigkeit (791) besonders um den Ausbau der kirchlichen Organisation des Landes und sicherte in mehreren Feldzügen seine Grenze im Südwesten. Da seine Brüder Karl (+ 811) und Pippin (+ 810) vor ihm starben, wurde er von KARL DEM GROSSEN im September 813 in Aachen zum Mit-Kaiser erhoben, und zwar in Form der Selbstkrönung, der die Akklamation der Franken als Reichsvolk folgte. So trat LUDWIG I. beim Tod KARLS DES GROSSEN (28. Januar 814) sofort in die vollen kaiserlichen Rechte ein, doch deutet sich im Wechsel seiner wichtigsten Berater an, daß er von vornherein ein neues Program anvisierte, das unter der Formel der 'Renovatio imperii Francorum' auf eine umfassende neue Ordnung hinauslief. Sie wurde bereits um 817 im Reichsgesetz der Ordinatio imperii offenbar, das die (auffallend frühe) Regelung der Nachfolge zum Anlaß nahm, die Einheit des Reiches zu sichern. LUDWIG DER FROMME folgte in dem Gesetz, das dem ältesten Sohn LOTHAR mit der Kaiserkrone eine Vorrangstellung vor seinen Brüdern Pippin und Ludwig zuwies, Bestrebungen der fränkischen Einheitspartei, die gegenüber dem alten Teilungsprinzip die unitas imperii als notwendiges Korrelat zur unitas ecclesiae verstand und sie als Forderung der göttlichen Weltordnung interpretierte. Da LUDWIG DER FROMME sich selbst die Oberherrschaft über LOTHAR ausdrücklich vorbehielt, erwuchsen daraus zunächst noch keine Konsequenzen. LUDWIG setzte vielmehr die Kirchenreform, die unter KARL zuletzt an Kraft verloren hatte, verstärkt fort. Wie die kirchliche, so intensivierte er auch die weltliche Reformgesetzgebung, deutlich ablesbar an der Zunahnme der Kapitularien, die allerdings bald wieder abflaute. Ein entsprechnder Wechsel zeichnet sich auch in LUDWIGS Verhältnis zum Papsttum ab, dessen Autorität zunächst nicht etwa eine stärkere, sondern eine geringere Rolle als unter KARL DEM GROSSEN spielte, was aber offenbar in Einklang mit dem programm der Renovatio imperii Francorum stand. Bezeichnend dafür, daß die Vereibarungen mit Stephan IV. und Paschalis I. (816/17), die das Hludowicianum als Besitz- und Autonomiegarantie der römischen Kirche verbriefte, auf eine "Angleichung der römischen an die fränkischen Kirchen" (J. Fried) hinauslief. Durch einen Wechsel der Berater wurde diese Lösung 824 im Sinne KARLS DES GROSSEN korrigiert, und zwar in der Weise, daß die Papstwahl wieder derkaiserlichen Kontrolle unterworfen wurde. Die neuen Berater, vor allem Ebo von Reims, standen auch hinter der 822 einsetzenden Dänenmission, die, durch Thronkämpfe in Dänemark ermöglicht, durch die Taufe des Prätendenten Harald 826 in Ingelheim eingeleitet, Ansgar auf den Weg nach Skandinavien wies, doch bereits 834 ihr vorläufiges Ende fand. Es ist stets das gleiche Bild: es bleibt bei stolzen Anfängen, die früher oder später erlahmen, und stets spielt dabei der Wechsel der Berater eine Rolle. Wie die Reichs- und Kirchenreform der frühen Jahre von Benedikt von Aniane und dem Kanzler Helisachar beeinflußt war, so traten seit 821 vor allem Adalhard von Corbie, Wala, Agobard von Lyon und andere an ihre Stelle. Schon den Zeitgenossen war klar, daß LUDWG DER FROMME von seiner Umgebung abhängig war. Dies wurde vollends deutlich, als der Kaiser sich in 2. Ehe mit der WELFIN Judith verband, die seit der Geburt ihres Sohnes KARLS DES KAHLEN (823) alle anderen Berater in den Schatten stellte. Als LUDWIG 829 auf ihr Drängen KARLgegen die Bestimmungen der Ordinatio von 817 einen eigenen Reichsteil zuwies, löste er mit dem Widerstand der älteren Söhne und der Anhänger der Einheitspartei eine Krise aus, die er nicht mehr beizulegen vermochte. Denn auch LOTHAR, der ihm nach der vor allem gegen Judith gerichteten Empörung von 830, die Macht entriß, vermochte sie nicht zu halten, so daß es in wechselnden Kombinationen zu immer neuen Kämpfen kam. Sie erreichten ihren Tiefpunkt 833 auf dem 'Lügenfeld' bei Colmar, auf dem das Heer LUDWIGS DES FROMMEN unter Mitwirkung des von LOTHAR getäuschten Papstes Gregor IV. zu den Söhnen überlief, worauf LUDWIG I. DER FROMME als Gefangener seiner Söhne in Soissons mit seinem erzwungenen Sündenbekenntnis die tiefste Demütigung erfuhr. Damit war der Bogen überspannt, und die allgemeine Reaktion wandte sich nunmehr gegen LOTHAR I., der sich 834 mit seinen Anhängern anch Italien verwiesen sah. Doch kehrte keine Ruhe ein, da LUDWIG DER FROMME nach wie vor darauf bedacht war,den Reichsteil des nachgeborenen KARL zu vergrößern. So hielten die Spannungen nicht nur an, sondern verstärkten sich noch durch die Bedrohung durch äußere Feinde (Normannen, Slaven, Araber). Obwohl es LUDWIG DEM FROMMEN in dieser Bedrängnis gelang, KARL DEN KAHLEN nach dem Tode Pippins 839 mit dessen Erbteil zwischen Rhone, Saone und Maas auszustatten, war die Entscheidung noch nicht gefallen, als LUDWIG I. DER FROMME starb. Die weiteren Kämpfe zeigten vielmehr an, daß die Einheit des Großreiches nicht mehr zu retten war; sie sollten unter dem Druck des Adels 843 in den Vertrag von Verdun einmünden.

    Quellen:
    Böhmer-Mühlbacher, RI I, 1908² [Nachdr. 1966] - Thegan, Vita Hludowici, MGH SS II, 505-603 - Astronomus, Vita Hl.i, ebd. 2, 607-648 - Ernoldus Nigellus, In honorem Hl. i....elegiarum carmen, MGH PP II, 4-79; ed. E. Faral, CHF 14, 1932 -

    Literatur:
    B. V. Simson, JDG L. d. Fr., 2 Bde, 1874 [Neudr. 1969] - A. Kleinclausz, L'Empire carol., 1902 - Hauck, 487-524, 578-688 u.ö. - H. Fichtenau, Das karol. Imperium, 1949 - J. M. Wallach-Hadrill, The Frankish Church (Oxford Hist. of the Christian Church, 1983) - J. Semmler, L. d. Fr.(Ks.gestalten des MA, hg. H. Beumann, 1984) - F. L. Ganshof, L. the Pious reconsidered, History 42, 1957, 171-180 - Th. Schieffer, Die Krise des karol. Imperiums (Fschr. G. Kallen, 1957), 1-15 - J. Flecckenstein, Die Hofkapelle der dt. Kg.e, I, 1959 - J. Semmler, Die Beschlüsse des Aachener Konzils v. 816, ZKG 74, 1963, 15-82 - P. Classen, Karl d. Gr. und die Thronfolge im Frankenreich (Fschr. H. Heimpel, 3, 1972), 109-143 - A. Hahn, Das Hludowicianum, ADipl 21, 1975, 15-135 - R. McKitterick, The Frankish Church and the Carol. Reforms 789-895, 1977 - P. R. McKeon, The Empire of L. the Pious, RevBen 90, 1980, 50-62 - H. Beumann, Unitas ecclesiae - unitas imperii - unitas regni (Sett. cent. it. 27, 1981), 531-571 - H. Fuhrmann, Das Papsttum und das kirchl. Leben im Frankenreich, ebd., 419-456 - R. Schieffer, L. d. Fr., Zur Entstehung des karol. Herrschernamens, FMASt 16, 1982, 58-73 - J. Semmler, Jussit ... princeps renovare praecepta (schr. K. Hallinger, 1982 [= StAns 85]), 97-124 - P. Godman, L. the Pious and the Poets, Franmkish Politics and Carol. Poetry 1987, 116-130 - Charlemagne's Heir, ed. Ders.-R. Collins, 1990 [Beitr. J. Fried, R. Schieffer, K. f. Werner u.a.] -

    Werner Karl Ferdinand: Seite 443, "Die Nachkommen Karls des Großen bis um das Jahr 1000 (1.-8. Generation)"

    II. Generation 6
    Das Geburtsjahr der Zwillinge LUDWIG und Lothar ist uns nicht "zu Anfang VIII. 778" (so Brandenburg) belegt. Es fällt lediglich in die Zeit der Abwesenheit des Vaters auf dem spanischen Feldzug V. Hlud. c. 2 und 3.
    Zum aquitanischen Königtum Eiten 35ff. und L'Auzias, Le royaume d'Aquitaine, Toulouse 1937.

    Althoff Gerd: Seite 367, "Adels- und Königsfamilien im Spiegel ihrer Memorialüberlieferung"
    K 22
    Me: 20.6. Hludouuichus imp(erator) pius filus KAROLI magnus + 940 LUDWIG DER FROMME

    (Es.) Zu den Übernahmen aus älteren Vorlagen beim Beginn des eigenständischen ottonischen Gedenkens, zu denen auch derEintrag LUDWIGS DES FROMMEN gehört, siehe oben Seite 189f.
    Vgl. allgemein Biographisches Wörterbuch 2, Spalte 1710ff; FW K 15.
    Zum Todesdatum: BM Nr. 1014c

    Rappmann Roland/Zettler Alfons: Seite 431, "Die Reichenauer Mönchsgemeinschaft und ihr Totengedenken im frühen Mittelalter"

    LUDWIG DER FROMME + 20.6.840
    Necr. A/B 21.6. "Hludouuicus imp. aug", Kaiser 813-840

    Literatur:
    ADB 19 Seite 397ff.; Simson, Jahrbücher; BM² 515q-1014c; Werner, Nachkommen Seite 443f Nrn. 6-6c und Tafel II/6; Biographisches Wörterbuch 2 Spalte 1710ff; Die Klostergemeinschaft von Fulda 2,1 Seite 314 K 15; Althoff, Adels- ud Königsfamilien K 22; Charlemagnde's Heir. Zum Todestag: Simson, ebd. 2 Seite 230 Anmerkung 2; BM² 1014c.

    Aufenthalte LUDWIGS auf der Insel sind nicht bekannt; zu seinen heute noch erhaltenene Urkunden für Reichenau vgl. BM² 601,869,991,994 und Brandi, Urkundenfälschungen Seite 3 Nrm. 12-17 und Seite 115 Nrn. 12-18.
    In den Gedenkbüchern der Bodenseeklöster wird LUDWIG unter den Mitgliedern der Königsfamilie genannt. So erscheint er im Reichenauer Verbrüderungsbuch p. 98 A 4, im St. Galler Gedenkbuch p.3 (Libri confrat., col. 12,1) und p.6 (ebd. col. 22,5*, als Nachtrag) und im Liber viventium fabariensis p. 24; zu den Einträgen vgl. Schmid, Probleme einer Neuedition Seite 54ff und Ders., Zur historischen Bestimmung Seite 503ff.
    LUDWIG wurde 781 von seinem Vater als Unterkönig in Aquitanien eingesetzt. In dem von KARL DEM GROSSEN verfaßten Plan einer Reichsteilung (806) blieb LUDWIG Unterkönig in Aquitanien. Am 11.9.813 wurde er von seinem Vater in Aachen zum Nachfolger designiert und ohne päpstliche Mitwirkung zum Mitkaiser gekrönt. Trotz des glanzvollen väterlichen Vorbildes und trotz einer sorgfältigen Erziehung besaß der neue Kaiser nicht genügend Spannkraft, um das riesige Reich zu lenken. LUDWIG stützte sich besonders gegen die weltlichen Feudalgewalten auf die an der Reichseinheit interessierten Kirche; unter seiner Regierung kam es wiederholt zu Reichsteilungen, die Anlaß zu Auseinandersetzungen zwischen seinen Söhnen gab und den sich aus der heterogenen sozialökonomischen Struktur des Frankenreiches ergebenden Zerfallsprozeß des Reiches einleiteten und widerspiegelten. 816 ließ LUDWIG die durch den Vater vollzogene Kaiserkrönung durch den Papst wiederholen. In der "Ordinatio imperii" von 817 bestimmte LUDWIG I. seinen Sohn LOTHAR I. zum Mitkaiser und sicherte ihm bei seinem Tode die Oberherrschaft über seine Brüder zu. LUDWIG versuchte damit, das durch die zunehmende Feudalisierung bedingte Auseinanderfallen des Reiches aufzuhalten und die Reichseinheit, an der die im gesamten Reich über Grundbesitz verfügende Geistlichkeit interessiert war, zumindest formal zu wahren. 829 übertrug LUDWIG dem von seiner zweiten Gemahlin geborenen Sohn KARL DEM KAHLEN Schwaben, Elsaß, Raetien und Teile Burgunds; dagegen empörten sich seine Söhne aus erster Ehe. 832/33 entzog LUDWIG I. seinem Sohn Pippin Aquitanien und übertrug es KARL DEM KAHLEN. Seine älteren Söhne lehnten sich dagegen auf und LUDWIGS Heer ging auf dem sogenannten Lügenfeld zu Kolmar zu seinen Söhnen über. LUDWIG I. DER FROMME wurde in Soissons zur öffentlichen Kirchenbuße gezwungen, um ihn von der Regierung auszuschließen. Die die ÜbermachtKaiser LOTHARS I. fürchtenden Ludwig der Deutsche und Pippin setzten 834 ihren Vater wieder als Kaiser ein. Nach dem Tode Pippins teilte LUDWIG DER FROMME das Reich zugunsten KARLS DES KAHLEN und LOTHARS I. Ludwig der Deutsche, der nur Bayern erhielt, empörte sich, wurde aber unterworfen.

    Hartmann Wilfried: Seite 44-57, „Ludwig der Fromme (814-840)“ in Mittelalterliche Herrscher in Lebensbildern, Hg. von Karl Rudolf Schnith

    Als KARL DER GROSSE im Januar 814 starb, war sein einziger überlebender Sohn aus einer legitimen Ehe bereits 36 Jahre alt. LUDWIG war schon seit 781 Unterkönig in Aquitanien gewesen und hatte nominell dieses wegen seiner Grenzlage und seiner eigenständigen Entwicklung wichtige Gebiet verwaltet; allerdings hatte ihm sein Vater nur wenig Möglichkeiten zu einer selbständigen Politik gelassen. Nur auf dem Gebiet der Klosterreform konnte LUDWIG ein eigenes Profil entwickeln, und dies verdankte er vor allem seinem wichtigsten Berater in kirchlichen Fragen, dem Westgoten Witiza, der sich als Mönch den programmatischen Namen Benedikt gegeben hatte und der seit ca. 790 die Klöster Aquitaniens im Sinne der Benediktregel reformierte. Als weiterer Berater, der nach 814 zu einer Wirkung im Gesamtreich gelangte, ist Helisachar zu nennen, der die aquitanische Kanzlei LUDWIGS geleitet hatte und der 814 an die Spitze der kaiserlichen Kanzlei berufen wurde. Als weiteren engen Vertrauten brachte LUDWIG aus Aquitanien seinen Hofbibliothekar Ebo mit, der sein Milchbruder gewesen war und den LUDWIG 816 mit dem hohen und wichtigen Amt eines Erzbischofs von Reims belohnte.
    Da LUDWIG neue Berater mit an den Hof brachte, wurden die alten entlassen. Dies betraf besonders die Vettern seines Vaters, Adalhard von Corbie und Wala, die in den letzten Jahren KARLS DES GROSSEN wichtige Stellungen bei Hofe eingenommen hatten; sie mußten sich in abgelegene Klöster zurückziehen. Auch der Einfluß des Bischofs Theodulf von Orleans wurde zurückgedrängt. Dieser hatte noch versucht, als Überbringer der Nachricht vom Tode KARLS bei LUDWIG seine Position zu halten.
    In der Abfolge der karolingischen Herrscher stellte die Ablösung KARLS DES GROSSEN durch LUDWIG DEN FROMMEN eine Ausnehme dar, weil LUDWIG von vorneherein die Alleinherrschaft im Reich antreten konnte. Nun waren zwar seine Brüder vor ihrem Vater gestorben, aber immerhin einer von ihnen - Pippin von Italien - hatte seinerseits einen Sohn hinterlassen, den noch KARL DER GROSSE zum König von Italien erhoben hatte. LUDWIG bestätigte Bernhard von Italien noch im August 814 in dieser Position und übergab zugleich seinen beiden älteren Söhnen LOTHAR und Pippin Bayern und Aquitanien.
    Die Veränderungen beim Herrscherwechsel von KARL DEM GROSSEN zu seinem Sohn beruhten auf tiefgreifenden Verschiedenheiten im Charakter der beiden Herrscher. Die Unterschiede betrafen in erster Linie die Stellung zur Kirche und die persönliche Frömmigkeit, die sich in LUDWIGS Beinamen "Pius" ausdrückt, auch wenn dieser im 9. Jahrhundert noch nicht ganz auf LUDWIG "DEN FROMMEN" beschränkt war (auch Ludwig der Deutsche und Ludwig das Kind werden zeitgenössisch als "Pius" bezeichnet. LUDWIGS persönliche Kirchlichkeit zeigte sich sofort bei seinem Amtsantritt, als der den Hof in Aachen "reinigte" und seine unverheirateten Schwestern samt ihren Kindern vertrieb. Auch seine noch unmündigen Halbbrüder Drogo und Hugo wurden vom Hof entfernt und zu Geistlichen bestimmt. Im Bereich des Ehelebens hat LUDWIG sich ganz anders verhalten als sein Vater, er selbst hatte zwar in seiner Jugend eine Konkubine gehabt, aber seinen Söhnen gestatte er abweichend von der fränkischen Tradition nicht, dass sie bereits vor ihrer legitimen Ehe mit einer Frau zusammenlebten.
    Anders als bei KARL DEM GROSSEN wird das Bild der Regierung seines Sohnes nicht durch äußere Erfolge und durch eine immer weitere Ausdehnung, des Reiches bestimmt, sondern durch den Versuch der inneren Konsolidierung. Dies war nicht nur eine Folge des unterschiedlichen Temperaments, sondern hatte auch objektive Ursachen, denn das Frankenreich war an seine Grenzen gestoßen. Ganz ohne kriegerische Unternehmungen ging es aber auch in der Zeit LUDWIGS nicht; die Reichsannalen und die Viten LUDWIGS sind daher voll von Berichten über Feldzüge. In den ersten Jahren nach 814 war es nötig, gegen einige Grenzvölker Krieg zu führen. Der Kaiser wurde dabei meist nicht selbst aktiv, sondern überließ es den Amtsträgern in den Grenzprovinzen, gegen die Dänen oder die Sorben im Nordosten oder gegen die Basken im SW vorzugehen. Es war eine Ausnahme, wenn LUDWIG persönlich im Sommer 818 einen Feldzug in die Bretagne anführte.
    In den Jahren 817 und 818 ist dann von schweren Attacken der Normannen auf das Reich die Rede; diese fuhren mit ihren Schiffen in die Elbe und die Loire aufwärts und verschwanden rasch wieder, nachdem sie in Kirchen und Klöstern reiche Beute gemacht hatten. Um 820 wurden die flandrischen Küstenorte überfallen, und es begannen die Plünderungszüge auf der Seine. Die Normannen sollten dann im weiteren Verlauf des 9. Jahrhunderts die gefährlichsten Gegner des Frankenreichs werden.
    Aber auch andere Feinde setzten zur Offensive an, so dass dem Kaiser die Initiative entglitt und er nur noch auf Angriffe von außen reagieren konnte. Nachdem die Franken 820 den Friedensvertrag mit den Sarazenen aufgekündigt hatten, griffen diese einige Jahre später die Spanische Mark an und belagerten 827 Barcelona, die wichtigste fränkischen Stadt jenseits der Pyrenäen. 832 erschienen die Sarazenen vor Marseille und begannen mit Plünderungsfahrten im Rhonedelta. Der militärische Druck der Muslims wurde noch stärker, als diese sich seit 827 auf Sizilien festsetzten; seither lag nicht nur die Küste Unteritaliens, sondern auch Mittelitalien in der Reichweite ihrer Schiffe. Es erwies sich dabei als größter Nachteil der Franken, dass sie keine Flotte besaßen.
    Am Ende der zwanziger Jahre, als die Sarazenen zur Rückeroberung der Spanischen Mark ansetzten, kam es auch zu Schwierigkeiten an den anderen Grenzen des Frankenreichs: 826 erhoben sich die Basken, in Dänemark siegte 827 eine heidnische und antifränkische Partei, die Slawen begannen mit Einfällen nach Istrien, und auch die Bulgaren regten sich.
    Im Innern entfaltete der neue Kaiser in den ersten Jahren seiner Regierung eine intensive Tätigkeit, um das von Benedikt von Aniane und Helisachar formulierte Regierungsprogramm "Erneuerung des Frankenreichs" (Renovatio regni Francorum) zu verwirklichen. Dabei wurden organisatorische Veränderungen eingeleitet, die dem Reich eine effektivere Verwaltung und eine bessere Heeresorganisation bringen sollten. Die Grafschaftsverfassung wurde erst jetzt auch in Alemannien weitgehend durchgesetzt, und das Kontrollsystem der Königsboten wurde verfeinert.
    LUDWIG hatte 815 das Kloster Inden (Kornelimünster) bei Aachen gegründet, um seinen Berater Benedikt von Aniane in seiner Nähe zu haben. Auf das Wirken Benedikts gehen die beiden großen Reichssynoden zurück, die 816 und 817 in Aachen tagten. Hier wurden umfangreiche Gesetze beschlossen, durch die die Angehörigen der geistlichen Gemeinschaften nach ihrer Lebensweise und nach ihrer Funktion voneinander abgegrenzt wurden. Die Mönche sollten alle nach der Benediktregel leben, und die nichtmonastischen Gemeinschaften erhielten in den Institutionen für die Kanoniker und die Kanonissen ein gültiges und alle Bereiche ihres Lebens beschreibendes Regelwerk. Ein Kapitular des Jahres 816 regelte einige praktische Rechtsfragen, wie die Beweisaufnahme vor Gericht und die Haftung bei Schulden; auch Bestimmungen über die Auflösung des Lehnsverhältnisses wurden erlassen.
    Die wichtigste Reichsversammlung von 817 war die Regelung der Nachfolge, die in der sogenannten Ordinatio imperii, der "Reichsordnung", festgeschrieben wurde. Der unmittelbare Anlaß dafür, dass schon so kurz nach der Thronbesteigung für eine geordnete Nachfolge gesorgt wurde, war ein Unfall, den der Kaiser zu Ostern 817 erlitten hatte, als auf dem Weg zum Gottesdienst ein gedeckter hölzerner Gang zwischen Pfalz und Kirche zusammenbrach. Obwohl LUDWIG nur leicht verletzt wurde, quälten ihn anscheinend Todesahnungen und er soll sogar den Plan erwogen haben, wie sein Großonkel Karlmann seine Herrschaft niederzulegen und ins Kloster zu gehen. In der Ordinatio imperii wurde nun festgelegt, dass das Frankenreich auch nach dem Tode LUDWIGS DES FROMMEN als Einheit bestehen bleiben sollte; zum Nachfolger im Kaisertum wurde der älteste Sohn LOTHAR bestimmt. Die beiden jüngeren Söhne Pippin und Ludwig erhielten einige Gebiete zur Regierung, Pippin Aquitanien und Ludwig Bayern; sie waren aber dort keine selbständigen Herrscher, sondern standen unter der Oberherrschaft des Kaisers. Damit waren die Prinzipien der Unteilbarkeit des Reiches und des Vorrechts der Primogenitur, die bereits KARLS Nachfolgeordnung von 806 angedeutet hatte, in die fränkische Verfassung aufgenommen worden. Beide Prinzipien haben sich zwar in der weiteren Geschichte des karolingischen Reiches noch nicht durchsetzen können, vielmehr kam es zu den heftigsten inneren Kämpfen, aber in späterer Zeit sind diese Grundsätze zur Grundlage des Erbgangs in allen europäischen Monarchien geworden.
    Weil er in der Thronfolgeordnung von 817 nicht berücksichtigt worden war, entschloß sich König Bernhard von Italien zur Rebellion. Er wurde unterstützt durch oppositionelle Kreise im Frankenreich selbst, zu denen möglicherweise auch Theodulf von Orleans, einer der wichtigsten Berater KARL DES GROSSEN, zählte. LUDWIG DER FROMME reagierte rasch, so dass Bernhards Aufstand zusammenbrach, ehe er richtig begonnen hatte. Ein kaiserliches Gericht verurteilte die Laien, die an der Rebellion teilgenommen hatten, zum Tode; der Kaiser wandelte das Todesurteil in Blendung um. Als diese an Bernhard vorgenommen wurde, starb er an ihren Folgen (17.4.818). Theodulf und weitere Bischöfe, die dem Aufstand nahegestanden hatten, verloren ihre Ämter. Die Halbbrüder des Kaisers, Hugo und Drogo, wurden jetzt endgültig zu Mönchen geschoren, um sie als mögliche Konkurrenten um die Herrschaft auszuschalten. Dieser Sieg über eine nicht ungefährliche Verschwörung bildete den Auftakt zu einem besonders erfolgreichen Jahr für LUDWIG DEN FROMMEN. 818 wurde nämlich die Bretagne unterworfen, und es erschienen Gesandte aus Benevent, aus Dalmatien und Karantanien am Hof. Im Winter 818/19 tagte eine große Reichsversammlung in Aachen, die ein bedeutendes Reformwerk zum Abschluß brachte, von dem eine ganze Reihe von Kapitularien zeugen. Wichtige Probleme der Verfassung der Kirche wurden hier für lange Zeit abschließend geregelt, so die Frage der Eigenkirchen. Auch der rechtliche Schutz der Geistlichen, Witwen und Waisen wurde verbessert, und bestimmte Formen des Gottesurteils wurden verboten. Dabei ist es vielleicht bezeichnend für LUDWIGS Geisteshaltung, dass er eine unter seinem Vater eingeführte unblutige Form des Gottesurteils, die Kreuzprobe, verbot, weil das Kreuz allein dem Gedächtnis an den Sühnetod Christi gelten sollte; der mit Blutvergießen verbundene Zweikampf blieb dagegen als unentbehrliches Mittel des gerichtlichen Beweisverfahrens erhalten, obwohl sich Agobard von Lyon dagegen ausgesprochen hatte.
    Auch in den Kapitularien von 818/19, die nicht speziell kirchlichen Inhalt hatten, ist eine kirchenfreundliche Grundtendenz festzustellen, so etwa, wenn allen Freien zugestanden wird, dass sie ihren Besitz zum Heil ihrer Seele verschenken dürfen, oder wenn Büßer mit einem besonders hohen Bußgeld geschützt werden.
    Am Schluß eines anderen grundlegenden Kapitulars, der sogenannten "Ermahnung an alle Stände des Reiches" von 825, sind Maßnahmen vorgesehen, die eine möglichst weite Verbreitung sichern sollen: die Erzbischöfe und Grafen sollen vom kaiserlichen Erzkanzler Exemplare des Gesetzes erhalten; sie sollen dann ihrerseits den übrigen Bischöfen, Äbten und anderen Getreuen Kopien übergeben, damit der Wortlaut des Gesetzes in allen Teilen des Reiches verlesen werden kann. Der Kanzler soll die Namen derjenigen Bischöfe in eine Liste eintragen, denen er ein Exemplar übergeben hat, und er soll diese Liste dem Kaiser vorlegen. Der Kaiser selbst wolle also die Kontrolle darüber behalten, ob seine Vorschriften auch überall bekanntgegeben wurden.
    Der Höhepunkt der Kapitulariengesetzgebung LUDWIGS DES FROMMEN war Mitte der 20-er Jahre bereits überschritten, und auch die erhaltenen Urkunden zeigen, dass in der ersten Hälfte der Regierung LUDWIGS weit mehr Diplome ausgestellt wurden als in der zweiten, wobei die Jahre 814-816, 819/20 und 825 die Zeiten der intensivsten Aktivität darstellen.
    Für die Regierung LUDWIGS DES FROMMEN brachte das Jahr 821 einen tiefen Einschnitt, denn am 11.2.821 verstarb Benedikt von Aniane. Bereits in den Jahren zuvor waren wichtige Ratgeber LUDWIGS verstorben oder hatten sich - wie der Kanzler Helisachar 819 - vom Hof zurückgezogen. Die Position eines Erzkapellans und Leiters der Hofkapelle nahm seit 819 Abt Hilduin von St. Denis ein, der diesem Amt bis zu seinem Sturz 830 die Entscheidungen LUDWIGS in kirchlichen Dingen beeinflußte. Die zentrale Rolle im Beraterstab des Kaisers nahm seit Oktober 821 aber Adalhard von Corbie ein, der nach siebenjähriger Verbannung wieder an den Hof geholt wurde, wo er trotz seines hohen Alters (er war damals bereits 70 Jahre alt) sofort eine reiche Aktivität entfaltete. Er zog auch seinen Bruder Wala an den Hof, an dem jetzt außerdem die Grafen Matfrid von Orleans und Hugo von Tours eine wichtige Rolle spielten. Die Position Hugos wurde dadurch aufgewertet, dass 821 seine Tochter mit dem Thronfolger und Mitkaiser LOTHAR verheiratet wurde. Eine Schwächung der kaiserlichen Autorität brachte der Reichstag von Attigny im August 822. Es war vielleicht Adalhard von Corbie, der LUDWIG dazu veranlaßt hatte, vor aller Öffentlichkeit ein Schuldbekenntnis wegen des Vorgehens gegen die Verschwörung Bernhards von Italien abzulegen. Nicht nur Blendung und Tod seines Neffen Bernhard, sondern auch die Tonsurierung seiner Halbbrüder Drogo und Hugo sowie die Verbannung Adalhards und Walas wurde von LUDWIG mit einer freiwillig auf sich genommenen Buße gesühnt, die durch reichliche Almosen und Gebete der Geistlichkeit unterstützt wurde.
    Seit 819 hatte sich die persönliche Umgebung LUDWIGS auch deshalb verändert, weil er sich nach den Tod seiner ersten Frau ein zweites Mal verheiratet hatte. Bevor er sich für eine Braut entschied, hatte LUDWIG nach byzantinischem Vorbild eine Art Schönheitskonkurrenz ausschreiben lassen, aus der Judith, eine Angehörige der Familie der WELFEN, als Siegerin hervorging. Judith hat schon bald auf ihren Gemahl großen Einfluß gewonnen, und sie ist für manche Turbulenzen verantwortlich, die in den kommenden Jahren nicht nur den Kaiserhof, sondern das ganze Reich in große Schwierigkeiten brachten. Nach Ablauf des ersten Ehejahres hatte sie eine Tochter geboren; und 823 ging aus der Ehe noch ein Sohn hervor, der den Namen KARL erhielt. Ein Kind mit diesem Namen konnte nicht von der Herrschaft ausgeschlossen werden, das heißt es deutete sich an, dass die Nachfolgeordnung von 817 umgestürzt und dieser Sohn als Haupterbe oder wenigstens als Miterbe eingesetzt werden sollte. Um dieses Ziel zu erreichen, suchte Judith die Macht ihrer Familie zu vermehren und auch die Verbindung mit ihren Stiefsöhnen zu vertiefen. Ihren Brüdern hatte sie schon gleich nach der Heirat Besitz und wichtige Ämter verschafft; jetzt wurde Judiths jüngster Stiefsohn Ludwig (der Deutsche)mit ihrer Schwester Hemmaverheiratet, und auch ihr Bruder Konrad trat durch seine Ehe mit der Schwägerin des ältesten Kaisersohnes LOTHAR in den Kreis der Verwandten des Kaiserhauses ein. LOTHAR war übrigens 826 Pate seines Halbbruders KARL geworden. In dem Rahmen von Judiths Ehepolitik gehört vielleicht auch die Verbindung Bernhards von Septimanien mit Dhuoda; diese war möglicherweise eine nahe Verwandte Judiths, und Bernhard wurde später für kurze Zeit der mächtigste Mann am Kaiserhof.
    Um die Macht Judiths und ihrer Vertrauten zu stärken, sollten dann auch die bisherigen Berater des Kaisers ausgeschaltet werden. Für dieses Vorhaben war günstig, dass die Reichsversammlung im Februar 828 die Grafen Hugo von Tours und Matfried von Orleans der Feigheit für schuldig erklärte, weil sie im Feldzug gegen die Sarazenen im Vorjahr eine Schlappe erlitten hatten. Und nach dem Einfall der Bulgaren nach Pannonien (827) wurde der zuständige Markgraf Balderich von Friaul abgesetzt. Das Jahr 829 brachte dann geradezu einen Staatsstreich: Auf einer Reichsversammlung in Worms ließ LUDWIG seinem jüngsten Sohn KARL ein eigenes Teilreich (nämlich Schwaben) zusprechen, wodurch das Erbe der älteren Söhne verkleinert wurde. Gleichzeitig mit diesem Bruch der Ordinatio imperii von 817 fand auch ein Revirement am Hof statt, dem Wala zum Opfer fiel. Das wichtige Amt des Kämmerers wurde an Judiths Günstling Bernhard von Septimanien übertragen.
    Die bisherigen Berater ließen sich aber nicht widerstandslos verdrängen. Sie warfen Judith vor, mit ihrem Günstling Bernhard von Septimanien Ehebruch begangen und ihren Gemahl behext zu haben, so dass der seine Schande gar nicht wahrnehmen könne. Im ersten Anlauf erreichten die Verschwörer, dass Judith ins Kloster verbannt wurde; ihre Brüder wurden zu Mönchen geschoren. Die Träger der Revolte von 830 waren in erster Linie Wala und Abt Hilduin von St. Denis sowie weitere Adlige, die sich durch Judith und ihre Leute aus ihren einflußreichen Positionen verdrängt sahen. Sie nahmen aber auch Kontakt zu den Söhnen LUDWIGS auf, von denen anfangs besonders Pippin von Aquitanienund dann auch Kaiser LOTHAR gegen ihren Vater aktiv wurden.
    LUDWIG DER FROMME hat sich in den Kämpfen der folgenden Jahre nicht ungeschickt verhalten, wenn man berücksichtigt, dass er die Mehrzahl seiner alten Getreuen durch die Veränderungen am Hof vor den Kopf gestoßen hatte. Er nützte die Unsicherheit seines ältesten Sohnes aus, der nicht genug Entschlossenheit besaß, um eine völlige Entmachtung des Vaters durchzuführen. Die Revolte von 830 endigte ohne Blutvergießen, denn LUDWIG DER FROMME ließ die Schuldigen nicht hinrichten, sondern in Klöster einweisen. Pippin verlor sein Reich Aquitanien, das dem kleinen KARL übergeben wurde. Judith mußte einen Reinigungseid leisten, mit dem sie sich von den gegen sie erhobenen Vorwürfen reinigte, ehe der Kaiser sie wieder als Gemahlin annahm. Auch Bernhard von Septimanien erschien wieder bei Hofe und erhielt die Erlaubnis, sich durch Eide von den Anschuldigungen zu reinigen.
    Nach dem Bericht der Vita des sogenannten Astronomus erscheint LUDWIG in diesen Jahren der Krise recht aktiv; so eilte er etwa im Frühjahr 832 zuerst nach Bayern, um den Aufstand seines Sohnes Ludwig niederzuwerfen; im Herbst ist er in Orleans, wo es galt, eine Heeresversammlung abzuhalten, um einem neuen Aufstand Pippins entgegenzutreten. Bis in den Winter hinein blieb LUDWIG in Aquitanien und kehrte erst im Januar 833 wieder nach Aachen zurück.
    In diesem Jahr 833 erreichte die Aufstandsbewegung gegen LUDWIG DEN FROMMEN ihren Höhepunkt. LOTHAR war es im Bunde mit seinen Brüdern Ludwig und Pippin sogar gelungen, den ins Frankenreich gereisten Papst Gregor IV. auf seine Seite zu ziehen. Als dann auch noch das Heer des alten Kaisers in der Nähe von Colmar (auf dem sogenannten "Lügenfeld") auf die Seite der Söhne überging, konnten LUDWIG DER FROMME und Judith gefangengenommen werden. Judith wurde von LUDWIG getrennt und nach Oberitalien gebracht, während LUDWIG nach Compiegne geführt wurde. Dort und St. Medard bei Soissons (Oktober und November 833) mußte LUDWIG ein Schuldbekenntnis ablegen; danach wurde er der Insignien seiner Kaiserwürde entkleidet. Dadurch, dass er eine öffentliche Kirchenbuße auf sich nahm, war er als Exkommunizierter nicht mehr regierungsfähig. Thegan berichtet, dass man LUDWIG gedrängt habe, freiwillig ins Kloster einzutreten; dazu war er aber nicht bereit.
    Diese Vorgänge waren möglich geworden, weil die fränkischen Bischöfe 829 auf dem Konzil von Paris Leitsätze formuliert hatten, die eine Kontrolle des Herrschers durch den Episkopat vorsahen. Die wichtigsten Vertreter dieser Vorstellung, dass die Bischöfe für die richtige Regierung des Reiches verantwortlich seien, waren die Erzbischöfe Agobard von Lyon und Ebo von Reims; sie führten bei den Vorgängen in Soissons Regie. Auf der Seite des Adels spielten die Grafen Matfrid von Orleans und Hugo von Tours eine maßgebliche Rolle bei der Absetzung des Kaisers.
    Der Astronomus berichtet davon, dass es schon im Winter 833/34 in verschiedenen Gegenden des Reiches zu einer Mobilisierung der Anhänger des alten Kaisers gekommen sei. Eine gewaltsame Befreiung soll LUDWIG jedoch abgelehnt haben. So wurde der Umschwung durch eine militärische Machtdemonstration Pippins von Aquitanien herbeigeführt, der durch LOTHARS ungeschicktes Verhalten auf die Seite seines Vaters getrieben worden war. LOTHAR zog sich mit seinen engsten Anhängern im Februar 834 nach Burgund zurück.
    LUDWIG DER FROMME wurde am 1.3.834 in St. Denis wieder in die Kirche aufgenommen und mit den königlichen Gewändern und mit seinen Waffen eingekleidet. Der Kaiser lehnte es aber ab, seinen Sohn LOTHAR gewaltsam aus dem Reich zu vertreiben. Die Kämpfe, die sich dennoch an verschiedenen Orten des Frankenreichs erhoben, wurden von den adeligen Parteigängern LUDWIGS DES FROMMEN und LOTHARS getragen; von LUDWIG weiß sein Biograph nur zu berichten, dass er die Zeit zwischen Ostern und Pfingsten 834 sowie sie Wochen nach Pfingsten mit Jagd und Fischfang in den Ardennen verbracht habe. Wahrlich ein merkwürdiges Verhalten für einen eben wieder in sein Amt gelangten Kaiser, dessen Gegner noch keinesfalls endgültig besiegt waren. Erst ein Feldzug vom Sommer 834, der im wesentlichen von den Herren Ludwigs von Bayern undPippins von Aquitanien getragen wurde, brachte LOTHARSUnterwerfung. Er wurde nach Italien geschickt und dort isoliert, indem die Alpenpässe gesperrt wurden, um eine erneute Konspiration LOTHARS mit den fränkischen Gegnern LUDWIGS DES FROMMEN zu verhindern.
    Am 28.2.835 wurde LUDWIG im Rahmen eines feierlichen Gottesdienstes in der Stephansbasilika in Metz rekonziliert und wieder in sein Amt eingesetzt; sieben Erzbischöfe sangen dabei die Rekonziliationsgebete, und Ebo von Reims erklärte von der Kanzel, dass der Kaiser zu Unrecht abgesetzt worden war. Der alte Kaiser begann jetzt wieder zu regieren, er hielt eine Reichsversammlung in Worms ab (Ostern 835), an der auch Pippin und der jüngere Ludwig teilnahmen; dort wurden auch einige Grafen zur Rechenschaft gezogen, weil sie ihr Amt nachlässig geführt hatten.
    Es war dann Kaiserin Judith, die die Initiative zur Aussöhnung mit LOTHAR ergriff. Denn sie war sich darüber im klaren, dass im Falle des Todes ihres Gatten ihr Sohn KARL nur im Einvernehmen mit LOTHAR, nicht aber gegen ihn einen Anteil am Reich bekommen könne. LUDWIG plante im Jahr 836 anscheinend auch eine Reise nach Rom, um durch sein persönliches Auftreten das Anrecht auf die Herrschaft im gesamten Reich zu betonen. Dazu kam es zwar nicht, weil ein Zug gegen die Normannen nötig geworden war, aber die Macht LOTHARS wurde im Herbst 836 durch eine schwere Seuche dezimiert, der die mächtigsten seiner Anhänger, die mit ihm nach Italien gegangen waren, erlagen. Auch LOTHAR selbst wurde von dieser Krankheit ergriffen und war dadurch längere Zeit in seiner Aktivität behindert.
    Als zu Ostern 837 ein Komet erschien, der den baldigen Tod des Kaisers anzukündigen schien, bat Judith ihren Gemahl, zugunsten ihres Sohnes KARL eine neue Nachfolgeordnung zu erlassen. Im Oktober 837 wurden KARL im Rahmen einer Reichsversammlung in Aachen die Waffen überreicht, dabei wurde er auch mit der Königskrone geschmückt und bekam Neustrien als eigenes Reich übertragen. Damit hatte er das ganze Gebiet zwischen Rhein und Elbe erhalten, "den besten Teil des Reiches", wie es ein Zeitgenosse ausdrückt. In diesem Bereich lag fast das gesamte Reichs- und Hausgut.
    Wieder war es Judith, die nach dem Tod Pippins von Aquitanien(13.12.838) die Initiative zu einem Abkommen mit LOTHAR ergriff und es erreichte, dass am 30.5.839 LOTHARam Hof des Vaters in Worms erschien, wo ihm nach einem Fußfall vor LUDWIG Verzeihung gewährt wurde. Auch seine Anhänger erhielten ihre Lehen und Besitztümer im Frankenreich zurück. Jetzt wurde das Reich unter die beiden Söhne LOTHAR und KARL aufgeteilt; Ludwig (der Deutsche) sollte auf sein kleines Unterkönigtum in Bayern beschränkt bleiben. Die Maas sollte die Grenze zwischen den beiden Reichen LOTHARS und KARLS bilden, für LUDWIG DEN FROMMEN ist es vielleicht bezeichnend, dass er diese Aufteilung erst dann selbst vornahm, als LOTHAR sagte, wegen der Unkenntnis des Landes könne er eine Aufteilung nicht vornehmen. Er durfte aber als erster seinen Erbteil wählen und entschied sich für das Reich östlich der Maas, zu dem auch Italien und das östliche Burgund gehörten. LOTHAR versprach feierlich, mit der Übertragung der westlichen Hälfte an KARL einverstanden zu sein und nach dem Tod des Vaters nur seinen Anteil in Besitz zu nehmen. Der alte Kaiser mahnte seine beiden Söhne, sich zu lieben und gegenseitig zu unterstützen. Zur Sicherung dieser Abmachung waren alle Vorgänge öffentlich vor den Teilnehmern der Reichsversammlung vorgenommen worden.
    Auch auf seinem Sterbelager beschäftigte LUDWIG vor allem anderen die Furcht vor einem neuen Kampf um sein Erbe. Für seine warmherzige und gütige Art spricht auch, dass er am Ende seines Lebens noch seinem Sohn Ludwig, der bis zuletzt gegen ihn gekämpft hatte, zu verzeihen bereit war.
    Über die äußere Erscheinung LUDWIGS wissen wir Bescheid, weil sich sein Biograph Thegan am Vorbild der Vita Karoli Einhards orientiert hatte. Im Unterschied zur realistischen Beschreibung KARLS DES GROSSEN durch Einhard scheint aber Thegan eher ein Idealbild zu zeichnen, wenn auch ein Teil seiner Angaben zutreffen mochte. Thegan schildert LUDWIG als mittelgroß, athletisch gebauten Mann mit einer starken Brust, breiten Schultern und starken Armen, die zum Bogenschießen und Lanzenwerfen vorzüglich geeignet waren, und er rühmt seine männliche Stimme und vor allem seinen milden Charakter, der ganz frei von Zorn gewesen sei. Während die an ihm gerühmte Freigebigkeit noch als typischer Zug eines idealen Herrschers erwähnt sein mag, zeigen andere von Thegan hervorgehobene Eigenschaften ihn als eher mönchischen Charakter. Dazu gehört, dass er beim Gebet in der Kirche mit der Stirn den Fußboden zu berühren pflegte und dabei zuweilen Tränen vergoß und dass er das Lachen gänzlich vermieden haben soll. "Selbst wenn bei den höchsten Festen Schauspieler und Possenreißer bei Tisch erschienen und das Volk in seiner Gegenwart maßvoll lachte, zeigte er nicht einmal seine weißen Zähne beim Lachen."
    LUDWIGS persönliche Religiosität kann wohl am besten aus sein Verhalten in Krisensituationen abgelesen werden. Nach dem Aufstandsversuch seines Neffen Bernhard von Italien, der mit dessen Tod geendet hatte, war LUDWIG in tiefe Depression verfallen. Auf Rat seiner geistlichen Freunde legte der Kaiser ein öffentliches Schuldbekenntnis ab, wie es die kirchlichen Gesetze von einem Delinquenten verlangten. Auch das letztlich passive Verhalten LUDWIGS in den Jahren der Aufstände seiner Söhne (830-833) ist wohl so zu erklären, dass er diese Vorgänge als "Heimsuchungen" Gottes wegen seines sündhaften Lebenswandels ansah. Vielleicht ist auch in der Tatsache, dass LUDWIG schon früh, nämlich im 4. Jahr seiner Regierung, den ältesten Sohn LOTHAR zum Mitkaiser erhob, eine innere Distanz zur Herrschaft zu erkennen.
    Doch hatte er auch durchaus Sinn für herrscherliche Repräsentation: So erschien er an hohen Feiertagen in königlicher Gewandung mit einer goldenen Tunika, einem goldenen Gürtel, goldenen Beinschienen, einem von Gold glänzenden Schwert und einem golddurchwirkten Mantel; dabei trug er Krone und Zepter. Auch seine große Jagdbegeisterung, die ihn jedes Jahr für viele Wochen den Geschäften fernhielt, zeigt ihn als typischen Vertreter des hohen Adels seiner Zeit.
    Im Unterschied zu seinem Vater war LUDWIG schon als Kind literarisch gebildet. Nach Thegan soll er im Lateinischen und Griechischen gut unterrichtet gewesen sein, so dass er Latein wie seine Muttersprache sprechen konnte. Die heidnischen Lieder aber - so betont Thegan -, die er in seiner Jugend gelernt hatte, habe er weder lesen noch hören wollen. Dass LUDWIG sehr stark von seinen Beratern abhängig war, führt Thegan darauf zurück, dass der Kaiser viel lieber Psalmen sang und Bücher las als dass er sich für die Regierungsgeschäfte interessiert hätte. Bei dieser Begeisterung für Bücher ist es nicht verwunderlich, dass die Zeit LUDWIGS DES FROMMEN eine Blütezeit des kulturellen Lebens war; jetzt ging die Saat auf, die die von KARL DEM GROSSEN geholten ausländischen Lehrer ausgestreut hatten. Es waren jetzt fast ausschließlich Reichsangehörige, Franken, Schwaben und Sachsen, die mit teilweise sehr originellen Leistungen hervortraten. In die Zeit LUDWIGS gehört die Wirksamkeit der Rheinfranken Einhard und Hrabanus Maurus, des Alemannen Walahfrid Strabo, des Sachsen Gottschalk und der Westfranken Smaragd von St. Mihiel, Agobard von Lyon, Jonas von Orleans, Amalar von Metz, Florus von Lyon und Lupus von Ferrieres. An der Schreibschule von LUDWIGS Günstling und späterem Gegner Ebo von Reims entstanden bedeutende Kunstwerke wie das Ebo-Evangeliar. Die an Kathedralen und in Klöstern tätigen Schreibschulen fertigten eine ganze Reihe von Widmungsexemplaren für den Herrscher an, die dieser in seine Bibliothek aufnahm.
    Auch am Hof selbst wirkten Schreiber und Buchkünstler, die Prachthandschriften der Evangelien, der Rechtsbücher und antiker Texte herstellten. Es wurden aber auch schmucklose Manuskripte von patristischen und antiken Texten geschrieben, die durch die textliche Qualität und ihre disziplinierte Schrift hervorragen.
    Auch die Kaiserin Judith hat die Buchkunst gefördert und pflegte Kontakte zu wichtigen Autoren: Bischof Frechulf von Lisieux widmete ihr den zweiten Teil seiner Weltchronik, und Hraban sandte ihr Dedikationsexemplare seiner Kommentare der alttestamentarischen Bücher Judith und Esther (834). Walhfrid Strabo, den Judith zum Erzieher ihres Sohnes KARL bestimmt hatte, wurde nach dessen Volljährigkeit als Dank für seine Tätigkeit zum Abt von Reichenau erhoben (838).

    Schieffer Rudolf:, "Die Karolinger"

    Nie zuvor und nie wieder in karolingischer Zeit fielen Macht und Verantwortung an der Spitze von Reich und Familie so mühelos einem Einzelnen zu wie Anfang 814 nach dem Tode KARLS DES GROSSEN. LUDWIG, der bisherige Unterkönig von Aquitanien und seit wenigen Monaten auch gekrönter Kaiser, war von KARLS legitimen Söhnen allein übrig und eben darum der letztlich unanfechtbare Erbe, auch wenn er bis dahin der Führung des Imperiums ziemlich ferngestanden hatte und nicht eigens auf seine historische Rolle vorbereitet worden war, da der Vater viele Jahre hindurch eher mit seinem älteren Sohn Karl als Nachfolger rechnete. LUDWIG hatte nur eingeschränkte Verantwortung im Südwesten des Reiches erhalten, wo er von Kindheit an als Repräsentant des fränkischen Herrscherhauses fungierte und eine Schulbildung empfing, mit der er den Vater gewiß übertraf. Aus dem beigegebenen Regentschaftsrat war mit der Zeit ein eigener kleiner Hof geworden, der den "König der Aquitanier" im Rahmen der vom Vater gezogenen Grenzen bei seinen Amtshandlungen unterstützte.
    An seiner Seite werden der Kanzler Helisachar sowie der Graf Bego von Toulouse genannt, der um 806 durch Heirat mit LUDWIGS vorehelicher Tochter Alpais sein Schwiegersohn wurde. Eine prägende Persönlichkeit war daneben der westgotische Grafensohn Witiza, der als Gründer und Abt des Klosters Aniane (bei Montpellier) den programmatischen Namen Benedikt angenommen hatte und mit Rückhalt an LUDWIG eine umfassende Erneuerung des aquitanischen Klosterwesens gemäß der Regel des heiligen Benedikt in Gang brachte. In diesem seit jeher vertrauten regionalen Horizont wäre auch LUDWIGS weiteres Leben verlaufen - noch der Reichsteilungsplan von 806 eröffnete ihm nur die Aussicht auf begrenzten Machtzuwachs in Septimanien, der Provence und in Burgund -, wenn nicht der unerwartete Tod der Brüder Pippin und Karl (810/11) bewirkt hätte, dass "in ihm die Hoffnung auf die gesamte Herrschaft erwachte" und der Vater ihn, wenn auch zögernd, zum Kaisertum aufrücken ließ.
    Neben den inhaltlichen Maßgaben, die wenig Spielraum für grundsätzlich Neues ließen, beruhte die kaiserliche Regierungsführung im übrigen auf einem Geflecht persönlicher Bindungen, und hier waren einschneidende Veränderungen unabwendbar. Am Aachener Hof, der jahrzehntelang ganz auf KARL DEN GROSSEN fixiert gewesen war, rückte nun LUDWIGS Familie in den Mittelpunkt, nämlich seine Gemahlin Irmingard, Tochter des Grafen Ingelram (aus dem vornehemen Geschlecht Chrodegangs und Angilrams von Metz), mit der er seit 794 verheiratet war, samt ihren Söhnen LOTHAR (geb. 795), Pippin(geb. um 797) und Ludwig (geb. um 806) sowie den Töchtern Rotrud und Hildegard. Vor ihnen hatten seine bis dahin vielumworbenen, unvermählt gebliebenen Schwestern in verschiedene Klöster zu weichen, und auch ihre jungen, illegitimen Halbbrüder, KARLS späte Söhne Drogo, Hugo und Theuderich, kamen am Hof unter strengere Aufsicht. Für die eigenen Nachkommen sorgte LUDWIG vor, indem er die bereits erwachsenen Söhne LOTHAR und Pippinals Unterkönige in Bayern und Aquitanien einsetzte sowie seinen Schwiegersohn Bego (+ 816) zum Grafen von Paris und seinen illegitimen Sohn Arnulf zum Grafen von Sens machte. Ausgespart blieb Italien, wo der neue Kaiser gemäß dem Willen des Vaters das Königtum des Neffen Bernhard anerkannte, nachdem dieser zur Huldigung in Aachen erschienen war. Dagegen nahm er den Stiefvettern Adalhard und Wala ihren zuletzt bei KARL und Bernhard bedeutenden Einfluß; der ältere wurde nach Noirmoutier an der Loiremümdung verbannt, der jüngere trat ins Kloster Corbie ein. Zu den "neuen Leuten" LUDWIGS gehörte Ebo, ein Gefährte seiner frühen Jugend, der später als Bibliothekar gedient hatte und 816 trotz unfreier Herkunft Erzbischof von Reims wurde. An der Spitze der Hofkapelle verblieb der alte Hildebald von Köln (+ 818), aber neben ihn trat als Kanzler, ausgestattet mit Abteien, der schon in Aquitanien bewährte Helisachar. Auch Benedikt von Aniane kam zu einem wachsenden Wirkungsfeld, da ihm der Kaiser zunächst das elsässische Kloster Maursmünster und dann die Neugründung Inden/Kornelimünster nahe bei Aachen anvertraute, wo er seine Konzepte für weitgreifende Reformen geistlichen Gemeinschaften entwarf.
    Im Oktober 816 wurde der neue Papst Stephan IV. feierlich in Reims empfangen und legte Wert darauf, den Kaiser und seine Gattin Irmingard zu salben und mit einer eigens mitgebrachten, angeblichen Krone Konstantins zu krönen.
    Von der legislativen Entschlußkraft LUDWIGS und seiner Umgebung in diesen frühen Jahren zeugt aber vor allem, wie man auf der Aachener Reichsversammlung vom Juli 817 das zentrale Verfassungsproblem, den Widerstreit zwischen universalem, unteilbarem Kaisertum und traditionell gleichem Erbrecht aller legitimen Königssöhne, aufgriff und zu lösen suchte. Impulse durch den unitarischen Grundzug der Kirchenpolitik sind dabei ebenso offensichtlich wie das gemehrte Selbstbewußtsein des im Vorjahr zusammen mit Irmingard vom Papst gesalbten Kaiser, der nun auch förmlich ihren gemeinsamen Nachkommen die exklusive Aussicht auf künftige Herrschaft sichern wollte. Anders als KARL DER GROSSE in seiner Divisio von 806 ging LUDWIG, der sich von Anfang an nicht mehr rex Francorum, sondern imperator augustus schlechthin tituliert hatte, vom Vorrang der Kaiserwürde aus, die er allein seinem ältesten Sohn LOTHAR I. zusprach und ihm nach Akklamation der Großen auch sogleich durch Krönung aus eigener Hand, also wiederum ohne geistliche Vermittlung, in aller Form verleih. Unter ihm als dem Erben der obersten Verantwortung sollte Pippin, LUDWIGS zweiter Sohn, auch über den Tod des Vaters hinaus nicht mehr als das unwesentlich erweiterte Aquitanien innehaben, während dem noch heranwachsenden Ludwig ("dem Deutschen") das zuvor LOTHAR zugeteilte Bayern samt den slawischen Grenzgebieten in Aussicht gestellt wurde. Die abgestuften Kompetenzen kamen auch darin zum Ausdruck, dass die jüngeren Brüder dem Kaiser regelmäßig Bericht zu erstatten haben würden, nur mit seiner Zustimmung heiraten durften und sich der Reichsversammlung als ungeteiltem Forum der Zentralgewalt beugen mußten. Um weiterer Zersplitterung vorzukommen, wurde festgelegt, dass die beiden Unterkönigreiche ebenso wie das Kaisertum stets nur an einen Erben fallen konnten, gegebenenfalls also unter mehreren Söhnen oder Brüdern eine Wahl der Großen stattzufinden hätte. Offenkundig sollte dieses Thronfolgegesetz von 817 mit der modernen Bezeichnung Ordinatio imperii also Bestand und Struktur des fränkischen Großreiches von den familiären Geschicken des Herrscherhauses unabhängig machen und zwar insofern antidynastisch konzipiert.
    Eine erste Regung von Widerstand trat ganz unmittelbar auf und kann kaum überrascht haben. Sie ging von König Bernhard von Italien, dem jungen Neffen des Kaisers aus, der noch im Vorjahr mit dem ehrenvollen Geleit des Papstes über die Alpen betraut worden war, sich nun aber mit seiner von KARL DEM GROSSEN übertragenen Sonderherrschaft in der Ordinatio imperii gar nicht erwähnt fand und dort stattdessen lesen konnte, Italien solle künftig LOTHAR I. in gleicher Weise unterstehen wie bisher den Kaisern KARL und LUDWIG. Wenn er in seiner Verärgerung offenbar nicht ganz wenige hochgestellte Anhänger fand, so zeigt sich, dass hier über persönliche Spannungen hinaus Weiterreichendes berührt war wie das Thronrecht illegitmer KAROLINGER, die Gültigkeit der von LUDWIG bei seiner Kaisererhebung akzeptierten Verfügungen KARLS und letztlich die Divergenz zwischen der bis 814 dominierenden Elite und den nun tonangebenden "Aquitaniern". Dennoch ist schwer auszumachen, wie weit die Ziele reichten, die Bernhard durchzusetzen suchte, als er sich im Herbst 817 gegen LUDWIG DEN FROMMEN wappnete, doch steht fest, dass die offiziösen Quellen von einer ernsthaften Rebellion sprechen und der Kaiser mit einer umfassenden Mobilisierung von Truppen reagierte, die ihre Wirkung nicht verfehlte. Nach Besetzung der Alpenpässe gab Bernhard noch vor Jahresende die Sache verloren und erschien mit seinen Getreuen in Chalon-sur-Saone, wo LUDWIG ihn festnehmen ließ. Auf der Aachener Reichsversammlung vom Frühjahr 818 wurden mehrere Bischöfe unter dem Vorwurf des Einverständnisses mit ihm abgesetzt und über die beteiligten Laien mit Bernhard an der Spitze Todesurteile gefällt, die der Kaiser dann in Blendungsstrafen umwandelte. Bernhard, gerade Vater eines kleinen Sohnes namens Pippin geworden (von dem sich die späteren Grafen von Vermandois herleiten), starb an den Folgen der grausamen Prozedur (17.4.818), was sicher ungewollt war, aber für LUDWIGS Regiment eine fühlbare moralische Belastung bedeutete, die bewußt macht, dass auch für den Machtkampf innerhalb des Herrscherhauses mittlerweile strengere sittliche Maßstäbe an Boden gewonnen hatten. Fürs erste freilich ließ der Kaiser seinen Zorn und seinem Mißtrauen freien Lauf, indem er nun auch seine illegitimen Halbbrüder in den geistlichen Stand versetzte, "um die Zwietracht zu mindern" (wie es Thegan ausdrückte): Drogo kam nach Luxeuil, Hugo nach Charroux und der bald verstorbene Theuderich an einen unbekannten Platz.
    Die wiederholten Hinweise der Quellen auf "ruchlose" Ratgeber und prominente Mitverschworene des gescheiterten Bernhard (darunter ein Enkel jenes Grafen Hardrad, der sich 30 Jahre zuvor gegen KARL empört hatte) lassen erneut spüren, wie leicht Familienzwist an der Spitze unruhiger Adelskreise auf den Plan rufen konnte und wie sehr es daher für den jeweiligen Herrscher darauf ankommen mußte, eine Isolierung von wesentlichen Teilen der Führungsschicht zu vermeiden. Es scheint, dass LUDWIG DER FROMME dafür - neben dem bewährten Mittel der Vergabe von Ämtern und Würden - stärker als sein Vater auch Eheverbindungen mit dem Hochadel eingesetzt hat. Er ging selbst voran, als er nach dem Tode der Kaiserin Irmingard (818) als zweite Gattin Judith wählte, die, wie es heißt, ob ihrer Schönheit siegreich aus einer "Besichtigung" der Töchter vornehmer Häuser hervorging, aber gewiß auch dadurch empfohlen wurde, dass sie von dem Grafen Welf aus ursprünglich fränkischer, nun vornehmlich in Alemannien und Bayern begüterter Familie (den älteren WELFEN) und einer edlen sächsischen Mutter abstammte. Dem Vater folgte 821 der junge Kaiser LOTHAR durch seine Heirat mit Irmingard, der Tochter des Grafen Hugo von Tours aus dem alten elsässischen Herzogshaus der ETICHONEN, während sein Bruder Pippin von Aquitanien im nächsten Jahr Ringart heimführte, deren Vater eine neustrische Grafschaft innehatte. Auch die kaiserlichen Prinzessinnen Rotrud und Hildegard wurden, anders als unter KARL, ins dynastische Geflecht einbezogen und mit den aquitanischen Grafen Rather von Limoges und Gerhard von Auvergne vermählt. Unter den solchermaßen in Königsnähe gerückten Geschlechtern gewannen vorerst die WELFEN den größten Einfluß, was kaum zu Unrecht dem energischen Ehrgeiz der neuen Kaiserin Judith zugeschrieben wird. Jedenfalls muß auffallen, dass im Laufe der Zeit ihre Mutter Heilwig die Leitung der vornehmen Königsabtei Chelles erhielt, der eine Bruder Rudolf sich die Verfügung über die Klöster Saint-Riquier und Jumiges sicherte und der andere, Konrad, zum wichtigen Machthaber in Alemannien wurde, überdies verheiratet mit Adelheid, einer weiteren Tochter Hugos von Tours und damit Schwägerin LOTHARS I. Wenn schließlich 827 auch noch Hemma, Judiths jüngere Schwester, dem Kaiser-Sohn Ludwig, einstweiligem Unterkönig von Bayern, angetraut wurde, so kündigten sich zugleich bereits die Gefahren für die inneren Machtbalance an, die in allzu starkem Hervortreten einzelner Adelssippen lag.
    Zusammen mit der Familie gewann auch der Hof mit den Jahren ein neues Profil. Die feste Bindung an die Residenz Aachen lockerte sich in dem Maße, wie Reichsversammlungen wieder in Nimwegen, Diedenhofen, Compiegne oder Ingelheim anberaumt wurden und Reisen bis nach Orleans und Tours, aber auch nach Paderborn und Frankfurt den Kaiser mit einem weiteren Kreis seiner Getreuen zusammenbrachten.
    Auf der Diedenhofener Reichsversammlung vom Oktober 821 begnadigte LUDWIG die überlebenden Teilnehmer der Rebellion Bernhards von Italien und hob die Verbannung Adalhards und Walas, der Stiefvettern KARLS, vom Hof auf; wenig später fiel die Entscheidung, die ins Kloster verdrängten Halbbrüder des Kaisers ebenfalls mit angemessenen Würden zu bedenken, und zwar Drogo mit dem Bischofsstuhl von Metz (ab 823), Hugo mit der Leitung des Klosters Saint-Quentin. Da in Diedenhofen zugleich die Ordinatio imperii von allen Großen eidlich bekräftigt wurde, ist in dem personellen Umschwung kein politischer Kurswechsel zu vermuten, sondern eher der Versuch, für die unveränderten Ziele einen breiteren Rückhalt zu erreichen. Gleichwohl bestand das Bedürfnis, die Überwindung der Zerwürfnisse auch religiös zu manifestieren, und so erlebte die Reichsversammlung von Attigny im August 822 die unter KARL DEM GROSSEN schwer vorstellbare Szene, dass der Kaiser öffentlich seine Verfehlungen gegen Brüder und Vettern sowie seine Mitschuld am Tode des Neffen Bernhardbekannte und sich dafür der Kirchenbuße unterwarf, während die anwesenden Bischöfe ihrerseits unumwunden die eigene Nachlässigkeit und Pflichtvergessenheit eingestanden und Besserung gelobten.
    Ganz im Sinne der allseits beschworenen Hausordnung wurde dem Junior-Kaiser LOTHAR ein Jahr nach seiner Heirat Italien als Bereich eigener Zuständigkeit zugewiesen, wo er ab 822 die Sonderherrschaft Pippins und Bernhards fortführen konnte.
    Die äußeren Rückschläge, die im Jahre 827 fast gleichzeitig in Pannonien, in Spanien und bei den Dänen eintraten, waren an sich ohne ursächlichen Zusammenhang, trafen am Hof aber auf ein Klima der Unsicherheit, das sich aus zunehmenden Spannungen in der Umgebung des Kaisers ergab. Den Hintergrund bildete eine neue familiäre Konstellation, denn LUDWIGS zweiten Gattin Judith hatte nach einer Tochter Gisela am 13.6.823 in Frankfurt einen Sohn zur Welt gebracht, der den Namen seines Großvaters KARL erhielt.
    Gleichwohl blieb die Ordinatio imperii nicht nur abstrakt in Geltung, sondern wurde auch fortschreitend realisiert, soweit das zu LUDWIGS Zeiten überhaupt möglich war: Ende 825 kehrte LOTHAR aus Italien zurück, um künftig als formell gleichberechtigter Mitkaiser an den Regierungsgeschäften beteiligt und in allen Herrscherurkunden genannt zu werden, und 826 hielt man den Kaisersohn Ludwig für alt genug, um das ihm in der Ordinatio zugesprochene Unterkönigreich Bayern auch persönlich zu übernehmen. Da sein Bruder Pippin schon seit Jahren in Aquitanien residierte, verblieben am Hof allein die beiden Kaiser sowie Judith mit ihrem kleinen Sohn. Wie sie miteinander auskamen, wissen wir nicht, doch ist in der zweiten Hälfte der 820er Jahre eine gewisse Stagnation in LUDWIGS innerer Politik nicht zu übersehen. Sichtbar zutage traten die latenten Gegensätze erst, als es galt, auf die akute Bedrohung an den Grenzen zu reagieren. LUDWIG DER FROMME ordnete dazu Anfang 828 nicht nur ein allgemeines Fasten an, sondern verfügte auch auf einem Hoftag in Aachen die Absetzung des Markgrafen Balderich von Friaul, der die Bulgaren nicht hatte abwehren können, sowie der Grafen Hugo von Tours und Matfrid, denen Versagen in Spanien vorgeworfen wurde. Mögen dies nach Lage der Dinge nicht unbegründete Entscheidungen gewesen sein, so griffen sie doch rigoros in die labile Balance unter den führenden Magnaten ein, denn jeder der Entmachteten stand in mannigfachen Bindungen zu anderen Großen, deren Ergebenheit durch solche Sanktionen auf eine harte Probe gestellt wurde. LOTHAR zum Beispiel konnte es nicht gleichgültig sein, dass sein Schwiegervater Hugo um allen Einfluß gebracht und Matfrid in der Grafschaft Orleans ausgerechnet durch Odo, einen Vetter des vor Barcelona siegreichen Grafen Bernhard, ersetzt wurde, der als Judiths Schützling galt. Jedenfalls wuchs dadurch die Zahl der Unzufriedenen, die zumal der Kaiserin nicht trauten. Wala, der 826 seinem verstorbenen Bruder Adalhard als Abt von Corbie nachgefolgt war und durch lange Erfahrung ebenso wie durch karolingische Abkunft besondere Autorität genoß, machte sich zu ihrem Sprecher, als es Ende 828 auf einer neuen Aachener Versammlung eine umfangreiche Denkschrift über Mißstände in Reich und Kirche vorlegte. Doch über diesen umfassenden Versuch einer Neubestimmung der Gewichte in "Abwehr des allzu verfestigten Staatskirchentums" (H. H. Anton), der ihm in einer kompromitierten Fassung vorgelegt wurde, ging Kaiser LUDWIG auf der nächsten Reichsversammlung im Worms (August 829) hinweg, um seinerseits mit dem Entschluß aufzuwarten, sein nunmehr sechsjähriger jüngster Sohn KARL erhalte als vorweggenommenes Erbe einen neugeschaffenen Machtbereich (Dukat), der aus Alemannien, Elsaß, Rätien und Teilen von Burgund gebildet wurde. Da keine Erhebung zum König erfolgte, war die Ordinatio imperii formal nicht außer Kraft gesetzt, doch mußte ihre wesentliche Intention als bedroht, ja gescheitert gelten, eine weitere Aufsplitterung der Macht durch Beschränkung des dynastischen Erbrechts zu unterbinden. Brüskiert fühlte sich LOTHAR, der seine Aussicht auf königliche Gesamtherrschaft schwinden sah, und mit ihm seine adelige Klientel, die an seinem Aufstieg gehofft hatte Anteil zu haben, der auch die jüngeren Brüder Pippin und Ludwig, die weitere Schritte zugunsten des kleinen KARL befürchten mußten, und schließlich die kirchliche Reformpartei, die eben erst weitreichende Konzepte zur inhaltlichen Ausfüllung des Reichseinheitsideals vorgetragen hatte. Der Bruch wurde offenkundig, als LOTHAR, der am 11.9.829 die letzte gemeinsame Urkunde mit dem Vater ausstellte, im Herbst ins Teilreich Italien abgeordnet und auch Wala vom Hof in sein Kloster Corbie verwiesen wurde. Statt ihrer nahm nun Bernhard von Barcelona, der Rivale Hugos und Matfrids, als Kämmerer die Stellung eines "Zweiten in der Herrschaft" ein, getragen vom Vertrauen der Kaiserin Judith (was zu üblen Gerüchten Anlaß gab) und verhaßt bei den bisher tonangebenden Kreisen, die sich über weitere personelle Veränderungen am Hof entrüsteten. Der Vorgang zeigt deutlich die faktischen Grenzen der kaiserlichen Entscheidungsfreiheit auf, denn die verbreitete Mißstimmung in der geistlichen und weltlichen Führungsschicht ließ sich nur den Winter 829/30 über noch unter Kontrolle halten. Als, angeblich auf Betreiben Bernhards, der Aufmarsch zu einem neuen Feldzug gegen die Bretonen ausgerechnet auf den Gründonnerstag (14.4.) angesetzt wurde, gab dies das Fanal zum Umsturz.
    Zum Verständnis der weiteren Entwicklung ist wichtig, dass die aktive Opposition nicht von dem in Italien weilenden Kaiser LOTHAR und auch kaum von seinen königlichen Brüdern ausging, sondern von den um ihren Einfluß gebrachten Großen, die sich bei der Forderung nach Revision der jüngsten Maßnahmen einig in dem Ziel waren, Bernhard und Judith aus ihren Schlüsselpositionen zu verdrängen. Nur für einen Teil der Aufrührer jedoch, für Männer wie Wala von Corbie, den Erzkapellan Hilduin oder den früheren Kanzler Helisachar, ging es darüber hinaus bewußt darum, LUDWIG DEN FROMMEN an der Aufgabe seiner eigenen früheren Pläne zur Wahrung der Reichseinheit zu hindern, - eine Haltung, die um einer höheren Legitimität willen den Vorwurf des Bruchs geleisteter Eide nicht scheute und, wenn überhaupt, nur dann auf breitere Resonanz rechnen konnte, wenn LOTHAR selber die Verteidigung der auf ihn zugeschnittenen Ordinatio imperii energisch und wirksam in die Hand nahm. Er wurde daher eilend über die Alpen herbeigeholt, nachdem sich das Heer statt gegen die Bretonen in den Pariser Raum gewandt und Bernhard sein Heil in der Flucht nach Barcelona gesucht hatte, während Judith in Klosterhaft nach Poitiers verbracht wurde und auch ihre Brüder Konrad und Rudolf in die Hände ihrer Gegner fielen, die sie bezeichnenderweise durch Scheren des Haupthaares aus dem politischen Leben auszuschalten suchten. LOTHARentschied sich nach seiner Ankunft auf einer Reichsversammlung in Compiegne im Mai 830 gegen die Forderung der radikaleren seiner Anhänger, LUDWIG DEN FROMMEN völlig zu entthronen, und zog es in Gegenwart seiner Brüder Pippin und Ludwig vor, allein auf der Rücknahme der Verfügungen aus dem Vorjahr zu bestehen, also wieder zum formellen Doppelkaisertum zurückzukehren. Dabei war nun freilich er der eigentliche Gebieter, hielt den Vater und den kleinen Stiefbruder unter steter Aufsicht und ging auch weiter strafend gegen Parteigänger der verstoßenen Kaiserin vor.
    Statt konkreter politischer Entschlüsse im Sinne der von den Reformern erhofften "Besserung" der allgemeinen Zustände stand, wie sich zeigte, eher die gegenseitige Abrechnung unter den verfeindeten Großen auf der Tagesordnung des folgenden Sommers und erlaubte bald gegen LOTHARS Regiment den Vorwurf, Ungerechtigkeit, Habgier und Gewalttat nur noch weiter gesteigert zu haben, was ihn in den Augen vieler kompromittierte, die seinen Aufstieg herbeigeführt hatten. Die verbreitete Enttäuschung kam dem alten Kaiser zugute, der seine monatelange Passivität überwand und über Mittelsmänner die Söhne Pippin und Ludwig auf seine Seite zog, indem er ihnen eine Vergrößerung ihrer Erbteile in Aussicht stellte. Der Umschwung zeigte sich bereits auf der nächsten Reichsversammlung im Oktober in Nimwegen, wo LUDWIG wieder die Oberhand gewann, seinem kaiserlichen Sohn kampflos einen neuen Treueid abnötigte und die Rückkehr Judiths an seine Seite durchsetzen konnte. Die Anführer der Rebellion sahen sich isoliert, wurden festgesetzt und auf einem Aachener Hoftag im Februar 831 abgeurteilt; Hulduin, der als Erzkaplan durch den Abt Fulco ersetzt wurde, ferner Wala und Helisachar wanderten an verschiedene Verbannungsorte, prominente Laien wurden mit Entzug ihrer Ämter und Güter bestraft. LOTHAR verlor erneut die Teilhabe an der Gesamtherrschaft und wurde nach Italien abgeschoben. Der zweimalige abrupte Wechsel der Machtverhältnisse, der sich binnen Jahresfrist abgespielt hatte, war von noch größerer Tragweite, als die Beteiligten ahnen mochten, den er klärte im Grunde schon, dass die von LUDWIG anfänglich betriebene normative Sicherung der Reichseinheit gescheitert war, weil der Kaiser sie der dynastisch fundierten Begehrlichkeit der übrigen Familienmitglieder geopfert hatte, aber auch weil der zu ihrer Wahrung berufene LOTHAR I. zu entscheidender Stunde weder Entschlußkraft noch Augenmaß bewiesen hatte.
    Wenn es kein Zurück zur Ordinatio imperii mehr gab, so waren die Modalitäten der künftigen Machtverteilung fortan dem freien Spiel der Kräfte überlassen, was im verbleibenden Jahrzehnt LUDWIGS DES FROMMEN zu einer verwirrenden Folge rasch wechselnder, niemals realisierter Zukunftsprojekte geführt und die Autorität des Herrscherhauses im ganzen schwer erschüttert hat. Dabei war LOTHAR als der Verlierer des Jahres 830 zunächst im Nachteil und hatte wohl schon in Aachen eine Regelung hinzunehmen, die ihn, den Kaiser, auch dauerhaft auf Italien beschränken wollte, während nördlich der Alpen Pippin mit einer Erweiterung seines aquitanischen Teilreichs nach Norden bis zur Somme und Ludwig mit einer Ausdehnung seines bayerischen Anteils rechts des Rheins und in der nördlichen Francia belohnt wurden. Dass alles übrige, von Mosel und Mittelrhein südwärts bis zur Provence, womöglich dem jungen KARL gehören sollte, weckte freilich den Unmut Pippins und Ludwigsund legte dem Kaiserhof nahe, zugunsten des Jüngsten eine vorsichtige Annäherung an LOTHAR zu suchen. Der Junior-Kaiser wurde schon im Mai 831 in Ingelheim wieder ehrenvoll empfangen und konnte die Begnadigung etlicher seiner Anhänger aus dem Vorjahr (darunter Hilduin, jedoch nicht Wala) erleben, zog sich dann aber doch nach Italien zurück. Dagegen nahmen die Spannungen mit den beiden anderen Brüdern gewaltsame Formen an, nachdem Pippin zu einem Hoftag im Herbst nicht erschienen und bei einem Weihnachtsbesuch in Aachen eigenmächtig abgereist war. Während der Kaiser deshalb einen Feldzug nach Aquitanien vorbereitete, wurde ihm ein Aufstand Ludwigs gemeldet, der sich von Bayern aus offenbar Teile von KARLS Erbe aneignen wollte. Den fälligen Doppelschlag gegen beide Söhne führte der Vater in der Weise, dass er zunächst gegen Ludwig vorrückte und ihn nach der Unterwerfung im Mai 832 bei Augsburg glimpflich davonkommen ließ, sich dann aber gegen Pippin wandte, den er im Oktober in der Nähe von Limoges zur Ergebung zwang und mit Absetzung sowie Verbannung nach Trier strafte, wodurch der Weg frei wurde, das aquitanische Regnum an Judiths Sohn KARL zu verleihen. Nach anderthalb Jahren war damit auch die Hausordnung von 831 schon wieder hinfällig, und eine Lösung zeichnete sich ab, bei der nur noch LOTHAR und KARLeine wesentliche Rolle spielen würden.
    Tatsächlich hatten LUDWIG und Judith abermals den Bogen überspannt und mit ihren sprunghaften Entschlüssen eine Koalition aller drei älteren Kaisersöhne heraufbeschworen, die sich 833 in einem großen Aufstand gegen sie kehrte. Anders als 830 ging es diesmal nicht mehr um die Zukunft der Reichseinheit, sondern nur noch um die sofortige Sicherung der beanspruchten Anteile vor anderweitiger Vergabe durch den Vater, und nach den jüngsten Erfahrungen wurden für dieses Ziel auch bewaffnete Auseinandersetzungen in Kauf genommen. Der neue Akt des Familiendramas begann damit, dass der enterbte Pippin von Aquitanienschon auf dem Transport ins Trierer Exil entweichen konnte und Fühlung mit LOTHAR aufnahm, der in Italien ein Heer mobilisierte, vor allem aber Papst Gregor IV. dafür gewann, sich ihm "zur Wiederherstellung von Frieden und Eintracht" anzuschließen. Auch Ludwig der Deutsche, der sich zuletzt (vergeblich?) beim Vater für eine milde Behandlung der Teilnehmer seiner kürzlich gescheiterten Rebellion verwandt hatte, trat von Regensburg aus auf ihre Seite. Während der Papst in einem Rundschreiben die fränkischen Bischöfe aufforderte, ihm zur Unterstützung entgegenzueilen, beschied LUDWIG DER FROMME ebenfalls den Episkopat zu sich nach Worms. Außer den adligen Führern der großen Vasallenverbände war damit auch die hohe Geistlichkeit zur persönlichen Stellungnahme herausgefordert, und sie spaltete sich gleichermaßen. LOTHARfand nur zögernde Unterstützung bei Wala, der erst im Vorjahr als einfacher Mönch nach Corbie hatte zurückkehren dürfen, und besaß daher seine hauptsächlichen Wortführer jetzt in den Erzbischöfen Agobard von Lyon und Ebo von Reims, wohingegen sich die kaisertreue Gruppe um Drogo von Metz, den Halbbruder LUDWIGS, scharte. Polemische Manifeste über die geforderte und verletzte Rechte, ja über den Vorrang der Befehlsgewalt von Kaiser oder Papst - ein in dieser Zuspitzung durchaus neuartiges Problem - gingen hin und her, bevor sich Ende Juni 833 auf dem Rotfeld bei Colmar die Heere LUDWIGS und seiner drei Söhne tagelang gegenüberstanden. Gregor verhandelte im Lager des Kaisers um einen Ausgleich, doch ließen sich inzwischen dessen Gefolgsleute mehr und mehr "durch Geschenke, Versprechungen und Drohungen" (wie LUDWIGS Biograph zu wissen glaubte) dazu bewegen, von ihrem Herrn abzufallen und auf die Seite der Söhne zu treten, so dass der alte Kaiser schließlich ohne Machtbasis dastand und sich ergeben mußte. Der Schauplatz so vielfachen Eidbruchs soll schon wenig später das "Lügenfeld" geheißen haben.
    LUDWIG hatte ganz formlos aufgehört, Herrscher zu sein, indem er von den Seinen verlassen wurde und somit nichts mehr zu gebieten hatte. Die Sieger konnten die ihnen zugefallene Macht nicht anders sichern als dadurch, dass sie ihn in dauernder Haft hielten, was in LOTHARS Verantwortung gegeben wurde, und so war es, der den Vater zunächst ins Kloster Saint-Medard in Soissons verbrachte, während der 10-jährige KARL in die Eifelabtei Prüm kam und seine Mutter Judith gar nach Tortona in Italien verbannt wurde. Auch bei der politischen Neuordnung des Reiches fiel das erste Wort LOTHAR, dem Kaiser zu, der in seinen Urkunden sogleich den vollen Imperatortitel LUDWIGS übernahm. Doch falls er (wie anscheinend der Papst und andere seiner geistlichen Parteigänger) geglaubt haben sollten, nach der Ausschaltung LUDWIGS, Judiths und KARLSzur Machtverteilung der Ordinatio imperii von 817 übergehen zu können, so zeigte sich rasch, dass die am Erfolg beteiligten Brüder eine derartige Rückstufung nicht mehr hinzunehmen bereit waren. Vielmehr mußten Pippin und Ludwig, soweit zu erkennen ist, über ihre Unterherrschaften hinaus weitere Landstriche (wohl Neustrien und alle rechtsrheinischen Gebiete) zugestanden werden, und zwar zu sofortiger selbständiger Regierung, wie sich am uneingeschränkten Königstitel ihrer seitherigen Urkunden ablesen läßt. Der Sturz LUDWIGS DES FROMMEN hatte mit innerer Logik die erste effektive Teilung des KARLS-Reiches zur Folge, und wer das nicht gewollt hatte, "kehrte", wie von Papst Gregor berichtet wird, "mit großer Trauer heim". LOTHAR, stark beraten von Agobard und Ebo, nutzte hingegen eine große Reichsversammlung im Oktober in Compiegne, um auch noch eine kirchliche Sanktionierung des Thronwechsels herbeizuführen. Gemäß ihrem 829 prinzipiell reklamierten allgemeinen Aufsichtsrecht stellten die versammelten Bischöfe förmlich fest, der ehemalige Kaiser habe "das ihm übertragene Amt unzulänglich verwaltet", und entsandten unter Ebos Führung eine Abordnung ins nahe Soissons, die LUDWIG ein langes Register seiner Sünden, unter anderem die Gewalttaten gegen seine Verwandten und die ungerechte Bestrafung der Verteidiger der Hausordnung von 817, vortrug und ihn aufforderte, dafür öffentlich Buße zu leisten. Nach einigem Sträuben und gewiß unter massivem Druck wurde er bereit, sich dem Urteil der Bischöfe zu beugen und seine mangelnde Eignung zum Herrscher einzugestehen. Bei aller ernstzunehmender Seelenqual liegt in der Szene ein geradezu atemberaubender Substanzverlust der monarchischen Autorität keine 20 Jahre nach dem Tode KARLS DES GROSSEN.
    Und wieder wendete sich das Blatt, wozu offenbar gerade die erbarmungslose Härte wesentlich beitrug, mit der LOTHAR den gefangenen Vater von Ort zu Ort mitzuschleppen schien. Der jüngere Bruder Ludwig, der bei einem weiteren Umsturz kaum etwas aufs Spiel zu setzten brauchte, forderte schon um die Jahreswende 833/34 eine würdigere Behandlung des alten Kaisers, und zu seinem Sprachrohr machte sich der gelehrte Fuldaer Abt Hrabanus Maurus, der mit einer Schrift "Über die Ergebenheit der Söhne gegen die Väter und der Untertanen gegen die Könige" hervortrat. Die moralische Hypothek, die auf ihm lastete, hinderte LOTHAR auch diesmal daran, seiner Herrschaft den notwendigen breiten Rückhalt bei den Großen zu verschaffen, und als er dann noch Pippins Mißtrauen durch Anstalten weckte, seinen Machtbereich auf dessen Kosten auszuweiten, war erneut die Konstellation beisammen, die LOTHAR schon 830 zu Fall gebracht hatte. Während er Ende Februar in Paris Hof hielt, rückten Pippin von W und Ludwig von Osten mit ihren Heeren gegen ihn vor, doch keine Hand rührte sich zu seiner Verteidigung, so dass ihm nichts anderes übrig blieb, als mit seinen Getreuen den eiligen Durchbruch nach Süden zu wagen und den Vater samt dem Stiefbruder in Saint-Denis zurückzulassen. Dort wurde LUDWIG DER FROMME am 1.3.834 feierlich wieder in die Kirche aufgenommen und, mit Waffen und Krone geschmückt, als Kaiser anerkannt. Auch Pippin und Ludwig fanden sich bald bei ihm ein, und man hörte von der Befreiung der Kaiserin, die nach Wochen in Aachen eintraf. Dennoch war LOTHAR nicht bereit (und vielleicht vor seinen Anhängern auch nicht imstande), sich ohne Gegenwehr geschlagen zu geben, so dass nun noch offene Kämpfe ausbrachen. Unweit der bretonischen Grenze siegten in blutigem Gefecht LOTHARS Parteigänger, die Grafen Lambert (von Nantes) und Matfrid, wobei neben dem kaiserlichen Kanzler Theoto, erst seit kurzem Nachfolger des Fridugis und etlichen Grafen auch Odo, Matfrids Rivale in Orleans, den Tod fand. LOTHAR selber erstürmte beim Vorrücken aus dem Rhonegebiet die Stadt Chalon, was mit manchen, in den Quellen ihm angelasteten Greueltaten verbunden war, schritt dann aber doch nicht zum Äußersten, als er etwa im September bei Blois der überlegenen Heerresmacht des Vaters und der Brüder gegenüberstand. Er unterwarf sich und rettete damit immerhin seine Herrschaft über Italien, freilich nur unter der eidlichen Zusage, das Land nicht mehr eigenmächtig zu verlassen; dorthin wurde auch den wichtigsten seiner geistlichen und weltlichen Parteigänger, also Wala von Corbie, Agobard und mindestens fünf weiteren Bischöfen sowie den Grafen Hugo, Matfrid, Lambert und ihrem Anhang freier Abzug gestattet. LUDWIG DER FROMME, der fortan in seinem urkundlichen Kaisertitel stets der "zurückgewährenden göttlichen Huld" Rechnung trug, war wieder das unbestrittene Oberhaupt des Reiches. Er formierte die Hofkapelle neu, indem er seine Halbbrüder Drogo, den Bischof von Metz, zum Erzkapellan und Hugo, den Abt von Saint-Quentin, zum Kanzler berief, und bestand im übrigen auf einer förmlichen Annullierung der während des Aufruhrs gegen ihn unternommenen Rechtsakte. Das geschah im Februar 835 auf einer Reichsversammlung in Diedenhofen, bei der unter Zustimmung auch von seinerseits beteiligten Bischöfen die Verurteilung LUDWIGS in Compiegne aufgehoben und seine Kirchenbuße von Soissons für nichtig erklärt wurde. Ebo von Reims hatte diese bei einer feierlichen Zeremonie in Drogos Metzer Dom zu verkünden und wurde gleich anschließend auf Antrag des Kaisers von seinem Hirtenamt abgesetzt und mit Klosterhaft belegt.
    Die jahrelange Konzentration aller fränkischer Energien auf den inneren Zwist von Herrscherhaus und Führungsschicht schwächte unausbleiblich die Abwehrkraft des Reiches nach außen und hat vor allem die Gefährdung der nördlichen und westlichen Küsten in folgenreicher Weise gesteigert. Trotzdem überwogen auch in LUDWIGS DES FROMMEN letzten Jahren die innenpolitischen Sorgen. Die schweren Erschütterungen der Jahre 830 und 833/34 hatten nur negativ darüber entschieden, dass für die Reichseinheit über den Tod dieses Kaisers hinaus keine Aussicht mehr bestand, aber sie hatten jedes Einvernehmen über die konkrete Verteilung des Erbes in unabsehbare Ferne gerückt. Zu weit klafften die Ansprüche der Söhne und die Erwartungen der ihnen jeweils verbundenen Großen auseinander, und zu sehr hatte die Autorität des kaiserlichen Vaters Schaden genommen, als dass ein allgemeiner Konsens über künftige Reichsteilungen noch hätte ausgehandelt oder gar verordnet werden können. LUDWIG, in dessen Umgebung neben der Kaiserin Judith nun der Seneschalk Adalhard zu steigendem Einfluß kam, resignierte indes keineswegs und scheint in einzelnen seiner Maßnahmen versucht zu haben, an die Politik der glücklicheren 820er Jahre anzuknüpfen, etwa wenn er 836 eine neue Reformsynode in Aachen veranlaßte, die sich weithin wörtlich die Beschlüsse des Jahres 829 zu eigen machte, oder wenn er durch die Verheiratung seiner Tochter Gisela mit dem Markgrafen Eberhard von Friaul (aus dem fränkischen Hause der UNROCHINGER) ähnlich wie früher einen mächtigen Magnaten sich als Schwiegersohn zu verpflichten suchte, doch ein durchdachtes, konsequent verfolgtes Konzept in der Erbteilungsfrage hatte er nicht, wenn man von dem wohl durch Judiths genährten Wunsch absieht, den nachgeborenen Sohn KARLmöglichst gut zu bedenken.
    Dabei stand nach 834 zunächst im Wege, dass die Anteile der mittleren Söhne Pippin und Ludwig, die durch ihre Schwenkung die Wiedereinsetzung des Vaters herbeigeführt hatten, nicht geschmälert werden konnten, weshalb die Zuweisungen an KARL (Alemannien, später Aquitanien), die den großen Aufstand heraufbeschworen hatten, hinfällig blieben. Die Lösung schien wie 831 in einer Verständigung mit LOTHAR zu liegen, die auf einer Diedenhofener Reichsversammlung 836 versucht wurde, wo Wala als dessen Abgesandter erschien; doch starb der ehemalige Abt von Corbie bald nach seiner Rückkehr, ohne LOTHARSEinlenken erreicht zu haben. Die fortwährend grollende Haltung des ältesten Sohnes, der in Italien sogar gegen Anhänger des Vaters vorging, bewog LUDWIG, für 837 einen Romzug anzukündigen, der zu einer Begegnung mit LOTHARhätte führen müssen, dann aber nicht zustande kam, weil der erneute Wikingereinbruch in Friesland den Kaiser dorthin ablenkte. Danach gab er das Warten auf LOTHAR auf und verfügte Ende des Jahres von sich aus eine erneute Ausstattung KARLS, die zentralen Bereiche der Francia von Friesland über die Gaue zwischen Maas und Seine bis weit nach Burgund umfaßte. Damit verstimmte er nicht nur LOTHAR, sondern auch den jüngeren Ludwig, der sich von Bayern aus mit dem kaiserlichen Bruder zu einer Besprechung in der Nähe von Trient traf und dadurch sogleich das Mißtrauen des Vaters auf sich lenkte. Nach einem vergeblichen Versuch, sich zu rechtfertigen, wurden ihm im Sommer 838 alle rechtsrheinischen Länder bis auf Bayern wieder entzogen. Immer höher stieg der Stern KARLS, der im September in Quierzy nach Vollendung seines 15. Lebensjahres mit dem Schwert umgürtet und von seinem Vater zum König gekrönt wurde, wobei er Neustrien als Unterherrschaft erhielt, anscheinend neben dem im Vorjahr verfügten Erbteil. Bevor es darüber zum Konflikt mit Pippin von Aquitanien kam, dessen Interessen hier berührt waren, traf die Nachricht von seinem offenbar plötzlichen Tod am 13.12.838 ein. Zu Trauer scheint wenig Anlaß gewesen zu sein, denn damit wurde endlich die Bahn frei für die von Judith betriebene Einigung zugunsten LOTHARS und KARLS. LUDWIG DER FROMME, der zunächst durch einen Zug über den Rhein bis zum Bodensee, dem jüngeren Ludwig seine Macht demonstriert hatte, traf Ende Mai 839 mit den beiden anderen Söhnen auf einer Reichsversammlung in Worms zusammen und teilte das Erbe, abzüglich des für Ludwig vorbehaltenen bayerischen "Pflichtteils", entlang von Maas, Saone, Rhone und Westalpen. LOTHAR wählte die östliche, Italien einschließende Hälfte, KARLdie westliche und damit auch den Konflikt mit den Söhnen des eben verstorbenen Bruders Pippin, von denen der ältere, wie KARL wohl gerade volljährige Pippin II. mit manchem Rückhalt im Lande die Herrschaft über Aquitanien als sein väterliches Erbe beanspruchte. Fürs erste gedachte der alte Kaiser selbst die gewaltsame Durchsetzung der neuesten Hausordnung in die Hand zu nehmen, und dementsprechend zog er im Herbst mit Heeresmacht gegen den Enkel Pippin von Aquitanien, brachte es aber in zähem Kleinkrieg nur zu Teilerfolgen. Im nächsten Frühjahr erschien es dringender, gegen Ludwig einzuschreiten, der sich natürlich nicht dauerhaft auf Bayern beschränken ließ, nun aber vom Vater doch aus Thüringen verjagt wurde. Auf einem neuen Hoftag, zu dem LOTHARaus Italien berufen wurde, sollte das weitere Vorgehen gegen Ludwig besprochen werden, doch dazu kam es nicht mehr, denn der Kaiser starb nach kurzer Krankheit 62-jährig auf einer Rheininsel bei Ingelheim am 20.6.840.
    Dass keiner seiner Söhne zugegen war, als er wenig später von Drogo, seinem bischöflichen Halbbruder und letzten Erzkapellan, in der Metzer Kirche des Familienheiligen Arnulf an der Seite seiner Mutter Hildegard bestattet wurde, wirft ein bezeichnendes Licht auf die Bilanz seiner Regierung. In 26 Jahren hatte LUDWIG DER FROMME das Großreich seines Vaters nach außen einigermaßen behaupten können und nach innen zunächst durch weitere vereinheitlichende Reformen gefestigt, später jedoch nur noch, so gut es ging, verwaltet, was Episkopat und Hochadel zu stärkerem politischen Eigengewicht gelangen ließ. Völlig gescheitert war er mit dem Bemühen, die Herrschaftsordnung nach seinem Tode festzulegen, denn sein anfängliches Konzept, auf der Grundlage des Kaisertums dauerhaft eine oberste Zentralgewalt des ältesten Sohnes zu etablieren, stand wegen des antidynastischen Grundzugs von vornherein wohl auf schwachen Füßen, wurde von LUDWIG aber auch nicht wirksam vertreten und schließlich unter dem Druck der Umstände ganz fallen gelassen. Bis dahin war jedoch durch den zweimaligen Zusammenbruch und die anschließende Wiederherstellung seiner Herrschaft sein Handlungspielraum so geschmälert, dass er auch keinen Teilungsplan mehr unwidersprochen durchsetzen konnte und sich am Ende gar in bewaffnete Kämpfe mit seinen Söhnen verstrickte, die dann nahtlos in den Bruderkrieg nach seinem Tode übergingen. Unmittelbar ausgelöst wurde diese Entwicklung durch den schon in den Quellen hervorgehobenen Ehrgeiz der zweiten Kaiserin Judith und die Erbansprüche des Nachkömmling KARL, doch wäre die Vorstellung naiv, ohne eine Wiederverheiratung hätte sich die Reichseinheit auf längere Sicht bewahren lassen. Woran sie letztlich zerbrach, war die Unfähigkiet der fränkischen Führungsschicht (bis hin zu den rivalisierenden Kaisersöhnen), in den Dimensionen des KARLS-Reiches zu denken und dessen monarchisch-imperiale Führung für eine wünschenswerte, ja notwendige Rahmenbedingung auch ihrer eigenen politischen Entfaltung zu halten. Was sich unter KARL DEM GROSSEN in gleichsam spontaner Selbstverständlichkeit eingespielt hatte, war von seinem Sohn weit weniger überzeugend beansprucht und verwirklicht worden.

    793 1. oo Konkubine N.N.
    794 2. oo Irmingard, Tochter des Grafen Ingram (Franke), um 775/80-3.10.818
    819 3. oo Judith, Tochter des Grafen Welf, um 795-19.4.843

    Kinder:
    1. Ehe
    - Alpais Äbtissin von St. Pierre-le-Bas in Reims (816-852) 794-23.7.852
    806 oo Bego Graf 755/60-28.10.816
    - Arnulf Graf von Sens um 794- nach 841

    2. Ehe
    - LOTHAR I. 795-29.9.855
    - Pippin um 797-13.12.838
    - Ludwig II. der Deutsche 806-28.8.876
    - Rotrud 800-
    oo Rather Graf von Limoges -25.6.841
    oder
    oo Gerhard Graf von Auvergne -25.6.841
    - Hildegard Äbtissin von Notre-Dame in Laon 802/04-23.8.860
    oo Rather Graf von Limoges -25.6.841
    oder
    oo Gerhard Graf von Auvergne -25.6.841

    3. Ehe
    - Gisela 819- nach 1.7.874
    836 oo Eberhard Markgraf von Friaul um 810- 866
    - KARL II. DER KAHLE 13.6.823-6.10.877

    Literatur:
    Althoff Gerd: Die Ottonen. Königsherrschaft ohne Staat. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 2000, Seite 11,16,56,115 - Althoff Gerd: Otto III. Primus Verlag Darmstadt 1997, Seite 194 - Althoff, Gerd: Adels- und Königsfamilien im Spiegel ihrer Memorialüberlieferung. Studien zum Totengedenken der Billunger und Ottonen. Wilhelm Fink Verlag München 1984, Seite 189,367 K 22 - Barth Rüdiger E.: Der Herzog in Lotharingien im 10. Jahrhundert. Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1990, Seite 23,179 - Bauer Dieter R./Histand Rudolf/Kasten Brigitte/Lorenz Sönke: Mönchtum - Kirche - Herrschaft 750-1000 Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1998, Seite 60,87,91-95,99-104,106-109,112,115,118-120,129,138,195,198,204,213,216-218,220,225,229,234,238,245,278,280,282, 305,315,322-324,331- Beumann, Helmut: Die Ottonen. Verlag W. Kohlhammer Stuttgart Berlin Köln, Seite 11,17,21,65,69,80,93,108, 144 - Biographien zur Weltgeschichte. VEB Deutscher Verlag der Wissenschaften Berlin 1989, Seite 341 - Borgolte Michael: Die Grafen Alemanniens in merowingischer und karolingischer Zeit. Eine Prosopographie. Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1986, Seite 18,24,29, 33,38,53,60,62,76,89,96,105-108,114,117,127-129,140,144,146,155,158,160,165,171,179,184,197,200,206,211,213,221-223,231,233, 246, 275-280,288- Borgolte Michael: Geschichte der Grafschaften Alemanniens in fränkischer Zeit.Vorträge und Forschungen Sonderband 31 Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1984, Seite 81,85,90-92,94-96,98,101-104,108,112,113,116,120,132,135,145, 147,156-158,160,166,180,182,189,192,198,199,202,219-222,224-229, 252-254,257 - Boshof Egon: Die Salier. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 1987, Seite 180 - Dahn Felix: Die Völkerwanderung. Germanisch-Romanische Frühgeschichte Europas. Verlag Hans Kaiser Klagenfurt 1977, Seite 503,504,506,511,513,524,531 - Deutsche Geschichte Band 1 Von den Anfängen bis zur Ausbildung des Feudalismus Mitte des 11. Jahrhunderts. VEB Deutscher Verlag der Wissenschaften Berlin 1982, Seite 297,304,313,322,324-326, 328-330,335,341,350,352,398,462 - Die Salier und das Reich, hg. Stefan Weinfurter, Jan Thorbecke Verlag 1991, Band II Seite 87,127, 207,340,356,362,433,467,470,479,506/ Band III Seite 93,444,515 - Diwald Helmut: Heinrich der Erste. Die Gründung des Deutschen Reiches. Gustav Lübbe Verlag GmbH, Bergisch Gladbach 1987, Seite 56,96,99,102,104,204,213,223,274,277,373,420,496 - Dümmler Ernst: Die Chronik des Abtes Regino von Prüm. Verlag der Dykschen Buchhandlung Leipzig Seite 8,9,11,12 - Dümmler Ernst: Geschichte des Ostfränkischen Reiches. Verlag von Duncker und Humblot Berlin 1865 Band I - Ehlers Joachim: Die Kapetinger. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 2000, Seite 18,78,193,226 - Eickhoff Ekkehard: Theophanu und der König. Otto III. und seine Welt. Klett-Cotta Stuttgart 1996, Seite 96,181, 261,263,269,287,341 - Ennen, Edith: Frauen im Mittelalter. Verlag C.H. 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Profile eines Herrschers. R. Piper GmbH & Co. KG, München 1987, Seite 11,13,40,47-48,59,81-83,90,96-97,100,102,104-106,131-132,146,173,180,189,199, 202-203,230,232,236-244,251-253 - Lebe Reinhard: Ein Königreich als Mitgift. Heiratspolitik in der Geschichte. Deutsche Verlagsanstalt Stuttgart 1998, Seite 33-37,57 - Mitterauer Michael: Karolingische Markgrafen im Südosten. Archiv für österreichische Geschichte Band 123. Hermann Böhlaus Nachf./Graz-Wien-Köln 1963, Seite 6,8,18,85,89,143,159,209,241,245,247 - Mühlbacher Engelbert: Deutsche Geschichte unter den Karolingern. Phaidon Akademische Verlagsgesellschaft Athenaion - Norwich John Julius: Byzanz. Der Aufstieg des oströmischen Reiches. Econ Verlag GmbH, Düsseldorf und München 1993, Band II Seite 33,57 - Rappmann Roland/Zettler Alfons: Die Reichenauer Mönchsgemeinschaft und ihr Totengedenken im frühen Mittelalter. 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Kämpfer und Beter. Bechtle Verlag Esslingen 1989, Seite 23,54,62,82,85,129 -



    Neue Deutsche Biographie Ludwig der Fromme

    fränkischer Kaiser, * Sommer 778 Chasseneuil bei Poitiers, † 20.6.840 auf einer Rheininsel bei Ingelheim, ⚰ Metz, Arnulfskloster.

    L. und sein Zwillingsbruder Lothar (früh verstorben) erhielten als erste Karolingersprossen, freilich erst der dritten Königsgeneration, in „Ansippung“ an die abgelöste alte Dynastie, merowing. Namen (Chlodwig und Chlothar). L. wurde am Ostertage (15.4.) 781 in Rom, zusammen mit seinem Bruder Pippin, von Hadrian I. zum König gesalbt und gekrönt. Es ist die erste klar bezeugte, nicht nur erschließbare Krönung im Karolingerhause. Als vom Vater bestellter Unterkönig verbrachte L. seine Jugend in Aquitanien (wie Pippin in Italien). Daß er eine geistlichliterarische Erziehung genoß, findet sich zwar nur andeutungsweise bezeugt, ist aber aus seinem späteren religiös-kirchlichen Eifer mit Sicherheit zu erschließen. In roman. Umwelt aufgewachsen, beherrschte er das Lateinische völlig, verstand aber auch das Griechische, während er der volkssprachlich-fränk. Tradition weniger Interesse entgegenbrachte als sein Vater.

    Bis zur Wehrhaftmachung (791 in Regensburg) blieb L. unter beauftragter vormundschaftlicher Regierung. Er hielt eigene Reichsversammlungen ab (789 in Mourgoudou b. Albi; 790, 795, 801 in Toulouse; 814 in Doué b. Tours) und urkundete 794, 807, 808 als rex Aquitaniae bzw. als rex Aquitanorum. Neben dem Grenzgrafen Wilhelm von Toulouse († 812 als Mönch in seiner Gründung Gellone) nahm L., allmählich in selbständiger Führung, an den Abwehr- und Sicherungskämpfen gegen Basken und Araber beiderseits der Pyrenäen teil (Einnahme von Barcelona 801, von Tortosa 811, Strafzug nach Pamplona 813), doch wurde er oft auch zu Reichsversammlungen und Heereszügen des Vaters und des Bruders Pippin entboten (785 Paderborn, 790 Worms, 791 Ingelheim-Regensburg-Awarenkrieg, 792/93 Italien, 793 Salz, 798 Sachsenkrieg, 797 Herstal, 799 Aachen-Friemersheim-Sachsenzug, 800 Tours, 804 Sachsenzug, 805/06 Diedenhofen, 809 Aachen). In der Divisio von 806 sprach ihm Karl d. Gr. über Wasconien und Aquitanien hinaus das gesamte südliche Gallien zu, aber der Tod der älteren Brüder (810/11) machte diese Regelung hinfällig. Karl d. Gr., inzwischen von Byzanz als Kaiser anerkannt, krönte nach oström.-byzantin. Stil am 11.9.813 in Aachen den nunmehr alleinigen Nachfolger L. zum Mitkaiser.

    Karl starb am 28.1.814; am 27. Februar traf L. in Aachen ein. Als Repräsentant einer stärker verchristlichten Generation, der in Aquitanien die Klöster gefördert und angeblich einmal erwogen hatte, selber Mönch zu werden, übernahm er ein in seinen gewaltigen Dimensionen machtpolitisch saturiertes, von außen vorerst nicht mehr gefährdetes, in der inneren, d. h. auch kirchlichen Ausformung dagegen unfertiges Reich. Die Lebensgeschichte L.s fällt von nun an größtenteils mit der Reichsgeschichte zusammen, in der das individuell-biographische Element im ganzen nur mit ungleicher Deutlichkeit sichtbar wird.

    Von persönlichen Initiativen „außenpolitischer“ Art kann bei L. nicht ernstlich die Rede sein. Durch den feierlichen Empfang einer noch an Karl abgeordneten griech. Gesandtschaft (1.8.814 in Aachen) sanktionierte der neue Kaiser den Ausgleich mit Byzanz. Darin war offensichtlich der Verzicht auf den Römernamen im Kaisertitel vereinbart worden: L. und seine fränk.-deutschen Nachfolger nannten sich bis ins späte 10. Jh. nur Imperator augustus, ohne Attribut. Auch die Umschrift des Bullensiegels Renovatio Roman-[orum] imp[erii] entfiel und wurde durch die Formel Renovatio regni Franc[orum] ersetzt. Griechische Abgesandte sind an L.s Hof noch wiederholt, aber eher beiläufig (817, 824, 826, 827, 833, 839) bezeugt. Im übrigen blieb es unter ihm durchweg bei einer im ganzen defensiven Grenzpolitik. L. nahm 814 die Lehnshuldigung des dän. Thronprätendenten Harald entgegen, hob ihn 826 in Mainz aus der Taufe und sandte Ansgar zur Missionierung des Nordens aus; Harald vermochte sich jedoch in seinem Lande nicht durchzusetzen. An der Elbelinie und besonders im Südosten kam es mit den angrenzenden Slawen wiederholt zu Kämpfen, die ihre Wellen zeitweise bis zu den Bulgaren schlugen, aber|diese Geschehnisse gehören, ebenso wie die Auseinandersetzungen in Italien (Benevent und Venedig), nicht zur Biographie L.s, der in solchen Zusammenhängen zwar gelegentlich Gesandtschaften empfing – insbesondere 826 in Ingelheim –, in aller Regel aber diese Aufgaben den Unterkönigen und Grenzgrafen überließ. Er selber zog 818 und 824 gegen die Bretonen zu Felde, offenbar ohne nachhaltigen Erfolg. Sichtlich kein Heerführer von Rang, griff er auch in Wasconien und Spanien, wo es immer wieder brodelte, nicht persönlich ein.

    In der „Innenpolitik“, in der Regierung des Reiches und der Kirche, steht dagegen, mindestens für den Anfang, der persönliche Wille und Beitrag L.s außer Zweifel. Hier setzte der Generationswechsel von 814 neue Energien zur Festigung und Mehrung des überkommenen Erbes frei. Persönlich zur Strenge, ja zum Mißtrauen geneigt, verwies L. seine Schwestern vom Hof in ihre Klöster und entließ auch die Brüder Adalhard und Wala, seine bisher sehr einflußreichen Seitenverwandten. Auf die Sicherung der Randländer bedacht, entbot er seinen Neffen Bernhard, den Sohn Pippins und italischen Unterkönig, zur Huldigung. Zugleich bestellte er – schon 814 – seine eigenen Söhne Lothar und Pippin zu Unterkönigen in Bayern und Aquitanien. Oberster Hofkaplan blieb der EB Hildebald von Köln; nach dessen Tod (818) folgte der Abt Hilduin von Saint-Denis. Aus Aquitanien brachte L. seinen Kanzler Helisachar an den Hof, ebenso seinen Jugendfreund Ebbo, den er 816 zum Erzbischof von Reims erhob. Als einflußreicher Berater begegnet bald auch der Graf Matfrid von Orléans.

    Der neue Schwung der kaiserlichen Regierung wird von Anfang an in einer ausgiebigen Beurkundungstätigkeit sichtbar. Die insgesamt nahezu 500 Diplome L.s, ausgefertigt unter der Leitung der Kanzler Helisachar (814–19), Fridugis (819–32), Theoto (832–34) und Hugo (834–40, – 844, Halbbruder L.s, Abt von Saint-Quentin), stellen mit ihrer ausgereiften diplomatischen Kursive und der geschliffenen Latinität ihrer Textformulare, so in der Verbindung des Immunitätsprivilegs mit dem Königsschutz, den mustergebenden Höhepunkt frühmittelalterlicher Kanzleigeschichte dar. Überhaupt stehen die ersten Jahre für Reich und Kirche im Zeichen gesetzgeberisch-programmatischer Normung und Fixierung durch regelmäßige Reichsversammlungen, durch eine stattliche Zahl von gewandt formulierten Kapitularien, in der Tradition Karls d. Gr. und zugleich über ihn hinaus. Mit der Konstituierung der Bistümer Hildesheim und Halberstadt und des Missionserzbistums Hamburg sowie der Klöster Corvey und Herford vollendete L. die Basis der sächsischen Kirchenorganisation. Aus Aquitanien berief er den Mönchsreformer Benedikt von Aniane zum Abt der Neugründung Inden (Kornelimünster) und betraute ihn mit der Aufsicht über die Reichsklöster insgesamt, die, wie sich besonders an den Kaiserdiplomen ablesen läßt, mit den Hochstiften zu einer gefestigten, an den Herrscher gebundenen Reichskirche zusammenzuwachsen begannen. Auf einer großen Aachener Synode wurden 816 für die Mönchs- und Nonnenklöster eine neu formulierte, von jeder Mischobservanz gereinigte Benediktregel, für die Kanonikerstifte (und analog für die Kanonissen) eine – freilich nur mittelbar an Chrodegang von Metz orientierte – Institutio unter L.s Autorität als verbindliche Normen verkündet. Es folgten 817-19 weitere Bestimmungen für Bischofskirchen und Klöster (Wahlrecht, Reichslasten, Einkünfteregelung, Sicherung und Beaufsichtigung der Eigenkirchen). Rasche Erfolge dieser Vorschriften sind nicht erkennbar, um so bedeutender aber wurde die prägende Fernwirkung der Statuten von 816 im 10. und 11. Jh.

    Auch die geltende Oberhoheit über Rom wurde neu formuliert. Als der Papst Leo III. 815 eigenmächtig eine Verschwörung blutig unterdrückte, ordnete L. eine Untersuchung durch Kg. Bernhard an, ließ sich aber durch päpstliche Gesandte beruhigen. Bei der durch Leos Tod 816 eintretenden ersten Vakanz unter dem neuen Kaisertum griff man weder in Rom noch in Aachen auf das seit der Mitte des 8. Jh. faktisch erloschene kaiserliche Bestätigungsrecht zurück, aber der neue Papst Stephan IV. (816–17) ließ die Römer einen Treueid auf den Kaiser schwören und begab sich zu L. nach Reims. Eine segnende Festkrönung mit einer angeblichen Konstantinskrone (Okt. 816) brachte den röm. Ursprung des Kaisertums in Erinnerung. Als mittelbares Ergebnis der Reimser Verhandlungen stellt sich das Pactum Hludovicianum von 817 für den nächsten Papst Paschalis I. (817–24) dar, das – nach dem Verlust des Kaiserprivilegs für Stephan IV. – erste und für spätere Zeiten mustergebend ausformulierte Kaiserprivileg für die röm. Kirche. Es bestätigte mit dem Territorium und der internen Autonomie des Kirchenstaates auch die Freiheit der Papstwahl, die erst nach der Weihe dem Kaiser anzuzeigen war.

    Der Wille zur Konsolidierung gewachsener Ordnung gipfelte in einer großzügigen politischen Neuregelung, die, sichtlich von L.s geistlichen Beratern konzipiert, im Juli 817 auf einer Aachener Reichsversammlung verkündet wurde. Die bisher nur faktisch – zuletzt durch die Todesfälle von 810/11 – zustande gekommene Einheit des Gesamtreiches im Zeichen des Kaisertums wurde zum durchdachten Prinzip erhoben. Dem entspricht es, daß seit 814 in den Urkunden hinter dem Kaisertitel auch der Bezug auf Franken und Langobarden verschwunden ist, ungeachtet der erwähnten Bullenumschrift. Dieses Programm wurzelte geistig im christlichen Universalismus, wie ihn mit publizistischer Verve vor allem EB Agobard von Lyon verfocht, es entsprach aber auch, angesichts der über viele Länder verbreiteten Rechte, Ämter und Güter, den sehr konkreten Wünschen der Kirchen und weitverzweigter Adelsgruppen. Lothar wurde (wie L. selber 813) zum Mitkaiser gekrönt und zum Nachfolger bestimmt, während Pippin und Ludwig (der Deutsche) als Unterkönige in Aquitanien und Bayern eingesetzt wurden. Diese Ordinatio imperii untersagte über L.s Tod hinaus weitere Teilungen und gab der nach Sinn und Tradition genossenschaftlichen Teilung eine herrschaftliche Wendung: Die Teilkönige sollten in allem, was über ihre interne Autonomie hinausging, dem Kaiser untergeordnet bleiben. Dieses theologisch fundierte, imperial formulierte Programm war eine kühne Konzeption, geradezu eine verfrühte Reichs- und Staatsidee, die dem Rechtsdenken des Zeitalters weit vorauseilte. Ob und in welchem Ausmaße sie sich in der dynastischaristokratischen Welt auch würde durchsetzen lassen, war die Frage, die L.s weitere Regierungszeit überschattete. Die Widerstände blieben nicht aus, treten für uns aber nur vordergründig, namentlich im Kaiserhause selber, in helles Licht, während die offenbar wechselnden Gruppierungen im Adel oft undeutlich bleiben. Das Persönlichkeitsbild L.s verliert dabei sehr an Festigkeit und wird immer mehr durch die Unausgeglichenheit seines Charakters bestimmt.

    Der ersten Krisen wurde er aber Herr. Der in der Ordinatio übergangene Bernhard von Italien ließ sich zu einer Empörung hinreißen, die jedoch rasch zusammenbrach. Er starb an der Blendung, die L. – statt des Todesurteils der nächsten Aachener Reichsversammlung (April 818) – über ihn verhängte (17.4.818). Erneut mißtrauisch geworden, zwang L. seine jungen Halbbrüder, Karls d. Gr. nicht vollbürtige Söhne Drogo, Hugo und Theuderich, zum Eintritt in den geistlichen Stand und entsetzte den Bischof Theodulf von Orléans seines Amtes. Die Bemühungen um kirchliche Reformen und politische Konsolidierung gingen jedoch weiter, wenn auch seit dem Tode Benedikts von Aniane (821) sichtlich mit geringerer Energie. – Auf den Reichsversammlungen von 821 (im Mai zu Nimwegen, im Oktober zu Diedenhofen) wurde die Ordinatio von 817 beschworen. Ein Ausgleich mit den bisher ausgeschalteten und bekämpften Gruppen zielte auf eine erneute Sammlung der Kräfte. In Diedenhofen wurden die Teilnehmer an der Verschwörung Bernhards begnadigt, ebenso Adalhard, dessen Bruder Wala gleichfalls an den Hof zurückkehrte. Zu Attigny versöhnte sich L. im August 822 auch mit seinen Halbbrüdern; Drogo wurde Erzbischof in der Karolingerstadt Metz. Zugleich sanktionierte L. sein Friedenswerk durch eine öffentliche Buße für alles Unrecht, das er insbesondere den Seinen angetan hatte; mit einem Bekenntnis ihrer Pflichtvergessenheit folgten die Bischöfe seinem Beispiel. Die neuen Ratgeber, unter denen neben Adalhard († 826) und Wala der Erzkaplan Hilduin hervortrat, blieben bei alledem auf eine nachhaltige Festigung der Reichsautorität bedacht. Begleitet und beraten von Wala, begab sich Lothar 822 nach Italien. Er wurde von Paschalis I. nach Rom eingeladen und am Osterfeste 823 gekrönt; es war abermals eine bloße Festkrönung, aber zum ersten Mal seit 800 wieder eine Krönung in Rom, wo der Zweitkaiser sogleich wieder eine unmittelbare Gerichtsgewalt in Anspruch nahm. Nach des Paschalis Tod erwirkte Wala die Erhebung des frankenfreundlichen Aristokraten Eugen II. (824–27), und bei einem abermaligen Aufenthalt in Rom verkündete Lothar 824 die Constitutio Romana über eine Reorganisation des Kirchenstaates, der jetzt im Auftrage des Kaisers einer steten Kontrolle unterworfen, also über die bisherige Praxis hinaus ins Reich einbezogen wurde, zumal der gewählte Papst vor der Weihe dem Vertreter des Kaisers einen Treueid leisten sollte. Lothar kehrte 825 an den Kaiserhof zurück und wurde, auch formell im Titel der Urkunden, Mitregent L.s, dessen wahrscheinlich im August 825 in Aachen erlassene Admonitio ad omnes regni ordines erneut von lebendigem Reformwillen zeugte. – Aus den Kontakten mit Byzanz und Rom ergab sich die Notwendigkeit, nochmals den Bilderstreit zu erörtern; dies geschah 825 auf einer Synode in Paris, blieb aber ein bloßer Nachhall ohne Bedeutung.

    Das erste Jahrzehnt von L.s Regierung darf nach alledem als Höhepunkt der fränk.-karoling. Reichsgeschichte gewertet werden. Die|vielseitige Breitenwirkung der karoling. Bildungsreform relativierte gewiß die bis dahin dominierende Stellung des Kaiserhofes im geistigen Leben, aber seine Schriftkultur, sein hoher Rang und seine ansehnliche Bibliothek bestanden fort und erneuerten sich gar in der Folgezeit; auch L. wurden Verse, theologische Schriften und kostbare Codices gewidmet; nach vorwiegender, jedoch umstrittener Forschungsmeinung war er der Auftraggeber des altsächs. Heliand. Die politische Stabilität geriet dagegen ins Wanken. Es steigerten sich die Unruhen an den Grenzen, im Süden die Übergriffe der Sarazenen, vom Norden her die Vorstöße der Normannen (seit 834 Jahr für Jahr), an deren Abwehr L. nach wie vor keinen Anteil hatte. Die gefährlichen Erschütterungen bahnten sich aber im Innern an. In Reich und Kirche, denen es an einem organisatorischen Unterbau fehlte, lag weiterhin vieles im argen. Angesichts dieser Aufgaben wurden die kaiserliche Autorität, L.s Energie und Führungswille unverkennbar schwächer. Die Passivität des Kaisers hatte zur Folge, daß der hohe Klerus den Kampf um das steckengebliebene Reformwerk stärker als bisher aus eigener Initiative aufnahm und sich seiner Autonomie, ja seines geistigen Führungsanspruches bewußt wurde. Zugleich regten sich in L.s Umgebung, am Hof und im Adel, Widerstände gegen das politische Programm der Ordinatio von 817. Personell zeichnen sich diese rivalisierenden Gruppen weiterhin nicht deutlich ab, doch tritt als zentrale Gestalt allmählich die neue Kaiserin Judith in den Vordergrund, die ehrgeizige Mutter des 823 geborenen vierten Kaisersohnes Karl (des Kahlen). Für ihn gewann sie Lothar als Taufpaten und, 829, den Gelehrten und Dichter Walahfrid Strabo als Erzieher, für ihn erstrebte sie aber auch einen Anteil an der Reichsherrschaft. Das entsprach dem am Teilungsprinzip orientierten überkommenen Rechtsdenken, lief jedoch dem Nachfolgegesetz von 817 zuwider.

    Zwar verteidigte der Gf. Bernhard von Barcelona, der Sohn Wilhelms von Toulouse, 827 erfolgreich seine fränk. Bastion in Spanien, im übrigen aber verliefen die Grenzkämpfe dieses Jahres sehr unglücklich. Die Grafen Hugo von Tours und Matfrid von Orléans, aber auch Mgf. Balderich von Friaul wurden Anfang 828 ihrer Ämter enthoben. Mit den immer lebhafter beklagten Mißständen in Reich und Kirche befaßten sich im Winter 828/29 eine Aachener Versammlung, dann Anfang 829 vier Synoden in Mainz, Lyon, Paris und Toulouse. Hier wurden Reformprogramme sehr grundsätzlicher Art entwickelt, die über die Bemühungen des letzten Jahrzehnts hinaus im Geiste der (schon spätantiken) Lehre von den beiden Gewalten – auctoritas sacrata pontificum et regalis potestas – auf eine Auflockerung des Staatskirchentums, ja auf eine Art von geistlicher „Normenkontrolle“ des öffentlichen Lebens zielten. L. aber und die Seinen erwiesen sich nicht – jedenfalls nicht mehr – willens und imstande, auch ihrerseits solche Wege zu beschreiten; naiver Machtwille überwucherte die hochfliegenden, im politischen Bereich freilich auch unrealistischen Reformideen – eben daraus ergab sich die schwere Krise der nächsten Jahre.

    Auf die in einer relatio des Episkopats formulierten Reformwünsche ging L. nicht ein. Dagegen übertrug er im Aug. 829 auf einer Wormser Reichsversammlung seinem jüngsten Sohn Karl Alemannien mit Rätien, dem Elsaß und einem Teil Burgunds. Ob dieser Bereich als künftiges regnum im vollen Rechtssinne gedacht war, steht dahin, aber dem Geist der Ordinatio von 817 widersprach diese Regelung sehr, sie bezeichnete einen Sieg Judiths und einen völligen Kurswechsel des Kaiserhofes. Die Verfechter der Reichseinheit waren beiseite geschoben; Lothar, in den Urkunden nicht mehr als Mitregent genannt, wurde nach Italien entlassen; neue Männer, voran der zum Kämmerer berufene Bernhard von Barcelona, herrschten am Hof. Der Kampf um das Programm von 817 wurde ein Kampf um die Macht am Hofe. Die Initiative lag jedoch vorerst nicht bei den älteren Kaisersöhnen. Wala (seit 826 als Nachfolger seines Bruders Adalhard Abt von Corbie), der Erzkaplan Hilduin, der frühere Kanzler Helisachar erscheinen als Anführer einer Gruppe, die durch eine loyale Palastrevolution gegen den Kaiser selber die erstrebte Reichsordnung sichern wollte, sich dabei freilich im Kampf gegen die Gruppe um Judith und Bernhard mit Hugo, Matfrid und anderen Magnaten traf, deren Motive kaum über persönliche Feindschaft hinausreichten. Die Vorbereitungen zu einem auf Frühjahr 830 anberaumten Bretonenfeldzug schlugen in einen großen Aufstand um, dem L. keinen Widerstand entgegenzusetzen wagte. Bernhard floh nach Barcelona, Judith wurde nach Poitiers ins Radegundiskloster verwiesen. Unter der Leitung des aus Italien zurückgekehrten Mitkaisers Lothar tagte im Mai 830 zu Compiègne eine Reichsversammlung, die sich – soweit erkennbar – formal mit der Wiederherstellung des vorherigen Rechtszustandes begnügte: Lothar erscheint jedenfalls wieder als Zweitkaiser in den|Diplomen, in Wirklichkeit aber trat er als Alleinherrscher auf, beschränkte L. auf eine nominelle Rolle und wollte ihn gar zum Eintritt in den Mönchsstand bewegen. Ohne daß wir die Hintergründe im einzelnen durchschauen, gewann L. in kürzester Frist wieder das Übergewicht. Er ließ den jüngeren Söhnen Pippin und Ludwig eine Vergrößerung ihrer Reichsteile anbieten und konnte sich auf der nächsten Reichsversammlung, im Okt. 830 zu Nimwegen, wieder durchsetzen. Lothar leistete einen neuen Treueid, Judith 1 kehrte zurück, die Anführer des Aufstandes wurden vom Hofe verwiesen und dann im Febr. 831 in Aachen abgeurteilt: Wala und Hilduin, nicht mehr Erzkaplan, wurden verbannt; Lothar, nicht mehr Mitregent, mußte nach Italien zurückkehren. Auf dieser Aachener Versammlung wurde wahrscheinlich eine neue Erbteilung verkündet, die Lothar auf Italien beschränkte und im übrigen, wohl im Rückgriff auf die Divisio von 806, Pippins und Ludwigs Anteile weit ins Reichsinnere, Karls. Gebiet um den Mosel- und Rhoneraum erweiterte. Der Aufstand von 830 hatte also nicht zur Sicherung der Ordinatio, sondern zur Preisgabe der Reichseinheit geführt; Judith schien gesiegt zu haben.

    Statt einer Beruhigung kam es bald, bei erneut schwindender Führungskraft L.s und wechselnden Gruppierungen, zu neuen Gegensätzen, die sich, wiederum im einzelnen schwer durchschaubar, für uns nur noch als erbitterter Machtkampf in Dynastie und Hochadel darstellen. Daß die großzügige Ausstattung des jungen Karl die älteren Brüder sehr verstimmt hatte, steht außer Zweifel. Offenbar durch Judiths Bemühen, Lothar auf die Seite ihres Sohnes zu ziehen, kam es jedoch zunächst zu einer halben Aussöhnung: Auf einer Reichsversammlung in Ingelheim empfing L. im Mai 831 Lothar und amnestierte die meisten seiner Anhänger, darunter Hilduin, nicht jedoch Wala. Aber die Spannungen zu den anderen Söhnen bestanden fort. Pippin blieb im Okt. 831 einer Diedenhofener Reichsversammlung fern und verließ gegen Jahresende im Unfrieden den Hof, Ludwig von Bayern empörte sich Anfang 832. Dieser Widerstände wurde der Kaiser jedoch Herr. Er beließ dem jüngeren Ludwig Bayern, verwies Pippin dagegen nach Trier und sprach Aquitanien Karl zu. Die Erbteilung vom Vorjahre war damit schon umgestoßen, ja L. erwog nunmehr eine Teilung des Gesamtreiches (außer Bayern) nur zwischen Lothar und Karl.

    Statt dessen aber flammte Anfang 833 der schwelende Konflikt zu äußerster Heftigkeit auf, da Pippin und der jüngere Ludwig sich jetzt mit ihrem Bruder Lothar verbündeten, in gemeinsamem Widerstande, aber kaum mit klarem gemeinsamem Ziel. Für Lothar war es ein Kampf um seine Rechte aus der Reichsordnung von 817. Um für dieses ja auch religiös konzipierte Programm und überhaupt für die Friedenswahrung mit seiner geistl. Autorität einzutreten, fand sich Papst Gregor IV. (827–44) bereit, Lothar in die Francia zu begleiten. Wala dagegen trat nach den Erfahrungen von 830 nur widerstrebend neben Ebbo von Reims auf Lothars Seite. Wortführer des Aufstandes wurde Agobard von Lyon, während Drogo von Metz mit anderen Bischöfen ebenso entschieden zu L. hielt. So kam es unvermittelt zu einer Konfrontation von kaiserlichem, reichsbischöflichem und päpstlichem Anspruch. Der von L.s Bischöfen als frater angeredete und an seinen Treueid gemahnte Papst berief sich, ebenso wie Agobard, auf den religiösen Vorrang der priesterlichen, insbesondere päpstlichen Gewalt. Über diesen Prinzipienkampf aber ging der Machtkampf hinweg. Während sich die Heere bei Kolmar gegenüberlagen und L. mit dem Papst über einen Ausgleich verhandelte, wußten die Gegner am 24.6.833 seine Anhänger auf ihre Seite zu ziehen, so daß L. sich sechs Tage später gefangen geben mußte. Diese formlose Preisgabe L.s durch seine Getreuen auf dem Rotfelde, das später „Lügenfeld“ genannt wurde, bedeutete im Rechtsdenken der Zeit seine Absetzung. Ebenso formlos ging die Herrschaft an Lothar über, der den kaiserlichen Urkundentitel L.s annahm, aber seinen eigentlichen Anspruch nicht aufrechtzuerhalten vermochte. Seinen Brüdern Pippin und Ludwig, die ihm vielleicht ein Treueversprechen leisteten, räumte er ausgedehnte Länder zu sofortiger selbständiger Herrschaft ein. Karl blieb von dieser Teilung ausgeschlossen, aber auch von der Ordinatio war nur ein schwacher Abglanz übriggeblieben. Gregor IV. sah seine Autorität mißbraucht und kehrte enttäuscht nach Rom zurück.

    Lothar und seine Parteigänger zeigten sich zum äußersten entschlossen, um die labile neue Herrschaft zu stabilisieren. Karl wurde nach Prüm, Judith nach Tortosa, L. in das Medarduskloster nach Soissons verbracht. Von den Erzbischöfen Ebbo und Agobard beraten, wenn nicht gar getrieben, wollte Lothar den Sturz L.s kirchlich sanktioniert und unwiderruflich gemacht wissen. Das Idoneitätsprinzip, die Auffassung vom Herrschertum als einem von Gott verliehenen Amt in der ecclesia, wurde zu einer Waffe|gegen den Kaiser. Im Okt. 833 erklärten die in Compiègne versammelten Bischöfe, L. habe sein Amt – ministerium sibi commissum – schlecht verwaltet und mahnten ihn zur Kirchenbuße. In Saint-Médard zu Soissons folgte eine feierliche Zeremonie, bei der Ebbo von Reims als Ankläger auftrat. Der gestürzte Kaiser bekannte sich ob vielfacher Schuld, insbesondere der Gewalttaten gegen seine Anverwandten und der Verstöße gegen die Reichsordnung, der Herrschaft unwürdig, legte die Waffen ab und nahm als Exkommunizierter das Büßergewand. Seine Thronfähigkeit sollte damit erloschen sein, ja die Kaiser- und Königswürde schien, kaum zwanzig Jahre nach L.s Thronbesteigung, in eine tödliche Krise geraten.

    Lothar und seine Ratgeber hatten jedoch den Bogen überspannt. Der Abt Hrabanus Maurus von Fulda protestierte gegen die Entthronung des alten Kaisers, den Lothar als Gefangenen mit nach Aachen führte und dem abermals der Klostereintritt nahegelegt wurde. In kürzester Zeit kehrten sich die Fronten wieder um. Durch die harte Behandlung des Vaters, anscheinend aber auch durch den Versuch, die politisch-territoriale Position der Brüder wieder zu beschneiden, brachte Lothar zunächst Ludwig von Bayern, dann auch Pippin von Aquitanien gegen sich auf. Er wich nach Saint-Denis aus, ließ dort aber den Vater und den (inzwischen auch an den Hof geholten) Halbbruder Karl zurück und zog am 28.2.834 fluchtartig nach Burgund ab. Schon am 1.3., einem Sonntag, wurde L. dann in Saint-Denis wieder in die Kirchengemeinschaft aufgenommen und als Kaiser anerkannt. Pippin und Ludwig fanden sich bei ihm ein, auch Judith wurde befreit. Der jetzt unausweichlich gewordene, mit grausamer Gewalt ausgetragene offene Kampf schien in eine neue Katastrophe L.s einzumünden, denn an der Bretonengrenze wurde sein Heer geschlagen (der Kanzler Theoto fiel), und Lothar eroberte vom Süden her die Stadt Chalon. Auf die letzte Machtprobe mit den überlegenen Kräften des Vaters ließ er es aber schließlich doch nicht ankommen. So konnte L. im Spätsommer oder Herbst 834 bei Blois die Unterwerfung Lothars entgegennehmen. Er beließ ihm Italien, gebot ihm aber, dieses Land nicht eigenmächtig zu verlassen; mit zahlreichen Getreuen, darunter Wala († 836) und Agobard, kehrte Lothar über die Alpen zurück. Ohne die letzte Teilung anzuerkennen, duldete L., daß Pippin ein nach Norden erweitertes Aquitanien, Ludwig anscheinend die rechtsrheinischen Länder behielt. Mit einer Reichsversammlung in Diedenhofen, einer feierlichen Restitution des Kaisers im Dom der Karolingerstadt Metz (28.2.835) und der Resignation Ebbos als Erzbischof von Reims gingen die fünfjährigen Wirren zu Ende.

    Das Amt des obersten Hofkaplans hatte L. anscheinend schon 830 dem nicht sicher bestimmbaren Abt Fulko anvertraut (bezeugt 833), ihn aber wohl gleich 834, spätestens 836 durch seinen in Treue bewährten Halbbruder EB Drogo ersetzt. Die Leitung der Kanzleigeschäfte ging 834 an seinen anderen Halbbruder, den Abt Hugo, über. Am Hofe war damit wieder Stetigkeit eingekehrt, nicht aber im Reich, für dessen Küstenländer sich die Normannen- und Sarazenengefahr von Jahr zu Jahr steigerte. Trotz einer neuen Aachener Reformsynode von 836 fanden auch die kirchlichen Dinge nicht zu wirklicher Konsolidierung. Vor allem aber blieb die Ausstattung des jüngsten Kaisersohnes Karl eine offene Frage. Ohne Verständigung mit Lothar, der sich gegen die Aussöhnungsbemühungen des Hofes sperrte, bestimmte L. 837 in Aachen weite Länder im Raum zwischen Rhein, Seine und Nordküste als – wohl künftigen – Anteil Karls, den er 838 in Quierzy endlich wehrhaft machen und zum König krönen konnte. Der jüngere Ludwig, der sich erneut auflehnte, wurde wieder auf Bayern beschränkt. Als dann aber Pippin I. von Aquitanien am 13.12.838 starb, war die Bahn frei für die von Judith offensichtlich längst erstrebte Lösung. L. überging den Erbanspruch Pippins II, empfing Lothar zu formeller Aussöhnung auf einer Reichsversammlung in Worms (Juni 839), setzte u. a. auch Agobard wieder in sein Erzbistum ein († 840) und ordnete eine Teilung des Gesamtreiches außer Bayern nur zwischen Lothar und Karl an. Italien und die Länder östlich einer Linie von der Maas zum Genfer See sollten an Lothar, der Westen an Karl fallen. Dieser Entscheidung aber widersetzten sich sowohl Ludwig von Bayern wie eine bedeutende Gruppe des aquitanischen Adels, der Pippin II. zum König ausrief. L. zog nun selber zu Felde, 839 nach Aquitanien, 840 gegen Ludwig. In dieser wirren Situation starb L., nachdem er vom Krankenlager aus den Zweitkaiser Lothar durch Zusendung der Reichsinsignien zum Nachfolger designiert hatte. Sein Bruder Drogo setzte ihn im alten Hauskloster der Karolinger bei.

    Einem Herrschernamen das Attribut pius (oder piissimus) beizulegen, gehörte allgemein zur rhetorisch geprägten Topik der Literatur, der Urkunden und der Münzen. Dieses Epitheton begegnet im 9. Jh. und noch darüber hinaus bei L., bei Ludwig dem Deutschen und selbst bei Ludwig dem Kinde. Abgesehen von einem isolierten Zeugnis bei Notker von St. Gallen (Hludovicus agnomine pii, 887) hat sich diese Bezeichnung als individueller Beiname L.s erst im 10. und 11. Jh. eingebürgert. Sie ist auch in der Wissenschaft fester Sprachgebrauch geworden und entbehrt nicht der Berechtigung, denn persönliche Frömmigkeit und Aufgeschlossenheit für Wesen und Anliegen der Kirche treten bei L. ausgeprägt und vertieft zutage. An der schillernden Duplizität der französischen Titel Louis le Pieux und Louis le Débonnaire ist freilich abzulesen, daß dem Beinamen auch eine negative Note im Sinne der Schwäche, der Nachgiebigkeit gegenüber geistlichem Machtanspruch eignen kann. Der unverkennbare Kontrast zu Karl d. Gr., dessen Format L. sicherlich nicht hatte, eine isolierte, unnuancierte Blickrichtung auf die Szenen von 822 und 833, unreflektiert nationalliberale. Wertungskategorien der Geschichtsschreibung haben solche Vorstellungen zu einem Klischee verdichtet, das die älteren Darstellungen und Handbücher beherrscht, in jüngeren Studien aber differenzierend aufgelok-kert worden ist. In L.s Regierung begegnen sich Kulmination und Wende des fränk.-karoling. Zeitalters, aber daß diese Jahrzehnte schlechthin eine Periode des Verfalls gewesen seien, behauptet niemand mehr. In der Kirchenpolitik vor allem der Anfangszeit, aber auch im Willen zur organisatorischen Straffung des Reiches ließ L. es, bei allem Verdienst seiner Berater, nicht an eigener Energie fehlen; das geistige Leben, die sog. Karoling. Renaissance, fand unter ihm zu gesteigerter Entfaltung, der politischen Konzeption einer einheitlichen Reichsstruktur eignet fraglos ein großer Zug. Als sich dann freilich die Probleme türmten, wußte L., jetzt anders beraten und wechselnd beeinflußt, seine anfängliche Energie nicht mehr zu behaupten. Es liegt zwar vordergründig nahe, wäre jedoch unhistorisch, in des Kaisers persönlichem Versagen die primäre Erklärung für diese Wende sehen zu wollen. Die entscheidenden Gründe waren objektiver Art. Das Programm von 817 war eine theoretische, von den Zeitgenossen auch geistig kaum erfaßte Konstruktion geblieben, der es an den wirtschaftlichen und verkehrstechnischen, administrativen und militärischen Voraussetzungen fehlte. Der Weg zu einer innerdynastischen Aufgliederung des Riesenreiches erscheint im historischen Rückblick als ein strukturbedingter Sachzwang, dem auch ein Karl d. Gr. schwerlich Einhalt geboten hätte. So ist L. als eine zentrale Gestalt des noch gemeinsamen german.-roman. Europa zu sehen, eines Zeitalters, das zur gemeinsamen Basis deutscher und franz. Geschichte gehört – L. wird als erster in der langen Reihe franz. Könige dieses Namens gezählt -, das aber in manchen Bezügen, so in der Kloster- und Kirchenreform, in der neuartigen Polarität von Herrschertum, Adel und Episkopat wie auch in der sich anbahnenden staatlichen Pluralität schon spezifische hochmittelalterliche Probleme, teilweise sogar normgebend, vorweggenommen hat.



    Gestorben:
    auf einer Rheininsel bei Ingelheim

    Ludwig heiratete N. in 793. [Familienblatt] [Familientafel]

    Kinder:
    1. 38. von Franken, Alpais  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren in 794; gestorben am 23 Jul 852.
    2. 39. von Franken, Arnulf  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren um 794; gestorben nach 841.

    Ludwig heiratete Irmingard in 794. Irmingard (Tochter von Ingram) wurde geboren um 775/780; gestorben am 3 Okt 818 in Angers [49000],Maine-et-Loire,Pays de la Loire,Frankreich; wurde beigesetzt in Angers [49000],Maine-et-Loire,Pays de la Loire,Frankreich. [Familienblatt] [Familientafel]

    Kinder:
    1. 40. von Franken, Lothar I.  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren in 795; gestorben am 29 Sep 855 in Prüm [54595],Bitburg-Prüm,Rheinland-Pfalz,Deutschland; wurde beigesetzt in Prüm [54595],Bitburg-Prüm,Rheinland-Pfalz,Deutschland.
    2. 41. von Aquitanien, Pippin I.  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren um 797; gestorben am 13 Dez 838; wurde beigesetzt in Poitiers [86000],Vienne,Poitou-Charentes,Frankreich.
    3. 42. von Franken, Rotrud  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren in 800.
    4. 43. von Franken, Hildegard  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren um 802; gestorben am 23 Aug 860.
    5. 44. von Franken, Ludwig II.  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren in 805/806 in Aquitanien,Frankreich; gestorben am 28 Aug 876 in Frankfurt am Main [60311],Hessen,Deutschland; wurde beigesetzt in Lorsch Kloster [64653],Bergstraße,Hessen,Deutschland.
    6. 45. von Franken, (Tochter)  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren in um 800/802.
    7. 46. von Franken, (Tochter)  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren in um 800/802.

    Ludwig heiratete Judith in 819. Judith (Tochter von Welf und Heilwiga) wurde geboren um 795; gestorben am 19 Apr 843 in Tours [37000],Indre-et-Loire,Centre-Val de Loire,Frankreich; wurde beigesetzt in Tours [37000],Indre-et-Loire,Centre-Val de Loire,Frankreich. [Familienblatt] [Familientafel]

    Kinder:
    1. 47. von Franken, Gisela  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren in 819; gestorben nach 1 Jul 874; wurde beigesetzt in Cysoing [59830],Nord,Nord-Pas-de-Calais,Frankreich.
    2. 48. von Franken, Karl II.  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren am 13 Jun 823 in Frankfurt am Main [60311],Hessen,Deutschland; gestorben am 6 Okt 877 in Avrieux [73500],Savoie,Rhône-Alpes,Frankreich; wurde beigesetzt in Nantua [01130],Ain,Rhône-Alpes,Frankreich.

  12. 24.  von Franken, Lothar Graphische Anzeige der Nachkommen (7.Hildegard3, 3.Imma2, 1.Hnabi1) wurde geboren am 16 Apr 778; gestorben in 779/780.

    Notizen:

    Lothar
    16.4.778- 779/80
    Sohn des Kaisers KARL I. DER GROSSE aus seiner 3. Ehe mit der Hildegard, Tochter von Graf Gerold
    Zwillingsbruder LUDWIGS I. DES FROMMEN

    Werner Karl Ferdinand: Seite 443, "Die Nachkommen Karls des Großen bis um das Jahr 1000 (1.-8. Generation)"
    II. Generation 7

    Zum Geburtsdatum siehe oben II,6. Der Tod Lothars kann schon der zweiten Hälfte 779 eingetreten sein, denn Paulus Diaconus meint mit seiner Angabe bienmis, wie sich in seinen Epitaphen erkennen läßt, nicht notwendig zwei vollendete Lebensjahre, sondern auch "mehr als eins".

    Literatur:
    Schieffer Rudolf: Die Karolinger. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 1992, Seite 79 - Schnith Karl Rudolf: Mittelalterliche Herrscher in Lebensbildern. Von den Karolingern zu den Staufern. Verlag Styria Graz Wien Köln 1990, Seite 36,41 - Treffer Gerd: Die französischen Königinnen. Von Bertrada bis Marie Antoinette (8.-18. Jahrhundert) Verlag Friedrich Pustet Regensburg 1996 Seite 33 - Wies Ernst W.: Karl der Große. Kaiser und Heiliger. Bechtle Verlag Esslingen 1986, Seite 254 -


  13. 25.  von Franken, Bertha Graphische Anzeige der Nachkommen (7.Hildegard3, 3.Imma2, 1.Hnabi1) wurde geboren in 779; gestorben nach 14 Jan 823.

    Notizen:

    Bertha
    779- nach 14.1.823
    (779/80- nach 829 Lexikon des Mittelalters)
    Tochter des Kaisers KARL DER GROSSE aus seiner 2. Ehe mit der Hildegard, Tochter von Graf Gerold

    Lexikon des Mittelalters: Band I Spalte 2923

    Bertha
    * 779/780, + nach 829
    Tochter KARLS DES GROSSEN

    Bertha entstammte der Ehe König KARLS mit der alemannischen Adligen Hildegard und hieß nach der Mutter ihres Vaters. Im Rahmen der fränkisch-englischen Beziehungen war Bertha zeitweise (789?) als Braut Ecgfriths, Sohn König Offas von Mercia, im Gespräch. Doch kam die Heirat nicht zustande. Bertha blieb am karolingischen Hofe und scheint dort eine wichtige Rolle gespielt zu haben. Sie wird im "Paderborner Epos" und in den Gedichten Theodulfs von Orleans und vor allem Angilberts besungen; mit diesem war sie in Friedelehe verbunden. Als LUDWIG DER FROMME nach dem Tod KARLS DES GROSSEN 814 der Aachener Pfalz eine strengere Ordnung gab, mußten auch seine Schwestern Bertha und Gisela den Hof verlassen und sich auf die ihnen zugewiesenen klösterlichen Besitzungen zurückziehen. Bertha begegnet in der Folgezeit noch einige Male in Urkunden, zuletzt 829.

    Literatur:
    JDG K.d.Gr., II - JDG L.d.Fr. I - J. Fleckenstein, Karl d. Gr. und sein Hof (Braunfels, KdG I, 1965),24-50 - K. F. Werner, Die Nachkommen Karls d. Gr. bis um das Jahr 1000 (ebd. IV, 1967),403-484

    Werner Karl Ferdinand: Seite 444, "Die Nachkommen Karls des Großen bis um das Jahr 1000 (1.-8. Generation)"

    II. Generation 8

    Brandenburg zitiert zu Bertha nur Einhard c. 18 und bemerkt: "Das Geburtsjahr ist nicht überliefert." Er entscheidet sich für "wohl 779/80), ein Datum, das auch Löwe (in: Wattenbach-Levison) 239, Anm. 253 zugrunde legte ("um 780"), unter Berufung auf Leibnitz, Ann. Imp. 1, 107. Die Brandenburg entgangene Begründung für den richtigen Zeitansatz liegt darin, daß wir die Geburtsdaten der beiden folgenden Kinder der Hildegard kennen, Frühjahr 781 und Sommer/Herbst 782, Daten, die Brandenburg nicht gegenwärtig waren, da er im Falle von Gisla (unten 9) das überlieferte Taufdatum übersah, im Falle von Hildegard (unten 10) die KARLS-Tochter sogar ganz wegließ.
    Zum Datum der Verbindung Berthas mit Angilbert vgl. Löwe, a.a.O. 238-240: Im Jahre 800 leben, wie ein Gedicht Angilberts bezeugt, schon seine Kinder, die Knaben Nithard und Hartnid. Zu Angilbert sagt Brandenburg: "G Graf Angilbert, + 814". Nun w war Angilbert weder der Gemahl Berthas noch Graf; vielmehr war er Kleriker und Jahre, bevor er sich mit Bertha verband, Abt von S.-Riquier (Löwe 237 und 239, dort auch über die Versuche des 12. Jahrhunderts, das Verhältnis zu "legitimieren"). In den 80-er Jahren war Angilbert sogar Leiter der Hofgeistlichkeit (capella) König Pippins von Italien gewesen (primicerius palatii), vgl. J. Fleckenstein, Die Hofkapelle der deutschen Könige, Bd. 1, Stuttgart 1959, 67 und 113. Vgl. zu ihm, dessen genaues Todesdatum 814 II 18 bekannt ist, noch J. Bühler, NDB 1, 294.
    Die Vorgänge von 814, die "Säuberung" des Aachener Hofes durch Kaiser LUDWIG, interessieren uns wegen der Geschicke der Bertha, der ältesten überlebenden Tochter KARLS, und ihrer jüngeren Schwestern. Berthas Sohn Nithard spricht 1.I, c.2 von der Auszahlung des Gelderbteils durch LUDWIG nur an die noch lebenden, legitimen Töchter KARLS, worauf sie a palatio ad sua monasteria geschickt wurden. Die Vita Hlud. des Anonymus c. 23 spricht gar nicht von Klöstern, sondern nur von den Besitzungen, die sie vom Vater empfingen und die ihnen jetzt zum Aufenthalt zugewiesen wurden. Diejenigen Schwestern LUDWIGS, die solche noch nicht empfangen hatten, erhielten sie jetzt zur Ausstattung von LUDWIG. Auch wenn darin kein eigentlicher Widerspruch liegt (denn zur Ausstattung karolingischer Damen gehörten monasteria, ganz gleich, ob sie in ihnen abbatissae waren oder nicht, ob sie dort residierten oder nicht), so wird doch so viel deutlich, daß nicht eine "Einweisung ins Kloster" stattgefunden hat, so daß wir von 814 an alle KARLS-Töchter als Nonnen zu betrachten hätten, sondern nur eine Verbannung vom Hof.
    Darf man der im übrigen, in den Einzelheiten der Vorgänge von 814, sehr genauen Schilderung des anonymen Biographen LUDWIGS (V. Hlud. c. 21) Glauben schenken, dann war die Zahl der Liebhaber von LUDWIGS Schwestern am Aachener Hofe beim Machtwechsel 814 nicht gering: Einer, Hodoin, wurde getötet, als er sich der Festnahme widersetzte, ein anderer, Tullius, wurde geblendet, andere wurden begnadigt. Diese fränkischen Großen kommen neben Rorico, Angilbert und dem unten (zu III,19) erschlossenen Richwin als Vater von KARLS-Enkeln in Betracht, sowohl uns überlieferter Namen, als solcher, die wir nicht kennen.
    Über Berthas weitere Geschicke (Zum Todesdatum "+ nach 829 (?)" gibt Brandenburg keinen Beleg) läßt sich ausmachen, daß sie, die schon seit 802 von Angilbert dauernd getrennt war, weil dieser von da an in seinem Kloster S.-Riquier blieb (Löwe a.a.O. 238), nach 814 im Westen gelebt haben dürfte. 823 I 14 hat Bertha zu Compiegne als ... Berta, magni et invictissimi imperatoris CAROLI filia (Mabillon, De re diplomatica, 1683, 514, nr. 67, zitiert schon von Bettinger 48) für die alte merowingisch-karolingische Königsabtei S.-Medard in Soissons geurkundet. In dieser Kirche scheint das Andenken an sie besonders lebendig gewesen zu sein, denn außer einem Seelgerät für die in S.-Denis, 862, hat KARL DER KAHLE ein anderes in S.-Medarard 866/70 einrichten lassen (Tressier nr. 247 und 338), und noch Ludwig der Stammler ließ 878 II 8 wiederum in S.-Medard-de-Soissons ein Anniversar einrichten für seinen Bruder Karlmann, der dort Abt gewesen war, und für das Gedenken der Berthahae amititae nostra (siehe IV,23). Es ist hier nicht an eine Vaterschwester, also an eine uns sonst nicht bezeugte Tochter LUDWIGS DES FROMMEN namens Bertha zu denken, sondern mit amita ist die Großtante väterlicherseits, die KARLS-Tochter Bertha gemeint.

    Ennen, Edith: Seite 57,"Frauen im Mittelalter"

    Er heiratete dann Hildegard, die fränkisch-alemannischer Abstammung war, ihm drei Söhne - Karl, Pippin und LUDWIG - schenkte und ebensoviele Töchter - Hrodtrud, Bertha und Gisela.

    Herm, Gerhard: Seite 286, "Karl der Große"

    Eines Nachts, KARL konnte wieder einmal nicht schlafen, blickte er in den schneebedeckten Hof der Aachener Pfalz hinab und sah dort ein merkwürdiges Zweigespann. Berta, Hildegards zweite Tochter, trug auf ihren Schultern einen Mann durch die Dämmerung. Möglicherweise konnte sich KARL nicht gleich einen Reim auf das machen, was die beiden trieben, aber allzulange blieb es ihm auch nicht verborgen. Berta und Angilbert, der Abt vo St. Riquier, hatten Verhältnis miteinander. Angilbert waar am Abend in die Kammer seiner Geliebten gestiegen, aber als er sie wieder verlassen wollte, mußte er feststellen, daß es während ihres Beisammenseins geschneit hatte. Wäre er auf eigenen Füßen in sein Quartier zurückgekehrt, hätte er Spuren im Schnee hinterlassen und Berta bloßgestellt. Was konnten die beiden tun? Das Mädchen nahm den Liebhaber kurzerhand huckepack und trug ihn in sein Kammer zurück, damit nur die Abdrücke ihrer zierlichen Füße in der weißen Decke zurückblieben

    Riche Pierre: Seite 170, "Die Karolinger"

    KARL liebte das Familienleben und kümmerte sich selbst um die Erziehung seiner Söhne und Töchter. Wie Einhard schreibt, "speiste er zu Hause niemals ohne sie und machte ohne sie niemals eine Reise". Der Biograph fährt dann fort; "Da seiner Töchthter sehr schön waren und vom Vater zärtlich geliebt wurden, ist es seltsam, daß er keine von ihnen einem seiner Gefolgsleute oder einem Fremden zur Frau geben wollte. Er sagte, er könne ohne ihre Gesellschaft nicht leben, und behielt alle bis z zu seinem Tod bei sich im Hause. Dabei mußte er aber, sonst vom Glück begünstigt, die Tücke des Schicksals erfahren." So verband sich seine Tochter Rotrud heimlich mit Graf Rorico von Maine, und Bertha, de ihrem Vater sehr ähnlich war, wurde die Geliebte des Hofdichters Angilbert und bekam von ihm mehrere Kinder, unter denen der spätere Historiograph Nithard war.

    Wies Ernst W.: Seite 254,260, "Karl der Große. Kaiser und Heiliger."

    Berta (779/80-823) lebte mit Angilbert, dem Dichter und Diplomaten KARLS, in einer freien Verbindung, der zwei Söhne, Hartnid und der Geschichtsschreiber Nirhard, entstammmten.
    KARLS Selbstverständnis und sein Verhältnis zu möglichen Schwiegerkindern wird an einem anderen Beispiel deutlich. Um das Jahr 789 warb er für seinen Sohn, den Prinzen Karl, um die Hand einer Tochter des Königs Offa von Mercia (757-796).Zwischen dem englischen Teilkönigreich Mercia und dem fränkischen Hof bestanden gute Beziehungen, wozu der Angelsachse Alkuin seinen Beitrag geleistet hatte. KARL hatte sogar aus der Beute des Awarenschatzes Geschenke an Offa gesandt. König Offa willigte gerne in KARLS Ehewunsch ein, forderte aber im Gegenzug für seinen Sohn Ecgfrith die KARLS-Tochter Berta zum Eheweib. KARL war tief verletzt und erblickte darin eine Anmaßung des englischen Königs.


    795 oo Angilbert Abt von St.-Riquier - 18.2.814

    Kinder:

    - Nithard vor 800-15.4.845
    - Harduin (Hartnid)


    Literatur:
    Ennen, Edith: Frauen im Mittelalter. Verlag C.H. Beck München 1994, Seite 57 - Epperlein Siegfried: Karl der Große. VEB Deutscher Verlag der Wissenschaften Berlin 1974, Seite 138 - Herm, Gerhard: Karl der Große. ECON Verlag GmbH, Düsseldorf, Wien, New York 1987, Seite 286 - Kalckhoff Andreas: Karl der Große. Profile eines Herrschers. R. Piper GmbH & Co. KG, München 1987, Seite 82-83 - Konecny Silvia: Die Frauen des karolingischen Königshauses. Die politische Bedeutung der Ehe und die S Stellung der Frau in der fränkischen Herrscherfamilie vom 7. bis zum 10. Jahrhundert. Dissertation der Universität Wien 1976, Seite 76 - Riche Pierre: Die Karolinger. Eine Familie formt Europa. Deutscher Taschenbuch Verlag GmbH & Co. KG, München 1991, Seite 170 - Schieffer Rudolf: Die Karolinger. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 1992, Seite 83,90 - Schnith Karl Rudolf: Mittelalterliche Herrscher in Lebensbildern. Von den Karolingern zu den Staufern. Verlag Styria Graz Wien Köln 1990, Seite 33,42 - Werner Karl Ferdinand: Die Ursprünge Frankreichs bis zum Jahr 1000. Deutscher Taschenbuch Verlag GmbH & Co. KG, München 1995, Seite 418,455 - Wies Ernst W.: Karl der Große. Kaiser und Heiliger. Bechtle Verlag Esslingen 1986, Seite 7,254,260 -

    Bertha heiratete von Saint-Riquier, Angilbert in 795. Angilbert wurde geboren um 745; gestorben am 18 Feb 814 in Saint-Riquier [80135],Somme,Picardie,Frankreich. [Familienblatt] [Familientafel]

    Kinder:
    1. 49. Harduin  Graphische Anzeige der Nachkommen
    2. 50. Nithard  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren um 795; gestorben am 15 Mai 845; wurde beigesetzt in Saint-Riquier [80135],Somme,Picardie,Frankreich.

  14. 26.  von Franken, Gisela Graphische Anzeige der Nachkommen (7.Hildegard3, 3.Imma2, 1.Hnabi1) wurde geboren vor Mai 781; gestorben nach 814.

    Notizen:

    Gisela
    vor Mai 781- nach 814
    Tochter des Kaisers KARL I. DER GROSSE aus seiner 3. Ehe mit der Hildegard, Tochter von Graf Gerold

    Werner Karl Ferdinand: Seite 444, "Die Nachkommen Karls des Großen bis um das Jahr 1000 (1.-8. Generation)"

    II. Generation 9

    Gisla, zu der Brandenburg nur den Namen gibt, wurde, wie die Reichsannalen zu 781 melden, von Erzbischof Thomas von Mailand getauft, und zwar nach der Rückkehr KARLS aus Rom, wo er im April geweilt hatte, also 781 V. Das Geburtsdatum Gislas dürfte nicht allzu lange davor liegen - die Königin Hildegard hatte KARL auf der Reise begleitet. Wir können nur vermuten, allerdings mit großer Wahrscheinlichkeit, daß 814 Gisla noch lebte, eine der legitimen Schwestern LUDWIGS war, die ihr Gelderbteil erhielten. Erwähnt finde ich sie danach nirgends mehr; zuletzt sicher genannt im oben I, 1a-k zitierten Epos zu 799/800.

    Literatur:
    Schieffer Rudolf: Die Karolinger. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 1992, Seite 83 - Schnith Karl Rudolf: Mittelalterliche Herrscher in Lebensbildern. Von den Karolingern zu den Staufern. Verlag Styria Graz Wien Köln 1990, Seite 41 - Wies Ernst W.: Karl der Große. Kaiser und Heiliger. Bechtle Verlag Esslingen 1986, Seite 144 -


  15. 27.  von Franken, Hildegard Graphische Anzeige der Nachkommen (7.Hildegard3, 3.Imma2, 1.Hnabi1) wurde geboren am 8 Jun 782; gestorben am 8 Jun 783.

    Notizen:

    Hildegard
    8.6.782-8.6.783
    Jüngste Tochter des Kaisers KARL I. DER GROSSE aus seiner 3. Ehe mit der Hildegard, Tochter von Graf Gerold

    Werner Karl Ferdinand: Seite 444, "Die Nachkommen Karls des Großen bis um das Jahr 1000 (1.-8. Generation)"

    II. Generation 10

    Diese gut bezeugte Tochter KARLS DES GROSSEN, die den Namen der Mutter trug, fehlt bei Brandenburg ganz. Wie schon Halphen in seiner Ausgabe der V. Caroli 57 Anm 2 bemerkte, nannte Einhard c. 18 nur drei Söhne und drei Töchter KARLS von Hildegard, überging also die früh verstorbenen: LUDWIGS Zwillingsbruder Lothar und die Töchter Adalhaid und Hildegard. Paulus Diaconus erwähnt in seiner Metzer Bistumsgeschichte MG SS 2,265 richtig vier Söhne und fünf Töchter Hildegards, und er selbst hat für Hildegard ebenso wie vorher für Adalhaid (beide wurden in Metz beigesetzt) ein Epitah gedichtet (siehe K.Neff, Die Gedichte des Paul. Diac., München 1908), das schon Bettinger 51 zitiert. Aus ihm ergibt sich, daß die Tochter keine (vix) 40 Tage nach der Mutter starb und ihr erstes Lebensjahr noch nicht vollendet hatte - was anzudeuten scheint, daß nicht mehr viel an der Vollendung des ersten Lebensjahres fehlte

    Literatur:
    Schieffer Rudolf: Die Karolinger. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 1992, Seite 83 - Schnith Karl Rudolf: Mittelalterliche Herrscher in Lebensbildern. Von den Karolingern zu den Staufern. Verlag Styria Graz Wien Köln 1990, Seite 42 - Wies Ernst W.: Karl der Große. Kaiser und Heiliger. Bechtle Verlag Esslingen 1986, Seite 254 -