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 Bohrer

von der Wetterau, Heribert

männlich um 925 - 992  (67 Jahre)


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Generation: 1

  1. 1.  von der Wetterau, Heribert wurde geboren um 925; gestorben in 992.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Kinziggau,Hessen,Deutschland; Graf im Kinziggau

    Notizen:

    Heribert Graf im Kinziggau
    925-992

    4. Sohn des Grafen Udos I. von der Wetterau aus dem Hause der KONRADINER und einer namentlich unbekannten Gräfin von Vermandois, Tochter von Graf Heribert I.
    Neffe des Herzogs Hermann I. von Schwaben
    Nach Jackman/Fried Sohn des Herzogs Konrad I. von Elsaß und der Judith/Jutta von Öhningen
    Josef Heinzelmann macht wahrscheinlich, daß die drei Brüder Konrad, Heribert und Udo und ihre Schwester Judith nicht unbedingt Söhne des Grafen Udo I. von der Wetterau sein müssen, sondern dessen Enkel oder Schwiegersöhne gewesen sein könnten

    Brandenburg Erich: Tafel 3, "Die Nachkommen Karls des Großen"

    VII. Generation 11.
    Heribert, Graf im Kinziggau 949
    * ca. 925, + 992
    Gemahlin: Irmtrud, Tochter des Grafen Megingoz

    Anmerkungen: Seite 121
    VII. 11. Heribert

    Thietmar 4,60
    Gemahlin: Irmtrud siehe Schenk zum Schweinsberg, Genealogische Studien 5 [VII 13]

    Werner Karl Ferdinand: Seite 463, "Die Nachkommen Karls des Großen bis um das Jahr 1000 (1.-8. Generation)"

    VII. Generation 13
    Zum Amtsgebiet Graf Heriberts vgl. H. Philippi, Territorialgeschichte der Grafschaft Büdingen, 1954, 27ff.
    Zur Familie von Ermentrud/Imiza, der Gattin Heriberts, vgl. Renn 107ff.
    Heribert folgte 949, wurde Graf von Gleiberg, das er gründete, und Graf im Kinziggau. Er erschien als treue Stütze der OTTONEN, zog 982/83 mit nach S-Italien und machte die Schlacht bei Cotrone mit, wo der Bruder fiel. Er war mächtig in Hessen.

    Weinfurter, Stefan: Seite 194,199, "Heinrich II. (1002-1024) Herrscher am Ende der Zeiten"

    Friedrich, einer der Brüder Kunigundes, hatte sich mit einer Tochter Heriberts von der Wetterau (+ 992) vermählt, der wiederum zu den führenden Mitgliedern des KONRADINER-Hauses zählte.
    Ähnliches gilt für die mächtige rhein- und mainfränkische Adelsfamilie der KONRADINER. In weiblicher Linie gehörte ihr Erzbischof Heribert von Köln an. Die Führung im KONRADINER-Clan aber hatte, bis zu seinem Tod 992, vor allem bei Heribert gelegen, dem Grafen im hessischen Kinziggau, im Engersgau und in der Wetterau. Von seinen Söhnen starb der eine, Gebhard, 1016. Der andere war Otto, der nach dem Tod seines Bruders alle Besitzungen und Grafschaften dieser Linie in seiner Hand vereinte.

    oo Irmentrud (Imiza), Tochter des Grafen Megingoz und der Gerberga
    Kinder:
    - Gerberga ca. 960/65- um 1036
    vor 1003 oo Heinrich I. Markgraf von Schweinfurt ca 975-18.9.1017
    - Gebhard Graf ca 965/70-8.11.1016
    - Otto Graf von Hammerstein 975-5.6.1036
    - Irmtrud Erbin von Gleiberg
    985/90 oo Friedrich I. Graf von Luxemburg-Salm ca 965- 1019

    Literatur:
    Glocker Winfrid: Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik. Böhlau Verlag Köln Wien 1989 Seite 313,333 - Hlawitschka, Eduard: Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen. Genealogische Studien zur Geschichte Lothringens und des Reiches im 9.,10. und 11. Jahrhundert, Saarbrücken 1969, Seite 46,49-51,53,70 - Weinfurter, Stefan: Heinrich II. (1002-1024) Herrscher am Ende der Zeiten, Verlag Friedrich Puset Regensburg 1999, Seite 194,199 - Werner Karl Ferdinand: Die Nachkommen Karls des Großen bis um das Jahr 1000 (1.-8. Generation) Band IV in: Braunfels Wolfgang: Karl der Große Lebenswerk und Nachleben. Verlag L. Schwann Düsseldorf Seite 463 -

    Familie/Ehepartner: von Geldern, Irmentrud. [Familienblatt] [Familientafel]

    Kinder:
    1. 2. von der Wetterau, Irmintrud  Graphische Anzeige der Nachkommen
    2. 3. Gebhard  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren um 965/970; gestorben am 8 Nov 1016.
    3. 4. von Hammerstein, Otto  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren in 975; gestorben am 5 Jun 1036.


Generation: 2

  1. 2.  von der Wetterau, Irmintrud Graphische Anzeige der Nachkommen (1.Heribert1)

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Luxemburg; Gräfin von Luxemburg

    Notizen:

    Irmintrud von der Wetterau
    Gräfin von Luxemburg
    Tochter des Grafen Heribert von der Wetterau aus dem Hause der KONRADINER und der Irmintrud, Tochter von Graf Megingoz

    Brandenburg Erich: Tafel 3 Seite 6, "Die Nachkommen Karls des Großen"

    VIII. 16. N. (Tochter)
    Gemahl:
    vor 995
    Friedrich, Graf von Luxemburg (siehe VIII 45) + 1019
    Anmerkungen: Seite 125
    VIII. 16. Tochter.
    Vermählung zu erschließen aus dem Alter der Tochter (siehe IX 22). [VIII 20]

    Werner Karl Ferdinand: Seite 476, Die Nachkommen Karls des Großen bis um das Jahr 1000 (1.-8. Generation)

    VIII. Generation 18-20

    Zu den Söhnen Heriberts vgl. auch Renn 114f., u. ö.
    Zu Gebhard kann dem Todesjahr 1016 (Druckfehler "1916" auf der Tafel Brandenburg VIII, 14, in der Neuauflage 1964 berichtigt) der Todestag XI 8 aus dem Merseburger Nekrolog hinzugefügt werden, vgl. W. Trillmich in seiner Ausgabe der Chronik Thietmars, 1957, 407, Anmerkung 174 ("Ausgewählte Quellen zur deutschen Geschichte").
    Zu Otto "von Hammerstein", berühmt durch den Streit um seine Ehe mit der ihm naheverwandten Ermengard/Irmgard (die bei Brandenburg IX, 87 zu Unrecht unter den wahrscheinlichen Nachkommen steht), ist gegenüber Brandenburg nachzutragen, daß Otto 1035 als Graf in der Wetterau nachweisbar ist, vgl. Gensicke, Landesgeschichte des Westerwaldes 1958, 49 (Hinweis meines Assistenten Hartmut Atsma)
    Zur Ehe einer Tochter Heriberts mit Friedrich von Lützelburg siehe Renn 44ff.
    Mit Fragezeichen bringt Brandenburg VIII, 17 eine Tochter Gerberga, deren Nachkommen aus der Ehe mit Heinrich, Markgraf von Schweinfurt, bei Brandenburg unter den wahrscheinlichen Nachkommen Karls des Großen erscheinen (Brandenburg IX, 74-76; X, 91-106, Seite 65, vgl. ferner Seite 72 bis 77). Zu dieser Nachkommenschaft Heinrichs von Schweinfurt, des Gegners Kaiser HEINRICHS II., und seiner namentlich beglaubigten Gattin Gerberga (Thietmar V, 34) gehören unter anderem die Herzöge von Sachsen, die Herzöge von Böhmen und Mähren, die Herzöge und Könige von Polen. Die Hypothese, der Brandenburg sich, wenn auch mit dem erwähnten Vorbehalt, angeschlossen hat, beruht auf der Identifizierung eines bei Thietmar V, 35 genannten Bruders der Gerberga, Gattin Heinrichs von Schweinfurt, mit Namen Otto, mit Otto "von Hammerstein". Das Namensgut der Nachkommenschaft, von Brandenburg zur Klärung der Frage nicht herangezogen, ist außerordentlich aufschlußreich. Auf der einen Seite scheint es die Hypothese zu bestätigen, auf der anderen Seite führt es zu anderen Annahmen. Neben eindeutig konradinischen Namen (Hermann, Ida, Otto und Konrad) und KAROLINGER-Frauennamen (Judith, Gisela), vor allem aber dem HERIBERTINER-Frauennamen Beatrix, Namengut also, das sämtlich genau der von Brandenburg vermuteten Abkunft entspräche - begegnet der eindeutig bestimmbare Name Alberada, der auf eine andere Verbindung der Namengruppe Otto-Gerberga mit HERIBERTINERN hinweist! Denn Gerberga, die Schwester OTTOS DES GROSSEN, heiratete in erster Ehe Giselbert von Lothringen, dessen Mutter Alberada hieß. Eine von Gerbergas Töchtern hieß wiederum Alberada, eine andere Gerberga, und diese letztere heiratete den HERIBERTINER Albert von Vermandois. Aus einer Verbindung dieses Hauses mit KONRADINERN müßte das Geschwisterpaar Otto-Gerberga, Schwager und Gattin also Heinrichs von Schweinfurt, hervorgegangen sein. An der Abkunft aus dem Kreise der fränkischen Hochadelsfamilien, die zur karolingischen Deszendenz in weiblicher (und im Falle des Hauses der HERIBERTINER in männlicher) Linie gehören, kann kein Zweifel bestehen. Da uns die Aszendenz von Otto und Gerberga im einzelnen unbekannt ist, führe ich sie am Ende der 8. Generation auf.
    Irmintrud war die Erbin von Gleiberg.

    Trillmich Werner: "Kaiser Konrad II. und seine Zeit"

    Friedrichs Gemahlin erbte von ihrer Mutter aus dem Hause BRABANT die Vogtei von St. Truiden. Ihr Sohn Friedrich errichtete zwischen Eupen und Lüttich 1064 die Burg Limburg.

    Renn, Heinz: Seite 106,114, "Das erste Luxemburger Grafenhaus"

    Den Namen von Friedrichs Gemahlin kennen wir nicht. Depoin glaubt sie Gisela nennen zu dürfen. Doch das Vorkommen einer Gräfin Geila im Nekrolog von Echternach allein rechtfertigt diese Annahme nicht. Wichtiger als den Namen zu kennen, ist zu wissen, aus welchem Geschlecht die Ahnfrau der späteren Grafen von Luxemburg stammt. Ihre Vorfahren mütterlicherseits teilt uns die Klosterschwester Berta, die Schwester des Abtes Wolfhelm von Brauweiler, mit, in der von ihr um 1057 verfaßten Lebensbeschreibung der Äbtissin Adelheid von Vilich (das gegenüber von Bonn am rechten Rheinufer liegt). Die Schreiberin fußt auf Mitteilungen der Engilrada, Adelheids Kammerfrau, und auf den Nachrichten von Klosterschwestern, welche Adelheid, die ungefähr 40 Jahre vor der Abfassung der Vita aus dem Leben geschieden ist, wohl noch gekannt haben.
    Der Vater Ottos von Hammerstein, der Graf Heribert von der Wetterau, stammt nämlich aus rheinfränkischem Geschlecht und hat zahlreiche Besitzungen an der Lahn. Den Gleiberg konnte also seine Tochter, die Gemahlin des LUXEMBURGERS, als väterlichen Erbbesitz mitbringen. Wir haben sogar einen urkundlichen Beleg dafür, daß Friedrichs Gemahlin aus dem salischen Geschlecht herstammt; ihre Tochter Imiza wird ausdrücklich bezeichnet als "de gente Salica". Auch die Namen Imiza, Hermann und Gisela, die wir jetzt in der luxemburgischen Familie vorfinden, weisen auf das konradinische Geschlecht hin. Heribert stammt mütterlicherseits in direkter Linie von KARL DEM GROSSEN ab. So sind die Nachkommen Friedrichs vom Moselgau nicht nur väterlicherseits, sondern auch durch ihre Mutter aus Gleiberg Nachkommen des großen KAROLINGERS.
    Wir sehen also, daß die Gräfin von Luxemburg durch ihre Mutter Irmintrud und durch ihren Vater Heribert im dritten bzw. zweiten und dritten Grade mit Kaiser KONRAD und seiner Gemahlin Gisela blutsverwandt ist.
    Graf Friedrich muß seine Gattin bereits um 985-990 heimgeführt haben; denn ihre Tochter Otgiva hat einen Sohn, der bereits 1028 in Paris die Hochzeit feiert mit Adelheid, der Tochter Roberts II. von Frankreich und seiner dritten Gemahlin Konstanze.



    985/90 oo Friedrich Graf von Luxemburg 965 - 1019

    Kinder:

    - Heinrich II. Graf von Luxemburg ca 1005-14.10.1047
    - Friedrich II. Herzog von Nieder-Lothringen ca 1005-18.5.1065
    - Adalbero III. Bischof von Metz (1047-1072) ca 1010-13.11.1072
    - Giselbert Graf von Luxemburg ca 1005-14.8.1056/59
    - Otgiva ca. 995-21.2.1030
    ca 1015 oo Balduin IV. Graf von Flandern 980-30.5.1035
    - Dietrich Graf von Luxemburg 1036 und 1045 erwähnt, ca 1015-
    - Hermann I. Graf von Gleiberg ca 1015- nach 1075
    - Irmtrud (Imiza) ca 990-2.3. nach 1055
    1005 oo Welf II. Graf von Altdorf 960/70-10.3.1030
    - Oda Äbtissin von Luneville
    - Gisela - 21.5. nach 1058
    oo Rudolf von Gent Herr zu Alost - vor 1056


    Literatur:
    Brandenburg Erich: Die Nachkommen Karls des Großen Verlag Degener & Co Neustadt an der Aisch 1998 Tafel 3, Seite 6,125 - Renn, Heinz: Das erste Luxemburger Grafenhaus Seite 106,114 - Trillmich Werner: Kaiser Konrad II. und seine Zeit. Europa Union Verlag Bonn 1991 - Werner Karl Ferdinand: Die Nachkommen Karls des Großen bis um das Jahr 1000 (1.-8. Generation) Band IV in: Braunfels Wolfgang: Karl der Große Lebenswerk und Nachleben. Verlag L. Schwann Düsseldorf Seite 476 -

    Irmintrud heiratete von Luxemburg, Friedrich I. in 985/990. Friedrich (Sohn von von Luxemburg, Siegfried I. und Hadwig) wurde geboren in 965; gestorben in 1019. [Familienblatt] [Familientafel]

    Kinder:
    1. 5. von Luxemburg, Oda  Graphische Anzeige der Nachkommen
    2. 6. von Luxemburg, Gisela  Graphische Anzeige der Nachkommen
    3. 7. von Luxemburg, Otgiva  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren um 995; gestorben am 21 Feb 1030.
    4. 8. von Luxemburg, Giselbert  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren um 997; gestorben in 1056/1059.
    5. 9. von Gleiberg, Hermann I.  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren um 997; gestorben um 1062.
    6. 10. von Luxemburg, Heinrich II.  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren um 1005; gestorben am 14 Okt 1047; wurde beigesetzt in Trier [54290],Trier,Rheinland-Pfalz,Deutschland.
    7. 11. von Lothringen, Friedrich II.  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren in 1005; gestorben in 1065; wurde beigesetzt in Stablo [4970],Wallonien,Belgien.
    8. 12. von Luxemburg, Adalbero III.  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren in 1010; gestorben am 13 Nov 1072.
    9. 13. von Luxemburg, Dietrich  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren um 1015; gestorben nach 1045.

  2. 3.  Gebhard Graphische Anzeige der Nachkommen (1.Heribert1) wurde geboren um 965/970; gestorben am 8 Nov 1016.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Kinziggau,Hessen,Deutschland; Graf im Kinziggau

    Notizen:

    Gebhard Graf im Kinziggau
    ca 965/70-8.11.1016

    Ältester Sohn des Grafen Heribert im Kinziggau und der Irmentrud, Tochter von Graf Megingoz; Bruder des Grafen Otto von Hammerstein

    Brandenburg Erich: Tafel 3, "Die Nachkommen Karls des Großen"

    VIII. Generation 14.
    Gebhard, Graf 997 + 1016
    Anmerkungen: Seite 125
    VIII. 14. Gebhard
    Abkunft und Todesjahr Thietmar 7, 34. [VIII 18]
    Ergänzung (Wolf): Gebhard, + 1016 XI. 8.

    Werner Karl Ferdinand: Seite 476, "Die Nachkommen Karls des Großen bis um das Jahr 1000 (1.-8. Generation)"

    VIII. Generation 18-20

    Zu den Söhnen Heriberts vgl. auch Renn 114f., u. ö.
    Zu Gebhard kann dem Todesjahr 1016 (Druckfehler "1916" auf der Tafel Brandenburg VIII, 14, in der Neuauflage 1964 berichtigt) der Todestag XI 8 aus dem Merseburger Nekrolog hinzugefügt werden, vgl. W. Trillmich in seiner Ausgabe der Chronik Thietmars, 1957, 407, Anmerkung 174 ("Ausgewählte Quellen zur deutschen Geschichte").
    Zu Otto "von Hammerstein", berühmt durch den Streit um seine Ehe mit der ihm naheverwandten Ermengard/Irmgard (die bei Brandenburg IX, 87 zu Unrecht unter den wahrscheinlichen Nachkommen steht), ist gegenüber Brandenburg nachzutragen, daß Otto 1035 als Graf in der Wetterau nachweisbar ist, vgl. Gensicke, Landesgeschichte des Westerwaldes 1958, 49 (Hinweis meines Assistenten Hartmut Atsma)
    Zur Ehe einer Tochter Heriberts mit Friedrich von Lützelburg siehe Renn 44ff.
    Mit Fragezeichen bringt Brandenburg VIII, 17 eine Tochter Gerberga, deren Nachkommen aus der Ehe mit Heinrich, Markgraf von Schweinfurt, bei Brandenburg unter den wahrscheinlichen Nachkommen Karls des Großen erscheinen (Brandenburg IX, 74-76; X, 91-106, Seite 65, vgl. ferner Seite 72 bis 77). Zu dieser Nachkommenschaft Heinrichs von Schweinfurt, des Gegners Kaiser HEINRICHS II., und seiner namentlich beglaubigten Gattin Gerberga (Thietmar V, 34) gehören unter anderem die Herzöge von Sachsen, die Herzöge von Böhmen und Mähren, die Herzöge und Könige von Polen. Die Hypothese, der Brandenburg sich, wenn auch mit dem erwähnten Vorbehalt, angeschlossen hat, beruht auf der Identifizierung eines bei Thietmar V, 35 genannten Bruders der Gerberga, Gattin Heinrichs von Schweinfurt, mit Namen Otto, mit Otto "von Hammerstein".
    Das Namensgut der Nachkommenschaft, von Brandenburg zur Klärung der Frage nicht herangezogen, ist außerordentlich aufschlußreich. Auf der einen Seite scheint es die Hypothese zu bestätigen, auf der anderen Seite führt es zu anderen Annahmen. Neben eindeutig konradinischen Namen (Hermann, Ida, Otto und Konrad) und KAROLINGER-Frauennamen (Judith, Gisela), vor allem aber dem HERIBERTINER-Frauennamen Beatrix, Namengut also, das sämtlich genau der von Brandenburg vermuteten Abkunft entspräche - begegnet der eindeutig bestimmbare Name Alberada, der auf eine andere Verbindung der Namengruppe Otto-Gerberga mit HERIBERTINERN hinweist! Denn Gerberga, die Schwester OTTOS DES GROSSEN, heiratete in erster Ehe Giselbert von Lothringen, dessen Mutter Alberada hieß. Eine von Gerbergas Töchtern hieß wiederum Alberada, eine andere Gerberga, und diese letztere heiratete den HERIBERTINER Albert von Vermandois. Aus einer Verbindung dieses Hauses mit KONRADINERN müßte das Geschwisterpaar Otto-Gerberga, Schwager und Gattin also Heinrichs von Schweinfurt, hervorgegangen sein. An der Abkunft aus dem Kreise der fränkischen Hochadelsfamilien, die zur karolingischen Deszendenz in weiblicher (und im Falle des Hauses der HERIBERTINER in männlicher) Linie gehören, kann kein Zweifel bestehen. Da uns die Aszendenz von Otto und Gerberga im einzelnen unbekannt ist, führe ich sie am Ende der 8. Generation auf.

    Althoff Gerd: Seite 422, "Adels- und Königsfamilien im Spiegel ihrer Memorialüberlieferung"

    G 156 Me: 8.11. Geueherdus com + 1016 KONRADINER

    (Es.) Thietmar von Merseburg VII, 49 berichtet vom Tod des Grafen im Gefolge HEINRICHS II. und von seinem persönlichen Vertrauensverhältnis zum Kaiser. Gebhard stammt aus der konradinischen Familie und war der Bruder Ottos von Hammerstein; vgl. BG Nr. 1895a.

    Glocker Winfrid: Seite 333, "Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik"

    VII. Generation 101
    Gebhard, Graf
    * 970, + 1016 XI 8

    Vgl. Werner VIII, 18 und Hlawitschka, Anfänge Seite 46 Anmerkung 4.
    Bischof Thietmar von Merseburg berichtet vom Tod des Grafen im Gefolge HEINRICHS II. und von seinem persönlichen Vertrauensverhältnis zum Kaiser.

    Hlawitschka, Eduard: Seite 46 Anm. 4,48,49, "Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen. Genealogische Studien zur Geschichte Lothringens und des Reiches im 9.,10. und 11. Jahrhundert."

    Zum 1016 verstorbenen Gevehardus, Heriberti comitis filius, nepos meus vgl. lib. VII c. 49 (Seite 458); zu Conradus Suevorum ductor egreius ac eiusdem frater Heribertus comes lib. IV c. 60 (Seite 200), zu Heribert comitis folio Ottone vgl. lib. V c. 24 (Seite 249); in lib. V c. 35 (Seite 260) wird Gerberga als Schwester Ottos von Hammerstein und im Kapitel vorher (Seite 258) als Gemahlin des Markgrafen Heinrich von Schweinfurt genannt (R. Holtzmann hält indes in einer Fußnote seiner Edition die Identifizierung des hier genannten Otto mit Otto von Hammerstein für fraglich); zu Udo II. als matris meae avunculus vgl. lib. III c. 20 (Seite 124) und zu Herzog Hermann II. von Schwaben, den matris meae avunculis filius, lib. V c. 22 (Seite 247); Herzog Hermann II. war nach den Einsiedler Annalen (MG SS III Seite 144) ein Sohn seines Amtsvorgängers Konrad von Schwaben, der oben schon einmal als Bruder Heribertsangeführt worden ist.
    Das Filiationsverhältnis Gebhards zu Udo I. ist bezeugt von Widukind von Corvey, Sachsengeschichte lib. II c. 11, ed. Lohmann-Hirsch, MG SS rer. Germ. (1935) Seite 75: Interfectus est atem (938) ibi Gevehardus Udonis filius, fratris Herimanni ducis; indessen ist die Filiation von Udo I. zu Konrad, Udo II., Heribert und Judith nicht ausdrücklich überliefert. Bekannt ist immerhin, daß Udo I. - wie der Contin. Reginonis ad 949, ed. F. Kurze, MG SS rer. Germ. Seite 164 bezeugt - bei seinem Tode permissu regis, quicquid beneficii aut prefecturarum habuit, quasi heredidatem inter filios divisit, daß er also mehrere Söhne hatte. Wenn nun Konrad und Heribert in Udos I. rheinfränkischem Bereich nachfolgen, sieht, so darf man sie doch wohl als jene filii Udos ansprechen. Außerdem dürfte die Ausbreitung des Namens Udo bei den Grafen von Stade nach der Ehe Heinrichs I. von Stade und Judiths für Judiths Herleitung von Udo I. von der Wetterau und dem Rheingau sprechen. Eine letzte Sicherung erhält die Voranstellung Udos I. letztlich noch durch die erst auf den nächsten Seiten zu besprechende genealogische Notiz aus dem Zusammenhang des Hammersteinischen Eheprozesses.
    Gegen dieses System hat jüngst K. Schmid, Probleme um den "Grafen Kuno von Öhningen", in Dorf und Stift Öhningen, hg. von H. Berner (1966) Seite 87f., gewisse Bedenken angemeldet. Er weist darauf hin, daß Udos I. bezeugter Sohn Gebhard bereits 938 im Kampfe fiel, er also schon kurz vor 920 geboren sein dürfte, während Konrad, der als sein Bruder anzusetzen ist, doch erst 982 Herzog von Schwaben geworden ist und 997 starb. Nach den gleichen Beobachtungen hatte schon E. Kimpen, Zur Königsgenealogie der Karolinger- bis zur Stauferzeit, in: ZGO NF 64 (1955) Seite 65, vorgeschlagen, Udo II. als den Vater Heriberts und Herzog Konrads von Schwaben anzusehen. Eine solche Erwägung scheitert aber an Thietmars oben zitierten Angabe über Udo II. als matris meae avunculus - er müßte matris meae avus genannt worden sein, wenn man nicht auch Judith mit Udo II. eine Generation über Konrad und Heribert stellen will - bzw., wenn man Judith als Schwester Udos II. auffaßt, daran, daß Herzog Hermann II. von Schwaben bei Thietmar als matris meae avunculi filius - nicht nepos! - erscheint.
    Die angeführten chronologischen Erwägungen machen indessen die obige Zusammenfügung der Einzelteile nicht unmöglich; und deshalb haben sich jüngst sowohl K. F. Werner, Die Nachkommen Karls des Großen, in: Karl der Große IV (1967) Seite 463, als auch H. Jakobs, Der Adel in der Klosterreform von St. Blasien (1968) Seite 176ff., weiter zur herkömmlichen Anordnung bekannt. Man hat für die im Stemma genannten Personen etwa folgende Lebensdaten anzunehmen, wobei ich mich an die von K. F. Werner aus den weiteren Zusammenhängen gewonnenen Daten anlehne:
    Udo I. * ca. 895/900 (beim Tode des Vaters 910 nach Contin. Regin. ad 910 noch puer), + 949
    Gebhard * ca. 918/20, + 938
    Konrad von Schwaben * ca. 920/25, + 997
    Udo II. * ca. 925/30, + 982
    Heribert * ca. 930, + 992
    Judith * 925, + wohl vor 973
    Heinrich I. von Stade * 925/30, + wohl 975/76
    Hermann II.von Schwaben * 945/50, + 1003
    Gerberga * 970
    Heinrich von Schweinfurt * ca. 970, + 1017
    Gebhard * ca. 970, + 1016
    Otto von Hammerstein * ca. 975, + ca. 1036
    Siegfried von Walbeck * ca. 950/55, oo 972/73, + 991
    Kunigunde + 955, + 997
    Thietmar von Merseburg + 975, +1018
    Die Frage, ob Hermann II. von Schwaben ein Sohn Herzog Konrads von Schwaben (Beleg siehe oben) oder Udos II. war - dieses meint der erst in der Mitte des 12. Jahrhunderts tätige Annalista Saxo ad 1002 (MG SS VI Seite 650): Erat hic Herimannus filius Udonis ducis, qui aput Calabriam cum multis occubuit -, darf wohl im Sinne der zeitgenössischen und ortsnäheren Ann. Einsidlenses ad 997 beantwortet werden. Gestützt wird die Aussage der Einsiedler Annalen indessen noch durch einen Reichenauer Gedenkeintrag; zu diesem und seiner Interpretation vgl. H. Schwarmaier, Reichenauer Gedenkeinträge aus der Zeit König Konrads II., in: Zeitschrift für Württembergische Landesgeschichte 22 (1963) Seite 18ff.
    Nachdem der Wetteraugraf und Bruder Ottos von Hammerstein, Gebhard, Anfang 1016 verstorben war, trat Otto von Hammerstein am 18. Mai 1016 bei einer Schenkung HEINRICHS II. als Graf der Wetterau auf. Am 8. Mai 1017 sehen wir aber Bruning in der gleichen Gegend als Graf.

    Thietmar von Merseburg: Seite 406, "Chronik"

    Währenddessen verließ der Kaiser Burgund; sobald er vom Verlauf der ganzen Angelegenheit erfuhr, trat er schleunigst zu Schiff die Reise dorthin an. Auf dieser Fahrt verstarb mein Vetter Gebhard, Graf Heriberts Sohn [Vgl. IV, 60, Bruder Ottos von Hammerstein - Necr. Mers.: 8. November], der bei des Königs Majestät damals viel galt und sich durch große Rechtschaffenheit auszeichnete; er ließ den Kaiser und alle seine Landsleute in großer Trauer zurück.

    Weinfurter, Stefan: Seite 199, "Heinrich II. (1002-1024) Herrscher am Ende der Zeiten."

    Ähnliches gilt für die mächtige rhein- und mainfränkische Adelsfamilie der KONRADINER. In weiblicher Linie gehörte ihr Erzbischof Heribert von Köln an, der große Gegner HEINRICHS II., mit dem er sich erst zu Ende seines Lebens 1021 aussöhnte. Eine Kernzone konradinischer Interessen bildete das Herzogtum von Schwaben: Auch über den Tod des jungen Herzogs Hermann III. (1012), des letzten männlichen Vertreters der schwäbischen Linie, hinaus blieb dort die Gegnerschaft zu HEINRICH II. bestehen. Die Führung im KONRADINER-Clan aber hatte, bis zu seinem Tod 992, vor allem bei Heribert gelegen, dem Grafen im hessischen Kinziggau, im Engersgau und in der Wetterau. Von seinen Söhnen starb der eine Gebhard, 1016. Über ihn berichtet Thietmar, er habe bei der "Majestät des Königs" großes Ansehen genossen. Der andere war Otto, der nach dem Tod seines Bruders alle Besitzungen und Grafschaften dieser Linie in seiner Hand vereinigte.



    Literatur:
    Althoff Gerd: Adels- und Königsfamilien im Spiegel ihrer Memorialüberlieferung. Wilhelm Fink Verlag München 1984 Seite 422 - Brandenburg Erich: Die Nachkommen Karls des Großen Verlag Degener & Co Neustadt an der Aisch 1998 Seite 7,125 - Glocker Winfrid: Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik. Böhlau Verlag Köln Wien 1989 VII,101Seite 333 - Hlawitschka, Eduard: Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen. Genealogische Studien zur Geschichte Lothringens und des Reiches im 9.,10. und 11. Jahrhundert, Saarbrücken 1969, Seite 46,48 - Thietmar von Merseburg: Chronik Wissenschaftliche Buchgemeinschaft Darmstadt 1992 Seite 406 - Weinfurter, Stefan: Heinrich II. (1002-1024) Herrscher am Ende der Zeiten, Verlag Friedrich Puset Regensburg 1999, Seite 199 - Werner Karl Ferdinand: Die Nachkommen Karls des Großen bis um das Jahr 1000 (1.-8. Generation) Band IV in: Braunfels Wolfgang: Karl der Große Lebenswerk und Nachleben. Verlag L. Schwann Düsseldorf


  3. 4.  von Hammerstein, Otto Graphische Anzeige der Nachkommen (1.Heribert1) wurde geboren in 975; gestorben am 5 Jun 1036.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Lahngau,Deutschland; Graf im Nieder-Lahngau
    • Titel/Amt/Status: Krofdorf-Gleiberg [35435],Gießen,Hessen,Deutschland; Graf von Gleiberg
    • Titel/Amt/Status: Hammerstein [56598],Neuwied,Rheinland-Pfalz,Deutschland; Graf von Hammerstein

    Notizen:

    Otto von Hammerstein
    Graf im Nieder-Lahngau
    Graf von Gleiberg
    Graf von Hammerstein
    975-5.6.1036

    Sohn des Grafen Heribert von der Wetterau aus dem Hause der KONRADINER und der Irmintrud, Tochter von Megingoz; Vetter des Herzogs Hermann II. von Schwaben

    Brandenburg Erich: Tafel 3, "Die Nachkommen Karls des Großen"

    VIII. Generation 15.
    Otto, genannt von Hammerstein, Graf
    * ca. 975, + wohl 1036 5. VI.
    Gemahlin: Irmgard, Tochter des Grafen Gottfried von Verdun (siehe IX 85), geschieden 1018
    + 1042

    Anmerkungen: Seite 125 VIII. 15. Otto von Hammerstein
    siehe Schenk zu Schweinsberg, Genealogische Studien zur Reichsgeschichte 1 f. + wohl 1036 5. VI. Breßlau, Konrad II. 2, 225. Keßler, Eheprozeß 5f.
    Irmgard, + Ende 1042,
    Breßlau 2, 226 und Forschungen zur Deutschen Geschichte 11, 401, geschieden 1018, siehe Hirsch, Heinrich II. 3, 73, aber trotz der kirchlichen Verbote nicht getrennt. [VIII 19]

    Berichtigung (Rösch): Irmgard von Verdun, siehe IX 87.

    Werner Karl Ferdinand: Seite 476, "Die Nachkommen Karls des Großen bis um das Jahr 1000 (1.-8. Generation)"

    VIII. Generation 18-20

    Zu den Söhnen Heriberts vgl. auch Renn 114f., u. ö.
    Zu Gebhard kann dem Todesjahr 1016 (Druckfehler "1916" auf der Tafel Brandenburg VIII, 14, in der Neuauflage 1964 berichtigt) der Todestag XI 8 aus dem Merseburger Nekrolog hinzugefügt werden, vgl. W. Trillmich in seiner Ausgabe der Chronik Thietmars, 1957, 407, Anmerkung 174 ("Ausgewählte Quellen zur deutschen Geschichte").
    Zu Otto "von Hammerstein", berühmt durch den Streit um seine Ehe mit der ihm naheverwandten Ermengard/Irmgard (die bei Brandenburg IX, 87 zu Unrecht unter den wahrscheinlichen Nachkommen steht), ist gegenüber Brandenburg nachzutragen, daß Otto 1035 als Graf in der Wetterau nachweisbar ist, vgl. Gensicke, Landesgeschichte des Westerwaldes 1958, 49 (Hinweis meines Assistenten Hartmut Atsma)
    Zur Ehe einer Tochter Heriberts mit Friedrich von Lützelburg siehe Renn 44ff.
    Mit Fragezeichen bringt Brandenburg VIII, 17 eine Tochter Gerberga, deren Nachkommen aus der Ehe mit Heinrich, Markgraf von Schweinfurt, bei Brandenburg unter den wahrscheinlichen Nachkommen Karls des Großen erscheinen (Brandenburg IX, 74-76; X, 91-106, Seite 65, vgl. ferner Seite 72 bis 77). Zu dieser Nachkommenschaft Heinrichs von Schweinfurt, des Gegners Kaiser HEINRICHS II., und seiner namentlich beglaubigten Gattin Gerberga (Thietmar V, 34) gehören unter anderem die Herzöge von Sachsen, die Herzöge von Böhmen und Mähren, die Herzöge und Könige von Polen. Die Hypothese, der Brandenburg sich, wenn auch mit dem erwähnten Vorbehalt, angeschlossen hat, beruht auf der Identifizierung eines bei Thietmar V, 35 genannten Bruders der Gerberga, Gattin Heinrichs von Schweinfurt, mit Namen Otto, mit Otto "von Hammerstein". Das Namensgut der Nachkommenschaft, von Brandenburg zur Klärung der Frage nicht herangezogen, ist außerordentlich aufschlußreich. Auf der einen Seite scheint es die Hypothese zu bestätigen, auf der anderen Seite führt es zu anderen Annahmen. Neben eindeutig konradinischen Namen (Hermann, Ida, Otto und Konrad) und KAROLINGER-Frauennamen (Judith, Gisela), vor allem aber dem HERIBERTINER-Frauennamen Beatrix, Namengut also, das sämtlich genau der von Brandenburg vermuteten Abkunft entspräche - begegnet der eindeutig bestimmbare Name Alberada, der auf eine andere Verbindung der Namengruppe Otto-Gerberga mit HERIBERTINERN hinweist! Denn Gerberga, die Schwester OTTOS DES GROSSEN, heiratete in 1. Ehe Giselbert von Lothringen, dessen Mutter Alberada hieß. Eine von Gerbergas Töchtern hieß wiederum Alberada, eine andere Gerberga, und diese letztere heiratete den HERIBERTINER Albert voon Vermandois. Aus einer Verbindung dieses Hauses mit KONRADINERN müßte das Geschwisterpaar Otto-Gerberga, Schwager und Gattin also Heinrichs von Schweinfurt, hervorgegangen sein. An der Abkunft aus dem Kreise der fränkischen Hochadelsfamilien, die zur karolingischen Deszendenz in weiblicher (und im Falle des Hauses der HERIBERTINER in männlicher) Linie gehören, kann kein Zweifel bestehen. Da uns die Aszendenz von Otto und Gerberga im einzelnen unbekannt ist, führe ich sie am Ende der 8. Generation auf.

    Glocker Winfrid: Seite 333, "Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik"

    VII. 102 Otto ("von Hammerstein") 1035 Graf in der Wetterau
    * c 975, + wahrscheinlich 1036 VI 5
    oo Irmgard, Tochter Gottfrieds von Verdun
    + 1042
    Ehe 1018 wegen zu naher Verwandtschaft geschieden.
    Vgl. Werner VIII, 19 und Hlawitschka, Anfänge Seite 46 Anmerkung 4

    Verwandtschaft Irmingards - Otto

    Otto war zuerst treue Stütze der OTTONEN und zog 1002 mit dem Herzog Otto von Kärnten nach Italien. Er wurde nach der auf dem rechten Rheinufer unterhalb von Neuwied gelegenen Burg Hammerstein benannt. Er und seine Gemahlin sahen sich wiederholten Versuchen der Geistlichkeit und HEINRICHS II. ausgesetzt, ihre Ehe wegen zu naher Verwandtschaft zu trennen. Am 26.12.1020 wurde die Burg Hammerstein nach dreimonatiger Belagerung gegen freien Abzug der Besatzung übergeben und zerstört. Die Feindschaft HEINRICHS II. dürfte auch in der Thronkandidatur Hermanns II. von Schwaben (Ottos Cousin) und der Feindschaft zu Heinrich von Schweinfurt (Ottos Schwager) begründet liegen. Ihr Verwandter KONRAD II. beschützte später das Paar.

    Hermann Klaus-Jürgen: Seite 75-78 "Das Tuskulanerpapsttum"
    Ausgelöst wurde diese Machtprobe zwischen dem trotzigen Erzbischof Aribo von Mainz und dem nicht minder unbeugsamen Papst durch den Hammersteiner Eheskandal, der allerdings schon Jahre anlag, ohne zu einem befriedigenden Ende geführt worden zu sein, Graf Otto von Hammerstein und seine Frau Irmingard waren nahe verwandt, weshalb die Ehe nach kanonischem Recht ungültig war. Otto hatte sich dennoch in all den Jahren der Zuneigung König HEINRICHS erfreuen können, obwohl die negative Einstellung des Herrschers zur Verwandtenehe sittsam bekannt war. Allerdings scheint der Mainzer Metropolit Erkembald beim König darauf gedrängt zu haben, die Ehe ausfzulösen. "Continue vocaciones" an den Grafen und seine Frau zum Erscheinen vor dem eerzbischöflichen Gericht fruchteten nichts, da beide Ehegatten "coeco furibundus amore" es vorzogen, die Einladungen zu ignorieren. Daraufhin fand Erzbischof Erkembald von Mainz im Laufe des Jahres 1017/18 beim Kaiser Gehör, denn dieser entschied die leidige Angelegenheit auf einer 1018 in Nymwegen tagenden Synode zuungunsten der Hammersteiner "ob inobedienciam" wurden Otto und Irmingard wegen ungebührlichen blutschänderischen Zusammenlebens von der Synode exkommuniziert und ihre Helfer zur Rechenschaft vor ihren Erzbischof zitiert. Otto sah sich nun von königlicher wie von kirchlicher Seite gedrängt, entweder auf sein geliebtes Eheweib zu verzichten oder entsprechende Strafmaßnahmen hinzunehmen. Auf dem nach Pfingsten 1018 in Bürgel bei Offenbach am Main abgehaltenen Fürstentag erschien der comes bußfertig und verzichtet im Beisein des Kaisers und des Erzbischofs Erkembald auf seine Frau. Sei es, dass die treuliebende Ehefrau ihrem Mann bei seiner Rückkehr wegen solch schnöden Verhaltens Vorhaltungen machte, sei es, dass der Graf in seiner Liebe zu Irmingard von selbst seinen Entschluß bereute, Otto sah jedenfalls in einer gewaltsamen Beseitigung des ihn in seinem Eheglück störenden Erzbischofs eine reelle Chance, auch sein Eheproblem elegant zu lösen. Doch die Häscher des Rheingrafen verfehlten bei einem Überfall die Person des Erzbischofs um wenige Minuten; nur das Gefolge geriet in die Hände Ottos und wurde auf seiner Burg eingekerkert, wohl in der Absicht, mit einem Tauschhandel eine schweigende Duldung der Ehe zu erreichen. Durch den Deutschlandbesuch Benedikts VIII. im Jahre 1020 mit anderen Aufgaben beschäftigt, versuchte HEINRICH, den Ehestreit trotz des Gewaltaktes des Hammersteiners auf gütlichem Weg beizulegen. Als aber weder Freunde des Ehepaares noch ein persönlicher Vermittlungsversuch des Kaisers die Hammersteiner zum Nachgeben zwingen konnten, beschloß eine Reichsversammlung, das renitente Paar mit dem Anathem zu belegen. - Otto zog sich daraufhin auf seine Burg Hammerstein am Rhein zurück und zeigte an, dass er für seine Liebe gewillt war, Rebell gegen Kaiser und Kirche zu werden. HEINRICH, der solch trotziges Verharren nicht ungeahndet lassen konnte, beantwortete diese Tat des Hammersteiners mit Einschließung der Burg. Weihnachten 1020 sah Otto sich wegen Aushungerung zur Kapitulation gezwungen und erhielt vom Kaiser freien Abzug.
    Es scheint, als ob dem Kaiser wie dem Erzbischof die Einziehung des hammersteinischen Vermögens als ausreichende Strafe genügte, denn keine Quelle berichtet von einer neuerlichen Verdammung oder Trennung der beiden Eheleute, die in den nächsten Jahren wegen ihrer Liebe ein unstetes Wanderleben auf sich nehmen mußten. Mitte des Jahres 1023 aber war der Widerstand Ottos gebrochen. Auf einer von Erzbischof Aribo, dem Nachfolger Erkembalds, nach Mainz einberufenen Provinzialsynode willigte der Graf in die Auflösung seiner Ehe ein und erhielt dafür die eingezogenen Güter zurück. Seine Frau Irmingard hingegen nahm die Unterwerfung nicht an; sie beschloß, nach Rom zu gehen und dort die Entscheidung des Papstes anzurufen.
    Der Ehestreit mit dem Hammersteiner drohte nun zu einer Prestigefrage für Aribo zu werden, denn wenn Benedikt VIII. für die Rechtmäßigkeit der Ehe votierte, war der Erzbischof bloßgestellt, und die Entscheidungen der voraufgegangenen Synoden waren mit einem Schlag nichtig. So beschloß der Metropolit, der drohenden päpstlichen Entscheidung zuvorzukommen, indem er seinen Beschluß von einer Synode bekräftigen ließ, um so eine mögliche Intervention Benedikts VIII. im vorhinein zu vereiteln. Doch schien dies das unklügste zu sein, was der Erzbischof unternehmen konnte. Aus seiner persönlichen Bekanntschaft mit dem Papst mußte er wissen, dass der Tuskulaner nicht vergebens einen jahrelangen Kampf in S-Italien für die Belange der römischen Kirche geführt hatte, um sich jetzt von einem Metropoliten und seiner Provinzialsynode Entscheidungen diktieren zu lassen. Falls Benedikt zunächst noch unschlüssig gewesen sein sollte, welche Wahl zu treffen sei, so zwangen ihn die Seligenstädter Synodialbeschlüsse vom 12. August 1023 geradezu auf die Seite Irmingards, denn hier bestritt man dem Papsttum expressis verbis das Recht, Streitfälle in letzter Instanz entscheiden zu können.
    Der Papst reagierte auf diese Entschlüsse prompt und hart. Wohl auch vom Kölner Erzbischof Pilgrim, der zu dieser Zeit in Rom weilte, über die Pläne Aribos in einem für den Mainzer nicht günstigen Licht informiert, sandte Benedikt eine Legation nach Deutschland, die Näheres in Erfahrung bringen sollte. Das Ergebnis dieser Untersuchung scheint zuungunsten des Mainzers ausgefallen zu sein, denn eine weitere Delegation überbrachte dem Metropoliten das Urteil des Papstes, der dem Erzbischof das Pallium entzog. Diese Entscheidung traf schwer. Aribo selbst schrieb an die Kaiserin Kunigunde - mit ihrer Intervention bei HEINRICH suchte er sich wohl Rückendeckung zu verschaffen - die Legaten hätten ihn mit "Ängstlichkeit" erfüllt, sein Gewissen aber sei ruhig. Dennoch bemühte sich der aufgescheuchte Erzbischof eiligst, die Entscheidung des Papstes rückgängig zu machen. Auf einer im Frühjahr 1024 in Höchst tagenden Synode suchte er seine Suffraganbischöfe auf eine geschlossene Linie gegen das päpstliche Urteil einzuschwören, was ihm auch gelang, weil unter den Anwesenden viele waren, die ihre Weihe dem Metropoliten verdankten. Der Antwortbrief, den die Synode wohl im Sinne Aribos formulierte, erreichte Benedikt VIII. allerdings nicht mehr, da dieser bereits im April 1024 verstorben war. Möglicherweise erstrebte man eine Revision des Urteils durch seinen Nachfolger Johannes XIX. Das Antwortschreiben ist auch deshalb interessant, weil es aufzeigt, welche Folgen der Entzug des Palliums mit sich brachte.
    Johannes XIX. hat diesen Brief nie beantwortet, wie er auch, vorsichtiger als sein Amtsvorgänger, sich hütete, dort offen Stellung zu beziehen, wo Reichsinteressen im Spiel waren. Doch keine Entscheidung ist auch eine Entscheidung! Während der gganzen Amtszeit hat der Papst kein Privileg für Aribo ausgestellt. Dieser Balanceakt in der Schwebe veranlaßte den palliumslosen Metropoliten wohl auch dazu, auf der Frankfurter Nationalsynode des Jahres 1027 die Hammersteinische Eheaffäre erneut vorzubringen. Als KONRAD II. das Verfahren kurzerhand niederschlug , war Aribos "harter und stolzer Sinn" gebrochen. Um die Opposition in den eigenen Reihen zu brechen, mußte Aribo sich 1031 zu einem spektakulären Schritt, zum Bußgang nach Rom, aufraffen. Wenn die Verhandlungen um Rückgabe des Palliums mit Johannes XIX. positiv verlaufen sein sollten - was wenig wahrscheinlich ist - nützten sie Aribo nicht mehr, da er auf der Rückreise von Rom in Como vom Tod überrascht wurde.

    Hlawitschka Eduard: Seite 45, "Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen" 1969

    Bezeichnet werden Otto und Irmingard nach der am rechten Rheinufer, unterhalb von Neuwied gelegenen Burg Hammerstein, die dem Grafen Otto zusammen mit einer Grafschaft in der Wetterau von seinem Vater überkommen war. Was ihm all sein Ungemach, die Verdammung auf verschiedenen Synoden, den kirchlichen Bannspruch und die Belagerung, ja sogar die Zerstörung seiner Burg Hammerstein einbrachte, die er nach dreimonatiger Belagerung zu Jahresende 1020 gegen die Gewährung freien Abzuges aufgeben mußte, war seine Ehe mit der Gräfin Irmingard, einer entfernten Blutsverwandten, und die Weigerung der beiden Gatten, diese Ehe aufzulösen. Thietmar von Merseburg schreibt in seinem Chronicon, dass am 16. März 1018 eine große Synode in Nijmwegen stattfand.
    Es zeigt sich aber auch, dass Otto von Hammerstein der mächtigen Familie der sogenannten KONRADINER angehörte, denen HEINRICH II. seit der gegen ihn gerichteten Thronkandidatur Herzog Hermanns II. von Schwaben im Jahre 1002 mit höchstem Mißtraueen gegenüberstand. Und HEINRICHS hartnäckige Haltung gegenüber dem Hammersteiner Ehepaar dürfte wohl letzten Endes auf jener nur mit Mühe überwundenen Gegnerschaft , die nach dem frühen Tode Kaiser OTTOS III. aufgebrochen war, beruhen. Ans offene Tageslicht kamen diese Spannungen freilich erst 1016/17 .

    Trillmich Werner: Seite 140, "Kaiser Konrad II. und seine Zeit"

    Nach der Befriedung Lothringens untersuchte eine vom Kaiser geleitete Synode zu Nymwegen die Ehe des konradinischen Wetteraugrafen Otto von Hammerstein , der über Ländereien am Mittelrhein, in Hessen und Mainfranken verfügte. Vermählt war er mit Irmingard, einer Schwester Herzog Gottfrieds. Ihre Verbindung bestand zwar seit Jahren unangefochten, galt aber strengen Kanonisten wegen allzu enger Verwandtschaft als fragwürdig. HEINRICH II. ließ die seinen Gegnern nahestehenden Eheleute exkommunizieren, weil sie mehrfach gerichtliche Vorladungen mißachtet hatten. Der Episkopat erhielt Weisung, alle ihre Freunde und Vasallen zur Verantwortung zu ziehen, die diese Entscheidung mißachten sollten. Daraufhin erkannte der Graf im Juni auf einem Fürstentag zu Bürgel bei Offenbach am Main die Nichtigkeit seiner Ehe an, doch nahm das gemaßregelte Paar sein gemeinsames Leben bald wieder auf, ohne dass der Kaiser dagegen einschritt. Wenige Monate nach Ostern 1020 versuchte Otto von Hammerstein, Erkanbald von Mainz in seiner Gewalt zu bringen, doch der Erzbischof entkam. Da es dem Kaiser nicht gelang, durch Verhandlungen einen Ausgleich herbeizuführen, ließ er Otto, der auf die Hilfe des Kölner Erzbischofs vertraute, erneut bannen und nahm während des Herbstes persönlich an der Belagerung von Hammerstein teil. Nach drei Monaten ergaben sich die Gräflichen am 26.12.1020 gegen das Zugeständnis freien Abzugs. Die Burg wurde zerstört, Otto und Irmgard des Landes verwiesen. Ein großer Teil ihrer fränkischen Besitzungen scheint an das Bistum Bamberg gefallen zu sein. Nach Erkanbalds Tode nahm der neue Erzbischof Aribo (1021-1031) den Eheprozeß des Paares wieder auf, so dass Otto 1023 auf einer Provinzialsynode zu Mainz gegen Rückgabe konfiszierter Ländereien in die Scheidung einwilligte. Um jede Anfechtung dieses Ergebnisses unmöglich zu machen, bestimmte am 12.8.1023 eine weitere Synode zu Seligenstadt, Berufungen an die Instanz des Papstes seien erst nach erfolgter Buße und nur mit Einwilligung des Erzbischofs zulässig. Irmgard aber reiste trotzdem nach Rom. Dort erreichte sie, dass Benedikt VIII. ihren Fall durch eine Legation untersuchen ließ und Aribo wegen anmaßender Beeinträchtigung päpstlicher Rechte das Pallium entzog. Natürlich verlangte der empörte Erzbischof die sofortige Zurücknahme der kurialen Maßregelung und ein Strafverfahren gegen Irmingard wegen rechtswidrigen Verhaltens, doch des Papstes und bald darauf des Kaisers Tod machten weitere Verhandlungen unmöglich.

    Weinfurter, Stefan: Seite 102,118,190,199,202-204,"Heinrich II. (1002-1024) Herrscher am Ende der Zeiten"

    Aribo kämpfte damals mit allen Mitteln gegen die Ehe des Grafen Otto von Hammerstein, die seiner Meinung nach eine unzulässige Nahehe war. Irmingard, die Gemahlin Ottos, hatte sich ihrerseits nach Rom an Papst Benedikt VIII. gewandt und um eine Entscheidung zu ihren Gunsten angesucht, was Aribo wiederum als Verletzung seiner Amtskompetenz ansah.
    Aribos unerbittliches Vorgehen gegen die angebliche Nahehe des Grafen Otto von Hammerstein, auch dies in völligem Einvernehmen mit HEINRICH II., wird uns noch beschäftigen.
    Aber den beteiligten Fürsten war nicht wohl bei diesen Ereignissen. Sie versuchten, die Schäden in Grenzen zu halten und immer wieder zwischen den Parteien zu vermitteln. Unter ihnen befand sich der mächtige KONRADINER Otto von Hammerstein, Bruder Gerbergas, der Gemahlin Heinrichs von Schweinfurt. Auf seinen Rat hin übergab Bukko, der Bruder des Schweinfurters, dem König die Burg Creußen und erlangte dafür den freien Abzug Gerbergas, ihrer Kinder undd er ganzen Burgbesatzung. Das wird man als großen Erfolg der fürstlichen Vermittlung werten dürfen.
    Ähnliches gilt für die mächtige rhein- und mainfränkische Adelsfamilie der KONRADINER. In weiblicher Linie gehörte ihr Erzbischof Heribert von Köln an, der große Gegner HEINRICHS II. Eine Kernzone konradinischer Interessen bildete das Herzogtuum Schwaben. Auch über den Tod des jungen Herzogs Hermann III. (1012), des letzten männlichen Vertreters der schwäbischen Linie, hinaus blieb dort die Gegnerschaft zu HEINRICH II. bestehen. Die Führung im KONRADINER-Clan aber hatte, bis zu seinem Tod 992, vor allem bei Heribert gelegen, dem Grafen im hessischen Kinziggau, im Engersgau und in der Wetterau. Von seinen Söhnen starb der eine, Gebhard, 1016. Der andere war Otto, der nach dem Tod seines Bruders alle Besitzungen und Grafschaften dieser Linie in seiner Hand vereinte. Dazu kam noch die Ausstattung seiner Gemahlin in der Gegend von Herzogenaurach, Langenzenn und Fürth im östlichen Franken. Damit stieg Otto zu einem der mächtigsten Adelsherrn dieser zeit auf. Sein Hauptsitz befand sich auf der Burg Hammerstein, etwas südlich von Andernach am rechten Rheinufer gelegen. Sie war eine der gewaltigen neuen Höhenburgen, die sich der Adel damals zu errichten begann, ganz entsprechend den Burgen Heinrichs von Schweinfurt.
    Otto von Hammerstein, seit 1016 der letzte erwachsene KONRADINER in männlicher Linie, war verheiratet mit Irmingard. Sie war eine Tochter des Grafen Gottfried von Verdun und Schwester Herzog Gottfrieds von Nieder-Lothringen und verwandt mit der Kaiserin Kunigunde [Der Vater der Kaiserin Kunigunde, Siegfried von Luxemburg und Gozlin, der Großvater Irmingards, waren Brüder.]. Diese Ehe des Hammersteiners nun wurde über ein Jahrzehnt lang Gegenstand eines erbittert ausgetragenen Konflikts. 1016/17 begann HEINRICH II., die Rechtmäßigkeit der Ehe zwischen Otto und Irmingard anfechten zu lassen. Der Vorwurf lautete: verbotene Verwandtenehe. Nachdem das Paar mehrere Vorladungen auf Synoden ausgeschlagen hatte, führte die Synode in Nimwegen am 16. März 1018 in Anwesenheit HEINRICHS II. eine Entscheidung herbei: Otto und Irmingard, die schon lange in unrechtmäßiger Verbindung gelebt hatten, wurden wegen Nichtachtung wiederholter Ladungen exkommuniziert.
    Man darf diese sogenannte Hammersteiner Fehde nicht isolieren, auch wenn der weitere Verlauf dieses Konflikts sich sehr ungewöhnlich entwickelte. Die Verurteilung durch die Synode von Nimwegen am 16. März 1018 führte zunächst dazu, daß Otto im Mai 1018 auf einem Hoftag in Bürgel am Main nördlich von Offenbach vor HEINRICH II. und Erzbischof Erkanbald von Mainz erschien, um Dispens und Gande zu erbitten. Aber durch drei Eideszeugen wurde die Nahehe bestätigt und ihre Unrechtmäßigkeit bekräftigt. Otto unterwarf sich dem Urteil und stellte die Trennung in Aussicht. In Wirklichkeit kümmerte sich das Paar nicht darum und lebte weiter zusammen. Es kam zu erneuten Mahnungen und Drohungen durch den Mainzer Erzbischof. Da begann sich Otto von Hammerstein gegen den ständigen Störenfried zu wehren, fiel in Mainzer Gebiet ein und versuchte, den Erzbischof selbst auf einer Rheinfahrt zu überfallen und gefangenzunehmen. Damit freilich hatte er sich des offenen Friedensbruchs schuldig gemacht und das Eingreifen des Kaisers provoziert. Im September 1020 rückte diese mit seinem Heer an die Burg Hammerstein, in der sich Otto und Irmingard verschanzt hatten. Nach drei Monaten waren die beiden mit ihren Leuten ausgehungert. Am Weihnachtstag 1020 mußten sie die Burg öffnen. Diese wurde daraufhin geschleift und als Reichsgut eingezogen. Wohin sich das Ehepaar begab, wissen wir nicht.
    1023 nahm Aribo von Mainz das Verfahren gegen Otto und Irmingard wieder auf und zitierte sie nach Mainz auf eine Provinzialsynode. Beide erschienen dort, und Otto unterwarf sich erneut dem Spruch der Synode. Öffentlich entsagte er seiner Gattin.
    Der neue König jedoch, der SALIER KONRAD II. sah überhaupt keine Veranlassung gegen Nahehen vorzugehen. Damit hätte er seine eigenen Ehe mit Gisela gefährdet. Außerdem stand Otto von Hammerstein im Lager seiner Anhänger. Als Aribo 1027 auf einem Hoftag in Frankfurt das Verfahren noch einmal aufnehmen wollte, wurde er daher von KONRAD II. scharf und für immer zurückgewiesen. Irmingard und Otto konnten ihre Ehe endlich ungestört weiterführen.


    oo Ermengard (Irmingard) von Verdun, Tochter des Grafen Gottfried, um 975- 1042

    Kinder:

    - Udo - 1034

    Nach Jackman/Fried

    - Mathilde
    oo Liudolf


    Literatur:
    Althoff Gerd: Die Ottonen. Königsherrschaft ohne Staat. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 2000 Seite 224 - Boshof Egon: Die Salier und das Reich, Verlag W. Kohlhammer Suttgart 1987 Seite 38 - Bresslau Harry: Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Konrad II., Verlag von Duncker & Humblot Berlin Band II Seite 225,226 - Ennen, Edith: Frauen im Mittelalter. Verlag C.H. Beck München 1994, Seite 98,239 - Erkens, Franz-Reiner: Konrad II. Herrschaft und Reich des ersten Salierkaisers. Verlag Friedrich Puset Regensburg 1998, Seite 28,50,62 - Fried, Johannes: Prolepsis oder Tod? Methodische und andere Bemerkungen zur Konradiner-Genealogie im 10. und frühen 11. Jahrhundert - Glocker Winfrid: Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik. Böhlau Verlag Köln Wien 1989 VII,102 Seite 311,313,333 - Hirsch, Siegfried: Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Heinrich II., Verlag von Duncker & Humblot Berlin 1864 Band III Seite 73 - Hlawitschka, Eduard: Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen. Genealogische Studien zur Geschichte Lothringens und des Reiches im 9.,10. und 11. Jahrhundert, Saarbrücken 1969, Seite 15,45-51,53,58,62-64,69,70,73,119,125,127,138,146,179 - Holtzmann Robert: Geschichte der sächsischen Kaiserzeit. Deutscher Taschenbuch Verlag München 1971 Seite 381,446-449 - Schneidmüller, Bernd/Weinfurter Stefan/Hg.): Otto III.- Heinrich II. Eine Wende?, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1997, Seite 92,365,374,381 - Schnith Karl: Frauen des Mittelalters in Lebensbildern. Verlag Styria Graz Wien Köln 1997 Seite 96-98,100,104 - Schnith Karl Rudolf: Mittelalterliche Herrscher in Lebensbildern. Von den Karolingern zu den Staufern. Verlag Styria Graz Wien Köln 1990 Seite 177 - Weinfurter, Stefan: Heinrich II. (1002-1024) Herrscher am Ende der Zeiten, Verlag Friedrich Puset Regensburg 1999, Seite 102,118,165,190,199,202-204 - Thietmar von Merseburg: Chronik Wissenschaftliche Buchgemeinschaft Darmstadt 1992 Seite 218,446,460 - Werner Karl Ferdinand: Die Nachkommen Karls des Großen bis um das Jahr 1000 (1.-8. Generation) Band IV in: Braunfels Wolfgang: Karl der Große Lebenswerk und Nachleben. Verlag L. Schwann Düsseldorf Seite 476 -

    Allgemeine Deutsche Biographie: Otto (Graf im Engersgau)

    Hammerstein: Otto Graf v. H., war der Sohn des Grafen Heribert von der Wetterau († um 997) und gehörte dem konradinischen Hause an; Brüder seines Vaters waren der Herzog Konrad von Alemannien und der 982 in der Schlacht gegen die Saracenen gefallene Udo. Der junge Otto begegnet uns zuerst im J. 1002, wo er von Heinrich II. unter dem Herzog von Kärnthen gegen Arduin nach Italien gesandt wurde, ein Zug, der Anfangs 1003 mit der Niederlage in der Ebene von Fabrica endete. Später vermählte er sich mit der Irmgard, der Tochter eines Fürsten Gottfried (vielleicht aus dem Hause der Ardennergrafen); es ist nicht unmöglich, daß er erst durch diese Ehe in den Besitz der Burg Hammerstein (gegenüber Andernach am rechten Rheinufer), nach der er genannt wird, gelangt ist. Irmgard war mütterlicherseits und zwar noch innerhalb der verbotenen Grade seine Verwandte; es ist bekannt, wie sehr Kaiser Heinrich II. dergleichen kirchlich unzulässige Verbindungen mißbilligte; H. verlor dadurch seine Gunst. Nachdem wiederholte Ladungen vor das geistliche oder kaiserliche Gericht unbeachtet geblieben waren, wurde auf dem Nymweger Tage von 1018 die Excommunication über das Paar ausgesprochen. In Folge dessen stellte sich noch in demselben Jahr, als Heinrich nach Pfingsten zu Bürgel bei Offenbach Hof hielt, H. daselbst und unterwarf sich dem Kaiser; in Gegenwart des Erzbischofs Erkanbald von Mainz und auf den Eid von drei Zeugen wurde die Ehe für nichtig erklärt. Indessen die Liebe Otto’s zu seiner Gemahlin war mächtiger als seine Scheu vor des Kaisers Ungnade und der Kirche Zorn; ungeachtet seiner Unterwerfung zu Bürgel vereinigte er sich bald wieder mit Irmgard. Erzbischof Erkanbald konnte diesen hartnäckigen Ungehorsam nicht ungestraft lassen; von neuem richtete er Ermahnungen und Drohungen an H., erzielte aber damit nur die Wirkung, daß der Graf von glühendem Haß gegen den Priester erfüllt wurde, der seinem Glück in den Weg trat. Er befehdete den Erzbischof und verwüstete das mainzische Gebiet: dann unternahm er sogar einen Handstreich gegen die Person des Erzbischof, dem er auf einer Rheinfahrt auflauerte. Das Fahrzeug, das Erkanbald trug, entkam zwar, aber seine Begleiter, die auf anderen Nachen folgten, geriethen in Gefangenschaft und wurden auf Burg H. schmählich mißhandelt. Der Kaiser durfte diesen schnöden Friedensbruch natürlich nicht ruhig ertragen. Auf den Rath der Großen forderte er H. durch Boten, durch seine Freunde, durch ein Schreiben zur Unterwerfung auf; als H. hartnäckig blieb, verfiel er wiederum in Kirchenbann und Reichsacht. Im September 1020 zog Heinrich selbst mit Heeresmacht gegen seine Burg. Drei Monate hielt sich die uneinnehmbare Veste; erst als die Lebensmittel zu Ende gingen, übergab H. am 26. December die Burg; ihm selbst und seiner Gemahlin scheint freier Abzug gestattet worden zu sein; aber Kirchenbann und Reichsacht wurden nicht gelöst; unstät und flüchtig schweifte das Paar umher. Indessen auch so konnte ihre Verbindung nicht geduldet werden; auf einem Concil zu Mainz (Juni 1028) vor Aribo, Erkanbald’s Nachfolger, wurden sie abermals zur Verantwortung gezogen. Wie einst zu Bürgel, so beugte sich auch diesmal [490] H. dem Zorn des Kaisers und den Ermahnungen der Bischöfe; er entsagte von Neuem seiner Gattin. Irmgard aber blieb trotzigeren Sinnes; sie pilgerte nach Rom, um bei dem Papst Berufung gegen das Urtheil der Mainzer Synode einzulegen: daß sie bei Benedict VIII. günstige Aufnahme fand, war die Veranlassung eines schweren Conflictes zwischen dem Papst und dem Erzbischof von Mainz. Günstiger gestaltete sich das Geschick des Paares erst unter Konrad II., der ja selbst mit seiner Ehe den Satzungen der Kirche trotzte. Vielleicht auf Grund einer päpstlichen Dispensation lebten sie unangefochten mit einander; den einzigen Versuch, den Aribo auf dem Frankfurter Concil von 1027 machte, das Verfahren gegen sie zu erneuern, verhinderte der Kaiser. H. begegnet mehrfach in der Umgebung Konrads, von dem er ein Lehen aus Hersfelder Kirchengut empfing und als Gaugraf der Wetterau; Irmgard stand sogar, wie es scheint, in näheren Beziehungen zum Kaiser. H. starb wahrscheinlich 1036; sein, wie es scheint, einziger Sohn Udo war ihm schon 1034 im Tode vorangegangen. Irmgard muß ihn überlebt haben und wird erst kurz vor dem Januar 1043 gestorben sein.
    Hirsch, Jahrb. des d. Reichs unter Heinrich II., Bd. III, her. v. Breßlau; Breßlau, Jahrb. des d. Reichs unter Konrad II.

    Familie/Ehepartner: von Verdun, Irmgard. Irmgard (Tochter von von Verdun, Gottfried I. und Billung, Mathilde) wurde geboren um 975; gestorben in 1042. [Familienblatt] [Familientafel]

    Kinder:
    1. 14. von Hammerstein, Udo  Graphische Anzeige der Nachkommen gestorben in 1034.


Generation: 3

  1. 5.  von Luxemburg, Oda Graphische Anzeige der Nachkommen (2.Irmintrud2, 1.Heribert1)

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Lunéville [54300],Meurthe-et-Moselle,Lothringen,Frankreich; Äbtissin von Lunéville
    • Titel/Amt/Status: Nonne in Reinersberg

    Notizen:

    Oda von Luxemburg
    Äbtissin in Luneville
    Nonne in Reinersberg
    Tochter des Grafen Friedrich von Luxemburg und der Irmtrud von der Wetterau, Tochter von Graf Heribert

    Brandenburg Erich: Tafel 3 Seite 7, "Die Nachkommen Karls des Großen"

    IX. 30. ODA, Nonne in Reinersberg, Äbtissin in Luneville
    Anmerkungen: Seite 130
    IX. 30. Oda siehe Hirsch, a.a.O. 1, 538.

    Literatur:
    Brandenburg Erich: Die Nachkommen Karls des Großen Verlag Degener & Co Neustadt an der Aisch 1998 Tafel 3 Seite 7,130 -


  2. 6.  von Luxemburg, Gisela Graphische Anzeige der Nachkommen (2.Irmintrud2, 1.Heribert1)

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Aalst [9300],Flandern,Belgien; Herrin von Alost

    Notizen:

    Gisela von Luxemburg Herrin von Alost

    Tochter des Grafen Friedrich von Luxemburg und der Irmtrud von der Wetterau, Tochter von Graf Heribert

    Brandenburg Erich: Tafel 3 Seite 7, "Die Nachkommen Karls des Großen"

    IX. 31. GISELA
    Gemahl:
    Rudolf Herr von Alost + vor 1056
    Anmerkungen: Seite 130
    IX. 31. Gisela
    Siehe Vanderkindere 1, 144 und 297. Die Stelle de Smet corpus 1, 274 beweist, daß Otgiva (Nr. 22) eine Schwester Gisela hatte, die mit Rudolf von Alost vermählt war.

    Thiele Andreas: Tafel 66, "Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte"
    Band I, Teilband 1 Deutsche Kaiser-, Königs-, Herzogs- und Grafenhäuser I


    GISELA
    oo Rudolf von Gent, Herr zu Alost (Aalst) (eventuell aus dem Grafenhaus von Flandern)

    Renn, Heinz: Seite 136-137, "Das erste Luxemburger Grafenhaus"

    Eine Grabinschrift in Gent, die uns Hadrian de Budt mitteilt, weist auf eine Schwester der Otgiva namens Gisela hin. Hier heißt es: "Gisla, soror Otgivae ... decessit Junii duodecimas ante kalendas" [121 Vanderkindere, I, genealogische Tafel, I Seite 114 und 297/98.]. Sie hat einen Rudolf, Herrn von Aalst, geheiratet. Mit ihren drei Söhnen Balduin, Rudolf und Giselbert, von denen letzterer Name offenbar auf die LUXEMBURGER hinweist, erscheint sie in zwei Urkunden aus den Jahren 1056 und 1058. Giselbert soll später Graf von Folquingham in England geworden sein.

    Literatur:
    Brandenburg Erich: Die Nachkommen Karls des Großen Verlag Degener & Co Neustadt an der Aisch 1998 Tafel 3 Seite 7,130 - Renn, Heinz: Das erste Luxemburger Grafenhaus, Bonn 1941 Seite 136-137 - Thiele, Andreas: Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band I, Teilband 1, R. G. Fischer Verlag Frankfurt/Main 1993 Tafel 66 -

    Familie/Ehepartner: von Gent, Rudolf. Rudolf gestorben vor 1056. [Familienblatt] [Familientafel]


  3. 7.  von Luxemburg, Otgiva Graphische Anzeige der Nachkommen (2.Irmintrud2, 1.Heribert1) wurde geboren um 995; gestorben am 21 Feb 1030.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Flandern,Belgien; Gräfin von Flandern

    Notizen:

    Otgiva von Luxemburg
    Gräfin von Flandern
    ca. 995-21.2.1030
    Tochter des Grafen Friedrich von Luxemburg und der Irmtrud von der Wetterau, Tochter von Graf Heribert

    Brandenburg Erich: Tafel 3 Seite 7, "Die Nachkommen Karls des Großen"

    IX. 22. OTGIVA
    * ca. 995, + 1030 21. II..
    Gemahl:
    vor 1015
    Balduin IV. Graf von Flandern (siehe VIII 38) + 1035 30.V.

    Anmerkungen: Seite 130
    IX. 22. Otgiva
    Vanderkindere I, 296.

    Da sie vor 1020, vermutlich schon um 1015 vermählt war (siehe VIII 38), muß sie spätestens ca. 995 geboren und daher wohl eines der ältesten uns bekannten Kinder Friedrichs gewesen sein.

    Glocker Winfrid: Seite 348, "Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik"

    VIII, 157 OTGIVA
    * c 995, + 1030 II 21
    oo Balduin IV. Graf von Flandern (dessen 1. Ehe) * c 980, + 1035 V 30

    Vgl. Brandenburg IX, 22 und Renn, Grafenhaus Seite 136.

    Althoff Gerd: Seite 390, "Adels- und Königsfamilien im Spiegel ihrer Memorialüberlieferung"

    G 17 Lü: 21.2. Gera com + 1030 Gräfin von Flandern

    Am 21.2.1030 verstarb Otgiva, die Gemahlin Balduins IV. von Flandern (G 55).
    Zu den Einträgen der Angehörigen des flandrischen Grafenhauses, das mit den BILLUNGERN verwandt war, s. Kommentar G 32.
    Der Name Gera ist wohl eine Verschreibung Geva.
    Belege des Todesdatums bei Vanderkindere, La formation territoriale, S. 296.

    Thiele Andreas: Tafel 66, "Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte", Band I, Teilband 1 Deutsche Kaiser-, Königs-, Herzogs- und Grafenhäuser I

    OTGIVA + 1030
    um 1012 oo Balduin IV. Graf von Flandern + 1035
    Otgiva war die Nichte der Kaiserin Kunigunde von Luxemburg.

    Weinfurter, Stefan: Seite 194,223, "Heinrich II. (1002-1024) Herrscher am Ende der Zeiten"

    Eine weitere Nichte der Königin schließlich, Otgiva, heiratete den mächtigen Grafen Balduin IV. von Flandern (988-1035). Ein weitreichendes verwandtschaftliches Verbindungsnetz tut sich damit auf und läßt erkennen, daß die LUXEMBURGER in der Zeit HEINRICHS II. zur Spitzengruppe der Fürsten im Reich gehörten.
    Durch die Heirat Balduins IV. mit Otgiva, einer Nichte der Königin Kunigunde, sollte die Verbindung zum Königshaus noch verstärkt werden.

    Renn, Heinz: Seite 89,136, "Das erste Luxemburger Grafenhaus"

    Balduin von Flandern heiratet um diese Zeit Otgiva, die junge Tochter des LUXEMBURGERS Friedrich vom Moselgau, und ist somit der angeheiratete Neffe des Königs.
    Eine Tochter des Grafen Friedrich, namens Otgiva, haben wir bereits als Gemahlin Balduins IV. Schönbart kennengelernt. Dieser versteht es ausgezeichnet, die lothringischen Wirren und seine Verwandtschaft mit dem deutschen Herrscherhause zu seiner eigenen Machterweiterung auszunützen. Für die Territorialpolitik Flanderns hat sich seine fast 50-jährige Regierungszeit (986-1035) günstig ausgewirkt. Nach dem Tode seiner Gemahlin Otgiva am 21. Februar 1030 [131 Annales Bland. = SS. V, Seite 26; Vanderkindere, I Seite 296ff.] heiratet Balduin in zweiter Ehe eine Tochter Herzog Richards II. von der Normandie. Otgivas Sohn, Balduin V., der 1028 Adelheid, die Tochter des französischen Königs Robert II. geheiratet hat, stirbt 1067. Ihre einzige nachweisbare Tochter unbekannten Namens wird die Gemahlin eines Grafen von Löwen.

    Twellenkamp, Markus: Seite 480, "Das Haus der Luxemburger" in: Die Salier und das Reich

    Am Anfang des Jahers 1006 wurde Valienciennes von Balduin von Flandern besetzt, der mit Otgiva, einer Nichte Kunigundes, verheiratet war [36 Otgiva war eine Tochter Friedrichs vom Moselgau, des Bruders von Graf Heinrich von Luxemburg; vgl. Renn, Luxemburger (wie Anmerkung 1), Seite 89,115-116.].

    Holtzmann Robert: Seite 400, "Geschichte der sächsischen Kaiserzeit"

    Balduin blieb also im tatsächlichen Besitz von Valenciennes, er wurde Vasall des Reiches, leistete den Treueid und vermählte sich wahrscheinlich damals mit Otgiva, einer Tochter des Pavia gefallenen Giselbert, einer Nichte der Königin Kunigunde, die gleichfalls dem Hause der Ardennergrafen angehörte.

    Hlawitschka Eduard: Seite 88, "Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen. Genealogische Untersuchungen zur Geschichte Lothringens und des Reiches im 9., 10. und 11. Jahrhundert."

    H. Renn hat diesem Geschlecht eine aufschlußreiche Studie gewidmet und dabei unter anderem dargelegt, wie im Jahre 1005 nach der Usurpation des Metzer Bischofsstuhl durch den LUXEMBURGER Theoderich des Königs gutes Verhältnis zu seinen Schwägern einen ersten schweren Stoß erhielt, wie sich 1006 das Verhältnis nach der Heirat Otgivas, der Tochter des LUXEMBURGERS Friedrich, mit Balduin von Flandern und den für das Reich daraus erwachsenden nachteiligen Folgen verschlechterte, wie 1007 die Geschwister der Königin sich in der Frage der Gründung des Bistums Bamberg bereits gegen den König stellten, ja, wie 1008 über der Neubesetzung des Trierer Erzbischofsstuhles der offene Konflikt ausbrach.

    1012 oo 1. Balduin IV. Schönhaar Graf von Flandern 980-30.5.1035

    Kinder:
    1. Ehe
    - Balduin V. um 1012-1.9.1067

    Literatur:
    Althoff Gerd: Adels- und Königsfamilien im Spiegel ihrer Memorialüberlieferung. Studien zum Totengedenken der Billunger und Ottonen. Wilhelm Fink Verlag München 1984, Seite 58,120,390 G 17 - Brandenburg Erich: Die Nachkommen Karls des Großen Verlag Degener & Co Neustadt an der Aisch 1998 Tafel 3 Seite 7 - Glocker Winfrid: Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik. Böhlau Verlag Köln Wien 1989 VIII,157 Seite 232,348 - Hlawitschka Eduard: Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen. Genealogische Untersuchungen zur Geschichte Lothringens und des Reiches im 9., 10. und 11. Jahrhundert. Kommissionsverlag: Minerva-Verlag Thinnes Nolte OHG Saarbrücken 1969 Seite 88 - Holtzmann Robert: Geschichte der sächsischen Kaiserzeit. Deutscher Taschenbuch Verlag München 1971 Seite 400 - Renn, Heinz: Das erste Luxemburger Grafenhaus, Seite 89,136 - Twellenkamp, Markus: Das Haus der Luxemburger, in Die Salier und das Reich, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1992 Band 1 Seite 480 - Weinfurter, Stefan: Heinrich II. (1002-1024) Herrscher am Ende der Zeiten, Verlag Friedrich Pustet Regensburg 1999, Seite 194,223-

    Otgiva heiratete von Flandern, Balduin IV. in 1012. Balduin (Sohn von von Flandern, Arnulf II. und von Italien, Rozala) wurde geboren in 980; gestorben am 30 Mai 1035. [Familienblatt] [Familientafel]

    Kinder:
    1. 15. von Flandern, Balduin V.  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren um 1012; gestorben am 1 Sep 1067 in Lille [59000],Nord,Nord-Pas-de-Calais,Frankreich; wurde beigesetzt in Lille [59000],Nord,Nord-Pas-de-Calais,Frankreich.

  4. 8.  von Luxemburg, Giselbert Graphische Anzeige der Nachkommen (2.Irmintrud2, 1.Heribert1) wurde geboren um 997; gestorben in 1056/1059.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Longwy [54400],Meurthe-et-Moselle,Alsace-Champagne-Ardenne-Lorraine,Frankreich; Graf von Longich
    • Titel/Amt/Status: Vielsalm [6690],Wallonien,Belgien; Graf von Salm
    • Titel/Amt/Status: 1047-1059, Luxemburg; Graf von Luxemburg

    Notizen:

    Giselbert
    Graf von Luxemburg (1047-1059)
    Graf von Salm und Longich
    um 997-14.8.1056/59 (* 995/97-059 Hoensch)
    2. Sohn des Grafen Friedrich I. vom Moselgau und der Irmtrud von der Wetterau, Tochter von Graf Heribert

    Brandenburg Erich: Tafel 3 Seite 7, "Die Nachkommen Karls des Großen"

    IX. 26. GISELBERT, Graf von Salm 1035, von Luxemburg 1047
    + nach 1057, vor 1059 (1059 VIII.?)
    Gemahlin:
    Anmerkungen: Seite 130
    IX. 26. Giselbert, Beyer 1, 306, 346.

    Glocker Winfried: VIII, 161 Seite 348, "Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik"

    VIII. 161. GISELBERT ("VON SALM")
    * c 1005, + 1056/59 (1059?) am VIII 14

    1035 Graf von Salm, 1047 Graf von Luxemburg
    oo NNW

    Thiele Andreas: Tafel 66, "Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte", Band I, Teilband 1 Deutsche Kaiser-, Königs-, Herzogs- und Grafenhäuser I

    GISELBERT + um 1059

    1047 Graf von Luxemburg, auch Graf von Salm, Vogt von St. Maximin/Trier, von Echternach u.s.w.
    Profiliert sich als geschickter Territorialpolitiker; erwirbt unter anderem Longwy und verstärkt die Hausmacht entscheidend. Er steht wie alle Sippenmitglieder auf kaiserlicher Seite und führt die traditionellen Fehden um Vogteirechte, Zölle und Besitzrechte.

    Giselbert nahm 1030 gemeinsam mit seinem Bruder Heinrich, dem er als Graf von Luxemburg folgte, an einer Generalsynode in Trier teil. Er unternahm wiederholt Einfälle ins Erzstift Trier und bereicherte sich am Klostergut. Giselbert besaß die Obervogtei über Echternach und St. Maximin und erwarb Longwy und die Burg auf dem Bockfelsen. Giselbert profilierte sich als geschickter Territorialpolitiker, verstärkte die Hausmacht entscheidend, stand wie alle Sippenmitglieder auf kaiserlicher Seite und führte die traditionellen Fehden um Vogteirechte, Zölle und Besitzrechte. Auf dem Sterbebett gab er für sein Seelenheil der Abtei St. Maximin Güter zu Schwebsingen im Kanton Remich und zu Lechenich bei Euskirchen.

    Twellenkamp Markus: Band I Seite 484,486-487, "Das Haus der Luxemburger" in: Die Salier und das Reich

    Heinrichs Bruder, Graf Giselbert de Lunguvich (wohl Longwy), hat unterdessen Besitzungen der Abtei Echternach okkupiert und Verwüstungszüge gegen das Erzbistum Trier geführt. Gründe für diese Unternehmungen werden von den Quellen nicht genannt, jedoch wird man vermuten können, daß hier noch offene Rechnungen aus der Moselfehde unter HEINRICH II. beglichen werden sollten. KONRAD ließ dem Grafen offenbar freie Hand, obwohl der Abt von Echternach und Erzbischof Poppo von Trier bei dem Kaiser und dessen Gemahlin Gisela Protest gegen die Übergriffe des Grafen eingelegt hatten. Poppo von Trier sah sich deshalb gezwungen, an den Papst zu appellieren, der auch tatsächlich einen Bischof nach Trier schickte, um diese Vorfälle untersuchen zu lassen.
    In der Grafschaft Luxemburg trat Heinrichs Bruder Giselbert das Erbe an. Giselberts Verhältnis zu HEINRICH III. war anscheinend durch seine Politik getrübt, den Besitz der Vogteien von Echternach und St. Maximin rücksichtslos zur Arrondierung seiner Grafschaft auszunutzen. Anders als sein Vater KONRAD II. beachtete HEINRICH III. die Beschwerden der Äbte von Echternach und St. Maximin und maßregelte den Grafen, als er pravus homo, vastator und hostis monasterii angeklagt wurde. Ende Mai 1056 sorgte HEINRICH III. bei einem Aufenthalt in Trier in Anwesenheit von Giselberts Brüdern für einen Ausgleich zwischen dem Grafen und dem Abt von St. Maximin, zwei Wochen vorher bestätigte er den Echternachern ihre Rechte. In der Reichspolitik scheint sich Giselbert kaum engagiert zu haben. Das Hauptaugenmerk dieses LUXEMBURGERS galt der Besitzerweiterung seiner Grafschaft, die er schon zu Zeiten der Herrschaft seines älteren Bruders Heinrich betrieb.
    Während der 9-jährigen Regentschaftszeit nach dem Tode HEINRICHS III. sind die LUXEMBURGER politisch nicht hervorgetreten. Mangels Quellen muss es offen bleiben, ob sie zu einem der beiden entscheidenden Männer der vormundschaftlichen Regierung, dem Kölner oder dem Bremer Erzbischof, irgendwelche Kontakte geknüpft haben. Am 14. August eines der Jahre von 1056 bis 1059 ist Graf Giselbert gestorben.

    Renn, Heinz: Seite 125-129, "Das erste Luxemburger Grafenhaus"

    Drei weiterer Kinder des Grafen Friedrich lernen wir durch die Genealogia comitum Flandrensium kennen: "Balduinus barbatus duxit filiam Gisleberti comits Odgivam ... cuius fratres fuerunt hi: Adalbero Metensis episcopus, Fridericus dux Lotharingiae, Henricus dux Bavariae, Gislebertus comes de Salinis, Theodericus de Lucelenburch". Da wir als Vater jener luxemburgischen Geschwister, denen wir also noch Giselbert, Theoderich und Otgiva einzureihen haben, sonst nur den Grafen Friedrich bezeugt finden, ist hier, wie es alle Historiker tun, Gisleberti in Frederici zu verbessern. Wir wenden unsere Aufmerksamkeit zunächst seinem Sohne Giselbert, dem Stammhalter des Geschlechtes zu.
    Die erste Nachricht über Giselbert verdanken wir der am 24. September 1030 zu Trier stattgefundenen Generalsynode, welcher er mit seinem Bruder Heinrich beiwohnte. Auf der Versammlung wurde wahrscheinlich die Reform der Trierer Klöster besprochen, so daß das Erscheinen der Grafen von Luxemburg als Obervögte von St. Maximin und Echternach notwendig war.
    Ostern 1031 oder 1032 wendet sich Abt Humbert von Echternach an die Kaiserin Gisela mit der Bitte um Hilfe gegen den Grafen Giselbert, dessen Dienstmannen sich an dem Klostergut vergriffen und 15 Mansen an sich gerissen hätten. Humbert nennt den Usurpator "Giselbert von Longich" (Longwy). Ohne Zweifel handelt es sich um unseren Grafen. Andernfalls hätte der LUXEMBURGER, sicherlich eingegriffen. Ungefähr zu gleichen Zeit fällt Graf Giselbert ins Erzstift Trer ein, verwüstet einen Teil des Gebietes und unternimmt Plünderungszüge. Die Gelegenheit ist gerade günstig, weil sich Poppo auf einer Wallfahrt nach Jeruselam befindet. Nach seiner Rückkehr fordert der Erzbischof vergeblich Genugtuung. Wiederholt wendet er sich an KONRAD II., aber er erreicht nichts am Kaiserhofe.
    Den Kaiser, der die Besitzerweiterung Luxemburgs auf Kosten der Kirche und Klöster zuläßt, hat wohl seine Einstellung zur Kirche überhaupt zu dieser reservierten Haltung veranlaßt. Außerdem mag seine Verwandtschaft mit Giselbert eine Rolle mitspielen; denn dieser ist sowohl mit KONRAD II., als auch mit der Kaiserin Gisela im 3. Grade blutsverwandt. Ferner ist Giselberts Tante Eva auch die Tante des Kaisers. Daß man sich dieser Verwandtschaft bewußt ist, beweist eine Stelle Alberichs, der Giselbert nepos KONRADS II. nennt.
    Auch nördlich in die Ardennen hinein kann Giselbert seine Macht erweitern. 1036 wird er "comes de Salmo" genannt. Die Genealogie des Grafen von Flandern bezeichnet ihn ebenfalls als "comes de Salinis". In den Besitz dieses Titels und dieser Grafschaft kann er durch seine Gemahlin gelangt sein. Diese ist sicherlich aus vornehmsten Geschlecht, weil ihr Sohn Hermann von der päpstlichen Partei 1081 sogar zum König erhoben wird. Die Namen ihrer Söhne Hermann und Konrad, die bisher im Hause LUXEMBURG nicht vorgekommen sind, müssen als Anhaltspunkt zur Bestimmung ihrer Herkunft dienen Vielleicht weisen sie auf das mächtige Geschlecht der lothringischen Pfalzgrafen aus der Familie Ezzos hin, wo diese Namen geläufig sind.
    Nach dem Tode seines friedlicheren Bruders Herzog Heinrich am 14.10.1047 übernimmt Giselbert, sicherlich als zweitältester Sohn des Grafen Friedrich, im Alter von ungefähr 50 Jahren die Regierungsgeschäfte auf der Luxemburg, auf die er bisher schon großen Einfluß ausgeübt hat. Die Obervogtei über Echternach und St. Maximin wird Giselbert wohl zu gleicher Zeit mit der Burg auf dem Bockfelsen übernommen haben. Eine Urkunde aus dem Jahre 1050 nennt ihn Vogt von Echternach, in einer anderen vom Sommer 1056 ist er als Inhaber der Vogtei St. Maximin bezeugt. Die Mönche haben sich über ihren neuen "Schutzherrn" kaum gefreut. Der Abt Theoderich von St. Maximin sieht sich gezwungen, an HEINRICH III. Beschwerde zu richten: "de multis scilicet oppressionibus, quas familia sancti Maximini patiebatur a comitibus et advocatis". Der Kaiser leistet dem Hilferuf Folge. 1056 setzt er in Gegenwart der Luxemburger Familie die Rechte und Pflichten der Vögte von neuem fest.
    Dieses Kaiserdiplom bringt zum letzten Mal die Erwähnung des Grafen Giselbert. Da sein Sohn Konrad bereits 1059 selbständig einen Überfall auf den Erzbischof von Trier unternimmt, wird Giselbert zwischen 1056 und 1059 verstorben sein. Bertholet setzt seinen Tod unberechtigt in das Jahr 1057. Den Todestag erwähnt das Nekrologium sancti Maximini zum 14. August [93 Hontheim, Prodromus: V, Seite 984:"Giselbertus comes qui dedit Suepesinge et Lezeniche." Siehe dafür bei Wampach U.Q.B., nr. 281.]. Auf seinem Sterbebett handelt er als Kind seiner Zeit und gibt zu seinem Seelenheil der Abtei St. Maximin Güter zu Schwebsingen im Kanton Remich und zu Lechenich bei Euskirchen.
    Mit Giselbert ist jener der Söhne Friedrichs dahingegangen, der in der Heimat treue Wache hielt. Durch Heiratspolitik, Gewaltmaßnahmen und kluge Ausnützung seiner Vogteirechte hat er es verstanden, das Territorium Luxemburg stark zu vergrößern. Im Osten eignete er sich Güter des Erzstiftes und der Klöster Echternach und St. Maximin an, ja in der Gegend von Köln weist er sogar Privatbesitz auf. Im Norden erwarb er in den Ardennen den festen Stützpunkt Salm und im Westen konnte er das Gebiet um Longich eingliedern. Diese Territorialpolitik nahm ihn vollkommen in Anspruch, so daß er in der Reichsgeschichte überhaupt nicht hervortrat. Wir fassen als verdiente Anerkennung auf, daß Giselbert in den Geschichtsquellen als erster Graf von Luxemburg nach seinem Stammsitz benannt wird, denn sein Lebenswerk galt nur der Sicherung und Erweiterung der Heimatgrafschaft. Die Gesta Treverorum bezeichnen ihn als "comes de castello Lucelenburc" und in der Lebensbeschreibung des Abtes Richard von St. Vannes in Verdun heißt er: "Gislebertus Luceburgensis comes". Giselbert hinterläßt zwei Söhne und zwei Töchter.

    Hoensch, Jörg K.: Seite 14, "Die Luxemburger. Eine spätmittelalterliche Dynastie gesamteuropäischer Bedeutung 1308-1437."

    Graf Giselbert, der 1047 seinen Bruder Heinrich II. beerbte, zeigte nur geringes Interesse an Reichsangelegenheiten und konzentrierte sich auf die territoriale Erweiterung und Konsolidierung seiner Stammlande. Nach dem Erwerb der Grafschaft Salm in den Ardennen baute er seine Herrschaft nicht nur auf Kosten der ihm als Vogt anvertrauten Reichsklöster St. Maximin und Echternach aus, sondern nahm auch die Abwesenheit des Bischofs wahr, um Trier mit dem Ziel anzugreifen, das von seiner Familie einst innegehabte Amt des Stadtgrafen zurückzugewinnen; Kaiser HEINRICH III. konnte 1056 nur mit Mühe einen Ausgleich vermitteln. Nach dem Tode Giselberts, der als erster seiner Familie in den zeitgenössischen Quellen den Titel eines "Grafen von Luxemburg" (comes de castello Lucelenburc oder Giselbertus Lucenburgensis comes) führte, nahm sein Sohn Konrad sogleich die Auseinandersetzungen mit dem Trierer Erzbischof Eberhard wieder auf.



    oo N.N. (Tochter des Pfalzgrafen Hezelin)
    -
    Kinder:

    - Konrad I. um 1040-8.8.1086
    - Hermann Graf von Salm - 28.9.1088
    - Tochter
    oo NN Graf von Hillersleben
    - Tochter
    oo Kuno Graf von Oltingen
    - Adalbert Dompropst zu Metz - um 1087


    Literatur:
    Brandenburg Erich: Die Nachkommen Karls des Großen Verlag Degener & Co Neustadt an der Aisch 1998 Tafel 3 Seite 7,130 - Glocker Winfrid: Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik. Böhlau Verlag Köln Wien 1989 Seite 348 - Hlawitschka Eduard: Die 'Verwandtenehe' des Gegenkönigs Hermann von Salm und seiner Frau Sophie. Ein Beitrag zu den Familienbeziehungen der rheinischen Ezzonen/Hezeliniden und des Grafenhauses von Formbach/Vornbach. Festschrift für Andreas Kraus zum 80. Geburtstag. In: Schriftenreihe zur bayerischen Landesgeschichte, Band 140, Verlag C.H. Beck München 2002 - Hoensch, Jörg K.: Die Luxemburger. Eine spätmittelalterliche Dynastie gesamteuropäischer Bedeutung 1308-1437. Verlag W. Kohlhammer 2000 Seite 14 - Renn, Heinz: Das erste Luxemburger Grafenhaus Seite 125-129 - Thiele, Andreas: Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band I, Teilband 1, R. G. Fischer Verlag Frankfurt/Main 1993 Tafel 66 - Twellenkamp, Markus: Das Haus der Luxemburger, in Die Salier und das Reich, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1992 Band I Seite 4843,486,492 -

    Geburt:
    (* 995/97 Hoensch)

    Gestorben:
    14.8., (-1059 Hoensch)


  5. 9.  von Gleiberg, Hermann I. Graphische Anzeige der Nachkommen (2.Irmintrud2, 1.Heribert1) wurde geboren um 997; gestorben um 1062.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Krofdorf-Gleiberg [35435],Gießen,Hessen,Deutschland; Graf von Gleiberg

    Notizen:

    Hermann I. Graf von Gleiberg
    um 997- um 1062
    Jüngerer Sohn des Grafen Friedrich vom Moselgau und der Irmtrud von der Wetterau, Tochter von Graf Heribert

    Brandenburg Erich: Tafel 3 Seite 7, "Die Nachkommen Karls des Großen"

    IX. 29. HERMANN, erwähnt 1045 11. XI., Graf von Gleiberg
    * ca. 1015, + nach 1075

    Anmerkungen: Seite 130
    IX. 29. Hermann
    fehlt zu Unrecht bei Hirsch, a.a.O., siehe Wyß, Hess. U. B. 1,3, 454. Die Urkunde von 1045 11. XI., Württ. U. B. 1, 268, beweist seine Existenz; er lebte noch 1075 im Herbst (siehe Wyß, a.a.O.) und erscheint mehrmals als Graf von Gleichberg (bei Gießen). Er war 1095 tot; denn die Angabe der Urkunde Beyer 2, 23 möchte ich trotz der von Wyß geltend gemachten Zweifel nicht auf Söhne des Gegen-Königs HERMANN VON SALM beziehen, sondern auf die Söhne dieses Hermann. Die zuerst von Wenck, Hess. Landesgesch. 3, 206f., aufgestellte, von vielen Späteren, zum Beispiel auch von Meyer von Knonau, Heinrich IV. 3, 418f., angenommene Hypothese, daß dieser Hermann identisch sei mit dem 1064 bis 1084 vorkommenden Pfalzgrafen Hermann ist sehr schwach begründet und wird m. E. mit Recht von Wyß, a.a.O., abgelehnt. Da seine Deszendenz nicht mit Sicherheit festzustellen ist, bringe ich sie in Teil II.

    Thiele Andreas: Tafel 25,66, "Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte", Band I, Teilband 1 Deutsche Kaiser-, Königs-, Herzogs- und Grafenhäuser I

    HERMANN I. + wohl um 1062
    Begründet die Linie der Grafen von Gleiberg, rebelliert zeitweise, 1057 gefangengesetzt. Unterwirft sich bald und bleibt Stütze Kaiser HEINRICHS IV.

    Hermann I. ist eventuell Stammvater der Grafen von Gleiberg. Er stritt um sein Erbe Gleiberg, rebellierte zeitweise und wurde 1057 gefangengesetzt. Er unterwarf sich bald und blieb eine Stütze Kaiser HEINRICHS IV.

    Lampert von Hersfeld: Seite 292,308, "Annales/Annalen"

    1075
    Die Schlacht hatte sich bereits vom Mittag bis zur neunten Stunde hingezogen, und es war schon nahe daran, daß sich zwei Heerhaufen zweier Länder, Schwaben und Bayern, zur Flucht wandten, und wiederholt meldeten Boten dem König, daß ihre Leute in höchster Gefahr seien, da rückten plötzlich Graf Hermann von Gleiberg [aus Hessen] auf der einen, auf der anderen Seite die Bamberger Mannen zum Angriff heran. Jetzt wirft auch der Herzog von Böhmen, jetzt der Herzog Gozelo von Lothringen ihre Reiter mit verhängten Zügeln in den Kampf. Diesem gewaltigen Ansturm konnten die Sachsen nicht mehr standhalten und wichen langsam zurück.
    Unter dem Vorwande dieses Zuges nach Ungarn täuschte er alle Reichsfürsten und brach nach Böhmen auf, ohne einen Fürsten mitzunehmen außer dem Grafen Hermann von Gleiberg, dazu fast 500 für dieses wichtige Aufgabe besonders ausgewählte leichte Reiter.

    Twellenkamp Markus: Band I Seite 489, "Das Haus der Luxemburger" in: Die Salier und das Reich

    Zwei Verwandte des Grafen Konrad, sein Oheim Hermann von Gleiberg und Pfalzgraf Heinrich von Laach, errangen einige Verdienste im Kampf auf der Seite von HEINRICH IV. Hermann von Gleiberg war ein Enkel Siegfrieds und ein Sohn des mit der Erbin von Gleiberg verheirateten Grafen Friedrich vom Moselgau. Er hatte einen erheblichen Anteil an dem Sieg über die Sachsen bei Homburg an der Unstrut (1075).

    Renn, Heinz: Seite 130-133,135, "Das erste Luxemburger Grafenhaus"

    Den Söhnen Friedrichs und seiner Gemahlin ist noch ein Sohn namens Hermann einzureihen. Einer Württemberger Urkunde vom 13.11.1045 verdanken wir dieses Ergebnis. Hier verpfändet Herzog Heinrich von Bayern für 20 Talente Gold aus dem Schatz der Bamberger Kirche die beiden Orte Kreglingen und Rimbach bei Mergentheim unter Vorbehalt der Wiedereinlösung seinerseits oder (nach seinem Tode) seiner Brüder Hermann und Theoderich oder seiner anderen Brüder. Dieser Hermann ist auch bei dem erwähnten Aufenthalt Kaiser HEINRICHS III. 1056 in Trier zugegen.
    Im allgemeinen setzt man Hermann von Luxemburg mit dem rheinischen Pfalzgrafen Hermann II. (1060-1085) gleich [103 A.F. Gfrörer, Papst Gregorius VII. und sein Zeitalter, Schaffhausen 1859, I, Seite 100ff. - Annalen des Niederrheins, XV (1864); Seite 34ff. - Max Schmitz, Die Geschichte der lothringischen Pfalzgrafen bis auf Konrad den Staufen. Diss. Bonn 1878, Seite 32. - H. Witte, MIÖG., Erg. V, Seite 442ff. - Meyer von Knonau, Jahrbücher ..., III, Seite 418.], dessen Vorgänger Heinrich aus dem Hause der EZZONIDEN wir bereits kennengelernt haben [104 Siehe oben Seite 41. Ausführlich habe ich darüber gehandelt in einem Aufsatz, Die Luxemburger in der lothringhischen Pfalzgrafschaft, in: Rheinische Vierteljahresblätter, XI, 1941, Heft 1 und 2; Seite 102ff.]. Ich halte diese Gleichsetzung für unmöglich. Außer demselben Namen gibt es keine zwingende Gründe, den LUXEMBURGER Hermann mit obigem Pfalzgrafen zu identifizieren. Wir haben zwei Urkunden von 1097 und 1124, in denen Adelheid, die Witwe des Pfalzgrafen Hermann, dem Geoergenstift in Limburg an der Lahn Güter im Engersgau, nämlich 6 Mansen zu Isenburg und Meuth, vermacht. Da die LUXEMBURGER an der Lahn begütert sind, liegt die Gleichsetzung mit Hermann aus diesem Hause im Bereich der Möglichkeit. Aber dies ist kein zwingender Schluß, zumal die Besitzungen wahrscheinlich von Adelheids drittem Gemahl, Heinrich von Laach, herstammen. Es gibt ferner eine Urkunde aus dem Jahre 1064, in der wir lesen: "Gulesa et Bettendorf commendata sunt in manum Herimanni comitis de Glizberg". Bei diesem Grafen handelt es sich wahrscheinlich um unseren Grafen Hermann. Nun wird in einem späteren Königsdiplom das oben genannte Bendorf bei Koblenz als Schenkung des Pfalzgrafen Hermann an HEINRICH III. erwähnt. Überzeugend wäre demnach die Gleichsetzung, wenn jene Urkunde, die nur als Abschrift vorliegt, nicht sehr verdächtig wäre. Sie verliert sogar ihre Beweiskraft, weil sie in direktem Widerspruch zu einer Königsurkunde von 1138 steht, die im Original vorhanden ist. Nach dieser hat nicht Pfalzgraf Hermann, sondern Pfalzgraf Sigfrid (1099-1113) das Gut Bendorf dem deutschen Königshause als Geschenk überwiesen, ohne allerdings Verfügungsrechte darüber zu haben; denn das Gut Bendorf ist der Abtei Maria Laach von ihrem Stifter gegeben worden.
    Hermann, der Sohn Friedrichs von Luxemburg, kann demnach nicht die rheinische Pfalzgrafenwürde innegehabt haben. Dagegen dürfen wir ihn als Stammvater der Gleiberger Linie annehmen, wozu uns obige Urkunde um Bendorf die Berechtigung gibt.
    Bernolds Chronik erwähnt zum Jahre 1057: "Fridericus et fratres eius de Glichberga". Einige haben in ihm den Herzog Friedrich aus LUXEMBURGER Hause sehen wollen. Dies ist jedoch abzulehnen, weil die Chronik aus Würzburg einfach von einem "quidam Fridericus" spricht. Der Herzog wäre sicher nicht so bezeichnet worden. Es handelt sich hier wohl um sein Patenkind, den Sohn Hermanns von Gleiberg. Wer aber sind die "fratres", die Friedrich in obiger Quelle zugewiesen werden? Ein Hermann aus Gleiberg leiste dem Kaiser 1075 an der Unstrut hervorragende Hilfe. Im Herbst dieses Jahres zieht er sogar als einziger Herr aus dem fürstlichen Adel mit seinem König von Böhmen gegen Sachsen aus. Aus Gründen des Alters kann dieser Hermann nicht mehr der Sohn, sondern nur noch der Enkel Friedrichs vom Moselgau, und damit der Bruder des eben angeführten Friedrich sein.
    Die Gemahlin Hermanns von Gleiberg kennen wir nicht. Vielleicht gehört sie zur Familie der Grafen von Are. Zwischen den Geschlechtern LUXEMBURG und ARE bestehen nämlich verwandtschaftliche Bande. Der Großneffe Hermanns von Gleiberg, Otto von Rheineck, bezeichnet 1144 die Grafen Otto und Ulrich von Are als "consanguinei". Dieses Wort bezeichnet aber wirkliche Blutsverwandtschaft und wird nie für Verwandte der Frau gebraucht. Auch die Vermögensverhältnisse deuten auf enge Verbundenheit der beiden Familien hin. Graf Gerhard von Are schenkt nämlich die Hälfte des Laacher Sees und das umliegende Land dem Kloster Laach. Da Pfalzgraf Heinrich über die andere Hälfte zugunsten der Abtei verfügt, ist der gemeinsame Zusammenhang erwiesen. Bestätigt wird unsere Ansicht durch den späteren Besitznachweis Wilhelms von Luxemburg-Gleiberg in Thür bei Mayen.





    oo N.N.

    Kinder:

    - Friedrich
    - Heinrich II. von Laach Pfalzgraf - 1095
    - Hermann II.


    Literatur:
    Brandenburg Erich: Die Nachkommen Karls des Großen Verlag Degener & Co Neustadt an der Aisch 1998 Tafel 3 Seite 7,130 - Lampert von Hersfeld: Annales/Annalen Wissenschaftliche Buchgemeinschaft Darmstadt 2000 Seite 292,308 - Meyer von Knonau, Gerold: Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Heinrich IV. und Heinrich V. 1. - 7. Band, Verlag von Duncker & Humblot Leipzig 1890 - Renn, Heinz: Das erste Luxemburger Grafenhaus, Bonn 1941 Seite 130-133,135 - Thiele, Andreas: Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band I, Teilband 1, R. G. Fischer Verlag Frankfurt/Main 1993 Tafel 25,66 - Twellenkamp, Markus: Das Haus der Luxemburger, in Die Salier und das Reich, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1992 Band I Seite 489 -


  6. 10.  von Luxemburg, Heinrich II. Graphische Anzeige der Nachkommen (2.Irmintrud2, 1.Heribert1) wurde geboren um 1005; gestorben am 14 Okt 1047; wurde beigesetzt in Trier [54290],Trier,Rheinland-Pfalz,Deutschland.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: 1026-1047, Luxemburg; Graf von Luxemburg
    • Titel/Amt/Status: 1042-1047, Bayern,Deutschland; Herzog von Bayern

    Notizen:

    Heinrich II.
    Graf von Luxemburg (1026-1047)
    als H VII. Herzog von Bayern (1042-1047)
    ca. 1005-14.10.1047 Begraben: Trier, St. Maximin
    (* 990 Hoensch)
    Ältester Sohn des Grafen Friedrich I. vom Moselgau und der Irmintrud von der Wetterau, Erbtochter von Graf Heribert

    Lexikon des Mittelalters: Band IV Seite 2065

    Heinrich VII. von Luxemburg, Herzog von Bayern 1042-1047
    + 14. Oktober 1047 Begraben: Trier, St. Maximin

    Seit 1026 Graf von Luxemburg (nach dem Tode seines Onkels, Herzog Heinrichs V. von Bayern), außerdem Obervogt der Klöster St. Maximin, Trier, und Echternach. 1042 erhielt er unter Umgehung des überkommen Wahlrechts der bayerischen Großen von Kaiser HEINRICH III. zu Basel das bisher von diesem selber verwaltete Herzogtum Bayern, eine Verfügung, die wohl in Zusammenhang mit der Intensivierung der Ostpolitik zu sehen ist. Heinrich nahm an den Feldzügen des Kaisers gegen die Ungarn (1042,1043,1044) teil. Über den zweiten LUXEMBURGER auf dem bayerischen Herzogsstuhl ist wenig bekannt.

    Bosl’s Bayerische Biographie: Seite 322

    HEINRICH VII., bayer. Herzog
    + 14.10.1047 Begraben: Trier
    Vater: Friedrich (+ 1019)
    Mutter: Ermentrude

    Aus dem Geschlecht der Grafen von Luxemburg.
    Seit 1026 Haupt der LÜTZELBURGER.
    Nachzuweisen als Graf im Moselgau und im Bidgau und als Vogt der Klöster St. Maximin und Echternach.
    Treue Ergebenheit gegen die SALIER-Kaiser KONRAD II. und HEINRICH III.
    1042 Belehnung mit dem Herzogtum Bayern.

    Literatur:
    NDB 8; Riezler.

    Brandenburg Erich: Tafel 3 Seite 7, "Die Nachkommen Karls des Großen"

    IX. 24. HEINRICH, Graf im Moselgau 1025, Vogt von St. Maximin 1035, Herzog von Bayern
    * ca. 1005, + 10147 14. X.
    Anmerkungen: Seite 130
    IX. 24. Heinrich siehe Hirsch I, 537; Steindorff, Heinrich III. 1, 295.

    Glocker Winfrid: VIII, 158; Seite 348, "Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik"

    HEINRICH VIII.
    * c 1005, + 1047 X 14
    1025 Graf im Moselgau, 1035 Vogt von St. Maximin, 1042 Herzog von Bayern
    oo NNw
    Vgl. Brandenburg IX, 24 und Renn, Grafenhaus S. 116-120

    Thiele Andreas: Tafel 66, "Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte", Band I, Teilband 1 Deutsche Kaiser-, Königs-, Herzogs- und Grafenhäuser I

    HEINRICH II. (VII.) + 1047

    Graf von Luxemburg, Graf im Moselgau und Vogt zu Trier und Echternach. Er war eine zuverlässige Stütze der SALIER, zog 1030/31 mit gegen Ungarn und war 1037/38 mit in Italien. Er half 1046 Kaiser HEINRICH III. gegen Flandern und Holland, vermehrte den Hausbesitz und folgte 1042 als Herzog von Bayern und wurde dort nie heimisch.

    Lerche, Ludwig Alfred: Seite 39-41, "Die politische Bedeutung der Eheverbindungen in den bayerischen Herzogshäusern von Arnulf bis Heinrich den Löwen (980-1180)"

    Nach langjähriger selbständiger Verwaltung übertrug HEINRICH III. das Herzogtum 1042 wiederum einem LUXEMBURGER, dem ältesten Sohne des lothringischen Großen Friedrich, Heinrich VII., dem Neffen Herzog Heinrichs V. Wir dürfen darin wohl eine gewisse Rücksicht auf das Erbrecht sehen. Maßgebend für die Auffassung des Königs war es, daß Herzog Heinrich noch nicht vermählt war, daß über seine Eheverbindung also noch verfügt werden konnte - und zwar zugunsten eines guten Verhältnisses des Herzogs zur Krone. Diesem Ziele mochte denn wohl auch die in Aussicht genommene Vermählung Heinrichs VII. dienen sollen, von der wir aber nicht mehr als die Absicht kennen, weil der Herzog sie wegen seines vorzeitigen Todes nicht eher vollziehen konnte. Um diese Zeit befand sich der Herzog in völligem Einverständnis mit König HEINRICH, dem er überhaupt treu ergeben war. Eben als er vom Feldzuge gegen Dietrich von Holland an der Seite seines königlichen Herrn zurückgekommen war, starb er (14. Oktober 1047) auf einer Reise zu seiner Braut, mit der er vermählt nach Bayern heimzukehren gedachte [175 Annal Altah. 1047 (SS XX. 804): Dux Henricus Baivariorum in eo itinere obiit, dum sponsam voluit accipere. - Ann. S. Maxim. (handschriftlicher Zusatz, siehe Hirsch, Heinrich II. Jb., I, 537 N. 2: Henricus dux ... reversus cum imperatore ex bello Frisico, dum sponsam in Bavariam abducere cogitat, immaturo fato improlis obiit, et Treveris sepultus est. - Vgl. Riezler, Geschichte Bayerns I 464 mit N. 1 und in Allg. dtsch. Biogr. 11. Bd., Seite 461; Steindorff, Heinrich III. Jb., II 24 mit N. 7; Witte, Lothr. Jb., 5. Jg. 1893 (2. Hälfte) Seite 70. - Da der Name der Braut unbekannt ist, so darf man sich kaum auch nur auf Vermutungen einlassen. Aus der Tatsache jedoch, daß Heinrich auf der Heimreise von Holland seine Brautfahrt unternahm und nachher in Trier begraben werden konnte, darf man vielleicht darauf schließen, daß seine Braut aus jenen rheinischen Gegenden stammte, deren Sicherung eventuell durch eine Heirat seiner Getreuen dem Kaiser am Herzen liegen mußte und in denen ja auch die luxemburgische Familie vielfache Beziehungen hatte.]. Der Name seiner Braut wird nirgends genannt.
    Neben der großen Verwandtschaft seines Vaters Friedrich von Lützelburg hatte der Bayern-Herzog auch eine zahlreiche Geschwisterschar, die einflußreiche Stellen einnahmen und solche namentlich durch vorteilhafte Heiraten zu erlangen wußten. Heinrichs Bruder Friedrich wurde im Mai 1046 wegen seines reichen Besitzes und seiner hervorragenden Stellung in Nieder-Lothringen Herzog in diesem Lande und Markgraf von Antwerpen. Auf dem oberlothringischen Bischofsstuhl von Metz saß noch sein alter Oheim Dietrich; als dieser 1047 starb, wurde des Bayern-Herzogs Bruder Adalbero erhoben und so das dynastische Interesse der LÜTZELBURGER gewahrt. Heinrichs Schwester Otgiva (+ 1031) war mit dem Grafen Balduin IV. dem Bärtigen von Flandern (+ 1036) vermählt gewesen. Schließlich war seine Schwester Irmengard (Imiza) die Gemahlin des Grafen Welf II. Und diese Ehe war auch für Heinrich als Bayern-Herzog von der größten Bedeutung. Das hochberühmte WELFEN-Geschlecht, das im oberen Deutschland eine ganz hervorragende Stellung einnahm und große Allodial- und Lehngüter in Schwaben und Rätien besaß, war auch eng mit Bayern verknüpft. Auch hier verfügte es über reiche Besitzungen, namentlich im bayrischen Augstgau und im bayrischen Hochgebirge. Irmengards Gemahl Welf II. war zwar im Jahre 1030 bereits gestorben, aber ihr Sohn, Graf Welf III., hatte den großen Besitz des Welfischen Hauses geerbt. So hatte für Heinrich von Bayern seiner Schwester Heirat großen Wert, indem sie ihn in seinem neuen Lande infolge der verwandtschaftlichen Beziehungen zu einem hervorragenden einheimischen Geschlecht um so leichter Fuß fassen ließ.

    Twellenkamp Markus: Band I Seite 484-486, "Das Haus der Luxemburger" in: Die Salier und das Reich

    Die LUXEMBURGER scheinen sich aber schon bald mit dem Verlust Bayerns abgefunden zu haben, denn Graf Heinrich II., Neffe und Nachfolger des zum Herzog von Bayern aufgestiegenen Grafen Heinrich, hat KONRAD II. mehrfach in aufsehenerregender Weise unterstützt. So zog er 1030 mit dem König gegen die Ungarn. Drei Jahre später war er zusammen mit seinem Bruder, dem späteren Herzog Friedrich von Nieder-Lothringen, bei der Zusammenkunft KONRADS mit dem französischen König in Deville anwesend. Er wird wohl auch an dem Zug KONRADS gegen Aribert von Mailand im Jahr 1037 teilgenommen haben.
    Das gute Verhältnis der LUXEMBURGER zum salischen Königshaus setzte sich auch unter KONRADS Sohn HEINRICH III. fort. Der erste nachweisbare Kontakt zwischen Graf Heinrich und HEINRICH III. datiert vom 5. Juni 1040. An diesem Tag nahmen sie zusammen mit dem Oheim Heinrichs, Bischof Dietrich von Metz, und seinem Bruder Friedrich, dem späteren Herzog von Nieder-Lothringen, an der Weihe der neu erbauten Abteikirche von Stablo teil. Drei Jahre nach seinem Herrschaftsantritt übergab HEINRICH III. am 21. Februar 1042 in Basel dem Grafen Heinrich das Herzogtum Bayern, das damit nach einer Pause von 15 Jahren wieder von einem LUXEMBURGER übernommen wurde. Offenbar hat der König in Heinrich einen besonders befähigten Mann für die Verteidigung Bayerns gegen die Ungarn gesehen. Nach zwei vergeblichen Attacken konnte HEINRICH III. zusammen mit Heinrich von Bayern die Ungarn 1044 bei Menfö an der Raab entscheidend besiegen. Im September 1047 nahm Graf Heinrich an dem Heereszug HEINRICHS III. gegen Dietrich von Holland teil.
    Der 1042 zum Herzog von Bayern erhobene Graf Heinrich starb kinderlos im Jahr 1047. In seiner Grafschaft trat sein Bruder Giselbert das Erbe an. In Bayern blieb das Herzogsamt zwei Jahre vakant, bis es 1049 an den EZZONEN Konrad verliehen wurde. Im Jahr 1047 starb auch der Oheim Herzog Heinrichs, Bischof Dietrich von Metz. Zum Nachfolger wurde sein Neffe Adalbero erhoben, der HEINRICH III. schon bei seinem Kriegszug gegen Dietrich von Holland unterstützt hatte. Adalbero verfügte über gute Beziehungen zu Bischof Brun von Toul, dem späteren Papst Leo IX.

    Renn, Heinz: Seite 116-120, "Das erste Luxemburger Grafenhaus"

    Mit der Grafschaft erbt der LUXEMBURGER auch die Obervogtei über die reichen Klöster St. Maximin und Echternach. Als KONRAD II. 1030 eine Generalsynode in Trier, wahrscheinlich zur Reform der dortigen Klöster, abhält, finden wir auch Graf Heinrich vertreten. Noch im selben Jahr zieht er mit seinem Kaiser gegen die Ungarn. Einer seiner Gefolgsleute des LUXEMBURGERS namens Arnulf teilt uns dies in einer Schenkungsurkunde an das Kloster Stablo mit. Die großen technischen Schwierigkeiten haben die Besiegung Ungarns vereitelt; dieses erhält im folgenden Jahre sogar das Gebiet um Fischa und Leitha. Heinrich weilt jetzt auch wieder in seiner Heimat. Als am 19. Oktober 1031 die neue Abteikirche zu Echternach mit großem Prunke eingeweiht wird, ist neben Erzbischof Poppo von Trier auch der Obervogt des Klosters unter den Festgästen.
    In den Kämpfen, die in den folgenden Jahren um das Burgundische Erbe entbrennen, steht Graf Heinrich treu zur Seite seines Kaisers. Als dieser Ende Mai/Anfang Juni zu Deville an der Maas eine Besprechung mit Heinrich I. von Frankreich hat, befinden sich der LUXEMBURGER und sein Bruder Friedrich in seiner Begleitung. Bei der letzten Entscheidung gegen Odo von der Champagne zu Bar am 15.11.1037 ist Heinrich von Luxemburg nicht zugegen, da uns die Hauptteilnehmer namentlich angegeben werden. Andererseits fehlt er auch in den Reihen jener Festversammlung, die vier Wochen vorher unter Anwesenheit hoher Würdenträger die Weihe der neu restituierten Domkirche zu Trier feiert. Ich schließe mich der Ansicht Wampachs an, daß er damals KONRAD II. zum Kampf gegen Aribert von Mailand begleitet hat. Heinrich von Luxemburg hat sich wohl auf diesem Italienzug Verdienste um das Kloster Farfa in der Sabina erworben; die Mönche haben ihn nämlich verewigt als: "Enricus dux amicorum nostrorum".
    Das enge Verhältnis, in dem die LUXEMBURGER zu Kaiser KONRAD stehen, gestaltet sich unter seinem Nachfolger noch inniger. HEINRICH III. entschädigt die Schwester der Kunigunde Abenza = Eva, weil ihr das Erbe der Kaiserin vorenthalten worden sei. Wahrscheinlich sind die übrigen LUXEMBURGER Familienangehörigen ebenso zu ihrem Recht gekommen. Graf Heinrich wird bei dem Kirchweihfest der neu erbauten Abtei Stablo am 5.6.1040 besonders ausgezeichnet. Zur Erinnerung an diesen Tag bewilligt der König einen zweitägigen Jahrmarkt, der stets am 1. Juli beginnen soll.
    Am 26.1.1041 weilt der König in Aachen. Nach persönlichen Verhandlungen mit Heinrich von Luxemburg erklärt sich dieser bereit, den Hauptklosterhof zu Echternach, der sich schon seit Sigfrid in der Hand der LUXEMBURGER befindet, der Abtei zurückzugeben. Doch für diesen geringen Verlust wird Graf Heinrich bald reichlich entschädigt. Der König erhebt ihn nämlich schon am 21.2.1042 in den ersten Fürstenstand des Reiches: "Traditus est principatus Baioariae in civitate Basilea Henrico duci, fratrueli Henrici ducis et dominae Chunigundae imperatricis, uxoris Henrici piissimi et dignissimi imperatoris". Die Investitur mit dem Herzogtum Bayern findet also sonderbarer Weise zu Basel statt. Gegen jedes Herkommen geschieht die Belehnung nicht in voller Versammlung der bayerischen Adligen und nicht in der Hauptstadt des Landes. Von einer Wahl hören wir nichts. HEINRICH III. will das Herzogtum starken Händen anvertrauen. Des Königs Wahl fällt auf den Grafen von Luxemburg, weil er einer seiner zuverlässigsten Untergebenen ist. Außerdem hat dieses Geschlecht schon durch Heinrich I. von Luxemburg-Bayern und durch die Kaiserin Kunigunde enge Verbindungen mit der Ostmark angeknüpft. In zwei Feldzügen werden die Ungarn besiegt, und March und Leitha bilden 1043 wieder die alte Reichsgrenze. Das Verhältnis des Grafen und Herzogs Heinrich zu der kaiserlichen Familie bleibt ein herzliches. In zwei Urkunden erscheint er 1045 zusammen mit der Kaiserin Agnes als Intervenient. Im folgenden Jahre erhält sein Bruder Friedrich die hohe Auszeichnung der Herzogswürde von Nieder-Lothringen, und Pfingsten 1047 wird sein Neffe Welf, der Sohn der Imiza, mit dem Herzogtum Kärnten und der Mark Verona belehnt. Damit sind drei wichtige Herzogtümer an den Grenzen des Reiches in der Hand der luxemburgischen Sippe. Die Heimatgrafschaft selbst behält ihre Ausdehnung an Saar und Mosel, Alzig und Sauer. Als Graf im Mosel- und Bidgau ist Heinrich urkundlich zu belegen, und den gewaltigen Klosterbesitz von St. Maximin und Echternach verwaltet er als Obervogt. In den nördlichen Ardennen treffen wir ihn als Lehnsherrn an, und in der Maasebene ist er um Lüttich begütert. Im Jahre 1047 muß Herzog Heinrich plötzlich sein Leben beschließen. Im September hat er an einem wenig erfolgreichen Heereszug des Kaisers gegen Theoderich von Holland teilgenommen. Dann macht sich Heinrich auf den Weg, um seine Braut nach Bayern heimzuführen, da ereilt ihn plötzlich der Tod am 14. Oktober 1047 [55 Annales Altahenses Maiores = SS. XX, Seite 804 zu 1047: "Dux Henricus Baiovariorum in eo itinere obiit, dum sponsam voluit accipre." Der Ranshofer Kodex meldet uns den Todestag: "2 idus octrobis Heinricus, filius fratris Chunigundis imperatricis obiit." Diese und weitere Belege bei Wampach, U.Q.B., nr. 267.]. Offenbar handelt es sich um eine zweite Ehe; denn der Herzog wird damals nicht mehr weit von 60 Jahren entfernt gewesen sein. Über eine erste Gemahlin wissen wir nichts Näheres. Giesebrecht sieht sie als solche Sophie, die Gemahlin HERMANNS, des Gegen-Königs, an. Doch diese Annahme ist mit Rücksicht auf die enge Verwandtschaft der beiden abzulehnen. Seine letzte Ruhestätte findet auch Heinrich bei seinen Ahnen in der Abtei St. Maximin zu Trier. Diesem Kloster hat er noch vor seinem Tode die Orte Schüttringen im Kanton Luxemburg und Usselkirch in Lothringen vermacht.
    Wie sein gleichnamiger Oheim und Vorgänger in der Grafschaft und im Herzogtum ist auch Heinrich der Jüngere ohne Nachkommen gestorben. Das Erbe in der Westmark tritt sein Bruder Giselbert an.


    Literatur:
    Boshof, Egon: Die Salier. Verlag W. Kohlhammer Stuttgart Berlin Köln 1987, Seite 97,103 - Bosl, Karl: Bosls Bayerische Biographie, Verlag Friedrich Pustet Regensburg 1983 Seite 322 - Brandenburg Erich: Die Nachkommen Karls des Großen Verlag Degener & Co Neustadt an der Aisch 1998 IX. 24, 130 - Die Salier und das Reich, hg. Stefan Weinfurter, Jan Thorbecke Verlag 1991, Band I Seite 484-487,494,506,514,518,530,545/Band III Seite 19 - Glocker Winfrid: Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik. Böhlau Verlag Köln Wien 1989 Seite 348 - Hirsch, Siegfried: Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Heinrich II., Verlag von Duncker & Humblot Berlin 1864 Band I Seite 537 - Hoensch, Jörg K.: Die Luxemburger. Eine spätmittelalterliche Dynastie gesamteuropäischer Bedeutung 1308-1437. Verlag W. Kohlhammer 2000 Seite 13 - Körntgen, Ludger: Ottonen und Salier. Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 2002 Seite 68,70 - Lerche, Ludwig Alfred: Die politische Bedeutung der Eheverbindungen in den bayerischen Herzogshäusern von Arnulf bis Heinrich den Löwen (980-1180) Langensalza 1915 (Sammlung wissenschaftlicher Arbeiten; Heft 43) Seite 36-38 - Renn, Heinz: Das erste Luxemburger Grafenhaus Seite 116-120 - Steindorff, Ernst: Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Heinrich III. 1. und 2. Band, Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 1963 Band I Seite 295 - Thiele, Andreas: Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band I, Teilband 1, R. G. Fischer Verlag Frankfurt/Main 1993 Tafel 66 - Twellenkamp, Markus: Das Haus der Luxemburger, in Die Salier und das Reich, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1992 Band 1 Seite 484-486 -

    Geburt:
    (* 990 Hoensch)

    Titel/Amt/Status:
    als Heinrich VII.

    Begraben:
    St. Maximin


  7. 11.  von Lothringen, Friedrich II. Graphische Anzeige der Nachkommen (2.Irmintrud2, 1.Heribert1) wurde geboren in 1005; gestorben in 1065; wurde beigesetzt in Stablo [4970],Wallonien,Belgien.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Malmedy [4960],Wallonien,Belgien; Vogt von Malmedy
    • Titel/Amt/Status: Stablo [4970],Wallonien,Belgien; Vogt von Stablo
    • Titel/Amt/Status: 1046-1065, Niederlothringen; Herzog von Niederlothringen

    Notizen:

    Friedrich II.
    Herzog von Nieder-Lothringen (1046-1065)
    Vogt von Malmedy und Stablo
    um 1005-28.8.1065 Begraben: Stablo
    Jüngerer Sohn des Grafen Friedrich I. von Moselgau aus dem Hause der LUXEMBURGER und der Irmtrud von der Wetterau, Tochter von Graf Heribert

    Lexikon des Mittelalters: Band IV Seite 950, Friedrich II. von Luxemburg, Herzog von Nieder-Lothringen

    + 28. August 1065 Begraben: Stablo neben seiner 1. Gemahlin Gerberga
    1. oo Gerberga
    2. Ida (später oo Albert III., Graf von Namur)

    Als jüngerer Bruder des Grafen Heinrich II. von Luxemburg (1026-1047) hatte er zunächst keine Aussicht auf eine hohe fürstliche Machtstellung. Im Zuge des Konflikts zwischen König HEINRICH III. und Gottfried dem Bärtigen setzte der König jedoch nach dem Tode Herzog Gozelos (+ 1046) Friedrich von Luxemburg ein. Als Oberlothringer verfügte Friedrich zunächst über nur geringe Herrschaftsrechte in Nieder-Lothringen, insbesondere die Vogteien über die Reichsabtei Stablo (seit ca. 1030 dank der Unterstützung des Königs und des Abtes von Stablo) und das Metzer Eigenkloster St-Truiden (aufgrund der Verbindung mit seinem Bruder Adalbero III., 1047-1072, Bischof von Metz). Urkunden Friedrichs und zeitgenössische Quellen über seine Regierung sind spärlich. Kurz vor Friedrichs Tod bestimmte HEINRICH IV. Gottfried den Bärtigen zu Friedrichs Nachfolger; die Regierung des LUXEMBURGERS in Nieder-Lothringen blieb also Episode.

    Lexikon des Mittelalters: Band V Seite 1986

    Limburg (Limbourg)
    Keimzelle des späteren Fürstentums war die alte königliche Grundherrschaft Baelen, die Friedrich II. von Luxemburg, der spätere Herzog von Nieder-Lothringen (1046-1065), von seiner Mutter geerbt hatte und auf der er um 1020 die Burg Limburg errichten ließ. Friedrichs 'dominium', das Besitzungen zwischen Maas und Aachen sowie um Sprimont (südlich von Lüttich), desgleichen die Vogtei über die Abteien St-Truiden (St-Trond) und Stablo-Malmedy umfasste, kam mit Ausnahme der an die Grafen von Namur gefallenen Vogtei über Stablo-Malmedy) 1065 an Friedrichs Schwiegersohn Walram-Udo, Graf von Arlon (oo Judith, Erbtochter Friedrichs).

    Brandenburg Erich: Tafel 3 Seite 7, "Die Nachkommen Karls des Großen"

    IX. 25. FRIEDRICH, Graf und Vogt von Malmedy 1035, Herzog von Nieder-Lothringen 1046 V.
    * ca. 1005, + 1065 18. V.

    Gemahlin:
    a) Gerberge, Tochter des Grafen Eustach von Boulogne (siehe X 78)
    + vor 1049
    b) ca. 1055 Ida (Tochter Herzog Bernhards II. von Sachsen ?)
    II. oo Albert III. von Namur (siehe X. 99)

    Anmerkungen: Seite 130
    IX. 25. Friedrich, Hirsch 1, 537; Steindorff, Heinrich III. 1, 295.

    Glocker Winfrid: Seite 348, "Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik"

    VIII. 159 FRIEDRICH I.
    * c 1005, + 1065 V 18

    1033 Graf und Vogt von Malmedy; 1046 Herzog von Nieder-Lothringen

    1. oo Gerberga, Tochter Graf Eustachs von Boulogne
    + v 1049 IX
    c 1056 2. oo Ida (? Tochter Herzog Bernhards II. von Sachsen)
    Vgl. Brandenburg IX, 25 und Renn, Grafenhaus S. 120-123.

    Thiele Andreas: Tafel 66, "Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte", Band I, Teilband 1 Deutsche Kaiser-, Königs-, Herzogs- und Grafenhäuser I

    FRIEDRICH II. + 1065

    Vogt von Malmedy und Stablo, Graf von Luxemburg
    1046 Herzog von Nieder-Lothringen anstelle des abgesetzten Gottfried II. von Verdun (weitläufiger Cousin), steht ständig gegen diesen und behauptet sich in vielen Auseinandersetzungen. Er hält auch weitgehend die kaiserlichen Positionen in Lothrhringen und gerät zuletzt schroff gegen Erzbischof Anno von Köln wegen der verschachtelten Rechts- und Besitzverhältnisse und wegen prinzipieller Machtfragen. Er ist zeitweise Vogt zu Lüttich. Als treue kaiserliche Stütze kann er den einsetzenden Zerfall Nieder-Lothringens nicht verhindern.

    1. oo GERBERGA VON BOULOGNE, Tochter des Grafen Eustach II., + vor 1059
    2. oo IDA VON SACHSEN, Tochter des Herzogs Bernhard II. Billung

    Friedrich II. folgte seinem Vater als Vogt von Malmedy und Stablo. 1046 übertrug ihm Kaiser HEINRICH III. das Herzogtum Nieder-Lothringen, in dem Friedrich besonders durch seine Gemahlin reich begütert war. Er stand ständig gegen den abgesetzten Gottfried II. von Verdun und behauptete sich in vielen Auseinandersetzungen gegen ihn. Friedrich hielt weitgehend die kaiserlichen Positionen in Lothringen und geriet zuletzt schroff gegen Erzbischof Anno von Köln wegen der verschachtelten Rechts- und Besitzverhältnisse und wegen prinzipieller Machtfragen. Er war eine treue kaiserliche Stütze und konnte den einsetzenden Zerfall Nieder-Lothringens nicht verhindern. Sein Bruder Adalbero III. von Metz übertrug ihm die Vogtei über St. Trudo bei Lüttich. Seine in Sachsen gelegenen Güter, die ihm seine zweite Gemahlin zubrachte, tauschte er gegen Laroche.
    Er war der letzte LÜTZELBURGER in einem hohen Reichsamt.

    Twellenkamp Markus: Band I Seite 484-486,494, "Das Haus der Luxemburger", in Die Salier und das Reich

    Drei Jahre später war er zusammen mit seinem Bruder, dem späteren Herzog Friedrich von Nieder-Lothringen, bei der Zusammenkunft KONRADS mit dem französischen König in Deville anwesend.
    Im Jahr 1046 erhielt Friedrich, der Bruder Graf Heinrichs, die Herzogswürde in Nieder-Lothringen [71E. Steindorff, Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Heinrich III., Band 1, Leipzig 1874, Seite 295; vgl. W. Kienast, Der Herzogstitel in Frankrkreich und Deutschland (9.-12. Jahrhundert). Mit Listen der ältesten deutschen Herzogsurkunden, München/Wien 1968, Seite 390-391; Mohr, Herzogtum Lothringen, Band 1 (wie Anmerkung 33), Seite 84-85, und Ders., Geschichte des Herzogtums Lothringen, Band 2: Niederlothringen bias zu seinem Aufgehen im Herzogtum Brabant (11.-13. Jahrhundert), Saarbrücken 1976, Seite 21-22.]. Ausschlaggebend für diese Wahl mögen die engen verwandtschaftlichen Beziehungen seiner Frau Gerberga nach Nieder-Lothringen gewesen sein [72 Nach der Genealogia e stirpe sancti Arnulfi, MGH SS 25, Seite 383, Z. 30f., war Friedrichs Gemahlin Gerberga eine Tochter des Grafen Eustach von Boulogne; vgl. Renn, Luxemburger (wie Anmerkung 1), Seite 121.]. Friedrich pprofitierte damit von den Querelen, die Gottfried der Bärtige wegen seiner Ansprüche auf beide Teilherzogtümer Lothringens verursacht hatte, als ihm HEINRICH III. nicht den gesamten lothringischen Machtraum überlassen wollte. Mit den Herzogtümerern Bayern und Nieder-Lothringen standen zwei Grenzregionen unter der Herrschaft der LUXEMBURGER, die sich offenbar als besonders zuverlässige Helfer des SALIERS erwiesen hatten. Pfingsten 1047 wurde außerdem noch Welf III., ein Neffe Friedrichs, mit dem Herzogtum Kärnten und der Mark Verona belehnt.
    Der neue Gegen-König scheint vor seiner Wahl über einige Verbindungen nach Sachsen verfügt zu haben. So besaß sein Onkel Friedrich, Herzog von Nieder-Lothringen, wahrscheinlich über seine Frau einige Güter in Sachsen.

    1. oo Gerberga von Boulogne, Tochter des Grafen Eustach I.. - vor 1059
    2. oo 1. Ida Billung von Sachsen, Tochter des Herzogs Bernhard II., -31.7.1102
    (2. oo Albert III. Graf von Namur -22.6.1102)

    Kinder:
    1. Ehe
    - Jutta
    - Jutta war die Erbin des Gebietes um Limburg und wurde die Mutter Heinrichs I. von Limburg.
    um 1062 oo Walram II. Graf von Arlon

    Literatur:
    Boshof, Egon: Die Salier. Verlag W. Kohlhammer Stuttgart Berlin Köln 1987, Seite 98,103,145,192, 267 - Boshoff, Egon: Lothringen, Frankreich und das Reich in der Regierungszeit Heinrichs III. in: Rheinische Vierteljahresblätter 42 (1978), Seite 63-127 - Brandenburg Erich: Die Nachkommen Karls des Großen Verlag Degener & Co Neustadt an der Aisch 1998 Tafel 3 Seite 7,130 - Die Salier und das Reich, hg. Stefan Weinfurter, Jan Thorbecke Verlag 1991, Band I Seite 383,400,402,405,412,414,4,421, 440,458,470,472,484-486,490,494,530 - Giesebrecht Wilhelm von: Geschichte der deutschen Kaiserzeit.Mundus Verlag 2000 Band 3 Seite 119 - Glocker Winfrid: Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik. Böhlau Verlag Köln Wien 1989 Seite 348 - Goez Elke: Beatrix von Canossa und Tuszien. Eine Untersuchung zur Geschichte des 11. Jahrhunderts, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1995 Seite 144 - Hermann von Reichenau: Chronicon. in: Ausgewählte Quellen zur Deutschen Geschichte des Mittelalters Band XI Seite 680,684 - Hlawitschka, Eduard: Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen. Genealogische Studien zur Geschichte Lothringens und des Reiches im 9.,10. und 11. Jahrhundert, Saarbrücken 1969, Seite 52, 117 - Hlawitschka Eduard: Die 'Verwandtenehe' des Gegenkönigs Hermann von Salm und seiner Frau Sophie. Ein Beitrag zu den Familienbeziehungen der rheinischen Ezzonen/Hezeliniden und des Grafenhauses von Formbach/Vornbach. Festschrift für Andreas Kraus zum 80. Geburtstag. In: Schriftenreihe zur bayerischen Landesgeschichte, Band 140, Verlag C.H. Beck München 2002 - Hlawitschka, Eduard: Konradiner-Genealogie, unstatthafte Verwandtenehen und spätottonisch-frühsalische Thronbesetzungspraxis. Ein Rückblick auf 25 Jahre Forschungsdisput. Hahnsche Buchhandlung Hannover 2003 Seite 81 - Kienast Walter: Der Herzogstitel in Deutschland und Frankreich (9. bis 12. Jahrhundert). R. Oldenbourg Verlag München - Wien 1968 Seite 390-391 - Meyer von Knoonau, Gerold: Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Heinrich IV. und Heinrich V., Verlag von Duncker & Humblot Leipzig 1890 Band I Seite 43,292,372,402,403,424,429,464-465,470-471,472,473,474,571, 640-641/Band II Seite 172,502/Band III Seite 418 - Mohr Walter: Geschichte des Herzogtums Lothringen. Verlag "Die Mitte" Saarbrücken 1974 Band I Seite 84-85/Band II Seite 21,22,30,37,39 - Renn, Heinz: Das erste Luxemburger Grafenhaus Seite 120-123 - Schnith Karl Rudolf: Mittelalterliche Herrrscher in Lebensbildern. Von den Karolingern zu den Staufern. Verlag Styria Graz Wien Köln 1990 Seite 197 - Schwarzmaier Hansmartin: Von Speyer nach Rom. Wegstationen und Lebensspuren der Salier. Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1992, Seite 62,9,92 - Steindorff, Ernst: Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Heinrich III., Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 1963 Band I Seite 295 - Thiele, Andreas: Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band I, Teilband 1, R. G. Fischer Verlag Frankfurt/Main 1993 Tafel 66 - Twellenkamp, Markus: Das Haus der Luxemburger, in Die Salier und das Reich, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1992 Band 1 Seite 475-503 - Werner Matthias: Der Herzog von Lothringen in salischer Zeit. in: Die Salier und das Reich Band I Seite 383,400,405,421-423,458,472 -

    Familie/Ehepartner: von Sachsen, Ida Billung. Ida (Tochter von von Sachsen, Bernhard II. und von Schweinfurt, Eilika) wurde geboren um 1035; gestorben am 31 Jul 1102. [Familienblatt] [Familientafel]

    Familie/Ehepartner: von Boulogne, Gerberga. Gerberga gestorben vor Nov 1049. [Familienblatt] [Familientafel]


  8. 12.  von Luxemburg, Adalbero III. Graphische Anzeige der Nachkommen (2.Irmintrud2, 1.Heribert1) wurde geboren in 1010; gestorben am 13 Nov 1072.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: 1047-1072, Metz [57000],Moselle,Lothringen,Frankreich; Bischof von Metz

    Notizen:

    Adalbero III. von Luxemburg
    Bischof von Metz (1047-1072)
    ca. 1010-13.11.1072
    Sohn des Grafen Friedrich von Luxemburg und der Irmintrud von der Wetterau, Tochter von Graf Heribert

    Lexikon des Mittelalters: Band I Spalte 94

    Adalbero III., Bischof von Metz seit 1047
    + 13. November 1072
    Sohn des Grafen Friedrich von Luxemburg

    Adalbero, ein Geistlicher von streng mönchischer Lebenshaltung, war gut bekannt mit Bischof Bruno von Toul, den er nach dessen Wahl zum Papst (Leo IX.) zu den Konzilien nach Reims und Mainz und nach Rom begleitete. Er gründete 1070 das Chorherrenstift St. Salvator/St. Sauveur (Metz), dessen Geistliche unter der gleichen Regel wie der Metzer Kathedralklerus lebten.

    Literatur:
    DBF I, 390-392 - NDB I, 41

    Brandenburg Erich: 7, "Die Nachkommen Karls des Großen"

    IX. 27. ADALBERO, Bischof von Metz 1047 VI.
    * ca. 1010, + 1072 13. XI.
    Anmerkungen: Seite 130
    IX. 27. Adalbero

    Hirsch,a.a.O.; Steindorff 2,8.
    Die Angabe der Gesta abb. Trudon. S. S. 10,384: Adalbero, ejus (nämlich Bischof Dietrichs, VIII 47) consanguineus nepos Adalberonis tercii hujus nominis ex fratre Theodorico duce Lotharingie seu Mosellorum (Teil II, Gen. VIII 77) ist so ganz unverständlich, da Adalbero nicht von Herzog Dietrich abstammte; sie beruht wohl auf Verwechslung dieses Dietrich mit Adalberos Vater Friedrich.

    Thiele Andreas: Tafel 66, "Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte", Band I, Teilband 1 Deutsche Kaiser-, Königs-, Herzogs- und Grafenhäuser I

    ADALBERO III. + 1072/73

    1047 Bischof von Metz durch Kaiser HEINRICH III., ist dessen wichtige Stütze, später HEINRICHS IV.; auch Vertrauter/Berater von Papst Leo IX. (+ 1054) besitzt große Autorität in Lothringen und fördert die Cluniazenser.

    Literatur:
    Brandenburg Erich: Die Nachkommen Karls des Großen Verlag Degener & Co Neustadt an der Aisch 1998 Tafel 3 Seite 7,130 - Die Salier und das Reich, hg. Stefan Weinfurter, Jan Thorbecke Verlag 1991, Band I, Seite 414,486,495/Band III Seite 173 - Hirsch, Siegfried: Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Heinrich II. 1. und 2. Band, Verlag von Duncker & Humblot Berlin 1864 - Hlawitschka, Eduard: Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen. Genealogische Studien zur Geschichte Lothringens und des Reiches im 9.,10. und 11. Jahrhundert, Saarbrücken 1969, Seite 52,109-112 - Meyer von Knonau, Gerold: Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Heinrich IV. und Heinrich V., Verlag von Duncker & Humblot Leipzig 1890 Band I Seite 43,402,403,445,470/Band II Seite 15,164, 172,219/Band III Seite 418/Band V Seite 381 - Renn, Heinz: Das erste Luxemburger Grafenhaus, Bonn 1941 - Steindorff, Ernst: Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Heinrich III., Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 1963 Band II Seite 8 -

    Neue Deutsche Biographie - Adalbero III.

    Bischof von Metz (seit 1047), † 13.11.1072 (1073).

    Leben
    Adalbero war ein Geistlicher von streng mönchischer Lebenshaltung. Er wohnte der Wahl Bischof Brunos von Toul, dessen Lehrer er gewesen war, zum Papst (Leo IX.) auf der 1048 von Heinrich III. in Worms abgehaltenen Versammlung bei und begleitete ihn nach Rom; er war auch anwesend bei den weiteren Konzilien Leos IX. in Reims, wo er auf dessen Bitte den Stephansaltar weihte, in Mainz, wo Maßnahmen zur Reform des Klerus und der Bekämpfung der Simonie getroffen wurden, und in Rom bei der Kanonisierung Gerhards von Toul. Adalbero gründete St. Sauveur, dessen Geistlichkeit unter der gleichen Regel wie der Metzer Kathedralklerus lebte. Dort wurde er auch beigesetzt.

    Literatur
    ADB I; Rodulf, Gesta abbatum Trudonens., in: MGH SS X, S. 234; M. Meurisse, Histoire des Evesques de l'église de Metz, Metz 1634, S. 352; F. Chaussier, in: Revue ecclésiastique de Metz, 2e année, Metz 1891/92, S. 308; E. Steindorff, Jbb. d. dt. Reiches unter Heinr. III., Bd. 2, 1881, S. 9 f.; J. Hergenröther, Hdb. d. allgem. Kirchengesch. II, 31885, S. 50; N. Dorvaux, Les anciens pouillés du diocèse de Metz, Nancy 1902, S. 260, 349, 425; H. Renn, Das erste luxemburg. Grafenhaus, = Rhein. Archiv, H. 39, 1941; G. Meyer v. Knonau, Jbb. d. dt. Reiches unter Heinr. IV. u. Heinr. V., Bd. 2, 1894; Dictionnaire d’Histoire et de Géographie Ecclésiastiques I, 1912, Sp. 438 f.


  9. 13.  von Luxemburg, Dietrich Graphische Anzeige der Nachkommen (2.Irmintrud2, 1.Heribert1) wurde geboren um 1015; gestorben nach 1045.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Graf von Luxemburg

    Notizen:

    Dietrich Graf von Luxemburg
    um 1015- nach 1045
    Jüngerer Sohn des Grafen Friedrich I. vom Moselgau und der Irmtrud von der Wetterau, Tochter von Graf Heribert

    Brandenburg Erich: Tafel 3 Seite 7, "Die Nachkommen Karls des Großen"

    IX. 28. DIETRICH, Graf von Luxemburg, erwähnt 1036 12. XI. und 1045 11. XI.

    Anmerkungen: Seite 130
    IX. 28. Dietrich

    Gen. com. Flandriae S. S. 9, 318 als Graf von Luxemburg bezeichnet. Urkundlich 1036 12. XI., Beyer 1, Nr. 308 I. 1045, Württ. U. B. 1, 268. Weiteres ist über ihn nicht bekannt; ob der 1056 30. VI. und 1059 8. XII, Beyer 1, n. 345 und 352 als Zeuge vorkommende Graf Dietrich derselbe ist, läßt sich nicht entscheiden. Schenk zu Schweinsberg, Arch. f. Hess. Gesch. 5, 227f., legt ihm zwei Söhne Dietrich und Heinrich bei, von denen der letztere Graf von Luxemburg gewesen sein soll, ohne jede haltbare Begründung.

    Thiele Andreas: Tafel 66, "Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte", Band I, Teilband 1 Deutsche Kaiser-, Königs-, Herzogs- und Grafenhäuser I

    DIETRICH + um 1056
    Er ist kaum greifbar.

    Literatur:
    Brandenburg Erich: Die Nachkommen Karls des Großen Verlag Degener & Co Neustadt an der Aisch 1998 Tafel 3 Seite 7,130 - Thiele, Andreas: Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band I, Teilband 1, R. G. Fischer Verlag Frankfurt/Main 1993 Tafel 66 -


  10. 14.  von Hammerstein, Udo Graphische Anzeige der Nachkommen (4.Otto2, 1.Heribert1) gestorben in 1034.

    Notizen:

    Udo
    + 1034
    Einziger Sohn des Grafen Otto von Hammerstein und der Irmingard von Verdun, Tochter von Graf Gottfried dem Gefangenen

    Brandenburg Erich: Tafel 3, "Die Nachkommen Karls des Großen"

    IX. Generation 21.
    Udo
    + 1034.
    Anmerkungen: Seite 130, IX. 21. Udo

    siehe Hirsch, Heinrich II. 3, 259, Anmerkung 2.
    Schenk von Schweinsberg, Genealogische Beiträge Seite 9f., will in der Gräfin Irmgard, Witwe Ottos, die 1041 vorkommende Irmgard, Stifterin des Klosters Rees (Lacomblet, Urkunden des Niederrheins 1, n. 175) erkennen und sieht in der später dieses Stift beschekenden Gräfin Irmtrud ihre und Ottos Tochter. Durch einige weitere ebenso leichtfertig vollzogene Gleicsetzung kommt er dazu, ihr als Gemahl den Grafen Rubert von Zütphen zu geben und diesem Ehepaar die Grafen von Nassau abzuleiten. Alles das ist als ganz willkürliche Konstruktion abzulehnen. Es ist nichts davon bekannt, daß Otto von Hammerstein weitere Nachkommen hinterlassen hätte.

    Glocker Winfrid: Seite 331,348, "Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik."

    VII, 91= VIII, 155 Udo
    + 1034
    Vgl. Brandenburg IX, 21 sowie Hirsch Band 3, Seite 259, Anmerkung 2

    Hirsch, Siegfried: Band III Seite 259, "Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Heinrich II."
    Während Udo, Ottos Sohn, 1034 stirbt (Annal. Hildesheim. 1034), lebt die Mutter jedenfalls noch viel länger; da es Vita Godehardi post. cap. 19 heißt: illa - legemque, ut vel hodie claret, penitus amisit, muß sie sich zur Zeit, da dies geschrieben wurde, also etwa um die Mitte des 11. Jahrhunderts, noch am Leben und in der Reichsacht befunden haben.

    Literatur:
    Glocker Winfrid: Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik. Böhlau Verlag Köln Wien 1989 VII,91=VIII,155 Seite 331,348 - Hirsch, Siegfried: Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Heinrich II., Verlag von Duncker & Humblot Berllin 1864 Band III Seite 259 - Hlawitschka Eduard: Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen. Genealogische Untersuchungen zur Geschichte Lothringens und des Reiches im 9., 10. und 11. Jahrhundert. Kommissionsverlag: Minerva-Verlag Thinnes Nolte OHG Saarbrücken 1969 Seite 50 -



Generation: 4

  1. 15.  von Flandern, Balduin V. Graphische Anzeige der Nachkommen (7.Otgiva3, 2.Irmintrud2, 1.Heribert1) wurde geboren um 1012; gestorben am 1 Sep 1067 in Lille [59000],Nord,Nord-Pas-de-Calais,Frankreich; wurde beigesetzt in Lille [59000],Nord,Nord-Pas-de-Calais,Frankreich.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: 1035-1067, Flandern,Belgien; Graf von Flandern

    Notizen:

    Balduin V. Insulanus
    Graf von Flandern (1035-1067)
    um 1012-1.9.1067 Lille Begraben: Lille
    Sohn des Grafen Balduin IV. Schönhaar von Flandern aus seiner 1. Ehe mit der Otgiva von Luxemburg, Tochter von Graf Friedrich

    Lexikon des Mittelalters: Band I Spalte 1370

    Balduin V., Graf von Flandern
    + 1067 Begraben: in seinem Herrschaftszentrum Lille

    oo Adela, Schwester Heinrichs I. von Frankreich

    Vor seinem Herrschaftsantritt lehnte sich Balduin mit Hilfe des Herzogs der Normandie gegen seinen Vater Balduin IV. auf. Die Versöhnung fand möglicherweise während der Verkündigung des ältesten bekannten flandrischen Gottesfriedens (1030) statt. 1035 folgte Balduin seinem Vater nach, dessen Expansionspolitik gegen das Imperium er fortsetzte. Vermutlich 1045 übertrug ihm König HEINRICH III. Grenzgebiete um Ename und Valenciennes. Der Expansionsdrang Balduins, der sich mit Gottfried dem Bärtigen, Herzog von Ober-Lothringen, und Dietrich IV., Graf von Holland, gegen das Imperium verbündete, wurde von einer Gegenoffensive HEINRICHS III. (1049) nur kurzzeitig unterbrochen. Ohne kaiserliche Erlaubnis vermählte sich Balduins ältester Sohn Balduin VI. 1051 mit Richilde, Witwe des Grafen von Henneberg. Erst nach gegenseitigen Kriegszügen erfolgte 1056 die Belehnung Balduins VI. mit Hennegau. 1063 heiratete Balduins zweiter Sohn Robert die Witwe des Grafen von Holland, Gertrud. Der flandrische Graf stand auf dem Gipfel seiner Macht: Durch Verfügung König Heinrichs I. von Frankreich erhielt er als Schwager des Königs nach dessen Tod (+ 1060) die Regentschaft für den minderjährigen Thronfolger Philipp.

    Brandenburg Erich: Tafel 4 Seite 8, "Die Nachkommen Karls des Großen"

    IX. 51 a. BALDUIN V. INSULANUS, Graf von Flandern 1035
    * ca. 1012, + 1067 1. IX..

    Gemahlin: 1028 Adelheid, Tochter König Roberts II. von Frankreich, Witwe Richards III. Herzog der Normandie (siehe XI. 245)
    + 1079 8. I.

    Anmerkungen: Seite 131
    IX. 51. Balduin V.

    Geburtszeit: Er hat schon vor dem Tod des Vaters (1035) Regierungshandlungen ausgeübt, muß also damals über 15 Jahre alt gewesen sein; andererseits kann die Heirat seiner Mutter nicht viel früher als 1012 angesetzt werden, da sonst ihr Alter zu stark von allen übrigen Geschwistern abweichen würde (siehe IX 22f.).
    Daß Balduin schon 1028 heiratete, noch dazu eine Witwe, beweist an sich kein heiratsfähiges Alter. Adele war als kleines Kind an Richard von der Normandie verheiratet worden und könnte ebenso wie Balduin ein Kind gewesen sein, als sie zum zweiten Male verheiratet wurde. Ihr ältester Sohn muß aber um 1030 geboren sein (siehe X 59).
    Sonst siehe Vanderkindere I, 298 f.
    Balduin V. Insulanus gelang bereits im Jahre 1033 die Eroberung und Schleifung der Granzfeste Eename. Er stand jahrelang gegen die Herzöge von Nieder-Lothringen, die Vertreter der kaiserlichen Herrschaftsansprüche. Er besetzte 1045 die Mark Antwerpen und förderte 1046 entscheidend die Rebellion von Hennegau, Holland und Brabant gegen Kaiser HEINRICH III. Balduin konnte 1051 nach dem Tode des Grafen Hermann von Hennegau seinen gleichnamigen Sohn mit dessen Witwe Richilde verheiraten und damit die Voraussetzungen für eine künftige Vereinigung des Hennegau mit Flandern schaffen, der die wenige Jahre später erfolgte Ausschaltung der Kinder Richildes endgültig den Weg bahnen sollte. Im Jahre 1053 fiel er erneut ins Reich ein und verheerte Besitz der Lütticher Kirche. Sein Sohn Balduin kam ihm, von Hennegau her operierend, bei diesem Vorstoß gegen das stärkste Bollwerk des Reiches in Nieder-Lothringen zur Hilfe; die Einäscherung von Thuin und Huy markierte die Erfolge. Auf dem Kölner Hoftag im Dezember 1056 huldigte er dem jungen König HEINRICH IV. und erhielt für die Gebiete, die das sogenannte Reichsflandern ausmachten, die Bestätigung. Damit wurde die für die Selbständigkeit Flanderns günstige Doppelstellung des Grafen zwischen Frankreich und den von den deutschen Königen beherrschten Reich weiter gefestigt. 1060-1067 war er als Vormund für König Philipp I. Regent von Frankreich und nutzte diese Position rigoros für die eigenen Ziele aus. Er unterstützte 1059 den abgesetzten Herzog Gottfried II. von Nieder-Lothringen, fiel mehrmals plündernd in Lothringen ein, stand ständig gegen die expandierende Normandie und gab zeitweise den Fürsten von Wessex Asyl. Ab 1066 unterstützte er aber den Schwiegersohn bei der Gewinnung Englands und festigte die Landesherrschaft konsequent. Er brachte im Streit mit Hennegau das Bistum Cambrai in Abhängigkeit, machte sich sehr verdient um die Urbarmachung großer Sumpfgebiete und förderte in starkem Maße die Kirche und Klöster. Städte mit Handel und Gewerbe blühten weiter auf, besonders Brügge und Gent. Er besaß im Raum Nieder-Lothringen größtes Ansehen und trug entscheidend dazu bei, dass sich dieser Raum mehr und mehr vom Deutschen Reich zu lösen begann.

    Mohr Walter: Band I Seite 85, Band II Seite 22,30, "Geschichte des Herzogtums Lothringen"

    Gottfried der Bärtige fand Verbündete im Grafen Dietrich IV. von Holland und im Grafen Balduin V. von Flandern. Über die Beweggründe des letzteren lässt sich kein einwandfreies Urteil gewinnen. Er hatte bisher durch HEINRICH III. große Begünstigungen erfahren, sein Sohn war mit einer Markgrafschaft, vermutlich Antwerpen, belohnt worden. Wenn er sich jetzt gegen den Kaiser wandte, muss man wohl annehmen, dass er sich im Bunde mit Gottfried noch weiteren Gewinn versprach.
    In diesem Zeitpunkt begannen Herzog Gottfried und Graf Balduin von Flandern den Krieg. Balduin hatte sich zuvor noch durch einen Gebietsaustausch das Wohlwollen des Grafen Hermann von Hennegau gesichert, dem er Valenciennes und die anschließende Grafschaft Chievres überließ. Der Angriff gegen den Kaiser führte bis zur kaiserlichen Pfalz Nimwegen, die zerstört wurde.
    Die Entscheidung fiel durch die Exkommunikation, die Papst Leo IX., der an den kaiserlichen Hof gekommen war, über Gottfried und den Grafen Balduin von Flandern im Juli 1049 in Aachen aussprach. Beide Empörer unterwarfen sich dem Kaiser.
    Es entstand nämlich eine neue Bedrohung des Friedens durch Graf Balduin V. von Flandern, der gegenüber der Grafschaft Hennegau eine ausgesprochene Ausdehnungspolitik betrieb. Nach dem Tode des dortigen Grafen Hermann zwischen 1048 und 1050 verwaltete dessen Gemahlin Richilde die Grafschaft und führte die Vormundschaft über ihren Sohn Roger. Sie ging jedoch bald darauf eine neue Ehe ein mit dem jungen Balduin, dem Sohn des Grafen von Flandern, der die Unterstützung seines Vaters zur Unterwerfung des Hennegaues erhielt, die im Sommer 1051 erfolgte. Aus dieser zwiten Ehe Richildes gingen zwei Söhne, Arnulf und Balduin, zu deren Gunsten der Sohn aus der 1. Ehe, Roger, ganz aus seinen Nachfolgerechten verdrängt wurde.
    Der Kaiser wollte dieses eigenmächtige Vorgehen nicht dulden, zumal damit ein beachtlicher Teil Nieder-Lothringens in die Gewalt eines Vasallen des französischen Königs kam. Nach seiner Vertreibung aus Italien durch den Kaiser verbündete sich Gottfried wieder mit dem Grafen von Flandern. Dieser hatte keine Ruhe gegeben und im Jahre 1053 wiederum militärische Aktionen von Nieder-Lothringen unternommen, wobei er sich besonders gegen die Besitzungen des Bistums Lüttich wandte. Die Städte Thuin und Huy wurden dabei zerstört. Im Hennegau übte der jüngere Balduin Unterdrückung besonders gegen das Kloster Ghislain aus. Der Kaiser ist im Gegenzug bis Lille vorgedrungen, hat aber gegen Balduin nichts ausrichten können und beendete die Aktion ziemlich unvermittelt.
    Während der Abwesenheit des Kaisers besetzte Herzog Friedrich von Nieder-Lothringen die Stadt Antwerpen. Inzwischen war Gottfried der Bärtige erschienen und zog nun mit dem Grafen Balduin von Flandern und dessen gleichnamigen Sohn gegen Antwerpen aus. Der Angriff wurde zu Lande und auf der Schelde ausgeführt, doch erhielt Friedrich Unterstützung aus Lothringen, so dass die Belagerer ihre Aktion aufgeben mussten.
    Auf einem Hoftag in Köln nach dem Tode HEINRICHS III. war einer der wichtigsten Punkte der Abschluss mit Graf Balduin von Flandern, der mit seinem gleichnamigen Sohn dorthin kam. Der Sohn wurde im Besitz des Hennegaues anerkannt und leistete dafür die Huldigung, der Vater erhielt die östlich der Schelde durch die Flamen besetzten Gebiete als sogenanntes Reichsflandern zu Lehen.

    Boshof, Egon: Seite 103,143,166, "Die Salier"

    Eine nicht ganz unbedenkliche Maßnahme des SALIERS stand zweifellos im Zusammenhang mit der lothringischen Empörung. Auf dem Osterhoftag zu Goslar nahm er 1045 die Huldigung Balduins, des Sohnes Balduins V. von Flandern, entgegen und übertrug ihm einen Flandern benachbarten Grenzstreifen zwischen Schelde und Dender und dem Valenciennes, ein Gebiet, auf das Gottfried der Bärtige Anspruch erhoben hatte, vom Reich zu Lehen. Damit entzog er dem Rebellen einen möglichen Rückhalt und gewann Balduins Neutralität oder Bündnishilfe, leistete aber der flandrischen Expansion ins Reich Vorschub, die bereits 1033 mit der Eroberung und Schleifung der Grenzfeste Eename durch Balduin V. einen großen Erfolg erzielt hatte.
    Der Sturz Gottfrieds des Bärtigen löste die lothringischen Probleme nicht, wie sich sehr bald erweisen sollte. Nieder-Lothringen blieb ein Krisenherd; der territorailpolitische Ehrgeiz der stets unruhigen REGINARE und der Expansionsdrang der Grafen von Flandern ließen das Grenzland nicht zur Ruhe kommen. Schon in der ersten Hälfte des Jahres 1050 sah sich HEINRICH III. erneut zu militärischen Unternehmen gegen Balduin V. gezwungen: Sein schneller Erfolg stabilisierte jedoch die politische Lage nicht wirklich. Auch Lambert II. von Löwen mußte die kaiserliche Überlegenheit anerkennen; er büßte einen Empörungsversuch mit der Schandstrafe des Hundetragens, zu der ihn ein Fürstengericht in Aachen verurteilte. Aber beide Erfolge HEINRICHS wogen wenig gegenüber dem spektakulären Handstreich des flandrischen Grafen. Dieser konnte 1051 nach dem Tode des Grafen Hermann vom Hennegau seinen gleichnamigen Sohn und präsumptiven Nachfolger mit dessen Witwe Richilde verheiraten und damit die Voraussetzung für eine künftige Vereinigung des Hennegaus mit Flandern schaffen, der die wenige Jahre später erfolgte Ausschaltung der Kinder Richildes aus erster Ehe endgültig den Weg bahnen sollte. Daß dieser kühne Plan doch nicht realisiert wurde, war weniger das Verdienst des deutschen Königtums, als vielmehr das Ergebnis eines Machtkampfes innerhalb der flandrischen Grafendynastie. Ohne Zweifel war der SALIER von Balduins Vorstoß völlig überrascht worden. Nicht nur, daß dadurch sein Anspruch, als Lehensherr den Konsens zu der Ehe erteilen zu müssen, mißachtet wurde, die beiden flandrischen Grafen waren zudem in den Hennegau eingerückt und hatten Mons besetzt - zu einem Zeitpunkt, als der Kaiser durch Vorbereitungen zu einem Ungarn-Feldzug an militärischer Gegenwehr gehindert war. Das war ein eindeutiger Rechtsbruch. HEINRICH hat offenbar zunächst versucht, mit den Mitteln des Kirchenrechtes und unter Einschaltung des Papstes Leo IX. gegen die angeblich durch zu nahe Verwandtschaft inkriminierte Ehe vorzugehen. Das wird in späteren, nicht immer zuverlässigen Quellen berichtet, erscheint aber um so glaubwürdiger, als das Reimser Konzil zuvor Bestimmungen gegen unkanonische Ehen erlassen hatte. Erreicht hat der Kaiser mit diesem Vorgehen freilich nichts. Andererseits war Balduin klug genug, den Bogen nicht zu überspannen. In Cambrai unterstützte er den zu Ostern investierten neuen Bischof Lietbert (1051-1076) gegen seinen eigenen Vasallen, den Vogt Johann von Arras, der das Burggrafenamt für sich beanspruchte. Erst sein Machtwort öffnete dem Bischof die Tore der Stadt. Für Balduin aber bot eine solche Konstellation die Gewähr, auch künftig in dieser Region des Reiches, die er zu seinem besonderen Interessengebieten zählte, Einfluß ausüben zu können. Daß sein Ehrgeiz mit dem Erwerb des Hennegau noch keienswegs befriedigt war, machte sein nächstes Unternehmen deutlich. Im Jahre 1053 fiel er erneut ins Reich ein und verheerte Besitz der Lütticher Kirche. Sein Sohn Balduin kam ihm, von Hennegau her operierend, bei diesem Vorstoß gegen das stärkste Bollwerk des Reiches in Nieder-Lothringen zur Hilfe; die Einäscherung von Thuin und Huy markierte die Erfolge. Und wieder war der Zeitpunkt gut gewählt: Der Bischof Dietwin befand sich auf einer Romreise, der Kaiser aber war durch einen Aufstand des Herzogs Konrad von Bayern im Südosten des Reiches gebunden.
    Papst Viktor II. setzte die Ausgleichspolitik fort, die HEINRICH III. durch seine Aussöhnung mit Gottfried dem Bärtigen noch selbst in die Wege geleitet hatte. So war es unstreitig ein Erfolg, daß auf einem Kölner Hoftag im Dezember 1056 die beiden flandrischen Grafen dem jungen König huldigten. Sie erhielten dafür die Bestätigung ihrer Reichslehen - Balduin V. die Gebiete, die das sogenannte Reichsflandern ausmachten, sein Sohn Balduin VI. die Grafschaft Hennegau - und behaupteten damit, was sie in jahrelangen Kämpfen erworben hatten, aber die Reichsregierung hatte keine andere Wahl, wenn sie den durch Fehden des letzten Jahrzehnts schwer getroffenen Landen am Niederrhein endlich Ruhe verschaffen wollte.

    Douglas David C.: Seite 83-85,184,193,217, "Wilhelm der Eroberer"

    Ferner hatte sich unter Baldwin V. die wachsende Macht Flanderns entwickelt, die dem normannischen Herzog die Aussicht auf ein nützliches Bündnis zu enthalten schien. Nachdem jedoch Graf Geoffrey und König Heinrich I. im Jahre 1060 gestorben und Baldwin V. Vormund Philipps I. geworden war, begann die vorausgegangene Heirat zwischen Wilhelm und Matilda von Flandern in gewisser Hinsicht die Machtstruktur NW-Europas zu formen, die den wesentlichen Hintergrund der normannischen Eroberung Englands bildete. Die Tatsache, daß der Graf von Flandern diesen Plan begrüßte, ist vielleicht schwerer zu verstehen, doch war dies offensichtlich der Fall; auch hier ist die Erklärung in der politischen Lage, die damals in Europa herrschte, zu finden. Baldwin V. bemühte sich bereits, die flämische Politik vom Kaiserreich weg in Richtung Frankreich zu lenken. Seine eigene Heirat mit Adela, der Tochter des französischen Königs, war für ihn von großer Bedeutung gewesen, und sollte während der folgenden 40 Jahre den Eckpfeiler der frankoflämischen Beziehungen bilden. Überdies näherte sich seine Politik im Jahre 1049 einer Krisis, da er und sein Bundesgenosse Herzog Godfrey von Ober-Lothringen im gleichen Jahr von Kaiser HEINRICH III. stark in die Enge getrieben wurden; die Erschütterungen des Kampfes waren sogar in England spürbar, wo Edward der Bekenner eine Flotte sammelte, um sie notfalls gegen den Grafen einsetzen zu können. Außerdem war auch Papst Leo IX., da er immer noch der kaiserlichen Sache verpflichtet war, in diese Angelegenheit verwickelt. So kristallisierten sich auf dem Konzil zu Reims die beiden entgegengesetzten Machtinteressen klar heraus. Baldwin V. mochte sich genötigt sehen, den Plan einer Heirat zwischen seiner Tochter und einem treuen Vasallen des französischen Königs, der kurz zuvor von seinem Lehnsherrn bei Val-es-Dunes gerettet worden war, gutheißen. Im Gegensatz dazu muß der Papst die Aussicht auf ein so stark gegen den Kaiser gerichtetes Bündnis mit einiger Unruhe betrachtet haben. Somit entsprach das Eheverbot im Jahre 1049 allgemein der politischen Machtgruppierung in W-Europa, und die Heirat wurde verschoben. Als sie zwischen 1052 und 1053 stattfand, hatte sich die Lage insofern geändert, als Herzog Wilhelm und der französische König nicht länger Bundesgenossen, sondern Feinde waren. Doch zog sich der Krieg in Deutschland immer noch hin; Baldwin V. konnte sicher nicht auf dieses Bündnis verzichten, zumal er sich zu diesem Zeitpunkt noch unmittelbarer in die turbulente Politik Englands verwickelt sah. Er hatte augenscheinlich die Tat des Bekenners im Jahre 1049 nicht vergessen. Im Jahre 1051, oder kurz davor, hatte er seine Halbschwester Judith dem Sohn Earl Godwins, Tosti, zur Ehe gegeben, und zwar zu einem Zeitpunkt, als dieser noch ein Gegner Edwards war; im Jahre 1052 unterstützte Baldwin den König zum Trotz die bewaffnete Rückkehr Godwins nach England. Daher benötigte der Graf von Flandern im Jahre 1053 seinerseits Bundesgenossen, so daß ihm kaum etwas anderes übrig blieb, als die Verbindung zwischen Wilhelm und Matilda zu begrüßen. Diese Heirat sollte nicht nur den Verlauf der flämischen, sondern auch den der französischen und englischen Geschichte beeinflussen.
    Tosti und seine Gemahlin Judithflohen 1065 aus England, um bei JudithsHalbbruder, Graf Baldwin V., Zuflucht zu finden.
    In der Zwischenzeit fand eine besser organisierte Revolte in Kent statt, wo die Aufständischen den Grafen Eustace von Boulogne zu Hilfe riefen. Es war eine merkwürdige Bitte, da Eustace ein Jahr zuvor bei Hastings auf der Seite Herzog Wilhelms gekämpft hatte. Doch wurde seine Haltung jetzt vielleicht durch den Tod seines Lehnsherrn Graf Baldwin von Flandern, der am 1. September 1067 starb, beeinfluß; Graf Baldwin V. hatte sich im Jahre 1066 Wilhelm gegenüber freundschaftlich, oder doch zumindest neutral verhalten.

    Ehlers Joachim: Seite 53,66,70, "Die Kapetinger"

    Graf Balduin V. von Flandern, Schwager des französischen Königs, trat dieser Allianz bei. Als Teile des normannischen Adels im Winter 1046/47 gegen ihren Herzog aufstanden, akzeptierte Heinrich I. den Bündnisfall und hatte große Verdienste beim Niederkämpfen der Opposition in der Schlacht bei Val-es-Dunes (Dep. Calvados) im Januar 1047.
    Heinrich I. hatte seinen Schwager Balduin, Graf von Flandern, für die Regentschaft vorgesehen, einen der mächtigsten Fürsten auf dem Boden des ehemaligen westfränkischen Reiches. Balduin erkannte den französischen König als seinen Oberlehnsherrn an, verhielt sich aber ebenso unabhängig wie die Herren der übrigen Prinzipate des Reiches und suchte diese Stellung durch Bündnisse zu sichern. Das Wichtigste hatte er zu Herzog Wilhelm von der Normandie geknüpft, der Balduins Tochter Mathilde zur Frau genommen hatte. Nun gab die Regentschaft dem Grafen von Flandern die Möglichkeit, sich gegenüber anderen Fürsten repräsentativ und effektiv zu stärken, indem er für den König handelte, also königliche Rechte wahrnahm. Dazu gehörten Eidesleistungen, die er von den Großen forderte und erhielt, vor allem aber eine Art Umritt in Begleitung des jungen Königs durch zentrale Orte der Krondomäne (Dreux, Paris, Senlis, Etampes, Orleans); hierbei scheint es auch um die Niederschlagung lokaler Opposition gegangen zu sein.
    Balduin V. hatte seinen Einfluß auf die Belange des Königtums zunächst mit der Königin-Mutter Anna zu teilen, die offenbar als consors regni auftrat und akzeptiert wurde (Prou, Seite 40, Nr. 13), bis sie, wohl schon 1061, eine zweite Ehe mit dem Grafen Rudolf von Valois schloß und daraufhin vom Hof verdrängt wurde.
    Als Schwiegervater Herzog Wilhelms konnte (und wollte?) Graf Balduin V. von Flandern das Unternehmen nicht verhindern, wenngleich seine Pflichten gegenüber dem damals 14-jährigen Philipp I. wenigstens den Versuch gefordert hätten.

    Jäschke Kurt-Ulrich: Seite 44,71,72,73, "Die Anglonormannen"

    Bezeichnenderweise suchten Tostig und seine Gattin Judith bei deren Halbbruder Zuflucht, nämlich Graf Balduin V. von Flandern, dem Schwiegervater des Normannen-Herzogs Wilhelm II.
    Gleichwohl brachte erst das Ableben Heinrichs I. eine spürbare Entlastung für Wilhelm II., denn jetzt übernahm dessen Schwiegervater Graf Balduin V. von Flandern die Vormundschaft für den unmündigen König Philipp I.
    Eben damals hatte Herzog Gottfried der Bärtige von Ober-Lothringen die Abwesenheit Kaiser HEINRICHS III. auf der Romfahrt zur Verbindung mit Graf Dietrich IV. von Holland und zur Anknüpfung mit Balduin V. von Flandern genutzt, um seine Herzogswürde über ganz Lothringen als väterliches Erbe durchzusetzen. Noch 1045 hatte HEINRICH III. den Sohn Balduins V. mit einer Mark, wohl Antwerpen - belehnt, die an den Herrschafstbereich grenzte, den sich Gottfried der Bärtige zu erstreiten suchte. Daß Balduin V. jetzt gegen den Kaiser Partei ergriff, dürfte zum einen der Sicherung dieser Position, zum anderen einer Tendenz zur Anlehnung an den kapetingischen König entsprungen sein.
    Kaiser HEINRICH III. wurde vornehmlich diplomatisch aktiv: Mit König Heinrich traf er sich 1048 zu Ivois an der Chiers; ein Freundschaftsbündnis kam zustande, von dem der Kaiser die Isolierung Balduins V. und Heinrich I. diejenige Gottfrieds Martels erhoffte, mit dessen Stieftochter Agnes von Poitou Kaiser HEINRICH III. verheiratet war. Das Bündnis blieb wirkungslos, so daß der Kaiserhof mit potentiellen Gegnern des Grafen von Flandern anknüpfte und sowohl Sven Estridssen von Dänemark als auch Eduard den Bekenner in England gewann. Der Flandern-Fürst war ohnehin als potentester Gegner übrig geblieben, nachdem der Kaiser Papst Leo IX. bereits im Juli 1049 zu Aachen für eine Exkommunikation Gottfrieds des Bärtigen und Balduins V. gewonnen hatte und der Lothringer einer Auseinandersetzung mit der höchsten geistlichen Gewalt die Unterwerfung vorgezogen hatte. Aus Dänemark und England wurde Flottenhilfe geleistet, wobei 1049 Schiffe Eduards des Bekenners von Sandwich aus flandrische Häfen blockierten. Der Normannen-Herzog Wilhelm II. umwarb also mit seiner Annäherung an das kapetingische Haus und an Flandern gerade die Gegner Eduards des Bekenenrs.
    Demgegenüber hatte die Godwine-Familie die Flandern-Kontakte intensiviert: Im Sommer 1051 heiratete Godwines Sohn Tostig Balduins V. Halbschwester Judith, und nach der Vertreibung aus England suchte Godwine selbst eben in Flandern Zuflucht. Mit flandrischer Unterstützung gelang ihm 1052 im zweiten Anlauf die Rückkehr nach England.

    1028 oo 2. Adela von Frankreich, Tochter des Königs Robert II., 1014-8.1.1089
    (1. oo Richard III. Herzog der Normandie - 6.8.1027)

    Kinder:
    - Balduin VI. ca 1030-17.7.1070
    - Robert I. der Friese ca 1035-3.10.1093
    - Mathilde ca 1032-2.11.1083
    1053 oo Wilhelm I. König von England 1027-8./9.9.1087

    Literatur:
    Boshof, Egon: Die Salier. Verlag W. Kohlhammer Stuttgart Berlin Köln 1987, Seite 103,143,146,166 - Brandenburg Erich: Die Nachkommen Karls des Großen Verlag Degener & Co Neustadt an der Aisch 1998 Tafel 4 Seite 8 - Douglas David C.: Wilhelm der Eroberer. Diederichs Verlag München 1994, Seite 55,83-85,184,193,217,398,399 - Die Salier und das Reich, hg. Stefan Weinfurter, Jan Thorbecke Verlag 1991, Band I, Seite 163,266,420,423,442,532/Band II Seite 386 - Ehlers Joachim: Die Kapetinger. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 2000 Seite 53,57,66,70,109 - Ehlers Joachim/Müller Heribert/Schneidmüller Bernd: Die französischen Könige des Mittelalters. Von Odo bis Karl VIII. 888-1498. Verlag C. H. Beck München 1996 Seite 87,102,104,106,113,116,118 - Ehlers Joachim: Geschichte Frankreichs im Mittelalter. W. Kohlhammer GmbH 1987 Seite 74,76 - Favier, Jean: Frankreich im Zeitalter der Landesherrschaft 1000-1515. Deutsche Verlagsanstalt Stuttgart 1989 Seite 43 - Glocker Winfrid: Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik. Böhlau Verlag Köln Wien 1989 Seite 325,328 - Goez Elke: Beatrix von Canossa und Tuszien. Eine Untersuchung zur Geschichte des 11. Jahrhunderts, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1995, Seite 22,23,140 - Hoensch, Jörg K.: Die Luxemburger. Eine spätmittelalterliche Dynastie gesamteuropäischer Bedeutung 1308-1437. Verlag W. Kohlhammer 2000 Seite 18 - Jäschke Kurt-Ulrich: Die Anglonormannen. Verlag W. Kohlhammer Stuttgart Berlin Köln Mainz 1981 Seite 44,71,72,73,88,89,90 - Leo Heinrich: Zwölf Bücher niederländischer Geschichten, Eduard Anton Verlag Halle 1832 Seite 16-21 - Offergeld Thilo: Reges pueri. Das Königtum Minderjähriger im frühen Mittelalter. Hahnsche Buchhandlung Hannover 2001Seite 832 - Schneidmüller Bernd: Die Welfen. Herrschaft und Erinnerung. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 2000 Seite 134 - Weinfurter Stefan: Herrschaft und Reich der Salier. Grundlinien einer Umbruchszeit. Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1992, Seite 91 -

    Allgemeine Deutsche Biographie - Balduin V.

    Balduin V., Graf, auch Markgraf von Flandern, † 1067 und zugenannt Insulanus, d. i. der von Lille, muthmaßlich, weil er Lille als Stadt bedeutend gehoben hat und dort begraben wurde. Er war ein Sohn Balduins IV., des Bärtigen oder Schönbarts, des ersten Erwerbers von Reichsflandern, und der Otgiva, welche in das luxemburgische Haus gehört, eine Tochter des Grafen Friedrich, eine Nichte der Kaiserin Kunigunde war. Vermählt wurde B. V. mit Adela, einer Tochter des französischen Königs Robert, einer Enkelin Hugo Capets und erzeugte mit ihr drei Kinder: Balduin VI., zubenannt der von Hennegau oder Mons, später selbst Herrscher von Flandern; Robert, zubenannt der Friese, und Mathilde, Gemahlin Wilhelms des Eroberers und durch ihn seit 1066 Königin von England. Balduins V. Regierung über Flandern begann im J. 1035, wo der Vater starb, und verlief über ein Jahrzehnt lang durchaus friedlich; namentlich mit seinem deutschen Lehnsherrn, mit König Heinrich III. lebte B. anfänglich in gutem Einvernehmen. Ostern 1045 erschien|einer seiner Söhne zu Goslar, am Hofe des Königs, leistete den Treueid und wurde dafür mit einem Gebiet belehnt, welches der bezüglichen Quelle zufolge an Flandern angrenzte und von dem damals noch rebellirenden Herzog Gotfried von Oberlothringen in Anspruch genommen wurde. Gemeint ist wahrscheinlich Stadt und Mark Antwerpen. Bald aber änderten sich diese friedlichen Beziehungen Balduins zu Heinrich III. Als im Herbste des J. 1047 Gotfried sich zum zweiten Male gegen den Kaiser empörte, ergriff B., der seinerseits, wie es scheint, den Grafen Hermann von Mons oder Hennegau nach sich zog, offen die Partei Gotfrieds, rückte in Brabant ein, besetzte es bis zum Dender und unterstützte Gotfried bei den Hauptunternehmungen, durch welche dieser die kaiserliche Macht über Lothringen zu brechen versuchte, so bei der Zerstörung der Pfalz von Nimwegen und bei der Einäscherung Verduns. Der Kaiser führte seinen Gegenschlag im J. 1049 und zwar mit dem Aufgebot seiner gesammten Macht, mit Unterstützung auch des Papstes Leo IX., der B. sowol als Gotfried excommunicirte, und mit dem Beistande der nordischen Herrscher, des Dänenkönigs Svend und des Königs Edward von England, welche dem Kaiser ihre Flotten zur Verfügung stellten. So allseitig bedrängt, verloren die Rebellen den Muth zu weiterem Widerstande und suchten ihren Frieden zu machen, Gotfried zuerst, aber dann auch B., nachdem der Kaiser selbst über Cambray in Flandern eingerückt und das damals schon blühende Land verheerend bis über Arras hinaus vorgedrungen war. Da ließ B. sich auf Verhandlungen ein, leistete dem Kaiser einen Eid der Treue und der Friede war wiederhergestellt, indessen nur für sehr kurze Zeit, kaum für Jahresfrist. Denn schon im J. 1051 kam es zu weiteren Irrungen, da B., um die Macht seines Hauses auf dem rechten Scheldeufer, auf deutschem Reichsgebiet, auszubreiten, nicht nur gestattete, daß sein gleichnamiger Sohn, Balduin VI., sich mit der eben damals verwittweten Gräfin Richildis von Mons vermählte, sondern auch selbst eigenmächtig vorging und den Hennegau, beziehungsweise die Hauptburg Mons in seine Gewalt brachte. Verschärft wurde diese neue Entzweiung durch gleichzeitige Streitigkeiten um die Burgvogtei von Cambray. Im J. 1051, wo der Kaiser ohnehin schon mit König Andreas von Ungarn einen harten Kampf zu bestehen hatte, überließ er die Bekämpfung Balduins dem erst jüngst begnadigten und damals noch reichstreuen Gotfried. Aber im J. 1054, nachdem B. mittlerweile wieder allerlei Erfolge gehabt, u. a. die Lüttich'sche Festung Huy an der Maas zerstört hatte, wurde er vom Kaiser selbst angegriffen und Flandern von einem kaiserlichen Heere hart bedrängt. Indessen behauptete B. sich trotz alledem und obgleich der Kaiser nach Ueberschreitung der Schelde bis in die Nähe von Lille vorrückte, ja sogar fast unter den Mauern der Stadt dem Gegner eine empfindliche Niederlage beibrachte. Aber die Stadt selbst zu nehmen, gelang ihm nicht. B. blieb Herr derselben und rettete damit zugleich seine Herrschaft über das ganze Land; auch Tournay, welches der Kaiser nach dem vergeblichen Angriff auf Lille belagert und erobert hatte, ging ihm nicht dauernd verloren. Schon im J. 1055 war B. wieder der angreifende Theil und zwar im Bunde mit Gotfried von Lothringen, dem es der Kaiser nicht verzeihen konnte, daß er sich im J. 1053 ohne sein Vorwissen mit der verwittweten Herzogin Beatrix von Tuscien vermählt hatte. So aufs neue und tödtlich mit Heinrich III. verfeindet, wurde Gotfried wieder der natürliche Bundesgenosse Balduins: sie rückten zusammen vor Antwerpen, wo sich der niederlothringische Herzog Friedrich festgesetzt hatte. Die Belagerung mißlang aber, weil die übrigen Lothringer ihrem Herzog zur Hülfe eilten. Solange Heinrich III. lebte, wurde der Friede nicht wiederhergestellt. Dieses geschah erst einige Zeit nach dem Tode des Kaisers unter Vermittelung des Papstes Victor II., der sich angelegen sein ließ, die Regierung des unmündigen Heinrich IV.|allseitig friedlich einzurichten. Auf einem allgemeinen Reichs- und Fürstentage zu Köln, Anfangs December 1056, wurde der Streit zwischen der Krone und den lothringisch-flandrischen Rebellen, in Sonderheit mit B. beigelegt: er oder vielmehr sein Sohn behielt den Hennegau, wie denn auch die Vermählung mit Richilde fortan unangefochten blieb; ferner ist es sehr wahrscheinlich, daß B. V. für den Eid der Treue, den er dem König leistete, von diesem aufs neue Reichsflandern zu Lehn erhielt. Während der letzten zehn Jahre seines Lebens tritt B. in deutschen Angelegenheiten nicht mehr hervor: er richtete seine Thätigkeit vorzugsweise auf die innere Regierung seines Landes — vor Allem den Kirchen und Klöstern derselben erwies er sich als ein gnädiger Herr — und auf Frankreich. Denn als im J. 1060 sein Schwager König Heinrich I. starb, übernahm er für seinen jugendlichen Neffen, den König Philipp, die vormundschaftliche Regierung und führte sie in einer Weise, welche ihm das Lob eines klugen und ehrenhaften Regenten eingetragen hat. Am 1. September (nach Andern schon am 24. April) 1067 starb B. V.; in der St. Peterskirche zu Lille, seinereigenen Stiftung, wurde er begraben. Einen gleichzeitigen Biographen hat er nicht gefunden, wol aber sind ihm speciell in einer um 1170 geschriebenen, ziemlich eingehenden Genealogie der Grafen von Flandern, in der sogenannten "Flandria Generosa", (Mon. Germ. SS. IX. 318 sq.) mehrere Capitel gewidmet, wie denn auch schon ältere flandrische Werke der Art, z. B. die "Genealogia Bertiniana", ebendort S. 306, von ihm Notiz genommen haben. Dazu dann die Urkunden Balduins, deren es eine nicht unbeträchtliche Menge gibt: mehrere derselben findet man bei van Lokeren, "Chartes et documents de l'abbaye de Saint Pierre au Mont Blandin à Gand, T. I." Gand 1868. 4. Zu den wichtigeren Quellen gehören die zeitgenössische Bisthumsgeschichte von Cambray und die Chronik von S. Andreas zu Cateau-Cambresis: besonders mit ihrer Hülfe lassen sich die mehrfach ungenauen und unklaren Nachrichten der "Flandria Generosa" leicht berichtigen. Nicht ohne Nutzen wird man auch die spätmittelalterliche und schon halb moderne Chronistik Flanderns, des Johannes von Ypern (Iperius) "Chron. Bertinianum" und Jacobus Meyer, "Compendium Chron. Flandriae" zu Rathe ziehen.

    Literatur
    Vgl. Kervyn de Lettenhove, Histoire de Flandre I. 234 sq. T. I. p. 79 sq. (unkritisch; besser); Le Glay, Histoire des comtes de Flandre I. 148—177 und L. A. Warnkönig, Flandrische Staats- und Rechtsgeschichte I. 117 ff.

    Balduin heiratete von Frankreich, Adela in 1028. Adela (Tochter von von Frankreich, Robert II. und von Arles, Constanze) wurde geboren in 1014; gestorben am 8 Jan 1079; wurde beigesetzt in Mesen [8957],Flandern,Belgien. [Familienblatt] [Familientafel]