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 Bohrer

von Metz, Uda

weiblich um 905 - 963  (58 Jahre)


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Generation: 1

  1. 1.  von Metz, Uda wurde geboren um 905; gestorben am 10 Apr 963.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Bidgau,Deutschland; Gräfin im Bidgau

    Notizen:

    Uda von Metz Gräfin im Bidgau
    905 -10.4.963
    Tochter des MATFRIEDINGERS Gerhard I. von Metz und der Oda von Sachsen, Tochter von Herzog Otto dem Erlauchten; Nichte König HEINRICHS I.

    Winfried Glocker: Seite 276, "Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik"

    IV. 12 Uda * c 905, + nach 963 IV 7/10
    oo Gozelo, Graf im Bidgau * c 910, + 942 X 19
    Sohn der Kunigunde und Pfalzgraf Wigerichs

    Die Belege für Uda sind von Renn, Grafenhaus Seite 32f., und von Werner VII, 64 ermittelt. Uda ist die Schlüsselperson, die die Identifikation Odas, der Tochter Herzog Ottos des Erlauchten, mit sder Mutter des Pfalzgrafen Gottfried und seiner Geschwister ermöglicht hat. Die erstmals von Kimpen, Anfänge passim, angestellten Überlegungen sind zusammengefaßt und untermauert von Hlawitschhka, Anfänmge Seite 58-62. Für den Todestag der Uda kommen zwei Angaben in Frage: Renn, Grafenhaus, entschied sich für den IV 7 des Necrolog von St. Maximin zu Trier, während dagegen Werner VII, 64 für die Angabe des Nekrologs von Reims (IV 10) eintrat.

    Karl Ferdinand Werner: Seite 471, "Die Nachkommen Karls des Großen"

    VII. 64
    Da schon 943 Gozelos Sohn Reginar als Graf auftritt, datiert B. den Tod des Vaters auf "18.X. vor 943". Trifft diese Annahme zu, dann starb Gozelo nicht in irgendeinem Jahr vor 943, sondern 942, denn B. selbst nennt die Urkunde von 942 III 15, in der er als Graf im Bidgau begegnet. Für den Todestag folge ich dem schon mehrfach zitierten Nekrolog von ND in Reims, wo man die Daten der Familie des Erzbischofs Adalbero von Reims mit besonderer Sorgfalt verzeichnete. Hier steht zu 14. Kal. Nov. = X. 19; Godefridus comes pater Adalberonis archiepiscopi Remensis. Die Namensform Godefridus, die ebenso für Gozelos Sohn "Gottfried" (Renn schreibt den Quellen entsprechend richtig Godfrid) auftritt, ist besonders lehrreich. Sie zeigt, daß Gozelo (vgl. Hezilo/Heinrich) eine Koseform für Godfrid/Gauzfrid ist, der Sohn also den Namen des Vaters - nur nicht in der Koseform - erhielt. Deutsch wurde der Name (ursprünglich germanisch Waldfred, romanisiert Gauzfred, vgl. Werner, KdG 1, 103) verballhornt zu "Gottfried", und wir sehen in den nächsten Generationen (B IX, 85-86; X, 120-121) Brüderpaare die Namen Gottfried und Gozelo (jetzt verselbständigter Name, der als Koseform von Godfrid nicht mehr realisiert wird) tragen. Terminus post quem für den Tod von Gozelos Gattin Uda ist eine Urkunde von 963 V 18, in der sie handelnd auftritt. Für den Todestag, IV 7 bei B., folge ich dem Reimser Nekrolog, der IV 10 angibt. Gozelos Ehe muß, im Hinblick auf den Sohn Reginar schon recht früh, spätestens c 930 geschlossen worden sein, was darauf schließen läßt, daß Gozelo eher etwas früher als c 911 (so B.) geboren wurde. Gozelo, der älteste nicht in den lerus eingetretene Sohn Wigerichs, war wie sein Vater Graf im Bidgau, und in dieser Grafschaft ist ihm auch sein Sohn Godfrid gefolgt, wei Renn 36 beobachtet.




    930 oo Gozelo Graf im Ardennengau (Bidgau) um 914-19.10.942

    Kinder:
    - Reginar -18.4.963
    - Heinrich -6.9.1000
    - Gottfried der Gefangene Graf von Verdun 935/40- nach 995
    - Adalbero Erzbischof von Reims (969-989) um 935/40-23.1.989

    Name:
    Oda

    Uda heiratete von Lothringen, Gozelo um 930. Gozelo (Sohn von von Lothringen, Wigerich und von Verdun, Kunigunde) wurde geboren in 914; gestorben am 19 Okt 942. [Familienblatt] [Familientafel]

    Kinder:
    1. 2. von Lothringen, Reginar  Graphische Anzeige der Nachkommen gestorben am 18 Apr 963.
    2. 3. von Arlon, Heinrich  Graphische Anzeige der Nachkommen
    3. 4. von Verdun, Gottfried I.  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren in 930/935; gestorben nach 997.
    4. 5. von Reims, Adalbero  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren in 935/940; gestorben am 23 Jan 989; wurde beigesetzt in Reims [51100],Marne,Champagne-Ardenne,Frankreich.


Generation: 2

  1. 2.  von Lothringen, Reginar Graphische Anzeige der Nachkommen (1.Uda1) gestorben am 18 Apr 963.

  2. 3.  von Arlon, Heinrich Graphische Anzeige der Nachkommen (1.Uda1)

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Arlon [6700],Wallonien,Belgien; Graf von Arlon

    Notizen:

    Titel/Amt/Status:
    950/963 bezeugt

    Gestorben:
    6.9.1000

    6. Oktober


  3. 4.  von Verdun, Gottfried I. Graphische Anzeige der Nachkommen (1.Uda1) wurde geboren in 930/935; gestorben nach 997.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Bidgau,Deutschland; Graf im Bidgau
    • Titel/Amt/Status: Methingau; Graf im Methingau
    • Titel/Amt/Status: Verdun [55100],Lothringen,Frankreich; Graf von Verdun
    • Titel/Amt/Status: Ename [9700],Flandern,Belgien; Markgraf von Eenham

    Notizen:

    Neue Deutsche Biographie - Gottfried der Gefangene

    Graf von Verdun, * um 930/35, † 3.9. nach 997 (wohl 1005).

    G. wird im letzten Drittel des 10. Jahrhunderts zu einer der wichtigsten Persönlichkeiten an der deutschen Westgrenze. 959 zunächst als Graf im Bidgau bezeugt und von 960-66 als Graf im Methingau nachweisbar, tritt er seit den frühen sechziger Jahren auch wiederholt in Verduner Urkunden als Graf hervor (Nachfolger eines Grafen Rudolf). Wieweit sein Bruder Heinrich dabei an der Verwaltung des Verduner Raumes mitbeteiligt war, bleibt unbekannt. Seit 969 erscheint G. auch in Genter Rechtsakten; er war also damals bereits im Besitz des Burgbannbezirkes um Eename (seit 965?), den er im Verlauf der nächsten Jahrzehnte zu einer echten Mark ausbaute und in das ottonische Grenzsicherungssystem im Nordwesten einreihte. Begünstigt wurde dieser Aufbau eines neuen Machtkernes gewiß durch G.s circa 963 erfolgte Verehelichung mit Mathilde, der Witwe Balduins III. von|Flandern. – Nachdem die beiden Grafen Werner und Reinold Ende 973 von den Söhnen des aufrührerischen und 958 verbannten sowie seiner Besitzungen und Ämter beraubten Reginar III. erschlagen worden waren, erhielten G. und der Graf Arnulf von Valenciennes die Verwaltung der Reginar-Grafschaften im Hennegau und in Brabant. So erstreckten sich G.s Herrschaftsgebiet und seine Besitzungen von der Grenze Flanderns über den Hennegau, das Maas- und Moseltal weit nach Oberlothringen hinein. Einen mit dem Ziel der Wiedererlangung des väterlichen Besitzes geführten Angriff der Reginarsöhne konnten G. und Arnulf 976 in Bergen (Mons) abwehren, wobei G. aber schwer verwundet wurde. Hochverdient machte er sich 2 Jahre später, als er das deutsche Heer beim Rückmarsch von einem Vergeltungszug Ottos II. gegen König Lothar von Frankreich wegen dessen Überfall auf die Pfalz Aachen aus einer gefährlichen Situation beim Übergang über die Aisne rettete. Nach Ottos II. Tode setzte sich G. mit vielen anderen lothringischen Großen offen für die Nachfolge Ottos III. und gegen die Ansprüche Heinrichs des Zänkers ein, wobei auch an eine Beschützerrolle Lothars von Frankreich über den jungen, ihm verwandten Otto III. gedacht wurde. Dem Versuch Lothars, Lothringen als Faustpfand in schnellem Zugriff zu gewinnen, widersetzte sich G. aber energisch. Nachdem Verdun im Sommer 984 nach kurzer Gegenwehr von Lothar besetzt worden war, sorgte er mit anderen lothringischen Großen für die Wiedergewinnung (Herbst 984). Im Januar-Februar 985 konnte jedoch ein starkes französisches Heer Verdun erneut belagern und bezwingen. G. und andere Edle wurden in Gefangenschaft geführt. Während die anderen Mitgefangenen schon bald freigelassen wurden, erlangte G., der sich standhaft weigerte, bestimmte Burgen und Herrschaftsrechte abzutreten, erst am 17.6.987 – unter veränderten Bedingungen im Westreich – seine Freiheit wieder. Infolge seiner Standhaftigkeit und Treue gegenüber dem Reich genoß er hinfort nicht nur große Achtung, wie etwa bei der Synode von Mouzon im Reimser Bischofsstreit (995) deutlich wurde; als G. der Gefangene ging er dadurch auch in die Geschichte ein.

    Literatur
    ADB IX; F. Lot, Les derniers Carolingiens, Paris 1891; R. Parisot, Les origines de la Haute-Lorraine, ebd. 1909; H. Franz-Reinhold, Die Marken Valenciennes, Eename u. Antwerpen im 10. u. 11. Jh., in: Rhein. Vjbl. 10, 1940, S. 234 ff.; H. Sproemberg, Die lothring. Pol. Ottos d. Gr., ebd. 11, 1941, S. 68-90; H. Renn, Das erste Luxemburger Grafenhaus, in: Rhein. Archiv 39, 1941, S. 36 ff.; Jbb. d. Dt. Gesch., Otto III.



    Gestorben:
    3.9. (wohl 1005)

    Gottfried heiratete Billung, Mathilde um 963. Mathilde (Tochter von Billung, Hermann I.) wurde geboren in 935/945; gestorben am 25 Mai 1008. [Familienblatt] [Familientafel]

    Kinder:
    1. 6. von Niederlothringen, Gottfried II.  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren um 965; gestorben in 1023; wurde beigesetzt in Verdun [55100],Lothringen,Frankreich.
    2. 7. von Lothringen, Gozelo I.  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren um 970; gestorben am 19 Apr 1044; wurde beigesetzt in Munsterbilzen [3740],Flandern,Belgien.
    3. 8. von Verdun, Friedrich  Graphische Anzeige der Nachkommen gestorben am 6 Jan 1022.
    4. 9. von Eenham, Hermann  Graphische Anzeige der Nachkommen gestorben am 28 Mai 1029; wurde beigesetzt in Verdun [55100],Lothringen,Frankreich.
    5. 10. von Verdun, Adalbero II.  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren um 964; gestorben am 19 Mrz 991.
    6. 11. von Verdun, Irmgard  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren um 975; gestorben in 1042.

  4. 5.  von Reims, Adalbero Graphische Anzeige der Nachkommen (1.Uda1) wurde geboren in 935/940; gestorben am 23 Jan 989; wurde beigesetzt in Reims [51100],Marne,Champagne-Ardenne,Frankreich.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: 969-989, Reims [51100],Marne,Champagne-Ardenne,Frankreich; Erzbischof von Reims

    Notizen:

    Denier des Adalbero von Reims

    Denier de Reims (Caron 589)



    Adalbero Erzbischof von Reims (969-989)

    um 935/40-23.1.989 Begraben: Reims
    Sohn des Ardennergaugrafen Gozelo und der Uda (Oda) von Metz, Tochter von Graf Gerhard I.

    Lexikon des Mittelalters: Band I Spalte 92

    Adalbero, Erzbischof von Reims seit 969
    * gegen 920/30, + 23. Januar 989

    Entstammte einer mächtigen Familie (ARDENNER-Grafen) aus Lothringen, war der Neffe des Bischofs von Metz, Adalbero, und des Herzogs von Ober-Lothringen, Friedrich I. Adalbero wurde in der Abtei von Gorze erzogen, war Domherr der Kirche von Metz und Nachfolger Odalrichs als Erzbischof von Reims; als Seelsorger spielte er eine überragende Rolle. Er reformierte die Abteien von Mouzon (971) und Saint-Thierry (972), indem er die Kleriker, die sie innehatten, durch Benediktinermönche aus St-Remi ersetzte. Im Mai 972 hielt er eine Synode in Mont-Notre-Dame ab, um die Reform von Mouzon und die Vereinigung des kleinen Klosters von St-Timothee mit St-Remi, vom Papst bereits sanktioniert, genehmigen zu lassen. Schließlich rief er gegen 977/83 in Mont-Notre-Dame die Äbte der Provinz von Reims zusammen, um unter den Vorsitz Raouls von St-Remi die Vereinheitlichung der klösterlichen Bräuche zu besprechen. Zur selben Zeit reformierte Adalbero sein Domkapitel sowie die Stiftskirche St-Denis, indem er die Domherren zwang, in Gemeinschaft zu leben. Um das intellektuelle Niveau seines Klosters zu heben, vertraute er 972 Gerbert von Aurillac die Leitung der Stiftsschule an. Außerdem verschönerte er seinen Dom. Die politische Aktivität Adalberos verstärkte sich, als 984 König Lothar von W-Franken sich mit dem Herzog Heinrich von Bayern gegen OTTO III. verband und Verdun einnahm. Der König setzte den Grafen Gottfried von Verdun, den Bruder des Erzbischofs, gefangen (März 985). Wegen seiner allzu offenen Begünstigung der OTTONEN wurde Adalbero bald darauf des Verrats angeklagt und am 11. Mai 985 in Compiegne dem Gericht übergeben. Sein Prozeß wurde ein erstes Mal eingestellt dank der Intervention von Hugo Capet, nach dem Tod Lothars (2. März 986) von dessen Sohn, König Ludwig V., am 18. Mai 987 wiederaufgenommen, aber der unerwartete Tod dieses Fürsten beendete ihn plötzlich am 22. Mai. Unter dem Einfluß Hugo Capets sprach der Hof den Erzbischof frei. Adalbero wies die Ansprüche von Lothars Bruder, Karl, zurück, ließ in Senlis Hugo Capet zum König wählen und salbte ihn am 1. Juni 987 zu Noyon. Karl, der auf seine Rechte nicht verzichtet hatte, bemächtigte sich Laons, das Hugo 988 vergebens belagert hatte. Adalbero starb vor dem Ausgang des Kampfes. Sein Grab in der Kathedrale von Reims ist ein seltenes und schönes Beispiel für die Grabbkunst des 10. Jahrhunderts.

    Literatur:
    H. Renn, Das erste Luxemburger Grafenhaus, Rhein. Archiv, 39, 1941, 28-51 - P. E. Schramm, Der König von Frankreich, 1960 - H. Zimmermann, Frankreich und Reims in der Politik der Ottonenzeit, MIÖG 20, 1962 - H. Fichtenau, Vier Reichsbf.e der Ottonenzeit, Fschr. F. Maass, 1973, 81-96.




    Literatur:
    Hlawitschka, Eduard: Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen. Genealogische Studien zur Geschichte Lothringens und des Reiches im 9.,10. und 11. Jahrhundert, Saarbrücken 1969, Seite 70,93 - Renn Heinz, Das erste Luxemburger Grafenhaus, Rhein. Archiv, 39, 1941, Seite 28-51 -



    Wikipedia Adalbero von Reims


    Adalbero von Reims († 23. Januar 989) aus der Familie der Wigeriche war von 969 bis zu seinem Tod Erzbischof von Reims.
    Er war ein Sohn des Grafen Gozelo im Bidgau und Methingau, und der Uda von Metz, folglich ein Bruder des Grafen Gottfried, gen. der Gefangene, von Verdun, väterlicherseits ein Neffe des Bischofs Adalbero I. von Metz, mütterlicherseits ein Neffe des Erzbischofs Wichfrid von Köln.
    Als loyaler Gefolgsmann Kaiser Ottos I. wurde er 969 Erzbischof von Reims und Erzkanzler. Er machte aus seiner Residenz ein intellektuelles und künstlerisches Zentrum, und schmückte seine Kathedrale mit Bronzen und Fenstern. Zu seinem Scholastiker machte er Gerbert von Aurillac.
    Im Konflikt zwischen den Karolingern Lothar († 986) und Ludwig V. († 987), dem Herzog Karl von Niederlothringen, dem deutschen Kaiser Otto II. und Hugo Capet, in den er tief verwickelt war, entkam er nur knapp einem Hochverratsprozess in Compiègne, zuerst 985, dann 987 ein weiteres Mal.
    Er salbte 979 Ludwig V., den letzten Karolinger, zum König von Frankreich ebenso wie am 3. Juli 987 seinen Verbündeten Hugo Capet, nach dessen Wahl, der er vorsaß, und schließlich dessen Sohn, den späteren Robert II.

    Literatur
    Friedrich Wilhelm Bautz: Adalbero, Erzbischof von Reims. In: Biographisch-Bibliographisches Kirchenlexikon (BBKL). Band 1, Bautz, Hamm 1975. 2., unveränderte Auflage Hamm 1990, ISBN 3-88309-013-1, Sp. 23.



Generation: 3

  1. 6.  von Niederlothringen, Gottfried II. Graphische Anzeige der Nachkommen (4.Gottfried2, 1.Uda1) wurde geboren um 965; gestorben in 1023; wurde beigesetzt in Verdun [55100],Lothringen,Frankreich.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: 1005-1023, Verdun [55100],Lothringen,Frankreich; Graf von Verdun
    • Titel/Amt/Status: 1012-1023, Niederlothringen; Herzog von Niederlothringen

    Notizen:

    Gottfried II.
    Herzog von Nieder-Lothringen (1012-1023)
    Graf von Verdun (1005-1023)
    um 965- 1023 nach 11.8. (27.9.1023 Werner) Begraben: Verdun, St-Vanne

    Ältester Sohn des Grafen Gottfried I. der Gefangene von Verdun aus dem Hause der ARDENNERGRAFEN und der Mathilde Billung von Sachsen, Tochter von Herzog Hermann

    Lexikon des Mittelalters: Band IV Spalte 1598

    Gottfried II., Herzog von Nieder-Lothringen 1012-1023
    + 26. September 1023 Begraben: Verdun, St-Vanne

    Sohn des Gottfried, Grafen von Verdun und der OTTONIN Mathilde [Richtig: BILLUNGERIN]

    Die Wiederherstellung des niederlothringischen Dukats und die Einsetzung Gottfrieds II. durch König HEINRICH II. im Jahre 1012 waren Teil der ottonischen Politik zur Sicherung der Westgrenze des Imperiums, mit Schwergewicht auf der Befriedung im Innern. Gottfried II. war insofern eine glückliche Wahl, als er wegen seiner oberlothringischen Herkunft selbst nicht an den Machtkämpfen der niederlothringischen Aristokratie beteiligt war und daher die königlichen Interessen in loyaler Weise wahrzunehmen vermochte. Belegt sind vor allem seine Feldzüge gegen die Grafen von Hennegau, Holland und Löwen, die er mit Unterstützung seiner Brüder, Hermann als Markgraf von Ename und Gozelo als Markgraf von Antwerpen, durchführte. Ohne Nachkommen verstorben, folgte ihm 1023 seine jüngerer Bruder Gozelo (+ 1044) nach, der seit 1033 auch die Herzogswürde von Ober-Lothringen innehatte.

    Literatur:
    W. Kienast, Hzg.stitel in Frankreich und Dtl., 1968

    Brandenburg Erich: Tafel 33 Seite 66, "Die Nachkommen Karls des Großen"

    IX. 85. GOTTFRIED., Herzog von Nieder-Lothringen 1005
    * ..., + 1023 nach 11. VIII.

    Glocker Winfrid: Seite 311, "Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik."

    VI. 60. GOTTFRIED I.
    + 1023 nach VIII, 13

    1013 Herzog von Nieder-Lothringen

    Vgl. Brandenburg IX, 85 und Renn, Grafenhaus Seite 39f.

    Thiele, Andreas: Tafel 51, "Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band I, Teilband 1"

    GOTTFRIED I. + 1023 Graf von Verdun

    Gottfried war ein treuer Anhänger der OTTONEN und stand nach dem Tode OTTOS III. 1002 wie die meisten Lothringer auf der Seite Hermanns von Schwaben. Er wurde 1012 Herzog von Nieder-Lothringen und war kaiserlicher Feldherr gegen Henenegau-Löwen. Am 12.9.1015 besiegte er in der Schlacht bei Florennes seine Feinde Lambert von Löwen und Reginar V. von Hennegau. Am 29.7.1018 wurde Gottfried an der Spitze eines großen Ritterheeres auf der Insel Ysselmonde von Dietrich III. von Holland vernichtend geschlagen und für kurze Zeit gefangengenommen. Er stritt weiter mit diesem und anderen Großen Nieder-Lothringens und behauptete zäh die herzogliche Macht und die kaiserlichen Positionen.

    Hermann von Reichenau: Seite 660, "Chronicon." in: Ausgewählte Quellen zur Deutschen Geschichte des Mittelalters Band XI

    1017
    Gotfrid, der Herzog eines Teils der Lothringer [166 Gottfried I. von Nieder-Lothringen (1012-1023). Zu Gerhard siehe oben Anm. 150.], besiegt in einem Treffen Graf Gerhard, den Oheim des späteren Kaisers KONRAD.

    Giesebrecht Wilhelm von: Band 2 Seite 114,190, "Geschichte der deutschen Kaiserzeit."

    Etwa zu derselben Zeit erlosch mit Herzog Otto von Nieder-Lothringen der Mannesstamm der KAROLINGER; durch seinen Tod wurde abermals ein Herzogtum erledigt, welches überdies durch die besonderen Verhältnisse des Königs von der größten Wichtigkeit war. Er übertrug es dem tapferen Gottfried aus dem Geschlecht der ARDENNERGRAFEN, dem Sohn jenes Gottfried, der unter OTTO II. und OTTO III. Lothringen dem Deutschen Reiche erhielt, einem Bruder jenes Grafen Friedrich, welcher die Welt verlassen und die Kluniazenser nach Lothringen geführt hatte. Ein anderer Bruder, Hermann, war damals Graf von Verdun und entsagte später ebenfalls der Welt; der vierte Bruder, Gozelo mit Namen, war Graf von Antwerpen. Dieses Geschlecht wurde jetzt weithin das mächtigste Lothringens und eine der kräftigsten Stützen der königlichen Sache.
    Schnell nacheinander waren die Erzbischöfe Gero von Magdeburg und Hartwig von Salzburg, die Bischöfe von Meißen, Halberstadt, Osnabrück, Oldenburg und Prag aus dem Leben geschieden; auch der tapfere Herzog Gottfried von Nieder-Lothringen starb, der Freund Clunys, der in den Plänen des Kaisers eine so wichtige Stelle einnahm. Das Herzogtum Nieder-Lothringen fiel, da Gottfried ohne Erben gestorben war, seinem Bruder Gozelo zu.

    Trillmich Werner: Seite 139, "Kaiser Konrad II. und seine Zeit"

    Gozelos Bruder Gottfried erhielt das niederlothringische Herzogsamt (1012-1023). Erwerbungen von Kirchenlehen und konfiszierten Gütern in Drenthe brachten ihm weiteren Gewinn. Nach harten Kämpfen gegen den einheimischen Adel wurde 1016 die Aussöhnung mit dem Hause HENNEGAU durch Verschwägerung und Preisgabe der Mark Eaname besiegelt, so dass die Herzogswürde 1023 ohne Schwierigkeiten dem überlebenden Bruder Gozelo zufallen konnte.
    Im Westen des Reiches stieß die Erhebung Gottfrieds von Verdun zum Herzog von Nieder-Lothringen auf heftige Gegnerschaft, so dass trotz des Ausgleichs der LUXEMBURGER mit dem Kaiser keineswegs Frieden einkehrte. Zunächst mußte sich Gottfried, dessen Haus nur im Grenzgebiet gegen Flandern über ausreichende Machtmittel verfügte, in Hennegau und Brabant Lamberts des Löwen erwehren. Auch die fränkischen und westfälischen Herren am Niederrhein dachten nicht daran, ihre mörderischen Fehden einzustellen. Am 27. August 1017 brachte Gottfried dem Grafen Gerhard von Metz trotz zahlenmäßiger Unterlegenheit in einem blutigen Gefecht eine verlustreiche Niederlage bei.

    Mohr Walter: Band I Seite 64-65, "Geschichte des Herzogtums Lothringen"

    Im Jahre 1012 erfolgte dann eine Neuregelung der Verhältnisse im Herzogtum Nieder-Lothringen, hier wurde der gleichnamige Sohn des Grafen Gottfried von Verdun zum neuen Herzog ernannt. Damit begann der Aufstieg des Geschlechtes der ARDENNERGRAFEN zu einem der mächtigsten im lothringischen Gebiet. Selbstverständlich führte diese Begünstigung zu Spannungen mit den anderen alteingesessenen Familien.
    Nieder-Lothringen wurde in dieser Zeit stark durch die Fehden des Grafen Lambert von Löwen gegen den Bischof von Lüttich beunruhigt. Lambert von Löwen hat zudem auch daran gedacht, aufgrund der Verwandtschaft mit dem verstorbenen Herzog Otto Anspruch auf das Herzogsamt zu erheben. Er hatte die älteste Tochter Herzog Karls geheiratet und erhielt nun aus dem Erbe des verstorbenen Herzogs Otto die Burgen von Brüssel und Löwen, die die Grundlage für das jetzt aufkommende Haus BRABANT bildeten. Die Lage entwickelte sich dann zu einer langwährenden Fehde zwischen Herzog Gottfried und Graf Lambert. Schließlich ist letzter in der Schlacht bei Florennes am 13. November 1015 gefallen. Indes führte sein Sohn Heinrich den Kampf weiter fort.
    Herzog Gottfried von Nieder-Lothringen hat dann auch die Bekämpfung der Feinde des Kaisers übernommen, die sich nach dessen Verständigung mit dem Bischof von Metz um den Grafen Gerhard vom Elsaß gruppierten. Am 27. August 1017 fand die entscheidende Schlacht statt, in der Gottfried siegte. Der Kaiser hat darauf auf einem Hoftage in Nimwegen im März 1018 Gottfried und Gerhard miteinander ausgesöhnt. Daneben wurde im folgenden Jahre Herzog Gottfried der kaiserliche Auftrag zuteil, gegen den Grafen Dietrich von Holland vorzugehen, der die freie Schifffahrt in den großen Flußmündungen einengte und sein Gebiet auf Kosten des Bischofs von Utrecht erweitert hatte. Die militärische Aktion endete in einer Katastrophe, Gottfried fiel in Gefangenschaft. Er erhielt seine Freiheit wieder gegen das Versprechen, den Kaiser versöhnlich zu stimmen. Das gelang auch, worauf der Bischof von Utrecht sich zum Frieden genötigt sah, der den Grafen von Holland in seinen Besitzstand beließ. Herzog Gottfried ist im Jahre 1023 gestorben, ohne Nachkommen zu hinterlassen. Das Herzogtum Nieder-Lothringen übertrug der Kaiser seinem Bruder Gozelo.


    Literatur:
    Boshoff, Egon: Lothringen, Frankreich und das Reich in der Regierungszeit Heinrichs III. in: Rheinische Vierteljahresblätter 42 (1978), Seite 63-127 - Brandenburg Erich: Die Nachkommen Karls des Großen Verlag Degener & Co Neustadt an der Aisch 1998 Tafel 33 Seite 66 - Erkens Franz-Reiner: Konrad II. Herrschaft und Reich des ersten Salierkaisers. Verlag Friedrich Pustet Regensburg 1998 Seite 36,38 - Giesebrecht Wilhelm von: Geschichte der deutschen Kaiserzeit. Mundus Verlag 2000 Band 2 Seite 115,190 - Glocker Winfrid: Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik. Böhlau Verlag Köln Wien 1989 Seite 236,311 - Hermann von Reichenau: Chronicon. in: Ausgewählte Quellen zur Deutschen Geschichte des Mittelalters Band XI Seite 660 -
    Hirsch, Siegfried: Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Heinrich II. Verlag von Duncker & Humblot Berlin 1864 Band I Seite 213,334 N. 2,531/Band II Seite 323,340/Band III Seite 26,62,70, 99,111,162 N 5,239,260,266 - Hlawitschka Eduard: Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen. Genealogische Untersuchungen zur Geschichte Lothringens und des Reiches im 9., 10. und 11. Jahrhundert. Kommissionsverlag: Minerva-Verlag Thinnes Nolte OHG Saarbrücken 1969 Seite 52,83, 87,89 - Kienast Walter: Der Herzogstitel in Deutschland und Frankreich (9. bis 12. Jahrhundert). R. Oldenbourg Verlag München - Wien 1968 - Leo Heinrich Dr.: Zwölf Bücher niederländischer Geschichten. Eduard Anton Verlag Halle 1832 Seite 551- Mohr Walter: Geschichte des Herzogtums Lothringen. Geschichte des Herzogtums Groß-Lothringen (900-1048) Verlag "Die Mitte" Saarbrücken 1974 Band I Seite 64-65 - Renn, Heinz: Das erste Luxemburger Grafenhaus (963-1136) (Rheinisches Archiv 39), Bonn 1941 Seite 39 - Schneidmüller, Bernd/Weinfurter,Stefan/Hg.): Otto III. - Heinrich II. Eine Wende?, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1997, Seite 92,93A - Thiele, Andreas: Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band I, Teilband 1, R. G. Fischer Verlag Frankfurt/Main 1993 Tafel 51 - Thietmar von Merseburg: Chronik. Freiherr vom Stein-Gedächtnisausgabe, Seite 404,422,424,458,468,472 - Trillmich Werner: Kaiser Konrad II. und seine Zeit. Europa Union Verlag Bonn 1991 Seite 139 - Weinfurter, Stefan: Heinrich II. (1002-1024) Herrscher am Ende der Zeiten, Verlag Friedrich Pustet Regensburg 1999, Seite 59,62,194,199,224 -
    Werner, Matthias: Der Herzog von Lothringen in salischer Zeit, in Die Salier und das Reich Band 1 Seite 367-475, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1992 - Wolfram, Herwig: Konrad II. 990-1039. Kaiser dreier Reiche. C.H. Beck'sche Verlagsbuchhandlung München 2000 Seite 57,263 -

    Neue Deutsche Biographie - Gottfried I.

    Herzog von Niederlothringen, † nach 11./12.8.1023, ⚰ Kloster Saint Vannes.

    G. hatte nach seinem Vater zunächst einige Grafschaften in den Ardennen inne. Nach dem Tode Ottos III. schloß er sich 1002 Heinrich II. an und wurde von diesem dafür 1012 mit der Übertragung des neubelebten Herzogtums Niederlothringen belohnt. Allerdings konnte er sich gegen die starken einheimischen Großen nur schwer durchsetzen und mußte vor allem gegen die Grafen Reginar vom Hennegau, Lambert und Heinrich von Löwen, Dietrich von Holland und Gerhard vom Elsaß (den Schwager der Kaiserin Kunigunde) kämpfen. 1015 siegte er in der Schlacht von Florennes, in der Lambert fiel, 1017 konnte er auch den Grafen Gerhard bei einem Einfall in sein Gebiet schlagen, 1018 erlitt er aber eine schwere Niederlage gegen Dietrich von Holland, bei der G. verwundet in die Hände seines Gegners fiel. Nach dem 11/12.8.1023 starb er kinderlos und wurde in dem von ihm reich beschenkten Kloster Sankt Vannes beigesetzt.

    Literatur
    ADB IX; Jbb. d. Dt. Gesch., Heinrich II.; F. Dieckmann, Die lothring. Ahnen Gottfrieds v. Bouillon, in: Jber. d. höheren Mädchenschule Osnabrück, 1904; H. Franz-Reinhold, Die Marken Valenciennes, Eename u. Antwerpen im Rahmen d. kaiserl. Grenzsicherungspol. a. d. Scheide im 10.-11. Jh., in: Rhein. Vj.bll. 10, 1940, S. 229-76; siehe auch Gottfried (I.) v. Nd.lothringen.



    Gestorben:
    nach 11.8. (27.9.1023 Werner)

    Begraben:
    Kloster Saint Vannes


  2. 7.  von Lothringen, Gozelo I. Graphische Anzeige der Nachkommen (4.Gottfried2, 1.Uda1) wurde geboren um 970; gestorben am 19 Apr 1044; wurde beigesetzt in Munsterbilzen [3740],Flandern,Belgien.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Verdun [55100],Lothringen,Frankreich; Graf von Verdun
    • Titel/Amt/Status: 1023-1044, Niederlothringen; Herzog von Niederlothringen
    • Titel/Amt/Status: 1033-1044, Oberlothringen; Herzog von Oberlothringen
    • Titel/Amt/Status: 1005-1044, Antwerpen [2000],Flandern,Belgien; Markgraf von Antwerpen

    Notizen:

    Gozelo I.
    Herzog von Nieder-Lothringen (1023-1044)
    Herzog von Ober-Lothringen (1033-1044)
    Markgraf von Antwerpen (1005-1044)
    Graf von Verdun
    ca 970-19.4.1044 Begraben: Bilsen, Abteikirche

    Jüngerer Sohn des Grafen Gottfried der Gefangene von Verdun und der Mathilde Billung von Sachsen, Tochter von Herzog Hermann

    Lexikon des Mittelalters: Band IV Spalte 1616

    Gozelo, Herzog von Lothringen
    + 19. April 1044 Begraben: Bilsen, Abteikirche
    Sohn von Gottfried von Verdun dem Älteren (aus dem Hause ARDENNE) und der Mathilde von Sachsen

    Gozelo folgte 1023 seinem Bruder Gottfried I. als Herzog von Nieder-Lothringen nach. Während er zu HEINRICH II. in guten Beziehungen stand, verweigerte er KONRAD II. anfangs die Anerkennung und schloß sich einer lotharingischen Rebellengruppe an. Im Mai 1033, nach dem Tode Herzog Friedrichs von Ober-Lothringen, und angesichts des bedrohlichen Vordringens des Grafen von Champagne, übertrug KONRAD II. an Gozelo das gesamte Lotharingien. Gozelo nahm an der Verteidigung des Landes gegen Odo II. von Blois-Champagne teil (Schlacht bei Bar, Oktober 1037).
    Gozelo hinterließ zahlreiche Kinder:
    die späteren Herzöge Gottfried der Bärtige
    und Gozelo II.,
    Friedrich (der spätere Papst Stephan IX.),
    Regelinde (oo Albert II. von Namur),
    Oda (oo Lambert II. von Löwen).

    Literatur:
    BNB VIII, 151-154, NDB VI.

    Althoff Gerd: Seite 377, "Adels- und Königsfamilien im Spiegel ihrer Memorialüberlieferung"
    H 10 Lü: 19.4. Gazlinus dux + 1044 Herzog von Lothringen

    Gazlinus (Gozelo) war der Sohn der BILLUNGERIN Mathilde (G 52) aus ihrer 2. Ehe mit Graf Gotfried von Verdun (vgl. Bork, Billunger, Seite 112).
    Seine Eintragung erklärt sich also durch die verwandtschaftlichen Beziehungen zu den BILLUNGERN.
    Allgemein siehe NDB 6, Seite 693, Quellen zu seinem Tod bei Steindorff, Jbb. Heinrichs III. 1, Seite 201.

    Brandenburg Erich: Tafel 33 Seite 66, "Die Nachkommen Karls des Großen"

    IX. 86. GOZELO I., Graf von Verdun, Herzog von Nieder-Lothringen 1023,
    von Ober-Lothringen 1033
    * ..., + 1044 19. IV.

    Gemahlin:
    ...

    Glocker Winfrid: Seite 311, "Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik"

    VI, 61 GOZELO I.
    * c 970, + 1044 IV 19
    Graf in Verdun und "comes de Bastonia", 1008 Markgraf von Antwerpen, 1023 Herzog von Nieder-Lothringen

    oo NNw

    Das D Ko II. 116 von 1028 IV 19 nennt Longchamps (nördlich Bastogne) "in pago Ardunensi in comitatu Gozelonis de Bastonia"; Brandenburg identifizierte den genannten Gozelo mit dem Sohn Graf Reginars im Ardennengau (+ nach 963), also Gozelo VI, 55 in unserer Anordnung. Doch scheint diese urkundliche Bezeugung eines Gozelo aus chronologischen Gründen mit Nonn, Pagus S. 163, eher auf den gleichnamigen Herzog von Nieder-Lothringen zu beziehen zu sein. Vgl. im übrigen Brandenburg IX, 86 und Renn, Grafenhaus S. 40 f.

    Thiele, Andreas: Tafel 51, "Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band I, Teilband 1"

    GOZELO I. + 1044

    1005 Markgraf von Antwerpen

    Gozelo I. stritt ständig mit dem aufstrebenden Flandern und war eine treue Hilfe der deutschen Kaiser, folgte 1023 dem Bruder in Nieder-Lothringen und förderte 1024 den jüngeren Konrad, anerkannte dann doch Kaiser KONRAD II. und wurde dessen wichtige und treue Hilfe. Er erhielt deshalb 1033 das Herzogtum Ober-Lothringen nach dem Erlöschen der Vetternlinie dazu; er war vorher dort schon Regent. Er entschied als kaiserlicher Feldherr letztlich den Erbkrieg um Burgund gegen Blois, das er am 15.11.1037 bei Bar vernichtend schlug. Er behauptete in beiden Lothringen voll die herzoglichen und kaiserlichen Positionen. Er war der letzte Herzog von Gesamt-Lothringen, das nach seinem Tode auseinanderzufallen begann. Er war der angesehenste und mächtigste Reichsfürst seiner Zeit.

    Annalista Saxo: "Reichschronik"
    Das Jahr 1037.

    [Der Kaiser hielt nach Weihnachten in der Stadt Salerno mit denen von dieser Seite der Alpen und unseren Fürsten eine allgemeine Versammlung über die Angelegenheiten des Staates. Es geschah aber, daß der Mailänder Bischof, der bei dieser Versammlung zugegen war, von Seiten des Kaisers der Untreue beschuldigt und von seinen Landsleuten in vielen Dingen verklagt wurde. Und als er vom Kaiser ermahnt ward, dergleichen zu bessern, entfernte er sich zuerst mit seinen Freunden, dann aber kam er wieder und vom Geiste des Hochmuths aufgeblasen, sprach er kühn, daß er, was er im Besitze der Kirche des heiligen Ambrosius vorgefunden oder auf irgend eine Weise erworben habe, so lange er lebe, stets festhalten und auf niemandes Befehl oder Bitte auch nur das Geringste aufgeben werde. Von den Angesehensten aber aufgefordert, wenigstens die Person des Kaisers auszunehmen, wiederholte er nur nochmals den vorerwähnten Spruch.
    Darüber erzürnt befahl der Kaiser auf den Rath der Versammlung, das unrechtmäßig in Besitz Genommene wieder herauszugeben, ließ ihn festnehmen und übergab ihn dem Patriarchen Poppo von Aquilegia zur Verwahrung. Da er von diesem freier, als es recht war, gehalten wurde, entschlüpfte er nach einigen Tagen auf Anstiften eines seiner Mönche, dem es aus Erbarmen gestattet worden war, allein bei ihm zu wohnen. Und so kehrte er nach Mailand zurück, und indem er die Stadt befestigte, welche doch schon an sich genug Festigkeit und Sicherheit hat, verharrte er jenes ganze Jahr hindurch in kecker Ausschreitung als ein Verächter der Gesetze. Darauf macht er mit Zustimmung der drei Bischöfe von Vercellä, Cremona und Placentia durch heimliche Boten mit dem oben genanten Tyrannen Otto von Burgund aus, wie er selbst durch seine und seiner Genossen Unterstützung nach Vertreibung und Ermordung des Kaisers zur römischen Kaiserwürde erhoben werden möchte. Das hörte derselbe gern und indem er in begehrlicher Leidenschaftlichkeit schnell jenen Plan ergriff, durch den er deutlich seinem Untergange zueilte, bestimmt er Tag und Ort, wo die Gesandten von ihnen allen sich treffen sollten, um die Verschwörung eben dieses unheiligen Frevels gegenseitig durch Eide zu bekräftigen. - - Da Gott inzwischen die Nichtswürdigkeit der erwähnten Verschwörer aufdeckte, erfuhr eine treue Frau, nämlich die Schwiegermutter des Schwabenherzogs Herimann, welche in diesen Gebieten sich aufhielt, von der Zusammenkunft der Gesandten und schickte sie, die sammt und sonders von ihren abgeschickten Knechten ergriffen waren und die Wahrheit bekannten, zum Kaiser, als er in der öffentlichen Versammlung in Gegenwart jener drei oben genannten Bischöfe saß. Sogleich sagte der Kaiser mit den Christgläubigen der göttlichen Gnade geziemenden Dank, so sehr er konnte, und sandte auf Beschluß des Rathes diese Bischöfe über die Alpen, wohin es ihm gut schien, ins Gefängniß, und also ging jene Verschwörung zu Ende. - - Uto, der Tyrann von Burgund, den Gottes Gericht offenbar vorwärts trieb, versuchte auf einem andern Wege umzukommen, weil er in dem vorigen Anschlage nicht ein seiner würdiges Ende gefunden hatte. Denn hochmüthigen Herzens vor dem Falle beschloß er die Pfalz von Aachen anzugreifen und prahlte, daß er Weihnachten daselbst zubringen werde. Also belagerte er nur einen Monat vor diesem Feste eine Stadt des Kaisers, welche Bera heißt und in Lotharingien liegt, in der Nähe der Mark des Herzogs Gozelo und seines Sohnes Godefrid, und zog plündernd weit und breit umher; bei dieser Stadt wurde er von diesen Herzogen überfallen und als sich ein Kampf entspann, ist er als einer der ersten unrühmlich gefallen. - Dieser Gozelo ist der Sohn der Machtildis, welche eine Tochter Herimanns von Liuniburg war, des Herzogs der Sachsen und eine Schwester des Herzogs Benno oder Bernhard und des Grafen Liudiger.

    Lampert von Hersfeld: Seite 42,44, "Annales/Annalen"

    1037
    Herzog Gozelo [4 von Lothringen.] tötete den Grafen Odo [5 Graf von der Champagne.] und mit ihm an die 6.000 Mann.
    1044
    Herzog Gozelo [7 Gozelo I. (1023-1044) war Herzog beider Lothringen. Gottfried (1044-1069), der ältere Sohn, erhielt Ober-Lothringen, während Gozelo, der jüngere Sohn, Nieder-Lothringen bekam. Nach dem Tode Gozelos II. (1046) wurde Friedrich von Luxemburg mit Nieder-Lothringen belehnt. Als Gottfried 1047 hiergegen rebellierte, wurde er abgesetzt; an seine Stelle kam ein gewisser Adalbert. Dieser wurde 1048 von Gottfried getötet.] von Lothringen starb; sein Sohn Gottfried, ein hochbegabter und im Kriegswesen sehr erfahrener junger Fürst, griff zu den Waffen gegen das Reich, weil ihm das Herzogtum seines Vaters vorenthalten wurde.

    Steindorff, Ernst: Band I Seite 201, "Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Heinrich III."

    1044
    Eben damals, wahrscheinlich am 19. April, starb Gozelo, der Herzog beider Lothringen [1 Herim. Aug. Chron. 1044; Annal. Altah. 1044 und in den von ihm abhängigen Annalenwerken Annal.
    S. Jacobi Leod. 1044, Laubienses und Leod. 1044. Der Tag: XIII Kalend. Maii commemoratio Goscelonis ducis, qui dedit nobis Mosch nach dem Necrolog des Lütticher Domstifts, mitgeteilt in den Bulletins de la commission d'histoire de Belgique, serie II, (1858) Vol. X, p.307 und zuerst auf Gozelo den Älteren bezogen von Iaerschkerski, Godfried der Bärtige Seite 15. Giesebrecht, Kaiserzeit II, Seite 387 läßt Gozelo "im Anfange des Jahres 1044" sterben.], mit Hinterlassung von zwei erwachsenen Söhnen, Gottfried und Gozelo dem Jüngeren, von denen jener, wie wir wissen, bereits bei Lebzeiten des Vaters und als dessen Amtsgenosse Herzog von Ober-Lothringen geworden war.

    Trillmich Werner: Seite 289,370, "Kaiser Konrad II. und seine Zeit"

    Gozelo wurde durch Kaiser HEINRICH II. mit dem Aufbau der Mark im westlichen Toxandrien zwischen Schelde, Cyle und den beiden Nethen beauftragt. Er ließ Antwerpen zu einem ungewöhnlich starkem Bollwerk gegen die Ausdehnungsbestrebungen der Grafen von Löwen, Holland und Flandern ausbauen. Steine für die 200 x 140 m langen Mauern mußten aus der Gegend von Aalst herangeschafft werden.
    Nach dem Aussterben des Hauses BAR erhielt Gozelo das verwaiste Herzogtum Ober-Lothringen. Zum erstenmal seit Mitte des 10. Jahrhunderts wurde somit wieder ein einziger Befehlshaber mit der Sicherung der gesamten Westgrenze betraut. Dieser Vertrauensbeweis gewann den stolzen Herzog, der sich KONRADS Wahl anfangs so heftig widersetzt hatte, endgültig für den SALIER und verpflichtete ihn zu unverbrüchlicher Treue.
    Odos erster Vorstoß galt der weit gegen Frankreich vorgeschobenen, herzoglich-lothringischen Burg Bar-le-Duc. Trotz ihrer starken Besatzung und heftiger Gegenwehr nahm er sie ein. Aber nach diesem Überraschungserfolge waren die Lothringer schnell zum Gegenschlage bereit, vornehmlich Herzog Gozelo und sein Sohn Gottfried, Mannschaften der Bistümer Verdun, Toul, Metz und Abt Richard von St. Vannes. Außerdem führten Reginard von Lüttich, des Herzogs Schwiegersohn Albert von Namur und Graf Gerhard von Elsaß Truppen heran. Am 15.11.1037 trafen die beiden Heere am Ornain in der Nähe von Bar aufeinander. Es kam zu harten, wechselvollen Kämpfen, und bevor sich die französischen Ritter zur Flucht wandten, erlitten beide Seiten schwere Verluste. Odo und sein Vasall Manasse von Dammartin fanden den Tod. Odos ausgeplünderte Leiche fand man am folgenden Tage. Sie wurde seiner Witwe Ermengard zur Bestattung in Tours übergeben.



    oo N.N.

    Kinder:

    - Gottfried II. der Bärtige - 21.12.1069
    - Gozelo II. - 1046 vor 22.5.
    - Friedrich = Papst Stephan IX. - 29.3.1058
    - Regelindis - nach 1064
    oo Albert II. Graf von Namur - 1063/64
    - Oda
    oo Lambert von Löwen - 21.9. nach 1062


    Literatur:
    Althoff Gerd: Adels- und Königsfamilien im Spiegel ihrer Memorialüberlieferung. Studien zum Totengedenken der Billunger und Ottonen. Wilhelm Fink Verlag München 1984, Seite 58,377 H 10 - Annalen von Hildesheim a. 1037 - Annalista Saxo: Reichschronik a. 1037 - Bork Ruth: Die Billunger. Mit Beiträgen zur Geschichte des deutsch-wendischen Grenzraumes im 10. und 11. Jahrhundert. Dissertation Greifswald 1951 - Boshof, Egon: Die Salier. Verlag W. Kohlhammer Stuttgart Berlin Köln 1987, Seite 44,64,69,93,101,104,267 - Boshoff, Egon: Lothringen, Frankreich und das Reich in der Regierungszeit Heinrichs III. in: Rheinische Vierteljahresblätter 42 (1978), Seite 63-127 - Brandenburg Erich: Die Nachkommen Karls des Großen Verlag Degener & Co Neustadt an der Aisch 1998 Tafel 33 Seite 66 - Bresslau, Harry: Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Konrad II. Verlag von Duncker & Humblot Leipzig 1879 Band I Seite 11,17,20,31,33,37,39,112,113 N.1/Band II Seite 73,77,88,108,227 N.2,255 N.2,268,281,350,410,417,434,483,526 - Die Salier und das Reich, hg. Stefan Weinfurter, Jan Thorbecke Verlag 1991, Band I Seite 259,263,377,387,395,398,402,406,418-420,430,436-438,442, 444,446-448,457-459,461,469,473/Band II Seite 2,6,312/Band III Seite 506 - Erkens, Franz-Reiner: Konrad II. Herrschaft und Reich des ersten Salierkaisers. Verlag Friedrich Puset Regensburg 1998, Seite 38,54,57,72,132,134,163 - Giesebrecht Wilhelm von: Geschichte der deutschen Kaiserzeit., Mundus Verlag 2000 Band 2 Seite 115,190,204,206,209,210,216,217,218,253,298,312,250,351,360 -
    Glocker Winfrid: Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik. Böhlau Verlag Köln Wien 1989 Seite 311 - Hirsch, Siegfried: Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Heinrich II. Verlag von Duncker & Humblot Berlin 1864 Seite Band I Seite 332,334 N. 2/Band III Seite 264,357 -
    Hlawitschka, Eduard: Konradiner-Genealogie, unstatthafte Verwandtenehen und spätottonisch-frühsalische Thronbesetzungspraxis. Ein Rückblick auf 25 Jahre Forschungsdisput. Hahnsche Buchhandlung Hannover 2003 Seite 95 - Kienast Walter: Der Herzogstitel in Deutschland und Frankreich (9. bis 12. Jahrhundert). R. Oldenbourg Verlag München - Wien 1968 - Lampert von Hersfeld: Annales/Annalen Wissenschaftliche Buchgemeinschaft Darmstadt 2000 Seite 42,44 -
    Mohr Walter: Geschichte des Herzogtums Lothringen. Geschichte des Herzogtums Groß-Lothringen (900-1048) Verlag "Die Mitte" Saarbrücken 1974 Band I Seite 74-85 - Renn, Heinz: Das erste Luxemburger Grafenhaus (963-1136) (Rheinisches Archiv 39), Bonn 1941 Seite 40 - Schnith Karl Rudolf: Mittelalterliche Herrscher in Lebensbildern. Von den Karolingern zu den Staufern. Verlag Styria Graz Wien Köln 1990 Seite 175,189,197 - Schulze Hans K.: Das Reich und die Deutschen. Hegemoniales Kaisertum. Ottonen und Salier. Siedler Verlag, Seite 347,376,383 - Steindorff, Ernst: Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Heinrich III., Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 1963 Band I Seite 39,43,48,51,88,102,105,201,217,227,291,422,427 N.2,525/Band II 107 N.5,275 N.1 - Thiele, Andreas: Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band I, Teilband 1, R. G. Fischer Verlag Frankfurt/Main 1993 Tafel 51 - Trillmich Werner: Kaiser Konrad II. und seine Zeit. Europa Union Verlag Bonn 1991 Seite 289,370 - Wipos Leben Konrads II. - Werner, Matthias: Der Herzog von Lothringen in salischer Zeit, in Die Salier und das Reich Band 1 Seite 367-475, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1992 - Wolfram, Herwig: Konrad II. 990-1039. Kaiser dreier Reiche. C.H. Beck'sche Verlagsbuchhandlung München 2000 Seite 75,92,196,198,201,260,262, 290,322,342 -

    Mohr Walter: Band I Seite 74-83, "Geschichte des Herzogtums Lothringen"

    Herzog Gozelos Stellungsnahme für Konrad den Jüngeren bei der Königswahl von 1024 ist wohl daraus zu erklären, dass Konrad der Ältere ehedem den Grafen Lambert von Löwen in dessen Kampf gegen Gozelos Bruder Gottfried unterstützt hatte [526 Wagner, Wahl Konrads 53f.; Parisot, Origines 409ff. Dieser wendet sich gegen die These von Bresslau, Harry, Jahrbücher des deutschen Reiches unter Konrad II., Berlin 1879/1884 (Neudruck Berlin 1967), Band I, 11ff., wonach Fragen der kirchlichen Reformbewegung ausschlaggebend für die Gruppierungen bei der Wahl gewesen seien.].
    In der Darstellung der Bistumschronik von Cambrai ergibt sich indes ein etwas anderes Bild. Hier steht als Gegner der Königserhebung Konrads des Älteren durchaus Herzog Gozelo von Nieder-Lothringen voran, wobei es allerdings zweifelhaft ist, ob er in Kamba anwesend war [530 Vgl. Bresslau, Jbb I,20; Parisot, Origines 415.].
    Man muß demnach die führende Rolle beim Widerstand gegen die Königswahl wohl Herzog Gozelo zuschreiben, er hat dann Herzog Dietrich von Ober-Lothringen zu aktivem Handeln aufgerufen. Gozelo verhandelte auch mit den lothringischen Bischöfen, und zwar mit Ausnahme der von Trier, Metz und Toul mit Erfolg [532 Über die mit diesen Verhandlungen zusammenhängenden Probleme braucht hier nicht gehandelt zu werden, vgl. Parisot, Origines 412 Anm. 4 mit der dort verzeichneten Literatur.]. Es kam zu einem Bündnis mit der Verpflichtung, mit dem neuen König nur nach vorheriger Zustimmung des Herzogs Verbindung aufzunehmen. Diesem Bunde gehörten auch Herzog Dietrich und der Graf von Hennegau an [533 Gesta Epp. Camerac. III, 50. Bresslau, Jbbb I, 31ff.].
    Die lothringischen Bischöfe hatten sich schon im September 1024 dem König unterworfen. Ihrerseits knüpfte die lothringische Opposition Verbindung zu dem Aufstand Herzog Ernsts von Schwaben gegen den König [538 Wipo cap. 10. Parisot, Origines 422 hat diese Stelle übersehen.], wobei anscheinend auch eine Verstimmung zwischen dem König und Konrad dem Jüngeren eine Rolle spielte. Die äußerliche Gefährlichkeit dieser Verbindungen erwies sich indes in Wirklichkeit als nicht so groß. Vor allem zerbröckelte die Opposition in Italien. Von französischer Seite kam es allerdings zu einer militärischen Aktion, König Robert erschien Mitte 1025 vor Metz, dessen Bischof ja zu König KONRAD hielt, gab aber das Unternehmen auf, sobald dieser mit Truppen ankam [539 Die betreffenden Quellen veröffentlicht bei Daville, Ann. de l'est 14, 75f. Dazu Parisot, Origines 423.]. Danach hat man in Lothringen den weiteren Widerstand für unnütz gehalten. Es wird uns von einer Versammlung der lothringischen Großen im November 1025 in Aachen berichtet, einberufen durch den lothringischen Pfalzgrafen Ezzo [540 Fund. Monast. Brunsw. cap. 10. Diese Quelle ist allerdings wenig zuverlässig.]. Sollte dies stimmen, dann wäre es möglich, daß sich Ezzo hier um die Beilegung des Konflikets bemüht hat. Zu Weihnachten 1025 erschienen dann in Aachen, wohin KONRAD II. gekommen war, die Herzöge Gozelo und Dietrich, erkannten den König an und huldigten ihm [541
    Gesta Epp. Camerac. III, 50. Bresslau, Jbb I, 111f., hier auch die Zurückweisung der Annahme von Giesebrecht, Kaiserzeit II, 237, Gozelo sei durch Versprechen der Nachfolge in Ober-Lothringen gewonnen worden.].
    Was nun den Quellenbericht Laurentius von Lüttich betrifft, der äußerlich den stärksten Beweis für die These Friedrichs III. darstellt, bietet er eine völlig verwirrte Vorstellung über die Ereignisse. Da heißt es also, Herzog Gottfried, der Sohn Gozelos, habe gegen Kaiser HEINRICH II. revoltiert, in Wirklichkeit geschah das im Jahre 1044 unter HEINRICH III. und kann in gar keiner Weise mit den zwanziger Jahren in Verbindung gebarcht werden. Des weiteren wird gesagt, Gottfried habe mit seinem Vater Gozelo gemeinsam das Herzogtum Ober-Lothringen innegehabt, das die beiden nach dem Tode des Herzogs Dietrich von Bar erhalten hätten. Nach dem Tode Herzog Dietrichs können weder Gozilo noch Gottfried das Herzogtum Ober-Lothringen erhalten haben, denn urkundlich ist in jedem Falle nach Dietrich noch ein Herzog Friedrich gesichert. Schließlich im Jahre 1033 nur Gozelo das Herzogtum erhalten [549 Sigebert, Chron. 1034.].
    Der Kaiser gab 1033 das Herzogtum Ober-Lothringen an Herzog Gozelo von Nieder-Lothringen [567 Sigebert, Chron. 1034.], der übrigens als weit entfernt Verwandter einen Anspruch hätte erheben können. Man kann nicht erkennen, ob diese Faktor bei der Regelung der Nachfolge berücksichtigt wurde, es kam dem Kaiser wohl darauf an, angesichts der weiter bestehenden Bedrohung Lothringens durch den Grafen Odo von der Champagne hier die Möglichkeiten für einen wirksamen Widerstand zu schaffen, und das schien doch durch die Vereinigung von Ober- und Nieder-Lothringen gegeben. Außerdem benötigte KONRAD wegen seiner eigenen Nachfolge im Königreich Burgund, in der ihm Odo als Gegner gegenüberstand, eine Zusammenfassung möglichst vieler Kräfte, um zu seinen Gunsten in diesem Sinne zu wirken. Dem diente auch ein mit dem französischen König im Mai 1033 abgeschlossenen Bündnis. Bei den Verhandlungen war auch Herzog Gozelo zugegen.
    Damit setzte ein kurzes Zwischenspiel der Wiedervereinigung ganz Lothringens ein [569 Vgl. zum Beispiel die Foermulierung: ducatum Lotharingensis regni duce Gozilone tenente, Mittelrheinische Urkundenbücher I, Nr. 306.]. Zunächst stand für das Land die burgundische Frage im Vordergrund. Nachdem der Kaiser im Winter 1032/33 zum burgundischen König gekrönt worden war, begann Graf Odo im Frühjahr 1033 mit einer Gegenaktion in Lothringen. Sie richtete sich in der Hauptsache gegen das Bistum Toul, dessen Gebiet ausgiebig geplündert wurde. Darauf folgte im August eine Gegenaktion des Kaisers. Da auch der französische König gegen Odo vorging, hat sich dieser unterworfen. Allerdings war das nicht ehrlich gemeint, denn er begann bald wieder mit Plünderungen im lothringischen Gebiet [570 Chron. S. Michaelis in Pago Vird. cap. 28-30. Landberger, Odo 53f.; Bresslau, Jbb II, 103.]. Im Juni 1034 erfolgte dann noch eine Aktion des Kaisers gegen burgundisches Gebiet, soweit es sich noch im Besitz Odos befand, unterstützt von Süden her durch ein italienisches Heer. Odo zog es angesichts der Übermacht vor, Burgund zu verlassen.
    Er hielt dann im Jahre 1037 nochmals die Gelegenheit für seine Ansprüche günstig, als der Kaiser mit dem Erzbischof von Mailand in einen schweren Konflikt geriet. Odo zog zunächst wiederum in einem Plünderungszug gegen das Bistum Toul. Etwa gleichzeitig wandte sich Erzbischof Aribert von Mailand an ihn, um mit ihm ein Bündnis gegen den Kaiser zu schließen. Von italienischer Seite wurden Odo die lombardische Königskrone und die Kaiserkrone angeboten [571 Landsberger, Odo 55 f.; Bresslau, Jbb II, 256 ff.]. Er ging auch auf dieses Angebot ein. Seinen Angriff im Herbst 1037 richtete er jedoch wiederum gegen Lothringen [572 Bresslau, Jbb II, 267ff.], und zwar gegen die lothringische Grenzfestung Bar [573 Rudolfus Glaber, Hist. III, 9; Anna. Hildesh. 1037. Bressalu, Jbb II, 268.]. Gegen ihn zogen Herzog Gozelo von Lothringen, sein Sohn Gottfried, Graf von Verdun, Graf Gerhard von Elsaß und Graf Albert von Namur mit Unterstützung der Bischöfe von Lüttich und Metz aus [574 Bresslau, Jbb II, 269 ff.]. Bei Bar kam es am 15. November 1037 zur Schlacht, in der Odo besiegt wurde. Auf der Flucht ist er umgekommen [575 Hermann von Rreichenau 1037; Annal. Altah. 1038; Ann. Hildesh. 1037; Sigebert, Chron.1036,1037.].
    Man hat angenommen, daß Gozelo zur damaligen Zeit Lothringen wieder geteilt habe und seinen Sohn Gottfried als eine Art Unter-Herzog über Ober-Lothringen gesetzt habe [576 Jaerschkerski, Godfried 13; Steindorff, Ernst, Jahrbücher des deutschen Reichs unter Heinrich III., 2. unveränderte Auflage Darmstadt 1963 (1. Auflage 1874), Band I, 53. Die Annahme stützt sich auf die Eintragung: Godefrido duce im Testamant des Propstes Adalbero von St. Paulin in Trier vom 12. November 1036. Bresslau, Jbb II, 53 Anm. 1 betrachtet dieses Testament als Fälschung. Neuerdings ebenso Heyen, Franz Joseph, Adalbero von Luxemburg, Propst von St. Paulin/Trier vor 993 bis nach 1037, Archiv für mittelrheinische Kirchengeschichte 21 (1969), Seite 15ff. Vgl. auch Dupreel, Eugene, Histoire critique de Godefroid le Barbu, duc de Lotharingie, Marquis sde Toscane, Uccle 1904, Seite 10 f. Zur Person Gottfrieds Glaesener, Henri, les demeles de Godefroid le Barbu avec Henri III et l'eveque Wazon, Rev. d'Hist. Eccles. 40 (1944/45), Seite 141 ff.]. Von einer solchen ausdrücklichen Teilung kann man jedoch nicht sprechen, die einzige Quelle, aus der man allenfalls so etwas schließen könnte, die Annalen von Altaich, drücken sich sehr unbestimmt aus: Gozelo habe zwei Herzogtümer besessen, von denen eines noch zu seinen Lebzeiten seinem Sohn Gottfried übertragen worden sei, während er das andere bis zu seinem Lebesnende behalten habe. Für eine wirkliche Teilung wäre Gozelo auch nicht zuständig gewesen.
    So finden wir denn auch noch für das Jahr 1038 seine Unterschrift unter einer für Trier, also das oberlothringischen Gebet bestimmten Urkunde. Als sicher ergibt sich erst eine spätere Mitbelehnung Gottfrieds mit dem Herzogtum Lothringen, lediglich weiß man nicht, ob das durch KONRAD II. oder HEINRICH III. geschehen ist. Einen festen Anhaltspunkt bieten uns zwei Urkunden aus den Jahren 1040 und 1041 für niederlothringisches Gebiet, in denen als Intervenienten die Herzöge Gozelo und Gottfried genannt sind, somit also zweifelsfrei Gottfried als seinem Vater assoziierter Herzog zu erkennen ist [579 ducum autem Gothelonis et Godefridi. MG DD H III, Nr. 52 vom 5. Juni 1040. amborum ducum Gozelonis filiique sui Gotefridi. MG DD H III, Nr. 74 vom 15. Februar 1041. Ähnlich MG DD H III, Nr. 80 vom 3. Juni 1041. Jaerschkerski, Godfried 13; Bresslau, Jbb II, 269 Anm. 1. Die Mitbelehnung kann natürlich von KONRAD II. als Belohnung für reichstreues Verhalten Gozelos und seines Sohnes nach seiner Rückkehr aus Italien 1038 durchgeführt worden sein. Dupreel, Godefroid 13 ff. möchte die Einweisung Gottfrieds lieber HEINRICH III. zuweisen. Wir werden später sehen, daß eher vielleicht KONRAD II. in Frage kommt.]. Danach muß seine Stellung als die eines Mit-Herzogs im Sinne einer Sicherung der Nachfolge im gesamten Herzogtum Lothringen verstanden werden [580 Dieser Schluß ergibt sich auch durch den Sprachgebrauch in der Chron. Hermanns von Reichenau, der bei der Meldung vom Tode Gozelos im Jahre 1044 ihn dux Lotharingorum nennt, während er dessen Vater zum Jahre 1017 als dux partis Lotharingorum bezeichnet und den gleichen Ausdruck zum Jahre 1011 für Herzog Dietrich von Ober-Lothringen anwendet.].
    Lothringen ist also ungeteilt geblieben. In diesen Zustand der Regelung eines Mit-Herzogs ist zu einem uns unbekannten Zeitpunkt eine Änderung eingetreten, die wir erst aus den Berichten über den Tod Gozelos im April 1044 erkennen können. Irgendwie hatte HEINRICH III. seine Meinung über Gottfried geändert und begünstigte jetzt dessen Bruder Gozelo, obwohl dieser zur Übernahme eines Amtes kaum befähigt war. Ungewiß ist nur, in welchem Maße dieser Gozelo II. bevorzugt wurde, nämlich ob er das ganze Herzogtum Lothringen erhielt [581 Gozzilo dux Lotharingorum moriens Gozzilini filio, quamvis ignavo, ducatum suum a rege Heinrico promissum relinquere disposuit. Hermann von Reichenau Chron. 1044. Da Hermann sonst von pars Lotharingorum spricht (vgl. Anm. 580) muß man annehmen, daß es hier um das gesamte Herzogtum Lothringen ging. Darauf deuten auch seine weiteren Worte: Sed alter filius Gotefridus, lam dudum dux, cum ducatum fratri debitum contra fas a rege sibi obtinere nequelvisset, iusiurandum fidemque postponens rebellare pio regi praesumit. Da nur von einem einzigen Herzogtum die Rede ist, kann damit nur das Herzogtum Lothringen gemeint sein, in dem Gottfried als Mit-Herzog seines Vaterrs bereits Herzog gewesen war.] oder lediglich einen Teil, in dem man Nieder-Lothringen erblicken wollte [582 quem alteri filio Gozziloni, defuncto patre, rex dare voluit. Anna. Altah. 1044.]. Die Wahrscheinlichkeit spricht dafür, daß HEINRICH III. ganz Lothringen an Gozelo II. übertragen wollte [583 In den Ann. Leod. 1044 findet sich die Bemerkung: Gotzelo dux obiit, Godifridus filuis eius, privatus paterno iure, rebellet. Gozelo II. ist dabei nicht erwähnt. Ganz in ähnlichem Sinne schreibt Lampert von Hersfeld, Anm. 1044: Gozelo dux Lutheringorum obiit, cuius filius Gotefrdus, nobilissimae indolis iuvenis atque in re militari admodum exercitatus, quia ducatum patris non potuit obtinere, arma contra rem publicam corripuit. Allerdings verbindet er damit sofort die Ernennung Adalberts, was in dieser Form nicht stimmt.], was noch durch die nachfolgenden Ereignisse erhärtet wird.



    Werner, Matthias: Band I Seite 387,398,418-420,436-438,446-448,461, "Der Herzog von Lothringen in salischer Zeit" in Die Salier und das Reich

    Wenig erfahren wir über die Stellung der Grafen. Graf Reginar V. von Hennegau und Graf Albert II. von Namur, die 1018 beziehunsweise 1037 als einzige niederlothringischen Grafen im Heer Gottfrieds I. beziehungsweise Gozelos I. genannt werden, standen durch Heiratsbeziehungen mit den Herzögen in verwandtschaftlicher Verbindung [127 Vgl. dazu unten Seite 447 mit Anm. 435 und 439.]. Eine vasallitische Bindung der Grafen an den Herzog , die, wie in Schwaben, die Heerfolge begründet hätte, ist in Lothringen nicht bezeugt [128 Vgl. Maurer, Herzog (wie Anm. 18), Seite 147ff.; die einzige, allerdings nicht vergleichbare Ausnahme ist die 1071-1076 währende Lehnsbindung des Grafen von Hennegau als Aftervasall des Bischofs von Lüttich an Herzog Gottfried den Buckligen, vgl. dazu unten Seite 426 ff.]. Auch gibt es keinen Hinweis darauf, daß die Großen seines Landes über die genannten Situationen hinaus zur Heerfolge zwingen konnte - hierzu reichte seine bloße Stellung als Herzog nicht aus.
    Hatte HEINRICH II. entgegen seiner Politik der Schwächung und Unterordnung der Herzogsgewalten 1012 das Herzogtum in Nieder-Lothringen erst auf Drängen der Bischöfe von Cambrai und Lüttich in einer Phase äußerer und innerer Gefährdung dieses Raums wieder eingerichtet, so gelang es der neuen Herzogsfamilie der Grafen von Verdun, bereits in der ersten Generation und noch unter HEINRICH II. 1023 die Erblichkeit des Amtes zu erreichen - Gozelo I. (1023-1044) folgte seinem söhnelosen Bruder Gottfried I. nach. Ein Jahrzehnt später, 1033, in einer für Lothringen äußerst gefärlichen Situation, konnte Gozelo das oberlothringische Herzogtum hinzuerwerben [185 Nach dem erbenlosen Tod Friedrichs von Ober-Lothringen und damit dem Aussterben des oberlothringischen Herzogshauses in männlicher Linie und bei der anhaltenden Bedrohung Ober-Lothringens durch Graf Odo von der Champagne versprach die Vereinigung beider Herzogtümer unter Gozelo I. den besten Schutz, vgl. Mohr, Lothringen 1 (wie Anm. 13), Seite 80f., und Boshof, Ottonen- und frühe Salierzeit (wie Anm. 1), Seite 42. Die Erklärung Sigeberts von Genmbloux ad a. 1034, MGH SS 6, Seite 357: quia mares filios non habebat (sc. Herzog Friedrich) quibus ducatus competeret, zeigt das Vorherrschen erbrechtlicher Vorstellungen.]. Die Herzogsfamilie, durch ihre Stammgüter in den südlichen Ardennen und an der oberen Maas und ihre Machtpositionen im Nordwesten Nieder-Lothringens wie kaum eine andere Adelsfamilie dieses Raumes zur Beherrschung beider Lothringen prädestiniert und durch den Sieg in der Schlacht von Bar 1037 in höchstem Ansehen stehend [186 Zu den Stammgütern der Familie als günstiger Ausgangsposition zum Ausgriff auf die beiden Lothringen vgl. unten Seite 463 mit Anm. 512; zur Rühmung Gozelos und seines Sohnes Gottfrieds des Bärtigen nach dem Sieg von Bar vgl. oben Seite 378 mit Anm. 72.], erlangte mit dem Doppelherzogtum eine Machtstellung, deren überragendes Gewicht noch Jahrzehnte später in den Worten Sigeberts von Gembloux anklingt: Gothelo dux impetrato ab imperatore etiam Mosellanorum ducatu in Lotharingia potentius principatur [187 Sigeberti Gembl. Chronica ad a. 1034, MGH SS 6, Seite 357.].
    Die Vereinigung beider Herzogtümer in einer Hand verlieh dem Spannungsverhältnis zwischen Erbrecht und Amtscharakter eine neue Dimension: Gozelo I. beabsichtigte offenbar, die beiden Dukate auf Dauer in Personalunion zu verbinden und sie auf dem Erbwege seinem Sohn Gottfried dem Bärtigen zu übertragen. Spätestens seit 1040 teilte er aber die Herzogsherrschaft mit Gottfried [188 Am deutlichsten hierzu die Annales Altahenses ad a. 1044 (wie Anm. 104), Seite 34: Duos enim ducatus totidemque filios habuerat (sc. Gozelo I.), quorum alteri Godefrido ducatum unum, dum viveret ipse, tradi permiserat, alterum usque ad finem vitae sibi retinuit, quem alteri filio Gozziloni, defuncto patre rex dare voluit. Wie Boshof, Lothringen (wie Anm. 13), Seite 67 ff. mit Anm. 16, zeigen konnte, setzen sichere Belege für Gottfrieds Herzogsstellung erst 1040 ein, wenngleich Gottfried bereits seit 1026 in verantwortlicher Position neben seinem Vater begegnet. Bei dem genannten Dukat Gottfrieds handelte es sich zwar um Ober-Lothringen, faktisch aber umfaßte Gottfrieds Kompetenzbereich vor 1044 ganz Lothringen, so daß er eher die Stellung eines Mit-Herzogs neben seinem Vater einahm, vgl. Boshof, ebd., Seite 68, und Mohr, Lothringen 1 (wie Anm. 13), Seite 81ff.], der von HEINRICH III. noch zu Lebzeiten seines Vaters als Inhaber des oberlothringischen Dukats anerkannt wurde [189 Vgl. MGH DD H III. 52 (1040 VI 5), 74 (1041 II 15) und 80 (1041 VI 3), in denen Gozelo I. und Gottfried jeweils nebeneinander als duces bezeichnet werden; zu Gottfrieds rechtlicher Stellung als Herzog von Ober-Lothringen und seiner faktischen Position als Mit-Herzog in Gesamt-Lothringen vgl. die vorige Anmerkung.]. Die Quellen lassen nicht mit letzter Klarheit erkennen, welche Vereinbarungen mit HEINRICH III. vorausgegangen waren und möglicherweise vor Gozelos Tod 1044 noch folgten. Die größte Wahrscheinlichkeit spricht dafür, daß im Zusammenhang mit der Huldigung Gozelos im Juli 1039 ein Kompromiß in der Weise erzielt wurde, daß HEINRICH III. Gozelo die Erblichkeit beider Lothringen zusagte, dieser aber darauf verzichten mußte, das Doppelherzogtum ungeteilt an Gottfried zu vererben [190 Die zweite zentrale Quelle neben dem Anm. 188 zitierten Bericht der Annales Altahenses ist die Chronik Hermanns von Reichenau ad. a.1044, MGHSS 5, Seite 124: Gozzilo dux Lothringorum moriens, Gozziloni filio, quamvis ignavo, ducatum suum a rege Heinrico promissum relinquere disposuit. Sed alter filius eius Gotefridus, iam dudum dux, cum ducatum fratri debitum contra fas a rege sibi obtinere nequivisset, iusiurandum postponens, rebellare pio regi praesumit. Boshof, Lothringen (wie Anm. 13), Seite 65f, stellt überzeugend heraus, daß beide Quellen sehr stark den aktiven Anteil HEINRICHS III. betonen und interpretiert den ersten Satz Hermanns in der Weise, "daß Gozelo eine vom König gewollte Lösung kurz vor seinem Tode akzeptierte". Vielleicht läßt sich diese Argumentation weiter durch den Hinweis darauf abstützen, daß die Annales Altahenses mit den Worten Godefrido ducatum unum, dum viveret ipse, tradi permiserat (sc. Gozelo I.), alterum ... sibi retinuit, eher ein Zugeständnis Gozelos I. als HEINRICHS III. signalisieren. Nimmt man hinzu, daß es HEINRICH III. war, der nach dem Bericht Hermanns Gozelo II. ausdrücklich den zweiten Dukat seines Vatesr versprochen hatte und sich dementsrechend nach dem Bericht der Ann. Altahenses für dessen Übertragung an Gozelo einsetzte (rex dare voluit), dann spricht viles dafür, daß "Gozelo I. ... selbst nicht an die Teilung des Herzogtums gedacht hat", Boshof, ebd., Seite 66, HEINRICH III. diese aber umso entschiedener betrieb und durchsetzen konnte. Hierbei handelet es sich nach dem Verständnis der Zeitgenossen, wie die zitierten Texte zeigen, nicht um die Erbteilung eines Herzogtums, sondern je eines der beiden Herzogtümer sollte auf dem Erbwege an die beiden erbberechtigten Söhne Gozelos gelangen. Als Zeitpunkt für diesen Kompromiß liegt die Huldigung Gozelos I. im Juli 1039 bei der Inthronisation HEINRICHS III. in Aachen nahe, die nach den Gesta epp. Cam. III, 5, MGH SS 7, Seite 487, der dux Gothilo ... aliquantulum denegare disposuerat, und die für HEINRICHS Herrschaftsantritt in Lothringen von entscheidender Bedeutung war; vgl. R. Schmidt, Königsumritt und Huldigung in ottonisch-salischer Zeit, in: Vorträge und Forschungen 6, Konstanz/Stuttgart 1961 Seite 218ff., der in diesem Zusammenhang ebenso wie die Erblichkeit beider lothringischer Herzogtümer bzw. die Herzogserhebung Gottfrieds für wahrscheinlich hält. Kombiniert man die obigen Quellenzeugnisse mit Gottfrieds erstem Herzogsbeleg im Juni 1040, so spricht viel dafür, daß Gozelo I. auf die ersonalunion beider Herzogtümer bereits 1039 verzichtete und hierfür die Erblichkeit der beiden Dukate zugesagt erhielt. Daß diese Regelung den Absichten Gozelos I. zuwiderlief, spiegelt sich unter anderem in der Bemerkung der Annales Leodienses ad a. 1040, MGH SS 4, Seite 19: Godefridus ... privatus paterno iure rebellat wider, vgl. dazu Boshof, ebd. Seite 69f.]. Obgleich HEINRICH III. damit diejenige Regelung erreichte, die dem Königtum die größeren Einflußmöglichkeiten beließ, mußte er doch eine massive Stärkung des erbrechtlichen Prinzips zugestehen [191 So auch Boshof, Lothringen (wie Anm. 13), Seite 66.].
    Von Gottfrieds I. Brüdern war Hermann (nach 997-1025/29) dem Vater als Erbe in der spätestens 991 eingerichteten Grenzgrafschaft Eename gefolgt, während Gozelo - entgegen den jüngst erhobenen Bedenken - um oder vor 1008 mit der neugeschaffenen Grafschaft beziehungsweise Mark Antwerpen belehnt wurde, die weite Teile des alten Toxandrien umfaßte [291 Die spätestens seit Franz-Reinhold, Marken (wie Anm. 83), Seite 252, vorherrschende Auffassung, die Mark Antwerpen sei um oder kurz nach 1000 von OTTO III. oder HEINRICH II. eingerichtet und dem späteren Herzog Gozelo I. übertragen worden, so zuletzt Nonn, Pagus (wie ANm. 15), Seite 218, und Linssen, Lotharingien (wie Anm. 13), Seite 30f., wurde sowohl was den Zeitpunkt der Markengründung wie den Inhaber anbetrifft, von Boshof, Lothringen (wie Anm. 13), Seite 79ff., und ihm folgend Grosse, Utrecht (wie Anm. 17), Seite 158, in Frage gestellt. Die Bedenken stützen sich vor allem darauf, daß Antwerpen erst bei der Übertragung an Gottfried von Bouillon 1076 unzweifelhaft als Mark und in der Familie von Verdun bezeugt ist. Die von der bisherigen Forschung fast durchweg auf Gozelo I. bezogene und als Kernbeleg gewertete Angabe in MGH SS H II. 186 von 1008 September 12): in comitatu vero Gotizonis qui Antwerf dicitur, ist nach Boshof, ebd.; Seite 890, für eine Markgrafenstellung Gozelos auszuschneiden, da "mit Gotizo ... nicht Gozelo, sondern allenfalls - wenn wir den Namen Gotizo als Kurzform des Namens Gottfried verstehen - Gottfried, der ...Bruder Gozelos I., seit etwa 1012 Herzog von Nieder-Lothringen, gemeint sein" kann. Dieses namenkundliche Argument entfällt jedoch, da Gozelos I. Enkelin Ida von Boulogne in einer Original-Urkunde von 1096 unzweideutig von Gozelo I. als aui mei archionis Godezonis spricht, Gysselling/Koch, Diplomata Belgica I (wie Anm. 270), Nr. 225; Seite 376. Da Herzog Gozelo I. 1012/23 in dem benachbarten Teisterbant als marchio Gozelo neben seinem Bruder Herzog Gottfried bezeugt ist, vgl. Anm. 169, steht eine Personenidentität mit dem Inhaber der Grafschaft Antwerpen außer Frage. Mit Boshof, ebd., Seite 80, Anm. 73, ist allerdings zu fragen, ob hier der Titel marchio in verfassungsrechtlich präziser Bedeutung verwandt wurde. An der Tatsache, daß der nach dem Andouerpis castro, Gysseling/Koch, ebd., Nr. 138, Seite 242 (980), benannte comitatus .. qui Antwerf dicitur bzw. comitatus Anduuerpensis, ebd. Nr. 140 Seite 249 (1019/30), eine offenbar neue, auf Kosten der älteren Grafschaft in Brabant und Toxandrien gegründete Grenzgrafschaft mit besonderen militärischen Funktionen war, ist jedoch kaum zu zweifeln.]. Zusammen mit dem Machtzentrum um um Verdun und Bouillon verhalf diese Konzentration von Grafschaften im Westen und Norden der landfremden Herzogsfamilie zweifellos zu einem Übergewicht gegenüber den einheimischen Kräften und machte sie zum bedeutenden weltlichen Machtfaktor im Gebiet zwischen Schelde und Maas - Bezeichnungen wie dux de Enham beziehungsweise dux Godefridus dictus Eihamensis (für Gottfried den Gefangenen) und sedes principalis ducatus regni Lotharici (für Eename) spiegeln als spätere Reminiszenz die Bedeutung der Grafschaften im Nordwesten für die Herzogsgewalt zutreffend wider.
    Statt den Herzögen den weiteren Ausbau dieser gräflichen Machtpositionen zu ermöglichen, schränkten HEINRICH II. und KONRAD II. die Grafschaftsrechte des Herzogs bereits mit dem ersten Herzogswechsel 1023 empfindlich ein: Wohl konnte Gottfrieds Nachfolger und Bruder Gozelo I. die Mark Antwerpen auch nach seiner Herzogserhebung behalten [293 Auch hier ist einzuräumen, daß es nach dem Anm. 169 zitierten Zeugnis von 1012/23 keinen weiteren direkten Beleg mehr für Gozelo als Inhaber der Grafschaft bzw. Markgrafschaft nach 1023 weiter innehatte, ist aber aus deren weiterer Geschichte deutlich zu erschließen, vgl. Anm. 299.], es gelang ihm aber nur mit Mühe und nur teilweise, die Grafschaften seines Bruders zu übernehmen. Die Grafschaft Teiserbant ging 1026 durch Schenkung KONRADS II. definitiv an das Bistum Utrecht über, und die Grafschaft Drenthe, die HEINRICH II. 1024 - wenige Monate nach Gottfrieds Tod - an Utrecht übertragen hatte, vermochte Gozelo nur unter größten Schwierigkeiten und sehr wahrscheinlich als eine der Bedingungen seines Ausgleichs mit KONRAD II. 1025 für sich gewinnen - ein deutlicher Hinweis darauf, wie sehr dem Herzog an der Wahrung der Grafschafstrechte im Norden des Herzogtums lag [296 Zu Gozelo I. als Inhaber der Grafschaft Drenthe vgl. unten Anm. 298. Wenige Monate, nachdem sich ihm der Utrechter Bischof Ende Februar 1025 angeschlossen hatte, vgl. J.F. Böhmer/H.Appelt, Regesta Imperii, 1,1: Die Regesten des Kaiserreiches unter Konrad II. 1024-1039, Graz 1951, Nr. 20b, wiederholte KONRAD II. im Juli 1025 die Schenkung der Grafschaft Drenthe durch HEINRICH II. an Utrecht vom Januar 1024, MGH D K II. 43. Die Tatsache, daß der Utrechter Bischof auf der Bestätigung dieser Schenkung bestand und die Grafschaft dennoch an Herzog Gozelo überging, zeigt, wie umstritten die Grafschaft, in die der Utrechter Bischof bereits einen eigenen Grafen eingesetzt hatte, vgl. MGH D K II. 44, in den Jahren 1024/25 zwischen dem Bischof und dem Herzog war - ein Sachverhalt, der am ehesten auf Erbansprüche schließen läßt, die von Gottfried I. als Inhaber der Grafschaft herrührten und gegen die sich der Utrechter Bischof abzusichern versuchte. Gozelo I. unterwarf sich an Weihnachten KONRAD II. und erkannte ihn an, Böhmer/Appelt, ebd., Nr. 48a. Es ist sehr wahrscheinlich, daß er bei dieser Gelegenheit die Grafschaft Drenthe verliehen erhielt; so bereits Vanderkindere, La formation 2 (wie Anm. 287), Seite 313.]. Dies umso mehr, als in eben diesen Jahren die Grenzgrafschaft Eaname durch den Eintritt Graf Hermanns in das Kloster St. Vanne in Verdun 1025 an seinen Schwiegersohn Graf Reginar V. von Hennegau überging und damit den unmittelbaren Einfluß der Herzogsfamilie entglitt [298 MGH D H III. 152: comitatum qui post obitum Gozlini ducis nostre diocioni in Thrente visus est subiacere (1046 Mai 22). Die Übertragung erfolgte im Zusammenhang der Neuregelung der lothringischen Verhältnisse, bei der HEINRICH III. Friedrich von Luxemburg als Herzog von Nieder-Lothringen einsetzte und dem kurz zuvor mit ihm versöhnten Gottfried dem Bärtigen das Herzogtum Ober-Lothringen restituierte, und war zweifellos ein Teil dieser Neuregelung. Gegenüber der älteren Forschung, die diese Nachricht auf Herzog Gozelo II. von Nieder-Lothringen bezogen hatte, so zuletzt W. Ehbrecht, Landesherrschaft und Klosterwesen im ostfriesischen Fivelgo (970-1290) (Veröffentlichungen der Historischen Kommission Westfalens, Reihe 22, Heft 13), Münster 1973, Seite 41, macht Boshof, Lothringen (wie Anm. 13), Seite 85ff., in Anschluß an Mohr, Lothringen 1 (wie Anm 13), Seite 84f, wahrscheinlich, daß mit Gozlinus der am 19.4.1044 gestorbene Gozelo I. gemeint sein muß. Zeitpunkt und Anlaß der Übertragung an Utrecht legen die Verutung nahe, daß die Söhen Gozelos I. bis dahin Erbansprüche auf die Grafschaft Drenthe erhoben. Mit aller Deutlichkeit geht aus dem Wortlaut der Urkunde und den 1046 getroffenen Regelungen hervor, daß HEINRICH III. ein Erbrecht nicht anerkannte und keinerlei rechtliche Verbindung zwischen der Grafschaft und dem niederlothringischen Herzogsamt sah.].
    Die in Kamba zur Wahl erschienen Ober-Lothringer verließen unter Herzog Friedrich den Wahlort in Opposition. Herzog Gozelo von Nieder-Lothringen, der der Wahl ferngeblieben war [379 So überzeugend Bresslau, Jahrbücher 1 (wie Anm 99), Seite 20, Anm. 3.] und, mit Ausnahme des Kölner Erzbischofs und des Pfalzgrafen Ezzo, eine Teilnahme der Großen seines Dukats an den Vorgängen in Kamba hatte verhindern können [380 Zur Rolle Erzbischof Pilgrims von Köln bei den Ereignissen von 1024 vgl. E. Boshoff, Köln, Mainz, Trier - Die Auseinandersetzung um die Spitzenstellung im deutschen Episkopat in ottonisch-salischer Zeit, in: Jahrbücher des Kölnischen Geschichtsvereins 49, 1978, Seite 36f.; zur Teilnahme Ezzos vgl. Bresslau, Jahrbücher 1 (wie Anm. 99), Seite 20, Anm. 3.], verpflichtet nach der Wahl KONRADS II. - eines alten Gegners seiner Familie [381 Konrad hatte in den Auseinandersetzungen mit Herzog Gottfried von Nieder-Lothringen 1017 entschieden auf der Seite Graf Gerhards vom Elsaß, eines Oheims mütterlicherseits, gestanden; vgl. Böhmer/Appelt, Reg. Imp. III, 1, 1 (wie Anm. 296), f (Seite 7), sowie Boshof, Ottonen- und frühe Salierzeit (wie Anm. 1), Seite 40ff.] - die Bischöfe seines Sprengels sowie den Bischof von Verdun und den Grafen von Hennegau eidlich, dem neuen König nur mit seiner Zustuimmung zu huldigen [382 Gesta epp. Cam. III, 50, MGH SS 7, Seite 485: Quorum (sc. die Wähler KONRADS II.) ordinationi dux Gothilo, princeps videlicet Lothariensium, contraire voluit; episcoposque Coloniae, Noviomagi, Virduni, Traiecti, Leodii allocutus, sacramentum a singulis accepit, nonnisi eius consensu manus se ei (sc. KONRAD II.) daturos neque ad eum ituros. Hoc idem dux Theodericus comesque Haynocensium Reginerius cum sibi conplibus sacromento firmaverunt. Ficker/Puntschart, Reichsfürstenstand II, 3 (wie Anm. 19), Seite 28, die unter anderem unter Bezug auf diese Vorgänge betonen: "Die Herzoge erscheinen als Vertreter des Landes insbesondere auch da, wo es sich um Wahl und Anerkennung des Königs handelt" vermuten ebd., Seite 185, daß dem Auftreten der lothringischen Großen gegen die Wahl KONRADS II. Fürstentage vorausgegangen seien. Nach der vorherrschenden, wahrscheinlicheren Deutung der oben zitierten Passage ist aber weniger mit Zusammenkünften der Großen zu rechnen, vielmehr suchte Gozelo die Bischöfe einzeln an ihren Bischofssitzen auf, um sie auf seine Seite zu bringen, vgl. etwa Oediger, Regesten (wie Anm. 287), Nr. 713 - ein Befund, der voll den vorangegangenen Beobachtungen über die geringe Bedeutung von Fürstentagen unter herzoglicher Leitung in Lothringen entspricht. Allenfalls in Nijmwegen ist ein eigenes Treffen anzunehmen.]
    Allerdings hielt sich der Kölner Erzbischof nur wenige Tage an diese Zusage [383 Nachdem Erzbischof Pilgrim von Köln am 6. oder 7. September 1024 zusamen mit Herzog Friedrich von Ober-Lothringen den Wahlort Kamba verlassen hatte, empfing er das königliche Paar bereits am 21. September in Köln, wo er die Königin Gisela krönte, vgl. Oedinger; Regesten (wie Anm. 287), Nr. 713714, und Boshof, Köln (wie Anm. 380), Seite 36f. Nur zu vermerken, nicht aber weiter zu diskutieren ist an dieser Stelle die Tatsache, daß die in den Gesta epp. Cam. (wie vorige Anm.) mitgeteilten Verhandlungen Gozelos mit Köln, Nijmwegen, Verdun, Utrecht und Lüttich unmöglich alle zwischen dem 6. und 21. September stattgefunden haben können, ja daß selbst für Verghandlungen allein mit dem Kölner Erzbischof vor dem 21. September der Zeitraum denkbar knapp war.] und folgte ihm der Utrechter Bischof hierin einige Monate später [384 Vgl. oben Anm. 296.], während Gozelo I. und mit ihm der Bischof von Cambrai und Herzog Dietrich von Ober-Lothringen den neuen König erst Ende 1025 anerkannten [385 Böhmer/Appelt, Reg. Imp. III, 1, 1, (wie Anm. 296), Nr. 48a; vgl. hierzu Schmidt, Königsumritt (wie Anm. 191), Seite 169f., und oben Seite 420 mit Anm. 296.]. Folgt man den Beobachtungen von R. Schmidt, so kam es 1039 beim Regierungsantritt HEINRICHS III. zu einer noch deutlicheren Einflußnahme Gozelos: nachdem Gozelo zunächst mit der Huldigung gezögert hatte, nahm er sie sehr wahrscheinlich im Juli 1039 in Aachen anläßlich der Thronsetzung HEINRICHS III. vor; dem Huldigungsakt des Herzogs folgte wenig später die förmliche Anerkennung des Königs durch die übrigen lothringischen Großen in Maastricht [386 Schmidt, ebd. Seite 219f.; wiederum haben wir den Gesta epp. Cam. III, 55, MGH SS 7, Seite 487, die Nachricht zu verdanken, daß Gozelo nach dem Tode KONRADS II. dessen 1028 gewählten und geweihten Sohn HEINRICH III. die Huldigung aliquantulum denegare disposuerat; zu dem Ausgleich von 1039, bei dem Gozelo I. für seine Anerkennung HEINRICHS III. sehr wahrscheinlich die Erblichkeit der beiden lothringischen Dukate zugestanden erhielt, vgl. oben Seite 399 mit Anm. 188; zu Maastricht als Ort der Huldigung der Lothringer siehe Anm. 240.].
    Die Verpflichtung der Großen gegen den eben gewählten beziehungsweise die Regierung antretenden König durch Gozelo I. 1024 und 1039 bildet, was die Einflußnahme des Herzogs auf das politische Verhaltens einer comprovinciales anbetrifft, eine Ausnahme, die aber umso deutlicher erkennen läßt, wie stark das politische Gewicht damals war. Kaum zufällig fallen die Ereignisse von 1024 und 1039 in jene Phase des niederlothringen Herzogtums, in der der herzog seine militärischen und richterlichen Funktionen am nachdrücklichsten wahrnahm und über eine so breite Machtgrundlage verfügte, daß er in der Lage war, KONRAD II. fast eineinhalb Jahre die Anerkennung zu verweigern und auch gegenüber HEINRICH III. die Huldigung aliquantulum denegare und sie erst gegen große Zugeständnisse zu leisten.
    Um so bemerkenswerter ist es, daß es Gottfried I. und Gozelo I. gelang, nach und nach mit sämtlichen verfeindeten Familien Heiratsverbindungen anzuknüpfen, siedamit wenigstens zeitweise in ihre Herzogsherrschaft zu integrieren und das Haus VERDUN fester im niederlothringischen Adel zu verankern. Der erste Schritt in diese Richtung war 1016 die Heirat Graf Reginars V. vom Hennegau mit Mathilde, der Erbtochter Graf Hermanns von Eename, des Bruders Herzog Gottfrieds I. Diese Eheverbindung, um die mit Reginar ad integrandam amicitiam bat [433 Gesta epp. Cam. III, 10, MGH SS 7, Seite 469. Vorausgegangen waren nach der Schlacht von Florennes am 15.9.1015, in der Reginars V. Oheim Lambert I. von Löwen fiel, erneute Angriffe Reginars und seines Neffen Heinrichs I. von Löwen auf die fidelis imperatoris, das heißt vor allem auf den Herzog und dessen Familie, und die wohl im November 1015 von den Bischöfen von Cambrai, Utrecht und Verdun vermittelte Aussöhnung der REGINARE mit dem Kaiser, ebd. cap. 9. Wie stark das Interesse des Bischofs von Cambrai an dieser Eheverbindung war, zeigt, daß er sich über kirchenrechtliche Bedenken wegen zu naher Verwandtschaft hinwegsetzte; vgl. Schieffer, Gerhard I. (wie Anm. 144), Seite 341.], führte zwar zum Übergang der Mark Eename an den Hennegau [434 Vgl. dazu oben Seite 420 mit Anm. 297.], hatte aber vor allem zur Folge, daß Reginar, in den Kämpfen von 1013/15 einer der entscheidenden Gegner des Hauses VERDUN, seitdem sicher auf Seiten des Herzogs stand wie seine Teilnahme 1018 bei dem Kriegszug gegen Dietrich von Holland und seine eidliche Verpflichtung 1024 gegenüber Gozelo I. in der Frage der Königshuldigung zeigen. Gozelo I. setzte die Integration der ehemaligen Hauptgegner durch Einheirat in die Herzogsfamilie konsequent fort. Während sein ältester Sohn Gottfried der Bärtige die Angehörige einer vornehmen, aber unbekannten lothringischen Familie heiratete [436 Vgl. zu ihr unten Anm. 507.], wurden die Töchter mit Angehörigen der Grafenfamilien von Namur und Löwen vermählt. Vor allem die Ehe Regelindes mit Graf Albert II. von Namur (1031-1063/64) [437 Die Heirat dürfte am ehesten in den 30-er Jahren anzusetzen sein.] - sein Bruder Robert hatte 1013 zusammen mit Lambert von Löwen gegen Hermann von Eename gekämpft - führte zu einem enegn Zusammengehen des Grafen mit dem Herzog Gozelo [439 Mit Rosseau, Actes (wie Anm. 146), Seite LVIII, ist die Teilnahme Alberts II. an der Schlacht von Bar 1037 auf Seiten Gozelos I. und Gottfrieds des Bärtigen vornehmlich mit seinen Verwandtschafstbeziehungen zur Herzogsfamilie zu erklären.]; sie war es auch, die 1076 die Erbansprüche Alberts III., des Sohnes der Regelinde, gleichsam als eines Angehörigen des Hauses VERDUN auf die Hausgüter um Bouillon begründete [440 Vgl. dazu unten Seite 450.].
    Weniger erfolgreich war die Heirat der zweiten Tochter Gozelos, Uda, mit Graf Lambert II. von Löwen (1041-1062), dessen Vater Lambert I. 1025 gegen Herzog Gottfried I. gefallen war [441
    'Genealogia ducum Brabantiae heredum Francia' cap. 4, MGH SS 25, Seite 389, Zeile 19.; vgl. Parisse, Genealogie (wie Anm. 14), Seite 36, Nr.65. Auch diese Eheverbindung dürfte am ehesten in den 30-er Jahren des 11. Jahrhunderts anzusetzen sein. Lambert II. folgte seinem Bruder Heinrich I. (1015-1038) und dessen früh verstorbenen Sohn Otto, vgl. Vanderkindere, La formation 2 (wie Anm. 287), Seite 114ff.]. Weder kam es zu der erhofften Einbindung der Grafen von Löwen in die Herzogsherrschaft, noch zu einer dauerhaften Verbindung mit dem Herzogshaus [443 Anders als zu den Grafen von Namur sind so gut wie keine Nachrichten über Beziehungen der Grafen von Löwen zur herzoglichen Familie überliefert. Dies ist umso bemerkenswerter, als es wie bei den Grafen von Namur durch die Nachbarschaft in den Ardennen so auch zu den Grafen von Löwen durch die Nähe der Markgrafschaft Antwerpen durchaus Berührungspunkte gab. Daß Ida, die Tochter Gottfrieds des Bärtigen, mit Eustachius II. von Boulogne einen Neffen Lamberts II. von Löwen heiratete, ist schwerlich als Folge der unter Gozelo I. angeknüpften Eheverbindungebn anzusehen.], noch zu stärkerer Reichstreue der als gens ferox oder genu ... infidum geltenden Familie; allenfalls sie in Lothringen getadelte Heiratsverbindungen der Geschwister Lamberts II. nach Flandern und Boulogne wurden durch diese Ehe neutralisiert [445 Wenn in dem 1041 in Nivelles ausgefertigten D H III. 80, vgl. Anm. 444, die Familie von Löwen vornehmlich deshalb als gens ferox et dure cervicis gebrandmarkt wird, weil sie iungitur enim indomitis Francigenis, so bezeichnet sich dies zweifellos auf die Ehe von Lamberts II. Bruder Heinrich II. mit einer Tochter Graf Balduins V. von Flandern und auf die Heirat seiner Schwester Mathilde mit Graf Eustachius I. von Boulogne.].
    Bemerkenswert ist schließlich, daß in derselben Generation über Gozelo I. dritte Tochter Mathilde Ehebeziehungen auch zu den ezzonischen Pfalzgrafen angeknüpft wurden, deren weiter Einflußbereich zwischen Maas und Rhein von der Herzogsherrschaft kaum erfaßt wurde und denen gegenüber eher ein gleichberechtigtes Nebeneinander bestand. Wann und unter welchen Umständen die Heirat Mathilde mit Pfalzgraf Heinrich (1045-1060) zustandekam [447 Wir erfahren darüber durch die eher beiläufige Bemerkung Thiofrids von Echternach, der in seiner Vita s. Willibrordi cap. 33, MGH SS 23; Seite 145, Mathilde, die Gemahlin Pfalzgraf Heinrichs, als Gozelonis ducis filia bezeichent; zum Bezug auf Gozelo I. vgl. zuletzt Parisse, Genealogie (wie Anm. 14), Seite 35, Nr. 61. Nach Lewald, Ezzonen (wie Anm. 106), Seite 161ff., war Mathilde sehr wahrscheinlich in erster Ehe mit einem Sigebodo, vielleicht einem Bruder des Grafen Richwin (des Vaters Bischofs Udos von Toul) und Inhaber der Grafschaft im Zülpichgau, verheiratet und ist ihre Eheschließung mit Heinrich spätestens 1048 anzusetzen. Sie fiele damit in die Jahre des Aufstands von Mathildes Bruder Gottfried den Bärtigen gegen HEINRICH III. und in die Zeit, in der die EZZONEN, nachdem von Pfalzgraf Heinrichs Neffen Hermann das Kölner Erzbistum innehatte (1036-1056) und Otto als bisheriger Inhaber der Pfalzgrafschaft 1045 das Herzogtum Schwaben erhielt sowie als möglicher Nachfolger des schwer erkrankten HEINRICH III. im Gespräch war, die führende Rolle in der Reichspolitik spielten, vgl. Boshos, Lothringen (wie Anm. 13), Seite 78. Trotz dieser Eheverbindung zählten die EZZONEN zu den engsten Parteigängern HEINRICHS III. in den 1044 ausgebrochenen lothringischne Wirren: Pfalzgraf Otto und Erzbischof Hermann, die Schwäger Gottfrieds des Bärtigen, unterstützten den König im Kampf gegen den aufständischen Herzog, Oediger, Regesten (wie Anm. 287), Nr. 802.] und welche politische Folgen sie besaß [448 So ist es auffällig, daß Pfalzgraf Heinrich 1050 zusammen mit Herzog Friedrich von Nieder-Lothringen und Graf Albert II. von Namur, einem weiteren Schwager des gestürzten und damals inhaftierten Gottfried des Bärtigen, an einer Diözesansynode in Lüttich teilnahm, Despy, Waulsort (wie Anm. 197), Nr. 9/10; Seite 335ff. - einer der sehr wenigen Belege für Aktivitäten der Pfalzgrafen im mittleren Maasgebiet als dem Zentrum des niederlothringischen Dukats und damit vielleicht ein Hinweis darauf, daß der Pfalzgraf den gegen die Ansprüche Gottfrieds eingesetzten Herzog Friedrich stützte. Andererseits gehörte Heinrich 1056 und 1059 zusammen mit Gottfried zu den führenden Teilnehmern der lothringischen Fürstentreffen in Andernach, an denen Herzog Friedrich nicht beteiligt wurde; vgl. Anm. 369.], ist allerdings unbekannt.
    Auf das besondere Interesse der Herzöge an diesem Raum verweisen nicht zuletzt die auffällig engen Familienbeziehungen zu dem in nördlichen Haspengau gelegenen Kanonissenstift Munsterbilzen (nordwestlich von Maastricht), in dem sich Herzog Gozelo I. und Gottfrieds des Bärtigen erste Gemahlin Uoda bestatten ließen und Gottfrieds Tochter Ida, die Mutter Gottfrieds von Bouillon, ihre Ausbildung erhielt.



    Neue Deutsche Biographie - Gozelo I.

    Herzog von Nieder- und Oberlothringen, † 19.4.1044.

    G. erscheint zuerst 1008 als Markgraf von Antwerpen. Seine politische Laufbahn nahm jedoch eine entscheidende Wendung, als 1023 sein Bruder Gottfried kinderlos starb; jetzt ernannte ihn Kaiser Heinrich II. als dessen Nachfolger zum Herzog von Niederlothringen. Die Wahl Konrads II. 1024 erkannte G. zunächst, ebenso wie Herzog Dietrich von Oberlothringen, nicht an; doch schwenkte er bald, offenbar als die erwartete französische Hilfe ausblieb, zum Neugewählten über. Konrad II. trug ihm diese Gegnerschaft nicht nach, verlieh ihm vielmehr sogar 1033, als Herzog Friedrich söhnelos starb, das Herzogtum Oberlothringen. Die große Macht, die damit in seiner Hand vereinigt war, hatte G. schon bald Gelegenheit, im Dienste des Reiches einzusetzen: als Odo von der Champagne 1037 zum Kampf um Burgund in Lothringen einfiel, trat G. ihm entgegen und besiegte ihn im November 1037 bei Bar. Bei der Nachfolge Heinrichs III. scheint er sich die Zusicherung erhandelt zu haben, daß ihm seine Söhne Gottfried und Gozelo II. als Herzöge von Nieder- und Oberlothringen folgten (obwohl der bereits 1046 gestorbene oder beiseitegeschobene Gozelo II. anscheinend schwachsinnig gewesen ist). Damit erfolgte eine Teilung des großen lothringischen Machtkomplexes, die allerdings wohl auch im Interesse Heinrichs III. lag.

    Literatur
    ADB IX; Jbb. d. Dt. Gesch., Konrad II.; dass., Heinrich III.; weitere Literatur s. Gottfried v. Verdun.



    Begraben:
    Bilsen, Abteikirche

    Familie/Ehepartner: unbekannt. [Familienblatt] [Familientafel]

    Kinder:
    1. 12. von Lothringen, Gottfried III.  Graphische Anzeige der Nachkommen gestorben am 21 Dez 1069 in Verdun [55100],Lothringen,Frankreich; wurde beigesetzt in Verdun [55100],Lothringen,Frankreich.
    2. 13. von Niederlothringen, Gozelo II.  Graphische Anzeige der Nachkommen gestorben in 1046.
    3. 14. von Lothringen, Oda  Graphische Anzeige der Nachkommen
    4. 15. von Lothringen, Regelindis  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren um 1005/1010; gestorben nach 1064.
    5. 16. von Lothringen, Friedrich  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren um 1020; gestorben am 29 Mrz 1058 in Florenz [50100],Toskana,Italien; wurde beigesetzt in Florenz [50100],Toskana,Italien.

  3. 8.  von Verdun, Friedrich Graphische Anzeige der Nachkommen (4.Gottfried2, 1.Uda1) gestorben am 6 Jan 1022.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Beruf: Verdun [55100],Lothringen,Frankreich; Mönch zu St. Vanne
    • Titel/Amt/Status: Verdun [55100],Lothringen,Frankreich; Graf von Verdun

    Notizen:

    Friedrich war 985-987 auch gefangen, resignierte vor 1004 und wurde Mönch zu St. Vanne.


  4. 9.  von Eenham, Hermann Graphische Anzeige der Nachkommen (4.Gottfried2, 1.Uda1) gestorben am 28 Mai 1029; wurde beigesetzt in Verdun [55100],Lothringen,Frankreich.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Eifelgau,Deutschland; Graf im Eifelgau
    • Titel/Amt/Status: Ename [9700],Flandern,Belgien; Markgraf von Eenham

    Notizen:

    Hermann
    Markgraf von Eenham
    Graf im Eifelgau - 28.5.1029

    Jüngerer Sohn des Grafen Gottfried der Gefangene von Verdun und der Mathilde Billung von Sachsen, Tochter von Herzog Hermann


    Hermann kam nach seines Vaters Tode in den Besitz der brabantischen Stammgüter und widmete einen seiner Söhne, wie es scheint Gregor, dem geistlichen Stand und übergab ihm dem Kloster des heiligen Vitonius zu Verdun. Einige seiner Kinder starben vor ihm. Nachdem Hermann der Kirche früher schon Vieles geschenkt hatte, lebte er nach 1029 als Mönch in seinem Kloster zu Verdun. Sein Schwiegersohn Reginar V. von Hennegau übernahm die Stammburg Eenham, die stärkste Festung Lothringens, die 1033 von Balduin IV. von Flandern durch List in Besitz genommen und gänzlich zerstört wurde. Das Gebiet finden wir noch unter den Erbstücken, die Richilde, Reginars Tochter, Balduin VI. von Flandern in die Ehe mitbrachte.

    Trillmich Werner: Seite 281, "Kaiser Konrad II. und seine Zeit"

    Am 28. Mai 1029 verstarb Markgraf Hermann aus dem Hause VERDUN, der zum Schutze gegen Übergriffe des westlichen Nachbarn den schmalen, burgwardähnlichen Militärbezirk um Burg Eename (bei Oudenaarde) innehatte. Kurz vor seinem Tod nahm er im heimatlichen St. Vannes die Kutte, um sich dort einer Grabstätte und der Fürbitten des frommen Konvents zu versichern.


    oo Mathilde


    7 Kinder:

    - Mathilde - nach 1039
    1015 oo Reginar V. Graf von Hennegau - um 1039
    - Gottfried
    Stammvater der Grafen von Cappenberg
    - Gregor Archidiakon von Lüttich
    - Hermann
    Stammvater der Grafen von Ravensberg
    - Berthildis - jung gestorben
    - Hermann - jung gestorben
    - Odilia Äbtissin von St. Odilien


    Literatur:
    Die Salier und das Reich, hg. Stefan Weinfurter, Jan Thorbecke Verlag 1991, Band I Seite 418,420,446,458

    Begraben:
    Saint-Vanne

    Familie/Ehepartner: Mathilde. Mathilde wurde beigesetzt in Verdun [55100],Lothringen,Frankreich. [Familienblatt] [Familientafel]

    Kinder:
    1. 17. von Verdun, Mathilde  Graphische Anzeige der Nachkommen gestorben nach 1039 in Verdun [55100],Lothringen,Frankreich.
    2. 18. von Eenham, Gottfried  Graphische Anzeige der Nachkommen
    3. 19. von Eenham, Gregor  Graphische Anzeige der Nachkommen
    4. 20. von Eenham, Hermann  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde beigesetzt in Velzeke [9620],Flandern,Belgien.
    5. 21. von Eenham, Hermann  Graphische Anzeige der Nachkommen
    6. 22. von Eenham, Berthildis  Graphische Anzeige der Nachkommen
    7. 23. von Eenham, Odilia  Graphische Anzeige der Nachkommen

  5. 10.  von Verdun, Adalbero II. Graphische Anzeige der Nachkommen (4.Gottfried2, 1.Uda1) wurde geboren um 964; gestorben am 19 Mrz 991.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: 984-988, Verdun [55100],Lothringen,Frankreich; Bischof von Verdun

    Notizen:

    Adalbero II.
    Bischof von Verdun (984-988)
    um 964-19.3.991
    Ältester Sohn des Grafen Gottfried der Gefangene von Verdun und der Mathilde Billung, Tochter von Herzog Hermann

    Adalbero II. suchte bei den hochberühmten Ärzten von Salerno Heilung von einem schweren inneren Leiden und starb in Italien.

    Finckenstein, Albrecht Graf Finck von: Seite 83, "Bischof und Reich. Untersuchungen zum Integrationsprozeß des ottonisch-frühsalischen Reiches (919-1056)"

    Und schließlich auch bei Adalbero II., der nach der familienpolitisch motivierten Versetzung seines Verwandten Adalberos I. nach Metz den Verduner Bischofsstuhl einnahm, ergeben sich die nämlichen Verbindungen. Mit diesen Erhebungen in Metz und Verdun waren nun zwar beide Bistümer in der Hand einer Familie, doch hat sich die Regentschaft für OTTO III. den Wünschen der Beatrix, der Witwe Friedrichs von Ober-Lothringen, Schwester Hugo Capets und Enkelin HEINRICHS I., wohl nicht zu verschließen gewagt.


  6. 11.  von Verdun, Irmgard Graphische Anzeige der Nachkommen (4.Gottfried2, 1.Uda1) wurde geboren um 975; gestorben in 1042.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Gräfin von Hammerstein

    Notizen:

    Irmingard von Verdun
    Gräfin von Hammerstein
    um 975- 1042

    Einzige Tochter des Grafen Gottfried von Verdun und der Mathilde Billung von Sachsen, Tochter von Herzog Hermann
    Schwester der Herzöge Gottfried II. und Gozelo I. von Nieder-Lothringen


    Brandenburg Erich: Tafel 33 Seite 67, "Die Nachkommen Karls des Großen"

    IX. Generation 87. Irmgard
    * ..., + 1042
    Gemahl: Otto von Hammerstein, KONRADINER (siehe VIII 15)

    Glocker Winfrid: Seite 311, "Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik"

    VI. 62 Irmgard ("von Hammerstein) + 1042
    oo Otto von Hammerstein, Graf in der Wetterau
    c 975, + (?) 1036 VI 5

    Vgl, Brandenburg IX, 86, Renn, Grafenhaus Seite 38 und Hlawitschka, Anfänge Seite 45-70


    Verwandtschaft Irmingards - Otto


    Ennen, Edith: Seite 98, „Frauen im Mittelalter“

    Tragisch konnte sich die zu nahe Verwandtschaft auswirken, wenn ein Ehepaar nicht voneinander lassen wollte, geistliche und weltliche Autoritäten aber die Trennung wegen Verwandtschaft verlangten. So war es in der Ehesache Ottos von Hammerstein mit Irmgard. Otto war Graf im Engersgau, sein Sitz die auf einem mächtigen Felsen rechtsrheinisch zwischen Leutesdorf und Rheinbrohl gelegene Burg Hammerstein. Der Widerstand gegen die Ehe hatte politische Hintergründe: Der regierende deutsche Kaiser HEINRICH II. war den KONRADINERN, deren Geschlecht Otto entstammte, feindlich. Otto lieferte ihm eine Handhabe zum Eingreifen, als er sich zu einem Überfall auf den Erzbischof von Mainz, der die Trennung der Ehe wollte, hinreißen ließ. Der Kaiser zwang 1020 nach dreimonatiger Belagerung der Burg Hammerstein Otto sich zu unterwerfen, er und Irmgard retteten nur das nackte Leben. Als das Paar weiter zusammenlebte, setzte Erzbischof Aribo von Mainz ihre erneute Exkommunikation durch. Otto unterwarf sich, Irmgard ging nach Rom. Benedikt VIII. nahm ihre Berufung an. Das wiederum führte zu einem Konflikt zwischen Papst und Erzbischof. Otto und Irmgard haben ihre Ehe fortgesetzt. Otto wurde Graf in der Wetterau, Hammerstein blieb Reichsbesitz.

    Hermann Klaus-Jürgen: Seite 75-78, "Das Tuskulanerpapsttum"

    Ausgelöst wurde diese Machtprobe zwischen dem trotzigen Erzbischof Aribo von Mainz und dem nicht minder unbeugsamen Papst durch den Hammersteiner Eheskandal, der allerdings schon Jahre anlag, ohne zu einem befriedigenden Ende geführt worden zu sein, Graf Otto von Hammerstein und seine Frau Irmingard waren nahe verwandt, weshalb die Ehe nach kanonischem Recht ungültig war. Ottohatte sich dennoch in all den Jahren der Zuneigung König HEINRICHS erfreuen können, obwohl die negative Einstellung des Herrschers zur Verwandtenehe sittsam bekannt war. Allerdings scheint der Mainzer Metropolit Erkembald beim König darauf gedrängt zu haben, die Ehe ausfzulösen. "Continue vocaciones" an den Grafen und seine Frau zum Erscheinen vor dem erzbischöflichen Gericht fruchteten nichts, da beide Ehegatten "coeco furibundus amore" es vorzogen, die Einladungen zu ignorieren. Daraufhin fand Erzbischof Erkembald von Mainz im Laufe des Jahres 1017/18 beim Kaiser Gehör, denn dieser entschied die leidige Angelegenheit auf einer 1018 in Nymwegen tagenden Synode zuungunsten der Hammersteiner "ob inobedienciam" wurden Otto und Irmingard wegen ungebührlichen blutschänderischen Zusammenlebens von der Synode exkommuniziert und ihre Helfer zur Rechenschaft vor ihren Erzbischof zitiert. Ottosah sich nun von königlicher wie von kirchlicher Seite gedrängt, entweder auf sein geliebtes Eheweib zu verzichten oder entsprechende Strafmaßnahmen hinzunehmen. Auf dem nach Pfingsten 1018 in Bürgel bei Offenbach am Main abgehaltenen Fürstentag erschien der comes bußfertig und verzichtet im Beisein des Kaisers und des Erzbischofs Erkembald auf seine Frau. Sei es, dass die treuliebende Ehefrau ihrem Mann bei seiner Rückkehr wegen solch schnöden Verhaltens Vorhaltungen machte, sei es, dass der Graf in seiner Liebe zu Irmingard von selbst seinen Entschluß bereute, Otto sah jedenfalls in einer gewaltsamen Beseitigung des ihn in seinem Eheglück störenden Erzbischofs eine reelle Chance, auch sein Eheproblem elegant zu lösen. Doch die Häscher des Rheingrafen verfehlten bei einem Überfall die Person des Erzbischofs um wenige Minuten; nur das Gefolge geriet in die Hände Ottos und wurde auf seiner Burg eingekerkert, wohl in der Absicht, mit einem Tauschhandel eine schweigende Duldung der Ehe zu erreichen. Durch den Deutschlandbesuch Benedikts VIII. im Jahre 1020 mit anderen Aufgaben beschäftigt, versuchte HEINRICH, den Ehestreit trotz des Gewaltaktes des Hammersteiners auf gütlichem Weg beizulegen. Als aber weder Freunde des Ehepaares noch ein persönlicher Vermittlungsversuch des Kaisers die Hammersteiner zum Nachgeben zwingen konnten, beschloß eine Reichsversammlung, das renitente Paar mit dem Anathem zu belegen. - Otto zog sich daraufhin auf seine Burg Hammerstein am Rhein zurück und zeigte an, dass er für seine Liebe gewillt war, Rebell gegen Kaiser und Kirche zu werden. HEINRICH, der solch trotziges Verharren nicht ungeahndet lassen konnte, beantwortete diese Tat des Hammersteiners mit Einschließung der Burg. Weihnachten 1020 sah Otto sich wegen Aushungerung zur Kapitulation gezwungen und erhielt vom Kaiser freien Abzug.
    Es scheint, als ob dem Kaiser wie dem Erzbischof die Einziehung des hammersteinischen Vermögens als ausreichende Strafe genügte, denn keine Quelle berichtet von einer neuerlichen Verdammung oder Trennung der beiden Eheleute, die in den nächsten Jahren wegen ihrer Liebe ein unstetes Wanderleben auf sich nehmen mußten. Mitte des Jahres 1023 aber war der Widerstand Ottos gebrochen. Auf einer von Erzbischof Aribo, dem Nachfolger Erkembalds, nach Mainz einberufenen Provinzialsynode willigte der Graf in die Auflösung seiner Ehe ein und erhielt dafür die eingezogenen Güter zurück. Seine Frau Irmingard hingegen nahm die Unterwerfung nicht an; sie beschloß, nach Rom zu gehen und dort die Entscheidung des Papstes anzurufen.
    Der Ehestreit mit dem Hammersteiner drohte nun zu einer Prestigefrage für Aribo zu werden, denn wenn Benedikt VIII. für die Rechtmäßigkeit der Ehe votierte, war der Erzbischof bloßgestellt, und die Entscheidungen der voraufgegangenen Synoden waren mit einem Schlag nichtig. So beschloß der Metropolit, der drohenden päpstlichen Entscheidung zuvorzukommen, indem er seinen Beschluß von einer Synode bekräftigen ließ, um so eine mögliche Intervention Benedikts VIII. im vorhinein zu vereiteln. Doch schien dies das unklügste zu sein, was der Erzbischof unternehmen konnte. Aus seiner persönlichen Bekanntschaft mit dem Papst mußte er wissen, dass der TUSKULANER nicht vergebens einen jahrelangen Kampf in S-Italien für die Belange der römischen Kirche geführt hatte, um sich jetzt von einem Metropoliten und seiner Provinzialsynode Entscheidungen diktieren zu lassen. Falls Benedikt zunächst noch unschlüssig gewesen sein sollte, welche Wahl zu treffen sei, so zwangen ihn die Seligenstädter Synodialbeschlüsse vom 12. August 1023 geradezu auf die Seite Irmingards, denn hier bestritt man dem Papsttum expressis verbis das Recht, Streitfälle in letzter Instanz entscheiden zu können.
    Der Papst reagierte auf diese Entschlüsse prompt und hart. Wohl auch vom Kölner Erzbischof Pilgrim, der zu dieser Zeit in Rom weilte, über die Pläne Aribos in einem für den Mainzer nicht günstigen Licht informiert, sandte Benedikt eine Legation nach Deutschland, die Näheres in Erfahrung bringen sollte. Das Ergebnis dieser Untersuchung scheint zuungunsten des Mainzers ausgefallen zu sein, denn eine weitere Delegation überbrachte dem Metropoliten das Urteil des Papstes, der dem Erzbischof das Pallium entzog. Diese Entscheidung traf schwer. Aribo selbst schrieb an die Kaiserin Kunigunde - mit ihrer Intervention bei HEINRICH suchte er sich wohl Rückendeckung zu verschaffen - die Legaten hätten ihn mit "Ängstlichkeit" erfüllt, sein Gewissen aber sei ruhig. Dennoch bemühte sich der aufgescheuchte Erzbischof eiligst, die Entscheidung des Papstes rückgängig zu machen. Auf einer im Frühjahr 1024 in Höchst tagenden Synode suchte er seine Suffraganbischöfe auf eine geschlossene Linie gegen das päpstliche Urteil einzuschwören, was ihm auch gelang, weil unter den Anwesenden viele waren, die ihre Weihe dem Metropoliten verdankten. Der Antwortbrief, den die Synode wohl im Sinne Aribos formulierte, erreichte Benedikt VIII. allerdings nicht mehr, da dieser bereits im April 1024 verstorben war. Möglicherweise erstrebte man eine Revision des Urteils durch seinen Nachfolger Johannes XIX. Das Antwortschreiben ist auch deshalb interessant, weil es aufzeigt, welche Folgen der Entzug des Palliums mit sich brachte.
    Johannes XIX. hat diesen Brief nie beantwortet, wie er auch, vorsichtiger als sein Amtsvorgänger, sich hütete, dort offen Stellung zu beziehen, wo Reichsinteressen im Spiel waren. Doch keine Entscheidung ist auch eine Entscheidung! Während der ganzen Amtszeit hat der Papst kein Privileg für Aribo ausgestellt. Dieser Balanceakt in der Schwebe veranlaßte den palliumslosen Metropoliten wohl auch dazu, auf der Frankfurter Nationalsynode des Jahres 1027 die Hammersteinische Eheaffäre erneut vorzubringen. Als KONRAD II. das Verfahren kurzerhand niederschlug , war Aribos "harter und stolzer Sinn" gebrochen. Um die Opposition in den eigenen Reihen zu brechen, mußte Aribo sich 1031 zu einem spektakulären Schritt, zum Bußgang nach Rom, aufraffen. Wenn die Verhandlungen um Rückgabe des Palliums mit Johannes XIX. positiv verlaufen sein sollten - was wenig wahrscheinlich ist - nützten sie Aribo nicht mehr, da er auf der Rückreise von Rom in Como vom Tod überrascht wurde.

    Hlawitschka Eduard: Seite 45,53, "Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen"

    Bezeichnet werden Otto und Irmingard nach der am rechten Rheinufer, unterhalb von Neuwied gelegenen Burg Hammerstein, die dem Grafen Otto zusammen mit einer Grafschaft in der Wetterau von seinem Vater überkommen war. Was ihm all sein Ungemach, die Verdammung auf verschiedenen Synoden, den kirchlichen Bannspruch und die Belagerung, ja sogar die Zerstörung seiner Burg Hammerstein einbrachte, die er nach dreimonatiger Belagerung zu Jahresende 1020 gegen die Gewährung freien Abzuges aufgeben mußte, war seine Ehe mit der Gräfin Irmingard, einer entfernten Blutsverwandten, und die Weigerung der beiden Gatten, diese Ehe aufzulösen. Thietmar von Merseburg schreibt in seinem Chronicon, dass am 16. März 1018 eine große Synode in Nijmwegen stattfand.
    Es zeigt sich aber auch, dass Otto von Hammerstein der mächtigen Familie der sogenannten KONRADINER angehörte, denen HEINRICH II. seit der gegen ihn gerichteten Thronkandidatur Herzog Hermanns II. von Schwaben im Jahre 1002 mit höchstem Mißtrauen gegenüberstand. Und HEINRICHS hartnäckige Haltung gegenüber dem Hammersteiner Ehepaar dürfte wohl letzten Endes auf jener nur mit Mühe überwundenen Gegnerschaft, die nach dem frühen Tode Kaiser OTTOS III. aufgebrochen war, beruhen. Ans offene Tageslicht kamen diese Spannungen freilich erst 1016/17.
    Da andererseits schon H. Bresslau darauf aufmerksam gemacht hat, daß jene Irmingard, die Kaiser KONRAD II. Auskunft über die Herkunft des Abtes Poppo von Stablo erteilte und dabei als nobilissimi principis Gotefridi filia bezeichnet ist, nur eine Tochter des Grafen Gottfried von Verdun gewesen sein kann, der durch seine tapfere Verteidigung Verduns und die dafür erlittene Gefangenschaft in Frankreich als Gottfried der Gefangene in die Geschichte eingegangen ist [Die Identifizierung ist gut zu begründen; war doch Gottfried von Verdun zugleich Markgraf von Eenham an der Schelde und so konnte dessen Tochter auch gut über die Herkunft des zu Deynze an der Lys (bei Gent) heimischen Poppo von Stablo Bescheid wissen. Außerdem paßt die Bezeichnung princeps für diesen Grafen und Markgrafen, der auch noch Vater zweier Herzöge gewesen ist, vortrefflich. Sogar als dux wird ja doch auch Gottfried von Verdun in nur wenig späteren Quellen bezeichnet.], nimmt auch - bei einer weiteren Identifizierung jener Irmingard principis Gotefridi filia mit Irmingard von Hammerstein [H. Bresslau, (Forschungen zur deutschen Geschichte XXI Seite 405), der auch diese weitere Identifizierung bereits vornahm, weist auf eine Traditionsnotiz aus den Werdener Heberegistern hin, wonach Oddo comes una cum conjuge sua Irmingarda pro foenore mutandi der Abtei Werden den Wald Liettrud und das Land Nas in Friesland verpfändete. Dadurch wird die Besitzverankerung der Hammersteiner auch im belgisch-niederländischen Raum deutlich und die Möglichkeit, daß Irmingard über die Abstammungsverhältnisse von Personen dieses Raumes (Popoo von Stablo) Bescheid wissen konnte, nochmals evident. Daß es sich bei Graf Oddo und seiner Frau Irmingard tatsächlich um die Hammersteiner handelt, läßt sich noch dadaurch unterstreichen, daß schon Udo II., der offenbar kinderlos verstorbene Bruder von Ottos Vater Heribert, in enger Verbindung zu jener forstis ... que vocatur Liethforest nachweisbar ist (vgl. J. Halkin et C. G. Roland, Receuil des chartes de Pabbaye de Stavelot-Malmedy I (1909) Seite 178 nr. 78). Nicht zuletzt werden Irmingards und Ottos von Hammerstein Beziehungen zu jenen Landstrichen darin sichtbar, daß ihr Eheprozeß gerade in Nijmwegen begann.], die ja die Tochter eines Gottfried war, wie die genealogischen Notiz aus dem Hammersteiner Prozeß zeigt - die Vorfahrenschaft Irmingards von Hammerstein zusehends Leben und Gestalt an.

    Trillmich Werner: Seite 140, "Kaiser Konrad II. und seine Zeit"

    Nach der Befriedung Lothringens untersuchte eine vom Kaiser geleitete Synode zu Nymwegen die Ehe des konradinischen Wetteraugrafen Otto von Hammerstein, der über Ländereien am Mittelrhein, in Hessen und Mainfranken verfügte. Vermählt war er mit Irmingard, einer Schwester Herzog Gottfrieds. Ihre Verbindung bestand zwar seit Jahren unangefochten, galt aber strengen Kanonisten wegen allzu enger Verwandtschaft als fragwürdig. HEINRICH II. ließ die seinen Gegnern nahestehenden Eheleute exkommunizieren, weil sie mehrfach gerichtliche Vorladungen mißachtet hatten. Der Episkopat erhielt Weisung, alle ihre Freunde und Vasallen zur Verantwortung zu ziehen, die diese Entscheidung mißachten sollten. Daraufhin erkannte der Graf im Juni auf einem Fürstentag zu Bürgel bei Offenbach am Main die Nichtigkeit seiner Ehe an, doch nahm das gemaßregelte Paar sein gemeinsames Leben bald wieder auf, ohne dass der Kaiser dagegen einschritt. Wenige Monate nach Ostern 1020 versuchte Otto von Hammerstein, Erkanbald von Mainz in seiner Gewalt zu bringen, doch der Erzbischof entkam. Da es dem Kaiser nicht gelang, durch Verhandlungen einen Ausgleich herbeizuführen, ließ er Otto, der auf die Hilfe des Kölner Erzbischofs vertraute, erneut bannen und nahm während des Herbstes persönlich an der Belagerung von Hammerstein teil. Nach drei Monaten ergaben sich die Gräflichen am 26.12.1020 gegen das Zugeständnis freien Abzugs. Die Burg wurde zerstört, Otto und Irmgard des Landes verwiesen. Ein großer Teil ihrer fränkischen Besitzungen scheint an das Bistum Bamberg gefallen zu sein. Nach Erkanbalds Tode nahm der neue Erzbischof Aribo (1021-1031) den Eheprozeß des Paares wieder auf, so dassOtto1023 auf einer Provinzialsynode zu Mainz gegen Rückgabe konfiszierter Ländereien in die Scheidung einwilligte. Um jede Anfechtung dieses Ergebnisses unmöglich zu machen, bestimmte am 12.8.1023 eine weitere Synode zu Seligenstedt, Berufungen an die Instanz des Papstes seien erst nach erfolgter Buße und nur mit Einwilligung des Erzbischofs zulässig. Irmgard aber reiste trotzdem nach Rom. Dort erreichte sie, dass Benedikt VIII. ihren Fall durch eine Legation untersuchen ließ und Aribo wegen anmaßender Beeinträchtigung päpstlicher Rechte das Pallium entzog. Natürlich verlangte der empörte Erzbischof die sofortige Zurückahme der kurialen Maßregelung und ein Strafverfahren gegen Irmingard wegen rechtswidrigen Verhaltens, doch des Papstes und bald darauf des Kaisers Tod machten weitere Verhandlungen unmöglich.

    Weinfurter, Stefan: Seite 102,199,202-204, "Heinrich II. (1002-1024) Herrscher am Ende der Zeiten"

    Aribo kämpfte damals mit allen Mitteln gegen die Ehe des Grafen Otto von Hammerstein, die seiner Meinung nach eine unzulässige Nahehe war. Irmingard, die Gemahlin Ottos, hatte sich ihrerseits nach Rom an Papst Benedikt VIII. gewandt und um eine Entscheidung zu ihren Gunsten angesucht, was Aribo wiederum als Verletzung seiner Amtskompetenz ansah.
    Otto von Hammerstein, seit 1016 der letzte erwachsene KONRADINER in männlicher Linie, war verheiratet mit Irmingard. Sie war eine Tochter des Grafen Gottfried von Verdun und Schwester Herzog Gottfrieds von Nieder-Lothringen und verwandt mit der Kaiserin Kunigunde [Der Vater der Kaiserin Kunigunde, Siegfried von Luxemburg und Gozlin, der Großvater Irmingards, waren Brüder.]. Diese Ehe des Hammersteiners nun wurde über ein Jahrzehnt lang Gegenstand eines erbittert ausgetragenen Konflikts. 1016/17 begann HEINRICH II., die Rechtmäßigkeit der Ehe zwischen Otto und Irmingard anfechten zu lassen. Der Vorwurf lautetete: verbotene Verwandtenehe. Nachdem das Paar mehrere Vorladungen auf Synoden ausgeschlagen hatte, führte die Synode in Nimwegen am 16. März 1018 in Anwesenheit HEINRICHS II. eine Entscheidung herbei: Otto und Irmingard, die schon lange in unrechtmäßiger Verbindung gelebt hatten, wurden wegen Nichtachtung wiederholter Ladungen exkommuniziert.
    Man darf diese sogenannte Hammersteiner Fehde nicht isolieren, auch wenn der weitere Verlauf dieses Konflikts sich sehr ungewöhnlich entwickelte. Die Verurteilung durch die Synode von Nimwegen am 16. März 1018 führte zunächst dazu, daß Otto im Mai 1018 auf einem Hoftag in Bürgel am Main nördlich von Offenbach vor HEINRICH II. und Erzbischof Erkanbald von Mainz erschien, um Dispens und Gande zu erbitten. Aber durch drei Eideszeugen wurde die Nahehe bestätigt und ihre Unrechtmäßigkeit bekräftigt. Otto unterwarf sich dem Urtel und stellte die Trennung in Aussicht. In Wirklichkeit kümmerte sich das Paar nicht darum und lebte weiter zusammen. Es kam zu erneuten Mahnungen und Drohungen durch den Mainzer Erzbischof. Da begann sich Otto von Hammerstein gegen den ständigen Störenfried zu wehren, fiel in Mainzer Gebiet ein und versuchte, den Erzbischof selbst auf einer Rheinfahrt zu überfallen und gefangenzunehmen. Damit freilich hatte er sich des offenen Friedensbruchs schuldig gemacht und das Eingreifen des Kaisers provoziert. Im September 1020 rückte diese mit seinem Heer an die Burg Hammerstein, in der sich Otto und Irmingard verschanzt hatten. Nach drei Monaten waren die beiden mit ihren Leuten ausgehungert. Am Weihnachtstag 1020 mußten sie die Burg öffnen. Diese wurde daraufhin geschleift und als Reichsgut eingezogen. Wohin sich das Ehepaar begab, wissen wir nicht.
    1023 nahm Aribo von Mainz das Verfahren gegen Otto und Irmingard wieder auf und zitierte sie nach Mainz auf eine Provinzialsynode. Beide erschienen dort, und Ottounterwarf sich erneut dem Spruch der Synode. Öffentlich entsagte er seiner Gattin.
    Irmingard aber dachte gar nicht daran, dem Mainzer Erzbischof zu gehorchen, und kündigte an, sie werde an den Papst nach Rom appellieren. Rasch wurde daher noch zum Herbst desselben Jahres 1023 eine Synode in Seligenstadt einberufen. Dort versammelten sich die Bischöfe von Worms, Straßburg, Augsburg, Bamberg und Würzburg unter dem Vorsitz ihres Erzbischofs und stellten unter anderem fest, daß eine Exkommunizierte wie Irmingard ohne Erlaubnis des zuständigen Bischofs gar nicht an den Papst appellieren dürfe.
    Aber Irmingard ließ sich nicht aufhalten und eilte zu Papst Benedikt VIII. nach Rom. Dort wurde sie gnädig aufgenommen. Aribo von Mainz aber trafen schärfste Maßregeln. Die Bischöfe der Mainzer Kirchenprovinz suchten nun einzulenken und gemeinsam den Papst dazu zu bewegen, Aribo die Schulterbinde wieder zu gestatteten und nach Möglichkeit auch die Exkommunikation Irmingards zu bestätigen. Aber all das hatte keine Konsequenzen mehr, denn Papst Benedikt starb am 9. April 1024 und drei Monate später folgte ihm Kaiser HEINRICH II. nach. Der neue König jedoch, der SALIER KONRAD II. sah überhaupt keine Veranlassung gegen Nahehen vorzugehen. Damit hätte er seine eigenen Ehe mit Gisela gefährdet. Außerdem stand Otto von Hammerstein im Lager seiner Anhänger. Als Aribo 1027 auf einem Hoftag in Frankfurt das Verfahren noch einmal aufnehmen wollte, wurde er daher von KONRAD II. scharf und für immer zurückgewiesen. Irmingard und Otto konnten ihre Ehe endlich ungestört weiterführen.

    Renn, Heinz: Seite 38, "Das erste Luxemburger Grafenhaus"

    Irmingard von Hammerstein steht in gutem Verhältnis zu den Herrschern KONRAD II. und HEINRICH III. Aus einem Diplom vom 5.1.1043 ersehen wir, daß Otto und Irmingard von KONRAD II. mit dem Hersfelder Gut bedacht worden sind, das erst nach dem Tode Irmingards an die Abtei zurückfällt. Auch HEINRICH III. überweist seiner "neptis" am 15.2.1041 ein Gut im Lüttichgau. Letztere Schenkung geschieht auf Verwenden des Herzogs Gozelo und seines Sohnes Godfrid, also des Sohnes und Enkels Godfrids des Gefangenen. Wir stellen somit eine enge Beziehunge zum salischen Königshause, anders zu den Nachkommen Gozlins fest. Dies paßt vortrefflich zu einer Stelle in der Vita Popponis, wo die Rede von einer Irmingard ist, die Zutritt zum Könige hat und die "nobilissimi principis Gotefridi filia" genannt wird. In diesem "nobilissimus priceps" sieht Bresslau meines Erachtens mit Recht Godfrid den Gefangenen, der zwar nicht selbst Herzog, aber Vater zweier Herzöge gewesen ist. Jener Godfrid, der 953 die Herzogswürde von Nieder-Lothringen erhält, kommt außer anderen Bedenken auch deshalb nicht in Frage, weil er wahrscheinlich eng mit Otto von Hammerstein zusammenhängt. Somit dürfen wir wohl Irmingard als Tochter unseres Godfrid annehmen.


    oo Otto von Hammerstein Graf im Nieder-Lahngau 975 - 5.6.1036


    Kinder:

    - Udo - 1034

    Nach Jackman/Fried

    - Mathilde
    oo Liudolf



    Literatur:
    Althoff Gerd: Die Ottonen. Königsherrschaft ohne Staat. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 2000 Seite 224 - Black-Veldtrup Mechthild: Kaiserin Agnes (1043-1077) Quellenkritische Studien. Böhlau Verlag Köln Weimar Wien 1995 Seite 190 - Brandenburg Erich: Die Nachkommen Karls des Großen Verlag Degener & Co Neustadt an der Aisch 1998 Tafel 33 Seite 67 - Ennen, Edith: Frauen im Mittelalter. Verlag C.H. Beck München 1994, Seite 98,239 - Erkens, Franz-Reiner: Konrad II. Herrschaft und Reich des ersten Salierkaisers. Verlag Friedrich Puset Regensburg 1998, Seite 50 - Fried, Johannes: Prolepsis oder Tod? Methodische und andere Bemerkungen zur Konradiner-Genealogie im 10. und frühen 11. Jahrhundert - Glocker Winfrid: Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik. Böhlau Verlag Köln Wien 1989 VI,62 Seite 229,311,333 - Hlawitschka, Eduard: Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen. Genealogische Studien zur Geschichte Lothringens und des Reiches im 9.,10. und 11. Jahrhundert, Saarbrücken 1969, Seite 15,45-70,73,97,119,125,127,138,146,179 - Holtzmann Robert: Geschichte der sächsischen Kaiserzeit. Deutscher Taschenbuch Verlag München 1971 Seite 446-449 - Renn, Heinz: Das erste Luxemburger Grafenhaus Seite 38 - Schnith Karl: Frauen des Mittelalters in Lebensbildern. Verlag Styria Graz Wien Köln 1997 Seite 96,98,104 - Schnith Karl Rudolf: Mittelalterliche Herrscher in Lebensbildern. Von den Karolingern zu den Staufern. Verlag Styria Graz Wien Köln 1990 Seite 177 - Thietmar von Merseburg: Chronik. Freiherr vom Stein-Gedächtnisausgabe, Seite 446,460 - Weinfurter, Stefan: Heinrich II. (1002-1024) Herrscher am Ende der Zeiten, Verlag Friedrich Puset Regensburg 1999, Seite 102,199,202-204,224 -

    Neue Deutsche Biographie - Irmgard von Hammerstein

    * um 995, † vor 1043.

    Irmgard ist wegen ihres Eheprozesses, den sie, nicht ihr Mann, gegen Reichskirche und König gewann, bekannt geblieben. Nach mehrjährigem Bestehen ihrer Ehe mit Otto von Hammerstein wurde diese auf einer Synode in Nimwegen 1018 wegen zu naher Verwandtschaft angefochten, die Eheleute wurden, weil sie aus Ungehorsam mehrfachen Ladungen nicht gefolgt waren, exkommuniziert. Die späte Anfechtung der Ehe läßt vermuten, daß im Hintergrund nicht nur Motive der hohen Politik, sondern auch territoriale Gegensätze zwischen dem Erzbischof von Mainz Erchanbald und Otto gestanden haben. Auf einem Fürstentag in Bürgel am Main stellte sich Otto und bat König und Erzbischof vergeblich um Gnade. Auf den Eid dreier Zeugen hin wurde seine Ehe getrennt. Doch „toll von blinder Liebe“ zu seiner Frau ließ er sich nach Rückkehr von ihr bestimmen, das bereits angenommene Urteil zu mißachten. Vom Hammerstein aus überfiel er Mainzer Gebiet und versuchte sogar einen Anschlag auf den verhaßten Erzbischof persönlich, der freilich mißglückte. Diesen unerhörten Landfriedensbruch versuchte Heinrich II. mit allen Mitteln gütlich zu sühnen, wohl mit Rücksicht auf I.s Brüder, seine zuverlässigsten Helfer bei der Verteidigung der Reichsgrenze im Westen. Aber Otto blieb unzugänglich; der Hammerstein wurde belagert, er fiel Weihnachten 1020. Die Burg gelangte in Reichsbesitz, Otto verlor das Grafenamt im Engersgau, er und seine Frau konnten nur das Leben retten. Pfingsten 1023 wollte EB Aribo, der Nachfolger Erchanbalds, endlich die Ehe trennen. Otto gab, wie schon zuvor in Bürgel nach und wurde vom Banne gelöst. I. aber verachtete alle Bannsprüche und wandte sich nach Rom, beraten vermutlich von ihren lothring. Verwandten und von EB Pilgrim von Köln. Diese Herausforderung, noch dazu von einer Frau, beantwortete Aribo auf einer Synode in Seligenstadt mit dem Verbot des Rekurses nach Rom ohne Genehmigung des zuständigen Bischofs. Wer von einem geistlichen Gericht verurteilt worden war, durfte sich nur nach Ableistung der ihm auferlegten Buße und mit einem Schreiben seines Bischofs an den Papst wenden. Aber Papst Benedikt VIII. hat I.s Appellation stattgegeben und Aribo für sein selbständiges Vorgehen gemaßregelt, in dem er ihm das Tragen des Palliums untersagte. Entgegen dem strengen Rechtsdogmatismus der zeitgenössischen Kanonisten muß der Papst im Fall I.s die damals in Italien verbreitete mildere Rechtspraxis zur Anwendung gebracht haben, bei der die Verwandtschaftsgrade nicht nach Generationen, sondern auf röm. Weise nach Zeugungen gezählt wurden. Auf diese Weise waren die Eheleute im 7. Grad verwandt, nur der 6. Grad bildete ein trennendes Ehehindernis. Die Mainzer Suffragane haben sich daraufhin in einem Schreiben an Benedikt VIII. mit ihrem Erzbischof solidarisch erklärt, ohne auf Einzelheiten des Falles näher einzugehen. Die Schuld I.s bedurfte für sie keines weiteren Beweises. Die Verantwortung für die Aufrollung des Eheprozesses schoben sie zu Unrecht der weltlichen Gewalt zu. Ihr Schreiben ist nicht mehr in die Hände des Papstes gelangt. Der Tod Benedikts VIII. und wenig später Heinrichs II. verhinderte eine weitere Verfolgung der Angelegenheit. Als dann Aribo 1027 auf einer Synode in Frankfurt den Fall erneut aufrollen wollte, mußte er das Verfahren auf Bitten Kg. Konrads II., der selbst in einer Verwandtenehe lebte, einstellen. In der Umgebung Konrads II. haben Otto und I. von Hammerstein ehrenvoll ihre Tage beschlossen. Durch Unerschrockenheit, Klugheit und Energie war es I. gelungen, ihre Ehe, die ihr Mann bereits zweimal verloren gegeben hatte, zu retten.

    Literatur
    H. Breßlau, Otto v. Hammerstein u, s. Haus, in: Forschungen z. Dt. Gesch. 21, 1881, S. 401 ff.; Jbb. d. Dt. Gesch., Heinrich II.; K. Menzel, I. v. H., Eine rhein. Gesch., in: Hist. Taschenbuch 6. F., 5. Jg., 1886, S. 89 ff.; D. v. Keßler, Der Eheprozeß Otto u. I.s v. H., 1923, dazu krit. u. auf d. von Keßler außer Acht gelassene kanonist. Literatur hinweisenden Rezensionen v. U. Stutz, in: Dt. Lit.ztg., 1924, Sp. 370 ff., W. Hörmann in: ZSGRK 13, 1924, S. 560 ff.; A. Ortegel, I. v. H. im östl. Franken, in: Mitt. d. Ver. f. Gesch. d. Stadt Nürnberg 39, 1944, S. 5-50; E. Hlawitschka, Die Anfänge d. Hauses Habsburg-Lothringen, 1969 (mit endgült. Klärung d. genealog. Zusammenhänge); S. Reicke, Der Hammersteinsche Ehehandel im Lichte d. ma. Herrschaftsordnung, in: Rhein. Vj.bll. 38, 1974.

    Familie/Ehepartner: von Hammerstein, Otto. Otto (Sohn von von der Wetterau, Heribert und von Geldern, Irmentrud) wurde geboren in 975; gestorben am 5 Jun 1036. [Familienblatt] [Familientafel]

    Kinder:
    1. 24. von Hammerstein, Udo  Graphische Anzeige der Nachkommen gestorben in 1034.


Generation: 4

  1. 12.  von Lothringen, Gottfried III. Graphische Anzeige der Nachkommen (7.Gozelo3, 4.Gottfried2, 1.Uda1) gestorben am 21 Dez 1069 in Verdun [55100],Lothringen,Frankreich; wurde beigesetzt in Verdun [55100],Lothringen,Frankreich.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Verdun [55100],Lothringen,Frankreich; Graf von Verdun
    • Titel/Amt/Status: 1044-1047, Oberlothringen; Herzog von Oberlothringen
    • Titel/Amt/Status: 1065-1069, Niederlothringen; Herzog von Niederlothringen
    • Titel/Amt/Status: 1054-1069, Tuszien,Italien; Markgraf von Tuszien

    Notizen:

    Gottfried III. der Bärtige
    Herzog von Nieder-Lothringen(1065-1069)
    Herzog von Ober-Lothringen(1044-1047)
    Graf von Verdun
    -21.12.1069 Verdun Begraben: Verdun
    Sohn des Herzogs Gozelo I. von Nieder-Lothringen

    Lexikon des Mittelalters: Band IV Seite 1601

    Gottfried III. der Bärtige
    + 30. Dezember 1069 Verdun Begraben: Verdun, entsprechend den Traditionen seines Hauses

    Herzog von Ober-Lothringen 1044-1046; Markgraf von Tuszien 1054-1069 und Herzog von Nieder-Lothringen
    Sohn Gozelos I.
    1. oo Oda
    Kinder:
    unter anderem Gottfried IV. der Bucklige
    Ida (Mutter Gottfrieds von Bouillon)

    2. oo Beatrix von Tuszien

    Nach dem Tod des Vaters wurde Gottfried III. von König HEINRICH III. als Herzog von Ober-Lothringen eingesetzt, sein Bruder Gozelo II. dagegen in Nieder-Lothringen (1044). Gottfried III. beanspruchte 1046, nach dem Tode Gozelos II., auch die niederlothringische Herzogswürde. Da HEINRICH III. dies verweigerte, erhob sich Gottfried III. der Bärtige gegen den König, zum Teil gestützt auf Heinrich I. von Frankreich. HEINRICH III. ernannte im Gegenzug Friedrich von Luxemburg zum Herzog von Nieder-Lothringen (1046-1065) und setzte Gottfried III. auch in Ober-Lothringen zugunsten Gerhards I. von Elsaß ab. Da Gottfried III. wegen des Gegensatzes zu HEINRICH III. keine Chance zur Durchsetzung seiner lothringischen Herrschaftsinteressen sah, ging er nach dem Tode seiner 1., aus dem unteren Maasgebiet stammenden Gemahlin Oda nach Italien, heiratete dort 1054 in von HEINRICH III. nicht gebilligter Ehe seine Verwandte Beatrix, Tochter Friedrichs II. von Ober-Lothringen und Witwe von Bonifaz von Tuszien. 10 Jahre lang hatte Gottfried III. der Bärtige eine erstrangige Position in Italien inne. Seine vom König nicht zu erschütternde Machtposition wurde noch gestärkt durch die Wahl seines Bruders Friedrich zum Papst (Stephan IX.) und durch die Heiraten seiner drei Schwestern mit dem lothringischen Pfalzgrafen, dem Grafen von Namur und dem Grafen von Löwen. Wiederholt wurde Gottfried III. ein Streben nach der Königs-, ja Kaiserkrone zugeschrieben. Nach HEINRICHS III. Tod (1056) bemühte sich Gottfried III., durch die Heirat seines Sohnes aus 1. Ehe, Gottfrieds IV. des Buckligen, mit seiner Stieftochter Mathilde von Tuszien, um Ausbau seiner Spitzenstellung. 1065 erlangte er vom jungen König HEINRICH IV. nach Friedrichs Tod das niederlothringische Herzogtum. In seinen letzten Jahren beschränkte er sich im wesentlichen auf sein Territorialfürstentum zwischen Schelde und Rhein, behielt aber gemeinsam mit seiner Frau auch die Herrschaft über Tuszien bei. Er erbaute die Burg Bouillon, wo er eine Münzstätte einrichtete. Aus Tuszien übernahm er die Praxis, seine Urkunden von eigenen Notaren anfertigen und mit dem herzoglichen Siegel versehen zu lassen.

    Literatur:

    E. Boshof, Lothringen, Frankreich und das Reich in der Regierungszeit Heinrichs III., RhVjbll 42, 1979, 63-127.

    Glocker Winfrid: VII,96; Seite 331, "Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik"

    VII, 96 Gottfried II. ("der Bärtige") + 1069 XII 21

    1026 Graf von Verdun, 1044-1047 Herzog von Ober-Lothringen, 1065 Herzog von Nieder-Lothringen

    1. oo Doda
    + (?) am XII 21

    1054
    2. oo Beatrix, Tochter Herzog Friedrichs von Ober-Lothringen
    + 1076 und Witwe Markgraf Bonifaz I. von Tuszien

    Vgl. Brandenburg X, 120 sowie Renn, Grafenhaus S. 41 ff. Im Nekrolog des Klosters S. Vanne zu Verdun ist zum XII 21 eine "Domna Goda" genannt, die vermutlich mit der in der Vita der seligen Ida von Boulogne (AA SS April II, S. 141; auch in RHF Band 14, S. 113) bezeugten 1. Gemahlin Gottfrieds des Bärtigen namens Doda (Oda) zu identifizieren ist; so Bloch, Urkunden S. 149, Anm. 12, und diesem zustimmend Hübinger, Beziehungen S. 33,
    Allgemein informiert über Herzog Gottfried den Bärtigen der Artikel von Kurt Reindel in NDB Band 6, S. 662.

    Gottfried war Mitregent seines Vaters und hoffte nach dessen Tode auf das ungeteilte Erbe. Er wurde nur Herzog von Ober-Lothringen und Vogt von St. Vanne. Er erhob sich gegen diese Maßnahme und wurde 1044/45 von Kaiser HEINRICH III. inhaftiert. Er wurde zu einem Führer des hochadligen Widerstandes gegen die Politik des Königs, rebellierte 1046-1049 erneut, verbündet mit Balduin von Flandern und Dietrich IV. von Holland und wurde von HEINRICH III. zur Unterwerfung gezwungen. Er verlor das Herzogtum und alle Lehen und wurde bis 1051 auf dem Giebichenstein in Haft gehalten. Ober-Lothringen kam an Graf Adalbert von Elsaß, den Gottfried 1048 erschlug. Er bekam etliche Lehen vom Erzbischof von Köln und wurde durch seine gegen den Willen des Kaisers geschlossene Ehe mit der reichbegüterten Beatrix, der Witwe des Markgrafen Bonifaz, Markgraf von Tuszien-Canossa. Damit gewann Gottfried eine neue Machtbasis, beherrschte das Papsttum und setzte seinen Kampf gegen den Kaiser fort. 1055 vom Kaiser zur Flucht über die Alpen gezwungen, söhnte sich dieser 1056 mit Gottfried aus. Er erhielt allen Allodialbesitz zurück und war damit mächtigster Graf in Lothringen. Gottfried beeinflußte mit dem Bruder entscheidend die Entwicklung in der Kirche, vereinigte 1057 das Herzogtum Spoleto mit seinem Besitz, während sein Bruder als Stephan IX. den päpstlichen Stuhl bestieg. Er förderte 1058 die Wahl von Papst Nikolaus II. und 1059 dessen Wahldekret zur Bildung des Kardinalskollegiums, womit die Loslösung von kaiserlicher Beeinflußung eingeleitet wurde. Er war seit 1056 auch Graf von Ancona und Pisa und kaiserlicher Statthalter in N-Italien. 1062 war er an der Entführung HEINRICHS IV. in Kaiserswerth beteiligt und erhielt 1065 das Herzogtum Nieder-Lothringen. Er verhinderte 1066 einen geplanten Romzug Kaiser HEINRICHS IV., stand gegen die expandierenden Normannen in S-Italien, führte 1066 entscheidend den Sturz des Regenten Erzbischof Adalbert von Bremen herbei und geriet auch schroff gegen Erzbischof Anno von Köln wegen seiner Lehen. Er hat als damals einflußreichster Reichsfürst die weitere Entwicklung entscheidend beeinflußt.

    Golinelli Paolo: Seite 116-128,147

    "Mathilde"

    Unter den lothringischen Verwandten der Markgräfin Beatrix übertraf Gottfried, genannt "der Bärtige", alle an Temperament und Ehrgeiz. Auch er war verwitwet. Aus seiner Ehe mit Oda (Duota) hatte er einen Sohn, der ebenfalls Gottfried hieß, der aber, wie so viele im Früh- und Hochmittelalter mit einem Beinamen, der auf eine körperliche Mißbildung hinwies, in die Geschichte einging. An ihm sollte für alle Zeiten der Spottname "der Bucklige" oder "der Höckerige" haften bleiben. Gottfried der Bärtige gehörte zu jenem kriegerischen Hochadel, auf dem seit den Zeiten KARLS DES GROSSEN der Zusammenhalt des Reichs beruhte, der aber nun zu einem der stärksten Faktoren für einen inneren Auflösungsprozeß geworden war. Im Laufe der Zeit hatte sich die auf Achtung und Treue gegründete Bindung dieser Adligen an den Kaiser gelockert. Sie gerieten sogar in offene Konflikt mit dem Herrscher und erhoben sich gegen ihn.
    Gottfried war der Sohn des Herzogs Gozelos I. von Lothringen, der 1033 die Nachfolge Herzog Friedrichs II., des Vaters von Beatrix, angetreten hatte. Nach Gozelos Tod im Jahre 1044 hatte HEINRICH III. Lothringen unter dessen beiden Söhnen aufgeteilt und Gottfried in Ober-Lothringen, seinen Bruder Gozelo II. in Nieder-Lothringen eingesetzt. Dies trieb Gottfried zur Rebellion gegen den Kaiser, der ihn jedoch sofort zur Unterwerfung zwang. Nach dem Tod Gozelos II. im Jahre 1046 erhob Gottfried von neuem Anspruch auf Nieder-Lothringen, um die beiden Teile des ehemaligen Reichslehens seines Vaters wieder in seiner Hand zu vereinen. Aber HEINRICH III. verweigerte ihm dies und erhob statt dessen Friedrich von Luxemburg zum Herzog von Nieder-Lothringen. Gottfried rebellierte von neuem und wurde wiederum besiegt. Diesmal entzog ihm der Kaiser sein Herzogtum und ernannte Adalbert aus dem Haus ELSASS zum Herzog von Ober-Lothringen. Gottfried zog daher gegen Adalbert ins Feld, erschlug ihn im Kampf, ergriff wieder Besitz von seinem Herzogtum und wurde deshalb von HEINRICH III. gefangengenommen. Verfolgen wir die Ereignisse in der Schilderung Lamperts von Hersfeld:

    "[1044] Herzog Gozelo von Lothringen starb; sein Sohn Gottfried, ein hochbegabter und im Kriegswesen sehr erfahrener junger Fürst, griff zu den Waffen gegen das Reich, weil ihm das Herzogtum seines Vaters vorenthalten wurde. Herzog Adalbert, den der König zum Nachfolger seines Vaters eingesetzt hatte, besiegte und tötete er; er erschlug viele Menschen und verwüstete die Felder schwer; alle Ortschaften bis zum Rhein legte er in Asche bis auf diejenigen, die dem feindlichen Angriff dank ihrer Mauern entgingen oder sich durch Geldzahlungen losgekauft hatten."

    Der Annalist vermischt die Ereignisse der Jahre 1044, 1046 und 1048. Abgesehen von den chronologischen Ungenauigkeiten - man darf nicht vergessen, dass er 30 Jahre nach diesen Ereignissen schrieb - gibt er aber ein anschauliches Bild der Kämpfe und von Gottfrieds Charakter:

    "[1045] Herzog Gottfried unterwarf sich dem König und kam nach Giebichenstein in Haft. Nun blieb das Reich für kurze Zeit ruhig und friedlich. [...][1046-1047] Herzog Gottfried war aus der Haft entlassen worden, mußte aber erkennen, dass ihn weder die Fürsprache der Fürsten noch seine freiwillige Unterwerfung genützt hatten; darüber empört und seiner dürftigen Vermögenslage überdrüssig, begann er von neuem den Kampf. Unter anderen Schädigungen, die er dem Reich zufügte, ließ er die Pfalz Nijmwegen niederbrennen, ein Bauwerk von wunderbarer, unvergleichlicher Schönheit; ferner eroberte er Verdun und äscherte dort die Hauptkirche ein. Doch nach kurzer Zeit bereute er seine Tat so sehr, dass er sich öffentlich auspeitschen ließ und, um nicht geschoren zu werden, seine Haare mit viel Geld loskaufte; ferner zahlte er die Kosten des Wiederaufbaus der Kirche und leistete bei der Maurerarbeit öfters die Dienste eines einfachen Handlangers."

    Durch das Bündnis mit der Kirche und vor allem mit Papst Leo IX., mit dem er verwandt war, vermochte Gottfried sein Geschick wieder zum besseren zu wenden. Im Juli 1049 verwandte sich der Papst in Aachen beim Kaiser für den Herzog. Im Dezember traf Leo IX. in Mainz erneut mit dem Kaiser zusammen. Herzog Gottfried erlangte die kaiserliche Huld wieder, wie Lampert von Hersfeld berichtet, und erhielt Ober-Lothringen zurück. Danach soll Gottfried zusammen mit seinem Bruder Friedrich den Papst auf seinem Weg nach Rom begleitet haben. So festigte sich das Bündnis zwischen dem Papst und seinen Lothringer Verwandten. Gottfried hatte während dieser Romfahrt wahrscheinlich Gelegenheit, seiner Cousine Beatrix und dem Markgrafen Bonifaz einen Besuch abzustatten und ein Bündnis mit ihnen zu vereinbaren. Es ist aber auszuschließen, dass die beiden Verwandten - und späteren Ehegatten - eine Intrige eingefädelt hatten, um den CANOSSA aus dem Weg zu räumen.
    Wie vorteilhaft diese Verbindung zwischen Leo IX., Gottfried und Beatrix war, sollte sich erneut 1054 erweisen, als Bonifaz' Witwe erkannte, dass sie den großen "Staat", dessen Leitung nun in ihrer Hand lag, nicht mehr allein regieren konnte. Beatrix suchte eine feste Stütze, und wahrscheinlich bewog die Vermittlung des Papstes die beiden, sich miteinander zu verbinden. Beatrix' Entschluß, mit dem hitzköpfigen Gottfried eine Ehe einzugehen, war im Interesse ihrer Herrschaft notwendig, barg aber zugleich ein Risiko: Es war vorauszusehen, dass er beim Kaiser auf Ablehnung stoßen würde. Deshalb legten die Brautleute das Gelübde ab, eine Josephsehe führen zu wollen, was den Beifall des Petrus Damiani fand. Gottfried hatte sich in den Jahren vor dieser Eheschließung um die Kirche verdient gemacht - in Goslar hatte er 3 manichäische Ketzer gefangengenommen - und durch seine Waffenhilfe die Gunst des Kaisers gewonnen. Wegen seiner Vermählung mit Markgräfin Beatrix riskierte er jedoch, das neue Vertrauen, das ihm der Herrscher entgegenbrachte, aufs Spiel zu setzen. Durch das Keuschheitsgelübde versicherte er sich daher nicht nur der Unterstützung des Papstes, sondern auch der ganzen Reformbewegung. Problematisch war auch die Tatsache, dass er mit Beatrix verwandt war; obwohl es sich dabei nur um eine Verwandtschaft 8. Grades handelte, konnte dies doch zu Schwierigkeiten mit der Kirche führen. Das Keuschheitsgelübde war ein Mittel, um auch dieses Problem zu umgehen.
    Die "politische" Ehe zwischen Gottfried und Beatrix löste zudem die Frage der Nachfolge und damit die Probleme, die Beatrix wohl am meisten am Herzen lagen; das Schicksal ihrer Markgrafschaft und das ihrer Tochter Mathilde. Die Eheleute kamen nämlich überein, dass die knapp 8-jährige Tochter des Markgrafen Bonifaz und Gottfrieds Sohn, Gottfried der Bucklige, ein feierliches Eheversprechen ablegen sollten. Auf diese Weise würde sich ihre durch die Ehe besiegelte Verbindung auch in ihren Kindern fortsetzen und damit die Dynastie und ihre Herrschaft festigen, die von diesem Zeitpunkt an zwei große Territorien umfaßte, eines im Königreich Italien, das andere im Zentrum des Reichs.
    Nach dem Tod Leos IX. (+ 19.4.1054) ergriff HEINRICH III. wieder die Initiative und bewog Bischof Gebhard von Eichstätt, der Wahl zum Papst zuzustimmen und zog mit ihm im Frühjahr 1055 nach Italien; nicht zuletzt, um die Angelegenheit mit Gottfried dem Bärtigen und Beatrix von Lothringen, die nun gemeinsam die Herren von Canossa waren, zu regeln.
    Bei den Hochzeitsfeierlichkeiten hatte man bewußt darauf verzichtet, die eigene Macht und Pracht demonstrativ zur Schau zu stellen, aber die Eheschließung als solche hatte das strukturelle Gleichgewicht im Gefolge des Reichs verschoben. HEINRICH III. hatte nicht nur die Gewalt, sondern auch rechtliche Argumente auf seiner Seite, um diese Ehe für nichtig erklären und dem Paar einen Teil ihrer Herrschaften entziehen zu können: Sowohl Beatrix als auch Gottfried hätten als Reichsvasallen ihm um seine Zustimmung zu ihrer Vermählung bitten müssen; beide hatten Reichslehen - die Toskana und Ober-Lothringen -, und der Kaiser konnte sie ihnen bestätigen oder entzeihen. In Anbetracht des früheren Verhaltens Gottfrieds wollte der Kaiser zu letzterer Maßnahme greifen. Es bestand ja in der Tat die Gefahr, dass Gottfried sich jenseits der Alpen mit den Besitztümern der CANOSSA ein eigenes Königreich errichten wollte, und das mußte der Kaiser unter allen Umständen verhindern. So eilte er nach Italien, um gegen die neuen Herren von Canossa vorzugehen. Viele seiner Aktionen betreffen in der Tat die Toskana. Gottfried war inzwischen nach Lothringen geflüchtet, aus Florenz durch einen Volksaufstand vertrieben, bei dem HEINRICH III. vielleicht seine Hand im Spiel gehabt hatte.
    Im Februar 1057 reisten Beatrix und Gottfried in die Toskana zurück. Sie waren beim Tod des Kaisers in der Nähe von Goslar zugegen gewesen; nun gaben sie Papst Viktor II. das Geleit. Die CANOSSA erwiesen sich dem Papst auf seiner Reise nach Rom als unentbehrlich und spielten später, bei der Wahl seines Nachfolgers, eine entscheidende Rolle, nachdem Viktor II. am 27. Juli 1057 in Arezzo gestorben war. In nur 5 Tagen gelang es Gottfried, seinen Bruder Friedrich zum Papst wählen zu lassen. Er nahm den Namen Stephan IX. an, starb aber bereits am 29. März 1058. In dieser Krisenzeit wurde also ein kaiserliches Vorrecht von einem Lehnsherren, Gottfried dem Bärtigen, usurpiert.
    Im Jahre 1061 kam es zum Schisma, denn der deutsche König ließ am 28.10.1061 den Bischof Cadalus von Parma als Honorius II. zum Papst wählen. Wenige Tage vorher hatten Hildebrand nahestehende Kardinäle unter dem Schutz der Normannen Alexander II. zum Papst gewählt. In der ersten Zeit verhielt sich Gottfried neutral, wahrscheinlich deshalb, weil er sich nicht in Italien befand und seine Interessen in Lothringen wahrnahm. Beatrix hatte hingegen von Anfang an die Partei Alexanders II. ergriffen, vielleicht durch Petrus Damiani beeinflußt, und versuchte, Honorius II. an der Durchreise durch ihr Herrschaftsgebiet zu hindern. Gottfried nahm an der Synode in Mantua teil und gab ihr durch seine Autorität und Machtstellung die entscheidende Bedeutung. Auch diesmal gaben also die CANOSSA für die Wahl des Papstes den Ausschlag.
    Gottfried der Bärtige kehrt krank in seine lothringischen Länder zurück, zuerst nach Bouillon, dann nach Verdun. Als sich sein Zustand verschlimmert, ruft er seine ganze Familie, den italienischen und den lothringischen Teil, zu sich. Sobald sein Sohn Gottfried und seine Stieftochter Mathilde bei ihm eingetroffen sind, läßt er ihre Hochzeit ausrichten, um seine Nachfolge in den beiden Herrschaftsgebieten, Lothringen und Toskana-Poebene, vor seinem Hinscheiden zu regeln, vielleicht in der - wohl nicht unbegründeten - Befürchtung, dass nach seinem Tod das Eheversprechen nicht eingehalten werde. Einer Anordnung Papst Alexanders II. nachkommend - vielleicht weil er und Beatrix ihr Enthaltsamkeitsgelübde nicht eingehalten hatten -, trifft er auch die Verfügung, zwei Klöster zu gründen, in Lothringen die Abtei Orval, in Italien die Abtei Frassinoro.
    Der Markgraf stirbt am Heiligen Abend des Jahres 1069. Sein Sohn Gottfried der Bucklige erbt seine Reichtümer und seine Macht. Zur Festigung seiner Position und besseren Kontrolle seiner Besitzungen und Herrschaften hält er sich weiter in Lothringen auf. Während Beatrix nach Italien zurückkehrt, um sich um die Angelegenheiten ihres Hauses zu kümmern, bleibt Mathilde bei ihrem Ehemann.

    Mohr Walter: Band I Seite 82-88, "Geschichte des Herzogtums Lothringen"

    Gottfried war Mitherzog seines Vaters und nahm 1037 an der Schlacht bei Bar gegen den Grafen Odo von der Champagne teil.
    Lothringen ist also ungeteilt geblieben. In diesem Zustand der Regelung eines Mitherzogs ist zu einem unbekannten Zeitpunkt eine Änderung eingetreten, die wir erst aus den Berichten über den Tod Gozelos im April 1044 erkennen können. Irgendwie hatte HEINRICH III. seine Meinung über Gottfried geändert und begünstigte jetzt dessen Bruder Gozelo, obwohl dieser zur Übernahme des Amtes kaum befähigt war. Ungewiß ist nur, in welchem Maße dieser Gozelo II. bevorzugt wurde, nämlich ob er das ganze Herzogtum Lothringen erhielt oder lediglich einen Teil, in dem man Nieder-Lothringen erblicken wollte. Die Wahrscheinlichkeit spricht dafür, dass HEINRICH III. ganz Lothringen an Gozelo II. übertragen wollte, was noch durch die nachfolgenden Ereignisse erhärtet wird.
    Gottfried hat sich, nach dem Bericht der Altaicher Annalen, dem Willen des Königs nicht fügen wollen, der ihm den von ihm verlangten Primat nicht übergeben wollte, wobei mit Primat offensichtlich die Herrschaft im ganzen Herzogtum Lothringen gemeint war. Wahrscheinlich faßte der König nach dem Tode Gozelos I. Ober- und Nieder-Lothringen wieder als die alte Einheit des lothringischen Herzogtums auf, über die er zu verfügen habe, während Gottfried seinerseits Anrecht aus seiner Stellung als Mitherzog seines Vaters im ganzen Herzogtum geltend machte. HEINRICH III. kam zum Entschluß eines Kompromisses in einer neuerlichen Teilung Lothringens zwischen Gottfried und Gozelo II.
    Gottfried hat versucht, diese Entscheidung des Königs rückgängig zu machen. Er hat durch Bevollmächtigte und durch seine Freunde am Hofe weitere Verhandlungen führen lassen. Offensichtlich war der König sofort nach seiner Entscheidung zum Zug nach Ungarn aufgebrochen, so dass Gottfried die Verhandlungen nicht persönlich führen konnte. Er ließ alle möglichen Zusicherungen geben, wenn ihm nur beide Herzogtümer überlassen würden. Die neuerliche Entscheidung des Königs lautete dahin, Gottfried habe von seinen ursprünglichen Forderungen abzusehen und die Herrschaft mit seinem Bruder zu teilen. Gottfried wurde anscheinend von verschiedenen Seiten bearbeitet, sich der Entscheidung des Königs zu fügen, doch entschloß er sich zum bewaffneten Widerstand. Zu diesem Zwecke ging er ein Bündnis ein mit König Heinrich I. von Frankreich. Die Situation war dafür beim französischen König günstig, der wohl an eine Wiederaufnahme der Ansprüche auf Lothringen gedacht hat. Gottfried hat ihm wahrscheinlich die Huldigung für ganz Lothringen angeboten. Er hat außerdem seine Vasallen durch einen Eid gebunden, ihm 3 Jahre lang gegen jeden zu Hilfe zu ziehen. HEINRICH III. erfuhr von diesen Umtrieben und lud ihn vor einen Hoftag im September 1044 nach Aachen. Gottfried ist dort erschienen offensichtlich im Bewußtsein, dass ihm auf Grund seiner ehemaligen Erhebung zum Mitherzog ein Recht auf ganz Lothringen zustehe. Vermutlich glaubte er dabei, der König wisse von seinen Verhandlungen mit dem französischen König noch nichts.
    Indessen entwickelte sich der Hoftag zum Gerichtstag über ihn. Nachdem die Tatsächlichkeit seiner hochverräterischen Beziehungen der Versammlung offen zutage lag, kamen die ihm in der Würde Gleichgestellten zu dem Urteil, er sei aller königlichen Benefizien für verlustig. Auffallend ist die Tatsache, dass Gottfried in Freiheit belassen wurde und Aachen wieder verlassen konnte.
    Wir müssen in der Folgezeit davon ausgehen, dass Gozelo II. Herzog von ganz Lothringen gewesen ist. Gottfried seinerseits begann jetzt einen rücksichtslosen Kampf gegen alle Anhänger des Königs. Dieser zog Ende des Jahres 1044 gegen ihn aus. Die Aktion geschah anscheinend im Raum der unteren Nahe. Es konnte nichts entscheidendes ausgerichtet werden. Der König hat nach kurzer Zeit die Operationen eingestellt. Wodurch eigentlich Gottfried schließlich zur Unterwerfung gebracht wurde, läßt sich nicht deutlich erkennen. Es sind in den Berichten aus späterer Zeit Andeutungen erhalten, einige Geistliche hätten durch ihre Ermahnungen ihn zur Einkehr gebracht, doch scheint auch seine Lage so schlecht geworden zu sein, dass ihm nichts anderes mehr übrig blieb. Auf letzteres deutet auch der Ausgang dieser Unterwerfung im Juli 1045, bei der er nicht die königliche Gnade erfuhr, sondern in Haft gesetzt wurde.
    Nicht als Folge des angeblichen Todes Gozelos II. hat HEINRICH III. auf einem Hoftage in Aachen am 18. Mai 1046 eine Neuordnung des lothringischen Gebietes vorgenommen, sondern weil ihn die Unfähigkeit Gozelos dazu zwang. Der unmittelbare Anlaß dazu kann auch noch darin gelegen haben, dass Graf Dietrich IV. von Holland sich in dieser Zeit Reichsgebiet aneignete. Der König mag es angesichts solcher Ereignisse für nötig erachtet haben, in Lothringen kräftigere Persönlichkeiten als Gegengewicht zu besitzen. So kam es, dass Gottfried aus der Haft entlassen wurde und das Herzogtum Ober-Lothringen übertragen erhielt. Nach einer späteren Überlieferung soll er genötigt gewesen sein, dafür seinen Sohn als Geisel zu stellen. In Nieder-Lothringen wurde Graf Friedrich von Luxemburg wohl auch im Sinne einer Gegenwirkung gegen Gottfried, zumal Friedrichs Oheim Dietrich Bischof von Metz war, als Herzog eingesetzt.
    Während HEINRICH III. zur Kaiserkrönung in Italien weilte, entschloß sich Gottfried, wieder Anspruch auf ganz Lothringen zu erheben. Er fand dazu Verbündete im Grafen Dietrich IV. von Holland, der sich nicht mit seinem Mißerfolg kurz zuvor abfinden wollte, und im Grafen Balduin V. von Flandern. Der Kaiser war über diese neue Entwicklung noch nicht unterrichtet, als er aus Italien zurückkehrte. Die Feindseligkeiten wurden im Juli 1047 durch den Grafen Dietrich begonnen und überraschten ihn. Der Angriff richtete sich gegen das Bistum Utrecht. Gottfried scheint mit seinen Zurüstungen zum damaligen Zeitpunkt noch nicht fertig gewesen zu sein, er sandte mehrmals beruhigende Versicherungen an den kaiserlichen Hof. Der Kaiser erkannte die wirkliche Sachlage immer noch nicht, er wandte sich im September 1047 gegen den Grafen Dietrich. Nach anfänglichen geringen Erfolgen mußte das Unternehmen jedoch aufgegeben werden. In diesem Zeitpunkt begannen Herzog Gottfried und Graf Balduin von Flandern den Krieg. Balduin hatte sich zuvor noch durch einen Gebietstausch das Wohlwollen des Grafen Hermann von Hennegau gesichert, dem er Valenciennes und die anschließende Grafschaft Chievres überließ. Der Angriff gegen den Kaiser führte bis zur kaiserlichen Pfalz Nimwegen, die zerstört wurde. Gottfried hat sich anscheinend rasch ganz Nieder-Lothringens unterworfen. Dann wandte er sich gegen Verdun, um dessen Grafschaft er immer wieder gekämpft hatte. Die Stadt wurde bei dieser Aktion fast ganz zerstört, auch die Kathedrale fiel dem Brand zum Opfer. Allerdings hatte Gottfried die Vernichtung der Kirche nicht beabsichtigt, er hat deshalb versucht, durch Spenden diesen üblen Eindruck wieder auszugleichen. Bischof Dietrich von Verdun hat ihn damals als Graf von Verdun anerkennen müssen.
    Anschließend zog er gegen Lüttich. Dem dortigen Bischof Wazo gelang es trotz des Abfalls einiger seiner Vasallen, sich zu behaupten. Die Tatsache, dass es dann zu einem Vertrage zwischen ihm und Gottfried kam, läßt verschiedene Deutungen zu.
    HEINRICH III. hat in Lothringen nicht eingegriffen. Er hat lediglich Gottfried das Herzogtum Ober-Lothringen entzogen und gab es an einen Adalbert, über dessen Person keine Klarheit herrscht.
    Inzwischen war Adalbert, der neu ernannte Herzog von Ober-Lothringen, gegen Gottfrieds Besitzungen vorgegangen, wurde aber von diesem überrascht und fand im Kampf den Tod. Das Herzogtum Ober-Lothringen wurde noch im gleichen Jahre 1048 auf den Grafen Gerhard vom Elsaß übertragen. Er war mit vielen einflußreichen Familien im Elsaß und Lothringen verwandt, so dass er dem Kaiser als Gegenspieler Gottfrieds eine entsprechende Hilfe darstellen konnte. Die eigentlichen Aktionen begannen durch einen Angriff kaiserlicher Anhänger, wie der Bischöfe von Utrecht, Lüttich und Metz gegen den Grafen Dietrich von Holland, der in diesen Kämpfen fiel. Darauf gelang es Gottfried, die Kaiserlichen wieder etwas aus Holland zu verdrängen, doch wurde er dann in einem Gefecht besiegt und konnte nur mit Not entkommen. Die Entscheidung fiel durch die Exkommunikation, die Papst Leo IX., der an den kaiserlichen Hof gekommen war, über Gottfried und den Grafen Balduin von Flandern im Juli 1049 in Aachen aussprach, nachdem der Kaiser alle militärischen Vorbereitungen gegen die beiden getroffen hatte. Gottfried wollte es zu einer Auseinandersetzung mit der geistlichen Gewalt nicht kommen lassen und unterwarf sich. Er wurde als Gefangener dem Erzbischof Eberhard von Trier zur Bewachung übergeben.

    sehr ausführlich Band II Seiten 20-47

    um 1020 1. oo Doda
    1054 2. oo 2. Beatrix von Ober-Lothringen, Tochter des Herzogs Friedrich II., 1023-18.4.1076 Pisa
    (1. oo Bonifaz Markgraf von Canossa-Tuszien -6.5.1052)

    Kinder:
    1. Ehe
    - Gottfried IV. der Bucklige ca 1040-26.2.1076
    - Ida 1040-13.4.1113
    oo Eustach II. Graf von Boulogne - 1080
    - Wiltrudis - 1093
    oo Adalbert II. Graf von Calw um 1025/30-22.9.1099

    Literatur:
    Black-Veldtrup, Mechthild: Kaiserin Agnes (1043-1077) Quellenkritische Studien, Böhlau Verlag Köln 1995, Seite 14,188,191,195,317, 327 - Boshof, Egon: Die Salier. Verlag W. Kohlhammer Stuttgart Berlin Köln 1987, Seite 97-272 - Die Salier und das Reich, hg. Stefan Weinfurter, Jan Thorbecke Verlag 1991, Band I Seite 164,245,258, 263,265,383,388,391,395,398-402,406,409,412-414,420,423,431, 439,442-444,447,449,461-464,467,470,486,490,532/Band II Seite 6,9,312,330,386/Band III Seite 268,303,305,317,320,323,506 - Goez, Elke: Beatrix von Canossa und Tuszien. Eine Untersuchung zur Geschichte des 11. Jahrhunderts, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1995, Seite 10-225 - Golinello, Paolo: Mathilde und der Gang nach Canossa, Artemis und Winkler Düsseldorf 1998, Seite 74,102,116-121,123-125,127,135,139,144,147,154,157,248,300 - Schulze, Hans K.: Das Reich und die Deutschen. Hegemoniales Kaisertum. Ottonen und Salier. Siedler Verlag, Seite 347,385,390,394,396,402,404,410 - Weinfurter, Stefan: Herrschaft und Reich der Salier. Grundlinien einer Umbruchszeit. Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1992, Seite 84,90-92,97,100,102,114,121 - Wies, Ernst W.: Kaiser Heinrich IV. Canossa und der Kampf um die Weltherrschaft, Bechtle Esslingen 1996, Seite 36,40,50,58,74,82,143 -

    Neue Deutsche Biographie - Gottfried II. der Bärtige

    Herzog von Ober- und Niederlothringen, † 21.12.1069 Verdun.

    Seit 1026 ist G. als Graf von Verdun und als Vogt des Klosters Sankt Vannes bezeugt. Nach dem Tod seines Vaters übertrug ihm Heinrich III. 1044 das Herzogtum Oberlothringen, während sein (offenbar schwachsinniger) Bruder Gozelo II. Niederlothringen erhielt. G. war bestrebt, ganz Lothringen wieder in seiner Hand zu vereinigen, so, wie es schon sein Vater besessen hatte. Eine erste Empörung 1045, im Bunde mit König Heinrich I. von Frankreich, konnte Heinrich III. niederwerfen; nach fast einjähriger Haft auf dem Giebichenstein wurde G. Mai 1046 in Freiheit gesetzt und erhielt sogar sein Herzogtum zurück, nachdem er seinen Sohn als Geisel gestellt hatte. Als Heinrich III. aber 1046 (nachdem G.s Bruder Gozelo entweder gestorben oder seines Schwachsinns wegen beiseitegeschoben war) das niederlothringische Herzogtum nicht ihm, sondern Friedrich von Luxemburg verlieh, empörte G. sich erneut (1047), diesmal im Bund mit Balduin von Flandern, Hermann vom Hennegau und Dietrich von Holland. Wieder behielt der Kaiser die Oberhand, allerdings erst 1050 nach langen Kämpfen und unterstützt von der englischen und dänischen Flotte und vom Bannspruch des Papstes. G. kam in die Haft des Erzbischofs von Trier, erlangte aber bald seine Freiheit zurück und erhielt auch einige Lehen der Kölner Kirche zum Besitz.

    Die zunächst heimlich geschlossene 2. Ehe mit Beatrix, die auch wegen zu naher Verwandtschaft der beiden Ehegatten nach kanonischem Recht eigentlich nicht gültig gewesen wäre, wurde von Kaiser Heinrich III. erst 1056 anerkannt. Dadurch wurde G. zum mächtigsten Fürsten in Mittelitalien, und nachdem 1057 auch noch sein Bruder Friedrich als Stephan IX. Papst geworden war, konnte sogar das Gerücht aufkommen, Stephan wolle G. die Kaiserkrone verschaffen. Auf jeden Fall kam G. entscheidender Einfluß auf die Reichsgewalt zu; beim Staatsstreich von Kaiserswerth 1062 scheint Anno von Köln im Einverständnis mit ihm gehandelt zu haben, und im gleichen Jahr griff G. in Italien ein, als sich die beiden Papstprätendenten Alexander II. und Honorius II. gegenüberstanden, Bei der Mündigkeitserklärung Heinrichs IV. 1065 in Worms war er Schildträger, im gleichen Jahr erhielt er auch das Herzogtum Niederlothringen. 1067 kam er einem Italienzug des jungen Königs durch ein eigenes Unternehmen zuvor und kämpfte bei dieser Gelegenheit gegen die Normannen. Vor seinem Tode vermittelte er noch eine Ehe seines Sohnes aus erster Ehe, Gottfrieds des Buckligen, mit Mathilde, der Tochter seiner zweiten Gemahlin aus deren Ehe mit Bonifaz von Tuszien. G. starb in völliger Weltentsagung.

    Familie/Ehepartner: Doda. [Familienblatt] [Familientafel]

    Kinder:
    1. 25. von Lothringen, Gottfried IV.  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren um 1040; gestorben am 26 Feb 1076 in Utrecht [3500],Utrecht,Niederlande; wurde beigesetzt in Verdun [55100],Lothringen,Frankreich.
    2. 26. von Boulogne, Ida  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren um 1040 in Bouillon [6830],Wallonien,Belgien; gestorben am 13 Apr 1113; wurde beigesetzt in Arras [62000],Pas-de-Calais,Nord-Pas-de-Calais,Frankreich.
    3. 27. von Lothringen, Wiltrud  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren um 1040/1045; gestorben in 1093.

    Gottfried heiratete von Lothringen, Beatrix in 1054. Beatrix (Tochter von von Oberlothringen, Friedrich II. und von Schwaben, Mathilde) wurde geboren um 1020/1025; gestorben am 18 Apr 1076 in Pisa [56121],Pisa,Toskana,Italien. [Familienblatt] [Familientafel]


  2. 13.  von Niederlothringen, Gozelo II. Graphische Anzeige der Nachkommen (7.Gozelo3, 4.Gottfried2, 1.Uda1) gestorben in 1046.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: 1044-1046, Niederlothringen; Herzog von Niederlothringen

    Notizen:

    Gozelo II.
    Herzog von Nieder-Lothringen (1044-1046)
    - 1046 vor 22.5.
    Sohn des Herzogs Gozelo I. von Lothringen

    Brandenburg Erich: Tafel 33 Seite 67, "Die Nachkommen Karls des Großen"

    X. 121. GOZELO II., Herzog von Nieder-Lothringen 1044-1046
    * ..., + 1046 vor 22. V

    Glocker Winfrid: Seite 331, "Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik"

    VII, 87 GOZELO II., 1044 Herzog von Nieder-Lothringen
    + 1046 vor V 22

    oo NNw

    Die Belege für Herzog Gozelo II. sind bei Renn, Grafenhaus S. 41, zusammengestellt.
    Vgl. auch Brandenburg X, 121.

    Hermann von Reichenau: Seite 676,680, "Chronicon"

    1044
    Der Lothringerherzog Gozelo verfügte sterbend, daß seinem Sohn Gozelo, obgleich er träge war, das von König HEINRICH versprochene Herzogtum überlassen werde. Als aber sein anderer Sohn Gotfried, der schon lange Herzog war, das seinem Bruder zustehende vom König nicht gegen das Recht für sich erlangen konnte, da vermißt er sich, Eid und Treue nicht achtend, sich gegen den frommen König zu erheben [241 Gozelo I. (vgl. Anm. 227) hatte 1039 Gotfried II. (den Gebarteten) als Mitregent für Ober-Lothringen angenommen. Dieser forderte nach des Vaters Tod auch Nieder-Lothringen. Da HEINRICH III. es seinem unfähigen Bruder Gozelo II. übertrug, legten den Keim zu der verhängnisvollen Feindschaft Gottfrieds gegen den SALIER.].
    1046
    In der folgenden Zeit bereitet der König einen Zug nach Italien vor. Friedrich, der Bruder Herzog Heinrichs von Bayern, wird an Stelle des untätigen Gozelo, des Bruders Gotfrieds, als Herzog der Lothringer eingesetzt.

    Renn, Heinz: Seite 41, "Das erste Luxemburger Grafenhaus"

    Außer den beiden Söhnen Gozelos, den Herzögen Godfrid und Gozelo [60 Ann. Altah. 1044 = SS. XX, Seite 799.], kennen wir noch drei Kinder.
    Es konnte natürlich eine große Gefahr darin bestehen, die ganze Westmark des deutschen Reiches in der Hand eines Mannes zu vereinigen. Deshalb hält HEINRICH III. beim Tode Gozelos I. die Entscheidung des Vaters, die dieser in schicksalschwerer Stunde getroffen hat, nicht aufrecht. Dennoch läßte er beide Herzogtümer in dessen Familie. Sein Sohn Godfrid wird Herzog von Ober-Lothringen, während Gozelo Nieder-Lothringen erhält, aber bereits nach zwei Jahren stirbt. Er hinterläßt eine Tochter Mathilde, die als Gattin des Pfalzgrafen Heinrich aus dem Hause der EZZONIDEN ein furchtbares Ende findet.

    Giesebrecht Wilhelm von: Band 2 Seite 351,360, "Geschichte der deutschen Kaiserzeit"

    Als Herzog Gozelo am 19. April 1044 starb, führte sein ältester Sohn Gottfried, mit dem Beinamen "der Bärtige" bereits den herzoglichen Namen. Deshalb hatte er von jeher geglaubt, einen vollwichtigen Anspruch auf ganz Lothringen zu haben, wie es sein Vater besaß. Aber der alte Gozelo selbst soll solchem Anspruch nicht hold gewesen sein; es wird berichtet, er habe den König gebeten, nach seinem Tode mit Nieder-Lothringen seinen zweiten Sohn Gozelo zu belehnen.
    Gewiß ist, daß nach dem Tode des alten Gozelo der Entschluß des Königs feststand, die lothringischen Länder von neuem zu trennen. HEINRICH verweilte damals zur Feier des Osterfestes in Nymwegen. Er beabsichtigte, hier sogleich die lothringischen Verhältnisse nach seinen Absichten zu ordnen. Aber Gottfried widersetzte sich mit der äußersten Hartnäckigkeit der Belehnung seines Bruders und verlangte mit immer gesteigerter Dringlichkeit die ungeteilte Macht des Vaters. Es kam zu sehr heftigen Auftritten zwischen ihm, dem schon gereifterem Manne und dem jungen König, ohne daß er jedoch diesen von seinem Willen abzubringen vermochte. So unfähig Gozelo war, welchen das Volk "den Feigen" nannte, erhielt er dennoch die Fahne von Nieder-Lothringen, und Gottfried verließ in Unmut den Hof.
    Es war für die Zustände Lothringens nicht ohne Bedenken, daß Gozelo sich völlig unfähig für die herzogliche Stellung zeigte; überdies war seine Gesundheit erschüttert und sein Tod mit jedem Tage zu erwarten. Unter diesen Umständen entschloß sich der König, Gottfried der Haft auf Giebichenstein zu entlassen, nachdem dieser einen seiner Söhne als Geisel gestellt. Als er dann zu Pfingsten (18. Mai) in Aachen eine große Versammlung geistlicher und weltlicher Fürsten hielt, stellte Gottfried sich ein, warf sich HEINRICH zu Füßen und bat um Gnade. Der König verzieh ihm nicht allein, sondern gab ihm auch, die früheren Fehde vergessend, sein altes Herzogtum Ober-Lothringen zurück. Zur selben Zeit verlieh der König das untere Lothringen an Stelle Gozelos an Friedrich, einen jüngeren Bruder des Herzogs Heinrich von Bayern; das von Gottfrieds Vorfahren so lange verwaltete Herzogtum fiel damit den LÜTZELBURGERN zu, den alten Feinden seines Hauses. Als in diesen Tagen Gozelo stzarb, verlieh der König die von ihm bekleidete Grafschaft Drenthe dem Bischof von Utrecht.

    Mohr Walter Mohr: Band I Seite 82-88, "Geschichte des Herzogtums Lothringen"

    Lothringen ist also ungeteilt geblieben. In diesem Zustand der Regelung eines Mit-Herzogs ist zu einem unbekannten Zeitpunkt eine Änderung eingetreten, die wir erst aus den Berichten über den Tod Gozelos im April 1044 erkennen können. Irgendwie hatte HEINRICH III. seine Meinung über Gottfried geändert und begünstigte jetzt dessen Bruder Gozelo, obwohl dieser zur Übernahme des Amtes kaum befähigt war. Ungewiß ist nur, in welchem Maße dieser Gozelo II. bevorzugt wurde, nämlich ob er das ganze Herzogtum Lothringen erhielt [581 Gozzilo dux Lotharingorum moriens Gozziloni filio, quamvis ignavo, ducatum suum a rege Heinrico promissum relinquere disposuit. Hermann von Reichenau, Chronicon 1044. Da Hermann sonst von pars Lothringorum spricht (vgl. Anm. 580) muß man annehmen, daß es hier um das gesamte Herzogtum Lothringen ging. Darauf deuten auch seine weiteren Worte: Sed alter filius Gotefridus, iam dudum dux, cum ducatum fratri debitum contra fas a rege sibi obtinere nequivisset, iusiurandum fidemque postponens rebellare pio regi praesumit. Da nur von einem einzigen Herzogtum die Rede ist, kann damit nur das Herzogtum Lothringen gemeint sein, in dem Gottfried als Mit-Herzog seines Vaters bereits Herzog gewesen war.] oder lediglich einen Teil, in dem man Nieder-Lothringen erblicken wollte. Die Wahrscheinlichkeit spricht dafür, dass HEINRICH III. ganz Lothringen an Gozelo II. übertragen wollte [583 In den Ann. Leod. 1044 findet sich die Bemerkung: Gotzelo dux obiit, Godifridus filius eius, privatus paterno iure, rebellet. Gozelo II. ist dabei nicht erwähnt. Ganz in ähnlichem Sinne schreibt Lampert von Hersfeld, Ann. 1044: Gozelo dux Lotheringorum obiiit; cuius filius Gotefridus, nobilissimae indolis iuvenis atque in re militari admodum exercitatus, quia ducatum patris non potuit obtinere, arma contra rem publicam corripuit. Allerdings verbindet er damit sofort die Ernennung Adalberts, was in dieser Form nicht stimmt.], was noch durch die nachfolgenden Ereignisse erhärtet wird.
    Wahrscheinlich faßte der König nach dem Tode Gozelos I. Ober- und Nieder-Lothringen wieder als die alte Einheit des lothringischen Herzogtums auf, über die er zu verfügen habe, während Gottfried seinerseits Anrecht aus seiner Stellung als Mit-Herzog seines Vaters im ganzen Herzogtum geltend machte. Anscheinend kam HEINRICH III. nämlich zum Entschluß eines Kompromisses in einer neuerlichen Teilung Lothringens zwischen Gottfried und Gozelo II.
    Wir müssen nach dem Hoftag von Aachen (September 1045) davon ausgehen, dass Gozelo II. Herzog von ganz Lothringen gewesen ist.
    Die lothringischen Verhältnisse gerieten schon bald in weiteren Fluß. Wir erfahren, dass im Jahre 1045 das Herzogtum Nieder-Lothringen an Friedrich von Luxemburg übertragen wurde. Man hat ehedem allgemein angenommen, das sei geschehen, weil Herzog Gozelo II. gestorben sei. Dabei berief man sich auf eine Urkunde HEINRICHS III. vom 22.5.1046, in der die Grafschaft Drenthe nach dem Tode des Herzogs Gozelo dem Bischof von Utrecht übertragen wurde [599 Comitatum qui post obiitum Gozelini ducis nostre dicioni in Thrente visus est subiacere. MG DD H III, Nr. 152. Vgl. Steindorff, Jbb I, 297 Anm. 2.]. Indes wird in diese Urkunde nicht gesagt, um welchen Gozelo es sich handelte, um Vater oder Sohn. Da Gozelo I. erst zwei Jahre zuvor gestorben war, müßte man eine nähere Charakterisierung in der Urkunde erwarten, falls es sich um den Sohn gehandelt hätte. Über dessen Tod besitzen wir im übrigen keine Angaben, dagegen gibt es immerhin unmißverständliche Berichte, dass er zu diesem Zeitpunkt noch am Leben war. So schreibt der Chronist Hermann von Reichenau zum Jahre 1046, damals sei Friedrich, der Bruder des Herzogs von Bayern, an Stelle des unfähigen Gozelo, des Bruders Gottfrieds zum Herzog eingesetzt worden [601 Hermann von Reichenau, Chronicon 1046.]. Die Annalen von Altaich sind noch etwas genauer: König HEINRICH habe auf einem Hoftage in Aachen im Jahre 1046 Gottfried wieder zu Gnaden angenommen und ihm das eine Herzogtum gegeben, das andere habe er jedoch weder ihm, noch seinen Bruder zugestanden, sondern Gozelo abgesetzt und sein Herzogtum an Friedrich, den Bruder des Bayern-Herzogs übertragen [602 Ann. Altah. 1046. Ähnlich auch Hermann von Reichenau, Chronicon 1046. Dem wohl folgend läßt Giesebrecht, Kaiserzeit II, 398 Friedrich noch zu Lebzeiten Gozelos Herzog von Nieder-Lothringen werden, datiert aber unmittelbar danach Gozelos Tod, worauf der Bischof von Utrecht die Grafschaft Drente erhalten habe. Steindorff, Jbb II, 293 Anm. 2 hat die chronikalischen Berichte abgelehnt gegenüber der nach ihm zuverlässigeren Urkunde. Dupreel, Godefroid 33 Anm. 3 fügt zu den Beweisen gegen Steindorff noch eine Eintragung im Martyrologium von St. Hubert, in der Gottfried den Herzogtitel trägt, Gozelo aber keinen Titel, doch dürfte das nicht ausschlaggebend sein. Franz, Rhein-Vierteljahresblätter 10, 259 Anm. 160 stützt im wesentlichen auf Dupreel, ohne ihn jedoch zu zitieren.].
    Der Verlauf der Ereignisse hat sich demnach anders vollzogen, als bisher angenommen wurde. Nicht als Folge des angeblichen Todes Gozelos II. hat HEINRICH III. auf einem Hoftage in Aachen am 18. Mai 1046 eine Neuordnung des lothringischen Gebietes vorgenommen, sondern weil ihn die Unfähigkeit Gozelos dazu zwang. Der unmittelbare Anlaß dazu kann auch noch darin gelegen haben, dass Graf Dietrich IV. von Holland sich in dieser Zeit Reichsgebiet aneignete. Der König mag es angesichts solcher Ereignisse für nötig erachtet haben, in Lothringen kräftigere Persönlichkeiten als Gegengewicht zu besitzen. So kam es, dass Gottfried aus der Haft entlassen wurde und das Herzogtum Ober-Lothringen übertragen erhielt [604 Deutlich charakterisiert in Ann. Altah. 1046: Gottefrido duci gratiam suae reconcilliationis dedit ac ducatum unum, cui patre vivente dominabatur. Die Aussage von Hermann von Reichenau, Chronicon 1046, Gottfried habe sein Herzogtum zurückerhalten, darf nicht zu sehr gepreßt werden, etwa als habe er zuvor bereits Ober-Lothringen besessen. Hermann schreibt ja auch anschließend, Friedrich sei an Stelle Gozelos zum Herzog der Lothringer eingesetzt worden, was, streng genommen, das gesamte Lothringen bedeuten würde.]. Nach einer späteren Überlieferung soll er genötigt gewesen sein, dafür seinen Sohn als Geisel zu stellen. In Nieder-Lothringen wurde Graf Friedrich von Luxemburg wohl auch im Sinne einer Gegenwirkung gegen Gottfried, zumal Friedrichs Oheim Dietrich Bischof von Metz war, als Herzog eingesetzt [606 Vgl. Steindorff, Jbb I, 295.].

    Werner, Matthias: Band I Seite 400,420, "Der Herzog von Lothringen in salischer Zeit" in: Die Salier und das Reich

    Die Rebellion Gottfrieds 1044 gegen die Übertragung Nieder-Lothringens an seinen Bruder Gozelo II. und sein Anspruch auf beide Dukate und damit auf den primatus in Lothringen stellten selbst diese durch das Eerbrecht eingeschränkte Verfügungsgewalt des Königs in Frage und mußten als ein zusätzlicher Angriff auf den Amtscharakter des Herzogtums gelten [192 In ihrem Bericht über die Vorgänge von 1044 scheinen die Annales Altahenses (wie Anm. 104), Seite 34, und ähnlich auch Seite 38, mit dem Begriff primatus eine beide Dukate zusammenfassende, übergreifende Stellung zu bezeichnen. Mit Boshof, Lothringen (wie Anm. 13), Seite 69f., ist davon auszugehen, daß Gottfrieds Ansprüche auf den niederlothringischen Dukat weniger rechtlich begründet waren als vielmehr den von Gottfried aufgegriffenen politischen Zielen seines Vaters entsprachen, vgl. dazu Anm. 190, und auf Gottfrieds faktischer Stellung in Gesamt-Lothringen bis 1044 und der Untauglichkeit seines Bruders beruhten. Von daher scheint es fraglich, ob 1044 "dem Erbanspruch des Lothringers ... die Auffassung vom Amtscharakter des Herzogtums" gegenüberstand, so Ders., Ottonen- und frühe Salierzeit (wie Anm. 1), Seite 44. bzw. ob man mit M. Minninger, Heinrich III. interne Friedensmaßnahmen und ihre etwaigen Gegner in Lothringen, in: Jb. f. westdeutsche Landesgeschichte 5, 1979, Seite 37, Anm. 26b, von einer "Auseinandersetzung von Amts- und Lehnrecht bei diesem lehnrechtlich fortschrittenen Reichsteil" oder mit Schneidmüller, Regnum (wie Anm. 6), Seite 108, von einer "partikulare(n) Anerkennung der berechtigten Ansprüche Gottfrieds des Bärtigen" durch HEINRICH III. sprechen kann.]. Diese Gefahr abzuwehren und die Zugeständnisse von 1039 rückgängig zu machen, vermochte HEINRICH III. erst, als es ihm gelang, 1046 Gozelo II. in Nieder-Lothringen durch den LUXEMBURGER Friedrich zu ersetzen und 1047 nach der zweiten Absetzung Gottfrieds das oberlothringische Herzogtum an Adalbert von Chatenois zu übertragen.
    Mit dem nächsten Herzogswechsel nach dem Tode Gozelos I. 1044 ging der reduzierte und nur mit Mühe behauptete Machtkomplex dem Herzog und der herzoglichen Familie verloren. Statt an Gozelos I. Sohn und Nachfolger in Nieder-Lothringen Gozelo II. wurde die Grafschaft Drenthe 1046 von HEINRICH III. endgültig an Utrecht übertragen. Die Mark Antwerpen, auf die Gottfried der Bärtige Erbansprüche erhob, überließ der König 1045 als Lehen Balduin VI.

    oo N.N.

    Kinder:

    - Mathilde - 10.7.1060 ermordet
    oo Heinrich der Rasende Pfalzgraf bei Rhein - 1061?

    Literatur:
    Boshof, Egon: Die Salier. Verlag W. Kohlhammer Stuttgart Berlin Köln 1987, Seite 102,103 - Boshoff, Egon: Lothringen, Frankreich und das Reich in der Regierungszeit Heinrichs III. in: Rheinische Vierteljahresblätter 42 (1978), Seite 63-127 - Brandenburg Erich: Die Nachkommen Karls des Großen Verlag Degener & Co Neustadt an der Aisch 1998 Tafel 33 Seite 67 - Die Salier und das Reich, hg. Stefan Weinfurter, Jan Thorbecke Verlag 1991, Band I Seite 258,400,402,420 - Giesebrecht Wilhelm von: Geschichte der deutschen Kaiserzeit. Mundus Verlag 2000 Band 2 Seite 351,360 - Glocker Winfrid: Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik. Böhlau Verlag Köln Wien 1989 Seite 331 - Hermann von Reichenau: Chronicon. in: Ausgewählte Quellen zur Deutschen Geschichte des Mittelalters Band XI Seite 676,680 - Mohr Walter: Geschichte des Herzogtums Lothringen. Geschichte des Herzogtums Groß-Lothringen (900-1048) Verlag "Die Mitte" Saarbrücken 1974 Band I Seite 82-88 - Renn, Heinz: Das erste Luxemburger Grafenhaus Seite 41 - Schnith Karl Rudolf: Mittelalterliche Herrscher in Lebensbildern. Von den Karolingern zu den Staufern. Verlag Styria Graz Wien Köln 1990 Seite 197 - Steindorff, Ernst: Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Heinrich III. Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 1963 Band I Seite 48 N 6,201,216,293, 295,441 - Thiele, Andreas: Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band I, Teilband 1, R. G. Fischer Verlag Frankfurt/Main 1993 Tafel 52 - Werner, Matthias: Der Herzog von Lothringen in salischer Zeit, in Die Salier und das Reich Band 1 Seite 367-475, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1992 -

    Gestorben:
    vor 22.05.


  3. 14.  von Lothringen, Oda Graphische Anzeige der Nachkommen (7.Gozelo3, 4.Gottfried2, 1.Uda1)

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Löwen [3000],Flandern,Belgien; Gräfin von Löwen

    Notizen:

    Oda von Nieder-Lothringen
    Gräfin von Löwen
    - 23.10.
    Tochter des Herzogs Gozelo I. von Nieder-Lothringen

    Brandenburg Erich: Tafel 33 Seite 67, "Die Nachkommen Karls des Großen"

    X 123. ODA
    * ..., + ...
    Gemahl:
    Lambert II. Graf von Löwen (siehe IX. 68.) + nach 1062 21. IX.

    Thiele, Andreas: Tafel 52, "Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band I, Teilband 1"

    ODA
    oo LAMBERT II. Graf von Löwen + 1062
    Stammeltern der Herzöge von Brabant-Nieder-Lothringen

    Glocker Winfrid: Seite 331, "Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik."

    VII. 89. ODA
    oo LAMBERT II., genannt Balderich, Graf von Löwen + nach 1062 IX 21.

    Vgl. Renn, Grafenhaus Seite 41 und Brandenburg X.123. Die Daten für Graf Lambert II. von Löwen sind oben VII. 49. ermittelt.

    Werner Matthias: Band I Seite 447, "Der Herzog von Lothringen in salischer Zeit" in: DIE SALIER UND DAS REICH. Gesellschaftlicher und ideengeschichtlicher Wandel im Reich der Salier.

    Weniger erfolgreich war die Heirat der zweiten Tochter Gozelos, Uda, mit Graf Lambert II. von Löwen (1041-1062), dessen Vater Lambert I. 1015 gegen Herzog Gottfried I. gefallen war [441
    'Genealogia ducum Brabantiae heredum Franciae' cap. 4, MGH SS 25, Seite 389, Zeile 19f.; vgl. Parisse, Genealogie (wie Anm. 14), Seite 36, Nr. 65. Auch diese Eheschließung dürfte am ehesten in den 30-er Jahren des 11. Jahrhunderts anzusetzen sein. Lambert II. folgte seinem Bruder Heinrich I. (1015-1038) und dessen früh verstorbenen Sohn Otto, vgl. Vanderkindere, La formation 2 (wie Anm. 287), Seite 114ff.]. Weder kam es zu der erhofften Einbindung der Grafen von Löwen in die Herzogsherrschaft [442 Die Angabe von E. van Mingroot, Het Leuvens gravenhuis, in: R. van Uyten (Hg.), De geschiedenis van het stadsgewest Leuven tot omstreeks 1600 (Leuven "De beste stad van Brabant", Deel 1), Leuven 1980, Seite 52, Graf Heinrich I. von Löwen, der Bruder Lamberts II., habe 1037 in der Schlacht von Bar auf Seiten Gozelos gekämpft, läßt sich nicht belegen.], noch zu einer dauerhafte Verbindung mit dem Herzogshaus [443 Anders als zu den Grafen von Namur sind so gut wie keine Nachrichten über Beziehungen der Grafen von Löwen zur herzoglichen Familie überliefert. Dies ist umso bemerkenswerter, als es wie bei den Grafen von Namur durch die Nachbarschaft in den Ardennen so auch zu den Grafen von Löwen durch die Nähe der Markgrafschaft Antwerpen durchaus Berührungspunkte gab. Daß Ida, die Tochter Gottfrieds des Bärtigen, mit Eustachius II. von Boulogne einen Neffen Lamberts II. von Löwen heiratete, ist schwerlich als Folge der unter Gozelo I. angeknüpften Eheverbindungen anzusehen.], noch zu stärkerer Reichstreue der als gens ferox oder genius ... infidum geltenden Familie [444 Nachdem Graf Lambert II. gegen eine 1040 unter anderem auf Intervention der Herzöge Gozelo und Gottfried getroffene Verfügung HEINRICHS III. zugunsten von Nivelles protestiert hatte, kam es 1041 in Aachen zu einem Vergleich, MGH DD H III. 52 und 80. Nicht zuletzt unter Anspielung auf diesen Protest wird die Familie Lamberts in der Urkunde von 1041, einer Empfängerausfertigung, als gens ferox et dure cervicis bezeichnet und werden die Strafbestimmungen der Poenformel mit den Worten ob duriciam gentis eingeleitet. Wie zuletzt Boshof, Lothringen (wie Anm. 13), Seite 103, zutreffend betont, bezieht sich die Nachricht Hermanns von Reichenau zu 1051, der Kaiser habe in Aachen einen Lanthpertum comitem rebellare molientem zur Strafe des Hundetragens verurteilen lassen, MGH SS 6, Seite 130, auf Graf Lambert II. von Löwen. Auf denselben Vorgang spielt die 1100/10 verfaßte Vita Balderici eo. Leod. cap. 25, MGH SS 4, Seite 734, an, die zur Familie der Grafen von Löwen vermerkt: adhuc genus ut videmus in praesentiarum est infidum ... nec debitam imperatori servat fidelitatem ... Ex quorum obstinato grege dum quidam olim potrestati repugnasset regiae ...; zur Interpreatation vgl. Boshof, ebd., Seite 103; die Motive und Hintergründe der Rebellion sind nicht bekannt, der Zeitpunkt spricht gegen einen Zusammenhang mit der Empörung Gottfrieds des Bärtigen.]; allenfalls die in Lothringen getadelten Heiratsverbindungen der Geschwister Lamberts II. nach Flandern und Boulogne wurden durch diese Ehe neutralisiert [445 Wenn in dem 1041 in Nivelles ausgefertigten D H III. 80, vgl. Anm. 444, die Familie von LÖWEN vornehmlich deshalb als gens ferox et dure cervicis gebrandmarkt wird, weil sie iungitur enim indomitis Francigenis, so bezieht sich dies zweifellos auf die Ehe von Lamberts II. Bruder Heinrich II. mit einer Tochter Graf Balduins V. von Flandern und auf die Heirat seiner Schwester Mathilde mit Graf Eustachius I. von Boulogne.].

    Renn, Heinz: Seite 41, "Das erste Luxemburger Grafenhaus (963-1136)"

    Außer den beiden Söhnen Gozelos, den Herzögen Godfrid und Gozelo [60 Ann. Altah. 1044 = SS. XX, Seite 799.], kennen wir von ihm noch drei Kinder. Friedrich ist seit 1051 Kanzler des Papstes Leo IX. und kann 1057 sogar als Stephan IX. den päpstlichen Stuhl besteigen. Man hat ihm den Plan untergeschoben, er habe seinen Bruder Godfrid zum Kaiser krönen wollen. Und die beiden Töchter Gozelos gehen wichtige Verbindungen ein: Uda heiratet den Grafen Lambert von Löwen und wird so die Ahnfrau der Herzöge von Brabant [61 Genealogia ducum Brabantiae = SS. XXV, Seite 389. ]. Regelindis ist die Gemahlin des Grafen Albert II. von Namen [62 Genealogia e stirpe S. Arnulfi = SS. XXV, Seite 384.] (Namur) und damit die Großmutter Godfrids von Namen, des Gemahls der Gräfin Ermesinde von Luxemburg.


    oo Lambert II. der Gegürtete Graf von Löwen ca. 990-21.9. nach 1062

    Kinder:

    - Heinrich II. ca. 1020- 1078/79
    - Adela 1020/25 - 1083
    1060 1. oo Otto von Weimar, Markgraf von Meißen - Anfang 1067
    1069 2. oo 2. Dedi II. Graf von Wettin - 10.1075
    - Reginar - 1077 Hasbanien


    Literatur:
    Brandenburg Erich: Die Nachkommen Karls des Großen. Verlag Degener & Co Neustadt an der Aisch 1998 Tafel 33 Seite 67 - DIE SALIER UND DAS REICH. Gesellschaftlicher und ideengeschichtlicher Wandel im Reich der Salier. (Hg.) Stefan Weinfurter. Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1991 Band I Seite 447 - Glocker Winfrid: Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik. Böhlau Verlag Köln Wien 1989 Seite 325,331 - Renn, Heinz: Das erste Luxemburger Grafenhaus (963-1136) (Rheinisches Archiv 39), Bonn 1941 Seite 41 - Thiele, Andreas: Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band I, Teilband 1, R. G. Fischer Verlag Frankfurt/Main 1993 Tafel 52 -

    Gestorben:
    23.10.

    Familie/Ehepartner: von Löwen, Lambert II.. Lambert wurde geboren um 990; gestorben nach 1062. [Familienblatt] [Familientafel]


  4. 15.  von Lothringen, Regelindis Graphische Anzeige der Nachkommen (7.Gozelo3, 4.Gottfried2, 1.Uda1) wurde geboren um 1005/1010; gestorben nach 1064.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Namur [5000],Wallonien,Belgien; Gräfin von Namur

    Notizen:

    Regelindis von Nieder-Lothringen
    Gräfin von Namur
    um 1005/10- nach 1064
    Tochter des Herzogs Gozelo I. von Nieder-Lothringen

    Brandenburg Erich: Tafel 33 Seite 67, "Die Nachkommen Karls des Großen."

    X. 124. REGINLINDE
    * ..., + nach 1064

    Gemahl:
    Albert II. Graf von Namur (siehe IX. 71.) + 1063/64

    Glocker Winfrid: Seite 331, "Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik."

    VII. 90 REGINLIND
    + nach 1064
    oo Albert II., Graf von Namur + 1063 VII/1064 VII.

    Vgl. Renn, Grafenhaus Seite 41 und Brandenburg X. 124.

    Thiele, Andreas: Tafel 52, "Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band I, Teilband 1"

    REGLINDIS
    + nach 1064
    oo LAMBERT II. Graf von Namur + 1063/64
    Sohn des Grafen Albert I. (vgl. Lothringen Ia)
    Die Stammeltern des Hauses NAMUR-LUXEMBURG

    Renn, Heinz: Seite 41, "Das erste Luxemburger Grafenhaus (963-1136)"

    Außer den beiden Söhnen Gozelos, den Herzögen Godfrid und Gozelo, kennen wir von ihm noch drei Kinder. Friedrich ist seit 1051 Kanzler des Papstes Leo IX. und kann 1057 sogar als Stephan IX. den päpstlichen Stuhl besteigen. Man hat ihm den Plan untergeschoben er habe seinen Bruder Godfrid zum Kaiser krönen wollen. Die beiden Töchter Gozelos gehen wichtige Verbindungen ein: Uda heiratet den Grafen Lambert von Löwen und wird so die Ahnfrau der Herzöge von Brabant. Regelindis ist die Gemahlin des Grafen Albert II. von Namen [62 Genealogia e stirpe S. Arnulfi = SS. XXV, Seite 384.] (Namur) und damit die Großmutter Godfrids von Namen, dem Gemahl der Gräfin Ermesinde von Luxemburg.


    oo Albert II. Graf von Namur - 1063/64


    Kinder:

    - Albert III. - 22.06.1102
    - Heinrich I. Graf von Durbuy - 5.4. nach 1089


    Literatur:
    Brandenburg Erich: Die Nachkommen Karls des Großen. Verlag Degener & Co Neustadt an der Aisch 1998 Tafel 33 Seite 67 - DIE SALIER UND DAS REICH. Gesellschaftlicher und ideengeschichtlicher Wandel im Reich der Salier. (Hg.) Stefan Weinfurter. Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1991 Band I Seite 447 - Glocker Winfrid: Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik. Böhlau Verlag Köln Wien 1989 Seite 331,342 - Renn, Heinz: Das erste Luxemburger Grafenhaus (963-1136) (Rheinisches Archiv 39), Bonn 1941 Seite 41 - Thiele, Andreas: Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band I, Teilband 1, R. G. Fischer Verlag Frankfurt/Main 1993 Tafel 52 -

    Familie/Ehepartner: von Namur, Albert II.. Albert wurde geboren um 1000; gestorben in 1063/1064. [Familienblatt] [Familientafel]

    Kinder:
    1. 28. von Durbuy, Heinrich I.  Graphische Anzeige der Nachkommen gestorben nach 1089.
    2. 29. von Namur, Albert III.  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren um 1030; gestorben am 22 Jun 1102.

  5. 16.  von Lothringen, Friedrichvon Lothringen, Friedrich Graphische Anzeige der Nachkommen (7.Gozelo3, 4.Gottfried2, 1.Uda1) wurde geboren um 1020; gestorben am 29 Mrz 1058 in Florenz [50100],Toskana,Italien; wurde beigesetzt in Florenz [50100],Toskana,Italien.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Cassino [03043],Frosinone,Latium,Italien; 36. Abt von Montecassino
    • Titel/Amt/Status: 1041-1048, Lüttich [4000],Lüttich,Wallonien,Belgien; Bischof von Lüttich
    • Titel/Amt/Status: 2 Aug 1057 - 29 Mrz 1058, Rom [00100],Latium,Italien; Papst

    Notizen:

    Allgemeine Deutsche Biographie - Stephan IX., Papst

    Stephan IX., Papst, † am 29. März 1058, stammte aus dem Hause der Ardennergrafen. Er war der Sohn des Herzogs Gozelo von Lothringen (s. A. D. B. IX, 531); das Geschlecht der Mutter ist unbekannt. Seine Geburt fiel in die Jahre 1010—1020, jedenfalls vor 1022. Sein Taufname war Friedrich. Zum geistlichen Stande bestimmt, erhielt er seine Erziehung an der Kirche des hl. Lambert zu Lüttich; die dortige Schule stand damals in ihrer höchsten Blüthe und im größten Ansehen weit über Deutschland hinaus. Fr. wurde dort Archidiakonus und erwarb sich bereits große Verdienste. Während der ältere Bruder, Herzog Gottfried der Bärtige (s. A. D. B. IX, 464), seinen Streit mit Kaiser Heinrich III. führte, kam Fr. in freundschaftliche Beziehungen zu Papst Leo IX. (s. A. D. B. XVIII, 282), der ihn 1049 mit nach Italien nahm, zum Cardinaldiakon beförderte und Anfang 1051 zum Kanzler und Bibliothekar des päpstlichen Stuhles ernannte. In dieser einflußreichen Stellung hatte Fr. hervorragenden Antheil an der Unternehmung Leo's gegen die Normannen. Nachdem sie mißglückt war, ging er im Januar 1054 als Gesandter nach Constantinopel, um die Streitigkeiten mit der griechischen Kirche auszugleichen, aber seine leidenschaftliche Natur und sein anmaßendes Auftreten, während der dortige Patriarch Michael ihm sehr gewandt entgegenarbeitete, brachten die ihm gestellte Aufgabe zum Scheitern. Als Fr., der mit den anderen Gesandten auf der Heimreise von dem Grafen Trasmund von Teanum angehalten und ausgeplündert wurde, nach Rom zurückkehrte, war Leo inzwischen gestorben und Victor II. als Papst an seine Stelle getreten. Zunächst blieb er dessen Kanzler, aber bald trat eine Wendung seines Schicksals ein, da Kaiser Heinrich III. gegen ihn, als den Bruder Gottfried's, lebhaften Argwohn faßte. Zwar entging er der ihm vom Kaiser zugedachten Gefangenschaft, doch um für die Zukunft sicher zu sein, trat er als Mönch in das Kloster Monte Cassino ein und brachte einige Zeit in der Verborgenheit zu. Da starb Heinrich III. im October 1056 und Victor II. bewirkte die Aussöhnung Gottfried's mit der Kaiserin Agnes. So wurde Fr. am 23. Mai 1057 zum Abte von Monte Cassino gewählt und empfing von Victor am 24. Juni die Weihe, nachdem er bereits zehn Tage vorher wiederum zu der Würde eines Cardinals und zwar eines Cardinalpriesters vom Titel St. Chrysogonus erhoben worden war. Der Papst verlieh zugleich dem Kloster reiche Gnaden. Als Fr. auf der Heimfahrt in Rom verweilte, kam die unerwartete Nachricht, daß Victor am 28. Juli zu Arezzo gestorben sei. Nun|besaß Gottfried die entscheidende und ausschlaggebende Macht in Italien und gewiß war es in erster Stelle die Rücksicht auf ihn, welche die Aufmerksamkeit auf seinen Bruder, den Cardinal Fr., lenkte. Dieser schlug zwar mehrere andere Männer vor, doch am Morgen des 2. August wurde er in die Basilica des hl. Petrus ad vincula geführt und dort erhoben. Er erhielt nach dem Tagesheiligen den Namen Stephan; wie seine Bullen und Siegel erweisen, zählte er sich als den IX., nicht den X., wie früher fälschlich angenommen wurde. Am Tage darauf erfolgte die Weihe. So bestieg seit Ende 1046 bereits der fünfte Deutsche den apostolischen Stuhl, aber während die Vorgänger ihre Stellung dem Kaiser verdankten, war jetzt die Kaiserin Agnes nicht befragt worden. Der Druck der Verhältnisse nöthigte sie jedoch, St. anzuerkennen; wahrscheinlich führte Hildebrand die Verhandlungen glücklich zu Ende. Ihm mochte der neue Papst allerdings nicht ganz erwünscht sein, aber er fügte sich dem einmal Geschehenen und wurde auch von jenem hoch geschätzt. St. widmete seine Thätigkeit der folgerechten Durchführung der cluniacensischen Reformideen und kämpfte mit Feuereifer gegen die Simonie und für den Cölibat; durch mancherlei Anordnungen und synodale Bestimmungen hat er seinen Absichten Ausdruck gegeben. Den berühmten Petrus Damiani zog er an die Curie und machte ihn zum Cardinalbischof von Ostia, um an ihm einen kraftvollen Mitkämpfer zu gewinnen. Schon rührte sich auch die Parteirichtung, welche das völlige Aufhören der Laieninvestitur forderte, und mit ihr stimmte der Papst überein. Doch sind nur sehr wenige, im ganzen acht Bullen von ihm erhalten und das Bild seines Pontificates muß hauptsächlich nach den Berichten der gleichzeitigen Geschichtschreiber gezeichnet werden, die freilich manche unsichere und zweifelhafte Angaben enthalten. Wie es scheint, wollte St. noch nicht den Kampf mit Deutschland und dem Kaiserthum aufnehmen, sondern faßte hauptsächlich die italischen Zustände ins Auge. Nichts war da wichtiger, als daß er das Aufkommen der Pataria in Mailand begünstigte. Gleich nach dem Tode Heinrich's III. hatte die sociale Bewegung begonnen, welche das Streben nach der Befreiung des Bürgerthums von der bischöflichen Herrengewalt und dem hohen Adel mit den kirchlichen Tendenzen vereinte, durch diese den politischen Zweck zu erreichen suchte. Hatte Victor II. maßvoll die Ordnung aufrecht erhalten wollen, billigte St. das revolutionäre Treiben der patarenischen Parteiführer und ließ sie durch Hildebrand ermuthigen. Nur in einer Beziehung wich er von dessen Politik ab, indem er, vielleicht von dem alten unter Leo eingesogenen Haß gegen sie bestimmt, den Plan faßte, die Normannen zu bekriegen. Daher beauftragte er Desiderius von Monte Cassino, den er zu seinem künftigen Nachfolger in der Abtwürde, die er selbst behielt, hatte wählen lassen, nach Constantinopel zu gehen, um dort für die Kircheneinigung und jedenfalls auch für ein Bündniß gegen die Normannen zu wirken. Doch gelangte dieser gar nicht an sein Ziel, da er auf die Nachricht von Stephan's Tode sofort umkehrte. Der Papst gedachte auch die reichen Schätze des Klosters für seine Zwecke zu benützen und ließ sie nach Rom kommen, aber gab sie aus Gewissensbedenken wieder frei. Die vornehmlichste Hülfe sollte ihm sein Bruder Gottfried leisten und schon tauchte das abenteuerliche Gerücht auf, er wolle diesen auch zum Kaiser krönen. Allen Plänen machte ein jäher Tod ein Ende. Da seine Gesundheit schwer erschüttert war, bestimmte er, von Todesahnungen ergriffen, schon ehe er Rom verließ, daß eine Neuwahl nur im Beisein Hildebrand's und mit dessen Rath vollzogen werden sollte. Er ging zu seinem Bruder, wohl um mit ihm den Feldzug nach Unteritalien zu berathen, aber in Florenz wurde er vom Fieber ergriffen und starb nach kaum achtmonatlichem Pontificate am 29. März 1058; dort in der Kirche von St. Reparata wurde ihm auch das Grab bereitet. — St. war wissenschaftlich gut unterrichtet,|in seinem sittlichen Wandel tadellos, aber leidenschaftlich und aufgeregten Sinnes. Er vertrat, obgleich ein geborener Deutscher, ganz und gar die universale Richtung des Papstthums und hat zuerst begonnen, ihm eine unabhängigere und freiere Stellung der kaiserlichen Regierung gegenüber zu verschaffen.

    Literatur
    Giesebrecht, Geschichte der deutschen Kaiserzeit, III. — Meyer v. Knonau, Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Heinrich IV. und Heinrich V., I. — Wattendorf, Papst Stephan IX. Diss. Münster 1883, in den Münsterischen Beiträgen zur Geschichtsforschung, herausg. von Th. Lindner. 3. Heft.



    Papst Stephan IX.

    Stephan IX.
    This illustration is from The Lives and Times of the Popes by Chevalier Artaud de Montor, New York: The Catholic Publication Society of America, 1911. It was originally published in 1842.



    Begraben:
    Dom


  6. 17.  von Verdun, Mathilde Graphische Anzeige der Nachkommen (9.Hermann3, 4.Gottfried2, 1.Uda1) gestorben nach 1039 in Verdun [55100],Lothringen,Frankreich.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: 1013-1039, Hennegau,Belgien; Graf von Hennegau

    Notizen:

    Mathilde von Verdun
    Gräfin von Hennegau
    - nach 1039
    Tochter des Markgrafen Hermann von Eenham und der Mathilde

    Thiele, Andreas: Tafel 51, "Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band I, Teilband 1"

    MATHILDE
    oo REGINAR V. Graf von Hennegau + 1039

    Mathilde starb als Nonne zu St. Vanne bei Verdun.

    Leo Heinrich Dr.: Seite 128, "Zwölf Bücher niederländischer Geschichten."

    Auch Reginar wußte Henchilos oder Hermanns, des Grafen von Eenham, Freundschaft nach diesem Frieden so wieder zu gewinnen, daß ihm derselbe seine Tochter Mathilde zur Gemahlin gab [1 Die weitere Geschichte der Grafschaft Eenham siehe oben Seite 15. Nota 2.].


    1015 oo Reginar V. Graf von Hennegau - um 1039


    Kinder:

    - Hermann von Mons Graf von Hennegau - um 1051
    oo Richilde von Mons um 1020-15.3.1085


    Literatur:
    Leo Heinrich Dr.: Zwölf Bücher niederländischer Geschichten. Eduard Anton Verlag Halle 1832 Seite 128 - Thiele, Andreas: Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band I, Teilband 1, R. G. Fischer Verlag Frankfurt/Main 1993 Tafel 51 - Werner, Matthias: Der Herzog von Lothringen in salischer Zeit, in: Die Salier und das Reich Band 1, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1992 Seite 446 -

    Gestorben:
    Mathilde starb als Nonne zu St. Vanne bei Verdun.

    Mathilde heiratete von Hennegau, Reginar V. in 1015. Reginar (Sohn von von Hennegau, Reginar IV. und von Frankreich, Hadwig) gestorben um 1039. [Familienblatt] [Familientafel]

    Kinder:
    1. 30. von Mons, Hermann  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren um 1015; gestorben um 1052.

  7. 18.  von Eenham, Gottfried Graphische Anzeige der Nachkommen (9.Hermann3, 4.Gottfried2, 1.Uda1)

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: um 1030/1060, Westfalen,Deutschland; Graf in Westfalen

    Notizen:

    Stammvater der Grafen von Cappenberg


  8. 19.  von Eenham, Gregor Graphische Anzeige der Nachkommen (9.Hermann3, 4.Gottfried2, 1.Uda1)

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Lüttich [4000],Lüttich,Wallonien,Belgien; Archidiakon von Lüttich


  9. 20.  von Eenham, Hermann Graphische Anzeige der Nachkommen (9.Hermann3, 4.Gottfried2, 1.Uda1) wurde beigesetzt in Velzeke [9620],Flandern,Belgien.

    Notizen:

    Gestorben:
    jung gestorben


  10. 21.  von Eenham, Hermann Graphische Anzeige der Nachkommen (9.Hermann3, 4.Gottfried2, 1.Uda1)

    Notizen:

    Stammvater der Grafen von Ravensberg


  11. 22.  von Eenham, Berthildis Graphische Anzeige der Nachkommen (9.Hermann3, 4.Gottfried2, 1.Uda1)

    Notizen:

    Gestorben:
    jung gestorben


  12. 23.  von Eenham, Odilia Graphische Anzeige der Nachkommen (9.Hermann3, 4.Gottfried2, 1.Uda1)

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Äbtissin von St. Odilien


  13. 24.  von Hammerstein, Udo Graphische Anzeige der Nachkommen (11.Irmgard3, 4.Gottfried2, 1.Uda1) gestorben in 1034.

    Notizen:

    Udo
    + 1034
    Einziger Sohn des Grafen Otto von Hammerstein und der Irmingard von Verdun, Tochter von Graf Gottfried dem Gefangenen

    Brandenburg Erich: Tafel 3, "Die Nachkommen Karls des Großen"

    IX. Generation 21.
    Udo
    + 1034.
    Anmerkungen: Seite 130, IX. 21. Udo

    siehe Hirsch, Heinrich II. 3, 259, Anmerkung 2.
    Schenk von Schweinsberg, Genealogische Beiträge Seite 9f., will in der Gräfin Irmgard, Witwe Ottos, die 1041 vorkommende Irmgard, Stifterin des Klosters Rees (Lacomblet, Urkunden des Niederrheins 1, n. 175) erkennen und sieht in der später dieses Stift beschekenden Gräfin Irmtrud ihre und Ottos Tochter. Durch einige weitere ebenso leichtfertig vollzogene Gleicsetzung kommt er dazu, ihr als Gemahl den Grafen Rubert von Zütphen zu geben und diesem Ehepaar die Grafen von Nassau abzuleiten. Alles das ist als ganz willkürliche Konstruktion abzulehnen. Es ist nichts davon bekannt, daß Otto von Hammerstein weitere Nachkommen hinterlassen hätte.

    Glocker Winfrid: Seite 331,348, "Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik."

    VII, 91= VIII, 155 Udo
    + 1034
    Vgl. Brandenburg IX, 21 sowie Hirsch Band 3, Seite 259, Anmerkung 2

    Hirsch, Siegfried: Band III Seite 259, "Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Heinrich II."
    Während Udo, Ottos Sohn, 1034 stirbt (Annal. Hildesheim. 1034), lebt die Mutter jedenfalls noch viel länger; da es Vita Godehardi post. cap. 19 heißt: illa - legemque, ut vel hodie claret, penitus amisit, muß sie sich zur Zeit, da dies geschrieben wurde, also etwa um die Mitte des 11. Jahrhunderts, noch am Leben und in der Reichsacht befunden haben.

    Literatur:
    Glocker Winfrid: Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik. Böhlau Verlag Köln Wien 1989 VII,91=VIII,155 Seite 331,348 - Hirsch, Siegfried: Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Heinrich II., Verlag von Duncker & Humblot Berllin 1864 Band III Seite 259 - Hlawitschka Eduard: Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen. Genealogische Untersuchungen zur Geschichte Lothringens und des Reiches im 9., 10. und 11. Jahrhundert. Kommissionsverlag: Minerva-Verlag Thinnes Nolte OHG Saarbrücken 1969 Seite 50 -