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 Bohrer

Billung, Mathilde

weiblich 945 - 1008  (63 Jahre)


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Generation: 1

  1. 1.  Billung, Mathilde wurde geboren in 935/945; gestorben am 25 Mai 1008.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Flandern,Belgien; Gräfin von Flandern
    • Titel/Amt/Status: Verdun [55100],Lothringen,Frankreich; Gräfin von Verdun

    Notizen:

    Mathilde Billung
    Gräfin von Flandern
    Gräfin von Verdun
    935/45-25.5.1008
    Tochter des Herzogs Hermann I. Billung von Sachsen

    Althoff Gerd: Seite 398, "Adels- und Königsfamilien im Spiegel ihrer Memorialüberlieferung"

    G 52 Lü: 25.5. Mathild com + 1008 Tochter Hermann Billungs

    Mathilde, die Tochter Hermann Billungs, heiratete in 1. Ehe um 950 Graf Balduin III. von Flandern.
    Zu den Einträgen von Angehörigen dieses Grafenhauses im Lüneburger Necrolog siehe Kommentar G 32 und Seite 58.
    Nach dem schon 962 erfolgten Tod ihres 1. Gemahls (vgl. Vanderkindere, La formation territoriale, S. 293) heiratete sie Gottfried von Verdun. Ein Sohn aus dieser Ehe, Gozelo, erscheint ebenfalls im Lüneburger Necrolog, vgl. Kommentar H 10.
    Belege ihres Todesdatums bei Bork, Billunger, S. 111.

    Thiele Andreas: Tafel 155, "Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte", Band I, Teilband 1 Deutsche Kaiser-, Königs-, Herzogs- und Grafenhäuser I

    MATHILDE + 1008
    1. oo Balduin III. Graf von Flandern + 962
    2. oo Gottfried, Graf von Verdun + 1005

    Bork Ruth: Seite 110-113, "Die Billunger. Mit Beiträgen zur Geschichte des deutsch-wendischen Grenzraumes im 10. und 11. Jahrhundert."

    12. Mathilde (+ 1008)
    Als Tochter Hermanns sind uns die mehrfach in den ältesten Quellen genannten Gräfinnen Mathilde und Suanhilde bekannt. Zwar wird in einer späteren Chronik (Chron. Piet.) [1 Chron. Pict. Leibnitz SS. Necr. Br. III, Seite 311ff. In der Chron. princ. Sax. (SS. XXV, Seite 472ff.) wird dagegen keine der beiden Töchter genannt.] nur Mathilde als solche erwähnt, doch zeigen schon die Aussagen über sie, wie unsorgfältig der Verfasser in Bearbeitung seines Stoffes vorging. Mathilde, heißt es dort, sei zuerst mit dem englischen König Wilhelm verheiratet gewesen und sei später als Witwe eine zweite Ehe mit dem Grafen Arnulf von Flandern eingegangen [2 Irrtümlich gibt auch Cohn in seinen Stammtafeln (Nr. 221) Mathilde als Witwe Arnulfs des Großen von Flandern an, während er sie dann in Tafel 225 richtig als Gemahlin Balduins einsetzt.], dessen Sohn Balduin gerade gestorben war. Wie verfehlt diese Angaben sind, wird aus der folgenden Untersuchung einwandfreier Quellen deutlich werden.
    Welche der beiden Töchter die ältere war, läßt sich nicht bestimmen. Beide waren zweimal verheiratet und gewannen aus jeder ihrer Verbindungen Nachkommenschaft.
    Die wichtigsten für Mathilde in Fragen kommenden Nachrichten können wir einigen älteren flandrischen Chroniken entnehmen, während der Sächsische Annalist nur zum Jahre 1037 die kurze Notiz bringt, daß in der Nähe von Lothringen die Mark des Herzogs Gozelo gelegen sei, der ein Sohn Gottfrieds und Mathildens, der Tochter des Sachsen-Herzogs Hermann, bzw. einer Schwester des Herzogs Bernhard und des Grafen Liudger, sei [3 Annalista Saxo SS. VI, Seite 681.]. Diese Nachricht finden wir bestätigt in der Fortsetzung der Aufzeichnung Sigeberts von Gembloux, in dem Auctarium Affligenense [4 Sig. Auct. Afflig. SS. VI, Seite 399 zu 1005 "qui dux viduam relictam Baldewini comitis qui erat filius Arnulfi magni marchionis."], das unter anderem zahlreiche Nachrichten aus den Annales Blandinienses verwandte. Letztere gelangten auch in die späteren flandrischen Chroniken, in denen uns ähnlich berichtet wird, daß Mathilde, nachdem ihr Gemahl Balduin III. von Flandern, der Sohn Arnulfs des Großen, gestorben war, den Grafen Gottfried geheiratet habe [5 Geneal. com. Flandr. SS. IX, Seite 305f zu 962 "Arnulfus Magnus genuit Balduinum, qui iuvenis morbe variolae obiit et apud S. Bertinum sepelitur. Hic duxerat filiam Herimanni ducis Saxonum Mathildem, ex quia genuit Arnulfum, Mathildes vidua relicta nupsit Godefrido duci de Enham, ex quo suscepit tres filios, Gozelonem ducem, Godefridum, Hezelonem." Dazu L. Halphen und F. Lot Rec. des Actes de Lothaire et louis V rois de Frances, Paris 1906, Seite 58 Anmerkung 1.].
    In den Annales Blandinienses findet sich zu dem Jahr 962 der Tod Balduins angegeben, und höchstwahrscheinlich ist die dort im geringen Abstand folgende Angabe zu dem Jahr 1008 "...ob. Mathildis comitissa" auf den Tod seiner einstigen Gemahlin, der späteren Gattin Gottfrieds, zu beziehen [1 Ann. Bland. SS. V, Seite 25 "962 ob. Baldwinus filius Arnulfi marchisi et soror eius Liutgardis" und ebd. auch die oben angeführte Angabe von Mathildes Tod, einige Zeilen weiter.]. Das Kloster war der Familie Arnulfs von Flandern besonders verbunden, und außerdem begegnet uns dort unter den damals führenden Geschlechtern keine zweite Gräfin Mathilde. Ihr Todestag findet sich im Necr. S. Mich. Lun. beim 25. Mai eingezeichnet [2 Wedekind Noten III, Seite 39 "Mathild com.".].
    Bei Eingehung der ersten Ehe waren sowohl Mathilde, wie auch der Graf Balduin, ihr Gemahl, noch jung an Jahren, denn es heißt in der Quelle bezeichnenderweise "Qui ad legitimam perveniens aetatem, Domine concedente ac patris voluntate accepit conjugem nobilitatis suae condignam, nomine Mathildem, filiam nobilissimi principis vocabule Herimanni[3 Witgers Geneal. SS. II, Seite 304]." Balduin starb dann sehr früh - im Jahre 962 - an den Blattern [4 Siehe oben Seite 110 Anmerkung 5.] und hinterließ einen Sohn namens Arnulf. Da Arnulf sich anscheinend schon um 968 etwa vermählte [5 Pfister, Robert le Pieux Seite 44, vgl. Köpke-Dümmler, Jbb Otto I. Seite 380 Anmerkung 3. Pfister führt als Beleg die Ann. Kln. min. SS. V, Seite 19 an, wo es zu den Jahren 950-962 heißt "Arnulfus iunior uxorem duxit filiam Beregeri regis Susannam."], könnte er ungefähr in den ersten Jahren nach 950 geboren sein. Balduin wird bei seinem Tode als "juvenis" bezeichnet [6 Siehe oben Seite 110 Anmerkung 5.], und auch Mathilde muß noch verhältnismäßig jung gewesen sein, da aus ihrer vermutlich bald darauf mit Gottfried eingegangene Ehe noch fünf Söhne hervorgingen. Sie könnte etwa zwischen 935 und 945 geboren sein und hätte dann ein recht hohes Alter erreicht, das heißt sie wäre also im Jahre 1008 als hohe 60-erin etwa gestorben. Arnulf II. von Flandern, der Sohn ihrer ersten Ehe, heiratet die Tochter König Berengars II. von Italien, Rozela, später Susanna genannt, die ihm einen Sohn Balduin schenkte und am 13. Dezember (oder 7. Februar) 1003 als verstoßene Gattin König Roberts von Frankreich starb [1 Pfister Seite 46 gibt den 7. Februar 1003 an. Das Jahr ist den Ann. Klnon. min. SS. V, Seite 19 und den Ann. Bland. SS. V, Seite 25 zu entnehmen. Den Todestag entnimmt Pfister - ich zweifle, ob mit Recht - einem Epitaph, das ein Mönch aus dem 14. Jahrhundert überlieferte (bei de Smet, Chron. Flandr. I, Seite 273 f abgedruckt), in dem es von ihr heißt "...Occidit ante dies septem mensis Februari, trans animam superis occaque, terra, tibi...", während es im Necr. S. Mich. Lun., Wedekind Noten III, Seite 95 zum 13. Dezember heißt "Susanna regina..." Auch Köpke-Dümmler, Jbb. Otto I. Seite 380 setzen als ihr Todesdatum den 13. Dezember 1003 ein.]. Ihr Todesdatum ist insofern für uns bemerkenswert, als ihr Name auch im Lüneburger Necrologium erscheint und daran festgestellt werden kann, wie die Beziehungen nach Sachsen noch gepflegt wurden [2 Siehe Anmerkung 1.].
    Der zweite Gatte Mathildes, Graf Gottfried von Verdun und Eenham, ist als der Bruder des Erzbischofs Adalbero von Reims in den Briefen Gerberts mehrfach erwähnt und auch Mathilde ist als seine Gattin dort genannt [3 Lettres de Gerbert, hrsg. von J. Havet, up. 50 und 51 Seite 47f.]. Die Angaben über die der Ehe der beiden entsprossenen Söhne und Töchter sind nicht ganz einheitlich. Die Geneal. com. Flandr. Bert. spricht nur von den Söhnen Gozelo, Gottfried und Hezelo [4 Geneal. com. Flandr. SS. IX, Seite 305f., vgl. Seite 109 Anmerkung 5.], und Ähnliches können wir einer Grabschrift der Gräfin Mathilde entnehmen, die freilich recht spät sein dürfte [5 KG. Poet. V, 2 Seite 299. Eine zeitliche Einordnung dieses nach Streckers Ansicht wahrscheinlich fiktiven Epitaphs war nicht möglich. Er zitiert Locrius "Anno 1009 moritur Machtildis Balduini tertii Flandriae comitia coniux atque Arnulphi iunoris mater iacetque in Blandinensi monasterio iuxta b. virginis altare cum eius modi epitaphio: Si quis scire cupit, hoc cuius membra sepulcro claudantur, claro colligat hoc titulo. Machtildis quarta Flandrina est haec comitissa Herimannique ducis filia Saxoniae. Coniux Balduini iuvenis, sed post Godofredi Ardenne comitis atque Eenhain domini, legitimo sociata thoro fuit et generavit tres illi natos pernitidos iuvees, Godefridam et Gotolonem Eteloemous iuncta fortas magnifico S. Vanne in Verdun stammenden Epitaph in Hexametern ist ebenfalls vorhanden und von Strecker in den MG Poet. V, 2, Seite 299 zitiert. Ein Prosaepitaphium für Mathilde in St. Vanne führt Mabillon, AA. SS. c.s.B. 6,1 Seite 166 an.]. Nun müßten aber nach Aussage der Gesta ep. Virdunensis - der älteste hierfür in Frage kommenden Quelle - aus Mathildes Ehe nicht drei, sondern fünf Söhne hervorgegangen sein, die in der Reihenfolge Adalero (Bischof von Verdun 984-991), Friedrich (Graf zu Verdun), Hermann (Graf von Eenham, später Mönch), Gottfried (Herzog von Nieder-Lothringen, gestorben 1023) und Gozelo (Herzog von Nieder-Lothringen, später Herzog beider Lothringen, gestorben 1044) [6 Gesta ep. Virdun. SS. IV, 48 (vgl. Hirsch, Jbb. Heinrichs II. Band 1 Seite 334 Anmerkung 2). Der Verfasser schrieb zwischen 1046 und 1088 (siehe Waitz SS. IV, Seite 38), während die Genealog. com. Flandr. Bert., auf die die anderen Genealogiae com. Flandr. zurückgehen, erst um 1111 verfaßt ist. Vgl. auch Hugo von Flavigny SS. VIII, Seite 370.].
    Anläßlich des Todes Adalberos ist auch noch einmal von seinem Vater, Gottfried von Verdun, die Rede [1 In den Gest. ep. Vird. c. 6 (SS. IV, Seite 47) heißt es "Adalberonis corpus ab Italia delatum a fratre suo comite Frederico, positam est in aecclesia sua in choro sanctae Mariae..." und c. 9 "pater vero eorum (Hermanns und Friedrichs) tradidit Borracum atque Forbacum"; Hugo von Flavigny (SS. VIII, Seite 370) schreibt dazu II, 8 "Godefridus comes pater Borracum dedit, inde relato filio suo ab Italia Adalberone episcopo, cum eum parentes ejus in aecclesia S. Vitoni sepeliri mardasscat, ..."], während uns dieser in den späteren Jahren nicht mehr in den Quellen begegnet. Auch eine Angabe über sein Todesjahr findet sich nirgends. Da man sich nicht einig ist über die genaue Zeit der Bischofstätigkeit Adalberos und über die Zeit seines Todes - Hauck nennt das Jahr 988 [2 Hauck, K.G. III, Seite 993.], Parisot 990 [3 Parisot, Seite 381f.], Hirsch und Waitz 991 [4 Hirsch, Jbb. Heinrichs II. Band 1 Seite 334 Anmerkung 2 und Waitz SS. IV, 47 n. 45.], so ist das von Hirsch für den Tod Gottfrieds als terminus post quem bezeichnete Jahr 991 [5 Siehe Anmerkung 4.] auch kein sicherer Anhaltspunkt, obgleich es auf einem Todesvermerk in den Ann. Necr. Fuld. [6 Ann.Necr. Fuld. SS. XIII, Seite 206. Die späten Ann. S. Vit. Virdun. SS. X, Seite 526 geben dagegen das Jahr 990 an.] zurückgeht. Im Necr. S. Virdunense ist Adalberos Tod unter dem 18. April angegeben [7 Necr. Virdunense S. Vitoni, hg. von E. Sacker im Neuen Archiv der Gesellschaft für die deutsche Geschichte XV, 1890 Seite 128.], während Gottfrieds Tod auf den 4. September fällt [8 Nach der von Strecker, MG Poet. V,2, Seite 299 abgedruckten Grabschrift auf den Grafen Gottfried.], so daß für des letzteren Tod, sofern die Fuldaer Angabe von 991 stimmt, die Zeitspanne vom 18. April 991 bis zum 4. September (?) 1007 in Frage käme. Letzteres entnehmen wir der oben schon erwähnten Grabschrift auf seine Gattin Mathilde (+ 25. Mai 1008), aus der hervorgeht, daß sie ihren Gatten in der Marienkapelle von St. Peter in Blandinium bestattet hat [9 Siehe oben Seite 112 Anmerkung 5.].

    961 1. oo Balduin III. Graf von Flandern 940-1.1.962 (starb an Blattern)
    963 2. oo Gottfried Graf von Verdun 935/40- nach 995

    Kinder:

    1. Ehe
    - Arnulf II. Graf von Flandern 961/62-30.3.987
    - Liutgard

    2. Ehe
    - Gozelo Herzog von Nieder-Lothringen ca 970-19.4.1044
    - Gottfried Herzog von Nieder-Lothringen - nach 11.8.1023
    - Hermann Graf von Eenham - 28.5.1029
    - Adalbero Bischof von Verdun (984-991) ca 964-19.3.991
    - Friedrich Graf von Verdun - 6.1.1022

    Literatur:
    Althoff Gerd: Adels- und Königsfamilien im Spiegel ihrer Memorialüberlieferung. Studien zum Totengedenken der Billunger und Ottonen. Wilhelm Fink Verlag München 1984, Seite 58,398 G 52 - Alvermann, Andrea: Geschichte der Grafschaften, Ländereien & der Stadt Saint Pol. Übersetzung aus dem Mittelfranzösischen Kapitel 5 - Annalista Saxo: Reichschronik SS. VI ad a. 1002,1037 - Bork Ruth: Die Billunger. Mit Beiträgen zur Geschichte des deutsch-wendischen Grenzraumes im 10. und 11. Jahrhundert. Dissertation Greifswald 1951 Seite 110-113 - Leo Heinrich Dr.: Zwölf Bücher niederländischer Geschichten. Eduard Anton Verlag Halle 1832 Seite 12 - Thiele, Andreas: Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band I, Teilband 1, R. G. Fischer Verlag Frankfurt/Main 1993 Tafel 155 -

    Mathilde heiratete von Flandern, Balduin III. in 961. Balduin wurde geboren in 940; gestorben am 1 Jan 962 in Saint-Omer [62765],Pas-de-Calais,Nord-Pas-de-Calais,Frankreich. [Familienblatt] [Familientafel]

    Kinder:
    1. 2. von Flandern, Athala  Graphische Anzeige der Nachkommen
    2. 3. von Flandern, Arnulf II.  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren in 961/962; gestorben am 30 Mrz 987.

    Mathilde heiratete von Verdun, Gottfried I. um 963. Gottfried (Sohn von von Lothringen, Gozelo und von Metz, Uda) wurde geboren in 930/935; gestorben nach 997. [Familienblatt] [Familientafel]

    Kinder:
    1. 4. von Niederlothringen, Gottfried II.  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren um 965; gestorben in 1023; wurde beigesetzt in Verdun [55100],Lothringen,Frankreich.
    2. 5. von Lothringen, Gozelo I.  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren um 970; gestorben am 19 Apr 1044; wurde beigesetzt in Munsterbilzen [3740],Flandern,Belgien.
    3. 6. von Verdun, Friedrich  Graphische Anzeige der Nachkommen gestorben am 6 Jan 1022.
    4. 7. von Eenham, Hermann  Graphische Anzeige der Nachkommen gestorben am 28 Mai 1029; wurde beigesetzt in Verdun [55100],Lothringen,Frankreich.
    5. 8. von Verdun, Adalbero II.  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren um 964; gestorben am 19 Mrz 991.
    6. 9. von Verdun, Irmgard  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren um 975; gestorben in 1042.


Generation: 2

  1. 2.  von Flandern, Athala Graphische Anzeige der Nachkommen (1.Mathilde1)

  2. 3.  von Flandern, Arnulf II. Graphische Anzeige der Nachkommen (1.Mathilde1) wurde geboren in 961/962; gestorben am 30 Mrz 987.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: 965-987, Flandern,Belgien; Graf von Flandern

    Notizen:

    Arnulf II.
    Graf von Flandern (965-987)
    961/62-30.3.987
    Einziger Sohn des Grafen Balduin III. von Flandern und der Mathilde Billung von Sachsen, Tochter von Herzog Hermann I.

    Brandenburg Erich: Tafel 5 Seite 10, "Die Nachkommen Karls des Großen"

    VIII. 43. ARNULF II., Graf von Flandern 964
    * 961/62, + 987 30. III..

    Gemahlin:
    ca. 968
    Rozela (Susanne), Tochter König Berengars II. von Italien (siehe VII. 43.), + 1003
    Anmerkungen: Seite 118
    VIII. 43. Arnulf II.
    Vanderkindere I, 294 f. [VIII 58]

    Werner Karl Ferdinand: Seite 478, "Die Nachkommen Karls des Großen bis um das Jahr 1000 (1.-8. Generation)

    VIII. Generation 59

    Als einziges Kind Graf Balduins III. von Flandern nennt Brandenburg VIII, 43 Graf Arnulf II.
    Eine 1846 in den Abteiruinen von S.-Bertin gefundene Inschrift des "10. oder 11. Jh." auf einem Sarkophag, in dem das Skelett einer sehr alten Frau gefunden wurde, lautet: HIC REQUIESCIT ATHALA BALDUINI COMITIS FILIA VERA VIDUA DOMINI CONSECRATA ET IN FIDE CHRISTI CATHOLICA (vgl. M. Prevost, Dictionnaire de Biographie franciase 3, 1939, 1409, mit Angabe der älteren Literatur). Man hat bei der Deutung auch an eine mögliche Tochter Balduins II. gedacht. Dabei übersah man, daß der Name Adela erst durch Adela, die Tochter Heriberts, ins Haus FLANDERN gekommen ist. Als Tochter Balduins III. trüge Adela/Athala den Namen ihrer Großmutter. Eine sichere Einreihung ist an dieser Stelle jedoch nicht möglich, da nicht ausgeschlossen werden kann, daß jene in S.-Bertin beigesetzte Athala Tochter eines der folgenden Grafen von Flandern mit Namen Balduin war.

    Thiele, Andreas: Tafel 25, "Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band II, Teilband 1 Europäische Kaiser-, Königs- und Fürstenhäuser I Westeuropa"

    ARNULF II. * 961/62, + 987

    Arnulf II. folgte seinem Großvater Arnulf I. dem Großen unter Vormundschaft des Grafen Balduin (Balzo) in der Regierung. Er wehrte alle Versuche der französischen Krone ab, Flandern als erledigtes Lehen einzuziehen. Er stand gegen die Grafen von Ponthieu-Montreuil und die Normandie, verlor Boulogne, St. Pol und Guines und verweigerte 987 Hugo Capet die Anerkennung.

    oo 980 ROZELA-SUSANNA VON IVREA + 1003
    Tochter des Königs Berengar II. von Italien
    (2. Ehe: oo Robert II. König von Frankreich, + 1031)

    Leo Heinrich: Seite 13-14, "Zwölf Bücher niederländischer Geschichten"

    Auch sein Vater Arnulf starb schon 964 im März und die Markgrafschaft kam nun an Balduins des Jüngeren Sohn, Arnulf den Jüngeren; doch wurde der Teil Flanderns, welchen vorher Adalolf erhalten hatte, und welcher nach dessen Tode wohl von Arnulf nicht wieder verliehen worden war, mit Ausnahme der Grafschaft von Guines, von dem König Lothar an einen französischen Grafen (comes Pontacensis) Wilhelm gegeben; auch machten bei dieser Gelegenheit die Mönche des heiligen Bertins ihr Recht auf Calais geltend; doch blieb diese Seestadt wegen ihrer militärischen Wichtigkeit in weltlichen Händen und wurde nebst der Grafschaft Guines einem anderen Lehnsmann von Frankreich, Adolf, Sigfrids Sohne, erteilt. Die Grafen von Boulogne und von Guines blieben dabei wegen dieser Besitzungen Vasallen von Flandern.
    Arnulfs des Jüngeren Regierung dauerte bis zum März 988. Er hatte noch vor seines Großvaters Tode eine Tochter des unglücklichen Königs von Italien, Berengars, geheiratet und mit ihr einen Sohn gezeugt, der sein Nachfolger wurde: Balduin Schönbart.

    Riche Pierre: Seite 309,407, "Die Karolinger. Eine Familie formt Europa."

    Lothar verstand es geschickt, die Fürsten gegeneinander auszuspielen. Sein Ansehen war so groß, daß Arnulf I. von Flandern, der sein Fürstentum bis an die Canche ausgedehnt hatte, die Rückgabe seiner Besitzungen an den König beschloß, wobei er sich aber die Nutznießung auf Lebenszeit vorbehielt. Als er dann im Jahr 965 starb, konnte Lothar seine Hand auf das Fürstentum legen. Aber der flandrische Adel entschied sich für Arnulfs Enkel Arnulf II. als Nachfolger. Lothar konnte Arras, Douai und alles Land bis zur Lys in seine Gewalt bringen, bis dann Bischof Rorico von Laon, der Onkel des Königs einen Ausgleich vermittelte. Lothar überließ dem jungen Arnulf den Besitz seines Fürstentums fast ungeschmälert und begnügte sich damit, seine Eroberungen zu behalten.
    Graf Arnulf von Flandern ließ durch den Priester Witger eine Familiengeschichte verfassen, die bis zu den KAROLINGERN zurückreichte.

    Pognon Edmond: Seite 114,122, "Hugo Capet König von Frankreich."

    Einer oder zwei der mächtigen, von KARL DEM GROSSEN abstammenden Vasallen, Adalbert von Vermandois und vielleicht auch der Graf Arnulf II. von Flandern, zeigten, jeder auf seine Art schlecht Laune. Jeder dachte an Rebellion, wurde aber mühelos zur Vernunft gebracht; dieser mußte sich, falls er sich überhaupt widersetzte, auf Worte beschränken. Wenige Wochen nach der Wahl war Hugo ein von allen, die in Frankreich etwas galten, anerkannter König.
    Nachdem Graf Arnulf II.von Flandern 988 gestorben war, sah Hugo in einer Heirat Roberts mit dessen Witwe Rozala, auch Susanna genannt, zweifellos einen unmittelbaren Vorteil und hoffte wohl auch, durch diese Verbindung die Beziehungen Flanderns zu seinem Geschlecht zu verbessern. Aber auch mit dieser Heirat kehrte der KAPETINGER dem kaiserlichen Hof den Rücken, denn Rozala war eine Tochter König Berengars II. von Italien.

    968 oo 1. Rozala (Susanna) von Italien, Tochter des Königs Berengar II., 950/60-13.12.1003
    (2. oo Robert I. König von Frankreich, 970-20.7.1031)

    Kinder:
    - Balduin IV. Schönhaar 980-30.5.1035
    -Mathilde - 995
    - Gerhard "Flamens" Stammvater des Hauses GELDERN - um 1053

    Literatur:
    Alvermann, Andrea: Geschichte der Grafschaften, Ländereien & der Stadt Saint Pol. Übersetzung aus dem Mittelfranzösischen Kapitel 7 - Brandenburg Erich: Die Nachkommen Karls des Großen Verlag Degener & Co Neustadt an der Aisch 1998 Tafel Seite 10 - Ehlers Joachim: Die Kapetinger. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 2000 Seite 32 - Ehlers Joachim: Geschichte Frankreichs im Mittelalter. W. Kohlhammer GmbH 1987 Seite 60 - Ehlers Joachim/Müller Heribert/Schneidmüller Bernd: Die französischen Könige des Mittelalters. Von Odo bis Karl VIII. 888-1498. Verlag C. H. Beck München 1996 Seite 64,87 - Ennen, Edith: Frauen im Mittelalter. Verlag C.H. Beck München 1994, Seite 74 - Glocker Winfrid: Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik. Böhlau Verlag Köln Wien 1989 Seite 196, 308 - Köpke, Rudolf/Dümmler Ernst: Kaiser Otto der Große, Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 1962 Seite 380,395 - Leo Heinrich: Zwölf Bücher niederländischer Geschichten, Eduard Anton Verlag Halle 1832 Seite 13-14 - Pognon Edmond: Hugo Capet König von Frankreich. Dr. Riedeler Verlag Stuttgart 1966 Seite 114,122 - Riche Pierre: Die Karolinger. Eine Familie formt Europa. Deutscher Taschenbuch Verlag GmbH & Co. KG, München 1991 Seite 309,407 - Schieffer Rudolf: Die Karolinger. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 1992 Seite 214 - Thiele, Andreas: Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band II, Teilband 1 Europäische Kaiser-, Königs- und Fürstenhäuser I Westeuropa, R.G. Fischer Verlag 1993 Tafel 25 - Treffer Gerd: Die französischen Königinnen. Von Bertrada bis Marie Antoinette (8.-18. Jahrhundert) Verlag Friedrich Pustet Regensburg 1996 Seite 74 - Uhlirz, Karl: Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Otto II. und Otto III. Verlag Duncker & Humblot Berlin 1967 Band I Seite 451- Weinfurter Stefan: Die Salier und das Reich. Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1991 Band III Seite 528 - Werner Karl Ferdinand: Die Nachkommen Karls des Großen bis um das Jahr 1000 (1.-8. Generation) Band IV in: Braunfels Wolfgang: Karl der Große Lebenswerk und Nachleben. Verlag L. Schwann Düsseldorf Seite 478 -

    Arnulf heiratete von Italien, Rozala in 968. Rozala wurde geboren um 950; gestorben in 1003. [Familienblatt] [Familientafel]

    Kinder:
    1. 10. von Flandern, Balduin IV.  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren in 980; gestorben am 30 Mai 1035.
    2. 11. von Flandern, Mathilde  Graphische Anzeige der Nachkommen gestorben in 995.
    3. 12. Flamens, Gerhard  Graphische Anzeige der Nachkommen gestorben um 1053.

  3. 4.  von Niederlothringen, Gottfried II. Graphische Anzeige der Nachkommen (1.Mathilde1) wurde geboren um 965; gestorben in 1023; wurde beigesetzt in Verdun [55100],Lothringen,Frankreich.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: 1005-1023, Verdun [55100],Lothringen,Frankreich; Graf von Verdun
    • Titel/Amt/Status: 1012-1023, Niederlothringen; Herzog von Niederlothringen

    Notizen:

    Gottfried II.
    Herzog von Nieder-Lothringen (1012-1023)
    Graf von Verdun (1005-1023)
    um 965- 1023 nach 11.8. (27.9.1023 Werner) Begraben: Verdun, St-Vanne

    Ältester Sohn des Grafen Gottfried I. der Gefangene von Verdun aus dem Hause der ARDENNERGRAFEN und der Mathilde Billung von Sachsen, Tochter von Herzog Hermann

    Lexikon des Mittelalters: Band IV Spalte 1598

    Gottfried II., Herzog von Nieder-Lothringen 1012-1023
    + 26. September 1023 Begraben: Verdun, St-Vanne

    Sohn des Gottfried, Grafen von Verdun und der OTTONIN Mathilde [Richtig: BILLUNGERIN]

    Die Wiederherstellung des niederlothringischen Dukats und die Einsetzung Gottfrieds II. durch König HEINRICH II. im Jahre 1012 waren Teil der ottonischen Politik zur Sicherung der Westgrenze des Imperiums, mit Schwergewicht auf der Befriedung im Innern. Gottfried II. war insofern eine glückliche Wahl, als er wegen seiner oberlothringischen Herkunft selbst nicht an den Machtkämpfen der niederlothringischen Aristokratie beteiligt war und daher die königlichen Interessen in loyaler Weise wahrzunehmen vermochte. Belegt sind vor allem seine Feldzüge gegen die Grafen von Hennegau, Holland und Löwen, die er mit Unterstützung seiner Brüder, Hermann als Markgraf von Ename und Gozelo als Markgraf von Antwerpen, durchführte. Ohne Nachkommen verstorben, folgte ihm 1023 seine jüngerer Bruder Gozelo (+ 1044) nach, der seit 1033 auch die Herzogswürde von Ober-Lothringen innehatte.

    Literatur:
    W. Kienast, Hzg.stitel in Frankreich und Dtl., 1968

    Brandenburg Erich: Tafel 33 Seite 66, "Die Nachkommen Karls des Großen"

    IX. 85. GOTTFRIED., Herzog von Nieder-Lothringen 1005
    * ..., + 1023 nach 11. VIII.

    Glocker Winfrid: Seite 311, "Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik."

    VI. 60. GOTTFRIED I.
    + 1023 nach VIII, 13

    1013 Herzog von Nieder-Lothringen

    Vgl. Brandenburg IX, 85 und Renn, Grafenhaus Seite 39f.

    Thiele, Andreas: Tafel 51, "Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band I, Teilband 1"

    GOTTFRIED I. + 1023 Graf von Verdun

    Gottfried war ein treuer Anhänger der OTTONEN und stand nach dem Tode OTTOS III. 1002 wie die meisten Lothringer auf der Seite Hermanns von Schwaben. Er wurde 1012 Herzog von Nieder-Lothringen und war kaiserlicher Feldherr gegen Henenegau-Löwen. Am 12.9.1015 besiegte er in der Schlacht bei Florennes seine Feinde Lambert von Löwen und Reginar V. von Hennegau. Am 29.7.1018 wurde Gottfried an der Spitze eines großen Ritterheeres auf der Insel Ysselmonde von Dietrich III. von Holland vernichtend geschlagen und für kurze Zeit gefangengenommen. Er stritt weiter mit diesem und anderen Großen Nieder-Lothringens und behauptete zäh die herzogliche Macht und die kaiserlichen Positionen.

    Hermann von Reichenau: Seite 660, "Chronicon." in: Ausgewählte Quellen zur Deutschen Geschichte des Mittelalters Band XI

    1017
    Gotfrid, der Herzog eines Teils der Lothringer [166 Gottfried I. von Nieder-Lothringen (1012-1023). Zu Gerhard siehe oben Anm. 150.], besiegt in einem Treffen Graf Gerhard, den Oheim des späteren Kaisers KONRAD.

    Giesebrecht Wilhelm von: Band 2 Seite 114,190, "Geschichte der deutschen Kaiserzeit."

    Etwa zu derselben Zeit erlosch mit Herzog Otto von Nieder-Lothringen der Mannesstamm der KAROLINGER; durch seinen Tod wurde abermals ein Herzogtum erledigt, welches überdies durch die besonderen Verhältnisse des Königs von der größten Wichtigkeit war. Er übertrug es dem tapferen Gottfried aus dem Geschlecht der ARDENNERGRAFEN, dem Sohn jenes Gottfried, der unter OTTO II. und OTTO III. Lothringen dem Deutschen Reiche erhielt, einem Bruder jenes Grafen Friedrich, welcher die Welt verlassen und die Kluniazenser nach Lothringen geführt hatte. Ein anderer Bruder, Hermann, war damals Graf von Verdun und entsagte später ebenfalls der Welt; der vierte Bruder, Gozelo mit Namen, war Graf von Antwerpen. Dieses Geschlecht wurde jetzt weithin das mächtigste Lothringens und eine der kräftigsten Stützen der königlichen Sache.
    Schnell nacheinander waren die Erzbischöfe Gero von Magdeburg und Hartwig von Salzburg, die Bischöfe von Meißen, Halberstadt, Osnabrück, Oldenburg und Prag aus dem Leben geschieden; auch der tapfere Herzog Gottfried von Nieder-Lothringen starb, der Freund Clunys, der in den Plänen des Kaisers eine so wichtige Stelle einnahm. Das Herzogtum Nieder-Lothringen fiel, da Gottfried ohne Erben gestorben war, seinem Bruder Gozelo zu.

    Trillmich Werner: Seite 139, "Kaiser Konrad II. und seine Zeit"

    Gozelos Bruder Gottfried erhielt das niederlothringische Herzogsamt (1012-1023). Erwerbungen von Kirchenlehen und konfiszierten Gütern in Drenthe brachten ihm weiteren Gewinn. Nach harten Kämpfen gegen den einheimischen Adel wurde 1016 die Aussöhnung mit dem Hause HENNEGAU durch Verschwägerung und Preisgabe der Mark Eaname besiegelt, so dass die Herzogswürde 1023 ohne Schwierigkeiten dem überlebenden Bruder Gozelo zufallen konnte.
    Im Westen des Reiches stieß die Erhebung Gottfrieds von Verdun zum Herzog von Nieder-Lothringen auf heftige Gegnerschaft, so dass trotz des Ausgleichs der LUXEMBURGER mit dem Kaiser keineswegs Frieden einkehrte. Zunächst mußte sich Gottfried, dessen Haus nur im Grenzgebiet gegen Flandern über ausreichende Machtmittel verfügte, in Hennegau und Brabant Lamberts des Löwen erwehren. Auch die fränkischen und westfälischen Herren am Niederrhein dachten nicht daran, ihre mörderischen Fehden einzustellen. Am 27. August 1017 brachte Gottfried dem Grafen Gerhard von Metz trotz zahlenmäßiger Unterlegenheit in einem blutigen Gefecht eine verlustreiche Niederlage bei.

    Mohr Walter: Band I Seite 64-65, "Geschichte des Herzogtums Lothringen"

    Im Jahre 1012 erfolgte dann eine Neuregelung der Verhältnisse im Herzogtum Nieder-Lothringen, hier wurde der gleichnamige Sohn des Grafen Gottfried von Verdun zum neuen Herzog ernannt. Damit begann der Aufstieg des Geschlechtes der ARDENNERGRAFEN zu einem der mächtigsten im lothringischen Gebiet. Selbstverständlich führte diese Begünstigung zu Spannungen mit den anderen alteingesessenen Familien.
    Nieder-Lothringen wurde in dieser Zeit stark durch die Fehden des Grafen Lambert von Löwen gegen den Bischof von Lüttich beunruhigt. Lambert von Löwen hat zudem auch daran gedacht, aufgrund der Verwandtschaft mit dem verstorbenen Herzog Otto Anspruch auf das Herzogsamt zu erheben. Er hatte die älteste Tochter Herzog Karls geheiratet und erhielt nun aus dem Erbe des verstorbenen Herzogs Otto die Burgen von Brüssel und Löwen, die die Grundlage für das jetzt aufkommende Haus BRABANT bildeten. Die Lage entwickelte sich dann zu einer langwährenden Fehde zwischen Herzog Gottfried und Graf Lambert. Schließlich ist letzter in der Schlacht bei Florennes am 13. November 1015 gefallen. Indes führte sein Sohn Heinrich den Kampf weiter fort.
    Herzog Gottfried von Nieder-Lothringen hat dann auch die Bekämpfung der Feinde des Kaisers übernommen, die sich nach dessen Verständigung mit dem Bischof von Metz um den Grafen Gerhard vom Elsaß gruppierten. Am 27. August 1017 fand die entscheidende Schlacht statt, in der Gottfried siegte. Der Kaiser hat darauf auf einem Hoftage in Nimwegen im März 1018 Gottfried und Gerhard miteinander ausgesöhnt. Daneben wurde im folgenden Jahre Herzog Gottfried der kaiserliche Auftrag zuteil, gegen den Grafen Dietrich von Holland vorzugehen, der die freie Schifffahrt in den großen Flußmündungen einengte und sein Gebiet auf Kosten des Bischofs von Utrecht erweitert hatte. Die militärische Aktion endete in einer Katastrophe, Gottfried fiel in Gefangenschaft. Er erhielt seine Freiheit wieder gegen das Versprechen, den Kaiser versöhnlich zu stimmen. Das gelang auch, worauf der Bischof von Utrecht sich zum Frieden genötigt sah, der den Grafen von Holland in seinen Besitzstand beließ. Herzog Gottfried ist im Jahre 1023 gestorben, ohne Nachkommen zu hinterlassen. Das Herzogtum Nieder-Lothringen übertrug der Kaiser seinem Bruder Gozelo.


    Literatur:
    Boshoff, Egon: Lothringen, Frankreich und das Reich in der Regierungszeit Heinrichs III. in: Rheinische Vierteljahresblätter 42 (1978), Seite 63-127 - Brandenburg Erich: Die Nachkommen Karls des Großen Verlag Degener & Co Neustadt an der Aisch 1998 Tafel 33 Seite 66 - Erkens Franz-Reiner: Konrad II. Herrschaft und Reich des ersten Salierkaisers. Verlag Friedrich Pustet Regensburg 1998 Seite 36,38 - Giesebrecht Wilhelm von: Geschichte der deutschen Kaiserzeit. Mundus Verlag 2000 Band 2 Seite 115,190 - Glocker Winfrid: Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik. Böhlau Verlag Köln Wien 1989 Seite 236,311 - Hermann von Reichenau: Chronicon. in: Ausgewählte Quellen zur Deutschen Geschichte des Mittelalters Band XI Seite 660 -
    Hirsch, Siegfried: Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Heinrich II. Verlag von Duncker & Humblot Berlin 1864 Band I Seite 213,334 N. 2,531/Band II Seite 323,340/Band III Seite 26,62,70, 99,111,162 N 5,239,260,266 - Hlawitschka Eduard: Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen. Genealogische Untersuchungen zur Geschichte Lothringens und des Reiches im 9., 10. und 11. Jahrhundert. Kommissionsverlag: Minerva-Verlag Thinnes Nolte OHG Saarbrücken 1969 Seite 52,83, 87,89 - Kienast Walter: Der Herzogstitel in Deutschland und Frankreich (9. bis 12. Jahrhundert). R. Oldenbourg Verlag München - Wien 1968 - Leo Heinrich Dr.: Zwölf Bücher niederländischer Geschichten. Eduard Anton Verlag Halle 1832 Seite 551- Mohr Walter: Geschichte des Herzogtums Lothringen. Geschichte des Herzogtums Groß-Lothringen (900-1048) Verlag "Die Mitte" Saarbrücken 1974 Band I Seite 64-65 - Renn, Heinz: Das erste Luxemburger Grafenhaus (963-1136) (Rheinisches Archiv 39), Bonn 1941 Seite 39 - Schneidmüller, Bernd/Weinfurter,Stefan/Hg.): Otto III. - Heinrich II. Eine Wende?, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1997, Seite 92,93A - Thiele, Andreas: Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band I, Teilband 1, R. G. Fischer Verlag Frankfurt/Main 1993 Tafel 51 - Thietmar von Merseburg: Chronik. Freiherr vom Stein-Gedächtnisausgabe, Seite 404,422,424,458,468,472 - Trillmich Werner: Kaiser Konrad II. und seine Zeit. Europa Union Verlag Bonn 1991 Seite 139 - Weinfurter, Stefan: Heinrich II. (1002-1024) Herrscher am Ende der Zeiten, Verlag Friedrich Pustet Regensburg 1999, Seite 59,62,194,199,224 -
    Werner, Matthias: Der Herzog von Lothringen in salischer Zeit, in Die Salier und das Reich Band 1 Seite 367-475, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1992 - Wolfram, Herwig: Konrad II. 990-1039. Kaiser dreier Reiche. C.H. Beck'sche Verlagsbuchhandlung München 2000 Seite 57,263 -

    Neue Deutsche Biographie - Gottfried I.

    Herzog von Niederlothringen, † nach 11./12.8.1023, ⚰ Kloster Saint Vannes.

    G. hatte nach seinem Vater zunächst einige Grafschaften in den Ardennen inne. Nach dem Tode Ottos III. schloß er sich 1002 Heinrich II. an und wurde von diesem dafür 1012 mit der Übertragung des neubelebten Herzogtums Niederlothringen belohnt. Allerdings konnte er sich gegen die starken einheimischen Großen nur schwer durchsetzen und mußte vor allem gegen die Grafen Reginar vom Hennegau, Lambert und Heinrich von Löwen, Dietrich von Holland und Gerhard vom Elsaß (den Schwager der Kaiserin Kunigunde) kämpfen. 1015 siegte er in der Schlacht von Florennes, in der Lambert fiel, 1017 konnte er auch den Grafen Gerhard bei einem Einfall in sein Gebiet schlagen, 1018 erlitt er aber eine schwere Niederlage gegen Dietrich von Holland, bei der G. verwundet in die Hände seines Gegners fiel. Nach dem 11/12.8.1023 starb er kinderlos und wurde in dem von ihm reich beschenkten Kloster Sankt Vannes beigesetzt.

    Literatur
    ADB IX; Jbb. d. Dt. Gesch., Heinrich II.; F. Dieckmann, Die lothring. Ahnen Gottfrieds v. Bouillon, in: Jber. d. höheren Mädchenschule Osnabrück, 1904; H. Franz-Reinhold, Die Marken Valenciennes, Eename u. Antwerpen im Rahmen d. kaiserl. Grenzsicherungspol. a. d. Scheide im 10.-11. Jh., in: Rhein. Vj.bll. 10, 1940, S. 229-76; siehe auch Gottfried (I.) v. Nd.lothringen.



    Gestorben:
    nach 11.8. (27.9.1023 Werner)

    Begraben:
    Kloster Saint Vannes


  4. 5.  von Lothringen, Gozelo I. Graphische Anzeige der Nachkommen (1.Mathilde1) wurde geboren um 970; gestorben am 19 Apr 1044; wurde beigesetzt in Munsterbilzen [3740],Flandern,Belgien.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Verdun [55100],Lothringen,Frankreich; Graf von Verdun
    • Titel/Amt/Status: 1023-1044, Niederlothringen; Herzog von Niederlothringen
    • Titel/Amt/Status: 1033-1044, Oberlothringen; Herzog von Oberlothringen
    • Titel/Amt/Status: 1005-1044, Antwerpen [2000],Flandern,Belgien; Markgraf von Antwerpen

    Notizen:

    Gozelo I.
    Herzog von Nieder-Lothringen (1023-1044)
    Herzog von Ober-Lothringen (1033-1044)
    Markgraf von Antwerpen (1005-1044)
    Graf von Verdun
    ca 970-19.4.1044 Begraben: Bilsen, Abteikirche

    Jüngerer Sohn des Grafen Gottfried der Gefangene von Verdun und der Mathilde Billung von Sachsen, Tochter von Herzog Hermann

    Lexikon des Mittelalters: Band IV Spalte 1616

    Gozelo, Herzog von Lothringen
    + 19. April 1044 Begraben: Bilsen, Abteikirche
    Sohn von Gottfried von Verdun dem Älteren (aus dem Hause ARDENNE) und der Mathilde von Sachsen

    Gozelo folgte 1023 seinem Bruder Gottfried I. als Herzog von Nieder-Lothringen nach. Während er zu HEINRICH II. in guten Beziehungen stand, verweigerte er KONRAD II. anfangs die Anerkennung und schloß sich einer lotharingischen Rebellengruppe an. Im Mai 1033, nach dem Tode Herzog Friedrichs von Ober-Lothringen, und angesichts des bedrohlichen Vordringens des Grafen von Champagne, übertrug KONRAD II. an Gozelo das gesamte Lotharingien. Gozelo nahm an der Verteidigung des Landes gegen Odo II. von Blois-Champagne teil (Schlacht bei Bar, Oktober 1037).
    Gozelo hinterließ zahlreiche Kinder:
    die späteren Herzöge Gottfried der Bärtige
    und Gozelo II.,
    Friedrich (der spätere Papst Stephan IX.),
    Regelinde (oo Albert II. von Namur),
    Oda (oo Lambert II. von Löwen).

    Literatur:
    BNB VIII, 151-154, NDB VI.

    Althoff Gerd: Seite 377, "Adels- und Königsfamilien im Spiegel ihrer Memorialüberlieferung"
    H 10 Lü: 19.4. Gazlinus dux + 1044 Herzog von Lothringen

    Gazlinus (Gozelo) war der Sohn der BILLUNGERIN Mathilde (G 52) aus ihrer 2. Ehe mit Graf Gotfried von Verdun (vgl. Bork, Billunger, Seite 112).
    Seine Eintragung erklärt sich also durch die verwandtschaftlichen Beziehungen zu den BILLUNGERN.
    Allgemein siehe NDB 6, Seite 693, Quellen zu seinem Tod bei Steindorff, Jbb. Heinrichs III. 1, Seite 201.

    Brandenburg Erich: Tafel 33 Seite 66, "Die Nachkommen Karls des Großen"

    IX. 86. GOZELO I., Graf von Verdun, Herzog von Nieder-Lothringen 1023,
    von Ober-Lothringen 1033
    * ..., + 1044 19. IV.

    Gemahlin:
    ...

    Glocker Winfrid: Seite 311, "Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik"

    VI, 61 GOZELO I.
    * c 970, + 1044 IV 19
    Graf in Verdun und "comes de Bastonia", 1008 Markgraf von Antwerpen, 1023 Herzog von Nieder-Lothringen

    oo NNw

    Das D Ko II. 116 von 1028 IV 19 nennt Longchamps (nördlich Bastogne) "in pago Ardunensi in comitatu Gozelonis de Bastonia"; Brandenburg identifizierte den genannten Gozelo mit dem Sohn Graf Reginars im Ardennengau (+ nach 963), also Gozelo VI, 55 in unserer Anordnung. Doch scheint diese urkundliche Bezeugung eines Gozelo aus chronologischen Gründen mit Nonn, Pagus S. 163, eher auf den gleichnamigen Herzog von Nieder-Lothringen zu beziehen zu sein. Vgl. im übrigen Brandenburg IX, 86 und Renn, Grafenhaus S. 40 f.

    Thiele, Andreas: Tafel 51, "Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band I, Teilband 1"

    GOZELO I. + 1044

    1005 Markgraf von Antwerpen

    Gozelo I. stritt ständig mit dem aufstrebenden Flandern und war eine treue Hilfe der deutschen Kaiser, folgte 1023 dem Bruder in Nieder-Lothringen und förderte 1024 den jüngeren Konrad, anerkannte dann doch Kaiser KONRAD II. und wurde dessen wichtige und treue Hilfe. Er erhielt deshalb 1033 das Herzogtum Ober-Lothringen nach dem Erlöschen der Vetternlinie dazu; er war vorher dort schon Regent. Er entschied als kaiserlicher Feldherr letztlich den Erbkrieg um Burgund gegen Blois, das er am 15.11.1037 bei Bar vernichtend schlug. Er behauptete in beiden Lothringen voll die herzoglichen und kaiserlichen Positionen. Er war der letzte Herzog von Gesamt-Lothringen, das nach seinem Tode auseinanderzufallen begann. Er war der angesehenste und mächtigste Reichsfürst seiner Zeit.

    Annalista Saxo: "Reichschronik"
    Das Jahr 1037.

    [Der Kaiser hielt nach Weihnachten in der Stadt Salerno mit denen von dieser Seite der Alpen und unseren Fürsten eine allgemeine Versammlung über die Angelegenheiten des Staates. Es geschah aber, daß der Mailänder Bischof, der bei dieser Versammlung zugegen war, von Seiten des Kaisers der Untreue beschuldigt und von seinen Landsleuten in vielen Dingen verklagt wurde. Und als er vom Kaiser ermahnt ward, dergleichen zu bessern, entfernte er sich zuerst mit seinen Freunden, dann aber kam er wieder und vom Geiste des Hochmuths aufgeblasen, sprach er kühn, daß er, was er im Besitze der Kirche des heiligen Ambrosius vorgefunden oder auf irgend eine Weise erworben habe, so lange er lebe, stets festhalten und auf niemandes Befehl oder Bitte auch nur das Geringste aufgeben werde. Von den Angesehensten aber aufgefordert, wenigstens die Person des Kaisers auszunehmen, wiederholte er nur nochmals den vorerwähnten Spruch.
    Darüber erzürnt befahl der Kaiser auf den Rath der Versammlung, das unrechtmäßig in Besitz Genommene wieder herauszugeben, ließ ihn festnehmen und übergab ihn dem Patriarchen Poppo von Aquilegia zur Verwahrung. Da er von diesem freier, als es recht war, gehalten wurde, entschlüpfte er nach einigen Tagen auf Anstiften eines seiner Mönche, dem es aus Erbarmen gestattet worden war, allein bei ihm zu wohnen. Und so kehrte er nach Mailand zurück, und indem er die Stadt befestigte, welche doch schon an sich genug Festigkeit und Sicherheit hat, verharrte er jenes ganze Jahr hindurch in kecker Ausschreitung als ein Verächter der Gesetze. Darauf macht er mit Zustimmung der drei Bischöfe von Vercellä, Cremona und Placentia durch heimliche Boten mit dem oben genanten Tyrannen Otto von Burgund aus, wie er selbst durch seine und seiner Genossen Unterstützung nach Vertreibung und Ermordung des Kaisers zur römischen Kaiserwürde erhoben werden möchte. Das hörte derselbe gern und indem er in begehrlicher Leidenschaftlichkeit schnell jenen Plan ergriff, durch den er deutlich seinem Untergange zueilte, bestimmt er Tag und Ort, wo die Gesandten von ihnen allen sich treffen sollten, um die Verschwörung eben dieses unheiligen Frevels gegenseitig durch Eide zu bekräftigen. - - Da Gott inzwischen die Nichtswürdigkeit der erwähnten Verschwörer aufdeckte, erfuhr eine treue Frau, nämlich die Schwiegermutter des Schwabenherzogs Herimann, welche in diesen Gebieten sich aufhielt, von der Zusammenkunft der Gesandten und schickte sie, die sammt und sonders von ihren abgeschickten Knechten ergriffen waren und die Wahrheit bekannten, zum Kaiser, als er in der öffentlichen Versammlung in Gegenwart jener drei oben genannten Bischöfe saß. Sogleich sagte der Kaiser mit den Christgläubigen der göttlichen Gnade geziemenden Dank, so sehr er konnte, und sandte auf Beschluß des Rathes diese Bischöfe über die Alpen, wohin es ihm gut schien, ins Gefängniß, und also ging jene Verschwörung zu Ende. - - Uto, der Tyrann von Burgund, den Gottes Gericht offenbar vorwärts trieb, versuchte auf einem andern Wege umzukommen, weil er in dem vorigen Anschlage nicht ein seiner würdiges Ende gefunden hatte. Denn hochmüthigen Herzens vor dem Falle beschloß er die Pfalz von Aachen anzugreifen und prahlte, daß er Weihnachten daselbst zubringen werde. Also belagerte er nur einen Monat vor diesem Feste eine Stadt des Kaisers, welche Bera heißt und in Lotharingien liegt, in der Nähe der Mark des Herzogs Gozelo und seines Sohnes Godefrid, und zog plündernd weit und breit umher; bei dieser Stadt wurde er von diesen Herzogen überfallen und als sich ein Kampf entspann, ist er als einer der ersten unrühmlich gefallen. - Dieser Gozelo ist der Sohn der Machtildis, welche eine Tochter Herimanns von Liuniburg war, des Herzogs der Sachsen und eine Schwester des Herzogs Benno oder Bernhard und des Grafen Liudiger.

    Lampert von Hersfeld: Seite 42,44, "Annales/Annalen"

    1037
    Herzog Gozelo [4 von Lothringen.] tötete den Grafen Odo [5 Graf von der Champagne.] und mit ihm an die 6.000 Mann.
    1044
    Herzog Gozelo [7 Gozelo I. (1023-1044) war Herzog beider Lothringen. Gottfried (1044-1069), der ältere Sohn, erhielt Ober-Lothringen, während Gozelo, der jüngere Sohn, Nieder-Lothringen bekam. Nach dem Tode Gozelos II. (1046) wurde Friedrich von Luxemburg mit Nieder-Lothringen belehnt. Als Gottfried 1047 hiergegen rebellierte, wurde er abgesetzt; an seine Stelle kam ein gewisser Adalbert. Dieser wurde 1048 von Gottfried getötet.] von Lothringen starb; sein Sohn Gottfried, ein hochbegabter und im Kriegswesen sehr erfahrener junger Fürst, griff zu den Waffen gegen das Reich, weil ihm das Herzogtum seines Vaters vorenthalten wurde.

    Steindorff, Ernst: Band I Seite 201, "Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Heinrich III."

    1044
    Eben damals, wahrscheinlich am 19. April, starb Gozelo, der Herzog beider Lothringen [1 Herim. Aug. Chron. 1044; Annal. Altah. 1044 und in den von ihm abhängigen Annalenwerken Annal.
    S. Jacobi Leod. 1044, Laubienses und Leod. 1044. Der Tag: XIII Kalend. Maii commemoratio Goscelonis ducis, qui dedit nobis Mosch nach dem Necrolog des Lütticher Domstifts, mitgeteilt in den Bulletins de la commission d'histoire de Belgique, serie II, (1858) Vol. X, p.307 und zuerst auf Gozelo den Älteren bezogen von Iaerschkerski, Godfried der Bärtige Seite 15. Giesebrecht, Kaiserzeit II, Seite 387 läßt Gozelo "im Anfange des Jahres 1044" sterben.], mit Hinterlassung von zwei erwachsenen Söhnen, Gottfried und Gozelo dem Jüngeren, von denen jener, wie wir wissen, bereits bei Lebzeiten des Vaters und als dessen Amtsgenosse Herzog von Ober-Lothringen geworden war.

    Trillmich Werner: Seite 289,370, "Kaiser Konrad II. und seine Zeit"

    Gozelo wurde durch Kaiser HEINRICH II. mit dem Aufbau der Mark im westlichen Toxandrien zwischen Schelde, Cyle und den beiden Nethen beauftragt. Er ließ Antwerpen zu einem ungewöhnlich starkem Bollwerk gegen die Ausdehnungsbestrebungen der Grafen von Löwen, Holland und Flandern ausbauen. Steine für die 200 x 140 m langen Mauern mußten aus der Gegend von Aalst herangeschafft werden.
    Nach dem Aussterben des Hauses BAR erhielt Gozelo das verwaiste Herzogtum Ober-Lothringen. Zum erstenmal seit Mitte des 10. Jahrhunderts wurde somit wieder ein einziger Befehlshaber mit der Sicherung der gesamten Westgrenze betraut. Dieser Vertrauensbeweis gewann den stolzen Herzog, der sich KONRADS Wahl anfangs so heftig widersetzt hatte, endgültig für den SALIER und verpflichtete ihn zu unverbrüchlicher Treue.
    Odos erster Vorstoß galt der weit gegen Frankreich vorgeschobenen, herzoglich-lothringischen Burg Bar-le-Duc. Trotz ihrer starken Besatzung und heftiger Gegenwehr nahm er sie ein. Aber nach diesem Überraschungserfolge waren die Lothringer schnell zum Gegenschlage bereit, vornehmlich Herzog Gozelo und sein Sohn Gottfried, Mannschaften der Bistümer Verdun, Toul, Metz und Abt Richard von St. Vannes. Außerdem führten Reginard von Lüttich, des Herzogs Schwiegersohn Albert von Namur und Graf Gerhard von Elsaß Truppen heran. Am 15.11.1037 trafen die beiden Heere am Ornain in der Nähe von Bar aufeinander. Es kam zu harten, wechselvollen Kämpfen, und bevor sich die französischen Ritter zur Flucht wandten, erlitten beide Seiten schwere Verluste. Odo und sein Vasall Manasse von Dammartin fanden den Tod. Odos ausgeplünderte Leiche fand man am folgenden Tage. Sie wurde seiner Witwe Ermengard zur Bestattung in Tours übergeben.



    oo N.N.

    Kinder:

    - Gottfried II. der Bärtige - 21.12.1069
    - Gozelo II. - 1046 vor 22.5.
    - Friedrich = Papst Stephan IX. - 29.3.1058
    - Regelindis - nach 1064
    oo Albert II. Graf von Namur - 1063/64
    - Oda
    oo Lambert von Löwen - 21.9. nach 1062


    Literatur:
    Althoff Gerd: Adels- und Königsfamilien im Spiegel ihrer Memorialüberlieferung. Studien zum Totengedenken der Billunger und Ottonen. Wilhelm Fink Verlag München 1984, Seite 58,377 H 10 - Annalen von Hildesheim a. 1037 - Annalista Saxo: Reichschronik a. 1037 - Bork Ruth: Die Billunger. Mit Beiträgen zur Geschichte des deutsch-wendischen Grenzraumes im 10. und 11. Jahrhundert. Dissertation Greifswald 1951 - Boshof, Egon: Die Salier. Verlag W. Kohlhammer Stuttgart Berlin Köln 1987, Seite 44,64,69,93,101,104,267 - Boshoff, Egon: Lothringen, Frankreich und das Reich in der Regierungszeit Heinrichs III. in: Rheinische Vierteljahresblätter 42 (1978), Seite 63-127 - Brandenburg Erich: Die Nachkommen Karls des Großen Verlag Degener & Co Neustadt an der Aisch 1998 Tafel 33 Seite 66 - Bresslau, Harry: Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Konrad II. Verlag von Duncker & Humblot Leipzig 1879 Band I Seite 11,17,20,31,33,37,39,112,113 N.1/Band II Seite 73,77,88,108,227 N.2,255 N.2,268,281,350,410,417,434,483,526 - Die Salier und das Reich, hg. Stefan Weinfurter, Jan Thorbecke Verlag 1991, Band I Seite 259,263,377,387,395,398,402,406,418-420,430,436-438,442, 444,446-448,457-459,461,469,473/Band II Seite 2,6,312/Band III Seite 506 - Erkens, Franz-Reiner: Konrad II. Herrschaft und Reich des ersten Salierkaisers. Verlag Friedrich Puset Regensburg 1998, Seite 38,54,57,72,132,134,163 - Giesebrecht Wilhelm von: Geschichte der deutschen Kaiserzeit., Mundus Verlag 2000 Band 2 Seite 115,190,204,206,209,210,216,217,218,253,298,312,250,351,360 -
    Glocker Winfrid: Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik. Böhlau Verlag Köln Wien 1989 Seite 311 - Hirsch, Siegfried: Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Heinrich II. Verlag von Duncker & Humblot Berlin 1864 Seite Band I Seite 332,334 N. 2/Band III Seite 264,357 -
    Hlawitschka, Eduard: Konradiner-Genealogie, unstatthafte Verwandtenehen und spätottonisch-frühsalische Thronbesetzungspraxis. Ein Rückblick auf 25 Jahre Forschungsdisput. Hahnsche Buchhandlung Hannover 2003 Seite 95 - Kienast Walter: Der Herzogstitel in Deutschland und Frankreich (9. bis 12. Jahrhundert). R. Oldenbourg Verlag München - Wien 1968 - Lampert von Hersfeld: Annales/Annalen Wissenschaftliche Buchgemeinschaft Darmstadt 2000 Seite 42,44 -
    Mohr Walter: Geschichte des Herzogtums Lothringen. Geschichte des Herzogtums Groß-Lothringen (900-1048) Verlag "Die Mitte" Saarbrücken 1974 Band I Seite 74-85 - Renn, Heinz: Das erste Luxemburger Grafenhaus (963-1136) (Rheinisches Archiv 39), Bonn 1941 Seite 40 - Schnith Karl Rudolf: Mittelalterliche Herrscher in Lebensbildern. Von den Karolingern zu den Staufern. Verlag Styria Graz Wien Köln 1990 Seite 175,189,197 - Schulze Hans K.: Das Reich und die Deutschen. Hegemoniales Kaisertum. Ottonen und Salier. Siedler Verlag, Seite 347,376,383 - Steindorff, Ernst: Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Heinrich III., Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 1963 Band I Seite 39,43,48,51,88,102,105,201,217,227,291,422,427 N.2,525/Band II 107 N.5,275 N.1 - Thiele, Andreas: Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band I, Teilband 1, R. G. Fischer Verlag Frankfurt/Main 1993 Tafel 51 - Trillmich Werner: Kaiser Konrad II. und seine Zeit. Europa Union Verlag Bonn 1991 Seite 289,370 - Wipos Leben Konrads II. - Werner, Matthias: Der Herzog von Lothringen in salischer Zeit, in Die Salier und das Reich Band 1 Seite 367-475, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1992 - Wolfram, Herwig: Konrad II. 990-1039. Kaiser dreier Reiche. C.H. Beck'sche Verlagsbuchhandlung München 2000 Seite 75,92,196,198,201,260,262, 290,322,342 -

    Mohr Walter: Band I Seite 74-83, "Geschichte des Herzogtums Lothringen"

    Herzog Gozelos Stellungsnahme für Konrad den Jüngeren bei der Königswahl von 1024 ist wohl daraus zu erklären, dass Konrad der Ältere ehedem den Grafen Lambert von Löwen in dessen Kampf gegen Gozelos Bruder Gottfried unterstützt hatte [526 Wagner, Wahl Konrads 53f.; Parisot, Origines 409ff. Dieser wendet sich gegen die These von Bresslau, Harry, Jahrbücher des deutschen Reiches unter Konrad II., Berlin 1879/1884 (Neudruck Berlin 1967), Band I, 11ff., wonach Fragen der kirchlichen Reformbewegung ausschlaggebend für die Gruppierungen bei der Wahl gewesen seien.].
    In der Darstellung der Bistumschronik von Cambrai ergibt sich indes ein etwas anderes Bild. Hier steht als Gegner der Königserhebung Konrads des Älteren durchaus Herzog Gozelo von Nieder-Lothringen voran, wobei es allerdings zweifelhaft ist, ob er in Kamba anwesend war [530 Vgl. Bresslau, Jbb I,20; Parisot, Origines 415.].
    Man muß demnach die führende Rolle beim Widerstand gegen die Königswahl wohl Herzog Gozelo zuschreiben, er hat dann Herzog Dietrich von Ober-Lothringen zu aktivem Handeln aufgerufen. Gozelo verhandelte auch mit den lothringischen Bischöfen, und zwar mit Ausnahme der von Trier, Metz und Toul mit Erfolg [532 Über die mit diesen Verhandlungen zusammenhängenden Probleme braucht hier nicht gehandelt zu werden, vgl. Parisot, Origines 412 Anm. 4 mit der dort verzeichneten Literatur.]. Es kam zu einem Bündnis mit der Verpflichtung, mit dem neuen König nur nach vorheriger Zustimmung des Herzogs Verbindung aufzunehmen. Diesem Bunde gehörten auch Herzog Dietrich und der Graf von Hennegau an [533 Gesta Epp. Camerac. III, 50. Bresslau, Jbbb I, 31ff.].
    Die lothringischen Bischöfe hatten sich schon im September 1024 dem König unterworfen. Ihrerseits knüpfte die lothringische Opposition Verbindung zu dem Aufstand Herzog Ernsts von Schwaben gegen den König [538 Wipo cap. 10. Parisot, Origines 422 hat diese Stelle übersehen.], wobei anscheinend auch eine Verstimmung zwischen dem König und Konrad dem Jüngeren eine Rolle spielte. Die äußerliche Gefährlichkeit dieser Verbindungen erwies sich indes in Wirklichkeit als nicht so groß. Vor allem zerbröckelte die Opposition in Italien. Von französischer Seite kam es allerdings zu einer militärischen Aktion, König Robert erschien Mitte 1025 vor Metz, dessen Bischof ja zu König KONRAD hielt, gab aber das Unternehmen auf, sobald dieser mit Truppen ankam [539 Die betreffenden Quellen veröffentlicht bei Daville, Ann. de l'est 14, 75f. Dazu Parisot, Origines 423.]. Danach hat man in Lothringen den weiteren Widerstand für unnütz gehalten. Es wird uns von einer Versammlung der lothringischen Großen im November 1025 in Aachen berichtet, einberufen durch den lothringischen Pfalzgrafen Ezzo [540 Fund. Monast. Brunsw. cap. 10. Diese Quelle ist allerdings wenig zuverlässig.]. Sollte dies stimmen, dann wäre es möglich, daß sich Ezzo hier um die Beilegung des Konflikets bemüht hat. Zu Weihnachten 1025 erschienen dann in Aachen, wohin KONRAD II. gekommen war, die Herzöge Gozelo und Dietrich, erkannten den König an und huldigten ihm [541
    Gesta Epp. Camerac. III, 50. Bresslau, Jbb I, 111f., hier auch die Zurückweisung der Annahme von Giesebrecht, Kaiserzeit II, 237, Gozelo sei durch Versprechen der Nachfolge in Ober-Lothringen gewonnen worden.].
    Was nun den Quellenbericht Laurentius von Lüttich betrifft, der äußerlich den stärksten Beweis für die These Friedrichs III. darstellt, bietet er eine völlig verwirrte Vorstellung über die Ereignisse. Da heißt es also, Herzog Gottfried, der Sohn Gozelos, habe gegen Kaiser HEINRICH II. revoltiert, in Wirklichkeit geschah das im Jahre 1044 unter HEINRICH III. und kann in gar keiner Weise mit den zwanziger Jahren in Verbindung gebarcht werden. Des weiteren wird gesagt, Gottfried habe mit seinem Vater Gozelo gemeinsam das Herzogtum Ober-Lothringen innegehabt, das die beiden nach dem Tode des Herzogs Dietrich von Bar erhalten hätten. Nach dem Tode Herzog Dietrichs können weder Gozilo noch Gottfried das Herzogtum Ober-Lothringen erhalten haben, denn urkundlich ist in jedem Falle nach Dietrich noch ein Herzog Friedrich gesichert. Schließlich im Jahre 1033 nur Gozelo das Herzogtum erhalten [549 Sigebert, Chron. 1034.].
    Der Kaiser gab 1033 das Herzogtum Ober-Lothringen an Herzog Gozelo von Nieder-Lothringen [567 Sigebert, Chron. 1034.], der übrigens als weit entfernt Verwandter einen Anspruch hätte erheben können. Man kann nicht erkennen, ob diese Faktor bei der Regelung der Nachfolge berücksichtigt wurde, es kam dem Kaiser wohl darauf an, angesichts der weiter bestehenden Bedrohung Lothringens durch den Grafen Odo von der Champagne hier die Möglichkeiten für einen wirksamen Widerstand zu schaffen, und das schien doch durch die Vereinigung von Ober- und Nieder-Lothringen gegeben. Außerdem benötigte KONRAD wegen seiner eigenen Nachfolge im Königreich Burgund, in der ihm Odo als Gegner gegenüberstand, eine Zusammenfassung möglichst vieler Kräfte, um zu seinen Gunsten in diesem Sinne zu wirken. Dem diente auch ein mit dem französischen König im Mai 1033 abgeschlossenen Bündnis. Bei den Verhandlungen war auch Herzog Gozelo zugegen.
    Damit setzte ein kurzes Zwischenspiel der Wiedervereinigung ganz Lothringens ein [569 Vgl. zum Beispiel die Foermulierung: ducatum Lotharingensis regni duce Gozilone tenente, Mittelrheinische Urkundenbücher I, Nr. 306.]. Zunächst stand für das Land die burgundische Frage im Vordergrund. Nachdem der Kaiser im Winter 1032/33 zum burgundischen König gekrönt worden war, begann Graf Odo im Frühjahr 1033 mit einer Gegenaktion in Lothringen. Sie richtete sich in der Hauptsache gegen das Bistum Toul, dessen Gebiet ausgiebig geplündert wurde. Darauf folgte im August eine Gegenaktion des Kaisers. Da auch der französische König gegen Odo vorging, hat sich dieser unterworfen. Allerdings war das nicht ehrlich gemeint, denn er begann bald wieder mit Plünderungen im lothringischen Gebiet [570 Chron. S. Michaelis in Pago Vird. cap. 28-30. Landberger, Odo 53f.; Bresslau, Jbb II, 103.]. Im Juni 1034 erfolgte dann noch eine Aktion des Kaisers gegen burgundisches Gebiet, soweit es sich noch im Besitz Odos befand, unterstützt von Süden her durch ein italienisches Heer. Odo zog es angesichts der Übermacht vor, Burgund zu verlassen.
    Er hielt dann im Jahre 1037 nochmals die Gelegenheit für seine Ansprüche günstig, als der Kaiser mit dem Erzbischof von Mailand in einen schweren Konflikt geriet. Odo zog zunächst wiederum in einem Plünderungszug gegen das Bistum Toul. Etwa gleichzeitig wandte sich Erzbischof Aribert von Mailand an ihn, um mit ihm ein Bündnis gegen den Kaiser zu schließen. Von italienischer Seite wurden Odo die lombardische Königskrone und die Kaiserkrone angeboten [571 Landsberger, Odo 55 f.; Bresslau, Jbb II, 256 ff.]. Er ging auch auf dieses Angebot ein. Seinen Angriff im Herbst 1037 richtete er jedoch wiederum gegen Lothringen [572 Bresslau, Jbb II, 267ff.], und zwar gegen die lothringische Grenzfestung Bar [573 Rudolfus Glaber, Hist. III, 9; Anna. Hildesh. 1037. Bressalu, Jbb II, 268.]. Gegen ihn zogen Herzog Gozelo von Lothringen, sein Sohn Gottfried, Graf von Verdun, Graf Gerhard von Elsaß und Graf Albert von Namur mit Unterstützung der Bischöfe von Lüttich und Metz aus [574 Bresslau, Jbb II, 269 ff.]. Bei Bar kam es am 15. November 1037 zur Schlacht, in der Odo besiegt wurde. Auf der Flucht ist er umgekommen [575 Hermann von Rreichenau 1037; Annal. Altah. 1038; Ann. Hildesh. 1037; Sigebert, Chron.1036,1037.].
    Man hat angenommen, daß Gozelo zur damaligen Zeit Lothringen wieder geteilt habe und seinen Sohn Gottfried als eine Art Unter-Herzog über Ober-Lothringen gesetzt habe [576 Jaerschkerski, Godfried 13; Steindorff, Ernst, Jahrbücher des deutschen Reichs unter Heinrich III., 2. unveränderte Auflage Darmstadt 1963 (1. Auflage 1874), Band I, 53. Die Annahme stützt sich auf die Eintragung: Godefrido duce im Testamant des Propstes Adalbero von St. Paulin in Trier vom 12. November 1036. Bresslau, Jbb II, 53 Anm. 1 betrachtet dieses Testament als Fälschung. Neuerdings ebenso Heyen, Franz Joseph, Adalbero von Luxemburg, Propst von St. Paulin/Trier vor 993 bis nach 1037, Archiv für mittelrheinische Kirchengeschichte 21 (1969), Seite 15ff. Vgl. auch Dupreel, Eugene, Histoire critique de Godefroid le Barbu, duc de Lotharingie, Marquis sde Toscane, Uccle 1904, Seite 10 f. Zur Person Gottfrieds Glaesener, Henri, les demeles de Godefroid le Barbu avec Henri III et l'eveque Wazon, Rev. d'Hist. Eccles. 40 (1944/45), Seite 141 ff.]. Von einer solchen ausdrücklichen Teilung kann man jedoch nicht sprechen, die einzige Quelle, aus der man allenfalls so etwas schließen könnte, die Annalen von Altaich, drücken sich sehr unbestimmt aus: Gozelo habe zwei Herzogtümer besessen, von denen eines noch zu seinen Lebzeiten seinem Sohn Gottfried übertragen worden sei, während er das andere bis zu seinem Lebesnende behalten habe. Für eine wirkliche Teilung wäre Gozelo auch nicht zuständig gewesen.
    So finden wir denn auch noch für das Jahr 1038 seine Unterschrift unter einer für Trier, also das oberlothringischen Gebet bestimmten Urkunde. Als sicher ergibt sich erst eine spätere Mitbelehnung Gottfrieds mit dem Herzogtum Lothringen, lediglich weiß man nicht, ob das durch KONRAD II. oder HEINRICH III. geschehen ist. Einen festen Anhaltspunkt bieten uns zwei Urkunden aus den Jahren 1040 und 1041 für niederlothringisches Gebiet, in denen als Intervenienten die Herzöge Gozelo und Gottfried genannt sind, somit also zweifelsfrei Gottfried als seinem Vater assoziierter Herzog zu erkennen ist [579 ducum autem Gothelonis et Godefridi. MG DD H III, Nr. 52 vom 5. Juni 1040. amborum ducum Gozelonis filiique sui Gotefridi. MG DD H III, Nr. 74 vom 15. Februar 1041. Ähnlich MG DD H III, Nr. 80 vom 3. Juni 1041. Jaerschkerski, Godfried 13; Bresslau, Jbb II, 269 Anm. 1. Die Mitbelehnung kann natürlich von KONRAD II. als Belohnung für reichstreues Verhalten Gozelos und seines Sohnes nach seiner Rückkehr aus Italien 1038 durchgeführt worden sein. Dupreel, Godefroid 13 ff. möchte die Einweisung Gottfrieds lieber HEINRICH III. zuweisen. Wir werden später sehen, daß eher vielleicht KONRAD II. in Frage kommt.]. Danach muß seine Stellung als die eines Mit-Herzogs im Sinne einer Sicherung der Nachfolge im gesamten Herzogtum Lothringen verstanden werden [580 Dieser Schluß ergibt sich auch durch den Sprachgebrauch in der Chron. Hermanns von Reichenau, der bei der Meldung vom Tode Gozelos im Jahre 1044 ihn dux Lotharingorum nennt, während er dessen Vater zum Jahre 1017 als dux partis Lotharingorum bezeichnet und den gleichen Ausdruck zum Jahre 1011 für Herzog Dietrich von Ober-Lothringen anwendet.].
    Lothringen ist also ungeteilt geblieben. In diesen Zustand der Regelung eines Mit-Herzogs ist zu einem uns unbekannten Zeitpunkt eine Änderung eingetreten, die wir erst aus den Berichten über den Tod Gozelos im April 1044 erkennen können. Irgendwie hatte HEINRICH III. seine Meinung über Gottfried geändert und begünstigte jetzt dessen Bruder Gozelo, obwohl dieser zur Übernahme eines Amtes kaum befähigt war. Ungewiß ist nur, in welchem Maße dieser Gozelo II. bevorzugt wurde, nämlich ob er das ganze Herzogtum Lothringen erhielt [581 Gozzilo dux Lotharingorum moriens Gozzilini filio, quamvis ignavo, ducatum suum a rege Heinrico promissum relinquere disposuit. Hermann von Reichenau Chron. 1044. Da Hermann sonst von pars Lotharingorum spricht (vgl. Anm. 580) muß man annehmen, daß es hier um das gesamte Herzogtum Lothringen ging. Darauf deuten auch seine weiteren Worte: Sed alter filius Gotefridus, lam dudum dux, cum ducatum fratri debitum contra fas a rege sibi obtinere nequelvisset, iusiurandum fidemque postponens rebellare pio regi praesumit. Da nur von einem einzigen Herzogtum die Rede ist, kann damit nur das Herzogtum Lothringen gemeint sein, in dem Gottfried als Mit-Herzog seines Vaterrs bereits Herzog gewesen war.] oder lediglich einen Teil, in dem man Nieder-Lothringen erblicken wollte [582 quem alteri filio Gozziloni, defuncto patre, rex dare voluit. Anna. Altah. 1044.]. Die Wahrscheinlichkeit spricht dafür, daß HEINRICH III. ganz Lothringen an Gozelo II. übertragen wollte [583 In den Ann. Leod. 1044 findet sich die Bemerkung: Gotzelo dux obiit, Godifridus filuis eius, privatus paterno iure, rebellet. Gozelo II. ist dabei nicht erwähnt. Ganz in ähnlichem Sinne schreibt Lampert von Hersfeld, Anm. 1044: Gozelo dux Lutheringorum obiit, cuius filius Gotefrdus, nobilissimae indolis iuvenis atque in re militari admodum exercitatus, quia ducatum patris non potuit obtinere, arma contra rem publicam corripuit. Allerdings verbindet er damit sofort die Ernennung Adalberts, was in dieser Form nicht stimmt.], was noch durch die nachfolgenden Ereignisse erhärtet wird.



    Werner, Matthias: Band I Seite 387,398,418-420,436-438,446-448,461, "Der Herzog von Lothringen in salischer Zeit" in Die Salier und das Reich

    Wenig erfahren wir über die Stellung der Grafen. Graf Reginar V. von Hennegau und Graf Albert II. von Namur, die 1018 beziehunsweise 1037 als einzige niederlothringischen Grafen im Heer Gottfrieds I. beziehungsweise Gozelos I. genannt werden, standen durch Heiratsbeziehungen mit den Herzögen in verwandtschaftlicher Verbindung [127 Vgl. dazu unten Seite 447 mit Anm. 435 und 439.]. Eine vasallitische Bindung der Grafen an den Herzog , die, wie in Schwaben, die Heerfolge begründet hätte, ist in Lothringen nicht bezeugt [128 Vgl. Maurer, Herzog (wie Anm. 18), Seite 147ff.; die einzige, allerdings nicht vergleichbare Ausnahme ist die 1071-1076 währende Lehnsbindung des Grafen von Hennegau als Aftervasall des Bischofs von Lüttich an Herzog Gottfried den Buckligen, vgl. dazu unten Seite 426 ff.]. Auch gibt es keinen Hinweis darauf, daß die Großen seines Landes über die genannten Situationen hinaus zur Heerfolge zwingen konnte - hierzu reichte seine bloße Stellung als Herzog nicht aus.
    Hatte HEINRICH II. entgegen seiner Politik der Schwächung und Unterordnung der Herzogsgewalten 1012 das Herzogtum in Nieder-Lothringen erst auf Drängen der Bischöfe von Cambrai und Lüttich in einer Phase äußerer und innerer Gefährdung dieses Raums wieder eingerichtet, so gelang es der neuen Herzogsfamilie der Grafen von Verdun, bereits in der ersten Generation und noch unter HEINRICH II. 1023 die Erblichkeit des Amtes zu erreichen - Gozelo I. (1023-1044) folgte seinem söhnelosen Bruder Gottfried I. nach. Ein Jahrzehnt später, 1033, in einer für Lothringen äußerst gefärlichen Situation, konnte Gozelo das oberlothringische Herzogtum hinzuerwerben [185 Nach dem erbenlosen Tod Friedrichs von Ober-Lothringen und damit dem Aussterben des oberlothringischen Herzogshauses in männlicher Linie und bei der anhaltenden Bedrohung Ober-Lothringens durch Graf Odo von der Champagne versprach die Vereinigung beider Herzogtümer unter Gozelo I. den besten Schutz, vgl. Mohr, Lothringen 1 (wie Anm. 13), Seite 80f., und Boshof, Ottonen- und frühe Salierzeit (wie Anm. 1), Seite 42. Die Erklärung Sigeberts von Genmbloux ad a. 1034, MGH SS 6, Seite 357: quia mares filios non habebat (sc. Herzog Friedrich) quibus ducatus competeret, zeigt das Vorherrschen erbrechtlicher Vorstellungen.]. Die Herzogsfamilie, durch ihre Stammgüter in den südlichen Ardennen und an der oberen Maas und ihre Machtpositionen im Nordwesten Nieder-Lothringens wie kaum eine andere Adelsfamilie dieses Raumes zur Beherrschung beider Lothringen prädestiniert und durch den Sieg in der Schlacht von Bar 1037 in höchstem Ansehen stehend [186 Zu den Stammgütern der Familie als günstiger Ausgangsposition zum Ausgriff auf die beiden Lothringen vgl. unten Seite 463 mit Anm. 512; zur Rühmung Gozelos und seines Sohnes Gottfrieds des Bärtigen nach dem Sieg von Bar vgl. oben Seite 378 mit Anm. 72.], erlangte mit dem Doppelherzogtum eine Machtstellung, deren überragendes Gewicht noch Jahrzehnte später in den Worten Sigeberts von Gembloux anklingt: Gothelo dux impetrato ab imperatore etiam Mosellanorum ducatu in Lotharingia potentius principatur [187 Sigeberti Gembl. Chronica ad a. 1034, MGH SS 6, Seite 357.].
    Die Vereinigung beider Herzogtümer in einer Hand verlieh dem Spannungsverhältnis zwischen Erbrecht und Amtscharakter eine neue Dimension: Gozelo I. beabsichtigte offenbar, die beiden Dukate auf Dauer in Personalunion zu verbinden und sie auf dem Erbwege seinem Sohn Gottfried dem Bärtigen zu übertragen. Spätestens seit 1040 teilte er aber die Herzogsherrschaft mit Gottfried [188 Am deutlichsten hierzu die Annales Altahenses ad a. 1044 (wie Anm. 104), Seite 34: Duos enim ducatus totidemque filios habuerat (sc. Gozelo I.), quorum alteri Godefrido ducatum unum, dum viveret ipse, tradi permiserat, alterum usque ad finem vitae sibi retinuit, quem alteri filio Gozziloni, defuncto patre rex dare voluit. Wie Boshof, Lothringen (wie Anm. 13), Seite 67 ff. mit Anm. 16, zeigen konnte, setzen sichere Belege für Gottfrieds Herzogsstellung erst 1040 ein, wenngleich Gottfried bereits seit 1026 in verantwortlicher Position neben seinem Vater begegnet. Bei dem genannten Dukat Gottfrieds handelte es sich zwar um Ober-Lothringen, faktisch aber umfaßte Gottfrieds Kompetenzbereich vor 1044 ganz Lothringen, so daß er eher die Stellung eines Mit-Herzogs neben seinem Vater einahm, vgl. Boshof, ebd., Seite 68, und Mohr, Lothringen 1 (wie Anm. 13), Seite 81ff.], der von HEINRICH III. noch zu Lebzeiten seines Vaters als Inhaber des oberlothringischen Dukats anerkannt wurde [189 Vgl. MGH DD H III. 52 (1040 VI 5), 74 (1041 II 15) und 80 (1041 VI 3), in denen Gozelo I. und Gottfried jeweils nebeneinander als duces bezeichnet werden; zu Gottfrieds rechtlicher Stellung als Herzog von Ober-Lothringen und seiner faktischen Position als Mit-Herzog in Gesamt-Lothringen vgl. die vorige Anmerkung.]. Die Quellen lassen nicht mit letzter Klarheit erkennen, welche Vereinbarungen mit HEINRICH III. vorausgegangen waren und möglicherweise vor Gozelos Tod 1044 noch folgten. Die größte Wahrscheinlichkeit spricht dafür, daß im Zusammenhang mit der Huldigung Gozelos im Juli 1039 ein Kompromiß in der Weise erzielt wurde, daß HEINRICH III. Gozelo die Erblichkeit beider Lothringen zusagte, dieser aber darauf verzichten mußte, das Doppelherzogtum ungeteilt an Gottfried zu vererben [190 Die zweite zentrale Quelle neben dem Anm. 188 zitierten Bericht der Annales Altahenses ist die Chronik Hermanns von Reichenau ad. a.1044, MGHSS 5, Seite 124: Gozzilo dux Lothringorum moriens, Gozziloni filio, quamvis ignavo, ducatum suum a rege Heinrico promissum relinquere disposuit. Sed alter filius eius Gotefridus, iam dudum dux, cum ducatum fratri debitum contra fas a rege sibi obtinere nequivisset, iusiurandum postponens, rebellare pio regi praesumit. Boshof, Lothringen (wie Anm. 13), Seite 65f, stellt überzeugend heraus, daß beide Quellen sehr stark den aktiven Anteil HEINRICHS III. betonen und interpretiert den ersten Satz Hermanns in der Weise, "daß Gozelo eine vom König gewollte Lösung kurz vor seinem Tode akzeptierte". Vielleicht läßt sich diese Argumentation weiter durch den Hinweis darauf abstützen, daß die Annales Altahenses mit den Worten Godefrido ducatum unum, dum viveret ipse, tradi permiserat (sc. Gozelo I.), alterum ... sibi retinuit, eher ein Zugeständnis Gozelos I. als HEINRICHS III. signalisieren. Nimmt man hinzu, daß es HEINRICH III. war, der nach dem Bericht Hermanns Gozelo II. ausdrücklich den zweiten Dukat seines Vatesr versprochen hatte und sich dementsrechend nach dem Bericht der Ann. Altahenses für dessen Übertragung an Gozelo einsetzte (rex dare voluit), dann spricht viles dafür, daß "Gozelo I. ... selbst nicht an die Teilung des Herzogtums gedacht hat", Boshof, ebd., Seite 66, HEINRICH III. diese aber umso entschiedener betrieb und durchsetzen konnte. Hierbei handelet es sich nach dem Verständnis der Zeitgenossen, wie die zitierten Texte zeigen, nicht um die Erbteilung eines Herzogtums, sondern je eines der beiden Herzogtümer sollte auf dem Erbwege an die beiden erbberechtigten Söhne Gozelos gelangen. Als Zeitpunkt für diesen Kompromiß liegt die Huldigung Gozelos I. im Juli 1039 bei der Inthronisation HEINRICHS III. in Aachen nahe, die nach den Gesta epp. Cam. III, 5, MGH SS 7, Seite 487, der dux Gothilo ... aliquantulum denegare disposuerat, und die für HEINRICHS Herrschaftsantritt in Lothringen von entscheidender Bedeutung war; vgl. R. Schmidt, Königsumritt und Huldigung in ottonisch-salischer Zeit, in: Vorträge und Forschungen 6, Konstanz/Stuttgart 1961 Seite 218ff., der in diesem Zusammenhang ebenso wie die Erblichkeit beider lothringischer Herzogtümer bzw. die Herzogserhebung Gottfrieds für wahrscheinlich hält. Kombiniert man die obigen Quellenzeugnisse mit Gottfrieds erstem Herzogsbeleg im Juni 1040, so spricht viel dafür, daß Gozelo I. auf die ersonalunion beider Herzogtümer bereits 1039 verzichtete und hierfür die Erblichkeit der beiden Dukate zugesagt erhielt. Daß diese Regelung den Absichten Gozelos I. zuwiderlief, spiegelt sich unter anderem in der Bemerkung der Annales Leodienses ad a. 1040, MGH SS 4, Seite 19: Godefridus ... privatus paterno iure rebellat wider, vgl. dazu Boshof, ebd. Seite 69f.]. Obgleich HEINRICH III. damit diejenige Regelung erreichte, die dem Königtum die größeren Einflußmöglichkeiten beließ, mußte er doch eine massive Stärkung des erbrechtlichen Prinzips zugestehen [191 So auch Boshof, Lothringen (wie Anm. 13), Seite 66.].
    Von Gottfrieds I. Brüdern war Hermann (nach 997-1025/29) dem Vater als Erbe in der spätestens 991 eingerichteten Grenzgrafschaft Eename gefolgt, während Gozelo - entgegen den jüngst erhobenen Bedenken - um oder vor 1008 mit der neugeschaffenen Grafschaft beziehungsweise Mark Antwerpen belehnt wurde, die weite Teile des alten Toxandrien umfaßte [291 Die spätestens seit Franz-Reinhold, Marken (wie Anm. 83), Seite 252, vorherrschende Auffassung, die Mark Antwerpen sei um oder kurz nach 1000 von OTTO III. oder HEINRICH II. eingerichtet und dem späteren Herzog Gozelo I. übertragen worden, so zuletzt Nonn, Pagus (wie ANm. 15), Seite 218, und Linssen, Lotharingien (wie Anm. 13), Seite 30f., wurde sowohl was den Zeitpunkt der Markengründung wie den Inhaber anbetrifft, von Boshof, Lothringen (wie Anm. 13), Seite 79ff., und ihm folgend Grosse, Utrecht (wie Anm. 17), Seite 158, in Frage gestellt. Die Bedenken stützen sich vor allem darauf, daß Antwerpen erst bei der Übertragung an Gottfried von Bouillon 1076 unzweifelhaft als Mark und in der Familie von Verdun bezeugt ist. Die von der bisherigen Forschung fast durchweg auf Gozelo I. bezogene und als Kernbeleg gewertete Angabe in MGH SS H II. 186 von 1008 September 12): in comitatu vero Gotizonis qui Antwerf dicitur, ist nach Boshof, ebd.; Seite 890, für eine Markgrafenstellung Gozelos auszuschneiden, da "mit Gotizo ... nicht Gozelo, sondern allenfalls - wenn wir den Namen Gotizo als Kurzform des Namens Gottfried verstehen - Gottfried, der ...Bruder Gozelos I., seit etwa 1012 Herzog von Nieder-Lothringen, gemeint sein" kann. Dieses namenkundliche Argument entfällt jedoch, da Gozelos I. Enkelin Ida von Boulogne in einer Original-Urkunde von 1096 unzweideutig von Gozelo I. als aui mei archionis Godezonis spricht, Gysselling/Koch, Diplomata Belgica I (wie Anm. 270), Nr. 225; Seite 376. Da Herzog Gozelo I. 1012/23 in dem benachbarten Teisterbant als marchio Gozelo neben seinem Bruder Herzog Gottfried bezeugt ist, vgl. Anm. 169, steht eine Personenidentität mit dem Inhaber der Grafschaft Antwerpen außer Frage. Mit Boshof, ebd., Seite 80, Anm. 73, ist allerdings zu fragen, ob hier der Titel marchio in verfassungsrechtlich präziser Bedeutung verwandt wurde. An der Tatsache, daß der nach dem Andouerpis castro, Gysseling/Koch, ebd., Nr. 138, Seite 242 (980), benannte comitatus .. qui Antwerf dicitur bzw. comitatus Anduuerpensis, ebd. Nr. 140 Seite 249 (1019/30), eine offenbar neue, auf Kosten der älteren Grafschaft in Brabant und Toxandrien gegründete Grenzgrafschaft mit besonderen militärischen Funktionen war, ist jedoch kaum zu zweifeln.]. Zusammen mit dem Machtzentrum um um Verdun und Bouillon verhalf diese Konzentration von Grafschaften im Westen und Norden der landfremden Herzogsfamilie zweifellos zu einem Übergewicht gegenüber den einheimischen Kräften und machte sie zum bedeutenden weltlichen Machtfaktor im Gebiet zwischen Schelde und Maas - Bezeichnungen wie dux de Enham beziehungsweise dux Godefridus dictus Eihamensis (für Gottfried den Gefangenen) und sedes principalis ducatus regni Lotharici (für Eename) spiegeln als spätere Reminiszenz die Bedeutung der Grafschaften im Nordwesten für die Herzogsgewalt zutreffend wider.
    Statt den Herzögen den weiteren Ausbau dieser gräflichen Machtpositionen zu ermöglichen, schränkten HEINRICH II. und KONRAD II. die Grafschaftsrechte des Herzogs bereits mit dem ersten Herzogswechsel 1023 empfindlich ein: Wohl konnte Gottfrieds Nachfolger und Bruder Gozelo I. die Mark Antwerpen auch nach seiner Herzogserhebung behalten [293 Auch hier ist einzuräumen, daß es nach dem Anm. 169 zitierten Zeugnis von 1012/23 keinen weiteren direkten Beleg mehr für Gozelo als Inhaber der Grafschaft bzw. Markgrafschaft nach 1023 weiter innehatte, ist aber aus deren weiterer Geschichte deutlich zu erschließen, vgl. Anm. 299.], es gelang ihm aber nur mit Mühe und nur teilweise, die Grafschaften seines Bruders zu übernehmen. Die Grafschaft Teiserbant ging 1026 durch Schenkung KONRADS II. definitiv an das Bistum Utrecht über, und die Grafschaft Drenthe, die HEINRICH II. 1024 - wenige Monate nach Gottfrieds Tod - an Utrecht übertragen hatte, vermochte Gozelo nur unter größten Schwierigkeiten und sehr wahrscheinlich als eine der Bedingungen seines Ausgleichs mit KONRAD II. 1025 für sich gewinnen - ein deutlicher Hinweis darauf, wie sehr dem Herzog an der Wahrung der Grafschafstrechte im Norden des Herzogtums lag [296 Zu Gozelo I. als Inhaber der Grafschaft Drenthe vgl. unten Anm. 298. Wenige Monate, nachdem sich ihm der Utrechter Bischof Ende Februar 1025 angeschlossen hatte, vgl. J.F. Böhmer/H.Appelt, Regesta Imperii, 1,1: Die Regesten des Kaiserreiches unter Konrad II. 1024-1039, Graz 1951, Nr. 20b, wiederholte KONRAD II. im Juli 1025 die Schenkung der Grafschaft Drenthe durch HEINRICH II. an Utrecht vom Januar 1024, MGH D K II. 43. Die Tatsache, daß der Utrechter Bischof auf der Bestätigung dieser Schenkung bestand und die Grafschaft dennoch an Herzog Gozelo überging, zeigt, wie umstritten die Grafschaft, in die der Utrechter Bischof bereits einen eigenen Grafen eingesetzt hatte, vgl. MGH D K II. 44, in den Jahren 1024/25 zwischen dem Bischof und dem Herzog war - ein Sachverhalt, der am ehesten auf Erbansprüche schließen läßt, die von Gottfried I. als Inhaber der Grafschaft herrührten und gegen die sich der Utrechter Bischof abzusichern versuchte. Gozelo I. unterwarf sich an Weihnachten KONRAD II. und erkannte ihn an, Böhmer/Appelt, ebd., Nr. 48a. Es ist sehr wahrscheinlich, daß er bei dieser Gelegenheit die Grafschaft Drenthe verliehen erhielt; so bereits Vanderkindere, La formation 2 (wie Anm. 287), Seite 313.]. Dies umso mehr, als in eben diesen Jahren die Grenzgrafschaft Eaname durch den Eintritt Graf Hermanns in das Kloster St. Vanne in Verdun 1025 an seinen Schwiegersohn Graf Reginar V. von Hennegau überging und damit den unmittelbaren Einfluß der Herzogsfamilie entglitt [298 MGH D H III. 152: comitatum qui post obitum Gozlini ducis nostre diocioni in Thrente visus est subiacere (1046 Mai 22). Die Übertragung erfolgte im Zusammenhang der Neuregelung der lothringischen Verhältnisse, bei der HEINRICH III. Friedrich von Luxemburg als Herzog von Nieder-Lothringen einsetzte und dem kurz zuvor mit ihm versöhnten Gottfried dem Bärtigen das Herzogtum Ober-Lothringen restituierte, und war zweifellos ein Teil dieser Neuregelung. Gegenüber der älteren Forschung, die diese Nachricht auf Herzog Gozelo II. von Nieder-Lothringen bezogen hatte, so zuletzt W. Ehbrecht, Landesherrschaft und Klosterwesen im ostfriesischen Fivelgo (970-1290) (Veröffentlichungen der Historischen Kommission Westfalens, Reihe 22, Heft 13), Münster 1973, Seite 41, macht Boshof, Lothringen (wie Anm. 13), Seite 85ff., in Anschluß an Mohr, Lothringen 1 (wie Anm 13), Seite 84f, wahrscheinlich, daß mit Gozlinus der am 19.4.1044 gestorbene Gozelo I. gemeint sein muß. Zeitpunkt und Anlaß der Übertragung an Utrecht legen die Verutung nahe, daß die Söhen Gozelos I. bis dahin Erbansprüche auf die Grafschaft Drenthe erhoben. Mit aller Deutlichkeit geht aus dem Wortlaut der Urkunde und den 1046 getroffenen Regelungen hervor, daß HEINRICH III. ein Erbrecht nicht anerkannte und keinerlei rechtliche Verbindung zwischen der Grafschaft und dem niederlothringischen Herzogsamt sah.].
    Die in Kamba zur Wahl erschienen Ober-Lothringer verließen unter Herzog Friedrich den Wahlort in Opposition. Herzog Gozelo von Nieder-Lothringen, der der Wahl ferngeblieben war [379 So überzeugend Bresslau, Jahrbücher 1 (wie Anm 99), Seite 20, Anm. 3.] und, mit Ausnahme des Kölner Erzbischofs und des Pfalzgrafen Ezzo, eine Teilnahme der Großen seines Dukats an den Vorgängen in Kamba hatte verhindern können [380 Zur Rolle Erzbischof Pilgrims von Köln bei den Ereignissen von 1024 vgl. E. Boshoff, Köln, Mainz, Trier - Die Auseinandersetzung um die Spitzenstellung im deutschen Episkopat in ottonisch-salischer Zeit, in: Jahrbücher des Kölnischen Geschichtsvereins 49, 1978, Seite 36f.; zur Teilnahme Ezzos vgl. Bresslau, Jahrbücher 1 (wie Anm. 99), Seite 20, Anm. 3.], verpflichtet nach der Wahl KONRADS II. - eines alten Gegners seiner Familie [381 Konrad hatte in den Auseinandersetzungen mit Herzog Gottfried von Nieder-Lothringen 1017 entschieden auf der Seite Graf Gerhards vom Elsaß, eines Oheims mütterlicherseits, gestanden; vgl. Böhmer/Appelt, Reg. Imp. III, 1, 1 (wie Anm. 296), f (Seite 7), sowie Boshof, Ottonen- und frühe Salierzeit (wie Anm. 1), Seite 40ff.] - die Bischöfe seines Sprengels sowie den Bischof von Verdun und den Grafen von Hennegau eidlich, dem neuen König nur mit seiner Zustuimmung zu huldigen [382 Gesta epp. Cam. III, 50, MGH SS 7, Seite 485: Quorum (sc. die Wähler KONRADS II.) ordinationi dux Gothilo, princeps videlicet Lothariensium, contraire voluit; episcoposque Coloniae, Noviomagi, Virduni, Traiecti, Leodii allocutus, sacramentum a singulis accepit, nonnisi eius consensu manus se ei (sc. KONRAD II.) daturos neque ad eum ituros. Hoc idem dux Theodericus comesque Haynocensium Reginerius cum sibi conplibus sacromento firmaverunt. Ficker/Puntschart, Reichsfürstenstand II, 3 (wie Anm. 19), Seite 28, die unter anderem unter Bezug auf diese Vorgänge betonen: "Die Herzoge erscheinen als Vertreter des Landes insbesondere auch da, wo es sich um Wahl und Anerkennung des Königs handelt" vermuten ebd., Seite 185, daß dem Auftreten der lothringischen Großen gegen die Wahl KONRADS II. Fürstentage vorausgegangen seien. Nach der vorherrschenden, wahrscheinlicheren Deutung der oben zitierten Passage ist aber weniger mit Zusammenkünften der Großen zu rechnen, vielmehr suchte Gozelo die Bischöfe einzeln an ihren Bischofssitzen auf, um sie auf seine Seite zu bringen, vgl. etwa Oediger, Regesten (wie Anm. 287), Nr. 713 - ein Befund, der voll den vorangegangenen Beobachtungen über die geringe Bedeutung von Fürstentagen unter herzoglicher Leitung in Lothringen entspricht. Allenfalls in Nijmwegen ist ein eigenes Treffen anzunehmen.]
    Allerdings hielt sich der Kölner Erzbischof nur wenige Tage an diese Zusage [383 Nachdem Erzbischof Pilgrim von Köln am 6. oder 7. September 1024 zusamen mit Herzog Friedrich von Ober-Lothringen den Wahlort Kamba verlassen hatte, empfing er das königliche Paar bereits am 21. September in Köln, wo er die Königin Gisela krönte, vgl. Oedinger; Regesten (wie Anm. 287), Nr. 713714, und Boshof, Köln (wie Anm. 380), Seite 36f. Nur zu vermerken, nicht aber weiter zu diskutieren ist an dieser Stelle die Tatsache, daß die in den Gesta epp. Cam. (wie vorige Anm.) mitgeteilten Verhandlungen Gozelos mit Köln, Nijmwegen, Verdun, Utrecht und Lüttich unmöglich alle zwischen dem 6. und 21. September stattgefunden haben können, ja daß selbst für Verghandlungen allein mit dem Kölner Erzbischof vor dem 21. September der Zeitraum denkbar knapp war.] und folgte ihm der Utrechter Bischof hierin einige Monate später [384 Vgl. oben Anm. 296.], während Gozelo I. und mit ihm der Bischof von Cambrai und Herzog Dietrich von Ober-Lothringen den neuen König erst Ende 1025 anerkannten [385 Böhmer/Appelt, Reg. Imp. III, 1, 1, (wie Anm. 296), Nr. 48a; vgl. hierzu Schmidt, Königsumritt (wie Anm. 191), Seite 169f., und oben Seite 420 mit Anm. 296.]. Folgt man den Beobachtungen von R. Schmidt, so kam es 1039 beim Regierungsantritt HEINRICHS III. zu einer noch deutlicheren Einflußnahme Gozelos: nachdem Gozelo zunächst mit der Huldigung gezögert hatte, nahm er sie sehr wahrscheinlich im Juli 1039 in Aachen anläßlich der Thronsetzung HEINRICHS III. vor; dem Huldigungsakt des Herzogs folgte wenig später die förmliche Anerkennung des Königs durch die übrigen lothringischen Großen in Maastricht [386 Schmidt, ebd. Seite 219f.; wiederum haben wir den Gesta epp. Cam. III, 55, MGH SS 7, Seite 487, die Nachricht zu verdanken, daß Gozelo nach dem Tode KONRADS II. dessen 1028 gewählten und geweihten Sohn HEINRICH III. die Huldigung aliquantulum denegare disposuerat; zu dem Ausgleich von 1039, bei dem Gozelo I. für seine Anerkennung HEINRICHS III. sehr wahrscheinlich die Erblichkeit der beiden lothringischen Dukate zugestanden erhielt, vgl. oben Seite 399 mit Anm. 188; zu Maastricht als Ort der Huldigung der Lothringer siehe Anm. 240.].
    Die Verpflichtung der Großen gegen den eben gewählten beziehungsweise die Regierung antretenden König durch Gozelo I. 1024 und 1039 bildet, was die Einflußnahme des Herzogs auf das politische Verhaltens einer comprovinciales anbetrifft, eine Ausnahme, die aber umso deutlicher erkennen läßt, wie stark das politische Gewicht damals war. Kaum zufällig fallen die Ereignisse von 1024 und 1039 in jene Phase des niederlothringen Herzogtums, in der der herzog seine militärischen und richterlichen Funktionen am nachdrücklichsten wahrnahm und über eine so breite Machtgrundlage verfügte, daß er in der Lage war, KONRAD II. fast eineinhalb Jahre die Anerkennung zu verweigern und auch gegenüber HEINRICH III. die Huldigung aliquantulum denegare und sie erst gegen große Zugeständnisse zu leisten.
    Um so bemerkenswerter ist es, daß es Gottfried I. und Gozelo I. gelang, nach und nach mit sämtlichen verfeindeten Familien Heiratsverbindungen anzuknüpfen, siedamit wenigstens zeitweise in ihre Herzogsherrschaft zu integrieren und das Haus VERDUN fester im niederlothringischen Adel zu verankern. Der erste Schritt in diese Richtung war 1016 die Heirat Graf Reginars V. vom Hennegau mit Mathilde, der Erbtochter Graf Hermanns von Eename, des Bruders Herzog Gottfrieds I. Diese Eheverbindung, um die mit Reginar ad integrandam amicitiam bat [433 Gesta epp. Cam. III, 10, MGH SS 7, Seite 469. Vorausgegangen waren nach der Schlacht von Florennes am 15.9.1015, in der Reginars V. Oheim Lambert I. von Löwen fiel, erneute Angriffe Reginars und seines Neffen Heinrichs I. von Löwen auf die fidelis imperatoris, das heißt vor allem auf den Herzog und dessen Familie, und die wohl im November 1015 von den Bischöfen von Cambrai, Utrecht und Verdun vermittelte Aussöhnung der REGINARE mit dem Kaiser, ebd. cap. 9. Wie stark das Interesse des Bischofs von Cambrai an dieser Eheverbindung war, zeigt, daß er sich über kirchenrechtliche Bedenken wegen zu naher Verwandtschaft hinwegsetzte; vgl. Schieffer, Gerhard I. (wie Anm. 144), Seite 341.], führte zwar zum Übergang der Mark Eename an den Hennegau [434 Vgl. dazu oben Seite 420 mit Anm. 297.], hatte aber vor allem zur Folge, daß Reginar, in den Kämpfen von 1013/15 einer der entscheidenden Gegner des Hauses VERDUN, seitdem sicher auf Seiten des Herzogs stand wie seine Teilnahme 1018 bei dem Kriegszug gegen Dietrich von Holland und seine eidliche Verpflichtung 1024 gegenüber Gozelo I. in der Frage der Königshuldigung zeigen. Gozelo I. setzte die Integration der ehemaligen Hauptgegner durch Einheirat in die Herzogsfamilie konsequent fort. Während sein ältester Sohn Gottfried der Bärtige die Angehörige einer vornehmen, aber unbekannten lothringischen Familie heiratete [436 Vgl. zu ihr unten Anm. 507.], wurden die Töchter mit Angehörigen der Grafenfamilien von Namur und Löwen vermählt. Vor allem die Ehe Regelindes mit Graf Albert II. von Namur (1031-1063/64) [437 Die Heirat dürfte am ehesten in den 30-er Jahren anzusetzen sein.] - sein Bruder Robert hatte 1013 zusammen mit Lambert von Löwen gegen Hermann von Eename gekämpft - führte zu einem enegn Zusammengehen des Grafen mit dem Herzog Gozelo [439 Mit Rosseau, Actes (wie Anm. 146), Seite LVIII, ist die Teilnahme Alberts II. an der Schlacht von Bar 1037 auf Seiten Gozelos I. und Gottfrieds des Bärtigen vornehmlich mit seinen Verwandtschafstbeziehungen zur Herzogsfamilie zu erklären.]; sie war es auch, die 1076 die Erbansprüche Alberts III., des Sohnes der Regelinde, gleichsam als eines Angehörigen des Hauses VERDUN auf die Hausgüter um Bouillon begründete [440 Vgl. dazu unten Seite 450.].
    Weniger erfolgreich war die Heirat der zweiten Tochter Gozelos, Uda, mit Graf Lambert II. von Löwen (1041-1062), dessen Vater Lambert I. 1025 gegen Herzog Gottfried I. gefallen war [441
    'Genealogia ducum Brabantiae heredum Francia' cap. 4, MGH SS 25, Seite 389, Zeile 19.; vgl. Parisse, Genealogie (wie Anm. 14), Seite 36, Nr.65. Auch diese Eheverbindung dürfte am ehesten in den 30-er Jahren des 11. Jahrhunderts anzusetzen sein. Lambert II. folgte seinem Bruder Heinrich I. (1015-1038) und dessen früh verstorbenen Sohn Otto, vgl. Vanderkindere, La formation 2 (wie Anm. 287), Seite 114ff.]. Weder kam es zu der erhofften Einbindung der Grafen von Löwen in die Herzogsherrschaft, noch zu einer dauerhaften Verbindung mit dem Herzogshaus [443 Anders als zu den Grafen von Namur sind so gut wie keine Nachrichten über Beziehungen der Grafen von Löwen zur herzoglichen Familie überliefert. Dies ist umso bemerkenswerter, als es wie bei den Grafen von Namur durch die Nachbarschaft in den Ardennen so auch zu den Grafen von Löwen durch die Nähe der Markgrafschaft Antwerpen durchaus Berührungspunkte gab. Daß Ida, die Tochter Gottfrieds des Bärtigen, mit Eustachius II. von Boulogne einen Neffen Lamberts II. von Löwen heiratete, ist schwerlich als Folge der unter Gozelo I. angeknüpften Eheverbindungebn anzusehen.], noch zu stärkerer Reichstreue der als gens ferox oder genu ... infidum geltenden Familie; allenfalls sie in Lothringen getadelte Heiratsverbindungen der Geschwister Lamberts II. nach Flandern und Boulogne wurden durch diese Ehe neutralisiert [445 Wenn in dem 1041 in Nivelles ausgefertigten D H III. 80, vgl. Anm. 444, die Familie von Löwen vornehmlich deshalb als gens ferox et dure cervicis gebrandmarkt wird, weil sie iungitur enim indomitis Francigenis, so bezeichnet sich dies zweifellos auf die Ehe von Lamberts II. Bruder Heinrich II. mit einer Tochter Graf Balduins V. von Flandern und auf die Heirat seiner Schwester Mathilde mit Graf Eustachius I. von Boulogne.].
    Bemerkenswert ist schließlich, daß in derselben Generation über Gozelo I. dritte Tochter Mathilde Ehebeziehungen auch zu den ezzonischen Pfalzgrafen angeknüpft wurden, deren weiter Einflußbereich zwischen Maas und Rhein von der Herzogsherrschaft kaum erfaßt wurde und denen gegenüber eher ein gleichberechtigtes Nebeneinander bestand. Wann und unter welchen Umständen die Heirat Mathilde mit Pfalzgraf Heinrich (1045-1060) zustandekam [447 Wir erfahren darüber durch die eher beiläufige Bemerkung Thiofrids von Echternach, der in seiner Vita s. Willibrordi cap. 33, MGH SS 23; Seite 145, Mathilde, die Gemahlin Pfalzgraf Heinrichs, als Gozelonis ducis filia bezeichent; zum Bezug auf Gozelo I. vgl. zuletzt Parisse, Genealogie (wie Anm. 14), Seite 35, Nr. 61. Nach Lewald, Ezzonen (wie Anm. 106), Seite 161ff., war Mathilde sehr wahrscheinlich in erster Ehe mit einem Sigebodo, vielleicht einem Bruder des Grafen Richwin (des Vaters Bischofs Udos von Toul) und Inhaber der Grafschaft im Zülpichgau, verheiratet und ist ihre Eheschließung mit Heinrich spätestens 1048 anzusetzen. Sie fiele damit in die Jahre des Aufstands von Mathildes Bruder Gottfried den Bärtigen gegen HEINRICH III. und in die Zeit, in der die EZZONEN, nachdem von Pfalzgraf Heinrichs Neffen Hermann das Kölner Erzbistum innehatte (1036-1056) und Otto als bisheriger Inhaber der Pfalzgrafschaft 1045 das Herzogtum Schwaben erhielt sowie als möglicher Nachfolger des schwer erkrankten HEINRICH III. im Gespräch war, die führende Rolle in der Reichspolitik spielten, vgl. Boshos, Lothringen (wie Anm. 13), Seite 78. Trotz dieser Eheverbindung zählten die EZZONEN zu den engsten Parteigängern HEINRICHS III. in den 1044 ausgebrochenen lothringischne Wirren: Pfalzgraf Otto und Erzbischof Hermann, die Schwäger Gottfrieds des Bärtigen, unterstützten den König im Kampf gegen den aufständischen Herzog, Oediger, Regesten (wie Anm. 287), Nr. 802.] und welche politische Folgen sie besaß [448 So ist es auffällig, daß Pfalzgraf Heinrich 1050 zusammen mit Herzog Friedrich von Nieder-Lothringen und Graf Albert II. von Namur, einem weiteren Schwager des gestürzten und damals inhaftierten Gottfried des Bärtigen, an einer Diözesansynode in Lüttich teilnahm, Despy, Waulsort (wie Anm. 197), Nr. 9/10; Seite 335ff. - einer der sehr wenigen Belege für Aktivitäten der Pfalzgrafen im mittleren Maasgebiet als dem Zentrum des niederlothringischen Dukats und damit vielleicht ein Hinweis darauf, daß der Pfalzgraf den gegen die Ansprüche Gottfrieds eingesetzten Herzog Friedrich stützte. Andererseits gehörte Heinrich 1056 und 1059 zusammen mit Gottfried zu den führenden Teilnehmern der lothringischen Fürstentreffen in Andernach, an denen Herzog Friedrich nicht beteiligt wurde; vgl. Anm. 369.], ist allerdings unbekannt.
    Auf das besondere Interesse der Herzöge an diesem Raum verweisen nicht zuletzt die auffällig engen Familienbeziehungen zu dem in nördlichen Haspengau gelegenen Kanonissenstift Munsterbilzen (nordwestlich von Maastricht), in dem sich Herzog Gozelo I. und Gottfrieds des Bärtigen erste Gemahlin Uoda bestatten ließen und Gottfrieds Tochter Ida, die Mutter Gottfrieds von Bouillon, ihre Ausbildung erhielt.



    Neue Deutsche Biographie - Gozelo I.

    Herzog von Nieder- und Oberlothringen, † 19.4.1044.

    G. erscheint zuerst 1008 als Markgraf von Antwerpen. Seine politische Laufbahn nahm jedoch eine entscheidende Wendung, als 1023 sein Bruder Gottfried kinderlos starb; jetzt ernannte ihn Kaiser Heinrich II. als dessen Nachfolger zum Herzog von Niederlothringen. Die Wahl Konrads II. 1024 erkannte G. zunächst, ebenso wie Herzog Dietrich von Oberlothringen, nicht an; doch schwenkte er bald, offenbar als die erwartete französische Hilfe ausblieb, zum Neugewählten über. Konrad II. trug ihm diese Gegnerschaft nicht nach, verlieh ihm vielmehr sogar 1033, als Herzog Friedrich söhnelos starb, das Herzogtum Oberlothringen. Die große Macht, die damit in seiner Hand vereinigt war, hatte G. schon bald Gelegenheit, im Dienste des Reiches einzusetzen: als Odo von der Champagne 1037 zum Kampf um Burgund in Lothringen einfiel, trat G. ihm entgegen und besiegte ihn im November 1037 bei Bar. Bei der Nachfolge Heinrichs III. scheint er sich die Zusicherung erhandelt zu haben, daß ihm seine Söhne Gottfried und Gozelo II. als Herzöge von Nieder- und Oberlothringen folgten (obwohl der bereits 1046 gestorbene oder beiseitegeschobene Gozelo II. anscheinend schwachsinnig gewesen ist). Damit erfolgte eine Teilung des großen lothringischen Machtkomplexes, die allerdings wohl auch im Interesse Heinrichs III. lag.

    Literatur
    ADB IX; Jbb. d. Dt. Gesch., Konrad II.; dass., Heinrich III.; weitere Literatur s. Gottfried v. Verdun.



    Begraben:
    Bilsen, Abteikirche

    Familie/Ehepartner: unbekannt. [Familienblatt] [Familientafel]

    Kinder:
    1. 13. von Lothringen, Gottfried III.  Graphische Anzeige der Nachkommen gestorben am 21 Dez 1069 in Verdun [55100],Lothringen,Frankreich; wurde beigesetzt in Verdun [55100],Lothringen,Frankreich.
    2. 14. von Niederlothringen, Gozelo II.  Graphische Anzeige der Nachkommen gestorben in 1046.
    3. 15. von Lothringen, Oda  Graphische Anzeige der Nachkommen
    4. 16. von Lothringen, Regelindis  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren um 1005/1010; gestorben nach 1064.
    5. 17. von Lothringen, Friedrich  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren um 1020; gestorben am 29 Mrz 1058 in Florenz [50100],Toskana,Italien; wurde beigesetzt in Florenz [50100],Toskana,Italien.

  5. 6.  von Verdun, Friedrich Graphische Anzeige der Nachkommen (1.Mathilde1) gestorben am 6 Jan 1022.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Beruf: Verdun [55100],Lothringen,Frankreich; Mönch zu St. Vanne
    • Titel/Amt/Status: Verdun [55100],Lothringen,Frankreich; Graf von Verdun

    Notizen:

    Friedrich war 985-987 auch gefangen, resignierte vor 1004 und wurde Mönch zu St. Vanne.


  6. 7.  von Eenham, Hermann Graphische Anzeige der Nachkommen (1.Mathilde1) gestorben am 28 Mai 1029; wurde beigesetzt in Verdun [55100],Lothringen,Frankreich.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Eifelgau,Deutschland; Graf im Eifelgau
    • Titel/Amt/Status: Ename [9700],Flandern,Belgien; Markgraf von Eenham

    Notizen:

    Hermann
    Markgraf von Eenham
    Graf im Eifelgau - 28.5.1029

    Jüngerer Sohn des Grafen Gottfried der Gefangene von Verdun und der Mathilde Billung von Sachsen, Tochter von Herzog Hermann


    Hermann kam nach seines Vaters Tode in den Besitz der brabantischen Stammgüter und widmete einen seiner Söhne, wie es scheint Gregor, dem geistlichen Stand und übergab ihm dem Kloster des heiligen Vitonius zu Verdun. Einige seiner Kinder starben vor ihm. Nachdem Hermann der Kirche früher schon Vieles geschenkt hatte, lebte er nach 1029 als Mönch in seinem Kloster zu Verdun. Sein Schwiegersohn Reginar V. von Hennegau übernahm die Stammburg Eenham, die stärkste Festung Lothringens, die 1033 von Balduin IV. von Flandern durch List in Besitz genommen und gänzlich zerstört wurde. Das Gebiet finden wir noch unter den Erbstücken, die Richilde, Reginars Tochter, Balduin VI. von Flandern in die Ehe mitbrachte.

    Trillmich Werner: Seite 281, "Kaiser Konrad II. und seine Zeit"

    Am 28. Mai 1029 verstarb Markgraf Hermann aus dem Hause VERDUN, der zum Schutze gegen Übergriffe des westlichen Nachbarn den schmalen, burgwardähnlichen Militärbezirk um Burg Eename (bei Oudenaarde) innehatte. Kurz vor seinem Tod nahm er im heimatlichen St. Vannes die Kutte, um sich dort einer Grabstätte und der Fürbitten des frommen Konvents zu versichern.


    oo Mathilde


    7 Kinder:

    - Mathilde - nach 1039
    1015 oo Reginar V. Graf von Hennegau - um 1039
    - Gottfried
    Stammvater der Grafen von Cappenberg
    - Gregor Archidiakon von Lüttich
    - Hermann
    Stammvater der Grafen von Ravensberg
    - Berthildis - jung gestorben
    - Hermann - jung gestorben
    - Odilia Äbtissin von St. Odilien


    Literatur:
    Die Salier und das Reich, hg. Stefan Weinfurter, Jan Thorbecke Verlag 1991, Band I Seite 418,420,446,458

    Begraben:
    Saint-Vanne

    Familie/Ehepartner: Mathilde. Mathilde wurde beigesetzt in Verdun [55100],Lothringen,Frankreich. [Familienblatt] [Familientafel]

    Kinder:
    1. 18. von Verdun, Mathilde  Graphische Anzeige der Nachkommen gestorben nach 1039 in Verdun [55100],Lothringen,Frankreich.
    2. 19. von Eenham, Gottfried  Graphische Anzeige der Nachkommen
    3. 20. von Eenham, Gregor  Graphische Anzeige der Nachkommen
    4. 21. von Eenham, Hermann  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde beigesetzt in Velzeke [9620],Flandern,Belgien.
    5. 22. von Eenham, Hermann  Graphische Anzeige der Nachkommen
    6. 23. von Eenham, Berthildis  Graphische Anzeige der Nachkommen
    7. 24. von Eenham, Odilia  Graphische Anzeige der Nachkommen

  7. 8.  von Verdun, Adalbero II. Graphische Anzeige der Nachkommen (1.Mathilde1) wurde geboren um 964; gestorben am 19 Mrz 991.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: 984-988, Verdun [55100],Lothringen,Frankreich; Bischof von Verdun

    Notizen:

    Adalbero II.
    Bischof von Verdun (984-988)
    um 964-19.3.991
    Ältester Sohn des Grafen Gottfried der Gefangene von Verdun und der Mathilde Billung, Tochter von Herzog Hermann

    Adalbero II. suchte bei den hochberühmten Ärzten von Salerno Heilung von einem schweren inneren Leiden und starb in Italien.

    Finckenstein, Albrecht Graf Finck von: Seite 83, "Bischof und Reich. Untersuchungen zum Integrationsprozeß des ottonisch-frühsalischen Reiches (919-1056)"

    Und schließlich auch bei Adalbero II., der nach der familienpolitisch motivierten Versetzung seines Verwandten Adalberos I. nach Metz den Verduner Bischofsstuhl einnahm, ergeben sich die nämlichen Verbindungen. Mit diesen Erhebungen in Metz und Verdun waren nun zwar beide Bistümer in der Hand einer Familie, doch hat sich die Regentschaft für OTTO III. den Wünschen der Beatrix, der Witwe Friedrichs von Ober-Lothringen, Schwester Hugo Capets und Enkelin HEINRICHS I., wohl nicht zu verschließen gewagt.


  8. 9.  von Verdun, Irmgard Graphische Anzeige der Nachkommen (1.Mathilde1) wurde geboren um 975; gestorben in 1042.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Gräfin von Hammerstein

    Notizen:

    Irmingard von Verdun
    Gräfin von Hammerstein
    um 975- 1042

    Einzige Tochter des Grafen Gottfried von Verdun und der Mathilde Billung von Sachsen, Tochter von Herzog Hermann
    Schwester der Herzöge Gottfried II. und Gozelo I. von Nieder-Lothringen


    Brandenburg Erich: Tafel 33 Seite 67, "Die Nachkommen Karls des Großen"

    IX. Generation 87. Irmgard
    * ..., + 1042
    Gemahl: Otto von Hammerstein, KONRADINER (siehe VIII 15)

    Glocker Winfrid: Seite 311, "Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik"

    VI. 62 Irmgard ("von Hammerstein) + 1042
    oo Otto von Hammerstein, Graf in der Wetterau
    c 975, + (?) 1036 VI 5

    Vgl, Brandenburg IX, 86, Renn, Grafenhaus Seite 38 und Hlawitschka, Anfänge Seite 45-70


    Verwandtschaft Irmingards - Otto


    Ennen, Edith: Seite 98, „Frauen im Mittelalter“

    Tragisch konnte sich die zu nahe Verwandtschaft auswirken, wenn ein Ehepaar nicht voneinander lassen wollte, geistliche und weltliche Autoritäten aber die Trennung wegen Verwandtschaft verlangten. So war es in der Ehesache Ottos von Hammerstein mit Irmgard. Otto war Graf im Engersgau, sein Sitz die auf einem mächtigen Felsen rechtsrheinisch zwischen Leutesdorf und Rheinbrohl gelegene Burg Hammerstein. Der Widerstand gegen die Ehe hatte politische Hintergründe: Der regierende deutsche Kaiser HEINRICH II. war den KONRADINERN, deren Geschlecht Otto entstammte, feindlich. Otto lieferte ihm eine Handhabe zum Eingreifen, als er sich zu einem Überfall auf den Erzbischof von Mainz, der die Trennung der Ehe wollte, hinreißen ließ. Der Kaiser zwang 1020 nach dreimonatiger Belagerung der Burg Hammerstein Otto sich zu unterwerfen, er und Irmgard retteten nur das nackte Leben. Als das Paar weiter zusammenlebte, setzte Erzbischof Aribo von Mainz ihre erneute Exkommunikation durch. Otto unterwarf sich, Irmgard ging nach Rom. Benedikt VIII. nahm ihre Berufung an. Das wiederum führte zu einem Konflikt zwischen Papst und Erzbischof. Otto und Irmgard haben ihre Ehe fortgesetzt. Otto wurde Graf in der Wetterau, Hammerstein blieb Reichsbesitz.

    Hermann Klaus-Jürgen: Seite 75-78, "Das Tuskulanerpapsttum"

    Ausgelöst wurde diese Machtprobe zwischen dem trotzigen Erzbischof Aribo von Mainz und dem nicht minder unbeugsamen Papst durch den Hammersteiner Eheskandal, der allerdings schon Jahre anlag, ohne zu einem befriedigenden Ende geführt worden zu sein, Graf Otto von Hammerstein und seine Frau Irmingard waren nahe verwandt, weshalb die Ehe nach kanonischem Recht ungültig war. Ottohatte sich dennoch in all den Jahren der Zuneigung König HEINRICHS erfreuen können, obwohl die negative Einstellung des Herrschers zur Verwandtenehe sittsam bekannt war. Allerdings scheint der Mainzer Metropolit Erkembald beim König darauf gedrängt zu haben, die Ehe ausfzulösen. "Continue vocaciones" an den Grafen und seine Frau zum Erscheinen vor dem erzbischöflichen Gericht fruchteten nichts, da beide Ehegatten "coeco furibundus amore" es vorzogen, die Einladungen zu ignorieren. Daraufhin fand Erzbischof Erkembald von Mainz im Laufe des Jahres 1017/18 beim Kaiser Gehör, denn dieser entschied die leidige Angelegenheit auf einer 1018 in Nymwegen tagenden Synode zuungunsten der Hammersteiner "ob inobedienciam" wurden Otto und Irmingard wegen ungebührlichen blutschänderischen Zusammenlebens von der Synode exkommuniziert und ihre Helfer zur Rechenschaft vor ihren Erzbischof zitiert. Ottosah sich nun von königlicher wie von kirchlicher Seite gedrängt, entweder auf sein geliebtes Eheweib zu verzichten oder entsprechende Strafmaßnahmen hinzunehmen. Auf dem nach Pfingsten 1018 in Bürgel bei Offenbach am Main abgehaltenen Fürstentag erschien der comes bußfertig und verzichtet im Beisein des Kaisers und des Erzbischofs Erkembald auf seine Frau. Sei es, dass die treuliebende Ehefrau ihrem Mann bei seiner Rückkehr wegen solch schnöden Verhaltens Vorhaltungen machte, sei es, dass der Graf in seiner Liebe zu Irmingard von selbst seinen Entschluß bereute, Otto sah jedenfalls in einer gewaltsamen Beseitigung des ihn in seinem Eheglück störenden Erzbischofs eine reelle Chance, auch sein Eheproblem elegant zu lösen. Doch die Häscher des Rheingrafen verfehlten bei einem Überfall die Person des Erzbischofs um wenige Minuten; nur das Gefolge geriet in die Hände Ottos und wurde auf seiner Burg eingekerkert, wohl in der Absicht, mit einem Tauschhandel eine schweigende Duldung der Ehe zu erreichen. Durch den Deutschlandbesuch Benedikts VIII. im Jahre 1020 mit anderen Aufgaben beschäftigt, versuchte HEINRICH, den Ehestreit trotz des Gewaltaktes des Hammersteiners auf gütlichem Weg beizulegen. Als aber weder Freunde des Ehepaares noch ein persönlicher Vermittlungsversuch des Kaisers die Hammersteiner zum Nachgeben zwingen konnten, beschloß eine Reichsversammlung, das renitente Paar mit dem Anathem zu belegen. - Otto zog sich daraufhin auf seine Burg Hammerstein am Rhein zurück und zeigte an, dass er für seine Liebe gewillt war, Rebell gegen Kaiser und Kirche zu werden. HEINRICH, der solch trotziges Verharren nicht ungeahndet lassen konnte, beantwortete diese Tat des Hammersteiners mit Einschließung der Burg. Weihnachten 1020 sah Otto sich wegen Aushungerung zur Kapitulation gezwungen und erhielt vom Kaiser freien Abzug.
    Es scheint, als ob dem Kaiser wie dem Erzbischof die Einziehung des hammersteinischen Vermögens als ausreichende Strafe genügte, denn keine Quelle berichtet von einer neuerlichen Verdammung oder Trennung der beiden Eheleute, die in den nächsten Jahren wegen ihrer Liebe ein unstetes Wanderleben auf sich nehmen mußten. Mitte des Jahres 1023 aber war der Widerstand Ottos gebrochen. Auf einer von Erzbischof Aribo, dem Nachfolger Erkembalds, nach Mainz einberufenen Provinzialsynode willigte der Graf in die Auflösung seiner Ehe ein und erhielt dafür die eingezogenen Güter zurück. Seine Frau Irmingard hingegen nahm die Unterwerfung nicht an; sie beschloß, nach Rom zu gehen und dort die Entscheidung des Papstes anzurufen.
    Der Ehestreit mit dem Hammersteiner drohte nun zu einer Prestigefrage für Aribo zu werden, denn wenn Benedikt VIII. für die Rechtmäßigkeit der Ehe votierte, war der Erzbischof bloßgestellt, und die Entscheidungen der voraufgegangenen Synoden waren mit einem Schlag nichtig. So beschloß der Metropolit, der drohenden päpstlichen Entscheidung zuvorzukommen, indem er seinen Beschluß von einer Synode bekräftigen ließ, um so eine mögliche Intervention Benedikts VIII. im vorhinein zu vereiteln. Doch schien dies das unklügste zu sein, was der Erzbischof unternehmen konnte. Aus seiner persönlichen Bekanntschaft mit dem Papst mußte er wissen, dass der TUSKULANER nicht vergebens einen jahrelangen Kampf in S-Italien für die Belange der römischen Kirche geführt hatte, um sich jetzt von einem Metropoliten und seiner Provinzialsynode Entscheidungen diktieren zu lassen. Falls Benedikt zunächst noch unschlüssig gewesen sein sollte, welche Wahl zu treffen sei, so zwangen ihn die Seligenstädter Synodialbeschlüsse vom 12. August 1023 geradezu auf die Seite Irmingards, denn hier bestritt man dem Papsttum expressis verbis das Recht, Streitfälle in letzter Instanz entscheiden zu können.
    Der Papst reagierte auf diese Entschlüsse prompt und hart. Wohl auch vom Kölner Erzbischof Pilgrim, der zu dieser Zeit in Rom weilte, über die Pläne Aribos in einem für den Mainzer nicht günstigen Licht informiert, sandte Benedikt eine Legation nach Deutschland, die Näheres in Erfahrung bringen sollte. Das Ergebnis dieser Untersuchung scheint zuungunsten des Mainzers ausgefallen zu sein, denn eine weitere Delegation überbrachte dem Metropoliten das Urteil des Papstes, der dem Erzbischof das Pallium entzog. Diese Entscheidung traf schwer. Aribo selbst schrieb an die Kaiserin Kunigunde - mit ihrer Intervention bei HEINRICH suchte er sich wohl Rückendeckung zu verschaffen - die Legaten hätten ihn mit "Ängstlichkeit" erfüllt, sein Gewissen aber sei ruhig. Dennoch bemühte sich der aufgescheuchte Erzbischof eiligst, die Entscheidung des Papstes rückgängig zu machen. Auf einer im Frühjahr 1024 in Höchst tagenden Synode suchte er seine Suffraganbischöfe auf eine geschlossene Linie gegen das päpstliche Urteil einzuschwören, was ihm auch gelang, weil unter den Anwesenden viele waren, die ihre Weihe dem Metropoliten verdankten. Der Antwortbrief, den die Synode wohl im Sinne Aribos formulierte, erreichte Benedikt VIII. allerdings nicht mehr, da dieser bereits im April 1024 verstorben war. Möglicherweise erstrebte man eine Revision des Urteils durch seinen Nachfolger Johannes XIX. Das Antwortschreiben ist auch deshalb interessant, weil es aufzeigt, welche Folgen der Entzug des Palliums mit sich brachte.
    Johannes XIX. hat diesen Brief nie beantwortet, wie er auch, vorsichtiger als sein Amtsvorgänger, sich hütete, dort offen Stellung zu beziehen, wo Reichsinteressen im Spiel waren. Doch keine Entscheidung ist auch eine Entscheidung! Während der ganzen Amtszeit hat der Papst kein Privileg für Aribo ausgestellt. Dieser Balanceakt in der Schwebe veranlaßte den palliumslosen Metropoliten wohl auch dazu, auf der Frankfurter Nationalsynode des Jahres 1027 die Hammersteinische Eheaffäre erneut vorzubringen. Als KONRAD II. das Verfahren kurzerhand niederschlug , war Aribos "harter und stolzer Sinn" gebrochen. Um die Opposition in den eigenen Reihen zu brechen, mußte Aribo sich 1031 zu einem spektakulären Schritt, zum Bußgang nach Rom, aufraffen. Wenn die Verhandlungen um Rückgabe des Palliums mit Johannes XIX. positiv verlaufen sein sollten - was wenig wahrscheinlich ist - nützten sie Aribo nicht mehr, da er auf der Rückreise von Rom in Como vom Tod überrascht wurde.

    Hlawitschka Eduard: Seite 45,53, "Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen"

    Bezeichnet werden Otto und Irmingard nach der am rechten Rheinufer, unterhalb von Neuwied gelegenen Burg Hammerstein, die dem Grafen Otto zusammen mit einer Grafschaft in der Wetterau von seinem Vater überkommen war. Was ihm all sein Ungemach, die Verdammung auf verschiedenen Synoden, den kirchlichen Bannspruch und die Belagerung, ja sogar die Zerstörung seiner Burg Hammerstein einbrachte, die er nach dreimonatiger Belagerung zu Jahresende 1020 gegen die Gewährung freien Abzuges aufgeben mußte, war seine Ehe mit der Gräfin Irmingard, einer entfernten Blutsverwandten, und die Weigerung der beiden Gatten, diese Ehe aufzulösen. Thietmar von Merseburg schreibt in seinem Chronicon, dass am 16. März 1018 eine große Synode in Nijmwegen stattfand.
    Es zeigt sich aber auch, dass Otto von Hammerstein der mächtigen Familie der sogenannten KONRADINER angehörte, denen HEINRICH II. seit der gegen ihn gerichteten Thronkandidatur Herzog Hermanns II. von Schwaben im Jahre 1002 mit höchstem Mißtrauen gegenüberstand. Und HEINRICHS hartnäckige Haltung gegenüber dem Hammersteiner Ehepaar dürfte wohl letzten Endes auf jener nur mit Mühe überwundenen Gegnerschaft, die nach dem frühen Tode Kaiser OTTOS III. aufgebrochen war, beruhen. Ans offene Tageslicht kamen diese Spannungen freilich erst 1016/17.
    Da andererseits schon H. Bresslau darauf aufmerksam gemacht hat, daß jene Irmingard, die Kaiser KONRAD II. Auskunft über die Herkunft des Abtes Poppo von Stablo erteilte und dabei als nobilissimi principis Gotefridi filia bezeichnet ist, nur eine Tochter des Grafen Gottfried von Verdun gewesen sein kann, der durch seine tapfere Verteidigung Verduns und die dafür erlittene Gefangenschaft in Frankreich als Gottfried der Gefangene in die Geschichte eingegangen ist [Die Identifizierung ist gut zu begründen; war doch Gottfried von Verdun zugleich Markgraf von Eenham an der Schelde und so konnte dessen Tochter auch gut über die Herkunft des zu Deynze an der Lys (bei Gent) heimischen Poppo von Stablo Bescheid wissen. Außerdem paßt die Bezeichnung princeps für diesen Grafen und Markgrafen, der auch noch Vater zweier Herzöge gewesen ist, vortrefflich. Sogar als dux wird ja doch auch Gottfried von Verdun in nur wenig späteren Quellen bezeichnet.], nimmt auch - bei einer weiteren Identifizierung jener Irmingard principis Gotefridi filia mit Irmingard von Hammerstein [H. Bresslau, (Forschungen zur deutschen Geschichte XXI Seite 405), der auch diese weitere Identifizierung bereits vornahm, weist auf eine Traditionsnotiz aus den Werdener Heberegistern hin, wonach Oddo comes una cum conjuge sua Irmingarda pro foenore mutandi der Abtei Werden den Wald Liettrud und das Land Nas in Friesland verpfändete. Dadurch wird die Besitzverankerung der Hammersteiner auch im belgisch-niederländischen Raum deutlich und die Möglichkeit, daß Irmingard über die Abstammungsverhältnisse von Personen dieses Raumes (Popoo von Stablo) Bescheid wissen konnte, nochmals evident. Daß es sich bei Graf Oddo und seiner Frau Irmingard tatsächlich um die Hammersteiner handelt, läßt sich noch dadaurch unterstreichen, daß schon Udo II., der offenbar kinderlos verstorbene Bruder von Ottos Vater Heribert, in enger Verbindung zu jener forstis ... que vocatur Liethforest nachweisbar ist (vgl. J. Halkin et C. G. Roland, Receuil des chartes de Pabbaye de Stavelot-Malmedy I (1909) Seite 178 nr. 78). Nicht zuletzt werden Irmingards und Ottos von Hammerstein Beziehungen zu jenen Landstrichen darin sichtbar, daß ihr Eheprozeß gerade in Nijmwegen begann.], die ja die Tochter eines Gottfried war, wie die genealogischen Notiz aus dem Hammersteiner Prozeß zeigt - die Vorfahrenschaft Irmingards von Hammerstein zusehends Leben und Gestalt an.

    Trillmich Werner: Seite 140, "Kaiser Konrad II. und seine Zeit"

    Nach der Befriedung Lothringens untersuchte eine vom Kaiser geleitete Synode zu Nymwegen die Ehe des konradinischen Wetteraugrafen Otto von Hammerstein, der über Ländereien am Mittelrhein, in Hessen und Mainfranken verfügte. Vermählt war er mit Irmingard, einer Schwester Herzog Gottfrieds. Ihre Verbindung bestand zwar seit Jahren unangefochten, galt aber strengen Kanonisten wegen allzu enger Verwandtschaft als fragwürdig. HEINRICH II. ließ die seinen Gegnern nahestehenden Eheleute exkommunizieren, weil sie mehrfach gerichtliche Vorladungen mißachtet hatten. Der Episkopat erhielt Weisung, alle ihre Freunde und Vasallen zur Verantwortung zu ziehen, die diese Entscheidung mißachten sollten. Daraufhin erkannte der Graf im Juni auf einem Fürstentag zu Bürgel bei Offenbach am Main die Nichtigkeit seiner Ehe an, doch nahm das gemaßregelte Paar sein gemeinsames Leben bald wieder auf, ohne dass der Kaiser dagegen einschritt. Wenige Monate nach Ostern 1020 versuchte Otto von Hammerstein, Erkanbald von Mainz in seiner Gewalt zu bringen, doch der Erzbischof entkam. Da es dem Kaiser nicht gelang, durch Verhandlungen einen Ausgleich herbeizuführen, ließ er Otto, der auf die Hilfe des Kölner Erzbischofs vertraute, erneut bannen und nahm während des Herbstes persönlich an der Belagerung von Hammerstein teil. Nach drei Monaten ergaben sich die Gräflichen am 26.12.1020 gegen das Zugeständnis freien Abzugs. Die Burg wurde zerstört, Otto und Irmgard des Landes verwiesen. Ein großer Teil ihrer fränkischen Besitzungen scheint an das Bistum Bamberg gefallen zu sein. Nach Erkanbalds Tode nahm der neue Erzbischof Aribo (1021-1031) den Eheprozeß des Paares wieder auf, so dassOtto1023 auf einer Provinzialsynode zu Mainz gegen Rückgabe konfiszierter Ländereien in die Scheidung einwilligte. Um jede Anfechtung dieses Ergebnisses unmöglich zu machen, bestimmte am 12.8.1023 eine weitere Synode zu Seligenstedt, Berufungen an die Instanz des Papstes seien erst nach erfolgter Buße und nur mit Einwilligung des Erzbischofs zulässig. Irmgard aber reiste trotzdem nach Rom. Dort erreichte sie, dass Benedikt VIII. ihren Fall durch eine Legation untersuchen ließ und Aribo wegen anmaßender Beeinträchtigung päpstlicher Rechte das Pallium entzog. Natürlich verlangte der empörte Erzbischof die sofortige Zurückahme der kurialen Maßregelung und ein Strafverfahren gegen Irmingard wegen rechtswidrigen Verhaltens, doch des Papstes und bald darauf des Kaisers Tod machten weitere Verhandlungen unmöglich.

    Weinfurter, Stefan: Seite 102,199,202-204, "Heinrich II. (1002-1024) Herrscher am Ende der Zeiten"

    Aribo kämpfte damals mit allen Mitteln gegen die Ehe des Grafen Otto von Hammerstein, die seiner Meinung nach eine unzulässige Nahehe war. Irmingard, die Gemahlin Ottos, hatte sich ihrerseits nach Rom an Papst Benedikt VIII. gewandt und um eine Entscheidung zu ihren Gunsten angesucht, was Aribo wiederum als Verletzung seiner Amtskompetenz ansah.
    Otto von Hammerstein, seit 1016 der letzte erwachsene KONRADINER in männlicher Linie, war verheiratet mit Irmingard. Sie war eine Tochter des Grafen Gottfried von Verdun und Schwester Herzog Gottfrieds von Nieder-Lothringen und verwandt mit der Kaiserin Kunigunde [Der Vater der Kaiserin Kunigunde, Siegfried von Luxemburg und Gozlin, der Großvater Irmingards, waren Brüder.]. Diese Ehe des Hammersteiners nun wurde über ein Jahrzehnt lang Gegenstand eines erbittert ausgetragenen Konflikts. 1016/17 begann HEINRICH II., die Rechtmäßigkeit der Ehe zwischen Otto und Irmingard anfechten zu lassen. Der Vorwurf lautetete: verbotene Verwandtenehe. Nachdem das Paar mehrere Vorladungen auf Synoden ausgeschlagen hatte, führte die Synode in Nimwegen am 16. März 1018 in Anwesenheit HEINRICHS II. eine Entscheidung herbei: Otto und Irmingard, die schon lange in unrechtmäßiger Verbindung gelebt hatten, wurden wegen Nichtachtung wiederholter Ladungen exkommuniziert.
    Man darf diese sogenannte Hammersteiner Fehde nicht isolieren, auch wenn der weitere Verlauf dieses Konflikts sich sehr ungewöhnlich entwickelte. Die Verurteilung durch die Synode von Nimwegen am 16. März 1018 führte zunächst dazu, daß Otto im Mai 1018 auf einem Hoftag in Bürgel am Main nördlich von Offenbach vor HEINRICH II. und Erzbischof Erkanbald von Mainz erschien, um Dispens und Gande zu erbitten. Aber durch drei Eideszeugen wurde die Nahehe bestätigt und ihre Unrechtmäßigkeit bekräftigt. Otto unterwarf sich dem Urtel und stellte die Trennung in Aussicht. In Wirklichkeit kümmerte sich das Paar nicht darum und lebte weiter zusammen. Es kam zu erneuten Mahnungen und Drohungen durch den Mainzer Erzbischof. Da begann sich Otto von Hammerstein gegen den ständigen Störenfried zu wehren, fiel in Mainzer Gebiet ein und versuchte, den Erzbischof selbst auf einer Rheinfahrt zu überfallen und gefangenzunehmen. Damit freilich hatte er sich des offenen Friedensbruchs schuldig gemacht und das Eingreifen des Kaisers provoziert. Im September 1020 rückte diese mit seinem Heer an die Burg Hammerstein, in der sich Otto und Irmingard verschanzt hatten. Nach drei Monaten waren die beiden mit ihren Leuten ausgehungert. Am Weihnachtstag 1020 mußten sie die Burg öffnen. Diese wurde daraufhin geschleift und als Reichsgut eingezogen. Wohin sich das Ehepaar begab, wissen wir nicht.
    1023 nahm Aribo von Mainz das Verfahren gegen Otto und Irmingard wieder auf und zitierte sie nach Mainz auf eine Provinzialsynode. Beide erschienen dort, und Ottounterwarf sich erneut dem Spruch der Synode. Öffentlich entsagte er seiner Gattin.
    Irmingard aber dachte gar nicht daran, dem Mainzer Erzbischof zu gehorchen, und kündigte an, sie werde an den Papst nach Rom appellieren. Rasch wurde daher noch zum Herbst desselben Jahres 1023 eine Synode in Seligenstadt einberufen. Dort versammelten sich die Bischöfe von Worms, Straßburg, Augsburg, Bamberg und Würzburg unter dem Vorsitz ihres Erzbischofs und stellten unter anderem fest, daß eine Exkommunizierte wie Irmingard ohne Erlaubnis des zuständigen Bischofs gar nicht an den Papst appellieren dürfe.
    Aber Irmingard ließ sich nicht aufhalten und eilte zu Papst Benedikt VIII. nach Rom. Dort wurde sie gnädig aufgenommen. Aribo von Mainz aber trafen schärfste Maßregeln. Die Bischöfe der Mainzer Kirchenprovinz suchten nun einzulenken und gemeinsam den Papst dazu zu bewegen, Aribo die Schulterbinde wieder zu gestatteten und nach Möglichkeit auch die Exkommunikation Irmingards zu bestätigen. Aber all das hatte keine Konsequenzen mehr, denn Papst Benedikt starb am 9. April 1024 und drei Monate später folgte ihm Kaiser HEINRICH II. nach. Der neue König jedoch, der SALIER KONRAD II. sah überhaupt keine Veranlassung gegen Nahehen vorzugehen. Damit hätte er seine eigenen Ehe mit Gisela gefährdet. Außerdem stand Otto von Hammerstein im Lager seiner Anhänger. Als Aribo 1027 auf einem Hoftag in Frankfurt das Verfahren noch einmal aufnehmen wollte, wurde er daher von KONRAD II. scharf und für immer zurückgewiesen. Irmingard und Otto konnten ihre Ehe endlich ungestört weiterführen.

    Renn, Heinz: Seite 38, "Das erste Luxemburger Grafenhaus"

    Irmingard von Hammerstein steht in gutem Verhältnis zu den Herrschern KONRAD II. und HEINRICH III. Aus einem Diplom vom 5.1.1043 ersehen wir, daß Otto und Irmingard von KONRAD II. mit dem Hersfelder Gut bedacht worden sind, das erst nach dem Tode Irmingards an die Abtei zurückfällt. Auch HEINRICH III. überweist seiner "neptis" am 15.2.1041 ein Gut im Lüttichgau. Letztere Schenkung geschieht auf Verwenden des Herzogs Gozelo und seines Sohnes Godfrid, also des Sohnes und Enkels Godfrids des Gefangenen. Wir stellen somit eine enge Beziehunge zum salischen Königshause, anders zu den Nachkommen Gozlins fest. Dies paßt vortrefflich zu einer Stelle in der Vita Popponis, wo die Rede von einer Irmingard ist, die Zutritt zum Könige hat und die "nobilissimi principis Gotefridi filia" genannt wird. In diesem "nobilissimus priceps" sieht Bresslau meines Erachtens mit Recht Godfrid den Gefangenen, der zwar nicht selbst Herzog, aber Vater zweier Herzöge gewesen ist. Jener Godfrid, der 953 die Herzogswürde von Nieder-Lothringen erhält, kommt außer anderen Bedenken auch deshalb nicht in Frage, weil er wahrscheinlich eng mit Otto von Hammerstein zusammenhängt. Somit dürfen wir wohl Irmingard als Tochter unseres Godfrid annehmen.


    oo Otto von Hammerstein Graf im Nieder-Lahngau 975 - 5.6.1036


    Kinder:

    - Udo - 1034

    Nach Jackman/Fried

    - Mathilde
    oo Liudolf



    Literatur:
    Althoff Gerd: Die Ottonen. Königsherrschaft ohne Staat. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 2000 Seite 224 - Black-Veldtrup Mechthild: Kaiserin Agnes (1043-1077) Quellenkritische Studien. Böhlau Verlag Köln Weimar Wien 1995 Seite 190 - Brandenburg Erich: Die Nachkommen Karls des Großen Verlag Degener & Co Neustadt an der Aisch 1998 Tafel 33 Seite 67 - Ennen, Edith: Frauen im Mittelalter. Verlag C.H. Beck München 1994, Seite 98,239 - Erkens, Franz-Reiner: Konrad II. Herrschaft und Reich des ersten Salierkaisers. Verlag Friedrich Puset Regensburg 1998, Seite 50 - Fried, Johannes: Prolepsis oder Tod? Methodische und andere Bemerkungen zur Konradiner-Genealogie im 10. und frühen 11. Jahrhundert - Glocker Winfrid: Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik. Böhlau Verlag Köln Wien 1989 VI,62 Seite 229,311,333 - Hlawitschka, Eduard: Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen. Genealogische Studien zur Geschichte Lothringens und des Reiches im 9.,10. und 11. Jahrhundert, Saarbrücken 1969, Seite 15,45-70,73,97,119,125,127,138,146,179 - Holtzmann Robert: Geschichte der sächsischen Kaiserzeit. Deutscher Taschenbuch Verlag München 1971 Seite 446-449 - Renn, Heinz: Das erste Luxemburger Grafenhaus Seite 38 - Schnith Karl: Frauen des Mittelalters in Lebensbildern. Verlag Styria Graz Wien Köln 1997 Seite 96,98,104 - Schnith Karl Rudolf: Mittelalterliche Herrscher in Lebensbildern. Von den Karolingern zu den Staufern. Verlag Styria Graz Wien Köln 1990 Seite 177 - Thietmar von Merseburg: Chronik. Freiherr vom Stein-Gedächtnisausgabe, Seite 446,460 - Weinfurter, Stefan: Heinrich II. (1002-1024) Herrscher am Ende der Zeiten, Verlag Friedrich Puset Regensburg 1999, Seite 102,199,202-204,224 -

    Neue Deutsche Biographie - Irmgard von Hammerstein

    * um 995, † vor 1043.

    Irmgard ist wegen ihres Eheprozesses, den sie, nicht ihr Mann, gegen Reichskirche und König gewann, bekannt geblieben. Nach mehrjährigem Bestehen ihrer Ehe mit Otto von Hammerstein wurde diese auf einer Synode in Nimwegen 1018 wegen zu naher Verwandtschaft angefochten, die Eheleute wurden, weil sie aus Ungehorsam mehrfachen Ladungen nicht gefolgt waren, exkommuniziert. Die späte Anfechtung der Ehe läßt vermuten, daß im Hintergrund nicht nur Motive der hohen Politik, sondern auch territoriale Gegensätze zwischen dem Erzbischof von Mainz Erchanbald und Otto gestanden haben. Auf einem Fürstentag in Bürgel am Main stellte sich Otto und bat König und Erzbischof vergeblich um Gnade. Auf den Eid dreier Zeugen hin wurde seine Ehe getrennt. Doch „toll von blinder Liebe“ zu seiner Frau ließ er sich nach Rückkehr von ihr bestimmen, das bereits angenommene Urteil zu mißachten. Vom Hammerstein aus überfiel er Mainzer Gebiet und versuchte sogar einen Anschlag auf den verhaßten Erzbischof persönlich, der freilich mißglückte. Diesen unerhörten Landfriedensbruch versuchte Heinrich II. mit allen Mitteln gütlich zu sühnen, wohl mit Rücksicht auf I.s Brüder, seine zuverlässigsten Helfer bei der Verteidigung der Reichsgrenze im Westen. Aber Otto blieb unzugänglich; der Hammerstein wurde belagert, er fiel Weihnachten 1020. Die Burg gelangte in Reichsbesitz, Otto verlor das Grafenamt im Engersgau, er und seine Frau konnten nur das Leben retten. Pfingsten 1023 wollte EB Aribo, der Nachfolger Erchanbalds, endlich die Ehe trennen. Otto gab, wie schon zuvor in Bürgel nach und wurde vom Banne gelöst. I. aber verachtete alle Bannsprüche und wandte sich nach Rom, beraten vermutlich von ihren lothring. Verwandten und von EB Pilgrim von Köln. Diese Herausforderung, noch dazu von einer Frau, beantwortete Aribo auf einer Synode in Seligenstadt mit dem Verbot des Rekurses nach Rom ohne Genehmigung des zuständigen Bischofs. Wer von einem geistlichen Gericht verurteilt worden war, durfte sich nur nach Ableistung der ihm auferlegten Buße und mit einem Schreiben seines Bischofs an den Papst wenden. Aber Papst Benedikt VIII. hat I.s Appellation stattgegeben und Aribo für sein selbständiges Vorgehen gemaßregelt, in dem er ihm das Tragen des Palliums untersagte. Entgegen dem strengen Rechtsdogmatismus der zeitgenössischen Kanonisten muß der Papst im Fall I.s die damals in Italien verbreitete mildere Rechtspraxis zur Anwendung gebracht haben, bei der die Verwandtschaftsgrade nicht nach Generationen, sondern auf röm. Weise nach Zeugungen gezählt wurden. Auf diese Weise waren die Eheleute im 7. Grad verwandt, nur der 6. Grad bildete ein trennendes Ehehindernis. Die Mainzer Suffragane haben sich daraufhin in einem Schreiben an Benedikt VIII. mit ihrem Erzbischof solidarisch erklärt, ohne auf Einzelheiten des Falles näher einzugehen. Die Schuld I.s bedurfte für sie keines weiteren Beweises. Die Verantwortung für die Aufrollung des Eheprozesses schoben sie zu Unrecht der weltlichen Gewalt zu. Ihr Schreiben ist nicht mehr in die Hände des Papstes gelangt. Der Tod Benedikts VIII. und wenig später Heinrichs II. verhinderte eine weitere Verfolgung der Angelegenheit. Als dann Aribo 1027 auf einer Synode in Frankfurt den Fall erneut aufrollen wollte, mußte er das Verfahren auf Bitten Kg. Konrads II., der selbst in einer Verwandtenehe lebte, einstellen. In der Umgebung Konrads II. haben Otto und I. von Hammerstein ehrenvoll ihre Tage beschlossen. Durch Unerschrockenheit, Klugheit und Energie war es I. gelungen, ihre Ehe, die ihr Mann bereits zweimal verloren gegeben hatte, zu retten.

    Literatur
    H. Breßlau, Otto v. Hammerstein u, s. Haus, in: Forschungen z. Dt. Gesch. 21, 1881, S. 401 ff.; Jbb. d. Dt. Gesch., Heinrich II.; K. Menzel, I. v. H., Eine rhein. Gesch., in: Hist. Taschenbuch 6. F., 5. Jg., 1886, S. 89 ff.; D. v. Keßler, Der Eheprozeß Otto u. I.s v. H., 1923, dazu krit. u. auf d. von Keßler außer Acht gelassene kanonist. Literatur hinweisenden Rezensionen v. U. Stutz, in: Dt. Lit.ztg., 1924, Sp. 370 ff., W. Hörmann in: ZSGRK 13, 1924, S. 560 ff.; A. Ortegel, I. v. H. im östl. Franken, in: Mitt. d. Ver. f. Gesch. d. Stadt Nürnberg 39, 1944, S. 5-50; E. Hlawitschka, Die Anfänge d. Hauses Habsburg-Lothringen, 1969 (mit endgült. Klärung d. genealog. Zusammenhänge); S. Reicke, Der Hammersteinsche Ehehandel im Lichte d. ma. Herrschaftsordnung, in: Rhein. Vj.bll. 38, 1974.

    Familie/Ehepartner: von Hammerstein, Otto. Otto (Sohn von von der Wetterau, Heribert und von Geldern, Irmentrud) wurde geboren in 975; gestorben am 5 Jun 1036. [Familienblatt] [Familientafel]

    Kinder:
    1. 25. von Hammerstein, Udo  Graphische Anzeige der Nachkommen gestorben in 1034.


Generation: 3

  1. 10.  von Flandern, Balduin IV. Graphische Anzeige der Nachkommen (3.Arnulf2, 1.Mathilde1) wurde geboren in 980; gestorben am 30 Mai 1035.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: 988-1035, Flandern,Belgien; Graf von Flandern

    Notizen:

    Balduin IV. Schönhaar
    Graf von Flandern (988-1035)
    980-30.5.1035
    Einziger Sohn des Grafen Arnulf II. von Flandern und der Rozala von Italien, Tochter von König Berengar II.

    Lexikon des Mittelalters: Band I Spalte 1370

    Balduin IV. der Bärtige, Graf von Flandern
    + 1035

    Balduin war beim Tode seines Vaters Arnulf II. (988) minderjährig. Seine Mutter Susanna heiratete Robert II., Sohn und Mitkönig Hugo Capets, wurde aber verstoßen und verlor ihre Morgengabe, den Seehafen Montreuil. Im Zuge der Aufrüstung der Graffschaft gegen Frankreich 993 - zu einem Krieg kam es nicht - entstanden die flandrischen Burggrafschaften; als Vorbild dienten möglicherweise kaiserliche Grenzmarken im benachbarten Nieder-Lothringen. Kurz vor 1000 wandte sich Balduin gegen diese Reichsmarken und ihre Burgen (Valenciennes im Südosten, Ename im Osten), mit dem Ziel, die Herrschaft über den Grenzfluss Schelde zu erringen. Diese Territorialpolitik führte schließlich zur Gründung von Reichsflandern. Außerdem wuchs der Einfnfluss Flanderns im Bistum Cambrai. Einen Angriff auf Valenciennes (1006) beantwortete König HEINRICH II. mit einem Gegenangriff auf Gent (1007). Innerlothringische Schwierigkeiten zwangen HEINRICH jedoch zur Belehnung Balduins mit Territorien an der Scheldemündung (vor allem Walcheren 1012) und mit Valenciennes (1015). Die Zerstörung der Burg Ename 1033 kann als Ausgangspunkt für die Hauptrichtung der weiteren Bildung Reichsflanderns angesehen werden.

    Brandenburg Erich: Tafel 4 Seite 8, "Die Nachkommen Karls des Großen"

    VIII. 38 a. BALDUIN IV., Graf von Flandern
    * ca. 980, + 1035 30. V..
    Gemahlinnen:
    a) ca. 1012 Otgiva, Tochter des Grafen Friedrich von Luxemburg (siehe IX 22)
    + 1030 21. II.
    b) ca. 1031 N., Tochter Herzog Richards II. von der Normandie (siehe XI. 23)

    Anmerkungen: Seite 127, VIII. 38. Balduin IV.

    siehe Vanderkindere I, 296f.
    Die Heirat mit Otgiva muß vor ca. 1012 stattgefunden haben (siehe IX 51). [VIIIa 51]

    Korrektur: (Werner): Hier sind einzufügen die Enkel von Arnulf I., Graf von Flandern, und Kinder seiner Tochter Hildegard mit Theoderich II., Graf von Westfriesland, die Brandenburg auf Tafel 33 VIII 68-70 bringt.

    Althoff Gerd: Seite 399, "Adels- und Königsfamilien im Spiegel ihrer Memorialüberlieferung"

    G 55 Lü: 29.5. Balduuinus com + 1035 Graf von Flandern

    Balduin ist der Enkel der BILLUNGERIN Mathilde (G 52), durch die verwandtschaftliche Verbindung des flandrischen Grafenhauses mit den BILLUNGERN zustande kam.
    Zu den weiteren Familienangehörigen im Lüneburger Necrolog s. Kommentar G 32.
    Balduin IV. (Vgl. Vanderkindere, La formation territoriale, S. 296 f.) gehörte ebenfalls zu den Adelskreisen, die gegen HEINRICH II. in Opposition standen; HEINRICH II. führte mehrere Feldzüge gegen ihn, wobei besonders der von 1020 interessant ist; vgl. oben SS: 120.
    Zu den Einzelheiten s. auch Hirsch, Jbb. Heinrich II. 2, S. 9 ff. und 3,S. 171.

    Thiele Andreas: „Ergänzende genealogische Stammtafeln“

    Balduin IV. Schönhaar folgte 987 unter französischer Vormundschaft, setzte sich sehr für einen haltbaren Landfrieden in seinem Gebiet ein, führte andererseits doch viele Fehden mit den Nachbarn, besonders Normandie und Holland. Nach dem Tode des Herzogs Otto von Nieder-Lothringen fiel Balduin im Bunde mit Reginar IV. und Lambert von Löwen in den Hennegau ein und eroberte Valienciennes, wurde aber 1007 in Aachen gezwungen, sich HEINRICH II. zu unterwerfen.
    Balduin wurde mit der Mark Valenciennes belehnt, womit "Reichsflandern" im Gegensatz zu "Kronflandern", das französisches Lehen blieb, begründet wurde. Er verstärkte mit dieser doppelten Vasallität seine Position, unterstützte die kirchlichen Bestrebungen HEINRICHS II. und erneuerte 1025 den Lehenseid für Reichsflandern an Kaiser KONRAD II. Er eroberte "Vier Ambachte" (= S-Seeland), Gent, Waasland und die Grafschaft Alost (= Aalst) und stand gegen die dänischen Könige in England. Er griff 1031/32 zugunsten Roberts I. von Burgund in den französischen Thronstreit ein und hinterließ eine gefestigte Herrschaft, während der Herrschaft sich das städtische Wesen und Gewerbe allmählich zu entwickeln begann.

    Mohr Walter: Band I Seite 64,"Geschichte des Herzogtums Lothringen"

    Die damaligen niederlothringischen Verhältnisse, über die wir in den ersten Regierungsjahren HEINRICHS II. sehr ungenügend unterrichtet sind, wurden zum guten teil bestimmt durch das Streben des Grafen Balduin IV. von Flandern, seinen Einfluß auf die Gebiete östlich der Schelde auszudehnen. Das richtete sich zunächst gegen das Bistum Cambrai und das Gebiet um Valenciennes. Im Jahre 1006 erfolgte ein Angriff des Grafen und des jetzt mit ihm verbündeten Grafen Lambert von Löwen auf Valenciennes, der zur Vertreibung des dortigen Grafen Arnulf führte. Das rief die Gegenaktion König HEINRICHS hervor, die jedoch keinen Erfolg hatte. Nach stärkeren militärischen Vorbereitungen schritt der König im Jahre 1007 zu einer neuen Aktion, die diesmal auf flämisches Gebiet führte, wobei die Eroberung von Gent gelang, die dann den Grafen Balduin zum Einlenken bestimmte. Er musste Valenciennes wieder räumen, Graf Lambert von Löwen blieb nichts anders übrig, als sich ebenfalls zu unterwerfen, er musste dem König seinen Sohn als Geisel für sein weiteres Wohlverhalten stellen.
    In dieser Zeit ist übrigens Valenciennes dem Grafen von Flandern zugesprochen worden, wahrscheinlich als Belohnung dafür, dass er in den Kämpfen zwischen Lambert von Löwen und Herzog Gottfried von Nieder-Lothringen auf der Seite des Kaisers geblieben war.

    Jäschke Kurt-Ulrich: Seite 58,63,"Die Anglonormannen"

    Dem Übergewicht im Westen, das in seinen Beziehungen zu dem Bretonen-Grafen Alan III. greifbar ist, entsprach im Osten das Anknüpfen freundschaftlicher Beziehungen noch mit Graf Balduin IV. von Flandern. Bereits seit 987/88 im Amt, hatte dieser die gräfliche Gewalt in Kortrijk-Courtrai und Gent erfolgreich durchgesetzt und dabei Voraussetzungen für ein Ausgreifen nach Nieder-Lothringen geschaffen, bei dem ihm wohl nicht zuletzt die Wirtschaftskraft seines Landes zugute kam: Münzen auf seinen Namen sind in N-Deutschland, Jütland und Rußland gefunden worden. Seit 1009 konnte er sich als Doppelvasall des deutschen und des kapetingischen Königs betrachten. Demgegenüber scheint der flandrische Druck über die Grafschaften Boulogne, Guines und Ponthieu, die eine Pufferzone zur Normandie hin darstellten, nicht hinausgereicht zu haben, so daß sich Graf Balduin IV. für kurze Zeit sogar am normannischen Fürstenhof aufhalten konnte.
    Seit 1030 hatte Graf Balduin IV. von Flandern über Rückgriff auf ihre Strafbestimmungen gegen Friedensbruch den Ausbau der öffentlichen Strafgewalt und damit der gräflichen Herrschaft vorangetrieben.

    Weinfurter, Stefan: Seite 183,194,222,"Heinrich II. (1002-1024) Herrscher am Ende der Zeiten."

    Poppo, um 978 geboren, war im niederlothringischen Raum aufgewachsen und hatte viele Jahre am Hof Graf Balduins IV. von Flandern (988-1035) verbracht.
    Eine weitere Nichte der Königin schließlich, Otgiva, heiratete den mächtigen Grafen Balduin IV. von Flandern (988-1035).
    Aber auch in anderen Regionen gab es Berührungspunkte, vor allem, als sich Graf Balduin IV. von Flandern (gest. 1035), ein Vasall des französischen Königs, frühzeitig als gemeinsamer gegner entpuppte. Dessen Mutter Susanna (gest. 1003), die Tochter König Berengars II. von Italien, war in zweiter Ehe mit König Robert II. verheiratet. Doch dieser verstieß sie 993 und entzog ihr obendrein die Morgengabe, nämlich den für die flandrische Herrschaft wichtigen Seehafen Montreuil mit seiner Buurg. Zusammen mit ihrem Sohn wehrte sie sich vehement gegen diese in ihren Augen ungerechte Behandlung. Balduin IV. begann darüber hinaus mit einer intensiven Konsolidierung und Ausdehnung seines Machtbereichs mit dem Ziel, südlich der Schelde in Lothringen Fuß zu fassen und dort zunehmenden Einfluß zentraler Reichsburgen wie Valenciennes, Eename und Antwerpen zurückzudrängen.
    Seit 1002 den Herrscherwechsel nutzend, richtete Balduin IV. die Angriffe vor allem auf Valenciennes. Bei diesen Aktionen schloß sich ihm Graf Lambert I. von Löwen an, der aus der Familie der REGINARE stammte und zum hohen Reichsadel des Westens zählte. Dessen Ansprüche auf das niederlothringische Herzogtum hatte HEINRICH II. nach dem Tode Herzog Ottos von Nieder-Lothringen 1005 nicht erfüllt, sondern die Herzogsgewalt fürs erste in der eigenen Hand behalten - ein ähnlicher Fall wie derjenige Heinrichs von Schweinfurt. Lambert, der als besonders gewalttätig und skrupellos beschrieben wird, war empört und zog 1006 mit Balduin IV. zur Eroberung von Valenciennes.
    Diese Zuspitzung der Konflikte, vielelicht auch die burgundische Frage, waren die Hauptgründe dafür, daß 1006 die beiden Könige, HEINRICH II. und Robert II., in der Gegend von Mezieres an der Maas, der Grenze der Reiche, aufeinandertrafen. Zieel ward er Abschluß einer amicitia, eines Freundschaftsbündnisses also auf Gleichrangigkeit. Dann begab man sich gemeinsam zur Bekämpfung Balduins IV. von Flandern und dessen Verbündeten, Lambert I. von Löwen. Die beiden Lehnsherrn schlossen sich zusammen, um ihre Vasallen zu disziplinieren.
    Der erste Kriegszug mißlang, denn manche der Bewohner von Valenciennes hatten sich den Gegnern zugewandt und sich "schwer versündigt". Enttäuscht und unverrichteter Dinge ging man auseinander. Erst ein Jahr später, 1007, ließ sich Graf Balduin IIV. in die Knie zwingen. Er mußte sich bedingungslos in die Gewalt HEINRICHS II. begeben und ihm "Genugtuung jeder Art" leisten, wie es heißt, das besetzte Valenciennes räumen, Geiseln stellen udn durch einen Eid versprechen, Treue und Frieden zu bewahren. Das war die Art der Unterwerfung, die für HEINRICH II. die Voraussetzung jeder weiteren Regelung bedeutete. Der französsiche Lehnsmann hatte seine Autorität anerkannt, und darauf konnte die künftige Zusammenarbeit aufgebaut werden. Durch die Heirat Balduins IV. mit Otgiva, einer Nichte der Königin Kunigunde, sollte die Verbindung zum Königshaus noch verstärkt werden.
    Wie sehr es HEINRICH II. auf dieses Prinzip der gehorsamen Unterordnung und der Anerkennung der "königlichen Ehre" (honor regius) ankam, zeigt sich gerade an diesem Beispiel sehr gut: Ein paar Jahre später, nämlich 1012 (oder 1015?), zögerte er nicht, Balduin IV. just dieses Valenciennes, um das so erbittert gekämpft worden war, und dazu noch einige seeländische Inseln, darunter die Halbinsel Walcheren, als Lehen zu überlassen.

    1012 oo I Otgiva von Luxemburg, Tochter des Grafen Friedrich
    -21.2.1030
    1031 oo II Eleonore von der Normandie, Tochter des Herzogs Richard II.

    Kinder:
    1. Ehe
    - Balduin V. um 1012-1.9.1067

    2. Ehe
    - Judith 1031/32-5.3.1094
    1051 oo I Tostig Earl von Northumberland - 25.9.1066
    oo II Welf IV. Herzog von Bayern 1030/40-9.11.1101

    Literatur:
    Althoff Gerd: Adels- und Königsfamilien im Spiegel ihrer Memorialüberlieferung. Studien zum Totengedenken der Billunger und Ottonen. Wilhelm Fink Verlag München 1984, Seite 58,120,399 G 55 - Beumann, Helmut: Die Ottonen. Verlag W. Kohlhammer Stuttgart Berlin Köln, Seite 167,175 - Brandenburg Erich: Die Nachkommen Karls des Großen Verlag Degener & Co Neustadt an der Aisch 1998 Tafel 4 Seite 8 - Die Salier und das Reich, hg. Stefan Weinfurter, Jan Thorbecke Verlag 1991, Band I, Seite 4800/Band III Seite 324 - Douglas David C.: Wilhelm der Eroberer Herzog der Normandie. Diederichs Verlag München 1994 Seite 44,83,399 - Ehlers Joachim: Die Kapetinger. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 2000 Seite 45,51 - Ehlers Joachim/Müller Heribert/Schneidmüller Bernd: Die französischen Könige des Mittelalters. Von Odo bis Karl VIII. 888-1498. Verlag C. H. Beck München 1996 Seite 102 - Ehlers Joachim: Geschichte Frankreichs im Mittelalter. W. Kohlhammer GmbH 1987 Seite 60 - Favier, Jean: Frankreich im Zeitalter der Landesherrschaft 1000-1515. Deutsche Verlagsanstalt Stuttgart 1989 Seite 26 - Glocker Winfrid: Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik. Böhlau Verlag Köln Wien 1989 Seite 232,325,348 - Görich Knut: Otto III. Romanus Saxonicus et Italicus. Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1995 Seite 144 - Hirsch, Siegfried: Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Heinrich II., Verlag von Duncker & Humblot Berlin 1864 Band 2 Seite 9ff., Band 3, Seite 171 - Hoensch, Jörg K.: Die Luxemburger. Eine spätmittelalterliche Dynastie gesamteuropäischer Bedeutung 1308-1437. Verlag W. Kohlhammer 2000 Seite 13 - Holtzmann Robert: Geschichte der sächsischen Kaiserzeit. Deutscher Taschenbuch Verlag München 1971 Seite 390,397-400,441,455 - Jäschke Kurt-Ulrich: Die Anglonormannen. Verlag W. Kohlhammer Stuttgart Berlin Köln Mainz 1981 Seite 58,63 - Leo Heinrich: Zwölf Bücher niederländischer Geschichten, Eduard Anton Verlag Halle 1832 Seite 1414-16 - Schneidmüller Bernd: Die Welfen. Herrschaft und Erinnerung. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 2000 Seite 134 - Schneidmüller, Bernd/Weinfurter Stefan/Hg): Otto III. – Heinrich II. Eine Wende?, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 199797, Seite 92A,124,152A - Schnith Karl: Frauen des Mittelalters in Lebensbildern. Verlag Styria Graz Wien Köln 1997 Seite 79,154 - Schnith Karl Rudolf: Mittelalterliche Herrscher in Lebensbildern. Von den Karolingern zu den Staufern. Verlag Styriria Graz Wien Köln 1990 Seite 172,175,197 - Thietmar von Merseburg: Chronik. Freiherr vom Stein-Gedächtnisausgabe, Seite 272,274 - Weinfurter, Stefan: Heinrich II. (1002-1024) Herrscher am Ende der Zeiten, Verlag Friedrich Pustet Regensburg 1999, Seite 183,194,222-

    Balduin heiratete von Luxemburg, Otgiva in 1012. Otgiva (Tochter von von Luxemburg, Friedrich I. und von der Wetterau, Irmintrud) wurde geboren um 995; gestorben am 21 Feb 1030. [Familienblatt] [Familientafel]

    Kinder:
    1. 26. von Flandern, Balduin V.  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren um 1012; gestorben am 1 Sep 1067 in Lille [59000],Nord,Nord-Pas-de-Calais,Frankreich; wurde beigesetzt in Lille [59000],Nord,Nord-Pas-de-Calais,Frankreich.

  2. 11.  von Flandern, Mathilde Graphische Anzeige der Nachkommen (3.Arnulf2, 1.Mathilde1) gestorben in 995.

  3. 12.  Flamens, Gerhard Graphische Anzeige der Nachkommen (3.Arnulf2, 1.Mathilde1) gestorben um 1053.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Niederrhein,Deutschland; Graf im Niederrheingebiet

    Notizen:

    Filiation unsicher

    Gerhard Flamens
    Graf im Niederrheingau
    - um 1053
    Eventuell Sohn des Grafen Arnulf II. von Flandern und der Rozala von Italien, Tochter von König Berengar II.

    Thiele, Andreas: Tafel 1, "Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band II, Teilband 1 Europäische Kaiser-, Königs- und Fürstenhäuser I Westeuropa"

    GERHARD "FLAMENS" + um 1053

    Gerhard Flamens war Graf im Niederrheingebiet in der Beluwe, sein Bruder Rütger Graf im Gebiet von Kleve. Er erbte wichtige Rechtspositionen in Westfalen von den sächsischen BILLUNGERN und besaß Lehen von Bischöfen und vom Kaiser: Streit mit diesen Gewalten.

    Thiele, Andreas: Tafel 25, "Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band II, Teilband 1 Europäische Kaiser-, Königs- und Fürstenhäuser I Westeuropa"

    GERHARD "FLAMENS"
    um 1053
    (sehr vage, jedoch nicht unmöglich)
    Stammvater des Hauses GELDERN

    GELRE GELDERN GELDERLAND: Band I Seite 31, "Geschichte und Kultur des Herzogtums Geldern."

    I. GERHARD I. FLAMENS
    * spätestens unm 985, + nach 1033

    Vermutlich zur Familie des Grafen Arnold von Valencijn/Valenciennes [40 Merckens (Anm. 6, Seite 74) nimmt an, dass die FLAMENES zur Familie des Grafen Arnold von Valenciennes gehörten. Valenciennes wurde im Jahre 1006 vom Grafen Balduin IV. von Flandern erobert. Um eine drohende Allianz des französischen Königs mit Flandern zu verhindern, belehnte König HEINRICH II. seinen Widersacher Balduin mit Valenciennes. Die Dynasten, die auf HEINRICHS Seite standen, mußten natürlich entschädigt werden. Stammtafel der Grafen von Valenciennes und Flandern: Jahn, Grafen (Anm. 16), Seite 182. Die Leitnamen der Herren von Landes (Gerhard, Goswin, Dietrich, Rutger) legen die Annahme einer Verwandtschaft mit den Grafen von Valenciennes und den FLAMENES nahe. Der Vater des Klostergründers Albert von Antoing hieß Amoricus (Emmerich). Um 960 war ein Amalricus Graf von Valencienens.] gehörig [41 Friedrich Gorissen: Geldern und Kleve. Über die Entstehung der beiden niederrheinischen Territorien und ihre politischen Voraussetzungen. Kleve 1951 (Kleverland am Niederrhein), Seite 24f.].
    Verwandter der Herren von Antoing [42 MGH SS XVI: Annales Rodenses, Seite 699. Gesichert ist, dass die FLAMENSES einem dynastischen (edelfreien) Geschlecht angehört haben und in ihrer Heimat an der Schelde politische Ämter bekleideten. Antoing liegt direkt an der gefährdeten Westgrenze, südlich von Gent und nördlich von Valenciennes, in der Grafschaft Flandern.] bei Doornick/Tournai auf dem rechten Ufer der Schelde.
    Bruder des Rutger, des Stammvaters der Grafen von Kleve (1368 im Mannesstamm erloschen). Im Jahre 1021 durch Kaiser HEINRICH II. mit Wassenburg ausgestattet [43 Unter Berücksichtigung der Angabe, das die Grafen Gerhard I. von Geldern und Dietrich von Kleve Urenkel der FLAMENSES waren, und unter Hinweis darauf, dass durch die Absetzung des Grafen Balderich aus dem Hamaland Reichsgut in größerem Ausmaß für eine derartige Förderung verfügbar wurde, hat die Forschung die Ansiedlung Rutgers und Gerhards am Niederrhein fast einhellig um das Jahr 1021 datiert. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass die Grafen von Geldern bereits vor den ersten datierbaren Gütererwerbungen im Maasgau in der Wasserberger Gegend begütert waren. Die vom Kaiser kommenden Comitatsrechte der Ahnen Gerhards I. von Geldern müssen sich mindestens im Hattuariergau (Erwähnung 1067), im Hamaland um Elten (Erwähnung 1085) und vielleicht im pagus Westfalia um Vreden (Erwähnung 1085) erstreckt haben. Derartige Rechte im Maas- und Mühlgau sind nicht nachweisbar (Schiffer, Seite 16-17).]. Nach der Vermutung von Boeren mit einer namentlich nicht bekannten Tochter des Pfalzgrafen Hermann Pusillus von Nieder-Lothringen verheiratet [44 P. C. Boeren: de Oorsprong van Limburg en Gelre. Maastricht 1938, Seite 107.]. J. M. van Winter hält eine namentlich nicht bekannte Tochter des Grafen Gottfried von Verdun/Wirten und der Mathilde Billung für die mögliche Ehefrau [45 Mitteilungen von Frau Prof. van Winter an den Verfasser.].

    oo N.N.

    Kinder:
    - Dietrich I. Flamens - 1082 ermordet

    Literatur:
    GELRE GELDERN GELDERLAND. Geschichte und Kultur des Herzogtums Geldern. Verlag des Historischen Vereins für Geldern und Umgebung 2001 Band I Seite 31 - Thiele, Andreas: Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band II, Teilband 1 Europäische Kaiser-, Königs- und Fürstenhäuser I Westeuropa, R.G. Fischer Verlag 1993 Tafel 1,25 -


  4. 13.  von Lothringen, Gottfried III. Graphische Anzeige der Nachkommen (5.Gozelo2, 1.Mathilde1) gestorben am 21 Dez 1069 in Verdun [55100],Lothringen,Frankreich; wurde beigesetzt in Verdun [55100],Lothringen,Frankreich.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Verdun [55100],Lothringen,Frankreich; Graf von Verdun
    • Titel/Amt/Status: 1044-1047, Oberlothringen; Herzog von Oberlothringen
    • Titel/Amt/Status: 1065-1069, Niederlothringen; Herzog von Niederlothringen
    • Titel/Amt/Status: 1054-1069, Tuszien,Italien; Markgraf von Tuszien

    Notizen:

    Gottfried III. der Bärtige
    Herzog von Nieder-Lothringen(1065-1069)
    Herzog von Ober-Lothringen(1044-1047)
    Graf von Verdun
    -21.12.1069 Verdun Begraben: Verdun
    Sohn des Herzogs Gozelo I. von Nieder-Lothringen

    Lexikon des Mittelalters: Band IV Seite 1601

    Gottfried III. der Bärtige
    + 30. Dezember 1069 Verdun Begraben: Verdun, entsprechend den Traditionen seines Hauses

    Herzog von Ober-Lothringen 1044-1046; Markgraf von Tuszien 1054-1069 und Herzog von Nieder-Lothringen
    Sohn Gozelos I.
    1. oo Oda
    Kinder:
    unter anderem Gottfried IV. der Bucklige
    Ida (Mutter Gottfrieds von Bouillon)

    2. oo Beatrix von Tuszien

    Nach dem Tod des Vaters wurde Gottfried III. von König HEINRICH III. als Herzog von Ober-Lothringen eingesetzt, sein Bruder Gozelo II. dagegen in Nieder-Lothringen (1044). Gottfried III. beanspruchte 1046, nach dem Tode Gozelos II., auch die niederlothringische Herzogswürde. Da HEINRICH III. dies verweigerte, erhob sich Gottfried III. der Bärtige gegen den König, zum Teil gestützt auf Heinrich I. von Frankreich. HEINRICH III. ernannte im Gegenzug Friedrich von Luxemburg zum Herzog von Nieder-Lothringen (1046-1065) und setzte Gottfried III. auch in Ober-Lothringen zugunsten Gerhards I. von Elsaß ab. Da Gottfried III. wegen des Gegensatzes zu HEINRICH III. keine Chance zur Durchsetzung seiner lothringischen Herrschaftsinteressen sah, ging er nach dem Tode seiner 1., aus dem unteren Maasgebiet stammenden Gemahlin Oda nach Italien, heiratete dort 1054 in von HEINRICH III. nicht gebilligter Ehe seine Verwandte Beatrix, Tochter Friedrichs II. von Ober-Lothringen und Witwe von Bonifaz von Tuszien. 10 Jahre lang hatte Gottfried III. der Bärtige eine erstrangige Position in Italien inne. Seine vom König nicht zu erschütternde Machtposition wurde noch gestärkt durch die Wahl seines Bruders Friedrich zum Papst (Stephan IX.) und durch die Heiraten seiner drei Schwestern mit dem lothringischen Pfalzgrafen, dem Grafen von Namur und dem Grafen von Löwen. Wiederholt wurde Gottfried III. ein Streben nach der Königs-, ja Kaiserkrone zugeschrieben. Nach HEINRICHS III. Tod (1056) bemühte sich Gottfried III., durch die Heirat seines Sohnes aus 1. Ehe, Gottfrieds IV. des Buckligen, mit seiner Stieftochter Mathilde von Tuszien, um Ausbau seiner Spitzenstellung. 1065 erlangte er vom jungen König HEINRICH IV. nach Friedrichs Tod das niederlothringische Herzogtum. In seinen letzten Jahren beschränkte er sich im wesentlichen auf sein Territorialfürstentum zwischen Schelde und Rhein, behielt aber gemeinsam mit seiner Frau auch die Herrschaft über Tuszien bei. Er erbaute die Burg Bouillon, wo er eine Münzstätte einrichtete. Aus Tuszien übernahm er die Praxis, seine Urkunden von eigenen Notaren anfertigen und mit dem herzoglichen Siegel versehen zu lassen.

    Literatur:

    E. Boshof, Lothringen, Frankreich und das Reich in der Regierungszeit Heinrichs III., RhVjbll 42, 1979, 63-127.

    Glocker Winfrid: VII,96; Seite 331, "Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik"

    VII, 96 Gottfried II. ("der Bärtige") + 1069 XII 21

    1026 Graf von Verdun, 1044-1047 Herzog von Ober-Lothringen, 1065 Herzog von Nieder-Lothringen

    1. oo Doda
    + (?) am XII 21

    1054
    2. oo Beatrix, Tochter Herzog Friedrichs von Ober-Lothringen
    + 1076 und Witwe Markgraf Bonifaz I. von Tuszien

    Vgl. Brandenburg X, 120 sowie Renn, Grafenhaus S. 41 ff. Im Nekrolog des Klosters S. Vanne zu Verdun ist zum XII 21 eine "Domna Goda" genannt, die vermutlich mit der in der Vita der seligen Ida von Boulogne (AA SS April II, S. 141; auch in RHF Band 14, S. 113) bezeugten 1. Gemahlin Gottfrieds des Bärtigen namens Doda (Oda) zu identifizieren ist; so Bloch, Urkunden S. 149, Anm. 12, und diesem zustimmend Hübinger, Beziehungen S. 33,
    Allgemein informiert über Herzog Gottfried den Bärtigen der Artikel von Kurt Reindel in NDB Band 6, S. 662.

    Gottfried war Mitregent seines Vaters und hoffte nach dessen Tode auf das ungeteilte Erbe. Er wurde nur Herzog von Ober-Lothringen und Vogt von St. Vanne. Er erhob sich gegen diese Maßnahme und wurde 1044/45 von Kaiser HEINRICH III. inhaftiert. Er wurde zu einem Führer des hochadligen Widerstandes gegen die Politik des Königs, rebellierte 1046-1049 erneut, verbündet mit Balduin von Flandern und Dietrich IV. von Holland und wurde von HEINRICH III. zur Unterwerfung gezwungen. Er verlor das Herzogtum und alle Lehen und wurde bis 1051 auf dem Giebichenstein in Haft gehalten. Ober-Lothringen kam an Graf Adalbert von Elsaß, den Gottfried 1048 erschlug. Er bekam etliche Lehen vom Erzbischof von Köln und wurde durch seine gegen den Willen des Kaisers geschlossene Ehe mit der reichbegüterten Beatrix, der Witwe des Markgrafen Bonifaz, Markgraf von Tuszien-Canossa. Damit gewann Gottfried eine neue Machtbasis, beherrschte das Papsttum und setzte seinen Kampf gegen den Kaiser fort. 1055 vom Kaiser zur Flucht über die Alpen gezwungen, söhnte sich dieser 1056 mit Gottfried aus. Er erhielt allen Allodialbesitz zurück und war damit mächtigster Graf in Lothringen. Gottfried beeinflußte mit dem Bruder entscheidend die Entwicklung in der Kirche, vereinigte 1057 das Herzogtum Spoleto mit seinem Besitz, während sein Bruder als Stephan IX. den päpstlichen Stuhl bestieg. Er förderte 1058 die Wahl von Papst Nikolaus II. und 1059 dessen Wahldekret zur Bildung des Kardinalskollegiums, womit die Loslösung von kaiserlicher Beeinflußung eingeleitet wurde. Er war seit 1056 auch Graf von Ancona und Pisa und kaiserlicher Statthalter in N-Italien. 1062 war er an der Entführung HEINRICHS IV. in Kaiserswerth beteiligt und erhielt 1065 das Herzogtum Nieder-Lothringen. Er verhinderte 1066 einen geplanten Romzug Kaiser HEINRICHS IV., stand gegen die expandierenden Normannen in S-Italien, führte 1066 entscheidend den Sturz des Regenten Erzbischof Adalbert von Bremen herbei und geriet auch schroff gegen Erzbischof Anno von Köln wegen seiner Lehen. Er hat als damals einflußreichster Reichsfürst die weitere Entwicklung entscheidend beeinflußt.

    Golinelli Paolo: Seite 116-128,147

    "Mathilde"

    Unter den lothringischen Verwandten der Markgräfin Beatrix übertraf Gottfried, genannt "der Bärtige", alle an Temperament und Ehrgeiz. Auch er war verwitwet. Aus seiner Ehe mit Oda (Duota) hatte er einen Sohn, der ebenfalls Gottfried hieß, der aber, wie so viele im Früh- und Hochmittelalter mit einem Beinamen, der auf eine körperliche Mißbildung hinwies, in die Geschichte einging. An ihm sollte für alle Zeiten der Spottname "der Bucklige" oder "der Höckerige" haften bleiben. Gottfried der Bärtige gehörte zu jenem kriegerischen Hochadel, auf dem seit den Zeiten KARLS DES GROSSEN der Zusammenhalt des Reichs beruhte, der aber nun zu einem der stärksten Faktoren für einen inneren Auflösungsprozeß geworden war. Im Laufe der Zeit hatte sich die auf Achtung und Treue gegründete Bindung dieser Adligen an den Kaiser gelockert. Sie gerieten sogar in offene Konflikt mit dem Herrscher und erhoben sich gegen ihn.
    Gottfried war der Sohn des Herzogs Gozelos I. von Lothringen, der 1033 die Nachfolge Herzog Friedrichs II., des Vaters von Beatrix, angetreten hatte. Nach Gozelos Tod im Jahre 1044 hatte HEINRICH III. Lothringen unter dessen beiden Söhnen aufgeteilt und Gottfried in Ober-Lothringen, seinen Bruder Gozelo II. in Nieder-Lothringen eingesetzt. Dies trieb Gottfried zur Rebellion gegen den Kaiser, der ihn jedoch sofort zur Unterwerfung zwang. Nach dem Tod Gozelos II. im Jahre 1046 erhob Gottfried von neuem Anspruch auf Nieder-Lothringen, um die beiden Teile des ehemaligen Reichslehens seines Vaters wieder in seiner Hand zu vereinen. Aber HEINRICH III. verweigerte ihm dies und erhob statt dessen Friedrich von Luxemburg zum Herzog von Nieder-Lothringen. Gottfried rebellierte von neuem und wurde wiederum besiegt. Diesmal entzog ihm der Kaiser sein Herzogtum und ernannte Adalbert aus dem Haus ELSASS zum Herzog von Ober-Lothringen. Gottfried zog daher gegen Adalbert ins Feld, erschlug ihn im Kampf, ergriff wieder Besitz von seinem Herzogtum und wurde deshalb von HEINRICH III. gefangengenommen. Verfolgen wir die Ereignisse in der Schilderung Lamperts von Hersfeld:

    "[1044] Herzog Gozelo von Lothringen starb; sein Sohn Gottfried, ein hochbegabter und im Kriegswesen sehr erfahrener junger Fürst, griff zu den Waffen gegen das Reich, weil ihm das Herzogtum seines Vaters vorenthalten wurde. Herzog Adalbert, den der König zum Nachfolger seines Vaters eingesetzt hatte, besiegte und tötete er; er erschlug viele Menschen und verwüstete die Felder schwer; alle Ortschaften bis zum Rhein legte er in Asche bis auf diejenigen, die dem feindlichen Angriff dank ihrer Mauern entgingen oder sich durch Geldzahlungen losgekauft hatten."

    Der Annalist vermischt die Ereignisse der Jahre 1044, 1046 und 1048. Abgesehen von den chronologischen Ungenauigkeiten - man darf nicht vergessen, dass er 30 Jahre nach diesen Ereignissen schrieb - gibt er aber ein anschauliches Bild der Kämpfe und von Gottfrieds Charakter:

    "[1045] Herzog Gottfried unterwarf sich dem König und kam nach Giebichenstein in Haft. Nun blieb das Reich für kurze Zeit ruhig und friedlich. [...][1046-1047] Herzog Gottfried war aus der Haft entlassen worden, mußte aber erkennen, dass ihn weder die Fürsprache der Fürsten noch seine freiwillige Unterwerfung genützt hatten; darüber empört und seiner dürftigen Vermögenslage überdrüssig, begann er von neuem den Kampf. Unter anderen Schädigungen, die er dem Reich zufügte, ließ er die Pfalz Nijmwegen niederbrennen, ein Bauwerk von wunderbarer, unvergleichlicher Schönheit; ferner eroberte er Verdun und äscherte dort die Hauptkirche ein. Doch nach kurzer Zeit bereute er seine Tat so sehr, dass er sich öffentlich auspeitschen ließ und, um nicht geschoren zu werden, seine Haare mit viel Geld loskaufte; ferner zahlte er die Kosten des Wiederaufbaus der Kirche und leistete bei der Maurerarbeit öfters die Dienste eines einfachen Handlangers."

    Durch das Bündnis mit der Kirche und vor allem mit Papst Leo IX., mit dem er verwandt war, vermochte Gottfried sein Geschick wieder zum besseren zu wenden. Im Juli 1049 verwandte sich der Papst in Aachen beim Kaiser für den Herzog. Im Dezember traf Leo IX. in Mainz erneut mit dem Kaiser zusammen. Herzog Gottfried erlangte die kaiserliche Huld wieder, wie Lampert von Hersfeld berichtet, und erhielt Ober-Lothringen zurück. Danach soll Gottfried zusammen mit seinem Bruder Friedrich den Papst auf seinem Weg nach Rom begleitet haben. So festigte sich das Bündnis zwischen dem Papst und seinen Lothringer Verwandten. Gottfried hatte während dieser Romfahrt wahrscheinlich Gelegenheit, seiner Cousine Beatrix und dem Markgrafen Bonifaz einen Besuch abzustatten und ein Bündnis mit ihnen zu vereinbaren. Es ist aber auszuschließen, dass die beiden Verwandten - und späteren Ehegatten - eine Intrige eingefädelt hatten, um den CANOSSA aus dem Weg zu räumen.
    Wie vorteilhaft diese Verbindung zwischen Leo IX., Gottfried und Beatrix war, sollte sich erneut 1054 erweisen, als Bonifaz' Witwe erkannte, dass sie den großen "Staat", dessen Leitung nun in ihrer Hand lag, nicht mehr allein regieren konnte. Beatrix suchte eine feste Stütze, und wahrscheinlich bewog die Vermittlung des Papstes die beiden, sich miteinander zu verbinden. Beatrix' Entschluß, mit dem hitzköpfigen Gottfried eine Ehe einzugehen, war im Interesse ihrer Herrschaft notwendig, barg aber zugleich ein Risiko: Es war vorauszusehen, dass er beim Kaiser auf Ablehnung stoßen würde. Deshalb legten die Brautleute das Gelübde ab, eine Josephsehe führen zu wollen, was den Beifall des Petrus Damiani fand. Gottfried hatte sich in den Jahren vor dieser Eheschließung um die Kirche verdient gemacht - in Goslar hatte er 3 manichäische Ketzer gefangengenommen - und durch seine Waffenhilfe die Gunst des Kaisers gewonnen. Wegen seiner Vermählung mit Markgräfin Beatrix riskierte er jedoch, das neue Vertrauen, das ihm der Herrscher entgegenbrachte, aufs Spiel zu setzen. Durch das Keuschheitsgelübde versicherte er sich daher nicht nur der Unterstützung des Papstes, sondern auch der ganzen Reformbewegung. Problematisch war auch die Tatsache, dass er mit Beatrix verwandt war; obwohl es sich dabei nur um eine Verwandtschaft 8. Grades handelte, konnte dies doch zu Schwierigkeiten mit der Kirche führen. Das Keuschheitsgelübde war ein Mittel, um auch dieses Problem zu umgehen.
    Die "politische" Ehe zwischen Gottfried und Beatrix löste zudem die Frage der Nachfolge und damit die Probleme, die Beatrix wohl am meisten am Herzen lagen; das Schicksal ihrer Markgrafschaft und das ihrer Tochter Mathilde. Die Eheleute kamen nämlich überein, dass die knapp 8-jährige Tochter des Markgrafen Bonifaz und Gottfrieds Sohn, Gottfried der Bucklige, ein feierliches Eheversprechen ablegen sollten. Auf diese Weise würde sich ihre durch die Ehe besiegelte Verbindung auch in ihren Kindern fortsetzen und damit die Dynastie und ihre Herrschaft festigen, die von diesem Zeitpunkt an zwei große Territorien umfaßte, eines im Königreich Italien, das andere im Zentrum des Reichs.
    Nach dem Tod Leos IX. (+ 19.4.1054) ergriff HEINRICH III. wieder die Initiative und bewog Bischof Gebhard von Eichstätt, der Wahl zum Papst zuzustimmen und zog mit ihm im Frühjahr 1055 nach Italien; nicht zuletzt, um die Angelegenheit mit Gottfried dem Bärtigen und Beatrix von Lothringen, die nun gemeinsam die Herren von Canossa waren, zu regeln.
    Bei den Hochzeitsfeierlichkeiten hatte man bewußt darauf verzichtet, die eigene Macht und Pracht demonstrativ zur Schau zu stellen, aber die Eheschließung als solche hatte das strukturelle Gleichgewicht im Gefolge des Reichs verschoben. HEINRICH III. hatte nicht nur die Gewalt, sondern auch rechtliche Argumente auf seiner Seite, um diese Ehe für nichtig erklären und dem Paar einen Teil ihrer Herrschaften entziehen zu können: Sowohl Beatrix als auch Gottfried hätten als Reichsvasallen ihm um seine Zustimmung zu ihrer Vermählung bitten müssen; beide hatten Reichslehen - die Toskana und Ober-Lothringen -, und der Kaiser konnte sie ihnen bestätigen oder entzeihen. In Anbetracht des früheren Verhaltens Gottfrieds wollte der Kaiser zu letzterer Maßnahme greifen. Es bestand ja in der Tat die Gefahr, dass Gottfried sich jenseits der Alpen mit den Besitztümern der CANOSSA ein eigenes Königreich errichten wollte, und das mußte der Kaiser unter allen Umständen verhindern. So eilte er nach Italien, um gegen die neuen Herren von Canossa vorzugehen. Viele seiner Aktionen betreffen in der Tat die Toskana. Gottfried war inzwischen nach Lothringen geflüchtet, aus Florenz durch einen Volksaufstand vertrieben, bei dem HEINRICH III. vielleicht seine Hand im Spiel gehabt hatte.
    Im Februar 1057 reisten Beatrix und Gottfried in die Toskana zurück. Sie waren beim Tod des Kaisers in der Nähe von Goslar zugegen gewesen; nun gaben sie Papst Viktor II. das Geleit. Die CANOSSA erwiesen sich dem Papst auf seiner Reise nach Rom als unentbehrlich und spielten später, bei der Wahl seines Nachfolgers, eine entscheidende Rolle, nachdem Viktor II. am 27. Juli 1057 in Arezzo gestorben war. In nur 5 Tagen gelang es Gottfried, seinen Bruder Friedrich zum Papst wählen zu lassen. Er nahm den Namen Stephan IX. an, starb aber bereits am 29. März 1058. In dieser Krisenzeit wurde also ein kaiserliches Vorrecht von einem Lehnsherren, Gottfried dem Bärtigen, usurpiert.
    Im Jahre 1061 kam es zum Schisma, denn der deutsche König ließ am 28.10.1061 den Bischof Cadalus von Parma als Honorius II. zum Papst wählen. Wenige Tage vorher hatten Hildebrand nahestehende Kardinäle unter dem Schutz der Normannen Alexander II. zum Papst gewählt. In der ersten Zeit verhielt sich Gottfried neutral, wahrscheinlich deshalb, weil er sich nicht in Italien befand und seine Interessen in Lothringen wahrnahm. Beatrix hatte hingegen von Anfang an die Partei Alexanders II. ergriffen, vielleicht durch Petrus Damiani beeinflußt, und versuchte, Honorius II. an der Durchreise durch ihr Herrschaftsgebiet zu hindern. Gottfried nahm an der Synode in Mantua teil und gab ihr durch seine Autorität und Machtstellung die entscheidende Bedeutung. Auch diesmal gaben also die CANOSSA für die Wahl des Papstes den Ausschlag.
    Gottfried der Bärtige kehrt krank in seine lothringischen Länder zurück, zuerst nach Bouillon, dann nach Verdun. Als sich sein Zustand verschlimmert, ruft er seine ganze Familie, den italienischen und den lothringischen Teil, zu sich. Sobald sein Sohn Gottfried und seine Stieftochter Mathilde bei ihm eingetroffen sind, läßt er ihre Hochzeit ausrichten, um seine Nachfolge in den beiden Herrschaftsgebieten, Lothringen und Toskana-Poebene, vor seinem Hinscheiden zu regeln, vielleicht in der - wohl nicht unbegründeten - Befürchtung, dass nach seinem Tod das Eheversprechen nicht eingehalten werde. Einer Anordnung Papst Alexanders II. nachkommend - vielleicht weil er und Beatrix ihr Enthaltsamkeitsgelübde nicht eingehalten hatten -, trifft er auch die Verfügung, zwei Klöster zu gründen, in Lothringen die Abtei Orval, in Italien die Abtei Frassinoro.
    Der Markgraf stirbt am Heiligen Abend des Jahres 1069. Sein Sohn Gottfried der Bucklige erbt seine Reichtümer und seine Macht. Zur Festigung seiner Position und besseren Kontrolle seiner Besitzungen und Herrschaften hält er sich weiter in Lothringen auf. Während Beatrix nach Italien zurückkehrt, um sich um die Angelegenheiten ihres Hauses zu kümmern, bleibt Mathilde bei ihrem Ehemann.

    Mohr Walter: Band I Seite 82-88, "Geschichte des Herzogtums Lothringen"

    Gottfried war Mitherzog seines Vaters und nahm 1037 an der Schlacht bei Bar gegen den Grafen Odo von der Champagne teil.
    Lothringen ist also ungeteilt geblieben. In diesem Zustand der Regelung eines Mitherzogs ist zu einem unbekannten Zeitpunkt eine Änderung eingetreten, die wir erst aus den Berichten über den Tod Gozelos im April 1044 erkennen können. Irgendwie hatte HEINRICH III. seine Meinung über Gottfried geändert und begünstigte jetzt dessen Bruder Gozelo, obwohl dieser zur Übernahme des Amtes kaum befähigt war. Ungewiß ist nur, in welchem Maße dieser Gozelo II. bevorzugt wurde, nämlich ob er das ganze Herzogtum Lothringen erhielt oder lediglich einen Teil, in dem man Nieder-Lothringen erblicken wollte. Die Wahrscheinlichkeit spricht dafür, dass HEINRICH III. ganz Lothringen an Gozelo II. übertragen wollte, was noch durch die nachfolgenden Ereignisse erhärtet wird.
    Gottfried hat sich, nach dem Bericht der Altaicher Annalen, dem Willen des Königs nicht fügen wollen, der ihm den von ihm verlangten Primat nicht übergeben wollte, wobei mit Primat offensichtlich die Herrschaft im ganzen Herzogtum Lothringen gemeint war. Wahrscheinlich faßte der König nach dem Tode Gozelos I. Ober- und Nieder-Lothringen wieder als die alte Einheit des lothringischen Herzogtums auf, über die er zu verfügen habe, während Gottfried seinerseits Anrecht aus seiner Stellung als Mitherzog seines Vaters im ganzen Herzogtum geltend machte. HEINRICH III. kam zum Entschluß eines Kompromisses in einer neuerlichen Teilung Lothringens zwischen Gottfried und Gozelo II.
    Gottfried hat versucht, diese Entscheidung des Königs rückgängig zu machen. Er hat durch Bevollmächtigte und durch seine Freunde am Hofe weitere Verhandlungen führen lassen. Offensichtlich war der König sofort nach seiner Entscheidung zum Zug nach Ungarn aufgebrochen, so dass Gottfried die Verhandlungen nicht persönlich führen konnte. Er ließ alle möglichen Zusicherungen geben, wenn ihm nur beide Herzogtümer überlassen würden. Die neuerliche Entscheidung des Königs lautete dahin, Gottfried habe von seinen ursprünglichen Forderungen abzusehen und die Herrschaft mit seinem Bruder zu teilen. Gottfried wurde anscheinend von verschiedenen Seiten bearbeitet, sich der Entscheidung des Königs zu fügen, doch entschloß er sich zum bewaffneten Widerstand. Zu diesem Zwecke ging er ein Bündnis ein mit König Heinrich I. von Frankreich. Die Situation war dafür beim französischen König günstig, der wohl an eine Wiederaufnahme der Ansprüche auf Lothringen gedacht hat. Gottfried hat ihm wahrscheinlich die Huldigung für ganz Lothringen angeboten. Er hat außerdem seine Vasallen durch einen Eid gebunden, ihm 3 Jahre lang gegen jeden zu Hilfe zu ziehen. HEINRICH III. erfuhr von diesen Umtrieben und lud ihn vor einen Hoftag im September 1044 nach Aachen. Gottfried ist dort erschienen offensichtlich im Bewußtsein, dass ihm auf Grund seiner ehemaligen Erhebung zum Mitherzog ein Recht auf ganz Lothringen zustehe. Vermutlich glaubte er dabei, der König wisse von seinen Verhandlungen mit dem französischen König noch nichts.
    Indessen entwickelte sich der Hoftag zum Gerichtstag über ihn. Nachdem die Tatsächlichkeit seiner hochverräterischen Beziehungen der Versammlung offen zutage lag, kamen die ihm in der Würde Gleichgestellten zu dem Urteil, er sei aller königlichen Benefizien für verlustig. Auffallend ist die Tatsache, dass Gottfried in Freiheit belassen wurde und Aachen wieder verlassen konnte.
    Wir müssen in der Folgezeit davon ausgehen, dass Gozelo II. Herzog von ganz Lothringen gewesen ist. Gottfried seinerseits begann jetzt einen rücksichtslosen Kampf gegen alle Anhänger des Königs. Dieser zog Ende des Jahres 1044 gegen ihn aus. Die Aktion geschah anscheinend im Raum der unteren Nahe. Es konnte nichts entscheidendes ausgerichtet werden. Der König hat nach kurzer Zeit die Operationen eingestellt. Wodurch eigentlich Gottfried schließlich zur Unterwerfung gebracht wurde, läßt sich nicht deutlich erkennen. Es sind in den Berichten aus späterer Zeit Andeutungen erhalten, einige Geistliche hätten durch ihre Ermahnungen ihn zur Einkehr gebracht, doch scheint auch seine Lage so schlecht geworden zu sein, dass ihm nichts anderes mehr übrig blieb. Auf letzteres deutet auch der Ausgang dieser Unterwerfung im Juli 1045, bei der er nicht die königliche Gnade erfuhr, sondern in Haft gesetzt wurde.
    Nicht als Folge des angeblichen Todes Gozelos II. hat HEINRICH III. auf einem Hoftage in Aachen am 18. Mai 1046 eine Neuordnung des lothringischen Gebietes vorgenommen, sondern weil ihn die Unfähigkeit Gozelos dazu zwang. Der unmittelbare Anlaß dazu kann auch noch darin gelegen haben, dass Graf Dietrich IV. von Holland sich in dieser Zeit Reichsgebiet aneignete. Der König mag es angesichts solcher Ereignisse für nötig erachtet haben, in Lothringen kräftigere Persönlichkeiten als Gegengewicht zu besitzen. So kam es, dass Gottfried aus der Haft entlassen wurde und das Herzogtum Ober-Lothringen übertragen erhielt. Nach einer späteren Überlieferung soll er genötigt gewesen sein, dafür seinen Sohn als Geisel zu stellen. In Nieder-Lothringen wurde Graf Friedrich von Luxemburg wohl auch im Sinne einer Gegenwirkung gegen Gottfried, zumal Friedrichs Oheim Dietrich Bischof von Metz war, als Herzog eingesetzt.
    Während HEINRICH III. zur Kaiserkrönung in Italien weilte, entschloß sich Gottfried, wieder Anspruch auf ganz Lothringen zu erheben. Er fand dazu Verbündete im Grafen Dietrich IV. von Holland, der sich nicht mit seinem Mißerfolg kurz zuvor abfinden wollte, und im Grafen Balduin V. von Flandern. Der Kaiser war über diese neue Entwicklung noch nicht unterrichtet, als er aus Italien zurückkehrte. Die Feindseligkeiten wurden im Juli 1047 durch den Grafen Dietrich begonnen und überraschten ihn. Der Angriff richtete sich gegen das Bistum Utrecht. Gottfried scheint mit seinen Zurüstungen zum damaligen Zeitpunkt noch nicht fertig gewesen zu sein, er sandte mehrmals beruhigende Versicherungen an den kaiserlichen Hof. Der Kaiser erkannte die wirkliche Sachlage immer noch nicht, er wandte sich im September 1047 gegen den Grafen Dietrich. Nach anfänglichen geringen Erfolgen mußte das Unternehmen jedoch aufgegeben werden. In diesem Zeitpunkt begannen Herzog Gottfried und Graf Balduin von Flandern den Krieg. Balduin hatte sich zuvor noch durch einen Gebietstausch das Wohlwollen des Grafen Hermann von Hennegau gesichert, dem er Valenciennes und die anschließende Grafschaft Chievres überließ. Der Angriff gegen den Kaiser führte bis zur kaiserlichen Pfalz Nimwegen, die zerstört wurde. Gottfried hat sich anscheinend rasch ganz Nieder-Lothringens unterworfen. Dann wandte er sich gegen Verdun, um dessen Grafschaft er immer wieder gekämpft hatte. Die Stadt wurde bei dieser Aktion fast ganz zerstört, auch die Kathedrale fiel dem Brand zum Opfer. Allerdings hatte Gottfried die Vernichtung der Kirche nicht beabsichtigt, er hat deshalb versucht, durch Spenden diesen üblen Eindruck wieder auszugleichen. Bischof Dietrich von Verdun hat ihn damals als Graf von Verdun anerkennen müssen.
    Anschließend zog er gegen Lüttich. Dem dortigen Bischof Wazo gelang es trotz des Abfalls einiger seiner Vasallen, sich zu behaupten. Die Tatsache, dass es dann zu einem Vertrage zwischen ihm und Gottfried kam, läßt verschiedene Deutungen zu.
    HEINRICH III. hat in Lothringen nicht eingegriffen. Er hat lediglich Gottfried das Herzogtum Ober-Lothringen entzogen und gab es an einen Adalbert, über dessen Person keine Klarheit herrscht.
    Inzwischen war Adalbert, der neu ernannte Herzog von Ober-Lothringen, gegen Gottfrieds Besitzungen vorgegangen, wurde aber von diesem überrascht und fand im Kampf den Tod. Das Herzogtum Ober-Lothringen wurde noch im gleichen Jahre 1048 auf den Grafen Gerhard vom Elsaß übertragen. Er war mit vielen einflußreichen Familien im Elsaß und Lothringen verwandt, so dass er dem Kaiser als Gegenspieler Gottfrieds eine entsprechende Hilfe darstellen konnte. Die eigentlichen Aktionen begannen durch einen Angriff kaiserlicher Anhänger, wie der Bischöfe von Utrecht, Lüttich und Metz gegen den Grafen Dietrich von Holland, der in diesen Kämpfen fiel. Darauf gelang es Gottfried, die Kaiserlichen wieder etwas aus Holland zu verdrängen, doch wurde er dann in einem Gefecht besiegt und konnte nur mit Not entkommen. Die Entscheidung fiel durch die Exkommunikation, die Papst Leo IX., der an den kaiserlichen Hof gekommen war, über Gottfried und den Grafen Balduin von Flandern im Juli 1049 in Aachen aussprach, nachdem der Kaiser alle militärischen Vorbereitungen gegen die beiden getroffen hatte. Gottfried wollte es zu einer Auseinandersetzung mit der geistlichen Gewalt nicht kommen lassen und unterwarf sich. Er wurde als Gefangener dem Erzbischof Eberhard von Trier zur Bewachung übergeben.

    sehr ausführlich Band II Seiten 20-47

    um 1020 1. oo Doda
    1054 2. oo 2. Beatrix von Ober-Lothringen, Tochter des Herzogs Friedrich II., 1023-18.4.1076 Pisa
    (1. oo Bonifaz Markgraf von Canossa-Tuszien -6.5.1052)

    Kinder:
    1. Ehe
    - Gottfried IV. der Bucklige ca 1040-26.2.1076
    - Ida 1040-13.4.1113
    oo Eustach II. Graf von Boulogne - 1080
    - Wiltrudis - 1093
    oo Adalbert II. Graf von Calw um 1025/30-22.9.1099

    Literatur:
    Black-Veldtrup, Mechthild: Kaiserin Agnes (1043-1077) Quellenkritische Studien, Böhlau Verlag Köln 1995, Seite 14,188,191,195,317, 327 - Boshof, Egon: Die Salier. Verlag W. Kohlhammer Stuttgart Berlin Köln 1987, Seite 97-272 - Die Salier und das Reich, hg. Stefan Weinfurter, Jan Thorbecke Verlag 1991, Band I Seite 164,245,258, 263,265,383,388,391,395,398-402,406,409,412-414,420,423,431, 439,442-444,447,449,461-464,467,470,486,490,532/Band II Seite 6,9,312,330,386/Band III Seite 268,303,305,317,320,323,506 - Goez, Elke: Beatrix von Canossa und Tuszien. Eine Untersuchung zur Geschichte des 11. Jahrhunderts, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1995, Seite 10-225 - Golinello, Paolo: Mathilde und der Gang nach Canossa, Artemis und Winkler Düsseldorf 1998, Seite 74,102,116-121,123-125,127,135,139,144,147,154,157,248,300 - Schulze, Hans K.: Das Reich und die Deutschen. Hegemoniales Kaisertum. Ottonen und Salier. Siedler Verlag, Seite 347,385,390,394,396,402,404,410 - Weinfurter, Stefan: Herrschaft und Reich der Salier. Grundlinien einer Umbruchszeit. Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1992, Seite 84,90-92,97,100,102,114,121 - Wies, Ernst W.: Kaiser Heinrich IV. Canossa und der Kampf um die Weltherrschaft, Bechtle Esslingen 1996, Seite 36,40,50,58,74,82,143 -

    Neue Deutsche Biographie - Gottfried II. der Bärtige

    Herzog von Ober- und Niederlothringen, † 21.12.1069 Verdun.

    Seit 1026 ist G. als Graf von Verdun und als Vogt des Klosters Sankt Vannes bezeugt. Nach dem Tod seines Vaters übertrug ihm Heinrich III. 1044 das Herzogtum Oberlothringen, während sein (offenbar schwachsinniger) Bruder Gozelo II. Niederlothringen erhielt. G. war bestrebt, ganz Lothringen wieder in seiner Hand zu vereinigen, so, wie es schon sein Vater besessen hatte. Eine erste Empörung 1045, im Bunde mit König Heinrich I. von Frankreich, konnte Heinrich III. niederwerfen; nach fast einjähriger Haft auf dem Giebichenstein wurde G. Mai 1046 in Freiheit gesetzt und erhielt sogar sein Herzogtum zurück, nachdem er seinen Sohn als Geisel gestellt hatte. Als Heinrich III. aber 1046 (nachdem G.s Bruder Gozelo entweder gestorben oder seines Schwachsinns wegen beiseitegeschoben war) das niederlothringische Herzogtum nicht ihm, sondern Friedrich von Luxemburg verlieh, empörte G. sich erneut (1047), diesmal im Bund mit Balduin von Flandern, Hermann vom Hennegau und Dietrich von Holland. Wieder behielt der Kaiser die Oberhand, allerdings erst 1050 nach langen Kämpfen und unterstützt von der englischen und dänischen Flotte und vom Bannspruch des Papstes. G. kam in die Haft des Erzbischofs von Trier, erlangte aber bald seine Freiheit zurück und erhielt auch einige Lehen der Kölner Kirche zum Besitz.

    Die zunächst heimlich geschlossene 2. Ehe mit Beatrix, die auch wegen zu naher Verwandtschaft der beiden Ehegatten nach kanonischem Recht eigentlich nicht gültig gewesen wäre, wurde von Kaiser Heinrich III. erst 1056 anerkannt. Dadurch wurde G. zum mächtigsten Fürsten in Mittelitalien, und nachdem 1057 auch noch sein Bruder Friedrich als Stephan IX. Papst geworden war, konnte sogar das Gerücht aufkommen, Stephan wolle G. die Kaiserkrone verschaffen. Auf jeden Fall kam G. entscheidender Einfluß auf die Reichsgewalt zu; beim Staatsstreich von Kaiserswerth 1062 scheint Anno von Köln im Einverständnis mit ihm gehandelt zu haben, und im gleichen Jahr griff G. in Italien ein, als sich die beiden Papstprätendenten Alexander II. und Honorius II. gegenüberstanden, Bei der Mündigkeitserklärung Heinrichs IV. 1065 in Worms war er Schildträger, im gleichen Jahr erhielt er auch das Herzogtum Niederlothringen. 1067 kam er einem Italienzug des jungen Königs durch ein eigenes Unternehmen zuvor und kämpfte bei dieser Gelegenheit gegen die Normannen. Vor seinem Tode vermittelte er noch eine Ehe seines Sohnes aus erster Ehe, Gottfrieds des Buckligen, mit Mathilde, der Tochter seiner zweiten Gemahlin aus deren Ehe mit Bonifaz von Tuszien. G. starb in völliger Weltentsagung.

    Familie/Ehepartner: Doda. [Familienblatt] [Familientafel]

    Kinder:
    1. 27. von Lothringen, Gottfried IV.  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren um 1040; gestorben am 26 Feb 1076 in Utrecht [3500],Utrecht,Niederlande; wurde beigesetzt in Verdun [55100],Lothringen,Frankreich.
    2. 28. von Boulogne, Ida  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren um 1040 in Bouillon [6830],Wallonien,Belgien; gestorben am 13 Apr 1113; wurde beigesetzt in Arras [62000],Pas-de-Calais,Nord-Pas-de-Calais,Frankreich.
    3. 29. von Lothringen, Wiltrud  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren um 1040/1045; gestorben in 1093.

    Gottfried heiratete von Lothringen, Beatrix in 1054. Beatrix (Tochter von von Oberlothringen, Friedrich II. und von Schwaben, Mathilde) wurde geboren um 1020/1025; gestorben am 18 Apr 1076 in Pisa [56121],Pisa,Toskana,Italien. [Familienblatt] [Familientafel]


  5. 14.  von Niederlothringen, Gozelo II. Graphische Anzeige der Nachkommen (5.Gozelo2, 1.Mathilde1) gestorben in 1046.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: 1044-1046, Niederlothringen; Herzog von Niederlothringen

    Notizen:

    Gozelo II.
    Herzog von Nieder-Lothringen (1044-1046)
    - 1046 vor 22.5.
    Sohn des Herzogs Gozelo I. von Lothringen

    Brandenburg Erich: Tafel 33 Seite 67, "Die Nachkommen Karls des Großen"

    X. 121. GOZELO II., Herzog von Nieder-Lothringen 1044-1046
    * ..., + 1046 vor 22. V

    Glocker Winfrid: Seite 331, "Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik"

    VII, 87 GOZELO II., 1044 Herzog von Nieder-Lothringen
    + 1046 vor V 22

    oo NNw

    Die Belege für Herzog Gozelo II. sind bei Renn, Grafenhaus S. 41, zusammengestellt.
    Vgl. auch Brandenburg X, 121.

    Hermann von Reichenau: Seite 676,680, "Chronicon"

    1044
    Der Lothringerherzog Gozelo verfügte sterbend, daß seinem Sohn Gozelo, obgleich er träge war, das von König HEINRICH versprochene Herzogtum überlassen werde. Als aber sein anderer Sohn Gotfried, der schon lange Herzog war, das seinem Bruder zustehende vom König nicht gegen das Recht für sich erlangen konnte, da vermißt er sich, Eid und Treue nicht achtend, sich gegen den frommen König zu erheben [241 Gozelo I. (vgl. Anm. 227) hatte 1039 Gotfried II. (den Gebarteten) als Mitregent für Ober-Lothringen angenommen. Dieser forderte nach des Vaters Tod auch Nieder-Lothringen. Da HEINRICH III. es seinem unfähigen Bruder Gozelo II. übertrug, legten den Keim zu der verhängnisvollen Feindschaft Gottfrieds gegen den SALIER.].
    1046
    In der folgenden Zeit bereitet der König einen Zug nach Italien vor. Friedrich, der Bruder Herzog Heinrichs von Bayern, wird an Stelle des untätigen Gozelo, des Bruders Gotfrieds, als Herzog der Lothringer eingesetzt.

    Renn, Heinz: Seite 41, "Das erste Luxemburger Grafenhaus"

    Außer den beiden Söhnen Gozelos, den Herzögen Godfrid und Gozelo [60 Ann. Altah. 1044 = SS. XX, Seite 799.], kennen wir noch drei Kinder.
    Es konnte natürlich eine große Gefahr darin bestehen, die ganze Westmark des deutschen Reiches in der Hand eines Mannes zu vereinigen. Deshalb hält HEINRICH III. beim Tode Gozelos I. die Entscheidung des Vaters, die dieser in schicksalschwerer Stunde getroffen hat, nicht aufrecht. Dennoch läßte er beide Herzogtümer in dessen Familie. Sein Sohn Godfrid wird Herzog von Ober-Lothringen, während Gozelo Nieder-Lothringen erhält, aber bereits nach zwei Jahren stirbt. Er hinterläßt eine Tochter Mathilde, die als Gattin des Pfalzgrafen Heinrich aus dem Hause der EZZONIDEN ein furchtbares Ende findet.

    Giesebrecht Wilhelm von: Band 2 Seite 351,360, "Geschichte der deutschen Kaiserzeit"

    Als Herzog Gozelo am 19. April 1044 starb, führte sein ältester Sohn Gottfried, mit dem Beinamen "der Bärtige" bereits den herzoglichen Namen. Deshalb hatte er von jeher geglaubt, einen vollwichtigen Anspruch auf ganz Lothringen zu haben, wie es sein Vater besaß. Aber der alte Gozelo selbst soll solchem Anspruch nicht hold gewesen sein; es wird berichtet, er habe den König gebeten, nach seinem Tode mit Nieder-Lothringen seinen zweiten Sohn Gozelo zu belehnen.
    Gewiß ist, daß nach dem Tode des alten Gozelo der Entschluß des Königs feststand, die lothringischen Länder von neuem zu trennen. HEINRICH verweilte damals zur Feier des Osterfestes in Nymwegen. Er beabsichtigte, hier sogleich die lothringischen Verhältnisse nach seinen Absichten zu ordnen. Aber Gottfried widersetzte sich mit der äußersten Hartnäckigkeit der Belehnung seines Bruders und verlangte mit immer gesteigerter Dringlichkeit die ungeteilte Macht des Vaters. Es kam zu sehr heftigen Auftritten zwischen ihm, dem schon gereifterem Manne und dem jungen König, ohne daß er jedoch diesen von seinem Willen abzubringen vermochte. So unfähig Gozelo war, welchen das Volk "den Feigen" nannte, erhielt er dennoch die Fahne von Nieder-Lothringen, und Gottfried verließ in Unmut den Hof.
    Es war für die Zustände Lothringens nicht ohne Bedenken, daß Gozelo sich völlig unfähig für die herzogliche Stellung zeigte; überdies war seine Gesundheit erschüttert und sein Tod mit jedem Tage zu erwarten. Unter diesen Umständen entschloß sich der König, Gottfried der Haft auf Giebichenstein zu entlassen, nachdem dieser einen seiner Söhne als Geisel gestellt. Als er dann zu Pfingsten (18. Mai) in Aachen eine große Versammlung geistlicher und weltlicher Fürsten hielt, stellte Gottfried sich ein, warf sich HEINRICH zu Füßen und bat um Gnade. Der König verzieh ihm nicht allein, sondern gab ihm auch, die früheren Fehde vergessend, sein altes Herzogtum Ober-Lothringen zurück. Zur selben Zeit verlieh der König das untere Lothringen an Stelle Gozelos an Friedrich, einen jüngeren Bruder des Herzogs Heinrich von Bayern; das von Gottfrieds Vorfahren so lange verwaltete Herzogtum fiel damit den LÜTZELBURGERN zu, den alten Feinden seines Hauses. Als in diesen Tagen Gozelo stzarb, verlieh der König die von ihm bekleidete Grafschaft Drenthe dem Bischof von Utrecht.

    Mohr Walter Mohr: Band I Seite 82-88, "Geschichte des Herzogtums Lothringen"

    Lothringen ist also ungeteilt geblieben. In diesem Zustand der Regelung eines Mit-Herzogs ist zu einem unbekannten Zeitpunkt eine Änderung eingetreten, die wir erst aus den Berichten über den Tod Gozelos im April 1044 erkennen können. Irgendwie hatte HEINRICH III. seine Meinung über Gottfried geändert und begünstigte jetzt dessen Bruder Gozelo, obwohl dieser zur Übernahme des Amtes kaum befähigt war. Ungewiß ist nur, in welchem Maße dieser Gozelo II. bevorzugt wurde, nämlich ob er das ganze Herzogtum Lothringen erhielt [581 Gozzilo dux Lotharingorum moriens Gozziloni filio, quamvis ignavo, ducatum suum a rege Heinrico promissum relinquere disposuit. Hermann von Reichenau, Chronicon 1044. Da Hermann sonst von pars Lothringorum spricht (vgl. Anm. 580) muß man annehmen, daß es hier um das gesamte Herzogtum Lothringen ging. Darauf deuten auch seine weiteren Worte: Sed alter filius Gotefridus, iam dudum dux, cum ducatum fratri debitum contra fas a rege sibi obtinere nequivisset, iusiurandum fidemque postponens rebellare pio regi praesumit. Da nur von einem einzigen Herzogtum die Rede ist, kann damit nur das Herzogtum Lothringen gemeint sein, in dem Gottfried als Mit-Herzog seines Vaters bereits Herzog gewesen war.] oder lediglich einen Teil, in dem man Nieder-Lothringen erblicken wollte. Die Wahrscheinlichkeit spricht dafür, dass HEINRICH III. ganz Lothringen an Gozelo II. übertragen wollte [583 In den Ann. Leod. 1044 findet sich die Bemerkung: Gotzelo dux obiit, Godifridus filius eius, privatus paterno iure, rebellet. Gozelo II. ist dabei nicht erwähnt. Ganz in ähnlichem Sinne schreibt Lampert von Hersfeld, Ann. 1044: Gozelo dux Lotheringorum obiiit; cuius filius Gotefridus, nobilissimae indolis iuvenis atque in re militari admodum exercitatus, quia ducatum patris non potuit obtinere, arma contra rem publicam corripuit. Allerdings verbindet er damit sofort die Ernennung Adalberts, was in dieser Form nicht stimmt.], was noch durch die nachfolgenden Ereignisse erhärtet wird.
    Wahrscheinlich faßte der König nach dem Tode Gozelos I. Ober- und Nieder-Lothringen wieder als die alte Einheit des lothringischen Herzogtums auf, über die er zu verfügen habe, während Gottfried seinerseits Anrecht aus seiner Stellung als Mit-Herzog seines Vaters im ganzen Herzogtum geltend machte. Anscheinend kam HEINRICH III. nämlich zum Entschluß eines Kompromisses in einer neuerlichen Teilung Lothringens zwischen Gottfried und Gozelo II.
    Wir müssen nach dem Hoftag von Aachen (September 1045) davon ausgehen, dass Gozelo II. Herzog von ganz Lothringen gewesen ist.
    Die lothringischen Verhältnisse gerieten schon bald in weiteren Fluß. Wir erfahren, dass im Jahre 1045 das Herzogtum Nieder-Lothringen an Friedrich von Luxemburg übertragen wurde. Man hat ehedem allgemein angenommen, das sei geschehen, weil Herzog Gozelo II. gestorben sei. Dabei berief man sich auf eine Urkunde HEINRICHS III. vom 22.5.1046, in der die Grafschaft Drenthe nach dem Tode des Herzogs Gozelo dem Bischof von Utrecht übertragen wurde [599 Comitatum qui post obiitum Gozelini ducis nostre dicioni in Thrente visus est subiacere. MG DD H III, Nr. 152. Vgl. Steindorff, Jbb I, 297 Anm. 2.]. Indes wird in diese Urkunde nicht gesagt, um welchen Gozelo es sich handelte, um Vater oder Sohn. Da Gozelo I. erst zwei Jahre zuvor gestorben war, müßte man eine nähere Charakterisierung in der Urkunde erwarten, falls es sich um den Sohn gehandelt hätte. Über dessen Tod besitzen wir im übrigen keine Angaben, dagegen gibt es immerhin unmißverständliche Berichte, dass er zu diesem Zeitpunkt noch am Leben war. So schreibt der Chronist Hermann von Reichenau zum Jahre 1046, damals sei Friedrich, der Bruder des Herzogs von Bayern, an Stelle des unfähigen Gozelo, des Bruders Gottfrieds zum Herzog eingesetzt worden [601 Hermann von Reichenau, Chronicon 1046.]. Die Annalen von Altaich sind noch etwas genauer: König HEINRICH habe auf einem Hoftage in Aachen im Jahre 1046 Gottfried wieder zu Gnaden angenommen und ihm das eine Herzogtum gegeben, das andere habe er jedoch weder ihm, noch seinen Bruder zugestanden, sondern Gozelo abgesetzt und sein Herzogtum an Friedrich, den Bruder des Bayern-Herzogs übertragen [602 Ann. Altah. 1046. Ähnlich auch Hermann von Reichenau, Chronicon 1046. Dem wohl folgend läßt Giesebrecht, Kaiserzeit II, 398 Friedrich noch zu Lebzeiten Gozelos Herzog von Nieder-Lothringen werden, datiert aber unmittelbar danach Gozelos Tod, worauf der Bischof von Utrecht die Grafschaft Drente erhalten habe. Steindorff, Jbb II, 293 Anm. 2 hat die chronikalischen Berichte abgelehnt gegenüber der nach ihm zuverlässigeren Urkunde. Dupreel, Godefroid 33 Anm. 3 fügt zu den Beweisen gegen Steindorff noch eine Eintragung im Martyrologium von St. Hubert, in der Gottfried den Herzogtitel trägt, Gozelo aber keinen Titel, doch dürfte das nicht ausschlaggebend sein. Franz, Rhein-Vierteljahresblätter 10, 259 Anm. 160 stützt im wesentlichen auf Dupreel, ohne ihn jedoch zu zitieren.].
    Der Verlauf der Ereignisse hat sich demnach anders vollzogen, als bisher angenommen wurde. Nicht als Folge des angeblichen Todes Gozelos II. hat HEINRICH III. auf einem Hoftage in Aachen am 18. Mai 1046 eine Neuordnung des lothringischen Gebietes vorgenommen, sondern weil ihn die Unfähigkeit Gozelos dazu zwang. Der unmittelbare Anlaß dazu kann auch noch darin gelegen haben, dass Graf Dietrich IV. von Holland sich in dieser Zeit Reichsgebiet aneignete. Der König mag es angesichts solcher Ereignisse für nötig erachtet haben, in Lothringen kräftigere Persönlichkeiten als Gegengewicht zu besitzen. So kam es, dass Gottfried aus der Haft entlassen wurde und das Herzogtum Ober-Lothringen übertragen erhielt [604 Deutlich charakterisiert in Ann. Altah. 1046: Gottefrido duci gratiam suae reconcilliationis dedit ac ducatum unum, cui patre vivente dominabatur. Die Aussage von Hermann von Reichenau, Chronicon 1046, Gottfried habe sein Herzogtum zurückerhalten, darf nicht zu sehr gepreßt werden, etwa als habe er zuvor bereits Ober-Lothringen besessen. Hermann schreibt ja auch anschließend, Friedrich sei an Stelle Gozelos zum Herzog der Lothringer eingesetzt worden, was, streng genommen, das gesamte Lothringen bedeuten würde.]. Nach einer späteren Überlieferung soll er genötigt gewesen sein, dafür seinen Sohn als Geisel zu stellen. In Nieder-Lothringen wurde Graf Friedrich von Luxemburg wohl auch im Sinne einer Gegenwirkung gegen Gottfried, zumal Friedrichs Oheim Dietrich Bischof von Metz war, als Herzog eingesetzt [606 Vgl. Steindorff, Jbb I, 295.].

    Werner, Matthias: Band I Seite 400,420, "Der Herzog von Lothringen in salischer Zeit" in: Die Salier und das Reich

    Die Rebellion Gottfrieds 1044 gegen die Übertragung Nieder-Lothringens an seinen Bruder Gozelo II. und sein Anspruch auf beide Dukate und damit auf den primatus in Lothringen stellten selbst diese durch das Eerbrecht eingeschränkte Verfügungsgewalt des Königs in Frage und mußten als ein zusätzlicher Angriff auf den Amtscharakter des Herzogtums gelten [192 In ihrem Bericht über die Vorgänge von 1044 scheinen die Annales Altahenses (wie Anm. 104), Seite 34, und ähnlich auch Seite 38, mit dem Begriff primatus eine beide Dukate zusammenfassende, übergreifende Stellung zu bezeichnen. Mit Boshof, Lothringen (wie Anm. 13), Seite 69f., ist davon auszugehen, daß Gottfrieds Ansprüche auf den niederlothringischen Dukat weniger rechtlich begründet waren als vielmehr den von Gottfried aufgegriffenen politischen Zielen seines Vaters entsprachen, vgl. dazu Anm. 190, und auf Gottfrieds faktischer Stellung in Gesamt-Lothringen bis 1044 und der Untauglichkeit seines Bruders beruhten. Von daher scheint es fraglich, ob 1044 "dem Erbanspruch des Lothringers ... die Auffassung vom Amtscharakter des Herzogtums" gegenüberstand, so Ders., Ottonen- und frühe Salierzeit (wie Anm. 1), Seite 44. bzw. ob man mit M. Minninger, Heinrich III. interne Friedensmaßnahmen und ihre etwaigen Gegner in Lothringen, in: Jb. f. westdeutsche Landesgeschichte 5, 1979, Seite 37, Anm. 26b, von einer "Auseinandersetzung von Amts- und Lehnrecht bei diesem lehnrechtlich fortschrittenen Reichsteil" oder mit Schneidmüller, Regnum (wie Anm. 6), Seite 108, von einer "partikulare(n) Anerkennung der berechtigten Ansprüche Gottfrieds des Bärtigen" durch HEINRICH III. sprechen kann.]. Diese Gefahr abzuwehren und die Zugeständnisse von 1039 rückgängig zu machen, vermochte HEINRICH III. erst, als es ihm gelang, 1046 Gozelo II. in Nieder-Lothringen durch den LUXEMBURGER Friedrich zu ersetzen und 1047 nach der zweiten Absetzung Gottfrieds das oberlothringische Herzogtum an Adalbert von Chatenois zu übertragen.
    Mit dem nächsten Herzogswechsel nach dem Tode Gozelos I. 1044 ging der reduzierte und nur mit Mühe behauptete Machtkomplex dem Herzog und der herzoglichen Familie verloren. Statt an Gozelos I. Sohn und Nachfolger in Nieder-Lothringen Gozelo II. wurde die Grafschaft Drenthe 1046 von HEINRICH III. endgültig an Utrecht übertragen. Die Mark Antwerpen, auf die Gottfried der Bärtige Erbansprüche erhob, überließ der König 1045 als Lehen Balduin VI.

    oo N.N.

    Kinder:

    - Mathilde - 10.7.1060 ermordet
    oo Heinrich der Rasende Pfalzgraf bei Rhein - 1061?

    Literatur:
    Boshof, Egon: Die Salier. Verlag W. Kohlhammer Stuttgart Berlin Köln 1987, Seite 102,103 - Boshoff, Egon: Lothringen, Frankreich und das Reich in der Regierungszeit Heinrichs III. in: Rheinische Vierteljahresblätter 42 (1978), Seite 63-127 - Brandenburg Erich: Die Nachkommen Karls des Großen Verlag Degener & Co Neustadt an der Aisch 1998 Tafel 33 Seite 67 - Die Salier und das Reich, hg. Stefan Weinfurter, Jan Thorbecke Verlag 1991, Band I Seite 258,400,402,420 - Giesebrecht Wilhelm von: Geschichte der deutschen Kaiserzeit. Mundus Verlag 2000 Band 2 Seite 351,360 - Glocker Winfrid: Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik. Böhlau Verlag Köln Wien 1989 Seite 331 - Hermann von Reichenau: Chronicon. in: Ausgewählte Quellen zur Deutschen Geschichte des Mittelalters Band XI Seite 676,680 - Mohr Walter: Geschichte des Herzogtums Lothringen. Geschichte des Herzogtums Groß-Lothringen (900-1048) Verlag "Die Mitte" Saarbrücken 1974 Band I Seite 82-88 - Renn, Heinz: Das erste Luxemburger Grafenhaus Seite 41 - Schnith Karl Rudolf: Mittelalterliche Herrscher in Lebensbildern. Von den Karolingern zu den Staufern. Verlag Styria Graz Wien Köln 1990 Seite 197 - Steindorff, Ernst: Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Heinrich III. Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 1963 Band I Seite 48 N 6,201,216,293, 295,441 - Thiele, Andreas: Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band I, Teilband 1, R. G. Fischer Verlag Frankfurt/Main 1993 Tafel 52 - Werner, Matthias: Der Herzog von Lothringen in salischer Zeit, in Die Salier und das Reich Band 1 Seite 367-475, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1992 -

    Gestorben:
    vor 22.05.


  6. 15.  von Lothringen, Oda Graphische Anzeige der Nachkommen (5.Gozelo2, 1.Mathilde1)

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Löwen [3000],Flandern,Belgien; Gräfin von Löwen

    Notizen:

    Oda von Nieder-Lothringen
    Gräfin von Löwen
    - 23.10.
    Tochter des Herzogs Gozelo I. von Nieder-Lothringen

    Brandenburg Erich: Tafel 33 Seite 67, "Die Nachkommen Karls des Großen"

    X 123. ODA
    * ..., + ...
    Gemahl:
    Lambert II. Graf von Löwen (siehe IX. 68.) + nach 1062 21. IX.

    Thiele, Andreas: Tafel 52, "Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band I, Teilband 1"

    ODA
    oo LAMBERT II. Graf von Löwen + 1062
    Stammeltern der Herzöge von Brabant-Nieder-Lothringen

    Glocker Winfrid: Seite 331, "Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik."

    VII. 89. ODA
    oo LAMBERT II., genannt Balderich, Graf von Löwen + nach 1062 IX 21.

    Vgl. Renn, Grafenhaus Seite 41 und Brandenburg X.123. Die Daten für Graf Lambert II. von Löwen sind oben VII. 49. ermittelt.

    Werner Matthias: Band I Seite 447, "Der Herzog von Lothringen in salischer Zeit" in: DIE SALIER UND DAS REICH. Gesellschaftlicher und ideengeschichtlicher Wandel im Reich der Salier.

    Weniger erfolgreich war die Heirat der zweiten Tochter Gozelos, Uda, mit Graf Lambert II. von Löwen (1041-1062), dessen Vater Lambert I. 1015 gegen Herzog Gottfried I. gefallen war [441
    'Genealogia ducum Brabantiae heredum Franciae' cap. 4, MGH SS 25, Seite 389, Zeile 19f.; vgl. Parisse, Genealogie (wie Anm. 14), Seite 36, Nr. 65. Auch diese Eheschließung dürfte am ehesten in den 30-er Jahren des 11. Jahrhunderts anzusetzen sein. Lambert II. folgte seinem Bruder Heinrich I. (1015-1038) und dessen früh verstorbenen Sohn Otto, vgl. Vanderkindere, La formation 2 (wie Anm. 287), Seite 114ff.]. Weder kam es zu der erhofften Einbindung der Grafen von Löwen in die Herzogsherrschaft [442 Die Angabe von E. van Mingroot, Het Leuvens gravenhuis, in: R. van Uyten (Hg.), De geschiedenis van het stadsgewest Leuven tot omstreeks 1600 (Leuven "De beste stad van Brabant", Deel 1), Leuven 1980, Seite 52, Graf Heinrich I. von Löwen, der Bruder Lamberts II., habe 1037 in der Schlacht von Bar auf Seiten Gozelos gekämpft, läßt sich nicht belegen.], noch zu einer dauerhafte Verbindung mit dem Herzogshaus [443 Anders als zu den Grafen von Namur sind so gut wie keine Nachrichten über Beziehungen der Grafen von Löwen zur herzoglichen Familie überliefert. Dies ist umso bemerkenswerter, als es wie bei den Grafen von Namur durch die Nachbarschaft in den Ardennen so auch zu den Grafen von Löwen durch die Nähe der Markgrafschaft Antwerpen durchaus Berührungspunkte gab. Daß Ida, die Tochter Gottfrieds des Bärtigen, mit Eustachius II. von Boulogne einen Neffen Lamberts II. von Löwen heiratete, ist schwerlich als Folge der unter Gozelo I. angeknüpften Eheverbindungen anzusehen.], noch zu stärkerer Reichstreue der als gens ferox oder genius ... infidum geltenden Familie [444 Nachdem Graf Lambert II. gegen eine 1040 unter anderem auf Intervention der Herzöge Gozelo und Gottfried getroffene Verfügung HEINRICHS III. zugunsten von Nivelles protestiert hatte, kam es 1041 in Aachen zu einem Vergleich, MGH DD H III. 52 und 80. Nicht zuletzt unter Anspielung auf diesen Protest wird die Familie Lamberts in der Urkunde von 1041, einer Empfängerausfertigung, als gens ferox et dure cervicis bezeichnet und werden die Strafbestimmungen der Poenformel mit den Worten ob duriciam gentis eingeleitet. Wie zuletzt Boshof, Lothringen (wie Anm. 13), Seite 103, zutreffend betont, bezieht sich die Nachricht Hermanns von Reichenau zu 1051, der Kaiser habe in Aachen einen Lanthpertum comitem rebellare molientem zur Strafe des Hundetragens verurteilen lassen, MGH SS 6, Seite 130, auf Graf Lambert II. von Löwen. Auf denselben Vorgang spielt die 1100/10 verfaßte Vita Balderici eo. Leod. cap. 25, MGH SS 4, Seite 734, an, die zur Familie der Grafen von Löwen vermerkt: adhuc genus ut videmus in praesentiarum est infidum ... nec debitam imperatori servat fidelitatem ... Ex quorum obstinato grege dum quidam olim potrestati repugnasset regiae ...; zur Interpreatation vgl. Boshof, ebd., Seite 103; die Motive und Hintergründe der Rebellion sind nicht bekannt, der Zeitpunkt spricht gegen einen Zusammenhang mit der Empörung Gottfrieds des Bärtigen.]; allenfalls die in Lothringen getadelten Heiratsverbindungen der Geschwister Lamberts II. nach Flandern und Boulogne wurden durch diese Ehe neutralisiert [445 Wenn in dem 1041 in Nivelles ausgefertigten D H III. 80, vgl. Anm. 444, die Familie von LÖWEN vornehmlich deshalb als gens ferox et dure cervicis gebrandmarkt wird, weil sie iungitur enim indomitis Francigenis, so bezieht sich dies zweifellos auf die Ehe von Lamberts II. Bruder Heinrich II. mit einer Tochter Graf Balduins V. von Flandern und auf die Heirat seiner Schwester Mathilde mit Graf Eustachius I. von Boulogne.].

    Renn, Heinz: Seite 41, "Das erste Luxemburger Grafenhaus (963-1136)"

    Außer den beiden Söhnen Gozelos, den Herzögen Godfrid und Gozelo [60 Ann. Altah. 1044 = SS. XX, Seite 799.], kennen wir von ihm noch drei Kinder. Friedrich ist seit 1051 Kanzler des Papstes Leo IX. und kann 1057 sogar als Stephan IX. den päpstlichen Stuhl besteigen. Man hat ihm den Plan untergeschoben, er habe seinen Bruder Godfrid zum Kaiser krönen wollen. Und die beiden Töchter Gozelos gehen wichtige Verbindungen ein: Uda heiratet den Grafen Lambert von Löwen und wird so die Ahnfrau der Herzöge von Brabant [61 Genealogia ducum Brabantiae = SS. XXV, Seite 389. ]. Regelindis ist die Gemahlin des Grafen Albert II. von Namen [62 Genealogia e stirpe S. Arnulfi = SS. XXV, Seite 384.] (Namur) und damit die Großmutter Godfrids von Namen, des Gemahls der Gräfin Ermesinde von Luxemburg.


    oo Lambert II. der Gegürtete Graf von Löwen ca. 990-21.9. nach 1062

    Kinder:

    - Heinrich II. ca. 1020- 1078/79
    - Adela 1020/25 - 1083
    1060 1. oo Otto von Weimar, Markgraf von Meißen - Anfang 1067
    1069 2. oo 2. Dedi II. Graf von Wettin - 10.1075
    - Reginar - 1077 Hasbanien


    Literatur:
    Brandenburg Erich: Die Nachkommen Karls des Großen. Verlag Degener & Co Neustadt an der Aisch 1998 Tafel 33 Seite 67 - DIE SALIER UND DAS REICH. Gesellschaftlicher und ideengeschichtlicher Wandel im Reich der Salier. (Hg.) Stefan Weinfurter. Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1991 Band I Seite 447 - Glocker Winfrid: Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik. Böhlau Verlag Köln Wien 1989 Seite 325,331 - Renn, Heinz: Das erste Luxemburger Grafenhaus (963-1136) (Rheinisches Archiv 39), Bonn 1941 Seite 41 - Thiele, Andreas: Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band I, Teilband 1, R. G. Fischer Verlag Frankfurt/Main 1993 Tafel 52 -

    Gestorben:
    23.10.

    Familie/Ehepartner: von Löwen, Lambert II.. Lambert wurde geboren um 990; gestorben nach 1062. [Familienblatt] [Familientafel]


  7. 16.  von Lothringen, Regelindis Graphische Anzeige der Nachkommen (5.Gozelo2, 1.Mathilde1) wurde geboren um 1005/1010; gestorben nach 1064.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Namur [5000],Wallonien,Belgien; Gräfin von Namur

    Notizen:

    Regelindis von Nieder-Lothringen
    Gräfin von Namur
    um 1005/10- nach 1064
    Tochter des Herzogs Gozelo I. von Nieder-Lothringen

    Brandenburg Erich: Tafel 33 Seite 67, "Die Nachkommen Karls des Großen."

    X. 124. REGINLINDE
    * ..., + nach 1064

    Gemahl:
    Albert II. Graf von Namur (siehe IX. 71.) + 1063/64

    Glocker Winfrid: Seite 331, "Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik."

    VII. 90 REGINLIND
    + nach 1064
    oo Albert II., Graf von Namur + 1063 VII/1064 VII.

    Vgl. Renn, Grafenhaus Seite 41 und Brandenburg X. 124.

    Thiele, Andreas: Tafel 52, "Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band I, Teilband 1"

    REGLINDIS
    + nach 1064
    oo LAMBERT II. Graf von Namur + 1063/64
    Sohn des Grafen Albert I. (vgl. Lothringen Ia)
    Die Stammeltern des Hauses NAMUR-LUXEMBURG

    Renn, Heinz: Seite 41, "Das erste Luxemburger Grafenhaus (963-1136)"

    Außer den beiden Söhnen Gozelos, den Herzögen Godfrid und Gozelo, kennen wir von ihm noch drei Kinder. Friedrich ist seit 1051 Kanzler des Papstes Leo IX. und kann 1057 sogar als Stephan IX. den päpstlichen Stuhl besteigen. Man hat ihm den Plan untergeschoben er habe seinen Bruder Godfrid zum Kaiser krönen wollen. Die beiden Töchter Gozelos gehen wichtige Verbindungen ein: Uda heiratet den Grafen Lambert von Löwen und wird so die Ahnfrau der Herzöge von Brabant. Regelindis ist die Gemahlin des Grafen Albert II. von Namen [62 Genealogia e stirpe S. Arnulfi = SS. XXV, Seite 384.] (Namur) und damit die Großmutter Godfrids von Namen, dem Gemahl der Gräfin Ermesinde von Luxemburg.


    oo Albert II. Graf von Namur - 1063/64


    Kinder:

    - Albert III. - 22.06.1102
    - Heinrich I. Graf von Durbuy - 5.4. nach 1089


    Literatur:
    Brandenburg Erich: Die Nachkommen Karls des Großen. Verlag Degener & Co Neustadt an der Aisch 1998 Tafel 33 Seite 67 - DIE SALIER UND DAS REICH. Gesellschaftlicher und ideengeschichtlicher Wandel im Reich der Salier. (Hg.) Stefan Weinfurter. Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1991 Band I Seite 447 - Glocker Winfrid: Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik. Böhlau Verlag Köln Wien 1989 Seite 331,342 - Renn, Heinz: Das erste Luxemburger Grafenhaus (963-1136) (Rheinisches Archiv 39), Bonn 1941 Seite 41 - Thiele, Andreas: Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band I, Teilband 1, R. G. Fischer Verlag Frankfurt/Main 1993 Tafel 52 -

    Familie/Ehepartner: von Namur, Albert II.. Albert wurde geboren um 1000; gestorben in 1063/1064. [Familienblatt] [Familientafel]

    Kinder:
    1. 30. von Durbuy, Heinrich I.  Graphische Anzeige der Nachkommen gestorben nach 1089.
    2. 31. von Namur, Albert III.  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren um 1030; gestorben am 22 Jun 1102.

  8. 17.  von Lothringen, Friedrichvon Lothringen, Friedrich Graphische Anzeige der Nachkommen (5.Gozelo2, 1.Mathilde1) wurde geboren um 1020; gestorben am 29 Mrz 1058 in Florenz [50100],Toskana,Italien; wurde beigesetzt in Florenz [50100],Toskana,Italien.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Cassino [03043],Frosinone,Latium,Italien; 36. Abt von Montecassino
    • Titel/Amt/Status: 1041-1048, Lüttich [4000],Lüttich,Wallonien,Belgien; Bischof von Lüttich
    • Titel/Amt/Status: 2 Aug 1057 - 29 Mrz 1058, Rom [00100],Latium,Italien; Papst

    Notizen:

    Allgemeine Deutsche Biographie - Stephan IX., Papst

    Stephan IX., Papst, † am 29. März 1058, stammte aus dem Hause der Ardennergrafen. Er war der Sohn des Herzogs Gozelo von Lothringen (s. A. D. B. IX, 531); das Geschlecht der Mutter ist unbekannt. Seine Geburt fiel in die Jahre 1010—1020, jedenfalls vor 1022. Sein Taufname war Friedrich. Zum geistlichen Stande bestimmt, erhielt er seine Erziehung an der Kirche des hl. Lambert zu Lüttich; die dortige Schule stand damals in ihrer höchsten Blüthe und im größten Ansehen weit über Deutschland hinaus. Fr. wurde dort Archidiakonus und erwarb sich bereits große Verdienste. Während der ältere Bruder, Herzog Gottfried der Bärtige (s. A. D. B. IX, 464), seinen Streit mit Kaiser Heinrich III. führte, kam Fr. in freundschaftliche Beziehungen zu Papst Leo IX. (s. A. D. B. XVIII, 282), der ihn 1049 mit nach Italien nahm, zum Cardinaldiakon beförderte und Anfang 1051 zum Kanzler und Bibliothekar des päpstlichen Stuhles ernannte. In dieser einflußreichen Stellung hatte Fr. hervorragenden Antheil an der Unternehmung Leo's gegen die Normannen. Nachdem sie mißglückt war, ging er im Januar 1054 als Gesandter nach Constantinopel, um die Streitigkeiten mit der griechischen Kirche auszugleichen, aber seine leidenschaftliche Natur und sein anmaßendes Auftreten, während der dortige Patriarch Michael ihm sehr gewandt entgegenarbeitete, brachten die ihm gestellte Aufgabe zum Scheitern. Als Fr., der mit den anderen Gesandten auf der Heimreise von dem Grafen Trasmund von Teanum angehalten und ausgeplündert wurde, nach Rom zurückkehrte, war Leo inzwischen gestorben und Victor II. als Papst an seine Stelle getreten. Zunächst blieb er dessen Kanzler, aber bald trat eine Wendung seines Schicksals ein, da Kaiser Heinrich III. gegen ihn, als den Bruder Gottfried's, lebhaften Argwohn faßte. Zwar entging er der ihm vom Kaiser zugedachten Gefangenschaft, doch um für die Zukunft sicher zu sein, trat er als Mönch in das Kloster Monte Cassino ein und brachte einige Zeit in der Verborgenheit zu. Da starb Heinrich III. im October 1056 und Victor II. bewirkte die Aussöhnung Gottfried's mit der Kaiserin Agnes. So wurde Fr. am 23. Mai 1057 zum Abte von Monte Cassino gewählt und empfing von Victor am 24. Juni die Weihe, nachdem er bereits zehn Tage vorher wiederum zu der Würde eines Cardinals und zwar eines Cardinalpriesters vom Titel St. Chrysogonus erhoben worden war. Der Papst verlieh zugleich dem Kloster reiche Gnaden. Als Fr. auf der Heimfahrt in Rom verweilte, kam die unerwartete Nachricht, daß Victor am 28. Juli zu Arezzo gestorben sei. Nun|besaß Gottfried die entscheidende und ausschlaggebende Macht in Italien und gewiß war es in erster Stelle die Rücksicht auf ihn, welche die Aufmerksamkeit auf seinen Bruder, den Cardinal Fr., lenkte. Dieser schlug zwar mehrere andere Männer vor, doch am Morgen des 2. August wurde er in die Basilica des hl. Petrus ad vincula geführt und dort erhoben. Er erhielt nach dem Tagesheiligen den Namen Stephan; wie seine Bullen und Siegel erweisen, zählte er sich als den IX., nicht den X., wie früher fälschlich angenommen wurde. Am Tage darauf erfolgte die Weihe. So bestieg seit Ende 1046 bereits der fünfte Deutsche den apostolischen Stuhl, aber während die Vorgänger ihre Stellung dem Kaiser verdankten, war jetzt die Kaiserin Agnes nicht befragt worden. Der Druck der Verhältnisse nöthigte sie jedoch, St. anzuerkennen; wahrscheinlich führte Hildebrand die Verhandlungen glücklich zu Ende. Ihm mochte der neue Papst allerdings nicht ganz erwünscht sein, aber er fügte sich dem einmal Geschehenen und wurde auch von jenem hoch geschätzt. St. widmete seine Thätigkeit der folgerechten Durchführung der cluniacensischen Reformideen und kämpfte mit Feuereifer gegen die Simonie und für den Cölibat; durch mancherlei Anordnungen und synodale Bestimmungen hat er seinen Absichten Ausdruck gegeben. Den berühmten Petrus Damiani zog er an die Curie und machte ihn zum Cardinalbischof von Ostia, um an ihm einen kraftvollen Mitkämpfer zu gewinnen. Schon rührte sich auch die Parteirichtung, welche das völlige Aufhören der Laieninvestitur forderte, und mit ihr stimmte der Papst überein. Doch sind nur sehr wenige, im ganzen acht Bullen von ihm erhalten und das Bild seines Pontificates muß hauptsächlich nach den Berichten der gleichzeitigen Geschichtschreiber gezeichnet werden, die freilich manche unsichere und zweifelhafte Angaben enthalten. Wie es scheint, wollte St. noch nicht den Kampf mit Deutschland und dem Kaiserthum aufnehmen, sondern faßte hauptsächlich die italischen Zustände ins Auge. Nichts war da wichtiger, als daß er das Aufkommen der Pataria in Mailand begünstigte. Gleich nach dem Tode Heinrich's III. hatte die sociale Bewegung begonnen, welche das Streben nach der Befreiung des Bürgerthums von der bischöflichen Herrengewalt und dem hohen Adel mit den kirchlichen Tendenzen vereinte, durch diese den politischen Zweck zu erreichen suchte. Hatte Victor II. maßvoll die Ordnung aufrecht erhalten wollen, billigte St. das revolutionäre Treiben der patarenischen Parteiführer und ließ sie durch Hildebrand ermuthigen. Nur in einer Beziehung wich er von dessen Politik ab, indem er, vielleicht von dem alten unter Leo eingesogenen Haß gegen sie bestimmt, den Plan faßte, die Normannen zu bekriegen. Daher beauftragte er Desiderius von Monte Cassino, den er zu seinem künftigen Nachfolger in der Abtwürde, die er selbst behielt, hatte wählen lassen, nach Constantinopel zu gehen, um dort für die Kircheneinigung und jedenfalls auch für ein Bündniß gegen die Normannen zu wirken. Doch gelangte dieser gar nicht an sein Ziel, da er auf die Nachricht von Stephan's Tode sofort umkehrte. Der Papst gedachte auch die reichen Schätze des Klosters für seine Zwecke zu benützen und ließ sie nach Rom kommen, aber gab sie aus Gewissensbedenken wieder frei. Die vornehmlichste Hülfe sollte ihm sein Bruder Gottfried leisten und schon tauchte das abenteuerliche Gerücht auf, er wolle diesen auch zum Kaiser krönen. Allen Plänen machte ein jäher Tod ein Ende. Da seine Gesundheit schwer erschüttert war, bestimmte er, von Todesahnungen ergriffen, schon ehe er Rom verließ, daß eine Neuwahl nur im Beisein Hildebrand's und mit dessen Rath vollzogen werden sollte. Er ging zu seinem Bruder, wohl um mit ihm den Feldzug nach Unteritalien zu berathen, aber in Florenz wurde er vom Fieber ergriffen und starb nach kaum achtmonatlichem Pontificate am 29. März 1058; dort in der Kirche von St. Reparata wurde ihm auch das Grab bereitet. — St. war wissenschaftlich gut unterrichtet,|in seinem sittlichen Wandel tadellos, aber leidenschaftlich und aufgeregten Sinnes. Er vertrat, obgleich ein geborener Deutscher, ganz und gar die universale Richtung des Papstthums und hat zuerst begonnen, ihm eine unabhängigere und freiere Stellung der kaiserlichen Regierung gegenüber zu verschaffen.

    Literatur
    Giesebrecht, Geschichte der deutschen Kaiserzeit, III. — Meyer v. Knonau, Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Heinrich IV. und Heinrich V., I. — Wattendorf, Papst Stephan IX. Diss. Münster 1883, in den Münsterischen Beiträgen zur Geschichtsforschung, herausg. von Th. Lindner. 3. Heft.



    Papst Stephan IX.

    Stephan IX.
    This illustration is from The Lives and Times of the Popes by Chevalier Artaud de Montor, New York: The Catholic Publication Society of America, 1911. It was originally published in 1842.



    Begraben:
    Dom


  9. 18.  von Verdun, Mathilde Graphische Anzeige der Nachkommen (7.Hermann2, 1.Mathilde1) gestorben nach 1039 in Verdun [55100],Lothringen,Frankreich.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: 1013-1039, Hennegau,Belgien; Graf von Hennegau

    Notizen:

    Mathilde von Verdun
    Gräfin von Hennegau
    - nach 1039
    Tochter des Markgrafen Hermann von Eenham und der Mathilde

    Thiele, Andreas: Tafel 51, "Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band I, Teilband 1"

    MATHILDE
    oo REGINAR V. Graf von Hennegau + 1039

    Mathilde starb als Nonne zu St. Vanne bei Verdun.

    Leo Heinrich Dr.: Seite 128, "Zwölf Bücher niederländischer Geschichten."

    Auch Reginar wußte Henchilos oder Hermanns, des Grafen von Eenham, Freundschaft nach diesem Frieden so wieder zu gewinnen, daß ihm derselbe seine Tochter Mathilde zur Gemahlin gab [1 Die weitere Geschichte der Grafschaft Eenham siehe oben Seite 15. Nota 2.].


    1015 oo Reginar V. Graf von Hennegau - um 1039


    Kinder:

    - Hermann von Mons Graf von Hennegau - um 1051
    oo Richilde von Mons um 1020-15.3.1085


    Literatur:
    Leo Heinrich Dr.: Zwölf Bücher niederländischer Geschichten. Eduard Anton Verlag Halle 1832 Seite 128 - Thiele, Andreas: Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band I, Teilband 1, R. G. Fischer Verlag Frankfurt/Main 1993 Tafel 51 - Werner, Matthias: Der Herzog von Lothringen in salischer Zeit, in: Die Salier und das Reich Band 1, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1992 Seite 446 -

    Gestorben:
    Mathilde starb als Nonne zu St. Vanne bei Verdun.

    Mathilde heiratete von Hennegau, Reginar V. in 1015. Reginar (Sohn von von Hennegau, Reginar IV. und von Frankreich, Hadwig) gestorben um 1039. [Familienblatt] [Familientafel]

    Kinder:
    1. 32. von Mons, Hermann  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren um 1015; gestorben um 1052.

  10. 19.  von Eenham, Gottfried Graphische Anzeige der Nachkommen (7.Hermann2, 1.Mathilde1)

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: um 1030/1060, Westfalen,Deutschland; Graf in Westfalen

    Notizen:

    Stammvater der Grafen von Cappenberg


  11. 20.  von Eenham, Gregor Graphische Anzeige der Nachkommen (7.Hermann2, 1.Mathilde1)

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Lüttich [4000],Lüttich,Wallonien,Belgien; Archidiakon von Lüttich


  12. 21.  von Eenham, Hermann Graphische Anzeige der Nachkommen (7.Hermann2, 1.Mathilde1) wurde beigesetzt in Velzeke [9620],Flandern,Belgien.

    Notizen:

    Gestorben:
    jung gestorben


  13. 22.  von Eenham, Hermann Graphische Anzeige der Nachkommen (7.Hermann2, 1.Mathilde1)

    Notizen:

    Stammvater der Grafen von Ravensberg


  14. 23.  von Eenham, Berthildis Graphische Anzeige der Nachkommen (7.Hermann2, 1.Mathilde1)

    Notizen:

    Gestorben:
    jung gestorben


  15. 24.  von Eenham, Odilia Graphische Anzeige der Nachkommen (7.Hermann2, 1.Mathilde1)

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Äbtissin von St. Odilien


  16. 25.  von Hammerstein, Udo Graphische Anzeige der Nachkommen (9.Irmgard2, 1.Mathilde1) gestorben in 1034.

    Notizen:

    Udo
    + 1034
    Einziger Sohn des Grafen Otto von Hammerstein und der Irmingard von Verdun, Tochter von Graf Gottfried dem Gefangenen

    Brandenburg Erich: Tafel 3, "Die Nachkommen Karls des Großen"

    IX. Generation 21.
    Udo
    + 1034.
    Anmerkungen: Seite 130, IX. 21. Udo

    siehe Hirsch, Heinrich II. 3, 259, Anmerkung 2.
    Schenk von Schweinsberg, Genealogische Beiträge Seite 9f., will in der Gräfin Irmgard, Witwe Ottos, die 1041 vorkommende Irmgard, Stifterin des Klosters Rees (Lacomblet, Urkunden des Niederrheins 1, n. 175) erkennen und sieht in der später dieses Stift beschekenden Gräfin Irmtrud ihre und Ottos Tochter. Durch einige weitere ebenso leichtfertig vollzogene Gleicsetzung kommt er dazu, ihr als Gemahl den Grafen Rubert von Zütphen zu geben und diesem Ehepaar die Grafen von Nassau abzuleiten. Alles das ist als ganz willkürliche Konstruktion abzulehnen. Es ist nichts davon bekannt, daß Otto von Hammerstein weitere Nachkommen hinterlassen hätte.

    Glocker Winfrid: Seite 331,348, "Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik."

    VII, 91= VIII, 155 Udo
    + 1034
    Vgl. Brandenburg IX, 21 sowie Hirsch Band 3, Seite 259, Anmerkung 2

    Hirsch, Siegfried: Band III Seite 259, "Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Heinrich II."
    Während Udo, Ottos Sohn, 1034 stirbt (Annal. Hildesheim. 1034), lebt die Mutter jedenfalls noch viel länger; da es Vita Godehardi post. cap. 19 heißt: illa - legemque, ut vel hodie claret, penitus amisit, muß sie sich zur Zeit, da dies geschrieben wurde, also etwa um die Mitte des 11. Jahrhunderts, noch am Leben und in der Reichsacht befunden haben.

    Literatur:
    Glocker Winfrid: Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik. Böhlau Verlag Köln Wien 1989 VII,91=VIII,155 Seite 331,348 - Hirsch, Siegfried: Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Heinrich II., Verlag von Duncker & Humblot Berllin 1864 Band III Seite 259 - Hlawitschka Eduard: Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen. Genealogische Untersuchungen zur Geschichte Lothringens und des Reiches im 9., 10. und 11. Jahrhundert. Kommissionsverlag: Minerva-Verlag Thinnes Nolte OHG Saarbrücken 1969 Seite 50 -



Generation: 4

  1. 26.  von Flandern, Balduin V. Graphische Anzeige der Nachkommen (10.Balduin3, 3.Arnulf2, 1.Mathilde1) wurde geboren um 1012; gestorben am 1 Sep 1067 in Lille [59000],Nord,Nord-Pas-de-Calais,Frankreich; wurde beigesetzt in Lille [59000],Nord,Nord-Pas-de-Calais,Frankreich.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: 1035-1067, Flandern,Belgien; Graf von Flandern

    Notizen:

    Balduin V. Insulanus
    Graf von Flandern (1035-1067)
    um 1012-1.9.1067 Lille Begraben: Lille
    Sohn des Grafen Balduin IV. Schönhaar von Flandern aus seiner 1. Ehe mit der Otgiva von Luxemburg, Tochter von Graf Friedrich

    Lexikon des Mittelalters: Band I Spalte 1370

    Balduin V., Graf von Flandern
    + 1067 Begraben: in seinem Herrschaftszentrum Lille

    oo Adela, Schwester Heinrichs I. von Frankreich

    Vor seinem Herrschaftsantritt lehnte sich Balduin mit Hilfe des Herzogs der Normandie gegen seinen Vater Balduin IV. auf. Die Versöhnung fand möglicherweise während der Verkündigung des ältesten bekannten flandrischen Gottesfriedens (1030) statt. 1035 folgte Balduin seinem Vater nach, dessen Expansionspolitik gegen das Imperium er fortsetzte. Vermutlich 1045 übertrug ihm König HEINRICH III. Grenzgebiete um Ename und Valenciennes. Der Expansionsdrang Balduins, der sich mit Gottfried dem Bärtigen, Herzog von Ober-Lothringen, und Dietrich IV., Graf von Holland, gegen das Imperium verbündete, wurde von einer Gegenoffensive HEINRICHS III. (1049) nur kurzzeitig unterbrochen. Ohne kaiserliche Erlaubnis vermählte sich Balduins ältester Sohn Balduin VI. 1051 mit Richilde, Witwe des Grafen von Henneberg. Erst nach gegenseitigen Kriegszügen erfolgte 1056 die Belehnung Balduins VI. mit Hennegau. 1063 heiratete Balduins zweiter Sohn Robert die Witwe des Grafen von Holland, Gertrud. Der flandrische Graf stand auf dem Gipfel seiner Macht: Durch Verfügung König Heinrichs I. von Frankreich erhielt er als Schwager des Königs nach dessen Tod (+ 1060) die Regentschaft für den minderjährigen Thronfolger Philipp.

    Brandenburg Erich: Tafel 4 Seite 8, "Die Nachkommen Karls des Großen"

    IX. 51 a. BALDUIN V. INSULANUS, Graf von Flandern 1035
    * ca. 1012, + 1067 1. IX..

    Gemahlin: 1028 Adelheid, Tochter König Roberts II. von Frankreich, Witwe Richards III. Herzog der Normandie (siehe XI. 245)
    + 1079 8. I.

    Anmerkungen: Seite 131
    IX. 51. Balduin V.

    Geburtszeit: Er hat schon vor dem Tod des Vaters (1035) Regierungshandlungen ausgeübt, muß also damals über 15 Jahre alt gewesen sein; andererseits kann die Heirat seiner Mutter nicht viel früher als 1012 angesetzt werden, da sonst ihr Alter zu stark von allen übrigen Geschwistern abweichen würde (siehe IX 22f.).
    Daß Balduin schon 1028 heiratete, noch dazu eine Witwe, beweist an sich kein heiratsfähiges Alter. Adele war als kleines Kind an Richard von der Normandie verheiratet worden und könnte ebenso wie Balduin ein Kind gewesen sein, als sie zum zweiten Male verheiratet wurde. Ihr ältester Sohn muß aber um 1030 geboren sein (siehe X 59).
    Sonst siehe Vanderkindere I, 298 f.
    Balduin V. Insulanus gelang bereits im Jahre 1033 die Eroberung und Schleifung der Granzfeste Eename. Er stand jahrelang gegen die Herzöge von Nieder-Lothringen, die Vertreter der kaiserlichen Herrschaftsansprüche. Er besetzte 1045 die Mark Antwerpen und förderte 1046 entscheidend die Rebellion von Hennegau, Holland und Brabant gegen Kaiser HEINRICH III. Balduin konnte 1051 nach dem Tode des Grafen Hermann von Hennegau seinen gleichnamigen Sohn mit dessen Witwe Richilde verheiraten und damit die Voraussetzungen für eine künftige Vereinigung des Hennegau mit Flandern schaffen, der die wenige Jahre später erfolgte Ausschaltung der Kinder Richildes endgültig den Weg bahnen sollte. Im Jahre 1053 fiel er erneut ins Reich ein und verheerte Besitz der Lütticher Kirche. Sein Sohn Balduin kam ihm, von Hennegau her operierend, bei diesem Vorstoß gegen das stärkste Bollwerk des Reiches in Nieder-Lothringen zur Hilfe; die Einäscherung von Thuin und Huy markierte die Erfolge. Auf dem Kölner Hoftag im Dezember 1056 huldigte er dem jungen König HEINRICH IV. und erhielt für die Gebiete, die das sogenannte Reichsflandern ausmachten, die Bestätigung. Damit wurde die für die Selbständigkeit Flanderns günstige Doppelstellung des Grafen zwischen Frankreich und den von den deutschen Königen beherrschten Reich weiter gefestigt. 1060-1067 war er als Vormund für König Philipp I. Regent von Frankreich und nutzte diese Position rigoros für die eigenen Ziele aus. Er unterstützte 1059 den abgesetzten Herzog Gottfried II. von Nieder-Lothringen, fiel mehrmals plündernd in Lothringen ein, stand ständig gegen die expandierende Normandie und gab zeitweise den Fürsten von Wessex Asyl. Ab 1066 unterstützte er aber den Schwiegersohn bei der Gewinnung Englands und festigte die Landesherrschaft konsequent. Er brachte im Streit mit Hennegau das Bistum Cambrai in Abhängigkeit, machte sich sehr verdient um die Urbarmachung großer Sumpfgebiete und förderte in starkem Maße die Kirche und Klöster. Städte mit Handel und Gewerbe blühten weiter auf, besonders Brügge und Gent. Er besaß im Raum Nieder-Lothringen größtes Ansehen und trug entscheidend dazu bei, dass sich dieser Raum mehr und mehr vom Deutschen Reich zu lösen begann.

    Mohr Walter: Band I Seite 85, Band II Seite 22,30, "Geschichte des Herzogtums Lothringen"

    Gottfried der Bärtige fand Verbündete im Grafen Dietrich IV. von Holland und im Grafen Balduin V. von Flandern. Über die Beweggründe des letzteren lässt sich kein einwandfreies Urteil gewinnen. Er hatte bisher durch HEINRICH III. große Begünstigungen erfahren, sein Sohn war mit einer Markgrafschaft, vermutlich Antwerpen, belohnt worden. Wenn er sich jetzt gegen den Kaiser wandte, muss man wohl annehmen, dass er sich im Bunde mit Gottfried noch weiteren Gewinn versprach.
    In diesem Zeitpunkt begannen Herzog Gottfried und Graf Balduin von Flandern den Krieg. Balduin hatte sich zuvor noch durch einen Gebietsaustausch das Wohlwollen des Grafen Hermann von Hennegau gesichert, dem er Valenciennes und die anschließende Grafschaft Chievres überließ. Der Angriff gegen den Kaiser führte bis zur kaiserlichen Pfalz Nimwegen, die zerstört wurde.
    Die Entscheidung fiel durch die Exkommunikation, die Papst Leo IX., der an den kaiserlichen Hof gekommen war, über Gottfried und den Grafen Balduin von Flandern im Juli 1049 in Aachen aussprach. Beide Empörer unterwarfen sich dem Kaiser.
    Es entstand nämlich eine neue Bedrohung des Friedens durch Graf Balduin V. von Flandern, der gegenüber der Grafschaft Hennegau eine ausgesprochene Ausdehnungspolitik betrieb. Nach dem Tode des dortigen Grafen Hermann zwischen 1048 und 1050 verwaltete dessen Gemahlin Richilde die Grafschaft und führte die Vormundschaft über ihren Sohn Roger. Sie ging jedoch bald darauf eine neue Ehe ein mit dem jungen Balduin, dem Sohn des Grafen von Flandern, der die Unterstützung seines Vaters zur Unterwerfung des Hennegaues erhielt, die im Sommer 1051 erfolgte. Aus dieser zwiten Ehe Richildes gingen zwei Söhne, Arnulf und Balduin, zu deren Gunsten der Sohn aus der 1. Ehe, Roger, ganz aus seinen Nachfolgerechten verdrängt wurde.
    Der Kaiser wollte dieses eigenmächtige Vorgehen nicht dulden, zumal damit ein beachtlicher Teil Nieder-Lothringens in die Gewalt eines Vasallen des französischen Königs kam. Nach seiner Vertreibung aus Italien durch den Kaiser verbündete sich Gottfried wieder mit dem Grafen von Flandern. Dieser hatte keine Ruhe gegeben und im Jahre 1053 wiederum militärische Aktionen von Nieder-Lothringen unternommen, wobei er sich besonders gegen die Besitzungen des Bistums Lüttich wandte. Die Städte Thuin und Huy wurden dabei zerstört. Im Hennegau übte der jüngere Balduin Unterdrückung besonders gegen das Kloster Ghislain aus. Der Kaiser ist im Gegenzug bis Lille vorgedrungen, hat aber gegen Balduin nichts ausrichten können und beendete die Aktion ziemlich unvermittelt.
    Während der Abwesenheit des Kaisers besetzte Herzog Friedrich von Nieder-Lothringen die Stadt Antwerpen. Inzwischen war Gottfried der Bärtige erschienen und zog nun mit dem Grafen Balduin von Flandern und dessen gleichnamigen Sohn gegen Antwerpen aus. Der Angriff wurde zu Lande und auf der Schelde ausgeführt, doch erhielt Friedrich Unterstützung aus Lothringen, so dass die Belagerer ihre Aktion aufgeben mussten.
    Auf einem Hoftag in Köln nach dem Tode HEINRICHS III. war einer der wichtigsten Punkte der Abschluss mit Graf Balduin von Flandern, der mit seinem gleichnamigen Sohn dorthin kam. Der Sohn wurde im Besitz des Hennegaues anerkannt und leistete dafür die Huldigung, der Vater erhielt die östlich der Schelde durch die Flamen besetzten Gebiete als sogenanntes Reichsflandern zu Lehen.

    Boshof, Egon: Seite 103,143,166, "Die Salier"

    Eine nicht ganz unbedenkliche Maßnahme des SALIERS stand zweifellos im Zusammenhang mit der lothringischen Empörung. Auf dem Osterhoftag zu Goslar nahm er 1045 die Huldigung Balduins, des Sohnes Balduins V. von Flandern, entgegen und übertrug ihm einen Flandern benachbarten Grenzstreifen zwischen Schelde und Dender und dem Valenciennes, ein Gebiet, auf das Gottfried der Bärtige Anspruch erhoben hatte, vom Reich zu Lehen. Damit entzog er dem Rebellen einen möglichen Rückhalt und gewann Balduins Neutralität oder Bündnishilfe, leistete aber der flandrischen Expansion ins Reich Vorschub, die bereits 1033 mit der Eroberung und Schleifung der Grenzfeste Eename durch Balduin V. einen großen Erfolg erzielt hatte.
    Der Sturz Gottfrieds des Bärtigen löste die lothringischen Probleme nicht, wie sich sehr bald erweisen sollte. Nieder-Lothringen blieb ein Krisenherd; der territorailpolitische Ehrgeiz der stets unruhigen REGINARE und der Expansionsdrang der Grafen von Flandern ließen das Grenzland nicht zur Ruhe kommen. Schon in der ersten Hälfte des Jahres 1050 sah sich HEINRICH III. erneut zu militärischen Unternehmen gegen Balduin V. gezwungen: Sein schneller Erfolg stabilisierte jedoch die politische Lage nicht wirklich. Auch Lambert II. von Löwen mußte die kaiserliche Überlegenheit anerkennen; er büßte einen Empörungsversuch mit der Schandstrafe des Hundetragens, zu der ihn ein Fürstengericht in Aachen verurteilte. Aber beide Erfolge HEINRICHS wogen wenig gegenüber dem spektakulären Handstreich des flandrischen Grafen. Dieser konnte 1051 nach dem Tode des Grafen Hermann vom Hennegau seinen gleichnamigen Sohn und präsumptiven Nachfolger mit dessen Witwe Richilde verheiraten und damit die Voraussetzung für eine künftige Vereinigung des Hennegaus mit Flandern schaffen, der die wenige Jahre später erfolgte Ausschaltung der Kinder Richildes aus erster Ehe endgültig den Weg bahnen sollte. Daß dieser kühne Plan doch nicht realisiert wurde, war weniger das Verdienst des deutschen Königtums, als vielmehr das Ergebnis eines Machtkampfes innerhalb der flandrischen Grafendynastie. Ohne Zweifel war der SALIER von Balduins Vorstoß völlig überrascht worden. Nicht nur, daß dadurch sein Anspruch, als Lehensherr den Konsens zu der Ehe erteilen zu müssen, mißachtet wurde, die beiden flandrischen Grafen waren zudem in den Hennegau eingerückt und hatten Mons besetzt - zu einem Zeitpunkt, als der Kaiser durch Vorbereitungen zu einem Ungarn-Feldzug an militärischer Gegenwehr gehindert war. Das war ein eindeutiger Rechtsbruch. HEINRICH hat offenbar zunächst versucht, mit den Mitteln des Kirchenrechtes und unter Einschaltung des Papstes Leo IX. gegen die angeblich durch zu nahe Verwandtschaft inkriminierte Ehe vorzugehen. Das wird in späteren, nicht immer zuverlässigen Quellen berichtet, erscheint aber um so glaubwürdiger, als das Reimser Konzil zuvor Bestimmungen gegen unkanonische Ehen erlassen hatte. Erreicht hat der Kaiser mit diesem Vorgehen freilich nichts. Andererseits war Balduin klug genug, den Bogen nicht zu überspannen. In Cambrai unterstützte er den zu Ostern investierten neuen Bischof Lietbert (1051-1076) gegen seinen eigenen Vasallen, den Vogt Johann von Arras, der das Burggrafenamt für sich beanspruchte. Erst sein Machtwort öffnete dem Bischof die Tore der Stadt. Für Balduin aber bot eine solche Konstellation die Gewähr, auch künftig in dieser Region des Reiches, die er zu seinem besonderen Interessengebieten zählte, Einfluß ausüben zu können. Daß sein Ehrgeiz mit dem Erwerb des Hennegau noch keienswegs befriedigt war, machte sein nächstes Unternehmen deutlich. Im Jahre 1053 fiel er erneut ins Reich ein und verheerte Besitz der Lütticher Kirche. Sein Sohn Balduin kam ihm, von Hennegau her operierend, bei diesem Vorstoß gegen das stärkste Bollwerk des Reiches in Nieder-Lothringen zur Hilfe; die Einäscherung von Thuin und Huy markierte die Erfolge. Und wieder war der Zeitpunkt gut gewählt: Der Bischof Dietwin befand sich auf einer Romreise, der Kaiser aber war durch einen Aufstand des Herzogs Konrad von Bayern im Südosten des Reiches gebunden.
    Papst Viktor II. setzte die Ausgleichspolitik fort, die HEINRICH III. durch seine Aussöhnung mit Gottfried dem Bärtigen noch selbst in die Wege geleitet hatte. So war es unstreitig ein Erfolg, daß auf einem Kölner Hoftag im Dezember 1056 die beiden flandrischen Grafen dem jungen König huldigten. Sie erhielten dafür die Bestätigung ihrer Reichslehen - Balduin V. die Gebiete, die das sogenannte Reichsflandern ausmachten, sein Sohn Balduin VI. die Grafschaft Hennegau - und behaupteten damit, was sie in jahrelangen Kämpfen erworben hatten, aber die Reichsregierung hatte keine andere Wahl, wenn sie den durch Fehden des letzten Jahrzehnts schwer getroffenen Landen am Niederrhein endlich Ruhe verschaffen wollte.

    Douglas David C.: Seite 83-85,184,193,217, "Wilhelm der Eroberer"

    Ferner hatte sich unter Baldwin V. die wachsende Macht Flanderns entwickelt, die dem normannischen Herzog die Aussicht auf ein nützliches Bündnis zu enthalten schien. Nachdem jedoch Graf Geoffrey und König Heinrich I. im Jahre 1060 gestorben und Baldwin V. Vormund Philipps I. geworden war, begann die vorausgegangene Heirat zwischen Wilhelm und Matilda von Flandern in gewisser Hinsicht die Machtstruktur NW-Europas zu formen, die den wesentlichen Hintergrund der normannischen Eroberung Englands bildete. Die Tatsache, daß der Graf von Flandern diesen Plan begrüßte, ist vielleicht schwerer zu verstehen, doch war dies offensichtlich der Fall; auch hier ist die Erklärung in der politischen Lage, die damals in Europa herrschte, zu finden. Baldwin V. bemühte sich bereits, die flämische Politik vom Kaiserreich weg in Richtung Frankreich zu lenken. Seine eigene Heirat mit Adela, der Tochter des französischen Königs, war für ihn von großer Bedeutung gewesen, und sollte während der folgenden 40 Jahre den Eckpfeiler der frankoflämischen Beziehungen bilden. Überdies näherte sich seine Politik im Jahre 1049 einer Krisis, da er und sein Bundesgenosse Herzog Godfrey von Ober-Lothringen im gleichen Jahr von Kaiser HEINRICH III. stark in die Enge getrieben wurden; die Erschütterungen des Kampfes waren sogar in England spürbar, wo Edward der Bekenner eine Flotte sammelte, um sie notfalls gegen den Grafen einsetzen zu können. Außerdem war auch Papst Leo IX., da er immer noch der kaiserlichen Sache verpflichtet war, in diese Angelegenheit verwickelt. So kristallisierten sich auf dem Konzil zu Reims die beiden entgegengesetzten Machtinteressen klar heraus. Baldwin V. mochte sich genötigt sehen, den Plan einer Heirat zwischen seiner Tochter und einem treuen Vasallen des französischen Königs, der kurz zuvor von seinem Lehnsherrn bei Val-es-Dunes gerettet worden war, gutheißen. Im Gegensatz dazu muß der Papst die Aussicht auf ein so stark gegen den Kaiser gerichtetes Bündnis mit einiger Unruhe betrachtet haben. Somit entsprach das Eheverbot im Jahre 1049 allgemein der politischen Machtgruppierung in W-Europa, und die Heirat wurde verschoben. Als sie zwischen 1052 und 1053 stattfand, hatte sich die Lage insofern geändert, als Herzog Wilhelm und der französische König nicht länger Bundesgenossen, sondern Feinde waren. Doch zog sich der Krieg in Deutschland immer noch hin; Baldwin V. konnte sicher nicht auf dieses Bündnis verzichten, zumal er sich zu diesem Zeitpunkt noch unmittelbarer in die turbulente Politik Englands verwickelt sah. Er hatte augenscheinlich die Tat des Bekenners im Jahre 1049 nicht vergessen. Im Jahre 1051, oder kurz davor, hatte er seine Halbschwester Judith dem Sohn Earl Godwins, Tosti, zur Ehe gegeben, und zwar zu einem Zeitpunkt, als dieser noch ein Gegner Edwards war; im Jahre 1052 unterstützte Baldwin den König zum Trotz die bewaffnete Rückkehr Godwins nach England. Daher benötigte der Graf von Flandern im Jahre 1053 seinerseits Bundesgenossen, so daß ihm kaum etwas anderes übrig blieb, als die Verbindung zwischen Wilhelm und Matilda zu begrüßen. Diese Heirat sollte nicht nur den Verlauf der flämischen, sondern auch den der französischen und englischen Geschichte beeinflussen.
    Tosti und seine Gemahlin Judithflohen 1065 aus England, um bei JudithsHalbbruder, Graf Baldwin V., Zuflucht zu finden.
    In der Zwischenzeit fand eine besser organisierte Revolte in Kent statt, wo die Aufständischen den Grafen Eustace von Boulogne zu Hilfe riefen. Es war eine merkwürdige Bitte, da Eustace ein Jahr zuvor bei Hastings auf der Seite Herzog Wilhelms gekämpft hatte. Doch wurde seine Haltung jetzt vielleicht durch den Tod seines Lehnsherrn Graf Baldwin von Flandern, der am 1. September 1067 starb, beeinfluß; Graf Baldwin V. hatte sich im Jahre 1066 Wilhelm gegenüber freundschaftlich, oder doch zumindest neutral verhalten.

    Ehlers Joachim: Seite 53,66,70, "Die Kapetinger"

    Graf Balduin V. von Flandern, Schwager des französischen Königs, trat dieser Allianz bei. Als Teile des normannischen Adels im Winter 1046/47 gegen ihren Herzog aufstanden, akzeptierte Heinrich I. den Bündnisfall und hatte große Verdienste beim Niederkämpfen der Opposition in der Schlacht bei Val-es-Dunes (Dep. Calvados) im Januar 1047.
    Heinrich I. hatte seinen Schwager Balduin, Graf von Flandern, für die Regentschaft vorgesehen, einen der mächtigsten Fürsten auf dem Boden des ehemaligen westfränkischen Reiches. Balduin erkannte den französischen König als seinen Oberlehnsherrn an, verhielt sich aber ebenso unabhängig wie die Herren der übrigen Prinzipate des Reiches und suchte diese Stellung durch Bündnisse zu sichern. Das Wichtigste hatte er zu Herzog Wilhelm von der Normandie geknüpft, der Balduins Tochter Mathilde zur Frau genommen hatte. Nun gab die Regentschaft dem Grafen von Flandern die Möglichkeit, sich gegenüber anderen Fürsten repräsentativ und effektiv zu stärken, indem er für den König handelte, also königliche Rechte wahrnahm. Dazu gehörten Eidesleistungen, die er von den Großen forderte und erhielt, vor allem aber eine Art Umritt in Begleitung des jungen Königs durch zentrale Orte der Krondomäne (Dreux, Paris, Senlis, Etampes, Orleans); hierbei scheint es auch um die Niederschlagung lokaler Opposition gegangen zu sein.
    Balduin V. hatte seinen Einfluß auf die Belange des Königtums zunächst mit der Königin-Mutter Anna zu teilen, die offenbar als consors regni auftrat und akzeptiert wurde (Prou, Seite 40, Nr. 13), bis sie, wohl schon 1061, eine zweite Ehe mit dem Grafen Rudolf von Valois schloß und daraufhin vom Hof verdrängt wurde.
    Als Schwiegervater Herzog Wilhelms konnte (und wollte?) Graf Balduin V. von Flandern das Unternehmen nicht verhindern, wenngleich seine Pflichten gegenüber dem damals 14-jährigen Philipp I. wenigstens den Versuch gefordert hätten.

    Jäschke Kurt-Ulrich: Seite 44,71,72,73, "Die Anglonormannen"

    Bezeichnenderweise suchten Tostig und seine Gattin Judith bei deren Halbbruder Zuflucht, nämlich Graf Balduin V. von Flandern, dem Schwiegervater des Normannen-Herzogs Wilhelm II.
    Gleichwohl brachte erst das Ableben Heinrichs I. eine spürbare Entlastung für Wilhelm II., denn jetzt übernahm dessen Schwiegervater Graf Balduin V. von Flandern die Vormundschaft für den unmündigen König Philipp I.
    Eben damals hatte Herzog Gottfried der Bärtige von Ober-Lothringen die Abwesenheit Kaiser HEINRICHS III. auf der Romfahrt zur Verbindung mit Graf Dietrich IV. von Holland und zur Anknüpfung mit Balduin V. von Flandern genutzt, um seine Herzogswürde über ganz Lothringen als väterliches Erbe durchzusetzen. Noch 1045 hatte HEINRICH III. den Sohn Balduins V. mit einer Mark, wohl Antwerpen - belehnt, die an den Herrschafstbereich grenzte, den sich Gottfried der Bärtige zu erstreiten suchte. Daß Balduin V. jetzt gegen den Kaiser Partei ergriff, dürfte zum einen der Sicherung dieser Position, zum anderen einer Tendenz zur Anlehnung an den kapetingischen König entsprungen sein.
    Kaiser HEINRICH III. wurde vornehmlich diplomatisch aktiv: Mit König Heinrich traf er sich 1048 zu Ivois an der Chiers; ein Freundschaftsbündnis kam zustande, von dem der Kaiser die Isolierung Balduins V. und Heinrich I. diejenige Gottfrieds Martels erhoffte, mit dessen Stieftochter Agnes von Poitou Kaiser HEINRICH III. verheiratet war. Das Bündnis blieb wirkungslos, so daß der Kaiserhof mit potentiellen Gegnern des Grafen von Flandern anknüpfte und sowohl Sven Estridssen von Dänemark als auch Eduard den Bekenner in England gewann. Der Flandern-Fürst war ohnehin als potentester Gegner übrig geblieben, nachdem der Kaiser Papst Leo IX. bereits im Juli 1049 zu Aachen für eine Exkommunikation Gottfrieds des Bärtigen und Balduins V. gewonnen hatte und der Lothringer einer Auseinandersetzung mit der höchsten geistlichen Gewalt die Unterwerfung vorgezogen hatte. Aus Dänemark und England wurde Flottenhilfe geleistet, wobei 1049 Schiffe Eduards des Bekenners von Sandwich aus flandrische Häfen blockierten. Der Normannen-Herzog Wilhelm II. umwarb also mit seiner Annäherung an das kapetingische Haus und an Flandern gerade die Gegner Eduards des Bekenenrs.
    Demgegenüber hatte die Godwine-Familie die Flandern-Kontakte intensiviert: Im Sommer 1051 heiratete Godwines Sohn Tostig Balduins V. Halbschwester Judith, und nach der Vertreibung aus England suchte Godwine selbst eben in Flandern Zuflucht. Mit flandrischer Unterstützung gelang ihm 1052 im zweiten Anlauf die Rückkehr nach England.

    1028 oo 2. Adela von Frankreich, Tochter des Königs Robert II., 1014-8.1.1089
    (1. oo Richard III. Herzog der Normandie - 6.8.1027)

    Kinder:
    - Balduin VI. ca 1030-17.7.1070
    - Robert I. der Friese ca 1035-3.10.1093
    - Mathilde ca 1032-2.11.1083
    1053 oo Wilhelm I. König von England 1027-8./9.9.1087

    Literatur:
    Boshof, Egon: Die Salier. Verlag W. Kohlhammer Stuttgart Berlin Köln 1987, Seite 103,143,146,166 - Brandenburg Erich: Die Nachkommen Karls des Großen Verlag Degener & Co Neustadt an der Aisch 1998 Tafel 4 Seite 8 - Douglas David C.: Wilhelm der Eroberer. Diederichs Verlag München 1994, Seite 55,83-85,184,193,217,398,399 - Die Salier und das Reich, hg. Stefan Weinfurter, Jan Thorbecke Verlag 1991, Band I, Seite 163,266,420,423,442,532/Band II Seite 386 - Ehlers Joachim: Die Kapetinger. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 2000 Seite 53,57,66,70,109 - Ehlers Joachim/Müller Heribert/Schneidmüller Bernd: Die französischen Könige des Mittelalters. Von Odo bis Karl VIII. 888-1498. Verlag C. H. Beck München 1996 Seite 87,102,104,106,113,116,118 - Ehlers Joachim: Geschichte Frankreichs im Mittelalter. W. Kohlhammer GmbH 1987 Seite 74,76 - Favier, Jean: Frankreich im Zeitalter der Landesherrschaft 1000-1515. Deutsche Verlagsanstalt Stuttgart 1989 Seite 43 - Glocker Winfrid: Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik. Böhlau Verlag Köln Wien 1989 Seite 325,328 - Goez Elke: Beatrix von Canossa und Tuszien. Eine Untersuchung zur Geschichte des 11. Jahrhunderts, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1995, Seite 22,23,140 - Hoensch, Jörg K.: Die Luxemburger. Eine spätmittelalterliche Dynastie gesamteuropäischer Bedeutung 1308-1437. Verlag W. Kohlhammer 2000 Seite 18 - Jäschke Kurt-Ulrich: Die Anglonormannen. Verlag W. Kohlhammer Stuttgart Berlin Köln Mainz 1981 Seite 44,71,72,73,88,89,90 - Leo Heinrich: Zwölf Bücher niederländischer Geschichten, Eduard Anton Verlag Halle 1832 Seite 16-21 - Offergeld Thilo: Reges pueri. Das Königtum Minderjähriger im frühen Mittelalter. Hahnsche Buchhandlung Hannover 2001Seite 832 - Schneidmüller Bernd: Die Welfen. Herrschaft und Erinnerung. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 2000 Seite 134 - Weinfurter Stefan: Herrschaft und Reich der Salier. Grundlinien einer Umbruchszeit. Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1992, Seite 91 -

    Allgemeine Deutsche Biographie - Balduin V.

    Balduin V., Graf, auch Markgraf von Flandern, † 1067 und zugenannt Insulanus, d. i. der von Lille, muthmaßlich, weil er Lille als Stadt bedeutend gehoben hat und dort begraben wurde. Er war ein Sohn Balduins IV., des Bärtigen oder Schönbarts, des ersten Erwerbers von Reichsflandern, und der Otgiva, welche in das luxemburgische Haus gehört, eine Tochter des Grafen Friedrich, eine Nichte der Kaiserin Kunigunde war. Vermählt wurde B. V. mit Adela, einer Tochter des französischen Königs Robert, einer Enkelin Hugo Capets und erzeugte mit ihr drei Kinder: Balduin VI., zubenannt der von Hennegau oder Mons, später selbst Herrscher von Flandern; Robert, zubenannt der Friese, und Mathilde, Gemahlin Wilhelms des Eroberers und durch ihn seit 1066 Königin von England. Balduins V. Regierung über Flandern begann im J. 1035, wo der Vater starb, und verlief über ein Jahrzehnt lang durchaus friedlich; namentlich mit seinem deutschen Lehnsherrn, mit König Heinrich III. lebte B. anfänglich in gutem Einvernehmen. Ostern 1045 erschien|einer seiner Söhne zu Goslar, am Hofe des Königs, leistete den Treueid und wurde dafür mit einem Gebiet belehnt, welches der bezüglichen Quelle zufolge an Flandern angrenzte und von dem damals noch rebellirenden Herzog Gotfried von Oberlothringen in Anspruch genommen wurde. Gemeint ist wahrscheinlich Stadt und Mark Antwerpen. Bald aber änderten sich diese friedlichen Beziehungen Balduins zu Heinrich III. Als im Herbste des J. 1047 Gotfried sich zum zweiten Male gegen den Kaiser empörte, ergriff B., der seinerseits, wie es scheint, den Grafen Hermann von Mons oder Hennegau nach sich zog, offen die Partei Gotfrieds, rückte in Brabant ein, besetzte es bis zum Dender und unterstützte Gotfried bei den Hauptunternehmungen, durch welche dieser die kaiserliche Macht über Lothringen zu brechen versuchte, so bei der Zerstörung der Pfalz von Nimwegen und bei der Einäscherung Verduns. Der Kaiser führte seinen Gegenschlag im J. 1049 und zwar mit dem Aufgebot seiner gesammten Macht, mit Unterstützung auch des Papstes Leo IX., der B. sowol als Gotfried excommunicirte, und mit dem Beistande der nordischen Herrscher, des Dänenkönigs Svend und des Königs Edward von England, welche dem Kaiser ihre Flotten zur Verfügung stellten. So allseitig bedrängt, verloren die Rebellen den Muth zu weiterem Widerstande und suchten ihren Frieden zu machen, Gotfried zuerst, aber dann auch B., nachdem der Kaiser selbst über Cambray in Flandern eingerückt und das damals schon blühende Land verheerend bis über Arras hinaus vorgedrungen war. Da ließ B. sich auf Verhandlungen ein, leistete dem Kaiser einen Eid der Treue und der Friede war wiederhergestellt, indessen nur für sehr kurze Zeit, kaum für Jahresfrist. Denn schon im J. 1051 kam es zu weiteren Irrungen, da B., um die Macht seines Hauses auf dem rechten Scheldeufer, auf deutschem Reichsgebiet, auszubreiten, nicht nur gestattete, daß sein gleichnamiger Sohn, Balduin VI., sich mit der eben damals verwittweten Gräfin Richildis von Mons vermählte, sondern auch selbst eigenmächtig vorging und den Hennegau, beziehungsweise die Hauptburg Mons in seine Gewalt brachte. Verschärft wurde diese neue Entzweiung durch gleichzeitige Streitigkeiten um die Burgvogtei von Cambray. Im J. 1051, wo der Kaiser ohnehin schon mit König Andreas von Ungarn einen harten Kampf zu bestehen hatte, überließ er die Bekämpfung Balduins dem erst jüngst begnadigten und damals noch reichstreuen Gotfried. Aber im J. 1054, nachdem B. mittlerweile wieder allerlei Erfolge gehabt, u. a. die Lüttich'sche Festung Huy an der Maas zerstört hatte, wurde er vom Kaiser selbst angegriffen und Flandern von einem kaiserlichen Heere hart bedrängt. Indessen behauptete B. sich trotz alledem und obgleich der Kaiser nach Ueberschreitung der Schelde bis in die Nähe von Lille vorrückte, ja sogar fast unter den Mauern der Stadt dem Gegner eine empfindliche Niederlage beibrachte. Aber die Stadt selbst zu nehmen, gelang ihm nicht. B. blieb Herr derselben und rettete damit zugleich seine Herrschaft über das ganze Land; auch Tournay, welches der Kaiser nach dem vergeblichen Angriff auf Lille belagert und erobert hatte, ging ihm nicht dauernd verloren. Schon im J. 1055 war B. wieder der angreifende Theil und zwar im Bunde mit Gotfried von Lothringen, dem es der Kaiser nicht verzeihen konnte, daß er sich im J. 1053 ohne sein Vorwissen mit der verwittweten Herzogin Beatrix von Tuscien vermählt hatte. So aufs neue und tödtlich mit Heinrich III. verfeindet, wurde Gotfried wieder der natürliche Bundesgenosse Balduins: sie rückten zusammen vor Antwerpen, wo sich der niederlothringische Herzog Friedrich festgesetzt hatte. Die Belagerung mißlang aber, weil die übrigen Lothringer ihrem Herzog zur Hülfe eilten. Solange Heinrich III. lebte, wurde der Friede nicht wiederhergestellt. Dieses geschah erst einige Zeit nach dem Tode des Kaisers unter Vermittelung des Papstes Victor II., der sich angelegen sein ließ, die Regierung des unmündigen Heinrich IV.|allseitig friedlich einzurichten. Auf einem allgemeinen Reichs- und Fürstentage zu Köln, Anfangs December 1056, wurde der Streit zwischen der Krone und den lothringisch-flandrischen Rebellen, in Sonderheit mit B. beigelegt: er oder vielmehr sein Sohn behielt den Hennegau, wie denn auch die Vermählung mit Richilde fortan unangefochten blieb; ferner ist es sehr wahrscheinlich, daß B. V. für den Eid der Treue, den er dem König leistete, von diesem aufs neue Reichsflandern zu Lehn erhielt. Während der letzten zehn Jahre seines Lebens tritt B. in deutschen Angelegenheiten nicht mehr hervor: er richtete seine Thätigkeit vorzugsweise auf die innere Regierung seines Landes — vor Allem den Kirchen und Klöstern derselben erwies er sich als ein gnädiger Herr — und auf Frankreich. Denn als im J. 1060 sein Schwager König Heinrich I. starb, übernahm er für seinen jugendlichen Neffen, den König Philipp, die vormundschaftliche Regierung und führte sie in einer Weise, welche ihm das Lob eines klugen und ehrenhaften Regenten eingetragen hat. Am 1. September (nach Andern schon am 24. April) 1067 starb B. V.; in der St. Peterskirche zu Lille, seinereigenen Stiftung, wurde er begraben. Einen gleichzeitigen Biographen hat er nicht gefunden, wol aber sind ihm speciell in einer um 1170 geschriebenen, ziemlich eingehenden Genealogie der Grafen von Flandern, in der sogenannten "Flandria Generosa", (Mon. Germ. SS. IX. 318 sq.) mehrere Capitel gewidmet, wie denn auch schon ältere flandrische Werke der Art, z. B. die "Genealogia Bertiniana", ebendort S. 306, von ihm Notiz genommen haben. Dazu dann die Urkunden Balduins, deren es eine nicht unbeträchtliche Menge gibt: mehrere derselben findet man bei van Lokeren, "Chartes et documents de l'abbaye de Saint Pierre au Mont Blandin à Gand, T. I." Gand 1868. 4. Zu den wichtigeren Quellen gehören die zeitgenössische Bisthumsgeschichte von Cambray und die Chronik von S. Andreas zu Cateau-Cambresis: besonders mit ihrer Hülfe lassen sich die mehrfach ungenauen und unklaren Nachrichten der "Flandria Generosa" leicht berichtigen. Nicht ohne Nutzen wird man auch die spätmittelalterliche und schon halb moderne Chronistik Flanderns, des Johannes von Ypern (Iperius) "Chron. Bertinianum" und Jacobus Meyer, "Compendium Chron. Flandriae" zu Rathe ziehen.

    Literatur
    Vgl. Kervyn de Lettenhove, Histoire de Flandre I. 234 sq. T. I. p. 79 sq. (unkritisch; besser); Le Glay, Histoire des comtes de Flandre I. 148—177 und L. A. Warnkönig, Flandrische Staats- und Rechtsgeschichte I. 117 ff.

    Balduin heiratete von Frankreich, Adela in 1028. Adela (Tochter von von Frankreich, Robert II. und von Arles, Constanze) wurde geboren in 1014; gestorben am 8 Jan 1079; wurde beigesetzt in Mesen [8957],Flandern,Belgien. [Familienblatt] [Familientafel]


  2. 27.  von Lothringen, Gottfried IV. Graphische Anzeige der Nachkommen (13.Gottfried3, 5.Gozelo2, 1.Mathilde1) wurde geboren um 1040; gestorben am 26 Feb 1076 in Utrecht [3500],Utrecht,Niederlande; wurde beigesetzt in Verdun [55100],Lothringen,Frankreich.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Verdun [55100],Lothringen,Frankreich; Vogt von Saint-Vanne
    • Titel/Amt/Status: 1069-1076, Niederlothringen; Herzog von Niederlothringen

    Notizen:

    Gottfried IV. der Bucklige
    Herzog von Nieder-Lothringen (1069-1076)
    Vogt von St. Vanne
    ca 1040-26.2.1076 ermordet Utrecht Begraben: Verdun
    Einziger Sohn des Herzogs Gottfried III. der Bärtige von Nieder-Lothringen aus seiner 1. Ehe mit der Doda, Tochter von

    Lexikon des Mittelalters: Band IV Seite 1598, Gottfried IV. der Bucklige, Herzog von Nieder-Lothringen 1069-1076
    + 26. Februar 1076 bei Vlaardingen nahe der Maastrichtmündung
    Sohn von Gottfried III. und Oda
    oo Mathilde von Tuszien

    Wurde 1069 von HEINRICH IV. als Herzog eingesetzt. Die Ehe Gottfrieds IV. des Buckligen mit Mathilde wurde persönlich wie politisch eine Katastrophe. Die Markgräfin lebte seit 1071 ständig getrennt von ihrem mißgebildeten Mann auf ihren Gütern in Italien. Während sie - durchaus in der Tradition des lothringisch-tuszischen Fürstenhauses - zur entschlossenen Anhängerin Papst Gregors VII. wurde, stand Gottfried IV. in bedingungsloser Weise für seinen König ein, beteiligte sich aktiv am Kampf gegen die Sachsen (Unstrut, 1075) und an der Absetzung Gregors VII. (Worms, 1076). In Nieder-Lothringen verteidigte er Repräsentant der königlichen Autorität die Scheldegrenze gegen den Grafen von Flandern und wurde auf einem seiner Feldzüge brutal ermordet. Ohne Aussicht auf leibliche Nachkommen, setzte Gottfried IV. der Bucklige seinen Neffen Gottfried von Bouillon frühzeitig zum Erben ein, trotz des Widerstandes von seiten Mathildes.

    Gottfried war eine der wichtigsten und zuverlässigsten Stütze Kaiser HEINRICHS IV. Er gewann Holland und schlug mit den sächsischen Aufstand nieder. Seine Gemahlin wurde eine der wichtigsten Stützen der päpstlichen Seite. Aus diesem Grunde lebten die Ehegatten getrennt. Da die Ehe kinderlos war, setzte Gottfried seinen Neffen Gottfried von Bouillon zum Erben ein. Im Kampf um Holland wurde er vermutlich im Auftrage des Grafen Dietrich V. von Holland ermordet.

    Golinelli Paolo: Seite 146-157, "Mathilde und der Gang nach Canossa"

    Mathildes Vermählung mit ihrem Stiefbruder Gottfried stand schon seit langem fest. Wahrscheinlich war sie bereits bei der Eheschließung ihrer Eltern beschlossen worden, als Mathilde noch keine 10 Jahre alt war. Die beiden jungen Leute trafen einander vermutlich bei mehr als einer Gelegenheit - etwa als die beiden Frauen des Hauses CANOSSA von HEINRICH III. in Haft genommen und als Gefangene nach Deutschland gebracht wurden, oder als der junge Gottfried 1067 seinen Vater nach Italien begleitete, wie Benzio berichtet -, und es ist anzunehmen, dass sie als Kinder miteinander gespielt haben. Man darf sich nicht vorstellen, dass Mathilde und Gottfried der Bucklige eine Verlobungszeit hatten. Durch das von den Eltern abgelegte Eheversprechen waren die beiden faktisch bereits vermählt. Zum Inkrafttreten der Ehe fehlten nur noch die körperliche Reife (die bei den Mädchen nicht einmal Bedingung war) und eine günstige Gelegenheit. Diese Gelegenheit kam bald, aber nicht eben unter glücklichen Umständen.
    Gottfried der Bärtige kehrt krank in seine lothringischen Länder zurück, zuerst nach Bouillon, dann nach Verdun. Als sich sein Zustand verschlimmert, ruft er seine ganze Familie, den italienischen und den lothringischen Teil, zu sich. Sobald sein Sohn Gottfried und seine Stieftochter Mathilde bei ihm eingetroffen sind, läßt er ihre Hochzeit ausrichten, um seine Nachfolge in den beiden Herrschaftsgebieten, Lothringen und Toskana-Poebene, vor seinem Hinscheiden zu regeln, vielleicht in der - wohl nicht unbegründeten - Befürchtung, dass nach seinem Tod das Eheversprechen nicht eingehalten werde. Einer Anordnung Papst Alexanders II. nachkommend - vielleicht weil er und Beatrix ihr Enthaltsamkeitsgelübde nicht eingehalten hatten -, trifft er auch die Verfügung, zwei Klöster zu gründen, in Lothringen die Abtei Orval, in Italien die Abtei Frassinoro.
    Der Markgraf stirbt am Heiligen Abend des Jahres 1069. Sein Sohn Gottfried der Bucklige erbt seine Reichtümer und seine Macht. Zur Festigung seiner Position und besseren Kontrolle seiner Besitzungen und Herrschaften hält er sich weiter in Lothringen auf. Während Beatrix nach Italien zurückkehrt, um sich um die Angelegenheiten ihres Hauses zu kümmern, bleibt Mathilde bei ihrem Ehemann.
    Man weiß nicht, ob die körperlichen Mängel ihres Mannes, den Lampert von Hersfeld als tapferen, aber kleinwüchsigen und buckligen Jüngling beschreibt, die junge Mathilde abgestoßen haben. Aber auch hier muß man darauf achten, das Verhältnis zwischen den beiden nicht bloß auf eine Mann-Frau-Beziehung zu reduzieren. Im Laufe des Jahres 1070 wurde Mathilde aller Wahrscheinlichkeit nach schwanger. Dieses Ereignis fand auch am Kaiserhof Resonanz, denn wir lesen in einem Diplom HEINRICHS IV. vom 9. Mai 1071: "wenn nicht der Herzog [Gottfried], so sein Erbe". An diesem Datum nahm man also auf einen Erben Bezug - wenn es sich dabei nicht nur um eine Kanzleiformel handelt. Am 29. August desselben Jahres gründete Mathildes Mutter Beatrix im odenesischen Apennin das Kloster Frassinoro und stattete es mit einem ansehnlichen Patrimonium aus, "für das Heil meiner Seele, der Seele des verstorbenen Markgrafen und Herzogs Bonifaz, meines früheren Ehegemahls, und für die Unversehrtheit und die Seele meiner geliebten Tochter Mathilde, und für das Seelenheil des verstorbenen Herzogs Gottfried, meines Gemahls, und für das Seelenheil der verstorbenen Beatrix 'Neptis meae' [lat. neptis - Nichte oder Enkelin]." Ich bin zu dem Schluß gekommen, dass es sich bei dieser Beatrix um die gleichnamige Enkelin von Mathildes Mutter, also um die Tochter Mathildes handelt. Aus vielerlei Gründen bin ich zu der Ansicht gekommen, dass die Ende August 1071 als Verstorbene genannte Beatrix das Kind Mathildes ist, auf deren Schwangerschaft Anfang Mai hingewiesen wird. Hier meine Rekonstruktion der Ereignisse: Wir finden Mathilde Ende 1069 mit ihrer Mutter am Sterbebett des Stiefvaters; vor dessen Tod heiratet sie seinen Sohn. Anfang des folgenden Jahres kehrt Beatrix nach Italien zurück und führt am 25. Mai 1070 den Vorsitz bei einem Gerichtstag in Florenz; Mathilde ist mit ihrem Ehemann in Lothringen verblieben und wird im Herbst schwanger; etwa im Frühsommer 1071 bringt Mathilde ein Mädchen zur Welt, das sie Beatrix nennt, mit einem in ihrer Familie häufigen Namen, den auch ihre Mutter trägt, nach der sie sich wahrscheinlich sehnt. Die Niederkunft war wohl nicht leicht - im Mittelalter war eine Geburt oft schwierig und gefährlich -, und die kleine Beatrix starb wahrscheinlich bald darauf. Dass Mathilde die Ehe vollzogen hat, wird durch Bischof Rangerius von Lucca bezeugt. Wieviel Mathilde damals gelitten hat, läßt sich aus der Sorge ihrer Mutter Beatrix um die Erhaltung des Lebens (die "Unversehrtheit") ihrer Tochter erkennen, die in der Gründungsurkunde von Frassinoro zum Ausdruck kommt. Es ist ein ungewöhnliches Wort, dieses incolumitas, in einer mittelalterlichen Urkunde. Aber hier kehrt es mehrmals wieder und weist auf die Angst hin, die Beatrix um ihre Tochter hat, die weit weg von ihr ist und in einer feindseligen Umgebung leben muß, wie Beatrix wohl während ihres Aufenthalts in Lothringen selbst erfahren hat. Mathilde befand sich in Gefahr zum einen wegen ihrer durch die schwere und unglückliche Entbindung angegriffene Gesundheit und zum anderen, weil sie ihrem Gemahl nicht den Erben geschenkt hatte, der die Fortdauer der Familie garantieren sollte - die Hauptaufgabe einer Ehefrau im Mittelalter, vor allem in den Familien der Oberschicht. Für Mathilde war es eine schreckliche Zeit. Sobald es ihr die Umstände erlaubten, floh sie vor ihrem Mann zu ihrer Mutter, bei der wir sie am 19. Januar 1072 in Mantua antreffen.

    "Herzog Gottfried von Lothringen, der sich in Antwerpen, an der Grenze zwischen Lothringen und Flandern aufhielt, wurde auf heimtückische Weise ermordet, vermutlich auf Anstiften Graf Roberts von Flandern. Als der Herzog nachts, als alles schlief, von einem menschlichen Bedürfnis getrieben, den Abtritt aufsuchte, stieß ihm ein Meuchelmörder, der draußen auf ihn gelauert hatte, sein Schwert zwischen die Gesäßbacken, ließ es in der Wunde stecken und lief rasch davon. Gottfried siechte noch eine Woche dahin und starb dann am 27. Februar [1076]. Er wurde in Verdun neben seinem Vater beigesetzt. Er war eine große und kraftvolle Stütze des deutschen Reichs, denn obwohl er wegen seines Kleinwuchses und seines Buckels bei weitem durch die Fülle seines Ruhms und sein riesiges und starkes Heer, durch seine Reife und Klugheit und die ein Leben lang eingehaltene Mäßigung."
    So schildert Lampert von Hersfeld den Tod Gottfrieds des Buckligen, der an allen europäischen Fürstenhöfen der damaligen Zeit Aufsehen erregte und von vielen anderen Chronisten und Schriftstellern in verschiedenen Variaten überliefert wurde. Es gab sogar Stimmen, die Mathilde des Verbrechens bezichtigten:

    "Im Glauben, dass ihre beiden Geschwister vom tückischen HEINRICH IV. umgebracht worden seien und sich als einzige Überlebende betrachtend, verbündete sich Gräfin Mathilde mit Gregor VII., indem sie, listiger als die Schlange, die unsere Voreltern in Gottes Paradies verführte und betrog, nicht mit den Waffen, sondern mit geschickten Täuschungen vorging. Sie, die vor kurzem als Jungfrau in die Ehe mit Gigon [Gottfried], einem äußerst klugen Mann und Herzog der Normandie eingegangen war, bereute es nach wenigen ruhigen Jahren, dass er als Herr über ihr Herrschaftsgebiet herrschte, und ließ ihn mit Hilfe einer treuen Dienerin insgeheim ermorden: Als er auf dem Abtritt saß, stieß man ihm ein Schwert in das Gesäß. Sie wollte nämlich die Herrschaft über ihre Grafschaft, die fast die ganze Toskana bis Rom umfaßte, allein ausüben."
    Diese realistische Schilderung stammt von dem Mailänder Geschichtsschreiber Landulfus Senios, der ein erbitterter Gegner Mathildes war.

    Nachdem Mathilde in die Toskana zu ihrer Mutter zurückgekehrt war, versuchte Gottfried alles mögliche, um sich mit ihr auszusöhnen, hatte aber keinen Erfolg mit seinen Bemühungen. Im Herbst 1072 kam Gottfried nach Italien und schenkte Mathilde ein Reliquienkästchen aus dem Besitz Bonifaz' von Canossa, das sie nach Lothringen gebracht hatte, als sie mit ihrer Mutter an das Krankenbett des Stiefvaters geeilt war und man anschließend Hochzeit gefeiert hatte. Gottfried hatte es vor seinem Tod zusammen mit anderen Gütern an die Abtei Saint-Hubert geschenkt. Sein Sohn, der im Streit mit Abt Theoderich lag, hatte das Kästchen wieder in seinen Besitz gebracht. Als Mathilde nun verlangte, er solle es ihr zurückgeben, brachte Gottfried ihr das Reliquienkästchen nach Italien in der Hoffnung, sie damit wieder für sich einzunehmen. Welche Wirkung diese Geste gehabt haben mag, ist nicht bekannt. In den überlieferten Urkunden agieren die beiden allerdings nie gemeinsam; außerdem schreibt der Chronist von Saint-Hubert, Mathilde habe ihren Gemahl während seines Aufenthaltes in Italien, der fast ein Jahr dauerte, die "maritalem gratiam" verweigert. Es gibt jedoch historische Gründe, weshalb Mathilde in diesen Urkunden nicht erwähnt wird: Die legitimen Erben der canossanischen Herrschaft in der Emilia und Toskana waren Beatrix als Witwe des Bonifaz von Canossa und Gottfried der Bucklige als Sohn Gottfrieds des Bärtigen. Mathilde besaß zu jener Zeit keinen Rechtstitel, aufgrund derer sie in privaten und öffentlichen Urkunden in Erscheinung treten konnte.
    Zu der Zeit, als sich Gottfried der Bucklige in Italien aufhielt, fand ein für Mathildes persönliche Geschichte und für die gesamte Christenheit äußerst wichtiges Ereignis statt: die Papstwahl Gregors VII. Am 28. April setzte der neue Papst Markgraf Gottfried von seiner Wahl in Kenntnis.Wahrscheinlich hat Gottfried ihn daraufhin beglückwünscht und ihn gleichzeitig gebeten, ihm bei seinen ehelichen Schwierigkeiten zu helfen, denn Gregor VII. versicherte ihm in einem Schreiben vom 6. Mai, er werde sich der Probleme, die er mit Mathilde habe, annehmen. Gottfried blieb mit Sicherheit bis zum August jenes Jahres in Italien. Dann kehrte er nach Lothringen zurück, ohne jedoch seine Versuche, sich mit seiner Frau auszusöhnen, aufzugeben.
    Zwei Anfang 1074 datierte Briefe des Papstes an Mathilde sind erhalten, die wahrscheinlich von dem Wunsch diktiert sind, die Probleme des Herzogs von Lothringen und der Gräfin von Canossa zu lösen. Gregor forderte sie indirekt auf, Gottfried gegenüber größere Nachsicht und Milde walten zu lassen, auch wenn er gefehlt habe, gerade weil Mathilde, wie Maria, erhabener und edler sei als die anderen Menschen. Eine Versöhnung zwischen Gottfried und Mathilde hatte für den Papst große Bedeutung, versuchte er doch den Lothringer zum Verbündeten zu gewinnen, um die Normannen besser unter Kontrolle halten zu können. Deshalb übte er auf die junge Markgräfin Druck. Aber Mathilde blieb unbeugsam. Die kaum 30-jährige zeigte sich ihrem Mann gegenüber, der trotz seiner Mißbildung auch die Achtung nicht eben kaisertreuer Annalisten wie Lampert genoß, abweisend und kalt.
    Für die den CANOSSA nahestehenden mittelalterlichen Chronisten war Mathildes Haltung der Beweis für ihre Berufung zum Klosterleben, zu einem Leben in Keuschheit. Durch sie ist der Mythos von einer Frau entstanden, die den Schwächen des Fleisches nicht erlag; gleichzeitig hat man dafür die körperlichen Mängel des armen Gottfried verantwortlich gemacht. Man muß aber Gottfried zumindest zugute halten, dass er ehrlich bemüht war, die Einigkeit in seiner Familie zu bewahren und ihre Macht nicht zu zersplittern. Mathildes Unbeugsamkeit kann andererseits nicht allein dadurch erklärt werden, dass sie gegen ihren Willen mit einem kleinwüchsigen, buckligen und - nach Meinung einiger Historiker - mit einem Kropf behafteten Mann verheiratet worden war. In Wahrheit brauchten die beiden Herrinnen von Canossa nun nicht mehr den Schutz eines mächtigen Kriegsmannes. Sie genossen jetzt einen viel mächtigeren, aber mit Takt und Rücksichtnahme ausgeübten Schutz durch die Kirche und deren Oberhaupt. Daher war es für sie günstiger, dass die Ehegatten getrennt blieben und dass sich Gottfried der Bucklige nicht in die Verwaltung ihrer Herrschaftsgebiete einmischte. Das sind die einleuchtenden "politischen" Gründe, die dem Historiker ins Auge springen, da die menschlichen Beweggründe in den historischen Quellen nicht aufscheinen.
    Unter diesen Voraussetzungen ist es verständlich, dass sich das Verhältnis zwischen den Eheleuten ständig verschlechterte. Mathilde versöhnte sich nicht mehr mit ihrem Mann, und dieser näherte sich immer stärker HEINRICH IV. In einem Brief vom 11. September 1075 schrieb Gregor VII. den Markgräfinnen Beatrix und Mathilde, dass die Schwüre Gottfrieds des Buckligen nicht mehr glaubwürdig seien. Der Bruch war endgültig. Dass sich Gottfried nunmehr politisch vom Papst gelöst hatte, ist aus der Tatsache zu ersehen, dass er am 24. Januar 1076 in Worms unter denjenigen war, die Gregor VII. für abgesetzt erklärten und ihm sogar eine Liebesbeziehung mit Markgräfin Mathilde unterstellten: Mit dieser "Frau eines anderen" hab der Papst "nähern Umgang und wohne mit ihr in größerer Vertrautheit zusammen, als es sich geziemt hätte."
    Einen Monat später fand der Bucklige ein schreckliches Ende. In wessen Auftrag handelte der grausame Meuchelmörder? Welche Symbolhaftigkeit verbarg sich hinter diesem furchtbaren Tod? Mathilde von Canossa-Tuszien und Gregor VII. waren sicherlich nicht die einzigen Feinde und nicht die einzigen, die aus seinem Tod Vorteil ziehen konnten: Wie bereits erwähnt, beschuldigte Lampert von Hersfeld Robert von Flandern; manche sahen in Balduin von Hennegau den Drahtzieher des Verbrechens; nur Landulfus Senior klagte Mathilde an. Die Mönche der von Gottfrieds Vater gegründeten Abtei Saint-Hubert sahen diesen Tod als eine gerechte Strafe Gottes an, da ihnen der Bucklige verschiedene von Gottfried dem Bärtigen dem Kloster testamentarisch hinterlassene Güter verweigert hatte. Einen besonderen Grund, sich über diesen Tod zu freuen, hatte Gottfried von Bouillon, denn er war der designierte Nachfolger des Herzogs. Betrachten wir aber den Hergang dieses dieses Verbrechens, über den in der Forschung Übereinstimmung herrscht, so bieten sich auch Schlußfolgerungen an, die uns eher von den Regionen der hohen Politik wegführen. Eine niederträchtige, von einem Meuchelmörder vollführte Tat (oder von einem rachsüchtigen Mann - der Begriff Meuchelmörder setzt einen Auftraggeber voraus, hat es einen solchen wirklich gegeben?), der eine Zeitlang unterhalb des Bretterbodens einer Latrine oder Kloake auf das ahnungslose Opfer wartete, ihm einen Schwerthieb in die bewußte Stelle versetzte und durch Kot und Schlamm watend entfloh, während die Diener dem unglücklichen Opfer, in dessen After immer noch das Schwert steckte, zu Hilfe eilten. Ein grausames Ende also, aber auch ein anrüchiges Verbrechen, das nicht in die adlige Welt paßte.
    Mathilde kümmerte das Seelenheil ihres verstorbenen Ehemannes offenbar überhaupt nicht: Weder eine Schenkung an irgendeine Kirche noch die Errichtung einer Kapelle, in der ein Priester Messen für ihn hätte lesen können, sind bekannt. Sie bezeichnete sich in den Urkunden immer als Tochter Bonifaz', nie als Ehefrau Gottfrieds des Buckligen. In den Urkunden der Markgräfin wird dieser lediglich zweimal genannt, um die Tatsache zu rechtfertigen, dass sie weiterhin nach dem salischen Recht, das heißt nach fränkischem Recht, lebte "von Geburt langobardisch, jetzt salisch aufgrund ihrer Eheschließung mit Gottfried." Dies ist nicht nur eine einfache Formalität, sondern die Betonung eines gesellschaftlichen Aufstiegs, der der Ehe mit einem Mann zu verdanken war, dessen die ihm kirchlich angetraute Frau nur deswegen gedachte.
    Durch den Tod Gottfrieds des Buckligen kamen die Gräfinnen von Canossa, Beatrix und Mathilde, endlich wieder in den vollen Besitz ihrer Gebiete und Herrschaftsrechte im Königreich Italien, für die sie nun auf das Bündnis und den mächtigen Schutz Hildebrands zählen konnten, des neuen Papstes, der sich Gregor VII. nannte.

    Mohr Walter: Band II Seite 48-63, "Geschichte des Herzogtums Lothringen"

    Herzog Gottfried dürfte in den letzten Wochen des Jahres 1075 den Reichsangelegenheiten wieder etwas entzogen worden sein, da in Holland eine Intervention des Grafen Robert von Flandern zugunsten seines Stiefsohnes Dietrich drohte. So finden wir ihn zu Weihnachten 1075 in Utrecht, wo er zweifellos mit Bischof Wilhelm entsprechende Gegenmaßnahmen besprochen hat. Aber dann begab er sich mit diesem zusammen nach Worms und nahm als einer der wenigen weltlichen Fürsten an der dortigen Synode teil, auf der die Absetzung Gregors VII. ausgesprochen wurde. Wie weit die Situation inzwischen gediehen war, zeigt die Tatsache, dass der berüchtigte Kardinal Hugo der Weiße in Gegenwart Gottfrieds Beschuldigungen wegen Ehebruchs gegen dessen Gemahlin und den Papst erheben konnte. Die erwähnte Vermittlungsaktion von Beatrix und Mathilde wird also in dieser Zeit in einem politischen Bruch mit dem Herzog geendet haben, der auch den endgültigen persönlichen Bruch zwischen den beiden Ehegatten in sich enthielt. So ist es auch nicht erstaunlich, dass Gottfried sich angeboten haben soll, den künftig zu bestimmenden Papst nach Rom zu geleiten.
    Von Worms ist er sofort wieder nach Utrecht gegangen, ein Zeichen, wie stark die Bedrohung Hollands im Augenblick war. Dann erschien er mit einer Streitmacht in der Gegend von Vlaardingen und bezog dort ein Lager. Hier wurde er durch einen Mordanschlag tödlich verletzt. Der Mörder, seine Motive, bzw. seine Auftraggeber sind unbekannt geblieben.
    Es ist natürlich begreiflich, dass die damalige Zeit im Grafen Dietrich von Holland den Schuldigen sah. Gottfried konnte sich noch nach Utrecht bringen lassen, dort ist er am 22. Februar 1076 gestorben. Seine Leiche wurde in Verdun beigesetzt.

    1069 oo 1. Mathilde von Tuszien, Tochter des Markgrafen Bonifaz I. x 1046-24.7.1115, seine Stiefschwester

    Kinder:
    - Beatrix 1071 - 1071

    Literatur:
    Boshof, Egon: Die Salier. Verlag W. Kohlhammer Stuttgart Berlin Köln 1987, Seite 206,213,219,225 - Brunos Buch vom Sächsischen Kriege. Übersetzt von Wilhelm Wattenbach, Phaidon Verlag Essen 1986, Seite 48,78 - Die Salier und das Reich, hg. Stefan Weinfurter, Jan Thorbecke Verlag 1991, Band I Seite 264, 378,381,383,386,388,395,397,400-402,413,423,426-429,435,440-442,444,450,456,460, 464,467,470/Band II Seite 14/Band III Seite 305,506 - Goez Elke: Beatrix von Canossa und Tuszien. Eine Untersuchung zur Geschichte des 11. Jahrhunderts, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1995, Seite 10,24,28-32,36,40,44,46,71,76,101,110,115,128,145,165,166,168, 171,178,179,183,189,204,213,219,221,226,228,231 - Golinello, Paolo: Mathilde und der Gang nach Canossa, Artemis und Winkler Düsseldorf 1998, Seite 103,116,119,137,146-148,152-159,162,165,178,182,241,247,266,300 - Schulze Hans K.: Das Reich und die Deutschen. Hegemoniales Kaisertum. Ottonen und Salier. Siedler Verlag, Seite 411, 419,431,445 - Wies, Ernst W.: Kaiser Heinrich IV. Canossa und der Kampf um die Weltherrschaft, Bechtle Esslingen 1996, Seite 24,27,63,77,107,116,119,124 -

    Gestorben:
    ermordet

    Gottfried heiratete von Tuszien, Mathilde in 1069. Mathilde (Tochter von von Tuszien, Bonifaz I. und von Lothringen, Beatrix) wurde geboren in 1046; gestorben am 24 Jul 1115 in Bondanazzo di Reggiolo [42046],Reggio Emilia,Emilia-Romagna,Italien; wurde beigesetzt in 1115 in San Benedetto Po [46027],Mantua,Lombardei,Italien. [Familienblatt] [Familientafel]

    Kinder:
    1. 33. von Lothringen, Beatrix  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren in 1071; gestorben in 1071.

  3. 28.  von Boulogne, Ida Graphische Anzeige der Nachkommen (13.Gottfried3, 5.Gozelo2, 1.Mathilde1) wurde geboren um 1040 in Bouillon [6830],Wallonien,Belgien; gestorben am 13 Apr 1113; wurde beigesetzt in Arras [62000],Pas-de-Calais,Nord-Pas-de-Calais,Frankreich.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Boulogne-sur-Mer [62200],Pas-de-Calais,Nord-Pas-de-Calais,Frankreich; Gräfin von Boulogne

    Notizen:

    Ida von Lothringen Gräfin von Boulogne
    1040 - 13.4.1113 Begraben: Kloster Wast bei Boulogne
    Tochter des Herzogs Gottfried III. der Bärtige von Nieder-Lothringen aus seiner 1. Ehe mit der Doda

    Verlag Traugott Bautz www.bautz.de/bbkl, Band II (1990) Spalte 1249 Autor: Eckhard Hallemann

    IDA von Boulogne (auch: Ide d'Ardenne, Ide de Lorraine), Selige

    * um 1040 in Bouillon, † 13.4. 1113

    Die Tochter Gottfrieds des Bärtigen von Lothringen und Nichte Friedrichs von Lothringen (Papst Stephan IX., 1057-1058) heiratete um 1057 den Grafen Eustach von Boulogne. Die Kreuzfahrer Gottfried von Bouillon (s.d.) und Balduin (s.d.), der spätere König von Jerusalem, gingen als Kinder aus dieser Ehe hervor. Nach dem Tod ihres Gatten tat sich Ida, die in dem berühmten Anselm von Canterbury (s.d.) einen persönlichen Ratgeber hatte, durch reiche Stiftungen an Kirchen und Klöster - besonders an die Abtei St. Vaast (siehe Vedantus) - hervor. An diesem Ort wurde sie auch beigesetzt. Ihr Festtag in der katholischen Kirche ist der 13. April.

    Literatur:
    F. Ducatel, Vie de Sainte Ide de Lorraine, comtesse de Boulogne, 1900; - Franz Diekamp, Die lothringischen Ahnen Gottfrieds von Bouillon, in: Gymnasialprogramm Osnabrück, 1904; - AS Apr II, 139-150; - Thurston-Attwater II, 85; - Zimmermann II, 52; IV, 37; - BS 636 f.; - Catholicisme V, 1171; - Réau III, 670 f.; -,BHL I, 615; - AnBoll XVII, 255; - Torsy, 247; - LThK V, 599.

    Eckhard Hallemann
    Letzte Änderung: 11.03.2002

    Brandenburg Erich: Tafel 38 Seite 76, "Die Nachkommen Karls des Großen."

    XI. 211. IDA
    * ca. 1040, + 1113 13. IV.

    Gemahl:
    ca. 1057
    Eustach II. Graf von Boulogne (siehe X. 75.)
    + ca. 1080

    Thiele, Andreas: Tafel 52, "Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band II, Teilband 1 Europäische Kaiser-, Königs- und Fürstenhäuser I Westeuropa"

    IDA + 1113 Erbin von Bouillon
    oo EUSTACH II. + 1082

    Glocker Winfrid: Seite 346, Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik. Böhlau Verlag Köln Wien 1989 -

    VIII. a. 133. IDA
    * c 1040, + 1113 IV 13
    oo c 1057 Eustach II., genannt Gernobadatus, Graf von Boulogne + c 1080

    Vgl. Brandenburg XI. 211.
    Ida war die Erbin von Bouillon, wurde damals sehr gerühmt und zur Heiligen verklärt.

    Annalista Saxo: "Reichschronik"

    Das Jahr 1076.

    Den Herzog Godefrid oder Gozelo von Lotharingien hatte die oben erwähnte Machtildis geheirathet, die Tochter der Beatrix vom Markgrafen Bonifacius von Longobardien, welche nachher Herzog Welph, des Herzogs Welph von Baiern Sohn, zur Frau nahm; aber keiner von beiden bekam von ihr Kinder. - [Der König übergab die Mark Antwerpen an Godefrid, den Schwestersohn des erwähnten Herzogs Gozelo oder Godefrid, einen in ritterlichen Dingen nicht trägen Jüngling, ] der nachher auch das Herzogthum Lotharingien erhielt. Das ist der Godefrid, der ungefähr nach zwanzig Jahren, nachdem er sein ganzes Besitzthum zu Gelde gemacht hatte, mit einer gewaffneten Schaar nach Jerusalem zog, es eroberte und selbst dort König wurde. Sein Vater war Graf Eustachius, seine Mutter Ida, die Schwester des genannten Herzogs Gozelo. Seine Brüder waren Balduvin, der ihm im Königreiche Jerusalem nachfolgte, und Graf Eustachius von Bun. [1 Boulogne] -

    Auch andere Theile des Reiches waren nicht frei von den Wirren des Krieges. Denn diejenigen, welche Heinrich nicht ihre Zustimmung zur Absetzung des Papstes hatten geben wollen, und welche dem Papste gehorcht hatten, als er ihnen untersagte, jenem nach seiner Absetzung als König zu dienen, erduldeten von ihm schwere Verfolgungen.

    Meyer von Knonau, Gerold: Band II Seite 653,656 n. 58/Band IV Seite 513/Band V Seite 59 n. 4, "Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Heinrich IV. und Heinrich V."

    1076
    Außerdem erklärte er seinen gleichnamigen Neffen, den Sohn seiner Schwester Ida, der Gemahlin des Grafen Eustach von Boulogne, als seinen Erben, indem er ihn förmlich als Sohn annahm.
    [58 Dieckmann berechnet, 1. c., 9, von Idas Geburtsjahr - etwa 1040 - aus, als eines der nächstfolgenden Jahre darauf, dasjenige Gottfrieds des Buckligen.]
    1096
    Herzog Gottfried von Nieder-Lothringen ging hier voran. Der zweite Sohn des Grafen Eustach von Boulogne und der Ida, Tochter Gottfrieds des Bärtigen, war Gottfried dadurch auf den Boden von Lothringen versetzt worden, daß ihn sein Oheim, der Bruder Idas, Gottfried der Bucklige, der 1076 verstorbene Herzog von Nieder-Lothringen, an Kindes Statt angenommen hatte und nach der als Erbgut angetretenen Burg Bouillon, die mit der danach bezeichneten Herrschaft, sowie neben der Grafschaft Verdun, Mosay und Stenay zu Gottfrieds Eigengut gehört hatte, trug nun der Erbe den Namen.
    1099
    [4 St. 2939 ist die kaiserliche Bestätigung für einen 1096 durch die Äbtissin Richeza für ihr Kloster Nivelles im Bistum Lüttich gegenüber der Gräfin Ida - in Gegenwart ihrer Söhne; Herzog Gottfried und Balduin - vollzogenen Ankauf eines Gutes.]

    Werner, Matthias: Band I Seite 461,465, "Der Herzog von Lothringen in salischer Zeit", in: Die Salier und das Reich

    Noch schwieriger waren die Bedingungen hierfür in dem weiten Raum zwischen Antwerpen und dem Zentrum um Bouillon/Verdun, dem Kerngebiet des Dukats, in dem die Herzöge nur über sehr wenige vom Herzogsamt unabhängige Besitz- und Herrschaftsrechte verfügten. Anders aber als in den übrigen Teilen des Herzogtums, dem Hennegau, der Grafschaft Cambrai, nahezu der gesamten Grafschaft Löwen [499 Hier sind lediglich die beiden bereits oben erwähnten Güter Genappe und Baisy, östlich von Nivelles, bezeugt, die im Besitz Gerbergas, der Gattin Herzog Friedrichs von Luxemburg, und deren Schwägerin Ida von Boulogne, der Mutter Gottfrieds von Bouillon, genannt werden; sie gehen über Gerbergas Mutter Mathilde auf Lambert I. von Löwen zurück, vgl. Dupont, Les domaines (wie Anm. 210), Seite 231f.] und den Gebieten östlich von Aachen bis zum Rhein versuchten sie das Gebiet zwischen der Schelde und den südlichen Ardennen mit einem Netz eigener Besitzungen und Stützpunkte zu überziehen.
    Auf das besondere Interesse der Herzöge an diesem Raum verweisen nicht zuletzt die auffällig engen Familienbeziehungen zu dem im nördlichen Haspengau gelegenen Kanonissenstift Munsterbilzen (nordwestlich von Maastricht), in dem sich Herzog Gozelo I. und Gottfried des Bärtigen erste Gemahlin Uoda bestatten ließen und Gottfrieds Tochter Ida, die Mutter Gottfrieds von Bouillon, ihre Ausbildung erhielt [507 Zu entnehmen ist dies der 1096 in Munsterbilzen ausgestellten und von Gottfried von Bouillon bezeugten Schenkungsurkunde Idas, in der diese dem Stift Allodialgüter an 17 Orten in dessen engerer Umgebung überträgt zum Seelenheil matris mee Uode et aui mei marchionis Godezonis, quorum somata ibidem locantur humata, und vermerkt, diese Schenkungauf Anraten der Äbtissin Mechthild pro diuersis beneficiis suis erga me vorgenommen zu haben, Gysseling/Koch, Diplomata Belgica 1 (wie Anm. 270), nr. 225, Seite 376f.; vgl. zu letzterem Passus N. Huyghebaert O.S.B., La mere de Godefroid de Bouillon: La comtesse Ide de Boulogne, in: La Maison (wie Anm. 13), Seite 46.Es ist noch ungeklärt, wie es zu diesen außerordentlich engen Beziehungen der Herzogsfamilie über drei Generationen hinweg zu dem vergleichsweise unbedeutenden Stift kam, dessen Rechts- und Besitzverhältnisse in dieser Zeit gänzlich im dunkeln liegen und das durch die Person der Äbtissin Mathilde offenbar in enger Verbindung auch zu den Grafen von Loon stand, die die Urkunde von 1096 mitbezeugten; vgl. R. Vanheusden, Abbaye de Munsterbilzen, in: Monasticon belge 6 (wie Anm. 464), Seite 112. Hält man es für wahrscheinlich, daß es sich bei den Schenkungen Idas um Eigengüter mütterlicherseits handelte, so auch Dupont, Les domaines (wie Anm. 210), Seite 235, so liegt, da sich diese Güter im allerengsten Umklreis um das Stift gruppierten, die Vermutung nahe, daß Munsterbilzen zeitweise unter dem Einfluß der Familie der ersten Gemahlin Gottfrieds des Bärtigen stand, die ihm gegenüber von ihrem Biographen als non minus egregia bezeichnet wird, vgl. Migne, PL 155, Sp. 438. Von Uoda/Goda sind allerdings nur zwei Besitzschenkungen in Ober-Lothringebn an Ste Madeleine und an St. Vanne bekannt, vgl. MGH D H III. 53, und Evrard, Les comtes (wie Anm. 170), Seite 181, Nr. 43; zu den bisherigen Hypothesen zu ihrer familiären Herkunft vgl. Huyghebaert, ebd., Seite 48 mit Anm. 14.].

    Droogenbroeck Frans van:

    Die "Verwandtenehe" zwischen Eustachius II. von Boulogne und Ida von Lothringen bleibt natürlich schwer zu erklären so lange man die Mutter Idas nicht genau identifizieren kann. Laut des Vitas ihrer Tochter heisst sie Uda und wurde beerdigt zu Munsterbilsen.
    Ich weiss nicht genau warum man 1040 wie Geburtsjahr Idas annehmt. Wenn Eustach von Boulogne "propter incestum" excommuniciert wurde am 5. Oktober 1048, und wenn der Bannfluch tatsächlich wegen der Ehe mit Ida von Lothringen verkündigt war, dann war Ida in 1048 wahrscheinlich mindestens 12 Jahr alt gewesen, und also spätestens um 1036 geboren.
    Zur Erklärung des Eheverbot (im 11. Jahrhundert normalerweise bis 7. Grad Blutverwandtschaft) können vielleicht Vorfahren bei der Grafen von Löwen zugrunde liegen: Eustachius I. von Boulogne heiratete Mathilde von Löwen, Tochter von Lambert I. von Löwen.



    1057 oo 2. Eustach II. Graf von Boulogne - 1092

    Kinder:

    - Eustach III. - 1125
    - Gottfried Graf von Bouillon 1061-18.7.1100
    - Balduin I. König von Jerusalem 1058-2.4.1118
    - Ida
    1. oo Hermann I. Graf von Malsen-Cuyk - um 1080
    2. oo Kuno Graf von Montagu, Seigneur de Rochefort
    -

    Literatur:
    Alvermann, Andrea: Geschichte der Grafschaften, Ländereien & der Stadt Saint Pol. Übersetzung aus dem Mittelfranzösischen Kapitel 8 - Annalista Saxo: Reichschronik ad a. 1076 - Brandenburg Erich: Die Nachkommen Karls des Großen. Verlag Degener & Co Neustadt an der Aisch 1998 Tafel 38 Seite 76 - DIE SALIER UND DAS REICH. Gesellschaftlicher und ideengeschichtlicher Wandel im Reich der Salier. (Hg.) Stefan Weinfurter. Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1991 Band I Seite 461,465 - Glocker Winfrid: Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik. Böhlau Verlag Köln Wien 1989 Seite 342, 346 - Lampert von Hersfeld: Annales/Annalen Wissenschaftliche Buchgemeinschaft Darmstadt 2000 Seite 350 a. 1076 - Meyer von Knonau, Gerold: Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Heinrich IV. und Heinrich V., Verlag von Duncker & Humblot Leipzig 1890 Band II Seite 653,656 n. 58,658 n.63/Band IV Seite513/Band V Seite 59 n. 4 - Mohr Walter: Geschichte des Herzogtums Lothringen. Verlag "Die Mitte" Saarbrücken 1974 Teil II Seite 63 - Runciman, Steven: Geschichte der Kreuzzüge, Sonderausgabe in 1 Band Verlag H.C. Beck München 1978, Seite 140,1159 - Thiele, Andreas: Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band II, Teilband 1 Europäische Kaiser-, Königs- und Fürstenhäuser I Westeuropa, R.G. Fischer Verlag 1993 Tafel 52 -

    Ökumenisches Heiligenlexikon - Ida von Boulogne

    französischer Name: Ide auch: von Ardenne-Verdun, von Lothringen
    Gedenktag katholisch: 13. April
    Name bedeutet: die Seherin (althochdt.)

    Stifterin
    * um 1040 in Bouillon in Belgien
    † 13. April 1113

    Ida war die Tochter von Gottfried dem Bärtigen von Lothringen und die Nichte von Friedrich von Lothringen, der als Stephan IX. 1057 Papst wurde. Sie war seit 1057 verheiratet mit Graf Eustach II. von Boulogne und wurde die Mutter der Kreuzfahrer Gottfried von Bouillon und von Balduin I., dem späteren König von Jerusalem. Nach dem Tod ihres Mannes verschenkte sie ihren Besitz an Klöster, vor allem an das Kloster St-Vulmer in Boulogne - dem heutigen Boulogne-sur-Mer -, an die Benediktinerabtei St. Vaast in Arras und an La Capelle, für das sie Reliquien der Maria aus Spanien holen ließ. Sie stand in Briefwechsel mit Anselm von Canterbury und Hugo von Cluny und reformierte die Klöster im Sinne der Reformen von Cluny.

    Ida wurde im von ihr geförderten Kloster St. Vaast in Arras beigesetzt, 1808 wurden ihre Reliquien nach Bayeux gebracht.

    Schriften über Ida und ihre Lebensgeschichte gibt es online zu lesen in den Documenta Catholica Omnia.



    Begraben:
    Kloster St. Vaast

    Ida heiratete von Boulogne, Eustach II. in 1057. Eustach wurde geboren um 1020; gestorben um 1093. [Familienblatt] [Familientafel]

    Kinder:
    1. 34. von Boulogne, Eustach III.  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren um 1057; gestorben in 1125.
    2. 35. von Boulogne, Balduin I.  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren in 1058; gestorben am 2 Apr 1118 in al-Arisch,Schimal Sina,Ägypten; wurde beigesetzt in Jerusalem [91000],Israel.
    3. 36. von Bouillon, Gottfried IV.  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren in 1061; gestorben am 18 Jul 1100 in Jerusalem [91000],Israel; wurde beigesetzt in Jerusalem [91000],Israel.
    4. 37. von Boulogne, Ida  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren um 1060/1065; gestorben nach 1090.

  4. 29.  von Lothringen, Wiltrud Graphische Anzeige der Nachkommen (13.Gottfried3, 5.Gozelo2, 1.Mathilde1) wurde geboren um 1040/1045; gestorben in 1093.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Calw [75365],Calw,Baden-Württemberg,Deutschland; Gräfin von Calw

    Notizen:

    Wiltrud von Lothringen Gräfin von Calw um 1040/45- 1093
    Tochter des Herzogs Gottfried III. der Bärtige von Lothringen aus seiner 1. Ehe mit der Doda

    Wilhelm Kurze: Seite 249-25, "Adalbert und Gottfried von Calw" in: Zeitschrift für Württembergische Landesgeschichte"

    Neben Adalbert aber erhält im 11. Jahrhundert noch seine Frau Wilcha einen ehrenvollen Platz bei der Gründung zugewiesen, und ihr Einfluß bei diesem Akt wird hervorgehoben. Im DH IV 280 heißt es: "precibus ... Wilchae ... adhortatus" habe Adalbert das Kloster gegründet.
    In der Vita Wilhelmi wird berichtet, dass sie Abt Wilhelm unterstützte bei seinem Ringen mit Adalbert um die Befreiung der Abtei vom Eigenkirchenstatus. Wenn man der etwas anektodenhaften Darstellung der Vita Glauben schenken will, so hat Adalbert eine Urkunde, deren Inhalt mit Wilhelm abgesprochen war, in der die Freiheiten des Klosters garantiert wurden, insgeheim durch eine andere ersetzt, die der König bestätigte, die aber noch schärfer die Rechte des Eigenklosterherrn betonte. Diese Aktion ihres Gatten verriet nun Wilcha an den Abt und gab ihm so die Möglichkeit, dagegen einschreiten zu können. Entkleidet man die Erzählung ihres legendenhaften Charakters, so bleibt, dass Wilcha Ansichten hatte, die denen Wilhelms näher standen als denen Adalberts, und dass sie diese auch gegen ihren Gatten vertrat. Der Einfluß Wilchas, die immer wieder mit Bitten ihren Mann bestürmte, wird es gewesen sein, der Adalbert bestimmte, 1059 endlich sein dem Papst gegebenes Versprechen einzulösen und die Wiederinstandsetzung des Klosters energisch zu betreiben.
    Ein Schlaglicht auf die Bedeutung und das Ansehen dieser Frau wirft die Tatsache, dass Papst Gregor VII., als er im Jahre 1074 einen Brief an den Grafen Adalbert schrieb, die Gemahlin in der Adresse mit nannte - ein Einzelfall im ganzen Gregorregister. Wir müssen uns Wilcha also als profilierte Frau vorstellen. War es nun die Kraft ihrer Persönlichkeit, die ihr starken Einfluß auf die Aktion ihres Mannes gab? Sicher war dies der Fall, aber das Ansehen ihres Vaters, des Herzogs Gottfried von Lothringen, der einer der mächtigsten Reichsfürsten war, wird ihr den Rücken gestärkt haben.
    Leider ist das Jahr nicht überliefert, in dem diese Verbindung zustande kam. Wenn man aber die politischen Möglichkeiten Gottfrieds im Laufe seines Lebens ins Auge faßt und den Zeitpunkt sucht, in dem er am ehesten bereit war, in eine Verbindung mit dem an Macht weit unterlegenen CALWER einzuwilligen, so kommt man auf die ersten Jahre nach 1049. Als Vermittler muß wohl Leo IX. angesehen werden. Durch seine Fürsprache hatte er dem Herzog nach dessen Aufstand das Leben gerettet.
    Was aber waren die Gründe, die Leo bewogen, diese Heirat anzustreben? Erst einmal sorgte er damit für ein gesteigertes Ansehen der mit ihm eng verwandten Familie Adalberts. Nicht minder aber wird in seine Pläne gepaßt haben, dass Wilcha aus eineem Lande kam, in dem man schon früh mönchische Reformen erstrebte und monastische Frömmigkeit schätzte. Als Bischof von Toul wird er oft am Hofe des Herzogs geweilt haben, in dessen Machtbereich sein Bistum lag. Bestimmt hat er die Herzogstochter gekannt. Sicher wußte er, dass sich mönchischen Reformen zugetan war. So konnte er damit rechnen, dass Wilcha in dieser Richtung einen starken Impuls in ihre neue Heimat tragen würde. Dass Adalbert aber die für ihn ehrenvolle Verbindung abgelehnt hätte, war nicht zu erwarten.

    Mertens, Dieter: Band I Seite 244, "Vom Rhein zur Rems. Aspekte salisch-schwäbischer Geschichte." in: Die Salier und das Reich

    Adalberts Gattin Wieldrud war eine Enkelin der Mathilde aus deren zweite Ehe mit Herzog Friedrich II. von Ober-Lothringen. Aus dieser Ehe wurden unter anderem zwei Töchter, Sophia und Beatrix, geboren; nach dem Tod ihrer Eltern - Friedrich II. starb 1026/27, Mathilde 1031/32, sie wurde bei ihrem ersten Mann in Worms bestattet - und nach dem Tod auch ihres älteren Bruders Friedrich III. († 1033) wurden Sophia und Beatrix von der Kaiserin Gisela, also der Schwester ihrer Mutter, adoptiert [140 Dazu zuletzt HILSCH, Regenbach (wie Anm. 35), Seite 57.]; Beatrix wurde sodann in erster Ehe mit dem Markgrafen Bonifaz von Canossa vermählt, in zweiter Ehe mit Herzog Gottfried dem Bärtigen von Ober-Lothringen († 1069) [141 Herimanni Aug. Chronicon ad 1054 (wie Anm. 54), Seite 133 bzw. Seite 706f.], und aus dieser letzteren Ehe stammt Wieldrud. Faßt man, wie es hier vorgeschlagen wird, Konrad von Beutelsbach und seine Geschwister als Nachfahren der Mathilde aus ihrer ersten Ehe mit Konrad von Kärnten auf, dann ist ein gelegentliches Zusammentreffen mit Nachfahren aus Mathildes zweiter Ehe als Anteilseigner an ein und demselben Ort sehr wohl möglich. Bei Walheim [142 MGH D H IV. 280; Codex Hirsaugiensis (wie Anm. 132), Seite 56; K. SCHREINER, Walheim im Mittelalter und in der Frühneuzeit, in: 900 Jahre Walheim. Dokumentation aus Geschichte, Kultur und Wirtschaft, o.O. u.J. (1971), Seite 33-76, zu den im Codex Hirsaugiensis aufgeführten Schenkungen aus in Walheim gelegenem Besitz Seite 34f.] etwa, wo Bruno noch mehr an Hirsau schenkte als Adalbert von Calw und dessen Frau [143 Sofern nicht Tambach (MGH D H IV. 280) bei Walheim zu lokalisieren ist, wie dies in der Landesbeschreibung (Das Land Baden-Württemberg. Amtliche Beschreibung nach Kreisen und Gemeinden, Band 3, Stuttgart 1978, Seite 388) ohne Begründung vorgeschlagen wird. Der Anlaß für diese Lokalisierung könnte vermutlich der Umstand sein, daß Tambach/Dambach im Codex Hirsaugiensis ausschließlich als ein Weinbauort vorkommt und insofern zu Walheim paßt. Falls Tambach (was jedoch problematisch ist) mit Tamm zu identifizieren sein sollte - so der mit Fragezeichen versehene Vorschlag von SCHMID, Kloster Hirsau (wie Anm. 60), Seite 87,142 -, läge es dem oben genannten Brache unmittelbar benachbart.], könnte dies der Fall sein [144 Diese Möglichkeit müßte dann auch für die Nachfahren von Mathildes Tochter Sophia († 1093), verheiratet mit Graf Ludwig von Mousson, gelten, also für ihre Tochter Beatrix, die zweite Frau Herzog Bertholds von Kärnten (Berthold I. »von Zähringen«), oder für Sophia, eine andere Tochter; sie soll nach BÜHLER, Grafen von Tübingen (wie Anm. 35), Seite 192f., Tafel nach Seite 208, die Mutter des Grafen Ludwig von Arnstein (an der Lahn) gewesen sein, der laut Codex Hirsaugiensis (wie Anm. 132), Seite 55, dem Kloster Hirsau Besitz in Niefern und Zutingen/Eutingen (bei Pforzheim links und rechts der Enz) und in Warmbronn und Eltingen (nahe dem ehemals Weißenburgischen Rennrogen) schenkte. (Zu diesen Orten vgl. auch unten bei Anm. 148 und Anm. 155). Daß sich die Effektuierung einer solchen Möglichkeit nur vermuten, nicht sicher nachweisen läßt - vgl. Anm. 150 -, kann nicht verwundern, wenn man bedenkt, daß die Schenkungen an die Reformklöster, denen wir unseren Einblick in die Besitzlandschaft des Adels verdanken, eben nur ein sehr beschränktes Blickfeld freigeben können.]. Doch einen Ort namhaft zu machen, heißt nur, eine Möglichkeit zu benennen, nicht einen Beweis zu führen. Denn es ist selbstverständlich denkbar, daß ein anderer Weg oder auch mehrere - ältere und jüngere - Wege zu solcher Besitznachbarschaft geführt haben. So weist schon ein Gedenkbucheintrag wohl des ausgehenden 10. Jahrhunderts, der von dem Namen Adalbert dominiert wird, einiges konradinische Namengut auf und ebenfalls die Namen Werindrut und Richinza [145 SCHMID, Kloster Hirsau (wie Anm. 60), Seite 135, Nr. XIIa (= MGH Libri mein. et necr. NS 1, pag. 159B1-5)] mit denen am Ende des 11. Jahrhunderts die Ehefrau des Konrad von Beutelsbach und eine mit dem »Drittel eines Viertels« Walheims ausgestattete Verwandte benannt sind [146 Codex Hirsaugiensis (wie Anm. 132), S. 35. - Zu Richinza vgl. H. BÜHLER, Richinza von Spitzenberg und ihr Verwandtenkreis. Ein Beitrag zur Geschichte der Grafen von Helfenstein, in: Württembergisch Franken 58, 1974, Seite 303-326; Bühler möchte mit Hilfe genealogisch-besitzgeschichtlicher Argumente erweisen, Richinza sei eine Tochter Bertholds I. (»von Zähringen«, † 1078) und seiner ersten Gattin Richwara gewesen. Vom zähringischen Familienbewußtsein und Totengedächtnis müßte sie dann vergessen worden sein.].

    Literatur:
    Bergmann Hans-Walter: Der Löwe von Calw - Pfalzgraf Gottfried, des Kaisers Stellvertreter. Geschichtliches aus der Glanzzeit der Calwer Grafen und ihres Stifterklosters Hirsau" Seite 93 - Brandenburg Erich: Die Nachkommen Karls des Großen. Verlag Degener & Co Neustadt an der Aisch 1998 Tafel 38 Seite 76 - DIE SALIER UND DAS REICH. Gesellschaftlicher und ideengeschichtlicher Wandel im Reich der Salier. (Hg.) Stefan Weinfurter. Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1991 Band I Seite 244 - Glocker Winfrid: Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik. Böhlau Verlag Köln Wien 1989 Seite 346 - Kurze, Wilhelm: Adalbert und Gottfried von Calw, in: Zeitschrift für württembergische Landesgeschichte Band 24, 1965, Seite 241-308 - Thiele, Andreas: Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band I, Teilband 1, R. G. Fischer Verlag Frankfurt/Main 1993 Tafel 52 -

    Wiltrud heiratete von Calw, Adalbert II. in 1074. Adalbert (Sohn von von Calw, Adalbert I. und von Egisheim, Adelheid) wurde geboren um 1025/1030; gestorben am 22 Sep 1099 in Hirsau [75365],Calw,Baden-Württemberg,Deutschland. [Familienblatt] [Familientafel]

    Kinder:
    1. 38. von Calw, Bruno  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren um 1055; gestorben in 1099.
    2. 39. von Calw, Gottfried  Graphische Anzeige der Nachkommen gestorben um 1132.
    3. 40. von Calw, Adalbert III.  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren um 1074; gestorben in 1094.
    4. 41. von Calw, Irmengard  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren um 1050; gestorben nach 1075.
    5. 42. von Calw, Uota  Graphische Anzeige der Nachkommen gestorben nach 1075.

  5. 30.  von Durbuy, Heinrich I. Graphische Anzeige der Nachkommen (16.Regelindis3, 5.Gozelo2, 1.Mathilde1) gestorben nach 1089.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Durbuy [6940],Wallonien,Belgien; Graf von Durbuy

    Notizen:

    Heinrich I.
    Graf von Durbuy
    - 5.4. nach 1089
    Jüngerer Sohn des Grafen Albert II. von Namur und der Reginlinde von Nieder-Lothringen, Tochter von Herzog Gozelo I.

    Brandenburg Erich: Tafel 5 Seite 11, "Die Nachkommen Karls des Großen."

    X. 80. HEINRICH I., Graf von Durby
    * ..., + nach 1089 5.IV.

    Anmerkungen: Seite 135
    X. 80. Heinrich I.
    Vanderkindere 2,223f. Roland, Ann. de Namur 20,80f. Der letztere glaubt aus Chron. S. Huberti, S. S. 8,617 f. schließen zu können, daß Heinrich noch 1097 gelebt habe.

    Korrektur (Wolf): X. 81-82 sind Kinder von IX. 72 (nicht 73)

    Glocker Winfrid: Seite 346, "Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik."

    VIII. 139. HEINRICH I.
    * ..., + nach 1089 VI 5

    Graf von Durby
    Vgl. Brandenburg X. 80.

    Thiele, Andreas: Tafel 16, "Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band II, Teilband 1 Europäische Kaiser-, Königs- und Fürstenhäuser I Westeuropa"

    HEINRICH I.
    + um 1097
    Graf von Durby

    Heinrich I. starb auf dem 1. Kreuzzug in Palästina. Die Linie erlosch mit dem Enkel Bischof Richard III. von Verdun 1171)

    Literatur:
    Brandenburg Erich: Die Nachkommen Karls des Großen. Verlag Degener & Co Neustadt an der Aisch 1998 Tafel 5 Seite 11,135 - Glocker Winfrid: Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik. Böhlau Verlag Köln Wien 1989 Seite 346 - Thiele, Andreas: Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band II, Teilband 1 Europäische Kaiser-, Königs- und Fürstenhäuser I Westeuropa, R.G. Fischer Verlag 1993 Tafel 16 -

    Gestorben:
    5.4.


  6. 31.  von Namur, Albert III. Graphische Anzeige der Nachkommen (16.Regelindis3, 5.Gozelo2, 1.Mathilde1) wurde geboren um 1030; gestorben am 22 Jun 1102.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: 1063/1064-1102, Namur [5000],Wallonien,Belgien; Graf von Namur

    Notizen:

    Albert III.
    Graf von Namur (1063/64-1102)
    um 1030 † 22.6.1102
    Ältester Sohn des Grafen Albert II. von Namur und der Reginlinde von Nieder-Lothringen, Tochter von Herzog Gozelo I.

    Brandenburg Erich: Tafel 5 Seite 11, "Die Nachkommen Karls des Großen."

    X. 79. ALBERT III., Graf von Namur 1063/64 * ..., † 1102

    Gemahlin:
    ca. 1067
    Ida (Tochter Herzog Bernhards II. von Sachsen?), Witwe Friedrich Herzog von Nieder-Lothringen (siehe IX. 25. und X. 99.)

    Anmerkungen: Seite 135
    X. 79. Albert III.
    Breßlau, Neues Archiv 8,597. Todeszeit Note Bronienses, S. S. 24, 24.
    Von seiner Gemahlin Ida steht nur fest, daß sie Herzog Friedrichs Witwe war. Ihre Abstammung ist nicht sicher bezeugt, wird aber von Vanderkindere 2, 202f. uns C.G. Rolnad, Ann. de Namur 20,74f angenommen, da Ida über sächsischen Besitz verfügt, der von ihrem ersten Gemahl an Kaiser HEINRICH III. gegen La Roche in den Ardennen vertauscht wurde. Vanderkindere nimmt ohne zwingenden Grund an, daß Albert vorher schon einmal verheiratet gewesen sei.

    Glocker Winfrid: Seite 346, "Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik."

    VIII. 138. ALBERT III. * ..., † 1102

    1063/64 Graf von Namur
    oo c 1067 Ida (Tochter Herzog Bernhards II. von Sachsen?), Witwe Herzog Friedrichs I. von Nieder-Lothringen
    Vgl. Brandenburg X. 79.

    Thiele, Andreas: Tafel 16, "Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band II, Teilband 1 Europäische Kaiser-, Königs- und Fürstenhäuser I Westeuropa"

    ALBERT III. † 1102
    Albert III. folgte seinem Vater 1063/64 und war auch Vogt von St. Aubian, Stablo und Malmedy und ein bedeutender Dynast in Lothringen.
    oo um 1066 IDA VON SACHSEN
    Tochter des Herzogs Bernhard II. Billung, Witwe des Herzogs Friedrich II. von Luxemburg-Nieder-Lothringen (†1065)

    Goez Elke: Seite 32,36, "Beatrix von Canossa und Tuszien"

    Zwar versuchte Mathilde von Tuszien, durch die Ernennung Alberts von Namur zu ihrem Sachwalter in der Grafschaft Verdun ein Gegengewicht zur Partei des verstorbenen Ehemannes zu schaffen, aber Gottfried von Bouillon war diesem politisch wie machtmäßig weit überlegen
    Ebenso verhält es sich mit dem Lehnsbesitz in der Grafschaft Verdun, mit welchem Mathilde ihren Vetter Albert von Namur belehnte.

    Werner, Matthias: Band I, Seite 384,395,404,413,424,444,447,450,457,465, "Der Herzog von Lothringen in salischer Zeit", in: Die Salier und das Reich

    Möglicherweise die Wahrnehmung königlicher Interessen im Herzogtum als herzogliche Aufgabe war kurz nach 1076 der Grund für das militärische Vorgehen des Stellvertreters Graf Albert III. von Namur gegen den Bau der Burg Dalhem (südöstlich Maastricht) durch den Pfalzgrafen Hermann II. und einige Große dieser Gegend.
    Mochte es noch an der korrekten Einhaltung des Verfahrensweges liegen, wenn ein Rechtsstreit, in dem sich Herzog Gottfried von Bouillon und Graf Albert III. von Namur als Vögte der Güter des Aachener Adalbertstiftes in Olne und des Klosters Stablo-Malmedy 1095 gegenüberstanden.
    Das einzige sichere Zeugnis für die Ausstattung des niederlothringischen Herzogs mit Reichsgut in salischer Zeit ist der Bericht des Jocundus zu 1076, wonach die königliche villa Echt (an der Maas südlich Roermund) von HEINRICHS IV. Sohn KONRAD, eo tempore Lotharico duce, an Graf Albert III. von Namur, den faktischen Inhaber der Herzogsgewalt, verliehen worden war [211 Dies gilt etwa für die alten Königshöfe Ambleve und Thommen in den Ardennen, die sich sehr wahrscheinlich als Reichslehen zu einem Teil in der Hand Gottfrieds des Bärtigen befanden, aber nicht in Verbindung mit dem Herzogsamt standen].
    Ob die Vogtei von Malmedy nach Gottfrieds Tod 1069 an seinen Sohn Gottfried den Buckligen gelangte und nach dessen 1076 an den Grafen von Namur fiel oder ob Albert III. von Namur sie bereits 1069/70 erwarb, muß offen bleiben. Spätestens 1087/88 unter Herzog Gottfried von Bouillon war die Vogtei wieder vom Herzogsamt getrennt und blieb in der Folgezeit als erbliches Lehen bei den Grafen von Namur [264 Letzteres ist die vorherrschende Auffassung; ihr zufolge ging die Vogtei zusammen mit den die künftige Herrschaft Laroche (einer Nebenlinie der Grafen von Namur) bildenden Eigengütern Herzog Friedrichs um Amberloup und Ortho durch die Heirat von Friedrichs Witwe Ida mit Graf Adalbert III. von Namur (1063/64-1102) an diesen über. Sicher als Vogt von Stabl-Malmedy bezeugt ist Graf Albert II. erstmals in einer Urkunde von um 1088. Von 1088 September 29 scheint Albert seinem jüngeren Sohn Heinrich, dem Begründer der Nebenlinie Laroche, die Vogtei zeitweise überlassen zu haben, der sie dann nach dem Tode seines Vaters innehatte und in dessen linie sie erblich wurde.].
    Vor allem die Ehe mit Graf Albert II. von Namur (1031-1063/64)- sein Bruder Robert hatte 1013 zusammen mit Lambert von Löwen gegen Hermann von Eename gekämpft - führte zu einem engen Zusammengehen des Grafen mit dem Herzog Gozelo; sie war es auch, die 1076 die Erbansprüche Alberts III., des Sohnes der Regilinde, gleichsam als eines Angehörigen des Hauses VERDUN auf die Hausgüter um Bouillon begründete.
    Die Auseinandersetzungen um den Herrschafts- und Güterkomplex um Bouillon und Verdun, die nach dem Tode Gottfrieds des Buckligen 1076 zwischen Gottfried von Bouillon und dem gleichfalls Erbansprüche erhebenden vicedux Albert III. von Namur ausbrachen und bis 1086 dauerten, führte zu neuen Adelsparteiungen in diesem Raum und betrafen, obgleich es um die Erbgüter des Hauses VERDUN ging, die herzogliche Gewalt unmittelbar.

    Mohr Walter: Band II Seite 63-73, "Geschichte des Herzogtums Lothringen"

    Gottfried der Bucklige besaß keine Nachkommen. Zur Regelung der Nachfolge griff er in seinem Testament auf den Sohn seiner Schwester Ida, die mit dem Grafen Eustachius von Boulogne verheiratet war, zurück. Dabei adoptierte er diesen Neffen, der ebenfalls Gottfried hieß, als seinen Sohn. Dessen Nachfolge in der Toscana war natürlich nicht möglich, weil er nicht der Sohn des verstorbenen Herzogs war. Dagegen suchte umgekehrt dessen Gemahlin Mathilde Ansprüche in Lothringen geltend zu machen. Sie fand für ihr Vorgehen gegen Gottfried einige Verbündete im lothringischen Raum selbst.
    Eine zentrale Stellung nahm bei dieser Entwicklung der Bischof Dietrich von Verdun ein. Das ARDENNER-Haus hatte ja gerade um die Grafschaft Verdun lange Kämpfe geführt, bei denen es in den dortigen Bischöfen entsprechende Gegner gefunden hattete. Jetzt nach dem Tode Gottfrieds des Buckligen hielt Bischof Dietrich den Zeitpunkt gekommen, die Ansprüche des Bistums voll und ganz durchzusetzen. Damit war von vornherein ein Zusammengehen mit der Markgräfin gegeben. Ein weiterer Verbündeter bot sich im Grafen Albert von Namur an, der der Gemahl der älteren Schwester von des jungen Gottfrieds Mutter Ida war. Er hielt daher seine Verwandtschaft zu dem verstorbenen Herzog für näher und seine Ansprüche auf das Erbe für begründeter. Biischof Dietrich wandte sich außerdem an den Erzbischof von Reims, der für einige Gebiete von Gottfrieds Erbe Lehensherr war, um ihn zu veranlassen, auch den Papst an der Sache zu interessieren. Vermutlich wurde auf diesem Wege erst die Verbindung zu Mathilde und weiter zwischen ihr und dem Grafen von Namur zustandegebracht. Der Bischof und der Erzbischof waren sich daher vorher über den einzuschlagenden Weg einig geworden. Die Grafschaft Verdun sollte an Mathilde übertragen werden, die sie dann weiter als Lehen an den Grafen Albert zu geben hatte. Es gelang, Papst Gregor VII. für diesen Plan zu gewinnen. Dadurch kam zunächst einmal die Transaktion mit der Grafschaft Verdun in der abgesprochenen Form zustande, der Graf von Namur wurde nach der Belehnung mit der Vertretung der Interessen Mathildes beauftragt.
    In der Folge wurde zuerst vom Abt von St. Hubert ein Versuch zu einer gütlichen Einigung gemacht. In seinem Kloster trafen sich Gottfried und Albert, doch führten die Unterredungen zu keinem Erfolg. In der Hauptsache scheint es um die Burg Bouillon gegangen zu sein, von der jetzt Gottfried Besitz ergreifen konnte. Albert war es nicht möglich, ihn dort zu vertreiben, obwohl er dabei vom Bischof von Verdun unterstützt wurde, da auf der anderen Seite sein Gegner Hilfe von Bischof Heinrich von Lüttich erhielt. Dieser war mit Gottfried dem Buckligen verwandt gewesen, dem er ja auch seine Erhebung zu verdanken hatte. Schon aus diesem Grunde ergriff er die Partei Gottfrieds von Bouillon, außerdem musste ihn das starke Anwachsen der Macht des Grafen von Namur misstrauisch machen. So kaufte er die Burg Mirwart, die Albert als Stützpunkt gegen Gottfried benutzen wollte, von ihrem Eigentümer, der Gräfin Richilde von Hennegau, und setzte sie in Verteidigungszustand, was sich zum Schutz Gottfrieds auswirkte. Während die Auseinandersetzungen um Bouillon begannen, bemühten sich Gottfrieds Brüder Eustachius und Balduin um die Organisation militärischer Hilfe. Daraufhin gelang es ihm auch noch Stenay zu besetzen. Er besaß indes noch andere Gegner. So stand auf Seiten des Grafen Albert der Graf von Chiny und dessen Verwandter, der Graf Walram I. von Limburg. Auf die Burg Bouillon speziell erhob Ansprüche auch Graf Dietrich von der Veluwe, der damit zum natürlichen Verbündeten des Grafen von Namur wurde. Dietrich hatte allerdings kein Glück, er geriet im Laufe der Kämpfe in die Gefangenschaft Gottfrieds, in der er gestorben ist.
    In all diesen Fragen ist nun die Haltung des deutschen Königs nicht eindeutig zu erkennen. Ohne Schwierigkeiten folgte Gottfried in der Markgrafschaft Antwerpen nach, die eine von Nieder-Lothringen unabhängiges Reichslehen darstellte, in das er von HEINRICH IV. eingewiesen wurde. In Nieder-Lothringen selbst aber traf der König eine andere Lösung. Er kam sofort nach Utrecht, um dort die schwebenden Angelegenheiten zu ordnen. Er gab nun das Herzogtum nicht dem Erben des Verstorbenen, sondern seinem eigenen Sohn KONRAD. Da dieser noch ein Kind war, ist die Maßnahme einigermaßen auffallend. Schließlich war Gottfried von Bouillon im Jahre 1076 noch ein junger Mann, von dem es zweifelhaft war, ob er sich gegenüber den großen Nieder-Lothringens werde durchsetzen können. Allerdings ist es demgegenüber auffallend, dass der König zum Stellvertreter des kleinen KONRAD im Herzogsamt den Grafen Albert von Namur wählte, also den Gegner Gottfrieds. Albert führte den Titel vicedux. Immerhin besteht auch die Möglichkeit, dass der König sich des jungen Gottfried nicht ganz sicher war.
    Inzwischen gingen die Kämpfe um Gottfrieds Erbansprüche weiter. Die Auseinandersetzungen hatten sich so entwickelt, dass Gottfried sich in Nieder-Lothringen gegen den Herzog-Stellvertreter Albert von Namur behaupten konnte. Anfang Juni 1085 kam es dann zu einer Regelung, als der Kaiser in Metz weilte. Gottfried wurde die Grafschaft Verdun zugesprochen, der Bischof von Verdun erhielt Stenay und Mouzay, was einigermaßen merkwürdig ist, denn die beiden letzteren Orte hatten zum Eigenbesitz Gottfrieds des Buckligen gehört, auf sie konnte sein Neffe also mit vollem Recht Anspruch erheben. Gottfried hat sich denn auch nicht zufriedengegeben, und die Kämpfe lebten wieder auf. Eine endgültige Regelung trat erst ein, als Gottfried in Vorbereitung des Kreuzzuges Stenay und Mouzay an den Bischof verkaufte.
    Die herzogliche Gewalt in Nieder-Lothringen war in diesen Jahren, da auch der deutsche König durch den Streit mit dem Papst so stark getroffen wurde, fast zur Bedeutungslosigkeit herabgesunken. Um den Zustand des Landes wieder zu heben, kam man auf die Institution des Gottesfriedens zurück. Auch der Herzog-Stellvertreter hat bei dessen Wiedereinführung mitgewirkt, offensichtlich weil er seine eigene politische Ohnmacht fühlte.

    1066 oo 2. Ida von Sachsen, Tochter des Herzogs Bernhard II., um 1035 † 31.7.1102
    (1. oo 2. Friedrich Herzog von Nieder-Lothringen um 1005 † 28.8.1065)

    Kinder:
    - Ida † 1117
    oo Gottfried I. Herzog von Brabant, † 25.1.1139
    - Alix (Alaydis) † um 1124
    oo Otto II. Graf von Chiny † 1125
    - Friedrich Bischof von Lüttich (1119-1121) † 1121
    - Gottfried I. Graf von Namur und Luxemburg † 1139
    - Albert Graf von Jaffa † um 1121
    - Heinrich I. † vor 1138

    Literatur:
    Brandenburg Erich: Die Nachkommen Karls des Großen. Verlag Degener & Co Neustadt an der Aisch 1998 Tafel 5 Seite 11,135 - Die Salier und das Reich, hg. Stefan Weinfurter, Jan Thorbecke Verlag 1991, Band I, Seite 384,395,404,413,424,444,447,450,457,465/Band III Seite 506 - Glocker Winfrid: Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik. Böhlau Verlag Köln Wien 1989 VIII, 138 Seite 346 - Goez Elke: Beatrix von Canossa und Tuszien. Eine Untersuchung zur Geschichte des 11. Jahrhunderts, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1995, Seite 32,36 - Mohr Walter: Geschichte des Herzogtums Lothringen. Verlag "Die Mitte" Saarbrücken 1974 Band II Seite 63-73 - Thiele, Andreas: Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band II, Teilband 1 Europäische Kaiser-, Königs- und Fürstenhäuser I Westeuropa, R.G. Fischer Verlag 1993 Tafel 16 - Weller Tobias: Die Heiratspolitik des deutschen Hochadels im 12. Jahrhundert. Rheinisches Archiv. Böhlau Verlag Köln Weimar Wien 2004 Seite 451-452,454,527 -

    Familie/Ehepartner: von Sachsen, Ida Billung. Ida (Tochter von von Sachsen, Bernhard II. und von Schweinfurt, Eilika) wurde geboren um 1035; gestorben am 31 Jul 1102. [Familienblatt] [Familientafel]


  7. 32.  von Mons, Hermann Graphische Anzeige der Nachkommen (18.Mathilde3, 7.Hermann2, 1.Mathilde1) wurde geboren um 1015; gestorben um 1052.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: 1039-1051, Hennegau,Belgien; Graf von Hennegau

    Notizen:

    Hermann von Mons
    Graf von Hennegau (1039-1051)
    um 1015- um 1052 (zwischen 1048 und 1050 Steindorff)
    Einziger Sohn des Grafen Reginar V. von Hennegau und der Mathilde von Verdun, Tochter von Graf Hermann Eenham im Eifelgau

    Brandenburg Erich: Tafel 33 Seite 67, "Die Nachkommen Karls des Großen."

    X. 133. HERMANN, Graf im Hennegau ca. 1040
    * ..., + ca. 1051

    Gemahlin:
    Richilde, II. oo Balduin VI. Graf von Flandern (siehe X. 59.)

    Thiele, Andreas: Tafel 18, "Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band II, Teilband 1 Europäische Kaiser-, Königs- und Fürstenhäuser I Westeuropa"

    HERMANN
    + um 1052

    Hermann folgte dem Vater als Graf von Hennegau, rebellierte 1046-1049 zusammen mit Flandern und Holland gegen Kaiser HEINRICH III. und musste sich letztlich wie der Cousin in Löwen unterwerfen. Er ist quellenmäßig nur wenig greifbar.

    oo RICHILDE VOM MONS- VALENCIENNES? + 1086
    Tochter und Erbin des Grafen Renier, Erbin von Hennegau
    Sicherte als Regentin ihrem Sohn letztlich den Hennegau.
    ihre 2. Ehe: oo BALDUIN I. (VI.) VON FLANDERN + 1070
    ihre 3. Ehe: oo WILHELM FITZ OSBORN VON BRETEUIL, Graf von Hereford + 1071

    Boshof, Egon: Seite 105,143, "Die Salier"

    Unter dem Eindruck der Niederlage HEINRICHS fanden sich - mehr zufällig als geplant - Gottfried, Dietrich von Holland, Balduin V. von Flandern und der Graf Hermann vom Hennegau, ein Sohn Reginars V., zu einer Koalition zusammen, die nun tatsächlich eine ersnthafte Bedrohung der kaiserlichen Herrschaft im Westen des Reiches darstellte. Die Kaiserpfalz Nimwegen wurde ingeäschert, Reichsburgen kapitulierten, Verdun wurde eingenommen und fiel den Flammen zum Opfer. Lüttich wurde von Bischof Wazo verteidigt; aber ohen Hilfe von außen sah sich der Bischof gezwungen, mit dem Herzog in Verbindung zu treten und einen für das Bistum vorteilhaften Frieden abzuschließen.
    Der Sturz Gottfrieds des Bärtigen löste die lothringischen Probleme nicht. Nieder-Lothringen blieb ein Krisenherd; der territorialpolitische Ehrgeiz der stets unruhigen REGINARE und der Expansionsdrang der Grafen von Flandern ließen das Grenzland nicht zur Ruhe kommen.
    Aber beide Erfolge HEINRICHS wogen wenig gegenüber einem spektakulären Handtsreich des flandrischen Grafen. Dieser konnte 1051 nach dem Tode des Grafen Hermann von Hennegau seinen gleichnamigen Sohn und präsumptiven Nachfolger mit dessen Witwe Richilde verheiraten und damit Voraussetzung für eine künftige Vereinigung des Hennegaus mit Flandern schaffen, der die wenige Jahre später erfolgte Ausschaltung der Kinder Richildes aus erster Ehe endgültig den Weg bahnen sollte.

    Leo Heinrich Dr.: Seite 129-130, "Zwölf Bücher niederländischer Geschichten."

    Reginar IV. starb höchstwahrscheinlich im Jahre 1036 und hinterließ eine einzige Tochter und Erbin, Richilde, welche mit einem Grafen Hermann (angeblich thüringischer Abkunft) vermählt war. Sie verband außer der Grafschaft Eenham mit den hennegauischen Herrschaften auch noch einen Teil von Valenciennes, der nicht zum Ostroban, sondern ihrem Großvater Henchilo von Eenham als eximierte Herrschaft gehört hatte [3 Es scheinen noch mehrere eximierte Herrschaften hier an den Grenzen des Ostrobans gewesen zu sein; denn anders zum späteren Gebiet von Valenciennes Gehöriges sollen Richilde und Hermann gekauft haben; die Ansprüche auf noch anderes trat später der Markgraf von Flandern ab.]. Graf Hermann schloß sich in den oben (Seite 18) erwähnten Streitigkeiten des lothringischen Hauses mit König HEINRICH dem Grafen von Flandern an gegegn seinen Lehnsherrn - ein Bestreben, was das Mißfallen seiner Gemahlin so auf sich gezogen haben soll, daß sie damit umging, ihn mit Hilfe des Bischofs von Lüttich dem Könige auszuliefern [1 Delewarde p. 295.]. Als sich Hermann ihrem Begehren fügte und sich von Balduin von Flandern trennte, fiel ihm dieser mit Feuer und Schwert ins Land und die Fehde wütete bis zu der oben (Seite 16 in der Note) erwähnten Ausgleichung, in welcher Balduin Rechte, die er auf Besitzungen in oder bei Valenciennes zu haben glaubte, aufgab, und dafür durch die Grafschaft Eenham entschädigt wurde. Hermann lebte noch bis gegen das Jahr 1050.
    Nach des Grafen Hermann Tode bewarb sich der Sohn des Grafen Balduin von Flandern, der ebenfalls Balduin hieß, um Richildes Hand [2 Siehe oben Seite 20.]; sie weigerte sich der Heirat, und brachte dadurch die Fläminger dazu, Gewalt zu brauchen. Mons ward von ihnen erobert, Richilde gefangen und gezwungen, Balduin zum Gemahl zu nehmen; und die Überredungskünste, welche Richilde anwendete, ihre Kinder erster Eher, Roger und Gertrud, dem geistlichen Stande zuzuführen [3 Delewarde 1. c. p.302.], werden wahrscheinlich ebenfalls von der Fläminger Waffengewalt unterstützt worden sein. Vielleicht blieb der Mutter nur die Wahl zwischen noch unglücklicherem Schicksal der Kinder, die der Vererinigung Flanderns und Hennegaus im Wege waren, und zwischen dem, welches sie wirklich traf [4 Roger war überdies lahm. Vincghant p. 184. Er ward später Bischof von Chalons sur Marne.].

    Boshoff, Egon: Seite 94, "Lothringen, Frankreich und das Reich in der Regierungszeit Heinrichs III."

    Den Aufständischen schloß sich auch der Graf Hermann vom Hennegau an, der mit Balduin einen Bündnisvertrag abgeschlossen hatte. Das Faktum dieses Vertrages ist durch Anselms Lütticher Bistumsgeschichte gut bezeugt, die Datierung zu 1047 nicht belegt, aber aus dem Kontext der Erzählung einleuchtend zu erschließen. Über den genauen Inhalt des Vertrages wird nichts gesagt; einen Hinweis könnte die Gründungsurkunde für das Kloster Eename aus dem Jahre 1063 enthalten: hier erklärt nämlich Balduin dem von ihm eingesetzten Abt Walbert gegenüber, daß er ihm die alte Burg Eename übertrage, sowie er sie von dem Grafen Hermann erhalten und seitdem unbestritten besessen habe. Es liegt nahe, diesen Erwerb mit dem von Anselm erwähnten pactum in Verbindung zu bringen; ob er allerdings tatsächlich Teil eines größeren Tauschgeschäftes gewesen ist, durch das die Region um Eename zwischen Schelde und Dender an Flandern, das Gebiet um Valenciennes und der Süden der Mark Eename aber an den Hennegau kam, bleibt lediglich eine Vermutung.
    Gegen Hermanns Parteinahme für die Rebellen erhob sich Widerstand in der eigenen Familie: seine Gemahlin Richilde war nicht bereit, ihm hierbei zu folghen; sie versuchte Wazo von Lüttich für ein verräterisches Unternehmen zu gewinnen, das ihm Hermann in die Hände gespielt hätte, damit er HEINRICH III. ausgeliefert werden konnte [164 Anselmi Gesta epp. Leod. cap. 59, MGH SS 7, Seite 224.]. Anselm bestreitet, daß sie dabei aus Treue zum Kaiser und seiner gerechten Sache handelte. Aber vielleicht wird man ihre Herkunft aus dem Hause der Grafen von Egisheim und ihre Verwandtschaft mit Bruno von Toul - also die Vermutung der Reichstreue - als ein gewichtigeres Motiv gelten lassen können als Anselms Bemühen, ihr Handeln mit weiblicher wankelmütigkeit zu erklären. Wie dem auch sei, Wazo ließ sich für dieses Spiel nicht gewinnen.


    1040 oo 1. Richilde von Mons-Valenciennes, Tochter und Erbin des Grafen Renier, um 1020-15.3.1086
    Erbin von Hennegau, den sie ihrem Sohn sicherte.
    (2. oo Balduin VI. Graf von Flandern -17.7.1070
    3. oo Wilhelm Fitz Osborn Graf von Hereford -22.22.1071 bei Cassel)


    Kinder:

    - Roger III. Bischof von Chalons-sur-Marne (1066-1093) - 1093
    - Gertrud Nonne


    Literatur:
    Boshof, Egon: Die Salier. Verlag W. Kohlhammer Stuttgart Berlin Köln 1987, Seite 105,143 - Boshoff, Egon: Lothringen, Frankreich und das Reich in der Regierungszeit Heinrichs III. in: Rheinische Vierteljahresblätter 42 (1978), Seite 94 - Brandenburg Erich: Die Nachkommen Karls des Großen. Verlag Degener & Co Neustadt an der Aisch 1998 Tafel 33 Seite 67 - Lampert von Hersfeld: Annales/Annalen Wissenschaftliche Buchgemeinschaft Darmstadt 2000 Seite 142 - Leo Heinrich Dr.: Zwölf Bücher niederländischer Geschichten. Eduard Anton Verlag Halle 1832 Seite 16,18,20,129-130 - Steindorff, Ernst: Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Heinrich III., Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 1963 Band II Seite 6,7,23,152 - Thiele, Andreas: Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band II, Teilband 1 Europäische Kaiser-, Königs- und Fürstenhäuser I Westeuropa, R.G. Fischer Verlag 1993 Tafel 18 -

    Gestorben:
    (zwischen 1048 und 1050 Steindorff)