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 Bohrer

von Saarbrücken, Friedrich

männlich um 1070 - 1135  (65 Jahre)


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Generation: 1

  1. 1.  von Saarbrücken, Friedrich wurde geboren um 1070; gestorben in 1135.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Saarbrücken [66001],Regionalverband Saarbrücken,Saarland,Deutschland; Graf von Saarbrücken
    • Titel/Amt/Status: Hornbach [66500],Südwestpfalz,Rheinland-Pfalz,Deutschland; Vogt von Hornbach
    • Titel/Amt/Status: Mainz [55127],Mainz,Rheinland-Pfalz,Deutschland; Vogt von St. Victor und St. Peter in Mainz

    Notizen:

    Friedrich
    Graf von Saarbrücken
    Vogt von St. Victor und St. Peter in Mainz und Vogt von Hornbach
    um 1070 † 1135

    Ältester Sohn des Grafen Siegbert im unteren Saargau aus dem Hause SAARBRÜCKEN

    Thiele, Andreas: Tafel 80, "Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band III Europäische Kaiser-, Königs- und Fürstenhäuser Ergänzungsband"

    FRIEDRICH I. † um 1134

    Folgt zu Saarbrücken, 1118 erstmals "Graf von Saarbrücken" genannt (in Adalberts Privilegien-Urkunde für Mainz), teilt um 1120 mit seinem Bruder Sigebert, der die elsässischen Besitzungen nimmt; behält dort etliche Lehen Lothringens. Er unterstützt weitgehend Kaiser LOTHAR III., ohne völlig mit den STAUFERN zu brechen, ist unter anderem Vogt von St. Victor und St. Peter in Mainz und von Hornbach.

    oo GISELA (? VON LOTHRINGEN)
    wohl Tochter des Herzogs Dietrich II. und Erbin des Raumes Zweibrücken

    Engels, Odilo: Seite 138,140,146, "Stauferstudien. Beiträge zur Geschichte der Staufer im 12. Jahrhundert"

    Der Graf von Saarbrücken hatte bekanntlich mit Hilfe seines erzbischöflichen Bruders eine ganze Reihe Mainzer Kirchenvogteien in seine Hand gebracht [Es handelt sich um die Stifte St. Peter, St. Viktor, St. Nicomedes, um die Klöster Altenmünster und Klingenmünster sowie die Vogteirechte an Außenbesitz des Liebfrauenstiftes, von St. Alban, Disibodenberg und des Mariengredenstiftes.], aber ausgerechnet er ist in den Mainzer Bischofsurkunden auch der ersten Jahrhunderthälfte auffallend selten anzutreffen. Die umgekehrt sehr häufig in Mainz vertretenen LAURENBURGER besaßen an der Lahn nur Lehnsvogteien des Wormser Hochstifts, und Obervogt der Wormser Kirche selbst war seit 1122 der Graf von Saarbrücken.
    Wenn Friedrich von Saarbrücken dem Grafen Werner von Maden in der Wormser Hochstiftsvogtei folgte, dann war das weniger ein eigenmächtiger Schachzug Adalberts von Mainz, sondern bewegte sich ebenso im Rahmen der üblichen Erbfolge.
    Um den salischen Hausmachtbereich nach Westen hin abzuschirmen, setzte König HEINRICH IV. den Besitzer des mittelelsässischen Werd als Grafen im unteren Saargau ein und wies ihm 1080 das Königsgut Wadgassen als Amtsgut zu. Es handelt sich um Sigebert, den Stammvater des SAARBRÜCKER Hauses, dem wir schon begegnet sind. Dessen Söhne teilten das Erbe; Sigebert übernahm die elsässischen Besitzungen und nannte sich "Comes de Alsatia" bzw. später "von Werd", sein Bruder Friedrich betitelte sich weiterhin als Graf von Saarbrücken und erhielt alle übrigen Gerechtsame der Familie. Man könnte dazu sagen, die Aufteilung räumlich ohnehin getrennter Herrschaftsbezirke tangierte das königliche Verleihungsrecht noch nicht. Aber die Brüder Sigebert und Friedrich urkunden im Mainzer Stadtprivileg von 1122, also kurz vor der Erbteilung, als "comites de Sarebruchen", das heißt, sie traten in Mainz so auf, als seien die Grafenrechte gemeinsamer Familienbesitz. In diese Richtung weist auch die hier erstmals erwähnte Stammburg Saarbrücken, die nicht etwa ein Reichslehen, sondern ein Metzer Kirchenlehen war. Wäre die Grafschaft noch als ein königlicher Auftrag verstanden worden, die Familie hätte das Amtsgut Wadgassen sicherlich nicht 1135 in ein Prämonstratenserstift umgewandelt und zu diesem Zweck den als "proprium" bezeichneten Güterkomplex dem zuständigen Diözesan-Bischof Albero von Trier zu Eigen aufgetragen. Da es in Wirklichkeit darum ging, die amtsrechtlichen Bindungen an die Königsgewalt abzubauen, gab auch die Familie die an sich dem Erzbischof vorbehaltene Vogtei des jungen Stifts nicht aus der Hand; sie stellte nur die Verfügungsgewalt über diesen Komplex auf eine andere Rechtsbasis und reservierte ihm als dem Hauskloster der Gesamtfamilie nach wie vor eine zentrale Stellung. Noch nach der Absonderung der Zweibrücker Seitenlinie hatten beide Häuser diese Vogtei gemeinsam inne.





    oo Gisela von Langenselbold-Gelnhausen
    oder
    oo 2. Gisela von Lothringen, Tochter des Herzogs Dietrich II.

    Kinder:

    - Simon I. † 1180
    - Adalbert II. Erzbischof von Mainz (1137-1141) um 1100/05 † 17.7.1141
    - Agnes um 1115 † nach 1147
    oo 2. Friedrich II. Herzog von Schwaben 1090 † 6.4.1147


    Literatur:
    Engels, Odilo: Stauferstudien. Beiträge zur Geschichte der Staufer im 12. Jahrhundert, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1996, Seite 146,166 - Thiele, Andreas: Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band III Europäische Kaiser-, Königs- und Fürstenhäuser Ergänzungsband, R.G. Fischer Verlag 1994 Tafel 80 - Weller Tobias: Die Heiratspolitik des deutschen Hochadels im 12. Jahrhundert. Rheinisches Archiv. Böhlau Verlag Köln Weimar Wien 2004 Seite 26,27,528,550,573 -