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von Paris, Odo

von Paris, Odo

männlich 858 - 899  (41 Jahre)

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  • Name von Paris, Odo 
    Geburt 858  [1
    Geschlecht männlich 
    Titel/Amt/Status Paris [75001],Paris,Île-de-France,Frankreich Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  [1
    Graf von Paris 
    Titel/Amt/Status Franzien,Frankreich Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  [1
    Herzog von Franzien 
    Titel/Amt/Status 29.2.888-899  Westfrankenreich Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  [1
    Westfränkischer König 
    Tod 1 Jan 899  La Fère [02800],Aisne,Picardie,Frankreich Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  [1
    Beerdigung Paris [75001],Paris,Île-de-France,Frankreich Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  [1
    • Saint-Denis
    Personen-Kennung I890  Mittelalter
    Zuletzt bearbeitet am 4 Nov 2015 

    Vater Robert,   geb. um 820   gest. 866, Brissarthe [49330],Maine-et-Loire,Pays de la Loire,Frankreich Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort (Alter 46 Jahre) 
    Mutter von Tours, Adelheid   gest. nach 866 
    Familien-Kennung F364  Familienblatt  |  Familientafel

    Familie von Troyes, Theodrada   gest. nach 890 
    Eheschließung 888 
    Familien-Kennung F366  Familienblatt  |  Familientafel
    Zuletzt bearbeitet am 8 Nov 2015 

  • Ereignis-Karte
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    Link zu Google MapsTod - 1 Jan 899 - La Fère [02800],Aisne,Picardie,Frankreich Link zu Google Earth
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    Pin-Bedeutungen  : Adresse       : Ortsteil       : Ort       : Region       : (Bundes-)Staat/-Land       : Land       : Nicht festgelegt

  • Fotos
    Krönung Odos von Paris
    Krönung Odos von Paris
    aus den Grandes Chroniques de France

  • Notizen 
    • Odo Westfränkischer König (29.2.888-899)
      Herzog von Franzien
      Graf von Paris
      858-1.1.899 La Fere-sur-Oise
      Begraben: St-Denis
      Ältester Sohn des 866 gegen die Normannen gefallenen Grafen Robert IV. der Tapfere von Paris aus seiner 2. Ehe mit der Adelheid von Tours, Tochter von Graf Hugo

      Lexikon des Mittelalters: Band VI Spalte 1353

      Odo, westfränkischer König 888-898
      + 1./3. Januar 898 La Fere/Oise Begraben: St-Denis
      oo Theodrada

      Nach dem Tod Roberts des Tapferen wurden seine minderjährigen Söhne Odo und Robert bei der Nachfolgeregelung übergangen und 868 verbliebener 'honores' durch KARL DEN KAHLEN beraubt. Erst die Fürsprache Gauzlins ebnete Odos Ernennung zum Grafen von Paris den Weg. 885/86 organisierten Bischof und Graf die erfolgreiche Verteidigung der Stadt gegen die Normannen. Als Angehöriger einer Partei, die 885 den Kaiser zur Herrschaft im Westen eingeladen hatte, profilierte Odo von der kaiserlichen Gunst, vom Zerfall monarchischer Aurorität und vom Tod führender westfränkischer Adliger: 886 erhielt er die väterlichen Besitzungen an der Loire (Grafschaften Angers, Tours, Blois; Orleans; Abtei St-Martin/Tours) und vermehrte das neu entstehende Machtzentrum nach Gauzlins Tod noch um dessen Kloster St-Germain-des-Pres, St-Denis und St-Amand. Diese herausragende Stellung in Neustrien nutzte Odo schon 887 zur Einflußnahme auf Teile des Episkopates. Dies war die Basis für Odos Königswahl und seinen gestuften Herrschaftsantritt im westfränkischen Reich. Nach der Absetzung KARLS III. durch seinen Neffen ARNULF löste sich das karolingische Großreich 888 endgültig auf, udn der Adel wählte die Könige der Nachfolgereiche aus den eigenen Reihen. Während sich im W eine Partei um Erzbischof Fulco von Reims zunächst WIDO VON SPOLETO (Krönung in Langres zum westfränkischen König, Resignation und Abzug nach Italien) und dann dem ostfränkischen Herrscher ARNULF zuwandte, erhob eine andere Adelsfraktion Odo am 29. Februar 888 in Compiegne zum König; die Weihe spendete Erzbischof Walter von Sens. Ein erneuter Normannensieg am 24. Juni 888 bei Montfaucon-en-Argonne und eine persönliche Begegnung mit ARNULF in Worms sicherten Odos Position, die er mit einer erneuten Krönung (mit einer von ARNULF geschickten Krone) am 13. November 888 in Reims befestigte und Anfang 889 auf einem Aquitanienfeldzug auch im S zur Geltung brachte. Nach einem Hoftag in Orleans im Juni 889 setzte die Ausstellung erster Königsurkunden ein.
      Obwohl Odo einen Vorrang ARNULFS akzeptierte und mit ihm ein Frundschaftsbündnis einging, war damit die 843 geschaffene Einheit und Selbständigkeit des westfränkischen Reiches gewahrt. Seine Herrschaft verstand Odo in der Kontinuität seiner karolingischen Amtsvorgänger und zählte seine Regierungsjahre vom Tod KARLS III. (13. Januar 888) an. Die bei der Weihe 888 abgelegte Promissio erkannte kirchliche und adlige Rechte im Sinne eines die Herrschaft begründenden Vertragsverhältnisses an.
      Die konsequente Erweiterung der robertinischen Besitzungen über Neustrien hinaus und die Sicherung für die eigene Familie durch gezielte Förderung von Odos Bruder Robert (seit 893 marchio) sorgten seit 892 freilich für zunehmenden adligen Widerstand, gefördert durch Mißerfolge bei der Normannenabwehr. Am 28. Januar 893 erhob eine oppositionelle Adelsgruppe um Fulco von Reims und Graf Heribert I. den letzten westfränkischen KAROLINGER Karl 'den Einfältigen' gegen Odo zum König und ersuchte ARNULF um Hilfe. In langwierigen Auseinandersetzungen um die Herrschaft, in denen ARNULF 894 Karl, 895 schließlich Odo anerkannte, konnte sich Odo zwar weitgehend durchsetzen, mußte aber den Verlust königlicher Autorität und die Ausformung eigenständiger Adelsherrschaften akzeptieren. In einem Vertrag wies Odo 897 Karl ein Landgebiet und die Nachfolge im Königsamt zu, sicherte aber seinem Bruder Robert das erhebliche Machtpotential vor allem in Neustrien. Als Odo ohne Erben 898 starb, war der Grundstein für die karolingische Restitution im Königtum wie für eine robertinische Sonderstellung im Reich gelegt, die 922/23 Robert I. und schließlich 987 Hugo Capet zur Erlangung der königlichen Würde nutzten.

      Literatur:
      Dümmler ² III, 266ff., 315ff. - HEG I, 735-738 - G. Schneider, Erzbischof Fulco (883-900) und das Frankenreich, 1973 - B. Schneidmüller, Karolingische Tradition und frühes Königtum, 1979, 105-121 - K. F. Werner, Die Ursprünge Frankreichs bis zum Jahr 1000, 1989, 446ff. - W. Kienast, Die fränkische Vasallität, 1990, 445-492 -
      Odo wuchs in den deutschen Allodien im Wormsgau auf und stand mit dem Bruder unter der Vormundschaft des mächtigen, berühmten Halbbruders Abt Hugo von Tours, der französischer Regent wurde und die Brüder wieder in Besitz und Ämter einsetzte. Odo wurde wie schon sein Vater Graf von Paris, Graf von Aquitanien, Graf von Anjou und Touraine und mehrfacher Laienabt und Vogt wichtiger Klöster. Nach dem Sturz Kaiser KARLS III. DES DICKEN durch ostfränkische Feudalherren wurde der bewährte Heerführer Odo aus dem Hause der ROBERTINER, der sich bei der Belagerung von Paris durch die Normannen hervorgetan hatte, König des westfränkischen Reiches. Nachdem Odo in Compiegne gekrönt worden war, verfolgte er zuerst die normannischen Eindringlinge, die er am 24.6.888 bei Montfaucon besiegte. Um seine Stellung gegen einen noch unmündigen Sohn Ludwigs II. des Stammlers zu sichern, erkannte er die Lehnshoheit des ostfränkischen Königs ARNULF VON KÄRNTEN an. Odo vermochte im wesentlichen nur im Gebiet nördlich der Loire wirklichen Einfluß auszuüben. Er versuchte die königliche Gewalt zu festigen, was ihm unter dem Adel viele Feinde zuzog. Wegen ihrer endlosen Intrigen verzichtete der durch Krankheit geschwächte König 898 auf sein Amt zugunsten Karls III. des Einfältigen, der bereits 893 von einer oppositionellen Adelsgruppe zum König erhoben worden war.

      Schieffer Rudolf: "Die Karolinger"

      Der Graf von Paris Odo, dessen unerschrockener Kampfesmut an seinen Vater Robert den Tapferen gemahnte, zeichnet sich 885 bei der Abwehr der Normannen vor Paris aus. Kaiser KARL III. verhalf dem ROBERTINER Odo zum weiteren Durchbruch, als er ihm zur Grafschaft Paris 886 nach dem Tode Hugos des Abtes auch noch dessen hinterlassene Hoheitsrechte in Neustrien und an der Loire hinzugab.
      Nach der Absetzung Kaiser KARLS III. nutzte in W-Franken der ROBERTINER Odo seine überlegene Machtstellung von der Seine bis zur Loire wie auch seinen frischen Kriegsruhm als Verteidiger von Paris, um Ende Februar oder Anfang März in Compiegne die Krone zu nehmen, wohl nur wenige Tage bevor in Langres Markgraf Wido II. von Spoleto, eingedenk der alten Verbindungen seines Geschlechts zum Westen, desgleichen tat. Allerdings räumte er vor Odo schnell das Feld und verfolgte seine Ambitionen seither in Italien weiter, während der aquitanische Süden Graf Ramnulf von Poitiers, nach dem Tode des Bernhard Plantapilosa (885/86) der Mächtigste weit und breit, zeitweilig ebenfalls seine Verselbständigung betrieb, sich dann aber doch Odo unterwarf; an seinem Hof hütete er im übrigen den 8-jährigen Karl, Ludwigs des Stammlers postumen Sohn, der vorerst freilich von keiner Seite ins Spiel gebracht wurde.
      Im Juni 888 empfing König ARNULF in Frankfurt eine Gruppe westfränkischer Gegner Odos unter dem Erzbischof Fulco von Reims, die zunächst WIDO angehangen hatten und nun ihm die Herrschaft bei ihnen antrugen. ARNULF ging nicht darauf ein und erkannte vielmehr Odo an, auf den ja auch KARL III. im Westen vertraut hatte. Der ROBERTINER fand sich, gestärkt durch einen eben errungenen Normannensieg, in Worms zur Huldigung ein und erhielt bald darauf von ARNULF eine Krone, mit der er, nunmehr in Reims, abermals gekrönt wurde, was seine inneren Widersacher einstweilen zum Schweigen brachte.
      König Odo, der nach dem Gewinn allseitiger Anerkennung (888/89) seine beträchtliche Hausmacht an Grafschaften, Kirchen und Lehen, die er formell dem Bruder Robert übereignet hatte, nach Kräften weiter ausbaute, zog sich damit den wachsenden Unmut der anderen Großen zu. Seine Widersacher, allem voran Erzbischof Fulco von Reims und der Graf Heribert von Soissons und Meaux, durch seinen Vater Pippin ein Enkel des geblendeten Königs Bernhard von Italien (+ 818), versprachen sich am meisten Wirkung davon, nicht einen der Ihren Odo entgegenzustellen, sondern einen KAROLINGER: den bis dahin als illegitim betrachteten, mittlerweile 13-jährigen Sohn Ludwigs des Stammlers, Karl mit dem späteren, an sich positiv gemeinten Beinamen "der Einfältige". Er wurde am 28.1.893, also am Jahrestag von KARLS DES GROSSEN Tod, in Reims feierlich gekrönt und fand als (Gegen-)König auf Anhieb starke Resonanz, die bis ins westfränkische Burgund und nach Aquitanien reichte, aber nicht von Dauer war. Um ihm wenigstens das Wohlwollen ARNULFS zu sichern, appellierte Fulco in einem Schreiben geschickt an die familiäre Solidarität, indem er seinen Abscheu vor der Tyrannei des "dem Königsstamm (stirps regia) fremden" Odo mit der Sorge um die Zukunft des KAROLINGER-Hauses verknüpfte, aus dem nur noch ARNULF und eben der junge Karl übrig und somit eng aufeinender angwiesen seien. Tatsächlich trafen beide im Mai 894 im Worms zusammen, wo ARNULF den Vetter (2. Grades) als Lehnsmann annahm und seine politischen Ziele zu unterstützen versprach. Doch ließ er bald davon ab, als Karl nach seiner Rückkehr gegen den wieder erstarkenden Odo weiter rapide an Boden verlor und aus der Francia ins westliche Burgund ausweichen mußte. ARNULF besann sich seiner Rolle als Oberherr beider, "befahl, dass Odo und Karl zu ihm kämen" (so der Annalist von Saint-Vaast), und als sich im Mai 895 nur Odo in Worms einstellte, erneuerte er das Bündnis mit ihm, gab also die karolingische Option im W auf.
      Nachdem König Zwentibold im Sommer 895 zugunsten Karls des Einfältigen in W-Franken eingegriffen hatte, kam 897 ohne sein Zutun, aber durch tätige Vermittlung Fulcos von Reims ein Ausgleich zwischen Odo und Karl dem Einfältigen zustande: Der siegreiche ROBERTINER, der Schritt für Schritt die Königsmacher des Gegners auf seine Seite gezogen hatte, unter anderem Graf Heribert durch Überlassung der wichtigen Grafschaft Vermandois (896), aber selber ohne legitimen Sohn geblieben war, einigte sich mit dem unterlegenen KAROLINGER auf gegenseitige Anerkennung ihres Königtums, gestand ihm ein beschränktes Hoheitsgebiet (wohl um Laon) und nach seinem Tode die Anwartschaft auf das ganze Westreich (vor dem eigenen Bruder Robert) zu, ließ sich dafür aber die beträchtlichen Machtpositionen seiner Fammilie von dem bisherigen Rivalen garantieren. Auf dieser Grundlage ergab sich eine anscheinend reibungslose Wiederherstellung der karolingischen Monarchie im Westen, als Odo am 1.1.898 in La Fere an der Oise gestorben und ganz im Stile seines Vorgänger in Saint-Denis beigesetzt worden war.

      Ehlers Joachim/Müller Heribert/Schneidmüller Bernd: Seite 13-21, "Die französischen Könige des Mittelalters"

      ODO 888-898

      Odo
      geboren ca. 860, gestorben am 1.1.898 im Winterlager La Fere-sur-Oise Bestattung in St-Denis

      Vater:
      Robert der Tapfere (gestorben 866)
      Bruder:
      Robert (König 922-923)

      Marchio Neustriens
      Eheschließung Frühjahr/Sommer 888 mit Theotrada, keine Kinder bezeugt
      29.2.888 Königswahl und Königserhebung in St- Corneille de Compiegne
      August 888 Herrschertreffen mit König ARNULF in Worms
      13.11.888 abermalige Krönung in Reims mit einer von ARNULF übersandten Krone
      889 Ramnulf II. von Poitiers erkennt Odo an
      28.1.893 Königserhebung Karls "des Einfältigen" in Reims auf Betreiben Erzbischofs Fulco
      Mai 895 zweites Herrschertreffen mit König ARNULF in Worms
      897 territoriales Arrangement mit Karl "dem Einfältigen"

      Als die "Völker Galliens" (Regino von Prüm) am Anfang des Jahres 888 Odo zum König wählten, werden sie sich des ambivalenten Charakters dieser Handlung wohl kaum bewußt gewesen sein. Für den Chronisten aus Prüm hatten sich die Reiche, über die Kaiser KARL III. "DER DICKE" geboten hatte, in ihre Teile aufgelöst und jeder Teil aus seinem Innern einen König gewählt. Mithin könnte mit dem von den Völkern Galliens bewohnten Teil das 843 begründete W-Frankenreich KARLS DES KAHLEN gemeint gewesen sein - ein respektables Reich, das nur in Hinblick auf das einstige fränkische Großreich als "Teil" anzusehen wäre. Aus der Fuldaer Perspektive des Fuldaer Annalisten schien Odos Reich freilich kleiner und auf das Land bis zur Loire und die aquitanische Provinz begrenzt gewesen zu sein. Die Fortsetzung der Fuldaer Annalen in der Altaicher Handschrift geht noch einen Schritt weiter, wenn sie zum Jahr 888 von "vielen kleinen Königen" redet, die in Europa oder dem Reiche KARLS III. "aufstiegen": Markgraf Berengar von Friaul in Italien, Rudolf von Hoch-Burgund, Bosos Sohn LUDWIG in der Provence und mit ihm konkurrierend Herzog Wido von Spoleto, schließlich auch der erwähnte Odo, dem Ramnulf (von Poitiers) recht bald den Anspruch streitig zu machen suchte.
      Wollte man das Problem sehr pointiert fassen, so ließe es sich zuspitzen auf die Alternativfrage, ob Odos Reich als ein fränkisches Teilreich unter mehreren anzusprechen ist oder als ein durchaus selbständiges Reich mit bereits französischer Perspektive.
      Die Wahl Odos provoziert den zurückschauenden Betrachter, eine zweite Art alternativer Orientierung herauszustellen. So läßt sich Odos Königtum als besondere Ausprägung einer frühmittelalterlichen Heerkönigsvorstellung interpretieren, während andererseits Züge einer rechtlichen Einbindung des Königs in ältere Formen eines westfränkischen Staatsverständnisses überaus deutlich hervortreten, so dass man fast von konstitutionellen Festlegungen sprechen kann. Beide Aspekte sind noch zu erläutern, vor allem zu belegen, doch um der schärferen Konturierung willen ließe sich daran festhalten, dass Odos Königtum den Typ des Heerkönigtums mit dem des konstitutionell gebundenen verknüpft, dass beide Typen hier zusammenkommen, obwohl sie letztlich kaum voll vereinbar sind.
      Was hatte Odo dazu qualifiziert, dass westfränkische Große ihn zu ihrem König wählten und erhoben? Eine Herkunft aus karolingischem Geschlecht konnte er jedenfalls nicht vorweisen. Sein Vater, Robert der Tapfere, war Graf von Tours, Blois und Anjou, der sich in Abwehrkämpfen gegen Normannen und Bretonen bewährt hatte und in der bretonischen Mark wie den erwähnten Grafschaften an der Loire seine Machtbasis besaß. Er stammte wohl vom Mittelrhein und sollte als Ahnherr der nach ihm benannten ROBERTINER auch dereinst Stammvater der KAPETINGER werden. Als Robert der Tapfere 866 fiel, waren seine beiden Söhne Odo und Robert minderjährig und wurden von der väterlichen Herrschaft ausgeschlossen - ganz gewiß war Odo noch nicht 10 Jahre alt, möglicherweise etwa 860 geboren. Seine Kindheit und Jugend sind unbekannt, ab 882 ist sein Weg erkennbar. Selbstverständlich war der Aufstieg an des jeweiligen Königs Gunst gebunden. 882 war Odo Graf von Paris; neben Gauzlin zeichnet er sich im Abwehrkampf gegen normannische Überfälle aus, vor allem 885/86 bei der Verteidigung von Paris. Als gleichwohl die Lage der Metropole hoffnungslos schien, bemühte sich Odo mit Erfolg um kaiserliche Unterstützung, die vor Ort aber kläglich versagte. Immerhin wird dabei deutlich, dass westfränkische Große Kaiser KARL III. ("DEN DICKEN") ins W-Reich zur Herrschaftsübernahme eingeladen hatten, weil sie sich so die dringend benötigte militärischen Unterstützung erhofften. Ferner war für Odo bedeutsam, dass KARL III. ihm die Übernahme des väterlichen Besitzes erleichterte. Odo verstand, diesen zusätzlich zu mehren, und verfügte bereits vor seiner Königswahl an der Loire über die Grafschaften Angers, Tours, Blois, Orleans und die bedeutende Abtei St-Martin in Tours; an der Seine gebot er mindestens über die wichtigen Klöster St-Germain-des-Pres und St-Denis, außerdem über St-Armand in Neustrien, einer weiteren Basis seiner politischen Macht. Blickt man auf die realen Grundlagen von Odos politischer Stellung, so waren diese durchaus ansehnlich, zumal militärische Kontingente in seinen Grafschaften rekrutierbar waren. Nicht weniger wichtig war Odos persönliche Eignung. Richer von St-Remi kennzeichnet den Königskandidaten ausdrücklich als kampferprobten und tatkräftigen Mann, dessen Vater Adelskrieger war. Diese Quallitäten sollte nicht einmal der Hinweis auf den Großvater mindern, der aus dem rechtsrheinischen Gebiet, fast möchte man sagen aus dem Ausland kam. Auch sonst läßt Richer keinen Zweifel an Odos militärischer Tüchtigkeit, die sich vielfach bewährt habe. Ähnlich akzenturiert äußert sich Abo von St-Germain, der die Belagerung von Paris durch Normannen als Augenzeuge erlebte und das Geschehen der Jahre 885-886 in einem umfangreichen Epos nachgestaltete: Als Schutzherrn der Stadt und künftigen Erhalter des Reiches spricht er Odo an, rühmt ihn als Sieger und unbezwungen im Kriege. Kaiser KARLS III. klägliches Versagen vor Paris, als er den Kampf scheute und in schimpflicher Weise den Abzug der Normannen teuer erkaufte, ist der bewußte Hintergrund für die Betonung von Odos Eignung: Kein Zweifel, dass die Hoffnung seiner Wähler in der Zurückdrängung normannischer Invasoren lag. Dabei verdient beachtet zu werden, dass die fehlende KAROLINGER-Abkunft im Zusammenhang mit Odos Wahl keine Erwähnung findet, vielleicht auch längst eine nur noch sekundäre Bedeutung hatte. Auch in anderen Dingen gab es kaum Hemmungen. Da beispielsweise Odo die notwendigen Herrschaftszeichen fehlten, ließ er diese aus dem Kloster St-Denis holen und sorgfältig in Listenform quittieren. Mancher sieht bereits in der Tatsache, dass Odo auf die Insignien zunächst keinen Zugriff hatte, Zeichen eines gewissen Makels, konstatiert mitunter sogar einen Rechtsmangel. Solche Wertungen sind bestimmt überzogen, und Odo dürften sie kaum berührt haben. Er verhielt sich pragmatisch, und weil "diese Gegenstände" benötigt wurden, setzte er durch, dass bei der feierlichen Königserhebung, an die sich die Salbung und Krönung anschlosssen, die Herrschaftszeichen der westfränkischen Vorgänger zur Verfügung standen. Ort der Erhebung war St-Corneille in Compiegne, wo Erzbischof Walter von Sens Odo am 29. Februar zum König salbte. Zwar hatte sich eine Weihetradition zugunsten von Reims herausgebildet, doch verstand es der Reimser Metropolit, durch seine Gegnerschaft zum ehemaligen Grafen von Paris sich selbst auszumanövrieren. Der Konkurrenzkampf zwischen Reims und Sens um das Recht der Königsweihe wurde somit erneut aufgefrischt.
      Kaum etwas ist über den Prozeß der politischen Willensbildung, der zur Wahl des Grafen von Paris führte, bekannt. Als Odos Wähler können jeweils die Mehrzahl der westfränkischen Bischöfe und die der Großen gelten, doch eine einhellige, gar unstrittige Zustimmung erhielt Odo nicht. Dies zeigte bereits das Beispiel des Reimser Erzbischofs Fulco, der zunächst für WIDO VON SPOLETO eingesetzt hatte, dann aber die Nähe zum ostfränkischen König ARNULF suchte.
      Der zeitliche Abstand von vermutlich einigen Wochen zwischen der Wahl als einem Vorgang der politischen Willensbildung mit anschließender verbindlicher Willensbekundung und der Erhebung ließ Zeit für umfangreiche Vorbereitungen, die man zu nutzen verstand.
      Schon seit Jahrhunderten gilt den Akten der Königserhebung, deren Vorbereitungen viel Sorgfalt und umsichtige Beachtung der Tradition erforderten, besondere Aufmerksamkeit. Zugrunde gelegt wurden der kirchlichen Weihe meist sogenannte Ordines, also liturgische Texte für die Gestaltung des Weihegottesdienstes, in die Verfahrensanweisungen für Salbung und Krönung, oft auch die zu leistenden Eide eingeschlossen wurden. Für Odos Krönung am 29. Februar 888 enthält der Ordo neben Gebetsformeln ein förmliches Versprechen der Bischöfe gegenüber Odo, dessen eidliches Versprechen und schließlich einen Festgesang. Bemerkenswert ist zunächst, dass dieser Odo in westfränkischer Tradition steht, also der neue König, der nicht karolingischer Abkunft war, grundsätzlich wie seine karolingischen Vorgänger angesehen, geweiht und gefeiert wurde. In dieser Tatsache ist zugleich ein gewisses Bekenntnis zur westfränkischen Reichstradition zu sehen, die 843 durch den Vertrag von Verdun begründet wurde. Darüber hinaus ist Odos Promissio von 888 besonders aufschlußreich, zumal sich auch Odo als Nicht-KAROLINGER mit diesem Königseid in die große westfränkische Staatstradition einordnete. Zwar fehlen Hinweise, dass auch er wie nahezu alle Vorgänger seit KARL DEM KAHLEN sich zum Verfassungsgefüge des Vertrages von Coulaines vom November 843 ausdrücklich bekannt hat beziehungsweise darauf verpflichtet worden ist, doch zielen einzelne Textpassagen seiner Promissio deutlich in die Nähe jener berühmten Festlegung der westfränkischen Verfassung. König KARL DER KAHLE hatte im April 845 auf der Synode von Beauvais den westfränkischen Bischöfen auf ihr Verlangen hin acht Grundsätze beschworen, die P. E. Schramm "als ein Grundgesetz der nun auf sich gestellten Westfränkischen Kirche" bezeichnete. In nahezu archaisch anmutender Form hatte der christliche König diesen Eid vor den Bischöfen auf sein eigenes Schwert geleistet. Sachlich bezog sich die Herrschende Verpflichtung von 845 zweifelsfrei auf den Vertrag von Coulains, dessen erstes Kapitel die Stellung der Kirche im Reiche als tragendes Element fixiert hatte. An die königliche Selbstverpflichtung von 845 in Beauvais knüpfte man nun 888 an, denn aus Kapitel 1 und 6 wurden deutlich einzelne Textpassagen übernommen. In der westfränkischen Reichstradition hatte es jenen anderen Verpflichtungsstrang gegeben, der in unmittelbarer Anknüpfung an Coulaines bislang sehr häufig genutzt wurde. Wenn jetzt eine sachlich korrekte Variante gewählt wurde, lag es gewiß am Erzbischof von Sens als Konsekrator Odos, der sich selbst gegenüber der bis dahin prägenden Rolle des Reimser Amtskollegen profilieren wollte. Jedenfalls bekunden die entsprechenden Passagen des Königseides eindrucksvoll, dass sich Odo auch in dieser Hinsicht voll in westfränkische Traditionen stellte und die Rechte der Kirche dieses Reiches garantierte. Ergänzend zur textlichen Anlehnung an KARL DES KAHLEN Eid von 845 hatten sich die Redaktoren von 888 auch auf die Eidesformulare Ludwigs des Stammlers von 877 und Karlmanns von 882 bezogen, also sicherheitshalber Anschluß an jene große Traditionslinie hergestellt, die vornehmlich Hinkmar von Reims fixiert hatte. Im Zusammenhang mit Odos Promissio ergeben sich zusätzliche Einblicke in die Verfassungswirklichkeit. Es läßt sich nämlich nachweisen, dass Odo vor der Königsweihe der Eidestext schriftlich vorgelegt wurde und dass er ihn unterschreiben mußte. Da Odos Königstitel und entsprechend auch seine Unterschrift später stets Odo rex lauteten, unter seiner Promissio jedoch nur Odo steht, ergibt sich recht zwingend, dass der zum König gewählte, aber noch nicht zum König geweihte Odo seinen verbindlichen Eid vor der Krönung und Weihe geleistet haben muß. Er unterschrieb die schriftlich fixierte Fassung und leistete gewiß für viele hörbar dann den geforderten Eid, dessen für seine eigene Königsherrschaft konstitutiver Charakter somit in doppelter Hinsicht sehr deutlich wird. Mit ähnlich ablaufenden Eidesleistungen wird man bei einigen Königserhebungen bereits vor 888 rechnen müssen, doch sind die knapp skizzierten Zusammenhänge hier erstmals eindeutig belegbar. Sie dokumentieren überdies eindrucksvoll die Entwicklung der Schriftlichkeit im westfränkischen Reich und die Möglichkeit von deren rechtlicher Verbindlichkeit, während ja sonst Eidesleistungen noch über lange Jahrhunderte ihren zwingenden Charakter fast ausnahmslos durch den mündlichen Rechtsakt erhielten.
      Überliefert ist die schriftliche Fassung von Odos Königseid in einer Handschrift des katalanischen Klosters Ripoll. Mit einiger Wahrscheinlichkeit war die Textvorlage als authentisches Exemplar von König Odo selbst verschickt worden, "um Kunde davon zu geben, dass er seine Herrschaft angetreten habe und in rechtmäßigem Sinne führen werde" (P. E. Schramm). Erst etwas später wird erkennbar, dass sich Odo zugleich in dieser Form geschickt in die Politik der Mark Barcelona und des Erzbistums Narbonne einzuschalten verstand. Damit ist zugleich angedeutet, dass sich der neue König tatkräftig um die Festigung wie auch Ausweitung seiner Herrschaft bemühte, keineswegs also ein "Kleinkönig" sein wollte. Selbst Odos Hochzeit, die nur grob auf die Zeitspanne vom Frühjahr bis Sommer 888 zu datieren ist, läßt des Königs politischen Ehrgeiz erkennen. Er heiratete eine nicht näher bekannte Theotrada, von der man allerdings weiß, dass sie nicht fränkischer Abstammung war. Im 10. Jahrhundert hätte man in einer solchen Gattenwahl eine besondere Akzentuierung der eigenen Herrschaftslegitimation gesehen. Aus Anlaß dieser Hochzeit erhielten beide Eheleute Gedichte als Gabe; sie sind keine üblichen Hochzeitsgedichte, doch spiegelt sich in ihnen ein beachtlicher rest antiken Bildungsgutes, dem sich das Herrscherpaar offenbar weiterhin verpflichtet fühlte, wenn auch die Textformen erkennen lassen, dass die karolingische Kulturblüte gegen Ende des Jahrhunderts zu verblassen begann.
      Zu den spektakulären Ereignissen in Odos erstem Königsjahr gehört eine Begegnung mit dem ostfränkischen Herrscher ARNULF, den die Stämme rechts des Rheins Ende November 887 zum König erhoben hatten. Ein solches Zusammentreffen war für den W-Franken nicht unproblematisch, politisch aber wohl zweckmäßig. Erzbischof Fulco von Reims, der an der Spitze einer nicht unbedeutenden Adelsgruppe stand, hatte König ARNULF nämlich die Herrschaft auch über W-Franken angetragen und ihm seit einem ersten Treffen Ende Mai in Worms, dann auch in Frankfurt verhandelt. Es dürfte sich bei Fulcos Initiative um eine relativ übliche "Einladung" gehandelt haben, die zwar keine Garantie zur Herrschaftsübernahme bedeuten konnte, aber mit ihrem Wahlcharakter durchaus reale Chancen zur Herrschaftsübernahme bot, die von Franken-Königen in der Regel aufgegriffen wurden. König ARNULF tat dies jedoch nicht, er entließ vielmehr Fulco sine ullo consilio vel consolatione - also wohl ohne nähere Begründung und ohne vertröstende beziehungsweise hinhaltende Worte. Über ARNULFS Motive kann man nur rätseln, doch da Verhandlungen mit Fulco bezeugt sind und in Frankfurt zugleich eine ostfränkische Reichsversammlung stattfand, läßt sich mit einiger Sicherheit schließen, dass die Ablehnung der westfränkischen Einladung von ARNULFS eigenen Wählern getragen wurde. In dieser Tatsache hat man ein Indiz dafür gesehen, dass die rechtsrheinisch-ostfränkischhe Stämme bewußt in einer eigenen politischen Organisationseinheit verbleiben wollten.
      Gerade in dieser kritischen Phase, als Gesandte von Odos politischem Gegner Fulco mit dem mächtigen ostfränkischen Herrscher verhandelten, gelangen Odo in seinem eigenen Reich Erfolge, die bewiesen, dass er der Aufgabe des Schutzes gegenüber äußeren Feinden gewachsen war. Denn als Odo in den Argonnen plötzlich auf ein Normannenheer stieß, glückte ihm am 24. Juni 888 bei Montfaucon (zwischen Aisne und Maas, in der Nähe von Verdun) ein glanzvoller Sieg. So wurde seine eigene politische Kontaktnahme mit König ARNULF gewiß erleichtert, und im August 888 trafen sich beide Herrscher in Worms: Ehrenvoll wurde der Westfranke empfangen, "bestimmte Dinge wurden von beiden Seiten zur Zufriedenheit und auf glückliche Weise geregelt" (Ann. Fuld.), ein Freundschaftsbund geschlossen.
      Die Deutung dieser relativ vagen Nachrichten ist strittig. Hatte Odo dem Ostfranken gehuldigt, seine Lehnsoberherrschaft anerkannt oder sich gar in ARNULFS Vasallität begeben? War die eigene Herrschaft durch ARNULFS Anerkennung erst legitimiert, im Innern konsolidiert und nach außen gefestigt? Diese und noch weitere Fragen werden sich jedoch kaum eindeutig beantworten lassen. Immerhin scheint sicher zu sein, dass sich die Wormser Zusammenkunft in die breit bezeugte Reihe frühmittelalterlicher Herrschertreffen einfügt, die häufig an der Grenze stattfanden, aber ohne großen Prestigeverlust für den Gast auch im Innern des Gastgeberreiches arrangiert werden konnten. Für das Wormser Trffen sind solche Vorverhandlungen bezeugt. Die zwischen beiden Königen geschlossene amicitia belegt dann eine vertragliche Einigung, die selbstverständlich Elemente gegenseitiger Anerkennung und Achtung enthielt, einen Interessenausgleich umfaßt haben kann und als ein Form zwischenstaatlicher Beziehung zu werten ist. Von einer Unterwerfung Odos unter ARNULF wird man jedoch nicht sprechen dürfen. Eine gewisse Suprematie des ostfränkischen Königs ist gleichwohl unverkennbar. Odo verpflichtete sich bei dem Wormser Treffen zusätzlich, jenen westfränkischen Großen, die gemeinsam mit Erzbischof Fulco von Reims im Frühjahr ARNULF "eingeladen" hatten, Verzeihung zu gewähren, was der Durchsetzung seines Herrschaftsanspruchs nur förderlich sein konnte. Er hatte zudem den Rücken frei zur Abwehr der permanenten Normannengefahr.
      Im Herbst 888 zog der König dann nach Reims, das sich ihm bisher verweigert hatte. Der Annalist aus St-Vaast bei Arras berichtet mit der Vorsichtsklausel vom Hörensagen, Gesandte ARNULFS hätten ihm eine Krone überbracht, mit der Odo am 13. November 888 in der Kirche Notre-Dame zu Reims gekrönt wurde. Eine solche Kronenübergabesendung ist relativ unüblich. Wenn König Odo sich mit dieser Krone krönen ließ, vermutlich durch Erzbischof Fulco von Reims, dann war dies selbstverständlich kein sein Königtum konstituierender Akt, wohl aber fügte sich die feierliche Handlung in das Königsprogramm, den bisherigen politischen Gegnern zu verzeihen und sie in den Reichsverband einzugliedern. Ohnehin konnten Krönungen wie andere Erhebungsakte grundsätzlich wiederholt werden.
      Nachdem König Odo im folgenden Jahre auch Ramnulf II. von Poitou zur Anerkennung seiner Herrschaftsansprüche hatte zwingen können, war sein Königtum im W-Frankenreich recht gefestigt, sogar unter Einschluß Aquitaniens. Sicherhertshalber hatte er Ramnulf durch Schwur verpflichtet, sich für König Ludwigs des Stammlers noch unmündigen Sohn Karl ("den Einfältigen") zu verbürgen. Eine Königskonkurrenz durch diesen KAROLINGER-Sproß war offenbar nicht auszuschließen. Und in der Tat wurde seit Herbst 892 Karls Erhebung geplant. Ihr Betreiber war ausgerechnet Fulco von Reims, der es erreichte, dass am 28. Januar 893 der nunmehr 13-jährige Karl auf einer Synode zu Reims gewählt, gekrönt und gesalbt wurde.
      Karls Königserhebung zwang Odo zu Gegenaktionen, dies seine Kräfte zu zersplittern drohten. Denn noch wurde Gallien von Normannen geplagt. Die königlichen Truppen zogen ihnen zwar beharrlich hinterher, konnten sie jedoch nur selten zum Kampf stellen. Auch die organisatorische Absicherung der Königsherrschaft band Energien, so geschickt man auch karolingische Verwaltungs- und Herrschaftsstrukturen wieder aufgriff und stärkte. Odo behauptete sich, während Karls "des Einfältigen" Machtplattform eher schmäler wurde. Im Hin und Her der Kämpfe, die zeitweilig durch Waffenstillstände unterbrochen wurden, verdient ein zweites Zusammentreffen Odos mit ARNULF im Mai 895 besonderes Interesse. Offenbar hatte der ostfränkische König Karl und Odo zu sich geladen, vermutlich um zwischen ihnen zu vermitteln. Doch Karls Seite sah übergroße Risiken, und nur Odo kam mit respektablem Gefolge nach Worms, wo eine Reichsversammlung tagte, die dem Herrschertreffen einen repräsentativen Rahmen bot. Odo erhielt einen ehrenvollen Empfang, verhandelte mit ARNULF und trennte sich von ihm in Frieden. Die wechselseitige, schon 888 begründete Freundschaft bekräftigten beide Herrscher durch Gabentausch. Odo hatte außer einem mit Juwelen besetzten Becher ein besonders kostbares Geschenk mitgebracht: KARLS DES KAHLEN prachtvollen Codex Aureus, der sich heute in München befindet.
      Da auf der Wormser Reichsversammlung vom Mai 895 ARNULFS Sohn Zwentibold zum König von Burgund und ganz Lotharingien erhoben und gekrönt wurde, ergaben sich für das Herrschertreffen wohl auch zwischenstaatliche Verhandlungspunkte, über die jedoch nichts Näheres bekannt ist. Für Odos Position gegenüber Karl "dem Einfältigen" wirkte sich die Wormser Begegnung ohnehin positiv aus; es gelang, die Widerstände, die sich auf die Reimser Kirchenprovinz konzentrierten, niederzuhalten, und schließlich erreichte Odos Seite im Jahre 897 mit dem KAROLINGER ein "Arrangement", das diesen Namen jedoch kaum verdient. Es wurde keine Reichsteilung vorgenommen, auch Karl nicht nur "mit einem kleinen Stück Land abgefunden" (Brühl), sondern Odo billigte dem Konkurrenten einen Teil des westfränkischen Reiches zu, der wohl mit den größeren Teil der Kirchenprovinz Reims identisch sein dürfte (G. Schneider).
      Das territoriale Arrangement bleibt gleichwohl rätselhaft. Dass Odo söhnelos war, ist bekannt, doch angesichts seiner für heutige Verhältnisse noch reifen Jugend von ca. 37 Jahren kein überaus gewichtiges Argument. Vielleicht lag es an den fortdauernden gefährlichen Einfällen normannischer Scharen, die ihm seine Söhnelosigkeit im Falle eines plötzlichen Todes als politisches Risiko bewußt bleiben ließen. In diese vermuteten Zusammenhänge gehört dann jedenfalls die Nachricht, Odo habe kurz vor seinem Tode seine Anhänger dringend gebeten, "dass sie Karl ("dem Einfältigen") die Treue halten möchten". Vermutlich meinte der Annalist aus St-Vaast, der zu 897 schrieb, Odo habe Karl "soviel vom Reich gegeben, als ihm angemessen schien, und noch mehr in Aussicht gestellt", gerade diese Erbanwartschaft für den Todesfall. Dies wäre ein eindrucksvolles Zeugnis für König Odos Haltung zur Staatlichkeit des W-Frankenreiches. In seinem Winterlager an der Oise, in La Fere-sur-Oise, starb König Odo am 1. Januar 898. Seinen Leichnam überführte man nach St-Denis, wo er ehrenvoll bestattet wurde. Der Herrschaftsübergang zu Köng Karl vollzog sich dann reibungslos.
      Auffällig ist, dass Odos Bruder Robert im Zusammenhang der Herrschaftsnachfolge keine nennenswerte Rolle spielte. Es hätte durchaus in fränkischer und nicht nur karolingischer Tradition gelegen, wenn Robert seinem Bruder als König nachgefolgt wäre. Aber nichts deutet auf solche Überlegungen. Dies mag überraschen, weil gerade Robert viel später von den robertinisch gesonnenen Großen Neustriens zum König gegen Karl "den Einfältigen" erhoben wurde. Am 29. Juni 922 wurde er in St-Remi vor Reims gesalbt und auch gekrönt. Als Coronator fungierte Erzbischof Walter von Sens, der schon seinen Bruder Odo geweiht hatte - Walter durfte dies am traditionellen Ort der westfränkischen Königsweihe tun, weil der in Reims zuständige Amtskollege kurz zuvor tödlich erkrankt war. Doch auch König Robert schaffte es nicht, seiner Familie die Königsherrschaft im W-Reich zu erhalten. Erst Hugo und seinen Nachkommen aus dem Hause der ROBERTINER-KAPETINGER sollte dies 987 gelingen.
      Die relativ kurze, aber doch sehr ereignisreiche Königsherrschaft Odos fällt in eine Zeit stürmischer Entwicklungen, eine Zeit zumal, in der sich Europas Völker und reiche neu formierten. Aus den Trümmern des karolingischen Großreiches entstanden neue politische Verbände, deren Entwicklung sprunghaft verlief und zahlreiche Brüche aufwies. Je nach der eigenen Perspektive wird man diejenigen Ereigniss und Strukturen stärker beachten und gewichten, die das Einstige noch erkennen lassen, oder jene, die aus der historischen Rückschau das neu sich Formierende dokumentieren. Damit soll behutsam angedeutet werden, wie strittig die Beurteilung der westfränkischen Könige oder Teilkönige ist, ob sie zue Reihe französischer Könige mit einigem recht gezählt werden können oder ob schon der Gedanke daran absurd ist.
      Im Fall Odos, der stets nur den absoluten Königstitel (Odo rex) ohne ethnische Bereichsbezeichnung führte, scheint kein Zweifel zu sein, dass er sich als König eines selbständigen westfränkischen Reiches verstand und die Tradition des Reiches achtete. Durch den Teilungsvertrag von Verdun (August 843) und den Herrschaftsvertrag von Coulaines (November 843) war es im Innern und nach außen konstituiert worden, hatte diesen Verfassungsrahmen auch nie vergessen. In den Augen des lotharingischen Chronisten waren es nun "Galliens Völker", die Odo 888 zum König wählten, und der Regensburger Fortsetzer der Fuldaer Annalen berichtet zum Jahre 895, dass Odo rex Galliae zum Wormser Treffen mit König ARNULF gekommen sei. Wenn auch herrscherliche Selbstaussagen entsprechender Art für Odo fehlen, so rechtfertigen die Fremdaussagen aus Lotharingien und dem O-Reich noch deutlich genug, Odo in die gewiß noch schwierigen Anfänge der französischen Königsreihe zu stellen.

      888 oo Theodrada von Troyes, Tochter des Grafen Aledram, - nach 890

      Kinder:
      - Rudolf König von Aquitanien
      - Arnulf 885 - 898

      Literatur:
      Beumann, Helmut: Die Ottonen. Verlag W. Kohlhammer Stuttgart Berlin Köln, Seite 18-20 - Dümmler Ernst: Die Chronik des Abtes Regino von Prüm. Verlag der Dykschen Buchhandlung Leipzig Seite 36,83,88,102-105,107,110 - Dümmler Ernst: Geschichte des Ostfränkischen Reiches. Verlag von Duncker und Humblot Berlin 1865 Band II Seite 262,267-269,273,279,315-317,321-323,332,345, 358,381-383,385,405-407,409,433-435,476,517 - Ehlers Joachim: Die Kapetinger. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 2000 Seite 15-20,22,45,48,61,95 - Ehlers Joachim/Müller Heribert/Schneidmüller Bernd: Die französischen Könige des Mittelalters. Von Odo bis Karl VIII. 888-1498. Verlag C. H. Beck München 1996 Seite 7,11,13-21,23,26-29,36,45,62,76,86 - Hlawitschka Eduard: Lotharingien und das Reich an der Schwelle der deutschen Geschichte. Anton Hiersemann Stuttgart 1968 - Holtzmann Robert: Geschichte der sächsischen Kaiserzeit. Deutscher Taschenbuch Verlag München 1971 Seite 17,43,74,97,125 - Mexandeau Louis: Die Kapetinger. Editions Rencontre Lausanne 1969 Seite 51,56-59,61 - Riche Pierre: Die Karolinger. Eine Familie formt Europa. Deutscher Taschenbuch Verlag GmbH & Co. KG, München 1991 Seite 256-260,271-280,288,356,408 - Schieffer Rudolf: Die Karolinger. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 1992 Seite 158,180,184-186,188,190-194,198,203,212 - Schneidmüller Bernd: Die Welfen. Herrschaft und Erinnerung. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 2000 Seite 67,69,71,74,76,79 - Schnith Karl Rudolf: Mittelalterliche Herrscher in Lebensbildern. Von den Karolingern zu den Staufern. Verlag Styria Graz Wien Köln 1990 Seite 78,95,105 - Schwager, Helmut: Graf Heribert II. von Soissons. Verlag Michael Lassleben Kallmünz/Opf. 1994 Seite 27-30,34,52,55,230 Anm. 876, 233,236 - Werner Karl Ferdinand: Die Ursprünge Frankreichs bis zum Jahr 1000. Deutscher Taschenbuch Verlag GmbH & Co. KG, München 1995 Seite 444,446,465,470,475,482,486,501 - Wies Ernst W.: Otto der Große. Kämpfer und Beter. Bechtle Verlag Esslingen 1989 Seite 49 - [1]

  • Quellen 
    1. [S3] Karl-Heinz Schreiber, Genealogie-Mittelalter.de, .