Diese Website verwendet Cookies. Wenn Sie fortfahren, ohne Ihre Browser-Einstellungen zu ändern, erklären Sie sich mit der Nutzung von Cookies einverstanden.
: Adresse
: Ortsteil
: Ort
: Region
: (Bundes-)Staat/-Land
: Land
: Nicht festgelegt
Notizen
Otto I. Graf im Grabfeld (951/55-982)
† 982
Einziger Sohn des Grafen Poppo III. im Grabfeld († 945) aus dem Hause der BABENBERGER und der N.N.
Bruder von Graf Poppo IV. im Grabfeld († 956)
Neffe von Graf Adalbert im Grab- und Tullefeld († 915), Gräfin N.N. von Weimar
Groß-Neffe von Markgraf Heinrich der Franken (⚔ 28.8.886)
Verwandter von Herzogin Hadwig von Sachsen († 24.12.903), Graf Heinrich II. von Babenberg (⚔ 902), Graf Adalhard von Babenberg († 903 hingerichtet), Graf Adalbert von Babenberg († 9.9.906 hingerichtet), Gräfin Adellinde im Ammergau († nach 915), vom Ostfränkisch-Deutschen König HEINRICH I. († 2.7.936)
Enkel von Markgraf Poppo II. von der Sorbenmark († um 906) und der N.N.
Schwennicke, Detlef: Tafel 54, "Europäische Stammtafeln. Stammtafeln zur Geschichte der Europäischen Staaten. Neue Folge Band III Teilband 1, Herzogs- und Grafenhäuser des Heiligen Römischen Reiches und andere europäische Fürstenhäuser"
OTTO I.
GRAF
951/55-982
Friese Alfred: Seite 121-122, "Studien zur Herrschaftsgeschichte des fränkischen Adels"
Im Grabfeld sichern die getreuen POPPONEN nach wie vor das Land für den König. Otto I., comes (951/55-982), wird in einer Schenkungs-Urkunde König OTTOS I. für Fulda (im Salzgau: villa Nordheim, deren Mark bereits 941 an Bischof Poppo I. von Würzburg tradiert worden war, zum ersten Male genannt. Sein Amtsvorgänger und Agnat (Vater?) Poppo III. comes, hatte als Entschädigung für diese verschenkte Großmark und seine dort angelegten Bifänge (capture) Altendoref (Wüstung Altdorf Landkreis Karlstadt?) erhalten. Da später die Grafen von Henneberg (mit dem Leitnamen Poppo) ihre namengebende Burg, umgeben von reichen Allodialgut, in der alten Königsmark Nordheim errichten, ist das Geschlecht realiter wohl nie aus diesem Besitz gekommen. Ähnlich ist die Rechtslage in der königlichen villa Stockheim an der Streu, die Kaiser OTTO II. 979 auf Bitten seines Verwandten (dilectus nepos noster) Poppo II. von Würzburg an das Bistum schenkte. Stockheim ist als Pertinenz des hochstiftischen Burggrafenamtes ebenfalls im Erbbesitz der HENNEBERGER nachweisbar.
oo N.N.
Kinder:
- Otto II. Graf im Grabfeld † 1008
Literatur:
Friese Alfred: Studien zur Herrschaftsgeschichte des fränkischen Adels Seite 121-122 - Schwennicke, Detlef: Europäische Stammtafeln. Stammtafeln zur Geschichte der Europäischen Staaten. Neue Folge Band III Teilband 1, Herzogs- und Grafenhäuser des Heiligen Römischen Reiches und andere europäische Fürstenhäuser, Verlag von J.A. Stargardt Marburg 1984 Tafel 54 - [1]