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 Bohrer

von Henneberg, Poppo III.

männlich - 945


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  • Name von Henneberg, Poppo 
    Suffix III. 
    Geschlecht männlich 
    Titel/Amt/Status 887/889-945  Grabfeldgau,Deutschland Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  [1
    Graf im Grabfeld 
    Titel/Amt/Status 887/889-945  [1
    Graf im Tullfeld 
    Tod 945  [1
    Personen-Kennung I715  Mittelalter
    Zuletzt bearbeitet am 29 Dez 2015 

    Vater von Babenberg, Poppo II.,   geb. um 830/835   gest. um 906 (Alter 71 Jahre) 
    Familien-Kennung F294  Familienblatt  |  Familientafel

    Kinder 
     1. von Henneberg, Otto I.   gest. 982
    Familien-Kennung F297  Familienblatt  |  Familientafel
    Zuletzt bearbeitet am 28 Dez 2015 

  • Ereignis-Karte
    Link zu Google MapsTitel/Amt/Status - Graf im Grabfeld - 887/889-945 - Grabfeldgau,Deutschland Link zu Google Earth
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  • Notizen 
    • Poppo III. Graf im Grab- und Tullefeld (887/89-945)
      † 945
      Jüngerer Sohn des Markgrafen Poppo II. von der Sorbenmark († um 906) aus dem Hause der BABENBERGER und der N.N.
      Bruder von Graf Adalbert im Grab- und Tullefeld († 915), Gräfin N.N. von Weimar
      Neffe von Markgraf Heinrich der Franken (⚔ 28.8.886)
      Cousin von Herzogin Hadwig von Sachsen († 24.12.903), Graf Heinrich II. von Babenberg (⚔ 902), Graf Adalhard von Babenberg († 903 hingerichtet), Graf Adalbert von Babenberg († 9.9.906 hingerichtet) und Gräfin Adellinde im Ammergau († nach 915),
      Enkel von Graf Poppo I. im Saalgau († 839/41) und der N.N.
      Verwandter vom Ostfränkisch-Deutschen König HEINRICH I. († 2.7. 936)

      Schwennicke, Detlef: Tafel 54, "Europäische Stammtafeln. Stammtafeln zur Geschichte der Europäischen Staaten. Neue Folge Band III Teilband 1, Herzogs- und Grafenhäuser des Heiligen Römischen Reiches und andere europäische Fürstenhäuser"

      POPPO III.
      † 945
      GRAF im GRAB- und TULLFELD
      887

      Thiele Andreas: Tafel 8, "Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte" Band I, Teilband 1 Deutsche Kaiser-, Königs-, Herzogs- und Grafenhäuser I

      POPPO III.
      † 945
      GRAF im GRAB- und TULLEFELD

      STAMMVATER des GESAMTHAUSES HENNEBERG
      (siehe Henneberg)

      Schölkopf Ruth: "Die sächsischen Grafen 919-1024"

      In diesem Grenzgebiet zwischen Thüringen und Franken amtierte zu Anfang des 10. Jahrhunderts ein Graf Poppo aus dem Hause BABENBERG, der nach 922 im Grabfeld bezeugt war. Dieser Graf Poppo verwandte sich nachweisbar zweimal für das Bistum Würzburg, dem er unter anderem den Zehnten über ostfränkische Gaue verschaffte, so dass diese Gebiete als seine Einflußsphäre in Betracht kommen. Eine zweite Urkunde für Würzburg nannte ihn bei seiner Intervention Poppo venerandus comes. Das fränkische
      Geschlecht der POPPONEN-BABENBERGER, das mit den LIUDOLFINGERN verwandt war, spielte ebenso wie die thüringischen WEIMARANERN eine vermittelnde Rolle zwischen den unterworfenen Thüringern und dem sächsischen Herrscher-Haus.

      Friese Alfred: Seite 121-122, "Studien zur Herrschaftsgeschichte des fränkischen Adels"

      Im Grabfeld sichern die getreuen POPPONEN nach wie vor das Land für den König. Otto I., comes (951/55-982), wird in einer Schenkungsurkunde König OTTOS I. für Fulda (im Salzgau: villa Nordheim, deren Mark bereits 941 an Bischof Poppo I. von Würzburg tradiert worden war, zum ersten Male genannt. Sein Amtsvorgänger und Agnat (Vater?) Poppo III. comes, hatte als Entschädigung für diese verschenkte Großmark und seine dort angelegnten Bifänge (capture) Altendoref (Wüstung Altdorf Landkreis Karlstadt?) erhalten. Da später die Grafen von Henneberg (mit dem Leitnamen Poppo) ihre namengebende Burg, umgeben von reichen Allodialgut, in der alten Königsmark Nordheim errichten, ist das Geschlecht realiter wohl nie aus diesem Besitz gekommen. Ähnlich ist die Rechtslage in der königlichen villa Stockheim an der Streu, die Kaiser OTTO II. 979 auf Bitten seines Verwandten (dilectus nepos noster) Poppo II. von Würzburg an das Bistum schenkte. Stockheim ist als Pertinenz des hochstiftischen Burggrafenamtes ebenfalls im Erbbesitz der HENNEBERGER nachweisbar.
      Deutlich genug zeigt sich hier das Zusammenspiel der königlichen, bischöflichen und gräflichen Verwandten, das zu einer bewußt gelenkten besitzrechtlichen Verflechtung von Reichsgut, Kirchenbesitz und adelige Allod führt, die dem König wechselweise zur Verfügung stehen. HEINRICH I., OTTO DER GROSSE und OTTO II. haben daher auch wiederholt im Herrschaftsbereich ihrer Verwandten geweilt, Hof gehalten und geurkundet.



      oo N.N.

      Kinder:

      - Otto I. Graf † 982



      Literatur:
      Friese Alfred: Studien zur Herrschaftsgeschichte des fränkischen Adels Seite 121-122 - Schölkopf Ruth: Die sächsischen Grafen 919-1024 - Schwennicke, Detlef: Europäische Stammtafeln. Stammtafeln zur Geschichte der Europäischen Staaten. Neue Folge Band III Teilband 1, Herzogs- und Grafenhäuser des Heiligen Römischen Reiches und andere europäische Fürstenhäuser, Verlag von J.A. Stargardt Marburg 1984 Tafel 54 - Thiele Andreas: Erzählende genealogische STAMMTAFELN zur europäischen Geschichte Band I, Teilband 1 Tafel 8 - [1]

  • Quellen 
    1. [S3] Karl-Heinz Schreiber, Genealogie-Mittelalter.de, .