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 Bohrer

Rodbert

männlich - 814


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  • Name , Rodbert 
    • (Roadpert)
    Geschlecht männlich 
    Titel/Amt/Status Thurgau,Schweiz Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  [1
    Graf im Thurgau 
    Titel/Amt/Status Bodenseekreis,Baden-Württemberg,Deutschland Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  [1
    Graf in den Bodenseegrafschaften 
    Tod 814  [1
    • (817 Isenburg)
    Personen-Kennung I630  Mittelalter
    Zuletzt bearbeitet am 15 Jan 2016 

    Vater Udalrich,   geb. um 750   gest. 807 (Alter 57 Jahre) 
    Familien-Kennung F256  Familienblatt  |  Familientafel

  • Ereignis-Karte
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  • Notizen 
    • Rodbert
      Graf im Thurgau
      Graf in den Bodenseegrafschaften
      + 814 (817 Isenburg)
      Sohn des Grafen Udalrich I. im Breisgau

      Prinz Isenburg:
      Ratbert (Ruadpert) war 806/13-814 Graf, 806 Graf im Thurgau, 807/13-814 Graf am Nordufer des Bodensees, 807 Graf im Argengau 813-814 Graf im Linzgau.

      Michael Borgolte: "Die Grafen Alemanniens"

      RUADBERT (II)
      belegt als Lebender 800 I 6,

      belegt als Graf 806 III 23 - 813/14 III 18,
      Thurgau 806 III 23 - 806 V 29,
      ? Hegau 806 V 29,
      Grafschaft am Nordufer des Bodensees 807 IV 18 - 813/14 III 18
      - Argengau 807 IV 18
      - Linzgau 813/14 III 18,
      Bereich der Alaholfsbaar ?808 VI 22,
      belegt als Verstorbener ?817)

      Belege mit comes-Titel:
      W I Nrn. 188,190,192,198,211, ?Das Verbrüderungsbuch der Abtei Reichenau 118A1, 121B3

      Belege ohne comes-Titel:
      W I Nr. 160 (= ChLA II Nr. 152), Codex diplomaticus Fuldensis Nr. 178 (= Regesta Alsatiae I Nr. 397), St. Galler Gedenkbuch pag. 8 (= PIPER, Libri Confrat. 20 col. 32,13), W II Anh. Nr. 18, KLÜPPEL, Reichenauer Hagiographie 158 cap. 17 (= Translatio sanguinis Domini 448 cap. 15; Quellensammlung der badischen Landesgeschichte I 72 f. cap. 17)

      Literatur:
      NEUGART, Episcopatus Constantiensis I. 166,182 - STÄLIN, Geschichte I 243,327 - MEYER VON KNONAU, Die angeseheneren Urheber 231 A. 32 - DERS., Geschlechtskunde 73 f.,76 - BAUMANN, Gaugrafschaften 43 - PUPIKOFER, Thurgau I 135 - TUMBÜLT, Hegau 624,626 A. 4 - SCHULTZE, Gaugrafschaften 177,280 - KNAPP, Buchhorner Urkunde 205,207-209,212,216,222f. - MEYER-MARTHALER, Rätien 77 A. 196 - CLAVADETSCHER, Einführung der Grafschaftsverfassung 100 mit A. 200 - TELLENBACH, Der großfränkische Adel 54-56 - SCHMID, Familie, Sippe und Geschlecht 8 f. - SIEGWART, Zur Frage 256-264, 277,284 - HLAWITSCHKA, Franken in Oberitalien 206 Nr. XCV - MITTAUER, Markgrafen 17,19f.,25 - SCHULZE, Grafschaftsverfassung 83, 121 - BILGERI, Geschichte Vorarlbergs I 69,72,257f. A. 114 - SCHMID, Zur historischen Bestimmung 513f. - BORGOLTE, Geschichte der Grafschaften Alemanniens, s.v.

      Zu den Nachkommen Udalrichs (I) zählten 2 Söhne namens Udalrich und Ruadbert; sie werden erstmals in einer St. Galler Urkunde vom Januar 800 (W I Nr. 160) und darin wohl auch in einer Fuldaer carta vom 1.5.803 genannt (Codex diplomaticus Fuldensis Nr. 178). In beiden Zeugnissen und im ältesten Eintrag des St. Galler Gedenkbuches (pag. 8), in dem sie sicher zusammen mit ihrem Vater berücksichtigt sind, wurde ihren Namen kein Titel zugefügt (zu den Quellen und behandelnde Literatur s. Art. UDALRICH I, II).
      Es ist nicht bekannt, ob zu den genannten Zeitpunkten in Alemannien ein Graf Ruadbert amtiert hat. Eine Serie von Belegen dieses Namens für den Amtswalter im Linz- und Argengau (Grafschaft am Nordufer des Bodensees) läuft um 799/801 aus (zu TELLENBACH 54 A. 75 s. Art. RUADBERT I); etwa im Jahr 802 und 805 erscheinen dann -*Adalrihcus bzw. *Hodalrichus als comites im Argengau, die mit Udalrich (I) gleichgesetzt werden. Man nimmt im allgemeinen an, dass Udalrich seine bis ca. 799 innegehabte Grafschaft im Thurgau aufgegeben hatte, um in den Nordbodenseegauen den Comitat RUADBERTs (I), seines Onkels mütterlicherseits, zu übernehmen (vgl. aber Art. UDALRICH I, II). Im Jahr 807 in bezug auf das argengauische Reitnau (W I Nr. 192) und 813/14 für Hefigkofen, einen Ort des Linzgaues (W I Nr. 211), taucht dann in der Grafenformel zweier St. Galler Urkunden erneut ein Ruadbertus/Ruodpertus auf. Dieser kann, da Udalrichs Oheim wohl um oder nach 730 geboren war (UDALRICH I, II), kaum mehr mit dem bis Ende des 8. Jahrhunderts belegten Grafen identisch gewesen sein. Er wird deshalb allgemein und sicher zurecht als einer der Söhne Udalrichs bestimmt. In der Zeit, die zwischen den beiden Belegen Ruadberts (II) liegt, erscheint im Linz- und Argengau abermals in einigen cartae ein Graf Udalrich. Dieser ist zuletzt in einem Königsdiplom vom 4. Juni 817 nachgewiesen. Wenn es sich dabei nicht um den Vater UDALRICH (I) handelt, dürfte der 2. Sohn gemeint sein. Jedenfalls darf man für sicher halten, dass Ruadbert (II) in den Gebieten am Nordufer des Bodensees neben einem anderen Mitglied seiner Familie amtiert hat. Eine räumliche Trennung der Grafschaftsrechte läßt sich aus den Urkunden nicht erschließen.
      In der bedeutenden Urkunde Graf ISANBARDs vom 29. Mai 806, nach der der Sohn Warins dem Kloster St. Gallen unter gewissen Bedingungen Liegenschaften im Thurgau und im Hegau überlassen hatte, lautet der Schlußvermerk sub Hruadberto comite (W I Nr. 190). Aufgrund der zuletzt genannten Tradita darf Hruadbertus zumindest als Graf im Thurgau angesehen werden. Diese Annahme bestätigt eine ausschließlich thurgauische Güter betreffende carta, die schon 2 Monate zuvor ausgestellt worden war unund im Eschatokoll denselben Grafennamen enthalten hat (W I Nr. 188). Aus dem Hegau fehlt demgegenüber ein Parallelzeugnis zu Urkunde 190 (vgl. TUMBÜLT 624 A.4; zu STAERKLE, Rückvermerke I 66, 68f., s. BORGOLTE, Kommentar, zu Nr. 198). Im Thurgau erstreckten sich die Rechte des Grafen bis Weißlingen und Theilingen (W I Nr. 188) bzw. bis Seen (Nr. 190); Kompetenzen im Fiskus Zürich oder zwischen Konstanz und St. Gallen sind nicht belegt und nach der bis ca. 817 geltenden Verwaltungsorganisation in den betreffenden Landschaften auch nicht zu erwarten (s. BORGOLTE, Geschichte der Grafschaften Alemanniens, Kap. III. 1. a, 2. a).
      Eine weitere St. Galler Urkunde mit dem Namen Ruadberts in der Grafenformel von ?808 VI 22 stammt wohl aus dem Bereich der Alaholfsbaar (Nr. 198). Auf eine Identität des Grafen der Nrn. 188, 190 und 198 mit Ruadbert deutet außer der Namengleichheit der entsprechende Zeithorizont hin.
      Nach einer schon älteren Forschungsmeinung wird Ruadbert außer in Urkunden und in Gedenkbucheinträgen auch in einer erzählenden Quelle genannt (NEUGART; MEYER VON KNONAU, Die angeseheneren Urheber; neuerdings TELLENBACH 55, HLAWITSCHKA; weiterre Literatur s.u.). In der Translatio sanguinis Domini, die um die Mitte des 10. Jahrhunderts im Kloster Reichenau niedergeschrieben wurde, wird berichtet, dass Adalbert, der Sohn Hunfrids, des Gründers von Schänis, nach dem Tod seines Vaters die kostbare Blutreliquie mit den übrigen Gütern geerbt hätte. Denique Adalberto paternas res hereditario iure, ut dictum est, possidente, contigit ut Ruodpertus quidam nomine, Ludouuici imperatoris vasallus, dolosa circumventione apud seniorem susuum impetraret, ut Reciam Curiensem in proprietatem sibi contraderet, pulsoque Adalberto, possessionem illius sibi usurparet. Ille vero cunctis rebus a parte relictis spoliatus, quasi nudus evadens, sola tantum crucicula arrepta, ad fratrem, qui tunc temporis Hystriam tenebat confugiens, ipsius tandem auxilie collecta virorum multitudine, Ruodpertum invadit, illis forte diebus apud villam Cizuris commorantem (KLÜPPEL, 158). Als Ruodpert entfliehen wollte, sei er außerhalb des Ortes Zizers von dem Hufschlag eines Pferdes so unglücklich getroffen worden, dass er bald darauf verstarb. So hätte das Blut des Herrn und das Holz vorn Kreuze Christi Adalbert den Sieg gebracht. Der Sohn Hunfrids von Rätien aber, der durch Mitleid gerührt war, überführte die Leiche seines Feindes nach dem Kloster Lindau, um sie dort zu bestatten. Reversusque tandem, beschließt der Reichenauer Erzähler die Schilderung des Geschehens, hereditatem suam, sicut prius, manu potestativa usque ad obitus sui diem detinebat (KLÜPPEL 158; s. Art. ADALBERT I).
      War Ruodpert, der Ingressor Rätiens, mit dem Linz- und Argengaugrafen personengleich, so lag es nahe, seinen in der Translatio geschilderten Unfall mit dem Abbruch der urkundlichen Belege um 813/14 in Beziehung zu setzen (s. KNAPP, Buchhorner Urkunde 223; MITTERAUER, Markgrafen 20,25). MEYER VON KNONAU (Geschlechtskunde 73 mit A. 1) hat näherhin erwogen, dass der Konflikt zwischen Adalbert und Ruodpert um die Herrschaft in Rätien in einem Zusammenhang mit dem Aufstand Bernhards von Italien (817) gestanden haben könnte. Demgegenüber machten MEYER-MARTHALER (Rätien 77 A. 1967) und CLAVADETSCHER geltend, dass Einfall und Tod Ruodperts nicht vor Ende 823/Anfang 824 datiert werden könnten, weil Adalberts Vater Hunfrid bis November 823 bezeugt sei (CLAVADETSCHER, Einführung der Grafschaftsverfassung 61). Mit diesem Zeitansatz gerät man aber in erhebliche Schwierigkeiten. Im Thurgau ist Ruadbert schon früh abgelöst worden (RIHWIN). Aus den Nordbodenseegebieten fehlt von W I Nr. 211 an für ungefähr zehn Jahre jegliche urkundliche Überlieferung; erst in der St. Galler Urkunde 276, die vielleicht auf den 18. Mai 824 zu datieren ist, erscheint Ruadberts Nachfolger RUACHAR (I, II). Für einen Konflikt zwischen dem Linz- und Argengaugrafen mit Hunfrids Sohn bliebe also allenfalls die schmale Spanne vom November 823 bis ca. Mai 824. Bedenkt man aber, dass Hunfrid noch geraume Zeit nach 823 gelebt (vgl. dazu SCHMID, Wege zur Erschließung des Verbrüderungsbuches LXX-LXXII) und Ruachar schon erheblich vor 824 die Grafschaft im Norden des Bodensees übernommen haben kann, so erscheint es fast ausgeschlossen, dass Ruodpert vom Linz- und Argengau aus in den 20-er Jahren nach Rätien eingefallen ist.
      Unter Berücksichtigung der Klageschriften Bischof Viktors III. von Chur, die sich gegen den rätischen Grafen Roderich gerichtet haben und zwischen 823 und 829 entstanden sein müssen, hat CLAVADETSCHER ferner darauf hingewiesen, dass Adalbert kaum nach 823 auf Hunfrid gefolgt sein kann. Bevor Viktor III. mit Roderich in Streit geraten wäre, müßte nämlich in der knappen Zeitspanne bis 829 noch der Konflikt zwischen Adalbert und Ruodpert angesetzt werden. CLAVADETSCHER entschloß sich deshalb, entgegen dein Zeugnis der Translatio Adalbert nicht als direkten Nachfolger des Grafen Hunfrid von Rätien zu betrachten und den Amtsantritt Adalberts erst um 831 zu datieren. Diesem Vorschlag folgte SIEGWART. Abweichend von der übrigen Forschung versuchte SIEGWART aber darüber hinaus, den Gegner Adalberts mit einem Magnaten vom Mittelrhein zu identifizieren. Er dachte dabei an Rupert III., den von GLÖCKNER (Lorsch und Lothringen 305-307) erschlossenen Grafen des Wormsgaus. Nach SIEGWARTs Auffassung muß man in Rupert einen Enkel RUADBERTs (I), des Onkels der Königin Hildegart, sehen. Mit seiner These hat SIEGWART bei der mittelrheinischen Landesgeschichte (s. GOCKEL, Königshöfe 233 A. 109; vgl. aber wieder SCHNYDER, Luzern, bes. 452ff.) Widerspruch erfahren; und tatsächlich reichen die oft nur spärlichen Übereinstimmungen im Namengut mittelrheinischer und alemannischer Quellen, die SIEGWART herangezogen hat, kaum aus, um eine Verwandtschaft bzw. Identität der RUPERTINER mit den Angehörigen der Königin Hildegart zu erweisen. Höchst wertvoll war aber SIEGWARTS Hinweis auf W II Anh. Nr. 18 (SIEGWART, zur Frage 261), eine undatierte Gerichtsnotitia aus der Zeit des Abtes von St. Gallen, Gozbert (816-837)). Nach dieser Quelle haben Graf Waning und Ruadpert, der Vasall des Königs, auf Betreiben des St. Galler Klostervorstehers und auf Befehl König LUDWIGS eine Untersuchung über Klosterbesitz in Schönenberg durchgeführt. Name und Standesbezeichnung stimmen für den zweiten der beiden Gerichtsvorsitzenden mit den Angaben der Translatio überein, wenn man einmal von der unerheblichen Differenz (s. BORGOLTE, Chronol. Stud. 167f.) absieht, dass im einen Fall von einem königlichen Vasallen, im anderen von dem Vasallen Kaiser LUDWIGS die Rede Ist. Die chronologische Einordnung der Urkunde zwischen den Jahren 824 und 827, wie sie SIEGWART nach Angaben WARTMANNS vornahm, ist freilich nicht begründet (s. Art. WANING I, II).
      Versucht man angesichts dieser Forschungslage eine neue Deutung (zum folgenden ausführlicher BORGOLTE, Geschichte der Grafschaften Alemanniens, Exkurs 219-229), so darf man zunächst von der Identität des Ruadpert der St. Galler Notitia und des Ruodpert der Translatio ausgehen; für dieses Urteil spricht neben der Namenidentität und Titelentsprechung die räumliche Nähe, denn Schönenberg gehört zum ostalemannischen Nibelgau. Da der Nibelgau seinerseits Nachbarlandschaft des Linz- und Argegengaus war, erscheint ferner der Schluß auf eine Personengleichheit des Königsvasallen mit Ruadpert als zwingend. Ruadpert dürfte seinen Königsdienst im Nibelgau überdies noch als Graf im Linz- und Argengau versehen haben; denn LUDWIG DER FROMMME wird ja kaum einen amtsenthobenen Grafen als seinen persönlichen Beauftragten in den Nibelgau entsandt haben. Da Ruadbert aller verfügbaren Kenntnisse nach nicht als Verwandter seines Nachfolgers Ruachar (I, II) betrachtet werden kann, spricht aber nichts für eine mit diesem gleichzeitige Amtsführung, die im Verhältnis zu Udalrich (I, II) belegt ist. Deshalb muß man folgern, dass Ruadbert zwischen 816 und ca. 824 im Nibelgau tätig wurde. Der Einfall in Rätien wäre damit erneut in didie Nähe der Bernhard-Rebellion gerückt, wie das schon MEYER VON KNONAU getan hat (s.o.). Es fragt sich, ob die Hunfrid-Belege dieser Annahme wirklich widersprechen; hält man daran fest, dass Hunfrid bis 823/24 amtiert hat, so wird die Folgerung, wie CLAVADETSCHER gezeigt hat, fast unausweichlich, dass das Zeugnis der Translation über die Sukzession Hunfrid - Adalbert nicht stimmt. Die datierten Zeugnisse für Hunfrid sind aber ausschließlich auf die Jahre 806/08 bzw. 823/24 konzentriert. Zwischen beiden Daten klafft eine Beleglücke von 15 Jahren; keine Quelle besagt, dass jeweils dieselbe Person gemeint war. Man muß aber das Zeugnis der Translatio sanguinis Domini nicht verwerfen, wenn man die bisher selbstverständliche Identtität Hunfrids in Frage stellt und einen älteren rätischen Grafen des Namens (von 806/08) von einem jüngeren (823/24) trennt. Sowohl für eine Pluralität der rätischen Magnaten namens Hunfrid als auch für einen Großen namens Adalbert am Beginn des 9. Jahrhunderts bieten die Verbrüderungsbücher des Bodenseeraums Anhaltspunkte (s. BORGOLTE, Geschichte der Grafschaften Alemanniens, Exkurs 219- 229).
      Adalbert von Rätien hätte demnach bald nach 806/08 die Nachfolge Hunfrids (des Älteren), seines Vaters, angetreten. Der Linz- und Argengaugraf Ruadbert wäre 816/17 von LUDWIGS DEM FROMMEN mit dem Gerichtsvorsitz im Nibelgau beauftragt worden und danach - mit Billigung des Kaisers - nach Rätien eingefallen. Er hätte Adalbert vertrieben, der zu seinem Bruder nach Istrien floh. Als Bernhard nach der Ordinatio Imperii vom Juli 817 seine Rebellion bis in den Bodenseeraum hinein vortrug, zog Adalbert gegen Ruadbert nach Rätien zurück, und bei dem Konflikt um Zizers kam Ruadbert ums Leben. Dies muß noch 817 geschehen sein, da der Aufstand schon Ende des Jahres erstickt war. Adalbert hätte die Leiche Ruadberts in Lindau bestattet und danach seine Herrschaft in Rätien erneuert.
      Das Begräbnis Ruadberts in Lindau könnte dafür sprechen, dass hier schon ein Herrschaftszentrum der "UDALRICHINGER" bestand. Andererseits wird in der Überlieferung des Lindauer Frauenklosters ein "Pfalzgraf" Adalbert als Gründer genannt (s. Art. ADALBERT I). Wenn damit der Sohn Hunfrids (des Älteren) gemeint war, hätten die "HUNFRIDINGER" schon vor dem Konflikt von 817 nach dem Argengau, also in den Grafensprengel der "UDALRICHINGER", ausgegriffen.
      Der Tod Ruadberts scheint zu einer Entmachtung der "UDALRICHINGER" am Nordufer des Bodensees geführt zu haben. Auch Udalrich (I, II) ist nämlich im Juni 817 zuletzt bezeugt. Allerdings hat vor zwei Jahrzehnten SCHMID betont, dass es unzulässig sei, "den Verlust der Position von Mitgliedern eines Geschlechtes unbesehen auf das ganze Geschlecht zu beziehen" (Familie, Sippe und Geschlecht 8), und auf GEROLD (III) hingewiesen. Wenn dieser ab 826/34 im Thur- und im Zürichgau belegte Graf ein "UDALRICHINGER" war, wofür man den Namen anführen kann, so hätte dem Rückzug des Geschlechts im Norden des Bodensees ein Vordringen im Süden ein Gegengewicht geboten.
      In noch nicht absehbaren Gedenkbucheinträgen wird Ruadberts Namne mit denen anderer UDALRICHINGER genannt. In der Forschung ist bisher schon auf einige dieser Quellen hingewiesen worden, doch gelang es nur selten, die Namen mit hinreichender Sicherheit auf bestimmte Personen zu beziehen (zu dem Eintrag im St. Galler Gedenkbuch pag. 8 s.o. S. 220; vgl. aber TELLENBACH 56 A. 89, MITTERAUER 19, SIEGWART 277). Das gilt sogar für drei Belege eines Grafen Ruadbert oder Ruadpertus im Reichenauer Verbrüderungsbuch. Auf pag. 115B5, der zweiten Seite der NOMINA DEFUNCTORUM QUI PRESENS COENOBIUM SUA LARGITATE FUNDAUERUNT, steht Ruadb(er)t comis nach Nebi comis; offenkundig war hier RUADBERT (I), der Sohn NEBis, also nicht Ruadbert gemeint. Zwei andere Grafen (118A1, 121B3) gehören wie der vorher genannte zur Anlage der Totenliste (AUTENRIETH, Beschreibung des Codex XXXIf.); deshalb wäre für die betreffende(n) Person(en) damit zu rechnen, dass sie um 824 bereits verstorben waren (SCOPO). Ob der eine oder andere Name Ruadbert zugewiesen werden kann, ist ungewiß, da der Kontext beider noch nicht aufgeklärt wurde.
      In der ältesten Traditionsurkunde des Klosters Luzern, die von der Forschung heute in die Mitte des 9. Jahrhunderts datiert wird (SIEGWART 223f. A. 1; SCHNYDER, Luzern 419ff.), nennen sich Wichardus und dessen Bruder Ruopertus als Aussteller (Quuellenwerk I. 1 Nr. 9.1 = UB Zürich I Nr. 67). Ruopert trägt in der Urkunde den Titel dux militum regis Luodewici; nach eigener Aussage sind die Brüder mit dem Herrscher blutsverwandt gewesen. Sie verfügten über Erbbesitz von Vaterseite in Zürich und in Luzern. Alle diese Angaben können dafür sprechen, dass Wichard und der mit Ruadbert gleichnamige Heerführer zu den UDALRICHINGERN, vielleicht zu den Nachfahren Ruadberts, gehört haben. [1]

  • Quellen 
    1. [S3] Karl-Heinz Schreiber, Genealogie-Mittelalter.de, .