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Notizen
Ottilie Kilian, Sülchgau - Wolfsölden - Schauenburg Das machtpolitische Streben eines mittelalterlichen Adelsgeschlechts (1000-1300) in Mannheimer Geschichtsblätter Neue Folge Band 6,1999 , S133,134
Wessen Gemahlin und wessen Tochter war nun Judith von Backnang? Im Backnanger Nekrolog finden sich folgende Einträge:
Juditha comitissa, uxor Hessonis, quifilius erat boni. (10) Hesso comes secundus, quifilius erat boni Hessonis. (45) Hesso comesprimus, qui dictus bonus. (197) 100)
Unter den Wohltätern des Stifts erscheint somit ein Vater-Sohn-Paar, nämlich Hesso I. (bonus) und sein Sohn Hesso II, das an Vater und Sohn der Augsburger Urkunde von 1067 erinnert. Da sie sich als einzige Personen dieses Namens nach Backnang nannten, also dort ihren Sitz hatten, liegt es nahe, Hesso d.Ä. von 1067 mit Hesso I. und Hesso d.J. von 1067 mit Hesso II zu identifizieren 101).
Des Weiteren erfährt man, dass die Gemahlin Hessos II Judith hieß, ein Name, der es nahe legt, die gesuchte Hessonentochter, die Gemahlin eines Markgrafen, als Tochter dieses Paares, also Hessos d.J. und seiner Gemahlin Judith, zu sehen. Diese Einordnung, die zugleich die zeitliche Fixierung der Heiratsverbindung mit dem Markgrafenhaus betrifft, lässt sich durch folgende Überlegungen stützen:
Aufgrund einer Traditionsnotiz des Klosters Hirsau kennen wir Hessos II Sohn Siegehard, dessen Heirat um 1080 datiert werden kann, ein Zeitansatz, der auf der nachweisbaren Lebenszeit seines ältesten Sohnes Gottfried basiert: Gottfried trat zwischen 1100 und 1110 als Schenker auf 102) und starb um 1140. Wir können also im letzten Viertel des Jahrhunderts mit Kindern Hessos II und der Judith im heiratsfähigen Alter rechnen. Kenntnis haben wir zwar noch von einem Sohn Pilgerinus 103) , jedoch fehlen weitere Nachrichten über ihn.
Wenn Judith als Tochter Hessos II und seiner Gemahlin Judith gilt, ist sie eine Schwester Siegehards und kann altersmäßig nicht die Gemahlin Hermanns I. gewesen sein, dessen Heirat Anfang der 1060er-Jahre zu setzen ist.
Anmerkungen:
55 Cod. Hirs., fol. 26b, fol. 27a. - Karl Otto MÜLLER: Traditiones Hirsaugiensis. In: Zeitschr. f. Württ.
Landesgesch. 9 (1949/50), S. 21-26, hier S. 39 Nr. 6.
62 A. KLEMM: Die Verwandtschaft der Herren von Backnang. In: ZGO NF 12 (1897), S. 512-528,
bes. S. 516, 518, übernimmt die Angaben von L. SCHMID: Geschichte der Grafen von Zollern
(Tübingen 1886): gefallen in dem Kampf um den Zollern 1061.
76 HStA Stuttgart J 1 Nr. 150; vgl. Gerhard FRITZ: Der Backnanger Nekrolog. In: Zeitschr. f. Württ.
Landesgesch. 44 (1985), S. 11-63.
100 FRITZ (wie Anm. 76), S. 20 Nr. 10; S. 27 Nr. 45; S. 52 Nr. 197.
101 Vgl. KLEMM (wie Anm. 62), S. 518 u. 519, der Vater und Sohn von 1067 als Backnanger klar von den Hessonen von Sülchen unterscheidet; dagegen FRITZ (wie Anm. IG, Nr. 45, Nr. 154 und Nr. 197) sowie SCHMID (wie Anm. 93, S. 62-65), die den Süllchgaugrafen Hesso, Gemahl der Gisela von Backnang, als Hesso I. und das Vater-Sohn-Paar von 1067 als Hesso II. und III. identifizieren, obwohl in der Stiftsaufzeichnung kein Hesso III. genannt wird. Fritz hat zwar S. 46 Nr. 154 einen Hesso comemes als Hesso III. erklärt, es ist jedoch wenig wahrscheinlich, dass gerade das in Backnang lebende Vater-Sohn-Paar nicht als solches Aufnahme in die Wohltäterliste gefunden haben sollte. Es ist vielmehr zu vermuten, dass bei der Aufzeichnung des 16. Jhdts., die eine Auswertung von Aufzeichnungen anderer zeitgenössischer Historiker darstellt (vgl. FRITZ, S. 13), die Einträge aus verschiedenen Vorlagen übernommen worden sind, und es daher zu Doppelaufzeichnungen gekommen ist; vgl. Nr. 40/Nr. 165; Nr. 82/Nr. 191.
102 Trad. Hirs. (wie Anm. 55), S. 23.
103 Pilgerinus filius Hessonis secundi; vgl. FRITZ (wie Anm. 76), S. 38 Nr. 112. [3]