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 Bohrer

Roadbert I.

männlich - um 786


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  • Name , Roadbert 
    • Robert
    Suffix I. 
    Geschlecht männlich 
    Titel/Amt/Status 770  Hegau,Baden-Württemberg,Deutschland Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  [1
    Graf 
    Titel/Amt/Status 770-785  [1
    Graf in den Bodenseegrafschaften 
    Tod um 786  [1
    Personen-Kennung I534  Mittelalter
    Zuletzt bearbeitet am 11 Jan 2016 

    Vater Hnabi,   geb. um 710   gest. 785/788 (Alter 78 Jahre) 
    Mutter Hereswind 
    Familien-Kennung F202  Familienblatt  |  Familientafel

    Familie Thietrata 
    Kinder 
     1. Erbio
    Familien-Kennung F211  Familienblatt  |  Familientafel
    Zuletzt bearbeitet am 17 Nov 2007 

  • Ereignis-Karte
    Link zu Google MapsTitel/Amt/Status - Graf - 770 - Hegau,Baden-Württemberg,Deutschland Link zu Google Earth
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  • Notizen 
    • Roadbert Graf in den Bodenseegrafschaften 770-785
      + ca. 786
      Sohn des Herzogs Hnabi und der Hereswind; Onkel der Königin Hildegard

      Roadpert erscheint seit 770 als Graf im Hegau und seit 778 in den Bodenseegrafschaften.

      Borgolte Michael: Seite 216-219, "Die Grafen Alemanniens"

      RUADBERT (I)
      belegt als Graf 769/70/72/73 VIII 9 - 797/798/800/801 VI 9,
      Hegau 778 V 3,
      Grafschaft am Nordufer des Bodensees 778 IX 13 - ?799 VI 23, 797/ 798/800/801 VI 9
      - Linzgau 778 IX 13 - 787/88/90/91
      - Argengau 783/4/6/7 IV 25 - ?799 Vi 23, 797/798/800/801 VI 9)

      Belege mit comes-Titel: W I Nrn. 57 (= ChLA I Nr. 71, dazu Clavadetscher-Staerkle, Dorsualnotizen 18f.),83 (ChLA I Nr. 89), 84 (= ChLA I Nr. 86),99 (= ChLA I Nr. 104),100 (= ChLA I Nr. 105), 101 (= ChLA I Nr. 106),106 (= ChLA II Nr. 111),119 (= ChLA II Nr. 119),137,152,155 (= ChLA II Nr. 149, ThUB I Nr. 24),156 (= ChLA II Nr. 145), Das Verbrüderungsbuch der Abtul Reichenau 115B5, Necrologium Augiae Divitis 276 ad 13.5.

      Belege ohne comes-Titel: St. Galler Gedenkbuch pag. 8 (= Piper, Libri Confrat. 20 col. 32,1), ? W I Nr. 98 (= ChLA I Nr. 99)

      Literatur:
      Stälin, Geschichte I 243,326 - Baumann, Gaugrafschaften 43,49 - Tumbült, Hegau 623 - Schultze, Gaugrafschaften 255,280 - Knapp, Buchhorner Urkunde 205,209,211,213,215 - Mayer, Die Anfänge der Reichenau 328f. - Schmid, Graf Rudolf von Pfullendorf 33 - Jänichen, Baar und Huntari 94,149 - Tellenbach, Der großfränkische Adel 54 A. 75,67 - Schmid, Familie, Sippe und Geschlecht 13 - Siegwart, Zur Frage 252-260 - Mitterauer, Markgrafen 9,14,16f., 19,25 - Schulze, Grafschaftsverfassung 83,104,138 - Prinz, Frühes Mönchtum in Südwestdeutschland 74 - Lacher, Die Anfänge der Reichenau 116-120 - Bilgeri, Geschichte Vorarlbergs I 70,72, 258 A. 114 - Jänichen, Nebi und Berthold 30,35 - Schmid, Zur historischen Bestimmung 513f. - Walther, Fiskus Bodman 235f. - Jarnut, Untersuchungen 24 - Borgolte, Geschichte der Grafschaften Alemanniens, Kapp. VIII, IX - Rappmann, Die älteren necrologischen Aufzeichnungen

      Nach einer St. Galler Urkunde aus den Jahren 769,770,772 oder 773 übertrug Rotbertus comes, filius Hnabi condam, dem Kloster an der Steinach Güter in Aulfingen, das in pago, qui dicitur Eitrahuntal lokalisiert wird (W I Nr. 57). Der Vater des Schenkers war nach einhelliger Meinung der Forschung mit Nebi identisch, der in Thegans Genealogie der Königin Hildegart als Enkel des Alemannen-Herzogs Gottfried und Großvater der Gemahlin KARLS DES GROSSEN erscheint (Thegan, Vita Hludowici 590 f. cap. 2). Diese Gleichsetzung wird entscheidend von Einträgen in den frühmitteialterlichen Gedenkbüchern des Bodenseeraumes gestützt. In der Liste der verstorbenen Wohltäter der Reichenau steht Ruadb(er)t comis nach Nebi comis; der folgende, titellose Name Kerolt gehört nicht mehr zur Anlage (Das Verbrüderungsbuch der Abtei Reichenau 115B5, s. Autenrieth, Beschreibung des Codex XXXI), doch scheint er nicht wesentlich später nachgetragen worden zu sein. Es könnte sich um Ruadberts Schwager Gerold (I), den Gemahl der Imma und Vater der Hildegart handeln (zum Eintrag zuletzt Jarnut; Jänichen, Nebi und Berthold 30; Walther; Prinz; ferner Mayer). Im St. Galler Gedenkbuch setzt die Magnatenliste des ältesten Eintrags auf pag. 8 mit Rodbertus, Odalricus und Kerolt ein, wobei der erste Name durch Majuskelschrift hervorgehoben ist. In ihm treffen wir sicher auf Ruadbert, da Odalricus und Kerolt mit Brüdern der Königin, seinen Neffen, zu identifizieren sein dürften (Schmid, Zur historischen Bestimmung 513f., vgl. Facsimilia des Eintrags in ursprünglicher und jetziger Form ebd. 507f.; Mitterauer 19; s. auch Artt. Udalrich I, II und Gerold 11 sowie - zu weiteren Gedenkbucheinträgen - Art. Ruadbert II).
      Die Rechtshandlung von 769/773 fand in Überlingen statt, einer alten Residenz der alemannischen Herzöge (hierzu und zum folgenden Borgolte 191). Überlingen wird in der UrkundeRuadberts als uilla publica, also als ein Ort bezeichnet, der der königlichen Aufsicht in besonderer Weise unterstand; vielleicht gehörte er zum Fiskalbesitz. Die Herrschaft der KAROLINGER in Überlingen dürften Warin und Ruthard begründet haben, als sie um 760 auch den Linzgau in ihre Konfiskationen einbezogen. E Es fällt deshalb auf, dass jetzt mit Ruadbert der Sohn Nebis, der nach Thegan ein Herzogsenkel war, in Überlingen weilte. Vermutlich muß man dieses Faktum in den Zusammenhang mit einer Liberalisierung der karolingischen Alemannenpolitik stellen, die unter Pippins (+ 768) Söhnen Karlmann und KARL spürbar ist; wichtigstes Indiz dieses neuen Kurses ist wohl die Vermählung von Ruadberts Nichte Hildegart mit KARL 771. So könnte Ruadbert im Zuge einer Zurückdringung Warins und Ruthards eine vor-karolingische Machtposition seiner Familie wiedergewonnen haben.
      Das heißt freilich nicht, dass die Urkunde von 769/73 Ruadbert als Graf im Linzgau belegen würde; um 763/67 war hier noch Warin selbst bezeugt. Man kann zwar nicht behaupten, dass Warins gräfliche Amtswaltung im Linzgau bis zu seinem Tode im Jahr 774 währte, doch ist bemerkenswert, dass auf ihn immerhin im Thurgau sein Sohn Isanbard folgte. Auch für Aulfingen bzw. das Aitrachtal, wo die Güter Ruadberts lagen, kann man Ruadbert nicht als Graf in Anspruch nehmen; Ruadberts Privatbesitz muuß ja nicht unbedingt einem ihm anvertrauten Grafensprengel angehört haben (das verkennen Schultze 255 und Mitterauer 9). Da der Urkunde eine Grafenformel im Eschatokoll fehlt, obwohl der Schreiber das Diktatelement kannte, scheint das Aitrachtatal um 770 vielmehr noch gar nicht in die Grafschaftsverfassung einbezogen gewesen zu sein (s. Jänichen, und Huntari 123-125, und, weiterführend: Borgolte 200f.). Der Grafentitel, den Ruadbert in der St. Galler Urkunde 57 führt, kann demnach wohl kaum auf einen bestimmten Amtssprengel bezogen werden; er ist wahrscheinlich eher ein Rangprädikat oder Akzidenz einer Adelsberrschaft gewesen.
      Seit dem Jahr 778 ist ein Graf Ruadbert dann aber durch die Grafenformel für den Hegau, Linz- und Argengau bezeugt; zweifellos war dieser mit Ruadbert identisch. Am 3. Mai 778 wird er für Leipferdingen in der Nachbarschaft Aulfingens (W I Nr. 83), am 13. September 778 für Fischbach im Linzgau genannt (W I Nr. 84). Bezeichnenderweise fallen diese Erstbelege in die Zeit der Ablösung Isanbards, des Warin-Sohnes, im Thurgau (ca. 779). Im W und N des Bodensees hat Ruadbert, wenn auch nur vorübergehend (s. u.), ein ausgedehntes Gebiet verwaltet.
      Ruadberts Grafentätigkeit im Hegau belegt nur die St. Galler Urkunde Nr. 83. Dagegen kommen für die Amtswaltung im Linz- und Argengau (Grafschaft am Nordufer des Bodensees) insgesamt neun St. Galler cartae in Betracht (zur Abgrenzung gegenüber späteren Stücken s. Art. Ruadbert II). Ein Graf namens *Hroadbertus u. ä. erscheint in ihnen in der sub N. comite-Formel (W I Nrn. 84,99-101, 106,119,152,156); W I Nr. 137 bietet an deren Statt einen ausdrücklichen Vermerk der Anwesenheit des Verrwaltungschefs (in presente Ruadperto comite). Gegenwärtig herrscht völlige Unklarheit darüber, ob in jedem der genannten Fälle Ruadbert gemeint war, wie es die ältere Forschung annahm (Knapp 205; vgl. Baumann, und Schultze 280), oder ob außer ihhm noch ein anderer, gleichnamiger Verwalter des Comitats zu erschließen ist. Vorschläge, die in diesem Sinne neue Wege einschlugen, sind bisher noch nicht kritisch gesichtet oder gegen die traditionelle Auffassung abgewogen worden (vgl. Schultze 83, Bilgeri 72, 258 A. 114).
      Tellenbach hat vermutet, Ruadbert sei bereits 784 oder 785 verstorben (Der großfränkische Adel 67, vgl. Jänichen, Baar und Huntari 94,149-; Ders., Nebi und Berthold 35). Er wies auf Annalenberichte hin, nach denen *Hrodpertus u.ä. mit Bayern beei Bozen in Kämpfe verwickelt war und dabei den Tod fand. In den Annales Sancti Rudberti Salisburgenses (769 ad a. 784) und im Auctarium Garstense (564 ad a. 784) wird der Heerführer als dux bezeichnet (ohne Titel in den Annales Sancti Emmerarnmi Maiotes 735 ad a. 785). Der Name, nicht unbedingt der Titel, sprach für eine Personengleichheit mit Ruadbert; freilich sollte später auch Ruadberts Neffe Gerold (II) als Präfekt mit bayerischen Angelegenheiten befaßt werden (vgl. Klebel, Bayern und der fränkische Adel 193). Indessen hat Tellenbach bei seiner Annahme nicht berücksichtigt, dass noch Aventin ein verlorenes bayerisches Geschichtswerk des 8. Jahrhunderts benutzt hat, dem dieser weitere Nachrichten über die Tiroler Vorgänge entnommen haben könnte (Riezler, Geschichtswerk, bes. 263-265). Zwar ist Aventins Schilderung nicht über jeden Zweifel erhaben (Steinacker, Aventin 165f.; vgl. aber Wattenbach-Levison-Löwe II 191), doch darf man nicht ohne weiteres Übergehen, dass er herzog Ruprechten als haubtmann in Italien bzw. aus der Lambardei bezeichnet, der von KARL DEM GROSSEN nach der Eroberung des Langobardenreiches eingesetzt worden sei (Aventinus, Werke V. 1,108,110; auch zit. bei Abel-Simson, Jbb. Kararl der Große I 477f. AA. 3 und 2). Solange diese Aussagen nicht widerlegt sind, muß man mit guter Substanz rechnen (s. Reindel, Handbuch der bayerischen Geschichte 1 174 A. 180; Heuberger, Rätien 209,288f.; Riezler, Geschichte Bayerns I. 1 316). Ein derartiges Führungsamt in Oberitalien dürfte kaum mit einer gleichzeitigen Grafentätigkeit in Alemannien verbunden gewesen sein.
      Obwohl auch Siegwart Ruadbertmit dem Gegner der Bayern im Etschtal identifizierte, setzte er den Tod des Grafen in die Zeit um 788 (Zur Frage 255f.). Er machte dafür geltend, dass von diesem Jahr an bis 794 kein Graf namens Robert belegt sei. DiDie Datumsauflösungen Wartmanns für die betreffenden Urkunden (Nrn. 119,137) sind aber nicht sicher; auch ein nicht besonders auffälliger Abstand von nur zwei Jahren wäre möglich (Borgolte, Kommentar, zu den betr. Nrn.). Nach Siegwarts Auffassung ist auf Ruadbertdessen gleichnamiger Sohn, "Robert II", gefolgt, der später Alemannien verlassen haben soll, um die Comitate im Oberrhein- und Wormsgau zu übernehmen (256-260); er wäre als solcher mit Rupert II. identisch gewesen. Für keine dieser Annahmen gibt es ausreichende Argumente (zum Methodischen s. Art. Ruadbert II), wie der Verfasser selbst einräumt (254,257f.,270). Ein Sohn Ruadberts ist in den Quellen nicht belegt, und für den RUPERTINER-Grafen hat Glöckner, den Vater Turincbert erschlossen (Lorsch und Lothringen 305-307; Gockel, Königshöfe 233 A. 100). Immerhin konnte Siegwart mit seinem Beitrag auf die Möglichkeit verwandtschaftlicher Beziehungen von Nebi und seinen Nachkommen mit dem Adel des Mittelrheins aufmerksam machen. Darin liegt ein wichtiges Verdienst seines Beitrags (s. Lacher; Schnyder, Luzern 268-284; 436-472).
      Nach allem sehe ich keine ernsthaften Gründe, weshalb Ruadberts Grafentätigkeit schon in den 80-er Jahren geendet haben sollte. Auch das Lebensalter, für das die Geburt der Nichte Hildegart um 757 einen Anhaltspunkt gibt (Udalrich I, II), zwingt nicht zu dieser Annahme. Wenn Ruadbert aber ca. 799 (W I Nr. 156) oder sogar 800/01 (W I Nr. 152) noch amtiert hat, darf man an ihn auch in erster Linie bei jenem Graf Ruadpertus denken, der in der Thurgauer carta eines Wurmher von ungefähr 799 am Beginn der Zeugenreihe genannt wird (W I Nr. 155; Knapp 209). Ruadbert (II) kommt weniger in Betracht, da er als Graf sonst erst seit 806 belegt ist und im Jahr 800 noch nicht amtiert zu haben scheint (Ruadbert II). Im Zusammenhang dieser Urkunde hat Siegwart (256f., vgl. Tellenbach 54) auf W I Nr. 98 hingewiesen, nach der ein titelloser Roadpertus Besitz in Zuckenriet an St. Gallen tradiert hatte. Hier steht ein Uuramhari an der Spitze der Zeugen. Diese Wechselbeziehung mit Nr. 155 könnte für eine Identität des Ausstellers mit Ruadbert sprechen. Es ist bemerkenswert, dass in der Urkunde die Grafenformel fehlt (Isanbard).
      Schon am Ende der 80-er oder am Beginn der 90-er Jahre ist im Hegau Ruadberts Neffe Udalrich (I) als Graf belegt; Udalrich (I) selbst oder sein Sohn Udalrich (II) trat rund 12 Jahre danach auch Ruadberts Nachfolge im Linz- und Argengau an. Damit Ist deutlich, dass die Grafengewalt im Hegau, Linz- und Argengau um die Jahrhundertwende innerhalb einer Adelssippe, den Nachkommen Nebis, aufgeteilt und weitergegeben wurde. Die Trennung des Hegaus vom Linz- und Argengau setzte sich verwaltungsmäßig bis ca. 830 aber endgültig durch, während der Linz- und Argengau, später auch ergänzt um den Alpgau (das Allgäu) und den Rheingau, eine eigene Grafschaft bildeten, die zuerst die "UDALRICHINGER", dann die WELFEN verwaltet haben (s. Borgolte, Geschichte der Grafschaften Alemanniens, Kapp. VIII, IX).
      Im älteren Necrolog der Reichenau wird zum 13.5. (Necrologium Augiae Divitis 276) ein Rodbertus com(es) vermerkt; wegen der Anlagezeit des Totenbuches muß er vor 856/58 verstorben sein (s. Rappmann). Mit Rodbertus kann Ruadbert (II) nicht gemeint sein, wenn dieser während des Aufstandes Bernhards von Italien in der zweiten Jahreshälfte 817 umgekommen ist. Deshalb identifiziere ich Rodbertus mit Ruadbert (vgl. auch Rappmann).
      Über Nachkommen Ruadberts sind neben der schon zurückgewiesenen These Siegwarts noch andere Vermutungen geäußert worden. Jänichen (Baar und Huntari 94,149) hat behauptet, dass Anshelm, St. Galler Wohltäter in pago Pirihteloni (W I Nr. 102; ChLA II Nr. 113), "der Sohn Rodperts, also der Vetter der Königin Hildegard" gewesen sei; eine Begründung wird nicht gegeben, noch erhellt sie in irgendeiner Weise aus der genannten Urkunde selbst. Durchsichtiger argumentierte Mitterauer (Markgrafeen 14,25), der eine Weißenburger Urkunde von 788 zitierte (Trad. Wiz. Nr. 123). Danach schenkte Erbio pro remedium anime mee et patris mei Ruotberti seinen Gesamtbesitz in Duntenhuson. Mitterauer erwog, Erbios Vater mit Ruadbertzu identifizieren, da der Name des Donators bei den UDALRICHINGERN auch sonst belegt sei, und weil er den Ort des Traditurns nach Bruckner (Regesta Alsatiae I 205 Nr. 327) mit Dunzenheim gleichsetzte. Hier hätten auch die ETICHONEN, häufig Besitzvorgänger der UDALRICHINGER, Eigengut innegehabt (vgl. Trad. Wiz. Nr. 14). Neuerdings hat Doll zwar (Vorbemerkung zu Trad. Wiz. Nr. 123) Erbios Schenkgut im nördlichen Unterelsaß lokalisiert, ohne doch den Ort selbst nachweisen zu können. Hält man trotzdem an Mitterauers genealogischer Rekonstruktion fest, für die in der Tat Hausbesitz der Angehörigen Ruadberts westlich des Rheins spricht (Borgolte, Die Geschichte der Grafengewalt im Elsaß 21-24), so bedeutet Erbios Motivation für seine Schenkung nicht unbedingt, dass Ruotbertzum gegebenen Zeitpunkt bereits verstorben war.
      Ruadbert wird in der Forschung als UDALRICHINGER oder GEROLDE bezeichnet, obwohl er mit den beiden namengebenden Persönlichkeiten des Geschlechts, Gerold (I) und Udalrich (I), nur durch Verschwägerung verwandt war. Auf das Problem der Zuordnung hat unter diesem Aspekt Schmid aufmerksam gemacht (Familie, Sippe und Geschlecht 13).


      oo Thietrata, Schwester eines hochadeligen Dudo

      Kinder:
      - Erbio 788

      Literatur:
      Borgolte Michael: Die Grafen Alemanniens in merowingischer und karolingischer Zeit. Eine Prosopographie. Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1986 Seite 41,129,125,152,184,214,216-219,220, 222,224,248,250,252,283,285,290 - Borgolte Michael: Geschichhte der Grafschaften Alemanniens in fränkischer Zeit. Vorträge und Forschungen Sonderband 31 Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1984 Seite 27,61,148,181,192,200-202,223,227,241,243,249-251 - Schmid Karl: Gebetsgedenken und adliges Selbstverständnis im Mittelalter. Ausgewählte Beiträge, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1983, Seite 195,494 - [1]

  • Quellen 
    1. [S3] Karl-Heinz Schreiber, Genealogie-Mittelalter.de, .