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genannt 1402 - 1452 , siegelt 1429,1438,1439,1442,1445
1402 genannt mit seinem Vater Conz dem Älteren von Neideck,
1403 schwört er Urfehde , nachdem er aus der Gefangenschaft des Grafen Eberhard von Württemberg entlassen
worden ist
1404 mit Kirchensatz in Langenbeutingen und Mühle zu Ödheim vom Grafen von Löwenstein belehnt,
1412 vom Grafen von Katzenellenbogen mit Zehnt zu Obereisesheim belehnt,
1415 entseht ein Streit über die Verwendung des Kirchensatzes zu Beutingen zwischen den
Brüdern Raban und Contz von Neideck einerseits und den Brüdern Beringer und Götz von Neideck andererseits
1418 wird er von Graf Eberhard von Württemberg mit einem Pflug (=Hof) zu Offenheim am Neckar belehnt
entsprechend 1420,1434 und 1443
von 1420 an ist er ständiger Rat und Helfer des Abtes Dietrich von Kuntich (+1428) des Klosters Amorbach
1431 ist er im Schiedsgericht zwischen Heilbronn und der Deutschordenskommende
1431 Junker
1442 teilen sich die Brüder Raban und Conz von Neideck die Lehen , die sie besaßen
und von ihrem Vater ererbt hatten.
In der betreffenden Urkunde wird gesagt, daß Raban derzeit 6 Söhne und drei Töchter habe.
{Das Geschlecht der Herren von Neideck , S 84,85}