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Ambrosius Megenhart, Bruder des Vogtes Peter Megenhart des Jüngeren, schrieb sich am 7. Mai 1493 in die Matrikel der Universität Tübingen ein, wurde am 16. Dezember 1594 Baccalaureus und am 16. August 1497 Magister. Er war dann zunächst Kaplan in Neuffen, bis ihm im Jahre 1502 die Pfarrei Blaubeuren übertragen wurde. (Annatenzahlung am 20. Dezember 1502) Aus einer Urkunde des bischöflichen Gerichts in Konstanz vom 10. Juni 1513 ist bekannt, dass Ambrosius damals am Aussatz erkrankt warr, von seiner Umwelt abgeschlossen lebte und seine Amtsgeschaefte nicht mehr weiterführen konnte. Er klagte gegen das Kloster Blaubeuren, dem die Stadtkirche Blaubeuren gehörte, weil er die Pfarrei auf eigene Kosten versehen lassen müsse, so dass er sein Auskommen nicht mehr habe. Das Kloster wurde veruteilt, ihm 60 fl. Pension zu bezahlen und fuer die Kosten des Pfarrverwesers, die es Ambrosius aufbürden wollte, selbst aufzukommen. Ambrosius ist kurz darauf gestorben, denn im Jahre 1515 heisst es im Stadtbuch (Stadtarchiv Blaubeuren), sein Haus in der Vorstadt sei auf die Gannt (= Konkursverfahren) zugelassen worden