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 Bohrer

Greiner, Hans

männlich 1530 - 1611  (81 Jahre)


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  • Name Greiner, Hans 
    • 1530-1611 Hüttmeister in Fischbach
    Geburt 1530  Fautsbach bei Murrhardt [71566],Rems-Murr-Kreis,Baden-Württemberg,Deutschland Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  [1
    Geschlecht männlich 
    Beruf Hüttmeister Glashütte 
    Tod 29 Nov 1611  Fischbach Glashütte [71560],Rems-Murr-Kreis,Baden-Württemberg,Deutschland Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  [2
    • in dem 81 Jahr seines Alters
    Beerdigung 01 Dez 1611  Sulzbach an der Murr [71560],Rems-Murr-Kreis,Baden-Württemberg,Deutschland Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  [3
    Personen-Kennung I44703  global
    Zuletzt bearbeitet am 11 Feb 2006 

    Vater Greiner, Paulin,   geb. um 1500   gest. 1582 (Alter 82 Jahre) 
    Mutter Apollonia 
    Familien-Kennung F12835  Familienblatt  |  Familientafel

    Familie 1 Schäfer, Margaretha,   geb. Oberstenfeld [71720],Ludwigsburg,Baden-Württemberg,Deutschland Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ortgest. 16 Okt 1587 
    Eheschließung 1551  [3
    Notizen 
    • 36 Jahre verheiratet 9 Kinder gezeugt von denen 1611 4 Kinder noch leben
      { Quelle Leichenpredigt 1611}
    Kinder 
     1. Greiner, Hans,   geb. um 1555, Fischbach Glashütte [71560],Rems-Murr-Kreis,Baden-Württemberg,Deutschland Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ortgest. vor 1611 (Alter < 56 Jahre)
     2. Greiner, Melchior (Melcher),   geb. um 1565, Fischbach Glashütte [71560],Rems-Murr-Kreis,Baden-Württemberg,Deutschland Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ortgest. vor 1631, Brettach [74243],Heilbronn (Land),Baden-Württemberg,Deutschland Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort (Alter < 66 Jahre)
     3. Greiner, Caspar,   geb. um 1568, Fischbach Glashütte [71560],Rems-Murr-Kreis,Baden-Württemberg,Deutschland Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ortgest. 10 Nov 1613, Adolzfurt [74626],Hohenlohekreis,Baden-Württemberg,Deutschland Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort (Alter 45 Jahre)
     4. Greiner, Albrecht,   geb. um 1555, Fischbach Glashütte [71560],Rems-Murr-Kreis,Baden-Württemberg,Deutschland Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort
     5. Greiner, Catharina
    Familien-Kennung F12190  Familienblatt  |  Familientafel
    Zuletzt bearbeitet am 5 Jan 2014 

    Familie 2 N.N., Ursula 
    Eheschließung 24 Mai 1589  Öhringen [74613],Hohenlohekreis,Baden-Württemberg,Deutschland Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  [4
    Notizen 
    • 1611 24 Jahre verheiratet
    Familien-Kennung F12837  Familienblatt  |  Familientafel
    Zuletzt bearbeitet am 11 Feb 2006 

  • Ereignis-Karte
    Link zu Google MapsGeburt - 1530 - Fautsbach bei Murrhardt [71566],Rems-Murr-Kreis,Baden-Württemberg,Deutschland Link zu Google Earth
    Link zu Google MapsEheschließung - 24 Mai 1589 - Öhringen [74613],Hohenlohekreis,Baden-Württemberg,Deutschland Link zu Google Earth
    Link zu Google MapsTod - 29 Nov 1611 - Fischbach Glashütte [71560],Rems-Murr-Kreis,Baden-Württemberg,Deutschland Link zu Google Earth
    Link zu Google MapsBeerdigung - 01 Dez 1611 - Sulzbach an der Murr [71560],Rems-Murr-Kreis,Baden-Württemberg,Deutschland Link zu Google Earth
     = Link zu Google Earth 
    Pin-Bedeutungen  : Adresse       : Ortsteil       : Ort       : Region       : (Bundes-)Staat/-Land       : Land       : Nicht festgelegt

  • Notizen 
    • 1566 richtete der in der Glashütte Fautspach, bei Murrhardt geborene
      Glasmacher Hans Greiner, der Sohn des Hüttmeisters Paulin Greiner in
      Neulautern, an Herzog Christoph ein Gesuch, wonach er den zur
      Backnanger Vogtei und zum Böhringsweiler Forst gehörenden Hof Fischbach,
      der "hieuor getrennt gewesen" und "etwas in Abgang gekommen" sei, mit
      allen Zugehörungen von Paul Widmann und dem Pfleger der Conrad Jägerschen
      Kinder gekauft habe, aber nur unter der Bedingung, daß er die
      Erlaubnis zur Errichtung einer Glashütte bekomme, da sich "keiner vff
      vnd bei dieses hofs guetter betragen" könne. Zu dem Hof gehöre auch eine
      entlegene Buchenwaldung, aus der aber "keiner nichzt denn durch glasen
      abgewinnen mag", weil das Holz daraus nicht abbefördert werden könne.
      Daß der Hof "etwas in Abgang gekommen" war, wird auch vom Vogt von
      Backnang in seinem Bericht bestätigt: Paul Widmann und Conrad Jäger
      seien durch Hagel verderbt worden. Dann sei "der sterbenndt bei Inen
      eingerissen". Jäger und Widmann seien mit Weib und Kind gestorben. Die
      Äcker seien etliche Jahre angebaut gewesen, dann wieder wüst gelegen.
      Für den Hof habe sich kein Käufer gefunden; er sei dann so verwildert,
      daß sich kein Bauersmann darauf setzen möchte. Auch sei das zwischern
      den Gütern gelegene Haus "gar übell erbauwen" und mit Stroh gedeckt.
      Der Vogt rät an, den Hof dem Supplicanten zu kaufen zu geben, damit
      die Gläubiger zufriedengestellt werden könnten. Über den zum Hof gehörenden
      Wald wird berichtet:"Vnnd wiewoll E. F. Gn. Lagerbuch nur
      sechtzig morgen Waldts vermag so ist doch desselben vber die Tausendt
      Morgen". Dieser Wald war es auch, der Hans Greiner bewog, für den verwahrlosten
      Hof einen verhältnismäßig hohen Kaufpreis zu bieten, denn
      zum Betrieb einer Glashütte war außerordentlich viel Holz erforderlich.
      In solchen Glashütten wurde schon seit Jahrhunderten in den ausgedehnten
      und unwegsamen Gebieten des Welzheimer und Mainhardter Waldes
      sowie des Schurwaldes gewöhnliches Gebrauchsglas, meistens das sogenannte
      Waldglas, in Form von Hohlglas (Trinkgläsern) und von Fensterglas
      hergestellt.
      Nach eingehender Berichterstattung des Vogts und des Forstmeisters
      erhielt Hans Greiner die Erlaubnis, zum Bau der Glashütte, und damit
      war der Kauf endgültig. Der Kaufpreis betrug 2005 Gulden, von denen
      505 bar, der Rest in jährlichen Zielern zu bezahlen war. Die Erlaubnis
      wurde auf 10 Jahre erteilt. der Hüttzins auf drei Gulden jährlich festgesetzt.
      Von irgendwelchen' Vergünstigungen bezüglich der Steuern und
      Lasten, wie sie anderen Hüttmeistern ab und zu gewährt wurden, war
      nicht die Rede. Nach Ablauf der 10 Jahre erbot sich der Hüttmeister zu
      einem höheren Zins und erhielt die Hütte für weitere zehn Jahre um fünf
      Gulden jährlich. Dabei blieb es bis 1600. So oft der Bestandsbrief endigte,
      sollte Hans Greiner wie bei Besitzänderungen zehn Gulden Handlohn und
      Weglöse bezahlen. Gegen diese regelmäßig wiederkehrende Belastung be-
      schwerte er sich, da er den Bestand "seiner erblich innehabenden Glashütte
      für ewig und beständig" halte. Dazu hat aber der Herzog in einer Randbenerkung
      ungnädig resolviert: "Nichts vnd so er dieselbige nicht wiederumb
      bestehn würdt, werden es wür ime nemmen."
      Sofort nach der Genehmigung hatte Hans Greiner mit dem Bau der
      Glashütte begonnen. Er brachte den Hof wieder in Ordnung und hatte
      auch mit seiner Glashütte gute Erfolge. In einem späteren Bericht wird
      gesagt,der Hüttmeister sei ein guter Haushälter; er habe die Hütte "an-
      gericht und sich dabei bishero viel gebessert. Nicht allein, daß er das Holz-

      haus neu gebaut und zu einer "feinen bürgerlichen Wohnung" gerichtet
      habe, habe er auch für das Hüttengesinde zwölf Nebenhäuslein gebaut.
      Auch liefere er Glaswaren für den herzoglichen Hof.
      Wenn man heute kurz nach Sulzbach von der nach Großerlach und
      Mainhardt führenden Poststraße links abbiegt, kommt man im Fischbachtal
      zu den drei Weilern. Man vermutet kaum, daß in diesem fernab vom
      Verkehrslärm liegenden einsamen Wald- und Wiesentälchen früher einmal
      eine kleine Fabrik betrieben worden ist. Die idyllische Ruhe dieses
      Plätzchens wurde aber anscheinend durch die Glashütte nicht gestört; wir
      lesen darüber: "Wie meniglich waisst, liegt dieser Vischbach weith abwegs
      In Wäldern, dahin Niemandt kombt, dann der glass kauffen, oder sonsten
      von Wunders wegen das glasen sehen wil."

      1573 legte der Hüttmeister die gegenseitigen Verpflichtungen zwischen
      ihm und seinen Glasmachern in einem Bestandsbrief fest. Er verpflichtete
      sich, sie "vor Andern Gläsern zu treibung Ihres Handwercks" aufzunehmen
      und ihnen eine Behausung und Wohnung zu setzen und zu bauen,
      damit sie samt Weib und Kindern Unterschlupf finden und auch ein Kühlein
      halten können. Dagegen verpflichteten sich die Glasmacher, sich gegen
      seinen Fürsten und Herrn mit Geboten und Verboten untertänig und gehorsam
      zu erweisen, des Hüttmeisters und seiner Erben Nutz und Frommen
      zu schaffen, Schaden zu meiden, gehorsam zu sein und sich zu verhalten
      wie es Ehr- und Biederleuten, getreuen Beisassen und fleißigen Dienern,
      Schäffern und Arbeitern gebührt und wohl ansteht. Ferner verpflichteten
      sie sich, nicht ohne Vorwissen des Hüttmeisters "außer seinen Dienst zu
      gehen", sondern von einem Jahr zum andern zu bleiben, wie das auch bei
      anderen Glashütten Herkommen und gebräuchlich ist.

      1592 suchte Greiner um Genehmigung zur Errichtung einer Stampfmühle
      nach. "Zu stampffung der Tügel Erde ist er einer Stampffmühlin
      nodtürftig. Wie aber der Stampff solche großen Unkosten nit austragen
      oder bezalen mag", bittet der Hüttmeister, auch einen Gang zum Mahlen
      des Mehls "zue Haußnodtdurft" mitbauen zu dürfen. Mit Erlaß vom
      11. November 1592 wurde ihm bewilligt und concordiert, daß er "zu sellicher
      Hüttin besserem Nutzen und für seine und des Hüttengesindes Haushaltungen
      (doch sonst weiters nicht)" ein Mahlwerk mit einem Stampfgang
      und einem Mahlgang einrichten dürfe und zwar an dem zunächst unter
      der Hütte gelegenen Fischbächlein, wo früher schon eine Mühle, Haaselmühle
      genannt, gestanden sein soll. Der Mühlzins wurde auf zwei Pfund
      Heller festgesetzt.
      1595 wurde ihm bewilligt, eine Mahlmühle mit zwei Gängen zu bauen
      und dort sowohl für die Fremden und Ausgesessenen wie für sich und das
      Hüttengesinde zu gerben und zu mahlen. Der Mühlzins wurde auf drei
      Pfund Heller und einen Scheffel Mühlkorn erhöht.
      Am 2. August 1591 verlieh der HoPpfalzgraf Melissus in Heidelberg auf
      Grund kaiserlicher Vollmacht "in betrachtung der ehrbarkait / redlichkait /
      geschicklichkait / guter Sitten / tugent vnd vernunft / damit der ehrenhaft
      Johan Greiner zu Fischbach begabt, demselben Johan Greiner / seinen
      ehelichen Leibeserben" usw. ein Wappen. Am Gasthof zum Lamm in
      Brettach Kreis Heilbronn, der vom Sohn Melchior des Hüttmeisters Hans
      Greiner erbaut wurde, ist dieses Wappen heute noch in Stein gehauen und
      gut erhalten zu finden.
      Eine Bitte in Steuersachen von 1599 gibt uns auch einigen Einblick in
      den Hüttenbetrieb. Der Gesuchsteller führt aus, daß er und seine Frau zu
      alt seien, um sich noch die Last einer Schankwirtschaft aufzubürden, daß
      beide vielmehr viel lieber die Ruhe suchen und haben möchten, die ihrem
      Alter zustehe. Trotzdem er sich zu Herbstzeiten einen "zumblichen drunkh
      fassen vnd einlegen thue", reiche dieser nicht aus, da er für die jungen,
      ledigen Gläserknechte und andere Ehehalten viel brauche. Auch habe er
      neben seinen Kindern viele Besuche ("vihlen befründten täglichen Uberfahl")
      und damit eine beschwerliche Haushaltung. Viele fremde Herrschaften
      vom Adel und andere "Ansehnliche Leuth" kämen "von glasens
      besichtigung wegen", die dann nach Verrichtung ihres Begehrens einen
      Trunk zu tun gewohnt seien. Da keine Gaststätte in der Nähe sei, könne
      er sich der Verpflichtung nicht entziehen, diese Gäste unentgeltlich zu bewirten.
      Zudem müsse er auch die Glasführer und Glasträger (Händler)
      zur Erhaltung der Hütte und des Handels, der zur Zeit nicht gerade blühe,
      verpflegen. Es wäre ihm deshalb nichts lieber, als wenn jemand hier eine
      Wirtschaft auftun wollte.
      Zur Unterbringung der Schürer und fremder Gläser, die er als Spezialisten
      für bestimmte Erzeugnisse, wie die "ungewohnlichste gattung
      von Distilliergläsern" einstellen mußte, habe er Häuslein erstellen müssen.
      Wenn diese Häuslein nun auch mit neuen Gülten und Rauchhennen be-

      lastet würden, würde dies "zu noch mehrer beschwerlicher Staigerung des
      hofs vnd der hütten gereichen". Er bittet, ihm im Hinblick darauf, "zu was
      erhöhung Ich disen meinen hoff Vischbach In Zeit meiner Innehabung
      gebracht vnd wie der jetzige oberkheitliche eintrag, gegen der vergangenen
      Zeit geföll zuuergleichen", das Umgeld, die Rauchhennen und das Vogtgeld
      aus den Nebenhäuslein zu erlassen oder für das Umgeld einen bestimmten
      Betrag ("ein genanndt leidlich geltlin") festzusetzen. Der Bescheid
      lautete, daß Greiner entweder Umgeld nach dem Verbrauch oder zu
      seinen Lebzeiten jährlich 10 Gulden zu entrichten habe. Seine Erben sollen
      aber das gebührende Umgeld bezahlen. Von jedem Nebenhäuslein sind
      jährlich drei Schilling Vogtrecht und eine Rauchhenne zu geben. Der Hüttmeister
      suchte dann darum nach, daß er dieses Vogtgeld von den verheirateten
      Knechten wieder einziehen dürfe.
      Um den Quarzsand zu einer flüssigen Glasmasse zu schmelzen, sind
      sehr hohe Hitzegrade erforderlich. Diese Temperaturen werden heute mit
      Kohlenfeuerung in Regenerativölen erzeugt, die nach wissenschaftlichen
      uberlegungen gebaut sind. In den alten Waldglashütten kannte man nur
      die Holzfeuerung in primitivster Form. Zum Glasschmelzen waren deshalb
      ungeheure Holzmengen erforderlich. Fast noch mehr Holz erforderte die
      Pottasche, die an Stelle der heute verwendeten, chemisch hergestellten
      Alkalien dem Quarz beigegeben werden mußte, um ihn leichter zum
      Schmelzen zu bringen. Diese Pottasche wurde aus der Asche hergestellt,
      die teils als Hausasche in den Haushaltungen der Dörfer und Städte in
      einem größeren Umkreis gesammelt, teils aber auch als Waldasche im Walde
      durch Verbrennen unbrauchbaren Fall- und Abfallholzes gewonnen wurde.
      Um diesen großen Holzverbrauch in geregelte Bahnen zu lenken, bestimmte
      schon die Forstordnung von 1495, daß bei der Abgabe von Holz an Glashütten
      nicht Holz von der Ebene genommen werden solle, sondern "allein
      in den Klingen, Bergen und anderen dergleichen ungelegenen Orten, da
      das Holz zu verbrennen und sonst nicht mag von statten gebracht werden".
      Die Glashütten wurden deshalb meistens in abgelegenen Waldgegenden
      errichtet, wo keine Abfuhrmöglichkeiten vorhanden waren, und wo
      die Waldungen deshalb so gut wie nichts eintrugen. In diesem Sinne hat
      auch Hans Greiner in seinem Gesuch von 1566 darauf hingewiesen, daß e1
      das Holz aus einem Walde nehmen werde, wo es "von wegenn der dieffen
      wind großen klingen weder vff der achs, item vff dem Wasser noch sonsten
      in keinem weg herfür vnnd zuland gebracht" werden könne. Die Grundherren
      nahmen die Glasmacher meistens gerne auf, weil sie ihnen eine
      ständige Einnahme aus bisher nicht nutzbaren Wäldern brachten, und weil
      die Glashütten der Bevölkerung in den armen Waldgegenden mancherlei
      Beschäftigungsmöglichkeiten boten. Aber schon nach wenigen Jahren
      setzten dann die Klagen der Forstbeamten über Waldverwüstung und der
      Bevölkerung über Schmälerung und Verteuerung ihres Brennholzes und
      des Holzes zu gewerblichen Zwecken ein. Auch für die Glashütten selbst
      mit ihrem Bedarf von 5-15 Morgen jährlich wurde die Brennholzbeschaftung
      immer schwieriger, und schließlich wurden die Hütten aufgegeben
      oder an einen anderen Ort verlegt, wo diese Entwicklung dann wieder von
      vorn begann. Die Sorge und der Streit um die Holzbeschaffung zihet sich
      deshalb wie ein roter Faden durch die Geschichte jeder Glashüttte.

      Meistens wurde den Glashütten in ihrem Bestands- oder Lehensbrief
      ein bestimmtes, oft recht großes Waldgebiet zur Abholzung zugewiesen.
      Hans Greiner konnte in seinem Gesuch darauf hinweisen, daß er die Glashütte
      aus seinem eigenen, zum Hof Fischbach gehörenden und in den Lagerbüchern
      mit 60 Morgen verzeichneten Walde beholzen könne. Trotzdem
      meldete sich auf sein Gesuch um Bewilligung einer Glashütte sofort ein
      Murr-Floßberechtigter von Marbach mit der Bitte, die Glashütte, welche
      der "Hüttmaister vnnd glaser zur newen lauttern" bauen wolle, "gnedig-
      lich abzuschaffen" und ihn, den Floßberechtigten, "also bey solcher floß-
      gerechtigkayt vonn gemeines nutzens wegen" nicht zu beeinträchtigen. Der
      Wald und die Brennholzversorgung würden notleiden, und er müßte, "vom
      solcher von Altersher geüpter gemeinnützigen Gerechtigkayt vnnssers
      Floßhandels abtretten, dieweil der fürlauffendt Bach bey obgemelltem
      hof Inn den zureisenden Wassern vnsers Flotz begriffen". Uber diesen Einspruch
      berichtete der Vogt von Backnang, daß das Holz aus dem Fischbacher
      Wald "warlich nit khann oder mag geflößt werden". Auf dem Hof
      könne sich keiner halten, wenn keine Glashütte errichtet werden dürfe.
      Wenn die von Marbach großen Schaden besorgen, so hätten sie eben "den
      hof um den Kaufschilling, wie Inn der Gläser begert zu haben, genommen
      vnd darnach besehen, wie sie den Floß anrichten vnnd das holz flößig machen.
      Das würdt aber, wenn sie schon etlich Tausent güldin verbawen nit
      sein mögen. Dann die von Sulzbach es nit leiden könnden. Wie der Augenschein
      giebt würdten jre Häuser, Scheuren vnd Stell gar mit Wasser ausgefüllt,
      vollendt geschweigen wie es jnn Kellern zugeen würdt". Auch der
      Forstmeister von Neuenstadt berichtete, daß das Holz nicht flößbar sei.
      Die Erlaubnis, in Fischbach eine Glashütte zu errichten, war an die
      Bedingung geknüpft worden, daß Greiner nur Holz aus seinem Wald nehme
      und auch keines zukaufe, weil sonst für die Marbacher und andere Untertanen
      ein Mangel an Brennholz entstehen könnte. Uber diese Einschränkung
      beschwerte sich Hans Greiner "zum höchsten". Er könne den Kauf
      unter dieser Bedingung nicht annehmen. Wenn er jetzt mit großen Kosten
      eine Glashütte errichte, so habe er aus den ihm zugelassenen Wäldern für
      acht Jahre Holz. Dann müßte er sich mit des Hofes Gütern betragen und
      würde mit Weib und Kind in Armut verderben. Seine Einwände wurden
      aber abgewiesen mit der Bemerkung, daß sein Wald, der zwar in den La-
      gerbüchern nur mit 60 Morgen erwähnt sei, gegen 1000 Morgen umfasse
      und deshalb für lange Jahre ausreichen müsse. Diese Schätzung war zweifellos
      zu hoch gegriffen; spätere genauere Angaben sprechen von einem
      Wald mit 127 1/2 Morgen im Ranzenberg und von einem mit 285 1/2 Morgen
      zwischen der Mordklinge und dem Hermlesberg. Hans Greiner fand sich
      mit der einschränkenden Bedingung ab, scheint sich aber später nicht mehr
      daran gehalten zu haben.
      1578 berichtet der Forstmeister von Neuenstadt gelegentlich der Erneuerung
      des Glashüttenbestandes um 10 Jahre, daß er im Heßbergs viel
      Holz habe, das wegen der Klingen zu keinem andern Nutzen als zum Verglasen
      zu bringen sei. Er erhielt darauf die Weisung: QSie sollen von Jahr
      zu Jahr 10 Morgen so hoch sie können verkaufen vnd sie sollen das schadhafte
      Holz so in den Klingen liegt mit guter Vrkhund verkaufen."

      1584 bittet der Huttmeister "flehentlich" um käufliche Oberlassung
      von jährlich 4-5 Morgen Holz aus dem "dickhen Walldt, an denen
      von Großen Höchberg Wälldt vnd Büchelberg, deßgleichen an die von Be-
      ringsweiler,die Roth vnnd Erlacher Wälldt, den Graven von Lewenstein
      zugehörig" stoßend, da ihm in seinen eigenen Wäldern "zu erhaltung der
      Glashüttin" Mangel an Holz eintreten werde und besagter Wald der Herrschaft
      nichts eintrage. Der Forstmeister befürwortete dieses Gesuch und
      dem Hüttmeister wurde zugestanden, er solle "diesmal aus diesem Wald
      vier Morgen erhalten".
      Hans Greiner hatte sich im Laufe der Jahre auch einen Hof in Höchberg
      zugekauft, mit dem ein gewisses Nutzungsrecht an den großen Gemeindewaldungen
      verbunden war. Damit habe "die Glashütte mit dem
      Holz einen behelf" gehabt. 1592 wird berichtet, der Hüttmeister gebrauche
      die Fürsichtigkeit, daß er die Hütte gemeinlich aus den benachbarten Hölzern
      der Löwensteinschen Untertanen beholze und diejenigen, so dazu
      d.h. zu seinem eigenen Hof) gehören, so lange verschone.
      1603 bittet Greiner, ihm den freien Kauf von Holz und Asche zuzulassen.
      In einem neuen Bestandsbrief vom 11. November 1606 ist die Beholzung
      der Hütte wie folgt geregelt: Aus den herrschaftlichen Waldungen
      und den Privatwaldungen der Untertanen dieser Gegend darf der Hüttmeister
      kein Holz zum Verglasen "vff der Achs" aus den Wäldern führen.
      Kaufen darf er Holz nur "bei den benachparten Anstößern, die nit vnssere
      vnderthanen seien". Aus den zum Hof gehörenden Waldungen darf er nur
      soviel entnehmen, als er zum Glasen braucht. Mit dem Fällen in dem zur
      Hütte gehörenden Wald hat er sich bei Strafandrohung an die Weisungen
      der Forstmeister zu Neuenstadt und zu Reichenberg zu halten.
      Für Hans Greiners Nachfolger Caspar Greiner war 1636 die Holzfrage
      so brennend geworden, daß er darum nachsuchte, die Glashütte näher an
      den Wald hin verlegen zu dürfen: "Dahero anitzo daß etwaß weiters endtlegene
      Brennholtz mit beschwerlicher Fuhr vnd großen vncosten beigebracht
      werden müßte, worzue doch weder zug vihe noch andere möglichkeit
      vorhanden. Damit aber die freye Kunst des Glasswercks Ihren fürgang
      behalten, Ich auch neben anderen Glasern die notwendige nahrung
      dardurch erwerben mag . . . mir gnädigst zu vergonnen, meine alte
      Glashüttin (damit selbige sowohl zur erspahrung beschwerlichen vncostens
      etwas näher kommen möchte) vff meine Wisen allda zu versetzen." Er
      scheint mit dem Bau südlich des Ranzenbergs und zwar auf Löwensteinschem
      Gebiet, etwa 1 km taleinwärts vom heutigen Unterfischbach," sofort
      begonnen zu haben, denn der Forstmeister von Löwenstein berichtete, er
      habe ihm verboten, mit dem bereits begonnenen, eine Viertelstunde von
      Fischbach entfernten Bau fortzufahren. Der Forstmeister befürwortete
      aber die Bauerlaubnis, und Caspar Greiner zahlte dem Forstmeister von
      Löwenstein von da an jährlich 15 Gulden Hüttenzins.
      Im Jahre 1610 wurde dem nun 80jährigen Hans Greiner die Bürde seines
      Glashüttenbetriebs zu schwer. "Weil er seiner Leibsschwachheit halber
      seiner schweren Haushaltung nit mehr vorstehen kann", versammelte er
      seine Kinder um sich und übergab den Hof und die Glashütte mit allen
      Rechten und Gerechtigkeiten und samt allen darauf stehenden "beschwernussen"
      dem Manne seiner Enkelin. dem Hüttmeister Jeremias Greiner
      von Westerbach bei Murrhardt um 9000 Gulden, von denen die Hälfte bar,
      die andere Hälfte mit jährlich 500 Gulden zu bezahlen war. Der Sohn
      Albrecht erhielt die Mahlmühle samt einem Viertel Boden zur Hofstatt
      um 1150 Gulden bar. Der Vater behielt sich zur lebenslänglichen Nutz-
      nießung ein Haus, einen halben Garten und vier "Krauttbett" vor. Hans
      Greiner durfte sich keines langen Ruhestandes erfreuen; 1611 starb er. Die
      Grabrede, die ihm Pfarrer Schöllkopf von Sulzbach hielt, liegt gedruckt in
      der Landesbibliothek Stuttgart vor.

      {Quelle : Auszug aus Die Glashütte zu Fischbach bei Sulzbach a. d. Murr von K a r l G r e i n e r }

  • Quellen 
    1. [S255] Bei Sulzbach Murr, Die Glashütte zu Fischbach, 95.

    2. [S256] 1611, Leichenpredigt Johann Greiner, 95.

    3. [S256] 1611, Leichenpredigt Johann Greiner.

    4. [S249] Karl Greiner Postrat Stuttgart, Greiner Familien Linie 127.