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 Bohrer

von Mömpelgard, Hunfried

männlich - 1051


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  • Name von Mömpelgard, Hunfried 
    Geschlecht männlich 
    Genannt Embrach [8424],Zürich,Schweiz Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  [1
    Verfügt in Embrach über ein Kloster, Höfe (villulae) und weitere Güter. 
    Titel/Amt/Status vor 1045  Strasbourg [67000],Bas-Rhin,Elsass,Frankreich Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  [2
    Domherr 
    Titel/Amt/Status 1045  [2
    Kanzler Heinrichs III. für Italien 
    Titel/Amt/Status 1046-1051  Ravenna [48100],Emilia-Romagna,Italien Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  [2
    Erzbischof von Ravenna 
    Tod 23 Aug 1051  [2
    Personen-Kennung I319  Mittelalter
    Zuletzt bearbeitet am 29 Okt 2015 

    Vater von Mömpelgard, Liutold   gest. vor 1044 
    Mutter von Wülflingen, Willibirg 
    Familien-Kennung F24  Familienblatt  |  Familientafel

  • Ereignis-Karte
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  • Notizen 
    • Karl-Heinz Schreiber, Genealogie-Mittelalter.de

      Hunfrid
      - 23.8.1051
      Erzbischof von Ravenna (1046-1051)
      Kanzler König HEINRICHS III.
      2. Sohn des Grafen Luitold von Mömpelgard und der Willibirg von Wülfingen, Enkel des Herzogs Konrad von Schwaben

      Glocker Winfried: Seite 349 VIII 170, "Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik"

      Hunfried + 1051 VIII 23

      Die Belege für die Filiation Erzbischof Hunfrids, eines der engsten Vertrauten HEINRICHS III., hat Kläui, Verwandtschaft Seite 284, zusammengestellt (Kläuis These zur Herkunft von Hunfrids Vater Luitold von Mömpelgard sind freilich abzulehnen, wie Hlawitschka, Untersuchungen, eindringlich dargetan hat): es handelt sich bei diesen Zeugnissen um eine Urkunde Hunfrids für das Straßburger Domstift von 1044 sowie eine Bestätigungsurkunde dieses Domstifts von 1052, aus der wir auch von Hunfrids beiden Geschwistern Otto und Adelheid erfahren.

      Kläui Paul: Seite 284-287, "Die Verwandtschaft des Kanzlers Hunfried mit Heinrich III."
      in: Zeitschrift für württ. Landesgeschichte 15 1956
      Hunfried wurde im Jahre 1045 Kanzler HEINRICHS III. für Italien, also zur Zeit, als dieser seinen ersten Romzug vorbereitete. In Italien angekommen, ernannte ihn HEINRICH anstelle des abgesetzten Wideger zum Erzbischof von Ravenna. Am Weihnachtsstag 1046 empfing er, unmittelbar nach der Kaiserkrönung, von Papst Clemens II. die Weihe, gleichzeitig mit Bischof Wido von Piacenza. Wenige Jahre später, 1050, entzweite er sich mit Papst Leo IX., der ihm im Amte suspendierte. Auf der Synode zu Augsburg, im Februar 1051, erteilte ihm der Papst Absolution. Doch wenige Monate darauf, am 23. August, starb er, wie der Papst dem im Herzen nicht Gedemütigten vorausgesagt haben soll. Das Gerücht sah im plötzlichen Tod die Folge von Vergiftung [E. Steindorff, Jahrbücher Heinrichs III., Bd. I. S. 317f und Bd. 2 S. 130 u.138].
      Bevor Hunfried Kanzler wurde, war er Domherr in Straßburg. Als solcher hat er dem Domstift das Kloster Ambrach (Kt. Zürich), in einem Seitental des unteren Tößlaufs gelegen, übertragen. Im Jahre 1044 fügte er Schenkungen daselbst und im Elsaß hinzu. Dabei bezeichnete er sich als von nicht geringer Herkunft und nennt seine Eltern: Lütoldund Willebirg, sowie einen verstorbenen Bruder Otto. Etwas später erfahren wir, dass er eine Schwester Adelheid hatte. Weiteren Aufschluß geben die Zwiefaltener Chroniken, denn Adelheid war mit Graf Rudolf von Achalm, "comitis Liuthonis ac Willibirgae de Mumpilgart seu de Wulvelingen", Bertold bezeichnet Adelheid als "de castello Wulvelingen" und die Annalen Hunfried als von Mömpelgard.
      Die Burg Wülflingen bei Winterthur ist durch Adelheid an das Haus ACHALM gekommen und wurde Sitz ihres Sohnes Cuno, der mit seinem Bruder Lütold das nahegelegene Buch am Irchel ans Kloster Zwiefalten übertrug. Auch das von Hunfried tradierte Embrach lag keine zwei Stunden entfernt. Es war mütterliches Erbe, denn die Einsiedler Quellen nennen die Mutter Willebirg von Embrach. Doch dieser Güterkomplex um Wülfingen und die bisher unbekannte Herkunft der Willebirg aus dem Geschlecht der bayrischen Grafen von Ebersberg hat uns hier nicht zu interessieren.
      Wer Hunfrieds Vater Lütold von Mömpelgard war, wurde nie untersucht. Steindorff nennt ihn kurzerhand einen "alemannischen Grafensohn" und die Herausgeber der Schwäbischen Chroniken setzen ihn mit Ludwig IV. von Mömpelgard gleich. Geht man der Nennung auf den Grund, so zeigt sich zum ersten, dass es in dieser Zeit keinen Grafen Lütold von Mömpelgard gab, ja, dass eine Grafschaft Mömpelgard noch gar nicht bestand. Der Zwiefaltener Chronist hat also offensichtlich aus der Anschauung seiner Zeit heraus interpretiert. Mömpelgard gehörte 1044 dem Grafen Ludwig von Mousson. Es scheint, dass Ludwig die Burg Mömpelgard erst kurz zuvor nebst Pfirt und Altkirch im Elsaß von HEINRICH III. erhalten hatte, der damit die Stellung gegen den Grafen von Burgund sichern wollte. Ludwig erfüllte seine Hoffnungen, da es ihm nach dem Bericht Hermanns von Reichenau, im genannten Jahr gelang, sich des Ansturms Graf Rainalds von Burgund gegen die Burg Mömpelgard zu erwehren. Trotz des Besitzes von Mömpelgard nennt sich Ludwig bis zu seinem Tod um 1070 nie Graf von Mömpelgard.
      Als seine Herrschaften unter die Erben geteilt wurde, übernahm der Sohn Dietrich die drei genannten Orte. Seine Gattin war Ermentrud, Tochter Graf Wilhelms von Burgund und Enkelin des Gegners seines Vaters, Graf Rainalds. Der Chronist Albrich vovon Trois-Fontaines berichtet hierzu, dass Dietrich durch die Gattin Graf von Mömpelgard geworden sei. Dem scheint zunächst die Tatsache zu widersprechen, dass Dietrich die Burg Mömpelgard bereits besaß. Andererseits aber muß doch auffallen, dass erst von diesem Zeitpunkt an Mömpelgard als Grafschaft erscheint. Man wird daher mit Grosididier de Matons annehmen müssen, dass Ermentrud ausgedehnte Güter in unmittelbarer Umgebung von Mömpelgard zugebracht hat. Aber die Ausdrucksweise des Chronisten wie die Tatsache, dass erst von diesem Zeitpunkt an eine festgefügte Grafschaft mit dem Mittelpunkt Mömpelgard besteht, läßt doch auf etwas mehr als nur das Zubringen von Gütern zu denen ja Mömpelgard selbst nicht gehörte, schließen. EErmentrud hat zweifellos Grafschaftsrechte über diese Gegend, und zwar auch über Mömpelgard selbst, besessen. Dann aber stellt sich die Frage, ob nicht in ihrer Familie die Grafen von Mömpelgard zu suchen sind, mit anderen Worten, ob Graf Lütold, der bei den Grafen von Mousson-Montbeliard nicht unterzubringen ist. Unter den väterlichen Vorfahren, den Grafen von Burgund, ist kein Lütold vorhanden, dagegen auf der Mutterseite.
      Ermentruds Großmutter gleichen Namens, Tochter des Grafen Rainald von Reims und Roucy, Gattin Graf Wilhelm Ottos von Burgund (+ 1026), war in 1. Ehe mit Graf Alberich II. von Macon verheiratet, der gegen 982 gestorben ist. Er war der Sohn aus der 1. Ehe Leotalds (= Lütold), der die Grafschaft Macon geerbt hatte und in Burgund zu mächtiger Stellung aufgestiegen war.
      Alberich II. und Ermengard hatten zwei Söhne, Alberich und Leotald. Beide erscheinen 971 in Urkunden Alberichs und Ermentruds, allerdings ohne ausdrücklich als Söhne bezeichnet zu sein. Da sonst über sie nichts bekannt und schon 986 Graf Otto Wilhelm, der 2. Gatte der Ermentrude, als Graf von Macon nachweisbar ist, nahm man einen frühen Tod der beiden an.
      Das ist nun offenbar nicht zutreffend, mindestens bezüglich Leotald. In ihm haben wir den gesuchten Lütold von Mömpelgard zu sehen. Zeitliche Schwierigkeiten geben sich für eine solche Identifizierung nicht. Der 971 noch unmündige Leotald dürfte in den 960er Jahren geboren worden sein. Da Lütolds Sohn Otto 1044 schon tot und Erzbischof Hunfried 1051 gestorben ist, so ergeben sich für die Kinder Lütolds Geburtsdaten, die - auch unter Berücksichtigung der Achalmer Enkel - ins letzte Jahrzehnt des 10. Jahrhunderts fallen.
      Für die Richtigkeit dieser Identifizierung lassen sich auch von der Besitzgeschichte her Anhaltspunkte gewinnen. In der Urkunde von 1044 beklagt sich Hunfried, dass seine Verwandten ihm das väterliche Erbe entrissen und ihn auf jede Weise zu enterben gesucht hätten. Das wird man so auslegen müssen, dass sein Vater, der urkundlich nie auftritt, jung gestorben ist und die Verwandten das Erbe vormundschaftlich verwalteten und nicht mehr herausgeben wollten. Als Vormund kommt der erst 1026 verstorbene 2. Gatte Ermentruds ohne weiteres in Frage. Er hat ja auch nach dem Tode des 1. Gatten Ermentruds die Grafschaft Macon übernommen, und es liegt nahe, anzunehmen, dass dies zunächst auch nur vormundschaftlich für den unmündigen Lütold aus Ermentruds 1. Ehe geschehen war. Dasselbe wird auch mit den Grafenrechten in Mömpelgard der Fall gewesen sein. Allerdings sagt Hunfried, dass er durch Gerichtsurteil schließlich doch sein Gut erhalten habe. Doch bezieht sich diese Aussage offensichtlich nicht auf die Grafschaft Mömpelgard, sondern nur auf die elsässichen Besitzungen. Die Unsicherheit des Besitzes mag ihn, nachdem er ihn seinen Verwandten wieder entwunden hatte, veranlaßt haben, die Güter an die Kirche Straßburg zu übertragen. Genannt werden die Höfe in Sulznmatt und Wolfganzen. Die Familie hat aber noch weitere Besitzungen im Oberelsaß gehabt. So dürfte Ebersheim über Adelheid von Wülfingen an die Achalm gelangt sein. Vor allem aber ist der Besitz im Albrechtstal, der späteren Herrschaft Weilertal, aufschlußreich. Nach diesen benannte sich ein Vasall der Familie, der 1044 als Zeuge auftritt. Danach hieß die Gegend aber nicht Albrechtstal, sondern Alberichestal.
      Der Name ist also nicht auf einen Albrecht, sondern einen Alberich zurückzuführen. Dass der namengebende Herr somit Leotalds Vater Alberich II. oder dessen Großvater Alberich I. (genannt bis 943) von Macon gewesen ist, ist sehr naheliegend. Der Name darf daher gewiß als Bestätigung dafür herangezogen werden, dass Leotald und Lütold ein und dieselbe Person sind. Übrigens war das Weilertal nordwestlich von Schlettstadt eine wichtige Verbindung zwischen Elsaß und Lothringen.
      Ist Lütold von Mömpelgard der Sohn Alberichs und Ermentruds, ist er der Stiefbruder der Agnes von Burgund, Tochter Graf Wilhelm Otto, der Mutter der Kaiserin Agnes. Diese und Kanzler Hunfried sind somit Kinder von Stiefgeschwistern.
      Wenn HEINRICH III. seinen Kanzler daher 1045 einen "familiaris" nannte, dann meinte er zweifellos das Verwandtschaftsverhältnis und nicht nur die Zugehörigkeit zum Hof.
      In dieser Sicht fällt auf die Tatsache, dass Hunfried am Weihnachtstag 1046 die päpstliche Weihe unmittelbar nach der Kaiserkrönung erhielt, eine besonderes Licht. Nicht nur er war ein Vetter der Kaiserin, auch der gleichzeitig mit ihm geweihte Bischof von Piacenza war ihr Verwandter. Sie schenkte nach Hermann von Reichenau, bald darauf in Hunfrieds Sprengel Ravenna einer Tochter das Leben. Hier traf Anfang April 1047 HEINRICH wieder mit ihr zusammen, und Hunfried trat als 2. Zeuge im Königsgericht in der Pfalz von Ravenna auf.
      Die Bezeichnung "von Mömpelgard" bedeutet wohl mehr als nur einen Hinweis darauf, dass die Grafenrechte in Mömpelgard aus seiner Familie stammten, sondern sie will darauf anspielen, dass Lütold gegenüber den Verwandten den Rechtsanspruch darauf aufrechterhalten hat, wie dies auch Hunfried hinsichtlich seines Erbes getan hat.
      Durch die Verwandtschaft Mömpelgard - Kaiserin Agnes ist auch eine verwandtschaftliche Beziehung der Grafen von Achalm als Söhnen Adelheids gegeben. Mit ihr mag es in Zusammenhang stehen, dass Kaiser HEINRICH III. im Jahre 1055 seinen Oheim, den rebellierenden Bischof Gebhard von Regensburg, dem Cuno von Achalm zur Verwahrung in seiner Burg Wülfingen übergab.

      Nach der Meinung von Karl-Heinz Schreiber (Genealogie-Mittelalter.de), hat der Autor Paul Kläui mit einem falschen Ansatz gearbeitet. Wie Hlawitschka nachgewiesen hat, war Liutold von Mömpelgard der älteste Sohn des Herzogs Konrad von Schwaben (Kuno von Öhningen). Konrads Enkelin war die spätere Kaiserin Gisela. Hunfried war also mit HEINRICH III. und nicht mit der Kaiserin Agnes verwandt, denn er war der Cousin der Kaiserin Gisela. [3]
    • Allgemeine Deutsche Biographie: Hunfried

      Hunfried: Erzbischof von Ravenna, 1046 – † am 24. August 1051; – war ein Sohn des Grafen Liutold von Mömpelgard und der Freiin Willibirg von Wülflingen (unweit Winterthur, Kts. Zürich), die ihrem Gemahl die Herrschaft dieses Namens zubrachte. Die Familie muß Heinrich III. besonders ergeben gewesen sein. Als 1044 der Aufstand in Lothringen und Burgund gegen Heinrich losbrach, wurde Liutold’s Bruder, Graf Ludwig, in seiner Feste Mömpelgard von Graf Reginold von Hochburgund, einem der Häupter des Aufstandes belagert, schlug aber diesen so entscheidend, daß Reginold sich dem Könige Ende Januar 1045 in Solothurn ergab. Um diese Zeit war die Gräfin Willibirg bereits Wittwe. Ihr Sohn H., Domherr zu Straßburg, übergab 1044 an den Bischof Wilhelm von Straßburg zu Handen der bischöflichen Kirche sein väterliches Erbgut Embrach (nicht weit von Wülflingen), nachdem er es im Landgerichte des Thurgau-Grafen Bertold (von Zähringen?) gegen seine nächsten Blutsverwandten, seine Schwester Adelheid, Gemahlin des Grafen Rudolf von Achalm und deren Kinder behauptet hatte. Für seine Mutter Willibirg und sich selbst behielt H. lebenslängliche Nutznießung vor. Das in Embrach bestehende Chorherrenstift, bei dieser Schenkung ausgenommen, schenkten er und seine Schwester gemeinsam, nebst dem Dorfe Sasbach im Breisgau an die Kirche Straßburg. H. theilte die Gunst, in welcher sein Oheim und wol auch sein Vater bei König Heinrich gestanden; er trat in Heinrichs Kanzlei und wurde des Königs Kanzler für Italien, in welcher Stellung er seit mindestens dem 12. Juli 1045 erscheint. Des Königs Begleiter nach Italien, im Herbste 1046, wurde H. von demselben im December 1046 zum Erzbischofe von Ravenna (an Stelle des im Mai 1046 wegen Simonie entsetzten Widger) ernannt und am Weihnachtstage 1046 von Papst Clemens II. (Suidger von Bamberg) unmittelbar nach der Kaiserkrönung Heinrichs, geweiht. Die Wahl des deutschen Landsmannes zum Erzbischof hatte ohne Zweifel den vollen Beifall des neuen Papstes, und wie er demselben die Auszeichnung dieser Weihe unmittelbar nach des Kaisers Krönung erwies, so wurde unter seinem Einflusse dem neuen Erzbischofe H. auch sofort ein neuer Erfolg zu Theil, auf den derselbe nicht geringen Werth legen mußte. Am ersten Tag der Synode, die der Papst anfangs Januar 1047 in Rom abhielt, erneuerte sich durch Anspruch des Erzbischofs von Mailand [413] der Streit um den Vorrang, der zwischen den drei großen Metropoliten Italiens, den Erzbischöfen von Mailand und Ravenna und dem Patriarchen von Aquileja, seit langer Zeit bestand und schon am Krönungstage Kaiser Konrads II. (26. März 1027) zu ärgerlichen Auftritten geführt hatte, damals aber unter dem Einflusse des mächtigen Erzbischofs Aribert zu Gunsten von Mailand „auf ewige Zeiten“ entschieden worden war. Papst Clemens leitete nun ein förmliches Rechtsverfahren über die Frage ein und bekräftigte das zu Gunsten von Ravenna ausfallende Erkenntniß der Synode durch eine Bulle, welche H. und allen Amtsnachfolgern desselben das Recht verlieh, als dem Range nach Erste unter den Metropoliten dem Papste bei Anwesenheit des Kaisers zunächst zur Linken, ist der Kaiser aber nicht anwesend, zur rechten Seite des Papstes, am Platze des Kaisers, zu sitzen. Das Erkenntniß hatte neben der gesammten Geistlichkeit von Rom auch der anwesende deutsche Bischof Poppo von Brixen befürwortet. Nur natürlich erscheint es nach diesen Vorgängen, daß H. während der Regierungszeit Papst Clemens II. († 9. Octbr. 1047) und auch als diesem Bischof Poppo als Papst Damasus II. (17. Juli – † 9. Aug. 1048) auf dem päpstlichen Stuhle folgte, in ungetrübtem Genusse seiner Stellung blieb. Als aber Kaiser Heinrich den Bischof von Toul zum Papste erhob und dieser am 12. Februar 1049 unter dem Namen Leo IX. geweiht, nicht nur die Angelegenheiten der Kirchenreform, sondern auch die Wiederherstellung des Ansehens und der Rechte des päpstlichen Stuhles, die unter den vergangenen Wirren mannigfach gelitten hatten, kräftig in die Hand und fast vergessene Ansprüche Rom auf das Exarchat wieder aufnahm, trat 1050 Zwiespalt zwischen ihm und Erzbischof H. ein. Auf der Synode zu Vercelli, im September 1050, kam es zu Auftritten zwischen Beiden, in Folge deren H. mit Kirchenstrafe belegt und in seinem Amte suspendirt wurde. Als der Papst hierauf nach Deutschland ging und anfangs Februar 1051 mit dem Kaiser in Augsburg zusammenkam, wurde Erzbischof H. dahin beschieden. Auf Befehl des Kaisers mußte H. hier, angesichts der versammelten Bischöfe, dem Papst fußfällig Abbitte leisten, benahm sich aber dabei so höhnisch, indem er mit spottenden Zügen sich wieder erhob, daß Papst Leo, der ihn der göttlichen Gnade nach dem Maße seiner aufrichtigen Buße versichert hatte, wehklagend ausgerufen haben soll: O wehe, dieser Unselige ist todt! Bald nach seiner Rückkehr nach Ravenna aber oder noch während der Reise dahin erkrankte wirklich der Erzbischof und als er am 24. August 1051 starb, schrieben die Einen sein unerwartetes Ende dem von ihm in Augsburg bezeigten Frevelmuth, Andere einer Vergiftung zu.

      [4]
    • Paul Kläui, Hochmittelalterliche Adelsherrschaften im Zürichgau
      2. Hunfrieds väterliche Ahnen


      a) Erzbischof Hunfried und sein Erbe
      Der Straßburger Domherr Hunfried wurde im Jahre nach der Schenkung an Straßburg, 1045, Kanzler Heinrichs III. für Italien, also zur Zeit, da dieser seinen ersten Romzug vorbereitete. In Italien angekommen, ernannte ihn Heinrich anstelle des abgesetzten Wideger zum Erzbischof von Ravenna.
      Am Weihnachtstag 1046 empfing er, unmittelbar nach der Kaiserkrönung,
      von Papst Clemens II. die Weihe, gleichzeitig mit Bischof Wido von Piacenza. Wenige Jahre später, 1050, entzweite er sich mit Papst Leo IX., der ihn im Amte suspendierte. Auf der Synode zu Augsburg, im Februar 1051, erteilte ihm der Papst Absolution. Doch wenige Monate darauf, am 23. August, starb er, wie der Papst dem im Herzen nicht Gedemütigten vorausgesagt haben soll. Das Gerücht sah im plötzlichen Tod die Folge von Vergiftung.
      Dieser Aufstieg zu höchsten Ämtern gründete sich auf die hohe Herkunft (dei gratia non infimis ortus natalibus). Es ist daher zum vornherein anzunehmen, daß sein väterliches Erbe stattlich gewesen sein muß.
      Die Schenkungsurkunde umschreibt es nun allerdings nicht näher und sie drückt sich auch über das Schenkungsgut nicht klar aus. Eine genauere Betrachtung zeigt aber doch, daß wir zweierlei zu unterscheiden haben; väterliches Erbgut und anderen Besitz, für dessen Tradierung die Zustimmung der Mutter notwendig war, und der also von ihrer Seite stammte. Die mütterliche Zustimmung bezieht sich auf Güter und Leute in Embrach, die den Hauptgegenstand der Urkunde bilden. Den Beweis dafür bildet die Tatsache, daß Hunfried das zweifellos von ihm gestiftete Kloster Embrach schon früher an Straßburg gegeben hatte, also offenbar in einem Zeitpunkt, da der Streit um das väterliche Erbe noch gar nicht beendet und er noch nicht darüber verfügen konnte.

      In Embrach hat also Hunfried über ein Kloster, Höfe (villulae) und weitere Güter verfügt. Daß diese umfangreich gewesen sein müssen, ergibt sich aus der Tatsache, daß die Bewohner der Güter in drei Stände geschieden waren: Königszinser, Zinsleute und Eigenleute, und demnach zahlreich gewesen sein dürften.
      Das väterliche Erbe bestand in den Gütern im Elsaß. Es sind aber offenbar nur Streubesitzungen, die Hunfried dem Domstift zur Abrundung seiner Bischofshöfe übertragen hat. Sulzmatt gehörte zur Mundat Rufach, welche ältestes Ausstattungsgut des Bistums war. In Wolxheim, wo ebenfalls altes bischöfliches Gut lag, scheint der Besitz Hunfrieds größer gewesen zu sein, denn er behielt einiges, nämlich die Kirche und 50 Hüben für sich. Er gab seine Besitzungen daselbst zur Ausstattung der dortigen bischöflichen Höfe und wohl in erster Linie, um sie damit dem Zugriff seiner begehrlichen Verwandten zu entziehen. Hunfried und seine Mutter Willebirg ließen sich die Schenkungen zur Nutznießung gegen geringen Zins übertragen, aber offen sichtlich nicht nur diese, sondern die ganzen, durch die Schenkung abgerundeten Bischofshöfe in Sulzmatt und Wolxheim. Die Nutznießung des Ganzen sollte auf Lebenszeit Hunfrieds dauern, im Falle aber, daß die Mutter ihn überlebte, verblieb ihr nur der Hof Sulzmatt bis zu ihrem Tode.
      Für weiteren Elsässer Besitz geben die Zeugen Ato und Reinher von Alberichestal an einen Hinweis ; er ist sicher so zu deuten, daß Hunfried auch im Albrechtstal, dem späteren Weilertal, Besitzungen hatte. Darauf wird noch zurückzukommen sein. Väterlicher Besitz war sodann das am Ausgang des Weilertales liegende Ebersheim und Horburg bei Kolmar.
      Als nun nach dem unerwarteten Tode Hunfrieds am 23. August 1051 das Domstift die Nutznießungsgüter übernehmen wollte, zeigten sich Schwierigkeiten. Hunfrieds Schwester Adelheid und ihre Söhne erhoben Anspruch auf Embrach. Das Domstift konnte sich dessen nicht ganz erwehren und sah sich gezwungen, im Mai 1052 ihnen vertraglich etwas von Hunfrieds Schenkungen zu überlassen. Der Zwiefalter Chronist Bertold behauptet zwar, Adelheid hätte mit ihrem Bruder Hunfried die Propstei Embrach an die Kirche Straßburg gegeben, wo zwei ihrer früh verstorbenen
      Söhne ruhten. Doch bezieht sich dies entweder auf die erste Schenkung und nicht auf die 1044 zugefügten Güter, oder der nachträgliche Verzicht wurde zur Ehre des Hauses so umgedeutet.
      Mit Adelheid und ihren Söhnen aus der Ehe mit Graf Rudolf von Achalm sind auch die Verwandten genannt, die schon vor dem Tode der Mutter Willebirg auf die väterlichen Erbgüter im Elsaß Anspruch erhoben hatten.
      Offenbar war sich Adelheid bei der Erbteilung gegenüber dem geistlichen Bruder benachteiligt vorgekommen. Nun wollte sie sich nach dessen Tode am mütterlichen Erbe schadlos halten. Sie hatte, wie wir sehen werden, in der weiteren Umgebung von Embrach ihren Erbteil erhalten, aber sie suchte ihn durch Anfechtung der an Straßburg gemachten Schenkungen zu erweitern. Obwohl nicht ausdrücklich gesagt wird, was ihr das Domstift überließ, muß man annehmen, daß ihr Güter in dieser Gegend, wo sie den Anspruch geltend machte, abgetreten wurden (vgl. S. 14). Sie sprach nämlich anderseits den Verzicht auf das väterliche Erbe aus, das heißt zweifellos auf die früher im Elsaß angesprochenen Güter, soweit sie an Straßburg übergegangen waren Der Besitz in Ebersheim dagegen war ihr unbestritten zugefallen.

      [2]

  • Quellen 
    1. [S30] Paul Kläui, Hochmittelalterliche Adelsherrschaften im Zürichgau, (Mitteilungen der Antiquarischen Gesellschaft in Zürich Band 40 (1958-1961) Heft 2), 3.

    2. [S30] Paul Kläui, Hochmittelalterliche Adelsherrschaften im Zürichgau, (Mitteilungen der Antiquarischen Gesellschaft in Zürich Band 40 (1958-1961) Heft 2), 5.

    3. [S3] Karl-Heinz Schreiber, Genealogie-Mittelalter.de, .

    4. [S24] Allgemeine Deutsche Biographie, Artikel „Hunfried, Erzbischof von Ravenna“ von Georg von Wyß in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 13 (1881), S. 412–413, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Hunfried&oldid=1692019 (Version vom 28. Oktober 2015, 21:31 Uhr UTC).