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 Bohrer

von Merseburg, Hatheburg

weiblich um 876 - nach 909  (> 34 Jahre)


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  • Name von Merseburg, Hatheburg 
    Geburt um 876  [1
    Geschlecht weiblich 
    Tod nach 909  [1
    • 21.6.
    Personen-Kennung I292  Mittelalter
    Zuletzt bearbeitet am 19 Dez 2015 

    Familie von Sachsen, Heinrich I.,   geb. um 876   gest. 2 Jul 936, Memleben [6642],Burgenlandkreis,Sachsen-Anhalt,Deutschland Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort (Alter 60 Jahre) 
    Eheschließung 900/907  [2
    Kinder 
     1. von Sachsen, Thankmar,   geb. 900/905   gest. 28 Jul 938, Obermarsberg [34431],Hochsauerlandkreis,Nordrhein-Westfalen,Deutschland Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort (Alter 33 Jahre)
    Familien-Kennung F123  Familienblatt  |  Familientafel
    Zuletzt bearbeitet am 18 Dez 2015 

  • Notizen 
    • Hatheburg von Merseburg
      ca 876-21.6. nach 909
      Tochter des "senior" Erwin von Merseburg und der Hiltigard

      Althoff Gerd: Seite 350, "Adels- und Königsfamilien im Spiegel ihrer Memorialüberlieferung"

      A 40 Me: 21.6. Hadeburc abb

      Durch die starke Verblassung des Eintrags ist heute nicht mehr zu entscheiden, ob er der Ergänzungsschicht angehört.
      Die Identifizierung ist bisher nicht gelungen. Auch in der Abschrift eines ottonischen Familiennecrologs im Verbrüderungsbuch von St. Gallen begegnet vielleicht diese Äbtissin; vgl. Althoff, Unerkannte Zeugnisse vom Totengedenken der Liudolfinger Seite 402.
      Es sei angesichts des durchaus nicht häufigen Namens (vgl. auch Schlaug, Die altsächsischen Personennamen, S. 100) an die erste Gemahlin HEINRICHS I. erinnert, die vor der Eheschließung schon den Schleier genommen hatte und daher wohl auch nach der Trennung wieder in eine geistliche Frauengemeinschaft eingetreten sein wird. Die gleiche Vermutung äußerte auch schon Eckhardt, Genealogische Funde Seite 15.
      Heinrich von Sachsen heiratete die Witwe Hatheburg, die im Raum Merseburg reich begütert war. Obwohl aus dieser Ehe ein Sohn hervorging, wurde die Ehe später geschieden, weil Heinrich die IMMEDINGERIN Mathilde wegen ihrer Jugendlichkeit und vielleicht wegen ihres noch reicheren Erbes der Hatheburg vorzog. Heirats- und Erbgut der Hatheburg gab Heinrich nicht mehr heraus.

      Black-Veldtrup Mechthild: Seite 160-162, "Kaiserin Agnes"

      Thietmar schreibt zum Beispiel, dass der spätere König HEINRICH I. zur Ehe mit Hatheburg, der Tochter Graf Erwins von Merseburg, ob huius pulchritudinem et hereditatis divitiarumque utilitatem bewogen worden sei [Dabei handelte es sich um die Hälfte von Merseburg, dessen andere Hälfte ihr Vater behielt.]. Was der Herzogs-Sohn Heinrich im Jahre 906 Gräfin Hatheburg als Dotalgut geschenkt hat, wissen wir nicht, es muß aber dem Wert ihres Heiratsgutes, nämlich einer Hälfte Merseburgs ungefähr entsprochen haben.

      Diwald Hellmut: "Heinrich der Erste"

      LIEBESHEIRAT MIT HATHEBURG Seite 132-144

      Das Jahr 906 brachte auch in Heinrichs persönliches Leben eine Zäsur. Während Widukind Heinrichs erste Ehe mit keinem Wort erwähnt, berichtet Thietmar von Merseburg: "Heinrich erhielt Kunde von einer Dame namens Hatheburg, entbrannte mit dem ganzen Feuer der Jugend in Liebe zu ihr und war bemüht, sich mit ihr zu verbinden. Sie war eine Tochter des älteren Grafen Erwin im Hassegau, der den größten Teil der Merseburger Altenburg besaß. Da er keinen Sohn hatte, fiel bei seinem Tod das Erbe an seine beiden Töchter. Heinrich sandte wegen der Schönheit Hatheburgs und wegen des reichen Erbes eilig seine Werber zu ihr, versprach ihr Treue und bat um ihre Hand, obgleich er wußte, dass sie Witwe war und den Schleier genommen hatte. Schließlich ließ sie sich nach vielen Bitten und Ratschlägen zum Nachgeben bewegen, folgte den Boten Heinrichs, wurde ehrenvoll empfangen und von Heinrichs Angehörigen, wie es sich ziemte, voller Liebe aufgenommen. Nachdem die Vermählung dem Brauch gemäß stattgefunden hatte, begab sich der Gatte mit seiner Gemahlin nach Merseburg. Da er ein Mann von hohem Rang war, lud Heinrich sämtliche Herren der Umgebung zu sich und nahm sie durch sein gewinnendes Wesen so für sich ein, daß sie ihn als Freund liebten und als Herren verehrten."
      Abgesehen von der Leidenschaft, die Heinrich erfaßt und die den Ausschlag für seine Werbung gegeben hatte, war die Heirat auch eine hochpolitische Angelegenheit. Hatheburgs reiche Erbschaft, die "Alte Burg" samt den dazugehörigen Merseburger Territorien im Saalebogen, wäre der Kirche als Besitz zugefallen, wenn Hatheburg ihren Entschluß, ins Kloster zu gehen, nicht revidiert hätte. Ob dieser Entschluß tatsächlich feststand, wissen wir nicht. Es ist also nicht zu klären, ob Hatheburg schon die Klostergelübde abgelegt hatte oder ob dies noch nicht der Fall war. Die Vermutung spricht dafür, denn sie, die junge Frau, war verwitwet und trug den Nonnenschleier; dieser Schleier war das äußerste Zeichen dafür, daß die Trägerin ihr weiteres Leben in Ehelosigkeit zuzubringen gedachte und sich auch ausdrücklich dazu verpflichtet hatte. Mit hoher Wahrscheinlichkeit allerdings war die Kirche selbst kräftig tätig gewesen, um die junge Witwe zu überreden, den Schleier zu nehmen. Thüringen, und damit Merseburg, gehörten zu der Diözese Mainz.

      KONFLIKT MIT DER KIRCHE

      Die machtpolitischen Verhältnisse bestimmten Herzog Otto dazu, sich mit der Heirat Heinrichs und Hatheburgs einverstanden zu erklären, ja, sie mit Genugtuung zu billigen. Ein militärischer Kampf um Merseburg wäre nicht möglich gewesen. Herzog Otto waren als Hüter des Landfriedens die Hände gebunden. Im gleichen Jahr 906 waren auch die BABENBERGER den KONRADINERN beim Kampf um die Macht in Franken endgültig unterlegen. So hingen also davon, ob Hatheburg dem Werben Heinrichs folgte oder an ihrem Entschluß festhielt, Nonne zu werden, erhebliche politische Gewichtsveränderungen ab.
      Ob diese Rücksichten bei dem Jawort Hatheburgs eine Rolle spielten, wissen wir nicht. Die Wahrscheinlichkeit ist gering. Im Vordergrund steht zum einen, daß Heinrich sehr stürmisch und drängend um die schöne Witwe geworben hat. Es schien ihm auf jeden Tag angekommen zu sein. Das war ungewöhnlich, und dieser Eindruck wird noch bestätigt durch die Schnelligkeit, mit der die Hochzeit begangen wurde. Daß eine vornehme, begüterte Dame ihren Entschluß korrigierte und dem Kloster den Rücken kehrte, war in der damaligen Zeit ein spektäkulärer Schritt. Ob sie bereits alle Nonnengelübde abgelegt hatte oder nicht, spielt dabei keine Rolle; allein durch die Tatsache, daß sie den Schleier trug, hatte sie ja auf das Recht verzichtet, sich ein zweites Mal zu verheiraten. Maßgebend für das Jawort, das sie Heinrich gab, dürfte zum einen gewesen sein, daß sie nicht aus völlig freiem Entschluß, nur von sich aus, den Schleier genommen hatte; zum anderen dürfte die Wirkung den Ausschlag gegeben haben, den die Persönlichkeit Heinrichs auf sie machte. Heinrichs Eifer, mit dem er auf die Hochzeit drang, ist schließlich auch deshalb bemerkenswert, weil er wußte, daß er und seine Braut gegen Vorschriften der Kirche verstießen. Hatheburg hätte vor ihrer Eheschließung einen kirchlichen Dispens erwirken müssen. Ob dies ohne Schwierigkeiten zu erreichen war oder nicht: Jedenfalls wäre trotz der hohen Stellung Heinrichs bis zur Ausstellung einer solchen Genehmigung erhebliche Zeit vergangen. Offensichtlich dachte Heinrich aber nicht daran, unnütze Zeit zu verlieren. Ob sich darin eine gewisse Überheblichkeit gegenüber dem Klerus ausdrückte, ist schwer zu entscheiden. Immerhin war in diesen Jahren nicht daran zu zweifeln, dass Heinrich der Nachfolger seines Vaters und damit Sachsen-Herzog werden würde, und in dieser Stellung wäre es zumindest mehr als unklug gewesen, sich ohne Not über die Bestimmungen der Kirche hinwegzusetzen.
      Heinrich war zu klug, als daß ihn Leichtfertigkeit dazu verführt haben könnte, Hatheburg ohne Rücksicht auf die Meinung der hohen Geistlichkeit zu heiraten, sein Drängen hatte unstreitig absolut persönliche Motive. Sie allein waren für ihn maßgebend. Wenn er dabei den Unmut der Kirche, ja selbst einen schweren Konflikt mit ihr in Kauf nahm, dann entsprang das weder seiner Leichtfertigkeit noch einer ignoranten Überheblichkeit, sondern es handelte sich um eine bewußte Herausforderung, ja geradezu um eine herrische Anmaßung. Heinrich konnte sich dabei der Unterstützung seines Vaters sicher sein.
      So war die unbeirrbare Eigensinnigkeit, mit der Heinrich die Ehe mit Hatheburg erzwang, keineswegs nur der Ausdruck eines rein privaten Willens. Er wußte, welche Gegner er damit herausforderte.
      Heinrichs erste Ehe steht im Zeichen eines Widersacherverhältnisses mit der Kirche, das viele Jahre die Herrschaft des Sachsen-Fürsten und ersten deutschen Königs prägt, das auch seiner Krönung einen besonderen Aspekt verleihen wird, und das sich erst verhältnismäßig spät merklich entspannt und in eine ausgeglichene Beziehung verwandelt.

      DIE TRENNUNG

      Wie stark die kirchlichen Interessen durch diese Ehe getroffen waren, zeigte sich bei dem Nachspiel. Von den Reaktionen Erzbischof Hattos ist nichts aktenkundig. Wohl aber erhob der für Ostsachsen zuständige Bischof Siegmund von Halberstadt, der dem Mainzer Erzbischof unterstellt war, scharfen Protest - unstreitig mit Wissen des Erzbischofs, wenn nicht in seinem Auftrag. Bischof Siegmund wies darauf hin, daß die Ehe rechtswidrig vollzogen worden sei, weil die Kirche weder darum gebeten wurde, die verpflichtenden Bindungen Hatheburgs zu lösen, noch den Dispens erteilt hatte. Da sie also entsprechend dem Kirchenrecht noch immer bestünden, untersagte der Bischof kraft seiner Banngewalt apostolischer Bevollmächtigung Heinrich und Hatheburg strikt die eheliche Gemeinschaft, drohte bei Widersetzlichkeit, also bei Fortführung des verwerflichen Konkubinats, mit dem Kirchenbann und zitierte die beiden Sünder vor eine Synode, die er einberief, um sie dort vor ein kirchliches Gericht zu stellen und sie aburteilen zulassen.
      Da ein ernsthafter Zwist mit dem Haus und der Familie des Herzogs bei der prekären inneren Lage O-Frankens nicht im Sinne der Kirche und ihrer Pläne sein konnte, blieb es offensichtlich nur bei der bloßen Androhung Bischof Siegmunds. Erzbischof Hatto und Herzog Otto von Sachsen legten die Angelegenheit auf friedliche Weise bei. Am 5. Oktober 908 wurde in Trebur eine Urkunde ausgestellt, in der dem Kloster Hersfeld - es lag in einer Grafschaft Herzog Konrads, Herzog Otto stand ihm aber als Laienabt vor - nach dem Tod Ottos von Sachsen oder, falls der Herzog "früher willens sei, auf die Würde des Abtes zu resignieren", die freie Abtswahl zugesichert und jeder Einspruch von seiten der LIUDOLFINGER untersagt wird. Veranlaßt wurde diese Urkunde durch Otto von Sachsen - ein Entgegenkommen, das sich in keiner Weise mit dem gewohnten Bild der entschlossenen Expansionspolitik verträgt, die Otto von Sachsen so erfolgreich vertrieben hatte. Unstreitig handelt es sich bei der Urkunde des Jahres 908 um eine Kompensation dafür, daß die Geistlichkeit die Legitimität der Ehe Heinrichs mit Hatheburg nicht mehr bestritt. Die Kirche verzichtete damit auch auf alle ihre Ansprüche auf das Erbe des Markgrafen Erwin vom Hassegau.
      Hatheburg bringt einen Sohn zur Welt, er wird auf den Namen Thankmar getauft, also nach dem ältesten Bruder Heinrichs benannt; als Kind wird er Tanno gerufen. Thankmar ist ein vollberechtigtes Mitglied des sächsischen Fürstenhauses; das ist schon daran zu erkennen, daß er einen liudolfingischen Familiennamen erhält. Zwei Jahre später beschließen die Ehegatten, sich zu trennen. Hatheburg geht endgültig ins Kloster. Thankmar wächst am Hof seines Vaters auf, wird dort erzogen, gerät im Jahr 938 mit seinem Halbbruder OTTO, dem Nachfolger HEINRICHS I. als König, in heftige Auseinandersetzungen wegen der von ihm geltend gemachten Ansprüche und wird ohne Schuld OTTOS I. am 28. Juli 938 getötet.
      Die Umstände der Heirat Heinrichs und Hatheburgs waren höchst ungewöhnlich. Um so auffälliger ist, daß von den Gründen der Trennung kein Wort aktenkundig ist. Am meisten spricht dafür, dass Heinrich zu der Trennung gezwungen wurde, dass er darunter litt und man ihn zu seiner zweiten, fast hektisch rasch geschlossenen Ehe mit Mathilde nötigen mußte. Seine Fürsorglichkeit, mit der er noch viele Jahre später Merseburg betreute, hängt nicht unwesentlich mit seiner Erinnerung an Hatheburg zusammen.

      MERSEBURG

      Sieht man von Thietmar ab, so hatte die Heirat mit Hatheburg als bleibende Folge, dass unbeschadet der späteren Trennung der Ehegatten das Erbe Hatheburgs in Heinrichs Besitz verblieb: das Merseburger Gebiet mit den reichen Gütern im Hassegau (Hochseegau) und dem Zentrum der Hochseeburg an den Mansfelder Seen und im Friesenland zwischen Harz, Saale und Unstrut. Mit diesen Ländereien am unteren Ende der versumpften Elsterniederung, die besonders lange unwegsam war, hatte sich die Hausmacht der LIUDOLFINGER bis zur Ostgrenze Sachsens vorgeschoben, und zwar in einer Zone, die seit Menschengedenken unruhig und besonders gefährdet war. Um den Kern der "Alten Burg", die auf einem langgestreckten Felsrücken lag, der von Nord nach Süd verläuft, ließ Heinrich später die Stadt Merseburg anlegen.


      1. oo N.N.

      900/07 2. oo 1. Heinrich Herzog von Sachsen 876-2.7.936


      Kinder:

      2. Ehe

      - Thankmar ca 900/05-28.7.936


      Literatur:
      Althoff Gerd: Adels- und Königsfamilien im Spiegel ihrer Memorialüberlieferung. Studien zum Totengedenken der Billunger und Ottonen. Wilhelm Fink Verlag München 1984, Seite 350 A 40 - Althoff Gerd: Die Ottonen. Königsherrschaft ohne Staat. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 2000 Seite 23,56,80 - Beumann, Helmut: Die Ottonen. Verlag W. Kohlhammer Stuttgart Berlin Köln, Seite 26,42 -
      Glocker Winfrid: Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik. Böhlau Verlag Köln Wien 1989 Seite 7,9,16,46,58,62, 263,268,270,352 - Hlawitschka Eduard: Untersuchungen zu den Thronwechseln der ersten Hälfte des 11. Jahrhunderts und zur Adelsgeschichte Süddeutschlands. Zugleich klärende Forschungen um „Kuno von Öhningen“, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1987, Seite 26,95,116 - Holtzmann Robert: Geschichte der sächsischen Kaiserzeit. Deutscher Taschenbuch Verlag München 1971 Seite 71,91, 104,114 - Ludat, Herbert: An Elbe und Oder um das Jahr 1000. Skizzen zur Politik des Ottonenreiches und der slavischen Mächte in Mitteleuropa, Böhlau Verlag Weimar 1995 Seite 144 - Lüdtke Franz: König Heinrich I. Hermann Reinshagen Verlag Berlin 1936 - Plischke, Jörg: Die Heiratspolitik der Liudolfinger, Inaugural-Dissertation Universität Greifswald 1909 - Schulze Hans K.: Das Reich und die Deutschen. Hegemoniales Kaisertum. Ottonen und Salier. Siedler Verlag, Seite 137-139,167,178 - Waitz, Georg: Jahrbücher des Deutschen Reiches unter König Heinrich I., Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 1963 - [1]

  • Quellen 
    1. [S3] Karl-Heinz Schreiber, Genealogie-Mittelalter.de, .

    2. [S3] Karl-Heinz Schreiber, Genealogie-Mittelalter.de, .