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 Bohrer

von Sachsen, N.

weiblich


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  • Name von Sachsen, N. 
    Geschlecht weiblich 
    Personen-Kennung I290  Mittelalter
    Zuletzt bearbeitet am 19 Dez 2015 

    Vater von Sachsen, Otto,   geb. um 830/840, Wallhausen [06528],Mansfeld-Südharz,Sachsen-Anhalt,Deutschland Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ortgest. 30 Nov 912, Wallhausen [06528],Mansfeld-Südharz,Sachsen-Anhalt,Deutschland Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort (Alter 72 Jahre) 
    Familien-Kennung F121  Familienblatt  |  Familientafel

    Familie Wido 
    Familien-Kennung F122  Familienblatt  |  Familientafel
    Zuletzt bearbeitet am 6 Nov 2007 

  • Notizen 
    • NNw von Sachsen
      Illegitime Tochter des Herzogs Otto der Erlauchte von Sachsen

      Glocker Winfrid: Seite 267, "Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik"

      III, 6 NNw bez. 932
      oo Wido (Thüringer)
      Illegitime Tochter des Herzogs Otto der Erlauchte

      Die außereheliche Tochter Herzog Ottos des Erlauchten war mit einem Thüringer namens Wido vermählt; sie ist im Bericht Widukinds I c. 38, S. 56, über die Ungarnkämpfe 932 bezeugt.
      Eckhardt, Funde (2. Auflage) S. 60 ff. macht Richwin, Gemahl der Kunigunde, die wir als Mutter des Grafen Siegfried von Luxemburg und somit als Großmutter der Kaiserin Kunigunde kennen, zu einem unehelichen Sohn Herzog Ottos des Erlauchten, um aauf diese Weise eine rätselhafte Angabe im Indiculus loricatorum (MGH Const. I, Nr. 463) zu erklären. Wir lesen dort: "Domnus Sicco, imperatorius frater, ducat XX." Dieser Sicco konnte bisher nicht überzeugend identifiziert werden. In der ältereren Forschung dachte man bei Sicco an einen unehelichen Sohn OTTOS I., so Philipp Jaffe (in: MGH Const. I, S. 633, Anm. 4). Mathilde Uhlirz hielt dagegen Graf Siegfried von Luxemburg als einen besonderen Vertrauten und wohl auch Verwandten Kaiser OTTOS II. für den "imperatorius frater".
      Eckhardt hingegen brachte zwei Argumente vor, mit denen er seine Thesen zur Filiation Richwins, des Gemahls Kunigundes, zu stützen suchte. Richwin hatte einen Sohn Otto, der 940 Herzog in Lothringen wurde. Es tritt also der Leitname "Otto" auf, den Eckhardt als Hinweis auf die OTTONEN wertet, und zudem, so Eckhardt weiter, müsse dieser Otto, Sohn Richwins, schon allein deshalb ein Verwandter OTTOS I. sein, weil dieser in der Anfangszeit seiner Regierung nur Verwandte mit dem Herzogsamt betraut habe. Gegen diese These ist nicht nur zu entgegnen, dass aus dem Vorkommen eines Leitnamens allein nicht auf Verwandtschaft geschlossen werden darf; zudem kann dieser Name zur Zeit der Geburt von Richwins Sohn (vor 925) noch nicht in dem Maße Leitname im sächsischen Königshaus gewesen sein, wie es dem modernen Betrachter scheint. Zu der These, König OTTO I. habe bereits in den Anfangsjahren seiner Regierungszeit die politische Absicht verfolgt, die eigene Herrschaft mit der Einsetzung von Verwandten besser abzusichern, vgl. im 1. Teil S. 69 f., wo gezeigt wird, dass König OTTO I. gerade in den bei dieser These in Frage stehenden Anfangsjahren seiner Regierung nicht so sehr auf mögliche Verwandtschaft geachtet hat, wenn es um die Neubesetzung des Amtes eines Markgrafen, Herzogs usw. ging. Und wie sollte auch der "Sachse" Richwin nach Ober-Lothringen gekommen sein? Die Zuweisung des zweiten Gemahls der Kunigunde zu den Söhnen Ottos des Erlauchten durch Eckhardt muß zurückgewiesen werden.
      Eine weiter bisher unbekannte Schwester König HEINRICHS I. namens Irminburg hat Eckhardt, Funde (2. Aufl.) S. 18 ff., und ders., Eschwege S. 35 ff., angenommen. Er verwies auf Widukind II c. 2, S. 67, in dem der Legat und "a rege secundus" Siegffried als "gener quondam regis, tunc vero affinitate coniunctus" bezeichnet wird, und referiert weiter, in der "einschlägigen Literatur" werde "allgemein angenommen, daß Siegfried von Merseburg mit einer Schwester HEINRICHS I., also einer Tochter Ottos des Erlauchten, verheiratet war", ja es scheine, "daß er außerdem verwandtschaftliche Beziehungen zu HEINRICHS I. erster Frau, Thankmars Mutter Hathui [sic!] hatte". Da sich aber in der Familie der Königin Mathilde ein Bruder namens Siegegfried (der in diesem Falle "gener" HEINRICHS I. wäre) nicht unterbringen lasse, müsse man die Vermählung Siegfrieds mit einer unbekannten Schwester König HEINRICHS I. annehmen. Den Namen dieser Schwester könne man aus dem Eintrag im Reichenauer Verbrüderungsbuch sowie einem von Melchios Goldast exzerpierten Eintrag in einem heute verlorenen Teil des Verbrüderungsbuches von St. Gallen entnehmen. Eckhardt zieht aus der These, ein "Tochter-Mann" sei Otto dem Erlauchten in seiner Grafschaft nachgefolgt, noch weitere Schlüsse, die hier nicht erörtert werden sollen. Es ist nur nachzuprüfen, inwieweit Irminburg tatsächlich eine bisher unbekannte Tochter Herzog Ottos des Erlauchten sein könnte. Der Dreh- und Angelpunkt ist die zitierte Widukind-Stelle I c. 2, S. 67. Doch erklärt der Corveyer Mönch einige Kapitel später (II c. 9, S. 73) die Verwandtschaft zwischen König HEINRICH I. und dem Legaten Siegfried selber: die Mutter Siegfrieds sei eine Schwester Hatheburgs, der ersten Gemahlin HEINRICHS I.; Waitz S. 208 hält hiermit den Begriff "gener" aus II c. 2 für hinreichend erklärt. Zuletzt zu der Kombination Eckhardts, die nicht als völlig abwegig abgetan werden soll, Schmid, Fratres S. 133 mit Anm. 91. [1]

  • Quellen 
    1. [S3] Karl-Heinz Schreiber, Genealogie-Mittelalter.de, .