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 Bohrer

von Werl, Rudolf

männlich um 986 - um 1044  (58 Jahre)


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  • Name von Werl, Rudolf 
    • (-Ludolf)
    Geburt um 982/986  [1
    Geschlecht männlich 
    Titel/Amt/Status Werl [59457],Soest,Nordrhein-Westfalen,Deutschland Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  [1
    Graf von Werl 
    Titel/Amt/Status 1040  Groningen [9700],Groningen,Niederlande Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  [1
    Graf im Groningerland  
    Tod um 1044  [1
    • 12.7.
    Personen-Kennung I1124  Mittelalter
    Zuletzt bearbeitet am 10 Jan 2016 

    Vater von Werl, Hermann,   geb. um 950   gest. 985/988 (Alter 38 Jahre) 
    Mutter von Burgund, Gerberga,   geb. 965/966   gest. 7 Jul 1018/1019 (Alter 53 Jahre) 
    Familien-Kennung F410  Familienblatt  |  Familientafel

  • Ereignis-Karte
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  • Notizen 
    • Rudolf (-Ludolf) Graf von Werl
      Graf im Groningerland 1040
      ca 982/86-12.7. um 1044

      2. Sohn des Grafen Hermann I. von Werl und der Gerberga von Burgund, Tochter von König Konrad; Stiefbruder der Kaiserin Gisela, Cousin des Königs HEINRICH II. und Neffe des König Rudolfs III. von Burgund

      Glocker Winfrid: Seite 321, "Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik"

      RUDOLF
      * c 982/86, + (c 1024) am (?) VII 12
      1040 Graf in Groningerland
      oo NNw (Adelheid?)

      Rudolf ist beim Annalista Saxo a. 1019, SS VI 674, und a. 1026, SS VI 676 f, als Sohn der Gerberga bezeugt.
      Die Belege zu seiner Stellung als Graf hat Leidinger, Untersuchungen S. 96 f., zusammengestellt.
      Rudolfs Gemahlin ist möglicherweise mit der im Verbrüderungsbuch des Klosters Reichenau genannten Adelheid zu identifizieren, wie Leidinger, Untersuchungen S. 56 mit Anm. 26, vermutet; Schwarzmeier, Gedenkbucheinträge S. 25, Anm. 33, hält diese Adelheid allerdings für eine früh verstorbene Tochter von Rudolfs Stiefschwester Mathilde von Schwaben (VII, 37).
      Zu Todestag und -jahr Graf Rudolfs von Werl vgl. Leidinger, Untersuchungen S. 99.

      Thiele Andreas: Tafel 411, "Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte", Band I, Teilband 2 Deutsche Kaiser-, Königs-, Herzogs- und Grafenhäuser II

      RUDOLF (-LUDOLF)
      + um 1044
      Ist quellenmäßig wenig greifbar, rebellierte 1019/20 mit und war eine Stütze seiner Brüder.

      Leidinger, Paul: Seite 95-99, "Untersuchungen zur Geschichte der Grafen von Werl. Ein Beitrag zur Geschichte des Hochmittelalters."

      DIE ZWEITE GENERATION
      5. GRAF RUDOLF VON WERL, SOHN GERBERGAS VON BURGUND

      Die Kenntnis zweier weiterer WERLER Söhne Gerbergas von Burgund, Rudolf und Bernhard, verdanken wir einzig der Überlieferung des Annalista Saxo, der beide als Brüder der Kaiserin Gisela anspricht und über ihre Nachkommen berichtet. Da auch der zeitgenössische Quedlinburger Annalist vonmehreren WERLER Söhnen Gerbergas von Burgund spricht [SS III 84 a. a. 1019: consobrini imperatoris, filii Hermanni comitis. - Fehlerhaft beim Annalista Saxo ist lediglich, daß er aufgrund der guten Nachrichten über die WERL-Ehe Gerbergas von Burgund nichts von der schwäbischen Ehe wissen will und daher die Kaiserin Gisela und ihre Schwester Mathilde fälschlicherweise für Kinder der WERL-Ehe hält (vgl. oben Teil A I.] brauchen Einwände gegen diese Überlieferung nicht erhoben zu werden. Im Falle Rudolfs wird sie durch seinen Namen gesichert, den er von Gerbergas Bruder, König Rudolf III., empfangen haben dürfte [Auch Gerbergas zweite Tochter Gisela aus der schwäbischen Ehe empfing den Namen der Mutterschwester!" Daneben hießen Gerbergas Großvater und Urgroßvater Rudolf (König Rudolf II. 912-937 und König Rudolf I., + 912.] und den seine Enkelin Oda (Nr. 13) an das STADER Grafenhaus weitervermittelte.
      Urkundlich begegnet Rudolf als Graf im mittleren Friesland. Einem Diplom HEINRICHS III. zufolge lagen 1040 in seinem Komitat die Orte Leermans und Eenum in der niederländischen Provinz Groningen, zu denen noch Vorwerke im Gebiet zwischen Ems und Lauwers gehörten. Demnach scheint Rudolf Inhaber der Gesamtgrafschaft im Groningerlande gewesen zu sein, die aus den Teilkomitaten im Fivel- und Hunsegau bestand. Noch 970 und 996 werden diese als zwei Komitate gerechnet, bei der Übertragung an das Erzstift Bremen 1057 jedoch nur noch als eine Grafschaft, und zwar eine solche königlichen Rechtes: quendam nostri iuris comitatum scilicet in pagis Hunesga et Fivelga. Adam von Bremen (III 46) bezeichnet sie anläßlich der Übertragung an seine Kirche nach dem ihm zunächst gelegenen Fivelgau als "maximum Fresiae comitatum ... de Fivelgo". Bestätigt wird der Komitatsbesitz Rudolfs im Groningerland durch Aufzeichnungen des Klosters Werden, durch die gleichzeitig auch die Zugehörigkeit Rudolfs zum WERLER Haus gesichert wird. Das Kloster Werden an der Ruhr hatte vom 9.-13. Jahrhundert umfangreichen Streubesitz in Friesland inne, der ziemlich genau in jenen fünf Gauen (Hummerke, Hunsegau, Fivelgau, Emsgau und Federgau) lag, die seinem Stifter, dem hl. Liudger, seinerzeit von KARL DEM GROSSEN als Missionsbezirke zugewiesen worden waren. Im Urbar C des Klosters aus den Jahren 1031-1038 sind die friesischen Einkünfte des Klosters, nunmehr nach Komitaten getrennt, aufgeführt worden: danach kamen aus dem Komitat Rudolfs 80 Talente, aus dem Komitat Bernhards 40 Talente, aus dem Komitat Aeidadi 38 Talente, aus dem Komitat Liudolfs 18 Talente. Schon der Herausgeber, Rudolf Kötzschke, der das oben angeführte Diplom HEINRICHS III. noch nicht gekannt hat, bemerkt, daß der Komitat Rudolfs im Groningerlande liegen müsse, da dessen Einkünfte ziemlich genau mit jenen des späteren Groninger Amtes Gibus übereinstimmten, die das Urbar B aus des Zeit des Abtes Otto (1081-1105) nennt. Damit aber sind die angeführten vier friesischen Komitate Rudols, Bernhards, Aeidads und Liudolfs lagemäßig nunmehr ziemlich genau zu bestimmen. Kein Zweifel kann sein, daß der Komitat Rudolfs von Werl das gesamte Groningerland einnahm, also den Hunse- und Fivelgau, zumal die Erträge seiner Grafschaft doppelt so hoch waren wie die aus den übrigen Komitaten. Die Komitate Bernhards und Aeidads aber dürften mit der Grafschaft im Ems- und Federgau zu identifizieren sein, denn hinter den beiden Grafen verbirgt sich nieand anders als die 1024 bezeugten beiden jüngsten Söhne des Grafen Hermann II. von Werl, Adalbert und Bernhard (Nr. 9 und 10), von denen wir Bernhard 1063 als Inhaber des Komitats im Emsgau anläßlich der Übertragung an Bremen noch antreffen. Die Besitzgemeinschaft der beiden Brüder deutet daraquf hin, daß ihr Vater schon Inhaber des Komitats im Ems- und Federgau gewesen ist, so daß die Grafen von Werl bereits um die Jahrtausendwende eine ziemlich beherrschende Stellung in Mittelfriesland eingenommen hätten. [Da die friesischen Grafenrechte unmittelbare Königslehen waren, verdanken die WERLER ihre Stellung in Friesland wahrscheinlich der Gunst der beiden letzten Sachsen-Kaiser. Für weit früheren Zeiten bieten die Quellen wohl keine Handhabe. Allerdings werden bereits die COBBONEN für den Ausgang des 9. Jahrhudnerts als Grafen von Friesland genannt.]. Der Komitat Liudolfs aber, der nur 18 Talente einbrachte, wird wohl mit dem Komitat im Ooster- und Westergau westlich der Lauwers zu identifizieren sein, der im Besitz der Brraunschweiger Familie nachzuweisen ist, in dem das Kloster Werden jedoch nur geringen Besitz hatte, so daß sich daher der niedrige Erlös erklärt.
      Früher als der Komitat östlich der Emsmündung ist dem WERLER Haus die Grafschaft Rudolfs westlich der Emsmündung im Groningerland verlorengegangen. Schon in den Jahren 1044-1046 okkupierte sie Herzog Gottfried II. von Ober-Lothringen, der Anspruch auf ganz Lothringen erhob; in den Jahren 1047/48 bereits erhielt Erzbischof Adalbert von Bremen die Anwartschaft auf die Grafschaft. Die Übertragung erfolgte jedoch erst 1057 unter HEINRICH IV. und war auch für Bremen weder von langer Dauer noch von großem Gewinn [D H IV 18; Adam III 46, 49. Nur 10 Jahre war danach das Erzstift Bremen im Besitz der Grafschaft, die es zudem dem Grafen Ekbert I. von Braunschweig zu Lehen ausgeben mußte, da dieser - vielleicht als Erbe der WERLER? - Anspruch darauf machte.]. Vielleicht ergaben sich die Streitigkeiten um den Komitat im Groningerlande aus Anlaß des Todes Rudolfs um 1044 und seines Sohnes Hermann III. von Werl (Nr. 11), mit dem der Familienzweig Rudolfs noch vor 1057 in männlicher Linie erlosch.
      Außer den Komitatsrechten im Groningerland wissen wir von keinen weiteren Herrschaftsrechten Rudolfs; für Vogteirechte über Güter des Klosters Werden gibt es keinen Beleg [Für die Jahre 1047 und 1052 ist ein Graf Hermann als Vogt des Klosters Werden bezeugt (vgl. Kötzschke, Werdener Urbare I 551), der von Hömberg als Sohn Rudolfs von Werl angesprochen worden ist (vgl. Comitate 27 und 33), so daß auch für den Vater schon die Vogteirechte über Werden zu erschließen wären. Aber die beiden angeführten Zeugnisse sind nicht auf Graf Hermann III. von Werl zu beziehen, sondern auf einen Grafen Hermann, der wahrscheinlich zur Familie der Grafe von berg gehört hat, da für denselben Ort, für den Hermann bezeugt ist (Laupendahl bei Kettwig), sich später (1050-1063,1064,1093,1115) die Grafen Adolf I., Adolf II. und Adolf III. von Berg finden (vgl. Melchers, Seite 80), Hermann aber wohl auch mit jenem Vogt und Grafen Hermann zu identifizieren ist, der in einer echten Urkunde des Klosters Deutz von 1045 als Adolfi filius bezeichnet wird und in Rechen bei Bochum begegnet.]. Auch über Rudolfs Anteil am WERLER Allodioalbesitz sind wir nicht unterrichtet [Aus dem Erbe Rudolfs könnten die Besitzanteile an dem Hof in Oedingen sowie der Hof Basthusen (wüst, 2 km südwestlich von Werl) stammen, die Rudolfs Enkelin Oda von Stade um 1100 an das Erzstift Köln tradierte (vgl. Korth, Liber privilegiorum 197 f.; Bauermann, Scheda 227 ff). Aus der "dos" von Rudolfs Sohn Hermann sollen nach Lange, Die Grafen von Northeim 49, Besitzanteile in Werl über dessen Gemahlin Richenza an die NORTHEIMER gekomemn sein, die im Allodienverzeichnis Siegfrieds von Bomeneburg aufgeführt werden.]. Wenngleich so die Herrschaftsstellung Rudolfs auch nicht an die seines älteren Bruders, Hermann II. von Werl, heranreicht, so ergibt sich aus den Heiraten seines Sohnes Hermann III. mit der rheinischen Pfalzgräfin Richenza und seiner Enkelin Oda (Nr. 13) mit dem Markgrafen Udo von Stade doch, daß sein Familienzweig für Eheverbindungen mit dem führenden Hochadel seiner Zeit nicht unebenbürtig war.
      Für die Berechnung der Lebensdaten Rudolfs ist aus dem Angeführten festzuhalten, daß Rudolf entsprechend dem Zeitpunkt der WERL-Ehe seiner Mutter etwa 982/86 geboren ist, sich entsprechend den Lebensansätzen seiner Nachkommen noch vor 1020 verheiratet hat - seine Gemahlin bleibt jedoch unbekannt - und um 1044 etwa gestorben ist. Sein Todestag kann - wie wahrscheinlich der seines älteren Bruders Hermann - dem Essener Totenbuch entnommen werden, das zum 12. Juli das Andenken an einen "Rudolphus comes" bewahrt hat, der gewiß kein ganz unbedeutender Graf gewesen ist.




      oo Adelheid ?


      Kinder:

      - Hermann III. vor 1020 - 1052/53



      Literatur:
      Annalista Saxo: Reichschronik Seite 47,88 - Bollnow, Hermann: Die Grafen von Werl. Genealogische Untersuchungen zur Geschichte des 10. bis 12. Jahrhunderts. Dissertation Stettin 1930 - Glocker Winfrid: Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik. Böhlau Verlag Köln Wien 1989 Seite 321 - Hlawitschka, Eduard: Untersuchungen zu den Thronwechseln der ersten Hälfte des 11. Jahrhunderts und zur Adelsgeschichte Süddeutschlands, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1987 Seite 152 - Leidinger, Paul: Untersuchungen zur Geschichte der Grafen von Werl. Ein Beitrag zur Geschichte des Hochmittelalters. Verein für Geschichte und Altertumskunde Westfalens Abteilung Paderborn 1965 Seite 95-99 - Thiele, Andreas: Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band I, Teilband 1, R. G. Fischer Verlag Frankfurt/Main 1993 Tafel 411 - [1]

  • Quellen 
    1. [S3] Karl-Heinz Schreiber, Genealogie-Mittelalter.de, .