Genealogische Datenbank
 Bohrer

Oda

weiblich um 873 - 903  (30 Jahre)


Angaben zur Person    |    Notizen    |    Quellen    |    Ereignis-Karte    |    Alles    |    PDF

  • Name , Oda 
    Geburt um 873  [1
    Geschlecht weiblich 
    Titel/Amt/Status Ostfrankenreich Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Ostfränkische Königin 
    Tod 903  [1
    Beerdigung Regensburg [93047],Regensburg,Bayern,Deutschland Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  [1
    • St. Emmeram
    Personen-Kennung I1022  Mittelalter
    Zuletzt bearbeitet am 17 Dez 2015 

    Vater im Lahngau, Berengar,   geb. um 836   gest. nach 879 (Alter > 44 Jahre) 
    Familien-Kennung F420  Familienblatt  |  Familientafel

    Familie von Kärnten, Arnulf,   geb. um 850   gest. 899, Regensburg [93047],Regensburg,Bayern,Deutschland Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort (Alter 49 Jahre) 
    Eheschließung 888  [1
    Kinder 
     1. Ludwig IV.,   geb. 893, Altötting [84503],Altötting,Bayern,Deutschland Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ortgest. Sep 911, Frankfurt am Main [60311],Hessen,Deutschland Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort (Alter 18 Jahre)
     2. Glismut,   geb. um 865   gest. 26 Apr 924 (Alter 59 Jahre)
    Familien-Kennung F421  Familienblatt  |  Familientafel
    Zuletzt bearbeitet am 17 Dez 2015 

  • Ereignis-Karte
    Link zu Google MapsTitel/Amt/Status - Ostfränkische Königin - - Ostfrankenreich Link zu Google Earth
    Link zu Google MapsBeerdigung - - Regensburg [93047],Regensburg,Bayern,Deutschland Link zu Google Earth
     = Link zu Google Earth 
    Pin-Bedeutungen  : Adresse       : Ortsteil       : Ort       : Region       : (Bundes-)Staat/-Land       : Land       : Nicht festgelegt

  • Notizen 
    • Oda (Ota) Ostfränkische Königin

      um 873- 903 Begraben: Regensburg, St. Emmeram
      Tochter des KONRADINERS Berengar oder [des Bruders] Berthold

      Lexikon des Mittelalters: Band VIII Spalte 1344

      Uta (Oda, Ota), Kaiserin
      * ca. 874, + nach 903 Begraben: Regensburg, St. Emmeram

      Aus dem Hause der KONRADINER
      Gemahlin Kaiser ARNULFS VON KÄRNTEN, Sohn Ludwig IV. das Kind

      Uta begegnet in ARNULFS Urkunden am Beginn und gegen Ende seiner Regierungszeit als Intervenientin der Privilegien für die Klöster Kremsmünster du Altötting und die Bischofskirchen Worms und Freising, sowie als Lehnsherrin gegenüber den Klerikern Nithard und Deotrich. Offensichtlich hat sie ihren Gemahl während seiner Regierungsjahre tatkräftig unterstützt und hierbei nicht nur Freunde gewonnen. Im Juni 899 konnte sie in Regensburg die Anklage des Ehebruchs durch 72 Eideshelfer jedoch erfolgreich widerlegen. Die bedeutenden Königshöfe Brixen und Föhring hat sie aus ihrem Witwengut ihrem Sohn zur Ausstattung der Bischofskirchen von Säben und Freising zur Verfügung gestellt.

      Literatur:
      Dümmler III - E.Hlawitschka, Wer waren ‚Kuno und Richlind v. Öhningen‘? (Ders., Stirps regia, 1988), 421ff,457,460 - R. Schieffer, Karl III. und Arnolf (Fschr. E. Hlawitschka, hg. K. R. Schnith-R. Pauler, 1993), 133ff. - A. Krah, Bayern und das Reich in der Zeit Arnolfs von Kärnten (Fschr. St. Gagner, 1996), 1ff.

      Bosl’s Bayerische Biographie: Seite 798

      Uta, Kaiserin + nach 903
      oo Kaiser ARNULF (+ 899)

      Wahrscheinlich konradinischer Herkunft.
      Wurde im Juni 899 bei einem Reichstag in Regensburg vor Gericht beschuldigt, „dass sie ihren Körper in buhlerischer und unedler Verbindung preisgebe“ (Fuldaer Annalen), 72 vornehme Männer leisteten Reinigungseide, darauf Freispruch.

      Literatur:
      Fuldaer Annalen, 1975

      Werner Karl Ferdinand: Seite 456, "Die Nachkommen Karls des Großen bis um das Jahr 1000 (1.-8. Generation)"

      V. Generation 20

      Zu den Konkubinen ARNULFS "von Kärnten" vgl. Dümmler 3, 480. Daten und Identifizierung ergeben sich aus dem, was wir über ARNULFS uneheliche Kinder wissen: Auf die Mutter Zwentibolds und die Mutter Ratolds folgte die Mutter Ellinrata gleichen Namens. Ist ARNULFS Tochter identisch mit der Tochter, die vor 893 von Graf Engelschalk entführt wurde, dann liegt ihr Geburtsdatum bei etwa 870/75. Erst sehr viel später ging ARNULF eine legitime Verbindung mit der KONRADINERIN Oda ein. Wir haben Anlaß anzunehmen, daß dies kurz vor einer Erhebung zum König Ende 888 geschah, und die mächtige Partei der KONRADINER in Franken und Lothringen für den Prätendenten aus Baiern gewinnen half.
      In den Urkunden ihres Sohnes Ludwig (MG Die Urkk. d. dt.Karol. 4, ed. Th. Schieffer) begegnet Oda mehrfach, DD 12,26,28, jedoch nicht als Intervenientin, sondern nur als erwähnte Vorbesitzerin wertvollen Besitzes (so der Königshöfe Brixen, Velden und Föhring), den Ludwig vergabt. Keine dieser Erwähnungen, die letzte 903 XI 30, spricht von ihr als einer Toten. Im Juni 899 hatte sich Oda gegen die Anklage des Ehebruchs verteidigen müssen, Dümmler 3, 462. Da sie nicht beim Sohn weilt, darf man annehmen, daß sie sich in ihre fränkische Heimat zurückgezogen hat. (Brandenburg gibt als Todesdatum "nach 899 VI" an).
      Oda hatte den Hof Velden an der Villa einst von Kaiser ARNULF erhalten, doch noch zu dessen Lebzeiten einen Teil der Güter wieder verschenkt. Nach seinem Tode verlor sie "mit Rat und Zustimmung" der Großen auch noch den Rest. Im Jahre 899 erzwangen die Großen einen Prozeß gegen Königin Oda. Nach ARNULFS Tod wurde der Königin-Witwe Oda jeder Einfluß genommen, so dass im Namen des Kindes Erzbischof Hatto von Mainz, Bischof Adalbero von Augsburg und einige weltliche Große regierten.

      Mühlbacher Engelbert: Seite 445,451, "Deutschland unter den Karolingern"

      Ein Krankheitssymptom mag es auch sein, dass ARNULF, der doch selbst mit außerehelichen Kindern genugsam gesegnet war, damals auf einem Reichstag in Regensburg gegen seine Gemahlin Uta einen Ehebruchsprozeß anstrengte. Es war der zweite Prozeß dieser Art, den die Mitwelt erlebte; 12 Jahre früher war die Kaiserin Richarda desselben Vergehens angeklagt worden. Je mehr die Degeneration des Herrschergeschlechts fortschritt, um so weniger scheute es vor öffentlichen Skandalen zurück. Uta ward beschuldigt, dass sie "ihren Körper zur Unzucht preisgebe". Zum Wahrheitsbeweis ihrer Unschuld genügte es, dass 72 edle Männer für sie einen Reinigungseid leisteten. Ob ein berechtigter Anlaß zu dieser Beschuldigung vorgelegen, entzieht sich unserem Urteil. Der offiziöse Annalist gibt nur diese dürftigen Daten, allerdings mit dem Stoßseufzer, dass dieser Prozeß "nicht notwendig gewesen wäre".
      Und peinlich berührt es noch zu sehen, wie eifrig diese Hände auch nach dem Wittum der durch den Ehebruchprozeß allerdings bloßgestellten Königin-Mutter Uta langten: So ließ man den kleinen König aus dem Wittum seiner Mutter auf "Fürsprache" von fünf Bischöfen und Liutpolds der Kirche von Seben den Hof Brixen, wohin das Bistum dann verlegt wurde, dann wieder mit "Zustimmung" mehrerer Bischöfe und einiger Grafen und, wie gesagt wird, auf "Fürsprache" Utas selbst der Kirche von Regensburg den Hof Velden, der Kirche von Freising den Hof Föhring schenken. Man müsse, heißt es in einer derartigen Schenkungsurkunde, den königlichen Dienst durch Fürsorge für die Kirche ermöglichen.

      Konecny Silvia: Seite 143,148, "Die Frauen des karolingischen Königshauses. Die politische Bedeutung der Ehe und die Stellung der Frau in der fränkischen Herrscherfamilie vom 7. bis zum 10. Jahrhundert."

      Von solchen unterschieden sich jedoch mit ziemlicher Sicherheit die Ehen ARNULFS, denen Ratoldund Zwentiboldentstammten, denn diese wurden 889 für eine Herrschaftsnachfolge in Betracht gezogen Die Bezeichnung der Mütter Ratoldsund Zwentibolds als Konkubinen bezog sich gewiß nicht auf den sozialen Status der Frauen, sondern wollte wohl nur die Verbindung ARNULFS mit diesen von der legitien Ehe mit Uota unterscheiden. So drückte der 889 gebrauchte Konkubinenbegriff vor allem ein kurzfristiges Doninieren der konradinischen Gruppe aus, der Uota entstammte. Eine Vorrangstellung der KONRADINER hing wohl mit der Ausweitung von ARNULFS Macht nach dem W zusammen. Aber auch gegenüber Uota bestand wiederholt eine starke Opposition. Deshalb ist es nicht sicher, ob Uota durchwegs als legitime Ehefrau galt.
      Eine erste Ehe ging ARNULF vermutlich noch zu Lebzeiten Karlmanns ein, jedoch möglicherweise ohne ausdrückliche Zustimmung seines Vaters. Dieser ersten Verbindung entstammte Zwentibold. Nach dem Tod Karlmanns mag sie zunächst durchaus als Vollehe gegolten haben. An dem ältesten Sohn ARNULFS vertrat der gleichnamige Mährer-Fürst Zwentibold Patenstelle, was darauf hindeuten könnte, daß die erste Gattin ARNULFS einem Geschlecht entstammte, das im Grenzbereich tätig war und Kontakte zu den Mährern hatte. Ob zwei weitere Nachkommen ARNULFS, Ellinrat und Ratold, ebenfalls aus dieser ersten Ehe des Herrschers entstammten, und dessen erste Gattin daher in jener älteren Ellinrat zu sehen ist, die eine Urkunde als Mutter der gleichnamigen ARNULFS-Tochter bezeugt, kann nicht eindeutig entschieden werden. Möglicherweise trifft auch jene Quellennachricht zu, die Zwentibold und Ratold verschiedenen Müttern zuschreibt. Somit bleibt es unklar, ob ARNULFS erste Ehe wegen seiner Verbindung mit Uota gelöst wurde, oder ob dies schon wegen einer Ehe mit der Mutter des Ratold geschah. letzten Endes wäre - ob nun neben der Verbindung mit Uota nur jene Ellinrat oder mehrere bestanden - auch Polygamie denkbar, zumindest in dem Sinne, daß einzelne Verbindungen der politischen Situation entsprechend vernachlässigt und später wieder aufgenommen wurden. Damit wäre eine Variante der Polygamie gegeben, die einer politisch mächtigen und annähernd gleichwertigen Gruppierung des Adels rechnung trug.
      ARNULF heiratete Uota um 888. In diesem Jahr einigte er sich nämlich mit dem Adel über die Herrschaftsnachfolge Zwentibolds und Ratolds, sofern die "legitime" Gattin Uota, keinen Sohn gebären würde. Eine Regelung dieser Art bedeutete gewiß einen Kompromiß, auch wenn Uota "legitme" Gattin und später sogar Königin genannt wurde. Bezeichnenderweise erfolgte jedoch keine Krönung Uotas, obwohl ARNULF wie KARL III. Anspruch auf die Gesamtherrschaft über das Frankenreich erhob, ja nicht einmal eine Dotation Uotas ist überliefert. Auf dem Italienzug des Jahres 896 aber begleitete Ratoldden Kaiser, nicht etwa Uota und deren Sohn Ludwig. Möglicherweise war ARNULF die müterliche Sippe Ratolds im lombardischen Grenzgebiet nützlicher als die KONRADINER. Auch Zwentibold erhielt trotz der Geburt Ludwigs des Kindes die Königswürde im Jahre 895 zugesprochen. Zusätzlich festigte 897 die Ehe mit einer LIUTPOLDINGERIN (Richtig ist: LIUDOLFINGERIN) die Stellung des ältesten ARNULF-Sohnes, zu der der Vater seine Zustimmung gab. Während des Siechtums ARNULFS war Uota besonders starken Anfechtungen ausgesetzt, 899 wurde ihr Ehebruch vorgeworfen. Vermutlich gelang es Uota nach dem Tod ARNULFS nicht, vormundschaftlich für ihren unmündigen Sohn zu regieren. Daß Ludwig das Kind dennoch die Königswürde innehatte, war kaum ausschließlich Verdienst der Mutter. Der unmündige König wurde vor allem vonn den ehemaligen Ratgebern ARNULFS vorgeschoben.
      Die Diffamierung Uotas diente dazu, den legitimen Anspruch von deren Sohn Ludwig in Frage zu stellen. Dem angeblichen Vergehen selbst wurde wenig Beachtung geschenkt, ein präsumptiver Mitschuldiger namentlich nicht einmal erwähnt. Dies könnte darauf hindeuten, daß die KONRADINER nur wenig Einfluß bei ARNULF besaßen, als das Gerücht des Ehebruchs entstand. Man weiß weder genau, wann und von wem der Verdacht gegen Outa zuerst geäußert wurde, noch ob durch die Beschuldigung der Königin ein Anspruch Ratolds oder Zwentibolds gefördert, eine vormundschaftliche Regierung Uotas verhindert oder auch nur eine Begünstigung der KONRADINER hintertrieben werden sollte. Von offizieller Seite begegnet man der Verleumdung Uotas jedenfalls erst zu einem Zeitpunkt, als ARNULFerkrankt und die Nachfolgefrage damit aktuell geworden war. Ein königliches Gericht war nun bestrebt, Uota von dem Verdacht zu reinigen, um die legitime Geburt Ludwigs des Kindes außer Frage zu stellen. Gleichzeitig beschuldigte man eine nicht näher zu identifizierende Gruppe des Mordversuchs an ARNULF. Daß allerdings in dem Königsgericht von Regensburg der konradinische Einfluß besonders stark war, ist angesichts der geringen Bedeutung Uotas während der Regierung ihres Sohnes zu bezweifeln. Vielmehr scheint der enge Kreis der Berater ARNULFS, besonders die Bischöfe Hatto und Adalbero danach getrachtet zu haben, eine Kontinuität im Königtum zu sichern, als ARNULFS Tod bevorstand. Ein Kind als König bot den Ratgebern ARNULFS überdies eher die Möglichkeit, die eigene Politik weiterhin zu verfolgen, als etwa Zwentibold, sofern nur der Einfluß der mütterlichen Verwandten des Kindes nicht überhand nahm, und die Legitimität des neuen Königs von dem Schiedsspruch seiner Ratgeber abhing. So könnte dieselbe Gruppe zunächst den Verdacht gegen Uota ausgestreut haben, die später im Gericht die Königin freisprach, als klar geworden war, daß deren Sohn beim Tod ARNULFS ein unmündiges Kind sein würde.

      Hlawitschka, Eduard: Seite 40, "Wer waren Kuno und Richlind von Öhningen? Kritische Überlegungen zu einem neuen Identifizierungsvorschlag." in: Zeitschrift für Geschichte des Oberrheins 128 1980

      Daß die in dieser Generation aufgeführte Uda, Gemahlin Kaiser ARNULFS von Kärnten, eine Tochter Berengars, eventuell auch Bertholds, aber wohl sicher nicht eine Schwester Konrads des Älteren gewesen zu sein scheint, hat F. Stein, Konrad I. Seite 83ff., gezeigt. Vgl. auch Ders., Beiträge zur Geschichte des Königs Konrad I. und seines Hauses (1871) Seite 113-118.

      Dümmler Ernst: Band II Seite 308,331,362,460,478,494, "Geschichte des Ostfränkischen Reiches"

      Für den König und seine Gemahlin Ota wird ein allgemeines Kirchengebet angeordnet und er sodann mit den Worten der Bibel und der Kirchenväter Isidor und Fulgentius an die Pflichten seines Herrscherberufes, zumal an die eifrige Handhabung der Gerechtigkeit zugunsten der Unterdrückten erinnert. (Mainzer Synode 888).
      Der Antrag ARNOLFS ging dahin, daß die Franken sich eidlich verpflichten sollten, nach seinem Tode seine beiden von Kebsweibern geborenen Söhne Zwentibold und Ratold die Erbfolge im Reiche zuzugestehen. Veranlaßt wurde dieser Plan dadurch, daß die rechtmäßige Gemahlin des Königs, Ota ihrem Gemahl damals noch keinen Sohn geboren hatte.
      Nach der Heimkehr von der beschwerlichen mährischen Heerfahrt ward dem König bald darauf zu Oetting die Freuude zuteil, daß seine Gemahlin Ota von einem Knäblein genas.
      Auf den traurigen Ausgang des Grafen Erambert, dessen Ende völlig in Dunkel gehüllt ist, folgte ihm bald ein für die königliche Familie noch traurigeres Ereignis, über dessen wirklichen Sachverhalt uns jedoch, wie über so manche andere Vorfälle dieser Zeit jede nähere Aufklärung fehlt. Wider die Königin Ota oder Uta, ARNOLFS Gemahlin, ward die furchtbare Anklage laut, daß sie sich durch Ausübung des Ehebruchs mit anderen Männern entehrt habe. Auf einer Reichsversammlung zu Regensburg [In Regensburg sind Urkunden ARNOLFS vom 5. und 8. Februar und 1. Mai 899 ausgestellt (B. 1148,1149; Schultes historische Schriften 2. Abteilung Seite 334). Nach den Ann. Fuld. fand das Gericht über Ota mense Iunio statt und zwar zur Zeit eines magni et communis civitate Regia placiti. Die etwas unklaren Ausdrücke der Ann. Fuld. übersetzt Hartmann von Reichenau a. 899 (Scr. V, 111) in die verständlicheren Worte: Outa regina adulterii crimine cum quibusdam viris infamata LXXII princpum iuramionte Ratisponae in conventu absoluta est. Ota kommt seit dem 12. Mai 888 (B. 1037) als ARNOLFS Gemahlin vor; zuerst am 3. Mai 889 machte ARNOLF dem Kloster Kremsmünster auf ihre Fürbitte eine Schenkung (B. 1052 siehe oben Seite 331 A. 9), dem Kloster Gandersheim ohne Datum desgleichen (Leibnitii scr. rer. Brunsvicens. II, 373), dem Geistlichen Nithard ohne Datum als Kaiser cum consensu et voluntate dilectae coniugis nostre Odae (Mon. Boica XXXI, 155), am 9. Juni 897 an das Bistum Worms interventu dilectissimae meae coniugis Utae (Schannat hist. Wormat. p. 10, B. 1131), 15. Dezember 893 Zollfreiheit der Freisinger Salzfuhren petitionibus ... Odae dilectae coniugis nostrae (Meichelbeck I, 147, B. 1147); 2. Juli 899 schenkte ARNOLF der Oettinger Kapelle per interventum dilecte coningis nostrae Otae quasdam res pertinentes ad curtem, quae vocatur Velda, quam iam olim cum nostrae auchtoritatis praecepto praefate amabili coniugi nostrae in priorium perdonatam habuimus (Mon. Boica XXXI, 158).] im Juni 899 wurde vor einem Gerichtshofe der Großen über diesen schmählichen Fall verhandelt und die Unschuld der Kaiserin hergestellt, indem 72 vornehme Männer für sie einen Reinigungseid leisteten.Über Grund oder Ungrund dieser Beschuldigung läßt sich natürlich nichts mehr entscheiden: ein sehr inniges Verhältnis zwischen ARNOLF und seiner Gemahlin mag wohl nie obgewaltet haben, da der Kaiser von früherer Zeit her mit Beischläferinnen Umgang pflog und den erwachsenen Sprößlingen aus solchen Verbindungen, wie es scheint in seinem Herzen den Vorrang vor der schwächlichen Frucht seiner Ehe einräumte. Immerhin sind einige Urkunden ARNOLFS in herkömmlicher Weise auf Fürbitte oder Verwendung seiner geliebten Gattin Ota ausgestellt, die letzte vom 2. Juli 899 nach der erwähnten Freisprechung. Da der Sohn der angeschuldigten Fürstin in der Regierung nachfolgen sollte, so war es jedenfalls als ein Glück für den Thron anzusehen, daß aus der Verbindung, der er seinen Ursprung verdankte, kein Makel haften blieb.
      Während desselben Reichstages, auf dem Ota vor Gericht gestellt wurde, verschlimmerte sich die Lähmung des Kaisers durch einen Schlaganfall. Alsbald tauchte das Gerücht auf, einige Männer und Frauen hätten demselben ein Gift eingeflößt, durch welches der Körper gelähmt würde.
      Von seiner Gemahlin Ota haben wir bereits geredet: das Wittum, welches der Kaiser ihr angewiesen, bestand aus Besitzungen zu Velden an der Vils, zu Föhring am Isar und zu Brixen am Eisack sämtlich in Baiern, außerdem besaß sie einen Hof zu Lahnstein in Nassau, vielleicht ein Fingerzeig für ihre Abkunft.
      Auf der Forchheimer Versammlung, die der Erhebung Ludwigs beiwohnte, wurde ohne Zweifel auch festgesetzt, wer statt des unmündigen Königskindes das Steuer des Staates lenken sollte. Die Kaiserin Ota, durch jene Anklage auf Ehebruch vielleicht in Mißachtung geraten, scheint bei der neuen Ordnung des Regimentes keinen erheblichen Einfluß auf dasselbe erlangt zu haben, nirgend wird sie in den Urkunden ihres Sohnes als Fürbitterin erwähnt, wohl aber mußte sie es sich gefallen lassen, daß der zu ihrem Wittum bestimmte Hof Brixen im Jahre 902 an das Bistum Seben, der Hof Velden nach einer sehr zweifelhaften Urkunde 903 an Regensburg und Föhring endlich an Freising geschenkt wurde und es ist schwerlich anzunehmen, daß diese Verkürzung an Einkünften ganz aus ihrem freien Entschlusse hervorging. Den Hof Lahnstein schenkte sie an die Mainzer Kathedrale und empfing dafür auf Lebenszeit Tauberbischofsheim von Hatto zum Nießbrauche.


      888 oo Arnulf Markgraf von Kärnten um 850-29.11./8.12.899

      Kinder:

      - Ludwig IV. das Kind 893-24.9.911
      - Glismut
      oo Konrad der Ältere Graf von Fritzlar ca. 855-27.2.906


      Literatur:
      Dümmler Ernst: Geschichte des Ostfränkischen Reiches. Verlag von Duncker und Humblot Berlin 1865, Band II Seite 308,331,357,362, 380,460,478,494,515,526,678 - Hlawitschka Eduard: Lotharingien und das Reich an der Schwelle der deutschen Geschichte. Anton Hiersemann Stuttgart 1968, Seite 114,197, 210 - Hlawitschka, Eduard: Wer waren Kuno und Richlind von Öhningen? Kritische Überlegungen zu einem neuen Identifizierungsvorschlag. In: Zeitschrift für Geschichte des Oberrheins 128 1980 Seite 37,40 - Holtzmann Robert: Geschichte der sächsischen Kaiserzeit. Deutscher Taschenbuch Verlag München 1971, Seite 60,280 - Konecny Silvia: Die Frauen des karolingischen Königshauses. Die politische Bedeutung der Ehe und die Stellung der Frau in der fränkischen Herrscherfamilie vom 7. bis zum 10. Jahrhundert. Dissertation der Universität Wien 1976, Seite 145,148-149 - Riche Pierre: Die Karolinger. Eine Familie formt Europa. Deutscher Taschenbuch Verlag GmbH & Co. KG, München 1991, Seite 271 - Schieffer Rudolf: Die Karolinger. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 1992, Seite 189 - Schieffer Rudolf: Karl III. und Arnolf. in Festschrift für Eduard Hlawitschka zum 65. Geburtstag. Verlag Michael Lassleben Kallmünz Opf. 1993, Seite 144 - Schnith Karl Rudolf: Mittelalterliche Herrscher in Lebensbildern. Von den Karolingern zu den Staufern. Verlag Styria Graz Wien Köln 1990, Seite 82,89,91,93,104 - Stein, Friedrich: Geschichte des Königs Konrad I. von Franken und seines Hauses, Nördlingen 1872 Seite 83 - [1]

  • Quellen 
    1. [S3] Karl-Heinz Schreiber, Genealogie-Mittelalter.de, .