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54901 Traueintrag ohne Angabe der Eltern. Zuordnung möglich aufgrund Patenschaften und passenden Altersangaben. Familie: Dieter, Valentin I. / Wex, Susanna (F3748)
 
54902 Traueintrag ohne Angabe der Eltern. Zuordnung Nicolaus Gärtner zu Eltern aufgrund Altersangabe. Familie: Gärtner, Johann "Nicolaus" / Krick, Margaretha (F3883)
 
54903 Traueintrag ohne Angabe der Eltern. Zuordnung u.a. durch Paten eindeutig möglich.
{Trauzeugen} Wendelin Müller und Peter Zöller, Einwohner Kleinhausen. 
Familie: Rau, Lorenz / Zöller, Margaretha (F475)
 
54904 Traueintrag ohne Angabe der Eltern. Zuordnung zu den Eltern ist aufgrund von Patenschaften/Trauzeugen möglich. Familie: Elbert, Melchior / Degen, Maria "Barbara" (F1477)
 
54905 Traueintrag ohne Angaben der Eltern bzw. des Vornamens des ersten Ehemanns! Familie: Walter, Nicolaus / Heinz, Anna Maria (F15980)
 
54906 Trautwein Truttwein, Johann Georg (I5680)
 
54907 Trauung 1693 am selben Tag wie Justinian (Jost) Wüst, Witwer Lorsch oo Anna Cleopha Td. Georg Rummel, Lorsch und auch Leonhard Wüst, ledig Lorsch oo Anna Löffler, ledig Familie: Wüst, Johann "Michael" / Laupus, Catharina (F669)
 
54908 Trauung durch Pater Reginhard "missionario dioeceseas Wormatiensis capucinoFamilie: Schön, Johann Adam / Birbaum, Elisabetha Margaretha (F682)
 
54909 Trauung fand nicht in Lorsch statt. Zuordnung des Daniel Massoth zu Eltern möglich durch Paten und genaue Altersangabe. Familie: Massoth, Daniel / Riesling, Margaretha (F7496)
 
54910 Trauung vermutlich in Bürstadt. Traueintrag muss noch gesucht werden. Familie: Rothenheber, Adam / Pfeiffer, Anna (F16480)
 
54911 Trauzeugen: Balthasar Wachtel, Lorsch. Johann Jakob Franz, Lorsch. Georg Mann, der Bruder der Braut, Lorsch und der Stiefvater des Bräutigams. Familie: Schaan, Johannes Michael / Mann, Anna Catharina (F1963)
 
54912 Trauzeugen: Johannes Levasieur, der Pate des Bräutigams und Schöffe in Lorsch. Jakob Vock, Lorsch . Johannes Weigand, Lorsch. Familie: Rupp, Johannes / Kembeiser, Maria Barbara (F1948)
 
54913 Trauzeugen: Martin Grieser, der Stiefvater der Braut, Kleinhausen. Johannes Galley, Der Vater des verstorbenen Nikolaus , Kleinhausen. Anton und Jakob Forell, die Brüder der Braut. Familie: Bechtloff, Jacob / Forell, Maria "Apollonia" (F2497)
 
54914 Trauzeugen: Peter Ludwig Martin, Jäger und Schultheiß in Käferthal, Johann Neundörffer, Schwager der Braut und Geldeinnehmer in Käferthal Familie: Gleisner, Johann Wolfgang / Herwarth, Anna Christina (F7410)
 
54915 Trays, Drays, Drais, Treis Dreis, Johann "Jacob" (I5578)
 
54916 Treffer Treffert, Adam Franz (I26919)
 
54917 Treffer Treffert, Maria Magdalena (I64235)
 
54918 Tregola? Brentana, Maddalena (I62644)
 
54919 Tremezzo? Brentana, Maria Maddalena (I62474)
 
54920 Tremezzo? Brentana, N. (I62567)
 
54921 Trennt sich vom Vaterhaus und wird am 15.08.1727 in der Vicinanza von Lenno genannt. Piazzolo, Giovanni Andrea (I57381)
 
54922 Trennt sich vom Vaterhaus und zieht nach Canova, sicherlich in das Haus seines Schwiegervaters. Er ist nicht Erbe seines Vaters und wird ab 25.06.1714 in der Vicinanza von Lenno genannt Piazzolo, Francesco (I50700)
 
54923 trennt sich vor 1605 vom Vaterhaus Brentano, Andrea (I22707)
 
54924 Trinity Lutheran Cemetery Meon, Christina (I68300)
 
54925 Trinity Lutheran Cemetery Sudheimer, Johann Ludwig (I68282)
 
54926 Trinity Lutheran Cemetery Sudheimer, Philip (I68309)
 
54927 Trinity Lutheran Cemetery Sudheimer, Louis (I68310)
 
54928 Trinity Lutheran Cemetery Sudheimer, George (I68305)
 
54929 Trinity Lutheran Cemetery Sudheimer, Fritz (I68306)
 
54930 Trinity Lutheran Cemetery Sudheimer Delsing, Francisca (I68312)
 
54931 Trippstadt-Schmiede Weimer, Johann Georg (I22921)
 
54932 Trippstadt-Schmiede Weimer, Johann Georg (I22921)
 
54933 Trippstadt-Schmiede Weimer, Maria Catharina (I69916)
 
54934 Truchseß von Höfingen in Höfingen von Höfingen, Wilhelm (I59442)
 
54935 Truttwein, Drautwein Trautwein, Johannes "Adam" (I3763)
 
54936 Tübingen ? von Grafeneck, Klara (I59739)
 
54937 Tübingen? Martin, Zacharias (I62225)
 
54938 Tuchscherer Duchscherer, Johann (I56337)
 
54939 Tudlei Dudley, Anna Margaretha (I5709)
 
54940 Tünchergeschäft in der Mathildenstraße Mühlum, Karl (I26904)
 
54941 Tuta von Ebersberg, Judith (I857)
 
54942 Tuta (Judith) von Ebersberg
Gräfin im Chiemgau
um 990/1000 † nach 1048
Tochter des Grafen Ulrich I. von Ebersberg aus dem Hause der SIEGHARDINGER und der Richardis von Viehbach, Tochter von Graf Markwart II.

Schwennicke, Detlef: Tafel 28, "Europäische Stammtafeln. Stammtafeln zur Geschichte der Europäischen Staaten. Neue Folge Band XVI, Bayern und Franken"

TUTA (JUDITH)
1029/1048
oo SIEGHARD VI. Graf im Chiemgau (SIEGHARDINGER), † 7.VIII.1044 gefallen

Thiele, Andreas: Tafel 500, "Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band I, Teilband 2 Deutsche Kaiser-, Königs-, Herzogs- und Grafenhäuser II"

JUDITH
oo SIEGHARD VI., Graf im Chiemgau † 1046
Vogt von Salzburg, Freising und St. Peter/Salzburg, ein Cousin (vgl. oben)
fällt 1046 im Grenzkrieg gegen Ungarn (haben 4 Söhne ohne weitere Nachkommen)

GENEALOGISCHE TAFELN ZUR MITTELEUROPÄISCHEN GESCHICHTE, Wegener Dr. Wilhelm: Seite 68

25. Tuta (Judith)
F. u. eV.
(1029) der nobilis vir Adalbero (n 23) gibt für sein, seines Vaters und seiner Mutter Seelenheil in Gegenwart seiner Schwester Tuta seinen Besitz zu Pielenhofen an Obermünster QE 1, 160 n 10
Gemahl Graf Sieghard VII. (Sieghardinger n 17)
c 1014 Graf Sigehard gibt in Gegenwart seiner Gattin und seiner Söhne seinen Besitz zu Hochdorf (bei Kallmünz AG Burglengenfeld) nach Obermünster QE 1, 168 f. n 23
(1045 nach 27/3) nach dem Todes von 23 verzichten Sigahart und seine Gattin Tuta, Adalberos Schwester, mit ihren Kindern (filii) auf Pielenhofen QE 1, 160 f. n 10
1048 9/4 Frau Judita (Witwe des 1046 gefallenen Sieghard) mit ihren vier Söhnen DD 5, 283 f. n 213. Danach schien es, als ob Tuta Mutter einer zahlreichen Nachkommenschaft geworden wäre; aber dem steht entgegen die bestimmte Nachricht des bald nach 1050 geschriebenen Minus 13: Oudalricus (n 15) ergo nullam es filiis (Kindern) prolem videns preter unam virginem Hadamuden, neptem (Enkelin) suam de filia Willibirga (n 25);
Tuta war also die zweite, kinderlose Gattin des Sieghard.

Flohrschütz Günther: Seite 114,116, "Der Adel des ebersbergischen Raumes im Hochmittelalter."

a) Die einstigen Güter des Klosters Tegernsee wurden im Verhältnis 2 : 1 geteilt, und zwar erhielt zwei Drittel Graf Engilbert (vom Chiemgau) als Stiefsohn der Tuta, Tochter des Grafen Ulrich von Ebersberg, ein Drittel Herzog Welf als Neffe der Richlinde, Witwe des letzten Grafen von Ebersberg.
Einige Schenkungen an Ebersberg, Emmeram und Obermünster [26 E I 3,37, III 73 (in Regensburg), O'm 10 (Pielenhofen), Ein 215 (Sünching), 218 (Erling bei Regensburg).] bezeugen, daß der Besitz der Grafen im Raum Regensburg nicht unbedeutend gewesen ist, zumal Adalbero im Nekrolog von Obermünster als „Graf von Pielenhofen" bezeichnet wird. Nach seinem Tod verzichten Tuta (die Schwester Adalberos) und ihr Gatte Sighart (VII., Graf im Chiemgau) auf das Gut Pielenhofen. Dieser Verzicht gibt Anlaß zu der Vermutung, daß Tuta und mit ihr die SIGHARTINGER in den Besitz der restlichen Güter der EBERSBERGER im Raum Regensburg eingetreten sind [26a Ca. 1050 war Sizo (Sighart VIII.?) Graf von Cham (MG DD H III nr. 248). ]. Auch zu dem anderen Grafen Sighart, dem Tyroller die Grafschaft um Freising zuschreibt [27 Tyroller, Adel, Tafel 2 nr. 10. Er stützt sich auf F 1180 (ca. 975).], gibt es eine Querverbindung: Anläßlich der Schenkung Berthas „von Preising", der Gattin dieses Grafen Sighart, an Obermünster wird Bertha, eine Tochter des Grafen Ulrich, ausdrücklich in diesen Vertrag mit einbezogen [28 O'm 1 (ca. 1000). Trotter betrachtet die Tradentin Bertha als erste Gattin des Grafen Ulrich, Bertha junior als Tochter aus dieser Ehe (Grafen von Ebersberg, 10).]; sie muß also eine nahe Verwandte der Schenkerin Bertha gewesen sein. Ob allerdings Graf Ulrich von Ebersberg auch Vogt von Obermünster gewesen ist [29 Dies behauptet Tyroller (Adel, Tafel 2 nr. 10). Er stützt sich auf O'm 104, das er ohne Angabe von Gründen auf ca. 995 datiert. Nach der Einreihung und den Zeugen könnte diese Notiz auch in die ersten Jahrzehnte des 12. Jahrhunderts gehören. Graf Ulrich wäre in diesem Fall mit dem Bruder des Grafen Heinrich von Schaumburg identisch.], kann nicht mit Sicherheit erwiesen werden.

oo 2. Sieghard VI. Graf im Chiemgau † 7.8.1046

Literatur:
Flohrschütz Günther: Der Adel des ebersbergischen Raumes im Hochmittelalter. C.H. Beck'sche Verlagsbuchhhandlung München 1989 Seite 114, 116,123 - Schwennicke, Detlef: Europäische Stammtafeln. Stammtafeln zur Geschichte der Europäischen Staaten. Neue Folge Band XVI, Bayern und Franken, Verlag von J.A. Stargardt Marburg 1984 Tafel 28 - Thiele, Andreas: Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band I, Teilband 2 Deutsche Kaiser-, Königs-, Herzogs- und Grafenhäuser II, R.G. Fischer Verlag 1994 Tafel 500 - Wegener, Wilhelm Dr. jur.: Genealogische Tafeln zur mitteleuropäischen Geschichte, Heinz Reise-Verlag Göttingen 1962-1969 Seite 68 - 
von Ebersberg, Judith (I857)
 
54943 Twin Beierle, Berta (I66472)
 
54944 Twin Beierle, Emma (I66473)
 
54945 u. U. 19.12.1669 nach Heidelberg zur Heirat entlassen aus Leibeigenschaft Hofmann, Catharina (I21423)
 
54946 Über Nachkommen bei Rentschler nichts bekannt. Im Pfarramt Kirchheim findet sich auf einem losen Zettel eine ältere Notiz, daß dem Pfarrer Joachim Müller drei Kinder getauft worden seien und zwar am 03.08.1583, am 28.01.1586 und am 08.08.1587 (ohne Vornamen) Familie: Müller, M. Joachim / Brenz, Margarete (F16808)
 
54947 Über seinen Amtsantritt ist in "Der Stadt Bensheim Ordenung" vermerkt: "Anno 99 den 28. Maii ist Friedrich Gottfriedt Eysenleffell zum Schultheyßen zu Bensheim praesentiret worden. Hat solchen Dienst biß vf den 12. Martii Anno 1603 versehen da er darvon beurlaubet worden". Eisenlöffel, Friedrich Gottfried (I42579)
 
54948 Über seinen Sohn Andrea ist er Stammvater der Brentano Linie "Toccia". Brentano, Meister Giovanni Battista (I62633)
 
54949 überfällt 1602 Schloß Dyck; von den Spaniern hingerichtet Merckelbach, Dietrich (I19405)
 
54950 Übernimmt scheinbar vom ersten Ehemann der Cattarina Minetti den Beinamen "Moretto". Brentano, Meister Sangino (I62624)
 
54951 Übernimmt später auch den Anteil seiner Schwester Elisabeth und nach und nach auch die Eigentumsrechte an der Lohmühle Seitz, Hanß (I18406)
 
54952 Uda von Metz Gräfin im Bidgau
905 -10.4.963
Tochter des MATFRIEDINGERS Gerhard I. von Metz und der Oda von Sachsen, Tochter von Herzog Otto dem Erlauchten; Nichte König HEINRICHS I.

Winfried Glocker: Seite 276, "Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik"

IV. 12 Uda * c 905, + nach 963 IV 7/10
oo Gozelo, Graf im Bidgau * c 910, + 942 X 19
Sohn der Kunigunde und Pfalzgraf Wigerichs

Die Belege für Uda sind von Renn, Grafenhaus Seite 32f., und von Werner VII, 64 ermittelt. Uda ist die Schlüsselperson, die die Identifikation Odas, der Tochter Herzog Ottos des Erlauchten, mit sder Mutter des Pfalzgrafen Gottfried und seiner Geschwister ermöglicht hat. Die erstmals von Kimpen, Anfänge passim, angestellten Überlegungen sind zusammengefaßt und untermauert von Hlawitschhka, Anfänmge Seite 58-62. Für den Todestag der Uda kommen zwei Angaben in Frage: Renn, Grafenhaus, entschied sich für den IV 7 des Necrolog von St. Maximin zu Trier, während dagegen Werner VII, 64 für die Angabe des Nekrologs von Reims (IV 10) eintrat.

Karl Ferdinand Werner: Seite 471, "Die Nachkommen Karls des Großen"

VII. 64
Da schon 943 Gozelos Sohn Reginar als Graf auftritt, datiert B. den Tod des Vaters auf "18.X. vor 943". Trifft diese Annahme zu, dann starb Gozelo nicht in irgendeinem Jahr vor 943, sondern 942, denn B. selbst nennt die Urkunde von 942 III 15, in der er als Graf im Bidgau begegnet. Für den Todestag folge ich dem schon mehrfach zitierten Nekrolog von ND in Reims, wo man die Daten der Familie des Erzbischofs Adalbero von Reims mit besonderer Sorgfalt verzeichnete. Hier steht zu 14. Kal. Nov. = X. 19; Godefridus comes pater Adalberonis archiepiscopi Remensis. Die Namensform Godefridus, die ebenso für Gozelos Sohn "Gottfried" (Renn schreibt den Quellen entsprechend richtig Godfrid) auftritt, ist besonders lehrreich. Sie zeigt, daß Gozelo (vgl. Hezilo/Heinrich) eine Koseform für Godfrid/Gauzfrid ist, der Sohn also den Namen des Vaters - nur nicht in der Koseform - erhielt. Deutsch wurde der Name (ursprünglich germanisch Waldfred, romanisiert Gauzfred, vgl. Werner, KdG 1, 103) verballhornt zu "Gottfried", und wir sehen in den nächsten Generationen (B IX, 85-86; X, 120-121) Brüderpaare die Namen Gottfried und Gozelo (jetzt verselbständigter Name, der als Koseform von Godfrid nicht mehr realisiert wird) tragen. Terminus post quem für den Tod von Gozelos Gattin Uda ist eine Urkunde von 963 V 18, in der sie handelnd auftritt. Für den Todestag, IV 7 bei B., folge ich dem Reimser Nekrolog, der IV 10 angibt. Gozelos Ehe muß, im Hinblick auf den Sohn Reginar schon recht früh, spätestens c 930 geschlossen worden sein, was darauf schließen läßt, daß Gozelo eher etwas früher als c 911 (so B.) geboren wurde. Gozelo, der älteste nicht in den lerus eingetretene Sohn Wigerichs, war wie sein Vater Graf im Bidgau, und in dieser Grafschaft ist ihm auch sein Sohn Godfrid gefolgt, wei Renn 36 beobachtet.




930 oo Gozelo Graf im Ardennengau (Bidgau) um 914-19.10.942

Kinder:
- Reginar -18.4.963
- Heinrich -6.9.1000
- Gottfried der Gefangene Graf von Verdun 935/40- nach 995
- Adalbero Erzbischof von Reims (969-989) um 935/40-23.1.989  
von Metz, Uda (I185)
 
54953 Udalrich
Graf im Breisgau 780-807
Graf in den Bodenseegrafschaften
um 750- 807 (824 Isenburg)
Sohn des fränkischen Grafen Gerold und der Imma, Tochter vom Alemannenherzog Hnabi; Bruder der Königin Hildegard und des Präfekten Gerold

Prinz Isenburg:

Udalrich I. war 780/81 Graf im Alpgau und Breisgau, 787-791 Graf im Hegau, 787 Graf im Thurgau, 805/17 Graf am Nordufer des Bodensees, 778/817 Graf im Elsaß.

Udalrich entstammte der alemannischen GEROLD-UDALRICH-Sippe und war der Schwager Kaiser KARLS DES GROSSEN. Er erschien 778 erstmals selbst in den Quellen. Notker berichtet, Udalrich sei nach Hildegards Tod bei KARL in Ungnade gefallen und habe alle Lehen verloren, doch der König habe mit Rücksicht auf seine geliebte verstorbene Gemahlin sein Urteil rückgängig gemacht.
Bebo (Pepo), Gerold, Udalrich und Robert sind als Söhne des Grafen Udalrich in einer Schenkungsurkunde des Jahres 803 an das Kloster Fulda bezeugt, also Brüder gewesen.

Michael Mitterauer: Seite 16, "Karolingische Markgrafen im Südosten"

In der Gegend von Straßburg tradierte auch Graf Udalrich an Fulda. Er ist neben Gerold der bedeutendste von Gerolds Brüdern. Noch zu Lebzeiten seines Vaters übte er gräfliche Funktionen aus. Seit 783 ist er als Graf im Breisgau, seit 787 im Thurgau nachzuweisen. Nach dem Tode seines Onkels Roadbert übernahm er die Grafschaft im Linz-, Argen-, Rhein- und Alpgau. Eine solche Ämterkulmination war zur Zeit KARLS DES GROSSEN gänzlich ungewöhnlich. Der Monachus Sangallensis berichtet, daß Udalrich seine einzigartige Stellung in Alemannien der besonderen Gunst seines Schwagers verdankte.
Der Thurgau ging Graf Udalrich noch zu Lebzeiten vorübergehend verloren. Nach seinem Tod wurde die Familie auch aus den Schwarzwaldgrafschaften verdrängt. Bloß im Bodenssegebiet konnten sich seine Söhne Udalrich und Rodbert halten. Sie versuchten ihr Machtgebiet auf Kosten der HUNFRIDINGER nach Südosten auszudehnen.

Michael Borgolte, "Die Grafen Alemanniens"

UDALRICH (I, II)
belegt als Graf 778 III 31 - 817 VI 4,
Alp- und Breisgau 780 V 11 - 781 V 13, 787 VI 28 [?], 800 I 6 [?] bzw. 786/89 XII 26 - ?809 IX 21,
Hegau 787/88/90/91 I 7, 800 I 6 [?],
Thurgau 787 VI 17 - ?799 III 13,
Grafschaft am Nordufer des Bodensees 800 I 6 [?], ?802 V 15 [?], 805 II 21 - 817 VI 4 -
Linzgau 800 I 6 [?], ?809 IX 14 - 817 VI 4 -
Argengau ?802 V 15 [?], 805 11 21 - 815 VI 26)

Belege mit comes-Titel:
Urkundenbuch des Klosters Fulda I Nr. 84, W III Anh. Nr. 1, W I Nr. 94 (= ChLA I Nr. 90), Trad. Wiz. Nr. 190, W I Nrn. 110 (= ChLA II Nr. 114),113, BRUCKNER, Vorakte Nr. 17 (zu W I Nr. 114 = ChLA II Nr. 116), W I Nrn. 115,118 (= ChLA II Nr.117),),120 (= ChLA II Nr.122),125,126,129(= ChLA II Nr. 124, ThUB I Nr. 17),167,131 (= ChLA II Nr. 126, ThUB I Nr. 18),132 (= ChLA II Nr. 127, ThuB I Nr. 19), 133 (= ChLA II Nr. 128, ThUB I Nr. 20),138 (= ChLA II Nr. 134, ThUB I Nr. 21),142 (= ChLA II Nr. 136), Urkundenbuch des Klosters Fulda I Nr. 254, W I Nrn. 153 (= ChLA II Nr. 135),155 (= ChLA II Nr. 149, ThUB I Nr. 24), W III Anhang Nr. 2, W I Nr. 160 (= ChLA II Nr. 152), Codex diplomaticus Fuldensis Nr. 178 (= Regesta Alsatiae I Nr. 397), W I Nrn. 179,181,197,196,200,202f.,215, 219,226 (= BM Nr. 648), Das Verbrüderungsbuch der Abtei Reichenau 114D1, 115B3, Visio Wettini Walahfridi 317 Z. 414-420, ? W I Nrn. 116 (= ChLA II Nr. 118), 164, ? Liber Viventium Fabariensis pag. 24 (= PIPER, Libri Confrat. 359 col. 7, 1)

Belege ohne comes-Titel:
St. Galler Gedenkbuch pag. 8 (= PIPER, Libri Confrat. 20 col. 32, 2,9,14), Notkeri Balbuli Gesta Karoli Magni 17 cap. I. 13, Chronik Petershausen 38,40

Literatur:
NEUGART, Episcopatus Constantiensis I. 165 - STÄLLN, Geschichte I 243,326 f. - MEYER VON KNONAU, Die angeseheneren Urheber 230f. mit A. 32 - DERS., Geschlechtskunde 76,81 - BAUMANN, Gaugrafschaften 43,56 - PUPIKOFER, Thurgau I 133-135,138f. - ABABEL-SIMSON, Jbb. Karl der Große I 105, II 193f. - TUMBÜLT, Hegau 623 f. - DERS., Albgau 154f. - SCHULTZE, Gaugrafschaften 45,120 - KNAPP, Buchhorner Urkunde 205,208f.,211-219 - TELLENBACH, Königtum und Stämme 51 Nr. 28b - SCHMID, Graf Rudolf von Pfullendorf 32-34 - DIENEMANN-DIETRICH, Der fränkische Adel 183 A. 195,186 - TELLENBACH, Der großfränkische Adel 56 - SCHMID, Familie, Sippe und Geschlecht 8,11-13 - DERS., Struktur des Adels 4f. - MITTERAUER, Markgrafen 8f., 16f.,19-22 - MAURER, Land zwischen Schwarzwald und Randen 42f. - SCHULZE, Grafschaftsverfassung 83,89, 104f.,118,121,328 - BILGERI, Geschichte Vorarlbergs I 70-72 - SCHMID, Zur historischen Bestimmung 513f. - BORGOLTE, Die Geschichte der Grafengewalt im Elsaß 21-24 - DERS., Geschichte der Grafschaften Alemanniens, s. v.

Nach Notker dem Stammler hatte Hildegart, die Gemahlin KARLS DES GROSSEN, einen Bruder namens Udalrich, dem sein königlicher Schwager plurgma tribuit (Gesta Karoli Magni 17). Udalrich wäre somit ein Sohn GEROLDs (I) und der Imma, ein Neffe des bis zur Jahrhundertwende als Graf im nördlichen Bodenseegebiet bezeugten Grafen RUADBERT (I) und ein Bruder GEROLDs (II), des Präfekten von Bayern und berühmten Awarenkämpfers, gewesen. Die Nachricht Notkers wird durch Fuldaer Urkunden über Liegenschaften im Elsaß gestützt, wenn auch nicht ausdrücklich bestätigt.
Am 1. Mai 803 schenkte ein Graf Vodalrichus für sein eigenes Seelenheil seu pro remedium germani mei Votoni der Bonifatiusabtei Besitz im elsässischen Heinhaim, quantumcumque Voto in ipsa uilla fuit uisus habere aut ego conquesiui de portione sua (...)(Codex diplomaticus Fuldeasis Nr. 178; Regesta Alsatiae I Nr. 397 mit der Bestimmung des Güterortes als Hönheim). Offenkundig dasselbe Brüderpaar war bereits in einer Urkunde vom 12.2.798 gemeint gewesen, als ein Adalrich an Fulda Güter in Barr, Altbronil, Hürtigheim, Hüttenheim und Bernolsheim, ebenfalls im Elsaß gelegen, schenkt, dabei als Motiv pro remedium Otoni angibt und über die Herkunft quantumcumque supradictus Voto in ipsa marca conquesivit et quod Vodalrichus comis mimihi pro anime sue tradidit(...) vermerkt (UB Fulda I Nr. 254; zu den Orten ergänzend Regesta Alsatiae I Nr. 379). Zu Graf Vodalrichus und seinem 798 wohl bereits verstorbenen Bruder Voto passen zwei weitere Urkunden aus der vorangegangenen Zeit. Am 31. März 778 hatte Imma/Immina ihrem ungenannten Sohne für 600 solidi ihren von Walthari erworbenen Besitz in pago Alsacinse in Oberehnheim, Walf, Krautergersbeim, Rosheim und in der Stadt Straßburg verkauft (UB Fulda I Nr. 84; Regesta Alsaatiae I Nr. 273 zu den Orten). Am Anfang der Zeugenreibe erscheint Graf Vodalrich. 10 Jahre darauf schenkte ein Uoto der Abtei Fulda unter Abt Baugulf seine Güter im Eisaßgau und nannte dabei unter anderem Liegenschaften in Oberehnheim, Walf, deder Stadt Straßburg sowie in Barr, Altbronn und Hürtigheim (UB Fulda I Nr. 176; vgl. Regesta Alsatiae I Nr. 329). Als Grundberr in den 3 zuletzt genannten Orten war Uoto zweifellos mit dem Voto von 798 identisch; da er andererseits über Besitz in Oberehnheim, Walf und Straßburg verfügte, dürften er oder sein Bruder, sicher der Spitzenzeuge bei Immas Rechtsgeschäft, der Käufer von 778 gewesen sein. Graf Vodalrich und Voto wären somit Söhne der Imma gewesen, die ihrerseits denselben Namen wie Hildegarts Mutter trug.
Wahrscheinlich eben der Graf, der zwischen 778 und 803 in 3 Fuldaer Urkunden über Gütergeschäfte links des Rheins vorkommt, wird auch in einer Weißenburger carta vom 3. Februar 783 als Käufer genannt (Trad. Wiz. Nr. 190; zu dem von ZEUSS, Trad. Wiz. Nr. 190, und den Regesta Alsatiae I Nr. 280 abweichenden Datum s. DOLL, in Trad. Wiz. 394 Note i). In der Urkunde erklärt Germund, er habe Odalricho comite Güter in der Mark Biberestorf, ubi dicitur Bruningesuuilari, für einen Preis von 30 solidi in argento überlassen.
Außer den Eltern und Geschwistern des gräflichen Grundherrn im Elsaß glaubt man, auch Kinder Udalrichs zu kennen. Die Zeugenreihe der Schenkungsurkunde von 803 beginnt folgendermaßen: + Vodalrichi qui hanc donationem fieri rogavit. + Beboni + Geeroldi + Vdilrichi + Ratbertt + cum filiis suis qui consenserunt. Der Passus über den Konsens der Söhne hat wohl kaum so in der Originalurkunde gestanden; vielmehr ist anzunehmen, dass der Kopist des Fuldaer Cartulars den Text vom Ausstellernamen abgezogen und hinter den letzten der Söhne gestellt hat; oder dass er einen, im Original zu jedem der 4 Namen gesetzten Vermerk filii sui qui consensit (vgl. W I Nrn. 107,171) an einem Ort zusammenzufassen suchte. Dies vorausgesetzt wären die vier auf den Aussteller folgenden Personen als dessen Söhne zu betrachten, die ihr Einverständnis mit der Schenkung als Erbberechtigte gegeben haben (s. SCHMID, Zur historischen Bestimmung 414, KNAPP 212,216; anders MITTERAUER 22).
Diese Deutung wird durch eine St. Galler Übertragungsurkunde des Jahres 800 bekräftigt (W I Nr. 160), in der es um Güter in Bonndorf ging. Die Zeugenreihe setzt mit den Signa eines Grafen Odalricus und seiner Söhne Odalricus und Rodpertus ein. Die Namenfolge in der Zeugenreihe entspricht so offenkundig der von 803, dass der Graf mit dem elsässischen Tradenten und seine Söhne mit den dort ebenfalls genannten Vdilrichus und Ratbertus identifiziert werden dürfen.
Mit allen 4 Söhnen von 803 scheint Udalrich im ältesten Eintrag des St. Galler Gedenkbuches (pag. 8) eingetragen worden zu sein. Die Namen sind wie folgt angeordnet:
Odalrih
Pepo Pald
Kerolt
Erih
Ruadpert
Odalrib
Der am Anfang genannte Odalrih dürfte Graf Udalrich gewesen sein, während in Pepo und Kerolt wohl die ersten Zeugen seiner Fuldaer Schenkung wiedererkannt werden können; am Schluß stehen sicher die urkundlich zweimal belegten Söhne (MITTERAUER 19; SCHMID), Zur historischen Bestimmung 513f.). Ob Erih und Pald, wie MITTERAUER (I9) jedenfalls im Hinblick auf Erih vermutet hat, andere Söhne Udalrichs gewesen sind, muß unentschieden bleiben.
Nach einer weiteren Vermutung MITTERAUERs (19f.) geben die Namen Pebo und Erih, von denen der erste auch einen Enkel Udalrichs bezeichnet haben soll (GEROLD III), einen Hinweis auf die Herkunft der sonst unbekannten Gemahlin des Grafen. Beide Namen kommen bereits bei spät-merowinger-zeitlichen Grafen in Alemannien vor, die durch eine St. Galler Urkunde als Brüder ausgewiesen sind. Wenigstens einer von ihnen hat am oberen Zürichsee amtiert (PFB0, ERICH). Da Udalrich, im Unterschied zu seinem Vater, am Beginn seiner Karriere auch im Thurgau als Graf in Erscheinung getreten sein dürfte (dazu s.u.), hat er nach MITTERAUER wohl eine Frau aus der Nachfahrenschaft der Grafen Pebo und Erich geheiratet. Diese Annahme wird man aber kaum als gut begründet ansehen können, da jegliche gesicherte Kenntnis über das Schicksal der Grafenfamilie, aus der Udalrichs Gattin hervorgegangen sein soll, fehlt (zu einem Grafen Erich Im Elsaß s.u.).
Auf pag. 8 des St. Galler Gedenkbuches findet man Udalrich offenbar noch einmal inmitten anderer Verwandter. Die Abfolge der Magnatennamen auf dieser Seite beginnt RODBERTUS, Odalricus, Kerolt. Der 1. Name bezeichnet wohl den Bruder Immas (RUADBERT I), der 2. und 3. deren beide Söhne, den hier behandelten Udalrich und den Markgrafen GEROLD (II) (SCHMID, Zur historischen Bestimmung 513; MITTERAUER 19).
Udalrich, den man als Bruder der Königin Hildegart betrachten darf, ist nach den bisher behandelten Zeugnissen zwischen 778 und 803 Graf gewesen. Nach der Lage der urkundlich genannten Güter hat man ihn bereits häufiger als Grafen im Elsaß angesprochen (KNAPP 212, TUMBÜLT, Albgau 154 mit A. 8, SCHULTZE 120); ein Comitat im Sinne eines fest abgegrenzten Amtssprengels läßt sich zu Udalrichs Zeit aber im Elsaß noch nicht fassen (BORGOLTE, Die Geschichte der Grafengewalt im Elsaß 21-24). Immerhin ist bemerkenswert, dass Udalrich, der ausschließlich im Unterelsaß bezeugt ist, eines seiner Rechtsgeschäfte in der alten merowingischen Königspfalz Marlenheim abwickelte (Trad. Wiz. Nr. 190) und dass udalrichingischer Besitz unter anderem in Straßburg lag (Urkundenbuch des Klosters Fulda I Nrn. 84, 176). Udalrich dürfte also im nördlichen Elsaß zu seiner Zeit eine dominierende politische Rolle gespielt haben, ähnlich wie vor ihm RUTHARD. Vielleicht knüpfte er an eine bereits vor-karolingisch Machtposition seiner Verwandten an; denn unter dem elsässischen Herzog Eticho werden gegen Ende des 7. Jahrhunderts 2 Grafen namens Erich und Rodebert genannt (BORGOLTE, Die Geschichte der Grafengewalt im Elsaß 10f.).
Im Unterschied zu den das Elsaß betreffenden Quellen wird Udalrich durch den Grafenvermerk zahlreicher St. Galler Urkunden in Amtswaltung belegt. Diese Zeugnisse erstrecken sich von 780 bis 817. In der Regel braucht an einer Identität des Grafen mit dem Bruder der Königin nicht gezweifelt zu werden, da Notker diesen als besonderen Günstling KARLS erscheinen läßt. Allerdings wird in der Forschung angenommen, Udalrich sei am Beginn des 9. Jahrhunderts von seinem gleichnamigen Sohn abgelöst worden. Wie bei der Erörterung der einzelnen Belegfelder gezeigt werden wird, ist ein solcher Grafenwechsel nicht ausgeschlossen, doch gibt es für ihn kein explizites Zeugnis. Vom Lebensalter her betrachtet, kann Udalrich durchaus noch im letzten St. Galler Beleg von 817 gemeint gewesen sein. Da Hildegart wohl 757 geboren wurde (ABEL-SIMSON I 449 mit A. 3) und die Notiz der Annales Alamannici zum Jahr 798: Imma defunctus est (LENDI, Untersuchungen 172; HENKING, Die annalistischen Aufzeichnungen 243 mit A. 115) wahrscheinlich den Tod der Mutter ermittelt, wird Udalrich kaum vor 750 zur Welt gekommen sein.
Eine andere Schwierigkeit bei der Identifikation des Grafen ergibt sich bei zwei Urkunden, die den Grafennamen Adalricus/Adalrihcus enthalten. Dabei handelt es sich nicht um eine orthographisch-lautliche Variante zu Udalricus etc., da die Erstglieder jeweils auf andere Lemmata zurückgehen. Freilich muß der andere Name nicht unbedingt eine andere Person bezeichnen, doch gibt es in diesen Fällen einige weitere Argumente für eine Nichtidentität. Die Belege für einen oder zwei Grafen Adalricus sind deshalb - mit allen Vorbehalten - in einem gesonderten Artikel zusammengestellt und behandelt worden (AADALRICH), erscheinen aber auch hier mit den erforderlichen Erwägungen am entsprechenden Ort für den Fall der Personengleichheit.
Die ältesten Belege Udalrichs in der Grafenformel St. Galler Urkunden datieren von 780 (W III Anh. Nr. 1) und 781 (W I Nr. 94); beide Schriftstücke beziehen sich auf Traditionsgut im Schwarzwälder Alpgau. In einer weiteren Alpgauer carta von 787 bietet der Vorakt den Vermerk sub Huadalricho comite; dieser wurde aber vom Schreiber der Urkunde nicht in die Reiiischrift übernommen (BRUCKNER, Vorakte Nr. 17; ChLA II 17 Nr. 116, zu W I Nr. 114). Zwar liegt der Schluß auf ein Versehen bei der Mundierung nahe, doch spricht ein weiterer Befund gegen diese Vermutung. Der Schreiber Theoderam, der Vorakt und Urkunde gefertigt haben soll, hatte nämlich bereits im Konzept eine ungewöhnlich genaue Datierung niedergeschrieben, diese aber dann noch einmal nachgerechnet und in der Ausfertigung korrigiert (BORGOLTE, Chronol. Stud. 107,112). Wenn er beim Datum der Urkunde so sorgfältig arbeitete, kann auch ein bewußter Verzicht auf die in die textliche Umgebung gehörende Grafennennung nicht ausgeschlossen werden. Es ist also fraglich, ob Udalrich 787 die Grafenstellung im Alpgau innegehabt hat. Eine Unterbrechung seiner Amtsführung könnte mit einer Nachricht Notkers von St. Gallen in Verbindung gebracht werden, Udalrich hababe nach dem Tod der Königin Hildegart (783) wegen eines Vergehens (pro quodam commisso) zahlreiche honores verloren (Gesta Karoli Magni 17). Der Sturz Udalrichs soll allerdings nur kurzfristige Wirkung gehabt haben, da KARL DER GROSSE den Grafen schon bald wieder mit seinen froheren Würden ausgestattet hätte (s.a. Artt. ISANBART), ADALRICH).
Als späterer Beleg für den Alpgau kommt die bereits zitierte Urkunde vom 6. Januar 800 in Betracht, in der Udalrich mit seinen Söhnen in der Zeugenreihe steht (W I Nr. 160; s. o. S. 249); in ihr wird Udalrich nämlich auch in der Grafenformel genannt. Der Güterort Bonndorf kann aber außer im Alpgau auch im Linzgau (so mit Recht MAURER 42 A. 47, anders SCHULZE 105, KNAPP 211, TUMBÜLT, Albgau 154; vgl. BORGOLTE, Kommentar: zu Nr. 160) bzw. im Hegau (vgl. FUNK, Hegau 13, 20 f., 24; KNAPP 199) gelegen haben.
Im Breisgau, der Nachbarlandschaft des Alpgaus, ist Udalrich (bzw. sein Sohn) von 786/89 (W I Nr. 110) bis ?809 IX 21 (W I Nr. 203; ferner Nrn. 126,167,111 Anh. Nr. 2, I Nrn. 179,196) bezeugt. Eine breisgauisch-alpgauische Doppelstellung ist nacach Udalrich für ERCHANGAR (I) und ALBRICH bezeugt, so dass mit Udalrich eine bis Mitte des 9. Jahrhunderts währende Verbindung beider Landschaften zu einem Comitat eingesetzt haben mag (BORGOLTE, Geschichte der Grafschaften Alemanniens, Kap. IVV. 2). Im Breisgau waren Udalrichs Grafenrechte auf das nördliche Gebiet um das heutige Freiburg beschränkt, da der Süden bei Lörrach damals als grafenfreier Fiskalbezirk organisiert war (BORGOLTE, loc. cit., Kap. IV. 1); lediglich in W I Nr. 19196 werden nach Eschbach bei Heitersbeim Güter in Ortschaften des Rheinknies erwähnt. Die vermeintlich sichere Abgrenzung zwischen den Amtszeiten des Bruders der Königin (Udalrich I) und seines Sohnes (Udalrich II), die auf Beobachtungen im Linz- und Argengau beruhten (s.u.), hat dazu geführt, dass man einen Wechsel zwischen Udalrich (I) und Udalrich (II) im Breisgau zwischen den St. Galler Urkunden 179 (von 804 VII 4) und 196 (von 808 VIII 24) angenommen hat (TUMBÜLT, Hegau 624, Albgau 155; KNAPP 213; anders SCHULTZE 45 Im Selbstwiderspruch zu 120; unklar SCHULZE 105).
Mit der Grafenstellung im Unterelsaß und im Alpgau bzw. Breisgau schloß Udalricii (I) seit 778 (bzw. 780,786/89) an den Machtbereich seines Onkels RUADBERT (I) an, der ebenfalls seit 778 als Graf im Hegau und Linz- bzw. Argengau nachzuweisen ist. Vermutlich stand dieser Aufstieg der Verwandten Hildegarts in einem Zusammenhang mit dem Sturz ISANBARDS, des Sohnes Warins, der ca. 779 zuletzt als Graf im Thurgau belegt ist. Im Hegau trat Udalrich mindestens 787,788,790 oder 791 als Ruadberts (I) Nachfolger hervor (W I Nr. 11 5); vielleicht kann aber noch die St. Galler Urkunde W I Nr. 160 vom Jahr 800 als Zeugnis für eine Grafentätigkeit Udalrichs im Hegau in Anspruch genommen werden (s.o.). Da Ruadbert (I) bis zur Jahrhundertwende weiterhin in den Gebieten nördlich des Bodensees amtierte, hatte er seinem Neffen offenbar einen Teil seiner Befugnisse abgetreten. Die Grafengewalt im Westen und Norden des Bodensees ist somit offenkundig als Familienherrschaft der Angehörigen Hildegarts organisiert gewesen. Mit dem Wechsel von Ruadbert (I) zu Udalrich (I) beginnt sich aber der Hegau administrativ vom Linz- und Argengau zu lösen (s. BORGOLTE, Geschichte der Grafschaften Alemanniens, Kap. IX).
Zur selben Zeit wie im Hegau ist Udalrich auch im Thurgau nachgewiesen; er dehnte seine Herrschaft also auch auf das Gebiet südlich des Bodensees aus. Die thurgauischen Urkunden reichen von 787 (W I Nr. 113) bis ?799 (W I Nr. 155; ferner Nrn. 118,120,125,129, 131-133,138,142; zu Nrn. 116 und 153 s.u., zu Nr. 212 s. Art. UDALRICH III etc.). Die Kompetenz des Grafen war dabei auf die Landschaft zwischen der Thur und dem Fiskus Zürich beschränkt (BORGOLTIE, Geschichte der Grafschaften Aleemannicas, Kap. III. 2.b). Allerdings scheint Udalrich auch - vorübergehend? - im Dreieck von Aare, Limmat, Glatt und Rhein amtiert zu haben (W I Nr. 153 v. 798 VIII 26), das später zum Sprengel des Zürichgaugrafen gehörte (s. BORGOLTE, loc. cit. 93 A. 111). In der 2. der insgesamt 13 Thurgauer cartae vom 26.2.788 wird Graf Adalricus genannt (W I Nr. 116). Der philologischen Diskrepanz brauchte man keine große Beachtung zu schenken, wenn nicht etwa zur selben Zeit die Erwähnung Udalrichs in einer Alpgauer Urkunde unterblieben wäre (s.o. S. 251). Da es nach der Fuldaer Urkunde von 798 in der Umgebung des Grafen Udalrich (I) einen Adalrich gegeben hat, könnte ein gleichnamiger Graf aus der Verwandtschaft Udalrichs hervorgegangen und zeitweilig an dessen Stelle getreten sein (s. Art. ADALRICH). Freilich ist in der Frage keine Klarheit zu gewinnen; doch kann man den Beleg der Urkunde 116 für Udalrich nur mit Vorbehalten verwenden. Als Nachfolger Udalrichs im Thurgau tritt ?804 II 29 SCOPO hervor.
Nach der herrschenden Lehre ist ein ?802 (W I Nr. 164) und 805 (Nr. 1 8 1) im Bereich des Argengaus belegter Graf Udalrich mit dem Grafen des Thurgaus personengleich gewesen (vgl. bereits NEUGART; PUPIKOFER 134f. mit anderer Auffassung). Die Annahme konnte sich auf die Fuldaer Urkunde von 803 stützen, in der Udalrich (I), der Aussteller, den comes-Titel trägt, aber den Zeugen Vdilrichus und Ratbertus derselbe fehlt. Die Söhne Udalrichs schienen deshalb zum gegebenen Zeitpunkt noch keine Grafen gewesen zu sein; Udalrich (I) wäre demnach zunächst unter anderem Graf im Thurgau gewesen, bevor er als Nachfolger seines Onkels RUADBERT (I) in den Linz- und Argengau überwechselte. Bei einer solchen Argumentation bleibt außer acht, d dass der Argengaugraf von ?802 Adalrihcus hieß. Wie in dem oben behandelten Fall der Thurgauer carta von 788 muß man die Möglichkeit offenhalten, dass weder Udalrich (I) noch sein Sohn Udalrich (II) gemeint war. Ein Graf ADALRICH könnte zwischen Ruadbert (I) und Udalrich (I, II) kurzfristig im Linz- und Argengau amtiert haben. Deshalb kann die Identität des Thurgaugrafen mit einem der oder mit dem Linz- und Argengaugrafen nicht als erwiesen gelten. Anders stellt sich die Lage dar, wenn die mehrfach erwähnte Urkunde W I Nr. 160 von 800 I 6 bereits einen Beleg Udalrichs für den Linzgau enthält (s.o.). Nach 805 sind im Linz- und Argengau (Grafschaft am Nordufer des Bodensees) für einige Zeit nebeneinander ein Udalrich und ein Ruadbert bezeugt. Ruadbert kann man aus chronologischen Gründen kaum mehr mit Udalrichs (I) Onkel gleichsetzen (RUADBERT I); mit gutem Recht wird deshalb vermutet, dass er der urkundlich bezeugte Sohn Udalrichs gewesen ist (RUADBERT II). Die Nachhweise für einen Grafen Udalrich, die nach dem Erstbeleg dieses Ruadbert einzuordnen waren (W I Nrn. 197,200, 202,215,219,226) glaubte man dementsprechend auf den anderen Sohn Udalrichs (I) beziehen zu können. Auch wenn ein derartiger Wechsel von Udalrich (I) zu Udalrich (II) nicht ausgeschlossen werden kann, gibt es für ihn wegen der oben skizzierten Altersverhältnisse für Hildegart und ihren Bruder nicht ebensogute Argumente wie für die Ablösung Ruadberts (I) durch Ruadbert (II). Möglicherweise ist Ruadbert (II) also in der Verwaltung des Comitats im Linz- und Argengau neben seinen Vater getreten.
Auf den pagg. 11 4 (D1) und 115 (B3) des Reichenauer Verbrüderungsbuches taucht ein Odalrich comis bzw. ein Uuadalrich comis in der Anlage der NOMINA DEFUNCTORUM auf. Der erste Eintrag besteht außerdem aus den Namen Cerolt comis (...), Bertolt comis, Pirihtilo comi[s], die mit Grafen in der Baar vom Ende des 8. Jahrhunderts in Verbindung gebracht werden können (GEROLD II?, BERTOLD II, PIRIHTILO). Odalrich ist deshalb sicher mit Udalrich (I) gleichzusetzen, während man in Cerolt vielleicht dessen Bruder begegnet. Auf pag. 115 geht der Uuadalrich den comites Uuolfhold und Rafolt voraus, die ebenfalls mit Grafen der Baar kurz vor oder um die Jahrhundertwende zusammenpassen (WOLFOLT, RATOLF). Deshalb ist auch hier, falls man Udalrich (I) von Udalrich (II) zu unterscheiden hätte, eher mit dem erstgenannten zu rechnen. Der Hinweis MITTERAUERs (19,23) auf Namen mit oder ohne Titel, die in demselben Eintrag in der Umgebung stehen und vielleicht weiter entfernte Verwandte Udalrichs bezeichnen, bedarf weiterer Prüfung. Nach der ungefähr zu erschließenden Anlagezeit der Totenliste (s. Art. SCOPO) muß Udalrich (I, II) um 824 bereits verstorben sein.
Auf pag. 24 des Liber Viventium Fabariensis wurde in die Arkade mit den Namen karolingischer Könige und alemannisch-rätischer Grafen der Name Hodolricus com(es) nachgetragen. PIPER, (Libri Confrat. 359 Note zu col. 7,1) hat diesen Grafen mit Udalrich (I, II) gleichgesetzt, obwohl es für die Identifizierung offenbar keine weiteren Anhaltspunkte gibt.
In der poetischen Bearbeitung der Visio Wettini, die Walahfrid Strabo 825/26 nach der Prosaniederschrift Heitos von 824/25 geschaffen hat (zuletzt AUTFNRIETH, Visio Wettini 172 f.), ist auch von 2 Grafen die Rede, die Wetti im Fegefeuer geschaut haben soll. Während Heito die Namen nicht erwähnt hatte, teilte sie Walahfrid in Form von Akrostichen mit. Einer von ihnen war Odalrih (Visio Wettini Walahfridi 317, vgl. Heitonis Visio Wettini 270f. cap. X); mit ihm dürfte Udalrich (I) oder Udalrich (II) gemeint gewesen sein.
Udalrich (I) wird als Stammvater der "UDALRICHINGER" (BAUMANN, Alpgau 21f. bzw. 202, Gaugrafschaften 35; jetzt wieder SCHULZE 121, BORST, Pfalz Bodman 185 u. ö.; BRUNNER, Oppositionelle Gruppen 82 u.ö.) oder "ULRICHE" (MEYER VON KNONAU, Geschlechtskunde 72; jetzt BILGERI) bezeichnet. Gelegentlich spricht man zur Kennzeichnung seines Geschlechts im Hinblick auf seinen Vater, den Franken GEROLD (I), und einen anderen Leitnamen auch von den "GEROLDEN" oder "GEROLDINGERN" (zum Beispiel MITTERAUER 8ff.; WERNER, Adelsfamilien 111f., BERGEs, "Gründung der Hildesheimer Kirche" 88ff.). Über die Problematik beider Begriffe hat besonders SCHMID nachgedacht und vorgeschlagen, die Bezeichnung "Verwandte der Königin Hildegart" zu gebrauchen (Familie, Sippe und Geschlecht 13, Struktur des Adels 4f., 16).
Die Erinnerung an die Herkunft des Geschlechts, die Förderung seiner Angehörigen durch den Herrscher und die Ansiedlung insbesondere am Nordufer des Bodensees hat noch in der Chronik des Klosters Petershausen aus dem 12. Jahrhundert in der sog. "Ulrichsage" einen späten Niederschlag gefunden (Chronik Petershausen 38,40; SCHMID, "Eberhardus comes de Potamo" 329; zum Werk: WALTHER, Gründungsgeschichte und Tradition).





Kinder:

- Udalrich- nach 815
- Rodbert (Roadpert) - 814
- Bebo (Pepo) 797-803
- Gerold 803
- ?Erih



Literatur:
Karl Schmid: Gebetsgedenken und adliges Selbstverständnis im Mittelalter. Ausgewählte Beiträge, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1983, Seite 207,401,494 - 
Udalrich (I523)
 
54954 Udalrich Graf in den Bodenseegrafschaften
- nach 815
Sohn des Grafen Udalrich

Karl Schmid: Seite 190, "Gebetsgedenken" 1983

Ulrichs Söhne Rodbert und Ulrich, die Neffen der Königin Hidegard, tauchen wie ihr Vater und ein älterer Rodbert (Hildegards Onkel) häufig im Zusammenhang mit dem Linz- und Argengau auf. Indessen brechen die Nennungen plötzlich ab. Dafür erscheint zunächst Ruachar, dann die WELFEN Konrad und Welf. Obwohl man glaubt, die Bindung der UDALRICHINGER gerade zu diesen Landschaften nördlich des Bodensees sei besonders eng gewesen, scheint sie 40 Jahre lang unterbrochen zu sein. So spricht die Forschung von der Ablösung der UDALRICHINGER durch die WELFEN und bringt diesen Vorgang in Zusammenhang mit der Heirat LUDWIGS DES FROMMEN und Judiths. Ja, man ist sogar bereit die Ausschaltung der UDALRICHINGER in Alemannien anzunehmen. Dies mag für Ulrich und Rodbert in bezug auf den Linz- und Argengau zutreffen. Doch sind wir berechtigt, diesen Sachverhalt auf die sogenannten UDALRICHINGER zu beziehen? Da ist gerade seit 821, etwa dem Zeitpunkt des Verschwindens der beiden Genannten, ein Graf Gerold sehr häufig im Thurgau genannt. Es ist zudem möglich, dass Gerold, der auch im Elsaß auftritt, der im Jahre 831/32 als missus nach Rom geschickt wurde und schon 820 in Quierzy geweilt hatte, mit jenem Gerold etwas zu tun hat, der zu jener Zeit in Bayern maßgeblich handelte.


Literatur:
Karl Schmid: Gebetsgedenken und adliges Selbstverständnis im Mittelalter. Ausgewählte Beiträge, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1983, Seite 190,495 -  
Udalrich (I629)
 
54955 Udalrich I. Graf von Passau
Graf von Finningen
+24.2.1099 Regensburg
Jüngerer Sohn des Grafen Rapoto IV. von Cham aus seiner 1. Ehe mit der Mathilde
Ältester Sohn des Grafen Rapoto IV. von Cham und der Mathilde, Tochter von Graf Sieghard VII. (Prof. Dungern)
Prof. Dungern sieht in Udalrich 2 Personen, Udalrich I. und Udalrich II.

GENEALOGISCHE TAFELN ZUR MITTELEUROPÄISCHEN GESCHICHTE, Dr. Wilhelm Wegener: Seite 186
13. Ulrich
F. u eV.
1072 17/7 siehe 6;
Die Angabe Frutolf-Ekkehard siehe 12 zu 1099 ist irrtümlich. Nicht nur der Pfalzgraf Ratpoto steht in enger Verbindung mit Bischof Hermann von Augsburg, sondern auch Ulrich erscheint als dessen Bruder (siehe 17 zu 1096). In dem auf Betreiben von Ulrichs Witwe Adelheid gegründeten Kloster Baumburg lautet das Nekrolog auf Ulrich:
Ulricus filius (sic für frater) palatini, fundator Necr. 2, 238 (15./16 Jh.).
Auch wenn filius nicht verschrieben wäre, sondern auf der irrigen Vorstellung beruhte, dass schon Ulrichs Vater Pfalzgraf gewesen sei, wäre das ein vollgültiger Beweis dafür, dass Ratpoto V. und Ulrich von Passau Brüder waren. Dazu kommt die wesentliche Übereinstimmung des auf Ulrich von Passau bezüglichen Baumburger Nekrologs mit dem von St. Ulrich, das auf Ratpotos Bruder Ulrich zu beziehen ist. Sehr beweiskräftig ist auch die Tatsache, dass bei den Söhnen von Ulrichs Tochter Uta nicht nur der Name ihres Vaters, sondern auch der Name Ratpoto, eben der seines Bruders, wieder erscheint. In dem Abtkatalog von St. Ulrich, hg. von Steichele, Archiv f. d. Geschichte des Bistums Augsburg 3 (1860) 83 ff erscheint Ulrich auch als Graf von Finningen AG Höchstätt.
(1080/99) Graf Ulrich Vogt von Passau nQ 6, 123 f n 211 und oft, zuletzt 190 ff n 483
(Graf) Ulrich sonst in Passauer Tradition vorkommend nQ 6, 103 n 131, zuletzt 181 n 445
Graf Ulrich zuständig für Reichersberg (Grafschaft rechts des untersten Inns) MB 3, 402
comes Oudalricus de Pazzouwe (Stadtgraf anstatt vertriebenen Bischofs) MB 3, 71
Vogt von Osterhofen und Pataviensis prefectus MB 5, 135 ff
+ 1099 24/2 zu Regensburg an einer Seuche vgl. 12 zu 1099 14/4
St. Ulrich: Ulricus comes Necr. 1, 121
Baumburg: 20/2 siehe oben bei F
Gemahlin
Adelheid, Tochter Kunos von Lechsgemünd,
Witwe des c 1085 gestorbenen SIEGHARDINGERS Markwart,
in 3. Ehe mit Berengar II. von Sulzbach verheiratet Gründungsgeschichte von Baumburg (c 1204) SS 15, 1061 ff; vgl. Nachkommen des Herzogs Hermann IV. von Schwaben n 13.

GENEALOGISCHES HANDBUCH ZUR BAIRISCH-ÖSTERREICHISCHEN GESCHICHTE, Prof. Dr. Otto Dungern: Seite 55

6. Udalrich I.
17.VII.1072 mit seinem Vater und Bruder Rapoto zusammen a.a.O. erwähnt, 1096 (MG. SS. 12. 437) der comes, der seinem Bruder Hermann das Augsburger Bistum verschaffte.

Udalrich I. wurde 1072 zusammen mit seinem Vater und seinem Bruder Rapoto erwähnt und verschaffte 1096 seinem Bruder Hermann das Bistum Augsburg.

Udalrich II. Graf von Passau
+ 14.4.1099 Regensburg
Enkel des Grafen Diepold I. von einem namentlich unbekannten Sohn


GENEALOGISCHES HANDBUCH ZUR BAIRISCH-ÖSTERREICHISCHEN GESCHICHTE, Prof. Dr. Otto Dungern: Seite 56
9. Udalrich II.

Patruelis von Rapoto IV. - also wörtlich Vetter - (Salzb. UB. I. 773) 17.VII.1072, müßte daher von einem uns unbekannten Bruder von Rapoto III. stammen;
comes de Pactavia (Mb. 2.175).
+ 14.IV.1099 in Regensburg an einer Seuche (MG.SS.III.107,VI.466,210,218,732).
Er war mit Adelheid, Tochter eines Grafen Kuno, verheiratet (MG. SS.XV/2.101/4 = Mb. II. 173) Witwe des Grafen Markward (von Markwardstein, aus SIGHARDINGER Geschlecht), zum drittenmal vermählt mit Graf Berengar von Sulzbach
+ 24.II.1110.
Nach der Baumburger Gründungsgeschichte wären die Grafen von Frontenhausen Nachkommen dieses Kuno; dann muß er ein LECHSGEMÜNDER sein und wesensgleich mit dem praeses de Richpoldesperge (entweder Rachelsberg oder Reipersberg östlich Rosenheim bei Holzhausen). Udalrichs einziges Kind war die Tochter Uta.

Udalrich II. starb wie sein Vetter Rapoto an einer unbekannten Seuche.


Bühler, Heinz: Seite 67,822, "Adel, Klöster und Burgherren im alten Herzogtum Schwaben. Gesammelte Aufsätze."

Ulrich "der Vielreiche" wird einerseits "patruelis" (Vetter von Vaterseite) des Pfalzgrafen Rapoto († 1099) genannt. Nach dieser Aussage ist er ein Angehöriger der DIEPOLDINGER-Sippe, generationensgleich mit dem erwähnten Pfalzgrafen Rapoto, Sohohn Rapotos von Cham († 1080), und mit Diepold von Vohburg († 1146). Im Nekrolog des Klosters Baumburg wird Ulrich andererseits als "filius palatini" vermerkt und unter die "fundatores" dieses Klosters gezählt [141 MG Necrol. II Seite 238; MB II, Seite 264. - Zum Kreis der Gründer Baumburgs gehörte er durch seine Gemahlin Adelheid, Tochter des Grafen Kuno von Frontenhausen-Lechsgemünd († 1092).]
Mathildes Enkel Kuno von Horburg (ca. 1096-1138) scheint auf der Harburg residiert zu haben. Mit seiner Mutter Irmgard von Rott und seinem Halb-Bruder Berengar von Sulzbach († 1125), der mit Kunos Vater-Schwester Adelheid in deren dritter Ehe verbunden war, gründete er das Chorherrenstift Berchtesgaden (1102-1105) und holte dazu Chorherren aus Rottenbuch am Lech, der Stiftung des verwandten Herzogs Welf IV. von Bayern [391Schenkungsbuch der ehemal. gefürsteten Probstei Berchtesgaden (wie Anm. 22) Seite 232ff., Seite 235f.]. Die Harburg aber gelangte nach Kunos Tod an seine Nichte Gertrud von Sulzbach, die um 1131/32 den STAUFER Konrad heiratete, den späteren König KONRAD III. (1138-1152). 
von Cham-Vohburg, Ulrich I. (I27)
 
54956 Udalschalk Abt von Tegernsee 1091-1107/08
um 1060 † 13.11.1107/08
Jüngster (4.) Sohn des Grafen Udalschalk im Lurngau († 20.11.1115) aus dem Hause GÖRGLING-DOLLNSTEIN-HIRSCHBERG aus seiner 1. Ehe mit der Emma von Lechsgemünd, Tochter von Graf Kuno I. († wohl 1092) und der Mathilde von Achalm
Bruder von Graf Adalbero im Lurngau († um 1135), Graf Konrad im Lurngau († 20.1.1112), Gräfin Adelheid von Moosburg († 10.3.vor 1120), Bischof Altmann von Trient († 27.3.1149), Gräfin Willibirg von Dachau († 14.1.)
Neffe von Graf Adalbert von Ortenburg († 7.1096), Graf Ernst I. von Grögling und Ottenburg († 12.11.1096/97)
Cousin von Graf Altmann I. von Grögling († 2.10.1125/30), Graf Hartwig III. von Grögling, Graf Ernst II. von Grögling († 27.10.), Bischof Gebhard von Eichstätt († 17.3.1149), Graf Adalbert von Ortenburg († 1102), Graf Otto I. von Ortenburg († 1147)
Enkel von Graf Hartwig II. an der unteren Amper († 9.9.1068/69) und der Aviza von Kühbach

Schwennecke Detlev: Tafel 32, "Europäische Stammtafeln. Neue Folge Band XII"
UDALSCHALK
† 13.XI. ....
1068
1091-1107/08 ABT von TEGERNSEE

GENEALOGISCHE TAFELN ZUR MITTELEUROPÄISCHEN GESCHICHTE, Wegener Dr. Wilhelm: Seite 227

16. UDALSCHALK
ABT von TEGERNSEE 1091-1107/08. Ist wahrscheinlich identisch mit dem von 8 c 1068 nach Tegernsee gebrachten Sohn; dies ist außer dem Namen besonders daraus zu erschließen, dass Abt Udalschalk 1102 Sigiboto II. von Weyarn zum Vogt von Tegernsee bestellte, siehe Weyarn n 3.
† 13/11 Tegernsee und St. Emmeram Necr. 3, 154, 169, 330.

Literatur:
Schwennicke, Detlef: Europäische Stammtafeln. Stammtafeln zur Geschichte der Europäischen Staaten. Neue Folge Band XII, Schwaben Tafel 33 - Wegener Dr. Wilhelm: GENEALOGISCHE TAFELN ZUR MITTELEUROPÄISCHEN GESCHICHTE Seite 227 - 
von Grögling, Udalschalk (I737)
 
54957 Udalschalk Graf im Lurngau
um 1050 † 20.11.1115 Begraben: Sueben
Nach W. Wegener jüngerer Sohn des Grafen Hartwig II. an der unteren Amper († 9.9.1068/69) und der Aviza von Kühbach, Tochter von Graf Altmann II. an der Isar († um 1047) und der Irminpurc
Bruder von Graf Ernst I. von Grögling und Ottenburg († 12.11.1096/97), Graf Adalbert von Ortenburg [Kärnten] († 8.1096), Richlint, Gräfin N.N. von Weyarn
Nach D. Schwennicke Sohn oder Nachkomme des Grafen Altmann von Freising († 1047)
Nach Gottfried Mayr Sohn des Grafen Hartwic II. von Berghofen und der Aviza von Kühbach, Tochter von Graf Altmann II.; Bruder von Ernst I. und Richlint
Neffe oder Verwandter von Papst Viktor II. († 28.5.1057)

Schwennecke Detlev: Tafel 32"Europäische Stammtafeln. Neue Folge Band XII"

UDALSCHALK † 20.XI.1115
GRAF im LURNGAU
1068/um 1115

I. oo EMMA VON LECHSGEMÜND Tochter von Graf Kuno
II. oo ADELHEID VON KRAIN um 1090/um 1115 † 1122, Witwe von Friedrich Domvogt von Regensburg, Tochter von Markgraf Ulrich I.

Schwennicke Detlev: Tafel 88 "Europäische Stammtafeln Neue Folge Band I. 1"

EMMA † 1100
oo UDALSCHALK III., Graf im Lurngau † 20.XI.1115

Thiele Andreas: Tafel 167, "Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band I, Teilband 1 Deutsche Kaiser-, Königs-, Herzogs- und Grafenhäuser I"

ADELHEID
oo FRIEDRICH II. Domvogt (siehe LUITPOLDINGER) † um 1100

GENEALOGISCHE TAFELN ZUR MITTELEUROPÄISCHEN GESCHICHTE, Wegener Dr. Wilhelm: Seite 224

8. UDALSCHALK I.
F. siehe 3 zu 1068 2/4 und Vorbemerkung;
c 1068 comes Oudalscalh gibt nach Tegernsee für seinen dort zum mönchischen Leben bestimmten Sohn (gleichen Namens) Gut zu Sauerlach AG Wolfratshausen an Abt Siegfried (1048-1068) nQ 9, 46 f n 59
c 1070 Premersdorf nordöstlich Sachsenburg (Lurnfeld) Oudalscalchus comes Acta Tirol. 1, 62, n 168; vgl. n 203, n 226, n 228;
c 1070 Lurn in der Grafschaft Oudalscalchs ebenda 78 n 216
c 1075 Steindorf bei Pusarnitz ebenso 88 n 231
c 1075 Winklern (Mölltal) ebenso 98 n 274
c 1080 Malta in Gmünd Ober-Kärnten ebenso 106 n 298
(1062/88) zur Zeit des Erzbischofs Gebhard von Salzburg tauschen die Eltern des Bischofs Altmann von Trient Hengiste (St. Lorenzen bei Wildon, Steiermark) gegen das Eigengut Cidlarn (Zeitlarn G Oberzeitlarn AG Burghausen) ein, aus der Urkunde dd. Salzburg 1126 26/8 Salzb. UB 2, 203 f n 134, siehe 21
(1102) Heinrich, Sohn des Herzogs Welf I., macht eine Seelgerätschenkung nach Rottenbuch, Zeuge Udelscalc comes (als Grafenstellvertreter für den unmündigen Grafen Adalbert II. im Wip- und Norital) Acta Tirol. 141 n 409
1103 Herzog Heinrich von Kärnten macht für seine Familie eine Seelgerätstiftung nach St. Lambrecht, Zeugen Oudalscalcus comes... filius Oudalscalci comitis Steierm. UB 1, 108 ff n 94 f
(1106?) Friedericus de Tengile, comes Wotiscalcus Kärnt. UB 3, 215 n 532
c 1115 comes Oudalscalcus et coniunx Adelheit übergeben ihrem (Sohne) Altmann (21) Suben (am Inn bei Schärding) und den Altar des hl. Lambert den dortigen Klerikern zu Eigen nach der Bestimmung ihrer Vorfahren, Zeugen Fridericus comes de Tengilingen et filius eius Chunrat OÖ UB 1, 425 n 1

† c 1115 20/11 Rosazz: Wodalscalcus comes. Emma comitissa Wiesflecker n 153 St. Andreas an der Traisen (21/11): Oudalscalus comes conversus Necr. 5, 362
begraben mit der Gattin in Suben siehe 18 zu c 1135.

Gemahlin:
1. Emma, Tochter Kunos von Lechsgemünd (siehe dort n 8)
2. Adelheid siehe oben c 1115, Tochter des Markgrafen Ulrich I. von Krain († 1070)
in 1. Ehe mit Domvogt Friedrich I. von Regensburg († 1095/1100) verheiratet siehe Domvögte n 2;
c 1120 Adelheid comitissa gibt mit ihrem Sohne Altmann Kolbnitz südöstlich Vellach Kärnten nach Suben OÖ UB 1, 425 n 2;
† c 1122, für sie, seine Mutter, übergab Bischof Ulrich II. von Eichstätt an Tegernsee Besitz zu Eitting, da Adelheid in Tegernsee, wo ihr Stiefsohn Udalschalk (16) Abt gewesen war, gestorben war nQ 9, 120 f n 156; die Ehe Udalschalks mit Adelheid erklärt, wieso Suben, ehedem Formbacher Besitztum, in die Hand des Bischofs Altmann kommen konnte (siehe Formbach n 26)




1. oo Emma von Lechsgemünd, Tochter des Grafen Kuno † 1100
2. oo 2. Adelheid von Krain, Tochter des Markgrafen Ulrich I. um 1065 † 1122 Tegernsee

Kinder:
1. Ehe
- Konrad Graf im Lurngau Vogt von Aquileja † 20.1.1112
- Udalschalk Abt von Tegernsee † 13.11.1107/08
- Adalbero I. Graf im Lurngau um 1135
- Adelheid vom Lurngau † 10.3.vor 1120
oo Burkhard IV. Graf von Moosburg † 1138
- Altmann Bischof von Trient (1123-1149) † 27.3.1149
- Willibirg † 14.1.
oo Konrad I. Graf von Dachau † 1135



Literatur:
Schwennicke Detlev: Europäische Stammtafeln Neue Folge Band I, 1, Vittorio Klostermann GmbH Frankfurt am Main 1998 Tafeln 144 - Schwennicke, Detlef: Europäische Stammtafeln. Stammtafeln zur Geschichte der Europäischen Staaten. Neue Folge Band XII, Schwaben Tafel 33 - Wegener Dr. Wilhelm: GENEALOGISCHE TAFELN ZUR MITTELEUROPÄISCHEN GESCHICHTE Seite 224 - www.wikipedia.de - 
von Grögling, Udalschalk I. (I22)
 
54958 Udalschalk II.
Graf an der Paar (Kühbach)
Vogt von Freising (um 1020-um 1040)
Vogt von Weihenstephan
† um 1040

Nach Gewin Sohn des Grafen Ernst von Dollnstein und der Adelheid von Moosburg, Tochter von Graf Adalbert I.
Nach G. Mayr Sohn des Grafen Altmann I. an der Paar († nach 1007) aus dem Hause der ARIBONEN und der Liutgard von Kühbach, Tochter von Graf Babo I.;
Bruder von Graf Hartwig I. an der Paar († 1034), Graf Altmann II. an der Paar († um 1047), Graf Hartwic I. an der Paar († 1024), Neffe von Graf Udalschalk I. von Kühbach († 1008/09), Graf Adalbero von Kühbach († 9.10. nach 1011), Hilda von Kühbach

GENEALOGISCHE TAFELN ZUR MITTELEUROPÄISCHEN GESCHICHTE, Wegener Dr. Wilhelm: Seite 69

29. UDALSCHALK II.
F. Liutgard (n 21) hatte um 1008/09 Kinder; ihr Mann scheint damals nicht mehr am Leben gewesen zu sein. Hier besteht nun die einzige Möglichkeit, die für Freising so wichtigen Persönlichkeiten wie den Vogt Udalschalk II. und den Vizedom Altmann unterzubringen. Ihrer Lebenszeit nach gehören sie der Generation nach Udalschalk I. an.
Udalschalk II. überkommt von den Brüdern Udalschalk I. und Adalbero die Grafschaft an der Paar und die Freisinger Hochvogtei, muss also ihr nächster Verwandter gewesen sein. Aber auch Altmann muss durch sein Vizedomamt in diesen engen Verwandtschaftskreis gehören. Udalschalk II. und Altmann werden niemals Brüder genannt, aber kein erfassbarer Umstand spricht gegen solche Beziehungen. Sie müssen auch deswegen Brüder gewesen sein, weil ihre Namen bei den von Altmann ausgegangenen HIRSCHBERGERN wieder vorkommen. eV.
c 1015 Oudalscalh nQ 5, 240 n 1374, 245 n 138;
Oudalscalh comes nQ 5, 243 n 1378
c 1020 Oudalscalh comes (Vogt von Freising) nQ 5, 238 n 1370;
derselbe (Vogt des Domkapitels) nQ 5, 453 n 1606;
c 1025 Vogt von Weihenstephan nQ 5, 267 n 1409, 358 f., MB 9, 358 f.
1033 26/6 Todtenwies AG Aichach liegt in der Grafschaft des Grafen Oudalscalch DD 4, 253 f. n 191
1033 21/7 ebenso Aindling AG Aichach (Grafschaft an der Paar) DD 4, 260 f. n 196
c 1040 Benediktbeuren liegt in pago Houson in der Grafschaft des Grafen Oudalscalch, gefälschte, aber sachlich richtige Urkunde HEINRICHS III. von 1048 22/10, wo nur die Jahreszahl nicht stimmen kann DD 5, 402 ff. n 207; IV.
c. 1040 Graf Udalschalk gibt (letztwillig) an Obermünster QE 1, 167 f. n 20.

Verheiratet:
c 1035 werden seine posteri genannt nQ 5, 284 n 1429, diese haben ihn aber kaum überlebt. Seine Gattin muss Veranlassung gewesen sein, dass die Grafschaft an der mittleren Paar an Otto I. von Scheyern (WITTELSBACH n 1) kam, sie war also wahrscheinlich eine Tochter des älteren Pegnitz-Grafen Heinrich (LIUTPOLDINGER n 22).

oo N.N., Tochter des älteren Pegnitzgrafen Heinrich

Weinfurter Stefan: Seite 106, "Heinrich II. Herrscher am Ende der Zeiten"

Noch ein weiterer Besitzschwerpunkt Kunigundes läßt sich in Bayern ausmachen. Er befand sich an der Westgrenze des Herzogtums im Bereich des Lechs. In einer ihrer Urkunden von 1025 wird festgehalten, daß sie dem Adligen Babo den Königshof Ecknach (nahe bei Aichach) anvertraute, damit dieser ihn an das Frauenkloster Kühbach (nordöstlich von Aichach) weitergebe. Dieses Frauenkloster war zwischen 1008 und 1011 von den Grafen von Kühbach-Hörzhausen gegründet worden. Diese Adels-Familie, die mit den Grafen von Ebersberg verwandt war, muß zur Spitze des bayerischen Adels gezählt werden. Zu ihr gehörte Udalschalk I., der Vogt von Freising und für kurze Zeit, 1003 und 1004, Graf im Nordgau. Er hinterließ bei seinem Tod 1008 seinem Bruder Adalbero, dem Grafen von Kühbach-Hörzhausen, das Vermächtnis, mit einem Teil seines Erbes ein Kloster in Kühbach zu Ehren des hl. Magnus zu gründen. 1011war die Gründung vollzogen. Ihre Schwester Liutgard hatte einen Sohn namens Udalschalk (II.), der die Vogtei über Freising von seinem Onkel übernahm. In der Urkunde Kunigundes für Freising tritt er als Vogt auf. Auch Babo, der Empfänger der Schenkung Kunigundes, ist dieser Familie zuzurechnen, der Kunigunde offenbar in besonderer Weise verbunden war.

Weinfurter Stefan: Band I Seite 556, "Die Salier und das Reich"

Der in der direkten Linie zuletzt auftretende Graf Udalschalk wird wohl mit Recht mit dem ofterwähnten Hochstiftsvogt Freisings in den Jahrzehnten vor 1030 allgemein als identisch angesehen.
Mit Sicherheit war der jüngste der Hauptlinie der Grafen von Kühbach, Udalschalk der Jüngere, Hochstiftsvogt von Freising und Vogt von Weihenstephan. Den letzten Vertreter des Hauses haben wir vielleicht in jenem Babo von Scheyern vor uns, aus dessen Händen, wie auch immer, die Burg Scheyern in die des Freisinger Hochstiftsvogtes Otto, des ersten bekannten WITTELSBACHERS, überging. Flohrschütz hält dessen Gemahlin Haziga für eine Tochter jenes Babo, hat letztlich aber keinen evidenten Beweis für diese an sich durchaus nicht von vornherein abzulehnende These. Die Vorgänge bei der Verteilung des Erbes der Grafen von Kühbach sind für uns nicht ganz klärbar.

Literatur:
DIE SALIER UND DAS REICH, hg. Stefan Weinfurter, Jan Thorbecke Verlag 1991, Band I Seite 557-559,566,569,571 - Kramer Ferdinand/Strömer Wilhelm: Hochmittelalterliche Adelsfamilien in Altbayern, Franken und Schwaben. Seite 108,113,116,119,121,125, 128,135 - Wegener Dr. Wilhelm: GENEALOGISCHE TAFELN ZUR MITTELEUROPÄISCHEN GESCHICHTE Seite 69 - Weinfurter, Stefan: Heinrich II. (1002-1024) Herrscher am Ende der Zeiten, Verlag Friedrich Puset Regensburg 1999, Seite 106 -  
von Kühbach, Udalschalk II. (I109)
 
54959 Udo
+ 1034
Einziger Sohn des Grafen Otto von Hammerstein und der Irmingard von Verdun, Tochter von Graf Gottfried dem Gefangenen

Brandenburg Erich: Tafel 3, "Die Nachkommen Karls des Großen"

IX. Generation 21.
Udo
+ 1034.
Anmerkungen: Seite 130, IX. 21. Udo

siehe Hirsch, Heinrich II. 3, 259, Anmerkung 2.
Schenk von Schweinsberg, Genealogische Beiträge Seite 9f., will in der Gräfin Irmgard, Witwe Ottos, die 1041 vorkommende Irmgard, Stifterin des Klosters Rees (Lacomblet, Urkunden des Niederrheins 1, n. 175) erkennen und sieht in der später dieses Stift beschekenden Gräfin Irmtrud ihre und Ottos Tochter. Durch einige weitere ebenso leichtfertig vollzogene Gleicsetzung kommt er dazu, ihr als Gemahl den Grafen Rubert von Zütphen zu geben und diesem Ehepaar die Grafen von Nassau abzuleiten. Alles das ist als ganz willkürliche Konstruktion abzulehnen. Es ist nichts davon bekannt, daß Otto von Hammerstein weitere Nachkommen hinterlassen hätte.

Glocker Winfrid: Seite 331,348, "Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik."

VII, 91= VIII, 155 Udo
+ 1034
Vgl. Brandenburg IX, 21 sowie Hirsch Band 3, Seite 259, Anmerkung 2

Hirsch, Siegfried: Band III Seite 259, "Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Heinrich II."
Während Udo, Ottos Sohn, 1034 stirbt (Annal. Hildesheim. 1034), lebt die Mutter jedenfalls noch viel länger; da es Vita Godehardi post. cap. 19 heißt: illa - legemque, ut vel hodie claret, penitus amisit, muß sie sich zur Zeit, da dies geschrieben wurde, also etwa um die Mitte des 11. Jahrhunderts, noch am Leben und in der Reichsacht befunden haben.

Literatur:
Glocker Winfrid: Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik. Böhlau Verlag Köln Wien 1989 VII,91=VIII,155 Seite 331,348 - Hirsch, Siegfried: Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Heinrich II., Verlag von Duncker & Humblot Berllin 1864 Band III Seite 259 - Hlawitschka Eduard: Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen. Genealogische Untersuchungen zur Geschichte Lothringens und des Reiches im 9., 10. und 11. Jahrhundert. Kommissionsverlag: Minerva-Verlag Thinnes Nolte OHG Saarbrücken 1969 Seite 50 - 
von Hammerstein, Udo (I734)
 
54960 Udo
Graf im Lahngau
ca 825/30- nach 879
Ältester Sohn des Grafen Gebhard im Lahngau aus dem Hause der KONRADINER

Aus dem Auftauchen der Namen Konrad und Rudolf in dieser Generation wird weiterhin vermutet, dass deren Mutter, die Gemahlin Udos, eine WELFIN gewesen ist.

Hlawitschka Eduard: Seite 164,169, "Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen. Genealogische Untersuchungen zur Geschichte Lothringens und des Reiches im 9., 10. und 11. Jahrhundert."

Jedoch wurde Adalhard I. schließlich 861 dort mehr oder weniger ein Opfer der andauernden Gegnerschaft seiner Verwandten - Graf Berengar, Graf Uto und Abt Waldo, Söhne des Grafen Gebhard vom Lahngau - zu Ludwig dem Deutschen bei gleichzeitiger politischer Aussöhnung Lothars II. mit Ludwig dem Deutschen. Mit den zu ihm geflohenen ostfränkischen Verwandten mußte er das Mittelreich verlassen.
Zum Namen Gebhard ist zu beachten, daß Adalhard I. der propinquus Utos, Berengars und Waldos, der Söhne des Grafen Gebhard I. vom Lahngau, war.

Hlawitschka Eduard: Seite 189, "Lotharingien und das Reich an der Schwelle der deutschen Geschichte"

Nicht einmal die Abteien, die ihnen Zwentibold 897 abgesprochen hatte, konnten sie zurückgewinnen; diese gingen in die Hände der auch mit alten Interessen im Moselgebiet auftretenden KONRADINER (das heißt in die Hände Konrads des Älteren und seines Bruders Gebhard) über, die freilich mit den MATFRIEDINGERN in einer entfernten Verwandtschaft gestanmden zu haben scheinen [Zu jenem Adalhard I. flohen nun aber 861 die Grafen Uto und Berengar samt ihrem Bruder Waldo (Ann. Fuldens. ad 861 Seite 55). Sie waren Adalhards propinqui (Ann. Bertin. ad 861 Seite 55 und ad 865 Seite 80); einer von ihnen ist wiederum der Vater Konrads des Älteren und Herzog Gebhards. Gerhard und Matfried standen demnach also in einer weiteren, aber ihnen wohl durchaus noch bewußten Verwandtschaft mit den KONRADINERN.].

Dümmler Ernst: Band I Seite 463,576,593, "Geschichte des Ostfränkischen Reiches"

Wie KARL durch seine Einmischung in den Ehehandel Lothars ein bequemer Anlaß geboten wurde, denselben zu beunruhigen, seine Macht zu untergraben und zugleich seinen kirchlichen Eifer im hellen Licht leuchten zu lassen, so erlangte er bald auch eine erwünschte Gelegenheit seinen Bruder Ludwig durch Verbindungen mit den Mißvergnügten seines Reiches im Innern zu beschäftigen und zu gefährden und so Gleiches mit Gleichem zu vergelten. In der dritten Woche nach Ostern gegen Ende April 861 hielt der deutsche König zu Regensburg, wohin er sich soeben von Frankfurt begeben, eine Reichsversammlung, auf welcher er den Markgrafen Ernst, den vornehmsten seiner Edlen und ersten seiner Freunde plötzlich wegen Untreue seiner Ämter und Lehen beraubte. Das gleiche Los traf als Mitschuldige seine Neffen, den Abt von Schwarzach (am Oberrhein) [Über Waldo, den Lambert irrig nach Fulda versetzt siehe Eckhart (comment. de reb. Franciae orient. II, 482) und die Urkunde Ludwigs und Lothars vom 4. März 828. Die Abstammung der Brüder von dem Grafen Gebhard (vgl. über diesen oben Seite 92,99) folgt aus einer Urkunde bei Kremer origines Nassiocae, cod. dipl. p. 14 vom Jahre 879, in der Udo und Berengar als Söhne Gebhards genannt werden.] und dessen Brüder, die Grafen Uto und Berengar, wahrscheinlich Söhne des hochangesehenen Grafen Gebhard vom Lahngau, ferner die Grafen Sigihard und Gerols nebst mehreren anderen. Während die übrigen ruhig auf ihren Eigengütern verblieben, begaben sich die Söhne Gebhards zu ihrem Verwandten Adalhard, dem Oheim der westfränkischen Königin, der damals im lotharischen Reich lebte. Jetzt indessen äußerte das Bündnis Lothars mit Ludwig seine Wirkung dadurch, daß Adalhard mit seinen Verwandten das Mittelreich verlassen mußte und nun natürlich sich mit ihnen zu KARL DEM KAHLEN begab. Dieser bestellte nicht nur den Oheim seiner Gemahlin bald darauf zum Hofmeister seines Sohnes, sondern gab auch dessen Vettern zum Ersatz ihrer Verluste Güter und Lehen in seinem Reich.
Adalhard selbst und seine Verwandten Uto und Berengar fielen noch im selben Jahr (865) bei KARL in Ungnade, angeblich weil sie bei der Hut gegen die Normannen, die 20 Tage lang ungestraft im Kloster St. Denis hausten, ihre Schuldigkeit nicht getan und verloren ihre Lehen, wodurch der Bund zwischen Ludwig und KARL nur befestigt werden konnte.
Namentlich trat Ludwig der Jüngere mit den im vorigen Jahr abgesetzten Grafen Werner, sowie mit Uto und Berengar, den Neffen Adalhards, in Verbindung und versprach ihnen für ihre Hilfeleistung ihre früheren Ämter und Lehen wieder zu verschaffen.

Holtzmann Robert: Seite 40, "Geschichte der sächsischen Kaiserzeit"

Das rheinfränkische Haus der KONRADINER, auch in Hessen begütert, ging auf den Grafen Gebhard von Lahngau zurück, der unter LUDWIG DEM FROMMEN sich Verdienste und Ansehen erworben hat. Seine Söhne, voran der älteste, Udo, sind mit Ludwig dem Deutschen zerfallen und wurden 861 abgesetzt. Das Geschlecht trat dann eine Zeitlang zurück, bis die vier Söhne Udos durch den Anschluß an ARNULF bei dessen Ergebung wieder zu Macht und Einfluß gelangten, die Brüder Konrad, Gebhard, Eberhard und Rudolf.

oo N.N. (eventuell WELFIN)
-
Kinder:
- Eberhard Graf im Nieder-Lahngau ca 858- 902 gefallen
- Konrad Graf im Ober-Lahngau ca 855-27.2.906
- Gebhard II. Graf im Nieder-Lahngau ca 865-22.6.910
- Rudolf Bischof von Würzburg (892-908) ca 860-3.8.908

Literatur:
Hlawitschka Eduard: Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen. Genealogische Untersuchungen zur Geschichte Lothringens und des Reiches im 9., 10. und 11. Jahrhundert. Kommissionsverlag: Minerva-Verlag Thinnes Nolte OHG Saarbrücken 1969 Seite 134,164,169 - Hlawitschka Eduard: Lotharingien und das Reich an der Schwelle der deutschen Geschichte. Anton Hiersemann Stuttgart 1968 Seite 189 - Holtzmann Robert: Geschichte der sächsischen Kaiserzeit. Deutscher Taschenbuch Verlag München 1971 Seite 40 -  
im Lahngau, Udo (I356)
 
54961 Udo I.
Graf der Wetterau
895/900-12.12.949 Begraben: Stift Wetzlar
Sohn des Herzogs Gebhard II. der Jüngere von Lothringen aus dem Hause der KONRADINER und der EZZONIN Ida

Entgegen den neuen Forschungsergebnissen von Johannes Fried und Professor Wolf habe ich [Karl-Heinz Schreiber, Genealogie-Mittelalter.de] mich entschlossen, die KONRADINER-Genealogie nach dem bisherigen Forschungsstand beizubehalten, wobei ich mich vor allem auf die Arbeit von Josef Heinzelmann beziehe, die mir dieser dankenderweise zur Verfügung gestellt hat. Die OTTONEN-Verwandtschaft Herzog Hermanns II. von Schwaben über Richlint, Tochter oder Enkelin OTTOS I., als Voraussetzung für seinen Thronanspruch von 1002 ist ebenso abzulehnen wie die Existenz einer Tochter oder Enkelin OTTOS DES GROSSEN namens Richlint.

Lexikon des Mittelalters: Band VIII Seite 1178

Udo I., Graf, Herzog im Elsaß
* vor 900, + November 949 Begraben: Stift Wetzlar
Sohn des KONRADINERS Gebhard (+ 910)

Vettern:
König KONRAD I. (+ 918)
Herzog Eberhard von Franken (+ 939)
Burghard (+ ?)
Herzog Hermann I. von Schwaben (+ 949)

oo Gräfin von Vermandois

Söhne:
Gebhard (+ 938)
Konrad, Herzog von Schwaben (+ 997)
Udo (+ 982)
Heribert

Tochter:
Judith, Gräfin von Stade

Udo wurde von den Königen KONRAD I. und HEINRICH I. gefördert mit Rechten in der Wetterau, Königssondergau und im Oberrheingau. Ein Turmburgbau in Wiesbaden ist wahrscheinlich. Späteres Wirken im Elsaß ist nicht genau festlegbar. Udo war Sachwalter seiner Sippe auch im Blick auf das Erzstift Mainz. Während der durch König OTTOS I. straffe Politik ausgelösten Reichswirren trat Herzog Eberhard von Franken ins Lager der Königsgegner über, die Vettern Udo und Hermann blieben auf seiten des Herrschers. Die königstreuen KONRADINER kämpften am Oberrhein, dann bei Andernach, wo Eberhard und Herzog Giselbert von Lothringen am 2. Oktober 939 den Tod fanden; nach Thietmar von Merseburg soll Udo selbst Eberhard erschlagen haben (MGH SRG [in us. schol.], II, 34). OTTO I. übertrug Udo Lehen und Grafenrechte. Im nächsten Jahrzehnt blieben Udo und Eberhards Sohn Konrad Kurzbold im Lahngau zuverlässige Stützen der Königspolitik, nicht mehr revidiert werden konnte das Erlöschen des konradinischen Herzogtums am Mittelrhein.

Literatur:
JDG H I., 51,196; JDG O I. 73,90ff.,117,151,175f. - H. Büttner, Gesch. des Elsaß, I, 1939 [neu hg. T. Endemann, 1991], 155ff. - E. E. Stengel, und Hermann, Die Hzg.e vom Elsaß, 1951 [Abh. und Unters.en zur hess. Gesch., 1960, 441-479] - W.-A. Kropat, Reich, Adel und Kirche in der Wetterau von der Karolinger- bis zur Stauferzeit, 1964, 41-48; 190 Anm. 21, 200 - L. Falck, Mainz im frühen und hohen MA, 1972, 56ff., 72f - O. Renkhoff, Wiesbaden im MA, 1980, 47ff., 54f.

Barth Rüdiger E.: Seite 179, "Der Herzog in Lotharingien im 10. Jahrhundert"

Otto
+ 949
Sohn Gebhards (+ 910), Graf in der Wetterau

D LK 35, S. 150 v. 3.8.904
Lac. Nr. 63, v. 3.8.904
D K I Nr.17, v. 12.3.913, Nr. 8, v. 1.7.912, Nr. 13. v. 28.11.918
in pago Loganacgouue (Lahngau) in comitatu Ottonis fratis nostris;
in pago Logenehe in comitatu Ottonisgermani nostri;
in comitatu Ottonis et Eberharti in pagis duispurch et keldaggouue;
Mitglied der fränkischen KONRADINER-Sippe;
s.a. Isenburg I, Tafel 4.
Udo und sein Vetter Konrad Kurzbold besiegten am 2.10.939 bei Andernach die Herzöge Giselbert von Lothringen und Eberhard von Franken. Er beerbte 948 seinen Cousin Graf Konrad Kurzbold, war eine wichtige Stütze der OTTONEN und gründete das Kloster Naumburg in der Wetterau. 939 erbte er die Allodien des herzoglichen Cousins Eberhard, bekam aber nicht das Herzogtum.

Köpke Rudolf/Dümmler Ernst: Seite 73,91-92,117,175, "Kaiser Otto I"

Bei dem Strauß um Belecke (Gefangennahme des Königsbruders Heinrich) fiel Gebhard, Udos Sohn, ein Neffe des Herzogs Hermann von Schwaben, wodurch letzterer, gleichfalls schon schwankend, zum Heile für OTTO zu um so festerer Anhänglichkeit an die königliche Sache vermocht ward. Ebenso natürlich Graf Udo von der Wetterau und vom Rheingau selbst, und beider Vetter Graf Konrad vom Nieder-Lahngau, genannt Kurzbold, dem wir schon im vorhergehenden Jahre in dem Rate des Königs begegnen.
Bei Andernach hatten die beiden Herzoge den Rhein überschritten, zunächst wohl um die Gaue ihrer Gegner, Konrads und Udos, den Nieder-Lahngau, Rheingau und die Wetterau, zu verwüsten, doch sollen sie sogar den frevelhaften Plan gehegt haben, den König selbst gefangen zu nehmen. Mit einer kleinen Schar zogen die Grafen Udo und Konrad, Eberhards Vettern, den Spuren der Plünderer nach. Von einem Priester erfuhren sie, dass die Herzoge das Heer mit der reichen Beute bereits über den Rhein gesandt hätten, sie selbst aber nähmen im Kreise weniger Begleiter noch diesseits des Stromes ein Mahl ein. Udo und Konrad eilten in fliegender Hast dem bezeichneten Orte zu und fanden ihre Feinde, wie eine spätere Sage will, bei dem Brettspiele. Nach hartnäckigem Kampfe erlag Eberhard dem Schwerte, von vielen Wunden durchbohrt, sein Gefolge wurde teils niedergehauen, teils gefangengenommen. Giselbert warf sich mit seinen Begleitern in einen Kahn, der unter der allzu schweren Last der Fliehenden umschlug und sie alle in die Fluten versenkte. Nach einer anderen Erzählung stürzte sich Giselbert mit seinem Rosse in den Strom und ertrank fortgerissen von dem Strudel der Wellen.
Nach dem Osterfest (18. April 941) ließ der König mit dem Rate Hermanns von Schwaben und der fränkischen Grafen Udo und Konrads des Roten, die damals am höchsten in seinem Vertrauen standen, die Schuldigen zur Haft bringen.
Einen schmerzlichen Verlust, der sich dem Konrads anschloß, brachte ihm dasselbe durch den Tod des Grafen Udo von der Wetterau, seines Freundes, eines der Männer, deren ausharrender Treue er vornehmlich den schwer errungenen Sieg des Jahres 939 zu verdanken hatte. Einen besonderen Beweis seiner Gunst gewährte ihm der König durch die Erlaubnis, seine Lehen und Grafschaften unter seine Söhne zu teilen, als ob es erbliche Eigengüter gewesen wären.

Hlawitschka, Eduard: Seite 47-49, Untersuchungen zu den Thronwechseln der ersten Hälfte des 11. Jahrhunderts und zur Adelsgeschichte Süddeutschlands, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1987 47-49,65,152

Konrad von Schwaben ist nun offensichtlich - wie ich vor wenigen Jahren in einer kleinen Untersuchung zur KONRADINER-Genealogie erhärten konnte [E. Hlawitschka, Kuno und Richlind Seite 36-49: Anhang - Die Stammtafel der KONRADINER und ihre Quellenbasis. Dort auch die Filiationsnachweise für die anderen in der umseitigen Tafel angeführten Vorfahren Hermanns II.; nachzutragen hierzu ist ein Hinweis auf MG Libri memoriales I: Liber mem. von Remiremont Seite 4 (= fol. 3 v nr. 18), wo über einer Rasur auf der "Königsseite" dieses Gedenkbuches der im 1. Jahrzehnt des 10. Jahrhunderts geschriebene Eintrag steht: Gebardi duci, Hidda, Riquinus, Cristianus ... Auf Seite 37 (= fol. 18r) dieses Buches findet man zudem von der gleichen Hand, die Seite 29 (= fol. 14v) zum 22. Juni (910) den Tod des Herzogs Gebhard eintrug, zum 19. November den Eintrag migravit Idda comitissa.
Offensichtlich war demnach Herzog Gebhard mit einer Hidda/Ida vermählt. Dies würde auch gut erklären, daß Gebhards Sohn Herzog Hermann I. von Schwaben seine Tochter Ida (= Gemahlin von OTTOS I. Sohn Liudolf) nannte, ja, daß auch Gebhards Enkel Herzog Konrad von Schwaben seiner Tochter den Namen Ita gab (vgl. dazu unten Seite 99ff.) - In den Bänden 61,62,63 des Braunschweigischen Jahrbuchs (1980, 1981, 1982) möchte H. Dobbertin den 949 verstorbenen Grafen Udo I. von der Wetterau nicht als Vater des Herzogs Konrad von Schwaben gelten lassen, sondern einen für das Jahr 940 (in MG D O I,23) bezeugten Ufgaugrafen Gebhard oder noch eher Udos I. Sohn Gebhard (gefallen 938 vor Belecke) als Herzog Konrads Vater ansehen. Doch kann er hierfür keine schlüssige Beweisführung bieten, so daß sich eine eingehende Auseinandersetzung mit dieser Ansicht erübrigt. Wenn es Dobbertin, Wolf und andere als unglaubhaft erscheint, daß der 938 vor Belecke gefallene Sohn Graf Udos I. namens Gebhard und der erst 997 verstorbene Herzog Konrad von Schwaben Brüder waren - wenn also der Abstand von 59 Jahren zwischen den Todesdaten von zwei Brüdern als bedenkenerregend erscheint und den Anlaß zur Suche nach anderen Lösungen in der Anordnung der KONRADINER-Genealogie abgeben soll, so sei doch noch einmal darauf verwiesen, daß Gebhard als Jüngling im Kampf fiel (sein Vater überlebte ihn um 11 Jahre) und Herzog Konrad 997 als sehr alter Mann starb (sein jüngster Sohn Herzog Hermann II. hatte 1002 schon wieder verheiratete Töchter, seine Tochter Ita um 1000 schon rechtsmündige Söhne). So etwas ist durchaus nicht unmöglich; zum Beispiel verstarb FRIEDRICH BARBAROSSAS Mutter Judith ca. 1030, ihr Bruder Welf VI. dagegen erst 61 Jahre später, nämlich 1191.] - der Sohn des 949 verstorbenen Grafen Udo I. von der Wetterau gewesen, der mit einer uns nicht namentlich überlieferten Tochter des Grafen Heribert I. von Vermandois verheiratet war. Und Udo I. von der Wetterau wiederum war der Sohn des 910 gegen die Ungarn gefallenen Herzogs Gebhard von Lothringen, der offenbar eine Hidda/Ida zur Frau hatte.

Hlawitschka, Eduard: Seite 46 Anm. 4, "Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen. Genealogische Studien zur Geschichte Lothringens und des Reiches im 9.,10. und 11. Jahrhundert."

Zum 1016 verstorbenen Gevehardus, Heriberti comitis filius, nepos meus vgl. lib. VII c. 49 (Seite 458); zu Conradus Suevorum ductor egreius ac eiusdem frater Heribertus comes lib. IV c. 60 (Seite 200), zu Heribert comitis folio Ottone vgl. lib. V c. 24 (Seite 249); in lib. V c. 35 (Seite 260) wird Gerberga als Schwester Ottos von Hammerstein und im Kapitel vorher (Seite 258) als Gemahlin des Markgrafen Heinrich von Schweinfurt genannt (R. Holtzmann hält indes in einer Fußnote seiner Edition die Identifizierung des hier genannten Otto mit Otto von Hammerstein für fraglich); zu Udo II. als matris meae avunculus vgl. lib. III c. 20 (Seite 124) und zu Herzog Hermann II. von Schwaben, den matris meae avunculis filius, lib. V c. 22 (Seite 247); Herzog Hermann II. war nach den Einsiedler Annalen (MG SS III Seite 144) ein Sohn seines Amtsvorgängers Konrad von Schwaben, der oben schon einmal als Bruder Heriberts angeführt worden ist. Das Filiationsverhältnis Gebhards zu Udo I. ist bezeugt von Widukind von Corvey, Sachsengeschichte lib. II c. 11, ed. Lohmann-Hirsch, MG SS rer. Germ. (1935) Seite 75: Interfectus est atem (938) ibi GevehardusUdonis filius, fratris Herimanni ducis; indessen ist die Filiation von Udo I. zu Konrad, Udo II., Heribert und Judith nicht ausdrücklich überliefert. Bekannt ist immerhin, daß Udo I. - wie der Contin. Reginonis ad 949, ed. F. Kurze, MG SS rer. Germ. Seite 164 bezeugt - bei seinem Tode permissu regis, quicquid beneficii aut prefecturarum habuit, quasi heredidatem inter filios divisit, daß er also mehrere Söhne hatte. Wenn nun Konrad und Heribert in Udos I. rheinfränkischem Bereich nachfolgen, sieht, so darf man sie doch wohl als jene filii Udos ansprechen. Außerdem dürfte die Ausbreitung des Namens Udo bei den Grafen von Stade nach der Ehe Heinrichs I. von Stade und Judiths für Judiths Herleitung von Udo I. von der Wetterau und dem Rheingau sprechen. Eine letzte Sicherung erhält die Voranstellung Udos I. letztlich noch durch die erst auf den nächsten Seiten zu besprechende genealogische Notiz aus dem Zusammenhang des Hammersteinischen Eheprozesses.
Gegen dieses System hat jüngst K. Schmid, Probleme um den "Grafen Kuno von Öhningen", in Dorf und Stift Öhningen, hg. von H. Berner (1966) Seite 87f., geweisse Bedenken angemeldet. Er weist darauf hin, daß Udos I.bezeugter Sohn Gebhard bereits 938 im Kampfe fiel, er also schon kurz vor 920 geboren sein dürfte, während Konrad, der als sein Bruder anzzusetzen ist, doch erst 982 Herzog von Schwaben geworden ist und 997 starb. Nach den gleichen Beobachtungen hatte schon E. Kimpen, Zur Königsgenealogie der Karolinger- bis zur Stauferzeit, in: ZGO NF 64 (1955) Seite 65, vorgeschlagen, Udo II. als den Vater Heriberts und Herzog Konrads von Schwaben anzusehen. Eine solche Erwägung scheitert aber an Thietmars oben zitierten Angabe über Udo II. als matris meae avunculus - er müßte matris meaeavus genannt worden sein, wenn man nicht auch Judith mit Udo II. eine Generation über Konrad und Heribert stellen will - bzw., wenn man Judith als Schwester Udos II. auffaßt, daran, daß Herzog Hermann II. von Schwaben bei Thietmar als matris meae avunculi filius - nicht nepos! - erscheint.
Die angeführten chronologischen Erwägungen machen indessen die obige Zusammenfügung der Einzelteile nicht unmöglich; und deshalb haben sich jüngst sowohl K. F. Werner, Die Nachkommen Karls des Großen, in: Karl der Große IV (1967) Seite 463, als auch H. Jakobs, Der Adel in der Klostererform von St. Blasien (1968) Seite 176ff., weiter zur Herkömmlichen Anordnung bekannt. Man hat für die im Stemma genannten Personen etwa folgende Lebensdaten anzunehmen, wobei ich mich an die von K. F. Werner aus den weiteren Zusammenhängen gewonnenen Daten anlehne:

Udo I. * ca. 895/900 (beim Tode des Vaters 910 nach Contin. Regin. ad 910 noch puer), + 949
Gebhard * ca. 918/20, + 938
Konrad von Schwaben * ca. 920/25, + 997
Udo II. * ca. 925/30, + 982
Heribert * ca. 930, + 992
Judith * 925, + wohl vor 973
Heinrich I. von Stade * 925/30, + wohl 975/76
Hermann II.von Schwaben * 945/50, + 1003
Gerberga * 970
Heinrich von Schweinfurt * ca. 970, + 1017
Gebhard * ca. 970, + 1016
Otto von Hammerstein * ca. 975, + ca. 1036
Siegfried von Walbeck * ca. 950/55, oo 972/73, + 991
Kunigunde + 955, + 997
Thietmar von Merseburg + 975, +1018

Die Frage, ob Hermann II. von Schwaben ein Sohn Herzog Konrads von Schwaben (Beleg siehe oben) oder Udos II. war - dieses meint der erst in der Mitte des 12. Jahrhunderts tätige Annalista Saxo ad 1002 (MG SS VI Seite 650): Erat hic Herimannus filius Udonis ducis, qui aput Calabriam cum multis occubuit -, darf wohl im Sinne der zeitgenössischen und ortsnäheren Ann. Einsidlenses ad 997 beantwortet werden. Gestützt wird die Aussage der Einsiedler Annalen indessen noch durch einen Reichenauer Gedenkeintrag; zu diesem und seiner Interpretation vgl. H. Schwarmaier, Reichenauer Gedenkeinträge aus der Zeit König Konrads II., in: Zeitschrift für Württembergische Landesgeschichte 22 (1963) Seite 18ff.

Holtzmann Robert: Seite 117,123,130, "Geschichte der sächsischen Kaiserzeit"

Aber es ging nicht alles so, wie die Empörer wollten. Es war dem Herzog Eberhard von Franken gelungen, auch ein jüngeres Mitglied seines Hauses auf seine Seite zu ziehen, Gebhard, einen Sohn des rheinfränkischen Grafen Udo (der ein Bruder Hermanns von Schwaben und mithin ein Vetter Eberhards war). Dieser Gebhard ist im Kampf um Belecke gefallen, und das schien den anderen KONRADINERN, Hermann, Udound ihrem Vetter Konrad Kurzbold, ein Gottesgericht, so daß sie um so fester auf der Seite des Königs aushielten.
Gegen die Feinde schickte der König den treuen Herzog Hermann mit schwäbischen Truppen nach Norden, und zwei Grafen dieses Hauses, Hermanns Bruder Udo und sein Vetter Konrad Kurzbold, Vettern auch des Franken-Herzogs, haben am 2. Oktober 939 den entscheidenden Sieg am Rhein, gegenüber von Andernach, davon getragen. Eberhard und Giselbert waren bereits über den Strom gekommen, ihr Heer war am Beutemachen, ein großer Teil der Truppen schaffte den Raub auf das andere Ufer, da wurden die Herzöge von den beiden Grafen überrascht und völlig geschlagen. Eberhard ist im Kampf gefallen, Giselbert auf der Flucht im Rhein ertrunken.
Von Kamerich aus rückte OTTO im August 946 in Frankreich ein, mit einem starken Heer, bei dem sich auch der König Konrad von Burgund wieder befand, ferner Hermann von Schwaben mit seinem Bruder Udo, die Erzbischöfe von Mainz und Trier und andere weltliche und geistliche Fürsten.

Schwager, Helmut: Seite 135,158, "Graf Heribert II. von Soissons"

König Rudolf, verbündet mit Graf Marcus von Dormois und Graf Warin Eisenarm von Castric, griff Reimser Kirchengüter an, wobei es zu argen Plünderungen kam; andererseits schlossen der geschädigte Graf Boso, Herzog Giselbert von Lothringen - wobei hier kaum die Tatsache, daß Heriberts II. Schwester N.N. mit dem KONRADINER Graf Udo I. von der Wetterau (+ 949), also einem Todfeind der REGINARE, verheiratet gewesen ist, ausschlaggebend gewesen sein dürfte.
Aus der Verweigerung der Rückgabe von Saint-Quentin an den HERIBERTINER erfolgte im Sommer 935 der Hilferuf Graf Heriberts II. an König HEINRICH I. und die Eroberung von Saint-Quentin durch ein ostfränkisch-deutsches Hifsheer, worunter sich unter anderem Heriberts II. konradinischer Schwager Graf Udo I. von der Wetterau (+ 949) und dessen Bruder Herzog Hermann I. von Schwaben (+ 949) befanden.

Fried, Johannes: Seite 87, "Prolepsis oder Tod? Methodische und andere Bemerkungen zur Konradiner-Genealogie im 10. und frühen 11. Jahrhundert"

Udos I. Nachkommenschaft sei durch die Brüdertrias Udo III., Heribert und Konrad, den Herzog von Schwaben, als seine Söhne gekennzeichnet. Daß sie Brüder waren, bezeugt Thietmar von Merseburg, der Enkel ihrer Schwester Judith. Doch die Vaterschaft des 949 gestorbenen Wetterau- und Rheingau-Grafen ist nur gelehrte Deduktion, die keine Quelle expliziert.
Die These stützt sich auf drei Überlegungen:
Erstens nannte der Continuator Regionis zum Jahr 949 aus Anlaß der Todesmeldung pauschal auch "die Söhne" des Grafen Udo I., also hatte er solche, auch wenn sie namentlich nicht genannt sind. Die Stelle ist für die weitere Argumentation zu wichtig, als daß hier auf ihren Wortlaut verzichtet werden dürfte: Udo comes obitt, qui permissu regis, quicquid beneficii aut praefecturam habuit, quasi hereditatem inter filios divisit.
Zweitens folgten auf Udo ein Konrad in der Rheingaugrafschaft und ein Heribert im Kinziggau, einem Teil der Wetterau, nach, also die Söhne dem Vater.
Drittens sei derselbe Udo nach Flodoard mit einer Tochter des westfränkischen Grafen Heribert I. von Vermandois verheiratet gewesen, was zwanglos den Namen eines gleichnamigen Sohnes erkläre und folglich Heribert gemeinsam mit seinem Brüdern Udo und Konrad zu Söhnen Udos I. von der Wetterau mache.
Vier Einwande gegen den traditionellen KONRADINER-"Stammbaum" sind zu registrieren:
1) Es gibt keine einzige Quelle, die diese Verwandtschaft auch nur für einen einzigen der drei postulierten Udo-Söhne Udo III., Heribert und Konrad explizit bestätigen könnte. Zwar kennen wir einen Udo filius Udonis comitis, doch er soll gerade nicht des Wetterau- und Rheingaugrafen Sohn sein, vielmehr dem eberhardinischen Ast der KONRADINER angehören. Auch ist ein "Cuno filius Cunonis" bekannt, der also, Identität vorausgesetzt, einen Konrad als Vater der erwähnten Brüdertrias anzunehmen nahelegen könnte; doch auch jener Konrad-Sohn soll nach der gängigen KONRADINER-Genealogie der eberhardinischen, nicht der gebhardinschen Linie des Adelshauses entstammen. Dann begegnet im Jahr 950 ein Cuonradus filius Gebehardi comitis im Jahreseintrag des Continuator Regionis; aber diese Filiation schien schon gar nichts mit dem Rheingau- und Wetterau-Grafen Udo und jenen drei Brüdern zu tun zu haben. Schließlich tritt in einem annähernd gleichzeitigen Essener oder Werdener Nekrolog ein Oudo Vdonis comitis filius entgegen, der nicht mit dem eben genannten Udo-Sohn identisch sein kann, vielmehr in einem Zug mit dem im Jahr 966 gestorbenen Lahngaugrafen Eberhard in das Nekrolog eingetragen wurde, also wohl ein KONRADINER und im selben Jahr wie dieser gestorben sein dürfte; im übrigen scheint er Mönch gewesen zu sein. Seine Einbindung in den KONRADINER-Stammbaum ist nur hypothetisch möglich. Er könnte nach der traditionellen These ein Enkel Udos I. von der Wetterau, aber auch der Sohn eines in den Jahren 964/66 hervortretenden Grafen Udo II. sein, also je nachdem sowohl der gebhardinischen als auch der eberhardinischen Linie engehören. Zweifellos war er noch jung und unbedeutend, als er starb. Mehr Filiationsangaben aus dem KONRADINER-Haus der fraglichen Epoche zwischen 940 und 990 liegen nicht vor. Doch eigentümlich: Sie müßten alle oder nahezu alle der eberhardinischen Linie zugewiesen werden.
2.) Der Continuator Regionis erwähnt zum Jahr 950 und damit unmittelbar nach dem auffälligen Bericht über den Rheingau- und Wetterau-Grafen Udo den Tod des Bischofs Rodhard von Straßburg, dem Udo filius Udonis comitis im Amt folgte, der dann im Jahr 965 starb. Die alte These will, um den 949 ins Grab gesunkenen Grafen Udo I. als Vater des 982 gefallenen Udo III. in Anspruch nehmen zu können, ohne dem Wetterauer zwei Söhne desselben Namens zuweisen zu müssen, die Identität des 949 verstorbenen mit dem zu 950 als Vater des Bischofs genannten Grafen Udo verwerfen, obwohl der Continuator zuvor keinen weiteren Grafen Udo erwähnt hatte.
So pocht der Graf Udo des Jahres 950 unablässig auf den Nachweis der Vaterschaft des Grafen Udo von 949 und spricht ihm vorderhand die Kinder Judith, Konrad, Heribert und Udo als untergeschoben ab. Solange dieser Nachweis nicht erbracht ist, hat Udo I. also keinen Anspruch auf eine so illustre Nachkommenschaft.
3.) Um den 982 vorzeitig im Kampf gefallenen Udo III. als Sohn des Rheingau-Grafen retten zu können, wurde als Vater des Straßburger Bischofs ein weiterer Graf Udo II. in Anspruch genommen, den die Continuator Reginonis zwar erst zu 964-966 einführt, der aber schon Jahrzehnte früher Vater geworden sein könnte. Zweifellos ist diese Möglichkeit als solche prinzipiell anzuerkennen, doch ist sie wiederum nicht das Nächstliegende und tatsächlich ganz ungewiß. Denn dieser Graf Udo II., dessen Zugehörigkeit zur KONRADINER-Familie übrigens nicht völlig gesichert ist, wird im Jahre 966 als Rebell zur Emigration gezwungen; er starb irgendwann und irgendwo in der Verbannung.
4.) Schließlich fordert die alte These die Anerkennung eines irritierenden genealogischen Postulats, das abermals die von ihr konstruierte Generationenfolge mit dem Signum großer Unwahrscheinlichkeit (nicht absoluter Unmöglichkeit) belegt: Des Wetterau-Grafen Udo I. durch Widukind von Corvey unzweifelhaft bezeugter Sohn Gebhard fiel im Kampf im Jahre 938, sein durch die Darstellungsweise des Continuator Regionis nahegelegter Sohn Udo, der Straßburger Bischof, starb 965. Beide Daten passen gut zu einer um 915 anzusetzenden Ehe des Grafen mit einer VERMANDOIS. Die drei dem Wetterau-Grafen thesenhaft als Söhne zugesprochenen Brüder Udo III., Heribert und Konrad, der alemannische Herzog, starben indessen in den Jahren 982, 992 und 997, ihre Schwester Judith etwas vor 974, alle zusammen demnach deutlich eine Generation später als die in den Quellen genanten Udo-Söhne.
Stehen wir vor einem echten Dilemma? Oder dürfen wir das Nächstliegende - daß nämlich der genannte Bischof Udo von Straßburg des Wetterau-Grafen Udo I. Sohn war und jene drei Brüder Udo III., Heribert und Konrad einen anderen Vater zugewiesen werden müssen.
Demnach bliebe allein die Aussage des Regino-Constinuators zum Jahr 949, wonach der damals gestorbene Graf Udo I. vom König das Recht erhalten habe, seine Reichslehen zu verteilen quasi hereditatem inter filios. Sehe ich recht, wurde er mit einer Ausnahme durchweg verstanden als Berechtigung Udos, die Lehen "gleich seinem Erbe unter seine vorhandenen Söhne" zu verteilen.
Nach Donald C. Jackman erhielt Udo I. das Recht, seine Lehen zu verteilen "gleichsam wie das Erbe unter Söhne". Der Ausdruck ist insgesamt als adverbiale Bestimmung zu betrachten. Dann ist gerade nicht gesagt, daß Udo entsprechend erbberechtigte Söhne besaß. Ja, diese Übersetzung zieht geradezu die Notwendigkeit nach sich, dem Grafen Udo I. zum Zeitpunkt der Privilegierung solche Söhne überhaupt abzusprechen. Nach dem Tod seines im Jahr 938 gefallenen wohl älteren Sohnes Gebhard und neben dem seit langem zum Kleriker bestimmten, wahrscheinlich schon mit höheren Weihen versehenen und im folgenden Jahr 950 zum Bischof erhobenen jüngeren Sohn Udo hätte der Rheingau- und Wetterau-Graf demnach, trifft die Jackmansche Übersetzung zu, im Jahr 949 keinen lebenden männlichen Leibeserben besessen, der ihm in einem weltlichen Herrschaftsamt hätte nachfolgen können.

Heinzelmann Josef: "Quasi hereditatem inter filios"

Ebrechtliche Fragen bestimmen auch die Diskussion über die Herkunft Herzog Konrads. Er und seine aus Thietmars Chronik erschlossenen Geschwister (Udo (II), Graf Heribert und Jutta, die Stammmutter der Stader und Großmutter Thietmars) hielt man bisher für Söhne Udos (I). Jackman rangiert sie in einen ganz anderen KONRADINER-Zweig, mit einem negativen und einem positiven Argument.
Ersteres ist Jackmans Interpretation der Stelle des Regino-Continuators, Udo comes obiit, qui permissu regis, quicquid beneficii aut praefecturarum habuit, quasi hereditatem inter filios divisit. Er versteht diesen Satz so, dass 949 Graf Udo (I) vom König erlaubt bekommen habe, seine Lehen und Ämter unter Verwandte wie Erbbesitz unter Söhne zu verteilen, nicht „unter seine Söhne“. Udo hätte nur zwei ihn überlebende Söhne gehabt: Udo, der 950 Bischof von Straßburg werden sollte und bis 965 lebte, und Otto von Grabfeld, der als sein Sohn durch die sogenannte Notiz von St. Omer (auf die wir gleich zu sprechen kommen) ebenso belegt sei wie die Abstammung Konrads von Schwaben von Udos Cousin Gebhard.
Dabei kann man unangenehme Fragen nicht unterdrücken. Warum sollte Udos 938 gefallener Sohn Gebhard (von dem wir zufällig wissen) nicht schon Kinder gezeugt haben? Und hatte Udo vielleicht noch weitere Kinder, die bloß in den Quellen nicht auftauchen, weil sie vor dem Vater gestorben oder Frauen waren? Hätte der Sohn Udo Kleriker werden dürfen, wenn er der Stammhalter war? Er wurde Bischof von Straßburg, gerade ein Jahr nach der kaiserlich genehmigten Teilung quasi hereditatem… Ein Zufall? Bloß aufgrund der Notiz im Hammersteiner Prozess mit Jackman Graf Otto im Grabfeld als überlebenden Sohn Udos einzusetzen, ist auf jeden Fall gegen den gesunden Menschenverstand, da dieser dann doch wohl Alleinerbe gewesen wäre. Hätte Udo ihn (gar mit Zustimmung OTTOS!) enterbt, hätte der Continuator Reginonis das ganz anders formuliert. Schließlich: Wenn Udo (I.) keine lebenden Nachkommen hatte, hätte er dann nicht eher seinen ihm noch im selben Jahr in den Tod folgenden Bruder Hermann I., Herzog von Schwaben (mit)bedacht, statt Konrad, den - nach Jackman einzigen - Sohn seines Vetters Gebhard?
Jackmans Auslegung der Stelle in der Continuatio erscheint mir überzeugend, wenn man mit Settipani/Poly und Johannes Fried die Konsequenz zieht, Udo seien „zum Zeitpunkt der Privilegierung“, seine Lehen und Vogteien wie Erbbesitz unter Söhne zu verteilen, „solche Söhne überhaupt abzusprechen“. Ich ziehe gegen Jackman und Wolf die weitere Konsequenz: Der 910 verwaist als puer genannte, also kaum nach 900 geborene Udoverteilte seine Ämter und Lehen am Ende seines Lebens nicht unter entfernte Verwandte, sondern unter Enkel und evtl. Schwiegersöhne.
Mit den vier Geschwistern sind gewiss nicht alle Erben aufgezählt. Dass aber diese vier nicht von dessen Vetter Gebhard sondern von Udo abstammen (freilich nicht unbedingt wie in traditioneller Auffassung als seine Kinder, sondern, was auch ihre Lebens-, genauer ihre Todesdaten zu bestätigen scheinen, eher als Enkel über einen unbekannten Sohn oder eine Tochter), verraten schon ihre Namen. Jackman muss wegen der VERMANDOIS-Namen Heribert und Kunigunde dem Grafen Gebhard vom Ufgau eine hypothetische Frau Adela aus diesem Geschlecht geben, wohingegen eine Tochter Heriberts I. von Vermandois (wohl namens Kunigunde) als Gemahlin Udos zuverlässig belegt ist. Auch die Namen Hermann, Ita und Udo passen besser oder nur zu Nachkommen Udos. Mit erstaunlicher Präpotenz verdreht Jackman bei den Stadern auch das Vorkommen von Udo, weil er die Abstammung von Udo (I) leugnet: „The name Udo can be observed entering the house of Stade as the sole onomastic heritage from the Konradiner. Apparently this occurred in a rather unusual way: … for the names Judith and Liuthar both include an –ud- component.“
Schließlich wird in Jackmans Hypothese die Heirat des Wetterau-Grafen Heribert mit Irmintrud, Tochter Meingauds und Enkelin des Maienfeldgrafen Eberhard (II) zu einer Nahehe 3 : 3, denn Heriberts Großvater wäre der Bruder dieses Eberhard. Jackman sieht in der Nahehe ausdrücklich kein Problem, und übersieht - wie bisher auch seine Kritiker - dabei die Folgerung für Otto von Hammerstein: Wenn HEINRICH II. Otto vernichten wollte, wie zuletzt Johannes Fried unterstrich, hätte er ihn leicht als illegitimen Sprössling einer unerlaubbaren Nahehe um sein Erbe bringen können.
Welches Argument bringt Jackman vor, um diese Erben Udos zu Nachkommen seines Vetters Gebhard zu machen? Es ist eigentlich ein einziges: das rätselhafte Schema consanguinitatis für Otto von Hammerstein und seine Frau Irmingard/Imiza. Eine der dort vorkommenden Filiationsfolgen lautet: Gebehard genuit Cunonem… Cuno genuit Cunonem. Man hat viel gerätselt, was diese mit dem Gegenstand des Eheprozesses nicht zusammenhängende Notiz eigentlich soll.
Fried bietet die Erklärung, die sich wohl am weitesten vom gesunden Menschenverstand entfernt, weswegen es sich anbietet, sie als Maßstab zu nehmen. „Eine nach der günstigsten Zählweise kanonisch gewöhnlich noch zulässige Ehe im Verhältnis 4 : 4 hätte für Braut und Bräutigam jeweils 30 Aszendenten, deren Geschwister und ihrer aller Nachkommen auflisten müssen, um die Verwandtschaft der beiden Ehegatten ausschließen zu können. Wer besaß eine Übersicht über die Gesamtheit dieser 60+x Personen und die Stelle oder die Stellen, an denen sie sich unzulässig überschnitten? Wer betrieb Ahnenforschung in diesem Stil? …“
In einer Gesellschaft, die von Geblütsdenken und Erbanspruch beherrscht war wie der mittelalterliche Adel, wo jeder als Herrschaftswissen nicht nur (schon wegen möglicher Erbschaften, Protektion und Einladung zu Familienfeiern) die eigenen aktuellen Verwandtschaftsverhältnisse, sondern auch bis zu einem großen Grade die der wichtigsten Konkurrenten und Verbündeten kannte, war man nicht so blöde, bei der Erforschung einer Blutsverwandtschaft nach Friedschem Rezept vorzugehen. Der Normalfall war sowieso, dass man seine Cousins und Cousinen 3. Grades (um nichts anderes geht es) kannte. Aber Fried meint: „Angesichts solcher Verhältnisse ist evident, dass manch eine Adelsehe eingegangen wurde, ohne eine tatsächlich bestehende, eheverhindernde Verwandtschaft zu bemerken.“ Dabei hätten Brautleute und ihre Eltern es leicht gehabt, Konsanguinität festzustellen: Sie hätten nur die jeweilige Ahnentafel bis zur Ururgroßelterngeneration (das sind inklusive der normalerweise noch lebenden Eltern, der Großeltern und Urgroßeltern tatsächlich 30 Menschen) vergleichen müssen. Warum sollten sie nicht diesen einfachen Weg gegangen sein, in einer Zeit, wo man sehr wohl über Familienverhältnisse und Erbgänge bescheid wusste und genealogisch dachte?
Fried verwechselt auch Ahnen- mit Verwandtschaftstafeln. Am gravierendsten ist aber sein Missverständnis der Arbores consanguinitatis. Sie „boten die Abstammungslinien in Gestalt eines ,Baumes‘, in dessen Mitte die fragliche Person, ego oder ipse, ihren Platz hatte…“ Er hat sich seine eigene Abbildung 1 nicht genauer angesehen, denn darin fehlt gerade das Feld für den Probanden (Ego), weil jedes Feld einen Verwandtschaftsgrad bedeuten soll, und Ego mit sich selbst natürlich nicht „verwandt“ ist. Gravierender ist es, dass Fried dieses System des Baumes nicht versteht. Alle mit den korrekten lateinischen Bezeichnungen ausgefüllten Felder zeigen verbotene Verwandtschaft, je weiter weg desto entfernter. Bei den Nachfahren gibt es jeweils nur zwei Felder nebeneinander: filius und filia, nepos und neptis usw. Ähnliches gilt für die Aszendenten: pater und mater, avus und avia usw. Bei den Seitenverwandten wird hier die Sache wegen der genauen lateinischen Verwandtschaftsbezeichnungen schwieriger, neben dem pater steht patruus/amita, neben der mater steht avunculus/matertera. Deren Abkömmlinge schließen sich waagerecht an. (Täten sie es senkrecht nach unten, sähe das einer Nachfahren-, bzw. Verwandtschaftstafel ähnlich, senkrecht nach oben, einer Ahnentafel.) Dementsprechend stehen auf der Vaterseite etwa patruelis/amitina oder (zwei Kästchen höher, eines nach links) propatrui/proamitae nepotes, auf der Mutterseite symmetrisch dazu: consobrinus/consobrina und proavunculi/promaterterae nepotes. Es entsteht eine Figur mit der Silhouette eines Baums, eine hohe Abstraktion für Kirchenrechtler. Man kann die Felder entlang hickeln wie beim Kinderspiel „Himmel und Hölle“ und kommt beim letzten Sprung zum Ehepartner hoffentlich aus dem höllischen Inzestgebiet in den Himmel erlaubter Ehe. (Bei den frühsten Varianten sind jedem Feld noch die genauen Gradzahlen mit eingeschrieben.) Dass der Proband zahlreiche Kinder haben konnte (sie sind alle filius oder filia, da gibt es keine Seitenverwandten) und bestimmt auch einen Großvater mütterlicherseits hatte, brauchte eine solche Arbor consanguinitatis nicht wiederzugeben, denn die Verwandtschaftsbezeichnungen waren zu finden: Auch die Brüder der Enkel sind Enkel, beide Großväter hießen avus. Eine Arbor consanguinitatis würde, wenn sie mit konkreten Personen ausgefüllt wäre, geradezu platzen, weil in jedem Kästchen mehrere Namen stünden. Und je weiter die Kästchen oberhalb vom (evtl. zu denkenden) Ego entfernt stehen, desto voller wären sie mit Personen, die untereinander garnicht verwandt sind.
Ein derartiges Schema konnte in einem Streitfall wie dem Hammerstein-Prozess kaum helfen, weil es nicht die jeweils real existierende Verwandtschaft wiedergab, sondern in seiner Abstraktion nur Konsanguinitätsränge. Fried hält trotzdem – ich vereinfache zulässig – die Arbores für eine Art Ab-Fragebogenformular für Inzest-Inquisition. Fried hätte sehen müssen, dass sie dafür nicht geeignet waren. In der Abbildung (auf die er sich beruft, die er sich aber nicht näher angeschaut zu haben scheint) variieren einige Bezeichnungen und sind einige der äußeren Felder noch frei. Viele der Abweichungen dieses „Typs 5C“ (Bezeichnung Schadts ) vom „Ideal“ kann man nur als Fehler bezeichnen: Patruus magnus und Propatruus werden zu Propatruus magnus, Atavunculi filii und Atmaterterae filii stehen nicht in einem Feld, Abnepos und Atnepos sind vertauscht, auf den Trinepos folgt Trinepotis nepos… Die Fehler waren beim mechanischen Abschreiben weitergeschleppt worden und hatten sich immer mehr kumuliert. Das Ergebnis war blanke theologische Theorie, die sich nie in der Praxis bewähren musste.
Ein Rätsel bleibt die Notiz von Saint-Omer. Wozu und wieso sind da zuerst drei Filiationslinien dargestellt, zwei davon als Schema consanguinitatis, das nicht zu einem Brautpaar führt, also schon gar nicht zu dem inkriminierten Ehepaar, dessen Schema mit Item ex alia parte angeschlossen wird? Sie führen alle über Männer zu Männern, bieten aber weder die agnatische Linie des Bräutigams (für ihn ist gerade der Vater angegeben), noch vollständig seine agnatische Verwandtschaft. Fried meint nun, diese Linien seien Relikte einer Prüfung in seinem Sinne. „Dass die ihnen zugeordneten Namen aufgeschrieben wurden und die Notiz erhalten blieb, ist ein einzigartiger Glücksumstand. Er gestattet den Einblick in die Prüfungspraxis inkriminierter Ehen bei unterstellter, aber noch nicht verifizierter Verwandtschaft. Sie bestand in der Aktualisierung beider Seiten des Verwandtschaftsschemas für den Einzelfall.“ Kurz und gut, Fried meint, wir hätten hier so etwas wie das Regest einer Stasi-Akte, genauer einer Kirchensicherheits-Akte. Vernünftige Menschen wären jedenfalls nicht so umständlich vorgegangen, und selbst die überwachungssüchtigsten Mönche und Bischöfe hätten gewusst, dass nicht nur reine Männer- oder Frauenlinien zu prüfen sind, sondern die viel zahlreicheren Mischlinien.
Wann wurde überhaupt geprüft? Auf bloßen Verdacht hin? Auf Geheiß des missgünstigen Kaisers, wie Fried meint? Hatten Mönche Geheimarchive mit Personenstandsakten? Die Betroffenen und ihre Familien wussten doch nach Fried so gut wie nichts von ihren Vorfahren?
Ich schaue nicht lange nach einschlägiger Literatur. Ich setze voraus, dass solche Eheprozesse zumindest in der Beweisaufnahme mündlich waren. Es gab also ein Verfahren wie später die Aufschwörung bei Aufnahme in ein Domkapitel: Angesehene Männer aus der Verwandtschaft (oder der Nicht-Verwandtschaft) mussten unter Eid erklären, wer die 4 ersten Ahnengenerationen von Bräutigam und/oder Braut waren. Vielleicht gab es differierende Aussagen wegen durch frühen Tod nicht erinnerter Zwischengenerationen oder bei Kettenehen. Eine gefundene und bestätigte Verwandtschaft dann als Deszendenzlinien von dem gefundenen gemeinsamem Vorfahren(paar) darzustellen, war kein Problem für den notierenden Geistlichen. So stand denn in der Notiz von St. Omer: Godefridus et Gerbirhc nepos et neptis. Godefridus genuit Irmingardam. Gerbirhc genuit Imizam. Imiza genuit Ottonem. Daraus ging der Grad der Verwandtschaft deutlich hervor, wenn man, eben nicht im Wortsinn der Arbores!, nepos et neptis als Cousin und Cousine 1. Grades versteht, die weder patrueles noch consobrini sind.
Zur Sicherheit konnte der Inquisitor sein Schema in einer Arbor consanguinitatis abzählen. Ich glaube nicht, dass er es tat, jedenfalls zeigt die Aufzeichnung von St. Omer keine Spur davon. Sonst hätte es im zweiten Teil etwa geheißen: „Arbor Ottonis: Mater Imiza –Avia Gerbirhc – (Proavia/Proavus X) – (Proavunculus oder Promatertera Y) – Proavunculi (oder Promaterte-rae) filius Godefridus – Proavunculi (…) neptis Irmingarda; oder umgekehrt (ich kürze ab) „Arbor Irmingardis: Pater – … … – Propatruelis (…) i magni (sive amitae magnae) filia Gerbirhc – Propatruelis (…) neptis Imiza – Propatruelis (…) pronepos Otto“, und hätte mit dieser Methode nach Lehrbuch genauso festgestellt, dass die Ehe innerhalb der verbotenen Grade war, weil jedes Kästchen einem kanonischen Verwandtschaftsschritt entsprach. Genau genommen hätte schon genügt: „Ottoni non licet nuptias inire cum Irmingarda, nepte propratruelis proavunculi (sive promaterteraeproamitae) sui (suae) quia eius in gradu sexto est consanguinea.“
Nach Jackman wäre die Ahnenschaft bis in die 5. Ahnengeneration geprüft worden, Fried meint „Die Agnaten-Genealogie reicht sechs Generationen zurück.“ Zumindest letzteres wäre überflüssig gewesen, denn die auf den Arbores der Vollständigkeit halber theoretisch verbotene Verwandtschaft 6 : 1 ist biologisch kaum möglich.
Was sollen aber die ersten Filiationslinien der Aufzeichnung aus St. Omer? Ich kann mir nur vorstellen, dass sie den Zeugen galten, die die Ahnentafeln „aufschwuren“, um deren Zusammenhang mit dem Ehemann klarzulegen, also ihre Sachkenntnis oder Unvoreingenommenheit. . Solange wir den Zweck nicht genau erkennen, können wir auch nicht sagen, um wen es geht, und wenn wir das nicht wissen, dürfen wir diese unklare Quelle nicht auswerten. Aller Wahrscheinlichkeit nach (auch wenn es nicht um Zeugen ginge) müssten die Probanden doch Zeitgenossen des Prozesses sein, also Mitte der 1020er Jahre gelebt haben. Die bisherigen Deutungen bleiben immer im 10. Jahrhundert, ein Gestochere im Dunkel früherer Generationen.
Wäre die Aufzeichnung aber eine Art Stammtafelgerüst der KONRADINER, müsste man sie als lückenhaft und problematisch bezeichnen, könnte jedenfalls darauf keine glaubhaften Hypothesen aufbauen. Das zeigt sich schon an den ganz verschiedenen Ansätzen, wie man in der Aufzeichnung den unverbunden auftauchenden Heribert in den Zusammenhang stellt. Dass ein paar Namenfolgen in den rudimentären Stammtafeln, die man von den KONRADINERN erstellen kann, als Filiationslinien erscheinen, besagt angesichts der Namenvererbung wenig. Einen Gebehard mit Sohn Cuno und Enkel Cuno kann es in jeder Generation ein- oder zweimal gegeben haben. Warum soll nicht der 938 bei der Belagerung von Belecke gefallene gleichnamige Sohn Udos (I) gemeint sein? Mit dem ersten Cuno wären wir bei einem der möglichen „heredes quasi filii“ und dem ersten oder zweiten Glied der Filiationskette (nach Jackman) Konrad vom Elsaß - Konrad von Schwaben - Konrad Graf von Ortenau, ob mit oder ohne den ungesicherten Elsässer. Diese Lösung erscheint mir sehr viel plausibler als die Konstruktion Jackmans, der die Reihe in den Erberhardinischen Ast der KONRADINER-Agnaten versetzt. Jackman wie ich müssen freilich einräumen, dass Udo, der nepos des Gebehard (sie sind filii duorum fratrum) in der Luft hängt. Als Udos (I) Vater Gebhard 910 gegen die Ungarn fiel, hinterließ er nach dem Continuator Reginonis nur zwei Söhne, eben Udo und Hermann. Hermann aber hatte keinen Sohn. Der 938 gefallene Gebehard kann Brüder und Schwestern gehabt haben, aber keinen patruelis Udo. Der Gebhard Jackmans hat zwar einen patruelis Udo, nämlich Udo (I), aber der hat keinen ihn überlebenden Sohn Otto (Graf im Grabfeld), weil das, wie wir sahen, mit der Verteilung quasi hereditatem nicht zu vereinbaren ist.
Diese Diskussion ist freilich überflüssig, denn meine wie Jackmans und jede bisherige Lösung entspricht nicht der Forderung, dass die Probanden, also Otto und Konrad, um 1020 gelebt haben sollen. Außerdem: Wenn wir Fried glauben, dass der Adel sich seiner Ururgroßeltern nicht erinnern konnte, dürfen wir auch einer Verwandtschaftsdarstellung nicht vertrauen, die sechs Generationen zurückgeht, selbst wenn sie von schriftkundigen Mönchen aufgezeichnet wurde. Wir sollten uns in unserem Wissensdurst nicht an diesen Strohhalm klammern, um aus ihm in dieser quellenlosen Zeit die blasse Limonade vergifteter Erkenntnis zu saugen.

915 oo Kunigunde von Vermandois, Tochter des Grafen Heribert I.
Kinder:
- Gebhard III. ca 918/20- 938 vor Belecke
- Konrad Herzog von Schwaben ca 925/30-20.8.997
- Udo II. Graf der Wetterau ca 920/25-14.7.982
- Heribert Graf Kinzinggau ca 930- 992
- Judith ca. 925-16.10.973
959 oo Heinrich I. Graf von Stade -9.5.975/76
- Hugo Graf im Einrichgau

Kinder: Nach Jackmann/Fried
- Gebhard - 938
- Udo (Otto) Bischof von Straßburg - 965
- Otto Graf von Grabfeld

Literatur:
Althoff Gerd: Die Ottonen. Königsherrschaft ohne Staat. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 2000 Seite 85 - Beumann, Helmut: Die Ottonen, Verlag W. Kohlhammer, 1991 Seite 60 - Büttner, Heinrich: Geschichte des Elsaß I. Politische Geschichte des Landes von der Landnahmezeit bis zum Tode Ottos III. und Ausgewählte Beiträge zur Geschichte des Elsaß im Früh- und Hochmittelalter, Jan Thrbecke Verlag Sigmaringen 1991 - Fried, Johannes: Prolepsis oder Tod? Methodische und andere Bemerkungen zur Konradiner-Genealogie im 10. und frühen 11. Jahrhundert - Glocker Winfrid: Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik. Böhlau Verlag Köln Wien 1989 Seite 66 - Hlawitschka, Eduard: Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen. Genealogische Studien zur Geschichte Lothringens und des Reiches im 9.,10. und 11. Jahrhundert, Saarbrücken 1969, Seite 46,49-51,65 - Hlawitschka, Eduard: Untersuchungen zu den Thronwechseln der ersten Hälfte des 11. Jahrhunderts und zur Adelsgeschichte Süddeutschlands, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1987 Seite 47-49,65,152 - Holtzmann Robert: Geschichte der sächsischen Kaiserzeit. Deutscher Taschenbuch Verlag München 1971 Seite 117,123,130,170 - Köpke, Rudolf/Dümmler Ernst: Kaiser Otto der Große, Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 1962 Seite 73,91-92,117,175 - Schieffer Rudolf: Die Karolinger. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 1992 Seite 224 - Schwager, Helmut: Graf Heribert II. von Soissons. Verlag Michael Lassleben Kallmünz/Opf. 1994 Seite 135,158, 252,284,326 - Widukind von Corvey: Die Sachsengeschichte. Philipp Reclam jun. GmbH & Co., Stutggart 1981 Seite 119,145 - Wies, Ernst W.: Otto der Große, Bechtle Esslingen 1989, Seite 110,115 - Wolf Armin: Wer war Kuno von Öhningen? Überlegungen zum Herzogtum Konrads von Schwaben (+ 997) und zur Königswahl vom Jahre 1002. in Deutsches Archiv für Erforschung des Mittelalters Band 36 1980, Seite 25-83 -  
von der Wetterau, Udo I. (I340)
 
54962 Udo II.
Graf der Wetterau (949-982)
Herzog in Rheinfranken
ca 920/25-14.7.982 gefallen Cotrone

Sohn des Grafen Udo I. von der Wetterau aus dem Hause der KONRADINER und einer namentlich unbekannten Gräfin von Vermandois, Tochter von Graf Heribert I.
Neffe des Herzogs Hermann I. von Schwaben
(Nach Jackman/Fried als Udo III. Herzog von Elsaß Sohn des Herzogs Konrad I. von Elsaß und der Judith/Jutta von Öhningen)
Josef Heinzelmann macht wahrscheinlich, daß die drei Brüder Konrad, Heribert und Udo und ihre Schwester Judith nicht unbedingt Söhne bzw. Tochter des Grafen Udo I. von der Wetterau sein müssen, sondern dessen Enkel oder Schwiegersöhne gewesen sein könnten

Althoff Gerd: Seite 407, "Adels- und Königsfamilien im Spiegel ihrer Memorialüberlieferung"

G 88, Lü: 14.7. Vdo + 982 Graf von Rheinfranken

Zum Eintrag vgl. G 87.
Der KONRADINER Udo war der Bruder Judiths (G 140), der Gemahlin Heinrichs von Stade. Mit der Stader Grafenfamilie waren die BILLUNGER verwandtschaftlich verbunden und politisch verbündet; vgl. G 45.
Udo fiel in der Schlacht bei Cotrone; vgl. BMi Nr. 874b; allg. siehe auch FW H 5 mit weiteren Literaturhinweisen.

Brandenburg Erich: Tafel 3, "Die Nachkommen Karls des Großen"

VII. Generation 10.
Udo der Jüngere, Graf in der Wetterau 949
* ca. 920, + 982 15. VII.
Anmerkungen: Seite 121, VII. 10. Udo
Thietmar 2, 20 [VII 12]

Werner Karl Ferdinand: Seite 463, "Die Nachkommen Karls des Großen bis um das Jahr 1000 (1.-8. Generation)"

VII. Generation 12
Zu Udo vgl. E. E. Stengel, Abhandlungen und Untersuchungen zur hessischen Geschichte 444.
Den Todestag gibt Brandenburg irrig mit 982 VII 15 an, was in 982 VII 13 zu korrigieren ist.

Udo II. hatte von seinem Vater die Grafschaft in der Wetterau geerbt und übte außerdem noch Grafenrechte im Moselgebiet aus, nämlich im Maienfeld und im Trechirgau. Wahrscheinlich ist er auch mit jenem fränkischen Udo zu identifizieren, der 9664 in einer militärischen Stellung in Oberitalien erscheint und 966 wegen Hochverrats von OTTO I.in die Verbannung geschickt wurde. Völlig gesichert ist aber, daß er in der Schlacht bei Cotrone gegen die Araber fiel. Bei dieser Gelegenheit erhält er einige Male den Titel "dux", allerdings ohne Zusatz. Es ist möglich, daß diese Bezeichnung eine militärische Führerstellung ausdrückt.

Holtzmann Robert: Seite 170,269 , "Geschichte der sächsischen Kaiserzeit"

Nur in Franken ist ein wirklicher Herzog, das heißt eine Gewalt, unter der Grafen standen, auch jetzt nicht mehr bestellt worden. Das Deutsche Reich war ein Teil des alten Frankenreiches, hieß gleich dem französsichen zumeist noch einfach regnunum Francorum, Reich der Franken, und das Gebiet des fränkischen Stammmes galt als das eigentliche Königsland, wo es keiner herzoglichen Gewalt bedurfte. Wenn später der KONRADINER Udo II., Graf in der Wetterau, der Sohn des gleichnamigen Siegers von Andernach, den herzoglichen Titel trägt und die Nachkommen Konrads des Roten, deren Grafschaften im Wormsfeld und Speyergau lagen, als "Herzöge von Worms" erscheinen, in Mainfranken der Bischof von Würzburg sich Herzog nennt, so sind das nur Titel für Großgrafen und hohe Herren, die keine andere Grafen unter sich hatten.
Mit dem Fanatismus des Moslem überfielen die Araber nun das ungeschützte Heer der Deutschen und bereiteten ihm eine furchtbare Niederlage. Fast die ganze deutsche Mannschaft wurde vernichtet, unter den Gefallenen befanden sich Bischof Heinrich von Augsburg, Herzog Udo II. von Rheinfranken, Markgraf Gunther von Merseburg, Graf Dedi von Wettin, von den Italienern Landulf von Capua und ein anderer Sohn des Eisenkopfes.

Eickhoff, Ekkehard: Seite 73, "Theophanu und der König"

Tausende von christlichen Kriegern mit ihren Anführern wurden erschlagen. Darunter waren Bischof Heinrich von Augsburg, der rheinfränkische Herzog Udo, Richer, der Träger der heiligen Lanze, und jener Graf Konrad, der wenige Stunden zuvor seinen reichen Besitz dem heiligen Gregor von Gorze gestiftet hatte: insgesamt 19 Fürsten und Grafen.

Literatur:
Althoff Gerd: Adels- und Königsfamilien im Spiegel ihrer Memorialüberlieferung. Studien zum Totengedenken der Billunger und Ottonen. Wilhelm Fink Verlag München 1984, Seite 57,59,98,407 G 88 - Althoff Gerd: Die Ottonen. Königsherrschaft ohne Staat. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 2000 Seite 149 - Eickhoff, Ekkehard, Theophanu und der König, Klett-Cotta Stuttgart 1996 Seite 73,84 - Fried, Johannes: Prolepsis oder Tod? Methodische und andere Bemerkungen zur Konradindiner-Genealogie im 10. und frühen 11. Jahrhundert - Hlawitschka, Eduard: Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen. Genealogische Studien zur Geschichte Lothringens und des Reiches im 9.,10. und 11. Jahrhundert, Saarbrücken 1969, Seite 46-49,54 - Holtzmann Robert: Geschichte der sächsischen Kaiserzeit. Deutscher Taschenbuch Verlag München 1971 Seite 170,269,274 - Schnith Karl: Frauen des Mittelalters in Lebensbildern. Verlag Styria Graz Wien Köln 1997 Seite 55 - Werner Karl Ferdinand: Die Nachkommen Karls des Großen bis um das Jahr 1000 (1.-8. Generation) Band IV in: Braunfels Wolfgang: Karl der Große Lebenswerk und Nachleben. Verlag L. Schwann Düsseldorf Seite 463 - 
von der Wetterau, Udo II. (I343)
 
54963 Ulrich I.
Graf von Ebersberg (969-1029)
Markgraf von Krain
960/65 † 11.3.1029 Ebersberg Begraben: Ebersberg
Vogt von Obermünster, Tegernsee und Freising
Vogt des Hausklosters Ebersberg

Einziger überlebender Sohn des Grafen Adalbero I. von Ebersberg aus dem Hause der SIEGHARDINGER und der Luitgard von Dillingen

Schwennicke, Detlef: Tafel 28, "Europäische Stammtafeln. Stammtafeln zur Geschichte der Europäischen Staaten. Neue Folge Band XVI, Bayern und Franken"

ULRICH † 11.III.1029
um 990 Vogt von Obermünster
1004/09 Vogt von Tegernsee
1011 MARKGRAF von KRAIN
960/65-1024
oo RICHGARDIS VON VIEHBACH (EPPENSTEINER) † 23.IV.1013
Tochter von Graf Markwart II.

Thiele, Andreas: Tafel 500, "Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band I, Teilband 2 Deutsche Kaiser-, Königs-, Herzogs- und Grafenhäuser II"

ULRICH I. † 1029

Graf von Ebersberg, Vogt von Obermünster, Tegernsee und Freising
1011/12 Markgraf von Krain, das damit reichsunmittelbar wurde und aus Kärnten ausgegliedert wurde.
Ulrich I. war Gegner der ottonischen Herzöge in Bayern, wurde Stütze Kaiser HEINRICHS II. und erhielt die Mark an der Sann noch dazu. Er führte viele Fehden mit weltlichen und geistlichen Nachbarn um Vogteirechte unsd Besitz.
oo RICHARDIS VON EPPSTEIN
Schwester von Markgraf Markwart I.

GENEALOGISCHE TAFELN ZUR MITTELEUROPÄISCHEN GESCHICHTE, Wegener Dr. Wilhelm: Seite 64

15. Ulrich
(Nach seinem Taufpaten, dem heiligen Ulrich, benannt). F. u. eV.
c 960/65 als letzter Sohn Adalberos vom Tode verschont Minus 12
0iehe auch n 6 Nekrolog;
970 20/1 Weihe des Klosters Ebersberg durch den Verwandten, Erzbischof Friedrich I. von Salzburg (Sieghardinger n 8) unter Graf Ulrich Hundt, Ebersberg 136 n 1, 138 n 12
c 975 (Teil-)Vogt von Freising nQ 5, 141 n 1233
986 9/4 OTTO III. beschenkt seinen Getreuen, den Grafen Ulrich, mit 29 Leibeigenen DD 2, 425 (aus dem Ebersberger Archiv)
c 990 Vogt von Obermünster QE 1, 205 n 54
1004/09 Vogt von Tegernsee Epp. sel. 3, 92 n 87
1011 22/5 Veldes liegt in pago Creina in comitatu Oudalrici DD 3, 263 f. n 228; IV. datiert
1024 Ulrich widersetzt sich anfänglich der Wahl seines unechten Enkels Altmann zum Abt von Ebersberg Minus 13;
† 1029 11/3 und zu Ebersberg neben der Gattin begraben Minus 14
St. Emmeram 12/3: Oudalricus comes 11. Jh. Necr. 3, 308

Gemahlin:
Richgardis, Tochter des Grafen Markwart II. von Viehbach (Eppensteiner n 4) Minus 12; 980/85 s 5
† 1013 23/4 zu Ebersberg und dort begraben Minus 14
St. Emmeram 24/4: Oudalricus comes statt richtig Richgardis uxor Oudalrici comitis Necr. 3, 312
Nachkommen: Oudalricus genuit Adalperonem, Eberhardum, Willibirgam et alias tres filias Minus 13.

HERKUNFT UND GESCHICHTE FÜHRENDER BAYERISCH-ÖSTERREICHISCHER GESCHLECHTER IM HOCHMITTELALTER, Gewin Dr. J.P.J.: Seite 44

VII. 16. Oudalrich

Graf von Ebersberg, c. 970-1029 (†).
Vor 970 September 11. Im Calendarium des Klosters Ebersberg ist Adalpero V. B. 14. als Vater Oudalrichs bezeichnet: E. 137, I. Note 3.
972/76. Odalrih comes Erster Zeuge bei einem Tausch zwischen Bischof Abraham von Freising und dem Edlen Dietricus (Dietrich B. 20., sein Geschlechtsvetter).: F. nr. 1221.
C. 980/85. Regensburg St. Peter. Ein Eigen zu Sünching (bei Regensburg) erwähnt, der vorher von Graf Oudalrich an St. Emmeran geschenkt worden war, "proprietas quam Odalrih comes ad s. Emmerammum olim contradidit.": R.H. nr. 215.
980/85, Ende Nov. Graf Ulrich und seine Gemahlin Richgart schenken nach dem Begräbnis ihrer Muhme Willibirg B. 14a. Güter zu Erling (bei Regensburg) und Leibeigene.: R. H. nr. 218.
C. 970. Graf Eberhard übertrug nach dem Tode seines Vaters seine Eigengut in Reisen (L. Erding): E. 138, I. 11.
C. 980. item sein Gut in Oettersberg (L. Ebersberg).: E. 138, I. 13.
C. 980, item sein Gut in Seeon.: E. 138, I. 14.
C. 980, item zwei Mansen im Dorfe Holzhausen (L. Wolfratshausen) und 1/2 Mansus im Dorfe Berghofen (B. A. Ebersberg).: E. 138, I. 15.
C. 1010/29. Graf Oudalrich gab dem Kloster Ebersberg für die Erlangung eines Gutes "Alaheim" (Aham L. Wasserburg) eine Kirche im Dorfe "Nivvenchirihhin" und 2 Mansen zu "Huntilpah".: E. 138, I. 17.
C. 1015. Oudalrich schließt einen Vertrag über ein Gut im Dorfe "Ongoltingin" Zorneding (L. Ebersberg) mit Kirche, fünf Edelhufen im Dorfe "Groupa" (Grub, L. Miesbach) und über einen in "Gramamresdorf" und einen halben in "Ekkilinpurc" (Eggelburg, L. Ebersberg) E. 138, II. 1.
C. 1015. item über vier Weinberge in "Ascahawinchil" (Gegend bei Aschach nordwestlich bei Aschach, Bez. Efferding, Ober-Österreich), ein "curticulam", genannt "Hellingin" und zwei Mansen in "Huntilpah" Hündlbach (B. A. Erding).: E. 156, II. 2. 1010/25. item über drei Mansen in "Gowiprucca" (Gachbruch, L. Dorfen): E. 156, II. 4.
1034 (†). Graf Oudalrich als Vater des Grafen Adalpero B. 21. bezeichnet: E. II. 7., F. nr. 1438ab.
s.a. Oudalricus genuit Adalpero, Eberhardum, Williburgam et alias tres filias.: Mon. Germ. Scriptores Tom. XX. pag. 13. Richardis schenkte mit ihrem Gemahl 980/85 Güter siehe oben.: R. H. nr. 218.

Ulrich I. (Udalrich) wurde Graf von Ebersberg, um 990 Vogt von Obermünster, 1004/09 Tegernsee und Freising, 1011/12 Markgraf von Krain, das damit aus Kärnten ausgegliedert und reichsunmittelbar wurde. Er war Gegner der liudolfingischen Herzöge in Bayern und stand beim Griff Heinrichs des Zänkers nach der Krone im Jahre 984 auf der Seite der Vormundschaftsregierung. Nach dessen Aussöhnung mit Heinrich dem Zänker erhielt er Ostern 985 in Pöhlde auf dessen Intervention eine Schenkung von 27 Hörigen des Königs. Er wurde Stütze von Kaiser HEINRICH II. Er erhielt die Mark an der Sann noch dazu und führte viele Fehden mit weltlichen und geistlichen Nachbarn um Vogtrechte und Besitz. Während seiner Regierung wurde 970 die Klosterkirche geweiht, in der er und seine Gemahlin ihre Grablege fanden. Der Erhebung seines unechten Enkels Altmann zum Abt des Klosters Ebersberg hatte er sich 1024 widersetzt.

Störmer Wilhelm: Seite 171-173, "Adelsgruppen im Früh- und hochmittelalterlichen Bayern."

Im beginnenden 11. Jahrhundert sind dann EBERSBERGER Markgrafen von Krain, ein Zeichen dafür, wie stark sie auch im Südosten Österreichs Fuß zu fassen vermochten, wobei unter Umständen die Verwandtschaft mit den EPPENSTEINERN eine Rolle spielte, die gleichzeitig Markgrafen von Kärnten waren und Herzöge von Kärnten wurden. Bezeichnenderweise trug der erste Herzog aus dem Hause der EPPENSTEINER den EBERSBERGER Namen Adalbero. Gerade bei ihm wird eine enge politische Verbindung mit den Grafen von Ebersberg und dem mit diesen wohl verwandten Bischof Egilbert von Freising sichtbar. Nach der Absetzung Adalberos als Herzog suchte er zunächst Ebersberg auf. Er wurde auch im ebersbergischen Hauskloster Geisenfeld bestattet.
So werden also ebersbergische Machtpositionen sichtbar an der östlichen Donau, aber auch in und um Regensburg, der alten Herzogsstadt, im Waldviertel, ebenso im Kärntener und Krainer Markengebiet. Auffälligerweise stehen die EBERSBERGER Grafen aber auch in engem Kontakt mit einem bedeutenden Reichskloster des Schweizer Mittellandes: Einsiedeln. Im "Jahrzeitbuch" dieses Klosters sind eingeschrieben Ulrich († 1029), dessen Mutter wohl aus der Verwandtschaft des heiligen Ulrich von Augsburg, das heißt der Grafen von Dillingen kommt, ferner Ulrichs Gemahlin Richgard († 1013), Tochter des EPPENSTEINER Marchward, Adalbero und sein Bruder Eppo (Eberhard), beide Gründer des Klosters Geisenfeld, und Adalberos Gemahlin Richenza, eine WELFEN-Tochter. Ein Verwandter Graf Adalberos, Etich, war Mönch im Kloster Einsiedeln. Hinter dem Einfluss auf dieses Schweizer Kloster werden sicherlich auch EBERSBERGER Positionen in dessen Umland stehen. Allerdings ist Kläuis Hypothese, der Willebirg von Wülfingen mit Willibirg, der Tochter Ulrichs von Ebersberg identifiziert und die Herren von Uster und Rapperswil von diesen ableiten möchte, kaum akzeptabel.
Graf Ulrich, der den Namen seines Taufpaten, des heiligen Bischofs Ulrich von Augsburg trug, gelang es, 970 endlich die Weihe der Klosterkirche Ebersberg durch Erzbischof Friedrich von Salzburg, einem SIGHARDINGER, durchzusetzen, nachdem sich der eigentlich zuständige Diözesan-Bischof Abraham von Freising, Vertrauter der Herzogin Judith, lange Jahre geweigert hatte, die Weihe vorzunehmen. Diese Weigerung Bischof Abrahams (957-994) hatte weniger persönliche als vielmehr politische Ursachen. Da Abraham ein ganz entschiedener Drahtzieher der süddeutschen Sonderpolitik des liudolfisch-luitpoldingischen Herzogs-Paares Heinrich (Bruder OTTOS DES GROSSEN) und Judith (Tochter Arnulfs des Bösen), besonders aber Herzog Heinrichs "des Zänkers" war, so lässt sich schon aus der Tatsache der Verweigerung der Klosterweihe in Ebersberg vermuten, dass der EBERSBERGER Graf Ulrich bei der Gegenpartei stand. Riezler ist insofern zuzustimmen, dass die politische Frontstellung Graf Ulrichs gegen Abraham und Herzog Heinrich den Zänker bereits in den 70-er Jahren vorhanden war, nicht erst seit der Königskrönung OTTOS III. 983.
Die EBERSBERGER waren also ottonische Gewährsmänner in Bayern. Erzbischof Friedrich von Salzburg (958-990), der die Kirchweihe im ebersbergischen Hauskloster vornahm, entstammte nicht nur einer Seitenlinie der EBERSBERGER, sondern hatte wie dieses sehr gute Beziehungen zum sächsischen Kaiser-Haus. OTTO DER GROSSE hatte offenbar gerade ihn als Vertrauensmann angesehen und zum Nachfolger des rebellierenden und daher geblendeten und gebannten Erzbischofs Herold gemacht, eines LUITPOLDINGERS, der sich mit seinem Verwandten Pfalzgraf Arnulf gegen OTTO erhoben hatte.
Unter Ulrich zogen die Benediktiner in Ebersberg ein. Bei ihm wird erstmals deutlich die Rolle der Akkumulation von Kirchenvogteien sichtbar: Wahrscheinlich ist Ulrich identisch mit dem 972-976 bezeugten Freisinger Teilvogt Odalrich. Sicher ist seine Vogtei über das Regensburger Stift Obermünster, außerdem ist er natürlich Vogt seines Hausklosters Ebersberg. Zu Ulrichs unmittelbarer Verwandtschaft ist wohl der Abt Eberhart von Tegernsee († 1004) zu rechnen, der vom König eingesetzt wurde. Dieser Abt hatte nämlich den König gebeten, den Grafen Ulrich als Vogt einzusetzen. Doch scheint es, dass die Mönche von Tegernsee sich für Graf Sighard, ebenfalls einen EBERSBERGER, entschieden, denn der Abt fürchtete, wie aus einem Brief hervorgeht, dass Graf Ulrich die Wahl Sighards zum Tegernseer Vogt übel nehmen könnte. Wie wichtig diese Vogteifragen für die EBERSBERGER waren, verdeutlicht ihr erheblicher Tegernseer Lehensbesitz in der älteren Entfremdungsliste. Familienpolitisch wichtig ist die Ehe Ulrichs mit Richgardis, der Tochter des Grafen Markwart II. von Viehbach aus dem Hause der späteren EPPENSTEINER. Der Bruder der Richgardis, Markwart III., war 970 von Kaiser OTTO I. als erster Markgraf in der neugebildeten kärntischen Mark (an der Mur), der späteren Steiermark, eingesetzt worden. 1011 ist Graf Ulrich von Ebersberg als Graf in der Krainer Mark bezeugt, die südlich der Kärntener Mark liegt. Bei dieser Position scheinen Familienbeziehungen eine Rolle gespielt zu haben, zumal der "EPPENSTEINER" Adalbero I., der Neffe Ulrichs von Ebersberg, 1012 auch Herzog von Kärnten wurde. Dieser dux Carantania hatte aber auch eine EBERSBERGERIN als Mutter, Hadamudis, die Schwester Graf Ulrichs. Die Söhne aus dieser Ehe Markwarts mit Hadamudis erhielten - mit einer Ausnahme: Ernst - EBERSBERGER Namen: Adalbero, Ulrich, Eberhard (Eppo), ein Beweis dafür, wie stark Ansehen und Geschlechtsbewusstsein der EBERSBERGER damals gewesen sein müssen. Die EBERSBERGERIN Hadamudis zeigte nach dem Tode ihres Gatten eine conversio, die an eine spätere Epoche erinnert: Nach Ausweis des Chronicon Eberspergense verschenkte sie ihre Habe und unternahm eine Pilgerreise nach den heiligen Stätten Palästinas, wo sie starb.

oo Richgardis von Viehbach, Tochter des Grafen Markwart II. † 23.4.1013

Kinder:
- Adalbero II. † 27.3.1045
- Eberhard II. Graf von Geisenfeld † 24.7.1041/44
- Willibirg † 25.11. nach 1056
oo Werigand Graf von Friaul Vogt von Salzburg † um 1051 [Anm. P. Bohrer: nach Paul Kläui oo Liutold von Mömpelgard]
- Judith (Tuta)
oo Sighard VI. Graf im Chiemgau † 7.8.1046

Literatur:
Bühler, Heinz: Adel, Klöster und Burgherren im alten Herzogtum Schwaben. Gesammelte Aufsätze. Anton H. Konrad Verlag 1997 Seite 179,798 - Flohrschütz Günther: Der Adel des ebersbergischen Raumes im Hochmittelalter. C.H. Beck'sche Verlagsbuchhhandlung München 1989 - Fried Pankraz: Forschungen zur bayerischen und schwäbischen Geschichte. Gesammellte Beiträge. Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1997 Seite 365, 371,372 - Gewin, Dr. J.P.J.: Herkunft und Geschichte führender bayerisch-österreichischer Geschlechter im Hochmittelalter, s-Gravenhage Druckerei H.L. Smits N.V. 1957 Seite 44 - Jakobs Hermann: Der Adel in der Klosterreform von St. Blasien. Böhlau Verlag Köln Graz 1968 Seite 213,217, D - Keller Hagen: Kloster Einsiedeln im ottonischen Schwaben. Eberhard Albert Verlag Freiburg im Breisgau 1964 Seite 67,124,155,157, 160 - Lechner, Karl: Die Babenberger. Markgrafen und Herzoge von Österreich 976-1246, Böhlau Verlag Köln 1985 Seite 45,314 A 22 - Schwennicke, Detlef: Europäische Stammtafeln. Stammtafeln zur Geschichte der Europäischen Staaten. Neue Folge Band XVI, Bayern und Franken, Verlag von J.A. Stargardt Marburg 1984 Tafel 28 - Spindler Max: Handbuch der bayerischen Geschichte. Erster Band. Das alte Bayern. Das Stammesherzogtum bis zum Ausgang des 12. Jahrhunderts. C. H. Beck'sche Verlagsbuchhandlung München Seite 244 - Störmer Wilhelm: Adelsgruppen im Früh- und hochmittelalterlichen Bayern. Studien zur bayerischen Verfassungs- und Sozialgeschichte Band IV. Kommission für bayerische Landesgeschichte München 1972 Seite 171-173 - Thiele, Andreas: Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band I, Teilband 2 Deutsche Kaiser-, Königs-, Herzogs- und Grafenhäuser II, R.G. Fischer Verlag 1994 Tafel 500 - Wegener, Wilhelm Dr. jur.: Genealogische Tafeln zur mitteleuropäischen Geschichte, Heinz Reise-Verlag Göttingen 1962-1969 Seite 64 - 
von Ebersberg, Ulrich I. (I853)
 
54964 Ulrich I., Herzog von Kärnten (1135-1144)
um 1105-7.4.1144
Ältester Sohn des Herzogs Engelbert II. von Kärnten aus dem Hause der SPANHEIMER und der Uta von Passau, Tochter von Graf Ulrich

GENEALOGISCHE TAFELN ZUR MITTELEUROPÄISCHEN GESCHICHTE
Wegener Dr. Wilhelm: Seite 272


13. ULRICH

Herzog von Kärnten; eV.
c 1123 siehe 8
1135 17/3 Reichstag in Bamberg, mit Kärnten belehnt siehe 5 (Udalricus dux, filius Engilberti ducis)
1138 (Mai) Bamberg Udalricus dux Carinthie siehe 12
1142 20/1 Regensburg Oudalricus dux Carintiorum,Engilbertus marchio, Rapoto fratres eius MB 31, 1, 399 f, Stumpf 3433
+ (1144) 7/4, begraben zu Rosazz Kärnt. UB 3, 307 n 780.

Thiele, Andreas: Tafel 495, "Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band I, Teilband 2 Deutsche Kaiser-, Königs-, Herzogs- und Grafenhäuser II"

ULRICH I. + 1144

Ulrich I. folgte 1135 seinem Vater als Herzog von Kärnten, zog 1136/37 mit Kaiser LOTHAR III. nach Italien, stützte ab 1138 die STAUFER und stritt ständig mit den großen Adelsfamilien Kärntens, den Erzbischöfen von Salzburg und den Bischöfen von Bamberg wegen Besitz- und Rechtsfragen, die sehr verschachtelt und umstritten waren. Er besaß kaum herzogliche Autorität.

oo JUDITH (VON BADEN?)
eventuell Tochter des Markgrafen Hermann II.

Bernhardi, Wilhelm: Seite 566,612,765, "Jahrbücher der Deutschen Geschichte Lothar von Supplinburg"
1135


Nach dem Schluß der Bamberger Versammlung [15 Zu Bamberg ist am 17. März 1135 eine Urkunde LOTHARS ausgestellt (St. 3304). Dat. anno dominic. incarn. 1135, 16. Kal. Apr. ind. 13, anno vero ordinationis dom. Loth. regis tertii 10, imperii vero 2. Actum Babenberch feliciter Amen, Amen, Amen. - In ihr bestätigt LOTHAR einen Tausch, den der Abt Eppo von Mallersdorf mit dem Herzog Heinrich von Baiern unter Zustimmung des Burggrafen Otto von Regensburg, der den an das Kloster übergegangenen Hof Steinkirchen vom Herzog zu Lehen trug, eingegangen war. - LOTHAR gewährt die Bestätigung imperiali auctoritate. Huic rei interfuerunt: Dietwinus card. episc. de tit. S. Rufine, Adalbertus Mogunt archiep., Chunradus Saltzburg. archiep., Bruno Colon. archiep., Chuonradus Magdeburg. archiep., Adalertus Trevir. archiep., Adalbero Hammaburg. archiep., Wido Bisuntinus archiep., Otto Baneberg. ep., Embrico Wirzeburc. ep., Heinricus dux Bavariae, Dietpoldus marchio, Engelbertus marchio, Adalbertus marchio, Heinricus marchio, Wilhelmus Palatinus, Friedericus Palatainus, Otto Palatinus, Udalricus dux, filius Engeberti ducis. - Diese Reihe zeigt 7 Erzbischöfe, 5 Bischöfe, 2 Herzöge, 4 Pfalzgrafen. Auffällig ist, daß Herzog Udalrich (von Kärnten) hinter den Pfalzgrafen folgt.] ging der Kaiser nach Sachsen.
1136
Die übrigen in Würzburg gegenwärtigen Fürsten und Herren bildeten mit ihren Truppen den Hauptteil im Heer des Kaisers. So die Äbte Anno von Lünebrug, Otto von Reichenau und Berthold von Murbach. Ferner der Herzog Ulrich von Kärnten, der Pfalzgraf Wilhelm bei Rhein, die Grafen: Otto von Wolfratshausen, Bertulf und sein Bruder Poppo von Andechs, Gebhard von Burghausen in Baiern, ein Verwandter des Kaisers. Ludwig von Lenzburg, Werner von baden sowie andere, deren Geschlecht sich nicht mit Sicherheit bestimmen läßt, ein Graf Adolf, wahrscheinlich von Holstein, Gerlach, Ludwig, Manegold, Siegfried und der hessische Graf Giso [48 Die genannten Personen kommen teils im Ann. Saxo und anderwärts in italienischen Urkunden LOTHARS als Zeugen vor.].
1137
In ehrfurchtsvoller Fülle erblickten die Italiener zu Aquino um den Kaiser die Fürsten des Reiches versammelt. Der Patriarch von Aquileja, die Erzbischöfe Albero von Trier und Konrad von Magdeburg, die Bischöfe Heinrich von Regensburg, Albero von Lüttich, Andreas von Utrecht, Heinrich von Toul.Meingot von Merseburg; Anselm von Havelberg, Albero von Basel, Udalrich von Konstanz, die Äbte Konrad von Fulda, Otto von Reichenau, Berthold von Murbach, Anno von Lüneburg, die Herzöge Heinrich von Baiern, Udalrich von Kärnten, Konrad der Staufer, die Pfalzgrafen Otto von Rineck und Otto von Wittelsbach, der Markgraf Konrad von Meißen, die Grafen Poppo von Andechs und sein Bruder Bertulf, Gebhard von Burghausen, Ludwig von Lenzburg, Werner und Adolf werden als deutsche Herren genannt, die mit dem Kaiser nach Norden aufbrachen.

Giesebrecht Wilhelm von: Band IV Seite 345,364,388, "Geschichte der deutschen Kaiserzeit"

Wir kennen nicht die Höhe der Streitkräfte, die sich um LOTHAR hier zusammenfanden, und die er zum Kriege gegen Roger verwendete. Wir wissen nur, daß ihm auf seinem weiteren Zuge folgten der Patriarch von Aquileja, die Erzbischöfe von Köln, Trier und Magdeburg, die Bischöfe von Basel, Konstanz, Toul, Utrecht, Lüttich, Regensburg und Merseburg, die Äbte von Fulda, Lorch, Reichenau, Murbach, Stablo und Lüneburg, die Herzöge Heinrich von Bayern, Konrad der Staufer und Ulrich von Kärnten, der Markgraf Konrad von Meißen, die Pfalzgrafen Otto von Wittelsbach und Otto bei Rhein, der Graf Poppo von Andechs und sein Bruder Berthold, der Graf Otto von Wolfratshausen, der Graf Gebhard von Burghausen in Bayern, ein Verwandter des Kaisers von seiten seiner Mutter, die Grafen Werner und Udalrich von Lenzburg, ihr Verwandter Graf Rudolf von Baden, der hessische Graf Giso, Graf Adolf von Holstein und ein Graf Siegfried.
Am 6. November war LOTHAR bereits über den Po gegangen; er befand sich an diesem Tage in Begleitung seiner Gemahlin, der Herzöge Heinrich von Bayern, Konrad von Staufen und Ulrich von Kärnten, des Patriarchen von Aquileja und des Erzbischofs von Magdeburg zu Geneselli bei Massa.
In der Tat folgten die meisten Fürsten dem Rufe des neuen Königs. Es erschienen Markgraf Leopold von Österreich, ein Halbbruder des Königs, die Herzoge Konrad von Zähringen und Ulrich von Kärnten, Graf Gebhard von Sulzbach, der in Franken unsd Bayern mächtige Schwager des önigs, und viele angesehene Herren aus dem oberen Deutschland.

oo Judith von Baden, Tochter des Markgrafen Hermann II.
um 1000/10- vor 18.9.1152
Kinder:
- Heinrich V. -12.10.1161
- Hermann II. -4.10.1181
- Ulrich Graf von Laibach - vor 1161
- Gottfried Mönch - vor 1144

Literatur:
Bernhardi, Wilhelm: Jahrbücher der Deutschen Geschichte Lothar von Supplinburg, Verlag von Duncker & Humbolt Leipzig 1879 Seite 566,612,653,657,765,784 - Giesebrecht Wilhelm von: Geschichte der deutschen Kaiserzeit. Mundus Verlag 2000 Band IV Seite 345,364,388 - Partenheimer Lutz: Albrecht der Bär. Gründer der Mark Brandenburg und des Fürstentums Anhalt. Böhlau Verlag Köln Weimar Wien 2001 Seite 248 - Thiele, Andreas: Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band I, Teilband 2 Deutsche Kaiser-, Königs-, Herzogs- und Grafenhäuser II, R.G. Fischer Verlag 1994 Tafel 495 -  
von Kärnten, Ulrich I. (I560)
 
54965 Ulrich von Kärnten könnte auch mit einer Schwester der Judith verheiratet gewesen sein. Familie: von Kärnten, Ulrich I. / von Baden, Judith (F221)
 
54966 Ulrich Züll ist sein Schwiegervater Döderlein, Eberhard (I23042)
 
54967 um 0 Uhr 30 an Hirnarterienverkalkung/ totale Lähmung/ Herzlähmung Willmann, Theresia (I67475)
 
54968 um 1 Uhr 30 an Herzmuskelentartung, Bronchialasthma Winter, Franziska (I67145)
 
54969 um 1 Uhr an perniziöser Anämie (Blutarmut) Eichhorn, Anna "Maria" (I23126)
 
54970 um 10 Uhr an Leberkrebs Jäger, Cäcilia (I3348)
 
54971 um 1003 (vor 1010) oder ca. 1010 (vor 1014)  von Braunschweig, Brun (I961)
 
54972 um 1050 von Dettingen, Egino I. (I59)
 
54973 um 11 Uhr Wahlig, Johannes III. (I62421)
 
54974 um 11 Uhr, "70 Jahre alt" Umla, Johann Michael (I55467)
 
54975 um 1100 am mittleren Neckar von Wolfsölden, Sigehard (I7)
 
54976 um 1100, am mittleren Neckar,
oo Schwester des Pfalzgrafen Gottfried von Calw (1075-1131) 
von Wolfsölden, Sigehard (I7)
 
54977 um 1100/1120 von Wolfsölden, Sigehard (I7)
 
54978 um 1130/35 † 24.2.1110/21-23 Kloster Vitzenburg  von Leige, Sigena (I770)
 
54979 um 1190/95 von Neideck, Engelhard I (I48998)
 
54980 um 12 Uhr Krauß, Hanß (I63439)
 
54981 um 12 Uhr 45 an Bronchopneumonie, Altersschwäche Metz, Anna Maria (I56087)
 
54982 um 12 Uhr 5 in seiner Wohnung an Lungenentzündung Kindhäuser, Valentin (I67086)
 
54983 um 12 Uhr nach Mittag Mittermayr, Georg (I70142)
 
54984 um 1220/1230 von Neideck, Konrad I (I48994)
 
54985 um 1220/1230 von Neideck, Berchtold III (I49035)
 
54986 um 1250/1260 von Neideck, Berchtold I (I48987)
 
54987 um 1260/1270 von Neideck, Gottfried II (Götz) (I49003)
 
54988 um 1264 {nach AL Halder, AL Stawitz und AL A. Schweitzer} von Tierberg, Heinrich (I59823)
 
54989 um 1280/1300 von Neideck, Konrad III (I48983)
 
54990 um 1280/1300 von Neideck, Engelhard IV (I48988)
 
54991 um 1280/1300 von Neideck, Hermann (I48990)
 
54992 um 1280/1300 von Neideck, Berchtold II (I48992)
 
54993 um 13 Uhr 30 im Theresienkrankenhaus Zeitvogel, Heinrich (I57619)
 
54994 um 13 Uhr 45, Todesursache Herzschwäche, Lungenödem, Asthma bronch. Bohrer, Peter (I54468)
 
54995 um 13 Uhr, Todesursache: Bronchialasthma, Herzmuskelentartung Seitz, Adam (I3356)
 
54996 um 1320/1330 von Neideck, Sigmund (Simon) (I49036)
 
54997 um 1350 ? Familie: von Ow, Markward III. / von Stein zum Rechtenstein, Anna (F16978)
 
54998 um 14 Uhr Helwig, Johannes VII. (I66631)
 
54999 um 15 Uhr 20 in der Waldstraße 13, an Schlaganfall, Arteriosklerose Seitz, Johannes (I3358)
 
55000 um 15 Uhr 30, Todesursache: Herzmuskelschaden, Gallenblasenentzündung, akuter Magendarmkatarrh nach Pilzgericht, Herzschwäche Gremm, Elisabeth (I23087)
 

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