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 Bohrer

von Verden, Brun II.

weiblich um 980 - 1049  (69 Jahre)


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Generation: 1

  1. 1.  von Verden, Brun II. wurde geboren um 980 (Tochter von von Walbeck, Siegfried und von Stade, Cunigunde); gestorben am 20 Aug 1049.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: 1034-1049, Verden (Aller) [27283],Verden,Niedersachsen,Deutschland; Bischof von Verden (1034-1049)

    Notizen:

    Brun II. von Walbeck
    Bischof von Verden (1034-1049)
    um 980-20.8.1049
    5. und jüngster Sohn des Grafen Siegfried von Walbeck und der Kunigunde von Stade, Tochter von Graf Heinrich I. der Kahle; Bruder der Bischöfe Thietmar von Merseburg und Siegfried von Münster

    Brandenburg Erich: Tafel 3 Seite 7, "Die Nachkommen Karls des Großen"

    IX. 37. Bruno, Abt zu Nienburg, dann in Magdeburg 1025, Bischof von Verden 1034
    * ..., + 1049
    Anmerkungen: Seite 130
    IX. 37. Bruno
    war nach Thietmar 4, 47 in Corvey erzogen, + 1049, Ann. Saxo 1032 und 1049, S. S. 6, 679 und 688.

    Althoff Gerd: Seite 317, "Adels- und Königsfamilien im Spiegel ihrer Memorialüberlieferung"
    B 104
    Lü: 19.8. Brun ep ?+ 1049 Verden
    Me: 19.8. Brun eps
    Me: 21.8. Brun eps et mart.

    Im Lüneburger Necrolog stammt der Eintrag nach Wedekind erst von einer Hand des 14. Jahrhunderts.
    Im Merseburger gehören beide Einträge der Ergänzungsschicht an. Nach dem Ausweis zweier spät überlieferter Verdener Quellen verstarb Brun II. von Verden am 21.8.1049; vgl. Wichmann, Untersuchungen zur älteren Geschichte des Bistums Verden (Fortsetzung) Seite 2.
    Er kann nicht mit den Einträgen ins Merseburger Necrolog gleichgesetzt werden, da die Ergänzungsschicht bereits 1017 eingeschrieben wurde; siehe dazu oben Seite 153 f.
    Dagegen gibt der Lüneburger Eintrag aller Wahrscheinlichkeit nach den Verdener Bischof wieder, da auch alle anderen Verdener Bischöfe des 11. Jahrhunderts in diesem Necrolog erscheinen. Wer die beiden Bischöfe namens Brun - falls es sich überhaupt um zwei verschiedene handeln sollte - sind, die im Merseburger Necrolog begegnen, kann nicht entschieden werden.
    Brun von Querfurt, an den man angesichts der Bezeichnung martyr am ehesten denken würde, erlitt sein Martyrium wohl am 9. März; vgl. Biogr. Wörterbuch 1, Spalte 369 f.; NDB 2, Seite 674 f.
    Brun I. von Verden verstarb entweder am 14.2. oder 26.4. im Jahre 976, Thietmar von Merseburg (III, 6; S. 104 mit Anm. 3) vermehrt die Unsicherheit dadurch, dass er die Todestage der Bischöfe Brun von Querfurt und Brun I. von Verden verwechselt. Hinzuweisen ist auch noch auf den Eintrag am 21. August ins Necrolog von Weißenburg: Brun eps. bei dem es sich wohl ebenfalls um den 1049 verstorbenen Verdener Bischof Brun II. handelt.
    Brun II. entstammte dem WALBECKER Grafenhaus und war ein Bruder Thietmars von Merseburg (B 174) und Siegfrieds von Münster (B 171). Durch ihre Mutter Kunigunde, eine Tochter Heinrichs von Stade (G 45), waren die Bischöfe aus der WALBECKER Familie mit den BILLUNGERN verwandt.
    Vor seiner Erhebung war Brun (seit 1025), wie vorher sein Bruder Siegfried, Abt der Klöster Berge bei Magdeburg und Nienburg; vgl. Schölkopf, Die sächsischen Grafen, S. 80 f.; zur Familie Bruns vgl. auch Lippelt, Thietmar von Merseburg, S 48 u. ö.

    Thiele Andreas: Tafel 219, "Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte", Band I, Teilband 1 Deutsche Kaiser-, Königs-, Herzogs- und Grafenhäuser I

    BRUN II. + 1049

    Mönch in Corvey, wird Abt zu Nienburg und in Magdeburg, 1034 Bischof von Verden; steht besonders gegen den Erzbischof von Bremen.

    Literatur:
    Althoff Gerd: Adels- und Königsfamilien im Spiegel ihrer Memorialüberlieferung. Studien zum Totengedenken der Billunger und Ottonen. Wilhelm Fink Verlag München 1984, Seite 317 B 104 - Brandenburg Erich: Die Nachkommen Karls des Großen Verlag Degener & Co Neustadt an der Aisch 1998 Tafel 3 Seite 7 - Lippelt, Helmut: Thietmar von Merseburg, Böhlau Verlag Köln 1973 Seite 48 - Schölkopf, Ruth: Die sächsischen Grafen 919-1024, Göttingen 1957 Studien und Vorarbeiten zum Historischen Atlas Niedersachsens Seite 80 - Thiele, Andreas: Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band I, Teilband 1, R. G. Fischer Verlag Frankfurt/Main 1993 Tafel 219 - Thietmar von Merseburg: Chronik Wissenschaftliche Buchgemeinschaft Darmstadt 1992 Seite 184 -


Generation: 2

  1. 2.  von Walbeck, Siegfried wurde geboren in 945/950 (Sohn von von Walbeck, Lothar II. und von Arneburg, Mathilde); gestorben am 15 Mrz 991 in Walbeck [39356],Börde,Sachsen-Anhalt,Deutschland.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Nordthüringgau,Deutschland; Graf im Nordthüringgau
    • Titel/Amt/Status: Walbeck [39356],Börde,Sachsen-Anhalt,Deutschland; Graf von Walbeck

    Notizen:

    Siegfried
    Graf von Walbeck
    Graf im Nordthüringengau
    um 945/50-15.3.991 Burg Walbeck
    Sohn des Grafen Lothar II. von Walbeck und der Mathilde von Arneburg, Tochter von Graf Bruno

    Brandenburg Erich: Tafel 3 Seite 6, "Die Nachkommen Karls des Großen"

    VIII. 20. KUNIGUNDE
    * ca. 950, + 997 13. VII.
    Gemahl:
    ca 970
    SIEGFRIED, Graf von Walbeck + 990 15. III.

    Althoff Gerd: Seite 393, "Adels- und Königsfamilien im Spiegel ihrer Memorialüberlieferung"

    G 29 Me:
    15.3. (Sigi)frith com + 991 Graf von Walbeck

    Der von Dümmler, Seite 231 gelesene Namensteil -frith und der Titel com, die er zu Siegfried com. ergänzte, sind auf einem kleinen Rest der verlorenen Seite 2 des Merseburger Necrologs noch zu verifizieren. Es ist nicht sicher zu entscheiden, ob der Eintrag zur Ergänzungsschicht gehört.
    Am 15. März 991 starb der Vater Thietmars von Merseburg, Graf Siegfried von Walbeck, der hier wohl gemeint ist; vgl. Thietmar IV, 17; Schölkopf, Die sächsischen Grafen, S. 79; Lippelt, Thietmar von Merseburg, S.49.
    Sein Tod wurde auch im Magdeburger Necrolog vermerkt.
    Zu den Verwandten Thietmars im Merseburger Necrolog s. oben S. 235.

    Thiele Andreas: Tafel 222, "Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte" Band I, Teilband 1 Deutsche Kaiser-, Königs-, Herzogs- und Grafenhäuser I

    SIEGFRIED I. + 991
    Sohn des Grafen Lothar II. von Walbeck

    Graf im Nordthüringengau, Graf von Walbeck
    Auch treue Stütze der OTTONEN, zeitweise mit den kaisern in Italien, Feldherr gegen die Slawen, besonders 983 beim großen Slawenaufstand; unterstützt Kaiser OTTO III. im Thronkrieg gegen Heinrich den Zänker von Bayern 983-985; führt viele Fehden mit den Nachbarn.

    oo Ende 972 KUNIGUNDE VON STADE, Tochter des Grafen Heinrich I. der Kahle, + 997

    Schölkopf, Ruth: Seite 79, "Die sächsischen Grafen 919-1024"

    Lothar war der Namensgebung nach wohl der älteste Sohn. Er wurde an sechs Stellen von Thietmar als sein Onkel (patruus) bezeichnet. Er trat erstmalig 979 hervor, als ihm zusammen mit seinem Bruder Siegfried die Überwachung Geros von Alsleben anvertraut wurde. Nach dem Tode seiner Mutter und seines Bruders Siegfried im gleichen Jahr 991 versuchte er, seine Schwägerin um das Erbe zu bringen, eine Handlungsweise, die ihm Thietmar nie ganz verzieh. Das schlechte persönliche Verhältnis zu seinem Onkel trug dazu bei, dass er ihn in seiner Darstellung möglichst in den Hintergrund treten ließ.
    Die Beziehungen dieser ostsächsischen Familie zum Westen Deutschlands waren auffallend stark, ohne dass man sie hinreichend erklären könnte. Lothars Bruder Siegfried und dessen Sohn Thietmar hielten sich nachweisbar in Köln auf. Durch Siegfrieds Gattin Kunigunde, die mütterlicherseits aus dem Geschlecht der KONRADINER stammte, wurden Interessen der WALBECKER an Mittel- und Niederrhein geweckt.
    Kehren wir nun zu Lothars Bruder, dem Grafen Siegfried von Walbeck, zurück. Er ist vom Sächsischen Annalisten (a. 979) als Sohn Lothars (II.) von Walbeck und Bruder des späteren Markgrafen Lothar bezeugt. Siegfried trat erstmalig 972 als junger, unverheirateter Mann - aber schon unter dem Titel eines Grafen - handelnd auf, als er an der Seite des Markgrafen Hodo gegen Herzog Miseco von Polen zu Felde zog und in der unglücklich verlaufenen Schlacht bei Zehden mitfocht. Siegfried kämpfte ebenfalls 983 in der Schlacht am Tanger gegen die Wenden, die - durch die superbia des Markgrafen Theoderich aufgereizt - aufständisch wurden. Bei der Aufzählung der Großen des östlichen Sachsens nahm er seinen Platz hinter dem Markgrafen, dem Grenzgrafen und dem Pfalzgrafen an letzter Stelle ein. 990 befand sich Siegfried in dem Heer, das die Kaiserin Theophanu zur Unterstützung Herzogs Miseco von Polen gegen Herzog Boleslav von Böhmen entsandte. Wiederum stand er am Schluß der aufgeführten Teilnehmer. Siegfried hatte ein unbedingtes Treueverhältnis zur Kaiserin Theophanu und diente ihr in Krieg und Frieden. Noch im gleichen Jahr stürzte er bei einem Unternehmen gegen Brandenburg vom Pferde. Seither wurde seine Gesundheit nicht mehr völlig wiederhergestellt. Schon am 15. März 991 ereilte ihn auf seiner väterlichen Burg Walbeck der Tod. Sein Todestag wurde im Merseburger und im Magdeburger Totenbuch verzeichnet. In dem ersteren fand er wohl durch seinen Sohn Thietmar Aufnahme. Siegfried von Walbeck wurde in keiner Königsurkunde bezeugt. Es besteht jedoch darüber kaum Zweifel, dass er ein Grafenamt bekleidete. Thietmar bezeichnete ihn nämlich ausdrücklich an drei Stellen als comes. Seine Grafschaften lagen wohl im östlichen Sachsen nahe der Grenze, was wir aus seiner häufigen Teilnahme an den Kämpfen schließen dürfen. Thietmar legte ihm deshalb mit Recht die ehrenvolle Bezeichnung defensor patriae bei.
    Graf Siegfried war mit Kunigunde vermählt. Sie war eine Tochter des Grafen Heinrich des Kahlen von Stade. Thietmar gab sie als seine Mutter an und somit erweist sie sich als Gattin Siegfrieds, den Thietmar an drei Stellen seinen Vater nannte. Seine Mutter hatte nach dem Tode ihres Gatten einen schweren Stand gegen ihren Schwager Lothar. Mit dem Tode ihrer Schwiegermutter Mathilde, die nicht zuletzt aus Gram über den Verlust ihres Sohnes starb, setzte die Erbauseinandersetzung ein, da Lothar und Siegfrieds Nachkommen zu gleichen Teilen erbten. Lothar versuchte, Kunigunde um das Erbe zu bringen. Es bedurfte des kaiserlichen Eingreifens, um sie wieder in ihren rechtmäßigen Besitz zu setzen. Leider führte Thietmar die strittigen Erbgüter nicht näher auf. Kunigunde starb als Witwe am 13. Juli 997. Ihren Todestag gibt das Merseburger Necrologium wieder, in dem sie als Gräfin verzeichnet steht.
    Als Kinder Siegfrieds und Kunigundes führte der Sächsische Annalist auf: Siegfried, den Bischof von Münster, Bruno, den Bischof von Verden, Thietmar, den Bischof von Merseburg, Graf Heinrich und Friedrich, den Burggrafen von Magdeburg. Dieselbe Reihenfolge der Kinder brachten die Magdeburger Annalen. Schwerlich entsprach diese Reihenfolge ihrem natürlichen Alter.

    Siegfried I. trat erstmalig 972 als junger, unverheirateter Mann, aber schon mit dem Titel eines Grafen, handelnd auf, als er an der Seite des Markgrafen Hodo gegen Mieszko I. von Polen zog und in der unglücklich verlaufenen Schlacht bei Zehden mitfocht. Er war eine treue Stütze der OTTONEN, war zeitweise mit den Kaisern in Italien und kämpfte als Feldherr gegen die Slawen und ebenfalls 983 in der Schlacht am Tanger gegen die Wenden. Er unterstütze 983-985 Kaiser OTTO III. gegen Heinrich II. den Zänker im Thronkrieg und führte viele Fehden mit den Nachbarn. 990 befand er sich in dem Heer, das die Kaiserin Theophanu zur Unterstützung Mieszkos I. gegen Böhmen entsandte. Noch im gleichen Jahr stürzte er bei einem Unternehmen gegen Brandenburg vom Pferd. Seither wurde seine Gesundheit nicht mehr völlig hergestellt.

    Eickhoff, Ekkehard: Seite 386,395,472, "Theophanu und der König"

    Der ältere von ihnen war Thietmar, Kanoniker an der Domkirche und damit in der engsten Umgebung des Erzbischofs. Er war ein jüngerer Sohn des Grafen Siegfried von Walbeck, mit OTTONEN und KAROLINGERN verwandt.
    Außer der Kaiserin, den Spitzen der königlichen Kanzlei und Erzbischof Giselher waren die Markgrafen Ekekhard von Meißen, Siegfried von Walbeck und Siegfried von Northeim sowie die Grafen Esiko und Binizo von Merseburg zugegen, welche den sächsischen Heerbann nach Magdeburg unter die Fahnen gerufen hatten.
    Um den König waren die Fürsten und Grafen der Grenzfront: Erzbischof Giselher, Herzog Bernhard, dessen Bruder Liutgar, Graf Siegfried von Walbeck und die anderen sächsischen Großen, die zum Aufgebot des Herzogs gehörten.

    Görich Knut: Seite 154,157, "Otto III. Romanus Saxonicus et Italicus."

    Thietmars Vater Graf Siegfried (+ 992) und dessen Bruder Liuthar (+ 1003) standen 984 während des Thronstreits auf der Seite Heinrichs des Zänkers [Zwar gibt es keine diesbezügliche direkte Quellenaussage; die Tatsache, daß Thietmar weder seinen Vater noch seinen Onkel unter den Anhängern der ottonischen Vormundschaftsregierung beim Treffen auf der Asselburg erwähnt (vgl. Chronicon IV 2), läßt aber den Schluß zu, daß beide auf seiten des Zänkers standen; so schon Holtzmann in MGH SS rer. Germ. NS 9, S. IX. Thietmar verrät durch sein Schweigen indirekt "die Trennungslinie, die innerhalb der höheren sächsischen Aristokratie verliefen", (Leyser, Herrschaft, Seite 75).].
    Heinrich und Udo gelten als Söhne des um 994 im Kampf mit normannischen Piraten gefallenen Graf Luder-Udo von Stade. Dessen Schwester Kunigunde war die Frau von Liuthars Bruder Siegfried von Walbeck und die Mutter Thietmars von Merseburg.

    972 oo Kunigunde von Stade, Tochter des Grafen Heinrich I. der Kahle, um 958-13.7.997

    Kinder:
    - Heinrich Graf von Walbeck 973-25.11.
    - Friedrich Burgraf von Magdeburg 974- nach 1012
    - Thietmar Bischof von Merseburg (1009-1018) 25.7.975-1.12.1018
    - Siegfried Bischof von Münster (1022-1032) - 27.11.1032
    - Brun II. Bischof von Verden (1034-1049) - 20.8.1049

    Literatur:
    Althoff, Gerd: Adels- und Königsfamilien im Spiegel ihrer Memorialüberlieferung. Wilhelm Fink Verlag München 1984 Seite 393 - Annalen von Magdeburg - Annalista Saxo: Reichschronik ad a. 979 - Brandenburg Erich: Die Nachkommen Karls des Großen Verlag Degener & Co Neustadt an der Aisch 1998 Tafel 3 Seite 6 - Eickhoff, Ekkehard: Theophanu und der König, Klett-Cotta Stuttgart 1996, Seite 386,395,472 - Görich Knut: Otto III. Romanus Saxonicus et Italicus. Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1995 Seite 62,68,154,157 - Lippelt, Helmut: Thietmar von Merseburg, Böhlau Verlag Köln 1973 Seite 49 - Ludat, Herbert: An Elbe und Oder um das Jahr 1000. Skizzen zur Politik des Ottonenreiches und der slavischen Mächte in Mitteleuropa, Böhlau Verlag Weimar 1995 Seite 141 Anm. 313 - Schölkopf, Ruth: Die sächsischen Grafen 919-1024, Göttingen 1957 Studien und Vorarbeiten zum Historischen Atlas Niedersachsens - Thiele, Andreas: Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band I, Teilband 1, R. G. Fischer Verlag Frankfurt/Main 1993 - Thietmar von Merseburg: Chronik Wissenschaftliche Buchgemeinschaft Darmstadt 1992 Seite 66,94,104,106,126,132,290,296, 388 -

    Gestorben:
    Burg Walbeck

    Siegfried heiratete von Stade, Cunigunde in 972. Cunigunde (Tochter von von Stade, Heinrich I. und von Rheinfranken, Judith) wurde geboren um 958; gestorben am 13 Jul 997 in Bebertal [39343],Börde,Sachsen-Anhalt,Deutschland. [Familienblatt] [Familientafel]


  2. 3.  von Stade, Cunigunde wurde geboren um 958 (Tochter von von Stade, Heinrich I. und von Rheinfranken, Judith); gestorben am 13 Jul 997 in Bebertal [39343],Börde,Sachsen-Anhalt,Deutschland.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Walbeck [39356],Börde,Sachsen-Anhalt,Deutschland; Gräfin von Walbeck

    Notizen:

    Cunigunde von Stade
    Gräfin von Walbeck
    um 958-13.7.997 Burg Germersleben
    Tochter des Grafen Heinrich I. der Kahle von Stade aus dem Hause der UDONEN aus seiner 1. Ehe mit der Judith von Rheinfranken, Tochter von Graf Udo von der Wetterau

    Brandenburg Erich: Tafel 3 Seite 6, "Die Nachkommen Karls des Großen"

    VIII. 20. KUNIGUNDE
    * ca. 950, + 997 13. VII.
    Gemahl:
    ca 970
    SIEGFRIED, Graf von Walbeck + 990 15. III.

    Anmerkungen: Seite 126
    VIII. 20. Kunigunde

    Thietmar 4, 11 Todeszeit 4, 26 [VIII 23]

    Thiele Andreas: Tafel 216, "Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte", Band I, Teilband 1 Deutsche Kaiser-, Königs-, Herzogs- und Grafenhäuser I

    KUNIGUNDE + 997
    oo SIEGFRIED I. Graf von Walbeck + 991

    Werner Karl Ferdinand: Seite 477, "Die Nachkommen Karls des Großen bis um das Jahr 1000 (1.-8. Generation)"

    21-26
    Zu den Angehörigen des Hauses der "Grafen von Stade" ist zunächst auf ein Mißverständnis von Brandenburg aufmerksam zu machen (Hinweis meines Assistenten, Herrn Atsma): Brandenburg hat Thietmar IV, 25 so aufgefaßt, als sei die dort genannte Adela/Ethela Gattin Heinrichs II. von Stade. Diese Tochter des Grafen Gero war aber Gattin des Grafen Siegfried von Stade. Damit nicht genug, bringt Brandenburg die gleiche Adela, mit demselben Terminus ante der Eheschließung "vor 994" zu Siegfried noch einmal! Im übrigen habe ich die Daten im Anschluß an das Buch von Richard G. Hucke, Die Grafen von Stade 944-1144, Stade 1956, in folgenden Punkten berichtigt:
    Durch das berichtigte Todesdatum von Heinrichs II. Vater Heinrich (siehe oben Anmerkung VII, 14) ergibt sich c 975/76 als Zeitpunkt des Regierungsantritts Heinrichs II. Seine bei Brandenburg nicht erwähnte Frau hieß Mechthild, stammte aus Schwaben und starb an einem X 19 (Hucke 16).
    Das Ehedatum seiner Schwester Kunigund ist gegenüber "c 970" bei Brandenburg zu präzisieren auf 972 Ende (Hucke 24, der als Geburtsjahr dieser Mutter Thietmars von Merseburg c 959/60 annimmt, während Brandenburg an c 950 gedacht hatte). Kunigunds Gemahl, Graf Siegfried von Walbeck, starb 991 III 15, nicht 990 III 15, wie Brandenburg angibt (Hucke 25). -
    Siegfried folgte seinem 1016 verstorbenen Bruder, Heinrich II., durch die 1017 erfolgte kaiserliche Verleihung (Hucke 16) in der Grafschaft zwischen Niederelbe und Niederweser, die, wie wir schon oben Anmerkung VII, 14 erwähnten, nach dem späteren dauernden Sitz der Grafen "Grafschaft Stade" genannt wird.
    Nicht in dieser Grafschaft war, im Gegensatz zur Angabe Brandenburgs VIII, 19, Udo, der zweitälteste der Brüder, Graf. Von ihm stammen die späteren Grafen von Catlenburg ab (Hucke 16-20).
    Siegfried, den Brandenburg unnötig "Siegfried II." nennt, starb 1037, aber nicht am 1. Mai, wie Brandenburg angibt, sondern am 6. Januar (Hucke 21, Anmerkung 119, wo Lappenbergs Angabe MG SS 16, 379 berichtigt wird, der Brandenburg offenbar gefolgt war). Für seine Gattin Adela gibt Hucke 21, Anmerkung 120 den bei Brandenburg fehlenden Todestag V 1.
    Zu streichen ist endlich die von Brandenburg VIII, 24, wenn auch mit Fragezeichen, aufgeführte Hildegard, Gattin Herzog Bernhards von Sachsen. Sie ist die Tochter ihrer gleichnamigen Mutter, der zweiten Gemahlin Heinrichs I. "von Stade" (Hucke 15,26), hat also mit der karolingischen Abkunft, die dem Grafenhause ja durch Heinrichs erste Gattin Judith zugeführt wurde, nichts zu tun.

    Hucke, Richard: "Die Grafen von Stade 990-1144"

    Der berühmteste Sohn aus Cunigundes Ehe mit dem Grafen Siegfried von Walbeck, der Geschichtsschreiber Thietmar, wurde als ihr dritte Sohn am 25. Juli 975 geboren. Cunigunde heiratete erst Ende des Jahres 972. Da sie nach dem sonst zuverlässigen Dyptichon als jüngere Schwester der Äbtissin Hathui erscheint, ist es ausgeschlossen, dass Thietmars Angabe über das Alter der Äbtissin, die nach ihm im Jahre 973 kaum 12 Jahre alt gewesen sein soll, stimmt. Wäre Hathui wirklich so jung gewesen, hätte ihre noch jüngere Schwester Cunigunde bereits im Alter von 11 Jahren ihren ersten Sohn geboren. Es ist daher anzunehmen, dass sowohl Cunigunde, als auch Hathui im Jahre 973 etwa 14-15 Jahre alt waren.
    Thietmars Mutter starb am 13. Juli 997. Der Großvater Siegfrieds, Luder, fiel zusammen mit seinem Stader Namensvetter 929 bei Lenzen. Luders Sohn Lothar beteiligte sich 941/42 am Aufstand gegen OTTO DES GROSSEN, erlangte aber wieder die Gunst des Kaisers. Er ist der Gründer des Stiftes Walbeck.
    Aus Cunigundes Ehe mit Siegfried gingen fünf Söhne hervor:
    Heinrich folgte seinem Vater in der Grafschaft, Friedrich wird vom sächsischen Annalisten als Burggraf von Magdeburg bezeichnet, obwohl Thietmar selbst seinen Bruder niemals als solchen erwähnt. Aber vielleicht hat Friedrich das Amt erst nach dem Tode des Bischofs erhalten. In diesem Zusammenhang sei eine wenig beachtete Sache vermerkt, die das Verhältnis der WALBECKER zum Magdeburger Kloster Berge erläutert. Auf Betreiben Siegfrieds, der dort von 1009-1022 Abt war, stifteten Thietmar, Heinrich und Friedrich drei Hufen und wurden in die Brüderschaft des Klosters aufgenommen. Als dritter Sohn Cunigundes folgt Thietmar, der 1009 von König HEINRICH II. zum Bischof des wiedererrichteten Bistums Merseburg ernannt wurde. Er starb 1018. Sein jüngerer Bruder Siegfried, Abt im Kloster Berge, wurde 1022 Nachfolger seines Vetters auf dem Bischofsstuhl von Münster (+ 1032). Der fünfte Sohn endlich, Bruno, war von 1034-21. August 1049 Bischof von Verden. Bruno bekämpfte mit seinem Onkel, Graf Siegfried von Stade, und dessen Sohn Luder-Udo, den Bremer Erzbischof Bezelin Aldebrand, einen der schärfsten Gegner des STADER Grafenhauses.
    Als sechtes Kind aus der Ehe Cunigundes mit Siegfried von Walbeck nennt der Sächsische Annalist einmal eine Oda. An einer anderen Stelle zählt er wie die Magdeburger Annalen, nur die fünf Söhne auf. Aus weiteren Erwägungen geht hervor, dass diese Oda und ihr Vater Siegfried wesentlich später gelebt haben müssen. Siegfried starb 991, demnach könnte Oda noch 992 geboren sein. Aber andererseits soll sie die Mutter Gebhards von Heinsberg sein, der frühestens 1108 [Albert 1144 p 326 gibt zwar an, dass Irmgard erst nach dem Tode ihres Sohnes Heinrich von Stade, das heißt nach 1128, wieder heiratet. Dagegen wendete Bollnow p 20 mit Recht ein, dass Irmgard, wenn wir Heinrichs Geburt 1102 ansetzen, bei der Geburt ihrer Tochter Ude/Oda, die dann erst um 1130 geboren wurde, bereits 45-50 Jahre alt gewesen sei. Gänzlich unmöglich wäre dann auch, dass Irmgards Sohn aus ihrer 2. Ehe (mit Gerhard) bereits als 7/8-jähriger 1137 auf LOTHARS Italienzug in Bari fiel. Wir setzen deshalb Irmgards zweite Ehe um 1108 an.] die Witwe des 1106 verstorbenen Markgrafen Luder-Udo III. von Stade, Irmgard heiratet, während ein anderer Sohn Odas, namens Goswin von Heinsberg, als Vater des berühmten Philipp von Heinsberg Erzbischof von Köln (1167-1191) bekannt ist [Oda wird als Großmutter des Kölners genannt in den Regesten der Erzbischöfe von Köln, 952 zu 1170 ed. Kipping; vgl. Lacomblet I 436]. Oda kann deshalb erst um 1100 gelebt haben und ihr Vater muß ein jüngerer Siegfried von Walbeck sein [Wie erwähnt, spricht der A S zu 1032 und 1049 von einer Judith als Frau Siegfrieds I. Vielleicht heißt die Frau des jüngeren Siegfried so.].
    Wahrscheinlich ist es der in einer Urkunde von 1087 auftretenden Graf Siegfried. Wie dieser verwandtschaftlich mit seinem Namensvetter zusammenhängt, konnte noch nicht sicher geklärt werden. Vermutlich war er ein Enkel des älteren Siegfried, das heißt, ein Sohn Heinrichs. Starke stellt einen großem Teil des Walbecker Eigengutes bei ihm fest.

    Nach dem Tode ihrer Schwiegermutter Mathilde setzte die Erbauseinandersetzung ein, da Lothar und Siegfrieds Söhne zu gleichen Teilen erbten. Lothar versuchte, Kunigunde um das Erbe zu bringen. Es bedurfte des kaiserlichen Eingreifens, um sie wieder in ihren rechtmäßigen Besitz zu setzen.

    Thietmar von Merseburg: Seite 132,140,154, "Chronik"

    Außer seiner Gattin Kunigunde [von Stade, Thietmars Mutter. Vgl. Stammtafel] beweinte ihn seine in vorbildlicher Rechtschaffenheit ehrwürdige Mutter Mathilde, die ihm bald nachfolgen sollte. Ja, sie erwartete nun, all ihres Trostes beraubt, in tiefer Trauer ihren letzten Tag und ging am 3. Dezember des gleichen Jahres gläubig ein zu Christus, im Jahre 996 der Fleischwerdung des Herrn. Mein Oheim Liuthar [später Markgraf der sächsischen Nordmark, Bruder Siegfrieds von Walbeck, vgk. III, 9.] aber, unser Miterbe zu gleichen teilen, erneuerte meiner Mutter den alten Schmerz und fügte ihr viel Leid zu; obwohl sie von ihrer Mutter seiner starken Hut anvertraut war, suchte er sie doch aller Besitzungen Siegfrieds zu berauben. Aber wozu sich dabei aufhalten? Des Kaisers Hilfe gab ihr alles zurück.
    Meine Mutter gab, schmerzlichst erschüttert, für die Befreiung ihrer Brüder alles, was sie besaß oder irgendwie aufbringen konnte. Da Siegfried keinen Sohn hatte, bat mer meine Mutter, ihm mit einem ihrer Söhne zu helfen. In der Absicht, diese dringende Bitte zu erfüllen, schickte sie sogleich einen Boten zu Abt Rikdag, um mit dessen Erlaubnis meinen Bruder Siegfried zu holen.
    Neun Tage nach diesem blutigen Überfall starb meine Mutter Kunigunde am 13. Juli in der Burg Germersleben [11 Zage später! - bei Markt-Alvensleben].

    972 oo Siegfried Graf von Walbeck - 15.3.991
    Kinder:
    - Heinrich Graf von Walbeck 973-25.11.
    - Friedrich Burgraf von Magdeburg 974- nach 1012
    - Thietmar Bischof von Merseburg (1009-1018) 25.7.975-1.12.1018
    - Siegfried Bischof von Münster (1022-1032) - 27.11.1032
    - Brun II. Bischof von Verden (1034-1049) - 20.8.1049

    Literatur:
    Annalen von Magdeburg ad a. 968 - Annalista Saxo: Reichschronik Seite 38 - Brandenburg Erich: Die Nachkommen Karls des Großen Verlag Degener & Co Neustadt an der Aisch 1998 Tafel 3 Seite 6 - Eickhoff Ekkehard: Theophanu und der König. Otto III. und seine Welt. Klett-Cotta Stuttgart 1996 Seite 440 - Hucke, Richard: Die Grafen von Stade 990-1144, Stade 1956 - Thiele, Andreas: Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band I, Teilband 1, R. G. Fischer Verlag Frankfurt/Main 1993 Tafel 216 - Thietmar von Merseburg: Chronik Wissenschaftliche Buchgemeinschaft Darmstadt 1992 Seite 108,132,140,154,216,292,390,448 - Werner Karl Ferdinand: Die Nachkommen Karls des Großen bis um das Jahr 1000 (1.-8. Generation) Band IV in: Braunfels Wolfgang: Karl der Große Lebenswerk und Nachleben. Verlag L. Schwann Düsseldorf Seite 477 -

    Gestorben:
    Burg Germersleben

    Kinder:
    1. von Walbeck, Heinrich wurde geboren in 973; gestorben in 1002.
    2. von Walbeck, Friedrich wurde geboren in 974; gestorben nach 1012.
    3. von Merseburg, Thietmar wurde geboren am 25 Jul 975 in Walbeck [39356],Börde,Sachsen-Anhalt,Deutschland; gestorben am 1 Dez 1018 in Merseburg [06217],Saalekreis,Sachsen-Anhalt,Deutschland; wurde beigesetzt in Merseburg [06217],Saalekreis,Sachsen-Anhalt,Deutschland.
    4. von Walbeck, Siegfried gestorben am 27 Nov 1032.
    5. 1. von Verden, Brun II. wurde geboren um 980; gestorben am 20 Aug 1049.


Generation: 3

  1. 4.  von Walbeck, Lothar II. wurde geboren um 900 (Sohn von von Walbeck, Lothar I.); gestorben am 21 Jan 964.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Balsamgau,Deutschland; Graf im Balsamgau
    • Titel/Amt/Status: Derlingau,Deutschland; Graf im Derlingau
    • Titel/Amt/Status: Nordthüringgau,Deutschland; Graf im Nordthüringgau
    • Titel/Amt/Status: 929-964, Walbeck [39356],Börde,Sachsen-Anhalt,Deutschland; Graf von Walbeck

    Notizen:

    Lothar II.
    Graf von Walbeck (929-964)
    Graf im Derlingau, Balsamgau und Nordthüringgau
    um 900-21.1.964
    Sohn des Grafen Lothar I. von Walbeck

    Thiele Andreas: Tafel 219, "Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte" Band I, Teilband 1 Deutsche Kaiser-, Königs-, Herzogs- und Grafenhäuser I

    LOTHAR II., Graf von Walbeck, im Derlingau, Balsamgau und Nordthüringengau + 986

    Er taucht erstmals als Rebell gegen OTTO I. DEN GROSSEN auf und ist zeitweise inhaftiert; 965 soll er sogar hingerichtet werden, wird aber von Kaiser OTTO letztlich begnadigt und seitdem dessen treue Hilfe; gründet als Sühnekloster die Abtei Walbeck und wird deren Vogt; hilft OTTO II. gegen Dänemark und OTTO III. 983 im Thronkrieg.

    oo MATHILDE VON ARNEBURG, Tochter des Grafen Brun + XII. 990

    Sein Stammsitz war die Burg Walbeck an der Aller im Nordthüringgau. Lothar II. nahm 941 an der Verschwörung des Königs-Sohnes Heinrich gegen seinen Bruder OTTO I. teil. Nur die Fürbitte seiner Freunde rettete ihm das Leben, so dass er mit einer Schutzhaft bei Graf Berthold von Schweinfurt davonkam. Der König konfiszierte und vergabte alle seine Güter. Schon nach einem Jahr erlangte Lothar zugleich mit der königlichen Gnade und einer Geldentschädigung sein Allod in Santersleben und Gutenswegen zurück, die beide im Nordthüringgau im Raum nördlich von Magdeburg lagen. Die Beziehungen zu Graf Berthold waren so freundschaftlich, dass sie durch dauernde Familienbande befestigt wurden. Nach seiner Entlassung gab ihm Lothar seine einzige Tochter Eilika zur Gattin. Zur Sühne für seine Untreue errichtete Lothar zu Ehren der Jungfrau Maria in Walbeck ein Kollegiatstift, dem er den zehnten Teil seines Erbes übertrug.

    Köpke Rudolf/Dümmler Ernst: Seite 117, "Kaiser Otto I."

    OTTO wurde von diesem schändlichen Anschlage zeitig genug benachrichtigt, um ihn zu vereiteln zu können, denn es fand sich unter den Verschwörern ein Verräter. Er feierte Ostern (18. April) zu Quedlinburg mit der üblichen Pracht, um auch in der Gefahr der königlichen Würde nichts zu vergeben; sein treues Gefolge aber hütete ihn so wachsam bei Tage wie bei Nacht, dass Niemand Hand an ihn zu legen wagte. Nach dem Fest ließ der König mit dem Rate Hermanns von Schwaben und der fränkischen Grafen Udo und Konrads des Roten, die damals am höchsten in seinem Vertrauen standen, die Schuldigen zur Haft bringen. Als Erich die Bewaffneten des Königs kommen sah, warf er sich auf seinem Rosse ihnen entgegen und fiel von Speerstichen durchbohrt. So entging er durch einen ehrenvollen Tod der Hinrichtung, welche nach gefälltem Urteile an den Schuldigen vollzogen wurde. Verbannung und Einziehung traf die übrigen, unter ihnen den Grafen Liuthar, den nur die Fürbitte seiner Freunde vom Tode errettete. Er wurde der Obhut des Grafen Berthold vom Nordgau und Volkfelde (aus dem Hause der BABENBERGER) übergeben, seine reichen liegenden Gründe auf ein Jahr mit Beschlag belegt. Als ihm der König nach Jahresfrist verzieh, erhielt er sie zurück nebst einer Geldsumme und den Gütern Sondersleben und Gutenswegen zur Entschädigung für den erlittenen Verlust. Sein Hüter Berthold aber vermählte sich später mit seiner Tochter Eilaswinda oder Eila. Er selbst stiftete zur Sühnung seines Vergehens aus dem Zehnten seiner Güter nachmals das Kloster Walbeck.

    Schölkopf, Ruth: "Die sächsischen Grafen 919-1024"

    Thietmar nannte als seinen Großvater väterlicherseits und damit als Sohn des gefallenen Lothar ebenfalls einen Grafen Lothar. Dieser Lothar wurde vom Sächsischen Annalisten (a. 977, a. 979) als senior de Waldbike näher bestimmt. Die Burg Walbeck (an der Aller) im Nordthüringgau, die nach Grosse vom gleichen Typ war wie die Königspfalzen Werla und Tilleda, war Stammsitz dieses Geschlechts, nach dem es häufig benannt wurde. Über diesen Grafen Lothar sind wir verhältnismäßig gut unterrichtet. Wir wissen, dass er 941 an der Verschwörung Heinrichs von Bayern gegen OTTO DEN GROSSEN teilnahm. Als der König zu Quedlinburg von dem Anschlag erfuhr, sollte auch Lothar mit den übrigen Aufständischen hingerichtet werden. Die Fürbitte seiner Freunde rettete ihm das Leben, so dass er mit einer Schutzhaft bei Graf Bertold in Bayern davonkam. Der König konfiszierte und vergabte alle seine Güter. Schon nach einem Jahr erlangte Lothar zugleich mit der königlichen Gnade und einer Geldentschädigung sein Allod in Santersleben (Klein-Santersleben bei Neuhaldensleben) und Gutenswegen (bei Groß-Santersleben) zurück, die beide im Nordthüringgau im Raume nördlich von Magdeburg lagen. Die Beziehungen zu Graf Berthold waren so freundschaftlich, dass sie durch dauernde Familienbande gefestigt wurden. Nach seiner Entlassung gab ihm Lothar seine einzige Tochter Eila (Heilikswinda) zur Gattin. Thietmar erwähnte Eila als seine Tante und Gattin Bertolds, dem sie die Söhne Heinrich und Bucco (Burchard) schenkte. Sie starb am 19. August 1015 und wurde in dem von ihr errichteten Kloster zu Schweinfurt bestattet. Zur Sühne für seine Untreue errichtete Lothar zu Ehren der Jungfrau Maria in Walbeck ein Kollegiatstift, dem er den zehnten Teil seines Erbes übertrug. Leider wurde der Besitz nicht näher aufgeführt. Er lag wohl in nächster Umgebung von Walbeck. Graf Lothar starb am 21. Januar 964.
    Er war mit Mathilde vermählt, deren Herkunft uns noch später beschäftigen wird. Sie sorgte unter Mitwirkung ihrer beiden Söhne für die Stiftung ihres Gatten, den sie als Witwe um viele Jahre überlebte, bis sie am 3. Dezember 991 starb. Als beider Söhne nannte der Sächsische Annalist Siegfried und Lothar.

    oo Mathilde von Arneburg, Tochter des Grafen Bruno - 3.12.991

    Kinder:
    - Eilika - 19.8.1016
    942 oo Berthold Graf von Schweinfurt um 915-15.1.980
    - Lothar III. - 25.1.1003
    - Siegfried - 15.3.991
    - Heinrich
    - Thietmar Abt von Corvey (983-1001) - 12.3.1001

    Literatur:
    Annalen von Magdeburg ad a. 968 - Annalista Saxo: Reichschronik Seite 30,32,45 - Köpke, Rudolf/ Dümmler Ernst: Kaiser Otto der Große, Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 1962 Seite 117 - Holtzmann Robert: Geschichte der sächsischen Kaiserzeit. Deutscher Taschenbuch Verlag München 1971 Seite 126 - Schölkopf, Ruth: Die sächsischen Grafen 919-1024, Göttingen 1957 Studien und Vorarbeiten zum Historischen Atlas Niedersachsens - Thiele, Andreas: Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band I, Teilband 1, R. G. Fischer Verlag Frankfurt/Main 1993 Tafel 219 - Thietmar von Merseburg: Chronik Wissenschaftliche Buchgemeinschaft Darmstadt 1992 Seite 56,290 -

    Lothar heiratete von Arneburg, Mathilde. Mathilde (Tochter von von Arneburg, Brun und Frederuna) gestorben am 3 Dez 991. [Familienblatt] [Familientafel]


  2. 5.  von Arneburg, Mathilde (Tochter von von Arneburg, Brun und Frederuna); gestorben am 3 Dez 991.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Walbeck [39356],Börde,Sachsen-Anhalt,Deutschland; Gräfin von Walbeck

    Notizen:

    Mathilde von Arneburg
    Gräfin von Walbeck
    - 3.12.991
    Tochter des Grafen Bruno von Arneburg und der Frederuna

    Althoff Gerd: Seite 425, "Adels- und Königsfamilien im Spiegel ihrer Memorialüberlieferung"

    G 174 Me:
    3.12. Mahttild com + 991 Großmutter Thietmars von Merseburg

    Es handelt sich um die Großmutter Thietmars von Merseburg väterlicherseits, die Gemahlin Liuthars von Walbeck; vgl. Holtzmann, Thietmar-Ausgabe, Einleitung S VII ff.; Lippelt; Thietmar von Merseburg, S. 48.
    Ihre Herkunft ist nicht mit Sicherheit zu klären; vgl. Schölkopf, Die sächsischen Grafen, S. 74 und 88.
    Sie findet sich auch im Necrolog von Magdeburg.

    Schölkopf, Ruth: Seite 74,88, "Die sächsischen Grafen 919-1024"

    Graf Lothar starb am 21. Januar 964. Er war mit Mathilde vermählt, deren Herkunft uns noch später beschäftigen wird. Sie sorgte unter Mitwirkung ihrer beiden Söhne für die Stiftung ihres Gatten, den sie als Witwe um viele Jahre überlebte, bis sie am 3. Dezember 991 starb. Als beider Söhne nannte der Sächsische Annalist Siegfried und Lothar.
    Mit dem Tode ihrer Schwiegermutter Mathilde, die nicht zuletzt aus Gram über den Verlust ihres Sohnes starb, setzte die Erbauseinandersetzung ein, da Lothar und Siegfrieds Nachkommen zu gleichen Teilen erbten. Lothar versuchte, Kunigunde um das Erbe zu bringen. Es bedurfte des kaiserlichen Eingreifens, um sie wieder in ihren rechtmäßigen Besitz zu setzen. Leider führte Thietmar die strittigen Erbgüter nicht näher auf.

    Thietmar von Merseburg: Seite 132,290, "Chronik"

    Außer seiner Gattin Kunigunde [von Stade, Thietmars Mutter] beweinte ihn seine in vorbildlicher Rechtschaffenheit ehrwürdige Mutter Mathilde, die ihm bald nachfolgen sollte. Ja, sie erwarteet nun, all ihres Trostes beraubt, in tiefer Trauer ihren letzten Tag und ging am 3. Dezember des gleichen Jahres gläubig ein zu Christus, im Jahre 996 der Fleischwerdung des Herrn [richtig:991. Vgl. Anm. 72].
    Als er gestorben war [21.1.964 (Ann. necr. Fuld.], wünschte seine Gemahlin Mathilde mit Zustimmung ihrer beiden Söhne, das Gelübde ihres lieben Ehehernn zu vollenden, und ließ nach dem Tode des hochwürdigen Vaters Willigis den aus Ostfranken stammenden reinbert folgen.

    oo Lothar II. Graf von Walbeck - 21.1.964

    Kinder:
    - Eilika - 19.8.1016
    942 oo Berthold Graf von Schweinfurt um 915-15.1.980
    - Lothar III. - 25.1.1003
    - Siegfried - 15.3.991
    - Heinrich
    - Thietmar Abt von Corvey (983-1001) - 12.3.1001

    Literatur:
    Althoff Gerd: Adels- und Königsfamilien im Spiegel ihrer Memorialüberlieferung. Studien zum Totengedenken der Billunger und Ottonen. Wilhelm Fink Verlag München 1984, Seite 235,425 G 174 - Eckhardt Karl August: Genealogische Funde zur allgemeinen Geschichte. Deutschrechtlicher Instituts-Verlag Witzenhausen 1963 Seite 164-190 - Schölkopf, Ruth: Die sächsischen Grafen 919-1024, Göttingen 1957 Studien und Vorarbeiten zum Historischen Atlas Niedersachsens Seite 74, 88 - Thietmar von Merseburg: Chronik Wissenschaftliche Buchgemeinschaft Darmstadt 1992 Seite 132,290 - Wenskus Reinhard: Sächsischer Stammesadel und fränkischer Reichsadel. Vandenhoeck & Ruprecht Göttingen 1976 Seite 210 -

    Kinder:
    1. von Walbeck, Lothar III. wurde geboren um 940/945; gestorben am 25 Jan 1003 in Köln [50667],Köln,Nordrhein-Westfalen,Deutschland; wurde beigesetzt in Köln [50667],Köln,Nordrhein-Westfalen,Deutschland.
    2. 2. von Walbeck, Siegfried wurde geboren in 945/950; gestorben am 15 Mrz 991 in Walbeck [39356],Börde,Sachsen-Anhalt,Deutschland.
    3. von Walbeck, Heinrich
    4. von Corvey, Thietmar gestorben am 12 Mrz 1001.
    5. von Walbeck, Heilika wurde geboren um 930; gestorben am 19 Aug 1015; wurde beigesetzt in Schweinfurt [97421],Bayern,Deutschland.

  3. 6.  von Stade, Heinrich I. gestorben in 975/976.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: 929-976, Stade [21680],Stade,Niedersachsen,Deutschland; Graf von Stade

    Notizen:

    Heinrich I. der Kahle Graf von Stade (929-976)
    -10.5.975/76
    Sohn des Grafen Lothar II. von Stade und der Swanhilde

    Althoff Gerd: Seite 379, "Adels- und Königsfamilien im Spiegel ihrer Memorialüberlieferung"

    G 45 Lü: 9.5. Heinricus com + um 976 Graf von Stade

    Das Stader Grafenhaus war mit den BILLUNGERN verwandtschaftlich verbunden: Hildegard (H 33), die Tochter Heinrichs von Stade, heiratete den BILLUNGER Bernhard I. (vgl. Bork, Billunger, S. 98 f.; Hucke, Die Grafen von Stade, S. 26 f.). Durch diese Heirat wurde wohl der enge Zusammenhalt zwischen STADER Grafen und den BILLUNGERN begründet, während aus der Regierungszeit OTTOS I. Rivalitäten zwischen Hermann Billung und Heinrich von Stade überliefert werden; vgl. Thietmar II, 28 und dazu Althoff, Das Bett des Königs in Magdeburg.
    Die Verbindung beider Familien ist neben gemeinsamen Feldzügen (vgl. Thietmar III, 60 Dänenfeldzug 974 und IV, 23 gegen die Seeräuber 994) vor allem durch die Eintragung zahlreicher Mitglieder der STADER Grafenfamilie dokumentiert.
    Vgl. Swanhild, Mutter Heinrichs I. (G 175); Judith, erste Gemahlin Heinrichs I. (G 140); Thietmar Abt von Corvey, Bruder Heinrichs I. (A 14); Heinrich II., Sohn Heinrichs I. (G 131); Luder-Udo, Sohn Heinrichs I. (G 68), Hildegard, Tochter Heinrichs I. und Gemahlin des BILLUNGERS Bernhard I. (H 33); Siegfried, Sohn Heinrichs II. (G 145); Udo, Enkel Heinrichs I. (G 155); dessen Sohn Ludiger (G 19); sowie Rudolf II. von Stade (G 28).

    Me: 10.5. Henricus com

    Der Eintrag im Merseburger Necrolog zum 10.5. gehört der Ergänzungsschicht an. Thietmar II, 28 erwähnt, dass Heinrich, der consanguineus OTTOS I., das besondere persönliche Vertrauen des Kaisers besessen habe, siehe dazu Althoff, Das Bett des Königs in Magdeburg; allg. zu Heinrich I. und seiner Familie vgl. Hucke, S. 10-15; zum Todesdatum - das Jahr ist unsicher - ebd. S.12.

    Brandenburg Erich: Tafel 3 Seite 6, "Die Nachkommen Karls des Großen"

    VII. 12. JUDITH
    * ..., + 973 16. X.

    Gemahl:
    HEINRICH Graf von Stade + 976 9. V..

    Anmerkungen: Seite 121
    VII. 12. Judith

    Thietmar 2,42; 3,20. Wolters, Grafen von Stade, Stad. Arch. N.F. 1 [VII 15]

    Thiele Andreas: Tafel 216, "Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte", Band I, Teilband 1 Deutsche Kaiser-, Königs-, Herzogs- und Grafenhäuser I

    HEINRICH I. "DER KAHLE"
    + 976

    Folgt dem Vater 929 als Graf von Stade, Graf im Steiringau, Heiangau, Ammergau und Herr zu Harsfeld, wo er 964 eine Burg errichtete. Er war zuerst Kanoniker (daher der Beiname), kämpfte gegen Slawen und Dänen und stand in Sachsen besonders gegen die BILLUNGER und Erzbischof Adaldag von Bremen. Er war der Führer des sächsischen Adels gegen diese und entging 968 nur knapp einer Gefangennahme in Magdeburg. Streitpunkte waren Grafen-, Vogtei- und Besitzrechte, etwa die Vogtei Heeslingen, die er 973 gewann. Die Schwerpunkte seines Besitzes waren im Raum Stade, Harsefeld, Heeslingen und Lesum. Seine Familie gehörte neben den BILLUNGERN und OTTONEN zu den führenden in Ostfalen.

    1. oo JUDITH VON FRANKEN, Tochter des KONRADINERS Graf Udo IV. der Wetterau + wohl 973
    2. oo HILDEGARD (VON REINHAUSEN?), wohl Tochter und Miterbin des Grafen Elli I.

    Glocker Winfrid: Seite 356, "Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik."

    7. GRAF HEINRICH DER KAHLE VON STADE

    Thietmar von Merseburg berichtet in seiner Chronik II c. 28, Seite 74, Graf Heinrich "von Stade" habe einen besonderen Einfluß auf OTTO DEN GROSSEN ausüben können, "quia eius fuit consanguineus". Dieser Graf Heinrich gehörte zu einem seit 929 faßbaren Geschlecht (bei dem die Bezeichnung nach ihrer wichtigsten Burg in Stade allerdings erst seit dem 12. Jahrhundert üblich wird). Schon der Name Heinrich deutet auf eine Verwandtschaft mit den LIUDOLFINGERN hin, ebenso wie die Namen Gerburg und Hadwig bei den Töchtern Heinrichs und der Name Bruno unter Heinrichs Enkeln; zudem trug auch eine mußmaßliche Schwester Graf Heinrichs von Stade den Namen Gerburg (vgl. Holtzmann, Einleitung Thietmar-Ausgabe Seite XII, Anmerkung 3). Ein besonders enges Verhältnis zwischen OTTO I. und STADERN wird uns darin faßbar, daß der Kaiser für Hadwig, eine Tochter des Grafen Heinrich, die Patenschaft übernahm und sich 973 dafür verwandte, daß sie trotz ihres jugendlichen Alters zur Äbtissin des Klosters Heeslingen bestimmt wurde (Thietmar II c. 42 Seite 90). Hucke, Grafen Seite 13 Anmerkung 60, vermutet, ausgehend vom Namen dieses Patenkindes OTTOS DES GROSSEN, verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Hadwig, der Gemahlin Ottos des Erlauchten, und Lothar (Ludger), dem Ahnherren der Stader Grafen. Die klassische genealogische Kombination machte diesen Lothar ja zum Gemahl der Enda, einer Tochter des Liudolf dux (vgl. oben II, 5).
    Mit Sicherheit fesstellen können wir jedoch nur die Verschwägerung Liudolfs, des Sohnes OTTOS DES GROSSEN, mit den STADERN: seine Gemahlin Itawar eine Kusine der Judith, der ersten Gemahlin Graf Heinrichs des Kahlen von Stade; vgl. dazu die KONRADINER-Stammtafel bei Hlawitschka, Kuno Seite 36 f.

    S 14) HEINRICH I. ("DER KAHLE"), Graf "von Stade" + c 976 am V 10
    1. oo JUDITH, Tochter Graf Udos von der Wetterau + vor 973 am X 16
    2. oo HILDEGARD + VI 11.

    Eine Stammtafel zu den STADER Grafen findet man bei Hucke, Grafen (am Ende des Buches).

    Althoff, Gerd: Seite 142-143,147, "Das Bett des Königs in Magdeburg"

    Während der Abwesenheit OTTOS DES GROSSEN empfing Erzbischof Adalbert, anläßlich einer Ständeversammlung in Magdeburg, den Herzog Hermann Billung, der die Regentschaft in Sachsen stellvertretend führte, wie einen König. Er geleitetet ihn in einer Prozession unter Glockengeläut an der Hand in die Kirche. Später nahm der Herzog an der Tafel, umgeben von Bischöfen, den Platz des Kaisers ein und schlief in dessen Bett. Diese Anmaßung (superbia) mißfiel schon dem anwesenden Grafen Heinrich von Stade. Der Herzog versuchte ihn zunächst in seine Gewalt zu bringen, doch schützten den Grafen seine milites. Daraufhin befahl ihm der Herzog, zum Kaiser nach Rom zu gehen. Dies tat Heinrich von Stade und berichtete OTTO DEM GROSSEN den Vorfall, worauf der Kaiser in großem Zorn Erzbischof Adalbert befahl, ihm so viele Pferde nach Italien zu senden, wie er Hermann habe Kronleuchter anzünden und Glocken läuten lassen. Soweit der Bericht Thietmars, der geprägt ist von der Hervorhebung der Rolle, die Thietmars Großvater, Graf Heinrich von Stade, bei der Geschichte spielte.
    Es mag daher auch nur wenig verwundern, daß aus dem sächsischen Adel gerade Heinrich von Stade die Position des Königs zu vertreten suchte, war er doch ein consanguineus OTTOS DES GROSSEN.

    959 1. oo Judith von Rheinfranken, Tochter des Grafen Udo -16.10. vor 973
    2. oo Hildegard von Reinhausen, Tochter des Grafen Elli I. -11.6.

    Kinder:
    1. Ehe
    - Heinrich II. der Gute -2.10.1016
    - Lothar-Udo I. -23.6.994
    - Siegfried II. -6.1.1037
    - Gerburg (Gertrud) - um 1000 Mutter des Bischofs Dietrich von Münster (1011-3.1.1022)
    oo Brun Graf von Arneburg -27.11.978
    - Hathui Äbtissin von Heeslingen 973 958-
    - Kunigunde -13.7.997
    oo Siegfried Graf von Walbeck -15.3.991

    2. Ehe
    - Hildegard -3.10.1011
    oo Bernhard I. Herzog von Sachsen -7.2.1011

    Literatur:
    Althoff Gerd: Adels- und Königsfamilien im Spiegel ihrer Memorialüberlieferung. Studien zum Totengedenken der Billunger und Ottonen. Wilhelm Fink Verlag München 1984, Seite 33,40,57,92, 250,397 G 45 - Althoff, Gerd: Das Bett des Königs in Magdeburg, in: Festschrift für Berent Schwinekörper Sigmaringen 1982, Seite 141-153 - Althoff Gerd: Die Ottonen. Königsherrschaft ohne Staat. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 2000 Seite 133 - Annalen von Hildesheim ad a. 994 - Annalen von Quedlinburg - Annalista Saxo: Reichschronik Seite 28,31,44,51,66,70 - Brandenburg Erich: Die Nachkommen Karls des Großen Verlag Degener & Co Neustadt an der Aisch 1998 Tafel 3 Seite 6 - Chronik des Albert von Stade - Glocker Winfrid: Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik. Böhlau Verlag Köln Wien 1989 Seite 14, 261,356 - Hucke, Richard: Die Grafen von Stade 990-1144, Stade 1956 Seite 10-15 - Jordan, Karl: Heinrich der Löwe, Deutscher Taschenbuch Verlag München, Seite 74,137 - Holtzmann Robert: Geschichte der sächsischen Kaiserzeit. Deutscher Taschenbuch Verlag München 1971 Seite 245 - Thiele, Andreas: Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band I, Teilband 1, R. G. Fischer Verlag Frankfurt/Main 1993 Tafel 216 - Thietmar von Merseburg: Chronik. Freiherr vom Stein-Gedächtnisausgabe, Seite 64,66,78,80,90 -

    Gestorben:
    10.5.

    Heinrich heiratete von Rheinfranken, Judith in 959. Judith (Tochter von von der Wetterau, Udo I. und von Vermandois, Kunigunde) wurde geboren um 925; gestorben vor 973. [Familienblatt] [Familientafel]


  4. 7.  von Rheinfranken, Judith wurde geboren um 925 (Tochter von von der Wetterau, Udo I. und von Vermandois, Kunigunde); gestorben vor 973.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Gräfin von Stade

    Notizen:

    Judith von Rheinfranken Gräfin von Stade
    ca 925-16.10. vor 973

    Tochter des Grafen Udo I. von der Wetterau aus dem Hause der KONRADINER und einer namentlich unbekannten Tochter des Grafen Heribert I. von Vermandois
    Nach Jackman/Fried Tochter des Herzogs Konrad I. von Elsaß und der Judith/Jutta von Öhningen
    Josef Heinzelmann macht wahrscheinlich, daß die drei Brüder Konrad, Heribert und Udo und ihre Schwester Judith nicht unbedingt Söhne bzw. Tochter des Grafen Udo I. von der Wetterau sein müssen, sondern dessen Enkel oder Schwiegersöhne gewesen sein könnten

    Althoff Gerd: Seite 418, "Adels- und Königsfamilien im Spiegel ihrer Memorialüberlieferung"

    G 140
    Lü: 16.10 Juditha com + vor 973 Gemahlin Heinrichs I. von Stade

    Judith erscheint wie zahlreiche andere Angehörige der mit den BILLUNGERN verwandten Stader Grafenfamilie im Lüneburger Necrolog, vgl. dazu Kommentar G 45.
    Sie stammte aus der Familie der KONRADINER; auch ihr Bruder Udo (G 88) begegnet im Lüneburger Necrolog.
    Allgemein zu ihr und ihrem Todesdatum vgl. Hucke, Die Grafen von Stade, S.14.

    Me: 16.10. Iuthitta com

    Der Eintrag in Merseburg gehört nicht der Ergänzungsschicht an. Judith war die Großmutter Thietmars von Merseburg (vgl. Holtzmann, Thietmar-Ausgabe, Einleitung S. XII: Lippelt, Thietmar von Merseburg, S. 48); zu den Verwandten Thietmars im Merseburger Necrolog s. oben S. 235.

    Brandenburg Erich: Tafel 3 Seite 6, "Die Nachkommen Karls des Großen"

    VII. 12. JUDITH
    * ..., + 973 16. X.

    Gemahl:
    HEINRICH Graf von Stade + 976 9. V.

    Anmerkungen: Seite 121
    VII. 12. Judith

    Thietmar 2,42; 3,20. Wolters, Grafen von Stade, Stad. Arch. N.F. 1 [VII 15]

    Werner Karl Ferdinand: Seite 463, "Die Nachkommen Karls des Großen bis um das Jahr 1000 (1.-8. Generation)"

    VII. Generation 14
    Zu Judith, ihrem Gatten Heinrich "von Stade" und ihren Nachkommen vgl. Richard G. Hucke, Die Grafen von Stade 900-1144. Genealogie, politische Stellung, Comitat und Allodialbesitz der sächsischen Udonen, Stade 1956, 9ff.
    Graf Heinrich I. "der Kahle", Sohn des in der Schlacht bei Lenzen 929 IX 4 gefallenen Grafen Luder, heiratete in erster Ehe die Udo-Tochter Judith, in zweiter Ehe eine Hiltigard, von der er nur eine gleichnamige Tochter hatte; alle andern Kinder siehe VIII, 21-26) gingen aus der ersten Ehe hervor. Das Todesjahr Heinrichs gibt Brandenburg mit 976 an; Hucke erwähnt zwar Argumente Wedekinds für dieses Jahr, datiert jedoch selbst vorsichtig "um 975/76" und nennt als letzte sichere Erwähnung Thietmar III, 6 zu 974. Den Todestag gibt Brandenburg mit V 9, was auf der Ausgabe des Nekrologs von St. Michael in Lüneburg beruht, während Hucke V 10, das im Chronicon monasterii Rosenfeldensis sue Hassefeldensis gegebene Datum, vorzieht. Wir lassen die Frage offen.
    Den Todestag Judiths gibt Brandenburg schon richtig mit X 16, nach dem Merseburger Nekrolog; Thietmar II, 42, nennt für seine avia Iutitta das Datum X 26. Als Todesjahr nennt Brandenburg 973, doch wissen wir nichts anderes, als daß Judith 973 bei der Ordination ihrer Tochter Hathui im Kloster Heeslingen im Unterschied zu ihrem Gemahl nicht anwesend war, also offenbar vor 973 starb (Hucke 14).
    Zur Bedeutung, die das Einströmen fränkisch-karolingischen Geblüts in den sächsischen Adel durch die Verbindung Judiths mit Heinrich hatte vgl. Hucke 14f: Helmhold kennzeichnet Erzbischof Hartwig von Bremen geradezu als Angehörigen des alten UDONEN-Stammes (de antiqua Udonum prosapia), ... Es ist möglich, fast alle Träger des Namens "Udo", die in den Quellen des 10.-13. Jahrhunderts als Angehörige der sächsischen Dynastengeschlechter auftreten, als Nachfahren des Rheinfranken Udo von der Wetterau und seiner TochterJudith einzuordnen." Nicht weniger bemerkenswert ist, daß sich unter den Nachkommen (vgl. Stammtafel A, bei Hucke nach Seite 236) bei den Männern keine KAROLINGER-Namen finden, wohl bei den Frauen: Kunigund (Tochter Judiths) sowie Ermengard/Irmgard und Bertha, Enkelinnen Judiths.
    Es darf daran erinnert werden, daß "Graf von Stade" (so Brandenburg) die übliche Bezeichnung des Hauses ist, die jedoch erst im 11. Jahrhundert in den Quellen, erst im 12. Jahrhundert urkundlich begegnet (Hucke 9 und Anmerkung 29). Graf Heinrich I., der seit 959 als Graf im Heilangau und Gau Mosidi urkundlich belegt ist, erbaute vor 969, wohl an Stelle eines fränkischen Königshofes, in Harsefeld (Kreis Stade, südlich von Stade) ein festes Haus. Erst im frühen 11. Jahrhundert dürfte Stade als Hauptsitz der Grafen an die Stelle von Harsefeld getreten sein und gab dann den Namen, vgl. Weise, in: Handbuch der Historischen Stätten Deutschlands, Band 2: Niedersachsen und Bremen ²1960, 176 und 373.

    Thiele Andreas: Tafel 9, "Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte" Band I, Teilband 1 Deutsche Kaiser-, Königs-, Herzogs- und Grafenhäuser I

    JUDITH + 973
    oo HEINRICH I. Graf von Stade
    + 976

    Thietmar von Merseburg: Seite 80, "Chronik"

    Meine Großmutter Judith ruht in der Kirche, die ihre Tochter später mühsam in Stein errichten ließ, was eine Seltenheit in diesem Lande ist. Sie verstarb am 26. Oktober [189 Tochter des KONRADINERS Udo (vgl. II, 35 und Stammtafel), Gemahlin Heinrichs des Älteren, Jahr unbekannt. Necr. Mers.: 16. Oktober].

    Hucke Richard: Seite 14, "Die Grafen von Stade"

    Judith, die erste Frau Heinrichs des Kahlen, war eine KONRADINERIN, gebürtig aus Rheinfranken. Sie gebar ihrem Gatten drei Töchter, die sowohl das Dyptichon als auch der sächsische Annalist nennt Judiths Todestag ist der 16. Oktober, das Todesjahr wird vor 973 anzusetzen sein. Bei der Ordination ihrer Tochter Hathui im Kloster Heeslingen war nämlich nur ihr Vater zugegen, wie Thietmar ausdrücklich berichtet.Judiths Vater war Graf Udo (im Rheingau und in der Wetterau, + 949), den Thietmar als "amicus regis" bezeichnet, der Bruder Hermanns I. von Schwaben, Vetter König KONRADS I. Udos Name erscheint erstmalig in N-Deutschland beim zweiten Sohn der Judith, dem man die Namen der Großväter gab (Luder-Udo). Später nannte man das ganze Stader Geschlecht nach ihm "UDONEN". Helmhold kennzeichnet Erzbischof Hartwig von Magdeburg geradezu als Angehörigen des alten UDONEN-Stammes (de antiqua Udonum prosapia) und Hartwigs gleichnamiger Onkel und Magdeburger Amtsgenosse wird, obwohl er selbst kein STADER ist, als "Udo" bezeichnet. Es ist möglich, fast alle Träger des Namens "Udo" , die in den Quellen des 10.-13. Jahrhunderts als Angehörige sächsischer Dynastengeschlechter auftreten, als Nachfahren des Rheinfranken Udo von der Wetterau und seiner Tochter Juditheinzuordnen.

    Hlawitschka, Eduard: Seite 49,152, "Untersuchungen zu den Thronwechseln der ersten Hälfte des 11. Jahrhunderts und zur Adelsgeschichte Süddeutschlands"

    Hat doch der Großvater Thietmars von Merseburg (mütterlicherseits), Graf Heinrich von Stade (+ nach 974), den Thietmar selbst als consanguineus Kaiser OTTOS DES GROSSEN bezeichnete, Judith, eine Tochter des KONRADINERS Udo I. von der Wetterau und seiner Gemahlin N.N., die ihrerseits eine Tochter Heriberts I. von Vermandois war, heiraten können.
    Zumal ja Luder-Udos I. Großmutter Judith eine KONRADINERIN war und den Herzog Konrad von Schwaben zum Bruder hatte.

    Heinzelmann Josef: "Spanheimer–Späne. Schachwappen und Konradinererbe"

    Ich schlage mich nicht auf die Seite der Parodisten, wenn ich nochmals eine Denkmöglichkeit anfüge. Der letzte Name der Reichenauer Memorialnotiz, angeblich eine Dublette, könnte nämlich Konrads von Schwaben Schwager Heinrich von Stade bezeichnen, denn man muss wohl Vuelf Heinrich für die beiden Enkel Welf und Heinrich ansehen. Dann dürfte aber auch Iudita Heinrichs von Stade Gattin meinen und dann wäre Richlint mit größter Wahrscheinlichkeit eine weitere Schwester oder eine Tochter Konrads. Oder doch die Gattin Konrads?

    Quasi hereditatem inter filios

    Mit den vier Geschwistern sind gewiss nicht alle Erben aufgezählt. Dass aber diese vier nicht von dessen Vetter Gebhard sondern von Udo abstammen (freilich nicht unbedingt wie in traditioneller Auffassung als seine Kinder, sondern, was auch ihre Lebens-, genauer ihre Todesdaten zu bestätigen scheinen, eher als Enkel über einen unbekannten Sohn oder eine Tochter), verraten schon ihre Namen. Jackman muss wegen der VERMANDOIS-Namen Heribert und Kunigunde dem Grafen Gebhard vom Ufgau eine hypothetische Frau Adela aus diesem Geschlecht geben, wohingegen eine Tochter Heriberts I. von Vermandois (wohl namens Kunigunde) als Gemahlin Udos zuverlässig belegt ist. Auch die Namen Hermann, Ita und Udo passen besser oder nur zu Nachkommen Udos. Mit erstaunlicher Präpotenz verdreht Jackman bei den STADERN auch das Vorkommen von Udo, weil er die Abstammung von Udo (I) leugnet: „The name Udo can be observed entering the house of Stade as the sole onomastic heritage from the Konradiner. Apparently this occurred in a rather unusual way: … for the names Judith and Liuthar both include an –ud- component.“

    959 oo 1. Heinrich I. der Kahle Graf von Stade -10.5.975/76

    Kinder:
    - Heinrich II. der Gute - 2.10.1016
    - Lothar-Udo I. - 23.6.994
    - Siegfried II. - 6.1.1037
    - Gerburg (Gertrud) - um 1000, Mutter des Bischofs Dietrich von Münster (1011-3.1.1022)
    oo Brun Graf von Arneburg -27.11.978
    - Hathui Äbtissin von Heeslingen 973 958-
    - Kunigunde -13.7.997
    oo Siegfried Graf von Walbeck -15.3.991

    Literatur:
    Althoff Gerd: Adels- und Königsfamilien im Spiegel ihrer Memorialüberlieferung. Studien zum Totengedenken der Billunger und Ottonen. Wilhelm Fink Verlag München 1984, Seite 57,235,418 G 140 - Brandenburg Erich: Die Nachkommen Karls des Großen Verlag Degener & Co Neustadt an der Aisch 1998 Tafel 3 Seite 6 - Chronik des Albert von Stade - Glocker, Winfrid: Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik, Böhlau Verlag Köln Wien 1989 Seite 357 - Heinzelmann, Josef: Spanheimer-Späne. Schachwappen und Konradinererbe, in: Jahrbuch für westdeutsche Landesgeschichte 25 (1999), Seite 7­68 - Hlawitschka Eduard: Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen. Genealogische Untersuchungen zur Geschichte Lothringens und des Reiches im 9., 10. und 11. Jahrhundert. Kommissionsverlag: Minerva-Verlag Thinnes Nolte OHG Saarbrücken 1969 Seite 46 - Hlawitschka, Eduard: Untersuchungen zu den Thronwechseln der ersten Hälfte des 11. Jahrhunderts und zur Adelsgeschichte Süddeutschlands, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1987 Seite 49,152 - Hucke, Richard: Die Grafen von Stade 990-1144, Stade 1956 - Thiele, Andreas: Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band I, Teilband 1, R. G. Fischer Verlag Frankfurt/Main 1993 Tafel 9 - Thietmar von Merseburg: Chronik. Wissenschaftliche Buchgemeinschaft Darmstadt 1992 Seite 80 - Werner Karl Ferdinand: Die Nachkommen Karls des Großen bis um das Jahr 1000 (1.-8. Generation) Band IV in: Braunfels Wolfgang: Karl der Große Lebenswerk und Nachleben. Verlag L. Schwann Düsseldorf Seite 463 -

    Gestorben:
    16.10.

    Kinder:
    1. von Stade, Heinrich II. wurde geboren in 946; gestorben am 2 Okt 1016; wurde beigesetzt in Harsefeld [21698],Stade,Niedersachsen,Deutschland.
    2. von Stade, Lothar-Udo I. wurde geboren in 950; gestorben am 23 Jun 994 in Stade [21680],Stade,Niedersachsen,Deutschland.
    3. von Stade, Siegfried II. wurde geboren in 965; gestorben am 6 Jan 1037.
    4. von Stade, Gerburg gestorben um 1000.
    5. von Stade, Hathui wurde geboren in 958.
    6. 3. von Stade, Cunigunde wurde geboren um 958; gestorben am 13 Jul 997 in Bebertal [39343],Börde,Sachsen-Anhalt,Deutschland.


Generation: 4

  1. 8.  von Walbeck, Lothar I. gestorben am 4 Sep 929 in Lenzen [19309],Prignitz,Brandenburg,Deutschland.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Balsamgau,Deutschland; Graf im Balsamgau
    • Titel/Amt/Status: Derlingau,Deutschland; Graf im Derlingau
    • Titel/Amt/Status: Walbeck [39356],Börde,Sachsen-Anhalt,Deutschland; Graf von Walbeck

    Notizen:

    Lothar I.
    Graf von Walbeck
    Graf im Derlin- und Balsamgau
    -4.9.929 bei Lenzen
    Eventuell Sohn des 880 gefallenen Grafen Lothar

    Althoff Gerd: Seite 412, "Königs- und Adelsfamilien im Spiegel ihrer Memorialüberlieferung"

    G 112 Me: 5.9. Liutharius comes cum multis Lunzini obiit + 929

    Der Eintrag in Merseburg gehört nicht der Ergänzungsschicht an. Es handelt sich um einen der beiden Urgroßväter Thietmars von Merseburg, die beide in der Schlacht bei Lenzen 929 fielen; vgl. Waitz, Jbb. Heinrichs I., Seite 130 mit Anm. 4.
    Der eine ist der erste bekannte Angehörige des STADER (vgl. Hucke, Die Grafen von Stade, Seite 9), der andere des WALBECKER Grafenhauses; vgl. Holtzmann, Thietmar-Ausgabe, Einleitung S. VIII; Schölkopf, Die sächsischen Grafen, Seite 73; Lippelt, Thietmar von Merseburg, Seite 48.
    Wer der verzeichnete ist, läßt sich nicht entscheiden.
    Zu den Verwandten Thietmars im Merseburger Necrolog siehe oben Seite 235.
    Einer der beiden Liuthare begegnet auch in der Abschrift des ottonischen Familiennecrologs im Verbrüderungsbuch von St. Gallen; vgl. Althoff, Unerkannte Zeugnisse vom Totengedenken der Liudolfinger; Seite 403, wo versehentlich nicht auf den STADER Grafen verwiesen wird.

    Thiele Andreas: Tafel 219, "Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte" Band I, Teilband 1 Deutsche Kaiser-, Königs-, Herzogs- und Grafenhäuser I

    LOTHAR I., Graf von Walbeck, im Derlingau und Balsamgau
    + 929 gefallen

    War ein getreuer Gefolgsmann des Königs HEINRICH I. und war dessen Feldherr gegen die Slawen. Er fiel als Heerführer zusammen mit seinem Namensvetter Lothar II. von Stade in der Schlacht bei Lenzen/Prignitz gegen die Redarier siegreich, wodurch der Slawenaufstand zusammenbrach.

    Widukind von Corvey: Seite 89, "Die Sachsengeschichte"

    Am kommenden Morgen rückten sie gegen die genannte Burg vor, aber die Bewohner legten die Waffen nieder und erbaten nur ihr Leben, das sie geschenkt erhielten. Unbewaffnet sollten sie die Burg Lenzen verlassen. Die Unfreien aber, das ganze Geld, die Frauen und Kinder sowie das gesamte Hausgerät des Barbarenkönigs wurden als Beute gewonnen. Von den Unsrigen fielen in jener Schlacht die beiden Liuthare [Die Grafen Liuthar von Walbeck und Liuthar von Stade.] und einige andere Adlige.

    Lippelt, Helmut: Seite 48, "Thietmar von Merseburg"

    So auch im Falle Thietmars. Seine Vorfahren waren eng mit der sächsischen Geschichte verbunden. Beide Urgroßväter, Liuthar von Walbeck und Liuthar von Stade, waren 929 in der Schlachte bei Lenzen gefallen.

    Waitz, Georg: Seite 130 mit Anmerkung 4, "Jahrbücher des Deutschen Reiches unter König Heinrich I."

    Das sächsische Heer feierte jubelnd seinen Sieg und seine Führer. Am folgenden Tag rückte man aufs neue vor die Stadt, die sich nun ergab. Auch auf sächsischer Seite kann der Verlust nicht unbedeutend gewesen sein. Genannt werden zwei Grafen Liuthar, die Vorfahren des Geschichtsschreibers Thietmar, die geblieben
    [Ann. Corbei. a.a.O.: de nostris vero duo duces Liutharii, quidam vero vulnerati, alii autem prostrati.
    Widukind: Ceciderunt etiam ex nostris in illo prelio duo Liuthari et alii nobiles viri nonnulli. Thietmar I, 6: ex nostris autem dou abavi mei uno nomine, quod Liutheri sonat, signati milites optimi et genere clarissimis, decus et solamen patriae. Non. Sept. cum multis aliis oppetiverunt.
    Necrol. Mers., Seite 240: Non. (5.) Sept. Liutharius comes cum multis Lunzini obiit.
    Vgl. über die beiden Grafen Raumer, Regesten Seite 28, und Lappenbergs Stammtafel, SS III Seite 723.].

    Schölkopf, Ruth: Seite 73, "Die sächsischen Grafen 919-1024"

    Das Geschlecht der Grafen von Walbeck (an der Aller) trat mit dem am 5. September 929 in der Schlacht bei Lenzen gefallenen Heerführer Liutharius in das Licht der Geschichte. Mit ihm erlitt zugleich ein zweiter Liutharius, der Stammvater der Grafen von Stade, in der gleichen Stellung als dux den Schlachtentod. Bischof Thietmar von Merseburg als Nachkomme der Grafen von Walbeck väterlicherseits und der Grafen von Stade mütterlicherseits erwähnte beide in seiner Chronik als seine Urgroßväter. Er charakterisierte sie als milites optimi, erwähnte ihre hohe Abstammung: genere clarissimi und verlieh ihnen die ehrenvolle Bezeichnung: decus et solamenpatriae. Auch Widukind, die Annalen von Corvey und Magdeburg verzeichnen ihren Tod. Als Todestag wurde im Merseburger Totenbuch der 5. September notiert.
    Liuthar galt nicht als Ahnherr dieses Geschlechts, was aus der Erwähnung seiner hohen Abstammung bei Thietmar hervorgeht. Unhaltbar ist die Ansicht Walther Grosses, der das Geschlecht der WALBECKER als sächsische Edelherren seit dem 6. Jahrhundert in den östlichen, nordharzischen Gebieten ansässig machen möchte. Nach der Untersuchung von Sabine Krüger kann man wohl jenen älteren Grafen Lothar als Stammvater der WALBECKER in Anspruch nehmen, der von 822 an als Zeuge in den Corveyer Traditionen auftrat und vermutlich mit dem Grafen Lothar identisch ist, der seine Tochter Regenhild Graf Bernhard, einem Enkel des dux Hessi (+ 804), zur Gattin gab. Reginhilds Vater kann nicht mit dem 929 gefallenen Lothar identifiziert werden, wie es Dingelstädt in seiner Walbeckischen Chronik tat, da sich eine Gleichsetzung aus chronologischen Erwägungen als unmöglich erweist. Vielleicht gehörte noch ein jüngerer Graf Lothar, der von 860 an auftrat und 880 im Kampf gegen die Dänen fiel, in diese Familie.
    Thietmar nannte als seinen Großvater väterlicherseits und damit als Sohn des gefallenen Lothar ebenfalls einen Grafen Lothar.



    oo N.N.
    -
    Kinder:

    - Lothar II. - 21.1.964
    - Tochter
    oo Dietrich Graf von Haldensleben - 25.8.985



    Literatur:
    Althoff Gerd: Adels- und Königsfamilien im Spiegel ihrer Memorialüberlieferung. Studien zum Totengedenken der Billunger und Ottonen. Wilhelm Fink Verlag München 1984, Seite 204,235,412 G 112 - Holtzmann Robert: Geschichte der sächsischen Kaiserzeit. Deutscher Taschenbuch Verlag München 1971 Seite 91- Lippelt, Helmut: Thietmar von Merseburg, Böhlau Verlag Köln 1973 Seite 48 - Thiele, Andreas: Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band I, Teilband 1, R. G. Fischer Verlag Frankfurt/Main 1993 Tafel 219 - Thietmar von Merseburg: Chronik Wissenschaftliche Buchgemeinschaft Darmstadt 1992 Seite 14 - Waitz, Georg: Jahrbücher des Deutschen Reiches unter König Heinrich I., Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 1963 Seite 130 mit Anmerkung 4 - Widukind von Corvey: Die Sachsengeschichte. Philipp Reclam jun. GmbH & Co., Stuttgart 1981 Seite 89 -

    Gestorben:
    gefallen

    Kinder:
    1. von Walbeck, N.
    2. 4. von Walbeck, Lothar II. wurde geboren um 900; gestorben am 21 Jan 964.

  2. 10.  von Arneburg, Brun gestorben am 30 Nov 978.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Arneburg [39596],Stendal,Sachsen-Anhalt,Deutschland; Graf von Arneburg

    Notizen:

    Brun Graf von Arneburg
    -30.11.978

    Nach Lex. MA und Herbert Ludat Schwiegersohn von Graf Volkmar I. vom Harzgau
    Nach Danuta Borawska Sohn des "gener regis" Siegfried und der Kotechind, Tochter von Liudolf, dem Bruder von König HEINRICH I.

    Althoff Gerd: Seite 424, "Adels- und Königsfamilien im Spiegel ihrer Memorialüberlieferung"

    G 169
    Lü: 27.11. Bruno com + 978 Graf von Arneburg
    Me: 29.11. Brun com

    Der Eintrag ins Merseburger Necrolog gehört nicht der Ergänzungsschicht an. Thietmar III, 8 berichtet zum 30. November vom Tode Bruns von Arneburg, der auf einem Feldzug gegen Lothar von Franzien starb.
    Mit seiner Gattin Frederuna hatte er in Arneburg an der Elbe ein Mönchskloster errichtet; vgl. Schölkopf, Die sächsischen Grafen, Seite 87; Holtzmann, Thietmar-Ausgabe, Seite 106, Anmerkung 3.
    Allgemein vgl. Hirsch, Jbb Heinrichs II. 1, Seite 456f.
    Brun war vermutlich Burggraf von Arneburg an der Elbe im Gau Belsem, das ein wichtiges Bollwerk gegen die Slawen war. Zusammen mit seiner Gattin errichtete er in Arneburg ein Mönchskloster. Er dotierte es reich mit Besitz, und zwar mit einem halben Besitzanteil an Arneburg selber und dem ganzen dazu gehörenden Eigentum, ferner mit Gut in Sewerowinkel, Thormaka, Heretburun, Wunna, Rondersdorf und in Weddingen. Brun erlag auf dem Rückweg vom Feldzug gegen Lothar von Franzien den Folgen einer Krankheit.

    Hirsch Siegfried: Band I Seite 456, "Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Heinrich II."

    Excurs V

    Wir erwähnen Seite 200 Rikbert, den Bruder der Mutter Lothars III. von Walbeck, einen Großoheim des Geschichtsschreibers Thietmar.
    Nachdem schon früher andere Geschichtsforscher, namentlich Gebhardi in den Marchiones Aquilonales, die Genealogie der Häuser WALBECK und STADE erläutert hatten, hat auch der neueste Herausgeber des Thietmar, Lappenberg, eine genealogische Tafel zusammengestellt, in der alle Glieder dieser beiden Häuser, aus deren ersterem bekanntlich Thietmars Vater, aus deren letzterem Thietmars Mutter war, ihre rechte Stelle finden. Vollständig wäre die Arbeit erst, wenn jedem einzelnen Namen die Beweisstellen aus Thietmars Chronik oder aus anderen Quellen hinzugefügt wären; manche Unbestimmthiet oder Unrichtigkeit würde dann vermieden worden sein.
    Rikbert erscheint hier an der richtigen Stelle. Thietmar VI, 30 nennt selbst die Gemahlin seines Großvaters Liuthar II. Mathildis, und IV, 11 dieselbe als Mutter seines eigenen Vaters Siegfried. Sie starb den 3. Dezember 990. Als ihre Schwester, seines Vaters Tante, bei der er selbst den ersten Unterricht genoß, die Nonne Emnilda in Quedlinburg (s. IV, 11 und die Vita von Lappenberg pag. 724). In den Annalen Quedlinburgenses wird als im Jahr 991 gestorben aufgezeichnet: Emnildfilia Brunonis. An der Identität dieser mit der von Thietmar erwähnten läßt sich kaum zweifeln.
    Wo wir diesen Bruno zu suchen haben, hat sich schon lange aus der Kenntnis des Wirkungskreises seines Sohnes ergeben. In der Urkunde von HEINRICH II. vom 15. April 1003, Böhm. 934, erscheint die Stadt Elisenaburg (Ilsenburg) in pago Harthegowe in comitatu Richperti. - Rikbert war, wie wir schon oben Seite 200 erzählten, seiner Grafschaft von OTTO III. entsetzt worden, und suchte sie durch die Gunst HEINRICHS II. wieder zu erlangen; Liutgar, der damals an seine Stelle gekommen war, ist der Einzige, der bei der Huldigung HEINRICHS nicht erscheint; in der Urkunde HEINRICHS II. vom 11. Dezember 1022, wird Liutgar in pago Hartegowe genannt. Das war also die Grafschaft, um welche beide rivalisierten. Welches der Grund des zweimaligen Wechsels der Besitzer ist, können wir nicht angeben, da sich überhaupt, selbst mit Berücksichtigung aller vorhandenen Urkunden, die Geschichte einer Grafschaft kaum durch einen längeren Zeitraum mit Sicherheit verfolgen läßt. Denn in der Urkunde vom 3. September 1008 begegnet uns Ippo als Graf im Hartegowe. Auch das Todesjahr des Rikbert (dessen Todestag, der 9. Februar, wahrscheinlich im Necrol. S. Mich. Luneb. verzeichnet ist) bleibt uns unbekannt.
    Ilsenburg, wenngleich in einem anderen Gau gelegen, ist doch Arneburg nahe genug. Ein Graf Bruno von Arneburg, der beim Rückzug OTTOS II. aus Frankreich den 30. November 977 [richtig: 978] starb, wird von mehreren erwähnt; der Mittelpunkt seiner Macht, die Stadt Arneburg, war unter OTTO III. von den Slaven zerstört worden. Als HEINRICH II. sich mit ihrem Aufbau beschäftigte (1005) und sie geistlicher Hoheit übergab, wird noch ein Sohn desselben, Ziazo, ein Geistlicher erwähnt, der einen Teil der Feldmark aus der väterlichen Erbschaft innehatte [Siehe Seite 372. Ich glaube nicht, daß man den Friedrich und Ziazo des Jahres 984, Giesebrecht, Jahrb. II 1, 19 Note 3, für Söhne des Bruno von Arneburg halten kann.]. Graf Unico, der gleichfalls als Besitzer von Ländereien in dieser Feldmark genannt wird, kann nur in Folge einer wenig begründeten Conjectur sein Bruder heißen; Rikbert, eines Bruno Sohn, kann am leichtesten als des ARNEBURGERS Sohn die Grafschaft im Harzgau erworben haben. Einen näheren Beweis für seine und seiner Schwestern Emnilde und Mathilde Abkunft von Bruno von Arneburg gibt es nicht, und doch nehmen die neuesten Genealogen dieselbe unbedingt an.
    Des Bruno von Arneburg Gemahlin heißt Friderun. Das Calendarium Merseburgense bemerkt den Tod einer Frideruna dicht neben dem des Bruno; in einer Urkunde Benedicts VII. wird sie ausdrücklich so genannt. In trierischen Aufzeichnungen erscheint bekanntlich eine Schwester der Königin Mathilde, Gemahlin HEINRICHS I., unter diesem Namen. Gibt es aber einen Beweis, daß diese Friderun, des Thiaderich, Grafen im westlichen Sachsen, Tochter, mit Bruno von Arneburg verheiratet war, und wenn nicht, was hat denn Raumer und Lappenberg zu diesen Annahmen verleitet? So viel wir sehen, nichts als die Vermutung des Johann Georg Eccard, daß Bruno, der Emnilde Vater, auch der Vater Ekberts des Einäugigen sei, welche sich wiederum auf eine Reihe der gewagtesten Vermutungen gründet. Ekbert des Einäugigen Person ist in genealogischer Beziehung selbst dunkel. Wir wissen, daß er an den Unternehmungen Wigmanns II. gegen Hermann Billung und OTTO I. teilnahm; er wird von gleichzeitigen Schriftstellern consobrinus und Sohn der Mutterschwester OTTOS genannt; er und Wigmann heißen nepotes des Herzogs Hermann: Wigmanns II. Vater war bekanntlich der 944 verstorbene Wigmann I. Daß auch Ekbert des letzteren Sohn gewesen, findet sich nirgends; vielmehr scheint einiges darauf hinzudeuten, daß er und Wigmann II. von einer Mutter geboren, aber nicht von demselben Vater erzeugt seien. Den Namen von Ekberts Vater zu entdecken, bleibt ein vergebliches Bestereben; das Haus desselben bis auf ARNULFS Zeiten zurückzuführen und mit dem des Bruno von Braunschweig zu verknüpfen, ist Willkür. Die Mutter Ekberts und Wigmanns II. war ohne Zweifel eine Schwester der Königin Mathilde, Gemahlin HEINRICHS I.; daß sie aber von Eccard und seinen Nachfolgern Friderun genannt wird, ist nur eine auf der oben angeführten Stelle beruhende Conjectur. Falke war scharfsinnig und gelehrt genug, zu wissen, daß Bruno, der Vater der Emnilda, nicht Ekbert des Einäugigen Vater gewesen, und keinen Zusammenhang mit dem billungischen Hause habe.

    Uhlirz Karl: Seite 115, "Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Otto II. und Otto III."

    Da ein Erfolg der Belagerung nicht zu erwarten war, der Winter nahte, die Verpflegung der großen Reitermassen wachsende Schwierigkeiten bereiten mußte, und im Lager Krankheiten ausbrachen, denen unter anderem Graf Brun von Arneburg zum Opfer fiel [Necr. Merseb: III. kal. dec. Brun comes. Necrol. Luneb. zu V. kal. dec. Thietmari Chron. III, c. 8: in illo itinere, multis infirmitate nimia compressis, Brun, comes Harneburgensis, miles per cuncta laudabilis, obiit II. kal. dec. - Vgl. Matthäi Seite 22 Anm.2; Hirsch, Jahrb, H. II. I, 456.], ordnete der Kaiser, der seiner und des Reiches Ehre genug getan zu haben meinte, Ende November den Rückzug an

    Schölkopf, Ruth: "Die sächsischen Grafen 919-1024"

    Wenn wir den weiteren Inhabern von Grafschaftsrechten im Harzgau nachgehen, so stoßen wir noch auf eine andere Familie. Wir sind über sie durch zahlreiche Quellenaussagen unterrichtet. Thietmar von Merseburg berichtet, auf dem Rückzug von einem Feldzug gegen König Lothar von Franzien sei ein Graf Brun am 30. November 978 an den Folgen einer Krankheit erlegen. Dieser Graf Brun wird mit dem Brun comes identisch sein, dessen Todestag das Merseburger Totenbuch am 29. und das Lüneburger am 27. November notierten. Thietmar charakterisierte Brun als einen miles per cuncta laudabilis. Er bestimmte seinen Herrschaftsbereich durch die Bezeichnung comes Harneburgensis. Arneburg an der Elbe (nordöstlich von Stendal) im Gau Belsem war durch seine Lage ein ganz besonders wichtiges Bollwerk gegen die Slawen. Eine Bedeutung läßt sich aus den Ereignissen nach Bruns Tode ablesen. Die Bewachung der Stadt wurde im Jahre 997 abwechselnd Erzbischof Giselher von Magdeburg und Markgraf Lothar von Walbeck anvertraut, die ihre Zerstörung nicht verhindern konnten. Die Einrichtung der Arneburg läßt sich zu der in Merseburg in Parallele setzen. Vermutlich verwaltete Bruno eine Art Burggrafenamt. Ob mit diesem Amt auch Grafenrechte - etwa im Gau Belsem - verbunden waren, läßt sich nicht überprüfen. Graf Brun wurde durch seine Klostergründung in Arneburg selber bekannt. Zusammen mit seiner Gattin Frideruna errichtete er dort ein Mönchskloster. Er dotierte es reich mit Besitz, und zwar mit einem halben Besitzanteil an Arneburg selber und dem ganzen dazu gehörenden Eigentum, ferner mit Gut in Sewerowinkel, Thormaka (Dorfmark Kr. Fallingbostel), Heretburun, Wunna, Rondesdorf und in Weddingen. Die Neugründung erhielt erst nach 980 - also zu einem Zeitpunkt, als Graf Brun nicht mehr unter den Lebenden weilte - die Bestätigungsurkunde, die OTTO II. während seines Italienzuges vom Papst erwirkte. Ein Teil der vergabten Güter tritt in einem Diplom HEINRICHS II. zutage, der 1006 seinem Kaplan Dietrich unter Vorbehalt des Rückfalles bei seinem Tode oder bei Erlangung eines Bistums Besitzungen in Rodensleben im Nordthüringgau, in Altenweddingen und Börnecke (Kr. Blankenburg) im Harzgau und in Thormarka (Kr. Fallingbostel) im Leinegau schenkte. Diese Schenkung muß mit den Arneburger Dotationsgütern im Zusammenhang gesehen werden. Sie beweist, dass die schon im Harz-, Nordthüring- und Leinegau begüterte Familie, ihr Allod durch königliche Schenkung auszubauen verstand.
    Aus dem gleichen Jahre datiert eine Urkunde, die der erzbischöflichen Kirche in Magdeburg den Ort Arneburg mit 160 Hufen Land als Eigentum übertrug. Der König hatte diesen Besitz von seinem Kleriker Ziazo, den die Urkunde filius Brunonis comitis nannte, und Graf Unego erworben. Der Erbanteil an Arneburg und die königliche Schenkung in einem Gebiet, wo die Familie schon nachweisbar Eigentumsrechte besaß, sind ein Beweis dafür, dass Ziazo Sohn des Grafen Brun von Arneburg war. Ziazo wurde unter HEINRICH II. Kanzler für Italien. Er ist als solcher in der Rekognition nachweisbar. Ferner liegen mehrere Testate von ihm vor. Sein gutes Verhältnis zum König ergibt sich aus der Bezeichnung noster dilectus cacellarius und familiares.
    Es bleibt noch zu untersuchen, wer dieser Graf Unego war. Nach Aussage der Urkunde hatte der König die Hälfte der Stadt Arneburg und 60 Hufen Land von ihm erworben. Es verlautet nichts darüber, dass Unego mit Dietrich und damit Brun von Arneburg verwandt war. Wir kennen Graf Unego aus mehreren Urkunden. Im Jahre 1010 ist Werla in seiner Grafschaft bezeugt. Eine Urkunde von 995 erwähnte die Orte Sievershausen, Sillstedt und Wülperode in comitatibus Friderici comitis et Unegonis comitis et in pago Hardega. Aus der Art der Aufführung läßt sich nicht mit völliger Sicherheit auf Herrschaft zur gesamten Hand mit dem Harzgaugrafen Friedrich schließen. Beider Amtsbereich lag jedoch in engster Nachbarschaft. Er war das Resultat einer Grafschaftsteilung innerhalb der Verwandtschaft. Außerdem liegt von Graf Unego ein Testat vor. Sein Name selbst scheint etwas ungebräuchlich. Er ist mit dem in Sachsen üblichen Namen Unwan identisch, wie ein Diplom HEINRICHS II. beweist. Hierin hieß Unwan, der Erzbischof von Bremen, ebenfalls Unaco (Unego). Der Name Unwan war schon im 9. Jahrhundert als charakteristischer Name der Hessi-Sippe nachweisbar. Er ging vermutlich durch Versippung an die Familie der Harzgrafen über, wobei sich ein genauer Zeitpunkt nicht mehr feststellen läßt. Auf Grund des Besitzes muß angenommen werden, dass die Harzgrafen ihrerseits wieder mit der ARNEBURGER Grafenfamilie versippt waren. Der Harzgraf Unego könnte über seine Gattin zu Erbanrechten in Arneburg gekommen sein. Eine genaue Klärung der verwandtschaftlichen Abhängigkeit ist nicht möglich. Unego war vermutlich kein Sohn des ARNEBURGER Grafen, wogegen schon sein Amtsbereich spricht.
    Schwerlich war Graf Brun von Arneburg der mütterliche Urgroßvater Thietmars von Merseburg, wie Hirsch, Kurze, Wersebe und Bode darlegten. Man möchte Thietmars Großmutter Mathilde eher einer anderen Grafenfamilie einordnen. Mathildes Vater hieß wahrscheinlich Brun, falls ihre Schwester Emnild, die als matertera Thietmars bezeugt ist, mit jener Emnild identisch war, deren Todestag die Quedlinburger Annalen als den einer Emnild, filia Brunonis verzeichneten.

    Thietmar von Merseburg: Seite 93, "Chronik"

    Kapitel 6

    Damals aber rüstete sich der Kaiser mit allem Eifer zu seinem Zuge gegen den KARELINGER-König Luthar, der zu Aachen den königlichen Sitz und Palast, der immer zur deutschen Herrschaft gehört hatte, mit Heeresmacht anzugreifen und durch Umwendung des Adlers als sein Eigenthum zu bezeichnen sich erkühnt hatte. Dieser Adler befindet sich nämlich auf der östlichen Seite des Palastes, und es war Gebrauch, daß alle, die diesen Ort in Besitz hatten, ihn immer ihrem Reiche zuwandten. Als nun der Kaiser herankam, zog Luthar sogleich davon; allein OTTO setzte ihm nach, alles plündernd und verheerend, bis nach seiner Hauptstadt Paris. Auf diesem Zuge, auf dem viele schwer erkrankten, starb Brun, Graf von Harneburg [978. Arneburg nö. Stendal an der Elbe. Necr. Mers.: III. Kal. Dez. - Wohl Verwandter Bruns von Querfurt (VI, 94). Sohn: HEINRICHS II. Kanzler Theoderich (Ziazo).], ein durchaus preiswürdiger Ritter, am 30. November.

    Rupp, Gabriele: Seite 207, "Die Ekkehardiner, Markgrafen von Meißen, und ihre Beziehungen zum Reich und zu den Piasten"

    Borawska hält es dagegen für möglich, daß Brun von Querfurt ein Cousin Gunthers von Merseburg und somit ein weitläufiger Verwandter der EKKEHARDINER gewesen sei. Sie sieht in dem 954 verstorbenen Ekkehard, dem Vater Gunthers, einen Bruders des 978 gestorbenen Grafen von Arneburg namens Brun [92 Thietmar (III, 8, SS rer. Germ. N.S. 9, Seite 106) berichtet, Brun sei auf dem Rückweg von einem Feldzug gegen den KAROLINGER-König Lothar am 30. November 978 an den Folgen einer Krankheit gestorben. Dieser Graf Brun wird mit dem "Brun comes" identisch sein, dessen Todestag das Merseburger Nekrolog am 29. November (Merseburger Totenbuch, Codex 129, Seite 16, in: Althoff/Wollasch, Die Totenbücher von Merseburg, Magdeburg und Lüneburg) und das Lüneburger am 27. November (in: Althoff/Wollasch, Die Totenbücher von Merseburg, Magdeburg und Lüneburg, Seite 11, 37) Vgl. auch Althoff, Adels- und Königsfamilien im Spiegel ihrer Memorialüberlieferung, Seite 424 G 169.] aus der Verbindung des Legaten Siegfried und der Guthie. Und Brun sei wiederum der Vater des Brun von Querfurt [93 Brun von Querfurt starb als Mönch nach Thietmars Bericht (VI, 95, SS rer. Germ. N.S. 9, Seite 388) an einem 19. Oktober. Das Jahr ist unbekannt.] gewesen [94 Borawska, Margrabia Misni, Ekkehard I. i Ludolfingowie, Seite 948.], dessen Sohn der 1009 als Märtyrer gestorbene Brun gewesen ist.
    Interessant in diesem Zusammenhang ist auch eine Nachricht von Petrus Daminai, der den Märtyrer Brun als einen Blutsverwandten des Kaisers OTTO III. bezeichnet [95 Petrus Damiani: Vita S. Romualdi, ed. Waitz, Ph. D., in: MGH SS 4, Hannover 1841, Seite 850: "Hic denique regis fuerat consanguineus (...)."].





    oo Frideruna

    Kinder:

    - Ziazo Kanzler für Italien
    - Dietrich Kanzler und Kaplan - 1023
    - Mathilde um 930/40-3.12.991
    oo Lothar II. Graf von Walbeck - 21.1.964

    Nach H. Ludat
    - Brun Graf von Querfurt - zw. 1009/13
    - Emnilde - 991
    oo N.N. (Dobromir?)
    - Dietrich (Ziazo) Kanzler und Kaplan 1006-1023
    - Mathilde um 930/40-3.12.991
    oo Lothar II. Graf von Walbeck - 21.1.964



    Literatur:
    Althoff, Gerd: Adels- und Königsfamilien im Spiegel ihrer Memorialüberlieferung. Wilhelm Fink Verlag München 1984 Seite 424 - Eckhardt Karl August: Genealogische Funde zur allgemeinen Geschichte. Deutschrechtlicher Instituts-Verlag Witzenhausen 1963 Seite 64-90 - Hirsch, Siegfried: Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Heinrich II. 1. und 2. Band, Verlag von Duncker & Humblot Berlin 1864 Band I Seite 456 - Rupp, Gabriele: Die Ekkehardiner, Markgrafen von Meißen, und ihre Beziehungen zum Reich und zu den Piasten, Peter Lang GmbH Frankfurt am Main 1996 Seite 207,277 - Schölkopf, Ruth: Die sächsischen Grafen 919-1024, Göttingen 1957 Studien und Vorarbeiten zum Historischen Atlas Niedersachsens - Thietmar von Merseburg: Chronik Wissenschaftliche Buchgemeinschaft Darmstadt 1992 Seite 93 - Uhlirz, Karl: Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Otto II. und Otto III. 1. und 2. Band. Verlag Duncker & Humblot Berlin 1967 Seite 115 -

    Brun heiratete Frederuna. [Familienblatt] [Familientafel]


  3. 11.  Frederuna (Tochter von Volkmar I.).

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Arneburg [39596],Stendal,Sachsen-Anhalt,Deutschland; Gräfin von Arneburg

    Notizen:

    Frederuna Gräfin von Arneburg

    Nach Lex. MA und H. Ludat Tochter des Harzgrafen Volkmar I.

    Hirsch Siegfried: Band I Seite 456, "Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Heinrich II."

    Excurs V

    Des Bruno von Arneburg Gemahlin heißt Friderun. Das Calendarium Merseburgense bemerkt den Tod einer Frideruna dicht neben dem des Bruno; in einer Urkunde Benedicts VII. wird sie ausdrücklich so genannt. In trierischen Aufzeichnungen erscheint bekanntlich eine Schwester der Königin Mathilde, Gemahlin HEINRICHS I., unter diesem Namen. Gibt es aber einen Beweis, daß diese Friderun, des Thiaderich, Grafen im westlichen Sachsen, Tochter, mit Bruno von Arneburg verheiratet war, und wenn nicht, was hat denn Raumer und Lappenberg zu diesen Annahmen verleitet? So viel wir sehen, nichts als die Vermutung des Johann Georg Eccard, daß Bruno, der Emnilde Vater, auch der Vater Ekberts des Einäugigen sei, welche sich wiederum auf eine Reihe der gewagtesten Vermutungen gründet.
    Die Mutter Ekberts und Wigmanns II. war ohne Zweifel eine Schwester der Königin Mathilde, Gemahlin HEINRICHS I.; daß sie aber von Eccard und seinen Nachfolgern Friderun genannt wird, ist nur eine auf der oben angeführten Stelle beruhende Conjectur. Falke war scharfsinnig und gelehrt genug, zu wissen, daß Bruno, der Vater der Emnilda, nicht Ekbert des Einäugigen Vater gewesen, und keinen Zusammenhang mit dem billungischen Hause habe.

    Schölkopf, Ruth: "Die sächsischen Grafen 919-1024"

    Graf Brun wurde durch seine Klostergründung in Arneburg selber bekannt. Zusammen mit seiner Gattin Frideruna errichtete er dort ein Mönchskloster. Er dotierte es reich mit Besitz, und zwar mit einem halben Besitzanteil an Arneburg selber und dem ganzen dazu gehörenden Eigentum, ferner mit Gut in Sewerowinkel, Thormaka (Dorfmark Kr. Fallingbostel), Heretburun, Wunna, Rondesdorf und in Weddingen. Die Neugründung erhielt erst nach 980 - also zu einem Zeitpunkt, als Graf Brun nicht mehr unter den Lebenden weilte - die Bestätigungsurkunde, die OTTO II. während seines Italienzuges vom Papst erwirkte. Ein Teil der vergabten Güter tritt in einem Diplom HEINRICHS II. zutage, der 1006 seinem Kaplan Dietrich unter Vorbehalt des Rückfalles bei seinem Tode oder bei Erlangung eines Bistums Besitzungen in Rodensleben im Nordthüringgau, in Altenweddingen und Börnecke (Kr. Blankenburg) im Harzgau und in Thormarka (Kr. Fallingbostel) im Leinegau schenkte. Diese Schenkung muß mit den Arneburger Dotationsgütern im Zusammenhang gesehen werden. Sie beweist, dass die schon im Harz-, Nordthüring- und Leinegau begüterte Familie, ihr Allod durch königliche Schenkung auszubauen verstand.

    Lutz Partenheimer:

    Nach Wolfgang Podehl: Burg und Herrschaft, S. 21 f., hatte Brun - nach einer Papsturkunde von 983 (Benedikt VII.) mit seiner Gemahlin Friderun zu Arneburg ein Benediktinermönchskloster gestiftet,
    das Kaiser Otto II. auf Bitten der Gründerfamilie in seinen Schutz nahm, so daß es den Status eines Reichsklosters erhielt. Die Hälfte der Arneburg hatte Brun dem Kloster überwiesen, die (andere) Hälfte mit 100 dazugehörigen Hufen ist durch eine Königsurkunde von 1006 als Besitz von Bruns Sohn Ziazo, einem Kaplan König Heinrichs II., überliefert. Ziazo muß den Besitz damals gegen eine Entschädigung an den Herrscher abtreten.





    oo Brun Graf von Arneburg - 30.11.978

    Kinder:

    - Ziazo Kanzler für Italien
    - Dietrich Kanzler und Kaplan - 1023
    - Mathilde um 930/40-3.12.991
    oo Lothar II. Graf von Walbeck - 21.1.964

    Nach H. Ludat
    - Brun Graf von Querfurt - zw. 1009/13
    - Emnilde - 991
    oo N.N. (Dobromir?)


    Literatur:
    Eckhardt Karl August: Genealogische Funde zur allgemeinen Geschichte. Deutschrechtlicher Instituts-Verlag Witzenhausen 1963 Seite 164-190 - Hirsch, Siegfried: Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Heinrich II., Verlag von Duncker & Humblot Berlin 1864 Band I Seite 456 - Schölkopf, Ruth: Die sächsischen Grafen 919-1024, Göttingen 1957 Studien und Vorarbeiten zum Historischen Atlas Niedersachsens -

    Kinder:
    1. 5. von Arneburg, Mathilde gestorben am 3 Dez 991.
    2. von Arneburg, Ziazo wurde geboren vor 978; gestorben in 1023.
    3. von Arneburg, Emnilde wurde geboren um 950; gestorben in 991.
    4. von Arneburg, Brun gestorben in 1009/1017.

  4. 14.  von der Wetterau, Udo I. wurde geboren in 895/900 (Sohn von im Lahngau, Gebhard II. und Ida); gestorben am 12 Dez 949; wurde beigesetzt in Wetzlar [35576],Lahn-Dill-Kreis,Hessen,Deutschland.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Graf der Wetterau

    Notizen:

    Udo I.
    Graf der Wetterau
    895/900-12.12.949 Begraben: Stift Wetzlar
    Sohn des Herzogs Gebhard II. der Jüngere von Lothringen aus dem Hause der KONRADINER und der EZZONIN Ida

    Entgegen den neuen Forschungsergebnissen von Johannes Fried und Professor Wolf habe ich [Karl-Heinz Schreiber, Genealogie-Mittelalter.de] mich entschlossen, die KONRADINER-Genealogie nach dem bisherigen Forschungsstand beizubehalten, wobei ich mich vor allem auf die Arbeit von Josef Heinzelmann beziehe, die mir dieser dankenderweise zur Verfügung gestellt hat. Die OTTONEN-Verwandtschaft Herzog Hermanns II. von Schwaben über Richlint, Tochter oder Enkelin OTTOS I., als Voraussetzung für seinen Thronanspruch von 1002 ist ebenso abzulehnen wie die Existenz einer Tochter oder Enkelin OTTOS DES GROSSEN namens Richlint.

    Lexikon des Mittelalters: Band VIII Seite 1178

    Udo I., Graf, Herzog im Elsaß
    * vor 900, + November 949 Begraben: Stift Wetzlar
    Sohn des KONRADINERS Gebhard (+ 910)

    Vettern:
    König KONRAD I. (+ 918)
    Herzog Eberhard von Franken (+ 939)
    Burghard (+ ?)
    Herzog Hermann I. von Schwaben (+ 949)

    oo Gräfin von Vermandois

    Söhne:
    Gebhard (+ 938)
    Konrad, Herzog von Schwaben (+ 997)
    Udo (+ 982)
    Heribert

    Tochter:
    Judith, Gräfin von Stade

    Udo wurde von den Königen KONRAD I. und HEINRICH I. gefördert mit Rechten in der Wetterau, Königssondergau und im Oberrheingau. Ein Turmburgbau in Wiesbaden ist wahrscheinlich. Späteres Wirken im Elsaß ist nicht genau festlegbar. Udo war Sachwalter seiner Sippe auch im Blick auf das Erzstift Mainz. Während der durch König OTTOS I. straffe Politik ausgelösten Reichswirren trat Herzog Eberhard von Franken ins Lager der Königsgegner über, die Vettern Udo und Hermann blieben auf seiten des Herrschers. Die königstreuen KONRADINER kämpften am Oberrhein, dann bei Andernach, wo Eberhard und Herzog Giselbert von Lothringen am 2. Oktober 939 den Tod fanden; nach Thietmar von Merseburg soll Udo selbst Eberhard erschlagen haben (MGH SRG [in us. schol.], II, 34). OTTO I. übertrug Udo Lehen und Grafenrechte. Im nächsten Jahrzehnt blieben Udo und Eberhards Sohn Konrad Kurzbold im Lahngau zuverlässige Stützen der Königspolitik, nicht mehr revidiert werden konnte das Erlöschen des konradinischen Herzogtums am Mittelrhein.

    Literatur:
    JDG H I., 51,196; JDG O I. 73,90ff.,117,151,175f. - H. Büttner, Gesch. des Elsaß, I, 1939 [neu hg. T. Endemann, 1991], 155ff. - E. E. Stengel, und Hermann, Die Hzg.e vom Elsaß, 1951 [Abh. und Unters.en zur hess. Gesch., 1960, 441-479] - W.-A. Kropat, Reich, Adel und Kirche in der Wetterau von der Karolinger- bis zur Stauferzeit, 1964, 41-48; 190 Anm. 21, 200 - L. Falck, Mainz im frühen und hohen MA, 1972, 56ff., 72f - O. Renkhoff, Wiesbaden im MA, 1980, 47ff., 54f.

    Barth Rüdiger E.: Seite 179, "Der Herzog in Lotharingien im 10. Jahrhundert"

    Otto
    + 949
    Sohn Gebhards (+ 910), Graf in der Wetterau

    D LK 35, S. 150 v. 3.8.904
    Lac. Nr. 63, v. 3.8.904
    D K I Nr.17, v. 12.3.913, Nr. 8, v. 1.7.912, Nr. 13. v. 28.11.918
    in pago Loganacgouue (Lahngau) in comitatu Ottonis fratis nostris;
    in pago Logenehe in comitatu Ottonisgermani nostri;
    in comitatu Ottonis et Eberharti in pagis duispurch et keldaggouue;
    Mitglied der fränkischen KONRADINER-Sippe;
    s.a. Isenburg I, Tafel 4.
    Udo und sein Vetter Konrad Kurzbold besiegten am 2.10.939 bei Andernach die Herzöge Giselbert von Lothringen und Eberhard von Franken. Er beerbte 948 seinen Cousin Graf Konrad Kurzbold, war eine wichtige Stütze der OTTONEN und gründete das Kloster Naumburg in der Wetterau. 939 erbte er die Allodien des herzoglichen Cousins Eberhard, bekam aber nicht das Herzogtum.

    Köpke Rudolf/Dümmler Ernst: Seite 73,91-92,117,175, "Kaiser Otto I"

    Bei dem Strauß um Belecke (Gefangennahme des Königsbruders Heinrich) fiel Gebhard, Udos Sohn, ein Neffe des Herzogs Hermann von Schwaben, wodurch letzterer, gleichfalls schon schwankend, zum Heile für OTTO zu um so festerer Anhänglichkeit an die königliche Sache vermocht ward. Ebenso natürlich Graf Udo von der Wetterau und vom Rheingau selbst, und beider Vetter Graf Konrad vom Nieder-Lahngau, genannt Kurzbold, dem wir schon im vorhergehenden Jahre in dem Rate des Königs begegnen.
    Bei Andernach hatten die beiden Herzoge den Rhein überschritten, zunächst wohl um die Gaue ihrer Gegner, Konrads und Udos, den Nieder-Lahngau, Rheingau und die Wetterau, zu verwüsten, doch sollen sie sogar den frevelhaften Plan gehegt haben, den König selbst gefangen zu nehmen. Mit einer kleinen Schar zogen die Grafen Udo und Konrad, Eberhards Vettern, den Spuren der Plünderer nach. Von einem Priester erfuhren sie, dass die Herzoge das Heer mit der reichen Beute bereits über den Rhein gesandt hätten, sie selbst aber nähmen im Kreise weniger Begleiter noch diesseits des Stromes ein Mahl ein. Udo und Konrad eilten in fliegender Hast dem bezeichneten Orte zu und fanden ihre Feinde, wie eine spätere Sage will, bei dem Brettspiele. Nach hartnäckigem Kampfe erlag Eberhard dem Schwerte, von vielen Wunden durchbohrt, sein Gefolge wurde teils niedergehauen, teils gefangengenommen. Giselbert warf sich mit seinen Begleitern in einen Kahn, der unter der allzu schweren Last der Fliehenden umschlug und sie alle in die Fluten versenkte. Nach einer anderen Erzählung stürzte sich Giselbert mit seinem Rosse in den Strom und ertrank fortgerissen von dem Strudel der Wellen.
    Nach dem Osterfest (18. April 941) ließ der König mit dem Rate Hermanns von Schwaben und der fränkischen Grafen Udo und Konrads des Roten, die damals am höchsten in seinem Vertrauen standen, die Schuldigen zur Haft bringen.
    Einen schmerzlichen Verlust, der sich dem Konrads anschloß, brachte ihm dasselbe durch den Tod des Grafen Udo von der Wetterau, seines Freundes, eines der Männer, deren ausharrender Treue er vornehmlich den schwer errungenen Sieg des Jahres 939 zu verdanken hatte. Einen besonderen Beweis seiner Gunst gewährte ihm der König durch die Erlaubnis, seine Lehen und Grafschaften unter seine Söhne zu teilen, als ob es erbliche Eigengüter gewesen wären.

    Hlawitschka, Eduard: Seite 47-49, Untersuchungen zu den Thronwechseln der ersten Hälfte des 11. Jahrhunderts und zur Adelsgeschichte Süddeutschlands, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1987 47-49,65,152

    Konrad von Schwaben ist nun offensichtlich - wie ich vor wenigen Jahren in einer kleinen Untersuchung zur KONRADINER-Genealogie erhärten konnte [E. Hlawitschka, Kuno und Richlind Seite 36-49: Anhang - Die Stammtafel der KONRADINER und ihre Quellenbasis. Dort auch die Filiationsnachweise für die anderen in der umseitigen Tafel angeführten Vorfahren Hermanns II.; nachzutragen hierzu ist ein Hinweis auf MG Libri memoriales I: Liber mem. von Remiremont Seite 4 (= fol. 3 v nr. 18), wo über einer Rasur auf der "Königsseite" dieses Gedenkbuches der im 1. Jahrzehnt des 10. Jahrhunderts geschriebene Eintrag steht: Gebardi duci, Hidda, Riquinus, Cristianus ... Auf Seite 37 (= fol. 18r) dieses Buches findet man zudem von der gleichen Hand, die Seite 29 (= fol. 14v) zum 22. Juni (910) den Tod des Herzogs Gebhard eintrug, zum 19. November den Eintrag migravit Idda comitissa.
    Offensichtlich war demnach Herzog Gebhard mit einer Hidda/Ida vermählt. Dies würde auch gut erklären, daß Gebhards Sohn Herzog Hermann I. von Schwaben seine Tochter Ida (= Gemahlin von OTTOS I. Sohn Liudolf) nannte, ja, daß auch Gebhards Enkel Herzog Konrad von Schwaben seiner Tochter den Namen Ita gab (vgl. dazu unten Seite 99ff.) - In den Bänden 61,62,63 des Braunschweigischen Jahrbuchs (1980, 1981, 1982) möchte H. Dobbertin den 949 verstorbenen Grafen Udo I. von der Wetterau nicht als Vater des Herzogs Konrad von Schwaben gelten lassen, sondern einen für das Jahr 940 (in MG D O I,23) bezeugten Ufgaugrafen Gebhard oder noch eher Udos I. Sohn Gebhard (gefallen 938 vor Belecke) als Herzog Konrads Vater ansehen. Doch kann er hierfür keine schlüssige Beweisführung bieten, so daß sich eine eingehende Auseinandersetzung mit dieser Ansicht erübrigt. Wenn es Dobbertin, Wolf und andere als unglaubhaft erscheint, daß der 938 vor Belecke gefallene Sohn Graf Udos I. namens Gebhard und der erst 997 verstorbene Herzog Konrad von Schwaben Brüder waren - wenn also der Abstand von 59 Jahren zwischen den Todesdaten von zwei Brüdern als bedenkenerregend erscheint und den Anlaß zur Suche nach anderen Lösungen in der Anordnung der KONRADINER-Genealogie abgeben soll, so sei doch noch einmal darauf verwiesen, daß Gebhard als Jüngling im Kampf fiel (sein Vater überlebte ihn um 11 Jahre) und Herzog Konrad 997 als sehr alter Mann starb (sein jüngster Sohn Herzog Hermann II. hatte 1002 schon wieder verheiratete Töchter, seine Tochter Ita um 1000 schon rechtsmündige Söhne). So etwas ist durchaus nicht unmöglich; zum Beispiel verstarb FRIEDRICH BARBAROSSAS Mutter Judith ca. 1030, ihr Bruder Welf VI. dagegen erst 61 Jahre später, nämlich 1191.] - der Sohn des 949 verstorbenen Grafen Udo I. von der Wetterau gewesen, der mit einer uns nicht namentlich überlieferten Tochter des Grafen Heribert I. von Vermandois verheiratet war. Und Udo I. von der Wetterau wiederum war der Sohn des 910 gegen die Ungarn gefallenen Herzogs Gebhard von Lothringen, der offenbar eine Hidda/Ida zur Frau hatte.

    Hlawitschka, Eduard: Seite 46 Anm. 4, "Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen. Genealogische Studien zur Geschichte Lothringens und des Reiches im 9.,10. und 11. Jahrhundert."

    Zum 1016 verstorbenen Gevehardus, Heriberti comitis filius, nepos meus vgl. lib. VII c. 49 (Seite 458); zu Conradus Suevorum ductor egreius ac eiusdem frater Heribertus comes lib. IV c. 60 (Seite 200), zu Heribert comitis folio Ottone vgl. lib. V c. 24 (Seite 249); in lib. V c. 35 (Seite 260) wird Gerberga als Schwester Ottos von Hammerstein und im Kapitel vorher (Seite 258) als Gemahlin des Markgrafen Heinrich von Schweinfurt genannt (R. Holtzmann hält indes in einer Fußnote seiner Edition die Identifizierung des hier genannten Otto mit Otto von Hammerstein für fraglich); zu Udo II. als matris meae avunculus vgl. lib. III c. 20 (Seite 124) und zu Herzog Hermann II. von Schwaben, den matris meae avunculis filius, lib. V c. 22 (Seite 247); Herzog Hermann II. war nach den Einsiedler Annalen (MG SS III Seite 144) ein Sohn seines Amtsvorgängers Konrad von Schwaben, der oben schon einmal als Bruder Heriberts angeführt worden ist. Das Filiationsverhältnis Gebhards zu Udo I. ist bezeugt von Widukind von Corvey, Sachsengeschichte lib. II c. 11, ed. Lohmann-Hirsch, MG SS rer. Germ. (1935) Seite 75: Interfectus est atem (938) ibi GevehardusUdonis filius, fratris Herimanni ducis; indessen ist die Filiation von Udo I. zu Konrad, Udo II., Heribert und Judith nicht ausdrücklich überliefert. Bekannt ist immerhin, daß Udo I. - wie der Contin. Reginonis ad 949, ed. F. Kurze, MG SS rer. Germ. Seite 164 bezeugt - bei seinem Tode permissu regis, quicquid beneficii aut prefecturarum habuit, quasi heredidatem inter filios divisit, daß er also mehrere Söhne hatte. Wenn nun Konrad und Heribert in Udos I. rheinfränkischem Bereich nachfolgen, sieht, so darf man sie doch wohl als jene filii Udos ansprechen. Außerdem dürfte die Ausbreitung des Namens Udo bei den Grafen von Stade nach der Ehe Heinrichs I. von Stade und Judiths für Judiths Herleitung von Udo I. von der Wetterau und dem Rheingau sprechen. Eine letzte Sicherung erhält die Voranstellung Udos I. letztlich noch durch die erst auf den nächsten Seiten zu besprechende genealogische Notiz aus dem Zusammenhang des Hammersteinischen Eheprozesses.
    Gegen dieses System hat jüngst K. Schmid, Probleme um den "Grafen Kuno von Öhningen", in Dorf und Stift Öhningen, hg. von H. Berner (1966) Seite 87f., geweisse Bedenken angemeldet. Er weist darauf hin, daß Udos I.bezeugter Sohn Gebhard bereits 938 im Kampfe fiel, er also schon kurz vor 920 geboren sein dürfte, während Konrad, der als sein Bruder anzzusetzen ist, doch erst 982 Herzog von Schwaben geworden ist und 997 starb. Nach den gleichen Beobachtungen hatte schon E. Kimpen, Zur Königsgenealogie der Karolinger- bis zur Stauferzeit, in: ZGO NF 64 (1955) Seite 65, vorgeschlagen, Udo II. als den Vater Heriberts und Herzog Konrads von Schwaben anzusehen. Eine solche Erwägung scheitert aber an Thietmars oben zitierten Angabe über Udo II. als matris meae avunculus - er müßte matris meaeavus genannt worden sein, wenn man nicht auch Judith mit Udo II. eine Generation über Konrad und Heribert stellen will - bzw., wenn man Judith als Schwester Udos II. auffaßt, daran, daß Herzog Hermann II. von Schwaben bei Thietmar als matris meae avunculi filius - nicht nepos! - erscheint.
    Die angeführten chronologischen Erwägungen machen indessen die obige Zusammenfügung der Einzelteile nicht unmöglich; und deshalb haben sich jüngst sowohl K. F. Werner, Die Nachkommen Karls des Großen, in: Karl der Große IV (1967) Seite 463, als auch H. Jakobs, Der Adel in der Klostererform von St. Blasien (1968) Seite 176ff., weiter zur Herkömmlichen Anordnung bekannt. Man hat für die im Stemma genannten Personen etwa folgende Lebensdaten anzunehmen, wobei ich mich an die von K. F. Werner aus den weiteren Zusammenhängen gewonnenen Daten anlehne:

    Udo I. * ca. 895/900 (beim Tode des Vaters 910 nach Contin. Regin. ad 910 noch puer), + 949
    Gebhard * ca. 918/20, + 938
    Konrad von Schwaben * ca. 920/25, + 997
    Udo II. * ca. 925/30, + 982
    Heribert * ca. 930, + 992
    Judith * 925, + wohl vor 973
    Heinrich I. von Stade * 925/30, + wohl 975/76
    Hermann II.von Schwaben * 945/50, + 1003
    Gerberga * 970
    Heinrich von Schweinfurt * ca. 970, + 1017
    Gebhard * ca. 970, + 1016
    Otto von Hammerstein * ca. 975, + ca. 1036
    Siegfried von Walbeck * ca. 950/55, oo 972/73, + 991
    Kunigunde + 955, + 997
    Thietmar von Merseburg + 975, +1018

    Die Frage, ob Hermann II. von Schwaben ein Sohn Herzog Konrads von Schwaben (Beleg siehe oben) oder Udos II. war - dieses meint der erst in der Mitte des 12. Jahrhunderts tätige Annalista Saxo ad 1002 (MG SS VI Seite 650): Erat hic Herimannus filius Udonis ducis, qui aput Calabriam cum multis occubuit -, darf wohl im Sinne der zeitgenössischen und ortsnäheren Ann. Einsidlenses ad 997 beantwortet werden. Gestützt wird die Aussage der Einsiedler Annalen indessen noch durch einen Reichenauer Gedenkeintrag; zu diesem und seiner Interpretation vgl. H. Schwarmaier, Reichenauer Gedenkeinträge aus der Zeit König Konrads II., in: Zeitschrift für Württembergische Landesgeschichte 22 (1963) Seite 18ff.

    Holtzmann Robert: Seite 117,123,130, "Geschichte der sächsischen Kaiserzeit"

    Aber es ging nicht alles so, wie die Empörer wollten. Es war dem Herzog Eberhard von Franken gelungen, auch ein jüngeres Mitglied seines Hauses auf seine Seite zu ziehen, Gebhard, einen Sohn des rheinfränkischen Grafen Udo (der ein Bruder Hermanns von Schwaben und mithin ein Vetter Eberhards war). Dieser Gebhard ist im Kampf um Belecke gefallen, und das schien den anderen KONRADINERN, Hermann, Udound ihrem Vetter Konrad Kurzbold, ein Gottesgericht, so daß sie um so fester auf der Seite des Königs aushielten.
    Gegen die Feinde schickte der König den treuen Herzog Hermann mit schwäbischen Truppen nach Norden, und zwei Grafen dieses Hauses, Hermanns Bruder Udo und sein Vetter Konrad Kurzbold, Vettern auch des Franken-Herzogs, haben am 2. Oktober 939 den entscheidenden Sieg am Rhein, gegenüber von Andernach, davon getragen. Eberhard und Giselbert waren bereits über den Strom gekommen, ihr Heer war am Beutemachen, ein großer Teil der Truppen schaffte den Raub auf das andere Ufer, da wurden die Herzöge von den beiden Grafen überrascht und völlig geschlagen. Eberhard ist im Kampf gefallen, Giselbert auf der Flucht im Rhein ertrunken.
    Von Kamerich aus rückte OTTO im August 946 in Frankreich ein, mit einem starken Heer, bei dem sich auch der König Konrad von Burgund wieder befand, ferner Hermann von Schwaben mit seinem Bruder Udo, die Erzbischöfe von Mainz und Trier und andere weltliche und geistliche Fürsten.

    Schwager, Helmut: Seite 135,158, "Graf Heribert II. von Soissons"

    König Rudolf, verbündet mit Graf Marcus von Dormois und Graf Warin Eisenarm von Castric, griff Reimser Kirchengüter an, wobei es zu argen Plünderungen kam; andererseits schlossen der geschädigte Graf Boso, Herzog Giselbert von Lothringen - wobei hier kaum die Tatsache, daß Heriberts II. Schwester N.N. mit dem KONRADINER Graf Udo I. von der Wetterau (+ 949), also einem Todfeind der REGINARE, verheiratet gewesen ist, ausschlaggebend gewesen sein dürfte.
    Aus der Verweigerung der Rückgabe von Saint-Quentin an den HERIBERTINER erfolgte im Sommer 935 der Hilferuf Graf Heriberts II. an König HEINRICH I. und die Eroberung von Saint-Quentin durch ein ostfränkisch-deutsches Hifsheer, worunter sich unter anderem Heriberts II. konradinischer Schwager Graf Udo I. von der Wetterau (+ 949) und dessen Bruder Herzog Hermann I. von Schwaben (+ 949) befanden.

    Fried, Johannes: Seite 87, "Prolepsis oder Tod? Methodische und andere Bemerkungen zur Konradiner-Genealogie im 10. und frühen 11. Jahrhundert"

    Udos I. Nachkommenschaft sei durch die Brüdertrias Udo III., Heribert und Konrad, den Herzog von Schwaben, als seine Söhne gekennzeichnet. Daß sie Brüder waren, bezeugt Thietmar von Merseburg, der Enkel ihrer Schwester Judith. Doch die Vaterschaft des 949 gestorbenen Wetterau- und Rheingau-Grafen ist nur gelehrte Deduktion, die keine Quelle expliziert.
    Die These stützt sich auf drei Überlegungen:
    Erstens nannte der Continuator Regionis zum Jahr 949 aus Anlaß der Todesmeldung pauschal auch "die Söhne" des Grafen Udo I., also hatte er solche, auch wenn sie namentlich nicht genannt sind. Die Stelle ist für die weitere Argumentation zu wichtig, als daß hier auf ihren Wortlaut verzichtet werden dürfte: Udo comes obitt, qui permissu regis, quicquid beneficii aut praefecturam habuit, quasi hereditatem inter filios divisit.
    Zweitens folgten auf Udo ein Konrad in der Rheingaugrafschaft und ein Heribert im Kinziggau, einem Teil der Wetterau, nach, also die Söhne dem Vater.
    Drittens sei derselbe Udo nach Flodoard mit einer Tochter des westfränkischen Grafen Heribert I. von Vermandois verheiratet gewesen, was zwanglos den Namen eines gleichnamigen Sohnes erkläre und folglich Heribert gemeinsam mit seinem Brüdern Udo und Konrad zu Söhnen Udos I. von der Wetterau mache.
    Vier Einwande gegen den traditionellen KONRADINER-"Stammbaum" sind zu registrieren:
    1) Es gibt keine einzige Quelle, die diese Verwandtschaft auch nur für einen einzigen der drei postulierten Udo-Söhne Udo III., Heribert und Konrad explizit bestätigen könnte. Zwar kennen wir einen Udo filius Udonis comitis, doch er soll gerade nicht des Wetterau- und Rheingaugrafen Sohn sein, vielmehr dem eberhardinischen Ast der KONRADINER angehören. Auch ist ein "Cuno filius Cunonis" bekannt, der also, Identität vorausgesetzt, einen Konrad als Vater der erwähnten Brüdertrias anzunehmen nahelegen könnte; doch auch jener Konrad-Sohn soll nach der gängigen KONRADINER-Genealogie der eberhardinischen, nicht der gebhardinschen Linie des Adelshauses entstammen. Dann begegnet im Jahr 950 ein Cuonradus filius Gebehardi comitis im Jahreseintrag des Continuator Regionis; aber diese Filiation schien schon gar nichts mit dem Rheingau- und Wetterau-Grafen Udo und jenen drei Brüdern zu tun zu haben. Schließlich tritt in einem annähernd gleichzeitigen Essener oder Werdener Nekrolog ein Oudo Vdonis comitis filius entgegen, der nicht mit dem eben genannten Udo-Sohn identisch sein kann, vielmehr in einem Zug mit dem im Jahr 966 gestorbenen Lahngaugrafen Eberhard in das Nekrolog eingetragen wurde, also wohl ein KONRADINER und im selben Jahr wie dieser gestorben sein dürfte; im übrigen scheint er Mönch gewesen zu sein. Seine Einbindung in den KONRADINER-Stammbaum ist nur hypothetisch möglich. Er könnte nach der traditionellen These ein Enkel Udos I. von der Wetterau, aber auch der Sohn eines in den Jahren 964/66 hervortretenden Grafen Udo II. sein, also je nachdem sowohl der gebhardinischen als auch der eberhardinischen Linie engehören. Zweifellos war er noch jung und unbedeutend, als er starb. Mehr Filiationsangaben aus dem KONRADINER-Haus der fraglichen Epoche zwischen 940 und 990 liegen nicht vor. Doch eigentümlich: Sie müßten alle oder nahezu alle der eberhardinischen Linie zugewiesen werden.
    2.) Der Continuator Regionis erwähnt zum Jahr 950 und damit unmittelbar nach dem auffälligen Bericht über den Rheingau- und Wetterau-Grafen Udo den Tod des Bischofs Rodhard von Straßburg, dem Udo filius Udonis comitis im Amt folgte, der dann im Jahr 965 starb. Die alte These will, um den 949 ins Grab gesunkenen Grafen Udo I. als Vater des 982 gefallenen Udo III. in Anspruch nehmen zu können, ohne dem Wetterauer zwei Söhne desselben Namens zuweisen zu müssen, die Identität des 949 verstorbenen mit dem zu 950 als Vater des Bischofs genannten Grafen Udo verwerfen, obwohl der Continuator zuvor keinen weiteren Grafen Udo erwähnt hatte.
    So pocht der Graf Udo des Jahres 950 unablässig auf den Nachweis der Vaterschaft des Grafen Udo von 949 und spricht ihm vorderhand die Kinder Judith, Konrad, Heribert und Udo als untergeschoben ab. Solange dieser Nachweis nicht erbracht ist, hat Udo I. also keinen Anspruch auf eine so illustre Nachkommenschaft.
    3.) Um den 982 vorzeitig im Kampf gefallenen Udo III. als Sohn des Rheingau-Grafen retten zu können, wurde als Vater des Straßburger Bischofs ein weiterer Graf Udo II. in Anspruch genommen, den die Continuator Reginonis zwar erst zu 964-966 einführt, der aber schon Jahrzehnte früher Vater geworden sein könnte. Zweifellos ist diese Möglichkeit als solche prinzipiell anzuerkennen, doch ist sie wiederum nicht das Nächstliegende und tatsächlich ganz ungewiß. Denn dieser Graf Udo II., dessen Zugehörigkeit zur KONRADINER-Familie übrigens nicht völlig gesichert ist, wird im Jahre 966 als Rebell zur Emigration gezwungen; er starb irgendwann und irgendwo in der Verbannung.
    4.) Schließlich fordert die alte These die Anerkennung eines irritierenden genealogischen Postulats, das abermals die von ihr konstruierte Generationenfolge mit dem Signum großer Unwahrscheinlichkeit (nicht absoluter Unmöglichkeit) belegt: Des Wetterau-Grafen Udo I. durch Widukind von Corvey unzweifelhaft bezeugter Sohn Gebhard fiel im Kampf im Jahre 938, sein durch die Darstellungsweise des Continuator Regionis nahegelegter Sohn Udo, der Straßburger Bischof, starb 965. Beide Daten passen gut zu einer um 915 anzusetzenden Ehe des Grafen mit einer VERMANDOIS. Die drei dem Wetterau-Grafen thesenhaft als Söhne zugesprochenen Brüder Udo III., Heribert und Konrad, der alemannische Herzog, starben indessen in den Jahren 982, 992 und 997, ihre Schwester Judith etwas vor 974, alle zusammen demnach deutlich eine Generation später als die in den Quellen genanten Udo-Söhne.
    Stehen wir vor einem echten Dilemma? Oder dürfen wir das Nächstliegende - daß nämlich der genannte Bischof Udo von Straßburg des Wetterau-Grafen Udo I. Sohn war und jene drei Brüder Udo III., Heribert und Konrad einen anderen Vater zugewiesen werden müssen.
    Demnach bliebe allein die Aussage des Regino-Constinuators zum Jahr 949, wonach der damals gestorbene Graf Udo I. vom König das Recht erhalten habe, seine Reichslehen zu verteilen quasi hereditatem inter filios. Sehe ich recht, wurde er mit einer Ausnahme durchweg verstanden als Berechtigung Udos, die Lehen "gleich seinem Erbe unter seine vorhandenen Söhne" zu verteilen.
    Nach Donald C. Jackman erhielt Udo I. das Recht, seine Lehen zu verteilen "gleichsam wie das Erbe unter Söhne". Der Ausdruck ist insgesamt als adverbiale Bestimmung zu betrachten. Dann ist gerade nicht gesagt, daß Udo entsprechend erbberechtigte Söhne besaß. Ja, diese Übersetzung zieht geradezu die Notwendigkeit nach sich, dem Grafen Udo I. zum Zeitpunkt der Privilegierung solche Söhne überhaupt abzusprechen. Nach dem Tod seines im Jahr 938 gefallenen wohl älteren Sohnes Gebhard und neben dem seit langem zum Kleriker bestimmten, wahrscheinlich schon mit höheren Weihen versehenen und im folgenden Jahr 950 zum Bischof erhobenen jüngeren Sohn Udo hätte der Rheingau- und Wetterau-Graf demnach, trifft die Jackmansche Übersetzung zu, im Jahr 949 keinen lebenden männlichen Leibeserben besessen, der ihm in einem weltlichen Herrschaftsamt hätte nachfolgen können.

    Heinzelmann Josef: "Quasi hereditatem inter filios"

    Ebrechtliche Fragen bestimmen auch die Diskussion über die Herkunft Herzog Konrads. Er und seine aus Thietmars Chronik erschlossenen Geschwister (Udo (II), Graf Heribert und Jutta, die Stammmutter der Stader und Großmutter Thietmars) hielt man bisher für Söhne Udos (I). Jackman rangiert sie in einen ganz anderen KONRADINER-Zweig, mit einem negativen und einem positiven Argument.
    Ersteres ist Jackmans Interpretation der Stelle des Regino-Continuators, Udo comes obiit, qui permissu regis, quicquid beneficii aut praefecturarum habuit, quasi hereditatem inter filios divisit. Er versteht diesen Satz so, dass 949 Graf Udo (I) vom König erlaubt bekommen habe, seine Lehen und Ämter unter Verwandte wie Erbbesitz unter Söhne zu verteilen, nicht „unter seine Söhne“. Udo hätte nur zwei ihn überlebende Söhne gehabt: Udo, der 950 Bischof von Straßburg werden sollte und bis 965 lebte, und Otto von Grabfeld, der als sein Sohn durch die sogenannte Notiz von St. Omer (auf die wir gleich zu sprechen kommen) ebenso belegt sei wie die Abstammung Konrads von Schwaben von Udos Cousin Gebhard.
    Dabei kann man unangenehme Fragen nicht unterdrücken. Warum sollte Udos 938 gefallener Sohn Gebhard (von dem wir zufällig wissen) nicht schon Kinder gezeugt haben? Und hatte Udo vielleicht noch weitere Kinder, die bloß in den Quellen nicht auftauchen, weil sie vor dem Vater gestorben oder Frauen waren? Hätte der Sohn Udo Kleriker werden dürfen, wenn er der Stammhalter war? Er wurde Bischof von Straßburg, gerade ein Jahr nach der kaiserlich genehmigten Teilung quasi hereditatem… Ein Zufall? Bloß aufgrund der Notiz im Hammersteiner Prozess mit Jackman Graf Otto im Grabfeld als überlebenden Sohn Udos einzusetzen, ist auf jeden Fall gegen den gesunden Menschenverstand, da dieser dann doch wohl Alleinerbe gewesen wäre. Hätte Udo ihn (gar mit Zustimmung OTTOS!) enterbt, hätte der Continuator Reginonis das ganz anders formuliert. Schließlich: Wenn Udo (I.) keine lebenden Nachkommen hatte, hätte er dann nicht eher seinen ihm noch im selben Jahr in den Tod folgenden Bruder Hermann I., Herzog von Schwaben (mit)bedacht, statt Konrad, den - nach Jackman einzigen - Sohn seines Vetters Gebhard?
    Jackmans Auslegung der Stelle in der Continuatio erscheint mir überzeugend, wenn man mit Settipani/Poly und Johannes Fried die Konsequenz zieht, Udo seien „zum Zeitpunkt der Privilegierung“, seine Lehen und Vogteien wie Erbbesitz unter Söhne zu verteilen, „solche Söhne überhaupt abzusprechen“. Ich ziehe gegen Jackman und Wolf die weitere Konsequenz: Der 910 verwaist als puer genannte, also kaum nach 900 geborene Udoverteilte seine Ämter und Lehen am Ende seines Lebens nicht unter entfernte Verwandte, sondern unter Enkel und evtl. Schwiegersöhne.
    Mit den vier Geschwistern sind gewiss nicht alle Erben aufgezählt. Dass aber diese vier nicht von dessen Vetter Gebhard sondern von Udo abstammen (freilich nicht unbedingt wie in traditioneller Auffassung als seine Kinder, sondern, was auch ihre Lebens-, genauer ihre Todesdaten zu bestätigen scheinen, eher als Enkel über einen unbekannten Sohn oder eine Tochter), verraten schon ihre Namen. Jackman muss wegen der VERMANDOIS-Namen Heribert und Kunigunde dem Grafen Gebhard vom Ufgau eine hypothetische Frau Adela aus diesem Geschlecht geben, wohingegen eine Tochter Heriberts I. von Vermandois (wohl namens Kunigunde) als Gemahlin Udos zuverlässig belegt ist. Auch die Namen Hermann, Ita und Udo passen besser oder nur zu Nachkommen Udos. Mit erstaunlicher Präpotenz verdreht Jackman bei den Stadern auch das Vorkommen von Udo, weil er die Abstammung von Udo (I) leugnet: „The name Udo can be observed entering the house of Stade as the sole onomastic heritage from the Konradiner. Apparently this occurred in a rather unusual way: … for the names Judith and Liuthar both include an –ud- component.“
    Schließlich wird in Jackmans Hypothese die Heirat des Wetterau-Grafen Heribert mit Irmintrud, Tochter Meingauds und Enkelin des Maienfeldgrafen Eberhard (II) zu einer Nahehe 3 : 3, denn Heriberts Großvater wäre der Bruder dieses Eberhard. Jackman sieht in der Nahehe ausdrücklich kein Problem, und übersieht - wie bisher auch seine Kritiker - dabei die Folgerung für Otto von Hammerstein: Wenn HEINRICH II. Otto vernichten wollte, wie zuletzt Johannes Fried unterstrich, hätte er ihn leicht als illegitimen Sprössling einer unerlaubbaren Nahehe um sein Erbe bringen können.
    Welches Argument bringt Jackman vor, um diese Erben Udos zu Nachkommen seines Vetters Gebhard zu machen? Es ist eigentlich ein einziges: das rätselhafte Schema consanguinitatis für Otto von Hammerstein und seine Frau Irmingard/Imiza. Eine der dort vorkommenden Filiationsfolgen lautet: Gebehard genuit Cunonem… Cuno genuit Cunonem. Man hat viel gerätselt, was diese mit dem Gegenstand des Eheprozesses nicht zusammenhängende Notiz eigentlich soll.
    Fried bietet die Erklärung, die sich wohl am weitesten vom gesunden Menschenverstand entfernt, weswegen es sich anbietet, sie als Maßstab zu nehmen. „Eine nach der günstigsten Zählweise kanonisch gewöhnlich noch zulässige Ehe im Verhältnis 4 : 4 hätte für Braut und Bräutigam jeweils 30 Aszendenten, deren Geschwister und ihrer aller Nachkommen auflisten müssen, um die Verwandtschaft der beiden Ehegatten ausschließen zu können. Wer besaß eine Übersicht über die Gesamtheit dieser 60+x Personen und die Stelle oder die Stellen, an denen sie sich unzulässig überschnitten? Wer betrieb Ahnenforschung in diesem Stil? …“
    In einer Gesellschaft, die von Geblütsdenken und Erbanspruch beherrscht war wie der mittelalterliche Adel, wo jeder als Herrschaftswissen nicht nur (schon wegen möglicher Erbschaften, Protektion und Einladung zu Familienfeiern) die eigenen aktuellen Verwandtschaftsverhältnisse, sondern auch bis zu einem großen Grade die der wichtigsten Konkurrenten und Verbündeten kannte, war man nicht so blöde, bei der Erforschung einer Blutsverwandtschaft nach Friedschem Rezept vorzugehen. Der Normalfall war sowieso, dass man seine Cousins und Cousinen 3. Grades (um nichts anderes geht es) kannte. Aber Fried meint: „Angesichts solcher Verhältnisse ist evident, dass manch eine Adelsehe eingegangen wurde, ohne eine tatsächlich bestehende, eheverhindernde Verwandtschaft zu bemerken.“ Dabei hätten Brautleute und ihre Eltern es leicht gehabt, Konsanguinität festzustellen: Sie hätten nur die jeweilige Ahnentafel bis zur Ururgroßelterngeneration (das sind inklusive der normalerweise noch lebenden Eltern, der Großeltern und Urgroßeltern tatsächlich 30 Menschen) vergleichen müssen. Warum sollten sie nicht diesen einfachen Weg gegangen sein, in einer Zeit, wo man sehr wohl über Familienverhältnisse und Erbgänge bescheid wusste und genealogisch dachte?
    Fried verwechselt auch Ahnen- mit Verwandtschaftstafeln. Am gravierendsten ist aber sein Missverständnis der Arbores consanguinitatis. Sie „boten die Abstammungslinien in Gestalt eines ,Baumes‘, in dessen Mitte die fragliche Person, ego oder ipse, ihren Platz hatte…“ Er hat sich seine eigene Abbildung 1 nicht genauer angesehen, denn darin fehlt gerade das Feld für den Probanden (Ego), weil jedes Feld einen Verwandtschaftsgrad bedeuten soll, und Ego mit sich selbst natürlich nicht „verwandt“ ist. Gravierender ist es, dass Fried dieses System des Baumes nicht versteht. Alle mit den korrekten lateinischen Bezeichnungen ausgefüllten Felder zeigen verbotene Verwandtschaft, je weiter weg desto entfernter. Bei den Nachfahren gibt es jeweils nur zwei Felder nebeneinander: filius und filia, nepos und neptis usw. Ähnliches gilt für die Aszendenten: pater und mater, avus und avia usw. Bei den Seitenverwandten wird hier die Sache wegen der genauen lateinischen Verwandtschaftsbezeichnungen schwieriger, neben dem pater steht patruus/amita, neben der mater steht avunculus/matertera. Deren Abkömmlinge schließen sich waagerecht an. (Täten sie es senkrecht nach unten, sähe das einer Nachfahren-, bzw. Verwandtschaftstafel ähnlich, senkrecht nach oben, einer Ahnentafel.) Dementsprechend stehen auf der Vaterseite etwa patruelis/amitina oder (zwei Kästchen höher, eines nach links) propatrui/proamitae nepotes, auf der Mutterseite symmetrisch dazu: consobrinus/consobrina und proavunculi/promaterterae nepotes. Es entsteht eine Figur mit der Silhouette eines Baums, eine hohe Abstraktion für Kirchenrechtler. Man kann die Felder entlang hickeln wie beim Kinderspiel „Himmel und Hölle“ und kommt beim letzten Sprung zum Ehepartner hoffentlich aus dem höllischen Inzestgebiet in den Himmel erlaubter Ehe. (Bei den frühsten Varianten sind jedem Feld noch die genauen Gradzahlen mit eingeschrieben.) Dass der Proband zahlreiche Kinder haben konnte (sie sind alle filius oder filia, da gibt es keine Seitenverwandten) und bestimmt auch einen Großvater mütterlicherseits hatte, brauchte eine solche Arbor consanguinitatis nicht wiederzugeben, denn die Verwandtschaftsbezeichnungen waren zu finden: Auch die Brüder der Enkel sind Enkel, beide Großväter hießen avus. Eine Arbor consanguinitatis würde, wenn sie mit konkreten Personen ausgefüllt wäre, geradezu platzen, weil in jedem Kästchen mehrere Namen stünden. Und je weiter die Kästchen oberhalb vom (evtl. zu denkenden) Ego entfernt stehen, desto voller wären sie mit Personen, die untereinander garnicht verwandt sind.
    Ein derartiges Schema konnte in einem Streitfall wie dem Hammerstein-Prozess kaum helfen, weil es nicht die jeweils real existierende Verwandtschaft wiedergab, sondern in seiner Abstraktion nur Konsanguinitätsränge. Fried hält trotzdem – ich vereinfache zulässig – die Arbores für eine Art Ab-Fragebogenformular für Inzest-Inquisition. Fried hätte sehen müssen, dass sie dafür nicht geeignet waren. In der Abbildung (auf die er sich beruft, die er sich aber nicht näher angeschaut zu haben scheint) variieren einige Bezeichnungen und sind einige der äußeren Felder noch frei. Viele der Abweichungen dieses „Typs 5C“ (Bezeichnung Schadts ) vom „Ideal“ kann man nur als Fehler bezeichnen: Patruus magnus und Propatruus werden zu Propatruus magnus, Atavunculi filii und Atmaterterae filii stehen nicht in einem Feld, Abnepos und Atnepos sind vertauscht, auf den Trinepos folgt Trinepotis nepos… Die Fehler waren beim mechanischen Abschreiben weitergeschleppt worden und hatten sich immer mehr kumuliert. Das Ergebnis war blanke theologische Theorie, die sich nie in der Praxis bewähren musste.
    Ein Rätsel bleibt die Notiz von Saint-Omer. Wozu und wieso sind da zuerst drei Filiationslinien dargestellt, zwei davon als Schema consanguinitatis, das nicht zu einem Brautpaar führt, also schon gar nicht zu dem inkriminierten Ehepaar, dessen Schema mit Item ex alia parte angeschlossen wird? Sie führen alle über Männer zu Männern, bieten aber weder die agnatische Linie des Bräutigams (für ihn ist gerade der Vater angegeben), noch vollständig seine agnatische Verwandtschaft. Fried meint nun, diese Linien seien Relikte einer Prüfung in seinem Sinne. „Dass die ihnen zugeordneten Namen aufgeschrieben wurden und die Notiz erhalten blieb, ist ein einzigartiger Glücksumstand. Er gestattet den Einblick in die Prüfungspraxis inkriminierter Ehen bei unterstellter, aber noch nicht verifizierter Verwandtschaft. Sie bestand in der Aktualisierung beider Seiten des Verwandtschaftsschemas für den Einzelfall.“ Kurz und gut, Fried meint, wir hätten hier so etwas wie das Regest einer Stasi-Akte, genauer einer Kirchensicherheits-Akte. Vernünftige Menschen wären jedenfalls nicht so umständlich vorgegangen, und selbst die überwachungssüchtigsten Mönche und Bischöfe hätten gewusst, dass nicht nur reine Männer- oder Frauenlinien zu prüfen sind, sondern die viel zahlreicheren Mischlinien.
    Wann wurde überhaupt geprüft? Auf bloßen Verdacht hin? Auf Geheiß des missgünstigen Kaisers, wie Fried meint? Hatten Mönche Geheimarchive mit Personenstandsakten? Die Betroffenen und ihre Familien wussten doch nach Fried so gut wie nichts von ihren Vorfahren?
    Ich schaue nicht lange nach einschlägiger Literatur. Ich setze voraus, dass solche Eheprozesse zumindest in der Beweisaufnahme mündlich waren. Es gab also ein Verfahren wie später die Aufschwörung bei Aufnahme in ein Domkapitel: Angesehene Männer aus der Verwandtschaft (oder der Nicht-Verwandtschaft) mussten unter Eid erklären, wer die 4 ersten Ahnengenerationen von Bräutigam und/oder Braut waren. Vielleicht gab es differierende Aussagen wegen durch frühen Tod nicht erinnerter Zwischengenerationen oder bei Kettenehen. Eine gefundene und bestätigte Verwandtschaft dann als Deszendenzlinien von dem gefundenen gemeinsamem Vorfahren(paar) darzustellen, war kein Problem für den notierenden Geistlichen. So stand denn in der Notiz von St. Omer: Godefridus et Gerbirhc nepos et neptis. Godefridus genuit Irmingardam. Gerbirhc genuit Imizam. Imiza genuit Ottonem. Daraus ging der Grad der Verwandtschaft deutlich hervor, wenn man, eben nicht im Wortsinn der Arbores!, nepos et neptis als Cousin und Cousine 1. Grades versteht, die weder patrueles noch consobrini sind.
    Zur Sicherheit konnte der Inquisitor sein Schema in einer Arbor consanguinitatis abzählen. Ich glaube nicht, dass er es tat, jedenfalls zeigt die Aufzeichnung von St. Omer keine Spur davon. Sonst hätte es im zweiten Teil etwa geheißen: „Arbor Ottonis: Mater Imiza –Avia Gerbirhc – (Proavia/Proavus X) – (Proavunculus oder Promatertera Y) – Proavunculi (oder Promaterte-rae) filius Godefridus – Proavunculi (…) neptis Irmingarda; oder umgekehrt (ich kürze ab) „Arbor Irmingardis: Pater – … … – Propatruelis (…) i magni (sive amitae magnae) filia Gerbirhc – Propatruelis (…) neptis Imiza – Propatruelis (…) pronepos Otto“, und hätte mit dieser Methode nach Lehrbuch genauso festgestellt, dass die Ehe innerhalb der verbotenen Grade war, weil jedes Kästchen einem kanonischen Verwandtschaftsschritt entsprach. Genau genommen hätte schon genügt: „Ottoni non licet nuptias inire cum Irmingarda, nepte propratruelis proavunculi (sive promaterteraeproamitae) sui (suae) quia eius in gradu sexto est consanguinea.“
    Nach Jackman wäre die Ahnenschaft bis in die 5. Ahnengeneration geprüft worden, Fried meint „Die Agnaten-Genealogie reicht sechs Generationen zurück.“ Zumindest letzteres wäre überflüssig gewesen, denn die auf den Arbores der Vollständigkeit halber theoretisch verbotene Verwandtschaft 6 : 1 ist biologisch kaum möglich.
    Was sollen aber die ersten Filiationslinien der Aufzeichnung aus St. Omer? Ich kann mir nur vorstellen, dass sie den Zeugen galten, die die Ahnentafeln „aufschwuren“, um deren Zusammenhang mit dem Ehemann klarzulegen, also ihre Sachkenntnis oder Unvoreingenommenheit. . Solange wir den Zweck nicht genau erkennen, können wir auch nicht sagen, um wen es geht, und wenn wir das nicht wissen, dürfen wir diese unklare Quelle nicht auswerten. Aller Wahrscheinlichkeit nach (auch wenn es nicht um Zeugen ginge) müssten die Probanden doch Zeitgenossen des Prozesses sein, also Mitte der 1020er Jahre gelebt haben. Die bisherigen Deutungen bleiben immer im 10. Jahrhundert, ein Gestochere im Dunkel früherer Generationen.
    Wäre die Aufzeichnung aber eine Art Stammtafelgerüst der KONRADINER, müsste man sie als lückenhaft und problematisch bezeichnen, könnte jedenfalls darauf keine glaubhaften Hypothesen aufbauen. Das zeigt sich schon an den ganz verschiedenen Ansätzen, wie man in der Aufzeichnung den unverbunden auftauchenden Heribert in den Zusammenhang stellt. Dass ein paar Namenfolgen in den rudimentären Stammtafeln, die man von den KONRADINERN erstellen kann, als Filiationslinien erscheinen, besagt angesichts der Namenvererbung wenig. Einen Gebehard mit Sohn Cuno und Enkel Cuno kann es in jeder Generation ein- oder zweimal gegeben haben. Warum soll nicht der 938 bei der Belagerung von Belecke gefallene gleichnamige Sohn Udos (I) gemeint sein? Mit dem ersten Cuno wären wir bei einem der möglichen „heredes quasi filii“ und dem ersten oder zweiten Glied der Filiationskette (nach Jackman) Konrad vom Elsaß - Konrad von Schwaben - Konrad Graf von Ortenau, ob mit oder ohne den ungesicherten Elsässer. Diese Lösung erscheint mir sehr viel plausibler als die Konstruktion Jackmans, der die Reihe in den Erberhardinischen Ast der KONRADINER-Agnaten versetzt. Jackman wie ich müssen freilich einräumen, dass Udo, der nepos des Gebehard (sie sind filii duorum fratrum) in der Luft hängt. Als Udos (I) Vater Gebhard 910 gegen die Ungarn fiel, hinterließ er nach dem Continuator Reginonis nur zwei Söhne, eben Udo und Hermann. Hermann aber hatte keinen Sohn. Der 938 gefallene Gebehard kann Brüder und Schwestern gehabt haben, aber keinen patruelis Udo. Der Gebhard Jackmans hat zwar einen patruelis Udo, nämlich Udo (I), aber der hat keinen ihn überlebenden Sohn Otto (Graf im Grabfeld), weil das, wie wir sahen, mit der Verteilung quasi hereditatem nicht zu vereinbaren ist.
    Diese Diskussion ist freilich überflüssig, denn meine wie Jackmans und jede bisherige Lösung entspricht nicht der Forderung, dass die Probanden, also Otto und Konrad, um 1020 gelebt haben sollen. Außerdem: Wenn wir Fried glauben, dass der Adel sich seiner Ururgroßeltern nicht erinnern konnte, dürfen wir auch einer Verwandtschaftsdarstellung nicht vertrauen, die sechs Generationen zurückgeht, selbst wenn sie von schriftkundigen Mönchen aufgezeichnet wurde. Wir sollten uns in unserem Wissensdurst nicht an diesen Strohhalm klammern, um aus ihm in dieser quellenlosen Zeit die blasse Limonade vergifteter Erkenntnis zu saugen.

    915 oo Kunigunde von Vermandois, Tochter des Grafen Heribert I.
    Kinder:
    - Gebhard III. ca 918/20- 938 vor Belecke
    - Konrad Herzog von Schwaben ca 925/30-20.8.997
    - Udo II. Graf der Wetterau ca 920/25-14.7.982
    - Heribert Graf Kinzinggau ca 930- 992
    - Judith ca. 925-16.10.973
    959 oo Heinrich I. Graf von Stade -9.5.975/76
    - Hugo Graf im Einrichgau

    Kinder: Nach Jackmann/Fried
    - Gebhard - 938
    - Udo (Otto) Bischof von Straßburg - 965
    - Otto Graf von Grabfeld

    Literatur:
    Althoff Gerd: Die Ottonen. Königsherrschaft ohne Staat. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 2000 Seite 85 - Beumann, Helmut: Die Ottonen, Verlag W. Kohlhammer, 1991 Seite 60 - Büttner, Heinrich: Geschichte des Elsaß I. Politische Geschichte des Landes von der Landnahmezeit bis zum Tode Ottos III. und Ausgewählte Beiträge zur Geschichte des Elsaß im Früh- und Hochmittelalter, Jan Thrbecke Verlag Sigmaringen 1991 - Fried, Johannes: Prolepsis oder Tod? Methodische und andere Bemerkungen zur Konradiner-Genealogie im 10. und frühen 11. Jahrhundert - Glocker Winfrid: Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik. Böhlau Verlag Köln Wien 1989 Seite 66 - Hlawitschka, Eduard: Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen. Genealogische Studien zur Geschichte Lothringens und des Reiches im 9.,10. und 11. Jahrhundert, Saarbrücken 1969, Seite 46,49-51,65 - Hlawitschka, Eduard: Untersuchungen zu den Thronwechseln der ersten Hälfte des 11. Jahrhunderts und zur Adelsgeschichte Süddeutschlands, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1987 Seite 47-49,65,152 - Holtzmann Robert: Geschichte der sächsischen Kaiserzeit. Deutscher Taschenbuch Verlag München 1971 Seite 117,123,130,170 - Köpke, Rudolf/Dümmler Ernst: Kaiser Otto der Große, Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 1962 Seite 73,91-92,117,175 - Schieffer Rudolf: Die Karolinger. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 1992 Seite 224 - Schwager, Helmut: Graf Heribert II. von Soissons. Verlag Michael Lassleben Kallmünz/Opf. 1994 Seite 135,158, 252,284,326 - Widukind von Corvey: Die Sachsengeschichte. Philipp Reclam jun. GmbH & Co., Stutggart 1981 Seite 119,145 - Wies, Ernst W.: Otto der Große, Bechtle Esslingen 1989, Seite 110,115 - Wolf Armin: Wer war Kuno von Öhningen? Überlegungen zum Herzogtum Konrads von Schwaben (+ 997) und zur Königswahl vom Jahre 1002. in Deutsches Archiv für Erforschung des Mittelalters Band 36 1980, Seite 25-83 -

    Begraben:
    Stift Wetzlar

    Udo heiratete von Vermandois, Kunigunde in 915. Kunigunde (Tochter von von Vermandois, Heribert I. und von Meaux, Adele) wurde geboren um 890; gestorben nach 943. [Familienblatt] [Familientafel]


  5. 15.  von Vermandois, Kunigunde wurde geboren um 890 (Tochter von von Vermandois, Heribert I. und von Meaux, Adele); gestorben nach 943.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Wetterau,Hessen,Deutschland; Gräfin in der Wetterau

    Notizen:

    Kunigunde von Vermandois
    Gräfin in der Wetterau
    um 890- nach 943

    Tochter des Grafen Heribert I. von Vermandois und der Adele von Meaux, Erb-Tochter des Grafen Theutbert
    Johannes Fried nennt im Stammbaum der KONRADINER (bei Brandenburg, Nachkommen Seite 92) die Tochter Heriberts Adela von Vermandois, während Jackman ihren Namen mit Kunigunde angibt

    Brandenburg Erich: Tafel 1, "Die Nachkommen Karls des Großen", VI. Generation 4.

    N. (Tochter)
    Gemahl: vor 920 Udo Graf in der Wetterau (KONRADINER) + 949 12.XII.

    Anmerkungen: Seite 116,VI. 4. Tochter

    Vgl. Arbois de Jubainville 1, 107f; Kalckstein 182; Flodoard 946, S. S. 3, 393.
    Da Udos Sohn Gebhard nach Widukind 2,11 (S.S. 3, 440) 938 im Kampf getötet wurde, also doch wohl mindestens etwa 18 Jahre alt war, muß die Ehe vor 920 geschlossen sein, aber auch nicht viel früher, da Udo vom Cont. Regin. 910 (S. S. 1, 614) beim Tode seines Vaters noch als puer bezeichnet wird.

    * Ergänzung:
    Nach neueren Forschungen, die Donald C. Jackman: The Konradiner: A study in genealogical methodology, in der Reihe JUS COMMUNE, Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Europäische Rechtsgeschichte, Frankfurt am Main, Sonderhefte, - Studien zur Europäischen Rechtsgeschichte -, Band 47, Frankfurt am Main 1990, veröffentlich hat, ergeben sich für die Stammfolge der KONRADINER und somit der Abstammung einiger Zweige von KARL DEM GROSSEN, grundlegenden und weitreichend Änderungen. Vor Abschluß der wissenschaftlichen Diskussion der Ergebnisse von Jackmann wird daher einstweilen auf die völlige Übernahme seiner Forschungsergebnisse verzichtet.

    Ergänzung (Jackman): vermutlich Kunigunde von Vermandois. [VI 5]

    915 oo Udo IV. Graf von der Wetterau
    895/900-12.12.949

    Kinder:
    - Gebhard III. ca 918/20- 938 vor Belecke
    - Konrad Herzog von Schwaben ca 925/30-20.8.997
    - Udo II. Graf der Wetterau ca 920/25-14.7.982
    - Heribert Graf Kinzinggau ca 930- 992
    - Judith ca. 925-16.10.973
    959 oo Heinrich I. Graf von Stade -9.5.975/76
    - Hugo Graf im Einrichgau

    Kinder: Nach Jackmann/Fried
    - Gebhard - 938
    - Udo [= Otto?] Bischof von Straßburg (950-965) -26.8.965
    - Otto ?

    Kinder:
    1. im Einrichgau, Hugo
    2. von der Wetterau, Gebhard III. wurde geboren um 918/920; gestorben in 938 in Belecke [59581],Soest,Nordrhein-Westfalen,Deutschland.
    3. von der Wetterau, Udo II. wurde geboren um 920/925; gestorben am 14 Jul 982 in Cotrone [88900],Kalabrien,Italien.
    4. von Schwaben, Konrad wurde geboren um 915/920; gestorben am 20 Aug 997.
    5. 7. von Rheinfranken, Judith wurde geboren um 925; gestorben vor 973.
    6. von der Wetterau, Heribert wurde geboren um 925; gestorben in 992.