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 Bohrer

von Luxemburg, Heinrich II.

männlich um 1005 - 1047  (42 Jahre)


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Generation: 1

  1. 1.  von Luxemburg, Heinrich II. wurde geboren um 1005 (Sohn von von Luxemburg, Friedrich I. und von der Wetterau, Irmintrud); gestorben am 14 Okt 1047; wurde beigesetzt in Trier [54290],Trier,Rheinland-Pfalz,Deutschland.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: 1026-1047, Luxemburg; Graf von Luxemburg
    • Titel/Amt/Status: 1042-1047, Bayern,Deutschland; Herzog von Bayern

    Notizen:

    Heinrich II.
    Graf von Luxemburg (1026-1047)
    als H VII. Herzog von Bayern (1042-1047)
    ca. 1005-14.10.1047 Begraben: Trier, St. Maximin
    (* 990 Hoensch)
    Ältester Sohn des Grafen Friedrich I. vom Moselgau und der Irmintrud von der Wetterau, Erbtochter von Graf Heribert

    Lexikon des Mittelalters: Band IV Seite 2065

    Heinrich VII. von Luxemburg, Herzog von Bayern 1042-1047
    + 14. Oktober 1047 Begraben: Trier, St. Maximin

    Seit 1026 Graf von Luxemburg (nach dem Tode seines Onkels, Herzog Heinrichs V. von Bayern), außerdem Obervogt der Klöster St. Maximin, Trier, und Echternach. 1042 erhielt er unter Umgehung des überkommen Wahlrechts der bayerischen Großen von Kaiser HEINRICH III. zu Basel das bisher von diesem selber verwaltete Herzogtum Bayern, eine Verfügung, die wohl in Zusammenhang mit der Intensivierung der Ostpolitik zu sehen ist. Heinrich nahm an den Feldzügen des Kaisers gegen die Ungarn (1042,1043,1044) teil. Über den zweiten LUXEMBURGER auf dem bayerischen Herzogsstuhl ist wenig bekannt.

    Bosl’s Bayerische Biographie: Seite 322

    HEINRICH VII., bayer. Herzog
    + 14.10.1047 Begraben: Trier
    Vater: Friedrich (+ 1019)
    Mutter: Ermentrude

    Aus dem Geschlecht der Grafen von Luxemburg.
    Seit 1026 Haupt der LÜTZELBURGER.
    Nachzuweisen als Graf im Moselgau und im Bidgau und als Vogt der Klöster St. Maximin und Echternach.
    Treue Ergebenheit gegen die SALIER-Kaiser KONRAD II. und HEINRICH III.
    1042 Belehnung mit dem Herzogtum Bayern.

    Literatur:
    NDB 8; Riezler.

    Brandenburg Erich: Tafel 3 Seite 7, "Die Nachkommen Karls des Großen"

    IX. 24. HEINRICH, Graf im Moselgau 1025, Vogt von St. Maximin 1035, Herzog von Bayern
    * ca. 1005, + 10147 14. X.
    Anmerkungen: Seite 130
    IX. 24. Heinrich siehe Hirsch I, 537; Steindorff, Heinrich III. 1, 295.

    Glocker Winfrid: VIII, 158; Seite 348, "Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik"

    HEINRICH VIII.
    * c 1005, + 1047 X 14
    1025 Graf im Moselgau, 1035 Vogt von St. Maximin, 1042 Herzog von Bayern
    oo NNw
    Vgl. Brandenburg IX, 24 und Renn, Grafenhaus S. 116-120

    Thiele Andreas: Tafel 66, "Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte", Band I, Teilband 1 Deutsche Kaiser-, Königs-, Herzogs- und Grafenhäuser I

    HEINRICH II. (VII.) + 1047

    Graf von Luxemburg, Graf im Moselgau und Vogt zu Trier und Echternach. Er war eine zuverlässige Stütze der SALIER, zog 1030/31 mit gegen Ungarn und war 1037/38 mit in Italien. Er half 1046 Kaiser HEINRICH III. gegen Flandern und Holland, vermehrte den Hausbesitz und folgte 1042 als Herzog von Bayern und wurde dort nie heimisch.

    Lerche, Ludwig Alfred: Seite 39-41, "Die politische Bedeutung der Eheverbindungen in den bayerischen Herzogshäusern von Arnulf bis Heinrich den Löwen (980-1180)"

    Nach langjähriger selbständiger Verwaltung übertrug HEINRICH III. das Herzogtum 1042 wiederum einem LUXEMBURGER, dem ältesten Sohne des lothringischen Großen Friedrich, Heinrich VII., dem Neffen Herzog Heinrichs V. Wir dürfen darin wohl eine gewisse Rücksicht auf das Erbrecht sehen. Maßgebend für die Auffassung des Königs war es, daß Herzog Heinrich noch nicht vermählt war, daß über seine Eheverbindung also noch verfügt werden konnte - und zwar zugunsten eines guten Verhältnisses des Herzogs zur Krone. Diesem Ziele mochte denn wohl auch die in Aussicht genommene Vermählung Heinrichs VII. dienen sollen, von der wir aber nicht mehr als die Absicht kennen, weil der Herzog sie wegen seines vorzeitigen Todes nicht eher vollziehen konnte. Um diese Zeit befand sich der Herzog in völligem Einverständnis mit König HEINRICH, dem er überhaupt treu ergeben war. Eben als er vom Feldzuge gegen Dietrich von Holland an der Seite seines königlichen Herrn zurückgekommen war, starb er (14. Oktober 1047) auf einer Reise zu seiner Braut, mit der er vermählt nach Bayern heimzukehren gedachte [175 Annal Altah. 1047 (SS XX. 804): Dux Henricus Baivariorum in eo itinere obiit, dum sponsam voluit accipere. - Ann. S. Maxim. (handschriftlicher Zusatz, siehe Hirsch, Heinrich II. Jb., I, 537 N. 2: Henricus dux ... reversus cum imperatore ex bello Frisico, dum sponsam in Bavariam abducere cogitat, immaturo fato improlis obiit, et Treveris sepultus est. - Vgl. Riezler, Geschichte Bayerns I 464 mit N. 1 und in Allg. dtsch. Biogr. 11. Bd., Seite 461; Steindorff, Heinrich III. Jb., II 24 mit N. 7; Witte, Lothr. Jb., 5. Jg. 1893 (2. Hälfte) Seite 70. - Da der Name der Braut unbekannt ist, so darf man sich kaum auch nur auf Vermutungen einlassen. Aus der Tatsache jedoch, daß Heinrich auf der Heimreise von Holland seine Brautfahrt unternahm und nachher in Trier begraben werden konnte, darf man vielleicht darauf schließen, daß seine Braut aus jenen rheinischen Gegenden stammte, deren Sicherung eventuell durch eine Heirat seiner Getreuen dem Kaiser am Herzen liegen mußte und in denen ja auch die luxemburgische Familie vielfache Beziehungen hatte.]. Der Name seiner Braut wird nirgends genannt.
    Neben der großen Verwandtschaft seines Vaters Friedrich von Lützelburg hatte der Bayern-Herzog auch eine zahlreiche Geschwisterschar, die einflußreiche Stellen einnahmen und solche namentlich durch vorteilhafte Heiraten zu erlangen wußten. Heinrichs Bruder Friedrich wurde im Mai 1046 wegen seines reichen Besitzes und seiner hervorragenden Stellung in Nieder-Lothringen Herzog in diesem Lande und Markgraf von Antwerpen. Auf dem oberlothringischen Bischofsstuhl von Metz saß noch sein alter Oheim Dietrich; als dieser 1047 starb, wurde des Bayern-Herzogs Bruder Adalbero erhoben und so das dynastische Interesse der LÜTZELBURGER gewahrt. Heinrichs Schwester Otgiva (+ 1031) war mit dem Grafen Balduin IV. dem Bärtigen von Flandern (+ 1036) vermählt gewesen. Schließlich war seine Schwester Irmengard (Imiza) die Gemahlin des Grafen Welf II. Und diese Ehe war auch für Heinrich als Bayern-Herzog von der größten Bedeutung. Das hochberühmte WELFEN-Geschlecht, das im oberen Deutschland eine ganz hervorragende Stellung einnahm und große Allodial- und Lehngüter in Schwaben und Rätien besaß, war auch eng mit Bayern verknüpft. Auch hier verfügte es über reiche Besitzungen, namentlich im bayrischen Augstgau und im bayrischen Hochgebirge. Irmengards Gemahl Welf II. war zwar im Jahre 1030 bereits gestorben, aber ihr Sohn, Graf Welf III., hatte den großen Besitz des Welfischen Hauses geerbt. So hatte für Heinrich von Bayern seiner Schwester Heirat großen Wert, indem sie ihn in seinem neuen Lande infolge der verwandtschaftlichen Beziehungen zu einem hervorragenden einheimischen Geschlecht um so leichter Fuß fassen ließ.

    Twellenkamp Markus: Band I Seite 484-486, "Das Haus der Luxemburger" in: Die Salier und das Reich

    Die LUXEMBURGER scheinen sich aber schon bald mit dem Verlust Bayerns abgefunden zu haben, denn Graf Heinrich II., Neffe und Nachfolger des zum Herzog von Bayern aufgestiegenen Grafen Heinrich, hat KONRAD II. mehrfach in aufsehenerregender Weise unterstützt. So zog er 1030 mit dem König gegen die Ungarn. Drei Jahre später war er zusammen mit seinem Bruder, dem späteren Herzog Friedrich von Nieder-Lothringen, bei der Zusammenkunft KONRADS mit dem französischen König in Deville anwesend. Er wird wohl auch an dem Zug KONRADS gegen Aribert von Mailand im Jahr 1037 teilgenommen haben.
    Das gute Verhältnis der LUXEMBURGER zum salischen Königshaus setzte sich auch unter KONRADS Sohn HEINRICH III. fort. Der erste nachweisbare Kontakt zwischen Graf Heinrich und HEINRICH III. datiert vom 5. Juni 1040. An diesem Tag nahmen sie zusammen mit dem Oheim Heinrichs, Bischof Dietrich von Metz, und seinem Bruder Friedrich, dem späteren Herzog von Nieder-Lothringen, an der Weihe der neu erbauten Abteikirche von Stablo teil. Drei Jahre nach seinem Herrschaftsantritt übergab HEINRICH III. am 21. Februar 1042 in Basel dem Grafen Heinrich das Herzogtum Bayern, das damit nach einer Pause von 15 Jahren wieder von einem LUXEMBURGER übernommen wurde. Offenbar hat der König in Heinrich einen besonders befähigten Mann für die Verteidigung Bayerns gegen die Ungarn gesehen. Nach zwei vergeblichen Attacken konnte HEINRICH III. zusammen mit Heinrich von Bayern die Ungarn 1044 bei Menfö an der Raab entscheidend besiegen. Im September 1047 nahm Graf Heinrich an dem Heereszug HEINRICHS III. gegen Dietrich von Holland teil.
    Der 1042 zum Herzog von Bayern erhobene Graf Heinrich starb kinderlos im Jahr 1047. In seiner Grafschaft trat sein Bruder Giselbert das Erbe an. In Bayern blieb das Herzogsamt zwei Jahre vakant, bis es 1049 an den EZZONEN Konrad verliehen wurde. Im Jahr 1047 starb auch der Oheim Herzog Heinrichs, Bischof Dietrich von Metz. Zum Nachfolger wurde sein Neffe Adalbero erhoben, der HEINRICH III. schon bei seinem Kriegszug gegen Dietrich von Holland unterstützt hatte. Adalbero verfügte über gute Beziehungen zu Bischof Brun von Toul, dem späteren Papst Leo IX.

    Renn, Heinz: Seite 116-120, "Das erste Luxemburger Grafenhaus"

    Mit der Grafschaft erbt der LUXEMBURGER auch die Obervogtei über die reichen Klöster St. Maximin und Echternach. Als KONRAD II. 1030 eine Generalsynode in Trier, wahrscheinlich zur Reform der dortigen Klöster, abhält, finden wir auch Graf Heinrich vertreten. Noch im selben Jahr zieht er mit seinem Kaiser gegen die Ungarn. Einer seiner Gefolgsleute des LUXEMBURGERS namens Arnulf teilt uns dies in einer Schenkungsurkunde an das Kloster Stablo mit. Die großen technischen Schwierigkeiten haben die Besiegung Ungarns vereitelt; dieses erhält im folgenden Jahre sogar das Gebiet um Fischa und Leitha. Heinrich weilt jetzt auch wieder in seiner Heimat. Als am 19. Oktober 1031 die neue Abteikirche zu Echternach mit großem Prunke eingeweiht wird, ist neben Erzbischof Poppo von Trier auch der Obervogt des Klosters unter den Festgästen.
    In den Kämpfen, die in den folgenden Jahren um das Burgundische Erbe entbrennen, steht Graf Heinrich treu zur Seite seines Kaisers. Als dieser Ende Mai/Anfang Juni zu Deville an der Maas eine Besprechung mit Heinrich I. von Frankreich hat, befinden sich der LUXEMBURGER und sein Bruder Friedrich in seiner Begleitung. Bei der letzten Entscheidung gegen Odo von der Champagne zu Bar am 15.11.1037 ist Heinrich von Luxemburg nicht zugegen, da uns die Hauptteilnehmer namentlich angegeben werden. Andererseits fehlt er auch in den Reihen jener Festversammlung, die vier Wochen vorher unter Anwesenheit hoher Würdenträger die Weihe der neu restituierten Domkirche zu Trier feiert. Ich schließe mich der Ansicht Wampachs an, daß er damals KONRAD II. zum Kampf gegen Aribert von Mailand begleitet hat. Heinrich von Luxemburg hat sich wohl auf diesem Italienzug Verdienste um das Kloster Farfa in der Sabina erworben; die Mönche haben ihn nämlich verewigt als: "Enricus dux amicorum nostrorum".
    Das enge Verhältnis, in dem die LUXEMBURGER zu Kaiser KONRAD stehen, gestaltet sich unter seinem Nachfolger noch inniger. HEINRICH III. entschädigt die Schwester der Kunigunde Abenza = Eva, weil ihr das Erbe der Kaiserin vorenthalten worden sei. Wahrscheinlich sind die übrigen LUXEMBURGER Familienangehörigen ebenso zu ihrem Recht gekommen. Graf Heinrich wird bei dem Kirchweihfest der neu erbauten Abtei Stablo am 5.6.1040 besonders ausgezeichnet. Zur Erinnerung an diesen Tag bewilligt der König einen zweitägigen Jahrmarkt, der stets am 1. Juli beginnen soll.
    Am 26.1.1041 weilt der König in Aachen. Nach persönlichen Verhandlungen mit Heinrich von Luxemburg erklärt sich dieser bereit, den Hauptklosterhof zu Echternach, der sich schon seit Sigfrid in der Hand der LUXEMBURGER befindet, der Abtei zurückzugeben. Doch für diesen geringen Verlust wird Graf Heinrich bald reichlich entschädigt. Der König erhebt ihn nämlich schon am 21.2.1042 in den ersten Fürstenstand des Reiches: "Traditus est principatus Baioariae in civitate Basilea Henrico duci, fratrueli Henrici ducis et dominae Chunigundae imperatricis, uxoris Henrici piissimi et dignissimi imperatoris". Die Investitur mit dem Herzogtum Bayern findet also sonderbarer Weise zu Basel statt. Gegen jedes Herkommen geschieht die Belehnung nicht in voller Versammlung der bayerischen Adligen und nicht in der Hauptstadt des Landes. Von einer Wahl hören wir nichts. HEINRICH III. will das Herzogtum starken Händen anvertrauen. Des Königs Wahl fällt auf den Grafen von Luxemburg, weil er einer seiner zuverlässigsten Untergebenen ist. Außerdem hat dieses Geschlecht schon durch Heinrich I. von Luxemburg-Bayern und durch die Kaiserin Kunigunde enge Verbindungen mit der Ostmark angeknüpft. In zwei Feldzügen werden die Ungarn besiegt, und March und Leitha bilden 1043 wieder die alte Reichsgrenze. Das Verhältnis des Grafen und Herzogs Heinrich zu der kaiserlichen Familie bleibt ein herzliches. In zwei Urkunden erscheint er 1045 zusammen mit der Kaiserin Agnes als Intervenient. Im folgenden Jahre erhält sein Bruder Friedrich die hohe Auszeichnung der Herzogswürde von Nieder-Lothringen, und Pfingsten 1047 wird sein Neffe Welf, der Sohn der Imiza, mit dem Herzogtum Kärnten und der Mark Verona belehnt. Damit sind drei wichtige Herzogtümer an den Grenzen des Reiches in der Hand der luxemburgischen Sippe. Die Heimatgrafschaft selbst behält ihre Ausdehnung an Saar und Mosel, Alzig und Sauer. Als Graf im Mosel- und Bidgau ist Heinrich urkundlich zu belegen, und den gewaltigen Klosterbesitz von St. Maximin und Echternach verwaltet er als Obervogt. In den nördlichen Ardennen treffen wir ihn als Lehnsherrn an, und in der Maasebene ist er um Lüttich begütert. Im Jahre 1047 muß Herzog Heinrich plötzlich sein Leben beschließen. Im September hat er an einem wenig erfolgreichen Heereszug des Kaisers gegen Theoderich von Holland teilgenommen. Dann macht sich Heinrich auf den Weg, um seine Braut nach Bayern heimzuführen, da ereilt ihn plötzlich der Tod am 14. Oktober 1047 [55 Annales Altahenses Maiores = SS. XX, Seite 804 zu 1047: "Dux Henricus Baiovariorum in eo itinere obiit, dum sponsam voluit accipre." Der Ranshofer Kodex meldet uns den Todestag: "2 idus octrobis Heinricus, filius fratris Chunigundis imperatricis obiit." Diese und weitere Belege bei Wampach, U.Q.B., nr. 267.]. Offenbar handelt es sich um eine zweite Ehe; denn der Herzog wird damals nicht mehr weit von 60 Jahren entfernt gewesen sein. Über eine erste Gemahlin wissen wir nichts Näheres. Giesebrecht sieht sie als solche Sophie, die Gemahlin HERMANNS, des Gegen-Königs, an. Doch diese Annahme ist mit Rücksicht auf die enge Verwandtschaft der beiden abzulehnen. Seine letzte Ruhestätte findet auch Heinrich bei seinen Ahnen in der Abtei St. Maximin zu Trier. Diesem Kloster hat er noch vor seinem Tode die Orte Schüttringen im Kanton Luxemburg und Usselkirch in Lothringen vermacht.
    Wie sein gleichnamiger Oheim und Vorgänger in der Grafschaft und im Herzogtum ist auch Heinrich der Jüngere ohne Nachkommen gestorben. Das Erbe in der Westmark tritt sein Bruder Giselbert an.


    Literatur:
    Boshof, Egon: Die Salier. Verlag W. Kohlhammer Stuttgart Berlin Köln 1987, Seite 97,103 - Bosl, Karl: Bosls Bayerische Biographie, Verlag Friedrich Pustet Regensburg 1983 Seite 322 - Brandenburg Erich: Die Nachkommen Karls des Großen Verlag Degener & Co Neustadt an der Aisch 1998 IX. 24, 130 - Die Salier und das Reich, hg. Stefan Weinfurter, Jan Thorbecke Verlag 1991, Band I Seite 484-487,494,506,514,518,530,545/Band III Seite 19 - Glocker Winfrid: Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik. Böhlau Verlag Köln Wien 1989 Seite 348 - Hirsch, Siegfried: Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Heinrich II., Verlag von Duncker & Humblot Berlin 1864 Band I Seite 537 - Hoensch, Jörg K.: Die Luxemburger. Eine spätmittelalterliche Dynastie gesamteuropäischer Bedeutung 1308-1437. Verlag W. Kohlhammer 2000 Seite 13 - Körntgen, Ludger: Ottonen und Salier. Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 2002 Seite 68,70 - Lerche, Ludwig Alfred: Die politische Bedeutung der Eheverbindungen in den bayerischen Herzogshäusern von Arnulf bis Heinrich den Löwen (980-1180) Langensalza 1915 (Sammlung wissenschaftlicher Arbeiten; Heft 43) Seite 36-38 - Renn, Heinz: Das erste Luxemburger Grafenhaus Seite 116-120 - Steindorff, Ernst: Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Heinrich III. 1. und 2. Band, Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 1963 Band I Seite 295 - Thiele, Andreas: Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band I, Teilband 1, R. G. Fischer Verlag Frankfurt/Main 1993 Tafel 66 - Twellenkamp, Markus: Das Haus der Luxemburger, in Die Salier und das Reich, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1992 Band 1 Seite 484-486 -

    Geburt:
    (* 990 Hoensch)

    Titel/Amt/Status:
    als Heinrich VII.

    Begraben:
    St. Maximin


Generation: 2

  1. 2.  von Luxemburg, Friedrich I. wurde geboren in 965 (Sohn von von Luxemburg, Siegfried I. und Hadwig); gestorben in 1019.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Hessengau,Hessen,Deutschland; Graf im Hessengau
    • Titel/Amt/Status: Moselgau; Graf im Moselgau
    • Titel/Amt/Status: Luxemburg; Graf von Luxemburg

    Notizen:

    Friedrich
    Graf im Hessen- und Moselgau
    Graf von Luxemburg
    965 - 1019
    4. Sohn des Grafen Siegfried I. vom Moselgau und der Hadwig

    Brandenburg Erich: Tafel 5 Seite 10, "Die Nachkommen Karls des Großen"

    VIII. 45. FRIEDRICH, Graf im Moselgau (von Luxemburg)
    * wohl ca. 965, + 1019
    Gemahlin:
    vor 995
    N., Tochter des Grafen Heribert im Kinziggau (siehe VIII 16)
    Anmerkungen: Seite 127
    VIII. 45. Friedrich
    Siehe Hirsch, a.a.O. 1, 536. Todeszeit Ann. Quedlinb. S. S. 3,84.
    Gemahlin: Vita Adelh. Vil. S. S. 17,757. [VIII 71]
    Ergänzung (Wolf):
    Kinder siehe IX 22-31.

    Thiele Andreas: Tafel 66, "Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte", Band I, Teilband 1 Deutsche Kaiser-, Königs-, Herzogs- und Grafenhäuser I

    FRIEDRICH I. + 1019

    Graf im Hessen- und Moselgau, Graf von Luxemburg, Vogt von Trier, Stablo und Metz, rebellierte 1008-1012 gegen den kaiserlichen Schwager und war 1011/12 inhaftiert. Nach der Aussöhnung war er wieder kaiserliche Hilfe und stritt viel mit den Bischöfen.

    oo Irmintrud von Gleiberg, Tochter und Erbin des Grafen Heribert (Haus der KONRADINER)

    Annalen von Quedlinburg:

    Das Jahr 1019.

    Nachdem der Kaiser Weihnachten in der Stadt Pathelburg gefeiert, brachte er die Fastenzeit in Gosleri zu. Von dort zog er in Begleitung der Kaiserin und seiner Base, der ehrwürdigen Aebtissin von Quedelingaburg Adelheid, nach Walbiki, wo er mit den Bischöfen und dem versammelten Gesinde Gottes von beiden Geschlechtern, welche eifrig im Lobe Gottes mit einander abwechselten, den Palmentag froh und festlich feierte. Dann kam er nach Mersburg um die Osterfreude zu feiern, wo die kundgewordene Nichtswürdigkeit Vieler mit der verdienten Strafe belegt wurde. In diesem selben Jahre starb Friderich, der Kaiserin Kunigunde Bruder. Der obengenannte Bolizlav unterwarf mit Hülfe der Sachsen Ruzien.

    Twellenkamp Markus: Band I Seite 483,489, "Das Haus der Luxemburger, in: Die Salier und das Reich

    So bleibt der von Kunigundes Familienangehörigen an der Wahl des älteren Konrad im Dunkeln, jedoch wird man vermuten können, daß sie sich für den am 4. September 1024 gewählten älteren Konrad entschieden haben, zumal sie weitläufig mit ihm verwandt waren [55 Die Gemahlin Friedrichs von Gleiberg, des Bruders von Kaiserin Kunigunde und Herzog Heinrich von Bayern, war eine Schwester Ottos von Hammerstein, dessen Vater Heribert mütterlicherseits in direkter Linie von KARL DEM GROSSEN abstammte. Heriberts Frau Irmintrud war die Enkelin von Gottfried, dem Urgroßvater KONRADS II., die Gemahlin Graf Friedrichs vom Moselgau damit im 2. bzw. 3. kanonischen Grad mit KONRAD II. und seiner Frau Gisela verwandt; vgl. Renn, Luxemburger (wie Anmerkung 1), Seite 114.115. Die Verwandtschaft mit dem salischen Königshaus ist auch durch Alberich von Trois-Fontaines bezeugt, der an einer Stelle Graf Giselbert von Salm, einen Neffen Kunigundes, als nepos KONRADS II. bezeichnet hat (Chronica Albrici monachi trium fontium, MGH SS 23, Seite 782, Z. 34ff.; vgl. Renn, Luxemburger, Seite 127).].
    Hermann von Gleiberg war ein Enkel Siegfrieds und ein Sohn des mit der Erbin von Gleiberg verheirateten Grafen Friedrich vom Moselgau.

    Renn, Heinz: Seite 82,100,106, "Das erste Luxemburger Grafenhaus"

    Kunigundens Bruder Friedrich, Graf im Moselgau, hat sich mit der Tochter eines mächtigen fränkischen Geschlechtes verheiratet, die als Mitgift große Besitzungen an der Lahn erhält.
    Kunigundens Bruder Friedrich hat nämlich eine Schwester Ottos von Hammerstein zur Gattin. Damit wären deren Kinder bei einer Nichtigkeitserklärung der Ehe die Miterben ihres Onkels [56 Schenk zu Schweinsberg hat zuerst darauf aufmerksam gemacht, in: Archiv f. Hess. Gesch., N.F., III, Seite 359. Doch bleibt seine Meinung dahingestellt.].
    Von den sechs Brüdern der Kaiserin Kunigunde hat nur, soweit wir wissen, Friedrich Nachkommen hinterlassen; so ist er der Stammvater der weiteren Grafen von Luxemburg. Nur spärliche Nachrichten sind uns von ihm überkommen. Hermann von Reichenau nennt ihn Bruder der Königin Kunigunde, des Bischofs Theoderich von Metz, Heinrichs von Bayern und des Klerikers Adalbero. In einer Urkunde von 1004 tritt er als Obervogt von Stablo auf. Damit ist jene mächtige Abtei, die sich einstens einer Machtausdehnung des Grafen Sigfrid so erbittert entgegenstellte, doch unter den Einfluß Luxemburgs gekommen. Da wir Heinrich I. von Luxemburg-Bayern als Obervogt von St. Maximin und Echternach kennen lernten, sind zur Zeit HEINRICHS II. drei mächtige Abteien in der Hand der Luxemburger Familie vereinigt.
    Friedrich ist nach allgemeiner Ansicht Graf im Moselgau gewesen; denn sein ältester Sohn Heinrich wird am 281.1026 noch zu Lebzeiten seines gleichnamigen Oheims, dessen Erbe er als Graf von Luxemburg antritt, Inhaber dieses Gaues genannt. Sehr alt ist Friedrich nicht geworden. Seine Heirat ist, wie wir noch sehen werden, nach 985 anzusetzen. So wird Friedrich in den 60-er Jahren des 10. Jahrhunderts geboren sein und hat demnach noch nicht ein Alter von 60 Jahren erreicht, als er 1019 aus dem Leben scheidet [4 Annalium Quedlinburgensium Continuatio zum Jahre 1019 = SS. III; Seite 84: Hoc ipso anno Fridericus, frater Cunigundae imperatricis, defunctus est. Siehe dazu bei Wampach, U.Q.B., nr. 225.].
    Den Namen von Friedrichs Gemahlin kennen wir nicht. Depoin glaubt sie Gisela nennen zu dürfen. Doch das Vorkommen einer Gräfin Geila im Nekrolog von Echternach allein rechtfertigt diese Annahme nicht.

    Hlawitschka, Eduard: Seite 53,62, "Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen. Genealogische Studien zur Geschichte Lothringens und des Reiches im 9.,10. und 11. Jahrhundert"

    Außerdem läßt sich, weil ja Graf Friedrich vom Moselgau, der Sohn des Grafen Siegfried von Luxemburg, als Vater des Herzogs Heinrich von Bayern, des Bischofs Adalbero III. von Metz usw. urkundlich feststeht, NN nur als eine Tochter (und nicht etwa als ein Sohn) Irmintruds (= Imizas) und Heriberts von der Wetterau verifizieren und ihr wiederum der Graf Friedrich vom Moselgau als Gemahl zuschreiben.
    Doch spricht auch anderes dagegen. Ein beredtes Zeugnis gegen eine solche Abkunft ist, daß Graf Friedrich vom Moselgau, ein Enkel Wigerichs und Kunigundes durch Siegfried von Luxemburg, bei seiner Heirat mit der Gerbirg/Megingoz-Enkelin NN eine Nahehe im 2 : 4 kanonischen (= 6. römischen) Verwandtschaftsgrade eingegangen wäre, was ihn bei seinem Schwager, Kaiser HEINRICH II., gegen den er sich seit 1005 aufzulehnen begann, noch stärker angreifbar gemacht hätte, als Otto und Irmgard von Hammerstein.





    985/90 oo Irmtrud von der Wetterau, Tochter des Grafen Heribert, Erbin von Gleiberg

    Kinder:

    - Heinrich II. Graf von Luxemburg ca 1005-14.10.1047
    - Friedrich II. Herzog von Nieder-Lothringen ca 1005-18.5.1065
    - Adalbero III. Bischof von Metz (1047-1072) ca 1010-13.11.1072
    - Giselbert Graf von Luxemburg ca 1005-14.8.1056/59
    - Otgiva ca. 995-21.2.1030
    ca 1015 oo Balduin IV. Graf von Flandern 980-30.5.1035
    - Dietrich Graf von Luxemburg 1036 und 1045 erwähnt, ca 1015-
    - Hermann I. Graf von Gleiberg ca 1015- nach 1075
    - Irmtrud (Imiza) ca 990-2.3. nach 1055
    1005 oo Welf II. Graf von Altdorf 960/70-10.3.1030
    - Oda Äbtissin von Luneville
    - Gisela - 21.5. nach 1058
    oo Rudolf von Gent Herr zu Alost - vor 1056



    Literatur:
    Annalen von Quedlinburg a 1019 - Brandenburg Erich: Die Nachkommen Karls des Großen Verlag Degener & Co Neustadt an der Aisch 1998 Tafel 5 Seite 10,127 - Die Salier und das Reich, hg. Stefan Weinfurter, Jan Thorbecke Verlag 1991, Band I Seite 481,489,530 - Hirsch, Siegfried: Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Heinrich II., Verlag von Duncker & Humblot Berlin 1864 Band I Seite 536 - Hlawitschka, Eduard: Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen. Genealogische Studien zur Geschichte Lothringens und des Reiches im 9.,10. und 11. Jahrhundert, Saarbrücken 1969, Seite 53, 62,88,109,112,132 - Meyer von Knonau, Gerold: Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Heinrich IV. und Heinrich V. 1. - 7. Band, Verlag von Duncker & Humblot Leipzig 1890 - Renn, Heinz: Das erste Luxemburger Grafenhaus, Bonn 1941 Seite 82,100,106 - Twellenkamp, Markus: Das Haus der Luxemburger, in Die Salier und das Reich, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1992 Band 1 Seite 475-503 - Weinfurter, Stefan: Heinrich II. (1002-1024) Herrscher am Ende der Zeiten, Verlag Friedrich Puset Regensburg 1999, Seite 194 -

    Friedrich heiratete von der Wetterau, Irmintrud in 985/990. [Familienblatt] [Familientafel]


  2. 3.  von der Wetterau, Irmintrud (Tochter von von der Wetterau, Heribert und von Geldern, Irmentrud).

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Luxemburg; Gräfin von Luxemburg

    Notizen:

    Irmintrud von der Wetterau
    Gräfin von Luxemburg
    Tochter des Grafen Heribert von der Wetterau aus dem Hause der KONRADINER und der Irmintrud, Tochter von Graf Megingoz

    Brandenburg Erich: Tafel 3 Seite 6, "Die Nachkommen Karls des Großen"

    VIII. 16. N. (Tochter)
    Gemahl:
    vor 995
    Friedrich, Graf von Luxemburg (siehe VIII 45) + 1019
    Anmerkungen: Seite 125
    VIII. 16. Tochter.
    Vermählung zu erschließen aus dem Alter der Tochter (siehe IX 22). [VIII 20]

    Werner Karl Ferdinand: Seite 476, Die Nachkommen Karls des Großen bis um das Jahr 1000 (1.-8. Generation)

    VIII. Generation 18-20

    Zu den Söhnen Heriberts vgl. auch Renn 114f., u. ö.
    Zu Gebhard kann dem Todesjahr 1016 (Druckfehler "1916" auf der Tafel Brandenburg VIII, 14, in der Neuauflage 1964 berichtigt) der Todestag XI 8 aus dem Merseburger Nekrolog hinzugefügt werden, vgl. W. Trillmich in seiner Ausgabe der Chronik Thietmars, 1957, 407, Anmerkung 174 ("Ausgewählte Quellen zur deutschen Geschichte").
    Zu Otto "von Hammerstein", berühmt durch den Streit um seine Ehe mit der ihm naheverwandten Ermengard/Irmgard (die bei Brandenburg IX, 87 zu Unrecht unter den wahrscheinlichen Nachkommen steht), ist gegenüber Brandenburg nachzutragen, daß Otto 1035 als Graf in der Wetterau nachweisbar ist, vgl. Gensicke, Landesgeschichte des Westerwaldes 1958, 49 (Hinweis meines Assistenten Hartmut Atsma)
    Zur Ehe einer Tochter Heriberts mit Friedrich von Lützelburg siehe Renn 44ff.
    Mit Fragezeichen bringt Brandenburg VIII, 17 eine Tochter Gerberga, deren Nachkommen aus der Ehe mit Heinrich, Markgraf von Schweinfurt, bei Brandenburg unter den wahrscheinlichen Nachkommen Karls des Großen erscheinen (Brandenburg IX, 74-76; X, 91-106, Seite 65, vgl. ferner Seite 72 bis 77). Zu dieser Nachkommenschaft Heinrichs von Schweinfurt, des Gegners Kaiser HEINRICHS II., und seiner namentlich beglaubigten Gattin Gerberga (Thietmar V, 34) gehören unter anderem die Herzöge von Sachsen, die Herzöge von Böhmen und Mähren, die Herzöge und Könige von Polen. Die Hypothese, der Brandenburg sich, wenn auch mit dem erwähnten Vorbehalt, angeschlossen hat, beruht auf der Identifizierung eines bei Thietmar V, 35 genannten Bruders der Gerberga, Gattin Heinrichs von Schweinfurt, mit Namen Otto, mit Otto "von Hammerstein". Das Namensgut der Nachkommenschaft, von Brandenburg zur Klärung der Frage nicht herangezogen, ist außerordentlich aufschlußreich. Auf der einen Seite scheint es die Hypothese zu bestätigen, auf der anderen Seite führt es zu anderen Annahmen. Neben eindeutig konradinischen Namen (Hermann, Ida, Otto und Konrad) und KAROLINGER-Frauennamen (Judith, Gisela), vor allem aber dem HERIBERTINER-Frauennamen Beatrix, Namengut also, das sämtlich genau der von Brandenburg vermuteten Abkunft entspräche - begegnet der eindeutig bestimmbare Name Alberada, der auf eine andere Verbindung der Namengruppe Otto-Gerberga mit HERIBERTINERN hinweist! Denn Gerberga, die Schwester OTTOS DES GROSSEN, heiratete in erster Ehe Giselbert von Lothringen, dessen Mutter Alberada hieß. Eine von Gerbergas Töchtern hieß wiederum Alberada, eine andere Gerberga, und diese letztere heiratete den HERIBERTINER Albert von Vermandois. Aus einer Verbindung dieses Hauses mit KONRADINERN müßte das Geschwisterpaar Otto-Gerberga, Schwager und Gattin also Heinrichs von Schweinfurt, hervorgegangen sein. An der Abkunft aus dem Kreise der fränkischen Hochadelsfamilien, die zur karolingischen Deszendenz in weiblicher (und im Falle des Hauses der HERIBERTINER in männlicher) Linie gehören, kann kein Zweifel bestehen. Da uns die Aszendenz von Otto und Gerberga im einzelnen unbekannt ist, führe ich sie am Ende der 8. Generation auf.
    Irmintrud war die Erbin von Gleiberg.

    Trillmich Werner: "Kaiser Konrad II. und seine Zeit"

    Friedrichs Gemahlin erbte von ihrer Mutter aus dem Hause BRABANT die Vogtei von St. Truiden. Ihr Sohn Friedrich errichtete zwischen Eupen und Lüttich 1064 die Burg Limburg.

    Renn, Heinz: Seite 106,114, "Das erste Luxemburger Grafenhaus"

    Den Namen von Friedrichs Gemahlin kennen wir nicht. Depoin glaubt sie Gisela nennen zu dürfen. Doch das Vorkommen einer Gräfin Geila im Nekrolog von Echternach allein rechtfertigt diese Annahme nicht. Wichtiger als den Namen zu kennen, ist zu wissen, aus welchem Geschlecht die Ahnfrau der späteren Grafen von Luxemburg stammt. Ihre Vorfahren mütterlicherseits teilt uns die Klosterschwester Berta, die Schwester des Abtes Wolfhelm von Brauweiler, mit, in der von ihr um 1057 verfaßten Lebensbeschreibung der Äbtissin Adelheid von Vilich (das gegenüber von Bonn am rechten Rheinufer liegt). Die Schreiberin fußt auf Mitteilungen der Engilrada, Adelheids Kammerfrau, und auf den Nachrichten von Klosterschwestern, welche Adelheid, die ungefähr 40 Jahre vor der Abfassung der Vita aus dem Leben geschieden ist, wohl noch gekannt haben.
    Der Vater Ottos von Hammerstein, der Graf Heribert von der Wetterau, stammt nämlich aus rheinfränkischem Geschlecht und hat zahlreiche Besitzungen an der Lahn. Den Gleiberg konnte also seine Tochter, die Gemahlin des LUXEMBURGERS, als väterlichen Erbbesitz mitbringen. Wir haben sogar einen urkundlichen Beleg dafür, daß Friedrichs Gemahlin aus dem salischen Geschlecht herstammt; ihre Tochter Imiza wird ausdrücklich bezeichnet als "de gente Salica". Auch die Namen Imiza, Hermann und Gisela, die wir jetzt in der luxemburgischen Familie vorfinden, weisen auf das konradinische Geschlecht hin. Heribert stammt mütterlicherseits in direkter Linie von KARL DEM GROSSEN ab. So sind die Nachkommen Friedrichs vom Moselgau nicht nur väterlicherseits, sondern auch durch ihre Mutter aus Gleiberg Nachkommen des großen KAROLINGERS.
    Wir sehen also, daß die Gräfin von Luxemburg durch ihre Mutter Irmintrud und durch ihren Vater Heribert im dritten bzw. zweiten und dritten Grade mit Kaiser KONRAD und seiner Gemahlin Gisela blutsverwandt ist.
    Graf Friedrich muß seine Gattin bereits um 985-990 heimgeführt haben; denn ihre Tochter Otgiva hat einen Sohn, der bereits 1028 in Paris die Hochzeit feiert mit Adelheid, der Tochter Roberts II. von Frankreich und seiner dritten Gemahlin Konstanze.



    985/90 oo Friedrich Graf von Luxemburg 965 - 1019

    Kinder:

    - Heinrich II. Graf von Luxemburg ca 1005-14.10.1047
    - Friedrich II. Herzog von Nieder-Lothringen ca 1005-18.5.1065
    - Adalbero III. Bischof von Metz (1047-1072) ca 1010-13.11.1072
    - Giselbert Graf von Luxemburg ca 1005-14.8.1056/59
    - Otgiva ca. 995-21.2.1030
    ca 1015 oo Balduin IV. Graf von Flandern 980-30.5.1035
    - Dietrich Graf von Luxemburg 1036 und 1045 erwähnt, ca 1015-
    - Hermann I. Graf von Gleiberg ca 1015- nach 1075
    - Irmtrud (Imiza) ca 990-2.3. nach 1055
    1005 oo Welf II. Graf von Altdorf 960/70-10.3.1030
    - Oda Äbtissin von Luneville
    - Gisela - 21.5. nach 1058
    oo Rudolf von Gent Herr zu Alost - vor 1056


    Literatur:
    Brandenburg Erich: Die Nachkommen Karls des Großen Verlag Degener & Co Neustadt an der Aisch 1998 Tafel 3, Seite 6,125 - Renn, Heinz: Das erste Luxemburger Grafenhaus Seite 106,114 - Trillmich Werner: Kaiser Konrad II. und seine Zeit. Europa Union Verlag Bonn 1991 - Werner Karl Ferdinand: Die Nachkommen Karls des Großen bis um das Jahr 1000 (1.-8. Generation) Band IV in: Braunfels Wolfgang: Karl der Große Lebenswerk und Nachleben. Verlag L. Schwann Düsseldorf Seite 476 -

    Kinder:
    1. von Luxemburg, Oda
    2. von Luxemburg, Gisela
    3. von Luxemburg, Otgiva wurde geboren um 995; gestorben am 21 Feb 1030.
    4. von Luxemburg, Giselbert wurde geboren um 997; gestorben in 1056/1059.
    5. von Gleiberg, Hermann I. wurde geboren um 997; gestorben um 1062.
    6. 1. von Luxemburg, Heinrich II. wurde geboren um 1005; gestorben am 14 Okt 1047; wurde beigesetzt in Trier [54290],Trier,Rheinland-Pfalz,Deutschland.
    7. von Lothringen, Friedrich II. wurde geboren in 1005; gestorben in 1065; wurde beigesetzt in Stablo [4970],Wallonien,Belgien.
    8. von Luxemburg, Adalbero III. wurde geboren in 1010; gestorben am 13 Nov 1072.
    9. von Luxemburg, Dietrich wurde geboren um 1015; gestorben nach 1045.


Generation: 3

  1. 4.  von Luxemburg, Siegfried I.von Luxemburg, Siegfried I. wurde geboren in 915/917 (Sohn von von Verdun, Kunigunde); gestorben am 26 Okt 997; wurde beigesetzt in Trier [54290],Trier,Rheinland-Pfalz,Deutschland.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Moselgau; Graf im Moselgau
    • Titel/Amt/Status: 963-997, Luxemburg; Graf von Luxemburg

    Notizen:

    Siegfried I.
    Graf von Luxemburg (963-997)
    Graf im Moselgau
    915/17-26.10.997 Begraben: Abtei St. Maximin in Trier
    (* 916/19 Hoensch) (+ 28.10. 997 Renn)

    Jüngster Sohn des Pfalzgrafen Wigerich von Lothringen und der Kunigunde, Enkelin von König Ludwig dem Stammler
    Nach Rene Klein Sohn des Herzogs Giselbert von Lothringen und der Kunigunde, Enkelin von König Ludwig der Stammler

    Brandenburg Erich: Tafel 5 Seite 10, "Die Nachkommen Karls des Großen"

    VII. 50 b. SIEGFRIED, Graf von Luxemburg 963
    * ca. 922, + 998 15. VIII.

    Gemahlin:
    vor 964 (wohl ca. 950)
    Hedwig, angeblich Tochter des Grafen Eberhard im Nordgau + nach 993

    Anmerkungen: Seite 123
    VII. 50. Siegfried

    Vgl. VI 26.
    Er war wohl Graf im Moselgau, siehe Witte, Lothr. Jb. 5, 46; ertauschte 963 Luxemburg von der Abtei St. Maximin in Trier, Mrh. U. B. 1, n. 211, Vogt von Echternach 974 15. III., von St. Maximin 981, ib. n. 252, + ib. n. 236.
    Todestag: Köller, Saarbr. S. 14; Schrötter, Luxemburg 39.

    Gemahlin:
    Hedwig 964, Mittelrh. U. 1 n. 220; zuletzt 993, ib. n. 268, + an einem 13. XII., Fontes 4, 458.
    Daß sie eine Tochter des Nordgaugrafen Eberhard gewesen sei, vermutet Vanderkindere 2, 408, ohne Gründe anzugeben. Es ist sehr unwahrscheinlich, daß Judith eine Schwester Siegfrieds war, die Mittelrh. U. 1, n. 308 III als amita des Erzbischofs Adalbero von Trier erscheint. Sie soll nach 1037 gestorben sein und mit Graf Adalbert von Elsaß vermählt gewesen sein, was aber chronologisch ganz unmöglich ist. Die Urkunde n. 308 III und 309 sind gefälscht, siehe Witte, Lothr. Jb. 5,2, 47f.

    Korrektur (Werner):
    Sämtliche Geschwister Siegfrieds sind durch ihre Mutter Kunigunde als sichere Nachkommen anzusehen, während Brandenburg sie nur zum Teil unter die sicheren Nachkommen einreiht (siehe Tafel 33 VII 57-62).

    Ergänzung (Werner):
    a) Adalbero (siehe Tafel 33 VII 57a), * v. 910, + 962 IV. 26., 929 Bischof von Metz [VII a 63]
    b) Gozelo (siehe Tafel 33 VII 58a), *c. 910, + 942 X. 19., Graf (Bidgau), Gemahlin: Uda, + (n. 963) IV. [VIIa 64]
    c) Friedrich I. (siehe Tafel 33 VII 59), * c. 912, + 978 I.18., Graf von Bar, 959 Herzog von Ober-Lothringen, Gemahlin: 955 Beatrix, Tochter Hugos "des Großen", dux Francorum [s. VII 9], + (n. 978) IX.23. [s. XIII 10] [VIIa 66]
    d) Giselbert (siehe Tafel 33 VII 60), * c. 915, + 963 IV.17., 965 Graf (Ardennengau); Gemahlin: Hedwig, + n. 965. [VIIa 66]
    e) Liutgard (siehe Tafel 33 VII 62), * c. 915, + n. 960 IV.8.
    Gemahl:
    a) Adalbert, + v. 960 IV.8.
    b) v. 960 IV.8. Eberhard. [VII 67]
    f) Siegfried = VII 50. [VII 68]. (Er ist sicher identisch mit "Siegbert", VII 61).

    Werner Karl Ferdinand: Band IV Seite 471, "Die Nachkommen Karls des Großen bis um das Jahr 1000 (1.-8. Generation)"

    VII. 68.
    Den Grafen Siegfried "von Luxemburg" bringt Brandenburg VII, 50 als einziges Kind der Kunigund richtig unter den gesicherten Nachkommen KARLS DES GROSSEN, die übrigen Geschwister, wie bemerkt, nur im 2. Teil, zu den wahrscheinlichen Nachkommen. Brandenburg hielt Siegfried im Gegensatz zu den anderen Kindern der Kunigund für einen Sohn Richwins, also des zweiten Gemahls der Kunigund, übersah aber bei der Einordnung zur gesicherten und nur wahrscheinlichen Deszendenz, daß die Abkunft von KARL DEM GROSSEN ja nicht durch Richwin, sondern durch die gemeinsame Mutter, eben Kunigund, vermittelt wird. Davon abgesehen ist auch Siegfried, wie Renn 12 ff. darlegt, ein Kind aus Kunigunds erster Ehe mit Graf Widericus/Wigerich. Darauf deutet schon der Name von Siegfrieds Sohn Friedrich, identisch mit dem Namen eines Bruders von Wigerich (Renn 17). - Der von Brandenburg VII, 61 (Seite 66) unter den Kindern Kunigunds 1. Ehe aufgeführte "Siegbert, * ca. 915, + nach 943" ist, wie Renn erkennen läßt, zu streichen. Der einzige Beleg für diese Person in einer Urkundenkopie ist offenkundig eine Verschreibung für Siegfried, den hier zu behandelnden Grafen. Vgl. zu ihm und seiner Familie Renn 57ff., zu seiner Frau Hadwig ebd. 64f. - Im einzelnen sind folgende Berichtigungen und Ergänzungen zu den Angaben von Brandenburg zu machen: Siegfried ist c 950 als (Laien-)Abt von Echternach, dann als Vogt dieses Klosters nachweisbar; er ist Graf, wohl in mehreren Grafschaften, nachweisbar 982 im Moselgau. 963 IV 17 erwirbt er die Lützelburg (später "Luxemburg"), die dem Haus später den Namen geben wird. Es leuchtet ein, daß man Siegfried nicht "Graf von Luxemburg" nennen sollte, wie es bei Brandenburg geschieht. Siegfrieds Todestag ist nicht VIII 15 (so Brandenburg), sondern X 28 (Renn 65). Das Datum VIII 15 ist wahrscheinlich der Todestag von Siegfrieds gleichnamigen Sohn (siehe VIII, 69), der nach 985, aber vor dem Vater starb, und dessen Existenz Brandenburg zu Unrecht anzweifelte. Im D 261 OTTOS III. von 997 X 26 wird Siegfried (der Ältere) zuletzt in Tätigkeit, nämlich als Inhaber seiner Grafschaft, genannt. (Brandenburg gibt als Todesjahr 998). Renn 65 liefert zu dem von Brandenburg schon gegebenen Terminus post quem des Todes der Hadwig, 993, den Todestag XII 13: In den bairischen Nekrologien, die die Familie der Kaiserin Kunigund, der Tochter Hadwigs, verzeichnen, erscheint zu diesem Tag domina Hedwich comitissa. Der vermutliche Zeitpunkt der Eheschließung Siegfrieds mit Hadwig, bei Brandenburg "vor 964, wohl ca. 950", wird von Renn 58 mit C 955/60 angegeben.

    VIII. 68-78
    Die zahlreichen Kinder des Grafen Siegfried "von Luxemburg" konnten nach den Angaben von Renn erheblich präziser datiert und in ihrer Reihenfolge gegenüber Brandenburg VIII, 44-53 umgestellt werden. Gegenüber Brandenburg kam hinzu der jüngere Siegfried, dessen Existenz Brandenburg nicht anerkennen wollte. Vgl. jedoch die überzeugenden Ausführungen von Renn. Im einzelnen ist zu bemerken: das Geburtsjahr des Ältesten, Heinrich, ist von c 955 auf c 960 zu setzen, wie sich aus dem vermutlichen Ehedatum der Eltern ergibt (Renn 58). Nach dem erwähnten Siegfried dem Jüngeren (er ist es, der in den Briefen Gerberts Havet nr. 41 und 51 vorkommt) gehört Liutgard zu den ältesten Geschwistern. Vgl. zu ihr oben VIII, 52 (Ehe und Geburtsdatum) und Uhlirz 456 sowie Renn 103, der den Todestag berichtigt: V 13, nicht V 14 (Brandenburg) - Zu Friedrich und seinen Nachkommen siehe Renn 44ff. sowie die Tafel dort 45. - Die Tochter unbekannten Namens, Gattin des Grafen Thietmar (wohl von Volksfeld), starb an einem III 29, wie wir bei Renn 104 erfahren. Wir wissen von ihrer Tochter Uda. Kaiserin Kunigund hat diese ihre Nichte noch erwachsen gekannt, was auf eine Geburtszeit der Mutter von c 970 schließen läßt (Renn 105). - Zu Giselbert, den Brandenburg "Graf in Waldelevings" nennt, belehrt uns Renn 87, daß er, Graf einer uns unbekannten Grafschaft, Herr im saarländischen Walerfangen (Moselgau) war. Zum Todesjahr 1004 (schon bei Brandenburg) bietet er ebd. den genauen Tag, V 18. - Das genaue Todesdatum (Brandenburg "1046 IV oder V") gibt Renn 103 auch zu Bischof Dietrich von Metz: 1046 V 2. - Zur Kaiserin Kunigund ist zu bemerken, daß ihre Ehe mit HEINRICH II. nicht c 999, sondern mit hoher Wahrscheinlichkeit im Frühsommer des Jahres 1000 stattfand, vgl. Uhlirz 331. - Kunigundes Schwester Eva starb nicht nur nach 1020 II 3, wie Brandenburg angibt, sondern erst nach 1040 (Renn 114); ihr Gemahl, Graf Gerhard, starb 1024/33 (Renn 103f., gegenüber Brandenburg: "nach 1020"). - Der Todestag der Äbtissin Ermentrud in einem unbekannten Jahr, ist V 2 (Renn 105), und nicht V 5 (Brandenburg).

    Althoff Gerd: Seite 420, "Adels- und Königsfamilien im Spiegel ihrer Memorialüberlieferung"

    G 145a
    Me: 27.10. Sifrid com + um 998 Vater der Kaiserin Kunigunde

    (Es.) Zum 28. Oktober überliefern die Notae Necrologiae Coufungenses: Sigefridus Kunuz com. pater Chunigundis imperatoricis obiit. Da auch die Mutter und die Gemahlin Siegfrids und ein Sohn des Ehepaares im Merseburger Necrolog begegnen (vgl. G 176 und K 16), ist die Identifizierung wohl gesichert, zumal der zum 26. Oktober ins Lüneburger Necrolog eingetragene Graf gleichen Namens als occius bezeichnet ist (G 145).
    Die Kaiserin Kunigunde hat offensichtlich dafür gesorgt, daß bei der Neustiftung des Gedenkens in Merseburg auch ihre Vorfahren berücksichtigt wurden; vgl. dazu ausführlich oben S. 198f.
    Allgemein zu Siegfrid siehe Renn, Das erste Luxemburger Grafenhaus, besonders Seite 57ff.; dort auch Seite 64 Hinweise auf den Zeitraum seines Todes; vgl. dazu auch seine Grabinschrift (MGH Poetae lat. 5, Seite 316) und Wampach, Urkunden- und Quellenbuch, Nr. 211.

    Thiele Andreas: Tafel 66, "Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte"
    Band I, Teilband 1 Deutsche Kaiser-, Königs-, Herzogs- und Grafenhäuser I


    SIEGFRIED
    + 998
    Sohn des Pfalzgrafen Wigerich von Lothringen, Graf in den Ardennen

    Graf im Moselgau, Stütze seines bischöflichen Bruders Adalbero von Metz, erwarb am 17.4.963 die Burg Luxemburg durch Tausch gegen Liegenschaften in Feulen mit dem Kloster St. Maximilian in Trier, die seitdem als Residenz für seinen großen Streubesitz diente. Er beerbte um 964 seinen Bruder Giselbert im Ardennengau und wurde um 950 Laienabt von Echternach, das er sehr förderte. Er war auch Vogt von St. Maximin in Trier und zu Metz und damit der mächtigste Mann im Moselgauraum. Er war eine treue Stütze der OTTONEN, unterstützte OTTO III. im Thronkrieg, stand mit der Sippe 985 gegen Frankreich wegen Verdun und war auch zeitweise gefangen. Durch die starke Verflechtung seines Besitzes mit dem der Erzbischöfe von Trier, der Bischöfe von Metz, Toul und Verdun und etlicher Klöster hatte er ständig Streit mit diesen. Er war sogar zeitweise deshalb gebannt, weil er den Bischof von Verdun gefangen hielt. Er förderte die Cluniazenser in Gorze, Echternach und St. Maximin, erwarb unter anderem Saarburg als Lehen der Erzbischöfe von Trier und schuf die Grundlagen des luxemburgischen Territorialstaates.

    oo HEDWIG

    Mohr Walter: Band I Seite 59-61, "Geschichte des Herzogtums Lothringen"

    Nach der Übergabe OTTOS III. an seine Mutter auf dem Tag zu Rara am 29. Juni 984 kam es in Lothringen zu einem neuen Aufschwung für die kaiserliche Partei. An ihre Spitze traten Herzog Dietrich von Ober-Lothringen und Graf Gottfried von Verdun. Von weiteren Parteigängern sind bekannt: Siegfried von Luxemburg und die Grafen Bardo und Gozelo, die ihrerseits Neffen des Grafen von Verdun waren. Zunächst widmeten sie sich der Wiedereroberung von Verdun, die wahrscheinlich Ende September 984 gelang. Etwa zur gleichen Zeit war es dem kaiserlichen Hofe durch den Tod Bischof Dietrichs von Metz möglich, die kaiserliche Partei in Lothringen weiter zu stärken. Das erledigte Bistum wurde Adalbero, dem Sohn der Herzogin Beatrix, übertragen, der zuvor schon zum Bischof von Verdun ausersehen worden war, aber durch den Tod OTTOS II. seine dortige Anerkennung noch nicht erhalten hatte. Auch nach Verdun kam als Bischof ein Anhänger der kaiserlichen Partei, ein weiterer Adalbero, Sohn des Grafen Gottfried von Verdun. Um diese Stadt entwickelte sich in einem prinzipiell gearteten Sinne die Auseinandersetzung mit dem westfränkischen König. Er hat zu Ende des Jahres 984 mit den Vorbereitungen zur Rückeroberung begonnen. Auf der Gegenseite hat man sich eifrig zur Verteidigung gerüstet. Der Angriff Lothars war erfolgreich. Bei der Übergabe gerieten die Verteidiger, darunter Herzog Dietrich von Ober-Lothringen, Graf Siegfried von Luxemburg und Graf Gottfried von Verdun in Gefangenschaft. Lothar hat seine Aktion nicht weitergeführt, er ist wieder ins westfränkische Reich zurückgekehrt.
    Von westfränkischer Seite scheint man gehofft zu haben, dass die immer noch gefangenen Grafen Gottfried von Verdun und Siegfried von Luxemburg nachgeben würden. Nach den Worten des Gerbert von Aurillac konnten nach dem Tode Lothars alle einst in Gefangenschaft geratenen Lothringer mit Ausnahme des Grafen Gottfried von Verdun entkommen.

    Baumgärtner Ingrid: Seite 15, "Kunigunde - eine Kaiserin an der Jahrtausendwende"

    Umstritten sind die genealogischen Zusammenhänge der Frühzeit dieses Hauses, insbesondere um den Vater Kunigundes, sei es nun Siegfried I. oder Siegfried II. Seine Nachkommen bezeichneten sich später (erstmals 1083) nach der Lützelburg als die Grafen von Luxemburg und nutzten ihre mächtige territoriale Basis für eine vorherrschende Stellung in Ober-Lothringen. Kennzeichnend für den raschen Aufstieg von Graf Siegfried im Grenzgebiet zwischen untergehenden karolingischem Westreich und ottonischen Ostreich waren die engen Beziehungen zu den beiden angesehenen Königssippen, den KAROLINGERN und den OTTONEN. Die Rückführung erfolgte zielbewusst über Graf Siegfrieds kognatische Linie, über dessen Mutter Kunigunde und Großmutter Ermentrude (Irmintrud) auf König Ludwig den Stammler sowie die Kaiser KARL DEN KAHLEN, LUDWIG DEN FROMMEN und KARL DEN GROSSEN. Diese karolingische Abstammung verlieh Kunigunde eine außergewöhnliche Aura; sie begründete die Leistung ihrer Dynastie und legitimierte zur Herrschaft.



    955/60 oo Hadwig (von Lothringen, Tochter des Herzogs Giselbert), um 940/45-13.12.993

    11 Kinder:

    - Heinrich I. Graf von Luxemburg 960-27.2.1026
    - Siegfried II. 960/65-15.8.985
    - Adalbero Erzbischof von Trier (1008-1036) - 12.11.1036
    - Ermentrud Äbtissin
    - Giselbert Graf im Ardennengau -18.5.1004 gefallen Pavia
    - Liutgard 960/65-13.5.1005
    980 oo Arnulf II. Graf von Holland 955-18.11.993
    - Eva 975-19.4.1040
    1000 oo Gerhard Graf von Elsaß - 28.12.1033
    - Kunigunde 975-3.3.1033
    1001 oo HEINRICH II. König des Deutschen Reiches 6.5.973-13.7.1024
    - Dietrich II. Bischof von Metz (1005-1046) - 2.5.1046
    - Friedrich Graf von Luxemburg 965 - 1019


    Literatur:
    Althoff Gerd: Adels- und Königsfamilien im Spiegel ihrer Memorialüberlieferung. Wilhelm Fink Verlag München 1984 Seite 420 - Barth Rüdiger E.: Der Herzog in Lothringen im 10. Jahrhundert, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1990, Seite 15,23,36,37,40,42,72,84,86,96,99,169,170,185 - Baumgärtner, Ingrid (Hg): Kunigunde - eine Kaiserin an der Jahrtausendwende, Furore Verlag Kassel 1997 Seite 15 - Brandenburg Erich: Die Nachkommen Karls des Großen Verlag Degener & Co Neustadt an der Aisch 1998 Tafel 5 Seite 10,123 - Die Salier und das Reich, hg. Stefan Weinfurter, Jan Thorbecke Verlag 1991, Band I Seite 475-479,489,498/Band III Seite 503 - Erbe Michael: Belgien, Niederlande, Luxemburg. Geschichte des niederländischen Raumes. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 1993 Seite 47- Glocker Winfrid: Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik. Böhlau Verlag Köln Wien 1989 Seite 225,230,267,282,304 - Hlawitschka, Eduard: Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen. Genealogische Studien zur Geschichte Lothringens und des Reiches im 9.,10. und 11. Jahrhundert, Saarbrücken 1969, Seite 53,58,62,70,85,89,91-93,110-112,119, 132,134,136,179 - Hoensch, Jörg K.: Die Luxemburger. Eine spätmittelalterliche Dynastie gesamteuropäischer Bedeutung 1308-1437. Verlag W. Kohlhammer 2000 Seite 11 - Holtzmann Robert: Geschichte der sächsischen Kaiserzeit. Deutscher Taschenbuch Verlag München 1971 Seite 287,295,376 - Klein Rene: Wer waren die Eltern des Grafen Siegfried? - Eine neue Hypothese zum Ursprung des ersten Luxemburger Grafenhauses. in: Luxemburgische Gesellschaft für Genealogie und Heraldik, Annuaire/Jharbuch 1998 - Mohr Walter: Geschichte des Herzogtums Lothringen. Verlag "Die Mitte" Saarbrücken 1974 Band I Seite 59-61 - Renn, Heinz: Das erste Luxemburger Grafenhaus Seite 57-80 - Schneidmüller, Bernd/Weinfurter Stefan/Hg.): Otto III. - Heinrich II. Eine Wende?, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1997, Seite 45A,64A - Schnith Karl: Frauen des Mittelalters in Lebensbildern. Verlag Styria Graz Wien Köln 1997 Seite 73-75 - Thiele, Andreas: Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band I, Teilband 1, R. G. Fischer Verlag Frankfurt/Main 1993 Tafel 66 - Twellenkamp, Markus: Das Haus der Luxemburger, in: Die Salier und das Reich, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1992 Band 1 Seite 475-503 - Weinfurter, Stefan: Heinrich II. (1002-1024) Herrscher am Ende der Zeiten, Verlag Friedrich Puset Regensburg 1999, Seite 41 - Werner Karl Ferdinand: Die Nachkommen Karls des Großen bis um das Jahr 1000 (1.-8. Generation) Band IV in: Braunfels Wolfgang: Karl der Große Lebenswerk und Nachleben. Verlag L. Schwann Düsseldorf VII, 68 Seite 471 - Wolf Armin: Die Herkunft der Grafen von Northeim aus dem Hause Luxemburg und der Mord am Königskandidaten Ekkehard von Meißen 1002. Niedersächsisches Jahrbuch für Landesgeschichte Band 69 1997 - Wolf Armin: Zur Kontroverse um die Herrschaft der Grafen von Northeim aus dem Hause Luxemburg. Rheinische Vierteljahresblätter Jahrgang 65 2001, Seite 400-406 -


    Neue Deutsche Biographie - Siegfried I. (Sicco, Sigefridus Kunuz)

    Graf von Luxemburg, * um 919, † 28. 10. vermutlich 998, ⚰ Trier, Sankt Maximin.

    Leben
    Die Herkunft S.s aus dem sog. „Ardennerhaus“ ist in der Forschung umstritten. Nach der sog. „Bamberger Tafel“ (nach 1014) stammte er über Kunigunde, Enkelin Ludwigs des Stammlers, vom hl. Arnulf und den Karolingern ab. Diese – auf Metzer Quellen aufbauende – Genealogie sollte als Beleg für den „kaiserlichen“ Rang Kunigundes, der Tochter S.s und Ehefrau Ks. Heinrichs II. dienen.

    Das weit verzweigte „Ardennerhaus“ war im Raum Reims-Lüttich-Trier-Metz fest verankert und traditionell westfränkisch orientiert. Nach anfänglicher Rivalität mit den Ottonen schlossen sich seine Mitglieder unter der Führung Bf. Adalberos von Metz, des Bruders von S., den neuen Herren Lotharingiens an und wurden nach dem Tod der Konradiner Udo und Hermann (949) und dem Scheitern Hzg. Konrads des Roten (953/54) zu den treuesten Anhängern des otton. Herrscherhauses im zwischen Frankreich und Reich umkämpften lotharing. Raum.

    S., seine Brüder und seine sechs Söhne wurden mit Grafenrechten, Herzogs- und Bischofswürden, Laienabbatiaten und Vogteien ausgestattet. S. selbst war Graf im Moselgau zwischen Metz und Trier, wohl Graf im Bidgau in der Eifel, Laienabt der Reichsabtei Echternach und vermutlich Vogt von St. Maximin (Trier). Im Maas-Mosel-Saar-Raum verfügte er über Güter und Burgen, wovon die 963 oder 987 erstmals erwähnte Luxemburg dem von seinem Enkel Giselbert († vor 1059) abstammenden Geschlecht seinen Namen gab.

    Die Nähe zum König (Italienzüge 966–73, 983; Kampf um Verdun u. franz. Gefangenschaft 984–85) wie die Teilhabe an den otton. Klosterreformen (Echternach 973; Unterstützung d. Maximiner Reformgemeinschaft) zeichnen S. als otton. Großen aus; dies belegen auch die geistige und kulturelle Verwandtschaft mit den Ottonen (imperatorius frater, Zugehörigkeit zum Gerbert-Egbert-Kreis) und die Übernahme entsprechender kultureller Referenzen (Reliquien, Kirchentitulaturen).

    Im 19. Jh. erklärte das aufflackernde Luxemburger Nationalgefühl Graf S. „von Luxemburg“ zum Begründer der Nation, der Stadt und des Landes Luxemburg, das Jahr 963 zum mythischen Ursprung des heranwachsenden Nationalstaats.

    Quellen
    Qu Urkk.- u. Qu.buch z. Gesch. d. altluxemburg. Territorien, ed. C. Wampach, Bd. 1, 1935; Genealogia regum Francorum, ed. G. H. Pertz, MGH SS, 2, S. 314; Die Briefslg. Gerberts v. Reims, ed. F. Weigle, Weimar, 1966 (MGH, Die Briefe d. dt. Ks.zeit, Bd. 2); Die lat. Dichter d. dt. MA, ed. K. Strecker, 21970 (MGH, Poetarum latinorum medii aevi, Bd. 5, S. 316).

    Literatur
    H. Renn, Das erste Luxemburger Grafenhaus (963–1136), 1941; J. Vannérus, La première dynastie luxembourgeoise, in: Revue belge de Philologie et d'Histoire 25, 1946–47, S. 801–58; M. Uhlirz,|Domnus Sicco, imperatorius f(rate)r d(ucat) XX, in: DA 10, 1953–54, S. 166–69; dies., Die ersten Grafen v. L., ebd. 12, 1956, S. 36–51; Ph. Wey, Gf. S. v. Luxemburg u. d. Vertrag v. 964, in: 1000 Jahre Saarburg, in: Heimatbuch f. d. Kr. Saarburg, 1964, S. 5–16; La Maison d'Ardenne (Xe–XIe s.), Actes des Premières Journées Lotharingiennes 1980, 1981; M. Margue u. M. Pauly, Saint-Michel et le premier siècle de la ville de Luxembourg, in: Hémecht 39, 1987, S. 5–83; M. Margue, Aspects politiques de la „réforme“ monastique en Lotharingie, in: Revue bénédictine 98, 1988, S. 31–61; ders. u. J. Schroeder, Zur geistigen Ausstrahlung Triers unter Ebf. Egbert, in: Egbert, Ebf. v. Trier 977–993, hg. v. F. J. Ronig, Bd. 2, 1993, S. 111–21; M. Margue, „Bamberger Tafel“, in: Ks. Heinrich II. 1002–1024, hg. v. J. Kirmeier u. a., 2002, S. 216–18; A. Wolf, Die Herkunft d. Grafen v. Northeim aus d. Hause L. u. d. Mord am Kg.kandidaten Ekkehard v. Meißen 1002, in: Niedersächs. Jb. f. Landesgesch. 69, 1997, S. 427–40; R. Klein, Wer waren d. Eltern d. Grafen S.?, in: Annuaire de l'Association Luxembourgeoise de Généalogie et d'Héraldique, 1998, S. 9–27; E. Hlawitschka, War Gf. S. I. v. L. e. Sohn Hzg. Giselberts v. Lothringen?, in: Forsch.btrr. d. Geisteswiss. Kl., 23, hg. v. d. Sudetendt. Ak. d. Wiss. u. Künste, 2002, S. 53–67; LexMA VI, S. 28 f.; M. Margue, in: Nouvelle Biogr. Nat. III, 1994, S. 295–300.

    Geburt:
    (* 916/19 Hoensch)

    Name:
    auch Sicco, Sigefridus Kunuz

    Gestorben:
    (+ 28.10.997 Renn)

    Begraben:
    Abtei St. Maximin in Trier

    Siegfried heiratete Hadwig in 955/960. Hadwig gestorben am 13 Dez 993. [Familienblatt] [Familientafel]


  2. 5.  Hadwig gestorben am 13 Dez 993.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Luxemburg; Gräfin von Luxemburg

    Notizen:

    Hadwig Gräfin von Luxemburg
    - 13.12.993

    Tochter des Grafen Berthold I. von Schweinfurt aus dem Hause BABENBERG und der Eilika von Walbeck, Tochter von Graf Lothar
    Nach Vanderkindere Tochter des Nordgaugrafen Eberhard
    Verschiedene Forscher sehen Hadwig als Tochter des Herzogs Giselbert von Lothringen und der Gerberga von Sachsen, Tochter von König HEINRICH I. Diese Ansicht ist zu verwerfen, da König HEINRICH II. in einer unerlaubten Nahehe gelebt hätte.

    -- Heinrich I. von Bayern -- Heinrich II. der Zänker -- HEINRICH II.
    HEINRICH I.
    -- Hadwig oo Giselbert von Lothringen -- Hadwig oo Siegfried von Luxemburg -- Kunigunde

    Althoff Gerd: Seite 426, "Königs- und Adelsfamilien im Spiegel ihrer Memorialüberlieferung"

    G 176
    Me: 14.12. Hadeuuich com + nach 993 Mutter der Kaiserin Kunigunde

    (Es.) Zum 13. Dezember überliefern die Notae Necrologiae Coufungenses: Domina Hadewich comitissa, mater Chunigundis imperatoris obiit. Da auch Kunigundes Vater Siegfried (G 145a) und Bruder Giselbert (K 16) im Merseburger Necrolog begegnen, ist die Identifizierung gesichert.
    Kunigunde sorgte offensichtlich dafür, daß bei der Neustiftung des Gedenkens in Merseburg auch ihre Verwandten berücksichtigt wurden; siehe dazu ausführlich oben S. 298ff.
    Zur Luxemburger Familie Kunigundes vgl. Renn, Das erste Luxemburger Grafenhaus, dort auch Hinweise auf den Zeitraum des Todes, siehe auch Wampach, Urkunden- und Quellenbuch, Nr. 211.

    Glocker Winfrid: Seite 226,282,304, "Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik."

    Noch rätselhafter ist die Mutter der Kaiserin Kunigunde, von der wir nur den Namen Hadwig kennen. Mehrfach wurden bereits Überlegungen angestellt, die Mutter Kunigundes mit der gleichnamigen Tochter Herzogs Giselberts von Lothringen und dessen Gemahlin Gerberga zu identifizieren. Erst vor wenigen Jahren wurde diese Identifizierung von Ferdinand Geldner wiederholt und mit einem neuen Argument, der Josephsehe zwischen Kaiser HEINRICH II. und Kunigunde, verknüpft, um so ein durchschlagendes Gegenargument zu entkräftigen. Sieht man nämlich in Kunigundes Mutter die Tochter der Herzogin Gerberga, so hätte Kaiser HEINRICH II. mit seiner Ehe gegen die kanonischen Ehehindernisse verstoßen.

    V. a. 11) HADWIG
    * c 930, + jung (nach 939)
    ? oo 939 Berthold, Herzog von Bayern

    Diese Hadwig ist nur aus dem Gedenkbucheintrag Herzog Giselberts im Liber memorialis von Remiremont, fol. 6r, bekannt. Die Art, wie die Personen in diesem Eintrag angeordnet sind, läßt den Schluß zu, daß es sich bei Hadwig um eine Tochter Herzog Giselbert und der Gerberga handeln muß. Da wir diesen Eintrag mit Hlawitschka, Giselbert passim, auf die Jahre zwischen 929 und 933/35 datieren können, ist auch das Geburtsjahr Hadwigs in diesem Zeitraum zu suchen. Weil in dem angesprochenen Eintrag nur die Namen Heinrichs und Hadwigs aufgeführt sind, nicht aber diejenigen aus anderen Quellen bekannten Kinder des lothringischen Herzogspaares, Alberada und Gerberga, müssen eben Heinrich und Hadwig die beiden älteren Kinder unseres lothringischen Herzogspaares sein. In der Literatur wurde öfters vermutet, unsere Hadwig könne mit der gleichnamigen Gemahlin des Grafen Siegfried von Luxemburg identifiziert werden, die die Mutter der Kaiserin Kunigunde war. Doch wie Renn, Grafenhaus Seite 62f., zu Recht feststellt, ist diese Hypothese wegen der kanonischen Ehehindernisse, die dann bei der Ehe Kaiser HEINRICHS II. mit Kunigunde aufgetreten wären und in den Quellen einen Niederschlag hätten finden müssen, unhaltbar. Es war wohl Hadwig, die von ihrem Onkel dem bayerischen Herzog Berthold 939 als seine Braut versprochen wurde. Liutprands Antapodosis, die uns IV c. 31, Seite 126, von dem geplanten Ehebündnis unterrichtet, nennt den Namen der Tochter Herzog Giselberts, die "fere iam nubilis" sei, aber nicht; vgl. dazu im 1. Teil Seite 33. Das Wissen von der Existenz einer Giselbert-Tochter namens Hadwig war vor dem Erscheinen der MGH-Edition des Liber memorialis von Remiremont nicht weit verbreitet, und deshalb gilt in der Literatur häufig Alberada als diejenige Tochter Giselberts, die mit Berthold verlobt wurde; allerdings konnte man nicht erklären, warum Alberada dann später als Gemahlin Graf Renauds von Roucy bezeugt ist. Aus D O II. 141 kennen wir eine Biledrud als die Witwe Herzog Bertholds, die manche Genealogen (vgl. Knetsch, Brabant Seite 13, Nr. IV 7) für eine Tochter Giselberts und der Gerberga halten. Dies ist aber sicher nicht richtig. Hadwig wird in den Quellen nach 939 nicht mehr erwähnt und ist wohl bald darauf verstorben; daher mündete ihr Verlöbnis mit Herzog Berthold nicht in eine Eheschließung ein.

    Seite 304
    Die Eltern der Kaiserin Kunigunde waren Graf Siegfried von Luxemburg und dessen Gemahlin Hadwig (bezeugt durch den Eintrag ihres Sterbetages XII 13 im Nekrolog von Ranshofen).

    Renn, Heinz: Seite 61-65, "Das erste Luxemburger Grafenhaus"

    Um die Herkunft der Hedwig haben sich zahlreiche Genealogen bemüht und dabei verschiedene Ansichten vertreten. Der Vater der luxemburgischen Geschichtsschreibung, Bertels, nennt sie ohne Angabe von Belegen eine Tochter des Grafen Eustach von St. Pol (nordwestlich von Arras) und Guines (bei Calais). Nun kennt aber Vanderkindere, von dem über dieses Geschlecht Untersuchungen vorliegen, einen Eustach erst für die Mitte des 11. Jahrhunderts. Es läßt sich also mit Bertels Meinung nichts anfangen.
    Andere Historiker wie Kremer und Schötter verweisen auf die eben erwähnte Maximer Urkunde von 1037. Hier nennt Adalbero, der Sohn Sigfrids und Hedwigs, nicht nur Judith "amita", sondern auch ihren Gemahl Adalbert "avunculus". Obige Gelehrte fassen dieses Wort in seiner eigensten Bedeutung als Bruder der Mutter und kommen zu dem Schluß, daß Hedwig eine Schwester der lothringischen Grafenbrüder Gerhard und Adalbert sein müsse, was übrigens auch Vanderkindere als Möglichkeit gelten läßt.
    Depoin hat einen anderen Vorschlag gemacht, der großen Anklang gefunden hat und dem die einschlägige Literatur durchweg gefolgt ist. Er weist auf eine Eintragung im Nekrologium von Remiremont hin, die sich auf Herzog Giselbert von Lothringen und seine Gemahlin Gerberga, die Tochter HEINRICHS I., bezieht. Beide werden hier als Wohltäter der Abtei genannt: "Dumnus Gislibertus dux, qui pro remedium anime sue et seniori sui dumni Heinrici et uxori sue et infantibus suis omnes ecclesias sancti Petri nobis restituit. Dumnus Gislibertus dux cum omnibus fidelibus suis. Dumna Girberga, Ainricus, Haduidis." Bei den zuletzt erwähnten Namen handelt es sich offenbar um zwei Kinder des Herzogspaares. Ihr Sohn Heinrich ist 943 gestorben. Von Hedwig wissen wir nichts Näheres. Diese hat nun Depoin für die Gemahlin unseres Grafen Sigfrid gehalten. Die enge Beziehung der LUXEMBURGER zum deutschen Kaiserhaus könnte dafür sprechen, ebenso die Namen Heinrich, Giselbert und Uda, die nunmehr in Sigfrids Familie auftauchen. Stimmt Depoins Vorschlag, dann hat Kunigunde, die Gemahlin HEINRICHS II., als Enkelin der Gerberga, die Schwester OTTOS DES GROSSEN, ihren Halbvetter geheiratet.
    Folglich kann Hedwig, die Gemahlin Sigfrids, nicht die Tochter Giselberts und Gerbergas sein, wie es heute durchweg angenommen wird. Meine Untersuchungen müssen alle Lösungen, Hedwigs Herkunft zu bestimmen, abweisen. Aus Mangel an Unterlagen ist es leider unmöglich, einen positiven Vorschlag zu machen. Demnach bleibt die Herkunft Hedwigs, der Gemahlin Sigfrids, nach wie vor ungeklärt.
    Hedwig und ihren Gemahl, die vorher zweimal in Urkunden aus den Jahren 964 und 965/66 zusammen genannt werden, finden wir im Jahre 993 zum letzten Mal gemeinsam vertreten. Sie vermachen dem Kloster St. Maximin ihre Besitzungen zu Mersch und wählen sich dafür als Begräbnisstätte einen Platz vor dem St. Clemens-Altar in der Trierer Abteikirche aus. Seitdem schwindet Hedwig aus der Geschichte. Nur ihr Todestag, der 13. Dezember, ist uns überliefert [36 Im Ranshofener Kodex = M. G. Necrologia IV, Seite 425 heißt es: Id. Decembris domina Hedewich comitissa mater Chunigundis imperatricis obiit". Das Bamberger Nekrolog = SS. IV. Seite 791 lautet zu diesem Tage ebenso.].

    Weinfurter, Stefan: Seite 41, "Heinrich II. (1002-1024) Herrscher am Ende der Zeiten"

    Dazu kam noch die Verbindung des bayerischen Herzogs zu dem mächtigen Haus der Grafen von Luxemburg, aus dem Heinrichs Gemahlin Kunigunde stammte [48 Twellenbach, Das Haus der Luxemburger; Geldner, Tatsachen und Probleme, Seite 29ff.; Renn, Das erste Luxemburger Grafenhaus.]. Die Heirat mit ihr muß im Jahre 1000 oder kurz zuvor zustandegekommen sein. Kunigunde war die Tochter Graf Siegfrieds von Luxemburg [50 Hamer, Kunigunde von Luxemburg; Bezzenberg, Lehen und Legende; Gebser, Die Bedeutung; Baumgärtner, Kunigunde, Seite 17 mit Anmerkung 13.]. Man hat in der Forschung immer die Frage gestellt, wie es zu dieser Ehe kam, zumal doch Heinrich von Bayern, wie Thietmar in seiner Chronik versichert, die Menschen im Westen wegen ihrer "Leichtfertigkeit" nicht sehr geschätzt habe. Es wurde vermutet, daß die Mutter Kunigundes, Hedwig, eine BABENBERGERIN war, nämlich die Tochter des Markgrafen Berthold [52 Faussner, Königliches Designationsrecht, Seite 19.], und daß dadurch Beziehungen in den bayerischen Raum angelegt waren.

    Hlawitschka, Eduard: Seite 381-383, "Herzog Giselbert von Lothringen und das Kloster Remiremont"

    Auf der Seite 6a des "Liber memoriales von Remiremont" findet sich, von einer Hand in einem Zuge eingeschrieben, unter dem virten Arkadenbogen folgender Eintrag:
    Dumnus Gislibertus dux, qui pro re[me]dium anime sue et seniori sui dumni Henrici et uxori sue et infantibus suis omnes heclesiaes sci. Petri nobis restituit.
    Dumnus Gislibertus dux (cum omnibus fedelibus suis)
    Dumna Girberga. Ainricus. Haduidis.
    Gab doch Didier-Laurent als Editor keinerlei Erklärung dazu, wie dieser Eintrag etwa zustandegekommen sein könnte und beschränkte sich Ebner darauf, nur einige der genannten Personen zu identifizieren: so den Gislibertus dux eben mit Herzog Giselbert von Lothringen, dem wir hier unsere Aufmerksamkeit zuwenden wollen, dessen senior Henricus mit König HEINRICH I., die dumna Girberga mit Giselberts Gemahlin (seit 928) Gerberga, der Tochter König HEINRICHS I., dann Ainricus und Haduidis mit Kindern aus der Ehe Gisleberts und Gerbergas. Hervorhebenswert an dieser Notiz schien bisher allein die Nennung der Haduidis, einer nur hier bezeugten Tochter Giselberts und Gerbergas zu sein.

    Twellenkamp Markus: Band I Seite 479, "Das Haus der Luxemburger" in: Die Salier und das Reich"

    Über die Herkunft von Siegfrieds Frau Hadwig ist zwar schon viel spekuliert worden, eine sichere Festlegung ihrer Identität ist aus Mangel an Quellen aber nicht möglich [27 Auf keinen Fall wird Hadwig eine Enkelin HEINRICHS I. gewesen sein, wie es in der älteren Forschung seit J. Depoin, Sifroi Kunuz, comte de Mosellane, Luxemburg 1904, S. 6, wiederholt behauptet wurde. Wäre Hadwig tatsächlich die Tochter Herzog Giselberts von Lothringen und seiner Frau Gerberga, der Tochter HEINRICHS I., dann hätte Kunigunde, die Tochter Hadwigs und Graf Siegfrieds, eine Verwandtenehe 3. kanonischen Grades geschlossen, was vollkommen auszuschließen ist, vgl. hierzu Renn, Luxemburger (wie Anmerkung 1),, Seite 62-64, und E. Hlawitschka, Herzog Giselbert und das Kloster Remiremont, in: ZGORh. 108, N.F. 69, 1960, Seite 427-428].



    955/60 oo Siegfried Graf von Luxemburg, 915/17-26.10.997

    11 Kinder:

    - Heinrich I. Graf von Luxemburg 960-27.2.1026
    - Siegfried II. 960/65-15.8.985
    - Adalbero Erzbischof von Trier (1008-1036) - 12.11.1036
    - Ermentrud Äbtissin
    - Giselbert Graf im Ardennengau -18.5.1004 gefallen Pavia
    - Liutgard 960/65-13.5.1005
    980 oo Arnulf II. Graf von Holland 955-18.11.993
    - Eva 975-19.4.1040
    1000 oo Gerhard Graf von Elsaß - 28.12.1033
    - Kunigunde 975-3.3.1033
    1001 oo HEINRICH II. König des Deutschen Reiches 6.5.973-13.7.1024
    - Dietrich II. Bischof von Metz (1005-1046) - 2.5.1046
    - Friedrich Graf von Luxemburg 965 - 1019


    Literatur:
    Althoff Gerd: Adels- und Königsfamilien im Spiegel ihrer Memorialüberlieferung. Studien zum Totengedenken der Billunger und Ottonen. Wilhelm Fink Verlag München 1984, Seite 197,426 G 176 - Baumgärtner, Ingrid (Hg): Kunigunde - eine Kaiserin an der Jahrtausendwende, Furore Verlag Kassel 1997 - Glocker Winfrid: Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik. Böhlau Verlag Köln Wien 1989 Seite 226,282,304 - Hlawitschka, Eduard: Herzog Giselbert von Lothringen und das Kloster Remiremont, in Stirps Regia von Eduard Hlawitschka Seite 377-421, Verlag Peter Lang Frankfurt am Main - Bern - New York - Paris Seite 382 [427]-383 [428]- Renn, Heinz: Das erste Luxemburger Grafenhaus, Bonn 1941 Seite 61-65 - Twellenkamp, Markus: Das Haus der Luxemburger, in Die Salier und das Reich, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1992 Band 1 Seite 475-503 - Weinfurter, Stefan: Heinrich II. (1002-1024) Herrscher am Ende der Zeiten, Verlag Friedrich Puset Regensburg 1999, Seite 41 -

    Kinder:
    1. von Luxemburg, Heinrich I. wurde geboren in 960; gestorben am 27 Feb 1026; wurde beigesetzt in Osterhofen [94486],Deggendorf,Bayern,Deutschland.
    2. von Luxemburg, Siegfried II. wurde geboren in 960/965; gestorben in 985/1004.
    3. von Luxemburg, Adalbero gestorben um 1037.
    4. von Luxemburg, Ermentrud
    5. von Luxemburg, Giselbert wurde geboren um 970; gestorben am 18 Mai 1004 in Pavia [27100],Lombardei,Italien.
    6. von Luxemburg, Liutgard wurde geboren in 960/965; gestorben am 13 Mai 1005.
    7. von Luxemburg, Eva wurde geboren in 975; gestorben am 19 Apr 1040.
    8. von Luxemburg, Kunigunde wurde geboren in 975; gestorben am 3 Mrz 1033 in Kaufungen [34260],Kassel,Hessen,Deutschland; wurde beigesetzt in Bamberg [96047],Bamberg,Bayern,Deutschland.
    9. von Luxemburg, Dietrich II. gestorben in 1046/1047; wurde beigesetzt in Metz [57000],Moselle,Lothringen,Frankreich.
    10. 2. von Luxemburg, Friedrich I. wurde geboren in 965; gestorben in 1019.

  3. 6.  von der Wetterau, Heribert wurde geboren um 925 (Sohn von von der Wetterau, Udo I. und von Vermandois, Kunigunde); gestorben in 992.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Kinziggau,Hessen,Deutschland; Graf im Kinziggau

    Notizen:

    Heribert Graf im Kinziggau
    925-992

    4. Sohn des Grafen Udos I. von der Wetterau aus dem Hause der KONRADINER und einer namentlich unbekannten Gräfin von Vermandois, Tochter von Graf Heribert I.
    Neffe des Herzogs Hermann I. von Schwaben
    Nach Jackman/Fried Sohn des Herzogs Konrad I. von Elsaß und der Judith/Jutta von Öhningen
    Josef Heinzelmann macht wahrscheinlich, daß die drei Brüder Konrad, Heribert und Udo und ihre Schwester Judith nicht unbedingt Söhne des Grafen Udo I. von der Wetterau sein müssen, sondern dessen Enkel oder Schwiegersöhne gewesen sein könnten

    Brandenburg Erich: Tafel 3, "Die Nachkommen Karls des Großen"

    VII. Generation 11.
    Heribert, Graf im Kinziggau 949
    * ca. 925, + 992
    Gemahlin: Irmtrud, Tochter des Grafen Megingoz

    Anmerkungen: Seite 121
    VII. 11. Heribert

    Thietmar 4,60
    Gemahlin: Irmtrud siehe Schenk zum Schweinsberg, Genealogische Studien 5 [VII 13]

    Werner Karl Ferdinand: Seite 463, "Die Nachkommen Karls des Großen bis um das Jahr 1000 (1.-8. Generation)"

    VII. Generation 13
    Zum Amtsgebiet Graf Heriberts vgl. H. Philippi, Territorialgeschichte der Grafschaft Büdingen, 1954, 27ff.
    Zur Familie von Ermentrud/Imiza, der Gattin Heriberts, vgl. Renn 107ff.
    Heribert folgte 949, wurde Graf von Gleiberg, das er gründete, und Graf im Kinziggau. Er erschien als treue Stütze der OTTONEN, zog 982/83 mit nach S-Italien und machte die Schlacht bei Cotrone mit, wo der Bruder fiel. Er war mächtig in Hessen.

    Weinfurter, Stefan: Seite 194,199, "Heinrich II. (1002-1024) Herrscher am Ende der Zeiten"

    Friedrich, einer der Brüder Kunigundes, hatte sich mit einer Tochter Heriberts von der Wetterau (+ 992) vermählt, der wiederum zu den führenden Mitgliedern des KONRADINER-Hauses zählte.
    Ähnliches gilt für die mächtige rhein- und mainfränkische Adelsfamilie der KONRADINER. In weiblicher Linie gehörte ihr Erzbischof Heribert von Köln an. Die Führung im KONRADINER-Clan aber hatte, bis zu seinem Tod 992, vor allem bei Heribert gelegen, dem Grafen im hessischen Kinziggau, im Engersgau und in der Wetterau. Von seinen Söhnen starb der eine, Gebhard, 1016. Der andere war Otto, der nach dem Tod seines Bruders alle Besitzungen und Grafschaften dieser Linie in seiner Hand vereinte.

    oo Irmentrud (Imiza), Tochter des Grafen Megingoz und der Gerberga
    Kinder:
    - Gerberga ca. 960/65- um 1036
    vor 1003 oo Heinrich I. Markgraf von Schweinfurt ca 975-18.9.1017
    - Gebhard Graf ca 965/70-8.11.1016
    - Otto Graf von Hammerstein 975-5.6.1036
    - Irmtrud Erbin von Gleiberg
    985/90 oo Friedrich I. Graf von Luxemburg-Salm ca 965- 1019

    Literatur:
    Glocker Winfrid: Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik. Böhlau Verlag Köln Wien 1989 Seite 313,333 - Hlawitschka, Eduard: Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen. Genealogische Studien zur Geschichte Lothringens und des Reiches im 9.,10. und 11. Jahrhundert, Saarbrücken 1969, Seite 46,49-51,53,70 - Weinfurter, Stefan: Heinrich II. (1002-1024) Herrscher am Ende der Zeiten, Verlag Friedrich Puset Regensburg 1999, Seite 194,199 - Werner Karl Ferdinand: Die Nachkommen Karls des Großen bis um das Jahr 1000 (1.-8. Generation) Band IV in: Braunfels Wolfgang: Karl der Große Lebenswerk und Nachleben. Verlag L. Schwann Düsseldorf Seite 463 -

    Heribert heiratete von Geldern, Irmentrud. [Familienblatt] [Familientafel]


  4. 7.  von Geldern, Irmentrud (Tochter von von Geldern, Meginoz und im Jülichgau, Gerberga).

    Notizen:

    Irmentrud (Imiza) Gräfin im Kinziggau
    Tochter des Grafen Megingoz und der Gerberga

    Glocker Winfrid: Seite 313, "Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik"

    VI, 69 Irmintrud (Imiza)
    oo Heribert Graf im Kinziggau, Sohn Graf Udos von der Wetterau
    * c 925, + 992
    Die Angaben zu Irmintrud, der Gemahlin Heriberts vom Kinziggau, sind von Werner VII,13 ermittelt.
    Zur Kombination der genealogischen Notiz, die anläßlich des Hammersteinischen Ehescheidungsprozesses angefertigt wurde (MGH Const. I, Seite 639), und eine Imiza als Mutter Ottos von Hammerstein nennt, mit den Angaben der Vita Adelheids von Villach, in der als Schwester der Vilicher Äbtissin eine Irmentrud genannt ist; vgl. Hlawitschka, Anfänge Seite 49-54.

    Hlawitschka, Eduard: Seite 49-54, "Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen. Genealogische Studien zur Geschichte Lothringens und des Reiches im 9.,10. und 11. Jahrhundert"

    Graf Heribert wird dadurch als Gemahl einer Imiza nachgewiesen, die ihrerseits die Tochter einer Gerberga gewesen ist. Um wen es sich dabei handelt, hat Schenk zu Schweinsberg 1904 erkannt, als er die genealogischen Angaben der ca. 1056/57 verfaßten Vita Adelheids von Vilich in seine Überlegungen einbezog.
    Schenks zu Schweinsberg glücklicher Gedanke war nun, den Namen Imiza des zweiten Teiles der genealogischen Notiz von 1023 als Kurz- und Koseform von Irmintrud zu betrachten und die Namen Gerberga und Imiza (= Irmintrud) jener genealogischen Notiz mit den Namen Gerbirg und Irmintrud der Vita Adelheids von Vilich zu identifizieren. Dadurch, d. h. infolge einer solchen Identifizierung, darf man den in der Vita Adelheidis nicht genannten Mittler (NN) zu Herzog Heinrich von Bayern, Bischof Adalbero von Metz etc. noch einen Bruder, nämlich Otto von Hammerstein, anfügen und der Gerbirg/Megingoz-Tochter Irmintrud/Imiza auch den Grafen Heribert von der Wetterau als Gemahl zur Seite stellen. So ergänzen sich die genealogische Notiz und die Vita Adelheids hinsichtlich der Vorfahren Ottos von Hammerstein in glänzender Weise. Außerdem läßt sich, weil ja Graf Friedrich vom Moselgau, der Sohn des Grafen Siegfried von Luxemburg, als Vater des Herzogs Heinrich von Bayern, des Bischofs Adalbero III. von Metz usw. urkundlich feststeht, NN nur als eine Tochter Irmintruds (= Imizas) und Heriberts von der Wetterau verifizieren und ihr wiederum der Graf Friedrich vom Moselgau als Gemahl zuschreiben.

    oo Heribert Graf im Kinziggau 925 - 992

    Kinder:
    - Gerberga ca. 960/65- um 1036
    vor 1003 oo Heinrich I. Markgraf von Schweinfurt ca 975-18.9.1017
    - Gebhard Graf ca 965/70-8.11.1016
    - Otto Graf von Hammerstein 975-5.6.1036
    - Irmtrud Erbin von Gleiberg
    985/90 oo Friedrich I. Graf von Luxemburg-Salm ca 965- 1019

    Literatur:
    Glocker Winfrid: Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik. Böhlau Verlag Köln Wien 1989 VI,69 Seite 313,333 - Hlawitschka, Eduard: Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen. Genealogische Studien zur Geschichte Lothringens und des Reiches im 9.,10. und 11. Jahrhundert, Saarbrücken 1969, Seite 49-54,63,70,132,138,146 - Renn, Heinz: Das erste Luxemburger Grafenhaus Seite 107 - Werner Karl Ferdinand: Die Nachkommen Karls des Großen bis um das Jahr 1000 (1.-8. Generation) Band IV in: Braunfels Wolfgang: Karl der Große Lebenswerk und Nachleben. Verlag L. Schwann Düsseldorf Seite 463 -

    Name:
    Irmintrud, Imiza

    Notizen:

    vermutlich weitere Tochter:
    - Gerberga ca. 960/65- vor 1003 oo Heinrich I. Markgraf von Schweinfurt ca 975-18.9.1017

    Kinder:
    1. 3. von der Wetterau, Irmintrud
    2. Gebhard wurde geboren um 965/970; gestorben am 8 Nov 1016.
    3. von Hammerstein, Otto wurde geboren in 975; gestorben am 5 Jun 1036.


Generation: 4

  1. 9.  von Verdun, Kunigunde wurde geboren in 890/895 (Tochter von N. und von Frankreich, Ermentrud); gestorben nach 923.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Verdun [55100],Lothringen,Frankreich; Gräfin von Verdun

    Notizen:

    Kunigunde Gräfin von Verdun
    890/95-2.10. nach 923

    Eventuell Tochter Reginars I. Langhals von Hennegau und der Ermentrude, Tochter von König Ludwig II. der Stammler
    Nach E. Brandenburg als Tochter der Irmtrud Enkelin des westfränkischen König Ludwigs des Stammlers

    Althoff, Gerd: Seite 419, "Adels- und Königsfamilien im Spiegel ihrer Memorialüberlieferung"

    G 143
    Me: 2.10. Cunice com Großmutter der Kaiserin Kunigunde

    Die gleiche Person ist zum gleichen Tag auch ins jüngere Necrolog von St. Maximin in Trier eingetragen worden. Angesichts der Tatsache, daß mehrere Verwandte der Kaiserin Kunigunde im Merseburger Necrolog begegnen (vgl. G 145a, G 176, K 16, G 173) und angesichts der engen Beziehungen ihrer Familie zu St. Maximin in Trier, wo ihre Eltern begraben wurden (vgl. Renn, Das erste Luxemburger Grafenhaus, Seite 64f.), liegt es zwingend nahe, in der Cunice (Kunigunde)die Großmutter der Kaiserin zu sehen (zu ihr vgl. Renn, Seite 2ff.; anders Eckhardt, Genealogische Funde, Seite 54ff.).
    Bei der Neustiftung des Gedenkens in Merseburg hat die Kaiserin Kunigunde offensichtlich dafür gesorgt, daß ihre Vorfahren in das Gedenken aufgenommen wurden, siehe dazu ausführlich oben Seite 198f.

    Brandenburg Erich: Tafel 1 Seite 3, "Die Nachkommen Karls des Großen"

    VI. 26. KUNIGUNDE

    * ca. 890, + ...
    Gemahl:
    a) vor 910
    Wigerich, Graf im Trier- und Ardennergau 902, Pfalzgraf von Aachen 916 19.I. + vor 919
    b) (ca. 920)
    Richwin, Graf von Verdun + 923

    Anmerkungen: Seite 119
    VI. 26. Kunigunde
    Über die Frage, ob Kunigunde, die Mutter des Grafen Siegfried von Luxemburg, identisch sei mit Kunigund, Gemahlin des Pfalzgrafen Wigerich und des Grafen Richwin, besteht eine ausgedehnte Literatur, von deren Aufzählung ich hier Abstand nehme, indem ich allgemein auf Parisot, Origines Seite 278f., verweise. Ich führe hier nur die Quellenzeugnisse an, welche mir dieser Identität als ausreichend gesichert erscheinen lassen. Zunächst steht fest, daß Graf Siegfrieds Mutter Kunigunde eine Tochter von Ludwigs des Stammlers Tochter Irmtrud war, Tabula genealogica S. S. 2, 314 und 9, 303; ihr Vater ist nicht bekannt. Ferner ist sicher, daß Bischof Adalbero von Metz, ein Sohn jener Kunigunde, die mit Wigerich und Richwin verheiratet war, aus ihrer ersten Ehe, urkundlich von König Karl dem Einfältigen als nepos bezeichnet wird, Cartul. de St. Lambert 1, n. 11. Sind beide Kunigunden dieselbe Person, so war er tatsächlich König Karls Großneffe (Enkel seiner Schwester Irmtrud). Sind sie nicht identisch, so müßte, da von einer Verwandtschaft Wigerichs mit den KAROLINGERN gar keine Spur vorhanden ist, die zweite Kunigunde ebenfalls eine sehr nahe Verwandte König Karls gewesen sein, was sehr wenig wahrscheinlich ist, da wir die Familienverhältnisse der französischen KAROLINGER ziemlich genau kennen und hier für die Anknüpfung einer solchen Verwandtschaft kaum eine Möglichkeit zu bestehen scheint. Es erscheint mit hyperkritisch, die einfache Lösung, die durch die Annahme der Identität beider Kunigunden geboten wird, von der Hand zu weisen.
    Sind sie aber identisch, so muß des Grafen Siegfried Vater, über den keine Überlieferung vorhanden ist, entweder Pfalzgraf Wigerich oder Graf Richwin gewesen sein, falls man nicht zu der ganz unwillkürlichen Annahme greifen will, daß Kunigunde noch einen dritten unbekannten Gatten gehabt habe. Die Kinder Wigerichs und Kunigundens, von denen wir sechs kennen (siehe Teil II, Gen. VII 57-62) müssen also seine Geschwister oder Stiefgeschwister gewesen sein. Kinder aus Kunigundens zweiter Ehe sind nicht bekannt; denn die Vermutung Schenks zu Schweinsberg (Geneal. Beiträge zur Reichsgesch. S. 8 f.), daß der 959 verstorbene Herzog Gottfried von Lothringen dieser Ehe entsprossen sei, muß wegen unzureichender Begründung abgelehnt werden. Nun wird aber Graf Siegfried in den Briefen des Erzbischofs Gerbert (ed. Havet lettres n. 51, 52) als patruus des Grafen Gottfried von Verdun bezeichnet, der ein Sohn Gozelos, Sohnes des Pfalzgrafen Wigerich war (s. Teil II, Gen. VIII 72), was wieder nur zutrifft, wenn er Gozelos Bruder oder Stiefbruder war. Diese Argumente erscheinen mir als völlig durchschlagend; es müssen aber noch einige Umstände erwogen werden, die gegen diese Annahmen zu sprechen scheinen. Hier ist zunächst die Frage zu stellen, ob nicht die Altersverhältnisse der Kunigunde dagegen sprechen. (So namentlich Vanderkindere 2, 329 f.) Da ihre Mutter Irmtrud etwa um 870 geboren sein kann (siehe oben V 25), so kann Kunigunde um 890 (sogar etwas früher) zur Welt gekommen sein; sie hat Wigerich vor 910 geheiratet und ihm, der zwischen 916 und 919 starb, mindestens fünf Kinder geboren war also zur Zeit ihrer zweiten Vermählung um 920 etwa 30 Jahre alt. Hier liegt also nicht die geringste wirkliche Schwierigkeit vor. Ferner wird geltend gemacht, Graf Siegfried, der erst 963 zum ersten Mal vorkommt und 998 starb, könne nicht wohl der Sohn dieser Kunigunde sein, weil man seine Geburt um 940 ansetzen müsse. Es liegt aber gar kein Grund vor, warum Siegfried nicht älter gewesen sein könnte. Daß wir zufällig keine Nachricht von ihm vor 963 haben, kann in dieser nachrichtenarmen Zeit nicht auffallen; jedenfalls war er damals schon verheiratet; sein ältester Sohn Heinrich kommt schon 964 vor (Mittelrhein. U.B. I, n. 220); der Sohn, welcher am längsten lebt, Erzbischof Albero von Trier, ist zwar erst 1055 gestorben, kann aber sehr wohl um 975 geboren sein, wenn des Vaters Geburt um 920 fällt. Allerdings sprechen die chronologischen Erwägungen stark dafür, daß Graf Siegfried aus Kunigundens zweiter um 920 geschlossener Ehe stammte und etwa 922 oder 923 (in welchem Jahr Graf Richwin starb) geboren war; er würde dann selbst etwa 78 Jahre alt geworden sein. Ich sehe demnach auch in diesen Erwägungen keinen stichhaltigen Gegengrund. Für Richwins Vaterschaft scheint mir noch zu sprechen, daß 963 18. V. neben Siegfried in einer Urkunde der Gräfin Uta, des oben erwähnten Bruders oder Stiefbruders Gozelo Witwe, als Zeuge ein sonst unbekannter Graf Richwin erscheint, dessen Name die Vermutung nahelegt, daß er ein rechter Bruder Siegfrieds gewesen sei. Endlich ist noch ein Punkt zu erwähnen. In Gerberts Briefen (ed. Havel n. 51) erscheint ein gleichnamiger Sohn des Grafen Siegfried. Da nun, soviel wir wissen, unter seinen Söhnen keiner dieses Namens war, könnte daraus geschlossen werden, daß es sich hier um einen ganz anderen Grafen Siegfried handle, wodurch das oben angeführte Zeugnis für die Verwandtschaft Siegfrieds mit den Söhnen Wigerichs seine Beweiskraft verlieren würde. Bei der Seltenheit des Namens Siegfried ist das sehr wenig wahrscheinlich. Auch kann entweder Graf Siegfried einen gleichnamigen jung verstorbenen Sohn gehabt haben, über den keine anderen Nachrichten erhalten geblieben sind, oder es kann ein Fehler des Abschreibers in der Adresse des betreffenden Briefes vorliegen, nämlich Sigifrido filio anstatt Sigefridi comitis filio, in welchem Fall der Name des Sohnes gar nicht genannt wäre. Jedenfalls bietet die Sachlage weder einen Grund, den Grafen Siegfried (c. 922 bis 998) in zwei Personen, Vater und Sohn, zu zerspalten, wie es Parisot tut, noch kann die Beweiskraft der früher angeführten Argumente ernstlich erschüttern. Die Annahme wird auch stark unterstützt durch die Tatsache, daß unter den Nachkommen des ARDENNER-Hauses und Siegfrieds die gleichen Namen gebräuchlich sind und durch den Güterbesitz, s. Witte, Lothr. Jb. 5,2, 46 f. Ganz sicher ist nur die karolingische Abstammung ihres Sohnes Siegfried. Ich bringe daher die Kinder erster Ehe, obwohl ich sie für recht gesichert halte, im Teil II. [VI 36]

    Werner Karl Ferdinand: Band IV Seite 460, "Die Nachkommen Karls des Großen bis um das Jahr 1000 (1.-8. Generation)"

    VI. 36.
    Zu den Nachkommen Kunigunds eingehend H. Renn, Das erste Luxemburger Grafenhaus, 963-1136, Bonn 1941, 2dd. Wir besitzen nicht nur eine Genealogie des 11. Jahrhunderts, die die Generationenfolge Ludwigs des Stammlers - Ermentrud (die Schwester Karls III.) - Kunigund - Sigfrid - Kunigund (die Kaiserin, Gattin HEINRICHS II.) verzeichnet, sondern auch den urkundlichen Beweis der karolingischen Abkunft im Diplom König Karls III. von 911/15 (ed. Lauer nr. 65), in dem eine Pekarie bestätigt wird für den comes Widricus und auf Lebzeiten seiner Gattin und eines ihrer Söhne ... uxoris eius, nomine Cunegundis, et unius filiorum ipsorum, videlicet nostri nepotis (!) Adelberonis (der spätere Bischof Adalbero von Metz hier ausdrücklich als Sohn von Karls Base Kunigund bezeugt). In der umstrittenen Frage, welche der zahlreichen Kinder Kunigunds aus ihrer ersten Ehe mit Wigerich/Widericus und welche aus der zweiten Ehe mit Richwin von Verdun stammen, kommt Renn zu dem Ergebnis, alle uns bekannten Kinder der ersten Ehe zuzusprechen. Brandenburg neigte dazu, den Sohn Siegfried (unten VII, 68) der zweiten Ehe zuzuschreiben. Dem stehen die Leitnamen eindeutig entgegen. Der Bruder des Kunigund-Gemahls Wigerich hieß Friedrich, wie wir aus der Vita Johanns von Gorze c. 55 und 74 wissen. Eben der Name Friedrich begegnet aber bei einem der Söhne Siegfrieds: Er hat ihn aus der Familie seines Vaters Wigerich. Das gleiche gilt für einen anderen Sohn Siegfrieds, Adalbero, denn gerade für den Bruder Siegfrieds, der auch Adalbero hieß, sahen wir eben, daß er als Sohn des Wigerich/Widericus und der Kunigund gesichert ist. Siegfried ist demnach den Söhnen Kunigunds aus der ersten Ehe zuzuschreiben. Brandenburg beging aber unabhängig von der Entscheidung in dieser Frage einen kaum verständlichen Fehler. Am Ende seiner Anmerkung VI, 26 bemerkt er: "Ganz sicher ist nur die karolingische Abstammung ihres Sohnes Siegfried. Ich bringe daher die Kinder aus erster Ehe, obwohl ich auch sie für recht gut gesichert halte, im Teil 2." Hier übersieht er, daß Trägerin der karolingischen Abkunft ja die Mutter Kunigund ist - die Abkunft all dieser Söhne und Töchter von ihr aber nie bezweifelt wurde und bezweifelt werden konnte; er übersieht, daß ja gerade für einen gesicherten Sohn der Kunigunde aus der ersten Ehe, Adalbero, die karolingische Verwandtschaft bezeugt ist! Es sind also sämtliche Nachkommen der besonders wichtigen, in Lothringen einflußreichen Kunigund-Kinder von der Tabelle der "wahrscheinlichen Nachkommen" (bei Brandenburg VII, 57-62; VIII, 71-78; IX, 81-90; X, 113-126,209-214; XII, 327-330; XIII, 571-573; XIV, 856-858) zu streichen und den KARLS-Nachkommen zuzurechnen. Zu Richwin ist dem von Brandenburg angegebenen Todesjahr noch hinzuzufügen, daß er 895 VII 14 im D 3 Zwentibolds (ed. Schieffer 21) als Graf von Verdun auftritt und im D 27 (ebd. 66) 899 I 23 zusammen mit Graf Widricus/Wigerich für die Kirche von Trier interveniert.

    Vielleicht hat sich Kunigunde nach dem Tode ihres zweiten Gatten in ein Kloster zurückgezogen, denn sie tritt nicht mehr öffentlich in Erscheinung.

    Renn, Heinz: Seite 2,10-11, "Das erste Luxemburger Grafenhaus"

    Wie alle übereinstimmend berichten, heißt Sigfrids Mutter Kunigunde. Eine genealogische Tafel des 11. Jahrhunderts vermittelt uns diesen Namen in der Ahnenreihe der Kaiserin Kunigunde, der Tochter Sigfrids von Luxemburg. Diese Stammtafel der Gemahlin Kaiser HEINRICHS II. zeigt folgendes Bild:
    Ludwig der Stammler - Ermentrudis - Kunigundis - Sigfridus - Kunigundis, Kaiserin
    Sigfrid ist also durch seine Mutter Kunigunde und seine Großmutter Ermentrude der Urenkel des westfränkischen Königs Ludwigs des Stammlers. Wer der Gemahl Kunigundens gewesen ist, darüber schweigen die Quellen; keine teilt uns den Namen des Vaters unseres Grafen Sigfrid mit.
    Die Ahnen der Gemahlin Wigerichs mütterlicherseits haben wir festgestellt. Wer aber Kunigundens Vater ist, darüber wissen wir nichts Sicheres. Sigfrid Hirsch nimmt als solchen Reginar Langhals an, allerdings ohne Angabe von Belegen [40 Jahrbücher unter Heinrich II., I Seite 531; dieser Vermutung gibt auch Helene Stresow, Seite 48, Ausdruck, siehe Seite 15.]. Manches spricht in der Tat dafür. Schon bei oberflächlicher Überlegung fallen die gleichen Namensbezeichnungen auf. Einer der Söhne Wigerichs heißt Giselbert, während wir unter seinen Enkeln einen Reginar antreffen [41 Sohn Gozlins, siehe unten, Seite 32, 38.]. Gerade diese beiden Namen kehren im Geschlechte Reginar Langhals' ständig wieder.
    Territorialgeschichtlich wird unsere Vermutung durchaus gestützt. Die Nachkommen Kunigundens haben zum Teil große Liegenschaften an Maas und Schelde. Da Wigerich und Richwin dort vor ihrer Ehe nicht nachzuweisen sind, muß ihre Gemahlin diese Besitzungen mitgebracht haben. Gerade in diesen Gegenden hat Reginar bekanntlich das Hauptzentrum seiner Macht. Er konnte also seiner Tochter eine reiche Mitgift zur Verfügung stellen. Außerdem wird Ermentrude als Tochter und Schwester der westfränkischen Könige sicherlich nur einen der bedeutendsten Großen des Reiches geheiratet haben. Auch eine Reihe persönlicher Beziehungen Reginar Langhals' zum Königshaus im Westreich lassen diese Verbindung durchaus als glaubwürdig erscheinen. Die Ehe Reginars mit Ermentrude wäre um 890 oder noche inige Jahre vorher anzusetzen. Anschließend hätte Reginar dann Albrada geheiratet, die Mutter seiner Söhne Giselbert und Reginar.

    Barth Rüdiger E.: Seite 84,86 Anm. 16, "Der Herzog in Lotharingien im 10. Jahrhundert"

    Rikwin war zweiter Gemahl der Gräfin Kunegonde [5 Vita Joannis Gorziensis, SS IV, Seite 367; siehe auch ebd., c. 40, Seite 348.], die in erster Ehe mit Graf Wigerich verehelicht war [6 Wigerich (Widricus) nachweisbar als comes in Pago Bedinse und als comes palatii.]. Graf Wigerich und Graf Rikwin waren bedeutende Persönlichkeiten des südlotharingischen Raums. Otto von Verdun war Stiefsohn der in zweiter Ehe mit Graf Rikwin verehelichten Gräfin Kunegonde und Stiefbruder Friedrichs I. von Ober-Lothringen. Rikwin, Laienabt des Klosters St.-Pierre-aux-Nonnains in Metz wurde 923 von Graf Boso ermordet. Ottos Stiefmutter war Enkelin des westfränkischen Königs Ludwigs II. des Stammlers. Daß Otto ein gemeinsamer leiblicher Nachkomme Graf Rikwins und dessen wenigstens zweiter Gemahlin Kunegonde gewesen ist, ist auszuschließen. Rikwin heiratete Gräfin Kunegonde, Witwe des zwischen 916 und 919 verstorbenen Grafen Wigerich, wahrscheinlich zwischen 916 und 919.
    Neben Graf Friedrich I., seit 959 sogenannter Herzog von Ober-Lothringen, war der einflußreiche Bischof Adalbero von Metz (929-962) ein weiterer Stiefbruder Ottos [16 SS IV, Seite 348, c. 40: Ipse Adalbero ... cum esset regii quidem paterna simul a materna stirpe ... sanguinis (Adalbero war übrigens Gegner der zweiten Heirat seiner Mutter Kunegonde mit Graf Rikwin); siehe auch Ahnentafel IV-V in K.d.G., Band 4 (siehe Anmerkung 1).].

    Hlawitschka Eduard: Seite 195, "Lotharingien und das Reich an der Schwelle der deutschen Geschichte"

    Und darüber hinaus hatte Karl der Einfältige auch noch andere Verwandte in Lotharingien, die einer solchen Herrschaftsregelung von vornherein geneigt sein mochten: Der Graf Wigerich vom Bidgau hatte Kunigunde, eine Enkelin Ludwigs des Stammlers und somit Nichte Karls des Einfältigen, zur Frau [37 Ausführliche Nachweise bei H. Renn, Das erste Luxemburger Grafenhaus (1941) Seite 31ff. - Bezeichnend ist vor allem, daß Karl der Einfältige einen Sohn Wigerichs und Kunigundes, Adalbero (später Bischof von Metz), als seinen nepos hervorhebt; Recueil des actes de Charles III le Simple Seite 146ff. nr. 65.]

    Twellenkamp, Markus: Seite 478, "Das Haus der Luxemburger" in: Die Salier und das Reich

    Graf Siegfried, der die später namengebende Burg erwarb, stand in engen familiären Bindungen zu den beiden Königssippen jener Zeit, den KAROLINGERN und den OTTONEN. Von seiner Mutter Kunigunde [17 Renn, Luxemburger (wie Anmerkung 1), Seite 2-10. Eine genealogische Tafel des 11. Jahrhunderts überliefert folgenden Ahnenreihe: Ludwig der Stammler - Ermentrude - Kunigunde - Siegfried - Kunigunde (Gemahlin Kaiser HEINRICHS II.); vgl. Regum Francorum genealogiae, MGH SS 2, Seite 314. Nach der Chronik der Grafen von Flandern stammte Ermentrude aus der zweiten Ehe Ludwigs mit Adelheid; vgl. Genealogieae comitum Flandriae, MGH SS 9, Seite 303, Zeile 10f.] her war er ein Urenkel König Ludwigs des Stammlers.

    Hlawitschka Eduard: Seite 61-64, "Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen. Genealogische Untersuchungen zur Geschichte Lothringens und des Reiches im 9., 10. und 11. Jahrhundert."

    So wissen wir, daß die Ehe Kunigundes mit Wigerich kurz vor 910, vielleicht 907, zustandegekommen ist und daß Wigerich zwischen 916 und 919 verstarb. Aus dieser Ehe Kunigundes sind 6 Kinder hervorgegangen [56 Vgl. oben Anmerkung 32. - E. Kimpen, Zur Genealogie der bayerischen Herzöge von 908-1070, in: Jahrbuch für fränkische Landesforschung 13 (1953) Seite 74ff., versucht, Siegfried von Luxemburg gänzlich aus der Zahl der Kinder Wigerichs und Kunigundes zu eliminieren. Seine Argumente und seine Herleitung Siegfrieds aus der Hamaländer Grafenfamilie vermögen jedoch nicht zu überzeugen. Vgl. außerdem E. Kimpen, Zur Herkunft Siegfrieds von Luxemburg, in: Eifelkalender 1955 Seite 111-114. Die Thesen von Kimpen wurden bereits von M. Uhlirz, Die ersten Grafen von Luxemburg, in: DFA 12 (1956) Seite 36 ff. mit großer Skepsis behandelt.].

    910 1. oo Wigerich Pfalzgraf von Lothringen - 919
    920 2. oo Richwin Graf von Verdun - 923

    Kinder:
    - Adalbero I. Bischof von Metz (929-962) 910-26.4.962
    - Gozelo um 914-19.10.942
    - Friedrich I. Herzog von Ober-Lothringen 912-17.6.978
    - Giselbert Graf im Ardennengau 915-17.4.963
    - Liutgard 915-8.4.960
    1. oo Adalbert (MATFRIEDE) - 944
    2. oo Eberhard Graf von Egisheim - 972/73

    Siegfried Graf im Moselgau 915/17-26.10.997

    Literatur:
    Althoff, Gerd: Adels- und Königsfamilien im Spiegel ihrer Memorialüberlieferung. Wilhelm Fink Verlag München 1984 Seite 419 - Barth Rüdiger E.: Der Herzog in Lotharingien im 10. Jahrhundert. Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1990 Seite 84,86 Anm. 16,185 - Brandenburg Erich: Die Nachkommen Karls des Großen Verlag Degener & Co Neustadt an der Aisch 1998 Tafel 1 Seite 3, 119-120 - Die Salier und das Reich, hg. Stefan Weinfurter, Jan Thorbecke Verlag 1991, Band I Seite 186,478 - Hlawitschka Eduard: Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen. Genealogische Untersuchungen zur Geschichte Lothringens und des Reiches im 9., 10. und 11. Jahrhundert. Kommissionsverlag: Minerva-Verlag Thinnes Nolte OHG Saarbrücken 1969 Seite 54,61-64,68,70,74, 107,109-112,116,118-120,125,130,132,136,138,146,179 - Hlawitschka Eduard: Lotharingien und das Reich an der Schwelle der deutschen Geschichte. Anton Hiersemann Stuttgart 1968 Seite 195 - Renn, Heinz: Das erste Luxemburger Grafenhaus, Bonn 1941 Seite 2-12 - Werner Karl Ferdinand: Die Nachkommen Karls des Großen bis um das Jahr 1000 (1.-8. Generation) Band IV in: Braunfels Wolfgang: Karl der Große Lebenswerk und Nachleben. Verlag L. Schwann Düsseldorf VI. 36. Seite 460 -

    Kinder:
    1. 4. von Luxemburg, Siegfried I. wurde geboren in 915/917; gestorben am 26 Okt 997; wurde beigesetzt in Trier [54290],Trier,Rheinland-Pfalz,Deutschland.

  2. 12.  von der Wetterau, Udo I. wurde geboren in 895/900 (Sohn von im Lahngau, Gebhard II. und Ida); gestorben am 12 Dez 949; wurde beigesetzt in Wetzlar [35576],Lahn-Dill-Kreis,Hessen,Deutschland.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Graf der Wetterau

    Notizen:

    Udo I.
    Graf der Wetterau
    895/900-12.12.949 Begraben: Stift Wetzlar
    Sohn des Herzogs Gebhard II. der Jüngere von Lothringen aus dem Hause der KONRADINER und der EZZONIN Ida

    Entgegen den neuen Forschungsergebnissen von Johannes Fried und Professor Wolf habe ich [Karl-Heinz Schreiber, Genealogie-Mittelalter.de] mich entschlossen, die KONRADINER-Genealogie nach dem bisherigen Forschungsstand beizubehalten, wobei ich mich vor allem auf die Arbeit von Josef Heinzelmann beziehe, die mir dieser dankenderweise zur Verfügung gestellt hat. Die OTTONEN-Verwandtschaft Herzog Hermanns II. von Schwaben über Richlint, Tochter oder Enkelin OTTOS I., als Voraussetzung für seinen Thronanspruch von 1002 ist ebenso abzulehnen wie die Existenz einer Tochter oder Enkelin OTTOS DES GROSSEN namens Richlint.

    Lexikon des Mittelalters: Band VIII Seite 1178

    Udo I., Graf, Herzog im Elsaß
    * vor 900, + November 949 Begraben: Stift Wetzlar
    Sohn des KONRADINERS Gebhard (+ 910)

    Vettern:
    König KONRAD I. (+ 918)
    Herzog Eberhard von Franken (+ 939)
    Burghard (+ ?)
    Herzog Hermann I. von Schwaben (+ 949)

    oo Gräfin von Vermandois

    Söhne:
    Gebhard (+ 938)
    Konrad, Herzog von Schwaben (+ 997)
    Udo (+ 982)
    Heribert

    Tochter:
    Judith, Gräfin von Stade

    Udo wurde von den Königen KONRAD I. und HEINRICH I. gefördert mit Rechten in der Wetterau, Königssondergau und im Oberrheingau. Ein Turmburgbau in Wiesbaden ist wahrscheinlich. Späteres Wirken im Elsaß ist nicht genau festlegbar. Udo war Sachwalter seiner Sippe auch im Blick auf das Erzstift Mainz. Während der durch König OTTOS I. straffe Politik ausgelösten Reichswirren trat Herzog Eberhard von Franken ins Lager der Königsgegner über, die Vettern Udo und Hermann blieben auf seiten des Herrschers. Die königstreuen KONRADINER kämpften am Oberrhein, dann bei Andernach, wo Eberhard und Herzog Giselbert von Lothringen am 2. Oktober 939 den Tod fanden; nach Thietmar von Merseburg soll Udo selbst Eberhard erschlagen haben (MGH SRG [in us. schol.], II, 34). OTTO I. übertrug Udo Lehen und Grafenrechte. Im nächsten Jahrzehnt blieben Udo und Eberhards Sohn Konrad Kurzbold im Lahngau zuverlässige Stützen der Königspolitik, nicht mehr revidiert werden konnte das Erlöschen des konradinischen Herzogtums am Mittelrhein.

    Literatur:
    JDG H I., 51,196; JDG O I. 73,90ff.,117,151,175f. - H. Büttner, Gesch. des Elsaß, I, 1939 [neu hg. T. Endemann, 1991], 155ff. - E. E. Stengel, und Hermann, Die Hzg.e vom Elsaß, 1951 [Abh. und Unters.en zur hess. Gesch., 1960, 441-479] - W.-A. Kropat, Reich, Adel und Kirche in der Wetterau von der Karolinger- bis zur Stauferzeit, 1964, 41-48; 190 Anm. 21, 200 - L. Falck, Mainz im frühen und hohen MA, 1972, 56ff., 72f - O. Renkhoff, Wiesbaden im MA, 1980, 47ff., 54f.

    Barth Rüdiger E.: Seite 179, "Der Herzog in Lotharingien im 10. Jahrhundert"

    Otto
    + 949
    Sohn Gebhards (+ 910), Graf in der Wetterau

    D LK 35, S. 150 v. 3.8.904
    Lac. Nr. 63, v. 3.8.904
    D K I Nr.17, v. 12.3.913, Nr. 8, v. 1.7.912, Nr. 13. v. 28.11.918
    in pago Loganacgouue (Lahngau) in comitatu Ottonis fratis nostris;
    in pago Logenehe in comitatu Ottonisgermani nostri;
    in comitatu Ottonis et Eberharti in pagis duispurch et keldaggouue;
    Mitglied der fränkischen KONRADINER-Sippe;
    s.a. Isenburg I, Tafel 4.
    Udo und sein Vetter Konrad Kurzbold besiegten am 2.10.939 bei Andernach die Herzöge Giselbert von Lothringen und Eberhard von Franken. Er beerbte 948 seinen Cousin Graf Konrad Kurzbold, war eine wichtige Stütze der OTTONEN und gründete das Kloster Naumburg in der Wetterau. 939 erbte er die Allodien des herzoglichen Cousins Eberhard, bekam aber nicht das Herzogtum.

    Köpke Rudolf/Dümmler Ernst: Seite 73,91-92,117,175, "Kaiser Otto I"

    Bei dem Strauß um Belecke (Gefangennahme des Königsbruders Heinrich) fiel Gebhard, Udos Sohn, ein Neffe des Herzogs Hermann von Schwaben, wodurch letzterer, gleichfalls schon schwankend, zum Heile für OTTO zu um so festerer Anhänglichkeit an die königliche Sache vermocht ward. Ebenso natürlich Graf Udo von der Wetterau und vom Rheingau selbst, und beider Vetter Graf Konrad vom Nieder-Lahngau, genannt Kurzbold, dem wir schon im vorhergehenden Jahre in dem Rate des Königs begegnen.
    Bei Andernach hatten die beiden Herzoge den Rhein überschritten, zunächst wohl um die Gaue ihrer Gegner, Konrads und Udos, den Nieder-Lahngau, Rheingau und die Wetterau, zu verwüsten, doch sollen sie sogar den frevelhaften Plan gehegt haben, den König selbst gefangen zu nehmen. Mit einer kleinen Schar zogen die Grafen Udo und Konrad, Eberhards Vettern, den Spuren der Plünderer nach. Von einem Priester erfuhren sie, dass die Herzoge das Heer mit der reichen Beute bereits über den Rhein gesandt hätten, sie selbst aber nähmen im Kreise weniger Begleiter noch diesseits des Stromes ein Mahl ein. Udo und Konrad eilten in fliegender Hast dem bezeichneten Orte zu und fanden ihre Feinde, wie eine spätere Sage will, bei dem Brettspiele. Nach hartnäckigem Kampfe erlag Eberhard dem Schwerte, von vielen Wunden durchbohrt, sein Gefolge wurde teils niedergehauen, teils gefangengenommen. Giselbert warf sich mit seinen Begleitern in einen Kahn, der unter der allzu schweren Last der Fliehenden umschlug und sie alle in die Fluten versenkte. Nach einer anderen Erzählung stürzte sich Giselbert mit seinem Rosse in den Strom und ertrank fortgerissen von dem Strudel der Wellen.
    Nach dem Osterfest (18. April 941) ließ der König mit dem Rate Hermanns von Schwaben und der fränkischen Grafen Udo und Konrads des Roten, die damals am höchsten in seinem Vertrauen standen, die Schuldigen zur Haft bringen.
    Einen schmerzlichen Verlust, der sich dem Konrads anschloß, brachte ihm dasselbe durch den Tod des Grafen Udo von der Wetterau, seines Freundes, eines der Männer, deren ausharrender Treue er vornehmlich den schwer errungenen Sieg des Jahres 939 zu verdanken hatte. Einen besonderen Beweis seiner Gunst gewährte ihm der König durch die Erlaubnis, seine Lehen und Grafschaften unter seine Söhne zu teilen, als ob es erbliche Eigengüter gewesen wären.

    Hlawitschka, Eduard: Seite 47-49, Untersuchungen zu den Thronwechseln der ersten Hälfte des 11. Jahrhunderts und zur Adelsgeschichte Süddeutschlands, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1987 47-49,65,152

    Konrad von Schwaben ist nun offensichtlich - wie ich vor wenigen Jahren in einer kleinen Untersuchung zur KONRADINER-Genealogie erhärten konnte [E. Hlawitschka, Kuno und Richlind Seite 36-49: Anhang - Die Stammtafel der KONRADINER und ihre Quellenbasis. Dort auch die Filiationsnachweise für die anderen in der umseitigen Tafel angeführten Vorfahren Hermanns II.; nachzutragen hierzu ist ein Hinweis auf MG Libri memoriales I: Liber mem. von Remiremont Seite 4 (= fol. 3 v nr. 18), wo über einer Rasur auf der "Königsseite" dieses Gedenkbuches der im 1. Jahrzehnt des 10. Jahrhunderts geschriebene Eintrag steht: Gebardi duci, Hidda, Riquinus, Cristianus ... Auf Seite 37 (= fol. 18r) dieses Buches findet man zudem von der gleichen Hand, die Seite 29 (= fol. 14v) zum 22. Juni (910) den Tod des Herzogs Gebhard eintrug, zum 19. November den Eintrag migravit Idda comitissa.
    Offensichtlich war demnach Herzog Gebhard mit einer Hidda/Ida vermählt. Dies würde auch gut erklären, daß Gebhards Sohn Herzog Hermann I. von Schwaben seine Tochter Ida (= Gemahlin von OTTOS I. Sohn Liudolf) nannte, ja, daß auch Gebhards Enkel Herzog Konrad von Schwaben seiner Tochter den Namen Ita gab (vgl. dazu unten Seite 99ff.) - In den Bänden 61,62,63 des Braunschweigischen Jahrbuchs (1980, 1981, 1982) möchte H. Dobbertin den 949 verstorbenen Grafen Udo I. von der Wetterau nicht als Vater des Herzogs Konrad von Schwaben gelten lassen, sondern einen für das Jahr 940 (in MG D O I,23) bezeugten Ufgaugrafen Gebhard oder noch eher Udos I. Sohn Gebhard (gefallen 938 vor Belecke) als Herzog Konrads Vater ansehen. Doch kann er hierfür keine schlüssige Beweisführung bieten, so daß sich eine eingehende Auseinandersetzung mit dieser Ansicht erübrigt. Wenn es Dobbertin, Wolf und andere als unglaubhaft erscheint, daß der 938 vor Belecke gefallene Sohn Graf Udos I. namens Gebhard und der erst 997 verstorbene Herzog Konrad von Schwaben Brüder waren - wenn also der Abstand von 59 Jahren zwischen den Todesdaten von zwei Brüdern als bedenkenerregend erscheint und den Anlaß zur Suche nach anderen Lösungen in der Anordnung der KONRADINER-Genealogie abgeben soll, so sei doch noch einmal darauf verwiesen, daß Gebhard als Jüngling im Kampf fiel (sein Vater überlebte ihn um 11 Jahre) und Herzog Konrad 997 als sehr alter Mann starb (sein jüngster Sohn Herzog Hermann II. hatte 1002 schon wieder verheiratete Töchter, seine Tochter Ita um 1000 schon rechtsmündige Söhne). So etwas ist durchaus nicht unmöglich; zum Beispiel verstarb FRIEDRICH BARBAROSSAS Mutter Judith ca. 1030, ihr Bruder Welf VI. dagegen erst 61 Jahre später, nämlich 1191.] - der Sohn des 949 verstorbenen Grafen Udo I. von der Wetterau gewesen, der mit einer uns nicht namentlich überlieferten Tochter des Grafen Heribert I. von Vermandois verheiratet war. Und Udo I. von der Wetterau wiederum war der Sohn des 910 gegen die Ungarn gefallenen Herzogs Gebhard von Lothringen, der offenbar eine Hidda/Ida zur Frau hatte.

    Hlawitschka, Eduard: Seite 46 Anm. 4, "Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen. Genealogische Studien zur Geschichte Lothringens und des Reiches im 9.,10. und 11. Jahrhundert."

    Zum 1016 verstorbenen Gevehardus, Heriberti comitis filius, nepos meus vgl. lib. VII c. 49 (Seite 458); zu Conradus Suevorum ductor egreius ac eiusdem frater Heribertus comes lib. IV c. 60 (Seite 200), zu Heribert comitis folio Ottone vgl. lib. V c. 24 (Seite 249); in lib. V c. 35 (Seite 260) wird Gerberga als Schwester Ottos von Hammerstein und im Kapitel vorher (Seite 258) als Gemahlin des Markgrafen Heinrich von Schweinfurt genannt (R. Holtzmann hält indes in einer Fußnote seiner Edition die Identifizierung des hier genannten Otto mit Otto von Hammerstein für fraglich); zu Udo II. als matris meae avunculus vgl. lib. III c. 20 (Seite 124) und zu Herzog Hermann II. von Schwaben, den matris meae avunculis filius, lib. V c. 22 (Seite 247); Herzog Hermann II. war nach den Einsiedler Annalen (MG SS III Seite 144) ein Sohn seines Amtsvorgängers Konrad von Schwaben, der oben schon einmal als Bruder Heriberts angeführt worden ist. Das Filiationsverhältnis Gebhards zu Udo I. ist bezeugt von Widukind von Corvey, Sachsengeschichte lib. II c. 11, ed. Lohmann-Hirsch, MG SS rer. Germ. (1935) Seite 75: Interfectus est atem (938) ibi GevehardusUdonis filius, fratris Herimanni ducis; indessen ist die Filiation von Udo I. zu Konrad, Udo II., Heribert und Judith nicht ausdrücklich überliefert. Bekannt ist immerhin, daß Udo I. - wie der Contin. Reginonis ad 949, ed. F. Kurze, MG SS rer. Germ. Seite 164 bezeugt - bei seinem Tode permissu regis, quicquid beneficii aut prefecturarum habuit, quasi heredidatem inter filios divisit, daß er also mehrere Söhne hatte. Wenn nun Konrad und Heribert in Udos I. rheinfränkischem Bereich nachfolgen, sieht, so darf man sie doch wohl als jene filii Udos ansprechen. Außerdem dürfte die Ausbreitung des Namens Udo bei den Grafen von Stade nach der Ehe Heinrichs I. von Stade und Judiths für Judiths Herleitung von Udo I. von der Wetterau und dem Rheingau sprechen. Eine letzte Sicherung erhält die Voranstellung Udos I. letztlich noch durch die erst auf den nächsten Seiten zu besprechende genealogische Notiz aus dem Zusammenhang des Hammersteinischen Eheprozesses.
    Gegen dieses System hat jüngst K. Schmid, Probleme um den "Grafen Kuno von Öhningen", in Dorf und Stift Öhningen, hg. von H. Berner (1966) Seite 87f., geweisse Bedenken angemeldet. Er weist darauf hin, daß Udos I.bezeugter Sohn Gebhard bereits 938 im Kampfe fiel, er also schon kurz vor 920 geboren sein dürfte, während Konrad, der als sein Bruder anzzusetzen ist, doch erst 982 Herzog von Schwaben geworden ist und 997 starb. Nach den gleichen Beobachtungen hatte schon E. Kimpen, Zur Königsgenealogie der Karolinger- bis zur Stauferzeit, in: ZGO NF 64 (1955) Seite 65, vorgeschlagen, Udo II. als den Vater Heriberts und Herzog Konrads von Schwaben anzusehen. Eine solche Erwägung scheitert aber an Thietmars oben zitierten Angabe über Udo II. als matris meae avunculus - er müßte matris meaeavus genannt worden sein, wenn man nicht auch Judith mit Udo II. eine Generation über Konrad und Heribert stellen will - bzw., wenn man Judith als Schwester Udos II. auffaßt, daran, daß Herzog Hermann II. von Schwaben bei Thietmar als matris meae avunculi filius - nicht nepos! - erscheint.
    Die angeführten chronologischen Erwägungen machen indessen die obige Zusammenfügung der Einzelteile nicht unmöglich; und deshalb haben sich jüngst sowohl K. F. Werner, Die Nachkommen Karls des Großen, in: Karl der Große IV (1967) Seite 463, als auch H. Jakobs, Der Adel in der Klostererform von St. Blasien (1968) Seite 176ff., weiter zur Herkömmlichen Anordnung bekannt. Man hat für die im Stemma genannten Personen etwa folgende Lebensdaten anzunehmen, wobei ich mich an die von K. F. Werner aus den weiteren Zusammenhängen gewonnenen Daten anlehne:

    Udo I. * ca. 895/900 (beim Tode des Vaters 910 nach Contin. Regin. ad 910 noch puer), + 949
    Gebhard * ca. 918/20, + 938
    Konrad von Schwaben * ca. 920/25, + 997
    Udo II. * ca. 925/30, + 982
    Heribert * ca. 930, + 992
    Judith * 925, + wohl vor 973
    Heinrich I. von Stade * 925/30, + wohl 975/76
    Hermann II.von Schwaben * 945/50, + 1003
    Gerberga * 970
    Heinrich von Schweinfurt * ca. 970, + 1017
    Gebhard * ca. 970, + 1016
    Otto von Hammerstein * ca. 975, + ca. 1036
    Siegfried von Walbeck * ca. 950/55, oo 972/73, + 991
    Kunigunde + 955, + 997
    Thietmar von Merseburg + 975, +1018

    Die Frage, ob Hermann II. von Schwaben ein Sohn Herzog Konrads von Schwaben (Beleg siehe oben) oder Udos II. war - dieses meint der erst in der Mitte des 12. Jahrhunderts tätige Annalista Saxo ad 1002 (MG SS VI Seite 650): Erat hic Herimannus filius Udonis ducis, qui aput Calabriam cum multis occubuit -, darf wohl im Sinne der zeitgenössischen und ortsnäheren Ann. Einsidlenses ad 997 beantwortet werden. Gestützt wird die Aussage der Einsiedler Annalen indessen noch durch einen Reichenauer Gedenkeintrag; zu diesem und seiner Interpretation vgl. H. Schwarmaier, Reichenauer Gedenkeinträge aus der Zeit König Konrads II., in: Zeitschrift für Württembergische Landesgeschichte 22 (1963) Seite 18ff.

    Holtzmann Robert: Seite 117,123,130, "Geschichte der sächsischen Kaiserzeit"

    Aber es ging nicht alles so, wie die Empörer wollten. Es war dem Herzog Eberhard von Franken gelungen, auch ein jüngeres Mitglied seines Hauses auf seine Seite zu ziehen, Gebhard, einen Sohn des rheinfränkischen Grafen Udo (der ein Bruder Hermanns von Schwaben und mithin ein Vetter Eberhards war). Dieser Gebhard ist im Kampf um Belecke gefallen, und das schien den anderen KONRADINERN, Hermann, Udound ihrem Vetter Konrad Kurzbold, ein Gottesgericht, so daß sie um so fester auf der Seite des Königs aushielten.
    Gegen die Feinde schickte der König den treuen Herzog Hermann mit schwäbischen Truppen nach Norden, und zwei Grafen dieses Hauses, Hermanns Bruder Udo und sein Vetter Konrad Kurzbold, Vettern auch des Franken-Herzogs, haben am 2. Oktober 939 den entscheidenden Sieg am Rhein, gegenüber von Andernach, davon getragen. Eberhard und Giselbert waren bereits über den Strom gekommen, ihr Heer war am Beutemachen, ein großer Teil der Truppen schaffte den Raub auf das andere Ufer, da wurden die Herzöge von den beiden Grafen überrascht und völlig geschlagen. Eberhard ist im Kampf gefallen, Giselbert auf der Flucht im Rhein ertrunken.
    Von Kamerich aus rückte OTTO im August 946 in Frankreich ein, mit einem starken Heer, bei dem sich auch der König Konrad von Burgund wieder befand, ferner Hermann von Schwaben mit seinem Bruder Udo, die Erzbischöfe von Mainz und Trier und andere weltliche und geistliche Fürsten.

    Schwager, Helmut: Seite 135,158, "Graf Heribert II. von Soissons"

    König Rudolf, verbündet mit Graf Marcus von Dormois und Graf Warin Eisenarm von Castric, griff Reimser Kirchengüter an, wobei es zu argen Plünderungen kam; andererseits schlossen der geschädigte Graf Boso, Herzog Giselbert von Lothringen - wobei hier kaum die Tatsache, daß Heriberts II. Schwester N.N. mit dem KONRADINER Graf Udo I. von der Wetterau (+ 949), also einem Todfeind der REGINARE, verheiratet gewesen ist, ausschlaggebend gewesen sein dürfte.
    Aus der Verweigerung der Rückgabe von Saint-Quentin an den HERIBERTINER erfolgte im Sommer 935 der Hilferuf Graf Heriberts II. an König HEINRICH I. und die Eroberung von Saint-Quentin durch ein ostfränkisch-deutsches Hifsheer, worunter sich unter anderem Heriberts II. konradinischer Schwager Graf Udo I. von der Wetterau (+ 949) und dessen Bruder Herzog Hermann I. von Schwaben (+ 949) befanden.

    Fried, Johannes: Seite 87, "Prolepsis oder Tod? Methodische und andere Bemerkungen zur Konradiner-Genealogie im 10. und frühen 11. Jahrhundert"

    Udos I. Nachkommenschaft sei durch die Brüdertrias Udo III., Heribert und Konrad, den Herzog von Schwaben, als seine Söhne gekennzeichnet. Daß sie Brüder waren, bezeugt Thietmar von Merseburg, der Enkel ihrer Schwester Judith. Doch die Vaterschaft des 949 gestorbenen Wetterau- und Rheingau-Grafen ist nur gelehrte Deduktion, die keine Quelle expliziert.
    Die These stützt sich auf drei Überlegungen:
    Erstens nannte der Continuator Regionis zum Jahr 949 aus Anlaß der Todesmeldung pauschal auch "die Söhne" des Grafen Udo I., also hatte er solche, auch wenn sie namentlich nicht genannt sind. Die Stelle ist für die weitere Argumentation zu wichtig, als daß hier auf ihren Wortlaut verzichtet werden dürfte: Udo comes obitt, qui permissu regis, quicquid beneficii aut praefecturam habuit, quasi hereditatem inter filios divisit.
    Zweitens folgten auf Udo ein Konrad in der Rheingaugrafschaft und ein Heribert im Kinziggau, einem Teil der Wetterau, nach, also die Söhne dem Vater.
    Drittens sei derselbe Udo nach Flodoard mit einer Tochter des westfränkischen Grafen Heribert I. von Vermandois verheiratet gewesen, was zwanglos den Namen eines gleichnamigen Sohnes erkläre und folglich Heribert gemeinsam mit seinem Brüdern Udo und Konrad zu Söhnen Udos I. von der Wetterau mache.
    Vier Einwande gegen den traditionellen KONRADINER-"Stammbaum" sind zu registrieren:
    1) Es gibt keine einzige Quelle, die diese Verwandtschaft auch nur für einen einzigen der drei postulierten Udo-Söhne Udo III., Heribert und Konrad explizit bestätigen könnte. Zwar kennen wir einen Udo filius Udonis comitis, doch er soll gerade nicht des Wetterau- und Rheingaugrafen Sohn sein, vielmehr dem eberhardinischen Ast der KONRADINER angehören. Auch ist ein "Cuno filius Cunonis" bekannt, der also, Identität vorausgesetzt, einen Konrad als Vater der erwähnten Brüdertrias anzunehmen nahelegen könnte; doch auch jener Konrad-Sohn soll nach der gängigen KONRADINER-Genealogie der eberhardinischen, nicht der gebhardinschen Linie des Adelshauses entstammen. Dann begegnet im Jahr 950 ein Cuonradus filius Gebehardi comitis im Jahreseintrag des Continuator Regionis; aber diese Filiation schien schon gar nichts mit dem Rheingau- und Wetterau-Grafen Udo und jenen drei Brüdern zu tun zu haben. Schließlich tritt in einem annähernd gleichzeitigen Essener oder Werdener Nekrolog ein Oudo Vdonis comitis filius entgegen, der nicht mit dem eben genannten Udo-Sohn identisch sein kann, vielmehr in einem Zug mit dem im Jahr 966 gestorbenen Lahngaugrafen Eberhard in das Nekrolog eingetragen wurde, also wohl ein KONRADINER und im selben Jahr wie dieser gestorben sein dürfte; im übrigen scheint er Mönch gewesen zu sein. Seine Einbindung in den KONRADINER-Stammbaum ist nur hypothetisch möglich. Er könnte nach der traditionellen These ein Enkel Udos I. von der Wetterau, aber auch der Sohn eines in den Jahren 964/66 hervortretenden Grafen Udo II. sein, also je nachdem sowohl der gebhardinischen als auch der eberhardinischen Linie engehören. Zweifellos war er noch jung und unbedeutend, als er starb. Mehr Filiationsangaben aus dem KONRADINER-Haus der fraglichen Epoche zwischen 940 und 990 liegen nicht vor. Doch eigentümlich: Sie müßten alle oder nahezu alle der eberhardinischen Linie zugewiesen werden.
    2.) Der Continuator Regionis erwähnt zum Jahr 950 und damit unmittelbar nach dem auffälligen Bericht über den Rheingau- und Wetterau-Grafen Udo den Tod des Bischofs Rodhard von Straßburg, dem Udo filius Udonis comitis im Amt folgte, der dann im Jahr 965 starb. Die alte These will, um den 949 ins Grab gesunkenen Grafen Udo I. als Vater des 982 gefallenen Udo III. in Anspruch nehmen zu können, ohne dem Wetterauer zwei Söhne desselben Namens zuweisen zu müssen, die Identität des 949 verstorbenen mit dem zu 950 als Vater des Bischofs genannten Grafen Udo verwerfen, obwohl der Continuator zuvor keinen weiteren Grafen Udo erwähnt hatte.
    So pocht der Graf Udo des Jahres 950 unablässig auf den Nachweis der Vaterschaft des Grafen Udo von 949 und spricht ihm vorderhand die Kinder Judith, Konrad, Heribert und Udo als untergeschoben ab. Solange dieser Nachweis nicht erbracht ist, hat Udo I. also keinen Anspruch auf eine so illustre Nachkommenschaft.
    3.) Um den 982 vorzeitig im Kampf gefallenen Udo III. als Sohn des Rheingau-Grafen retten zu können, wurde als Vater des Straßburger Bischofs ein weiterer Graf Udo II. in Anspruch genommen, den die Continuator Reginonis zwar erst zu 964-966 einführt, der aber schon Jahrzehnte früher Vater geworden sein könnte. Zweifellos ist diese Möglichkeit als solche prinzipiell anzuerkennen, doch ist sie wiederum nicht das Nächstliegende und tatsächlich ganz ungewiß. Denn dieser Graf Udo II., dessen Zugehörigkeit zur KONRADINER-Familie übrigens nicht völlig gesichert ist, wird im Jahre 966 als Rebell zur Emigration gezwungen; er starb irgendwann und irgendwo in der Verbannung.
    4.) Schließlich fordert die alte These die Anerkennung eines irritierenden genealogischen Postulats, das abermals die von ihr konstruierte Generationenfolge mit dem Signum großer Unwahrscheinlichkeit (nicht absoluter Unmöglichkeit) belegt: Des Wetterau-Grafen Udo I. durch Widukind von Corvey unzweifelhaft bezeugter Sohn Gebhard fiel im Kampf im Jahre 938, sein durch die Darstellungsweise des Continuator Regionis nahegelegter Sohn Udo, der Straßburger Bischof, starb 965. Beide Daten passen gut zu einer um 915 anzusetzenden Ehe des Grafen mit einer VERMANDOIS. Die drei dem Wetterau-Grafen thesenhaft als Söhne zugesprochenen Brüder Udo III., Heribert und Konrad, der alemannische Herzog, starben indessen in den Jahren 982, 992 und 997, ihre Schwester Judith etwas vor 974, alle zusammen demnach deutlich eine Generation später als die in den Quellen genanten Udo-Söhne.
    Stehen wir vor einem echten Dilemma? Oder dürfen wir das Nächstliegende - daß nämlich der genannte Bischof Udo von Straßburg des Wetterau-Grafen Udo I. Sohn war und jene drei Brüder Udo III., Heribert und Konrad einen anderen Vater zugewiesen werden müssen.
    Demnach bliebe allein die Aussage des Regino-Constinuators zum Jahr 949, wonach der damals gestorbene Graf Udo I. vom König das Recht erhalten habe, seine Reichslehen zu verteilen quasi hereditatem inter filios. Sehe ich recht, wurde er mit einer Ausnahme durchweg verstanden als Berechtigung Udos, die Lehen "gleich seinem Erbe unter seine vorhandenen Söhne" zu verteilen.
    Nach Donald C. Jackman erhielt Udo I. das Recht, seine Lehen zu verteilen "gleichsam wie das Erbe unter Söhne". Der Ausdruck ist insgesamt als adverbiale Bestimmung zu betrachten. Dann ist gerade nicht gesagt, daß Udo entsprechend erbberechtigte Söhne besaß. Ja, diese Übersetzung zieht geradezu die Notwendigkeit nach sich, dem Grafen Udo I. zum Zeitpunkt der Privilegierung solche Söhne überhaupt abzusprechen. Nach dem Tod seines im Jahr 938 gefallenen wohl älteren Sohnes Gebhard und neben dem seit langem zum Kleriker bestimmten, wahrscheinlich schon mit höheren Weihen versehenen und im folgenden Jahr 950 zum Bischof erhobenen jüngeren Sohn Udo hätte der Rheingau- und Wetterau-Graf demnach, trifft die Jackmansche Übersetzung zu, im Jahr 949 keinen lebenden männlichen Leibeserben besessen, der ihm in einem weltlichen Herrschaftsamt hätte nachfolgen können.

    Heinzelmann Josef: "Quasi hereditatem inter filios"

    Ebrechtliche Fragen bestimmen auch die Diskussion über die Herkunft Herzog Konrads. Er und seine aus Thietmars Chronik erschlossenen Geschwister (Udo (II), Graf Heribert und Jutta, die Stammmutter der Stader und Großmutter Thietmars) hielt man bisher für Söhne Udos (I). Jackman rangiert sie in einen ganz anderen KONRADINER-Zweig, mit einem negativen und einem positiven Argument.
    Ersteres ist Jackmans Interpretation der Stelle des Regino-Continuators, Udo comes obiit, qui permissu regis, quicquid beneficii aut praefecturarum habuit, quasi hereditatem inter filios divisit. Er versteht diesen Satz so, dass 949 Graf Udo (I) vom König erlaubt bekommen habe, seine Lehen und Ämter unter Verwandte wie Erbbesitz unter Söhne zu verteilen, nicht „unter seine Söhne“. Udo hätte nur zwei ihn überlebende Söhne gehabt: Udo, der 950 Bischof von Straßburg werden sollte und bis 965 lebte, und Otto von Grabfeld, der als sein Sohn durch die sogenannte Notiz von St. Omer (auf die wir gleich zu sprechen kommen) ebenso belegt sei wie die Abstammung Konrads von Schwaben von Udos Cousin Gebhard.
    Dabei kann man unangenehme Fragen nicht unterdrücken. Warum sollte Udos 938 gefallener Sohn Gebhard (von dem wir zufällig wissen) nicht schon Kinder gezeugt haben? Und hatte Udo vielleicht noch weitere Kinder, die bloß in den Quellen nicht auftauchen, weil sie vor dem Vater gestorben oder Frauen waren? Hätte der Sohn Udo Kleriker werden dürfen, wenn er der Stammhalter war? Er wurde Bischof von Straßburg, gerade ein Jahr nach der kaiserlich genehmigten Teilung quasi hereditatem… Ein Zufall? Bloß aufgrund der Notiz im Hammersteiner Prozess mit Jackman Graf Otto im Grabfeld als überlebenden Sohn Udos einzusetzen, ist auf jeden Fall gegen den gesunden Menschenverstand, da dieser dann doch wohl Alleinerbe gewesen wäre. Hätte Udo ihn (gar mit Zustimmung OTTOS!) enterbt, hätte der Continuator Reginonis das ganz anders formuliert. Schließlich: Wenn Udo (I.) keine lebenden Nachkommen hatte, hätte er dann nicht eher seinen ihm noch im selben Jahr in den Tod folgenden Bruder Hermann I., Herzog von Schwaben (mit)bedacht, statt Konrad, den - nach Jackman einzigen - Sohn seines Vetters Gebhard?
    Jackmans Auslegung der Stelle in der Continuatio erscheint mir überzeugend, wenn man mit Settipani/Poly und Johannes Fried die Konsequenz zieht, Udo seien „zum Zeitpunkt der Privilegierung“, seine Lehen und Vogteien wie Erbbesitz unter Söhne zu verteilen, „solche Söhne überhaupt abzusprechen“. Ich ziehe gegen Jackman und Wolf die weitere Konsequenz: Der 910 verwaist als puer genannte, also kaum nach 900 geborene Udoverteilte seine Ämter und Lehen am Ende seines Lebens nicht unter entfernte Verwandte, sondern unter Enkel und evtl. Schwiegersöhne.
    Mit den vier Geschwistern sind gewiss nicht alle Erben aufgezählt. Dass aber diese vier nicht von dessen Vetter Gebhard sondern von Udo abstammen (freilich nicht unbedingt wie in traditioneller Auffassung als seine Kinder, sondern, was auch ihre Lebens-, genauer ihre Todesdaten zu bestätigen scheinen, eher als Enkel über einen unbekannten Sohn oder eine Tochter), verraten schon ihre Namen. Jackman muss wegen der VERMANDOIS-Namen Heribert und Kunigunde dem Grafen Gebhard vom Ufgau eine hypothetische Frau Adela aus diesem Geschlecht geben, wohingegen eine Tochter Heriberts I. von Vermandois (wohl namens Kunigunde) als Gemahlin Udos zuverlässig belegt ist. Auch die Namen Hermann, Ita und Udo passen besser oder nur zu Nachkommen Udos. Mit erstaunlicher Präpotenz verdreht Jackman bei den Stadern auch das Vorkommen von Udo, weil er die Abstammung von Udo (I) leugnet: „The name Udo can be observed entering the house of Stade as the sole onomastic heritage from the Konradiner. Apparently this occurred in a rather unusual way: … for the names Judith and Liuthar both include an –ud- component.“
    Schließlich wird in Jackmans Hypothese die Heirat des Wetterau-Grafen Heribert mit Irmintrud, Tochter Meingauds und Enkelin des Maienfeldgrafen Eberhard (II) zu einer Nahehe 3 : 3, denn Heriberts Großvater wäre der Bruder dieses Eberhard. Jackman sieht in der Nahehe ausdrücklich kein Problem, und übersieht - wie bisher auch seine Kritiker - dabei die Folgerung für Otto von Hammerstein: Wenn HEINRICH II. Otto vernichten wollte, wie zuletzt Johannes Fried unterstrich, hätte er ihn leicht als illegitimen Sprössling einer unerlaubbaren Nahehe um sein Erbe bringen können.
    Welches Argument bringt Jackman vor, um diese Erben Udos zu Nachkommen seines Vetters Gebhard zu machen? Es ist eigentlich ein einziges: das rätselhafte Schema consanguinitatis für Otto von Hammerstein und seine Frau Irmingard/Imiza. Eine der dort vorkommenden Filiationsfolgen lautet: Gebehard genuit Cunonem… Cuno genuit Cunonem. Man hat viel gerätselt, was diese mit dem Gegenstand des Eheprozesses nicht zusammenhängende Notiz eigentlich soll.
    Fried bietet die Erklärung, die sich wohl am weitesten vom gesunden Menschenverstand entfernt, weswegen es sich anbietet, sie als Maßstab zu nehmen. „Eine nach der günstigsten Zählweise kanonisch gewöhnlich noch zulässige Ehe im Verhältnis 4 : 4 hätte für Braut und Bräutigam jeweils 30 Aszendenten, deren Geschwister und ihrer aller Nachkommen auflisten müssen, um die Verwandtschaft der beiden Ehegatten ausschließen zu können. Wer besaß eine Übersicht über die Gesamtheit dieser 60+x Personen und die Stelle oder die Stellen, an denen sie sich unzulässig überschnitten? Wer betrieb Ahnenforschung in diesem Stil? …“
    In einer Gesellschaft, die von Geblütsdenken und Erbanspruch beherrscht war wie der mittelalterliche Adel, wo jeder als Herrschaftswissen nicht nur (schon wegen möglicher Erbschaften, Protektion und Einladung zu Familienfeiern) die eigenen aktuellen Verwandtschaftsverhältnisse, sondern auch bis zu einem großen Grade die der wichtigsten Konkurrenten und Verbündeten kannte, war man nicht so blöde, bei der Erforschung einer Blutsverwandtschaft nach Friedschem Rezept vorzugehen. Der Normalfall war sowieso, dass man seine Cousins und Cousinen 3. Grades (um nichts anderes geht es) kannte. Aber Fried meint: „Angesichts solcher Verhältnisse ist evident, dass manch eine Adelsehe eingegangen wurde, ohne eine tatsächlich bestehende, eheverhindernde Verwandtschaft zu bemerken.“ Dabei hätten Brautleute und ihre Eltern es leicht gehabt, Konsanguinität festzustellen: Sie hätten nur die jeweilige Ahnentafel bis zur Ururgroßelterngeneration (das sind inklusive der normalerweise noch lebenden Eltern, der Großeltern und Urgroßeltern tatsächlich 30 Menschen) vergleichen müssen. Warum sollten sie nicht diesen einfachen Weg gegangen sein, in einer Zeit, wo man sehr wohl über Familienverhältnisse und Erbgänge bescheid wusste und genealogisch dachte?
    Fried verwechselt auch Ahnen- mit Verwandtschaftstafeln. Am gravierendsten ist aber sein Missverständnis der Arbores consanguinitatis. Sie „boten die Abstammungslinien in Gestalt eines ,Baumes‘, in dessen Mitte die fragliche Person, ego oder ipse, ihren Platz hatte…“ Er hat sich seine eigene Abbildung 1 nicht genauer angesehen, denn darin fehlt gerade das Feld für den Probanden (Ego), weil jedes Feld einen Verwandtschaftsgrad bedeuten soll, und Ego mit sich selbst natürlich nicht „verwandt“ ist. Gravierender ist es, dass Fried dieses System des Baumes nicht versteht. Alle mit den korrekten lateinischen Bezeichnungen ausgefüllten Felder zeigen verbotene Verwandtschaft, je weiter weg desto entfernter. Bei den Nachfahren gibt es jeweils nur zwei Felder nebeneinander: filius und filia, nepos und neptis usw. Ähnliches gilt für die Aszendenten: pater und mater, avus und avia usw. Bei den Seitenverwandten wird hier die Sache wegen der genauen lateinischen Verwandtschaftsbezeichnungen schwieriger, neben dem pater steht patruus/amita, neben der mater steht avunculus/matertera. Deren Abkömmlinge schließen sich waagerecht an. (Täten sie es senkrecht nach unten, sähe das einer Nachfahren-, bzw. Verwandtschaftstafel ähnlich, senkrecht nach oben, einer Ahnentafel.) Dementsprechend stehen auf der Vaterseite etwa patruelis/amitina oder (zwei Kästchen höher, eines nach links) propatrui/proamitae nepotes, auf der Mutterseite symmetrisch dazu: consobrinus/consobrina und proavunculi/promaterterae nepotes. Es entsteht eine Figur mit der Silhouette eines Baums, eine hohe Abstraktion für Kirchenrechtler. Man kann die Felder entlang hickeln wie beim Kinderspiel „Himmel und Hölle“ und kommt beim letzten Sprung zum Ehepartner hoffentlich aus dem höllischen Inzestgebiet in den Himmel erlaubter Ehe. (Bei den frühsten Varianten sind jedem Feld noch die genauen Gradzahlen mit eingeschrieben.) Dass der Proband zahlreiche Kinder haben konnte (sie sind alle filius oder filia, da gibt es keine Seitenverwandten) und bestimmt auch einen Großvater mütterlicherseits hatte, brauchte eine solche Arbor consanguinitatis nicht wiederzugeben, denn die Verwandtschaftsbezeichnungen waren zu finden: Auch die Brüder der Enkel sind Enkel, beide Großväter hießen avus. Eine Arbor consanguinitatis würde, wenn sie mit konkreten Personen ausgefüllt wäre, geradezu platzen, weil in jedem Kästchen mehrere Namen stünden. Und je weiter die Kästchen oberhalb vom (evtl. zu denkenden) Ego entfernt stehen, desto voller wären sie mit Personen, die untereinander garnicht verwandt sind.
    Ein derartiges Schema konnte in einem Streitfall wie dem Hammerstein-Prozess kaum helfen, weil es nicht die jeweils real existierende Verwandtschaft wiedergab, sondern in seiner Abstraktion nur Konsanguinitätsränge. Fried hält trotzdem – ich vereinfache zulässig – die Arbores für eine Art Ab-Fragebogenformular für Inzest-Inquisition. Fried hätte sehen müssen, dass sie dafür nicht geeignet waren. In der Abbildung (auf die er sich beruft, die er sich aber nicht näher angeschaut zu haben scheint) variieren einige Bezeichnungen und sind einige der äußeren Felder noch frei. Viele der Abweichungen dieses „Typs 5C“ (Bezeichnung Schadts ) vom „Ideal“ kann man nur als Fehler bezeichnen: Patruus magnus und Propatruus werden zu Propatruus magnus, Atavunculi filii und Atmaterterae filii stehen nicht in einem Feld, Abnepos und Atnepos sind vertauscht, auf den Trinepos folgt Trinepotis nepos… Die Fehler waren beim mechanischen Abschreiben weitergeschleppt worden und hatten sich immer mehr kumuliert. Das Ergebnis war blanke theologische Theorie, die sich nie in der Praxis bewähren musste.
    Ein Rätsel bleibt die Notiz von Saint-Omer. Wozu und wieso sind da zuerst drei Filiationslinien dargestellt, zwei davon als Schema consanguinitatis, das nicht zu einem Brautpaar führt, also schon gar nicht zu dem inkriminierten Ehepaar, dessen Schema mit Item ex alia parte angeschlossen wird? Sie führen alle über Männer zu Männern, bieten aber weder die agnatische Linie des Bräutigams (für ihn ist gerade der Vater angegeben), noch vollständig seine agnatische Verwandtschaft. Fried meint nun, diese Linien seien Relikte einer Prüfung in seinem Sinne. „Dass die ihnen zugeordneten Namen aufgeschrieben wurden und die Notiz erhalten blieb, ist ein einzigartiger Glücksumstand. Er gestattet den Einblick in die Prüfungspraxis inkriminierter Ehen bei unterstellter, aber noch nicht verifizierter Verwandtschaft. Sie bestand in der Aktualisierung beider Seiten des Verwandtschaftsschemas für den Einzelfall.“ Kurz und gut, Fried meint, wir hätten hier so etwas wie das Regest einer Stasi-Akte, genauer einer Kirchensicherheits-Akte. Vernünftige Menschen wären jedenfalls nicht so umständlich vorgegangen, und selbst die überwachungssüchtigsten Mönche und Bischöfe hätten gewusst, dass nicht nur reine Männer- oder Frauenlinien zu prüfen sind, sondern die viel zahlreicheren Mischlinien.
    Wann wurde überhaupt geprüft? Auf bloßen Verdacht hin? Auf Geheiß des missgünstigen Kaisers, wie Fried meint? Hatten Mönche Geheimarchive mit Personenstandsakten? Die Betroffenen und ihre Familien wussten doch nach Fried so gut wie nichts von ihren Vorfahren?
    Ich schaue nicht lange nach einschlägiger Literatur. Ich setze voraus, dass solche Eheprozesse zumindest in der Beweisaufnahme mündlich waren. Es gab also ein Verfahren wie später die Aufschwörung bei Aufnahme in ein Domkapitel: Angesehene Männer aus der Verwandtschaft (oder der Nicht-Verwandtschaft) mussten unter Eid erklären, wer die 4 ersten Ahnengenerationen von Bräutigam und/oder Braut waren. Vielleicht gab es differierende Aussagen wegen durch frühen Tod nicht erinnerter Zwischengenerationen oder bei Kettenehen. Eine gefundene und bestätigte Verwandtschaft dann als Deszendenzlinien von dem gefundenen gemeinsamem Vorfahren(paar) darzustellen, war kein Problem für den notierenden Geistlichen. So stand denn in der Notiz von St. Omer: Godefridus et Gerbirhc nepos et neptis. Godefridus genuit Irmingardam. Gerbirhc genuit Imizam. Imiza genuit Ottonem. Daraus ging der Grad der Verwandtschaft deutlich hervor, wenn man, eben nicht im Wortsinn der Arbores!, nepos et neptis als Cousin und Cousine 1. Grades versteht, die weder patrueles noch consobrini sind.
    Zur Sicherheit konnte der Inquisitor sein Schema in einer Arbor consanguinitatis abzählen. Ich glaube nicht, dass er es tat, jedenfalls zeigt die Aufzeichnung von St. Omer keine Spur davon. Sonst hätte es im zweiten Teil etwa geheißen: „Arbor Ottonis: Mater Imiza –Avia Gerbirhc – (Proavia/Proavus X) – (Proavunculus oder Promatertera Y) – Proavunculi (oder Promaterte-rae) filius Godefridus – Proavunculi (…) neptis Irmingarda; oder umgekehrt (ich kürze ab) „Arbor Irmingardis: Pater – … … – Propatruelis (…) i magni (sive amitae magnae) filia Gerbirhc – Propatruelis (…) neptis Imiza – Propatruelis (…) pronepos Otto“, und hätte mit dieser Methode nach Lehrbuch genauso festgestellt, dass die Ehe innerhalb der verbotenen Grade war, weil jedes Kästchen einem kanonischen Verwandtschaftsschritt entsprach. Genau genommen hätte schon genügt: „Ottoni non licet nuptias inire cum Irmingarda, nepte propratruelis proavunculi (sive promaterteraeproamitae) sui (suae) quia eius in gradu sexto est consanguinea.“
    Nach Jackman wäre die Ahnenschaft bis in die 5. Ahnengeneration geprüft worden, Fried meint „Die Agnaten-Genealogie reicht sechs Generationen zurück.“ Zumindest letzteres wäre überflüssig gewesen, denn die auf den Arbores der Vollständigkeit halber theoretisch verbotene Verwandtschaft 6 : 1 ist biologisch kaum möglich.
    Was sollen aber die ersten Filiationslinien der Aufzeichnung aus St. Omer? Ich kann mir nur vorstellen, dass sie den Zeugen galten, die die Ahnentafeln „aufschwuren“, um deren Zusammenhang mit dem Ehemann klarzulegen, also ihre Sachkenntnis oder Unvoreingenommenheit. . Solange wir den Zweck nicht genau erkennen, können wir auch nicht sagen, um wen es geht, und wenn wir das nicht wissen, dürfen wir diese unklare Quelle nicht auswerten. Aller Wahrscheinlichkeit nach (auch wenn es nicht um Zeugen ginge) müssten die Probanden doch Zeitgenossen des Prozesses sein, also Mitte der 1020er Jahre gelebt haben. Die bisherigen Deutungen bleiben immer im 10. Jahrhundert, ein Gestochere im Dunkel früherer Generationen.
    Wäre die Aufzeichnung aber eine Art Stammtafelgerüst der KONRADINER, müsste man sie als lückenhaft und problematisch bezeichnen, könnte jedenfalls darauf keine glaubhaften Hypothesen aufbauen. Das zeigt sich schon an den ganz verschiedenen Ansätzen, wie man in der Aufzeichnung den unverbunden auftauchenden Heribert in den Zusammenhang stellt. Dass ein paar Namenfolgen in den rudimentären Stammtafeln, die man von den KONRADINERN erstellen kann, als Filiationslinien erscheinen, besagt angesichts der Namenvererbung wenig. Einen Gebehard mit Sohn Cuno und Enkel Cuno kann es in jeder Generation ein- oder zweimal gegeben haben. Warum soll nicht der 938 bei der Belagerung von Belecke gefallene gleichnamige Sohn Udos (I) gemeint sein? Mit dem ersten Cuno wären wir bei einem der möglichen „heredes quasi filii“ und dem ersten oder zweiten Glied der Filiationskette (nach Jackman) Konrad vom Elsaß - Konrad von Schwaben - Konrad Graf von Ortenau, ob mit oder ohne den ungesicherten Elsässer. Diese Lösung erscheint mir sehr viel plausibler als die Konstruktion Jackmans, der die Reihe in den Erberhardinischen Ast der KONRADINER-Agnaten versetzt. Jackman wie ich müssen freilich einräumen, dass Udo, der nepos des Gebehard (sie sind filii duorum fratrum) in der Luft hängt. Als Udos (I) Vater Gebhard 910 gegen die Ungarn fiel, hinterließ er nach dem Continuator Reginonis nur zwei Söhne, eben Udo und Hermann. Hermann aber hatte keinen Sohn. Der 938 gefallene Gebehard kann Brüder und Schwestern gehabt haben, aber keinen patruelis Udo. Der Gebhard Jackmans hat zwar einen patruelis Udo, nämlich Udo (I), aber der hat keinen ihn überlebenden Sohn Otto (Graf im Grabfeld), weil das, wie wir sahen, mit der Verteilung quasi hereditatem nicht zu vereinbaren ist.
    Diese Diskussion ist freilich überflüssig, denn meine wie Jackmans und jede bisherige Lösung entspricht nicht der Forderung, dass die Probanden, also Otto und Konrad, um 1020 gelebt haben sollen. Außerdem: Wenn wir Fried glauben, dass der Adel sich seiner Ururgroßeltern nicht erinnern konnte, dürfen wir auch einer Verwandtschaftsdarstellung nicht vertrauen, die sechs Generationen zurückgeht, selbst wenn sie von schriftkundigen Mönchen aufgezeichnet wurde. Wir sollten uns in unserem Wissensdurst nicht an diesen Strohhalm klammern, um aus ihm in dieser quellenlosen Zeit die blasse Limonade vergifteter Erkenntnis zu saugen.

    915 oo Kunigunde von Vermandois, Tochter des Grafen Heribert I.
    Kinder:
    - Gebhard III. ca 918/20- 938 vor Belecke
    - Konrad Herzog von Schwaben ca 925/30-20.8.997
    - Udo II. Graf der Wetterau ca 920/25-14.7.982
    - Heribert Graf Kinzinggau ca 930- 992
    - Judith ca. 925-16.10.973
    959 oo Heinrich I. Graf von Stade -9.5.975/76
    - Hugo Graf im Einrichgau

    Kinder: Nach Jackmann/Fried
    - Gebhard - 938
    - Udo (Otto) Bischof von Straßburg - 965
    - Otto Graf von Grabfeld

    Literatur:
    Althoff Gerd: Die Ottonen. Königsherrschaft ohne Staat. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 2000 Seite 85 - Beumann, Helmut: Die Ottonen, Verlag W. Kohlhammer, 1991 Seite 60 - Büttner, Heinrich: Geschichte des Elsaß I. Politische Geschichte des Landes von der Landnahmezeit bis zum Tode Ottos III. und Ausgewählte Beiträge zur Geschichte des Elsaß im Früh- und Hochmittelalter, Jan Thrbecke Verlag Sigmaringen 1991 - Fried, Johannes: Prolepsis oder Tod? Methodische und andere Bemerkungen zur Konradiner-Genealogie im 10. und frühen 11. Jahrhundert - Glocker Winfrid: Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik. Böhlau Verlag Köln Wien 1989 Seite 66 - Hlawitschka, Eduard: Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen. Genealogische Studien zur Geschichte Lothringens und des Reiches im 9.,10. und 11. Jahrhundert, Saarbrücken 1969, Seite 46,49-51,65 - Hlawitschka, Eduard: Untersuchungen zu den Thronwechseln der ersten Hälfte des 11. Jahrhunderts und zur Adelsgeschichte Süddeutschlands, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1987 Seite 47-49,65,152 - Holtzmann Robert: Geschichte der sächsischen Kaiserzeit. Deutscher Taschenbuch Verlag München 1971 Seite 117,123,130,170 - Köpke, Rudolf/Dümmler Ernst: Kaiser Otto der Große, Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 1962 Seite 73,91-92,117,175 - Schieffer Rudolf: Die Karolinger. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 1992 Seite 224 - Schwager, Helmut: Graf Heribert II. von Soissons. Verlag Michael Lassleben Kallmünz/Opf. 1994 Seite 135,158, 252,284,326 - Widukind von Corvey: Die Sachsengeschichte. Philipp Reclam jun. GmbH & Co., Stutggart 1981 Seite 119,145 - Wies, Ernst W.: Otto der Große, Bechtle Esslingen 1989, Seite 110,115 - Wolf Armin: Wer war Kuno von Öhningen? Überlegungen zum Herzogtum Konrads von Schwaben (+ 997) und zur Königswahl vom Jahre 1002. in Deutsches Archiv für Erforschung des Mittelalters Band 36 1980, Seite 25-83 -

    Begraben:
    Stift Wetzlar

    Udo heiratete von Vermandois, Kunigunde in 915. Kunigunde (Tochter von von Vermandois, Heribert I. und von Meaux, Adele) wurde geboren um 890; gestorben nach 943. [Familienblatt] [Familientafel]


  3. 13.  von Vermandois, Kunigunde wurde geboren um 890 (Tochter von von Vermandois, Heribert I. und von Meaux, Adele); gestorben nach 943.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Wetterau,Hessen,Deutschland; Gräfin in der Wetterau

    Notizen:

    Kunigunde von Vermandois
    Gräfin in der Wetterau
    um 890- nach 943

    Tochter des Grafen Heribert I. von Vermandois und der Adele von Meaux, Erb-Tochter des Grafen Theutbert
    Johannes Fried nennt im Stammbaum der KONRADINER (bei Brandenburg, Nachkommen Seite 92) die Tochter Heriberts Adela von Vermandois, während Jackman ihren Namen mit Kunigunde angibt

    Brandenburg Erich: Tafel 1, "Die Nachkommen Karls des Großen", VI. Generation 4.

    N. (Tochter)
    Gemahl: vor 920 Udo Graf in der Wetterau (KONRADINER) + 949 12.XII.

    Anmerkungen: Seite 116,VI. 4. Tochter

    Vgl. Arbois de Jubainville 1, 107f; Kalckstein 182; Flodoard 946, S. S. 3, 393.
    Da Udos Sohn Gebhard nach Widukind 2,11 (S.S. 3, 440) 938 im Kampf getötet wurde, also doch wohl mindestens etwa 18 Jahre alt war, muß die Ehe vor 920 geschlossen sein, aber auch nicht viel früher, da Udo vom Cont. Regin. 910 (S. S. 1, 614) beim Tode seines Vaters noch als puer bezeichnet wird.

    * Ergänzung:
    Nach neueren Forschungen, die Donald C. Jackman: The Konradiner: A study in genealogical methodology, in der Reihe JUS COMMUNE, Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Europäische Rechtsgeschichte, Frankfurt am Main, Sonderhefte, - Studien zur Europäischen Rechtsgeschichte -, Band 47, Frankfurt am Main 1990, veröffentlich hat, ergeben sich für die Stammfolge der KONRADINER und somit der Abstammung einiger Zweige von KARL DEM GROSSEN, grundlegenden und weitreichend Änderungen. Vor Abschluß der wissenschaftlichen Diskussion der Ergebnisse von Jackmann wird daher einstweilen auf die völlige Übernahme seiner Forschungsergebnisse verzichtet.

    Ergänzung (Jackman): vermutlich Kunigunde von Vermandois. [VI 5]

    915 oo Udo IV. Graf von der Wetterau
    895/900-12.12.949

    Kinder:
    - Gebhard III. ca 918/20- 938 vor Belecke
    - Konrad Herzog von Schwaben ca 925/30-20.8.997
    - Udo II. Graf der Wetterau ca 920/25-14.7.982
    - Heribert Graf Kinzinggau ca 930- 992
    - Judith ca. 925-16.10.973
    959 oo Heinrich I. Graf von Stade -9.5.975/76
    - Hugo Graf im Einrichgau

    Kinder: Nach Jackmann/Fried
    - Gebhard - 938
    - Udo [= Otto?] Bischof von Straßburg (950-965) -26.8.965
    - Otto ?

    Kinder:
    1. im Einrichgau, Hugo
    2. von der Wetterau, Gebhard III. wurde geboren um 918/920; gestorben in 938 in Belecke [59581],Soest,Nordrhein-Westfalen,Deutschland.
    3. von der Wetterau, Udo II. wurde geboren um 920/925; gestorben am 14 Jul 982 in Cotrone [88900],Kalabrien,Italien.
    4. von Schwaben, Konrad wurde geboren um 915/920; gestorben am 20 Aug 997.
    5. von Rheinfranken, Judith wurde geboren um 925; gestorben vor 973.
    6. 6. von der Wetterau, Heribert wurde geboren um 925; gestorben in 992.

  4. 14.  von Geldern, Meginoz wurde geboren um 920; gestorben in 998/999 in Geldern [47608],Kleve,Nordrhein-Westfalen,Deutschland.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Zutphen [7200],Gelderland,Niederlande
    • Titel/Amt/Status: Geldern [47608],Kleve,Nordrhein-Westfalen,Deutschland; Graf in Geldern und Zutphen

    Notizen:

    Meginoz
    Graf in Geldern und Zutphen
    ca. 920 - 998/99 Burg Geldern

    Jakob Schlafke: Seite 77-83, "Leben und Verehrung der heiligen Adelheid von Vilich"

    Von Adelheids Vater berichtet ein Diplom OTTOS I. von 944, dass er an dem Aufstand 939 als "Vasall" von dessen Bruder Heinrich teilnahm, mit diesem der Acht verfiel, auf dessen Fürsprache 944 begnadigt wurde und seine eingezogenen Besitzungen zurückerhielt. Ob er auch in frühere Ämter und Würden wieder eingesetzt wurde, ist nicht gesagt. Vielleicht erklärt sich daraus, die Tatsache, dass die Kaiserdiplome von 944, 987 und 1003 ihn nur "Vasall" oder "Nobilis" ohne Titel nennen, die Papstbulle Gregors V. 996 aber ihn als Grafen und die Vita als Grafen, "wenn auch ohne Stellung und Titel eines Herrschers", bezeichnen. Seine mit dem Kaiserhause verwandte Gattin Gerberga schenkte ihm 4 Töchter und den Sohn Gottfried.
    Weil die Vita als Wirkungsstätte und Todesort des Vaters Geldern nennt, hat die spätere Geschichtsschreibung die alte Burg bei Pont an der Niers als Schauplatz der Kindheit angenommen.
    Geprägt wurde Adelheid auch von dem ruhigen Beispiel des Vaters. Megingoz hatte im Bruderkrieg, in dem er an der Seite Herzog Heinrichs gegen König OTTO I. in dem guten Glauben gekämpft hatte, die Krone gebühre dem ersten im Purpur geborenen Königssohne, Ämter und Besitz verloren. Als er 944 vom König aus der Acht befreit, wieder in seine Güter eingesetzt worden war, hatte er sich mit ganzer Kraft deren Verwaltung gewidmet. Viele suchten seinen erfahrenen Rat, die Sorge um alle und alles füllte seinen ganzen Tag. Er führte sein Leben in ernster Verantwortung, die er an Gottes Auftrag und Seinem Wort maß.
    Die große Wende in das Leben der Familie kam aber durch den Tod des Sohnes Gottfried. Als junger Ritter folgte er mit seinen Mannen 976/77 Kaiser OTTO II. im Feldzug gegen die Böhmen. Im Kampf traf ihn ein Pfeil in den Kopf. Die Seinen brachten seinen Leichnam unter vielen Mühen und Nöten zum ehrenvollen Begräbnis in die Heimat zurück. Für die Eltern brach eine Welt zusammen. Auf ihren einzigen Sohn hatten sie die ganze Zukunft gebaut und nun war er tot. Doch sie verwanden den Schickcksalsschlag und machten Ernst mit der Glaubenswahrheit, dass die Gestalt dieser Welt vergeht: Sie lebten nun ganz auf die Ewigkeit hin. Gott hatte den Sohn genommen, er sollte nun auch dessen Erbteil haben. So errichteten sie in Vilich eine neue Kirche und gründeten ein Kloster. Obwohl noch gesund, beschlossen sie, auf ihre eheliche Gemeinschaft zu verzichten. Megingoz blieb in Geldern und verwaltete seine Güter. Gerberga zog sich nach Vilich zurück und beschleunigte mit kluger Umsicht den Bau des Klosters, in Fasten und Beten allezeit dem Dienste Gottes ergeben.
    3 Jahre nach dem Tode der Mutter Gerberga starb in Geldern auch ihr Vater Megingoz. Sie ließ ihn nach Vilich überführen und in der Kirche an der Seite seiner Gemahlin beisetzen. Auch ihr Bruder Gottfried hatte dort seine Ruhestätte gefunden.

    Heinz Renn: Seite 108,111,112, "Das erste Luxemburger Grafenhaus

    Der Vater der Irmintrud, Megingoz, steht 939 wie Adalbero von Metz, der Sohn Wigerichs, auf seiten des Herzogs Giselbert. Er wird daraufhin seiner Güter für verlustig erklärt, aber am 1.8.944 setzt OTTO I. ihn wiederum in sein Besitztum und seine Rechte ein. Da Megingoz um 939 bereits aktiv in den Kampf eingreift, kann er damals kaum jünger als 20 Jahre gewesen sein. Er hat also bei seinem Hinscheiden 998 auf der Burg zu Geldern ein Alter von ca. 80 Jahren erreicht. Seine Gemahlin Gerberga ist einige Jahre vorher gestorben. Eine Urkunde vom 24.5.996 erwähnt sie als tot. Der Kölner Kirchenkalender hat Gerberga und ihren Gemahl, die Stifter des Klosters Vilich, für den 19. Dezember als Heilige angeführt.
    Die Heirat Gerbergas und Megingoz' dürfen wir für die 40-er Jahre des 10. Jahrhunderts ansetzen.
    Als erstes führt er an, Graf Megingoz, der Vater der Äbtissin Adelheid und der Irmintrudis, sei Graf des Auelsgaues gewesen, weil er das dort gegründete Kloster Vilich gegründet habe.


    945/50 oo Gerberga, Tochter des Pfalzgrafen Gottfried ca 925/35- vor 24.5.996

    Kinder:
    - Gottfried - 977
    - Irmentrud
    oo Heribert Graf im Kinziggau 925 - 992
    - Adelheid Äbtissin von Vilich 960/70-3.2.10108/21
    - Albrada
    - Bertrada Äbtissin des Klosters St. Maria zu Köln - Anfang 1000

    Literatur:
    Hlawitschka, Eduard: Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen. Genealogische Studien zur Geschichte Lothringens und des Reiches im 9.,10. und 11. Jahrhundert, Saarbrücken 1969, Seite 51-54,58,62,70,126-128,132,134,138,146 - Ennen, Edith: Frauen im Mittelalter. Verlag C.H. Beck München 1994, Seite 78 -

    Gestorben:
    Burg Geldern

    Meginoz heiratete im Jülichgau, Gerberga in 945/950. Gerberga (Tochter von von Jülich, Gottfried und von Frankreich, Ermentrud) wurde geboren um 925/935; gestorben vor 24 Mai 996. [Familienblatt] [Familientafel]


  5. 15.  im Jülichgau, Gerberga wurde geboren um 925/935 (Tochter von von Jülich, Gottfried und von Frankreich, Ermentrud); gestorben vor 24 Mai 996.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Zutphen [7200],Gelderland,Niederlande
    • Titel/Amt/Status: Geldern [47608],Kleve,Nordrhein-Westfalen,Deutschland; Gräfin in Geldern und Zutphen

    Notizen:

    Gerberga im Jülichgau
    Gräfin in Geldern und Zutphen
    ca 925/35- vor 24.5.996

    Einzige Tochter des Grafen Gottfried im Jülichgau und der Ermentrud von Frankreich, Tochter von König Karl III. dem Einfältigen; Enkelin der Oda von Sachsen und Großnichte von König HEINRICH I.

    Winfried Glocker: V 44 Seite 291, "Die Verwandten der Ottonen"

    Gerberga
    * c 925/35, + 995, vor 996 V 24

    945/50 oo Meginoz Graf in Geldern und Zutphen * 920, + 998/99

    Auch Gerberga ist in der Vita Adelheids von Vilich c. 3, SS XV/2 757, als Gemahlin der Grafen Megingoz und Mutter der heiligen Adelheid von Villich genannt. Die sonstigen Angaben zu Gerberga und zu Megingoz sind dem Aufsatz von Strecker, Grabinschrift S. 442, und der Studie von Renn, Grafenhaus S. 108 f. und 111, zu entnehmen. Der Terminus ante quem für das Sterbedatum Gerbergas ist von Wisplinghoff, Frühgeschichte S. 81, aus JL. 3863 (Druck bei Lacomblet, UB. Niederrhein I, Nr. 126, und bei Zimmermann, Papsturkunden II, Nr. 326) ermittelt. Zur Stellung des Megingoz als Graf vgl. zuletzt Achter, Stiftskirche S. 16 ff., die feststellt, dass Megingoz nur in der späten Überlieferung der Adelheid-Vita als Graf bezeichnet werde, während in den 3 Königsurkunden, in denen er auftritt, der Grafentitel fehle. Nach dem Zeugnis der Vita Adelheids von Vilich c. 4, SS XV/2 759, überlebte Megingoz seine Gemahlin um 3 Jahre.

    Heinz Renn Seite 108,111, "Das erste Luxemburger Grafenhaus

    Der Vater der Irmintrud, Megingoz, steht 939 wie Adalbero von Metz, der Sohn Wigerichs, auf seiten des Herzogs Giselbert. Er wird daraufhin seiner Güter für verlustig erklärt, aber am 1.8.944 setzt OTTO I. ihn wiederum in sein Besitztum und seine Rechte ein. Da Megingoz um 939 bereits aktiv in den Kampf eingreift, kann er damals kaum jünger als 20 Jahre gewesen sein. Er hat also bei seinem Hinscheiden 998 auf der Burg zu Geldern ein Alter von ca. 80 Jahren erreicht. Seine Gemahlin Gerberga ist einige Jahre vorher gestorben. Eine Urkunde vom 24.5.996 erwähnt sie als tot. Der Kölner Kirchenkalender hat Gerberga und ihren Gemahl, die Stifter des Klosters Vilich, für den 19. Dezember als Heilige angeführt.
    Die Heirat Gerbergas und Megingoz' dürfen wir für die 40-er Jahre des 10. Jahrhunderts ansetzen.

    Jakob Schlafke: Seite 81-83, "Leben und Verehrung der heiligen Adelheid von Vilich"

    Die große Wende in das Leben der Familie kam aber durch den Tod des Sohnes Gottfried. Als junger Ritter folgte er mit seinen Mannen 976/77 Kaiser OTTO II. im Feldzug gegen die Böhmen. Im Kampf traf ihn ein Pfeil in den Kopf. Die Seinen brachten seinen Leichnam unter vielen Mühen und Nöten zum ehrenvollen Begräbnis in die Heimat zurück. Für die Eltern brach eine Welt zusammen. Auf ihren einzigen Sohn hatten sie die ganze Zukunft gebaut und nun war er tot. Doch sie verwanden den Schicksalsschlag und machten Ernst mit der Glaubenswahrheit, dass die Gestalt dieser Welt vergeht: Sie lebten nun ganz auf die Ewigkeit hin. Gott hatte den Sohn genommen, er sollte nun auch dessen Erbteil haben. So errichteten sie in Vilich eine neue Kirche und gründeten ein Kloster. Obwohl noch gesund, beschlossen sie, auf ihre eheliche Gemeinschaft zu verzichten. Megingoz blieb in Geldern und verwaltete seine Güter. Gerberga zog sich nach Vilich zurück und beschleunigte mit kluger Umsicht den Bau des Klosters, in Fasten und Beten allezeit dem Dienste Gottes ergeben. Sie verzichtete auf alles, weil sie ganz von der Liebe zu Gott durchglüht war. Sie sammelte eine Gemeinschaft adliger Jungfrauen, die den Gottesdienst versehen sollten, erreichte die Freistellung Adelheids aus dem Kloster der Hl. Ursula in Köln und übertrug ihr die künftige Leitung.


    945/50 oo Meginoz Graf in Geldern und Zutphen


    Kinder:
    - Gottfried - 977
    - Irmentrud
    oo Heribert Graf im Kinziggau 925 - 992
    - Adelheid Äbtissin von Vilich 960/70-3.2.10108/21
    - Albrada
    - Bertrada Äbtissin des Klosters St. Maria zu Köln - Anfang 1000

    Literatur:
    Hlawitschka, Eduard: Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen. Genealogische Studien zur Geschichte Lothringens und des Reiches im 9.,10. und 11. Jahrhundert, Saarbrücken 1969, Seite 49-54,57,62-64,70,72,126-128,132,134,138,146 -

    Kinder:
    1. von Geldern, Gottfried gestorben in 977.
    2. 7. von Geldern, Irmentrud
    3. von Vilich, Adelheid wurde geboren um 960 in Geldern [47608],Kleve,Nordrhein-Westfalen,Deutschland; gestorben in 1015/1018 in Köln [50667],Köln,Nordrhein-Westfalen,Deutschland.
    4. von Geldern, Albrada
    5. von Geldern, Bertrada gestorben in 1000.