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 Bohrer

von Babenberg, Poppo

männlich um 960 - 1018  (58 Jahre)


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Generation: 1

  1. 1.  von Babenberg, Poppo wurde geboren um 960 (Sohn von von Henneberg, Otto II.); gestorben am 7 Apr 1018; wurde beigesetzt in Lorsch [64653],Bergstraße,Hessen,Deutschland.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Wohnort: Regensburg [93047],Regensburg,Bayern,Deutschland; St. Emmeram
    • Titel/Amt/Status: 1013-1018, Fulda [36037],Fulda,Hessen,Deutschland; Abt von Fulda
    • Titel/Amt/Status: 1005(6?)-1018, Lorsch Kloster [64653],Bergstraße,Hessen,Deutschland; Abt von Lorsch

    Notizen:

    Werdegang

    Um 1000: Eintritt in den Mönchsstand im Benediktinerkloster St. Emmeram zu Regensburg, wo Poppo ein Vertreter der Gorzer Reform wurde.
    1005(6?): Durch König Heinrich II. Einsetzung als Abt von Lorsch, als welcher Poppo in dessen Sinne die gorzische Klosterreform weiterführte.
    1013: Auf Geheiß Heinrichs II. mit einer Gruppe Lorscher Mönche Einführung der Gorzer Reform im Kloster Fulda, das Poppo nun neben Lorsch als Abt leitete.
    7.4.1018: Tod des Doppelabtes, wenig später Begräbnis in Lorsch

    Leben

    Poppo (Bobbo, Boppo) von Babenberg wurde wohl grob um 960 in Franken geboren.
    Poppo wurde um 1000 Mönch des Klosters St. Emmeram in Regensburg, wo er mit der Gorzer Klosterreform in Kontakt kam. Denn die zunehmende Verweltlichung der traditionellen Reichsmönche wurde von einem Verfall der mönchischen Sitten begleitet, der nicht nur im christlichen Sinne ein schlechtes Vorbild bot, sondern auch die politische Leistungsfähigkeit der Reichsklöster schwächte. Dagegen war im 10. Jahrhundert eine Reformbewegung entstanden, die von den Reformzentren Cluny und Gorze ausging, wobei ersteres stark für die Freiheit der Kirche von weltlichen Einflüssen eintrat. Demnach bot sich für eine Reform der Reichsabteien besser Gorze an, da so deren Funktion für den König erhalten blieb.
    Nachdem Poppo von Babenberg 1005 (oder erst 1006?) durch königliche Einsetzung zum Abt der Reichsabtei Lorsch wurde, führte er dort im Sinne Heinrichs II. die gorzische Klosterreform weiter.
    Daneben setzte ihn Heinrich II. schließlich 1013 parallel auch noch als Abt der Reichsabtei Fulda ein (1013-1018), wo er mit einer Gruppe Lorscher Mönche, welche die Gorzer Lebensweise in Fulda vorleben sollten, in das von seinem Vorgänger und den meisten Mönchen verlassene Bonifatiuskloster einzog1.
    Insgesamt zeichnete er sich nicht nur durch interne Reformmaßnahmen aus, sondern agierte nach Wunsch des Herrschers auch als Reichspolitiker bei Hofe und wurde dabei zu einem wichtigen Ratgeber des Königs.
    Abt Poppo von Lorsch und Fulda starb am 7.4.1018 und wurde in Lorsch beigesetzt.

    Name:
    Bobbo, Boppo


Generation: 2

  1. 2.  von Henneberg, Otto II. (Sohn von von Henneberg, Otto I.); gestorben in 1008.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: 982-1008, Grabfeldgau,Deutschland; Graf im Grabfeld

    Notizen:

    Otto II. Graf im Grabfeld (982-1008)
    † 1008
    Einziger Sohn des Grafen Otto I. im Grabfeld († 982) aus dem Hause der BABENBERGER und der N.N.
    Neffe von Graf Poppo IV. im Grabfeld († 956)
    Groß-Neffe von Graf Adalbert im Grab- und Tullefeld († 915), Gräfin N.N. von Weimar
    Verwandter der LIUDOLFINGER-Könige
    Enkel von Graf Poppo III. im Grab- und Tullefeld († 945) und der N.N.

    Schwennicke, Detlef: Tafel 54, "Europäische Stammtafeln. Stammtafeln zur Geschichte der Europäischen Staaten. Neue Folge Band III Teilband 1, Herzogs- und Grafenhäuser des Heiligen Römischen Reiches und andere europäische Fürstenhäuser"

    OTTO II.
    GRAF 999/1008

    Friese Alfred: Seite 122, "Studien zur Herrschaftsgeschichte des fränkischen Adels"

    Deutlich genug zeigt sich hier das Zusammenspiel der königlichen, bischöflichen und gräflichen Verwandten, das zu einer bewußt gelenkten besitzrechtlichen Verflechtung von Reichsgut, Kirchenbesitz und adelige Allod führt, die dem König wechselweise zur Verfügung stehen. HEINRICH I., OTTO DER GROSSE und OTTO II. haben daher auch wiederholt im Herrschaftsbereich ihrer Verwandten geweilt, Hof gehalten und geurkundet. Den Höhepunkt popponischer Macht im Grabfeld bildete zweifellos der Reichstag in Rohr (bei Meiningen), als Heinrich der Zänker am 29. Mai 984 den jungen OTTO III. an seiner Mutter Theophano zurückgeben mußte, nachdem er versucht hatte, über die Vormundschaft die Krone des Reiches zu gewinnen. Gerade OTTO III. aber war es, der die Stellung der POPPONEN zugunsten des Bistums Würzburg schwächte. Von ihm wurde 993 das unter ihrem Einfluß stehende Königskloster Neustadt an Würzburg "zurückerstattet" und damit den Dynasten ein wichtiger Pfeiler ihrer Herrschaft im Waldsassengau entzogen. Außerdem schenkte der Kaiser 999, in der Amtszeit des comes Otto II. (995-1008) seinem Hofkaplan Siggo Gut in den Villen Brünn und Poppenlauer, letzteres seit mehr als 100 Jahren erblicher, auf den namensgebenden Grundherren weisender Besitz innerhalb eines großen Königsgutbezirkes im Lauertal zwischen Haßbergen und fränkischer Saale. Ein Jahr später übergab er die Burg (castellum) Salz mit der Königspfalz (curtis), dem zugehörigen großen Reichsforst und dem ganzen Salzgau an das Bistum Würzburg. Zwar behielten Graf Otto und seine Deszendenten, die nach dem Erlöschen der direkten Linie des Herrscher-Hauses ihren zur Nachfolge berufenen Sprößlingen wieder den alten Leitnamen Poppo in die Wiege legten, hier offenbar Grafenrechte, aber der Keim der Zwietracht zwischen weltlicher und geistlicher Macht war gelegt.



    oo N.N.

    Kinder:

    - Otto III. Graf im Grabfeld † 1049
    - Poppo Abt von Lorsch und Fulda (1006-1014/18) † 1018

    unsicher: [Anm. P.Bohrer]
    - Gerberga von Henneberg 985/88 † um 1036
    oo Heinrich Graf von Schweinfurt † 18.9.1017


    Literatur:
    Friese Alfred: Studien zur Herrschaftsgeschichte des fränkischen Adels Seite 121-122 - Schwennicke, Detlef: Europäische Stammtafeln. Stammtafeln zur Geschichte der Europäischen Staaten. Neue Folge Band III Teilband 1, Herzogs- und Grafenhäuser des Heiligen Römischen Reiches und andere europäische Fürstenhäuser, Verlag von J.A. Stargardt Marburg 1984 Tafel 54 -

    Kinder:
    1. von Henneberg, Otto III. gestorben in 1049.
    2. 1. von Babenberg, Poppo wurde geboren um 960; gestorben am 7 Apr 1018; wurde beigesetzt in Lorsch [64653],Bergstraße,Hessen,Deutschland.


Generation: 3

  1. 4.  von Henneberg, Otto I. (Sohn von von Henneberg, Poppo III.); gestorben in 982.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: 951/955-982, Grabfeldgau,Deutschland; Graf im Grabfeld

    Notizen:

    Otto I. Graf im Grabfeld (951/55-982)
    † 982
    Einziger Sohn des Grafen Poppo III. im Grabfeld († 945) aus dem Hause der BABENBERGER und der N.N.
    Bruder von Graf Poppo IV. im Grabfeld († 956)
    Neffe von Graf Adalbert im Grab- und Tullefeld († 915), Gräfin N.N. von Weimar
    Groß-Neffe von Markgraf Heinrich der Franken (⚔ 28.8.886)
    Verwandter von Herzogin Hadwig von Sachsen († 24.12.903), Graf Heinrich II. von Babenberg (⚔ 902), Graf Adalhard von Babenberg († 903 hingerichtet), Graf Adalbert von Babenberg († 9.9.906 hingerichtet), Gräfin Adellinde im Ammergau († nach 915), vom Ostfränkisch-Deutschen König HEINRICH I. († 2.7.936)
    Enkel von Markgraf Poppo II. von der Sorbenmark († um 906) und der N.N.

    Schwennicke, Detlef: Tafel 54, "Europäische Stammtafeln. Stammtafeln zur Geschichte der Europäischen Staaten. Neue Folge Band III Teilband 1, Herzogs- und Grafenhäuser des Heiligen Römischen Reiches und andere europäische Fürstenhäuser"

    OTTO I.
    GRAF
    951/55-982

    Friese Alfred: Seite 121-122, "Studien zur Herrschaftsgeschichte des fränkischen Adels"

    Im Grabfeld sichern die getreuen POPPONEN nach wie vor das Land für den König. Otto I., comes (951/55-982), wird in einer Schenkungs-Urkunde König OTTOS I. für Fulda (im Salzgau: villa Nordheim, deren Mark bereits 941 an Bischof Poppo I. von Würzburg tradiert worden war, zum ersten Male genannt. Sein Amtsvorgänger und Agnat (Vater?) Poppo III. comes, hatte als Entschädigung für diese verschenkte Großmark und seine dort angelegten Bifänge (capture) Altendoref (Wüstung Altdorf Landkreis Karlstadt?) erhalten. Da später die Grafen von Henneberg (mit dem Leitnamen Poppo) ihre namengebende Burg, umgeben von reichen Allodialgut, in der alten Königsmark Nordheim errichten, ist das Geschlecht realiter wohl nie aus diesem Besitz gekommen. Ähnlich ist die Rechtslage in der königlichen villa Stockheim an der Streu, die Kaiser OTTO II. 979 auf Bitten seines Verwandten (dilectus nepos noster) Poppo II. von Würzburg an das Bistum schenkte. Stockheim ist als Pertinenz des hochstiftischen Burggrafenamtes ebenfalls im Erbbesitz der HENNEBERGER nachweisbar.



    oo N.N.

    Kinder:

    - Otto II. Graf im Grabfeld † 1008



    Literatur:
    Friese Alfred: Studien zur Herrschaftsgeschichte des fränkischen Adels Seite 121-122 - Schwennicke, Detlef: Europäische Stammtafeln. Stammtafeln zur Geschichte der Europäischen Staaten. Neue Folge Band III Teilband 1, Herzogs- und Grafenhäuser des Heiligen Römischen Reiches und andere europäische Fürstenhäuser, Verlag von J.A. Stargardt Marburg 1984 Tafel 54 -

    Kinder:
    1. 2. von Henneberg, Otto II. gestorben in 1008.


Generation: 4

  1. 8.  von Henneberg, Poppo III. (Sohn von von Babenberg, Poppo II.); gestorben in 945.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: 887/889-945, Grabfeldgau,Deutschland; Graf im Grabfeld
    • Titel/Amt/Status: 887/889-945; Graf im Tullfeld

    Notizen:

    Poppo III. Graf im Grab- und Tullefeld (887/89-945)
    † 945
    Jüngerer Sohn des Markgrafen Poppo II. von der Sorbenmark († um 906) aus dem Hause der BABENBERGER und der N.N.
    Bruder von Graf Adalbert im Grab- und Tullefeld († 915), Gräfin N.N. von Weimar
    Neffe von Markgraf Heinrich der Franken (⚔ 28.8.886)
    Cousin von Herzogin Hadwig von Sachsen († 24.12.903), Graf Heinrich II. von Babenberg (⚔ 902), Graf Adalhard von Babenberg († 903 hingerichtet), Graf Adalbert von Babenberg († 9.9.906 hingerichtet) und Gräfin Adellinde im Ammergau († nach 915),
    Enkel von Graf Poppo I. im Saalgau († 839/41) und der N.N.
    Verwandter vom Ostfränkisch-Deutschen König HEINRICH I. († 2.7. 936)

    Schwennicke, Detlef: Tafel 54, "Europäische Stammtafeln. Stammtafeln zur Geschichte der Europäischen Staaten. Neue Folge Band III Teilband 1, Herzogs- und Grafenhäuser des Heiligen Römischen Reiches und andere europäische Fürstenhäuser"

    POPPO III.
    † 945
    GRAF im GRAB- und TULLFELD
    887

    Thiele Andreas: Tafel 8, "Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte" Band I, Teilband 1 Deutsche Kaiser-, Königs-, Herzogs- und Grafenhäuser I

    POPPO III.
    † 945
    GRAF im GRAB- und TULLEFELD

    STAMMVATER des GESAMTHAUSES HENNEBERG
    (siehe Henneberg)

    Schölkopf Ruth: "Die sächsischen Grafen 919-1024"

    In diesem Grenzgebiet zwischen Thüringen und Franken amtierte zu Anfang des 10. Jahrhunderts ein Graf Poppo aus dem Hause BABENBERG, der nach 922 im Grabfeld bezeugt war. Dieser Graf Poppo verwandte sich nachweisbar zweimal für das Bistum Würzburg, dem er unter anderem den Zehnten über ostfränkische Gaue verschaffte, so dass diese Gebiete als seine Einflußsphäre in Betracht kommen. Eine zweite Urkunde für Würzburg nannte ihn bei seiner Intervention Poppo venerandus comes. Das fränkische
    Geschlecht der POPPONEN-BABENBERGER, das mit den LIUDOLFINGERN verwandt war, spielte ebenso wie die thüringischen WEIMARANERN eine vermittelnde Rolle zwischen den unterworfenen Thüringern und dem sächsischen Herrscher-Haus.

    Friese Alfred: Seite 121-122, "Studien zur Herrschaftsgeschichte des fränkischen Adels"

    Im Grabfeld sichern die getreuen POPPONEN nach wie vor das Land für den König. Otto I., comes (951/55-982), wird in einer Schenkungsurkunde König OTTOS I. für Fulda (im Salzgau: villa Nordheim, deren Mark bereits 941 an Bischof Poppo I. von Würzburg tradiert worden war, zum ersten Male genannt. Sein Amtsvorgänger und Agnat (Vater?) Poppo III. comes, hatte als Entschädigung für diese verschenkte Großmark und seine dort angelegnten Bifänge (capture) Altendoref (Wüstung Altdorf Landkreis Karlstadt?) erhalten. Da später die Grafen von Henneberg (mit dem Leitnamen Poppo) ihre namengebende Burg, umgeben von reichen Allodialgut, in der alten Königsmark Nordheim errichten, ist das Geschlecht realiter wohl nie aus diesem Besitz gekommen. Ähnlich ist die Rechtslage in der königlichen villa Stockheim an der Streu, die Kaiser OTTO II. 979 auf Bitten seines Verwandten (dilectus nepos noster) Poppo II. von Würzburg an das Bistum schenkte. Stockheim ist als Pertinenz des hochstiftischen Burggrafenamtes ebenfalls im Erbbesitz der HENNEBERGER nachweisbar.
    Deutlich genug zeigt sich hier das Zusammenspiel der königlichen, bischöflichen und gräflichen Verwandten, das zu einer bewußt gelenkten besitzrechtlichen Verflechtung von Reichsgut, Kirchenbesitz und adelige Allod führt, die dem König wechselweise zur Verfügung stehen. HEINRICH I., OTTO DER GROSSE und OTTO II. haben daher auch wiederholt im Herrschaftsbereich ihrer Verwandten geweilt, Hof gehalten und geurkundet.



    oo N.N.

    Kinder:

    - Otto I. Graf † 982



    Literatur:
    Friese Alfred: Studien zur Herrschaftsgeschichte des fränkischen Adels Seite 121-122 - Schölkopf Ruth: Die sächsischen Grafen 919-1024 - Schwennicke, Detlef: Europäische Stammtafeln. Stammtafeln zur Geschichte der Europäischen Staaten. Neue Folge Band III Teilband 1, Herzogs- und Grafenhäuser des Heiligen Römischen Reiches und andere europäische Fürstenhäuser, Verlag von J.A. Stargardt Marburg 1984 Tafel 54 - Thiele Andreas: Erzählende genealogische STAMMTAFELN zur europäischen Geschichte Band I, Teilband 1 Tafel 8 -

    Kinder:
    1. 4. von Henneberg, Otto I. gestorben in 982.


Generation: 5

  1. 16.  von Babenberg, Poppo II. wurde geboren um 830/835 (Sohn von von Babenberg, Poppo I.); gestorben um 906.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: 878/880-906, Volkfeldgau,Bayern,Deutschland; Graf im Volkfeld
    • Titel/Amt/Status: 880-892, Sorbische Mark; Markgraf der sorbischen Mark
    • Titel/Amt/Status: 903-906, Nordgau,Bayern,Deutschland; Graf im Nordgau

    Notizen:

    Poppo II. Markgraf der sorbischen Mark (880-892)
    Graf im Volkfeld (878/80-906)
    Graf im Nordgau (903-906)
    um 830/35- um 906
    Sohn des Grafen Poppo I. im Saalgau

    Bosls‘ Bayerische Biographie: Seite 597

    Poppo II., ostfränkischer Adeliger („marchio“, „dux“)
    + 906
    Vater:
    Poppo I.
    Bedeutende Rolle in Franken und Thüringen nach dem Übertritt seines Bruders Heinrich in den Reichsdienst
    Verwicklungen in Auseinandersetzungen um das thüringische Markherzogtum.
    880 Sieg über die Sorben.
    (?) Teilnahme an der Einsetzung des Mainzer Erzbischofs Sunzo 889.
    „Legatus regis“ bei der Fuldaer Abtwahl 891.
    Ausbau der Abtei Neustadt/Main als Stützpunkt der Herrschaft über den Waldsassengau.
    892 Absetzung durch König ARNULF nach Infidelitätsprozeß (899 Rückgabe der konfiszierten Güter).
    Behauptung der Position als dux Thuringorum.
    903 Graf im bayerischen Nordgau
    906 im Volkfeldgau. Besitz im Grabfeld, Waldsassengau, Gozfeld, Volkfeld.

    Literatur:
    K. Bosl, Franken um 800, 1969; A. Friese, Studien zur Herrschaftsgeschichte des fränkischen Adels, 1979.
    Poppo II., der nach Heinrichs, des marchiensis Francorum, Tod hervorragendste Vertreter seiner Familie, verfügte nicht nur über Besitz im Raum Ohrdruf/Gotha und über die Grafschaft im Grab- und Tullifeld, sondern 880 heißt er auch dux Thuringorum.

    Stingl Herfried: "Die Entstehung der deutschen Stammesherzogtümer"

    Poppo, Nachfolger Radulfs, wurde zum 1. Mal 880 erwähnt. Zu diesem Jahr erscheint er in den Annales Fuldenses anlässlich einer siegreichen Schlacht gegen die Slawen ebenso wie Thakulf zu 873 als "comes et dux Sorabici limitis". Er kämpfte mit dem Grafen Egino, der Franke war und eine Grafschaft im Badanachgau, um die Vorherrschaft in Thüringen. Da Poppo trotz der Niederlage, die er gegen Egino erlitt, seine Stellung in Thüringen nicht verlor, kann man vermuten, dass sich KARL III. für ihn eingesetzt hat. Beim Tod des Mainzer Erzbischofs Liutbert 889 konnte er bei Kaiser ARNULF seinen Einfluss geltend machen und den Erzstuhl mit seinem Kandidaten, dem Fuldaer Abt Sunzo zu besetzen. In Thüringen beunruhigte er die dortigen Güter der Reimser Kirche, ein Zeichen dafür, dass er seine Macht erweitern wollte. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass er schließlich 892 wegen seiner allzu großen Selbstherrlichkeit abgesetzt wurde. Bei dieser Gelegenheit wird Poppo in den Quellen als "dux Thuringorum" bezeichnet. Er wurde 892 von ARNULF abgesetzt, der mit Hilfe der KONRADINER, einen liudolfingischen und popponischen Interessenbereich trennenden Riegel von Mühlhausen nach Trebra schob, indem er diese Reichslehen den KONRADINERN überließ. Er wurde noch 899 erwähnt, als ihm die bei seiner Absetzung 892 konfiszierten Güter zurückgegeben wurden. Es ist möglich, dass er von König Ludwig dem Kind mit einer Grafschaft im östlichen Franken entschädigt wurde und am 2. Juli 903 in einer Urkunde König Ludwigs noch einmal genannt wurde.
    Seinen Söhnen blieben die Grafschaften in den fränkischen Gauen Grabfeld und Tullifeld an der Werra und an der Rhön.

    Friese Alfred: Seite 108,114-117, "Studien zur Herrschaftsgeschichte des fränkischen Adels"

    Während Heinrichs Söhne vom Waldsassengau über Spessart und Volkfeld bis in den bayerischen Nordgau Grafenrechte wahrnahmen, aber auch in der Buchonia amtieren, ist für Poppo II. Thüringen und das Grabfeld der entscheidende Herrschaftsraum. Um ihn zu behaupten, beteiligte er sich offenbar nicht an der 'Babenberger Fehde'.
    Poppo II. (876/80-906) hat in Mainfranken und Thüringen erst eine entscheidende politische Rolle gespielt, als seinem älteren Bruder Heinrich größere Aufgaben im Reichsdienst zugewachsen waren. Die Fuldaer Annalen führen ihn im Jahre 880 als Sieger über die Sorben in die Geschichte ein. In den folgenden Jahren hatte er sich aber offenbar der Eifersucht anderer ostfränkischer Großer zu erwehren und musste in den jetzt ausbrechenden Kämpfen um das thüringische Amtsherzogtum, die Markgrafschaft gegen die Sorben, von seinem Widersacher Egino (aus dem Hause der ostfränkischen BURCHARDE) manche Niederlage einstecken, ehe dieser, seit 885 mit Grafenrechten im Badnachgau ausgestattet, Ruhe hielt. Zwischen 884 und 891 erscheint Poppos Stellung völlig unangefochten. Regino von Prüm berichtet sogar, dass im Jahre 889, nach dem Tode des Erzbischofs Liutbert von Mainz, dessen Nachfolger Sunzo (ein Sachse?)... Boppone Thuringorum duce et Arnulfo rege annuente eingesetzt worden sei. An der 2 Jahre später stattfindenden Neuwahl des Fuldaer Abtes Huoggi nahm er zusammen mit dem comes Deotpold/Theotbald als legatus regis teil, während die Spessartabtei Neustadt nach dem Tode des 'MATTONEN' Gozbald (955) offenbar durch Vogt und Abt ganz in die Hand seiner Familie gekommen war und dadurch einen sicheren Stützpunkt für die Herrschaft im Waldsassengau darstellte. ARNULF nennt den POPPONEN, dessen Amtssprengel Ludwig III. der Jüngere und KARL III. 878 beziehungsweise 884 als ducatus bezeichnet hatten, marchio noster. Der Einfluss des KAROLINGERS musste bei dem jetzt kaum mehr verhüllten Machtstreben seines Amtsherzogs, dessen Vetter Odo 888 die westfränkische Königswürde erreicht hatte, um so geringer werden, je länger er dessen klar zutage tretendes Bündnis mit Otto dem Erlauchten tolerierte. Bei dem Versuch, diese vom Harz über Ostfalen und Thüringen bis zum Main und darüber hinaus reichende Koalition zu trennen, fand ARNULF die Unterstützung seiner konradinischen Schwäger, die ihm wohl schon bei seiner Erhebung gegen KARL III. im Jahre 887 tatkräftig zur Seite gestanden hatten. Poppo selbst aber lieferte den Vorwand, unter dem der König einen Infidelitätsprozess gegen ihn führen konnte. Neben den Klagen einiger Burgbezirke an der Sorbengrenze, die wir nicht näher kennen, ging es dabei vor allem um den gescheiterten Feldzug des Würzburger Bischofs Arn gegen die Slawen, denn dieser auf Geheiß Poppos im Sommer 892 unternommen hatte und in dem er gefallen war. Noch im selben Jahr enthob ARNULF den zu mächtig Gewordenen seines Amtes und setzte Konrad den Älteren, den Grafen im Engers- und Hessengau, ein; gleichzeitig erhielt dessen Bruder Rudolf den freigewordenen Würzburger Bischofsstuhl, während zwei andere Brüder, Gebhard und Eberhard, Rhein-, Lahngau und Wetterau sichern konnten. Trotzdem ist diese erste Machtprobe mit den POPPONENoffenbar nicht zugunsten des KAROLINGERS ausgelaufen. Regino von Prüm berichtet zum Jahre 892: Boppo dux Thuringorum, quem pauco tempore tenuit et sua sponte reddidit.
    Im Bündnis mit Otto hatPoppo zunächst seine Stellung behauptet, so dass Konrad sogar gezwungen war, auch die ihm von ARNULF verliehenen Ausstattungsgüter seines neuen Amtes in Thüringen mit Fuldaischem Besitz in Hessen zu vertauschen. Der König selbst gab, 'voll Reue über das begangene Unrecht' die seinem Getreuen abgesprochenen Liegenschaften in Berg-Grafen-Rheinfeld (bei Schweinfurt), Poppenlauer (bei Münnerstadt), Chiolvesheim, Rodach (bei Coburg), Königshofen im Grabfeld, Wechmar, Saalfeld und Apfelstädt (in Thüringen) et cetera omnia zu freiem Erbbesitz zurück. Erst 903, bei der Verurteilung seiner babenbergischen Neffen Heinrich und Adalhard, an deren Kämpfen Poppo II. offensichtlich nicht beteiligt war, finden wir seinen Nachfolger Burchard, einen Sohn oder Neffen jenes Grafen Burchard, der schon Poppo I. auf Geheiß Ludwigs des Deutschen abgelöst hatte, als marchio Thuringorum, später als dux. Poppo II. hat um 900 noch zwei Schenkungen aus seinem reichen Allod um den Ansitz Langware (südlich Meiningen) vollzogen und wird danach nur mehr in zwei Urkunden Ludwigs des Kindes genannt, im Jahre 903 als Graf im bayerischen Nordgau (gemeinsam mit Liutpold von Bayern), 906 als Graf im Volkfeld. Er hat also in beiden Gauen die Rechtsnachfolge seiner getöteten Neffen angetreten, während seine eigenen Söhne, Adalbert und Poppo III., schon seit 887/89 (- 945) im Grabfeld und Tullifeld amtieren.


    oo N.N.

    Kinder:

    - Adalbert - 915
    - Poppo III. Graf im Grab- und Tullefeld - 945
    Stammvater des Gesamthauses HENNEBERG
    - Tochter
    oo Wilhelm I. Graf von Weimar


    Literatur:
    Dümmler Ernst: Die Chronik des Abtes Regino von Prüm. Verlag der Dykschen Buchhandlung Leipzig Seite 94,104 - Dümmler Ernst: Geschichte des Ostfränkischen Reiches. Verlag von Duncker und Humblot Berlin 1865 Band II Seite 138, 168,208,215,330,354,356, 519 - Schieffer Rudolf: Die Karolinger. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 1992 Seite 185,190 -

    Kinder:
    1. von Babenberg, Adalbert gestorben um 915.
    2. 8. von Henneberg, Poppo III. gestorben in 945.
    3. von Babenberg, N.


Generation: 6

  1. 32.  von Babenberg, Poppo I. gestorben in 839/841.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: 819-839/841, Grabfeldgau,Deutschland; Graf im Grabfeldgau

    Notizen:

    Poppo I. Graf im Grabfeldgau (819-839/41)
    - 839/41
    Sohn des Grafen Bubo und der Williswind, Tochter vom RUPERTINER Nordbert
    Nach Friese Sohn des ROBERTINERS Graf Heimrich im Saalgau (+ 812) und der Hadaburg

    Poppo I. war der Stammvater der BABENBERGER oder POPPONEN und ist quellenmäßig von 819 bis 839 als Graf im Saalgau, Grabfeld und Tullifeld belegt. Poppo ertauschte 839 gegen seine Amtslehen in der Buchonia fuldische Güter unter anderem in Ernestesheim und Streu bei Mellrichstedt, wohl weil er in der Gegend seine Besitzungen konzentrieren wollte.
    Poppo I. war höchstwahrscheinlich nicht der Vater von Poppo II. und Heinrich, sondern über seinen Sohn Adalbert deren Großvater.
    Es ist nur sehr schwach begründet, dass Heinrich und Poppo II. seine Söhne waren. Da Heinrich erst 861 wieder erwähnt wird und Poppo II. noch 899 lebt, könnte man gut noch eine Generation einschieben.

    Friese Alfred: Seite 97-98,103-104, "Studien zur Herrschaftsgeschichte des fränkischen Adels"

    Im Grabfeld, dem 'klassischen Boden fränkischer Staatssiedlung' beginnt seit 819 (- 840/41) mit Graf Poppo I. der Aufstieg der ostfränkischen Linie der ROBERTINER, der späteren BABENBERGER. Neben ihm amtieren auch vereinzelt die Grafen Berengar (814) und Hachho (824), nach deren Entmachtung durch Ludwig den Deutschen die Grafen-Brüder Egino und Burchard (837-857), später die beiden CHRISTIANE (comites, 848/49-876). Mit Poppo I., der im Spessart und Waldsassengau belehnt ist und dort Königsrechte wahrnimmt, dessen Lehnsbesitzungen weit über das Grabfeld hinaus in den Gauen Volkfeld, Gozfeld, Werin- und Saalegau liegen, haben wir den 1. ständigen Grafen aus dem Kreis des westfränkischen 'karolingischen Reichsadels' vor uns, der - in Ablösung der comitis missi - im Lande Fuß fasst und sich mit dem eingesessenen Hochadel kognatisch verbindet: Es ist der sogenannte Tradentenkreis um Geldersheim und Schweinfurt, dessen Besitz sich beiderseits des Obermains weit in den Radenzgau (dominicatus Banz und Staffelstein/Bamberg) erstreckt; das Namensgut dieser Familien müssen wir noch betrachten. Neben der reichen Grundherrin von Marpburchausen und dem Optimaten Ernust/Ernst, dem Ortsherrn von Ernustheim an der Streu und Ernesteswinden im Aischgrund, sind besonders die Brüder Gerhart, Ippin und ihr Verwandter (amicus) Hramuolf zu nennen. Gerhart (comes), der in Traditionsurkunden neben Angehörigen der mainfränkischen THURING-Sippe und der mittelrheinischen ROBERTINER erscheint, hat bezeichnenderweise auch großen Besitz im Main- und Niddagau, während Hramuolf in der Imminavilla Himmelstadt nahe der karolingischen Gründung Karlburg im Jahre 820 Erbgut tradiert und die Urkunde im Königskloster Holzkirchen ausfertigen lässt. In diesen Kreis gehören vor der Mitte des 9. Jahrhunderts nebenGraf Poppo I. auch die Erbtochter (comitissa) Bilitrud und der (comes) Walah ; später, um 901/03 erscheint auch ihr Verwandter Adalhard (von Babenberg) (comes nobilissimus), ein Enkel Poppos I. im alten Begüterungsbereich seiner Sippe am oberen Main und an der Aisch. Das castrum Babenberg/Bamberg ist sein namengebender Ansitz.
    Graf Poppo I., dessen Grafenrechte sich über mehrere ostfränkische Gaue bis zur thüringischen Sorbengrenze erstreckten, und sein älterer Vetter Robert/Rupert III., Graf im Oberrhein- und Wormsgau, standen in den Auseinandersetzungen LUDWIGS DES FROMMEN mit seinen Söhnen auf der Seite des Kaisers, mit dem sie durch dessen 818 gestorbenen Gemahlin Irmgard verwandt waren . Während Poppo mehrfach in der Umgebung des Herrschers nachzuweisen ist, kam dieser zweimal, im Jahre 832, nach dem misslungenen Aufstand Ludwigs des Deutschen, und 840, kurz vor seinem Tode, als sein Sohn erneut Ostfranken hatte räumen müssen, in die von Poppo beherrschte Landschaft um die Pfalz Salz an der fränkischen Saale. Ihn, den damals mächtigsten Mann in Ostfranken, dessen Stellung der seit den Ereignissen auf dem Lügenfelde als 'rex in orientali Francia' urkundende Kaiser-Sohn schon bald nach 833 durch den Entzug von Amtslehen zu schmälern versuchte , hat LUDWIG DER FROMME 839 auffordern lassen, gemeinsam mit Hatto (im Kunigessundragau) und Gebhard (im Lahngau) zu beraten, quid agendum esset, si aliquid novi de partibus Baioariae fuisset exortum. Bei der drohenden Teilung des Reiches war es für die führenden Mitglieder der mächtigen, weitverzweigten Familien, die Besitz, Lehen und Ämter in den verschiedensten Reichsteilen hatten, im Sommer 840 keine Frage, ob sie sich dem aus Italien heranrückenden LOTHAR I. als Nachfolger seines Vaters zuwenden oder Ludwig huldigen sollten. Als durch die Schlacht von Fontenay (bei Auxerre) 841 die Entscheidung gegen Kaiser LOTHAR I. gefallen war und zwei Jahre später im Vertrag von Verdun besiegelt wurde, mussten im Ostreich viele von abtreten. Auch Poppo verlor damals seinen Einfluss und seine Amtsfunktion an die schon erwähnten Vertrauensleute Ludwigs des Deutschen.
    Ich sehe keinen Anlass zwischen Poppo I. und Heinrich noch eine völlig unbekannte Generation einzuschieben, wie F. Geldner: in: Hist. Jb. 84, 1964 S. 257 ff. vorschlägt.



    oo N.N.

    Kinder:

    - Heinrich 830-28.8.886
    - Poppo II.



    Literatur:
    Dümmler Ernst: Geschichte des Ostfränkischen Reiches. Verlag von Duncker und Humblot Berlin 1865 Band II Seite 167,519 - Holtzmann Robert: Geschichte der sächsischen Kaiserzeit. Deutscher Taschenbuch Verlag München 1971 Seite 39,43 -

    Wolfgang Metz, "Babenberger und Rupertiner in Ostfranken"

    Mit dem Grafen Poppo (I.) tritt das in der Geschichte des ostfränkischen Reiches bedeutsame Geschlecht der BABENBERGER/ POPPONEN in den Jahren 819 bis 839 zuerst in Erscheinung. Die beiden Brüder Heinrich oder - wie die Namensform wahrscheinlich noch lautete - Heimrich, dux Austrasiorum, gefallen 886 gegen die Normannen vor Paris, und Markgraf Poppo (II.) von Thüringen, zuletzt 899 erwähnt, sind wahrscheinlich seine Söhne. Mit Heinrichs Söhnen Adalbert (hingerichtet 906), Adalhard (hingerichtet 903) und Poppos Söhnen, den Grafen Adalbert und Poppo (III.) verliert sich noch in der 1. Hälfte des 10. Jahrhunderts die Spur der Familie; aber jüngere Geschlechter, wie die Grafen von Henneberg, die österreichischen BABENBERGER und sogar das sächsische Königshaus der LIUDOLFINGER, hat man nicht ohne Grund mit ihr in Verbindung gebracht.
    Die Besitzungen der Familie lagen in einer Reihe von ostfränkischen Gauen, darunter dem Grabfeld, Waldsassen, Gozfeld und Volkfeld. Größere Amtslehen hatte Graf Poppo I. in Geimar und Borsch auf dem Grabfeld und im Mainviereck (Remlingen); sie wurden 839 an Kloster Fulda eingetauscht gegen Besitzungen, die bis in die Gegend von Schweinfurt (Geldersheim) reichten. Später (903) erfährt man von Königsgut in der Mark Milz in der Hand des Grafen Adalbert. Dass der exactor eiusdem loci als Vasall des Grafen bezeichnet wird und nicht mehr - wie auf den großen rheinischen Domänen unter KARL DEM GROSSEN und LUDWIG DEM FROMMEN - unmittelbar dem Könige untersteht, ist eine verfassungsgeschichtlich beachtliche Tatsache, die in unserem Zusammenhang erörtert werden muss. Aus königlicher Schenkung endlich stammt der Besitz des Markgrafen Poppo (II.) in Königshofen im Grabfeld, Poppenlauer (?), Berg- oder Grafenrheinfeld bei Schweinfurt, sodann in Apfelstädt, Saalfeld und Wechmar in Thüringen, in Rodach bei Coburg und einem bisher nicht lokalisierten Chiolvesheim, für das aber anscheinend nur das Ciolvesheim der Lorscher Tradition, nämlich Zeilsheim bei Höchst am Main, ein Außenposten des großen Frankfurter Fiskus, in Frage kommt. Dieser Besitz im Niddagau könnte auf Beziehungen ebenso wie der spätere der Grafen von Henneberg um Lorsch über den Spessart hinaus nach Westen hinweisen; davon wird nachher die Rede sein. Siedlung im königlichen Ausbauland (silva Buchonia) ist wahrscheinlich der Bifang des Grafen Poppo I. an der Lütter bei Fulda, also wohl der heutige Ort Poppenhausen, und aus einem alten Fiskus der Zehntschenkung der KAROLINGER an Würzburg geht offenbar auch der 903 konfiszierte Besitz Adalhards und Heinrichs in Prosselsheim bei Würzburg und in Frickenhausen mit seinem umfangreichen Zubehör hervor. Nicht für den gesamten Besitz der BABENBERGER lässt sich aber - soweit erfassbar - Herkunft aus Königsgut nachweisen. Das gilt von einigen Orten des Grabfeldes (Bauerbach, Einödhausen, Heßles, Vesser und Ritschenhausen), vor allem aber von den Besitzungen am oberen Main und an der Aisch (in Theres, Knetzgau, Wonfurt, Bamberg, Gremsdorf, Höchstadt und Etzelskirchen); diese Besitzgruppe ist zwar nur aus zwei Traditionsnotizen des Fuldaer Codex Eberhardi und einer nachträglichen Bestätigung eines Gütertauschs des 903 hingerichteten BABENBERGERSAdalhard mit Kloster Fulda durch König Ludwig das Kind - zur Sicherung des Fuldaer Besitzstandes angesichts der umfangreichen Konfiskationen - überliefert; an der sachlichen Richtigkeit der Angaben besteht indessen kein Zweifel. Gerade das Vorhandensein einer Besitzschicht, für die sich die Herkunft aus altem Königsgut nicht mehr urkundlich erfassen lässt, wäre für die genealogische Problematik wichtig; denn sie könnte möglicherweise auch schon für Bindungen der Vorfahren der BABENBERGER an den ostfränkischen Raum sprechen.
    Als Grafen lassen sich Angehörige des Geschlechtes vor allem im Grabfeld, aber auch im Saalgau um Hammelburg und im Volkfeld zwischen Maindreieck und Bamberg nachweisen; außerdem spricht das Amtsgut im Spessart für eine sonst nicht weiter erfassbare Grafschaft in Waldsassen. Trotz der fehlenden Quellenaussagen ist es bei der Dürftigkeit der Überlieferung nicht ausgeschlossen, dass die gräflichen Funktionen sich zeitweise auch auf dem Radenzgau östlich von Bamberg ausdehnten. Jedenfalls verfügte Bischof Poppo I. von Würzburg, den man als Nachkommen der BABENBERGER angesehen hat, gemeinsam mit seiner Schwester Seburg über Besitz in Ebensfeld bei Staffelstein.
    Mit Recht hat man die BABENBERGER zum sogenannten karolingischen Reichsadel gerechnet und sich dabei außer auf die gerade für dessen Angehörige gebräuchliche Bezeichnung dux auf die Angabe Reginos, sie seien de nobilitate carnis und de parentum multitudine, gestürzt. Der dux Austrasiorum Heinrich (Heimrich) wurde 886 im Hauskloster der fränkischen Könige St. Medard zu Soissons beigesetzt. Die von Mitis herangezogenen Verbrüderungsbücher bestätigen die alte Lehrmeinung einer Abstammung der späteren SCHWEINFURTER und österreichischen BABENBERGER von den POPPONEN, die sich übrigens auch durch Übereinstimmung des Besitzes in Frickhausen, Rheinfeld, Theres, Höchstadt und Etzelskirchen an der Aisch, Königshofen im Grabfeld und Rodach stützen lässt. Hier interessieren mehr die beiden Frauennamen Ida und Hathui, die bei den sächsischen EGBERTINERN und jedenfalls in der Verwandtschaft des liudolfingischen Königshauses vorkommen. Vielleicht lässt sich daraus der gemeinsame Besitz zweier sonst nicht bekannter gräflicher Brüder Adalbert und Egbert in verschiedenen ostfränkischen Gauen erklären.
    Der Reichtum an alten Namen und die Tatsache, dass "Namengebung und Sippenbewusstsein" im frühen Mittelalter in einem gewissen Zusammenhang stehen, hat in den letzten Jahrzehnten ermöglicht, manche bislang völlig unbekannte genealogische Verbindungen aufzuhellen. Als Schulbeispiel mögen hier schon die RUPERTINER erwähnt werden, die Gründerfamilie von Lorsch, von der der im 9. Jahrhundert noch seltene Name Rupert auf ihre Nachkommen, die französischen CAPETINGER überging; noch seltener freilich war der Name Cancor, der überall da, wo er auftauchte, auf die RUPERTINER schließen lässt, so im alemannischen Stammesgebiete, aber auch in OsfFranken, wo E. E. Stengel ihn kürzlich auf dem Grabfelde nachgewiesen hat.
    Die BABENBERGER/POPONEN haben Namen, die im 9. Jahrhundert - mit Ausnahme von Heinrich-Heimrich - nicht selten genug sind, um genealogische Rückschlüsse auf die Verwandtschaft ihrer Träger zu gestatten. Das gilt vor allem von dem damals sehr verbreiteten Namen Adalbert. Nicht ganz so häufig erscheint der Name Adalhard, der sich auch bei den KAROLINGERN und UNRUOCHINGERN findet. 867 tradiert ein Adalhard Besitz im Sondheim im Grabfeld, also in der Nähe der Besitzungen der BABENBERGER; weitere Träger dieses Namens kommen in der Wetterau und in Dienheim bei Oppenheim am Rhein vor. Nebeneinander begegnen die Namen Adalbert und Adalhard bei den Grafen von Metz (HATTONEN), die offenbar mit den RUPERTINERN verwandt waren. Obwohl diese auch in der Wetterau und in Diemheim begütert waren, dürfte kein zwingender Grund vorhanden sein, aus dem Vorkommen des Namens Adalhard allein weitere Folgerungen genealogischer Art zu ziehen. Auch der Name Poppo ist zu solchen kaum geeignet, da er sowohl Lall-Name wie auch Kurzform von Robert, aber auch von Volkmar sein kann. Im näheren Umkreise von Fulda tradiert in der 1. Hälfte des 9. Jahrhunderts ein Boppo gemeinsam mit einem Hatto Besitz in Mittel- oder Wachenbuchen bei Hanau in der Wetterau; dieser Besitz wird späterhin noch interessieren.
    Die Häufigkeit und mangelhafte Eignung der Namen Adalbert, Adalhard und Poppo für weitere Rückschlüsse dürfte es verschulden, dass die genealogische Forschung über den Stammvater Poppo hinaus bislang nicht vorstoßen konnte. Verhältnismäßig selten ist aber der Name Heinrich. Seine ältere Form muss allerdings nach den Forschungen von J. Schatz und vor allem Edward Schröder Heimrich gelautet haben. Noch der dux Austrasiorum wird in der zeitgenössischen Leipziger Handschrift der Annales Fuldenses mit der Regensburger Fortsetzung stets Heimrich (Heimrih comes, Heimricus) genannt, ebenso in der Wiener Handschrift aus dem 11. Jahrhundert, der Kurze für seine Ausgabe für die Oktavreihe der Monumenta den Vorzug vor der wohl dem 10. Jahrhundert angehörenden Schlettstädter gibt; diese hat zwar in der Regel die Form Heinrich, aber anscheinend auf Grund einer Vorlage mit Heimrich, nach der jeweils verbessert wurde. Entsprechend nennen 2 Originalurkunden König ARNOLFS ihn noch 888 Heimrich, während eine Fuldaer Privaturkunde von 887 mit der Namensform Heinrich nachträglich von Eberhard von Fulda überarbeitet worden sein dürfte; dieser gab auch sonst den zu seiner Zeit gebräuchlichen Namen den Vorzug vor älteren. Schon um die Wende vom 9. zum 10. Jahrhundert hin muss aber spätestens Heinrich die ältere Form weitgehend verdrängt haben; das zeigen die Handschriften von Regino, die dem 10. Jahrhundert angehören. König HEINRICH I. erscheint in seinen Urkunden niemals mehr als Heimrich, und E. Schröder misst dem Einfluss seiner Persönlichkeit die weitere Verbreitung seines Namens seit seiner Zeit bei. Die Fuldaer Totenannalen nennen den 886 verstorbenen BABENBERGER nur in der vatikanischen Handschrift und diese hat wohl kaum immer die alten Formen bewahrt; die beiden anderen Handschriften (Münchener und Fuldaer) haben auch hier noch die alte Form Heimrich.
    Wir glauben daher, dass der großeBABENBEREGR von den Zeitgenossen noch Heimrich genannt wurde. Belege für diesen Namen hat Förstemann gesammelt. Der in den soeben erwähnten Totenbüchern zu 836 erwähnte Heimarih könnte vielleicht ein Bruder des Grafen Poppo (I.) gewesen sein. Die übrigen bei Förstemann genannten Namensvettern gehören in die verschiedensten Gegenden, so nach Italien, nach Frankreich und - mit der Form Hemrich - ins sächsische Stammesgebiet. Verhältnismäßig oft kommt der Name Heimrich in den Weißenburger und Fuldaer Traditionen im Elsass um Straßburg vor. Gräfliche Träger sind aber nur die BABENBERGER und ein um 785 verstorbener Graf Heimrich oder Heimo, der 771 die Nachfolge seines Vaters, des Grafen Cancor, in Wetterau und Lahngau, wahrscheinlich aber auch im Rheingau antrat. Er gehört der Stifterfamilie des Kloster Lorsch, den bereits erwähnten RUPERTINERN, an, und seine und seiner Geschwister Besitzungen lagen in den soeben genannten Gauen. Unklar bleibt sein Verwandtschafts-Verhältnis zu einem Schenker an Fulda, Heimerich in der Wetterau; der Name von dessen Gemahlin Hadaburg begegnet 777/79 in der Mark Hammelburg.
    Neben Adalhard und Poppo könnte also vor allem der im 8. Jahrhundert in der Reichsaristokratie seltene Name Heimrich auf die Gebiete um mittleren Rhein und Lahn hinweisen. In Dienheim, wo der Besitz eines Adalhard lag, waren die RUPERTINER begütert.
    Ist man aber wirklich berechtigt, eine Ableitung des Namens Heimrich von den RUPERTINERN und seinen Übergang von diesen auf die BABENBERGER anzunehmen? Sollten die Berichte über eine vornehme Abstammung derselben nicht dazu gedient haben, den alsbald in Geschichtsschreibung und Sage verherrlichten Tatenruhm des Geschlechtes in ein noch glänzenderes Licht zu rücken? Könnten nicht gerade die eingangs angestellten besitzgeschichtlichen Betrachtungen für ein schon sehr früh in O-Franken begütertes und angesessenes Geschlecht, das vielleicht erst allmählich aus dem Kreise der kleineren Edelfreien aufstieg, sprechen? Hieße es nicht, durch die Annahme einer Herkunft des Namens Heimrich von den RUPERTINERN für die BABENBERGER ähnliche methodische Wege einer Zurückführung der Stammreihe um jeden Preis anzustreben wie die fürstliche Hofhistoriographie des 17. oder 18. Jahrhunderts, freilich mit der andersartigen Zielstrebigung, eine blutsmäßig zusammenhängende karolingische "Reichsaristokratie" nachzuweisen.
    Um diese Fragen beantworten zu können, muss man auf die erst kürzlich von E.E. Stengel wieder ans Licht gezogene Fuldaer Traditionsnotiz zurückgreifen. In der Mark Soisdorf bei Hünfeld, in unmittelbarer Nähe der Amtslehen Geismar und Borsch des Grafen Poppo (I.) übergibt danach neben anderen, zum Teil gräflichen Tradenten ein Ruadpraht pater Cancures Besitz an Fulda. Es wäre interessant einmal die Besitzverhältnisse in den Fuldaer Marktbeschreibungen für genealogische Zusammenhänge auszuwerten. Hier kommt es auf die auf Grund einer völlig einwandfreien Überlieferung gesicherte Zugehörigkeit Ruadprahts und Cancurs zu den RUPERTINERN, deren Stammvater Graf Rupert I. bereits einen Sohn Cancor hatte, an. Stengel weist auf einen Cancor hin, der 812 in Münnerstadt auf dem Grabfeld Zeuge ist, wieder in unmittelbarer Nähe von Besitz der späteren BABENBERGER, nämlich Popponlauer. Außerdem hat er in Creinfeld, zwischen Fulda und dem Lehen des RUPERTINER Grafen Heimrich in Hungen, Güter. Ein dritter Beleg aus dem Niddagau nähert sich räumlich dem Orte Zeilsheim, wo eingangs Besitz des Markgrafen Poppo (II.)wahrscheinlich gemacht werden konnte. Nicht nur für Cancor, sondern auch für Rupert gibt Stengel eine Reihe von Belegen aus Grabfeld und Saalgau, die sich durch die Aufstellungen Dinklages zur ostfränkischen Gerichtsverfassung noch ergänzen lassen. An der Spitze der Zeugenreihe tritt bei Gerichtsverhandlungen im Saalgau seit 796 der Name Hruadperaht längere Zeit hervor; sicher handelt es sich um einen (oder zwei?) wenigstens einmal im Pistoriuskartular für den Saalgau 817 ausdrücklich genannten RUPERTINER Grafen. Sein Nachfolger im Saalgau war anscheinend seit etwa 823 - dem Jahre des ersten Beleges - der BABENBERGER Graf Poppo I., dessen Nachkommen noch um 901 Grafen in dieser Gegend waren. Wer aber der Graf Heimo, der 777 im Saalgau neben einem Grafen Nithard und zwei königlichen Vasallen, Gunthramn und Finnold, an der Spitze der nobiliores terrae illius die Besitzeinweisung Fuldas in der königlichen Mark Hammelburg vornahm, und zwar, wie Brandi mit Recht gegenüber Rübel geltend machte, auf einer regelrechten Gerichtsverhandlung? Ein Vergleich der Namen der Zeugen mit späteren Urkunden aus dem Saalgau ergibt, dass dieselben zu einem größeren Teil auch bei späteren Fuldaer Traditionen aus dem Saalgau genannt werden, so Sigibot, Suuidberaht, Egilhelm, Engilberaht, Leidrat, Siginand, Amalberaht, Adalman und Eggiolt, so auch mehrfach unter Anführung des soeben erwähnten Grafen (?) Hruadperaht. Mithin wird man kaum an der Identität des Grafen Heimo von 777 mit dem gerade damals, von etwa 771 bis 785, in der Wetterau wirkenden Grafen Heimo oder Heimerich, dem Sohne Graf Cancors und Enkel Graf Ruperts I., zweifeln dürfen. Mehr noch: auch der vasallus dominicus Gunthramn von 777 war ein naher Verwandter der RUPERTINER, der auch sonst gemeinsam mit dem Grafen Heimrich auftritt. Glöckner unterscheidet ihn als Grafen Gunthramn I. von einem etwas späteren Grafen Gunthramn II., dem Sohne Ruperts III. und Enkel Ruperts II., den Stengel mit dem Ruadpraht der Soisdorfer Schenkung identifizieren möchte. Graf Gunthramn II. hatte zudem Besitz in Mittel- oder Wachenbuchen bei Hanau, wo sich später solcher eines Poppo befindet. In den Hammelburg benachbarten Tulba lag noch 811 Grundbesitz eines Hruadperaht, also wahrscheinlich des Grafen, unmittelbar neben der Fuldaer Eigenkirche. Vermutlich hatten aber schon der Graf Heimo - Heimrich von 777 und der vasallus dominicus Gunthramn I. königliche Lehen und vielleicht auch anderen Besitz in der Mark Hammelburg, der hiermit zusammenhing; ein Teil davon mag durch die erwähnte Schenkung der Hadaburg an Fulda gelangt sein. Vermutlich ist es kein Zufall, dass der Name Richild als urkundlich belegte Nebenform für die RUPERTINER Rachild sich in den Verbrüderungsbüchern den Namen der BABENBERGER Frauen anreiht und dass der Name der RUPERTINER Ahnfrau Williswind 800 unter den Nonnen des Klosters Milz begegnet, in dessen Gemarkung die BABENBERGER später königliche Lehen hatten.
    Halten wir einen Augenblick inne. Vielleicht wird der eine oder andere Hinweis auf die RUPERTINER in O-Franken hypothetisch bleiben müssen und mitunter auch vor der Kritik nicht standhalten können. Die Tatsache, dass das Geschlecht um 782 uns auch noch um 811/17 im Saalgau und auf dem Grabfeld vorkam, lässt sich auf Grund der Erwähnung des sehr seltenen Namens Cancor und des gräflichen Hruadperaht nicht in Abrede stellen. Gesichert ist darüber hinaus, dass die BABENBERGER dort, wo man die RUPERTINER erfassen kann, später begütert waren und dass sie wenigstens im Saalgau bei der Verrichtung gräflicher Amtshandlungen die Nachfolge der RUPERTINER antraten. Angesichts dieser Sachlage hieße es den Wert jeder genealogischen Kombination in Frage stellen, wollte man die Übernahme des BABENBERGER Namens Heimrich von den RUPERTINERN im Anschluss am eine - leider wenigstens heute noch nicht näher erfassbare - verwandtschaftliche Beziehung beider Geschlechter negieren. Mehr noch: Die vornehme Abkunft der BABENBERGER nach dem Bericht Reginos wird durch diese Verwandtschaft vollauf bestätigt; denn zur Zeit Reginos waren die RUPERTINER mit Odo, dem Sohne Roberts des Tapferen, bereits zum ersten Male in den Besitz der französischen Königskrone gelangt! Aber auch für die Frage der Grafschaftsverfassung sind die wenigen RUPERTINER-Belege aus Ostfranken kaum ohne Bedeutung. Während Schlesinger schon für die spätere KAROLINGER-Zeit eine Vererbung der Grafschaft innerhalb bestimmter Familien bis zu einem gewissen Grade (hier wäre an die Entfernung der BABENBEREGR durch Ludwig den Deutschen zu denken) annimmt, hat Freiherr von Guttenberg diese Vererbung als Ausnahme angesehen. Man ist heute geneigt, noch weiter als seinerzeit Schlesinger zu gehen und einen Kontinuität wenigstens für den Saalgau seit dem Heimo der Hammelburger Markbeschreibung (777), vermutlich aber schon beginnend mit dessen Großvater Rupert I. und Vater Cancor, über einen oder mehrere Grafen Rupert (so 817) zu den BABENBERGERN anzunehmen; gewisse Intervalle noch in babenbergischer Zeit hingen mit der jeweiligen politischen Konstellation zusammen.
    Die Adelsbeziehungen zwischen dem mittleren Rhein und Ost-Franken, die die RUPERTINER im 8. Jahrhundert nach Osten ausgreifen ließen, sind sonst kaum zu erkennen. F. Stein hat sie für die Genealogie eines ganzen Geschlechtes der "Geisenheimer" verwerten wollen, wobei aber der Nachweis einer Abstammung der SCHWEINFURTER Grafen von demselben missglückte, die Tatsache des Besitzes der MATTONEN in Ostfranken und am Rhein bestehen bleibt. Graf Warin, der Verwalter von Heppenheim, stand den RUPERTINERN nahe und war mit einer ostfränkischen Friderun vermählt; ihr Besitz lag in verschiedenen Gauen, darunter im Volkfeld (Eisenheim); eine andere Friderun erhält rund 100 Jahre später auf Intervention des BABENBERGER Markgrafen Poppo (II.)eine Schenkung von König ARNOLF in Sulheim, ebenfalls im Volkfeld [Die Urkunde ist auf bisher unerklärliche Weise ins Würzburger Archiv gelangt. Sollte Friderun BABENBERGERIN gewesen sein, so fände sich die Erklärung insofern, als auch ihr Besitz um 903 konfisziert und an Würzburg weitergegeben worden wäre]. Fränkin war auch die Gräfin Reginswind, die im Jahre 802 eine größere Schenkung in Pappenheim an St. Gallen machte; eine andere Gräfin Reginswind tradierte um die Mitte des 9. Jahrhunderts einen größeren Bezirkskomplex, darunter Güter am Orte des Königshofes Riedfeld (Neustadt an der Aisch), an Fulda. Man kann der legendären Lebensbeschreibung der legendären Reginswind entnehmen, dass ihr Vater, der ältere Graf Ernst, um dieselbe Zeit den Königshof Lauffen am Neckar innehatte - auch Lauffen wird ebenso wie Riedfeld als fiscus dominicus in der Zehntstellung an Würzburg erwähnt. Graf Ernst II. besaß später den Königshof Weißenburg am Sand in der Nähe der Pappenheimer Besitzungen der älteren Reginswind. Die andersweitig bezeugte Verwandtschaft zwischen der Familie der ERNSTE und den KONRADINERN lässt auch hier den Rückschluss einer Ausdehnung des Bereichs des rheinfränkischen Adels im Laufe noch des 8. Jahrhunderts nach Osten hin zu. Man wird an diese Adelsbeziehungen mit der Ausweitung des geographischen Begriffes der Francia orientalis oder der Austrasia von den Rheinlanden nach Hessen und Thüringen um 780 in Verbindung bringen dürfen, und auch die großen Zehnt- und Kirchenschenkungen der KAROLINGER an Würzburg zeigen noch deutlich den Weg vom Wormsgau zum Grabfeld und zum Radenzgau. Dieser Vorstoß, dem etwa ein ganz ähnlicher des fränkischen Adels nach Churrätien wenig später folgte, hat wohl auch die RUPERTINER ins Land gebracht. Noch der BABENBERGER Markgraf Poppo (II.), der Bruder des dux Austrasiorum Heimrich, aber hatte in Chiolvesheim - Zeilsheim - Besitz aus königlicher Hand, am Rande der alten Austrasia, von wo aus die Vorfahren der BABENBERGER schon lange vorher im Zuge einer auch sonst erfassbaren Bewegung des Reichsadels den Weg nach Osten angetreten hatten.

    Kinder:
    1. von Babenberg, Heinrich I. wurde geboren in 830; gestorben am 20 Aug 886 in Paris [75001],Paris,Île-de-France,Frankreich; wurde beigesetzt in Soissons [2200],Aisne,Picardie,Frankreich.
    2. 16. von Babenberg, Poppo II. wurde geboren um 830/835; gestorben um 906.