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 Bohrer

von Henneberg, Otto II.

männlich - 1008


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Generation: 1

  1. 1.  von Henneberg, Otto II. (Sohn von von Henneberg, Otto I.); gestorben in 1008.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: 982-1008, Grabfeldgau,Deutschland; Graf im Grabfeld

    Notizen:

    Otto II. Graf im Grabfeld (982-1008)
    † 1008
    Einziger Sohn des Grafen Otto I. im Grabfeld († 982) aus dem Hause der BABENBERGER und der N.N.
    Neffe von Graf Poppo IV. im Grabfeld († 956)
    Groß-Neffe von Graf Adalbert im Grab- und Tullefeld († 915), Gräfin N.N. von Weimar
    Verwandter der LIUDOLFINGER-Könige
    Enkel von Graf Poppo III. im Grab- und Tullefeld († 945) und der N.N.

    Schwennicke, Detlef: Tafel 54, "Europäische Stammtafeln. Stammtafeln zur Geschichte der Europäischen Staaten. Neue Folge Band III Teilband 1, Herzogs- und Grafenhäuser des Heiligen Römischen Reiches und andere europäische Fürstenhäuser"

    OTTO II.
    GRAF 999/1008

    Friese Alfred: Seite 122, "Studien zur Herrschaftsgeschichte des fränkischen Adels"

    Deutlich genug zeigt sich hier das Zusammenspiel der königlichen, bischöflichen und gräflichen Verwandten, das zu einer bewußt gelenkten besitzrechtlichen Verflechtung von Reichsgut, Kirchenbesitz und adelige Allod führt, die dem König wechselweise zur Verfügung stehen. HEINRICH I., OTTO DER GROSSE und OTTO II. haben daher auch wiederholt im Herrschaftsbereich ihrer Verwandten geweilt, Hof gehalten und geurkundet. Den Höhepunkt popponischer Macht im Grabfeld bildete zweifellos der Reichstag in Rohr (bei Meiningen), als Heinrich der Zänker am 29. Mai 984 den jungen OTTO III. an seiner Mutter Theophano zurückgeben mußte, nachdem er versucht hatte, über die Vormundschaft die Krone des Reiches zu gewinnen. Gerade OTTO III. aber war es, der die Stellung der POPPONEN zugunsten des Bistums Würzburg schwächte. Von ihm wurde 993 das unter ihrem Einfluß stehende Königskloster Neustadt an Würzburg "zurückerstattet" und damit den Dynasten ein wichtiger Pfeiler ihrer Herrschaft im Waldsassengau entzogen. Außerdem schenkte der Kaiser 999, in der Amtszeit des comes Otto II. (995-1008) seinem Hofkaplan Siggo Gut in den Villen Brünn und Poppenlauer, letzteres seit mehr als 100 Jahren erblicher, auf den namensgebenden Grundherren weisender Besitz innerhalb eines großen Königsgutbezirkes im Lauertal zwischen Haßbergen und fränkischer Saale. Ein Jahr später übergab er die Burg (castellum) Salz mit der Königspfalz (curtis), dem zugehörigen großen Reichsforst und dem ganzen Salzgau an das Bistum Würzburg. Zwar behielten Graf Otto und seine Deszendenten, die nach dem Erlöschen der direkten Linie des Herrscher-Hauses ihren zur Nachfolge berufenen Sprößlingen wieder den alten Leitnamen Poppo in die Wiege legten, hier offenbar Grafenrechte, aber der Keim der Zwietracht zwischen weltlicher und geistlicher Macht war gelegt.



    oo N.N.

    Kinder:

    - Otto III. Graf im Grabfeld † 1049
    - Poppo Abt von Lorsch und Fulda (1006-1014/18) † 1018

    unsicher: [Anm. P.Bohrer]
    - Gerberga von Henneberg 985/88 † um 1036
    oo Heinrich Graf von Schweinfurt † 18.9.1017


    Literatur:
    Friese Alfred: Studien zur Herrschaftsgeschichte des fränkischen Adels Seite 121-122 - Schwennicke, Detlef: Europäische Stammtafeln. Stammtafeln zur Geschichte der Europäischen Staaten. Neue Folge Band III Teilband 1, Herzogs- und Grafenhäuser des Heiligen Römischen Reiches und andere europäische Fürstenhäuser, Verlag von J.A. Stargardt Marburg 1984 Tafel 54 -

    Familie/Ehepartner: unbekannt. [Familienblatt] [Familientafel]

    Kinder:
    1. von Henneberg, Otto III. gestorben in 1049.
    2. von Babenberg, Poppo wurde geboren um 960; gestorben am 7 Apr 1018; wurde beigesetzt in Lorsch [64653],Bergstraße,Hessen,Deutschland.

Generation: 2

  1. 2.  von Henneberg, Otto I. (Sohn von von Henneberg, Poppo III.); gestorben in 982.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: 951/955-982, Grabfeldgau,Deutschland; Graf im Grabfeld

    Notizen:

    Otto I. Graf im Grabfeld (951/55-982)
    † 982
    Einziger Sohn des Grafen Poppo III. im Grabfeld († 945) aus dem Hause der BABENBERGER und der N.N.
    Bruder von Graf Poppo IV. im Grabfeld († 956)
    Neffe von Graf Adalbert im Grab- und Tullefeld († 915), Gräfin N.N. von Weimar
    Groß-Neffe von Markgraf Heinrich der Franken (⚔ 28.8.886)
    Verwandter von Herzogin Hadwig von Sachsen († 24.12.903), Graf Heinrich II. von Babenberg (⚔ 902), Graf Adalhard von Babenberg († 903 hingerichtet), Graf Adalbert von Babenberg († 9.9.906 hingerichtet), Gräfin Adellinde im Ammergau († nach 915), vom Ostfränkisch-Deutschen König HEINRICH I. († 2.7.936)
    Enkel von Markgraf Poppo II. von der Sorbenmark († um 906) und der N.N.

    Schwennicke, Detlef: Tafel 54, "Europäische Stammtafeln. Stammtafeln zur Geschichte der Europäischen Staaten. Neue Folge Band III Teilband 1, Herzogs- und Grafenhäuser des Heiligen Römischen Reiches und andere europäische Fürstenhäuser"

    OTTO I.
    GRAF
    951/55-982

    Friese Alfred: Seite 121-122, "Studien zur Herrschaftsgeschichte des fränkischen Adels"

    Im Grabfeld sichern die getreuen POPPONEN nach wie vor das Land für den König. Otto I., comes (951/55-982), wird in einer Schenkungs-Urkunde König OTTOS I. für Fulda (im Salzgau: villa Nordheim, deren Mark bereits 941 an Bischof Poppo I. von Würzburg tradiert worden war, zum ersten Male genannt. Sein Amtsvorgänger und Agnat (Vater?) Poppo III. comes, hatte als Entschädigung für diese verschenkte Großmark und seine dort angelegten Bifänge (capture) Altendoref (Wüstung Altdorf Landkreis Karlstadt?) erhalten. Da später die Grafen von Henneberg (mit dem Leitnamen Poppo) ihre namengebende Burg, umgeben von reichen Allodialgut, in der alten Königsmark Nordheim errichten, ist das Geschlecht realiter wohl nie aus diesem Besitz gekommen. Ähnlich ist die Rechtslage in der königlichen villa Stockheim an der Streu, die Kaiser OTTO II. 979 auf Bitten seines Verwandten (dilectus nepos noster) Poppo II. von Würzburg an das Bistum schenkte. Stockheim ist als Pertinenz des hochstiftischen Burggrafenamtes ebenfalls im Erbbesitz der HENNEBERGER nachweisbar.



    oo N.N.

    Kinder:

    - Otto II. Graf im Grabfeld † 1008



    Literatur:
    Friese Alfred: Studien zur Herrschaftsgeschichte des fränkischen Adels Seite 121-122 - Schwennicke, Detlef: Europäische Stammtafeln. Stammtafeln zur Geschichte der Europäischen Staaten. Neue Folge Band III Teilband 1, Herzogs- und Grafenhäuser des Heiligen Römischen Reiches und andere europäische Fürstenhäuser, Verlag von J.A. Stargardt Marburg 1984 Tafel 54 -

    Kinder:
    1. 1. von Henneberg, Otto II. gestorben in 1008.


Generation: 3

  1. 4.  von Henneberg, Poppo III. (Sohn von von Babenberg, Poppo II.); gestorben in 945.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: 887/889-945, Grabfeldgau,Deutschland; Graf im Grabfeld
    • Titel/Amt/Status: 887/889-945; Graf im Tullfeld

    Notizen:

    Poppo III. Graf im Grab- und Tullefeld (887/89-945)
    † 945
    Jüngerer Sohn des Markgrafen Poppo II. von der Sorbenmark († um 906) aus dem Hause der BABENBERGER und der N.N.
    Bruder von Graf Adalbert im Grab- und Tullefeld († 915), Gräfin N.N. von Weimar
    Neffe von Markgraf Heinrich der Franken (⚔ 28.8.886)
    Cousin von Herzogin Hadwig von Sachsen († 24.12.903), Graf Heinrich II. von Babenberg (⚔ 902), Graf Adalhard von Babenberg († 903 hingerichtet), Graf Adalbert von Babenberg († 9.9.906 hingerichtet) und Gräfin Adellinde im Ammergau († nach 915),
    Enkel von Graf Poppo I. im Saalgau († 839/41) und der N.N.
    Verwandter vom Ostfränkisch-Deutschen König HEINRICH I. († 2.7. 936)

    Schwennicke, Detlef: Tafel 54, "Europäische Stammtafeln. Stammtafeln zur Geschichte der Europäischen Staaten. Neue Folge Band III Teilband 1, Herzogs- und Grafenhäuser des Heiligen Römischen Reiches und andere europäische Fürstenhäuser"

    POPPO III.
    † 945
    GRAF im GRAB- und TULLFELD
    887

    Thiele Andreas: Tafel 8, "Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte" Band I, Teilband 1 Deutsche Kaiser-, Königs-, Herzogs- und Grafenhäuser I

    POPPO III.
    † 945
    GRAF im GRAB- und TULLEFELD

    STAMMVATER des GESAMTHAUSES HENNEBERG
    (siehe Henneberg)

    Schölkopf Ruth: "Die sächsischen Grafen 919-1024"

    In diesem Grenzgebiet zwischen Thüringen und Franken amtierte zu Anfang des 10. Jahrhunderts ein Graf Poppo aus dem Hause BABENBERG, der nach 922 im Grabfeld bezeugt war. Dieser Graf Poppo verwandte sich nachweisbar zweimal für das Bistum Würzburg, dem er unter anderem den Zehnten über ostfränkische Gaue verschaffte, so dass diese Gebiete als seine Einflußsphäre in Betracht kommen. Eine zweite Urkunde für Würzburg nannte ihn bei seiner Intervention Poppo venerandus comes. Das fränkische
    Geschlecht der POPPONEN-BABENBERGER, das mit den LIUDOLFINGERN verwandt war, spielte ebenso wie die thüringischen WEIMARANERN eine vermittelnde Rolle zwischen den unterworfenen Thüringern und dem sächsischen Herrscher-Haus.

    Friese Alfred: Seite 121-122, "Studien zur Herrschaftsgeschichte des fränkischen Adels"

    Im Grabfeld sichern die getreuen POPPONEN nach wie vor das Land für den König. Otto I., comes (951/55-982), wird in einer Schenkungsurkunde König OTTOS I. für Fulda (im Salzgau: villa Nordheim, deren Mark bereits 941 an Bischof Poppo I. von Würzburg tradiert worden war, zum ersten Male genannt. Sein Amtsvorgänger und Agnat (Vater?) Poppo III. comes, hatte als Entschädigung für diese verschenkte Großmark und seine dort angelegnten Bifänge (capture) Altendoref (Wüstung Altdorf Landkreis Karlstadt?) erhalten. Da später die Grafen von Henneberg (mit dem Leitnamen Poppo) ihre namengebende Burg, umgeben von reichen Allodialgut, in der alten Königsmark Nordheim errichten, ist das Geschlecht realiter wohl nie aus diesem Besitz gekommen. Ähnlich ist die Rechtslage in der königlichen villa Stockheim an der Streu, die Kaiser OTTO II. 979 auf Bitten seines Verwandten (dilectus nepos noster) Poppo II. von Würzburg an das Bistum schenkte. Stockheim ist als Pertinenz des hochstiftischen Burggrafenamtes ebenfalls im Erbbesitz der HENNEBERGER nachweisbar.
    Deutlich genug zeigt sich hier das Zusammenspiel der königlichen, bischöflichen und gräflichen Verwandten, das zu einer bewußt gelenkten besitzrechtlichen Verflechtung von Reichsgut, Kirchenbesitz und adelige Allod führt, die dem König wechselweise zur Verfügung stehen. HEINRICH I., OTTO DER GROSSE und OTTO II. haben daher auch wiederholt im Herrschaftsbereich ihrer Verwandten geweilt, Hof gehalten und geurkundet.



    oo N.N.

    Kinder:

    - Otto I. Graf † 982



    Literatur:
    Friese Alfred: Studien zur Herrschaftsgeschichte des fränkischen Adels Seite 121-122 - Schölkopf Ruth: Die sächsischen Grafen 919-1024 - Schwennicke, Detlef: Europäische Stammtafeln. Stammtafeln zur Geschichte der Europäischen Staaten. Neue Folge Band III Teilband 1, Herzogs- und Grafenhäuser des Heiligen Römischen Reiches und andere europäische Fürstenhäuser, Verlag von J.A. Stargardt Marburg 1984 Tafel 54 - Thiele Andreas: Erzählende genealogische STAMMTAFELN zur europäischen Geschichte Band I, Teilband 1 Tafel 8 -

    Kinder:
    1. 2. von Henneberg, Otto I. gestorben in 982.


Generation: 4

  1. 8.  von Babenberg, Poppo II. wurde geboren um 830/835 (Sohn von von Babenberg, Poppo I.); gestorben um 906.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: 878/880-906, Volkfeldgau,Bayern,Deutschland; Graf im Volkfeld
    • Titel/Amt/Status: 880-892, Sorbische Mark; Markgraf der sorbischen Mark
    • Titel/Amt/Status: 903-906, Nordgau,Bayern,Deutschland; Graf im Nordgau

    Notizen:

    Poppo II. Markgraf der sorbischen Mark (880-892)
    Graf im Volkfeld (878/80-906)
    Graf im Nordgau (903-906)
    um 830/35- um 906
    Sohn des Grafen Poppo I. im Saalgau

    Bosls‘ Bayerische Biographie: Seite 597

    Poppo II., ostfränkischer Adeliger („marchio“, „dux“)
    + 906
    Vater:
    Poppo I.
    Bedeutende Rolle in Franken und Thüringen nach dem Übertritt seines Bruders Heinrich in den Reichsdienst
    Verwicklungen in Auseinandersetzungen um das thüringische Markherzogtum.
    880 Sieg über die Sorben.
    (?) Teilnahme an der Einsetzung des Mainzer Erzbischofs Sunzo 889.
    „Legatus regis“ bei der Fuldaer Abtwahl 891.
    Ausbau der Abtei Neustadt/Main als Stützpunkt der Herrschaft über den Waldsassengau.
    892 Absetzung durch König ARNULF nach Infidelitätsprozeß (899 Rückgabe der konfiszierten Güter).
    Behauptung der Position als dux Thuringorum.
    903 Graf im bayerischen Nordgau
    906 im Volkfeldgau. Besitz im Grabfeld, Waldsassengau, Gozfeld, Volkfeld.

    Literatur:
    K. Bosl, Franken um 800, 1969; A. Friese, Studien zur Herrschaftsgeschichte des fränkischen Adels, 1979.
    Poppo II., der nach Heinrichs, des marchiensis Francorum, Tod hervorragendste Vertreter seiner Familie, verfügte nicht nur über Besitz im Raum Ohrdruf/Gotha und über die Grafschaft im Grab- und Tullifeld, sondern 880 heißt er auch dux Thuringorum.

    Stingl Herfried: "Die Entstehung der deutschen Stammesherzogtümer"

    Poppo, Nachfolger Radulfs, wurde zum 1. Mal 880 erwähnt. Zu diesem Jahr erscheint er in den Annales Fuldenses anlässlich einer siegreichen Schlacht gegen die Slawen ebenso wie Thakulf zu 873 als "comes et dux Sorabici limitis". Er kämpfte mit dem Grafen Egino, der Franke war und eine Grafschaft im Badanachgau, um die Vorherrschaft in Thüringen. Da Poppo trotz der Niederlage, die er gegen Egino erlitt, seine Stellung in Thüringen nicht verlor, kann man vermuten, dass sich KARL III. für ihn eingesetzt hat. Beim Tod des Mainzer Erzbischofs Liutbert 889 konnte er bei Kaiser ARNULF seinen Einfluss geltend machen und den Erzstuhl mit seinem Kandidaten, dem Fuldaer Abt Sunzo zu besetzen. In Thüringen beunruhigte er die dortigen Güter der Reimser Kirche, ein Zeichen dafür, dass er seine Macht erweitern wollte. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass er schließlich 892 wegen seiner allzu großen Selbstherrlichkeit abgesetzt wurde. Bei dieser Gelegenheit wird Poppo in den Quellen als "dux Thuringorum" bezeichnet. Er wurde 892 von ARNULF abgesetzt, der mit Hilfe der KONRADINER, einen liudolfingischen und popponischen Interessenbereich trennenden Riegel von Mühlhausen nach Trebra schob, indem er diese Reichslehen den KONRADINERN überließ. Er wurde noch 899 erwähnt, als ihm die bei seiner Absetzung 892 konfiszierten Güter zurückgegeben wurden. Es ist möglich, dass er von König Ludwig dem Kind mit einer Grafschaft im östlichen Franken entschädigt wurde und am 2. Juli 903 in einer Urkunde König Ludwigs noch einmal genannt wurde.
    Seinen Söhnen blieben die Grafschaften in den fränkischen Gauen Grabfeld und Tullifeld an der Werra und an der Rhön.

    Friese Alfred: Seite 108,114-117, "Studien zur Herrschaftsgeschichte des fränkischen Adels"

    Während Heinrichs Söhne vom Waldsassengau über Spessart und Volkfeld bis in den bayerischen Nordgau Grafenrechte wahrnahmen, aber auch in der Buchonia amtieren, ist für Poppo II. Thüringen und das Grabfeld der entscheidende Herrschaftsraum. Um ihn zu behaupten, beteiligte er sich offenbar nicht an der 'Babenberger Fehde'.
    Poppo II. (876/80-906) hat in Mainfranken und Thüringen erst eine entscheidende politische Rolle gespielt, als seinem älteren Bruder Heinrich größere Aufgaben im Reichsdienst zugewachsen waren. Die Fuldaer Annalen führen ihn im Jahre 880 als Sieger über die Sorben in die Geschichte ein. In den folgenden Jahren hatte er sich aber offenbar der Eifersucht anderer ostfränkischer Großer zu erwehren und musste in den jetzt ausbrechenden Kämpfen um das thüringische Amtsherzogtum, die Markgrafschaft gegen die Sorben, von seinem Widersacher Egino (aus dem Hause der ostfränkischen BURCHARDE) manche Niederlage einstecken, ehe dieser, seit 885 mit Grafenrechten im Badnachgau ausgestattet, Ruhe hielt. Zwischen 884 und 891 erscheint Poppos Stellung völlig unangefochten. Regino von Prüm berichtet sogar, dass im Jahre 889, nach dem Tode des Erzbischofs Liutbert von Mainz, dessen Nachfolger Sunzo (ein Sachse?)... Boppone Thuringorum duce et Arnulfo rege annuente eingesetzt worden sei. An der 2 Jahre später stattfindenden Neuwahl des Fuldaer Abtes Huoggi nahm er zusammen mit dem comes Deotpold/Theotbald als legatus regis teil, während die Spessartabtei Neustadt nach dem Tode des 'MATTONEN' Gozbald (955) offenbar durch Vogt und Abt ganz in die Hand seiner Familie gekommen war und dadurch einen sicheren Stützpunkt für die Herrschaft im Waldsassengau darstellte. ARNULF nennt den POPPONEN, dessen Amtssprengel Ludwig III. der Jüngere und KARL III. 878 beziehungsweise 884 als ducatus bezeichnet hatten, marchio noster. Der Einfluss des KAROLINGERS musste bei dem jetzt kaum mehr verhüllten Machtstreben seines Amtsherzogs, dessen Vetter Odo 888 die westfränkische Königswürde erreicht hatte, um so geringer werden, je länger er dessen klar zutage tretendes Bündnis mit Otto dem Erlauchten tolerierte. Bei dem Versuch, diese vom Harz über Ostfalen und Thüringen bis zum Main und darüber hinaus reichende Koalition zu trennen, fand ARNULF die Unterstützung seiner konradinischen Schwäger, die ihm wohl schon bei seiner Erhebung gegen KARL III. im Jahre 887 tatkräftig zur Seite gestanden hatten. Poppo selbst aber lieferte den Vorwand, unter dem der König einen Infidelitätsprozess gegen ihn führen konnte. Neben den Klagen einiger Burgbezirke an der Sorbengrenze, die wir nicht näher kennen, ging es dabei vor allem um den gescheiterten Feldzug des Würzburger Bischofs Arn gegen die Slawen, denn dieser auf Geheiß Poppos im Sommer 892 unternommen hatte und in dem er gefallen war. Noch im selben Jahr enthob ARNULF den zu mächtig Gewordenen seines Amtes und setzte Konrad den Älteren, den Grafen im Engers- und Hessengau, ein; gleichzeitig erhielt dessen Bruder Rudolf den freigewordenen Würzburger Bischofsstuhl, während zwei andere Brüder, Gebhard und Eberhard, Rhein-, Lahngau und Wetterau sichern konnten. Trotzdem ist diese erste Machtprobe mit den POPPONENoffenbar nicht zugunsten des KAROLINGERS ausgelaufen. Regino von Prüm berichtet zum Jahre 892: Boppo dux Thuringorum, quem pauco tempore tenuit et sua sponte reddidit.
    Im Bündnis mit Otto hatPoppo zunächst seine Stellung behauptet, so dass Konrad sogar gezwungen war, auch die ihm von ARNULF verliehenen Ausstattungsgüter seines neuen Amtes in Thüringen mit Fuldaischem Besitz in Hessen zu vertauschen. Der König selbst gab, 'voll Reue über das begangene Unrecht' die seinem Getreuen abgesprochenen Liegenschaften in Berg-Grafen-Rheinfeld (bei Schweinfurt), Poppenlauer (bei Münnerstadt), Chiolvesheim, Rodach (bei Coburg), Königshofen im Grabfeld, Wechmar, Saalfeld und Apfelstädt (in Thüringen) et cetera omnia zu freiem Erbbesitz zurück. Erst 903, bei der Verurteilung seiner babenbergischen Neffen Heinrich und Adalhard, an deren Kämpfen Poppo II. offensichtlich nicht beteiligt war, finden wir seinen Nachfolger Burchard, einen Sohn oder Neffen jenes Grafen Burchard, der schon Poppo I. auf Geheiß Ludwigs des Deutschen abgelöst hatte, als marchio Thuringorum, später als dux. Poppo II. hat um 900 noch zwei Schenkungen aus seinem reichen Allod um den Ansitz Langware (südlich Meiningen) vollzogen und wird danach nur mehr in zwei Urkunden Ludwigs des Kindes genannt, im Jahre 903 als Graf im bayerischen Nordgau (gemeinsam mit Liutpold von Bayern), 906 als Graf im Volkfeld. Er hat also in beiden Gauen die Rechtsnachfolge seiner getöteten Neffen angetreten, während seine eigenen Söhne, Adalbert und Poppo III., schon seit 887/89 (- 945) im Grabfeld und Tullifeld amtieren.


    oo N.N.

    Kinder:

    - Adalbert - 915
    - Poppo III. Graf im Grab- und Tullefeld - 945
    Stammvater des Gesamthauses HENNEBERG
    - Tochter
    oo Wilhelm I. Graf von Weimar


    Literatur:
    Dümmler Ernst: Die Chronik des Abtes Regino von Prüm. Verlag der Dykschen Buchhandlung Leipzig Seite 94,104 - Dümmler Ernst: Geschichte des Ostfränkischen Reiches. Verlag von Duncker und Humblot Berlin 1865 Band II Seite 138, 168,208,215,330,354,356, 519 - Schieffer Rudolf: Die Karolinger. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 1992 Seite 185,190 -

    Kinder:
    1. von Babenberg, Adalbert gestorben um 915.
    2. 4. von Henneberg, Poppo III. gestorben in 945.
    3. von Babenberg, N.