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 Bohrer

Eberhard II.

männlich


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Generation: 1

  1. 1.  Eberhard II. (Sohn von Eberhard I. und Adellinda).

    Notizen:

    Eberhard II. Graf
    Sohn des Grafen Eberhard I. und der Adellinde; Bruder des Grafen Hugo I.

    Legl Frank: Seite 21-24, "Studien zur Geschichte der Grafen von Dagsburg-Egisheim."

    Eberhard II. und Eberhardus eremitus

    Um einen möglichen weiteren Sohn Eberhards I., der ebenso wie sein Vater den Namen Eberhard trug, zu ermitteln, müssen wir uns auf ein relativ spekulatives Feld begeben. Ein Graf Eberhard begegnet uns nämlich in einer - zwischen den Jahren 913 und 933 - erfolgten Güterschenkung durch Bischof Richwin von Straßburg an das Straßburger Stift St. Thomas [100 Bischof Richwin hatte den Straßburger Bischofssitz zwischen 913 und 933 inne. Siehe dazu RegBfcStr. 1, Nm. 121-132, Seite 243ff.]. Richwin hatte von diesem Grafen sechs Mansen in Illkirch erworben, die von dem Bischof an St. Thomas weitergegeben wurden [101 Druck des ca. 1007 angefertigten Güterverzeichnisses in: WIEGAND, Urkundenbuch I, tot Nr. 52, Seite 43 ff.: ... Rihuuinus ejusdem apostolicae cathedra episcopus ... in Illachirecha marcha mansas 6, quas ad Eburharttum comitem emerat, pro remedio sue anime fratribus ad annonam tradita sunt (Zitat, Seite 43 C), vgl. RegBfeStr. 1, Nr. 130, Seite 244f.]. Da in Illkirch alter ETICHONEN-Besitz nachzuweisen ist [102 Siehe dazu unten im Kap. 'Besitzungen' den Art. 'Illkirch-Graffenstaden/Illkirch'.], kann man mit Sicherheit davon ausgehen, daß es sich bei dem Schenker um einen ETICHONEN-Nachfahren gehandelt hat. Hagen Keller vermutet „aus zeitlichen Gründen", daß der Schenker ein Sohn jenes Eberhard I. gewesen sei [103 KELLER, Einsiedeln, Seite 14ff.], wofür natürlich auch die Namensgleichheit beider Personen spricht. Fern Zeitpunkt für die Schenkung wird durch die Amtszeit Bischof Richwins ein Rahmen gegeben. Richwin war zwischen 913 und 933 Bischof von Straßburg [104 RegBfeStr. 1, Nrn. 121-132. Daß Richtyin von Heinrich 1. erst 918 anerkannt wurde, spielt für unser Problem keine Rolle, so daß der zeitliche Rahmen 913-933 bestehen
    bleibt.]. Es sei jedoch darauf hingewiesen, daß bei einem Heranrücken des Zeitpunktes der Schenkung des Eberhard nahe an das Jahr 913, dem Jahr des Regierungsantritts von Bischof Richwin, durchaus noch der alte Eberhard I. die Schenkung vollzogen haben könnte. Insofern muß ein Fragezeichen hinter der Existenz dieses zweiten Sohnes von Eberhard I. verbleiben. Allerdings dürfte Eberhard I., wie sich aus den noch vorzubringenden Argumenten zu Eberhardus eremitus ergibt, außer Hugo I. noch mindestens einen weiteren Sohn gehabt haben, so daß wir dieser F'iliation relativ sicher sein können.
    Der Todeszeitpunkt Eberhards II. dürfte im ersten oder zweiten Viertel des 10. Jahrhunderts zu vermuten sein, falls man der oben erwähnten von der Vita S. Deicoli hergestellten Chronologie der Ereignisse um Lüders vertrauen kann. Wegen der Verbindung der Verwandten und der Nachkommen Eberhards I. zu Remiremont ist zu vermuten, daß sich in der Remiremonter Memorialüberlieferung ein Eintrag von Verwandten von Lothar II. und Waldrada finden könnte. Tatsächlich stößt man auf den Eintrag eines Grafen Eberhard am 11. November in einem Nekrolog im Liber memorialis von Remiremont [105 Liber memorialis von Remiremont, fol. 34v, "Transkription ebda., Seite 76: ... migrauit Eberhard com.]. Es erhebt sich die Frage, um welchen Grafen Eberhard es sich bei dem an einem 11. November gestorbenen gehandelt hat. Können wir in diesem Grafen jenen Eberhard II. erblicken? Der Eintrag in das Nekrolog erfolgte jedenfalls zwischen den Jahren 915 und 940 [106 Liber memorialis von Remiremont, Seite 166; vgl. dazu auch E. HLAWITSCHKA, Studien zur Äbtissinnenreihe von Remiremont, Saarbrücken 1963, Seite 42, Anm 120 und KELLER; Einsiedeln, Seite 15f., Anm. 22, der die Eintragung zwischen 920 und 930 datiert.], was sich durchaus in den für die Lebenszeit Eberhards II. vorgegebenen zeitlichen Rahmen einfügen würde [107 Um Eberhard I. kann es sich bei der im Liber memoralis von Remiremont eingetragenen Person namens Eberhard nicht handeln, da er - entgegen den Angaben der Vita S. Deicoli - gegen Ende des ersten Viertels des 10. Jahrhunderts schon lange nicht mehr am Leben war. Siehe dazu oben Seite 16ff.; vgl. auch KELLER, Einsiedeln, Seite 15f., Anm. 22, der ebenfalls „aus zeitlichen Gründen" ausschließt, daß es sich bei dem im Liber memorialis von Remiremont eingetragenen Eberhard um Eberhard I., den Spitzenahn der Familie, gehandelt hat.].
    Aus dem Güterverzeichnis, in dem die am Anfang dieses Kapitels genannte Schenkung aufgeführt ist, geht weiterhin hervor, daß während des Episkopats des Straßburger Bischofs Ruthart, also zwischen 933 und 950 [108 Ruthart hatte den Straßburger Bischofssitz zwischen 933 und 950 inne. Siehe dazu RegBfeStr. 1, Nrn. 133-139, Seite 245f.], der Kleriker und Eremit Eberhard ebenfalls in Illkirch Besitzungen hatte. Er übertrug zweieinhalb Mansen aus dieser Gemarkung auch an St. Thomas in Straßburg [109 WIEGAND, Urkundenbuch I, Nr. 52, Seite 44: ... quidam Eburharttus clericus et heremita in predicta marcha lllechirecha mansas 2 et dimidiam pro remedio suae anime fratribus sancti Thomae penitus et annonam tradiderat.]. Jener Eburharttus clericus et heremita war aller Wahrscheinlichkeit nach ein naher Verwandter des in der Güterliste erwähnten Grafen Eberhard [110 Siehe dazu KELLER, Einsiedeln, Seite 14ff.], wie uns zum einen das Faktum, daß beide Eberharde über Besitz in Illkirch verfügten, und zum anderen die Namensgleichheit beider Personen nahelegen. In diesem Sinne ist noch die Beobachtung hinzuzufügen, daß die Schenkungen beider Personen auffälligerweise in einem Generationssprung geschehen sind. Daß jener Eberhardus eremitus ein Nachkomme Eberhards I. gewesen ist, scheint also unstrittig. Es bleibt lediglich zu klären, an welcher Stelle er in die Genealogie der Familie einzuordnen ist. Da Eberhard der Eremit am 14. August 958 verstarb [111 Annales Einsidlenses, MGH SS III, ed G. H. PERTZ, ad 958, Seite 142; Eberhardus pater obiit; der Todestag wird überliefert in den Notae necrologicae Einsiedlenses, ed. F. L. BAUMANN, MGH Necr. I, Seite 360 (zum 14. August): XIX kal. Eberhardus pater ob.;KELLER, Einsiedeln, Seite 165.], kommt wohl nur eine genealogische Einordnung in die Enkel-Generation Eberhards I. in Betracht.
    An welche Stelle in der dritten Generation der eberhardinischen Familie müssen wir den Eberhardus eremitus setzen? Hagen Keller vermutet aus guten Gründen, daß jener Straßburger Kleriker, der heremita genannt wurde, mit dem ersten Einsiedler Abt, Eberhard dem Eremiten und ehemaligen Straßburger Propst, identisch ist [112 KELLER, Einsiedeln, Seite 14.], Die Übereinstimmungen sind in diesem Falle so augenfällig, daß an der Richtigkeit der These Kellers eigentlich keine Zweifel bestehen können. Des weiteren nimmt Keller an, daß wir in jenem Grafen Eberhard, der gegenüber St. Thomas als Schenker von Illkirchener Besitz auftritt, einen Onkel oder den Vater jenes Straßburger Propstes Eberhard des Eremiten und späteren Gründers und ersten Abtes des Klosters Einsiedeln vor uns haben [113 Ebda., Seite 15.]. Wäre jener Graf Eberhard ein Onkel des Eherhardus eremitus, so müßte letzterer entweder ein Sohn Hugos I. oder eines weiteren - bisher unbekannten - Sohnes von Eberhard I. sein. Hugo I. scheidet jedoch als Vater des Eremiten aus, da dieser prominente Sohn dann doch von der Vita S. Deicoli erwähnt worden wäre. Er hätte sich auch gut in das vom Autor der Vita gezeichnete Bild der Familie Hugos I. eingefügt, welche sich von einem, die Religion mißachtenden, hin zu einem frommen Leben gewandelt hat. Somit bleibt uns nur, Eberhard II. oder einen schon erwähnten Sohn Eberhards I. unbekannten Namens anzunehmen. Da wir über einen solchen dritten Sohn aus den Quellen rein gar nichts erfahren, halten wir es für plausibler, auch wegen der Namensübereinstimmung, ihn als Sohn von Eberhard II. anzusehen, wie in Tafel 3 veranschaulicht wird.

    Literatur:
    Keller Hagen: Kloster Einsiedeln im ottonischen Schwaben. Eberhard Albert Verlag Freiburg im Breisgau 1964 Seite 15 - Legl Frank: Studien zur Geschichte der Grafen von Dagsburg-Egisheim. Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesgeschichte und Volksforschung Band 31 Kommissionsverlag: SDV Saarbrücker Druckerei und Verlag GmbH, Saarbrücken 1998 Seite 9,12,18,21-24,27,173,439 -


Generation: 2

  1. 2.  Eberhard I. gestorben nach 0898.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Graf

    Notizen:

    Eberhard I. Graf † nach 898
    Sohn des Grafen N.N. aus dem Hause der ETICHONEN
    Jedenfalls scheint Eberhard III. ein Ur-Ur-Enkel eines der Eticho-Söhne Baticho, Hugo oder Haicho zu sein (Vollmer Seite 177).

    Büttner, Heinrich: "Geschichte des Elsaß I. Politische Geschichte des Landes von der Landnahmezeit bis zum Tode Ottos III. und Ausgewählte Beiträge zur Geschichte des Elsaß im Früh- und Hochmittelalter"

    Die Abtei Münster im Gregoriental war bereits 898 wieder im Besitz des Grafen Eberhard.

    Vollmer Franz: Seite 176-178, "Die Etichonen. Ein Beitrag zur Frage der Kontinuität früher Adelsfamilien."

    Graf Eberhard III. übernimmt die Eigenkirchenrechte der Abtei Lüders/Lure, die der etichonen-blütige KAROLINGER-Herrscher Lothar II. seiner Konkubine Waldrada übergeben hatte, bei deren Rückzug ins Kloster Remiremont nach Lothars Tode "consanguinitatis occasione".
    Der Blutzusammenhang der von Eberhard III. ausgehenden gut bezeugten Nachkommenschaft mit den frühen ETICHONEN dürfte an sich kaum geleugnet werden können, die Frage, wie Eberhard im einzelnen abgeleitet werden muß, findet aber keine klare Antwort durch eindeutige Quellen und hat so mehr oder weniger willkürliche Annahmen gezeitigt.
    Mit diesem Grafen Eberhard nun setzt um 860 die dritte etichonen-blütige Familiengruppe ein. Von nun an ist der Boden der Überlieferung nicht mehr wesentlich unterbrochen, und es bereitet keine größeren Schwierigkeiten, die Linie unter Aussparung eventuell noch ungelöster Nebenprobleme vom 9. Jahrhundert zu den Nachkommen der Hauptlinie im 12. und 13. Jahrhundert durchzuziehen. Für Eberhard und beide folgenden Generationen liefert die Vita S. Deicoli der hochburgundischen Abtei Lure/Lüders das Nachrichtengerüst, das durch Urkundenangaben weitgehend in seiner Geschichtlichkeit gesichert werden kann.
    Graf Eberhard III., "comes ...bellipontes de Alsaciae partibus", hat enge Beziehungen zu Hoch-Burgund, wo er um 860/70 die Abtei Lure/Lüders nach Abtreten von Lothars II. Konkubine Waldrada wegen Verwandtschaft mit dieser usurpiert. Seine Gemahlin Adallinda, von der er einen Sohn Hugo hat, wird von ihm verstoßen; er nimmt eine Ersteiner Nonne zu sich. Möglicherweise ist Eberhard mit dem gleichnamigen Ortengau-Grafen von 888 identisch; er hätte dann also den elsässischen Nordgau und die östlich des Rheins benachbarte Ortenau gleichzeitig verwaltet, 898 ist er jedenfalls noch am Leben. Der "illustris comes Eberhardus" ist zu diesem Zeitpunkt Eigenkirchenherr-Laienabt des Klosters Münster im Gregoriental und tritt auch in Straßburg als "illustrissimus comes" auf.

    Borgolte Michael: Seite 98-99, "Die Grafen Alemanniens in merowingischer und karolingischer Zeit. Eine Prosopographie."

    EBERHARD (I)
    belegt als Graf 886 IV 14 - 898 111 14,
    Oberer Aargau 886 IV 14 - 894 VIII 26,
    Ortenau 888 V 26

    Belege mit comes-Titel: W II Nr. 650 (= Fontes rerum Bernensium I Nr. 66), D Arn. Nr. 24 (= Regesta Alsatiae I Nr. 632), UB Zürich I Nr. 153, DD Arn Nrn. 88 (= Regesta Alsatiae I Nr. 643), 130 (= W II Nr. 695), Regesta Alsatiae I Nr. 650, Vita S. Deicoli 677-679 capp. 12 f.

    Literatur:
    Krüger, Zähringer I 589-592 - Schulze, Gaugrafschaften 4 - Büttner, Geschichte des Elsass 154 mit A. 251 - Feger, Geschichte I 236,190 - Schmid, Familie, Sippe und Geschlecht 5 mit A. 9 - Vollmer, Etichonen 178 - Krebs, Geschichte der Ortenau 138 - Keller, Einsiedeln 15f. - Wilsdorf, Les Etichonides 31f. - Flatt, Oberaargau 21 - Peyer, Zürich im Früh- und Hochmittelalter 173 - Borgolte, Die Geschichte der Grafengewalt im Elsaß 37-41,45 - DERS., Geschichte der Grafschaften Alemanniens, Kap. XI

    In zwei Diplomen König ARNULFS von 891 (Nr. 88) und 894 (Nr. 130) werden die Tradita "im oberen Aargau" und in comitatu Eburhardi (Hebarhardi) lokalisiert. Damit ist die Grafschaft Eberhards deutlich vor der im Augstgau abgesetzt, welche in anderen Urkunden ARNULFS einfach dem pagus Aargau zugeordnet wurde (CHADALOH II). Dem entspricht, dass in einer St. Galler Tauschurkunde aus dem Jahr 886, in der es um Liegenschaften im heutigen Kanton Bern geht (W II Nr. 650), Eberhard in der Grafenformel erscheint (siehe auch Art. ADALGOZ). Etwa gleichzeitig mit den Oberaargauer Belegen ist ein Graf Ebarhart/Eberhardus etc. im Elsaß und in der Ortenau bezeugt. Abermals aus einem Herrscherdiplom vom 26.5.888 geht hervor, dass der Priester Isanpreht auf Bitten des Grafen Ebarhart in pago Mortunouua vocato in comitatu Ebarhardi in locis Ouuanheim et Baldanheim nominatis hobas VIII erhalten habe (D Arn Nr. 24). Isanpreht soll nach dem Willen des Königs das Recht haben, den Besitz einem seiner Verwandten zu hinterlassen; nach beider Tod sind die Hufen in der Ortenau aber für das Marienkloster in Straßburg bestimmt. 10 Jahre darauf tradierte Herimuodt dem Kloster Münster im Gregoriental, das unter der Leitung Graf Eberhards und Abt Engilfrids stand, einen Teil seines Besitzes in den elsässischen Ortschaften Egisheim und Türkheim und erhielt von der Abtei die Güter und weiteren Klosterbesitz in Altdorf gegen Zins zurück (Regesta Alsatiae I Nr. 650). Die in der Urkunde dokumentierte Handlung fand am 14.3.898 in civitate Strazbuurug presente illustrissimo comite Eberhardo statt; unter den testes idonei steht der Graf an erster Stelle. Die Identität des Münsterer Klostervorstehers mit dem Grafen in der Ortenau wird dadurch sehr wahrscheinlich, dass Isanprehts Güter dereinst an ein Kloster in Straßburg fallen sollten, wo Eberhard als illustrissimus comes auftrat. Andererseits möchte ich für sicher halten, dass auch der Graf im Oberaargau mit dem Amtswalter im Elsaß und in der Ortenau personengleich gewesen ist. In dem obengenannten Diplom ARNULFS von 891 ist es nämlich monasterium Argentinensis civitatis, ubi principalis episcopii sui (sc. Biscnoi Baldrams) sedes est, also die Kirche von Straßburg, die Besitz im Aargau erhält.
    Mit dieser Deutung der Belege werden bereits von anderer Seite vorgebrachte Vermutungen über eine Identität des Aargauer und des Elsässer (Flatt) bzw. des Elsässer und des Ortenauer Grafen (Vollmer) verdichtet. Den elsässischen Eberhard konnte die Forschung überzeugend in das Geschlecht der ETICHONEN einordnen (Vollmer, Büttner; vgl. aber WILSDORF). Nähere Aufschlüsse über ihn und seine Familie gibt die Vita S. Deicoli aus der burgundischen Abtei Lure/Lüders. Demnach hat comes Heberardus, der regnum Burgundionuem frequepitare erat solitus, von Waldrada, der Friedelfrau oder Konkubine, seiner Verwandten, Kloster Lüders erhalten und seinen Nachkommen vererbt. Wenn man der Chronologie der Vita folgen darf, übergab Waldrada Eberhard die Abtei, nachdem Lothar II. verstorben (869 VIII 8) und sie selbst in das Damenstift Remiremont eingetreten war (Vita 679 Z. 25-31).
    Die Grafenstellung Eberhards geht im Oberen Aargau bereits in die Zeit KARLS III. zurück. Als nach dem Tod des abgesetzten Kaisers König Rudolf I. von Burgund nach Toul vorstieß, mußte ARNULFS Herrschaft im Elsaß gefährdet erscheinen. Der ostfränkische König scheint deshalb Eberhard, der sich in den burgundisch-elsässischen Verhältnissen bestens auskannte und schon länger als Aargauer Graf Nachbar des transjuranischen comes bzw. marchio Rudolf gewesen war, vor oder im Mai 888 mit der Grafengewalt im Unter-Elsaß (Straßburg) und in der Ortenau ausgestattet zu haben. Dabei hat ARNULF wohl auch das Elsaß administrativ in Nordgau und Sundgau aufgeteilt. Ob der Nordgau, die Ortenau und der Obere Aargau, die durch verschiedene Zeugnisse der Grafengewalt Eberhards zugeordnet werden, jeweils eigene Grafschaften gebildet haben oder zusammen den Comitat Eberhards ausmachten, läßt sich bei den spärlichen Zeugnissen für die drei Landschaften nicht entscheiden (Borgolte).
    Vom 27. Juni 889 datiert eine Züricher "Privaturkunde", die hier abschließend erörtert werden muß. Die von Ludwig dem Deutschen gegründete Frauenabtei SS. Felix und Regula, der zunächst die Königs-Töchter Hildegart und Berta und dann Richgard, die Tochter des elsässischen Grafen Ercangar und Gemahlin KARLS III., vorgestanden hatten, wurde nach dieser Quelle zum gegebenen Zeitpunkt von Eberbart comes cum advocatu suo Adalberto geleitet (UB Zürich I Nr. 153). Eberhart hatte offenbar die Nachfolge Richgards nach deren Entlassung durch KARLS III. bzw. nach dem Sturz des Kaisers angetreten; eine solche Stellung kann er wohl nur durch König ARNULF erhalten haben, so dass der Schluß auf eine Identität Eberbarts mit Eberhart, naheliegt. Die Vermutung wird noch verstärkt durch die Beobachtung, dass die ETICHONEN im Elsaß seit langem mit den Verwandten Richgards, den "ERCHANGAREN", konkurriert hatten, diese aber nach Richgards Rückzug nach Andlau politisch entmachtet gewesen zu sein scheinen (siehe Borgolte, Die Geschichte der Grafengewalt im Elsaß 25-46). Nach der Züricher Urkunde kann Eberhard freilich noch nicht als Graf im Zürichgau bestimmt werden (so Krüger). In der Forschung hat man ihn überdies als Stammvater der NELLENBURGER (zuletzt Feger, vgl. aber Krüger; Hils, Nellenburg 47) und Verwandten Reginlinds, der Gemahlin der schwäbischen Herzöge Burchard II. und Hermann I., betrachtet (vgl. Keller 21f.; Zotz, Breisgau 86f.). Der Versuch, Eberhard als Vater der Reginlind zu erweisen (Neugart, Episcopatus Constantiensis I 184-186; Stälin, Geschichte I 553; danach Ringholz, Einsiedeln 33, Peyer,), oder die Vermutung, er sei deren Bruder gewesen (von Wyss, Abtei Zürich 16 A. 82; vgl. aber Siegwart, Chorherren 184 A. 5), haben sich allerdings nicht durchsetzen können. In die Zeit Eberhards fällt auch ein Diplom ARNULFS VON KÄRNTEN, nach dem ein Graf EBERHARD (II) in der Hattenhunta bzw. im Sülchgau amtiert hat. Eine Identität mit Eberhard ist möglich, kann aber nicht hinreichend begründet werden (anders Krüger 589f., vgl. Kimpen, Königsgenealogie 49f.).

    oo Adellinda

    Kinder:
    - Hugo I. † vor 959
    - Eberhard II.

    Literatur:
    Borgolte Michael: Die Grafen Alemanniens in merowingischer und karolingischer Zeit. Eine Prosopographie. Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1986 Seite 98-99 - Borgolte Michael: Geschichte der Grafengewalt im Elsaß von Dagobert I. bis Otto den Großen. in: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 131. Band Verlag W. Kohlhammer GmbH Stuttgart 1983 Seite 38,39 - Büttner, Heinrich: Geschichte des Elsaß I. Politische Geschichte des Landes von der Landnahmezeit bis zum Tode Ottos III. und Ausgewählte Beiträge zur Geschichte des Elsaß im Früh- und Hochmittelalter, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1991 - Legl Frank: Studien zur Geschichte der Grafen von Dagsburg-Egisheim. Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesgeschichte und Volksforschung Band 31 Kommissionsverlag: SDV Saarbrücker Druckerei und Verlag GmbH, Saarbrücken 1998 Seite 8-19,21-24,27,159-166,168-171,449,460,463,476,552,557,565 - Legl Frank: Studien zur Geschichte der Grafen von Dagsburg-Egisheim. Seite 159-166. Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesgeschichte und Volksforschung Band 31 Kommissionsverlag: SDV Saarbrücker Druckerei und Verlag GmbH, Saarbrücken 1998 Seite 159-166 - Vollmer Franz: Die Etichonen. Ein Beitrag zur Frage der Kontinuität früher Adelsfamilien. in: Studien und Vorarbeiten zur Geschichte des Großfränkischen und frühdeutschen Adels Eberhard Albert Verlag Freiburg im Breisgau 1957, Seite 176-178


    Lexikon des Mittelalters: Band IV Seite 58
    ETICHONEN


    Adelssippe im Elsaß vom 7. bis 11. Jh. Ihr namengebender Stammvater Adalricus/Eticho (+ nach 683) war neustroburgundischer Herkunft und wirkte in den 60-er Jahren des 7. Jh. als dux des Pagus Attoariensis (Atuyer) um Dijon. Im Zuge der Adelsopposition gegen den neustrischen König Theoderich III. und den Hausmeier Ebroin ging er zum austrasischen König Childerich II. über und erhielt von diesem ca. 673 den Dukat im Elsaß. Damit begründete er die dauerhafte Stellung der ETICHONEN am Oberrhein; sie zeigte sich in der Weitergabe der Dukatswürde an Etichos Sohn Adalbert (+ 723) und Enkel Liutfrid (+ nach 739) ebenso wie in zahlreichen, für Christianisierung und Landesausbau wichtigen Klosterstiftungen (unter anderem Hohenburg/Odilienberg für Etichos Tochter Odilia, Honau, Murbach. Eticho, dessen Machtbereich bis in den Sornegau mit Münstergranfelden, der Stiftung des ersten elsässischen dux Gundoin, reichte, fand im Elsaß offenbar Anschluß an die Opposition zu den PIPPINIDEN stehende Weißenburger Gründersippe. In der Folgezeit vermochten die frühen KAROLINGER den Einfluß im Elsaß einzuschränken, und nach Liutfrids Tod ist der elsässische Dukat parallel zu den Vorgängen in Alemannien nicht mehr erneuert worden. Dennoch behielten die ETICHONEN in der 2. Hälfte des 8. Jh. wohl weitgehend ihre Positionen, wenngleich der Laienabbiat KARLS DES GROSSEN in Murbach vom Zugriff der Zentralgewalt zeugt. - Im 9. Jh. gelang den ETICHONEN, offenbar in Konkurrenz mit den gleichfalls im Elsaß verwurzelten ERCHANGAREN (ihnen entstammte Richgard, oo Kaiser KARL III.), ein neuer Höhepunkt ihre Einflusses, weit über das Elsaß hinaus: So zählte Graf Hugo von Tours (+ 837) zu den bedeutendsten Großen des Reiches schon unter KARL DEM GROSSEN, vor allem aber unter LUDWIG DEM FROMMEN. Seine Tochter Irmingard (oo Kaiser LOTHARI.) gründete 849 das Kloster Erstein. Nach dem Verlust der königlichen Gunst (828) zog sich Hugo in das Reich seines Schwiegersohnes nach Italien zurück, wo er als dux de Locate (bei Mailand) hervortrat. Nach seinem Sohn Liutfrid (+ um 865) ist die etichonische Linie der LIUTFRIDE benannt, die um 900 als mächtigste Herren im Elsaß galten, bis ins 10. Jh. aber auch Verbindungen mit Italien hielten. Sie verfügten über Münstergranfelden, bis das Kloster um die Mitte des 10. Jh. endgültig unter burgundische Herrschaft kam, und restaurierten um 900 das Kloster St. Trudpert (Breisgau), ihre Grablege. Später erscheinen sie als Grafen im Sundgau, ihre Spuren verlieren sich um 1000. Wohl gleichfalls etichonischer Herkunft war der um die Mitte des 9. Jh. bezeugte Graf Eberhard III. im Elsaß. Von ihm leiten sich die EBERHARDE her, die Vorfahren der Grafen von Egisheim (Dagsburg). Ihre Vormachtstellung am Oberrhein (vor allem elsäßischer Nordgau, Breisgau) wurde durch OTTO I. zugunsten der RUDOLFINGER geschmälert (Prozeß gegen Graf Guntram, Entzug der Herrschaft über das burgundische Kloster Lure), doch spielten sie noch im 11. Jh., zunächst gefördert durch die SALIER (Bruno von Egisheim Bischof von Toul und Papst Leo IX.), dann in Gegnerschaft zu HEINRICH IV. eine wichtige Rolle. Mit Graf Hugo, dem Stifter von St. Leo in Toul, erlosch 1089 die männliche Linie der etichonen-stämmigen DAGSBURG-EGISHEIMER.

    Literatur:
    NDB IV, 664 - F. Vollmer, Die E. (Stud. und Vorarb. zur Gesch. des großfrk. und frühdt. Adels, hg. G. Tellenbach, 1957), 137-184 - Ch. Wilsdorf, Les Etichonides aux temps carolingiens et ottoniens, Bull. philol. et hist. du comite de travaux hist. er scientifiques 89, 1967, 1-33 - M. Borgolte, Die Gesch. der Grafengewalt im Elsaß von Dagobert I. bis Otto dem Großen, ZGO 131, 1983, 3-54.

    Büttner Heinrich: Seite 93, "Geschichte des Elsaß"

    Der Gesamtbesitz des elsässischen Herzogshauses und die Ausdehnung seiner Macht- und Einflußsphäre läßt sich annähernd bestimmen, wenn man die Schenkungen an die Hausklöster als Einheit sieht. Von der Selz und dem Hagenauer Forst im N bis zum Sornegau im Berner Jura reichen ihre Güter. Im Unterelsaß werden die Schenkungen auf der Höhe von Straßburg nach Marlenheim hinüber etwas dichter, ohne aber geschlossene Bezirke von weiterer Ausdehnung zu umfassen. Nur das nördlich von Straßburg an Ill und Rhein sich erstreckende Gut von Honau war anscheinend ein größerer herzoglicher Komplex. Dicht gesät ist der ETICHONEN-Besitz in der Gegend südlich der Breusch bis hinauf nach Schlettstadt. Dann zieht sich eine Reihe von herzoglichen Schenkungen an Hohenburg, Ebersheimmünster und Murbach an der Vorbergzone der Vogesen entlang bis nach Geberschweier. Aber der Raum zwischen Schlettstadt und Rufach mit dem Mittelpunkt Colmar ist dicht im ganzen ein Gebiet, wo ETICHONEN-Schenkungen in auffallend geringer Zahl entgegentreten. Erst südlich von Rufach ist im Illgebiet über Mühlhausen, Altkirch bis nach Hirsingen und Heimersdorf wieder eine Häufung des ETICHONEN-Gutes anzutreffen. Arlesheim im Birstal und Onoldswil (Oberdorf) am Hauenstein sind die am weitesten nach dem Basler Jura vorgeschobenen Posten. Delsberg wird ausdrücklich als Herzogsgut genannt, eine Tatsache, die nur die Angaben der Vita s. Germani über das Eindringen des elsässischen Herzogtums in den Sornegau erhärtet. Westlich erstreckt sich der Besitz der Herzöge bis nach Dattenried, St. Dizier und bis zur Mömpelgarder Gegend; weiter dringt das Herzogtum nicht vor.
    Nach der Unterwerfung und Wiedereingliederung des schwäbischen Herzogtums in den Verband des fränkischen Staates um die Mitte des 8. Jahrhunderts war aber ein Herzogtum im Elsaß überflüssig geworden, und so ließen Karlmann und Pippin das elsässische Herzogtum eingehen. Die Familie der ETICHONEN wurde durch diese Maßnahme in ihrem Besitz nicht getroffen. Selbstverständlich ging ihr Einfluß unter den tatkräftigen KAROLINGERN im 8. Jahrhundert zurück, aber die oberste Gewalt im Land blieb unter dem Amte der Grafschaft im Besitz der ETICHONEN und ihrer Erben und Nachkommen. Im 9. Jahrhundert rühmt der Dichter Thegan die Abstammung des Vaters der Kaiserin Irmingard, der Gemahlin LOTHARS I., vom ETICHONEN-Haus; Graf Hugo aber, Irmingards Vater, besaß große Besitzungen im Elsaß.

    Seite 171
    Graf Hugo, der Schwiegervater LOTHARS I., der zu den einflußreichsten Persönlichkeiten seiner Umgebung zählte, besaß auch im Elsaß große Besitzungen und bedeutenden Einfluß. Seine Nachkommen verstanden es gut, ihre Stellung zu halten und zu kräftigen. LOTHARS Schwager Liutfrid erhielt den Besitz der Abtei Münstergranfelden wieder, und die LIUTFRIDEN, wie man seine Nachkommen bezeichnen kann, besaßen besonders im südlichen Elsaß große Besitzungen. In welchem Verhältnis sie zu dem anderen im Elsaß auftretenden Haus der EBERHARDINER standen, läßt sich nicht ganz sicher sagen; fest steht nur, dass die beiden Grafenhäuser durch verwandtschaftliche Beziehungen, die wohl auf die gemeinsame Abstammung vom ETICHONEN-Geschlecht zurückgehen, aber auch noch anders begründet sein können, eng miteinander verknüpft waren. Die Familie der EBERHARDE, in der dieser Name mit dem anderen Hugo am häufigsten war, wie bei den LIUTFRIDEN dieser Name mit Hugo ebenfalls wechselte, war anscheinend vorzugsweise im nördlichen Elsaß begütert, besaß aber auch die Abtei Lüders, deren Besitz auf die in ihre Verwandtschaft gehörende Walderada zurückging. Ein Graf Eberhard war im Jahr 896 im Besitz der Abtei Münster im Gregoriental.
    Das Gut der beiden Grafenhäuser der LIUTFRIDEN und EBERHARDINER war nicht regional getrennt, sondern lag im ganzen Elsaß verstreut. Auch dieser Umstand deutet auf einen gemeinsamen Ursprung. Der Besitz beider Familien erstreckte sich auch auf jenen Bereich, der auch das Wirkungsfeld der ETICHONEN gewesen war, und so weist diese räumliche Abgrenzung ebenfalls auf den Zusammenhang beider mit dem elsässischen Herzogsgeschlecht hin. Thegan bezeugt die Herkunft des Grafen Hugo, des Vaters der Kaiserin Irmgard, aus dem ETICHONEN-Haus ausdrücklich. Die beiden Familien, in deren großen Verband wohl auch Erchanger, der Vater der Kaiserin Richgard, einzuordnen ist, hatten das Elsaß verwaltungsmäßig so geteilt, dass die EBERHARDINER den Norden, die LIUTFRIDEN den Süden als Grafen innehatten.
    Die elsässischen Grafen griffen über den eigentlichen Bereich des Elsaß nach dem rechten Rheinufer hinaus. Ein Graf Liutfrid und seine drei Söhne Liutfrid, Hugo und Hunfrid sind maßgebend an einer Restauration des Klosters St. Trudpert im Breisgau zu Anfang des 10. Jahrhunderts beteiligt.
    Der Prozeß gegen den Grafen Guntram, den Bruder der Grafen Hugo und Eberhard, ließ mit größter Deutlichkeit erkennen, dass das Reichsgut im Elsaß im 10. Jahrhundert in weitestem Umfang an das elsässische Grafenhaus gekommen war. Durch die unruhige Entwicklung der 1. Jahrzehnte des 10. Jahrhunderts im Elsaß war es gekommen, dass die königliche Gewalt ganz ausgeschaltet war; die mit den KAROLINGERN verschwägerten Elsaßgrafen waren damit ganz von selbst in den Besitz des Fiskalgutes hineingewachsen. Mit dem Eingreifen OTTOS I. im Elsaß kam sofort der Zwist mit den EBERHARDINERN. Guntram wurde verbannt, seine Brüder verloren auf kurze Zeit ihre Grafschaften. Beseitigen ließ sich die Familie der EBERHARDINER nicht, aber sie mußte sich, ebenso wie bald darauf die LIUTFRIDEN, dem Willen OTTOS I. unterordnen und seinen Plänen einfügen.

    Literatur:
    Borgolte Michael: Geschichte der Grafengewalt im Elsaß von Dagobert I. bis Otto den Großen. in: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 131. Band Verlag W. Kohlhammer GmbH Stuttgart 1983

    Eberhard heiratete Adellinda. [Familienblatt] [Familientafel]


  2. 3.  Adellinda
    Kinder:
    1. Hugo I.
    2. 1. Eberhard II.