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 Bohrer

Bebo

männlich - nach 803


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Generation: 1

  1. 1.  Bebo (Sohn von Udalrich); gestorben nach 803.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Genannt: 797-803

    Notizen:

    Name:
    (Pepo)


Generation: 2

  1. 2.  Udalrich wurde geboren um 750 (Sohn von Gerold und Imma); gestorben in 807.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Bodenseekreis,Baden-Württemberg,Deutschland ; Graf in den Bodenseegrafschaften
    • Titel/Amt/Status: 780-807, Breisgau,Baden-Württemberg,Deutschland; Graf im Breisgau

    Notizen:

    Udalrich
    Graf im Breisgau 780-807
    Graf in den Bodenseegrafschaften
    um 750- 807 (824 Isenburg)
    Sohn des fränkischen Grafen Gerold und der Imma, Tochter vom Alemannenherzog Hnabi; Bruder der Königin Hildegard und des Präfekten Gerold

    Prinz Isenburg:

    Udalrich I. war 780/81 Graf im Alpgau und Breisgau, 787-791 Graf im Hegau, 787 Graf im Thurgau, 805/17 Graf am Nordufer des Bodensees, 778/817 Graf im Elsaß.

    Udalrich entstammte der alemannischen GEROLD-UDALRICH-Sippe und war der Schwager Kaiser KARLS DES GROSSEN. Er erschien 778 erstmals selbst in den Quellen. Notker berichtet, Udalrich sei nach Hildegards Tod bei KARL in Ungnade gefallen und habe alle Lehen verloren, doch der König habe mit Rücksicht auf seine geliebte verstorbene Gemahlin sein Urteil rückgängig gemacht.
    Bebo (Pepo), Gerold, Udalrich und Robert sind als Söhne des Grafen Udalrich in einer Schenkungsurkunde des Jahres 803 an das Kloster Fulda bezeugt, also Brüder gewesen.

    Michael Mitterauer: Seite 16, "Karolingische Markgrafen im Südosten"

    In der Gegend von Straßburg tradierte auch Graf Udalrich an Fulda. Er ist neben Gerold der bedeutendste von Gerolds Brüdern. Noch zu Lebzeiten seines Vaters übte er gräfliche Funktionen aus. Seit 783 ist er als Graf im Breisgau, seit 787 im Thurgau nachzuweisen. Nach dem Tode seines Onkels Roadbert übernahm er die Grafschaft im Linz-, Argen-, Rhein- und Alpgau. Eine solche Ämterkulmination war zur Zeit KARLS DES GROSSEN gänzlich ungewöhnlich. Der Monachus Sangallensis berichtet, daß Udalrich seine einzigartige Stellung in Alemannien der besonderen Gunst seines Schwagers verdankte.
    Der Thurgau ging Graf Udalrich noch zu Lebzeiten vorübergehend verloren. Nach seinem Tod wurde die Familie auch aus den Schwarzwaldgrafschaften verdrängt. Bloß im Bodenssegebiet konnten sich seine Söhne Udalrich und Rodbert halten. Sie versuchten ihr Machtgebiet auf Kosten der HUNFRIDINGER nach Südosten auszudehnen.

    Michael Borgolte, "Die Grafen Alemanniens"

    UDALRICH (I, II)
    belegt als Graf 778 III 31 - 817 VI 4,
    Alp- und Breisgau 780 V 11 - 781 V 13, 787 VI 28 [?], 800 I 6 [?] bzw. 786/89 XII 26 - ?809 IX 21,
    Hegau 787/88/90/91 I 7, 800 I 6 [?],
    Thurgau 787 VI 17 - ?799 III 13,
    Grafschaft am Nordufer des Bodensees 800 I 6 [?], ?802 V 15 [?], 805 II 21 - 817 VI 4 -
    Linzgau 800 I 6 [?], ?809 IX 14 - 817 VI 4 -
    Argengau ?802 V 15 [?], 805 11 21 - 815 VI 26)

    Belege mit comes-Titel:
    Urkundenbuch des Klosters Fulda I Nr. 84, W III Anh. Nr. 1, W I Nr. 94 (= ChLA I Nr. 90), Trad. Wiz. Nr. 190, W I Nrn. 110 (= ChLA II Nr. 114),113, BRUCKNER, Vorakte Nr. 17 (zu W I Nr. 114 = ChLA II Nr. 116), W I Nrn. 115,118 (= ChLA II Nr.117),),120 (= ChLA II Nr.122),125,126,129(= ChLA II Nr. 124, ThUB I Nr. 17),167,131 (= ChLA II Nr. 126, ThUB I Nr. 18),132 (= ChLA II Nr. 127, ThuB I Nr. 19), 133 (= ChLA II Nr. 128, ThUB I Nr. 20),138 (= ChLA II Nr. 134, ThUB I Nr. 21),142 (= ChLA II Nr. 136), Urkundenbuch des Klosters Fulda I Nr. 254, W I Nrn. 153 (= ChLA II Nr. 135),155 (= ChLA II Nr. 149, ThUB I Nr. 24), W III Anhang Nr. 2, W I Nr. 160 (= ChLA II Nr. 152), Codex diplomaticus Fuldensis Nr. 178 (= Regesta Alsatiae I Nr. 397), W I Nrn. 179,181,197,196,200,202f.,215, 219,226 (= BM Nr. 648), Das Verbrüderungsbuch der Abtei Reichenau 114D1, 115B3, Visio Wettini Walahfridi 317 Z. 414-420, ? W I Nrn. 116 (= ChLA II Nr. 118), 164, ? Liber Viventium Fabariensis pag. 24 (= PIPER, Libri Confrat. 359 col. 7, 1)

    Belege ohne comes-Titel:
    St. Galler Gedenkbuch pag. 8 (= PIPER, Libri Confrat. 20 col. 32, 2,9,14), Notkeri Balbuli Gesta Karoli Magni 17 cap. I. 13, Chronik Petershausen 38,40

    Literatur:
    NEUGART, Episcopatus Constantiensis I. 165 - STÄLLN, Geschichte I 243,326 f. - MEYER VON KNONAU, Die angeseheneren Urheber 230f. mit A. 32 - DERS., Geschlechtskunde 76,81 - BAUMANN, Gaugrafschaften 43,56 - PUPIKOFER, Thurgau I 133-135,138f. - ABABEL-SIMSON, Jbb. Karl der Große I 105, II 193f. - TUMBÜLT, Hegau 623 f. - DERS., Albgau 154f. - SCHULTZE, Gaugrafschaften 45,120 - KNAPP, Buchhorner Urkunde 205,208f.,211-219 - TELLENBACH, Königtum und Stämme 51 Nr. 28b - SCHMID, Graf Rudolf von Pfullendorf 32-34 - DIENEMANN-DIETRICH, Der fränkische Adel 183 A. 195,186 - TELLENBACH, Der großfränkische Adel 56 - SCHMID, Familie, Sippe und Geschlecht 8,11-13 - DERS., Struktur des Adels 4f. - MITTERAUER, Markgrafen 8f., 16f.,19-22 - MAURER, Land zwischen Schwarzwald und Randen 42f. - SCHULZE, Grafschaftsverfassung 83,89, 104f.,118,121,328 - BILGERI, Geschichte Vorarlbergs I 70-72 - SCHMID, Zur historischen Bestimmung 513f. - BORGOLTE, Die Geschichte der Grafengewalt im Elsaß 21-24 - DERS., Geschichte der Grafschaften Alemanniens, s. v.

    Nach Notker dem Stammler hatte Hildegart, die Gemahlin KARLS DES GROSSEN, einen Bruder namens Udalrich, dem sein königlicher Schwager plurgma tribuit (Gesta Karoli Magni 17). Udalrich wäre somit ein Sohn GEROLDs (I) und der Imma, ein Neffe des bis zur Jahrhundertwende als Graf im nördlichen Bodenseegebiet bezeugten Grafen RUADBERT (I) und ein Bruder GEROLDs (II), des Präfekten von Bayern und berühmten Awarenkämpfers, gewesen. Die Nachricht Notkers wird durch Fuldaer Urkunden über Liegenschaften im Elsaß gestützt, wenn auch nicht ausdrücklich bestätigt.
    Am 1. Mai 803 schenkte ein Graf Vodalrichus für sein eigenes Seelenheil seu pro remedium germani mei Votoni der Bonifatiusabtei Besitz im elsässischen Heinhaim, quantumcumque Voto in ipsa uilla fuit uisus habere aut ego conquesiui de portione sua (...)(Codex diplomaticus Fuldeasis Nr. 178; Regesta Alsatiae I Nr. 397 mit der Bestimmung des Güterortes als Hönheim). Offenkundig dasselbe Brüderpaar war bereits in einer Urkunde vom 12.2.798 gemeint gewesen, als ein Adalrich an Fulda Güter in Barr, Altbronil, Hürtigheim, Hüttenheim und Bernolsheim, ebenfalls im Elsaß gelegen, schenkt, dabei als Motiv pro remedium Otoni angibt und über die Herkunft quantumcumque supradictus Voto in ipsa marca conquesivit et quod Vodalrichus comis mimihi pro anime sue tradidit(...) vermerkt (UB Fulda I Nr. 254; zu den Orten ergänzend Regesta Alsatiae I Nr. 379). Zu Graf Vodalrichus und seinem 798 wohl bereits verstorbenen Bruder Voto passen zwei weitere Urkunden aus der vorangegangenen Zeit. Am 31. März 778 hatte Imma/Immina ihrem ungenannten Sohne für 600 solidi ihren von Walthari erworbenen Besitz in pago Alsacinse in Oberehnheim, Walf, Krautergersbeim, Rosheim und in der Stadt Straßburg verkauft (UB Fulda I Nr. 84; Regesta Alsaatiae I Nr. 273 zu den Orten). Am Anfang der Zeugenreibe erscheint Graf Vodalrich. 10 Jahre darauf schenkte ein Uoto der Abtei Fulda unter Abt Baugulf seine Güter im Eisaßgau und nannte dabei unter anderem Liegenschaften in Oberehnheim, Walf, deder Stadt Straßburg sowie in Barr, Altbronn und Hürtigheim (UB Fulda I Nr. 176; vgl. Regesta Alsatiae I Nr. 329). Als Grundberr in den 3 zuletzt genannten Orten war Uoto zweifellos mit dem Voto von 798 identisch; da er andererseits über Besitz in Oberehnheim, Walf und Straßburg verfügte, dürften er oder sein Bruder, sicher der Spitzenzeuge bei Immas Rechtsgeschäft, der Käufer von 778 gewesen sein. Graf Vodalrich und Voto wären somit Söhne der Imma gewesen, die ihrerseits denselben Namen wie Hildegarts Mutter trug.
    Wahrscheinlich eben der Graf, der zwischen 778 und 803 in 3 Fuldaer Urkunden über Gütergeschäfte links des Rheins vorkommt, wird auch in einer Weißenburger carta vom 3. Februar 783 als Käufer genannt (Trad. Wiz. Nr. 190; zu dem von ZEUSS, Trad. Wiz. Nr. 190, und den Regesta Alsatiae I Nr. 280 abweichenden Datum s. DOLL, in Trad. Wiz. 394 Note i). In der Urkunde erklärt Germund, er habe Odalricho comite Güter in der Mark Biberestorf, ubi dicitur Bruningesuuilari, für einen Preis von 30 solidi in argento überlassen.
    Außer den Eltern und Geschwistern des gräflichen Grundherrn im Elsaß glaubt man, auch Kinder Udalrichs zu kennen. Die Zeugenreihe der Schenkungsurkunde von 803 beginnt folgendermaßen: + Vodalrichi qui hanc donationem fieri rogavit. + Beboni + Geeroldi + Vdilrichi + Ratbertt + cum filiis suis qui consenserunt. Der Passus über den Konsens der Söhne hat wohl kaum so in der Originalurkunde gestanden; vielmehr ist anzunehmen, dass der Kopist des Fuldaer Cartulars den Text vom Ausstellernamen abgezogen und hinter den letzten der Söhne gestellt hat; oder dass er einen, im Original zu jedem der 4 Namen gesetzten Vermerk filii sui qui consensit (vgl. W I Nrn. 107,171) an einem Ort zusammenzufassen suchte. Dies vorausgesetzt wären die vier auf den Aussteller folgenden Personen als dessen Söhne zu betrachten, die ihr Einverständnis mit der Schenkung als Erbberechtigte gegeben haben (s. SCHMID, Zur historischen Bestimmung 414, KNAPP 212,216; anders MITTERAUER 22).
    Diese Deutung wird durch eine St. Galler Übertragungsurkunde des Jahres 800 bekräftigt (W I Nr. 160), in der es um Güter in Bonndorf ging. Die Zeugenreihe setzt mit den Signa eines Grafen Odalricus und seiner Söhne Odalricus und Rodpertus ein. Die Namenfolge in der Zeugenreihe entspricht so offenkundig der von 803, dass der Graf mit dem elsässischen Tradenten und seine Söhne mit den dort ebenfalls genannten Vdilrichus und Ratbertus identifiziert werden dürfen.
    Mit allen 4 Söhnen von 803 scheint Udalrich im ältesten Eintrag des St. Galler Gedenkbuches (pag. 8) eingetragen worden zu sein. Die Namen sind wie folgt angeordnet:
    Odalrih
    Pepo Pald
    Kerolt
    Erih
    Ruadpert
    Odalrib
    Der am Anfang genannte Odalrih dürfte Graf Udalrich gewesen sein, während in Pepo und Kerolt wohl die ersten Zeugen seiner Fuldaer Schenkung wiedererkannt werden können; am Schluß stehen sicher die urkundlich zweimal belegten Söhne (MITTERAUER 19; SCHMID), Zur historischen Bestimmung 513f.). Ob Erih und Pald, wie MITTERAUER (I9) jedenfalls im Hinblick auf Erih vermutet hat, andere Söhne Udalrichs gewesen sind, muß unentschieden bleiben.
    Nach einer weiteren Vermutung MITTERAUERs (19f.) geben die Namen Pebo und Erih, von denen der erste auch einen Enkel Udalrichs bezeichnet haben soll (GEROLD III), einen Hinweis auf die Herkunft der sonst unbekannten Gemahlin des Grafen. Beide Namen kommen bereits bei spät-merowinger-zeitlichen Grafen in Alemannien vor, die durch eine St. Galler Urkunde als Brüder ausgewiesen sind. Wenigstens einer von ihnen hat am oberen Zürichsee amtiert (PFB0, ERICH). Da Udalrich, im Unterschied zu seinem Vater, am Beginn seiner Karriere auch im Thurgau als Graf in Erscheinung getreten sein dürfte (dazu s.u.), hat er nach MITTERAUER wohl eine Frau aus der Nachfahrenschaft der Grafen Pebo und Erich geheiratet. Diese Annahme wird man aber kaum als gut begründet ansehen können, da jegliche gesicherte Kenntnis über das Schicksal der Grafenfamilie, aus der Udalrichs Gattin hervorgegangen sein soll, fehlt (zu einem Grafen Erich Im Elsaß s.u.).
    Auf pag. 8 des St. Galler Gedenkbuches findet man Udalrich offenbar noch einmal inmitten anderer Verwandter. Die Abfolge der Magnatennamen auf dieser Seite beginnt RODBERTUS, Odalricus, Kerolt. Der 1. Name bezeichnet wohl den Bruder Immas (RUADBERT I), der 2. und 3. deren beide Söhne, den hier behandelten Udalrich und den Markgrafen GEROLD (II) (SCHMID, Zur historischen Bestimmung 513; MITTERAUER 19).
    Udalrich, den man als Bruder der Königin Hildegart betrachten darf, ist nach den bisher behandelten Zeugnissen zwischen 778 und 803 Graf gewesen. Nach der Lage der urkundlich genannten Güter hat man ihn bereits häufiger als Grafen im Elsaß angesprochen (KNAPP 212, TUMBÜLT, Albgau 154 mit A. 8, SCHULTZE 120); ein Comitat im Sinne eines fest abgegrenzten Amtssprengels läßt sich zu Udalrichs Zeit aber im Elsaß noch nicht fassen (BORGOLTE, Die Geschichte der Grafengewalt im Elsaß 21-24). Immerhin ist bemerkenswert, dass Udalrich, der ausschließlich im Unterelsaß bezeugt ist, eines seiner Rechtsgeschäfte in der alten merowingischen Königspfalz Marlenheim abwickelte (Trad. Wiz. Nr. 190) und dass udalrichingischer Besitz unter anderem in Straßburg lag (Urkundenbuch des Klosters Fulda I Nrn. 84, 176). Udalrich dürfte also im nördlichen Elsaß zu seiner Zeit eine dominierende politische Rolle gespielt haben, ähnlich wie vor ihm RUTHARD. Vielleicht knüpfte er an eine bereits vor-karolingisch Machtposition seiner Verwandten an; denn unter dem elsässischen Herzog Eticho werden gegen Ende des 7. Jahrhunderts 2 Grafen namens Erich und Rodebert genannt (BORGOLTE, Die Geschichte der Grafengewalt im Elsaß 10f.).
    Im Unterschied zu den das Elsaß betreffenden Quellen wird Udalrich durch den Grafenvermerk zahlreicher St. Galler Urkunden in Amtswaltung belegt. Diese Zeugnisse erstrecken sich von 780 bis 817. In der Regel braucht an einer Identität des Grafen mit dem Bruder der Königin nicht gezweifelt zu werden, da Notker diesen als besonderen Günstling KARLS erscheinen läßt. Allerdings wird in der Forschung angenommen, Udalrich sei am Beginn des 9. Jahrhunderts von seinem gleichnamigen Sohn abgelöst worden. Wie bei der Erörterung der einzelnen Belegfelder gezeigt werden wird, ist ein solcher Grafenwechsel nicht ausgeschlossen, doch gibt es für ihn kein explizites Zeugnis. Vom Lebensalter her betrachtet, kann Udalrich durchaus noch im letzten St. Galler Beleg von 817 gemeint gewesen sein. Da Hildegart wohl 757 geboren wurde (ABEL-SIMSON I 449 mit A. 3) und die Notiz der Annales Alamannici zum Jahr 798: Imma defunctus est (LENDI, Untersuchungen 172; HENKING, Die annalistischen Aufzeichnungen 243 mit A. 115) wahrscheinlich den Tod der Mutter ermittelt, wird Udalrich kaum vor 750 zur Welt gekommen sein.
    Eine andere Schwierigkeit bei der Identifikation des Grafen ergibt sich bei zwei Urkunden, die den Grafennamen Adalricus/Adalrihcus enthalten. Dabei handelt es sich nicht um eine orthographisch-lautliche Variante zu Udalricus etc., da die Erstglieder jeweils auf andere Lemmata zurückgehen. Freilich muß der andere Name nicht unbedingt eine andere Person bezeichnen, doch gibt es in diesen Fällen einige weitere Argumente für eine Nichtidentität. Die Belege für einen oder zwei Grafen Adalricus sind deshalb - mit allen Vorbehalten - in einem gesonderten Artikel zusammengestellt und behandelt worden (AADALRICH), erscheinen aber auch hier mit den erforderlichen Erwägungen am entsprechenden Ort für den Fall der Personengleichheit.
    Die ältesten Belege Udalrichs in der Grafenformel St. Galler Urkunden datieren von 780 (W III Anh. Nr. 1) und 781 (W I Nr. 94); beide Schriftstücke beziehen sich auf Traditionsgut im Schwarzwälder Alpgau. In einer weiteren Alpgauer carta von 787 bietet der Vorakt den Vermerk sub Huadalricho comite; dieser wurde aber vom Schreiber der Urkunde nicht in die Reiiischrift übernommen (BRUCKNER, Vorakte Nr. 17; ChLA II 17 Nr. 116, zu W I Nr. 114). Zwar liegt der Schluß auf ein Versehen bei der Mundierung nahe, doch spricht ein weiterer Befund gegen diese Vermutung. Der Schreiber Theoderam, der Vorakt und Urkunde gefertigt haben soll, hatte nämlich bereits im Konzept eine ungewöhnlich genaue Datierung niedergeschrieben, diese aber dann noch einmal nachgerechnet und in der Ausfertigung korrigiert (BORGOLTE, Chronol. Stud. 107,112). Wenn er beim Datum der Urkunde so sorgfältig arbeitete, kann auch ein bewußter Verzicht auf die in die textliche Umgebung gehörende Grafennennung nicht ausgeschlossen werden. Es ist also fraglich, ob Udalrich 787 die Grafenstellung im Alpgau innegehabt hat. Eine Unterbrechung seiner Amtsführung könnte mit einer Nachricht Notkers von St. Gallen in Verbindung gebracht werden, Udalrich hababe nach dem Tod der Königin Hildegart (783) wegen eines Vergehens (pro quodam commisso) zahlreiche honores verloren (Gesta Karoli Magni 17). Der Sturz Udalrichs soll allerdings nur kurzfristige Wirkung gehabt haben, da KARL DER GROSSE den Grafen schon bald wieder mit seinen froheren Würden ausgestattet hätte (s.a. Artt. ISANBART), ADALRICH).
    Als späterer Beleg für den Alpgau kommt die bereits zitierte Urkunde vom 6. Januar 800 in Betracht, in der Udalrich mit seinen Söhnen in der Zeugenreihe steht (W I Nr. 160; s. o. S. 249); in ihr wird Udalrich nämlich auch in der Grafenformel genannt. Der Güterort Bonndorf kann aber außer im Alpgau auch im Linzgau (so mit Recht MAURER 42 A. 47, anders SCHULZE 105, KNAPP 211, TUMBÜLT, Albgau 154; vgl. BORGOLTE, Kommentar: zu Nr. 160) bzw. im Hegau (vgl. FUNK, Hegau 13, 20 f., 24; KNAPP 199) gelegen haben.
    Im Breisgau, der Nachbarlandschaft des Alpgaus, ist Udalrich (bzw. sein Sohn) von 786/89 (W I Nr. 110) bis ?809 IX 21 (W I Nr. 203; ferner Nrn. 126,167,111 Anh. Nr. 2, I Nrn. 179,196) bezeugt. Eine breisgauisch-alpgauische Doppelstellung ist nacach Udalrich für ERCHANGAR (I) und ALBRICH bezeugt, so dass mit Udalrich eine bis Mitte des 9. Jahrhunderts währende Verbindung beider Landschaften zu einem Comitat eingesetzt haben mag (BORGOLTE, Geschichte der Grafschaften Alemanniens, Kap. IVV. 2). Im Breisgau waren Udalrichs Grafenrechte auf das nördliche Gebiet um das heutige Freiburg beschränkt, da der Süden bei Lörrach damals als grafenfreier Fiskalbezirk organisiert war (BORGOLTE, loc. cit., Kap. IV. 1); lediglich in W I Nr. 19196 werden nach Eschbach bei Heitersbeim Güter in Ortschaften des Rheinknies erwähnt. Die vermeintlich sichere Abgrenzung zwischen den Amtszeiten des Bruders der Königin (Udalrich I) und seines Sohnes (Udalrich II), die auf Beobachtungen im Linz- und Argengau beruhten (s.u.), hat dazu geführt, dass man einen Wechsel zwischen Udalrich (I) und Udalrich (II) im Breisgau zwischen den St. Galler Urkunden 179 (von 804 VII 4) und 196 (von 808 VIII 24) angenommen hat (TUMBÜLT, Hegau 624, Albgau 155; KNAPP 213; anders SCHULTZE 45 Im Selbstwiderspruch zu 120; unklar SCHULZE 105).
    Mit der Grafenstellung im Unterelsaß und im Alpgau bzw. Breisgau schloß Udalricii (I) seit 778 (bzw. 780,786/89) an den Machtbereich seines Onkels RUADBERT (I) an, der ebenfalls seit 778 als Graf im Hegau und Linz- bzw. Argengau nachzuweisen ist. Vermutlich stand dieser Aufstieg der Verwandten Hildegarts in einem Zusammenhang mit dem Sturz ISANBARDS, des Sohnes Warins, der ca. 779 zuletzt als Graf im Thurgau belegt ist. Im Hegau trat Udalrich mindestens 787,788,790 oder 791 als Ruadberts (I) Nachfolger hervor (W I Nr. 11 5); vielleicht kann aber noch die St. Galler Urkunde W I Nr. 160 vom Jahr 800 als Zeugnis für eine Grafentätigkeit Udalrichs im Hegau in Anspruch genommen werden (s.o.). Da Ruadbert (I) bis zur Jahrhundertwende weiterhin in den Gebieten nördlich des Bodensees amtierte, hatte er seinem Neffen offenbar einen Teil seiner Befugnisse abgetreten. Die Grafengewalt im Westen und Norden des Bodensees ist somit offenkundig als Familienherrschaft der Angehörigen Hildegarts organisiert gewesen. Mit dem Wechsel von Ruadbert (I) zu Udalrich (I) beginnt sich aber der Hegau administrativ vom Linz- und Argengau zu lösen (s. BORGOLTE, Geschichte der Grafschaften Alemanniens, Kap. IX).
    Zur selben Zeit wie im Hegau ist Udalrich auch im Thurgau nachgewiesen; er dehnte seine Herrschaft also auch auf das Gebiet südlich des Bodensees aus. Die thurgauischen Urkunden reichen von 787 (W I Nr. 113) bis ?799 (W I Nr. 155; ferner Nrn. 118,120,125,129, 131-133,138,142; zu Nrn. 116 und 153 s.u., zu Nr. 212 s. Art. UDALRICH III etc.). Die Kompetenz des Grafen war dabei auf die Landschaft zwischen der Thur und dem Fiskus Zürich beschränkt (BORGOLTIE, Geschichte der Grafschaften Aleemannicas, Kap. III. 2.b). Allerdings scheint Udalrich auch - vorübergehend? - im Dreieck von Aare, Limmat, Glatt und Rhein amtiert zu haben (W I Nr. 153 v. 798 VIII 26), das später zum Sprengel des Zürichgaugrafen gehörte (s. BORGOLTE, loc. cit. 93 A. 111). In der 2. der insgesamt 13 Thurgauer cartae vom 26.2.788 wird Graf Adalricus genannt (W I Nr. 116). Der philologischen Diskrepanz brauchte man keine große Beachtung zu schenken, wenn nicht etwa zur selben Zeit die Erwähnung Udalrichs in einer Alpgauer Urkunde unterblieben wäre (s.o. S. 251). Da es nach der Fuldaer Urkunde von 798 in der Umgebung des Grafen Udalrich (I) einen Adalrich gegeben hat, könnte ein gleichnamiger Graf aus der Verwandtschaft Udalrichs hervorgegangen und zeitweilig an dessen Stelle getreten sein (s. Art. ADALRICH). Freilich ist in der Frage keine Klarheit zu gewinnen; doch kann man den Beleg der Urkunde 116 für Udalrich nur mit Vorbehalten verwenden. Als Nachfolger Udalrichs im Thurgau tritt ?804 II 29 SCOPO hervor.
    Nach der herrschenden Lehre ist ein ?802 (W I Nr. 164) und 805 (Nr. 1 8 1) im Bereich des Argengaus belegter Graf Udalrich mit dem Grafen des Thurgaus personengleich gewesen (vgl. bereits NEUGART; PUPIKOFER 134f. mit anderer Auffassung). Die Annahme konnte sich auf die Fuldaer Urkunde von 803 stützen, in der Udalrich (I), der Aussteller, den comes-Titel trägt, aber den Zeugen Vdilrichus und Ratbertus derselbe fehlt. Die Söhne Udalrichs schienen deshalb zum gegebenen Zeitpunkt noch keine Grafen gewesen zu sein; Udalrich (I) wäre demnach zunächst unter anderem Graf im Thurgau gewesen, bevor er als Nachfolger seines Onkels RUADBERT (I) in den Linz- und Argengau überwechselte. Bei einer solchen Argumentation bleibt außer acht, d dass der Argengaugraf von ?802 Adalrihcus hieß. Wie in dem oben behandelten Fall der Thurgauer carta von 788 muß man die Möglichkeit offenhalten, dass weder Udalrich (I) noch sein Sohn Udalrich (II) gemeint war. Ein Graf ADALRICH könnte zwischen Ruadbert (I) und Udalrich (I, II) kurzfristig im Linz- und Argengau amtiert haben. Deshalb kann die Identität des Thurgaugrafen mit einem der oder mit dem Linz- und Argengaugrafen nicht als erwiesen gelten. Anders stellt sich die Lage dar, wenn die mehrfach erwähnte Urkunde W I Nr. 160 von 800 I 6 bereits einen Beleg Udalrichs für den Linzgau enthält (s.o.). Nach 805 sind im Linz- und Argengau (Grafschaft am Nordufer des Bodensees) für einige Zeit nebeneinander ein Udalrich und ein Ruadbert bezeugt. Ruadbert kann man aus chronologischen Gründen kaum mehr mit Udalrichs (I) Onkel gleichsetzen (RUADBERT I); mit gutem Recht wird deshalb vermutet, dass er der urkundlich bezeugte Sohn Udalrichs gewesen ist (RUADBERT II). Die Nachhweise für einen Grafen Udalrich, die nach dem Erstbeleg dieses Ruadbert einzuordnen waren (W I Nrn. 197,200, 202,215,219,226) glaubte man dementsprechend auf den anderen Sohn Udalrichs (I) beziehen zu können. Auch wenn ein derartiger Wechsel von Udalrich (I) zu Udalrich (II) nicht ausgeschlossen werden kann, gibt es für ihn wegen der oben skizzierten Altersverhältnisse für Hildegart und ihren Bruder nicht ebensogute Argumente wie für die Ablösung Ruadberts (I) durch Ruadbert (II). Möglicherweise ist Ruadbert (II) also in der Verwaltung des Comitats im Linz- und Argengau neben seinen Vater getreten.
    Auf den pagg. 11 4 (D1) und 115 (B3) des Reichenauer Verbrüderungsbuches taucht ein Odalrich comis bzw. ein Uuadalrich comis in der Anlage der NOMINA DEFUNCTORUM auf. Der erste Eintrag besteht außerdem aus den Namen Cerolt comis (...), Bertolt comis, Pirihtilo comi[s], die mit Grafen in der Baar vom Ende des 8. Jahrhunderts in Verbindung gebracht werden können (GEROLD II?, BERTOLD II, PIRIHTILO). Odalrich ist deshalb sicher mit Udalrich (I) gleichzusetzen, während man in Cerolt vielleicht dessen Bruder begegnet. Auf pag. 115 geht der Uuadalrich den comites Uuolfhold und Rafolt voraus, die ebenfalls mit Grafen der Baar kurz vor oder um die Jahrhundertwende zusammenpassen (WOLFOLT, RATOLF). Deshalb ist auch hier, falls man Udalrich (I) von Udalrich (II) zu unterscheiden hätte, eher mit dem erstgenannten zu rechnen. Der Hinweis MITTERAUERs (19,23) auf Namen mit oder ohne Titel, die in demselben Eintrag in der Umgebung stehen und vielleicht weiter entfernte Verwandte Udalrichs bezeichnen, bedarf weiterer Prüfung. Nach der ungefähr zu erschließenden Anlagezeit der Totenliste (s. Art. SCOPO) muß Udalrich (I, II) um 824 bereits verstorben sein.
    Auf pag. 24 des Liber Viventium Fabariensis wurde in die Arkade mit den Namen karolingischer Könige und alemannisch-rätischer Grafen der Name Hodolricus com(es) nachgetragen. PIPER, (Libri Confrat. 359 Note zu col. 7,1) hat diesen Grafen mit Udalrich (I, II) gleichgesetzt, obwohl es für die Identifizierung offenbar keine weiteren Anhaltspunkte gibt.
    In der poetischen Bearbeitung der Visio Wettini, die Walahfrid Strabo 825/26 nach der Prosaniederschrift Heitos von 824/25 geschaffen hat (zuletzt AUTFNRIETH, Visio Wettini 172 f.), ist auch von 2 Grafen die Rede, die Wetti im Fegefeuer geschaut haben soll. Während Heito die Namen nicht erwähnt hatte, teilte sie Walahfrid in Form von Akrostichen mit. Einer von ihnen war Odalrih (Visio Wettini Walahfridi 317, vgl. Heitonis Visio Wettini 270f. cap. X); mit ihm dürfte Udalrich (I) oder Udalrich (II) gemeint gewesen sein.
    Udalrich (I) wird als Stammvater der "UDALRICHINGER" (BAUMANN, Alpgau 21f. bzw. 202, Gaugrafschaften 35; jetzt wieder SCHULZE 121, BORST, Pfalz Bodman 185 u. ö.; BRUNNER, Oppositionelle Gruppen 82 u.ö.) oder "ULRICHE" (MEYER VON KNONAU, Geschlechtskunde 72; jetzt BILGERI) bezeichnet. Gelegentlich spricht man zur Kennzeichnung seines Geschlechts im Hinblick auf seinen Vater, den Franken GEROLD (I), und einen anderen Leitnamen auch von den "GEROLDEN" oder "GEROLDINGERN" (zum Beispiel MITTERAUER 8ff.; WERNER, Adelsfamilien 111f., BERGEs, "Gründung der Hildesheimer Kirche" 88ff.). Über die Problematik beider Begriffe hat besonders SCHMID nachgedacht und vorgeschlagen, die Bezeichnung "Verwandte der Königin Hildegart" zu gebrauchen (Familie, Sippe und Geschlecht 13, Struktur des Adels 4f., 16).
    Die Erinnerung an die Herkunft des Geschlechts, die Förderung seiner Angehörigen durch den Herrscher und die Ansiedlung insbesondere am Nordufer des Bodensees hat noch in der Chronik des Klosters Petershausen aus dem 12. Jahrhundert in der sog. "Ulrichsage" einen späten Niederschlag gefunden (Chronik Petershausen 38,40; SCHMID, "Eberhardus comes de Potamo" 329; zum Werk: WALTHER, Gründungsgeschichte und Tradition).





    Kinder:

    - Udalrich- nach 815
    - Rodbert (Roadpert) - 814
    - Bebo (Pepo) 797-803
    - Gerold 803
    - ?Erih



    Literatur:
    Karl Schmid: Gebetsgedenken und adliges Selbstverständnis im Mittelalter. Ausgewählte Beiträge, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1983, Seite 207,401,494 -

    Gestorben:
    (824 Isenburg)

    Kinder:
    1. Udalrich gestorben nach 815.
    2. Rodbert gestorben in 814.
    3. 1. Bebo gestorben nach 803.
    4. Gerold II. gestorben in 832.


Generation: 3

  1. 4.  Gerold wurde geboren um 730; gestorben in 784/786.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Genannt: Lorsch Kloster [64653],Bergstraße,Hessen,Deutschland; Wohltäter des Klosters Lorsch
    • Titel/Amt/Status: Anglachgau,Baden-Württemberg,Deutschland
    • Titel/Amt/Status: Kraichgau,Baden-Württemberg,Deutschland; Graf im Kraich- und Anglachgau

    Notizen:

    Gerold Graf im Kraich- und Anglachgau
    um 730 - 784/86 (795 Isenburg)

    Gerold war ein Mitglied der fränkischen Reichsaristokratie. Er wird erst seit 777 faßbar.

    Mitterauer Michael: Seite 9-25, "Karolingische Markgrafen im Südosten"

    Graf Gerold verband sich durch geschickte Heiratspolitik mit einer Familie, die in der 1. Hälfte des 8. Jahrhunderts in Alemannien über eine besondere Machtstellung verfügte. Er war fränkischer Abkunft. Zusammen mit seiner Gattin Imma schenkte er 784 reiche Besitzungen im Worms-, Lobden-, Anglach-, Uff- und Krainachgau an das Kloster Lorsch. Die Güter lagen hauptsächlich zwischen Worms und Oppenheim sowie zwischen Heidelberg und Bruchsal. Der Amtsbezirk Gerolds umfaßte den Kraich- und Anglachgau. Schon er drang nach Alemannien vor. 779 bis 783 übte er gräfliche Funktionen im nördlichen Teil der Westbaar aus. Vielleicht erwarb er auch Besitz im Elsaß. Seine Rechte in Alemannien sind jedoch sicher nicht ausschließlich auf seine Heirat mit Imma zurückzuführen. Gewiß erleichterte auch ihm, wie vielen anderen fränkischen Großen, die Reichsgewalt das Vordringen in den alemannischen Raum. Graf Gerold dürfte kurz nach 784 gestorben sein.

    Borgolte Michael: Seite 119-121, "Die Grafen Alemanniens"

    GEROLD (I)
    belegt als Lebender 777 V 27, 784 VII 1
    belegt als Graf 779 VI 30 - 779/83 VIII 22
    Bereich der Bertoldsbaar 779/83 IV 18

    Belege mit comes-Titel:
    CL III Nr. 3617, ? CL III Nr. 3637

    Belege ohne comes-Titel:
    CL III Nr. 3289, ? Das Verbrüderungsbuch der Abtei Reichenau 115B5

    Literatur:
    Leichtlen, Zähringer 42 - Stälin, Geschichte I 246 A. 3 - Knapp, Die Ulriche 18,30 - Ders., Buchhorner Urkunde 215 - Glöckner, Lorsch und Lothringen 318 - Dietrich, Konradiner 302 - Mayer, Die Anfänge der Reichenau 328 - Dienemann-Dietrich, Der fränkische Adel 182-184 - Tellenbach, Der großfränkische Adel 50, 60 - Schmid, Familie, Sippe und Geschlecht 10f. - Mitterauer, Markgrafen 9f.,16,20 - Werner, Adelsfamilien 111f. - Gockel, Königshöfe 183,244f.,275f.,278, 283f.,286, 288 mit A. 687 - Schulze, Grafschaftsverfassung 120f.,204 A. 194 - Berges, "Gründung der Hildesheimer Kirche" 88 - Bilgeri, Geschichte Vorarlbergs 170 - Wenskus, Sächsischer Stammesadel 425-427 -

    Borgolte, Geschichte der Grafschaften Alemanniens, Kap. V.3, Zusammenfassung

    Graf Gerold wird durch die urkundliche Überlieferung des Klosters Lorsch als bedeutender Grundherr vor allem im Mittelrheingebiet faßbar. Am 1. Juli 784 schenkten Geroldus et coniux mea Imma der Reichsabtei umfangreiche Güter im Wormsgau, Lobdengau, Anglachgau, Kraichgau und Uffgau (CL II Nr. 1 880; vgl. Gensicke, Worms-, Speyer- und Nabegau 474f.; Schaab, Lobdengau 565,567; Dens., Kraichgau 597; Dens., Rheinebene 586).
    Kraichgauer Besitz hatten Geroldus comes und seine Gemahlin Imma bereits früher, am 30. Juni 779, an das Nazariuskloster gelangen lassen (CL III Nr. 2310, vgl. Schaag, Kraichgau 594); vom folgenden Tag, dem 1. Juli 779, datiert eine Urkunde, die Graf Gerold allein als Schenker im Anglachgau nennt (CL III Nr. 2503). In das Blickfeld dieser Arbeit führen die Lorscher Traditionsnotizen Nrn. 3617 und 3289. Die erstgenannte von ihnen, die an einem 22.8. der Jahre 779 bis 783 ausgestellt wurde, besagt, dass Isenhart in ducatu Alemannorum in uilla Giselstedem schenkte, quidquid Geroldus comes ibidem habere uisus est. Es handelt sich teilweise wohl um den Vollzug der in der anderen Urkunde niedergelegten Schenkung durch Geroldus (...) in pago Alemannorum in Reistodinger marca et in Giselsteder marca (vgl. Seiler, Nördliches Württemberg 628,633 A. 25). Die carta Gerolds trägt das Datum vom 27. Mai 777 und darf deshalb sicher auf den auch 779 belegten Grafen Gerold bezogen werden.
    Durch die Lorscher Urkunden 3617 und 3289 ist Gerold keineswegs als gräflicher Amtswalter in Alemannien ausgewiesen; immerhin darf man aber auch Grafenrechte im Bereich von Gültstein (Karte bei Borgolte, Kommentar: M 5) und in der Mark von Reistingen bei Herrenberg (dieses M 5, vgl. Gockel 289) nicht ausschließen.
    Eine weitere Lorscher Urkunde scheint Gerold, den gräflichen Grundherrn in Alemannien, dagegen sicher als Verwalter eines Comitats zu belegen. Nach CL III Nr. 3637 schenkte nämlich Wanfrit Güter in Glatten (Karte bei Borgolte, Kommentar: 17) und Dornstetten (16), die ausdrücklich in Waltgouue in comitatu Geroldi lokalisiert werden (zur Formel: Dietrich, Traditionsnotiz, bes. 289f.). Die Urkunde wurde in den Jahren 779-83 (18. April) ausgestellt und bezieht sich auf Liegenschaften südöstlich von Gültstein. Mit dem Grafen im Waldgau könnte also Gerold gemeint sein. Freilich amtierte in derselben Gegend seit mindestens 786 ein anderer Gerold (II), der für die Identifizierung durchaus ebenfalls in Frage kommt (Vgl. Jänichen, Baar und Huntari 97, danach Schulze 204 A. 194; zu dem Gerold-Beleg in W I Nr. 107 s. Art. Gerold II).
    Das neben Glatten als Waldgauort genannte Dornstetten wurde in anderen Urkunden aus derselben Zeit auch im Dorn-, Nagold- und Westergau sowie in der Bertoldsbaar lokalisiert (Borgolte, Geschichte der Grafschaften Alemanniens 129). Eine eigene (Gau-) Grafschaft läßt sich - entgegen der Annahme der älteren Forschung (Baumann, Gaugrafschaften 136ff., vgl. Jänichen, Baar und Huntari 97, Schulze 106,116f.,204 A. 194) - nicht erschließen; der Comitat Gerolds, in dem Glatten und Dornstetten ebenso wie im Waldgau gelegen haben, kann nicht genau beschrieben werden, da in den Quellen für den Norden der Bertoldsbaar nur sehr wenige Grafen überliefert sind (Borgolte, Geschichte der Grafschaften Alemanniens, Kap. V. 3).
    Der jüngere Gerold (II) tradierte noch vor Ende des 8. Jahrhunderts an die Bodenseeabteien Reichenau und St. Gallen Besitz, der zum Teil am Neckarbogen bei Horb, also in der Nähe von Glatten und Dornstetten, lag. Eine von Gerold (II) ausgestellte Urkunde unterzeichnete Imma genetrix. Die Forschung betrachtet deshalb zurecht Gerold als Vater des Reichenauer und St. Galler Wohltäters (zuerst Leichtlen, vgl. Stälin; dann Knapp und - für die neuere Forschung grundlegend - Glöckner). Mit Imma wird die bei Thegan (Vita Hludowici 590 f. cap. 2) genannte Mutter der Königin Hildegart, die Tochter Nebis, gleichgesetzt; da Hildegart wohl 757 geboren wurde (Abel-Simson, Jbb. Karl der Große I 449 mit A. 3), muß der Eheschluß Immas mit dem mittelrheinischen Magnaten in die 50-er Jahre fallen. Als weitere Kinder der Imma sind Graf Udalrich (I) und Voto gesichert. Ein Bruder Immas war Graf Ruadbert (I).
    Außer Hildegart, Gerold (II), Udalrich (I) und Voto hat man wiederholt noch weitere Kinder Gerolds und Immas zu erschließen versucht. Zwischen 784 und 795, vielleicht am 25.10.790 (so Gockel 243 mit A. 183), schenkte Megingoz in Malsch bei Wiesloch und in Rohrbach bei Heidelberg dem Nazariuskloster Giiter, die genitor meus Geroldus morgens dereliquit (CL II Nr. 791); Megingoz könnte mit Meingoz identisch gewesen sein, der 801 seinen von seinem Bruder Gerholt ererbten Anteil an der Lambert-Basilika in Mainz an Lorsch übertragen hat (CL II Nr. 1974). Als Grundbesitzer im Rhein-Main-Gebiet und als Sohn eines älteren und Bruder eines jüngeren Gerold würde Megingoz in die Generation Gerolds (II) passen (vgl. Gockel 243f.; Mitterauer 16; Schmid 10). Wenn die Zuordnung des Megingoz stimmt, gewinnt man für den Tod Gerolds einen Terminus ante quem. Bereits im Juli 793 stellte Adrianus filius Geroldi (...) pro anima Erbionis germani mei für Lorsch eine Schenkungsurkunde über Liegenschaften in Flonheim bei Alzcy aus, die er als Traditum Erbios erhalten hatte (CL II Nr. 936). Adrian und sein Bruder werden aufgrund dieser Urkunde als weitere Söhne (vermutungsweise Dietrich, Konradiner 302f., Schmid 1O) oder als Enkel Gerolds (Mitterauer 11,13) angesehen. Für die erste Lösung könnte sprechen, dass Gerold (II) nach Walahfrid Strabo, der sich dabei wohl auf den Zeitpunkt des Todes bezieht (799), weder Kinder noch Erben hatte, die Forschung aber mindestens von Erbio glaubt, er habe noch im 9. Jahrhundert gelebt (Gockel 245f., Miterauer 13 f.).
    Zu den nicht sicheren Zeugnissen für Gerold gehört neben den beiden Lorscher Urkunden des Megingoz und des Adrian der Einzeleintrag eines Kerolt im Reichenauer Verbrüderungsbuch (115B5). Kerolt wurde auf der zweiten Seite der NOMINA DEFUNCTORUM QUI PRESENS COENOBIUM SUA LARGITATE FUNDAUERUNT von einer nach der Anlage tätigen Hand im Anschluß an Nebi comis, Ruadb(er)t comis vermerkt. Da Nebi mit dem Schwiegervater, Ruadbert (I) mit dem Schwager Gerolds identisch gewesen sein dürften, könnte sich der fragliche Eintrag auf Immas Gemahl beziehen (so auch Mayr; zu dem Gerold-Beleg im Reichenauer Verbrüderungsbuch 114D1 s. Art. Gerold II).
    Gerold hatte sich - folgt man dem Zeugnis Thegans über Imma - mit einer Nachfahrin Herzog Gottfrieds verbunden (s. Art. Nebi). Er selbst wird aufgrund seines Besitzschwerpunkts am Mittelthein als Franke betrachtet (Glöckner, danach Dienemann-Dietrich und die weitere Forschung). Gerold dürfte demnach neben Chancor, Warin und Ruthard zu jenen "Reichsaristokraten" gehört haben, die im Auftrag der KAROLINGER die Integration Alemanniens ins Frankenreich vorantrieben. Durch die Einheirat in eine herausragende alemannische Familie, die ihm vielleicht auch beträchtliche Güter im Norden der Bertoldsbaar eingebracht hat, trug er zweifellos dazu bei, das unterworfene Volk bald nach dem Gericht von Cannstatt mit der fränkischen Herrschaft auszusöhnen. Diese gemäßigte Politik unterschied sich von der Warins und Ruthards, die durch tiefe Eingriffe in die Verwaltungsstruktur die politische Ordnung Alemanniens von Grund auf zu verändern suchten (Borgolte).
    Im Hinblick auf die Nachkommen Gerolds spricht man heute meistens von den "GEROLDEN" oder "GEROLDINGERN" (Mitterauer, Werner, Gockel, Berges, Wenskus), während früher im Hinblick auf Udalrich (I) die Bezeichnung "ULRICHE" oder "UDALRICHINGER" gebräuchlich war (so noch Bilgeri; zum Problem der Benennung: Schmid). Neuerdings bemüht sich die Forschung, Verbindungen zwischen den GEROLDEN und den AGILOLFINGERN herzustellen (Dienemann-Dietrich 188f.; Werner; Wenskus; s. a. Artt. Gerold II, Nebi). Dass Gerold der Sohn eines Agilolf war, wie Wenskus (426) erwogen hat, ist unbeweisbar (Gockel 275f.).

    Borgolte Michael: Seite 154, "Geschichte der Grafschaften Alemanniens in fränkischer Zeit"

    Die Entfaltung Pirihtilos in der Bertholdsbaar wurde im nördlichen Teil der Landschaft durch zwei Grafen gehemmt, die ihre Stellung auf andere Weise als er selbst erlangt haben dürften: Gerold I. und dessen Sohn Gerold II. Der ältere Gerold war wohl als vermögender Grundherr aus dem Mittelrheingebiet nach Alemannien gekommen und hatte sich hier schon in den 50-er Jahren mit Imma vernmählt, der mutmaßlichen Tochter Nebis und Urenkelin Herzog Gottfrids. Anscheinend durch die Heirat oder durch Konfiskationen im Dienste der fränkischen Herrschaft hatte er umfangreiche Güter in der gesamten Bertoldsbaar, besonders aber am Neckarbogen um Sulz und Horb erworben. Zu den Kindern Gerolds I. und Immas zählten neben Gerold II., dem nach dem Tassilos Sturz die Statthalterschaft in Bayern anvertraut wurde, der Graf Udalrich I. und vor allem Hildegart, die KARL DER GROSSE 771 zu seiner Frau nahm. Um 779/83 hat Gerold (I. oder II.) nach einer Lorscher Urkunde die Grafengewalt über Dornstetten und Glatten bei Freudenstadt ausgeübt, und in derselben Zeit beschenkte er das Kloster des hl. Nazarius mit Besitz in Gültstein und in Reistingen bei Herrenberg.

    oo Imma, Tochter des Alemannenherzogs Hnabi (Nebi) um 730- nach 784
    Imma war die Urenkelin des Herzogs Gotfrid (+ um 708).

    Kinder:
    - Gerold um 755/60-1.9.799 (1.11.799 Isenburg)
    - Udalrich Graf in Pannonien - 807 (824 Isenburg)
    - Hildegard 758-30.4.783 (7.4.783 Isenburg)
    oo 3. KARL I. DER GROSSE 2.4.747-28.1.814
    - Roadbert Graf in den Bodenseegrafschaften
    - Uto (Voto) - vor 803; An das Kloster Fulda schenkte 788 Uto reichen Besitz im Elsaß, vor allem in der Gegend von Straßburg.
    - Megingoz - nach 808
    - Adrianus
    - Erbo - 793

    Literatur:
    Borgolte Michael: Die Grafen Alemanniens in merowingischer und karolingischer Zeit. Eine Prosopographie. Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1986 Seite 75,93,115,119-121,122-125,129,155,159,196,208,216,219,248,253 - Borgolte Michael: Geschichte der Grafschaften Alemanniens in fränkischer Zeit. Vorträge und Forschungen Sonderband 31 Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1984 Seite 154,162,236,246 - Dienemann-Dietrich Irmgard: Der fränkische Adel in Alemannien im 8. Jahrhundert. in: Grundfragen der Alemannischen Geschichte. Vorträge und Forschungen Band 1 Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen Seite 182-188 - Mitterauer Michael: Karolingische Markgrafen im Südosten. Archiv für österreichische Geschichte Band 123. Hermann Böhlaus Nachf./Graz-Wien-Köln 1963 Seite 9-25 - Rappmann Roland/Zettler Alfons: Die Reichenauer Mönchsgemeinschaft und ihr Totengedenken im frühen Mittelalter. Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1998 Seite 426 - Schmid Karl: Gebetsgedenken und adliges Selbstverständnis im Mittelalter. Ausgewählte Beiträge, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1983, Seite 192 - Schnith Karl Rudolf: Mittelalterliche Herrscher in Lebensbildern. Von den Karolingern zu den Staufern. Verlag Styria Graz Wien Köln 1990 Seite 22,26 -

    Gestorben:
    (795 Isenburg)

    Gerold heiratete Imma. Imma (Tochter von Hnabi und Hereswind) wurde geboren um 730; gestorben nach 784. [Familienblatt] [Familientafel]


  2. 5.  Imma wurde geboren um 730 (Tochter von Hnabi und Hereswind); gestorben nach 784.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Kraichgau,Baden-Württemberg,Deutschland; Gräfin im Kraichgau

    Notizen:

    Imma Gräfin im Kraichgau
    um 730 † nach 784 (798)
    Tochter des Alemannen-Herzogs Hnabi und der Hereswind

    Thegan: Seite 217, "Das Leben Kaiser Ludwigs. Quellen zur karolingischen Reichsgeschichte Band V."

    2. Als dieser im Jugendalter stand, verlobte er sich mit einer Jungfrau aus edelstem schwäbischen Geschlecht, Namens Hildigard, von der Sippe des Alamannen-Herzogs Gotefrid. Herzog Gotefrid zeugte den Huoching, Huoching zeugte Nebi; Nebi die Imma; Imma aber gebar die selige Königin Hildigard. Nachdem nun der genannte Kaiser sie zur Ehe genommen hatte, zeugte er mit ihr drei Söhne, von denen einer den Namen seines Vaters Karl, der andere Pippin, der König über Italien war, der dritte aber Ludwig hieß, der König über Aquitanien war. Lange lebte ihr Vater mit ihnen glücklich und unterrichtete sie nützlich in den freien Wissenschaften und weltlichen Gesetzen.

    Rappmann Roland/Zettler Alfons: Seite 369,426,481, "Die Reichenauer Mönchsgemeinschaft und ihr Totengedenken im frühen Mittelalter."

    IMMA
    Necr. A 8.8. "Imma abbatissa", † vor 856/58

    Eine Identifizierung dieser Äbtissin gelang nicht; vgl. schon Baumann, MGH Necr. 1 Index Seite 742. Jedenfalls ist sie vor der Anlage des älteren Necrologs in den Jahren 856/58 verstorben. Im Reichenauer Verbrüderungsbuch begegnet p. 125D2 eine einzel eingeschriebene "Imma abbatissa", die Piper MGH Libri confrat. Seite 313 Anm. zu Seite 523, 6 für die gleichnamige Äbtissin von Herford von "ca. 955" hält. Dem paläographischen Befund zufolge handelt es sich aber um eine Notiz des 9. Jahrhunderts, so daß diese Vermutung nicht zutreffen kann. Ferner findet sich im Verbrüderungebuch von St. Peter in Salzburg p. 21/Ca unter den verstorbenen Äbtissinnen an fünfter Stelle eine "Imma ab.", deren Eintrag zum Anlageband von 784 gehört. Demnach muß Imma zu diesem Zeitpunkt bereits tot gewesen sein. Karl Schmid hat aufgrund der Beobachtung, "daß die weiblichen Angehörigen königlicher und adliger Familien nicht selten mit der Leitung ihnen nahestehender Frauenklöster betraut worden sind" (Schmid, Probleme der Erschließung Seite 186; vgl. auch Seite 195f. Anm. 118 und Hasdenteufel, Das Salzburger Erentrudis-Kloster Seite 21-26), die Vermutung geäußert, diese Äbtisisn könnte mit der gleichnamigen Mutter des Bayern-Präfekten und alemannischen Grafen GEROLD (II) († 799) identisch sein; zur Verwandtschaft Immas vgl. Borgolte, Grafen Seite 557ff. Doch ist diese Vermutung angesichts der Tatsache, daß die Mutter Gerolds, "Imma genetrix", offenbar noch am 3.3.786 gemeinsam mit ihrem Sohn eine Urkunde unterzeichnete, nicht unproblematisch und bedürfte weiterer Erhärtung: UB St. Gallen 1 Seite 102 Nr. 108, dazu Borgolte, Grafen Seite 559 und Seite 562. Imma starb nach den Annales Alamannici wahrscheinlich erst 798, Seite 172 ad q. 798: "Imma defunctus est"; zur Identifizierung vgl. Pertz, MGH SS 1 Seite 48 Anm. 1; Henking in: Die annalistischen Aufzeichnungen Seite 243 Anm. 115 und Borgolte, Grafen Seite 768. Eine weitere, sonst unbekannte Äbtissin Imma wurde von einer Nachtraghand wohl des 9. Jahrhunderts in das Salzburger Gedenkbuch eingetragen: Das Verbrüderungsbuch von St. Peter in Salzburg p. 15/Aa. Sicher nicht gemeint sein kann mit der Notiz im älteren Reichenauer Necrolog die Äbtissin Imma von Remiremont († 20.9.818/19; vgl. Hlawitschka, Studien Seite 34f.) und auch nicht die gleichnamige Gemahlin Einhards, des Biographen KARL DES GROSSEN, die am 13.12.836 gestorben ist, vgl. etwa Wellmer, Persönliches Memento Seite 15 mit Anm. 11.

    Erstaunen mag das Fehlen der Gemahlin KARLS DES GROSSEN, Hildegard († 30.4.783), da ihre Verbindung zur Reichenau hinlänglich bekannt ist [94 Hildegard war die Tochter des alemannischen Grafen Gerold und seiner Gemahlin Imma; ihr Bruder, Graf Gerold (II.), muß als einer der größten Wohltäter der Abtei Reichenau angesehen werden.].
    Beide Grafen Ruadbert werden allgemein den UDALRICHINGERN oder GEROLDEN zugerechnet. Der erste soll ein Sohn des alemannischen Herzogs Nebi, des Mitbegrünnders des Klosters Reichenau, und somit auch eine Bruder von Imma, der Mutter der Gemahlin KARLS DES GROSSEN Hildegard (†783) und des Bayern-Präfekten Gerold gewesen sein.

    Mitterauer Michael: Seite 8-10, "Karolingische Markgrafen im Südosten"

    Thegan verfolgte jedoch bloß die Linie ihrer Mutter Imma zurück, die eine Tochter Herzog Hnabis, des Mitbegründers der Reichenau war. Imma schenkte 784 zusammen mit ihrem Gatten Gerold reiche Besitzungen im Worms-, Lobden-, Anglach-, Uff- und Kraichgau an das Kloster Lorsch. Die Güter lagen hauptsächlich zwischen Worms und Oppenheim sowie zwischen Heidelberg und Bruchsal.
    Die geschlossene Eintragung Eugenia Imma im St. Gallener Verbrüderungsbuch legt nahe, dass die Verwandtschaft durch die Mutter Präfekt Gerolds I. vermittelt wurde. Dafür spricht auch ihr noch zu Lebzeiten ihres Gatten nachweisbarer Besitz im Elsaßgau. Sie entstammte also wohl väterlicherseits der schwäbischen und mütterlicherseits der elsässischen Herzogsfamilie. Über Imma scheinen die GEROLDE noch mit den ALAHOLFINGERN verwandt gewesen zu sein, denn ein Graf Berthold war zusammen mit ihrem Vater Hnabi 724 an der Gründung des Klosters Reichenau beteiligt.

    Borgolte Michael: Seite 119-122,248-251, "Die Grafen Alemanniens in merowingischer und karolingischer Zeit. Eine Prosopographie."

    Am 3. Mai 786 übertrug Graf Gerold an St. Gallen in pago, qui uocatur Perihtilinpara, Güter, die sich zwischen Seedorf im Westen, Betra im Norden, Hechingen im Osten und Deilingen im Süden erstreckten (W I Nr. 108; vgl. die Karte bei Borgolte, Das Königtum am oberen Neckar). Während er sich zu einem jährlichen Zins von 20 solidi verpflichtete und das Recht zum Rückkauf mit drei Wergeldern vorbehielt, sollten die Güter nach seinem Tod endgültig an das Kloster fallen.
    Des großzügigen Mehrers des Klostergutes haben die Reichenauer, aber auch Ratpert von St. Gallen, mehrfach gedacht. Bei Ratpert (15 c. 8) und Walahfrid Strabo (Visio Wettini 329 Z. 813f.) wird Gerold dabei als Bruder der Königin Hildegart bezeichnet. Das paßt zum signum der Imma genetrix in Gerolds St. Galler Tradition von 786, da bei Thegan (Vita Hludowoci 590f. c. 2) eine Imma als Mutter Hildegarts genannt wird.
    Neben Imma als Mutter, Gerold (I) als Vater und die Königin Hildegart als Schwester glaubt man, noch weitere Verwandte Geroldszu kennen. Zu Gerolds Geschwistern zählte demnach Udalrich (I) und Voto. Ein weiterer Bruder könnte Megingoz/Meingoz gewesen sein.
    Wie im Reichenauer Verbrüderungsbuch, in dem er an der Spitze der Grafen steht (vgl. Beyerle, Verbrüderungsbuch 1115), wurde Gerold wohl auch im ältesten Eintrag des St. Galler Gedenkbuches neben seinem Bruder Udalrich (I) vermerkt (St. Galler Gedenkbuch pag. 8; vgl. Schmid, Zur historischen Bestimmung 507,513f.). Die Namenreihe beginnt hier mit Rodbertus, Odalricus, Kerolt, von denen der erste auf Immas Bruder Ruadbert (I) bezogen werden kann.
    Gerold wird nämlich wie Tassilo dem Geschlecht der AGILOLFINGER zugerechnet; einerseits soll er diesem Geschlecht durch die Abkunft seiner Mutter von den altalemannischen Herzögen angehört haben (Chaume, Bourgogne I 113 A. 2; Zöllner, Otakare 15 mit A. 64; Ders., Agilulfinger 125-134; zuletzt Prinz, Frühes Mönchtum in Südwestdeutschland 55f.; Lacher, Die Anfänge der Reichenau 106f.; s. Art. NEBI), andererseits werden die GEROLDE, das heißt das Geschlecht von Gerolds Vater Gerold (I), aufgrund ihres Namens und mittelrheinischen Besitzes ebenfalls als AGILOLFINGER betrachtet (Werner, Adelsfamilien 111f.; Wenskus 425-427).
    Nach Notker dem Stammler hatte Hildegart, die Gemahlin KARLS DES GROSSEN, einen Bruder namens Udalrich, dem sein königlicher Schwager plurgma tribuit (Gesta Karoli Magni 17). Udalrich wäre somit ein Sohn GEROLDs (I) und der Imma, ein Neffe des bis zur Jahrhundertwende als Graf im nördlichen Bodenseegebiet bezeugten Grafen RUADBERT (I) und ein Bruder GEROLDs (II), des Präfekten von Bayern und berühmten Awarenkämpfers, gewesen. Die Nachricht Notkers wird durch Fuldaer Urkunden über Liegenschaften im Elsaß gestützt, wenn auch nicht ausdrücklich bestätigt.
    Zu Graf Vodalrichus und seinem 798 wohl bereits verstorbenen Bruder Voto passen zwei weitere Urkunden aus der vorangegangenen Zeit. Am 31. März 778 hatte Imma/Immina ihrem ungenannten Sohne für 600 solidi ihren von Walthari erworbenen Besitz in pago Alsacinse in Oberehnheim, Walf, Krautergersbeim, Rosheim und in der Stadt Straßburg verkauft (UB Fulda I Nr. 84; Regesta Alsatiae I Nr. 273 zu den Orten). Am Anfang der Zeugenreibe erscheint Graf Vodalrich. Zehn Jahre darauf schenkte ein Uoto der Abtei Fulda unter Abt Baugulf seine Güter im Eisaßgau und nannte dabei unter anderem Liegenschaften in Oberehnheim, Walf, der Stadt Straßburg sowie in Barr, Altbronn und Hürtigheim (UB Fulda I Nr. 176; vgl. Regesta Alsatiae I Nr. 329). Als Grundberr in den drei zuletzt genannten Orten war Uoto zweifellos mit dem Voto von 798 identisch; da er andererseits über Besitz in Oberehnheim, Walf und Straßburg verfügte, dürften er oder sein Bruder, sicher der Spitzenzeuge bei Immas Rechtsgeschäft, der Käufer von 778 gewesen sein. Graf Vodalrich und Voto wären somit Söhne der Imma gewesen, die ihrerseits denselben Namen wie Hildegarts Mutter trug.
    Auf pag. 8 des St. Galler Gedenkbuches findet man Udalrich offenbar noch einmal inmitten anderer Verwandter. Die Abfolge der Magnatennamen auf dieser Seite beginnt RODBERTUS, Odalricus, Kerolt. Der erste Name bezeichnet wohl den Bruder Immas (RUADBERT I), der zweite und dritte deren beide Söhne, den hier behandelten Udalrichund den Markgrafen GEROLD (II) (Schmid, Zur historischen Bestimmung 513; MIitterauer 19).
    Vom Lebensalter her betrachtet, kann Udalrich durchaus noch im letzten St. Galler Beleg von 817 gemeint gewesen sein. Da Hildegart wohl 757 geboren wurde (Abel-Simson I 449 mit A. 3) und die Notiz der Annales Alamannici zum Jahr 798: Imma defunctus est (Lendi, Untersuchungen 172; Henking, Die annalistischen Aufzeichnungen 243 mit A. 115) wahrscheinlich den Tod der Mutter ermittelt, wird Udalrich kaum vor 750 zur Welt gekommen sein.

    oo Gerold Graf im Kraichgau um 730 † 785/86

    Kinder:
    - Ulrich I. † 807
    - Gerold der Jüngere † 1.9.799
    - Hildegard 758 † 30.4.783
    770 oo 3. KARL I. DER GROSSE 2.4.742 † 28.1.814

    Literatur:
    Borgolte Michael: Die Grafen Alemanniens in merowingischer und karolingischer Zeit. Eine Prosopographie. Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1986 Seite 119-122,124,184,195,216,248-251 - Borgolte Michael: Geschichte der Grafschaften Alemanniens in fränkischer Zeit. Vorträge und Forschungen Sonderband 31 Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1984 Seite 27,154,246,249 - Geuenich, Dieter: Geschichte der Alemannen. Verlag W. Kohlhammer Stuttgart Berlin Köln 1997, Seite 117 - Mitterauer Michael: Karolingische Markgrafen im Südosten. Archiv für österreichische Geschichte Band 123. Hermann Böhlaus Nachf./Graz-Wien-Köln 1963 Seite 8-10,14,17,19,20,22,23, 25,82 - Rappmann Roland/Zettler Alfons: Die Reichenauer Mönchsgemeinschaft und ihr Totengedenken im frühen Mittelalter. Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1998 Seite 369,426,481 - Schieffer Rudolf: Die Karolinger. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 1992 Seite 73 - Schnith Karl Rudolf: Mittelalterliche Herrscher in Lebensbildern. Von den Karolingern zu den Staufern. Verlag Styria Graz Wien Köln 1990 Seite 22 - Thegan: Das Leben Kaiser Ludwigs. Quellen zur karolingischen Reichsgeschichte Band V Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 1974 Seite 217 -

    Gestorben:
    (798)

    Kinder:
    1. Gerold II. wurde geboren um 755/760; gestorben am 1 Sep 799 in Pannonien,Ungarn; wurde beigesetzt in Reichenau [78479],Konstanz,Baden-Württemberg,Deutschland.
    2. 2. Udalrich wurde geboren um 750; gestorben in 807.
    3. Hildegard wurde geboren in 758; gestorben am 30 Apr 783 in Diedenhofen (Thionville) [57100],Moselle,Lothringen,Frankreich; wurde beigesetzt in Metz [57000],Moselle,Lothringen,Frankreich.
    4. Roadbert gestorben in 817; wurde beigesetzt in Lindau [88131],Lindau,Bayern,Deutschland.
    5. Uto gestorben vor 803.
    6. Megingoz gestorben nach 808.
    7. Adrianus
    8. Erbo gestorben in 793.


Generation: 4

  1. 10.  Hnabi wurde geboren um 710 (Sohn von Huoching); gestorben in 785/788.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Alamannien ; Herzog der Alamannen
    • Genannt: um 724, Reichenau [78479],Konstanz,Baden-Württemberg,Deutschland; Mitbegründer des Klosters Reichenau

    Notizen:

    Hnabi Herzog der Alemannen
    um 710/15 + 785/88
    Sohn des Alamannen-Prinzen Huoching und Enkel des Herzogs Gotfrid aus dem Hause der AGILOLFINGER

    Mitterauer Michael: Seite 8, "Karolingische Markgrafen im Südosten"

    Hnabi war um 724 Mitbegründer des Klosters Reichenau.
    In der neueren Forschung werden allerdings Zweifel an der Richtigkeit dieser Angaben laut. Hnabi ist getrennt von den übrigen als Angehörigen des alemannischen Herzogshauses bezeugten Personen im Reichenauer Verbrüderungsbuch eingetragen. Es erscheint daher fraglich, ob Huoching wirklich ein Sohn Herzog Gotfrids war. Möglicherweise ist aus seinem Namen und dem seines Sohnes Hnabi eine Abstammung der Familie aus dem Maas-Mosel-Gebiet zu erschließen. Solange sich jedoch diese Hypothese nicht weiter untermauern läßt, wird an der von Thegan überlieferten Ableitung festgehalten werden müssen. Für sie lassen sich auch einige Argumente aus der Namensbung der Familie erbringen. Hnabi hatten einen Sohn Roadbert, der seit 770 als Graf im Hegau erschien. Chrodebert aber hieß auch einer der alemannischen Stammes-Herzoge des siebenten Jahrhunderts.
    Er erbte von seinem Onkel Odilo das Albisgebiet.

    Borgolte Michael: Seite 184, "Die Grafen Alemanniens"

    NEBI
    belegt als Verstorbener + vor 769/70/72/73 VIII 9

    Beleg mit comes-Titel: Das Verbrüderungsbuch der Abtei Reichenau 115B5

    Belege ohne comes-Titel:
    Vita Galli confessoris triplex 319 cap. II.10 (Vita s. Galli, ed. Meyer von Knonau 66 cap. 51; Duft, Sankt Otmar 40-43; mit dux-Titel), Herimanni Augiensis Chronicon 98 ad a. 724 (mit princeps-Titel), Chronik des Gallus Öhem 9, W I Nr. 57 (= ChLA I Nr. 71), Thegan, Vita Hludowici 590 f. cap. 2

    Literatur:
    Stälin, Geschichte I 226,243 - Brandi, Die Reichenauer Urkundenfälschungen 105 - Bauer, Gau und Grafschaft 75f. - Mayer, Die Anfänge der Reichenau 327-339 - Dienemann-Dietrich, Der fränkische Adel 184f. - Siegwart, Zur Frage 235,247, 249-251 - Duft, Sankt Otmar 71f. - Lacher, Die Anfänge der Reichenau 114-120 - Prinz, Frühes Mönchtum in Südwestdeutschland 71 A. 132,74f. - Behr, Das alemannische Herzogtum 179-186 - Jänichen, Nebi und Berthold - Wenskus, Sächsischer Stammesadel 60f.,423,497-500 - Walther, Fiskus Bodinan 232-235 - Jarnut, Untersuchungen 23-28 - Borgolte, Geschichte der Grafschaften Alemanniens, Kap. I

    In der Liste der verstorbenen Wohltäter im Verbrüderungsbuch der Reichenau hat eine anlegende Hand Nebi comis unter Grafen eingetragen, die in der zweiten Hälfte des 8. und am Beginn des 9. Jahrhunderts urkundlich nachgewiesen sind (Ruthard, Wararin, Scopo, Chancor, Isanbard). Für die nähere Bestimmung Nebis ist besonders wichtig, dass auf ihn Ruadb(er)t comis folgt (115B5; vgl. auch Art. Gerold I). Diese Namensequenz findet nämlich eine Entsprechung in der St. Galler Traditionsurkundee, die Rotbertus comes, filius Hnabi condam, ausgestellt hat (W I Nr. 57). Wenn der Vater Ruadberts (I), wie die Forschung wohl zurecht annimmt, mit Nebi identisch war, muß dieser am 9. August 769,770,772 oder 773 bereits verstorben gewesen sein. Nebi glaubt man, auch mit jenem Nebi/Nebe gleichsetzen zu können) den Thegans Genealogie der Königin Hildegart als Großvater der zweiten Gemahlin KARLS DES GROSSEN, Vater der Imma, aufführt. Tatsächlich ist auch diese Identifikation gerechtfertigt, da Ruadbert (I) neben den als Söhne der Imma und Brüder Hildegards belegten Grafen Udalrich (I) und Gerold (II) auch im Anlageeintrag des St. Galler Gedenkbuches stehen dürfte. Nebi war also mütterlicherseits der Urgroßvater LUDWIGS DES FROMMEN.
    Thegan leitet Nebi über Huoching von dux Gotefridus ab; Hildegart wäre somit eine Nachfahrin des alemannischen Herzogs Gottfried gewesen. Gegen diese Version der Herkunft Hildegarts hat Mayer darauf hingewiesen, dass Nebi im Reichenauer Verbrüderungsbuch nicht in der Umgebung der altalemannischen Herzogsfamilie (115B1-2), sondern unter karolinger-zeitlichen Grafen, und zwar keineswegs an hervorragendem Platz, eingetragen sei (vgl. aber jetzt Jarnut 26).
    Etwa zur selben Zeit, zu der der Trierer Chorbischof seine Biographie des zweiten Kaisers aus karolingischem Hause verfaßte, überarbeitete Walahfrid Strabo die Miracula des hl. Gallus. Die Vorlagen Walahfrids sind verloren, so dass die Zutaten des Reichenauer Mönchs und Hofgelehrten nicht mehr mit Sicherheit zu ermitteln sind. Von der Neugründung St. Gallens (um 719) erzählt Walahfrid, dass Waldram von dem comes Viktor von Chur den Priester Otmar erbeten habe, dem er die Galluszelle übertragen wollte. Als dies geschehen war, soll Waldram auf den Rat ducis nomine Nebi zu Karl Martell gezogen sein und diesem die Zelle proprietatis iure übergeben haben. Der princeps Karl habe auf Waldrams Bitte hin dem Otmar St. Gallen anvertraut und diesen beauftragt, dort ein reguläres (Mönchs-)Leben einzurichten (Vita Galli confessoris triplex 319). Diese Schilderung der Anfänge des Otmarsklosters ähnelt dem Bericht, den Hermann der Lahme im 11. Jahrhundert von der Gründung der Reichenau gibt. Zum Jahr 724 heißt es in Hermanns Weltchronik: Sanctus Pirminius abbas et chorepiscopus a Berhtoldo et Nebi principibus ad Karolum ductus, Augiaeque insulae ab eo praefectus, serpentes inde fugavit, et coenobialem inibi vitam instituit annis 3 (Herimanni Augiensis Chranicon 98; vgl. Chronik des Gallus Öhem 9).
    Bei der Beurteilung der beiden Erzählungen wird man feststellen können, dass mit dem dux bzw. princeps Nebi sicherlich Nebi gemeint war. Der Name ist, zumindest in Alemannien, sehr selten, und eine Aktivität Nebis im Bodenseegebiet um 720 läßt sich mit dem urkundlichen Zeugnis aus St. Gallen und mit dem Gedenkbucheintrag aus Reichenau durchaus vereinbaren. Das heißt jedoch noch nicht, dass die Nebi zugeschriebene Rolle bei den Klostergründungen gesichert wäre. In seine Kritik Thegans h hat Mayer auch Walahfrid einbezogen und auf mögliche Kontakte beider Autoren am KARLS-Hof hingewiesen. Hier kann man Mayer, aber nicht vollständig folgen. Zwar fällt auf, dass Walahfrid Nebi als dux bezeichnet, doch laßt sich Mayers Annahme, der Reichenauer sei von Thegan der möglichen Tendenz nach abhängig, nicht beweisen. Walahfrids Werk, das 833/34 entstanden sein soll (Krusch, Vita Galli confessoris triplex 234), hat zumindest die Priorität gegenüber Thegans Vita (um 837/38, s. Wattenbach-Levison-Löwe III 333). Außerdem darf man nicht übersehen, dass die Miracula s. Galli nicht für den Hof bestimmt waren und Walahfrid Nebis Namen jedenfalls nicht explizit mit Hildegart in Verbindung bringt. Man muß deshalb wohl die Möglichkeit offenhalten, dass Nebi, wenn auch vielleicht nicht als dux, doch mit Otmar zu tun gehabt hat (vgl. auch Duft und zuletzt Jarnut 26f.).
    Dagegen darf man wohl Prinz (vgl. Brandi) gegen Mayer (339) zustimmen, dass Hermanns Zeugnis über Nebis Beteiligung an der Gründung Reichenaus kaum verläßlich erscheint. Mit Recht hat Prinz darauf hingewiesen, dass Hermann mit dieser Tradition in Reichenau allein steht (s.a. Art. Bertold I) und die Anklänge an die Miracula S. Galli auf literarische Abhängigkeit schließen lassen (anders Jarnut 27).
    Trennt man Nebi mit Mayer von der Nachkommenschaft Herzog Gottfrieds, dann erhebt sich die Frage, ob er überhaupt alemannischer Abstammung war. In diesem Sinne hat Siegwart (249-251) Nebis Herkunft aus dem Mittelrheingebiet zu erweisen gesucht. Die Identifikation mit einem in den Lorscher Urkunden mehrfach bezeugten Nebi/Nebo ist aber nicht gelungen. Die Gemahlin dieses Nebi, Herswind, glaubte Siegwart im Reichenauer Verbrüderungsbuch in der Umgebung des alemannischen Herzogs Lantfrid wiederzufinden (115B2: Heresint), doch ließ er dabei unerklärt, weshalb dann hier Nebi fehlt. Der von Lacher, (116) angedeutete Ausweg, es sei eben Herswind gewesen, die dem Herzogshaus entstammte, überzeugt nicht; der Widerspruch zu Thegan bleibt dabei bestehen. Vom Namen her haben Dienemann-Dietrich und neuerdings wieder Wenskus (bes. 497-500) Nebi in den Zusammenhang mit dem historischen Geschlecht der NIBELUNGEN gebracht. Jänichen hat zuletzt die Überlieferung von dem Vater-Sohn-Paar Hoc (Hocing) - Hnaef in altenglischen Literaturdenkmälern (Beowulf, Finnsburg-Fragment, Widsid) ausgewertet; er glaubte erweisen zu können, dass Huoching - Nebi das historische Vorbild für die sagenhaften Helden abgegeben hätten.
    Welche Aufgaben Nebi im Verfassungsleben Alemanniens wahrgenommen hat, ist ungewiß. Die Tatsache, dass sich sein Sohn Ruadbert (I) um 770 in der alten Herzogsresidenz Überlingen aufhielt, könnte dafür sprechen, dass er hier - als alemannischer M Magnat mit oder ohne Herzogsverwandtschaft - vor dem karolingischen Zugriff von ca. 760 Herrschaftsrechte ausgeübt hatte. Auch Ruadberts Besitz im Aitrachtal scheint auf Nebi zurückzugehen (Borgolte). Siegwart (235, 247) hielt Nebi für den Erben herzoglichen Grundbesitzes am Albis, der Nebi von dem Bayern-Herzog Odilo überkommen sein soll.

    Thegan: Seite 217, "Das Leben Kaiser Ludwigs. Quellen zur karolingischen Reichsgeschichte Band V."

    2. Als dieser im Jugendalter stand, verlobte er sich mit einer Jungfrau aus edelstem schwäbischen Geschlecht, Namens Hildigard, von der Sippe des Alamannen-Herzogs Gotefrid. Herzog Gotefrid zeugte den Huoching, Huoching zeugte Nebi; Nebi die Imma; Imma aber gebar die selige Königin Hildigard. Nachdem nun der genannte Kaiser sie zur Ehe genommen hatte, zeugte er mit ihr drei Söhne, von denen einer den Namen seines Vaters Karl, der andere Pippin, der König über Italien war, der dritte aber Ludwig hieß, der König über Aquitanien war. Lange lebte ihr Vater mit ihnen glücklich und unterrichtete sie nützlich in den freien Wissenschaften und weltlichen Gesetzen.

    oo Hereswind
    Kinder:
    - Roadbert (Robert I.)
    - Imma
    oo Gerold Graf im Kraichgau † 784/86

    Literatur:
    Borgolte Michael: Die Grafen Alemanniens in merowingischer und karolingischer Zeit. Eine Prosopographie. Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1986 Seite 69,120,184,216-218,224 - Mitterauer Michael: Karolingische Markgrafen im Südosten. Archiv für österreichische Geschichte Band 123. Hermann Böhlaus Nachf./Graz-Wien-Köln 1963 Seite 8 - Thegan: Das Leben Kaiser Ludwigs. Quellen zur karolingischen Reichsgeschichte Band V Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 1974 Seite 217 - Wenskus Reinhard: Sächsischer Stammesadel und fränkischer Reichsadel. Vandenhoeck & Ruprecht Göttingen 1976 Seite 60f.,423,497-500 -

    Name:
    Nebi

    Hnabi heiratete Hereswind. [Familienblatt] [Familientafel]


  2. 11.  Hereswind
    Kinder:
    1. Roadbert I. gestorben um 786.
    2. 5. Imma wurde geboren um 730; gestorben nach 784.