Genealogische Datenbank
 Bohrer

Erbio

männlich


Generationen:      Standard    |    Vertikal    |    Kompakt    |    Rahmen    |    Nur Text    |    Ahnenliste    |    Fan Chart    |    Medien    |    PDF

Generation: 1

  1. 1.  Erbio (Sohn von Roadbert I. und Thietrata).

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Genannt: 788


Generation: 2

  1. 2.  Roadbert I. (Sohn von Hnabi und Hereswind); gestorben um 786.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: 770, Hegau,Baden-Württemberg,Deutschland; Graf
    • Titel/Amt/Status: 770-785; Graf in den Bodenseegrafschaften

    Notizen:

    Roadbert Graf in den Bodenseegrafschaften 770-785
    + ca. 786
    Sohn des Herzogs Hnabi und der Hereswind; Onkel der Königin Hildegard

    Roadpert erscheint seit 770 als Graf im Hegau und seit 778 in den Bodenseegrafschaften.

    Borgolte Michael: Seite 216-219, "Die Grafen Alemanniens"

    RUADBERT (I)
    belegt als Graf 769/70/72/73 VIII 9 - 797/798/800/801 VI 9,
    Hegau 778 V 3,
    Grafschaft am Nordufer des Bodensees 778 IX 13 - ?799 VI 23, 797/ 798/800/801 VI 9
    - Linzgau 778 IX 13 - 787/88/90/91
    - Argengau 783/4/6/7 IV 25 - ?799 Vi 23, 797/798/800/801 VI 9)

    Belege mit comes-Titel: W I Nrn. 57 (= ChLA I Nr. 71, dazu Clavadetscher-Staerkle, Dorsualnotizen 18f.),83 (ChLA I Nr. 89), 84 (= ChLA I Nr. 86),99 (= ChLA I Nr. 104),100 (= ChLA I Nr. 105), 101 (= ChLA I Nr. 106),106 (= ChLA II Nr. 111),119 (= ChLA II Nr. 119),137,152,155 (= ChLA II Nr. 149, ThUB I Nr. 24),156 (= ChLA II Nr. 145), Das Verbrüderungsbuch der Abtul Reichenau 115B5, Necrologium Augiae Divitis 276 ad 13.5.

    Belege ohne comes-Titel: St. Galler Gedenkbuch pag. 8 (= Piper, Libri Confrat. 20 col. 32,1), ? W I Nr. 98 (= ChLA I Nr. 99)

    Literatur:
    Stälin, Geschichte I 243,326 - Baumann, Gaugrafschaften 43,49 - Tumbült, Hegau 623 - Schultze, Gaugrafschaften 255,280 - Knapp, Buchhorner Urkunde 205,209,211,213,215 - Mayer, Die Anfänge der Reichenau 328f. - Schmid, Graf Rudolf von Pfullendorf 33 - Jänichen, Baar und Huntari 94,149 - Tellenbach, Der großfränkische Adel 54 A. 75,67 - Schmid, Familie, Sippe und Geschlecht 13 - Siegwart, Zur Frage 252-260 - Mitterauer, Markgrafen 9,14,16f., 19,25 - Schulze, Grafschaftsverfassung 83,104,138 - Prinz, Frühes Mönchtum in Südwestdeutschland 74 - Lacher, Die Anfänge der Reichenau 116-120 - Bilgeri, Geschichte Vorarlbergs I 70,72, 258 A. 114 - Jänichen, Nebi und Berthold 30,35 - Schmid, Zur historischen Bestimmung 513f. - Walther, Fiskus Bodman 235f. - Jarnut, Untersuchungen 24 - Borgolte, Geschichte der Grafschaften Alemanniens, Kapp. VIII, IX - Rappmann, Die älteren necrologischen Aufzeichnungen

    Nach einer St. Galler Urkunde aus den Jahren 769,770,772 oder 773 übertrug Rotbertus comes, filius Hnabi condam, dem Kloster an der Steinach Güter in Aulfingen, das in pago, qui dicitur Eitrahuntal lokalisiert wird (W I Nr. 57). Der Vater des Schenkers war nach einhelliger Meinung der Forschung mit Nebi identisch, der in Thegans Genealogie der Königin Hildegart als Enkel des Alemannen-Herzogs Gottfried und Großvater der Gemahlin KARLS DES GROSSEN erscheint (Thegan, Vita Hludowici 590 f. cap. 2). Diese Gleichsetzung wird entscheidend von Einträgen in den frühmitteialterlichen Gedenkbüchern des Bodenseeraumes gestützt. In der Liste der verstorbenen Wohltäter der Reichenau steht Ruadb(er)t comis nach Nebi comis; der folgende, titellose Name Kerolt gehört nicht mehr zur Anlage (Das Verbrüderungsbuch der Abtei Reichenau 115B5, s. Autenrieth, Beschreibung des Codex XXXI), doch scheint er nicht wesentlich später nachgetragen worden zu sein. Es könnte sich um Ruadberts Schwager Gerold (I), den Gemahl der Imma und Vater der Hildegart handeln (zum Eintrag zuletzt Jarnut; Jänichen, Nebi und Berthold 30; Walther; Prinz; ferner Mayer). Im St. Galler Gedenkbuch setzt die Magnatenliste des ältesten Eintrags auf pag. 8 mit Rodbertus, Odalricus und Kerolt ein, wobei der erste Name durch Majuskelschrift hervorgehoben ist. In ihm treffen wir sicher auf Ruadbert, da Odalricus und Kerolt mit Brüdern der Königin, seinen Neffen, zu identifizieren sein dürften (Schmid, Zur historischen Bestimmung 513f., vgl. Facsimilia des Eintrags in ursprünglicher und jetziger Form ebd. 507f.; Mitterauer 19; s. auch Artt. Udalrich I, II und Gerold 11 sowie - zu weiteren Gedenkbucheinträgen - Art. Ruadbert II).
    Die Rechtshandlung von 769/773 fand in Überlingen statt, einer alten Residenz der alemannischen Herzöge (hierzu und zum folgenden Borgolte 191). Überlingen wird in der UrkundeRuadberts als uilla publica, also als ein Ort bezeichnet, der der königlichen Aufsicht in besonderer Weise unterstand; vielleicht gehörte er zum Fiskalbesitz. Die Herrschaft der KAROLINGER in Überlingen dürften Warin und Ruthard begründet haben, als sie um 760 auch den Linzgau in ihre Konfiskationen einbezogen. E Es fällt deshalb auf, dass jetzt mit Ruadbert der Sohn Nebis, der nach Thegan ein Herzogsenkel war, in Überlingen weilte. Vermutlich muß man dieses Faktum in den Zusammenhang mit einer Liberalisierung der karolingischen Alemannenpolitik stellen, die unter Pippins (+ 768) Söhnen Karlmann und KARL spürbar ist; wichtigstes Indiz dieses neuen Kurses ist wohl die Vermählung von Ruadberts Nichte Hildegart mit KARL 771. So könnte Ruadbert im Zuge einer Zurückdringung Warins und Ruthards eine vor-karolingische Machtposition seiner Familie wiedergewonnen haben.
    Das heißt freilich nicht, dass die Urkunde von 769/73 Ruadbert als Graf im Linzgau belegen würde; um 763/67 war hier noch Warin selbst bezeugt. Man kann zwar nicht behaupten, dass Warins gräfliche Amtswaltung im Linzgau bis zu seinem Tode im Jahr 774 währte, doch ist bemerkenswert, dass auf ihn immerhin im Thurgau sein Sohn Isanbard folgte. Auch für Aulfingen bzw. das Aitrachtal, wo die Güter Ruadberts lagen, kann man Ruadbert nicht als Graf in Anspruch nehmen; Ruadberts Privatbesitz muuß ja nicht unbedingt einem ihm anvertrauten Grafensprengel angehört haben (das verkennen Schultze 255 und Mitterauer 9). Da der Urkunde eine Grafenformel im Eschatokoll fehlt, obwohl der Schreiber das Diktatelement kannte, scheint das Aitrachtatal um 770 vielmehr noch gar nicht in die Grafschaftsverfassung einbezogen gewesen zu sein (s. Jänichen, und Huntari 123-125, und, weiterführend: Borgolte 200f.). Der Grafentitel, den Ruadbert in der St. Galler Urkunde 57 führt, kann demnach wohl kaum auf einen bestimmten Amtssprengel bezogen werden; er ist wahrscheinlich eher ein Rangprädikat oder Akzidenz einer Adelsberrschaft gewesen.
    Seit dem Jahr 778 ist ein Graf Ruadbert dann aber durch die Grafenformel für den Hegau, Linz- und Argengau bezeugt; zweifellos war dieser mit Ruadbert identisch. Am 3. Mai 778 wird er für Leipferdingen in der Nachbarschaft Aulfingens (W I Nr. 83), am 13. September 778 für Fischbach im Linzgau genannt (W I Nr. 84). Bezeichnenderweise fallen diese Erstbelege in die Zeit der Ablösung Isanbards, des Warin-Sohnes, im Thurgau (ca. 779). Im W und N des Bodensees hat Ruadbert, wenn auch nur vorübergehend (s. u.), ein ausgedehntes Gebiet verwaltet.
    Ruadberts Grafentätigkeit im Hegau belegt nur die St. Galler Urkunde Nr. 83. Dagegen kommen für die Amtswaltung im Linz- und Argengau (Grafschaft am Nordufer des Bodensees) insgesamt neun St. Galler cartae in Betracht (zur Abgrenzung gegenüber späteren Stücken s. Art. Ruadbert II). Ein Graf namens *Hroadbertus u. ä. erscheint in ihnen in der sub N. comite-Formel (W I Nrn. 84,99-101, 106,119,152,156); W I Nr. 137 bietet an deren Statt einen ausdrücklichen Vermerk der Anwesenheit des Verrwaltungschefs (in presente Ruadperto comite). Gegenwärtig herrscht völlige Unklarheit darüber, ob in jedem der genannten Fälle Ruadbert gemeint war, wie es die ältere Forschung annahm (Knapp 205; vgl. Baumann, und Schultze 280), oder ob außer ihhm noch ein anderer, gleichnamiger Verwalter des Comitats zu erschließen ist. Vorschläge, die in diesem Sinne neue Wege einschlugen, sind bisher noch nicht kritisch gesichtet oder gegen die traditionelle Auffassung abgewogen worden (vgl. Schultze 83, Bilgeri 72, 258 A. 114).
    Tellenbach hat vermutet, Ruadbert sei bereits 784 oder 785 verstorben (Der großfränkische Adel 67, vgl. Jänichen, Baar und Huntari 94,149-; Ders., Nebi und Berthold 35). Er wies auf Annalenberichte hin, nach denen *Hrodpertus u.ä. mit Bayern beei Bozen in Kämpfe verwickelt war und dabei den Tod fand. In den Annales Sancti Rudberti Salisburgenses (769 ad a. 784) und im Auctarium Garstense (564 ad a. 784) wird der Heerführer als dux bezeichnet (ohne Titel in den Annales Sancti Emmerarnmi Maiotes 735 ad a. 785). Der Name, nicht unbedingt der Titel, sprach für eine Personengleichheit mit Ruadbert; freilich sollte später auch Ruadberts Neffe Gerold (II) als Präfekt mit bayerischen Angelegenheiten befaßt werden (vgl. Klebel, Bayern und der fränkische Adel 193). Indessen hat Tellenbach bei seiner Annahme nicht berücksichtigt, dass noch Aventin ein verlorenes bayerisches Geschichtswerk des 8. Jahrhunderts benutzt hat, dem dieser weitere Nachrichten über die Tiroler Vorgänge entnommen haben könnte (Riezler, Geschichtswerk, bes. 263-265). Zwar ist Aventins Schilderung nicht über jeden Zweifel erhaben (Steinacker, Aventin 165f.; vgl. aber Wattenbach-Levison-Löwe II 191), doch darf man nicht ohne weiteres Übergehen, dass er herzog Ruprechten als haubtmann in Italien bzw. aus der Lambardei bezeichnet, der von KARL DEM GROSSEN nach der Eroberung des Langobardenreiches eingesetzt worden sei (Aventinus, Werke V. 1,108,110; auch zit. bei Abel-Simson, Jbb. Kararl der Große I 477f. AA. 3 und 2). Solange diese Aussagen nicht widerlegt sind, muß man mit guter Substanz rechnen (s. Reindel, Handbuch der bayerischen Geschichte 1 174 A. 180; Heuberger, Rätien 209,288f.; Riezler, Geschichte Bayerns I. 1 316). Ein derartiges Führungsamt in Oberitalien dürfte kaum mit einer gleichzeitigen Grafentätigkeit in Alemannien verbunden gewesen sein.
    Obwohl auch Siegwart Ruadbertmit dem Gegner der Bayern im Etschtal identifizierte, setzte er den Tod des Grafen in die Zeit um 788 (Zur Frage 255f.). Er machte dafür geltend, dass von diesem Jahr an bis 794 kein Graf namens Robert belegt sei. DiDie Datumsauflösungen Wartmanns für die betreffenden Urkunden (Nrn. 119,137) sind aber nicht sicher; auch ein nicht besonders auffälliger Abstand von nur zwei Jahren wäre möglich (Borgolte, Kommentar, zu den betr. Nrn.). Nach Siegwarts Auffassung ist auf Ruadbertdessen gleichnamiger Sohn, "Robert II", gefolgt, der später Alemannien verlassen haben soll, um die Comitate im Oberrhein- und Wormsgau zu übernehmen (256-260); er wäre als solcher mit Rupert II. identisch gewesen. Für keine dieser Annahmen gibt es ausreichende Argumente (zum Methodischen s. Art. Ruadbert II), wie der Verfasser selbst einräumt (254,257f.,270). Ein Sohn Ruadberts ist in den Quellen nicht belegt, und für den RUPERTINER-Grafen hat Glöckner, den Vater Turincbert erschlossen (Lorsch und Lothringen 305-307; Gockel, Königshöfe 233 A. 100). Immerhin konnte Siegwart mit seinem Beitrag auf die Möglichkeit verwandtschaftlicher Beziehungen von Nebi und seinen Nachkommen mit dem Adel des Mittelrheins aufmerksam machen. Darin liegt ein wichtiges Verdienst seines Beitrags (s. Lacher; Schnyder, Luzern 268-284; 436-472).
    Nach allem sehe ich keine ernsthaften Gründe, weshalb Ruadberts Grafentätigkeit schon in den 80-er Jahren geendet haben sollte. Auch das Lebensalter, für das die Geburt der Nichte Hildegart um 757 einen Anhaltspunkt gibt (Udalrich I, II), zwingt nicht zu dieser Annahme. Wenn Ruadbert aber ca. 799 (W I Nr. 156) oder sogar 800/01 (W I Nr. 152) noch amtiert hat, darf man an ihn auch in erster Linie bei jenem Graf Ruadpertus denken, der in der Thurgauer carta eines Wurmher von ungefähr 799 am Beginn der Zeugenreihe genannt wird (W I Nr. 155; Knapp 209). Ruadbert (II) kommt weniger in Betracht, da er als Graf sonst erst seit 806 belegt ist und im Jahr 800 noch nicht amtiert zu haben scheint (Ruadbert II). Im Zusammenhang dieser Urkunde hat Siegwart (256f., vgl. Tellenbach 54) auf W I Nr. 98 hingewiesen, nach der ein titelloser Roadpertus Besitz in Zuckenriet an St. Gallen tradiert hatte. Hier steht ein Uuramhari an der Spitze der Zeugen. Diese Wechselbeziehung mit Nr. 155 könnte für eine Identität des Ausstellers mit Ruadbert sprechen. Es ist bemerkenswert, dass in der Urkunde die Grafenformel fehlt (Isanbard).
    Schon am Ende der 80-er oder am Beginn der 90-er Jahre ist im Hegau Ruadberts Neffe Udalrich (I) als Graf belegt; Udalrich (I) selbst oder sein Sohn Udalrich (II) trat rund 12 Jahre danach auch Ruadberts Nachfolge im Linz- und Argengau an. Damit Ist deutlich, dass die Grafengewalt im Hegau, Linz- und Argengau um die Jahrhundertwende innerhalb einer Adelssippe, den Nachkommen Nebis, aufgeteilt und weitergegeben wurde. Die Trennung des Hegaus vom Linz- und Argengau setzte sich verwaltungsmäßig bis ca. 830 aber endgültig durch, während der Linz- und Argengau, später auch ergänzt um den Alpgau (das Allgäu) und den Rheingau, eine eigene Grafschaft bildeten, die zuerst die "UDALRICHINGER", dann die WELFEN verwaltet haben (s. Borgolte, Geschichte der Grafschaften Alemanniens, Kapp. VIII, IX).
    Im älteren Necrolog der Reichenau wird zum 13.5. (Necrologium Augiae Divitis 276) ein Rodbertus com(es) vermerkt; wegen der Anlagezeit des Totenbuches muß er vor 856/58 verstorben sein (s. Rappmann). Mit Rodbertus kann Ruadbert (II) nicht gemeint sein, wenn dieser während des Aufstandes Bernhards von Italien in der zweiten Jahreshälfte 817 umgekommen ist. Deshalb identifiziere ich Rodbertus mit Ruadbert (vgl. auch Rappmann).
    Über Nachkommen Ruadberts sind neben der schon zurückgewiesenen These Siegwarts noch andere Vermutungen geäußert worden. Jänichen (Baar und Huntari 94,149) hat behauptet, dass Anshelm, St. Galler Wohltäter in pago Pirihteloni (W I Nr. 102; ChLA II Nr. 113), "der Sohn Rodperts, also der Vetter der Königin Hildegard" gewesen sei; eine Begründung wird nicht gegeben, noch erhellt sie in irgendeiner Weise aus der genannten Urkunde selbst. Durchsichtiger argumentierte Mitterauer (Markgrafeen 14,25), der eine Weißenburger Urkunde von 788 zitierte (Trad. Wiz. Nr. 123). Danach schenkte Erbio pro remedium anime mee et patris mei Ruotberti seinen Gesamtbesitz in Duntenhuson. Mitterauer erwog, Erbios Vater mit Ruadbertzu identifizieren, da der Name des Donators bei den UDALRICHINGERN auch sonst belegt sei, und weil er den Ort des Traditurns nach Bruckner (Regesta Alsatiae I 205 Nr. 327) mit Dunzenheim gleichsetzte. Hier hätten auch die ETICHONEN, häufig Besitzvorgänger der UDALRICHINGER, Eigengut innegehabt (vgl. Trad. Wiz. Nr. 14). Neuerdings hat Doll zwar (Vorbemerkung zu Trad. Wiz. Nr. 123) Erbios Schenkgut im nördlichen Unterelsaß lokalisiert, ohne doch den Ort selbst nachweisen zu können. Hält man trotzdem an Mitterauers genealogischer Rekonstruktion fest, für die in der Tat Hausbesitz der Angehörigen Ruadberts westlich des Rheins spricht (Borgolte, Die Geschichte der Grafengewalt im Elsaß 21-24), so bedeutet Erbios Motivation für seine Schenkung nicht unbedingt, dass Ruotbertzum gegebenen Zeitpunkt bereits verstorben war.
    Ruadbert wird in der Forschung als UDALRICHINGER oder GEROLDE bezeichnet, obwohl er mit den beiden namengebenden Persönlichkeiten des Geschlechts, Gerold (I) und Udalrich (I), nur durch Verschwägerung verwandt war. Auf das Problem der Zuordnung hat unter diesem Aspekt Schmid aufmerksam gemacht (Familie, Sippe und Geschlecht 13).


    oo Thietrata, Schwester eines hochadeligen Dudo

    Kinder:
    - Erbio 788

    Literatur:
    Borgolte Michael: Die Grafen Alemanniens in merowingischer und karolingischer Zeit. Eine Prosopographie. Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1986 Seite 41,129,125,152,184,214,216-219,220, 222,224,248,250,252,283,285,290 - Borgolte Michael: Geschichhte der Grafschaften Alemanniens in fränkischer Zeit. Vorträge und Forschungen Sonderband 31 Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1984 Seite 27,61,148,181,192,200-202,223,227,241,243,249-251 - Schmid Karl: Gebetsgedenken und adliges Selbstverständnis im Mittelalter. Ausgewählte Beiträge, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1983, Seite 195,494 -

    Name:
    Robert

    Roadbert heiratete Thietrata. [Familienblatt] [Familientafel]


  2. 3.  Thietrata

    Notizen:

    Schwester eines hochadeligen Dudo

    Kinder:
    1. 1. Erbio


Generation: 3

  1. 4.  Hnabi wurde geboren um 710 (Sohn von Huoching); gestorben in 785/788.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Alamannien ; Herzog der Alamannen
    • Genannt: um 724, Reichenau [78479],Konstanz,Baden-Württemberg,Deutschland; Mitbegründer des Klosters Reichenau

    Notizen:

    Hnabi Herzog der Alemannen
    um 710/15 + 785/88
    Sohn des Alamannen-Prinzen Huoching und Enkel des Herzogs Gotfrid aus dem Hause der AGILOLFINGER

    Mitterauer Michael: Seite 8, "Karolingische Markgrafen im Südosten"

    Hnabi war um 724 Mitbegründer des Klosters Reichenau.
    In der neueren Forschung werden allerdings Zweifel an der Richtigkeit dieser Angaben laut. Hnabi ist getrennt von den übrigen als Angehörigen des alemannischen Herzogshauses bezeugten Personen im Reichenauer Verbrüderungsbuch eingetragen. Es erscheint daher fraglich, ob Huoching wirklich ein Sohn Herzog Gotfrids war. Möglicherweise ist aus seinem Namen und dem seines Sohnes Hnabi eine Abstammung der Familie aus dem Maas-Mosel-Gebiet zu erschließen. Solange sich jedoch diese Hypothese nicht weiter untermauern läßt, wird an der von Thegan überlieferten Ableitung festgehalten werden müssen. Für sie lassen sich auch einige Argumente aus der Namensbung der Familie erbringen. Hnabi hatten einen Sohn Roadbert, der seit 770 als Graf im Hegau erschien. Chrodebert aber hieß auch einer der alemannischen Stammes-Herzoge des siebenten Jahrhunderts.
    Er erbte von seinem Onkel Odilo das Albisgebiet.

    Borgolte Michael: Seite 184, "Die Grafen Alemanniens"

    NEBI
    belegt als Verstorbener + vor 769/70/72/73 VIII 9

    Beleg mit comes-Titel: Das Verbrüderungsbuch der Abtei Reichenau 115B5

    Belege ohne comes-Titel:
    Vita Galli confessoris triplex 319 cap. II.10 (Vita s. Galli, ed. Meyer von Knonau 66 cap. 51; Duft, Sankt Otmar 40-43; mit dux-Titel), Herimanni Augiensis Chronicon 98 ad a. 724 (mit princeps-Titel), Chronik des Gallus Öhem 9, W I Nr. 57 (= ChLA I Nr. 71), Thegan, Vita Hludowici 590 f. cap. 2

    Literatur:
    Stälin, Geschichte I 226,243 - Brandi, Die Reichenauer Urkundenfälschungen 105 - Bauer, Gau und Grafschaft 75f. - Mayer, Die Anfänge der Reichenau 327-339 - Dienemann-Dietrich, Der fränkische Adel 184f. - Siegwart, Zur Frage 235,247, 249-251 - Duft, Sankt Otmar 71f. - Lacher, Die Anfänge der Reichenau 114-120 - Prinz, Frühes Mönchtum in Südwestdeutschland 71 A. 132,74f. - Behr, Das alemannische Herzogtum 179-186 - Jänichen, Nebi und Berthold - Wenskus, Sächsischer Stammesadel 60f.,423,497-500 - Walther, Fiskus Bodinan 232-235 - Jarnut, Untersuchungen 23-28 - Borgolte, Geschichte der Grafschaften Alemanniens, Kap. I

    In der Liste der verstorbenen Wohltäter im Verbrüderungsbuch der Reichenau hat eine anlegende Hand Nebi comis unter Grafen eingetragen, die in der zweiten Hälfte des 8. und am Beginn des 9. Jahrhunderts urkundlich nachgewiesen sind (Ruthard, Wararin, Scopo, Chancor, Isanbard). Für die nähere Bestimmung Nebis ist besonders wichtig, dass auf ihn Ruadb(er)t comis folgt (115B5; vgl. auch Art. Gerold I). Diese Namensequenz findet nämlich eine Entsprechung in der St. Galler Traditionsurkundee, die Rotbertus comes, filius Hnabi condam, ausgestellt hat (W I Nr. 57). Wenn der Vater Ruadberts (I), wie die Forschung wohl zurecht annimmt, mit Nebi identisch war, muß dieser am 9. August 769,770,772 oder 773 bereits verstorben gewesen sein. Nebi glaubt man, auch mit jenem Nebi/Nebe gleichsetzen zu können) den Thegans Genealogie der Königin Hildegart als Großvater der zweiten Gemahlin KARLS DES GROSSEN, Vater der Imma, aufführt. Tatsächlich ist auch diese Identifikation gerechtfertigt, da Ruadbert (I) neben den als Söhne der Imma und Brüder Hildegards belegten Grafen Udalrich (I) und Gerold (II) auch im Anlageeintrag des St. Galler Gedenkbuches stehen dürfte. Nebi war also mütterlicherseits der Urgroßvater LUDWIGS DES FROMMEN.
    Thegan leitet Nebi über Huoching von dux Gotefridus ab; Hildegart wäre somit eine Nachfahrin des alemannischen Herzogs Gottfried gewesen. Gegen diese Version der Herkunft Hildegarts hat Mayer darauf hingewiesen, dass Nebi im Reichenauer Verbrüderungsbuch nicht in der Umgebung der altalemannischen Herzogsfamilie (115B1-2), sondern unter karolinger-zeitlichen Grafen, und zwar keineswegs an hervorragendem Platz, eingetragen sei (vgl. aber jetzt Jarnut 26).
    Etwa zur selben Zeit, zu der der Trierer Chorbischof seine Biographie des zweiten Kaisers aus karolingischem Hause verfaßte, überarbeitete Walahfrid Strabo die Miracula des hl. Gallus. Die Vorlagen Walahfrids sind verloren, so dass die Zutaten des Reichenauer Mönchs und Hofgelehrten nicht mehr mit Sicherheit zu ermitteln sind. Von der Neugründung St. Gallens (um 719) erzählt Walahfrid, dass Waldram von dem comes Viktor von Chur den Priester Otmar erbeten habe, dem er die Galluszelle übertragen wollte. Als dies geschehen war, soll Waldram auf den Rat ducis nomine Nebi zu Karl Martell gezogen sein und diesem die Zelle proprietatis iure übergeben haben. Der princeps Karl habe auf Waldrams Bitte hin dem Otmar St. Gallen anvertraut und diesen beauftragt, dort ein reguläres (Mönchs-)Leben einzurichten (Vita Galli confessoris triplex 319). Diese Schilderung der Anfänge des Otmarsklosters ähnelt dem Bericht, den Hermann der Lahme im 11. Jahrhundert von der Gründung der Reichenau gibt. Zum Jahr 724 heißt es in Hermanns Weltchronik: Sanctus Pirminius abbas et chorepiscopus a Berhtoldo et Nebi principibus ad Karolum ductus, Augiaeque insulae ab eo praefectus, serpentes inde fugavit, et coenobialem inibi vitam instituit annis 3 (Herimanni Augiensis Chranicon 98; vgl. Chronik des Gallus Öhem 9).
    Bei der Beurteilung der beiden Erzählungen wird man feststellen können, dass mit dem dux bzw. princeps Nebi sicherlich Nebi gemeint war. Der Name ist, zumindest in Alemannien, sehr selten, und eine Aktivität Nebis im Bodenseegebiet um 720 läßt sich mit dem urkundlichen Zeugnis aus St. Gallen und mit dem Gedenkbucheintrag aus Reichenau durchaus vereinbaren. Das heißt jedoch noch nicht, dass die Nebi zugeschriebene Rolle bei den Klostergründungen gesichert wäre. In seine Kritik Thegans h hat Mayer auch Walahfrid einbezogen und auf mögliche Kontakte beider Autoren am KARLS-Hof hingewiesen. Hier kann man Mayer, aber nicht vollständig folgen. Zwar fällt auf, dass Walahfrid Nebi als dux bezeichnet, doch laßt sich Mayers Annahme, der Reichenauer sei von Thegan der möglichen Tendenz nach abhängig, nicht beweisen. Walahfrids Werk, das 833/34 entstanden sein soll (Krusch, Vita Galli confessoris triplex 234), hat zumindest die Priorität gegenüber Thegans Vita (um 837/38, s. Wattenbach-Levison-Löwe III 333). Außerdem darf man nicht übersehen, dass die Miracula s. Galli nicht für den Hof bestimmt waren und Walahfrid Nebis Namen jedenfalls nicht explizit mit Hildegart in Verbindung bringt. Man muß deshalb wohl die Möglichkeit offenhalten, dass Nebi, wenn auch vielleicht nicht als dux, doch mit Otmar zu tun gehabt hat (vgl. auch Duft und zuletzt Jarnut 26f.).
    Dagegen darf man wohl Prinz (vgl. Brandi) gegen Mayer (339) zustimmen, dass Hermanns Zeugnis über Nebis Beteiligung an der Gründung Reichenaus kaum verläßlich erscheint. Mit Recht hat Prinz darauf hingewiesen, dass Hermann mit dieser Tradition in Reichenau allein steht (s.a. Art. Bertold I) und die Anklänge an die Miracula S. Galli auf literarische Abhängigkeit schließen lassen (anders Jarnut 27).
    Trennt man Nebi mit Mayer von der Nachkommenschaft Herzog Gottfrieds, dann erhebt sich die Frage, ob er überhaupt alemannischer Abstammung war. In diesem Sinne hat Siegwart (249-251) Nebis Herkunft aus dem Mittelrheingebiet zu erweisen gesucht. Die Identifikation mit einem in den Lorscher Urkunden mehrfach bezeugten Nebi/Nebo ist aber nicht gelungen. Die Gemahlin dieses Nebi, Herswind, glaubte Siegwart im Reichenauer Verbrüderungsbuch in der Umgebung des alemannischen Herzogs Lantfrid wiederzufinden (115B2: Heresint), doch ließ er dabei unerklärt, weshalb dann hier Nebi fehlt. Der von Lacher, (116) angedeutete Ausweg, es sei eben Herswind gewesen, die dem Herzogshaus entstammte, überzeugt nicht; der Widerspruch zu Thegan bleibt dabei bestehen. Vom Namen her haben Dienemann-Dietrich und neuerdings wieder Wenskus (bes. 497-500) Nebi in den Zusammenhang mit dem historischen Geschlecht der NIBELUNGEN gebracht. Jänichen hat zuletzt die Überlieferung von dem Vater-Sohn-Paar Hoc (Hocing) - Hnaef in altenglischen Literaturdenkmälern (Beowulf, Finnsburg-Fragment, Widsid) ausgewertet; er glaubte erweisen zu können, dass Huoching - Nebi das historische Vorbild für die sagenhaften Helden abgegeben hätten.
    Welche Aufgaben Nebi im Verfassungsleben Alemanniens wahrgenommen hat, ist ungewiß. Die Tatsache, dass sich sein Sohn Ruadbert (I) um 770 in der alten Herzogsresidenz Überlingen aufhielt, könnte dafür sprechen, dass er hier - als alemannischer M Magnat mit oder ohne Herzogsverwandtschaft - vor dem karolingischen Zugriff von ca. 760 Herrschaftsrechte ausgeübt hatte. Auch Ruadberts Besitz im Aitrachtal scheint auf Nebi zurückzugehen (Borgolte). Siegwart (235, 247) hielt Nebi für den Erben herzoglichen Grundbesitzes am Albis, der Nebi von dem Bayern-Herzog Odilo überkommen sein soll.

    Thegan: Seite 217, "Das Leben Kaiser Ludwigs. Quellen zur karolingischen Reichsgeschichte Band V."

    2. Als dieser im Jugendalter stand, verlobte er sich mit einer Jungfrau aus edelstem schwäbischen Geschlecht, Namens Hildigard, von der Sippe des Alamannen-Herzogs Gotefrid. Herzog Gotefrid zeugte den Huoching, Huoching zeugte Nebi; Nebi die Imma; Imma aber gebar die selige Königin Hildigard. Nachdem nun der genannte Kaiser sie zur Ehe genommen hatte, zeugte er mit ihr drei Söhne, von denen einer den Namen seines Vaters Karl, der andere Pippin, der König über Italien war, der dritte aber Ludwig hieß, der König über Aquitanien war. Lange lebte ihr Vater mit ihnen glücklich und unterrichtete sie nützlich in den freien Wissenschaften und weltlichen Gesetzen.

    oo Hereswind
    Kinder:
    - Roadbert (Robert I.)
    - Imma
    oo Gerold Graf im Kraichgau † 784/86

    Literatur:
    Borgolte Michael: Die Grafen Alemanniens in merowingischer und karolingischer Zeit. Eine Prosopographie. Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1986 Seite 69,120,184,216-218,224 - Mitterauer Michael: Karolingische Markgrafen im Südosten. Archiv für österreichische Geschichte Band 123. Hermann Böhlaus Nachf./Graz-Wien-Köln 1963 Seite 8 - Thegan: Das Leben Kaiser Ludwigs. Quellen zur karolingischen Reichsgeschichte Band V Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 1974 Seite 217 - Wenskus Reinhard: Sächsischer Stammesadel und fränkischer Reichsadel. Vandenhoeck & Ruprecht Göttingen 1976 Seite 60f.,423,497-500 -

    Name:
    Nebi

    Hnabi heiratete Hereswind. [Familienblatt] [Familientafel]


  2. 5.  Hereswind
    Kinder:
    1. 2. Roadbert I. gestorben um 786.
    2. Imma wurde geboren um 730; gestorben nach 784.


Generation: 4

  1. 8.  Huoching (Sohn von Gotfrid und von Bayern, N.).

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Alamannien ; Alamannen-Prinz

    Notizen:

    Name:
    Houchi,Hug

    Kinder:
    1. 4. Hnabi wurde geboren um 710; gestorben in 785/788.