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 Bohrer

Ernst I.

männlich - 865


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Generation: 1

  1. 1.  Ernst I. (Sohn von Ernst und Wartrun); gestorben am 11 Nov 865.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Nordgau,Bayern,Deutschland; Grenzgraf des Nordgaus
    • Titel/Amt/Status: vor 829-861, Bayern,Deutschland; oberster Graf in Bayern

    Notizen:

    Ernst I.
    Grenzgraf des Nordgaus
    oberster Graf in Bayern vor 829-861
    + 11.11.865
    Sohn des Grafen Ernst und der Wartrun

    Lexikon des Mittelalters: Band III Seite 2176

    Ernst
    + 11. November 865

    Oberster Graf im regnum Bayern, dux im bayerischen Grenzgebiet gegen Böhmen, Amtstätigkeit seit 829

    Ernst entstammte offensichtlich einer vornehmen mainfränkisch-altbayerischen Familie: "Der erste unter den Freunden des Königs" (= Ludwig der Deutsche) war wohl schon seit etwa 829 Grenzgraf des Nordgaus. Seine Bedeutung als führender Graf Bayerns wird seit den 30-er Jahren des 9. Jh. in seiner vorrangigen Platzierung in den Zeugenreihen sichtbar. 849 führte Ernst, "dux partium illarum" (das heißt offensichtlich des Nordgaus) einen ostfränkisch-bayerischen Heerbann gegen die Böhmen; 855 wird er als "ductor" des gegen die Böhmen marschierenden bayerischen Heeres genannt. 857 hat bereits sein gleichnamiger Sohn eine führende Stellung im Kampf gegen die Böhmen.
    Bis 856 war Ernst nach dem König die bedeutendste politische Persönlichkeit im Ostfränkischen Reich. Dem entspricht auch, dass König Ludwigs Sohn Karlmann eine Tochter Ernsts zur Frau nahm, wohl kurz nachdem Karlmann die Verwaltung des Ostlandedes übertragen worden war. Seither war Ernst vielleicht der einflussreichste Ratgeber des Prinzen Karlmann. Er war offensichtlich mit seinem ganzen Anhang in das Komplott Karlmanns gegen Ludwig den Deutschen verwickelt. Auf dem königlichen Hoftaag zu Regensburg fand 861 der Prozess gegen Ernst statt, der weite Kreise zog. Am 6. April 861 wurde Ernst, "da er sich der Untreue schuldig gemacht habe", die Lehen entzogen. Während Ernsts mitverurteilte Neffen, die KONRADINER Uto, Berengar und Waldo, in das Teilreich KARLS DES KAHLEN emigrierten, blieb Ernst auf seinen Eigengütern in Bayern, wo er 863 als venerabilis vir Ernst begegnet. Nach dem Nekrolog von St. Emmeram zu Regensburg wurde er, offenbar immer noch hochangesehen, in diesem Kloster begraben.

    Literatur:
    S. v. Riezler, Gesch. Baierns I/1, 1927 - M. Mitterauer, Karol. Markgrafen im SO. Frk. Reichsaristokratie im österr. Raum, 1963 - K. Brunner, Oppositionelle Gruppen im Karolingerreich, 1979.

    HERKUNFT UND GESCHICHTE FÜHRENDER BAYERISCH-ÖSTERREICHISCHER GESCHLECHTER IM HOCHMITTELALTER, Dr. J.P.J. Gewin: Seite 154
    I. 1. Ernst

    829-857, Markgraf im Nordgau.
    829. Ranshofen. König Ludwig der Deutsche gibt dem Kloster Mondsee durch Vermittlung Ernsts und Adalperts den Abersee nebst umliegenden Wäldern: R. H. nr. 24.
    837. Regensburg. Graf Ratpot vermacht St. Emmeram sein Eigen zu Tulln, 1. Zeuge: Graf Ernst: R. H. nr. 29.
    849. Bei einem Feldzuge gegen Böhmen wird Ernst "dux partium illarum" genannt: Reindel a.a.O. S. 43.
    855. März 17. In einer königlichen Urkunde heißt es: "misit aciem Baiowariorum in Poemanios, quorum ductor Ernst comes exstitit": M. G. Urkunden der deutschen Karolinger I. nr. 72, Reindel S. 43 f.
    857. Derselbe als Vater seines gleichnamigen Sohnes (G. 5.) bezeichnet: H. Reg. 55.

    Michael Mitterauer: Seite 132, "Karolingische Marken im Südosten"

    Ebenso wie Graf Werner scheint auch sein mutmaßlicher Verwandter Ernst gegen Ende der 20-er Jahre seine Karriere begonnen zu haben. Zusammen mit einem Adalbert interveniert er 829 in einer königlichen Schenkung für das Kloster Mondsee. Schon damals dürfte er Graf im Nordgau und zugleich oberster Graf Bayerns gewesen sein. Seine überragende Rolle wird wiederholt durch seine Stellung in den Zeugenreihen bestätigt. Bei der Besitzübergabe Präfekt Ratpots ist er 837 vor Graf Werner 1. Zeuge. Bei der Schenkung König Ludwigs an Herzog Priwina wird er unter den Anwesenden direkt nach den 4 bayerischen Bischöfen und den königlichen Prinzen Karlmann und Ludwig aufgezählt. Erst nach ihnen folgen Präfekt Ratpot, dessen Untergraf Werner, der karantanische dux Pabo, der bayerische Pfalzgraf Fritilo und Tacholf, der Graf der Sorbischen Mark. Im gleichen Jahr bezeichnen ihn die Fuldaer Annalen im Zusammenhang mit einem Böhmenfeldzug als dux partium illarum. Ebenso wird er 855 als ductor des gegen Böhmen ziehenden bayerischen Heeres genannt.
    Für Ernsts hohes Ansehen spricht auch, dass Ludwigs ältester Sohn Karlmann seine Tochter zur Frau nahm. Ein Sohn Graf Ernsts, der den Namen des Vaters trug, wird 857 genannt.
    Als Ernsts Neffen lernen wir die Söhne des Lahngaugrafen Gebhard kennen. Die Bezeichnung nepotes ist wohl schon wörtlich zu nehmen, dass eben ein Elternteil der 4 Brüder zu den Geschwistern Graf Ernsts gehörte. Da nun dieser selbst sicher kein KONRADINER war, bleibt nur die Möglichkeit, dass Graf Gebhard mit Ernsts Schwester verheiratet war.
    Graf Ernst wird auch noch nach seiner Absetzung urkundlich genannt. Um ihn muss es sich nämlich bei jenem venerabilis vir Ernestus handeln, der um 863 mit Bischof Ambricho von Regensburg Besitz in Gumpolding und Breitbrunn (beide bei Linz) tauscht. Die sehr selten verwendete Bezeichnung venerabilis kann nicht bloß durch das hohe Alter dieses Ernst erklärt werden. Sie deutet auch darauf hin, dass er ein Mann von bedeutendem Ansehen und vornehmer Herkunft war. Eine solche Charakteristik passt aber zu keinem anderen Ernst dieser Zeit besser als zu dem ehemaligen Nordgaugrafen. Es ist ja kaum anzunehmen, dass Graf Ernst 861 seinen Eigenbesitz verlor oder, wie seine Neffen, außer Landes ging. Viel wahrscheinlicher ist es, dass er sich auf seine Güter zurückzog.
    Zwischen den östlichen Gebieten Frankens und dem Nordgau aber bestanden immer enge Beziehungen. Gerade am Beispiel der Familie des Nordgaugrafen Ernst werden diese Zusammenhänge deutlich. Seine Nachkommen sind noch durch lange Zeit im oberen Maingebiet nachzuweisen. Die ERNSTE waren gewiss im östlichen Franken stark verwurzelt, wenn nicht überhaupt hier ihre ursprüngliche Heimat zu suchen ist. Obwohl sie schon früh Beziehungen zu Bayern hatte, dürften sie doch ein stammesfremdes Geschlecht gewesen sein. Dafür spricht auch die Heirat Karlmanns mit einer Tochter Graf Ernsts. König Ludwig war sicherlich daran interessiert, dass die Gattin seines präsumtiven Nachfolgers dem führenden Frankenstamme angehörte.

    Alfred Friese: Seite 97, "Zur Herrschaftsgeschichte des fränkischen Adels"

    Graf Ernst I. (832-865), wohl ein Sohn des oben genannten Schenkers, war unter Ludwig dem Deutschen Präfekt des bayerischen Kerngebietes (inter amicos regis primus, berichten die Annal. Fuld. S. 39 zum Jahre 849) und dux (D LdD 72; ductor aciei Baiwariorum in Poemanos). Seine Tochter heiratete den Sohn des Königs, Karlmann. Ernst I. selbst tritt in den Vordergrund, als Ludwig der Deutsche seine Herrschaft über Bayern hinaus ausdehnen kann und nimmt die Grafenrechte im bayerischen Nordgau wahr. Im Aufstand von 861 verlieren er und seine konradinischen Neffen Udo, Berengar (comites) und Waldo (abbas) ihre Würden, während sein offenbar unbeteiligter Sohn Ernst II. (857-899) die Grafenrechte im Sualafeld unangefochten behauptet; dort amtieren auch seine Nachkommen Ernst III. und Ernst IV. (903-955). Wahrscheinlich war Ernst I. ein Schwager Graf Gebhards vom Lahngau. Ihre Verwandtschaft mit den babenbergischen POPPONEN wird neben der oben behandelten Besitzgeschichte durch die Namengebung der jüngeren BABENBERGER untermauert; 2 ihrem Hause entstammende schwäbische Herzöge führen den Namen Ernst (1012-1015 und 1015-1030).

    oo Irmgard

    Kinder:
    - Tochter - 879
    oo Karlmann König von Ostfranken, um 830-22.9.880
    - Ernst II. Graf im Sualafeld - 899
    - Hartwig- c. 887
    - Guntpolt - 900
    - Guntpert Vogt von St. Emmeram - 902
    - Altmann - c. 887

    Familie/Ehepartner: Irmgard. [Familienblatt] [Familientafel]

    Kinder:
    1. N. gestorben in 879.
    2. im Sualafeld, Ernst II. gestorben in 899.
    3. Hartwig gestorben um 887.
    4. Guntpolt gestorben um 900.
    5. Guntpert gestorben um 902.
    6. Altman gestorben nach 887.

Generation: 2

  1. 2.  Ernst

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Graf

    Notizen:

    Ernst Graf

    Alfred Friese: Seite 97, "Zur Herrschaftsgeschichte des fränkischen Adels"

    Die wichtige Familie der ERNSTE wird 785/802 mit Ernst (I) und seiner Frau Wartrun fassbar, die elterliches Erbgut zu Streu (bei Mellrichstedt) schenken. Derselbe Ernst gibt zwischen 750/802 6 Hufen und einen Eigenpriester zu Hergolshausen (Lkr. Schweinfurt); weitere Erwähnungen in Schenkungen aus der Nähe sind bei Dronke: Codex 255, 275, 276, 307, 339, 348, 350, 467, 468 und TAF c. 4 nr. 68 überliefert. Auf Wetterau, Main- und Wormsgau beziehen sich die Traditionen von Ernst in Södel, Dorfelden sowie seine Besitzerwähnung in der Traditio Bilidrudae in Ulfriedesheim (Oppenheim). Die Ortsnamen Ernustesheim an der Streu, wo Poppo I. 839 Besitz hat, und Ernesteswinden im Aischgrund, wo dessen Enkel Adalhard (von Babenberg) auftritt, sind in Dronke: Codex 524 bzw. TAF c. 4 nr. 115 überliefert.

    oo Wartrun
    Kinder:
    - Ernst I. - 11.11.865

    Ernst heiratete Wartrun. [Familienblatt] [Familientafel]


  2. 3.  Wartrun
    Kinder:
    1. 1. Ernst I. gestorben am 11 Nov 865.