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 Bohrer

von der Wetterau, Udo I.

männlich 900 - 949  (49 Jahre)


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Generation: 1

  1. 1.  von der Wetterau, Udo I. wurde geboren in 895/900 (Sohn von im Lahngau, Gebhard II. und Ida); gestorben am 12 Dez 949; wurde beigesetzt in Wetzlar [35576],Lahn-Dill-Kreis,Hessen,Deutschland.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Graf der Wetterau

    Notizen:

    Udo I.
    Graf der Wetterau
    895/900-12.12.949 Begraben: Stift Wetzlar
    Sohn des Herzogs Gebhard II. der Jüngere von Lothringen aus dem Hause der KONRADINER und der EZZONIN Ida

    Entgegen den neuen Forschungsergebnissen von Johannes Fried und Professor Wolf habe ich [Karl-Heinz Schreiber, Genealogie-Mittelalter.de] mich entschlossen, die KONRADINER-Genealogie nach dem bisherigen Forschungsstand beizubehalten, wobei ich mich vor allem auf die Arbeit von Josef Heinzelmann beziehe, die mir dieser dankenderweise zur Verfügung gestellt hat. Die OTTONEN-Verwandtschaft Herzog Hermanns II. von Schwaben über Richlint, Tochter oder Enkelin OTTOS I., als Voraussetzung für seinen Thronanspruch von 1002 ist ebenso abzulehnen wie die Existenz einer Tochter oder Enkelin OTTOS DES GROSSEN namens Richlint.

    Lexikon des Mittelalters: Band VIII Seite 1178

    Udo I., Graf, Herzog im Elsaß
    * vor 900, + November 949 Begraben: Stift Wetzlar
    Sohn des KONRADINERS Gebhard (+ 910)

    Vettern:
    König KONRAD I. (+ 918)
    Herzog Eberhard von Franken (+ 939)
    Burghard (+ ?)
    Herzog Hermann I. von Schwaben (+ 949)

    oo Gräfin von Vermandois

    Söhne:
    Gebhard (+ 938)
    Konrad, Herzog von Schwaben (+ 997)
    Udo (+ 982)
    Heribert

    Tochter:
    Judith, Gräfin von Stade

    Udo wurde von den Königen KONRAD I. und HEINRICH I. gefördert mit Rechten in der Wetterau, Königssondergau und im Oberrheingau. Ein Turmburgbau in Wiesbaden ist wahrscheinlich. Späteres Wirken im Elsaß ist nicht genau festlegbar. Udo war Sachwalter seiner Sippe auch im Blick auf das Erzstift Mainz. Während der durch König OTTOS I. straffe Politik ausgelösten Reichswirren trat Herzog Eberhard von Franken ins Lager der Königsgegner über, die Vettern Udo und Hermann blieben auf seiten des Herrschers. Die königstreuen KONRADINER kämpften am Oberrhein, dann bei Andernach, wo Eberhard und Herzog Giselbert von Lothringen am 2. Oktober 939 den Tod fanden; nach Thietmar von Merseburg soll Udo selbst Eberhard erschlagen haben (MGH SRG [in us. schol.], II, 34). OTTO I. übertrug Udo Lehen und Grafenrechte. Im nächsten Jahrzehnt blieben Udo und Eberhards Sohn Konrad Kurzbold im Lahngau zuverlässige Stützen der Königspolitik, nicht mehr revidiert werden konnte das Erlöschen des konradinischen Herzogtums am Mittelrhein.

    Literatur:
    JDG H I., 51,196; JDG O I. 73,90ff.,117,151,175f. - H. Büttner, Gesch. des Elsaß, I, 1939 [neu hg. T. Endemann, 1991], 155ff. - E. E. Stengel, und Hermann, Die Hzg.e vom Elsaß, 1951 [Abh. und Unters.en zur hess. Gesch., 1960, 441-479] - W.-A. Kropat, Reich, Adel und Kirche in der Wetterau von der Karolinger- bis zur Stauferzeit, 1964, 41-48; 190 Anm. 21, 200 - L. Falck, Mainz im frühen und hohen MA, 1972, 56ff., 72f - O. Renkhoff, Wiesbaden im MA, 1980, 47ff., 54f.

    Barth Rüdiger E.: Seite 179, "Der Herzog in Lotharingien im 10. Jahrhundert"

    Otto
    + 949
    Sohn Gebhards (+ 910), Graf in der Wetterau

    D LK 35, S. 150 v. 3.8.904
    Lac. Nr. 63, v. 3.8.904
    D K I Nr.17, v. 12.3.913, Nr. 8, v. 1.7.912, Nr. 13. v. 28.11.918
    in pago Loganacgouue (Lahngau) in comitatu Ottonis fratis nostris;
    in pago Logenehe in comitatu Ottonisgermani nostri;
    in comitatu Ottonis et Eberharti in pagis duispurch et keldaggouue;
    Mitglied der fränkischen KONRADINER-Sippe;
    s.a. Isenburg I, Tafel 4.
    Udo und sein Vetter Konrad Kurzbold besiegten am 2.10.939 bei Andernach die Herzöge Giselbert von Lothringen und Eberhard von Franken. Er beerbte 948 seinen Cousin Graf Konrad Kurzbold, war eine wichtige Stütze der OTTONEN und gründete das Kloster Naumburg in der Wetterau. 939 erbte er die Allodien des herzoglichen Cousins Eberhard, bekam aber nicht das Herzogtum.

    Köpke Rudolf/Dümmler Ernst: Seite 73,91-92,117,175, "Kaiser Otto I"

    Bei dem Strauß um Belecke (Gefangennahme des Königsbruders Heinrich) fiel Gebhard, Udos Sohn, ein Neffe des Herzogs Hermann von Schwaben, wodurch letzterer, gleichfalls schon schwankend, zum Heile für OTTO zu um so festerer Anhänglichkeit an die königliche Sache vermocht ward. Ebenso natürlich Graf Udo von der Wetterau und vom Rheingau selbst, und beider Vetter Graf Konrad vom Nieder-Lahngau, genannt Kurzbold, dem wir schon im vorhergehenden Jahre in dem Rate des Königs begegnen.
    Bei Andernach hatten die beiden Herzoge den Rhein überschritten, zunächst wohl um die Gaue ihrer Gegner, Konrads und Udos, den Nieder-Lahngau, Rheingau und die Wetterau, zu verwüsten, doch sollen sie sogar den frevelhaften Plan gehegt haben, den König selbst gefangen zu nehmen. Mit einer kleinen Schar zogen die Grafen Udo und Konrad, Eberhards Vettern, den Spuren der Plünderer nach. Von einem Priester erfuhren sie, dass die Herzoge das Heer mit der reichen Beute bereits über den Rhein gesandt hätten, sie selbst aber nähmen im Kreise weniger Begleiter noch diesseits des Stromes ein Mahl ein. Udo und Konrad eilten in fliegender Hast dem bezeichneten Orte zu und fanden ihre Feinde, wie eine spätere Sage will, bei dem Brettspiele. Nach hartnäckigem Kampfe erlag Eberhard dem Schwerte, von vielen Wunden durchbohrt, sein Gefolge wurde teils niedergehauen, teils gefangengenommen. Giselbert warf sich mit seinen Begleitern in einen Kahn, der unter der allzu schweren Last der Fliehenden umschlug und sie alle in die Fluten versenkte. Nach einer anderen Erzählung stürzte sich Giselbert mit seinem Rosse in den Strom und ertrank fortgerissen von dem Strudel der Wellen.
    Nach dem Osterfest (18. April 941) ließ der König mit dem Rate Hermanns von Schwaben und der fränkischen Grafen Udo und Konrads des Roten, die damals am höchsten in seinem Vertrauen standen, die Schuldigen zur Haft bringen.
    Einen schmerzlichen Verlust, der sich dem Konrads anschloß, brachte ihm dasselbe durch den Tod des Grafen Udo von der Wetterau, seines Freundes, eines der Männer, deren ausharrender Treue er vornehmlich den schwer errungenen Sieg des Jahres 939 zu verdanken hatte. Einen besonderen Beweis seiner Gunst gewährte ihm der König durch die Erlaubnis, seine Lehen und Grafschaften unter seine Söhne zu teilen, als ob es erbliche Eigengüter gewesen wären.

    Hlawitschka, Eduard: Seite 47-49, Untersuchungen zu den Thronwechseln der ersten Hälfte des 11. Jahrhunderts und zur Adelsgeschichte Süddeutschlands, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1987 47-49,65,152

    Konrad von Schwaben ist nun offensichtlich - wie ich vor wenigen Jahren in einer kleinen Untersuchung zur KONRADINER-Genealogie erhärten konnte [E. Hlawitschka, Kuno und Richlind Seite 36-49: Anhang - Die Stammtafel der KONRADINER und ihre Quellenbasis. Dort auch die Filiationsnachweise für die anderen in der umseitigen Tafel angeführten Vorfahren Hermanns II.; nachzutragen hierzu ist ein Hinweis auf MG Libri memoriales I: Liber mem. von Remiremont Seite 4 (= fol. 3 v nr. 18), wo über einer Rasur auf der "Königsseite" dieses Gedenkbuches der im 1. Jahrzehnt des 10. Jahrhunderts geschriebene Eintrag steht: Gebardi duci, Hidda, Riquinus, Cristianus ... Auf Seite 37 (= fol. 18r) dieses Buches findet man zudem von der gleichen Hand, die Seite 29 (= fol. 14v) zum 22. Juni (910) den Tod des Herzogs Gebhard eintrug, zum 19. November den Eintrag migravit Idda comitissa.
    Offensichtlich war demnach Herzog Gebhard mit einer Hidda/Ida vermählt. Dies würde auch gut erklären, daß Gebhards Sohn Herzog Hermann I. von Schwaben seine Tochter Ida (= Gemahlin von OTTOS I. Sohn Liudolf) nannte, ja, daß auch Gebhards Enkel Herzog Konrad von Schwaben seiner Tochter den Namen Ita gab (vgl. dazu unten Seite 99ff.) - In den Bänden 61,62,63 des Braunschweigischen Jahrbuchs (1980, 1981, 1982) möchte H. Dobbertin den 949 verstorbenen Grafen Udo I. von der Wetterau nicht als Vater des Herzogs Konrad von Schwaben gelten lassen, sondern einen für das Jahr 940 (in MG D O I,23) bezeugten Ufgaugrafen Gebhard oder noch eher Udos I. Sohn Gebhard (gefallen 938 vor Belecke) als Herzog Konrads Vater ansehen. Doch kann er hierfür keine schlüssige Beweisführung bieten, so daß sich eine eingehende Auseinandersetzung mit dieser Ansicht erübrigt. Wenn es Dobbertin, Wolf und andere als unglaubhaft erscheint, daß der 938 vor Belecke gefallene Sohn Graf Udos I. namens Gebhard und der erst 997 verstorbene Herzog Konrad von Schwaben Brüder waren - wenn also der Abstand von 59 Jahren zwischen den Todesdaten von zwei Brüdern als bedenkenerregend erscheint und den Anlaß zur Suche nach anderen Lösungen in der Anordnung der KONRADINER-Genealogie abgeben soll, so sei doch noch einmal darauf verwiesen, daß Gebhard als Jüngling im Kampf fiel (sein Vater überlebte ihn um 11 Jahre) und Herzog Konrad 997 als sehr alter Mann starb (sein jüngster Sohn Herzog Hermann II. hatte 1002 schon wieder verheiratete Töchter, seine Tochter Ita um 1000 schon rechtsmündige Söhne). So etwas ist durchaus nicht unmöglich; zum Beispiel verstarb FRIEDRICH BARBAROSSAS Mutter Judith ca. 1030, ihr Bruder Welf VI. dagegen erst 61 Jahre später, nämlich 1191.] - der Sohn des 949 verstorbenen Grafen Udo I. von der Wetterau gewesen, der mit einer uns nicht namentlich überlieferten Tochter des Grafen Heribert I. von Vermandois verheiratet war. Und Udo I. von der Wetterau wiederum war der Sohn des 910 gegen die Ungarn gefallenen Herzogs Gebhard von Lothringen, der offenbar eine Hidda/Ida zur Frau hatte.

    Hlawitschka, Eduard: Seite 46 Anm. 4, "Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen. Genealogische Studien zur Geschichte Lothringens und des Reiches im 9.,10. und 11. Jahrhundert."

    Zum 1016 verstorbenen Gevehardus, Heriberti comitis filius, nepos meus vgl. lib. VII c. 49 (Seite 458); zu Conradus Suevorum ductor egreius ac eiusdem frater Heribertus comes lib. IV c. 60 (Seite 200), zu Heribert comitis folio Ottone vgl. lib. V c. 24 (Seite 249); in lib. V c. 35 (Seite 260) wird Gerberga als Schwester Ottos von Hammerstein und im Kapitel vorher (Seite 258) als Gemahlin des Markgrafen Heinrich von Schweinfurt genannt (R. Holtzmann hält indes in einer Fußnote seiner Edition die Identifizierung des hier genannten Otto mit Otto von Hammerstein für fraglich); zu Udo II. als matris meae avunculus vgl. lib. III c. 20 (Seite 124) und zu Herzog Hermann II. von Schwaben, den matris meae avunculis filius, lib. V c. 22 (Seite 247); Herzog Hermann II. war nach den Einsiedler Annalen (MG SS III Seite 144) ein Sohn seines Amtsvorgängers Konrad von Schwaben, der oben schon einmal als Bruder Heriberts angeführt worden ist. Das Filiationsverhältnis Gebhards zu Udo I. ist bezeugt von Widukind von Corvey, Sachsengeschichte lib. II c. 11, ed. Lohmann-Hirsch, MG SS rer. Germ. (1935) Seite 75: Interfectus est atem (938) ibi GevehardusUdonis filius, fratris Herimanni ducis; indessen ist die Filiation von Udo I. zu Konrad, Udo II., Heribert und Judith nicht ausdrücklich überliefert. Bekannt ist immerhin, daß Udo I. - wie der Contin. Reginonis ad 949, ed. F. Kurze, MG SS rer. Germ. Seite 164 bezeugt - bei seinem Tode permissu regis, quicquid beneficii aut prefecturarum habuit, quasi heredidatem inter filios divisit, daß er also mehrere Söhne hatte. Wenn nun Konrad und Heribert in Udos I. rheinfränkischem Bereich nachfolgen, sieht, so darf man sie doch wohl als jene filii Udos ansprechen. Außerdem dürfte die Ausbreitung des Namens Udo bei den Grafen von Stade nach der Ehe Heinrichs I. von Stade und Judiths für Judiths Herleitung von Udo I. von der Wetterau und dem Rheingau sprechen. Eine letzte Sicherung erhält die Voranstellung Udos I. letztlich noch durch die erst auf den nächsten Seiten zu besprechende genealogische Notiz aus dem Zusammenhang des Hammersteinischen Eheprozesses.
    Gegen dieses System hat jüngst K. Schmid, Probleme um den "Grafen Kuno von Öhningen", in Dorf und Stift Öhningen, hg. von H. Berner (1966) Seite 87f., geweisse Bedenken angemeldet. Er weist darauf hin, daß Udos I.bezeugter Sohn Gebhard bereits 938 im Kampfe fiel, er also schon kurz vor 920 geboren sein dürfte, während Konrad, der als sein Bruder anzzusetzen ist, doch erst 982 Herzog von Schwaben geworden ist und 997 starb. Nach den gleichen Beobachtungen hatte schon E. Kimpen, Zur Königsgenealogie der Karolinger- bis zur Stauferzeit, in: ZGO NF 64 (1955) Seite 65, vorgeschlagen, Udo II. als den Vater Heriberts und Herzog Konrads von Schwaben anzusehen. Eine solche Erwägung scheitert aber an Thietmars oben zitierten Angabe über Udo II. als matris meae avunculus - er müßte matris meaeavus genannt worden sein, wenn man nicht auch Judith mit Udo II. eine Generation über Konrad und Heribert stellen will - bzw., wenn man Judith als Schwester Udos II. auffaßt, daran, daß Herzog Hermann II. von Schwaben bei Thietmar als matris meae avunculi filius - nicht nepos! - erscheint.
    Die angeführten chronologischen Erwägungen machen indessen die obige Zusammenfügung der Einzelteile nicht unmöglich; und deshalb haben sich jüngst sowohl K. F. Werner, Die Nachkommen Karls des Großen, in: Karl der Große IV (1967) Seite 463, als auch H. Jakobs, Der Adel in der Klostererform von St. Blasien (1968) Seite 176ff., weiter zur Herkömmlichen Anordnung bekannt. Man hat für die im Stemma genannten Personen etwa folgende Lebensdaten anzunehmen, wobei ich mich an die von K. F. Werner aus den weiteren Zusammenhängen gewonnenen Daten anlehne:

    Udo I. * ca. 895/900 (beim Tode des Vaters 910 nach Contin. Regin. ad 910 noch puer), + 949
    Gebhard * ca. 918/20, + 938
    Konrad von Schwaben * ca. 920/25, + 997
    Udo II. * ca. 925/30, + 982
    Heribert * ca. 930, + 992
    Judith * 925, + wohl vor 973
    Heinrich I. von Stade * 925/30, + wohl 975/76
    Hermann II.von Schwaben * 945/50, + 1003
    Gerberga * 970
    Heinrich von Schweinfurt * ca. 970, + 1017
    Gebhard * ca. 970, + 1016
    Otto von Hammerstein * ca. 975, + ca. 1036
    Siegfried von Walbeck * ca. 950/55, oo 972/73, + 991
    Kunigunde + 955, + 997
    Thietmar von Merseburg + 975, +1018

    Die Frage, ob Hermann II. von Schwaben ein Sohn Herzog Konrads von Schwaben (Beleg siehe oben) oder Udos II. war - dieses meint der erst in der Mitte des 12. Jahrhunderts tätige Annalista Saxo ad 1002 (MG SS VI Seite 650): Erat hic Herimannus filius Udonis ducis, qui aput Calabriam cum multis occubuit -, darf wohl im Sinne der zeitgenössischen und ortsnäheren Ann. Einsidlenses ad 997 beantwortet werden. Gestützt wird die Aussage der Einsiedler Annalen indessen noch durch einen Reichenauer Gedenkeintrag; zu diesem und seiner Interpretation vgl. H. Schwarmaier, Reichenauer Gedenkeinträge aus der Zeit König Konrads II., in: Zeitschrift für Württembergische Landesgeschichte 22 (1963) Seite 18ff.

    Holtzmann Robert: Seite 117,123,130, "Geschichte der sächsischen Kaiserzeit"

    Aber es ging nicht alles so, wie die Empörer wollten. Es war dem Herzog Eberhard von Franken gelungen, auch ein jüngeres Mitglied seines Hauses auf seine Seite zu ziehen, Gebhard, einen Sohn des rheinfränkischen Grafen Udo (der ein Bruder Hermanns von Schwaben und mithin ein Vetter Eberhards war). Dieser Gebhard ist im Kampf um Belecke gefallen, und das schien den anderen KONRADINERN, Hermann, Udound ihrem Vetter Konrad Kurzbold, ein Gottesgericht, so daß sie um so fester auf der Seite des Königs aushielten.
    Gegen die Feinde schickte der König den treuen Herzog Hermann mit schwäbischen Truppen nach Norden, und zwei Grafen dieses Hauses, Hermanns Bruder Udo und sein Vetter Konrad Kurzbold, Vettern auch des Franken-Herzogs, haben am 2. Oktober 939 den entscheidenden Sieg am Rhein, gegenüber von Andernach, davon getragen. Eberhard und Giselbert waren bereits über den Strom gekommen, ihr Heer war am Beutemachen, ein großer Teil der Truppen schaffte den Raub auf das andere Ufer, da wurden die Herzöge von den beiden Grafen überrascht und völlig geschlagen. Eberhard ist im Kampf gefallen, Giselbert auf der Flucht im Rhein ertrunken.
    Von Kamerich aus rückte OTTO im August 946 in Frankreich ein, mit einem starken Heer, bei dem sich auch der König Konrad von Burgund wieder befand, ferner Hermann von Schwaben mit seinem Bruder Udo, die Erzbischöfe von Mainz und Trier und andere weltliche und geistliche Fürsten.

    Schwager, Helmut: Seite 135,158, "Graf Heribert II. von Soissons"

    König Rudolf, verbündet mit Graf Marcus von Dormois und Graf Warin Eisenarm von Castric, griff Reimser Kirchengüter an, wobei es zu argen Plünderungen kam; andererseits schlossen der geschädigte Graf Boso, Herzog Giselbert von Lothringen - wobei hier kaum die Tatsache, daß Heriberts II. Schwester N.N. mit dem KONRADINER Graf Udo I. von der Wetterau (+ 949), also einem Todfeind der REGINARE, verheiratet gewesen ist, ausschlaggebend gewesen sein dürfte.
    Aus der Verweigerung der Rückgabe von Saint-Quentin an den HERIBERTINER erfolgte im Sommer 935 der Hilferuf Graf Heriberts II. an König HEINRICH I. und die Eroberung von Saint-Quentin durch ein ostfränkisch-deutsches Hifsheer, worunter sich unter anderem Heriberts II. konradinischer Schwager Graf Udo I. von der Wetterau (+ 949) und dessen Bruder Herzog Hermann I. von Schwaben (+ 949) befanden.

    Fried, Johannes: Seite 87, "Prolepsis oder Tod? Methodische und andere Bemerkungen zur Konradiner-Genealogie im 10. und frühen 11. Jahrhundert"

    Udos I. Nachkommenschaft sei durch die Brüdertrias Udo III., Heribert und Konrad, den Herzog von Schwaben, als seine Söhne gekennzeichnet. Daß sie Brüder waren, bezeugt Thietmar von Merseburg, der Enkel ihrer Schwester Judith. Doch die Vaterschaft des 949 gestorbenen Wetterau- und Rheingau-Grafen ist nur gelehrte Deduktion, die keine Quelle expliziert.
    Die These stützt sich auf drei Überlegungen:
    Erstens nannte der Continuator Regionis zum Jahr 949 aus Anlaß der Todesmeldung pauschal auch "die Söhne" des Grafen Udo I., also hatte er solche, auch wenn sie namentlich nicht genannt sind. Die Stelle ist für die weitere Argumentation zu wichtig, als daß hier auf ihren Wortlaut verzichtet werden dürfte: Udo comes obitt, qui permissu regis, quicquid beneficii aut praefecturam habuit, quasi hereditatem inter filios divisit.
    Zweitens folgten auf Udo ein Konrad in der Rheingaugrafschaft und ein Heribert im Kinziggau, einem Teil der Wetterau, nach, also die Söhne dem Vater.
    Drittens sei derselbe Udo nach Flodoard mit einer Tochter des westfränkischen Grafen Heribert I. von Vermandois verheiratet gewesen, was zwanglos den Namen eines gleichnamigen Sohnes erkläre und folglich Heribert gemeinsam mit seinem Brüdern Udo und Konrad zu Söhnen Udos I. von der Wetterau mache.
    Vier Einwande gegen den traditionellen KONRADINER-"Stammbaum" sind zu registrieren:
    1) Es gibt keine einzige Quelle, die diese Verwandtschaft auch nur für einen einzigen der drei postulierten Udo-Söhne Udo III., Heribert und Konrad explizit bestätigen könnte. Zwar kennen wir einen Udo filius Udonis comitis, doch er soll gerade nicht des Wetterau- und Rheingaugrafen Sohn sein, vielmehr dem eberhardinischen Ast der KONRADINER angehören. Auch ist ein "Cuno filius Cunonis" bekannt, der also, Identität vorausgesetzt, einen Konrad als Vater der erwähnten Brüdertrias anzunehmen nahelegen könnte; doch auch jener Konrad-Sohn soll nach der gängigen KONRADINER-Genealogie der eberhardinischen, nicht der gebhardinschen Linie des Adelshauses entstammen. Dann begegnet im Jahr 950 ein Cuonradus filius Gebehardi comitis im Jahreseintrag des Continuator Regionis; aber diese Filiation schien schon gar nichts mit dem Rheingau- und Wetterau-Grafen Udo und jenen drei Brüdern zu tun zu haben. Schließlich tritt in einem annähernd gleichzeitigen Essener oder Werdener Nekrolog ein Oudo Vdonis comitis filius entgegen, der nicht mit dem eben genannten Udo-Sohn identisch sein kann, vielmehr in einem Zug mit dem im Jahr 966 gestorbenen Lahngaugrafen Eberhard in das Nekrolog eingetragen wurde, also wohl ein KONRADINER und im selben Jahr wie dieser gestorben sein dürfte; im übrigen scheint er Mönch gewesen zu sein. Seine Einbindung in den KONRADINER-Stammbaum ist nur hypothetisch möglich. Er könnte nach der traditionellen These ein Enkel Udos I. von der Wetterau, aber auch der Sohn eines in den Jahren 964/66 hervortretenden Grafen Udo II. sein, also je nachdem sowohl der gebhardinischen als auch der eberhardinischen Linie engehören. Zweifellos war er noch jung und unbedeutend, als er starb. Mehr Filiationsangaben aus dem KONRADINER-Haus der fraglichen Epoche zwischen 940 und 990 liegen nicht vor. Doch eigentümlich: Sie müßten alle oder nahezu alle der eberhardinischen Linie zugewiesen werden.
    2.) Der Continuator Regionis erwähnt zum Jahr 950 und damit unmittelbar nach dem auffälligen Bericht über den Rheingau- und Wetterau-Grafen Udo den Tod des Bischofs Rodhard von Straßburg, dem Udo filius Udonis comitis im Amt folgte, der dann im Jahr 965 starb. Die alte These will, um den 949 ins Grab gesunkenen Grafen Udo I. als Vater des 982 gefallenen Udo III. in Anspruch nehmen zu können, ohne dem Wetterauer zwei Söhne desselben Namens zuweisen zu müssen, die Identität des 949 verstorbenen mit dem zu 950 als Vater des Bischofs genannten Grafen Udo verwerfen, obwohl der Continuator zuvor keinen weiteren Grafen Udo erwähnt hatte.
    So pocht der Graf Udo des Jahres 950 unablässig auf den Nachweis der Vaterschaft des Grafen Udo von 949 und spricht ihm vorderhand die Kinder Judith, Konrad, Heribert und Udo als untergeschoben ab. Solange dieser Nachweis nicht erbracht ist, hat Udo I. also keinen Anspruch auf eine so illustre Nachkommenschaft.
    3.) Um den 982 vorzeitig im Kampf gefallenen Udo III. als Sohn des Rheingau-Grafen retten zu können, wurde als Vater des Straßburger Bischofs ein weiterer Graf Udo II. in Anspruch genommen, den die Continuator Reginonis zwar erst zu 964-966 einführt, der aber schon Jahrzehnte früher Vater geworden sein könnte. Zweifellos ist diese Möglichkeit als solche prinzipiell anzuerkennen, doch ist sie wiederum nicht das Nächstliegende und tatsächlich ganz ungewiß. Denn dieser Graf Udo II., dessen Zugehörigkeit zur KONRADINER-Familie übrigens nicht völlig gesichert ist, wird im Jahre 966 als Rebell zur Emigration gezwungen; er starb irgendwann und irgendwo in der Verbannung.
    4.) Schließlich fordert die alte These die Anerkennung eines irritierenden genealogischen Postulats, das abermals die von ihr konstruierte Generationenfolge mit dem Signum großer Unwahrscheinlichkeit (nicht absoluter Unmöglichkeit) belegt: Des Wetterau-Grafen Udo I. durch Widukind von Corvey unzweifelhaft bezeugter Sohn Gebhard fiel im Kampf im Jahre 938, sein durch die Darstellungsweise des Continuator Regionis nahegelegter Sohn Udo, der Straßburger Bischof, starb 965. Beide Daten passen gut zu einer um 915 anzusetzenden Ehe des Grafen mit einer VERMANDOIS. Die drei dem Wetterau-Grafen thesenhaft als Söhne zugesprochenen Brüder Udo III., Heribert und Konrad, der alemannische Herzog, starben indessen in den Jahren 982, 992 und 997, ihre Schwester Judith etwas vor 974, alle zusammen demnach deutlich eine Generation später als die in den Quellen genanten Udo-Söhne.
    Stehen wir vor einem echten Dilemma? Oder dürfen wir das Nächstliegende - daß nämlich der genannte Bischof Udo von Straßburg des Wetterau-Grafen Udo I. Sohn war und jene drei Brüder Udo III., Heribert und Konrad einen anderen Vater zugewiesen werden müssen.
    Demnach bliebe allein die Aussage des Regino-Constinuators zum Jahr 949, wonach der damals gestorbene Graf Udo I. vom König das Recht erhalten habe, seine Reichslehen zu verteilen quasi hereditatem inter filios. Sehe ich recht, wurde er mit einer Ausnahme durchweg verstanden als Berechtigung Udos, die Lehen "gleich seinem Erbe unter seine vorhandenen Söhne" zu verteilen.
    Nach Donald C. Jackman erhielt Udo I. das Recht, seine Lehen zu verteilen "gleichsam wie das Erbe unter Söhne". Der Ausdruck ist insgesamt als adverbiale Bestimmung zu betrachten. Dann ist gerade nicht gesagt, daß Udo entsprechend erbberechtigte Söhne besaß. Ja, diese Übersetzung zieht geradezu die Notwendigkeit nach sich, dem Grafen Udo I. zum Zeitpunkt der Privilegierung solche Söhne überhaupt abzusprechen. Nach dem Tod seines im Jahr 938 gefallenen wohl älteren Sohnes Gebhard und neben dem seit langem zum Kleriker bestimmten, wahrscheinlich schon mit höheren Weihen versehenen und im folgenden Jahr 950 zum Bischof erhobenen jüngeren Sohn Udo hätte der Rheingau- und Wetterau-Graf demnach, trifft die Jackmansche Übersetzung zu, im Jahr 949 keinen lebenden männlichen Leibeserben besessen, der ihm in einem weltlichen Herrschaftsamt hätte nachfolgen können.

    Heinzelmann Josef: "Quasi hereditatem inter filios"

    Ebrechtliche Fragen bestimmen auch die Diskussion über die Herkunft Herzog Konrads. Er und seine aus Thietmars Chronik erschlossenen Geschwister (Udo (II), Graf Heribert und Jutta, die Stammmutter der Stader und Großmutter Thietmars) hielt man bisher für Söhne Udos (I). Jackman rangiert sie in einen ganz anderen KONRADINER-Zweig, mit einem negativen und einem positiven Argument.
    Ersteres ist Jackmans Interpretation der Stelle des Regino-Continuators, Udo comes obiit, qui permissu regis, quicquid beneficii aut praefecturarum habuit, quasi hereditatem inter filios divisit. Er versteht diesen Satz so, dass 949 Graf Udo (I) vom König erlaubt bekommen habe, seine Lehen und Ämter unter Verwandte wie Erbbesitz unter Söhne zu verteilen, nicht „unter seine Söhne“. Udo hätte nur zwei ihn überlebende Söhne gehabt: Udo, der 950 Bischof von Straßburg werden sollte und bis 965 lebte, und Otto von Grabfeld, der als sein Sohn durch die sogenannte Notiz von St. Omer (auf die wir gleich zu sprechen kommen) ebenso belegt sei wie die Abstammung Konrads von Schwaben von Udos Cousin Gebhard.
    Dabei kann man unangenehme Fragen nicht unterdrücken. Warum sollte Udos 938 gefallener Sohn Gebhard (von dem wir zufällig wissen) nicht schon Kinder gezeugt haben? Und hatte Udo vielleicht noch weitere Kinder, die bloß in den Quellen nicht auftauchen, weil sie vor dem Vater gestorben oder Frauen waren? Hätte der Sohn Udo Kleriker werden dürfen, wenn er der Stammhalter war? Er wurde Bischof von Straßburg, gerade ein Jahr nach der kaiserlich genehmigten Teilung quasi hereditatem… Ein Zufall? Bloß aufgrund der Notiz im Hammersteiner Prozess mit Jackman Graf Otto im Grabfeld als überlebenden Sohn Udos einzusetzen, ist auf jeden Fall gegen den gesunden Menschenverstand, da dieser dann doch wohl Alleinerbe gewesen wäre. Hätte Udo ihn (gar mit Zustimmung OTTOS!) enterbt, hätte der Continuator Reginonis das ganz anders formuliert. Schließlich: Wenn Udo (I.) keine lebenden Nachkommen hatte, hätte er dann nicht eher seinen ihm noch im selben Jahr in den Tod folgenden Bruder Hermann I., Herzog von Schwaben (mit)bedacht, statt Konrad, den - nach Jackman einzigen - Sohn seines Vetters Gebhard?
    Jackmans Auslegung der Stelle in der Continuatio erscheint mir überzeugend, wenn man mit Settipani/Poly und Johannes Fried die Konsequenz zieht, Udo seien „zum Zeitpunkt der Privilegierung“, seine Lehen und Vogteien wie Erbbesitz unter Söhne zu verteilen, „solche Söhne überhaupt abzusprechen“. Ich ziehe gegen Jackman und Wolf die weitere Konsequenz: Der 910 verwaist als puer genannte, also kaum nach 900 geborene Udoverteilte seine Ämter und Lehen am Ende seines Lebens nicht unter entfernte Verwandte, sondern unter Enkel und evtl. Schwiegersöhne.
    Mit den vier Geschwistern sind gewiss nicht alle Erben aufgezählt. Dass aber diese vier nicht von dessen Vetter Gebhard sondern von Udo abstammen (freilich nicht unbedingt wie in traditioneller Auffassung als seine Kinder, sondern, was auch ihre Lebens-, genauer ihre Todesdaten zu bestätigen scheinen, eher als Enkel über einen unbekannten Sohn oder eine Tochter), verraten schon ihre Namen. Jackman muss wegen der VERMANDOIS-Namen Heribert und Kunigunde dem Grafen Gebhard vom Ufgau eine hypothetische Frau Adela aus diesem Geschlecht geben, wohingegen eine Tochter Heriberts I. von Vermandois (wohl namens Kunigunde) als Gemahlin Udos zuverlässig belegt ist. Auch die Namen Hermann, Ita und Udo passen besser oder nur zu Nachkommen Udos. Mit erstaunlicher Präpotenz verdreht Jackman bei den Stadern auch das Vorkommen von Udo, weil er die Abstammung von Udo (I) leugnet: „The name Udo can be observed entering the house of Stade as the sole onomastic heritage from the Konradiner. Apparently this occurred in a rather unusual way: … for the names Judith and Liuthar both include an –ud- component.“
    Schließlich wird in Jackmans Hypothese die Heirat des Wetterau-Grafen Heribert mit Irmintrud, Tochter Meingauds und Enkelin des Maienfeldgrafen Eberhard (II) zu einer Nahehe 3 : 3, denn Heriberts Großvater wäre der Bruder dieses Eberhard. Jackman sieht in der Nahehe ausdrücklich kein Problem, und übersieht - wie bisher auch seine Kritiker - dabei die Folgerung für Otto von Hammerstein: Wenn HEINRICH II. Otto vernichten wollte, wie zuletzt Johannes Fried unterstrich, hätte er ihn leicht als illegitimen Sprössling einer unerlaubbaren Nahehe um sein Erbe bringen können.
    Welches Argument bringt Jackman vor, um diese Erben Udos zu Nachkommen seines Vetters Gebhard zu machen? Es ist eigentlich ein einziges: das rätselhafte Schema consanguinitatis für Otto von Hammerstein und seine Frau Irmingard/Imiza. Eine der dort vorkommenden Filiationsfolgen lautet: Gebehard genuit Cunonem… Cuno genuit Cunonem. Man hat viel gerätselt, was diese mit dem Gegenstand des Eheprozesses nicht zusammenhängende Notiz eigentlich soll.
    Fried bietet die Erklärung, die sich wohl am weitesten vom gesunden Menschenverstand entfernt, weswegen es sich anbietet, sie als Maßstab zu nehmen. „Eine nach der günstigsten Zählweise kanonisch gewöhnlich noch zulässige Ehe im Verhältnis 4 : 4 hätte für Braut und Bräutigam jeweils 30 Aszendenten, deren Geschwister und ihrer aller Nachkommen auflisten müssen, um die Verwandtschaft der beiden Ehegatten ausschließen zu können. Wer besaß eine Übersicht über die Gesamtheit dieser 60+x Personen und die Stelle oder die Stellen, an denen sie sich unzulässig überschnitten? Wer betrieb Ahnenforschung in diesem Stil? …“
    In einer Gesellschaft, die von Geblütsdenken und Erbanspruch beherrscht war wie der mittelalterliche Adel, wo jeder als Herrschaftswissen nicht nur (schon wegen möglicher Erbschaften, Protektion und Einladung zu Familienfeiern) die eigenen aktuellen Verwandtschaftsverhältnisse, sondern auch bis zu einem großen Grade die der wichtigsten Konkurrenten und Verbündeten kannte, war man nicht so blöde, bei der Erforschung einer Blutsverwandtschaft nach Friedschem Rezept vorzugehen. Der Normalfall war sowieso, dass man seine Cousins und Cousinen 3. Grades (um nichts anderes geht es) kannte. Aber Fried meint: „Angesichts solcher Verhältnisse ist evident, dass manch eine Adelsehe eingegangen wurde, ohne eine tatsächlich bestehende, eheverhindernde Verwandtschaft zu bemerken.“ Dabei hätten Brautleute und ihre Eltern es leicht gehabt, Konsanguinität festzustellen: Sie hätten nur die jeweilige Ahnentafel bis zur Ururgroßelterngeneration (das sind inklusive der normalerweise noch lebenden Eltern, der Großeltern und Urgroßeltern tatsächlich 30 Menschen) vergleichen müssen. Warum sollten sie nicht diesen einfachen Weg gegangen sein, in einer Zeit, wo man sehr wohl über Familienverhältnisse und Erbgänge bescheid wusste und genealogisch dachte?
    Fried verwechselt auch Ahnen- mit Verwandtschaftstafeln. Am gravierendsten ist aber sein Missverständnis der Arbores consanguinitatis. Sie „boten die Abstammungslinien in Gestalt eines ,Baumes‘, in dessen Mitte die fragliche Person, ego oder ipse, ihren Platz hatte…“ Er hat sich seine eigene Abbildung 1 nicht genauer angesehen, denn darin fehlt gerade das Feld für den Probanden (Ego), weil jedes Feld einen Verwandtschaftsgrad bedeuten soll, und Ego mit sich selbst natürlich nicht „verwandt“ ist. Gravierender ist es, dass Fried dieses System des Baumes nicht versteht. Alle mit den korrekten lateinischen Bezeichnungen ausgefüllten Felder zeigen verbotene Verwandtschaft, je weiter weg desto entfernter. Bei den Nachfahren gibt es jeweils nur zwei Felder nebeneinander: filius und filia, nepos und neptis usw. Ähnliches gilt für die Aszendenten: pater und mater, avus und avia usw. Bei den Seitenverwandten wird hier die Sache wegen der genauen lateinischen Verwandtschaftsbezeichnungen schwieriger, neben dem pater steht patruus/amita, neben der mater steht avunculus/matertera. Deren Abkömmlinge schließen sich waagerecht an. (Täten sie es senkrecht nach unten, sähe das einer Nachfahren-, bzw. Verwandtschaftstafel ähnlich, senkrecht nach oben, einer Ahnentafel.) Dementsprechend stehen auf der Vaterseite etwa patruelis/amitina oder (zwei Kästchen höher, eines nach links) propatrui/proamitae nepotes, auf der Mutterseite symmetrisch dazu: consobrinus/consobrina und proavunculi/promaterterae nepotes. Es entsteht eine Figur mit der Silhouette eines Baums, eine hohe Abstraktion für Kirchenrechtler. Man kann die Felder entlang hickeln wie beim Kinderspiel „Himmel und Hölle“ und kommt beim letzten Sprung zum Ehepartner hoffentlich aus dem höllischen Inzestgebiet in den Himmel erlaubter Ehe. (Bei den frühsten Varianten sind jedem Feld noch die genauen Gradzahlen mit eingeschrieben.) Dass der Proband zahlreiche Kinder haben konnte (sie sind alle filius oder filia, da gibt es keine Seitenverwandten) und bestimmt auch einen Großvater mütterlicherseits hatte, brauchte eine solche Arbor consanguinitatis nicht wiederzugeben, denn die Verwandtschaftsbezeichnungen waren zu finden: Auch die Brüder der Enkel sind Enkel, beide Großväter hießen avus. Eine Arbor consanguinitatis würde, wenn sie mit konkreten Personen ausgefüllt wäre, geradezu platzen, weil in jedem Kästchen mehrere Namen stünden. Und je weiter die Kästchen oberhalb vom (evtl. zu denkenden) Ego entfernt stehen, desto voller wären sie mit Personen, die untereinander garnicht verwandt sind.
    Ein derartiges Schema konnte in einem Streitfall wie dem Hammerstein-Prozess kaum helfen, weil es nicht die jeweils real existierende Verwandtschaft wiedergab, sondern in seiner Abstraktion nur Konsanguinitätsränge. Fried hält trotzdem – ich vereinfache zulässig – die Arbores für eine Art Ab-Fragebogenformular für Inzest-Inquisition. Fried hätte sehen müssen, dass sie dafür nicht geeignet waren. In der Abbildung (auf die er sich beruft, die er sich aber nicht näher angeschaut zu haben scheint) variieren einige Bezeichnungen und sind einige der äußeren Felder noch frei. Viele der Abweichungen dieses „Typs 5C“ (Bezeichnung Schadts ) vom „Ideal“ kann man nur als Fehler bezeichnen: Patruus magnus und Propatruus werden zu Propatruus magnus, Atavunculi filii und Atmaterterae filii stehen nicht in einem Feld, Abnepos und Atnepos sind vertauscht, auf den Trinepos folgt Trinepotis nepos… Die Fehler waren beim mechanischen Abschreiben weitergeschleppt worden und hatten sich immer mehr kumuliert. Das Ergebnis war blanke theologische Theorie, die sich nie in der Praxis bewähren musste.
    Ein Rätsel bleibt die Notiz von Saint-Omer. Wozu und wieso sind da zuerst drei Filiationslinien dargestellt, zwei davon als Schema consanguinitatis, das nicht zu einem Brautpaar führt, also schon gar nicht zu dem inkriminierten Ehepaar, dessen Schema mit Item ex alia parte angeschlossen wird? Sie führen alle über Männer zu Männern, bieten aber weder die agnatische Linie des Bräutigams (für ihn ist gerade der Vater angegeben), noch vollständig seine agnatische Verwandtschaft. Fried meint nun, diese Linien seien Relikte einer Prüfung in seinem Sinne. „Dass die ihnen zugeordneten Namen aufgeschrieben wurden und die Notiz erhalten blieb, ist ein einzigartiger Glücksumstand. Er gestattet den Einblick in die Prüfungspraxis inkriminierter Ehen bei unterstellter, aber noch nicht verifizierter Verwandtschaft. Sie bestand in der Aktualisierung beider Seiten des Verwandtschaftsschemas für den Einzelfall.“ Kurz und gut, Fried meint, wir hätten hier so etwas wie das Regest einer Stasi-Akte, genauer einer Kirchensicherheits-Akte. Vernünftige Menschen wären jedenfalls nicht so umständlich vorgegangen, und selbst die überwachungssüchtigsten Mönche und Bischöfe hätten gewusst, dass nicht nur reine Männer- oder Frauenlinien zu prüfen sind, sondern die viel zahlreicheren Mischlinien.
    Wann wurde überhaupt geprüft? Auf bloßen Verdacht hin? Auf Geheiß des missgünstigen Kaisers, wie Fried meint? Hatten Mönche Geheimarchive mit Personenstandsakten? Die Betroffenen und ihre Familien wussten doch nach Fried so gut wie nichts von ihren Vorfahren?
    Ich schaue nicht lange nach einschlägiger Literatur. Ich setze voraus, dass solche Eheprozesse zumindest in der Beweisaufnahme mündlich waren. Es gab also ein Verfahren wie später die Aufschwörung bei Aufnahme in ein Domkapitel: Angesehene Männer aus der Verwandtschaft (oder der Nicht-Verwandtschaft) mussten unter Eid erklären, wer die 4 ersten Ahnengenerationen von Bräutigam und/oder Braut waren. Vielleicht gab es differierende Aussagen wegen durch frühen Tod nicht erinnerter Zwischengenerationen oder bei Kettenehen. Eine gefundene und bestätigte Verwandtschaft dann als Deszendenzlinien von dem gefundenen gemeinsamem Vorfahren(paar) darzustellen, war kein Problem für den notierenden Geistlichen. So stand denn in der Notiz von St. Omer: Godefridus et Gerbirhc nepos et neptis. Godefridus genuit Irmingardam. Gerbirhc genuit Imizam. Imiza genuit Ottonem. Daraus ging der Grad der Verwandtschaft deutlich hervor, wenn man, eben nicht im Wortsinn der Arbores!, nepos et neptis als Cousin und Cousine 1. Grades versteht, die weder patrueles noch consobrini sind.
    Zur Sicherheit konnte der Inquisitor sein Schema in einer Arbor consanguinitatis abzählen. Ich glaube nicht, dass er es tat, jedenfalls zeigt die Aufzeichnung von St. Omer keine Spur davon. Sonst hätte es im zweiten Teil etwa geheißen: „Arbor Ottonis: Mater Imiza –Avia Gerbirhc – (Proavia/Proavus X) – (Proavunculus oder Promatertera Y) – Proavunculi (oder Promaterte-rae) filius Godefridus – Proavunculi (…) neptis Irmingarda; oder umgekehrt (ich kürze ab) „Arbor Irmingardis: Pater – … … – Propatruelis (…) i magni (sive amitae magnae) filia Gerbirhc – Propatruelis (…) neptis Imiza – Propatruelis (…) pronepos Otto“, und hätte mit dieser Methode nach Lehrbuch genauso festgestellt, dass die Ehe innerhalb der verbotenen Grade war, weil jedes Kästchen einem kanonischen Verwandtschaftsschritt entsprach. Genau genommen hätte schon genügt: „Ottoni non licet nuptias inire cum Irmingarda, nepte propratruelis proavunculi (sive promaterteraeproamitae) sui (suae) quia eius in gradu sexto est consanguinea.“
    Nach Jackman wäre die Ahnenschaft bis in die 5. Ahnengeneration geprüft worden, Fried meint „Die Agnaten-Genealogie reicht sechs Generationen zurück.“ Zumindest letzteres wäre überflüssig gewesen, denn die auf den Arbores der Vollständigkeit halber theoretisch verbotene Verwandtschaft 6 : 1 ist biologisch kaum möglich.
    Was sollen aber die ersten Filiationslinien der Aufzeichnung aus St. Omer? Ich kann mir nur vorstellen, dass sie den Zeugen galten, die die Ahnentafeln „aufschwuren“, um deren Zusammenhang mit dem Ehemann klarzulegen, also ihre Sachkenntnis oder Unvoreingenommenheit. . Solange wir den Zweck nicht genau erkennen, können wir auch nicht sagen, um wen es geht, und wenn wir das nicht wissen, dürfen wir diese unklare Quelle nicht auswerten. Aller Wahrscheinlichkeit nach (auch wenn es nicht um Zeugen ginge) müssten die Probanden doch Zeitgenossen des Prozesses sein, also Mitte der 1020er Jahre gelebt haben. Die bisherigen Deutungen bleiben immer im 10. Jahrhundert, ein Gestochere im Dunkel früherer Generationen.
    Wäre die Aufzeichnung aber eine Art Stammtafelgerüst der KONRADINER, müsste man sie als lückenhaft und problematisch bezeichnen, könnte jedenfalls darauf keine glaubhaften Hypothesen aufbauen. Das zeigt sich schon an den ganz verschiedenen Ansätzen, wie man in der Aufzeichnung den unverbunden auftauchenden Heribert in den Zusammenhang stellt. Dass ein paar Namenfolgen in den rudimentären Stammtafeln, die man von den KONRADINERN erstellen kann, als Filiationslinien erscheinen, besagt angesichts der Namenvererbung wenig. Einen Gebehard mit Sohn Cuno und Enkel Cuno kann es in jeder Generation ein- oder zweimal gegeben haben. Warum soll nicht der 938 bei der Belagerung von Belecke gefallene gleichnamige Sohn Udos (I) gemeint sein? Mit dem ersten Cuno wären wir bei einem der möglichen „heredes quasi filii“ und dem ersten oder zweiten Glied der Filiationskette (nach Jackman) Konrad vom Elsaß - Konrad von Schwaben - Konrad Graf von Ortenau, ob mit oder ohne den ungesicherten Elsässer. Diese Lösung erscheint mir sehr viel plausibler als die Konstruktion Jackmans, der die Reihe in den Erberhardinischen Ast der KONRADINER-Agnaten versetzt. Jackman wie ich müssen freilich einräumen, dass Udo, der nepos des Gebehard (sie sind filii duorum fratrum) in der Luft hängt. Als Udos (I) Vater Gebhard 910 gegen die Ungarn fiel, hinterließ er nach dem Continuator Reginonis nur zwei Söhne, eben Udo und Hermann. Hermann aber hatte keinen Sohn. Der 938 gefallene Gebehard kann Brüder und Schwestern gehabt haben, aber keinen patruelis Udo. Der Gebhard Jackmans hat zwar einen patruelis Udo, nämlich Udo (I), aber der hat keinen ihn überlebenden Sohn Otto (Graf im Grabfeld), weil das, wie wir sahen, mit der Verteilung quasi hereditatem nicht zu vereinbaren ist.
    Diese Diskussion ist freilich überflüssig, denn meine wie Jackmans und jede bisherige Lösung entspricht nicht der Forderung, dass die Probanden, also Otto und Konrad, um 1020 gelebt haben sollen. Außerdem: Wenn wir Fried glauben, dass der Adel sich seiner Ururgroßeltern nicht erinnern konnte, dürfen wir auch einer Verwandtschaftsdarstellung nicht vertrauen, die sechs Generationen zurückgeht, selbst wenn sie von schriftkundigen Mönchen aufgezeichnet wurde. Wir sollten uns in unserem Wissensdurst nicht an diesen Strohhalm klammern, um aus ihm in dieser quellenlosen Zeit die blasse Limonade vergifteter Erkenntnis zu saugen.

    915 oo Kunigunde von Vermandois, Tochter des Grafen Heribert I.
    Kinder:
    - Gebhard III. ca 918/20- 938 vor Belecke
    - Konrad Herzog von Schwaben ca 925/30-20.8.997
    - Udo II. Graf der Wetterau ca 920/25-14.7.982
    - Heribert Graf Kinzinggau ca 930- 992
    - Judith ca. 925-16.10.973
    959 oo Heinrich I. Graf von Stade -9.5.975/76
    - Hugo Graf im Einrichgau

    Kinder: Nach Jackmann/Fried
    - Gebhard - 938
    - Udo (Otto) Bischof von Straßburg - 965
    - Otto Graf von Grabfeld

    Literatur:
    Althoff Gerd: Die Ottonen. Königsherrschaft ohne Staat. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 2000 Seite 85 - Beumann, Helmut: Die Ottonen, Verlag W. Kohlhammer, 1991 Seite 60 - Büttner, Heinrich: Geschichte des Elsaß I. Politische Geschichte des Landes von der Landnahmezeit bis zum Tode Ottos III. und Ausgewählte Beiträge zur Geschichte des Elsaß im Früh- und Hochmittelalter, Jan Thrbecke Verlag Sigmaringen 1991 - Fried, Johannes: Prolepsis oder Tod? Methodische und andere Bemerkungen zur Konradiner-Genealogie im 10. und frühen 11. Jahrhundert - Glocker Winfrid: Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik. Böhlau Verlag Köln Wien 1989 Seite 66 - Hlawitschka, Eduard: Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen. Genealogische Studien zur Geschichte Lothringens und des Reiches im 9.,10. und 11. Jahrhundert, Saarbrücken 1969, Seite 46,49-51,65 - Hlawitschka, Eduard: Untersuchungen zu den Thronwechseln der ersten Hälfte des 11. Jahrhunderts und zur Adelsgeschichte Süddeutschlands, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1987 Seite 47-49,65,152 - Holtzmann Robert: Geschichte der sächsischen Kaiserzeit. Deutscher Taschenbuch Verlag München 1971 Seite 117,123,130,170 - Köpke, Rudolf/Dümmler Ernst: Kaiser Otto der Große, Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 1962 Seite 73,91-92,117,175 - Schieffer Rudolf: Die Karolinger. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 1992 Seite 224 - Schwager, Helmut: Graf Heribert II. von Soissons. Verlag Michael Lassleben Kallmünz/Opf. 1994 Seite 135,158, 252,284,326 - Widukind von Corvey: Die Sachsengeschichte. Philipp Reclam jun. GmbH & Co., Stutggart 1981 Seite 119,145 - Wies, Ernst W.: Otto der Große, Bechtle Esslingen 1989, Seite 110,115 - Wolf Armin: Wer war Kuno von Öhningen? Überlegungen zum Herzogtum Konrads von Schwaben (+ 997) und zur Königswahl vom Jahre 1002. in Deutsches Archiv für Erforschung des Mittelalters Band 36 1980, Seite 25-83 -

    Begraben:
    Stift Wetzlar

    Udo heiratete von Vermandois, Kunigunde in 915. Kunigunde (Tochter von von Vermandois, Heribert I. und von Meaux, Adele) wurde geboren um 890; gestorben nach 943. [Familienblatt] [Familientafel]

    Kinder:
    1. im Einrichgau, Hugo
    2. von der Wetterau, Gebhard III. wurde geboren um 918/920; gestorben in 938 in Belecke [59581],Soest,Nordrhein-Westfalen,Deutschland.
    3. von der Wetterau, Udo II. wurde geboren um 920/925; gestorben am 14 Jul 982 in Cotrone [88900],Kalabrien,Italien.
    4. von Schwaben, Konrad wurde geboren um 915/920; gestorben am 20 Aug 997.
    5. von Rheinfranken, Judith wurde geboren um 925; gestorben vor 973.
    6. von der Wetterau, Heribert wurde geboren um 925; gestorben in 992.

Generation: 2

  1. 2.  im Lahngau, Gebhard II. wurde geboren um 865 (Sohn von im Lahngau, Udo und N.); gestorben am 22 Jun 910 in Augsburg [86150],Augsburg,Bayern,Deutschland.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Wetterau,Hessen,Deutschland; Graf in der Wetterau
    • Titel/Amt/Status: Lothringen,Frankreich; Statthalter von Lothringen

    Notizen:

    Gebhard II. der Jüngere
    Statthalter von Lothringen
    Graf in der Wetterau
    ca 865-22.6.910 gefallen bei Augsburg
    Jüngster Sohn des Grafen Udo im Lahngau aus dem Hause der KONRADINER


    Gebhard II. der Jüngere wurde Graf im Nieder-Lahngau und gesamten südlichen Hessen mit Niddagau, Rheingau und Wetterau, Vogt von St. Maximin und Oeren und half gegen die BABENBERGER. Er wurde vom König 904 als Statthalter in Lothringen, wo ihm und seiner Familie mehrere Güter und Lehen übertragen worden waren, im Widerstreit mit dem Hause HENNEGAU eingesetzt. Gestützt auf die konradinische Hausmacht konnte sich Gebhard in dem unruhigen Lothringen behaupten. Vergeblich empörten sich 906 die Grafen Gerhard und Matfried. Dieser Aufstand wurde aber nicht durch Gebhard, der gegen die BABENBERGER kämpfte, sondern Konrad den Jüngeren niedergeworfen. An der Spitze des ostfränkischen Heeres fiel er in einer Schlacht gegen plündernde Ungarn am Lech. Er gründete eine Kirche zu Wetzlar.

    Barth Rüdiger E.: Seite 180, "Der Herzog in Lothringen im 10. Jahrhundert"

    Gebehardus + 22.6.910 gegen Ungarn

    Bruder o.e. Konrads, Graf im Rheingau und in der Wetterau, zu jener Zeit der erste Mann in Lothringen; s.a. Isenburg I, Tafel 4; Wampach, Lux. S. 148, Nr. 135, a. 899; G. Streich, Burg und Ki., S. 143.

    Mohr Walter: Band I Seite 14, "Geschichte des Herzogtums Lothringen"

    Die Familie der KONRADINER war nicht in Lothringen beheimatet, der König stattete sie aber jetzt im Lande mit Besitzungen aus, um ein entsprechendes Gegengewicht gegen die allzu selbständigen Großen zu erhalten. Und nun ist es auffallend, dass Gebhard in einer königlichen Urkunde aus dem Jahre 903 den Titel trägt: Herzog des Reichs, das von vielen das Lothars genannt wird. Die Stellung eines Herzogs des Reichs dürfte darauf deuten, dass Gebhard ein Stellvertreter des Königs war, und daß sich seine Befugnisse innerhalb einer Amtsstellung über ganz Lothringen erstreckten. Wichtiger für unsere Betrachtung ist es aber, dass es sich hier um ein Gebiet handelte, das nach den Grenzen des Reichs Lothars ausgerichtet war, das also immer noch als gewissermaßen außerhalb des eigentlichen ostfränkischen Reichs liegend aufgefaßt wurde.
    Indes könnte die Ernennung Gebhards zum Herzog in Lothringen, die man schon vor das Jahr 903 datieren will, darauf weisen, dass Ludwig das Kind seine Herrschaft in Lothringen nicht als Nachfolger im Königtum Zwentibolds, sondern im Sinne einer Annexion des Landes aufgefaßt hat, denn Gebhard erscheint lediglich als Stellvertreter des Königs, er besaß nicht die Befugnisse eines Stammesherzogs. Bezeichnend ist es wohl auch, dass er nicht in Lothringen residierte, vielmehr hielt er sich durchweg in der Umgebung des Königs auf. Im allgemeinen wurde er sogar einfach als Graf tituliert. Man wird demgemäß nicht von der Existenz eines Herzogtums Lothringen im üblichen Sinne für die damalige Zeit sprechen können. Die Stellung Gebhards war natürlich stark umstrittten, da Reginar, Gerhard und Matfried besser berechtigt zu sein glaubten, diese Rolle in ihrem eigenen Lande zu spielen als Landfremde. Wir wissen nicht, wie die Parteigruppierungen sich im einzelnen gestalteten. Eine oppositionelle Bewegung ging schließlich von Gerhard und Matfried aus. Beide scheinen aber nur wenig Anhang besessen zu haben, sogar ihre Verwandten hielten sich von ihnen fern. Auch Reginar hatte nichts mit ihnen zu tun.
    Anfang 906 gingen Gerhard und Matfried gegen die Besitzungen der KONRADINER in Lothringen vor und besetzten die Abteien St. Maximin und Oeren in Trier. Wir hören dann von einem Waffenstillstand, doch läßt sich für das Ganze kein abschließendes Bild gewinnen. Jedenfalls griff im Herbst 906 König Ludwig in Lothringen ein. Er erschien in Metz und eröffnete gegen die geflüchteten Gerhard und Matfried ein Verfahren, das gegen sie die Ächtung und die Konfiszierung ihrer Güter aussprach. Bei dieser Gelegenheit taucht auch Reginar für uns wieder in der Öffentlichkeit auf. Er befand sich in der Umgebung des Königs und stand auch mit dem mächtigen Gebhard auf gutem Fuß. Über die Stellungnahme der übrigen lothringischen Großen zum Urteil von Metz ist uns nichts bekannt.
    Neben dem weiterhin in maßgebender Stellung verbleibenden Gebhard dürfte jetzt auch ein steter Aufstieg Reginars eingesetzt haben. Beide Grafen erscheinen zusammen unter der ehrenvollen Bezeichnung egregius. Mit dem Tode Gebhards im Jahre 910 eröffneten sich für Reginar neue Möglichkeiten. Ein Nachfolger für den Verstorbenen im Herzogsamte scheint nicht bestimmt worden zu sein, und so besaß Reginar schon rein faktisch in seiner Macht keinen Konkurrenten mehr.

    Holtzmann Robert: Seite 40,44, "Geschichte der sächsischen Kaiserzeit"

    Das rheinfränkische Haus der KONRADINER, auch in Hessen begütert, ging auf den Grafen Gebhard von Lahngau zurück, der unter LUDWIG DEM FROMMEN sich Verdienste und Ansehen erworben hat. Seine Söhne, voran der älteste, Udo, sind mit Ludwig dem Deutschen zerfallen und wurden 861 abgesetzt. Das Geschlecht trat dann eine Zeitlang zurück, bis die vier Söhne Udos durch den Anschluß an ARNULF bei dessen Ergebung wieder zu Macht und Einfluß gelangten, die Brüder Konrad, Gebhard, Eberhard und Rudolf. Konrad, der älteste von ihnen (der Vater König KONRADS I.), erhielt Grafschaften im Lahngau und in Hessen, 892 vorübergehend auch die Sorbische Mark, Gebhard und Eberhard besaßen ebenfalls Grafschaften in Rheinfranken, Rudolf, der jüngste, wurde 892 Bischof von Würzburg, trotz seiner geistigen Beschränktheit: "obgleich adelig, dennoch sehr dumm" so wird er uns geschildert. Da im Bereich der Würzburger Diözese die Grafschaften der BABENBERGER lagen, kam es alsbald zu Reibereien, die schließlich zu der großen Babenberger Fehde zwischen den beiden Häusern führte. Sie hat fünf Jahre gedauert und ist in Mainfranken ausgetragen worden. In einer ersten Schlacht (902) wurden die BABENBERGER geschlagen, Heinrich II. fiel und auch Adalhard geriet in Gefangenschaft. Doch auch einer der KONRADINER, Eberhard, hatte eine tödliche Wunde erhalten, und als er nach wenigen Tagen starb, ließ der darob ergrimmte Gebhard auch dem gefangenen Adalhard den Kopf abschlagen, so daß von den BABENBERGERN nur mehr der älteste, Adalbert, übrig war. Ihm oblag die Blutrache für den hingemordeten Adalhard, und die Gegner bekamen das zu spüren. Adalbert verjagte in der Folge den Bischof Rudolf von Würzburg, riß mit Gewalt die Besitzungen des gestorbenen Eberhard an sich, überfiel schließlich im Februar 906 den Grafen Konrad bei Fritzlar und errang auch über ihn einen vollständigen Sieg, Konrad selbst ist in der Schlacht gefallen.
    Man war sich aber darüber klar, daß das von manchen Seiten bedrohte Lothringen eines Führers bedurfte, und die Reichsregierung bediente sich auch hier der KONRADINER, indem sie den Grafen Gebhard zum Herzog von Lothringen erhob. Hier handeltes sich also um keine aus einem Volksstamm heraus erwachsene Gewalt, sondern um einen vom König erhobenen Beamten. Er wurde mit einigen Gütern und Abteien ausgestattet, konnte aber keinen festen Rückhalt bei den lothringischen Herren gewinnen. Der kluge Reginar verstand es, sich mit den neuen Herren im Reiche wie im Lande zu stellen; er wurde in seine Grafschaften und Besitzungen wieder eingesetzt und scheint einen größeren Einfluß als der landfremde Herzog besessen zu haben. Die Ungarn, die auf ihren Streifzügen weit nach Westen, nach Lothringen, Burgund und Oberitalien kamen, machten beiden viel zu schaffen; im Jahre 910 ist Gebhard in einer Schlacht gegen sie gefallen.

    Hlawitschka Eduard: Seite 171,189-193, "Lotharingien und das Reich an der Schwelle der deutschen Geschichte"

    Da hier nämlich St. Maximin und Oeren bei Trier als Lehen Gebhards und Konrads bezeichnet sind, ihnen beiden also aus Königshand zum Nießbrauch überlassen waren, ja da außerdem feststeht, daß St. Maximin schon 887/88 von König ARNULF an den Grafen Megingaud verliehen worden war und Megingauds honores nach seiner Ermordung 892 ex parto an Zwentibold übergingen, bleibt nur der Schluß übrig, daß Oeren 897 in der Hand Zwentibolds blieb, nach dessen Tode dann zusammen mit dem ihm schon 892 zugefallenen St. Maximin in die Hand Ludwigs des Kindes kam, um von diesem an seine Hauptbeauftragten für Lotharingien, Gebhard und Konrad verliehen zu werden.
    Nicht einmal die Abteien, die ihnen Zwentibold 897 abgesprochen hatte, konnten sie zurückgewinnen; diese gingen in die Hände der auch mit alten Interessen im Moselgebiet auftretenden KONRADINER (das heißt in die Hände Konrads des Älteren und seines Bruders Gebhard) über, die freilich mit den MATFRIEDINGERN in einer entfernten Verwandtschaft gestanden zu haben scheinen [Zu jenem Adalhard I. flohen nun aber 861 die Grafen Uto und Berengar samt ihrem Bruder Waldo (Ann. Fuldens. ad 861 Seite 55). Sie waren Adalhards propinqui (Ann. Bertin. ad 861 Seite 55 und ad 865 Seite 80); einer von ihnen ist wiederum der Vater Konrads des Älteren und Herzog Gebhards. Gerhard und Matfried standen demnach also in einer weiteren, aber ihnen wohl durchaus noch bewußten Verwandtschaft mit den KONRADINERN.]. Gerade diese Verwandtschaft, auf die man bislang noch nicht aufmerksam wurde, dürfte es erklären, daß die MATFRIEDINGER eine solche Wendung zunächst hinnahmen; von ihren Verwandten mochten sie wohl erst eine Förderung ihrer Interessen erwartet haben. Der Bruch mußte wohl gleichsam zur beschlossenen Sache werden, als die KONRADINER Eberhard und Otto im niederrheinischen-lotharingischen Grenzraum, und zwischen Duisburggau und im Keldachgau, die Grafschaftsrechte erwarben und ihr Bruder Konrad der Jüngere (der Sohn Konrads des Älteren und spätere König KONRAD I.) die Abtei Kaiserswerth gewinnen konnte [Zu Otto und Eberhard als Grafen des Duisburg- und des Keldachgaues vgl. MG DD Ludwig das Kind Seite 150 nr. 35 vom 3. August 904. Ebenda wird Konrad der Jüngere als Laienabt von Kaiserswerth genannt. Am 26. Juli 910 ist dann Konrad der Jüngere auch als Graf im Keldachgau bezeugt, vgl. MG DD Ludwig das Kind Seite 210f. nr. 73. - Es durchaus möglich, daß die KONRADINER auch die Abtei Chevremont erwerben konnten.], ja deren Onkel Gebhard - vielleicht bei Ludwigs mehrwöchigem Aufenthalt in Lotharingien während des Jahres 902 - ganz offiziell zum ersten Mann des ehemaligen Lothar-Reiches bestimmt und von der königlichen Kanzlei 903 dann auch als dux regni quod a multis Hlotharii dicitur bezeichnet wurde.
    Die Gelegenheit zum Zuschlagen bot sich den MATFRIEDINGERN, als wohl gegen Ende 905 der Streit zwischen den KONRADINERN und den BABENBERGERN um die Vormachtstellung in O-Franken in voller Heftigkeit zu entbrennen begann. Nun schlugen auch die MATFRIEDINGER gegen ihre konradinischen Rivalen los: Gerhard und Matfried bemächtigten sich der Trierer Abteien Oeren und St. Maximin. Aber bereits zu Beginn des Jahres 906 zog Graf Konrad der Jüngere (Sohn Konrads des Älteren und Neffe des Herzogs Gebhard) gegen Gerhard und Matfried zu Felde, um ihnen diese Kloster wieder zu entreißen. Während indessen sein Vater Konrad der Ältere, dem Herzog Gebhard vergeblich Unterstützung zuzuführen versuchte, im Kampf gegen den BABENBERGER Adalbert fiel (22.2.906), vermochte Konrad der Jüngere die beiden MATFRIEDINGER in den Bliesgau zurückzudrängen.
    Gerhard fiel dann offenbar, wie auch sein großer Rivale Herzog Gebhard, am 22. Juni 910 in der Augsburger Ungarnschlacht
    Daß sich Reginar Langhals im Oktober 906 in Metz bei der Verurteilung der MATFRIEDINGER einfand und daß er auch 908 zusammen mit Herzog Gebhard bei der Vergabe von MATFRIEDINGER-Gut am Königshof intervenierte, gibt noch einmal deutlich die Rivalität zu erkennen, in der er zu den MATFRIEDINGERN seit Jahren gestanden haben muß, und unterstreicht andererseits, daß Reginar vorerst in Verbindung mit den KONRADINERN, nicht gegen sie, seine Stellung zu festigen suchte.
    Durch den plötzlichen Tod, den der konradinische dux Gebhard 910 im Kampf gegen die Ungarn fand, geriet das labile Gleichgewicht ins Schwanken und kam eine neue Entwicklung ins Rollen.

    Hlawitschka, Eduard: Seite 51,60, "Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen. Genealogische Studien zur Geschichte Lothringens und des Reiches im 9.,10. und 11. Jahrhundert"

    Schenk zu Schweinsberg, a.a.O. meint, daß man in Gebhard, Cuno und nochmals Cuno die zwischen 940 und der Jahrtausendwende im Ufgau (MG DD Otto I Seite 110 nr. 23, DD Otto III Seite 438 nr. 39 und Seite 574 nr. 162) nachzuweisenden Grafen (vgl. auch MG DD Otto II Seite 61 nr. 51, Seite 160 nr. 143 und DD Otto III Seite 570 nr. 158, Seite 693 nr. 273 aus der angrenzenden Ortenau und der Wingarteiba) vor sich hat, daß weiterhin der erste Cuno mit dem Cuonradus filius Gebehardi comitis gleichzusetzen ist, welcher sich 950 mit unerlaubten Beziehungen zu einer neptis OTTOS DES GROSSEN gebrüstet habe und darüber in Worms im Zweikampf gegen einen Sachsen namens Burchard unterlag (Contin. Regin. ad. 950, ed. F. Kurze, MG SS rer. Germ., 1890, Seite 164), daß schließlich der Cono filius Cononis, welcher nach der Aufgebotsliste des Jahres 981 oder 983 (MG Const. I Seite 633 nr. 436) 40 Panzerreiter zu stellen hat, mit dem zweiten Cuno der genealogischen Notiz zu identifizieren ist, und daß letztlich der erste Cuno auch mit dem vielbehandelten "Kuno von Öhningen" der Historia Welforum c. 6 (ed. E. König, Schwäb. Chroniken der Stauferzeit 1, 1938, Seite 76) und der Genealogia Welforum c. 4 (ebenfalls Seite 12) identisch ist. Dieser Deutung haben sich vor kurzem H. Keller, Kloster Einsiedeln im ottonischen Schwaben (1964) Seite 77, und H. Jakobs, Der Adel in der Klosterreform von St. Blasien (1968) Seite 170-182, angeschlossen. K. Schmid, Probleme um den "Grafen Kuno von Öhningen" (1966), bejaht aus der Interpretation von Reichenauer Gedenkeinträgen die konradinischen Zusammenhänge, in denen man "Kuno von Öhningen" zu sehen hat, möchte aber eine bestimmte Identifizierung noch nicht vornehmen. Abgesehen von dem Problem der Identifizierung der ersten Cuno der genealogischen Notiz mit "Kuno von Öhningen", der sowohl in der welfischen Überlieferung als auch nach Ausweis des Reichenauer Gedenkeintrages einen gleichnamigen Sohn Cuonrad (= Kuno) hatte, bleibt freilich noch die Frage, wer der Gebehard der genealogischen Notiz gewesen ist und von wem dieser abstammte, das heißt wie dessen Vorfahren hießen. Sieht man in Udo, dem nepos des Gebehard, Udo I. aus Rheinfranken, so kommt - da Gebehard und Udo als filii duorum fratrum gekennzeichnet sind und als UdosVater der 910 bei der Ungarnabwehr gefallene Herzog Gebhard von Lotharingien feststeht (Contin regin. ad. 910, Seite 154) - als Vater Gebhards nur ein Bruder dieses 910 gefallenen Herzogs Gebhard in Frage. Diese waren die aus der großen Babenberger Fehde bekannten Eberhard der Ältere (+ 902), Konrad der Ältere (+ 906) und Bischof Rudolf von Würzburg (+ 908), wie wir Reginos Chronik ad 902-906 (ed. F. Kurze, MG SS rer. Germ. Seite 149-151) entnehmen können. Da Rudolf Geistlicher und wohl kinderlos war, Konrad der Ältere aber nur Konrad den Jüngeren, den König KONRAD I., sowie Eberhard, den 939 ums Leben gekommenen Herzog von Franken, und einen Otto zu Söhnen gehabt zu haben scheint, dürfte Gebhards Vater also Graf Eberhard der Ältere gewesen sein, als dessen Sohn wir sonst nur Konrad Kurzpold (Contin. Regin. ad 948 Seite 164) kennen. Aus Reginos Chronik ad 903 (Seite 149) geht aber hervor, daß Eberhard der Ältere mehrere Söhne (filios etiam Everhardi) hatte, so daß der Anreihung Gebehards nichts im Wege steht. Einen weiteren Sohn Eberhards des Älteren, der vermutlich auch Eberhard hieß, versucht I. Dietrich, Das Haus der Konradiner (Diss. Masch. Marburg 1952) Seite 199ff., nachzuweisen.
    Bei H. Decker-Hauff, Die Ottonen und Schwaben, in: Zeitschrift für württembergische Landesgeschichte 14 (1955) Seite 264 und Tafel II nach Seite 280, wird die Meinung vertreten, Oda sei nicht von dem MATFRIEDINGER Gerhard, sondern von dem KONRADINER Gebhard (+ 910) geheiratet worden. Das widerspricht der obigen Quellenaussage völlig.

    Hlawitschka Eduard: Seite 47-49, "Untersuchungen zu den Thronwechseln der ersten Hälfte des 11. Jahrhunderts und zur Adelsgeschichte Süddeutschlands. Zugleich klärende Forschungen um „Kuno von Öhningen“

    E. Hlawitschka, Kuno und Richlind Seite 36-49: Anhang - Die Stammtafel der KONRADINER und ihre Quellenbasis. Dort auch die Filiationsnachweise für die anderen in der umseitigen Tafel angeführten Vorfahren Hermanns II.; nachzutragen hierzu ist ein Hinweis auf MG Libri memoriales I: Liber mem. von Remiremont Seite 4 (= fol. 3 v nr. 18), wo über einer Rasur auf der "Königsseite" dieses Gedenkbuches der im 1. Jahrzehnt des 10. Jahrhunderts geschriebene Eintrag steht: Gebardi duci, Hidda, Riquinus, Cristianus ... Auf Seite 37 (= fol. 18r) dieses Buches findet man zudem von der gleichen Hand, die Seite 29 (= fol. 14v) zum 22. Juni (910) den Tod des Herzogs Gebhard eintrug, zum 19. November den Eintrag migravit Idda comitissa. Offensichtlich war demnach Herzog Gebhard mit einer Hidda/Ida vermählt. Dies würde auch gut erklären, daß Gebhards Sohn Herzog Hermann I. von Schwaben seine Tochter Ida (= Gemahlin von OTTOS I. Sohn Liudolf) nannte, ja, daß auch Gebhards Enkel Herzog Konrad von Schwaben seiner Tochter den Namen Ita gab (vgl. dazu unten Seite 99ff.)

    oo Ida (Hidda) (EZZONIN) -19.11.
    Kinder:
    - Udo I. Graf der Wetterau 896/900-12.12.949
    - Hermann I. Herzog von Schwaben ca 898/900-10.12.949

    Literatur:
    Barth Rüdiger E.: Der Herzog in Lothringen im 10. Jahrhundert, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1990, Seite 19,20,21,26,29,33,35, 36,169,179-181,183 - Beumann, Helmut: Die Ottonen, Verlag W. Kohlhammer, 1991 Seite 25 - Dümmler Ernst: Die Chronik des Abtes Regino von Prüm. Verlag der Dykschen Buchhandlung Leipzig Seite 103,112,115,117 - Dümmler Ernst: Geschichte des Ostfränkischen Reiches. Verlag von Duncker und Humblot Berlin 1865 Band II Seite 357,453,468,488,503,519,522,532,537,547,555,568 - Hlawitschka, Eduard: Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen. Genealogische Studien zur Geschichte Lothringens und des Reiches im 9.,10. und 11. Jahrhundert, Saarbrücken 1969, Seite 51,60,76,134 - Hlawitschka Eduard: Lotharingien und das Reich an der Schwelle der deutschen Geschichte. Anton Hiersemann Stuttgart 1968 Seite 171,179,189-193,198 - Hlawitschka Eduard: Untersuchungen zu den Thronwechseln der ersten Hälfte des 11. Jahrhunderts und zur Adelsgeschichte Süddeutschlands. Zugleich klärende Forschungen um „Kuno von Öhningen“, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1987, Seite 47-49,65 - Holtzmann Robert: Geschichte der sächsischen Kaiserzeit. Deutscher Taschenbuch Verlag München 1971 Seite 40,44,80 - Schieffer Rudolf: Die Karolinger. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 1992 Seite 194,197 - Schulze Hans K: Das Reich und die Deutschen. Hegemoniales Kaisertum. Ottonen und Salier. Siedler Verlag Seite 119,121 - Werner Karl Ferdinand: Die Ursprünge Frankreichs bis zum Jahr 1000. Deutscher Taschenbuch Verlag GmbH & Co. KG, München 1995 Seite 477 -

    Gestorben:
    gefallen bei Augsburg

    Gebhard heiratete Ida. [Familienblatt] [Familientafel]


  2. 3.  Ida

    Notizen:

    Name:
    EZZONIN

    Gestorben:
    19.11.

    Kinder:
    1. 1. von der Wetterau, Udo I. wurde geboren in 895/900; gestorben am 12 Dez 949; wurde beigesetzt in Wetzlar [35576],Lahn-Dill-Kreis,Hessen,Deutschland.
    2. von Schwaben, Hermann I. wurde geboren um 898/900; gestorben am 10 Dez 949; wurde beigesetzt in Reichenau [78479],Konstanz,Baden-Württemberg,Deutschland.


Generation: 3

  1. 4.  im Lahngau, Udo wurde geboren um 825/830 (Sohn von im Lahngau, Gebhard I. und N.); gestorben nach 879.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Lahngau,Deutschland; Graf im Lahngau

    Notizen:

    Udo
    Graf im Lahngau
    ca 825/30- nach 879
    Ältester Sohn des Grafen Gebhard im Lahngau aus dem Hause der KONRADINER

    Aus dem Auftauchen der Namen Konrad und Rudolf in dieser Generation wird weiterhin vermutet, dass deren Mutter, die Gemahlin Udos, eine WELFIN gewesen ist.

    Hlawitschka Eduard: Seite 164,169, "Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen. Genealogische Untersuchungen zur Geschichte Lothringens und des Reiches im 9., 10. und 11. Jahrhundert."

    Jedoch wurde Adalhard I. schließlich 861 dort mehr oder weniger ein Opfer der andauernden Gegnerschaft seiner Verwandten - Graf Berengar, Graf Uto und Abt Waldo, Söhne des Grafen Gebhard vom Lahngau - zu Ludwig dem Deutschen bei gleichzeitiger politischer Aussöhnung Lothars II. mit Ludwig dem Deutschen. Mit den zu ihm geflohenen ostfränkischen Verwandten mußte er das Mittelreich verlassen.
    Zum Namen Gebhard ist zu beachten, daß Adalhard I. der propinquus Utos, Berengars und Waldos, der Söhne des Grafen Gebhard I. vom Lahngau, war.

    Hlawitschka Eduard: Seite 189, "Lotharingien und das Reich an der Schwelle der deutschen Geschichte"

    Nicht einmal die Abteien, die ihnen Zwentibold 897 abgesprochen hatte, konnten sie zurückgewinnen; diese gingen in die Hände der auch mit alten Interessen im Moselgebiet auftretenden KONRADINER (das heißt in die Hände Konrads des Älteren und seines Bruders Gebhard) über, die freilich mit den MATFRIEDINGERN in einer entfernten Verwandtschaft gestanmden zu haben scheinen [Zu jenem Adalhard I. flohen nun aber 861 die Grafen Uto und Berengar samt ihrem Bruder Waldo (Ann. Fuldens. ad 861 Seite 55). Sie waren Adalhards propinqui (Ann. Bertin. ad 861 Seite 55 und ad 865 Seite 80); einer von ihnen ist wiederum der Vater Konrads des Älteren und Herzog Gebhards. Gerhard und Matfried standen demnach also in einer weiteren, aber ihnen wohl durchaus noch bewußten Verwandtschaft mit den KONRADINERN.].

    Dümmler Ernst: Band I Seite 463,576,593, "Geschichte des Ostfränkischen Reiches"

    Wie KARL durch seine Einmischung in den Ehehandel Lothars ein bequemer Anlaß geboten wurde, denselben zu beunruhigen, seine Macht zu untergraben und zugleich seinen kirchlichen Eifer im hellen Licht leuchten zu lassen, so erlangte er bald auch eine erwünschte Gelegenheit seinen Bruder Ludwig durch Verbindungen mit den Mißvergnügten seines Reiches im Innern zu beschäftigen und zu gefährden und so Gleiches mit Gleichem zu vergelten. In der dritten Woche nach Ostern gegen Ende April 861 hielt der deutsche König zu Regensburg, wohin er sich soeben von Frankfurt begeben, eine Reichsversammlung, auf welcher er den Markgrafen Ernst, den vornehmsten seiner Edlen und ersten seiner Freunde plötzlich wegen Untreue seiner Ämter und Lehen beraubte. Das gleiche Los traf als Mitschuldige seine Neffen, den Abt von Schwarzach (am Oberrhein) [Über Waldo, den Lambert irrig nach Fulda versetzt siehe Eckhart (comment. de reb. Franciae orient. II, 482) und die Urkunde Ludwigs und Lothars vom 4. März 828. Die Abstammung der Brüder von dem Grafen Gebhard (vgl. über diesen oben Seite 92,99) folgt aus einer Urkunde bei Kremer origines Nassiocae, cod. dipl. p. 14 vom Jahre 879, in der Udo und Berengar als Söhne Gebhards genannt werden.] und dessen Brüder, die Grafen Uto und Berengar, wahrscheinlich Söhne des hochangesehenen Grafen Gebhard vom Lahngau, ferner die Grafen Sigihard und Gerols nebst mehreren anderen. Während die übrigen ruhig auf ihren Eigengütern verblieben, begaben sich die Söhne Gebhards zu ihrem Verwandten Adalhard, dem Oheim der westfränkischen Königin, der damals im lotharischen Reich lebte. Jetzt indessen äußerte das Bündnis Lothars mit Ludwig seine Wirkung dadurch, daß Adalhard mit seinen Verwandten das Mittelreich verlassen mußte und nun natürlich sich mit ihnen zu KARL DEM KAHLEN begab. Dieser bestellte nicht nur den Oheim seiner Gemahlin bald darauf zum Hofmeister seines Sohnes, sondern gab auch dessen Vettern zum Ersatz ihrer Verluste Güter und Lehen in seinem Reich.
    Adalhard selbst und seine Verwandten Uto und Berengar fielen noch im selben Jahr (865) bei KARL in Ungnade, angeblich weil sie bei der Hut gegen die Normannen, die 20 Tage lang ungestraft im Kloster St. Denis hausten, ihre Schuldigkeit nicht getan und verloren ihre Lehen, wodurch der Bund zwischen Ludwig und KARL nur befestigt werden konnte.
    Namentlich trat Ludwig der Jüngere mit den im vorigen Jahr abgesetzten Grafen Werner, sowie mit Uto und Berengar, den Neffen Adalhards, in Verbindung und versprach ihnen für ihre Hilfeleistung ihre früheren Ämter und Lehen wieder zu verschaffen.

    Holtzmann Robert: Seite 40, "Geschichte der sächsischen Kaiserzeit"

    Das rheinfränkische Haus der KONRADINER, auch in Hessen begütert, ging auf den Grafen Gebhard von Lahngau zurück, der unter LUDWIG DEM FROMMEN sich Verdienste und Ansehen erworben hat. Seine Söhne, voran der älteste, Udo, sind mit Ludwig dem Deutschen zerfallen und wurden 861 abgesetzt. Das Geschlecht trat dann eine Zeitlang zurück, bis die vier Söhne Udos durch den Anschluß an ARNULF bei dessen Ergebung wieder zu Macht und Einfluß gelangten, die Brüder Konrad, Gebhard, Eberhard und Rudolf.

    oo N.N. (eventuell WELFIN)
    -
    Kinder:
    - Eberhard Graf im Nieder-Lahngau ca 858- 902 gefallen
    - Konrad Graf im Ober-Lahngau ca 855-27.2.906
    - Gebhard II. Graf im Nieder-Lahngau ca 865-22.6.910
    - Rudolf Bischof von Würzburg (892-908) ca 860-3.8.908

    Literatur:
    Hlawitschka Eduard: Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen. Genealogische Untersuchungen zur Geschichte Lothringens und des Reiches im 9., 10. und 11. Jahrhundert. Kommissionsverlag: Minerva-Verlag Thinnes Nolte OHG Saarbrücken 1969 Seite 134,164,169 - Hlawitschka Eduard: Lotharingien und das Reich an der Schwelle der deutschen Geschichte. Anton Hiersemann Stuttgart 1968 Seite 189 - Holtzmann Robert: Geschichte der sächsischen Kaiserzeit. Deutscher Taschenbuch Verlag München 1971 Seite 40 -

    Udo heiratete N.. [Familienblatt] [Familientafel]


  2. 5.  N. (Tochter von Konrad I. und von Tours, Adelheid).

    Notizen:

    Namentlich nicht bekannte Tochter des Grafen Konrad I. von Auxerre.
    Nach Donald C. Jackman: Die Ahnentafeln der frühesten deutschen Könige. In: Herold-Jahrbuch. Neue Folge. 15. Band, 2010, S. 47–67.
    sowie Eduard Hlawitschka: Die Ahnen der hochmittelalterlichen deutschen Könige, Kaiser und ihrer Gemahlinnen. Ein kommentiertes Tafelwerk, 2 Teile in einem Band, 2006.

    Kinder:
    1. im Lahngau, Konrad wurde geboren um 855; gestorben am 27 Feb 906 in Fritzlar [34560],Schwalm-Eder-Kreis,Hessen,Deutschland.
    2. im Lahngau, Eberhard wurde geboren um 858; gestorben in 902.
    3. im Lahngau, Rudolf I. wurde geboren um 860; gestorben am 3 Aug 908.
    4. 2. im Lahngau, Gebhard II. wurde geboren um 865; gestorben am 22 Jun 910 in Augsburg [86150],Augsburg,Bayern,Deutschland.


Generation: 4

  1. 8.  im Lahngau, Gebhard I. wurde geboren um 795/810; gestorben in 879.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Kettenbach [65326],Rheingau-Taunus-Kreis,Hessen,Deutschland; Vogt von Kettenbach/Gemünden
    • Titel/Amt/Status: 832-879, Lahngau,Deutschland; Graf im Lahngau

    Notizen:

    Gebhard I.
    Graf im Lahngau 832-879
    Vogt von Kettenbach/Gemünden
    ca 795/810- 879
    Sohn des Grafen Udo II. im Lahngau aus dem Hause der KONRADINER
    Nach Donald C. Jackman und Johannes Fried Sohn des Grafen Udo von Orleans (+ 834)

    Gebhard I. hatte sich unter LUDWIG I. DEM FROMMEN Verdienste und Ansehen erworben, wurde Graf im Niederlahngau und in der Wetterau und war eventuell mit den ROBERTINER-KAPETINGERN verwandt. Der Vater profitierte durch deren Sturz im Raum Franken. Er gründete das Hauskloster Kettenbach/Gemünden und war dessen Vogt. Er mischte in den Bruderkriegen der KAROLINGER mit, stand auf französischer Seite und wurde daher 861-876 vertrieben.
    Von 832-879 ist der in Urkunden bezeugt.
    Seine Söhne waren die nepotes des Grafen Ernst, und der westfränkische Adlige Adalhard, der Seneschall, war ihr propinquus. Offenbar waren die Brüder die Söhne eine Schwester Ernsts. Gebhard war also mit einer Schwester Ernsts vermählt oder Ernst hatte eine Schwester Gebhards zur Frau.

    Friese Alfred: Seite 104, "Studien zur Herrschaftsgeschichte des fränkischen Adels"

    Nur Gebhard scheint schnell ein gutes Verhältnis zu Ludwig dem Deutschen gewonnen zu haben (D LdD 40), was allerdings nicht hinderte, dass seine Söhne im Jahre 861 an einer Verschwörung gegen den König beteiligten und zu KARL II. fliehen mußten. Die Fronten für und wider Ludwig den Deutschen liefen quer durch die großen Familien.

    Boshof Egon: Seite 205,208, "Ludwig der Fromme"

    Noch Ende des Jahres versuchte Ludwig der Deutsche in direkten Verhandlungen mit LOTHAR eine Besserung der Lage des Vaters zu erreichen, aber weder er noch seine an den alten Kaiser abgeordneten Gesandte, der Abt Grimald von Weißenburg und der Graf Gebhard vom Lahngau, die im übrigen nur unter der Aufsicht des Erzbischofs Otgar von Mainz und des Obertürwarts Richard mit dem Häftling sprechen konnten, hatten Erfolg [Zu Gebhard vgl. Tremp, Studien, 52f.; Brunner, Oppositionelle Gruppen, 33 u. ö.].
    In Blois unterwarf sich LOTHAR dem Vater. Die letzten Verhandlungen hatten von seiten des alten Kaisers der Bischof Badurad von Paderborn, der Graf Gebhard vom Lahngau und der Markgraf Bernhard von Toulouse geführt.

    Stein, Friedrich: Seite 2, "Geschichte des Königs Konrad I. von Franken und seines Hauses"

    Crollius und Kremer suchten nun die nächsten Vorgänger Konrads und seines Bruders in derselben Gegend und Grafschaft zu ermitteln und benutzten hierbei zwei von Jakob Kremer in den Archiven zu Dillenburg, Westerburg und Runkel aufgefundene Abschriften von Urkunden, wonach der bis dahin nur aus einer Urkunde vom 15. Juli 832 bekannt gewesene Graf Gebhard im Lahngau noch in den Jahren 845 und 879 lebte und im letzten Jahr den Gründungsbrief des St. Severusstiftes zu Gemünden im Westerwald am 9. November 879 ausstellte, in welchem auch seine Söhne Udo, Berthold und Berengar als solche genannt und Udo und Berengar bei dessen Errichtung mit einem weiteren Sohn Waldo tätig sind, und wonach Udo insbesondere ebenfalls im Lahngau begütert erscheint.

    Dümmler Ernst: Band I Seite 92,99,131, "Geschichte des Ostfränkischen Reiches"

    Nach dem heiligen Dreikönigstag des Jahres 834 schickte Ludwig von Frankfurt aus wiederum Gesandte nach Aachen: den Grafen Gebhard vom Lahngau [Thegan. c. 47. Den Gebaardum nobilissimus atque fidelissimus ducem kennen wir aus einer Urkunde des Kaisers LUDWIG, worin dieser 13. Juli 833 einen Gütertausch zwischen ihm (Gebehardus comes fidelis noster) und dem Priester Rikulf in pago Loganaha bestätigt, sowie aus einer Urkunde Ludwigs des Deutschen, in der dieser ihm (vir venerabilis fidelisque noster) im Jahre 845 eine Schenkung für das neugegründete Kloster Kettenbach macht (Boehmer reg. Kar. N.425, 749).], einen treuen Anhänger seines Vaters und seinen Kanzler, den Abt Grimoald von Weißenburg. LOTHAR gestattete den Gesandten diesmal den alten Kaiser selbst zu sehen, doch nur in Gegenwart der Wächter, denen er seine Hut anvertraute. Grimoald und Gebhard warfen sich demütig zu Füßen des Kaisers nieder und richteten ihm Grüße von seinem Sohn Ludwigs aus, ihre geheimen Aufträge aber konnten sie ihm in Angesicht der Zeugen nicht mitteilen.
    Als daher jetzt der alte Kaiser den Bischof Badurad von Paderborn, den ostfränkischen Grafen Gebhard und den Markgrafen Berengar, Bernhards Nachfolger an ihn abschickte, mußte LOTHAR die Ermahnungen des Bischofs geduldig anhören.
    Der Kaiser erwartete die Rückkehr der nach Baiern geschickten Gesandten in Kreuznach, wo er nach einer Urkunde am 8. Juli 839 verweilte. Hierher gehört vermutlich ein Schreiben Einhards, durch welches auf kaiserlichen Befehl die Grafen in Austria Hatto, Poppo und Gebhard unter anderem zu einer Versammlung aufgeboten wurden.

    Holtzmann Robert: Seite 40, "Geschichte der sächsischen Kaiserzeit"

    Das rheinfränkische Haus der KONRADINER, auch in Hessen begütert, ging auf den Grafen Gebhard von Lahngau zurück, der unter LUDWIG DEM FROMMEN sich Verdienste und Ansehen erworben hat. Seine Söhne, voran der älteste, Udo, sind mit Ludwig dem Deutschen zerfallen und wurden 861 abgesetzt. Das Geschlecht trat dann eine Zeitlang zurück, bis die vier Söhne Udos durch den Anschluß an ARNULF bei dessen Ergebung wieder zu Macht und Einfluß gelangten, die Brüder Konrad, Gebhard, Eberhard und Rudolf.

    oo NN, Schwester des Grafen Ernst
    -
    Kinder:
    - Udo Graf im Lahngau ca. 805/30- nach 879
    - Waldo Abt von St. Maximin in Trier ca 825/30- nach 879
    - Berthold Erzbischof von Trier ca 835- nach 879
    - Berengar ca 836- nach 879

    Literatur:
    Boshof Egon: Ludwig der Fromme. Primus Verlag Darmstadt 1996 Seite 205,208 - Dümmler Ernst: Geschichte des Ostfränkischen Reiches. Verlag von Duncker und Humblot Berlin 1865 Band I Seite 92,99,131 - Friese Alfred: Studien zur Herrschaftsgeschichte des fränkischen Adels. Der mainländisch-thüringische Raum vom 7. bis 11. Jahrhundert. Klett-Cotta Stuttgart 1979 - Hlawitschka Eduard: Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen. Genealogische Untersuchungen zur Geschichte Lothringens und des Reiches im 9., 10. und 11. Jahrhundert. Kommissionsverlag: Minerva-Verlag Thinnes Nolte OHG Saarbrücken 1969 Seite 49-51 - Holtzmann Robert: Geschichte der sächsischen Kaiserzeit. Deutscher Taschenbuch Verlag München 1971 Seite 40 -

    Gebhard heiratete N.. [Familienblatt] [Familientafel]


  2. 9.  N. (Tochter von Ernst).

    Notizen:

    Schwester des Grafen Ernst

    Kinder:
    1. 4. im Lahngau, Udo wurde geboren um 825/830; gestorben nach 879.
    2. im Lahngau, Waldo wurde geboren um 825/830; gestorben nach 879.
    3. von Trier, Bertolf wurde geboren um 835; gestorben am 10 Feb 883 in Trier [54290],Trier,Rheinland-Pfalz,Deutschland; wurde beigesetzt in Trier [54290],Trier,Rheinland-Pfalz,Deutschland.
    4. im Lahngau, Berengar wurde geboren um 836; gestorben nach 879.

  3. 10.  Konrad I. wurde geboren um 800 (Sohn von Welf und Heilwiga); gestorben am 16 Feb 863.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Argengau,Baden-Württemberg,Deutschland
    • Titel/Amt/Status: Linzgau,Baden-Württemberg,Deutschland; Graf im Argen- und Linzgau

    Notizen:

    Konrad I. Graf im Argen- und Linzgau
    um 800-16.2.863 (Sepp)
    Sohn des Grafen Welf und der Sächsin Eigilwicha (Heilwich); Bruder der Kaiserin Judith

    Thiele, Andreas: Tafel 27, "Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band I, Teilband 1"
    KONRAD I. + 863

    Konrad I. war wohl mit den Vorfahren der KONRADINER verwandt und rivalisierte in Schwaben mit der Familie der UDALRICHE, der KARLS DES GROSSEN Frau Hildegard angehörte (Nachkommen der alemannischen Herzöge), löste sie als enger Berater und Vertrrauter seines kaiserliches Schwagers ab und begründete den Aufstieg zur einflußreichsten Familie in Schwaben. Er wurde 833/34 mit Kaiser LUDWIG DEM FROMMENinhaftiert und war danach Graf im Linzgau, Albgau, Rheingau, Argengau/Schussenried, Eritgau und Zürichgau und Laienabt von Auxerre und St. Germain. Er bereitete 843 mit den Vertrag von Verdun vor und war bis 859 treue Stütze von König Ludwig II. dem Deutschen gegen den französischen Neffen. Er fiel plötzlich von Ludwig ab, während didieser gerade versuchte, Frankreich zu erobern und entschied damit das Schicksal des Reiches und seiner Familie, die politisch auch so auseinanderwuchs, dass schon nach wenigen Generationen das Bewußtsein einer gemeinsamen Herkunft verloren ging. Er verlor alle Grafschaften im ostfränkischen Reich und sein Sohn verschwand weitgehend aus der Überlieferung seiner Zeit. Konrad baute in Burgund mit französischer Hilfe neue Machtpositionen aus und wurde Graf von Auxerre.

    oo ADELHEID VON TOURS

    Tochter des Grafen Hugo, Schwägerin des römisch-fränkischen Kaisers LOTHAR I. aus der großen Adelsfamilie der ETICHONEN

    Schmid Karl: Seite 444, "Gebetsgedenken und adliges Selbstverständnis im Mittelalter. Ausgewählte Beiträge."

    Und was über Etichos Sohn Heinrich im welfischen Erzählgut gesagt wird, trifft nicht weniger trefflich auf Welfs Sohn Konrad den Älteren zu. Als Heinrich wehrhaft und mündig geworden sei, habe er sich ohne Wissen seines Vaters zum Kaiser begeben, mit diesem Freundschaft geschlossen und ihm die Lehenshuldigung geleistet, nachdem er das ganze Reich kennengelernt hatte. Auf diese Weise wäre der Bruder der Kaiserin Judith nicht gerade schlecht charakterisiert, der in der Weite des karolingischen Imperiums als kaiserlicher Beauftragter und am Hof des Kaisers als Ratgeber in Erscheinung trat. Dazu kommt, dass der Landgewinn der WELFEN in Oberschwaben durch die Belehnung von seiten des Kaisers, der nach dem Erzählgut Heinrich gelungen sein soll, weit besser in den historischen Kontex der älteren WELFEN paßt. Denn unter LUDWIG DEM FROMMEN haben die WELFEN mit Konrad dem Älteren nachweislich in Oberschwaben festen Fuß gefaßt, während der Schussengau, das Kerngebiet der späteeren WELFEN-Herrschaft, noch im Jahre 816 als königlicher Fiskus bezeugt ist. Judiths Bruder Konrad tritt als erster welfischer Graf und Inhaber von Besitztiteln im Bereich der späteren Kernlande der süddeutschen WELFEN auf, so dass die Forschung die Meinung vertritt, die Heirat Judithsmit LUDWIG DEM FROMMEN habe die Festsetzung der WELFEN in Oberschwaben ermöglicht.
    Tatsächlich verlieren sich mit dem Weggang Konrads des Älteren aus dem Reich König Ludwigs des Deutschen im Jahr 859, dem "Epochenjahr" der älteren welfischen Geschichte, die Spuren der WELFEN im O-Frankenreich nach und nach: in Oberschwaben, wo Konrad gewaltet hatte, schneller als in S-Alemannien und in Rätien, wo die Nachfahren des westfränkischen Rudolf wenigstens vorübergehend auftauchen und vielleicht sogar zum Zuge gekommen sind. Über kurz oder lang aber bahnte sich im Osten erneut eine Zeit welfischer Königsferne an, in der jener Zweig des Geschlechtes, der vom großen und berühmten welfischen Sippenkreis in zunehmender Absonderung lebte, neue Wege des Aufstiegs suchen mußte.

    Hartmann, Wilfried: Seite 92,98, "Ludwig der Deutsche."

    Nicht nur Bischof Salomo von Konstanz und Abt Grimald von St. Gallen als Vertraute Ludwigs und seine Töchter als Äbtissinnen in alemannischen Klöstern spielen bei der Beherrschung Alemanniens durch den König eine wichtige Rolle, sondern es ist aauch zu berücksichtigen, daß der WELFE Konrad, der Bruder von Ludwigs Gattin Hemma, seit 839 als Graf in Alemannien belegt ist. Daß dieser WELFE mindestens seit 841 ein Vertrauensmann Ludwigs des Deutschen war, kann man daraus ersehen, daß Ludwig ihn 842 als seinen Vertreter zu den Verhandlungen mit seinem Bruder LOTHAR I. schickte [332 Anders Dümmler, Ostfränk. Reich I Seite 129; Josef Fleckenstein, Über die Herkunft der Welfen und ihre Anfänge in Süddeutschland, in: Studien und Vorarbeiten zur Geschichte des großfränkischen und frühdeutschen Adels, hrsg. von Gerd Tellenbach (Freiburg 1957) Seite 71-136, besonders Seite 120 und Fried, Weg Seite 363. ]. Noch 860 und 862 trat er als wichtigster Berater Ludwigsin den schwierigen Verhandlungen mit seinem Stiefbruder KARL DEM KAHLEN nach dem Westfranken-Abenteuer von 858/59 auf.
    Daß Cobbo zu den wichtigsten Helfern Ludwigs gehörte, kann man aus seiner Rolle im Jahr 842 erkennen, als er neben Ludwigs Schwager Konrad den ostfränkischen König bei seinem Bruder LOTHAR vertrat [367 Vgl. Nithard IV,3 (hrsg. Müller, Seite 44,9-34); Dümmler, Ostfränk. Reich I Seite 181f.].

    oo Adelheid von Tours, Tochter des Grafen Hugo, Schwägerin Kaiser LOTHARS I. - nach 866

    Kinder:
    - Welf I. Graf im Argen- und Linzgau - vor 876
    - Hugo "der Abt" -12.6.886
    - Konrad II. Graf von Auxerre - vor 876 Stammvater der Könige von Burgund
    - Rudolf - früh verstorben

    Literatur:
    Annalen von St. Bertin, in: Quellen zur karolingischen Reichsgeschichte. Zweiter Teil Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darnstadt 1972 Seite 12,114,136,162 - Annalen von St. Vaast in: Quellen zur karolingischen Reichsgeschichte. Zweiter Teil WiWissenschaftliche Buchgesellschaft Darnstadt 1972 Seite 356,358 - Ay, Karl-Ludwig/Maier, Lorenz/Jahn Joachim: Die Welfen. Landesgeschichtliche Aspekte ihrer Herrschaft. Universitätsverlag Konstanz GmbH 1998 Seite 59,63, 98,100 - Borgolte Michaelel: Die Grafen Alemanniens in merowingischer und karolingischer Zeit. Eine Prosopographie. Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1986 Seite 142,147,165-170,200,214,227,259, 289 - Borgolte Michael: Geschichte der Grafschaften Alemanniens in fränkischer Zeit. Vorträge und Forschungen Sonderband 31 Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1984 Seite 75,147,167,169,187, 193-195,238,242,254 - Boshof Egon: Ludwig der Fromme. Primus Verlag Darmstadt 1996 Seite 180, 183,186 - Das Leben Kaiser Ludwigs vom ssogenannten Astronomus. Quellen zur karolingischen Reichsgeschichte Band V Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 1974 Seite 338 - Dümmler Ernst: Geschichte des Ostfränkischen Reiches. Verlag von Duncker und Humblot Berlin 1865 Band I Seite 59,176,421,465,485,518 - Fleckenstein Josef: Über die Herkunft der Welfen und ihre Anfänge in Süddeutschland. in: Studien und Vorarbeiten zur Geschichte des Großfränkischen und frühdeutschen Adels Eberhard Albert Verlag Freiburg im Breisgau 1957, Seite 71-136 - Hartmann, Wilfried: Ludwig der Deutsche. Primus Verlag 2002 Seite 92,98 - Jordan, Karl: Heinrich der Löwe, Deutscher Taschenbuch Verlag 1993 Seite 2,295 - Nithard, Vier Bücher Geschichten. Quellen zur karolingischen Reichsgeschichte Band V Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 1974 Seite 390,452 - Schieffer Rudolf: Die Karolinger. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 1992 Seite 120,129 - Schmid Karl: Gebetsgedenken und adliges Selbstverständnis im Mittelalter. Ausgewählte Beiträge. Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1983 Seite 262,444 - Schmid, Karl: Königtum, Adel und Klöster zwischen Bodensee und Schwarzwald (8.-12. Jahrhundert) Seite 288,308 - Schneidmüller Bernd: Die Welfen. Herrschaft und Erininnerung. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 2000 Seite 50,53, 58,59,61-66,117 - Tellenbach Gerd: Exkurs Über die ältesten Welfen im West- und Ostfrankenreich. in: Studien und Vorarbeiten zur Geschichte des Großfränkischen und frühdeutschen Adels Eberhard Albert Verlag Freiburg im Breisgau 1957, Seite 335-340 - Stälin, Paul Friedrich: Geschichte Württembergs, Gotha 1882 Band I Seite 327,331 - Thegan: Das Leben Kaiser Ludwigs. Quellen zur karolingischen Reichsgeschichte Band V Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 1974 Seite 236 - Thiele, Andreas: Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band I, Teilband 1, R. G. Fischer Verlag Frankfurt/Main 1993 Tafel 27 - Vollmer Franz: Die Etichonen. Ein Beitrag zur Frage der Kontinuität früher Adelsfamilien. in: Studien und Vorarbeiten zur Geschichte des Großfränkischen und frühdeutschen Adels Eberhard Albert Verlag Freiburg im Breisgau 1957, Seite 168 -

    Konrad heiratete von Tours, Adelheid. Adelheid (Tochter von von Tours, Hugo und Ava) gestorben nach 866. [Familienblatt] [Familientafel]


  4. 11.  von Tours, Adelheid (Tochter von von Tours, Hugo und Ava); gestorben nach 866.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Argengau,Baden-Württemberg,Deutschland
    • Titel/Amt/Status: Linzgau,Baden-Württemberg,Deutschland; Gräfin im Argen- und Linzgau

    Notizen:

    Adelheid von Tours Gräfin im Argen- und Linzgau
    + nach 866
    2. Tochter des Grafen Hugo von Tours aus dem Hause der ETICHONEN und der Ava; Schwägerin des Kaisers LOTHAR I.

    Vollmer Franz: Seite 168, "Die Etichonen. Ein Beitrag zur Frage der Kontinuität früher Adelsfamilien." in: Studien und Vorarbeiten zur Geschichte des Großfränkischen und frühdeutschen Adels

    Hugo von Tours zweite Tochter Adelais heiratet zuerst den WELFEN Konrad, dessen eine Schwester Judith 819 zweite Gemahlin LUDWIGS DES FROMMEN geworden ist, während die zweite, Emma, 827 Frau Ludwigs des Deutschen wird. So bringt Adelais (Adelheid) auch die fortan bei den WELFEN verfolgbaren Familiennamen Adelais und Hugo zu den WELFEN. Dass Aelis/Adelais in zweiter Ehe Robert den Starken heiratet, ist von der neueren Forschung wiederholt angenommen worden.

    Tellenbach Gerd: Seite 338, "Studien und Vorarbeiten zur Geschichte des großfränkischen und frühdeutschen Adels"

    Nach dem Wortlaut der Brüsseler Handschrift sind wohl Mutter und Kind (Hrudulf) bei der Geburt gestorben. Nun findet man allerdings in der früheren Forschung die Theorie von einer zweiten Heirat der Adelheid mit dem KAPETINGER Robert dem Tapferen [Mit der politischen Lage läßt sich eine Ehe Roberts mit Adelheid ganz schwer zusammenreimen. Robert erhielt nämlich 865 die Grafschaft Auxerre, die KARL DER KAHLE kurz zuvor dem Sohn Adelheids, Konrad, genommen hatte]. Sie erweckt jedoch schon bei chronologischen Erwägungen Bedenken. Wenn Konrad 862 zuletzt erwähnt, also in einem der folgenden Jahre gestorben, Robert der Tapfere 866 gefallen ist, bleibt für eine solche zweite Ehe, aus der vor dem Tode Roberts die beiden Söhne Odo und Robert hervorgegangen sein sollen, nicht viel Zeit. Eine verwandtschaftliche Verknüpfung zwischen WELFEN und KAPETINGERN ist wahrscheinlich, muß aber nicht über Adelheid gehen.

    Schneidmüller Bernd: Seite 50,61,62, "Die Welfen. Herrschaft und Erinnerung."

    Eine grenz- und völkerüberschreitende Aristokratenfamilie trat durch zwei Ehen in doppelte Nähe zur karolingischen Herrscherfamilie. Und das wurde noch weiter bekräftigt, als Konrad der Ältere, Bruder Judiths und Hemmas, mit Adelheid die Schwester der Gemahlin Kaiser LOTHARS I. heiratete, des Sohnes Kaiser LUDWIGS DES FROMMEN aus erster Ehe, des Bruders König Ludwigs II. und Stiefsohns derJudith.
    Konrad (der Ältere, + nach 862) war mit Adelheid, der Schwester von LOTHARS I. Gemahlin Irmingard, verheiratet und damit so vielfältig mit der karolingischen Herrscherfamilie versippt, daß eine komplizierte Aufzählung nötig wird.
    Von Heiric von St-Germain/Auxerre (+ nach 875) stammte der erste Fürstenpreis auf ein welfisches Ehepaar. Diese Erinnerung an Konrad den Älteren und an seine Gattin Adelheid wurde aus Dankbarkeit für die welfische Friegebigkeit formuliert und nannte Konrad einen "hochberühmten Fürsten, Genossen der Könige, ganz besonders ausgezeichnet unter den Ersten bei Hof." Adelheid glänzte durch vornehmste Herkunft. Vor anderen genannten Tugenden zeichne eheliche Liebe und Verbundenheit das Paar aus.

    Literatur:
    Ay, Karl-Ludwig/Maier, Lorenz/Jahn Joachim: Die Welfen. Landesgeschichtliche Aspekte ihrer Herrschaft. Universitätsverlag Konstanz GmbH 1998 Seite 59 - Borgolte Michael: Die Grafen Alemanniens in merowingischer und karolingischer Zeit. Eine Prososopographie. Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1986 Seite 147,167,291 - Dümmler Ernst: Geschichte des Ostfränkischen Reiches. Verlag von Duncker und Humblot Berlin 1865 Seite 422 - Fleckenstein Josef: Über die Herkunft der Welfen und ihre Anfänge in Süddeutschland.in: Studien und Vorarbeiten zur Geschichte des Großfränkischen und frühdeutschen Adels Eberhard Albert Verlag Freiburg im Breisgau 1957, Seite 71-136 - Riche Pierre: Die Karolinger. Eine Familie formt Europa. Deutscher Tascheenbuch Verlag GmbH & Co. KG, München 1991 Seite 185 - Schieffer Rudolf: Die Karolinger. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 1992 Seite 120 - Schneidmüller Bernd: Die Welfen. Herrschaft und Erinnerung. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Kölln 2000 Seite 50,61,62 - Tellenbach Gerd: Exkurs Über die ältesten Welfen im West- und Ostfrankenreich. in: Studien und Vorarbeiten zur Geschichte des Großfränkischen und frühdeutschen Adels Eberhard Albert Verlag Freiburg im Breisgau 1957, Seitite 338 - Vollmer Franz: Die Etichonen. Ein Beitrag zur Frage der Kontinuität früher Adelsfamilien. in: Studien und Vorarbeiten zur Geschichte des Großfränkischen und frühdeutschen Adels Eberhard Albert Verlag Freiburg im Breisgau 1957, Seite 168 -

    Kinder:
    1. Welf I. gestorben vor 876.
    2. Hugo gestorben am 12 Jun 886.
    3. von Auxerre, Konrad II. gestorben vor 876.
    4. Rudolf
    5. 5. N.