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 Bohrer

von Schwaben, Konrad

männlich um 920 - 997  (77 Jahre)


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Generation: 1

  1. 1.  von Schwaben, Konrad wurde geboren um 915/920 (Sohn von von der Wetterau, Udo I. und von Vermandois, Kunigunde); gestorben am 20 Aug 997.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Wetterau,Hessen,Deutschland; Graf der Wetterau
    • Titel/Amt/Status: 949-997, Rheingau,Hessen,Deutschland; Graf im Rheingau
    • Titel/Amt/Status: 982-997, Schwaben,Deutschland; Herzog von Schwaben

    Notizen:

    Konrad Herzog von Schwaben (982-997)
    Graf der Wetterau
    Graf im Rheingau (949-997)
    915/20-20.8.997

    Jüngerer Sohn des Grafen Udo I. von der Wetterau aus dem Hause der KONRADINER und einer namentlich unbekannten Gräfin von Vermandois, Tochter von Graf Heribert I.
    Neffe des Herzogs Hermann I. von Schwaben
    Nach Jackman/Fried Konrad II. von Öhningen, Herzog von Schwaben, Sohn des Herzogs Konrad I. von Elsaß und der Judith/Jutta von Öhningen
    Josef Heinzelmann macht wahrscheinlich, daß die drei Brüder Konrad, Heribert und Udo und ihre Schwester Judith nicht unbedingt Söhne des Grafen Udo I. von der Wetterau sein müssen, sondern dessen Enkel oder Schwiegersöhne gewesen sein könnten

    Brandenburg Erich: Tafel 3, "Die Nachkommen Karls des Großen"

    VII. Generation
    9.
    Konrad, Graf um Rheingau 949, Herzog von Schwaben 982
    * ca. 920, + 997 20. VIII.
    Anmerkungen: Seite 121
    VII. 9. Konrad

    Wenck, Hessische Landesgeschichte 1, 200 [VII 11]

    Ergänzungen (Wolf):
    Seite 6:
    VII 9 Konrad Herzog von Schwaben, * ca. 940 (nicht 920) war (nach Armin Wolf, Wer war Kuno von Öhningen? in: Deutsches Archiv 36, 1980, 25-85; inzwischen weithin akzeptiert, auch von Eduard Hlawitschka, Untersuchungen 1987 vertreten) identisch mit Kuno von Öhningen, der nach der Genealogia Welforum cap. 4 und der Historia Welforum cap. 6 zahlreiche Kinder und weitere Nachkommen hatte (WELFEN, Rheinfelden, Zähringen, Diessen-Andechs).
    VIII 13 hatte also noch Geschwister (vgl. Wolf 1980 Seite 28).
    Strittig ist die Gemahlin Konrads von Öhningen-Schwaben. Nach Wolf war es die in der Genealogia Welforum und Historia Welforum als Gemahlin Kunos (von Öhningen) genannte "filia Ottonis Magni imperatoris" (Richlint), die eine Tochter Ludolfs, also nicht Tochter, sondern Enkelin OTTOS DES GROSSEN war (filia = Nachkommin, vom Stamme OTTOS, vgl. Söhne Abrahams).
    Für Richlint jetzt auch Donald C. Jackman und Johannes Fried (siehe Stammtafel der Konradiner Seite 92). Hlawitschka hält an der erstmals 1906 bei von Dungern auftretenden Annahme fest, Herzog Konrad von Schwaben sei mit Jutta/Judith verheiratet gewesen. Hlawitschka sieht in ihr eine Tochter Adalberts von Marchtal. Zu dem Streit zusammenfassend: Armin Wolf: Quasi hereditatem inter filios, Zur Kontroverse über das Königswahlrecht im Jahre 1002 und die Genealogie der Konradiner, in: Zeitschrift für Rechtsgeschichte, Germanische Abteilung 112, 1995, 64-157.
    Für Wolf waren die Eltern Konrads von Öhningen/Schwaben unbekannt, sein Vater war jedenfalls nicht der von Brandenburg genannte Udo von der Wetterau.
    Nach Jackman und Fried war der Vater der 982 verstorbene Konrad (Herzog vom Elsaß).
    VII. 9-11 sind demnach an anderer Stelle einzuordnen. An ihrer Stelle ist als Sohn Udos von der Wetterau neben Gebhard (+ 938), Udo, Bischof von Straßburg 950, + 965 (Continuatio Reginonis Seite 164 und 176) einzutragen.

    Werner Karl Ferdinand: Seite 463, "Die Nachkommen Karls des Großen bis um das Jahr 1000 (1.-8. Generation)"

    VII. Generation
    11
    Vermutungen zur Gattin Konrads und dem Datum seiner Ehe (963/64) bei Decker-Hauff, Zeitschrift für württembergische Landesgeschichte 15 (1955) 267f.
    Konrad war schon seit 948 Graf im Lobdengau, Rheingau und der Wingarteiba. Bei der Verteilung der Ämter und Lehen im konradinischen Einflußbereich hatte Konrad nach dem Tode seines Vaters 949 neben dem Rheingau auch den südlichsten bzw. südöstlichsten, Regenbach am nächsten liegenden, Bereich übernommen, während seine Brüder Heribert und Udo als dux andere Herrschaftsschwerpunkte innehatten. Er war eine treue Stütze der OTTONEN, zog 982/83 auch mit nach Italien und folgte seinem Verwandten Otto als Herzog von Schwaben.
    Für seine starke Stellung in Franken spricht auch seine Bezeichnung als "dux Francorum" durch die Quedlinburger Annalen zu 984. Er nannte sich als erster "Herzog von Alemannien und Elsaß", unterstützte im deutschen Thronkrieg 983-985 neben Erzbischof Willigis von Mainz OTTO III. am aktivsten gegen Heinrich II. den Zänker von Bayern. Konrad spielte in diesen Auseinandersetzungen eine wichtige Rolle, versuchte neben König Konrad von Burgund zu vermitteln und hat durch seine Entscheidung für OTTO und die Kaiserinnen die schnelle Festigung dieser Regierung erst möglich gemacht. Auf dem Hoftag zu Ostern 986 diente er dem königlichen Kind als Kämmerer. Obwohl die inzwischen wieder mächtig gewordenen POPPONEN, die alten Rivalen seines Hauses in Franken, auch auf Seiten des Königshauses standen, blieb das gute Einvernehmen der KONRADINER mit OTTO III. auch weiter bestehen. Immer wieder war Konrad am Königshof bezeugt, eine Reihe von Urkunden nannten ihn als Intervenienten, 990 nannte ihn OTTO "noster fidelissimus Alemannorum dux Chuonradus". Er sicherte die herzogliche Macht und kaiserliche Autorität im Land. Konrad hatte als Herzog offenbar nicht die enge Verbindung zu einer schwäbischen Adelsfamilie und deren Besitz, wohl aber eigenen Familienbesitz in angrenzenden Gebieten im Norden und Westen. Herzog Konrad war eine mächtige und wichtige Stütze der Vormundschaftsregierung und des jungen Königs. Der Preis für seine Loyalität war der territoriale Ausbau der Herzogsmacht ins Elsaß und damit eine gewisse Veränderung in der Art des Herzogtums, denn der Besitz im Elsaß war nicht mehr herzogliche Amtsgewalt im älteren Sinne, sondern Belehnung. Gegen die zu mächtig gewordenen POPPONEN und KONRADINER förderte OTTO III. später das Bistum Würzburg. Am 20. August 997 starb Konrad eines plötzlichen Todes und sein Sohn Hermann folgte ihm als Herzog von Schwaben nach.
    Konrad konnte von der neueren Forschung als "Kuno von Öhningen" identifiziert werden.

    Heine Alexander (Hg.): Seite 24,25,39, "Geschichte der Welfen"

    Genealogie der Welfen

    4. Rudolf nahm eine Gemahlin aus dem Hause ÖHNINGEN [Öhningen bei Radolfszell. Itas Gemahl war nicht der Bruder des heiligen Konrad, sondern dessen Neffe.] namens Ita, deren Vater der sehr edle Graf Kuno war, die Mutter aber eine Tochter des Kaiser OTTO DES GROSSEN. Dieser Kuno zeugte vier Söhne, Egebert, den Markgrafen von Stade, Leopald, Liutold und Kuno, und vier Töchter, deren eine sich unserem Rudolf, die andere mit einem von Rheinfelden, einem Ahnherrn der ZÄHRINGER, die dritte mit dem König der Rugier und die vierte mit dem Grafen von Andechs vermählte. Rudolf zeugte mit seiner Gemahlin Heinrich, welcher bei Lana auf der Jagd von einem Stein zerschmettert wurde, und Welf, den ersten dieses Namens.
    6. Mit derselben Ita erzeugte Rudolf auch Richarda, welche das Kloster Ebersberg gründete, da sie von einem der reichsten Grafen Baierns seine Söhne empfing.

    Geschichte der Welfen

    6. Rudolf, der Bruder des Vorigen, nahm eine Gemahlin namens Ita aus dem Hause ÖHNINGEN [Die Verwandtschaft der Ita ist der Genealogie der Welfen entnommen. Diese Angaben sind teilweise falsch, OTTO hatte keine Tochter Richlint, es gab keinen Grafen Eggebert von Stade, ein Graf Kuno von Öhningen ist unbekannt, Diessen und Andechs werden gleichberechtigt genannt.], deren Vater der sehr edle Graf Kuno, die Mutter aber eine Tochter des Kaisers OTTOS DES GROSSEN namens Richlint war. Dieser Kuno zeugte vier Söhne, Eggebert, Kuno, Liutold und Leopalt. Der erste von ihnen, nämlich Eggebert, hatte die Mark gegen die Dänen an der Grenze Sachsens, Stade genannt, und zeugte Söhne und Töchter, welche sich in verschiedene Länder zerstreut haben. Derselbe Kuno hatte auch vier Töchter, deren eine unseren Rudolf, eine andere einen von Rheinfelden, Ahnherrn der ZÄHRINGER, eine dritte den König der Rugier und eine vierte den Grafen von Dießen heiratete. Der genannte Rudolf erzeugte mit Ita zwei Söhne, Heinrich und Welf, und eine Tochter Richgarda [In Wirklichkeit hieß diese Tochter Richlindis.].

    Thietmar von Merseburg: Seite 118,122,176, "Chronik"

    Der Herzog aber gewann alle bairischen Bischöfe und einige Grafen für sich; dann zog er im Vertrauen auf diese Bundesgenossen nach Franken und lagerte sich zu Verhandlungen mit den Fürsten jener Gegend auf den Wiesen für Bürstadt. Willigis, der damalige Leiter der Mainzer Kirche, Herzog Konrad [von Schwaben, KONRADINER, 983-997. Vater: II, 34. Bruder: Udo vgl. VII, 20 Anmerkung 82.] und die übrigen Großen fanden sich ein.
    Das nächste Osterfest feierte der König in Quedlinburg [4.4.986: Herzog Heinrich von Baiern, Herzog Konrad von Schwaben, Herzog Heinrich von Kärnten, Herzog Bernhard von Sachsen]; hierbei dienten vier Herzöge: Heinrich als Truchseß, Konrad als Kämmerer, Heinrich der Jüngere als Schenk, Bernhard als Marschall.
    In dieser Zeit starben zu unserer Trauer der treffliche Herzog Konrad von Schwaben [20.8.997], sein Bruder Graf Herbert sowie der wackere Markgraf Hodo eines plötzlichen Todes.

    Stälin Paul Friedrich: Seite 190, "Geschichte Württembergs"

    Als Nachfolger für Schwaben, von welchem Bayern nunmehr wieder getrennt ward, ernannte Kaiser OTTO II. Konrad (982-997), den Sohn des Grafen Udo in der Wetterau und einer Gräfin von Vermandois, einen Brudersohn von
    Herzog Hermann I. von Schwaben, dessen Enkel Herzog Otto I. gewesen war. Konrad blieb auch in seinem Stammlande Franken sehr einflußreich und besaß wohl von der väterlichen Erbschaft her die eine oder andere Grafschaft in dieser Provinz. Von der Tätigkeit dieses Herzogs, welcher wie sein Nachfolger neben dem Titel dux Alamanniae auch noch den Namen eines dux Alsaciorum führte, teilen uns die dürftigen Geschichtsschreiber dieser Zeit nur sehr wenig mit. Alsbald nach OTTOS II. Tode (7. Dezember 983) erhielt er Gelegenheit, seine Treue gegen dessen Sohn und Nachfolger, den jungen OTTO III., zu erproben. An ihm und dem einflußreichen Erzbischof Willigis von Mainz scheiterten die Verführungsversuche des nach der Krone lüsternen Heinrich von Bayern auf dem Tage zu Bisenstätt (heutzutage Bürstadt zwischen Worms und Heppenheim) im Jahr 984, und so sah sich Heinrich hierdurch besonders genötigt, seine Absichten auf das Königtum aufzugeben. Bei OTTO versah Konrad zu Quedlinburg am Osterfeste des Jahres 985 das Amt des Kämmerers, und der König erschien selbst zur Zeit seiner Regierung einige Male in Schwaben, so insbesondere den 14. November 994 auf dem Hohentwiel. Im Jahr 996 war er unter anderen auch von Schwaben und Franken begleitet, als er in Italien seinen Neffen Bruno, den Sohn Ottos, des Grafen im Kraichgau und Herzogs von Kärnten, als ersten deutschen Papst einsetzte. Im folgenden Jahre, den 20. August, starb Herzog Konrad eines jähen Todes.

    Weinfurter, Stefan (Hg.): Band I, Seite 226, "Die Salier und das Reich"

    Doch deren Herzogsherrschaft in Schwaben beruhte wesentlich auf konradinischer Grundlage und bewegte sich in konradinischen Bahnen, und als in der zweiten Generation mit den kinderlioosen Herzog Otto im Jahre 982 endete, wurde das Herzogtum gegen bayerisch-liudolfingische Ansprüche wiederum an einen KONRADINER gegeben: an Hermanns Neffen Konrad (Herzog 982/83-997). Um eine herausragende adelige Stellung in Schwaben behaupten zu können, wurde deshalb in der Folgezeit die Verwandtschaft mit Herzog Konrad bedeutsamer als liudolfingische Abkunft. Denn in den Händen Konrads und seines Sohnes Herzog Hermanns II. (996/97-1003) scheint ganz beträchtlicher Besitz zusammengekommen zu sein. Einerseits dürfte dank der Ehe Herzog Hermanns I. mit Reginlinde, der Witwe des HUNFRIDINGERS Burchard II., über deren Schwiegersohn Liudolf und dessen Sohn Otto die Verfügungsgewalt über erhebliche Teile des Familiengutes der alten "hunfridingischen" Herzogssippe - von dem "der dem karolingischen Fiskus entstammenden Besitz wohl nicht klar geschieden wurde" - an Herzog Konrad und Herzog Hermann II. gelangt sein; daß Konrad seine Herzogsherrschaft in Schwaben durchzusetzen vermochte, bedeutet doch wohl, daß er sich der Machtbasis Herzogs Ottos zumindest teilweise versichern konnte. Konrad und Hermann II. verfügten andererseits über alaholfingischen und burgundisch-schwäbischen, das heißt wiederum hunfridingischen Besitz - Konrad von seiner alaholfingischen Gattin Judith, Hermann von seiner burgundischen Gattin Gerberga, die den Namen ihrer Großmutter, einer Schwester Kaiser OTTOS DES GROSSEN, trug, aber ebenfalls eine Großnichte Herzog Burchards II. war. Weil Hermann II. 1002 das Königtum HEINRICHS II. zu verhindern suchte und dabei scheiterte, konnte HEINRICH die konradinische Stellung im Oberrheinraum - im Elsaß und Breisgau - schwächen, wo er Gegenkräfte förderte, doch er tat dies keineswegs im übrigen Schwaben. Nach Hermanns II. und seines über das Knabenalter kaum hinausgelangten Sohnes (Hermann III., 1003-1012) Tod erbten die Töchter, von denen er "hinreichend viele" hatte: Mathilde, Gisela und Beatrix.

    Althoff Gerd: Seite 149,161,168, "Die Ottonen. Königsherrschaft ohne Staat"

    Und in der Tat kam OTTO im Mai nach Verona zu einem Hoftag, auf dem eine Reihe wichtiger personeller Entscheidungen fielen. Schwaben erhielt Konrad aus dem Geschlecht der KONRADINER, ein Bruder des Cotrone gefallenen Grafen Udo. Wie so häufig erfahren wir kein Wort darüber, welche Kräftegruppen sich für die beiden Herzöge eingesetzt haben.
    Dabei aber ließ man es nicht bewenden. Vielmehr feierte man das nächste Osterfest (986) in Quedlinburg, und damit vielleicht nicht zufällig an dem Ort, an dem sich Heinrich zwei Jahre zuvor öffentlich als König hatte feiern lassen. Hier griff man zu einem Ritual, das schon bei der Aachener Königserhebung OTTOS DES GROSSEN 936 oder derjenigen OTTOS II. 961 benutzt worden war. Thietmar erwähnt es als einziges Detail der Feier: "hier dienten vier Herzöge: Heinrich (der Zänker) als Truchseß, Konrad als Kämmerer, Heinrich der Jüngere als Mundschenk, Bernhard als Marschall" (IV, 9). Dieser Dienst der Herzöge bei der Festfeier symbolisierte ihre Dienstbereitschaft gegenüber dem jungen König und damit versprachen sie dieses Verhalten auch für die Zukunft.
    Doch auch in dieser zugespitzten Lage entschloß man sich noch einmal, durch Vermittler einen Ausgleich zu versuchen. Hierzu sollten neben den Hauptbetroffenen, Ludwig V., seiner Mutter Hemma und Erzbischof Adalbero, die Kaiserin Adelheid als Mutter Hemmas und damit Großmutter Ludwigs, sowie Herzog Hugo Capet und Herzog Konrad von Schwaben zusammenkommen.

    Althoff, Gerd: Seite 47,61, "Otto III."

    Nach Heinrichs Mißerfolgen in Sachsen und Erfolgen in Bayern hing nun von der Entscheidung der fränkischen Großen sehr viel ab. Als herausragende Vertreter dieser fränkischen Fürsten, die sich mit Heinrich in Bürstadt bei Worms zu Verhandlungen trafen, werden von Thietmar Erzbischof Willigis von Mainz und der Schwaben-Herzog Konrad, der ein Franke war, genannt. Die Verhandlungen erbrachten ein eindeutiges, für Heinrich jedoch keineswegs erfreuliches Ergebnis: Die fränkischen Großen waren unter keinen Umständen bereit, von der Thronfolge OTTOS III. Abstand zu nehmen.
    Auch zum Jahre 987 erfahren wir wieder von Initiativen, mit denen Fürstinnen den Frieden zwischen den verfeindeten Parteien herbeiführen wollten. Wieder war es Herzogin Beatrix, auf deren Initiative sich Kaiserin Adelheid, Herzog Konrad von Schwaben, König Ludwig, Königin Hemma und Herzog Hugo Capet treffen sollten, um üer den Frieden zu verhandeln.

    Schneidmüller Bernd/Weinfurter Stefan (Hrsg.): Seite 271,279,286,289, "Ottonische Neuanfänge. Symposium zur Ausstellung "Otto der Große, Magdeburg und Europa"

    In die Zeit nach Theophanus Tod und vor OTTOS III. Volljährigkeit fallen erstmalige Interventionen für ihre eigene Klostergründung Selz im Elsaß [Stets Adelheid, ggf. genannte Mitinterveninten): DD O III. 77 (Äbtissin Mathilde von Quedlinburg), 78,79,86 (Erzbischof Willigis von Mainz und die Bischöfe Hildibald von Worms und Notger von Lüttich), 87a ud b sowie 88 (Mitintervenienten wie in 86), 130 (Erzbischof Willigis von Mainz, Bischof Hildibald von Worms, die Herzöge Heinrich der Zänker, Konrad von Schwaben und Otto von Kärnten), 137 und 160; ferner die Fälschung D O III. 159.] und für Sophia, ihre Enkelin.
    Die anderen drei Fälle aus den Jahren 992-994 zeigen den Zänker zusammen mit einer größeren Zahl von Mitintervenienten für nichtbayerische Empfänger, davon zwei mit Herzog Konrad von Schwaben, der gerne als sein großer Rivale gezeichnet wird; in diesen Jahr sind aber generell viele Mitintervenentionen der anderen Herzöge zu verzeichnen [Herzog Konrad von Schwaben ist 992-996 ebenfalls dreimal als Mitintervenient belegt, vgl. DD O III. 83,130 und 231.].
    Die Initiative für Adelheids Erscheinen ging von einer Gruppe geistlicher und weltlicher Großer aus - heißt es doch in den Quedlinburger Annalen ausdrücklich, daß die Anhänger OTTOS III. Boten nach Pavia zu Adelheid schickten, um ihr Erscheinen und um ihren Rat - consilium - baten, wenn sie für die Königsherrschaft und ihren Enkel Sorge trage - si quid de regno ac nepote curaret. Dieselbe Quelle bemerkt auch, daß Adelheid nicht etwa allein, sondern zusammen mit ihrer Tochter Mathilde, der Äbtissin von Quedlinburg, mit ihrem Bruder, König Konrad von Burgund, mit Herzog Konrad von Schwaben sowie mit - leider ungenannten - Großen aus Italien, Gallia, Schwaben, Franken und Lothringen im Norden erschien.
    Mitinterventionen können sich aus persönlichen Beziehungen zur Herrscherin erklären, sie könen aber auch den Anspruch der Großen auf Mitwirkung an der Herrschaft gemäß ihrem Rang und ihrer Stellung widerspiegeln. Dieser Anspruch auf Teilhabe konnte offenbar auch Rivalen in ihrem Handeln zusammenführen, wie etwa die Herzöge Heinrich den Zänker und Konrad von Schwaben in einer gemeinsamen Intervention zugunsten des Klosters Einsiedeln.

    Eickhoff, Ekkehard: Seite 84,104,109,112,114,134,222,224,308,407,416,426,451, "Theophanu und der König"

    Auf der Veroneser Versammlung wurde mit Schwaben Konrad, der Bruder des in Cotrone gefallenen Grafen Udo aus dem rheinfränkischen Hause der KONRADINER, belehnt, die um Limburg, Weilburg und Wetzlar reiche Güter besaßen.
    Als die Könige Lothar und Ludwig mit großem bewaffneten Aufgebot in Breisach erschienen, stießen sie dort auf Herzog Konrad von Schwaben, der Theophanu und OTTO III. treu ergeben war. Die Könige mußten unverrichteter Dinge zurück.
    Die beiden Parteien trafen sich Mitte Mai 984 bei Bürstadt, dem Königshof am Rande des Lorscher Waldes. Dort traf Heinrich der Zänker auf Erzbischof Willigis, Herzog Konrad von Schwaben und den fränkischen Hochadel mit deren Gefolge. In den Verhandlungen, die nun in vetrtraulichem Kreis geführt werden mußten, konnte der hochbegabte Empörer seine ganze Berdesamkeit spielen lassen, um die Fürsten auf seine Seite zu bringen. Das Verhältnis der Kräfte wendete sich nun so eindeutig gegen Heinrich, daß er sich in eine gewaltlose Regelung fügte.
    Von Mainz reisten die Kaiserinnen weiter nach Rara in Thüringen; unterwegs schlossen sich ihnen Herzog Konrad von Schwaben und eine steigenden Zahl von fürstlichen Anhängern mit ihrem Gefolge an.
    Die mächtigen Vermittler der Friedenentscheidung, König Konrad von Burgund, Herzog Konrad von Schwaben und die italienischen Fürsten, kehrten in ihre Reiche zurück.
    Denn unter den hochadligen Familien waren es vier, die trotz ihrer verwandtschaftlichen Verbindungen mit den anderen großen Geschlechtern diesen an Macht und Ansehen weit überlegen waren. Schließlich gehörten neben LIUDOLFINGERN, SALIERN und LUITPOLDINGERN die an der Lahn begüterten KONRADINER, wiederholt mit dem Herzogtum Schwaben belehnt, in diese Gruppe. Sie hatten mit KONRAD I. den ersten nicht-karolingischen König im Reich gestellt und waren mehrfach mit den SALIERN versippt.
    Unter den hohen Besuchern, die in der Karwoche in Quedlinburg eintrafen, waren alle Häupter der alten ostfränkischen "Reiche", der regna, erschienen: Die Herzöge Heinrich von Bayern und Heinrich der Jüngere, Hezilo genannt, von Kärnten, Konrad von Schwaben und Bernhard von Sachsen. Dabei wurde die Herrschaft des Königs mit Hilfe der Fürsten vorgeführt wie einst nach der Krönung OTTOS DES GROSSEN: Herzog Heinrich von Bayern diente dem Königskinde als Truchseß, Konrad von Schwaben als Kämmerer, Heinrich von Kärnten als Mundschenk und Bernhard von Sachsen als Marschall.
    Während dieser Ereignisse waren Theophanu und ihr Hof im Westen. Im neuen Jahr gingen sie nach Andernach, wo die Erzbischöfe Willigis von Mainz und Giselher von Magdeburg, Herzog Konrad von Schwaben, Herzog Dietrich von Ober-Lothringen und der junge Bischof Adalbero von Verdun zu einem glanzvollen Hoftag erschienen.
    Emma wurde zum Hof ihres Sohnes zurückgerufen und Adalbero zur Mitwirkung an einem Versöhnungstreffen bestimmt, das der König mit seiner Mutter und Großmutter, Königin Emma und Kaiserin Adelheid, Herzog Hugo Capet und Herzog Konrad von Schwaben Ende Mai 987 in Montfaucon abhalten wollte. Als all das noch in der Schwebe war, starb König Ludwig nach einem Jagdunfall am 21. Mai in Senlis.
    Im Januar 992 steht die Kaiserin mit dem König im Mittelpunkt eines Hoftages in Frankfurt, zu dem Fürsten und Bischöfe aus dem Süden erscheinen, auch Konrad von Schwaben und Heinrich von Bayern.
    Ist der Hof in Sachsen und Thüringen, so gehören Giselher von Magdeburg, der BILLUNGER Herzog Bernhard und Ekkehard von Meißen zu den häufigsten Gästen der königlichen Beratung. Im Westen sind Bischof Notger von Lüttich und OTTOS Vetter, der SALIER Herzog Otto vom Wormsgau, und Herzog Konrad von Schwaben regelmäßig beim König
    Am 19. Mai 992 trafen Adelheid und der König mit den Königen Hugo Capet und Robert in dem Grenzort Neuville an der Maas zusammen. Willigis, Hildibald, Herzog Konrad von Schwaben und Hermann, der rheinische Pfalzgraf, waren im königlichen Gefolge zugegen.
    So eilte OTTO III. nach Hadwigs Tod mit Erzkapellan und Kanzler von Ingelheim über Badenweiler zum Hohentwiel, um die schwäbischen Erbschaftsfragen zu klären. Er nahm die Wünsche von Bischof Gebhard von Konstanz gnädig entgegen, indem er ihm eine Schenkung der Verstorbenen an das von Gebhard gegründete Kloster in Petershausen bestätigte. Schon in Badenweiler war Konrad von Schwaben zur Stelle, auf dem Hohentwiel traf der König auf Herzog Heinrich II. (den Zänker), dessen Sohn Heinrich und andere Große. Jedenfalls setzte OTTO den Anspruch auf einen umfassenden Teil des Erbes durch.

    Schmid, Karl: Seite 173, "Probleme um den "Grafen Kuno von Öhningen"

    Daß Herzog Konrad von Schwaben der Sohn Udos (+ 949), des Bruders Herzog Hermann I. von Schwaben, gewesen sei, steht keineswegs so sicher fest, wie die Forschung annimmt. Ist schon die Filiation nicht ausdrücklich bezeugt, so entstehen starke Zweifel, wenn man bedenkt, daß Udos Sohn Gebhard bereits 938 im Kampfe fiel, während sein anderer Sohn Konrad erst 982 Herzog von Schwaben geworden und 997 gestorben sein soll. Schon die Fragwürdigkeit dieser Filiation bringt den altbekannten "KONRADINER-Stammbaum" ins Wanken. Dazu vgl. Kimpen (wie Anmerkung 1) Seite 65.

    Heinzelmann Josef: "Spanheimer–Späne Schachwappen und Konradinererbe"

    Ist Dux Cuno de Beckilnheim Herzog Konrad von Schwaben?

    Herzog Konrad von Schwaben gilt namhaften Historikern als wahrscheinlich identisch mit einem erst 1128 genannten Herzog Kuno von Böckelheim. Herzog Konrad von Schwaben aber gilt noch mehr Historikern für eine Person mit dem viel diskutierten „Kuno von Öhningen“. Die Öhningen-Diskussion stellen wir als zunächst ferner liegend zurück. Umso interessanter ist die Frage, ob, bzw. welcher Herzog Konrad (auch Herzog Konrad von Kärnten, ein SALIER, wurde ins Spiel gebracht) mit dem Dux Cuno gleichgesetzt werden darf. Für die Regionalgeschichte stellt sich die Frage natürlich umgekehrt: Wer war Dux Cuno?
    Dass Kuno und Konrad derselbe Namen sind, bezweifelt niemand. Schon Fabricius hat die Identifikation mit dem Schwaben-Herzog vorgezogen, allerdings auch den SALIER Herzog Konrad I. von Kärnten, † 1011, für möglich gehalten, ebenso Irmgard Dietrich. Konrad von Kärnten war aber erst nach dem Tode seines Vaters Otto († 1004 November 4) Herzog und - was schwerer wiegt - nachweislich (in höchstwahrscheinlich einziger Ehe) seit mindestens 1002 mit Mathilde, der Enkelin eben des Herzogs Konrad von Schwaben, vermählt. Hlawitschkas Argument, dass der SALIER in keinem Moment seines nicht allzu langen Lebens Herzog und gleichzeitig Gatte einer Jutta war, ist zwar richtig, zählt aber wenig für eine Beurkundung fast anderthalb Jahrhunderte später, wo man halt wusste, dass der Mann am Ende Herzog gewesen war. Auch dass „KONRADINER“ des 9. und 10. Jahrhunderts im Nahegebiet vereinzelt als Besitzer zu belegen sind, zählt nicht sehr als Argument (der SALIER könnte Böckelheim von seinem Schwiegerurgroßvater geerbt haben); wenig zählt auch, dass man frühen SALIER-Besitz hier überhaupt nicht belegen kann. Dagegen haben wir für den Herzog von Schwaben eine originale zeitgenössische Beurkundung, die zeitlich und örtlich nahe liegt: Als Kaiser OTTO III. 996 November 6 dem selben Willigis den Binger Wald schenkte, tat er dies cum consensu Conradi ducis ceterorumque quam plurimorum fidelium nostrorum. Die Zustimmung Konrads (und es kann sich hier nur um den Herzog von Schwaben handeln ) hatte irgendwelche rechtliche Gründe, er war wohl Besitzer benachbarter Güter, vielleicht mit Nutzungsrechten oder als Miteigentümer. Es ist nicht verboten, hier an den späteren reichen Besitz der Richardis-Verwandtschaft gerade um Bingen zu denken.

    Jutta und Dux Cuno

    Bisher übersehen wurde, dass die Urkunde, in der dux Cuno de Beckilnheim et uxor eius Jutta belegt sind, für das Kloster Disibodenberg ausgestellt und ausdrücklich von Megenh(art) de Spanh(eim) bezeugt ist und auch seine, bzw. seiner Mutter Schenkung beim Klostereintritt der domne Jutte darin aufgeführt wird, müssen wir die Nachricht im Lichte der Spanheimischen Familien- und Besitz-Vorgeschichte sehen. Der Passus lautet: Eodem tempore (also zur Zeit von Erzbischof Willigis 975–1011) dux Cuno de Beckilnheim et uxor eius Jutta diviciis, potencia et nobilitate precipui ob remedium animarum suarum et pro recordacione filie sue Ude iam ididem(!?) defuncte instinctu et rogatu eiusdem venerabilis archiepiscopi duos agros viginti iugera secundum veram et firmam estimacionem hominum continentes salice terre et duos mansos a colonis possessos in villa Boys (Boos) sancto Dysibodo in proprietatem contradiderunt. Diese Schenkung war keineswegs so umfänglich, dass man ihrer weit über ein Jahrhundert später und noch dazu derart ausführlich und hervorhebend gedenken musste; der Besitz scheint auch nicht gefährdet gewesen zu sein und es gab sicher vor der Neugründung des Disibodenbergs noch manche andere Schenkung ähnlichen Ausmaßes, die von Erzbischof Adalbert nicht bestätigt wurde. Alles deutet darauf hin, dass dieser Passus der Urkunde, ähnlich wie der über die neue Schenkung Nuwenkirchen der Spanheimer anlässlich der Gelübde Juttas, von dieser inspiriert wurde, die sich in der Nachfolge der Uda sah. Uda (Oda ist ein bei den KONRADINERN nicht unerwarteter Name) war also auf dem Disibodenberg in irgendeiner Weise, zur Erziehung, eventuell bei einem verwandten Kleriker, oder auch nur zufällig, etwa zu einer Wallfahrt, und ibidem defuncta. (Oder bezieht sich das ibidem auf Böckelheim? ) Der Wiederkehr des Namens Jutta (und desjenigen ihrer Lehrerin Uda) wurde 1128 gewiss Bedeutung beigelegt. Jutta von Spanheim leitete wohl ihren Namen von der Herzogsgattin Jutta her, wenn auch derzeit nur ihre Schwägerin als Nachkomme bestätigt werden kann. Für die von mir vermutete Abstammungslinie dürfte der Name Jutta als Fingerzeig dienen.
    Ohne jeden Beweis wird im Handbuch der historischen Stätten selbst in der letzten Auflage der dux Cunode Beckilnheim mit dem Kärntner Herzog Konrad identifiziert. Im Lexikon des Mittelalters wird der Kärntner Herzog („wohl“) nur einschränkend genannt, was Wolf gleich als völlige Identifikation aufführt. Wolf geht ausführlich auf die Urkunde ein, weil diese von denen als Beweis für ihre Auffassung angesehen wird, die den dux Cuno de Beckilnheim mit dem Schwaben-Herzog Konrad gleichsetzen, und nicht glauben wollen, dass dieser mit der OTTONIN Richlind verheiratet war.
    Für Wolf spricht gegen die Identität des dux Cuno mit Herzog Konrad von Schwaben, dass in der Urkunde von 1128 „außer der Tochter Uda keine weiteren Kinder des Herzogspaares von Böckelheim genannt werden, weder Hermann noch andere bekannte Kinder Konrads von Schwaben“. Er verlangt, dass in der Urkunde auch die lebenden Kinder vom durch die Schenkung erwirkten Seelenheil teilhaben sollten und daher genannt werden müssten. Der Unsinn dieser Forderung erweist sich aus der Folgerung, „dass das Paar Kuno und Jutta zum Zeitpunkt der Stiftung keine weiteren Kinder hatte, jedenfalls keine, die noch zum elterlichen Haushalt gehörten“. Der Nachsatz macht die ganze Überlegung hinfällig, die sonst dazu führt, dass Wolf Herzog Konrad von Kärnten eine zumindest halbwüchsige Tochter ohne weitere Kinder aus erster Ehe zuschreiben muss, aber auch, dass die von Jackman vorgeschlagene Identifikation mit einem Herzog Konrad vom Elsaß genauso unmöglich wäre, denn der soll ja der Vater Konrads von Schwaben (und dreier weiterer Kinder) sein, die also auch genannt sein müssten. Ich muss hoffentlich niemandem Beispiele dafür anführen, dass Eltern für ein einzelnes verstorbenes Kind eine Memorial-Stiftung einrichteten und nur sich selber miteinbezogen. In einem „Hauskloster“ hätten sie vermutlich auch die eigenen Eltern und weitere Kinder in die Fürbitten einschließen lassen, das war hier nicht der Fall. Wenn über diese Schenkung freilich eine förmliche Urkunde ausgestellt worden war, konnten darin die Kinder des dux Cuno durchaus genannt sein, nämlich als zustimmende Zeugen. Mindestens 13 Jahrzehnte später genügte die Bestätigung durch den örtlichen Erben, nämlich Meinhard im Namen seiner Gattin.
    Schließlich müssen wir auch eine ungefähre Zeitstellung für die so viel später bezeugte Schenkung finden: Es wird allgemein angenommen, dass Erzbischof Willigis den Disibodenberg als Kanonikerstift zu Beginn seiner Amtszeit einrichtete, also bald nach 975. Es bedurfte aber wohl einer gewissen Anlaufzeit, und wenn Uda nicht völlig zufällig dort starb, oder wenn sie in Böckelheim starb und auf dem Disibodenberg begraben wurde, kommen wir in die beiden letzten Jahrzehnte des Jahrtausends. Eine Grenze wäre der Tod ihres Vaters 997. Wann die Mutter Jutta starb, ist nicht feststellbar. Hlawitschka meint, ihr gelte der Eintrag einer domna Juditta in Einsiedeln zum November. Das mag sein, ist sogar wahrscheinlich, hilft uns aber nicht weiter, nicht einmal chronologisch.
    Die Bezeichnung Kunos nach Böckelheim in der Urkunde von 1128 könnte mit Ansprüchen oder Mitbesitz Meinhards zu tun haben. 1222 bezeugt eine Randnotiz des Caesarius von Heisterbach zum Prümer Urbar, dass der Graf von Spanheim auf Burg Böckelheim seinen Sitz hat und den nahelegenen Prümer Besitz in Weinsheim zu Lehen trägt. 1235 hat Graf Simon von Spanheim von seinen Gütern in Waldböckelheim dem Speyerer Domkapitel Zins zu zahlen. Beim Verkauf an Erzbischof, Dompropst und –kapitel von Mainz, gibt 1278 der Bischof von Speyer seine Zustimmung, wohl als Lehensherr. Dass die Speyerer Rechte von den salischen Kaisern stammen, ist so sicher wie der genaue Zeitpunkt hierfür unsicher ist. Man könnte sich eine Art Paragium vorstellen: Die Erben des dux Cuno teilten - nach der Ausschaltung des Usurpators Gottfried von Lothringen - so, dass der SALIER die Lehnsherrschaft (die er dann Speyer schenkte) und ein Spanheimer oder Nellenburger Vorfahr das Lehen erhielt. Damit bleibt leider offen, wer 1105/6 direkter und indirekter Herr der Burg war, als Kaiser HEINRICH IV. von seinem Sohn dort gefangen gehalten wurde, doch zuerst wird man an Adalbert von Mörsberg denken.
    Darf man aus der Meldung auf ein Kanonissenstift schließen?

    … oder ein Herzog Konrad vom Elsaß?

    Ich gestehe, bei den vorangehenden Überlegungen Jackmans Vorschlag weitgehend beiseitegelassen zu haben, Herzog Konrad von Schwaben sei der Sohn eines Herzogs Konrad vom Elsass, der 982 starb und den er mit einem bekannten KONRADINER, dem bisher nur als Ortenaugraf und Sohn Gebhards, aber nicht als Herzog belegten Konrad identifiziert. In verwirrender Rabulistik nimmt Jackman den dux Cuno de Beckilnheim als Beweis dafür, dass dieser Konrad Herzog vom Elsaß war, um den nachweislich mit einer Jutta vermählten dux Cuno nicht mit dem Herzog Konrad von Schwaben gleichsetzen zu müssen, dem („Graf Kuno von Öhningen“) der Welfenchronist eine Ehe mit der als Tochter OTTOSI. bezeichneten Richlind nachsagt, die von Wolf als Enkelin OTTOS I. postuliert wird, um den angeblichen Thronbewerber von 1002, Herzog Hermann II., den Sohn Konrads, als LUDOLFINGER-Erben bezeichnen zu können.
    Alle meine Argumente in Beziehung auf die Spanheimer gelten zwar auch, wenn man die Abstammung eine Generation weiter zurück verlegt. Ich habe nur einen Einwand: Wenn der dux Cuno de Beckilnheim schon 982 gestorben ist, erschiene mir seine Schenkung zu früh. Sie erfordert eine Reihe von mehr oder weniger Zeit erfordernden Voraussetzungen, die mit dem Amtsantritt Willigis’ (975) und der vielleicht auf 977 (oder gar noch später) zu datierenden Gründung des Stifts Disibodenberg zusammenhängen. Dass Konrad von Schwaben eine Schwester namens Jutta hatte, könnte natürlich dafür sprechen, dass auch ihre Mutter so hieß. Der Name ist aber schon seit dem ersten mit einer Jutta verheirateten Udo im „Haus“ der KONRADINER heimisch. Ich kann Jackmans Hypothese vorerst nur als extrem unwahrscheinlich ablehnen.
    Weil ich noch ein überraschendes, bisher übersehenes Argument aus der Regional- und Reichsgeschichte in der Hinterhand habe, mache ich mir den Spaß, in die Debatte um Kuno von Öhningen einzusteigen, die sich zu einem amüsanten Historikerstreit ausgewachsen hat, der mit harten Bandagen und mancherlei Finten ausgetragen wird. Dabei werde ich mir und den Lesern die Mühe machen, Jackmans Erfindung des Elsässer-Herzogs zu widerlegen. Eigentlich sollte er sich die Mühe machen, Beweise aufzutischen oder wenigstens Wahrscheinlichkeiten.

    .… oder Chuono nobilissimus comes de Oningen?

    Die Ermittlungen um den Grafen Kuno von Öhningen und seine Nachkommen gehen von der mehr als fragwürdigen, weil in vielen Punkten nachweislich falschen welfischen Überlieferung aus. In der Genealogia Welforum wird von Rudolf („von Altdorf“) berichtet, er sei mit einer Ita von Öhningen verheiratet gewesen, „deren Vater war der sehr edle Graf Kuno, ihre Mutter war aber eine Tochter Kaiser OTTOS DES GROSSEN“ (in der späteren Historia Welforum wird zugesetzt: „namens Richlint“). „Dieser Kuno zeugte vier Söhne, Egebert, Markgraf von Stade, Leopald, Liutold, Kuno, und vier Töchter, von denen eine unseren Rudolf, die zweite einen von Rheinfelden, die dritte einen König der Russen und die vierte einen Grafen von Andechs“ (Historia: „Diessen“) „heiratete“.
    Unter den acht genannten Kindern Kunos fehlt Konrads von Schwaben Nachfolger und Sohn HermannII., der eine besonders illustre Nachfahrenschaft hatte. Das allein diskreditiert schon die ganze Meldung. Von den genannten Kindern hat Ekbert sicher, Leopald höchstwahrscheinlich gar nicht existiert, auch bei den Töchtern ergibt sich Interpolationsbedarf. Dass ein Herzog in einer postumen Quelle nobilissimus comes genannt wird, kann man nicht damit erklären, dass er zu Beginn seiner Ämterlaufbahn Graf war. Eine chronikalische Nachricht ergeht im Nachhinein und hält sich mithin an die letzte, höchste Ehre des Vorfahren. Bewerten wir die Quelle: Von den 16 behaupteten Tatsachen (comes, Kuno, Öhningen, Richlint, filia OTTONIS MAGNI, Ita, Ruodolf, Egebertus marchio de Stadin, Leopaldus, Chuono, alia filia, tertia, quarta, quidam de Rinvelden, rex Rugorum,comes de Andhese/Diezon) sind drei nachweislich falsch (comes, Egebertus marchio de Stadin, Leopaldus), alle anderen sind – außer natürlich den Namen Rudolfs und seiner Frau Ita, aber nicht ihrer Filiation – mehr oder meist weniger wahrscheinlich, was selbst Wolf und Jackman zu Konjekturen zwingt. Nachweislich richtig, 100 % wahrscheinlich, also sicher, ist keine einzige.
    Darum muss man nicht nur den Namen und die Angabe „Kaisertochter“ für die Frau dieses Kuno mit Vorsicht behandeln. Wolf muss sie in „Kaiserenkelin“ uminterpretieren, was ja schon zeigt, wie unzuverlässig die Quelle ist. Selbst wenn in der ganzen Meldung ein „echter Kern“ nachgewiesen wurde, wird aus dem Sämling kein sortenechter fruchtbarer, tragender Baum erwachsen können. Man mag den Grafen Kuno von Öhningen als einen Reflex des Herzogs Konrad akzeptieren. Das Bild ist aber derart verzerrt, dass man daraus auf keine Wirklichkeit zurückschließen darf. Ich lasse hier unerörtert, dass in beiden Welfen-Chroniken sehr viele andere Fehler oder Erfindungen nachgewiesen wurden, was das Vertrauen in die Nachricht zu Kuno von Öhningen nicht gerade stärkt. Wolf aber behauptet: „In der Historia Welforum heißt nun die Gemahlin Kunos von Öhningen Richlint. Hier liegt also ein Quellentext (!!) vor. Es gibt aber auf der anderen Seite keinen einzigen Quellenbeleg, dass Kuno von Öhningen oder Konrad von Schwaben mit einer Judith verheiratet gewesen sei.“
    Letzteres stimmt wörtlich. Nicht mit einer Judith, sondern mit einer Jutta war der Herzog verheiratet. Die Quelle dafür ist unverdächtig, weil es sich eben nicht um die tendenziöse Verherrlichung eines Hauses handelt. Auch die Domna Juditta in der Einsiedler Überlieferung passt als Indiz für eine schwäbische Herzogin dieses Namens gut, ohne letzte Sicherheit zu geben. Versuchen wir trotzdem, die Kaisertochter oder -enkelin Richlint zu retten. Jede Hypothese, die nicht von vornherein unmöglich ist, muss man durchspielen.

    Erste Möglichkeit:
    Falls es den Vater Konrad vom Elsass gegeben hat, könnte dieser der Kuno von Öhningen sein. Dann wäre sogar der Markgraf von Stade (freilich als Schwiegersohn) zu erklären. Denn Herzog Konrads von Schwaben nachweisliche Schwester Jutta (also eine mögliche Tochter dieses möglichen Konrads vom Elsass) war mit dem Stammvater der Stader, Heinrich, verheiratet. Meiner Meinung passt sogar Ita besser in diese Generation, da ihr Mann Rudolf ein Altersgenosse Konrads von Schwaben sein dürfte. Dabei könnte man auch die Nachricht von der Kaisertochter tel quel nehmen. So verschieben sich die Filiationen um eine Generation, was besitz-genealogisch keine Schwierigkeit darstellt, wohl aber chronologisch zu überprüfen wäre. Mir ist das die Mühe nicht wert, vor allem nicht in unserem Zusammenhang.

    Zweite Möglichkeit:
    Konrad von Schwaben hatte zwei Frauen. Wolf schließt das aus unter Berufung auf eine freilich überzeugende Fußnote.

    Dritte Möglichkeit:
    Jutta war die Kaisertochter.

    Vierte Möglichkeit:
    werden wir wieder ernst.
    Der Reichenauer Memorial-Eintrag
    Denn zu allererst muss man eine Reichenauer Memorialüberlieferung mitheranziehen, deren Interpretation zwischen Wolf und Hlawitschka besonders umstritten ist. Sie lautet:

    Cuonradus comes
    Liutoldus laicus
    Cuonradus laic.
    Herimannus
    Ita Iudita
    Richlint Ruo-
    dolf Vuelf Hein-
    rich Heinrich

    Unter der Voraussetzung, dass Konrad von Schwaben den Eintrag eröffnet, liegt der Zeitpunkt vor 983, da er noch Graf genannt wird. Wäre „Konrad vom Elsass“ gemeint, müssten wir noch etwas weiter zurückgehen. Dass die zwei von der Welfenchronik erfabelten Söhne fehlen, wundert nicht, wohl aber an welcher Stelle und wie Herzog Hermann erscheint. Im Vergleich zu Liutold und Konrad (beide als laici bezeichnet) müsste er, weil ohne Bezeichnung, noch ein Kind und eigentlich zum geistlichen Stand bestimmt sein. Wer aber waren die nach ihm aufgeführten Frauen? Voraussetzen darf man, dass sie dem familiären Rang nach eingetragen wurden, etwaige Verstorbene natürlich zuerst. Wenn Itaalso eine Tochter des Cuonradus comes sein soll, war sie zum Zeitpunkt des Eintrags schon tot. Nur dann kann Iudita (so Hlawitschka) und/oder Richlint (so Wolf) seine Gattin sein. Am logischsten erscheint mir: Ita war die noch lebende Schwiegermutter, Iudita die Gemahlin Konrads und Mutter der Kinder, Richlint die Tochter, mit der Ruodolf verheiratet war, sie steht ja auch direkt vor ihm.
    Uff! Das hieße doch, Iudita/Jutta war eine Kaiserenkelin und tatsächlich Gattin Konrads, die Frau Rudolfs hieß Richlint. Eine charmante Wendung. Aber chronologisch geht das nicht. Die Tochter des 957 gestorbenen Herzogs Liudolf, der 947/8 Ida, die 986 Mai 17 verstorbene Tochter Herzog Hermanns I., geheiratet hatte, kann nicht schon 982 (spätester Termin für den Gedenkeintrag) zwar mehrere Enkel gehabt haben, aber noch nicht jene Kinder, die aus der Welfenchronik im Eintrag noch fehlen. Außerdem ist Ita als Gemahlin Rudolfs gut belegt.
    Wolf würde folgende Variation vorschlagen: Ita ist Konrads Schwiegermutter, Iuditas eine Mutter, Richlint seine Frau. Nur fehlt dann die Gattin Rudolfs.
    Noch besser gefiele Wolf und Jackman wohl folgende Möglichkeit: Nach dem Grafen Konrad sein Schwiegervater Liutoldus, weil er als Herzog abgesetzt worden war, nur mit der Bezeichnung laicus. Dann sein Vater Cuonradus, dann sein Sohn Hermann, dann Schwiegermutter und Mutter und Gattin. Aber wieder fehlt dann die Gattin Rudolfs!
    Wenn aber Rudolf der eigentliche Mittelpunkt des Eintrags wäre – zu einem Zeitpunkt, wo er selber noch nicht Graf ist!! – könnte man Ita für seine Frau, Iudita für seine Schwiegermutter (also doch die Frau des Cuonradus comes) halten und Richlint für eine Schwester oder – unerklärlicherweise vor den Söhnen – für seine wohlbelegte Tochter, die die Historia Welforum fälschlich Richgarda nennt (Richarda in der Genealogia). Es ist gut möglich, dass wegen dieser Namensverwechslung vom „Welfen-Historiker“ das unverstandene Richlint zur Schwiegermutter Rudolfs, das heißt zur Frau Kunos von Öhningen gemacht wurde.
    Lassen wir diese Deutungsversuche, es gibt noch mehr; aber keine Interpretation deckt sich mit der Welfen-Überlieferung und den Interpretationen von Wolf und Jackman oder auch Hlawitschka. An einer Harmonisierung der Historia Welforum mit dem Reichenauer Eintrag kann man sich nur verheben. Ich habe nämlich den Eindruck, dass die Verfasser der Genealogia und der Historia Welforum diesen Eintrag gekannt und hier den „Grafen“ Konrad und den Namen Richlint und vielleicht auch die Söhne Liutold und Konrad her haben. Sie fanden, eventuell von den Reichenauer Mönchen darauf hingewiesen, „ihre“ Welfen Rudolf, Ita usw. in dem Eintrag und reimten sich das übrige zusammen. Genau so kannten sie die Chronik Thietmars und den Continuator Reginonis (mit der Erzählung von dem Kuno, der Geschlechtsverkehr mit einer Kaiser-Verwandten gehabt haben wollte) sowie die Schluchsee-Schenkung, wo sie den Stader Markgrafen Eggebert usw. fanden. Nach eigener Aussage arbeiteten sie ja summa diligentia investigantes ac multum in diversis chronicis et historiis sive antiquis privilegiis quaerendo laborantes. Dass ihnen diplomatisches Rüstzeug und eine reichhaltige historisch-genealogische Sekundärliteratur und eine sichere chronologische Stütze fehlten, darauf muss man gefasst sein; man darf auch nicht erwarten, dass sie nur richtige Nachrichten fanden und sie nur richtig auswerteten. Alles mehr oder weniger zufällig Zusammengetragene verwurstelten sie in zwei Stufen mit Familienerinnerungen zu einem halb erfundenen, halb wahren Verhau, aus dem man nichts, aber auch garnichts zur Grundlage einer wissenschaftlichen These machen darf. Wenn wir – vielleicht nicht einmal alle – Quellen entdecken, aus denen sie kritiklos rezipierten, dürfen wir diese nicht als bestätigende Parallel-Überlieferung ansehen, sondern müssen mit komparatistischem Blick untersuchen, wie sie missverstanden, umgedeutet, vermanscht und weitergesponnen wurden. Genealogia und Historia Welforum sind Literatur. Genausowenig wie sie darf man in künftigen Jahrhunderten Wolfs, seiner Parteigänger und seiner Kontrahenten Texte als Quelle nehmen, ausgenommen für bestimmte Mentalitäten der Geschichtswissenschaft Ende des 20. Jahrhunderts.
    Mithin gibt keine der bisherigen Quellenauslegungen und -konjekturen die Genealogie des Herzogs Konradvon Schwaben (und seines wahrscheinlich gar nicht existenten Vaters Konrad vom Elsaß) korrekt wieder, schon deshalb, weil die Quellen so vage sind, dass aus ihnen tragfähige Annahmen nicht hervorgehen können. So wie ich die hinreißend widersprüchlichen Deutungen anzweifle, kann man natürlich auch meine Zweifel bezweifeln.
    Ich schlage mich nicht auf die Seite der Parodisten, wenn ich nochmals eine Denkmöglichkeit anfüge. Der letzte Name der Reichenauer Memorialnotiz, angeblich eine Dublette, könnte nämlich Konrads von Schwaben Schwager Heinrich von Stade bezeichnen, denn man muss wohl Vuelf Heinrich für die beiden Enkel Welf und Heinrich ansehen. Dann dürfte aber auch Iudita Heinrichs von Stade Gattin meinen und dann wäre Richlint mit größter Wahrscheinlichkeit eine weitere Schwester oder eine Tochter Konrads. Oder doch die Gattin Konrads? Der Eintrag: Graf Konrad, drei Brüder oder Söhne, zwei Schwestern, eine dritte Schwester oder Tochter oder seine Frau, Schwager 1 (kaum Schwiegersohn) mit zwei Söhnen, Schwager 2, ergäbe eine gewisse Kohärenz. Sicher haben die Mönche auf der Reichenau wie alle ihre Zeitgenossen sich wenig um Systematik in unserem Sinne geschert, aber Alter und Rang waren ihnen wichtig. Genauso sinnvoll wäre der Eintrag, wenn man ihn auf Jackmans Herzog Konrad vom Elsaß bezieht: So oder so müssten wir in den Personen nur die lebenden Vertreter zweier Generationen sehen. Aber so oder so oder so oder so fehlen einige der doch als zum Zeitpunkt der Eintragung lebend zu vermutenden Familienmitglieder, darunter die wohl erst später im Naheland verstorbene Uda. Kurz, der Reichenauer Eintrag ist im Gegensatz zur Historia Welforum eine Primärquelle, leider eine fast unmöglich korrekt auszuwertende.

    Herzinach und Braubach

    Die Identität des dux Cuno de Beckilnheim mit Kuno von Öhningen und dem Grafen Konrad des Memorialeintrags wäre bestärkt, wenn man des letzteren hypothetischen Sohn Liutold mit dem gleichnamigen Vater der Adelheid von Achalm gleichsetzen darf, wofür er freilich ein wenig früh geboren wäre. Denn laut der Zwiefalter Chronik ging die optima curtis iuxta Renum Herzinach nomine (der wertvolle Hof Hirzenach am Rhein) an Adelheids Enkel Burchart (Bischof von Utrecht) und Otto (von Lechsgemünd), die Söhne ihrer Tochter Mahthildis de Horeburc. Diese doch leicht zugängliche Stelle entging bis heute sämtlichen Regionalhistorikern. Die spätere Besitzgeschichte gehört nicht hierher, wohl aber die Vorgeschichte. Ursprünglich war es wohl ein Bestandteil des Fiscus Boppard, in und an dem es erheblichen konradinischen Besitz gab. Aus der Zwiefalter Nachricht quibus ex materna dote … in hereditatem devenisset geht hervor, dass Hirzenach ein Teil der Mitgift oder des Erbguts der Mahthildis war. Auf ihre Schwester Willibirg, Gattin des Grafen Werner III. von Grüningen/Hessen-gau († 1066) kamen große Besitzungen rechts des Mittelrheins (u. a. halb Braubach), die dann über die BILSTEINER und GISONEN an die LUDOWINGER gelangten. Auch dieser Erbgang hat wahrscheinlich seinen Ausgang von Liutold, dem möglichen Sohn von Graf/Herzog Konrad, genommen.
    Werner III. könnte aber einen Teil seiner rheinischen Besitzungen auch über seine agnatische oder kognatische Verbindung zu den Nellenburgern ererbt haben. Wie Werner I. († 1040 August 22) an den zweifellos ihm nahe verwandten Eppo von Nellenburg (und damit dessen Frau) anzuschließen ist, ob als Schwiegersohn oder, so Eckhardt, als Sohn, braucht uns hier nicht zu kümmern. So oder so hat er über Eppos Frau Hadewig (wenn meine Hypothese zutrifft) eine Erblinie zum dux Cuno de Beckilnheim. Jackman hält ihn allerdings für Eppos jüngeren Bruder, sodass er Schwager, aber nicht Erbe Hadewigs wäre. Die Besitzungen um Kreuznach, Pfaffen-Schwabenheim und Dill gingen freilich nicht an ihn, sondern an seinen Bruder oder Schwager Eberhard den Seligen, von dem sie weiter an die Spanheimer gelangten. Die Heirat Werners III. mit Willibirg wäre - vorausgesetzt, Hadewig war eine Tochter Hermanns II. und Luitold dessen Bruder - 5 : 4 zum gemeinsamen Vorfahren, dem Herzog Konrad = dux Cuno de Beckilnheim = Kuno von Öhningen, also kanonisch unverfänglich.

    Noch mehr Anmerkungen zur Öhningen-Debatte und zu den Konradinern

    Grundsätzlich ist diese Diskussion um „Kuno von Öhningen“ und seine ottonische Gattin meiner Ansicht entschieden: „Wenn man schon um jeden Preis einen ,geblütsrechtlichen‘ Anspruch Hermanns“ (II., Herzog von Schwaben) „postulieren will, dann läge es wohl doch näher, die unbestreitbare, allgemein bekannte ottonisch-karolingische Deszendenz von dessen Gemahlin Gerberga ins Feld zu führen (Anm: Unter ihren Ahnen bis zur vierten Generation befinden sich neun (!) Könige, darunter drei KAROLINGER…).“
    „Erbrecht“ war überhaupt so eine Sache. Selbst bei persönlichem Eigentum (Allodien) ist der Erbgang für bestimmte Epochen und Rechtsgebiete nicht vorhersagbar: Erbten nur die Söhne, und zu gleichen Teilen? Die Töchter nur ersatzweise? Was war mit Kindern vorverstorbener Söhne? usw. usw. Bei Lehen ist der Erbgang noch schwieriger zu verstehen, denn der Lehnsherr hatte ja ein Interesse, einen handlungsfähigen Amtsinhaber zu bekommen. Dafür gab es sehr verschiedene Wege. Ganz ähnlich beschreibt Wolf die Erbansprüche der Thronkandidaten von 1002, eine andere Materie, allerdings mit dem gleichen Prinzip der Auswahl dritter Seite unter den Prätendenten. Eine eindeutige Rechtslage hätte zu einem bestimmten Bewerber geführt. Die Frage wurde – ohne Wolf zu fragen – auf dem Machtwege gelöst: Wenn es in der Macht des verstorbenen Kaisers gelegen hatte, seinen Nachfolger zu designieren, setzte er ihn durch. Wenn einer der Kandidaten den Thron machtvoll usurpierte wie HEINRICH II., setzte er sich durch. Wenn die Wahlversammlung der Fürsten einen ihnen möglichst genehmen Herrscher aussuchte (Idealisten mögen sagen: einen möglichst geeigneten), setzten sie den auf den Thron. Von Vorteil war für den Aspiranten in jedem Fall verwandtschaftliche Nähe, ja zu wem? Zum gerade verstorbenen Herrscher? Zu OTTO DEM GROSSEN? Zu KARL DEM GROSSEN Großen? Zu den einflussreichsten Wählern? War nicht manchmal die Abstammung vom bisherigen Herrschergeschlecht geradezu kontraproduktiv? Man denke an die im 10. Jahrhundert geradezu verpönten KAROLINGER oder später LOTHAR VON SUPPLINBURG?

    Quasi hereditatem inter filios

    Ebrechtliche Fragen bestimmen auch die Diskussion über die Herkunft Herzog Konrads. Er und seine aus Thietmars Chronik erschlossenen Geschwister (Udo (II), Graf Heribert und Jutta, die Stammmutter der Stader und Großmutter Thietmars) hielt man bisher für Söhne Udos (I). Jackman rangiert sie in einen ganz anderen KONRADINER-Zweig, mit einem negativen und einem positiven Argument.
    Ersteres ist Jackmans Interpretation der Stelle des Regino-Continuators, Udo comes obiit, qui permissu regis, quicquid beneficii aut praefecturarum habuit, quasi hereditatem inter filios divisit. Er versteht diesen Satz so, dass 949 Graf Udo (I) vom König erlaubt bekommen habe, seine Lehen und Ämter unter Verwandte wie Erbbesitz unter Söhne zu verteilen, nicht „unter seine Söhne“. Udo hätte nur zwei ihn überlebende Söhne gehabt: Udo, der 950 Bischof von Straßburg werden sollte und bis 965 lebte, und Ottovon Grabfeld, der als sein Sohn durch die sogenannte Notiz von St. Omer (auf die wir gleich zu sprechen kommen) ebenso belegt sei wie die Abstammung Konrads von Schwaben von Udos Cousin Gebhard.
    Dabei kann man unangenehme Fragen nicht unterdrücken. Warum sollte Udos 938 gefallener Sohn Gebhard (von dem wir zufällig wissen) nicht schon Kinder gezeugt haben? Und hatte Udo vielleicht noch weitere Kinder, die bloß in den Quellen nicht auftauchen, weil sie vor dem Vater gestorben oder Frauen waren? Hätte der Sohn Udo Kleriker werden dürfen, wenn er der Stammhalter war? Er wurde Bischof von Straßburg, gerade ein Jahr nach der kaiserlich genehmigten Teilung quasi hereditatem… Ein Zufall? Bloß aufgrund der Notiz im Hammersteiner Prozess mit Jackman Graf Otto im Grabfeld als überlebenden Sohn Udos einzusetzen, ist auf jeden Fall gegen den gesunden Menschenverstand, da dieser dann doch wohl Alleinerbe gewesen wäre. Hätte Udo ihn (gar mit Zustimmung OTTOS!) enterbt, hätte der Continuator Reginonis das ganz anders formuliert. Schließlich: Wenn Udo (I.) keine lebenden Nachkommen hatte, hätte er dann nicht eher seinen ihm noch im selben Jahr in den Tod folgenden Bruder Hermann I., Herzog von Schwaben (mit)bedacht, statt Konrad, den – nach Jackman einzigen – Sohn seines Vetters Gebhard?
    Jackmans Auslegung der Stelle in der Continuatio erscheint mir überzeugend, wenn man mit Settipani/Poly und Johannes Fried die Konsequenz zieht, Udo seien „zum Zeitpunkt der Privilegierung“, seine Lehen und Vogteien wie Erbbesitz unter Söhne zu verteilen, „solche Söhne überhaupt abzusprechen“. Ich ziehe gegen Jackman und Wolf die weitere Konsequenz: Der 910 verwaist als puer genannte, also kaum nach 900 geborene Udo verteilte seine Ämter und Lehen am Ende seines Lebens nicht unter entfernte Verwandte, sondern unter Enkel und eventuell Schwiegersöhne.
    Mit den vier Geschwistern sind gewiss nicht alle Erben aufgezählt. Dass aber diese vier nicht von dessen Vetter Gebhard sondern von Udo abstammen (freilich nicht unbedingt wie in traditioneller Auffassung als seine Kinder, sondern, was auch ihre Lebens-, genauer ihre Todesdaten zu bestätigen scheinen, eher als Enkel über einen unbekannten Sohn oder eine Tochter ), verraten schon ihre Namen. Jackman muss wegen der Vermandois-Namen Heribert und Kunigunde dem Grafen Gebhard vom Ufgau eine hypothetische Frau Adela aus diesem Geschlecht geben, wohingegen eine Tochter Heriberts I. von Vermandois (wohl namens Kunigunde) als Gemahlin Udos zuverlässig belegt ist. Auch die Namen Hermann, Ita und Udo passen besser oder nur zu Nachkommen Udos. Mit erstaunlicher Präpotenz verdreht Jackman bei den Stadern auch das Vorkommen von Udo, weil er die Abstammung von Udo (I) leugnet: „The name Udo can be observed entering the house of Stade as the sole onomastic heritage from the Konradiner. Apparently this occurred in a rather unusual way: … for the names Judith and Liuthar both include an –ud- component.“
    Schließlich wird in Jackmans Hypothese die Heirat des Wetterau-Grafen Heribert mit Irmintrud, Tochter Meingauds und Enkelin des Maienfeldgrafen Eberhard (II) zu einer Nahehe 3 : 3, denn Heriberts Großvater wäre der Bruder dieses Eberhard. Jackman sieht in der Nahehe ausdrücklich kein Problem, und übersieht – wie bisher auch seine Kritiker – dabei die Folgerung für Otto von Hammerstein: Wenn HEINRICH II. Otto vernichten wollte, wie zuletzt Johannes Fried unterstrich, hätte er ihn leicht als illegitimen Sprössling einer unerlaubbaren Nahehe um sein Erbe bringen können.

    Ergänzung:
    Prof. Dr. Wilhelm Störmer machte mich [Josef Heinzelmann ] aufmerksam auf eine nobilis matrona Ota, die von einem Grafen Chono und einem Herimannus um ihr Gut Burgbernheim mit Burg, Forst und zugehörigen Dörfern beraubt worden sei, die es an das Bistum Würzburg vertauscht hatten. Sie erhält 1000 Januar 1 von OTTO III. ihr Recht, aber das Gut bleibt bei Würzburg (gewiss wurde sie mit dem Tauschobjekt entschädigt). Störmer meint mit gutem Grund, dass die bisher nicht weiter untersuchten drei Personen wohl eng mit einander verwandt waren und „Namen der mächtigen KONRADINER-Sippe tragen“.
    Brieflich weist er mich auch auf eine Frau Yrmengard hin, die von HEINRICH II. die ihm von Graf Konrad (wohl dem vorigen und Graf im Rangau) übertragenen Güter Herzogen-Aurach und Langenzenn auch nach dem Tode des Kaisers noch als Leibgeding besaß. Nach ihrem Tode sollten die Güter an die Bamberger Kirche fallen, der sie schon bei der Auftragung zubestimmt worden waren. Guttenberg denkt bei diesem Grafen Chunrad an einen Grafen im Rangau und den Bruder Chuno des Bischofs Eberhard von Bamberg.

    oo Judith von Marchtal, Tochter des Grafen Adalbert

    Nach Jackman/Fried
    oo Richlind (OTTONIN)
    -
    Kinder:
    - Liutold Graf von Mömpelgard
    - Konrad Graf -24.11.994
    - Hermann II. 945/50-4.5.1003
    - Ita von Öhningen -16.10.
    oo Rudolf II. Graf von Altdorf (WELFE) -10.3.
    - Uda - jung

    Literatur:
    Adelheid Kaiserin und Heilige 931 bis 999 Info Verlag Karlsruhe 1999 - Althoff Gerd: Die Ottonen. Königsherrschaft ohne Staat. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 2000 Seite 149,161,168 - Althoff, Gerd: Otto III., Primus Verlag, Darmstadt 1997, Seite 47, 52,61 - Beumann, Helmut: Die Ottonen. Verlag W. Kohlhammer Stuttgart Berlin Köln, Seite 122,128,131 - Brandenburg Erich: Die Nachkommen Karls des Großen Verlag Degener & Co Neustadt an der Aisch 1998 Seite 6,121 - Die Salier und das Reich, hg. Stefan Weinfurter, Jan Thorbecke Verlag 1991, Band I Seite 175,178,184-187,189-191,226,241/Band III Seite 490 - Eickhoff, Ekkehard, Theophanu und der König, Klett-Cotta Stuttgart 1996, Seite 71,73,84,104,109,112,114,134,222,224,308,407,416,426,451 - Faußner, Hans Constantin: Kuno von Öhningen und seine Sippe in ottonisch-salischer Zeit - Fried, Johannes: Prolepsis oder Tod? Methodische und andere Bemerkungen zur Konradiner-Genealogie im 10. und frühen 11. Jahrhundert - Glocker Winfrid: Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik. Böhlau Verlag Köln Wien 1989 Seite 279,292,314,334,341 - Görich Knut: Otto III. Romanus Saxonicus et Italicus. Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1995 Seite 146,150 - Heine Alexander (Hg.): Geschichte der Welfen. Phaidon Verlag GmbH Essen Seite 24,25,39 - Heinzelmann Josef: Spanheimer–Späne Schachwappen und Konradinererbe - Hlawitschka Eduard: Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen. Genealogische Untersuchungen zur Geschichte Lothringens und des Reiches im 9., 10. und 11. Jahrhundert. Kommissionsverlag: Minerva-Verlag Thinnes Nolte OHG Saarbrücken 1969 Seite 46-48,65,144 - Hlawitschka Eduard: Untersuchungen zu den Thronwechseln der ersten Hälfte des 11. Jahrhunderts und zur Adelsgeschichte Süddeutschlands. Zugleich klärende Forschungen um „Kuno von Öhningen“, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1987, Seite 7-9,47,50-55,58-61,63,65-68, 71,73,78,99-108,110-112, 115-120,122-126,128,130,142-144,147-153,155-158,166-178 - Hlawitschka, Eduard: Wer waren Kuno und Richlind von Öhningen? Kritische Überlegungen zu einem neuen Identifizierungsvorschlag. in: Zeitschrift für Geschichte des Oberrheins 128 1980 Seite 1-49 - Holtzmann Robert: Geschichte der sächsischen Kaiserzeit. Deutscher Taschenbuch Verlag München 1971 Seite 274,284,286,288,328 - Kienast, Walther: Der Herzogstitel in Frankreich und Deutschland (9. bis 12. Jahrhundert), R. Oldenbourg Verlag München-Wien 1968 - Köpke, Rudolf/Dümmler Ernst: Kaiser Otto der Große, Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 1962 - Maurer, Helmut: Der Herzog von Schwaben. Grundlagen, Wirkungen und Wesen seiner Herrschaft in ottonischer, salischer und staufischer Zeit, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1978 - Rappmann Roland/Zettler Alfons: Die Reichenauer Mönchsgemeinschaft und ihr Totengedenken im frühen Mittelalter. Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1998 Seite 90,92,449 - Schmid, Karl: Probleme um den "Grafen Kuno von Öhningen" in Gebetsgedenken und adliges Selbstverständnis im Mittelalter. Ausgewählte Beiträge, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1983 Seite 127-179,211,246 - Schneidmüller Bernd/Weinfurter Stefan (Hrsg.): Ottonische Neuanfänge. Symposium zur Ausstellung "Otto der Große, Magdeburg und Europa" Verlag Philipp von Zabern Mainz 2001 Seite 271,272,279,286,289 - Schneidmüller, Bernd/Weinfurter Stefan/Hg.): Otto III. – Heinrich II. Eine Wende?, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1997, Seite 302 A,369 - Schnith Karl: Frauen des Mittelalters in Lebensbildern. Verlag Styria Graz Wien Köln 1997 Seite 55,95 - Schneidmüller Bernd: Die Welfen. Herrschaft und Erinnerung. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 2000 Seite 115 - Schnith Karl Rudolf: Mittelalterliche Herrscher in Lebensbildern. Von den Karolingern zu den Staufern. Verlag Styria Graz Wien Köln 1990 Seite 149,153 - Thietmar von Merseburg: Chronik. Freiherr vom Stein-Gedächtnisausgabe, Seite 118,122,176,216 - Werner Karl Ferdinand: Die Nachkommen Karls des Großen bis um das Jahr 1000 (1.-8. Generation) Band IV in: Braunfels Wolfgang: Karl der Große Lebenswerk und Nachleben. Verlag L. Schwann Düsseldorf Seite 463 - Wies, Ernst W.: Otto der Große, Bechtle Esslingen 1989, Seite 110,115, 286 - Wolf, Arnim: Wer war Kuno von Öhningen? Überlegungen zum Herzogtums Konrads von Schwaben (+ 997) und zur Königswahl vom Jahre 1002. Deutsches Archiv für Erforschung des Mittelalters Band 365,1980, Seite 25-83 -

    Familie/Ehepartner: von Marchtal, Judith. [Familienblatt] [Familientafel]

    Kinder:
    1. von Mömpelgard, Liutold gestorben vor 1044.
    2. von Schwaben, Konrad gestorben am 24 Nov 994.
    3. von Schwaben, Hermann II. wurde geboren in 945/950; gestorben am 4 Mai 1003.
    4. von Öhningen, Ita gestorben nach 1000; wurde beigesetzt in Altomünster [85250],Dachau,Bayern,Deutschland.
    5. von Schwaben, Uda

Generation: 2

  1. 2.  von der Wetterau, Udo I. wurde geboren in 895/900 (Sohn von im Lahngau, Gebhard II. und Ida); gestorben am 12 Dez 949; wurde beigesetzt in Wetzlar [35576],Lahn-Dill-Kreis,Hessen,Deutschland.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Graf der Wetterau

    Notizen:

    Udo I.
    Graf der Wetterau
    895/900-12.12.949 Begraben: Stift Wetzlar
    Sohn des Herzogs Gebhard II. der Jüngere von Lothringen aus dem Hause der KONRADINER und der EZZONIN Ida

    Entgegen den neuen Forschungsergebnissen von Johannes Fried und Professor Wolf habe ich [Karl-Heinz Schreiber, Genealogie-Mittelalter.de] mich entschlossen, die KONRADINER-Genealogie nach dem bisherigen Forschungsstand beizubehalten, wobei ich mich vor allem auf die Arbeit von Josef Heinzelmann beziehe, die mir dieser dankenderweise zur Verfügung gestellt hat. Die OTTONEN-Verwandtschaft Herzog Hermanns II. von Schwaben über Richlint, Tochter oder Enkelin OTTOS I., als Voraussetzung für seinen Thronanspruch von 1002 ist ebenso abzulehnen wie die Existenz einer Tochter oder Enkelin OTTOS DES GROSSEN namens Richlint.

    Lexikon des Mittelalters: Band VIII Seite 1178

    Udo I., Graf, Herzog im Elsaß
    * vor 900, + November 949 Begraben: Stift Wetzlar
    Sohn des KONRADINERS Gebhard (+ 910)

    Vettern:
    König KONRAD I. (+ 918)
    Herzog Eberhard von Franken (+ 939)
    Burghard (+ ?)
    Herzog Hermann I. von Schwaben (+ 949)

    oo Gräfin von Vermandois

    Söhne:
    Gebhard (+ 938)
    Konrad, Herzog von Schwaben (+ 997)
    Udo (+ 982)
    Heribert

    Tochter:
    Judith, Gräfin von Stade

    Udo wurde von den Königen KONRAD I. und HEINRICH I. gefördert mit Rechten in der Wetterau, Königssondergau und im Oberrheingau. Ein Turmburgbau in Wiesbaden ist wahrscheinlich. Späteres Wirken im Elsaß ist nicht genau festlegbar. Udo war Sachwalter seiner Sippe auch im Blick auf das Erzstift Mainz. Während der durch König OTTOS I. straffe Politik ausgelösten Reichswirren trat Herzog Eberhard von Franken ins Lager der Königsgegner über, die Vettern Udo und Hermann blieben auf seiten des Herrschers. Die königstreuen KONRADINER kämpften am Oberrhein, dann bei Andernach, wo Eberhard und Herzog Giselbert von Lothringen am 2. Oktober 939 den Tod fanden; nach Thietmar von Merseburg soll Udo selbst Eberhard erschlagen haben (MGH SRG [in us. schol.], II, 34). OTTO I. übertrug Udo Lehen und Grafenrechte. Im nächsten Jahrzehnt blieben Udo und Eberhards Sohn Konrad Kurzbold im Lahngau zuverlässige Stützen der Königspolitik, nicht mehr revidiert werden konnte das Erlöschen des konradinischen Herzogtums am Mittelrhein.

    Literatur:
    JDG H I., 51,196; JDG O I. 73,90ff.,117,151,175f. - H. Büttner, Gesch. des Elsaß, I, 1939 [neu hg. T. Endemann, 1991], 155ff. - E. E. Stengel, und Hermann, Die Hzg.e vom Elsaß, 1951 [Abh. und Unters.en zur hess. Gesch., 1960, 441-479] - W.-A. Kropat, Reich, Adel und Kirche in der Wetterau von der Karolinger- bis zur Stauferzeit, 1964, 41-48; 190 Anm. 21, 200 - L. Falck, Mainz im frühen und hohen MA, 1972, 56ff., 72f - O. Renkhoff, Wiesbaden im MA, 1980, 47ff., 54f.

    Barth Rüdiger E.: Seite 179, "Der Herzog in Lotharingien im 10. Jahrhundert"

    Otto
    + 949
    Sohn Gebhards (+ 910), Graf in der Wetterau

    D LK 35, S. 150 v. 3.8.904
    Lac. Nr. 63, v. 3.8.904
    D K I Nr.17, v. 12.3.913, Nr. 8, v. 1.7.912, Nr. 13. v. 28.11.918
    in pago Loganacgouue (Lahngau) in comitatu Ottonis fratis nostris;
    in pago Logenehe in comitatu Ottonisgermani nostri;
    in comitatu Ottonis et Eberharti in pagis duispurch et keldaggouue;
    Mitglied der fränkischen KONRADINER-Sippe;
    s.a. Isenburg I, Tafel 4.
    Udo und sein Vetter Konrad Kurzbold besiegten am 2.10.939 bei Andernach die Herzöge Giselbert von Lothringen und Eberhard von Franken. Er beerbte 948 seinen Cousin Graf Konrad Kurzbold, war eine wichtige Stütze der OTTONEN und gründete das Kloster Naumburg in der Wetterau. 939 erbte er die Allodien des herzoglichen Cousins Eberhard, bekam aber nicht das Herzogtum.

    Köpke Rudolf/Dümmler Ernst: Seite 73,91-92,117,175, "Kaiser Otto I"

    Bei dem Strauß um Belecke (Gefangennahme des Königsbruders Heinrich) fiel Gebhard, Udos Sohn, ein Neffe des Herzogs Hermann von Schwaben, wodurch letzterer, gleichfalls schon schwankend, zum Heile für OTTO zu um so festerer Anhänglichkeit an die königliche Sache vermocht ward. Ebenso natürlich Graf Udo von der Wetterau und vom Rheingau selbst, und beider Vetter Graf Konrad vom Nieder-Lahngau, genannt Kurzbold, dem wir schon im vorhergehenden Jahre in dem Rate des Königs begegnen.
    Bei Andernach hatten die beiden Herzoge den Rhein überschritten, zunächst wohl um die Gaue ihrer Gegner, Konrads und Udos, den Nieder-Lahngau, Rheingau und die Wetterau, zu verwüsten, doch sollen sie sogar den frevelhaften Plan gehegt haben, den König selbst gefangen zu nehmen. Mit einer kleinen Schar zogen die Grafen Udo und Konrad, Eberhards Vettern, den Spuren der Plünderer nach. Von einem Priester erfuhren sie, dass die Herzoge das Heer mit der reichen Beute bereits über den Rhein gesandt hätten, sie selbst aber nähmen im Kreise weniger Begleiter noch diesseits des Stromes ein Mahl ein. Udo und Konrad eilten in fliegender Hast dem bezeichneten Orte zu und fanden ihre Feinde, wie eine spätere Sage will, bei dem Brettspiele. Nach hartnäckigem Kampfe erlag Eberhard dem Schwerte, von vielen Wunden durchbohrt, sein Gefolge wurde teils niedergehauen, teils gefangengenommen. Giselbert warf sich mit seinen Begleitern in einen Kahn, der unter der allzu schweren Last der Fliehenden umschlug und sie alle in die Fluten versenkte. Nach einer anderen Erzählung stürzte sich Giselbert mit seinem Rosse in den Strom und ertrank fortgerissen von dem Strudel der Wellen.
    Nach dem Osterfest (18. April 941) ließ der König mit dem Rate Hermanns von Schwaben und der fränkischen Grafen Udo und Konrads des Roten, die damals am höchsten in seinem Vertrauen standen, die Schuldigen zur Haft bringen.
    Einen schmerzlichen Verlust, der sich dem Konrads anschloß, brachte ihm dasselbe durch den Tod des Grafen Udo von der Wetterau, seines Freundes, eines der Männer, deren ausharrender Treue er vornehmlich den schwer errungenen Sieg des Jahres 939 zu verdanken hatte. Einen besonderen Beweis seiner Gunst gewährte ihm der König durch die Erlaubnis, seine Lehen und Grafschaften unter seine Söhne zu teilen, als ob es erbliche Eigengüter gewesen wären.

    Hlawitschka, Eduard: Seite 47-49, Untersuchungen zu den Thronwechseln der ersten Hälfte des 11. Jahrhunderts und zur Adelsgeschichte Süddeutschlands, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1987 47-49,65,152

    Konrad von Schwaben ist nun offensichtlich - wie ich vor wenigen Jahren in einer kleinen Untersuchung zur KONRADINER-Genealogie erhärten konnte [E. Hlawitschka, Kuno und Richlind Seite 36-49: Anhang - Die Stammtafel der KONRADINER und ihre Quellenbasis. Dort auch die Filiationsnachweise für die anderen in der umseitigen Tafel angeführten Vorfahren Hermanns II.; nachzutragen hierzu ist ein Hinweis auf MG Libri memoriales I: Liber mem. von Remiremont Seite 4 (= fol. 3 v nr. 18), wo über einer Rasur auf der "Königsseite" dieses Gedenkbuches der im 1. Jahrzehnt des 10. Jahrhunderts geschriebene Eintrag steht: Gebardi duci, Hidda, Riquinus, Cristianus ... Auf Seite 37 (= fol. 18r) dieses Buches findet man zudem von der gleichen Hand, die Seite 29 (= fol. 14v) zum 22. Juni (910) den Tod des Herzogs Gebhard eintrug, zum 19. November den Eintrag migravit Idda comitissa.
    Offensichtlich war demnach Herzog Gebhard mit einer Hidda/Ida vermählt. Dies würde auch gut erklären, daß Gebhards Sohn Herzog Hermann I. von Schwaben seine Tochter Ida (= Gemahlin von OTTOS I. Sohn Liudolf) nannte, ja, daß auch Gebhards Enkel Herzog Konrad von Schwaben seiner Tochter den Namen Ita gab (vgl. dazu unten Seite 99ff.) - In den Bänden 61,62,63 des Braunschweigischen Jahrbuchs (1980, 1981, 1982) möchte H. Dobbertin den 949 verstorbenen Grafen Udo I. von der Wetterau nicht als Vater des Herzogs Konrad von Schwaben gelten lassen, sondern einen für das Jahr 940 (in MG D O I,23) bezeugten Ufgaugrafen Gebhard oder noch eher Udos I. Sohn Gebhard (gefallen 938 vor Belecke) als Herzog Konrads Vater ansehen. Doch kann er hierfür keine schlüssige Beweisführung bieten, so daß sich eine eingehende Auseinandersetzung mit dieser Ansicht erübrigt. Wenn es Dobbertin, Wolf und andere als unglaubhaft erscheint, daß der 938 vor Belecke gefallene Sohn Graf Udos I. namens Gebhard und der erst 997 verstorbene Herzog Konrad von Schwaben Brüder waren - wenn also der Abstand von 59 Jahren zwischen den Todesdaten von zwei Brüdern als bedenkenerregend erscheint und den Anlaß zur Suche nach anderen Lösungen in der Anordnung der KONRADINER-Genealogie abgeben soll, so sei doch noch einmal darauf verwiesen, daß Gebhard als Jüngling im Kampf fiel (sein Vater überlebte ihn um 11 Jahre) und Herzog Konrad 997 als sehr alter Mann starb (sein jüngster Sohn Herzog Hermann II. hatte 1002 schon wieder verheiratete Töchter, seine Tochter Ita um 1000 schon rechtsmündige Söhne). So etwas ist durchaus nicht unmöglich; zum Beispiel verstarb FRIEDRICH BARBAROSSAS Mutter Judith ca. 1030, ihr Bruder Welf VI. dagegen erst 61 Jahre später, nämlich 1191.] - der Sohn des 949 verstorbenen Grafen Udo I. von der Wetterau gewesen, der mit einer uns nicht namentlich überlieferten Tochter des Grafen Heribert I. von Vermandois verheiratet war. Und Udo I. von der Wetterau wiederum war der Sohn des 910 gegen die Ungarn gefallenen Herzogs Gebhard von Lothringen, der offenbar eine Hidda/Ida zur Frau hatte.

    Hlawitschka, Eduard: Seite 46 Anm. 4, "Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen. Genealogische Studien zur Geschichte Lothringens und des Reiches im 9.,10. und 11. Jahrhundert."

    Zum 1016 verstorbenen Gevehardus, Heriberti comitis filius, nepos meus vgl. lib. VII c. 49 (Seite 458); zu Conradus Suevorum ductor egreius ac eiusdem frater Heribertus comes lib. IV c. 60 (Seite 200), zu Heribert comitis folio Ottone vgl. lib. V c. 24 (Seite 249); in lib. V c. 35 (Seite 260) wird Gerberga als Schwester Ottos von Hammerstein und im Kapitel vorher (Seite 258) als Gemahlin des Markgrafen Heinrich von Schweinfurt genannt (R. Holtzmann hält indes in einer Fußnote seiner Edition die Identifizierung des hier genannten Otto mit Otto von Hammerstein für fraglich); zu Udo II. als matris meae avunculus vgl. lib. III c. 20 (Seite 124) und zu Herzog Hermann II. von Schwaben, den matris meae avunculis filius, lib. V c. 22 (Seite 247); Herzog Hermann II. war nach den Einsiedler Annalen (MG SS III Seite 144) ein Sohn seines Amtsvorgängers Konrad von Schwaben, der oben schon einmal als Bruder Heriberts angeführt worden ist. Das Filiationsverhältnis Gebhards zu Udo I. ist bezeugt von Widukind von Corvey, Sachsengeschichte lib. II c. 11, ed. Lohmann-Hirsch, MG SS rer. Germ. (1935) Seite 75: Interfectus est atem (938) ibi GevehardusUdonis filius, fratris Herimanni ducis; indessen ist die Filiation von Udo I. zu Konrad, Udo II., Heribert und Judith nicht ausdrücklich überliefert. Bekannt ist immerhin, daß Udo I. - wie der Contin. Reginonis ad 949, ed. F. Kurze, MG SS rer. Germ. Seite 164 bezeugt - bei seinem Tode permissu regis, quicquid beneficii aut prefecturarum habuit, quasi heredidatem inter filios divisit, daß er also mehrere Söhne hatte. Wenn nun Konrad und Heribert in Udos I. rheinfränkischem Bereich nachfolgen, sieht, so darf man sie doch wohl als jene filii Udos ansprechen. Außerdem dürfte die Ausbreitung des Namens Udo bei den Grafen von Stade nach der Ehe Heinrichs I. von Stade und Judiths für Judiths Herleitung von Udo I. von der Wetterau und dem Rheingau sprechen. Eine letzte Sicherung erhält die Voranstellung Udos I. letztlich noch durch die erst auf den nächsten Seiten zu besprechende genealogische Notiz aus dem Zusammenhang des Hammersteinischen Eheprozesses.
    Gegen dieses System hat jüngst K. Schmid, Probleme um den "Grafen Kuno von Öhningen", in Dorf und Stift Öhningen, hg. von H. Berner (1966) Seite 87f., geweisse Bedenken angemeldet. Er weist darauf hin, daß Udos I.bezeugter Sohn Gebhard bereits 938 im Kampfe fiel, er also schon kurz vor 920 geboren sein dürfte, während Konrad, der als sein Bruder anzzusetzen ist, doch erst 982 Herzog von Schwaben geworden ist und 997 starb. Nach den gleichen Beobachtungen hatte schon E. Kimpen, Zur Königsgenealogie der Karolinger- bis zur Stauferzeit, in: ZGO NF 64 (1955) Seite 65, vorgeschlagen, Udo II. als den Vater Heriberts und Herzog Konrads von Schwaben anzusehen. Eine solche Erwägung scheitert aber an Thietmars oben zitierten Angabe über Udo II. als matris meae avunculus - er müßte matris meaeavus genannt worden sein, wenn man nicht auch Judith mit Udo II. eine Generation über Konrad und Heribert stellen will - bzw., wenn man Judith als Schwester Udos II. auffaßt, daran, daß Herzog Hermann II. von Schwaben bei Thietmar als matris meae avunculi filius - nicht nepos! - erscheint.
    Die angeführten chronologischen Erwägungen machen indessen die obige Zusammenfügung der Einzelteile nicht unmöglich; und deshalb haben sich jüngst sowohl K. F. Werner, Die Nachkommen Karls des Großen, in: Karl der Große IV (1967) Seite 463, als auch H. Jakobs, Der Adel in der Klostererform von St. Blasien (1968) Seite 176ff., weiter zur Herkömmlichen Anordnung bekannt. Man hat für die im Stemma genannten Personen etwa folgende Lebensdaten anzunehmen, wobei ich mich an die von K. F. Werner aus den weiteren Zusammenhängen gewonnenen Daten anlehne:

    Udo I. * ca. 895/900 (beim Tode des Vaters 910 nach Contin. Regin. ad 910 noch puer), + 949
    Gebhard * ca. 918/20, + 938
    Konrad von Schwaben * ca. 920/25, + 997
    Udo II. * ca. 925/30, + 982
    Heribert * ca. 930, + 992
    Judith * 925, + wohl vor 973
    Heinrich I. von Stade * 925/30, + wohl 975/76
    Hermann II.von Schwaben * 945/50, + 1003
    Gerberga * 970
    Heinrich von Schweinfurt * ca. 970, + 1017
    Gebhard * ca. 970, + 1016
    Otto von Hammerstein * ca. 975, + ca. 1036
    Siegfried von Walbeck * ca. 950/55, oo 972/73, + 991
    Kunigunde + 955, + 997
    Thietmar von Merseburg + 975, +1018

    Die Frage, ob Hermann II. von Schwaben ein Sohn Herzog Konrads von Schwaben (Beleg siehe oben) oder Udos II. war - dieses meint der erst in der Mitte des 12. Jahrhunderts tätige Annalista Saxo ad 1002 (MG SS VI Seite 650): Erat hic Herimannus filius Udonis ducis, qui aput Calabriam cum multis occubuit -, darf wohl im Sinne der zeitgenössischen und ortsnäheren Ann. Einsidlenses ad 997 beantwortet werden. Gestützt wird die Aussage der Einsiedler Annalen indessen noch durch einen Reichenauer Gedenkeintrag; zu diesem und seiner Interpretation vgl. H. Schwarmaier, Reichenauer Gedenkeinträge aus der Zeit König Konrads II., in: Zeitschrift für Württembergische Landesgeschichte 22 (1963) Seite 18ff.

    Holtzmann Robert: Seite 117,123,130, "Geschichte der sächsischen Kaiserzeit"

    Aber es ging nicht alles so, wie die Empörer wollten. Es war dem Herzog Eberhard von Franken gelungen, auch ein jüngeres Mitglied seines Hauses auf seine Seite zu ziehen, Gebhard, einen Sohn des rheinfränkischen Grafen Udo (der ein Bruder Hermanns von Schwaben und mithin ein Vetter Eberhards war). Dieser Gebhard ist im Kampf um Belecke gefallen, und das schien den anderen KONRADINERN, Hermann, Udound ihrem Vetter Konrad Kurzbold, ein Gottesgericht, so daß sie um so fester auf der Seite des Königs aushielten.
    Gegen die Feinde schickte der König den treuen Herzog Hermann mit schwäbischen Truppen nach Norden, und zwei Grafen dieses Hauses, Hermanns Bruder Udo und sein Vetter Konrad Kurzbold, Vettern auch des Franken-Herzogs, haben am 2. Oktober 939 den entscheidenden Sieg am Rhein, gegenüber von Andernach, davon getragen. Eberhard und Giselbert waren bereits über den Strom gekommen, ihr Heer war am Beutemachen, ein großer Teil der Truppen schaffte den Raub auf das andere Ufer, da wurden die Herzöge von den beiden Grafen überrascht und völlig geschlagen. Eberhard ist im Kampf gefallen, Giselbert auf der Flucht im Rhein ertrunken.
    Von Kamerich aus rückte OTTO im August 946 in Frankreich ein, mit einem starken Heer, bei dem sich auch der König Konrad von Burgund wieder befand, ferner Hermann von Schwaben mit seinem Bruder Udo, die Erzbischöfe von Mainz und Trier und andere weltliche und geistliche Fürsten.

    Schwager, Helmut: Seite 135,158, "Graf Heribert II. von Soissons"

    König Rudolf, verbündet mit Graf Marcus von Dormois und Graf Warin Eisenarm von Castric, griff Reimser Kirchengüter an, wobei es zu argen Plünderungen kam; andererseits schlossen der geschädigte Graf Boso, Herzog Giselbert von Lothringen - wobei hier kaum die Tatsache, daß Heriberts II. Schwester N.N. mit dem KONRADINER Graf Udo I. von der Wetterau (+ 949), also einem Todfeind der REGINARE, verheiratet gewesen ist, ausschlaggebend gewesen sein dürfte.
    Aus der Verweigerung der Rückgabe von Saint-Quentin an den HERIBERTINER erfolgte im Sommer 935 der Hilferuf Graf Heriberts II. an König HEINRICH I. und die Eroberung von Saint-Quentin durch ein ostfränkisch-deutsches Hifsheer, worunter sich unter anderem Heriberts II. konradinischer Schwager Graf Udo I. von der Wetterau (+ 949) und dessen Bruder Herzog Hermann I. von Schwaben (+ 949) befanden.

    Fried, Johannes: Seite 87, "Prolepsis oder Tod? Methodische und andere Bemerkungen zur Konradiner-Genealogie im 10. und frühen 11. Jahrhundert"

    Udos I. Nachkommenschaft sei durch die Brüdertrias Udo III., Heribert und Konrad, den Herzog von Schwaben, als seine Söhne gekennzeichnet. Daß sie Brüder waren, bezeugt Thietmar von Merseburg, der Enkel ihrer Schwester Judith. Doch die Vaterschaft des 949 gestorbenen Wetterau- und Rheingau-Grafen ist nur gelehrte Deduktion, die keine Quelle expliziert.
    Die These stützt sich auf drei Überlegungen:
    Erstens nannte der Continuator Regionis zum Jahr 949 aus Anlaß der Todesmeldung pauschal auch "die Söhne" des Grafen Udo I., also hatte er solche, auch wenn sie namentlich nicht genannt sind. Die Stelle ist für die weitere Argumentation zu wichtig, als daß hier auf ihren Wortlaut verzichtet werden dürfte: Udo comes obitt, qui permissu regis, quicquid beneficii aut praefecturam habuit, quasi hereditatem inter filios divisit.
    Zweitens folgten auf Udo ein Konrad in der Rheingaugrafschaft und ein Heribert im Kinziggau, einem Teil der Wetterau, nach, also die Söhne dem Vater.
    Drittens sei derselbe Udo nach Flodoard mit einer Tochter des westfränkischen Grafen Heribert I. von Vermandois verheiratet gewesen, was zwanglos den Namen eines gleichnamigen Sohnes erkläre und folglich Heribert gemeinsam mit seinem Brüdern Udo und Konrad zu Söhnen Udos I. von der Wetterau mache.
    Vier Einwande gegen den traditionellen KONRADINER-"Stammbaum" sind zu registrieren:
    1) Es gibt keine einzige Quelle, die diese Verwandtschaft auch nur für einen einzigen der drei postulierten Udo-Söhne Udo III., Heribert und Konrad explizit bestätigen könnte. Zwar kennen wir einen Udo filius Udonis comitis, doch er soll gerade nicht des Wetterau- und Rheingaugrafen Sohn sein, vielmehr dem eberhardinischen Ast der KONRADINER angehören. Auch ist ein "Cuno filius Cunonis" bekannt, der also, Identität vorausgesetzt, einen Konrad als Vater der erwähnten Brüdertrias anzunehmen nahelegen könnte; doch auch jener Konrad-Sohn soll nach der gängigen KONRADINER-Genealogie der eberhardinischen, nicht der gebhardinschen Linie des Adelshauses entstammen. Dann begegnet im Jahr 950 ein Cuonradus filius Gebehardi comitis im Jahreseintrag des Continuator Regionis; aber diese Filiation schien schon gar nichts mit dem Rheingau- und Wetterau-Grafen Udo und jenen drei Brüdern zu tun zu haben. Schließlich tritt in einem annähernd gleichzeitigen Essener oder Werdener Nekrolog ein Oudo Vdonis comitis filius entgegen, der nicht mit dem eben genannten Udo-Sohn identisch sein kann, vielmehr in einem Zug mit dem im Jahr 966 gestorbenen Lahngaugrafen Eberhard in das Nekrolog eingetragen wurde, also wohl ein KONRADINER und im selben Jahr wie dieser gestorben sein dürfte; im übrigen scheint er Mönch gewesen zu sein. Seine Einbindung in den KONRADINER-Stammbaum ist nur hypothetisch möglich. Er könnte nach der traditionellen These ein Enkel Udos I. von der Wetterau, aber auch der Sohn eines in den Jahren 964/66 hervortretenden Grafen Udo II. sein, also je nachdem sowohl der gebhardinischen als auch der eberhardinischen Linie engehören. Zweifellos war er noch jung und unbedeutend, als er starb. Mehr Filiationsangaben aus dem KONRADINER-Haus der fraglichen Epoche zwischen 940 und 990 liegen nicht vor. Doch eigentümlich: Sie müßten alle oder nahezu alle der eberhardinischen Linie zugewiesen werden.
    2.) Der Continuator Regionis erwähnt zum Jahr 950 und damit unmittelbar nach dem auffälligen Bericht über den Rheingau- und Wetterau-Grafen Udo den Tod des Bischofs Rodhard von Straßburg, dem Udo filius Udonis comitis im Amt folgte, der dann im Jahr 965 starb. Die alte These will, um den 949 ins Grab gesunkenen Grafen Udo I. als Vater des 982 gefallenen Udo III. in Anspruch nehmen zu können, ohne dem Wetterauer zwei Söhne desselben Namens zuweisen zu müssen, die Identität des 949 verstorbenen mit dem zu 950 als Vater des Bischofs genannten Grafen Udo verwerfen, obwohl der Continuator zuvor keinen weiteren Grafen Udo erwähnt hatte.
    So pocht der Graf Udo des Jahres 950 unablässig auf den Nachweis der Vaterschaft des Grafen Udo von 949 und spricht ihm vorderhand die Kinder Judith, Konrad, Heribert und Udo als untergeschoben ab. Solange dieser Nachweis nicht erbracht ist, hat Udo I. also keinen Anspruch auf eine so illustre Nachkommenschaft.
    3.) Um den 982 vorzeitig im Kampf gefallenen Udo III. als Sohn des Rheingau-Grafen retten zu können, wurde als Vater des Straßburger Bischofs ein weiterer Graf Udo II. in Anspruch genommen, den die Continuator Reginonis zwar erst zu 964-966 einführt, der aber schon Jahrzehnte früher Vater geworden sein könnte. Zweifellos ist diese Möglichkeit als solche prinzipiell anzuerkennen, doch ist sie wiederum nicht das Nächstliegende und tatsächlich ganz ungewiß. Denn dieser Graf Udo II., dessen Zugehörigkeit zur KONRADINER-Familie übrigens nicht völlig gesichert ist, wird im Jahre 966 als Rebell zur Emigration gezwungen; er starb irgendwann und irgendwo in der Verbannung.
    4.) Schließlich fordert die alte These die Anerkennung eines irritierenden genealogischen Postulats, das abermals die von ihr konstruierte Generationenfolge mit dem Signum großer Unwahrscheinlichkeit (nicht absoluter Unmöglichkeit) belegt: Des Wetterau-Grafen Udo I. durch Widukind von Corvey unzweifelhaft bezeugter Sohn Gebhard fiel im Kampf im Jahre 938, sein durch die Darstellungsweise des Continuator Regionis nahegelegter Sohn Udo, der Straßburger Bischof, starb 965. Beide Daten passen gut zu einer um 915 anzusetzenden Ehe des Grafen mit einer VERMANDOIS. Die drei dem Wetterau-Grafen thesenhaft als Söhne zugesprochenen Brüder Udo III., Heribert und Konrad, der alemannische Herzog, starben indessen in den Jahren 982, 992 und 997, ihre Schwester Judith etwas vor 974, alle zusammen demnach deutlich eine Generation später als die in den Quellen genanten Udo-Söhne.
    Stehen wir vor einem echten Dilemma? Oder dürfen wir das Nächstliegende - daß nämlich der genannte Bischof Udo von Straßburg des Wetterau-Grafen Udo I. Sohn war und jene drei Brüder Udo III., Heribert und Konrad einen anderen Vater zugewiesen werden müssen.
    Demnach bliebe allein die Aussage des Regino-Constinuators zum Jahr 949, wonach der damals gestorbene Graf Udo I. vom König das Recht erhalten habe, seine Reichslehen zu verteilen quasi hereditatem inter filios. Sehe ich recht, wurde er mit einer Ausnahme durchweg verstanden als Berechtigung Udos, die Lehen "gleich seinem Erbe unter seine vorhandenen Söhne" zu verteilen.
    Nach Donald C. Jackman erhielt Udo I. das Recht, seine Lehen zu verteilen "gleichsam wie das Erbe unter Söhne". Der Ausdruck ist insgesamt als adverbiale Bestimmung zu betrachten. Dann ist gerade nicht gesagt, daß Udo entsprechend erbberechtigte Söhne besaß. Ja, diese Übersetzung zieht geradezu die Notwendigkeit nach sich, dem Grafen Udo I. zum Zeitpunkt der Privilegierung solche Söhne überhaupt abzusprechen. Nach dem Tod seines im Jahr 938 gefallenen wohl älteren Sohnes Gebhard und neben dem seit langem zum Kleriker bestimmten, wahrscheinlich schon mit höheren Weihen versehenen und im folgenden Jahr 950 zum Bischof erhobenen jüngeren Sohn Udo hätte der Rheingau- und Wetterau-Graf demnach, trifft die Jackmansche Übersetzung zu, im Jahr 949 keinen lebenden männlichen Leibeserben besessen, der ihm in einem weltlichen Herrschaftsamt hätte nachfolgen können.

    Heinzelmann Josef: "Quasi hereditatem inter filios"

    Ebrechtliche Fragen bestimmen auch die Diskussion über die Herkunft Herzog Konrads. Er und seine aus Thietmars Chronik erschlossenen Geschwister (Udo (II), Graf Heribert und Jutta, die Stammmutter der Stader und Großmutter Thietmars) hielt man bisher für Söhne Udos (I). Jackman rangiert sie in einen ganz anderen KONRADINER-Zweig, mit einem negativen und einem positiven Argument.
    Ersteres ist Jackmans Interpretation der Stelle des Regino-Continuators, Udo comes obiit, qui permissu regis, quicquid beneficii aut praefecturarum habuit, quasi hereditatem inter filios divisit. Er versteht diesen Satz so, dass 949 Graf Udo (I) vom König erlaubt bekommen habe, seine Lehen und Ämter unter Verwandte wie Erbbesitz unter Söhne zu verteilen, nicht „unter seine Söhne“. Udo hätte nur zwei ihn überlebende Söhne gehabt: Udo, der 950 Bischof von Straßburg werden sollte und bis 965 lebte, und Otto von Grabfeld, der als sein Sohn durch die sogenannte Notiz von St. Omer (auf die wir gleich zu sprechen kommen) ebenso belegt sei wie die Abstammung Konrads von Schwaben von Udos Cousin Gebhard.
    Dabei kann man unangenehme Fragen nicht unterdrücken. Warum sollte Udos 938 gefallener Sohn Gebhard (von dem wir zufällig wissen) nicht schon Kinder gezeugt haben? Und hatte Udo vielleicht noch weitere Kinder, die bloß in den Quellen nicht auftauchen, weil sie vor dem Vater gestorben oder Frauen waren? Hätte der Sohn Udo Kleriker werden dürfen, wenn er der Stammhalter war? Er wurde Bischof von Straßburg, gerade ein Jahr nach der kaiserlich genehmigten Teilung quasi hereditatem… Ein Zufall? Bloß aufgrund der Notiz im Hammersteiner Prozess mit Jackman Graf Otto im Grabfeld als überlebenden Sohn Udos einzusetzen, ist auf jeden Fall gegen den gesunden Menschenverstand, da dieser dann doch wohl Alleinerbe gewesen wäre. Hätte Udo ihn (gar mit Zustimmung OTTOS!) enterbt, hätte der Continuator Reginonis das ganz anders formuliert. Schließlich: Wenn Udo (I.) keine lebenden Nachkommen hatte, hätte er dann nicht eher seinen ihm noch im selben Jahr in den Tod folgenden Bruder Hermann I., Herzog von Schwaben (mit)bedacht, statt Konrad, den - nach Jackman einzigen - Sohn seines Vetters Gebhard?
    Jackmans Auslegung der Stelle in der Continuatio erscheint mir überzeugend, wenn man mit Settipani/Poly und Johannes Fried die Konsequenz zieht, Udo seien „zum Zeitpunkt der Privilegierung“, seine Lehen und Vogteien wie Erbbesitz unter Söhne zu verteilen, „solche Söhne überhaupt abzusprechen“. Ich ziehe gegen Jackman und Wolf die weitere Konsequenz: Der 910 verwaist als puer genannte, also kaum nach 900 geborene Udoverteilte seine Ämter und Lehen am Ende seines Lebens nicht unter entfernte Verwandte, sondern unter Enkel und evtl. Schwiegersöhne.
    Mit den vier Geschwistern sind gewiss nicht alle Erben aufgezählt. Dass aber diese vier nicht von dessen Vetter Gebhard sondern von Udo abstammen (freilich nicht unbedingt wie in traditioneller Auffassung als seine Kinder, sondern, was auch ihre Lebens-, genauer ihre Todesdaten zu bestätigen scheinen, eher als Enkel über einen unbekannten Sohn oder eine Tochter), verraten schon ihre Namen. Jackman muss wegen der VERMANDOIS-Namen Heribert und Kunigunde dem Grafen Gebhard vom Ufgau eine hypothetische Frau Adela aus diesem Geschlecht geben, wohingegen eine Tochter Heriberts I. von Vermandois (wohl namens Kunigunde) als Gemahlin Udos zuverlässig belegt ist. Auch die Namen Hermann, Ita und Udo passen besser oder nur zu Nachkommen Udos. Mit erstaunlicher Präpotenz verdreht Jackman bei den Stadern auch das Vorkommen von Udo, weil er die Abstammung von Udo (I) leugnet: „The name Udo can be observed entering the house of Stade as the sole onomastic heritage from the Konradiner. Apparently this occurred in a rather unusual way: … for the names Judith and Liuthar both include an –ud- component.“
    Schließlich wird in Jackmans Hypothese die Heirat des Wetterau-Grafen Heribert mit Irmintrud, Tochter Meingauds und Enkelin des Maienfeldgrafen Eberhard (II) zu einer Nahehe 3 : 3, denn Heriberts Großvater wäre der Bruder dieses Eberhard. Jackman sieht in der Nahehe ausdrücklich kein Problem, und übersieht - wie bisher auch seine Kritiker - dabei die Folgerung für Otto von Hammerstein: Wenn HEINRICH II. Otto vernichten wollte, wie zuletzt Johannes Fried unterstrich, hätte er ihn leicht als illegitimen Sprössling einer unerlaubbaren Nahehe um sein Erbe bringen können.
    Welches Argument bringt Jackman vor, um diese Erben Udos zu Nachkommen seines Vetters Gebhard zu machen? Es ist eigentlich ein einziges: das rätselhafte Schema consanguinitatis für Otto von Hammerstein und seine Frau Irmingard/Imiza. Eine der dort vorkommenden Filiationsfolgen lautet: Gebehard genuit Cunonem… Cuno genuit Cunonem. Man hat viel gerätselt, was diese mit dem Gegenstand des Eheprozesses nicht zusammenhängende Notiz eigentlich soll.
    Fried bietet die Erklärung, die sich wohl am weitesten vom gesunden Menschenverstand entfernt, weswegen es sich anbietet, sie als Maßstab zu nehmen. „Eine nach der günstigsten Zählweise kanonisch gewöhnlich noch zulässige Ehe im Verhältnis 4 : 4 hätte für Braut und Bräutigam jeweils 30 Aszendenten, deren Geschwister und ihrer aller Nachkommen auflisten müssen, um die Verwandtschaft der beiden Ehegatten ausschließen zu können. Wer besaß eine Übersicht über die Gesamtheit dieser 60+x Personen und die Stelle oder die Stellen, an denen sie sich unzulässig überschnitten? Wer betrieb Ahnenforschung in diesem Stil? …“
    In einer Gesellschaft, die von Geblütsdenken und Erbanspruch beherrscht war wie der mittelalterliche Adel, wo jeder als Herrschaftswissen nicht nur (schon wegen möglicher Erbschaften, Protektion und Einladung zu Familienfeiern) die eigenen aktuellen Verwandtschaftsverhältnisse, sondern auch bis zu einem großen Grade die der wichtigsten Konkurrenten und Verbündeten kannte, war man nicht so blöde, bei der Erforschung einer Blutsverwandtschaft nach Friedschem Rezept vorzugehen. Der Normalfall war sowieso, dass man seine Cousins und Cousinen 3. Grades (um nichts anderes geht es) kannte. Aber Fried meint: „Angesichts solcher Verhältnisse ist evident, dass manch eine Adelsehe eingegangen wurde, ohne eine tatsächlich bestehende, eheverhindernde Verwandtschaft zu bemerken.“ Dabei hätten Brautleute und ihre Eltern es leicht gehabt, Konsanguinität festzustellen: Sie hätten nur die jeweilige Ahnentafel bis zur Ururgroßelterngeneration (das sind inklusive der normalerweise noch lebenden Eltern, der Großeltern und Urgroßeltern tatsächlich 30 Menschen) vergleichen müssen. Warum sollten sie nicht diesen einfachen Weg gegangen sein, in einer Zeit, wo man sehr wohl über Familienverhältnisse und Erbgänge bescheid wusste und genealogisch dachte?
    Fried verwechselt auch Ahnen- mit Verwandtschaftstafeln. Am gravierendsten ist aber sein Missverständnis der Arbores consanguinitatis. Sie „boten die Abstammungslinien in Gestalt eines ,Baumes‘, in dessen Mitte die fragliche Person, ego oder ipse, ihren Platz hatte…“ Er hat sich seine eigene Abbildung 1 nicht genauer angesehen, denn darin fehlt gerade das Feld für den Probanden (Ego), weil jedes Feld einen Verwandtschaftsgrad bedeuten soll, und Ego mit sich selbst natürlich nicht „verwandt“ ist. Gravierender ist es, dass Fried dieses System des Baumes nicht versteht. Alle mit den korrekten lateinischen Bezeichnungen ausgefüllten Felder zeigen verbotene Verwandtschaft, je weiter weg desto entfernter. Bei den Nachfahren gibt es jeweils nur zwei Felder nebeneinander: filius und filia, nepos und neptis usw. Ähnliches gilt für die Aszendenten: pater und mater, avus und avia usw. Bei den Seitenverwandten wird hier die Sache wegen der genauen lateinischen Verwandtschaftsbezeichnungen schwieriger, neben dem pater steht patruus/amita, neben der mater steht avunculus/matertera. Deren Abkömmlinge schließen sich waagerecht an. (Täten sie es senkrecht nach unten, sähe das einer Nachfahren-, bzw. Verwandtschaftstafel ähnlich, senkrecht nach oben, einer Ahnentafel.) Dementsprechend stehen auf der Vaterseite etwa patruelis/amitina oder (zwei Kästchen höher, eines nach links) propatrui/proamitae nepotes, auf der Mutterseite symmetrisch dazu: consobrinus/consobrina und proavunculi/promaterterae nepotes. Es entsteht eine Figur mit der Silhouette eines Baums, eine hohe Abstraktion für Kirchenrechtler. Man kann die Felder entlang hickeln wie beim Kinderspiel „Himmel und Hölle“ und kommt beim letzten Sprung zum Ehepartner hoffentlich aus dem höllischen Inzestgebiet in den Himmel erlaubter Ehe. (Bei den frühsten Varianten sind jedem Feld noch die genauen Gradzahlen mit eingeschrieben.) Dass der Proband zahlreiche Kinder haben konnte (sie sind alle filius oder filia, da gibt es keine Seitenverwandten) und bestimmt auch einen Großvater mütterlicherseits hatte, brauchte eine solche Arbor consanguinitatis nicht wiederzugeben, denn die Verwandtschaftsbezeichnungen waren zu finden: Auch die Brüder der Enkel sind Enkel, beide Großväter hießen avus. Eine Arbor consanguinitatis würde, wenn sie mit konkreten Personen ausgefüllt wäre, geradezu platzen, weil in jedem Kästchen mehrere Namen stünden. Und je weiter die Kästchen oberhalb vom (evtl. zu denkenden) Ego entfernt stehen, desto voller wären sie mit Personen, die untereinander garnicht verwandt sind.
    Ein derartiges Schema konnte in einem Streitfall wie dem Hammerstein-Prozess kaum helfen, weil es nicht die jeweils real existierende Verwandtschaft wiedergab, sondern in seiner Abstraktion nur Konsanguinitätsränge. Fried hält trotzdem – ich vereinfache zulässig – die Arbores für eine Art Ab-Fragebogenformular für Inzest-Inquisition. Fried hätte sehen müssen, dass sie dafür nicht geeignet waren. In der Abbildung (auf die er sich beruft, die er sich aber nicht näher angeschaut zu haben scheint) variieren einige Bezeichnungen und sind einige der äußeren Felder noch frei. Viele der Abweichungen dieses „Typs 5C“ (Bezeichnung Schadts ) vom „Ideal“ kann man nur als Fehler bezeichnen: Patruus magnus und Propatruus werden zu Propatruus magnus, Atavunculi filii und Atmaterterae filii stehen nicht in einem Feld, Abnepos und Atnepos sind vertauscht, auf den Trinepos folgt Trinepotis nepos… Die Fehler waren beim mechanischen Abschreiben weitergeschleppt worden und hatten sich immer mehr kumuliert. Das Ergebnis war blanke theologische Theorie, die sich nie in der Praxis bewähren musste.
    Ein Rätsel bleibt die Notiz von Saint-Omer. Wozu und wieso sind da zuerst drei Filiationslinien dargestellt, zwei davon als Schema consanguinitatis, das nicht zu einem Brautpaar führt, also schon gar nicht zu dem inkriminierten Ehepaar, dessen Schema mit Item ex alia parte angeschlossen wird? Sie führen alle über Männer zu Männern, bieten aber weder die agnatische Linie des Bräutigams (für ihn ist gerade der Vater angegeben), noch vollständig seine agnatische Verwandtschaft. Fried meint nun, diese Linien seien Relikte einer Prüfung in seinem Sinne. „Dass die ihnen zugeordneten Namen aufgeschrieben wurden und die Notiz erhalten blieb, ist ein einzigartiger Glücksumstand. Er gestattet den Einblick in die Prüfungspraxis inkriminierter Ehen bei unterstellter, aber noch nicht verifizierter Verwandtschaft. Sie bestand in der Aktualisierung beider Seiten des Verwandtschaftsschemas für den Einzelfall.“ Kurz und gut, Fried meint, wir hätten hier so etwas wie das Regest einer Stasi-Akte, genauer einer Kirchensicherheits-Akte. Vernünftige Menschen wären jedenfalls nicht so umständlich vorgegangen, und selbst die überwachungssüchtigsten Mönche und Bischöfe hätten gewusst, dass nicht nur reine Männer- oder Frauenlinien zu prüfen sind, sondern die viel zahlreicheren Mischlinien.
    Wann wurde überhaupt geprüft? Auf bloßen Verdacht hin? Auf Geheiß des missgünstigen Kaisers, wie Fried meint? Hatten Mönche Geheimarchive mit Personenstandsakten? Die Betroffenen und ihre Familien wussten doch nach Fried so gut wie nichts von ihren Vorfahren?
    Ich schaue nicht lange nach einschlägiger Literatur. Ich setze voraus, dass solche Eheprozesse zumindest in der Beweisaufnahme mündlich waren. Es gab also ein Verfahren wie später die Aufschwörung bei Aufnahme in ein Domkapitel: Angesehene Männer aus der Verwandtschaft (oder der Nicht-Verwandtschaft) mussten unter Eid erklären, wer die 4 ersten Ahnengenerationen von Bräutigam und/oder Braut waren. Vielleicht gab es differierende Aussagen wegen durch frühen Tod nicht erinnerter Zwischengenerationen oder bei Kettenehen. Eine gefundene und bestätigte Verwandtschaft dann als Deszendenzlinien von dem gefundenen gemeinsamem Vorfahren(paar) darzustellen, war kein Problem für den notierenden Geistlichen. So stand denn in der Notiz von St. Omer: Godefridus et Gerbirhc nepos et neptis. Godefridus genuit Irmingardam. Gerbirhc genuit Imizam. Imiza genuit Ottonem. Daraus ging der Grad der Verwandtschaft deutlich hervor, wenn man, eben nicht im Wortsinn der Arbores!, nepos et neptis als Cousin und Cousine 1. Grades versteht, die weder patrueles noch consobrini sind.
    Zur Sicherheit konnte der Inquisitor sein Schema in einer Arbor consanguinitatis abzählen. Ich glaube nicht, dass er es tat, jedenfalls zeigt die Aufzeichnung von St. Omer keine Spur davon. Sonst hätte es im zweiten Teil etwa geheißen: „Arbor Ottonis: Mater Imiza –Avia Gerbirhc – (Proavia/Proavus X) – (Proavunculus oder Promatertera Y) – Proavunculi (oder Promaterte-rae) filius Godefridus – Proavunculi (…) neptis Irmingarda; oder umgekehrt (ich kürze ab) „Arbor Irmingardis: Pater – … … – Propatruelis (…) i magni (sive amitae magnae) filia Gerbirhc – Propatruelis (…) neptis Imiza – Propatruelis (…) pronepos Otto“, und hätte mit dieser Methode nach Lehrbuch genauso festgestellt, dass die Ehe innerhalb der verbotenen Grade war, weil jedes Kästchen einem kanonischen Verwandtschaftsschritt entsprach. Genau genommen hätte schon genügt: „Ottoni non licet nuptias inire cum Irmingarda, nepte propratruelis proavunculi (sive promaterteraeproamitae) sui (suae) quia eius in gradu sexto est consanguinea.“
    Nach Jackman wäre die Ahnenschaft bis in die 5. Ahnengeneration geprüft worden, Fried meint „Die Agnaten-Genealogie reicht sechs Generationen zurück.“ Zumindest letzteres wäre überflüssig gewesen, denn die auf den Arbores der Vollständigkeit halber theoretisch verbotene Verwandtschaft 6 : 1 ist biologisch kaum möglich.
    Was sollen aber die ersten Filiationslinien der Aufzeichnung aus St. Omer? Ich kann mir nur vorstellen, dass sie den Zeugen galten, die die Ahnentafeln „aufschwuren“, um deren Zusammenhang mit dem Ehemann klarzulegen, also ihre Sachkenntnis oder Unvoreingenommenheit. . Solange wir den Zweck nicht genau erkennen, können wir auch nicht sagen, um wen es geht, und wenn wir das nicht wissen, dürfen wir diese unklare Quelle nicht auswerten. Aller Wahrscheinlichkeit nach (auch wenn es nicht um Zeugen ginge) müssten die Probanden doch Zeitgenossen des Prozesses sein, also Mitte der 1020er Jahre gelebt haben. Die bisherigen Deutungen bleiben immer im 10. Jahrhundert, ein Gestochere im Dunkel früherer Generationen.
    Wäre die Aufzeichnung aber eine Art Stammtafelgerüst der KONRADINER, müsste man sie als lückenhaft und problematisch bezeichnen, könnte jedenfalls darauf keine glaubhaften Hypothesen aufbauen. Das zeigt sich schon an den ganz verschiedenen Ansätzen, wie man in der Aufzeichnung den unverbunden auftauchenden Heribert in den Zusammenhang stellt. Dass ein paar Namenfolgen in den rudimentären Stammtafeln, die man von den KONRADINERN erstellen kann, als Filiationslinien erscheinen, besagt angesichts der Namenvererbung wenig. Einen Gebehard mit Sohn Cuno und Enkel Cuno kann es in jeder Generation ein- oder zweimal gegeben haben. Warum soll nicht der 938 bei der Belagerung von Belecke gefallene gleichnamige Sohn Udos (I) gemeint sein? Mit dem ersten Cuno wären wir bei einem der möglichen „heredes quasi filii“ und dem ersten oder zweiten Glied der Filiationskette (nach Jackman) Konrad vom Elsaß - Konrad von Schwaben - Konrad Graf von Ortenau, ob mit oder ohne den ungesicherten Elsässer. Diese Lösung erscheint mir sehr viel plausibler als die Konstruktion Jackmans, der die Reihe in den Erberhardinischen Ast der KONRADINER-Agnaten versetzt. Jackman wie ich müssen freilich einräumen, dass Udo, der nepos des Gebehard (sie sind filii duorum fratrum) in der Luft hängt. Als Udos (I) Vater Gebhard 910 gegen die Ungarn fiel, hinterließ er nach dem Continuator Reginonis nur zwei Söhne, eben Udo und Hermann. Hermann aber hatte keinen Sohn. Der 938 gefallene Gebehard kann Brüder und Schwestern gehabt haben, aber keinen patruelis Udo. Der Gebhard Jackmans hat zwar einen patruelis Udo, nämlich Udo (I), aber der hat keinen ihn überlebenden Sohn Otto (Graf im Grabfeld), weil das, wie wir sahen, mit der Verteilung quasi hereditatem nicht zu vereinbaren ist.
    Diese Diskussion ist freilich überflüssig, denn meine wie Jackmans und jede bisherige Lösung entspricht nicht der Forderung, dass die Probanden, also Otto und Konrad, um 1020 gelebt haben sollen. Außerdem: Wenn wir Fried glauben, dass der Adel sich seiner Ururgroßeltern nicht erinnern konnte, dürfen wir auch einer Verwandtschaftsdarstellung nicht vertrauen, die sechs Generationen zurückgeht, selbst wenn sie von schriftkundigen Mönchen aufgezeichnet wurde. Wir sollten uns in unserem Wissensdurst nicht an diesen Strohhalm klammern, um aus ihm in dieser quellenlosen Zeit die blasse Limonade vergifteter Erkenntnis zu saugen.

    915 oo Kunigunde von Vermandois, Tochter des Grafen Heribert I.
    Kinder:
    - Gebhard III. ca 918/20- 938 vor Belecke
    - Konrad Herzog von Schwaben ca 925/30-20.8.997
    - Udo II. Graf der Wetterau ca 920/25-14.7.982
    - Heribert Graf Kinzinggau ca 930- 992
    - Judith ca. 925-16.10.973
    959 oo Heinrich I. Graf von Stade -9.5.975/76
    - Hugo Graf im Einrichgau

    Kinder: Nach Jackmann/Fried
    - Gebhard - 938
    - Udo (Otto) Bischof von Straßburg - 965
    - Otto Graf von Grabfeld

    Literatur:
    Althoff Gerd: Die Ottonen. Königsherrschaft ohne Staat. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 2000 Seite 85 - Beumann, Helmut: Die Ottonen, Verlag W. Kohlhammer, 1991 Seite 60 - Büttner, Heinrich: Geschichte des Elsaß I. Politische Geschichte des Landes von der Landnahmezeit bis zum Tode Ottos III. und Ausgewählte Beiträge zur Geschichte des Elsaß im Früh- und Hochmittelalter, Jan Thrbecke Verlag Sigmaringen 1991 - Fried, Johannes: Prolepsis oder Tod? Methodische und andere Bemerkungen zur Konradiner-Genealogie im 10. und frühen 11. Jahrhundert - Glocker Winfrid: Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik. Böhlau Verlag Köln Wien 1989 Seite 66 - Hlawitschka, Eduard: Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen. Genealogische Studien zur Geschichte Lothringens und des Reiches im 9.,10. und 11. Jahrhundert, Saarbrücken 1969, Seite 46,49-51,65 - Hlawitschka, Eduard: Untersuchungen zu den Thronwechseln der ersten Hälfte des 11. Jahrhunderts und zur Adelsgeschichte Süddeutschlands, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1987 Seite 47-49,65,152 - Holtzmann Robert: Geschichte der sächsischen Kaiserzeit. Deutscher Taschenbuch Verlag München 1971 Seite 117,123,130,170 - Köpke, Rudolf/Dümmler Ernst: Kaiser Otto der Große, Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 1962 Seite 73,91-92,117,175 - Schieffer Rudolf: Die Karolinger. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 1992 Seite 224 - Schwager, Helmut: Graf Heribert II. von Soissons. Verlag Michael Lassleben Kallmünz/Opf. 1994 Seite 135,158, 252,284,326 - Widukind von Corvey: Die Sachsengeschichte. Philipp Reclam jun. GmbH & Co., Stutggart 1981 Seite 119,145 - Wies, Ernst W.: Otto der Große, Bechtle Esslingen 1989, Seite 110,115 - Wolf Armin: Wer war Kuno von Öhningen? Überlegungen zum Herzogtum Konrads von Schwaben (+ 997) und zur Königswahl vom Jahre 1002. in Deutsches Archiv für Erforschung des Mittelalters Band 36 1980, Seite 25-83 -

    Begraben:
    Stift Wetzlar

    Udo heiratete von Vermandois, Kunigunde in 915. Kunigunde (Tochter von von Vermandois, Heribert I. und von Meaux, Adele) wurde geboren um 890; gestorben nach 943. [Familienblatt] [Familientafel]


  2. 3.  von Vermandois, Kunigunde wurde geboren um 890 (Tochter von von Vermandois, Heribert I. und von Meaux, Adele); gestorben nach 943.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Wetterau,Hessen,Deutschland; Gräfin in der Wetterau

    Notizen:

    Kunigunde von Vermandois
    Gräfin in der Wetterau
    um 890- nach 943

    Tochter des Grafen Heribert I. von Vermandois und der Adele von Meaux, Erb-Tochter des Grafen Theutbert
    Johannes Fried nennt im Stammbaum der KONRADINER (bei Brandenburg, Nachkommen Seite 92) die Tochter Heriberts Adela von Vermandois, während Jackman ihren Namen mit Kunigunde angibt

    Brandenburg Erich: Tafel 1, "Die Nachkommen Karls des Großen", VI. Generation 4.

    N. (Tochter)
    Gemahl: vor 920 Udo Graf in der Wetterau (KONRADINER) + 949 12.XII.

    Anmerkungen: Seite 116,VI. 4. Tochter

    Vgl. Arbois de Jubainville 1, 107f; Kalckstein 182; Flodoard 946, S. S. 3, 393.
    Da Udos Sohn Gebhard nach Widukind 2,11 (S.S. 3, 440) 938 im Kampf getötet wurde, also doch wohl mindestens etwa 18 Jahre alt war, muß die Ehe vor 920 geschlossen sein, aber auch nicht viel früher, da Udo vom Cont. Regin. 910 (S. S. 1, 614) beim Tode seines Vaters noch als puer bezeichnet wird.

    * Ergänzung:
    Nach neueren Forschungen, die Donald C. Jackman: The Konradiner: A study in genealogical methodology, in der Reihe JUS COMMUNE, Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Europäische Rechtsgeschichte, Frankfurt am Main, Sonderhefte, - Studien zur Europäischen Rechtsgeschichte -, Band 47, Frankfurt am Main 1990, veröffentlich hat, ergeben sich für die Stammfolge der KONRADINER und somit der Abstammung einiger Zweige von KARL DEM GROSSEN, grundlegenden und weitreichend Änderungen. Vor Abschluß der wissenschaftlichen Diskussion der Ergebnisse von Jackmann wird daher einstweilen auf die völlige Übernahme seiner Forschungsergebnisse verzichtet.

    Ergänzung (Jackman): vermutlich Kunigunde von Vermandois. [VI 5]

    915 oo Udo IV. Graf von der Wetterau
    895/900-12.12.949

    Kinder:
    - Gebhard III. ca 918/20- 938 vor Belecke
    - Konrad Herzog von Schwaben ca 925/30-20.8.997
    - Udo II. Graf der Wetterau ca 920/25-14.7.982
    - Heribert Graf Kinzinggau ca 930- 992
    - Judith ca. 925-16.10.973
    959 oo Heinrich I. Graf von Stade -9.5.975/76
    - Hugo Graf im Einrichgau

    Kinder: Nach Jackmann/Fried
    - Gebhard - 938
    - Udo [= Otto?] Bischof von Straßburg (950-965) -26.8.965
    - Otto ?

    Kinder:
    1. im Einrichgau, Hugo
    2. von der Wetterau, Gebhard III. wurde geboren um 918/920; gestorben in 938 in Belecke [59581],Soest,Nordrhein-Westfalen,Deutschland.
    3. von der Wetterau, Udo II. wurde geboren um 920/925; gestorben am 14 Jul 982 in Cotrone [88900],Kalabrien,Italien.
    4. 1. von Schwaben, Konrad wurde geboren um 915/920; gestorben am 20 Aug 997.
    5. von Rheinfranken, Judith wurde geboren um 925; gestorben vor 973.
    6. von der Wetterau, Heribert wurde geboren um 925; gestorben in 992.


Generation: 3

  1. 4.  im Lahngau, Gebhard II. wurde geboren um 865 (Sohn von im Lahngau, Udo und N.); gestorben am 22 Jun 910 in Augsburg [86150],Augsburg,Bayern,Deutschland.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Wetterau,Hessen,Deutschland; Graf in der Wetterau
    • Titel/Amt/Status: Lothringen,Frankreich; Statthalter von Lothringen

    Notizen:

    Gebhard II. der Jüngere
    Statthalter von Lothringen
    Graf in der Wetterau
    ca 865-22.6.910 gefallen bei Augsburg
    Jüngster Sohn des Grafen Udo im Lahngau aus dem Hause der KONRADINER


    Gebhard II. der Jüngere wurde Graf im Nieder-Lahngau und gesamten südlichen Hessen mit Niddagau, Rheingau und Wetterau, Vogt von St. Maximin und Oeren und half gegen die BABENBERGER. Er wurde vom König 904 als Statthalter in Lothringen, wo ihm und seiner Familie mehrere Güter und Lehen übertragen worden waren, im Widerstreit mit dem Hause HENNEGAU eingesetzt. Gestützt auf die konradinische Hausmacht konnte sich Gebhard in dem unruhigen Lothringen behaupten. Vergeblich empörten sich 906 die Grafen Gerhard und Matfried. Dieser Aufstand wurde aber nicht durch Gebhard, der gegen die BABENBERGER kämpfte, sondern Konrad den Jüngeren niedergeworfen. An der Spitze des ostfränkischen Heeres fiel er in einer Schlacht gegen plündernde Ungarn am Lech. Er gründete eine Kirche zu Wetzlar.

    Barth Rüdiger E.: Seite 180, "Der Herzog in Lothringen im 10. Jahrhundert"

    Gebehardus + 22.6.910 gegen Ungarn

    Bruder o.e. Konrads, Graf im Rheingau und in der Wetterau, zu jener Zeit der erste Mann in Lothringen; s.a. Isenburg I, Tafel 4; Wampach, Lux. S. 148, Nr. 135, a. 899; G. Streich, Burg und Ki., S. 143.

    Mohr Walter: Band I Seite 14, "Geschichte des Herzogtums Lothringen"

    Die Familie der KONRADINER war nicht in Lothringen beheimatet, der König stattete sie aber jetzt im Lande mit Besitzungen aus, um ein entsprechendes Gegengewicht gegen die allzu selbständigen Großen zu erhalten. Und nun ist es auffallend, dass Gebhard in einer königlichen Urkunde aus dem Jahre 903 den Titel trägt: Herzog des Reichs, das von vielen das Lothars genannt wird. Die Stellung eines Herzogs des Reichs dürfte darauf deuten, dass Gebhard ein Stellvertreter des Königs war, und daß sich seine Befugnisse innerhalb einer Amtsstellung über ganz Lothringen erstreckten. Wichtiger für unsere Betrachtung ist es aber, dass es sich hier um ein Gebiet handelte, das nach den Grenzen des Reichs Lothars ausgerichtet war, das also immer noch als gewissermaßen außerhalb des eigentlichen ostfränkischen Reichs liegend aufgefaßt wurde.
    Indes könnte die Ernennung Gebhards zum Herzog in Lothringen, die man schon vor das Jahr 903 datieren will, darauf weisen, dass Ludwig das Kind seine Herrschaft in Lothringen nicht als Nachfolger im Königtum Zwentibolds, sondern im Sinne einer Annexion des Landes aufgefaßt hat, denn Gebhard erscheint lediglich als Stellvertreter des Königs, er besaß nicht die Befugnisse eines Stammesherzogs. Bezeichnend ist es wohl auch, dass er nicht in Lothringen residierte, vielmehr hielt er sich durchweg in der Umgebung des Königs auf. Im allgemeinen wurde er sogar einfach als Graf tituliert. Man wird demgemäß nicht von der Existenz eines Herzogtums Lothringen im üblichen Sinne für die damalige Zeit sprechen können. Die Stellung Gebhards war natürlich stark umstrittten, da Reginar, Gerhard und Matfried besser berechtigt zu sein glaubten, diese Rolle in ihrem eigenen Lande zu spielen als Landfremde. Wir wissen nicht, wie die Parteigruppierungen sich im einzelnen gestalteten. Eine oppositionelle Bewegung ging schließlich von Gerhard und Matfried aus. Beide scheinen aber nur wenig Anhang besessen zu haben, sogar ihre Verwandten hielten sich von ihnen fern. Auch Reginar hatte nichts mit ihnen zu tun.
    Anfang 906 gingen Gerhard und Matfried gegen die Besitzungen der KONRADINER in Lothringen vor und besetzten die Abteien St. Maximin und Oeren in Trier. Wir hören dann von einem Waffenstillstand, doch läßt sich für das Ganze kein abschließendes Bild gewinnen. Jedenfalls griff im Herbst 906 König Ludwig in Lothringen ein. Er erschien in Metz und eröffnete gegen die geflüchteten Gerhard und Matfried ein Verfahren, das gegen sie die Ächtung und die Konfiszierung ihrer Güter aussprach. Bei dieser Gelegenheit taucht auch Reginar für uns wieder in der Öffentlichkeit auf. Er befand sich in der Umgebung des Königs und stand auch mit dem mächtigen Gebhard auf gutem Fuß. Über die Stellungnahme der übrigen lothringischen Großen zum Urteil von Metz ist uns nichts bekannt.
    Neben dem weiterhin in maßgebender Stellung verbleibenden Gebhard dürfte jetzt auch ein steter Aufstieg Reginars eingesetzt haben. Beide Grafen erscheinen zusammen unter der ehrenvollen Bezeichnung egregius. Mit dem Tode Gebhards im Jahre 910 eröffneten sich für Reginar neue Möglichkeiten. Ein Nachfolger für den Verstorbenen im Herzogsamte scheint nicht bestimmt worden zu sein, und so besaß Reginar schon rein faktisch in seiner Macht keinen Konkurrenten mehr.

    Holtzmann Robert: Seite 40,44, "Geschichte der sächsischen Kaiserzeit"

    Das rheinfränkische Haus der KONRADINER, auch in Hessen begütert, ging auf den Grafen Gebhard von Lahngau zurück, der unter LUDWIG DEM FROMMEN sich Verdienste und Ansehen erworben hat. Seine Söhne, voran der älteste, Udo, sind mit Ludwig dem Deutschen zerfallen und wurden 861 abgesetzt. Das Geschlecht trat dann eine Zeitlang zurück, bis die vier Söhne Udos durch den Anschluß an ARNULF bei dessen Ergebung wieder zu Macht und Einfluß gelangten, die Brüder Konrad, Gebhard, Eberhard und Rudolf. Konrad, der älteste von ihnen (der Vater König KONRADS I.), erhielt Grafschaften im Lahngau und in Hessen, 892 vorübergehend auch die Sorbische Mark, Gebhard und Eberhard besaßen ebenfalls Grafschaften in Rheinfranken, Rudolf, der jüngste, wurde 892 Bischof von Würzburg, trotz seiner geistigen Beschränktheit: "obgleich adelig, dennoch sehr dumm" so wird er uns geschildert. Da im Bereich der Würzburger Diözese die Grafschaften der BABENBERGER lagen, kam es alsbald zu Reibereien, die schließlich zu der großen Babenberger Fehde zwischen den beiden Häusern führte. Sie hat fünf Jahre gedauert und ist in Mainfranken ausgetragen worden. In einer ersten Schlacht (902) wurden die BABENBERGER geschlagen, Heinrich II. fiel und auch Adalhard geriet in Gefangenschaft. Doch auch einer der KONRADINER, Eberhard, hatte eine tödliche Wunde erhalten, und als er nach wenigen Tagen starb, ließ der darob ergrimmte Gebhard auch dem gefangenen Adalhard den Kopf abschlagen, so daß von den BABENBERGERN nur mehr der älteste, Adalbert, übrig war. Ihm oblag die Blutrache für den hingemordeten Adalhard, und die Gegner bekamen das zu spüren. Adalbert verjagte in der Folge den Bischof Rudolf von Würzburg, riß mit Gewalt die Besitzungen des gestorbenen Eberhard an sich, überfiel schließlich im Februar 906 den Grafen Konrad bei Fritzlar und errang auch über ihn einen vollständigen Sieg, Konrad selbst ist in der Schlacht gefallen.
    Man war sich aber darüber klar, daß das von manchen Seiten bedrohte Lothringen eines Führers bedurfte, und die Reichsregierung bediente sich auch hier der KONRADINER, indem sie den Grafen Gebhard zum Herzog von Lothringen erhob. Hier handeltes sich also um keine aus einem Volksstamm heraus erwachsene Gewalt, sondern um einen vom König erhobenen Beamten. Er wurde mit einigen Gütern und Abteien ausgestattet, konnte aber keinen festen Rückhalt bei den lothringischen Herren gewinnen. Der kluge Reginar verstand es, sich mit den neuen Herren im Reiche wie im Lande zu stellen; er wurde in seine Grafschaften und Besitzungen wieder eingesetzt und scheint einen größeren Einfluß als der landfremde Herzog besessen zu haben. Die Ungarn, die auf ihren Streifzügen weit nach Westen, nach Lothringen, Burgund und Oberitalien kamen, machten beiden viel zu schaffen; im Jahre 910 ist Gebhard in einer Schlacht gegen sie gefallen.

    Hlawitschka Eduard: Seite 171,189-193, "Lotharingien und das Reich an der Schwelle der deutschen Geschichte"

    Da hier nämlich St. Maximin und Oeren bei Trier als Lehen Gebhards und Konrads bezeichnet sind, ihnen beiden also aus Königshand zum Nießbrauch überlassen waren, ja da außerdem feststeht, daß St. Maximin schon 887/88 von König ARNULF an den Grafen Megingaud verliehen worden war und Megingauds honores nach seiner Ermordung 892 ex parto an Zwentibold übergingen, bleibt nur der Schluß übrig, daß Oeren 897 in der Hand Zwentibolds blieb, nach dessen Tode dann zusammen mit dem ihm schon 892 zugefallenen St. Maximin in die Hand Ludwigs des Kindes kam, um von diesem an seine Hauptbeauftragten für Lotharingien, Gebhard und Konrad verliehen zu werden.
    Nicht einmal die Abteien, die ihnen Zwentibold 897 abgesprochen hatte, konnten sie zurückgewinnen; diese gingen in die Hände der auch mit alten Interessen im Moselgebiet auftretenden KONRADINER (das heißt in die Hände Konrads des Älteren und seines Bruders Gebhard) über, die freilich mit den MATFRIEDINGERN in einer entfernten Verwandtschaft gestanden zu haben scheinen [Zu jenem Adalhard I. flohen nun aber 861 die Grafen Uto und Berengar samt ihrem Bruder Waldo (Ann. Fuldens. ad 861 Seite 55). Sie waren Adalhards propinqui (Ann. Bertin. ad 861 Seite 55 und ad 865 Seite 80); einer von ihnen ist wiederum der Vater Konrads des Älteren und Herzog Gebhards. Gerhard und Matfried standen demnach also in einer weiteren, aber ihnen wohl durchaus noch bewußten Verwandtschaft mit den KONRADINERN.]. Gerade diese Verwandtschaft, auf die man bislang noch nicht aufmerksam wurde, dürfte es erklären, daß die MATFRIEDINGER eine solche Wendung zunächst hinnahmen; von ihren Verwandten mochten sie wohl erst eine Förderung ihrer Interessen erwartet haben. Der Bruch mußte wohl gleichsam zur beschlossenen Sache werden, als die KONRADINER Eberhard und Otto im niederrheinischen-lotharingischen Grenzraum, und zwischen Duisburggau und im Keldachgau, die Grafschaftsrechte erwarben und ihr Bruder Konrad der Jüngere (der Sohn Konrads des Älteren und spätere König KONRAD I.) die Abtei Kaiserswerth gewinnen konnte [Zu Otto und Eberhard als Grafen des Duisburg- und des Keldachgaues vgl. MG DD Ludwig das Kind Seite 150 nr. 35 vom 3. August 904. Ebenda wird Konrad der Jüngere als Laienabt von Kaiserswerth genannt. Am 26. Juli 910 ist dann Konrad der Jüngere auch als Graf im Keldachgau bezeugt, vgl. MG DD Ludwig das Kind Seite 210f. nr. 73. - Es durchaus möglich, daß die KONRADINER auch die Abtei Chevremont erwerben konnten.], ja deren Onkel Gebhard - vielleicht bei Ludwigs mehrwöchigem Aufenthalt in Lotharingien während des Jahres 902 - ganz offiziell zum ersten Mann des ehemaligen Lothar-Reiches bestimmt und von der königlichen Kanzlei 903 dann auch als dux regni quod a multis Hlotharii dicitur bezeichnet wurde.
    Die Gelegenheit zum Zuschlagen bot sich den MATFRIEDINGERN, als wohl gegen Ende 905 der Streit zwischen den KONRADINERN und den BABENBERGERN um die Vormachtstellung in O-Franken in voller Heftigkeit zu entbrennen begann. Nun schlugen auch die MATFRIEDINGER gegen ihre konradinischen Rivalen los: Gerhard und Matfried bemächtigten sich der Trierer Abteien Oeren und St. Maximin. Aber bereits zu Beginn des Jahres 906 zog Graf Konrad der Jüngere (Sohn Konrads des Älteren und Neffe des Herzogs Gebhard) gegen Gerhard und Matfried zu Felde, um ihnen diese Kloster wieder zu entreißen. Während indessen sein Vater Konrad der Ältere, dem Herzog Gebhard vergeblich Unterstützung zuzuführen versuchte, im Kampf gegen den BABENBERGER Adalbert fiel (22.2.906), vermochte Konrad der Jüngere die beiden MATFRIEDINGER in den Bliesgau zurückzudrängen.
    Gerhard fiel dann offenbar, wie auch sein großer Rivale Herzog Gebhard, am 22. Juni 910 in der Augsburger Ungarnschlacht
    Daß sich Reginar Langhals im Oktober 906 in Metz bei der Verurteilung der MATFRIEDINGER einfand und daß er auch 908 zusammen mit Herzog Gebhard bei der Vergabe von MATFRIEDINGER-Gut am Königshof intervenierte, gibt noch einmal deutlich die Rivalität zu erkennen, in der er zu den MATFRIEDINGERN seit Jahren gestanden haben muß, und unterstreicht andererseits, daß Reginar vorerst in Verbindung mit den KONRADINERN, nicht gegen sie, seine Stellung zu festigen suchte.
    Durch den plötzlichen Tod, den der konradinische dux Gebhard 910 im Kampf gegen die Ungarn fand, geriet das labile Gleichgewicht ins Schwanken und kam eine neue Entwicklung ins Rollen.

    Hlawitschka, Eduard: Seite 51,60, "Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen. Genealogische Studien zur Geschichte Lothringens und des Reiches im 9.,10. und 11. Jahrhundert"

    Schenk zu Schweinsberg, a.a.O. meint, daß man in Gebhard, Cuno und nochmals Cuno die zwischen 940 und der Jahrtausendwende im Ufgau (MG DD Otto I Seite 110 nr. 23, DD Otto III Seite 438 nr. 39 und Seite 574 nr. 162) nachzuweisenden Grafen (vgl. auch MG DD Otto II Seite 61 nr. 51, Seite 160 nr. 143 und DD Otto III Seite 570 nr. 158, Seite 693 nr. 273 aus der angrenzenden Ortenau und der Wingarteiba) vor sich hat, daß weiterhin der erste Cuno mit dem Cuonradus filius Gebehardi comitis gleichzusetzen ist, welcher sich 950 mit unerlaubten Beziehungen zu einer neptis OTTOS DES GROSSEN gebrüstet habe und darüber in Worms im Zweikampf gegen einen Sachsen namens Burchard unterlag (Contin. Regin. ad. 950, ed. F. Kurze, MG SS rer. Germ., 1890, Seite 164), daß schließlich der Cono filius Cononis, welcher nach der Aufgebotsliste des Jahres 981 oder 983 (MG Const. I Seite 633 nr. 436) 40 Panzerreiter zu stellen hat, mit dem zweiten Cuno der genealogischen Notiz zu identifizieren ist, und daß letztlich der erste Cuno auch mit dem vielbehandelten "Kuno von Öhningen" der Historia Welforum c. 6 (ed. E. König, Schwäb. Chroniken der Stauferzeit 1, 1938, Seite 76) und der Genealogia Welforum c. 4 (ebenfalls Seite 12) identisch ist. Dieser Deutung haben sich vor kurzem H. Keller, Kloster Einsiedeln im ottonischen Schwaben (1964) Seite 77, und H. Jakobs, Der Adel in der Klosterreform von St. Blasien (1968) Seite 170-182, angeschlossen. K. Schmid, Probleme um den "Grafen Kuno von Öhningen" (1966), bejaht aus der Interpretation von Reichenauer Gedenkeinträgen die konradinischen Zusammenhänge, in denen man "Kuno von Öhningen" zu sehen hat, möchte aber eine bestimmte Identifizierung noch nicht vornehmen. Abgesehen von dem Problem der Identifizierung der ersten Cuno der genealogischen Notiz mit "Kuno von Öhningen", der sowohl in der welfischen Überlieferung als auch nach Ausweis des Reichenauer Gedenkeintrages einen gleichnamigen Sohn Cuonrad (= Kuno) hatte, bleibt freilich noch die Frage, wer der Gebehard der genealogischen Notiz gewesen ist und von wem dieser abstammte, das heißt wie dessen Vorfahren hießen. Sieht man in Udo, dem nepos des Gebehard, Udo I. aus Rheinfranken, so kommt - da Gebehard und Udo als filii duorum fratrum gekennzeichnet sind und als UdosVater der 910 bei der Ungarnabwehr gefallene Herzog Gebhard von Lotharingien feststeht (Contin regin. ad. 910, Seite 154) - als Vater Gebhards nur ein Bruder dieses 910 gefallenen Herzogs Gebhard in Frage. Diese waren die aus der großen Babenberger Fehde bekannten Eberhard der Ältere (+ 902), Konrad der Ältere (+ 906) und Bischof Rudolf von Würzburg (+ 908), wie wir Reginos Chronik ad 902-906 (ed. F. Kurze, MG SS rer. Germ. Seite 149-151) entnehmen können. Da Rudolf Geistlicher und wohl kinderlos war, Konrad der Ältere aber nur Konrad den Jüngeren, den König KONRAD I., sowie Eberhard, den 939 ums Leben gekommenen Herzog von Franken, und einen Otto zu Söhnen gehabt zu haben scheint, dürfte Gebhards Vater also Graf Eberhard der Ältere gewesen sein, als dessen Sohn wir sonst nur Konrad Kurzpold (Contin. Regin. ad 948 Seite 164) kennen. Aus Reginos Chronik ad 903 (Seite 149) geht aber hervor, daß Eberhard der Ältere mehrere Söhne (filios etiam Everhardi) hatte, so daß der Anreihung Gebehards nichts im Wege steht. Einen weiteren Sohn Eberhards des Älteren, der vermutlich auch Eberhard hieß, versucht I. Dietrich, Das Haus der Konradiner (Diss. Masch. Marburg 1952) Seite 199ff., nachzuweisen.
    Bei H. Decker-Hauff, Die Ottonen und Schwaben, in: Zeitschrift für württembergische Landesgeschichte 14 (1955) Seite 264 und Tafel II nach Seite 280, wird die Meinung vertreten, Oda sei nicht von dem MATFRIEDINGER Gerhard, sondern von dem KONRADINER Gebhard (+ 910) geheiratet worden. Das widerspricht der obigen Quellenaussage völlig.

    Hlawitschka Eduard: Seite 47-49, "Untersuchungen zu den Thronwechseln der ersten Hälfte des 11. Jahrhunderts und zur Adelsgeschichte Süddeutschlands. Zugleich klärende Forschungen um „Kuno von Öhningen“

    E. Hlawitschka, Kuno und Richlind Seite 36-49: Anhang - Die Stammtafel der KONRADINER und ihre Quellenbasis. Dort auch die Filiationsnachweise für die anderen in der umseitigen Tafel angeführten Vorfahren Hermanns II.; nachzutragen hierzu ist ein Hinweis auf MG Libri memoriales I: Liber mem. von Remiremont Seite 4 (= fol. 3 v nr. 18), wo über einer Rasur auf der "Königsseite" dieses Gedenkbuches der im 1. Jahrzehnt des 10. Jahrhunderts geschriebene Eintrag steht: Gebardi duci, Hidda, Riquinus, Cristianus ... Auf Seite 37 (= fol. 18r) dieses Buches findet man zudem von der gleichen Hand, die Seite 29 (= fol. 14v) zum 22. Juni (910) den Tod des Herzogs Gebhard eintrug, zum 19. November den Eintrag migravit Idda comitissa. Offensichtlich war demnach Herzog Gebhard mit einer Hidda/Ida vermählt. Dies würde auch gut erklären, daß Gebhards Sohn Herzog Hermann I. von Schwaben seine Tochter Ida (= Gemahlin von OTTOS I. Sohn Liudolf) nannte, ja, daß auch Gebhards Enkel Herzog Konrad von Schwaben seiner Tochter den Namen Ita gab (vgl. dazu unten Seite 99ff.)

    oo Ida (Hidda) (EZZONIN) -19.11.
    Kinder:
    - Udo I. Graf der Wetterau 896/900-12.12.949
    - Hermann I. Herzog von Schwaben ca 898/900-10.12.949

    Literatur:
    Barth Rüdiger E.: Der Herzog in Lothringen im 10. Jahrhundert, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1990, Seite 19,20,21,26,29,33,35, 36,169,179-181,183 - Beumann, Helmut: Die Ottonen, Verlag W. Kohlhammer, 1991 Seite 25 - Dümmler Ernst: Die Chronik des Abtes Regino von Prüm. Verlag der Dykschen Buchhandlung Leipzig Seite 103,112,115,117 - Dümmler Ernst: Geschichte des Ostfränkischen Reiches. Verlag von Duncker und Humblot Berlin 1865 Band II Seite 357,453,468,488,503,519,522,532,537,547,555,568 - Hlawitschka, Eduard: Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen. Genealogische Studien zur Geschichte Lothringens und des Reiches im 9.,10. und 11. Jahrhundert, Saarbrücken 1969, Seite 51,60,76,134 - Hlawitschka Eduard: Lotharingien und das Reich an der Schwelle der deutschen Geschichte. Anton Hiersemann Stuttgart 1968 Seite 171,179,189-193,198 - Hlawitschka Eduard: Untersuchungen zu den Thronwechseln der ersten Hälfte des 11. Jahrhunderts und zur Adelsgeschichte Süddeutschlands. Zugleich klärende Forschungen um „Kuno von Öhningen“, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1987, Seite 47-49,65 - Holtzmann Robert: Geschichte der sächsischen Kaiserzeit. Deutscher Taschenbuch Verlag München 1971 Seite 40,44,80 - Schieffer Rudolf: Die Karolinger. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 1992 Seite 194,197 - Schulze Hans K: Das Reich und die Deutschen. Hegemoniales Kaisertum. Ottonen und Salier. Siedler Verlag Seite 119,121 - Werner Karl Ferdinand: Die Ursprünge Frankreichs bis zum Jahr 1000. Deutscher Taschenbuch Verlag GmbH & Co. KG, München 1995 Seite 477 -

    Gestorben:
    gefallen bei Augsburg

    Gebhard heiratete Ida. [Familienblatt] [Familientafel]


  2. 5.  Ida

    Notizen:

    Name:
    EZZONIN

    Gestorben:
    19.11.

    Kinder:
    1. 2. von der Wetterau, Udo I. wurde geboren in 895/900; gestorben am 12 Dez 949; wurde beigesetzt in Wetzlar [35576],Lahn-Dill-Kreis,Hessen,Deutschland.
    2. von Schwaben, Hermann I. wurde geboren um 898/900; gestorben am 10 Dez 949; wurde beigesetzt in Reichenau [78479],Konstanz,Baden-Württemberg,Deutschland.

  3. 6.  von Vermandois, Heribert I. wurde geboren um 840 (Sohn von von Vermandois, Pippin I.); gestorben in 900/907.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Soissons [2200],Aisne,Picardie,Frankreich; Abt von Saint-Crépin
    • Titel/Amt/Status: Madrie (Grafschaft),Eure,Haute-Normandie,Frankreich; Graf von Madrie
    • Titel/Amt/Status: Meaux [77100],Seine-et-Marne,Île-de-France,Frankreich; Graf von Meaux und Ormois
    • Titel/Amt/Status: 886/898-907, Soissons [2200],Aisne,Picardie,Frankreich; Graf von Soissons
    • Titel/Amt/Status: 896-907, Vermandois (Grafschaft),Picardie,Frankreich; Graf von Vermandois

    Notizen:

    Heribert I.
    Graf von Vermandois (896-907)
    Graf von Soissons (886/98-907)
    Graf von Meaux, Madrie und Ormois
    Abt von S. Crepin
    um 840-6.11.900/07 ermordet
    Sohn des Grafen Pippin I.; Urenkel des Kaisers KARL DER GROSSE

    Lexikon des Mittelalters: Band IV Spalte 2154

    Heribert I., Graf von Vermandois
    + 6. November 900/06
    Enkel Bernhards von Italien, Sohn Graf Pippins und vermutlich einer Dame aus dem Hochadel des Pariser Raums, war als KAROLINGER im Mannesstamm eng mit den Führungsschichten Neustriens und der Francia verwandt

    Begründer des Hauses VERMANDOIS

    Vergleichbar mit anderen Herrschaftsbildungen in W-Franken (ROBERTINER in Neustrien, Rudolf in Burgund, Balduin in Flandern), vollzog sich der Aufstieg der „VERMANDOIS“ im späten 9. Jh. Zwischen 886 und 898 erwarb Heribert die Grafschaft Soissons und die Laienabbiate von St-Crepin und St. Medard/Soissons. Enge Bindungen zu König Odo verschafften ihm 888/89 die Grafschaften Meaux (mit Chateau-Thierry) und Merezais, eventuell auch Beauvais, Vexin und Senlis, die Heribert zur Abwehr der Normannen zusammenfaßte. 893 in Opposition zu Odo, waren Heribert I. und sein Bruder Pippin neben Erzbischof Fulco von Reims maßgeblich an der Erhebung Karls III. beteiligt. Ein erneuter Parteiwechsel zu Odo brachte den Erwerb der Grafschaft Vermandois und des Laienabbiats von St-Quentin 896. Während seiner Auseinandersetzungen mit den Grafen von Flandern wurde Heribert zwischen 900 und 906 erschlagen.

    Brandenburg Erich: Tafel 1, "Die Nachkommen Karls des Großen"

    V. Generation 3.
    Heribert I. Graf (wohl von Vermandois) 893
    * ca. 840, + nach 900, vor 908 ermordet
    Gemahlin: N

    Anmerkungen: Seite 114, V. 3. Heribert I.

    Das Geburtsjahr kann nur schätzungsweise angegeben werden. 877 und 892 wie bei Nr. 2. Er erscheint nie ausdrücklich als Graf von Vermandois, war aber wohl sicher schon im Besitz dieser später von seinen Nachkommen verwalteten Grafschaft. Er wurde ermordet von einem Dienstmann des Grafen Balduin von Flandern, Regino 818, S. S. 1, 567. Der Zeitpunkt ist ungewiß. Heribert kommt zuletzt vor im Sommer 900, Ann. Vedast., S. S. 1, 531; er muß 908 tot gewesen sein, da Regino, der in diesem Jahr seine Chronik vollendete, seinen Tod erwähnt. Meist wird 902 als sein Todesjahr angenommen, ich kenne aber keinen Grund dafür. [V 3]

    * Ergänzung (Werner): * ca. 850, + 6. XI. 900/07 (ermordet)

    886/98 Graf von Soissons und Abt von St. Crepin, 888/89 Graf von Meaux, Madrie, 896 Graf von Vermandois.

    Werner Karl Ferdinand: Seite 455, "Die Nachkommen Karls des Großen bis um das Jahr 1000 (1.-8. Generation)"

    V. Generation 1

    Regino nennt zu 818 (ed. Kurze 73) als ältesten Sohn Pippins, des Sohnes König Bernhards von Italien, Bernhardus, vor seinen Brüdern Pippin und Heribert. Zu 893 I 28, der Erhebung Karls III. als Gegen-König in Reims (ed. 140f) erwähnt er nebeneinander die Brüder und Grafen Heribert und Pippin. Es ist möglich, daß Bernhard zu diesem Zeitpunkt nicht mehr lebte. Die Aufstellungen von Guiseppe Pochettino, I Pippinidi in Italia (sec. VIII-XII), Archivio storico lombardo, Serie sesta 54 (19227) 1-43 sind zu unsicher, um berücksichtigt werden zu können. Er unterstellt für Bernhard, er habe in Italien weitergelebt und dort Nachkommen gehabt. Dabei stützt er sich lediglich auf Vorkommen des (verbreiteten) Namens Bernhard: Kein einziger Pippin oder Heribert (Leitname der Familie von Bernhards Mutter, vgl. Werner, Unters. 101f.) begegnet unter diesen vermeintlichen Nachkommen. Dagegen könnte Bernhard durchaus identisch sein mit dem Grafen dieses Namens, der ND de Laon als Testamentsvollstrecker KARLS DES KAHLEN einen Codex überbrachte, siehe E. Bourgeois, Le capitulaire de Kiersy-sur-Oise, Paris 1885,23.

    Thiele Andreas: Band II, Teilband 1 Tafel 32, "Erzählende genealogische Stammtafeln"

    Heribert I. baute sich nach und nach im Raum Paris eine überragende Machtposition auf als treue Stütze des königlichen Vetters KARL II. DER KAHLE. Er wurde Graf von Beauvais, Senlis, Madrie, Chartres und Teilen von Artois und beherrschte damit die gesamte Ile de France. Wie die ROBERTINER stützte er sich auf markgräfliche Rechte im Kampf gegen die Normannen, schlug sie 885/86 bei Paris zurück und baute Schloß Chateau-Thierry als Zentrum aus. Er bekämpfte besonders die Grafen von Flandern wegen Peronne und St. Quentin, ermordete 896 den Grafen Rudolf und wurde von dessem Bruder ermordet. Heribert wählte 893 zusammen mit Erzbischof Fulco von Reims Karl III. mit, fiel 896 von ihm ab und erkannte ihn 898 endgültig an. Er war Laienabt von St. Quentin, Peronne, St. Medard und St. Crepin und neben dem Herzog von Burgund der mächtigste französische Kronvasall seiner Epoche.

    Schwager Helmut: Seite 24,26-31, 'Graf Heribert II.'

    Heribert I. und sein Bruder Pippin tauchten in der engsten Umgebung Kaiser KARLS II. DES KAHLEN auf; und zwar sandte sie der westfränkische Herrscher im September 877 auf seinem zweiten Italienzug mit seinem Notar Audacher und dem Grafen Goiraam nach Oberitalien, um Papst Johannes VIII. das Geleit nach Pavia zu geben. Der Autor der Annales Bertiniani, Erzbischof Hincmar von Reims, nennt dabei beide HERIBERTINER ohne Rangbezeichnung, weswegen sie anscheinend lediglich am Hofe KARLS DES KAHLEN lebten und damals noch keine Grafen gewesen sind.

    b) Graf Heribert als Begründer der heribertinischen Machtstellung in der Francia

    Der weitere Aufstieg der HERIBERTINER im nördlichen Gallien vollzog sich erst in den Wirren, in die das W-Fränkische Reich nach dem unerwartet frühen Tod von KARLS DES KAHLEN Sohn König Ludwig II. der Stammler (+ 879) stürzte. Frühestens Ende 886 gelang es Heribert I., die Grafschaft Soissons nebst dem Kloster Saint-Crepin in Soissons zu erhalten, zumindest hat man von seinem Vorgänger Graf (H)erich, der am 25. Oktober 886 eine Urkunde für das Kloster Saint-Crepin ausfertigen ließ, seieitdem nichts mehr gehört. Sicher bestätigt wird Graf Heriberts I. Herrschaft im Soissonnais jedoch erst am 17. Mai 898 durch eine Urkunde König Karls III. für das Kloster Saint-Crepin! Um die Jahrhundertwende 888/89 wurde Graf Heribert I. weiteter mit der Grafschaft Meaux belehnt, nachdem deren bisheriger Graf Tetbert im Sommer 888 im Kampf mit den Normannen vor Meaux gefallen war. Zur Grafschaft Meaux gehörten noch das Omois mit der wichtigen Festung Chateau-Thierry und das Queudoisis. Graf Heribert I. erhielt diese Grafschaft bereits als Anhänger des 1. nicht-karolingischen westfränkischen Königs, des ROBERTINERS/KAPETINGERS Odo, des Sohnes Markgraf Roberts des Tapferen von Neustrien. Zusammen mit seinem Bruder Pippin, der in dieser Zeit eine Grafschaft nördlich von Paris, wahrscheinlich Senlis, erhalten hatte, begannen beide nun mit dem Aufbau der heribertinischen Machtposition im östlichen N-Gallien als Leiter der Normannenabwehr an der Oise unnd der unteren Seine. Ungefähr zur gleichen Zeit wird Graf Heribert I. auch die Grafschaft Merezais/Madrie erhalten haben, wozu noch wichtiger Besitz im Vexin kam, dergestalt stabilisierte sich der Machtkomplex der HERIBERTINER. Noch am 30. Dezember 889 erschien Graf Heribert I. als Intervenient in einer Urkunde König Odos; doch bald geriet der HERIBERTINER in zunehmenden Konflikt mit dem westfränkischen König, der einerseits versuchte, die steigende Macht der westfränkischen Aristokratie zu begrenzen und andererseits selbst eine hemmungslose robertinische Hausmachtpolitik betrieb. Im Jahre 892 verbanden sich Graf Heribert I. und sein Bruder Graf Pippin von Senlis mit Erzbischof Fulco von Reims und anderen westfränkischen Gegnern des ROBERTINERS König Odo und erhoben am 28. Januar 893 zu Reims den KAROLINGER Karl III. den Einfältigen, dritten Sohn König Ludwigs II. des Stammlers, zum Gegen-König im W-Fränkischen Reich. Deshalb rückte König Odo mit großer militärischer Übermacht heran und drängte die Aufrührer bereits 894 in die Defensive. Zur Jahreswende 894/95 mußten Graf Heribert I. und seine Freunde sogar die Francia verlassen und in die Burgundia fliehen. Als ihnen König Zwentibold von Lothringen zu Hilfe kam, brachte ihnen dies nur wenig Nutzen. Denn gerade die Intervention der Lothringer spaltete das Lager König Karls III. endgültig: Graf Balduin II. von Flandern und sein Bruder Graf Rudolf (+ 896) verbündeten sich mit ihnen und trieben Expansionspolitik auf eigene Faust, die ihnen Peronne und das befestigte Kloster Saint-Quentin einbrachte. Währenddessen versuchten Graf Heribert I. und andere Aufständische eine Fühlungnahme mit König Odo, nachdem dieser dem HERIBERTINER die meisten Burgen abgenommen hatte. Als zur Jahreswende 895/96 Graf Rudolf die Verhandlungen mit den ROBERTINERN torpedierte, unterwarfen sich die HERIBERTINER, später sogar Erzbischof Fulco von Reims, der Coronator König Karls III., dem legitimen westfränkischen König Odo. Der KAROLINGER Karl der Einfältige war daraufhin gezwungen, nach Lothringen zu fliehen. Währenddessen rückte König Odo, unterstützt von Graf Heribert I., auf Saint-Quentin vor, das er mit der Abtei Saint-Quentin-en-Vermandois eroberte u und nebst Peronne an den wieder getreuen HERIBERTINER gab. Der erboste Graf Rudolf fiel darauf plündernd in die Besitzungen der Abtei ein, worauf er von Graf Heribert I. gestellt und in einem Gefecht am 28. Juni 896 erschlagen wurde. Tatsächlich war der HERIBERTINER erst seitdem Graf von Vermandois, wie er allerdings nie genannt worden ist. Dies trifft auch auf seinen Sohn Graf Heribert II. zu, der vor allem von Flodoard und Richer nie derart tituliert worden ist, weswegen jeder Versuch, Saint-Quentin und Vermandois als Kern der heribertinischen Besitzungen hinstellen und deswegen von einem Hause "VERMANDOIS" sprechen zu wollen, zum Scheitern verurteilt ist. Wie dem auch sei, als es im Jahre 897 zu einem Friedensschluß und einer Reichsteilung zwischen König Odo und König Karl III. kam, vermittelte der ROBERTINER zwischen dem HERIBERTINER und dem KAROLINGER. Inzwischen tobten aber heftige Kämpfe im NO um Peronne zwischen Graf Heribert I. und dem rachedürstenden Grafen Balduin II. von Flandern. Diese Auseinandersetzungen setzten sich auch im Jahre 898 fort, als der KAROLINGER Karl III. alleiniger König des W-Fränkischen Reiches wurde. Er entriß 899 dem Grafen Balduin II. die Abtei Saint-Vaast bei Arras und gab sie seinem Erzkanzler Erzbischof Fulco von Reims. Dieser jedoch tauschte sie bei Graf Alkmar von Artois (+ ca. 920) gegen die wichtige Abtei Saint-Medard bei Soissons ein. Die Folge war nun eine abgrundtiefe Feindschaft zwischen Erzbischof Fulco und Graf Heribert I. einerseits und Graf Balduin II. von Flandern andererseits. Als Ergebnis dieser Antipathie wurde Erzbischof Fulco von Reims am 17. Juni 900 durch Winemar und andere flämische Vasallen Balduins II. ermordet. Dies nützte aber Graf Heribert I. sofort aus und okkupierte die Abtei Saint-Medard bei Soissons, die nun bis 1048 seiner Familie gehören sollte. Allerdings erbte der HERIBERTINER auch die alte Todfeindschaft, die schließlich im Zeitraum von 900 bis 906 aan einem unbekannten Zeitpunkt zur Ermordung Graf Heriberts I. durch Balduin und andere Vasallen Graf Balduins II. führte. Beim Tode des HERIBERTINERS und der Herrschaftsübernahme durch seinen einzigen Sohn Heribert II. waren die heribertinischen Besitzungen in der Francia bereits zu einem solchen Machtkomplex geworden, daß ihnen nur noch die ROBERTINER um Paris sowie die BALDUINE in Flandern an politischer und militärischer Macht gleichkamen. Daher mußte zwischen ihnen die Entscheidung im Kampf um die Vormacht in der Francia fallen! Graf Heribert II. trat jedenfalls bestens ausgerüstet in diese Auseinandersetzung ein!



    oo Adele von Meaux, Erb-Tochter des Grafen Theutbert


    Kinder:

    - Heribert II. Graf von Vermandois 880-23.2.943
    - Beatrix 880- nach 3.931
    895 oo 2. Robert I. Herzog von Neustrien um 860-15.6.923
    - Kunigunde - nach 943
    oo Udo IV. Graf von der Wetterau - 12.12.949


    Literatur:
    Dümmler Ernst: Die Chronik des Abtes Regino von Prüm. Verlag der Dykschen Buchhandlung Leipzig Seite 8,104 - Dümmler Ernst: Geschichte des Ostfränkischen Reiches. Verlag von Duncker und Humblot Berlin 1865 Band II Seite 53,383,433,517 - Hlawitschka Eduard: Lotharingien und das Reich an der Schwelle der deutschen Geschichte. Anton Hiersemann Stuttgart 1968 Seite 117,205,247 - Riche Pierre: Die Karolinger. Eine Familie formt Europa. Deutscher Taschenbuch Verlag GmbH & Co. KG, München 1991 Seite 277, 293 - Schieffer Rudolf: Die Karolinger. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 1992 Seite 193,199,224 - Schwager, Helmut: Graf Heribert II. von Soissons. Verlag Michael Lassleben Kallmünz/Opf. 1994 Seite 5,22,24,26-31,36,63/64,68,85,233,318,336,359,398,406 - Werner Karl Ferdinand: Die Nachkommen Karls des Großen bis um das Jahr 1000 (1.-8. Generation) Band IV in: Braunfels Wolfgang: Karl der Große Lebenswerk und Nachleben. Verlag L. Schwann Düsseldorf Seite 455 -

    Gestorben:
    6.11.900/07 ermordet

    Heribert heiratete von Meaux, Adele. [Familienblatt] [Familientafel]


  4. 7.  von Meaux, Adele

    Notizen:

    nach Genealogie-Mittelalter.de Erb-Tochter des Grafen Theutbert
    Die Angaben zur Ehefrau des Grafen Heribert I. von Vermandois sind umstritten.

    Wikipedia - Bertha von Morvois

    Bertha von Morvois war eine Adelige aus der zweiten Hälfte des 9. Jahrhunderts. Dem Namen nach stammt sie aus dem Morvois (Pagus Mauripensis) um Pont-sur-Seine.
    Von ihr wird gesagt, dass sie die Ehefrau des Grafen Heribert I. von Vermandois gewesen sei. Allerdings sind die Angaben zur Ehefrau Heriberts in der Literatur umstritten:
    Erich Brandenburg schreibt, dass Heriberts Ehefrau unbekannt sei
    Eduard Hlawitschka schließt sich dem an.
    In den Europäischen Stammtafeln ist in Band II, 1984, Tafel 10 (Robertiner) als Ehefrau Königs Roberts II. von Frankreich eingetragen: Béatrix de Vermandois, † nach März 931, Tochter von Comte Heribert I de Vermandois (Karolinger) und Berthe (de Morvois); die übrigen Tafeln hierzu (Band I.1, 2005, Tafel 4 und Tafel 7 (Karolinger) sowie Tafel 8 (Konradiner)) vermerken keine Ehefrau Heriberts.
    Sollte die Annahme zu ihrer Ehe korrekt sein, dann hatte sie mit Heribert eine Reihe von Kindern, durch die sie ins Zentrum der mitteleuropäischen Genealogie rückt:
    Heribert II. (* wohl 880; † 23. Februar 943) 900/907 Graf von Meaux, Soissons und Vermandois, 907 Abt von Saint-Médard in Soissons, begraben in Saint-Quentin, ∞ vor 21. Mai 907 Adela, Tochter des Herzogs Robert von Neustrien (ab 922 als Robert I. König von Frankreich) (Robertiner)
    Beatrix (* wohl 886; † nach 26. März 931) ∞ um 895 Robert Herzog von Neustrien († 923), ab 922 als Robert I. König von Frankreich (Kapetinger)
    Tochter ∞ (Gebhard Gf im Ufgau 940 (Konradiner)) † nach 15. Januar 947[1]
    Kunigunde[2] ∞ Udo Graf in der Wetterau († 949) (Konradiner)
    Die Angabe zur Ehe Berthas stammt von Joseph Dépoin, die Maurice Chaume aufgegriffen hat. Die beiden Autoren nennen Heriberts Ehefrau als Berta, Tochter des Grafen Wigeric und der Aba, die wiederum eine Tochter des Gerhard von Vienne gewesen sein soll, sowie Witwe eines Grafen Ebroin. Depoin stützt sich dabei auf die Chronik der Abtei Waulsort aus dem 12. Jahrhundert. Seit den Untersuchungen von René Louis (1946), Daniel Misonne (1967) und Alain Dierkens (1985) wird die Chronik der Abtei Waulsort jedoch als Fantasiegebilde angesehen, insbesondere, was die genannte Genealogie angeht. Davon betroffen ist dann nicht nur die Ehe Berthas mit Heribert von Vermandois, sondern die Existenz Berthas überhaupt.



    Name:
    ?

    Kinder:
    1. von Vermandois, Heribert II. wurde geboren in 880; gestorben am 23 Feb 943 in Saint-Quentin [02100],Aisne,Picardie,Frankreich; wurde beigesetzt in Saint-Quentin [02100],Aisne,Picardie,Frankreich.
    2. von Vermadois-Meaux, Beatrix wurde geboren in 880; gestorben nach 26 Mrz 931.
    3. 3. von Vermandois, Kunigunde wurde geboren um 890; gestorben nach 943.


Generation: 4

  1. 8.  im Lahngau, Udo wurde geboren um 825/830 (Sohn von im Lahngau, Gebhard I. und N.); gestorben nach 879.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Lahngau,Deutschland; Graf im Lahngau

    Notizen:

    Udo
    Graf im Lahngau
    ca 825/30- nach 879
    Ältester Sohn des Grafen Gebhard im Lahngau aus dem Hause der KONRADINER

    Aus dem Auftauchen der Namen Konrad und Rudolf in dieser Generation wird weiterhin vermutet, dass deren Mutter, die Gemahlin Udos, eine WELFIN gewesen ist.

    Hlawitschka Eduard: Seite 164,169, "Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen. Genealogische Untersuchungen zur Geschichte Lothringens und des Reiches im 9., 10. und 11. Jahrhundert."

    Jedoch wurde Adalhard I. schließlich 861 dort mehr oder weniger ein Opfer der andauernden Gegnerschaft seiner Verwandten - Graf Berengar, Graf Uto und Abt Waldo, Söhne des Grafen Gebhard vom Lahngau - zu Ludwig dem Deutschen bei gleichzeitiger politischer Aussöhnung Lothars II. mit Ludwig dem Deutschen. Mit den zu ihm geflohenen ostfränkischen Verwandten mußte er das Mittelreich verlassen.
    Zum Namen Gebhard ist zu beachten, daß Adalhard I. der propinquus Utos, Berengars und Waldos, der Söhne des Grafen Gebhard I. vom Lahngau, war.

    Hlawitschka Eduard: Seite 189, "Lotharingien und das Reich an der Schwelle der deutschen Geschichte"

    Nicht einmal die Abteien, die ihnen Zwentibold 897 abgesprochen hatte, konnten sie zurückgewinnen; diese gingen in die Hände der auch mit alten Interessen im Moselgebiet auftretenden KONRADINER (das heißt in die Hände Konrads des Älteren und seines Bruders Gebhard) über, die freilich mit den MATFRIEDINGERN in einer entfernten Verwandtschaft gestanmden zu haben scheinen [Zu jenem Adalhard I. flohen nun aber 861 die Grafen Uto und Berengar samt ihrem Bruder Waldo (Ann. Fuldens. ad 861 Seite 55). Sie waren Adalhards propinqui (Ann. Bertin. ad 861 Seite 55 und ad 865 Seite 80); einer von ihnen ist wiederum der Vater Konrads des Älteren und Herzog Gebhards. Gerhard und Matfried standen demnach also in einer weiteren, aber ihnen wohl durchaus noch bewußten Verwandtschaft mit den KONRADINERN.].

    Dümmler Ernst: Band I Seite 463,576,593, "Geschichte des Ostfränkischen Reiches"

    Wie KARL durch seine Einmischung in den Ehehandel Lothars ein bequemer Anlaß geboten wurde, denselben zu beunruhigen, seine Macht zu untergraben und zugleich seinen kirchlichen Eifer im hellen Licht leuchten zu lassen, so erlangte er bald auch eine erwünschte Gelegenheit seinen Bruder Ludwig durch Verbindungen mit den Mißvergnügten seines Reiches im Innern zu beschäftigen und zu gefährden und so Gleiches mit Gleichem zu vergelten. In der dritten Woche nach Ostern gegen Ende April 861 hielt der deutsche König zu Regensburg, wohin er sich soeben von Frankfurt begeben, eine Reichsversammlung, auf welcher er den Markgrafen Ernst, den vornehmsten seiner Edlen und ersten seiner Freunde plötzlich wegen Untreue seiner Ämter und Lehen beraubte. Das gleiche Los traf als Mitschuldige seine Neffen, den Abt von Schwarzach (am Oberrhein) [Über Waldo, den Lambert irrig nach Fulda versetzt siehe Eckhart (comment. de reb. Franciae orient. II, 482) und die Urkunde Ludwigs und Lothars vom 4. März 828. Die Abstammung der Brüder von dem Grafen Gebhard (vgl. über diesen oben Seite 92,99) folgt aus einer Urkunde bei Kremer origines Nassiocae, cod. dipl. p. 14 vom Jahre 879, in der Udo und Berengar als Söhne Gebhards genannt werden.] und dessen Brüder, die Grafen Uto und Berengar, wahrscheinlich Söhne des hochangesehenen Grafen Gebhard vom Lahngau, ferner die Grafen Sigihard und Gerols nebst mehreren anderen. Während die übrigen ruhig auf ihren Eigengütern verblieben, begaben sich die Söhne Gebhards zu ihrem Verwandten Adalhard, dem Oheim der westfränkischen Königin, der damals im lotharischen Reich lebte. Jetzt indessen äußerte das Bündnis Lothars mit Ludwig seine Wirkung dadurch, daß Adalhard mit seinen Verwandten das Mittelreich verlassen mußte und nun natürlich sich mit ihnen zu KARL DEM KAHLEN begab. Dieser bestellte nicht nur den Oheim seiner Gemahlin bald darauf zum Hofmeister seines Sohnes, sondern gab auch dessen Vettern zum Ersatz ihrer Verluste Güter und Lehen in seinem Reich.
    Adalhard selbst und seine Verwandten Uto und Berengar fielen noch im selben Jahr (865) bei KARL in Ungnade, angeblich weil sie bei der Hut gegen die Normannen, die 20 Tage lang ungestraft im Kloster St. Denis hausten, ihre Schuldigkeit nicht getan und verloren ihre Lehen, wodurch der Bund zwischen Ludwig und KARL nur befestigt werden konnte.
    Namentlich trat Ludwig der Jüngere mit den im vorigen Jahr abgesetzten Grafen Werner, sowie mit Uto und Berengar, den Neffen Adalhards, in Verbindung und versprach ihnen für ihre Hilfeleistung ihre früheren Ämter und Lehen wieder zu verschaffen.

    Holtzmann Robert: Seite 40, "Geschichte der sächsischen Kaiserzeit"

    Das rheinfränkische Haus der KONRADINER, auch in Hessen begütert, ging auf den Grafen Gebhard von Lahngau zurück, der unter LUDWIG DEM FROMMEN sich Verdienste und Ansehen erworben hat. Seine Söhne, voran der älteste, Udo, sind mit Ludwig dem Deutschen zerfallen und wurden 861 abgesetzt. Das Geschlecht trat dann eine Zeitlang zurück, bis die vier Söhne Udos durch den Anschluß an ARNULF bei dessen Ergebung wieder zu Macht und Einfluß gelangten, die Brüder Konrad, Gebhard, Eberhard und Rudolf.

    oo N.N. (eventuell WELFIN)
    -
    Kinder:
    - Eberhard Graf im Nieder-Lahngau ca 858- 902 gefallen
    - Konrad Graf im Ober-Lahngau ca 855-27.2.906
    - Gebhard II. Graf im Nieder-Lahngau ca 865-22.6.910
    - Rudolf Bischof von Würzburg (892-908) ca 860-3.8.908

    Literatur:
    Hlawitschka Eduard: Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen. Genealogische Untersuchungen zur Geschichte Lothringens und des Reiches im 9., 10. und 11. Jahrhundert. Kommissionsverlag: Minerva-Verlag Thinnes Nolte OHG Saarbrücken 1969 Seite 134,164,169 - Hlawitschka Eduard: Lotharingien und das Reich an der Schwelle der deutschen Geschichte. Anton Hiersemann Stuttgart 1968 Seite 189 - Holtzmann Robert: Geschichte der sächsischen Kaiserzeit. Deutscher Taschenbuch Verlag München 1971 Seite 40 -

    Udo heiratete N.. [Familienblatt] [Familientafel]


  2. 9.  N. (Tochter von Konrad I. und von Tours, Adelheid).

    Notizen:

    Namentlich nicht bekannte Tochter des Grafen Konrad I. von Auxerre.
    Nach Donald C. Jackman: Die Ahnentafeln der frühesten deutschen Könige. In: Herold-Jahrbuch. Neue Folge. 15. Band, 2010, S. 47–67.
    sowie Eduard Hlawitschka: Die Ahnen der hochmittelalterlichen deutschen Könige, Kaiser und ihrer Gemahlinnen. Ein kommentiertes Tafelwerk, 2 Teile in einem Band, 2006.

    Kinder:
    1. im Lahngau, Konrad wurde geboren um 855; gestorben am 27 Feb 906 in Fritzlar [34560],Schwalm-Eder-Kreis,Hessen,Deutschland.
    2. im Lahngau, Eberhard wurde geboren um 858; gestorben in 902.
    3. im Lahngau, Rudolf I. wurde geboren um 860; gestorben am 3 Aug 908.
    4. 4. im Lahngau, Gebhard II. wurde geboren um 865; gestorben am 22 Jun 910 in Augsburg [86150],Augsburg,Bayern,Deutschland.

  3. 12.  von Vermandois, Pippin I. wurde geboren in 815 (Sohn von von Italien, Bernhard und Kunigunde); gestorben nach 850.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Paris [75001],Paris,Île-de-France,Frankreich; Graf nahe Paris

    Notizen:

    Pippin Graf nahe Paris
    815- nach 850 (nach 840/43)
    Sohn des Königs Bernhard von Italien und der Kunigunde (+ nach 835)

    Brandenburg Erich: Tafel 1, "Die Nachkommen Karls des Großen"

    IV. Generation 1.
    Pippin (? ob Graf von Vermandois)
    * 817 oder 818, + nach 840

    Anmerkungen: Seite 111, IV. 1. Pippin

    Regino 818, S. S. 1, 567, beteiligt am Aufstand gegen KARL DEN KAHLEN 840, Nith. 2,3; S. S. 2,656. Ob er bereits Graf von Vermandois war wie seine Nachkommen, ist zweifelhaft. Die gleichzeitigen Quellen geben ihm nie den Grafentitel, s. E. Lemaire, Essai sur l'hist. de St. Quentin in Mem. de la soc. acad. de St. Quentin 62, 268f.
    * E (We): * ca. 815, + nach 840, 834 Graf nahe Paris
    Gemahlin: N.N. [IV 1

    Werner Karl Ferdinand: Seite 448, "Die Nachkommen Karls des Großen bis um das Jahr 1000 (1.-8. Generation)"

    IV. Generation, 1.
    Zu Pippins Lebensdaten Werner, Untersuchung 92f. Die Frage von Brandenburg "?ob Graf von Vermandois" wird ebd. 88-91 beantwortet: Erst Pippins Sohn Heribert I. hat 896 die Grafschaft Vermandois erhalten.

    Pippin ging 836 nach Neustrien, da er seine italienischen Besitzungen von Kaiser LOTHAR I. nicht wiedererlangte, weil er mit anderen italienischen Großen die Kaiserin Judith aus klösterlicher Haft befreit hatte. Dafür erfuhr er durch Kaiser LUDWIG DEN FROMMEN große Förderung und erhielt im Pariser Raum Besitz und Grafenrechte.
    Schwager Helmut: Seite 23,24, "Graf Heribert II. von Soissons"

    Den Sturz König Bernhards machte natürlich auch seine Familie mit; so findet man seinen einzigen Sohn Pippin (+ nach 840/43) aus der Ehe mit der Königin Kunigunde in der Folgezeit natürlich nichts mehr als König, sondern lediglich unter den Großßen Italiens. Erst im April des Jahres 834 tauchte der knapp 20-jährige Pippin in den Quellen wieder auf, als er, während des zweiten Aufstandes der Söhne Kaiser LUDWIGS DES FROMMEN gegen den Vater, die in Cortona gefangengesetzte Kaiserin Judith mit anderen Großen rettete und sie dem Kaiser in Aachen wieder zuführte. Natürlich konnte sich Pippin, wie auch die anderen beteiligten Großen, danach nicht mehr in Italien, der Machtbasis des ältesten Kaisersohnes LOTHAR I., halten, und so blieb er seit 834 bei Kaiser LUDWIG DEM FROMMEN beziehungsweise dessen Lieblingssohn König KARL II. DEM KAHLEN in Gallien. Wahrscheinlich erhielt er hier Grafschaften in der Nähe von Paris, jedenfalls erschien er dort im Jahre 840 unter den Getreuen des westfränkischen Königs KARLS DES KAHLEN, wie so viele aus LUDWIGS DES FROMMEN engerer Umgebung. Als aber im Herbst 840 Kaiser LOTHAR I. auf Paris marschierte, fiel Graf Pippin von König KARL DEM KAHLEN ab; damals erschien er zum letzten Mal in den Quellen. Wie die meisten Ungetreuen dürfte der HERIBERTINER im Jahre 841, spätestens aber bei der Reichsteilung zu Verdun 843 wieder in den Dienst König KARLS DES KAHLEN zurückgekehrt sein.
    Jedenfalls tauchten zwei von seinen drei Söhnen, Pippin (+ nach 893) und Heribert I. (+ 900/06), in der engsten Umgebung Kaiser KARLS II. DES KAHLEN auf; und zwar sandte sie der westfränkische Herrscher im September des Jahres 877 auf seinem zweweiten Italienzug mit seinem Notar Audacher und dem Grafen Goiram nach Oberitalien, um Papst Johannes VIII. das Ehrengeleit nach Pavia zu geben. Der Autor der Annales Bertiani, Erzbischof von Hincmar von Reims, nennt dabei beide HERIBERTINER ohne Rangbezeichnung, weswegen sie anscheinend lediglich am Hofe KARLS DES KAHLEN lebten und damals noch keine Grafen gewesen sind.


    oo N.N.


    Kinder:

    - Bernhard Graf unweit Laons 845-28.1.893
    - Pippin Graf nördlich von Paris 845-28.1.893
    - Heribert I. Graf von Vermandois um 840-6.11.900/07 ermordet


    Literatur:
    Brandenburg Erich: Die Nachkommen Karls des Großen Verlag Degener & Co Neustadt an der Aisch 1998 Tafel I - Dümmler Ernst: Geschichte des Ostfränkischen Reiches. Verlag von Duncker und Humblot Berlin 1865 Band I Seite 96,119,143 - Schwager, Helmut: Graf Heribert II. von Soissons. Verlag Michael Lassleben Kallmünz/Opf. 1994 Seite 23/24,63 Anm. 297 - Werner Karl Ferdinand: Die Nachkommen Karls des Großen bis um das Jahr 1000 (1.-8. Generation) Band IV in: Braunfels Wolfgang: Karl der Große Lebenswerk und Nachleben. Verlag L. Schwann Düsseldorf Seite 448 -

    Gestorben:
    (nach 840/43)

    Kinder:
    1. 6. von Vermandois, Heribert I. wurde geboren um 840; gestorben in 900/907.
    2. Pippin wurde geboren in 845; gestorben nach 28 Jan 893.
    3. Bernhard wurde geboren um 845; gestorben am 28 Jan 893.