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 Bohrer

Billung, Mathilde

weiblich 945 - 1008  (63 Jahre)


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Generation: 1

  1. 1.  Billung, Mathilde wurde geboren in 935/945 (Tochter von Billung, Hermann I.); gestorben am 25 Mai 1008.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Flandern,Belgien; Gräfin von Flandern
    • Titel/Amt/Status: Verdun [55100],Lothringen,Frankreich; Gräfin von Verdun

    Notizen:

    Mathilde Billung
    Gräfin von Flandern
    Gräfin von Verdun
    935/45-25.5.1008
    Tochter des Herzogs Hermann I. Billung von Sachsen

    Althoff Gerd: Seite 398, "Adels- und Königsfamilien im Spiegel ihrer Memorialüberlieferung"

    G 52 Lü: 25.5. Mathild com + 1008 Tochter Hermann Billungs

    Mathilde, die Tochter Hermann Billungs, heiratete in 1. Ehe um 950 Graf Balduin III. von Flandern.
    Zu den Einträgen von Angehörigen dieses Grafenhauses im Lüneburger Necrolog siehe Kommentar G 32 und Seite 58.
    Nach dem schon 962 erfolgten Tod ihres 1. Gemahls (vgl. Vanderkindere, La formation territoriale, S. 293) heiratete sie Gottfried von Verdun. Ein Sohn aus dieser Ehe, Gozelo, erscheint ebenfalls im Lüneburger Necrolog, vgl. Kommentar H 10.
    Belege ihres Todesdatums bei Bork, Billunger, S. 111.

    Thiele Andreas: Tafel 155, "Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte", Band I, Teilband 1 Deutsche Kaiser-, Königs-, Herzogs- und Grafenhäuser I

    MATHILDE + 1008
    1. oo Balduin III. Graf von Flandern + 962
    2. oo Gottfried, Graf von Verdun + 1005

    Bork Ruth: Seite 110-113, "Die Billunger. Mit Beiträgen zur Geschichte des deutsch-wendischen Grenzraumes im 10. und 11. Jahrhundert."

    12. Mathilde (+ 1008)
    Als Tochter Hermanns sind uns die mehrfach in den ältesten Quellen genannten Gräfinnen Mathilde und Suanhilde bekannt. Zwar wird in einer späteren Chronik (Chron. Piet.) [1 Chron. Pict. Leibnitz SS. Necr. Br. III, Seite 311ff. In der Chron. princ. Sax. (SS. XXV, Seite 472ff.) wird dagegen keine der beiden Töchter genannt.] nur Mathilde als solche erwähnt, doch zeigen schon die Aussagen über sie, wie unsorgfältig der Verfasser in Bearbeitung seines Stoffes vorging. Mathilde, heißt es dort, sei zuerst mit dem englischen König Wilhelm verheiratet gewesen und sei später als Witwe eine zweite Ehe mit dem Grafen Arnulf von Flandern eingegangen [2 Irrtümlich gibt auch Cohn in seinen Stammtafeln (Nr. 221) Mathilde als Witwe Arnulfs des Großen von Flandern an, während er sie dann in Tafel 225 richtig als Gemahlin Balduins einsetzt.], dessen Sohn Balduin gerade gestorben war. Wie verfehlt diese Angaben sind, wird aus der folgenden Untersuchung einwandfreier Quellen deutlich werden.
    Welche der beiden Töchter die ältere war, läßt sich nicht bestimmen. Beide waren zweimal verheiratet und gewannen aus jeder ihrer Verbindungen Nachkommenschaft.
    Die wichtigsten für Mathilde in Fragen kommenden Nachrichten können wir einigen älteren flandrischen Chroniken entnehmen, während der Sächsische Annalist nur zum Jahre 1037 die kurze Notiz bringt, daß in der Nähe von Lothringen die Mark des Herzogs Gozelo gelegen sei, der ein Sohn Gottfrieds und Mathildens, der Tochter des Sachsen-Herzogs Hermann, bzw. einer Schwester des Herzogs Bernhard und des Grafen Liudger, sei [3 Annalista Saxo SS. VI, Seite 681.]. Diese Nachricht finden wir bestätigt in der Fortsetzung der Aufzeichnung Sigeberts von Gembloux, in dem Auctarium Affligenense [4 Sig. Auct. Afflig. SS. VI, Seite 399 zu 1005 "qui dux viduam relictam Baldewini comitis qui erat filius Arnulfi magni marchionis."], das unter anderem zahlreiche Nachrichten aus den Annales Blandinienses verwandte. Letztere gelangten auch in die späteren flandrischen Chroniken, in denen uns ähnlich berichtet wird, daß Mathilde, nachdem ihr Gemahl Balduin III. von Flandern, der Sohn Arnulfs des Großen, gestorben war, den Grafen Gottfried geheiratet habe [5 Geneal. com. Flandr. SS. IX, Seite 305f zu 962 "Arnulfus Magnus genuit Balduinum, qui iuvenis morbe variolae obiit et apud S. Bertinum sepelitur. Hic duxerat filiam Herimanni ducis Saxonum Mathildem, ex quia genuit Arnulfum, Mathildes vidua relicta nupsit Godefrido duci de Enham, ex quo suscepit tres filios, Gozelonem ducem, Godefridum, Hezelonem." Dazu L. Halphen und F. Lot Rec. des Actes de Lothaire et louis V rois de Frances, Paris 1906, Seite 58 Anmerkung 1.].
    In den Annales Blandinienses findet sich zu dem Jahr 962 der Tod Balduins angegeben, und höchstwahrscheinlich ist die dort im geringen Abstand folgende Angabe zu dem Jahr 1008 "...ob. Mathildis comitissa" auf den Tod seiner einstigen Gemahlin, der späteren Gattin Gottfrieds, zu beziehen [1 Ann. Bland. SS. V, Seite 25 "962 ob. Baldwinus filius Arnulfi marchisi et soror eius Liutgardis" und ebd. auch die oben angeführte Angabe von Mathildes Tod, einige Zeilen weiter.]. Das Kloster war der Familie Arnulfs von Flandern besonders verbunden, und außerdem begegnet uns dort unter den damals führenden Geschlechtern keine zweite Gräfin Mathilde. Ihr Todestag findet sich im Necr. S. Mich. Lun. beim 25. Mai eingezeichnet [2 Wedekind Noten III, Seite 39 "Mathild com.".].
    Bei Eingehung der ersten Ehe waren sowohl Mathilde, wie auch der Graf Balduin, ihr Gemahl, noch jung an Jahren, denn es heißt in der Quelle bezeichnenderweise "Qui ad legitimam perveniens aetatem, Domine concedente ac patris voluntate accepit conjugem nobilitatis suae condignam, nomine Mathildem, filiam nobilissimi principis vocabule Herimanni[3 Witgers Geneal. SS. II, Seite 304]." Balduin starb dann sehr früh - im Jahre 962 - an den Blattern [4 Siehe oben Seite 110 Anmerkung 5.] und hinterließ einen Sohn namens Arnulf. Da Arnulf sich anscheinend schon um 968 etwa vermählte [5 Pfister, Robert le Pieux Seite 44, vgl. Köpke-Dümmler, Jbb Otto I. Seite 380 Anmerkung 3. Pfister führt als Beleg die Ann. Kln. min. SS. V, Seite 19 an, wo es zu den Jahren 950-962 heißt "Arnulfus iunior uxorem duxit filiam Beregeri regis Susannam."], könnte er ungefähr in den ersten Jahren nach 950 geboren sein. Balduin wird bei seinem Tode als "juvenis" bezeichnet [6 Siehe oben Seite 110 Anmerkung 5.], und auch Mathilde muß noch verhältnismäßig jung gewesen sein, da aus ihrer vermutlich bald darauf mit Gottfried eingegangene Ehe noch fünf Söhne hervorgingen. Sie könnte etwa zwischen 935 und 945 geboren sein und hätte dann ein recht hohes Alter erreicht, das heißt sie wäre also im Jahre 1008 als hohe 60-erin etwa gestorben. Arnulf II. von Flandern, der Sohn ihrer ersten Ehe, heiratet die Tochter König Berengars II. von Italien, Rozela, später Susanna genannt, die ihm einen Sohn Balduin schenkte und am 13. Dezember (oder 7. Februar) 1003 als verstoßene Gattin König Roberts von Frankreich starb [1 Pfister Seite 46 gibt den 7. Februar 1003 an. Das Jahr ist den Ann. Klnon. min. SS. V, Seite 19 und den Ann. Bland. SS. V, Seite 25 zu entnehmen. Den Todestag entnimmt Pfister - ich zweifle, ob mit Recht - einem Epitaph, das ein Mönch aus dem 14. Jahrhundert überlieferte (bei de Smet, Chron. Flandr. I, Seite 273 f abgedruckt), in dem es von ihr heißt "...Occidit ante dies septem mensis Februari, trans animam superis occaque, terra, tibi...", während es im Necr. S. Mich. Lun., Wedekind Noten III, Seite 95 zum 13. Dezember heißt "Susanna regina..." Auch Köpke-Dümmler, Jbb. Otto I. Seite 380 setzen als ihr Todesdatum den 13. Dezember 1003 ein.]. Ihr Todesdatum ist insofern für uns bemerkenswert, als ihr Name auch im Lüneburger Necrologium erscheint und daran festgestellt werden kann, wie die Beziehungen nach Sachsen noch gepflegt wurden [2 Siehe Anmerkung 1.].
    Der zweite Gatte Mathildes, Graf Gottfried von Verdun und Eenham, ist als der Bruder des Erzbischofs Adalbero von Reims in den Briefen Gerberts mehrfach erwähnt und auch Mathilde ist als seine Gattin dort genannt [3 Lettres de Gerbert, hrsg. von J. Havet, up. 50 und 51 Seite 47f.]. Die Angaben über die der Ehe der beiden entsprossenen Söhne und Töchter sind nicht ganz einheitlich. Die Geneal. com. Flandr. Bert. spricht nur von den Söhnen Gozelo, Gottfried und Hezelo [4 Geneal. com. Flandr. SS. IX, Seite 305f., vgl. Seite 109 Anmerkung 5.], und Ähnliches können wir einer Grabschrift der Gräfin Mathilde entnehmen, die freilich recht spät sein dürfte [5 KG. Poet. V, 2 Seite 299. Eine zeitliche Einordnung dieses nach Streckers Ansicht wahrscheinlich fiktiven Epitaphs war nicht möglich. Er zitiert Locrius "Anno 1009 moritur Machtildis Balduini tertii Flandriae comitia coniux atque Arnulphi iunoris mater iacetque in Blandinensi monasterio iuxta b. virginis altare cum eius modi epitaphio: Si quis scire cupit, hoc cuius membra sepulcro claudantur, claro colligat hoc titulo. Machtildis quarta Flandrina est haec comitissa Herimannique ducis filia Saxoniae. Coniux Balduini iuvenis, sed post Godofredi Ardenne comitis atque Eenhain domini, legitimo sociata thoro fuit et generavit tres illi natos pernitidos iuvees, Godefridam et Gotolonem Eteloemous iuncta fortas magnifico S. Vanne in Verdun stammenden Epitaph in Hexametern ist ebenfalls vorhanden und von Strecker in den MG Poet. V, 2, Seite 299 zitiert. Ein Prosaepitaphium für Mathilde in St. Vanne führt Mabillon, AA. SS. c.s.B. 6,1 Seite 166 an.]. Nun müßten aber nach Aussage der Gesta ep. Virdunensis - der älteste hierfür in Frage kommenden Quelle - aus Mathildes Ehe nicht drei, sondern fünf Söhne hervorgegangen sein, die in der Reihenfolge Adalero (Bischof von Verdun 984-991), Friedrich (Graf zu Verdun), Hermann (Graf von Eenham, später Mönch), Gottfried (Herzog von Nieder-Lothringen, gestorben 1023) und Gozelo (Herzog von Nieder-Lothringen, später Herzog beider Lothringen, gestorben 1044) [6 Gesta ep. Virdun. SS. IV, 48 (vgl. Hirsch, Jbb. Heinrichs II. Band 1 Seite 334 Anmerkung 2). Der Verfasser schrieb zwischen 1046 und 1088 (siehe Waitz SS. IV, Seite 38), während die Genealog. com. Flandr. Bert., auf die die anderen Genealogiae com. Flandr. zurückgehen, erst um 1111 verfaßt ist. Vgl. auch Hugo von Flavigny SS. VIII, Seite 370.].
    Anläßlich des Todes Adalberos ist auch noch einmal von seinem Vater, Gottfried von Verdun, die Rede [1 In den Gest. ep. Vird. c. 6 (SS. IV, Seite 47) heißt es "Adalberonis corpus ab Italia delatum a fratre suo comite Frederico, positam est in aecclesia sua in choro sanctae Mariae..." und c. 9 "pater vero eorum (Hermanns und Friedrichs) tradidit Borracum atque Forbacum"; Hugo von Flavigny (SS. VIII, Seite 370) schreibt dazu II, 8 "Godefridus comes pater Borracum dedit, inde relato filio suo ab Italia Adalberone episcopo, cum eum parentes ejus in aecclesia S. Vitoni sepeliri mardasscat, ..."], während uns dieser in den späteren Jahren nicht mehr in den Quellen begegnet. Auch eine Angabe über sein Todesjahr findet sich nirgends. Da man sich nicht einig ist über die genaue Zeit der Bischofstätigkeit Adalberos und über die Zeit seines Todes - Hauck nennt das Jahr 988 [2 Hauck, K.G. III, Seite 993.], Parisot 990 [3 Parisot, Seite 381f.], Hirsch und Waitz 991 [4 Hirsch, Jbb. Heinrichs II. Band 1 Seite 334 Anmerkung 2 und Waitz SS. IV, 47 n. 45.], so ist das von Hirsch für den Tod Gottfrieds als terminus post quem bezeichnete Jahr 991 [5 Siehe Anmerkung 4.] auch kein sicherer Anhaltspunkt, obgleich es auf einem Todesvermerk in den Ann. Necr. Fuld. [6 Ann.Necr. Fuld. SS. XIII, Seite 206. Die späten Ann. S. Vit. Virdun. SS. X, Seite 526 geben dagegen das Jahr 990 an.] zurückgeht. Im Necr. S. Virdunense ist Adalberos Tod unter dem 18. April angegeben [7 Necr. Virdunense S. Vitoni, hg. von E. Sacker im Neuen Archiv der Gesellschaft für die deutsche Geschichte XV, 1890 Seite 128.], während Gottfrieds Tod auf den 4. September fällt [8 Nach der von Strecker, MG Poet. V,2, Seite 299 abgedruckten Grabschrift auf den Grafen Gottfried.], so daß für des letzteren Tod, sofern die Fuldaer Angabe von 991 stimmt, die Zeitspanne vom 18. April 991 bis zum 4. September (?) 1007 in Frage käme. Letzteres entnehmen wir der oben schon erwähnten Grabschrift auf seine Gattin Mathilde (+ 25. Mai 1008), aus der hervorgeht, daß sie ihren Gatten in der Marienkapelle von St. Peter in Blandinium bestattet hat [9 Siehe oben Seite 112 Anmerkung 5.].

    961 1. oo Balduin III. Graf von Flandern 940-1.1.962 (starb an Blattern)
    963 2. oo Gottfried Graf von Verdun 935/40- nach 995

    Kinder:

    1. Ehe
    - Arnulf II. Graf von Flandern 961/62-30.3.987
    - Liutgard

    2. Ehe
    - Gozelo Herzog von Nieder-Lothringen ca 970-19.4.1044
    - Gottfried Herzog von Nieder-Lothringen - nach 11.8.1023
    - Hermann Graf von Eenham - 28.5.1029
    - Adalbero Bischof von Verdun (984-991) ca 964-19.3.991
    - Friedrich Graf von Verdun - 6.1.1022

    Literatur:
    Althoff Gerd: Adels- und Königsfamilien im Spiegel ihrer Memorialüberlieferung. Studien zum Totengedenken der Billunger und Ottonen. Wilhelm Fink Verlag München 1984, Seite 58,398 G 52 - Alvermann, Andrea: Geschichte der Grafschaften, Ländereien & der Stadt Saint Pol. Übersetzung aus dem Mittelfranzösischen Kapitel 5 - Annalista Saxo: Reichschronik SS. VI ad a. 1002,1037 - Bork Ruth: Die Billunger. Mit Beiträgen zur Geschichte des deutsch-wendischen Grenzraumes im 10. und 11. Jahrhundert. Dissertation Greifswald 1951 Seite 110-113 - Leo Heinrich Dr.: Zwölf Bücher niederländischer Geschichten. Eduard Anton Verlag Halle 1832 Seite 12 - Thiele, Andreas: Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band I, Teilband 1, R. G. Fischer Verlag Frankfurt/Main 1993 Tafel 155 -

    Mathilde heiratete von Flandern, Balduin III. in 961. Balduin wurde geboren in 940; gestorben am 1 Jan 962 in Saint-Omer [62765],Pas-de-Calais,Nord-Pas-de-Calais,Frankreich. [Familienblatt] [Familientafel]

    Kinder:
    1. von Flandern, Athala
    2. von Flandern, Arnulf II. wurde geboren in 961/962; gestorben am 30 Mrz 987.

    Mathilde heiratete von Verdun, Gottfried I. um 963. Gottfried (Sohn von von Lothringen, Gozelo und von Metz, Uda) wurde geboren in 930/935; gestorben nach 997. [Familienblatt] [Familientafel]

    Kinder:
    1. von Niederlothringen, Gottfried II. wurde geboren um 965; gestorben in 1023; wurde beigesetzt in Verdun [55100],Lothringen,Frankreich.
    2. von Lothringen, Gozelo I. wurde geboren um 970; gestorben am 19 Apr 1044; wurde beigesetzt in Munsterbilzen [3740],Flandern,Belgien.
    3. von Verdun, Friedrich gestorben am 6 Jan 1022.
    4. von Eenham, Hermann gestorben am 28 Mai 1029; wurde beigesetzt in Verdun [55100],Lothringen,Frankreich.
    5. von Verdun, Adalbero II. wurde geboren um 964; gestorben am 19 Mrz 991.
    6. von Verdun, Irmgard wurde geboren um 975; gestorben in 1042.

Generation: 2

  1. 2.  Billung, Hermann I. wurde geboren in 900/912 (Sohn von Billung); gestorben am 27 Mrz 973 in Quedlinburg [06484],Quedlinburg,Sachsen-Anhalt,Deutschland.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Bardengau,Deutschland; Graf im Bardengau
    • Titel/Amt/Status: Marstengau,Deutschland; Graf im Marstengau
    • Titel/Amt/Status: Tilithigau,Deutschland; Graf im Tilithigau
    • Titel/Amt/Status: 961-973, Sachsen,Deutschland; Herzog von Sachsen

    Notizen:

    Hermann I. Billung
    Herzog von Sachsen (961-973)
    Graf im Bardengau, Marstengau und Tilithigau
    900/12-27.3.973 Quedlinburg
    Sohn des Grafen Billing

    Lexikon des Mittelalters: Band IV Spalte 2160

    Hermann Billung, Herzog in Sachsen
    + 13. März 973 Quedlinburg
    Eltern unbekannt
    oo Hildegard

    5 Kinder:
    unter anderem
    Bernhard I., Herzog
    Schwanhild oo Ekkehard I.
    Mathilde 1. oo Balduin III. von Flandern, 2. oo Gottfried der Ältere Graf von Verdun

    OTTO I. übertrug Hermann Billung im Herbst 936 den Befehl auf dem Redarierfeldzug, dem wohl ein ständiger Auftrag des Grenzschutzes im Niederelberaum folgte. Doch ist Hermann Billung hier als Markgraf erst 953 bezeugt. Während seiner Abwesenheit wurde Hermann Billung von OTTO I. wiederholt mit der Wahrnehmung von Gerichts- und Herrschaftsbefugnissen betraut (953, während des Aufstandes Liudolfs; 961, anläßlich des zweiten Romzugs OTTOS; 966, vielleicht auf den gesamten sächsischen Raum bezogene "Prokuration"). Die königliche Kanzlei vermied es, Hermanns Befehlsgewalt mit dem Herzogstitel zu belegen und nannte ihn 'marchio' und 'comes'. Im Mittelpunkt seiner Herrschaftsausübung stand die Nordost-Grenze; Hermann Billung hielt die slavischen Völkerschaften der Abodriten, Wagrier und Redarier in Abhängigkeit vom Reich. Er hinterließ seinem Sohn Bernhard ein "machtvolles Herrschaftsgebilde" (Freytag).

    Literatur:
    ADB XII, 151-153 - NDB VIII, 640f - Hermann, Slaven [Neubearb. 1986], passim.

    Neue Deutsche Biographie: Band 8 1969

    Hermann Billung, Herzog in Sachsen
    + 27.3.973 Quedlinburg
    Aus dem Geschlecht der BILLUNGER (s. NDB II); Eltern unbekannt

    Brüder:
    Wichmann (+ 944)
    Amelung (+ 962), Bischof von Verden (seit 933, s. ADB I)
    oo Hildegard

    5 Kinder:
    unter anderem
    Herzog Bernhard I. in Sachsen (+ 1011, s. NDB II),
    Suanehild [1. oo Markgraf Thietmar von Serimunt-Nicici (+ 978)] [2. oo Markgraf Ekkehard I. von Meißen ( + 1002, s. NDB IV)],
    Mathilde [+ 1008, 1. oo Graf Balduin III. von Flandern (+ 961), 2. oo Herzog Gottfried von Nieder-Lothringen (+ 1005?, s. NDB VI)]

    Neffen:
    Graf Wichmann der Jüngere (+ 967)
    Graf Ekbert

    OTTO I. übertrug im Herbst 938 Hermann die Leitung des Feldzuges gegen die Redarier. Dem zeitlich begrenzten Amt des Heerführers scheint der ständige Auftrag gefolgt zu sein, den Grenzschutz an der unteren Elbe auszuüben. Bezeugt wird Hermann als Markgraf in diesem Raum jedoch erst 953. Nach Ausbruch des Liudolfingischen Aufstandes (953) beauftragte OTTO I. ihn, in der Zeit seiner Abwesenheit die Aufgaben des Herzogs in Sachsen wahrzunehmen (erste Prokuration). Bei Antritt des zweiten Romzuges 961 übertrug OTTO I. wiederum Hermann die Prokuration in Sachsen. Während der ersten Prokuration unterdrückte Hermann die Erhebung seiner Neffen Wichmann der Jüngere und Ekbert, die sich mit den Obotriten verbündet hatten, und wahrte dem Grenzraum an der unteren Elbe sowie dessen Hinterland den Frieden. Die zweite Prokuration erfolgte, damit Hermann als Stellvertreter OTTOS I. die Gerichtshoheit in den Gebieten ausüben könne, die der Slawengrenze benachbart waren. Ist der räumliche Geltungsbereich der ersten beiden Prokurationen nicht ganz zweifelsfrei zu ermitteln, so ist eine dritte Prokuration 966 hingegen für das gesamte sächsische Herzogtum wahrscheinlich zu machen. Die drei Prokurationen ließen Hermann zum zeitweiligen Vertreter des Königs gegenüber dem sächsischen Stamm aufsteigen und eine herzogliche Stellung gewinnen, in der er als Gefolgsmann OTTOS I. wirkte. Bezeichnend ist es jedoch, dass die königliche Kanzlei vermied, ihm den Titel eines dux zu geben, sondern ihn nur als marchio oder comes bezeichnete. Seine Tätigkeit erstreckte sich vornehmlich auf die Sicherung der Nordost-Grenze, wo er die slawischen Stämme der Wagrier, Obotriten und auch Redarier in straffer Abhängigkeit vom Reich hielt. Bei seinem Tode hinterließ er ein machtvolles Herrschaftsgebilde, in dem sein Sohn Bernhard I. unbestritten nachfolgte.

    Literatur:
    ADB XII; Adam von Bremen, Hamburg, KG, hrsg. v. B. Schmeidler, in: MG SS rer. Germ. 1917; Die Sachsengesch. d. Widukind v. Korvei, hrsg. v. P. Hirsch, ebd. 1935; Die Chronik d. Bischofs Thietmar v. Merseburg, hrsg. v. R. Holtzmann, in: MG SS NS IX, 1935; F. M. Fischer, Politiker um Otto d. Gr., 1937; R. Bork, Die Billunger, Mit Btr. zur Gesch. d. dt.-wend. Grenzraumes im 10. und 11. Jh., Diss. Greifswald 1951 (ungedr.); H.-J. Freytag, Die Herrschaft d. Billunger in Sachsen, 1951; K. Jordan, Hzgt. u. Stamm in Sachsen während d. hohen MA, in Nd. sächs. Jb. f. Landesgesch. 30, 1958, S. 1-27; A. K. Hömberg, Westfalen u. d. sächs. Hzgt., 1963

    Althoff Gerd: Seite 376, "Adels- und Königsfamilien im Spiegel ihrer Memorialüberlieferung"

    H 6 Lü: 27.3. Hermannus primus dux Saxonie fundator huis cenobii.Parce mihi + 973 Hermann Billung
    Me: 28.3. Herimannus dux

    Hermann ist neben seinen Brüdern, Wichmann dem Älteren (G 39) und Bischof Amelung von Verden (B 39), der erste bekannte Angehörige des billungischen Geschlechts. Versuche, die Vorfahren der BILLUNGER festzustellen, führten bisher nicht zu gesicherten Ergebnissen (vgl. Krüger, Grafschaftsverfassung, S. 79f.; Hömberg, Westfalen und das sächsische Herzogtum, S. 18f.).
    Sicher ist jedoch auch der Bericht Adams von Bremen (II, 8) über die niedrige Herkunft Hermanns falsch, denn die BILLUNGER sind als Verwandte der Nachfahren Widukinds anzusprechen. Die Analyse des Necrologs führte hier zu neuen Einsichten; siehe dazu oben S. 68 ff.
    Hermann wurde 936 von OTTO I. zum princeps militiae ernannt und in der Folgezeit dreimal (953, 961, 966) mit der procuratio Saxoniae beauftragt.
    Zum Problem des Hineinwachsens in eine herzogsähnliche Stellung und den Bezeichnungen comes, marchio und dux, die Hermann in den verschiedenen Quellen gegeben werden, vgl. Bork, Billunger Seite 54 f.; Freytag, Herrschaft der Billunger, Seite 8.
    Über die Gemahlinnen Hermanns herrscht in der Forschung keine Klarheit. In der Tabula gentis Billingorum (MGH SS 13, S. 344) sind Hermann zwei Frauen zugeordnet: Ode com und Hildesuinth com; vgl. oben S. 49.
    Jüngere Quellen erwähnen eine Hildegard als Gemahlin, was jedoch wohl auf einer Verwechslung mit der Frau seines Sohnes Bernhard beruht. Entgangen ist der Forschung der Eintrag am 15. März ins Necrolog von Xanten: Obitus Ode uxoris Hermanni ducis (vgl. G 27). Der Todestag einer anderen Gemahlin Hermanns ist nicht bekannt.
    Allgemein zu Hermann vgl. NDB 8, S. 504 f.; Biogr. Wörterbuch 1, Sp. 1123 f.; FW H 45.
    Zum Todesdatum: BO Nr. 562e, wo jedoch die Einträge in die Necrologien von Borghorst, Vreden, Xanten und in das Diptychon Bremense nicht erwähnt sind.

    Schwennicke Detlev: Tafel, "Europäische Stammtafeln Neue Folge Band I. 11

    HERMANN BILLUNG
    + Quedlinburg 27. III. 973 Begraben: Lüneburg St. Michaelis

    936 princeps militiae
    940 GRAF im WETIGAU
    953,961 und 966 procurator regis in Sachsen
    955 GRAF in den Gauen TILITHI und MARSTEN
    956 MARCHIO (MARKGRAF)
    965 DUX in SACHSEN
    gründet St. Michaeliskloster zu Lüneburg

    1. oo ODA + 15.III. ...
    2. oo HILDESUIT

    Thiele Andreas: Tafel 155, "Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte", Band I, Teilband 1 Deutsche Kaiser-, Königs-, Herzogs- und Grafenhäuser I

    HERMANN I. "BILLUNG" + 973

    Graf im Bardengau, Marstengau und Tilithigau
    Tritt erst mit seiner Ernennung zum Markgraf im Gebiet Mecklenburg 936 deutlich hervor; da er in den unterschiedlichsten Titeln benannt wird nach 936: "Markgraf", "Herzog", "Graf", "Princeps militae" und den Titeln noch keine klare Definitionen zugrundelagen, ist die eigentliche Position Hermanns nicht klar zu bestimmen; es bleibt eine grundsätzliche Verfügungsgewalt der OTTONEN in Sachsen bestehen, auch dann, als Hermann zum Verwalter von Sachsen aufrückt 961; er ist als Verwalter-Herzog nur ein Stellvertreter der OTTONEN, das Herzogtum umfaßt auch nicht das ganze Sachsen, wirklich wirksam wird er nur im Raum Engern (Mittelteil) zwischen Westfalen und Ostfalen; Schwerpunkt seiner Politik ist zusammen mit Markgraf Gero die Slawenabwehr; gerät wegen Besitz-, Rechts- und Erbfragen oft gegen die Neffen und bringt nach und nach mit starker Hand die Slawen zwischen Elbe-Oder unter deutsche Hoheit, die Bistümer Havelberg und Brandenburg entstehen; unterwirft 962/63 sogar Polen. 955 Schlacht an der Recknitz, womit eine letzte große Revolte niedergeworfen wird; Mitbegründer von Abtei St. Michael/Lüneburg als "Hauskloster" und deren Vogt; bleibt stets treue OTTONEN-Stütze; steht besonders gegen die Garfen von Werl (eventuell gleichen Stammes wie er) und gegen die Grafen von Stade.

    Hermann wurde 936 von OTTO I. im Rahmen seiner auf Unterwerfung der Elbslawen gerichteten Ostpolitik und zur Abwehr der Dänen als Markgraf an der Niederelbe eingesetzt und trat damit erstmals deutlich hervor. Da er in den unterschiedlichsten Titeln nach 936 benannt wurde: "Markgraf"; "Graf", "Princeps militiae" und den Titeln noch keine klare Definitionen zugrunde lagen, war die eigentliche Position Hermanns nicht klar zu bestimmen. Es blieb eine grundsätzliche Verfügungsgewalt der OTTONEN auch dann in Sachsen bestehen, als Hermann 961 zum Verwalter von Sachsen aufrückte. Er war als Verwalter-Herzog nur ein Stellvertreter der OTTONEN, das Herzogtum umfaßte auch nicht das ganze Sachsen, wirklich wirksam wurde er nur im Raum Engern (Mittelteil) zwischen Westfalen und Ostfalen; Schwerpunkt seiner Politik war zusammen mit dem Grafen Gero die Slawenabwehr. 955 zog er gegen die aufständischen Abotriten, die besiegt wurden. Er geriet wegen Besitz-, Rechts- und Erbfragen oft gegen die Neffen, Wichmann II., des erbittersten Gegner Hermanns, und Ekbert der Einäugige, und sicherte während des Liudolfingischen Aufstandes (953-954) Sachsen, wo er 953,961 und 966 während OTTOS Abwesenheit als dessen Stellvertreter fungierte. Seitdem führte Hermann den Titel eines Herzogs von Sachsen, dessen Gewalt jedoch auf das nördliche Sachsen beschränkt blieb. Er brachte mit starker Hand die Slawen zwischen Elbe und Oder unter deutsche Hoheit, die Bistümer Havelberg und Brandenburg entstanden. Er unterwarf 962/63 sogar Polen, gewann 955 die Schlacht an der Recknitz, womit eine letzte große Revolte niedergeworfen wurde. Er war der Mitbegründer der Abtei St. Michael/ Lüneburg als "Hauskloster" und deren Vogt, blieb stets eine treue OTTONEN-Stütze und stand besonders gegen die Grafen von Werl (eventuell gleichen Stammes wie er) und gegen die Grafen von Stade. Sein Sohn Bernhard folgte nach dem Tode Hermannsin dieser Würde.
    Hermann verwaltete nicht nur die Mark gegen die Dänen, Wagrier, Abodriten und einen Teil der Redarier, sondern besaß als Graf im Bardengau, im Gau Tilithi und im Marstengau auch auf altsächsischen Boden eine starke Position. Seine Macht und sein Ansehen im östlichen Teil Sachsens wird uns vor allem dadurch deutlich vor Augen geführt, dass er 968 vom Magdeburger Erzbischof Adalbert mit großen Ehren empfangen wurde, als wäre er tatsächlich Herzog. Dass er von den Schriftstellern "dux" genannt wird, ist nichts Besonderes, da er im Grenzgebiet gegen die Slawen eine militärische Führungsposition eingenommen hat. Hermann Billung hatte lediglich zur Zeit des Liudolfingischen Aufstandes und während der Italienzüge OTTOS I. von 961 und 966 eine gewisse obrigkeitliche Stellung in Sachsen inne.

    Trillmich Werner: "Kaiser Konrad II. und seine Zeit"

    OTTO DER GROSSE hatte 936 seinen Freund Hermann mit der Grenzsicherung gegen Slawen und Dänen beauftragt. Die ihm verliehenen markgräflichen Befugnisse bezogen sich auf Nordelbien und die ostfälischen Gaue des Bistums Verden, doch verfügte er dort nur über bäuerliche Kämpfer, leichte Reiter und wenige ritterliche Vasallen. Diesen Mangel galt es durch Rodung und Kolonisation zu beheben, denn zur Aufstellung ausreichender Streitkräfte bedurfte es zusätzlicher Aufgebotsrechte über Standesgenossen im Hinterland, verbunden mit richterlichen Vollmachten zur Wahrung des Landfriedens. Der heftige Widerstand des betroffenen Adels gegen Hermanns Bevorzugung, dem sich selbst nahe Verwandte anschlossen, und der sich infolge seiner nochmaligen Erhöhung zum herzoglichen Stellvertreter des Königs weiter versteifte, konnte nie überwunden werden. Weil den Sachsen mehr an Tributen lag als an der Bekehrung der Nachbarn, mißglückte auch die Eingliederung der Ostseeslawen.

    1. oo Oda - 15.3.
    2. oo ? Hildesuith

    Kinder:
    - Bernhard I. - 7.2.1011
    - Liudger - 26.2.1011
    - Suanehild 945/55-26.11.1014
    1. oo Thietmar I. Markgraf von Meißen -3.8.979
    2. oo Ekkehard I. Markgraf von Meißen - 30.4.1002
    - Imma Äbtissin von Herford
    - Mathilde 935/45-25.5.1008
    961 1. oo Balduin III. Graf von Flandern 940-1.1.962
    963 2. oo Gottfried Graf von Verdun 935/40- 995

    Literatur:
    Adam von Bremen: Hamburgische Kirchengeschichte. in: Ausgewählte Quellen zur Deutschen Geschichte des Mittelalters Band XI Seite 240,256,286,380 - Althoff Gerd: Adels- und Königsfamilien im Spiegel ihrer Memorialüberlieferung. Studien zum Totengedenken der Billunger und Ottonen. Wilhelm Fink Verlag München 1984, Seite 33,38,40,43,49,64,77,82,91,129,131,242,376 H 6 - Althoff Gerd: Die Billunger in der Salierzeit. in: Die Salier und das Reich, hg. Stefan Weinfurter, Jan Thorbecke Verlag 1991, Band I Seite 311-314 - Althoff Gerd: Die Ottonen. Königsherrschaft ohne Staat. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 2000 Seite 78,95,108,112,122,127,130,133,135 - Althoff Gerd: Spielregeln der Politik im Mittelalter. Kommunikation in Frieden und Fehde. Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 1997 Seite 51 Anm. 82 - Beumann, Helmut: Die Ottonen. Verlag W. Kohlhammer Stuttgart Berlin Köln, Seite 59,73,77,89,101,110,158 - Bork Ruth: Die Billunger. Mit Beiträgen zur Geschichte des deutsch-wendischen Grenzraumes im 10. und 11. Jahrhundert. Dissertation Greifswald 1951 - Die Salier und das Reich, hg. Stefan Weinfurter, Jan Thorbecke Verlag 1991, Band I Seite 259,311-314,318/Band III Seite 493 - Eickhoff, Ekkehard, Theophanu und der König, Klett-Cotta Stuttgart 1996, Seite 48,84, 107,215,454 - Freytag, Hans-Joachim: Die Herrschaft der Billunger in Sachsen, Vandenhoeck & Ruprecht Göttingen 1951 -
    Giese, Wolfgang: Der Stamm der Sachsen und das Reich in ottonischer und salischer Zeit. Franz Steiner Verlag Wiesbaden 1979, Seite 9,126,129,138 - Giesebrecht Wilhelm von: Geschichte der deutschen Kaiserzeit. Mundus Verlag 2000 Band 1 Seite 231,252,314,371,372,387,447,509,510,517 - Goetz Hans-Werner: Das Herzogtum der Billunger - ein sächsischer Sonderweg?, in: Niedersächsisches Jahrbuch für Landesgeschichte 66 1994, Seite 167-197 - Hlawitschka, Eduard: Untersuchungen zu den Thronwechseln der ersten Hälfte des 11. Jahrhunderts und zur Adelsgeschichte Süddeutschlands, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1987Seite 26,37,41 - Holtz Eberhard/Huschner Wolfgang (Hg:): Deutsche Fürsten des Mittelalters. Fünfundzwanzig Lebensbilder, Edition Leipzig 1995 Seite 16,83,99,104 - Holtzmann Robert: Geschichte der sächsischen Kaiserzeit. Deutscher Taschenbuch Verlag München 1971 - Keller, Hagen: Die Ottonen. Verlag C.H. Beck München 2001 Seite 43 - Köpke, Rudolf/Dümmler Ernst: Kaiser Otto der Große, Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 1962 - Körntgen, Ludger: Ottonen und Salier. Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 2002 Seite 11,14,18,23,36 - Krüger, Sabine: Studien zur Sächsischen Grafschaftsverfassung im 9. Jahrhundert, Vandenhoeck & Ruprecht Göttingen 1950 Veröffentlichung der Historischen Kommission für Hannover - Kurowski Franz: Schwertgenossen Sahsnotas. Die große Geschichte der Sachsen. Nikol Verlagsvertretungen GmbH Hamburg 1996 - Laudage, Johannes: Otto der Große. Eine Biographie. Verlag Friedrich Pustet Regensburg 2001 Seite 111,123,148,151,214,226-229,248,261, 272,285-288,300 - Ludat, Herbert: An Elbe und Oder um das Jahr 1000. Skizzen zur Politik des Ottonenreiches und der slavischen Mächte in Mitteleuropa, Böhlau Verlag Weimar 1995 Seite 28,163 - Rupp, Gabriele: Die Ekkehardiner, Markgrafen von Meißen, und ihre Beziehungen zum Reich und zu den Piasten, Peter Lang GmbH Frankfurt am Main 1996 - Schneidmüller Bernd/Weinfurter Stefan (Hrsg.): Ottonische Neuanfänge. Symposium zur Ausstellung "Otto der Große, Magdeburg und Europa" Verlag Philipp von Zabern Mainz 2001 Seite 66,165,168,269 - Schnith Karl Rudolf: Mittelalterliche Herrscher in Lebensbildern. Von den Karolingern zu den Staufern. Verlag Styria Graz Wien Köln 1990 Seite 127,137,140 - Schölkopf Ruth: Die sächsischen Grafen 919-1024. Studien und Vorarbeiten zum Historischen Atlas Niedersachsens 22. Göttingen 1957 - Schulze Hans K.: Das Reich und die Deutschen. Hegemoniales Kaisertum. Ottonen und Salier. Siedler Verlag, Seite 96,179,190, 199,205,214,230,232, 234,238,241,243,373 - Schwennicke Detlev: Europäische Stammtafeln Neue Folge Band I. 1, Vittorio Klostermann GmbH Frankfurt am Main 1998 Tafel 11 - Thietmar von Merseburg: Chronik. Freiherr vom Stein-Gedächtnisausgabe, Seite 46,48,64,68 - Trillmich Werner: Thietmar von Merseburg. Chronik. Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 1992 - Widukind von Corvey: Die Sachsengeschichte. Philipp Reclam jun. GmbH & Co., Stutggart 1981 - Wies, Ernst W.: Otto der Große, Bechtle Esslingen 1989, Seite 91,148,153,158,192,195,215,241,165,267,274 -
    Zimmermann, Harald: Otto der Große, Wissenschaftliche Buchgemeinschaft Darmstadt 1976 -

    Kinder:
    1. von Sachsen, Bernhard I. wurde geboren um 950; gestorben am 9 Feb 1011 in Corvey [37671],Höxter,Nordrhein-Westfalen,Deutschland; wurde beigesetzt in Lüneburg [21335],Lüneburg,Niedersachsen,Deutschland.
    2. Billung, Liudger wurde geboren in 950; gestorben am 26 Feb 1011; wurde beigesetzt in Lüneburg [21335],Lüneburg,Niedersachsen,Deutschland.
    3. Billung, Suanehild wurde geboren in 945/955; gestorben am 26 Nov 1014.
    4. Billung, Imma
    5. 1. Billung, Mathilde wurde geboren in 935/945; gestorben am 25 Mai 1008.


Generation: 3

  1. 4.  Billung wurde geboren um 880; gestorben am 26 Mai 967.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Graf

    Notizen:

    Billung Graf
    um 880-26.5.967

    Althoff, Gerd: Seite 399, "Adels- und Königsfamilien im Spiegel ihrer Memorialüberlieferung."

    G 53 Lü.: 26.5. Billing com

    Der Personenname Billing ist namengebend für die Angehörigen des sächischen Herzogsgeschlechts der BILLUNGER. Erst Quellen des 13. und 14. Jahrhunderts erwähnen jedoch den Namen des angeblichen Vater der Brüder Hermann (H 6), Wichmann (G 39) und Amelung (B 39), nämlich Billing. Es ist der Forschung bisher nicht gelungen, diesen "ersten" BILLUNGER in den Quellen festzustellen, obwohl im 9. und 10. Jahrhundert durchaus Personen dieses Namens in Sachsen nachweisbar sind. Als Indiz für die Richtigkeit der späten Nachrichten wird auch der zum 26.5. ins Lüneburger Necrolog eingetragene Billing comes herangezogen, ohne daß weitere Aussagen über ihn möglich wären.
    Zur Diskussion über die sogenannten älteren BILLUNGER und die Frage der Benennung, vgl. Krüger; Studien, Seite 79ff.; Köpke-Dümmler, Otto der Große, Seite 570ff., Bork, Billunger; Seite 12ff.; Hömberg, Westfalen und das sächsische Herzogtum, Seite 15ff., Wenskus, Sächsischer Stammesadel, Seite 242f.

    Thiele Andreas: Tafel 155, "Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte", Band I, Teilband 1 Deutsche Kaiser-, Königs-, Herzogs- und Grafenhäuser I

    GRAF BILLUNG

    Dieser Stammvater, in der BILLUNGER Hauschronik des Klosters St. Michael/Lüneburg (13. Jahrhundert) genannt, ist quellenmäßig nicht greifbar; der im 10. Jahrhundert genannte Graf Billung im Thüringengau (+ 967) kann dieser Stammvater keinesfalls sein; es kann trotzdem ein Graf Billung sein, da mehrfach Grafen Billing auftauchen in diesem Hause; die Filiation ist erst ab seinen Kindern greifbar; erster Stammvater könnte der Graf Wichmann sein, der 811 als kaiserlicher Gesandter in Dänemerk ist; die in der Chronik kolportierte Legende vom armen Bauernsohn Hermann, der Markgraf wird, ist völlig abzulehnen; die BILLUNGER gehören zu den reichsten und angesehensten Familien Sachsens; Besitzschwerpunkte sind der Bardengau (der Raum Lüneburg), Marstengau (Raum Hannover), Tilithigau (Raum Leine/Oberweser-Schauenburg), im Raum Braunschweig, in Friesland und Westfalen; die Familie ist wohl mehrmals verschwägert mit EKBERTINERN, OTTONEN und dem Hause Widukinds; Graf im Wetigau auch (Raum Schwalenberg), hat eventuell Vogteien.

    Billung, der in der BILLUNGER Hauschronik des Klosters St. Michael/Lüneburg (13. Jahrhundert) als Stamvater des Geschlechts genannt wurde, war ein thüringischer Dynast, der lange Zeit als Vater Hermann Billungs galt. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit lag an der unteren Unstrut und an der Saale. Wir kennen ihn aus einer Reihe von Königsurkunden, von denen die erste ihn als Anhänger und Vasallen Heinrichs, des aufständischen Bruders OTTOS I., in das Blickfeld treten lassen, als ihm 944 das gerichtlich entzogene Gut zurückerstattet wurde. Im Jahre 952 ertauschte er vom König Güter bei Scheidungen und östlich der Saale gegen solche bei Desingerode (bei Duderstadt), in Hiddesen (nordwestlich Kassel) und Heristi. Aus einer Urkunde OTTOS I. von 966, durch die das 952 an Billung gegebene Gut - oder wenigstens ein großer Teil davon - an Magdeburg geschenkt wurde, weil der Tausch rückgängig gemacht worden war, erfahren wir, dass die von Billung dabei hergegebenen Güter aus dem Besitz seiner Frau stammten. Diese Güter weisen am ehesten auf eine ESIKONIN. Zwei weitere Tauschurkunden von 958 und 961 zeigen, dass die Erbgüter Billungs, seit 958 als Graf bezeichnet, an der Saale (im pagus Usiti = Husitin) und im thüringischen Altgau lagen. Grafenrechte übte er in pagus Neletici östlich der Saale aus, wo wir etwa das alte Werinofeld suchen müssen, das thüringische Siedlungsgebiet der Warnen. Schließlich hat Graf Billung in Bibra (nördlich Eckartsberga) ein Kloster auf Fiskalgrund errichtet und mit einem Schloß und anderen Eigengut ausgestattet, das von OTTO I. 968 an Magdeburg gegeben wurde, wodurch die Billung-Urkunden erhalten blieben. Der Übergang seines Besitzes an Magdeburg - auch die Höfe Desingerode, Hiddesen und Heristi wurden 1010 von HEINRICH II. an Magdeburg geschenkt - legt die Annahme nahe, dass er keinen rechten Erben hatte.

    Althoff, Gerd: Seite 39, "Adels- und Königsfamilien im Spiegel ihrer Memorialüberlieferung"

    Dennoch ist es der Forschung trotz vielfacher Bemühungen nicht gelungen, den Vater der drei Brüder namhaft zu machen. Erst im 13. Jahrhundert wird im Chronicon St. Michaelis der Name genannt: Er soll Billing geheißen haben [145 Vgl. Kommtar G 53 und die dort aufgeführte Literatur. Gerade der zwischen 944 und 968 bezeugte Graf Billing ist wohl nicht mit dem Vater Hermann Billungs gleichzusetzen, da er in Thüringen begütert war; vgl. Köpke-Dümmler, Otto der Große, Seite 573ff. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, daß Billung in den weiteren Sippenzusammenhang der BILLUNGER gehört, denn das von Billung gegründete Kloster Bibra wurde von OTTO DEM GROSSEN an das Erzbistum Magdeburg geschenkt. Dies ist angesichts der Tatsache höchst auffällig, daß die Schwester des ersten Magdeburger Erzbischofs Adalbert, Berta (G 24), ihr 968 gegründetes Kanonissenstift Borghorst ebenfalls der geistlichen Oberhoheit Magdeburgs unterstellte. Berta und Adalbert gehören sicher in den billungischen Verwandtschaftszusammenhang; vgl. dazu Althoff, Das Necrolog von Borghorst, Seite 268ff. Die Fälle Borghorst und Bibra sind die einzigen derartigen Schenkungen an das Erzbistum, so daß auch für Billung Beziehungen zu dem billungischen Verwandtenkreis nicht auszuschließen sind.]. Die Nachricht ist auf Skepsis gestoßen, da der Name später in der Familie der BILLUNGER nicht mehr belegt ist und außerdem dieser Billing in zeitgenössischen Quellen nicht nachgewiesen werden kann. Wir stehen also vor der merkwürdigen Tatsache, daß trotz der hervoragenden Stellung der drei Brüder von ihren Vorfahren in der Überlieferung keine Notiz genomemn wurde.

    Freytag, Hans-Joachim: Seite 9, "Die Herrschaft der Billunger in Sachsen"

    Hermann gehörte dem hohen Adel an [2 Hierauf verweist die Ehe seines älteren Bruders Wichmann mit einer Schwester der Königin Mathilde aus dem Hause des Sachsen-Herzogs Widukind wie die übrigen Familienverbindungen dieses Geschlechts.] und war im Bardengau reich begütert. Seine Zugehörigkeit zu den sächsischen Fürsten steht außer allem Zweifel, unbekannt bleibt uns jedoch seine Herkunft [3 Als Vater wurde namentlich von Wedekind (Noten II, 211 ff.) ein in den Jahren 944-968 bezeugter Graf Billing in Anspruch genommen, der vornehmlich in Thüringen begütert und Graf in dem Slawengau Neletice um Halle/Saale war (Köpke/Dümmler Seite 575 ff.). Seine Behauptung stützt Wedekind vor allem auf das um 1230 verfaßte Chronicon S. Michealis Lunneburgensis, das als erstes Hermann "filius comitis Billingi" nennt (Seite 394). Vordem erscheint weder für ihn noch seine Nachkommen die Bezeichnung Billing oder Billung. Die Gleichzeitigkeit der Bezeugung Hermanns und des Grafen Billing wie auch die verschiedenen Räume, denen ihr Allodialbesitz und ihre Herrschaftsrechte angehörten, spricht gegen die Annahme Wedekinds. Dennoch werden wir die gebräuchlich gewordene Bezeichnung seines Geschlechts als das der BILLUNGER beibehalten.].

    Köpke, Rudolf/Dümmler Ernst: Seite 571-575, "Kaiser Otto der Große"

    Zuerst als Sohn Billungs wird Hermann genannt in dem Chronic. S. Michaelis Luneburg. bis 1229 und wenig später verfaßt (SS. XXIII, 394): terram circa partes Albie inferioris ... Hermanno, viro egregio, filio comitis Billingi liberabiliter commisit (sc. Otto). Daraus die Gothaische Handschrift der Repegowschen Chronik (ed. Schöne Seite 33): Dat hertogdom unde dat lant bi der Elve gaf de Koning Otte eneme edelen manne, de was geheten Herman, de was sone enes edelen mannes greven Billinges. Die Reimchronik der Herzoge von Braunschweig, verfaßt nach 1291 (de kronike fan Sassen dorg Scheller c. 12 Seite 37):
    An deme middel des landes was besäten
    By den tiden gar formäten
    Ein here, de heit Hermann,
    Als ek fornonem han.
    Syn fader Billing was genand
    Nigt mer ek fan sinem kunne fand,
    Wän dat he fan Adams geslägte
    Were.
    Ebenso ist er Billings Sohn in dem etwa gleichzeitigen Chron. ducum Brunswic. et Luneburg. (Leibnitii SS. rer. Brunsvic. II, 14). In dem aus älteren Quellen schöpfenden Chronic. episc. Verdensium (ebd. II, 214) heißt es vom Bischof Amelung: hic fuit frater illus ducis Herimanni, qui vocabatur filius Billighi, quem Otto primus imperator ob merita sua constituit ducem Saxoniae, qui fundavit ecclesiam S. Michaelis in Luneburg. Hic ex humilibus natus ad alta provectus genuit etc. Die Compilatio chronolog. bis 1410 (ebd. II, 64) nennt ihn nur de pauperibus ortus. In der Lüneburger Chronik bis 1421: He war en fram bure geboren up er heiden tho Luneborg in enem hove geheten Stubbekeshorne by Saltowe belegen, sin vater hete Byling unde war en buer, darumb weth man von ehm nicht ti seggende, worauf dann die wesentlichsten Züge aus Adam folgen. Corner mit Berufung auf das Chronicon Saxonum nennt ihn (Eccard. corp. scriptor. II, 539) filius Willingi rustici de Stubbekeshorn distante a Luneburgo per 6 mililiaria. Stadtweg Chron. Saxoniae bis 1441 ist er Billings Sohn en arm man de wart en grot tyranne (Leibnitii SS. III, 167). In der Sachsenchronik bei Abel (Sammlung alter Chroniken Seite 2) ist er ein wapener genannt Hermen Billingk, syu vader wonede to Stubbekeshorne by Soltauw: itlike schryven he sy gewesen eyn arm ghutman. Endlich in Bothos Chron. picturatum (Leibn. III, 311) sind Wichmann, der sonst nicht genannt wird, und Hermann die Söhne Billicks to Stubbekeschorne, de hadde seven hove landes und seven undersaten armer lude, Hermann wird wapener des Kaisers, tochtmester synes sones. Dann Richter in Magdeburg: endlich verleiht ihm der Kaiser als Wappen einen blauen Löwen im goldenen Felde. Auch hier wiederholen sich die Grundzüge Adams.
    Der Graf Billing spielte in den Urkunden OTTOS I. keine unbedeutende Rolle. Schon darum würde es nötig sein, ihn näher ins Auge zu fassen. Auch nach Wedekinds treffender Arbeit mag díe nachfolgende Übersicht nicht überflüssig sein.
    944 19. September Botfeld. OTTO gibt auf Fürsprache seines Bruders Heinrich und des Grafen Conrad praedium Bilingi illius vasalli legali iudicio iure fiscatum jenem als eigen zurück. Förstemann Neue Mittheilungen IV, 4, 137. St. 117.
    952 26. Juni Merseburg. OTTO bekundet cum quodam nobis dilecto vasallo Billing nuncupato praediorum communitationem ... ut ipse a nobis nostrae proprietatis loca ... acciperet i. e. Ozmina marca, Tarata m. cum castello Grodista et Thobragora m., Steinbuki in Schedinga m., Brehstedi m. ut Upina m ... Nos autem ista Dasingerod, Hildeshousen et Heristi ... mutuo haberemus. Orr. Guelf. IV, 558. St. 226. Der König gab also die Orte Osmünde, Trotha, Groitsch, Giebichenstein, Brachstedt, Oppin, sämtlich im oberen Saalekreise in der Gegend von Halle gelegen, Scheidungen an der Unstrut und Steinbach bei Bibra; er empfing Gasingerode im Eichsfeld, Ildeshausen im Braunschweigischen, Harste bei Göttingen. So nach Wedekinds genaueren Bestimmungen.
    953 o.T. Quedlinburg. OTTO schenkt dem Moritzkloster zu Magdeburg praedium quod Billingus quidam noster miles nobis tradidit pro proprietate nostra, quam illi donavimus in patria Sclavorum et in Thuringia, nämlich die drei oben genannten Dasingerode, Harste, Ildehausen und Helisungen, Gelithi, Williunhusun, Agesthorp, Gutingi Gercken Cod. dipl. VII, 630, St. 223. Die hier genannten Orte sind Gittelde, Windhausen im Braunschweigischen, Göttingen und Eystorf, sie gehören ebenfalls zu den billungischen Gütern.
    957 2. Dezember Allstedt. OTTO bekundet cum quodam nostro fideli vasallo comitique dilecto Billinc dicto quandam praediorum fieri commutationem. Dieser gibt quidquid proprietatis habuit in locis Uurmerstat, Otunpach, Gozarstat, Haholttestat in eodem confinio et in pago Usiti in comitatu comitis Willihelmi. Dagegen erhält Billinc quidquid habere visi sumus in loco Hohflurum nominato in pago Engili in confinio Schidinga marcha. Orr. Guelf. IV, 558, St. 251. Original in Berlin. Nach Wedekind Wormstedt, Utenbach, Hohlstadt, Mönchen-Gasterdtedt im Weimarischen und Altenburgischen: Hochfluren am rechten Ufer der Unstrut.
    961 23. April ohne Ort Tausch cum quodam nobis dilecto vasallo Billing, er empfängt nostrae proprietatis loca Aundorf marcam, Dornsteti m., Liubisici in pago Hassigewi in comitatu Sigiwridi comitis. Dagegen noster dilectus miles Billinc tradidit ... quidquid ereditatis habuit in loco Biscopstat in pago Altgewi in comitatu comitis Willihelmi. Höfer II, 339, St. 283.
    963 25. April. Papst Johann XII. bestätigt dilecto filio Billingo comiti et Bertheim abbati a te ordinato in monasterio S. Petri ap. princ. S. Iohannis bapt. et Chr. protom. Stephani necuon S. Viti et Agathae virg. quod a te noviter aedificatum est ... situm in loco Bivora territorio Mogunciensi und nimmt es in seinen apostolischen Schutz. Orr. Guelf. IV, 556, Jaffe 2836. Bibra liegt unfern Kirch-Scheidingen und der Unstrut.
    965 28. Juli Wallhausen. OTTO schenkt dem Moritzkloster zu Magdeburg den Honigzins in pago Neletici in comitatu Billingi comitis. Orr. Guelf. IV, 557, St. 384.
    966 28. Juli Wallhausen. OTTO schenkt demselben Kloster quidquid praedii vel hereditatis aliquando Bilingo nostro comiti iure concambii nempe Neletici concessimus, ipse vero e contra quidquid coniux suae hereditatis iure habere videbatur nobis donaverat, iam rupto concambio ... in locis subnotatis Nova urbs Debragora Uppine et Brehstad. Orr. Guelf. IV, 559 St. 406.
    968 2. Oktober. OTTO schenkt dem Erzbistum Magdeburg monasteriumn quod Billingus comes in predio vel fisco nostro imperatorii iuris a fundamento in hon b. Iohannis bapt. ss. apost. Petri et Pauli construxit, cum castello et villa et omnibus appenditiis vel pro prietatibus quas predictus Billungus de suis eidem monasterio contulit et tradidit. Höfer II, 344, St. 451.
    968 3. Oktober Ravenna. OTTO II. bestätigt die Schenkung seines Vaters an Magdeburg des monasterium quod Billungus comes in nostro fisco eui nomen est Bibraha construxit. Jaffe Dipl. quadrag. 15, St. 565.
    Alle diese Urkunden greifen ineinander und stellen die Hauptperson Billing in ihren wesentlichen Umrissen unzweifelhaft fest. 944 ist er unzweifelhaft Vasall Heinrichs, 952,953 (hier miles), 957,961 OTTOS, 957 heißt er zuerst Graf, 953 noch nicht, in der Zwischenzeit hat er also einen Comitat erhalten, 966 wird sein Gau Neletici genannt. Begütert scheint er im Loin- und Liesgau, hier lag nach Wedekind das Eigen, das er 952 an OTTO abtrat, vollständiger aufgezählt in der Urkunde von 953; ferner im Gau Usiti 957, d.i. Husitin zwischen Saale und Ilm, im Altgau 961 zwischen der Unstrut und Helba. Was er hingab, heißt praedium proprietas hereditas. Die Urkunde 966 erklärt das 952 eingegangene Tauschgeschäft ohne Angabe der Gründe für aufgehoben, jeder Teil trat damit in seinen ursprünglichen Besitzstand zurück, OTTO in den der Güter im Gau Neletici um Halle, gegen welche Billing die seinen gegeben hatte, diese werden aber 966 bezeichnet als quidquid coniux suae hereditatis iure habere videbatur.
    Hier ist ein Ergebnis sogleich festzustellen. Man hat Gewicht gelegt auf diesen Güterbesitz Billings im Lies- und Logengau zwischen Harz und Werra, weil in der Nachbarschaft auch die des Hermannschen Geschlechtes lagen (siehe Wedekind Noten II, 171). Aber daß Billing selbst demselben angehört habe, ist nicht daraus zu erweisen, denn es waren überhaupt nicht seine Güter, sondern die Mitgift seiner Frau. Höchstens wäre nur zu vermuten, diese könne aus jenem Hause gewesen sein. War aber Billing selbst kein lüneburgischer BILLINGER, so waren es Hermann und die Seinen gewiß nicht.
    Billing war ein thüringischer Dynast, seine Hausgüter lagen im Usiti und Altgau; durch den Tausch erhielt er andere im Engili 957, Hassegau 961, Neletici 952, die in dieser Reihenfolge von West nach Ost sich jenen beiden östlich anschlossen. Der Schwerpunkt seines Besitzstandes wurde dadurch nach Osten und dem Slawenlande nähergerückt, was auch 953 angedeutet wird. Vielleicht sollte seiner Grafenstellung im Neletici auf dem rechten Saaleufer dadurch eine bedeutendere Grundlage gegeben werden. Daß er auch sonst in Thüringen begütert war, beweisen Hochfluren bei Scheidingen 957 und Bibra 968, auf beiden Seiten der Unstrut im Hassegau und Spilibergi. Diese Klosterstiftung stand aber nach 968 auf kaiserlichem Fiskalgute, hier war er also Vasall OTTOS.
    Was sonst über ihn gesagt werden kann, könnte nur Vermutung, da die verbindenden Mittelglieder fehlen. Daß er, wie Wedekind meint, mit Heinrich 939 gemeinsame Sache gemacht habe, ist nach der Urkunde 944 sehr wahrscheinlich, daß er Scheidingen damals verteidigt habe (Widukind II c. 18), unerweislich. Wann er das Kloster Bibra begründet habe - Wedekinds (II, 222) Mutmaßung auf das Jahr 952 ist ganz allgemeiner Art - und warum der Tausch von 952 im Jahr 966 aufgehoben erscheint, ist unbekannt. Ebenso, warum das von ihm gegründete Kloster dem Lehnsherrn heimgefallen ist und von deisem 968 verschenkt wird. War er konfisziert worden infolge eines neuen Zerwürfnisses? Schon die Urkunden lassen vermuten, Billings Verhältnis zum Herrscherhause sei ein mannigfach wechselndes gewesen. War er ohne Erben gestorben? Im Jahr 963 lebte er sicher noch, wie es scheint noch 966; die beiden Urkunden von 968 lassen es zweifelhaft, doch wird er später nicht mehr genannt. Fast scheint es, Wedekind (Herzog Hermann Seite 6, Noten II, 227), dem Raumer (Charten und Stammtafeln N. 6) folgt, sei nur durch solche Kombinationen auf das Todesjahr 967 geleitet worden - wenn er nicht vielmehr sicha uf die Ann. Corbeiens. stützt (deren Billing vermutlich der unsrige ist). Den 26. Mai als Todestag gibt das Necrol. S. Michaelis (Noten III, 39).
    Der Billing comes gehört allerdings zu den ältesten Einzeichnungen des Lüneburger Totenbuches und seine Stelle hier ist auffällig. Aber muß es denn der thüringische und dieser darum der Vater Hermanns sein? Die Urkunden haben nicht den geringsten Anhaltspunkt eines genealogischen Zusammenhanges beider, sie sprechen eher dagegen.

    Wenskus Reinhard: Seite 242, "Sächsischer Stammesadel und fränkischer Reichsadel"

    Die Nachricht der Chromik von St. Michael zu Lüneburg, daß Hermann der Sohn eines Grafen Billing war, ist immer wieder umstritten gewesen, ganz zu schweigen von der Vorstellung, der BILLUNGER, Billung, der Schwiegervater Herzog Liudolfs und Urgroßvater HEINRICHS I. sei ihr Vorfahr gewesen. Noch anfechtbarer mußten die Versuche erscheinen, die BILLUNGER in einen Zusammenhang mit dem sagenhaften Warnen-Fürsten Billing zu bringen. Daß der von 940 bis 968 bezeugte Graf Billing nicht der Vater Hermanns war, ist von R.Köpke/E.Dümmler gezeigt worden. Die Verbindung, die Sabine Krüger von den BILLINGEN/AMELUNGEN zu den BILLUNGERN hergestellt hat, beruht - wie erwähnt - leider auf Fälschungen des 17. Jahrhunderts. H.J. Freytag klammert daher das Problem völlig aus.
    Damit ist die Frage jedoch nicht erledigt. R. Bork stellt sie neu, da ihr mit Recht nicht eingeht, "warum dann gerade die Aussage über die Abstammung von einem Billing unbedingt als unmöglich ausgeschieden werden sollte." Dies ist in der Tat nicht einzusehen. Über den Namen Billing hinaus, zeigen Namen wie Amelung [2138a 1. Amelung, Bruder Hermanns und Wichmanns des Älteren, Bischof von Verden (933-962); 2. Graf Amelung, Vogt des Paderborner Hochstifts (1015-1031 bezeugt). Er dürfte, da er einen Bruder Ekbert hat (Vita Meinwerci c. 202), zu den Söhnen Ekberts des Einäugigen (+ 994) gehören, die als Grafen um Königsdahlum und im Gau Derlingen bezeugt sind; vgl. H.-J. Freytag (wie Anmerkung 1124) Seite 53 ff. Der um Königsdahlum 1009 bezeugte Wichmann, der Sohn Ekberts des Einäugigen (MGH SH II 206), wird dann aber auch aus den Gründen, die A. K. Hömberg (wie Anmerkung 1006) Seite 104 Anmerkung 58 und J. Prinz, in: Westfälische Forschungen 6 (1943) Seite 277 anführten, nicht mit dem Wichmann (III) identisch sein, der 1016 am Niederrhein seinen Tod fand und in Vreden bei seinen Vorfahren begraben wurde. Gerade dies ist jedoch ein Hinweis auf die Zugehörigkeit zur Wichmannschen Linie der BILLUNGER. Er war wohl ein Nachkomme Wichmanns des Jüngeren, des Bruders von Ekbert dem Einäugigen.], Brun und Bernhard bei den älteren BILLUNGERN, daß an einer engen Verwandtschaft mit den BILLINGEN/AMELUNGEN nicht zu zweifeln ist. Dennoch stellt sich auch hier die Frage, ob sie Agnaten der BILLINGE gewesen sein, denn gerade die Namen, die bei den BILLUNGERN noch Anzeichen des alten Variationsbrauches zeigen, wie die Hermanns und seines Bruders Wichmann, fallen aus dem Rahmen des bei den BILLINGEN üblichen völlig hinaus.

    oo N.N.
    Kinder:
    - Hermann I. Billung 900/12-27.3.973
    - Wichmann der Ältere um 900-23.4.944
    - Amelung Bischof von Verden um 908-5.5.962

    Literatur:
    Althoff, Gerd: Adels- und Königsfamilien im Spiegel ihrer Memorialüberlieferung. Wilhelm Fink Verlag München 1984 Seite 39,339 - Bork Ruth: Die Billunger. Mit Beiträgen zur Geschichte des deutsch-wendischen Grenzraumes im 10. und 11. Jahrhundert. Dissertation Greifswald 1951 Seite 12 - Freytag, Hans-Joachim: Die Herrschaft der Billunger in Sachsen, Vandenhoeck & Ruprecht Göttingen 1951 Seite 9 - Köpke, Rudolf/Dümmler Ernst: Kaiser Otto der Große, Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 1962 Seite 571-575 - Krüger, Sabine: Studien zur Sächsischen Grafschaftsverfassung im 9. Jahrhundert, Vandenhoeck & Ruprecht Göttingen 1950 Veröffentlichung der Historischen Kommission für Hannover Seite 79 - Thiele, Andreas: Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band I, Teilband 1, R. G. Fischer Verlag Frankfurt/Main 1993 Seite 155 - Wenskus Reinhard: Sächsischer Stammesadel und fränkischer Reichsadel. Vandenhoeck & Ruprecht Göttingen 1976 Seite 242 -

    Kinder:
    1. Wichmann I. wurde geboren um 900; gestorben am 23 Apr 944.
    2. 2. Billung, Hermann I. wurde geboren in 900/912; gestorben am 27 Mrz 973 in Quedlinburg [06484],Quedlinburg,Sachsen-Anhalt,Deutschland.
    3. von Verden, Amelung wurde geboren um 908; gestorben am 5 Mai 962 in Verden (Aller) [27283],Verden,Niedersachsen,Deutschland.