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Titel/Amt/Status: Saarbrücken [66001],Regionalverband Saarbrücken,Saarland,Deutschland; Graf von Saarbrücken
Titel/Amt/Status: Hornbach [66500],Südwestpfalz,Rheinland-Pfalz,Deutschland; Vogt von Hornbach
Titel/Amt/Status: Mainz [55127],Mainz,Rheinland-Pfalz,Deutschland; Vogt von St. Victor und St. Peter in Mainz
Notizen:
Friedrich
Graf von Saarbrücken
Vogt von St. Victor und St. Peter in Mainz und Vogt von Hornbach
um 1070 † 1135
Ältester Sohn des Grafen Siegbert im unteren Saargau aus dem Hause SAARBRÜCKEN
Thiele, Andreas: Tafel 80, "Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band III Europäische Kaiser-, Königs- und Fürstenhäuser Ergänzungsband"
FRIEDRICH I. † um 1134
Folgt zu Saarbrücken, 1118 erstmals "Graf von Saarbrücken" genannt (in Adalberts Privilegien-Urkunde für Mainz), teilt um 1120 mit seinem Bruder Sigebert, der die elsässischen Besitzungen nimmt; behält dort etliche Lehen Lothringens. Er unterstützt weitgehend Kaiser LOTHAR III., ohne völlig mit den STAUFERN zu brechen, ist unter anderem Vogt von St. Victor und St. Peter in Mainz und von Hornbach.
oo GISELA (? VON LOTHRINGEN)
wohl Tochter des Herzogs Dietrich II. und Erbin des Raumes Zweibrücken
Engels, Odilo: Seite 138,140,146, "Stauferstudien. Beiträge zur Geschichte der Staufer im 12. Jahrhundert"
Der Graf von Saarbrücken hatte bekanntlich mit Hilfe seines erzbischöflichen Bruders eine ganze Reihe Mainzer Kirchenvogteien in seine Hand gebracht [Es handelt sich um die Stifte St. Peter, St. Viktor, St. Nicomedes, um die Klöster Altenmünster und Klingenmünster sowie die Vogteirechte an Außenbesitz des Liebfrauenstiftes, von St. Alban, Disibodenberg und des Mariengredenstiftes.], aber ausgerechnet er ist in den Mainzer Bischofsurkunden auch der ersten Jahrhunderthälfte auffallend selten anzutreffen. Die umgekehrt sehr häufig in Mainz vertretenen LAURENBURGER besaßen an der Lahn nur Lehnsvogteien des Wormser Hochstifts, und Obervogt der Wormser Kirche selbst war seit 1122 der Graf von Saarbrücken.
Wenn Friedrich von Saarbrücken dem Grafen Werner von Maden in der Wormser Hochstiftsvogtei folgte, dann war das weniger ein eigenmächtiger Schachzug Adalberts von Mainz, sondern bewegte sich ebenso im Rahmen der üblichen Erbfolge.
Um den salischen Hausmachtbereich nach Westen hin abzuschirmen, setzte König HEINRICH IV. den Besitzer des mittelelsässischen Werd als Grafen im unteren Saargau ein und wies ihm 1080 das Königsgut Wadgassen als Amtsgut zu. Es handelt sich um Sigebert, den Stammvater des SAARBRÜCKER Hauses, dem wir schon begegnet sind. Dessen Söhne teilten das Erbe; Sigebert übernahm die elsässischen Besitzungen und nannte sich "Comes de Alsatia" bzw. später "von Werd", sein Bruder Friedrich betitelte sich weiterhin als Graf von Saarbrücken und erhielt alle übrigen Gerechtsame der Familie. Man könnte dazu sagen, die Aufteilung räumlich ohnehin getrennter Herrschaftsbezirke tangierte das königliche Verleihungsrecht noch nicht. Aber die Brüder Sigebert und Friedrich urkunden im Mainzer Stadtprivileg von 1122, also kurz vor der Erbteilung, als "comites de Sarebruchen", das heißt, sie traten in Mainz so auf, als seien die Grafenrechte gemeinsamer Familienbesitz. In diese Richtung weist auch die hier erstmals erwähnte Stammburg Saarbrücken, die nicht etwa ein Reichslehen, sondern ein Metzer Kirchenlehen war. Wäre die Grafschaft noch als ein königlicher Auftrag verstanden worden, die Familie hätte das Amtsgut Wadgassen sicherlich nicht 1135 in ein Prämonstratenserstift umgewandelt und zu diesem Zweck den als "proprium" bezeichneten Güterkomplex dem zuständigen Diözesan-Bischof Albero von Trier zu Eigen aufgetragen. Da es in Wirklichkeit darum ging, die amtsrechtlichen Bindungen an die Königsgewalt abzubauen, gab auch die Familie die an sich dem Erzbischof vorbehaltene Vogtei des jungen Stifts nicht aus der Hand; sie stellte nur die Verfügungsgewalt über diesen Komplex auf eine andere Rechtsbasis und reservierte ihm als dem Hauskloster der Gesamtfamilie nach wie vor eine zentrale Stellung. Noch nach der Absonderung der Zweibrücker Seitenlinie hatten beide Häuser diese Vogtei gemeinsam inne.
oo Gisela von Langenselbold-Gelnhausen
oder
oo 2. Gisela von Lothringen, Tochter des Herzogs Dietrich II.
Kinder:
- Simon I. † 1180
- Adalbert II. Erzbischof von Mainz (1137-1141) um 1100/05 † 17.7.1141
- Agnes um 1115 † nach 1147
oo 2. Friedrich II. Herzog von Schwaben 1090 † 6.4.1147
Literatur:
Engels, Odilo: Stauferstudien. Beiträge zur Geschichte der Staufer im 12. Jahrhundert, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1996, Seite 146,166 - Thiele, Andreas: Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band III Europäische Kaiser-, Königs- und Fürstenhäuser Ergänzungsband, R.G. Fischer Verlag 1994 Tafel 80 - Weller Tobias: Die Heiratspolitik des deutschen Hochadels im 12. Jahrhundert. Rheinisches Archiv. Böhlau Verlag Köln Weimar Wien 2004 Seite 26,27,528,550,573 -
Titel/Amt/Status: Hornbach [66500],Südwestpfalz,Rheinland-Pfalz,Deutschland; Vogt von Hornbach
Titel/Amt/Status: 1080/1105, Saargau,Deutschland; Graf im unteren Saargau
Notizen:
Siegbert
Graf im unteren Saargau 1080
Vogt von Hornbach
† um 1105
Thiele, Andreas: Tafel 80, "Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band III Europäische Kaiser-, Königs- und Fürstenhäuser Ergänzungsband"
SIGEBERT I. † um 1105
1080 erstmals genannt als Graf im Saargau, Kaiser HEINRICH IV. schenkte "seinem Getreuen" Waldgassen als freies Eigen. Sigebert erhielt von seinem Bruder Winther Brumat und erschien unter anderem 1096 am kaiserlichen Hof in Metz und nahm 1095/96 an der Hochzeit des Herzogs Dietrich III. von Ober-Lothringen teil.
Er war auch Vogt von Hornbach.
Engels, Odilo: Seite 140,146, "Stauferstudien. Beiträge zur Geschichte der Staufer im 12. Jahrhundert."
Knüpfen wir als erstes an die Verwandtschaft Adalberts I. von Mainz an. Wiederholt ist zu hören, erst das Amt des Reichskanzlers habe Adalbert erlaubt, seinen Bruder Bruno den Speyrer Bischofsstuhl zu verschaffen und seiner Familie den Weg nach Mainz zu öffnen, kurz: er habe das Vertrauen Kaiser HEINRICHS V. mißbraucht, bis der letzte SALIER in bösem Erwachen mit ihm gebrochen habe, so wie es im kaiserlichen Rundschreiben von 1112 geschildert ist. Denn schon zwei Pontifikate früher gehörte der Erzbischof Siegfried I. aus dem Grafen-Haus der Königssunderngaues der Verwandtschaft Adalberts an. Aus dem Hause der Königssunderngaugrafen stammte auch Bischof Adalbert von Worms; er war ein Schwager des Grafen Sigebert vom unteren Saargau und somit ein Onkel unseres Adalbert von Mainz, den er noch vor der Kanzlerschaft zum Propst des Cyriacusstiftes in Neuhausen bei Worms eingesetzt haben muß. Der kaiserliche Gegen-Bischof dieses Adalbert von Worms war seit 1085 ein Winither aus dem SAARBRÜCKER Grafen-Hause; als Abt des Klosters Lorsch gab er seinem Bruder Siegebert Klosterbesitz beiderseits des Rheins zu Lehen. Und es ist gewiß kein Zufall, daß die SAARBRÜCKER die Vogtei über Hornbach erlangten, wo Winither vermutlich ebenfalls die Abtswürde schon 1072 innehatte; und auf seine Veranlassung hin dürfte sein Neffe Bruno zuerst Mönch in Lorsch und dann Abt des Klosters Limburg geworden sein, wo die SAARBRÜCKER ebenfalls als Vögte auftauchen; Brunos späterer Pontifikat in Speyer war dadurch schon vorherbestimmt.
Um den salischen Hausmachtbereich nach Westen hin abzuschirmen, setzte König HEINRICH IV. den Besitzer des mittelelsässischen Werd als Grafen im unteren Saargau ein und wies ihm 1080 das Königsgut Wadgassen als Amtsgut zu. Es handelt sich um Sigebert, den Stammvater des SAARBRÜCKER Hauses, dem wir schon begegnet sind.
oo N.N.
Kinder:
- Friedrich Graf von Saarbrücken † 1135
- Adalbert I. Erzbischof von Mainz (1111-1137) † 23.6.1137
- Bruno Bischof von Speyer (1107-1123)
- Siegbert I. Graf von Werd † 1135
Literatur:
Engels, Odilo: Stauferstudien. Beiträge zur Geschichte der Staufer im 12. Jahrhundert, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1996 Seite 140,146 - Thiele, Andreas: Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band III Europäische Kaiser-, Königs- und Fürstenhäuser Ergänzungsband, R.G. Fischer Verlag 1994 Tafel 80 -
Thiele, Andreas: Tafel 80, "Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band III Europäische Kaiser-, Königs- und Fürstenhäuser Ergänzungsband"
N.N., Graf
Muß zu einer führenden Familie gehören im Hinblick auf Ansehen, Besitz und Macht der Familie; möglicherweise war der Graf Sigebert von Lothringen der Stammvater, der als Sohn des mächtigen Pfalzgrafen Wigerich von Aachen-Lothringen genannt wird; es erklärte vieles (vgl. Lothringen I)
oo N.N.
Kinder:
- Sigebert I. † um 1105
- Winther Bischof von Worms † nach 1088
Literatur:
Thiele, Andreas: Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band III Europäische Kaiser-, Königs- und Fürstenhäuser Ergänzungsband, R.G. Fischer Verlag 1994 Tafe 80 -
Neue Deutsche Biographie - Saarbrücken Grafen von
Das Geschlecht läßt sich zurückverfolgen bis auf einen 1080 und 1089 genannten Gf. Sigibert im Saargau, der mit hoher Wahrscheinlichkeit mit der Tochter des Gf. Adalbert II. v. Calw vermählt war. Ks. Heinrich IV. schenkte ihm Wadgassen als letztes Königsgut zwischen Pfälzer Wald und Mosel. Die dadurch an der mittleren Saar gewonnene Position wurde kräftig ausgebaut durch die Belehnung mit Besitz der Bischöfe von Metz: Bur Saarbrücken, Völklingen, Köllertal, Wälder rechts und links der Saar, möglicherweise schon durch Bruno v. Calw, 1085-88 ksl. Gegenbischof in Metz. Von den vier namentlich bekannten Söhnen Sigiberts teilten die beiden weltlich gebliebenen den väterlichen Besitz: Die Güter in der Saargegend und in der Südpfalz erhielt Friedrich, der sich frühestens seit 1118 Graf v. S. nannte, den elsäß. Besitz und Teile des lothring. erhielt Sigibert, der sich Graf v. Werd nannte und dessen Rang und Ansehen durch die Beauftragung mit der Landgrafschaft im Elsaß stiegen. Vermutlich schon im frühen 12. Jh. erhielten die S. die Vogtei über die metzische Benediktinerinnenabtei Neumünster (bei Ottweiler) und das Kollegiatstift St. Arnual (heute Stadtteil von Saarbrücken).
Von den späten Saliern wurde die Familie mit wichtigen Ämtern betraut: Der Bruder Gf. Sigiberts Winither war Bischof von Worms (reg. 1085-88) und Abt von Lorsch, Bruno, Sohn Sigiberts, wurde Bischof von Speyer (reg. 1107-23) und Abt von Lorsch, dessen Bruder Adalbert, Erzbischof von Mainz (reg. 1110-37) und zeitweise Kanzler unter Ks. Heinrich V. In diesem Amt folgte ihm sein Neffe Adalbert II. (reg. 1138-41), Sohn Gf. Friedrichs. Diese Inhaber rhein. Bistümer übertrugen ihren Brüdern bzw. Neffen die Vogtei über Abteien in ihren Diözesen, wobei die Vogtei über die Benediktinerabtei Hornbach mit ausgedehntem Besitz im Bliesgau und der Südpfalz für die Herrschaftsbildung am nachhaltigsten wirkte. Allodialgut besaßen die S. im Elsaß (Werd, Frankenburg) und im östl. Lothringen (Forbach, Réchicourt), wo aufgrund des Auftretens adliger Träger von mit Sigi- beginnenden Namen die Stammheimat des Geschlechtes gelegen haben könnte.
Der Besitz der Saarbrücker Linie wurde in den folgenden Generationen geschmälert, um 1182-88 durch die Ausstattung der Linie Zweibrücken vornehmlich mit der Vogtei über Hornbach, um 1212 durch die Ausstattung der jüngeren Linie der Grafen v. Leiningen, die die Besitzungen östl. des Pfälzer Waldes erhielt. Die S. schieden dadurch aus dem territorialen Kräftespiel am Oberrhein aus. Gf. Simon III. und sein Bruder Heinrich, Bischof von Worms, starben 1234, ein dritter Bruder Stephan blieb im geistlichen Stand (Propst von Neuhausen, Diözese Worms). Es folgte daher Simons älteste Tochter Lorette (1234–71), deren beide Ehen mit Gottfried v. Apremont und Dietrich v. Kleve kinderlos blieben, und darauf deren Schwester Mathilde († 1276), vermählt in erster Ehe mit Simon|v. Commercy an der oberen Maas (heute Dép. Meuse), in zweiter Ehe mit Amadeus v. Montfaucon. In der Grafschaft Saarbrücken folgte ihr Sohn Simon IV. (1274–1307/09) aus erster Ehe. Die Verbindung seines mütterlichen Erbes in der Saargegend mit dem väterlichen in der Reichsromania bestimmte nicht nur die auf Erwerb von „Etappenstationen“ zwischen den Landen an Saar und Maas ausgerichtete Territorialpolitik Simons und seiner Nachfolger, sondern auch die Übernahme von Aufgaben im Dienste der franz. Könige, ohne aber die Pflichten gegenüber Kaiser und Reich zu vernachlässigen. Gf. Johann II. v. S.-Commercy (1342–81) übernahm wiederholt wichtige Missionen in ksl. und kgl. franz. Auftrag bei der Kurie und in England. Den Ehegatten für seine Erbtochter Johanna wählte er aus dem rechtsrhein. Hochadel, nämlich Johann von Nassau-Weilburg. Mit Gf. Johann II. v. S.-C. († zw. Nov. 1380 u. April 1381) erlosch die Linie der Grafen v. S.-C. im Mannesstamm. Da sein Schwiegersohn schon 1371 gestorben war, führte Tochter Johanna nach dem Tod des Vaters wenige Monate bis zu ihrem Tod (Okt. 1381) die vormundschaftliche Regierung für ihren Sohn Philipp v. Nassau-Weilburg. An Macht und Einfluß in Lothringen rangierten die Grafen v. S. hinter den Grafen v. Bar und v. Luxemburg, aber vor den Grafen v. Blieskastel, Homburg, Saarwerden, Salm und Vaudémont.
Eine mit einem Teil der Besitzungen in der Reichsromania ausgestattete jüngere Linie S.-Commercy, die aber nicht den Grafentitel führte, erlosch 1525. Erbgrahlege der Grafen v. S. war das von ihnen gestiftete Prämonstratenserstift Wadgassen, bei einem Todesfall in „welschen Landen“ war das St. Nikolausstift in Commercy vorgesehen. Ob dort tatsächlich Familienmitglieder bestattet wurden, ist nicht bekannt.
Nach S. nannte sich auch ein Edelherrengeschlecht, dem Ebf. Boëmund von Trier (reg. 1354-62, s. NDB II; Gatz IV) angehörte, es war nicht stammverwandt mit dem Grafenhaus S.
Quellen
Qu A. H. Jungk, Regg. z. Gesch. d. ehem. Nassau-Saarbrück. Lande (bis z. J. 1381), 1914/19; C. Pöhlmann, Regg. d. Grafen v. Zweibrücken aus d. Linie Zweibrücken erg. …durch A. Doll, 1962; J. Burg, Regg. d. Abtei Wadgassen bis z. J. 1571, 1980.
Literatur
H. Witte, Genealog. Unterss. z. Gesch. Lothringens u. d. Westrichs, in: Jb. d. Ges. f. lothring. Gesch. u. Altertumskunde V/2.1893, S. 87-107; A. Ruppersberg, Gesch. d. ehem. Gfsch. Saarbrücken, I, 21908, Nachdr. 1979; S. François-Vivès, Les seigneurs de Commercy au Moyen Age (Xl-siècle – 1439), in: Mémoires de la Soc. d'Archéol. Lorraine 74, 1936, S. 85-162, 75, 1937/1939, S. 1-134; H. Werle. Die Machtstellung d. Saarbrücker Hauses am Mittel- u. Oberrhein im 12. Jh., in: Saarbrücker Hh. 5, 1957, S. 23-37; H.-W. Herrmann, Beziehungen zw. d. Saarraum u. d. Landschaft zw. Mosel u. Maas im MA, in: Zs. f. Gesch. d. Saargegend 20, 1972, S. 13-28; M. Parisse, La Noblesse Lorraine XIe-XIIIe siècles, II, 1976, S. 875 f.; ders., Noblesse et Chevalerie en Lorraine médiévale, 1982, S. 124 f.; K. Hoppstädter u. H.-W. Herrmann. Geschichtl. Landeskunde d. Saarlandes, II, 1977, S. 65-70, 279-302; D. Schwennicke (Hg.), Familien d. alten Lotharingien, I, 1978, T. 150-53; K. U. Jäschke, Saarbrücken im HochMA, in: R. Wittenbrock u. M. Hahn (Hgg.), Gesch. d. Stadt Saarbrücken, I, 1999, S. 159-98; H.-W. Herrmann, Saarbrücken u. St. Johann v. d. Anfängen städt. Lebens bis z. Niedergang im 30jähr. Kriege, ebd., S. 199-298; W. Mohr, Gf. Johann II. v. Saarbrücken-Commercy, in: Saarland. Lb. III, 1984, S. 43-60.