Diese Website verwendet Cookies. Wenn Sie fortfahren, ohne Ihre Browser-Einstellungen zu ändern, erklären Sie sich mit der Nutzung von Cookies einverstanden.
{Pate bei} 1743 in Lorsch (vetreten durch seinen Vater) bei Joh. Georg Sd. Joh. Mebus, Einw. Lorsch, opilio ud. Maria Anna [Triendel]
Name:
Erbbeständer Boxheimer Hof
Getauft:
römisch-katholisch
Gestorben:
römisch-katholisch
Johann heiratete Zipp, Anna Maria am 11 Jan 1746 in Bürstadt [68642],Bergstraße,Hessen,Deutschland. Anna wurde geboren errechnet 1728 in Herrnsheim [67550],Worms,Rheinland-Pfalz,Deutschland; gestorben am 31 Mrz 1797 in Bürstadt [68642],Bergstraße,Hessen,Deutschland. [Familienblatt] [Familientafel]
Notizen:
Verheiratet:
römisch-katholisch
Kinder:
Boxheimer, Christina getauft am 10 Feb 1751 in Bürstadt [68642],Bergstraße,Hessen,Deutschland; gestorben am 08 Mrz 1795 in Bürstadt [68642],Bergstraße,Hessen,Deutschland.
Boxheimer, Johann getauft am 09 Jan 1752 in Bürstadt [68642],Bergstraße,Hessen,Deutschland; gestorben am 06 Sep 1833 in Bürstadt [68642],Bergstraße,Hessen,Deutschland.
Boxheimer, Peter wurde geboren in 1754; gestorben am 04 Jun 1779 in Bürstadt [68642],Bergstraße,Hessen,Deutschland.
Boxheimer, Anna Maria wurde geboren in 1755; gestorben am 16 Apr 1794 in Bürstadt [68642],Bergstraße,Hessen,Deutschland.
Boxheimer, Johann Georg getauft am 23 Mrz 1756 in Bürstadt [68642],Bergstraße,Hessen,Deutschland.
Boxheimer, Helena getauft am 23 Mrz 1756 in Bürstadt [68642],Bergstraße,Hessen,Deutschland.
1740 Schwager ist Damian Bildstein colonus Boxheimer Hof
war mit Damian Bildstein Erbeständer Boxheimer Hof
02.07.1720
Valentin und Johannes Boxheimer sind Inhaber des Lorscher Klosterguts
Sie geben an beide von Cornelius Boxheimer abzustammen, der 1596 den ersten Lehnbrief erhalten habe
{Pate bei} 1708 in Lorsch als "Joh. Sd. Joh.Valentin Boxemer aufm Boxemer Hoff" bei Joh. Sd. Joh. Heuser, Lorsch ud. Elisabeth
{Pate bei} 1729 in Lorsch bei Johannes Sd. Daniel Lohrbacher, Einw. Lorsch ud. Susanna [Dreis]
{Pate bei} 28.07.1740 in Lorsch die Ehefrau Susanna! [vermutlich gemeint Tochter Susanna] bei Maria Susanna Td. Adam Drays. Einw. u. Wirt zum Wolf Lorsch ud. Anna Margaretha
{Pate bei} 1743 in Lorsch anstelle seines Sohnes Joh. Georg bei Joh. Georg Sd. Joh. Mebus, Einw. Lorsch, opilio ud. Maria Anna [Triendel]
{Pate bei} 12.12.1774 in Gernsheim als Großvater bei Johann Sd. Johann Schnatz, Bg. Landwirt Klein-Rohrheim ud. Susanna Boxheimer
{Pate bei} 1739 in Lorsch bei Johannes Sd. Wendelin Apfel, Wirt Lorsch ud. Maria Catharina ("levavit eum Joannes Boxheimer colonus et incola in villa Boxheimianâ")
{Pate bei} 1724 Maria Elisabeth Td. Joh. Leonhard Boxheimer, Bg. Metzger Bürstadt ud. Maria Juliane [Winkler]
{Pate bei} 1724 Maria Elisabeth Td. Joh. Valentin Kirchner, Viernheim ud. Maria Magdalena
{Pate bei} 1727 in Lorsch bei Maria Elisabeth Td. Daniel Lohrbacher, Einw. Lorsch ud. Maria Susanna [Dreis]
Genannt:
römisch-katholisch
Begraben:
römisch-katholisch
Kindbett
Notizen:
Verheiratet:
römisch-katholisch
{weiterer Trauzeuge} Johann Philipp Ofenloch
Kinder:
Boxheimer, Anna Maria getauft am 05 Jul 1719 in Bürstadt [68642],Bergstraße,Hessen,Deutschland; gestorben am 08 Mai 1754 in Bürstadt [68642],Bergstraße,Hessen,Deutschland.
1. Boxheimer, Johann Georg getauft am 09 Nov 1720 in Bürstadt [68642],Bergstraße,Hessen,Deutschland; gestorben am 14 Feb 1763 in Bürstadt [68642],Bergstraße,Hessen,Deutschland.
Boxheimer, Johann Valentin wurde geboren am 17 Mrz 1724 in Bürstadt [68642],Bergstraße,Hessen,Deutschland; getauft am 19 Mrz 1724 in Bürstadt [68642],Bergstraße,Hessen,Deutschland; gestorben am 26 Aug 1727 in Bürstadt [68642],Bergstraße,Hessen,Deutschland.
Boxheimer, Maria Anna getauft am 28 Jul 1726 in Bürstadt [68642],Bergstraße,Hessen,Deutschland; gestorben am 01 Mrz 1742 in Bürstadt [68642],Bergstraße,Hessen,Deutschland.
Boxheimer, Daniel getauft am 24 Jan 1728 in Bürstadt [68642],Bergstraße,Hessen,Deutschland; gestorben am 09 Aug 1729 in Bürstadt [68642],Bergstraße,Hessen,Deutschland.
Boxheimer, Christina getauft am 09 Feb 1731 in Bürstadt [68642],Bergstraße,Hessen,Deutschland; gestorben am 23 Jun 1772 in Ladenburg [68526],Rhein-Neckar-Kreis,Baden-Württemberg,Deutschland.
Boxheimer, Anna Barbara getauft am 23 Mai 1733 in Bürstadt [68642],Bergstraße,Hessen,Deutschland.
Boxheimer, Susanna getauft am 03 Dez 1734 in Bürstadt [68642],Bergstraße,Hessen,Deutschland; gestorben am 28 Jan 1775 in Klein-Rohrheim [64579],Groß-Gerau,Hessen,Deutschland.
Boxheimer, Maria Margaretha getauft am 11 Aug 1737 in Bürstadt [68642],Bergstraße,Hessen,Deutschland; gestorben am 13 Jun 1738 in Bürstadt [68642],Bergstraße,Hessen,Deutschland.
Boxheimer, Anna Catharina getauft am 04 Dez 1739 in Bürstadt [68642],Bergstraße,Hessen,Deutschland; gestorben am 21 Dez 1739 in Bürstadt [68642],Bergstraße,Hessen,Deutschland.
20.12.1626 Erbbeständer Boxheimer Hof zusammen mit Bruder Cornelius Boxheimer
Die Brüder betreiben auf dem Boxheimer Hof eine Brauerei.
{Der Boxheimer Hof in Die Starkenburg 1957}
{Bürstadt in seiner Geschichte 1967, S.382}
Vor dem Schultheiß, den zwei Bürgermeistern und dem Gericht zu Bürstadt erschienen im Dezember 1626 des Klosters Hofleute zu Boxheim, Cornelius und Niclauß Boxheimer und zeigten an, ihnen sei von Hermann Kießell, des Lorscher Klosters Schaffner, auferlegt worden, eine glaubwürdige Beforchung mit dem Bürstädter Gerichtssiegel vorzulegen. Das war kein billiges Verlangen, das Abschreiten aller Grundstücke mit sämtlichen Ackerfurchen während der Kriegstage! Aber das Verlangen der Erbbeständer bestand zurecht,und nun setzte das Bürstädter Gericht die jährliche Pacht in das Schriftstück ein:
zwanzig Malter Korn,
zwanzig Malter Spelz,
fünfundzwanzig Malter Hafer,
ein Wagen Heu,
zweihundert Gebund Stroh,
eine Wagenfahrt im Herbst und fünf Gulden zwanzig Albus Wiesenzins.
Nun aber spricht die Beforchung elwas aus, was im letzten Erbkaufbrief anklang, doch nicht genau ausgedrückt wurde: "Nota: Dieses Erbgut ist allerdings ganz zehntfrei bis auf ein Stück, so vom Hof an auf die zwei Zehntsteine zieht, welches Stücck dem Kloster Lorsch zehntpflichtig ist, doch vorher den Zehnten zum Neuschloß gegeben hat." Noch immer wurde hinter dem Wohnhaus der Weinberg von einem halben Morgen kultiviert und lieferte Original Boxheimer Abfüllung. Die Äcker lagen ziemlich geschlossen um den Hof. und auch die Wiesen waren noch die gleichen wie vor dreißig Jahren, nur daß die Junker Kettenheim ihren Besitz an den Stättmeister von Worms, Philipp Büxenstein,abgegeben hatten. Sicherlich unter dem Druck der Verhältnisse, wurde im wieder kurmainzischen Bürstadt kein pfälzischer Grundstückseigentümer mehr geduldet. Die rechtliche Stellung des Boxheimer Hofes klärte während des Dreißigjährigen Krieges der damalige Schaffner Herman Kießel. Es geschah dies zu deder Zeit, als die Schweden gerade ins Land gekommen waren, Vorher aber hatte dieser rührige Verwalter von 1623 all das zusammengetragen, was der ehemaligen reichen Abtei an Rechten zugestanden hatte. In der "Beschreibung aller des Klosters Lorsch sowohl in landgräflichen Land, als auch anderen Orten Gefällen Anno 1632" nannte er unter dem Titel "An Häusern und Höfen dem Kloster gehörig":
"Der Hof Boxheim. so vorm Lorscher Wald im Geträuch liegt, ein schlecht Gebäu, hat Cornelius und Nickel Boxheimers Erben Erbbestands inne, und ihre Voreltern neben den
Gütern mit Vorbehalt einer gewissen Pacht, wie hernachher zu sehen, um 400 Gulden an sich erkauft. Der Hof Boxheim, so vorm Lorscher Wald liegt, gehört dem Kloster mit Gebot und Verbot eigen zu"
Hermann Kießel führt dann näher in alter Schreibweise aus:
"Auch hat das closter über alle hofleuth, erb und jahresbestender auch inß gemein seine schuldtner, in waß bottmeßigkeit die auch sonsten gehören und weßen unterthanen die sein, wan sie in gefällsachen (= Begleichen der Pachten) sich ihrer beslandnußen und verschreibungen nit gemeß verhalten, in hindersfelliger Lieferung der Pföcht und anderer schuldigkeit bey und im Kloster wie ein civilobrigkeit zu straffen, auch der beständ gar zu priviren, welches aber der zeit fast gar erloschen u und der schafner, wan er den geringsten pfennig, fruchten und anders haben will die ober amtleuth und schultheißen ersuchen und umb hilf, die oft schlechtlich erfolgt, pitten muß, dahero kompt, daz man schwerlich zu den gefällen gelangen kan und waß man will haben, alles mit langer gedult und durch urtheil herauß pringen muß."
An Privilegien:
"An allen hauptrechten undt waidtmahlen (die beiden letzten Worte sind im Text gestrichen und bedeuten das sog. Besthaupt) so jahrlichen beim ambt Starckenburg von den verstorbenen leibaigenen gethaidiget werden, gepuhrt dem closter der halb teil. Wan jemandten uf dem hof Boxheim und uf des closters zwo aigen hofen zu Kleinrorheim auß ihrem hof und eheleuthen bießlang laibaigen sein, alß sie die hof bewohnen, stirbt muß das letzste lebt, das besthaupt thaidigen."
An Untertanen:
"Uf dem Hof Boxheim, so yetzt auch zwo wohnungen, Lorentz Boxheimer, Nickel Boxheimer Kinder."
Zwilling, Friedrich wurde geboren um 1620 in Viernheim [68519],Bergstraße,Hessen,Deutschland; gestorben nach 1683.
Anderer Ereignisse und Attribute:
Genannt: um 1640, Boxheimer Hof [68642],Bergstraße,Hessen,Deutschland
Notizen:
21.07.1683
Fritz Zwilling zusammen mit Velten Boxheimer Beständer des Boxheimer Hofs
etliche und 60 Jahre alt, 40 Jahre auf dem Boxheimer Hof
aus Viernheim oo Barbara Boxheimer
{Bürstadt in seiner Geschichte S244-247,391}
1683 [war?] verheiratet mit Barbara Boxheimer, Erbbeständer zusammen mit Velten Boxheimer
{Der Boxheimer Hof in Starkenburger Blätter für Heimatkunde 1957}
Erbestandsbrief 1571
"der ehrbare Cornelius Boxheimer und Christina, seine eheliche Hausfrau" und ihre beiden Erben sind Pächter des Boxheimer Hofs.
Offensichtlich war [der Beständer] Wendel Scheider ohne Nachkommen verblieben und [der Vater] Heinrich Boxheimer war verstorben. Nun wirtschaftete eine neue Generation und das Klostergut lag in einer Hand. Wiewohl sie Pächter waren, übernahmen sie dem Erbbestandsbrief entsprechend die Aufgabe,"weil die gewöhnliche Behausung derorts verfallen, ein neu Hofhaus vom Grund auf seine Kosten, ohne gedachten Klosters Schaden aufzubauen und so zu erstellen, daß solches in den nächsten drei Jahren nach dato notdürftig zu bewohnen hergerichtet sei". Uns verwundert es, daß der Erbbeständer das Wohnhaus zu errichten hatte. Aber was bedeutete es in jenen Jahren, wenn ein Fachwerkbau errichtet werden sollte, dessen Material wenige hundert Meter weiter kostenlos zu beziehen war und der meist ohne Fachhandwerker im Selbstbau errichtet wurde. Schließlich hatte der Erbbeständer Dritten gegenüber die Rechte eines Besitzers, mochte er dann auch die Pflichten übernehmen.
Der Vertrag wurde diesmal auf "zwanzig und ein Jahr und nit länger" begrenzt. Auch betrug der Bestand nur zwei Pfund Heller an Wiesenzins "zwischen den beiden Unsern Frauentag", alsdann an dürrer Frucht, Kaufmannsgut beziehungsweise ordentliche Handelsware 23 Malter Korn 25 Malter Spelz 25 Malter Hafer, Wormser Maß.
Der Wagen Heu und die zweihundert Gebund Stroh, die sie von alters immer geliefert hatten, waren unwidersprochen wieder zu liefern.Dazu kamen die Vierspännerfuhren während dreier Wochen im Herbste. Von besonderem Interesse an dem Bestandsbrief bleibt der Hinweis, das Kloster werde sich im Falle eines Schadens an die Beständer, ihre Erben, die gestellten Bürgen halten und könne keinen Abstand von dem velleianischen Recht nehmen. Das ist nach römischen Recht die Haftung der Ehefrau für gemeinsame Schulden und Verbindlidlkeiten.
{Bürstadt in siner Geschichte, 1967, S.377,378}
Erbestandsbrief 1596
Die Kopie des 3. Erbkaufbriefes von 1596 betont,daß das Kloster-Lorsch-Hofgut von Boxheim dem Cornelius Boxheimer "und seinen Voreltern schon viele Jahre her in Form eines Bestands verliehen" war. Auch jetzt solle es wieder erblich vergeben werden an Cornelius Boxheimer, Gemeinsmann daselbst, und "Christine,seine eheliche Hausfrau, und allen ihren Erben und Nachkommen". (...)
Dieser ErbbesLandsbrief zählte bei dem Hofgut Haus, Hof, Acker, Wiesen und Gärten zu Boxheim und selbiger Gemarkung mit allen seinen Zugehörungen, Rechten und Gerechtigkeiten absonderlich mit dem Weidgang, "wie solchen die alten Hofleute in ihrer Zeit genossen wie auch, daß ihnen nach Notdurft Holz gereicht worden". Aus diesem Schriftstück geht hervor, die Beständer konnten das Lorscher Klostergut verkaufen.
Allerdings nicht zu eigen, sondern auch nur zum Erbbestand und nur mit Vorwissen des Klosterschaffners, der dann das Vorkaufsrecht des Klosters geltend zu machen hatte. Sollte anderweitig verkauft werden, dann nur an pfälzische Untertanen, bei w welchen man Baues, Besserns und Bezahlens sicher sei, ganz abgesehen davon, daß dem Kloster beim Verkauf der vierte Pfennig gebührte, das heißt bei vierhundert Gulden die Summe von einhundert Gulden. Auch geht aus diesem Erbkaufbrief hervor, daaß dem Kloster ein Teil am Zehnten zustand, der doch in der ganzen Gemarkung Bürstadt an den Kurfürsten zu liefern war und während jener Jahre nach der Kellerei Neuschloß gebracht wurde. Der Vertrag verlangte den Fruchtzehnten,"so sie von dem HoHof an bis an die zwei Zehntsteine auch zu reichen", auf Martini aus einer Hand, das heißt unzerteilt auf den Speicher des Lorscher Klosters. Wissenswert ist, daß der Brief dem Hofmann vorschreibt, er habe die 900 Ruten Zaun künftig in Ordnung zu halten.
Des weiteren wurde in diesem Erbbestand abgeredet, das heißt von den Pächtern das Einverständnis erlangt,"daß inskünftig zu ewigen Tagen, wenn ein Mann oder ein Weib auf diesem Hof mit Tod abgehe, soll allzeit das beste Stück Pferd oder Rindvieh dem Kloster Lorsch verfallen sein, und also das Hauptrecht bei ihm getätigt werden". Dieses Recht des Grundherren wurde auch kurzweg das Besthaupt genannt. "Damit sich dann auch dieses Hofgut desto weniger verliere", waren die Beständer und ihre Erben schuldig, alle 15 Jahre auf eigene Kosten das Hofgut zu erneuern. Aber es sei vorausgenommen, an diese kurzfristigen Erneuerungen hat später niemand mehr gedacht. Diese Verpflichtung war jedoch aufgestellt worden, um sich mit jedem Brief die schöne Summe von 400 Gulden in die Truhe zu sichern. So geschah es auch dieses Mal. Dieses Bestandsgeld gibt uns die Erklärung für die so außergewöhnlichen Rechte des Erbbeständers und die lange Verpflichtung, die der Bestandsherr einging.
Es folgt nun eine Aufzählung der Güter, eines ansehnlichen Hofgutes in unseren Landen:
"Haus, Hof, Scheuer, Wagenschuppen, Pferde-, Rindvieh-, Schaf- und Schweineställe liegen um ein geringes um das Klostergut herum. Ebenso ein halber Morgen Wingert, hinterm Haus gelegen, allenthalben Klostergut darum.Item zwei ziemliche Obstgärten um ein geringes überall auf Klostergut stoßend und forchend (= mit der Furche anstoßend).
Äcker: 9 Morgen an einem Stück am Bürgell gelegen, geforcht auf einer Seite Georg Kemmerers des alten Schultheißen Erben, andrerseite Hans Emmerichs Erben, stößt unten auf die Mittellache oben gegen Boxbeim auf den Wasem.
Item zwei Morgen ... hinterm Bürgell...
Item zwanzig Morgen im gleichen Feld...
Item hundert Morgen ungefähr an einem Stück...
Item zwanzig Morgen zwischen...
Item achtzig Morgen...
Item vier Morgen Acker und Wiese..."
Die 235 Morgen entsprachen zwar nicht dem preußischen Morgen, doch ergaben sie mindestens
200 heutige Morgen. An Wiesen gehörten dem Klostergut 66 Mannsmaht, ein altes Maß, das nie zufriedenstellend erklärt wird,weil es immer heißt, ein Mannsmaht sei soviel, wie ein Mann mähen kann; sie mögen etwa 40 Morgen Wiese entsprochen haben,die meist westlich des Dorfes lagen.
{Bürstadt in siner Geschichte, 1967, S.378,379}
20.12.1626 Erbbeständer Boxheimer Hof zusammen mit Bruder Nickel Boxheimer
Die Brüder betreiben auf dem Boxheimer Hof eine Brauerei.
{Der Boxheimer Hof in Die Starkenburg 1957}
{Bürstadt in seiner Geschichte 1967, S.382}