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 Bohrer

von Stade, Lothar-Udo I.

männlich 950 - 994  (44 Jahre)


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Generation: 1

  1. 1.  von Stade, Lothar-Udo I. wurde geboren in 950 (Sohn von von Stade, Heinrich I. und von Rheinfranken, Judith); gestorben am 23 Jun 994 in Stade [21680],Stade,Niedersachsen,Deutschland.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Stade [21680],Stade,Niedersachsen,Deutschland; Graf von Stade

    Notizen:

    Lothar-Udo I.
    Graf von Stade
    950-23.6.994 gefallen bei Stade
    2. Sohn des Grafen Heinrich I. der Kahle von Stade aus seiner 1.Ehe mit der Judith von Rheinfranken, Tochter von Graf Udo von der Wetterau

    Althoff Gerd: Seite 402, "Adels- und Königsfamilien im Spiegel ihrer Memorialüberlieferung"

    G 68 Lü: 23.6. Vdo com + 994 Graf von Stade

    Luder-Udo, der Sohn Heinrichs I. aus dem Stader Grafenhaus fiel 994 im Kampf gegen die Seeräuber. Zu den zahlreichen Einträgen der Mitglieder des mit den BILLUNGERN verwandten Stader Grafenhauses ins Lüneburger Necrolog vgl. Kommentar G 45.

    Me: 23.6. Udo

    Der Eintrag in Merseburg gehört der Ergänzungsschicht an. Obgleich Udo dort keinen Titel trägt, liegt auf Grund des Todestages die Annahme nahe, dass auch in Merseburg der Stader Graf gemeint ist, zumal sein Vater Heinrich (G 45) als consanguineus OTTOS I. bezeichnet wird.
    Zu Udo und seinem Todesdatum Hucke, Die Grafen von Stade, S. 16 f. und FW G 35.

    Lothar-Udo war Mitregent seiner Brüder Heinrich II. und Siegfried II. und zog mit anderen sächsischen Grafen auf Befehl der Kaiserin Theophanu Mieszko I. von Polen gegen Boleslav I. von Böhmen zu Hilfe. Er nahm 993 mit seinen Brüdern am Feldzug gegen Brandenburg teil, zog 994 gegen die verheerend einfallenden Normannen-(Askomanen) und fiel bei Stade gegen sie.

    oo N.N.
    Kinder:
    - Udo Graf von Katlenburg - nach 1040
    - Heinrich Graf von Katlenburg

    Literatur:
    Althoff Gerd: Adels- und Königsfamilien im Spiegel ihrer Memorialüberlieferung. Studien zum Totengedenken der Billunger und Ottonen. Wilhelm Fink Verlag München 1984, Seite 57,250,402 G 68 - Annalen von Hildesheim ad a. 994 - Annalen von Quedlinburg ad a. 994 - Chronik des Albert von Stade - Hucke, Richard: Die Grafen von Stade 990-1144, Stade 1956 - Thiele, Andreas: Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band I, Teilband 1, R. G. Fischer Verlag Frankfurt/Main 1993 Tafel 220 -

    Gestorben:
    gefallen bei Stade


Generation: 2

  1. 2.  von Stade, Heinrich I. gestorben in 975/976.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: 929-976, Stade [21680],Stade,Niedersachsen,Deutschland; Graf von Stade

    Notizen:

    Heinrich I. der Kahle Graf von Stade (929-976)
    -10.5.975/76
    Sohn des Grafen Lothar II. von Stade und der Swanhilde

    Althoff Gerd: Seite 379, "Adels- und Königsfamilien im Spiegel ihrer Memorialüberlieferung"

    G 45 Lü: 9.5. Heinricus com + um 976 Graf von Stade

    Das Stader Grafenhaus war mit den BILLUNGERN verwandtschaftlich verbunden: Hildegard (H 33), die Tochter Heinrichs von Stade, heiratete den BILLUNGER Bernhard I. (vgl. Bork, Billunger, S. 98 f.; Hucke, Die Grafen von Stade, S. 26 f.). Durch diese Heirat wurde wohl der enge Zusammenhalt zwischen STADER Grafen und den BILLUNGERN begründet, während aus der Regierungszeit OTTOS I. Rivalitäten zwischen Hermann Billung und Heinrich von Stade überliefert werden; vgl. Thietmar II, 28 und dazu Althoff, Das Bett des Königs in Magdeburg.
    Die Verbindung beider Familien ist neben gemeinsamen Feldzügen (vgl. Thietmar III, 60 Dänenfeldzug 974 und IV, 23 gegen die Seeräuber 994) vor allem durch die Eintragung zahlreicher Mitglieder der STADER Grafenfamilie dokumentiert.
    Vgl. Swanhild, Mutter Heinrichs I. (G 175); Judith, erste Gemahlin Heinrichs I. (G 140); Thietmar Abt von Corvey, Bruder Heinrichs I. (A 14); Heinrich II., Sohn Heinrichs I. (G 131); Luder-Udo, Sohn Heinrichs I. (G 68), Hildegard, Tochter Heinrichs I. und Gemahlin des BILLUNGERS Bernhard I. (H 33); Siegfried, Sohn Heinrichs II. (G 145); Udo, Enkel Heinrichs I. (G 155); dessen Sohn Ludiger (G 19); sowie Rudolf II. von Stade (G 28).

    Me: 10.5. Henricus com

    Der Eintrag im Merseburger Necrolog zum 10.5. gehört der Ergänzungsschicht an. Thietmar II, 28 erwähnt, dass Heinrich, der consanguineus OTTOS I., das besondere persönliche Vertrauen des Kaisers besessen habe, siehe dazu Althoff, Das Bett des Königs in Magdeburg; allg. zu Heinrich I. und seiner Familie vgl. Hucke, S. 10-15; zum Todesdatum - das Jahr ist unsicher - ebd. S.12.

    Brandenburg Erich: Tafel 3 Seite 6, "Die Nachkommen Karls des Großen"

    VII. 12. JUDITH
    * ..., + 973 16. X.

    Gemahl:
    HEINRICH Graf von Stade + 976 9. V..

    Anmerkungen: Seite 121
    VII. 12. Judith

    Thietmar 2,42; 3,20. Wolters, Grafen von Stade, Stad. Arch. N.F. 1 [VII 15]

    Thiele Andreas: Tafel 216, "Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte", Band I, Teilband 1 Deutsche Kaiser-, Königs-, Herzogs- und Grafenhäuser I

    HEINRICH I. "DER KAHLE"
    + 976

    Folgt dem Vater 929 als Graf von Stade, Graf im Steiringau, Heiangau, Ammergau und Herr zu Harsfeld, wo er 964 eine Burg errichtete. Er war zuerst Kanoniker (daher der Beiname), kämpfte gegen Slawen und Dänen und stand in Sachsen besonders gegen die BILLUNGER und Erzbischof Adaldag von Bremen. Er war der Führer des sächsischen Adels gegen diese und entging 968 nur knapp einer Gefangennahme in Magdeburg. Streitpunkte waren Grafen-, Vogtei- und Besitzrechte, etwa die Vogtei Heeslingen, die er 973 gewann. Die Schwerpunkte seines Besitzes waren im Raum Stade, Harsefeld, Heeslingen und Lesum. Seine Familie gehörte neben den BILLUNGERN und OTTONEN zu den führenden in Ostfalen.

    1. oo JUDITH VON FRANKEN, Tochter des KONRADINERS Graf Udo IV. der Wetterau + wohl 973
    2. oo HILDEGARD (VON REINHAUSEN?), wohl Tochter und Miterbin des Grafen Elli I.

    Glocker Winfrid: Seite 356, "Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik."

    7. GRAF HEINRICH DER KAHLE VON STADE

    Thietmar von Merseburg berichtet in seiner Chronik II c. 28, Seite 74, Graf Heinrich "von Stade" habe einen besonderen Einfluß auf OTTO DEN GROSSEN ausüben können, "quia eius fuit consanguineus". Dieser Graf Heinrich gehörte zu einem seit 929 faßbaren Geschlecht (bei dem die Bezeichnung nach ihrer wichtigsten Burg in Stade allerdings erst seit dem 12. Jahrhundert üblich wird). Schon der Name Heinrich deutet auf eine Verwandtschaft mit den LIUDOLFINGERN hin, ebenso wie die Namen Gerburg und Hadwig bei den Töchtern Heinrichs und der Name Bruno unter Heinrichs Enkeln; zudem trug auch eine mußmaßliche Schwester Graf Heinrichs von Stade den Namen Gerburg (vgl. Holtzmann, Einleitung Thietmar-Ausgabe Seite XII, Anmerkung 3). Ein besonders enges Verhältnis zwischen OTTO I. und STADERN wird uns darin faßbar, daß der Kaiser für Hadwig, eine Tochter des Grafen Heinrich, die Patenschaft übernahm und sich 973 dafür verwandte, daß sie trotz ihres jugendlichen Alters zur Äbtissin des Klosters Heeslingen bestimmt wurde (Thietmar II c. 42 Seite 90). Hucke, Grafen Seite 13 Anmerkung 60, vermutet, ausgehend vom Namen dieses Patenkindes OTTOS DES GROSSEN, verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Hadwig, der Gemahlin Ottos des Erlauchten, und Lothar (Ludger), dem Ahnherren der Stader Grafen. Die klassische genealogische Kombination machte diesen Lothar ja zum Gemahl der Enda, einer Tochter des Liudolf dux (vgl. oben II, 5).
    Mit Sicherheit fesstellen können wir jedoch nur die Verschwägerung Liudolfs, des Sohnes OTTOS DES GROSSEN, mit den STADERN: seine Gemahlin Itawar eine Kusine der Judith, der ersten Gemahlin Graf Heinrichs des Kahlen von Stade; vgl. dazu die KONRADINER-Stammtafel bei Hlawitschka, Kuno Seite 36 f.

    S 14) HEINRICH I. ("DER KAHLE"), Graf "von Stade" + c 976 am V 10
    1. oo JUDITH, Tochter Graf Udos von der Wetterau + vor 973 am X 16
    2. oo HILDEGARD + VI 11.

    Eine Stammtafel zu den STADER Grafen findet man bei Hucke, Grafen (am Ende des Buches).

    Althoff, Gerd: Seite 142-143,147, "Das Bett des Königs in Magdeburg"

    Während der Abwesenheit OTTOS DES GROSSEN empfing Erzbischof Adalbert, anläßlich einer Ständeversammlung in Magdeburg, den Herzog Hermann Billung, der die Regentschaft in Sachsen stellvertretend führte, wie einen König. Er geleitetet ihn in einer Prozession unter Glockengeläut an der Hand in die Kirche. Später nahm der Herzog an der Tafel, umgeben von Bischöfen, den Platz des Kaisers ein und schlief in dessen Bett. Diese Anmaßung (superbia) mißfiel schon dem anwesenden Grafen Heinrich von Stade. Der Herzog versuchte ihn zunächst in seine Gewalt zu bringen, doch schützten den Grafen seine milites. Daraufhin befahl ihm der Herzog, zum Kaiser nach Rom zu gehen. Dies tat Heinrich von Stade und berichtete OTTO DEM GROSSEN den Vorfall, worauf der Kaiser in großem Zorn Erzbischof Adalbert befahl, ihm so viele Pferde nach Italien zu senden, wie er Hermann habe Kronleuchter anzünden und Glocken läuten lassen. Soweit der Bericht Thietmars, der geprägt ist von der Hervorhebung der Rolle, die Thietmars Großvater, Graf Heinrich von Stade, bei der Geschichte spielte.
    Es mag daher auch nur wenig verwundern, daß aus dem sächsischen Adel gerade Heinrich von Stade die Position des Königs zu vertreten suchte, war er doch ein consanguineus OTTOS DES GROSSEN.

    959 1. oo Judith von Rheinfranken, Tochter des Grafen Udo -16.10. vor 973
    2. oo Hildegard von Reinhausen, Tochter des Grafen Elli I. -11.6.

    Kinder:
    1. Ehe
    - Heinrich II. der Gute -2.10.1016
    - Lothar-Udo I. -23.6.994
    - Siegfried II. -6.1.1037
    - Gerburg (Gertrud) - um 1000 Mutter des Bischofs Dietrich von Münster (1011-3.1.1022)
    oo Brun Graf von Arneburg -27.11.978
    - Hathui Äbtissin von Heeslingen 973 958-
    - Kunigunde -13.7.997
    oo Siegfried Graf von Walbeck -15.3.991

    2. Ehe
    - Hildegard -3.10.1011
    oo Bernhard I. Herzog von Sachsen -7.2.1011

    Literatur:
    Althoff Gerd: Adels- und Königsfamilien im Spiegel ihrer Memorialüberlieferung. Studien zum Totengedenken der Billunger und Ottonen. Wilhelm Fink Verlag München 1984, Seite 33,40,57,92, 250,397 G 45 - Althoff, Gerd: Das Bett des Königs in Magdeburg, in: Festschrift für Berent Schwinekörper Sigmaringen 1982, Seite 141-153 - Althoff Gerd: Die Ottonen. Königsherrschaft ohne Staat. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 2000 Seite 133 - Annalen von Hildesheim ad a. 994 - Annalen von Quedlinburg - Annalista Saxo: Reichschronik Seite 28,31,44,51,66,70 - Brandenburg Erich: Die Nachkommen Karls des Großen Verlag Degener & Co Neustadt an der Aisch 1998 Tafel 3 Seite 6 - Chronik des Albert von Stade - Glocker Winfrid: Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik. Böhlau Verlag Köln Wien 1989 Seite 14, 261,356 - Hucke, Richard: Die Grafen von Stade 990-1144, Stade 1956 Seite 10-15 - Jordan, Karl: Heinrich der Löwe, Deutscher Taschenbuch Verlag München, Seite 74,137 - Holtzmann Robert: Geschichte der sächsischen Kaiserzeit. Deutscher Taschenbuch Verlag München 1971 Seite 245 - Thiele, Andreas: Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band I, Teilband 1, R. G. Fischer Verlag Frankfurt/Main 1993 Tafel 216 - Thietmar von Merseburg: Chronik. Freiherr vom Stein-Gedächtnisausgabe, Seite 64,66,78,80,90 -

    Gestorben:
    10.5.

    Heinrich heiratete von Rheinfranken, Judith in 959. Judith (Tochter von von der Wetterau, Udo I. und von Vermandois, Kunigunde) wurde geboren um 925; gestorben vor 973. [Familienblatt] [Familientafel]


  2. 3.  von Rheinfranken, Judith wurde geboren um 925 (Tochter von von der Wetterau, Udo I. und von Vermandois, Kunigunde); gestorben vor 973.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Gräfin von Stade

    Notizen:

    Judith von Rheinfranken Gräfin von Stade
    ca 925-16.10. vor 973

    Tochter des Grafen Udo I. von der Wetterau aus dem Hause der KONRADINER und einer namentlich unbekannten Tochter des Grafen Heribert I. von Vermandois
    Nach Jackman/Fried Tochter des Herzogs Konrad I. von Elsaß und der Judith/Jutta von Öhningen
    Josef Heinzelmann macht wahrscheinlich, daß die drei Brüder Konrad, Heribert und Udo und ihre Schwester Judith nicht unbedingt Söhne bzw. Tochter des Grafen Udo I. von der Wetterau sein müssen, sondern dessen Enkel oder Schwiegersöhne gewesen sein könnten

    Althoff Gerd: Seite 418, "Adels- und Königsfamilien im Spiegel ihrer Memorialüberlieferung"

    G 140
    Lü: 16.10 Juditha com + vor 973 Gemahlin Heinrichs I. von Stade

    Judith erscheint wie zahlreiche andere Angehörige der mit den BILLUNGERN verwandten Stader Grafenfamilie im Lüneburger Necrolog, vgl. dazu Kommentar G 45.
    Sie stammte aus der Familie der KONRADINER; auch ihr Bruder Udo (G 88) begegnet im Lüneburger Necrolog.
    Allgemein zu ihr und ihrem Todesdatum vgl. Hucke, Die Grafen von Stade, S.14.

    Me: 16.10. Iuthitta com

    Der Eintrag in Merseburg gehört nicht der Ergänzungsschicht an. Judith war die Großmutter Thietmars von Merseburg (vgl. Holtzmann, Thietmar-Ausgabe, Einleitung S. XII: Lippelt, Thietmar von Merseburg, S. 48); zu den Verwandten Thietmars im Merseburger Necrolog s. oben S. 235.

    Brandenburg Erich: Tafel 3 Seite 6, "Die Nachkommen Karls des Großen"

    VII. 12. JUDITH
    * ..., + 973 16. X.

    Gemahl:
    HEINRICH Graf von Stade + 976 9. V.

    Anmerkungen: Seite 121
    VII. 12. Judith

    Thietmar 2,42; 3,20. Wolters, Grafen von Stade, Stad. Arch. N.F. 1 [VII 15]

    Werner Karl Ferdinand: Seite 463, "Die Nachkommen Karls des Großen bis um das Jahr 1000 (1.-8. Generation)"

    VII. Generation 14
    Zu Judith, ihrem Gatten Heinrich "von Stade" und ihren Nachkommen vgl. Richard G. Hucke, Die Grafen von Stade 900-1144. Genealogie, politische Stellung, Comitat und Allodialbesitz der sächsischen Udonen, Stade 1956, 9ff.
    Graf Heinrich I. "der Kahle", Sohn des in der Schlacht bei Lenzen 929 IX 4 gefallenen Grafen Luder, heiratete in erster Ehe die Udo-Tochter Judith, in zweiter Ehe eine Hiltigard, von der er nur eine gleichnamige Tochter hatte; alle andern Kinder siehe VIII, 21-26) gingen aus der ersten Ehe hervor. Das Todesjahr Heinrichs gibt Brandenburg mit 976 an; Hucke erwähnt zwar Argumente Wedekinds für dieses Jahr, datiert jedoch selbst vorsichtig "um 975/76" und nennt als letzte sichere Erwähnung Thietmar III, 6 zu 974. Den Todestag gibt Brandenburg mit V 9, was auf der Ausgabe des Nekrologs von St. Michael in Lüneburg beruht, während Hucke V 10, das im Chronicon monasterii Rosenfeldensis sue Hassefeldensis gegebene Datum, vorzieht. Wir lassen die Frage offen.
    Den Todestag Judiths gibt Brandenburg schon richtig mit X 16, nach dem Merseburger Nekrolog; Thietmar II, 42, nennt für seine avia Iutitta das Datum X 26. Als Todesjahr nennt Brandenburg 973, doch wissen wir nichts anderes, als daß Judith 973 bei der Ordination ihrer Tochter Hathui im Kloster Heeslingen im Unterschied zu ihrem Gemahl nicht anwesend war, also offenbar vor 973 starb (Hucke 14).
    Zur Bedeutung, die das Einströmen fränkisch-karolingischen Geblüts in den sächsischen Adel durch die Verbindung Judiths mit Heinrich hatte vgl. Hucke 14f: Helmhold kennzeichnet Erzbischof Hartwig von Bremen geradezu als Angehörigen des alten UDONEN-Stammes (de antiqua Udonum prosapia), ... Es ist möglich, fast alle Träger des Namens "Udo", die in den Quellen des 10.-13. Jahrhunderts als Angehörige der sächsischen Dynastengeschlechter auftreten, als Nachfahren des Rheinfranken Udo von der Wetterau und seiner TochterJudith einzuordnen." Nicht weniger bemerkenswert ist, daß sich unter den Nachkommen (vgl. Stammtafel A, bei Hucke nach Seite 236) bei den Männern keine KAROLINGER-Namen finden, wohl bei den Frauen: Kunigund (Tochter Judiths) sowie Ermengard/Irmgard und Bertha, Enkelinnen Judiths.
    Es darf daran erinnert werden, daß "Graf von Stade" (so Brandenburg) die übliche Bezeichnung des Hauses ist, die jedoch erst im 11. Jahrhundert in den Quellen, erst im 12. Jahrhundert urkundlich begegnet (Hucke 9 und Anmerkung 29). Graf Heinrich I., der seit 959 als Graf im Heilangau und Gau Mosidi urkundlich belegt ist, erbaute vor 969, wohl an Stelle eines fränkischen Königshofes, in Harsefeld (Kreis Stade, südlich von Stade) ein festes Haus. Erst im frühen 11. Jahrhundert dürfte Stade als Hauptsitz der Grafen an die Stelle von Harsefeld getreten sein und gab dann den Namen, vgl. Weise, in: Handbuch der Historischen Stätten Deutschlands, Band 2: Niedersachsen und Bremen ²1960, 176 und 373.

    Thiele Andreas: Tafel 9, "Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte" Band I, Teilband 1 Deutsche Kaiser-, Königs-, Herzogs- und Grafenhäuser I

    JUDITH + 973
    oo HEINRICH I. Graf von Stade
    + 976

    Thietmar von Merseburg: Seite 80, "Chronik"

    Meine Großmutter Judith ruht in der Kirche, die ihre Tochter später mühsam in Stein errichten ließ, was eine Seltenheit in diesem Lande ist. Sie verstarb am 26. Oktober [189 Tochter des KONRADINERS Udo (vgl. II, 35 und Stammtafel), Gemahlin Heinrichs des Älteren, Jahr unbekannt. Necr. Mers.: 16. Oktober].

    Hucke Richard: Seite 14, "Die Grafen von Stade"

    Judith, die erste Frau Heinrichs des Kahlen, war eine KONRADINERIN, gebürtig aus Rheinfranken. Sie gebar ihrem Gatten drei Töchter, die sowohl das Dyptichon als auch der sächsische Annalist nennt Judiths Todestag ist der 16. Oktober, das Todesjahr wird vor 973 anzusetzen sein. Bei der Ordination ihrer Tochter Hathui im Kloster Heeslingen war nämlich nur ihr Vater zugegen, wie Thietmar ausdrücklich berichtet.Judiths Vater war Graf Udo (im Rheingau und in der Wetterau, + 949), den Thietmar als "amicus regis" bezeichnet, der Bruder Hermanns I. von Schwaben, Vetter König KONRADS I. Udos Name erscheint erstmalig in N-Deutschland beim zweiten Sohn der Judith, dem man die Namen der Großväter gab (Luder-Udo). Später nannte man das ganze Stader Geschlecht nach ihm "UDONEN". Helmhold kennzeichnet Erzbischof Hartwig von Magdeburg geradezu als Angehörigen des alten UDONEN-Stammes (de antiqua Udonum prosapia) und Hartwigs gleichnamiger Onkel und Magdeburger Amtsgenosse wird, obwohl er selbst kein STADER ist, als "Udo" bezeichnet. Es ist möglich, fast alle Träger des Namens "Udo" , die in den Quellen des 10.-13. Jahrhunderts als Angehörige sächsischer Dynastengeschlechter auftreten, als Nachfahren des Rheinfranken Udo von der Wetterau und seiner Tochter Juditheinzuordnen.

    Hlawitschka, Eduard: Seite 49,152, "Untersuchungen zu den Thronwechseln der ersten Hälfte des 11. Jahrhunderts und zur Adelsgeschichte Süddeutschlands"

    Hat doch der Großvater Thietmars von Merseburg (mütterlicherseits), Graf Heinrich von Stade (+ nach 974), den Thietmar selbst als consanguineus Kaiser OTTOS DES GROSSEN bezeichnete, Judith, eine Tochter des KONRADINERS Udo I. von der Wetterau und seiner Gemahlin N.N., die ihrerseits eine Tochter Heriberts I. von Vermandois war, heiraten können.
    Zumal ja Luder-Udos I. Großmutter Judith eine KONRADINERIN war und den Herzog Konrad von Schwaben zum Bruder hatte.

    Heinzelmann Josef: "Spanheimer–Späne. Schachwappen und Konradinererbe"

    Ich schlage mich nicht auf die Seite der Parodisten, wenn ich nochmals eine Denkmöglichkeit anfüge. Der letzte Name der Reichenauer Memorialnotiz, angeblich eine Dublette, könnte nämlich Konrads von Schwaben Schwager Heinrich von Stade bezeichnen, denn man muss wohl Vuelf Heinrich für die beiden Enkel Welf und Heinrich ansehen. Dann dürfte aber auch Iudita Heinrichs von Stade Gattin meinen und dann wäre Richlint mit größter Wahrscheinlichkeit eine weitere Schwester oder eine Tochter Konrads. Oder doch die Gattin Konrads?

    Quasi hereditatem inter filios

    Mit den vier Geschwistern sind gewiss nicht alle Erben aufgezählt. Dass aber diese vier nicht von dessen Vetter Gebhard sondern von Udo abstammen (freilich nicht unbedingt wie in traditioneller Auffassung als seine Kinder, sondern, was auch ihre Lebens-, genauer ihre Todesdaten zu bestätigen scheinen, eher als Enkel über einen unbekannten Sohn oder eine Tochter), verraten schon ihre Namen. Jackman muss wegen der VERMANDOIS-Namen Heribert und Kunigunde dem Grafen Gebhard vom Ufgau eine hypothetische Frau Adela aus diesem Geschlecht geben, wohingegen eine Tochter Heriberts I. von Vermandois (wohl namens Kunigunde) als Gemahlin Udos zuverlässig belegt ist. Auch die Namen Hermann, Ita und Udo passen besser oder nur zu Nachkommen Udos. Mit erstaunlicher Präpotenz verdreht Jackman bei den STADERN auch das Vorkommen von Udo, weil er die Abstammung von Udo (I) leugnet: „The name Udo can be observed entering the house of Stade as the sole onomastic heritage from the Konradiner. Apparently this occurred in a rather unusual way: … for the names Judith and Liuthar both include an –ud- component.“

    959 oo 1. Heinrich I. der Kahle Graf von Stade -10.5.975/76

    Kinder:
    - Heinrich II. der Gute - 2.10.1016
    - Lothar-Udo I. - 23.6.994
    - Siegfried II. - 6.1.1037
    - Gerburg (Gertrud) - um 1000, Mutter des Bischofs Dietrich von Münster (1011-3.1.1022)
    oo Brun Graf von Arneburg -27.11.978
    - Hathui Äbtissin von Heeslingen 973 958-
    - Kunigunde -13.7.997
    oo Siegfried Graf von Walbeck -15.3.991

    Literatur:
    Althoff Gerd: Adels- und Königsfamilien im Spiegel ihrer Memorialüberlieferung. Studien zum Totengedenken der Billunger und Ottonen. Wilhelm Fink Verlag München 1984, Seite 57,235,418 G 140 - Brandenburg Erich: Die Nachkommen Karls des Großen Verlag Degener & Co Neustadt an der Aisch 1998 Tafel 3 Seite 6 - Chronik des Albert von Stade - Glocker, Winfrid: Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik, Böhlau Verlag Köln Wien 1989 Seite 357 - Heinzelmann, Josef: Spanheimer-Späne. Schachwappen und Konradinererbe, in: Jahrbuch für westdeutsche Landesgeschichte 25 (1999), Seite 7­68 - Hlawitschka Eduard: Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen. Genealogische Untersuchungen zur Geschichte Lothringens und des Reiches im 9., 10. und 11. Jahrhundert. Kommissionsverlag: Minerva-Verlag Thinnes Nolte OHG Saarbrücken 1969 Seite 46 - Hlawitschka, Eduard: Untersuchungen zu den Thronwechseln der ersten Hälfte des 11. Jahrhunderts und zur Adelsgeschichte Süddeutschlands, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1987 Seite 49,152 - Hucke, Richard: Die Grafen von Stade 990-1144, Stade 1956 - Thiele, Andreas: Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band I, Teilband 1, R. G. Fischer Verlag Frankfurt/Main 1993 Tafel 9 - Thietmar von Merseburg: Chronik. Wissenschaftliche Buchgemeinschaft Darmstadt 1992 Seite 80 - Werner Karl Ferdinand: Die Nachkommen Karls des Großen bis um das Jahr 1000 (1.-8. Generation) Band IV in: Braunfels Wolfgang: Karl der Große Lebenswerk und Nachleben. Verlag L. Schwann Düsseldorf Seite 463 -

    Gestorben:
    16.10.

    Kinder:
    1. von Stade, Heinrich II. wurde geboren in 946; gestorben am 2 Okt 1016; wurde beigesetzt in Harsefeld [21698],Stade,Niedersachsen,Deutschland.
    2. 1. von Stade, Lothar-Udo I. wurde geboren in 950; gestorben am 23 Jun 994 in Stade [21680],Stade,Niedersachsen,Deutschland.
    3. von Stade, Siegfried II. wurde geboren in 965; gestorben am 6 Jan 1037.
    4. von Stade, Gerburg gestorben um 1000.
    5. von Stade, Hathui wurde geboren in 958.
    6. von Stade, Cunigunde wurde geboren um 958; gestorben am 13 Jul 997 in Bebertal [39343],Börde,Sachsen-Anhalt,Deutschland.


Generation: 3

  1. 6.  von der Wetterau, Udo I. wurde geboren in 895/900 (Sohn von im Lahngau, Gebhard II. und Ida); gestorben am 12 Dez 949; wurde beigesetzt in Wetzlar [35576],Lahn-Dill-Kreis,Hessen,Deutschland.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Graf der Wetterau

    Notizen:

    Udo I.
    Graf der Wetterau
    895/900-12.12.949 Begraben: Stift Wetzlar
    Sohn des Herzogs Gebhard II. der Jüngere von Lothringen aus dem Hause der KONRADINER und der EZZONIN Ida

    Entgegen den neuen Forschungsergebnissen von Johannes Fried und Professor Wolf habe ich [Karl-Heinz Schreiber, Genealogie-Mittelalter.de] mich entschlossen, die KONRADINER-Genealogie nach dem bisherigen Forschungsstand beizubehalten, wobei ich mich vor allem auf die Arbeit von Josef Heinzelmann beziehe, die mir dieser dankenderweise zur Verfügung gestellt hat. Die OTTONEN-Verwandtschaft Herzog Hermanns II. von Schwaben über Richlint, Tochter oder Enkelin OTTOS I., als Voraussetzung für seinen Thronanspruch von 1002 ist ebenso abzulehnen wie die Existenz einer Tochter oder Enkelin OTTOS DES GROSSEN namens Richlint.

    Lexikon des Mittelalters: Band VIII Seite 1178

    Udo I., Graf, Herzog im Elsaß
    * vor 900, + November 949 Begraben: Stift Wetzlar
    Sohn des KONRADINERS Gebhard (+ 910)

    Vettern:
    König KONRAD I. (+ 918)
    Herzog Eberhard von Franken (+ 939)
    Burghard (+ ?)
    Herzog Hermann I. von Schwaben (+ 949)

    oo Gräfin von Vermandois

    Söhne:
    Gebhard (+ 938)
    Konrad, Herzog von Schwaben (+ 997)
    Udo (+ 982)
    Heribert

    Tochter:
    Judith, Gräfin von Stade

    Udo wurde von den Königen KONRAD I. und HEINRICH I. gefördert mit Rechten in der Wetterau, Königssondergau und im Oberrheingau. Ein Turmburgbau in Wiesbaden ist wahrscheinlich. Späteres Wirken im Elsaß ist nicht genau festlegbar. Udo war Sachwalter seiner Sippe auch im Blick auf das Erzstift Mainz. Während der durch König OTTOS I. straffe Politik ausgelösten Reichswirren trat Herzog Eberhard von Franken ins Lager der Königsgegner über, die Vettern Udo und Hermann blieben auf seiten des Herrschers. Die königstreuen KONRADINER kämpften am Oberrhein, dann bei Andernach, wo Eberhard und Herzog Giselbert von Lothringen am 2. Oktober 939 den Tod fanden; nach Thietmar von Merseburg soll Udo selbst Eberhard erschlagen haben (MGH SRG [in us. schol.], II, 34). OTTO I. übertrug Udo Lehen und Grafenrechte. Im nächsten Jahrzehnt blieben Udo und Eberhards Sohn Konrad Kurzbold im Lahngau zuverlässige Stützen der Königspolitik, nicht mehr revidiert werden konnte das Erlöschen des konradinischen Herzogtums am Mittelrhein.

    Literatur:
    JDG H I., 51,196; JDG O I. 73,90ff.,117,151,175f. - H. Büttner, Gesch. des Elsaß, I, 1939 [neu hg. T. Endemann, 1991], 155ff. - E. E. Stengel, und Hermann, Die Hzg.e vom Elsaß, 1951 [Abh. und Unters.en zur hess. Gesch., 1960, 441-479] - W.-A. Kropat, Reich, Adel und Kirche in der Wetterau von der Karolinger- bis zur Stauferzeit, 1964, 41-48; 190 Anm. 21, 200 - L. Falck, Mainz im frühen und hohen MA, 1972, 56ff., 72f - O. Renkhoff, Wiesbaden im MA, 1980, 47ff., 54f.

    Barth Rüdiger E.: Seite 179, "Der Herzog in Lotharingien im 10. Jahrhundert"

    Otto
    + 949
    Sohn Gebhards (+ 910), Graf in der Wetterau

    D LK 35, S. 150 v. 3.8.904
    Lac. Nr. 63, v. 3.8.904
    D K I Nr.17, v. 12.3.913, Nr. 8, v. 1.7.912, Nr. 13. v. 28.11.918
    in pago Loganacgouue (Lahngau) in comitatu Ottonis fratis nostris;
    in pago Logenehe in comitatu Ottonisgermani nostri;
    in comitatu Ottonis et Eberharti in pagis duispurch et keldaggouue;
    Mitglied der fränkischen KONRADINER-Sippe;
    s.a. Isenburg I, Tafel 4.
    Udo und sein Vetter Konrad Kurzbold besiegten am 2.10.939 bei Andernach die Herzöge Giselbert von Lothringen und Eberhard von Franken. Er beerbte 948 seinen Cousin Graf Konrad Kurzbold, war eine wichtige Stütze der OTTONEN und gründete das Kloster Naumburg in der Wetterau. 939 erbte er die Allodien des herzoglichen Cousins Eberhard, bekam aber nicht das Herzogtum.

    Köpke Rudolf/Dümmler Ernst: Seite 73,91-92,117,175, "Kaiser Otto I"

    Bei dem Strauß um Belecke (Gefangennahme des Königsbruders Heinrich) fiel Gebhard, Udos Sohn, ein Neffe des Herzogs Hermann von Schwaben, wodurch letzterer, gleichfalls schon schwankend, zum Heile für OTTO zu um so festerer Anhänglichkeit an die königliche Sache vermocht ward. Ebenso natürlich Graf Udo von der Wetterau und vom Rheingau selbst, und beider Vetter Graf Konrad vom Nieder-Lahngau, genannt Kurzbold, dem wir schon im vorhergehenden Jahre in dem Rate des Königs begegnen.
    Bei Andernach hatten die beiden Herzoge den Rhein überschritten, zunächst wohl um die Gaue ihrer Gegner, Konrads und Udos, den Nieder-Lahngau, Rheingau und die Wetterau, zu verwüsten, doch sollen sie sogar den frevelhaften Plan gehegt haben, den König selbst gefangen zu nehmen. Mit einer kleinen Schar zogen die Grafen Udo und Konrad, Eberhards Vettern, den Spuren der Plünderer nach. Von einem Priester erfuhren sie, dass die Herzoge das Heer mit der reichen Beute bereits über den Rhein gesandt hätten, sie selbst aber nähmen im Kreise weniger Begleiter noch diesseits des Stromes ein Mahl ein. Udo und Konrad eilten in fliegender Hast dem bezeichneten Orte zu und fanden ihre Feinde, wie eine spätere Sage will, bei dem Brettspiele. Nach hartnäckigem Kampfe erlag Eberhard dem Schwerte, von vielen Wunden durchbohrt, sein Gefolge wurde teils niedergehauen, teils gefangengenommen. Giselbert warf sich mit seinen Begleitern in einen Kahn, der unter der allzu schweren Last der Fliehenden umschlug und sie alle in die Fluten versenkte. Nach einer anderen Erzählung stürzte sich Giselbert mit seinem Rosse in den Strom und ertrank fortgerissen von dem Strudel der Wellen.
    Nach dem Osterfest (18. April 941) ließ der König mit dem Rate Hermanns von Schwaben und der fränkischen Grafen Udo und Konrads des Roten, die damals am höchsten in seinem Vertrauen standen, die Schuldigen zur Haft bringen.
    Einen schmerzlichen Verlust, der sich dem Konrads anschloß, brachte ihm dasselbe durch den Tod des Grafen Udo von der Wetterau, seines Freundes, eines der Männer, deren ausharrender Treue er vornehmlich den schwer errungenen Sieg des Jahres 939 zu verdanken hatte. Einen besonderen Beweis seiner Gunst gewährte ihm der König durch die Erlaubnis, seine Lehen und Grafschaften unter seine Söhne zu teilen, als ob es erbliche Eigengüter gewesen wären.

    Hlawitschka, Eduard: Seite 47-49, Untersuchungen zu den Thronwechseln der ersten Hälfte des 11. Jahrhunderts und zur Adelsgeschichte Süddeutschlands, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1987 47-49,65,152

    Konrad von Schwaben ist nun offensichtlich - wie ich vor wenigen Jahren in einer kleinen Untersuchung zur KONRADINER-Genealogie erhärten konnte [E. Hlawitschka, Kuno und Richlind Seite 36-49: Anhang - Die Stammtafel der KONRADINER und ihre Quellenbasis. Dort auch die Filiationsnachweise für die anderen in der umseitigen Tafel angeführten Vorfahren Hermanns II.; nachzutragen hierzu ist ein Hinweis auf MG Libri memoriales I: Liber mem. von Remiremont Seite 4 (= fol. 3 v nr. 18), wo über einer Rasur auf der "Königsseite" dieses Gedenkbuches der im 1. Jahrzehnt des 10. Jahrhunderts geschriebene Eintrag steht: Gebardi duci, Hidda, Riquinus, Cristianus ... Auf Seite 37 (= fol. 18r) dieses Buches findet man zudem von der gleichen Hand, die Seite 29 (= fol. 14v) zum 22. Juni (910) den Tod des Herzogs Gebhard eintrug, zum 19. November den Eintrag migravit Idda comitissa.
    Offensichtlich war demnach Herzog Gebhard mit einer Hidda/Ida vermählt. Dies würde auch gut erklären, daß Gebhards Sohn Herzog Hermann I. von Schwaben seine Tochter Ida (= Gemahlin von OTTOS I. Sohn Liudolf) nannte, ja, daß auch Gebhards Enkel Herzog Konrad von Schwaben seiner Tochter den Namen Ita gab (vgl. dazu unten Seite 99ff.) - In den Bänden 61,62,63 des Braunschweigischen Jahrbuchs (1980, 1981, 1982) möchte H. Dobbertin den 949 verstorbenen Grafen Udo I. von der Wetterau nicht als Vater des Herzogs Konrad von Schwaben gelten lassen, sondern einen für das Jahr 940 (in MG D O I,23) bezeugten Ufgaugrafen Gebhard oder noch eher Udos I. Sohn Gebhard (gefallen 938 vor Belecke) als Herzog Konrads Vater ansehen. Doch kann er hierfür keine schlüssige Beweisführung bieten, so daß sich eine eingehende Auseinandersetzung mit dieser Ansicht erübrigt. Wenn es Dobbertin, Wolf und andere als unglaubhaft erscheint, daß der 938 vor Belecke gefallene Sohn Graf Udos I. namens Gebhard und der erst 997 verstorbene Herzog Konrad von Schwaben Brüder waren - wenn also der Abstand von 59 Jahren zwischen den Todesdaten von zwei Brüdern als bedenkenerregend erscheint und den Anlaß zur Suche nach anderen Lösungen in der Anordnung der KONRADINER-Genealogie abgeben soll, so sei doch noch einmal darauf verwiesen, daß Gebhard als Jüngling im Kampf fiel (sein Vater überlebte ihn um 11 Jahre) und Herzog Konrad 997 als sehr alter Mann starb (sein jüngster Sohn Herzog Hermann II. hatte 1002 schon wieder verheiratete Töchter, seine Tochter Ita um 1000 schon rechtsmündige Söhne). So etwas ist durchaus nicht unmöglich; zum Beispiel verstarb FRIEDRICH BARBAROSSAS Mutter Judith ca. 1030, ihr Bruder Welf VI. dagegen erst 61 Jahre später, nämlich 1191.] - der Sohn des 949 verstorbenen Grafen Udo I. von der Wetterau gewesen, der mit einer uns nicht namentlich überlieferten Tochter des Grafen Heribert I. von Vermandois verheiratet war. Und Udo I. von der Wetterau wiederum war der Sohn des 910 gegen die Ungarn gefallenen Herzogs Gebhard von Lothringen, der offenbar eine Hidda/Ida zur Frau hatte.

    Hlawitschka, Eduard: Seite 46 Anm. 4, "Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen. Genealogische Studien zur Geschichte Lothringens und des Reiches im 9.,10. und 11. Jahrhundert."

    Zum 1016 verstorbenen Gevehardus, Heriberti comitis filius, nepos meus vgl. lib. VII c. 49 (Seite 458); zu Conradus Suevorum ductor egreius ac eiusdem frater Heribertus comes lib. IV c. 60 (Seite 200), zu Heribert comitis folio Ottone vgl. lib. V c. 24 (Seite 249); in lib. V c. 35 (Seite 260) wird Gerberga als Schwester Ottos von Hammerstein und im Kapitel vorher (Seite 258) als Gemahlin des Markgrafen Heinrich von Schweinfurt genannt (R. Holtzmann hält indes in einer Fußnote seiner Edition die Identifizierung des hier genannten Otto mit Otto von Hammerstein für fraglich); zu Udo II. als matris meae avunculus vgl. lib. III c. 20 (Seite 124) und zu Herzog Hermann II. von Schwaben, den matris meae avunculis filius, lib. V c. 22 (Seite 247); Herzog Hermann II. war nach den Einsiedler Annalen (MG SS III Seite 144) ein Sohn seines Amtsvorgängers Konrad von Schwaben, der oben schon einmal als Bruder Heriberts angeführt worden ist. Das Filiationsverhältnis Gebhards zu Udo I. ist bezeugt von Widukind von Corvey, Sachsengeschichte lib. II c. 11, ed. Lohmann-Hirsch, MG SS rer. Germ. (1935) Seite 75: Interfectus est atem (938) ibi GevehardusUdonis filius, fratris Herimanni ducis; indessen ist die Filiation von Udo I. zu Konrad, Udo II., Heribert und Judith nicht ausdrücklich überliefert. Bekannt ist immerhin, daß Udo I. - wie der Contin. Reginonis ad 949, ed. F. Kurze, MG SS rer. Germ. Seite 164 bezeugt - bei seinem Tode permissu regis, quicquid beneficii aut prefecturarum habuit, quasi heredidatem inter filios divisit, daß er also mehrere Söhne hatte. Wenn nun Konrad und Heribert in Udos I. rheinfränkischem Bereich nachfolgen, sieht, so darf man sie doch wohl als jene filii Udos ansprechen. Außerdem dürfte die Ausbreitung des Namens Udo bei den Grafen von Stade nach der Ehe Heinrichs I. von Stade und Judiths für Judiths Herleitung von Udo I. von der Wetterau und dem Rheingau sprechen. Eine letzte Sicherung erhält die Voranstellung Udos I. letztlich noch durch die erst auf den nächsten Seiten zu besprechende genealogische Notiz aus dem Zusammenhang des Hammersteinischen Eheprozesses.
    Gegen dieses System hat jüngst K. Schmid, Probleme um den "Grafen Kuno von Öhningen", in Dorf und Stift Öhningen, hg. von H. Berner (1966) Seite 87f., geweisse Bedenken angemeldet. Er weist darauf hin, daß Udos I.bezeugter Sohn Gebhard bereits 938 im Kampfe fiel, er also schon kurz vor 920 geboren sein dürfte, während Konrad, der als sein Bruder anzzusetzen ist, doch erst 982 Herzog von Schwaben geworden ist und 997 starb. Nach den gleichen Beobachtungen hatte schon E. Kimpen, Zur Königsgenealogie der Karolinger- bis zur Stauferzeit, in: ZGO NF 64 (1955) Seite 65, vorgeschlagen, Udo II. als den Vater Heriberts und Herzog Konrads von Schwaben anzusehen. Eine solche Erwägung scheitert aber an Thietmars oben zitierten Angabe über Udo II. als matris meae avunculus - er müßte matris meaeavus genannt worden sein, wenn man nicht auch Judith mit Udo II. eine Generation über Konrad und Heribert stellen will - bzw., wenn man Judith als Schwester Udos II. auffaßt, daran, daß Herzog Hermann II. von Schwaben bei Thietmar als matris meae avunculi filius - nicht nepos! - erscheint.
    Die angeführten chronologischen Erwägungen machen indessen die obige Zusammenfügung der Einzelteile nicht unmöglich; und deshalb haben sich jüngst sowohl K. F. Werner, Die Nachkommen Karls des Großen, in: Karl der Große IV (1967) Seite 463, als auch H. Jakobs, Der Adel in der Klostererform von St. Blasien (1968) Seite 176ff., weiter zur Herkömmlichen Anordnung bekannt. Man hat für die im Stemma genannten Personen etwa folgende Lebensdaten anzunehmen, wobei ich mich an die von K. F. Werner aus den weiteren Zusammenhängen gewonnenen Daten anlehne:

    Udo I. * ca. 895/900 (beim Tode des Vaters 910 nach Contin. Regin. ad 910 noch puer), + 949
    Gebhard * ca. 918/20, + 938
    Konrad von Schwaben * ca. 920/25, + 997
    Udo II. * ca. 925/30, + 982
    Heribert * ca. 930, + 992
    Judith * 925, + wohl vor 973
    Heinrich I. von Stade * 925/30, + wohl 975/76
    Hermann II.von Schwaben * 945/50, + 1003
    Gerberga * 970
    Heinrich von Schweinfurt * ca. 970, + 1017
    Gebhard * ca. 970, + 1016
    Otto von Hammerstein * ca. 975, + ca. 1036
    Siegfried von Walbeck * ca. 950/55, oo 972/73, + 991
    Kunigunde + 955, + 997
    Thietmar von Merseburg + 975, +1018

    Die Frage, ob Hermann II. von Schwaben ein Sohn Herzog Konrads von Schwaben (Beleg siehe oben) oder Udos II. war - dieses meint der erst in der Mitte des 12. Jahrhunderts tätige Annalista Saxo ad 1002 (MG SS VI Seite 650): Erat hic Herimannus filius Udonis ducis, qui aput Calabriam cum multis occubuit -, darf wohl im Sinne der zeitgenössischen und ortsnäheren Ann. Einsidlenses ad 997 beantwortet werden. Gestützt wird die Aussage der Einsiedler Annalen indessen noch durch einen Reichenauer Gedenkeintrag; zu diesem und seiner Interpretation vgl. H. Schwarmaier, Reichenauer Gedenkeinträge aus der Zeit König Konrads II., in: Zeitschrift für Württembergische Landesgeschichte 22 (1963) Seite 18ff.

    Holtzmann Robert: Seite 117,123,130, "Geschichte der sächsischen Kaiserzeit"

    Aber es ging nicht alles so, wie die Empörer wollten. Es war dem Herzog Eberhard von Franken gelungen, auch ein jüngeres Mitglied seines Hauses auf seine Seite zu ziehen, Gebhard, einen Sohn des rheinfränkischen Grafen Udo (der ein Bruder Hermanns von Schwaben und mithin ein Vetter Eberhards war). Dieser Gebhard ist im Kampf um Belecke gefallen, und das schien den anderen KONRADINERN, Hermann, Udound ihrem Vetter Konrad Kurzbold, ein Gottesgericht, so daß sie um so fester auf der Seite des Königs aushielten.
    Gegen die Feinde schickte der König den treuen Herzog Hermann mit schwäbischen Truppen nach Norden, und zwei Grafen dieses Hauses, Hermanns Bruder Udo und sein Vetter Konrad Kurzbold, Vettern auch des Franken-Herzogs, haben am 2. Oktober 939 den entscheidenden Sieg am Rhein, gegenüber von Andernach, davon getragen. Eberhard und Giselbert waren bereits über den Strom gekommen, ihr Heer war am Beutemachen, ein großer Teil der Truppen schaffte den Raub auf das andere Ufer, da wurden die Herzöge von den beiden Grafen überrascht und völlig geschlagen. Eberhard ist im Kampf gefallen, Giselbert auf der Flucht im Rhein ertrunken.
    Von Kamerich aus rückte OTTO im August 946 in Frankreich ein, mit einem starken Heer, bei dem sich auch der König Konrad von Burgund wieder befand, ferner Hermann von Schwaben mit seinem Bruder Udo, die Erzbischöfe von Mainz und Trier und andere weltliche und geistliche Fürsten.

    Schwager, Helmut: Seite 135,158, "Graf Heribert II. von Soissons"

    König Rudolf, verbündet mit Graf Marcus von Dormois und Graf Warin Eisenarm von Castric, griff Reimser Kirchengüter an, wobei es zu argen Plünderungen kam; andererseits schlossen der geschädigte Graf Boso, Herzog Giselbert von Lothringen - wobei hier kaum die Tatsache, daß Heriberts II. Schwester N.N. mit dem KONRADINER Graf Udo I. von der Wetterau (+ 949), also einem Todfeind der REGINARE, verheiratet gewesen ist, ausschlaggebend gewesen sein dürfte.
    Aus der Verweigerung der Rückgabe von Saint-Quentin an den HERIBERTINER erfolgte im Sommer 935 der Hilferuf Graf Heriberts II. an König HEINRICH I. und die Eroberung von Saint-Quentin durch ein ostfränkisch-deutsches Hifsheer, worunter sich unter anderem Heriberts II. konradinischer Schwager Graf Udo I. von der Wetterau (+ 949) und dessen Bruder Herzog Hermann I. von Schwaben (+ 949) befanden.

    Fried, Johannes: Seite 87, "Prolepsis oder Tod? Methodische und andere Bemerkungen zur Konradiner-Genealogie im 10. und frühen 11. Jahrhundert"

    Udos I. Nachkommenschaft sei durch die Brüdertrias Udo III., Heribert und Konrad, den Herzog von Schwaben, als seine Söhne gekennzeichnet. Daß sie Brüder waren, bezeugt Thietmar von Merseburg, der Enkel ihrer Schwester Judith. Doch die Vaterschaft des 949 gestorbenen Wetterau- und Rheingau-Grafen ist nur gelehrte Deduktion, die keine Quelle expliziert.
    Die These stützt sich auf drei Überlegungen:
    Erstens nannte der Continuator Regionis zum Jahr 949 aus Anlaß der Todesmeldung pauschal auch "die Söhne" des Grafen Udo I., also hatte er solche, auch wenn sie namentlich nicht genannt sind. Die Stelle ist für die weitere Argumentation zu wichtig, als daß hier auf ihren Wortlaut verzichtet werden dürfte: Udo comes obitt, qui permissu regis, quicquid beneficii aut praefecturam habuit, quasi hereditatem inter filios divisit.
    Zweitens folgten auf Udo ein Konrad in der Rheingaugrafschaft und ein Heribert im Kinziggau, einem Teil der Wetterau, nach, also die Söhne dem Vater.
    Drittens sei derselbe Udo nach Flodoard mit einer Tochter des westfränkischen Grafen Heribert I. von Vermandois verheiratet gewesen, was zwanglos den Namen eines gleichnamigen Sohnes erkläre und folglich Heribert gemeinsam mit seinem Brüdern Udo und Konrad zu Söhnen Udos I. von der Wetterau mache.
    Vier Einwande gegen den traditionellen KONRADINER-"Stammbaum" sind zu registrieren:
    1) Es gibt keine einzige Quelle, die diese Verwandtschaft auch nur für einen einzigen der drei postulierten Udo-Söhne Udo III., Heribert und Konrad explizit bestätigen könnte. Zwar kennen wir einen Udo filius Udonis comitis, doch er soll gerade nicht des Wetterau- und Rheingaugrafen Sohn sein, vielmehr dem eberhardinischen Ast der KONRADINER angehören. Auch ist ein "Cuno filius Cunonis" bekannt, der also, Identität vorausgesetzt, einen Konrad als Vater der erwähnten Brüdertrias anzunehmen nahelegen könnte; doch auch jener Konrad-Sohn soll nach der gängigen KONRADINER-Genealogie der eberhardinischen, nicht der gebhardinschen Linie des Adelshauses entstammen. Dann begegnet im Jahr 950 ein Cuonradus filius Gebehardi comitis im Jahreseintrag des Continuator Regionis; aber diese Filiation schien schon gar nichts mit dem Rheingau- und Wetterau-Grafen Udo und jenen drei Brüdern zu tun zu haben. Schließlich tritt in einem annähernd gleichzeitigen Essener oder Werdener Nekrolog ein Oudo Vdonis comitis filius entgegen, der nicht mit dem eben genannten Udo-Sohn identisch sein kann, vielmehr in einem Zug mit dem im Jahr 966 gestorbenen Lahngaugrafen Eberhard in das Nekrolog eingetragen wurde, also wohl ein KONRADINER und im selben Jahr wie dieser gestorben sein dürfte; im übrigen scheint er Mönch gewesen zu sein. Seine Einbindung in den KONRADINER-Stammbaum ist nur hypothetisch möglich. Er könnte nach der traditionellen These ein Enkel Udos I. von der Wetterau, aber auch der Sohn eines in den Jahren 964/66 hervortretenden Grafen Udo II. sein, also je nachdem sowohl der gebhardinischen als auch der eberhardinischen Linie engehören. Zweifellos war er noch jung und unbedeutend, als er starb. Mehr Filiationsangaben aus dem KONRADINER-Haus der fraglichen Epoche zwischen 940 und 990 liegen nicht vor. Doch eigentümlich: Sie müßten alle oder nahezu alle der eberhardinischen Linie zugewiesen werden.
    2.) Der Continuator Regionis erwähnt zum Jahr 950 und damit unmittelbar nach dem auffälligen Bericht über den Rheingau- und Wetterau-Grafen Udo den Tod des Bischofs Rodhard von Straßburg, dem Udo filius Udonis comitis im Amt folgte, der dann im Jahr 965 starb. Die alte These will, um den 949 ins Grab gesunkenen Grafen Udo I. als Vater des 982 gefallenen Udo III. in Anspruch nehmen zu können, ohne dem Wetterauer zwei Söhne desselben Namens zuweisen zu müssen, die Identität des 949 verstorbenen mit dem zu 950 als Vater des Bischofs genannten Grafen Udo verwerfen, obwohl der Continuator zuvor keinen weiteren Grafen Udo erwähnt hatte.
    So pocht der Graf Udo des Jahres 950 unablässig auf den Nachweis der Vaterschaft des Grafen Udo von 949 und spricht ihm vorderhand die Kinder Judith, Konrad, Heribert und Udo als untergeschoben ab. Solange dieser Nachweis nicht erbracht ist, hat Udo I. also keinen Anspruch auf eine so illustre Nachkommenschaft.
    3.) Um den 982 vorzeitig im Kampf gefallenen Udo III. als Sohn des Rheingau-Grafen retten zu können, wurde als Vater des Straßburger Bischofs ein weiterer Graf Udo II. in Anspruch genommen, den die Continuator Reginonis zwar erst zu 964-966 einführt, der aber schon Jahrzehnte früher Vater geworden sein könnte. Zweifellos ist diese Möglichkeit als solche prinzipiell anzuerkennen, doch ist sie wiederum nicht das Nächstliegende und tatsächlich ganz ungewiß. Denn dieser Graf Udo II., dessen Zugehörigkeit zur KONRADINER-Familie übrigens nicht völlig gesichert ist, wird im Jahre 966 als Rebell zur Emigration gezwungen; er starb irgendwann und irgendwo in der Verbannung.
    4.) Schließlich fordert die alte These die Anerkennung eines irritierenden genealogischen Postulats, das abermals die von ihr konstruierte Generationenfolge mit dem Signum großer Unwahrscheinlichkeit (nicht absoluter Unmöglichkeit) belegt: Des Wetterau-Grafen Udo I. durch Widukind von Corvey unzweifelhaft bezeugter Sohn Gebhard fiel im Kampf im Jahre 938, sein durch die Darstellungsweise des Continuator Regionis nahegelegter Sohn Udo, der Straßburger Bischof, starb 965. Beide Daten passen gut zu einer um 915 anzusetzenden Ehe des Grafen mit einer VERMANDOIS. Die drei dem Wetterau-Grafen thesenhaft als Söhne zugesprochenen Brüder Udo III., Heribert und Konrad, der alemannische Herzog, starben indessen in den Jahren 982, 992 und 997, ihre Schwester Judith etwas vor 974, alle zusammen demnach deutlich eine Generation später als die in den Quellen genanten Udo-Söhne.
    Stehen wir vor einem echten Dilemma? Oder dürfen wir das Nächstliegende - daß nämlich der genannte Bischof Udo von Straßburg des Wetterau-Grafen Udo I. Sohn war und jene drei Brüder Udo III., Heribert und Konrad einen anderen Vater zugewiesen werden müssen.
    Demnach bliebe allein die Aussage des Regino-Constinuators zum Jahr 949, wonach der damals gestorbene Graf Udo I. vom König das Recht erhalten habe, seine Reichslehen zu verteilen quasi hereditatem inter filios. Sehe ich recht, wurde er mit einer Ausnahme durchweg verstanden als Berechtigung Udos, die Lehen "gleich seinem Erbe unter seine vorhandenen Söhne" zu verteilen.
    Nach Donald C. Jackman erhielt Udo I. das Recht, seine Lehen zu verteilen "gleichsam wie das Erbe unter Söhne". Der Ausdruck ist insgesamt als adverbiale Bestimmung zu betrachten. Dann ist gerade nicht gesagt, daß Udo entsprechend erbberechtigte Söhne besaß. Ja, diese Übersetzung zieht geradezu die Notwendigkeit nach sich, dem Grafen Udo I. zum Zeitpunkt der Privilegierung solche Söhne überhaupt abzusprechen. Nach dem Tod seines im Jahr 938 gefallenen wohl älteren Sohnes Gebhard und neben dem seit langem zum Kleriker bestimmten, wahrscheinlich schon mit höheren Weihen versehenen und im folgenden Jahr 950 zum Bischof erhobenen jüngeren Sohn Udo hätte der Rheingau- und Wetterau-Graf demnach, trifft die Jackmansche Übersetzung zu, im Jahr 949 keinen lebenden männlichen Leibeserben besessen, der ihm in einem weltlichen Herrschaftsamt hätte nachfolgen können.

    Heinzelmann Josef: "Quasi hereditatem inter filios"

    Ebrechtliche Fragen bestimmen auch die Diskussion über die Herkunft Herzog Konrads. Er und seine aus Thietmars Chronik erschlossenen Geschwister (Udo (II), Graf Heribert und Jutta, die Stammmutter der Stader und Großmutter Thietmars) hielt man bisher für Söhne Udos (I). Jackman rangiert sie in einen ganz anderen KONRADINER-Zweig, mit einem negativen und einem positiven Argument.
    Ersteres ist Jackmans Interpretation der Stelle des Regino-Continuators, Udo comes obiit, qui permissu regis, quicquid beneficii aut praefecturarum habuit, quasi hereditatem inter filios divisit. Er versteht diesen Satz so, dass 949 Graf Udo (I) vom König erlaubt bekommen habe, seine Lehen und Ämter unter Verwandte wie Erbbesitz unter Söhne zu verteilen, nicht „unter seine Söhne“. Udo hätte nur zwei ihn überlebende Söhne gehabt: Udo, der 950 Bischof von Straßburg werden sollte und bis 965 lebte, und Otto von Grabfeld, der als sein Sohn durch die sogenannte Notiz von St. Omer (auf die wir gleich zu sprechen kommen) ebenso belegt sei wie die Abstammung Konrads von Schwaben von Udos Cousin Gebhard.
    Dabei kann man unangenehme Fragen nicht unterdrücken. Warum sollte Udos 938 gefallener Sohn Gebhard (von dem wir zufällig wissen) nicht schon Kinder gezeugt haben? Und hatte Udo vielleicht noch weitere Kinder, die bloß in den Quellen nicht auftauchen, weil sie vor dem Vater gestorben oder Frauen waren? Hätte der Sohn Udo Kleriker werden dürfen, wenn er der Stammhalter war? Er wurde Bischof von Straßburg, gerade ein Jahr nach der kaiserlich genehmigten Teilung quasi hereditatem… Ein Zufall? Bloß aufgrund der Notiz im Hammersteiner Prozess mit Jackman Graf Otto im Grabfeld als überlebenden Sohn Udos einzusetzen, ist auf jeden Fall gegen den gesunden Menschenverstand, da dieser dann doch wohl Alleinerbe gewesen wäre. Hätte Udo ihn (gar mit Zustimmung OTTOS!) enterbt, hätte der Continuator Reginonis das ganz anders formuliert. Schließlich: Wenn Udo (I.) keine lebenden Nachkommen hatte, hätte er dann nicht eher seinen ihm noch im selben Jahr in den Tod folgenden Bruder Hermann I., Herzog von Schwaben (mit)bedacht, statt Konrad, den - nach Jackman einzigen - Sohn seines Vetters Gebhard?
    Jackmans Auslegung der Stelle in der Continuatio erscheint mir überzeugend, wenn man mit Settipani/Poly und Johannes Fried die Konsequenz zieht, Udo seien „zum Zeitpunkt der Privilegierung“, seine Lehen und Vogteien wie Erbbesitz unter Söhne zu verteilen, „solche Söhne überhaupt abzusprechen“. Ich ziehe gegen Jackman und Wolf die weitere Konsequenz: Der 910 verwaist als puer genannte, also kaum nach 900 geborene Udoverteilte seine Ämter und Lehen am Ende seines Lebens nicht unter entfernte Verwandte, sondern unter Enkel und evtl. Schwiegersöhne.
    Mit den vier Geschwistern sind gewiss nicht alle Erben aufgezählt. Dass aber diese vier nicht von dessen Vetter Gebhard sondern von Udo abstammen (freilich nicht unbedingt wie in traditioneller Auffassung als seine Kinder, sondern, was auch ihre Lebens-, genauer ihre Todesdaten zu bestätigen scheinen, eher als Enkel über einen unbekannten Sohn oder eine Tochter), verraten schon ihre Namen. Jackman muss wegen der VERMANDOIS-Namen Heribert und Kunigunde dem Grafen Gebhard vom Ufgau eine hypothetische Frau Adela aus diesem Geschlecht geben, wohingegen eine Tochter Heriberts I. von Vermandois (wohl namens Kunigunde) als Gemahlin Udos zuverlässig belegt ist. Auch die Namen Hermann, Ita und Udo passen besser oder nur zu Nachkommen Udos. Mit erstaunlicher Präpotenz verdreht Jackman bei den Stadern auch das Vorkommen von Udo, weil er die Abstammung von Udo (I) leugnet: „The name Udo can be observed entering the house of Stade as the sole onomastic heritage from the Konradiner. Apparently this occurred in a rather unusual way: … for the names Judith and Liuthar both include an –ud- component.“
    Schließlich wird in Jackmans Hypothese die Heirat des Wetterau-Grafen Heribert mit Irmintrud, Tochter Meingauds und Enkelin des Maienfeldgrafen Eberhard (II) zu einer Nahehe 3 : 3, denn Heriberts Großvater wäre der Bruder dieses Eberhard. Jackman sieht in der Nahehe ausdrücklich kein Problem, und übersieht - wie bisher auch seine Kritiker - dabei die Folgerung für Otto von Hammerstein: Wenn HEINRICH II. Otto vernichten wollte, wie zuletzt Johannes Fried unterstrich, hätte er ihn leicht als illegitimen Sprössling einer unerlaubbaren Nahehe um sein Erbe bringen können.
    Welches Argument bringt Jackman vor, um diese Erben Udos zu Nachkommen seines Vetters Gebhard zu machen? Es ist eigentlich ein einziges: das rätselhafte Schema consanguinitatis für Otto von Hammerstein und seine Frau Irmingard/Imiza. Eine der dort vorkommenden Filiationsfolgen lautet: Gebehard genuit Cunonem… Cuno genuit Cunonem. Man hat viel gerätselt, was diese mit dem Gegenstand des Eheprozesses nicht zusammenhängende Notiz eigentlich soll.
    Fried bietet die Erklärung, die sich wohl am weitesten vom gesunden Menschenverstand entfernt, weswegen es sich anbietet, sie als Maßstab zu nehmen. „Eine nach der günstigsten Zählweise kanonisch gewöhnlich noch zulässige Ehe im Verhältnis 4 : 4 hätte für Braut und Bräutigam jeweils 30 Aszendenten, deren Geschwister und ihrer aller Nachkommen auflisten müssen, um die Verwandtschaft der beiden Ehegatten ausschließen zu können. Wer besaß eine Übersicht über die Gesamtheit dieser 60+x Personen und die Stelle oder die Stellen, an denen sie sich unzulässig überschnitten? Wer betrieb Ahnenforschung in diesem Stil? …“
    In einer Gesellschaft, die von Geblütsdenken und Erbanspruch beherrscht war wie der mittelalterliche Adel, wo jeder als Herrschaftswissen nicht nur (schon wegen möglicher Erbschaften, Protektion und Einladung zu Familienfeiern) die eigenen aktuellen Verwandtschaftsverhältnisse, sondern auch bis zu einem großen Grade die der wichtigsten Konkurrenten und Verbündeten kannte, war man nicht so blöde, bei der Erforschung einer Blutsverwandtschaft nach Friedschem Rezept vorzugehen. Der Normalfall war sowieso, dass man seine Cousins und Cousinen 3. Grades (um nichts anderes geht es) kannte. Aber Fried meint: „Angesichts solcher Verhältnisse ist evident, dass manch eine Adelsehe eingegangen wurde, ohne eine tatsächlich bestehende, eheverhindernde Verwandtschaft zu bemerken.“ Dabei hätten Brautleute und ihre Eltern es leicht gehabt, Konsanguinität festzustellen: Sie hätten nur die jeweilige Ahnentafel bis zur Ururgroßelterngeneration (das sind inklusive der normalerweise noch lebenden Eltern, der Großeltern und Urgroßeltern tatsächlich 30 Menschen) vergleichen müssen. Warum sollten sie nicht diesen einfachen Weg gegangen sein, in einer Zeit, wo man sehr wohl über Familienverhältnisse und Erbgänge bescheid wusste und genealogisch dachte?
    Fried verwechselt auch Ahnen- mit Verwandtschaftstafeln. Am gravierendsten ist aber sein Missverständnis der Arbores consanguinitatis. Sie „boten die Abstammungslinien in Gestalt eines ,Baumes‘, in dessen Mitte die fragliche Person, ego oder ipse, ihren Platz hatte…“ Er hat sich seine eigene Abbildung 1 nicht genauer angesehen, denn darin fehlt gerade das Feld für den Probanden (Ego), weil jedes Feld einen Verwandtschaftsgrad bedeuten soll, und Ego mit sich selbst natürlich nicht „verwandt“ ist. Gravierender ist es, dass Fried dieses System des Baumes nicht versteht. Alle mit den korrekten lateinischen Bezeichnungen ausgefüllten Felder zeigen verbotene Verwandtschaft, je weiter weg desto entfernter. Bei den Nachfahren gibt es jeweils nur zwei Felder nebeneinander: filius und filia, nepos und neptis usw. Ähnliches gilt für die Aszendenten: pater und mater, avus und avia usw. Bei den Seitenverwandten wird hier die Sache wegen der genauen lateinischen Verwandtschaftsbezeichnungen schwieriger, neben dem pater steht patruus/amita, neben der mater steht avunculus/matertera. Deren Abkömmlinge schließen sich waagerecht an. (Täten sie es senkrecht nach unten, sähe das einer Nachfahren-, bzw. Verwandtschaftstafel ähnlich, senkrecht nach oben, einer Ahnentafel.) Dementsprechend stehen auf der Vaterseite etwa patruelis/amitina oder (zwei Kästchen höher, eines nach links) propatrui/proamitae nepotes, auf der Mutterseite symmetrisch dazu: consobrinus/consobrina und proavunculi/promaterterae nepotes. Es entsteht eine Figur mit der Silhouette eines Baums, eine hohe Abstraktion für Kirchenrechtler. Man kann die Felder entlang hickeln wie beim Kinderspiel „Himmel und Hölle“ und kommt beim letzten Sprung zum Ehepartner hoffentlich aus dem höllischen Inzestgebiet in den Himmel erlaubter Ehe. (Bei den frühsten Varianten sind jedem Feld noch die genauen Gradzahlen mit eingeschrieben.) Dass der Proband zahlreiche Kinder haben konnte (sie sind alle filius oder filia, da gibt es keine Seitenverwandten) und bestimmt auch einen Großvater mütterlicherseits hatte, brauchte eine solche Arbor consanguinitatis nicht wiederzugeben, denn die Verwandtschaftsbezeichnungen waren zu finden: Auch die Brüder der Enkel sind Enkel, beide Großväter hießen avus. Eine Arbor consanguinitatis würde, wenn sie mit konkreten Personen ausgefüllt wäre, geradezu platzen, weil in jedem Kästchen mehrere Namen stünden. Und je weiter die Kästchen oberhalb vom (evtl. zu denkenden) Ego entfernt stehen, desto voller wären sie mit Personen, die untereinander garnicht verwandt sind.
    Ein derartiges Schema konnte in einem Streitfall wie dem Hammerstein-Prozess kaum helfen, weil es nicht die jeweils real existierende Verwandtschaft wiedergab, sondern in seiner Abstraktion nur Konsanguinitätsränge. Fried hält trotzdem – ich vereinfache zulässig – die Arbores für eine Art Ab-Fragebogenformular für Inzest-Inquisition. Fried hätte sehen müssen, dass sie dafür nicht geeignet waren. In der Abbildung (auf die er sich beruft, die er sich aber nicht näher angeschaut zu haben scheint) variieren einige Bezeichnungen und sind einige der äußeren Felder noch frei. Viele der Abweichungen dieses „Typs 5C“ (Bezeichnung Schadts ) vom „Ideal“ kann man nur als Fehler bezeichnen: Patruus magnus und Propatruus werden zu Propatruus magnus, Atavunculi filii und Atmaterterae filii stehen nicht in einem Feld, Abnepos und Atnepos sind vertauscht, auf den Trinepos folgt Trinepotis nepos… Die Fehler waren beim mechanischen Abschreiben weitergeschleppt worden und hatten sich immer mehr kumuliert. Das Ergebnis war blanke theologische Theorie, die sich nie in der Praxis bewähren musste.
    Ein Rätsel bleibt die Notiz von Saint-Omer. Wozu und wieso sind da zuerst drei Filiationslinien dargestellt, zwei davon als Schema consanguinitatis, das nicht zu einem Brautpaar führt, also schon gar nicht zu dem inkriminierten Ehepaar, dessen Schema mit Item ex alia parte angeschlossen wird? Sie führen alle über Männer zu Männern, bieten aber weder die agnatische Linie des Bräutigams (für ihn ist gerade der Vater angegeben), noch vollständig seine agnatische Verwandtschaft. Fried meint nun, diese Linien seien Relikte einer Prüfung in seinem Sinne. „Dass die ihnen zugeordneten Namen aufgeschrieben wurden und die Notiz erhalten blieb, ist ein einzigartiger Glücksumstand. Er gestattet den Einblick in die Prüfungspraxis inkriminierter Ehen bei unterstellter, aber noch nicht verifizierter Verwandtschaft. Sie bestand in der Aktualisierung beider Seiten des Verwandtschaftsschemas für den Einzelfall.“ Kurz und gut, Fried meint, wir hätten hier so etwas wie das Regest einer Stasi-Akte, genauer einer Kirchensicherheits-Akte. Vernünftige Menschen wären jedenfalls nicht so umständlich vorgegangen, und selbst die überwachungssüchtigsten Mönche und Bischöfe hätten gewusst, dass nicht nur reine Männer- oder Frauenlinien zu prüfen sind, sondern die viel zahlreicheren Mischlinien.
    Wann wurde überhaupt geprüft? Auf bloßen Verdacht hin? Auf Geheiß des missgünstigen Kaisers, wie Fried meint? Hatten Mönche Geheimarchive mit Personenstandsakten? Die Betroffenen und ihre Familien wussten doch nach Fried so gut wie nichts von ihren Vorfahren?
    Ich schaue nicht lange nach einschlägiger Literatur. Ich setze voraus, dass solche Eheprozesse zumindest in der Beweisaufnahme mündlich waren. Es gab also ein Verfahren wie später die Aufschwörung bei Aufnahme in ein Domkapitel: Angesehene Männer aus der Verwandtschaft (oder der Nicht-Verwandtschaft) mussten unter Eid erklären, wer die 4 ersten Ahnengenerationen von Bräutigam und/oder Braut waren. Vielleicht gab es differierende Aussagen wegen durch frühen Tod nicht erinnerter Zwischengenerationen oder bei Kettenehen. Eine gefundene und bestätigte Verwandtschaft dann als Deszendenzlinien von dem gefundenen gemeinsamem Vorfahren(paar) darzustellen, war kein Problem für den notierenden Geistlichen. So stand denn in der Notiz von St. Omer: Godefridus et Gerbirhc nepos et neptis. Godefridus genuit Irmingardam. Gerbirhc genuit Imizam. Imiza genuit Ottonem. Daraus ging der Grad der Verwandtschaft deutlich hervor, wenn man, eben nicht im Wortsinn der Arbores!, nepos et neptis als Cousin und Cousine 1. Grades versteht, die weder patrueles noch consobrini sind.
    Zur Sicherheit konnte der Inquisitor sein Schema in einer Arbor consanguinitatis abzählen. Ich glaube nicht, dass er es tat, jedenfalls zeigt die Aufzeichnung von St. Omer keine Spur davon. Sonst hätte es im zweiten Teil etwa geheißen: „Arbor Ottonis: Mater Imiza –Avia Gerbirhc – (Proavia/Proavus X) – (Proavunculus oder Promatertera Y) – Proavunculi (oder Promaterte-rae) filius Godefridus – Proavunculi (…) neptis Irmingarda; oder umgekehrt (ich kürze ab) „Arbor Irmingardis: Pater – … … – Propatruelis (…) i magni (sive amitae magnae) filia Gerbirhc – Propatruelis (…) neptis Imiza – Propatruelis (…) pronepos Otto“, und hätte mit dieser Methode nach Lehrbuch genauso festgestellt, dass die Ehe innerhalb der verbotenen Grade war, weil jedes Kästchen einem kanonischen Verwandtschaftsschritt entsprach. Genau genommen hätte schon genügt: „Ottoni non licet nuptias inire cum Irmingarda, nepte propratruelis proavunculi (sive promaterteraeproamitae) sui (suae) quia eius in gradu sexto est consanguinea.“
    Nach Jackman wäre die Ahnenschaft bis in die 5. Ahnengeneration geprüft worden, Fried meint „Die Agnaten-Genealogie reicht sechs Generationen zurück.“ Zumindest letzteres wäre überflüssig gewesen, denn die auf den Arbores der Vollständigkeit halber theoretisch verbotene Verwandtschaft 6 : 1 ist biologisch kaum möglich.
    Was sollen aber die ersten Filiationslinien der Aufzeichnung aus St. Omer? Ich kann mir nur vorstellen, dass sie den Zeugen galten, die die Ahnentafeln „aufschwuren“, um deren Zusammenhang mit dem Ehemann klarzulegen, also ihre Sachkenntnis oder Unvoreingenommenheit. . Solange wir den Zweck nicht genau erkennen, können wir auch nicht sagen, um wen es geht, und wenn wir das nicht wissen, dürfen wir diese unklare Quelle nicht auswerten. Aller Wahrscheinlichkeit nach (auch wenn es nicht um Zeugen ginge) müssten die Probanden doch Zeitgenossen des Prozesses sein, also Mitte der 1020er Jahre gelebt haben. Die bisherigen Deutungen bleiben immer im 10. Jahrhundert, ein Gestochere im Dunkel früherer Generationen.
    Wäre die Aufzeichnung aber eine Art Stammtafelgerüst der KONRADINER, müsste man sie als lückenhaft und problematisch bezeichnen, könnte jedenfalls darauf keine glaubhaften Hypothesen aufbauen. Das zeigt sich schon an den ganz verschiedenen Ansätzen, wie man in der Aufzeichnung den unverbunden auftauchenden Heribert in den Zusammenhang stellt. Dass ein paar Namenfolgen in den rudimentären Stammtafeln, die man von den KONRADINERN erstellen kann, als Filiationslinien erscheinen, besagt angesichts der Namenvererbung wenig. Einen Gebehard mit Sohn Cuno und Enkel Cuno kann es in jeder Generation ein- oder zweimal gegeben haben. Warum soll nicht der 938 bei der Belagerung von Belecke gefallene gleichnamige Sohn Udos (I) gemeint sein? Mit dem ersten Cuno wären wir bei einem der möglichen „heredes quasi filii“ und dem ersten oder zweiten Glied der Filiationskette (nach Jackman) Konrad vom Elsaß - Konrad von Schwaben - Konrad Graf von Ortenau, ob mit oder ohne den ungesicherten Elsässer. Diese Lösung erscheint mir sehr viel plausibler als die Konstruktion Jackmans, der die Reihe in den Erberhardinischen Ast der KONRADINER-Agnaten versetzt. Jackman wie ich müssen freilich einräumen, dass Udo, der nepos des Gebehard (sie sind filii duorum fratrum) in der Luft hängt. Als Udos (I) Vater Gebhard 910 gegen die Ungarn fiel, hinterließ er nach dem Continuator Reginonis nur zwei Söhne, eben Udo und Hermann. Hermann aber hatte keinen Sohn. Der 938 gefallene Gebehard kann Brüder und Schwestern gehabt haben, aber keinen patruelis Udo. Der Gebhard Jackmans hat zwar einen patruelis Udo, nämlich Udo (I), aber der hat keinen ihn überlebenden Sohn Otto (Graf im Grabfeld), weil das, wie wir sahen, mit der Verteilung quasi hereditatem nicht zu vereinbaren ist.
    Diese Diskussion ist freilich überflüssig, denn meine wie Jackmans und jede bisherige Lösung entspricht nicht der Forderung, dass die Probanden, also Otto und Konrad, um 1020 gelebt haben sollen. Außerdem: Wenn wir Fried glauben, dass der Adel sich seiner Ururgroßeltern nicht erinnern konnte, dürfen wir auch einer Verwandtschaftsdarstellung nicht vertrauen, die sechs Generationen zurückgeht, selbst wenn sie von schriftkundigen Mönchen aufgezeichnet wurde. Wir sollten uns in unserem Wissensdurst nicht an diesen Strohhalm klammern, um aus ihm in dieser quellenlosen Zeit die blasse Limonade vergifteter Erkenntnis zu saugen.

    915 oo Kunigunde von Vermandois, Tochter des Grafen Heribert I.
    Kinder:
    - Gebhard III. ca 918/20- 938 vor Belecke
    - Konrad Herzog von Schwaben ca 925/30-20.8.997
    - Udo II. Graf der Wetterau ca 920/25-14.7.982
    - Heribert Graf Kinzinggau ca 930- 992
    - Judith ca. 925-16.10.973
    959 oo Heinrich I. Graf von Stade -9.5.975/76
    - Hugo Graf im Einrichgau

    Kinder: Nach Jackmann/Fried
    - Gebhard - 938
    - Udo (Otto) Bischof von Straßburg - 965
    - Otto Graf von Grabfeld

    Literatur:
    Althoff Gerd: Die Ottonen. Königsherrschaft ohne Staat. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 2000 Seite 85 - Beumann, Helmut: Die Ottonen, Verlag W. Kohlhammer, 1991 Seite 60 - Büttner, Heinrich: Geschichte des Elsaß I. Politische Geschichte des Landes von der Landnahmezeit bis zum Tode Ottos III. und Ausgewählte Beiträge zur Geschichte des Elsaß im Früh- und Hochmittelalter, Jan Thrbecke Verlag Sigmaringen 1991 - Fried, Johannes: Prolepsis oder Tod? Methodische und andere Bemerkungen zur Konradiner-Genealogie im 10. und frühen 11. Jahrhundert - Glocker Winfrid: Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik. Böhlau Verlag Köln Wien 1989 Seite 66 - Hlawitschka, Eduard: Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen. Genealogische Studien zur Geschichte Lothringens und des Reiches im 9.,10. und 11. Jahrhundert, Saarbrücken 1969, Seite 46,49-51,65 - Hlawitschka, Eduard: Untersuchungen zu den Thronwechseln der ersten Hälfte des 11. Jahrhunderts und zur Adelsgeschichte Süddeutschlands, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1987 Seite 47-49,65,152 - Holtzmann Robert: Geschichte der sächsischen Kaiserzeit. Deutscher Taschenbuch Verlag München 1971 Seite 117,123,130,170 - Köpke, Rudolf/Dümmler Ernst: Kaiser Otto der Große, Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 1962 Seite 73,91-92,117,175 - Schieffer Rudolf: Die Karolinger. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 1992 Seite 224 - Schwager, Helmut: Graf Heribert II. von Soissons. Verlag Michael Lassleben Kallmünz/Opf. 1994 Seite 135,158, 252,284,326 - Widukind von Corvey: Die Sachsengeschichte. Philipp Reclam jun. GmbH & Co., Stutggart 1981 Seite 119,145 - Wies, Ernst W.: Otto der Große, Bechtle Esslingen 1989, Seite 110,115 - Wolf Armin: Wer war Kuno von Öhningen? Überlegungen zum Herzogtum Konrads von Schwaben (+ 997) und zur Königswahl vom Jahre 1002. in Deutsches Archiv für Erforschung des Mittelalters Band 36 1980, Seite 25-83 -

    Begraben:
    Stift Wetzlar

    Udo heiratete von Vermandois, Kunigunde in 915. Kunigunde (Tochter von von Vermandois, Heribert I. und von Meaux, Adele) wurde geboren um 890; gestorben nach 943. [Familienblatt] [Familientafel]


  2. 7.  von Vermandois, Kunigunde wurde geboren um 890 (Tochter von von Vermandois, Heribert I. und von Meaux, Adele); gestorben nach 943.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Wetterau,Hessen,Deutschland; Gräfin in der Wetterau

    Notizen:

    Kunigunde von Vermandois
    Gräfin in der Wetterau
    um 890- nach 943

    Tochter des Grafen Heribert I. von Vermandois und der Adele von Meaux, Erb-Tochter des Grafen Theutbert
    Johannes Fried nennt im Stammbaum der KONRADINER (bei Brandenburg, Nachkommen Seite 92) die Tochter Heriberts Adela von Vermandois, während Jackman ihren Namen mit Kunigunde angibt

    Brandenburg Erich: Tafel 1, "Die Nachkommen Karls des Großen", VI. Generation 4.

    N. (Tochter)
    Gemahl: vor 920 Udo Graf in der Wetterau (KONRADINER) + 949 12.XII.

    Anmerkungen: Seite 116,VI. 4. Tochter

    Vgl. Arbois de Jubainville 1, 107f; Kalckstein 182; Flodoard 946, S. S. 3, 393.
    Da Udos Sohn Gebhard nach Widukind 2,11 (S.S. 3, 440) 938 im Kampf getötet wurde, also doch wohl mindestens etwa 18 Jahre alt war, muß die Ehe vor 920 geschlossen sein, aber auch nicht viel früher, da Udo vom Cont. Regin. 910 (S. S. 1, 614) beim Tode seines Vaters noch als puer bezeichnet wird.

    * Ergänzung:
    Nach neueren Forschungen, die Donald C. Jackman: The Konradiner: A study in genealogical methodology, in der Reihe JUS COMMUNE, Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Europäische Rechtsgeschichte, Frankfurt am Main, Sonderhefte, - Studien zur Europäischen Rechtsgeschichte -, Band 47, Frankfurt am Main 1990, veröffentlich hat, ergeben sich für die Stammfolge der KONRADINER und somit der Abstammung einiger Zweige von KARL DEM GROSSEN, grundlegenden und weitreichend Änderungen. Vor Abschluß der wissenschaftlichen Diskussion der Ergebnisse von Jackmann wird daher einstweilen auf die völlige Übernahme seiner Forschungsergebnisse verzichtet.

    Ergänzung (Jackman): vermutlich Kunigunde von Vermandois. [VI 5]

    915 oo Udo IV. Graf von der Wetterau
    895/900-12.12.949

    Kinder:
    - Gebhard III. ca 918/20- 938 vor Belecke
    - Konrad Herzog von Schwaben ca 925/30-20.8.997
    - Udo II. Graf der Wetterau ca 920/25-14.7.982
    - Heribert Graf Kinzinggau ca 930- 992
    - Judith ca. 925-16.10.973
    959 oo Heinrich I. Graf von Stade -9.5.975/76
    - Hugo Graf im Einrichgau

    Kinder: Nach Jackmann/Fried
    - Gebhard - 938
    - Udo [= Otto?] Bischof von Straßburg (950-965) -26.8.965
    - Otto ?

    Kinder:
    1. im Einrichgau, Hugo
    2. von der Wetterau, Gebhard III. wurde geboren um 918/920; gestorben in 938 in Belecke [59581],Soest,Nordrhein-Westfalen,Deutschland.
    3. von der Wetterau, Udo II. wurde geboren um 920/925; gestorben am 14 Jul 982 in Cotrone [88900],Kalabrien,Italien.
    4. von Schwaben, Konrad wurde geboren um 915/920; gestorben am 20 Aug 997.
    5. 3. von Rheinfranken, Judith wurde geboren um 925; gestorben vor 973.
    6. von der Wetterau, Heribert wurde geboren um 925; gestorben in 992.


Generation: 4

  1. 12.  im Lahngau, Gebhard II. wurde geboren um 865 (Sohn von im Lahngau, Udo und N.); gestorben am 22 Jun 910 in Augsburg [86150],Augsburg,Bayern,Deutschland.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Wetterau,Hessen,Deutschland; Graf in der Wetterau
    • Titel/Amt/Status: Lothringen,Frankreich; Statthalter von Lothringen

    Notizen:

    Gebhard II. der Jüngere
    Statthalter von Lothringen
    Graf in der Wetterau
    ca 865-22.6.910 gefallen bei Augsburg
    Jüngster Sohn des Grafen Udo im Lahngau aus dem Hause der KONRADINER


    Gebhard II. der Jüngere wurde Graf im Nieder-Lahngau und gesamten südlichen Hessen mit Niddagau, Rheingau und Wetterau, Vogt von St. Maximin und Oeren und half gegen die BABENBERGER. Er wurde vom König 904 als Statthalter in Lothringen, wo ihm und seiner Familie mehrere Güter und Lehen übertragen worden waren, im Widerstreit mit dem Hause HENNEGAU eingesetzt. Gestützt auf die konradinische Hausmacht konnte sich Gebhard in dem unruhigen Lothringen behaupten. Vergeblich empörten sich 906 die Grafen Gerhard und Matfried. Dieser Aufstand wurde aber nicht durch Gebhard, der gegen die BABENBERGER kämpfte, sondern Konrad den Jüngeren niedergeworfen. An der Spitze des ostfränkischen Heeres fiel er in einer Schlacht gegen plündernde Ungarn am Lech. Er gründete eine Kirche zu Wetzlar.

    Barth Rüdiger E.: Seite 180, "Der Herzog in Lothringen im 10. Jahrhundert"

    Gebehardus + 22.6.910 gegen Ungarn

    Bruder o.e. Konrads, Graf im Rheingau und in der Wetterau, zu jener Zeit der erste Mann in Lothringen; s.a. Isenburg I, Tafel 4; Wampach, Lux. S. 148, Nr. 135, a. 899; G. Streich, Burg und Ki., S. 143.

    Mohr Walter: Band I Seite 14, "Geschichte des Herzogtums Lothringen"

    Die Familie der KONRADINER war nicht in Lothringen beheimatet, der König stattete sie aber jetzt im Lande mit Besitzungen aus, um ein entsprechendes Gegengewicht gegen die allzu selbständigen Großen zu erhalten. Und nun ist es auffallend, dass Gebhard in einer königlichen Urkunde aus dem Jahre 903 den Titel trägt: Herzog des Reichs, das von vielen das Lothars genannt wird. Die Stellung eines Herzogs des Reichs dürfte darauf deuten, dass Gebhard ein Stellvertreter des Königs war, und daß sich seine Befugnisse innerhalb einer Amtsstellung über ganz Lothringen erstreckten. Wichtiger für unsere Betrachtung ist es aber, dass es sich hier um ein Gebiet handelte, das nach den Grenzen des Reichs Lothars ausgerichtet war, das also immer noch als gewissermaßen außerhalb des eigentlichen ostfränkischen Reichs liegend aufgefaßt wurde.
    Indes könnte die Ernennung Gebhards zum Herzog in Lothringen, die man schon vor das Jahr 903 datieren will, darauf weisen, dass Ludwig das Kind seine Herrschaft in Lothringen nicht als Nachfolger im Königtum Zwentibolds, sondern im Sinne einer Annexion des Landes aufgefaßt hat, denn Gebhard erscheint lediglich als Stellvertreter des Königs, er besaß nicht die Befugnisse eines Stammesherzogs. Bezeichnend ist es wohl auch, dass er nicht in Lothringen residierte, vielmehr hielt er sich durchweg in der Umgebung des Königs auf. Im allgemeinen wurde er sogar einfach als Graf tituliert. Man wird demgemäß nicht von der Existenz eines Herzogtums Lothringen im üblichen Sinne für die damalige Zeit sprechen können. Die Stellung Gebhards war natürlich stark umstrittten, da Reginar, Gerhard und Matfried besser berechtigt zu sein glaubten, diese Rolle in ihrem eigenen Lande zu spielen als Landfremde. Wir wissen nicht, wie die Parteigruppierungen sich im einzelnen gestalteten. Eine oppositionelle Bewegung ging schließlich von Gerhard und Matfried aus. Beide scheinen aber nur wenig Anhang besessen zu haben, sogar ihre Verwandten hielten sich von ihnen fern. Auch Reginar hatte nichts mit ihnen zu tun.
    Anfang 906 gingen Gerhard und Matfried gegen die Besitzungen der KONRADINER in Lothringen vor und besetzten die Abteien St. Maximin und Oeren in Trier. Wir hören dann von einem Waffenstillstand, doch läßt sich für das Ganze kein abschließendes Bild gewinnen. Jedenfalls griff im Herbst 906 König Ludwig in Lothringen ein. Er erschien in Metz und eröffnete gegen die geflüchteten Gerhard und Matfried ein Verfahren, das gegen sie die Ächtung und die Konfiszierung ihrer Güter aussprach. Bei dieser Gelegenheit taucht auch Reginar für uns wieder in der Öffentlichkeit auf. Er befand sich in der Umgebung des Königs und stand auch mit dem mächtigen Gebhard auf gutem Fuß. Über die Stellungnahme der übrigen lothringischen Großen zum Urteil von Metz ist uns nichts bekannt.
    Neben dem weiterhin in maßgebender Stellung verbleibenden Gebhard dürfte jetzt auch ein steter Aufstieg Reginars eingesetzt haben. Beide Grafen erscheinen zusammen unter der ehrenvollen Bezeichnung egregius. Mit dem Tode Gebhards im Jahre 910 eröffneten sich für Reginar neue Möglichkeiten. Ein Nachfolger für den Verstorbenen im Herzogsamte scheint nicht bestimmt worden zu sein, und so besaß Reginar schon rein faktisch in seiner Macht keinen Konkurrenten mehr.

    Holtzmann Robert: Seite 40,44, "Geschichte der sächsischen Kaiserzeit"

    Das rheinfränkische Haus der KONRADINER, auch in Hessen begütert, ging auf den Grafen Gebhard von Lahngau zurück, der unter LUDWIG DEM FROMMEN sich Verdienste und Ansehen erworben hat. Seine Söhne, voran der älteste, Udo, sind mit Ludwig dem Deutschen zerfallen und wurden 861 abgesetzt. Das Geschlecht trat dann eine Zeitlang zurück, bis die vier Söhne Udos durch den Anschluß an ARNULF bei dessen Ergebung wieder zu Macht und Einfluß gelangten, die Brüder Konrad, Gebhard, Eberhard und Rudolf. Konrad, der älteste von ihnen (der Vater König KONRADS I.), erhielt Grafschaften im Lahngau und in Hessen, 892 vorübergehend auch die Sorbische Mark, Gebhard und Eberhard besaßen ebenfalls Grafschaften in Rheinfranken, Rudolf, der jüngste, wurde 892 Bischof von Würzburg, trotz seiner geistigen Beschränktheit: "obgleich adelig, dennoch sehr dumm" so wird er uns geschildert. Da im Bereich der Würzburger Diözese die Grafschaften der BABENBERGER lagen, kam es alsbald zu Reibereien, die schließlich zu der großen Babenberger Fehde zwischen den beiden Häusern führte. Sie hat fünf Jahre gedauert und ist in Mainfranken ausgetragen worden. In einer ersten Schlacht (902) wurden die BABENBERGER geschlagen, Heinrich II. fiel und auch Adalhard geriet in Gefangenschaft. Doch auch einer der KONRADINER, Eberhard, hatte eine tödliche Wunde erhalten, und als er nach wenigen Tagen starb, ließ der darob ergrimmte Gebhard auch dem gefangenen Adalhard den Kopf abschlagen, so daß von den BABENBERGERN nur mehr der älteste, Adalbert, übrig war. Ihm oblag die Blutrache für den hingemordeten Adalhard, und die Gegner bekamen das zu spüren. Adalbert verjagte in der Folge den Bischof Rudolf von Würzburg, riß mit Gewalt die Besitzungen des gestorbenen Eberhard an sich, überfiel schließlich im Februar 906 den Grafen Konrad bei Fritzlar und errang auch über ihn einen vollständigen Sieg, Konrad selbst ist in der Schlacht gefallen.
    Man war sich aber darüber klar, daß das von manchen Seiten bedrohte Lothringen eines Führers bedurfte, und die Reichsregierung bediente sich auch hier der KONRADINER, indem sie den Grafen Gebhard zum Herzog von Lothringen erhob. Hier handeltes sich also um keine aus einem Volksstamm heraus erwachsene Gewalt, sondern um einen vom König erhobenen Beamten. Er wurde mit einigen Gütern und Abteien ausgestattet, konnte aber keinen festen Rückhalt bei den lothringischen Herren gewinnen. Der kluge Reginar verstand es, sich mit den neuen Herren im Reiche wie im Lande zu stellen; er wurde in seine Grafschaften und Besitzungen wieder eingesetzt und scheint einen größeren Einfluß als der landfremde Herzog besessen zu haben. Die Ungarn, die auf ihren Streifzügen weit nach Westen, nach Lothringen, Burgund und Oberitalien kamen, machten beiden viel zu schaffen; im Jahre 910 ist Gebhard in einer Schlacht gegen sie gefallen.

    Hlawitschka Eduard: Seite 171,189-193, "Lotharingien und das Reich an der Schwelle der deutschen Geschichte"

    Da hier nämlich St. Maximin und Oeren bei Trier als Lehen Gebhards und Konrads bezeichnet sind, ihnen beiden also aus Königshand zum Nießbrauch überlassen waren, ja da außerdem feststeht, daß St. Maximin schon 887/88 von König ARNULF an den Grafen Megingaud verliehen worden war und Megingauds honores nach seiner Ermordung 892 ex parto an Zwentibold übergingen, bleibt nur der Schluß übrig, daß Oeren 897 in der Hand Zwentibolds blieb, nach dessen Tode dann zusammen mit dem ihm schon 892 zugefallenen St. Maximin in die Hand Ludwigs des Kindes kam, um von diesem an seine Hauptbeauftragten für Lotharingien, Gebhard und Konrad verliehen zu werden.
    Nicht einmal die Abteien, die ihnen Zwentibold 897 abgesprochen hatte, konnten sie zurückgewinnen; diese gingen in die Hände der auch mit alten Interessen im Moselgebiet auftretenden KONRADINER (das heißt in die Hände Konrads des Älteren und seines Bruders Gebhard) über, die freilich mit den MATFRIEDINGERN in einer entfernten Verwandtschaft gestanden zu haben scheinen [Zu jenem Adalhard I. flohen nun aber 861 die Grafen Uto und Berengar samt ihrem Bruder Waldo (Ann. Fuldens. ad 861 Seite 55). Sie waren Adalhards propinqui (Ann. Bertin. ad 861 Seite 55 und ad 865 Seite 80); einer von ihnen ist wiederum der Vater Konrads des Älteren und Herzog Gebhards. Gerhard und Matfried standen demnach also in einer weiteren, aber ihnen wohl durchaus noch bewußten Verwandtschaft mit den KONRADINERN.]. Gerade diese Verwandtschaft, auf die man bislang noch nicht aufmerksam wurde, dürfte es erklären, daß die MATFRIEDINGER eine solche Wendung zunächst hinnahmen; von ihren Verwandten mochten sie wohl erst eine Förderung ihrer Interessen erwartet haben. Der Bruch mußte wohl gleichsam zur beschlossenen Sache werden, als die KONRADINER Eberhard und Otto im niederrheinischen-lotharingischen Grenzraum, und zwischen Duisburggau und im Keldachgau, die Grafschaftsrechte erwarben und ihr Bruder Konrad der Jüngere (der Sohn Konrads des Älteren und spätere König KONRAD I.) die Abtei Kaiserswerth gewinnen konnte [Zu Otto und Eberhard als Grafen des Duisburg- und des Keldachgaues vgl. MG DD Ludwig das Kind Seite 150 nr. 35 vom 3. August 904. Ebenda wird Konrad der Jüngere als Laienabt von Kaiserswerth genannt. Am 26. Juli 910 ist dann Konrad der Jüngere auch als Graf im Keldachgau bezeugt, vgl. MG DD Ludwig das Kind Seite 210f. nr. 73. - Es durchaus möglich, daß die KONRADINER auch die Abtei Chevremont erwerben konnten.], ja deren Onkel Gebhard - vielleicht bei Ludwigs mehrwöchigem Aufenthalt in Lotharingien während des Jahres 902 - ganz offiziell zum ersten Mann des ehemaligen Lothar-Reiches bestimmt und von der königlichen Kanzlei 903 dann auch als dux regni quod a multis Hlotharii dicitur bezeichnet wurde.
    Die Gelegenheit zum Zuschlagen bot sich den MATFRIEDINGERN, als wohl gegen Ende 905 der Streit zwischen den KONRADINERN und den BABENBERGERN um die Vormachtstellung in O-Franken in voller Heftigkeit zu entbrennen begann. Nun schlugen auch die MATFRIEDINGER gegen ihre konradinischen Rivalen los: Gerhard und Matfried bemächtigten sich der Trierer Abteien Oeren und St. Maximin. Aber bereits zu Beginn des Jahres 906 zog Graf Konrad der Jüngere (Sohn Konrads des Älteren und Neffe des Herzogs Gebhard) gegen Gerhard und Matfried zu Felde, um ihnen diese Kloster wieder zu entreißen. Während indessen sein Vater Konrad der Ältere, dem Herzog Gebhard vergeblich Unterstützung zuzuführen versuchte, im Kampf gegen den BABENBERGER Adalbert fiel (22.2.906), vermochte Konrad der Jüngere die beiden MATFRIEDINGER in den Bliesgau zurückzudrängen.
    Gerhard fiel dann offenbar, wie auch sein großer Rivale Herzog Gebhard, am 22. Juni 910 in der Augsburger Ungarnschlacht
    Daß sich Reginar Langhals im Oktober 906 in Metz bei der Verurteilung der MATFRIEDINGER einfand und daß er auch 908 zusammen mit Herzog Gebhard bei der Vergabe von MATFRIEDINGER-Gut am Königshof intervenierte, gibt noch einmal deutlich die Rivalität zu erkennen, in der er zu den MATFRIEDINGERN seit Jahren gestanden haben muß, und unterstreicht andererseits, daß Reginar vorerst in Verbindung mit den KONRADINERN, nicht gegen sie, seine Stellung zu festigen suchte.
    Durch den plötzlichen Tod, den der konradinische dux Gebhard 910 im Kampf gegen die Ungarn fand, geriet das labile Gleichgewicht ins Schwanken und kam eine neue Entwicklung ins Rollen.

    Hlawitschka, Eduard: Seite 51,60, "Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen. Genealogische Studien zur Geschichte Lothringens und des Reiches im 9.,10. und 11. Jahrhundert"

    Schenk zu Schweinsberg, a.a.O. meint, daß man in Gebhard, Cuno und nochmals Cuno die zwischen 940 und der Jahrtausendwende im Ufgau (MG DD Otto I Seite 110 nr. 23, DD Otto III Seite 438 nr. 39 und Seite 574 nr. 162) nachzuweisenden Grafen (vgl. auch MG DD Otto II Seite 61 nr. 51, Seite 160 nr. 143 und DD Otto III Seite 570 nr. 158, Seite 693 nr. 273 aus der angrenzenden Ortenau und der Wingarteiba) vor sich hat, daß weiterhin der erste Cuno mit dem Cuonradus filius Gebehardi comitis gleichzusetzen ist, welcher sich 950 mit unerlaubten Beziehungen zu einer neptis OTTOS DES GROSSEN gebrüstet habe und darüber in Worms im Zweikampf gegen einen Sachsen namens Burchard unterlag (Contin. Regin. ad. 950, ed. F. Kurze, MG SS rer. Germ., 1890, Seite 164), daß schließlich der Cono filius Cononis, welcher nach der Aufgebotsliste des Jahres 981 oder 983 (MG Const. I Seite 633 nr. 436) 40 Panzerreiter zu stellen hat, mit dem zweiten Cuno der genealogischen Notiz zu identifizieren ist, und daß letztlich der erste Cuno auch mit dem vielbehandelten "Kuno von Öhningen" der Historia Welforum c. 6 (ed. E. König, Schwäb. Chroniken der Stauferzeit 1, 1938, Seite 76) und der Genealogia Welforum c. 4 (ebenfalls Seite 12) identisch ist. Dieser Deutung haben sich vor kurzem H. Keller, Kloster Einsiedeln im ottonischen Schwaben (1964) Seite 77, und H. Jakobs, Der Adel in der Klosterreform von St. Blasien (1968) Seite 170-182, angeschlossen. K. Schmid, Probleme um den "Grafen Kuno von Öhningen" (1966), bejaht aus der Interpretation von Reichenauer Gedenkeinträgen die konradinischen Zusammenhänge, in denen man "Kuno von Öhningen" zu sehen hat, möchte aber eine bestimmte Identifizierung noch nicht vornehmen. Abgesehen von dem Problem der Identifizierung der ersten Cuno der genealogischen Notiz mit "Kuno von Öhningen", der sowohl in der welfischen Überlieferung als auch nach Ausweis des Reichenauer Gedenkeintrages einen gleichnamigen Sohn Cuonrad (= Kuno) hatte, bleibt freilich noch die Frage, wer der Gebehard der genealogischen Notiz gewesen ist und von wem dieser abstammte, das heißt wie dessen Vorfahren hießen. Sieht man in Udo, dem nepos des Gebehard, Udo I. aus Rheinfranken, so kommt - da Gebehard und Udo als filii duorum fratrum gekennzeichnet sind und als UdosVater der 910 bei der Ungarnabwehr gefallene Herzog Gebhard von Lotharingien feststeht (Contin regin. ad. 910, Seite 154) - als Vater Gebhards nur ein Bruder dieses 910 gefallenen Herzogs Gebhard in Frage. Diese waren die aus der großen Babenberger Fehde bekannten Eberhard der Ältere (+ 902), Konrad der Ältere (+ 906) und Bischof Rudolf von Würzburg (+ 908), wie wir Reginos Chronik ad 902-906 (ed. F. Kurze, MG SS rer. Germ. Seite 149-151) entnehmen können. Da Rudolf Geistlicher und wohl kinderlos war, Konrad der Ältere aber nur Konrad den Jüngeren, den König KONRAD I., sowie Eberhard, den 939 ums Leben gekommenen Herzog von Franken, und einen Otto zu Söhnen gehabt zu haben scheint, dürfte Gebhards Vater also Graf Eberhard der Ältere gewesen sein, als dessen Sohn wir sonst nur Konrad Kurzpold (Contin. Regin. ad 948 Seite 164) kennen. Aus Reginos Chronik ad 903 (Seite 149) geht aber hervor, daß Eberhard der Ältere mehrere Söhne (filios etiam Everhardi) hatte, so daß der Anreihung Gebehards nichts im Wege steht. Einen weiteren Sohn Eberhards des Älteren, der vermutlich auch Eberhard hieß, versucht I. Dietrich, Das Haus der Konradiner (Diss. Masch. Marburg 1952) Seite 199ff., nachzuweisen.
    Bei H. Decker-Hauff, Die Ottonen und Schwaben, in: Zeitschrift für württembergische Landesgeschichte 14 (1955) Seite 264 und Tafel II nach Seite 280, wird die Meinung vertreten, Oda sei nicht von dem MATFRIEDINGER Gerhard, sondern von dem KONRADINER Gebhard (+ 910) geheiratet worden. Das widerspricht der obigen Quellenaussage völlig.

    Hlawitschka Eduard: Seite 47-49, "Untersuchungen zu den Thronwechseln der ersten Hälfte des 11. Jahrhunderts und zur Adelsgeschichte Süddeutschlands. Zugleich klärende Forschungen um „Kuno von Öhningen“

    E. Hlawitschka, Kuno und Richlind Seite 36-49: Anhang - Die Stammtafel der KONRADINER und ihre Quellenbasis. Dort auch die Filiationsnachweise für die anderen in der umseitigen Tafel angeführten Vorfahren Hermanns II.; nachzutragen hierzu ist ein Hinweis auf MG Libri memoriales I: Liber mem. von Remiremont Seite 4 (= fol. 3 v nr. 18), wo über einer Rasur auf der "Königsseite" dieses Gedenkbuches der im 1. Jahrzehnt des 10. Jahrhunderts geschriebene Eintrag steht: Gebardi duci, Hidda, Riquinus, Cristianus ... Auf Seite 37 (= fol. 18r) dieses Buches findet man zudem von der gleichen Hand, die Seite 29 (= fol. 14v) zum 22. Juni (910) den Tod des Herzogs Gebhard eintrug, zum 19. November den Eintrag migravit Idda comitissa. Offensichtlich war demnach Herzog Gebhard mit einer Hidda/Ida vermählt. Dies würde auch gut erklären, daß Gebhards Sohn Herzog Hermann I. von Schwaben seine Tochter Ida (= Gemahlin von OTTOS I. Sohn Liudolf) nannte, ja, daß auch Gebhards Enkel Herzog Konrad von Schwaben seiner Tochter den Namen Ita gab (vgl. dazu unten Seite 99ff.)

    oo Ida (Hidda) (EZZONIN) -19.11.
    Kinder:
    - Udo I. Graf der Wetterau 896/900-12.12.949
    - Hermann I. Herzog von Schwaben ca 898/900-10.12.949

    Literatur:
    Barth Rüdiger E.: Der Herzog in Lothringen im 10. Jahrhundert, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1990, Seite 19,20,21,26,29,33,35, 36,169,179-181,183 - Beumann, Helmut: Die Ottonen, Verlag W. Kohlhammer, 1991 Seite 25 - Dümmler Ernst: Die Chronik des Abtes Regino von Prüm. Verlag der Dykschen Buchhandlung Leipzig Seite 103,112,115,117 - Dümmler Ernst: Geschichte des Ostfränkischen Reiches. Verlag von Duncker und Humblot Berlin 1865 Band II Seite 357,453,468,488,503,519,522,532,537,547,555,568 - Hlawitschka, Eduard: Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen. Genealogische Studien zur Geschichte Lothringens und des Reiches im 9.,10. und 11. Jahrhundert, Saarbrücken 1969, Seite 51,60,76,134 - Hlawitschka Eduard: Lotharingien und das Reich an der Schwelle der deutschen Geschichte. Anton Hiersemann Stuttgart 1968 Seite 171,179,189-193,198 - Hlawitschka Eduard: Untersuchungen zu den Thronwechseln der ersten Hälfte des 11. Jahrhunderts und zur Adelsgeschichte Süddeutschlands. Zugleich klärende Forschungen um „Kuno von Öhningen“, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1987, Seite 47-49,65 - Holtzmann Robert: Geschichte der sächsischen Kaiserzeit. Deutscher Taschenbuch Verlag München 1971 Seite 40,44,80 - Schieffer Rudolf: Die Karolinger. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 1992 Seite 194,197 - Schulze Hans K: Das Reich und die Deutschen. Hegemoniales Kaisertum. Ottonen und Salier. Siedler Verlag Seite 119,121 - Werner Karl Ferdinand: Die Ursprünge Frankreichs bis zum Jahr 1000. Deutscher Taschenbuch Verlag GmbH & Co. KG, München 1995 Seite 477 -

    Gestorben:
    gefallen bei Augsburg

    Gebhard heiratete Ida. [Familienblatt] [Familientafel]


  2. 13.  Ida

    Notizen:

    Name:
    EZZONIN

    Gestorben:
    19.11.

    Kinder:
    1. 6. von der Wetterau, Udo I. wurde geboren in 895/900; gestorben am 12 Dez 949; wurde beigesetzt in Wetzlar [35576],Lahn-Dill-Kreis,Hessen,Deutschland.
    2. von Schwaben, Hermann I. wurde geboren um 898/900; gestorben am 10 Dez 949; wurde beigesetzt in Reichenau [78479],Konstanz,Baden-Württemberg,Deutschland.

  3. 14.  von Vermandois, Heribert I. wurde geboren um 840 (Sohn von von Vermandois, Pippin I.); gestorben in 900/907.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Soissons [2200],Aisne,Picardie,Frankreich; Abt von Saint-Crépin
    • Titel/Amt/Status: Madrie (Grafschaft),Eure,Haute-Normandie,Frankreich; Graf von Madrie
    • Titel/Amt/Status: Meaux [77100],Seine-et-Marne,Île-de-France,Frankreich; Graf von Meaux und Ormois
    • Titel/Amt/Status: 886/898-907, Soissons [2200],Aisne,Picardie,Frankreich; Graf von Soissons
    • Titel/Amt/Status: 896-907, Vermandois (Grafschaft),Picardie,Frankreich; Graf von Vermandois

    Notizen:

    Heribert I.
    Graf von Vermandois (896-907)
    Graf von Soissons (886/98-907)
    Graf von Meaux, Madrie und Ormois
    Abt von S. Crepin
    um 840-6.11.900/07 ermordet
    Sohn des Grafen Pippin I.; Urenkel des Kaisers KARL DER GROSSE

    Lexikon des Mittelalters: Band IV Spalte 2154

    Heribert I., Graf von Vermandois
    + 6. November 900/06
    Enkel Bernhards von Italien, Sohn Graf Pippins und vermutlich einer Dame aus dem Hochadel des Pariser Raums, war als KAROLINGER im Mannesstamm eng mit den Führungsschichten Neustriens und der Francia verwandt

    Begründer des Hauses VERMANDOIS

    Vergleichbar mit anderen Herrschaftsbildungen in W-Franken (ROBERTINER in Neustrien, Rudolf in Burgund, Balduin in Flandern), vollzog sich der Aufstieg der „VERMANDOIS“ im späten 9. Jh. Zwischen 886 und 898 erwarb Heribert die Grafschaft Soissons und die Laienabbiate von St-Crepin und St. Medard/Soissons. Enge Bindungen zu König Odo verschafften ihm 888/89 die Grafschaften Meaux (mit Chateau-Thierry) und Merezais, eventuell auch Beauvais, Vexin und Senlis, die Heribert zur Abwehr der Normannen zusammenfaßte. 893 in Opposition zu Odo, waren Heribert I. und sein Bruder Pippin neben Erzbischof Fulco von Reims maßgeblich an der Erhebung Karls III. beteiligt. Ein erneuter Parteiwechsel zu Odo brachte den Erwerb der Grafschaft Vermandois und des Laienabbiats von St-Quentin 896. Während seiner Auseinandersetzungen mit den Grafen von Flandern wurde Heribert zwischen 900 und 906 erschlagen.

    Brandenburg Erich: Tafel 1, "Die Nachkommen Karls des Großen"

    V. Generation 3.
    Heribert I. Graf (wohl von Vermandois) 893
    * ca. 840, + nach 900, vor 908 ermordet
    Gemahlin: N

    Anmerkungen: Seite 114, V. 3. Heribert I.

    Das Geburtsjahr kann nur schätzungsweise angegeben werden. 877 und 892 wie bei Nr. 2. Er erscheint nie ausdrücklich als Graf von Vermandois, war aber wohl sicher schon im Besitz dieser später von seinen Nachkommen verwalteten Grafschaft. Er wurde ermordet von einem Dienstmann des Grafen Balduin von Flandern, Regino 818, S. S. 1, 567. Der Zeitpunkt ist ungewiß. Heribert kommt zuletzt vor im Sommer 900, Ann. Vedast., S. S. 1, 531; er muß 908 tot gewesen sein, da Regino, der in diesem Jahr seine Chronik vollendete, seinen Tod erwähnt. Meist wird 902 als sein Todesjahr angenommen, ich kenne aber keinen Grund dafür. [V 3]

    * Ergänzung (Werner): * ca. 850, + 6. XI. 900/07 (ermordet)

    886/98 Graf von Soissons und Abt von St. Crepin, 888/89 Graf von Meaux, Madrie, 896 Graf von Vermandois.

    Werner Karl Ferdinand: Seite 455, "Die Nachkommen Karls des Großen bis um das Jahr 1000 (1.-8. Generation)"

    V. Generation 1

    Regino nennt zu 818 (ed. Kurze 73) als ältesten Sohn Pippins, des Sohnes König Bernhards von Italien, Bernhardus, vor seinen Brüdern Pippin und Heribert. Zu 893 I 28, der Erhebung Karls III. als Gegen-König in Reims (ed. 140f) erwähnt er nebeneinander die Brüder und Grafen Heribert und Pippin. Es ist möglich, daß Bernhard zu diesem Zeitpunkt nicht mehr lebte. Die Aufstellungen von Guiseppe Pochettino, I Pippinidi in Italia (sec. VIII-XII), Archivio storico lombardo, Serie sesta 54 (19227) 1-43 sind zu unsicher, um berücksichtigt werden zu können. Er unterstellt für Bernhard, er habe in Italien weitergelebt und dort Nachkommen gehabt. Dabei stützt er sich lediglich auf Vorkommen des (verbreiteten) Namens Bernhard: Kein einziger Pippin oder Heribert (Leitname der Familie von Bernhards Mutter, vgl. Werner, Unters. 101f.) begegnet unter diesen vermeintlichen Nachkommen. Dagegen könnte Bernhard durchaus identisch sein mit dem Grafen dieses Namens, der ND de Laon als Testamentsvollstrecker KARLS DES KAHLEN einen Codex überbrachte, siehe E. Bourgeois, Le capitulaire de Kiersy-sur-Oise, Paris 1885,23.

    Thiele Andreas: Band II, Teilband 1 Tafel 32, "Erzählende genealogische Stammtafeln"

    Heribert I. baute sich nach und nach im Raum Paris eine überragende Machtposition auf als treue Stütze des königlichen Vetters KARL II. DER KAHLE. Er wurde Graf von Beauvais, Senlis, Madrie, Chartres und Teilen von Artois und beherrschte damit die gesamte Ile de France. Wie die ROBERTINER stützte er sich auf markgräfliche Rechte im Kampf gegen die Normannen, schlug sie 885/86 bei Paris zurück und baute Schloß Chateau-Thierry als Zentrum aus. Er bekämpfte besonders die Grafen von Flandern wegen Peronne und St. Quentin, ermordete 896 den Grafen Rudolf und wurde von dessem Bruder ermordet. Heribert wählte 893 zusammen mit Erzbischof Fulco von Reims Karl III. mit, fiel 896 von ihm ab und erkannte ihn 898 endgültig an. Er war Laienabt von St. Quentin, Peronne, St. Medard und St. Crepin und neben dem Herzog von Burgund der mächtigste französische Kronvasall seiner Epoche.

    Schwager Helmut: Seite 24,26-31, 'Graf Heribert II.'

    Heribert I. und sein Bruder Pippin tauchten in der engsten Umgebung Kaiser KARLS II. DES KAHLEN auf; und zwar sandte sie der westfränkische Herrscher im September 877 auf seinem zweiten Italienzug mit seinem Notar Audacher und dem Grafen Goiraam nach Oberitalien, um Papst Johannes VIII. das Geleit nach Pavia zu geben. Der Autor der Annales Bertiniani, Erzbischof Hincmar von Reims, nennt dabei beide HERIBERTINER ohne Rangbezeichnung, weswegen sie anscheinend lediglich am Hofe KARLS DES KAHLEN lebten und damals noch keine Grafen gewesen sind.

    b) Graf Heribert als Begründer der heribertinischen Machtstellung in der Francia

    Der weitere Aufstieg der HERIBERTINER im nördlichen Gallien vollzog sich erst in den Wirren, in die das W-Fränkische Reich nach dem unerwartet frühen Tod von KARLS DES KAHLEN Sohn König Ludwig II. der Stammler (+ 879) stürzte. Frühestens Ende 886 gelang es Heribert I., die Grafschaft Soissons nebst dem Kloster Saint-Crepin in Soissons zu erhalten, zumindest hat man von seinem Vorgänger Graf (H)erich, der am 25. Oktober 886 eine Urkunde für das Kloster Saint-Crepin ausfertigen ließ, seieitdem nichts mehr gehört. Sicher bestätigt wird Graf Heriberts I. Herrschaft im Soissonnais jedoch erst am 17. Mai 898 durch eine Urkunde König Karls III. für das Kloster Saint-Crepin! Um die Jahrhundertwende 888/89 wurde Graf Heribert I. weiteter mit der Grafschaft Meaux belehnt, nachdem deren bisheriger Graf Tetbert im Sommer 888 im Kampf mit den Normannen vor Meaux gefallen war. Zur Grafschaft Meaux gehörten noch das Omois mit der wichtigen Festung Chateau-Thierry und das Queudoisis. Graf Heribert I. erhielt diese Grafschaft bereits als Anhänger des 1. nicht-karolingischen westfränkischen Königs, des ROBERTINERS/KAPETINGERS Odo, des Sohnes Markgraf Roberts des Tapferen von Neustrien. Zusammen mit seinem Bruder Pippin, der in dieser Zeit eine Grafschaft nördlich von Paris, wahrscheinlich Senlis, erhalten hatte, begannen beide nun mit dem Aufbau der heribertinischen Machtposition im östlichen N-Gallien als Leiter der Normannenabwehr an der Oise unnd der unteren Seine. Ungefähr zur gleichen Zeit wird Graf Heribert I. auch die Grafschaft Merezais/Madrie erhalten haben, wozu noch wichtiger Besitz im Vexin kam, dergestalt stabilisierte sich der Machtkomplex der HERIBERTINER. Noch am 30. Dezember 889 erschien Graf Heribert I. als Intervenient in einer Urkunde König Odos; doch bald geriet der HERIBERTINER in zunehmenden Konflikt mit dem westfränkischen König, der einerseits versuchte, die steigende Macht der westfränkischen Aristokratie zu begrenzen und andererseits selbst eine hemmungslose robertinische Hausmachtpolitik betrieb. Im Jahre 892 verbanden sich Graf Heribert I. und sein Bruder Graf Pippin von Senlis mit Erzbischof Fulco von Reims und anderen westfränkischen Gegnern des ROBERTINERS König Odo und erhoben am 28. Januar 893 zu Reims den KAROLINGER Karl III. den Einfältigen, dritten Sohn König Ludwigs II. des Stammlers, zum Gegen-König im W-Fränkischen Reich. Deshalb rückte König Odo mit großer militärischer Übermacht heran und drängte die Aufrührer bereits 894 in die Defensive. Zur Jahreswende 894/95 mußten Graf Heribert I. und seine Freunde sogar die Francia verlassen und in die Burgundia fliehen. Als ihnen König Zwentibold von Lothringen zu Hilfe kam, brachte ihnen dies nur wenig Nutzen. Denn gerade die Intervention der Lothringer spaltete das Lager König Karls III. endgültig: Graf Balduin II. von Flandern und sein Bruder Graf Rudolf (+ 896) verbündeten sich mit ihnen und trieben Expansionspolitik auf eigene Faust, die ihnen Peronne und das befestigte Kloster Saint-Quentin einbrachte. Währenddessen versuchten Graf Heribert I. und andere Aufständische eine Fühlungnahme mit König Odo, nachdem dieser dem HERIBERTINER die meisten Burgen abgenommen hatte. Als zur Jahreswende 895/96 Graf Rudolf die Verhandlungen mit den ROBERTINERN torpedierte, unterwarfen sich die HERIBERTINER, später sogar Erzbischof Fulco von Reims, der Coronator König Karls III., dem legitimen westfränkischen König Odo. Der KAROLINGER Karl der Einfältige war daraufhin gezwungen, nach Lothringen zu fliehen. Währenddessen rückte König Odo, unterstützt von Graf Heribert I., auf Saint-Quentin vor, das er mit der Abtei Saint-Quentin-en-Vermandois eroberte u und nebst Peronne an den wieder getreuen HERIBERTINER gab. Der erboste Graf Rudolf fiel darauf plündernd in die Besitzungen der Abtei ein, worauf er von Graf Heribert I. gestellt und in einem Gefecht am 28. Juni 896 erschlagen wurde. Tatsächlich war der HERIBERTINER erst seitdem Graf von Vermandois, wie er allerdings nie genannt worden ist. Dies trifft auch auf seinen Sohn Graf Heribert II. zu, der vor allem von Flodoard und Richer nie derart tituliert worden ist, weswegen jeder Versuch, Saint-Quentin und Vermandois als Kern der heribertinischen Besitzungen hinstellen und deswegen von einem Hause "VERMANDOIS" sprechen zu wollen, zum Scheitern verurteilt ist. Wie dem auch sei, als es im Jahre 897 zu einem Friedensschluß und einer Reichsteilung zwischen König Odo und König Karl III. kam, vermittelte der ROBERTINER zwischen dem HERIBERTINER und dem KAROLINGER. Inzwischen tobten aber heftige Kämpfe im NO um Peronne zwischen Graf Heribert I. und dem rachedürstenden Grafen Balduin II. von Flandern. Diese Auseinandersetzungen setzten sich auch im Jahre 898 fort, als der KAROLINGER Karl III. alleiniger König des W-Fränkischen Reiches wurde. Er entriß 899 dem Grafen Balduin II. die Abtei Saint-Vaast bei Arras und gab sie seinem Erzkanzler Erzbischof Fulco von Reims. Dieser jedoch tauschte sie bei Graf Alkmar von Artois (+ ca. 920) gegen die wichtige Abtei Saint-Medard bei Soissons ein. Die Folge war nun eine abgrundtiefe Feindschaft zwischen Erzbischof Fulco und Graf Heribert I. einerseits und Graf Balduin II. von Flandern andererseits. Als Ergebnis dieser Antipathie wurde Erzbischof Fulco von Reims am 17. Juni 900 durch Winemar und andere flämische Vasallen Balduins II. ermordet. Dies nützte aber Graf Heribert I. sofort aus und okkupierte die Abtei Saint-Medard bei Soissons, die nun bis 1048 seiner Familie gehören sollte. Allerdings erbte der HERIBERTINER auch die alte Todfeindschaft, die schließlich im Zeitraum von 900 bis 906 aan einem unbekannten Zeitpunkt zur Ermordung Graf Heriberts I. durch Balduin und andere Vasallen Graf Balduins II. führte. Beim Tode des HERIBERTINERS und der Herrschaftsübernahme durch seinen einzigen Sohn Heribert II. waren die heribertinischen Besitzungen in der Francia bereits zu einem solchen Machtkomplex geworden, daß ihnen nur noch die ROBERTINER um Paris sowie die BALDUINE in Flandern an politischer und militärischer Macht gleichkamen. Daher mußte zwischen ihnen die Entscheidung im Kampf um die Vormacht in der Francia fallen! Graf Heribert II. trat jedenfalls bestens ausgerüstet in diese Auseinandersetzung ein!



    oo Adele von Meaux, Erb-Tochter des Grafen Theutbert


    Kinder:

    - Heribert II. Graf von Vermandois 880-23.2.943
    - Beatrix 880- nach 3.931
    895 oo 2. Robert I. Herzog von Neustrien um 860-15.6.923
    - Kunigunde - nach 943
    oo Udo IV. Graf von der Wetterau - 12.12.949


    Literatur:
    Dümmler Ernst: Die Chronik des Abtes Regino von Prüm. Verlag der Dykschen Buchhandlung Leipzig Seite 8,104 - Dümmler Ernst: Geschichte des Ostfränkischen Reiches. Verlag von Duncker und Humblot Berlin 1865 Band II Seite 53,383,433,517 - Hlawitschka Eduard: Lotharingien und das Reich an der Schwelle der deutschen Geschichte. Anton Hiersemann Stuttgart 1968 Seite 117,205,247 - Riche Pierre: Die Karolinger. Eine Familie formt Europa. Deutscher Taschenbuch Verlag GmbH & Co. KG, München 1991 Seite 277, 293 - Schieffer Rudolf: Die Karolinger. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 1992 Seite 193,199,224 - Schwager, Helmut: Graf Heribert II. von Soissons. Verlag Michael Lassleben Kallmünz/Opf. 1994 Seite 5,22,24,26-31,36,63/64,68,85,233,318,336,359,398,406 - Werner Karl Ferdinand: Die Nachkommen Karls des Großen bis um das Jahr 1000 (1.-8. Generation) Band IV in: Braunfels Wolfgang: Karl der Große Lebenswerk und Nachleben. Verlag L. Schwann Düsseldorf Seite 455 -

    Gestorben:
    6.11.900/07 ermordet

    Heribert heiratete von Meaux, Adele. [Familienblatt] [Familientafel]


  4. 15.  von Meaux, Adele

    Notizen:

    nach Genealogie-Mittelalter.de Erb-Tochter des Grafen Theutbert
    Die Angaben zur Ehefrau des Grafen Heribert I. von Vermandois sind umstritten.

    Wikipedia - Bertha von Morvois

    Bertha von Morvois war eine Adelige aus der zweiten Hälfte des 9. Jahrhunderts. Dem Namen nach stammt sie aus dem Morvois (Pagus Mauripensis) um Pont-sur-Seine.
    Von ihr wird gesagt, dass sie die Ehefrau des Grafen Heribert I. von Vermandois gewesen sei. Allerdings sind die Angaben zur Ehefrau Heriberts in der Literatur umstritten:
    Erich Brandenburg schreibt, dass Heriberts Ehefrau unbekannt sei
    Eduard Hlawitschka schließt sich dem an.
    In den Europäischen Stammtafeln ist in Band II, 1984, Tafel 10 (Robertiner) als Ehefrau Königs Roberts II. von Frankreich eingetragen: Béatrix de Vermandois, † nach März 931, Tochter von Comte Heribert I de Vermandois (Karolinger) und Berthe (de Morvois); die übrigen Tafeln hierzu (Band I.1, 2005, Tafel 4 und Tafel 7 (Karolinger) sowie Tafel 8 (Konradiner)) vermerken keine Ehefrau Heriberts.
    Sollte die Annahme zu ihrer Ehe korrekt sein, dann hatte sie mit Heribert eine Reihe von Kindern, durch die sie ins Zentrum der mitteleuropäischen Genealogie rückt:
    Heribert II. (* wohl 880; † 23. Februar 943) 900/907 Graf von Meaux, Soissons und Vermandois, 907 Abt von Saint-Médard in Soissons, begraben in Saint-Quentin, ∞ vor 21. Mai 907 Adela, Tochter des Herzogs Robert von Neustrien (ab 922 als Robert I. König von Frankreich) (Robertiner)
    Beatrix (* wohl 886; † nach 26. März 931) ∞ um 895 Robert Herzog von Neustrien († 923), ab 922 als Robert I. König von Frankreich (Kapetinger)
    Tochter ∞ (Gebhard Gf im Ufgau 940 (Konradiner)) † nach 15. Januar 947[1]
    Kunigunde[2] ∞ Udo Graf in der Wetterau († 949) (Konradiner)
    Die Angabe zur Ehe Berthas stammt von Joseph Dépoin, die Maurice Chaume aufgegriffen hat. Die beiden Autoren nennen Heriberts Ehefrau als Berta, Tochter des Grafen Wigeric und der Aba, die wiederum eine Tochter des Gerhard von Vienne gewesen sein soll, sowie Witwe eines Grafen Ebroin. Depoin stützt sich dabei auf die Chronik der Abtei Waulsort aus dem 12. Jahrhundert. Seit den Untersuchungen von René Louis (1946), Daniel Misonne (1967) und Alain Dierkens (1985) wird die Chronik der Abtei Waulsort jedoch als Fantasiegebilde angesehen, insbesondere, was die genannte Genealogie angeht. Davon betroffen ist dann nicht nur die Ehe Berthas mit Heribert von Vermandois, sondern die Existenz Berthas überhaupt.



    Name:
    ?

    Kinder:
    1. von Vermandois, Heribert II. wurde geboren in 880; gestorben am 23 Feb 943 in Saint-Quentin [02100],Aisne,Picardie,Frankreich; wurde beigesetzt in Saint-Quentin [02100],Aisne,Picardie,Frankreich.
    2. von Vermadois-Meaux, Beatrix wurde geboren in 880; gestorben nach 26 Mrz 931.
    3. 7. von Vermandois, Kunigunde wurde geboren um 890; gestorben nach 943.