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 Bohrer

von Hammerstein, Udo

männlich - 1034


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Generation: 1

  1. 1.  von Hammerstein, Udo (Sohn von von Hammerstein, Otto und von Verdun, Irmgard); gestorben in 1034.

    Notizen:

    Udo
    + 1034
    Einziger Sohn des Grafen Otto von Hammerstein und der Irmingard von Verdun, Tochter von Graf Gottfried dem Gefangenen

    Brandenburg Erich: Tafel 3, "Die Nachkommen Karls des Großen"

    IX. Generation 21.
    Udo
    + 1034.
    Anmerkungen: Seite 130, IX. 21. Udo

    siehe Hirsch, Heinrich II. 3, 259, Anmerkung 2.
    Schenk von Schweinsberg, Genealogische Beiträge Seite 9f., will in der Gräfin Irmgard, Witwe Ottos, die 1041 vorkommende Irmgard, Stifterin des Klosters Rees (Lacomblet, Urkunden des Niederrheins 1, n. 175) erkennen und sieht in der später dieses Stift beschekenden Gräfin Irmtrud ihre und Ottos Tochter. Durch einige weitere ebenso leichtfertig vollzogene Gleicsetzung kommt er dazu, ihr als Gemahl den Grafen Rubert von Zütphen zu geben und diesem Ehepaar die Grafen von Nassau abzuleiten. Alles das ist als ganz willkürliche Konstruktion abzulehnen. Es ist nichts davon bekannt, daß Otto von Hammerstein weitere Nachkommen hinterlassen hätte.

    Glocker Winfrid: Seite 331,348, "Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik."

    VII, 91= VIII, 155 Udo
    + 1034
    Vgl. Brandenburg IX, 21 sowie Hirsch Band 3, Seite 259, Anmerkung 2

    Hirsch, Siegfried: Band III Seite 259, "Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Heinrich II."
    Während Udo, Ottos Sohn, 1034 stirbt (Annal. Hildesheim. 1034), lebt die Mutter jedenfalls noch viel länger; da es Vita Godehardi post. cap. 19 heißt: illa - legemque, ut vel hodie claret, penitus amisit, muß sie sich zur Zeit, da dies geschrieben wurde, also etwa um die Mitte des 11. Jahrhunderts, noch am Leben und in der Reichsacht befunden haben.

    Literatur:
    Glocker Winfrid: Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik. Böhlau Verlag Köln Wien 1989 VII,91=VIII,155 Seite 331,348 - Hirsch, Siegfried: Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Heinrich II., Verlag von Duncker & Humblot Berllin 1864 Band III Seite 259 - Hlawitschka Eduard: Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen. Genealogische Untersuchungen zur Geschichte Lothringens und des Reiches im 9., 10. und 11. Jahrhundert. Kommissionsverlag: Minerva-Verlag Thinnes Nolte OHG Saarbrücken 1969 Seite 50 -


Generation: 2

  1. 2.  von Hammerstein, Otto wurde geboren in 975 (Sohn von von der Wetterau, Heribert und von Geldern, Irmentrud); gestorben am 5 Jun 1036.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Lahngau,Deutschland; Graf im Nieder-Lahngau
    • Titel/Amt/Status: Krofdorf-Gleiberg [35435],Gießen,Hessen,Deutschland; Graf von Gleiberg
    • Titel/Amt/Status: Hammerstein [56598],Neuwied,Rheinland-Pfalz,Deutschland; Graf von Hammerstein

    Notizen:

    Otto von Hammerstein
    Graf im Nieder-Lahngau
    Graf von Gleiberg
    Graf von Hammerstein
    975-5.6.1036

    Sohn des Grafen Heribert von der Wetterau aus dem Hause der KONRADINER und der Irmintrud, Tochter von Megingoz; Vetter des Herzogs Hermann II. von Schwaben

    Brandenburg Erich: Tafel 3, "Die Nachkommen Karls des Großen"

    VIII. Generation 15.
    Otto, genannt von Hammerstein, Graf
    * ca. 975, + wohl 1036 5. VI.
    Gemahlin: Irmgard, Tochter des Grafen Gottfried von Verdun (siehe IX 85), geschieden 1018
    + 1042

    Anmerkungen: Seite 125 VIII. 15. Otto von Hammerstein
    siehe Schenk zu Schweinsberg, Genealogische Studien zur Reichsgeschichte 1 f. + wohl 1036 5. VI. Breßlau, Konrad II. 2, 225. Keßler, Eheprozeß 5f.
    Irmgard, + Ende 1042,
    Breßlau 2, 226 und Forschungen zur Deutschen Geschichte 11, 401, geschieden 1018, siehe Hirsch, Heinrich II. 3, 73, aber trotz der kirchlichen Verbote nicht getrennt. [VIII 19]

    Berichtigung (Rösch): Irmgard von Verdun, siehe IX 87.

    Werner Karl Ferdinand: Seite 476, "Die Nachkommen Karls des Großen bis um das Jahr 1000 (1.-8. Generation)"

    VIII. Generation 18-20

    Zu den Söhnen Heriberts vgl. auch Renn 114f., u. ö.
    Zu Gebhard kann dem Todesjahr 1016 (Druckfehler "1916" auf der Tafel Brandenburg VIII, 14, in der Neuauflage 1964 berichtigt) der Todestag XI 8 aus dem Merseburger Nekrolog hinzugefügt werden, vgl. W. Trillmich in seiner Ausgabe der Chronik Thietmars, 1957, 407, Anmerkung 174 ("Ausgewählte Quellen zur deutschen Geschichte").
    Zu Otto "von Hammerstein", berühmt durch den Streit um seine Ehe mit der ihm naheverwandten Ermengard/Irmgard (die bei Brandenburg IX, 87 zu Unrecht unter den wahrscheinlichen Nachkommen steht), ist gegenüber Brandenburg nachzutragen, daß Otto 1035 als Graf in der Wetterau nachweisbar ist, vgl. Gensicke, Landesgeschichte des Westerwaldes 1958, 49 (Hinweis meines Assistenten Hartmut Atsma)
    Zur Ehe einer Tochter Heriberts mit Friedrich von Lützelburg siehe Renn 44ff.
    Mit Fragezeichen bringt Brandenburg VIII, 17 eine Tochter Gerberga, deren Nachkommen aus der Ehe mit Heinrich, Markgraf von Schweinfurt, bei Brandenburg unter den wahrscheinlichen Nachkommen Karls des Großen erscheinen (Brandenburg IX, 74-76; X, 91-106, Seite 65, vgl. ferner Seite 72 bis 77). Zu dieser Nachkommenschaft Heinrichs von Schweinfurt, des Gegners Kaiser HEINRICHS II., und seiner namentlich beglaubigten Gattin Gerberga (Thietmar V, 34) gehören unter anderem die Herzöge von Sachsen, die Herzöge von Böhmen und Mähren, die Herzöge und Könige von Polen. Die Hypothese, der Brandenburg sich, wenn auch mit dem erwähnten Vorbehalt, angeschlossen hat, beruht auf der Identifizierung eines bei Thietmar V, 35 genannten Bruders der Gerberga, Gattin Heinrichs von Schweinfurt, mit Namen Otto, mit Otto "von Hammerstein". Das Namensgut der Nachkommenschaft, von Brandenburg zur Klärung der Frage nicht herangezogen, ist außerordentlich aufschlußreich. Auf der einen Seite scheint es die Hypothese zu bestätigen, auf der anderen Seite führt es zu anderen Annahmen. Neben eindeutig konradinischen Namen (Hermann, Ida, Otto und Konrad) und KAROLINGER-Frauennamen (Judith, Gisela), vor allem aber dem HERIBERTINER-Frauennamen Beatrix, Namengut also, das sämtlich genau der von Brandenburg vermuteten Abkunft entspräche - begegnet der eindeutig bestimmbare Name Alberada, der auf eine andere Verbindung der Namengruppe Otto-Gerberga mit HERIBERTINERN hinweist! Denn Gerberga, die Schwester OTTOS DES GROSSEN, heiratete in 1. Ehe Giselbert von Lothringen, dessen Mutter Alberada hieß. Eine von Gerbergas Töchtern hieß wiederum Alberada, eine andere Gerberga, und diese letztere heiratete den HERIBERTINER Albert voon Vermandois. Aus einer Verbindung dieses Hauses mit KONRADINERN müßte das Geschwisterpaar Otto-Gerberga, Schwager und Gattin also Heinrichs von Schweinfurt, hervorgegangen sein. An der Abkunft aus dem Kreise der fränkischen Hochadelsfamilien, die zur karolingischen Deszendenz in weiblicher (und im Falle des Hauses der HERIBERTINER in männlicher) Linie gehören, kann kein Zweifel bestehen. Da uns die Aszendenz von Otto und Gerberga im einzelnen unbekannt ist, führe ich sie am Ende der 8. Generation auf.

    Glocker Winfrid: Seite 333, "Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik"

    VII. 102 Otto ("von Hammerstein") 1035 Graf in der Wetterau
    * c 975, + wahrscheinlich 1036 VI 5
    oo Irmgard, Tochter Gottfrieds von Verdun
    + 1042
    Ehe 1018 wegen zu naher Verwandtschaft geschieden.
    Vgl. Werner VIII, 19 und Hlawitschka, Anfänge Seite 46 Anmerkung 4

    Verwandtschaft Irmingards - Otto

    Otto war zuerst treue Stütze der OTTONEN und zog 1002 mit dem Herzog Otto von Kärnten nach Italien. Er wurde nach der auf dem rechten Rheinufer unterhalb von Neuwied gelegenen Burg Hammerstein benannt. Er und seine Gemahlin sahen sich wiederholten Versuchen der Geistlichkeit und HEINRICHS II. ausgesetzt, ihre Ehe wegen zu naher Verwandtschaft zu trennen. Am 26.12.1020 wurde die Burg Hammerstein nach dreimonatiger Belagerung gegen freien Abzug der Besatzung übergeben und zerstört. Die Feindschaft HEINRICHS II. dürfte auch in der Thronkandidatur Hermanns II. von Schwaben (Ottos Cousin) und der Feindschaft zu Heinrich von Schweinfurt (Ottos Schwager) begründet liegen. Ihr Verwandter KONRAD II. beschützte später das Paar.

    Hermann Klaus-Jürgen: Seite 75-78 "Das Tuskulanerpapsttum"
    Ausgelöst wurde diese Machtprobe zwischen dem trotzigen Erzbischof Aribo von Mainz und dem nicht minder unbeugsamen Papst durch den Hammersteiner Eheskandal, der allerdings schon Jahre anlag, ohne zu einem befriedigenden Ende geführt worden zu sein, Graf Otto von Hammerstein und seine Frau Irmingard waren nahe verwandt, weshalb die Ehe nach kanonischem Recht ungültig war. Otto hatte sich dennoch in all den Jahren der Zuneigung König HEINRICHS erfreuen können, obwohl die negative Einstellung des Herrschers zur Verwandtenehe sittsam bekannt war. Allerdings scheint der Mainzer Metropolit Erkembald beim König darauf gedrängt zu haben, die Ehe ausfzulösen. "Continue vocaciones" an den Grafen und seine Frau zum Erscheinen vor dem eerzbischöflichen Gericht fruchteten nichts, da beide Ehegatten "coeco furibundus amore" es vorzogen, die Einladungen zu ignorieren. Daraufhin fand Erzbischof Erkembald von Mainz im Laufe des Jahres 1017/18 beim Kaiser Gehör, denn dieser entschied die leidige Angelegenheit auf einer 1018 in Nymwegen tagenden Synode zuungunsten der Hammersteiner "ob inobedienciam" wurden Otto und Irmingard wegen ungebührlichen blutschänderischen Zusammenlebens von der Synode exkommuniziert und ihre Helfer zur Rechenschaft vor ihren Erzbischof zitiert. Otto sah sich nun von königlicher wie von kirchlicher Seite gedrängt, entweder auf sein geliebtes Eheweib zu verzichten oder entsprechende Strafmaßnahmen hinzunehmen. Auf dem nach Pfingsten 1018 in Bürgel bei Offenbach am Main abgehaltenen Fürstentag erschien der comes bußfertig und verzichtet im Beisein des Kaisers und des Erzbischofs Erkembald auf seine Frau. Sei es, dass die treuliebende Ehefrau ihrem Mann bei seiner Rückkehr wegen solch schnöden Verhaltens Vorhaltungen machte, sei es, dass der Graf in seiner Liebe zu Irmingard von selbst seinen Entschluß bereute, Otto sah jedenfalls in einer gewaltsamen Beseitigung des ihn in seinem Eheglück störenden Erzbischofs eine reelle Chance, auch sein Eheproblem elegant zu lösen. Doch die Häscher des Rheingrafen verfehlten bei einem Überfall die Person des Erzbischofs um wenige Minuten; nur das Gefolge geriet in die Hände Ottos und wurde auf seiner Burg eingekerkert, wohl in der Absicht, mit einem Tauschhandel eine schweigende Duldung der Ehe zu erreichen. Durch den Deutschlandbesuch Benedikts VIII. im Jahre 1020 mit anderen Aufgaben beschäftigt, versuchte HEINRICH, den Ehestreit trotz des Gewaltaktes des Hammersteiners auf gütlichem Weg beizulegen. Als aber weder Freunde des Ehepaares noch ein persönlicher Vermittlungsversuch des Kaisers die Hammersteiner zum Nachgeben zwingen konnten, beschloß eine Reichsversammlung, das renitente Paar mit dem Anathem zu belegen. - Otto zog sich daraufhin auf seine Burg Hammerstein am Rhein zurück und zeigte an, dass er für seine Liebe gewillt war, Rebell gegen Kaiser und Kirche zu werden. HEINRICH, der solch trotziges Verharren nicht ungeahndet lassen konnte, beantwortete diese Tat des Hammersteiners mit Einschließung der Burg. Weihnachten 1020 sah Otto sich wegen Aushungerung zur Kapitulation gezwungen und erhielt vom Kaiser freien Abzug.
    Es scheint, als ob dem Kaiser wie dem Erzbischof die Einziehung des hammersteinischen Vermögens als ausreichende Strafe genügte, denn keine Quelle berichtet von einer neuerlichen Verdammung oder Trennung der beiden Eheleute, die in den nächsten Jahren wegen ihrer Liebe ein unstetes Wanderleben auf sich nehmen mußten. Mitte des Jahres 1023 aber war der Widerstand Ottos gebrochen. Auf einer von Erzbischof Aribo, dem Nachfolger Erkembalds, nach Mainz einberufenen Provinzialsynode willigte der Graf in die Auflösung seiner Ehe ein und erhielt dafür die eingezogenen Güter zurück. Seine Frau Irmingard hingegen nahm die Unterwerfung nicht an; sie beschloß, nach Rom zu gehen und dort die Entscheidung des Papstes anzurufen.
    Der Ehestreit mit dem Hammersteiner drohte nun zu einer Prestigefrage für Aribo zu werden, denn wenn Benedikt VIII. für die Rechtmäßigkeit der Ehe votierte, war der Erzbischof bloßgestellt, und die Entscheidungen der voraufgegangenen Synoden waren mit einem Schlag nichtig. So beschloß der Metropolit, der drohenden päpstlichen Entscheidung zuvorzukommen, indem er seinen Beschluß von einer Synode bekräftigen ließ, um so eine mögliche Intervention Benedikts VIII. im vorhinein zu vereiteln. Doch schien dies das unklügste zu sein, was der Erzbischof unternehmen konnte. Aus seiner persönlichen Bekanntschaft mit dem Papst mußte er wissen, dass der Tuskulaner nicht vergebens einen jahrelangen Kampf in S-Italien für die Belange der römischen Kirche geführt hatte, um sich jetzt von einem Metropoliten und seiner Provinzialsynode Entscheidungen diktieren zu lassen. Falls Benedikt zunächst noch unschlüssig gewesen sein sollte, welche Wahl zu treffen sei, so zwangen ihn die Seligenstädter Synodialbeschlüsse vom 12. August 1023 geradezu auf die Seite Irmingards, denn hier bestritt man dem Papsttum expressis verbis das Recht, Streitfälle in letzter Instanz entscheiden zu können.
    Der Papst reagierte auf diese Entschlüsse prompt und hart. Wohl auch vom Kölner Erzbischof Pilgrim, der zu dieser Zeit in Rom weilte, über die Pläne Aribos in einem für den Mainzer nicht günstigen Licht informiert, sandte Benedikt eine Legation nach Deutschland, die Näheres in Erfahrung bringen sollte. Das Ergebnis dieser Untersuchung scheint zuungunsten des Mainzers ausgefallen zu sein, denn eine weitere Delegation überbrachte dem Metropoliten das Urteil des Papstes, der dem Erzbischof das Pallium entzog. Diese Entscheidung traf schwer. Aribo selbst schrieb an die Kaiserin Kunigunde - mit ihrer Intervention bei HEINRICH suchte er sich wohl Rückendeckung zu verschaffen - die Legaten hätten ihn mit "Ängstlichkeit" erfüllt, sein Gewissen aber sei ruhig. Dennoch bemühte sich der aufgescheuchte Erzbischof eiligst, die Entscheidung des Papstes rückgängig zu machen. Auf einer im Frühjahr 1024 in Höchst tagenden Synode suchte er seine Suffraganbischöfe auf eine geschlossene Linie gegen das päpstliche Urteil einzuschwören, was ihm auch gelang, weil unter den Anwesenden viele waren, die ihre Weihe dem Metropoliten verdankten. Der Antwortbrief, den die Synode wohl im Sinne Aribos formulierte, erreichte Benedikt VIII. allerdings nicht mehr, da dieser bereits im April 1024 verstorben war. Möglicherweise erstrebte man eine Revision des Urteils durch seinen Nachfolger Johannes XIX. Das Antwortschreiben ist auch deshalb interessant, weil es aufzeigt, welche Folgen der Entzug des Palliums mit sich brachte.
    Johannes XIX. hat diesen Brief nie beantwortet, wie er auch, vorsichtiger als sein Amtsvorgänger, sich hütete, dort offen Stellung zu beziehen, wo Reichsinteressen im Spiel waren. Doch keine Entscheidung ist auch eine Entscheidung! Während der gganzen Amtszeit hat der Papst kein Privileg für Aribo ausgestellt. Dieser Balanceakt in der Schwebe veranlaßte den palliumslosen Metropoliten wohl auch dazu, auf der Frankfurter Nationalsynode des Jahres 1027 die Hammersteinische Eheaffäre erneut vorzubringen. Als KONRAD II. das Verfahren kurzerhand niederschlug , war Aribos "harter und stolzer Sinn" gebrochen. Um die Opposition in den eigenen Reihen zu brechen, mußte Aribo sich 1031 zu einem spektakulären Schritt, zum Bußgang nach Rom, aufraffen. Wenn die Verhandlungen um Rückgabe des Palliums mit Johannes XIX. positiv verlaufen sein sollten - was wenig wahrscheinlich ist - nützten sie Aribo nicht mehr, da er auf der Rückreise von Rom in Como vom Tod überrascht wurde.

    Hlawitschka Eduard: Seite 45, "Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen" 1969

    Bezeichnet werden Otto und Irmingard nach der am rechten Rheinufer, unterhalb von Neuwied gelegenen Burg Hammerstein, die dem Grafen Otto zusammen mit einer Grafschaft in der Wetterau von seinem Vater überkommen war. Was ihm all sein Ungemach, die Verdammung auf verschiedenen Synoden, den kirchlichen Bannspruch und die Belagerung, ja sogar die Zerstörung seiner Burg Hammerstein einbrachte, die er nach dreimonatiger Belagerung zu Jahresende 1020 gegen die Gewährung freien Abzuges aufgeben mußte, war seine Ehe mit der Gräfin Irmingard, einer entfernten Blutsverwandten, und die Weigerung der beiden Gatten, diese Ehe aufzulösen. Thietmar von Merseburg schreibt in seinem Chronicon, dass am 16. März 1018 eine große Synode in Nijmwegen stattfand.
    Es zeigt sich aber auch, dass Otto von Hammerstein der mächtigen Familie der sogenannten KONRADINER angehörte, denen HEINRICH II. seit der gegen ihn gerichteten Thronkandidatur Herzog Hermanns II. von Schwaben im Jahre 1002 mit höchstem Mißtraueen gegenüberstand. Und HEINRICHS hartnäckige Haltung gegenüber dem Hammersteiner Ehepaar dürfte wohl letzten Endes auf jener nur mit Mühe überwundenen Gegnerschaft , die nach dem frühen Tode Kaiser OTTOS III. aufgebrochen war, beruhen. Ans offene Tageslicht kamen diese Spannungen freilich erst 1016/17 .

    Trillmich Werner: Seite 140, "Kaiser Konrad II. und seine Zeit"

    Nach der Befriedung Lothringens untersuchte eine vom Kaiser geleitete Synode zu Nymwegen die Ehe des konradinischen Wetteraugrafen Otto von Hammerstein , der über Ländereien am Mittelrhein, in Hessen und Mainfranken verfügte. Vermählt war er mit Irmingard, einer Schwester Herzog Gottfrieds. Ihre Verbindung bestand zwar seit Jahren unangefochten, galt aber strengen Kanonisten wegen allzu enger Verwandtschaft als fragwürdig. HEINRICH II. ließ die seinen Gegnern nahestehenden Eheleute exkommunizieren, weil sie mehrfach gerichtliche Vorladungen mißachtet hatten. Der Episkopat erhielt Weisung, alle ihre Freunde und Vasallen zur Verantwortung zu ziehen, die diese Entscheidung mißachten sollten. Daraufhin erkannte der Graf im Juni auf einem Fürstentag zu Bürgel bei Offenbach am Main die Nichtigkeit seiner Ehe an, doch nahm das gemaßregelte Paar sein gemeinsames Leben bald wieder auf, ohne dass der Kaiser dagegen einschritt. Wenige Monate nach Ostern 1020 versuchte Otto von Hammerstein, Erkanbald von Mainz in seiner Gewalt zu bringen, doch der Erzbischof entkam. Da es dem Kaiser nicht gelang, durch Verhandlungen einen Ausgleich herbeizuführen, ließ er Otto, der auf die Hilfe des Kölner Erzbischofs vertraute, erneut bannen und nahm während des Herbstes persönlich an der Belagerung von Hammerstein teil. Nach drei Monaten ergaben sich die Gräflichen am 26.12.1020 gegen das Zugeständnis freien Abzugs. Die Burg wurde zerstört, Otto und Irmgard des Landes verwiesen. Ein großer Teil ihrer fränkischen Besitzungen scheint an das Bistum Bamberg gefallen zu sein. Nach Erkanbalds Tode nahm der neue Erzbischof Aribo (1021-1031) den Eheprozeß des Paares wieder auf, so dass Otto 1023 auf einer Provinzialsynode zu Mainz gegen Rückgabe konfiszierter Ländereien in die Scheidung einwilligte. Um jede Anfechtung dieses Ergebnisses unmöglich zu machen, bestimmte am 12.8.1023 eine weitere Synode zu Seligenstadt, Berufungen an die Instanz des Papstes seien erst nach erfolgter Buße und nur mit Einwilligung des Erzbischofs zulässig. Irmgard aber reiste trotzdem nach Rom. Dort erreichte sie, dass Benedikt VIII. ihren Fall durch eine Legation untersuchen ließ und Aribo wegen anmaßender Beeinträchtigung päpstlicher Rechte das Pallium entzog. Natürlich verlangte der empörte Erzbischof die sofortige Zurücknahme der kurialen Maßregelung und ein Strafverfahren gegen Irmingard wegen rechtswidrigen Verhaltens, doch des Papstes und bald darauf des Kaisers Tod machten weitere Verhandlungen unmöglich.

    Weinfurter, Stefan: Seite 102,118,190,199,202-204,"Heinrich II. (1002-1024) Herrscher am Ende der Zeiten"

    Aribo kämpfte damals mit allen Mitteln gegen die Ehe des Grafen Otto von Hammerstein, die seiner Meinung nach eine unzulässige Nahehe war. Irmingard, die Gemahlin Ottos, hatte sich ihrerseits nach Rom an Papst Benedikt VIII. gewandt und um eine Entscheidung zu ihren Gunsten angesucht, was Aribo wiederum als Verletzung seiner Amtskompetenz ansah.
    Aribos unerbittliches Vorgehen gegen die angebliche Nahehe des Grafen Otto von Hammerstein, auch dies in völligem Einvernehmen mit HEINRICH II., wird uns noch beschäftigen.
    Aber den beteiligten Fürsten war nicht wohl bei diesen Ereignissen. Sie versuchten, die Schäden in Grenzen zu halten und immer wieder zwischen den Parteien zu vermitteln. Unter ihnen befand sich der mächtige KONRADINER Otto von Hammerstein, Bruder Gerbergas, der Gemahlin Heinrichs von Schweinfurt. Auf seinen Rat hin übergab Bukko, der Bruder des Schweinfurters, dem König die Burg Creußen und erlangte dafür den freien Abzug Gerbergas, ihrer Kinder undd er ganzen Burgbesatzung. Das wird man als großen Erfolg der fürstlichen Vermittlung werten dürfen.
    Ähnliches gilt für die mächtige rhein- und mainfränkische Adelsfamilie der KONRADINER. In weiblicher Linie gehörte ihr Erzbischof Heribert von Köln an, der große Gegner HEINRICHS II. Eine Kernzone konradinischer Interessen bildete das Herzogtuum Schwaben. Auch über den Tod des jungen Herzogs Hermann III. (1012), des letzten männlichen Vertreters der schwäbischen Linie, hinaus blieb dort die Gegnerschaft zu HEINRICH II. bestehen. Die Führung im KONRADINER-Clan aber hatte, bis zu seinem Tod 992, vor allem bei Heribert gelegen, dem Grafen im hessischen Kinziggau, im Engersgau und in der Wetterau. Von seinen Söhnen starb der eine, Gebhard, 1016. Der andere war Otto, der nach dem Tod seines Bruders alle Besitzungen und Grafschaften dieser Linie in seiner Hand vereinte. Dazu kam noch die Ausstattung seiner Gemahlin in der Gegend von Herzogenaurach, Langenzenn und Fürth im östlichen Franken. Damit stieg Otto zu einem der mächtigsten Adelsherrn dieser zeit auf. Sein Hauptsitz befand sich auf der Burg Hammerstein, etwas südlich von Andernach am rechten Rheinufer gelegen. Sie war eine der gewaltigen neuen Höhenburgen, die sich der Adel damals zu errichten begann, ganz entsprechend den Burgen Heinrichs von Schweinfurt.
    Otto von Hammerstein, seit 1016 der letzte erwachsene KONRADINER in männlicher Linie, war verheiratet mit Irmingard. Sie war eine Tochter des Grafen Gottfried von Verdun und Schwester Herzog Gottfrieds von Nieder-Lothringen und verwandt mit der Kaiserin Kunigunde [Der Vater der Kaiserin Kunigunde, Siegfried von Luxemburg und Gozlin, der Großvater Irmingards, waren Brüder.]. Diese Ehe des Hammersteiners nun wurde über ein Jahrzehnt lang Gegenstand eines erbittert ausgetragenen Konflikts. 1016/17 begann HEINRICH II., die Rechtmäßigkeit der Ehe zwischen Otto und Irmingard anfechten zu lassen. Der Vorwurf lautete: verbotene Verwandtenehe. Nachdem das Paar mehrere Vorladungen auf Synoden ausgeschlagen hatte, führte die Synode in Nimwegen am 16. März 1018 in Anwesenheit HEINRICHS II. eine Entscheidung herbei: Otto und Irmingard, die schon lange in unrechtmäßiger Verbindung gelebt hatten, wurden wegen Nichtachtung wiederholter Ladungen exkommuniziert.
    Man darf diese sogenannte Hammersteiner Fehde nicht isolieren, auch wenn der weitere Verlauf dieses Konflikts sich sehr ungewöhnlich entwickelte. Die Verurteilung durch die Synode von Nimwegen am 16. März 1018 führte zunächst dazu, daß Otto im Mai 1018 auf einem Hoftag in Bürgel am Main nördlich von Offenbach vor HEINRICH II. und Erzbischof Erkanbald von Mainz erschien, um Dispens und Gande zu erbitten. Aber durch drei Eideszeugen wurde die Nahehe bestätigt und ihre Unrechtmäßigkeit bekräftigt. Otto unterwarf sich dem Urteil und stellte die Trennung in Aussicht. In Wirklichkeit kümmerte sich das Paar nicht darum und lebte weiter zusammen. Es kam zu erneuten Mahnungen und Drohungen durch den Mainzer Erzbischof. Da begann sich Otto von Hammerstein gegen den ständigen Störenfried zu wehren, fiel in Mainzer Gebiet ein und versuchte, den Erzbischof selbst auf einer Rheinfahrt zu überfallen und gefangenzunehmen. Damit freilich hatte er sich des offenen Friedensbruchs schuldig gemacht und das Eingreifen des Kaisers provoziert. Im September 1020 rückte diese mit seinem Heer an die Burg Hammerstein, in der sich Otto und Irmingard verschanzt hatten. Nach drei Monaten waren die beiden mit ihren Leuten ausgehungert. Am Weihnachtstag 1020 mußten sie die Burg öffnen. Diese wurde daraufhin geschleift und als Reichsgut eingezogen. Wohin sich das Ehepaar begab, wissen wir nicht.
    1023 nahm Aribo von Mainz das Verfahren gegen Otto und Irmingard wieder auf und zitierte sie nach Mainz auf eine Provinzialsynode. Beide erschienen dort, und Otto unterwarf sich erneut dem Spruch der Synode. Öffentlich entsagte er seiner Gattin.
    Der neue König jedoch, der SALIER KONRAD II. sah überhaupt keine Veranlassung gegen Nahehen vorzugehen. Damit hätte er seine eigenen Ehe mit Gisela gefährdet. Außerdem stand Otto von Hammerstein im Lager seiner Anhänger. Als Aribo 1027 auf einem Hoftag in Frankfurt das Verfahren noch einmal aufnehmen wollte, wurde er daher von KONRAD II. scharf und für immer zurückgewiesen. Irmingard und Otto konnten ihre Ehe endlich ungestört weiterführen.


    oo Ermengard (Irmingard) von Verdun, Tochter des Grafen Gottfried, um 975- 1042

    Kinder:

    - Udo - 1034

    Nach Jackman/Fried

    - Mathilde
    oo Liudolf


    Literatur:
    Althoff Gerd: Die Ottonen. Königsherrschaft ohne Staat. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 2000 Seite 224 - Boshof Egon: Die Salier und das Reich, Verlag W. Kohlhammer Suttgart 1987 Seite 38 - Bresslau Harry: Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Konrad II., Verlag von Duncker & Humblot Berlin Band II Seite 225,226 - Ennen, Edith: Frauen im Mittelalter. Verlag C.H. Beck München 1994, Seite 98,239 - Erkens, Franz-Reiner: Konrad II. Herrschaft und Reich des ersten Salierkaisers. Verlag Friedrich Puset Regensburg 1998, Seite 28,50,62 - Fried, Johannes: Prolepsis oder Tod? Methodische und andere Bemerkungen zur Konradiner-Genealogie im 10. und frühen 11. Jahrhundert - Glocker Winfrid: Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik. Böhlau Verlag Köln Wien 1989 VII,102 Seite 311,313,333 - Hirsch, Siegfried: Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Heinrich II., Verlag von Duncker & Humblot Berlin 1864 Band III Seite 73 - Hlawitschka, Eduard: Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen. Genealogische Studien zur Geschichte Lothringens und des Reiches im 9.,10. und 11. Jahrhundert, Saarbrücken 1969, Seite 15,45-51,53,58,62-64,69,70,73,119,125,127,138,146,179 - Holtzmann Robert: Geschichte der sächsischen Kaiserzeit. Deutscher Taschenbuch Verlag München 1971 Seite 381,446-449 - Schneidmüller, Bernd/Weinfurter Stefan/Hg.): Otto III.- Heinrich II. Eine Wende?, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1997, Seite 92,365,374,381 - Schnith Karl: Frauen des Mittelalters in Lebensbildern. Verlag Styria Graz Wien Köln 1997 Seite 96-98,100,104 - Schnith Karl Rudolf: Mittelalterliche Herrscher in Lebensbildern. Von den Karolingern zu den Staufern. Verlag Styria Graz Wien Köln 1990 Seite 177 - Weinfurter, Stefan: Heinrich II. (1002-1024) Herrscher am Ende der Zeiten, Verlag Friedrich Puset Regensburg 1999, Seite 102,118,165,190,199,202-204 - Thietmar von Merseburg: Chronik Wissenschaftliche Buchgemeinschaft Darmstadt 1992 Seite 218,446,460 - Werner Karl Ferdinand: Die Nachkommen Karls des Großen bis um das Jahr 1000 (1.-8. Generation) Band IV in: Braunfels Wolfgang: Karl der Große Lebenswerk und Nachleben. Verlag L. Schwann Düsseldorf Seite 476 -

    Allgemeine Deutsche Biographie: Otto (Graf im Engersgau)

    Hammerstein: Otto Graf v. H., war der Sohn des Grafen Heribert von der Wetterau († um 997) und gehörte dem konradinischen Hause an; Brüder seines Vaters waren der Herzog Konrad von Alemannien und der 982 in der Schlacht gegen die Saracenen gefallene Udo. Der junge Otto begegnet uns zuerst im J. 1002, wo er von Heinrich II. unter dem Herzog von Kärnthen gegen Arduin nach Italien gesandt wurde, ein Zug, der Anfangs 1003 mit der Niederlage in der Ebene von Fabrica endete. Später vermählte er sich mit der Irmgard, der Tochter eines Fürsten Gottfried (vielleicht aus dem Hause der Ardennergrafen); es ist nicht unmöglich, daß er erst durch diese Ehe in den Besitz der Burg Hammerstein (gegenüber Andernach am rechten Rheinufer), nach der er genannt wird, gelangt ist. Irmgard war mütterlicherseits und zwar noch innerhalb der verbotenen Grade seine Verwandte; es ist bekannt, wie sehr Kaiser Heinrich II. dergleichen kirchlich unzulässige Verbindungen mißbilligte; H. verlor dadurch seine Gunst. Nachdem wiederholte Ladungen vor das geistliche oder kaiserliche Gericht unbeachtet geblieben waren, wurde auf dem Nymweger Tage von 1018 die Excommunication über das Paar ausgesprochen. In Folge dessen stellte sich noch in demselben Jahr, als Heinrich nach Pfingsten zu Bürgel bei Offenbach Hof hielt, H. daselbst und unterwarf sich dem Kaiser; in Gegenwart des Erzbischofs Erkanbald von Mainz und auf den Eid von drei Zeugen wurde die Ehe für nichtig erklärt. Indessen die Liebe Otto’s zu seiner Gemahlin war mächtiger als seine Scheu vor des Kaisers Ungnade und der Kirche Zorn; ungeachtet seiner Unterwerfung zu Bürgel vereinigte er sich bald wieder mit Irmgard. Erzbischof Erkanbald konnte diesen hartnäckigen Ungehorsam nicht ungestraft lassen; von neuem richtete er Ermahnungen und Drohungen an H., erzielte aber damit nur die Wirkung, daß der Graf von glühendem Haß gegen den Priester erfüllt wurde, der seinem Glück in den Weg trat. Er befehdete den Erzbischof und verwüstete das mainzische Gebiet: dann unternahm er sogar einen Handstreich gegen die Person des Erzbischof, dem er auf einer Rheinfahrt auflauerte. Das Fahrzeug, das Erkanbald trug, entkam zwar, aber seine Begleiter, die auf anderen Nachen folgten, geriethen in Gefangenschaft und wurden auf Burg H. schmählich mißhandelt. Der Kaiser durfte diesen schnöden Friedensbruch natürlich nicht ruhig ertragen. Auf den Rath der Großen forderte er H. durch Boten, durch seine Freunde, durch ein Schreiben zur Unterwerfung auf; als H. hartnäckig blieb, verfiel er wiederum in Kirchenbann und Reichsacht. Im September 1020 zog Heinrich selbst mit Heeresmacht gegen seine Burg. Drei Monate hielt sich die uneinnehmbare Veste; erst als die Lebensmittel zu Ende gingen, übergab H. am 26. December die Burg; ihm selbst und seiner Gemahlin scheint freier Abzug gestattet worden zu sein; aber Kirchenbann und Reichsacht wurden nicht gelöst; unstät und flüchtig schweifte das Paar umher. Indessen auch so konnte ihre Verbindung nicht geduldet werden; auf einem Concil zu Mainz (Juni 1028) vor Aribo, Erkanbald’s Nachfolger, wurden sie abermals zur Verantwortung gezogen. Wie einst zu Bürgel, so beugte sich auch diesmal [490] H. dem Zorn des Kaisers und den Ermahnungen der Bischöfe; er entsagte von Neuem seiner Gattin. Irmgard aber blieb trotzigeren Sinnes; sie pilgerte nach Rom, um bei dem Papst Berufung gegen das Urtheil der Mainzer Synode einzulegen: daß sie bei Benedict VIII. günstige Aufnahme fand, war die Veranlassung eines schweren Conflictes zwischen dem Papst und dem Erzbischof von Mainz. Günstiger gestaltete sich das Geschick des Paares erst unter Konrad II., der ja selbst mit seiner Ehe den Satzungen der Kirche trotzte. Vielleicht auf Grund einer päpstlichen Dispensation lebten sie unangefochten mit einander; den einzigen Versuch, den Aribo auf dem Frankfurter Concil von 1027 machte, das Verfahren gegen sie zu erneuern, verhinderte der Kaiser. H. begegnet mehrfach in der Umgebung Konrads, von dem er ein Lehen aus Hersfelder Kirchengut empfing und als Gaugraf der Wetterau; Irmgard stand sogar, wie es scheint, in näheren Beziehungen zum Kaiser. H. starb wahrscheinlich 1036; sein, wie es scheint, einziger Sohn Udo war ihm schon 1034 im Tode vorangegangen. Irmgard muß ihn überlebt haben und wird erst kurz vor dem Januar 1043 gestorben sein.
    Hirsch, Jahrb. des d. Reichs unter Heinrich II., Bd. III, her. v. Breßlau; Breßlau, Jahrb. des d. Reichs unter Konrad II.

    Otto heiratete von Verdun, Irmgard. Irmgard (Tochter von von Verdun, Gottfried I. und Billung, Mathilde) wurde geboren um 975; gestorben in 1042. [Familienblatt] [Familientafel]


  2. 3.  von Verdun, Irmgard wurde geboren um 975 (Tochter von von Verdun, Gottfried I. und Billung, Mathilde); gestorben in 1042.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Gräfin von Hammerstein

    Notizen:

    Irmingard von Verdun
    Gräfin von Hammerstein
    um 975- 1042

    Einzige Tochter des Grafen Gottfried von Verdun und der Mathilde Billung von Sachsen, Tochter von Herzog Hermann
    Schwester der Herzöge Gottfried II. und Gozelo I. von Nieder-Lothringen


    Brandenburg Erich: Tafel 33 Seite 67, "Die Nachkommen Karls des Großen"

    IX. Generation 87. Irmgard
    * ..., + 1042
    Gemahl: Otto von Hammerstein, KONRADINER (siehe VIII 15)

    Glocker Winfrid: Seite 311, "Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik"

    VI. 62 Irmgard ("von Hammerstein) + 1042
    oo Otto von Hammerstein, Graf in der Wetterau
    c 975, + (?) 1036 VI 5

    Vgl, Brandenburg IX, 86, Renn, Grafenhaus Seite 38 und Hlawitschka, Anfänge Seite 45-70


    Verwandtschaft Irmingards - Otto


    Ennen, Edith: Seite 98, „Frauen im Mittelalter“

    Tragisch konnte sich die zu nahe Verwandtschaft auswirken, wenn ein Ehepaar nicht voneinander lassen wollte, geistliche und weltliche Autoritäten aber die Trennung wegen Verwandtschaft verlangten. So war es in der Ehesache Ottos von Hammerstein mit Irmgard. Otto war Graf im Engersgau, sein Sitz die auf einem mächtigen Felsen rechtsrheinisch zwischen Leutesdorf und Rheinbrohl gelegene Burg Hammerstein. Der Widerstand gegen die Ehe hatte politische Hintergründe: Der regierende deutsche Kaiser HEINRICH II. war den KONRADINERN, deren Geschlecht Otto entstammte, feindlich. Otto lieferte ihm eine Handhabe zum Eingreifen, als er sich zu einem Überfall auf den Erzbischof von Mainz, der die Trennung der Ehe wollte, hinreißen ließ. Der Kaiser zwang 1020 nach dreimonatiger Belagerung der Burg Hammerstein Otto sich zu unterwerfen, er und Irmgard retteten nur das nackte Leben. Als das Paar weiter zusammenlebte, setzte Erzbischof Aribo von Mainz ihre erneute Exkommunikation durch. Otto unterwarf sich, Irmgard ging nach Rom. Benedikt VIII. nahm ihre Berufung an. Das wiederum führte zu einem Konflikt zwischen Papst und Erzbischof. Otto und Irmgard haben ihre Ehe fortgesetzt. Otto wurde Graf in der Wetterau, Hammerstein blieb Reichsbesitz.

    Hermann Klaus-Jürgen: Seite 75-78, "Das Tuskulanerpapsttum"

    Ausgelöst wurde diese Machtprobe zwischen dem trotzigen Erzbischof Aribo von Mainz und dem nicht minder unbeugsamen Papst durch den Hammersteiner Eheskandal, der allerdings schon Jahre anlag, ohne zu einem befriedigenden Ende geführt worden zu sein, Graf Otto von Hammerstein und seine Frau Irmingard waren nahe verwandt, weshalb die Ehe nach kanonischem Recht ungültig war. Ottohatte sich dennoch in all den Jahren der Zuneigung König HEINRICHS erfreuen können, obwohl die negative Einstellung des Herrschers zur Verwandtenehe sittsam bekannt war. Allerdings scheint der Mainzer Metropolit Erkembald beim König darauf gedrängt zu haben, die Ehe ausfzulösen. "Continue vocaciones" an den Grafen und seine Frau zum Erscheinen vor dem erzbischöflichen Gericht fruchteten nichts, da beide Ehegatten "coeco furibundus amore" es vorzogen, die Einladungen zu ignorieren. Daraufhin fand Erzbischof Erkembald von Mainz im Laufe des Jahres 1017/18 beim Kaiser Gehör, denn dieser entschied die leidige Angelegenheit auf einer 1018 in Nymwegen tagenden Synode zuungunsten der Hammersteiner "ob inobedienciam" wurden Otto und Irmingard wegen ungebührlichen blutschänderischen Zusammenlebens von der Synode exkommuniziert und ihre Helfer zur Rechenschaft vor ihren Erzbischof zitiert. Ottosah sich nun von königlicher wie von kirchlicher Seite gedrängt, entweder auf sein geliebtes Eheweib zu verzichten oder entsprechende Strafmaßnahmen hinzunehmen. Auf dem nach Pfingsten 1018 in Bürgel bei Offenbach am Main abgehaltenen Fürstentag erschien der comes bußfertig und verzichtet im Beisein des Kaisers und des Erzbischofs Erkembald auf seine Frau. Sei es, dass die treuliebende Ehefrau ihrem Mann bei seiner Rückkehr wegen solch schnöden Verhaltens Vorhaltungen machte, sei es, dass der Graf in seiner Liebe zu Irmingard von selbst seinen Entschluß bereute, Otto sah jedenfalls in einer gewaltsamen Beseitigung des ihn in seinem Eheglück störenden Erzbischofs eine reelle Chance, auch sein Eheproblem elegant zu lösen. Doch die Häscher des Rheingrafen verfehlten bei einem Überfall die Person des Erzbischofs um wenige Minuten; nur das Gefolge geriet in die Hände Ottos und wurde auf seiner Burg eingekerkert, wohl in der Absicht, mit einem Tauschhandel eine schweigende Duldung der Ehe zu erreichen. Durch den Deutschlandbesuch Benedikts VIII. im Jahre 1020 mit anderen Aufgaben beschäftigt, versuchte HEINRICH, den Ehestreit trotz des Gewaltaktes des Hammersteiners auf gütlichem Weg beizulegen. Als aber weder Freunde des Ehepaares noch ein persönlicher Vermittlungsversuch des Kaisers die Hammersteiner zum Nachgeben zwingen konnten, beschloß eine Reichsversammlung, das renitente Paar mit dem Anathem zu belegen. - Otto zog sich daraufhin auf seine Burg Hammerstein am Rhein zurück und zeigte an, dass er für seine Liebe gewillt war, Rebell gegen Kaiser und Kirche zu werden. HEINRICH, der solch trotziges Verharren nicht ungeahndet lassen konnte, beantwortete diese Tat des Hammersteiners mit Einschließung der Burg. Weihnachten 1020 sah Otto sich wegen Aushungerung zur Kapitulation gezwungen und erhielt vom Kaiser freien Abzug.
    Es scheint, als ob dem Kaiser wie dem Erzbischof die Einziehung des hammersteinischen Vermögens als ausreichende Strafe genügte, denn keine Quelle berichtet von einer neuerlichen Verdammung oder Trennung der beiden Eheleute, die in den nächsten Jahren wegen ihrer Liebe ein unstetes Wanderleben auf sich nehmen mußten. Mitte des Jahres 1023 aber war der Widerstand Ottos gebrochen. Auf einer von Erzbischof Aribo, dem Nachfolger Erkembalds, nach Mainz einberufenen Provinzialsynode willigte der Graf in die Auflösung seiner Ehe ein und erhielt dafür die eingezogenen Güter zurück. Seine Frau Irmingard hingegen nahm die Unterwerfung nicht an; sie beschloß, nach Rom zu gehen und dort die Entscheidung des Papstes anzurufen.
    Der Ehestreit mit dem Hammersteiner drohte nun zu einer Prestigefrage für Aribo zu werden, denn wenn Benedikt VIII. für die Rechtmäßigkeit der Ehe votierte, war der Erzbischof bloßgestellt, und die Entscheidungen der voraufgegangenen Synoden waren mit einem Schlag nichtig. So beschloß der Metropolit, der drohenden päpstlichen Entscheidung zuvorzukommen, indem er seinen Beschluß von einer Synode bekräftigen ließ, um so eine mögliche Intervention Benedikts VIII. im vorhinein zu vereiteln. Doch schien dies das unklügste zu sein, was der Erzbischof unternehmen konnte. Aus seiner persönlichen Bekanntschaft mit dem Papst mußte er wissen, dass der TUSKULANER nicht vergebens einen jahrelangen Kampf in S-Italien für die Belange der römischen Kirche geführt hatte, um sich jetzt von einem Metropoliten und seiner Provinzialsynode Entscheidungen diktieren zu lassen. Falls Benedikt zunächst noch unschlüssig gewesen sein sollte, welche Wahl zu treffen sei, so zwangen ihn die Seligenstädter Synodialbeschlüsse vom 12. August 1023 geradezu auf die Seite Irmingards, denn hier bestritt man dem Papsttum expressis verbis das Recht, Streitfälle in letzter Instanz entscheiden zu können.
    Der Papst reagierte auf diese Entschlüsse prompt und hart. Wohl auch vom Kölner Erzbischof Pilgrim, der zu dieser Zeit in Rom weilte, über die Pläne Aribos in einem für den Mainzer nicht günstigen Licht informiert, sandte Benedikt eine Legation nach Deutschland, die Näheres in Erfahrung bringen sollte. Das Ergebnis dieser Untersuchung scheint zuungunsten des Mainzers ausgefallen zu sein, denn eine weitere Delegation überbrachte dem Metropoliten das Urteil des Papstes, der dem Erzbischof das Pallium entzog. Diese Entscheidung traf schwer. Aribo selbst schrieb an die Kaiserin Kunigunde - mit ihrer Intervention bei HEINRICH suchte er sich wohl Rückendeckung zu verschaffen - die Legaten hätten ihn mit "Ängstlichkeit" erfüllt, sein Gewissen aber sei ruhig. Dennoch bemühte sich der aufgescheuchte Erzbischof eiligst, die Entscheidung des Papstes rückgängig zu machen. Auf einer im Frühjahr 1024 in Höchst tagenden Synode suchte er seine Suffraganbischöfe auf eine geschlossene Linie gegen das päpstliche Urteil einzuschwören, was ihm auch gelang, weil unter den Anwesenden viele waren, die ihre Weihe dem Metropoliten verdankten. Der Antwortbrief, den die Synode wohl im Sinne Aribos formulierte, erreichte Benedikt VIII. allerdings nicht mehr, da dieser bereits im April 1024 verstorben war. Möglicherweise erstrebte man eine Revision des Urteils durch seinen Nachfolger Johannes XIX. Das Antwortschreiben ist auch deshalb interessant, weil es aufzeigt, welche Folgen der Entzug des Palliums mit sich brachte.
    Johannes XIX. hat diesen Brief nie beantwortet, wie er auch, vorsichtiger als sein Amtsvorgänger, sich hütete, dort offen Stellung zu beziehen, wo Reichsinteressen im Spiel waren. Doch keine Entscheidung ist auch eine Entscheidung! Während der ganzen Amtszeit hat der Papst kein Privileg für Aribo ausgestellt. Dieser Balanceakt in der Schwebe veranlaßte den palliumslosen Metropoliten wohl auch dazu, auf der Frankfurter Nationalsynode des Jahres 1027 die Hammersteinische Eheaffäre erneut vorzubringen. Als KONRAD II. das Verfahren kurzerhand niederschlug , war Aribos "harter und stolzer Sinn" gebrochen. Um die Opposition in den eigenen Reihen zu brechen, mußte Aribo sich 1031 zu einem spektakulären Schritt, zum Bußgang nach Rom, aufraffen. Wenn die Verhandlungen um Rückgabe des Palliums mit Johannes XIX. positiv verlaufen sein sollten - was wenig wahrscheinlich ist - nützten sie Aribo nicht mehr, da er auf der Rückreise von Rom in Como vom Tod überrascht wurde.

    Hlawitschka Eduard: Seite 45,53, "Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen"

    Bezeichnet werden Otto und Irmingard nach der am rechten Rheinufer, unterhalb von Neuwied gelegenen Burg Hammerstein, die dem Grafen Otto zusammen mit einer Grafschaft in der Wetterau von seinem Vater überkommen war. Was ihm all sein Ungemach, die Verdammung auf verschiedenen Synoden, den kirchlichen Bannspruch und die Belagerung, ja sogar die Zerstörung seiner Burg Hammerstein einbrachte, die er nach dreimonatiger Belagerung zu Jahresende 1020 gegen die Gewährung freien Abzuges aufgeben mußte, war seine Ehe mit der Gräfin Irmingard, einer entfernten Blutsverwandten, und die Weigerung der beiden Gatten, diese Ehe aufzulösen. Thietmar von Merseburg schreibt in seinem Chronicon, dass am 16. März 1018 eine große Synode in Nijmwegen stattfand.
    Es zeigt sich aber auch, dass Otto von Hammerstein der mächtigen Familie der sogenannten KONRADINER angehörte, denen HEINRICH II. seit der gegen ihn gerichteten Thronkandidatur Herzog Hermanns II. von Schwaben im Jahre 1002 mit höchstem Mißtrauen gegenüberstand. Und HEINRICHS hartnäckige Haltung gegenüber dem Hammersteiner Ehepaar dürfte wohl letzten Endes auf jener nur mit Mühe überwundenen Gegnerschaft, die nach dem frühen Tode Kaiser OTTOS III. aufgebrochen war, beruhen. Ans offene Tageslicht kamen diese Spannungen freilich erst 1016/17.
    Da andererseits schon H. Bresslau darauf aufmerksam gemacht hat, daß jene Irmingard, die Kaiser KONRAD II. Auskunft über die Herkunft des Abtes Poppo von Stablo erteilte und dabei als nobilissimi principis Gotefridi filia bezeichnet ist, nur eine Tochter des Grafen Gottfried von Verdun gewesen sein kann, der durch seine tapfere Verteidigung Verduns und die dafür erlittene Gefangenschaft in Frankreich als Gottfried der Gefangene in die Geschichte eingegangen ist [Die Identifizierung ist gut zu begründen; war doch Gottfried von Verdun zugleich Markgraf von Eenham an der Schelde und so konnte dessen Tochter auch gut über die Herkunft des zu Deynze an der Lys (bei Gent) heimischen Poppo von Stablo Bescheid wissen. Außerdem paßt die Bezeichnung princeps für diesen Grafen und Markgrafen, der auch noch Vater zweier Herzöge gewesen ist, vortrefflich. Sogar als dux wird ja doch auch Gottfried von Verdun in nur wenig späteren Quellen bezeichnet.], nimmt auch - bei einer weiteren Identifizierung jener Irmingard principis Gotefridi filia mit Irmingard von Hammerstein [H. Bresslau, (Forschungen zur deutschen Geschichte XXI Seite 405), der auch diese weitere Identifizierung bereits vornahm, weist auf eine Traditionsnotiz aus den Werdener Heberegistern hin, wonach Oddo comes una cum conjuge sua Irmingarda pro foenore mutandi der Abtei Werden den Wald Liettrud und das Land Nas in Friesland verpfändete. Dadurch wird die Besitzverankerung der Hammersteiner auch im belgisch-niederländischen Raum deutlich und die Möglichkeit, daß Irmingard über die Abstammungsverhältnisse von Personen dieses Raumes (Popoo von Stablo) Bescheid wissen konnte, nochmals evident. Daß es sich bei Graf Oddo und seiner Frau Irmingard tatsächlich um die Hammersteiner handelt, läßt sich noch dadaurch unterstreichen, daß schon Udo II., der offenbar kinderlos verstorbene Bruder von Ottos Vater Heribert, in enger Verbindung zu jener forstis ... que vocatur Liethforest nachweisbar ist (vgl. J. Halkin et C. G. Roland, Receuil des chartes de Pabbaye de Stavelot-Malmedy I (1909) Seite 178 nr. 78). Nicht zuletzt werden Irmingards und Ottos von Hammerstein Beziehungen zu jenen Landstrichen darin sichtbar, daß ihr Eheprozeß gerade in Nijmwegen begann.], die ja die Tochter eines Gottfried war, wie die genealogischen Notiz aus dem Hammersteiner Prozeß zeigt - die Vorfahrenschaft Irmingards von Hammerstein zusehends Leben und Gestalt an.

    Trillmich Werner: Seite 140, "Kaiser Konrad II. und seine Zeit"

    Nach der Befriedung Lothringens untersuchte eine vom Kaiser geleitete Synode zu Nymwegen die Ehe des konradinischen Wetteraugrafen Otto von Hammerstein, der über Ländereien am Mittelrhein, in Hessen und Mainfranken verfügte. Vermählt war er mit Irmingard, einer Schwester Herzog Gottfrieds. Ihre Verbindung bestand zwar seit Jahren unangefochten, galt aber strengen Kanonisten wegen allzu enger Verwandtschaft als fragwürdig. HEINRICH II. ließ die seinen Gegnern nahestehenden Eheleute exkommunizieren, weil sie mehrfach gerichtliche Vorladungen mißachtet hatten. Der Episkopat erhielt Weisung, alle ihre Freunde und Vasallen zur Verantwortung zu ziehen, die diese Entscheidung mißachten sollten. Daraufhin erkannte der Graf im Juni auf einem Fürstentag zu Bürgel bei Offenbach am Main die Nichtigkeit seiner Ehe an, doch nahm das gemaßregelte Paar sein gemeinsames Leben bald wieder auf, ohne dass der Kaiser dagegen einschritt. Wenige Monate nach Ostern 1020 versuchte Otto von Hammerstein, Erkanbald von Mainz in seiner Gewalt zu bringen, doch der Erzbischof entkam. Da es dem Kaiser nicht gelang, durch Verhandlungen einen Ausgleich herbeizuführen, ließ er Otto, der auf die Hilfe des Kölner Erzbischofs vertraute, erneut bannen und nahm während des Herbstes persönlich an der Belagerung von Hammerstein teil. Nach drei Monaten ergaben sich die Gräflichen am 26.12.1020 gegen das Zugeständnis freien Abzugs. Die Burg wurde zerstört, Otto und Irmgard des Landes verwiesen. Ein großer Teil ihrer fränkischen Besitzungen scheint an das Bistum Bamberg gefallen zu sein. Nach Erkanbalds Tode nahm der neue Erzbischof Aribo (1021-1031) den Eheprozeß des Paares wieder auf, so dassOtto1023 auf einer Provinzialsynode zu Mainz gegen Rückgabe konfiszierter Ländereien in die Scheidung einwilligte. Um jede Anfechtung dieses Ergebnisses unmöglich zu machen, bestimmte am 12.8.1023 eine weitere Synode zu Seligenstedt, Berufungen an die Instanz des Papstes seien erst nach erfolgter Buße und nur mit Einwilligung des Erzbischofs zulässig. Irmgard aber reiste trotzdem nach Rom. Dort erreichte sie, dass Benedikt VIII. ihren Fall durch eine Legation untersuchen ließ und Aribo wegen anmaßender Beeinträchtigung päpstlicher Rechte das Pallium entzog. Natürlich verlangte der empörte Erzbischof die sofortige Zurückahme der kurialen Maßregelung und ein Strafverfahren gegen Irmingard wegen rechtswidrigen Verhaltens, doch des Papstes und bald darauf des Kaisers Tod machten weitere Verhandlungen unmöglich.

    Weinfurter, Stefan: Seite 102,199,202-204, "Heinrich II. (1002-1024) Herrscher am Ende der Zeiten"

    Aribo kämpfte damals mit allen Mitteln gegen die Ehe des Grafen Otto von Hammerstein, die seiner Meinung nach eine unzulässige Nahehe war. Irmingard, die Gemahlin Ottos, hatte sich ihrerseits nach Rom an Papst Benedikt VIII. gewandt und um eine Entscheidung zu ihren Gunsten angesucht, was Aribo wiederum als Verletzung seiner Amtskompetenz ansah.
    Otto von Hammerstein, seit 1016 der letzte erwachsene KONRADINER in männlicher Linie, war verheiratet mit Irmingard. Sie war eine Tochter des Grafen Gottfried von Verdun und Schwester Herzog Gottfrieds von Nieder-Lothringen und verwandt mit der Kaiserin Kunigunde [Der Vater der Kaiserin Kunigunde, Siegfried von Luxemburg und Gozlin, der Großvater Irmingards, waren Brüder.]. Diese Ehe des Hammersteiners nun wurde über ein Jahrzehnt lang Gegenstand eines erbittert ausgetragenen Konflikts. 1016/17 begann HEINRICH II., die Rechtmäßigkeit der Ehe zwischen Otto und Irmingard anfechten zu lassen. Der Vorwurf lautetete: verbotene Verwandtenehe. Nachdem das Paar mehrere Vorladungen auf Synoden ausgeschlagen hatte, führte die Synode in Nimwegen am 16. März 1018 in Anwesenheit HEINRICHS II. eine Entscheidung herbei: Otto und Irmingard, die schon lange in unrechtmäßiger Verbindung gelebt hatten, wurden wegen Nichtachtung wiederholter Ladungen exkommuniziert.
    Man darf diese sogenannte Hammersteiner Fehde nicht isolieren, auch wenn der weitere Verlauf dieses Konflikts sich sehr ungewöhnlich entwickelte. Die Verurteilung durch die Synode von Nimwegen am 16. März 1018 führte zunächst dazu, daß Otto im Mai 1018 auf einem Hoftag in Bürgel am Main nördlich von Offenbach vor HEINRICH II. und Erzbischof Erkanbald von Mainz erschien, um Dispens und Gande zu erbitten. Aber durch drei Eideszeugen wurde die Nahehe bestätigt und ihre Unrechtmäßigkeit bekräftigt. Otto unterwarf sich dem Urtel und stellte die Trennung in Aussicht. In Wirklichkeit kümmerte sich das Paar nicht darum und lebte weiter zusammen. Es kam zu erneuten Mahnungen und Drohungen durch den Mainzer Erzbischof. Da begann sich Otto von Hammerstein gegen den ständigen Störenfried zu wehren, fiel in Mainzer Gebiet ein und versuchte, den Erzbischof selbst auf einer Rheinfahrt zu überfallen und gefangenzunehmen. Damit freilich hatte er sich des offenen Friedensbruchs schuldig gemacht und das Eingreifen des Kaisers provoziert. Im September 1020 rückte diese mit seinem Heer an die Burg Hammerstein, in der sich Otto und Irmingard verschanzt hatten. Nach drei Monaten waren die beiden mit ihren Leuten ausgehungert. Am Weihnachtstag 1020 mußten sie die Burg öffnen. Diese wurde daraufhin geschleift und als Reichsgut eingezogen. Wohin sich das Ehepaar begab, wissen wir nicht.
    1023 nahm Aribo von Mainz das Verfahren gegen Otto und Irmingard wieder auf und zitierte sie nach Mainz auf eine Provinzialsynode. Beide erschienen dort, und Ottounterwarf sich erneut dem Spruch der Synode. Öffentlich entsagte er seiner Gattin.
    Irmingard aber dachte gar nicht daran, dem Mainzer Erzbischof zu gehorchen, und kündigte an, sie werde an den Papst nach Rom appellieren. Rasch wurde daher noch zum Herbst desselben Jahres 1023 eine Synode in Seligenstadt einberufen. Dort versammelten sich die Bischöfe von Worms, Straßburg, Augsburg, Bamberg und Würzburg unter dem Vorsitz ihres Erzbischofs und stellten unter anderem fest, daß eine Exkommunizierte wie Irmingard ohne Erlaubnis des zuständigen Bischofs gar nicht an den Papst appellieren dürfe.
    Aber Irmingard ließ sich nicht aufhalten und eilte zu Papst Benedikt VIII. nach Rom. Dort wurde sie gnädig aufgenommen. Aribo von Mainz aber trafen schärfste Maßregeln. Die Bischöfe der Mainzer Kirchenprovinz suchten nun einzulenken und gemeinsam den Papst dazu zu bewegen, Aribo die Schulterbinde wieder zu gestatteten und nach Möglichkeit auch die Exkommunikation Irmingards zu bestätigen. Aber all das hatte keine Konsequenzen mehr, denn Papst Benedikt starb am 9. April 1024 und drei Monate später folgte ihm Kaiser HEINRICH II. nach. Der neue König jedoch, der SALIER KONRAD II. sah überhaupt keine Veranlassung gegen Nahehen vorzugehen. Damit hätte er seine eigenen Ehe mit Gisela gefährdet. Außerdem stand Otto von Hammerstein im Lager seiner Anhänger. Als Aribo 1027 auf einem Hoftag in Frankfurt das Verfahren noch einmal aufnehmen wollte, wurde er daher von KONRAD II. scharf und für immer zurückgewiesen. Irmingard und Otto konnten ihre Ehe endlich ungestört weiterführen.

    Renn, Heinz: Seite 38, "Das erste Luxemburger Grafenhaus"

    Irmingard von Hammerstein steht in gutem Verhältnis zu den Herrschern KONRAD II. und HEINRICH III. Aus einem Diplom vom 5.1.1043 ersehen wir, daß Otto und Irmingard von KONRAD II. mit dem Hersfelder Gut bedacht worden sind, das erst nach dem Tode Irmingards an die Abtei zurückfällt. Auch HEINRICH III. überweist seiner "neptis" am 15.2.1041 ein Gut im Lüttichgau. Letztere Schenkung geschieht auf Verwenden des Herzogs Gozelo und seines Sohnes Godfrid, also des Sohnes und Enkels Godfrids des Gefangenen. Wir stellen somit eine enge Beziehunge zum salischen Königshause, anders zu den Nachkommen Gozlins fest. Dies paßt vortrefflich zu einer Stelle in der Vita Popponis, wo die Rede von einer Irmingard ist, die Zutritt zum Könige hat und die "nobilissimi principis Gotefridi filia" genannt wird. In diesem "nobilissimus priceps" sieht Bresslau meines Erachtens mit Recht Godfrid den Gefangenen, der zwar nicht selbst Herzog, aber Vater zweier Herzöge gewesen ist. Jener Godfrid, der 953 die Herzogswürde von Nieder-Lothringen erhält, kommt außer anderen Bedenken auch deshalb nicht in Frage, weil er wahrscheinlich eng mit Otto von Hammerstein zusammenhängt. Somit dürfen wir wohl Irmingard als Tochter unseres Godfrid annehmen.


    oo Otto von Hammerstein Graf im Nieder-Lahngau 975 - 5.6.1036


    Kinder:

    - Udo - 1034

    Nach Jackman/Fried

    - Mathilde
    oo Liudolf



    Literatur:
    Althoff Gerd: Die Ottonen. Königsherrschaft ohne Staat. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 2000 Seite 224 - Black-Veldtrup Mechthild: Kaiserin Agnes (1043-1077) Quellenkritische Studien. Böhlau Verlag Köln Weimar Wien 1995 Seite 190 - Brandenburg Erich: Die Nachkommen Karls des Großen Verlag Degener & Co Neustadt an der Aisch 1998 Tafel 33 Seite 67 - Ennen, Edith: Frauen im Mittelalter. Verlag C.H. Beck München 1994, Seite 98,239 - Erkens, Franz-Reiner: Konrad II. Herrschaft und Reich des ersten Salierkaisers. Verlag Friedrich Puset Regensburg 1998, Seite 50 - Fried, Johannes: Prolepsis oder Tod? Methodische und andere Bemerkungen zur Konradiner-Genealogie im 10. und frühen 11. Jahrhundert - Glocker Winfrid: Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik. Böhlau Verlag Köln Wien 1989 VI,62 Seite 229,311,333 - Hlawitschka, Eduard: Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen. Genealogische Studien zur Geschichte Lothringens und des Reiches im 9.,10. und 11. Jahrhundert, Saarbrücken 1969, Seite 15,45-70,73,97,119,125,127,138,146,179 - Holtzmann Robert: Geschichte der sächsischen Kaiserzeit. Deutscher Taschenbuch Verlag München 1971 Seite 446-449 - Renn, Heinz: Das erste Luxemburger Grafenhaus Seite 38 - Schnith Karl: Frauen des Mittelalters in Lebensbildern. Verlag Styria Graz Wien Köln 1997 Seite 96,98,104 - Schnith Karl Rudolf: Mittelalterliche Herrscher in Lebensbildern. Von den Karolingern zu den Staufern. Verlag Styria Graz Wien Köln 1990 Seite 177 - Thietmar von Merseburg: Chronik. Freiherr vom Stein-Gedächtnisausgabe, Seite 446,460 - Weinfurter, Stefan: Heinrich II. (1002-1024) Herrscher am Ende der Zeiten, Verlag Friedrich Puset Regensburg 1999, Seite 102,199,202-204,224 -

    Neue Deutsche Biographie - Irmgard von Hammerstein

    * um 995, † vor 1043.

    Irmgard ist wegen ihres Eheprozesses, den sie, nicht ihr Mann, gegen Reichskirche und König gewann, bekannt geblieben. Nach mehrjährigem Bestehen ihrer Ehe mit Otto von Hammerstein wurde diese auf einer Synode in Nimwegen 1018 wegen zu naher Verwandtschaft angefochten, die Eheleute wurden, weil sie aus Ungehorsam mehrfachen Ladungen nicht gefolgt waren, exkommuniziert. Die späte Anfechtung der Ehe läßt vermuten, daß im Hintergrund nicht nur Motive der hohen Politik, sondern auch territoriale Gegensätze zwischen dem Erzbischof von Mainz Erchanbald und Otto gestanden haben. Auf einem Fürstentag in Bürgel am Main stellte sich Otto und bat König und Erzbischof vergeblich um Gnade. Auf den Eid dreier Zeugen hin wurde seine Ehe getrennt. Doch „toll von blinder Liebe“ zu seiner Frau ließ er sich nach Rückkehr von ihr bestimmen, das bereits angenommene Urteil zu mißachten. Vom Hammerstein aus überfiel er Mainzer Gebiet und versuchte sogar einen Anschlag auf den verhaßten Erzbischof persönlich, der freilich mißglückte. Diesen unerhörten Landfriedensbruch versuchte Heinrich II. mit allen Mitteln gütlich zu sühnen, wohl mit Rücksicht auf I.s Brüder, seine zuverlässigsten Helfer bei der Verteidigung der Reichsgrenze im Westen. Aber Otto blieb unzugänglich; der Hammerstein wurde belagert, er fiel Weihnachten 1020. Die Burg gelangte in Reichsbesitz, Otto verlor das Grafenamt im Engersgau, er und seine Frau konnten nur das Leben retten. Pfingsten 1023 wollte EB Aribo, der Nachfolger Erchanbalds, endlich die Ehe trennen. Otto gab, wie schon zuvor in Bürgel nach und wurde vom Banne gelöst. I. aber verachtete alle Bannsprüche und wandte sich nach Rom, beraten vermutlich von ihren lothring. Verwandten und von EB Pilgrim von Köln. Diese Herausforderung, noch dazu von einer Frau, beantwortete Aribo auf einer Synode in Seligenstadt mit dem Verbot des Rekurses nach Rom ohne Genehmigung des zuständigen Bischofs. Wer von einem geistlichen Gericht verurteilt worden war, durfte sich nur nach Ableistung der ihm auferlegten Buße und mit einem Schreiben seines Bischofs an den Papst wenden. Aber Papst Benedikt VIII. hat I.s Appellation stattgegeben und Aribo für sein selbständiges Vorgehen gemaßregelt, in dem er ihm das Tragen des Palliums untersagte. Entgegen dem strengen Rechtsdogmatismus der zeitgenössischen Kanonisten muß der Papst im Fall I.s die damals in Italien verbreitete mildere Rechtspraxis zur Anwendung gebracht haben, bei der die Verwandtschaftsgrade nicht nach Generationen, sondern auf röm. Weise nach Zeugungen gezählt wurden. Auf diese Weise waren die Eheleute im 7. Grad verwandt, nur der 6. Grad bildete ein trennendes Ehehindernis. Die Mainzer Suffragane haben sich daraufhin in einem Schreiben an Benedikt VIII. mit ihrem Erzbischof solidarisch erklärt, ohne auf Einzelheiten des Falles näher einzugehen. Die Schuld I.s bedurfte für sie keines weiteren Beweises. Die Verantwortung für die Aufrollung des Eheprozesses schoben sie zu Unrecht der weltlichen Gewalt zu. Ihr Schreiben ist nicht mehr in die Hände des Papstes gelangt. Der Tod Benedikts VIII. und wenig später Heinrichs II. verhinderte eine weitere Verfolgung der Angelegenheit. Als dann Aribo 1027 auf einer Synode in Frankfurt den Fall erneut aufrollen wollte, mußte er das Verfahren auf Bitten Kg. Konrads II., der selbst in einer Verwandtenehe lebte, einstellen. In der Umgebung Konrads II. haben Otto und I. von Hammerstein ehrenvoll ihre Tage beschlossen. Durch Unerschrockenheit, Klugheit und Energie war es I. gelungen, ihre Ehe, die ihr Mann bereits zweimal verloren gegeben hatte, zu retten.

    Literatur
    H. Breßlau, Otto v. Hammerstein u, s. Haus, in: Forschungen z. Dt. Gesch. 21, 1881, S. 401 ff.; Jbb. d. Dt. Gesch., Heinrich II.; K. Menzel, I. v. H., Eine rhein. Gesch., in: Hist. Taschenbuch 6. F., 5. Jg., 1886, S. 89 ff.; D. v. Keßler, Der Eheprozeß Otto u. I.s v. H., 1923, dazu krit. u. auf d. von Keßler außer Acht gelassene kanonist. Literatur hinweisenden Rezensionen v. U. Stutz, in: Dt. Lit.ztg., 1924, Sp. 370 ff., W. Hörmann in: ZSGRK 13, 1924, S. 560 ff.; A. Ortegel, I. v. H. im östl. Franken, in: Mitt. d. Ver. f. Gesch. d. Stadt Nürnberg 39, 1944, S. 5-50; E. Hlawitschka, Die Anfänge d. Hauses Habsburg-Lothringen, 1969 (mit endgült. Klärung d. genealog. Zusammenhänge); S. Reicke, Der Hammersteinsche Ehehandel im Lichte d. ma. Herrschaftsordnung, in: Rhein. Vj.bll. 38, 1974.

    Notizen:

    Geschieden:
    Ehe 1018 wegen zu naher Verwandtschaft geschieden

    Kinder:
    1. 1. von Hammerstein, Udo gestorben in 1034.


Generation: 3

  1. 4.  von der Wetterau, Heribert wurde geboren um 925 (Sohn von von der Wetterau, Udo I. und von Vermandois, Kunigunde); gestorben in 992.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Kinziggau,Hessen,Deutschland; Graf im Kinziggau

    Notizen:

    Heribert Graf im Kinziggau
    925-992

    4. Sohn des Grafen Udos I. von der Wetterau aus dem Hause der KONRADINER und einer namentlich unbekannten Gräfin von Vermandois, Tochter von Graf Heribert I.
    Neffe des Herzogs Hermann I. von Schwaben
    Nach Jackman/Fried Sohn des Herzogs Konrad I. von Elsaß und der Judith/Jutta von Öhningen
    Josef Heinzelmann macht wahrscheinlich, daß die drei Brüder Konrad, Heribert und Udo und ihre Schwester Judith nicht unbedingt Söhne des Grafen Udo I. von der Wetterau sein müssen, sondern dessen Enkel oder Schwiegersöhne gewesen sein könnten

    Brandenburg Erich: Tafel 3, "Die Nachkommen Karls des Großen"

    VII. Generation 11.
    Heribert, Graf im Kinziggau 949
    * ca. 925, + 992
    Gemahlin: Irmtrud, Tochter des Grafen Megingoz

    Anmerkungen: Seite 121
    VII. 11. Heribert

    Thietmar 4,60
    Gemahlin: Irmtrud siehe Schenk zum Schweinsberg, Genealogische Studien 5 [VII 13]

    Werner Karl Ferdinand: Seite 463, "Die Nachkommen Karls des Großen bis um das Jahr 1000 (1.-8. Generation)"

    VII. Generation 13
    Zum Amtsgebiet Graf Heriberts vgl. H. Philippi, Territorialgeschichte der Grafschaft Büdingen, 1954, 27ff.
    Zur Familie von Ermentrud/Imiza, der Gattin Heriberts, vgl. Renn 107ff.
    Heribert folgte 949, wurde Graf von Gleiberg, das er gründete, und Graf im Kinziggau. Er erschien als treue Stütze der OTTONEN, zog 982/83 mit nach S-Italien und machte die Schlacht bei Cotrone mit, wo der Bruder fiel. Er war mächtig in Hessen.

    Weinfurter, Stefan: Seite 194,199, "Heinrich II. (1002-1024) Herrscher am Ende der Zeiten"

    Friedrich, einer der Brüder Kunigundes, hatte sich mit einer Tochter Heriberts von der Wetterau (+ 992) vermählt, der wiederum zu den führenden Mitgliedern des KONRADINER-Hauses zählte.
    Ähnliches gilt für die mächtige rhein- und mainfränkische Adelsfamilie der KONRADINER. In weiblicher Linie gehörte ihr Erzbischof Heribert von Köln an. Die Führung im KONRADINER-Clan aber hatte, bis zu seinem Tod 992, vor allem bei Heribert gelegen, dem Grafen im hessischen Kinziggau, im Engersgau und in der Wetterau. Von seinen Söhnen starb der eine, Gebhard, 1016. Der andere war Otto, der nach dem Tod seines Bruders alle Besitzungen und Grafschaften dieser Linie in seiner Hand vereinte.

    oo Irmentrud (Imiza), Tochter des Grafen Megingoz und der Gerberga
    Kinder:
    - Gerberga ca. 960/65- um 1036
    vor 1003 oo Heinrich I. Markgraf von Schweinfurt ca 975-18.9.1017
    - Gebhard Graf ca 965/70-8.11.1016
    - Otto Graf von Hammerstein 975-5.6.1036
    - Irmtrud Erbin von Gleiberg
    985/90 oo Friedrich I. Graf von Luxemburg-Salm ca 965- 1019

    Literatur:
    Glocker Winfrid: Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik. Böhlau Verlag Köln Wien 1989 Seite 313,333 - Hlawitschka, Eduard: Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen. Genealogische Studien zur Geschichte Lothringens und des Reiches im 9.,10. und 11. Jahrhundert, Saarbrücken 1969, Seite 46,49-51,53,70 - Weinfurter, Stefan: Heinrich II. (1002-1024) Herrscher am Ende der Zeiten, Verlag Friedrich Puset Regensburg 1999, Seite 194,199 - Werner Karl Ferdinand: Die Nachkommen Karls des Großen bis um das Jahr 1000 (1.-8. Generation) Band IV in: Braunfels Wolfgang: Karl der Große Lebenswerk und Nachleben. Verlag L. Schwann Düsseldorf Seite 463 -

    Heribert heiratete von Geldern, Irmentrud. [Familienblatt] [Familientafel]


  2. 5.  von Geldern, Irmentrud (Tochter von von Geldern, Meginoz und im Jülichgau, Gerberga).

    Notizen:

    Irmentrud (Imiza) Gräfin im Kinziggau
    Tochter des Grafen Megingoz und der Gerberga

    Glocker Winfrid: Seite 313, "Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik"

    VI, 69 Irmintrud (Imiza)
    oo Heribert Graf im Kinziggau, Sohn Graf Udos von der Wetterau
    * c 925, + 992
    Die Angaben zu Irmintrud, der Gemahlin Heriberts vom Kinziggau, sind von Werner VII,13 ermittelt.
    Zur Kombination der genealogischen Notiz, die anläßlich des Hammersteinischen Ehescheidungsprozesses angefertigt wurde (MGH Const. I, Seite 639), und eine Imiza als Mutter Ottos von Hammerstein nennt, mit den Angaben der Vita Adelheids von Villach, in der als Schwester der Vilicher Äbtissin eine Irmentrud genannt ist; vgl. Hlawitschka, Anfänge Seite 49-54.

    Hlawitschka, Eduard: Seite 49-54, "Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen. Genealogische Studien zur Geschichte Lothringens und des Reiches im 9.,10. und 11. Jahrhundert"

    Graf Heribert wird dadurch als Gemahl einer Imiza nachgewiesen, die ihrerseits die Tochter einer Gerberga gewesen ist. Um wen es sich dabei handelt, hat Schenk zu Schweinsberg 1904 erkannt, als er die genealogischen Angaben der ca. 1056/57 verfaßten Vita Adelheids von Vilich in seine Überlegungen einbezog.
    Schenks zu Schweinsberg glücklicher Gedanke war nun, den Namen Imiza des zweiten Teiles der genealogischen Notiz von 1023 als Kurz- und Koseform von Irmintrud zu betrachten und die Namen Gerberga und Imiza (= Irmintrud) jener genealogischen Notiz mit den Namen Gerbirg und Irmintrud der Vita Adelheids von Vilich zu identifizieren. Dadurch, d. h. infolge einer solchen Identifizierung, darf man den in der Vita Adelheidis nicht genannten Mittler (NN) zu Herzog Heinrich von Bayern, Bischof Adalbero von Metz etc. noch einen Bruder, nämlich Otto von Hammerstein, anfügen und der Gerbirg/Megingoz-Tochter Irmintrud/Imiza auch den Grafen Heribert von der Wetterau als Gemahl zur Seite stellen. So ergänzen sich die genealogische Notiz und die Vita Adelheids hinsichtlich der Vorfahren Ottos von Hammerstein in glänzender Weise. Außerdem läßt sich, weil ja Graf Friedrich vom Moselgau, der Sohn des Grafen Siegfried von Luxemburg, als Vater des Herzogs Heinrich von Bayern, des Bischofs Adalbero III. von Metz usw. urkundlich feststeht, NN nur als eine Tochter Irmintruds (= Imizas) und Heriberts von der Wetterau verifizieren und ihr wiederum der Graf Friedrich vom Moselgau als Gemahl zuschreiben.

    oo Heribert Graf im Kinziggau 925 - 992

    Kinder:
    - Gerberga ca. 960/65- um 1036
    vor 1003 oo Heinrich I. Markgraf von Schweinfurt ca 975-18.9.1017
    - Gebhard Graf ca 965/70-8.11.1016
    - Otto Graf von Hammerstein 975-5.6.1036
    - Irmtrud Erbin von Gleiberg
    985/90 oo Friedrich I. Graf von Luxemburg-Salm ca 965- 1019

    Literatur:
    Glocker Winfrid: Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik. Böhlau Verlag Köln Wien 1989 VI,69 Seite 313,333 - Hlawitschka, Eduard: Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen. Genealogische Studien zur Geschichte Lothringens und des Reiches im 9.,10. und 11. Jahrhundert, Saarbrücken 1969, Seite 49-54,63,70,132,138,146 - Renn, Heinz: Das erste Luxemburger Grafenhaus Seite 107 - Werner Karl Ferdinand: Die Nachkommen Karls des Großen bis um das Jahr 1000 (1.-8. Generation) Band IV in: Braunfels Wolfgang: Karl der Große Lebenswerk und Nachleben. Verlag L. Schwann Düsseldorf Seite 463 -

    Name:
    Irmintrud, Imiza

    Notizen:

    vermutlich weitere Tochter:
    - Gerberga ca. 960/65- vor 1003 oo Heinrich I. Markgraf von Schweinfurt ca 975-18.9.1017

    Kinder:
    1. von der Wetterau, Irmintrud
    2. Gebhard wurde geboren um 965/970; gestorben am 8 Nov 1016.
    3. 2. von Hammerstein, Otto wurde geboren in 975; gestorben am 5 Jun 1036.

  3. 6.  von Verdun, Gottfried I. wurde geboren in 930/935 (Sohn von von Lothringen, Gozelo und von Metz, Uda); gestorben nach 997.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Bidgau,Deutschland; Graf im Bidgau
    • Titel/Amt/Status: Methingau; Graf im Methingau
    • Titel/Amt/Status: Verdun [55100],Lothringen,Frankreich; Graf von Verdun
    • Titel/Amt/Status: Ename [9700],Flandern,Belgien; Markgraf von Eenham

    Notizen:

    Neue Deutsche Biographie - Gottfried der Gefangene

    Graf von Verdun, * um 930/35, † 3.9. nach 997 (wohl 1005).

    G. wird im letzten Drittel des 10. Jahrhunderts zu einer der wichtigsten Persönlichkeiten an der deutschen Westgrenze. 959 zunächst als Graf im Bidgau bezeugt und von 960-66 als Graf im Methingau nachweisbar, tritt er seit den frühen sechziger Jahren auch wiederholt in Verduner Urkunden als Graf hervor (Nachfolger eines Grafen Rudolf). Wieweit sein Bruder Heinrich dabei an der Verwaltung des Verduner Raumes mitbeteiligt war, bleibt unbekannt. Seit 969 erscheint G. auch in Genter Rechtsakten; er war also damals bereits im Besitz des Burgbannbezirkes um Eename (seit 965?), den er im Verlauf der nächsten Jahrzehnte zu einer echten Mark ausbaute und in das ottonische Grenzsicherungssystem im Nordwesten einreihte. Begünstigt wurde dieser Aufbau eines neuen Machtkernes gewiß durch G.s circa 963 erfolgte Verehelichung mit Mathilde, der Witwe Balduins III. von|Flandern. – Nachdem die beiden Grafen Werner und Reinold Ende 973 von den Söhnen des aufrührerischen und 958 verbannten sowie seiner Besitzungen und Ämter beraubten Reginar III. erschlagen worden waren, erhielten G. und der Graf Arnulf von Valenciennes die Verwaltung der Reginar-Grafschaften im Hennegau und in Brabant. So erstreckten sich G.s Herrschaftsgebiet und seine Besitzungen von der Grenze Flanderns über den Hennegau, das Maas- und Moseltal weit nach Oberlothringen hinein. Einen mit dem Ziel der Wiedererlangung des väterlichen Besitzes geführten Angriff der Reginarsöhne konnten G. und Arnulf 976 in Bergen (Mons) abwehren, wobei G. aber schwer verwundet wurde. Hochverdient machte er sich 2 Jahre später, als er das deutsche Heer beim Rückmarsch von einem Vergeltungszug Ottos II. gegen König Lothar von Frankreich wegen dessen Überfall auf die Pfalz Aachen aus einer gefährlichen Situation beim Übergang über die Aisne rettete. Nach Ottos II. Tode setzte sich G. mit vielen anderen lothringischen Großen offen für die Nachfolge Ottos III. und gegen die Ansprüche Heinrichs des Zänkers ein, wobei auch an eine Beschützerrolle Lothars von Frankreich über den jungen, ihm verwandten Otto III. gedacht wurde. Dem Versuch Lothars, Lothringen als Faustpfand in schnellem Zugriff zu gewinnen, widersetzte sich G. aber energisch. Nachdem Verdun im Sommer 984 nach kurzer Gegenwehr von Lothar besetzt worden war, sorgte er mit anderen lothringischen Großen für die Wiedergewinnung (Herbst 984). Im Januar-Februar 985 konnte jedoch ein starkes französisches Heer Verdun erneut belagern und bezwingen. G. und andere Edle wurden in Gefangenschaft geführt. Während die anderen Mitgefangenen schon bald freigelassen wurden, erlangte G., der sich standhaft weigerte, bestimmte Burgen und Herrschaftsrechte abzutreten, erst am 17.6.987 – unter veränderten Bedingungen im Westreich – seine Freiheit wieder. Infolge seiner Standhaftigkeit und Treue gegenüber dem Reich genoß er hinfort nicht nur große Achtung, wie etwa bei der Synode von Mouzon im Reimser Bischofsstreit (995) deutlich wurde; als G. der Gefangene ging er dadurch auch in die Geschichte ein.

    Literatur
    ADB IX; F. Lot, Les derniers Carolingiens, Paris 1891; R. Parisot, Les origines de la Haute-Lorraine, ebd. 1909; H. Franz-Reinhold, Die Marken Valenciennes, Eename u. Antwerpen im 10. u. 11. Jh., in: Rhein. Vjbl. 10, 1940, S. 234 ff.; H. Sproemberg, Die lothring. Pol. Ottos d. Gr., ebd. 11, 1941, S. 68-90; H. Renn, Das erste Luxemburger Grafenhaus, in: Rhein. Archiv 39, 1941, S. 36 ff.; Jbb. d. Dt. Gesch., Otto III.



    Gestorben:
    3.9. (wohl 1005)

    Gottfried heiratete Billung, Mathilde um 963. Mathilde (Tochter von Billung, Hermann I.) wurde geboren in 935/945; gestorben am 25 Mai 1008. [Familienblatt] [Familientafel]


  4. 7.  Billung, Mathilde wurde geboren in 935/945 (Tochter von Billung, Hermann I.); gestorben am 25 Mai 1008.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Flandern,Belgien; Gräfin von Flandern
    • Titel/Amt/Status: Verdun [55100],Lothringen,Frankreich; Gräfin von Verdun

    Notizen:

    Mathilde Billung
    Gräfin von Flandern
    Gräfin von Verdun
    935/45-25.5.1008
    Tochter des Herzogs Hermann I. Billung von Sachsen

    Althoff Gerd: Seite 398, "Adels- und Königsfamilien im Spiegel ihrer Memorialüberlieferung"

    G 52 Lü: 25.5. Mathild com + 1008 Tochter Hermann Billungs

    Mathilde, die Tochter Hermann Billungs, heiratete in 1. Ehe um 950 Graf Balduin III. von Flandern.
    Zu den Einträgen von Angehörigen dieses Grafenhauses im Lüneburger Necrolog siehe Kommentar G 32 und Seite 58.
    Nach dem schon 962 erfolgten Tod ihres 1. Gemahls (vgl. Vanderkindere, La formation territoriale, S. 293) heiratete sie Gottfried von Verdun. Ein Sohn aus dieser Ehe, Gozelo, erscheint ebenfalls im Lüneburger Necrolog, vgl. Kommentar H 10.
    Belege ihres Todesdatums bei Bork, Billunger, S. 111.

    Thiele Andreas: Tafel 155, "Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte", Band I, Teilband 1 Deutsche Kaiser-, Königs-, Herzogs- und Grafenhäuser I

    MATHILDE + 1008
    1. oo Balduin III. Graf von Flandern + 962
    2. oo Gottfried, Graf von Verdun + 1005

    Bork Ruth: Seite 110-113, "Die Billunger. Mit Beiträgen zur Geschichte des deutsch-wendischen Grenzraumes im 10. und 11. Jahrhundert."

    12. Mathilde (+ 1008)
    Als Tochter Hermanns sind uns die mehrfach in den ältesten Quellen genannten Gräfinnen Mathilde und Suanhilde bekannt. Zwar wird in einer späteren Chronik (Chron. Piet.) [1 Chron. Pict. Leibnitz SS. Necr. Br. III, Seite 311ff. In der Chron. princ. Sax. (SS. XXV, Seite 472ff.) wird dagegen keine der beiden Töchter genannt.] nur Mathilde als solche erwähnt, doch zeigen schon die Aussagen über sie, wie unsorgfältig der Verfasser in Bearbeitung seines Stoffes vorging. Mathilde, heißt es dort, sei zuerst mit dem englischen König Wilhelm verheiratet gewesen und sei später als Witwe eine zweite Ehe mit dem Grafen Arnulf von Flandern eingegangen [2 Irrtümlich gibt auch Cohn in seinen Stammtafeln (Nr. 221) Mathilde als Witwe Arnulfs des Großen von Flandern an, während er sie dann in Tafel 225 richtig als Gemahlin Balduins einsetzt.], dessen Sohn Balduin gerade gestorben war. Wie verfehlt diese Angaben sind, wird aus der folgenden Untersuchung einwandfreier Quellen deutlich werden.
    Welche der beiden Töchter die ältere war, läßt sich nicht bestimmen. Beide waren zweimal verheiratet und gewannen aus jeder ihrer Verbindungen Nachkommenschaft.
    Die wichtigsten für Mathilde in Fragen kommenden Nachrichten können wir einigen älteren flandrischen Chroniken entnehmen, während der Sächsische Annalist nur zum Jahre 1037 die kurze Notiz bringt, daß in der Nähe von Lothringen die Mark des Herzogs Gozelo gelegen sei, der ein Sohn Gottfrieds und Mathildens, der Tochter des Sachsen-Herzogs Hermann, bzw. einer Schwester des Herzogs Bernhard und des Grafen Liudger, sei [3 Annalista Saxo SS. VI, Seite 681.]. Diese Nachricht finden wir bestätigt in der Fortsetzung der Aufzeichnung Sigeberts von Gembloux, in dem Auctarium Affligenense [4 Sig. Auct. Afflig. SS. VI, Seite 399 zu 1005 "qui dux viduam relictam Baldewini comitis qui erat filius Arnulfi magni marchionis."], das unter anderem zahlreiche Nachrichten aus den Annales Blandinienses verwandte. Letztere gelangten auch in die späteren flandrischen Chroniken, in denen uns ähnlich berichtet wird, daß Mathilde, nachdem ihr Gemahl Balduin III. von Flandern, der Sohn Arnulfs des Großen, gestorben war, den Grafen Gottfried geheiratet habe [5 Geneal. com. Flandr. SS. IX, Seite 305f zu 962 "Arnulfus Magnus genuit Balduinum, qui iuvenis morbe variolae obiit et apud S. Bertinum sepelitur. Hic duxerat filiam Herimanni ducis Saxonum Mathildem, ex quia genuit Arnulfum, Mathildes vidua relicta nupsit Godefrido duci de Enham, ex quo suscepit tres filios, Gozelonem ducem, Godefridum, Hezelonem." Dazu L. Halphen und F. Lot Rec. des Actes de Lothaire et louis V rois de Frances, Paris 1906, Seite 58 Anmerkung 1.].
    In den Annales Blandinienses findet sich zu dem Jahr 962 der Tod Balduins angegeben, und höchstwahrscheinlich ist die dort im geringen Abstand folgende Angabe zu dem Jahr 1008 "...ob. Mathildis comitissa" auf den Tod seiner einstigen Gemahlin, der späteren Gattin Gottfrieds, zu beziehen [1 Ann. Bland. SS. V, Seite 25 "962 ob. Baldwinus filius Arnulfi marchisi et soror eius Liutgardis" und ebd. auch die oben angeführte Angabe von Mathildes Tod, einige Zeilen weiter.]. Das Kloster war der Familie Arnulfs von Flandern besonders verbunden, und außerdem begegnet uns dort unter den damals führenden Geschlechtern keine zweite Gräfin Mathilde. Ihr Todestag findet sich im Necr. S. Mich. Lun. beim 25. Mai eingezeichnet [2 Wedekind Noten III, Seite 39 "Mathild com.".].
    Bei Eingehung der ersten Ehe waren sowohl Mathilde, wie auch der Graf Balduin, ihr Gemahl, noch jung an Jahren, denn es heißt in der Quelle bezeichnenderweise "Qui ad legitimam perveniens aetatem, Domine concedente ac patris voluntate accepit conjugem nobilitatis suae condignam, nomine Mathildem, filiam nobilissimi principis vocabule Herimanni[3 Witgers Geneal. SS. II, Seite 304]." Balduin starb dann sehr früh - im Jahre 962 - an den Blattern [4 Siehe oben Seite 110 Anmerkung 5.] und hinterließ einen Sohn namens Arnulf. Da Arnulf sich anscheinend schon um 968 etwa vermählte [5 Pfister, Robert le Pieux Seite 44, vgl. Köpke-Dümmler, Jbb Otto I. Seite 380 Anmerkung 3. Pfister führt als Beleg die Ann. Kln. min. SS. V, Seite 19 an, wo es zu den Jahren 950-962 heißt "Arnulfus iunior uxorem duxit filiam Beregeri regis Susannam."], könnte er ungefähr in den ersten Jahren nach 950 geboren sein. Balduin wird bei seinem Tode als "juvenis" bezeichnet [6 Siehe oben Seite 110 Anmerkung 5.], und auch Mathilde muß noch verhältnismäßig jung gewesen sein, da aus ihrer vermutlich bald darauf mit Gottfried eingegangene Ehe noch fünf Söhne hervorgingen. Sie könnte etwa zwischen 935 und 945 geboren sein und hätte dann ein recht hohes Alter erreicht, das heißt sie wäre also im Jahre 1008 als hohe 60-erin etwa gestorben. Arnulf II. von Flandern, der Sohn ihrer ersten Ehe, heiratet die Tochter König Berengars II. von Italien, Rozela, später Susanna genannt, die ihm einen Sohn Balduin schenkte und am 13. Dezember (oder 7. Februar) 1003 als verstoßene Gattin König Roberts von Frankreich starb [1 Pfister Seite 46 gibt den 7. Februar 1003 an. Das Jahr ist den Ann. Klnon. min. SS. V, Seite 19 und den Ann. Bland. SS. V, Seite 25 zu entnehmen. Den Todestag entnimmt Pfister - ich zweifle, ob mit Recht - einem Epitaph, das ein Mönch aus dem 14. Jahrhundert überlieferte (bei de Smet, Chron. Flandr. I, Seite 273 f abgedruckt), in dem es von ihr heißt "...Occidit ante dies septem mensis Februari, trans animam superis occaque, terra, tibi...", während es im Necr. S. Mich. Lun., Wedekind Noten III, Seite 95 zum 13. Dezember heißt "Susanna regina..." Auch Köpke-Dümmler, Jbb. Otto I. Seite 380 setzen als ihr Todesdatum den 13. Dezember 1003 ein.]. Ihr Todesdatum ist insofern für uns bemerkenswert, als ihr Name auch im Lüneburger Necrologium erscheint und daran festgestellt werden kann, wie die Beziehungen nach Sachsen noch gepflegt wurden [2 Siehe Anmerkung 1.].
    Der zweite Gatte Mathildes, Graf Gottfried von Verdun und Eenham, ist als der Bruder des Erzbischofs Adalbero von Reims in den Briefen Gerberts mehrfach erwähnt und auch Mathilde ist als seine Gattin dort genannt [3 Lettres de Gerbert, hrsg. von J. Havet, up. 50 und 51 Seite 47f.]. Die Angaben über die der Ehe der beiden entsprossenen Söhne und Töchter sind nicht ganz einheitlich. Die Geneal. com. Flandr. Bert. spricht nur von den Söhnen Gozelo, Gottfried und Hezelo [4 Geneal. com. Flandr. SS. IX, Seite 305f., vgl. Seite 109 Anmerkung 5.], und Ähnliches können wir einer Grabschrift der Gräfin Mathilde entnehmen, die freilich recht spät sein dürfte [5 KG. Poet. V, 2 Seite 299. Eine zeitliche Einordnung dieses nach Streckers Ansicht wahrscheinlich fiktiven Epitaphs war nicht möglich. Er zitiert Locrius "Anno 1009 moritur Machtildis Balduini tertii Flandriae comitia coniux atque Arnulphi iunoris mater iacetque in Blandinensi monasterio iuxta b. virginis altare cum eius modi epitaphio: Si quis scire cupit, hoc cuius membra sepulcro claudantur, claro colligat hoc titulo. Machtildis quarta Flandrina est haec comitissa Herimannique ducis filia Saxoniae. Coniux Balduini iuvenis, sed post Godofredi Ardenne comitis atque Eenhain domini, legitimo sociata thoro fuit et generavit tres illi natos pernitidos iuvees, Godefridam et Gotolonem Eteloemous iuncta fortas magnifico S. Vanne in Verdun stammenden Epitaph in Hexametern ist ebenfalls vorhanden und von Strecker in den MG Poet. V, 2, Seite 299 zitiert. Ein Prosaepitaphium für Mathilde in St. Vanne führt Mabillon, AA. SS. c.s.B. 6,1 Seite 166 an.]. Nun müßten aber nach Aussage der Gesta ep. Virdunensis - der älteste hierfür in Frage kommenden Quelle - aus Mathildes Ehe nicht drei, sondern fünf Söhne hervorgegangen sein, die in der Reihenfolge Adalero (Bischof von Verdun 984-991), Friedrich (Graf zu Verdun), Hermann (Graf von Eenham, später Mönch), Gottfried (Herzog von Nieder-Lothringen, gestorben 1023) und Gozelo (Herzog von Nieder-Lothringen, später Herzog beider Lothringen, gestorben 1044) [6 Gesta ep. Virdun. SS. IV, 48 (vgl. Hirsch, Jbb. Heinrichs II. Band 1 Seite 334 Anmerkung 2). Der Verfasser schrieb zwischen 1046 und 1088 (siehe Waitz SS. IV, Seite 38), während die Genealog. com. Flandr. Bert., auf die die anderen Genealogiae com. Flandr. zurückgehen, erst um 1111 verfaßt ist. Vgl. auch Hugo von Flavigny SS. VIII, Seite 370.].
    Anläßlich des Todes Adalberos ist auch noch einmal von seinem Vater, Gottfried von Verdun, die Rede [1 In den Gest. ep. Vird. c. 6 (SS. IV, Seite 47) heißt es "Adalberonis corpus ab Italia delatum a fratre suo comite Frederico, positam est in aecclesia sua in choro sanctae Mariae..." und c. 9 "pater vero eorum (Hermanns und Friedrichs) tradidit Borracum atque Forbacum"; Hugo von Flavigny (SS. VIII, Seite 370) schreibt dazu II, 8 "Godefridus comes pater Borracum dedit, inde relato filio suo ab Italia Adalberone episcopo, cum eum parentes ejus in aecclesia S. Vitoni sepeliri mardasscat, ..."], während uns dieser in den späteren Jahren nicht mehr in den Quellen begegnet. Auch eine Angabe über sein Todesjahr findet sich nirgends. Da man sich nicht einig ist über die genaue Zeit der Bischofstätigkeit Adalberos und über die Zeit seines Todes - Hauck nennt das Jahr 988 [2 Hauck, K.G. III, Seite 993.], Parisot 990 [3 Parisot, Seite 381f.], Hirsch und Waitz 991 [4 Hirsch, Jbb. Heinrichs II. Band 1 Seite 334 Anmerkung 2 und Waitz SS. IV, 47 n. 45.], so ist das von Hirsch für den Tod Gottfrieds als terminus post quem bezeichnete Jahr 991 [5 Siehe Anmerkung 4.] auch kein sicherer Anhaltspunkt, obgleich es auf einem Todesvermerk in den Ann. Necr. Fuld. [6 Ann.Necr. Fuld. SS. XIII, Seite 206. Die späten Ann. S. Vit. Virdun. SS. X, Seite 526 geben dagegen das Jahr 990 an.] zurückgeht. Im Necr. S. Virdunense ist Adalberos Tod unter dem 18. April angegeben [7 Necr. Virdunense S. Vitoni, hg. von E. Sacker im Neuen Archiv der Gesellschaft für die deutsche Geschichte XV, 1890 Seite 128.], während Gottfrieds Tod auf den 4. September fällt [8 Nach der von Strecker, MG Poet. V,2, Seite 299 abgedruckten Grabschrift auf den Grafen Gottfried.], so daß für des letzteren Tod, sofern die Fuldaer Angabe von 991 stimmt, die Zeitspanne vom 18. April 991 bis zum 4. September (?) 1007 in Frage käme. Letzteres entnehmen wir der oben schon erwähnten Grabschrift auf seine Gattin Mathilde (+ 25. Mai 1008), aus der hervorgeht, daß sie ihren Gatten in der Marienkapelle von St. Peter in Blandinium bestattet hat [9 Siehe oben Seite 112 Anmerkung 5.].

    961 1. oo Balduin III. Graf von Flandern 940-1.1.962 (starb an Blattern)
    963 2. oo Gottfried Graf von Verdun 935/40- nach 995

    Kinder:

    1. Ehe
    - Arnulf II. Graf von Flandern 961/62-30.3.987
    - Liutgard

    2. Ehe
    - Gozelo Herzog von Nieder-Lothringen ca 970-19.4.1044
    - Gottfried Herzog von Nieder-Lothringen - nach 11.8.1023
    - Hermann Graf von Eenham - 28.5.1029
    - Adalbero Bischof von Verdun (984-991) ca 964-19.3.991
    - Friedrich Graf von Verdun - 6.1.1022

    Literatur:
    Althoff Gerd: Adels- und Königsfamilien im Spiegel ihrer Memorialüberlieferung. Studien zum Totengedenken der Billunger und Ottonen. Wilhelm Fink Verlag München 1984, Seite 58,398 G 52 - Alvermann, Andrea: Geschichte der Grafschaften, Ländereien & der Stadt Saint Pol. Übersetzung aus dem Mittelfranzösischen Kapitel 5 - Annalista Saxo: Reichschronik SS. VI ad a. 1002,1037 - Bork Ruth: Die Billunger. Mit Beiträgen zur Geschichte des deutsch-wendischen Grenzraumes im 10. und 11. Jahrhundert. Dissertation Greifswald 1951 Seite 110-113 - Leo Heinrich Dr.: Zwölf Bücher niederländischer Geschichten. Eduard Anton Verlag Halle 1832 Seite 12 - Thiele, Andreas: Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band I, Teilband 1, R. G. Fischer Verlag Frankfurt/Main 1993 Tafel 155 -

    Kinder:
    1. von Niederlothringen, Gottfried II. wurde geboren um 965; gestorben in 1023; wurde beigesetzt in Verdun [55100],Lothringen,Frankreich.
    2. von Lothringen, Gozelo I. wurde geboren um 970; gestorben am 19 Apr 1044; wurde beigesetzt in Munsterbilzen [3740],Flandern,Belgien.
    3. von Verdun, Friedrich gestorben am 6 Jan 1022.
    4. von Eenham, Hermann gestorben am 28 Mai 1029; wurde beigesetzt in Verdun [55100],Lothringen,Frankreich.
    5. von Verdun, Adalbero II. wurde geboren um 964; gestorben am 19 Mrz 991.
    6. 3. von Verdun, Irmgard wurde geboren um 975; gestorben in 1042.


Generation: 4

  1. 8.  von der Wetterau, Udo I. wurde geboren in 895/900 (Sohn von im Lahngau, Gebhard II. und Ida); gestorben am 12 Dez 949; wurde beigesetzt in Wetzlar [35576],Lahn-Dill-Kreis,Hessen,Deutschland.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Graf der Wetterau

    Notizen:

    Udo I.
    Graf der Wetterau
    895/900-12.12.949 Begraben: Stift Wetzlar
    Sohn des Herzogs Gebhard II. der Jüngere von Lothringen aus dem Hause der KONRADINER und der EZZONIN Ida

    Entgegen den neuen Forschungsergebnissen von Johannes Fried und Professor Wolf habe ich [Karl-Heinz Schreiber, Genealogie-Mittelalter.de] mich entschlossen, die KONRADINER-Genealogie nach dem bisherigen Forschungsstand beizubehalten, wobei ich mich vor allem auf die Arbeit von Josef Heinzelmann beziehe, die mir dieser dankenderweise zur Verfügung gestellt hat. Die OTTONEN-Verwandtschaft Herzog Hermanns II. von Schwaben über Richlint, Tochter oder Enkelin OTTOS I., als Voraussetzung für seinen Thronanspruch von 1002 ist ebenso abzulehnen wie die Existenz einer Tochter oder Enkelin OTTOS DES GROSSEN namens Richlint.

    Lexikon des Mittelalters: Band VIII Seite 1178

    Udo I., Graf, Herzog im Elsaß
    * vor 900, + November 949 Begraben: Stift Wetzlar
    Sohn des KONRADINERS Gebhard (+ 910)

    Vettern:
    König KONRAD I. (+ 918)
    Herzog Eberhard von Franken (+ 939)
    Burghard (+ ?)
    Herzog Hermann I. von Schwaben (+ 949)

    oo Gräfin von Vermandois

    Söhne:
    Gebhard (+ 938)
    Konrad, Herzog von Schwaben (+ 997)
    Udo (+ 982)
    Heribert

    Tochter:
    Judith, Gräfin von Stade

    Udo wurde von den Königen KONRAD I. und HEINRICH I. gefördert mit Rechten in der Wetterau, Königssondergau und im Oberrheingau. Ein Turmburgbau in Wiesbaden ist wahrscheinlich. Späteres Wirken im Elsaß ist nicht genau festlegbar. Udo war Sachwalter seiner Sippe auch im Blick auf das Erzstift Mainz. Während der durch König OTTOS I. straffe Politik ausgelösten Reichswirren trat Herzog Eberhard von Franken ins Lager der Königsgegner über, die Vettern Udo und Hermann blieben auf seiten des Herrschers. Die königstreuen KONRADINER kämpften am Oberrhein, dann bei Andernach, wo Eberhard und Herzog Giselbert von Lothringen am 2. Oktober 939 den Tod fanden; nach Thietmar von Merseburg soll Udo selbst Eberhard erschlagen haben (MGH SRG [in us. schol.], II, 34). OTTO I. übertrug Udo Lehen und Grafenrechte. Im nächsten Jahrzehnt blieben Udo und Eberhards Sohn Konrad Kurzbold im Lahngau zuverlässige Stützen der Königspolitik, nicht mehr revidiert werden konnte das Erlöschen des konradinischen Herzogtums am Mittelrhein.

    Literatur:
    JDG H I., 51,196; JDG O I. 73,90ff.,117,151,175f. - H. Büttner, Gesch. des Elsaß, I, 1939 [neu hg. T. Endemann, 1991], 155ff. - E. E. Stengel, und Hermann, Die Hzg.e vom Elsaß, 1951 [Abh. und Unters.en zur hess. Gesch., 1960, 441-479] - W.-A. Kropat, Reich, Adel und Kirche in der Wetterau von der Karolinger- bis zur Stauferzeit, 1964, 41-48; 190 Anm. 21, 200 - L. Falck, Mainz im frühen und hohen MA, 1972, 56ff., 72f - O. Renkhoff, Wiesbaden im MA, 1980, 47ff., 54f.

    Barth Rüdiger E.: Seite 179, "Der Herzog in Lotharingien im 10. Jahrhundert"

    Otto
    + 949
    Sohn Gebhards (+ 910), Graf in der Wetterau

    D LK 35, S. 150 v. 3.8.904
    Lac. Nr. 63, v. 3.8.904
    D K I Nr.17, v. 12.3.913, Nr. 8, v. 1.7.912, Nr. 13. v. 28.11.918
    in pago Loganacgouue (Lahngau) in comitatu Ottonis fratis nostris;
    in pago Logenehe in comitatu Ottonisgermani nostri;
    in comitatu Ottonis et Eberharti in pagis duispurch et keldaggouue;
    Mitglied der fränkischen KONRADINER-Sippe;
    s.a. Isenburg I, Tafel 4.
    Udo und sein Vetter Konrad Kurzbold besiegten am 2.10.939 bei Andernach die Herzöge Giselbert von Lothringen und Eberhard von Franken. Er beerbte 948 seinen Cousin Graf Konrad Kurzbold, war eine wichtige Stütze der OTTONEN und gründete das Kloster Naumburg in der Wetterau. 939 erbte er die Allodien des herzoglichen Cousins Eberhard, bekam aber nicht das Herzogtum.

    Köpke Rudolf/Dümmler Ernst: Seite 73,91-92,117,175, "Kaiser Otto I"

    Bei dem Strauß um Belecke (Gefangennahme des Königsbruders Heinrich) fiel Gebhard, Udos Sohn, ein Neffe des Herzogs Hermann von Schwaben, wodurch letzterer, gleichfalls schon schwankend, zum Heile für OTTO zu um so festerer Anhänglichkeit an die königliche Sache vermocht ward. Ebenso natürlich Graf Udo von der Wetterau und vom Rheingau selbst, und beider Vetter Graf Konrad vom Nieder-Lahngau, genannt Kurzbold, dem wir schon im vorhergehenden Jahre in dem Rate des Königs begegnen.
    Bei Andernach hatten die beiden Herzoge den Rhein überschritten, zunächst wohl um die Gaue ihrer Gegner, Konrads und Udos, den Nieder-Lahngau, Rheingau und die Wetterau, zu verwüsten, doch sollen sie sogar den frevelhaften Plan gehegt haben, den König selbst gefangen zu nehmen. Mit einer kleinen Schar zogen die Grafen Udo und Konrad, Eberhards Vettern, den Spuren der Plünderer nach. Von einem Priester erfuhren sie, dass die Herzoge das Heer mit der reichen Beute bereits über den Rhein gesandt hätten, sie selbst aber nähmen im Kreise weniger Begleiter noch diesseits des Stromes ein Mahl ein. Udo und Konrad eilten in fliegender Hast dem bezeichneten Orte zu und fanden ihre Feinde, wie eine spätere Sage will, bei dem Brettspiele. Nach hartnäckigem Kampfe erlag Eberhard dem Schwerte, von vielen Wunden durchbohrt, sein Gefolge wurde teils niedergehauen, teils gefangengenommen. Giselbert warf sich mit seinen Begleitern in einen Kahn, der unter der allzu schweren Last der Fliehenden umschlug und sie alle in die Fluten versenkte. Nach einer anderen Erzählung stürzte sich Giselbert mit seinem Rosse in den Strom und ertrank fortgerissen von dem Strudel der Wellen.
    Nach dem Osterfest (18. April 941) ließ der König mit dem Rate Hermanns von Schwaben und der fränkischen Grafen Udo und Konrads des Roten, die damals am höchsten in seinem Vertrauen standen, die Schuldigen zur Haft bringen.
    Einen schmerzlichen Verlust, der sich dem Konrads anschloß, brachte ihm dasselbe durch den Tod des Grafen Udo von der Wetterau, seines Freundes, eines der Männer, deren ausharrender Treue er vornehmlich den schwer errungenen Sieg des Jahres 939 zu verdanken hatte. Einen besonderen Beweis seiner Gunst gewährte ihm der König durch die Erlaubnis, seine Lehen und Grafschaften unter seine Söhne zu teilen, als ob es erbliche Eigengüter gewesen wären.

    Hlawitschka, Eduard: Seite 47-49, Untersuchungen zu den Thronwechseln der ersten Hälfte des 11. Jahrhunderts und zur Adelsgeschichte Süddeutschlands, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1987 47-49,65,152

    Konrad von Schwaben ist nun offensichtlich - wie ich vor wenigen Jahren in einer kleinen Untersuchung zur KONRADINER-Genealogie erhärten konnte [E. Hlawitschka, Kuno und Richlind Seite 36-49: Anhang - Die Stammtafel der KONRADINER und ihre Quellenbasis. Dort auch die Filiationsnachweise für die anderen in der umseitigen Tafel angeführten Vorfahren Hermanns II.; nachzutragen hierzu ist ein Hinweis auf MG Libri memoriales I: Liber mem. von Remiremont Seite 4 (= fol. 3 v nr. 18), wo über einer Rasur auf der "Königsseite" dieses Gedenkbuches der im 1. Jahrzehnt des 10. Jahrhunderts geschriebene Eintrag steht: Gebardi duci, Hidda, Riquinus, Cristianus ... Auf Seite 37 (= fol. 18r) dieses Buches findet man zudem von der gleichen Hand, die Seite 29 (= fol. 14v) zum 22. Juni (910) den Tod des Herzogs Gebhard eintrug, zum 19. November den Eintrag migravit Idda comitissa.
    Offensichtlich war demnach Herzog Gebhard mit einer Hidda/Ida vermählt. Dies würde auch gut erklären, daß Gebhards Sohn Herzog Hermann I. von Schwaben seine Tochter Ida (= Gemahlin von OTTOS I. Sohn Liudolf) nannte, ja, daß auch Gebhards Enkel Herzog Konrad von Schwaben seiner Tochter den Namen Ita gab (vgl. dazu unten Seite 99ff.) - In den Bänden 61,62,63 des Braunschweigischen Jahrbuchs (1980, 1981, 1982) möchte H. Dobbertin den 949 verstorbenen Grafen Udo I. von der Wetterau nicht als Vater des Herzogs Konrad von Schwaben gelten lassen, sondern einen für das Jahr 940 (in MG D O I,23) bezeugten Ufgaugrafen Gebhard oder noch eher Udos I. Sohn Gebhard (gefallen 938 vor Belecke) als Herzog Konrads Vater ansehen. Doch kann er hierfür keine schlüssige Beweisführung bieten, so daß sich eine eingehende Auseinandersetzung mit dieser Ansicht erübrigt. Wenn es Dobbertin, Wolf und andere als unglaubhaft erscheint, daß der 938 vor Belecke gefallene Sohn Graf Udos I. namens Gebhard und der erst 997 verstorbene Herzog Konrad von Schwaben Brüder waren - wenn also der Abstand von 59 Jahren zwischen den Todesdaten von zwei Brüdern als bedenkenerregend erscheint und den Anlaß zur Suche nach anderen Lösungen in der Anordnung der KONRADINER-Genealogie abgeben soll, so sei doch noch einmal darauf verwiesen, daß Gebhard als Jüngling im Kampf fiel (sein Vater überlebte ihn um 11 Jahre) und Herzog Konrad 997 als sehr alter Mann starb (sein jüngster Sohn Herzog Hermann II. hatte 1002 schon wieder verheiratete Töchter, seine Tochter Ita um 1000 schon rechtsmündige Söhne). So etwas ist durchaus nicht unmöglich; zum Beispiel verstarb FRIEDRICH BARBAROSSAS Mutter Judith ca. 1030, ihr Bruder Welf VI. dagegen erst 61 Jahre später, nämlich 1191.] - der Sohn des 949 verstorbenen Grafen Udo I. von der Wetterau gewesen, der mit einer uns nicht namentlich überlieferten Tochter des Grafen Heribert I. von Vermandois verheiratet war. Und Udo I. von der Wetterau wiederum war der Sohn des 910 gegen die Ungarn gefallenen Herzogs Gebhard von Lothringen, der offenbar eine Hidda/Ida zur Frau hatte.

    Hlawitschka, Eduard: Seite 46 Anm. 4, "Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen. Genealogische Studien zur Geschichte Lothringens und des Reiches im 9.,10. und 11. Jahrhundert."

    Zum 1016 verstorbenen Gevehardus, Heriberti comitis filius, nepos meus vgl. lib. VII c. 49 (Seite 458); zu Conradus Suevorum ductor egreius ac eiusdem frater Heribertus comes lib. IV c. 60 (Seite 200), zu Heribert comitis folio Ottone vgl. lib. V c. 24 (Seite 249); in lib. V c. 35 (Seite 260) wird Gerberga als Schwester Ottos von Hammerstein und im Kapitel vorher (Seite 258) als Gemahlin des Markgrafen Heinrich von Schweinfurt genannt (R. Holtzmann hält indes in einer Fußnote seiner Edition die Identifizierung des hier genannten Otto mit Otto von Hammerstein für fraglich); zu Udo II. als matris meae avunculus vgl. lib. III c. 20 (Seite 124) und zu Herzog Hermann II. von Schwaben, den matris meae avunculis filius, lib. V c. 22 (Seite 247); Herzog Hermann II. war nach den Einsiedler Annalen (MG SS III Seite 144) ein Sohn seines Amtsvorgängers Konrad von Schwaben, der oben schon einmal als Bruder Heriberts angeführt worden ist. Das Filiationsverhältnis Gebhards zu Udo I. ist bezeugt von Widukind von Corvey, Sachsengeschichte lib. II c. 11, ed. Lohmann-Hirsch, MG SS rer. Germ. (1935) Seite 75: Interfectus est atem (938) ibi GevehardusUdonis filius, fratris Herimanni ducis; indessen ist die Filiation von Udo I. zu Konrad, Udo II., Heribert und Judith nicht ausdrücklich überliefert. Bekannt ist immerhin, daß Udo I. - wie der Contin. Reginonis ad 949, ed. F. Kurze, MG SS rer. Germ. Seite 164 bezeugt - bei seinem Tode permissu regis, quicquid beneficii aut prefecturarum habuit, quasi heredidatem inter filios divisit, daß er also mehrere Söhne hatte. Wenn nun Konrad und Heribert in Udos I. rheinfränkischem Bereich nachfolgen, sieht, so darf man sie doch wohl als jene filii Udos ansprechen. Außerdem dürfte die Ausbreitung des Namens Udo bei den Grafen von Stade nach der Ehe Heinrichs I. von Stade und Judiths für Judiths Herleitung von Udo I. von der Wetterau und dem Rheingau sprechen. Eine letzte Sicherung erhält die Voranstellung Udos I. letztlich noch durch die erst auf den nächsten Seiten zu besprechende genealogische Notiz aus dem Zusammenhang des Hammersteinischen Eheprozesses.
    Gegen dieses System hat jüngst K. Schmid, Probleme um den "Grafen Kuno von Öhningen", in Dorf und Stift Öhningen, hg. von H. Berner (1966) Seite 87f., geweisse Bedenken angemeldet. Er weist darauf hin, daß Udos I.bezeugter Sohn Gebhard bereits 938 im Kampfe fiel, er also schon kurz vor 920 geboren sein dürfte, während Konrad, der als sein Bruder anzzusetzen ist, doch erst 982 Herzog von Schwaben geworden ist und 997 starb. Nach den gleichen Beobachtungen hatte schon E. Kimpen, Zur Königsgenealogie der Karolinger- bis zur Stauferzeit, in: ZGO NF 64 (1955) Seite 65, vorgeschlagen, Udo II. als den Vater Heriberts und Herzog Konrads von Schwaben anzusehen. Eine solche Erwägung scheitert aber an Thietmars oben zitierten Angabe über Udo II. als matris meae avunculus - er müßte matris meaeavus genannt worden sein, wenn man nicht auch Judith mit Udo II. eine Generation über Konrad und Heribert stellen will - bzw., wenn man Judith als Schwester Udos II. auffaßt, daran, daß Herzog Hermann II. von Schwaben bei Thietmar als matris meae avunculi filius - nicht nepos! - erscheint.
    Die angeführten chronologischen Erwägungen machen indessen die obige Zusammenfügung der Einzelteile nicht unmöglich; und deshalb haben sich jüngst sowohl K. F. Werner, Die Nachkommen Karls des Großen, in: Karl der Große IV (1967) Seite 463, als auch H. Jakobs, Der Adel in der Klostererform von St. Blasien (1968) Seite 176ff., weiter zur Herkömmlichen Anordnung bekannt. Man hat für die im Stemma genannten Personen etwa folgende Lebensdaten anzunehmen, wobei ich mich an die von K. F. Werner aus den weiteren Zusammenhängen gewonnenen Daten anlehne:

    Udo I. * ca. 895/900 (beim Tode des Vaters 910 nach Contin. Regin. ad 910 noch puer), + 949
    Gebhard * ca. 918/20, + 938
    Konrad von Schwaben * ca. 920/25, + 997
    Udo II. * ca. 925/30, + 982
    Heribert * ca. 930, + 992
    Judith * 925, + wohl vor 973
    Heinrich I. von Stade * 925/30, + wohl 975/76
    Hermann II.von Schwaben * 945/50, + 1003
    Gerberga * 970
    Heinrich von Schweinfurt * ca. 970, + 1017
    Gebhard * ca. 970, + 1016
    Otto von Hammerstein * ca. 975, + ca. 1036
    Siegfried von Walbeck * ca. 950/55, oo 972/73, + 991
    Kunigunde + 955, + 997
    Thietmar von Merseburg + 975, +1018

    Die Frage, ob Hermann II. von Schwaben ein Sohn Herzog Konrads von Schwaben (Beleg siehe oben) oder Udos II. war - dieses meint der erst in der Mitte des 12. Jahrhunderts tätige Annalista Saxo ad 1002 (MG SS VI Seite 650): Erat hic Herimannus filius Udonis ducis, qui aput Calabriam cum multis occubuit -, darf wohl im Sinne der zeitgenössischen und ortsnäheren Ann. Einsidlenses ad 997 beantwortet werden. Gestützt wird die Aussage der Einsiedler Annalen indessen noch durch einen Reichenauer Gedenkeintrag; zu diesem und seiner Interpretation vgl. H. Schwarmaier, Reichenauer Gedenkeinträge aus der Zeit König Konrads II., in: Zeitschrift für Württembergische Landesgeschichte 22 (1963) Seite 18ff.

    Holtzmann Robert: Seite 117,123,130, "Geschichte der sächsischen Kaiserzeit"

    Aber es ging nicht alles so, wie die Empörer wollten. Es war dem Herzog Eberhard von Franken gelungen, auch ein jüngeres Mitglied seines Hauses auf seine Seite zu ziehen, Gebhard, einen Sohn des rheinfränkischen Grafen Udo (der ein Bruder Hermanns von Schwaben und mithin ein Vetter Eberhards war). Dieser Gebhard ist im Kampf um Belecke gefallen, und das schien den anderen KONRADINERN, Hermann, Udound ihrem Vetter Konrad Kurzbold, ein Gottesgericht, so daß sie um so fester auf der Seite des Königs aushielten.
    Gegen die Feinde schickte der König den treuen Herzog Hermann mit schwäbischen Truppen nach Norden, und zwei Grafen dieses Hauses, Hermanns Bruder Udo und sein Vetter Konrad Kurzbold, Vettern auch des Franken-Herzogs, haben am 2. Oktober 939 den entscheidenden Sieg am Rhein, gegenüber von Andernach, davon getragen. Eberhard und Giselbert waren bereits über den Strom gekommen, ihr Heer war am Beutemachen, ein großer Teil der Truppen schaffte den Raub auf das andere Ufer, da wurden die Herzöge von den beiden Grafen überrascht und völlig geschlagen. Eberhard ist im Kampf gefallen, Giselbert auf der Flucht im Rhein ertrunken.
    Von Kamerich aus rückte OTTO im August 946 in Frankreich ein, mit einem starken Heer, bei dem sich auch der König Konrad von Burgund wieder befand, ferner Hermann von Schwaben mit seinem Bruder Udo, die Erzbischöfe von Mainz und Trier und andere weltliche und geistliche Fürsten.

    Schwager, Helmut: Seite 135,158, "Graf Heribert II. von Soissons"

    König Rudolf, verbündet mit Graf Marcus von Dormois und Graf Warin Eisenarm von Castric, griff Reimser Kirchengüter an, wobei es zu argen Plünderungen kam; andererseits schlossen der geschädigte Graf Boso, Herzog Giselbert von Lothringen - wobei hier kaum die Tatsache, daß Heriberts II. Schwester N.N. mit dem KONRADINER Graf Udo I. von der Wetterau (+ 949), also einem Todfeind der REGINARE, verheiratet gewesen ist, ausschlaggebend gewesen sein dürfte.
    Aus der Verweigerung der Rückgabe von Saint-Quentin an den HERIBERTINER erfolgte im Sommer 935 der Hilferuf Graf Heriberts II. an König HEINRICH I. und die Eroberung von Saint-Quentin durch ein ostfränkisch-deutsches Hifsheer, worunter sich unter anderem Heriberts II. konradinischer Schwager Graf Udo I. von der Wetterau (+ 949) und dessen Bruder Herzog Hermann I. von Schwaben (+ 949) befanden.

    Fried, Johannes: Seite 87, "Prolepsis oder Tod? Methodische und andere Bemerkungen zur Konradiner-Genealogie im 10. und frühen 11. Jahrhundert"

    Udos I. Nachkommenschaft sei durch die Brüdertrias Udo III., Heribert und Konrad, den Herzog von Schwaben, als seine Söhne gekennzeichnet. Daß sie Brüder waren, bezeugt Thietmar von Merseburg, der Enkel ihrer Schwester Judith. Doch die Vaterschaft des 949 gestorbenen Wetterau- und Rheingau-Grafen ist nur gelehrte Deduktion, die keine Quelle expliziert.
    Die These stützt sich auf drei Überlegungen:
    Erstens nannte der Continuator Regionis zum Jahr 949 aus Anlaß der Todesmeldung pauschal auch "die Söhne" des Grafen Udo I., also hatte er solche, auch wenn sie namentlich nicht genannt sind. Die Stelle ist für die weitere Argumentation zu wichtig, als daß hier auf ihren Wortlaut verzichtet werden dürfte: Udo comes obitt, qui permissu regis, quicquid beneficii aut praefecturam habuit, quasi hereditatem inter filios divisit.
    Zweitens folgten auf Udo ein Konrad in der Rheingaugrafschaft und ein Heribert im Kinziggau, einem Teil der Wetterau, nach, also die Söhne dem Vater.
    Drittens sei derselbe Udo nach Flodoard mit einer Tochter des westfränkischen Grafen Heribert I. von Vermandois verheiratet gewesen, was zwanglos den Namen eines gleichnamigen Sohnes erkläre und folglich Heribert gemeinsam mit seinem Brüdern Udo und Konrad zu Söhnen Udos I. von der Wetterau mache.
    Vier Einwande gegen den traditionellen KONRADINER-"Stammbaum" sind zu registrieren:
    1) Es gibt keine einzige Quelle, die diese Verwandtschaft auch nur für einen einzigen der drei postulierten Udo-Söhne Udo III., Heribert und Konrad explizit bestätigen könnte. Zwar kennen wir einen Udo filius Udonis comitis, doch er soll gerade nicht des Wetterau- und Rheingaugrafen Sohn sein, vielmehr dem eberhardinischen Ast der KONRADINER angehören. Auch ist ein "Cuno filius Cunonis" bekannt, der also, Identität vorausgesetzt, einen Konrad als Vater der erwähnten Brüdertrias anzunehmen nahelegen könnte; doch auch jener Konrad-Sohn soll nach der gängigen KONRADINER-Genealogie der eberhardinischen, nicht der gebhardinschen Linie des Adelshauses entstammen. Dann begegnet im Jahr 950 ein Cuonradus filius Gebehardi comitis im Jahreseintrag des Continuator Regionis; aber diese Filiation schien schon gar nichts mit dem Rheingau- und Wetterau-Grafen Udo und jenen drei Brüdern zu tun zu haben. Schließlich tritt in einem annähernd gleichzeitigen Essener oder Werdener Nekrolog ein Oudo Vdonis comitis filius entgegen, der nicht mit dem eben genannten Udo-Sohn identisch sein kann, vielmehr in einem Zug mit dem im Jahr 966 gestorbenen Lahngaugrafen Eberhard in das Nekrolog eingetragen wurde, also wohl ein KONRADINER und im selben Jahr wie dieser gestorben sein dürfte; im übrigen scheint er Mönch gewesen zu sein. Seine Einbindung in den KONRADINER-Stammbaum ist nur hypothetisch möglich. Er könnte nach der traditionellen These ein Enkel Udos I. von der Wetterau, aber auch der Sohn eines in den Jahren 964/66 hervortretenden Grafen Udo II. sein, also je nachdem sowohl der gebhardinischen als auch der eberhardinischen Linie engehören. Zweifellos war er noch jung und unbedeutend, als er starb. Mehr Filiationsangaben aus dem KONRADINER-Haus der fraglichen Epoche zwischen 940 und 990 liegen nicht vor. Doch eigentümlich: Sie müßten alle oder nahezu alle der eberhardinischen Linie zugewiesen werden.
    2.) Der Continuator Regionis erwähnt zum Jahr 950 und damit unmittelbar nach dem auffälligen Bericht über den Rheingau- und Wetterau-Grafen Udo den Tod des Bischofs Rodhard von Straßburg, dem Udo filius Udonis comitis im Amt folgte, der dann im Jahr 965 starb. Die alte These will, um den 949 ins Grab gesunkenen Grafen Udo I. als Vater des 982 gefallenen Udo III. in Anspruch nehmen zu können, ohne dem Wetterauer zwei Söhne desselben Namens zuweisen zu müssen, die Identität des 949 verstorbenen mit dem zu 950 als Vater des Bischofs genannten Grafen Udo verwerfen, obwohl der Continuator zuvor keinen weiteren Grafen Udo erwähnt hatte.
    So pocht der Graf Udo des Jahres 950 unablässig auf den Nachweis der Vaterschaft des Grafen Udo von 949 und spricht ihm vorderhand die Kinder Judith, Konrad, Heribert und Udo als untergeschoben ab. Solange dieser Nachweis nicht erbracht ist, hat Udo I. also keinen Anspruch auf eine so illustre Nachkommenschaft.
    3.) Um den 982 vorzeitig im Kampf gefallenen Udo III. als Sohn des Rheingau-Grafen retten zu können, wurde als Vater des Straßburger Bischofs ein weiterer Graf Udo II. in Anspruch genommen, den die Continuator Reginonis zwar erst zu 964-966 einführt, der aber schon Jahrzehnte früher Vater geworden sein könnte. Zweifellos ist diese Möglichkeit als solche prinzipiell anzuerkennen, doch ist sie wiederum nicht das Nächstliegende und tatsächlich ganz ungewiß. Denn dieser Graf Udo II., dessen Zugehörigkeit zur KONRADINER-Familie übrigens nicht völlig gesichert ist, wird im Jahre 966 als Rebell zur Emigration gezwungen; er starb irgendwann und irgendwo in der Verbannung.
    4.) Schließlich fordert die alte These die Anerkennung eines irritierenden genealogischen Postulats, das abermals die von ihr konstruierte Generationenfolge mit dem Signum großer Unwahrscheinlichkeit (nicht absoluter Unmöglichkeit) belegt: Des Wetterau-Grafen Udo I. durch Widukind von Corvey unzweifelhaft bezeugter Sohn Gebhard fiel im Kampf im Jahre 938, sein durch die Darstellungsweise des Continuator Regionis nahegelegter Sohn Udo, der Straßburger Bischof, starb 965. Beide Daten passen gut zu einer um 915 anzusetzenden Ehe des Grafen mit einer VERMANDOIS. Die drei dem Wetterau-Grafen thesenhaft als Söhne zugesprochenen Brüder Udo III., Heribert und Konrad, der alemannische Herzog, starben indessen in den Jahren 982, 992 und 997, ihre Schwester Judith etwas vor 974, alle zusammen demnach deutlich eine Generation später als die in den Quellen genanten Udo-Söhne.
    Stehen wir vor einem echten Dilemma? Oder dürfen wir das Nächstliegende - daß nämlich der genannte Bischof Udo von Straßburg des Wetterau-Grafen Udo I. Sohn war und jene drei Brüder Udo III., Heribert und Konrad einen anderen Vater zugewiesen werden müssen.
    Demnach bliebe allein die Aussage des Regino-Constinuators zum Jahr 949, wonach der damals gestorbene Graf Udo I. vom König das Recht erhalten habe, seine Reichslehen zu verteilen quasi hereditatem inter filios. Sehe ich recht, wurde er mit einer Ausnahme durchweg verstanden als Berechtigung Udos, die Lehen "gleich seinem Erbe unter seine vorhandenen Söhne" zu verteilen.
    Nach Donald C. Jackman erhielt Udo I. das Recht, seine Lehen zu verteilen "gleichsam wie das Erbe unter Söhne". Der Ausdruck ist insgesamt als adverbiale Bestimmung zu betrachten. Dann ist gerade nicht gesagt, daß Udo entsprechend erbberechtigte Söhne besaß. Ja, diese Übersetzung zieht geradezu die Notwendigkeit nach sich, dem Grafen Udo I. zum Zeitpunkt der Privilegierung solche Söhne überhaupt abzusprechen. Nach dem Tod seines im Jahr 938 gefallenen wohl älteren Sohnes Gebhard und neben dem seit langem zum Kleriker bestimmten, wahrscheinlich schon mit höheren Weihen versehenen und im folgenden Jahr 950 zum Bischof erhobenen jüngeren Sohn Udo hätte der Rheingau- und Wetterau-Graf demnach, trifft die Jackmansche Übersetzung zu, im Jahr 949 keinen lebenden männlichen Leibeserben besessen, der ihm in einem weltlichen Herrschaftsamt hätte nachfolgen können.

    Heinzelmann Josef: "Quasi hereditatem inter filios"

    Ebrechtliche Fragen bestimmen auch die Diskussion über die Herkunft Herzog Konrads. Er und seine aus Thietmars Chronik erschlossenen Geschwister (Udo (II), Graf Heribert und Jutta, die Stammmutter der Stader und Großmutter Thietmars) hielt man bisher für Söhne Udos (I). Jackman rangiert sie in einen ganz anderen KONRADINER-Zweig, mit einem negativen und einem positiven Argument.
    Ersteres ist Jackmans Interpretation der Stelle des Regino-Continuators, Udo comes obiit, qui permissu regis, quicquid beneficii aut praefecturarum habuit, quasi hereditatem inter filios divisit. Er versteht diesen Satz so, dass 949 Graf Udo (I) vom König erlaubt bekommen habe, seine Lehen und Ämter unter Verwandte wie Erbbesitz unter Söhne zu verteilen, nicht „unter seine Söhne“. Udo hätte nur zwei ihn überlebende Söhne gehabt: Udo, der 950 Bischof von Straßburg werden sollte und bis 965 lebte, und Otto von Grabfeld, der als sein Sohn durch die sogenannte Notiz von St. Omer (auf die wir gleich zu sprechen kommen) ebenso belegt sei wie die Abstammung Konrads von Schwaben von Udos Cousin Gebhard.
    Dabei kann man unangenehme Fragen nicht unterdrücken. Warum sollte Udos 938 gefallener Sohn Gebhard (von dem wir zufällig wissen) nicht schon Kinder gezeugt haben? Und hatte Udo vielleicht noch weitere Kinder, die bloß in den Quellen nicht auftauchen, weil sie vor dem Vater gestorben oder Frauen waren? Hätte der Sohn Udo Kleriker werden dürfen, wenn er der Stammhalter war? Er wurde Bischof von Straßburg, gerade ein Jahr nach der kaiserlich genehmigten Teilung quasi hereditatem… Ein Zufall? Bloß aufgrund der Notiz im Hammersteiner Prozess mit Jackman Graf Otto im Grabfeld als überlebenden Sohn Udos einzusetzen, ist auf jeden Fall gegen den gesunden Menschenverstand, da dieser dann doch wohl Alleinerbe gewesen wäre. Hätte Udo ihn (gar mit Zustimmung OTTOS!) enterbt, hätte der Continuator Reginonis das ganz anders formuliert. Schließlich: Wenn Udo (I.) keine lebenden Nachkommen hatte, hätte er dann nicht eher seinen ihm noch im selben Jahr in den Tod folgenden Bruder Hermann I., Herzog von Schwaben (mit)bedacht, statt Konrad, den - nach Jackman einzigen - Sohn seines Vetters Gebhard?
    Jackmans Auslegung der Stelle in der Continuatio erscheint mir überzeugend, wenn man mit Settipani/Poly und Johannes Fried die Konsequenz zieht, Udo seien „zum Zeitpunkt der Privilegierung“, seine Lehen und Vogteien wie Erbbesitz unter Söhne zu verteilen, „solche Söhne überhaupt abzusprechen“. Ich ziehe gegen Jackman und Wolf die weitere Konsequenz: Der 910 verwaist als puer genannte, also kaum nach 900 geborene Udoverteilte seine Ämter und Lehen am Ende seines Lebens nicht unter entfernte Verwandte, sondern unter Enkel und evtl. Schwiegersöhne.
    Mit den vier Geschwistern sind gewiss nicht alle Erben aufgezählt. Dass aber diese vier nicht von dessen Vetter Gebhard sondern von Udo abstammen (freilich nicht unbedingt wie in traditioneller Auffassung als seine Kinder, sondern, was auch ihre Lebens-, genauer ihre Todesdaten zu bestätigen scheinen, eher als Enkel über einen unbekannten Sohn oder eine Tochter), verraten schon ihre Namen. Jackman muss wegen der VERMANDOIS-Namen Heribert und Kunigunde dem Grafen Gebhard vom Ufgau eine hypothetische Frau Adela aus diesem Geschlecht geben, wohingegen eine Tochter Heriberts I. von Vermandois (wohl namens Kunigunde) als Gemahlin Udos zuverlässig belegt ist. Auch die Namen Hermann, Ita und Udo passen besser oder nur zu Nachkommen Udos. Mit erstaunlicher Präpotenz verdreht Jackman bei den Stadern auch das Vorkommen von Udo, weil er die Abstammung von Udo (I) leugnet: „The name Udo can be observed entering the house of Stade as the sole onomastic heritage from the Konradiner. Apparently this occurred in a rather unusual way: … for the names Judith and Liuthar both include an –ud- component.“
    Schließlich wird in Jackmans Hypothese die Heirat des Wetterau-Grafen Heribert mit Irmintrud, Tochter Meingauds und Enkelin des Maienfeldgrafen Eberhard (II) zu einer Nahehe 3 : 3, denn Heriberts Großvater wäre der Bruder dieses Eberhard. Jackman sieht in der Nahehe ausdrücklich kein Problem, und übersieht - wie bisher auch seine Kritiker - dabei die Folgerung für Otto von Hammerstein: Wenn HEINRICH II. Otto vernichten wollte, wie zuletzt Johannes Fried unterstrich, hätte er ihn leicht als illegitimen Sprössling einer unerlaubbaren Nahehe um sein Erbe bringen können.
    Welches Argument bringt Jackman vor, um diese Erben Udos zu Nachkommen seines Vetters Gebhard zu machen? Es ist eigentlich ein einziges: das rätselhafte Schema consanguinitatis für Otto von Hammerstein und seine Frau Irmingard/Imiza. Eine der dort vorkommenden Filiationsfolgen lautet: Gebehard genuit Cunonem… Cuno genuit Cunonem. Man hat viel gerätselt, was diese mit dem Gegenstand des Eheprozesses nicht zusammenhängende Notiz eigentlich soll.
    Fried bietet die Erklärung, die sich wohl am weitesten vom gesunden Menschenverstand entfernt, weswegen es sich anbietet, sie als Maßstab zu nehmen. „Eine nach der günstigsten Zählweise kanonisch gewöhnlich noch zulässige Ehe im Verhältnis 4 : 4 hätte für Braut und Bräutigam jeweils 30 Aszendenten, deren Geschwister und ihrer aller Nachkommen auflisten müssen, um die Verwandtschaft der beiden Ehegatten ausschließen zu können. Wer besaß eine Übersicht über die Gesamtheit dieser 60+x Personen und die Stelle oder die Stellen, an denen sie sich unzulässig überschnitten? Wer betrieb Ahnenforschung in diesem Stil? …“
    In einer Gesellschaft, die von Geblütsdenken und Erbanspruch beherrscht war wie der mittelalterliche Adel, wo jeder als Herrschaftswissen nicht nur (schon wegen möglicher Erbschaften, Protektion und Einladung zu Familienfeiern) die eigenen aktuellen Verwandtschaftsverhältnisse, sondern auch bis zu einem großen Grade die der wichtigsten Konkurrenten und Verbündeten kannte, war man nicht so blöde, bei der Erforschung einer Blutsverwandtschaft nach Friedschem Rezept vorzugehen. Der Normalfall war sowieso, dass man seine Cousins und Cousinen 3. Grades (um nichts anderes geht es) kannte. Aber Fried meint: „Angesichts solcher Verhältnisse ist evident, dass manch eine Adelsehe eingegangen wurde, ohne eine tatsächlich bestehende, eheverhindernde Verwandtschaft zu bemerken.“ Dabei hätten Brautleute und ihre Eltern es leicht gehabt, Konsanguinität festzustellen: Sie hätten nur die jeweilige Ahnentafel bis zur Ururgroßelterngeneration (das sind inklusive der normalerweise noch lebenden Eltern, der Großeltern und Urgroßeltern tatsächlich 30 Menschen) vergleichen müssen. Warum sollten sie nicht diesen einfachen Weg gegangen sein, in einer Zeit, wo man sehr wohl über Familienverhältnisse und Erbgänge bescheid wusste und genealogisch dachte?
    Fried verwechselt auch Ahnen- mit Verwandtschaftstafeln. Am gravierendsten ist aber sein Missverständnis der Arbores consanguinitatis. Sie „boten die Abstammungslinien in Gestalt eines ,Baumes‘, in dessen Mitte die fragliche Person, ego oder ipse, ihren Platz hatte…“ Er hat sich seine eigene Abbildung 1 nicht genauer angesehen, denn darin fehlt gerade das Feld für den Probanden (Ego), weil jedes Feld einen Verwandtschaftsgrad bedeuten soll, und Ego mit sich selbst natürlich nicht „verwandt“ ist. Gravierender ist es, dass Fried dieses System des Baumes nicht versteht. Alle mit den korrekten lateinischen Bezeichnungen ausgefüllten Felder zeigen verbotene Verwandtschaft, je weiter weg desto entfernter. Bei den Nachfahren gibt es jeweils nur zwei Felder nebeneinander: filius und filia, nepos und neptis usw. Ähnliches gilt für die Aszendenten: pater und mater, avus und avia usw. Bei den Seitenverwandten wird hier die Sache wegen der genauen lateinischen Verwandtschaftsbezeichnungen schwieriger, neben dem pater steht patruus/amita, neben der mater steht avunculus/matertera. Deren Abkömmlinge schließen sich waagerecht an. (Täten sie es senkrecht nach unten, sähe das einer Nachfahren-, bzw. Verwandtschaftstafel ähnlich, senkrecht nach oben, einer Ahnentafel.) Dementsprechend stehen auf der Vaterseite etwa patruelis/amitina oder (zwei Kästchen höher, eines nach links) propatrui/proamitae nepotes, auf der Mutterseite symmetrisch dazu: consobrinus/consobrina und proavunculi/promaterterae nepotes. Es entsteht eine Figur mit der Silhouette eines Baums, eine hohe Abstraktion für Kirchenrechtler. Man kann die Felder entlang hickeln wie beim Kinderspiel „Himmel und Hölle“ und kommt beim letzten Sprung zum Ehepartner hoffentlich aus dem höllischen Inzestgebiet in den Himmel erlaubter Ehe. (Bei den frühsten Varianten sind jedem Feld noch die genauen Gradzahlen mit eingeschrieben.) Dass der Proband zahlreiche Kinder haben konnte (sie sind alle filius oder filia, da gibt es keine Seitenverwandten) und bestimmt auch einen Großvater mütterlicherseits hatte, brauchte eine solche Arbor consanguinitatis nicht wiederzugeben, denn die Verwandtschaftsbezeichnungen waren zu finden: Auch die Brüder der Enkel sind Enkel, beide Großväter hießen avus. Eine Arbor consanguinitatis würde, wenn sie mit konkreten Personen ausgefüllt wäre, geradezu platzen, weil in jedem Kästchen mehrere Namen stünden. Und je weiter die Kästchen oberhalb vom (evtl. zu denkenden) Ego entfernt stehen, desto voller wären sie mit Personen, die untereinander garnicht verwandt sind.
    Ein derartiges Schema konnte in einem Streitfall wie dem Hammerstein-Prozess kaum helfen, weil es nicht die jeweils real existierende Verwandtschaft wiedergab, sondern in seiner Abstraktion nur Konsanguinitätsränge. Fried hält trotzdem – ich vereinfache zulässig – die Arbores für eine Art Ab-Fragebogenformular für Inzest-Inquisition. Fried hätte sehen müssen, dass sie dafür nicht geeignet waren. In der Abbildung (auf die er sich beruft, die er sich aber nicht näher angeschaut zu haben scheint) variieren einige Bezeichnungen und sind einige der äußeren Felder noch frei. Viele der Abweichungen dieses „Typs 5C“ (Bezeichnung Schadts ) vom „Ideal“ kann man nur als Fehler bezeichnen: Patruus magnus und Propatruus werden zu Propatruus magnus, Atavunculi filii und Atmaterterae filii stehen nicht in einem Feld, Abnepos und Atnepos sind vertauscht, auf den Trinepos folgt Trinepotis nepos… Die Fehler waren beim mechanischen Abschreiben weitergeschleppt worden und hatten sich immer mehr kumuliert. Das Ergebnis war blanke theologische Theorie, die sich nie in der Praxis bewähren musste.
    Ein Rätsel bleibt die Notiz von Saint-Omer. Wozu und wieso sind da zuerst drei Filiationslinien dargestellt, zwei davon als Schema consanguinitatis, das nicht zu einem Brautpaar führt, also schon gar nicht zu dem inkriminierten Ehepaar, dessen Schema mit Item ex alia parte angeschlossen wird? Sie führen alle über Männer zu Männern, bieten aber weder die agnatische Linie des Bräutigams (für ihn ist gerade der Vater angegeben), noch vollständig seine agnatische Verwandtschaft. Fried meint nun, diese Linien seien Relikte einer Prüfung in seinem Sinne. „Dass die ihnen zugeordneten Namen aufgeschrieben wurden und die Notiz erhalten blieb, ist ein einzigartiger Glücksumstand. Er gestattet den Einblick in die Prüfungspraxis inkriminierter Ehen bei unterstellter, aber noch nicht verifizierter Verwandtschaft. Sie bestand in der Aktualisierung beider Seiten des Verwandtschaftsschemas für den Einzelfall.“ Kurz und gut, Fried meint, wir hätten hier so etwas wie das Regest einer Stasi-Akte, genauer einer Kirchensicherheits-Akte. Vernünftige Menschen wären jedenfalls nicht so umständlich vorgegangen, und selbst die überwachungssüchtigsten Mönche und Bischöfe hätten gewusst, dass nicht nur reine Männer- oder Frauenlinien zu prüfen sind, sondern die viel zahlreicheren Mischlinien.
    Wann wurde überhaupt geprüft? Auf bloßen Verdacht hin? Auf Geheiß des missgünstigen Kaisers, wie Fried meint? Hatten Mönche Geheimarchive mit Personenstandsakten? Die Betroffenen und ihre Familien wussten doch nach Fried so gut wie nichts von ihren Vorfahren?
    Ich schaue nicht lange nach einschlägiger Literatur. Ich setze voraus, dass solche Eheprozesse zumindest in der Beweisaufnahme mündlich waren. Es gab also ein Verfahren wie später die Aufschwörung bei Aufnahme in ein Domkapitel: Angesehene Männer aus der Verwandtschaft (oder der Nicht-Verwandtschaft) mussten unter Eid erklären, wer die 4 ersten Ahnengenerationen von Bräutigam und/oder Braut waren. Vielleicht gab es differierende Aussagen wegen durch frühen Tod nicht erinnerter Zwischengenerationen oder bei Kettenehen. Eine gefundene und bestätigte Verwandtschaft dann als Deszendenzlinien von dem gefundenen gemeinsamem Vorfahren(paar) darzustellen, war kein Problem für den notierenden Geistlichen. So stand denn in der Notiz von St. Omer: Godefridus et Gerbirhc nepos et neptis. Godefridus genuit Irmingardam. Gerbirhc genuit Imizam. Imiza genuit Ottonem. Daraus ging der Grad der Verwandtschaft deutlich hervor, wenn man, eben nicht im Wortsinn der Arbores!, nepos et neptis als Cousin und Cousine 1. Grades versteht, die weder patrueles noch consobrini sind.
    Zur Sicherheit konnte der Inquisitor sein Schema in einer Arbor consanguinitatis abzählen. Ich glaube nicht, dass er es tat, jedenfalls zeigt die Aufzeichnung von St. Omer keine Spur davon. Sonst hätte es im zweiten Teil etwa geheißen: „Arbor Ottonis: Mater Imiza –Avia Gerbirhc – (Proavia/Proavus X) – (Proavunculus oder Promatertera Y) – Proavunculi (oder Promaterte-rae) filius Godefridus – Proavunculi (…) neptis Irmingarda; oder umgekehrt (ich kürze ab) „Arbor Irmingardis: Pater – … … – Propatruelis (…) i magni (sive amitae magnae) filia Gerbirhc – Propatruelis (…) neptis Imiza – Propatruelis (…) pronepos Otto“, und hätte mit dieser Methode nach Lehrbuch genauso festgestellt, dass die Ehe innerhalb der verbotenen Grade war, weil jedes Kästchen einem kanonischen Verwandtschaftsschritt entsprach. Genau genommen hätte schon genügt: „Ottoni non licet nuptias inire cum Irmingarda, nepte propratruelis proavunculi (sive promaterteraeproamitae) sui (suae) quia eius in gradu sexto est consanguinea.“
    Nach Jackman wäre die Ahnenschaft bis in die 5. Ahnengeneration geprüft worden, Fried meint „Die Agnaten-Genealogie reicht sechs Generationen zurück.“ Zumindest letzteres wäre überflüssig gewesen, denn die auf den Arbores der Vollständigkeit halber theoretisch verbotene Verwandtschaft 6 : 1 ist biologisch kaum möglich.
    Was sollen aber die ersten Filiationslinien der Aufzeichnung aus St. Omer? Ich kann mir nur vorstellen, dass sie den Zeugen galten, die die Ahnentafeln „aufschwuren“, um deren Zusammenhang mit dem Ehemann klarzulegen, also ihre Sachkenntnis oder Unvoreingenommenheit. . Solange wir den Zweck nicht genau erkennen, können wir auch nicht sagen, um wen es geht, und wenn wir das nicht wissen, dürfen wir diese unklare Quelle nicht auswerten. Aller Wahrscheinlichkeit nach (auch wenn es nicht um Zeugen ginge) müssten die Probanden doch Zeitgenossen des Prozesses sein, also Mitte der 1020er Jahre gelebt haben. Die bisherigen Deutungen bleiben immer im 10. Jahrhundert, ein Gestochere im Dunkel früherer Generationen.
    Wäre die Aufzeichnung aber eine Art Stammtafelgerüst der KONRADINER, müsste man sie als lückenhaft und problematisch bezeichnen, könnte jedenfalls darauf keine glaubhaften Hypothesen aufbauen. Das zeigt sich schon an den ganz verschiedenen Ansätzen, wie man in der Aufzeichnung den unverbunden auftauchenden Heribert in den Zusammenhang stellt. Dass ein paar Namenfolgen in den rudimentären Stammtafeln, die man von den KONRADINERN erstellen kann, als Filiationslinien erscheinen, besagt angesichts der Namenvererbung wenig. Einen Gebehard mit Sohn Cuno und Enkel Cuno kann es in jeder Generation ein- oder zweimal gegeben haben. Warum soll nicht der 938 bei der Belagerung von Belecke gefallene gleichnamige Sohn Udos (I) gemeint sein? Mit dem ersten Cuno wären wir bei einem der möglichen „heredes quasi filii“ und dem ersten oder zweiten Glied der Filiationskette (nach Jackman) Konrad vom Elsaß - Konrad von Schwaben - Konrad Graf von Ortenau, ob mit oder ohne den ungesicherten Elsässer. Diese Lösung erscheint mir sehr viel plausibler als die Konstruktion Jackmans, der die Reihe in den Erberhardinischen Ast der KONRADINER-Agnaten versetzt. Jackman wie ich müssen freilich einräumen, dass Udo, der nepos des Gebehard (sie sind filii duorum fratrum) in der Luft hängt. Als Udos (I) Vater Gebhard 910 gegen die Ungarn fiel, hinterließ er nach dem Continuator Reginonis nur zwei Söhne, eben Udo und Hermann. Hermann aber hatte keinen Sohn. Der 938 gefallene Gebehard kann Brüder und Schwestern gehabt haben, aber keinen patruelis Udo. Der Gebhard Jackmans hat zwar einen patruelis Udo, nämlich Udo (I), aber der hat keinen ihn überlebenden Sohn Otto (Graf im Grabfeld), weil das, wie wir sahen, mit der Verteilung quasi hereditatem nicht zu vereinbaren ist.
    Diese Diskussion ist freilich überflüssig, denn meine wie Jackmans und jede bisherige Lösung entspricht nicht der Forderung, dass die Probanden, also Otto und Konrad, um 1020 gelebt haben sollen. Außerdem: Wenn wir Fried glauben, dass der Adel sich seiner Ururgroßeltern nicht erinnern konnte, dürfen wir auch einer Verwandtschaftsdarstellung nicht vertrauen, die sechs Generationen zurückgeht, selbst wenn sie von schriftkundigen Mönchen aufgezeichnet wurde. Wir sollten uns in unserem Wissensdurst nicht an diesen Strohhalm klammern, um aus ihm in dieser quellenlosen Zeit die blasse Limonade vergifteter Erkenntnis zu saugen.

    915 oo Kunigunde von Vermandois, Tochter des Grafen Heribert I.
    Kinder:
    - Gebhard III. ca 918/20- 938 vor Belecke
    - Konrad Herzog von Schwaben ca 925/30-20.8.997
    - Udo II. Graf der Wetterau ca 920/25-14.7.982
    - Heribert Graf Kinzinggau ca 930- 992
    - Judith ca. 925-16.10.973
    959 oo Heinrich I. Graf von Stade -9.5.975/76
    - Hugo Graf im Einrichgau

    Kinder: Nach Jackmann/Fried
    - Gebhard - 938
    - Udo (Otto) Bischof von Straßburg - 965
    - Otto Graf von Grabfeld

    Literatur:
    Althoff Gerd: Die Ottonen. Königsherrschaft ohne Staat. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 2000 Seite 85 - Beumann, Helmut: Die Ottonen, Verlag W. Kohlhammer, 1991 Seite 60 - Büttner, Heinrich: Geschichte des Elsaß I. Politische Geschichte des Landes von der Landnahmezeit bis zum Tode Ottos III. und Ausgewählte Beiträge zur Geschichte des Elsaß im Früh- und Hochmittelalter, Jan Thrbecke Verlag Sigmaringen 1991 - Fried, Johannes: Prolepsis oder Tod? Methodische und andere Bemerkungen zur Konradiner-Genealogie im 10. und frühen 11. Jahrhundert - Glocker Winfrid: Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik. Böhlau Verlag Köln Wien 1989 Seite 66 - Hlawitschka, Eduard: Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen. Genealogische Studien zur Geschichte Lothringens und des Reiches im 9.,10. und 11. Jahrhundert, Saarbrücken 1969, Seite 46,49-51,65 - Hlawitschka, Eduard: Untersuchungen zu den Thronwechseln der ersten Hälfte des 11. Jahrhunderts und zur Adelsgeschichte Süddeutschlands, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1987 Seite 47-49,65,152 - Holtzmann Robert: Geschichte der sächsischen Kaiserzeit. Deutscher Taschenbuch Verlag München 1971 Seite 117,123,130,170 - Köpke, Rudolf/Dümmler Ernst: Kaiser Otto der Große, Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 1962 Seite 73,91-92,117,175 - Schieffer Rudolf: Die Karolinger. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 1992 Seite 224 - Schwager, Helmut: Graf Heribert II. von Soissons. Verlag Michael Lassleben Kallmünz/Opf. 1994 Seite 135,158, 252,284,326 - Widukind von Corvey: Die Sachsengeschichte. Philipp Reclam jun. GmbH & Co., Stutggart 1981 Seite 119,145 - Wies, Ernst W.: Otto der Große, Bechtle Esslingen 1989, Seite 110,115 - Wolf Armin: Wer war Kuno von Öhningen? Überlegungen zum Herzogtum Konrads von Schwaben (+ 997) und zur Königswahl vom Jahre 1002. in Deutsches Archiv für Erforschung des Mittelalters Band 36 1980, Seite 25-83 -

    Begraben:
    Stift Wetzlar

    Udo heiratete von Vermandois, Kunigunde in 915. Kunigunde (Tochter von von Vermandois, Heribert I. und von Meaux, Adele) wurde geboren um 890; gestorben nach 943. [Familienblatt] [Familientafel]


  2. 9.  von Vermandois, Kunigunde wurde geboren um 890 (Tochter von von Vermandois, Heribert I. und von Meaux, Adele); gestorben nach 943.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Wetterau,Hessen,Deutschland; Gräfin in der Wetterau

    Notizen:

    Kunigunde von Vermandois
    Gräfin in der Wetterau
    um 890- nach 943

    Tochter des Grafen Heribert I. von Vermandois und der Adele von Meaux, Erb-Tochter des Grafen Theutbert
    Johannes Fried nennt im Stammbaum der KONRADINER (bei Brandenburg, Nachkommen Seite 92) die Tochter Heriberts Adela von Vermandois, während Jackman ihren Namen mit Kunigunde angibt

    Brandenburg Erich: Tafel 1, "Die Nachkommen Karls des Großen", VI. Generation 4.

    N. (Tochter)
    Gemahl: vor 920 Udo Graf in der Wetterau (KONRADINER) + 949 12.XII.

    Anmerkungen: Seite 116,VI. 4. Tochter

    Vgl. Arbois de Jubainville 1, 107f; Kalckstein 182; Flodoard 946, S. S. 3, 393.
    Da Udos Sohn Gebhard nach Widukind 2,11 (S.S. 3, 440) 938 im Kampf getötet wurde, also doch wohl mindestens etwa 18 Jahre alt war, muß die Ehe vor 920 geschlossen sein, aber auch nicht viel früher, da Udo vom Cont. Regin. 910 (S. S. 1, 614) beim Tode seines Vaters noch als puer bezeichnet wird.

    * Ergänzung:
    Nach neueren Forschungen, die Donald C. Jackman: The Konradiner: A study in genealogical methodology, in der Reihe JUS COMMUNE, Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Europäische Rechtsgeschichte, Frankfurt am Main, Sonderhefte, - Studien zur Europäischen Rechtsgeschichte -, Band 47, Frankfurt am Main 1990, veröffentlich hat, ergeben sich für die Stammfolge der KONRADINER und somit der Abstammung einiger Zweige von KARL DEM GROSSEN, grundlegenden und weitreichend Änderungen. Vor Abschluß der wissenschaftlichen Diskussion der Ergebnisse von Jackmann wird daher einstweilen auf die völlige Übernahme seiner Forschungsergebnisse verzichtet.

    Ergänzung (Jackman): vermutlich Kunigunde von Vermandois. [VI 5]

    915 oo Udo IV. Graf von der Wetterau
    895/900-12.12.949

    Kinder:
    - Gebhard III. ca 918/20- 938 vor Belecke
    - Konrad Herzog von Schwaben ca 925/30-20.8.997
    - Udo II. Graf der Wetterau ca 920/25-14.7.982
    - Heribert Graf Kinzinggau ca 930- 992
    - Judith ca. 925-16.10.973
    959 oo Heinrich I. Graf von Stade -9.5.975/76
    - Hugo Graf im Einrichgau

    Kinder: Nach Jackmann/Fried
    - Gebhard - 938
    - Udo [= Otto?] Bischof von Straßburg (950-965) -26.8.965
    - Otto ?

    Kinder:
    1. im Einrichgau, Hugo
    2. von der Wetterau, Gebhard III. wurde geboren um 918/920; gestorben in 938 in Belecke [59581],Soest,Nordrhein-Westfalen,Deutschland.
    3. von der Wetterau, Udo II. wurde geboren um 920/925; gestorben am 14 Jul 982 in Cotrone [88900],Kalabrien,Italien.
    4. von Schwaben, Konrad wurde geboren um 915/920; gestorben am 20 Aug 997.
    5. von Rheinfranken, Judith wurde geboren um 925; gestorben vor 973.
    6. 4. von der Wetterau, Heribert wurde geboren um 925; gestorben in 992.

  3. 10.  von Geldern, Meginoz wurde geboren um 920; gestorben in 998/999 in Geldern [47608],Kleve,Nordrhein-Westfalen,Deutschland.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Zutphen [7200],Gelderland,Niederlande
    • Titel/Amt/Status: Geldern [47608],Kleve,Nordrhein-Westfalen,Deutschland; Graf in Geldern und Zutphen

    Notizen:

    Meginoz
    Graf in Geldern und Zutphen
    ca. 920 - 998/99 Burg Geldern

    Jakob Schlafke: Seite 77-83, "Leben und Verehrung der heiligen Adelheid von Vilich"

    Von Adelheids Vater berichtet ein Diplom OTTOS I. von 944, dass er an dem Aufstand 939 als "Vasall" von dessen Bruder Heinrich teilnahm, mit diesem der Acht verfiel, auf dessen Fürsprache 944 begnadigt wurde und seine eingezogenen Besitzungen zurückerhielt. Ob er auch in frühere Ämter und Würden wieder eingesetzt wurde, ist nicht gesagt. Vielleicht erklärt sich daraus, die Tatsache, dass die Kaiserdiplome von 944, 987 und 1003 ihn nur "Vasall" oder "Nobilis" ohne Titel nennen, die Papstbulle Gregors V. 996 aber ihn als Grafen und die Vita als Grafen, "wenn auch ohne Stellung und Titel eines Herrschers", bezeichnen. Seine mit dem Kaiserhause verwandte Gattin Gerberga schenkte ihm 4 Töchter und den Sohn Gottfried.
    Weil die Vita als Wirkungsstätte und Todesort des Vaters Geldern nennt, hat die spätere Geschichtsschreibung die alte Burg bei Pont an der Niers als Schauplatz der Kindheit angenommen.
    Geprägt wurde Adelheid auch von dem ruhigen Beispiel des Vaters. Megingoz hatte im Bruderkrieg, in dem er an der Seite Herzog Heinrichs gegen König OTTO I. in dem guten Glauben gekämpft hatte, die Krone gebühre dem ersten im Purpur geborenen Königssohne, Ämter und Besitz verloren. Als er 944 vom König aus der Acht befreit, wieder in seine Güter eingesetzt worden war, hatte er sich mit ganzer Kraft deren Verwaltung gewidmet. Viele suchten seinen erfahrenen Rat, die Sorge um alle und alles füllte seinen ganzen Tag. Er führte sein Leben in ernster Verantwortung, die er an Gottes Auftrag und Seinem Wort maß.
    Die große Wende in das Leben der Familie kam aber durch den Tod des Sohnes Gottfried. Als junger Ritter folgte er mit seinen Mannen 976/77 Kaiser OTTO II. im Feldzug gegen die Böhmen. Im Kampf traf ihn ein Pfeil in den Kopf. Die Seinen brachten seinen Leichnam unter vielen Mühen und Nöten zum ehrenvollen Begräbnis in die Heimat zurück. Für die Eltern brach eine Welt zusammen. Auf ihren einzigen Sohn hatten sie die ganze Zukunft gebaut und nun war er tot. Doch sie verwanden den Schickcksalsschlag und machten Ernst mit der Glaubenswahrheit, dass die Gestalt dieser Welt vergeht: Sie lebten nun ganz auf die Ewigkeit hin. Gott hatte den Sohn genommen, er sollte nun auch dessen Erbteil haben. So errichteten sie in Vilich eine neue Kirche und gründeten ein Kloster. Obwohl noch gesund, beschlossen sie, auf ihre eheliche Gemeinschaft zu verzichten. Megingoz blieb in Geldern und verwaltete seine Güter. Gerberga zog sich nach Vilich zurück und beschleunigte mit kluger Umsicht den Bau des Klosters, in Fasten und Beten allezeit dem Dienste Gottes ergeben.
    3 Jahre nach dem Tode der Mutter Gerberga starb in Geldern auch ihr Vater Megingoz. Sie ließ ihn nach Vilich überführen und in der Kirche an der Seite seiner Gemahlin beisetzen. Auch ihr Bruder Gottfried hatte dort seine Ruhestätte gefunden.

    Heinz Renn: Seite 108,111,112, "Das erste Luxemburger Grafenhaus

    Der Vater der Irmintrud, Megingoz, steht 939 wie Adalbero von Metz, der Sohn Wigerichs, auf seiten des Herzogs Giselbert. Er wird daraufhin seiner Güter für verlustig erklärt, aber am 1.8.944 setzt OTTO I. ihn wiederum in sein Besitztum und seine Rechte ein. Da Megingoz um 939 bereits aktiv in den Kampf eingreift, kann er damals kaum jünger als 20 Jahre gewesen sein. Er hat also bei seinem Hinscheiden 998 auf der Burg zu Geldern ein Alter von ca. 80 Jahren erreicht. Seine Gemahlin Gerberga ist einige Jahre vorher gestorben. Eine Urkunde vom 24.5.996 erwähnt sie als tot. Der Kölner Kirchenkalender hat Gerberga und ihren Gemahl, die Stifter des Klosters Vilich, für den 19. Dezember als Heilige angeführt.
    Die Heirat Gerbergas und Megingoz' dürfen wir für die 40-er Jahre des 10. Jahrhunderts ansetzen.
    Als erstes führt er an, Graf Megingoz, der Vater der Äbtissin Adelheid und der Irmintrudis, sei Graf des Auelsgaues gewesen, weil er das dort gegründete Kloster Vilich gegründet habe.


    945/50 oo Gerberga, Tochter des Pfalzgrafen Gottfried ca 925/35- vor 24.5.996

    Kinder:
    - Gottfried - 977
    - Irmentrud
    oo Heribert Graf im Kinziggau 925 - 992
    - Adelheid Äbtissin von Vilich 960/70-3.2.10108/21
    - Albrada
    - Bertrada Äbtissin des Klosters St. Maria zu Köln - Anfang 1000

    Literatur:
    Hlawitschka, Eduard: Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen. Genealogische Studien zur Geschichte Lothringens und des Reiches im 9.,10. und 11. Jahrhundert, Saarbrücken 1969, Seite 51-54,58,62,70,126-128,132,134,138,146 - Ennen, Edith: Frauen im Mittelalter. Verlag C.H. Beck München 1994, Seite 78 -

    Gestorben:
    Burg Geldern

    Meginoz heiratete im Jülichgau, Gerberga in 945/950. Gerberga (Tochter von von Jülich, Gottfried und von Frankreich, Ermentrud) wurde geboren um 925/935; gestorben vor 24 Mai 996. [Familienblatt] [Familientafel]


  4. 11.  im Jülichgau, Gerberga wurde geboren um 925/935 (Tochter von von Jülich, Gottfried und von Frankreich, Ermentrud); gestorben vor 24 Mai 996.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Zutphen [7200],Gelderland,Niederlande
    • Titel/Amt/Status: Geldern [47608],Kleve,Nordrhein-Westfalen,Deutschland; Gräfin in Geldern und Zutphen

    Notizen:

    Gerberga im Jülichgau
    Gräfin in Geldern und Zutphen
    ca 925/35- vor 24.5.996

    Einzige Tochter des Grafen Gottfried im Jülichgau und der Ermentrud von Frankreich, Tochter von König Karl III. dem Einfältigen; Enkelin der Oda von Sachsen und Großnichte von König HEINRICH I.

    Winfried Glocker: V 44 Seite 291, "Die Verwandten der Ottonen"

    Gerberga
    * c 925/35, + 995, vor 996 V 24

    945/50 oo Meginoz Graf in Geldern und Zutphen * 920, + 998/99

    Auch Gerberga ist in der Vita Adelheids von Vilich c. 3, SS XV/2 757, als Gemahlin der Grafen Megingoz und Mutter der heiligen Adelheid von Villich genannt. Die sonstigen Angaben zu Gerberga und zu Megingoz sind dem Aufsatz von Strecker, Grabinschrift S. 442, und der Studie von Renn, Grafenhaus S. 108 f. und 111, zu entnehmen. Der Terminus ante quem für das Sterbedatum Gerbergas ist von Wisplinghoff, Frühgeschichte S. 81, aus JL. 3863 (Druck bei Lacomblet, UB. Niederrhein I, Nr. 126, und bei Zimmermann, Papsturkunden II, Nr. 326) ermittelt. Zur Stellung des Megingoz als Graf vgl. zuletzt Achter, Stiftskirche S. 16 ff., die feststellt, dass Megingoz nur in der späten Überlieferung der Adelheid-Vita als Graf bezeichnet werde, während in den 3 Königsurkunden, in denen er auftritt, der Grafentitel fehle. Nach dem Zeugnis der Vita Adelheids von Vilich c. 4, SS XV/2 759, überlebte Megingoz seine Gemahlin um 3 Jahre.

    Heinz Renn Seite 108,111, "Das erste Luxemburger Grafenhaus

    Der Vater der Irmintrud, Megingoz, steht 939 wie Adalbero von Metz, der Sohn Wigerichs, auf seiten des Herzogs Giselbert. Er wird daraufhin seiner Güter für verlustig erklärt, aber am 1.8.944 setzt OTTO I. ihn wiederum in sein Besitztum und seine Rechte ein. Da Megingoz um 939 bereits aktiv in den Kampf eingreift, kann er damals kaum jünger als 20 Jahre gewesen sein. Er hat also bei seinem Hinscheiden 998 auf der Burg zu Geldern ein Alter von ca. 80 Jahren erreicht. Seine Gemahlin Gerberga ist einige Jahre vorher gestorben. Eine Urkunde vom 24.5.996 erwähnt sie als tot. Der Kölner Kirchenkalender hat Gerberga und ihren Gemahl, die Stifter des Klosters Vilich, für den 19. Dezember als Heilige angeführt.
    Die Heirat Gerbergas und Megingoz' dürfen wir für die 40-er Jahre des 10. Jahrhunderts ansetzen.

    Jakob Schlafke: Seite 81-83, "Leben und Verehrung der heiligen Adelheid von Vilich"

    Die große Wende in das Leben der Familie kam aber durch den Tod des Sohnes Gottfried. Als junger Ritter folgte er mit seinen Mannen 976/77 Kaiser OTTO II. im Feldzug gegen die Böhmen. Im Kampf traf ihn ein Pfeil in den Kopf. Die Seinen brachten seinen Leichnam unter vielen Mühen und Nöten zum ehrenvollen Begräbnis in die Heimat zurück. Für die Eltern brach eine Welt zusammen. Auf ihren einzigen Sohn hatten sie die ganze Zukunft gebaut und nun war er tot. Doch sie verwanden den Schicksalsschlag und machten Ernst mit der Glaubenswahrheit, dass die Gestalt dieser Welt vergeht: Sie lebten nun ganz auf die Ewigkeit hin. Gott hatte den Sohn genommen, er sollte nun auch dessen Erbteil haben. So errichteten sie in Vilich eine neue Kirche und gründeten ein Kloster. Obwohl noch gesund, beschlossen sie, auf ihre eheliche Gemeinschaft zu verzichten. Megingoz blieb in Geldern und verwaltete seine Güter. Gerberga zog sich nach Vilich zurück und beschleunigte mit kluger Umsicht den Bau des Klosters, in Fasten und Beten allezeit dem Dienste Gottes ergeben. Sie verzichtete auf alles, weil sie ganz von der Liebe zu Gott durchglüht war. Sie sammelte eine Gemeinschaft adliger Jungfrauen, die den Gottesdienst versehen sollten, erreichte die Freistellung Adelheids aus dem Kloster der Hl. Ursula in Köln und übertrug ihr die künftige Leitung.


    945/50 oo Meginoz Graf in Geldern und Zutphen


    Kinder:
    - Gottfried - 977
    - Irmentrud
    oo Heribert Graf im Kinziggau 925 - 992
    - Adelheid Äbtissin von Vilich 960/70-3.2.10108/21
    - Albrada
    - Bertrada Äbtissin des Klosters St. Maria zu Köln - Anfang 1000

    Literatur:
    Hlawitschka, Eduard: Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen. Genealogische Studien zur Geschichte Lothringens und des Reiches im 9.,10. und 11. Jahrhundert, Saarbrücken 1969, Seite 49-54,57,62-64,70,72,126-128,132,134,138,146 -

    Kinder:
    1. von Geldern, Gottfried gestorben in 977.
    2. 5. von Geldern, Irmentrud
    3. von Vilich, Adelheid wurde geboren um 960 in Geldern [47608],Kleve,Nordrhein-Westfalen,Deutschland; gestorben in 1015/1018 in Köln [50667],Köln,Nordrhein-Westfalen,Deutschland.
    4. von Geldern, Albrada
    5. von Geldern, Bertrada gestorben in 1000.

  5. 12.  von Lothringen, Gozelo wurde geboren in 914 (Sohn von von Lothringen, Wigerich und von Verdun, Kunigunde); gestorben am 19 Okt 942.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Ardennengau; Graf im Ardennengau

    Notizen:

    Gozelo Graf im Ardennengau
    um 914-19.10.942
    Sohn des Pfalzgrafen Wigerich von Lothringen und der Kunigunde

    Im Gegensatz zu seinen Brüdern ist Gozelo quellenmäßig kaum greifbar. Er war Heerführer seines bischöflichen Bruders Adalbero.





    930 oo Uda (Oda) von Metz, Tochter des MATFRIEDINGERS Gerhard I. - 10.4.963 Nichte König HEINRICHS I.

    Kinder:
    - Reginar -18.4.963
    - Heinrich -6.9.1000
    - Gottfried der Gefangene Graf von Verdun 935/40- nach 995
    - Adalbero Erzbischof von Reims (969-989) um 935/40-23.1.989



    Literatur:
    Hlawitschka, Eduard: Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen. Genealogische Studien zur Geschichte Lothringens und des Reiches im 9.,10. und 11. Jahrhundert, Saarbrücken 1969, Seite 54,58,61,64,69,70,73,75,93,95,110,128,138,146 -

    Gozelo heiratete von Metz, Uda um 930. Uda (Tochter von von Metz, Gerhard I. und von Sachsen, Oda) wurde geboren um 905; gestorben am 10 Apr 963. [Familienblatt] [Familientafel]


  6. 13.  von Metz, Uda wurde geboren um 905 (Tochter von von Metz, Gerhard I. und von Sachsen, Oda); gestorben am 10 Apr 963.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Bidgau,Deutschland; Gräfin im Bidgau

    Notizen:

    Uda von Metz Gräfin im Bidgau
    905 -10.4.963
    Tochter des MATFRIEDINGERS Gerhard I. von Metz und der Oda von Sachsen, Tochter von Herzog Otto dem Erlauchten; Nichte König HEINRICHS I.

    Winfried Glocker: Seite 276, "Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik"

    IV. 12 Uda * c 905, + nach 963 IV 7/10
    oo Gozelo, Graf im Bidgau * c 910, + 942 X 19
    Sohn der Kunigunde und Pfalzgraf Wigerichs

    Die Belege für Uda sind von Renn, Grafenhaus Seite 32f., und von Werner VII, 64 ermittelt. Uda ist die Schlüsselperson, die die Identifikation Odas, der Tochter Herzog Ottos des Erlauchten, mit sder Mutter des Pfalzgrafen Gottfried und seiner Geschwister ermöglicht hat. Die erstmals von Kimpen, Anfänge passim, angestellten Überlegungen sind zusammengefaßt und untermauert von Hlawitschhka, Anfänmge Seite 58-62. Für den Todestag der Uda kommen zwei Angaben in Frage: Renn, Grafenhaus, entschied sich für den IV 7 des Necrolog von St. Maximin zu Trier, während dagegen Werner VII, 64 für die Angabe des Nekrologs von Reims (IV 10) eintrat.

    Karl Ferdinand Werner: Seite 471, "Die Nachkommen Karls des Großen"

    VII. 64
    Da schon 943 Gozelos Sohn Reginar als Graf auftritt, datiert B. den Tod des Vaters auf "18.X. vor 943". Trifft diese Annahme zu, dann starb Gozelo nicht in irgendeinem Jahr vor 943, sondern 942, denn B. selbst nennt die Urkunde von 942 III 15, in der er als Graf im Bidgau begegnet. Für den Todestag folge ich dem schon mehrfach zitierten Nekrolog von ND in Reims, wo man die Daten der Familie des Erzbischofs Adalbero von Reims mit besonderer Sorgfalt verzeichnete. Hier steht zu 14. Kal. Nov. = X. 19; Godefridus comes pater Adalberonis archiepiscopi Remensis. Die Namensform Godefridus, die ebenso für Gozelos Sohn "Gottfried" (Renn schreibt den Quellen entsprechend richtig Godfrid) auftritt, ist besonders lehrreich. Sie zeigt, daß Gozelo (vgl. Hezilo/Heinrich) eine Koseform für Godfrid/Gauzfrid ist, der Sohn also den Namen des Vaters - nur nicht in der Koseform - erhielt. Deutsch wurde der Name (ursprünglich germanisch Waldfred, romanisiert Gauzfred, vgl. Werner, KdG 1, 103) verballhornt zu "Gottfried", und wir sehen in den nächsten Generationen (B IX, 85-86; X, 120-121) Brüderpaare die Namen Gottfried und Gozelo (jetzt verselbständigter Name, der als Koseform von Godfrid nicht mehr realisiert wird) tragen. Terminus post quem für den Tod von Gozelos Gattin Uda ist eine Urkunde von 963 V 18, in der sie handelnd auftritt. Für den Todestag, IV 7 bei B., folge ich dem Reimser Nekrolog, der IV 10 angibt. Gozelos Ehe muß, im Hinblick auf den Sohn Reginar schon recht früh, spätestens c 930 geschlossen worden sein, was darauf schließen läßt, daß Gozelo eher etwas früher als c 911 (so B.) geboren wurde. Gozelo, der älteste nicht in den lerus eingetretene Sohn Wigerichs, war wie sein Vater Graf im Bidgau, und in dieser Grafschaft ist ihm auch sein Sohn Godfrid gefolgt, wei Renn 36 beobachtet.




    930 oo Gozelo Graf im Ardennengau (Bidgau) um 914-19.10.942

    Kinder:
    - Reginar -18.4.963
    - Heinrich -6.9.1000
    - Gottfried der Gefangene Graf von Verdun 935/40- nach 995
    - Adalbero Erzbischof von Reims (969-989) um 935/40-23.1.989

    Name:
    Oda

    Kinder:
    1. von Lothringen, Reginar gestorben am 18 Apr 963.
    2. von Arlon, Heinrich
    3. 6. von Verdun, Gottfried I. wurde geboren in 930/935; gestorben nach 997.
    4. von Reims, Adalbero wurde geboren in 935/940; gestorben am 23 Jan 989; wurde beigesetzt in Reims [51100],Marne,Champagne-Ardenne,Frankreich.

  7. 14.  Billung, Hermann I. wurde geboren in 900/912 (Sohn von Billung); gestorben am 27 Mrz 973 in Quedlinburg [06484],Quedlinburg,Sachsen-Anhalt,Deutschland.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Bardengau,Deutschland; Graf im Bardengau
    • Titel/Amt/Status: Marstengau,Deutschland; Graf im Marstengau
    • Titel/Amt/Status: Tilithigau,Deutschland; Graf im Tilithigau
    • Titel/Amt/Status: 961-973, Sachsen,Deutschland; Herzog von Sachsen

    Notizen:

    Hermann I. Billung
    Herzog von Sachsen (961-973)
    Graf im Bardengau, Marstengau und Tilithigau
    900/12-27.3.973 Quedlinburg
    Sohn des Grafen Billing

    Lexikon des Mittelalters: Band IV Spalte 2160

    Hermann Billung, Herzog in Sachsen
    + 13. März 973 Quedlinburg
    Eltern unbekannt
    oo Hildegard

    5 Kinder:
    unter anderem
    Bernhard I., Herzog
    Schwanhild oo Ekkehard I.
    Mathilde 1. oo Balduin III. von Flandern, 2. oo Gottfried der Ältere Graf von Verdun

    OTTO I. übertrug Hermann Billung im Herbst 936 den Befehl auf dem Redarierfeldzug, dem wohl ein ständiger Auftrag des Grenzschutzes im Niederelberaum folgte. Doch ist Hermann Billung hier als Markgraf erst 953 bezeugt. Während seiner Abwesenheit wurde Hermann Billung von OTTO I. wiederholt mit der Wahrnehmung von Gerichts- und Herrschaftsbefugnissen betraut (953, während des Aufstandes Liudolfs; 961, anläßlich des zweiten Romzugs OTTOS; 966, vielleicht auf den gesamten sächsischen Raum bezogene "Prokuration"). Die königliche Kanzlei vermied es, Hermanns Befehlsgewalt mit dem Herzogstitel zu belegen und nannte ihn 'marchio' und 'comes'. Im Mittelpunkt seiner Herrschaftsausübung stand die Nordost-Grenze; Hermann Billung hielt die slavischen Völkerschaften der Abodriten, Wagrier und Redarier in Abhängigkeit vom Reich. Er hinterließ seinem Sohn Bernhard ein "machtvolles Herrschaftsgebilde" (Freytag).

    Literatur:
    ADB XII, 151-153 - NDB VIII, 640f - Hermann, Slaven [Neubearb. 1986], passim.

    Neue Deutsche Biographie: Band 8 1969

    Hermann Billung, Herzog in Sachsen
    + 27.3.973 Quedlinburg
    Aus dem Geschlecht der BILLUNGER (s. NDB II); Eltern unbekannt

    Brüder:
    Wichmann (+ 944)
    Amelung (+ 962), Bischof von Verden (seit 933, s. ADB I)
    oo Hildegard

    5 Kinder:
    unter anderem
    Herzog Bernhard I. in Sachsen (+ 1011, s. NDB II),
    Suanehild [1. oo Markgraf Thietmar von Serimunt-Nicici (+ 978)] [2. oo Markgraf Ekkehard I. von Meißen ( + 1002, s. NDB IV)],
    Mathilde [+ 1008, 1. oo Graf Balduin III. von Flandern (+ 961), 2. oo Herzog Gottfried von Nieder-Lothringen (+ 1005?, s. NDB VI)]

    Neffen:
    Graf Wichmann der Jüngere (+ 967)
    Graf Ekbert

    OTTO I. übertrug im Herbst 938 Hermann die Leitung des Feldzuges gegen die Redarier. Dem zeitlich begrenzten Amt des Heerführers scheint der ständige Auftrag gefolgt zu sein, den Grenzschutz an der unteren Elbe auszuüben. Bezeugt wird Hermann als Markgraf in diesem Raum jedoch erst 953. Nach Ausbruch des Liudolfingischen Aufstandes (953) beauftragte OTTO I. ihn, in der Zeit seiner Abwesenheit die Aufgaben des Herzogs in Sachsen wahrzunehmen (erste Prokuration). Bei Antritt des zweiten Romzuges 961 übertrug OTTO I. wiederum Hermann die Prokuration in Sachsen. Während der ersten Prokuration unterdrückte Hermann die Erhebung seiner Neffen Wichmann der Jüngere und Ekbert, die sich mit den Obotriten verbündet hatten, und wahrte dem Grenzraum an der unteren Elbe sowie dessen Hinterland den Frieden. Die zweite Prokuration erfolgte, damit Hermann als Stellvertreter OTTOS I. die Gerichtshoheit in den Gebieten ausüben könne, die der Slawengrenze benachbart waren. Ist der räumliche Geltungsbereich der ersten beiden Prokurationen nicht ganz zweifelsfrei zu ermitteln, so ist eine dritte Prokuration 966 hingegen für das gesamte sächsische Herzogtum wahrscheinlich zu machen. Die drei Prokurationen ließen Hermann zum zeitweiligen Vertreter des Königs gegenüber dem sächsischen Stamm aufsteigen und eine herzogliche Stellung gewinnen, in der er als Gefolgsmann OTTOS I. wirkte. Bezeichnend ist es jedoch, dass die königliche Kanzlei vermied, ihm den Titel eines dux zu geben, sondern ihn nur als marchio oder comes bezeichnete. Seine Tätigkeit erstreckte sich vornehmlich auf die Sicherung der Nordost-Grenze, wo er die slawischen Stämme der Wagrier, Obotriten und auch Redarier in straffer Abhängigkeit vom Reich hielt. Bei seinem Tode hinterließ er ein machtvolles Herrschaftsgebilde, in dem sein Sohn Bernhard I. unbestritten nachfolgte.

    Literatur:
    ADB XII; Adam von Bremen, Hamburg, KG, hrsg. v. B. Schmeidler, in: MG SS rer. Germ. 1917; Die Sachsengesch. d. Widukind v. Korvei, hrsg. v. P. Hirsch, ebd. 1935; Die Chronik d. Bischofs Thietmar v. Merseburg, hrsg. v. R. Holtzmann, in: MG SS NS IX, 1935; F. M. Fischer, Politiker um Otto d. Gr., 1937; R. Bork, Die Billunger, Mit Btr. zur Gesch. d. dt.-wend. Grenzraumes im 10. und 11. Jh., Diss. Greifswald 1951 (ungedr.); H.-J. Freytag, Die Herrschaft d. Billunger in Sachsen, 1951; K. Jordan, Hzgt. u. Stamm in Sachsen während d. hohen MA, in Nd. sächs. Jb. f. Landesgesch. 30, 1958, S. 1-27; A. K. Hömberg, Westfalen u. d. sächs. Hzgt., 1963

    Althoff Gerd: Seite 376, "Adels- und Königsfamilien im Spiegel ihrer Memorialüberlieferung"

    H 6 Lü: 27.3. Hermannus primus dux Saxonie fundator huis cenobii.Parce mihi + 973 Hermann Billung
    Me: 28.3. Herimannus dux

    Hermann ist neben seinen Brüdern, Wichmann dem Älteren (G 39) und Bischof Amelung von Verden (B 39), der erste bekannte Angehörige des billungischen Geschlechts. Versuche, die Vorfahren der BILLUNGER festzustellen, führten bisher nicht zu gesicherten Ergebnissen (vgl. Krüger, Grafschaftsverfassung, S. 79f.; Hömberg, Westfalen und das sächsische Herzogtum, S. 18f.).
    Sicher ist jedoch auch der Bericht Adams von Bremen (II, 8) über die niedrige Herkunft Hermanns falsch, denn die BILLUNGER sind als Verwandte der Nachfahren Widukinds anzusprechen. Die Analyse des Necrologs führte hier zu neuen Einsichten; siehe dazu oben S. 68 ff.
    Hermann wurde 936 von OTTO I. zum princeps militiae ernannt und in der Folgezeit dreimal (953, 961, 966) mit der procuratio Saxoniae beauftragt.
    Zum Problem des Hineinwachsens in eine herzogsähnliche Stellung und den Bezeichnungen comes, marchio und dux, die Hermann in den verschiedenen Quellen gegeben werden, vgl. Bork, Billunger Seite 54 f.; Freytag, Herrschaft der Billunger, Seite 8.
    Über die Gemahlinnen Hermanns herrscht in der Forschung keine Klarheit. In der Tabula gentis Billingorum (MGH SS 13, S. 344) sind Hermann zwei Frauen zugeordnet: Ode com und Hildesuinth com; vgl. oben S. 49.
    Jüngere Quellen erwähnen eine Hildegard als Gemahlin, was jedoch wohl auf einer Verwechslung mit der Frau seines Sohnes Bernhard beruht. Entgangen ist der Forschung der Eintrag am 15. März ins Necrolog von Xanten: Obitus Ode uxoris Hermanni ducis (vgl. G 27). Der Todestag einer anderen Gemahlin Hermanns ist nicht bekannt.
    Allgemein zu Hermann vgl. NDB 8, S. 504 f.; Biogr. Wörterbuch 1, Sp. 1123 f.; FW H 45.
    Zum Todesdatum: BO Nr. 562e, wo jedoch die Einträge in die Necrologien von Borghorst, Vreden, Xanten und in das Diptychon Bremense nicht erwähnt sind.

    Schwennicke Detlev: Tafel, "Europäische Stammtafeln Neue Folge Band I. 11

    HERMANN BILLUNG
    + Quedlinburg 27. III. 973 Begraben: Lüneburg St. Michaelis

    936 princeps militiae
    940 GRAF im WETIGAU
    953,961 und 966 procurator regis in Sachsen
    955 GRAF in den Gauen TILITHI und MARSTEN
    956 MARCHIO (MARKGRAF)
    965 DUX in SACHSEN
    gründet St. Michaeliskloster zu Lüneburg

    1. oo ODA + 15.III. ...
    2. oo HILDESUIT

    Thiele Andreas: Tafel 155, "Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte", Band I, Teilband 1 Deutsche Kaiser-, Königs-, Herzogs- und Grafenhäuser I

    HERMANN I. "BILLUNG" + 973

    Graf im Bardengau, Marstengau und Tilithigau
    Tritt erst mit seiner Ernennung zum Markgraf im Gebiet Mecklenburg 936 deutlich hervor; da er in den unterschiedlichsten Titeln benannt wird nach 936: "Markgraf", "Herzog", "Graf", "Princeps militae" und den Titeln noch keine klare Definitionen zugrundelagen, ist die eigentliche Position Hermanns nicht klar zu bestimmen; es bleibt eine grundsätzliche Verfügungsgewalt der OTTONEN in Sachsen bestehen, auch dann, als Hermann zum Verwalter von Sachsen aufrückt 961; er ist als Verwalter-Herzog nur ein Stellvertreter der OTTONEN, das Herzogtum umfaßt auch nicht das ganze Sachsen, wirklich wirksam wird er nur im Raum Engern (Mittelteil) zwischen Westfalen und Ostfalen; Schwerpunkt seiner Politik ist zusammen mit Markgraf Gero die Slawenabwehr; gerät wegen Besitz-, Rechts- und Erbfragen oft gegen die Neffen und bringt nach und nach mit starker Hand die Slawen zwischen Elbe-Oder unter deutsche Hoheit, die Bistümer Havelberg und Brandenburg entstehen; unterwirft 962/63 sogar Polen. 955 Schlacht an der Recknitz, womit eine letzte große Revolte niedergeworfen wird; Mitbegründer von Abtei St. Michael/Lüneburg als "Hauskloster" und deren Vogt; bleibt stets treue OTTONEN-Stütze; steht besonders gegen die Garfen von Werl (eventuell gleichen Stammes wie er) und gegen die Grafen von Stade.

    Hermann wurde 936 von OTTO I. im Rahmen seiner auf Unterwerfung der Elbslawen gerichteten Ostpolitik und zur Abwehr der Dänen als Markgraf an der Niederelbe eingesetzt und trat damit erstmals deutlich hervor. Da er in den unterschiedlichsten Titeln nach 936 benannt wurde: "Markgraf"; "Graf", "Princeps militiae" und den Titeln noch keine klare Definitionen zugrunde lagen, war die eigentliche Position Hermanns nicht klar zu bestimmen. Es blieb eine grundsätzliche Verfügungsgewalt der OTTONEN auch dann in Sachsen bestehen, als Hermann 961 zum Verwalter von Sachsen aufrückte. Er war als Verwalter-Herzog nur ein Stellvertreter der OTTONEN, das Herzogtum umfaßte auch nicht das ganze Sachsen, wirklich wirksam wurde er nur im Raum Engern (Mittelteil) zwischen Westfalen und Ostfalen; Schwerpunkt seiner Politik war zusammen mit dem Grafen Gero die Slawenabwehr. 955 zog er gegen die aufständischen Abotriten, die besiegt wurden. Er geriet wegen Besitz-, Rechts- und Erbfragen oft gegen die Neffen, Wichmann II., des erbittersten Gegner Hermanns, und Ekbert der Einäugige, und sicherte während des Liudolfingischen Aufstandes (953-954) Sachsen, wo er 953,961 und 966 während OTTOS Abwesenheit als dessen Stellvertreter fungierte. Seitdem führte Hermann den Titel eines Herzogs von Sachsen, dessen Gewalt jedoch auf das nördliche Sachsen beschränkt blieb. Er brachte mit starker Hand die Slawen zwischen Elbe und Oder unter deutsche Hoheit, die Bistümer Havelberg und Brandenburg entstanden. Er unterwarf 962/63 sogar Polen, gewann 955 die Schlacht an der Recknitz, womit eine letzte große Revolte niedergeworfen wurde. Er war der Mitbegründer der Abtei St. Michael/ Lüneburg als "Hauskloster" und deren Vogt, blieb stets eine treue OTTONEN-Stütze und stand besonders gegen die Grafen von Werl (eventuell gleichen Stammes wie er) und gegen die Grafen von Stade. Sein Sohn Bernhard folgte nach dem Tode Hermannsin dieser Würde.
    Hermann verwaltete nicht nur die Mark gegen die Dänen, Wagrier, Abodriten und einen Teil der Redarier, sondern besaß als Graf im Bardengau, im Gau Tilithi und im Marstengau auch auf altsächsischen Boden eine starke Position. Seine Macht und sein Ansehen im östlichen Teil Sachsens wird uns vor allem dadurch deutlich vor Augen geführt, dass er 968 vom Magdeburger Erzbischof Adalbert mit großen Ehren empfangen wurde, als wäre er tatsächlich Herzog. Dass er von den Schriftstellern "dux" genannt wird, ist nichts Besonderes, da er im Grenzgebiet gegen die Slawen eine militärische Führungsposition eingenommen hat. Hermann Billung hatte lediglich zur Zeit des Liudolfingischen Aufstandes und während der Italienzüge OTTOS I. von 961 und 966 eine gewisse obrigkeitliche Stellung in Sachsen inne.

    Trillmich Werner: "Kaiser Konrad II. und seine Zeit"

    OTTO DER GROSSE hatte 936 seinen Freund Hermann mit der Grenzsicherung gegen Slawen und Dänen beauftragt. Die ihm verliehenen markgräflichen Befugnisse bezogen sich auf Nordelbien und die ostfälischen Gaue des Bistums Verden, doch verfügte er dort nur über bäuerliche Kämpfer, leichte Reiter und wenige ritterliche Vasallen. Diesen Mangel galt es durch Rodung und Kolonisation zu beheben, denn zur Aufstellung ausreichender Streitkräfte bedurfte es zusätzlicher Aufgebotsrechte über Standesgenossen im Hinterland, verbunden mit richterlichen Vollmachten zur Wahrung des Landfriedens. Der heftige Widerstand des betroffenen Adels gegen Hermanns Bevorzugung, dem sich selbst nahe Verwandte anschlossen, und der sich infolge seiner nochmaligen Erhöhung zum herzoglichen Stellvertreter des Königs weiter versteifte, konnte nie überwunden werden. Weil den Sachsen mehr an Tributen lag als an der Bekehrung der Nachbarn, mißglückte auch die Eingliederung der Ostseeslawen.

    1. oo Oda - 15.3.
    2. oo ? Hildesuith

    Kinder:
    - Bernhard I. - 7.2.1011
    - Liudger - 26.2.1011
    - Suanehild 945/55-26.11.1014
    1. oo Thietmar I. Markgraf von Meißen -3.8.979
    2. oo Ekkehard I. Markgraf von Meißen - 30.4.1002
    - Imma Äbtissin von Herford
    - Mathilde 935/45-25.5.1008
    961 1. oo Balduin III. Graf von Flandern 940-1.1.962
    963 2. oo Gottfried Graf von Verdun 935/40- 995

    Literatur:
    Adam von Bremen: Hamburgische Kirchengeschichte. in: Ausgewählte Quellen zur Deutschen Geschichte des Mittelalters Band XI Seite 240,256,286,380 - Althoff Gerd: Adels- und Königsfamilien im Spiegel ihrer Memorialüberlieferung. Studien zum Totengedenken der Billunger und Ottonen. Wilhelm Fink Verlag München 1984, Seite 33,38,40,43,49,64,77,82,91,129,131,242,376 H 6 - Althoff Gerd: Die Billunger in der Salierzeit. in: Die Salier und das Reich, hg. Stefan Weinfurter, Jan Thorbecke Verlag 1991, Band I Seite 311-314 - Althoff Gerd: Die Ottonen. Königsherrschaft ohne Staat. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 2000 Seite 78,95,108,112,122,127,130,133,135 - Althoff Gerd: Spielregeln der Politik im Mittelalter. Kommunikation in Frieden und Fehde. Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 1997 Seite 51 Anm. 82 - Beumann, Helmut: Die Ottonen. Verlag W. Kohlhammer Stuttgart Berlin Köln, Seite 59,73,77,89,101,110,158 - Bork Ruth: Die Billunger. Mit Beiträgen zur Geschichte des deutsch-wendischen Grenzraumes im 10. und 11. Jahrhundert. Dissertation Greifswald 1951 - Die Salier und das Reich, hg. Stefan Weinfurter, Jan Thorbecke Verlag 1991, Band I Seite 259,311-314,318/Band III Seite 493 - Eickhoff, Ekkehard, Theophanu und der König, Klett-Cotta Stuttgart 1996, Seite 48,84, 107,215,454 - Freytag, Hans-Joachim: Die Herrschaft der Billunger in Sachsen, Vandenhoeck & Ruprecht Göttingen 1951 -
    Giese, Wolfgang: Der Stamm der Sachsen und das Reich in ottonischer und salischer Zeit. Franz Steiner Verlag Wiesbaden 1979, Seite 9,126,129,138 - Giesebrecht Wilhelm von: Geschichte der deutschen Kaiserzeit. Mundus Verlag 2000 Band 1 Seite 231,252,314,371,372,387,447,509,510,517 - Goetz Hans-Werner: Das Herzogtum der Billunger - ein sächsischer Sonderweg?, in: Niedersächsisches Jahrbuch für Landesgeschichte 66 1994, Seite 167-197 - Hlawitschka, Eduard: Untersuchungen zu den Thronwechseln der ersten Hälfte des 11. Jahrhunderts und zur Adelsgeschichte Süddeutschlands, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1987Seite 26,37,41 - Holtz Eberhard/Huschner Wolfgang (Hg:): Deutsche Fürsten des Mittelalters. Fünfundzwanzig Lebensbilder, Edition Leipzig 1995 Seite 16,83,99,104 - Holtzmann Robert: Geschichte der sächsischen Kaiserzeit. Deutscher Taschenbuch Verlag München 1971 - Keller, Hagen: Die Ottonen. Verlag C.H. Beck München 2001 Seite 43 - Köpke, Rudolf/Dümmler Ernst: Kaiser Otto der Große, Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 1962 - Körntgen, Ludger: Ottonen und Salier. Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 2002 Seite 11,14,18,23,36 - Krüger, Sabine: Studien zur Sächsischen Grafschaftsverfassung im 9. Jahrhundert, Vandenhoeck & Ruprecht Göttingen 1950 Veröffentlichung der Historischen Kommission für Hannover - Kurowski Franz: Schwertgenossen Sahsnotas. Die große Geschichte der Sachsen. Nikol Verlagsvertretungen GmbH Hamburg 1996 - Laudage, Johannes: Otto der Große. Eine Biographie. Verlag Friedrich Pustet Regensburg 2001 Seite 111,123,148,151,214,226-229,248,261, 272,285-288,300 - Ludat, Herbert: An Elbe und Oder um das Jahr 1000. Skizzen zur Politik des Ottonenreiches und der slavischen Mächte in Mitteleuropa, Böhlau Verlag Weimar 1995 Seite 28,163 - Rupp, Gabriele: Die Ekkehardiner, Markgrafen von Meißen, und ihre Beziehungen zum Reich und zu den Piasten, Peter Lang GmbH Frankfurt am Main 1996 - Schneidmüller Bernd/Weinfurter Stefan (Hrsg.): Ottonische Neuanfänge. Symposium zur Ausstellung "Otto der Große, Magdeburg und Europa" Verlag Philipp von Zabern Mainz 2001 Seite 66,165,168,269 - Schnith Karl Rudolf: Mittelalterliche Herrscher in Lebensbildern. Von den Karolingern zu den Staufern. Verlag Styria Graz Wien Köln 1990 Seite 127,137,140 - Schölkopf Ruth: Die sächsischen Grafen 919-1024. Studien und Vorarbeiten zum Historischen Atlas Niedersachsens 22. Göttingen 1957 - Schulze Hans K.: Das Reich und die Deutschen. Hegemoniales Kaisertum. Ottonen und Salier. Siedler Verlag, Seite 96,179,190, 199,205,214,230,232, 234,238,241,243,373 - Schwennicke Detlev: Europäische Stammtafeln Neue Folge Band I. 1, Vittorio Klostermann GmbH Frankfurt am Main 1998 Tafel 11 - Thietmar von Merseburg: Chronik. Freiherr vom Stein-Gedächtnisausgabe, Seite 46,48,64,68 - Trillmich Werner: Thietmar von Merseburg. Chronik. Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 1992 - Widukind von Corvey: Die Sachsengeschichte. Philipp Reclam jun. GmbH & Co., Stutggart 1981 - Wies, Ernst W.: Otto der Große, Bechtle Esslingen 1989, Seite 91,148,153,158,192,195,215,241,165,267,274 -
    Zimmermann, Harald: Otto der Große, Wissenschaftliche Buchgemeinschaft Darmstadt 1976 -

    Kinder:
    1. von Sachsen, Bernhard I. wurde geboren um 950; gestorben am 9 Feb 1011 in Corvey [37671],Höxter,Nordrhein-Westfalen,Deutschland; wurde beigesetzt in Lüneburg [21335],Lüneburg,Niedersachsen,Deutschland.
    2. Billung, Liudger wurde geboren in 950; gestorben am 26 Feb 1011; wurde beigesetzt in Lüneburg [21335],Lüneburg,Niedersachsen,Deutschland.
    3. Billung, Suanehild wurde geboren in 945/955; gestorben am 26 Nov 1014.
    4. Billung, Imma
    5. 7. Billung, Mathilde wurde geboren in 935/945; gestorben am 25 Mai 1008.