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 Bohrer

Hugobert

männlich - 697


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Generation: 1

  1. 1.  Hugobert (Sohn von N); gestorben in 697.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Genannt: Köln [50667],Köln,Nordrhein-Westfalen,Deutschland
    • Genannt: Trier [54290],Trier,Rheinland-Pfalz,Deutschland; Einflußbereich der Familie, erstreckte sich über das Trierer Gebiet bis in die Gegenden nördlich von Köln
    • Titel/Amt/Status: 693/694; Seneschall (693/694 bezeugt)
    • Titel/Amt/Status: 697; Pfalzgraf

    Notizen:

    Hugobert Seneschall 693/94 bezeugt
    † wohl 697
    Sohn des N.N.; Enkel des dux Theotar

    Hlawitschka Eduard: Seite 74, "Die Vorfahren Karls des Großen."

    11 Hugobert

    Als Seneschall 693/94 und als Pfalzgraf 697 bezeugt; MG. DD. reg. Franc. e stirpe Merow., hrsg. von K. Pertz, Nr. 66, Seite 58 und Nr., 70, Seite 62. Daß er der Gemahl Irminas von Oeren und der Vater Plektruds, der Gemahlin Pippins des Mittleren war, wurde nach vorausgegangenen Untersuchungen A. Halbedels, Fränkische Studien (wie in Nr. 4), Seite 11-24, schlüssig dargetan von C. Wampach, Echternach 1,1 (wie inn Nr. 4) Seite 113-135; vgl. auch Ders., Irmina von Oeren und ihre Familie (Trierer Zeitschrift 3, 1928), Seite 144ff. und E. Hlawitschka, Zur landschaftlichen Herkunft (wie in Nr. 4), Seite 8ff. - A. Halbedel, Seite 20 Anm. 17, möchte Hugobert als Sohn jenes Hugus oder Chugus aufgefaßt wissen, der um 617 vermutlich austrasischer Hausmeiser war; echte Anhaltspunkte hierfür fehlen jedoch. - Pfalzgraf Hugobert, Irminas Gemahl, wird vielfach mit Bischof Hugobert von Lüttich (701?-727) identifiziert, da die aus dem 12. Jahrhundert stammende 3. Vita S. Huberti in Ausschmückung der älteren Aufzeichnungen diesen Lütticher Bischof vorher comes palatii sein läßt; so zum Beispiel E. Ewig, Trier im Merowingerreich, Trier 1954, Seite 136,141,171 und Ders., Milo et eiusmodi similes (St.- Bonifatius-Gedenkgabe zum 1200. Todestag, Fulda 1954), Seite 423. Dies ist jedoch unmöglich, da Plektrud 706 bereits als filia Hugoberti quondam auftritt - vgl. C. Wampach, Echternach 1, 2, Nr. 14 und 15, Seite 39ff. - und Irmina sogar seit 698 in den Echternacher Urkunden als Witwe und Deo sacrata erscheint. - Von anderen wird Hugobert, der Gemahl Irminas, als "direkter Verwandter, wenn nicht als Vater des gleichnamigen Bischofs von Lüttich" angesehen; so etwa bei C. Wampach, Echternach 1, 1, Seite 130, der hierbei den Vermutungen A. Halbedels, Seite 21, folgt. Neben der Namensgleichheit wird geltend gemacht, daß Bischof Hugobert von Lüttich gerade jene beiden 706 ausgestellten Urkunden Pippins und Plektruds für Echternach (Wampach, Echternach 1, 2, Nr. 14 und 15) als erster Zeuge nach Pippin und Plektrud und deren Sohn Drogo firmiert und dabei vor anderen Bischöfen und weltlichen Großen steht. Das berechtigt aber noch nicht, auf die angegebene Filiation zu schließen. Hätten übrigens die fünf Hugobert-Irmina-Töchter einen Bruder, eben Hugobert, den späteren Bischof von Lüttich, gehabt, so hätten diese fünf Geschwister entsprechend den fränkischen Erbgewohnheiten (vgl. bereits oben bei Nr. 4) nicht als große Landbesitzerinnen auftreten können, als die sie uns bekannt sind. Der Landbesitz Hugoberts und Irminas hätte in die männlichen Hände, das heißt in die Verfügungsgewalt dieses Hugobert und seines Sohnes Florebert, der schließlich (727) seinem Vater im Lütticher Bistum nachfolgte (vgl. L. Duchesnes, Fastres 3 [wie in Nr. 1], Seite 192), übergeben müssen. Man wird in Bischof Hugobert von Lüttich demnach wohl eher als einen Vetter, nicht als Bruder der Hugobert-Irmina-Töchter zu betrachten haben. Ob die Verwandtschaft durch einen Bruder oder durch eine Schwester des älteren Hugobert lief, bleibt unbekannt. Ebenfalls unbestimmt bleibt, ob und wie jener Pfalzgraf Hugbert, der 747 neben Karlmann auftritt (BM² 51), hier einzureihen ist.

    Der Einflußbereich der Familie, die mehrfach führende Positionen besetzte, erstreckte sich über das Trierer Gebiet bis in die Gegenden nördlich von Köln. In denselben zentralen Landschaften begütert wie auch die KAROLINGER, wäre die Verwandtschaft der Irmina von Oeren als eine der mächtigsten Familien innerhalb der austrasischen Führungsschicht anzusehen. Die Familie hatte diese Stellung bereits vor dem Herrschaftsantritt Pippins II. von 679/80 inne.





    oo Irmina † 25.12.704/10


    Kinder:
    - Plektrud um 650 † 725
    670/75 oo Pippin II. der Mittlere 635 oder 640/50 †-16.12.714
    - Adela Äbtissin von Pfalzel um 660 † nach 732
    - Crodelind
    - Regentrud
    - Bertrada die Ältere † nach 721


    Literatur:
    Ennen, Edith: Frauen im Mittelalter. Verlag C.H. Beck München 1994, Seite 56-57 - Hlawitschka Eduard: Die Vorfahren Karls des Großen. In: Braunfels Wolfgang: Karl der Große Lebenswerk und Nachleben. Verlag L. Schwann Düsseldorf Band I Seite 74 - Werner, Matthias: Adelsfamilien im Umkreis der frühen Karolinger. Die Verwandtschaft Irminas von Oeren und Adelas von Pfalzel. Personengeschichtliche Untersuchungen zur frühmittelalterlichen Führungsschicht im Maas-Mosel-Gebiet, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1982 Seite 27,174,213,241,247,250,256,266, 276,279,324,326 -

    Name:
    (Chugoberctus)

    Gestorben:
    wohl 697

    Familie/Ehepartner: von Oeren, Irmina. Irmina gestorben in 704/710. [Familienblatt] [Familientafel]

    Kinder:
    1. Crodelind
    2. Regentrud wurde geboren um 660/665; gestorben in 730/740.
    3. Plektrudis wurde geboren um 650; gestorben in 725; wurde beigesetzt in Köln [50667],Köln,Nordrhein-Westfalen,Deutschland.
    4. von Pfalzel, Adela wurde geboren um 660; gestorben in 735.
    5. Bertrada wurde geboren um 670; gestorben nach 721.

Generation: 2

  1. 2.  N (Sohn von Theotarius).

    Notizen:

    vielleicht Chugus, um 617 Hausmeier in Austrien

    Kinder:
    1. 1. Hugobert gestorben in 697.


Generation: 3

  1. 4.  Theotarius gestorben nach 683.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Austrasien; austrasischer dux

    Notizen:

    Theotarius austrasischer dux
    † nach 683

    Hlawitschka Eduard: Seite 73, "Die Vorfahren Karls des Großen."

    4 Theotarius dux

    Nachdem Irmina von Oeren (Nr. 12) im Jahre 698 das Kloster Echternach auf einem ihr daselbst gehörigen Grundbesitzanteil (portio mea in ipsa villa Epternaco, hoc est quantumcumque ex successione paterna vel materna michi obvenit, vgl. C. Wampach, Geschichte der Grundherrschaft Echternach im Frühmittelalter 1, 2 Quellenband, Luxemburg 1930, Nr. 3, Seite 19 und Nr. 4 Seite 22; die in der 2. Hälfte des 11. Jahrhunderts verfaßte Vita S. Irminae nennt Irminas Anteil ausdrücklich medietas, MG. SS. 23, Seite 49) gegründet hatte, übergaben 706 Pippin der Mittlere (Nr 16.) und seine Gemahlin Plektrud dem Kloster noch illam medietatem de ipso Epternaco, quam Theotarius quondam dux ibidem tenuit et postae filius suus Theodardus quondam nobis tradidit, preter illam rem, quam Ermina in ipso Epternaco tenuit, quantumcumque in ipsa medietate nostra...videtur esse possesio; vgl. C. Wampach, ebd., Nr 14, Seite 39. Hatte der dux Theotarius Echternach nur zur Hälfte besessen und lag 698 der andere Teil in Irminas Hand, so war eine ältere Besitzteilung vorausgegangen. Dass diese Teilung nicht zwischen Irmina und Theotarius vorgenommen worden ist - dies scheinen A. Halbedel, Fränkische Studien, Berlin 1915, Seite 17 und 22, C. Wampach, Geschichte der Grundherrschaft Echternach im Frühmittelalter 1, 1 Textband, Luxemburg 1929, Seite 128 und 133, E. Ewig, Trier im Merowingerreich, Trier 1954, Seite 137 unter anderem anzunehmen -, sondern zwischen Irminas unbekanntem Vater und Theotarius erfolgte, ergibt sich einerseits schon aus den Lebensdaten der genannten Personen - 682/83 schenken Theotarius und sein Sohn Theotard an das Kloster Weißenburg (vgl. C. Zeuss, Traditiones possessionesque Wizenburgenses, Speyer 1842, Nr. 213, Seite 204), 706, zur Zeit der Ausstellung der Pippin-Urkunde für Echternach, scheinen dann beide schon verstorben gewesen zu sein, während Irmina hingegen noch nicht als quondam bezeichnet ist - wie andererseits auch aus den älteren fränkischen Erbgewohnheiten, die eine Tochter vom Landerbe ausschlossen, falls ein Sohn vorhanden war, so dass Irmina nicht neben Theotarius hatte erben können. Außerdem zeigt die von Irmina 698 gebrauchte Formel für ihren Besitzanteil in Echternach - quantumcumque ibidem ex successione paterna vel materna michi obvenit -, dass sie offenbar Alleinerbin dieser portio gewesen ist. Denn die sonst übliche Formel bei Erbgut, das man direkt nach einer Teilung empfängt, heißt: portionem meam, quam contra NN (germanum bzw. germanam bzw. allodiones) in pertem recepi! Es muß also jene Erbteilung bereits in der Generation vor Irmina gelegen haben; und Theotard hat also seinen väterlichen Anteil an Echternach der Tochter seiner Cousine, das heißt Plektrud, und deren Gemahl übertragen, und von jenen wurde er zur weiteren Ausstattung der Stiftung Irminas, der Mutter Plektruds, verwendet.




    oo N.N.


    Kinder:

    - Theodardus † vor 706



    Literatur:
    Hlawitschka Eduard: Die Vorfahren Karls des Großen. In: Braunfels Wolfgang: Karl der Große Lebenswerk und Nachleben. Verlag L. Schwann Düsseldorf Band I Seite 73 - Werner, Matthias: Adelsfamilien im Umkreis der frühen Karolinger. Die Verwandtschaft Irminas von Oeren und Adelas von Pfalzel. Personengeschichtliche Untersuchungen zur frühmittelalterlichen Führungsschicht im Maas-Mosel-Gebiet, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1982 Seite 27,30,35,87,111,122,126,129-141, 143-147,152,154,160,173,243,255 -

    Kinder:
    1. 2. N
    2. Theodardus gestorben vor 706.