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 Bohrer

von Hammerstein, Otto

männlich 975 - 1036  (61 Jahre)


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Generation: 1

  1. 1.  von Hammerstein, Otto wurde geboren in 975 (Sohn von von der Wetterau, Heribert und von Geldern, Irmentrud); gestorben am 5 Jun 1036.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Lahngau,Deutschland; Graf im Nieder-Lahngau
    • Titel/Amt/Status: Krofdorf-Gleiberg [35435],Gießen,Hessen,Deutschland; Graf von Gleiberg
    • Titel/Amt/Status: Hammerstein [56598],Neuwied,Rheinland-Pfalz,Deutschland; Graf von Hammerstein

    Notizen:

    Otto von Hammerstein
    Graf im Nieder-Lahngau
    Graf von Gleiberg
    Graf von Hammerstein
    975-5.6.1036

    Sohn des Grafen Heribert von der Wetterau aus dem Hause der KONRADINER und der Irmintrud, Tochter von Megingoz; Vetter des Herzogs Hermann II. von Schwaben

    Brandenburg Erich: Tafel 3, "Die Nachkommen Karls des Großen"

    VIII. Generation 15.
    Otto, genannt von Hammerstein, Graf
    * ca. 975, + wohl 1036 5. VI.
    Gemahlin: Irmgard, Tochter des Grafen Gottfried von Verdun (siehe IX 85), geschieden 1018
    + 1042

    Anmerkungen: Seite 125 VIII. 15. Otto von Hammerstein
    siehe Schenk zu Schweinsberg, Genealogische Studien zur Reichsgeschichte 1 f. + wohl 1036 5. VI. Breßlau, Konrad II. 2, 225. Keßler, Eheprozeß 5f.
    Irmgard, + Ende 1042,
    Breßlau 2, 226 und Forschungen zur Deutschen Geschichte 11, 401, geschieden 1018, siehe Hirsch, Heinrich II. 3, 73, aber trotz der kirchlichen Verbote nicht getrennt. [VIII 19]

    Berichtigung (Rösch): Irmgard von Verdun, siehe IX 87.

    Werner Karl Ferdinand: Seite 476, "Die Nachkommen Karls des Großen bis um das Jahr 1000 (1.-8. Generation)"

    VIII. Generation 18-20

    Zu den Söhnen Heriberts vgl. auch Renn 114f., u. ö.
    Zu Gebhard kann dem Todesjahr 1016 (Druckfehler "1916" auf der Tafel Brandenburg VIII, 14, in der Neuauflage 1964 berichtigt) der Todestag XI 8 aus dem Merseburger Nekrolog hinzugefügt werden, vgl. W. Trillmich in seiner Ausgabe der Chronik Thietmars, 1957, 407, Anmerkung 174 ("Ausgewählte Quellen zur deutschen Geschichte").
    Zu Otto "von Hammerstein", berühmt durch den Streit um seine Ehe mit der ihm naheverwandten Ermengard/Irmgard (die bei Brandenburg IX, 87 zu Unrecht unter den wahrscheinlichen Nachkommen steht), ist gegenüber Brandenburg nachzutragen, daß Otto 1035 als Graf in der Wetterau nachweisbar ist, vgl. Gensicke, Landesgeschichte des Westerwaldes 1958, 49 (Hinweis meines Assistenten Hartmut Atsma)
    Zur Ehe einer Tochter Heriberts mit Friedrich von Lützelburg siehe Renn 44ff.
    Mit Fragezeichen bringt Brandenburg VIII, 17 eine Tochter Gerberga, deren Nachkommen aus der Ehe mit Heinrich, Markgraf von Schweinfurt, bei Brandenburg unter den wahrscheinlichen Nachkommen Karls des Großen erscheinen (Brandenburg IX, 74-76; X, 91-106, Seite 65, vgl. ferner Seite 72 bis 77). Zu dieser Nachkommenschaft Heinrichs von Schweinfurt, des Gegners Kaiser HEINRICHS II., und seiner namentlich beglaubigten Gattin Gerberga (Thietmar V, 34) gehören unter anderem die Herzöge von Sachsen, die Herzöge von Böhmen und Mähren, die Herzöge und Könige von Polen. Die Hypothese, der Brandenburg sich, wenn auch mit dem erwähnten Vorbehalt, angeschlossen hat, beruht auf der Identifizierung eines bei Thietmar V, 35 genannten Bruders der Gerberga, Gattin Heinrichs von Schweinfurt, mit Namen Otto, mit Otto "von Hammerstein". Das Namensgut der Nachkommenschaft, von Brandenburg zur Klärung der Frage nicht herangezogen, ist außerordentlich aufschlußreich. Auf der einen Seite scheint es die Hypothese zu bestätigen, auf der anderen Seite führt es zu anderen Annahmen. Neben eindeutig konradinischen Namen (Hermann, Ida, Otto und Konrad) und KAROLINGER-Frauennamen (Judith, Gisela), vor allem aber dem HERIBERTINER-Frauennamen Beatrix, Namengut also, das sämtlich genau der von Brandenburg vermuteten Abkunft entspräche - begegnet der eindeutig bestimmbare Name Alberada, der auf eine andere Verbindung der Namengruppe Otto-Gerberga mit HERIBERTINERN hinweist! Denn Gerberga, die Schwester OTTOS DES GROSSEN, heiratete in 1. Ehe Giselbert von Lothringen, dessen Mutter Alberada hieß. Eine von Gerbergas Töchtern hieß wiederum Alberada, eine andere Gerberga, und diese letztere heiratete den HERIBERTINER Albert voon Vermandois. Aus einer Verbindung dieses Hauses mit KONRADINERN müßte das Geschwisterpaar Otto-Gerberga, Schwager und Gattin also Heinrichs von Schweinfurt, hervorgegangen sein. An der Abkunft aus dem Kreise der fränkischen Hochadelsfamilien, die zur karolingischen Deszendenz in weiblicher (und im Falle des Hauses der HERIBERTINER in männlicher) Linie gehören, kann kein Zweifel bestehen. Da uns die Aszendenz von Otto und Gerberga im einzelnen unbekannt ist, führe ich sie am Ende der 8. Generation auf.

    Glocker Winfrid: Seite 333, "Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik"

    VII. 102 Otto ("von Hammerstein") 1035 Graf in der Wetterau
    * c 975, + wahrscheinlich 1036 VI 5
    oo Irmgard, Tochter Gottfrieds von Verdun
    + 1042
    Ehe 1018 wegen zu naher Verwandtschaft geschieden.
    Vgl. Werner VIII, 19 und Hlawitschka, Anfänge Seite 46 Anmerkung 4

    Verwandtschaft Irmingards - Otto

    Otto war zuerst treue Stütze der OTTONEN und zog 1002 mit dem Herzog Otto von Kärnten nach Italien. Er wurde nach der auf dem rechten Rheinufer unterhalb von Neuwied gelegenen Burg Hammerstein benannt. Er und seine Gemahlin sahen sich wiederholten Versuchen der Geistlichkeit und HEINRICHS II. ausgesetzt, ihre Ehe wegen zu naher Verwandtschaft zu trennen. Am 26.12.1020 wurde die Burg Hammerstein nach dreimonatiger Belagerung gegen freien Abzug der Besatzung übergeben und zerstört. Die Feindschaft HEINRICHS II. dürfte auch in der Thronkandidatur Hermanns II. von Schwaben (Ottos Cousin) und der Feindschaft zu Heinrich von Schweinfurt (Ottos Schwager) begründet liegen. Ihr Verwandter KONRAD II. beschützte später das Paar.

    Hermann Klaus-Jürgen: Seite 75-78 "Das Tuskulanerpapsttum"
    Ausgelöst wurde diese Machtprobe zwischen dem trotzigen Erzbischof Aribo von Mainz und dem nicht minder unbeugsamen Papst durch den Hammersteiner Eheskandal, der allerdings schon Jahre anlag, ohne zu einem befriedigenden Ende geführt worden zu sein, Graf Otto von Hammerstein und seine Frau Irmingard waren nahe verwandt, weshalb die Ehe nach kanonischem Recht ungültig war. Otto hatte sich dennoch in all den Jahren der Zuneigung König HEINRICHS erfreuen können, obwohl die negative Einstellung des Herrschers zur Verwandtenehe sittsam bekannt war. Allerdings scheint der Mainzer Metropolit Erkembald beim König darauf gedrängt zu haben, die Ehe ausfzulösen. "Continue vocaciones" an den Grafen und seine Frau zum Erscheinen vor dem eerzbischöflichen Gericht fruchteten nichts, da beide Ehegatten "coeco furibundus amore" es vorzogen, die Einladungen zu ignorieren. Daraufhin fand Erzbischof Erkembald von Mainz im Laufe des Jahres 1017/18 beim Kaiser Gehör, denn dieser entschied die leidige Angelegenheit auf einer 1018 in Nymwegen tagenden Synode zuungunsten der Hammersteiner "ob inobedienciam" wurden Otto und Irmingard wegen ungebührlichen blutschänderischen Zusammenlebens von der Synode exkommuniziert und ihre Helfer zur Rechenschaft vor ihren Erzbischof zitiert. Otto sah sich nun von königlicher wie von kirchlicher Seite gedrängt, entweder auf sein geliebtes Eheweib zu verzichten oder entsprechende Strafmaßnahmen hinzunehmen. Auf dem nach Pfingsten 1018 in Bürgel bei Offenbach am Main abgehaltenen Fürstentag erschien der comes bußfertig und verzichtet im Beisein des Kaisers und des Erzbischofs Erkembald auf seine Frau. Sei es, dass die treuliebende Ehefrau ihrem Mann bei seiner Rückkehr wegen solch schnöden Verhaltens Vorhaltungen machte, sei es, dass der Graf in seiner Liebe zu Irmingard von selbst seinen Entschluß bereute, Otto sah jedenfalls in einer gewaltsamen Beseitigung des ihn in seinem Eheglück störenden Erzbischofs eine reelle Chance, auch sein Eheproblem elegant zu lösen. Doch die Häscher des Rheingrafen verfehlten bei einem Überfall die Person des Erzbischofs um wenige Minuten; nur das Gefolge geriet in die Hände Ottos und wurde auf seiner Burg eingekerkert, wohl in der Absicht, mit einem Tauschhandel eine schweigende Duldung der Ehe zu erreichen. Durch den Deutschlandbesuch Benedikts VIII. im Jahre 1020 mit anderen Aufgaben beschäftigt, versuchte HEINRICH, den Ehestreit trotz des Gewaltaktes des Hammersteiners auf gütlichem Weg beizulegen. Als aber weder Freunde des Ehepaares noch ein persönlicher Vermittlungsversuch des Kaisers die Hammersteiner zum Nachgeben zwingen konnten, beschloß eine Reichsversammlung, das renitente Paar mit dem Anathem zu belegen. - Otto zog sich daraufhin auf seine Burg Hammerstein am Rhein zurück und zeigte an, dass er für seine Liebe gewillt war, Rebell gegen Kaiser und Kirche zu werden. HEINRICH, der solch trotziges Verharren nicht ungeahndet lassen konnte, beantwortete diese Tat des Hammersteiners mit Einschließung der Burg. Weihnachten 1020 sah Otto sich wegen Aushungerung zur Kapitulation gezwungen und erhielt vom Kaiser freien Abzug.
    Es scheint, als ob dem Kaiser wie dem Erzbischof die Einziehung des hammersteinischen Vermögens als ausreichende Strafe genügte, denn keine Quelle berichtet von einer neuerlichen Verdammung oder Trennung der beiden Eheleute, die in den nächsten Jahren wegen ihrer Liebe ein unstetes Wanderleben auf sich nehmen mußten. Mitte des Jahres 1023 aber war der Widerstand Ottos gebrochen. Auf einer von Erzbischof Aribo, dem Nachfolger Erkembalds, nach Mainz einberufenen Provinzialsynode willigte der Graf in die Auflösung seiner Ehe ein und erhielt dafür die eingezogenen Güter zurück. Seine Frau Irmingard hingegen nahm die Unterwerfung nicht an; sie beschloß, nach Rom zu gehen und dort die Entscheidung des Papstes anzurufen.
    Der Ehestreit mit dem Hammersteiner drohte nun zu einer Prestigefrage für Aribo zu werden, denn wenn Benedikt VIII. für die Rechtmäßigkeit der Ehe votierte, war der Erzbischof bloßgestellt, und die Entscheidungen der voraufgegangenen Synoden waren mit einem Schlag nichtig. So beschloß der Metropolit, der drohenden päpstlichen Entscheidung zuvorzukommen, indem er seinen Beschluß von einer Synode bekräftigen ließ, um so eine mögliche Intervention Benedikts VIII. im vorhinein zu vereiteln. Doch schien dies das unklügste zu sein, was der Erzbischof unternehmen konnte. Aus seiner persönlichen Bekanntschaft mit dem Papst mußte er wissen, dass der Tuskulaner nicht vergebens einen jahrelangen Kampf in S-Italien für die Belange der römischen Kirche geführt hatte, um sich jetzt von einem Metropoliten und seiner Provinzialsynode Entscheidungen diktieren zu lassen. Falls Benedikt zunächst noch unschlüssig gewesen sein sollte, welche Wahl zu treffen sei, so zwangen ihn die Seligenstädter Synodialbeschlüsse vom 12. August 1023 geradezu auf die Seite Irmingards, denn hier bestritt man dem Papsttum expressis verbis das Recht, Streitfälle in letzter Instanz entscheiden zu können.
    Der Papst reagierte auf diese Entschlüsse prompt und hart. Wohl auch vom Kölner Erzbischof Pilgrim, der zu dieser Zeit in Rom weilte, über die Pläne Aribos in einem für den Mainzer nicht günstigen Licht informiert, sandte Benedikt eine Legation nach Deutschland, die Näheres in Erfahrung bringen sollte. Das Ergebnis dieser Untersuchung scheint zuungunsten des Mainzers ausgefallen zu sein, denn eine weitere Delegation überbrachte dem Metropoliten das Urteil des Papstes, der dem Erzbischof das Pallium entzog. Diese Entscheidung traf schwer. Aribo selbst schrieb an die Kaiserin Kunigunde - mit ihrer Intervention bei HEINRICH suchte er sich wohl Rückendeckung zu verschaffen - die Legaten hätten ihn mit "Ängstlichkeit" erfüllt, sein Gewissen aber sei ruhig. Dennoch bemühte sich der aufgescheuchte Erzbischof eiligst, die Entscheidung des Papstes rückgängig zu machen. Auf einer im Frühjahr 1024 in Höchst tagenden Synode suchte er seine Suffraganbischöfe auf eine geschlossene Linie gegen das päpstliche Urteil einzuschwören, was ihm auch gelang, weil unter den Anwesenden viele waren, die ihre Weihe dem Metropoliten verdankten. Der Antwortbrief, den die Synode wohl im Sinne Aribos formulierte, erreichte Benedikt VIII. allerdings nicht mehr, da dieser bereits im April 1024 verstorben war. Möglicherweise erstrebte man eine Revision des Urteils durch seinen Nachfolger Johannes XIX. Das Antwortschreiben ist auch deshalb interessant, weil es aufzeigt, welche Folgen der Entzug des Palliums mit sich brachte.
    Johannes XIX. hat diesen Brief nie beantwortet, wie er auch, vorsichtiger als sein Amtsvorgänger, sich hütete, dort offen Stellung zu beziehen, wo Reichsinteressen im Spiel waren. Doch keine Entscheidung ist auch eine Entscheidung! Während der gganzen Amtszeit hat der Papst kein Privileg für Aribo ausgestellt. Dieser Balanceakt in der Schwebe veranlaßte den palliumslosen Metropoliten wohl auch dazu, auf der Frankfurter Nationalsynode des Jahres 1027 die Hammersteinische Eheaffäre erneut vorzubringen. Als KONRAD II. das Verfahren kurzerhand niederschlug , war Aribos "harter und stolzer Sinn" gebrochen. Um die Opposition in den eigenen Reihen zu brechen, mußte Aribo sich 1031 zu einem spektakulären Schritt, zum Bußgang nach Rom, aufraffen. Wenn die Verhandlungen um Rückgabe des Palliums mit Johannes XIX. positiv verlaufen sein sollten - was wenig wahrscheinlich ist - nützten sie Aribo nicht mehr, da er auf der Rückreise von Rom in Como vom Tod überrascht wurde.

    Hlawitschka Eduard: Seite 45, "Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen" 1969

    Bezeichnet werden Otto und Irmingard nach der am rechten Rheinufer, unterhalb von Neuwied gelegenen Burg Hammerstein, die dem Grafen Otto zusammen mit einer Grafschaft in der Wetterau von seinem Vater überkommen war. Was ihm all sein Ungemach, die Verdammung auf verschiedenen Synoden, den kirchlichen Bannspruch und die Belagerung, ja sogar die Zerstörung seiner Burg Hammerstein einbrachte, die er nach dreimonatiger Belagerung zu Jahresende 1020 gegen die Gewährung freien Abzuges aufgeben mußte, war seine Ehe mit der Gräfin Irmingard, einer entfernten Blutsverwandten, und die Weigerung der beiden Gatten, diese Ehe aufzulösen. Thietmar von Merseburg schreibt in seinem Chronicon, dass am 16. März 1018 eine große Synode in Nijmwegen stattfand.
    Es zeigt sich aber auch, dass Otto von Hammerstein der mächtigen Familie der sogenannten KONRADINER angehörte, denen HEINRICH II. seit der gegen ihn gerichteten Thronkandidatur Herzog Hermanns II. von Schwaben im Jahre 1002 mit höchstem Mißtraueen gegenüberstand. Und HEINRICHS hartnäckige Haltung gegenüber dem Hammersteiner Ehepaar dürfte wohl letzten Endes auf jener nur mit Mühe überwundenen Gegnerschaft , die nach dem frühen Tode Kaiser OTTOS III. aufgebrochen war, beruhen. Ans offene Tageslicht kamen diese Spannungen freilich erst 1016/17 .

    Trillmich Werner: Seite 140, "Kaiser Konrad II. und seine Zeit"

    Nach der Befriedung Lothringens untersuchte eine vom Kaiser geleitete Synode zu Nymwegen die Ehe des konradinischen Wetteraugrafen Otto von Hammerstein , der über Ländereien am Mittelrhein, in Hessen und Mainfranken verfügte. Vermählt war er mit Irmingard, einer Schwester Herzog Gottfrieds. Ihre Verbindung bestand zwar seit Jahren unangefochten, galt aber strengen Kanonisten wegen allzu enger Verwandtschaft als fragwürdig. HEINRICH II. ließ die seinen Gegnern nahestehenden Eheleute exkommunizieren, weil sie mehrfach gerichtliche Vorladungen mißachtet hatten. Der Episkopat erhielt Weisung, alle ihre Freunde und Vasallen zur Verantwortung zu ziehen, die diese Entscheidung mißachten sollten. Daraufhin erkannte der Graf im Juni auf einem Fürstentag zu Bürgel bei Offenbach am Main die Nichtigkeit seiner Ehe an, doch nahm das gemaßregelte Paar sein gemeinsames Leben bald wieder auf, ohne dass der Kaiser dagegen einschritt. Wenige Monate nach Ostern 1020 versuchte Otto von Hammerstein, Erkanbald von Mainz in seiner Gewalt zu bringen, doch der Erzbischof entkam. Da es dem Kaiser nicht gelang, durch Verhandlungen einen Ausgleich herbeizuführen, ließ er Otto, der auf die Hilfe des Kölner Erzbischofs vertraute, erneut bannen und nahm während des Herbstes persönlich an der Belagerung von Hammerstein teil. Nach drei Monaten ergaben sich die Gräflichen am 26.12.1020 gegen das Zugeständnis freien Abzugs. Die Burg wurde zerstört, Otto und Irmgard des Landes verwiesen. Ein großer Teil ihrer fränkischen Besitzungen scheint an das Bistum Bamberg gefallen zu sein. Nach Erkanbalds Tode nahm der neue Erzbischof Aribo (1021-1031) den Eheprozeß des Paares wieder auf, so dass Otto 1023 auf einer Provinzialsynode zu Mainz gegen Rückgabe konfiszierter Ländereien in die Scheidung einwilligte. Um jede Anfechtung dieses Ergebnisses unmöglich zu machen, bestimmte am 12.8.1023 eine weitere Synode zu Seligenstadt, Berufungen an die Instanz des Papstes seien erst nach erfolgter Buße und nur mit Einwilligung des Erzbischofs zulässig. Irmgard aber reiste trotzdem nach Rom. Dort erreichte sie, dass Benedikt VIII. ihren Fall durch eine Legation untersuchen ließ und Aribo wegen anmaßender Beeinträchtigung päpstlicher Rechte das Pallium entzog. Natürlich verlangte der empörte Erzbischof die sofortige Zurücknahme der kurialen Maßregelung und ein Strafverfahren gegen Irmingard wegen rechtswidrigen Verhaltens, doch des Papstes und bald darauf des Kaisers Tod machten weitere Verhandlungen unmöglich.

    Weinfurter, Stefan: Seite 102,118,190,199,202-204,"Heinrich II. (1002-1024) Herrscher am Ende der Zeiten"

    Aribo kämpfte damals mit allen Mitteln gegen die Ehe des Grafen Otto von Hammerstein, die seiner Meinung nach eine unzulässige Nahehe war. Irmingard, die Gemahlin Ottos, hatte sich ihrerseits nach Rom an Papst Benedikt VIII. gewandt und um eine Entscheidung zu ihren Gunsten angesucht, was Aribo wiederum als Verletzung seiner Amtskompetenz ansah.
    Aribos unerbittliches Vorgehen gegen die angebliche Nahehe des Grafen Otto von Hammerstein, auch dies in völligem Einvernehmen mit HEINRICH II., wird uns noch beschäftigen.
    Aber den beteiligten Fürsten war nicht wohl bei diesen Ereignissen. Sie versuchten, die Schäden in Grenzen zu halten und immer wieder zwischen den Parteien zu vermitteln. Unter ihnen befand sich der mächtige KONRADINER Otto von Hammerstein, Bruder Gerbergas, der Gemahlin Heinrichs von Schweinfurt. Auf seinen Rat hin übergab Bukko, der Bruder des Schweinfurters, dem König die Burg Creußen und erlangte dafür den freien Abzug Gerbergas, ihrer Kinder undd er ganzen Burgbesatzung. Das wird man als großen Erfolg der fürstlichen Vermittlung werten dürfen.
    Ähnliches gilt für die mächtige rhein- und mainfränkische Adelsfamilie der KONRADINER. In weiblicher Linie gehörte ihr Erzbischof Heribert von Köln an, der große Gegner HEINRICHS II. Eine Kernzone konradinischer Interessen bildete das Herzogtuum Schwaben. Auch über den Tod des jungen Herzogs Hermann III. (1012), des letzten männlichen Vertreters der schwäbischen Linie, hinaus blieb dort die Gegnerschaft zu HEINRICH II. bestehen. Die Führung im KONRADINER-Clan aber hatte, bis zu seinem Tod 992, vor allem bei Heribert gelegen, dem Grafen im hessischen Kinziggau, im Engersgau und in der Wetterau. Von seinen Söhnen starb der eine, Gebhard, 1016. Der andere war Otto, der nach dem Tod seines Bruders alle Besitzungen und Grafschaften dieser Linie in seiner Hand vereinte. Dazu kam noch die Ausstattung seiner Gemahlin in der Gegend von Herzogenaurach, Langenzenn und Fürth im östlichen Franken. Damit stieg Otto zu einem der mächtigsten Adelsherrn dieser zeit auf. Sein Hauptsitz befand sich auf der Burg Hammerstein, etwas südlich von Andernach am rechten Rheinufer gelegen. Sie war eine der gewaltigen neuen Höhenburgen, die sich der Adel damals zu errichten begann, ganz entsprechend den Burgen Heinrichs von Schweinfurt.
    Otto von Hammerstein, seit 1016 der letzte erwachsene KONRADINER in männlicher Linie, war verheiratet mit Irmingard. Sie war eine Tochter des Grafen Gottfried von Verdun und Schwester Herzog Gottfrieds von Nieder-Lothringen und verwandt mit der Kaiserin Kunigunde [Der Vater der Kaiserin Kunigunde, Siegfried von Luxemburg und Gozlin, der Großvater Irmingards, waren Brüder.]. Diese Ehe des Hammersteiners nun wurde über ein Jahrzehnt lang Gegenstand eines erbittert ausgetragenen Konflikts. 1016/17 begann HEINRICH II., die Rechtmäßigkeit der Ehe zwischen Otto und Irmingard anfechten zu lassen. Der Vorwurf lautete: verbotene Verwandtenehe. Nachdem das Paar mehrere Vorladungen auf Synoden ausgeschlagen hatte, führte die Synode in Nimwegen am 16. März 1018 in Anwesenheit HEINRICHS II. eine Entscheidung herbei: Otto und Irmingard, die schon lange in unrechtmäßiger Verbindung gelebt hatten, wurden wegen Nichtachtung wiederholter Ladungen exkommuniziert.
    Man darf diese sogenannte Hammersteiner Fehde nicht isolieren, auch wenn der weitere Verlauf dieses Konflikts sich sehr ungewöhnlich entwickelte. Die Verurteilung durch die Synode von Nimwegen am 16. März 1018 führte zunächst dazu, daß Otto im Mai 1018 auf einem Hoftag in Bürgel am Main nördlich von Offenbach vor HEINRICH II. und Erzbischof Erkanbald von Mainz erschien, um Dispens und Gande zu erbitten. Aber durch drei Eideszeugen wurde die Nahehe bestätigt und ihre Unrechtmäßigkeit bekräftigt. Otto unterwarf sich dem Urteil und stellte die Trennung in Aussicht. In Wirklichkeit kümmerte sich das Paar nicht darum und lebte weiter zusammen. Es kam zu erneuten Mahnungen und Drohungen durch den Mainzer Erzbischof. Da begann sich Otto von Hammerstein gegen den ständigen Störenfried zu wehren, fiel in Mainzer Gebiet ein und versuchte, den Erzbischof selbst auf einer Rheinfahrt zu überfallen und gefangenzunehmen. Damit freilich hatte er sich des offenen Friedensbruchs schuldig gemacht und das Eingreifen des Kaisers provoziert. Im September 1020 rückte diese mit seinem Heer an die Burg Hammerstein, in der sich Otto und Irmingard verschanzt hatten. Nach drei Monaten waren die beiden mit ihren Leuten ausgehungert. Am Weihnachtstag 1020 mußten sie die Burg öffnen. Diese wurde daraufhin geschleift und als Reichsgut eingezogen. Wohin sich das Ehepaar begab, wissen wir nicht.
    1023 nahm Aribo von Mainz das Verfahren gegen Otto und Irmingard wieder auf und zitierte sie nach Mainz auf eine Provinzialsynode. Beide erschienen dort, und Otto unterwarf sich erneut dem Spruch der Synode. Öffentlich entsagte er seiner Gattin.
    Der neue König jedoch, der SALIER KONRAD II. sah überhaupt keine Veranlassung gegen Nahehen vorzugehen. Damit hätte er seine eigenen Ehe mit Gisela gefährdet. Außerdem stand Otto von Hammerstein im Lager seiner Anhänger. Als Aribo 1027 auf einem Hoftag in Frankfurt das Verfahren noch einmal aufnehmen wollte, wurde er daher von KONRAD II. scharf und für immer zurückgewiesen. Irmingard und Otto konnten ihre Ehe endlich ungestört weiterführen.


    oo Ermengard (Irmingard) von Verdun, Tochter des Grafen Gottfried, um 975- 1042

    Kinder:

    - Udo - 1034

    Nach Jackman/Fried

    - Mathilde
    oo Liudolf


    Literatur:
    Althoff Gerd: Die Ottonen. Königsherrschaft ohne Staat. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 2000 Seite 224 - Boshof Egon: Die Salier und das Reich, Verlag W. Kohlhammer Suttgart 1987 Seite 38 - Bresslau Harry: Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Konrad II., Verlag von Duncker & Humblot Berlin Band II Seite 225,226 - Ennen, Edith: Frauen im Mittelalter. Verlag C.H. Beck München 1994, Seite 98,239 - Erkens, Franz-Reiner: Konrad II. Herrschaft und Reich des ersten Salierkaisers. Verlag Friedrich Puset Regensburg 1998, Seite 28,50,62 - Fried, Johannes: Prolepsis oder Tod? Methodische und andere Bemerkungen zur Konradiner-Genealogie im 10. und frühen 11. Jahrhundert - Glocker Winfrid: Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik. Böhlau Verlag Köln Wien 1989 VII,102 Seite 311,313,333 - Hirsch, Siegfried: Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Heinrich II., Verlag von Duncker & Humblot Berlin 1864 Band III Seite 73 - Hlawitschka, Eduard: Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen. Genealogische Studien zur Geschichte Lothringens und des Reiches im 9.,10. und 11. Jahrhundert, Saarbrücken 1969, Seite 15,45-51,53,58,62-64,69,70,73,119,125,127,138,146,179 - Holtzmann Robert: Geschichte der sächsischen Kaiserzeit. Deutscher Taschenbuch Verlag München 1971 Seite 381,446-449 - Schneidmüller, Bernd/Weinfurter Stefan/Hg.): Otto III.- Heinrich II. Eine Wende?, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1997, Seite 92,365,374,381 - Schnith Karl: Frauen des Mittelalters in Lebensbildern. Verlag Styria Graz Wien Köln 1997 Seite 96-98,100,104 - Schnith Karl Rudolf: Mittelalterliche Herrscher in Lebensbildern. Von den Karolingern zu den Staufern. Verlag Styria Graz Wien Köln 1990 Seite 177 - Weinfurter, Stefan: Heinrich II. (1002-1024) Herrscher am Ende der Zeiten, Verlag Friedrich Puset Regensburg 1999, Seite 102,118,165,190,199,202-204 - Thietmar von Merseburg: Chronik Wissenschaftliche Buchgemeinschaft Darmstadt 1992 Seite 218,446,460 - Werner Karl Ferdinand: Die Nachkommen Karls des Großen bis um das Jahr 1000 (1.-8. Generation) Band IV in: Braunfels Wolfgang: Karl der Große Lebenswerk und Nachleben. Verlag L. Schwann Düsseldorf Seite 476 -

    Allgemeine Deutsche Biographie: Otto (Graf im Engersgau)

    Hammerstein: Otto Graf v. H., war der Sohn des Grafen Heribert von der Wetterau († um 997) und gehörte dem konradinischen Hause an; Brüder seines Vaters waren der Herzog Konrad von Alemannien und der 982 in der Schlacht gegen die Saracenen gefallene Udo. Der junge Otto begegnet uns zuerst im J. 1002, wo er von Heinrich II. unter dem Herzog von Kärnthen gegen Arduin nach Italien gesandt wurde, ein Zug, der Anfangs 1003 mit der Niederlage in der Ebene von Fabrica endete. Später vermählte er sich mit der Irmgard, der Tochter eines Fürsten Gottfried (vielleicht aus dem Hause der Ardennergrafen); es ist nicht unmöglich, daß er erst durch diese Ehe in den Besitz der Burg Hammerstein (gegenüber Andernach am rechten Rheinufer), nach der er genannt wird, gelangt ist. Irmgard war mütterlicherseits und zwar noch innerhalb der verbotenen Grade seine Verwandte; es ist bekannt, wie sehr Kaiser Heinrich II. dergleichen kirchlich unzulässige Verbindungen mißbilligte; H. verlor dadurch seine Gunst. Nachdem wiederholte Ladungen vor das geistliche oder kaiserliche Gericht unbeachtet geblieben waren, wurde auf dem Nymweger Tage von 1018 die Excommunication über das Paar ausgesprochen. In Folge dessen stellte sich noch in demselben Jahr, als Heinrich nach Pfingsten zu Bürgel bei Offenbach Hof hielt, H. daselbst und unterwarf sich dem Kaiser; in Gegenwart des Erzbischofs Erkanbald von Mainz und auf den Eid von drei Zeugen wurde die Ehe für nichtig erklärt. Indessen die Liebe Otto’s zu seiner Gemahlin war mächtiger als seine Scheu vor des Kaisers Ungnade und der Kirche Zorn; ungeachtet seiner Unterwerfung zu Bürgel vereinigte er sich bald wieder mit Irmgard. Erzbischof Erkanbald konnte diesen hartnäckigen Ungehorsam nicht ungestraft lassen; von neuem richtete er Ermahnungen und Drohungen an H., erzielte aber damit nur die Wirkung, daß der Graf von glühendem Haß gegen den Priester erfüllt wurde, der seinem Glück in den Weg trat. Er befehdete den Erzbischof und verwüstete das mainzische Gebiet: dann unternahm er sogar einen Handstreich gegen die Person des Erzbischof, dem er auf einer Rheinfahrt auflauerte. Das Fahrzeug, das Erkanbald trug, entkam zwar, aber seine Begleiter, die auf anderen Nachen folgten, geriethen in Gefangenschaft und wurden auf Burg H. schmählich mißhandelt. Der Kaiser durfte diesen schnöden Friedensbruch natürlich nicht ruhig ertragen. Auf den Rath der Großen forderte er H. durch Boten, durch seine Freunde, durch ein Schreiben zur Unterwerfung auf; als H. hartnäckig blieb, verfiel er wiederum in Kirchenbann und Reichsacht. Im September 1020 zog Heinrich selbst mit Heeresmacht gegen seine Burg. Drei Monate hielt sich die uneinnehmbare Veste; erst als die Lebensmittel zu Ende gingen, übergab H. am 26. December die Burg; ihm selbst und seiner Gemahlin scheint freier Abzug gestattet worden zu sein; aber Kirchenbann und Reichsacht wurden nicht gelöst; unstät und flüchtig schweifte das Paar umher. Indessen auch so konnte ihre Verbindung nicht geduldet werden; auf einem Concil zu Mainz (Juni 1028) vor Aribo, Erkanbald’s Nachfolger, wurden sie abermals zur Verantwortung gezogen. Wie einst zu Bürgel, so beugte sich auch diesmal [490] H. dem Zorn des Kaisers und den Ermahnungen der Bischöfe; er entsagte von Neuem seiner Gattin. Irmgard aber blieb trotzigeren Sinnes; sie pilgerte nach Rom, um bei dem Papst Berufung gegen das Urtheil der Mainzer Synode einzulegen: daß sie bei Benedict VIII. günstige Aufnahme fand, war die Veranlassung eines schweren Conflictes zwischen dem Papst und dem Erzbischof von Mainz. Günstiger gestaltete sich das Geschick des Paares erst unter Konrad II., der ja selbst mit seiner Ehe den Satzungen der Kirche trotzte. Vielleicht auf Grund einer päpstlichen Dispensation lebten sie unangefochten mit einander; den einzigen Versuch, den Aribo auf dem Frankfurter Concil von 1027 machte, das Verfahren gegen sie zu erneuern, verhinderte der Kaiser. H. begegnet mehrfach in der Umgebung Konrads, von dem er ein Lehen aus Hersfelder Kirchengut empfing und als Gaugraf der Wetterau; Irmgard stand sogar, wie es scheint, in näheren Beziehungen zum Kaiser. H. starb wahrscheinlich 1036; sein, wie es scheint, einziger Sohn Udo war ihm schon 1034 im Tode vorangegangen. Irmgard muß ihn überlebt haben und wird erst kurz vor dem Januar 1043 gestorben sein.
    Hirsch, Jahrb. des d. Reichs unter Heinrich II., Bd. III, her. v. Breßlau; Breßlau, Jahrb. des d. Reichs unter Konrad II.

    Familie/Ehepartner: von Verdun, Irmgard. Irmgard (Tochter von von Verdun, Gottfried I. und Billung, Mathilde) wurde geboren um 975; gestorben in 1042. [Familienblatt] [Familientafel]

    Notizen:

    Geschieden:
    Ehe 1018 wegen zu naher Verwandtschaft geschieden

    Kinder:
    1. von Hammerstein, Udo gestorben in 1034.

Generation: 2

  1. 2.  von der Wetterau, Heribert wurde geboren um 925 (Sohn von von der Wetterau, Udo I. und von Vermandois, Kunigunde); gestorben in 992.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Kinziggau,Hessen,Deutschland; Graf im Kinziggau

    Notizen:

    Heribert Graf im Kinziggau
    925-992

    4. Sohn des Grafen Udos I. von der Wetterau aus dem Hause der KONRADINER und einer namentlich unbekannten Gräfin von Vermandois, Tochter von Graf Heribert I.
    Neffe des Herzogs Hermann I. von Schwaben
    Nach Jackman/Fried Sohn des Herzogs Konrad I. von Elsaß und der Judith/Jutta von Öhningen
    Josef Heinzelmann macht wahrscheinlich, daß die drei Brüder Konrad, Heribert und Udo und ihre Schwester Judith nicht unbedingt Söhne des Grafen Udo I. von der Wetterau sein müssen, sondern dessen Enkel oder Schwiegersöhne gewesen sein könnten

    Brandenburg Erich: Tafel 3, "Die Nachkommen Karls des Großen"

    VII. Generation 11.
    Heribert, Graf im Kinziggau 949
    * ca. 925, + 992
    Gemahlin: Irmtrud, Tochter des Grafen Megingoz

    Anmerkungen: Seite 121
    VII. 11. Heribert

    Thietmar 4,60
    Gemahlin: Irmtrud siehe Schenk zum Schweinsberg, Genealogische Studien 5 [VII 13]

    Werner Karl Ferdinand: Seite 463, "Die Nachkommen Karls des Großen bis um das Jahr 1000 (1.-8. Generation)"

    VII. Generation 13
    Zum Amtsgebiet Graf Heriberts vgl. H. Philippi, Territorialgeschichte der Grafschaft Büdingen, 1954, 27ff.
    Zur Familie von Ermentrud/Imiza, der Gattin Heriberts, vgl. Renn 107ff.
    Heribert folgte 949, wurde Graf von Gleiberg, das er gründete, und Graf im Kinziggau. Er erschien als treue Stütze der OTTONEN, zog 982/83 mit nach S-Italien und machte die Schlacht bei Cotrone mit, wo der Bruder fiel. Er war mächtig in Hessen.

    Weinfurter, Stefan: Seite 194,199, "Heinrich II. (1002-1024) Herrscher am Ende der Zeiten"

    Friedrich, einer der Brüder Kunigundes, hatte sich mit einer Tochter Heriberts von der Wetterau (+ 992) vermählt, der wiederum zu den führenden Mitgliedern des KONRADINER-Hauses zählte.
    Ähnliches gilt für die mächtige rhein- und mainfränkische Adelsfamilie der KONRADINER. In weiblicher Linie gehörte ihr Erzbischof Heribert von Köln an. Die Führung im KONRADINER-Clan aber hatte, bis zu seinem Tod 992, vor allem bei Heribert gelegen, dem Grafen im hessischen Kinziggau, im Engersgau und in der Wetterau. Von seinen Söhnen starb der eine, Gebhard, 1016. Der andere war Otto, der nach dem Tod seines Bruders alle Besitzungen und Grafschaften dieser Linie in seiner Hand vereinte.

    oo Irmentrud (Imiza), Tochter des Grafen Megingoz und der Gerberga
    Kinder:
    - Gerberga ca. 960/65- um 1036
    vor 1003 oo Heinrich I. Markgraf von Schweinfurt ca 975-18.9.1017
    - Gebhard Graf ca 965/70-8.11.1016
    - Otto Graf von Hammerstein 975-5.6.1036
    - Irmtrud Erbin von Gleiberg
    985/90 oo Friedrich I. Graf von Luxemburg-Salm ca 965- 1019

    Literatur:
    Glocker Winfrid: Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik. Böhlau Verlag Köln Wien 1989 Seite 313,333 - Hlawitschka, Eduard: Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen. Genealogische Studien zur Geschichte Lothringens und des Reiches im 9.,10. und 11. Jahrhundert, Saarbrücken 1969, Seite 46,49-51,53,70 - Weinfurter, Stefan: Heinrich II. (1002-1024) Herrscher am Ende der Zeiten, Verlag Friedrich Puset Regensburg 1999, Seite 194,199 - Werner Karl Ferdinand: Die Nachkommen Karls des Großen bis um das Jahr 1000 (1.-8. Generation) Band IV in: Braunfels Wolfgang: Karl der Große Lebenswerk und Nachleben. Verlag L. Schwann Düsseldorf Seite 463 -

    Heribert heiratete von Geldern, Irmentrud. [Familienblatt] [Familientafel]


  2. 3.  von Geldern, Irmentrud (Tochter von von Geldern, Meginoz und im Jülichgau, Gerberga).

    Notizen:

    Irmentrud (Imiza) Gräfin im Kinziggau
    Tochter des Grafen Megingoz und der Gerberga

    Glocker Winfrid: Seite 313, "Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik"

    VI, 69 Irmintrud (Imiza)
    oo Heribert Graf im Kinziggau, Sohn Graf Udos von der Wetterau
    * c 925, + 992
    Die Angaben zu Irmintrud, der Gemahlin Heriberts vom Kinziggau, sind von Werner VII,13 ermittelt.
    Zur Kombination der genealogischen Notiz, die anläßlich des Hammersteinischen Ehescheidungsprozesses angefertigt wurde (MGH Const. I, Seite 639), und eine Imiza als Mutter Ottos von Hammerstein nennt, mit den Angaben der Vita Adelheids von Villach, in der als Schwester der Vilicher Äbtissin eine Irmentrud genannt ist; vgl. Hlawitschka, Anfänge Seite 49-54.

    Hlawitschka, Eduard: Seite 49-54, "Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen. Genealogische Studien zur Geschichte Lothringens und des Reiches im 9.,10. und 11. Jahrhundert"

    Graf Heribert wird dadurch als Gemahl einer Imiza nachgewiesen, die ihrerseits die Tochter einer Gerberga gewesen ist. Um wen es sich dabei handelt, hat Schenk zu Schweinsberg 1904 erkannt, als er die genealogischen Angaben der ca. 1056/57 verfaßten Vita Adelheids von Vilich in seine Überlegungen einbezog.
    Schenks zu Schweinsberg glücklicher Gedanke war nun, den Namen Imiza des zweiten Teiles der genealogischen Notiz von 1023 als Kurz- und Koseform von Irmintrud zu betrachten und die Namen Gerberga und Imiza (= Irmintrud) jener genealogischen Notiz mit den Namen Gerbirg und Irmintrud der Vita Adelheids von Vilich zu identifizieren. Dadurch, d. h. infolge einer solchen Identifizierung, darf man den in der Vita Adelheidis nicht genannten Mittler (NN) zu Herzog Heinrich von Bayern, Bischof Adalbero von Metz etc. noch einen Bruder, nämlich Otto von Hammerstein, anfügen und der Gerbirg/Megingoz-Tochter Irmintrud/Imiza auch den Grafen Heribert von der Wetterau als Gemahl zur Seite stellen. So ergänzen sich die genealogische Notiz und die Vita Adelheids hinsichtlich der Vorfahren Ottos von Hammerstein in glänzender Weise. Außerdem läßt sich, weil ja Graf Friedrich vom Moselgau, der Sohn des Grafen Siegfried von Luxemburg, als Vater des Herzogs Heinrich von Bayern, des Bischofs Adalbero III. von Metz usw. urkundlich feststeht, NN nur als eine Tochter Irmintruds (= Imizas) und Heriberts von der Wetterau verifizieren und ihr wiederum der Graf Friedrich vom Moselgau als Gemahl zuschreiben.

    oo Heribert Graf im Kinziggau 925 - 992

    Kinder:
    - Gerberga ca. 960/65- um 1036
    vor 1003 oo Heinrich I. Markgraf von Schweinfurt ca 975-18.9.1017
    - Gebhard Graf ca 965/70-8.11.1016
    - Otto Graf von Hammerstein 975-5.6.1036
    - Irmtrud Erbin von Gleiberg
    985/90 oo Friedrich I. Graf von Luxemburg-Salm ca 965- 1019

    Literatur:
    Glocker Winfrid: Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik. Böhlau Verlag Köln Wien 1989 VI,69 Seite 313,333 - Hlawitschka, Eduard: Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen. Genealogische Studien zur Geschichte Lothringens und des Reiches im 9.,10. und 11. Jahrhundert, Saarbrücken 1969, Seite 49-54,63,70,132,138,146 - Renn, Heinz: Das erste Luxemburger Grafenhaus Seite 107 - Werner Karl Ferdinand: Die Nachkommen Karls des Großen bis um das Jahr 1000 (1.-8. Generation) Band IV in: Braunfels Wolfgang: Karl der Große Lebenswerk und Nachleben. Verlag L. Schwann Düsseldorf Seite 463 -

    Name:
    Irmintrud, Imiza

    Notizen:

    vermutlich weitere Tochter:
    - Gerberga ca. 960/65- vor 1003 oo Heinrich I. Markgraf von Schweinfurt ca 975-18.9.1017

    Kinder:
    1. von der Wetterau, Irmintrud
    2. Gebhard wurde geboren um 965/970; gestorben am 8 Nov 1016.
    3. 1. von Hammerstein, Otto wurde geboren in 975; gestorben am 5 Jun 1036.


Generation: 3

  1. 4.  von der Wetterau, Udo I. wurde geboren in 895/900 (Sohn von im Lahngau, Gebhard II. und Ida); gestorben am 12 Dez 949; wurde beigesetzt in Wetzlar [35576],Lahn-Dill-Kreis,Hessen,Deutschland.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Graf der Wetterau

    Notizen:

    Udo I.
    Graf der Wetterau
    895/900-12.12.949 Begraben: Stift Wetzlar
    Sohn des Herzogs Gebhard II. der Jüngere von Lothringen aus dem Hause der KONRADINER und der EZZONIN Ida

    Entgegen den neuen Forschungsergebnissen von Johannes Fried und Professor Wolf habe ich [Karl-Heinz Schreiber, Genealogie-Mittelalter.de] mich entschlossen, die KONRADINER-Genealogie nach dem bisherigen Forschungsstand beizubehalten, wobei ich mich vor allem auf die Arbeit von Josef Heinzelmann beziehe, die mir dieser dankenderweise zur Verfügung gestellt hat. Die OTTONEN-Verwandtschaft Herzog Hermanns II. von Schwaben über Richlint, Tochter oder Enkelin OTTOS I., als Voraussetzung für seinen Thronanspruch von 1002 ist ebenso abzulehnen wie die Existenz einer Tochter oder Enkelin OTTOS DES GROSSEN namens Richlint.

    Lexikon des Mittelalters: Band VIII Seite 1178

    Udo I., Graf, Herzog im Elsaß
    * vor 900, + November 949 Begraben: Stift Wetzlar
    Sohn des KONRADINERS Gebhard (+ 910)

    Vettern:
    König KONRAD I. (+ 918)
    Herzog Eberhard von Franken (+ 939)
    Burghard (+ ?)
    Herzog Hermann I. von Schwaben (+ 949)

    oo Gräfin von Vermandois

    Söhne:
    Gebhard (+ 938)
    Konrad, Herzog von Schwaben (+ 997)
    Udo (+ 982)
    Heribert

    Tochter:
    Judith, Gräfin von Stade

    Udo wurde von den Königen KONRAD I. und HEINRICH I. gefördert mit Rechten in der Wetterau, Königssondergau und im Oberrheingau. Ein Turmburgbau in Wiesbaden ist wahrscheinlich. Späteres Wirken im Elsaß ist nicht genau festlegbar. Udo war Sachwalter seiner Sippe auch im Blick auf das Erzstift Mainz. Während der durch König OTTOS I. straffe Politik ausgelösten Reichswirren trat Herzog Eberhard von Franken ins Lager der Königsgegner über, die Vettern Udo und Hermann blieben auf seiten des Herrschers. Die königstreuen KONRADINER kämpften am Oberrhein, dann bei Andernach, wo Eberhard und Herzog Giselbert von Lothringen am 2. Oktober 939 den Tod fanden; nach Thietmar von Merseburg soll Udo selbst Eberhard erschlagen haben (MGH SRG [in us. schol.], II, 34). OTTO I. übertrug Udo Lehen und Grafenrechte. Im nächsten Jahrzehnt blieben Udo und Eberhards Sohn Konrad Kurzbold im Lahngau zuverlässige Stützen der Königspolitik, nicht mehr revidiert werden konnte das Erlöschen des konradinischen Herzogtums am Mittelrhein.

    Literatur:
    JDG H I., 51,196; JDG O I. 73,90ff.,117,151,175f. - H. Büttner, Gesch. des Elsaß, I, 1939 [neu hg. T. Endemann, 1991], 155ff. - E. E. Stengel, und Hermann, Die Hzg.e vom Elsaß, 1951 [Abh. und Unters.en zur hess. Gesch., 1960, 441-479] - W.-A. Kropat, Reich, Adel und Kirche in der Wetterau von der Karolinger- bis zur Stauferzeit, 1964, 41-48; 190 Anm. 21, 200 - L. Falck, Mainz im frühen und hohen MA, 1972, 56ff., 72f - O. Renkhoff, Wiesbaden im MA, 1980, 47ff., 54f.

    Barth Rüdiger E.: Seite 179, "Der Herzog in Lotharingien im 10. Jahrhundert"

    Otto
    + 949
    Sohn Gebhards (+ 910), Graf in der Wetterau

    D LK 35, S. 150 v. 3.8.904
    Lac. Nr. 63, v. 3.8.904
    D K I Nr.17, v. 12.3.913, Nr. 8, v. 1.7.912, Nr. 13. v. 28.11.918
    in pago Loganacgouue (Lahngau) in comitatu Ottonis fratis nostris;
    in pago Logenehe in comitatu Ottonisgermani nostri;
    in comitatu Ottonis et Eberharti in pagis duispurch et keldaggouue;
    Mitglied der fränkischen KONRADINER-Sippe;
    s.a. Isenburg I, Tafel 4.
    Udo und sein Vetter Konrad Kurzbold besiegten am 2.10.939 bei Andernach die Herzöge Giselbert von Lothringen und Eberhard von Franken. Er beerbte 948 seinen Cousin Graf Konrad Kurzbold, war eine wichtige Stütze der OTTONEN und gründete das Kloster Naumburg in der Wetterau. 939 erbte er die Allodien des herzoglichen Cousins Eberhard, bekam aber nicht das Herzogtum.

    Köpke Rudolf/Dümmler Ernst: Seite 73,91-92,117,175, "Kaiser Otto I"

    Bei dem Strauß um Belecke (Gefangennahme des Königsbruders Heinrich) fiel Gebhard, Udos Sohn, ein Neffe des Herzogs Hermann von Schwaben, wodurch letzterer, gleichfalls schon schwankend, zum Heile für OTTO zu um so festerer Anhänglichkeit an die königliche Sache vermocht ward. Ebenso natürlich Graf Udo von der Wetterau und vom Rheingau selbst, und beider Vetter Graf Konrad vom Nieder-Lahngau, genannt Kurzbold, dem wir schon im vorhergehenden Jahre in dem Rate des Königs begegnen.
    Bei Andernach hatten die beiden Herzoge den Rhein überschritten, zunächst wohl um die Gaue ihrer Gegner, Konrads und Udos, den Nieder-Lahngau, Rheingau und die Wetterau, zu verwüsten, doch sollen sie sogar den frevelhaften Plan gehegt haben, den König selbst gefangen zu nehmen. Mit einer kleinen Schar zogen die Grafen Udo und Konrad, Eberhards Vettern, den Spuren der Plünderer nach. Von einem Priester erfuhren sie, dass die Herzoge das Heer mit der reichen Beute bereits über den Rhein gesandt hätten, sie selbst aber nähmen im Kreise weniger Begleiter noch diesseits des Stromes ein Mahl ein. Udo und Konrad eilten in fliegender Hast dem bezeichneten Orte zu und fanden ihre Feinde, wie eine spätere Sage will, bei dem Brettspiele. Nach hartnäckigem Kampfe erlag Eberhard dem Schwerte, von vielen Wunden durchbohrt, sein Gefolge wurde teils niedergehauen, teils gefangengenommen. Giselbert warf sich mit seinen Begleitern in einen Kahn, der unter der allzu schweren Last der Fliehenden umschlug und sie alle in die Fluten versenkte. Nach einer anderen Erzählung stürzte sich Giselbert mit seinem Rosse in den Strom und ertrank fortgerissen von dem Strudel der Wellen.
    Nach dem Osterfest (18. April 941) ließ der König mit dem Rate Hermanns von Schwaben und der fränkischen Grafen Udo und Konrads des Roten, die damals am höchsten in seinem Vertrauen standen, die Schuldigen zur Haft bringen.
    Einen schmerzlichen Verlust, der sich dem Konrads anschloß, brachte ihm dasselbe durch den Tod des Grafen Udo von der Wetterau, seines Freundes, eines der Männer, deren ausharrender Treue er vornehmlich den schwer errungenen Sieg des Jahres 939 zu verdanken hatte. Einen besonderen Beweis seiner Gunst gewährte ihm der König durch die Erlaubnis, seine Lehen und Grafschaften unter seine Söhne zu teilen, als ob es erbliche Eigengüter gewesen wären.

    Hlawitschka, Eduard: Seite 47-49, Untersuchungen zu den Thronwechseln der ersten Hälfte des 11. Jahrhunderts und zur Adelsgeschichte Süddeutschlands, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1987 47-49,65,152

    Konrad von Schwaben ist nun offensichtlich - wie ich vor wenigen Jahren in einer kleinen Untersuchung zur KONRADINER-Genealogie erhärten konnte [E. Hlawitschka, Kuno und Richlind Seite 36-49: Anhang - Die Stammtafel der KONRADINER und ihre Quellenbasis. Dort auch die Filiationsnachweise für die anderen in der umseitigen Tafel angeführten Vorfahren Hermanns II.; nachzutragen hierzu ist ein Hinweis auf MG Libri memoriales I: Liber mem. von Remiremont Seite 4 (= fol. 3 v nr. 18), wo über einer Rasur auf der "Königsseite" dieses Gedenkbuches der im 1. Jahrzehnt des 10. Jahrhunderts geschriebene Eintrag steht: Gebardi duci, Hidda, Riquinus, Cristianus ... Auf Seite 37 (= fol. 18r) dieses Buches findet man zudem von der gleichen Hand, die Seite 29 (= fol. 14v) zum 22. Juni (910) den Tod des Herzogs Gebhard eintrug, zum 19. November den Eintrag migravit Idda comitissa.
    Offensichtlich war demnach Herzog Gebhard mit einer Hidda/Ida vermählt. Dies würde auch gut erklären, daß Gebhards Sohn Herzog Hermann I. von Schwaben seine Tochter Ida (= Gemahlin von OTTOS I. Sohn Liudolf) nannte, ja, daß auch Gebhards Enkel Herzog Konrad von Schwaben seiner Tochter den Namen Ita gab (vgl. dazu unten Seite 99ff.) - In den Bänden 61,62,63 des Braunschweigischen Jahrbuchs (1980, 1981, 1982) möchte H. Dobbertin den 949 verstorbenen Grafen Udo I. von der Wetterau nicht als Vater des Herzogs Konrad von Schwaben gelten lassen, sondern einen für das Jahr 940 (in MG D O I,23) bezeugten Ufgaugrafen Gebhard oder noch eher Udos I. Sohn Gebhard (gefallen 938 vor Belecke) als Herzog Konrads Vater ansehen. Doch kann er hierfür keine schlüssige Beweisführung bieten, so daß sich eine eingehende Auseinandersetzung mit dieser Ansicht erübrigt. Wenn es Dobbertin, Wolf und andere als unglaubhaft erscheint, daß der 938 vor Belecke gefallene Sohn Graf Udos I. namens Gebhard und der erst 997 verstorbene Herzog Konrad von Schwaben Brüder waren - wenn also der Abstand von 59 Jahren zwischen den Todesdaten von zwei Brüdern als bedenkenerregend erscheint und den Anlaß zur Suche nach anderen Lösungen in der Anordnung der KONRADINER-Genealogie abgeben soll, so sei doch noch einmal darauf verwiesen, daß Gebhard als Jüngling im Kampf fiel (sein Vater überlebte ihn um 11 Jahre) und Herzog Konrad 997 als sehr alter Mann starb (sein jüngster Sohn Herzog Hermann II. hatte 1002 schon wieder verheiratete Töchter, seine Tochter Ita um 1000 schon rechtsmündige Söhne). So etwas ist durchaus nicht unmöglich; zum Beispiel verstarb FRIEDRICH BARBAROSSAS Mutter Judith ca. 1030, ihr Bruder Welf VI. dagegen erst 61 Jahre später, nämlich 1191.] - der Sohn des 949 verstorbenen Grafen Udo I. von der Wetterau gewesen, der mit einer uns nicht namentlich überlieferten Tochter des Grafen Heribert I. von Vermandois verheiratet war. Und Udo I. von der Wetterau wiederum war der Sohn des 910 gegen die Ungarn gefallenen Herzogs Gebhard von Lothringen, der offenbar eine Hidda/Ida zur Frau hatte.

    Hlawitschka, Eduard: Seite 46 Anm. 4, "Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen. Genealogische Studien zur Geschichte Lothringens und des Reiches im 9.,10. und 11. Jahrhundert."

    Zum 1016 verstorbenen Gevehardus, Heriberti comitis filius, nepos meus vgl. lib. VII c. 49 (Seite 458); zu Conradus Suevorum ductor egreius ac eiusdem frater Heribertus comes lib. IV c. 60 (Seite 200), zu Heribert comitis folio Ottone vgl. lib. V c. 24 (Seite 249); in lib. V c. 35 (Seite 260) wird Gerberga als Schwester Ottos von Hammerstein und im Kapitel vorher (Seite 258) als Gemahlin des Markgrafen Heinrich von Schweinfurt genannt (R. Holtzmann hält indes in einer Fußnote seiner Edition die Identifizierung des hier genannten Otto mit Otto von Hammerstein für fraglich); zu Udo II. als matris meae avunculus vgl. lib. III c. 20 (Seite 124) und zu Herzog Hermann II. von Schwaben, den matris meae avunculis filius, lib. V c. 22 (Seite 247); Herzog Hermann II. war nach den Einsiedler Annalen (MG SS III Seite 144) ein Sohn seines Amtsvorgängers Konrad von Schwaben, der oben schon einmal als Bruder Heriberts angeführt worden ist. Das Filiationsverhältnis Gebhards zu Udo I. ist bezeugt von Widukind von Corvey, Sachsengeschichte lib. II c. 11, ed. Lohmann-Hirsch, MG SS rer. Germ. (1935) Seite 75: Interfectus est atem (938) ibi GevehardusUdonis filius, fratris Herimanni ducis; indessen ist die Filiation von Udo I. zu Konrad, Udo II., Heribert und Judith nicht ausdrücklich überliefert. Bekannt ist immerhin, daß Udo I. - wie der Contin. Reginonis ad 949, ed. F. Kurze, MG SS rer. Germ. Seite 164 bezeugt - bei seinem Tode permissu regis, quicquid beneficii aut prefecturarum habuit, quasi heredidatem inter filios divisit, daß er also mehrere Söhne hatte. Wenn nun Konrad und Heribert in Udos I. rheinfränkischem Bereich nachfolgen, sieht, so darf man sie doch wohl als jene filii Udos ansprechen. Außerdem dürfte die Ausbreitung des Namens Udo bei den Grafen von Stade nach der Ehe Heinrichs I. von Stade und Judiths für Judiths Herleitung von Udo I. von der Wetterau und dem Rheingau sprechen. Eine letzte Sicherung erhält die Voranstellung Udos I. letztlich noch durch die erst auf den nächsten Seiten zu besprechende genealogische Notiz aus dem Zusammenhang des Hammersteinischen Eheprozesses.
    Gegen dieses System hat jüngst K. Schmid, Probleme um den "Grafen Kuno von Öhningen", in Dorf und Stift Öhningen, hg. von H. Berner (1966) Seite 87f., geweisse Bedenken angemeldet. Er weist darauf hin, daß Udos I.bezeugter Sohn Gebhard bereits 938 im Kampfe fiel, er also schon kurz vor 920 geboren sein dürfte, während Konrad, der als sein Bruder anzzusetzen ist, doch erst 982 Herzog von Schwaben geworden ist und 997 starb. Nach den gleichen Beobachtungen hatte schon E. Kimpen, Zur Königsgenealogie der Karolinger- bis zur Stauferzeit, in: ZGO NF 64 (1955) Seite 65, vorgeschlagen, Udo II. als den Vater Heriberts und Herzog Konrads von Schwaben anzusehen. Eine solche Erwägung scheitert aber an Thietmars oben zitierten Angabe über Udo II. als matris meae avunculus - er müßte matris meaeavus genannt worden sein, wenn man nicht auch Judith mit Udo II. eine Generation über Konrad und Heribert stellen will - bzw., wenn man Judith als Schwester Udos II. auffaßt, daran, daß Herzog Hermann II. von Schwaben bei Thietmar als matris meae avunculi filius - nicht nepos! - erscheint.
    Die angeführten chronologischen Erwägungen machen indessen die obige Zusammenfügung der Einzelteile nicht unmöglich; und deshalb haben sich jüngst sowohl K. F. Werner, Die Nachkommen Karls des Großen, in: Karl der Große IV (1967) Seite 463, als auch H. Jakobs, Der Adel in der Klostererform von St. Blasien (1968) Seite 176ff., weiter zur Herkömmlichen Anordnung bekannt. Man hat für die im Stemma genannten Personen etwa folgende Lebensdaten anzunehmen, wobei ich mich an die von K. F. Werner aus den weiteren Zusammenhängen gewonnenen Daten anlehne:

    Udo I. * ca. 895/900 (beim Tode des Vaters 910 nach Contin. Regin. ad 910 noch puer), + 949
    Gebhard * ca. 918/20, + 938
    Konrad von Schwaben * ca. 920/25, + 997
    Udo II. * ca. 925/30, + 982
    Heribert * ca. 930, + 992
    Judith * 925, + wohl vor 973
    Heinrich I. von Stade * 925/30, + wohl 975/76
    Hermann II.von Schwaben * 945/50, + 1003
    Gerberga * 970
    Heinrich von Schweinfurt * ca. 970, + 1017
    Gebhard * ca. 970, + 1016
    Otto von Hammerstein * ca. 975, + ca. 1036
    Siegfried von Walbeck * ca. 950/55, oo 972/73, + 991
    Kunigunde + 955, + 997
    Thietmar von Merseburg + 975, +1018

    Die Frage, ob Hermann II. von Schwaben ein Sohn Herzog Konrads von Schwaben (Beleg siehe oben) oder Udos II. war - dieses meint der erst in der Mitte des 12. Jahrhunderts tätige Annalista Saxo ad 1002 (MG SS VI Seite 650): Erat hic Herimannus filius Udonis ducis, qui aput Calabriam cum multis occubuit -, darf wohl im Sinne der zeitgenössischen und ortsnäheren Ann. Einsidlenses ad 997 beantwortet werden. Gestützt wird die Aussage der Einsiedler Annalen indessen noch durch einen Reichenauer Gedenkeintrag; zu diesem und seiner Interpretation vgl. H. Schwarmaier, Reichenauer Gedenkeinträge aus der Zeit König Konrads II., in: Zeitschrift für Württembergische Landesgeschichte 22 (1963) Seite 18ff.

    Holtzmann Robert: Seite 117,123,130, "Geschichte der sächsischen Kaiserzeit"

    Aber es ging nicht alles so, wie die Empörer wollten. Es war dem Herzog Eberhard von Franken gelungen, auch ein jüngeres Mitglied seines Hauses auf seine Seite zu ziehen, Gebhard, einen Sohn des rheinfränkischen Grafen Udo (der ein Bruder Hermanns von Schwaben und mithin ein Vetter Eberhards war). Dieser Gebhard ist im Kampf um Belecke gefallen, und das schien den anderen KONRADINERN, Hermann, Udound ihrem Vetter Konrad Kurzbold, ein Gottesgericht, so daß sie um so fester auf der Seite des Königs aushielten.
    Gegen die Feinde schickte der König den treuen Herzog Hermann mit schwäbischen Truppen nach Norden, und zwei Grafen dieses Hauses, Hermanns Bruder Udo und sein Vetter Konrad Kurzbold, Vettern auch des Franken-Herzogs, haben am 2. Oktober 939 den entscheidenden Sieg am Rhein, gegenüber von Andernach, davon getragen. Eberhard und Giselbert waren bereits über den Strom gekommen, ihr Heer war am Beutemachen, ein großer Teil der Truppen schaffte den Raub auf das andere Ufer, da wurden die Herzöge von den beiden Grafen überrascht und völlig geschlagen. Eberhard ist im Kampf gefallen, Giselbert auf der Flucht im Rhein ertrunken.
    Von Kamerich aus rückte OTTO im August 946 in Frankreich ein, mit einem starken Heer, bei dem sich auch der König Konrad von Burgund wieder befand, ferner Hermann von Schwaben mit seinem Bruder Udo, die Erzbischöfe von Mainz und Trier und andere weltliche und geistliche Fürsten.

    Schwager, Helmut: Seite 135,158, "Graf Heribert II. von Soissons"

    König Rudolf, verbündet mit Graf Marcus von Dormois und Graf Warin Eisenarm von Castric, griff Reimser Kirchengüter an, wobei es zu argen Plünderungen kam; andererseits schlossen der geschädigte Graf Boso, Herzog Giselbert von Lothringen - wobei hier kaum die Tatsache, daß Heriberts II. Schwester N.N. mit dem KONRADINER Graf Udo I. von der Wetterau (+ 949), also einem Todfeind der REGINARE, verheiratet gewesen ist, ausschlaggebend gewesen sein dürfte.
    Aus der Verweigerung der Rückgabe von Saint-Quentin an den HERIBERTINER erfolgte im Sommer 935 der Hilferuf Graf Heriberts II. an König HEINRICH I. und die Eroberung von Saint-Quentin durch ein ostfränkisch-deutsches Hifsheer, worunter sich unter anderem Heriberts II. konradinischer Schwager Graf Udo I. von der Wetterau (+ 949) und dessen Bruder Herzog Hermann I. von Schwaben (+ 949) befanden.

    Fried, Johannes: Seite 87, "Prolepsis oder Tod? Methodische und andere Bemerkungen zur Konradiner-Genealogie im 10. und frühen 11. Jahrhundert"

    Udos I. Nachkommenschaft sei durch die Brüdertrias Udo III., Heribert und Konrad, den Herzog von Schwaben, als seine Söhne gekennzeichnet. Daß sie Brüder waren, bezeugt Thietmar von Merseburg, der Enkel ihrer Schwester Judith. Doch die Vaterschaft des 949 gestorbenen Wetterau- und Rheingau-Grafen ist nur gelehrte Deduktion, die keine Quelle expliziert.
    Die These stützt sich auf drei Überlegungen:
    Erstens nannte der Continuator Regionis zum Jahr 949 aus Anlaß der Todesmeldung pauschal auch "die Söhne" des Grafen Udo I., also hatte er solche, auch wenn sie namentlich nicht genannt sind. Die Stelle ist für die weitere Argumentation zu wichtig, als daß hier auf ihren Wortlaut verzichtet werden dürfte: Udo comes obitt, qui permissu regis, quicquid beneficii aut praefecturam habuit, quasi hereditatem inter filios divisit.
    Zweitens folgten auf Udo ein Konrad in der Rheingaugrafschaft und ein Heribert im Kinziggau, einem Teil der Wetterau, nach, also die Söhne dem Vater.
    Drittens sei derselbe Udo nach Flodoard mit einer Tochter des westfränkischen Grafen Heribert I. von Vermandois verheiratet gewesen, was zwanglos den Namen eines gleichnamigen Sohnes erkläre und folglich Heribert gemeinsam mit seinem Brüdern Udo und Konrad zu Söhnen Udos I. von der Wetterau mache.
    Vier Einwande gegen den traditionellen KONRADINER-"Stammbaum" sind zu registrieren:
    1) Es gibt keine einzige Quelle, die diese Verwandtschaft auch nur für einen einzigen der drei postulierten Udo-Söhne Udo III., Heribert und Konrad explizit bestätigen könnte. Zwar kennen wir einen Udo filius Udonis comitis, doch er soll gerade nicht des Wetterau- und Rheingaugrafen Sohn sein, vielmehr dem eberhardinischen Ast der KONRADINER angehören. Auch ist ein "Cuno filius Cunonis" bekannt, der also, Identität vorausgesetzt, einen Konrad als Vater der erwähnten Brüdertrias anzunehmen nahelegen könnte; doch auch jener Konrad-Sohn soll nach der gängigen KONRADINER-Genealogie der eberhardinischen, nicht der gebhardinschen Linie des Adelshauses entstammen. Dann begegnet im Jahr 950 ein Cuonradus filius Gebehardi comitis im Jahreseintrag des Continuator Regionis; aber diese Filiation schien schon gar nichts mit dem Rheingau- und Wetterau-Grafen Udo und jenen drei Brüdern zu tun zu haben. Schließlich tritt in einem annähernd gleichzeitigen Essener oder Werdener Nekrolog ein Oudo Vdonis comitis filius entgegen, der nicht mit dem eben genannten Udo-Sohn identisch sein kann, vielmehr in einem Zug mit dem im Jahr 966 gestorbenen Lahngaugrafen Eberhard in das Nekrolog eingetragen wurde, also wohl ein KONRADINER und im selben Jahr wie dieser gestorben sein dürfte; im übrigen scheint er Mönch gewesen zu sein. Seine Einbindung in den KONRADINER-Stammbaum ist nur hypothetisch möglich. Er könnte nach der traditionellen These ein Enkel Udos I. von der Wetterau, aber auch der Sohn eines in den Jahren 964/66 hervortretenden Grafen Udo II. sein, also je nachdem sowohl der gebhardinischen als auch der eberhardinischen Linie engehören. Zweifellos war er noch jung und unbedeutend, als er starb. Mehr Filiationsangaben aus dem KONRADINER-Haus der fraglichen Epoche zwischen 940 und 990 liegen nicht vor. Doch eigentümlich: Sie müßten alle oder nahezu alle der eberhardinischen Linie zugewiesen werden.
    2.) Der Continuator Regionis erwähnt zum Jahr 950 und damit unmittelbar nach dem auffälligen Bericht über den Rheingau- und Wetterau-Grafen Udo den Tod des Bischofs Rodhard von Straßburg, dem Udo filius Udonis comitis im Amt folgte, der dann im Jahr 965 starb. Die alte These will, um den 949 ins Grab gesunkenen Grafen Udo I. als Vater des 982 gefallenen Udo III. in Anspruch nehmen zu können, ohne dem Wetterauer zwei Söhne desselben Namens zuweisen zu müssen, die Identität des 949 verstorbenen mit dem zu 950 als Vater des Bischofs genannten Grafen Udo verwerfen, obwohl der Continuator zuvor keinen weiteren Grafen Udo erwähnt hatte.
    So pocht der Graf Udo des Jahres 950 unablässig auf den Nachweis der Vaterschaft des Grafen Udo von 949 und spricht ihm vorderhand die Kinder Judith, Konrad, Heribert und Udo als untergeschoben ab. Solange dieser Nachweis nicht erbracht ist, hat Udo I. also keinen Anspruch auf eine so illustre Nachkommenschaft.
    3.) Um den 982 vorzeitig im Kampf gefallenen Udo III. als Sohn des Rheingau-Grafen retten zu können, wurde als Vater des Straßburger Bischofs ein weiterer Graf Udo II. in Anspruch genommen, den die Continuator Reginonis zwar erst zu 964-966 einführt, der aber schon Jahrzehnte früher Vater geworden sein könnte. Zweifellos ist diese Möglichkeit als solche prinzipiell anzuerkennen, doch ist sie wiederum nicht das Nächstliegende und tatsächlich ganz ungewiß. Denn dieser Graf Udo II., dessen Zugehörigkeit zur KONRADINER-Familie übrigens nicht völlig gesichert ist, wird im Jahre 966 als Rebell zur Emigration gezwungen; er starb irgendwann und irgendwo in der Verbannung.
    4.) Schließlich fordert die alte These die Anerkennung eines irritierenden genealogischen Postulats, das abermals die von ihr konstruierte Generationenfolge mit dem Signum großer Unwahrscheinlichkeit (nicht absoluter Unmöglichkeit) belegt: Des Wetterau-Grafen Udo I. durch Widukind von Corvey unzweifelhaft bezeugter Sohn Gebhard fiel im Kampf im Jahre 938, sein durch die Darstellungsweise des Continuator Regionis nahegelegter Sohn Udo, der Straßburger Bischof, starb 965. Beide Daten passen gut zu einer um 915 anzusetzenden Ehe des Grafen mit einer VERMANDOIS. Die drei dem Wetterau-Grafen thesenhaft als Söhne zugesprochenen Brüder Udo III., Heribert und Konrad, der alemannische Herzog, starben indessen in den Jahren 982, 992 und 997, ihre Schwester Judith etwas vor 974, alle zusammen demnach deutlich eine Generation später als die in den Quellen genanten Udo-Söhne.
    Stehen wir vor einem echten Dilemma? Oder dürfen wir das Nächstliegende - daß nämlich der genannte Bischof Udo von Straßburg des Wetterau-Grafen Udo I. Sohn war und jene drei Brüder Udo III., Heribert und Konrad einen anderen Vater zugewiesen werden müssen.
    Demnach bliebe allein die Aussage des Regino-Constinuators zum Jahr 949, wonach der damals gestorbene Graf Udo I. vom König das Recht erhalten habe, seine Reichslehen zu verteilen quasi hereditatem inter filios. Sehe ich recht, wurde er mit einer Ausnahme durchweg verstanden als Berechtigung Udos, die Lehen "gleich seinem Erbe unter seine vorhandenen Söhne" zu verteilen.
    Nach Donald C. Jackman erhielt Udo I. das Recht, seine Lehen zu verteilen "gleichsam wie das Erbe unter Söhne". Der Ausdruck ist insgesamt als adverbiale Bestimmung zu betrachten. Dann ist gerade nicht gesagt, daß Udo entsprechend erbberechtigte Söhne besaß. Ja, diese Übersetzung zieht geradezu die Notwendigkeit nach sich, dem Grafen Udo I. zum Zeitpunkt der Privilegierung solche Söhne überhaupt abzusprechen. Nach dem Tod seines im Jahr 938 gefallenen wohl älteren Sohnes Gebhard und neben dem seit langem zum Kleriker bestimmten, wahrscheinlich schon mit höheren Weihen versehenen und im folgenden Jahr 950 zum Bischof erhobenen jüngeren Sohn Udo hätte der Rheingau- und Wetterau-Graf demnach, trifft die Jackmansche Übersetzung zu, im Jahr 949 keinen lebenden männlichen Leibeserben besessen, der ihm in einem weltlichen Herrschaftsamt hätte nachfolgen können.

    Heinzelmann Josef: "Quasi hereditatem inter filios"

    Ebrechtliche Fragen bestimmen auch die Diskussion über die Herkunft Herzog Konrads. Er und seine aus Thietmars Chronik erschlossenen Geschwister (Udo (II), Graf Heribert und Jutta, die Stammmutter der Stader und Großmutter Thietmars) hielt man bisher für Söhne Udos (I). Jackman rangiert sie in einen ganz anderen KONRADINER-Zweig, mit einem negativen und einem positiven Argument.
    Ersteres ist Jackmans Interpretation der Stelle des Regino-Continuators, Udo comes obiit, qui permissu regis, quicquid beneficii aut praefecturarum habuit, quasi hereditatem inter filios divisit. Er versteht diesen Satz so, dass 949 Graf Udo (I) vom König erlaubt bekommen habe, seine Lehen und Ämter unter Verwandte wie Erbbesitz unter Söhne zu verteilen, nicht „unter seine Söhne“. Udo hätte nur zwei ihn überlebende Söhne gehabt: Udo, der 950 Bischof von Straßburg werden sollte und bis 965 lebte, und Otto von Grabfeld, der als sein Sohn durch die sogenannte Notiz von St. Omer (auf die wir gleich zu sprechen kommen) ebenso belegt sei wie die Abstammung Konrads von Schwaben von Udos Cousin Gebhard.
    Dabei kann man unangenehme Fragen nicht unterdrücken. Warum sollte Udos 938 gefallener Sohn Gebhard (von dem wir zufällig wissen) nicht schon Kinder gezeugt haben? Und hatte Udo vielleicht noch weitere Kinder, die bloß in den Quellen nicht auftauchen, weil sie vor dem Vater gestorben oder Frauen waren? Hätte der Sohn Udo Kleriker werden dürfen, wenn er der Stammhalter war? Er wurde Bischof von Straßburg, gerade ein Jahr nach der kaiserlich genehmigten Teilung quasi hereditatem… Ein Zufall? Bloß aufgrund der Notiz im Hammersteiner Prozess mit Jackman Graf Otto im Grabfeld als überlebenden Sohn Udos einzusetzen, ist auf jeden Fall gegen den gesunden Menschenverstand, da dieser dann doch wohl Alleinerbe gewesen wäre. Hätte Udo ihn (gar mit Zustimmung OTTOS!) enterbt, hätte der Continuator Reginonis das ganz anders formuliert. Schließlich: Wenn Udo (I.) keine lebenden Nachkommen hatte, hätte er dann nicht eher seinen ihm noch im selben Jahr in den Tod folgenden Bruder Hermann I., Herzog von Schwaben (mit)bedacht, statt Konrad, den - nach Jackman einzigen - Sohn seines Vetters Gebhard?
    Jackmans Auslegung der Stelle in der Continuatio erscheint mir überzeugend, wenn man mit Settipani/Poly und Johannes Fried die Konsequenz zieht, Udo seien „zum Zeitpunkt der Privilegierung“, seine Lehen und Vogteien wie Erbbesitz unter Söhne zu verteilen, „solche Söhne überhaupt abzusprechen“. Ich ziehe gegen Jackman und Wolf die weitere Konsequenz: Der 910 verwaist als puer genannte, also kaum nach 900 geborene Udoverteilte seine Ämter und Lehen am Ende seines Lebens nicht unter entfernte Verwandte, sondern unter Enkel und evtl. Schwiegersöhne.
    Mit den vier Geschwistern sind gewiss nicht alle Erben aufgezählt. Dass aber diese vier nicht von dessen Vetter Gebhard sondern von Udo abstammen (freilich nicht unbedingt wie in traditioneller Auffassung als seine Kinder, sondern, was auch ihre Lebens-, genauer ihre Todesdaten zu bestätigen scheinen, eher als Enkel über einen unbekannten Sohn oder eine Tochter), verraten schon ihre Namen. Jackman muss wegen der VERMANDOIS-Namen Heribert und Kunigunde dem Grafen Gebhard vom Ufgau eine hypothetische Frau Adela aus diesem Geschlecht geben, wohingegen eine Tochter Heriberts I. von Vermandois (wohl namens Kunigunde) als Gemahlin Udos zuverlässig belegt ist. Auch die Namen Hermann, Ita und Udo passen besser oder nur zu Nachkommen Udos. Mit erstaunlicher Präpotenz verdreht Jackman bei den Stadern auch das Vorkommen von Udo, weil er die Abstammung von Udo (I) leugnet: „The name Udo can be observed entering the house of Stade as the sole onomastic heritage from the Konradiner. Apparently this occurred in a rather unusual way: … for the names Judith and Liuthar both include an –ud- component.“
    Schließlich wird in Jackmans Hypothese die Heirat des Wetterau-Grafen Heribert mit Irmintrud, Tochter Meingauds und Enkelin des Maienfeldgrafen Eberhard (II) zu einer Nahehe 3 : 3, denn Heriberts Großvater wäre der Bruder dieses Eberhard. Jackman sieht in der Nahehe ausdrücklich kein Problem, und übersieht - wie bisher auch seine Kritiker - dabei die Folgerung für Otto von Hammerstein: Wenn HEINRICH II. Otto vernichten wollte, wie zuletzt Johannes Fried unterstrich, hätte er ihn leicht als illegitimen Sprössling einer unerlaubbaren Nahehe um sein Erbe bringen können.
    Welches Argument bringt Jackman vor, um diese Erben Udos zu Nachkommen seines Vetters Gebhard zu machen? Es ist eigentlich ein einziges: das rätselhafte Schema consanguinitatis für Otto von Hammerstein und seine Frau Irmingard/Imiza. Eine der dort vorkommenden Filiationsfolgen lautet: Gebehard genuit Cunonem… Cuno genuit Cunonem. Man hat viel gerätselt, was diese mit dem Gegenstand des Eheprozesses nicht zusammenhängende Notiz eigentlich soll.
    Fried bietet die Erklärung, die sich wohl am weitesten vom gesunden Menschenverstand entfernt, weswegen es sich anbietet, sie als Maßstab zu nehmen. „Eine nach der günstigsten Zählweise kanonisch gewöhnlich noch zulässige Ehe im Verhältnis 4 : 4 hätte für Braut und Bräutigam jeweils 30 Aszendenten, deren Geschwister und ihrer aller Nachkommen auflisten müssen, um die Verwandtschaft der beiden Ehegatten ausschließen zu können. Wer besaß eine Übersicht über die Gesamtheit dieser 60+x Personen und die Stelle oder die Stellen, an denen sie sich unzulässig überschnitten? Wer betrieb Ahnenforschung in diesem Stil? …“
    In einer Gesellschaft, die von Geblütsdenken und Erbanspruch beherrscht war wie der mittelalterliche Adel, wo jeder als Herrschaftswissen nicht nur (schon wegen möglicher Erbschaften, Protektion und Einladung zu Familienfeiern) die eigenen aktuellen Verwandtschaftsverhältnisse, sondern auch bis zu einem großen Grade die der wichtigsten Konkurrenten und Verbündeten kannte, war man nicht so blöde, bei der Erforschung einer Blutsverwandtschaft nach Friedschem Rezept vorzugehen. Der Normalfall war sowieso, dass man seine Cousins und Cousinen 3. Grades (um nichts anderes geht es) kannte. Aber Fried meint: „Angesichts solcher Verhältnisse ist evident, dass manch eine Adelsehe eingegangen wurde, ohne eine tatsächlich bestehende, eheverhindernde Verwandtschaft zu bemerken.“ Dabei hätten Brautleute und ihre Eltern es leicht gehabt, Konsanguinität festzustellen: Sie hätten nur die jeweilige Ahnentafel bis zur Ururgroßelterngeneration (das sind inklusive der normalerweise noch lebenden Eltern, der Großeltern und Urgroßeltern tatsächlich 30 Menschen) vergleichen müssen. Warum sollten sie nicht diesen einfachen Weg gegangen sein, in einer Zeit, wo man sehr wohl über Familienverhältnisse und Erbgänge bescheid wusste und genealogisch dachte?
    Fried verwechselt auch Ahnen- mit Verwandtschaftstafeln. Am gravierendsten ist aber sein Missverständnis der Arbores consanguinitatis. Sie „boten die Abstammungslinien in Gestalt eines ,Baumes‘, in dessen Mitte die fragliche Person, ego oder ipse, ihren Platz hatte…“ Er hat sich seine eigene Abbildung 1 nicht genauer angesehen, denn darin fehlt gerade das Feld für den Probanden (Ego), weil jedes Feld einen Verwandtschaftsgrad bedeuten soll, und Ego mit sich selbst natürlich nicht „verwandt“ ist. Gravierender ist es, dass Fried dieses System des Baumes nicht versteht. Alle mit den korrekten lateinischen Bezeichnungen ausgefüllten Felder zeigen verbotene Verwandtschaft, je weiter weg desto entfernter. Bei den Nachfahren gibt es jeweils nur zwei Felder nebeneinander: filius und filia, nepos und neptis usw. Ähnliches gilt für die Aszendenten: pater und mater, avus und avia usw. Bei den Seitenverwandten wird hier die Sache wegen der genauen lateinischen Verwandtschaftsbezeichnungen schwieriger, neben dem pater steht patruus/amita, neben der mater steht avunculus/matertera. Deren Abkömmlinge schließen sich waagerecht an. (Täten sie es senkrecht nach unten, sähe das einer Nachfahren-, bzw. Verwandtschaftstafel ähnlich, senkrecht nach oben, einer Ahnentafel.) Dementsprechend stehen auf der Vaterseite etwa patruelis/amitina oder (zwei Kästchen höher, eines nach links) propatrui/proamitae nepotes, auf der Mutterseite symmetrisch dazu: consobrinus/consobrina und proavunculi/promaterterae nepotes. Es entsteht eine Figur mit der Silhouette eines Baums, eine hohe Abstraktion für Kirchenrechtler. Man kann die Felder entlang hickeln wie beim Kinderspiel „Himmel und Hölle“ und kommt beim letzten Sprung zum Ehepartner hoffentlich aus dem höllischen Inzestgebiet in den Himmel erlaubter Ehe. (Bei den frühsten Varianten sind jedem Feld noch die genauen Gradzahlen mit eingeschrieben.) Dass der Proband zahlreiche Kinder haben konnte (sie sind alle filius oder filia, da gibt es keine Seitenverwandten) und bestimmt auch einen Großvater mütterlicherseits hatte, brauchte eine solche Arbor consanguinitatis nicht wiederzugeben, denn die Verwandtschaftsbezeichnungen waren zu finden: Auch die Brüder der Enkel sind Enkel, beide Großväter hießen avus. Eine Arbor consanguinitatis würde, wenn sie mit konkreten Personen ausgefüllt wäre, geradezu platzen, weil in jedem Kästchen mehrere Namen stünden. Und je weiter die Kästchen oberhalb vom (evtl. zu denkenden) Ego entfernt stehen, desto voller wären sie mit Personen, die untereinander garnicht verwandt sind.
    Ein derartiges Schema konnte in einem Streitfall wie dem Hammerstein-Prozess kaum helfen, weil es nicht die jeweils real existierende Verwandtschaft wiedergab, sondern in seiner Abstraktion nur Konsanguinitätsränge. Fried hält trotzdem – ich vereinfache zulässig – die Arbores für eine Art Ab-Fragebogenformular für Inzest-Inquisition. Fried hätte sehen müssen, dass sie dafür nicht geeignet waren. In der Abbildung (auf die er sich beruft, die er sich aber nicht näher angeschaut zu haben scheint) variieren einige Bezeichnungen und sind einige der äußeren Felder noch frei. Viele der Abweichungen dieses „Typs 5C“ (Bezeichnung Schadts ) vom „Ideal“ kann man nur als Fehler bezeichnen: Patruus magnus und Propatruus werden zu Propatruus magnus, Atavunculi filii und Atmaterterae filii stehen nicht in einem Feld, Abnepos und Atnepos sind vertauscht, auf den Trinepos folgt Trinepotis nepos… Die Fehler waren beim mechanischen Abschreiben weitergeschleppt worden und hatten sich immer mehr kumuliert. Das Ergebnis war blanke theologische Theorie, die sich nie in der Praxis bewähren musste.
    Ein Rätsel bleibt die Notiz von Saint-Omer. Wozu und wieso sind da zuerst drei Filiationslinien dargestellt, zwei davon als Schema consanguinitatis, das nicht zu einem Brautpaar führt, also schon gar nicht zu dem inkriminierten Ehepaar, dessen Schema mit Item ex alia parte angeschlossen wird? Sie führen alle über Männer zu Männern, bieten aber weder die agnatische Linie des Bräutigams (für ihn ist gerade der Vater angegeben), noch vollständig seine agnatische Verwandtschaft. Fried meint nun, diese Linien seien Relikte einer Prüfung in seinem Sinne. „Dass die ihnen zugeordneten Namen aufgeschrieben wurden und die Notiz erhalten blieb, ist ein einzigartiger Glücksumstand. Er gestattet den Einblick in die Prüfungspraxis inkriminierter Ehen bei unterstellter, aber noch nicht verifizierter Verwandtschaft. Sie bestand in der Aktualisierung beider Seiten des Verwandtschaftsschemas für den Einzelfall.“ Kurz und gut, Fried meint, wir hätten hier so etwas wie das Regest einer Stasi-Akte, genauer einer Kirchensicherheits-Akte. Vernünftige Menschen wären jedenfalls nicht so umständlich vorgegangen, und selbst die überwachungssüchtigsten Mönche und Bischöfe hätten gewusst, dass nicht nur reine Männer- oder Frauenlinien zu prüfen sind, sondern die viel zahlreicheren Mischlinien.
    Wann wurde überhaupt geprüft? Auf bloßen Verdacht hin? Auf Geheiß des missgünstigen Kaisers, wie Fried meint? Hatten Mönche Geheimarchive mit Personenstandsakten? Die Betroffenen und ihre Familien wussten doch nach Fried so gut wie nichts von ihren Vorfahren?
    Ich schaue nicht lange nach einschlägiger Literatur. Ich setze voraus, dass solche Eheprozesse zumindest in der Beweisaufnahme mündlich waren. Es gab also ein Verfahren wie später die Aufschwörung bei Aufnahme in ein Domkapitel: Angesehene Männer aus der Verwandtschaft (oder der Nicht-Verwandtschaft) mussten unter Eid erklären, wer die 4 ersten Ahnengenerationen von Bräutigam und/oder Braut waren. Vielleicht gab es differierende Aussagen wegen durch frühen Tod nicht erinnerter Zwischengenerationen oder bei Kettenehen. Eine gefundene und bestätigte Verwandtschaft dann als Deszendenzlinien von dem gefundenen gemeinsamem Vorfahren(paar) darzustellen, war kein Problem für den notierenden Geistlichen. So stand denn in der Notiz von St. Omer: Godefridus et Gerbirhc nepos et neptis. Godefridus genuit Irmingardam. Gerbirhc genuit Imizam. Imiza genuit Ottonem. Daraus ging der Grad der Verwandtschaft deutlich hervor, wenn man, eben nicht im Wortsinn der Arbores!, nepos et neptis als Cousin und Cousine 1. Grades versteht, die weder patrueles noch consobrini sind.
    Zur Sicherheit konnte der Inquisitor sein Schema in einer Arbor consanguinitatis abzählen. Ich glaube nicht, dass er es tat, jedenfalls zeigt die Aufzeichnung von St. Omer keine Spur davon. Sonst hätte es im zweiten Teil etwa geheißen: „Arbor Ottonis: Mater Imiza –Avia Gerbirhc – (Proavia/Proavus X) – (Proavunculus oder Promatertera Y) – Proavunculi (oder Promaterte-rae) filius Godefridus – Proavunculi (…) neptis Irmingarda; oder umgekehrt (ich kürze ab) „Arbor Irmingardis: Pater – … … – Propatruelis (…) i magni (sive amitae magnae) filia Gerbirhc – Propatruelis (…) neptis Imiza – Propatruelis (…) pronepos Otto“, und hätte mit dieser Methode nach Lehrbuch genauso festgestellt, dass die Ehe innerhalb der verbotenen Grade war, weil jedes Kästchen einem kanonischen Verwandtschaftsschritt entsprach. Genau genommen hätte schon genügt: „Ottoni non licet nuptias inire cum Irmingarda, nepte propratruelis proavunculi (sive promaterteraeproamitae) sui (suae) quia eius in gradu sexto est consanguinea.“
    Nach Jackman wäre die Ahnenschaft bis in die 5. Ahnengeneration geprüft worden, Fried meint „Die Agnaten-Genealogie reicht sechs Generationen zurück.“ Zumindest letzteres wäre überflüssig gewesen, denn die auf den Arbores der Vollständigkeit halber theoretisch verbotene Verwandtschaft 6 : 1 ist biologisch kaum möglich.
    Was sollen aber die ersten Filiationslinien der Aufzeichnung aus St. Omer? Ich kann mir nur vorstellen, dass sie den Zeugen galten, die die Ahnentafeln „aufschwuren“, um deren Zusammenhang mit dem Ehemann klarzulegen, also ihre Sachkenntnis oder Unvoreingenommenheit. . Solange wir den Zweck nicht genau erkennen, können wir auch nicht sagen, um wen es geht, und wenn wir das nicht wissen, dürfen wir diese unklare Quelle nicht auswerten. Aller Wahrscheinlichkeit nach (auch wenn es nicht um Zeugen ginge) müssten die Probanden doch Zeitgenossen des Prozesses sein, also Mitte der 1020er Jahre gelebt haben. Die bisherigen Deutungen bleiben immer im 10. Jahrhundert, ein Gestochere im Dunkel früherer Generationen.
    Wäre die Aufzeichnung aber eine Art Stammtafelgerüst der KONRADINER, müsste man sie als lückenhaft und problematisch bezeichnen, könnte jedenfalls darauf keine glaubhaften Hypothesen aufbauen. Das zeigt sich schon an den ganz verschiedenen Ansätzen, wie man in der Aufzeichnung den unverbunden auftauchenden Heribert in den Zusammenhang stellt. Dass ein paar Namenfolgen in den rudimentären Stammtafeln, die man von den KONRADINERN erstellen kann, als Filiationslinien erscheinen, besagt angesichts der Namenvererbung wenig. Einen Gebehard mit Sohn Cuno und Enkel Cuno kann es in jeder Generation ein- oder zweimal gegeben haben. Warum soll nicht der 938 bei der Belagerung von Belecke gefallene gleichnamige Sohn Udos (I) gemeint sein? Mit dem ersten Cuno wären wir bei einem der möglichen „heredes quasi filii“ und dem ersten oder zweiten Glied der Filiationskette (nach Jackman) Konrad vom Elsaß - Konrad von Schwaben - Konrad Graf von Ortenau, ob mit oder ohne den ungesicherten Elsässer. Diese Lösung erscheint mir sehr viel plausibler als die Konstruktion Jackmans, der die Reihe in den Erberhardinischen Ast der KONRADINER-Agnaten versetzt. Jackman wie ich müssen freilich einräumen, dass Udo, der nepos des Gebehard (sie sind filii duorum fratrum) in der Luft hängt. Als Udos (I) Vater Gebhard 910 gegen die Ungarn fiel, hinterließ er nach dem Continuator Reginonis nur zwei Söhne, eben Udo und Hermann. Hermann aber hatte keinen Sohn. Der 938 gefallene Gebehard kann Brüder und Schwestern gehabt haben, aber keinen patruelis Udo. Der Gebhard Jackmans hat zwar einen patruelis Udo, nämlich Udo (I), aber der hat keinen ihn überlebenden Sohn Otto (Graf im Grabfeld), weil das, wie wir sahen, mit der Verteilung quasi hereditatem nicht zu vereinbaren ist.
    Diese Diskussion ist freilich überflüssig, denn meine wie Jackmans und jede bisherige Lösung entspricht nicht der Forderung, dass die Probanden, also Otto und Konrad, um 1020 gelebt haben sollen. Außerdem: Wenn wir Fried glauben, dass der Adel sich seiner Ururgroßeltern nicht erinnern konnte, dürfen wir auch einer Verwandtschaftsdarstellung nicht vertrauen, die sechs Generationen zurückgeht, selbst wenn sie von schriftkundigen Mönchen aufgezeichnet wurde. Wir sollten uns in unserem Wissensdurst nicht an diesen Strohhalm klammern, um aus ihm in dieser quellenlosen Zeit die blasse Limonade vergifteter Erkenntnis zu saugen.

    915 oo Kunigunde von Vermandois, Tochter des Grafen Heribert I.
    Kinder:
    - Gebhard III. ca 918/20- 938 vor Belecke
    - Konrad Herzog von Schwaben ca 925/30-20.8.997
    - Udo II. Graf der Wetterau ca 920/25-14.7.982
    - Heribert Graf Kinzinggau ca 930- 992
    - Judith ca. 925-16.10.973
    959 oo Heinrich I. Graf von Stade -9.5.975/76
    - Hugo Graf im Einrichgau

    Kinder: Nach Jackmann/Fried
    - Gebhard - 938
    - Udo (Otto) Bischof von Straßburg - 965
    - Otto Graf von Grabfeld

    Literatur:
    Althoff Gerd: Die Ottonen. Königsherrschaft ohne Staat. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 2000 Seite 85 - Beumann, Helmut: Die Ottonen, Verlag W. Kohlhammer, 1991 Seite 60 - Büttner, Heinrich: Geschichte des Elsaß I. Politische Geschichte des Landes von der Landnahmezeit bis zum Tode Ottos III. und Ausgewählte Beiträge zur Geschichte des Elsaß im Früh- und Hochmittelalter, Jan Thrbecke Verlag Sigmaringen 1991 - Fried, Johannes: Prolepsis oder Tod? Methodische und andere Bemerkungen zur Konradiner-Genealogie im 10. und frühen 11. Jahrhundert - Glocker Winfrid: Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik. Böhlau Verlag Köln Wien 1989 Seite 66 - Hlawitschka, Eduard: Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen. Genealogische Studien zur Geschichte Lothringens und des Reiches im 9.,10. und 11. Jahrhundert, Saarbrücken 1969, Seite 46,49-51,65 - Hlawitschka, Eduard: Untersuchungen zu den Thronwechseln der ersten Hälfte des 11. Jahrhunderts und zur Adelsgeschichte Süddeutschlands, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1987 Seite 47-49,65,152 - Holtzmann Robert: Geschichte der sächsischen Kaiserzeit. Deutscher Taschenbuch Verlag München 1971 Seite 117,123,130,170 - Köpke, Rudolf/Dümmler Ernst: Kaiser Otto der Große, Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 1962 Seite 73,91-92,117,175 - Schieffer Rudolf: Die Karolinger. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 1992 Seite 224 - Schwager, Helmut: Graf Heribert II. von Soissons. Verlag Michael Lassleben Kallmünz/Opf. 1994 Seite 135,158, 252,284,326 - Widukind von Corvey: Die Sachsengeschichte. Philipp Reclam jun. GmbH & Co., Stutggart 1981 Seite 119,145 - Wies, Ernst W.: Otto der Große, Bechtle Esslingen 1989, Seite 110,115 - Wolf Armin: Wer war Kuno von Öhningen? Überlegungen zum Herzogtum Konrads von Schwaben (+ 997) und zur Königswahl vom Jahre 1002. in Deutsches Archiv für Erforschung des Mittelalters Band 36 1980, Seite 25-83 -

    Begraben:
    Stift Wetzlar

    Udo heiratete von Vermandois, Kunigunde in 915. Kunigunde (Tochter von von Vermandois, Heribert I. und von Meaux, Adele) wurde geboren um 890; gestorben nach 943. [Familienblatt] [Familientafel]


  2. 5.  von Vermandois, Kunigunde wurde geboren um 890 (Tochter von von Vermandois, Heribert I. und von Meaux, Adele); gestorben nach 943.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Wetterau,Hessen,Deutschland; Gräfin in der Wetterau

    Notizen:

    Kunigunde von Vermandois
    Gräfin in der Wetterau
    um 890- nach 943

    Tochter des Grafen Heribert I. von Vermandois und der Adele von Meaux, Erb-Tochter des Grafen Theutbert
    Johannes Fried nennt im Stammbaum der KONRADINER (bei Brandenburg, Nachkommen Seite 92) die Tochter Heriberts Adela von Vermandois, während Jackman ihren Namen mit Kunigunde angibt

    Brandenburg Erich: Tafel 1, "Die Nachkommen Karls des Großen", VI. Generation 4.

    N. (Tochter)
    Gemahl: vor 920 Udo Graf in der Wetterau (KONRADINER) + 949 12.XII.

    Anmerkungen: Seite 116,VI. 4. Tochter

    Vgl. Arbois de Jubainville 1, 107f; Kalckstein 182; Flodoard 946, S. S. 3, 393.
    Da Udos Sohn Gebhard nach Widukind 2,11 (S.S. 3, 440) 938 im Kampf getötet wurde, also doch wohl mindestens etwa 18 Jahre alt war, muß die Ehe vor 920 geschlossen sein, aber auch nicht viel früher, da Udo vom Cont. Regin. 910 (S. S. 1, 614) beim Tode seines Vaters noch als puer bezeichnet wird.

    * Ergänzung:
    Nach neueren Forschungen, die Donald C. Jackman: The Konradiner: A study in genealogical methodology, in der Reihe JUS COMMUNE, Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Europäische Rechtsgeschichte, Frankfurt am Main, Sonderhefte, - Studien zur Europäischen Rechtsgeschichte -, Band 47, Frankfurt am Main 1990, veröffentlich hat, ergeben sich für die Stammfolge der KONRADINER und somit der Abstammung einiger Zweige von KARL DEM GROSSEN, grundlegenden und weitreichend Änderungen. Vor Abschluß der wissenschaftlichen Diskussion der Ergebnisse von Jackmann wird daher einstweilen auf die völlige Übernahme seiner Forschungsergebnisse verzichtet.

    Ergänzung (Jackman): vermutlich Kunigunde von Vermandois. [VI 5]

    915 oo Udo IV. Graf von der Wetterau
    895/900-12.12.949

    Kinder:
    - Gebhard III. ca 918/20- 938 vor Belecke
    - Konrad Herzog von Schwaben ca 925/30-20.8.997
    - Udo II. Graf der Wetterau ca 920/25-14.7.982
    - Heribert Graf Kinzinggau ca 930- 992
    - Judith ca. 925-16.10.973
    959 oo Heinrich I. Graf von Stade -9.5.975/76
    - Hugo Graf im Einrichgau

    Kinder: Nach Jackmann/Fried
    - Gebhard - 938
    - Udo [= Otto?] Bischof von Straßburg (950-965) -26.8.965
    - Otto ?

    Kinder:
    1. im Einrichgau, Hugo
    2. von der Wetterau, Gebhard III. wurde geboren um 918/920; gestorben in 938 in Belecke [59581],Soest,Nordrhein-Westfalen,Deutschland.
    3. von der Wetterau, Udo II. wurde geboren um 920/925; gestorben am 14 Jul 982 in Cotrone [88900],Kalabrien,Italien.
    4. von Schwaben, Konrad wurde geboren um 915/920; gestorben am 20 Aug 997.
    5. von Rheinfranken, Judith wurde geboren um 925; gestorben vor 973.
    6. 2. von der Wetterau, Heribert wurde geboren um 925; gestorben in 992.

  3. 6.  von Geldern, Meginoz wurde geboren um 920; gestorben in 998/999 in Geldern [47608],Kleve,Nordrhein-Westfalen,Deutschland.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Zutphen [7200],Gelderland,Niederlande
    • Titel/Amt/Status: Geldern [47608],Kleve,Nordrhein-Westfalen,Deutschland; Graf in Geldern und Zutphen

    Notizen:

    Meginoz
    Graf in Geldern und Zutphen
    ca. 920 - 998/99 Burg Geldern

    Jakob Schlafke: Seite 77-83, "Leben und Verehrung der heiligen Adelheid von Vilich"

    Von Adelheids Vater berichtet ein Diplom OTTOS I. von 944, dass er an dem Aufstand 939 als "Vasall" von dessen Bruder Heinrich teilnahm, mit diesem der Acht verfiel, auf dessen Fürsprache 944 begnadigt wurde und seine eingezogenen Besitzungen zurückerhielt. Ob er auch in frühere Ämter und Würden wieder eingesetzt wurde, ist nicht gesagt. Vielleicht erklärt sich daraus, die Tatsache, dass die Kaiserdiplome von 944, 987 und 1003 ihn nur "Vasall" oder "Nobilis" ohne Titel nennen, die Papstbulle Gregors V. 996 aber ihn als Grafen und die Vita als Grafen, "wenn auch ohne Stellung und Titel eines Herrschers", bezeichnen. Seine mit dem Kaiserhause verwandte Gattin Gerberga schenkte ihm 4 Töchter und den Sohn Gottfried.
    Weil die Vita als Wirkungsstätte und Todesort des Vaters Geldern nennt, hat die spätere Geschichtsschreibung die alte Burg bei Pont an der Niers als Schauplatz der Kindheit angenommen.
    Geprägt wurde Adelheid auch von dem ruhigen Beispiel des Vaters. Megingoz hatte im Bruderkrieg, in dem er an der Seite Herzog Heinrichs gegen König OTTO I. in dem guten Glauben gekämpft hatte, die Krone gebühre dem ersten im Purpur geborenen Königssohne, Ämter und Besitz verloren. Als er 944 vom König aus der Acht befreit, wieder in seine Güter eingesetzt worden war, hatte er sich mit ganzer Kraft deren Verwaltung gewidmet. Viele suchten seinen erfahrenen Rat, die Sorge um alle und alles füllte seinen ganzen Tag. Er führte sein Leben in ernster Verantwortung, die er an Gottes Auftrag und Seinem Wort maß.
    Die große Wende in das Leben der Familie kam aber durch den Tod des Sohnes Gottfried. Als junger Ritter folgte er mit seinen Mannen 976/77 Kaiser OTTO II. im Feldzug gegen die Böhmen. Im Kampf traf ihn ein Pfeil in den Kopf. Die Seinen brachten seinen Leichnam unter vielen Mühen und Nöten zum ehrenvollen Begräbnis in die Heimat zurück. Für die Eltern brach eine Welt zusammen. Auf ihren einzigen Sohn hatten sie die ganze Zukunft gebaut und nun war er tot. Doch sie verwanden den Schickcksalsschlag und machten Ernst mit der Glaubenswahrheit, dass die Gestalt dieser Welt vergeht: Sie lebten nun ganz auf die Ewigkeit hin. Gott hatte den Sohn genommen, er sollte nun auch dessen Erbteil haben. So errichteten sie in Vilich eine neue Kirche und gründeten ein Kloster. Obwohl noch gesund, beschlossen sie, auf ihre eheliche Gemeinschaft zu verzichten. Megingoz blieb in Geldern und verwaltete seine Güter. Gerberga zog sich nach Vilich zurück und beschleunigte mit kluger Umsicht den Bau des Klosters, in Fasten und Beten allezeit dem Dienste Gottes ergeben.
    3 Jahre nach dem Tode der Mutter Gerberga starb in Geldern auch ihr Vater Megingoz. Sie ließ ihn nach Vilich überführen und in der Kirche an der Seite seiner Gemahlin beisetzen. Auch ihr Bruder Gottfried hatte dort seine Ruhestätte gefunden.

    Heinz Renn: Seite 108,111,112, "Das erste Luxemburger Grafenhaus

    Der Vater der Irmintrud, Megingoz, steht 939 wie Adalbero von Metz, der Sohn Wigerichs, auf seiten des Herzogs Giselbert. Er wird daraufhin seiner Güter für verlustig erklärt, aber am 1.8.944 setzt OTTO I. ihn wiederum in sein Besitztum und seine Rechte ein. Da Megingoz um 939 bereits aktiv in den Kampf eingreift, kann er damals kaum jünger als 20 Jahre gewesen sein. Er hat also bei seinem Hinscheiden 998 auf der Burg zu Geldern ein Alter von ca. 80 Jahren erreicht. Seine Gemahlin Gerberga ist einige Jahre vorher gestorben. Eine Urkunde vom 24.5.996 erwähnt sie als tot. Der Kölner Kirchenkalender hat Gerberga und ihren Gemahl, die Stifter des Klosters Vilich, für den 19. Dezember als Heilige angeführt.
    Die Heirat Gerbergas und Megingoz' dürfen wir für die 40-er Jahre des 10. Jahrhunderts ansetzen.
    Als erstes führt er an, Graf Megingoz, der Vater der Äbtissin Adelheid und der Irmintrudis, sei Graf des Auelsgaues gewesen, weil er das dort gegründete Kloster Vilich gegründet habe.


    945/50 oo Gerberga, Tochter des Pfalzgrafen Gottfried ca 925/35- vor 24.5.996

    Kinder:
    - Gottfried - 977
    - Irmentrud
    oo Heribert Graf im Kinziggau 925 - 992
    - Adelheid Äbtissin von Vilich 960/70-3.2.10108/21
    - Albrada
    - Bertrada Äbtissin des Klosters St. Maria zu Köln - Anfang 1000

    Literatur:
    Hlawitschka, Eduard: Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen. Genealogische Studien zur Geschichte Lothringens und des Reiches im 9.,10. und 11. Jahrhundert, Saarbrücken 1969, Seite 51-54,58,62,70,126-128,132,134,138,146 - Ennen, Edith: Frauen im Mittelalter. Verlag C.H. Beck München 1994, Seite 78 -

    Gestorben:
    Burg Geldern

    Meginoz heiratete im Jülichgau, Gerberga in 945/950. Gerberga (Tochter von von Jülich, Gottfried und von Frankreich, Ermentrud) wurde geboren um 925/935; gestorben vor 24 Mai 996. [Familienblatt] [Familientafel]


  4. 7.  im Jülichgau, Gerberga wurde geboren um 925/935 (Tochter von von Jülich, Gottfried und von Frankreich, Ermentrud); gestorben vor 24 Mai 996.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Zutphen [7200],Gelderland,Niederlande
    • Titel/Amt/Status: Geldern [47608],Kleve,Nordrhein-Westfalen,Deutschland; Gräfin in Geldern und Zutphen

    Notizen:

    Gerberga im Jülichgau
    Gräfin in Geldern und Zutphen
    ca 925/35- vor 24.5.996

    Einzige Tochter des Grafen Gottfried im Jülichgau und der Ermentrud von Frankreich, Tochter von König Karl III. dem Einfältigen; Enkelin der Oda von Sachsen und Großnichte von König HEINRICH I.

    Winfried Glocker: V 44 Seite 291, "Die Verwandten der Ottonen"

    Gerberga
    * c 925/35, + 995, vor 996 V 24

    945/50 oo Meginoz Graf in Geldern und Zutphen * 920, + 998/99

    Auch Gerberga ist in der Vita Adelheids von Vilich c. 3, SS XV/2 757, als Gemahlin der Grafen Megingoz und Mutter der heiligen Adelheid von Villich genannt. Die sonstigen Angaben zu Gerberga und zu Megingoz sind dem Aufsatz von Strecker, Grabinschrift S. 442, und der Studie von Renn, Grafenhaus S. 108 f. und 111, zu entnehmen. Der Terminus ante quem für das Sterbedatum Gerbergas ist von Wisplinghoff, Frühgeschichte S. 81, aus JL. 3863 (Druck bei Lacomblet, UB. Niederrhein I, Nr. 126, und bei Zimmermann, Papsturkunden II, Nr. 326) ermittelt. Zur Stellung des Megingoz als Graf vgl. zuletzt Achter, Stiftskirche S. 16 ff., die feststellt, dass Megingoz nur in der späten Überlieferung der Adelheid-Vita als Graf bezeichnet werde, während in den 3 Königsurkunden, in denen er auftritt, der Grafentitel fehle. Nach dem Zeugnis der Vita Adelheids von Vilich c. 4, SS XV/2 759, überlebte Megingoz seine Gemahlin um 3 Jahre.

    Heinz Renn Seite 108,111, "Das erste Luxemburger Grafenhaus

    Der Vater der Irmintrud, Megingoz, steht 939 wie Adalbero von Metz, der Sohn Wigerichs, auf seiten des Herzogs Giselbert. Er wird daraufhin seiner Güter für verlustig erklärt, aber am 1.8.944 setzt OTTO I. ihn wiederum in sein Besitztum und seine Rechte ein. Da Megingoz um 939 bereits aktiv in den Kampf eingreift, kann er damals kaum jünger als 20 Jahre gewesen sein. Er hat also bei seinem Hinscheiden 998 auf der Burg zu Geldern ein Alter von ca. 80 Jahren erreicht. Seine Gemahlin Gerberga ist einige Jahre vorher gestorben. Eine Urkunde vom 24.5.996 erwähnt sie als tot. Der Kölner Kirchenkalender hat Gerberga und ihren Gemahl, die Stifter des Klosters Vilich, für den 19. Dezember als Heilige angeführt.
    Die Heirat Gerbergas und Megingoz' dürfen wir für die 40-er Jahre des 10. Jahrhunderts ansetzen.

    Jakob Schlafke: Seite 81-83, "Leben und Verehrung der heiligen Adelheid von Vilich"

    Die große Wende in das Leben der Familie kam aber durch den Tod des Sohnes Gottfried. Als junger Ritter folgte er mit seinen Mannen 976/77 Kaiser OTTO II. im Feldzug gegen die Böhmen. Im Kampf traf ihn ein Pfeil in den Kopf. Die Seinen brachten seinen Leichnam unter vielen Mühen und Nöten zum ehrenvollen Begräbnis in die Heimat zurück. Für die Eltern brach eine Welt zusammen. Auf ihren einzigen Sohn hatten sie die ganze Zukunft gebaut und nun war er tot. Doch sie verwanden den Schicksalsschlag und machten Ernst mit der Glaubenswahrheit, dass die Gestalt dieser Welt vergeht: Sie lebten nun ganz auf die Ewigkeit hin. Gott hatte den Sohn genommen, er sollte nun auch dessen Erbteil haben. So errichteten sie in Vilich eine neue Kirche und gründeten ein Kloster. Obwohl noch gesund, beschlossen sie, auf ihre eheliche Gemeinschaft zu verzichten. Megingoz blieb in Geldern und verwaltete seine Güter. Gerberga zog sich nach Vilich zurück und beschleunigte mit kluger Umsicht den Bau des Klosters, in Fasten und Beten allezeit dem Dienste Gottes ergeben. Sie verzichtete auf alles, weil sie ganz von der Liebe zu Gott durchglüht war. Sie sammelte eine Gemeinschaft adliger Jungfrauen, die den Gottesdienst versehen sollten, erreichte die Freistellung Adelheids aus dem Kloster der Hl. Ursula in Köln und übertrug ihr die künftige Leitung.


    945/50 oo Meginoz Graf in Geldern und Zutphen


    Kinder:
    - Gottfried - 977
    - Irmentrud
    oo Heribert Graf im Kinziggau 925 - 992
    - Adelheid Äbtissin von Vilich 960/70-3.2.10108/21
    - Albrada
    - Bertrada Äbtissin des Klosters St. Maria zu Köln - Anfang 1000

    Literatur:
    Hlawitschka, Eduard: Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen. Genealogische Studien zur Geschichte Lothringens und des Reiches im 9.,10. und 11. Jahrhundert, Saarbrücken 1969, Seite 49-54,57,62-64,70,72,126-128,132,134,138,146 -

    Kinder:
    1. von Geldern, Gottfried gestorben in 977.
    2. 3. von Geldern, Irmentrud
    3. von Vilich, Adelheid wurde geboren um 960 in Geldern [47608],Kleve,Nordrhein-Westfalen,Deutschland; gestorben in 1015/1018 in Köln [50667],Köln,Nordrhein-Westfalen,Deutschland.
    4. von Geldern, Albrada
    5. von Geldern, Bertrada gestorben in 1000.


Generation: 4

  1. 8.  im Lahngau, Gebhard II. wurde geboren um 865 (Sohn von im Lahngau, Udo und N.); gestorben am 22 Jun 910 in Augsburg [86150],Augsburg,Bayern,Deutschland.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Wetterau,Hessen,Deutschland; Graf in der Wetterau
    • Titel/Amt/Status: Lothringen,Frankreich; Statthalter von Lothringen

    Notizen:

    Gebhard II. der Jüngere
    Statthalter von Lothringen
    Graf in der Wetterau
    ca 865-22.6.910 gefallen bei Augsburg
    Jüngster Sohn des Grafen Udo im Lahngau aus dem Hause der KONRADINER


    Gebhard II. der Jüngere wurde Graf im Nieder-Lahngau und gesamten südlichen Hessen mit Niddagau, Rheingau und Wetterau, Vogt von St. Maximin und Oeren und half gegen die BABENBERGER. Er wurde vom König 904 als Statthalter in Lothringen, wo ihm und seiner Familie mehrere Güter und Lehen übertragen worden waren, im Widerstreit mit dem Hause HENNEGAU eingesetzt. Gestützt auf die konradinische Hausmacht konnte sich Gebhard in dem unruhigen Lothringen behaupten. Vergeblich empörten sich 906 die Grafen Gerhard und Matfried. Dieser Aufstand wurde aber nicht durch Gebhard, der gegen die BABENBERGER kämpfte, sondern Konrad den Jüngeren niedergeworfen. An der Spitze des ostfränkischen Heeres fiel er in einer Schlacht gegen plündernde Ungarn am Lech. Er gründete eine Kirche zu Wetzlar.

    Barth Rüdiger E.: Seite 180, "Der Herzog in Lothringen im 10. Jahrhundert"

    Gebehardus + 22.6.910 gegen Ungarn

    Bruder o.e. Konrads, Graf im Rheingau und in der Wetterau, zu jener Zeit der erste Mann in Lothringen; s.a. Isenburg I, Tafel 4; Wampach, Lux. S. 148, Nr. 135, a. 899; G. Streich, Burg und Ki., S. 143.

    Mohr Walter: Band I Seite 14, "Geschichte des Herzogtums Lothringen"

    Die Familie der KONRADINER war nicht in Lothringen beheimatet, der König stattete sie aber jetzt im Lande mit Besitzungen aus, um ein entsprechendes Gegengewicht gegen die allzu selbständigen Großen zu erhalten. Und nun ist es auffallend, dass Gebhard in einer königlichen Urkunde aus dem Jahre 903 den Titel trägt: Herzog des Reichs, das von vielen das Lothars genannt wird. Die Stellung eines Herzogs des Reichs dürfte darauf deuten, dass Gebhard ein Stellvertreter des Königs war, und daß sich seine Befugnisse innerhalb einer Amtsstellung über ganz Lothringen erstreckten. Wichtiger für unsere Betrachtung ist es aber, dass es sich hier um ein Gebiet handelte, das nach den Grenzen des Reichs Lothars ausgerichtet war, das also immer noch als gewissermaßen außerhalb des eigentlichen ostfränkischen Reichs liegend aufgefaßt wurde.
    Indes könnte die Ernennung Gebhards zum Herzog in Lothringen, die man schon vor das Jahr 903 datieren will, darauf weisen, dass Ludwig das Kind seine Herrschaft in Lothringen nicht als Nachfolger im Königtum Zwentibolds, sondern im Sinne einer Annexion des Landes aufgefaßt hat, denn Gebhard erscheint lediglich als Stellvertreter des Königs, er besaß nicht die Befugnisse eines Stammesherzogs. Bezeichnend ist es wohl auch, dass er nicht in Lothringen residierte, vielmehr hielt er sich durchweg in der Umgebung des Königs auf. Im allgemeinen wurde er sogar einfach als Graf tituliert. Man wird demgemäß nicht von der Existenz eines Herzogtums Lothringen im üblichen Sinne für die damalige Zeit sprechen können. Die Stellung Gebhards war natürlich stark umstrittten, da Reginar, Gerhard und Matfried besser berechtigt zu sein glaubten, diese Rolle in ihrem eigenen Lande zu spielen als Landfremde. Wir wissen nicht, wie die Parteigruppierungen sich im einzelnen gestalteten. Eine oppositionelle Bewegung ging schließlich von Gerhard und Matfried aus. Beide scheinen aber nur wenig Anhang besessen zu haben, sogar ihre Verwandten hielten sich von ihnen fern. Auch Reginar hatte nichts mit ihnen zu tun.
    Anfang 906 gingen Gerhard und Matfried gegen die Besitzungen der KONRADINER in Lothringen vor und besetzten die Abteien St. Maximin und Oeren in Trier. Wir hören dann von einem Waffenstillstand, doch läßt sich für das Ganze kein abschließendes Bild gewinnen. Jedenfalls griff im Herbst 906 König Ludwig in Lothringen ein. Er erschien in Metz und eröffnete gegen die geflüchteten Gerhard und Matfried ein Verfahren, das gegen sie die Ächtung und die Konfiszierung ihrer Güter aussprach. Bei dieser Gelegenheit taucht auch Reginar für uns wieder in der Öffentlichkeit auf. Er befand sich in der Umgebung des Königs und stand auch mit dem mächtigen Gebhard auf gutem Fuß. Über die Stellungnahme der übrigen lothringischen Großen zum Urteil von Metz ist uns nichts bekannt.
    Neben dem weiterhin in maßgebender Stellung verbleibenden Gebhard dürfte jetzt auch ein steter Aufstieg Reginars eingesetzt haben. Beide Grafen erscheinen zusammen unter der ehrenvollen Bezeichnung egregius. Mit dem Tode Gebhards im Jahre 910 eröffneten sich für Reginar neue Möglichkeiten. Ein Nachfolger für den Verstorbenen im Herzogsamte scheint nicht bestimmt worden zu sein, und so besaß Reginar schon rein faktisch in seiner Macht keinen Konkurrenten mehr.

    Holtzmann Robert: Seite 40,44, "Geschichte der sächsischen Kaiserzeit"

    Das rheinfränkische Haus der KONRADINER, auch in Hessen begütert, ging auf den Grafen Gebhard von Lahngau zurück, der unter LUDWIG DEM FROMMEN sich Verdienste und Ansehen erworben hat. Seine Söhne, voran der älteste, Udo, sind mit Ludwig dem Deutschen zerfallen und wurden 861 abgesetzt. Das Geschlecht trat dann eine Zeitlang zurück, bis die vier Söhne Udos durch den Anschluß an ARNULF bei dessen Ergebung wieder zu Macht und Einfluß gelangten, die Brüder Konrad, Gebhard, Eberhard und Rudolf. Konrad, der älteste von ihnen (der Vater König KONRADS I.), erhielt Grafschaften im Lahngau und in Hessen, 892 vorübergehend auch die Sorbische Mark, Gebhard und Eberhard besaßen ebenfalls Grafschaften in Rheinfranken, Rudolf, der jüngste, wurde 892 Bischof von Würzburg, trotz seiner geistigen Beschränktheit: "obgleich adelig, dennoch sehr dumm" so wird er uns geschildert. Da im Bereich der Würzburger Diözese die Grafschaften der BABENBERGER lagen, kam es alsbald zu Reibereien, die schließlich zu der großen Babenberger Fehde zwischen den beiden Häusern führte. Sie hat fünf Jahre gedauert und ist in Mainfranken ausgetragen worden. In einer ersten Schlacht (902) wurden die BABENBERGER geschlagen, Heinrich II. fiel und auch Adalhard geriet in Gefangenschaft. Doch auch einer der KONRADINER, Eberhard, hatte eine tödliche Wunde erhalten, und als er nach wenigen Tagen starb, ließ der darob ergrimmte Gebhard auch dem gefangenen Adalhard den Kopf abschlagen, so daß von den BABENBERGERN nur mehr der älteste, Adalbert, übrig war. Ihm oblag die Blutrache für den hingemordeten Adalhard, und die Gegner bekamen das zu spüren. Adalbert verjagte in der Folge den Bischof Rudolf von Würzburg, riß mit Gewalt die Besitzungen des gestorbenen Eberhard an sich, überfiel schließlich im Februar 906 den Grafen Konrad bei Fritzlar und errang auch über ihn einen vollständigen Sieg, Konrad selbst ist in der Schlacht gefallen.
    Man war sich aber darüber klar, daß das von manchen Seiten bedrohte Lothringen eines Führers bedurfte, und die Reichsregierung bediente sich auch hier der KONRADINER, indem sie den Grafen Gebhard zum Herzog von Lothringen erhob. Hier handeltes sich also um keine aus einem Volksstamm heraus erwachsene Gewalt, sondern um einen vom König erhobenen Beamten. Er wurde mit einigen Gütern und Abteien ausgestattet, konnte aber keinen festen Rückhalt bei den lothringischen Herren gewinnen. Der kluge Reginar verstand es, sich mit den neuen Herren im Reiche wie im Lande zu stellen; er wurde in seine Grafschaften und Besitzungen wieder eingesetzt und scheint einen größeren Einfluß als der landfremde Herzog besessen zu haben. Die Ungarn, die auf ihren Streifzügen weit nach Westen, nach Lothringen, Burgund und Oberitalien kamen, machten beiden viel zu schaffen; im Jahre 910 ist Gebhard in einer Schlacht gegen sie gefallen.

    Hlawitschka Eduard: Seite 171,189-193, "Lotharingien und das Reich an der Schwelle der deutschen Geschichte"

    Da hier nämlich St. Maximin und Oeren bei Trier als Lehen Gebhards und Konrads bezeichnet sind, ihnen beiden also aus Königshand zum Nießbrauch überlassen waren, ja da außerdem feststeht, daß St. Maximin schon 887/88 von König ARNULF an den Grafen Megingaud verliehen worden war und Megingauds honores nach seiner Ermordung 892 ex parto an Zwentibold übergingen, bleibt nur der Schluß übrig, daß Oeren 897 in der Hand Zwentibolds blieb, nach dessen Tode dann zusammen mit dem ihm schon 892 zugefallenen St. Maximin in die Hand Ludwigs des Kindes kam, um von diesem an seine Hauptbeauftragten für Lotharingien, Gebhard und Konrad verliehen zu werden.
    Nicht einmal die Abteien, die ihnen Zwentibold 897 abgesprochen hatte, konnten sie zurückgewinnen; diese gingen in die Hände der auch mit alten Interessen im Moselgebiet auftretenden KONRADINER (das heißt in die Hände Konrads des Älteren und seines Bruders Gebhard) über, die freilich mit den MATFRIEDINGERN in einer entfernten Verwandtschaft gestanden zu haben scheinen [Zu jenem Adalhard I. flohen nun aber 861 die Grafen Uto und Berengar samt ihrem Bruder Waldo (Ann. Fuldens. ad 861 Seite 55). Sie waren Adalhards propinqui (Ann. Bertin. ad 861 Seite 55 und ad 865 Seite 80); einer von ihnen ist wiederum der Vater Konrads des Älteren und Herzog Gebhards. Gerhard und Matfried standen demnach also in einer weiteren, aber ihnen wohl durchaus noch bewußten Verwandtschaft mit den KONRADINERN.]. Gerade diese Verwandtschaft, auf die man bislang noch nicht aufmerksam wurde, dürfte es erklären, daß die MATFRIEDINGER eine solche Wendung zunächst hinnahmen; von ihren Verwandten mochten sie wohl erst eine Förderung ihrer Interessen erwartet haben. Der Bruch mußte wohl gleichsam zur beschlossenen Sache werden, als die KONRADINER Eberhard und Otto im niederrheinischen-lotharingischen Grenzraum, und zwischen Duisburggau und im Keldachgau, die Grafschaftsrechte erwarben und ihr Bruder Konrad der Jüngere (der Sohn Konrads des Älteren und spätere König KONRAD I.) die Abtei Kaiserswerth gewinnen konnte [Zu Otto und Eberhard als Grafen des Duisburg- und des Keldachgaues vgl. MG DD Ludwig das Kind Seite 150 nr. 35 vom 3. August 904. Ebenda wird Konrad der Jüngere als Laienabt von Kaiserswerth genannt. Am 26. Juli 910 ist dann Konrad der Jüngere auch als Graf im Keldachgau bezeugt, vgl. MG DD Ludwig das Kind Seite 210f. nr. 73. - Es durchaus möglich, daß die KONRADINER auch die Abtei Chevremont erwerben konnten.], ja deren Onkel Gebhard - vielleicht bei Ludwigs mehrwöchigem Aufenthalt in Lotharingien während des Jahres 902 - ganz offiziell zum ersten Mann des ehemaligen Lothar-Reiches bestimmt und von der königlichen Kanzlei 903 dann auch als dux regni quod a multis Hlotharii dicitur bezeichnet wurde.
    Die Gelegenheit zum Zuschlagen bot sich den MATFRIEDINGERN, als wohl gegen Ende 905 der Streit zwischen den KONRADINERN und den BABENBERGERN um die Vormachtstellung in O-Franken in voller Heftigkeit zu entbrennen begann. Nun schlugen auch die MATFRIEDINGER gegen ihre konradinischen Rivalen los: Gerhard und Matfried bemächtigten sich der Trierer Abteien Oeren und St. Maximin. Aber bereits zu Beginn des Jahres 906 zog Graf Konrad der Jüngere (Sohn Konrads des Älteren und Neffe des Herzogs Gebhard) gegen Gerhard und Matfried zu Felde, um ihnen diese Kloster wieder zu entreißen. Während indessen sein Vater Konrad der Ältere, dem Herzog Gebhard vergeblich Unterstützung zuzuführen versuchte, im Kampf gegen den BABENBERGER Adalbert fiel (22.2.906), vermochte Konrad der Jüngere die beiden MATFRIEDINGER in den Bliesgau zurückzudrängen.
    Gerhard fiel dann offenbar, wie auch sein großer Rivale Herzog Gebhard, am 22. Juni 910 in der Augsburger Ungarnschlacht
    Daß sich Reginar Langhals im Oktober 906 in Metz bei der Verurteilung der MATFRIEDINGER einfand und daß er auch 908 zusammen mit Herzog Gebhard bei der Vergabe von MATFRIEDINGER-Gut am Königshof intervenierte, gibt noch einmal deutlich die Rivalität zu erkennen, in der er zu den MATFRIEDINGERN seit Jahren gestanden haben muß, und unterstreicht andererseits, daß Reginar vorerst in Verbindung mit den KONRADINERN, nicht gegen sie, seine Stellung zu festigen suchte.
    Durch den plötzlichen Tod, den der konradinische dux Gebhard 910 im Kampf gegen die Ungarn fand, geriet das labile Gleichgewicht ins Schwanken und kam eine neue Entwicklung ins Rollen.

    Hlawitschka, Eduard: Seite 51,60, "Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen. Genealogische Studien zur Geschichte Lothringens und des Reiches im 9.,10. und 11. Jahrhundert"

    Schenk zu Schweinsberg, a.a.O. meint, daß man in Gebhard, Cuno und nochmals Cuno die zwischen 940 und der Jahrtausendwende im Ufgau (MG DD Otto I Seite 110 nr. 23, DD Otto III Seite 438 nr. 39 und Seite 574 nr. 162) nachzuweisenden Grafen (vgl. auch MG DD Otto II Seite 61 nr. 51, Seite 160 nr. 143 und DD Otto III Seite 570 nr. 158, Seite 693 nr. 273 aus der angrenzenden Ortenau und der Wingarteiba) vor sich hat, daß weiterhin der erste Cuno mit dem Cuonradus filius Gebehardi comitis gleichzusetzen ist, welcher sich 950 mit unerlaubten Beziehungen zu einer neptis OTTOS DES GROSSEN gebrüstet habe und darüber in Worms im Zweikampf gegen einen Sachsen namens Burchard unterlag (Contin. Regin. ad. 950, ed. F. Kurze, MG SS rer. Germ., 1890, Seite 164), daß schließlich der Cono filius Cononis, welcher nach der Aufgebotsliste des Jahres 981 oder 983 (MG Const. I Seite 633 nr. 436) 40 Panzerreiter zu stellen hat, mit dem zweiten Cuno der genealogischen Notiz zu identifizieren ist, und daß letztlich der erste Cuno auch mit dem vielbehandelten "Kuno von Öhningen" der Historia Welforum c. 6 (ed. E. König, Schwäb. Chroniken der Stauferzeit 1, 1938, Seite 76) und der Genealogia Welforum c. 4 (ebenfalls Seite 12) identisch ist. Dieser Deutung haben sich vor kurzem H. Keller, Kloster Einsiedeln im ottonischen Schwaben (1964) Seite 77, und H. Jakobs, Der Adel in der Klosterreform von St. Blasien (1968) Seite 170-182, angeschlossen. K. Schmid, Probleme um den "Grafen Kuno von Öhningen" (1966), bejaht aus der Interpretation von Reichenauer Gedenkeinträgen die konradinischen Zusammenhänge, in denen man "Kuno von Öhningen" zu sehen hat, möchte aber eine bestimmte Identifizierung noch nicht vornehmen. Abgesehen von dem Problem der Identifizierung der ersten Cuno der genealogischen Notiz mit "Kuno von Öhningen", der sowohl in der welfischen Überlieferung als auch nach Ausweis des Reichenauer Gedenkeintrages einen gleichnamigen Sohn Cuonrad (= Kuno) hatte, bleibt freilich noch die Frage, wer der Gebehard der genealogischen Notiz gewesen ist und von wem dieser abstammte, das heißt wie dessen Vorfahren hießen. Sieht man in Udo, dem nepos des Gebehard, Udo I. aus Rheinfranken, so kommt - da Gebehard und Udo als filii duorum fratrum gekennzeichnet sind und als UdosVater der 910 bei der Ungarnabwehr gefallene Herzog Gebhard von Lotharingien feststeht (Contin regin. ad. 910, Seite 154) - als Vater Gebhards nur ein Bruder dieses 910 gefallenen Herzogs Gebhard in Frage. Diese waren die aus der großen Babenberger Fehde bekannten Eberhard der Ältere (+ 902), Konrad der Ältere (+ 906) und Bischof Rudolf von Würzburg (+ 908), wie wir Reginos Chronik ad 902-906 (ed. F. Kurze, MG SS rer. Germ. Seite 149-151) entnehmen können. Da Rudolf Geistlicher und wohl kinderlos war, Konrad der Ältere aber nur Konrad den Jüngeren, den König KONRAD I., sowie Eberhard, den 939 ums Leben gekommenen Herzog von Franken, und einen Otto zu Söhnen gehabt zu haben scheint, dürfte Gebhards Vater also Graf Eberhard der Ältere gewesen sein, als dessen Sohn wir sonst nur Konrad Kurzpold (Contin. Regin. ad 948 Seite 164) kennen. Aus Reginos Chronik ad 903 (Seite 149) geht aber hervor, daß Eberhard der Ältere mehrere Söhne (filios etiam Everhardi) hatte, so daß der Anreihung Gebehards nichts im Wege steht. Einen weiteren Sohn Eberhards des Älteren, der vermutlich auch Eberhard hieß, versucht I. Dietrich, Das Haus der Konradiner (Diss. Masch. Marburg 1952) Seite 199ff., nachzuweisen.
    Bei H. Decker-Hauff, Die Ottonen und Schwaben, in: Zeitschrift für württembergische Landesgeschichte 14 (1955) Seite 264 und Tafel II nach Seite 280, wird die Meinung vertreten, Oda sei nicht von dem MATFRIEDINGER Gerhard, sondern von dem KONRADINER Gebhard (+ 910) geheiratet worden. Das widerspricht der obigen Quellenaussage völlig.

    Hlawitschka Eduard: Seite 47-49, "Untersuchungen zu den Thronwechseln der ersten Hälfte des 11. Jahrhunderts und zur Adelsgeschichte Süddeutschlands. Zugleich klärende Forschungen um „Kuno von Öhningen“

    E. Hlawitschka, Kuno und Richlind Seite 36-49: Anhang - Die Stammtafel der KONRADINER und ihre Quellenbasis. Dort auch die Filiationsnachweise für die anderen in der umseitigen Tafel angeführten Vorfahren Hermanns II.; nachzutragen hierzu ist ein Hinweis auf MG Libri memoriales I: Liber mem. von Remiremont Seite 4 (= fol. 3 v nr. 18), wo über einer Rasur auf der "Königsseite" dieses Gedenkbuches der im 1. Jahrzehnt des 10. Jahrhunderts geschriebene Eintrag steht: Gebardi duci, Hidda, Riquinus, Cristianus ... Auf Seite 37 (= fol. 18r) dieses Buches findet man zudem von der gleichen Hand, die Seite 29 (= fol. 14v) zum 22. Juni (910) den Tod des Herzogs Gebhard eintrug, zum 19. November den Eintrag migravit Idda comitissa. Offensichtlich war demnach Herzog Gebhard mit einer Hidda/Ida vermählt. Dies würde auch gut erklären, daß Gebhards Sohn Herzog Hermann I. von Schwaben seine Tochter Ida (= Gemahlin von OTTOS I. Sohn Liudolf) nannte, ja, daß auch Gebhards Enkel Herzog Konrad von Schwaben seiner Tochter den Namen Ita gab (vgl. dazu unten Seite 99ff.)

    oo Ida (Hidda) (EZZONIN) -19.11.
    Kinder:
    - Udo I. Graf der Wetterau 896/900-12.12.949
    - Hermann I. Herzog von Schwaben ca 898/900-10.12.949

    Literatur:
    Barth Rüdiger E.: Der Herzog in Lothringen im 10. Jahrhundert, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1990, Seite 19,20,21,26,29,33,35, 36,169,179-181,183 - Beumann, Helmut: Die Ottonen, Verlag W. Kohlhammer, 1991 Seite 25 - Dümmler Ernst: Die Chronik des Abtes Regino von Prüm. Verlag der Dykschen Buchhandlung Leipzig Seite 103,112,115,117 - Dümmler Ernst: Geschichte des Ostfränkischen Reiches. Verlag von Duncker und Humblot Berlin 1865 Band II Seite 357,453,468,488,503,519,522,532,537,547,555,568 - Hlawitschka, Eduard: Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen. Genealogische Studien zur Geschichte Lothringens und des Reiches im 9.,10. und 11. Jahrhundert, Saarbrücken 1969, Seite 51,60,76,134 - Hlawitschka Eduard: Lotharingien und das Reich an der Schwelle der deutschen Geschichte. Anton Hiersemann Stuttgart 1968 Seite 171,179,189-193,198 - Hlawitschka Eduard: Untersuchungen zu den Thronwechseln der ersten Hälfte des 11. Jahrhunderts und zur Adelsgeschichte Süddeutschlands. Zugleich klärende Forschungen um „Kuno von Öhningen“, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1987, Seite 47-49,65 - Holtzmann Robert: Geschichte der sächsischen Kaiserzeit. Deutscher Taschenbuch Verlag München 1971 Seite 40,44,80 - Schieffer Rudolf: Die Karolinger. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 1992 Seite 194,197 - Schulze Hans K: Das Reich und die Deutschen. Hegemoniales Kaisertum. Ottonen und Salier. Siedler Verlag Seite 119,121 - Werner Karl Ferdinand: Die Ursprünge Frankreichs bis zum Jahr 1000. Deutscher Taschenbuch Verlag GmbH & Co. KG, München 1995 Seite 477 -

    Gestorben:
    gefallen bei Augsburg

    Gebhard heiratete Ida. [Familienblatt] [Familientafel]


  2. 9.  Ida

    Notizen:

    Name:
    EZZONIN

    Gestorben:
    19.11.

    Kinder:
    1. 4. von der Wetterau, Udo I. wurde geboren in 895/900; gestorben am 12 Dez 949; wurde beigesetzt in Wetzlar [35576],Lahn-Dill-Kreis,Hessen,Deutschland.
    2. von Schwaben, Hermann I. wurde geboren um 898/900; gestorben am 10 Dez 949; wurde beigesetzt in Reichenau [78479],Konstanz,Baden-Württemberg,Deutschland.

  3. 10.  von Vermandois, Heribert I. wurde geboren um 840 (Sohn von von Vermandois, Pippin I.); gestorben in 900/907.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Soissons [2200],Aisne,Picardie,Frankreich; Abt von Saint-Crépin
    • Titel/Amt/Status: Madrie (Grafschaft),Eure,Haute-Normandie,Frankreich; Graf von Madrie
    • Titel/Amt/Status: Meaux [77100],Seine-et-Marne,Île-de-France,Frankreich; Graf von Meaux und Ormois
    • Titel/Amt/Status: 886/898-907, Soissons [2200],Aisne,Picardie,Frankreich; Graf von Soissons
    • Titel/Amt/Status: 896-907, Vermandois (Grafschaft),Picardie,Frankreich; Graf von Vermandois

    Notizen:

    Heribert I.
    Graf von Vermandois (896-907)
    Graf von Soissons (886/98-907)
    Graf von Meaux, Madrie und Ormois
    Abt von S. Crepin
    um 840-6.11.900/07 ermordet
    Sohn des Grafen Pippin I.; Urenkel des Kaisers KARL DER GROSSE

    Lexikon des Mittelalters: Band IV Spalte 2154

    Heribert I., Graf von Vermandois
    + 6. November 900/06
    Enkel Bernhards von Italien, Sohn Graf Pippins und vermutlich einer Dame aus dem Hochadel des Pariser Raums, war als KAROLINGER im Mannesstamm eng mit den Führungsschichten Neustriens und der Francia verwandt

    Begründer des Hauses VERMANDOIS

    Vergleichbar mit anderen Herrschaftsbildungen in W-Franken (ROBERTINER in Neustrien, Rudolf in Burgund, Balduin in Flandern), vollzog sich der Aufstieg der „VERMANDOIS“ im späten 9. Jh. Zwischen 886 und 898 erwarb Heribert die Grafschaft Soissons und die Laienabbiate von St-Crepin und St. Medard/Soissons. Enge Bindungen zu König Odo verschafften ihm 888/89 die Grafschaften Meaux (mit Chateau-Thierry) und Merezais, eventuell auch Beauvais, Vexin und Senlis, die Heribert zur Abwehr der Normannen zusammenfaßte. 893 in Opposition zu Odo, waren Heribert I. und sein Bruder Pippin neben Erzbischof Fulco von Reims maßgeblich an der Erhebung Karls III. beteiligt. Ein erneuter Parteiwechsel zu Odo brachte den Erwerb der Grafschaft Vermandois und des Laienabbiats von St-Quentin 896. Während seiner Auseinandersetzungen mit den Grafen von Flandern wurde Heribert zwischen 900 und 906 erschlagen.

    Brandenburg Erich: Tafel 1, "Die Nachkommen Karls des Großen"

    V. Generation 3.
    Heribert I. Graf (wohl von Vermandois) 893
    * ca. 840, + nach 900, vor 908 ermordet
    Gemahlin: N

    Anmerkungen: Seite 114, V. 3. Heribert I.

    Das Geburtsjahr kann nur schätzungsweise angegeben werden. 877 und 892 wie bei Nr. 2. Er erscheint nie ausdrücklich als Graf von Vermandois, war aber wohl sicher schon im Besitz dieser später von seinen Nachkommen verwalteten Grafschaft. Er wurde ermordet von einem Dienstmann des Grafen Balduin von Flandern, Regino 818, S. S. 1, 567. Der Zeitpunkt ist ungewiß. Heribert kommt zuletzt vor im Sommer 900, Ann. Vedast., S. S. 1, 531; er muß 908 tot gewesen sein, da Regino, der in diesem Jahr seine Chronik vollendete, seinen Tod erwähnt. Meist wird 902 als sein Todesjahr angenommen, ich kenne aber keinen Grund dafür. [V 3]

    * Ergänzung (Werner): * ca. 850, + 6. XI. 900/07 (ermordet)

    886/98 Graf von Soissons und Abt von St. Crepin, 888/89 Graf von Meaux, Madrie, 896 Graf von Vermandois.

    Werner Karl Ferdinand: Seite 455, "Die Nachkommen Karls des Großen bis um das Jahr 1000 (1.-8. Generation)"

    V. Generation 1

    Regino nennt zu 818 (ed. Kurze 73) als ältesten Sohn Pippins, des Sohnes König Bernhards von Italien, Bernhardus, vor seinen Brüdern Pippin und Heribert. Zu 893 I 28, der Erhebung Karls III. als Gegen-König in Reims (ed. 140f) erwähnt er nebeneinander die Brüder und Grafen Heribert und Pippin. Es ist möglich, daß Bernhard zu diesem Zeitpunkt nicht mehr lebte. Die Aufstellungen von Guiseppe Pochettino, I Pippinidi in Italia (sec. VIII-XII), Archivio storico lombardo, Serie sesta 54 (19227) 1-43 sind zu unsicher, um berücksichtigt werden zu können. Er unterstellt für Bernhard, er habe in Italien weitergelebt und dort Nachkommen gehabt. Dabei stützt er sich lediglich auf Vorkommen des (verbreiteten) Namens Bernhard: Kein einziger Pippin oder Heribert (Leitname der Familie von Bernhards Mutter, vgl. Werner, Unters. 101f.) begegnet unter diesen vermeintlichen Nachkommen. Dagegen könnte Bernhard durchaus identisch sein mit dem Grafen dieses Namens, der ND de Laon als Testamentsvollstrecker KARLS DES KAHLEN einen Codex überbrachte, siehe E. Bourgeois, Le capitulaire de Kiersy-sur-Oise, Paris 1885,23.

    Thiele Andreas: Band II, Teilband 1 Tafel 32, "Erzählende genealogische Stammtafeln"

    Heribert I. baute sich nach und nach im Raum Paris eine überragende Machtposition auf als treue Stütze des königlichen Vetters KARL II. DER KAHLE. Er wurde Graf von Beauvais, Senlis, Madrie, Chartres und Teilen von Artois und beherrschte damit die gesamte Ile de France. Wie die ROBERTINER stützte er sich auf markgräfliche Rechte im Kampf gegen die Normannen, schlug sie 885/86 bei Paris zurück und baute Schloß Chateau-Thierry als Zentrum aus. Er bekämpfte besonders die Grafen von Flandern wegen Peronne und St. Quentin, ermordete 896 den Grafen Rudolf und wurde von dessem Bruder ermordet. Heribert wählte 893 zusammen mit Erzbischof Fulco von Reims Karl III. mit, fiel 896 von ihm ab und erkannte ihn 898 endgültig an. Er war Laienabt von St. Quentin, Peronne, St. Medard und St. Crepin und neben dem Herzog von Burgund der mächtigste französische Kronvasall seiner Epoche.

    Schwager Helmut: Seite 24,26-31, 'Graf Heribert II.'

    Heribert I. und sein Bruder Pippin tauchten in der engsten Umgebung Kaiser KARLS II. DES KAHLEN auf; und zwar sandte sie der westfränkische Herrscher im September 877 auf seinem zweiten Italienzug mit seinem Notar Audacher und dem Grafen Goiraam nach Oberitalien, um Papst Johannes VIII. das Geleit nach Pavia zu geben. Der Autor der Annales Bertiniani, Erzbischof Hincmar von Reims, nennt dabei beide HERIBERTINER ohne Rangbezeichnung, weswegen sie anscheinend lediglich am Hofe KARLS DES KAHLEN lebten und damals noch keine Grafen gewesen sind.

    b) Graf Heribert als Begründer der heribertinischen Machtstellung in der Francia

    Der weitere Aufstieg der HERIBERTINER im nördlichen Gallien vollzog sich erst in den Wirren, in die das W-Fränkische Reich nach dem unerwartet frühen Tod von KARLS DES KAHLEN Sohn König Ludwig II. der Stammler (+ 879) stürzte. Frühestens Ende 886 gelang es Heribert I., die Grafschaft Soissons nebst dem Kloster Saint-Crepin in Soissons zu erhalten, zumindest hat man von seinem Vorgänger Graf (H)erich, der am 25. Oktober 886 eine Urkunde für das Kloster Saint-Crepin ausfertigen ließ, seieitdem nichts mehr gehört. Sicher bestätigt wird Graf Heriberts I. Herrschaft im Soissonnais jedoch erst am 17. Mai 898 durch eine Urkunde König Karls III. für das Kloster Saint-Crepin! Um die Jahrhundertwende 888/89 wurde Graf Heribert I. weiteter mit der Grafschaft Meaux belehnt, nachdem deren bisheriger Graf Tetbert im Sommer 888 im Kampf mit den Normannen vor Meaux gefallen war. Zur Grafschaft Meaux gehörten noch das Omois mit der wichtigen Festung Chateau-Thierry und das Queudoisis. Graf Heribert I. erhielt diese Grafschaft bereits als Anhänger des 1. nicht-karolingischen westfränkischen Königs, des ROBERTINERS/KAPETINGERS Odo, des Sohnes Markgraf Roberts des Tapferen von Neustrien. Zusammen mit seinem Bruder Pippin, der in dieser Zeit eine Grafschaft nördlich von Paris, wahrscheinlich Senlis, erhalten hatte, begannen beide nun mit dem Aufbau der heribertinischen Machtposition im östlichen N-Gallien als Leiter der Normannenabwehr an der Oise unnd der unteren Seine. Ungefähr zur gleichen Zeit wird Graf Heribert I. auch die Grafschaft Merezais/Madrie erhalten haben, wozu noch wichtiger Besitz im Vexin kam, dergestalt stabilisierte sich der Machtkomplex der HERIBERTINER. Noch am 30. Dezember 889 erschien Graf Heribert I. als Intervenient in einer Urkunde König Odos; doch bald geriet der HERIBERTINER in zunehmenden Konflikt mit dem westfränkischen König, der einerseits versuchte, die steigende Macht der westfränkischen Aristokratie zu begrenzen und andererseits selbst eine hemmungslose robertinische Hausmachtpolitik betrieb. Im Jahre 892 verbanden sich Graf Heribert I. und sein Bruder Graf Pippin von Senlis mit Erzbischof Fulco von Reims und anderen westfränkischen Gegnern des ROBERTINERS König Odo und erhoben am 28. Januar 893 zu Reims den KAROLINGER Karl III. den Einfältigen, dritten Sohn König Ludwigs II. des Stammlers, zum Gegen-König im W-Fränkischen Reich. Deshalb rückte König Odo mit großer militärischer Übermacht heran und drängte die Aufrührer bereits 894 in die Defensive. Zur Jahreswende 894/95 mußten Graf Heribert I. und seine Freunde sogar die Francia verlassen und in die Burgundia fliehen. Als ihnen König Zwentibold von Lothringen zu Hilfe kam, brachte ihnen dies nur wenig Nutzen. Denn gerade die Intervention der Lothringer spaltete das Lager König Karls III. endgültig: Graf Balduin II. von Flandern und sein Bruder Graf Rudolf (+ 896) verbündeten sich mit ihnen und trieben Expansionspolitik auf eigene Faust, die ihnen Peronne und das befestigte Kloster Saint-Quentin einbrachte. Währenddessen versuchten Graf Heribert I. und andere Aufständische eine Fühlungnahme mit König Odo, nachdem dieser dem HERIBERTINER die meisten Burgen abgenommen hatte. Als zur Jahreswende 895/96 Graf Rudolf die Verhandlungen mit den ROBERTINERN torpedierte, unterwarfen sich die HERIBERTINER, später sogar Erzbischof Fulco von Reims, der Coronator König Karls III., dem legitimen westfränkischen König Odo. Der KAROLINGER Karl der Einfältige war daraufhin gezwungen, nach Lothringen zu fliehen. Währenddessen rückte König Odo, unterstützt von Graf Heribert I., auf Saint-Quentin vor, das er mit der Abtei Saint-Quentin-en-Vermandois eroberte u und nebst Peronne an den wieder getreuen HERIBERTINER gab. Der erboste Graf Rudolf fiel darauf plündernd in die Besitzungen der Abtei ein, worauf er von Graf Heribert I. gestellt und in einem Gefecht am 28. Juni 896 erschlagen wurde. Tatsächlich war der HERIBERTINER erst seitdem Graf von Vermandois, wie er allerdings nie genannt worden ist. Dies trifft auch auf seinen Sohn Graf Heribert II. zu, der vor allem von Flodoard und Richer nie derart tituliert worden ist, weswegen jeder Versuch, Saint-Quentin und Vermandois als Kern der heribertinischen Besitzungen hinstellen und deswegen von einem Hause "VERMANDOIS" sprechen zu wollen, zum Scheitern verurteilt ist. Wie dem auch sei, als es im Jahre 897 zu einem Friedensschluß und einer Reichsteilung zwischen König Odo und König Karl III. kam, vermittelte der ROBERTINER zwischen dem HERIBERTINER und dem KAROLINGER. Inzwischen tobten aber heftige Kämpfe im NO um Peronne zwischen Graf Heribert I. und dem rachedürstenden Grafen Balduin II. von Flandern. Diese Auseinandersetzungen setzten sich auch im Jahre 898 fort, als der KAROLINGER Karl III. alleiniger König des W-Fränkischen Reiches wurde. Er entriß 899 dem Grafen Balduin II. die Abtei Saint-Vaast bei Arras und gab sie seinem Erzkanzler Erzbischof Fulco von Reims. Dieser jedoch tauschte sie bei Graf Alkmar von Artois (+ ca. 920) gegen die wichtige Abtei Saint-Medard bei Soissons ein. Die Folge war nun eine abgrundtiefe Feindschaft zwischen Erzbischof Fulco und Graf Heribert I. einerseits und Graf Balduin II. von Flandern andererseits. Als Ergebnis dieser Antipathie wurde Erzbischof Fulco von Reims am 17. Juni 900 durch Winemar und andere flämische Vasallen Balduins II. ermordet. Dies nützte aber Graf Heribert I. sofort aus und okkupierte die Abtei Saint-Medard bei Soissons, die nun bis 1048 seiner Familie gehören sollte. Allerdings erbte der HERIBERTINER auch die alte Todfeindschaft, die schließlich im Zeitraum von 900 bis 906 aan einem unbekannten Zeitpunkt zur Ermordung Graf Heriberts I. durch Balduin und andere Vasallen Graf Balduins II. führte. Beim Tode des HERIBERTINERS und der Herrschaftsübernahme durch seinen einzigen Sohn Heribert II. waren die heribertinischen Besitzungen in der Francia bereits zu einem solchen Machtkomplex geworden, daß ihnen nur noch die ROBERTINER um Paris sowie die BALDUINE in Flandern an politischer und militärischer Macht gleichkamen. Daher mußte zwischen ihnen die Entscheidung im Kampf um die Vormacht in der Francia fallen! Graf Heribert II. trat jedenfalls bestens ausgerüstet in diese Auseinandersetzung ein!



    oo Adele von Meaux, Erb-Tochter des Grafen Theutbert


    Kinder:

    - Heribert II. Graf von Vermandois 880-23.2.943
    - Beatrix 880- nach 3.931
    895 oo 2. Robert I. Herzog von Neustrien um 860-15.6.923
    - Kunigunde - nach 943
    oo Udo IV. Graf von der Wetterau - 12.12.949


    Literatur:
    Dümmler Ernst: Die Chronik des Abtes Regino von Prüm. Verlag der Dykschen Buchhandlung Leipzig Seite 8,104 - Dümmler Ernst: Geschichte des Ostfränkischen Reiches. Verlag von Duncker und Humblot Berlin 1865 Band II Seite 53,383,433,517 - Hlawitschka Eduard: Lotharingien und das Reich an der Schwelle der deutschen Geschichte. Anton Hiersemann Stuttgart 1968 Seite 117,205,247 - Riche Pierre: Die Karolinger. Eine Familie formt Europa. Deutscher Taschenbuch Verlag GmbH & Co. KG, München 1991 Seite 277, 293 - Schieffer Rudolf: Die Karolinger. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 1992 Seite 193,199,224 - Schwager, Helmut: Graf Heribert II. von Soissons. Verlag Michael Lassleben Kallmünz/Opf. 1994 Seite 5,22,24,26-31,36,63/64,68,85,233,318,336,359,398,406 - Werner Karl Ferdinand: Die Nachkommen Karls des Großen bis um das Jahr 1000 (1.-8. Generation) Band IV in: Braunfels Wolfgang: Karl der Große Lebenswerk und Nachleben. Verlag L. Schwann Düsseldorf Seite 455 -

    Gestorben:
    6.11.900/07 ermordet

    Heribert heiratete von Meaux, Adele. [Familienblatt] [Familientafel]


  4. 11.  von Meaux, Adele

    Notizen:

    nach Genealogie-Mittelalter.de Erb-Tochter des Grafen Theutbert
    Die Angaben zur Ehefrau des Grafen Heribert I. von Vermandois sind umstritten.

    Wikipedia - Bertha von Morvois

    Bertha von Morvois war eine Adelige aus der zweiten Hälfte des 9. Jahrhunderts. Dem Namen nach stammt sie aus dem Morvois (Pagus Mauripensis) um Pont-sur-Seine.
    Von ihr wird gesagt, dass sie die Ehefrau des Grafen Heribert I. von Vermandois gewesen sei. Allerdings sind die Angaben zur Ehefrau Heriberts in der Literatur umstritten:
    Erich Brandenburg schreibt, dass Heriberts Ehefrau unbekannt sei
    Eduard Hlawitschka schließt sich dem an.
    In den Europäischen Stammtafeln ist in Band II, 1984, Tafel 10 (Robertiner) als Ehefrau Königs Roberts II. von Frankreich eingetragen: Béatrix de Vermandois, † nach März 931, Tochter von Comte Heribert I de Vermandois (Karolinger) und Berthe (de Morvois); die übrigen Tafeln hierzu (Band I.1, 2005, Tafel 4 und Tafel 7 (Karolinger) sowie Tafel 8 (Konradiner)) vermerken keine Ehefrau Heriberts.
    Sollte die Annahme zu ihrer Ehe korrekt sein, dann hatte sie mit Heribert eine Reihe von Kindern, durch die sie ins Zentrum der mitteleuropäischen Genealogie rückt:
    Heribert II. (* wohl 880; † 23. Februar 943) 900/907 Graf von Meaux, Soissons und Vermandois, 907 Abt von Saint-Médard in Soissons, begraben in Saint-Quentin, ∞ vor 21. Mai 907 Adela, Tochter des Herzogs Robert von Neustrien (ab 922 als Robert I. König von Frankreich) (Robertiner)
    Beatrix (* wohl 886; † nach 26. März 931) ∞ um 895 Robert Herzog von Neustrien († 923), ab 922 als Robert I. König von Frankreich (Kapetinger)
    Tochter ∞ (Gebhard Gf im Ufgau 940 (Konradiner)) † nach 15. Januar 947[1]
    Kunigunde[2] ∞ Udo Graf in der Wetterau († 949) (Konradiner)
    Die Angabe zur Ehe Berthas stammt von Joseph Dépoin, die Maurice Chaume aufgegriffen hat. Die beiden Autoren nennen Heriberts Ehefrau als Berta, Tochter des Grafen Wigeric und der Aba, die wiederum eine Tochter des Gerhard von Vienne gewesen sein soll, sowie Witwe eines Grafen Ebroin. Depoin stützt sich dabei auf die Chronik der Abtei Waulsort aus dem 12. Jahrhundert. Seit den Untersuchungen von René Louis (1946), Daniel Misonne (1967) und Alain Dierkens (1985) wird die Chronik der Abtei Waulsort jedoch als Fantasiegebilde angesehen, insbesondere, was die genannte Genealogie angeht. Davon betroffen ist dann nicht nur die Ehe Berthas mit Heribert von Vermandois, sondern die Existenz Berthas überhaupt.



    Name:
    ?

    Kinder:
    1. von Vermandois, Heribert II. wurde geboren in 880; gestorben am 23 Feb 943 in Saint-Quentin [02100],Aisne,Picardie,Frankreich; wurde beigesetzt in Saint-Quentin [02100],Aisne,Picardie,Frankreich.
    2. von Vermadois-Meaux, Beatrix wurde geboren in 880; gestorben nach 26 Mrz 931.
    3. 5. von Vermandois, Kunigunde wurde geboren um 890; gestorben nach 943.

  5. 14.  von Jülich, Gottfried wurde geboren in 905 (Sohn von von Metz, Gerhard I. und von Sachsen, Oda); gestorben nach 949.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Jülichgau,Deutschland; Graf im Jülichgau
    • Titel/Amt/Status: Lothringen,Frankreich; Pfalzgraf von Lothringen

    Notizen:

    Gottfried Pfalzgraf von Lothringen
    Graf im Jülichgau
    um 905-1.6. nach 949

    Jüngerer Sohn des Grafen Gerhard im Metzgau und der Oda von Sachsen, Tochter von Herzog Otto dem Erlauchten; Neffe von König HEINRICH I.

    Winfrid Glocker: IV, 14; Seite 277, "Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik"

    Gottfried * c 905, + n 949 VI 1
    Graf (Jülichgau, Grafschaft Sundercas), Pfalzgraf ("comes palatii") und "dux"
    c 925/30 oo Ermentrud, Tochter König Karls III. des Einfältigen * 908/09

    Zur Filiation des Pfalzgrafen Gottfried vgl. bei Hlawitschka, Anfänge Seite 64 ff., ebd. Seite 145 zum Geburtszeitpunkt und ebd. S. 56 mit Anm. 33 zu Tag und Jahr seines Todes. Die Belege für die Grafenstellung Gottfrieds sind von Nonn, Pagus S. 173 ff. zusammengestellt; in der Vita Adelheidis c. 3, SS XV/2 757, wird er "dux" genannt. Ermentrud ist als Tochter König Karls des Einfältigen bezeugt in Witgers Genealogia comitum Flandriae, SS IX 303. Zu ihrer Vermählung mit dem Pfalzgrafen Gottfried vgl. Hlawitschka, Anfänge S. 57 f und 68 f.

    Gottfried wurde vermutlich 953 von Erzbischof Brun von Köln für die Leitung der kriegerischen Angelegenheiten als sein Stellvertreter in Lothringen eingesetzt und starb kurz darauf.

    Rüdiger E. Barth: Seite 190, "Der Herzog in Lotharingien im 10. Jahrhundert"

    Godefredus + 950

    Pfalzgraf Gottfried, Graf im Jülichgau und Sunderscas (Raum um Düren); s. Nonn, Pagus, S. 174f.,205,207,225,243,256;
    + ca 950 (lt. Boshof, op. cit. Fbl. S. 40 um 960), Vater des gleichnamigen, 964 verstorbenen Gottfried von Jülich und Gemahl der Ermentrudis, Tochter Karls III., Sohn des MATFRIDINGER Graf Gerhard, Neffe des Grafen Matfried von Metz und des Bischofs von Lüttich, Richarius.
    S. Corsten, Rheinische Adelshefte, in: RHVjbl Jg. 28 (1963), S. 117, stellt diese Abstammung in Frage; s.a. Hlawitschka, Anfänge, Fbl. 138; Kimpen, Rhein. Anfänge, in: Ann. Hist. Verein Nrrh. 123 (1933), S. 22f., T. 1, S. 44; Oediger, Regsten, Nr. 346, S. 346.

    925/30 oo Ermentrud von Frankreich, Tochter Karls des Einfältigen 908/09-

    Kinder:
    - Gottfried Herzog von Nieder-Lothringen 925/35- Sommer 964
    - Gerberga ca 925/35- vor 24.5.996
    oo Meginoz 920- 998/99
    - Gebhard Ahnherr großer Franken 925/35-
    - Adalhard Ahnherr großer Franken
    - Gerhard II. Graf von Metz 925/35-

    Literatur:
    Hlawitschka, Eduard: Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen. Genealogische Studien zur Geschichte Lothringens und des Reiches im 9.,10. und 11. Jahrhundert, Saarbrücken 1969, Seite 15,45,51,54-58,61,64-66,68-70,71-77,79,94-96,105, 117,125-129,131-135,138,139,143-146,159,169,173 -

    Gestorben:
    1.6.

    Gottfried heiratete von Frankreich, Ermentrud um 925/930. Ermentrud (Tochter von von Frankreich, Karl III. und Frederuna) wurde geboren in 908/909. [Familienblatt] [Familientafel]


  6. 15.  von Frankreich, Ermentrud wurde geboren in 908/909 (Tochter von von Frankreich, Karl III. und Frederuna).

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Jülich [52428],Köln,Nordrhein-Westfalen,Deutschland; Gräfin von Jülich

    Notizen:

    Ermentrud von Frankreich
    Gräfin von Jülich
    908/09-

    Älteste Tochter des Königs Karl der Einfältige von Frankreich aus seiner 1. Ehe mit der Frederuna von Hamaland, Tochter von Graf Dietrich

    925/30 oo Gottfried Graf im Jülichgau um 905-1.6. nach 949

    Kinder:

    - Gottfried Herzog von Nieder-Lothringen 925/35- Sommer 964
    - Gerberga ca 925/35- vor 24.5.996
    oo Meginoz 920- 998/99
    - Gebhard Ahnherr großer Franken 925/35-
    - Adalhard Ahnherr großer Franken
    - Gerhard II. Graf von Metz 925/35-

    Literatur:
    Hlawitschka, Eduard: Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen. Genealogische Studien zur Geschichte Lothringens und des Reiches im 9.,10. und 11. Jahrhundert, Saarbrücken 1969, Seite 57,61-66,68,70,72-77,79,96,127,138,145,146 -

    Kinder:
    1. von Niederlothringen, Gottfried wurde geboren in 925/935; gestorben in 964 in Rom [00100],Latium,Italien.
    2. 7. im Jülichgau, Gerberga wurde geboren um 925/935; gestorben vor 24 Mai 996.
    3. von Metz, Gebhard wurde geboren in 935/935.
    4. von Metz, Adalhard
    5. von Metz, Gerhard II. wurde geboren in 925/935.