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 Bohrer

von Lothringen, Gozelo I.

männlich um 970 - 1044  (74 Jahre)


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Generation: 1

  1. 1.  von Lothringen, Gozelo I. wurde geboren um 970 (Sohn von von Verdun, Gottfried I. und Billung, Mathilde); gestorben am 19 Apr 1044; wurde beigesetzt in Munsterbilzen [3740],Flandern,Belgien.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Verdun [55100],Lothringen,Frankreich; Graf von Verdun
    • Titel/Amt/Status: 1023-1044, Niederlothringen; Herzog von Niederlothringen
    • Titel/Amt/Status: 1033-1044, Oberlothringen; Herzog von Oberlothringen
    • Titel/Amt/Status: 1005-1044, Antwerpen [2000],Flandern,Belgien; Markgraf von Antwerpen

    Notizen:

    Gozelo I.
    Herzog von Nieder-Lothringen (1023-1044)
    Herzog von Ober-Lothringen (1033-1044)
    Markgraf von Antwerpen (1005-1044)
    Graf von Verdun
    ca 970-19.4.1044 Begraben: Bilsen, Abteikirche

    Jüngerer Sohn des Grafen Gottfried der Gefangene von Verdun und der Mathilde Billung von Sachsen, Tochter von Herzog Hermann

    Lexikon des Mittelalters: Band IV Spalte 1616

    Gozelo, Herzog von Lothringen
    + 19. April 1044 Begraben: Bilsen, Abteikirche
    Sohn von Gottfried von Verdun dem Älteren (aus dem Hause ARDENNE) und der Mathilde von Sachsen

    Gozelo folgte 1023 seinem Bruder Gottfried I. als Herzog von Nieder-Lothringen nach. Während er zu HEINRICH II. in guten Beziehungen stand, verweigerte er KONRAD II. anfangs die Anerkennung und schloß sich einer lotharingischen Rebellengruppe an. Im Mai 1033, nach dem Tode Herzog Friedrichs von Ober-Lothringen, und angesichts des bedrohlichen Vordringens des Grafen von Champagne, übertrug KONRAD II. an Gozelo das gesamte Lotharingien. Gozelo nahm an der Verteidigung des Landes gegen Odo II. von Blois-Champagne teil (Schlacht bei Bar, Oktober 1037).
    Gozelo hinterließ zahlreiche Kinder:
    die späteren Herzöge Gottfried der Bärtige
    und Gozelo II.,
    Friedrich (der spätere Papst Stephan IX.),
    Regelinde (oo Albert II. von Namur),
    Oda (oo Lambert II. von Löwen).

    Literatur:
    BNB VIII, 151-154, NDB VI.

    Althoff Gerd: Seite 377, "Adels- und Königsfamilien im Spiegel ihrer Memorialüberlieferung"
    H 10 Lü: 19.4. Gazlinus dux + 1044 Herzog von Lothringen

    Gazlinus (Gozelo) war der Sohn der BILLUNGERIN Mathilde (G 52) aus ihrer 2. Ehe mit Graf Gotfried von Verdun (vgl. Bork, Billunger, Seite 112).
    Seine Eintragung erklärt sich also durch die verwandtschaftlichen Beziehungen zu den BILLUNGERN.
    Allgemein siehe NDB 6, Seite 693, Quellen zu seinem Tod bei Steindorff, Jbb. Heinrichs III. 1, Seite 201.

    Brandenburg Erich: Tafel 33 Seite 66, "Die Nachkommen Karls des Großen"

    IX. 86. GOZELO I., Graf von Verdun, Herzog von Nieder-Lothringen 1023,
    von Ober-Lothringen 1033
    * ..., + 1044 19. IV.

    Gemahlin:
    ...

    Glocker Winfrid: Seite 311, "Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik"

    VI, 61 GOZELO I.
    * c 970, + 1044 IV 19
    Graf in Verdun und "comes de Bastonia", 1008 Markgraf von Antwerpen, 1023 Herzog von Nieder-Lothringen

    oo NNw

    Das D Ko II. 116 von 1028 IV 19 nennt Longchamps (nördlich Bastogne) "in pago Ardunensi in comitatu Gozelonis de Bastonia"; Brandenburg identifizierte den genannten Gozelo mit dem Sohn Graf Reginars im Ardennengau (+ nach 963), also Gozelo VI, 55 in unserer Anordnung. Doch scheint diese urkundliche Bezeugung eines Gozelo aus chronologischen Gründen mit Nonn, Pagus S. 163, eher auf den gleichnamigen Herzog von Nieder-Lothringen zu beziehen zu sein. Vgl. im übrigen Brandenburg IX, 86 und Renn, Grafenhaus S. 40 f.

    Thiele, Andreas: Tafel 51, "Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band I, Teilband 1"

    GOZELO I. + 1044

    1005 Markgraf von Antwerpen

    Gozelo I. stritt ständig mit dem aufstrebenden Flandern und war eine treue Hilfe der deutschen Kaiser, folgte 1023 dem Bruder in Nieder-Lothringen und förderte 1024 den jüngeren Konrad, anerkannte dann doch Kaiser KONRAD II. und wurde dessen wichtige und treue Hilfe. Er erhielt deshalb 1033 das Herzogtum Ober-Lothringen nach dem Erlöschen der Vetternlinie dazu; er war vorher dort schon Regent. Er entschied als kaiserlicher Feldherr letztlich den Erbkrieg um Burgund gegen Blois, das er am 15.11.1037 bei Bar vernichtend schlug. Er behauptete in beiden Lothringen voll die herzoglichen und kaiserlichen Positionen. Er war der letzte Herzog von Gesamt-Lothringen, das nach seinem Tode auseinanderzufallen begann. Er war der angesehenste und mächtigste Reichsfürst seiner Zeit.

    Annalista Saxo: "Reichschronik"
    Das Jahr 1037.

    [Der Kaiser hielt nach Weihnachten in der Stadt Salerno mit denen von dieser Seite der Alpen und unseren Fürsten eine allgemeine Versammlung über die Angelegenheiten des Staates. Es geschah aber, daß der Mailänder Bischof, der bei dieser Versammlung zugegen war, von Seiten des Kaisers der Untreue beschuldigt und von seinen Landsleuten in vielen Dingen verklagt wurde. Und als er vom Kaiser ermahnt ward, dergleichen zu bessern, entfernte er sich zuerst mit seinen Freunden, dann aber kam er wieder und vom Geiste des Hochmuths aufgeblasen, sprach er kühn, daß er, was er im Besitze der Kirche des heiligen Ambrosius vorgefunden oder auf irgend eine Weise erworben habe, so lange er lebe, stets festhalten und auf niemandes Befehl oder Bitte auch nur das Geringste aufgeben werde. Von den Angesehensten aber aufgefordert, wenigstens die Person des Kaisers auszunehmen, wiederholte er nur nochmals den vorerwähnten Spruch.
    Darüber erzürnt befahl der Kaiser auf den Rath der Versammlung, das unrechtmäßig in Besitz Genommene wieder herauszugeben, ließ ihn festnehmen und übergab ihn dem Patriarchen Poppo von Aquilegia zur Verwahrung. Da er von diesem freier, als es recht war, gehalten wurde, entschlüpfte er nach einigen Tagen auf Anstiften eines seiner Mönche, dem es aus Erbarmen gestattet worden war, allein bei ihm zu wohnen. Und so kehrte er nach Mailand zurück, und indem er die Stadt befestigte, welche doch schon an sich genug Festigkeit und Sicherheit hat, verharrte er jenes ganze Jahr hindurch in kecker Ausschreitung als ein Verächter der Gesetze. Darauf macht er mit Zustimmung der drei Bischöfe von Vercellä, Cremona und Placentia durch heimliche Boten mit dem oben genanten Tyrannen Otto von Burgund aus, wie er selbst durch seine und seiner Genossen Unterstützung nach Vertreibung und Ermordung des Kaisers zur römischen Kaiserwürde erhoben werden möchte. Das hörte derselbe gern und indem er in begehrlicher Leidenschaftlichkeit schnell jenen Plan ergriff, durch den er deutlich seinem Untergange zueilte, bestimmt er Tag und Ort, wo die Gesandten von ihnen allen sich treffen sollten, um die Verschwörung eben dieses unheiligen Frevels gegenseitig durch Eide zu bekräftigen. - - Da Gott inzwischen die Nichtswürdigkeit der erwähnten Verschwörer aufdeckte, erfuhr eine treue Frau, nämlich die Schwiegermutter des Schwabenherzogs Herimann, welche in diesen Gebieten sich aufhielt, von der Zusammenkunft der Gesandten und schickte sie, die sammt und sonders von ihren abgeschickten Knechten ergriffen waren und die Wahrheit bekannten, zum Kaiser, als er in der öffentlichen Versammlung in Gegenwart jener drei oben genannten Bischöfe saß. Sogleich sagte der Kaiser mit den Christgläubigen der göttlichen Gnade geziemenden Dank, so sehr er konnte, und sandte auf Beschluß des Rathes diese Bischöfe über die Alpen, wohin es ihm gut schien, ins Gefängniß, und also ging jene Verschwörung zu Ende. - - Uto, der Tyrann von Burgund, den Gottes Gericht offenbar vorwärts trieb, versuchte auf einem andern Wege umzukommen, weil er in dem vorigen Anschlage nicht ein seiner würdiges Ende gefunden hatte. Denn hochmüthigen Herzens vor dem Falle beschloß er die Pfalz von Aachen anzugreifen und prahlte, daß er Weihnachten daselbst zubringen werde. Also belagerte er nur einen Monat vor diesem Feste eine Stadt des Kaisers, welche Bera heißt und in Lotharingien liegt, in der Nähe der Mark des Herzogs Gozelo und seines Sohnes Godefrid, und zog plündernd weit und breit umher; bei dieser Stadt wurde er von diesen Herzogen überfallen und als sich ein Kampf entspann, ist er als einer der ersten unrühmlich gefallen. - Dieser Gozelo ist der Sohn der Machtildis, welche eine Tochter Herimanns von Liuniburg war, des Herzogs der Sachsen und eine Schwester des Herzogs Benno oder Bernhard und des Grafen Liudiger.

    Lampert von Hersfeld: Seite 42,44, "Annales/Annalen"

    1037
    Herzog Gozelo [4 von Lothringen.] tötete den Grafen Odo [5 Graf von der Champagne.] und mit ihm an die 6.000 Mann.
    1044
    Herzog Gozelo [7 Gozelo I. (1023-1044) war Herzog beider Lothringen. Gottfried (1044-1069), der ältere Sohn, erhielt Ober-Lothringen, während Gozelo, der jüngere Sohn, Nieder-Lothringen bekam. Nach dem Tode Gozelos II. (1046) wurde Friedrich von Luxemburg mit Nieder-Lothringen belehnt. Als Gottfried 1047 hiergegen rebellierte, wurde er abgesetzt; an seine Stelle kam ein gewisser Adalbert. Dieser wurde 1048 von Gottfried getötet.] von Lothringen starb; sein Sohn Gottfried, ein hochbegabter und im Kriegswesen sehr erfahrener junger Fürst, griff zu den Waffen gegen das Reich, weil ihm das Herzogtum seines Vaters vorenthalten wurde.

    Steindorff, Ernst: Band I Seite 201, "Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Heinrich III."

    1044
    Eben damals, wahrscheinlich am 19. April, starb Gozelo, der Herzog beider Lothringen [1 Herim. Aug. Chron. 1044; Annal. Altah. 1044 und in den von ihm abhängigen Annalenwerken Annal.
    S. Jacobi Leod. 1044, Laubienses und Leod. 1044. Der Tag: XIII Kalend. Maii commemoratio Goscelonis ducis, qui dedit nobis Mosch nach dem Necrolog des Lütticher Domstifts, mitgeteilt in den Bulletins de la commission d'histoire de Belgique, serie II, (1858) Vol. X, p.307 und zuerst auf Gozelo den Älteren bezogen von Iaerschkerski, Godfried der Bärtige Seite 15. Giesebrecht, Kaiserzeit II, Seite 387 läßt Gozelo "im Anfange des Jahres 1044" sterben.], mit Hinterlassung von zwei erwachsenen Söhnen, Gottfried und Gozelo dem Jüngeren, von denen jener, wie wir wissen, bereits bei Lebzeiten des Vaters und als dessen Amtsgenosse Herzog von Ober-Lothringen geworden war.

    Trillmich Werner: Seite 289,370, "Kaiser Konrad II. und seine Zeit"

    Gozelo wurde durch Kaiser HEINRICH II. mit dem Aufbau der Mark im westlichen Toxandrien zwischen Schelde, Cyle und den beiden Nethen beauftragt. Er ließ Antwerpen zu einem ungewöhnlich starkem Bollwerk gegen die Ausdehnungsbestrebungen der Grafen von Löwen, Holland und Flandern ausbauen. Steine für die 200 x 140 m langen Mauern mußten aus der Gegend von Aalst herangeschafft werden.
    Nach dem Aussterben des Hauses BAR erhielt Gozelo das verwaiste Herzogtum Ober-Lothringen. Zum erstenmal seit Mitte des 10. Jahrhunderts wurde somit wieder ein einziger Befehlshaber mit der Sicherung der gesamten Westgrenze betraut. Dieser Vertrauensbeweis gewann den stolzen Herzog, der sich KONRADS Wahl anfangs so heftig widersetzt hatte, endgültig für den SALIER und verpflichtete ihn zu unverbrüchlicher Treue.
    Odos erster Vorstoß galt der weit gegen Frankreich vorgeschobenen, herzoglich-lothringischen Burg Bar-le-Duc. Trotz ihrer starken Besatzung und heftiger Gegenwehr nahm er sie ein. Aber nach diesem Überraschungserfolge waren die Lothringer schnell zum Gegenschlage bereit, vornehmlich Herzog Gozelo und sein Sohn Gottfried, Mannschaften der Bistümer Verdun, Toul, Metz und Abt Richard von St. Vannes. Außerdem führten Reginard von Lüttich, des Herzogs Schwiegersohn Albert von Namur und Graf Gerhard von Elsaß Truppen heran. Am 15.11.1037 trafen die beiden Heere am Ornain in der Nähe von Bar aufeinander. Es kam zu harten, wechselvollen Kämpfen, und bevor sich die französischen Ritter zur Flucht wandten, erlitten beide Seiten schwere Verluste. Odo und sein Vasall Manasse von Dammartin fanden den Tod. Odos ausgeplünderte Leiche fand man am folgenden Tage. Sie wurde seiner Witwe Ermengard zur Bestattung in Tours übergeben.



    oo N.N.

    Kinder:

    - Gottfried II. der Bärtige - 21.12.1069
    - Gozelo II. - 1046 vor 22.5.
    - Friedrich = Papst Stephan IX. - 29.3.1058
    - Regelindis - nach 1064
    oo Albert II. Graf von Namur - 1063/64
    - Oda
    oo Lambert von Löwen - 21.9. nach 1062


    Literatur:
    Althoff Gerd: Adels- und Königsfamilien im Spiegel ihrer Memorialüberlieferung. Studien zum Totengedenken der Billunger und Ottonen. Wilhelm Fink Verlag München 1984, Seite 58,377 H 10 - Annalen von Hildesheim a. 1037 - Annalista Saxo: Reichschronik a. 1037 - Bork Ruth: Die Billunger. Mit Beiträgen zur Geschichte des deutsch-wendischen Grenzraumes im 10. und 11. Jahrhundert. Dissertation Greifswald 1951 - Boshof, Egon: Die Salier. Verlag W. Kohlhammer Stuttgart Berlin Köln 1987, Seite 44,64,69,93,101,104,267 - Boshoff, Egon: Lothringen, Frankreich und das Reich in der Regierungszeit Heinrichs III. in: Rheinische Vierteljahresblätter 42 (1978), Seite 63-127 - Brandenburg Erich: Die Nachkommen Karls des Großen Verlag Degener & Co Neustadt an der Aisch 1998 Tafel 33 Seite 66 - Bresslau, Harry: Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Konrad II. Verlag von Duncker & Humblot Leipzig 1879 Band I Seite 11,17,20,31,33,37,39,112,113 N.1/Band II Seite 73,77,88,108,227 N.2,255 N.2,268,281,350,410,417,434,483,526 - Die Salier und das Reich, hg. Stefan Weinfurter, Jan Thorbecke Verlag 1991, Band I Seite 259,263,377,387,395,398,402,406,418-420,430,436-438,442, 444,446-448,457-459,461,469,473/Band II Seite 2,6,312/Band III Seite 506 - Erkens, Franz-Reiner: Konrad II. Herrschaft und Reich des ersten Salierkaisers. Verlag Friedrich Puset Regensburg 1998, Seite 38,54,57,72,132,134,163 - Giesebrecht Wilhelm von: Geschichte der deutschen Kaiserzeit., Mundus Verlag 2000 Band 2 Seite 115,190,204,206,209,210,216,217,218,253,298,312,250,351,360 -
    Glocker Winfrid: Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik. Böhlau Verlag Köln Wien 1989 Seite 311 - Hirsch, Siegfried: Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Heinrich II. Verlag von Duncker & Humblot Berlin 1864 Seite Band I Seite 332,334 N. 2/Band III Seite 264,357 -
    Hlawitschka, Eduard: Konradiner-Genealogie, unstatthafte Verwandtenehen und spätottonisch-frühsalische Thronbesetzungspraxis. Ein Rückblick auf 25 Jahre Forschungsdisput. Hahnsche Buchhandlung Hannover 2003 Seite 95 - Kienast Walter: Der Herzogstitel in Deutschland und Frankreich (9. bis 12. Jahrhundert). R. Oldenbourg Verlag München - Wien 1968 - Lampert von Hersfeld: Annales/Annalen Wissenschaftliche Buchgemeinschaft Darmstadt 2000 Seite 42,44 -
    Mohr Walter: Geschichte des Herzogtums Lothringen. Geschichte des Herzogtums Groß-Lothringen (900-1048) Verlag "Die Mitte" Saarbrücken 1974 Band I Seite 74-85 - Renn, Heinz: Das erste Luxemburger Grafenhaus (963-1136) (Rheinisches Archiv 39), Bonn 1941 Seite 40 - Schnith Karl Rudolf: Mittelalterliche Herrscher in Lebensbildern. Von den Karolingern zu den Staufern. Verlag Styria Graz Wien Köln 1990 Seite 175,189,197 - Schulze Hans K.: Das Reich und die Deutschen. Hegemoniales Kaisertum. Ottonen und Salier. Siedler Verlag, Seite 347,376,383 - Steindorff, Ernst: Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Heinrich III., Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 1963 Band I Seite 39,43,48,51,88,102,105,201,217,227,291,422,427 N.2,525/Band II 107 N.5,275 N.1 - Thiele, Andreas: Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band I, Teilband 1, R. G. Fischer Verlag Frankfurt/Main 1993 Tafel 51 - Trillmich Werner: Kaiser Konrad II. und seine Zeit. Europa Union Verlag Bonn 1991 Seite 289,370 - Wipos Leben Konrads II. - Werner, Matthias: Der Herzog von Lothringen in salischer Zeit, in Die Salier und das Reich Band 1 Seite 367-475, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1992 - Wolfram, Herwig: Konrad II. 990-1039. Kaiser dreier Reiche. C.H. Beck'sche Verlagsbuchhandlung München 2000 Seite 75,92,196,198,201,260,262, 290,322,342 -

    Mohr Walter: Band I Seite 74-83, "Geschichte des Herzogtums Lothringen"

    Herzog Gozelos Stellungsnahme für Konrad den Jüngeren bei der Königswahl von 1024 ist wohl daraus zu erklären, dass Konrad der Ältere ehedem den Grafen Lambert von Löwen in dessen Kampf gegen Gozelos Bruder Gottfried unterstützt hatte [526 Wagner, Wahl Konrads 53f.; Parisot, Origines 409ff. Dieser wendet sich gegen die These von Bresslau, Harry, Jahrbücher des deutschen Reiches unter Konrad II., Berlin 1879/1884 (Neudruck Berlin 1967), Band I, 11ff., wonach Fragen der kirchlichen Reformbewegung ausschlaggebend für die Gruppierungen bei der Wahl gewesen seien.].
    In der Darstellung der Bistumschronik von Cambrai ergibt sich indes ein etwas anderes Bild. Hier steht als Gegner der Königserhebung Konrads des Älteren durchaus Herzog Gozelo von Nieder-Lothringen voran, wobei es allerdings zweifelhaft ist, ob er in Kamba anwesend war [530 Vgl. Bresslau, Jbb I,20; Parisot, Origines 415.].
    Man muß demnach die führende Rolle beim Widerstand gegen die Königswahl wohl Herzog Gozelo zuschreiben, er hat dann Herzog Dietrich von Ober-Lothringen zu aktivem Handeln aufgerufen. Gozelo verhandelte auch mit den lothringischen Bischöfen, und zwar mit Ausnahme der von Trier, Metz und Toul mit Erfolg [532 Über die mit diesen Verhandlungen zusammenhängenden Probleme braucht hier nicht gehandelt zu werden, vgl. Parisot, Origines 412 Anm. 4 mit der dort verzeichneten Literatur.]. Es kam zu einem Bündnis mit der Verpflichtung, mit dem neuen König nur nach vorheriger Zustimmung des Herzogs Verbindung aufzunehmen. Diesem Bunde gehörten auch Herzog Dietrich und der Graf von Hennegau an [533 Gesta Epp. Camerac. III, 50. Bresslau, Jbbb I, 31ff.].
    Die lothringischen Bischöfe hatten sich schon im September 1024 dem König unterworfen. Ihrerseits knüpfte die lothringische Opposition Verbindung zu dem Aufstand Herzog Ernsts von Schwaben gegen den König [538 Wipo cap. 10. Parisot, Origines 422 hat diese Stelle übersehen.], wobei anscheinend auch eine Verstimmung zwischen dem König und Konrad dem Jüngeren eine Rolle spielte. Die äußerliche Gefährlichkeit dieser Verbindungen erwies sich indes in Wirklichkeit als nicht so groß. Vor allem zerbröckelte die Opposition in Italien. Von französischer Seite kam es allerdings zu einer militärischen Aktion, König Robert erschien Mitte 1025 vor Metz, dessen Bischof ja zu König KONRAD hielt, gab aber das Unternehmen auf, sobald dieser mit Truppen ankam [539 Die betreffenden Quellen veröffentlicht bei Daville, Ann. de l'est 14, 75f. Dazu Parisot, Origines 423.]. Danach hat man in Lothringen den weiteren Widerstand für unnütz gehalten. Es wird uns von einer Versammlung der lothringischen Großen im November 1025 in Aachen berichtet, einberufen durch den lothringischen Pfalzgrafen Ezzo [540 Fund. Monast. Brunsw. cap. 10. Diese Quelle ist allerdings wenig zuverlässig.]. Sollte dies stimmen, dann wäre es möglich, daß sich Ezzo hier um die Beilegung des Konflikets bemüht hat. Zu Weihnachten 1025 erschienen dann in Aachen, wohin KONRAD II. gekommen war, die Herzöge Gozelo und Dietrich, erkannten den König an und huldigten ihm [541
    Gesta Epp. Camerac. III, 50. Bresslau, Jbb I, 111f., hier auch die Zurückweisung der Annahme von Giesebrecht, Kaiserzeit II, 237, Gozelo sei durch Versprechen der Nachfolge in Ober-Lothringen gewonnen worden.].
    Was nun den Quellenbericht Laurentius von Lüttich betrifft, der äußerlich den stärksten Beweis für die These Friedrichs III. darstellt, bietet er eine völlig verwirrte Vorstellung über die Ereignisse. Da heißt es also, Herzog Gottfried, der Sohn Gozelos, habe gegen Kaiser HEINRICH II. revoltiert, in Wirklichkeit geschah das im Jahre 1044 unter HEINRICH III. und kann in gar keiner Weise mit den zwanziger Jahren in Verbindung gebarcht werden. Des weiteren wird gesagt, Gottfried habe mit seinem Vater Gozelo gemeinsam das Herzogtum Ober-Lothringen innegehabt, das die beiden nach dem Tode des Herzogs Dietrich von Bar erhalten hätten. Nach dem Tode Herzog Dietrichs können weder Gozilo noch Gottfried das Herzogtum Ober-Lothringen erhalten haben, denn urkundlich ist in jedem Falle nach Dietrich noch ein Herzog Friedrich gesichert. Schließlich im Jahre 1033 nur Gozelo das Herzogtum erhalten [549 Sigebert, Chron. 1034.].
    Der Kaiser gab 1033 das Herzogtum Ober-Lothringen an Herzog Gozelo von Nieder-Lothringen [567 Sigebert, Chron. 1034.], der übrigens als weit entfernt Verwandter einen Anspruch hätte erheben können. Man kann nicht erkennen, ob diese Faktor bei der Regelung der Nachfolge berücksichtigt wurde, es kam dem Kaiser wohl darauf an, angesichts der weiter bestehenden Bedrohung Lothringens durch den Grafen Odo von der Champagne hier die Möglichkeiten für einen wirksamen Widerstand zu schaffen, und das schien doch durch die Vereinigung von Ober- und Nieder-Lothringen gegeben. Außerdem benötigte KONRAD wegen seiner eigenen Nachfolge im Königreich Burgund, in der ihm Odo als Gegner gegenüberstand, eine Zusammenfassung möglichst vieler Kräfte, um zu seinen Gunsten in diesem Sinne zu wirken. Dem diente auch ein mit dem französischen König im Mai 1033 abgeschlossenen Bündnis. Bei den Verhandlungen war auch Herzog Gozelo zugegen.
    Damit setzte ein kurzes Zwischenspiel der Wiedervereinigung ganz Lothringens ein [569 Vgl. zum Beispiel die Foermulierung: ducatum Lotharingensis regni duce Gozilone tenente, Mittelrheinische Urkundenbücher I, Nr. 306.]. Zunächst stand für das Land die burgundische Frage im Vordergrund. Nachdem der Kaiser im Winter 1032/33 zum burgundischen König gekrönt worden war, begann Graf Odo im Frühjahr 1033 mit einer Gegenaktion in Lothringen. Sie richtete sich in der Hauptsache gegen das Bistum Toul, dessen Gebiet ausgiebig geplündert wurde. Darauf folgte im August eine Gegenaktion des Kaisers. Da auch der französische König gegen Odo vorging, hat sich dieser unterworfen. Allerdings war das nicht ehrlich gemeint, denn er begann bald wieder mit Plünderungen im lothringischen Gebiet [570 Chron. S. Michaelis in Pago Vird. cap. 28-30. Landberger, Odo 53f.; Bresslau, Jbb II, 103.]. Im Juni 1034 erfolgte dann noch eine Aktion des Kaisers gegen burgundisches Gebiet, soweit es sich noch im Besitz Odos befand, unterstützt von Süden her durch ein italienisches Heer. Odo zog es angesichts der Übermacht vor, Burgund zu verlassen.
    Er hielt dann im Jahre 1037 nochmals die Gelegenheit für seine Ansprüche günstig, als der Kaiser mit dem Erzbischof von Mailand in einen schweren Konflikt geriet. Odo zog zunächst wiederum in einem Plünderungszug gegen das Bistum Toul. Etwa gleichzeitig wandte sich Erzbischof Aribert von Mailand an ihn, um mit ihm ein Bündnis gegen den Kaiser zu schließen. Von italienischer Seite wurden Odo die lombardische Königskrone und die Kaiserkrone angeboten [571 Landsberger, Odo 55 f.; Bresslau, Jbb II, 256 ff.]. Er ging auch auf dieses Angebot ein. Seinen Angriff im Herbst 1037 richtete er jedoch wiederum gegen Lothringen [572 Bresslau, Jbb II, 267ff.], und zwar gegen die lothringische Grenzfestung Bar [573 Rudolfus Glaber, Hist. III, 9; Anna. Hildesh. 1037. Bressalu, Jbb II, 268.]. Gegen ihn zogen Herzog Gozelo von Lothringen, sein Sohn Gottfried, Graf von Verdun, Graf Gerhard von Elsaß und Graf Albert von Namur mit Unterstützung der Bischöfe von Lüttich und Metz aus [574 Bresslau, Jbb II, 269 ff.]. Bei Bar kam es am 15. November 1037 zur Schlacht, in der Odo besiegt wurde. Auf der Flucht ist er umgekommen [575 Hermann von Rreichenau 1037; Annal. Altah. 1038; Ann. Hildesh. 1037; Sigebert, Chron.1036,1037.].
    Man hat angenommen, daß Gozelo zur damaligen Zeit Lothringen wieder geteilt habe und seinen Sohn Gottfried als eine Art Unter-Herzog über Ober-Lothringen gesetzt habe [576 Jaerschkerski, Godfried 13; Steindorff, Ernst, Jahrbücher des deutschen Reichs unter Heinrich III., 2. unveränderte Auflage Darmstadt 1963 (1. Auflage 1874), Band I, 53. Die Annahme stützt sich auf die Eintragung: Godefrido duce im Testamant des Propstes Adalbero von St. Paulin in Trier vom 12. November 1036. Bresslau, Jbb II, 53 Anm. 1 betrachtet dieses Testament als Fälschung. Neuerdings ebenso Heyen, Franz Joseph, Adalbero von Luxemburg, Propst von St. Paulin/Trier vor 993 bis nach 1037, Archiv für mittelrheinische Kirchengeschichte 21 (1969), Seite 15ff. Vgl. auch Dupreel, Eugene, Histoire critique de Godefroid le Barbu, duc de Lotharingie, Marquis sde Toscane, Uccle 1904, Seite 10 f. Zur Person Gottfrieds Glaesener, Henri, les demeles de Godefroid le Barbu avec Henri III et l'eveque Wazon, Rev. d'Hist. Eccles. 40 (1944/45), Seite 141 ff.]. Von einer solchen ausdrücklichen Teilung kann man jedoch nicht sprechen, die einzige Quelle, aus der man allenfalls so etwas schließen könnte, die Annalen von Altaich, drücken sich sehr unbestimmt aus: Gozelo habe zwei Herzogtümer besessen, von denen eines noch zu seinen Lebzeiten seinem Sohn Gottfried übertragen worden sei, während er das andere bis zu seinem Lebesnende behalten habe. Für eine wirkliche Teilung wäre Gozelo auch nicht zuständig gewesen.
    So finden wir denn auch noch für das Jahr 1038 seine Unterschrift unter einer für Trier, also das oberlothringischen Gebet bestimmten Urkunde. Als sicher ergibt sich erst eine spätere Mitbelehnung Gottfrieds mit dem Herzogtum Lothringen, lediglich weiß man nicht, ob das durch KONRAD II. oder HEINRICH III. geschehen ist. Einen festen Anhaltspunkt bieten uns zwei Urkunden aus den Jahren 1040 und 1041 für niederlothringisches Gebiet, in denen als Intervenienten die Herzöge Gozelo und Gottfried genannt sind, somit also zweifelsfrei Gottfried als seinem Vater assoziierter Herzog zu erkennen ist [579 ducum autem Gothelonis et Godefridi. MG DD H III, Nr. 52 vom 5. Juni 1040. amborum ducum Gozelonis filiique sui Gotefridi. MG DD H III, Nr. 74 vom 15. Februar 1041. Ähnlich MG DD H III, Nr. 80 vom 3. Juni 1041. Jaerschkerski, Godfried 13; Bresslau, Jbb II, 269 Anm. 1. Die Mitbelehnung kann natürlich von KONRAD II. als Belohnung für reichstreues Verhalten Gozelos und seines Sohnes nach seiner Rückkehr aus Italien 1038 durchgeführt worden sein. Dupreel, Godefroid 13 ff. möchte die Einweisung Gottfrieds lieber HEINRICH III. zuweisen. Wir werden später sehen, daß eher vielleicht KONRAD II. in Frage kommt.]. Danach muß seine Stellung als die eines Mit-Herzogs im Sinne einer Sicherung der Nachfolge im gesamten Herzogtum Lothringen verstanden werden [580 Dieser Schluß ergibt sich auch durch den Sprachgebrauch in der Chron. Hermanns von Reichenau, der bei der Meldung vom Tode Gozelos im Jahre 1044 ihn dux Lotharingorum nennt, während er dessen Vater zum Jahre 1017 als dux partis Lotharingorum bezeichnet und den gleichen Ausdruck zum Jahre 1011 für Herzog Dietrich von Ober-Lothringen anwendet.].
    Lothringen ist also ungeteilt geblieben. In diesen Zustand der Regelung eines Mit-Herzogs ist zu einem uns unbekannten Zeitpunkt eine Änderung eingetreten, die wir erst aus den Berichten über den Tod Gozelos im April 1044 erkennen können. Irgendwie hatte HEINRICH III. seine Meinung über Gottfried geändert und begünstigte jetzt dessen Bruder Gozelo, obwohl dieser zur Übernahme eines Amtes kaum befähigt war. Ungewiß ist nur, in welchem Maße dieser Gozelo II. bevorzugt wurde, nämlich ob er das ganze Herzogtum Lothringen erhielt [581 Gozzilo dux Lotharingorum moriens Gozzilini filio, quamvis ignavo, ducatum suum a rege Heinrico promissum relinquere disposuit. Hermann von Reichenau Chron. 1044. Da Hermann sonst von pars Lotharingorum spricht (vgl. Anm. 580) muß man annehmen, daß es hier um das gesamte Herzogtum Lothringen ging. Darauf deuten auch seine weiteren Worte: Sed alter filius Gotefridus, lam dudum dux, cum ducatum fratri debitum contra fas a rege sibi obtinere nequelvisset, iusiurandum fidemque postponens rebellare pio regi praesumit. Da nur von einem einzigen Herzogtum die Rede ist, kann damit nur das Herzogtum Lothringen gemeint sein, in dem Gottfried als Mit-Herzog seines Vaterrs bereits Herzog gewesen war.] oder lediglich einen Teil, in dem man Nieder-Lothringen erblicken wollte [582 quem alteri filio Gozziloni, defuncto patre, rex dare voluit. Anna. Altah. 1044.]. Die Wahrscheinlichkeit spricht dafür, daß HEINRICH III. ganz Lothringen an Gozelo II. übertragen wollte [583 In den Ann. Leod. 1044 findet sich die Bemerkung: Gotzelo dux obiit, Godifridus filuis eius, privatus paterno iure, rebellet. Gozelo II. ist dabei nicht erwähnt. Ganz in ähnlichem Sinne schreibt Lampert von Hersfeld, Anm. 1044: Gozelo dux Lutheringorum obiit, cuius filius Gotefrdus, nobilissimae indolis iuvenis atque in re militari admodum exercitatus, quia ducatum patris non potuit obtinere, arma contra rem publicam corripuit. Allerdings verbindet er damit sofort die Ernennung Adalberts, was in dieser Form nicht stimmt.], was noch durch die nachfolgenden Ereignisse erhärtet wird.



    Werner, Matthias: Band I Seite 387,398,418-420,436-438,446-448,461, "Der Herzog von Lothringen in salischer Zeit" in Die Salier und das Reich

    Wenig erfahren wir über die Stellung der Grafen. Graf Reginar V. von Hennegau und Graf Albert II. von Namur, die 1018 beziehunsweise 1037 als einzige niederlothringischen Grafen im Heer Gottfrieds I. beziehungsweise Gozelos I. genannt werden, standen durch Heiratsbeziehungen mit den Herzögen in verwandtschaftlicher Verbindung [127 Vgl. dazu unten Seite 447 mit Anm. 435 und 439.]. Eine vasallitische Bindung der Grafen an den Herzog , die, wie in Schwaben, die Heerfolge begründet hätte, ist in Lothringen nicht bezeugt [128 Vgl. Maurer, Herzog (wie Anm. 18), Seite 147ff.; die einzige, allerdings nicht vergleichbare Ausnahme ist die 1071-1076 währende Lehnsbindung des Grafen von Hennegau als Aftervasall des Bischofs von Lüttich an Herzog Gottfried den Buckligen, vgl. dazu unten Seite 426 ff.]. Auch gibt es keinen Hinweis darauf, daß die Großen seines Landes über die genannten Situationen hinaus zur Heerfolge zwingen konnte - hierzu reichte seine bloße Stellung als Herzog nicht aus.
    Hatte HEINRICH II. entgegen seiner Politik der Schwächung und Unterordnung der Herzogsgewalten 1012 das Herzogtum in Nieder-Lothringen erst auf Drängen der Bischöfe von Cambrai und Lüttich in einer Phase äußerer und innerer Gefährdung dieses Raums wieder eingerichtet, so gelang es der neuen Herzogsfamilie der Grafen von Verdun, bereits in der ersten Generation und noch unter HEINRICH II. 1023 die Erblichkeit des Amtes zu erreichen - Gozelo I. (1023-1044) folgte seinem söhnelosen Bruder Gottfried I. nach. Ein Jahrzehnt später, 1033, in einer für Lothringen äußerst gefärlichen Situation, konnte Gozelo das oberlothringische Herzogtum hinzuerwerben [185 Nach dem erbenlosen Tod Friedrichs von Ober-Lothringen und damit dem Aussterben des oberlothringischen Herzogshauses in männlicher Linie und bei der anhaltenden Bedrohung Ober-Lothringens durch Graf Odo von der Champagne versprach die Vereinigung beider Herzogtümer unter Gozelo I. den besten Schutz, vgl. Mohr, Lothringen 1 (wie Anm. 13), Seite 80f., und Boshof, Ottonen- und frühe Salierzeit (wie Anm. 1), Seite 42. Die Erklärung Sigeberts von Genmbloux ad a. 1034, MGH SS 6, Seite 357: quia mares filios non habebat (sc. Herzog Friedrich) quibus ducatus competeret, zeigt das Vorherrschen erbrechtlicher Vorstellungen.]. Die Herzogsfamilie, durch ihre Stammgüter in den südlichen Ardennen und an der oberen Maas und ihre Machtpositionen im Nordwesten Nieder-Lothringens wie kaum eine andere Adelsfamilie dieses Raumes zur Beherrschung beider Lothringen prädestiniert und durch den Sieg in der Schlacht von Bar 1037 in höchstem Ansehen stehend [186 Zu den Stammgütern der Familie als günstiger Ausgangsposition zum Ausgriff auf die beiden Lothringen vgl. unten Seite 463 mit Anm. 512; zur Rühmung Gozelos und seines Sohnes Gottfrieds des Bärtigen nach dem Sieg von Bar vgl. oben Seite 378 mit Anm. 72.], erlangte mit dem Doppelherzogtum eine Machtstellung, deren überragendes Gewicht noch Jahrzehnte später in den Worten Sigeberts von Gembloux anklingt: Gothelo dux impetrato ab imperatore etiam Mosellanorum ducatu in Lotharingia potentius principatur [187 Sigeberti Gembl. Chronica ad a. 1034, MGH SS 6, Seite 357.].
    Die Vereinigung beider Herzogtümer in einer Hand verlieh dem Spannungsverhältnis zwischen Erbrecht und Amtscharakter eine neue Dimension: Gozelo I. beabsichtigte offenbar, die beiden Dukate auf Dauer in Personalunion zu verbinden und sie auf dem Erbwege seinem Sohn Gottfried dem Bärtigen zu übertragen. Spätestens seit 1040 teilte er aber die Herzogsherrschaft mit Gottfried [188 Am deutlichsten hierzu die Annales Altahenses ad a. 1044 (wie Anm. 104), Seite 34: Duos enim ducatus totidemque filios habuerat (sc. Gozelo I.), quorum alteri Godefrido ducatum unum, dum viveret ipse, tradi permiserat, alterum usque ad finem vitae sibi retinuit, quem alteri filio Gozziloni, defuncto patre rex dare voluit. Wie Boshof, Lothringen (wie Anm. 13), Seite 67 ff. mit Anm. 16, zeigen konnte, setzen sichere Belege für Gottfrieds Herzogsstellung erst 1040 ein, wenngleich Gottfried bereits seit 1026 in verantwortlicher Position neben seinem Vater begegnet. Bei dem genannten Dukat Gottfrieds handelte es sich zwar um Ober-Lothringen, faktisch aber umfaßte Gottfrieds Kompetenzbereich vor 1044 ganz Lothringen, so daß er eher die Stellung eines Mit-Herzogs neben seinem Vater einahm, vgl. Boshof, ebd., Seite 68, und Mohr, Lothringen 1 (wie Anm. 13), Seite 81ff.], der von HEINRICH III. noch zu Lebzeiten seines Vaters als Inhaber des oberlothringischen Dukats anerkannt wurde [189 Vgl. MGH DD H III. 52 (1040 VI 5), 74 (1041 II 15) und 80 (1041 VI 3), in denen Gozelo I. und Gottfried jeweils nebeneinander als duces bezeichnet werden; zu Gottfrieds rechtlicher Stellung als Herzog von Ober-Lothringen und seiner faktischen Position als Mit-Herzog in Gesamt-Lothringen vgl. die vorige Anmerkung.]. Die Quellen lassen nicht mit letzter Klarheit erkennen, welche Vereinbarungen mit HEINRICH III. vorausgegangen waren und möglicherweise vor Gozelos Tod 1044 noch folgten. Die größte Wahrscheinlichkeit spricht dafür, daß im Zusammenhang mit der Huldigung Gozelos im Juli 1039 ein Kompromiß in der Weise erzielt wurde, daß HEINRICH III. Gozelo die Erblichkeit beider Lothringen zusagte, dieser aber darauf verzichten mußte, das Doppelherzogtum ungeteilt an Gottfried zu vererben [190 Die zweite zentrale Quelle neben dem Anm. 188 zitierten Bericht der Annales Altahenses ist die Chronik Hermanns von Reichenau ad. a.1044, MGHSS 5, Seite 124: Gozzilo dux Lothringorum moriens, Gozziloni filio, quamvis ignavo, ducatum suum a rege Heinrico promissum relinquere disposuit. Sed alter filius eius Gotefridus, iam dudum dux, cum ducatum fratri debitum contra fas a rege sibi obtinere nequivisset, iusiurandum postponens, rebellare pio regi praesumit. Boshof, Lothringen (wie Anm. 13), Seite 65f, stellt überzeugend heraus, daß beide Quellen sehr stark den aktiven Anteil HEINRICHS III. betonen und interpretiert den ersten Satz Hermanns in der Weise, "daß Gozelo eine vom König gewollte Lösung kurz vor seinem Tode akzeptierte". Vielleicht läßt sich diese Argumentation weiter durch den Hinweis darauf abstützen, daß die Annales Altahenses mit den Worten Godefrido ducatum unum, dum viveret ipse, tradi permiserat (sc. Gozelo I.), alterum ... sibi retinuit, eher ein Zugeständnis Gozelos I. als HEINRICHS III. signalisieren. Nimmt man hinzu, daß es HEINRICH III. war, der nach dem Bericht Hermanns Gozelo II. ausdrücklich den zweiten Dukat seines Vatesr versprochen hatte und sich dementsrechend nach dem Bericht der Ann. Altahenses für dessen Übertragung an Gozelo einsetzte (rex dare voluit), dann spricht viles dafür, daß "Gozelo I. ... selbst nicht an die Teilung des Herzogtums gedacht hat", Boshof, ebd., Seite 66, HEINRICH III. diese aber umso entschiedener betrieb und durchsetzen konnte. Hierbei handelet es sich nach dem Verständnis der Zeitgenossen, wie die zitierten Texte zeigen, nicht um die Erbteilung eines Herzogtums, sondern je eines der beiden Herzogtümer sollte auf dem Erbwege an die beiden erbberechtigten Söhne Gozelos gelangen. Als Zeitpunkt für diesen Kompromiß liegt die Huldigung Gozelos I. im Juli 1039 bei der Inthronisation HEINRICHS III. in Aachen nahe, die nach den Gesta epp. Cam. III, 5, MGH SS 7, Seite 487, der dux Gothilo ... aliquantulum denegare disposuerat, und die für HEINRICHS Herrschaftsantritt in Lothringen von entscheidender Bedeutung war; vgl. R. Schmidt, Königsumritt und Huldigung in ottonisch-salischer Zeit, in: Vorträge und Forschungen 6, Konstanz/Stuttgart 1961 Seite 218ff., der in diesem Zusammenhang ebenso wie die Erblichkeit beider lothringischer Herzogtümer bzw. die Herzogserhebung Gottfrieds für wahrscheinlich hält. Kombiniert man die obigen Quellenzeugnisse mit Gottfrieds erstem Herzogsbeleg im Juni 1040, so spricht viel dafür, daß Gozelo I. auf die ersonalunion beider Herzogtümer bereits 1039 verzichtete und hierfür die Erblichkeit der beiden Dukate zugesagt erhielt. Daß diese Regelung den Absichten Gozelos I. zuwiderlief, spiegelt sich unter anderem in der Bemerkung der Annales Leodienses ad a. 1040, MGH SS 4, Seite 19: Godefridus ... privatus paterno iure rebellat wider, vgl. dazu Boshof, ebd. Seite 69f.]. Obgleich HEINRICH III. damit diejenige Regelung erreichte, die dem Königtum die größeren Einflußmöglichkeiten beließ, mußte er doch eine massive Stärkung des erbrechtlichen Prinzips zugestehen [191 So auch Boshof, Lothringen (wie Anm. 13), Seite 66.].
    Von Gottfrieds I. Brüdern war Hermann (nach 997-1025/29) dem Vater als Erbe in der spätestens 991 eingerichteten Grenzgrafschaft Eename gefolgt, während Gozelo - entgegen den jüngst erhobenen Bedenken - um oder vor 1008 mit der neugeschaffenen Grafschaft beziehungsweise Mark Antwerpen belehnt wurde, die weite Teile des alten Toxandrien umfaßte [291 Die spätestens seit Franz-Reinhold, Marken (wie Anm. 83), Seite 252, vorherrschende Auffassung, die Mark Antwerpen sei um oder kurz nach 1000 von OTTO III. oder HEINRICH II. eingerichtet und dem späteren Herzog Gozelo I. übertragen worden, so zuletzt Nonn, Pagus (wie ANm. 15), Seite 218, und Linssen, Lotharingien (wie Anm. 13), Seite 30f., wurde sowohl was den Zeitpunkt der Markengründung wie den Inhaber anbetrifft, von Boshof, Lothringen (wie Anm. 13), Seite 79ff., und ihm folgend Grosse, Utrecht (wie Anm. 17), Seite 158, in Frage gestellt. Die Bedenken stützen sich vor allem darauf, daß Antwerpen erst bei der Übertragung an Gottfried von Bouillon 1076 unzweifelhaft als Mark und in der Familie von Verdun bezeugt ist. Die von der bisherigen Forschung fast durchweg auf Gozelo I. bezogene und als Kernbeleg gewertete Angabe in MGH SS H II. 186 von 1008 September 12): in comitatu vero Gotizonis qui Antwerf dicitur, ist nach Boshof, ebd.; Seite 890, für eine Markgrafenstellung Gozelos auszuschneiden, da "mit Gotizo ... nicht Gozelo, sondern allenfalls - wenn wir den Namen Gotizo als Kurzform des Namens Gottfried verstehen - Gottfried, der ...Bruder Gozelos I., seit etwa 1012 Herzog von Nieder-Lothringen, gemeint sein" kann. Dieses namenkundliche Argument entfällt jedoch, da Gozelos I. Enkelin Ida von Boulogne in einer Original-Urkunde von 1096 unzweideutig von Gozelo I. als aui mei archionis Godezonis spricht, Gysselling/Koch, Diplomata Belgica I (wie Anm. 270), Nr. 225; Seite 376. Da Herzog Gozelo I. 1012/23 in dem benachbarten Teisterbant als marchio Gozelo neben seinem Bruder Herzog Gottfried bezeugt ist, vgl. Anm. 169, steht eine Personenidentität mit dem Inhaber der Grafschaft Antwerpen außer Frage. Mit Boshof, ebd., Seite 80, Anm. 73, ist allerdings zu fragen, ob hier der Titel marchio in verfassungsrechtlich präziser Bedeutung verwandt wurde. An der Tatsache, daß der nach dem Andouerpis castro, Gysseling/Koch, ebd., Nr. 138, Seite 242 (980), benannte comitatus .. qui Antwerf dicitur bzw. comitatus Anduuerpensis, ebd. Nr. 140 Seite 249 (1019/30), eine offenbar neue, auf Kosten der älteren Grafschaft in Brabant und Toxandrien gegründete Grenzgrafschaft mit besonderen militärischen Funktionen war, ist jedoch kaum zu zweifeln.]. Zusammen mit dem Machtzentrum um um Verdun und Bouillon verhalf diese Konzentration von Grafschaften im Westen und Norden der landfremden Herzogsfamilie zweifellos zu einem Übergewicht gegenüber den einheimischen Kräften und machte sie zum bedeutenden weltlichen Machtfaktor im Gebiet zwischen Schelde und Maas - Bezeichnungen wie dux de Enham beziehungsweise dux Godefridus dictus Eihamensis (für Gottfried den Gefangenen) und sedes principalis ducatus regni Lotharici (für Eename) spiegeln als spätere Reminiszenz die Bedeutung der Grafschaften im Nordwesten für die Herzogsgewalt zutreffend wider.
    Statt den Herzögen den weiteren Ausbau dieser gräflichen Machtpositionen zu ermöglichen, schränkten HEINRICH II. und KONRAD II. die Grafschaftsrechte des Herzogs bereits mit dem ersten Herzogswechsel 1023 empfindlich ein: Wohl konnte Gottfrieds Nachfolger und Bruder Gozelo I. die Mark Antwerpen auch nach seiner Herzogserhebung behalten [293 Auch hier ist einzuräumen, daß es nach dem Anm. 169 zitierten Zeugnis von 1012/23 keinen weiteren direkten Beleg mehr für Gozelo als Inhaber der Grafschaft bzw. Markgrafschaft nach 1023 weiter innehatte, ist aber aus deren weiterer Geschichte deutlich zu erschließen, vgl. Anm. 299.], es gelang ihm aber nur mit Mühe und nur teilweise, die Grafschaften seines Bruders zu übernehmen. Die Grafschaft Teiserbant ging 1026 durch Schenkung KONRADS II. definitiv an das Bistum Utrecht über, und die Grafschaft Drenthe, die HEINRICH II. 1024 - wenige Monate nach Gottfrieds Tod - an Utrecht übertragen hatte, vermochte Gozelo nur unter größten Schwierigkeiten und sehr wahrscheinlich als eine der Bedingungen seines Ausgleichs mit KONRAD II. 1025 für sich gewinnen - ein deutlicher Hinweis darauf, wie sehr dem Herzog an der Wahrung der Grafschafstrechte im Norden des Herzogtums lag [296 Zu Gozelo I. als Inhaber der Grafschaft Drenthe vgl. unten Anm. 298. Wenige Monate, nachdem sich ihm der Utrechter Bischof Ende Februar 1025 angeschlossen hatte, vgl. J.F. Böhmer/H.Appelt, Regesta Imperii, 1,1: Die Regesten des Kaiserreiches unter Konrad II. 1024-1039, Graz 1951, Nr. 20b, wiederholte KONRAD II. im Juli 1025 die Schenkung der Grafschaft Drenthe durch HEINRICH II. an Utrecht vom Januar 1024, MGH D K II. 43. Die Tatsache, daß der Utrechter Bischof auf der Bestätigung dieser Schenkung bestand und die Grafschaft dennoch an Herzog Gozelo überging, zeigt, wie umstritten die Grafschaft, in die der Utrechter Bischof bereits einen eigenen Grafen eingesetzt hatte, vgl. MGH D K II. 44, in den Jahren 1024/25 zwischen dem Bischof und dem Herzog war - ein Sachverhalt, der am ehesten auf Erbansprüche schließen läßt, die von Gottfried I. als Inhaber der Grafschaft herrührten und gegen die sich der Utrechter Bischof abzusichern versuchte. Gozelo I. unterwarf sich an Weihnachten KONRAD II. und erkannte ihn an, Böhmer/Appelt, ebd., Nr. 48a. Es ist sehr wahrscheinlich, daß er bei dieser Gelegenheit die Grafschaft Drenthe verliehen erhielt; so bereits Vanderkindere, La formation 2 (wie Anm. 287), Seite 313.]. Dies umso mehr, als in eben diesen Jahren die Grenzgrafschaft Eaname durch den Eintritt Graf Hermanns in das Kloster St. Vanne in Verdun 1025 an seinen Schwiegersohn Graf Reginar V. von Hennegau überging und damit den unmittelbaren Einfluß der Herzogsfamilie entglitt [298 MGH D H III. 152: comitatum qui post obitum Gozlini ducis nostre diocioni in Thrente visus est subiacere (1046 Mai 22). Die Übertragung erfolgte im Zusammenhang der Neuregelung der lothringischen Verhältnisse, bei der HEINRICH III. Friedrich von Luxemburg als Herzog von Nieder-Lothringen einsetzte und dem kurz zuvor mit ihm versöhnten Gottfried dem Bärtigen das Herzogtum Ober-Lothringen restituierte, und war zweifellos ein Teil dieser Neuregelung. Gegenüber der älteren Forschung, die diese Nachricht auf Herzog Gozelo II. von Nieder-Lothringen bezogen hatte, so zuletzt W. Ehbrecht, Landesherrschaft und Klosterwesen im ostfriesischen Fivelgo (970-1290) (Veröffentlichungen der Historischen Kommission Westfalens, Reihe 22, Heft 13), Münster 1973, Seite 41, macht Boshof, Lothringen (wie Anm. 13), Seite 85ff., in Anschluß an Mohr, Lothringen 1 (wie Anm 13), Seite 84f, wahrscheinlich, daß mit Gozlinus der am 19.4.1044 gestorbene Gozelo I. gemeint sein muß. Zeitpunkt und Anlaß der Übertragung an Utrecht legen die Verutung nahe, daß die Söhen Gozelos I. bis dahin Erbansprüche auf die Grafschaft Drenthe erhoben. Mit aller Deutlichkeit geht aus dem Wortlaut der Urkunde und den 1046 getroffenen Regelungen hervor, daß HEINRICH III. ein Erbrecht nicht anerkannte und keinerlei rechtliche Verbindung zwischen der Grafschaft und dem niederlothringischen Herzogsamt sah.].
    Die in Kamba zur Wahl erschienen Ober-Lothringer verließen unter Herzog Friedrich den Wahlort in Opposition. Herzog Gozelo von Nieder-Lothringen, der der Wahl ferngeblieben war [379 So überzeugend Bresslau, Jahrbücher 1 (wie Anm 99), Seite 20, Anm. 3.] und, mit Ausnahme des Kölner Erzbischofs und des Pfalzgrafen Ezzo, eine Teilnahme der Großen seines Dukats an den Vorgängen in Kamba hatte verhindern können [380 Zur Rolle Erzbischof Pilgrims von Köln bei den Ereignissen von 1024 vgl. E. Boshoff, Köln, Mainz, Trier - Die Auseinandersetzung um die Spitzenstellung im deutschen Episkopat in ottonisch-salischer Zeit, in: Jahrbücher des Kölnischen Geschichtsvereins 49, 1978, Seite 36f.; zur Teilnahme Ezzos vgl. Bresslau, Jahrbücher 1 (wie Anm. 99), Seite 20, Anm. 3.], verpflichtet nach der Wahl KONRADS II. - eines alten Gegners seiner Familie [381 Konrad hatte in den Auseinandersetzungen mit Herzog Gottfried von Nieder-Lothringen 1017 entschieden auf der Seite Graf Gerhards vom Elsaß, eines Oheims mütterlicherseits, gestanden; vgl. Böhmer/Appelt, Reg. Imp. III, 1, 1 (wie Anm. 296), f (Seite 7), sowie Boshof, Ottonen- und frühe Salierzeit (wie Anm. 1), Seite 40ff.] - die Bischöfe seines Sprengels sowie den Bischof von Verdun und den Grafen von Hennegau eidlich, dem neuen König nur mit seiner Zustuimmung zu huldigen [382 Gesta epp. Cam. III, 50, MGH SS 7, Seite 485: Quorum (sc. die Wähler KONRADS II.) ordinationi dux Gothilo, princeps videlicet Lothariensium, contraire voluit; episcoposque Coloniae, Noviomagi, Virduni, Traiecti, Leodii allocutus, sacramentum a singulis accepit, nonnisi eius consensu manus se ei (sc. KONRAD II.) daturos neque ad eum ituros. Hoc idem dux Theodericus comesque Haynocensium Reginerius cum sibi conplibus sacromento firmaverunt. Ficker/Puntschart, Reichsfürstenstand II, 3 (wie Anm. 19), Seite 28, die unter anderem unter Bezug auf diese Vorgänge betonen: "Die Herzoge erscheinen als Vertreter des Landes insbesondere auch da, wo es sich um Wahl und Anerkennung des Königs handelt" vermuten ebd., Seite 185, daß dem Auftreten der lothringischen Großen gegen die Wahl KONRADS II. Fürstentage vorausgegangen seien. Nach der vorherrschenden, wahrscheinlicheren Deutung der oben zitierten Passage ist aber weniger mit Zusammenkünften der Großen zu rechnen, vielmehr suchte Gozelo die Bischöfe einzeln an ihren Bischofssitzen auf, um sie auf seine Seite zu bringen, vgl. etwa Oediger, Regesten (wie Anm. 287), Nr. 713 - ein Befund, der voll den vorangegangenen Beobachtungen über die geringe Bedeutung von Fürstentagen unter herzoglicher Leitung in Lothringen entspricht. Allenfalls in Nijmwegen ist ein eigenes Treffen anzunehmen.]
    Allerdings hielt sich der Kölner Erzbischof nur wenige Tage an diese Zusage [383 Nachdem Erzbischof Pilgrim von Köln am 6. oder 7. September 1024 zusamen mit Herzog Friedrich von Ober-Lothringen den Wahlort Kamba verlassen hatte, empfing er das königliche Paar bereits am 21. September in Köln, wo er die Königin Gisela krönte, vgl. Oedinger; Regesten (wie Anm. 287), Nr. 713714, und Boshof, Köln (wie Anm. 380), Seite 36f. Nur zu vermerken, nicht aber weiter zu diskutieren ist an dieser Stelle die Tatsache, daß die in den Gesta epp. Cam. (wie vorige Anm.) mitgeteilten Verhandlungen Gozelos mit Köln, Nijmwegen, Verdun, Utrecht und Lüttich unmöglich alle zwischen dem 6. und 21. September stattgefunden haben können, ja daß selbst für Verghandlungen allein mit dem Kölner Erzbischof vor dem 21. September der Zeitraum denkbar knapp war.] und folgte ihm der Utrechter Bischof hierin einige Monate später [384 Vgl. oben Anm. 296.], während Gozelo I. und mit ihm der Bischof von Cambrai und Herzog Dietrich von Ober-Lothringen den neuen König erst Ende 1025 anerkannten [385 Böhmer/Appelt, Reg. Imp. III, 1, 1, (wie Anm. 296), Nr. 48a; vgl. hierzu Schmidt, Königsumritt (wie Anm. 191), Seite 169f., und oben Seite 420 mit Anm. 296.]. Folgt man den Beobachtungen von R. Schmidt, so kam es 1039 beim Regierungsantritt HEINRICHS III. zu einer noch deutlicheren Einflußnahme Gozelos: nachdem Gozelo zunächst mit der Huldigung gezögert hatte, nahm er sie sehr wahrscheinlich im Juli 1039 in Aachen anläßlich der Thronsetzung HEINRICHS III. vor; dem Huldigungsakt des Herzogs folgte wenig später die förmliche Anerkennung des Königs durch die übrigen lothringischen Großen in Maastricht [386 Schmidt, ebd. Seite 219f.; wiederum haben wir den Gesta epp. Cam. III, 55, MGH SS 7, Seite 487, die Nachricht zu verdanken, daß Gozelo nach dem Tode KONRADS II. dessen 1028 gewählten und geweihten Sohn HEINRICH III. die Huldigung aliquantulum denegare disposuerat; zu dem Ausgleich von 1039, bei dem Gozelo I. für seine Anerkennung HEINRICHS III. sehr wahrscheinlich die Erblichkeit der beiden lothringischen Dukate zugestanden erhielt, vgl. oben Seite 399 mit Anm. 188; zu Maastricht als Ort der Huldigung der Lothringer siehe Anm. 240.].
    Die Verpflichtung der Großen gegen den eben gewählten beziehungsweise die Regierung antretenden König durch Gozelo I. 1024 und 1039 bildet, was die Einflußnahme des Herzogs auf das politische Verhaltens einer comprovinciales anbetrifft, eine Ausnahme, die aber umso deutlicher erkennen läßt, wie stark das politische Gewicht damals war. Kaum zufällig fallen die Ereignisse von 1024 und 1039 in jene Phase des niederlothringen Herzogtums, in der der herzog seine militärischen und richterlichen Funktionen am nachdrücklichsten wahrnahm und über eine so breite Machtgrundlage verfügte, daß er in der Lage war, KONRAD II. fast eineinhalb Jahre die Anerkennung zu verweigern und auch gegenüber HEINRICH III. die Huldigung aliquantulum denegare und sie erst gegen große Zugeständnisse zu leisten.
    Um so bemerkenswerter ist es, daß es Gottfried I. und Gozelo I. gelang, nach und nach mit sämtlichen verfeindeten Familien Heiratsverbindungen anzuknüpfen, siedamit wenigstens zeitweise in ihre Herzogsherrschaft zu integrieren und das Haus VERDUN fester im niederlothringischen Adel zu verankern. Der erste Schritt in diese Richtung war 1016 die Heirat Graf Reginars V. vom Hennegau mit Mathilde, der Erbtochter Graf Hermanns von Eename, des Bruders Herzog Gottfrieds I. Diese Eheverbindung, um die mit Reginar ad integrandam amicitiam bat [433 Gesta epp. Cam. III, 10, MGH SS 7, Seite 469. Vorausgegangen waren nach der Schlacht von Florennes am 15.9.1015, in der Reginars V. Oheim Lambert I. von Löwen fiel, erneute Angriffe Reginars und seines Neffen Heinrichs I. von Löwen auf die fidelis imperatoris, das heißt vor allem auf den Herzog und dessen Familie, und die wohl im November 1015 von den Bischöfen von Cambrai, Utrecht und Verdun vermittelte Aussöhnung der REGINARE mit dem Kaiser, ebd. cap. 9. Wie stark das Interesse des Bischofs von Cambrai an dieser Eheverbindung war, zeigt, daß er sich über kirchenrechtliche Bedenken wegen zu naher Verwandtschaft hinwegsetzte; vgl. Schieffer, Gerhard I. (wie Anm. 144), Seite 341.], führte zwar zum Übergang der Mark Eename an den Hennegau [434 Vgl. dazu oben Seite 420 mit Anm. 297.], hatte aber vor allem zur Folge, daß Reginar, in den Kämpfen von 1013/15 einer der entscheidenden Gegner des Hauses VERDUN, seitdem sicher auf Seiten des Herzogs stand wie seine Teilnahme 1018 bei dem Kriegszug gegen Dietrich von Holland und seine eidliche Verpflichtung 1024 gegenüber Gozelo I. in der Frage der Königshuldigung zeigen. Gozelo I. setzte die Integration der ehemaligen Hauptgegner durch Einheirat in die Herzogsfamilie konsequent fort. Während sein ältester Sohn Gottfried der Bärtige die Angehörige einer vornehmen, aber unbekannten lothringischen Familie heiratete [436 Vgl. zu ihr unten Anm. 507.], wurden die Töchter mit Angehörigen der Grafenfamilien von Namur und Löwen vermählt. Vor allem die Ehe Regelindes mit Graf Albert II. von Namur (1031-1063/64) [437 Die Heirat dürfte am ehesten in den 30-er Jahren anzusetzen sein.] - sein Bruder Robert hatte 1013 zusammen mit Lambert von Löwen gegen Hermann von Eename gekämpft - führte zu einem enegn Zusammengehen des Grafen mit dem Herzog Gozelo [439 Mit Rosseau, Actes (wie Anm. 146), Seite LVIII, ist die Teilnahme Alberts II. an der Schlacht von Bar 1037 auf Seiten Gozelos I. und Gottfrieds des Bärtigen vornehmlich mit seinen Verwandtschafstbeziehungen zur Herzogsfamilie zu erklären.]; sie war es auch, die 1076 die Erbansprüche Alberts III., des Sohnes der Regelinde, gleichsam als eines Angehörigen des Hauses VERDUN auf die Hausgüter um Bouillon begründete [440 Vgl. dazu unten Seite 450.].
    Weniger erfolgreich war die Heirat der zweiten Tochter Gozelos, Uda, mit Graf Lambert II. von Löwen (1041-1062), dessen Vater Lambert I. 1025 gegen Herzog Gottfried I. gefallen war [441
    'Genealogia ducum Brabantiae heredum Francia' cap. 4, MGH SS 25, Seite 389, Zeile 19.; vgl. Parisse, Genealogie (wie Anm. 14), Seite 36, Nr.65. Auch diese Eheverbindung dürfte am ehesten in den 30-er Jahren des 11. Jahrhunderts anzusetzen sein. Lambert II. folgte seinem Bruder Heinrich I. (1015-1038) und dessen früh verstorbenen Sohn Otto, vgl. Vanderkindere, La formation 2 (wie Anm. 287), Seite 114ff.]. Weder kam es zu der erhofften Einbindung der Grafen von Löwen in die Herzogsherrschaft, noch zu einer dauerhaften Verbindung mit dem Herzogshaus [443 Anders als zu den Grafen von Namur sind so gut wie keine Nachrichten über Beziehungen der Grafen von Löwen zur herzoglichen Familie überliefert. Dies ist umso bemerkenswerter, als es wie bei den Grafen von Namur durch die Nachbarschaft in den Ardennen so auch zu den Grafen von Löwen durch die Nähe der Markgrafschaft Antwerpen durchaus Berührungspunkte gab. Daß Ida, die Tochter Gottfrieds des Bärtigen, mit Eustachius II. von Boulogne einen Neffen Lamberts II. von Löwen heiratete, ist schwerlich als Folge der unter Gozelo I. angeknüpften Eheverbindungebn anzusehen.], noch zu stärkerer Reichstreue der als gens ferox oder genu ... infidum geltenden Familie; allenfalls sie in Lothringen getadelte Heiratsverbindungen der Geschwister Lamberts II. nach Flandern und Boulogne wurden durch diese Ehe neutralisiert [445 Wenn in dem 1041 in Nivelles ausgefertigten D H III. 80, vgl. Anm. 444, die Familie von Löwen vornehmlich deshalb als gens ferox et dure cervicis gebrandmarkt wird, weil sie iungitur enim indomitis Francigenis, so bezeichnet sich dies zweifellos auf die Ehe von Lamberts II. Bruder Heinrich II. mit einer Tochter Graf Balduins V. von Flandern und auf die Heirat seiner Schwester Mathilde mit Graf Eustachius I. von Boulogne.].
    Bemerkenswert ist schließlich, daß in derselben Generation über Gozelo I. dritte Tochter Mathilde Ehebeziehungen auch zu den ezzonischen Pfalzgrafen angeknüpft wurden, deren weiter Einflußbereich zwischen Maas und Rhein von der Herzogsherrschaft kaum erfaßt wurde und denen gegenüber eher ein gleichberechtigtes Nebeneinander bestand. Wann und unter welchen Umständen die Heirat Mathilde mit Pfalzgraf Heinrich (1045-1060) zustandekam [447 Wir erfahren darüber durch die eher beiläufige Bemerkung Thiofrids von Echternach, der in seiner Vita s. Willibrordi cap. 33, MGH SS 23; Seite 145, Mathilde, die Gemahlin Pfalzgraf Heinrichs, als Gozelonis ducis filia bezeichent; zum Bezug auf Gozelo I. vgl. zuletzt Parisse, Genealogie (wie Anm. 14), Seite 35, Nr. 61. Nach Lewald, Ezzonen (wie Anm. 106), Seite 161ff., war Mathilde sehr wahrscheinlich in erster Ehe mit einem Sigebodo, vielleicht einem Bruder des Grafen Richwin (des Vaters Bischofs Udos von Toul) und Inhaber der Grafschaft im Zülpichgau, verheiratet und ist ihre Eheschließung mit Heinrich spätestens 1048 anzusetzen. Sie fiele damit in die Jahre des Aufstands von Mathildes Bruder Gottfried den Bärtigen gegen HEINRICH III. und in die Zeit, in der die EZZONEN, nachdem von Pfalzgraf Heinrichs Neffen Hermann das Kölner Erzbistum innehatte (1036-1056) und Otto als bisheriger Inhaber der Pfalzgrafschaft 1045 das Herzogtum Schwaben erhielt sowie als möglicher Nachfolger des schwer erkrankten HEINRICH III. im Gespräch war, die führende Rolle in der Reichspolitik spielten, vgl. Boshos, Lothringen (wie Anm. 13), Seite 78. Trotz dieser Eheverbindung zählten die EZZONEN zu den engsten Parteigängern HEINRICHS III. in den 1044 ausgebrochenen lothringischne Wirren: Pfalzgraf Otto und Erzbischof Hermann, die Schwäger Gottfrieds des Bärtigen, unterstützten den König im Kampf gegen den aufständischen Herzog, Oediger, Regesten (wie Anm. 287), Nr. 802.] und welche politische Folgen sie besaß [448 So ist es auffällig, daß Pfalzgraf Heinrich 1050 zusammen mit Herzog Friedrich von Nieder-Lothringen und Graf Albert II. von Namur, einem weiteren Schwager des gestürzten und damals inhaftierten Gottfried des Bärtigen, an einer Diözesansynode in Lüttich teilnahm, Despy, Waulsort (wie Anm. 197), Nr. 9/10; Seite 335ff. - einer der sehr wenigen Belege für Aktivitäten der Pfalzgrafen im mittleren Maasgebiet als dem Zentrum des niederlothringischen Dukats und damit vielleicht ein Hinweis darauf, daß der Pfalzgraf den gegen die Ansprüche Gottfrieds eingesetzten Herzog Friedrich stützte. Andererseits gehörte Heinrich 1056 und 1059 zusammen mit Gottfried zu den führenden Teilnehmern der lothringischen Fürstentreffen in Andernach, an denen Herzog Friedrich nicht beteiligt wurde; vgl. Anm. 369.], ist allerdings unbekannt.
    Auf das besondere Interesse der Herzöge an diesem Raum verweisen nicht zuletzt die auffällig engen Familienbeziehungen zu dem in nördlichen Haspengau gelegenen Kanonissenstift Munsterbilzen (nordwestlich von Maastricht), in dem sich Herzog Gozelo I. und Gottfrieds des Bärtigen erste Gemahlin Uoda bestatten ließen und Gottfrieds Tochter Ida, die Mutter Gottfrieds von Bouillon, ihre Ausbildung erhielt.



    Neue Deutsche Biographie - Gozelo I.

    Herzog von Nieder- und Oberlothringen, † 19.4.1044.

    G. erscheint zuerst 1008 als Markgraf von Antwerpen. Seine politische Laufbahn nahm jedoch eine entscheidende Wendung, als 1023 sein Bruder Gottfried kinderlos starb; jetzt ernannte ihn Kaiser Heinrich II. als dessen Nachfolger zum Herzog von Niederlothringen. Die Wahl Konrads II. 1024 erkannte G. zunächst, ebenso wie Herzog Dietrich von Oberlothringen, nicht an; doch schwenkte er bald, offenbar als die erwartete französische Hilfe ausblieb, zum Neugewählten über. Konrad II. trug ihm diese Gegnerschaft nicht nach, verlieh ihm vielmehr sogar 1033, als Herzog Friedrich söhnelos starb, das Herzogtum Oberlothringen. Die große Macht, die damit in seiner Hand vereinigt war, hatte G. schon bald Gelegenheit, im Dienste des Reiches einzusetzen: als Odo von der Champagne 1037 zum Kampf um Burgund in Lothringen einfiel, trat G. ihm entgegen und besiegte ihn im November 1037 bei Bar. Bei der Nachfolge Heinrichs III. scheint er sich die Zusicherung erhandelt zu haben, daß ihm seine Söhne Gottfried und Gozelo II. als Herzöge von Nieder- und Oberlothringen folgten (obwohl der bereits 1046 gestorbene oder beiseitegeschobene Gozelo II. anscheinend schwachsinnig gewesen ist). Damit erfolgte eine Teilung des großen lothringischen Machtkomplexes, die allerdings wohl auch im Interesse Heinrichs III. lag.

    Literatur
    ADB IX; Jbb. d. Dt. Gesch., Konrad II.; dass., Heinrich III.; weitere Literatur s. Gottfried v. Verdun.



    Begraben:
    Bilsen, Abteikirche

    Familie/Ehepartner: unbekannt. [Familienblatt] [Familientafel]

    Kinder:
    1. von Lothringen, Gottfried III. gestorben am 21 Dez 1069 in Verdun [55100],Lothringen,Frankreich; wurde beigesetzt in Verdun [55100],Lothringen,Frankreich.
    2. von Niederlothringen, Gozelo II. gestorben in 1046.
    3. von Lothringen, Oda
    4. von Lothringen, Regelindis wurde geboren um 1005/1010; gestorben nach 1064.
    5. von Lothringen, Friedrich wurde geboren um 1020; gestorben am 29 Mrz 1058 in Florenz [50100],Toskana,Italien; wurde beigesetzt in Florenz [50100],Toskana,Italien.

Generation: 2

  1. 2.  von Verdun, Gottfried I. wurde geboren in 930/935 (Sohn von von Lothringen, Gozelo und von Metz, Uda); gestorben nach 997.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Bidgau,Deutschland; Graf im Bidgau
    • Titel/Amt/Status: Methingau; Graf im Methingau
    • Titel/Amt/Status: Verdun [55100],Lothringen,Frankreich; Graf von Verdun
    • Titel/Amt/Status: Ename [9700],Flandern,Belgien; Markgraf von Eenham

    Notizen:

    Neue Deutsche Biographie - Gottfried der Gefangene

    Graf von Verdun, * um 930/35, † 3.9. nach 997 (wohl 1005).

    G. wird im letzten Drittel des 10. Jahrhunderts zu einer der wichtigsten Persönlichkeiten an der deutschen Westgrenze. 959 zunächst als Graf im Bidgau bezeugt und von 960-66 als Graf im Methingau nachweisbar, tritt er seit den frühen sechziger Jahren auch wiederholt in Verduner Urkunden als Graf hervor (Nachfolger eines Grafen Rudolf). Wieweit sein Bruder Heinrich dabei an der Verwaltung des Verduner Raumes mitbeteiligt war, bleibt unbekannt. Seit 969 erscheint G. auch in Genter Rechtsakten; er war also damals bereits im Besitz des Burgbannbezirkes um Eename (seit 965?), den er im Verlauf der nächsten Jahrzehnte zu einer echten Mark ausbaute und in das ottonische Grenzsicherungssystem im Nordwesten einreihte. Begünstigt wurde dieser Aufbau eines neuen Machtkernes gewiß durch G.s circa 963 erfolgte Verehelichung mit Mathilde, der Witwe Balduins III. von|Flandern. – Nachdem die beiden Grafen Werner und Reinold Ende 973 von den Söhnen des aufrührerischen und 958 verbannten sowie seiner Besitzungen und Ämter beraubten Reginar III. erschlagen worden waren, erhielten G. und der Graf Arnulf von Valenciennes die Verwaltung der Reginar-Grafschaften im Hennegau und in Brabant. So erstreckten sich G.s Herrschaftsgebiet und seine Besitzungen von der Grenze Flanderns über den Hennegau, das Maas- und Moseltal weit nach Oberlothringen hinein. Einen mit dem Ziel der Wiedererlangung des väterlichen Besitzes geführten Angriff der Reginarsöhne konnten G. und Arnulf 976 in Bergen (Mons) abwehren, wobei G. aber schwer verwundet wurde. Hochverdient machte er sich 2 Jahre später, als er das deutsche Heer beim Rückmarsch von einem Vergeltungszug Ottos II. gegen König Lothar von Frankreich wegen dessen Überfall auf die Pfalz Aachen aus einer gefährlichen Situation beim Übergang über die Aisne rettete. Nach Ottos II. Tode setzte sich G. mit vielen anderen lothringischen Großen offen für die Nachfolge Ottos III. und gegen die Ansprüche Heinrichs des Zänkers ein, wobei auch an eine Beschützerrolle Lothars von Frankreich über den jungen, ihm verwandten Otto III. gedacht wurde. Dem Versuch Lothars, Lothringen als Faustpfand in schnellem Zugriff zu gewinnen, widersetzte sich G. aber energisch. Nachdem Verdun im Sommer 984 nach kurzer Gegenwehr von Lothar besetzt worden war, sorgte er mit anderen lothringischen Großen für die Wiedergewinnung (Herbst 984). Im Januar-Februar 985 konnte jedoch ein starkes französisches Heer Verdun erneut belagern und bezwingen. G. und andere Edle wurden in Gefangenschaft geführt. Während die anderen Mitgefangenen schon bald freigelassen wurden, erlangte G., der sich standhaft weigerte, bestimmte Burgen und Herrschaftsrechte abzutreten, erst am 17.6.987 – unter veränderten Bedingungen im Westreich – seine Freiheit wieder. Infolge seiner Standhaftigkeit und Treue gegenüber dem Reich genoß er hinfort nicht nur große Achtung, wie etwa bei der Synode von Mouzon im Reimser Bischofsstreit (995) deutlich wurde; als G. der Gefangene ging er dadurch auch in die Geschichte ein.

    Literatur
    ADB IX; F. Lot, Les derniers Carolingiens, Paris 1891; R. Parisot, Les origines de la Haute-Lorraine, ebd. 1909; H. Franz-Reinhold, Die Marken Valenciennes, Eename u. Antwerpen im 10. u. 11. Jh., in: Rhein. Vjbl. 10, 1940, S. 234 ff.; H. Sproemberg, Die lothring. Pol. Ottos d. Gr., ebd. 11, 1941, S. 68-90; H. Renn, Das erste Luxemburger Grafenhaus, in: Rhein. Archiv 39, 1941, S. 36 ff.; Jbb. d. Dt. Gesch., Otto III.



    Gestorben:
    3.9. (wohl 1005)

    Gottfried heiratete Billung, Mathilde um 963. Mathilde (Tochter von Billung, Hermann I.) wurde geboren in 935/945; gestorben am 25 Mai 1008. [Familienblatt] [Familientafel]


  2. 3.  Billung, Mathilde wurde geboren in 935/945 (Tochter von Billung, Hermann I.); gestorben am 25 Mai 1008.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Flandern,Belgien; Gräfin von Flandern
    • Titel/Amt/Status: Verdun [55100],Lothringen,Frankreich; Gräfin von Verdun

    Notizen:

    Mathilde Billung
    Gräfin von Flandern
    Gräfin von Verdun
    935/45-25.5.1008
    Tochter des Herzogs Hermann I. Billung von Sachsen

    Althoff Gerd: Seite 398, "Adels- und Königsfamilien im Spiegel ihrer Memorialüberlieferung"

    G 52 Lü: 25.5. Mathild com + 1008 Tochter Hermann Billungs

    Mathilde, die Tochter Hermann Billungs, heiratete in 1. Ehe um 950 Graf Balduin III. von Flandern.
    Zu den Einträgen von Angehörigen dieses Grafenhauses im Lüneburger Necrolog siehe Kommentar G 32 und Seite 58.
    Nach dem schon 962 erfolgten Tod ihres 1. Gemahls (vgl. Vanderkindere, La formation territoriale, S. 293) heiratete sie Gottfried von Verdun. Ein Sohn aus dieser Ehe, Gozelo, erscheint ebenfalls im Lüneburger Necrolog, vgl. Kommentar H 10.
    Belege ihres Todesdatums bei Bork, Billunger, S. 111.

    Thiele Andreas: Tafel 155, "Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte", Band I, Teilband 1 Deutsche Kaiser-, Königs-, Herzogs- und Grafenhäuser I

    MATHILDE + 1008
    1. oo Balduin III. Graf von Flandern + 962
    2. oo Gottfried, Graf von Verdun + 1005

    Bork Ruth: Seite 110-113, "Die Billunger. Mit Beiträgen zur Geschichte des deutsch-wendischen Grenzraumes im 10. und 11. Jahrhundert."

    12. Mathilde (+ 1008)
    Als Tochter Hermanns sind uns die mehrfach in den ältesten Quellen genannten Gräfinnen Mathilde und Suanhilde bekannt. Zwar wird in einer späteren Chronik (Chron. Piet.) [1 Chron. Pict. Leibnitz SS. Necr. Br. III, Seite 311ff. In der Chron. princ. Sax. (SS. XXV, Seite 472ff.) wird dagegen keine der beiden Töchter genannt.] nur Mathilde als solche erwähnt, doch zeigen schon die Aussagen über sie, wie unsorgfältig der Verfasser in Bearbeitung seines Stoffes vorging. Mathilde, heißt es dort, sei zuerst mit dem englischen König Wilhelm verheiratet gewesen und sei später als Witwe eine zweite Ehe mit dem Grafen Arnulf von Flandern eingegangen [2 Irrtümlich gibt auch Cohn in seinen Stammtafeln (Nr. 221) Mathilde als Witwe Arnulfs des Großen von Flandern an, während er sie dann in Tafel 225 richtig als Gemahlin Balduins einsetzt.], dessen Sohn Balduin gerade gestorben war. Wie verfehlt diese Angaben sind, wird aus der folgenden Untersuchung einwandfreier Quellen deutlich werden.
    Welche der beiden Töchter die ältere war, läßt sich nicht bestimmen. Beide waren zweimal verheiratet und gewannen aus jeder ihrer Verbindungen Nachkommenschaft.
    Die wichtigsten für Mathilde in Fragen kommenden Nachrichten können wir einigen älteren flandrischen Chroniken entnehmen, während der Sächsische Annalist nur zum Jahre 1037 die kurze Notiz bringt, daß in der Nähe von Lothringen die Mark des Herzogs Gozelo gelegen sei, der ein Sohn Gottfrieds und Mathildens, der Tochter des Sachsen-Herzogs Hermann, bzw. einer Schwester des Herzogs Bernhard und des Grafen Liudger, sei [3 Annalista Saxo SS. VI, Seite 681.]. Diese Nachricht finden wir bestätigt in der Fortsetzung der Aufzeichnung Sigeberts von Gembloux, in dem Auctarium Affligenense [4 Sig. Auct. Afflig. SS. VI, Seite 399 zu 1005 "qui dux viduam relictam Baldewini comitis qui erat filius Arnulfi magni marchionis."], das unter anderem zahlreiche Nachrichten aus den Annales Blandinienses verwandte. Letztere gelangten auch in die späteren flandrischen Chroniken, in denen uns ähnlich berichtet wird, daß Mathilde, nachdem ihr Gemahl Balduin III. von Flandern, der Sohn Arnulfs des Großen, gestorben war, den Grafen Gottfried geheiratet habe [5 Geneal. com. Flandr. SS. IX, Seite 305f zu 962 "Arnulfus Magnus genuit Balduinum, qui iuvenis morbe variolae obiit et apud S. Bertinum sepelitur. Hic duxerat filiam Herimanni ducis Saxonum Mathildem, ex quia genuit Arnulfum, Mathildes vidua relicta nupsit Godefrido duci de Enham, ex quo suscepit tres filios, Gozelonem ducem, Godefridum, Hezelonem." Dazu L. Halphen und F. Lot Rec. des Actes de Lothaire et louis V rois de Frances, Paris 1906, Seite 58 Anmerkung 1.].
    In den Annales Blandinienses findet sich zu dem Jahr 962 der Tod Balduins angegeben, und höchstwahrscheinlich ist die dort im geringen Abstand folgende Angabe zu dem Jahr 1008 "...ob. Mathildis comitissa" auf den Tod seiner einstigen Gemahlin, der späteren Gattin Gottfrieds, zu beziehen [1 Ann. Bland. SS. V, Seite 25 "962 ob. Baldwinus filius Arnulfi marchisi et soror eius Liutgardis" und ebd. auch die oben angeführte Angabe von Mathildes Tod, einige Zeilen weiter.]. Das Kloster war der Familie Arnulfs von Flandern besonders verbunden, und außerdem begegnet uns dort unter den damals führenden Geschlechtern keine zweite Gräfin Mathilde. Ihr Todestag findet sich im Necr. S. Mich. Lun. beim 25. Mai eingezeichnet [2 Wedekind Noten III, Seite 39 "Mathild com.".].
    Bei Eingehung der ersten Ehe waren sowohl Mathilde, wie auch der Graf Balduin, ihr Gemahl, noch jung an Jahren, denn es heißt in der Quelle bezeichnenderweise "Qui ad legitimam perveniens aetatem, Domine concedente ac patris voluntate accepit conjugem nobilitatis suae condignam, nomine Mathildem, filiam nobilissimi principis vocabule Herimanni[3 Witgers Geneal. SS. II, Seite 304]." Balduin starb dann sehr früh - im Jahre 962 - an den Blattern [4 Siehe oben Seite 110 Anmerkung 5.] und hinterließ einen Sohn namens Arnulf. Da Arnulf sich anscheinend schon um 968 etwa vermählte [5 Pfister, Robert le Pieux Seite 44, vgl. Köpke-Dümmler, Jbb Otto I. Seite 380 Anmerkung 3. Pfister führt als Beleg die Ann. Kln. min. SS. V, Seite 19 an, wo es zu den Jahren 950-962 heißt "Arnulfus iunior uxorem duxit filiam Beregeri regis Susannam."], könnte er ungefähr in den ersten Jahren nach 950 geboren sein. Balduin wird bei seinem Tode als "juvenis" bezeichnet [6 Siehe oben Seite 110 Anmerkung 5.], und auch Mathilde muß noch verhältnismäßig jung gewesen sein, da aus ihrer vermutlich bald darauf mit Gottfried eingegangene Ehe noch fünf Söhne hervorgingen. Sie könnte etwa zwischen 935 und 945 geboren sein und hätte dann ein recht hohes Alter erreicht, das heißt sie wäre also im Jahre 1008 als hohe 60-erin etwa gestorben. Arnulf II. von Flandern, der Sohn ihrer ersten Ehe, heiratet die Tochter König Berengars II. von Italien, Rozela, später Susanna genannt, die ihm einen Sohn Balduin schenkte und am 13. Dezember (oder 7. Februar) 1003 als verstoßene Gattin König Roberts von Frankreich starb [1 Pfister Seite 46 gibt den 7. Februar 1003 an. Das Jahr ist den Ann. Klnon. min. SS. V, Seite 19 und den Ann. Bland. SS. V, Seite 25 zu entnehmen. Den Todestag entnimmt Pfister - ich zweifle, ob mit Recht - einem Epitaph, das ein Mönch aus dem 14. Jahrhundert überlieferte (bei de Smet, Chron. Flandr. I, Seite 273 f abgedruckt), in dem es von ihr heißt "...Occidit ante dies septem mensis Februari, trans animam superis occaque, terra, tibi...", während es im Necr. S. Mich. Lun., Wedekind Noten III, Seite 95 zum 13. Dezember heißt "Susanna regina..." Auch Köpke-Dümmler, Jbb. Otto I. Seite 380 setzen als ihr Todesdatum den 13. Dezember 1003 ein.]. Ihr Todesdatum ist insofern für uns bemerkenswert, als ihr Name auch im Lüneburger Necrologium erscheint und daran festgestellt werden kann, wie die Beziehungen nach Sachsen noch gepflegt wurden [2 Siehe Anmerkung 1.].
    Der zweite Gatte Mathildes, Graf Gottfried von Verdun und Eenham, ist als der Bruder des Erzbischofs Adalbero von Reims in den Briefen Gerberts mehrfach erwähnt und auch Mathilde ist als seine Gattin dort genannt [3 Lettres de Gerbert, hrsg. von J. Havet, up. 50 und 51 Seite 47f.]. Die Angaben über die der Ehe der beiden entsprossenen Söhne und Töchter sind nicht ganz einheitlich. Die Geneal. com. Flandr. Bert. spricht nur von den Söhnen Gozelo, Gottfried und Hezelo [4 Geneal. com. Flandr. SS. IX, Seite 305f., vgl. Seite 109 Anmerkung 5.], und Ähnliches können wir einer Grabschrift der Gräfin Mathilde entnehmen, die freilich recht spät sein dürfte [5 KG. Poet. V, 2 Seite 299. Eine zeitliche Einordnung dieses nach Streckers Ansicht wahrscheinlich fiktiven Epitaphs war nicht möglich. Er zitiert Locrius "Anno 1009 moritur Machtildis Balduini tertii Flandriae comitia coniux atque Arnulphi iunoris mater iacetque in Blandinensi monasterio iuxta b. virginis altare cum eius modi epitaphio: Si quis scire cupit, hoc cuius membra sepulcro claudantur, claro colligat hoc titulo. Machtildis quarta Flandrina est haec comitissa Herimannique ducis filia Saxoniae. Coniux Balduini iuvenis, sed post Godofredi Ardenne comitis atque Eenhain domini, legitimo sociata thoro fuit et generavit tres illi natos pernitidos iuvees, Godefridam et Gotolonem Eteloemous iuncta fortas magnifico S. Vanne in Verdun stammenden Epitaph in Hexametern ist ebenfalls vorhanden und von Strecker in den MG Poet. V, 2, Seite 299 zitiert. Ein Prosaepitaphium für Mathilde in St. Vanne führt Mabillon, AA. SS. c.s.B. 6,1 Seite 166 an.]. Nun müßten aber nach Aussage der Gesta ep. Virdunensis - der älteste hierfür in Frage kommenden Quelle - aus Mathildes Ehe nicht drei, sondern fünf Söhne hervorgegangen sein, die in der Reihenfolge Adalero (Bischof von Verdun 984-991), Friedrich (Graf zu Verdun), Hermann (Graf von Eenham, später Mönch), Gottfried (Herzog von Nieder-Lothringen, gestorben 1023) und Gozelo (Herzog von Nieder-Lothringen, später Herzog beider Lothringen, gestorben 1044) [6 Gesta ep. Virdun. SS. IV, 48 (vgl. Hirsch, Jbb. Heinrichs II. Band 1 Seite 334 Anmerkung 2). Der Verfasser schrieb zwischen 1046 und 1088 (siehe Waitz SS. IV, Seite 38), während die Genealog. com. Flandr. Bert., auf die die anderen Genealogiae com. Flandr. zurückgehen, erst um 1111 verfaßt ist. Vgl. auch Hugo von Flavigny SS. VIII, Seite 370.].
    Anläßlich des Todes Adalberos ist auch noch einmal von seinem Vater, Gottfried von Verdun, die Rede [1 In den Gest. ep. Vird. c. 6 (SS. IV, Seite 47) heißt es "Adalberonis corpus ab Italia delatum a fratre suo comite Frederico, positam est in aecclesia sua in choro sanctae Mariae..." und c. 9 "pater vero eorum (Hermanns und Friedrichs) tradidit Borracum atque Forbacum"; Hugo von Flavigny (SS. VIII, Seite 370) schreibt dazu II, 8 "Godefridus comes pater Borracum dedit, inde relato filio suo ab Italia Adalberone episcopo, cum eum parentes ejus in aecclesia S. Vitoni sepeliri mardasscat, ..."], während uns dieser in den späteren Jahren nicht mehr in den Quellen begegnet. Auch eine Angabe über sein Todesjahr findet sich nirgends. Da man sich nicht einig ist über die genaue Zeit der Bischofstätigkeit Adalberos und über die Zeit seines Todes - Hauck nennt das Jahr 988 [2 Hauck, K.G. III, Seite 993.], Parisot 990 [3 Parisot, Seite 381f.], Hirsch und Waitz 991 [4 Hirsch, Jbb. Heinrichs II. Band 1 Seite 334 Anmerkung 2 und Waitz SS. IV, 47 n. 45.], so ist das von Hirsch für den Tod Gottfrieds als terminus post quem bezeichnete Jahr 991 [5 Siehe Anmerkung 4.] auch kein sicherer Anhaltspunkt, obgleich es auf einem Todesvermerk in den Ann. Necr. Fuld. [6 Ann.Necr. Fuld. SS. XIII, Seite 206. Die späten Ann. S. Vit. Virdun. SS. X, Seite 526 geben dagegen das Jahr 990 an.] zurückgeht. Im Necr. S. Virdunense ist Adalberos Tod unter dem 18. April angegeben [7 Necr. Virdunense S. Vitoni, hg. von E. Sacker im Neuen Archiv der Gesellschaft für die deutsche Geschichte XV, 1890 Seite 128.], während Gottfrieds Tod auf den 4. September fällt [8 Nach der von Strecker, MG Poet. V,2, Seite 299 abgedruckten Grabschrift auf den Grafen Gottfried.], so daß für des letzteren Tod, sofern die Fuldaer Angabe von 991 stimmt, die Zeitspanne vom 18. April 991 bis zum 4. September (?) 1007 in Frage käme. Letzteres entnehmen wir der oben schon erwähnten Grabschrift auf seine Gattin Mathilde (+ 25. Mai 1008), aus der hervorgeht, daß sie ihren Gatten in der Marienkapelle von St. Peter in Blandinium bestattet hat [9 Siehe oben Seite 112 Anmerkung 5.].

    961 1. oo Balduin III. Graf von Flandern 940-1.1.962 (starb an Blattern)
    963 2. oo Gottfried Graf von Verdun 935/40- nach 995

    Kinder:

    1. Ehe
    - Arnulf II. Graf von Flandern 961/62-30.3.987
    - Liutgard

    2. Ehe
    - Gozelo Herzog von Nieder-Lothringen ca 970-19.4.1044
    - Gottfried Herzog von Nieder-Lothringen - nach 11.8.1023
    - Hermann Graf von Eenham - 28.5.1029
    - Adalbero Bischof von Verdun (984-991) ca 964-19.3.991
    - Friedrich Graf von Verdun - 6.1.1022

    Literatur:
    Althoff Gerd: Adels- und Königsfamilien im Spiegel ihrer Memorialüberlieferung. Studien zum Totengedenken der Billunger und Ottonen. Wilhelm Fink Verlag München 1984, Seite 58,398 G 52 - Alvermann, Andrea: Geschichte der Grafschaften, Ländereien & der Stadt Saint Pol. Übersetzung aus dem Mittelfranzösischen Kapitel 5 - Annalista Saxo: Reichschronik SS. VI ad a. 1002,1037 - Bork Ruth: Die Billunger. Mit Beiträgen zur Geschichte des deutsch-wendischen Grenzraumes im 10. und 11. Jahrhundert. Dissertation Greifswald 1951 Seite 110-113 - Leo Heinrich Dr.: Zwölf Bücher niederländischer Geschichten. Eduard Anton Verlag Halle 1832 Seite 12 - Thiele, Andreas: Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band I, Teilband 1, R. G. Fischer Verlag Frankfurt/Main 1993 Tafel 155 -

    Kinder:
    1. von Niederlothringen, Gottfried II. wurde geboren um 965; gestorben in 1023; wurde beigesetzt in Verdun [55100],Lothringen,Frankreich.
    2. 1. von Lothringen, Gozelo I. wurde geboren um 970; gestorben am 19 Apr 1044; wurde beigesetzt in Munsterbilzen [3740],Flandern,Belgien.
    3. von Verdun, Friedrich gestorben am 6 Jan 1022.
    4. von Eenham, Hermann gestorben am 28 Mai 1029; wurde beigesetzt in Verdun [55100],Lothringen,Frankreich.
    5. von Verdun, Adalbero II. wurde geboren um 964; gestorben am 19 Mrz 991.
    6. von Verdun, Irmgard wurde geboren um 975; gestorben in 1042.


Generation: 3

  1. 4.  von Lothringen, Gozelo wurde geboren in 914 (Sohn von von Lothringen, Wigerich und von Verdun, Kunigunde); gestorben am 19 Okt 942.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Ardennengau; Graf im Ardennengau

    Notizen:

    Gozelo Graf im Ardennengau
    um 914-19.10.942
    Sohn des Pfalzgrafen Wigerich von Lothringen und der Kunigunde

    Im Gegensatz zu seinen Brüdern ist Gozelo quellenmäßig kaum greifbar. Er war Heerführer seines bischöflichen Bruders Adalbero.





    930 oo Uda (Oda) von Metz, Tochter des MATFRIEDINGERS Gerhard I. - 10.4.963 Nichte König HEINRICHS I.

    Kinder:
    - Reginar -18.4.963
    - Heinrich -6.9.1000
    - Gottfried der Gefangene Graf von Verdun 935/40- nach 995
    - Adalbero Erzbischof von Reims (969-989) um 935/40-23.1.989



    Literatur:
    Hlawitschka, Eduard: Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen. Genealogische Studien zur Geschichte Lothringens und des Reiches im 9.,10. und 11. Jahrhundert, Saarbrücken 1969, Seite 54,58,61,64,69,70,73,75,93,95,110,128,138,146 -

    Gozelo heiratete von Metz, Uda um 930. Uda (Tochter von von Metz, Gerhard I. und von Sachsen, Oda) wurde geboren um 905; gestorben am 10 Apr 963. [Familienblatt] [Familientafel]


  2. 5.  von Metz, Uda wurde geboren um 905 (Tochter von von Metz, Gerhard I. und von Sachsen, Oda); gestorben am 10 Apr 963.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Bidgau,Deutschland; Gräfin im Bidgau

    Notizen:

    Uda von Metz Gräfin im Bidgau
    905 -10.4.963
    Tochter des MATFRIEDINGERS Gerhard I. von Metz und der Oda von Sachsen, Tochter von Herzog Otto dem Erlauchten; Nichte König HEINRICHS I.

    Winfried Glocker: Seite 276, "Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik"

    IV. 12 Uda * c 905, + nach 963 IV 7/10
    oo Gozelo, Graf im Bidgau * c 910, + 942 X 19
    Sohn der Kunigunde und Pfalzgraf Wigerichs

    Die Belege für Uda sind von Renn, Grafenhaus Seite 32f., und von Werner VII, 64 ermittelt. Uda ist die Schlüsselperson, die die Identifikation Odas, der Tochter Herzog Ottos des Erlauchten, mit sder Mutter des Pfalzgrafen Gottfried und seiner Geschwister ermöglicht hat. Die erstmals von Kimpen, Anfänge passim, angestellten Überlegungen sind zusammengefaßt und untermauert von Hlawitschhka, Anfänmge Seite 58-62. Für den Todestag der Uda kommen zwei Angaben in Frage: Renn, Grafenhaus, entschied sich für den IV 7 des Necrolog von St. Maximin zu Trier, während dagegen Werner VII, 64 für die Angabe des Nekrologs von Reims (IV 10) eintrat.

    Karl Ferdinand Werner: Seite 471, "Die Nachkommen Karls des Großen"

    VII. 64
    Da schon 943 Gozelos Sohn Reginar als Graf auftritt, datiert B. den Tod des Vaters auf "18.X. vor 943". Trifft diese Annahme zu, dann starb Gozelo nicht in irgendeinem Jahr vor 943, sondern 942, denn B. selbst nennt die Urkunde von 942 III 15, in der er als Graf im Bidgau begegnet. Für den Todestag folge ich dem schon mehrfach zitierten Nekrolog von ND in Reims, wo man die Daten der Familie des Erzbischofs Adalbero von Reims mit besonderer Sorgfalt verzeichnete. Hier steht zu 14. Kal. Nov. = X. 19; Godefridus comes pater Adalberonis archiepiscopi Remensis. Die Namensform Godefridus, die ebenso für Gozelos Sohn "Gottfried" (Renn schreibt den Quellen entsprechend richtig Godfrid) auftritt, ist besonders lehrreich. Sie zeigt, daß Gozelo (vgl. Hezilo/Heinrich) eine Koseform für Godfrid/Gauzfrid ist, der Sohn also den Namen des Vaters - nur nicht in der Koseform - erhielt. Deutsch wurde der Name (ursprünglich germanisch Waldfred, romanisiert Gauzfred, vgl. Werner, KdG 1, 103) verballhornt zu "Gottfried", und wir sehen in den nächsten Generationen (B IX, 85-86; X, 120-121) Brüderpaare die Namen Gottfried und Gozelo (jetzt verselbständigter Name, der als Koseform von Godfrid nicht mehr realisiert wird) tragen. Terminus post quem für den Tod von Gozelos Gattin Uda ist eine Urkunde von 963 V 18, in der sie handelnd auftritt. Für den Todestag, IV 7 bei B., folge ich dem Reimser Nekrolog, der IV 10 angibt. Gozelos Ehe muß, im Hinblick auf den Sohn Reginar schon recht früh, spätestens c 930 geschlossen worden sein, was darauf schließen läßt, daß Gozelo eher etwas früher als c 911 (so B.) geboren wurde. Gozelo, der älteste nicht in den lerus eingetretene Sohn Wigerichs, war wie sein Vater Graf im Bidgau, und in dieser Grafschaft ist ihm auch sein Sohn Godfrid gefolgt, wei Renn 36 beobachtet.




    930 oo Gozelo Graf im Ardennengau (Bidgau) um 914-19.10.942

    Kinder:
    - Reginar -18.4.963
    - Heinrich -6.9.1000
    - Gottfried der Gefangene Graf von Verdun 935/40- nach 995
    - Adalbero Erzbischof von Reims (969-989) um 935/40-23.1.989

    Name:
    Oda

    Kinder:
    1. von Lothringen, Reginar gestorben am 18 Apr 963.
    2. von Arlon, Heinrich
    3. 2. von Verdun, Gottfried I. wurde geboren in 930/935; gestorben nach 997.
    4. von Reims, Adalbero wurde geboren in 935/940; gestorben am 23 Jan 989; wurde beigesetzt in Reims [51100],Marne,Champagne-Ardenne,Frankreich.

  3. 6.  Billung, Hermann I. wurde geboren in 900/912 (Sohn von Billung); gestorben am 27 Mrz 973 in Quedlinburg [06484],Quedlinburg,Sachsen-Anhalt,Deutschland.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Bardengau,Deutschland; Graf im Bardengau
    • Titel/Amt/Status: Marstengau,Deutschland; Graf im Marstengau
    • Titel/Amt/Status: Tilithigau,Deutschland; Graf im Tilithigau
    • Titel/Amt/Status: 961-973, Sachsen,Deutschland; Herzog von Sachsen

    Notizen:

    Hermann I. Billung
    Herzog von Sachsen (961-973)
    Graf im Bardengau, Marstengau und Tilithigau
    900/12-27.3.973 Quedlinburg
    Sohn des Grafen Billing

    Lexikon des Mittelalters: Band IV Spalte 2160

    Hermann Billung, Herzog in Sachsen
    + 13. März 973 Quedlinburg
    Eltern unbekannt
    oo Hildegard

    5 Kinder:
    unter anderem
    Bernhard I., Herzog
    Schwanhild oo Ekkehard I.
    Mathilde 1. oo Balduin III. von Flandern, 2. oo Gottfried der Ältere Graf von Verdun

    OTTO I. übertrug Hermann Billung im Herbst 936 den Befehl auf dem Redarierfeldzug, dem wohl ein ständiger Auftrag des Grenzschutzes im Niederelberaum folgte. Doch ist Hermann Billung hier als Markgraf erst 953 bezeugt. Während seiner Abwesenheit wurde Hermann Billung von OTTO I. wiederholt mit der Wahrnehmung von Gerichts- und Herrschaftsbefugnissen betraut (953, während des Aufstandes Liudolfs; 961, anläßlich des zweiten Romzugs OTTOS; 966, vielleicht auf den gesamten sächsischen Raum bezogene "Prokuration"). Die königliche Kanzlei vermied es, Hermanns Befehlsgewalt mit dem Herzogstitel zu belegen und nannte ihn 'marchio' und 'comes'. Im Mittelpunkt seiner Herrschaftsausübung stand die Nordost-Grenze; Hermann Billung hielt die slavischen Völkerschaften der Abodriten, Wagrier und Redarier in Abhängigkeit vom Reich. Er hinterließ seinem Sohn Bernhard ein "machtvolles Herrschaftsgebilde" (Freytag).

    Literatur:
    ADB XII, 151-153 - NDB VIII, 640f - Hermann, Slaven [Neubearb. 1986], passim.

    Neue Deutsche Biographie: Band 8 1969

    Hermann Billung, Herzog in Sachsen
    + 27.3.973 Quedlinburg
    Aus dem Geschlecht der BILLUNGER (s. NDB II); Eltern unbekannt

    Brüder:
    Wichmann (+ 944)
    Amelung (+ 962), Bischof von Verden (seit 933, s. ADB I)
    oo Hildegard

    5 Kinder:
    unter anderem
    Herzog Bernhard I. in Sachsen (+ 1011, s. NDB II),
    Suanehild [1. oo Markgraf Thietmar von Serimunt-Nicici (+ 978)] [2. oo Markgraf Ekkehard I. von Meißen ( + 1002, s. NDB IV)],
    Mathilde [+ 1008, 1. oo Graf Balduin III. von Flandern (+ 961), 2. oo Herzog Gottfried von Nieder-Lothringen (+ 1005?, s. NDB VI)]

    Neffen:
    Graf Wichmann der Jüngere (+ 967)
    Graf Ekbert

    OTTO I. übertrug im Herbst 938 Hermann die Leitung des Feldzuges gegen die Redarier. Dem zeitlich begrenzten Amt des Heerführers scheint der ständige Auftrag gefolgt zu sein, den Grenzschutz an der unteren Elbe auszuüben. Bezeugt wird Hermann als Markgraf in diesem Raum jedoch erst 953. Nach Ausbruch des Liudolfingischen Aufstandes (953) beauftragte OTTO I. ihn, in der Zeit seiner Abwesenheit die Aufgaben des Herzogs in Sachsen wahrzunehmen (erste Prokuration). Bei Antritt des zweiten Romzuges 961 übertrug OTTO I. wiederum Hermann die Prokuration in Sachsen. Während der ersten Prokuration unterdrückte Hermann die Erhebung seiner Neffen Wichmann der Jüngere und Ekbert, die sich mit den Obotriten verbündet hatten, und wahrte dem Grenzraum an der unteren Elbe sowie dessen Hinterland den Frieden. Die zweite Prokuration erfolgte, damit Hermann als Stellvertreter OTTOS I. die Gerichtshoheit in den Gebieten ausüben könne, die der Slawengrenze benachbart waren. Ist der räumliche Geltungsbereich der ersten beiden Prokurationen nicht ganz zweifelsfrei zu ermitteln, so ist eine dritte Prokuration 966 hingegen für das gesamte sächsische Herzogtum wahrscheinlich zu machen. Die drei Prokurationen ließen Hermann zum zeitweiligen Vertreter des Königs gegenüber dem sächsischen Stamm aufsteigen und eine herzogliche Stellung gewinnen, in der er als Gefolgsmann OTTOS I. wirkte. Bezeichnend ist es jedoch, dass die königliche Kanzlei vermied, ihm den Titel eines dux zu geben, sondern ihn nur als marchio oder comes bezeichnete. Seine Tätigkeit erstreckte sich vornehmlich auf die Sicherung der Nordost-Grenze, wo er die slawischen Stämme der Wagrier, Obotriten und auch Redarier in straffer Abhängigkeit vom Reich hielt. Bei seinem Tode hinterließ er ein machtvolles Herrschaftsgebilde, in dem sein Sohn Bernhard I. unbestritten nachfolgte.

    Literatur:
    ADB XII; Adam von Bremen, Hamburg, KG, hrsg. v. B. Schmeidler, in: MG SS rer. Germ. 1917; Die Sachsengesch. d. Widukind v. Korvei, hrsg. v. P. Hirsch, ebd. 1935; Die Chronik d. Bischofs Thietmar v. Merseburg, hrsg. v. R. Holtzmann, in: MG SS NS IX, 1935; F. M. Fischer, Politiker um Otto d. Gr., 1937; R. Bork, Die Billunger, Mit Btr. zur Gesch. d. dt.-wend. Grenzraumes im 10. und 11. Jh., Diss. Greifswald 1951 (ungedr.); H.-J. Freytag, Die Herrschaft d. Billunger in Sachsen, 1951; K. Jordan, Hzgt. u. Stamm in Sachsen während d. hohen MA, in Nd. sächs. Jb. f. Landesgesch. 30, 1958, S. 1-27; A. K. Hömberg, Westfalen u. d. sächs. Hzgt., 1963

    Althoff Gerd: Seite 376, "Adels- und Königsfamilien im Spiegel ihrer Memorialüberlieferung"

    H 6 Lü: 27.3. Hermannus primus dux Saxonie fundator huis cenobii.Parce mihi + 973 Hermann Billung
    Me: 28.3. Herimannus dux

    Hermann ist neben seinen Brüdern, Wichmann dem Älteren (G 39) und Bischof Amelung von Verden (B 39), der erste bekannte Angehörige des billungischen Geschlechts. Versuche, die Vorfahren der BILLUNGER festzustellen, führten bisher nicht zu gesicherten Ergebnissen (vgl. Krüger, Grafschaftsverfassung, S. 79f.; Hömberg, Westfalen und das sächsische Herzogtum, S. 18f.).
    Sicher ist jedoch auch der Bericht Adams von Bremen (II, 8) über die niedrige Herkunft Hermanns falsch, denn die BILLUNGER sind als Verwandte der Nachfahren Widukinds anzusprechen. Die Analyse des Necrologs führte hier zu neuen Einsichten; siehe dazu oben S. 68 ff.
    Hermann wurde 936 von OTTO I. zum princeps militiae ernannt und in der Folgezeit dreimal (953, 961, 966) mit der procuratio Saxoniae beauftragt.
    Zum Problem des Hineinwachsens in eine herzogsähnliche Stellung und den Bezeichnungen comes, marchio und dux, die Hermann in den verschiedenen Quellen gegeben werden, vgl. Bork, Billunger Seite 54 f.; Freytag, Herrschaft der Billunger, Seite 8.
    Über die Gemahlinnen Hermanns herrscht in der Forschung keine Klarheit. In der Tabula gentis Billingorum (MGH SS 13, S. 344) sind Hermann zwei Frauen zugeordnet: Ode com und Hildesuinth com; vgl. oben S. 49.
    Jüngere Quellen erwähnen eine Hildegard als Gemahlin, was jedoch wohl auf einer Verwechslung mit der Frau seines Sohnes Bernhard beruht. Entgangen ist der Forschung der Eintrag am 15. März ins Necrolog von Xanten: Obitus Ode uxoris Hermanni ducis (vgl. G 27). Der Todestag einer anderen Gemahlin Hermanns ist nicht bekannt.
    Allgemein zu Hermann vgl. NDB 8, S. 504 f.; Biogr. Wörterbuch 1, Sp. 1123 f.; FW H 45.
    Zum Todesdatum: BO Nr. 562e, wo jedoch die Einträge in die Necrologien von Borghorst, Vreden, Xanten und in das Diptychon Bremense nicht erwähnt sind.

    Schwennicke Detlev: Tafel, "Europäische Stammtafeln Neue Folge Band I. 11

    HERMANN BILLUNG
    + Quedlinburg 27. III. 973 Begraben: Lüneburg St. Michaelis

    936 princeps militiae
    940 GRAF im WETIGAU
    953,961 und 966 procurator regis in Sachsen
    955 GRAF in den Gauen TILITHI und MARSTEN
    956 MARCHIO (MARKGRAF)
    965 DUX in SACHSEN
    gründet St. Michaeliskloster zu Lüneburg

    1. oo ODA + 15.III. ...
    2. oo HILDESUIT

    Thiele Andreas: Tafel 155, "Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte", Band I, Teilband 1 Deutsche Kaiser-, Königs-, Herzogs- und Grafenhäuser I

    HERMANN I. "BILLUNG" + 973

    Graf im Bardengau, Marstengau und Tilithigau
    Tritt erst mit seiner Ernennung zum Markgraf im Gebiet Mecklenburg 936 deutlich hervor; da er in den unterschiedlichsten Titeln benannt wird nach 936: "Markgraf", "Herzog", "Graf", "Princeps militae" und den Titeln noch keine klare Definitionen zugrundelagen, ist die eigentliche Position Hermanns nicht klar zu bestimmen; es bleibt eine grundsätzliche Verfügungsgewalt der OTTONEN in Sachsen bestehen, auch dann, als Hermann zum Verwalter von Sachsen aufrückt 961; er ist als Verwalter-Herzog nur ein Stellvertreter der OTTONEN, das Herzogtum umfaßt auch nicht das ganze Sachsen, wirklich wirksam wird er nur im Raum Engern (Mittelteil) zwischen Westfalen und Ostfalen; Schwerpunkt seiner Politik ist zusammen mit Markgraf Gero die Slawenabwehr; gerät wegen Besitz-, Rechts- und Erbfragen oft gegen die Neffen und bringt nach und nach mit starker Hand die Slawen zwischen Elbe-Oder unter deutsche Hoheit, die Bistümer Havelberg und Brandenburg entstehen; unterwirft 962/63 sogar Polen. 955 Schlacht an der Recknitz, womit eine letzte große Revolte niedergeworfen wird; Mitbegründer von Abtei St. Michael/Lüneburg als "Hauskloster" und deren Vogt; bleibt stets treue OTTONEN-Stütze; steht besonders gegen die Garfen von Werl (eventuell gleichen Stammes wie er) und gegen die Grafen von Stade.

    Hermann wurde 936 von OTTO I. im Rahmen seiner auf Unterwerfung der Elbslawen gerichteten Ostpolitik und zur Abwehr der Dänen als Markgraf an der Niederelbe eingesetzt und trat damit erstmals deutlich hervor. Da er in den unterschiedlichsten Titeln nach 936 benannt wurde: "Markgraf"; "Graf", "Princeps militiae" und den Titeln noch keine klare Definitionen zugrunde lagen, war die eigentliche Position Hermanns nicht klar zu bestimmen. Es blieb eine grundsätzliche Verfügungsgewalt der OTTONEN auch dann in Sachsen bestehen, als Hermann 961 zum Verwalter von Sachsen aufrückte. Er war als Verwalter-Herzog nur ein Stellvertreter der OTTONEN, das Herzogtum umfaßte auch nicht das ganze Sachsen, wirklich wirksam wurde er nur im Raum Engern (Mittelteil) zwischen Westfalen und Ostfalen; Schwerpunkt seiner Politik war zusammen mit dem Grafen Gero die Slawenabwehr. 955 zog er gegen die aufständischen Abotriten, die besiegt wurden. Er geriet wegen Besitz-, Rechts- und Erbfragen oft gegen die Neffen, Wichmann II., des erbittersten Gegner Hermanns, und Ekbert der Einäugige, und sicherte während des Liudolfingischen Aufstandes (953-954) Sachsen, wo er 953,961 und 966 während OTTOS Abwesenheit als dessen Stellvertreter fungierte. Seitdem führte Hermann den Titel eines Herzogs von Sachsen, dessen Gewalt jedoch auf das nördliche Sachsen beschränkt blieb. Er brachte mit starker Hand die Slawen zwischen Elbe und Oder unter deutsche Hoheit, die Bistümer Havelberg und Brandenburg entstanden. Er unterwarf 962/63 sogar Polen, gewann 955 die Schlacht an der Recknitz, womit eine letzte große Revolte niedergeworfen wurde. Er war der Mitbegründer der Abtei St. Michael/ Lüneburg als "Hauskloster" und deren Vogt, blieb stets eine treue OTTONEN-Stütze und stand besonders gegen die Grafen von Werl (eventuell gleichen Stammes wie er) und gegen die Grafen von Stade. Sein Sohn Bernhard folgte nach dem Tode Hermannsin dieser Würde.
    Hermann verwaltete nicht nur die Mark gegen die Dänen, Wagrier, Abodriten und einen Teil der Redarier, sondern besaß als Graf im Bardengau, im Gau Tilithi und im Marstengau auch auf altsächsischen Boden eine starke Position. Seine Macht und sein Ansehen im östlichen Teil Sachsens wird uns vor allem dadurch deutlich vor Augen geführt, dass er 968 vom Magdeburger Erzbischof Adalbert mit großen Ehren empfangen wurde, als wäre er tatsächlich Herzog. Dass er von den Schriftstellern "dux" genannt wird, ist nichts Besonderes, da er im Grenzgebiet gegen die Slawen eine militärische Führungsposition eingenommen hat. Hermann Billung hatte lediglich zur Zeit des Liudolfingischen Aufstandes und während der Italienzüge OTTOS I. von 961 und 966 eine gewisse obrigkeitliche Stellung in Sachsen inne.

    Trillmich Werner: "Kaiser Konrad II. und seine Zeit"

    OTTO DER GROSSE hatte 936 seinen Freund Hermann mit der Grenzsicherung gegen Slawen und Dänen beauftragt. Die ihm verliehenen markgräflichen Befugnisse bezogen sich auf Nordelbien und die ostfälischen Gaue des Bistums Verden, doch verfügte er dort nur über bäuerliche Kämpfer, leichte Reiter und wenige ritterliche Vasallen. Diesen Mangel galt es durch Rodung und Kolonisation zu beheben, denn zur Aufstellung ausreichender Streitkräfte bedurfte es zusätzlicher Aufgebotsrechte über Standesgenossen im Hinterland, verbunden mit richterlichen Vollmachten zur Wahrung des Landfriedens. Der heftige Widerstand des betroffenen Adels gegen Hermanns Bevorzugung, dem sich selbst nahe Verwandte anschlossen, und der sich infolge seiner nochmaligen Erhöhung zum herzoglichen Stellvertreter des Königs weiter versteifte, konnte nie überwunden werden. Weil den Sachsen mehr an Tributen lag als an der Bekehrung der Nachbarn, mißglückte auch die Eingliederung der Ostseeslawen.

    1. oo Oda - 15.3.
    2. oo ? Hildesuith

    Kinder:
    - Bernhard I. - 7.2.1011
    - Liudger - 26.2.1011
    - Suanehild 945/55-26.11.1014
    1. oo Thietmar I. Markgraf von Meißen -3.8.979
    2. oo Ekkehard I. Markgraf von Meißen - 30.4.1002
    - Imma Äbtissin von Herford
    - Mathilde 935/45-25.5.1008
    961 1. oo Balduin III. Graf von Flandern 940-1.1.962
    963 2. oo Gottfried Graf von Verdun 935/40- 995

    Literatur:
    Adam von Bremen: Hamburgische Kirchengeschichte. in: Ausgewählte Quellen zur Deutschen Geschichte des Mittelalters Band XI Seite 240,256,286,380 - Althoff Gerd: Adels- und Königsfamilien im Spiegel ihrer Memorialüberlieferung. Studien zum Totengedenken der Billunger und Ottonen. Wilhelm Fink Verlag München 1984, Seite 33,38,40,43,49,64,77,82,91,129,131,242,376 H 6 - Althoff Gerd: Die Billunger in der Salierzeit. in: Die Salier und das Reich, hg. Stefan Weinfurter, Jan Thorbecke Verlag 1991, Band I Seite 311-314 - Althoff Gerd: Die Ottonen. Königsherrschaft ohne Staat. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 2000 Seite 78,95,108,112,122,127,130,133,135 - Althoff Gerd: Spielregeln der Politik im Mittelalter. Kommunikation in Frieden und Fehde. Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 1997 Seite 51 Anm. 82 - Beumann, Helmut: Die Ottonen. Verlag W. Kohlhammer Stuttgart Berlin Köln, Seite 59,73,77,89,101,110,158 - Bork Ruth: Die Billunger. Mit Beiträgen zur Geschichte des deutsch-wendischen Grenzraumes im 10. und 11. Jahrhundert. Dissertation Greifswald 1951 - Die Salier und das Reich, hg. Stefan Weinfurter, Jan Thorbecke Verlag 1991, Band I Seite 259,311-314,318/Band III Seite 493 - Eickhoff, Ekkehard, Theophanu und der König, Klett-Cotta Stuttgart 1996, Seite 48,84, 107,215,454 - Freytag, Hans-Joachim: Die Herrschaft der Billunger in Sachsen, Vandenhoeck & Ruprecht Göttingen 1951 -
    Giese, Wolfgang: Der Stamm der Sachsen und das Reich in ottonischer und salischer Zeit. Franz Steiner Verlag Wiesbaden 1979, Seite 9,126,129,138 - Giesebrecht Wilhelm von: Geschichte der deutschen Kaiserzeit. Mundus Verlag 2000 Band 1 Seite 231,252,314,371,372,387,447,509,510,517 - Goetz Hans-Werner: Das Herzogtum der Billunger - ein sächsischer Sonderweg?, in: Niedersächsisches Jahrbuch für Landesgeschichte 66 1994, Seite 167-197 - Hlawitschka, Eduard: Untersuchungen zu den Thronwechseln der ersten Hälfte des 11. Jahrhunderts und zur Adelsgeschichte Süddeutschlands, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1987Seite 26,37,41 - Holtz Eberhard/Huschner Wolfgang (Hg:): Deutsche Fürsten des Mittelalters. Fünfundzwanzig Lebensbilder, Edition Leipzig 1995 Seite 16,83,99,104 - Holtzmann Robert: Geschichte der sächsischen Kaiserzeit. Deutscher Taschenbuch Verlag München 1971 - Keller, Hagen: Die Ottonen. Verlag C.H. Beck München 2001 Seite 43 - Köpke, Rudolf/Dümmler Ernst: Kaiser Otto der Große, Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 1962 - Körntgen, Ludger: Ottonen und Salier. Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 2002 Seite 11,14,18,23,36 - Krüger, Sabine: Studien zur Sächsischen Grafschaftsverfassung im 9. Jahrhundert, Vandenhoeck & Ruprecht Göttingen 1950 Veröffentlichung der Historischen Kommission für Hannover - Kurowski Franz: Schwertgenossen Sahsnotas. Die große Geschichte der Sachsen. Nikol Verlagsvertretungen GmbH Hamburg 1996 - Laudage, Johannes: Otto der Große. Eine Biographie. Verlag Friedrich Pustet Regensburg 2001 Seite 111,123,148,151,214,226-229,248,261, 272,285-288,300 - Ludat, Herbert: An Elbe und Oder um das Jahr 1000. Skizzen zur Politik des Ottonenreiches und der slavischen Mächte in Mitteleuropa, Böhlau Verlag Weimar 1995 Seite 28,163 - Rupp, Gabriele: Die Ekkehardiner, Markgrafen von Meißen, und ihre Beziehungen zum Reich und zu den Piasten, Peter Lang GmbH Frankfurt am Main 1996 - Schneidmüller Bernd/Weinfurter Stefan (Hrsg.): Ottonische Neuanfänge. Symposium zur Ausstellung "Otto der Große, Magdeburg und Europa" Verlag Philipp von Zabern Mainz 2001 Seite 66,165,168,269 - Schnith Karl Rudolf: Mittelalterliche Herrscher in Lebensbildern. Von den Karolingern zu den Staufern. Verlag Styria Graz Wien Köln 1990 Seite 127,137,140 - Schölkopf Ruth: Die sächsischen Grafen 919-1024. Studien und Vorarbeiten zum Historischen Atlas Niedersachsens 22. Göttingen 1957 - Schulze Hans K.: Das Reich und die Deutschen. Hegemoniales Kaisertum. Ottonen und Salier. Siedler Verlag, Seite 96,179,190, 199,205,214,230,232, 234,238,241,243,373 - Schwennicke Detlev: Europäische Stammtafeln Neue Folge Band I. 1, Vittorio Klostermann GmbH Frankfurt am Main 1998 Tafel 11 - Thietmar von Merseburg: Chronik. Freiherr vom Stein-Gedächtnisausgabe, Seite 46,48,64,68 - Trillmich Werner: Thietmar von Merseburg. Chronik. Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 1992 - Widukind von Corvey: Die Sachsengeschichte. Philipp Reclam jun. GmbH & Co., Stutggart 1981 - Wies, Ernst W.: Otto der Große, Bechtle Esslingen 1989, Seite 91,148,153,158,192,195,215,241,165,267,274 -
    Zimmermann, Harald: Otto der Große, Wissenschaftliche Buchgemeinschaft Darmstadt 1976 -

    Kinder:
    1. von Sachsen, Bernhard I. wurde geboren um 950; gestorben am 9 Feb 1011 in Corvey [37671],Höxter,Nordrhein-Westfalen,Deutschland; wurde beigesetzt in Lüneburg [21335],Lüneburg,Niedersachsen,Deutschland.
    2. Billung, Liudger wurde geboren in 950; gestorben am 26 Feb 1011; wurde beigesetzt in Lüneburg [21335],Lüneburg,Niedersachsen,Deutschland.
    3. Billung, Suanehild wurde geboren in 945/955; gestorben am 26 Nov 1014.
    4. Billung, Imma
    5. 3. Billung, Mathilde wurde geboren in 935/945; gestorben am 25 Mai 1008.


Generation: 4

  1. 8.  von Lothringen, Wigerich wurde geboren um 870; gestorben um 919; wurde beigesetzt in Hastière [5540],Namur,Wallonien,Belgien.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Ardennengau; Graf im Ardennengau
    • Titel/Amt/Status: Bidgau,Deutschland; Graf im Bidgau
    • Titel/Amt/Status: Triergau,Deutschland; Graf im Triergau
    • Titel/Amt/Status: Lothringen,Frankreich; Pfalzgraf von Lothringen

    Notizen:

    Wigerich
    Graf im Triergau, Bed- und Ardennengau
    Pfalzgraf von Lothringen
    um 870- um 919 Begraben: Kloster Hastiere
    Vielleicht Sohn des Grafen Odacar

    Brandenburg Erich: Tafel 1 Seite 3, "Die Nachkommen Karls des Großen"

    VI. 26. KUNIGUNDE * ca. 890, + ...
    Gemahl:
    a) vor 910 Wigerich, Graf im Trier- und Ardennergau 902, Pfalzgraf von Aachen 916 19.I. + vor 919
    b) (ca. 920) Richwin, Graf von Verdun + 923

    Barth Rüdiger E.: Seite 185, "Der Herzog in Lotharingien im 10. Jahrhundert"

    Widricus (Wigerich) comes palatii
    Wampach, Lux. Seite 152,156,170; Chatelain, Le comte de Metz, in: Jb. G.l. G. XIII (1901), S. 251, Anm.1, und S. 255; Isenburg I, Tafel 4; Cart. Gorze, Mettensia, S. 500; Parisot, Origenes, S. 282 und T. Genealogique; Publications Sect. Hist. Institut G.-D. Lux. 95 (1981); R. Gerstner, Geschichte der lothringischen Pfalzgrafschaft, S. 3f. Gerstner geht meines Erachtens zu weit, wenn sie ihn als Pfalzgraf "anscheinend für ganz Lothringen" einreiht, vgl. ebd., S. 13, wo sie diese Meinung wiederholt; + 916/19
    Vater des ersten Luxemburgischen Grafen und Friedrichs I. von Ober-Lothringen, Stadtgraf von Trier, Graf im Bitgau, bischöflicher Pfalzgraf in Metz.

    Thiele Andreas: Tafel 50, "Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte" Band I, Teilband 1 Deutsche Kaiser-, Königs-, Herzogs- und Grafenhäuser I

    WIGERICH
    *um 870, + um 910
    Graf im Triergau, Bed- und Ardennengau
    Wigerich war Gegner der KONRADINER im altpfälzischen Raum und mächtigster Graf in Lothringen. Er förderte Erzbischof Radbod von Trier und trat Münz- und Zollrechte an ihn ab. Er ging 911 zu König Karl III. von Frankreich über und erhielt wichtige Vogteien und Lehen dazu. Er wurde 916 Pfalzgraf von Lothringen. Hilfe erhielt er besonders durch seinen einflussreichen Bruder Abt Friedrich von Gorze und St. Vanne (+ 942).

    um 907 oo 1. KUNIGUNDE VON HENNEGAU
    wohl Tochter des Grafen Reginar I. von Löwen-Hennegau; Nichte Karls III.
    2. oo Richwin Graf von Verdun + 923 erschlagen

    Hlawitschka Eduard: Seite 171,195, "Lotharingien und das Reich an der Schwelle der deutschen Geschichte"

    Graf Wigerich (Widiacus), der zum Jahre 909 ausdrücklich als Graf des Bidgaues bezeugt ist, und der 902 bereits seine Zustimmung zu einer Restitution von Grafschaftsrechten an den Trierer Erzbischof gibt, also schon damals Bidgaugraf war, intervenierte bereits am 23. Januar 899 bei König Zwentibold für die Kirche von Trier als Graf. Wigerich ist dabei zwar nicht ausdrücklich als Bidgaugraf bezeichnet, doch lässt seine nach Stephans Tod (901) eindeutige Verankerung im Bidgau im Verein mit dieser Intervention wohl darauf schließen, dass er schon in der Spätzeit Zwentibolds Bidgaugraf geworden war und Stephan hier abgelöst hatte. Dass Wigerich (Widricus) nicht etwa anfangs nur Stadtgraf von Trier war und Stephan daneben den Bidgau weiterverwaltete, machen auch die Untersuchungen von Y. Dollinger-Leonard deutlich. Damals war Trier lediglich bevorzugter Sitz des jeweiligen Bidgaugrafen; eine Stadtgrafschaft Trier gab es nicht!
    Und darüber hinaus hatte Karl der Einfältige auch noch andere Verwandte in Lotharingien, die einer solchen Herrschaftsregelung von vornherein geneigt sein mochten: Der Graf Wigerich vom Bidgau hatte Kunigunde, eine Enkelin Ludwigs des Stammlers und somit eine Nichte Karls des Einfältigen zur Frau.

    Nonn Ulrich:, "Die gefälschte Urkunde des Grafen Widerich für das Kloster Hastiere und die Vorfahren der Grafen von Luxemburg"

    Die erste urkundliche Erwähnung der Abtei Hastiere bietet ein Diplom Karls des Einfältigen von 911-915, in dem er die Abtei, quam comes Windricus per preceptum habebat regale, zusammen mit Saint-Rombaut am Demer (Mecheln) der Kirche von Sankt Lambert zu Lüttich überträgt. Graf Widerich, seine Gemahlin Kunigunde und ihr Sohn Adalbero sollen aber auf Lebenszeit beide Abteien in ihrem Besitz behalten.
    Kommen wir nun zum Aussteller der Urkunde zurück. Dass ein Graf Widericus Hastiere durch königliche Verleihung besaß, geht aus der Urkunde Karls des Einfältigen von 911-915 klar hervor, und dass er als Gründer des Klosters galt, zeigt die Bestätigungsurkunde Alexanders III. von 1180. Das Diplom Karls des Einfältigen nennt weiter Widerichs Gemahlin Kunigunde und seinen Sohn Adalbero; damit steht außer Zweifel, dass es sich um jenen Grafen Widerich/Wigerich handelt, der seit Renns grundlegenden Untersuchungen als Vater des Grafen Sigfrid und damit als "der Ahnherr des ersten luxemburgischen Grafengeschlechtes" gilt. Er begegnet zuerst 899 als Intervenient in einer Urkunde Zwentibolds für Trier, und drei Jahre später stimmt er einer Übertragung gräflicher Rechte durch Ludwig das Kind an den Trierer Metropoliten zu. 903/04 finden wir ihn dann selbst als Urkundenaussteller, der dem Kloster Echternach seine Besitzungen in der Gemarkung Itzig (bei Luxemburg) schenkt. Aus einer Tauschurkunde zwischen dem Trierer Lehensträger Rorich und der Abtei St. Maximin von 909 erfahren wir, daß er Graf im Bitgau war: ... in pago Bedinse in comitatu Widrici in villa vocabulo Eslingis (= Esslingen bei Meckel, Kreis Bitburg); diese Urkunde hat er als Zeuge unterschrieben. Später erfreute er sich offensichtlich der Gunst Karls des Einfältigen, der ihm ja Hastiere auf Lebenszeit übertrug (911-915); und auf dessen Placitum von 916 in Herstal, wo der König dem Kloster Prüm das ihm widerrechtlich entzogene Kloster Süsteren restituierte, erscheint er sogar als comes palatii (D K.d.E. 84 vom 19.1.916). Bald danach scheint Widerich gestorben zu sein; auf der folgenden Reichsversammlung zu Herstal 919 wird er nicht mehr genannt. Bestattet wurde er im Kloster Hastiere, wie aus der Urkunde seines Sohnes Adalbero von Metz von 945 hervorgeht. Aufgrund vergleichender Berechnungen schließt Renn, dass Widerich kaum vor 870 geboren wurde; damit dürfte die öfters behauptetet Identität mit jenem Grafen Widericus, der mit anderen weltlichen und geistlichen Großen 877 den jungen Ludwig den Stammler an die Maas begleiten sollte, entfallen. Sicher auszuschließen ist eine Identifizierung mit jenem Wigricus, der 860 beim Vertragsabschluß von Koblenz anwesend war.

    Schaab Meinrad: Seite 18, "Geschichte der Kurpfalz"

    So begegnet ein sonst in den Trierer Raum gehöriger Graf Wigerich 916 als Pfalzgraf in einer Urkunde des westfränkischen Königs Karl des Einfältigen, die dieser in der Pfalz Heristal für Kloster Prüm ausstellen ließ.

    910 oo 1. Kunigunde, Enkelin Ludwigs II. des Stammlers 890/95-, evtl. Tochter Reginars I. Langhals

    Kinder:
    - Adalbero I. Bischof von Metz (929-962) 910-26.4.962
    - Gozelo um 914-19.10.942
    - Friedrich I. Herzog von Ober-Lothringen 912-17.6.978
    - Giselbert Graf im Ardennengau 915-17.4.963
    - Liutgard 915-8.4.960
    1. oo Adalbert (MATFRIEDE) - 944
    2. oo Eberhard Graf von Egisheim - 972/73

    Literatur:
    Barth Rüdiger E.: Der Herzog in Lotharingien im 10. Jahrhundert. Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1990 Seite 185 - Brandenburg Erich: Die Nachkommen Karls des Großen. Verlag Degener & Co Neustadt an der Aisch 1998 Tafel 1 Seite 3 - Gerstner, Ruth: Die Geschichte der lothringischen und rheinischen Pfalzgrafschaft von ihren Anfängen bis zur Ausbildung des Kurterritoriums Pfalz, Ludwig Röhrscheid Verlag Bonn 1941 (Rheinisches Archiv 40) - Hlawitschka Eduard: Lotharingien und das Reich an der Schwelle der deutschen Geschichte. Anton Hiersemann Stuttgart 1968 Seite 171,195 - Nonn, Ulrich: Die gefälschte Urkunde des Grafen Widerich für das Kloster Hastiere und die Vorfahren der Grafen von Luxemburg. Eugen Ewig zum 65. Geburtstag - Renn, Heinz: Das erste Luxemburger Grafenhaus, Bonn 1941 Seite 11-22 - Schaab Meinrad: Geschichte der Kurpfalz. Verlag W. Kohlhammer 1988 Seite 18 - Thiele, Andreas: Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band I, Teilband 1, R. G. Fischer Verlag Frankfurt/Main 1993 Tafel 50 -

    Begraben:
    Kloster Hastiere

    Wigerich heiratete von Verdun, Kunigunde um 910. Kunigunde (Tochter von N. und von Frankreich, Ermentrud) wurde geboren in 890/895; gestorben nach 923. [Familienblatt] [Familientafel]


  2. 9.  von Verdun, Kunigunde wurde geboren in 890/895 (Tochter von N. und von Frankreich, Ermentrud); gestorben nach 923.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Verdun [55100],Lothringen,Frankreich; Gräfin von Verdun

    Notizen:

    Kunigunde Gräfin von Verdun
    890/95-2.10. nach 923

    Eventuell Tochter Reginars I. Langhals von Hennegau und der Ermentrude, Tochter von König Ludwig II. der Stammler
    Nach E. Brandenburg als Tochter der Irmtrud Enkelin des westfränkischen König Ludwigs des Stammlers

    Althoff, Gerd: Seite 419, "Adels- und Königsfamilien im Spiegel ihrer Memorialüberlieferung"

    G 143
    Me: 2.10. Cunice com Großmutter der Kaiserin Kunigunde

    Die gleiche Person ist zum gleichen Tag auch ins jüngere Necrolog von St. Maximin in Trier eingetragen worden. Angesichts der Tatsache, daß mehrere Verwandte der Kaiserin Kunigunde im Merseburger Necrolog begegnen (vgl. G 145a, G 176, K 16, G 173) und angesichts der engen Beziehungen ihrer Familie zu St. Maximin in Trier, wo ihre Eltern begraben wurden (vgl. Renn, Das erste Luxemburger Grafenhaus, Seite 64f.), liegt es zwingend nahe, in der Cunice (Kunigunde)die Großmutter der Kaiserin zu sehen (zu ihr vgl. Renn, Seite 2ff.; anders Eckhardt, Genealogische Funde, Seite 54ff.).
    Bei der Neustiftung des Gedenkens in Merseburg hat die Kaiserin Kunigunde offensichtlich dafür gesorgt, daß ihre Vorfahren in das Gedenken aufgenommen wurden, siehe dazu ausführlich oben Seite 198f.

    Brandenburg Erich: Tafel 1 Seite 3, "Die Nachkommen Karls des Großen"

    VI. 26. KUNIGUNDE

    * ca. 890, + ...
    Gemahl:
    a) vor 910
    Wigerich, Graf im Trier- und Ardennergau 902, Pfalzgraf von Aachen 916 19.I. + vor 919
    b) (ca. 920)
    Richwin, Graf von Verdun + 923

    Anmerkungen: Seite 119
    VI. 26. Kunigunde
    Über die Frage, ob Kunigunde, die Mutter des Grafen Siegfried von Luxemburg, identisch sei mit Kunigund, Gemahlin des Pfalzgrafen Wigerich und des Grafen Richwin, besteht eine ausgedehnte Literatur, von deren Aufzählung ich hier Abstand nehme, indem ich allgemein auf Parisot, Origines Seite 278f., verweise. Ich führe hier nur die Quellenzeugnisse an, welche mir dieser Identität als ausreichend gesichert erscheinen lassen. Zunächst steht fest, daß Graf Siegfrieds Mutter Kunigunde eine Tochter von Ludwigs des Stammlers Tochter Irmtrud war, Tabula genealogica S. S. 2, 314 und 9, 303; ihr Vater ist nicht bekannt. Ferner ist sicher, daß Bischof Adalbero von Metz, ein Sohn jener Kunigunde, die mit Wigerich und Richwin verheiratet war, aus ihrer ersten Ehe, urkundlich von König Karl dem Einfältigen als nepos bezeichnet wird, Cartul. de St. Lambert 1, n. 11. Sind beide Kunigunden dieselbe Person, so war er tatsächlich König Karls Großneffe (Enkel seiner Schwester Irmtrud). Sind sie nicht identisch, so müßte, da von einer Verwandtschaft Wigerichs mit den KAROLINGERN gar keine Spur vorhanden ist, die zweite Kunigunde ebenfalls eine sehr nahe Verwandte König Karls gewesen sein, was sehr wenig wahrscheinlich ist, da wir die Familienverhältnisse der französischen KAROLINGER ziemlich genau kennen und hier für die Anknüpfung einer solchen Verwandtschaft kaum eine Möglichkeit zu bestehen scheint. Es erscheint mit hyperkritisch, die einfache Lösung, die durch die Annahme der Identität beider Kunigunden geboten wird, von der Hand zu weisen.
    Sind sie aber identisch, so muß des Grafen Siegfried Vater, über den keine Überlieferung vorhanden ist, entweder Pfalzgraf Wigerich oder Graf Richwin gewesen sein, falls man nicht zu der ganz unwillkürlichen Annahme greifen will, daß Kunigunde noch einen dritten unbekannten Gatten gehabt habe. Die Kinder Wigerichs und Kunigundens, von denen wir sechs kennen (siehe Teil II, Gen. VII 57-62) müssen also seine Geschwister oder Stiefgeschwister gewesen sein. Kinder aus Kunigundens zweiter Ehe sind nicht bekannt; denn die Vermutung Schenks zu Schweinsberg (Geneal. Beiträge zur Reichsgesch. S. 8 f.), daß der 959 verstorbene Herzog Gottfried von Lothringen dieser Ehe entsprossen sei, muß wegen unzureichender Begründung abgelehnt werden. Nun wird aber Graf Siegfried in den Briefen des Erzbischofs Gerbert (ed. Havet lettres n. 51, 52) als patruus des Grafen Gottfried von Verdun bezeichnet, der ein Sohn Gozelos, Sohnes des Pfalzgrafen Wigerich war (s. Teil II, Gen. VIII 72), was wieder nur zutrifft, wenn er Gozelos Bruder oder Stiefbruder war. Diese Argumente erscheinen mir als völlig durchschlagend; es müssen aber noch einige Umstände erwogen werden, die gegen diese Annahmen zu sprechen scheinen. Hier ist zunächst die Frage zu stellen, ob nicht die Altersverhältnisse der Kunigunde dagegen sprechen. (So namentlich Vanderkindere 2, 329 f.) Da ihre Mutter Irmtrud etwa um 870 geboren sein kann (siehe oben V 25), so kann Kunigunde um 890 (sogar etwas früher) zur Welt gekommen sein; sie hat Wigerich vor 910 geheiratet und ihm, der zwischen 916 und 919 starb, mindestens fünf Kinder geboren war also zur Zeit ihrer zweiten Vermählung um 920 etwa 30 Jahre alt. Hier liegt also nicht die geringste wirkliche Schwierigkeit vor. Ferner wird geltend gemacht, Graf Siegfried, der erst 963 zum ersten Mal vorkommt und 998 starb, könne nicht wohl der Sohn dieser Kunigunde sein, weil man seine Geburt um 940 ansetzen müsse. Es liegt aber gar kein Grund vor, warum Siegfried nicht älter gewesen sein könnte. Daß wir zufällig keine Nachricht von ihm vor 963 haben, kann in dieser nachrichtenarmen Zeit nicht auffallen; jedenfalls war er damals schon verheiratet; sein ältester Sohn Heinrich kommt schon 964 vor (Mittelrhein. U.B. I, n. 220); der Sohn, welcher am längsten lebt, Erzbischof Albero von Trier, ist zwar erst 1055 gestorben, kann aber sehr wohl um 975 geboren sein, wenn des Vaters Geburt um 920 fällt. Allerdings sprechen die chronologischen Erwägungen stark dafür, daß Graf Siegfried aus Kunigundens zweiter um 920 geschlossener Ehe stammte und etwa 922 oder 923 (in welchem Jahr Graf Richwin starb) geboren war; er würde dann selbst etwa 78 Jahre alt geworden sein. Ich sehe demnach auch in diesen Erwägungen keinen stichhaltigen Gegengrund. Für Richwins Vaterschaft scheint mir noch zu sprechen, daß 963 18. V. neben Siegfried in einer Urkunde der Gräfin Uta, des oben erwähnten Bruders oder Stiefbruders Gozelo Witwe, als Zeuge ein sonst unbekannter Graf Richwin erscheint, dessen Name die Vermutung nahelegt, daß er ein rechter Bruder Siegfrieds gewesen sei. Endlich ist noch ein Punkt zu erwähnen. In Gerberts Briefen (ed. Havel n. 51) erscheint ein gleichnamiger Sohn des Grafen Siegfried. Da nun, soviel wir wissen, unter seinen Söhnen keiner dieses Namens war, könnte daraus geschlossen werden, daß es sich hier um einen ganz anderen Grafen Siegfried handle, wodurch das oben angeführte Zeugnis für die Verwandtschaft Siegfrieds mit den Söhnen Wigerichs seine Beweiskraft verlieren würde. Bei der Seltenheit des Namens Siegfried ist das sehr wenig wahrscheinlich. Auch kann entweder Graf Siegfried einen gleichnamigen jung verstorbenen Sohn gehabt haben, über den keine anderen Nachrichten erhalten geblieben sind, oder es kann ein Fehler des Abschreibers in der Adresse des betreffenden Briefes vorliegen, nämlich Sigifrido filio anstatt Sigefridi comitis filio, in welchem Fall der Name des Sohnes gar nicht genannt wäre. Jedenfalls bietet die Sachlage weder einen Grund, den Grafen Siegfried (c. 922 bis 998) in zwei Personen, Vater und Sohn, zu zerspalten, wie es Parisot tut, noch kann die Beweiskraft der früher angeführten Argumente ernstlich erschüttern. Die Annahme wird auch stark unterstützt durch die Tatsache, daß unter den Nachkommen des ARDENNER-Hauses und Siegfrieds die gleichen Namen gebräuchlich sind und durch den Güterbesitz, s. Witte, Lothr. Jb. 5,2, 46 f. Ganz sicher ist nur die karolingische Abstammung ihres Sohnes Siegfried. Ich bringe daher die Kinder erster Ehe, obwohl ich sie für recht gesichert halte, im Teil II. [VI 36]

    Werner Karl Ferdinand: Band IV Seite 460, "Die Nachkommen Karls des Großen bis um das Jahr 1000 (1.-8. Generation)"

    VI. 36.
    Zu den Nachkommen Kunigunds eingehend H. Renn, Das erste Luxemburger Grafenhaus, 963-1136, Bonn 1941, 2dd. Wir besitzen nicht nur eine Genealogie des 11. Jahrhunderts, die die Generationenfolge Ludwigs des Stammlers - Ermentrud (die Schwester Karls III.) - Kunigund - Sigfrid - Kunigund (die Kaiserin, Gattin HEINRICHS II.) verzeichnet, sondern auch den urkundlichen Beweis der karolingischen Abkunft im Diplom König Karls III. von 911/15 (ed. Lauer nr. 65), in dem eine Pekarie bestätigt wird für den comes Widricus und auf Lebzeiten seiner Gattin und eines ihrer Söhne ... uxoris eius, nomine Cunegundis, et unius filiorum ipsorum, videlicet nostri nepotis (!) Adelberonis (der spätere Bischof Adalbero von Metz hier ausdrücklich als Sohn von Karls Base Kunigund bezeugt). In der umstrittenen Frage, welche der zahlreichen Kinder Kunigunds aus ihrer ersten Ehe mit Wigerich/Widericus und welche aus der zweiten Ehe mit Richwin von Verdun stammen, kommt Renn zu dem Ergebnis, alle uns bekannten Kinder der ersten Ehe zuzusprechen. Brandenburg neigte dazu, den Sohn Siegfried (unten VII, 68) der zweiten Ehe zuzuschreiben. Dem stehen die Leitnamen eindeutig entgegen. Der Bruder des Kunigund-Gemahls Wigerich hieß Friedrich, wie wir aus der Vita Johanns von Gorze c. 55 und 74 wissen. Eben der Name Friedrich begegnet aber bei einem der Söhne Siegfrieds: Er hat ihn aus der Familie seines Vaters Wigerich. Das gleiche gilt für einen anderen Sohn Siegfrieds, Adalbero, denn gerade für den Bruder Siegfrieds, der auch Adalbero hieß, sahen wir eben, daß er als Sohn des Wigerich/Widericus und der Kunigund gesichert ist. Siegfried ist demnach den Söhnen Kunigunds aus der ersten Ehe zuzuschreiben. Brandenburg beging aber unabhängig von der Entscheidung in dieser Frage einen kaum verständlichen Fehler. Am Ende seiner Anmerkung VI, 26 bemerkt er: "Ganz sicher ist nur die karolingische Abstammung ihres Sohnes Siegfried. Ich bringe daher die Kinder aus erster Ehe, obwohl ich auch sie für recht gut gesichert halte, im Teil 2." Hier übersieht er, daß Trägerin der karolingischen Abkunft ja die Mutter Kunigund ist - die Abkunft all dieser Söhne und Töchter von ihr aber nie bezweifelt wurde und bezweifelt werden konnte; er übersieht, daß ja gerade für einen gesicherten Sohn der Kunigunde aus der ersten Ehe, Adalbero, die karolingische Verwandtschaft bezeugt ist! Es sind also sämtliche Nachkommen der besonders wichtigen, in Lothringen einflußreichen Kunigund-Kinder von der Tabelle der "wahrscheinlichen Nachkommen" (bei Brandenburg VII, 57-62; VIII, 71-78; IX, 81-90; X, 113-126,209-214; XII, 327-330; XIII, 571-573; XIV, 856-858) zu streichen und den KARLS-Nachkommen zuzurechnen. Zu Richwin ist dem von Brandenburg angegebenen Todesjahr noch hinzuzufügen, daß er 895 VII 14 im D 3 Zwentibolds (ed. Schieffer 21) als Graf von Verdun auftritt und im D 27 (ebd. 66) 899 I 23 zusammen mit Graf Widricus/Wigerich für die Kirche von Trier interveniert.

    Vielleicht hat sich Kunigunde nach dem Tode ihres zweiten Gatten in ein Kloster zurückgezogen, denn sie tritt nicht mehr öffentlich in Erscheinung.

    Renn, Heinz: Seite 2,10-11, "Das erste Luxemburger Grafenhaus"

    Wie alle übereinstimmend berichten, heißt Sigfrids Mutter Kunigunde. Eine genealogische Tafel des 11. Jahrhunderts vermittelt uns diesen Namen in der Ahnenreihe der Kaiserin Kunigunde, der Tochter Sigfrids von Luxemburg. Diese Stammtafel der Gemahlin Kaiser HEINRICHS II. zeigt folgendes Bild:
    Ludwig der Stammler - Ermentrudis - Kunigundis - Sigfridus - Kunigundis, Kaiserin
    Sigfrid ist also durch seine Mutter Kunigunde und seine Großmutter Ermentrude der Urenkel des westfränkischen Königs Ludwigs des Stammlers. Wer der Gemahl Kunigundens gewesen ist, darüber schweigen die Quellen; keine teilt uns den Namen des Vaters unseres Grafen Sigfrid mit.
    Die Ahnen der Gemahlin Wigerichs mütterlicherseits haben wir festgestellt. Wer aber Kunigundens Vater ist, darüber wissen wir nichts Sicheres. Sigfrid Hirsch nimmt als solchen Reginar Langhals an, allerdings ohne Angabe von Belegen [40 Jahrbücher unter Heinrich II., I Seite 531; dieser Vermutung gibt auch Helene Stresow, Seite 48, Ausdruck, siehe Seite 15.]. Manches spricht in der Tat dafür. Schon bei oberflächlicher Überlegung fallen die gleichen Namensbezeichnungen auf. Einer der Söhne Wigerichs heißt Giselbert, während wir unter seinen Enkeln einen Reginar antreffen [41 Sohn Gozlins, siehe unten, Seite 32, 38.]. Gerade diese beiden Namen kehren im Geschlechte Reginar Langhals' ständig wieder.
    Territorialgeschichtlich wird unsere Vermutung durchaus gestützt. Die Nachkommen Kunigundens haben zum Teil große Liegenschaften an Maas und Schelde. Da Wigerich und Richwin dort vor ihrer Ehe nicht nachzuweisen sind, muß ihre Gemahlin diese Besitzungen mitgebracht haben. Gerade in diesen Gegenden hat Reginar bekanntlich das Hauptzentrum seiner Macht. Er konnte also seiner Tochter eine reiche Mitgift zur Verfügung stellen. Außerdem wird Ermentrude als Tochter und Schwester der westfränkischen Könige sicherlich nur einen der bedeutendsten Großen des Reiches geheiratet haben. Auch eine Reihe persönlicher Beziehungen Reginar Langhals' zum Königshaus im Westreich lassen diese Verbindung durchaus als glaubwürdig erscheinen. Die Ehe Reginars mit Ermentrude wäre um 890 oder noche inige Jahre vorher anzusetzen. Anschließend hätte Reginar dann Albrada geheiratet, die Mutter seiner Söhne Giselbert und Reginar.

    Barth Rüdiger E.: Seite 84,86 Anm. 16, "Der Herzog in Lotharingien im 10. Jahrhundert"

    Rikwin war zweiter Gemahl der Gräfin Kunegonde [5 Vita Joannis Gorziensis, SS IV, Seite 367; siehe auch ebd., c. 40, Seite 348.], die in erster Ehe mit Graf Wigerich verehelicht war [6 Wigerich (Widricus) nachweisbar als comes in Pago Bedinse und als comes palatii.]. Graf Wigerich und Graf Rikwin waren bedeutende Persönlichkeiten des südlotharingischen Raums. Otto von Verdun war Stiefsohn der in zweiter Ehe mit Graf Rikwin verehelichten Gräfin Kunegonde und Stiefbruder Friedrichs I. von Ober-Lothringen. Rikwin, Laienabt des Klosters St.-Pierre-aux-Nonnains in Metz wurde 923 von Graf Boso ermordet. Ottos Stiefmutter war Enkelin des westfränkischen Königs Ludwigs II. des Stammlers. Daß Otto ein gemeinsamer leiblicher Nachkomme Graf Rikwins und dessen wenigstens zweiter Gemahlin Kunegonde gewesen ist, ist auszuschließen. Rikwin heiratete Gräfin Kunegonde, Witwe des zwischen 916 und 919 verstorbenen Grafen Wigerich, wahrscheinlich zwischen 916 und 919.
    Neben Graf Friedrich I., seit 959 sogenannter Herzog von Ober-Lothringen, war der einflußreiche Bischof Adalbero von Metz (929-962) ein weiterer Stiefbruder Ottos [16 SS IV, Seite 348, c. 40: Ipse Adalbero ... cum esset regii quidem paterna simul a materna stirpe ... sanguinis (Adalbero war übrigens Gegner der zweiten Heirat seiner Mutter Kunegonde mit Graf Rikwin); siehe auch Ahnentafel IV-V in K.d.G., Band 4 (siehe Anmerkung 1).].

    Hlawitschka Eduard: Seite 195, "Lotharingien und das Reich an der Schwelle der deutschen Geschichte"

    Und darüber hinaus hatte Karl der Einfältige auch noch andere Verwandte in Lotharingien, die einer solchen Herrschaftsregelung von vornherein geneigt sein mochten: Der Graf Wigerich vom Bidgau hatte Kunigunde, eine Enkelin Ludwigs des Stammlers und somit Nichte Karls des Einfältigen, zur Frau [37 Ausführliche Nachweise bei H. Renn, Das erste Luxemburger Grafenhaus (1941) Seite 31ff. - Bezeichnend ist vor allem, daß Karl der Einfältige einen Sohn Wigerichs und Kunigundes, Adalbero (später Bischof von Metz), als seinen nepos hervorhebt; Recueil des actes de Charles III le Simple Seite 146ff. nr. 65.]

    Twellenkamp, Markus: Seite 478, "Das Haus der Luxemburger" in: Die Salier und das Reich

    Graf Siegfried, der die später namengebende Burg erwarb, stand in engen familiären Bindungen zu den beiden Königssippen jener Zeit, den KAROLINGERN und den OTTONEN. Von seiner Mutter Kunigunde [17 Renn, Luxemburger (wie Anmerkung 1), Seite 2-10. Eine genealogische Tafel des 11. Jahrhunderts überliefert folgenden Ahnenreihe: Ludwig der Stammler - Ermentrude - Kunigunde - Siegfried - Kunigunde (Gemahlin Kaiser HEINRICHS II.); vgl. Regum Francorum genealogiae, MGH SS 2, Seite 314. Nach der Chronik der Grafen von Flandern stammte Ermentrude aus der zweiten Ehe Ludwigs mit Adelheid; vgl. Genealogieae comitum Flandriae, MGH SS 9, Seite 303, Zeile 10f.] her war er ein Urenkel König Ludwigs des Stammlers.

    Hlawitschka Eduard: Seite 61-64, "Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen. Genealogische Untersuchungen zur Geschichte Lothringens und des Reiches im 9., 10. und 11. Jahrhundert."

    So wissen wir, daß die Ehe Kunigundes mit Wigerich kurz vor 910, vielleicht 907, zustandegekommen ist und daß Wigerich zwischen 916 und 919 verstarb. Aus dieser Ehe Kunigundes sind 6 Kinder hervorgegangen [56 Vgl. oben Anmerkung 32. - E. Kimpen, Zur Genealogie der bayerischen Herzöge von 908-1070, in: Jahrbuch für fränkische Landesforschung 13 (1953) Seite 74ff., versucht, Siegfried von Luxemburg gänzlich aus der Zahl der Kinder Wigerichs und Kunigundes zu eliminieren. Seine Argumente und seine Herleitung Siegfrieds aus der Hamaländer Grafenfamilie vermögen jedoch nicht zu überzeugen. Vgl. außerdem E. Kimpen, Zur Herkunft Siegfrieds von Luxemburg, in: Eifelkalender 1955 Seite 111-114. Die Thesen von Kimpen wurden bereits von M. Uhlirz, Die ersten Grafen von Luxemburg, in: DFA 12 (1956) Seite 36 ff. mit großer Skepsis behandelt.].

    910 1. oo Wigerich Pfalzgraf von Lothringen - 919
    920 2. oo Richwin Graf von Verdun - 923

    Kinder:
    - Adalbero I. Bischof von Metz (929-962) 910-26.4.962
    - Gozelo um 914-19.10.942
    - Friedrich I. Herzog von Ober-Lothringen 912-17.6.978
    - Giselbert Graf im Ardennengau 915-17.4.963
    - Liutgard 915-8.4.960
    1. oo Adalbert (MATFRIEDE) - 944
    2. oo Eberhard Graf von Egisheim - 972/73

    Siegfried Graf im Moselgau 915/17-26.10.997

    Literatur:
    Althoff, Gerd: Adels- und Königsfamilien im Spiegel ihrer Memorialüberlieferung. Wilhelm Fink Verlag München 1984 Seite 419 - Barth Rüdiger E.: Der Herzog in Lotharingien im 10. Jahrhundert. Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1990 Seite 84,86 Anm. 16,185 - Brandenburg Erich: Die Nachkommen Karls des Großen Verlag Degener & Co Neustadt an der Aisch 1998 Tafel 1 Seite 3, 119-120 - Die Salier und das Reich, hg. Stefan Weinfurter, Jan Thorbecke Verlag 1991, Band I Seite 186,478 - Hlawitschka Eduard: Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen. Genealogische Untersuchungen zur Geschichte Lothringens und des Reiches im 9., 10. und 11. Jahrhundert. Kommissionsverlag: Minerva-Verlag Thinnes Nolte OHG Saarbrücken 1969 Seite 54,61-64,68,70,74, 107,109-112,116,118-120,125,130,132,136,138,146,179 - Hlawitschka Eduard: Lotharingien und das Reich an der Schwelle der deutschen Geschichte. Anton Hiersemann Stuttgart 1968 Seite 195 - Renn, Heinz: Das erste Luxemburger Grafenhaus, Bonn 1941 Seite 2-12 - Werner Karl Ferdinand: Die Nachkommen Karls des Großen bis um das Jahr 1000 (1.-8. Generation) Band IV in: Braunfels Wolfgang: Karl der Große Lebenswerk und Nachleben. Verlag L. Schwann Düsseldorf VI. 36. Seite 460 -

    Kinder:
    1. von Lothringen, Adalbero I. wurde geboren um 910; gestorben am 26 Apr 962.
    2. von Oberlothringen, Friedrich I. wurde geboren in 912; gestorben am 17 Jun 978.
    3. 4. von Lothringen, Gozelo wurde geboren in 914; gestorben am 19 Okt 942.
    4. von Lothringen-Verdun, Liutgard wurde geboren in 915; gestorben am 8 Apr 960.
    5. von Lothringen, Giselbert wurde geboren in 915; gestorben am 17 Apr 963.

  3. 10.  von Metz, Gerhard I. wurde geboren in 870 (Sohn von von Metz, Adalhard II. und N.); gestorben am 22 Jun 910.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Metz [57000],Moselle,Lothringen,Frankreich; Graf im Metzgau

    Notizen:

    Gerhard Graf im Metzgau
    870-22.6.910

    Ältester Sohn des Grafen Adalhard II. von Metz und einer Tochter oder Nichte Matfrieds II.

    Den beiden Grafen Gerhard und Matfried wurden um den Jahreswechsel 896/97 vom König Zwentibold von Lothringen alle ihre Lehen abgesprochen, nachdem der Graf Stephan einen Grafen Alberich aus Blutrache für die Mordtat an einem seiner nächsten Verwandten erschlagen hatte. Aber dieser Schlag Zwentibolds mißlang bekanntlich; der König mußte sich noch 897 unter Vermittlung seines Vaters, ARNULFS von Kärnten, mit Stephan, Gerhard und Matfried aussöhnen. Ihren Einfluß auf den König Lotharingiens vermochten sie anschließend sogar langsam auszubauen und dabei auch den Grafen Reginar I. Langhals vom Hennegau aus seiner Beraterfunktion bei Hofe zu verdrängen. Im Zuge dieser Stärkung ihrer Machtposition vertrieben die Grafen Gerhard und Matfried 899 auch den Abt Regino von Prüm aus der Leitung seiner Abtei und machten ihren dort lebenden Bruder Richar zum neuen Abt. Sodann ließen sie nach dem Tode ARNULFS ihren eigenen König im Stich und riefen Ludwig das Kind ins Land, huldigten ihm und wandten sich selbst mit aller Macht gegen Zwentibold, der am 13.8.900 gegen sie fiel. Diese Tat brachte den Brüdern ebenso wie die Ehe Gerhards mit der Zwentibold-Witwe den Durchbruch zur politischen Führung, da er auch hierdurch Ansprüche auf einen Teil der Erbschaft knüpfen konnte. Wenn wir Gerhard später im Besitz des Klosters Herbizheim an der Saar, Matfried im Besitz von Gütern zu Deidesheim im Speyergau erblicken, so ist es sehr wahrscheinlich, dass sie diese als ihren Anteil an der Beute davongetragen hatten. Die ehrgeizigen Brüder bemächtigten sich gewaltsam der Abtei St. Maximin und des Nonnenklosters Oeren in Trier, die aus der Hinterlassenschaft des erschlagenen Königs an die konradinischen Brüder übergegangen waren. Die konradinischen Verwandten des Königs ließen aber Gerhard und Matfried nicht zum Zuge kommen, weshalb sie sich mit den BABENBERGERN verbanden. Graf Konrad der Ältere schickte daher zu Anfang des Jahres 906 seinen gleichnamigen Sohn mit einer ansehnlichen Kriegerschar nach Lothringen, um die beiden Grafen anzugreifen. Die Truppen KONRADS, zu denen noch ein Heer von Lothringern stieß, drangen bis in den Bliesgau vor, indem sie die Güter und Lehen Gerhards und Matfrieds und ihrer Vasallen mit Feuer und Schwert verheerten und plünderten. Die beiden Grafen, die sich in eine feste Burg zurückgezogen hatten, baten in der Folge um Frieden. Nach der Ausschaltung des BABENBERGERS Adalbert wurde Mitte Oktober 906 schließlich auf einer in Metz abgehaltenen Reichsversammlung in Anwesenheit des Königs über Gerhard und Matfried die Acht verhängt. Ihre Güter wurden konfisziert, darunter die Abtei Herbitzheim im Bliegau und Deidesheim in der Pfalz. Erst allmählich konnten sie wieder an einen Neuaufbau ihrer jäh zerschlagenen Position denken. Gerhard fand, offenbar notdürftig mit der Reichsregentschaft ausgesöhnt, neben seinem konradinischen Rivalen im Kampf gegen die Ungarn den Tod.

    Walter Mohr: Band I Seite 13-14 "Geschichte des Herzogtums Lothringen"

    Neben Reginar machten sich nach Zwentibolds Tode die Brüder Gerhard und Matfried geltend. Auch sie hatten schon zuvor eine Rolle gespielt. Sie stammten eigentlich aus dem Hause der Grafen von Orleans, doch sind auch hier die Einzelheiten der Abstammung schwer erkennbar. Wir wissen auch nicht, welche Grafschaften ihnen gehörten. Da sie aber vielfach in Auseinandersetzungen im Gebiet von Metz, Toul und Trier erscheinen, werden sie in Oberlothringen ansässig gewesen sein. Beide Grafen waren schon vor Reginar, im Jahre 897, bei Zwentibold in Ungnade gefallen, waren aber im gleichen Jahr durch Kaiser ARNULF wieder mit ihm ausgesöhnt worden. Ihre Rolle bei der Anerkennung Ludwigs dürfte aktiver gewesen sein als die Reginars, zumindest werden sie namentlich als Parteigänger des ostfränkischen Königs angeführt. Gerhard scheint übrigens höhere Pläne gehabt zu haben, denn er heiratete die Witwe Zwentibolds und dachte dabei wohl an eine Art Nachfolge in dessen Erbe. Das ist ihm allerdings nicht geglückt, er unterlag der Konkurrenz eines Mitglieds einer anderen Familie, nämlich Gebhards aus der Familie der KONRADINER.
    Eine oppositionelle Bewegung ging schließlich von Gerhard und Matfried aus. Beide scheinen aber nur wenig Anhang besessen zu haben, sogar ihre Verwandten hielten sich von ihnen fern. Auch Reginar hatte nichts mit ihnen zu tun.
    Anfang 906 gingen Gerhard und Matfried gegen die Besitzungen der KONRADINER in Lothringen vor und besetzten die Abteien St. Maximin und Oeren in Trier. Wir hören dann von einem Waffenstillstand, doch läßt sich für das Ganze kein abschließendes Bild gewinnen. Jedenfalls griff im Herbst 906 König Ludwig in Lothringen ein. Er erschien in Metz und eröffnete gegen die geflüchteten Gerhard und Matfried ein Verfahren, das gegen sie die Ächtung und die Konfiszierung ihrer Güter aussprach.

    900 oo 2. Oda von Sachsen, Tochter des Herzogs Otto der Erlauchte 875/80-2.7. nach 952

    Kinder:
    - Adalhard
    - Wigfried Erzbischof von Köln (924-953) ca 901-9.7.953
    - Uda 905-10.4.963
    930 oo Gozelo Graf im Bidgau 910-19.10.942
    - Gottfried Pfalzgraf ca 905-1.6.nach 949

    Literatur:
    Hlawitschka, Eduard: Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen. Genealogische Studien zur Geschichte Lothringens und des Reiches im 9.,10. und 11. Jahrhundert, Saarbrücken 1969, Seite 60,64,69,70,71,73-78,116,126-128,138,145,146,150, 154-156, 162,168,171 -

    Gerhard heiratete von Sachsen, Oda in 900. Oda (Tochter von von Sachsen, Otto und von Babenberg, Hadwig) wurde geboren in 875/880; gestorben nach 952. [Familienblatt] [Familientafel]


  4. 11.  von Sachsen, Oda wurde geboren in 875/880 (Tochter von von Sachsen, Otto und von Babenberg, Hadwig); gestorben nach 952.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Metz [57000],Moselle,Lothringen,Frankreich; Gräfin im Metzgau
    • Titel/Amt/Status: Lothringen,Frankreich; Königin von Lothringen

    Notizen:

    Oda von Sachsen Königin von Lothringen
    Gräfin in Metzgau
    875/80-2.7. nach 952

    Älteste Tochter des Herzogs Otto der Erlauchte von Sachsen und der BABENBERGERIN Hadwig, Tochter von Graf Heinrich,; Schwester des Königs HEINRICH I.

    Glocker Winfrid: Seite 265, "Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik"

    III, 4 Oda
    * c 875/80, + nach 952 wohl am VII. 2

    a) oo 897 III 27/VI 13 Zwentibold, illegitimer Sohn König ARNULFS ("von Kärnten") * 870/71, + 900 VIII 13

    b) oo 900 EndeGerhard, Graf, Bruder Matfreds
    + 910 VI 22

    Oda ist als Tochter des Herzogs Otto der Erlauchte durch keinerlei eindeutigen Quellenbeleg nachzuweisen. Wir wissen aber aus der Vita Mathilis antiquior c.1, SS X 575, daß Otto der Erlauchte und dessen Gemahlin Hadwig auch Töchter hatten. Die Identifikation des bei Regino a. 897, S. 145, als Vater derjenigen Oda, die König Zwentibold heiratete, genannten "Ottos comes" mit Otto dem Erlauchten nahm beispielsweise bereits Scheid, Origines Guelficae Bd. 4, S. 385, vor. Stützen läßt sich diese Identifikation durch D Zwentibold 22, einer Urkunde, die auf Intervention Odas und des "comes Otto" für das Kloster Essen angefertigt wurde, da für das 10. Jahrhundert intensive Beziehungen der OTTONEN zum Stift Essen bezeugt sind. Es ist allerdings nicht geklärt, ob diese Kontakte bis in die zweite Hälfte des 9. Jahrhunderts zurückreichen; vgl. hierzu (positiv) Zimmermann, Münster S. 40, und dagegen (skeptisch) Althoff, Adelsfamilien S. 137 mit Anm. 18. Durch D O I. 159 ist jedenfalls gesichert, daß Otto der Erlauchte dem Kloster Essen den Hof Beek gestiftet hat. So wird man die Identifikation der Gemahlin König Zwentibolds mit einer Tochter Herzog Ottos des Erlauchten doch als gesichert ansehen dürfen; vgl. hierzu Schieffer, Lande S. 25, Hauck, Ottonen S. 42 und 44 f., sowie Hlawitschka, Anfänge S. 59 f., der ebd. die Quellenzeugnisse zusammengestellt hat.
    Im eben bereits erwähnten D O I. 159 vom 952 XII 30 nennt OTTO I. eine "amitia Uota"; diese Urkunde ist somit die letzte Bezeugung der Oda. Werner VI, 22 weist auf den Eintrag im Hildesheimer Nekrolog "VI. Non. Iulii Oda regina, soror nostra" hin, den bereits Dümmler Bd. 3, S. 455, Anm. 2, auf die Gemahlin Zwentibolds bezogen hat, und hält diesen zweifelsfrei für den Todestag der Oda, obwohl man auch an Oda, die Gemahlin Kaiser ARNULFS VON KÄRNTEN denken könnte, deren Todestag sonst unbekannt ist. Hucke, Grafen S. 69, bezieht diesen Hildesheimer Eintrag auf die mit dem Russen-Großfürsten Swjatoslaw vermählte Oda, Tochter der Ida von Elsdorf.
    Die Belege zum Geburtsjahr Zwentibolds sind BM² 1955c, diejenigen zum Todesdatum bei BM² 1983c zusammengestellt; zu Zwentibold vgl. im übrigen Werner VI, 22.
    Die Heirat der Oda mit dem Grafen Gerhard aus der Familie der MATFRIEDINGER noch am Ende des Todesjahres Zwentibolds bezeugt uns Regino a. 900, S. 148.
    Das Todesdatum Gerhards ist ermittelt bei Hlawitschka, Anfänge S. 76, Anm. 20, der uns eingehend über Gerhards Familie, die MATFRIEDINGER, unterrichtet.

    Hlawitschka Eduard: Seite 16,164, "Lotharingien und das Reich an der Schwelle der deutschen Geschichte"

    König Zwentibolds Urkunde für das Kloster Essen und sein Aufenthalt in Essen selbst (4. Juni 898; MG DD Zwentibold Seite 58ff. nr. 22) erklären sich aus der Verwandtschaft Zwentibolds mit Otto dem Erlauchten von Sachsen, die 897 mit der Eheverbindung zwischen Zwentibold und Ottos Tochter Oda zustandegekommen war, und der Tatsache, daß Essen ein Hauskloster der Familie Ottos war. (Zur Herkunft Odas vgl. künftig meine im Vorwort erwähnte genealogische Untersuchung).
    Später als in den Februar 897 können die Ereignisse nicht mehr fallen, da Zwentibold nach diesem Trierzug an seinen damals in Bayern weilenden Vater Boten schickte und schließlich Arnulfi hortatu um die Tochter Ottos des Erlauchten warb, wobei die Hochzeit bereits nach Ostern (27. März 897) stattfand.

    Hlawitschka, Eduard: Seite 58-61, "Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen. Genealogische Studien zur Geschichte Lothringens und des Reiches im 9.,10. und 11. Jahrhundert"

    Doch in welcher Weise ist die Herleitung Udas von den LIUDOLFINGERN vorzunehmen? Ein vorzüglicher Hinweis läßt sich einem Diplom OTTOS I. vom 28. August 960 entnehmen, in dem dieser größeren Grundbesitz in und um Deventer im Hamaland und in Tongern erwähnt, den ihm Vda nostra nepta legitime hereditando permisit. Acht Jahre vorher, am 30. Dezember 952, wurde von ihm lediglich in Deventer gelegener Besitz auf seine amita Uota zurückgeführt (MG DD Otto I Seite 241 nr. 159). Dabei sind beide Urkunden OTTOS - sowohl die vom Jahre 960 als auch jene vom Jahre 956 - gut überliefert, so daß an beiden Verwandtschaftsbezeichnungen - hier nepta, dort amita - nicht zu deuteln ist. Die Tante, amita, OTTOS I. ist nun nicht unbekannt. Indem nämlich Regino von Prüm mittelt, daß König Zwentibold von Lothringen bei seiner Gattenwahl 897 einerseits auf Rat seines Vaters ARNULF VON KÄRNTEN ad Ottonem comitem missum dirigit, cuius filiam nomine Odam in coniugium exposcit, und andererseits König Zwentibold sich 898 zu einem Besuch in Essen aufhält und in einer dabei ausgestellten Urkunde für das dortige, in späterer Zeit als ottonisches Hauskloster bekannte Stift coniunx nostra Oota nec non et venerabilis comes Otto intervenieren und schließlich OTTO DER GROSSE 947 gerade diesem Kloster Essen den ab avo nostro Ottone duce (= Otto der Erlauchte) gestifteten Hof Beek bestätigte, ist es klar, daß Zwentibold eine Tochter Ottos des Erlauchten von Sachsen und Schwester des späteren deutschen Königs HEINRICH I. 897 zur Frau genommen hatte.
    Die amita Uota OTTOS I. war also die Witwe König Zwentibolds, von der darüberhinaus festssteht, daß sie kurz nach Zwentibolds Tode (900) von dem Grafen Gerhard, einem der härtesten Gegner dieses Herrschers heimgeführt worden ist [Regino, Chron. ad 900 Seite 148: Eodem anno Gerardus comes Odam uxorem eiusdem Zuendibolch regis sibi in matrimonium copulat. -Vgl. auch Annales Aureaevallenses, MG SS XVI Seite 682; dazu E. Dümmler, Gesch. d. ostfr.Reiches III² Seite 503f. - Bei H. Decker-Hauff, Die Ottonen und Schwaben, in: Zeitschr. f. württemberg. Landesgeschichte 14 (1955) Seite 264 und Tafel II nach Seite 280, wird die Meinung vertreten, Oda sei nicht von dem MATFRIEDINGER Gerhard, sondern von dem KONRADINER Gebhard (+ 910) geheiratet worden. Das widerspricht der obigen Quellenaussage völlig!]. Deventer etc. könnte das ihr von Zwentibold verliehene Wittum gewesen sein. Indem man nun eine amita OTTOS DES GROSSEN, Uota, und gleichfalls seine neptis Vda an ein und demselben Orte genannt findet, wobei also die neptis im direkten Erbe der amita zu stehen scheint und somit deren direkte Leibeserbin gelten kann, ist es ohne weiteres möglich - zumal in dieser Zeit in Lothringen keine andere edle Dame dieses Namens bekannt ist - die neptis Vda mit der Gemahlin Gozlins Uda zu identifizieren. Man darf demnach wohl die LIUDOLFINGERIN Uota als Mutter der Gozlin-Gemahlin Uda/Vda ansehen. Aus Uotas dreijähriger Ehe mit König Zwentibold sind bekanntlich zwei Töchter hervorgegangen: Benedicta und Caecilia; sie kamen in das Kloster Süsteren und wurden später dort beide Äbtissinnen. Die kurze Zeitspanne von Uotas erster Ehe und die Tatsache, daß beide Zwentibold-Töchter ins Kloster geschickt wurden, spricht nun aber dafür, daß die Gozlin-Gemahlin Uda erst aus der zweiten Ehe Uotas mit Graf Gerhard hervorging. Bestätigt wird dies durch die Tatsache, daß die Gozlin-Gemahlin Uda in Frisingen (Kanton Esch, Luxemburg) eine Erbbesitztum hatte, wodurch ihre Eltern als Grundbesitzer gerade in jener Gegend nachgewisen werden, in der Graf Gerhard, der die Zwentibold-Witwe ehelichte, wie auch sein Bruder Matfried vornehmlich aufgetreten sind.


    27.3.897 1. oo Zwentibold König von Lothringen 870/71-13.8.900

    900 2. oo Gerhard Graf im Metzgau 870-22.6.910


    Kinder:

    1. Ehe
    - Cäcilia Äbtissin von Süsteren - 17.8.
    - Benedikta Äbtissin von Süsteren - 17.8.

    2. Ehe
    - Adalhard
    - Wigfried Erzbischof von Köln (924-953) ca 901-9.7.953
    - Uda 905-10.4.963
    930 oo Gozelo Graf im Bidgau 910-19.10.942
    - Gottfried Pfalzgraf ca 905-1.6.nach 949

    Literatur:
    Althoff Gerd: Die Ottonen. Königsherrschaft ohne Staat. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 2000, Seite 22 - Beumann, Helmut: Die Ottonen. Verlag W. Kohlhammer Stuttgart Berlin Köln, Seite 23-25 - Diwald Helmut: Heinrich der Erste. Die Gründung des Deutschen Reiches. Gustav Lübbe Verlag GmbH, Bergisch Gladbach 1987, Seite 111,356 - Dümmler Ernst: Die Chronik des Abtes Regino von Prüm. Verlag der Dykschen Buchhandlung Leipzig Seite 109,114 - Dümmler Ernst: Geschichte des Ostfränkischen Reiches. Verlag von Duncker und Humblot Berlin 1865 Band II Seite 454,502,537 - Glocker Winfrid: Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik. Böhlau Verlag Köln Wien 1989 III, 4 Seite 265,276 - Hlawitschka, Eduard: Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen. Genealogische Studien zur Geschichte Lothringens und des Reiches im 9.,10. und 11. Jahrhundert, Saarbrücken 1969, Seite 58-61,64,69,70,73,75-77,128,138,145,146,155 - Hlawitschka Eduard: Lotharingien und das Reich an der Schwelle der deutschen Geschichte. Anton Hiersemann Stuttgart 1968, Seite 16,164,188 - Hlawitschka, Eduard: Untersuchungen zu den Thronwechseln der ersten Hälfte des 11. Jahrhunderts und zur Adelsgeschichte Süddeutschlands. Zugleich klärende Forschungen um „Kuno von Öhningen“, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1987, Seite 26,40,94 - Schieffer Rudolf: Die Karolinger. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 1992, Seite 193 - Schnith Karl Rudolf: Mittelalterliche Herrscher in Lebensbildern. Von den Karolingern zu den Staufern. Verlag Styria Graz Wien Köln 1990, Seite 89,111,113 - Schulze, Hans K.: Das Reich und die Deutschen. Hegemoniales Kaisertum. Ottonen und Salier. Siedler Verlag, Seite 127,136,139 - Werner Karl Ferdinand: Die Ursprünge Frankreichs bis zum Jahr 1000. Deutscher Taschenbuch Verlag GmbH & Co. KG, München 1995, Seite 476 -

    Gestorben:
    2.7.

    Kinder:
    1. von Metz, Adalhard
    2. von Metz, Wigfried wurde geboren um 901; gestorben am 9 Jul 953.
    3. 5. von Metz, Uda wurde geboren um 905; gestorben am 10 Apr 963.
    4. von Jülich, Gottfried wurde geboren in 905; gestorben nach 949.

  5. 12.  Billung wurde geboren um 880; gestorben am 26 Mai 967.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Graf

    Notizen:

    Billung Graf
    um 880-26.5.967

    Althoff, Gerd: Seite 399, "Adels- und Königsfamilien im Spiegel ihrer Memorialüberlieferung."

    G 53 Lü.: 26.5. Billing com

    Der Personenname Billing ist namengebend für die Angehörigen des sächischen Herzogsgeschlechts der BILLUNGER. Erst Quellen des 13. und 14. Jahrhunderts erwähnen jedoch den Namen des angeblichen Vater der Brüder Hermann (H 6), Wichmann (G 39) und Amelung (B 39), nämlich Billing. Es ist der Forschung bisher nicht gelungen, diesen "ersten" BILLUNGER in den Quellen festzustellen, obwohl im 9. und 10. Jahrhundert durchaus Personen dieses Namens in Sachsen nachweisbar sind. Als Indiz für die Richtigkeit der späten Nachrichten wird auch der zum 26.5. ins Lüneburger Necrolog eingetragene Billing comes herangezogen, ohne daß weitere Aussagen über ihn möglich wären.
    Zur Diskussion über die sogenannten älteren BILLUNGER und die Frage der Benennung, vgl. Krüger; Studien, Seite 79ff.; Köpke-Dümmler, Otto der Große, Seite 570ff., Bork, Billunger; Seite 12ff.; Hömberg, Westfalen und das sächsische Herzogtum, Seite 15ff., Wenskus, Sächsischer Stammesadel, Seite 242f.

    Thiele Andreas: Tafel 155, "Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte", Band I, Teilband 1 Deutsche Kaiser-, Königs-, Herzogs- und Grafenhäuser I

    GRAF BILLUNG

    Dieser Stammvater, in der BILLUNGER Hauschronik des Klosters St. Michael/Lüneburg (13. Jahrhundert) genannt, ist quellenmäßig nicht greifbar; der im 10. Jahrhundert genannte Graf Billung im Thüringengau (+ 967) kann dieser Stammvater keinesfalls sein; es kann trotzdem ein Graf Billung sein, da mehrfach Grafen Billing auftauchen in diesem Hause; die Filiation ist erst ab seinen Kindern greifbar; erster Stammvater könnte der Graf Wichmann sein, der 811 als kaiserlicher Gesandter in Dänemerk ist; die in der Chronik kolportierte Legende vom armen Bauernsohn Hermann, der Markgraf wird, ist völlig abzulehnen; die BILLUNGER gehören zu den reichsten und angesehensten Familien Sachsens; Besitzschwerpunkte sind der Bardengau (der Raum Lüneburg), Marstengau (Raum Hannover), Tilithigau (Raum Leine/Oberweser-Schauenburg), im Raum Braunschweig, in Friesland und Westfalen; die Familie ist wohl mehrmals verschwägert mit EKBERTINERN, OTTONEN und dem Hause Widukinds; Graf im Wetigau auch (Raum Schwalenberg), hat eventuell Vogteien.

    Billung, der in der BILLUNGER Hauschronik des Klosters St. Michael/Lüneburg (13. Jahrhundert) als Stamvater des Geschlechts genannt wurde, war ein thüringischer Dynast, der lange Zeit als Vater Hermann Billungs galt. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit lag an der unteren Unstrut und an der Saale. Wir kennen ihn aus einer Reihe von Königsurkunden, von denen die erste ihn als Anhänger und Vasallen Heinrichs, des aufständischen Bruders OTTOS I., in das Blickfeld treten lassen, als ihm 944 das gerichtlich entzogene Gut zurückerstattet wurde. Im Jahre 952 ertauschte er vom König Güter bei Scheidungen und östlich der Saale gegen solche bei Desingerode (bei Duderstadt), in Hiddesen (nordwestlich Kassel) und Heristi. Aus einer Urkunde OTTOS I. von 966, durch die das 952 an Billung gegebene Gut - oder wenigstens ein großer Teil davon - an Magdeburg geschenkt wurde, weil der Tausch rückgängig gemacht worden war, erfahren wir, dass die von Billung dabei hergegebenen Güter aus dem Besitz seiner Frau stammten. Diese Güter weisen am ehesten auf eine ESIKONIN. Zwei weitere Tauschurkunden von 958 und 961 zeigen, dass die Erbgüter Billungs, seit 958 als Graf bezeichnet, an der Saale (im pagus Usiti = Husitin) und im thüringischen Altgau lagen. Grafenrechte übte er in pagus Neletici östlich der Saale aus, wo wir etwa das alte Werinofeld suchen müssen, das thüringische Siedlungsgebiet der Warnen. Schließlich hat Graf Billung in Bibra (nördlich Eckartsberga) ein Kloster auf Fiskalgrund errichtet und mit einem Schloß und anderen Eigengut ausgestattet, das von OTTO I. 968 an Magdeburg gegeben wurde, wodurch die Billung-Urkunden erhalten blieben. Der Übergang seines Besitzes an Magdeburg - auch die Höfe Desingerode, Hiddesen und Heristi wurden 1010 von HEINRICH II. an Magdeburg geschenkt - legt die Annahme nahe, dass er keinen rechten Erben hatte.

    Althoff, Gerd: Seite 39, "Adels- und Königsfamilien im Spiegel ihrer Memorialüberlieferung"

    Dennoch ist es der Forschung trotz vielfacher Bemühungen nicht gelungen, den Vater der drei Brüder namhaft zu machen. Erst im 13. Jahrhundert wird im Chronicon St. Michaelis der Name genannt: Er soll Billing geheißen haben [145 Vgl. Kommtar G 53 und die dort aufgeführte Literatur. Gerade der zwischen 944 und 968 bezeugte Graf Billing ist wohl nicht mit dem Vater Hermann Billungs gleichzusetzen, da er in Thüringen begütert war; vgl. Köpke-Dümmler, Otto der Große, Seite 573ff. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, daß Billung in den weiteren Sippenzusammenhang der BILLUNGER gehört, denn das von Billung gegründete Kloster Bibra wurde von OTTO DEM GROSSEN an das Erzbistum Magdeburg geschenkt. Dies ist angesichts der Tatsache höchst auffällig, daß die Schwester des ersten Magdeburger Erzbischofs Adalbert, Berta (G 24), ihr 968 gegründetes Kanonissenstift Borghorst ebenfalls der geistlichen Oberhoheit Magdeburgs unterstellte. Berta und Adalbert gehören sicher in den billungischen Verwandtschaftszusammenhang; vgl. dazu Althoff, Das Necrolog von Borghorst, Seite 268ff. Die Fälle Borghorst und Bibra sind die einzigen derartigen Schenkungen an das Erzbistum, so daß auch für Billung Beziehungen zu dem billungischen Verwandtenkreis nicht auszuschließen sind.]. Die Nachricht ist auf Skepsis gestoßen, da der Name später in der Familie der BILLUNGER nicht mehr belegt ist und außerdem dieser Billing in zeitgenössischen Quellen nicht nachgewiesen werden kann. Wir stehen also vor der merkwürdigen Tatsache, daß trotz der hervoragenden Stellung der drei Brüder von ihren Vorfahren in der Überlieferung keine Notiz genomemn wurde.

    Freytag, Hans-Joachim: Seite 9, "Die Herrschaft der Billunger in Sachsen"

    Hermann gehörte dem hohen Adel an [2 Hierauf verweist die Ehe seines älteren Bruders Wichmann mit einer Schwester der Königin Mathilde aus dem Hause des Sachsen-Herzogs Widukind wie die übrigen Familienverbindungen dieses Geschlechts.] und war im Bardengau reich begütert. Seine Zugehörigkeit zu den sächsischen Fürsten steht außer allem Zweifel, unbekannt bleibt uns jedoch seine Herkunft [3 Als Vater wurde namentlich von Wedekind (Noten II, 211 ff.) ein in den Jahren 944-968 bezeugter Graf Billing in Anspruch genommen, der vornehmlich in Thüringen begütert und Graf in dem Slawengau Neletice um Halle/Saale war (Köpke/Dümmler Seite 575 ff.). Seine Behauptung stützt Wedekind vor allem auf das um 1230 verfaßte Chronicon S. Michealis Lunneburgensis, das als erstes Hermann "filius comitis Billingi" nennt (Seite 394). Vordem erscheint weder für ihn noch seine Nachkommen die Bezeichnung Billing oder Billung. Die Gleichzeitigkeit der Bezeugung Hermanns und des Grafen Billing wie auch die verschiedenen Räume, denen ihr Allodialbesitz und ihre Herrschaftsrechte angehörten, spricht gegen die Annahme Wedekinds. Dennoch werden wir die gebräuchlich gewordene Bezeichnung seines Geschlechts als das der BILLUNGER beibehalten.].

    Köpke, Rudolf/Dümmler Ernst: Seite 571-575, "Kaiser Otto der Große"

    Zuerst als Sohn Billungs wird Hermann genannt in dem Chronic. S. Michaelis Luneburg. bis 1229 und wenig später verfaßt (SS. XXIII, 394): terram circa partes Albie inferioris ... Hermanno, viro egregio, filio comitis Billingi liberabiliter commisit (sc. Otto). Daraus die Gothaische Handschrift der Repegowschen Chronik (ed. Schöne Seite 33): Dat hertogdom unde dat lant bi der Elve gaf de Koning Otte eneme edelen manne, de was geheten Herman, de was sone enes edelen mannes greven Billinges. Die Reimchronik der Herzoge von Braunschweig, verfaßt nach 1291 (de kronike fan Sassen dorg Scheller c. 12 Seite 37):
    An deme middel des landes was besäten
    By den tiden gar formäten
    Ein here, de heit Hermann,
    Als ek fornonem han.
    Syn fader Billing was genand
    Nigt mer ek fan sinem kunne fand,
    Wän dat he fan Adams geslägte
    Were.
    Ebenso ist er Billings Sohn in dem etwa gleichzeitigen Chron. ducum Brunswic. et Luneburg. (Leibnitii SS. rer. Brunsvic. II, 14). In dem aus älteren Quellen schöpfenden Chronic. episc. Verdensium (ebd. II, 214) heißt es vom Bischof Amelung: hic fuit frater illus ducis Herimanni, qui vocabatur filius Billighi, quem Otto primus imperator ob merita sua constituit ducem Saxoniae, qui fundavit ecclesiam S. Michaelis in Luneburg. Hic ex humilibus natus ad alta provectus genuit etc. Die Compilatio chronolog. bis 1410 (ebd. II, 64) nennt ihn nur de pauperibus ortus. In der Lüneburger Chronik bis 1421: He war en fram bure geboren up er heiden tho Luneborg in enem hove geheten Stubbekeshorne by Saltowe belegen, sin vater hete Byling unde war en buer, darumb weth man von ehm nicht ti seggende, worauf dann die wesentlichsten Züge aus Adam folgen. Corner mit Berufung auf das Chronicon Saxonum nennt ihn (Eccard. corp. scriptor. II, 539) filius Willingi rustici de Stubbekeshorn distante a Luneburgo per 6 mililiaria. Stadtweg Chron. Saxoniae bis 1441 ist er Billings Sohn en arm man de wart en grot tyranne (Leibnitii SS. III, 167). In der Sachsenchronik bei Abel (Sammlung alter Chroniken Seite 2) ist er ein wapener genannt Hermen Billingk, syu vader wonede to Stubbekeshorne by Soltauw: itlike schryven he sy gewesen eyn arm ghutman. Endlich in Bothos Chron. picturatum (Leibn. III, 311) sind Wichmann, der sonst nicht genannt wird, und Hermann die Söhne Billicks to Stubbekeschorne, de hadde seven hove landes und seven undersaten armer lude, Hermann wird wapener des Kaisers, tochtmester synes sones. Dann Richter in Magdeburg: endlich verleiht ihm der Kaiser als Wappen einen blauen Löwen im goldenen Felde. Auch hier wiederholen sich die Grundzüge Adams.
    Der Graf Billing spielte in den Urkunden OTTOS I. keine unbedeutende Rolle. Schon darum würde es nötig sein, ihn näher ins Auge zu fassen. Auch nach Wedekinds treffender Arbeit mag díe nachfolgende Übersicht nicht überflüssig sein.
    944 19. September Botfeld. OTTO gibt auf Fürsprache seines Bruders Heinrich und des Grafen Conrad praedium Bilingi illius vasalli legali iudicio iure fiscatum jenem als eigen zurück. Förstemann Neue Mittheilungen IV, 4, 137. St. 117.
    952 26. Juni Merseburg. OTTO bekundet cum quodam nobis dilecto vasallo Billing nuncupato praediorum communitationem ... ut ipse a nobis nostrae proprietatis loca ... acciperet i. e. Ozmina marca, Tarata m. cum castello Grodista et Thobragora m., Steinbuki in Schedinga m., Brehstedi m. ut Upina m ... Nos autem ista Dasingerod, Hildeshousen et Heristi ... mutuo haberemus. Orr. Guelf. IV, 558. St. 226. Der König gab also die Orte Osmünde, Trotha, Groitsch, Giebichenstein, Brachstedt, Oppin, sämtlich im oberen Saalekreise in der Gegend von Halle gelegen, Scheidungen an der Unstrut und Steinbach bei Bibra; er empfing Gasingerode im Eichsfeld, Ildeshausen im Braunschweigischen, Harste bei Göttingen. So nach Wedekinds genaueren Bestimmungen.
    953 o.T. Quedlinburg. OTTO schenkt dem Moritzkloster zu Magdeburg praedium quod Billingus quidam noster miles nobis tradidit pro proprietate nostra, quam illi donavimus in patria Sclavorum et in Thuringia, nämlich die drei oben genannten Dasingerode, Harste, Ildehausen und Helisungen, Gelithi, Williunhusun, Agesthorp, Gutingi Gercken Cod. dipl. VII, 630, St. 223. Die hier genannten Orte sind Gittelde, Windhausen im Braunschweigischen, Göttingen und Eystorf, sie gehören ebenfalls zu den billungischen Gütern.
    957 2. Dezember Allstedt. OTTO bekundet cum quodam nostro fideli vasallo comitique dilecto Billinc dicto quandam praediorum fieri commutationem. Dieser gibt quidquid proprietatis habuit in locis Uurmerstat, Otunpach, Gozarstat, Haholttestat in eodem confinio et in pago Usiti in comitatu comitis Willihelmi. Dagegen erhält Billinc quidquid habere visi sumus in loco Hohflurum nominato in pago Engili in confinio Schidinga marcha. Orr. Guelf. IV, 558, St. 251. Original in Berlin. Nach Wedekind Wormstedt, Utenbach, Hohlstadt, Mönchen-Gasterdtedt im Weimarischen und Altenburgischen: Hochfluren am rechten Ufer der Unstrut.
    961 23. April ohne Ort Tausch cum quodam nobis dilecto vasallo Billing, er empfängt nostrae proprietatis loca Aundorf marcam, Dornsteti m., Liubisici in pago Hassigewi in comitatu Sigiwridi comitis. Dagegen noster dilectus miles Billinc tradidit ... quidquid ereditatis habuit in loco Biscopstat in pago Altgewi in comitatu comitis Willihelmi. Höfer II, 339, St. 283.
    963 25. April. Papst Johann XII. bestätigt dilecto filio Billingo comiti et Bertheim abbati a te ordinato in monasterio S. Petri ap. princ. S. Iohannis bapt. et Chr. protom. Stephani necuon S. Viti et Agathae virg. quod a te noviter aedificatum est ... situm in loco Bivora territorio Mogunciensi und nimmt es in seinen apostolischen Schutz. Orr. Guelf. IV, 556, Jaffe 2836. Bibra liegt unfern Kirch-Scheidingen und der Unstrut.
    965 28. Juli Wallhausen. OTTO schenkt dem Moritzkloster zu Magdeburg den Honigzins in pago Neletici in comitatu Billingi comitis. Orr. Guelf. IV, 557, St. 384.
    966 28. Juli Wallhausen. OTTO schenkt demselben Kloster quidquid praedii vel hereditatis aliquando Bilingo nostro comiti iure concambii nempe Neletici concessimus, ipse vero e contra quidquid coniux suae hereditatis iure habere videbatur nobis donaverat, iam rupto concambio ... in locis subnotatis Nova urbs Debragora Uppine et Brehstad. Orr. Guelf. IV, 559 St. 406.
    968 2. Oktober. OTTO schenkt dem Erzbistum Magdeburg monasteriumn quod Billingus comes in predio vel fisco nostro imperatorii iuris a fundamento in hon b. Iohannis bapt. ss. apost. Petri et Pauli construxit, cum castello et villa et omnibus appenditiis vel pro prietatibus quas predictus Billungus de suis eidem monasterio contulit et tradidit. Höfer II, 344, St. 451.
    968 3. Oktober Ravenna. OTTO II. bestätigt die Schenkung seines Vaters an Magdeburg des monasterium quod Billungus comes in nostro fisco eui nomen est Bibraha construxit. Jaffe Dipl. quadrag. 15, St. 565.
    Alle diese Urkunden greifen ineinander und stellen die Hauptperson Billing in ihren wesentlichen Umrissen unzweifelhaft fest. 944 ist er unzweifelhaft Vasall Heinrichs, 952,953 (hier miles), 957,961 OTTOS, 957 heißt er zuerst Graf, 953 noch nicht, in der Zwischenzeit hat er also einen Comitat erhalten, 966 wird sein Gau Neletici genannt. Begütert scheint er im Loin- und Liesgau, hier lag nach Wedekind das Eigen, das er 952 an OTTO abtrat, vollständiger aufgezählt in der Urkunde von 953; ferner im Gau Usiti 957, d.i. Husitin zwischen Saale und Ilm, im Altgau 961 zwischen der Unstrut und Helba. Was er hingab, heißt praedium proprietas hereditas. Die Urkunde 966 erklärt das 952 eingegangene Tauschgeschäft ohne Angabe der Gründe für aufgehoben, jeder Teil trat damit in seinen ursprünglichen Besitzstand zurück, OTTO in den der Güter im Gau Neletici um Halle, gegen welche Billing die seinen gegeben hatte, diese werden aber 966 bezeichnet als quidquid coniux suae hereditatis iure habere videbatur.
    Hier ist ein Ergebnis sogleich festzustellen. Man hat Gewicht gelegt auf diesen Güterbesitz Billings im Lies- und Logengau zwischen Harz und Werra, weil in der Nachbarschaft auch die des Hermannschen Geschlechtes lagen (siehe Wedekind Noten II, 171). Aber daß Billing selbst demselben angehört habe, ist nicht daraus zu erweisen, denn es waren überhaupt nicht seine Güter, sondern die Mitgift seiner Frau. Höchstens wäre nur zu vermuten, diese könne aus jenem Hause gewesen sein. War aber Billing selbst kein lüneburgischer BILLINGER, so waren es Hermann und die Seinen gewiß nicht.
    Billing war ein thüringischer Dynast, seine Hausgüter lagen im Usiti und Altgau; durch den Tausch erhielt er andere im Engili 957, Hassegau 961, Neletici 952, die in dieser Reihenfolge von West nach Ost sich jenen beiden östlich anschlossen. Der Schwerpunkt seines Besitzstandes wurde dadurch nach Osten und dem Slawenlande nähergerückt, was auch 953 angedeutet wird. Vielleicht sollte seiner Grafenstellung im Neletici auf dem rechten Saaleufer dadurch eine bedeutendere Grundlage gegeben werden. Daß er auch sonst in Thüringen begütert war, beweisen Hochfluren bei Scheidingen 957 und Bibra 968, auf beiden Seiten der Unstrut im Hassegau und Spilibergi. Diese Klosterstiftung stand aber nach 968 auf kaiserlichem Fiskalgute, hier war er also Vasall OTTOS.
    Was sonst über ihn gesagt werden kann, könnte nur Vermutung, da die verbindenden Mittelglieder fehlen. Daß er, wie Wedekind meint, mit Heinrich 939 gemeinsame Sache gemacht habe, ist nach der Urkunde 944 sehr wahrscheinlich, daß er Scheidingen damals verteidigt habe (Widukind II c. 18), unerweislich. Wann er das Kloster Bibra begründet habe - Wedekinds (II, 222) Mutmaßung auf das Jahr 952 ist ganz allgemeiner Art - und warum der Tausch von 952 im Jahr 966 aufgehoben erscheint, ist unbekannt. Ebenso, warum das von ihm gegründete Kloster dem Lehnsherrn heimgefallen ist und von deisem 968 verschenkt wird. War er konfisziert worden infolge eines neuen Zerwürfnisses? Schon die Urkunden lassen vermuten, Billings Verhältnis zum Herrscherhause sei ein mannigfach wechselndes gewesen. War er ohne Erben gestorben? Im Jahr 963 lebte er sicher noch, wie es scheint noch 966; die beiden Urkunden von 968 lassen es zweifelhaft, doch wird er später nicht mehr genannt. Fast scheint es, Wedekind (Herzog Hermann Seite 6, Noten II, 227), dem Raumer (Charten und Stammtafeln N. 6) folgt, sei nur durch solche Kombinationen auf das Todesjahr 967 geleitet worden - wenn er nicht vielmehr sicha uf die Ann. Corbeiens. stützt (deren Billing vermutlich der unsrige ist). Den 26. Mai als Todestag gibt das Necrol. S. Michaelis (Noten III, 39).
    Der Billing comes gehört allerdings zu den ältesten Einzeichnungen des Lüneburger Totenbuches und seine Stelle hier ist auffällig. Aber muß es denn der thüringische und dieser darum der Vater Hermanns sein? Die Urkunden haben nicht den geringsten Anhaltspunkt eines genealogischen Zusammenhanges beider, sie sprechen eher dagegen.

    Wenskus Reinhard: Seite 242, "Sächsischer Stammesadel und fränkischer Reichsadel"

    Die Nachricht der Chromik von St. Michael zu Lüneburg, daß Hermann der Sohn eines Grafen Billing war, ist immer wieder umstritten gewesen, ganz zu schweigen von der Vorstellung, der BILLUNGER, Billung, der Schwiegervater Herzog Liudolfs und Urgroßvater HEINRICHS I. sei ihr Vorfahr gewesen. Noch anfechtbarer mußten die Versuche erscheinen, die BILLUNGER in einen Zusammenhang mit dem sagenhaften Warnen-Fürsten Billing zu bringen. Daß der von 940 bis 968 bezeugte Graf Billing nicht der Vater Hermanns war, ist von R.Köpke/E.Dümmler gezeigt worden. Die Verbindung, die Sabine Krüger von den BILLINGEN/AMELUNGEN zu den BILLUNGERN hergestellt hat, beruht - wie erwähnt - leider auf Fälschungen des 17. Jahrhunderts. H.J. Freytag klammert daher das Problem völlig aus.
    Damit ist die Frage jedoch nicht erledigt. R. Bork stellt sie neu, da ihr mit Recht nicht eingeht, "warum dann gerade die Aussage über die Abstammung von einem Billing unbedingt als unmöglich ausgeschieden werden sollte." Dies ist in der Tat nicht einzusehen. Über den Namen Billing hinaus, zeigen Namen wie Amelung [2138a 1. Amelung, Bruder Hermanns und Wichmanns des Älteren, Bischof von Verden (933-962); 2. Graf Amelung, Vogt des Paderborner Hochstifts (1015-1031 bezeugt). Er dürfte, da er einen Bruder Ekbert hat (Vita Meinwerci c. 202), zu den Söhnen Ekberts des Einäugigen (+ 994) gehören, die als Grafen um Königsdahlum und im Gau Derlingen bezeugt sind; vgl. H.-J. Freytag (wie Anmerkung 1124) Seite 53 ff. Der um Königsdahlum 1009 bezeugte Wichmann, der Sohn Ekberts des Einäugigen (MGH SH II 206), wird dann aber auch aus den Gründen, die A. K. Hömberg (wie Anmerkung 1006) Seite 104 Anmerkung 58 und J. Prinz, in: Westfälische Forschungen 6 (1943) Seite 277 anführten, nicht mit dem Wichmann (III) identisch sein, der 1016 am Niederrhein seinen Tod fand und in Vreden bei seinen Vorfahren begraben wurde. Gerade dies ist jedoch ein Hinweis auf die Zugehörigkeit zur Wichmannschen Linie der BILLUNGER. Er war wohl ein Nachkomme Wichmanns des Jüngeren, des Bruders von Ekbert dem Einäugigen.], Brun und Bernhard bei den älteren BILLUNGERN, daß an einer engen Verwandtschaft mit den BILLINGEN/AMELUNGEN nicht zu zweifeln ist. Dennoch stellt sich auch hier die Frage, ob sie Agnaten der BILLINGE gewesen sein, denn gerade die Namen, die bei den BILLUNGERN noch Anzeichen des alten Variationsbrauches zeigen, wie die Hermanns und seines Bruders Wichmann, fallen aus dem Rahmen des bei den BILLINGEN üblichen völlig hinaus.

    oo N.N.
    Kinder:
    - Hermann I. Billung 900/12-27.3.973
    - Wichmann der Ältere um 900-23.4.944
    - Amelung Bischof von Verden um 908-5.5.962

    Literatur:
    Althoff, Gerd: Adels- und Königsfamilien im Spiegel ihrer Memorialüberlieferung. Wilhelm Fink Verlag München 1984 Seite 39,339 - Bork Ruth: Die Billunger. Mit Beiträgen zur Geschichte des deutsch-wendischen Grenzraumes im 10. und 11. Jahrhundert. Dissertation Greifswald 1951 Seite 12 - Freytag, Hans-Joachim: Die Herrschaft der Billunger in Sachsen, Vandenhoeck & Ruprecht Göttingen 1951 Seite 9 - Köpke, Rudolf/Dümmler Ernst: Kaiser Otto der Große, Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 1962 Seite 571-575 - Krüger, Sabine: Studien zur Sächsischen Grafschaftsverfassung im 9. Jahrhundert, Vandenhoeck & Ruprecht Göttingen 1950 Veröffentlichung der Historischen Kommission für Hannover Seite 79 - Thiele, Andreas: Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band I, Teilband 1, R. G. Fischer Verlag Frankfurt/Main 1993 Seite 155 - Wenskus Reinhard: Sächsischer Stammesadel und fränkischer Reichsadel. Vandenhoeck & Ruprecht Göttingen 1976 Seite 242 -

    Kinder:
    1. Wichmann I. wurde geboren um 900; gestorben am 23 Apr 944.
    2. 6. Billung, Hermann I. wurde geboren in 900/912; gestorben am 27 Mrz 973 in Quedlinburg [06484],Quedlinburg,Sachsen-Anhalt,Deutschland.
    3. von Verden, Amelung wurde geboren um 908; gestorben am 5 Mai 962 in Verden (Aller) [27283],Verden,Niedersachsen,Deutschland.