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Am 21.12.1436 war Albrecht Bürge für Konrad den Jüngeren von Stetten und führte damals den Beinamen "der Knaper". Herzog Albrecht von Österreich belehnte ihn am 06.03.1446 mit dem Hof zu Öschingen "sein väterlich Erb" .
[aus diesen Zusatz kann man schließen, dass Albecht von Ow wohl nicht der Sohn, sondern der Enkel der Mechthild von First war. Der Vater (Albrecht) müsste dann früh verstorben sein]
Man begegnet Albrecht dann nur noch in einer Urkunde vom 15.05.1458, in der er als kranker Mann Öschingen seinen Söhnen Werner, Jakob, Hanns und Mathias übergibt.
{Schön, T., Gesch.d Fam. von Ow, 1910}
genannt 1458,1464,1497; Ältester Sohn; gestorben ohne Erben {Lehensbeschr. 1568}
Er wurde am 11.05.1458 von der Herzogin Mechtild von Österreich mit dem Hof zu Öschingen belehnt, nachdem sein Vater denselben ihm und seinen Brüdern übergeben hatte. Hierzu gehörten: Haus, Hofstatt und Garten zu Eschingen, 25 ½ Mannsmad Wiesen, 30 ½ Jauchert Ackers, 5 Gärten, 2 Wälder, 2 Halden und ein Rain; ferner Wiesen im Salach. Im selben Jahre nimmt er "wegen mins Vatters" 20 fl. auf, die in folgenden 5 Jahren zurückgezahlt werden sollen.
1482 siegelt Werner für die Bauern zu Undingen, desgleichen für die Bauern zu Mössingen, 1502 für einen Bauern zu Öschingen. Er wird wohl bald nach 1502 gestorben sein; in der Pfarrregistratur Öschingen finden sich Urkunden von den Jahren 1513 und 1515, die "mit weyluntt Junckher Werner von Ow Innsigell" ausgestellt wurden.
{Schön, T., Gesch.d Fam. von Ow, 1910}
4.
von Ow, Jacob (2.Albrecht2, 1.Engel1) wurde geboren geschätzt 1430/1440; gestorben in 1462 in Seckenheim [68159],Mannheim,Baden-Württemberg,Deutschland.
Am 21.01.1458 war Jakob von Ow-Eschingen Bürge für Friedrich von Randenburg und dessen Ehefrau Margarete von Ow.
Am 11.05.1458 wird seiner gedacht bei der Belehnung seines Bruders Werner. Er fiel im Treffen bei Seckenheim 1462.
{Schön, T., Gesch.d Fam. von Ow, 1910}
genannt 1458,1464,1483,1497 {Lehensbeschr. 1568}
Verkauft 1519 ein Haus {Lehensbeschr. 1568}
Er wird zuerst am 11.05.1458 bei der Belehnung seines Bruders Werner erwähnt. In der Schatzung des Amtes Tübingen 1470-71 wurden unter den "Ussleuten zu Eschingen" des Hanns von Ow Gutseinnahmen auf 40 fl. geschätzt, was 2 fl. Land-, und Reichssteuer ausmachte. In einer Urkunde des Kirchenpflegerarchivs Reutlingen vom 28.01.1479 ist die rede von einem Acker und der "Schilt-Egert" zu Eschingen des Hannsen von Ow.
1482 siegelt er für die Bauern zu Mössingen, die ihn und seinen Bruder Werner "unsern lieben Junkher" nennen.
{Schön, T., Gesch.d Fam. von Ow, 1910}
Erwähnt lediglich am 11.05.1458 bei der Belehnung seines Bruders Werner
1485 wird eines alt Martin ( Lesefehler für Mathes ?) von Ow gedacht, der dem hl. Martin von Öschingen (der Kirche) mit anderen jährlich 9 Schilling Heller schuldet
{Schön, T., Gesch.d Fam. von Ow, 1910}
Erwähnt 1533,1556,1559,1563,1568 {Lehensbeschr. 1568}
Genannt "der Ältere"- im Gegensatz zu seinem gleichnamigen Neffen. Er wird zuerst erwähnt in einer Urkunde vom 11.12.1523 als Siegler.
1535 zinste er zu Gomaringen dem Kloster Bebenhausen 3 Pfund 14 Schilling und 4 Heller. Am 30.03.1533 wurde er con König Ferdinand mit 1/3 des Eschinger Lehens belehnt, für seinen Neffen Exuperantius mit 1/3 und die Kinder seines Bruders Jakob mit 1/3. Am 07.04.1539 verglich sich Hanns von Ow mit der Gemeinde Öschingen wegen des Beholzungsrechts in den Öschinger Wäldern, wegen Viehhaltung und Viehtreiben in dem Owschen Wald Salach. Am 09.10.1549 verzichtet Hanns auf seine Eigenschaft als Lehensträger des Lehens Öschingen zugunsten seines Sohnes Hanns von Ow und erklärte den Räten und dem Statthalter der oberosterreichischen Regierung: "diewill ich aber der Jaren so betagt und alt worden und dermassen verarmt bin, dass ich mich der Lehenschaft und Trägerei nit mer vorzustehen geschickt oder gewis erkhenn oder acht."
Im Jahr 1553 verkaufte er seinem Sohn Hanns von Ow zu Kirchentellinsfurth die Mühlwiese, eine Wiese im Espach, die Holzwiese, um 76 Gulden.
Der Name seiner Frau ist unbekannt. Sie verkauft als Witwe am 13.11.1569 an dei gemeinde Öschingen einen Acker um 100 fl, d.h. gegen einen Zins von 1 Pfund 8 Schilling Heller jährlich.
{Schön, T., Gesch.d Fam. von Ow, 1910}
Am 29.11.1508 finden wir ihn als einen der sechs Richter zu Öschingen, 4 Jahre war er Schultheiß in Öschingen.
Zu seiner Zeit wurde das Lagerbuch der Kellerei Tübingen erneuert, in dem auf den Seiten 358-401 wiederholt von Öschinger Ows und deren Besitzungen die Rede ist; ebenso in dem 1558 erneuerten Lagerbuch Seite 245ff und im Tübinger Forst-Lagerbuch
{Schön, T., Gesch.d Fam. von Ow, 1910}
Er verkauft mit seiner Ehefrau Anna Högerin am 22.12.1516 vor Schultheiß und Rat zu Öschingen seinem Bruder Jakob von Ow und dessen Ehefrau Magdalene Hegerin all sein Gut in Eschingen gegen ein lebenslängliches Leibgeding, bestehend aus: täglich 1 Maß Wein gutes Kaufmannsgut, alle Wochen für 2 Schilling Weißbrot, genug durch einen Roggenbeutel gebeuteltes Roggenbrot, so viel sie dessen bedürfen werden, alle Tage einmal Fleisch "grün oder durß" [geräuchert], wenn man daselbe esse sollte, wie ihnen das gefällig wäre; auch alles andere Gekochte wohl gemacht, wie sie es bisher und vormals gebraucht haben, alle Feiertage und Samstage einmal "Gebachs" oder ein paar Eier und in den Fasten alle Tage ein Hering. Auch sollen die Käufefer schuldig sein, ihnen ihr Lebenlang Knechte und Mägde zu geben ( d.h. wohl: ihnen die nötige Bedienung zu stellen), dieselben auf ihre Kosten zu halten mit aller Beholzung, kalt und warm, auch sollen sie wischen und Wäsche besorgen, so oft didie Verkäufer solches bedürfen. Alle Fronfasten sollen die Verkäufer ihnen 5 Schilling Heller geben, die sie nach ihrem Wohlgefallen verbrauchen dürfen. Dafür übergeben die Verkäufer alle ihre fahrende Habe und die Güter, bestehend aus : Haus und Hofraith "an der Lindensigel gelegen" zwischen Jerg Buchmann und der Pfarrei Gut, "2 haw in Berckheackh", "10 haw in dem Hard", den Flügenacker und das Hägelein samt dem "Kreben", so sie von Martin Wucherer von Ofterdingen haben, ferner alle ihre Ansprüche auf des väterliche Lehen. Doch soll Jakob diese Güter ohne Wissen und Willen Werners nicht verpfänden oder versetzen dürfen; sie sollen Unterpfand des Leibgedings bleiben. Sollte Werner oder seine Frau mit dem Tod abgehen, so sollte das ganze Leibgeding auf den Überlebenden übergehen; lediglich ½ Maß Wein täglich sollte dann weniger gereicht werden. Jakob und seine Erben verpflichten sich außerdem, die Schulden Werners und seiner Gattin zu übernehmen, von Stund an einen Jahrtag für die Eltern von Werner und Jakob zu stiften mit 7 Schilling Hellergült, und endlich Werner und seine Gattin seinerzeit ehrlich zu begraben.
Am 28.08.1517 ist Werner Siegler, am 30.03.1533 war er nicht mehr am Leben.
{Schön, T., Gesch.d Fam. von Ow, 1910}
Nach der Lehensbeschreibung 1568 verkauft er 1515 ein Haus.