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Weißenburg i. Bay. [91781],Weißenburg-Gunzenhausen,Bayern,Deutschland [1]
Bürgerrecht
"Allexander Döderlein der Jung sein whör ein federspieß und ein Rüstung" {Bürgerbuch STA Weißenburg}
Titel/Amt/Status
1570
Weißenburg i. Bay. [91781],Weißenburg-Gunzenhausen,Bayern,Deutschland [1]
Ratsherr, Bürgermeister
1570 des äußeren Rats, 1595 des inneren Rats,1598 des großen Rats, 1603 Bürgermeister, Wahlherr, 42 Jahre Stadtbaumeister (erbaute 1587 die Lateinschule) [1]
Nach Alexander Döderlein (1705) war nicht im inneren Rat! [4]
Titel/Amt/Status
zwischen 1570 und 1614
Weißenburg i. Bay. [91781],Weißenburg-Gunzenhausen,Bayern,Deutschland [4]
Stadtbaumeister
"unter seiner direction wurde A. 1587 die lateinische Schul, und Rectorat. hauß, wie daselbige Inseription bezeuget erbauet. diesem seinem Officio stunde Er vor bey 44 Jahren ...maßen Er wegen seiner H: H: Schwager hiesiger Gewohnheit nach, in dem innern Rath nicht avanciren konnte. und starb A. 1614. d. 10. Junii, im 71. seines alters.
Tod
20 Jul 1614
Weißenburg i. Bay. [91781],Weißenburg-Gunzenhausen,Bayern,Deutschland [1, 2]
"an der ungarischen Krannkheit" [Ruhr, Wechselfieber] [1]
"Der dritte dieses Nahmens Alexandri II. erster und ältester Sohn geb: um das Jahr 1543. wurde zeitig in allhiesigen Rath befördert und A. 1570. gemeiner Stadt Baumeister constituirt. unter seiner Direction wurde A. 1587 die lateinische Schul, und Rectorat. hauß, wie daselbige Inscription bezeuget erbauet. Diesem seinem Officio stunde Er vor bey 44 Jahren (: [?].mmaßen Er wegen seiner H: H: Schwäger hiesiger Gewohnheit nach, in dem innern Rath nicht avanciren konnte.) und starb A. 1614. d. 10. Junii, im 71. seines alters. [4]
Besitzt ein Haus beim Rathaus gelegen, hinter dem Fleischhaus (1606,1610), einen Acker an der Holzgassen (1602), kauft 1603 einen Garten hinter der Ziegelhütte um 100 fl. Rhein. {STA Weißenburg Akt B 27} [1]
Wappenbrief ausgestellt 1605 zu Nördlingen
Im Jahr 1605 verlieh ihm Kaiser Rudolf unser allerdurchlauchigster Fürst und Herr folgendes Familienwappen:
Einen Schild durch die Mitte und Breite in zwei gleiche Teile geschieden, daß der obere halbe Teil gelb oder Gold, darunter aber schwarzfarb, in weilchem ganzen Schild ein wohlproportionierter Greif auf den Hinterfüßen stehend über sich in seinen vorderen Klauen ein recht natürlich formiertes Gewächs des Leindottern hält. Über dem Schild ist ein Stechhelm mit einem gold- und schwarzfarb zierlich geflochtenen Turnierband, samt den schwebenden Helmdecken in gleichen Farben. Dadurch ist Herr Alexander Döderlein mit seinen Leibeserben und Erbeserben, Manns- und Weibspersonen führ end in ewige Zeiten berechtigt solches Wappenkleinod und allen ehrlichen Sachen und Geschäften, in Schimpfen und Ernst, im Streit, Stürmen, Schlachten, Kämpfen, Stechen, Gefechten, Feldzügen und Panieren, in Siegeln, Petschaften, Gemälden und Begräbnissen nach ihren Ehren Notdurft zu Führen in Gnaden, Ehren, Verteilen, Würden, Gerechtigkeiten, Freiheiten und Rechten, in hohen und niederen Ämtern.
Gegeben in der Reichsstadt Nördlingen den 27 [?] 3. 1605 ten Jahres nach unseres lieben Herrn und Seligmachers Geburt.
Dr. Sebastian Röttinger, der Rechte doctoris der löblich freien Reichsritterschaft zu Schwaben und Franken, der Reichsstadt Nördlingen Advocatus (Insiegel). [1, 5]
"NB. Dieser Alexander Döderlein, Baumeister, hat A. 1605 den Döderlinischen Wappenbrief von Herrn D. Röttinger, Comite Palatino Caesareo, in Nördlingen, durch seinen Sohn Alexander ridimiren lassen ./." [6]