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"11 Obivit sub decimam Vespertinam in Coenâ Domini ingenius adolescens Antonius Nicolai Kreidemacher hujatis incolae & Annae Mariae conjugum filius, qui miserabili, nescio quo, accidente auditum visum subitò amisit, & confiteri non potuit, sic igitur conditionatè absolutus & inunctus est. attamen in Dominicâ palmarum confessionem & Communionem paschalem peregerat, & eadem die infirmari coepit. aetatis viginti circiter annorum"
Am 11. verstarb gegen zehn Uhr abends am Gründonnerstag [in Coenâ Domini] der ehrbare Jüngling Anton, Sohn der hiesigen Einwohner Nicolaus Kreidemacher und seiner Ehefrau Anna Maria. Er verlor durch einen unglücklichen, mir [dem Pfarrer] unbekannten Vorfall plötzlich Gehör und Augenlicht und konnte nicht mehr beichten; daher wurde er unter Vorbehalt [conditionatè] absolviert und gesalbt. Er hatte jedoch am Palmsonntag die Beichte und die Osterkommunion vollzogen und begann am selben Tag zu erkranken. Er war etwa zwanzig Jahre alt.