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"obijt 2. 10br oib. sacrais [omnibus sacramentis] provisus Wilhelmq Adrian faber lignariq vnj [?] è scabinus noluit tn â suis collegis tumulari"
Im Kirchenbuch steht der Eintrag unter dem Jahr 1691. Dies ist aber sicher falsch, denn es gibt einen Akt über die Verlassenschaft des Wilhelm Adrian vom 8.12.1690. [10]
"80 fl. eine Behausung geforcht einseits der Hirsch, anderseits Hans Michel Glat, zinst dem Kloster 2 alb.
modo Caspar Adrian
besitzt außerdem Äcker und Wiesen [3]
1678 erwähnt in der Kirchenrechnung (als Kirchenjurat ?) davor Bürgermeister.
[S1816] Hans Lorenz, Kurmainzische Huldigungslisten des Oberamts Starkenburg (1675,1679,1682) und des Amts Gernsheim (1675,1679), (Geschichtsblätter Kreis Bergstraße 17, 1984 S165).
[S365] Stadtarchiv Lorsch, 2. Hälfte 17. Jahrhundert, XXI 9 24a 1.
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