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 Bohrer

von Werd, Siegebert I.

männlich - 1135


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  • Name von Werd, Siegebert 
    Suffix I. 
    Geschlecht männlich 
    Titel/Amt/Status Matzenheim [67150],Bas-Rhin,Elsass,Frankreich Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  [1
    Graf von Werd 
    Tod 1135  [1
    Personen-Kennung I1301  Mittelalter
    Zuletzt bearbeitet am 13 Feb 2016 

    Vater Sigebert I.   gest. um 1105 
    Familien-Kennung F520  Familienblatt  |  Familientafel

  • Ereignis-Karte
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  • Notizen 
    • Siegebert I. Graf von Werd
      † 1135
      Jüngerer Sohn des Grafen Siegbert im unteren Saargau aus dem Hause SAARBRÜCKEN, Bruder des Erzbischofs Adalbert I. von Mainz und des Grafen Friedrich I. von Saarbrücken

      Thiele, Andreas: Tafel 80, "Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band III Europäische Kaiser-, Königs- und Fürstenhäuser Ergänzungsband"

      SIGEBERT II. VON SAARBRÜCKEN

      1120 Graf vom Elsaß zu Hohenburg
      Sigebert begründete die Linie der Landgrafen im Elsaß, Grafen von Werd und Rixingen-Forbach; die landgräfliche Linie † 1344: Haupterben sind die Fürsten von Oettingen; Nachkommen sind auch Habsburg Ib; Linie Rixingen-Forbach † um 1338 (Nachkommen siehe Leiningen III)

      Engels, Odilo: Seite 138,140,146, "Stauferstudien"

      Um den salischen Hausmachtbereich nach Westen hin abzuschirmen, setzte König HEINRICH IV. den Besitzer des mittelelsässischen Werd als Grafen im unteren Saargau ein und wies ihm 1080 das Königsgut Wadgassen als Amtsgut zu. Es handelt sich um Sigebert, den Stammvater des SAARBRÜCKER Hauses, dem wir schon begegnet sind. Dessen Söhne teilten das Erbe; Sigebert übernahm die elsässischen Besitzungen und nannte sich "Comes de Alsatia" bzw. später "von Werd", sein Bruder Friedrich betitelte sich weiterhin als Graf von Saarbrücken und erhielt alle übrigen Gerechtsame der Familie. Man könnte dazu sagen, die Aufteilung räumlich ohnehin getrennter Herrschaftsbezirke tangierte das königliche Verleihungsrecht noch nicht. Aber die Brüder Sigebert und Friedrich urkunden im Mainzer Stadtprivileg von 1122, also kurz vor der Erbteilung, als "comites de Sarebruchen", das heißt, sie traten in Mainz so auf, als seien die Grafenrechte gemeinsamer Familienbesitz. In diese Richtung weist auch die hier erstmals erwähnte Stammburg Saarbrücken, die nicht etwa ein Reichslehen, sondern ein Metzer Kirchenlehen war. Wäre die Grafschaft noch als ein königlicher Auftrag verstanden worden, die Familie hätte das Amtsgut Wadgassen sicherlich nicht 1135 in ein Prämonstratenserstift umgewandelt und zu diesem Zweck den als "proprium" bezeichneten Güterkomplex dem zuständigen Diözesan-Bischof Albero von Trier zu Eigen aufgetragen. Da es in Wirklichkeit darum ging, die amtsrechtlichen Bindungen an die Königsgewalt abzubauen, gab auch die Familie die an sich dem Erzbischof vorbehaltene Vogtei des jungen Stifts nicht aus der Hand; sie stellte nur die Verfügungsgewalt über diesen Komplex auf eine andere Rechtsbasis und reservierte ihm as dem Hauskloster der Gesamtfamilie nach wie vor eine zentrale Stellung. Noch nach der Absonderung der Zweibrücker Seitenlinie hatten beide Häuser diese Vogtei gemeinsam inne.



      oo N.N.

      Kinder:

      - Siegebert II. † 1156


      Literatur:
      Engels, Odilo: Stauferstudien, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1996 Seite 138,140,146 - Thiele, Andreas: Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band III Europäische Kaiser-, Königs- und Fürstenhäuser Ergänzungsband, R.G. Fischer Verlag 1994 Tafel 80 - Weller Tobias: Die Heiratspolitik des deutschen Hochadels im 12. Jahrhundert. Rheinisches Archiv. Böhlau Verlag Köln Weimar Wien 2004 Seite 26 - [1]

  • Quellen 
    1. [S3] Karl-Heinz Schreiber, Genealogie-Mittelalter.de, .