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 Bohrer

von Braunschweig, Liudolf

männlich um 1003 - 1038  (35 Jahre)


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  • Name von Braunschweig, Liudolf  
    Geburt um 1003  [1
    Geschlecht männlich 
    Titel/Amt/Status "comes privignus imperatores"  [1
    Titel/Amt/Status Derlingau,Deutschland Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  [1
    Graf im Derlingau 
    Titel/Amt/Status Gudinggau,Deutschland Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  [1
    Graf im Gudinggau  
    Titel/Amt/Status Braunschweig [38100],Braunschweig,Niedersachsen,Deutschland Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  [1
    Graf von Braunschweig 
    Tod 23 Apr 1038  [1
    Personen-Kennung I966  Mittelalter
    Zuletzt bearbeitet am 27 Nov 2015 

    Vater von Braunschweig, Brun,   geb. um 975/980   gest. um 1010 (Alter 30 Jahre) 
    Mutter von Schwaben, Gisela,   geb. 13 Nov 989   gest. 15 Feb 1043, Goslar [38640],Goslar,Niedersachsen,Deutschland Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort (Alter 53 Jahre) 
    Familien-Kennung F398  Familienblatt  |  Familientafel

  • Ereignis-Karte
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  • Notizen 
    • Liudolf
      Graf von Braunschweig
      Graf im Derlin- und Gudinggau
      "comes privignus imperatores"
      ca 1003-23.4.1038
      Einziger Sohn des Grafen Brun von Braunschweig aus seiner (2.?) Ehe mit der Gisela von Schwaben, Tochter von Herzog Hermann II.

      Brandenburg Erich: Tafel 3 Seite 7, "Die Nachkommen Karls des Großen"

      X. 29 b. LUDOLF, Graf von Braunschweig
      * 1016/17 + 1038

      Gemahlin:
      GERTRUD

      Anmerkungen: Seite 133
      X. 29. Ludolf

      siehe Brandenburg, Gisela Seite 20.
      Die Herkunft seiner Gemahlin ist nicht bestimmbar.

      Korrektur (Wolf): wird 27a (statt 29 b)
      Ergänzung (Wolf): Ludolf Graf von Braunschweig, * ca. 1002/03 (statt 1016/17)

      weiteres Kind:
      XI Ida von Elsdorf "filia fratris imperatoris Heinrici III;" (Annal. Stadenses MGH SS 16, 319),
      * 1020/25 (dazu Armin Wolf, Wer war Kuno von Öhningen?, in: Deutsches Archiv 36, 1980 Seite 40 Anmerkung 50 mit weiterer Literatur).

      Glocker Wilfried: Seite 335, "Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik"

      VIII. 1./VIII. 63. LIUDOLF
      * c 1003, + 1038 IV 23
      Graf im Derlin- und Gudinggau, "comes privignus imperatoris"
      oo GERTRUD + 1077 VII 21

      Der 1038 verstorbene Graf Liudolf ist in D Ko II. 124 von 1028 VII 1 als "comes privignus imperatoris" bezeugt; ebenso nennt ihn der Annalisto Saxo a. 1038, SS VI 682, von dem wir ebenda auch Liudolfs Todestag und den Namen seiner Gemahlin erfahren.
      Liudolf war somit ein Sohn der Kaiserin Gisela aus deren 1. Ehe mit Graf Bruno von Braunschweig. Schölkopf, Grafen Seite 109, macht auf die Grafschaftsrechte Liudolfs im Gudinggau aufmerksam, wo auch die LIUDOLFINGER Grafschaftsrechte besaßen.
      Der Todestag Gertruds ist im Memorienbuch des Blasiusstiftes zu Braunschweig eingetragen. Vgl. zu ihr Dürre, Geschichte Seite 47 und 50, sowie Böttger, Brunonen, Seite 415 Anm., 485 f. und 488 ff.

      Thiele, Andreas: Tafel 181, "Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band I, Teilband 1"

      LUDOLF
      * um 1016, + 1038

      Liudolf war Graf von Braunschweig (Raum Oker-Aller, Helmstedt) und eine Stütze seines kaiserlichen Stiefvaters. Seine Gemahlin Gertrud brachte ihm die sogenannte friesische Mark mit den Gauen Stavergo, Ostergo, Westergo und Isselgo als Erbgut zu. Liudolf starb in Italien.

      oo GERTRUD VON EGISHEIM + 1077
      Tochter des Grafen Hugo VI. von Dagsburg

      Schnith Karl: Seite 92, "Frauen des Mittelalters in Lebensbildern."

      KAISERIN GISELA
      * wohl 13.11. um 990, + 14. oder 15.2.1043
      Die Nachkommen Kaiserin Giselas

      AUS DER 1. EHE

      1. LIUDOLF, sächsischer Graf
      * wohl vor 1010, + 24.5.1038

      Annalen von Hildesheim

      Das Jahr 1038.

      Der Kaiser mit seiner hochedlen Familie feierte Weihnachten zu Parma und die Städter begannen aus geringfügiger Ursache am heiligen Tage der Geburt des Herrn zur Vesperzeit einen Kampf, in welchem sie mehrere vom Heere und besonders drei vom königlichen Gesinde, Chono, Magnus und Suicger tödteten. Für diesen Frevel ihres Uebermuths sind sie nun am Morgen in der Frühe zusammen mit der Stadt und allem Ihrigen durch Plünderung, Feuer und Schwert untergegangen. Ostern aber feierte der Kaiser im Castell Spella in Frieden und ohne irgend eine Beschwerde.

      Zu Ostern wurde auch der erwähnte Metropolit der Mailänder vom apostolischen Bischofe nach vielen gerechten Ermahnungen und auf gemeinsamen Beschluß der Bischöfe verdammt und von der Gemeinschaft der Gläubigen ausgeschlossen. Nichtsdestoweniger beharrte er in seiner Verstockung und that nach Kräften dem Kaiser in diesem und auch im folgenden Jahre in allen Dingen Abbruch.

      In derselben Zeit wurde unser heiliger Bischof ehrwürdigen Andenkens, Godehard, am 5. Mai, nämlich am Freitage nach der Himmelfahrt des Herrn, aus diesem Leben genommen und ging ins ewige ein, um bei Christus beständig zu leben, und schuf uns Armen durch seinen Heimgang unermeßliche Trauer. Daß er wahrhaftig zu Gott gegangen, daran zweifeln wir nicht, aber darüber seufzen wir doch immer mit Recht, daß wir seiner heiligen Ermahnung und des fruchtbringenden Beispiels seiner Tugenden beraubt sind. Welches nämlich sein Verdienst gewesen, kann Jeder an seinem Ende erkennen, weil, wie geschrieben ist, ein Jeder an seinem Ende erkannt wird. Auch ist es genugsam offenbar, daß jener großen Ruhm in seinen Verdiensten hat, da bei seinem Tode Gott so wunderbare Zeichen that und es in einem Wunder kundgab. Obwohl nun dieses allen Gläubigen Christi bekannt ist, so wird doch das wahre Ergebniß der Berichte hier zum Zeugniß seiner Heiligkeit schriftlich aufgeführt.

      An seine Stelle trat der königliche Capellan, Herr Thietmar, ein zu allem in göttlichen und menschlichen Dingen glücklich begabter Mann, und wurde durch Bardo, den Metropoliten von Mainz, am 20. August zu Laresheim geweiht. Graf Liudolf, des Kaisers Stiefbruder, starb am 23. April eines zu frühen Todes, und sein Bruder Herimann, der Herzog von Alemannien, starb, von plötzlicher Krankheit befallen, am 16. Juni und wurde von allen Guten beweint. Auch unsere edle Königin Gunhild ging am 18. Juli aus dieser Welt, deren unzeitiger Tod sehr Viele von allen Ständen im christlichen Reiche betrübte. Der Pfalzgraf Sigifrid, Bruder des Mindener Bischofs Bruno, stirbt am 25. April und wird in Wimilaburg bestattet.

      Trillmich Werner: Seite 383, "Kaiser Konrad II. und seine Zeit"

      Seine umfangreichen Allodien und Ämter in Ostsachsen und Friesland gingen nach seinem Tode auf seine Söhne Bruno und Ekbert über.

      Jäckel Hugo: Seite 70-73, "Die mittelfriesischen Grafen"

      Wie kam nun Liudolf, der Sohn Bruns von Braunschweig und der Gisela von Schwaben in den Besitz der mittelfriesischen Grafschaft? Es ist nirgends in unseren Quellen auch nur angedeutet, dass sein Vater Brun irgendwelche Beziehungen zu diesem friesischen Land gehabt hätte. Von seiner Mutter aber, der schwäbischen Gisela, kann Liudolf erst recht nicht jene Grafschaft geerbt haben. Es bleibt somit nur die Möglichkeit übrig, dass er sich diese Grafschaft erheiratet hat.
      Liudolf war zweimal verheiratet. Seine erste Gemahlin war eine Tochter des Grafen Hugo von Egisheim und Schwester des nachmaligen Papstes Leo IX. Von ihr hatte er eine Tochter, die in der niederdeutschen Geschichte wohlbekannte Ida von Elsdorf. Liudolfs zweite Gemahlin hieß nach dem Annalista Saxo Gertrud. Von den Genealogen wird sie Gertrud von Holland genannt, und zwar soll sie eine Tochter des holländischen Grafen Arnulf von Gent gewesen sein. Dies ist eine unbewiesene und ganz unbeweisbare Behauptung, die aus der irrigen Voraussetzung entsprungen ist, dass Arnulf von Gent die Grafschaft über Mittelfriesland besessen habe, woran nicht im entferntesten zu denken ist. Der einzige richtige Gedanke in diesen Faseleien der Genealogen ist der, dass Liudolf durch seine Gemahlin die Grafschaft Mittelfriesland erlangt hat. Dass die mittelfriesischen nicht mit den holländischen verwechselt werden dürfen, ist nach unseren vorstehenden Erörterungen klar. Sicher ist, dass Liudolfs Gemahlin Gertrud hieß, ferner dass sie am 21. Juli 1077 gestorben ist und in der Burgkirche zu Braunschweig begraben liegt. Da sie ihrem Gemahl die Grafschaft Mittelfriesland zubrachte, werden wir sie als Gertrud von Friesland oder noch zweckmäßiger und genauer Gertrud von Mittelfriesland zu bezeichnen haben. Sie gehörte demselben Hause wie Reginhilde, die Mutter der Königin Mathilde, an und mußte die Erbin, also eine ganz nahe Verwandte, wie ich vermute, die Tochter des letzten einheimischen Grafen von Mittelfriesland gewesen sein.
      Gertruds Gemahl Liudolf starb noch in der Fülle der Kraft im April 1038. Da er aus der Ehe mit Gertrud zwei schon mündige Söhne hinterließ, muß er allerspätestens 1018 zum zweiten Male geheiratet haben. Doch nötigt die Art, wie sein jüngster Sohn Egbert in einer Urkunde vom Jahre 1022 neben dem Vater genannt wird, diese Heirat weiter hinauf zu datieren. Andererseits aber kann sie nicht allzu lange vor 1018 stattgefunden haben, da Liudolf vorher schon mit einer EGISHEIMERIN vermählt gewesen war, von der er eine Tochter hatte. Wir haben daher die Heirat zwischen Gertrud von Mittelfriesland und Liudolf von Braunschweig, wohl um das Jahr 1015 anzusetzen und zu schließen, dass beide in den 90-er Jahren des 10. Jahrhunderts geboren waren, so dass also Liudolf bei seinem Tode im April einige 40 Jahre alt war.

      Persönlicher Einwurf [Karl-Heinz Schreiber]:
      Liudolf kann nicht in den 90-er Jahren geboren sein, da er dann fast so alt wie seine Mutter Gisela von Schwaben gewesen wäre (990 oder nach Bleitafel 999 geboren). Auch für die angenommene 1. Ehe bleibt keine Zeit.


      1020 oo 2. Gertrud, Tochter des Grafen Ekbert - 21.7.1077
      (1. oo Gottschalk - 1019)

      Kinder:
      - Ekbert I. um 1025-2.1.1068
      - Brun Markgraf von Friesland um 1024-26.6.1057
      - Ida von Elsdorf 1020- vor 1082

      Literatur:
      Annalen von Hildesheim ad a. 1038 - Annalista Saxo: Reichschronik Seite 47,55,71 - Brandenburg Erich: Die Nachkommen Karls des Großen Verlag Degener & Co Neustadt an der Aisch 1998 Tafel 3 Seite 7,133 - Brüsch, Tania: Die Brunonen, ihre Grafschaften und die sächsische Geschichte. Herrschaftsbildung und Adelsbewußtsein im 11. Jahrhundert. Matthiesen Verlag Husum 2000 Seite 19, 23,28-31,33-36,50,87,92,96,98,100,110,113,115,117,129-132,141,151-154,156,173,182,187,269, 272-275 - Erkens, Franz-Reiner: Konrad II. Herrschaft und Reich des ersten Salierkaisers. Verlag Friedrich Puset Regensburg 1998, Seite 31,195 - Hlawitschka Eduard: Untersuchungen zu den Thronwechseln der ersten Hälfte des 11. Jahrhunderts und zur Adelsgeschichte Süddeutschlands. Zugleich klärende Forschungen um „Kuno von Öhningen“, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1987, Seite 127,132-135,142-147,150-153,169,173 - Jaekel, Hugo: Die Grafen von Mittelfriesland aus dem Geschlechte König Ratbods. Gotha 1895 - Lechner Karl: Die Babenberger. Markgrafen und Herzoge von Österreich 976-1246, Böhlau Verlag Wien-Köln-Weimar 1992, Seite 73,86,321 A 35,330 A 12 - Legl Frank: Studien zur Geschichte der Grafen von Dagsburg-Egisheim. Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesgeschichte und Volksforschung Band 31 Kommissionsverlag: SDV Saarbrücker Druckerei und Verlag GmbH, Saarbrücken 1998 Seite 141 - Schmid Karl: Gebetsgedenken und adliges Selbstverständnis im Mittelalter. Ausgewählte Beiträge. Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1983 - Schnith Karl: Frauen des Mittelalters in Lebensbildern. Verlag Styria Graz Wien Köln 1997 Seite 92,98,114,134 - Schölkopf, Ruth: Die sächsischen Grafen 919-1024. Studien und Vorarbeiten zum Historischen Atlas Niedersachsens, Göttingen 1957- Thiele, Andreas: Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band I, Teilband 1, R. G. Fischer Verlag Frankfurt/Main 1993 Tafel 181 - Thietmar von Merseburg: Chronik Wissenschaftliche Buchgemeinschaft Darmstadt 1992 Seite 106 - Trillmich Werner: Kaiser Konrad II. und seine Zeit. Europa Union Verlag Bonn 1991 Seite 383 - Wolfram Herwig: Kaiser Konrad II. Kaiser dreier Reiche. Verlag C.H. Beck München 2000 Seite 51,54,56,101,358 - [1]
    • Hlawitschka Eduard: Seite 151-160 , Die familiären Verbindungen der Brunonen."

      Die zweite offene Frage in den Familienverhältnissen der BRUNONEN ist die nach der Herkunft Gertruds I., der Gemahlin jenes Grafen Liudolf, der aus der Ehe Bruns von Braunschweig und Giselas gegen 1005 geboren war und 1038 verstorben ist. Lange Zeit galt die um 1720 vom welfischen Hofhistoriographen Johann Georg Eccard zur Erklärung der brunonischen Grafschaftsrechte in Mittelfriesland lancierte [80 Johann Georg Eccard in: Christoph Ludwig Scheidt, Origines Guelfiacae IV, Hannover 1753,418,581.], seither mehrfach übernommene und auch modifizierte These, diese Rechte habe Gertrud eingebracht; sie sei eine reiche Erb-Tochter Graf Arnulfs von Westfriesland oder eines friesischen Fürsten Rednat gewesen [81 Böttger, Die Brunonen 470,472ff.; Paul Rockrohr, Die letzten Brunonen (Diss.phil. Halle 1886) 8; Hugo Jäckel, Die Grafen von Mitelfriesland aus dem Geschlecht König Ratbods, Gotha 1895,70 ff. Günther Albrecht, Das Münzwesen im niederlothringischen und friesischen Raum vom 10. bis zum beginnenden 12. Jahrhundert (Numismatische Studien, Heft 6), Hamburg 1959, Band 1, 112: "Im 11. Jahrhundert prägten die Braunschweiger Grafen an mehreren Orten ihrer friesischen Besitzungen, die sie durch Heirat Ludolfs mit Gertrud, der Tochter des Grafen Arnold von Gent, erworben hatten"; Gert Hatz, Die Münzprägung der Brunonen (Wissenschaftliche Zeitschrift des Braunschweigischen Landesmuseums Band 2,1995)100: "... möglicherweise aus dem Erbe Gertruds, der Gemahlin des Grafen [Liudolf], herzuleitende Grafschaftsrechte in Mittelfruiesland" (dort 120 Anm. 8 weitere, eine solche Aussage beinhaltende Literatur); vgl. auch Hermann Jakobs, Der Adel in der Klosterreform von St. Blasien (Kölner Historische Abhandlungen 16), Köln - Graz 1968, 194. - Ehlers, Brun und Dankward 10, 39, spricht - ohne nähere Begründung -von "Gertrud ('von Holland'), zumeist nennt er sie indes "die ältere Gertrud".]. Vor allem ist in diesem Zusammenhang immer wieder auf die brunonische Münzprägung in mehreren Prägestätten in Mittel-Friesland verwiesen worden. Doch hat sich das nicht halten lassen, dafür den 993 verstorbenen Grafen Anulf II. von Gent und West-Friesland offenbar keine Tochter Gertrud bezeugt ist [82 Vgl. Leon Vanderkindere, La formation territoriale des principautes belges au moyen age, Band 2, Brüssel 1902, 286: "L'hypothese, emise d'Äaborsd par Eccard, acceptee par Böttger et par Rockrohr, n'apas d'autre fondement qu'une allusion des Annales Egmundani aux fillesd'Arnoul;mais on ignore sil'une de ces filles s'appelait Gertrude, on ignore sielle a epouse Liudolf et l'on peut affirmer qu'Arnoul n'a pas ete maitre despagi en question". Vgl. auch E. Brandenburg, Die Nachkommen Karls des Großen, I.-XIV. Generation, Leipzig 1935,10f. Nr.VIII, 68, VIII, 49, IX, 60-62. - Die Annales Egmundani, die Vanderkindere (286 Anm.3) zitiert, vermelden zum Jahr 1162, daß Graf Florens I. von West-Friesland bzw. Holland die Kirche von Vlaardingen (bei Rotterdam) übereignte, quam quondam Arnulfus comes cum filiabus suis dem um 950/60 gegründeten Kloster Egmond (bei Alkmaar) geschenkt hatte. Ob dabei Graf Arnulf II. von West-Friesland († 993) oder nicht vielleicht doch der nachweislich mit mehreren Töchtern ausgestattete Graf Arnulf I. von Flandern († 964) gemeint war, dessen Tochter Hildegard den Grafen Dietrich II. von West-Friesland, den Vater Arnulfs II. von West-Friesland, heiratete, ist völlig ungeklärt.]; und auch die Rednat-These ist eine nicht weiter begründbare Vermutung geblieben [83 So schon Hermann Bollnow, Die Grafen von Werl. Genealogische Untersuchungen zur Geschichte des 10. bis 12. Jahrhunderts, Diss. Greifswald 1930, 35f.]. Darüber hinaus lassen sich die Münzprägungen der BRUNONEN aus Mittel-Friesland auch nicht als Indiz für Gertruds Herkunft verwenden, denn diese setzen erst mit Liudolfs Söhnen Bruno († 1057) und Ekbert I. († 1068) - nicht schon mit Liudolf selbst, was man bei der Annahme der ihm gerade durch seine Gemahlin Gertrud zugewachsenen Grafenrechte in Mittel-Friesland eigentlich erwarten dürfte - ein und sind dabei durch eine große Gleichförmigkeit gekennzeichnet [84 Vgl. Hatz, Münzprägung 99-144, besonders 103: "Diese im Münzwesen des 11. Jahrhunderts auffallende Einheitlichkeit der Prägung in allen Münzstätten mit einem Typ für jeden der drei Münzherren [Bruno, Ekbert I., Ekbert II.] läßt eine dahinterstehende straffe Organisation erkennen". Vgl. auch schon Günther Albrecht, Zu den Münzstättennamen auf gräflich friesischen Münzen des 11. Jahrhunderts, in: Dona Numismatica, hg. von Peter Berghaus - Gert Hatz, Hamburg, 1965, 113-119.], die uns auf andere Zusammenhänge um die Erwerbung der friesländischen Grafschaften der BRUNONEN verweist [85 Da noch für die Kaiserzeit KONRADS II. (1027-1039) eine nicht mehr näher lokalisierbare Münzprägung in Friesland (Umschrift: FRESONIA) nachzuweisen ist, die "keine brunonischen Einflüsse erkennen läßt" (Hatz, Münzprägung [wie Anm. 81]102 - um 1955 waren für sie 26 Exemplare aus 19 Funden bekannt; vgl. Albrecht, Münzwesen 122 -, kann das brunonische Münzrecht frühestens erst in der Spätzeit KONRADS II. und da keine Liudolf-Prägungen vorhanden sind, auch erst nach dem Tode Liudolfs († 1038) begonnen haben, das heißt offenbar erst in der Zeit HEINRICHS III. in Kraft getreten sein. Weiterhin ist dem Utrecht-friesischen Raum ein Denar zuzusprechen,"der auf beiden Seiten das Kaiserbild in Art der eben besprochenen [FRESONIA-]Prägung trägt" und die "Umschrift HENRICVSRE" aufweist, was die Königszeit HEINRICHS III. (1039-1046) meinen dürfte; vgl. Albrecht, Münzwesen Seite 122. Ob ein Zusammenhang zwischen der Verleihung der bisher brunonischen Grafschaften im Derlingau und Nordthüringgau durch HEINRICH III. an die Kirche von Hildesheim (als Belohnung für die Strapazen des Bischofs Azelin von Hildesheim beim Ungarn-Feldzug des Herbstes 1051; vgl. schon Vorbemerkung zu MGH D H III, 279) und dem Auftreten der Münzrechte der BRUNONEN in Mittel-Friesland - als einem dann notwendigen Ersatz - anzunehmen ist?].
      Der Hinweis auf Mittel-Friesland ist indessen nicht völlig erledigt. Das Urbar des Klosters Werden aus der Zeit Abt Gerolds (1031-1050) verzeichnet nämlich bei den Einkünften aus Friesland auch solche De comitatu Liudolfi, was eine Verankerung bereits Graf Liudolfs in Mittel-Friesland wahrscheinlich im Oostergau und im Westergau, nicht mehr bezweifeln läßt [86 Die Urbar der Abtei Werden an der Ruhr (= Rheinische Urbare Band 2), hg, von Rudolf Kötzschke, Bonn 1906, 148f. (Urbar C § 21). Durch die Nennung des 1038 verstorbenen Liudolf dürfte die Abfassung des Urbars auf die Zeit 1031-1038 einzugrenzen sein; so schon Paul Leidinger, Untersuchungen zur Geschichte der Grafen von Werl, Paderborn 1965, 96f., wo auch die anderen in diesem Zusammenhang genannten Grafen identifiziert werden.]. Aber wie kam dieser comitatus in seine Hand? Wuchs er ihm vielleicht doch durch seine Heirat mit Gertrud zu? Eine Beantwortung dieser Frage ist vorerst zurückzustellen.
      Von Joseph Schaukegl [87 Joseph Schaukegl, Spicilegium historico-genealogico-diplomaticum ex antiquissimo et florentissimo quondam agro Billungano,Vindobonae 1796,136f.] wurde andererseits bereits 1796 auf die Nachricht der Hildesheimer Annalen hingewiesen, nach der 1019 Bischof Bernward von Hildesheim bei einer in Goslar abgehaltenen Synode die Ehe eines gewissen Gottschalks, Sohn eines Grafen Ekkehard, und einer Gerdruda, Egberdhi comitis filia, trennte [88 Annales Hildesheimenses ad 1018, 342; danach Vita Meinwerci cap.164, 86. Zur Synode und ihrem genauen Datum vgl. Heinz Wolter, Die Synoden im Reichsgebiet und in Reichsitalien von 916 bis 1056, Paderborn u.a. 1988, 276f.]; wahrscheinlich geschah das wegen zu naher Verwandtschaft der beiden jungen Leute [89 So etwa Siegfried Hirsch, Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Heinrich II., Band 3 (hg. und vollendet von Harry Breßlau), Berlin 1875, 111.], denn ansonsten waren Ehen ja untrennbar. Wurde jene Gertrud, Tochter eines Grafen Ekbert, nach ihrer Scheidung vielleicht die Gemahlin Graf Liudolfs? Diese These hat in neuerer Zeit manche Befürworter gefunden [90 Hans Dobbertin, Das Verwandtschaftsverhältnis der 'schwäbischen' Edlen Ida von Elsdorf zum Kaiserbruder Liudolf IV. von Braunschweig († 1038) und zu Papst Leo IX. († 1054) (Braunschweigisches Jahrbuch 43, 1962) 65; Hermann Jakobs, Der Adel in der Klosterrreform von St. Blasien 184 ff.; Hlawitschka, Untersuchungen 146.]. Kompliziert wurde sie indessen dadurch, daß die als Tochter Liudolfs und Gertruds anzusehende Ida von Elsdorf - nach einer Aussage des erst um 1240 schreibenden Abtes Albert von Stade - eine Schwester Papst Leos IX. zur Mutter gehabt habe, sowie ihr Vater ein Bruder des Kaisers HEINRICH III. war [91 Albert von Stade, Annales Stadenses ad 1112, MGH SS XVI 319.]. Diese Angabe Alberts von Stade hat zuletzt dazu geführt, Ida von Elsdorf nur als eine durch Gertrud in die Ehe eingebrachte Stief-Tochter Liudolfs ansehen zu müssen [92 Dobbertin, Verwandtschaftsverhältnis 76.], was aber widerlegbar ist, da Ida nachweislich zu den Erben Liudolfs und seiner Mutter Gisela am Besitzkomplex am Schluchsee im Schwarzwald gehörte [93 Hlawitschka, Untersuchungen 142f.;vgl. auch Frank Legl, Studien zur Geschichte der Grafen von Dagsburg-Egisheim (= Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesgeschichte und Volksforschung 31), Saarbrücken 1998,141-144.], also gewiß keine Stief-Tochter Liudolfs gewesen sein kann. Deshalb hat man diese Angabe Alberts von Stade angesehen als den Versuch des Stader Abtes, seiner Stader Kirche beim Streit um Idas Erbe durch die Erwähnung nicht nur eine Kaiser- sondern auch einer Papstverwandtschaft ein besseres Renommee zu verschaffen. Offenbar formte Albert die nachweisbar und breiten Schichten bekannte Verwandtschaft zwischen SALIERN - hier Kaiser HEINRICH III. - und der Familie Papst Leos IX. - den EGISHEIMERN - zu einer väterlichen und mütterlichen Herkunft Idas um: väterlicherseits - wie bekannt - von den SALIERN, mütterlicherseits eben von den EGISHEIMERN [94 Hlawitschka, Untersuchungen 148.]. Die Nachricht Alberts von Stade hilft also zur Herkunftsbestimmung Gertruds nicht weiter.
      Daß indessen Graf Liudolfs Gemahlin Gertrud jene 1019 von ihrem ersten Gemahl Gottschalk geschiedene Gertrud, Tochter Graf Ekberts, gewesen sein könnte, bleibt von alledem unbetroffen zurück. Daß mit der Identifizierung Gertruds I. von Braunschweig mit dieser gleichnamigen Tochter eines Grafen Ekbert ein richtiger Weg beschritten sein dürfte, wird vor allem durch die Weitergabe des Ekbert-Namens in der Nachkommenschaft Liudolfs und Gertruds I. deutlich, während dieser Name vorher bei den im Derlingau und Nordthüringgau als BRUNONEN vermuteten Grafen offenbar nicht vorkam. Zu verweisen ist also - was die Namensweitergabe betrifft - auf Markgraf Ekbert I. von Braunschweig und Meißen, auf dessen Sohn Ekbert II. und einen gleichfalls Ekbert benannten Sohn Idas von Elsdorf, der ca.1053 ums Leben kam [95 Ebd.130f,144,148-153.]. Weitere Stützargumente für diese Identifizierung und Herleitung Gertruds I. fehlen indessen bisher. Ein solches scheint mir aber beibringbar, zu dem auch noch mit dem Auftauchen Liudolfs in Mittel-Friesland verbindbar.
      Zu fragen ist doch nach Trägern des Namens Ekbert, die mit dem Vater der 1019 bei der Synode in Goslar von ihrem Gemahl Gottschalk getrennten und dann eventuell mit Liudolf von Braunschweig verheirateten Gertrud identifiziert werden könnten. Dabei stößt man - wie etwa schon der Herausgeber der Jahrbücher Kaiser HEINRICHS II. [96 Vgl. Anm. 89.] - auf das "Haus Ekberts des Einäugigen", also auf die Familie jenes Mannes, der in seiner Jugend - nach dem Tod beider Eltern - zusammen mit seinem Bruder Wichmann am Hof OTTOS DES GROSSEN aufgewachsen war, in jugendlicher Streit- und Kampfeslust durch pure Unvorsichtigkeit ein Auge verloren hatte, sich 953 mit seinem Bruder am Aufstand des Schwaben-Herzogs Liudolf gegen dessen Vater OTTO DEN GROSSEN beteiligt hatte, auch als Teilnehmer an den Kämpfen Herzog Heinrichs des Zänkers gegen Kaiser OTTO II. 977 und als Unterstützer der Königtumspläne des Zänkers 984 bekannt ist, jedoch in den Zwischenphasen immer wieder in die Gunst des Königshofes zurückzukehren vermochte, während sein Bruder Wichmann bereits am 22. September 967 in unversöhnlichem Kampf gegen seinen Onkel Hermann Billung und gegen das Reich den Tod fand, er selbst schließlich am 4. April 994 verstarb [97 Das Quellenmaterial zu Ekbert dem Einäugigen stellen zusammen Rudolf Köpke-Ernst Dümmler, Kaiser Otto der Große (= Jahrbücher der Deutschen Geschichte), Leipzig 1876, und Ruth Bork, Die Billunger - mit Beiträgen zur Geschichte des deutsch-wendischen Grenzraumes im10. und 11. Jahrhundert, Diss. (masch.) Greifswald 1951, 71ff. (mit Nachweis des Todesdatums Ekberts auf Seite 77). Zusammenfassungen bieten Robert Holtzmann, Geschichte der sächsischen Kaiserzeit, 900-1024, 2. Auflage München 1954, 5. Auflage 1967; Werner Goez, Gestalten des Hochmittelalters. Personengeschichtliche Essays im allgemeinhistorischen Kontext, Darmstadt 1983,41-53; Gerd Althoff, Zur Frage nach der Organisation sächsischer coniurationes in der Ottonenzeit (Frühmittelalterliche Studien 17,1982) 133ff.]. Dieser Mann war ein Glied der großen und für Sachsen und ddas Reich bedeutsame BILLUNGER-Sippe. Obwohl direkte Quellenangaben über Frau und Kinder Ekberts des Einäugigen fehlen, hat er - worüber sich die Forschung einig ist [98 Vgl. zum Beispiel Gert Althoff, Adels-und Königsfamilien im Spiegel ihrer Memorialüberlieferung. Studien zum Totengedenken der Billunger und Ottonen (= Münstersche Mittelalter-Schriften 47), München 1984, 73ff.,81ff,102 u.ö.] - ganz sicher Nachkommen hinterlassen. Indem nämlich Kaiser OTTO III. am 23. Januar 1001 an das Hildesheimer Bistum das castellum Dalehem nominatum, situm autem infra eiusdem episcopatus terminos in pago Hastfalasive Ambargau in comitatu filiorum Ekbrahti comitis et nepotis nostri überließ, bezeugte er ja doch ausdrücklich das Vorhandensein von erwachsenen Söhnen des unioculus [99 Diesen Beinamen gab ihm Thietmar, Chron. lib. IV cap. 1, 132, auf der Basis von Widukind, Rer. gest. Saxon. lib. III cap. 19, 114.]. Als solche lassen sich die Grafen Ekbert, Amalrich und Wichmann (III.) ansprechen. Die Argumente hierfür sind spärlich, aber doch hinreichend. Als nämlich Graf Wichmann (III.) 1016 in einer Fehde den Tod gefunden hatte, trat der BILLUNGER Herzog Bernhard II., der Enkel Hermann Billungs, als rechtlicher Vormund eines von Wichmann zurückgelassenen unmündigen Sohnes bezüglich dessen Erbes und als Rächer der Freveltat auf [100 Thietmar, Chron. lib. VII cap. 48, 458: Advenit tandem Bernhardus dux, nepos meus (Vetter durch die Schwester der Mutter Thietmars), qui iure filii prefati comitis [= Wigmanni] adhuc parvuli et tocius hereditatis tutor et nefandi criminis ultor exiterat.], was klar auf die Zugehörigkeit Wichmanns (III.) zur BILLUNGER-Sippe zurückverweist. Vormundschaft und Rache waren Pflicht der nächsten Verwandten. Auch die Bestattung Wichmanns (III.) ad patres in Vreden [101 Thietmar, Chron. lib. VII cap. 48, 456.], das mit den Vogteien über Metelen und Borghorst einen westlichen Herrschaftsschwerpunkt der BILLUNGER bildetet [102 Vgl. Gerd Althoff, Das Necrolog von Borghorst. Edition und Untersuchung, Münster 1978, 246ff.], deutet auf die Zugehörigkeit Wichmanns zur BILLUNGER-Sippe [103 Eine Bestätigung hierfür dürfte auch Alpertus Mettensis, De Diversitate temporum lib. II cap. 13, ed. Hans Van Rij und Anna Sapir Abulafia, Amsterdam 1980, 68 ff., liefern, wenn er über die Ereignisse nach der Ermordung Wichmanns berichtet: propinqui et omnes amici Wicmani et maxime Adelboldus Traiectensis episcopus ... [Baldericum] hostem indicaverunt et bona sua publicaverunt. --- Quibus (sc. de Legaten Balderichs) Adelboldus et Bernhardus dux veniam dederunt ...;ältere Editionenn in: MGHSS IV 716. - Zu beachten ist hier, daß Wichmann (III.) nicht etwa der Familie Wichmanns von Hamaland zuzuweisen ist; vgl. hierzu bereits Köpke-Dümmler, Otto der Große, 581-583; auch Bork, Billunger 81-86; zuletzt Wirtz, Hamaland (vgl. Anm114), besonders bezüglich der Unterscheidung der Hamalander Wichmann-Familie von der BILLUNGER-Familie Wichmanns (III.).]. - Für das Kloster Metelen hatte nun bereits 993 OTTO III. besonders auf die Intervention des Kölner Erzbischofs Everger sowie des Herzogs Bernhard I. und des Grafen Ekbert des Einäugigen hin - ob interventum fidelis nostri Evergeri Coloniensis ecclesie venerabilis archiepiscopi aliorumque, Berenhardi ducis et Egberti comitis ceterorumque fidelium perplurium consultu - den advocatum Vigmannum bestimmt [104 MGH DO III,111.],wobei sich dieser Familienclan in gemeinsamer Aktion erweist; und auch sonst waren Herzog Bernhard I. und Ekbert der Einäugige damals öfter gemeinsam aufgetreten [105 Vgl. MGH DO III, 68 (vom 19.I.991), 81 (vom 6.I.992).]. - Nun spricht die Vita Meinwerci episcopi Patherbrunnensis bei der Aufzählung der Teilnehmer eines Gerichtstages des Jahres 1030 bei den comitibus auch von Amalungo et fratre eius Ekberto [106 Vita Meinwerci cap. 202, 118.];ebenso treten Amulungus comes et frater eius Ecbertus als Zeugen in einem Diplom Kaiser KONRADS II. vom 1. Juli 1028 auf [107 MGH D KII,124.]. Dieser Graf Amelung ist übrigens für die Jahre zwischen 1015 und 1031 bestens als Paderborner Stiftsvogt bezeugt [108 Vita Meinwerci 34,36,38-40,42-51,53,56-58,60,63,112,114,120.]. Und da schon ein Bruder Herzog Hermann Billungs und Graf Wichmanns des Älteren den Namen Amelung trug, nämlich Bischof Amelung von Verden († 962), das heißt da also beim Ekbert-Bruder ein Name der Billung-Wichmann-Familie auftrat [109 Bork, Billunger 30f.; Althoff, Adels-und Königsfamilien 38f., 56,300.], was gleichfalls ein Indiz für eine familienbedingte Namengebung bei jenem Grafen aus dem Beginn des 11. Jahrhunderts sein dürfte, ergibt sich doch ein einigermaßen sicheres Bild um Nachkommen Graf Ekberts des Einäugigen. Er dürfte also - neben Wichmann (III.) und Amelung - einen Sohn Ekbert gehabt haben, dessen Tochter Gertrud 1019 von Gottschalk geschieden wurde und die anschließend Liudolf von Braunschweig heiraten konnte. Ergänzend sei auch noch hinzugefügt, daß der Herzog Bernhard II., der sich als tutor und ultor des Sohnes des 1016 erschlagenen Wichmann (III.) annahm, selbst auch einer Tochter den Namen Gertrud gab [110 Sie wurde zunächst die Gemahlin des Grafen Florenz I. von Holland, nach dessen Ermordung (1061) vermählte sie sich mit Graf Robert ("dem Friesen"), dem Sohn des Grafen Balduin V. von Flandern; vgl. Genealogia comitum Flandriae, Cod. Bertin.1, MGH SS IX 306. Zu ihr vgl. Bork, Billunger 170f.], so daß sich auch der Gertrud-Name in billungische Zusammenhänge gut einfügt.
      Für unseren Blickwinkel ist nun wichtig, daß bereits Ekbert der Einäugige als Graf in Friesland auftrat: ein im Februar 966 aufgesetztes, jedoch erst 968 ausgefertigtes Diplom OTTOS DES GROSSEN für das Kloster St. Pantaleon in Köln gibt zu erkennen, daß die zur Hälfte an das Kölner Kloster geschenkte Insel Urk in der Zuidersee und Güter zwischen Waal und Bunnichem/Bunnik (Prov. Utrecht) in comitatu Ekberti comitis lagen [111 MGH D OI, 324 (mit Vorbemerkung zur verzögerten Ausstellung). - Diese Identifizierung wurde bereits von Vanderkindere, Formation Band 2, 289, vorgeschlagen, wobei er freilich - was keinen Anklang fand - zugleich Graf Brun von Braunschweig zum Sohne Ekberts des Einäugigen machen wollte. Vor einigen Jahren hat Egon Boshof, Königtum und adelige Herrschaftsbildung am Niederhein im 9. und 10. Jahrhundert, in: Klever Archiv 4, 1983, 27, diese Identifizierung erneut vorgenommen ohne in irgendwelche genealogische Debatten damit eingreifen zu wollen. Diese Gleichsetzung mag zunächst überraschen angesichts der scheinbaren Möglichkeit, auch eine Identifizierung mit Ekbert, dem Sohn Arnulfs I. von Flandern, vorzunehmen {zu diesem Ekbert vgl. Brandenburg, Nachkommen 10 (Generation VII, 45) mit Verweis (92) auf Vanderkindere, Formation 289, wo wiederum für Ekberts Existenz eine Urkunde Arnulfs vom 10. Juli 953 angeführt wird. Zusätzlich läßt sich noch auf einen Familieneintrag Arnulfs I. (im Liber memorialis Romaricensis, ed. Eduard Hlawitschka, Karl Schmid und Gerd Tellenbach, MGH Lib. mem. I, fol. 24v nr.13) aufmerksam machen, der Arnulf I. und seinen Sohn Balduin III., seine Gemahlin Adela von Vermandois und die übrigen Kinder - darunter Ekbert - aufweist: Arnulfus, Balduinus, Adela, Leudgart, Hildigart, Ecbert. Daß Ekbert seinen Namen offenbar nach seinem englischen Vorfahren König Egbert von Wessex († 839) trägt, betont Philipp Grierson, The relations between England and Flanders before the Norman Conquest, in: Transactions of the Royal Historical Society, 4. ser. vol. 23, London 1941, 86}. Eine Identifizierung des Ekbert aus MGH DO I, 324 (von 966/68) mit dem gleichnamigen Arnulf-Sohn ist indes unmöglich, da die Urkunde Arnulfs I. vom 10. Juli 953 seinen Sohn bereits als verstorben aufweist; vgl. Auguste van Lokeren, Chartres et documents de l'abbaye de Saint-Pierre au Mont-Blandin a Gand, Gent 1868, 28f. nr. 22: medietatem fisci mei vocatur Snellenghem in pago Flandrensi siti, quem antea pro me et pro uxore mea, que vocatur Adala, atque profilio meo Balduino et filia mea Lietgardis nominata, et pro defunctis Balduino genitore meo et Elstrudis genetrice mea, atque Hecberto filio meo, ad jam dictum monasterium legaliter tradidi ...]. Ob Ekbert diese Grafschaft bis zum Ende seines Lebens innehatte, ist nicht sicher, darüber die Folgen seiner Inhaftierung (nach der Teilnahme am Zänker-Aufstand) und langen Exilszeit beim Bischof von Utrecht (978-984), keine präzisen Angaben existieren. Da er aber am Ende seines Lebens mit der Reichsgewalt versöhnt war - in den hofnahen Quedlinburger Annalen wird er jedenfalls anläßlich seines Todes als Egbertus comes, prudentibus sapientioret fortibus audacior gepriesen [112 Annalium Quedlinburgensium continuatio ad 994, MGH SS III 72.] -, könnte er im von Utrecht beeinflußten Raum entschädigt worden sein. Wichmann (III.) trat augenscheinlich im westsächsisch-friesischen Grenzbereich in die Fußtapfen seines Vaters [113 Wenn die Bestattung Wichmanns (III.) ad patres in Vreden erfolgte, dürfte sein Vater Ekbert der Einäugige am Schluß seines Lebens dort sein Wirkungszentrum gehabt haben. Ekberts 'Burg' Ala bei Goslar war ja doch 984 beim Throngewinnungsversuch Heinrichs des Zänkers zerstört worden; vgl. Thietmar, Chron. lib. IV cap. 3, 134.]. In Vreden hat er seit etwa 1010 eigene Münzen prägen lassen [114 Anna Wirtz geb. Henningsen, Die Geschichte des Hamalandes, in: Annalen des Historischen Vereins für den Niederrhein 173,1971,67, mit Verweis auf Peter Berghaus, Die Vredener Münzen 47-49.]. Er hatte zudem eine Tochter des Grafen Gottfried vom Hattuariergau (südlich Nimwegen) zur Frau genommen. Da Gottfried bei seinem Tode1006 einen schwachsinnigen Sohn hinterließ, versuchte Wichmann verstärkt Einfluß auf den Hattuariergau zu gewinnen, worüber die lange Fehde mit Gottfrieds Neffen Balderich ausbrach, die 1016 mit der Ermordung Wichmanns endete. - Ist aber nun das Interesse Ekbert des Einäugigen und seines Sohnes Wichmann (III.) an friesischen Angelegenheiten so evident, so ist es auch nicht verwunderlich, wenn über Gertrud als Enkelin Ekberts des Einäugigen (durch dessen Sohn Ekbert) die Interessen ihres Gemahls Liudolf auf die friesischen Bereiche gelenkt wurden, Liudolf dann also im Komitat in Friesland auftritt. Bei der Neugliederung der friesischen Verhältnisse durch Kaiser HEINRICH II. nach 1016, das heißt nach der Ermordung Wichmanns und dernachfolgenden Entmachtung und Bestrafung Balderichs, könnte er hier versorgt worden sein.
      Ein weiteres kommt hinzu:Wir müssen uns dabei nochmalszu der späten Braunschweiger und Gandersheimer Tradition zurückwenden. Diese Tradition kennt nicht die Herleitung der BRUNONEN vom Herzog Liudolf († 866) und seinem 880 gefallenen Sohn Brun, sondern sucht zugleich auch - wie wir schon einmal bemerkt haben [115 Vgl. oben Seite 143f.] - eine Verbindung zum Sachsen-Herzog Widukind aus der Zeit KARLS DES GROSSEN herzustellen. Das wird so gelöst, daß Herzog Liudolf zum Nachfolger Widukinds erklärt wird, was sich freilich weder von Widukinds Nachkommenseite noch von Liudolfs Vorfahrenseite her verifizieren oder auch nur einigermaßen plausibel machen läßt. Wenn es für die seit dem 12. Jahrhundert zuerst faßbare Tradition aber doch einen echten Kern gegeben haben sollte, so wie ein solcher ja auch für die Herkunft der BRUNONEN vom 866 verstorbenen Herzog Liudolf nun (wegen der nachweislichen Thronkandidatur Bruns 1002 und deren Rechtsvoraussetzung und wegen des Nachweises, daß der 880 ums Leben gekommene Herzog Brun tatsächlich Nachkommen hatte) nicht mehr unwahrscheinlich sein dürfte, so bietet sich gerade bei der hier angeschnittenen Herkunftsfrage Gertruds I. die Ermittlung dieses Traditionskernes widukindischer Abstammung an. War nämlich Gertrud I. von Braunschweig - wie schon gesagt - die in den Hildesheimer Annalen genannte Gertrud, Tochter eines Grafen Ekbert, und war dieser Ekbert einer der filii Ekbrahti comitis et nepotis nostri Kaiser OTTOS III. des Jahres 1001, so ergibt sich auch eine Erklärung für dieses widukindische Herkunftsbewußtsein. Graf Ekbraht, nepos OTTOS III., war ja doch als Sohn des Grafen Wichmanns des Älteren und einer Schwester von König HEINRICH I. Gemahlin Mathilde ein Widukind-Nachfahre [116 Vgl. Bork, Billunger 64-78.]. Denn über Mathildes Herkunft verlautet schon bei Widukind von Corvey, daß sie stirpis magni ducis Widukindi war, qui bellum potens gessit contra Magnum Karolum per triginta ferme annos [117 Widukind, Rer. gest. Saxon. lib. I cap. 31, 44.]. Und auch die ältere Mathildenvita und Thietmar von Merseburg überliefern diesen Sachverhalt [118 Vita Mathildis antiquior cap.1, ed. Bernd Schütte, MGH SS rer. Germ., Hannover 1994,112f.,114; ältere Edition in: MGH SS X 575f.: ...pervenit ad aures {sc. Heinrichs}, quandam in monasterio Herevordensi pulcherrimam fuisse puellam nomine Machthildam ..., cuius generositas haud minus futuri claruit sponsi. Nam Widukindi ducis Saxonie originem traxit a stirpe, qui quondam ... christianos constanter persequebatur ...; Ab huius quoque posteris, postquam christiane se submisserant religioni, praedicte pater puelle prodiit nomine Tiedericus, cui noblissima iuncta erat Reinhilda Frensorum Danorumque genere progrediens. - Thietmar, Chron. lib.I cap.9,14 f.: Heinrich I. filiam Theoderici et Reinhildae, ex Vidicinni (Widijkindi) regis tribu exortam, interpellat.]. Diesen widukindischen Traditionskern, der natürlich nicht nur Mathilde, sondern eben auch ihre mit Wichmann dem Älteren verheiratete Schwester Bia [119 Bork, Billunger 40, 45ff.; den Sachverhalt klärend Eduard Hlawitschka, Kontroverses aus dem Umfeld von König Heinrichs Gemahlin Mathilde, in: Deus qui mutat tempora, Festschrift für Alfons Becker, hg.von Ernst-Dieter Hehl u.a. Sigmaringen 1987,50-54, ND in: Ders., Stirps regia 372-376.] betraf, gilt es also zu beachten. Er dürfte, wenn Gertrud I. von Braunschweig - wie jetzt schon mehrmals gesagt - tatsächlich die Tochter eines Grafen Ekbert und Enkelin Ekberts des Einäugigen war, am Hofe der 1077 verstorbenen Gertrud I. genauso wie derjenige der liudolfingisch-ottonischen Herkunft ihres schon 1038 verstorbenen Mannes [120 Zu den Todesdaten Liudolfs und seiner Gemahlin Gertrud der Älteren vgl. oben bei Anm. 15 und 19.] - gepflegt und erzählt worden sein; und zur Zeit ihrer Kindheit flossen dann beide Traditionsstränge - der liudolfingische, auf Herzog Liudolf und seinen 880 gefallenen Sohn Brun zurückführende, und der ekbertinische, auf den großen Sachsen-Herzog zurückweisende - zusammen und konnten dann von den Reimchronisten und braunschweigisch-welfischen Hofpanegyristen weiter ausgesponnen werden. Eine Stütze erhält diese Sicht noch dadurch, daß 1215 der Sachsen-Herzog und rheinische Pfalzgraf Heinrich, der Sohn Heinrichs des Löwen, angab, er handele patrum nostrorum qui Wildeshusensem ecclesiam fundaverunt et prediis suis dotaverunt vestigiis inherendo [121 Wilmans, Kaiserurkunden 532ff.; vgl. auch Schmid, Die Nachfahren Widukinds 10. ]. Wildeshausen war bekanntlich - worauf auch schon einmal kurz hingewiesen wurde [122 Vgl. oben Anm. 48.] - vom Widukind-Enkel Graf Waltbert um 865/70 gestiftet und ausgestattet worden. Dieser Beleg verdeutlicht nicht nur, daß die WELFEN als Nachkommen der BRUNONEN offensichtlich die Widukind-Tradition übernommen und weitergeführt haben, sondern damit auch die widukindische Abkunft Gertruds I. [123 Dieser Beleg ist nicht mit dem bekannten, literarisch und in Volkserzählungen gepflegten Widukind-Mythos in Verbindung zu bringen, der sich seit dem Hochmittelalter ausbreitete und ein ganz bestimmtes Bild des vom Heidentum zum Christen bekehrten Sachsenfürsten beinhaltete; zu jenem vgl. Erwin Rundnagel, Der Mythos vom Herzog Widukind (HZ 155,1937) 233-277. Die Braunschweiger Brunonen-und Widukindtradition dürfte also nicht zu den genealogischen Fiktionen in mittelalterlicher Historiographie, in: Fälschungen im Mittelalter I (= MGH Schriften 33,1) eindringlich hinwies.].
      Gewiß ist hiermit kein stringenter Beweis für die Herkunft Gertruds I. geliefert, aber vielleicht doch eine breitere Basis gefunden, die die bisher allein auf der Namensgleichheit Gertrud (bei der BRAUNSCHWEIGERIN und bei der 1019 geschiedenen Ekbert-Tochter) und auf der Weitergabe des Namens Ekbert beruhende Identifizierung ergänzt und sie sich wohl weiter zu diskutieren lohnt.

      [2]

  • Quellen 
    1. [S3] Karl-Heinz Schreiber, Genealogie-Mittelalter.de, .

    2. [S3] Karl-Heinz Schreiber, Genealogie-Mittelalter.de, .