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 Bohrer

von Flandern, Balduin V.

männlich um 1012 - 1067  (55 Jahre)


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  • Name von Flandern, Balduin 
    Suffix V. 
    Spitzname Insulanus 
    Geburt um 1012  [1
    Geschlecht männlich 
    Titel/Amt/Status 1035-1067  Flandern,Belgien Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  [1
    Graf von Flandern 
    Tod 1 Sep 1067  Lille [59000],Nord,Nord-Pas-de-Calais,Frankreich Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  [1
    Beerdigung Lille [59000],Nord,Nord-Pas-de-Calais,Frankreich Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  [1
    Personen-Kennung I933  Mittelalter
    Zuletzt bearbeitet am 19 Nov 2015 

    Vater von Flandern, Balduin IV.,   geb. 980   gest. 30 Mai 1035 (Alter 55 Jahre) 
    Mutter von Luxemburg, Otgiva,   geb. um 995   gest. 21 Feb 1030 (Alter 35 Jahre) 
    Familien-Kennung F321  Familienblatt  |  Familientafel

    Familie von Frankreich, Adela,   geb. 1014   gest. 8 Jan 1079 (Alter 65 Jahre) 
    Eheschließung 1028  [1
    Familien-Kennung F381  Familienblatt  |  Familientafel
    Zuletzt bearbeitet am 18 Nov 2015 

  • Ereignis-Karte
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  • Notizen 
    • Balduin V. Insulanus
      Graf von Flandern (1035-1067)
      um 1012-1.9.1067 Lille Begraben: Lille
      Sohn des Grafen Balduin IV. Schönhaar von Flandern aus seiner 1. Ehe mit der Otgiva von Luxemburg, Tochter von Graf Friedrich

      Lexikon des Mittelalters: Band I Spalte 1370

      Balduin V., Graf von Flandern
      + 1067 Begraben: in seinem Herrschaftszentrum Lille

      oo Adela, Schwester Heinrichs I. von Frankreich

      Vor seinem Herrschaftsantritt lehnte sich Balduin mit Hilfe des Herzogs der Normandie gegen seinen Vater Balduin IV. auf. Die Versöhnung fand möglicherweise während der Verkündigung des ältesten bekannten flandrischen Gottesfriedens (1030) statt. 1035 folgte Balduin seinem Vater nach, dessen Expansionspolitik gegen das Imperium er fortsetzte. Vermutlich 1045 übertrug ihm König HEINRICH III. Grenzgebiete um Ename und Valenciennes. Der Expansionsdrang Balduins, der sich mit Gottfried dem Bärtigen, Herzog von Ober-Lothringen, und Dietrich IV., Graf von Holland, gegen das Imperium verbündete, wurde von einer Gegenoffensive HEINRICHS III. (1049) nur kurzzeitig unterbrochen. Ohne kaiserliche Erlaubnis vermählte sich Balduins ältester Sohn Balduin VI. 1051 mit Richilde, Witwe des Grafen von Henneberg. Erst nach gegenseitigen Kriegszügen erfolgte 1056 die Belehnung Balduins VI. mit Hennegau. 1063 heiratete Balduins zweiter Sohn Robert die Witwe des Grafen von Holland, Gertrud. Der flandrische Graf stand auf dem Gipfel seiner Macht: Durch Verfügung König Heinrichs I. von Frankreich erhielt er als Schwager des Königs nach dessen Tod (+ 1060) die Regentschaft für den minderjährigen Thronfolger Philipp.

      Brandenburg Erich: Tafel 4 Seite 8, "Die Nachkommen Karls des Großen"

      IX. 51 a. BALDUIN V. INSULANUS, Graf von Flandern 1035
      * ca. 1012, + 1067 1. IX..

      Gemahlin: 1028 Adelheid, Tochter König Roberts II. von Frankreich, Witwe Richards III. Herzog der Normandie (siehe XI. 245)
      + 1079 8. I.

      Anmerkungen: Seite 131
      IX. 51. Balduin V.

      Geburtszeit: Er hat schon vor dem Tod des Vaters (1035) Regierungshandlungen ausgeübt, muß also damals über 15 Jahre alt gewesen sein; andererseits kann die Heirat seiner Mutter nicht viel früher als 1012 angesetzt werden, da sonst ihr Alter zu stark von allen übrigen Geschwistern abweichen würde (siehe IX 22f.).
      Daß Balduin schon 1028 heiratete, noch dazu eine Witwe, beweist an sich kein heiratsfähiges Alter. Adele war als kleines Kind an Richard von der Normandie verheiratet worden und könnte ebenso wie Balduin ein Kind gewesen sein, als sie zum zweiten Male verheiratet wurde. Ihr ältester Sohn muß aber um 1030 geboren sein (siehe X 59).
      Sonst siehe Vanderkindere I, 298 f.
      Balduin V. Insulanus gelang bereits im Jahre 1033 die Eroberung und Schleifung der Granzfeste Eename. Er stand jahrelang gegen die Herzöge von Nieder-Lothringen, die Vertreter der kaiserlichen Herrschaftsansprüche. Er besetzte 1045 die Mark Antwerpen und förderte 1046 entscheidend die Rebellion von Hennegau, Holland und Brabant gegen Kaiser HEINRICH III. Balduin konnte 1051 nach dem Tode des Grafen Hermann von Hennegau seinen gleichnamigen Sohn mit dessen Witwe Richilde verheiraten und damit die Voraussetzungen für eine künftige Vereinigung des Hennegau mit Flandern schaffen, der die wenige Jahre später erfolgte Ausschaltung der Kinder Richildes endgültig den Weg bahnen sollte. Im Jahre 1053 fiel er erneut ins Reich ein und verheerte Besitz der Lütticher Kirche. Sein Sohn Balduin kam ihm, von Hennegau her operierend, bei diesem Vorstoß gegen das stärkste Bollwerk des Reiches in Nieder-Lothringen zur Hilfe; die Einäscherung von Thuin und Huy markierte die Erfolge. Auf dem Kölner Hoftag im Dezember 1056 huldigte er dem jungen König HEINRICH IV. und erhielt für die Gebiete, die das sogenannte Reichsflandern ausmachten, die Bestätigung. Damit wurde die für die Selbständigkeit Flanderns günstige Doppelstellung des Grafen zwischen Frankreich und den von den deutschen Königen beherrschten Reich weiter gefestigt. 1060-1067 war er als Vormund für König Philipp I. Regent von Frankreich und nutzte diese Position rigoros für die eigenen Ziele aus. Er unterstützte 1059 den abgesetzten Herzog Gottfried II. von Nieder-Lothringen, fiel mehrmals plündernd in Lothringen ein, stand ständig gegen die expandierende Normandie und gab zeitweise den Fürsten von Wessex Asyl. Ab 1066 unterstützte er aber den Schwiegersohn bei der Gewinnung Englands und festigte die Landesherrschaft konsequent. Er brachte im Streit mit Hennegau das Bistum Cambrai in Abhängigkeit, machte sich sehr verdient um die Urbarmachung großer Sumpfgebiete und förderte in starkem Maße die Kirche und Klöster. Städte mit Handel und Gewerbe blühten weiter auf, besonders Brügge und Gent. Er besaß im Raum Nieder-Lothringen größtes Ansehen und trug entscheidend dazu bei, dass sich dieser Raum mehr und mehr vom Deutschen Reich zu lösen begann.

      Mohr Walter: Band I Seite 85, Band II Seite 22,30, "Geschichte des Herzogtums Lothringen"

      Gottfried der Bärtige fand Verbündete im Grafen Dietrich IV. von Holland und im Grafen Balduin V. von Flandern. Über die Beweggründe des letzteren lässt sich kein einwandfreies Urteil gewinnen. Er hatte bisher durch HEINRICH III. große Begünstigungen erfahren, sein Sohn war mit einer Markgrafschaft, vermutlich Antwerpen, belohnt worden. Wenn er sich jetzt gegen den Kaiser wandte, muss man wohl annehmen, dass er sich im Bunde mit Gottfried noch weiteren Gewinn versprach.
      In diesem Zeitpunkt begannen Herzog Gottfried und Graf Balduin von Flandern den Krieg. Balduin hatte sich zuvor noch durch einen Gebietsaustausch das Wohlwollen des Grafen Hermann von Hennegau gesichert, dem er Valenciennes und die anschließende Grafschaft Chievres überließ. Der Angriff gegen den Kaiser führte bis zur kaiserlichen Pfalz Nimwegen, die zerstört wurde.
      Die Entscheidung fiel durch die Exkommunikation, die Papst Leo IX., der an den kaiserlichen Hof gekommen war, über Gottfried und den Grafen Balduin von Flandern im Juli 1049 in Aachen aussprach. Beide Empörer unterwarfen sich dem Kaiser.
      Es entstand nämlich eine neue Bedrohung des Friedens durch Graf Balduin V. von Flandern, der gegenüber der Grafschaft Hennegau eine ausgesprochene Ausdehnungspolitik betrieb. Nach dem Tode des dortigen Grafen Hermann zwischen 1048 und 1050 verwaltete dessen Gemahlin Richilde die Grafschaft und führte die Vormundschaft über ihren Sohn Roger. Sie ging jedoch bald darauf eine neue Ehe ein mit dem jungen Balduin, dem Sohn des Grafen von Flandern, der die Unterstützung seines Vaters zur Unterwerfung des Hennegaues erhielt, die im Sommer 1051 erfolgte. Aus dieser zwiten Ehe Richildes gingen zwei Söhne, Arnulf und Balduin, zu deren Gunsten der Sohn aus der 1. Ehe, Roger, ganz aus seinen Nachfolgerechten verdrängt wurde.
      Der Kaiser wollte dieses eigenmächtige Vorgehen nicht dulden, zumal damit ein beachtlicher Teil Nieder-Lothringens in die Gewalt eines Vasallen des französischen Königs kam. Nach seiner Vertreibung aus Italien durch den Kaiser verbündete sich Gottfried wieder mit dem Grafen von Flandern. Dieser hatte keine Ruhe gegeben und im Jahre 1053 wiederum militärische Aktionen von Nieder-Lothringen unternommen, wobei er sich besonders gegen die Besitzungen des Bistums Lüttich wandte. Die Städte Thuin und Huy wurden dabei zerstört. Im Hennegau übte der jüngere Balduin Unterdrückung besonders gegen das Kloster Ghislain aus. Der Kaiser ist im Gegenzug bis Lille vorgedrungen, hat aber gegen Balduin nichts ausrichten können und beendete die Aktion ziemlich unvermittelt.
      Während der Abwesenheit des Kaisers besetzte Herzog Friedrich von Nieder-Lothringen die Stadt Antwerpen. Inzwischen war Gottfried der Bärtige erschienen und zog nun mit dem Grafen Balduin von Flandern und dessen gleichnamigen Sohn gegen Antwerpen aus. Der Angriff wurde zu Lande und auf der Schelde ausgeführt, doch erhielt Friedrich Unterstützung aus Lothringen, so dass die Belagerer ihre Aktion aufgeben mussten.
      Auf einem Hoftag in Köln nach dem Tode HEINRICHS III. war einer der wichtigsten Punkte der Abschluss mit Graf Balduin von Flandern, der mit seinem gleichnamigen Sohn dorthin kam. Der Sohn wurde im Besitz des Hennegaues anerkannt und leistete dafür die Huldigung, der Vater erhielt die östlich der Schelde durch die Flamen besetzten Gebiete als sogenanntes Reichsflandern zu Lehen.

      Boshof, Egon: Seite 103,143,166, "Die Salier"

      Eine nicht ganz unbedenkliche Maßnahme des SALIERS stand zweifellos im Zusammenhang mit der lothringischen Empörung. Auf dem Osterhoftag zu Goslar nahm er 1045 die Huldigung Balduins, des Sohnes Balduins V. von Flandern, entgegen und übertrug ihm einen Flandern benachbarten Grenzstreifen zwischen Schelde und Dender und dem Valenciennes, ein Gebiet, auf das Gottfried der Bärtige Anspruch erhoben hatte, vom Reich zu Lehen. Damit entzog er dem Rebellen einen möglichen Rückhalt und gewann Balduins Neutralität oder Bündnishilfe, leistete aber der flandrischen Expansion ins Reich Vorschub, die bereits 1033 mit der Eroberung und Schleifung der Grenzfeste Eename durch Balduin V. einen großen Erfolg erzielt hatte.
      Der Sturz Gottfrieds des Bärtigen löste die lothringischen Probleme nicht, wie sich sehr bald erweisen sollte. Nieder-Lothringen blieb ein Krisenherd; der territorailpolitische Ehrgeiz der stets unruhigen REGINARE und der Expansionsdrang der Grafen von Flandern ließen das Grenzland nicht zur Ruhe kommen. Schon in der ersten Hälfte des Jahres 1050 sah sich HEINRICH III. erneut zu militärischen Unternehmen gegen Balduin V. gezwungen: Sein schneller Erfolg stabilisierte jedoch die politische Lage nicht wirklich. Auch Lambert II. von Löwen mußte die kaiserliche Überlegenheit anerkennen; er büßte einen Empörungsversuch mit der Schandstrafe des Hundetragens, zu der ihn ein Fürstengericht in Aachen verurteilte. Aber beide Erfolge HEINRICHS wogen wenig gegenüber dem spektakulären Handstreich des flandrischen Grafen. Dieser konnte 1051 nach dem Tode des Grafen Hermann vom Hennegau seinen gleichnamigen Sohn und präsumptiven Nachfolger mit dessen Witwe Richilde verheiraten und damit die Voraussetzung für eine künftige Vereinigung des Hennegaus mit Flandern schaffen, der die wenige Jahre später erfolgte Ausschaltung der Kinder Richildes aus erster Ehe endgültig den Weg bahnen sollte. Daß dieser kühne Plan doch nicht realisiert wurde, war weniger das Verdienst des deutschen Königtums, als vielmehr das Ergebnis eines Machtkampfes innerhalb der flandrischen Grafendynastie. Ohne Zweifel war der SALIER von Balduins Vorstoß völlig überrascht worden. Nicht nur, daß dadurch sein Anspruch, als Lehensherr den Konsens zu der Ehe erteilen zu müssen, mißachtet wurde, die beiden flandrischen Grafen waren zudem in den Hennegau eingerückt und hatten Mons besetzt - zu einem Zeitpunkt, als der Kaiser durch Vorbereitungen zu einem Ungarn-Feldzug an militärischer Gegenwehr gehindert war. Das war ein eindeutiger Rechtsbruch. HEINRICH hat offenbar zunächst versucht, mit den Mitteln des Kirchenrechtes und unter Einschaltung des Papstes Leo IX. gegen die angeblich durch zu nahe Verwandtschaft inkriminierte Ehe vorzugehen. Das wird in späteren, nicht immer zuverlässigen Quellen berichtet, erscheint aber um so glaubwürdiger, als das Reimser Konzil zuvor Bestimmungen gegen unkanonische Ehen erlassen hatte. Erreicht hat der Kaiser mit diesem Vorgehen freilich nichts. Andererseits war Balduin klug genug, den Bogen nicht zu überspannen. In Cambrai unterstützte er den zu Ostern investierten neuen Bischof Lietbert (1051-1076) gegen seinen eigenen Vasallen, den Vogt Johann von Arras, der das Burggrafenamt für sich beanspruchte. Erst sein Machtwort öffnete dem Bischof die Tore der Stadt. Für Balduin aber bot eine solche Konstellation die Gewähr, auch künftig in dieser Region des Reiches, die er zu seinem besonderen Interessengebieten zählte, Einfluß ausüben zu können. Daß sein Ehrgeiz mit dem Erwerb des Hennegau noch keienswegs befriedigt war, machte sein nächstes Unternehmen deutlich. Im Jahre 1053 fiel er erneut ins Reich ein und verheerte Besitz der Lütticher Kirche. Sein Sohn Balduin kam ihm, von Hennegau her operierend, bei diesem Vorstoß gegen das stärkste Bollwerk des Reiches in Nieder-Lothringen zur Hilfe; die Einäscherung von Thuin und Huy markierte die Erfolge. Und wieder war der Zeitpunkt gut gewählt: Der Bischof Dietwin befand sich auf einer Romreise, der Kaiser aber war durch einen Aufstand des Herzogs Konrad von Bayern im Südosten des Reiches gebunden.
      Papst Viktor II. setzte die Ausgleichspolitik fort, die HEINRICH III. durch seine Aussöhnung mit Gottfried dem Bärtigen noch selbst in die Wege geleitet hatte. So war es unstreitig ein Erfolg, daß auf einem Kölner Hoftag im Dezember 1056 die beiden flandrischen Grafen dem jungen König huldigten. Sie erhielten dafür die Bestätigung ihrer Reichslehen - Balduin V. die Gebiete, die das sogenannte Reichsflandern ausmachten, sein Sohn Balduin VI. die Grafschaft Hennegau - und behaupteten damit, was sie in jahrelangen Kämpfen erworben hatten, aber die Reichsregierung hatte keine andere Wahl, wenn sie den durch Fehden des letzten Jahrzehnts schwer getroffenen Landen am Niederrhein endlich Ruhe verschaffen wollte.

      Douglas David C.: Seite 83-85,184,193,217, "Wilhelm der Eroberer"

      Ferner hatte sich unter Baldwin V. die wachsende Macht Flanderns entwickelt, die dem normannischen Herzog die Aussicht auf ein nützliches Bündnis zu enthalten schien. Nachdem jedoch Graf Geoffrey und König Heinrich I. im Jahre 1060 gestorben und Baldwin V. Vormund Philipps I. geworden war, begann die vorausgegangene Heirat zwischen Wilhelm und Matilda von Flandern in gewisser Hinsicht die Machtstruktur NW-Europas zu formen, die den wesentlichen Hintergrund der normannischen Eroberung Englands bildete. Die Tatsache, daß der Graf von Flandern diesen Plan begrüßte, ist vielleicht schwerer zu verstehen, doch war dies offensichtlich der Fall; auch hier ist die Erklärung in der politischen Lage, die damals in Europa herrschte, zu finden. Baldwin V. bemühte sich bereits, die flämische Politik vom Kaiserreich weg in Richtung Frankreich zu lenken. Seine eigene Heirat mit Adela, der Tochter des französischen Königs, war für ihn von großer Bedeutung gewesen, und sollte während der folgenden 40 Jahre den Eckpfeiler der frankoflämischen Beziehungen bilden. Überdies näherte sich seine Politik im Jahre 1049 einer Krisis, da er und sein Bundesgenosse Herzog Godfrey von Ober-Lothringen im gleichen Jahr von Kaiser HEINRICH III. stark in die Enge getrieben wurden; die Erschütterungen des Kampfes waren sogar in England spürbar, wo Edward der Bekenner eine Flotte sammelte, um sie notfalls gegen den Grafen einsetzen zu können. Außerdem war auch Papst Leo IX., da er immer noch der kaiserlichen Sache verpflichtet war, in diese Angelegenheit verwickelt. So kristallisierten sich auf dem Konzil zu Reims die beiden entgegengesetzten Machtinteressen klar heraus. Baldwin V. mochte sich genötigt sehen, den Plan einer Heirat zwischen seiner Tochter und einem treuen Vasallen des französischen Königs, der kurz zuvor von seinem Lehnsherrn bei Val-es-Dunes gerettet worden war, gutheißen. Im Gegensatz dazu muß der Papst die Aussicht auf ein so stark gegen den Kaiser gerichtetes Bündnis mit einiger Unruhe betrachtet haben. Somit entsprach das Eheverbot im Jahre 1049 allgemein der politischen Machtgruppierung in W-Europa, und die Heirat wurde verschoben. Als sie zwischen 1052 und 1053 stattfand, hatte sich die Lage insofern geändert, als Herzog Wilhelm und der französische König nicht länger Bundesgenossen, sondern Feinde waren. Doch zog sich der Krieg in Deutschland immer noch hin; Baldwin V. konnte sicher nicht auf dieses Bündnis verzichten, zumal er sich zu diesem Zeitpunkt noch unmittelbarer in die turbulente Politik Englands verwickelt sah. Er hatte augenscheinlich die Tat des Bekenners im Jahre 1049 nicht vergessen. Im Jahre 1051, oder kurz davor, hatte er seine Halbschwester Judith dem Sohn Earl Godwins, Tosti, zur Ehe gegeben, und zwar zu einem Zeitpunkt, als dieser noch ein Gegner Edwards war; im Jahre 1052 unterstützte Baldwin den König zum Trotz die bewaffnete Rückkehr Godwins nach England. Daher benötigte der Graf von Flandern im Jahre 1053 seinerseits Bundesgenossen, so daß ihm kaum etwas anderes übrig blieb, als die Verbindung zwischen Wilhelm und Matilda zu begrüßen. Diese Heirat sollte nicht nur den Verlauf der flämischen, sondern auch den der französischen und englischen Geschichte beeinflussen.
      Tosti und seine Gemahlin Judithflohen 1065 aus England, um bei JudithsHalbbruder, Graf Baldwin V., Zuflucht zu finden.
      In der Zwischenzeit fand eine besser organisierte Revolte in Kent statt, wo die Aufständischen den Grafen Eustace von Boulogne zu Hilfe riefen. Es war eine merkwürdige Bitte, da Eustace ein Jahr zuvor bei Hastings auf der Seite Herzog Wilhelms gekämpft hatte. Doch wurde seine Haltung jetzt vielleicht durch den Tod seines Lehnsherrn Graf Baldwin von Flandern, der am 1. September 1067 starb, beeinfluß; Graf Baldwin V. hatte sich im Jahre 1066 Wilhelm gegenüber freundschaftlich, oder doch zumindest neutral verhalten.

      Ehlers Joachim: Seite 53,66,70, "Die Kapetinger"

      Graf Balduin V. von Flandern, Schwager des französischen Königs, trat dieser Allianz bei. Als Teile des normannischen Adels im Winter 1046/47 gegen ihren Herzog aufstanden, akzeptierte Heinrich I. den Bündnisfall und hatte große Verdienste beim Niederkämpfen der Opposition in der Schlacht bei Val-es-Dunes (Dep. Calvados) im Januar 1047.
      Heinrich I. hatte seinen Schwager Balduin, Graf von Flandern, für die Regentschaft vorgesehen, einen der mächtigsten Fürsten auf dem Boden des ehemaligen westfränkischen Reiches. Balduin erkannte den französischen König als seinen Oberlehnsherrn an, verhielt sich aber ebenso unabhängig wie die Herren der übrigen Prinzipate des Reiches und suchte diese Stellung durch Bündnisse zu sichern. Das Wichtigste hatte er zu Herzog Wilhelm von der Normandie geknüpft, der Balduins Tochter Mathilde zur Frau genommen hatte. Nun gab die Regentschaft dem Grafen von Flandern die Möglichkeit, sich gegenüber anderen Fürsten repräsentativ und effektiv zu stärken, indem er für den König handelte, also königliche Rechte wahrnahm. Dazu gehörten Eidesleistungen, die er von den Großen forderte und erhielt, vor allem aber eine Art Umritt in Begleitung des jungen Königs durch zentrale Orte der Krondomäne (Dreux, Paris, Senlis, Etampes, Orleans); hierbei scheint es auch um die Niederschlagung lokaler Opposition gegangen zu sein.
      Balduin V. hatte seinen Einfluß auf die Belange des Königtums zunächst mit der Königin-Mutter Anna zu teilen, die offenbar als consors regni auftrat und akzeptiert wurde (Prou, Seite 40, Nr. 13), bis sie, wohl schon 1061, eine zweite Ehe mit dem Grafen Rudolf von Valois schloß und daraufhin vom Hof verdrängt wurde.
      Als Schwiegervater Herzog Wilhelms konnte (und wollte?) Graf Balduin V. von Flandern das Unternehmen nicht verhindern, wenngleich seine Pflichten gegenüber dem damals 14-jährigen Philipp I. wenigstens den Versuch gefordert hätten.

      Jäschke Kurt-Ulrich: Seite 44,71,72,73, "Die Anglonormannen"

      Bezeichnenderweise suchten Tostig und seine Gattin Judith bei deren Halbbruder Zuflucht, nämlich Graf Balduin V. von Flandern, dem Schwiegervater des Normannen-Herzogs Wilhelm II.
      Gleichwohl brachte erst das Ableben Heinrichs I. eine spürbare Entlastung für Wilhelm II., denn jetzt übernahm dessen Schwiegervater Graf Balduin V. von Flandern die Vormundschaft für den unmündigen König Philipp I.
      Eben damals hatte Herzog Gottfried der Bärtige von Ober-Lothringen die Abwesenheit Kaiser HEINRICHS III. auf der Romfahrt zur Verbindung mit Graf Dietrich IV. von Holland und zur Anknüpfung mit Balduin V. von Flandern genutzt, um seine Herzogswürde über ganz Lothringen als väterliches Erbe durchzusetzen. Noch 1045 hatte HEINRICH III. den Sohn Balduins V. mit einer Mark, wohl Antwerpen - belehnt, die an den Herrschafstbereich grenzte, den sich Gottfried der Bärtige zu erstreiten suchte. Daß Balduin V. jetzt gegen den Kaiser Partei ergriff, dürfte zum einen der Sicherung dieser Position, zum anderen einer Tendenz zur Anlehnung an den kapetingischen König entsprungen sein.
      Kaiser HEINRICH III. wurde vornehmlich diplomatisch aktiv: Mit König Heinrich traf er sich 1048 zu Ivois an der Chiers; ein Freundschaftsbündnis kam zustande, von dem der Kaiser die Isolierung Balduins V. und Heinrich I. diejenige Gottfrieds Martels erhoffte, mit dessen Stieftochter Agnes von Poitou Kaiser HEINRICH III. verheiratet war. Das Bündnis blieb wirkungslos, so daß der Kaiserhof mit potentiellen Gegnern des Grafen von Flandern anknüpfte und sowohl Sven Estridssen von Dänemark als auch Eduard den Bekenner in England gewann. Der Flandern-Fürst war ohnehin als potentester Gegner übrig geblieben, nachdem der Kaiser Papst Leo IX. bereits im Juli 1049 zu Aachen für eine Exkommunikation Gottfrieds des Bärtigen und Balduins V. gewonnen hatte und der Lothringer einer Auseinandersetzung mit der höchsten geistlichen Gewalt die Unterwerfung vorgezogen hatte. Aus Dänemark und England wurde Flottenhilfe geleistet, wobei 1049 Schiffe Eduards des Bekenners von Sandwich aus flandrische Häfen blockierten. Der Normannen-Herzog Wilhelm II. umwarb also mit seiner Annäherung an das kapetingische Haus und an Flandern gerade die Gegner Eduards des Bekenenrs.
      Demgegenüber hatte die Godwine-Familie die Flandern-Kontakte intensiviert: Im Sommer 1051 heiratete Godwines Sohn Tostig Balduins V. Halbschwester Judith, und nach der Vertreibung aus England suchte Godwine selbst eben in Flandern Zuflucht. Mit flandrischer Unterstützung gelang ihm 1052 im zweiten Anlauf die Rückkehr nach England.

      1028 oo 2. Adela von Frankreich, Tochter des Königs Robert II., 1014-8.1.1089
      (1. oo Richard III. Herzog der Normandie - 6.8.1027)

      Kinder:
      - Balduin VI. ca 1030-17.7.1070
      - Robert I. der Friese ca 1035-3.10.1093
      - Mathilde ca 1032-2.11.1083
      1053 oo Wilhelm I. König von England 1027-8./9.9.1087

      Literatur:
      Boshof, Egon: Die Salier. Verlag W. Kohlhammer Stuttgart Berlin Köln 1987, Seite 103,143,146,166 - Brandenburg Erich: Die Nachkommen Karls des Großen Verlag Degener & Co Neustadt an der Aisch 1998 Tafel 4 Seite 8 - Douglas David C.: Wilhelm der Eroberer. Diederichs Verlag München 1994, Seite 55,83-85,184,193,217,398,399 - Die Salier und das Reich, hg. Stefan Weinfurter, Jan Thorbecke Verlag 1991, Band I, Seite 163,266,420,423,442,532/Band II Seite 386 - Ehlers Joachim: Die Kapetinger. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 2000 Seite 53,57,66,70,109 - Ehlers Joachim/Müller Heribert/Schneidmüller Bernd: Die französischen Könige des Mittelalters. Von Odo bis Karl VIII. 888-1498. Verlag C. H. Beck München 1996 Seite 87,102,104,106,113,116,118 - Ehlers Joachim: Geschichte Frankreichs im Mittelalter. W. Kohlhammer GmbH 1987 Seite 74,76 - Favier, Jean: Frankreich im Zeitalter der Landesherrschaft 1000-1515. Deutsche Verlagsanstalt Stuttgart 1989 Seite 43 - Glocker Winfrid: Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik. Böhlau Verlag Köln Wien 1989 Seite 325,328 - Goez Elke: Beatrix von Canossa und Tuszien. Eine Untersuchung zur Geschichte des 11. Jahrhunderts, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1995, Seite 22,23,140 - Hoensch, Jörg K.: Die Luxemburger. Eine spätmittelalterliche Dynastie gesamteuropäischer Bedeutung 1308-1437. Verlag W. Kohlhammer 2000 Seite 18 - Jäschke Kurt-Ulrich: Die Anglonormannen. Verlag W. Kohlhammer Stuttgart Berlin Köln Mainz 1981 Seite 44,71,72,73,88,89,90 - Leo Heinrich: Zwölf Bücher niederländischer Geschichten, Eduard Anton Verlag Halle 1832 Seite 16-21 - Offergeld Thilo: Reges pueri. Das Königtum Minderjähriger im frühen Mittelalter. Hahnsche Buchhandlung Hannover 2001Seite 832 - Schneidmüller Bernd: Die Welfen. Herrschaft und Erinnerung. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 2000 Seite 134 - Weinfurter Stefan: Herrschaft und Reich der Salier. Grundlinien einer Umbruchszeit. Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1992, Seite 91 - [1]
    • Allgemeine Deutsche Biographie - Balduin V.

      Balduin V., Graf, auch Markgraf von Flandern, † 1067 und zugenannt Insulanus, d. i. der von Lille, muthmaßlich, weil er Lille als Stadt bedeutend gehoben hat und dort begraben wurde. Er war ein Sohn Balduins IV., des Bärtigen oder Schönbarts, des ersten Erwerbers von Reichsflandern, und der Otgiva, welche in das luxemburgische Haus gehört, eine Tochter des Grafen Friedrich, eine Nichte der Kaiserin Kunigunde war. Vermählt wurde B. V. mit Adela, einer Tochter des französischen Königs Robert, einer Enkelin Hugo Capets und erzeugte mit ihr drei Kinder: Balduin VI., zubenannt der von Hennegau oder Mons, später selbst Herrscher von Flandern; Robert, zubenannt der Friese, und Mathilde, Gemahlin Wilhelms des Eroberers und durch ihn seit 1066 Königin von England. Balduins V. Regierung über Flandern begann im J. 1035, wo der Vater starb, und verlief über ein Jahrzehnt lang durchaus friedlich; namentlich mit seinem deutschen Lehnsherrn, mit König Heinrich III. lebte B. anfänglich in gutem Einvernehmen. Ostern 1045 erschien|einer seiner Söhne zu Goslar, am Hofe des Königs, leistete den Treueid und wurde dafür mit einem Gebiet belehnt, welches der bezüglichen Quelle zufolge an Flandern angrenzte und von dem damals noch rebellirenden Herzog Gotfried von Oberlothringen in Anspruch genommen wurde. Gemeint ist wahrscheinlich Stadt und Mark Antwerpen. Bald aber änderten sich diese friedlichen Beziehungen Balduins zu Heinrich III. Als im Herbste des J. 1047 Gotfried sich zum zweiten Male gegen den Kaiser empörte, ergriff B., der seinerseits, wie es scheint, den Grafen Hermann von Mons oder Hennegau nach sich zog, offen die Partei Gotfrieds, rückte in Brabant ein, besetzte es bis zum Dender und unterstützte Gotfried bei den Hauptunternehmungen, durch welche dieser die kaiserliche Macht über Lothringen zu brechen versuchte, so bei der Zerstörung der Pfalz von Nimwegen und bei der Einäscherung Verduns. Der Kaiser führte seinen Gegenschlag im J. 1049 und zwar mit dem Aufgebot seiner gesammten Macht, mit Unterstützung auch des Papstes Leo IX., der B. sowol als Gotfried excommunicirte, und mit dem Beistande der nordischen Herrscher, des Dänenkönigs Svend und des Königs Edward von England, welche dem Kaiser ihre Flotten zur Verfügung stellten. So allseitig bedrängt, verloren die Rebellen den Muth zu weiterem Widerstande und suchten ihren Frieden zu machen, Gotfried zuerst, aber dann auch B., nachdem der Kaiser selbst über Cambray in Flandern eingerückt und das damals schon blühende Land verheerend bis über Arras hinaus vorgedrungen war. Da ließ B. sich auf Verhandlungen ein, leistete dem Kaiser einen Eid der Treue und der Friede war wiederhergestellt, indessen nur für sehr kurze Zeit, kaum für Jahresfrist. Denn schon im J. 1051 kam es zu weiteren Irrungen, da B., um die Macht seines Hauses auf dem rechten Scheldeufer, auf deutschem Reichsgebiet, auszubreiten, nicht nur gestattete, daß sein gleichnamiger Sohn, Balduin VI., sich mit der eben damals verwittweten Gräfin Richildis von Mons vermählte, sondern auch selbst eigenmächtig vorging und den Hennegau, beziehungsweise die Hauptburg Mons in seine Gewalt brachte. Verschärft wurde diese neue Entzweiung durch gleichzeitige Streitigkeiten um die Burgvogtei von Cambray. Im J. 1051, wo der Kaiser ohnehin schon mit König Andreas von Ungarn einen harten Kampf zu bestehen hatte, überließ er die Bekämpfung Balduins dem erst jüngst begnadigten und damals noch reichstreuen Gotfried. Aber im J. 1054, nachdem B. mittlerweile wieder allerlei Erfolge gehabt, u. a. die Lüttich'sche Festung Huy an der Maas zerstört hatte, wurde er vom Kaiser selbst angegriffen und Flandern von einem kaiserlichen Heere hart bedrängt. Indessen behauptete B. sich trotz alledem und obgleich der Kaiser nach Ueberschreitung der Schelde bis in die Nähe von Lille vorrückte, ja sogar fast unter den Mauern der Stadt dem Gegner eine empfindliche Niederlage beibrachte. Aber die Stadt selbst zu nehmen, gelang ihm nicht. B. blieb Herr derselben und rettete damit zugleich seine Herrschaft über das ganze Land; auch Tournay, welches der Kaiser nach dem vergeblichen Angriff auf Lille belagert und erobert hatte, ging ihm nicht dauernd verloren. Schon im J. 1055 war B. wieder der angreifende Theil und zwar im Bunde mit Gotfried von Lothringen, dem es der Kaiser nicht verzeihen konnte, daß er sich im J. 1053 ohne sein Vorwissen mit der verwittweten Herzogin Beatrix von Tuscien vermählt hatte. So aufs neue und tödtlich mit Heinrich III. verfeindet, wurde Gotfried wieder der natürliche Bundesgenosse Balduins: sie rückten zusammen vor Antwerpen, wo sich der niederlothringische Herzog Friedrich festgesetzt hatte. Die Belagerung mißlang aber, weil die übrigen Lothringer ihrem Herzog zur Hülfe eilten. Solange Heinrich III. lebte, wurde der Friede nicht wiederhergestellt. Dieses geschah erst einige Zeit nach dem Tode des Kaisers unter Vermittelung des Papstes Victor II., der sich angelegen sein ließ, die Regierung des unmündigen Heinrich IV.|allseitig friedlich einzurichten. Auf einem allgemeinen Reichs- und Fürstentage zu Köln, Anfangs December 1056, wurde der Streit zwischen der Krone und den lothringisch-flandrischen Rebellen, in Sonderheit mit B. beigelegt: er oder vielmehr sein Sohn behielt den Hennegau, wie denn auch die Vermählung mit Richilde fortan unangefochten blieb; ferner ist es sehr wahrscheinlich, daß B. V. für den Eid der Treue, den er dem König leistete, von diesem aufs neue Reichsflandern zu Lehn erhielt. Während der letzten zehn Jahre seines Lebens tritt B. in deutschen Angelegenheiten nicht mehr hervor: er richtete seine Thätigkeit vorzugsweise auf die innere Regierung seines Landes — vor Allem den Kirchen und Klöstern derselben erwies er sich als ein gnädiger Herr — und auf Frankreich. Denn als im J. 1060 sein Schwager König Heinrich I. starb, übernahm er für seinen jugendlichen Neffen, den König Philipp, die vormundschaftliche Regierung und führte sie in einer Weise, welche ihm das Lob eines klugen und ehrenhaften Regenten eingetragen hat. Am 1. September (nach Andern schon am 24. April) 1067 starb B. V.; in der St. Peterskirche zu Lille, seinereigenen Stiftung, wurde er begraben. Einen gleichzeitigen Biographen hat er nicht gefunden, wol aber sind ihm speciell in einer um 1170 geschriebenen, ziemlich eingehenden Genealogie der Grafen von Flandern, in der sogenannten "Flandria Generosa", (Mon. Germ. SS. IX. 318 sq.) mehrere Capitel gewidmet, wie denn auch schon ältere flandrische Werke der Art, z. B. die "Genealogia Bertiniana", ebendort S. 306, von ihm Notiz genommen haben. Dazu dann die Urkunden Balduins, deren es eine nicht unbeträchtliche Menge gibt: mehrere derselben findet man bei van Lokeren, "Chartes et documents de l'abbaye de Saint Pierre au Mont Blandin à Gand, T. I." Gand 1868. 4. Zu den wichtigeren Quellen gehören die zeitgenössische Bisthumsgeschichte von Cambray und die Chronik von S. Andreas zu Cateau-Cambresis: besonders mit ihrer Hülfe lassen sich die mehrfach ungenauen und unklaren Nachrichten der "Flandria Generosa" leicht berichtigen. Nicht ohne Nutzen wird man auch die spätmittelalterliche und schon halb moderne Chronistik Flanderns, des Johannes von Ypern (Iperius) "Chron. Bertinianum" und Jacobus Meyer, "Compendium Chron. Flandriae" zu Rathe ziehen.

      Literatur
      Vgl. Kervyn de Lettenhove, Histoire de Flandre I. 234 sq. T. I. p. 79 sq. (unkritisch; besser); Le Glay, Histoire des comtes de Flandre I. 148—177 und L. A. Warnkönig, Flandrische Staats- und Rechtsgeschichte I. 117 ff.

      [2]

  • Quellen 
    1. [S3] Karl-Heinz Schreiber, Genealogie-Mittelalter.de, .

    2. [S24] Allgemeine Deutsche Biographie, Steindorff, "Balduin V." in: Allgemeine Deutsche Biographie 2 (1875), S. 7-9 [Onlinefassung]; URL: http://www.deutsche-biographie.de/pnd136184669.html?anchor=adb.